Flood Risk Management Plan 2021-2027
颁布于 2023-04-27 · 文本截至 2026-10-01
以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。
研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 语言
- German
- 类型
- policy
- 国家
- 卢森堡
- 主题
- Environment, Land and soil, Water
- 关键词
- access-to-information, basin/catchment/watershed, climate change, environmental impact assessment (EIA), flood, hazards, management/conservation, policy/planning, protection of environment, public participation, risk assessment/management, inland waters, land-use planning, survey/mapping, cultural heritage, rainwater, surface water, water resources management
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A 216 - 1 JOURNAL OFFICIEL DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG MÉMORIAL A N° 216 du 27 avril 2023 Décision du Conseil de Gouvernement du 5 avril 2023 relative au plan de gestion des risques d’inondations 2021-2027 du Grand-Duché de Luxembourg. Il est porté à la connaissance du public que suite à la décision du Gouvernement réuni en conseil du 5 avril 2023, le plan de gestion des risques d’inondations 2021-2027 du Grand-Duché de Luxembourg a été adopté et que le texte du plan de gestion des risques d’inondations 2021-2027 du Grand-Duché de Luxembourg, ainsi que ses annexes sont publiées au Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg. La présente publication annule et remplace la publication au Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg, Mémorial A - N° 193 du 13 avril 2023. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 2 HOCHWASSERRISIKO MANAGEMENTPLAN 2021-2027 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 3 Hochwasserrisikomanagement-Plan 2 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 4 Hochwasserrisikomanagement-Plan 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort ............................................................................................................................ 9 1 Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.................................................................. 10 1.1 Hochwasser .................................................................................................................. 10 1.2 Zeitplan und Etappen der Umsetzung der HWRM-RL ...................................................... 13 1.3 Zuständige Behörden .................................................................................................... 16 1.4 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit .............................................................. 16 2 Beschreibung des Flussgebietes ................................................................................ 17 2.1 Die Gewässer in Luxemburg .......................................................................................... 17 2.2 Charakteristik der Naturräume Ösling und Gutland ........................................................ 18 2.2.1 Ösling ............................................................................................................................................. 19 2.2.2 Gutland .......................................................................................................................................... 19 2.3 Klimatische Verhältnisse ............................................................................................... 20 2.4 Hydrologische Verhältnisse ........................................................................................... 22 2.5 Bevölkerung und Siedlung ............................................................................................. 24 2.6 Flächennutzung............................................................................................................. 25 2.7 Verkehrsinfrastruktur ................................................................................................... 26 2.8 Gewerbe und Industrie ................................................................................................. 26 2.9 Flussgebietseinheiten in Luxemburg .............................................................................. 27 3 Historische Hochwasserereignisse ............................................................................ 28 3.1 Hochwasser Mai 2016 ................................................................................................... 29 3.2 Starkregen Juli 2016 ...................................................................................................... 30 3.3 Eishochwasser Our 2017................................................................................................ 31 3.4 Hochwasser Januar 2018 ............................................................................................... 32 3.5 Starkregen 2018 ............................................................................................................ 33 3.6 Hochwasser Februar 2020 ............................................................................................. 34 3.7 Hochwasser Juli 2021 .................................................................................................... 37 4 Stand der Umsetzung................................................................................................ 40 4.1 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos ................................................................ 40 4.2 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ....................................................... 41 4.2.1 Regionalisierung der Hochwasserabflüsse .................................................................................... 42 4.2.2 Hydraulische Modellierung ........................................................................................................... 43 4.2.3 Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 2019 ......................................... 45 4.2.4 Zusammenfassung der öffentlichen Anhörung ............................................................................. 48 4.2.5 Internationaler Austausch ............................................................................................................. 50 4.2.6 Gesetzliche Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ............................................................. 50 4.3 Hochwasserrisikomanagement-Plan .............................................................................. 50 4.3.1 Umsetzung des Maßnahmenprogrammes aus Zyklus 1 ............................................................... 51 4.3.2 Zusammenfassung der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des HWRM-PL ............................... 52 4.3.3 Strategische Umweltprüfung (SUP) des Entwurfes des HWRM-Planes ........................................ 53 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 5 Hochwasserrisikomanagement-Plan 4 5 Bewertung des Hochwasserrisikos ............................................................................ 54 5.1 Auswertung der Hochwasserrisikokarten ....................................................................... 54 5.1.1 Auswertung der Siedlungsflächen und betroffenen Personen ..................................................... 55 5.1.2 Auswertung der sensiblen Gebäude und kulturellen Einrichtungen ............................................ 61 5.1.3 Auswertung von Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur ........................................................... 63 5.1.4 Auswertung der Industrieanlagen ................................................................................................. 65 5.2 Entwicklung des Hochwasserrisikos ............................................................................... 66 5.3 Hochwasserschadenspotenziale in Luxemburg ............................................................... 68 5.4 Zusammenfassung der Hochwasserrisikobewertung ...................................................... 71 6 Fortschreibung des HWRM ....................................................................................... 73 6.1 Hochwasservorhersage ................................................................................................. 73 6.2 Hochwassermonitoring ................................................................................................. 75 6.3 Bauen in Überschwemmungsgebieten ........................................................................... 79 6.4 Retentionsraumkataster ............................................................................................... 81 6.5 Bestehender Hochwasserschutz .................................................................................... 82 6.6 Katastrophenschutz ...................................................................................................... 90 6.6.1 Nationale Alarm-und Einsatzpläne ................................................................................................ 91 6.6.2 Interministerielle Plattform zur Reduktion von Katastrophenrisiken ........................................... 92 6.7 Hochwasserpartnerschaften .......................................................................................... 92 6.8 Koordination mit der Wasserrahmenrichtlinie ............................................................... 93 6.8.1 Signifikante Belastungen nach WRRL ............................................................................................ 94 6.8.2 Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der WRRL ................... 96 6.9 FFH-Richtlinie................................................................................................................ 97 6.10 Klimaanpassungsstrategie ............................................................................................. 99 6.11 Einfluss des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko ................................................... 100 6.12 Starkregen .................................................................................................................. 103 7 Ziele des HWRMs und Maßnahmen ........................................................................ 105 7.1 Benennung der Ziele des HWRM ................................................................................. 105 7.2 Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs ..................................................................... 108 7.2.1 Überprüfung des Maßnahmenkatalogs aus dem ersten HWRM-Plan ........................................ 108 7.2.2 Erarbeitung neuer Maßnahmen .................................................................................................. 108 7.2.3 Koordination mit der WRRL ........................................................................................................ 109 7.2.4 Koordination mit der Klimaanpassungsstrategie ........................................................................ 110 7.2.5 Überblick über den Maßnahmenkatalog .................................................................................... 111 7.3 Priorisierung der Maßnahmen ..................................................................................... 111 7.4 Überwachung und Bewertung der Fortschritte ............................................................ 112 7.5 Zeitplan der Umsetzung .............................................................................................. 114 7.6 Hochwasserrisikomanagementkonzepte ...................................................................... 114 7.7 Finanzierung der Maßnahmen des Maßnahmenkataloges ............................................ 118 7.7.1 Projekte zum allgemeinen Hochwasserschutz ............................................................................ 118 7.7.2 Privater Objektschutz .................................................................................................................. 119 7.8 Genehmigungen und Nachweise ................................................................................. 119 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 6 Hochwasserrisikomanagement-Plan 5 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Hauptfließgewässer in Luxemburg mit Einzugsgebieten > 100 km² ..................................................... 17 Tabelle 2: Auflistung der luxemburgischen Gewässer, in die ein Zufluss aus einem Nachbarstaat erfolgt oder die ein Grenzgewässer mit einem Nachbarstaat bilden ............................................................................................. 18 Tabelle 3: Flächennutzung in Luxemburg (Datengrundlage: LandUse 2018)........................................................ 26 Tabelle 4: Anteile Luxemburgs an der IFGE Rhein und der IFGE Maas ................................................................. 27 Tabelle 5: Größere Überschwemmungsereignisse der letzten Jahre ................................................................... 28 Tabelle 6: Übersicht über die höchsten gemessenen Abflüsse pro Jahr an verschiedenen Pegeln [m3/s] ........... 28 Tabelle 7: Übersicht über die höchsten gemessenen Wasserstände pro Jahr an der Mosel [m] (Service de la navigation fluviale) ................................................................................................................................................ 29 Tabelle 8: Gemessene Abflüsse und Einschätzung der Jährlichkeiten (AGE) ........................................................ 35 Tabelle 9: APSFR-Codes der Risikogewässer ......................................................................................................... 41 Tabelle 10: Übersicht über die Vermessungsarbeiten im Zuge der hydraulischen Modellierung ........................ 44 Tabelle 11: Anmerkungen der Bevölkerung zu den HWGK ................................................................................... 48 Tabelle 12: Übersicht der "Avis communaux" zu den HWGK ............................................................................... 49 Tabelle 13: Anzahl der Änderungen an den einzelnen Gewässern ....................................................................... 49 Tabelle 14: Übersicht der Maßnahmen ................................................................................................................ 51 Tabelle 15: Stand der Umsetzung der Maßnahmen ............................................................................................. 52 Tabelle 16: Gesamtüberschwemmungsflächen pro Gewässer und Szenario in [ha] ............................................ 54 Tabelle 17: Betroffene Siedlungsflächen [ha] pro Risikogewässer ....................................................................... 57 Tabelle 18: Potenziell betroffene Personen pro Gewässer ................................................................................... 58 Tabelle 19: Betroffene Siedlungsfläche pro Gemeinde (Übersicht) ...................................................................... 59 Tabelle 20: Potenziell betroffene Personen pro Gemeinde (Übersicht) ............................................................... 60 Tabelle 21: Sensible Gebäude im Überschwemmungsgebiet ............................................................................... 61 Tabelle 22: Kulturelle Einrichtungen im Überschwemmungsgebiet ..................................................................... 62 Tabelle 23: Anzahl der Transformatoren im Überschwemmungsgebiet pro Gewässer ....................................... 63 Tabelle 24: Anzahl der Umspannwerke im Überschwemmungsgebiet pro Gewässer ......................................... 63 Tabelle 25: Betroffene Trinkwasserentnahmestellen nach Gewässer .................................................................. 64 Tabelle 26: Betroffene Trinkwasserschutzzonen nach Gewässer ......................................................................... 64 Tabelle 27: Betroffene Bahnhöfe und Bushaltestellen ......................................................................................... 65 Tabelle 28: Anzahl der betroffenen Industriestandorten pro Gewässer .............................................................. 66 Tabelle 29: Entwicklung der betroffenen Siedlungsflächen [ha] .......................................................................... 67 Tabelle 30: Entwicklung der Anzahl an potenziell betroffenen Personen ........................................................... 67 Tabelle 31: Ermittelte Schadenspotenziale in Euro .............................................................................................. 71 Tabelle 32: Übersicht der APSFR-Codes und OWK-Bezeichnungen ...................................................................... 94 Tabelle 33: Natura 2000 Habitatschutzgebiete an Hochwasserrisikogewässern ................................................. 98 Tabelle 34: Natura 2000 Vogelschutzgebiete an Hochwasserrisikogewässern .................................................... 99 Tabelle 35: Klimaanpassungsstrategie: Bezug zum HWRM-Plan ........................................................................ 100 Tabelle 36: Umgesetzte Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie im Zuge der Erstellung des HWRM-Plan 110 Tabelle 37: Überblick über den neuen Maßnahmenkatalog .............................................................................. 111 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 7 Hochwasserrisikomanagement-Plan 6 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Hochwasser in Echternach (2021, AGE) ........................................................................................... 10 Abbildung 2: Hochwasserschäden in Diekirch an der Sauer (2011, AGE) ............................................................. 11 Abbildung 3: Hochwasser in Remich (2020, AGE) ................................................................................................. 12 Abbildung 4: Anteile Luxemburgs an den internationalen Flussgebietseinheiten Rhein und Maas ..................... 15 Abbildung 5: Niederschlagssummen und Durchschnittstemperaturen 2018 Luxemburg-Findel (376 m NN) (Quelle: meteolux) ................................................................................................................................................ 21 Abbildung 6: Niederschlagssummen und Durchschnittstemperaturen 2019 Luxemburg-Findel (376 m NN) (Quelle: meteolux) ................................................................................................................................................ 21 Abbildung 7: Jahresdurchschnittstemperaturen (links) und mittlere Jahresniederschläge (rechts) in Luxemburg (Abbildung ohne Maßstab) ................................................................................................................................... 22 Abbildung 8: Langjährige Dauerlinien der Abflussspenden verschiedener Pegelstationen in unterschiedlichen Naturräumen (Quelle: AGE und LIST).................................................................................................................... 23 Abbildung 9: Vergleich des gemessenen Abflusses an den Pegelstationen Kautenbach/Wiltz und Hesperange/Alzette im Jahr 2018 (Quelle: AGE) .................................................................................................. 24 Abbildung 10: Vergleich des gemessenen Abflusses an den Pegelstationen Kautenbach/Wiltz und Hesperange/Alzette im Jahr 2019 (Quelle: AGE) ................................................................................................. 24 Abbildung 11: Interpolierte Niederschlagsmengen auf Grundlage gemessener Daten vom 30.05.2016 (12:00 18:00) .................................................................................................................................................................... 29 Abbildung 12: Überschwemmungen in Mondorf-les-Bains (rechts) und Frisange (links) .................................... 30 Abbildung 13: Niederschlagsjährlichkeiten beim Starkregenereignis 2016 (LIST, 2018) ...................................... 30 Abbildung 14: Eisgang an der Our (AGE, 2018) .................................................................................................... 31 Abbildung 15: Eisstau und Überschwemmungen an der Our (AGE, 2017) ........................................................... 31 Abbildung 16: Moselhochwasser in Remich (AGE) ............................................................................................... 32 Abbildung 17: Moselhochwasser in Schengen (AGE) ............................................................................................ 32 Abbildung 18: Hochwasser an der schwarzen Ernz in Grundhof (AGE, Luxsense S.A., 2018) ............................... 33 Abbildung 19: Niederschlag und Wasserführung der Attert bei Useldange (gepunktete Linie) und Bissen (durchgezogene Linie) vom 9. bis 11. Juni 2018 ................................................................................................... 33 Abbildung 20: Hallerbacher Niederschlag und Abflussmengen vom 9. bis 10. Juni 2018 .................................... 34 Abbildung 21: Hochwasser in Useldange und Bissen (AGE, 2020) ........................................................................ 34 Abbildung 22: Verteilung der Niederschläge vom 01.01.2020 bis 03.02.2020 ..................................................... 35 Abbildung 23:Hochwasser an der Alzette in Steinsel und an der Sauer in Bollendorf-Pont (AGE, 2020) ............. 36 Abbildung 24: Überschwemmung des Parkplatzes "Däichwissen" in Ettelbrück (wort.lu) .................................. 36 Abbildung 25: Überschwemmung des Parks in Mersch durch die Alzette (wort.lu) ............................................ 36 Abbildung 26: Hochwasser an der Mosel in Wasserbillig (rechts) und Remich (links) (AGE) ............................... 37 Abbildung 27: Überschwemmung in Steinheim (links) und Mersch (rechts) infolge des Hochwasser Juli 2021 .. 37 Abbildung 28: Tagessumme der Niderschläge (rechts) und Situation an den Pegeln (1507.2021; 05:30; inondations.lu) ...................................................................................................................................................... 38 Abbildung 29: Wasserstandgangliniien während des Hochwasserereignisses Juli 2021 (inondations.lu) ........... 38 Abbildung 30: Drohnenaufnahme der Überschwemmung in Steinsel (Luxsense S.A., AGE) ................................ 39 Abbildung 31: Übersicht der Hochwasserrisikogewässer (AGE, 2018) ................................................................. 40 Abbildung 32: Beispiel eines Berechnungsnetzes der 2D Modelle ....................................................................... 45 Abbildung 33: HWGK mit Angabe der Wassertiefenklassen ................................................................................. 46 Abbildung 34: HWGK mit Angabe einer nicht angeschlossenen Überschwemmungszone .................................. 46 Abbildung 35: HWGK mit Angabe eines geschützten Bereiches ........................................................................... 47 Abbildung 36: Darstellung der HWRK ................................................................................................................... 47 Abbildung 37: HWRK mit Markierung der betroffenen Siedlungsbereiche und Personen ................................... 56 Abbildung 38: Betroffene Siedlungsfläche pro Gewässer ..................................................................................... 57 Abbildung 39: Pot. betroffene Personen pro Gewässer und Szenario ................................................................. 58 Abbildung 40: Betroffene Siedlungsfläche pro Gemeinde und Szenario .............................................................. 59 Abbildung 41: Pot. betroffene Personen pro Gemeinde und Szenario ................................................................ 60 Abbildung 42: HWRK mit Angabe sensibler Gebäude ........................................................................................... 62 Abbildung 43: Hochwasserrisikokarten mit Angabe einer Trinkwasserschutzzone (blaue Linien) ....................... 64 Abbildung 44: Ausschnitt HWRK HQext Hesperange .............................................................................................. 65 Abbildung 45: Ausschnitt aus den HWRK mit Angabe „!“ von Industriestandorten ............................................. 66 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 8 Hochwasserrisikomanagement-Plan 7 Abbildung 46: Unterscheidung von Makro-, Meso- und Mikroanalyse (nach Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank GbR) .............................................................................................................................................................................. 69 Abbildung 47: Ermittelte spezifische Vermögenswerte für Luxemburg 2020 in €/m² aus der Schadenspotenzialstudie (2021) ........................................................................................................................... 70 Abbildung 48: Schritte zur Abschätzung des Schadenspotenzials (nach Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank GbR) .. 70 Abbildung 49: Hochwasservorhersage am Pegel Diekirch (AGE) .......................................................................... 74 Abbildung 50: Überlagerung von Luftaufnahmen mit den HWGK (HQ10, blaue Schraffur) .................................. 76 Abbildung 51: Luftaufnahme mittels Drohnen beim Hochwasser in Bettemburg Juli 2021 (AGE, Luxsense S.A.) 77 Abbildung 52: Luftaufnahme mittels Drohnen beim Hochwasser in Mersch im Februar 2020 (AGE, Luxsense S.A.) .............................................................................................................................................................................. 78 Abbildung 53: Luftaufnahme mittels Flugzeug beim Hochwasser 1995 in Walferdange (AGE) ........................... 78 Abbildung 54: Auswertung der Überschwemmung mittels Satellitenbildern (Quelle: LIST) ................................ 79 Abbildung 55: Schema der drei Strategien (Leitfaden „Bauen in Überschwemmungszonen“, AGE 2018) .......... 80 Abbildung 56: Vorhandenes Retentionsvolumen an der Alzette (aus Entwurf Retentionsraumkataster) ........... 82 Abbildung 57: HWRB in Welscheid, unterhalb (AGE)............................................................................................ 83 Abbildung 58: Eingestautes HWRB in Welscheid im Februar 2019 (AGE) ............................................................ 83 Abbildung 59: Hochwasserschutzmauer in Ingeldorf (AGE) ................................................................................. 84 Abbildung 60: Überschwemmte Ausgleichsfläche zur Widerherstellung des Retentionsvolumen „im Ahl“ (AGE)84 Abbildung 61: Hochwasserschutzmauer in Diekirch (AGE) ................................................................................... 85 Abbildung 62: Hochwasserschutz in Diekirch: Schutzgegen Kanalrückstau (rechts) und Eindeichung des Tirelbachs (links) (AGE) ........................................................................................................................................................... 85 Abbildung 63: Schlauchwehr in Diekrich bei Hochwasser (AGE) .......................................................................... 85 Abbildung 64: Hochwasserschutzmauer in Echternach (AGE) .............................................................................. 86 Abbildung 65: Umleitung des Osweilerbaches bei Hochwasser (AGE) ................................................................. 86 Abbildung 66: Gander in Mondorf-les-Bains, während der Arbeiten und nach Fertigstellung bei Hochwasser .. 87 Abbildung 67: Hochwasserbypass der Gander in Mondorf-les-Bains ................................................................... 87 Abbildung 68: Hochwasserbypass an der Attert in Bissen (AGE) .......................................................................... 88 Abbildung 69: Übersicht über die Renaturierungsarbeiten an der Attert, oben: 2003, unter 2019 (Geopotail.lu) .............................................................................................................................................................................. 88 Abbildung 70: Überblick über die Renaturierung der Weißen Ernz, rechts vor der Umsetzung, links danach (AGE) .............................................................................................................................................................................. 89 Abbildung 71: Überblick über die Renaturierung der Weißen Ernz, rechts 2004, links 2019 (Geoportail.lu) ...... 89 Abbildung 72: Deich an der Wark in Warken, links an der Geländeerhöhung zu erkennen (AGE) ....................... 90 Abbildung 73: Hochwasserschutzmauer in Larochette (AGE) .............................................................................. 90 Abbildung 74: Verhaltensregeln im Hochwasserfall (www.inondations.lu) ......................................................... 91 Abbildung 75: Hochwasserpartnerschaften in Luxemburg ................................................................................... 93 Abbildung 76: HWRK mit Angabe einer Natura-2000 Schutzzone (grüne Linie) ................................................... 98 Abbildung 77: Niederschlag in Luxemburg : 1961 – 1990 : 875 mm / 1981 – 2010 : 897 mm ........................... 101 Abbildung 78: Anzahl der Tage pro Jahr mit Starkniederschlägen für die Station Findel für die meteorologischen Jahreszeiten Sommer (links) und Winter (rechts) im Zeitraum 1947 bis 2016 ................................................... 102 Abbildung 79: Abflussentwicklung am Moselpegel Cochem: Signifikant fallender Trend der jährlichen Niedrigwasserabflüsse / NM7Q, gleichzeitig nicht signifikanter Anstieg der Abfluss-Jahresmittel / MQ; Zeitraum 1943 bis 2019 (Daten: WSV) ............................................................................................................................... 102 Abbildung 80: Eindrücke der Folgen verschiedener Starkregenereignisse in Luxemburg (AGE) ........................ 104 Abbildung 81: Hochwasserzyklus (LAWA) ........................................................................................................... 105 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 9 Hochwasserrisikomanagement-Plan 8 Anhangsverzeichnis Anhang 1: Starkregenrisikomanagement in Luxemburg Anhang 2: Stand der Umsetzung des ersten Maßnahmenkatalogs Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten Hochwasserrisikomanagement-Plan Anhang 4: Übersichtskarte zu den Maßnahmen JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 10 Hochwasserrisikomanagement-Plan 9 Vorwort Mit der Einführung der Hochwasserrichtlinie hat die Europäische Gemeinschaft im Jahr 2007 einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken geschaffen. Die Verbildlichung des Hochwasserrisikomanagements als Zyklus verdeutlicht die ganzheitliche Daueraufgabe, die es zu bewältigen gilt, um besser gewappnet zu sein für die nächsten Ereignisse. Der zweite Zyklus der besagten Richtlinie stand im Zeichen der Überprüfung der Ziele und Maßnahmen des ersten Zyklus, sowie der Weiterführung eines nachhaltigen, integralen und zielorientierten Risikomanagements im Bereich Hochwasser. In dem Sinne ist zum Beispiel die Strategie im Umgang mit Starkregen als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel in den zweiten HWRM-Plan eingearbeitet worden. Sturzfluten und flussprägende Hochwasser sind Naturereignisse in extremer Form, die man nur begrenzt beherrschen kann. Da ein 100%iger Schutz nicht erreicht werden kann, bedarf es einer Strategie zur Minimierung dieser Risiken anhand eines systematischen, am aktuellen Wissensstand orientierten, koordinierten Vorgehens auf allen Ebenen, von der nationalen Regierung bis hin zu den einzelnen Bürgern und Bürgerinnen. Die Regierung unterstützt das Hochwasserrisikomanagement durch spezifische und praxisnahe Informationen für alle wichtigen Akteure, die zur Minimierung der Risiken durch Hochwasser beitragen können: Gemeinden, Behörden, Regionalverbände, Wirtschaftsunternehmen, Ver- und Entsorger, Hilfsorganisationen, Land- und Forstwirtschaft, Bürgerinnen und Bürger. Dieses Dokument zeigt auf, dass aufgrund der Aktivitäten der vergangenen Jahre bereits ein guter Stand im Hochwasserschutz erreicht wurde. Zugleich verdeutlicht es, dass noch vielfältige Herausforderungen vor uns liegen, die uns als Generationsaufgabe zum Schutz der Menschen in Luxemburg über das Jahr 2021 hinaus beschäftigen werden. Ein integriertes Hochwasserrisikomanagement stellt dabei die Weichen für die Zukunft. Beim Hochwasserrisikomanagement tragen alle Aspekte – Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung und Überwachen – dazu bei, die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Es ist somit viel mehr als nur „Hochwasserschutz“. Joëlle WELFRING MINISTER IN FÜR UMW EL T, KL IM A U ND NACHH ALTIGE ENTWI CKL U NG Copyright: SIP/Yves Kortum JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 11 Hochwasserrisikomanagement-Plan 10 1 Hochwasserrisikomanagement Richtlinie 1.1 Hochwasser „Hochwasser haben das Potenzial, zu Todesfällen, zur Umsiedlung von Personen und zu Umweltschäden zu führen, die wirtschaftliche Entwicklung ernsthaft zu gefährden und die wirtschaftliche Tätigkeit in der Gemeinschaft zu behindern.“ So schreibt es das europäische Parlament in der Richtlinie 2007/60/EG vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, kurz: HWRM-RL) im ersten Punkt der Aufzählung der Gründe zur Erlassung der genannten Richtlinie. Allein 40 % aller schadensrelevanten Naturkatastrophen weltweit, seit 1980, sollen auf Hochwasser zurückzuführen sein (Munich RE). Hochwasser als Bestandteil des hydrologischen Kreislaufs ist ein natürliches Phänomen. Starke, langanhaltende Niederschläge, unter Umständen in Kombination mit einsetzender Schneeschmelze und/oder gefrorenen bzw. gesättigten Böden führen dazu, dass der sich der Abfluss in den Gewässern im Vergleich zum Normalfall erhöht. Entscheidend für die Abflussbildung sind neben der Intensität der Niederschläge und der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens noch die Charakteristik des Einzugsgebietes (Größe, Fähigkeit Wasser zurückzuhalten, Verdunstung, Versickerung, Topografie, …) und die Interaktionen mit dem Grundwasser (Patt, 2013). Abflüsse in Gewässern sind demnach umweltbedingt großen Schwankungen unterworfen. Die steigenden Abflüsse bewirken einen Anstieg des Wasserstandes im Gewässer. Je nach Menge der Niederschläge kann dies dazu führen, dass der Wasserstand bis zum Ufer ansteigt. In diesem Fall ist der bordvolle Abfluss erreicht. Steigen die Abflüsse weiter an, so führt dies zur Ausuferung des Gewässers, was Überschwemmungen des Umlandes zur Folge hat. Prozesse wie die Flächenversiegelung der Landschaft, die Begradigung von Wasserläufen, die Vernichtung natürlicher Wasserrückhalte und der von Menschen verschärfte Klimawandel, können ein Hochwasserereignis verschärfen. Sie führen dazu, dass das Wasser zum Beispiel schlechter zurückgehalten wird, was eine Erhöhung des Hochwasserscheitelabflusses im Gewässer und demnach höhere Wasserstände zur Folge hat. Abbildung 1: Hochwasser in Echternach (2021, AGE) Die HWRM-RL definiert Hochwasser als „zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Diese umfassen Überflutungen durch Flüsse, Gebirgsbäche, zeitweise ausgesetzte Wasserströme im Mittelmeerraum, sowie durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser; Überflutungen JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 12 Hochwasserrisikomanagement-Plan 11 aus Abwassersystemen können ausgenommen werden“. Diese Definition zeigt auf, dass Hochwasser verschiedene Ursachen und Erscheinungsformen haben kann. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass die verschiedenen Hochwassertypen gemeinsam auftreten und untereinander interagieren. In Luxemburg treten jedoch nicht alle der oben genannten Überflutungsarten auf. Aufgrund der geografischen Lage des Landes, ohne Anschluss an ein Meer, kann Hochwasser durch „zeitweise umgesetzte Wasserströme im Mittelmeerraum sowie durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser“ ausgeschlossen werden. Hochwasser oder die Überschwemmungen des Umlandes eines Gewässers haben nicht automatisch Hochwasserschäden zur Folge. Für die Umwelt, beziehungsweise die natürliche Umgebung von Gewässern, also die Flussauen, sind Überschwemmungen wichtig, da sich hier angepasste Lebensräume entwickelt haben und viele der angesiedelten Lebewesen auf die regelmäßigen Überschwemmungen angewiesen sind. Für den Menschen jedoch bedeutet Hochwasser oft Gefahr. Dies liegt zum einen daran, dass sich der Mensch im Laufe der Zeit immer näher an die Gewässer angesiedelt hat. Zum anderen wurden in diesen Überschwemmungsgebieten Nutzungen untergebracht, welche gegen diese Art der Beanspruchung nicht resistent sind und im Schadensfall gravierende Auswirkungen für Mensch und Umwelt haben können. Unter anderem ließ die Siedlungsverdichtung im 20. Jahrhundert die Sach- und Vermögenswerte in den von Überschwemmungen betroffenen Gebieten stark ansteigen. Zunehmend aufwändigere Bebauung, gehobene Ausstattung und Einrichtungen selbst in Kellerräumen und in unteren Stockwerken haben das Schadenspotenzial sukzessive ansteigen lassen. Das Schadenspotenzial ist dabei umso größer, je intensiver potenzielle Überflutungsgebiete genutzt sind und je geringer das Hochwasserbewusstsein ausgeprägt ist. Abbildung 2: Hochwasserschäden in Diekirch an der Sauer (2011, AGE) Somit entstehen Hochwasserschäden, wenn die Überschwemmung auf Objekte trifft, welche gegen diese nicht gewappnet sind. Man spricht hier vom Hochwasserrisiko, als Interaktion zwischen Gefährdung und Vulnerabilität (Patt, 2013). Die Gefährdung hängt hierbei besonders von der Intensität und der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses ab. Allgemein beschreibt der Begriff der Vulnerabilität die Verletzbarkeit und die möglichen Schäden im Ereignisfall. Sie setzt sich demnach aus der Exposition (also dem „Ausgesetzt sein“), der Resistenz/Widerstandsfähigkeit/Anfälligkeit und dem Schadenpotenzial von Risikoelementen gegenüber einer Gefahr zusammen. Ein hohes Hochwasserrisiko ist zum Beispiel gegeben wenn sich bei kleineren (regelmäßigen) Hochwasserereignissen große Schäden ergeben. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 13 Hochwasserrisikomanagement-Plan 12 Abbildung 3: Hochwasser in Remich (2020, AGE) Dies entspricht auch der Definition des Hochwasserrisikos gemäß Richtlinie, als die „Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit“. Hochwasserschäden können ganz unterschiedlicher Natur sein (DWA, 2012). So können bei einem Hochwasserfall Verkehrsinfrastrukturen, Gebäude, Hausrat und Inventar, Fahrzeuge, Gewerbe- oder Industrieobjekte, Lagerbestände oder Ver- und Entsorgungsanlagen betroffen sein. Des Weiteren werden direkte und indirekte Hochwasserschäden (Smith & Ward, 1998) unterschieden. Direkte Schäden werden durch die physische Beanspruchung des Wassers ausgelöst. Man spricht in diesem Kontext von Vermögensschäden, Kosten des Wiederaufbaus, Krankheiten oder sogar Todesfällen. Indirekte Schäden entstehen, wenn Prozesse durch das Wasser unterbrochen oder in Gang gesetzt werden. Hier handelt es sich beispielsweise um die Unterbrechung wirtschaftlicher oder sozialer Aktivitäten oder eine reduzierte Kaufkraft. Als Reaktion auf die häufigen Hochwasserereignisse der vorangegangenen Jahre, wurde am 23. Oktober 2007 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat die „Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“, genannt Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, kurz HWRM-RL, verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die Umsetzung der Richtlinie geschieht in Zyklen von jeweils 6 Jahren und umfasst folgende Schritte: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und Ausweisung der Risikogewässer; Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten; Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Die Richtlinie bezieht sich dabei auf 3 unterschiedliche Hochwasserszenarien: Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10) Hochwasserabfluss eines Gewässers, der im statistischen Mittel alle 10 Jahre eintritt. Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) Hochwasserabfluss eines Gewässers, der im statistischen Mittel alle 100 Jahre eintritt. Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse (HQextrem) Hochwasserabfluss eines Gewässers, der im statistischen Mittel alle 1000 Jahre eintritt. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 14 Hochwasserrisikomanagement-Plan 13 Diese Szenarien werden in Luxemburg nur auf das Flusshochwasser angewendet. Die Gefahren, die von Starkregenereignissen ausgehen, werden aktuell nicht als signifikantes, sondern als allgemeines Risiko eingestuft. In Kapitel 6.12 wird auf die Integration der Sturzfluten in das Hochwasserrisikomanagement von Luxemburg eingegangen. Auch Überschwemmungen aus Abwassersystemen oder Grundhochwasser werden nicht als signifikant eingestuft. Somit gilt für Luxemburg als signifikantes Hochwasser nur das Flusshochwasser. 1.2 Zeitplan und Etappen der Umsetzung der HWRM-RL Wie erwähnt geschieht die Umsetzung der Richtlinie in Zyklen von 6 Jahren. Der erste Zyklus fand in den Jahren 2009-2015 statt und endete mit der Veröffentlichung des ersten Hochwasserrisikomanagementplans, kurz HWRM-Plan, am 21. Dezember 2015. Mit der Veröffentlichung des ersten HWRM-Plans hat der zweite Zyklus begonnen, welcher die Überprüfung und Neubewertung, beziehungsweise die Überarbeitung der Erkenntnisse aus dem ersten Zyklus als Aufgabe hat. Dies bedeutet, dass alle Schritte aus dem ersten Zyklus wiederholt und bewertet werden, um anschließend eventuelle Anpassungen durchzuführen. Folgende Grafik gibt einen Überblick über den vorgegebenen Zeitplan der Umsetzung: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Die „vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos“ wurde im Jahr 2018 durchgeführt. Die Untersuchung des Hochwasserrisikos wurde gemäß den Angaben des Artikels 4 der HWRM-RL und in Anlehnung an die Methodik der LAWA nach den „Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EUHWRM-RL“ erstellt. Hier wurden alle Schutzgüter, welche sich innerhalb von Überschwemmungszonen befinden, aufgenommen. Die Schutzgüter wurden in vier Klassen unterteilt, Personen und Sachschäden, Umwelt, Wirtschaft und Kulturobjekte. Dies in Anlehnung an das Ziel der HWRM-RL; die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen insbesondere auf die menschliche Gesundheit und das menschliche Leben, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und die Infrastrukturen. Anschließend wurden auf der Grundlage der gewonnen Erkenntnisse Risikogebiete beziehungsweise Risikogewässer ausgewiesen. Ein Gewässer wird als Risikogewässer ausgewiesen, wenn das Hochwasserrisiko als signifikant eingestuft werden kann. Hierfür bedarf es eines Signifikanzschwelle. Wird diesese überschritten, 2018 •Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos 2019 •Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten & öffentliche Anhörung •Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 2021 •Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans & öffentliche Anhörung •Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 15 Hochwasserrisikomanagement-Plan 14 erfolgt die Ausweisung als Gebiet mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko nach Artikel 5 der HWRM RL. Auf die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos wird in Kapitel 4.1 näher eingegangen Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Der Erstellung der Karten geschah nach Artikel 6 der HWRM-RL. Hierbei sollen für die ausgewiesenen Risikogewässer die Überschwemmungen der drei Szenarien; Hochwasser mit niedriger, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit, in Hochwassergefahrenkarten (kurz: HWGK) dargestellt werden. Angegeben werden sollen das Ausmaß der Überflutung sowie die Wassertiefen. Des Weiteren sollen Hochwasserrisikokarten (kurz: HWRK) erstellt werden, die die potenziellen hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen der drei Szenarien aufzeigen. Dies geschah anhand der Angabe der potenziell betroffenen Einwohner (Orientierungswert), der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, der Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen könnten und der potenziell betroffenen Schutzgebiete. Die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geschah in zwei Etappen. Zuerst wurde das Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erarbeitet und veröffentlicht. Anhand dieses Projektes fand eine öffentliche Anhörung statt. Private Bürger hatten 3, Gemeinden 4 Monate Zeit, zu den Karten und den dargestellten Überschwemmungsflächen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen wurden von der AGE geprüft und die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, falls nötig, angepasst. Anschließend wurden die Karten fertiggestellt, veröffentlicht und per großherzoglicher Verordnung gesetzlich festgesetzt. Einzelheiten zu der öffentlichen Anhörung und der Überarbeitung des Projektes folgen in Kapitel 4.2. Hochwasserrisikomanagementplan Gemäß Artikel 7 der HWRM-RL sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, für die Flussgebietseinheiten Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Luxemburg ist Bestandteil der beiden internationalen Flussgebietseinheiten Rhein und Maas. Da der luxemburgische Anteil am Maas-Gebiet relativ klein ist wird nur ein HWRM-Plan für beide zusammen erstellt. Das Hochwasserrisiko wird in beiden Gebieten gleich behandelt. Die Richtlinie gibt ebenfalls die Bestandteile der HWRM-Plan vor. So sollen für die Risikogebiete nach Artikel 5 konkrete und angemessene Ziele des HWRM festgelegt werden. Hierbei sollen die Schwerpunkte auf der Verringerung potenzieller hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten und nicht-baulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder eine Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegen. Um diese Ziele zu erreichen, müssen Maßnahmen definiert werden. Insgesamt sollen bei der Erstellung der HWRM-Plan relevante Aspekte wie Kosten und Nutzen, Ausdehnung der Überschwemmung und Hochwasserabflusswege, Gebiete mit dem Potenzial zur Retention von Hochwasser, wie z.B. natürliche Überschwemmungsgebiete und die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) berücksichtigt werden. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 16 Hochwasserrisikomanagement-Plan 15 Abbildung 4: Anteile Luxemburgs an den internationalen Flussgebietseinheiten Rhein und Maas Der HWRM-Plan erfasst dabei alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements, wobei der Schwerpunkt auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge, einschließlich Hochwasservorhersagen und Frühwarnsystemen, liegt. Bezüglich der Weiterführung des Managementplans, beschreibt der Anhang B der HWRM-RL, welche Bestandteile berücksichtigt werden müssen: Alle Änderungen oder Aktualisierungen seit Veröffentlichung der letzten Fassung des Hochwasserrisikomanagementplans; Zusammenfassung der durchgeführten Überprüfungen hinsichtlich der „vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ und der „Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten“; Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des ersten Zyklus; Überprüfung des Fortschrittes bei der Umsetzung des Maßnahmenkataloges; Beschreibung der zusätzlichen Maßnahmen. Mit der Veröffentlichung des zweiten HWRM-Planes endet der zweite Zyklus und der dritte beginnt. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 17 Hochwasserrisikomanagement-Plan 16 1.3 Zuständige Behörden Zuständige Behörde für die Umsetzung der HWRM-RL bzw. der sich daraus ergebenden Anforderungen des luxemburgischen Wassergesetztes ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Nachhaltige Entwicklung, vertreten durch die luxemburgische Wasserwirtschaftsverwaltung. Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable 4, Place de l’Europe L-1499 Luxembourg Tel. : (+352) 247-86824 Mail : info@environnement.public.lu Administration de la gestion de l'eau 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Tel. : (+352) 24 556 – 1 Mail : info@eau.etat.lu 1.4 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Artikel 10 der HWRM-RL fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Umsetzung der Richtlinie zu fördern. Dies gilt vor allem bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne. Hierfür ermöglichen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit Zugang zu den Hochwasserrisikomanagementplänen. Darüber hinaus sieht die HWRM-RL eine Anhörung der Öffentlichkeit vor. Solch eine verstärkte Einbindung der Öffentlichkeit in die Entscheidungsprozesse ermöglicht eine bessere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Hochwasserrisikomanagement und führt bei den Betroffenen zu einer höheren Akzeptanz der Maßnahmenplanungen. Zudem wird der gesamte Planungsprozess transparenter, wodurch potenzielle Konflikte vermieden werden können. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeitsbeteiligung zu innovativen Maßnahmen und Lösungsvorschlägen führen. Artikel 56 des luxemburgischen Wassergesetztes setzt die Modalitäten dieser Anhörung fest. So beträgt die Anhörungszeit für Privatpersonen 3 und für Gemeinden 4 Monate. Die Erarbeitung des HWRM-Plans erforderte eine aktive Beteiligung der interessierten Stellen. Diese sind, neben der für die Aufstellung und Umsetzung des HWRM-Plans zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung: Landwirtschaftsverwaltung (Administration des services techniques de l'agriculture ASTA), Natur- und Forstverwaltung (Administration de la nature et des forêts ANF), Rettungsdienstverwaltung (Corps Grand-Ducal Incendie et Secours CGDIS) sowie die kommunalen Gebietskörperschaften, vertreten in Hochwasserpartnerschaften (näher beschrieben im Kapitel 6.7). Die Steuerung der Planerstellung erfolgt durch die zuständige Stelle der Wasserwirtschaftsverwaltung. Für die Beteiligung der interessierten Stellen wurden eigens Informations- und Diskussionstermine eingerichtet. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 18 Hochwasserrisikomanagement-Plan 17 2 Beschreibung des Flussgebietes 2.1 Die Gewässer in Luxemburg Das Spektrum der Fließgewässer in Luxemburg reicht von kleinen Wiesen- und Gebirgsbächen über Flüsse verschiedenster Ausprägung bis zum schiffbaren Strom wie der Mosel. Luxemburg liegt an der Wasserscheide zwischen dem Einzugsgebiet der Maas und dem des Rheins, und bis auf die Mosel sind die meisten Gewässer in Luxemburg daher Oberläufe. Insgesamt hat das Gewässernetz in Luxemburg eine Länge von 4.061 km. Mit einer Länge von 135 km auf luxemburgischem Territorium ist die Sauer das längste Fließgewässer in Luxemburg. Danach kommen die Alzette (64 km), die Our (52 km), die Clerve (49 km), die Eisch (50 km) und die Mosel (38 km). Fast alle Fließgewässer entwässern letztlich in die Mosel und zählen damit zum Rheineinzugsgebiet. Nur die Korn (Chiers) fließt im Süd-Westen Luxemburgs in das Einzugsgebiet der Maas. Zusätzlich fließt ein kleiner Bach (Fooschtbaach) im äußersten Norden des Landes in Richtung Belgien, wo er in die Ourthe mündet, die bei Lüttich wiederum in die Maas mündet. Tabelle 1: Hauptfließgewässer in Luxemburg mit Einzugsgebieten > 100 km² Gewässer Einzugsgebiet (*) [km²] Fließlänge in Luxemburg [km] Pegel MQ [m³/s] HQ100 [m³/s] Mosel 12.044 38 Perl (D) 151 Sauer 4.314 135 Rosport 52,9 1273 Our 679 52 Vianden 9,80 292 Alzette 1.173 64 Ettelbrück 12,0 349 Wiltz 440 33 Kautenbach 5,37 160 Attert 316 31 Bissen 3,86 151 Clerve 233 49 Clervaux 2,15 63,6 Syre 201 33 Mertert 1,92 119 Eisch 176 50 Hunnebour 1,98 67,7 Schwarze Ernz 102 21 Müllerthal 0,722 37,3 Weiße Ernz 101 28 Larochette 0,694 47,7 (*) Die Größe des Einzugsgebietes der aufgelisteten Fließgewässer entspricht nicht unbedingt der Größe des gesamten Einzugsgebietes, sondern der gesamten Größe des Einzugsgebietes bis zur Mündung des betreffenden Fließgewässers auf luxemburgischem Territorium in ein anderes Gewässer beziehungsweise bis zu dessen Übertritt in ein Nachbarland. Auf der insgesamt 135 km langen deutsch-luxemburgischen Grenze bilden die Grenzgewässer Our, Sauer und Mosel auf rund 128 km die Grenze zwischen Luxemburg und Deutschland. Auf dieser Länge stellen die drei Flüsse ein Kondominium dar, das heißt, dass sie gemeinschaftliches deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet sind. Die Flüsse gehören somit über ihre gesamte Breite sowohl zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland als auch zum Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg. Die Bewirtschaftung dieser Fließgewässer muss somit von den beiden betreffenden Ländern gemeinsam durchgeführt werden. Im Vertrag vom 19. Dezember 1984 über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze, welcher zuvor bereits im Aachener Vertrag vom 26. Juni 1816 festgelegt worden war, sind die Detailfragen bezüglich des deutsch-luxemburgischen Grenzverlaufs geregelt. Ein Großteil der luxemburgischen Bäche und Flüsse hat sich über Jahrhunderte hinweg durch kulturwasserbauliche Maßnahmen und Nutzungen in den Einzugsgebieten von ihrem ursprünglichen natürlichen Zustand entfernt. So weist eine Vielzahl der luxemburgischen Gewässer heutzutage eine deutliche bis sehr starke anthropogene Beeinflussung auf (z. B. durch die Nutzung zur Trinkwasserversorgung, Energiegewinnung, Schifffahrt oder dem Schutz vor Überschwemmungen). Diese Nutzungen führen oftmals zu starken hydromorphologischen Veränderungen. Die Mosel ist von Neuves-Maisons bis Koblenz, wo sie in den Rhein mündet, auf einer Länge von 394 km als Großschifffahrtsstraße ausgebaut und zählt zu den meist befahrenen Wasserstraßen in Europa. Die Mosel wurde in Luxemburg in den 60er Jahren zur Schifffahrtsstraße ausgebaut JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 19 Hochwasserrisikomanagement-Plan 18 und wird durch die Stauhaltungen Apach-Schengen, Stadtbredimus-Palzem, Grevenmacher-Wellen und Trier geprägt und so weit eingestaut, dass keine gefällbedingten Fließstrecken mehr erhalten geblieben sind. Aufgrund der geringen Landesfläche hat Luxemburg verhältnismäßig viele Gewässer, welche entweder ihren Ursprung in einem Nachbarland haben oder in eines weiterfließen. Auch gibt es Gewässer, die an den Landesgrenzen entlangverlaufen. An diesen Gewässern gilt es das Hochwasserrisiko sowie Hochwasserschutzprojekte mit den Nachbarländern abzustimmen. Die nachstehend aufgelisteten Oberflächenwasserkörper, die alle zur internationalen Flussgebietseinheit Rhein gehören, sind auch Gegenstand einer internationalen Koordinierung auf Ebene der Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS). Tabelle 2: Auflistung der luxemburgischen Gewässer, in die ein Zufluss aus einem Nachbarstaat erfolgt oder die ein Grenzgewässer mit einem Nachbarstaat bilden Name OWK Nachbarland Verhältnis Mosel Deutschland und Frankreich Grenzgewässer – Kondominium Einlauf Gander Frankreich Grenzgewässer und Auslauf Sauer Deutschland Grenzgewässer – Kondominium Beiwenerbaach Belgien Einlauf Sauer Belgien Einlauf und Grenzgewässer Syrbaach Belgien Einlauf und Grenzgewässer Wiltz Belgien Einlauf Wemperbaach Belgien Einlauf und Grenzgewässer Trëtterbaach Belgien Einlauf Our Deutschland Grenzgewässer – Kondominium Our Deutschland Grenzgewässer – Kondominium Our Deutschland und Belgien Grenzgewässer – Kondominium Einlauf Schibech Belgien Einlauf, Grenzgewässer und Auslauf Alzette Frankreich Einlauf Didelengerbaach Frankreich Einlauf Kälbaach Frankreich Einlauf Attert Belgien Einlauf Pall Belgien Einlauf Eisch Belgien Einlauf und Grenzgewässer Réierbaach Frankreich Einlauf, Grenzgewässer und Auslauf Noutemerbach Belgien Einlauf und Auslauf Chiers Belgien Einlauf und Auslauf Der größte Stausee Luxemburgs ist der Obersauer Stausee mit einer Gesamtfläche von 380 ha. Durch eine 47 Meter hohe Mauer wird das Wasser der Sauer aufgestaut, sodass sich im engen Flusstal ein Stausee gebildet hat, welcher sich, einschließlich seiner Vorsperre, über 20 Kilometer von Pont Misère bis Esch/Sauer erstreckt. Der Obersauer-Stausee dient nicht nur der Trinkwasserversorgung (siehe Kapitel 4.1), sondern ebenfalls der Energiegewinnung, dem Hochwasserschutz und dem Niedrigwasserausgleich sowie der Freizeitgestaltung. Weiterhin ist der 8 km lange Stausee Vianden an der Our von Bedeutung, welcher zur Stromerzeugung genutzt wird. 2.2 Charakteristik der Naturräume Ösling und Gutland Der Charakter der Bäche und Flüsse wird zum großen Teil durch die geologisch-pedologisch und naturräumlichen Rahmenbedingungen geprägt, die auch die Besiedlung und wirtschaftliche Nutzung, und damit weitere entscheidende Faktoren auf die Gewässer, stark beeinflussen. Die vielfältige Landesnatur in Luxemburg spiegelt sich in den beiden großen Naturräumen des Landes Ösling und Gutland wieder, deren Grenze am südlichen Ardennenhang verläuft, etwa auf der Linie Vianden-Ettelbrück-Redange. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 20 Hochwasserrisikomanagement-Plan 19 2.2.1 Ösling Der gesamte nördliche Landesteil des Großherzogtums Luxemburg (ca. 32%) wird vom Ösling gebildet, das dem Eifel-Ardennen-Mittelgebirgsblock, der Teil des rheinischen Schiefergebirges ist, angehört. Das Ösling bildet eine Hochebene mit einer mittleren Höhe von etwa 450 m ü. NN. Der höchste Punkt des Landes ist der „Kneiff“, ein Hügel zwischen Huldingen und Wemperhardt, mit einer Höhe von 560 m ü. NN. Die Hochfläche wird durch ein dichtes Netz von tiefen Fluss- und Bachtälern zerschnitten, die das Ösling in einzelne Riedel aufteilen. Petrografisch ist das gesamte Ösling von Schiefergesteinen, Sandsteinen und Quarziten des Devons geprägt. Entsprechend dem devonischen Ausgangsgestein haben sich nährstoffarme Böden, sogenannte Bleicherden, entwickelt. Diese mehr oder weniger flachgründigen Böden sind von steinig-lehmiger Natur und neigen auf den Hochflächen (Lehmböden) bei Wasserüberschuss zu Staunässe (Fennbildung). Mit Niederschlägen von um die 900 mm pro Jahr und verglichen mit dem Gutland etwas niedrigeren Jahresdurchschnittstemperaturen besitzt das Ösling ein insgesamt feuchteres und kühleres Klima als das Gutland. Im Ösling steigen die Wasserstände der Gewässer in Folge eines Niederschlags auch schnell an, fallen jedoch nur langsam, insbesondere nach langanhaltenden Niederschlägen. Dies liegt vor allem auch an dem gering durchlässigen Grundgestein und der ausprägten Topografie, was einen lateral verzögerten Abfluss begünstigt. Diese Gegebenheiten favorisieren dann auch äußerst geringe Niedrigwasserabflüsse in trockeneren Perioden, bis hin zum Trockenfallen kleinerer Gewässerläufe. Diese naturräumlichen Gegebenheiten (Relief, Geologie und Bodenformen) schränken den Ackerbau stark ein. Die Hänge der vielfach sehr steilen Kerb- und Mäandertäler sind überwiegend mit Wald bedeckt, die etwas breiteren Talsohlen der größeren Gewässer sind traditionelle Wiesen- und Weidestandorte. Die Schiefer, Quarzsandsteine und Quarzite des Öslings sind generell durch eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit gekennzeichnet. Im Gestein auftretende Klüfte sind in den kompakten Tonschiefern in der Tiefe geschlossen, die Quarzite und Quarzsandsteine zeigen nur in geringen Tiefen eine zur Wasserzirkulation ausreichende Klüftung. Einen wirtschaftlich nutzbaren Grundwasserleiter (Nutzung > 10m3 /Tag) bilden die Quarzite von Berlé, die von tonigen Schichten unterlagert sind. Alle anderen Schichtenstufen des Öslinger Unterdevon enthalten nur isolierte, lokal beschränkte, nicht wirtschaftlich nutzbare Grundwasserreserven. Die in den alluvialen Böden der Täler vorkommenden Quellen neigen zum Versumpfen oder trocknen in der Sommerzeit periodisch aus. 2.2.2 Gutland Das Gutland stellt eine durch Verwerfungen und tektonische Brüche heterogen geformte Schichtstufenlandschaft dar, die etwa 68 % der Landesfläche einnimmt. Als Ausläufer des Pariser Beckens unterscheidet es sich sowohl äußerlich durch das Relief der Landschaft als auch anhand der natürlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den geologisch-petrografischen Verhältnissen, grundlegend vom Ösling. Das Gutland zeichnet sich durch den Wechsel von harten, widerständigen und weicheren sowie erosionsanfälligen Schichten aus. Das Resultat dieses geologischen Aufbaus ist eine wellige Schichtstufenlandschaft mit einer mittleren Höhe von 300 m, aus der einige markante Bergkuppen, Schichtstufen und Zeugenberge (z. B. Schoffiels, Helperknapp, Widdebierg) um 100 m herausragen. Die Schichten umfassen die geologischen Formationen Trias und Jura. Die Vegetation wechselt zwischen Wald auf den Stufenstirnen, dem Plateau des Luxemburger Sandsteins und den Talhängen der Kerbtäler sowie Weide und Ackerland auf den Stufenflächen. Die Landnutzung bzw. das Vegetationsbild zeichnet somit die geologischen Formationen nach. Die triassischen Schichten (Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper) finden sich hauptsächlich im nördlichen sowie östlichen Teil des Gutlandes. Sie liefern die verschiedensten Bodentypen, angefangen bei ziemlich leichten Buntsandsteinböden im Öslinger Vorland bis hin zu den schweren, austrocknenden Tonböden des Keupers sowie kalkhaltigen Böden des Muschelkalks im Vorland der Mosel. Die grundlegenden Unterschiede bei der Gesteinszusammensetzung und deren häufiger Wechsel wirken sich unmittelbar auf die Fließgewässertypen aus. Der Jura ist in Luxemburg durch den Lias und den Dogger vertreten. Die Doggerformation schließt im Süden des Landes das Gutland nach Frankreich und Belgien ab. Die westlichen Teilgebiete der Dogger-Region zählen zu den regenreichsten Gegenden Luxemburgs. Die Liasformation ist keineswegs einheitlich, sondern an vielen Stellen (zu 50 %) wird der Sandstein von Lößlehm (auf Plateaus), Tonen und Kalkmergeln (in Ebenen) überlagert. Die hohen Tongehalte der Liastone und -mergel JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 21 Hochwasserrisikomanagement-Plan 20 führen zu schweren und wasserstauenden Böden, während die eher sandigen Böden sehr wasserdurchlässig und weniger fruchtbar sind. Im Gutland unterliegen die Gewässer größeren Abflussschwankungen. In Folge von Niederschlagsereignissen kommt es an den Gewässern im Gutland zu schnellen Anstiegen, aber auch schnellem Abfallen der Abflüsse. Dies kann zum einen an der Bodenart, aber zum Großteil an der starken anthropogenen Überprägung liegen (Versieglung). Die hohe Besiedlungsdichte und die gebietsweise sehr intensive Landwirtschaft (v. a. Viehhaltung) haben im Gutland teilweise hohe organische und nährstoffliche Belastungen zur Folge. Das Gutland bietet aufgrund seiner Mannigfaltigkeit an unterschiedlichen Gesteinsausbildungen und deren charakteristischer Anordnung besonders günstige Voraussetzungen für das Vorhandensein nennenswerter grundwasserführender Schichten. Im Gutland ist somit eine gewisse Anzahl verschiedener, bewirtschaftbarer Grundwasserleiter wie z. B. der Buntsandsein, der Muschelkalk oder der Luxemburger Sandstein, vorhanden. Diese Grundwasserleiter sind aufgrund von geologischen Kriterien in Grundwasserkörper eingeteilt worden. 2.3 Klimatische Verhältnisse Das Klima Luxemburgs gehört zum feucht-gemäßigten, ozeanischen Klima, in dem sich kontinentale Einflüsse bemerkbar machen. Zu den Kennzeichen des ozeanischen Klimas gehören unter anderem die relativ kurze Dauer der Sonneneinstrahlung mit gemäßigten mittleren Jahrestemperaturen, eine hohe relative Luftfeuchtigkeit sowie überwiegend aus westlicher Richtung kommende Winde. Der kontinentale Einfluss macht sich mit häufigen Winden aus Nord oder Nordost bemerkbar. Insgesamt ergibt sich ein wechselhaftes Klima mit vier verschiedenen Jahreszeiten, das aber von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge in Luxemburg liegt bei etwa 897 mm (1981-2010), wobei der Westen mit Werten bis zu 950 mm pro Jahr in der Regel die meisten Niederschläge erhält. Im zentralen Teil des Gutlandes liegt die Jahresmenge des Niederschlags bei rund 800 mm und das Ösling liegt insgesamt durchweg um die 900 mm. Der Osten des Landes ist mit unter 800 mm eher regenarm, insbesondere das Moseltal, wo der Niederschlagswert stellenweise unter 700 mm pro Jahr liegen kann. Mit 160 bis 190 Tagen liegt im Gutland eine relativ lange Vegetationsperiode vor, wohingegen diese im Ösling anhand einer höheren Anzahl an Frosttagen (über 100 Tage) und einer länger anhaltenden Schneedecke im Winter kürzer ist. Rechnet man die mittlere jährliche Niederschlagsmenge von 897 mm auf die Fläche um, so fallen pro Jahr etwa 2,32 Milliarden m3 Wasser auf dem Territorium Luxemburgs nieder. Neben den geografischen Unterschieden in der Verteilung der Niederschlagshöhen treten auch saisonale bzw. jährliche Schwankungen auf. So war, nach den Aufzeichnungen von Meteolux, im Zeitraum 1981-2010 an der Station Findel der April der regenärmste und der Oktober zusammen mit dem Dezember der regenreichste Monat. In einzelnen Jahren kann es jedoch mehr oder weniger deutliche Abweichungen geben. In den letzten Jahren haben sich insbesondere im Sommerhalbjahr deutliche Niederschlagsdefizite gezeigt. So ergab sich im Sommer eine Unterschreitung von ca. 40 % gegenüber dem langjährigen Mittel, im Herbst 2018 sogar um ca. 64 %. Ein Niederschlagsdefizit zeigte sich auch im Sommer 2019 mit einer Unterschreitung von ca. 46 %, im Frühjahr 2020 mit ca. 41 % und im Sommer 2020 mit ca. 43 %. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 22 Hochwasserrisikomanagement-Plan 21 Abbildung 5: Niederschlagssummen und Durchschnittstemperaturen 2018 Luxemburg-Findel (376 m NN) (Quelle: meteolux) Abbildung 6: Niederschlagssummen und Durchschnittstemperaturen 2019 Luxemburg-Findel (376 m NN) (Quelle: meteolux) Die saisonale Verteilung der Niederschläge und die jahreszeitlichen Schwankungen der Temperatur haben über die Dauer der Vegetationsperiode und die Evapotranspiration Einfluss auf die Grundwasserneubildung. Diese findet üblicherweise im hydrologischen Winterhalbjahr (Oktober/November bis März/April) statt. Während dieser Zeit ist die Evapotranspiration aufgrund der niedrigeren Lufttemperaturen, aber vor allem wegen der reduzierten Vegetationsaktivität geringer, sodass die Niederschläge fast vollständig infiltrieren und zur Grundwasserneubildung beitragen können. In dieser Zeit wird aber auch die Bildung von schnellem Abfluss begünstigt. Aufgrund des Einflusses der Vegetation und der höheren Temperaturen dringt von den Niederschlägen im hydrologischen Sommerhalbjahr wenig in tiefere Bodenschichten, sodass während dieser Zeit JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 23 Hochwasserrisikomanagement-Plan 22 kaum bis gar kein Grundwasser neu gebildet wird. Für die Grundwasserneubildung ist ein trockenes hydrologisches Winterhalbjahr demnach deutlich ungünstiger als ein trockenes hydrologisches Sommerhalbjahr. Die in den letzten Jahren beobachtete Verschiebung der Niederschlagsperioden ist eine mögliche Folge eines bevorstehenden oder sich bereits vollziehenden weltweiten Klimawandels. Während in Zukunft mit einer Abnahme der Niederschläge im Sommer zu rechnen ist, werden die Niederschläge in den Wintermonaten zunehmen. Es ist jedoch auch von einer Zunahme von Starkregenereignissen auszugehen, vor allem während der Sommermonate. Zudem wird der Winterniederschlag wohl vermehrt als Regen und weniger als Schnee fallen, wodurch das Risiko für Hochwasser durch Starkregenereignisse besonders in den Wintermonaten und im Frühjahr steigen wird. Die jährliche Durchschnittstemperatur beträgt in Luxemburg ca. 9°C. Im Gutland liegen die Temperaturen im Durchschnitt zwischen 8 und 9,5 °C., wohingegen im Ösling im Durchschnitt etwas niedrigere Jahrestemperaturen (7-8,5 °C) herrschen. Abbildung 7: Jahresdurchschnittstemperaturen (links) und mittlere Jahresniederschläge (rechts) in Luxemburg (Abbildung ohne Maßstab) 2.4 Hydrologische Verhältnisse Das Großherzogtum Luxemburg ist durch verschiedene gewässerspezifische und für die Zustandsbeschreibung relevante Faktoren gekennzeichnet. Diese sind einerseits geografisch und geologisch gegeben und andererseits auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen. Zu den geograffischen Besonderheiten in Luxemburg zählt der Umstand, dass die Rhein-Maas-Wasserscheide für Oberflächengewässer durch das relativ kleine Territorium des Landes verläuft. Dieser Umstand bringt mit sich, dass hydrologisch gesehen, Luxemburg durch viele kleine, reaktive Einzugsgebiete charakterisiert ist, in denen die Gewässer nicht nur im Mittel geringere Abflussmengen aufzeigen, sondern auch starken saisonalen Schwankungen unterliegen. Die Abflussregime aller erfassten Gewässer in Luxemburg sind pluvial geprägt mit einem Abflussmaximum im Winterhalbjahr. Die Wasserstände werden kontinuierlich an 40 Pegeln der Wasserwirtschaftsverwaltung gemessen. Daneben betreibt das luxemburgische Forschungsinstitut Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) 26 Pegel, insbesondere an kleineren Gewässern. So kann ein Großteil der Gewässer Luxemburgs erfasst werden. Daneben wird an 25 Stationen der Wasserwirtschaftsverwaltung die Wassertemperatur direkt im Gewässer gemessen. Teils langjährige historische Zeitreihen von Wasserstand und Wassertemperatur aus den Aufzeichnungen von Pegelbeobachtern liegen ebenfalls vor und ergänzen die Aufzeichnungen der gemessenen Daten. Zusätzlich JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 24 Hochwasserrisikomanagement-Plan 23 werden an 15 Messstellen der Wasserwirtschaftsverwaltung und an 5 Messstellen des LIST die alluvialen Grundwasserstände und teils auch die Temperatur des alluvialen Grundwassers der Alzette gemessen. Die geografische Zweiteilung des Landes aufgrund der unterschiedlichen geologischen Verhältnisse führt zu einem unterschiedlichen Abflussverhalten insbesondere während Niedrigwasserperioden oder beim Ablauf einer Hochwasserwelle. So können im Ösling aufgrund der geologischen Bedingungen (Entwässerung oder Trockenfallen der oberflächennahen Verwitterungszone), insbesondere bei kleineren Gewässerläufen, während Trockenperioden die Abflüsse bei Niedrigwasser äußert gering sein oder diese Gewässer können vollständig trockenfallen. In Regionen mit starken grundwasserführenden Gesteinsschichten, wie beispielsweise dem Luxemburger Sandstein, werden die Gewässer (z. B. Weiße und Schwarze Ernz) auch in Trockenperioden durch einen kontinuierlichen Basisabfluss aus dem Grundwasser gespeist, welcher für eine natürliche Aufhöhung des Abflusses in Trockenperioden sorgt. Insbesondere Entnahmen von Grundwasser könnten bei deren Erhöhung allerdings zu einer Reduzierung des Basisabflusses führen. Diese regionalen Unterschiede zeigen sich deutlich beim Vergleich der langjährigen Dauerlinien von Pegelstationen aus verschiedenen Einzugsgebieten (siehe Abbildung 8). Während die Dauerlinien der Gewässer im Ösling im unteren Abflussbereich deutlich niedriger fallen als die grundwassergespeisten Gewässer im Luxemburger Sandstein, zeigen die Gewässer im Ösling einen deutlich steileren Verlauf der Dauerlinie im oberen Abflussbereich. Dieses Abflussverhalten verdeutlicht sich insbesondere beim Ablauf von Hochwasserwellen, welche im Gutland stärker dem Niederschlagsverlauf folgen, während sich im Ösling ein merklich langsameres Auslaufen der Gebietsspeicher und ein kontinuierlicheres Abfallen der Ganglinie beobachten lässt. Abbildung 8: Langjährige Dauerlinien der Abflussspenden verschiedener Pegelstationen in unterschiedlichen Naturräumen (Quelle: AGE und LIST) Die Abbildung 9 und die Abbildung 10 zeigen den gemessenen Abfluss an den Pegelstationen Kautenbach im Einzugsgebiet der Wiltz im Ösling und Hesperange im Einzugsgebiet der oberen Alzette im Gutland in den Jahren 2018 beziehungsweise 2019. Beide Gewässer werden aufgrund des pluvialen Abflussregimes vom Niederschlagsverlauf beeinflusst, es zeigen sich allerdings auch regionale Besonderheiten. So fallen die Abflüsse am Pegel Kautenbach nach einem Anstieg deutlich langsamer wieder ab als in Hesperange. In Hesperange hingegen lassen sich einige markante Abflussspitzen erkennen. Besonders auffallend sind hier die Abflussspitzen infolge von Starkregenereignissen, welche den Einfluss des Niederschlags auf die Ganglinie verdeutlichen, während der Abfluss in Niedrigwasserperioden deutlich verringert ist, insbesondere im Ösling. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 25 Hochwasserrisikomanagement-Plan 24 Abbildung 9: Vergleich des gemessenen Abflusses an den Pegelstationen Kautenbach/Wiltz und Hesperange/Alzette im Jahr 2018 (Quelle: AGE) Abbildung 10: Vergleich des gemessenen Abflusses an den Pegelstationen Kautenbach/Wiltz und Hesperange/Alzette im Jahr 2019 (Quelle: AGE) 2.5 Bevölkerung und Siedlung Die Gesamteinwohnerzahl im Großherzogtum Luxemburg lag am 1. Januar 2020 bei 626.100 Einwohnern bei einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 242,1 Einwohnern pro km². In den letzten 30 Jahren ist die Bevölkerung Luxemburgs um mehr als 40 % gestiegen. Lag der Zuwachs bis in die 80er-Jahre bei etwa ±1 % pro Jahr, sind seitdem deutlich höhere Werte zu verzeichnen und so liegt die Zuwachsrate aktuell bei etwa 2 %. Die Bevölkerungsdichte ist in Luxemburg sehr unterschiedlich und reicht auf der Ebene der Kantone von 55,3 Einwohnern pro km² (Kanton Klerf) bis zu 795,1 Einwohnern pro km² (Kanton Luxemburg) und auf Ebene der Gemeinden von 36,2 (Gemeinde Kiischpelt) bis zu 2.523,9 (Gemeinde Esch/Alzette) Einwohnern pro km². Am dichtesten ist der Süd-Westen des Landes besiedelt, der Norden und Osten sind dünner besiedelt und die Hauptstadt Luxemburg weist die größte Bevölkerungsdichte auf. Im Süden des Landes wohnt der Hauptteil der JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 26 Hochwasserrisikomanagement-Plan 25 Bevölkerung im urbanen bis semi-urbanen Raum. Diese Region ist zusätzlich von einer industriellen Wirtschaftsentwicklung im metallverarbeitenden Gewerbe geprägt. Luxemburg-Stadt ist mit 122.300 Einwohnern die bevölkerungsreichste Gemeinde Luxemburgs, weitere Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 10.000 Einwohnern sind: Esch/Alzette (36.200) Differdingen (27.400) Düdelingen (21.300) Petingen (19.600) Sanem (17.600) Hesperange (15.600) Bettemburg (11.300) Schifflingen (11.300) Käerjeng (10.500) Eine Besonderheit Luxemburgs ist der sehr starke Bevölkerungszuwachs während der regulären Arbeitstage. Rund 200.000 Grenzgänger kommen unter der Woche täglich aus den angrenzenden Regionen der Nachbarländer zum Arbeiten nach Luxemburg und haben so einen wesentlichen Einfluss auf Trinkwasserverbrauch, Abwasserbelastung sowie Straßennutzung. Hinzu kommt noch der beträchtliche alltägliche sowie besonders zu den Ferienzeiten der Nachbarländer registrierte Transitverkehr. 2.6 Flächennutzung Trotz der stark ausgeprägten Dienstleistungsgesellschaft ist der Druck unter anderem durch verschiedene landwirtschaftliche Praktiken auf die Gewässer erheblich. Regional erhöhter Viehbesatz und eine zum Teil nicht standortgerechte bzw. nicht nachhaltige Anbauweise sind Faktoren, die einen erheblichen Einfluss auf die Qualität der Gewässer haben. Auch der hohe Flächenverbrauch durch Bodenverdichtung und -versiegelung kann negative Auswirkungen auf die Gewässer haben. Im nationalen Plan für nachhaltige Entwicklung wird dieser hohe Flächenverbrauch beispielsweise als eine der grundlegenden Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung definiert (Ziel 6, 11 und 15) und soll bis zum Jahr 2020 auf maximal 1 ha/Tag landesweit begrenzt werden. In Luxemburg stieg der Prozentsatz der Bodenversiegelung von 4,04 % im Jahr 2006 auf 4,26 % im Jahr 2015. Auf Grundlage der luxemburgischen LandUse-Daten aus dem Jahr 2018 wurden für die luxemburgischen Anteile an den internationalen Flussgebietseinheiten Rhein und Maas sowie für ganz Luxemburg eine Übersicht der dort vorhandenen Flächennutzungen erstellt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 3 dargestellt. Zur Erstellung dieser Übersicht wurden die Parameter des LandUse-Datensatzes in die Landnutzungsklassen Siedlung, Landwirtschaft, Wald, Natürliche Flächen, Gewässer und Transport zusammengefasst. Gemäß dieser Einstufung, sind etwa 35 % der Landesfläche Luxemburgs Waldflächen, während die landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Ackerland, Grünland) etwa 50 % der Landesfläche einnehmen. An den Hängen der Mosel wird auf einer Gesamtfläche von ungefähr 1.300 ha Wein angebaut. Siedlungen nehmen ca. 9 % der Landesfläche ein, natürliche Flächen (z.B. Felsen, Schotter, Feuchtgebiete) etwa 2 % und auf den Transport bezogene Flächen (z.B. Verkehrswege, Parkplätze, Zuglinien) etwa 4 %. Gewässer stehen oder fließen auf etwa 0,4 % der Landesfläche. Innerhalb der Flussgebietseinheiten variiert die Flächennutzung mehr oder weniger stark. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 27 Hochwasserrisikomanagement-Plan 26 Tabelle 3: Flächennutzung in Luxemburg (Datengrundlage: LandUse 2018) Landnutzungsklasse EZG Rhein EZG Maas Luxemburg Siedlung 8,35 % 22,12 % 8,7 % Landwirtschaft 49,85 % 39,43 % 49,6 % Wald 35,93 % 21,01 % 35,6 % Natürliche Flächen 1,75 % 5,27 % 1,9 % Gewässer 0,45 % 0,29 % 0,4 % Verkehrsinfrastruktur 3,67 % 5,88 % 3,7 % 2.7 Verkehrsinfrastruktur Das nationale Straßennetz ist insgesamt 2.914 km lang, wovon das Autobahnnetz mit 6 Autobahnen 165 km ausmacht. Dies entspricht einer Autobahndichte von 56,62 km Autobahn pro 1.000 km2 Landesfläche. Luxemburg ist mit den Autobahnen A6 aus Arlon (Belgien), A1 aus Trier (Deutschland), A13 aus Saarbrücken (Deutschland) sowie A3 aus Metz (Frankreich) kommend ein wichtiger Knotenpunkt für den Fern- und Reiseverkehr. Aufgrund der geografischen Ausdehnung und Lage der Mosel hat letztere seit jeher eine wichtige Rolle als überregionaler Verkehrsweg innegehabt. Im Jahre 1956 wurde von den Moselanliegerstaaten Frankreich, Luxemburg und Deutschland der „Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel“ unterzeichnet. Seit der Öffnung der Mosel für den Schiffsverkehr ist der Transport größerer Tonnagen (> 1.000 Tonnen) möglich. Durch den Hafen von Mertert, der seinen Betrieb 1965 aufgenommen hat, hat Luxemburg Zugang zu den großen Schifffahrtswegen Europas erlangt. Im Jahr 2019 wurden am Hafen von Mertert 748.000 Tonnen Güter umgeschlagen. Luxemburg besitzt zudem einen internationalen Flughafen, der 1946 auf dem Findel errichtet wurde. Im Jahr 2019 wurden von dort aus 4,4 Millionen Passagiere befördert, was einen Zuwachs von 9% im Vergleich zu 2018 darstellt. Nachdem im Jahr 2018 ein Rekord von über 957.000 Tonnen beförderter Fracht erreicht wurde, liegt das Cargocenter Luxemburg auf Platz 6 der größten Luftfrachtplattformen in Europa und auf Platz 25 weltweit. Auch der Bahnhof der Hauptstadt dient als Knotenpunkt im europäischen Bahnnetz. Neben den Verbindungen nach Trier (Deutschland), Nancy (Frankreich), Arlon, Longwy und Gouvy (alle Belgien) gibt es auch Anbindungen nach Basel, Zürich, Amsterdam, Barcelona, Paris und Brüssel. Auch im Bahnverkehr stieg im Jahr 2019 die Zahl der Passagiere stark an. So stieg die Zahl der Reisenden bei der nationalen Eisenbahngesellschaft CFL zwischen 2018 und 2019 um 7,3 % von 23,3 Millionen im Jahr 2018 auf über 25 Millionen im Jahr 2019. 2.8 Gewerbe und Industrie Die Anfänge der luxemburgischen Industrie, die bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichen, sind vor allem von der Eisen- und Stahlindustrie geprägt. Diese behielt ihre beherrschende Stellung bis zur Ölkrise von 1973, die zu einer Umgestaltung der luxemburgischen Industrie führte und mit der Entwicklung des tertiären Sektors gleichzeitig die Herausbildung einer Dienstleistungswirtschaft begünstigte. 2002 fusionierte die ARBED (Aciéries réunies de Burbach, Eich, Dudelange – Vereinigte Stahlwerke von Burbach, Eich, Düdelingen) mit den zwei Stahlkonzernen Usinor und Aceralia zu Arcelor, dem weltweit größten Stahlproduzenten. Durch die Fusion zwischen Arcelor und Mittal Steel im Jahr 2006 entstand der ArcelorMittal-Konzern, der im Stahlsektor weltweit auf Platz eins rangiert. Derzeit bestehen noch 7 produzierende Standorte, an denen verschiedene Produkte hergestellt werden (Belval, Differdingen, Rodange, Bissen, Dommeldingen, Centre logistique européen Differdingen, Sotel Esch/Alzette), jedoch längst nicht mehr mit den Produktionszahlen der Vergangenheit. Die industrielle Diversifizierung gehört zu den ständigen Zielen der Wirtschaftspolitik. Sie begünstigte die Herausbildung anderer Industriesektoren, etwa im Materialbereich (z. B. DuPont de Nemours, Circuit Foil, Euro Composites) oder im Bereich der Automobilzulieferindustrie (z. B. Goodyear). Der Industriestandort Luxemburg entwickelt sich stetig weiter und so kommen immer neue, zum Teil innovative Zweige hinzu. Ein Beispiel für die Umnutzung von ehemaligen Stahlindustrieflächen bietet der Standort Belval. Um die alten Produktionshallen entstand ein modernes Viertel mit jedoch einem der Umgebung angepassten Aussehen mit Blick auf die außer Betrieb stehenden Hochöfen, das mit Bürogebäuden, Einkaufszentren, Wohneinheiten und dem neuen Standort JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 28 Hochwasserrisikomanagement-Plan 27 der Uni Luxemburg zukunftsorientiert angelegt ist. Ähnliche Projekte in der Planung und Umsetzung gibt es für die ehemaligen Produktionsstandorte Düdelingen und Schifflingen. 2.9 Flussgebietseinheiten in Luxemburg Die Wasserrahmenrichtlinie hat eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer in der Europäischen Union eingeführt. Die Gewässer werden nun nicht mehr nach administrativen Grenzen, sondern flussgebietsbezogen betrachtet, das heißt von ihrer Quelle bis zur Mündung ins Meer, inklusive aller Zuflüsse, dem zugehörigen Grundwassers, der Übergangsgewässer und Küstengewässer. Gegebenenfalls müssen die Gewässer über Staatsgrenzen hinweg gemeinsam bewirtschaftet werden. Die nationalen Einzugsgebiete der EU-Mitgliedstaaten werden bestimmten Flussgebietseinheiten zugeordnet. Luxemburg hat Anteile an zwei internationalen Flussgebietseinheiten (IFGE), welche beide grenzüberschreitend sind. Es sind dies die internationale Flussgebietseinheit Rhein und die internationale Flussgebietseinheit Maas). Aufgrund der Größe und der Komplexität der internationalen Flussgebietseinheit Rhein wurde diese in neun, meist internationale, Bearbeitungsgebiete (BAG) eingeteilt, in denen die Fragen, die für das jeweilige Bearbeitungsgebiet von Bedeutung sind, koordiniert wurden bzw. werden. Eines dieser Bearbeitungsgebiete ist das BAG Mosel-Saar, an dem auch Luxemburg beteiligt ist. Der Anteil Luxemburgs an der Gesamtfläche der internationalen Flussgebietseinheit Rhein (197.270 km2) beträgt 1,28 % und an der Gesamtfläche der internationalen Flussgebietseinheit Maas (34.564 km2) 0,22 %. Tabelle 4: Anteile Luxemburgs an der IFGE Rhein und der IFGE Maas Internationale Flussgebietseinheit Fläche der luxemburgischen Anteile an der IFGE (km2) Prozentualer Anteil der Landesfläche an der IFGE Rhein 2.522,22 97,2 % Maas 75,00 2,8 % Gesamt 2.597,22 100 % JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 29 Hochwasserrisikomanagement-Plan 28 3 Historische Hochwasserereignisse Wichtiger Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements ist die Erfassung und Dokumentation von Hochwasserereignissen. Hierbei werden mehrere Informationen zusammengetragen, etwa die meteorologischen Vorbedingungen, die zum Ereignis führten, sowie die maximalen Abflüsse an den Pegeln. Dies dient dazu, einzelne Ereignisse hinsichtlich ihrer Größenordnung einzuschätzen und Kenntnisse über die Hochwasserentstehungsprozesse zu vertiefen. Dies ist unabdingbar, um Defizite im Hochwasserrisikomanagement zu erkennen und bestmögliche Lösungsansätze zu finden. In der folgenden Tabelle die größeren Hochwasserereignisse der letzten Jahre aufgelistet: Tabelle 5: Größere Überschwemmungsereignisse der letzten Jahre Hochwasser 1983 Hochwasser Januar 1993 Hochwasser Dezember 1993 Hochwasser Januar 1995 Hochwasser Januar 2003 Hochwasser Januar 2011 Hochwasser Mai 2016 Starkregen Juli 2016 Eishochwasser Januar 2017 Hochwasser Dezember 2017 Hochwasser Januar 2018 Starkregen 2018 Hochwasser Februar 2019 Hochwasser Februar 2020 Hochwasser Juli 2021 Die Hochwasserereignisse bis 2011 wurden im ersten Hochwasserrisikomanagementplan beziehungsweise in separaten Studien beschrieben. Die Fortschreibung des Managementplanes beschränkt sich auf die Beschreibung der Ereignisse seit Fertigstellung des ersten Planes. Einen Überblick über die Hochwassersituation der letzten Jahre bieten die Tabellen 6 und 7. Sie zeigt die höchsten gemessenen Abflüsse pro Jahr an den Pegeln, für die eine statistische Auswertung vorliegt. Tabelle 6: Übersicht über die höchsten gemessenen Abflüsse pro Jahr an verschiedenen Pegeln [m3/s] Pegel Gewässer EZG [km2] 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Hesperange Alzette 292,3 79,6 40,62 44,47 23,97 21,84 50,33 40,1 33,6 35,7 42,3 Pfaffenthal Alzette 360,5 88 53,65 62,01 48,86 37,9 54,6 54 53,6 43,3 75,3 Mersch Alzette 707 142 102 96,51 48,29 49,04 75,94 94,4 73,1 85,5 132 Ettelbruck Alzette 1.091,9 239 167 151,9 88,14 73,82 104,9 136,4 134,4 178,2 226 Reichlange Attert 162,7 62,8 39,58 28,05 25,09 23,6 26,82 34,3 36,8 42 56,5 Bissen Attert 291,5 107 61,48 43,88 37,59 36,77 39,2 49,8 51,9 77,9 105 Dasbourg Our 450,4 128 72,87 54 52,54 60,7 43,83 44,3 136 60,4 67,5 Vianden Our 641,3 169 115,3 75,32 68,76 82,09 66,37 65,5 182,5 98,8 132 Hunnebour Eisch 164,2 40,8 30,3 18,4 11 12,3 13,4 20,2 16,6 18,9 28,7 Bigonville Sauer 308,4 85 54,34 48,16 38,66 34,07 40,17 39,6 59,4 73,4 63,5 Michelau Sauer 946,7 189 127,5 86,95 61,73 61,9 102,3 75,4 125 141 143 Diekirch Sauer 2149 343 283,3 216 165,6 146 188,8 205 248 290 309 Rosport Sauer 4.231,8 770 571,1 343,2 345,7 296,4 353,4 348 464 607 569 Mertert Syre 202 80,5 33,3 41,2 21,2 19,8 46,4 64,8 32,1 32,6 93 Kautenbach Wiltz 427,7 88,6 52,6 36,4 25,35 29,98 45,35 33,7 52,4 50,5 53,7 Die Abflüsse aus dem Jahre 2021 befinden sich aktuell noch in Auswertung. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 30 Hochwasserrisikomanagement-Plan 29 Tabelle 7: Übersicht über die höchsten gemessenen Wasserstände pro Jahr an der Mosel [m] (Service de la navigation fluviale) Pegel Gewässer EZG [km2] 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Stadtbredimus Mosel 11.623 6,26 5,95 6,11 4,78 5,96 4,89 6,94 5,62 6,63 Stand: Mai 2021 Legende: Kein HW > HQ2 >HQ10 >HQ20 >HQ50 >HQ100 Zu beachten ist, dass die Wasserstände in Stadtbredimus der Jahre 2011 und 2018 die gerechneten Wasserspiegel des MHQ (mittleren Hochwassers) überstiegen. In den Jahren 2014 und 2019 musste der Hochwassermeldedienst an der Mosel nicht aktiv werden. 3.1 Hochwasser Mai 2016 Im Mai 2016 ereignete sich ein Hochwasser, das vor allem den Süden des Landes traf. Grund war eine unstabile Wetterlage, die sich ca. eine Woche über dem Land hielt. Dies bewirkte, dass es immer wieder zu Schauern kam, was die Pegelstände an den Gewässern landesweit stark schwanken ließ. An den größeren Gewässern kam es nicht zu nennenswerten Pegelständen. Lediglich am Pegel Hesperange wurde die Meldehöhe 1 überschritten. Betroffen waren vor allem kleinere Gewässer im Süden des Landes sowie die Syre und die Gander. Am 30. Mai 2016 wurden an der Messstation in Livange Niederschlagsmengen von bis zu 55 mm (vergleiche Abbildung 11) gemessen. So kam es unter anderem zu Überschwemmungen in Syren (Syre), Mondorf-les-Bains (Gander), Bettemburg, Friange, Altwies, Niederanven und Hesperange. Allein in Mondorf-les-Bains mussten laut Feuerwehr ungefähr 80 Keller leergepumpt werden. Abbildung 11: Interpolierte Niederschlagsmengen auf Grundlage gemessener Daten vom 30.05.2016 (12:00 - 18:00) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 31 Hochwasserrisikomanagement-Plan 30 Abbildung 12: Überschwemmungen in Mondorf-les-Bains (rechts) und Frisange (links) Beim Ereignis waren nicht nur Orte entlang von Gewässern, wie der Gander oder der Syre von Hochwasser betroffen, sondern auch solche, die nicht direkt am Wasser liegen. Somit hatte das Ereignis sowohl den Charakter eines Starkregen- wie auch eines Flusshochwasserereignisses. 3.2 Starkregen Juli 2016 Am frühen Abend des 22. Juli 2016 wüteten im Nord-Osten Luxemburgs über dem Tal der Weißen Ernz starke konvektive Gewitter mit extremen, kurzzeitigen und sehr lokalen Niederschlägen, welche heftige Sturzfluten und große Schäden im Ernztal zur Folge hatten. Die Topografie des Ernztals wird von der Weißen Ernz, einem von Süden nach Norden fließenden großen Bach geprägt. Die Weiße Ernz fließt durch tief eingeschnittene Kerbtäler. Steile Hänge, Sandstein und reichlich vorhandenes Geschiebe charakterisieren das Gebiet. Das Starkregenereignis traf das Ernztal auf der Höhe von Larochette, so dass die Weiße Ernz nur im Unterlauf betroffen war. Dies verdeutlicht die präzise kleinräumliche Ausprägung von Starkregenereignissen und zeigt die Schwierigkeit, Intensitäten und räumliche Ausdehnung von solchen Niederschlägen sicher vorherzusehen. Die gemessenen Niederschlagsintensitäten erreichten lokal in Christnach bis zu 20 mm in 10 min, 50 mm in 1 h und 70 mm in 6 h, was einem Wiederkehrintervall von über 100 Jahren entspricht. Abbildung 13: Niederschlagsjährlichkeiten beim Starkregenereignis 2016 (LIST, 2018) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 32 Hochwasserrisikomanagement-Plan 31 Auf dieses außergewöhnlich starke konvektive Wetterereignis reagierten die lokalen Flusssysteme mit einer sehr schnell und hoch ansteigenden Sturzflut. So stieg der Wasserstand am Pegel Larochette innerhalb von 90 min auf den Scheitelpunkt von 175,9 cm und stieg im Maximum innerhalb von 15 min um 63 cm. Flussabwärts am Pegel Reisdorf erreichte die Hochwasserwelle den Scheitelpunkt bei 293,9 cm. Dies geschah ca. 3 Stunden nach Beginn der Niederschläge. 3.3 Eishochwasser Our 2017 An der Our kam es im Januar 2017 und Februar 2018 zwischen den Ortschaften Obereisenbach und Untereisenbach zu Überschwemmungen infolge von Eisgang. Sogenanntes Eishochwasser entsteht durch Zusammentreffen von erhöhter Wasserführung im Gewässer bei gleichzeitiger Durchflussbehinderung durch Eisversetzungen (Maniak, 2010). Somit ist eine Grundvoraussetzung für ein solches Ereignis eine Periode mit Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, welche zur Eisbildung auf dem Fließgewässer führt. Werden die Eisschollen mobilisiert, treiben sie flussabwärts. Die Einengung des Durchflussquerschnittes geschieht durch Zusammenschieben von abtreibenden Eisschollen, meist an solchen Fließgewässerabschnitten, bei denen sich die Fließgeschwindigkeit plötzlich stark verringert. Hierbei kann es stromaufwärts zu einem Stau von Wasser kommen, der zu einer Überflutung der Uferrandzonen führen kann. Alternativ kann bei Tauwetter oder zu starkem hydrostatischen Druck eine Eisversetzung plötzlich brechen und stromabwärts ein beträchtliches Hochwasser verursachen. Abbildung 14: Eisgang an der Our (AGE, 2018) An der Our wurden die Überschwemmungen jeweils durch einen Aufstau infolge der Verkeilung der Eisschollen verursacht. Verantwortlich für den Eisstau waren zwei alte Wehre, die sich auf dem Streckenabschnitt befinden. Die Wehre bzw. Wehrreste führen bei normaler Wasserführung („Mittelwasser MQ“) zu einer deutlichen Verringerung der Fließgeschwindigkeit auf Höhe der Obereisenbacher Mühle. Dabei sorgte ein anlaufendes Winterhochwasser dafür, dass das durch niedrige Temperaturen gebildete Eis von unten aufbrach und auf der Our abtrieb. Das Eis blieb insbesondere an den oberen Wehrresten hängen und staute sich an. Eisschollen, die sich über das Hindernis schoben, blieben an einer unmittelbar dahinter verlaufenden Baumreihe hängen. Abbildung 15: Eisstau und Überschwemmungen an der Our (AGE, 2017) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 33 Hochwasserrisikomanagement-Plan 32 Dies kam laut Angaben der Anwohner schon früher vor. Damals wurden die Eisschollen weggesprengt, was heute jedoch nicht mehr erlaubt ist. Als Ad-hoc-Maßnahme kam ein Raupenbagger zum Einsatz, welcher die stauenden Eisschichten aufbrach. So konnten diese flussabwärts transportiert werden, und (noch) schlimmere Überschwemmungen verhindert werden. 3.4 Hochwasser Januar 2018 Zum Jahresanfang 2018 kam es zu einem Hochwasserereignis an der Mosel. Durch die Schneeschmelze kombiniert mit starken Regenfällen im Einzugsgebiet stiegen die Wasserstände der Mosel an. In der Nacht zum 8. Januar wurde der Höchststand von 6,94 m am Pegel Stadtbredimus erreicht. Dies führte überall entlang der Mosel zu Überschwemmungen, besonders in Remich, wo die Place Kons und die Esplande überschwemmt waren. Abbildung 16: Moselhochwasser in Remich (AGE) Zahlreiche Verkehrswege waren vom Hochwasser betroffen. So waren die Straßen in Schengen und zwischen Stadtbredimus und Bech-Kleinmacher für den Verkehr gesperrt. Abbildung 17: Moselhochwasser in Schengen (AGE) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 34 Hochwasserrisikomanagement-Plan 33 Zwischen dem 18. und 24. Januar 2018 kam es erneut zu einem Anstieg der Wasserstände der Mosel. Starke Regenfälle auf die noch gesättigten Böden im Moseleinzugsgebiet verursachten einen Höchststand von 6,27 m am 24. Januar 2018 am Pegel Stadtbredimus. 3.5 Starkregen 2018 2018 sollte sich gleich eine ganze Reihe von Starkregenereignissen in Luxemburg ereignen. Bei einem ersten Starkregenereignis wurden am 1. Juni im Osten und Südosten des Landes Niederschlagsintensitäten von 15,5 mm in 10 Minuten bei Waldbillig und 14 mm in 10 Minuten bei Grevenmacher gemessen. Die höchsten Niederschlagssummen laut Meteolux wurden in Waldbillig gemessen und so fielen in einer Stunde 72,1 mm und in 6 Stunden 100,6 mm bzw. in 24 Stunden 113,7 mm. Der meteorologische Dienst der Agrarverwaltung Luxemburgs hat gleich zwei neue Rekordwerte bei diesem Niederschlagsereignis gemeldet. Mit 101,3mm in 24 Stunden war in Waldbillig vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 ein neuer Rekord-Tageswert zu verzeichnen, wobei ein Großteil des Niederschlags in nur einer Stunde gefallen ist: 72,1mm von 2 bis 3 Uhr nachts was somit einen neuer Rekord-Stundenwert darstellte. Von den Gewässern war hier besonders die Schwarze Ernz betroffen. Vor allem in Grundhof waren größere Schäden zu vermelden. Abbildung 18: Hochwasser an der schwarzen Ernz in Grundhof (AGE, Luxsense S.A., 2018) Ein paar Tage später, am 9. Juni 2018 wurde darauffolgend im Attert-Einzugsgebiet ein Ereignis mit Niederschlagsintensitäten von 53.3mm in 1 Stunde und 64.8mm in 6 Stunden an der Station Reichlange gemessen. . Abbildung 19: Niederschlag und Wasserführung der Attert bei Useldange (gepunktete Linie) und Bissen (durchgezogene Linie) vom 9. bis 11. Juni 2018 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 35 Hochwasserrisikomanagement-Plan 34 Wiederum im Osten des Landes wurde dann am 10 Juni 2018 ein drittes (diesmal marginal schwächeres) Ereignis mit bemerkenswerten Niederschlagsintensitäten aufgezeichnet. Hier wurden Intensitäten von 18,3 mm in 10 Minuten und 48,9 mm in 1 Stunde in der Nähe von Roeser gemessen. Den Osten des Landes hat es am gleichen Tag nochmals erwischt, wo starke Regenfälle mit 32,2 mm in 1 Stunde und 69,2 mm in 24 Stunden in Waldbillig zu stark erhöhten Abflüssen führten. Abbildung 20: Hallerbacher Niederschlag und Abflussmengen vom 9. bis 10. Juni 2018 3.6 Hochwasser Februar 2020 Im Februar 2020 kam es zu einem klassischen Winterhochwasser wobei fast alle Gebiete des Landes betroffen waren. Zu Beginn des Monats lag eine instabile meteorologische Situation vor. Zwischen einem Tiefdruckgebiet über Nordeuropa und einem Hochdruckgebiet über dem Mittelmeer brachte eine starke Westwindströmung konstant warme und feuchte maritime Luftmassen über das Land. In der Nacht vom 3. auf den 4. Februar war ein wellendes Frontensystem die Ursache für starke Dauerregenfälle und Überschwemmungen. Abbildung 21: Hochwasser in Useldange und Bissen (AGE, 2020) Der Monat Februar hatte eine Gesamtniederschlagsmenge von 148,7 l/m2, etwa 138 % mehr als der langjährige Durchschnitt. Der Februar 2020 war daher der bis dato zweitnasseste Februar seit dem Beginn der Messungen im Jahre 1947. Die maximale tägliche Niederschlagsmenge wurde am 3. Februar 2020 mit 32,6 l/m2 gemessen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 36 Hochwasserrisikomanagement-Plan 35 Abbildung 22: Verteilung der Niederschläge vom 01.01.2020 bis 03.02.2020 Tabelle 8: Gemessene Abflüsse und Einschätzung der Jährlichkeiten (AGE) Station Gewässer Datum Qmax [m3/s] Jährlichkeit Bigonville Sauer 04.02.20 16:00 61,678 3,1 Bissen Attert 04.02.20 06:00 104,107 16,3 Bollendorf Sauer 04.02.20 14:00 463 3,6 Diekirch Sauer 04.02.20 12:00 309,392 3,0 Ettelbruck-Alzette Alzette 04.02.20 09:00 222,738 8,0 Heiderscheidergrund Sauer 04.02.20 14:00 63,248 2,1 Hunnebour Eisch 04.02.20 19:00 28,584 3,1 Mersch Alzette 04.02.20 10:00 138,02 8,5 Mertert Syre 04.02.20 04:00 104,129 54,0 Michelau Sauer 04.02.20 18:00 145,135 2,7 Niederfeulen Wark 04.02.20 01:00 16,26 6,0 Pfaffenthal Alzette 04.02.20 03:00 75,194 8,0 Reichelange Attert 04.02.20 04:00 54,174 9,6 Rosport Sauer 04.02.20 18:00 576,3 3,5 Schoenfels Mamer 04.02.20 06:00 39,704 37,8 Hunsdorf Alzette 04.02.20 07:00 81,457 7,9 Die gemessenen Höchststände lagen insgesamt unter denen der Jahre 2003 und 2011. An der Alzette wurde an den Pegeln Pfaffenthal, Steinsel, Mersch und Ettelbrück die Meldestufe 2 überschritten. Dies war ebenfalls in Diekirch an der Sauer der Fall. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 37 Hochwasserrisikomanagement-Plan 36 Abbildung 23:Hochwasser an der Alzette in Steinsel und an der Sauer in Bollendorf-Pont (AGE, 2020) Eine Nachfrage beim CGDIS ergab, dass es im Zeitraum vom 03. Februar (21 Uhr) bis zum 04. Februar (12 Uhr) schätzungsweise 320 hochwasserrelevante Einsätze durch das Land gegeben hat. Diese konzentrierten sich hauptsächlich auf das Zentrum und den Süden des Landes. Abbildung 24: Überschwemmung des Parkplatzes "Däichwissen" in Ettelbrück (wort.lu) Abbildung 25: Überschwemmung des Parks in Mersch durch die Alzette (wort.lu) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 38 Hochwasserrisikomanagement-Plan 37 Abbildung 26: Hochwasser an der Mosel in Wasserbillig (rechts) und Remich (links) (AGE) 3.7 Hochwasser Juli 2021 Außergewöhnlich intensive, anhaltende Niederschläge haben im Juli 2021 in einigen westeuropäischen Ländern, darunter auch in Luxemburg, zu einem markanten Hochwasserereignis geführt. Während in benachbarten Regionen Sturzfluten etliche Todesopfer zur Folge hatten, sind in Luxemburg infolge flächiger Überschwemmungen insbesondere entlang der größeren Fließgewässer in weiten Teilen des Landes erhebliche Sachschäden entstanden. So bezifferte die Association des Compagnies d’Assurance et de Réasurences du Grand-Duché du Luxembourg (ACA) den Schaden auf rund 120 Millionen Euro und dieses Ereignis somit als “teuerste Katastrophe in der Geschichte des luxemburgischen Versicherungswesens“. Abbildung 27: Überschwemmung in Steinheim (links) und Mersch (rechts) infolge des Hochwasser Juli 2021 Ursache der Dauerniederschläge mit Schwerpunkt am 14. Juli war das quasi-stationäre Tiefdruckgebiet „Bernd“ (Deutscher Wetterdienst), welches Niederschläge aus einer nordöstlichen Richtung nach Luxemburg geführt hat. Diese quasi-stationäre Wetterlage (Tiefdruckgebiet Mitteleuropa), sorgte für außergewöhnlich hohe Niederschlagsmengen. Die ergiebigen Niederschläge traten in kurzer Zeit auf, der Großteil innerhalb von lediglich 12 Stunden am 14. Juli. Dies wird eindrucksvoll belegt von zwei neuen Rekorden der Niederschlagsintensität an der Messstation Luxemburg-Findel : „[…] die maximalen Niederschläge in 12 Stunden bzw. 24 Stunden erreichten Akkumulationen von 74,2 l/m² bzw. 79,4 l/m²“ (Meteolux, 2021). JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 39 Hochwasserrisikomanagement-Plan 38 Abbildung 28: Tagessumme der Niderschläge (rechts) und Situation an den Pegeln (1507.2021; 05:30; inondations.lu) Ebenfalls außergewöhnlich war die landesweit maximale Niederschlagsmenge innerhalb von 24 Stunden. „Die vom Wetterdienst ASTA (AgriMeteo) betriebene Wetterstation in Godbrange hatte zwischen dem 14.07.2021 06:00 Uhr Ortszeit und dem 15.07.2021 06:00 Uhr Ortszeit die landesweit höchste Regenmenge von insgesamt 105,8 l/m² gemessen [..]“. Laut der World Weather Attribution (2021) kann die Wiederkehrperiode eines solchen Ereignisses auf 400 Jahre, unter den derzeitigen Klimabedingungen, eingeschätzt werden. Sie hält ebenfalls fest, dass der menschengemachte Klimawandel dieses Regenereignis zum Teil verstärkt hat. Die Niederschläge am 14. Juli waren durch eine hohe Intensität geprägt, was vor allem im Gutland bewirkte dass die möglichen Infiltrationskapazitäten der Böden zum Teil überschritten wurden. Dies lag auch daran, dass bereits im Vorfeld des Ereignisses sowie am 13. Juli Niederschläge über das Land hinwegzogen und die Böden vorsättigten. Als erste hydrologische Reaktion entstand vielerorts infolge eines erhöhten Oberflächenabflusses Sturzfluten an Hängen, Talwegen und Bächen, die ebenfalls zu Überschwemmungen in gewohnten Gebieten führten. Das Wasser gelangt in der Folge vermehrt in die größeren Gewässer, wodurch sich der Abfluss in diesen dermaßen erhöhte dass das Wasser über die Ufer trat und großflächige Überschwemmungen mit sich trugen. Der Hochwassermeldedienst rief im Vorfeld der Überschwemmungen bereits am 13. Juli die „Phase de vigilence“ aus und wies besonders auf die Gefahren für Aktivitäten entlang der Gewässer wie etwa für Campingen und Baustellen hin. Insgesamt wurden 8 Hochwassermeldeberichte verfasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Abbildung 29: Wasserstandgangliniien während des Hochwasserereignisses Juli 2021 (inondations.lu) Am 14. Juni wurde die Meldestufe 2 (Cote d’Alerte) an den Pegelstationen des Landes überschritten. Dieser Zustand bleib für einen längerenZeitraum (> 30 Stunden) erhalten. An acht Pegelstationen wurde ein 100 jährliches Hochwasser nach aktuellem Stand erreicht oder überschritten und an einer Pegelstation ein 200 jährliches Hochwasser registriert. An 15 Pegelstationen wurde während des Hochwasserereignisses im Juli 2021 der höchste jemals gemessene Wasserstand (seit Beginn der Aufzeichnungen) aufgezeichnet. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 40 Hochwasserrisikomanagement-Plan 39 Abbildung 30: Drohnenaufnahme der Überschwemmung in Steinsel (Luxsense S.A., AGE) Die hydrologische Auswertung des Hochwasserereignisses ist gegenwärtig Stand einer Studie. Die Resultate Studie werden in Form eines separaten Berichtes veröffentlicht. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 41 Hochwasserrisikomanagement-Plan 40 4 Stand der Umsetzung 4.1 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Die erste Etappe eines jeden Zyklus der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos nach Artikel 4 der Richtlinie. Im Zuge einer Untersuchung hierzu wurden alle Schutzgüter, welche sich innerhalb von Überschwemmungszonen befinden, aufgenommen. Die Schutzgüter wurden in vier Klassen unterteilt; Personen und Sachschäden, Umwelt, Wirtschaft und Kulturobjekte. Dies in Anlehnung an das Ziel der HWRM-RL das Risiko hochwasserbedingter nachteiliger Folgen insbesondere auf die menschliche Gesundheit und das menschliche Leben, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und die Infrastrukturen zu verringern. Anschließend wurde anhand zweier Signifikanzkriterien bewertet, ob an einem Gewässer ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht. War dies der Fall, so wurde dieses Gewässer als Risikogewässer (nach HWRM-RL: Areas with potential significant flood risk / Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko) konform zu Artikel 5 der HWRM-RL eingestuft. Abbildung 31 zeigt die daraufhin ausgewiesenen Hochwasserrisikogewässer. Abbildung 31: Übersicht der Hochwasserrisikogewässer (AGE, 2018) Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos im zweiten Zyklus wird im gleichnamigen Bericht beschrieben. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 42 Hochwasserrisikomanagement-Plan 41 Gemäß Artikel 5, Absatz 2 der HWRM-RL bedarf es bei der Festsetzung für Hochwasserrisikogebiete bei grenzübergreifenden Gewässern eines internationalen Austauschs. Dies fand im Rahmen einer multilateralen Abstimmung der Mitglieder der IKSMS statt. Am 18. Oktober 2018 gab es hierzu eine Veranstaltung an der Vertreter aus Frankreich, Deutschland, Belgien und Luxemburg teilnahmen, um über die Ausweisung der Risikogebiete zu informieren. Nach Bestimmung der Risikogewässer wurde diesen ein spezifischer Code (genannt: APSFR-Code, in Anlehnung an Areas with potential significant flood risk) zugeteilt. Eine Übersicht gibt Tabelle 9. Tabelle 9: APSFR-Codes der Risikogewässer Gewässer APSFR-Code Mosel LU RB 000 A01 Syre LU RB 000 A02 Sauer LU RB 000 A03 Schwarze Ernz LU RB 000 A04 Weiße Ernz LU RB 000 A05 Wiltz LU RB 000 A06 Clerve LU RB 000 A07 Our LU RB 000 A08 Alzette LU RB 000 A09 Wark LU RB 000 A10 Attert LU RB 000 A11 Roudbach LU RB 000 A12 Pall LU RB 000 A13 Eisch LU RB 000 A14 Mamer LU RB 000 A15 Gander LU RB 000 A16 Chiers LU RB 001 A17 Die Kodierung ist so aufgebaut, dass der erste Teil (LU RB 00X) auf die Flussgebietseinheit schließen lässt, wobei für den Rhein die [0] und die Maas die [1] steht. Der zweite Teil ist eine fortlaufende Nummerierung. 4.2 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sollen für alle nach Artikel 5 der HWRM-RL ausgewiesenen Risikogewässer erstellt werden. Für 15 der 17 ausgewiesenen Risikogewässer wurden im ersten Zyklus bereits Karten erstellt. Gemäß der HWRM-RL müssen bestehende Karten alle 6 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Da die Grundlagen der bestehenden Karten an allen Gewässern veraltet waren, hat man sich in Luxemburg dazu entschlossen, die Karten für alle Risikogewässer zu erneuern. Für die Mosel wurden keine neuen Hochwassergefahrenkarten erstellt, da man hier davon ausging, dass die gegenwärtigen Überschwemmungsflächen weiterhin der Realität entsprechen. Innerhalb der IKSMS wurde jedoch ein Projekt angestoßen um die Mosel in Zusammenarbeit aller Anrainerstaaten durchgehend neu zu modellieren. Dies wird in den nächsten Jahren geschehen. Auf den Hochwassergefahrenkarten wird das Ausmaß einer potenziellen Überflutung ersichtlich. Dargestellt sind die Flächen, die während eines Ereignisses einer bestimmten Jährlichkeit von Überschwemmungen betroffen sein können. Zusätzlich werden noch Angaben über die lokalen Wassertiefen gegeben, die anhand von Farbkodierungen dargestellt sind. Berücksichtigt werden dabei 3 Szenarien: Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10 – 10 jährliches Hochwasser) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100 – 100 jährliches Hochwasser) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 43 Hochwasserrisikomanagement-Plan 42 Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse (HQextrem - 1000 jährliches Hochwasser) Des Weiteren sollen Hochwasserrisikokarten erstellt werden, welche potenzielle hochwasserbedingte nachteilige Auswirkungen der drei Szenarien verzeichnen. Dies anhand der Angabe der potenziell betroffenen Einwohner (Orientierungswert), der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, der Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen könnten und potenziell betroffene Schutzgebiete. Für die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind mehrere Arbeitsschritte nötig: Regionalisierung der Hochwasserabflüsse; Erstellung der hydraulischen Modelle und Berechnung der Überschwemmungsflächen; Erstellung des Projektes der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten; Öffentliche Anhörung zum Projekt; Überarbeitung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten; Festlegung der Großherzoglicher Verordnung. Im Folgenden werden die einzelnen Etappen beschrieben. 4.2.1 Regionalisierung der Hochwasserabflüsse Zur Bestimmung der maßgebenden Hochwasserabflüsse, als Basis der Berechnung der Hochwassergefahrenkarten, wurde von der AGE eine Studie zur landesweiten Regionalisierung dieser Abflüsse in Auftrag gegeben. Die für die Ermittlung der hydrologischen Kennzahlen und Hochwasserwahrscheinlichkeiten erforderlichen Abflusszeitreihen werden in Fließgewässern punktuell an einzelnen gewässerkundlichen Pegelstationen erhoben. An diesen Stationen wird in der Regel der Wasserstand kontinuierlich messtechnisch erfasst. Die aufgezeichneten Wasserstandszeitreihen werden anschließend mit Hilfe einer Beziehung zwischen Wasserstand und diskontinuierlich an den Pegeln gemessenen Durchflüssen (d.h. über eine W-Q-Beziehung oder auch Abflusskurve genannt) in Abflusszeitzeihen umgewandelt. Es liegt jedoch in der Natur von solchen hydrometrischen Messwerten, dass diese stets nur von begrenzter Genauigkeit sind. So sind beispielsweise die Abflusskurven insbesondere im Hochwasserbereich nur selten mit belastbaren und einer ausreichenden Anzahl von Durchflussmessungen belegt. Die Gründe dafür sind unter anderem, dass zu hohe Fließgeschwindigkeiten und Geschiebetransporte, Sichteinschränkungen durch Trübung oder auch Treibgut dazu führen, dass eine Messung mit hohen Unsicherheiten behaftet und/oder technisch und aus Sicherheitsgründen erst gar nicht möglich ist. Meist können die kurzfristigen Hochwasserspitzen und die nur selten auftretenden Extremereignisse auch aus logistischen und personellen Gründen nicht flächendeckend erfasst werden. Daher existieren Durchflussmessungen in der Größenordnung von HQ10 wenn überhaupt nur an sehr wenigen Pegelmessstellen. Selbst wenn die Wasserstände von größeren Hochwassern an den Pegeln gemessen wurden, muss die Abflusskurve in der Regel weit über den mit Messungen belegten Bereich extrapoliert werden, um die entsprechenden Maximalabflüsse zu erhalten. In diesem Kontext werden zur Absicherung der Extrapolationen der Abflusskurven und zur Ermittlung der Wasserspiegellagen bei Extremereignissen hydraulische Modellrechnungen herangezogen, um beispielsweise Besonderheiten in der Gerinnegeometrie und den Einfluss von Ausuferungen adäquat abbilden zu können. Als Basis für die Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten dienen möglichst lange und vor allem verlässliche Pegelbeobachtungen. Grundsätzlich liegen langjährige Abflusszeitreihen von mehr als 50-60 Jahren aber nur recht selten vor, was insbesondere die Ermittlung von Hochwassern mit hohen Jährlichkeiten erschwert. Hinzu kommt, dass in allen Flusseinzugsgebieten sowohl aus ökonomischen als auch aus logistischen Gründen stets nur eine begrenzte Anzahl an punktuellen Pegelstationen zur Verfügung steht, an denen der Abfluss gemessen wird. Dies bedingt, dass für hydrologische Analysen, bei wasserbaulichen Vorhaben und/oder auch wasserwirtschaftlichen Plan- und Genehmigungsverfahren oftmals keine direkten Abflussmessdaten für das betreffende Fließgewässer vorliegen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 44 Hochwasserrisikomanagement-Plan 43 Mit den Methoden der hydrologischen Regionalisierung lassen sich in diesem Kontext spezifische Hochwasserkenngrößen flächendeckend sowohl für Einzugsgebiete mit Abflussaufzeichnungen als auch für solche ohne Abflussbeobachtungen berechnen. Das Grundprinzip der statistischen Regionalisierungsverfahren beruht dabei auf der Analyse der Beziehungen zwischen den punktuell an den gewässerkundlichen Pegeln bekannten Abflusskennwerten und den dazugehörigen, flächenhaft vorliegenden Einzugsgebietscharakteristiken (z.B. Einzugsgebietsgröße, Niederschläge, Landnutzung etc.). Die dabei ermittelten regionalen Übertragungsfunktionen können anschließend dazu genutzt werden, die jeweiligen Abflusskennwerte in nicht abflussmesstechnisch erfassten Nachbargebieten mit ähnlichem hydrologischen Verhalten mit Hilfe der flächendeckend zur Verfügung stehenden Gebietscharakteristiken für beliebige Punkte in einem Zielgebiet zu quantifizieren. Grundlegende Basis für die Analysen waren die Abflusszeitreihen von über 50 gewässerkundlichen Pegeln in Luxemburg und Rheinland-Pfalz mit Einzugsgebietsgrößen von 0,45 bis 4.232 km², hochaufgelöste Zeitreihen von zahlreichen hydrometeorologischen Messstationen in Luxemburg und angrenzenden Ländern sowie flächendeckend hier mit Bezug auf das hydrologische Flächenverzeichnis von Luxemburg (ohne Mosel-Gebiete) abgeleitete Einzugsgebietsmerkmale. Als erklärende Gebietsmerkmale wurden insgesamt etwa 50 Geovariablen zur Topologie, Topografie, Gewässernetzen, Landnutzung, Pedologie und Geologie abgeleitet. Auf diese Weise lässt sich das statistisch begründete Ziel verfolgen, im Rahmen der sogenannten Modellidentifikation aus einer möglichst großen Zahl von potenziell erklärenden Variablen eine möglichst kleine Zahl von statistisch wie hydrologisch signifikanten Einflussgrößen herauszuarbeiten. Für die luxemburgischen Pegel liegen Abflusszeitreihen generell nur für relativ kurze Zeiträume vor, sodass Unschärfen bei der Angabe von Hochwasserabfluss-Quantilen hoher Jährlichkeiten unvermeidlich sind. Um eine höhere Zuverlässigkeit und Repräsentativität herzustellen, wurden im Kontext einer zeitlichen, kausalen und räumlichen Informationserweiterung langjährige Abflusszeitreihen (>30 Jahre) von mehreren, unterschiedlich großen und benachbarten Pegeln im Sauer-Einzugsgebiet, lokale Hochwasserstatistiken, Kenntnisse zu historischen Hochwassern, Literaturinformationen sowie regionalhydrologische Überlegungen in die Analysen und Berechnungen mit einbezogen. Darüber hinaus wurden die Hochwasserabflüsse und Extrapolationsbereiche der Abflusskurven an ausgewählten Stationen unter Berücksichtigung von 1D- und 2D-hydraulischen Modellen evaluiert. Das Ergebnis der Studie sind regionalisierte, flächendeckende, für definierte Einzugsgebiete und Fließgewässerabschnitte des hydrologischen Flächenverzeichnisses Luxemburgs, mittlere Hochwasserabflüsse (MHQ) und Hochwasserscheitelabflüsse für bestimmte Jährlichkeiten - HQ(T). Bei den HQ(T)-Werten stehen die Jährlichkeiten 2, 5, 10, 20, 50, 100, 200 und HQextrem zur Verfügung. Für die Ermittlung des HQextrem-Kennwertes wurde als Konvention „1,4 x HQ100“ und für HQ200 „1,15 x HQ100“ festgelegt. Die Belastbarkeit dieser konstanten Faktoren wurde - unter anderem unter Berücksichtigung von einschlägiger Fachliteratur und der Unsicherheitsbereiche über 95 %-Konfidenzintervalle - sowohl auf Basis des Bayes- als auch des Index-Flood Verfahrens bewertet und validiert. Hieraus konnten die spezifischen Hochwasserwahrscheinlichkeiten für die hydraulische Ermittlung von Überschwemmungsflächen entnommen werden. 4.2.2 Hydraulische Modellierung Zur Ermittlung der Hochwassergefahrenflächen werden hydraulische Modelle verwendet. Dabei handelt es sich um mathematische (numerische) Modelle, die am Computer erstellt werden. Für das Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten wurden dabei eigens neue Modelle erstellt. Für ein hydraulisches Modell werden Daten aus unterschiedlichen Quellen benötigt. Hauptinput bei der Erstellung eines hydraulischen Modelles ist das Gelände, also die Höhen und Formen von Gewässern und dem Umland. Um Informationen hierzu zu gewinnen, gibt es zwei Optionen, eine Laserscanvermessung aus der Luft oder eine terrestrische Vermessung, wobei in der Regel beide zum Einsatz kommen. Zur Vermessung des Gewässervorlandes beziehungsweise des weiteren Umlandes werden die Höheninformationen vom Flugzeug aus mit Spezialkameras aufgenommen. Diese Informationen werden am Computer verarbeitet um ein digitales Geländemodell (DGM) zu erstellen. Für das Projekt wurde eigens ein neues DGM erworben, welches das Gelände entlang der Gewässer abbildete. Strukturen im und direkt am Gewässer können mit dieser Methode nicht genau genug erfasst werden. Aus diesem Grund werden diese Bereiche zusätzlich am Boden vermessen (terrestrische Vermessung). Hier ist JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 45 Hochwasserrisikomanagement-Plan 44 insbesondere die Erfassung der Unterwassergeometrie des Gewässerbettes, der Querbauwerke (z. B. Brücken, Wehre, Abstürze, Durchlässe) und der Uferlinien zu nennen. Für die Neuerstellung der HWGK wurden in den Jahren 2015-2016 insgesamt 570 Gewässerkilometer detailliert vermessen. Dabei wurden ca. 3.600 Querprofile entlang der Gewässer aufgenommen, sowie 761 Brücken vermessen. Auch hydraulisch wirksame Strukturen wie etwa Mauern wurden berücksichtigt. Umgesetzte Projekte wie etwa Renaturierungen oder Hochwasserschutzmaßnahmen konnten so in den neuen Karten berücksichtigt werden. Tabelle 10 gibt einen Überblick über die Vermessungsarbeiten. Tabelle 10: Übersicht über die Vermessungsarbeiten im Zuge der hydraulischen Modellierung Gewässer Linien vermessung [km] Profile [Stück] Brücken [Stück] Alzette 20,29 583 104 Attert 6,15 187 46 Chiers 2,35 74 24 Clerve 0,53 260 65 Eisch 5,98 268 79 Weiße Ernz 3,10 263 45 Schwarze Ernz 2,43 87 25 Gander 3,50 72 19 Mamer 1,90 145 41 Obersauer 0,05 200 14 Our 5,84 173 14 Pall 0,00 47 17 Roudbach 2,37 84 16 Sauer 29,15 538 51 Syre 2,80 215 54 Wark 3,35 219 48 Wiltz 1,58 199 52 Woltz 0,50 121 47 Als zusätzlicher Faktor spielt die Geländebeschaffenheit, von den Modellierern als Rauheit bezeichnet, eine Rolle. Das Hochwasser fließt beispielsweise auf einer Wiese langsamer ab als auf einer asphaltierten Fläche. In das hydraulische Modell werden daher vorhandene Daten zur Landnutzung eingebaut. Für jede Landnutzungsart wird dabei ein eigener Wert für die Rauheit (Rauheitsbeiwert) angenommen. Ist das Gelände samt Rauheiten im Modell abgebildet, werden verschiedene Abflusswerte (Wassermengen) in das Geländemodell eingespeist und die hydraulische Simulation gestartet. So können unter anderem die Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Überschwemmungsausdehnung der verschiedenen Hochwasserszenarien ermittelt werden. Ein wesentlicher Teil der hydraulischen Modellierung beschäftigt sich mit der sogenannten Kalibrierung des Modells. Hierbei werden die Rechenergebnisse mit gemessenen Werten verglichen. Beim Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten kamen hierfür Aufzeichnungen vergangener, also realer Hochwasserereignisse und Wasserstandmessungen an den gewässerkundlichen Pegeln zum Einsatz. Erst wenn das Modell diese realen Szenarien ausreichend gut abbilden konnten, wurden sie zur Ermittlung der Hochwassergefahrenflächen eingesetzt. Insgesamt kamen bei der Erstellung der Hochwassergefahren-und Hochwasserrisikokarten zwei Modellansätze zur Anwendung: ein 1D/2D-gekoppeltes Modell und ein 2D-Modell. Die Auswahl des Modells beruht dabei auf den Gegebenheiten des Gewässers, dem benötigten Genauigkeitsgrades und dem Aufwand hinsichtlich Modellerstellung und Rechenzeit. Für die Erstellung der 1D-Modelle wurden die vermessenen Querprofile in die Modellsoftware importiert. Bei diesen Modellen wird bei der Berechnung der Wasserstände, oder besser gesagt der Wasserspiegel, an den Querprofilen nur die Hauptströmungsrichtung berücksichtigt. Der Vorteil liegt im relativ einfachen Modellaufbau und der geringen Rechenzeit. In der Regel erhält man die Wasserstände, die sich zwischen den Querprofilen ergeben, durch Interpolation und eine statische Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell. Dabei kann es eben in diesen Zwischenräumen zu kleineren Fehlern kommen. Um diese Schwäche der konventionellen 1D JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 46 Hochwasserrisikomanagement-Plan 45 Modellierung auszugleichen, wurden die Resultate der Wasserstandsberechnung in eine 2D-hydrodynamische Geoinformationssystem-Anwendung importiert, welche die Überschwemmungsflächen und Wassertiefen zusammenhängend ableitet. Bei der 2D-Modellierung wird das Gelände detailliert und durchgehend in das Modell aufgenommen. Dies geschieht zum einen anhand des digitalen Geländemodells und zum anderen anhand einer im Vergleich zur 1D Modellierung hochaufgelösten Vermessung. Aus diesen Geländedaten wird ein Berechnungsnetz generiert, das die Wasserstände iterativ an allen Knotenpunkten berechnet. Dieser Vorgang ist aufwändig und benötigt viel Rechenzeit, ermöglicht aber durch die Berücksichtigung komplexer Strömungsverhältnisse eine hohe Genauigkeit bei der Bestimmung der Wasserstände. Daher kam diese Technik vor allem in sensiblen Siedlungsbereichen und bei Gewässern mit breiten Überschwemmungsgebieten zum Einsatz. Abbildung 32: Beispiel eines Berechnungsnetzes der 2D Modelle 4.2.3 Projekt der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 2019 Aus den berechneten Wasserständen und Überschwemmungsflächen wurden in der Folge die die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt. Um Gefahren und Risiken in den Karten klarer aufzuzeigen, wurde die Darstellung gegenüber den Karten von 2013 angepasst. Hierbei wurde sich an den Vorgaben der Bund/Ländergemeinschaft Wasser (kurz LAWA, 2016) orientiert. Die Hochwassergefahrenkarten zeigen die Ausdehnung der Überschwemmung und die Wassertiefe an. In der Darstellung werden drei unterschiedliche Überschwemmungsgefahren angezeigt. In blauer Markierung werden Überschwemmungen angezeigt, welche sich bilden, wenn das Gewässer ausufert und das Umland überflutet wird. Die unterschiedlichen Wassertiefen werden anhand an einer 5-stufigen Skalierung in verschiedenen Blautönen angegeben. Hierbei gilt, je dunkler der Farbcode, desto höher steht das Wasser. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 47 Hochwasserrisikomanagement-Plan 46 Abbildung 33: HWGK mit Angabe der Wassertiefenklassen Einige der Überschwemmungsflächen wurden mit einer roten Schraffur versehen. Diese dient dazu, Bereiche zu markieren, die nicht direkt vom Gewässer über das Land überschwemmt werden, sondern entweder durch aufdrückendes Grundwasser oder eine vorhandene Kanalisation. In der Regel sind diese Bereiche vom Gewässer durch eine Erhöhung des Geländes abgeschnitten. Auch hier sind die unterschiedlichen Wassertiefen anhand der 5-stufigen Skalierung erkennbar. Abbildung 34: HWGK mit Angabe einer nicht angeschlossenen Überschwemmungszone Außerdem werden in den Gefahrenkarten einige der Überschwemmungsgebiete in gelber Farbe angezeigt. Hierbei handelt es sich um die sogenannten geschützten Bereiche, welche durch eine linienhafte (z.T mobile) Hochwasserschutzinfrastruktur bis zu einem gewissen Grad vor dem Hochwasser geschützt sind. Die gelb markierte Überschwemmungszone gibt dabei an, wie die Überschwemmung ohne diesen Schutz ausfallen würde. Die separate Markierung dieser Flächen soll der Aufklärung über die Funktionsweise dieser Anlagen dienen. Hochwasserschutzmauern halten das Wasser immer nur bis zu einem bestimmten Abfluss zurück, dem Bemessungshochwasser. Wird dieser überschritten, tritt das Wasser über die Mauer und überflutet die dahinterliegenden Siedlungen. Dies ist besonders gefährlich, weil man sich in diesen Bereichen durch die Anwesenheit der Mauer oft sicher fühlt und daher keine weiteren Vorkehrungen getroffen werden um Hochwasserschäden zu minimieren. Dass der Bemessungsabfluss beispielsweise zwischen einem HQ10 und HQ100 überschritten wird, erkennt man wenn bei letzterem die Überschwemmungszone normal in blau angezeigt wird. Die Hochwasserschutzinfrastruktur wird anhand einer grün-schwarzen Linie gekennzeichnet. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 48 Hochwasserrisikomanagement-Plan 47 Abbildung 35: HWGK mit Angabe eines geschützten Bereiches Die Hochwasserrisikokarten stellen die potenziellen, hochwasserbedingten, negativen Folgen aufgrund von Ereignissen unterschiedlicher Jährlichkeit dar. Hierbei wird Bezug genommen auf die Anzahl der betroffenen Bewohner, die Art der wirtschaftlichen Aktivitäten, Anlagen, die im Überschwemmungsfall zu Umweltverschmutzungen führen können (IED/SEVESO), Schutzzonen (Natura-2000, Trinkwasserwasserschutzzonen) und sensible Bauten (Krankenhäuser, Schulen, Altenheime) innerhalb der Überschwemmungsgebiete. Abbildung 36: Darstellung der HWRK JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 49 Hochwasserrisikomanagement-Plan 48 Die unterschiedlichen Nutzungen werden anhand verschiedener Farben angegeben. Es wird unterschieden zwischen Siedlungsflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Verkehrswegen, Forts- und Landwirtschaftsflächen, sonstigen Flächen (Parkanlagen, Sportplätze, etc.) und Wasserflächen. 4.2.4 Zusammenfassung der öffentlichen Anhörung Nach Artikel 56 und 57 des abgeänderten Wassergesetzes und Artikel 9 und 10 der HWRM-RL sollen die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, bevor sie definitiv festgelegt werden, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein. In diesem Beteiligungsprozess können private Bürger, Gemeinden oder Vereinigungen Anmerkungen zu den Karten abgeben. Die Anhörung zu den HWGK und HWRK begann am 17. Juni 2019 und wurde mit einer Pressekonferenz am gleichen Tag vom Ministerium eingeleitet. Gleichzeitig wurde in 4 Tageszeitungen auf die öffentliche Anhörung aufmerksam gemacht. Den betreffenden Gemeinden wurden neben allgemeinem Infomaterial die HWGK und HWRK in ausgedruckter Form zugeschickt. Diese sollten im Gemeindehaus ausgelegt und so den Bürgern verfügbar gemacht werden. Zusätzlich wurden die HWGK und HWRK digital im Luxemburger Geoportail der Katasterverwaltung publiziert, wo sich die Bevölkerung die Karten in unterschiedlichen Maßstäben und unter der Möglichkeit, die Hintergrundkarten zu ändern, anschauen und bewerten konnte. Insgesamt dauerte die Anhörung der Bevölkerung 3 Monate. Die Gemeinden haben gemäß Artikel 57 des abgeänderten Wassergesetztes einen Monat länger Zeit. Die Anmerkungen konnten der Behörde auf verschiedenen Wegen mitteilt werden: Per Post an das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung Per E-Mail an die Adresse zones.inondables@eau.etat.lu Über die von der Katasterverwaltung entwickelte Feedback-Funktion auf eau.geoportail.lu Per Übergabe an die Gemeinde, welche die Anmerkungen an das Ministerium weiterleitet Insgesamt wurden 32 Anmerkungen privater Bürger zugesendet. Hinzu kamen noch 90 Stellungnahmen von den Gemeinden zu den Karten. Alle Anmerkungen, das heißt alle Stellen, an denen auf Fehler hingewiesen wurde, wurden von der AGE überprüft. Wurde ein Hinweis als fundiert betrachtet, so wurde diese Stelle in den Karten angepasst. Tabelle 11 gibt eine Übersicht über die Anmerkungen und Hinweise der Bevölkerung. Diese bezogen sich nur auf die Hochwassergefahrenkarten. Tabelle 11: Anmerkungen der Bevölkerung zu den HWGK Anzahl Begründet / Unbegründet Gesamt 32 8 / 24 Pro Gewässer Mosel: 1 Alzette: 12 Sauer: 6 Attert: 3 Mamer: 3 Syre: 1 Weiße Ernz: 2 Nicht-Risikogewässer: 4 Mosel: 1 / 0 Alzette: 0 / 12 Sauer: 6 / 0 Attert: 0 / 3 Mamer: 1 / 2 Syre: 0 / 1 Weiße Ernz: 0 / 2 Nicht-Risikogewässer: - / Von den 90 Stellungnahmen der Gemeinden waren 62 positiv bzw. ohne Anmerkungen. Die Tabelle 12 gibt eine Übersicht über die eingegangenen Anmerkungen der Gemeinden bezogen auf die einzelnen Gewässer. Zur besseren Übersicht wurden alle einzelnen Anmerkungen einer Gemeinde zu einem Gewässer als eine Anmerkung zusammenfasst. Auch können Gemeinden doppelt vertreten sein, wenn auf ihrem Gebiet JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 50 Hochwasserrisikomanagement-Plan 49 beispielsweise 2 Risikogewässer verlaufen. Die Tabelle bezieht sich nur auf die Anmerkungen zu den Hochwassergefahrenkarten. Tabelle 12: Übersicht der "Avis communaux" zu den HWGK Gewässer Anzahl „Avis communaux“ Positiv / Ohne Anmerkung Begründet Unbegründet Alzette 17 13 3 1 Attert 6 4 1 1 Chiers 4 4 - Clerve 5 5 - Eisch 7 4 1 2 Gander 4 4 - Mamer 9 8 - 1 Mosel 6 4 - 2 Our 6 6 - Pall 2 2 - Roudbach 2 1 1 Sauer 17 15 2 Schwarze Ernz 7 6 1 Syre 8 5 3 Wark 5 5 - Weiße Ernz 7 5 2 Wiltz 6 6 - Alle begründeten Anmerkungen führten zu Anpassungen an den Hochwassergefahrenkarten. Neben der Überprüfung der Anmerkungen aus der Bevölkerung und den Gemeinden wurden die Gefahrenkarten zusätzlich von der AGE und dem bearbeitenden Ingenieurbüro auf Unstimmigkeiten untersucht. Auch dies hatte zur Folge, dass einige Stellen überarbeitet wurden. Tabelle 13 gibt einen Überblick über die Anzahl aller Änderungen an den Gewässern. Tabelle 13: Anzahl der Änderungen an den einzelnen Gewässern Gewässer Anzahl der Änderungen in den Karten Alzette 16 Attert 4 Chiers 1 Clerve 8 Eisch 8 Gander 4 Mamer 13 Mosel 1 Our 2 Pall 3 Roudbach 4 Sauer 16 Schwarze Ernz 5 Syre 5 Wark 5 Weiße Ernz 11 Wiltz 7 Zu den Hochwasserrisikokarten kamen mehrere Anmerkungen der Gemeinden, welche darauf aufmerksam machten, dass die dargestellte überschwemmte Flächennutzung nicht mit der realen Nutzung vor Ort übereinstimmte. Das Projekt der Hochwasserrisikokarten wurde mit dem Datensatz der Flächennutzung von Luxemburg „Occupation biophysique du sol 2007“ erstellt. Dies war zu dem Zeitpunkt der aktuellste verfügbare Datensatz. Um den Anmerkungen Rechnung zu tragen, wurden die abschließenden Hochwasserrisikokarten mit JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 51 Hochwasserrisikomanagement-Plan 50 dem neu verfügbaren Datensatz „LandUse 2018“ erstellt. Beide Datensätze werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit sowie dem Ministerium für Energie und Raumentwicklung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurden die HWGR und HWRK, gemäß zum Artikel 53 des abgeänderten Wassergesetztes dem „Comité pour la gestion de l’eau“ vorgestellt. Dieser befürwortete das Projekt. 4.2.5 Internationaler Austausch Laut Artikel 6 Absatz 2 der HWRM-RL unterliegt die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für nach Artikel 5 der HWRM-RL bestimmte Gebiete, die von mehreren Mitgliedstaaten geteilt werden, einem vorherigen Informationsaustausch zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten. Auch Aktualisierungen von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Gebiete, die von mehreren Mitgliedstaaten geteilt werden, unterliegen dem Erfordernis des vorherigen Informationsaustausches. Für die unverändert weitergeführten Karten wurde die erforderliche Abstimmung bereits im vorausgegangenen Zyklus durchgeführt. Die Abstimmung fand am 30. Juni 2019 in Luxemburg statt. Anwesend waren Vertreter der jeweiligen Mitglieder der IKSMS. Hierbei wurden die Entwürfe der HWGK und HWRK Frankreichs, Deutschlands, Belgiens und Luxemburgs besprochen und entschieden, dass die HWGK und HWRK an den ausgeblendet werden sollten, wenn die Landesgrenzen überschritten werden. 4.2.6 Gesetzliche Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Nach der Fertigstellung der HWGK und HWRK wurden die großherzoglichen Verordnungen erstellt. Diese traten am 30. März in Kraft. Somit sind die in den HWGK dargestellten Überschwemmungszonen rechtlich geltend und heben die früheren HWGK (2013) auf. Die HWGK und HWRK wurden anhand von großherzoglichen Verordnungen festgesetzt: Règlement grand-ducal du 30 mars 2022 déclarant obligatoires les cartes des zones inondables et les cartes des risques d’inondation pour les cours d’eau de la Sûre inférieure, de l’Ernz blanche et de l’Ernz noire. Règlement grand-ducal du 30 mars 2022 déclarant obligatoires les cartes des zones inondables et les cartes des risques d’inondation pour les cours d’eau de l’Alzette et de la Wark. Règlement grand-ducal du 30 mars 2022 déclarant obligatoires les cartes des zones inondables et les cartes des risques d’inondation pour les cours d’eau de la Sûre supérieure, de la Wiltz, de la Clerve et de l’Our. Règlement grand-ducal du 30 mars 2022 déclarant obligatoires les cartes des zones inondables et les cartes des risques d’inondation pour les cours d’eau de la Moselle et de la Syre. Règlement grand-ducal du 30 mars 2022 déclarant obligatoires les cartes des zones inondables et les cartes des risques d’inondation pour les cours d’eau de la Mamer et de l’Eisch. Règlement grand-ducal du 30 mars 2022 déclarant obligatoires les cartes des zones inondables et les cartes des risques d’inondation pour les cours d’eau de la Gander et de la Chiers. Règlement grand-ducal du 30 mars 2022 déclarant obligatoires les cartes des zones inondables et les cartes des risques d’inondation pour les cours d’eau de l’Attert, de la Roudbaach et de la Pall. Die finalen HWGK und HWRK wurden zu dem auf dem Geoportal veröffentlicht. 4.3 Hochwasserrisikomanagement-Plan In Anlehnung an Artikel 7 der HWRM-RL und konform zu Artikel 38 des Wassergesetztes wurde für die betroffenen Flusseinzugsgebiete des Rheins und der Maas auf luxemburgischen Territorium ein gemeinsamer HWRM-PL erstellt. Dieser wurde in einer ersten Phase als Entwurf zum hier vorliegenden HWRM-PL, inklusive des vorläufigen Maßnahmenkataloges sowie des Dokumentes zum Starkregenrisikomanagement am 24. Juni veröffentlicht. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 52 Hochwasserrisikomanagement-Plan 51 4.3.1 Umsetzung des Maßnahmenprogrammes aus Zyklus 1 Im ersten Managementplan wurden Ziele für alle Phasen des Hochwasserzyklus, also vor, während und nach einem Hochwasser, benannt. Anders ausgedrückt verfolgte er die Aspekte Vermeidung, Schutz, Vorsorge sowie Wiederherstellung/Regeneration für alle drei Hochwasserszenarien. Die Festlegung der Ziele geschah an Anlehnung an die Oberziele der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA, 2013): Vermeidung neuer Risiken, Reduktion bestehender Risiken (Vorsorge), Reduktion nachteiliger Folgen während des Hochwassers (Bewältigung), Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser (Nachsorge), Anhand regionaler Erfordernisse wurden mit verschiedenen Akteuren angepasste Ziele formuliert und in einen Zielkatalog aufgenommen. Aus diesem wurden anschließend Maßnahmenarten zugeordnet. Bezogen auf die Schutzgüter wurden folgende Hauptziele festgelegt: Menschliche Gesundheit: Reduktion der von Hochwasser betroffenen Bevölkerung, Umwelt: Vermeidung bzw. Reduktion der Umweltschäden, Kulturerbe: Reduktion des vorhandenen Hochwasserrisikos, Wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte: Vermeidung neuer, bzw. Reduktion vorhandener Hochwasserrisiken. Den Zielen wurden anschließend Maßnahmen aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog zugeteilt. Im Vordergrund der Zielplanung für das Hochwasserrisikomanagement stand im ersten HWRM-Plan die Festlegung von risikomindernden Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können. Ein weiterer Fokus lag auf der Kombination mit Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Insgesamt wurden 885 Einzelmaßnahmen festgelegt. Tabelle 14 zeigt die Aufteilung der Maßnahmen auf Ziele der HWRM-RL: Tabelle 14: Übersicht der Maßnahmen Aspekt Anzahl der Maßnahmen Gesamt 893 Vermeidung 18 Schutz 833 Vorsorge 16 Wiederherstellung 1 Konzepte (*) 25 (*) Bei den Konzepten handelte es sich um strategisch-konzeptionelle Maßnahmen die übergeordnet auf Ebene des Landes umgesetzt werden. Die Maßnahmen können einen unterschiedlichen inhaltlichen Bezug haben, wurden auch unterschiedlichen EU-Aspekten zugeordnet und sind daher gesondert aufgeführt. Man erkennt, dass vor allem in der Kategorie „Schutz“ sehr viele Einzelmaßnahmen ausgewiesen wurden. Von diesen 893 Maßnahmen waren 742 sogenannte „WIN-WIN-Maßnahmen“, also solche, die aus dem Maßnahmenkatalog der WRRL stammen und von denen man sich einen positiven Effekt für die Hochwassersituation erhoffte. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 53 Hochwasserrisikomanagement-Plan 52 Tabelle 15 gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen. Es wird unterschieden zwischen den „reinen“ Hochwassermaßnahmen und den „WIN-WIN-Maßnahmen“. Hinsichtlich des Fortschrittes gibt es die Kategorien „nicht begonnen“, „in Umsetzung“ und „umgesetzt“. Tabelle 15: Stand der Umsetzung der Maßnahmen Aspekt Maßnahmen Nicht begonnen In Umsetzung Umgesetzt Schutz HWRM 91 27 20 44 Schutz WRRL (*) 742 608 67 66 Vorsorge 16 4 0 12 Vermeidung 18 10 0 8 Wiederherstellung 1 0 0 1 Konzeption 25 5 0 20 (*) Stand Bewirtschaftungsplan 2, Januar 2021 4.3.2 Zusammenfassung der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des HWRM-PL Nach Artikel 56 und 57 des abgeänderten Wassergesetzes und Artikel 9 und 10 der HWRM-RL soll der HWRM PL, bevor er finalisiert und vom Regierungsrat angenommen wird, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein. In diesem Beteiligungsprozess können private Bürger, Gemeinden oder Vereinigungen Anmerkungen zum Plan abgeben. Die Anhörung zum Entwurf des Planes begann am 24. Juni 2021 und wurde mit einer Pressekonferenz am gleichen Tag vom Ministerium eingeleitet. Gleichzeitig wurde in 4 Tageszeitungen auf die öffentliche Anhörung aufmerksam gemacht. Die Umweltministerin hat zudem zu einer öffentlichen Videokonferenz am 12. Juli 2021 eingeladen und hat somit den Einwohnern Luxemburgs Fragen zum HWRM-Plan beantworten können. Der HWRM-PL wurde auf der Internetpräsenz von AGE und MECDD sowie auf dem nationalen Portal für Beteilungsverfahren veröffentlicht. Insgesamt dauerte die Anhörung der Bevölkerung 3 Monate. Die Gemeinden haben gemäß Artikel 57 des abgeänderten Wassergesetztes einen Monat länger Zeit. Die Anmerkungen konnten der Behörde auf verschiedenen Wegen mitteilt werden: Per Post an das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung Per E-Mail an die Adresse di@eau.etat.lu Per Übergabe an die Gemeinde, welche die Anmerkungen an das Ministerium weiterleitet Über das nationale Portal für Beteilungsverfahren Insgesamt wurden 9 Anmerkungen privater Bürger zugesendet. Hinzu kamen noch 68 Stellungnahmen von den Gemeinden sowie 3 Stellungnahmen von anderen Institutionen (Comité pour la gestion de l’eau, Syndicat intercommunal de dépollution des eaux résiduaires de l’est SIDEST und dem Département de l’aménagement du territoire des Ministeriums für Energie und Raumentwicklung). Die Stellungsnahme der Flusspartnerschaft der Chiers wurde über die Mitgliedsgemeinden übermittelt. Alle Stellungnahmen wurden von der AGE geprüft und zum Teil in den HWRM-PL integriert. Von den 68 der Gemeinden Stellungnahmen waren 34 positiv, darunter 18 ohne jegliche Anmerkungen. Weitere 4 Stellungnahmen waren ebenfalls ohne Stellungnahme. 37 neutrale Stellungnahmen enthielten Anmerkungen, sowie auch die 2 negativen Stellungsnahmen. Die drei Stellungnahmen der Institutionen sowie der Privatbürger waren neutral mit Anmerkungen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 54 Hochwasserrisikomanagement-Plan 53 4.3.3 Strategische Umweltprüfung (SUP) des Entwurfes des HWRM-Planes Nach den Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ist für den HWRM-PL nach HWRM-RL eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG wurden im Großherzogtum Luxemburg durch das Gesetz vom 22. Mai 2008 « relative à certains plans et programmes sur l´environnement » rechtlich umgesetzt. Ziel der SUP ist es, Planungen zu vermeiden, die zu erheblichen Umweltproblemen führen könnten. Sie dient dazu, im Vorlauf und in Ergänzung zu den projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Einzelmaßnahmen die Umweltauswirkungen des HWRM-PL in ihrer Gesamtheit zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. In einem ersten Schritt wurde der Untersuchungsrahmen der SUP bestimmt. Ein Scoping-Bericht als Vorschlag des Untersuchungsrahmens wurde hierzu an alle zu beteiligenden Behörden geschickt. Vorschläge zur Änderung des Untersuchungsrahmens sollten der Administration de la Gestion de l´eau (AGE) gemeldet werden. Nach Abschluss und Auswertung des Scopings stand dann der überarbeitete Untersuchungsrahmen. Anschließend wurde der Entwurf des Umweltberichtes fertiggestellt. Er identifiziert und benennt die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen bei Durchführung bzw. Umsetzung des luxemburgischen HWRM-PL gemäß den Maßgaben des Artikels 5 des Gesetzes vom 22. Mai 2008. Weiterhin werden im Umweltbericht die im Scoping eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert. Nach Artikel 7.1 des Gesetzes vom 22. Mai 2008 muss der Entwurf zum Umweltbericht der Öffentlichkeit zur Beteiligung zur Verfügung gestellt werden. Diese begann am 17. Oktober 2022 durch die Veröffentlichung des Berichtes auf der Internetpräsenz von AGE und MECDD sowie auf dem nationalen Portal für Beteilungsverfahren. Die Anhörung der Bevölkerung dauerte in dieser Prozedur 45 Tage. Aus der Bevölkerung wurde keine Anmerkungen zum Entwurf des Umweltberichtet abgeben. Der fertige Umweltbericht zum HWRM-PL wird separat veröffentlicht. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 55 Hochwasserrisikomanagement-Plan 54 5 Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwasserrisiko wird nach der Richtlinie definiert als die „Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten“. Allgemein beschreibt das Risiko den Zusammenhang zwischen gewissen Ereignissen beziehungsweise einer Gefährdung und einer negativen Auswirkung. Im Fall von Hochwasserrisiko hängt die Gefährdung besonders von der Intensität und der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses ab. Die negativen Auswirkungen hängen von der Vulnerabilität ab. Sie setzt sich aus der Exposition (also dem „Ausgesetzt sein“), der Resistenz/Widerstandsfähigkeit/Anfälligkeit von Risikoelementen gegenüber einer Gefahr sowie deren Wert zusammen. Zur Auswertung des Hochwasserrisikos des Landes Luxemburg werden zwei Ansätze verfolgt, welche beide auf den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten beruhen. Zum einen wird das Hochwasserrisiko anhand der neu erstellten Hochwasserrisikokarten bestimmt. Aus diesen kann man die Betroffenheit einzelner Nutzungen (beispielsweise der Siedlungsbereiche) oder die Anzahl potenziell betroffener Personen ermitteln. Es handelt sich also um einen quantitativen Ansatz. Zum anderen wurde eine Schadenspotenzialstudie beauftragt, welche, auf Basis der Hochwassergefahrenkarten, das Hochwasserrisiko anhand eines potenziellen monetären Schadens benennen. Dieser qualitative Ansatz vervollständigt die Risikobetrachtung bei Hochwasser. Zuerst soll aber auf Basis der Hochwassergefahrenkarten aufgezeigt werden, wie groß die Überschwemmungsgebiete der einzelnen Hochwasserrisikogewässer pro gerechnetem Szenario sind. Dies kann eine erste Übersicht über die Gefährdung bei Hochwasser geben. Tabelle 16 zeigt die Ergebnisse dieser Auswertung. Tabelle 16: Gesamtüberschwemmungsflächen pro Gewässer und Szenario in [ha] Gewässer HQ10 [ha] HQ100 [ha] HQext [ha] Alzette 1055,37 1416,39 1669,24 Attert 196,82 290,10 353,33 Chiers 19,54 53,88 99,19 Clerve 250,38 299,66 336,63 Eisch 236,29 391,27 471,91 Weiße Enrz 93,40 128,92 158,68 Schwarze Ernz 56,52 75,86 90,23 Gander 18,23 18,60 37,95 Mamer 105,21 148,83 186,59 Mosel 735,42 893,01 1017,65 Our 189,90 224,01 247,05 Pall 48,52 74,14 85,43 Roudbaach 23,46 43,98 57,27 Sauer 923,46 1237,69 1431,39 Syre 204,59 336,92 403,14 Wark 115,38 162,09 202,07 Wiltz 128,96 161,25 181,29 Gesamt 4401,43 5956,60 7029,02 Bei den hier aufgezeigten Überschwemmungsflächen wurden nur die Bereiche innerhalb des Landes berücksichtigt. Vergleicht man dies mit der Gesamtfläche des Landes (2.568 km2) so ergibt sich, dass bei HQ10 1,71 %, bei HQ100 2,32 % und bei HQext 2,74 % der Fläche des Landes von potenzielle Überschwemmungen der Risikogewässer betroffen sind. 5.1 Auswertung der Hochwasserrisikokarten Die Bestimmung des Hochwasserrisikos anhand der Hochwasserrisikokarten erfolgt in gleicher Vorgehensweise wie bei der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ 2018. Durch Verschneidung der neu ermittelten JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 56 Hochwasserrisikomanagement-Plan 55 Überschwemmungsbereiche der drei Hochwasserszenarien mit Flächennutzungsdaten kann ermittelt werden, welche Schutzgüter bei Hochwasser betroffen sind. 5.1.1 Auswertung der Siedlungsflächen und betroffenen Personen Zur Bestimmung der betroffenen Siedlungsbereiche wurde der Datensatz „Limites administratives du Grand Duché de Luxembourg“ der Katasterverwaltung (Stand 2016), der vorhin bereits erwähnte „Landuse 2018“ Flächennutzungsdatensatz, sowie die Gesamteinwohnerzahl (STATEC, 2019) verwendet. Bei der Auswertung wurden vier verschiedene Szenarien berücksichtigt: Betroffene Siedlungsbereiche [ha] pro Gemeinde; Bertoffene Siedlungsbereiche [ha] pro Gewässer; Potenziell betroffene Personen pro Gemeinde; Potenziell betroffene Personen pro Gewässer. So ist es möglich, das Hochwasserrisiko auf unterschiedlichen Ebenen zu erfassen, also auf Ebene eines Risikogewässers oder spezifisch auf eine Gemeinde bezogen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass einzelne Gemeinden von mehreren Risikogewässern betroffen sein können. Die Unterscheidung zwischen Siedlungsbereichen und betroffenen Personen ermöglicht es zum einen, die absolut überschwemmten Siedlungsbereiche zu erfassen und zum anderen, die Bevölkerungsdichte einer Gemeinde zu berücksichtigen. Zur Auswertung wurde der Flächennutzungsdatensatz angepasst. So wurden in diesem Arbeitsschritt alle Flächen, welche der Nutzung „Siedlung“ oder einfach gesagt „Wohnbereiche“ zuzuordnen sind, zusammengefasst. Zur Berechnung der potenziell von einem Hochwasserereignis betroffenen Personen wird die Einwohnerdichte verwendet. Da für die Auswertung der Personenschäden nur die Siedlungsflächen einer Gemeinde berücksichtigt werden, musste eine Einwohnerdichte bestimmt werden, welche sich ebenfalls nur auf die Siedlungsflächen bezieht. Wichtig ist es hier zu erwähnen dass es sich bei den potenziell betroffenen Personen um eine Schätzung handelt. Diese spezifische Einwohnerdichte wurde auf Basis der Einwohnerzahl und der gesamten Siedlungsfläche der Gemeinde berechnet, und nicht, wie üblich, auf Basis der Gesamtfläche der Gemeinde. Die Berechnung der betroffenen Personen anhand der „normalen“ Einwohnerdichte, sprich Einwohner pro Gesamtfläche der Gemeinde, würde zu Unterschätzung der betroffenen Personen führen. Die Auswertung pro Gemeinde nach Siedlungsfläche und Personen wird in folgendem Schema beschrieben: Verschneidung von Überschwemmungsfläche Siedlungsfläche & Gemeindefläche betroffene Siedlungsflächen pro Gemeinde Multiplikation Siedlungsfläche und Einwohnerdichte Potenziell bertoffene Personen pro Gewässer JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 57 Hochwasserrisikomanagement-Plan 56 Die Bestimmung nach Risikogewässer wird in folgendem Schema beschrieben: Die Siedlungsflächen, die bei Hochwasser betroffen sind, werden auch in den HWRK angezeigt. Die rote Schraffur macht sie erkennbar. Auch geben die HWRK die Anzahl an potenziell betroffenen Personen wieder, zusammengefasst in einer 4-stufigen Skala. Abbildung 37: HWRK mit Markierung der betroffenen Siedlungsbereiche und Personen Die Betroffenheit der Risikogewässer in Bezug auf Siedlungsfläche und Personen wird auf den folgenden Seiten anhand jeweils zweier Tabellen und Abbildungen dargestellt. Anschließend werden in gleicher Weise die Gemeinden thematisiert. Aufgrund der großen Anzahl an Gemeinden und zur besseren Lesbarkeit der Tabellen werden hier nur die höchsten Werte angegeben. Verschneidung von Überschwemmungsfläche Siedlungsfläche & Risikogewässer betroffene Siedlungsflächen pro Gewässer Verschneidung mit Gemeindefläche & Multiplikation Siedlungsfläche und Einwohnerdichte Potenziell bertoffene Personen pro Gewässer JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 58 Hochwasserrisikomanagement-Plan 57 Tabelle 17: Betroffene Siedlungsflächen [ha] pro Risikogewässer Gewässer HQ10 HQ100 HQext Alzette 16,53 53,38 100,15 Attert 3,41 10,51 15,19 Chiers 0,08 0,89 6,73 Clerve 3,94 7,59 11,18 Eisch 4,73 12,99 19,08 Weiße Ernz 3,61 7,16 11,69 Schwarze Ernz 0,80 1,46 3,08 Gander 0,84 2,54 5,88 Mamer 2,14 3,92 6,79 Mosel 24,86 56,86 81,31 Our 0,76 2,45 5,28 Pall 0,49 1,51 1,81 Roudbaach 0,94 3,78 5,55 Sauer 24,49 97,07 138,67 Syre 5,20 10,52 19,81 Wark 1,82 6,45 15,01 Wiltz 1,95 3,79 5,02 GESAMT: 96,59 282,85 452,25 Abbildung 38: Betroffene Siedlungsfläche pro Gewässer JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 59 Hochwasserrisikomanagement-Plan 58 Tabelle 18: Potenziell betroffene Personen pro Gewässer Gewässer HQ10 HQ100 HQext Alzette 1077 3440 6953 Attert 112 365 521 Chiers 8 41 351 Clerve 87 180 274 Eisch 176 477 698 Weiße Ernz 146 286 478 Schwarze Ernz 28 49 99 Gander 38 119 289 Mamer 84 154 270 Mosel 969 2229 3238 Our 36 121 260 Pall 13 39 46 Roudbaach 24 94 138 Sauer 1106 3988 5647 Syre 168 333 632 Wark 72 353 937 Wiltz 67 124 167 GESAMT: 4211 12392 20998 Abbildung 39: Pot. betroffene Personen pro Gewässer und Szenario JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 60 Hochwasserrisikomanagement-Plan 59 Tabelle 19: Betroffene Siedlungsfläche pro Gemeinde (Übersicht) Gemeinde HQ10 HQ100 HQext Erpeldange-sur-Sûre 1,64 22,91 31,25 Schengen 12,73 22,39 28,18 Bettendorf 5,46 18,95 26,22 Rosport-Mompach 2,24 14,56 22,13 Diekirch 6,24 14,53 19,32 Mersch 3,30 11,47 17,99 Luxembourg 2,74 10,08 18,60 Wormeldange 2,36 9,85 15,03 Remich 5,12 9,36 12,24 Echternach 0,55 8,93 13,95 Stadtbredimus 2,39 8,55 13,54 Ettelbruck 1,28 8,40 19,17 Lintgen 2,49 7,67 9,54 Steinsel 0,78 6,71 10,17 Bettembourg 2,86 6,08 8,89 Habscht 1,78 5,40 8,79 Bissen 1,23 5,38 7,53 Abbildung 40: Betroffene Siedlungsfläche pro Gemeinde und Szenario JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 61 Hochwasserrisikomanagement-Plan 60 Tabelle 20: Potenziell betroffene Personen pro Gemeinde (Übersicht) Gemeinde HQ10 HQ100 HQext Diekirch 499 1162 1545 Luxembourg 318 1152 2122 Erpeldange-sur-Sûre 52 719 981 Schengen 387 678 853 Ettelbruck 102 664 1514 Bettendorf 190 655 905 Mersch 157 541 846 Echternach 33 521 813 Remich 284 519 679 Rosport-Mompach 72 457 692 Bettembourg 179 380 555 Wormeldange 89 363 551 Lintgen 115 347 433 Stadtbredimus 79 275 437 Grevenmacher 72 267 437 Steinsel 31 255 386 Bissen 52 225 315 Abbildung 41: Pot. betroffene Personen pro Gemeinde und Szenario Aus den Tabellen und Grafiken oben wird ersichtlich, dass an allen Risikogewässern Siedlungsflächen und potenziell Personen betroffen sind und diese Betroffenheit zum Teil ganz unterschiedlich groß ausfallen kann. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 62 Hochwasserrisikomanagement-Plan 61 Betrachtet man die Ebene der Gewässer, so erkennt man, dass vor allem an den Gewässer Alzette, Sauer und Mosel besonders viele Siedlungsflächen und Personen betroffen sind. Aber auch an anderen Gewässern wie etwa Attert, Chiers, Clerve, Eisch, Gander, Mamer, Our, Weiße Ernz, Wark, Wiltz und Syre sind die Werte hoch. Hinsichtlich der Gemeinden bestätigt sich die hohe Betroffenheit an den Gewässern der Alzette, Sauer und Mosel. Viele Anliegergemeinden dieser Gewässer weisen hohe potenzielle Betroffenheit auf. Hinzu kommt, dass einige Gemeinden an mehreren Gewässern liegen, wie beispielsweise die Gemeinde Mersch, die vom Hochwasser der Alzette, Mamer und/oder der Eisch überschwemmt werden kann. Insgesamt ergeben sich 30 Gemeinden, die bei einem HQ100 mehr als 100 potenziell betroffene Personen aufweisen. 17 hiervon weisen über 200 Personen auf. Bezogen auf die gesamte Einwohnerzahl Luxemburgs wären im Falle des HQ10 0,67 % der Bevölkerung von Hochwasser betroffen. Bei einem HQ100 wären es 2 % und bei einem extremen Hochwasser schon 3,35 %. Die Resultate bestätigen die Ergebnisse der Studie zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos von 2018. 5.1.2 Auswertung der sensiblen Gebäude und kulturellen Einrichtungen Neben der Auswertung von betroffenen Siedlungsflächen wurden nach gleichem Verfahren, also der Verschneidung der Hochwassergefahrenkarten mit flächenhaften Daten, alle sich in den Überschwemmungsgebieten befindlichen sensiblen Gebäude und kulturellen Einrichtungen erfasst. Hierbei wurde auf die Datenbank „Base de données luxembourgeoise topo-cartographique“ (BD-L-TC 2015, ACT) zurückgegriffen. Bei den sensiblen Gebäuden wurden all jene berücksichtigt, welche sich der Nutzung Schule bzw. Weiterbildung und Krankenhaus bzw. Pflegeeinrichtung zuordnen ließen. Hierbei handelt es sich um Gebäude, die im Hochwasserfall unter Umständen evakuiert werden müssen. Neben einer möglichen Evakuierung ist bei solchen Gebäuden ebenfalls zu beachten, dass diese nach einer Überschwemmung auf ungewisse Zeit nicht mehr nutzbar sind. Des Weiteren kann die Wiederzweckbarmachung aufwendig und teuer sein. Zu den kulturellen Einrichtungen wurden neben den Gebäuden mit religiöser Nutzung wie Kirchen oder Kapellen auch die Museen, Bibliotheken oder Theater gezählt. Bei solchen Gebäuden ist im Fall einer Überschwemmung mit einem erhöhten Sachschaden zu rechnen. Die Tabellen 21 und 22 zeigen, wie viele dieser Einrichtungen pro Gewässer und Szenario betroffen sind. Tabelle 21: Sensible Gebäude im Überschwemmungsgebiet Gewässer HQ10 HQ100 HQext Alzette 5 27 47 Attert 0 3 3 Chiers 0 0 1 Clerve 2 4 4 Eisch 0 1 1 Weiße Ernz 2 3 4 Schwarze Ernz 0 0 1 Gander 0 1 1 Mosel 2 2 7 Our 0 1 1 Sauer 5 19 25 Syre 2 3 4 Wark 0 0 5 Wiltz 0 1 1 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 63 Hochwasserrisikomanagement-Plan 62 Tabelle 22: Kulturelle Einrichtungen im Überschwemmungsgebiet Gewässer HQ10 HQ100 HQext Alzette 4 10 22 Attert 1 2 3 Clerve 0 0 1 Eisch 3 3 4 Weiße Ernz 3 3 4 Mamer 0 0 1 Mosel 9 12 17 Our 0 0 1 Pall 0 2 2 Roudbach 0 1 1 Sauer 1 9 17 Syre 0 3 4 Wark 9 1 2 Bei diesen Auflistungen ist zu beachten, dass unter Umständen nicht alle aktuell bestehenden Einrichtungen berücksichtig wurden. Da der Datensatz von 2015 ist, sind Gebäude, die nach diesem Datum errichtet wurden nicht enthalten. So wurden beispielsweise das Lycée in Clerve und die Grundschule in Manternach manuell hinzugefügt. Auch kann hier nur wiedergegeben werden, ob sich ein Gebäude im Überschwemmungsgebiet befindet, jedoch nicht in wie fern Hochwasserschäden zu erwarten sind. Die sensiblen Gebäude sind auch Gegenstand der HWRK. Sie werden durch eine Schraffur hervorgehoben und sind so schnell erkennbar, wie Abbildung 42 zeigt. Abbildung 42: HWRK mit Angabe sensibler Gebäude Des Weiteren wurde noch untersucht, inwiefern irgendwelche Stätten, die auf der Liste des UNESCO Weltkulturerbe stehen, von Hochwasser betroffen sind. Es hat sich herausgestellt, dass die Altstadt Luxemburgs mit ihren historischen Stadtvierteln, Weltkulturerbe seit 1994, zum Teil gefährdet ist. Dies betrifft besonders die Abtei Neumünster, erbaut 1606, und das Altenpflegeheim von Pfaffenthal, erbaut 1687. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 64 Hochwasserrisikomanagement-Plan 63 5.1.3 Auswertung von Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur Hochwasserereignisse können auch Infrastrukturen treffen und diese vorübergehend lahmlegen. Vor allem Ausfälle bei der Versorgung mit Strom und Trinkwasser können hier problematisch sein. Daher wurde untersucht wo im Land solche Infrastrukturen sind, die bei Hochwasser betroffen sind. Hierbei wurden die Überschwemmungsgebiete wieder mit den entsprechenden Objekten der Datenbank „Base de données luxembourgeoise topo-cartographique“ (BD-L-TC 2015, ACT) verschnitten. Berücksichtigt wurden für die Versorgungsinfrastruktur „Energie“ die Transformatoren und Umspannwerke. Tabelle 23 und 24 zeigt die Ergebnisse der Untersuchung. Tabelle 23: Anzahl der Transformatoren im Überschwemmungsgebiet pro Gewässer Gewässer HQ10 HQ100 HQext Sauer 2 8 16 Mosel 2 4 7 Alzette 1 4 11 Eisch 2 3 4 Roudbach 1 1 1 Clerve 1 2 3 Attert 0 2 4 Weiße Ernz 0 0 1 Mamer 0 0 1 Syre 0 0 1 Wark 0 0 1 Tabelle 24: Anzahl der Umspannwerke im Überschwemmungsgebiet pro Gewässer Gewässer HQ10 HQ100 HQext Alzette 2 2 3 Attert 0 1 2 Sauer 0 0 1 Es zeigt sich das vor allem, dass an den Gewässern Alzette und Sauer viele Elemente der Energieversorgung von Hochwasser betroffen sein können. Aber auch an der Attert, Eisch, Clerve und Mosel sind beispielsweise mehrere solcher Anlagen betroffen. Bezogen auf die Trinkwasserversorgung können zum einen Trinkwasserentnahmestellen und zum anderen Trinkwasserschutzzonen betroffen sein. Schäden an Trinkwasserentnahmestellen können hierbei zu einem direkten Versorgungsausfall führen. Sind Trinkwasserschutzzonen betroffen, besteht die Gefahr, dass die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigt wird. Grund hierfür ist, dass Hochwasser verschmutztes Wasser auf diese Zonen bringt, die versickert und so in das Grundwasser gelangen kann. Die Tabellen 25 und 26 geben einen Überblick über die Anzahl an betroffenen Trinkwasserentnahmestellen und Trinkwasserschutzzonen im Überschwemmungsbereich einzelner Gewässer. Hinsichtlich der Trinkwasserschutzzonen wird unterschieden zwischen den bereits gesetzlich festgesetzten Zonen (Stand 2021), denen die sich in der Prozedur der Festsetzung befinden und den provisorischen Trinkwasserschutzzonen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 65 Hochwasserrisikomanagement-Plan 64 Tabelle 25: Betroffene Trinkwasserentnahmestellen nach Gewässer Gewässer HQ10 HQ100 HQext Mosel 4 10 10 Sauer 3 6 6 Mamer 2 4 5 Eisch 0 1 4 Gander 1 1 2 Attert 0 2 2 Alzette 0 2 2 Tabelle 26: Betroffene Trinkwasserschutzzonen nach Gewässer Gewässer HQ10 HQ100 HQext Festgesetzte TWS-Zonen Schwarze Ernz 2 2 2 Wark 2 2 2 Mosel 1 1 1 Eisch 1 1 1 Attert 1 1 1 Sauer 0 0 1 In Prozedur befindliche TWS-Zonen Alzette 2 2 2 Eisch 1 1 1 Weiße Ernz 1 1 1 Mamer 1 1 1 Provisorische TWS-Zonen Sauer 2 3 3 Mamer 3 3 3 Die Trinkwasserschutzzonen können auch den Hochwasserrisikokarten entnommen werden, wie Abbildung 43 zeigt. Abbildung 43: Hochwasserrisikokarten mit Angabe einer Trinkwasserschutzzone (blaue Linien) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 66 Hochwasserrisikomanagement-Plan 65 Zur Berücksichtigung der Verkehrsinfrastruktur wurden die Bahnhöfe und Busbahnhöfe aus der „Base de données luxembourgeoise topo-cartographique“ (BD-L-TC 2015, ACT) herangezogen. Die negative Konsequenz eines Hochwasserfalls wäre, dass diese nicht mehr angefahren werden können. Straßen allgemein werden nicht ausgewertet, sie werden aber in den Hochwasserrisikokarten angezeigt. Diese Informationen können sich beispielweise Rettungskräfte zu Nutzen machen, da so im Ernstfall bekannt ist, welche Straßen potenziell überschwemmt sind und somit im Einsatz nicht zu befahren sind. Diese müssen gegebenenfalls für den Verkehr gesperrt werden. Die Abbildung 44 zeigt beispielsweise die HWRK des HQext in Hesperange. Man erkennt an der grauen Markierung, dass bei diesem Szenario die „route de Thionville“ zwischen Howald und Hesperange von Überschwemmung betroffen und nicht befahrbar wäre. Abbildung 44: Ausschnitt HWRK HQext Hesperange In Tabelle 27 werden alle betroffenen Bahnhöfe und Bushaltestellen aufgezeigt. Die Betroffenheit ist insgesamt gering, im HQ10 ist keine solche Anlage vorhanden. Tabelle 27: Betroffene Bahnhöfe und Bushaltestellen Gewässer HQ10 HQ100 HQext Mosel 0 1 1 Sauer 0 2 2 Clerve 0 1 1 Alzette 0 0 2 Auch hier gilt der Hinweis, dass unter Umständen nicht alle aktuell bestehenden, sondern nur die im Datensatz enthaltenen Einrichtungen berücksichtigt wurden. Auch kann hier nur wiedergegeben werden, ob sich ein Gebäude im Überschwemmungsgebiet befindet, jedoch nicht, inwiefern Hochwasserschäden zu erwarten sind. 5.1.4 Auswertung der Industrieanlagen Industrieanlagen können bei Hochwasserereignissen ein besonders hohes Schadenspotenzial aufweisen. Hier ist die Schadenslage mehrdimensional. Zum einen sind die Standorte direkt betroffen, was zu Sachschaden bis hin zu Betriebsausfällen führen kann, wenn zum Beispiel Produktionslinien betroffen sind. Auch müssen Aufräumarbeiten nach einem Ereignis eingerechnet werden. Ein weiterer Aspekt sind potenzielle Umweltschäden, die auftreten, wenn bei einem Ereignis Chemikalien oder Öle mobilisiert werden. Diese gelangen dann in die Umwelt, wo es zu Beeinträchtigungen des Lebensraums der Gewässer oder direkt an Flora und Fauna kommt. Im Jahr 2020 wurden von der AGE alle relevanten Industriestandorte aufgenommen. Die Relevanz galt hier allgemein dem Thema Wasser, also auch hinsichtlich Abwasser oder Trinkwasserschutz. Anhand der Verortung JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 67 Hochwasserrisikomanagement-Plan 66 dieser Anlagen konnte spezifisch eine gefährdete Lage im Überschwemmungsgebiet ausgemacht werden. Diese Anlagen sind in den HWRK angezeigt, wie in Abbildung 45 ersichtlich wird. Allgemein sind Bereiche in denen Industrie und Gewerbenutzungen vorhanden sind anhand einer lila Schraffur gekennzeichnet. Die Tabelle 28 fasst die Anzahl dieser Anlagen nach Gewässer zusammen. Abbildung 45: Ausschnitt aus den HWRK mit Angabe „!“ von Industriestandorten Tabelle 28: Anzahl der betroffenen Industriestandorten pro Gewässer Gewässer HQ10 HQ100 HQext Mosel 1 4 6 Sauer 0 2 3 Attert 0 1 2 Alzette 0 0 1 Man erkennt anhand der Tabelle, dass beim HQ10-Ereignis, also dem häufigen Hochwasser, nur eine Anlage betroffen ist. Für die Szenarien HQ100 und HQextrem steigt die Zahl etwas an. Insgesamt befinden sich nur an 4 der 17 Hochwasserrisikogewässer solche Anlagen im Überschwemmungsgebiet. 5.2 Entwicklung des Hochwasserrisikos Um Aussagen über die Entwicklung des Hochwasserrisikos über die Jahre oder im Vergleich zum ersten Zyklus zu erhalten, bietet es sich an, die Resultate von betroffenen Siedlungsflächen oder potenziell betroffenen Personen zu vergleichen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass man Daten gegeneinanderstellt, die auch tatsächlich vergleichbar sind. So ist der Vergleich der Hochwasserrisikokarten von 2013 mit den aktuellen wenig zielführend, da hier zum Beispiel Datensätze der Landnutzung aus CORINE Landcover genutzt wurden, welche im Vergleich zu luxemburgischen Datensätzen nicht gleich hoch aufgelöst sind. Da die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (AGE, 2018) auf der Basis der Hochwassergefahrenkarten von 2013 und Flächennutzungsdaten von 2007 (OBS 2007, ACT) beruht, können die dort gewonnenen Ergebnisse schon eher für einen Vergleich herangezogen werden, da sie den Zustand für den ersten Zyklus der HWRM-RL (2015 – 2021) widerspiegeln. Die Entwicklung des Hochwasserrisikos wird auf der Ebene der Gewässer untersucht. Die Resultate der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos mussten angepasst werden, da hier eine andere Abgrenzung der Risikobereiche gewählt wurde. Tabelle 29 und 30 zeigt die Unterschiede bezüglich der betroffenen Siedlungsflächen und betroffenen Personen für die jeweiligen Gewässer. Die Gander und Chiers werden hier nicht berücksichtigt, da es hier keine älteren Hochwassergefahrenkarten gibt. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 68 Hochwasserrisikomanagement-Plan 67 Tabelle 29: Entwicklung der betroffenen Siedlungsflächen [ha] Gewässer Z1 HQ10 Z2 HQ10 Δ Z1 HQ100 Z2 HQ100 Δ Z1 HQext Z2 HQext Δ Alzette 16,79 16,53 -0,26 51,15 53,38 2,23 94,62 100,15 5,53 Attert 6,81 3,41 -3,40 11,22 10,51 -0,71 17,04 15,19 -1,85 Clerve 3,86 3,94 0,09 8,96 7,59 -1,36 13,33 11,18 -2,15 Eisch 4,87 4,73 -0,14 13,12 12,99 -0,14 20,32 19,08 -1,24 Weiße Ernz 8,38 3,61 -4,77 8,20 7,16 -1,04 17,67 11,69 -5,99 Schwarze Ernz 1,85 0,80 -1,06 8,87 1,46 -7,41 5,48 3,08 -2,40 Mamer 2,88 2,14 -0,74 5,91 3,92 -1,99 8,55 6,79 -1,76 Mosel 25,8 24,86 -0,95 59,22 56,86 -2,36 85,13 81,31 -3,82 Our 0,92 0,76 -0,16 1,66 2,45 0,79 3,35 5,28 1,92 Pall 0,87 0,49 -0,38 1,37 1,51 0,14 1,94 1,81 -0,13 Roudbaach 2,01 0,94 -1,07 3,97 3,78 -0,19 6,45 5,55 -0,90 Sauer 48,97 24,49 -24,47 101,23 97,07 -4,17 144,12 138,67 -5,44 Syre 7,91 5,20 -2,72 13,77 10,52 -3,24 20,21 19,81 -0,40 Wark 3,04 1,82 -1,22 7,22 6,45 -0,77 14,22 15,01 0,79 Wiltz 1,02 1,95 0,93 2,44 3,79 1,34 3,62 5,02 1,40 Gesamt 135,99 95,67 -40,31 298,30 279,42 -18,88 456,06 439,63 -16,43 30 % -6 % -4 % Tabelle 30: Entwicklung der Anzahl an potenziell betroffenen Personen Gewässer Z1 HQ10 Z2 HQ10 Δ Z1 HQ100 Z2 HQ100 Δ Z1 HQext Z2 HQext Δ Alzette 1026 1077 51 3104 3062 -42 6055 6953 898 Attert 187 112 -75 311 365 54 480 521 41 Clerve 76 87 11 183 180 -3 274 274 0 Eisch 163 176 13 459 477 18 704 698 -6 Weiße Ernz 300 146 -154 344 286 -58 644 478 -166 Schwarze Ernz 58 28 -30 257 49 -208 168 99 -69 Mamer 111 84 -27 226 154 -72 325 270 -55 Mosel 983 969 -14 2252 2229 -23 3296 3238 -58 Our 44 36 -8 78 121 43 155 260 105 Pall 19 13 -6 28 39 11 40 46 6 Roudbaach 43 24 -19 85 94 9 137 138 1 Sauer 1803 1106 -697 3777 3988 211 5394 5647 253 Syre 238 168 -70 413 333 -80 604 632 28 Wark 177 72 -105 427 353 -74 869 937 68 Wiltz 34 67 33 96 124 28 137 167 30 Gesamt 5262 4165 -1097 12040 11854 -186 19282 20358 1076 21 % -2 % +6 % Betrachtet man die Differenz der Resultate der einzelnen Zyklen, so sieht man, dass sich vor allem im Hochwasserszenario des HQ10 die Lage deutlich verbessert hat. Im Vergleich zum ersten Zyklus sind nun 30 % weniger Siedlungsflächen betroffen, was eine Absenkung der potenziell betroffenen Personen um 21 % mit sich bringt. Auch im HQ100 lässt sich eine leichte Verbesserung feststellen. Hier sind 6 % weniger Siedlungsflächen im JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 69 Hochwasserrisikomanagement-Plan 68 Überschwemmungsgebiet ermittelt worden, was eine Absenkung an Personenschäden um immerhin 2% erzielt. Für das HQextrem ergab die Auswertung, dass sich die betroffenen Siedlungsflächen zwar um 4 % verringert haben, die korrespondierenden Personenschäden jedoch um 6 % gestiegen sind. Dies kann zum Teil durch die allgemeine Zunahme der Bevölkerung in Luxemburg erklärt werden. Allgemein erkennt man anhand der Tabellen, dass die Entwicklung zu Siedlungsflächen und Personenschäden unterschiedlich ist. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Anzahl der betroffenen Personen aus der Einwohnerdichte der einzelnen Gemeinden ergibt. Eine gleich große Fläche in der Gemeinde Esch-sur-Alzette ergibt demnach mehr betroffene Personen als in der Gemeinde Useldange. So können diese Unterschiede erklärt werden. Diese Resultate geben wie erwähnt die Entwicklung des Hochwasserrisikos, also vom 1. auf den 2. Zyklus, wieder. Aus ihnen wird jedoch nicht ersichtlich, worauf die Unterschiede zurückzuführen sind. Insgesamt wurden alle Grundlagen zur Erstellung der Hochwassergefahrenkarten überarbeitet. Dies betrifft hauptsächlich die hydrologischen Kennwerte, die Topografie des Geländes als Basis der hydraulischen Modellierung, aber auch die Modelle selbst, da für jedes Gewässer neue hydraulische Modelle erstellt wurden. Des Weiteren wurde eine andere Modelltechnik angewandt. Während die HWGK 2013 mittels 1D-Modellierung gerechnet wurden, war das bei den neuen HWGK nicht mehr der Fall. Hier wurde auf die deutlich genauere 2D-Modellierung gesetzt. Alle diese Parameter können zu Unterschieden führen, lokal oder insgesamt. Dadurch muss eine Abnahme an überschwemmten Gebieten nicht zwingend an einer umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahme liegen, sondern kann ihre Ursache auch darin haben, dass beispielsweise der Abfluss eines Hochwasserszenarios im Zuge der Überarbeitung als geringer bestimmt wurde. Auch ist es möglich, dass sich die Siedlungsflächen in den Jahren verändert haben, was sich wiederum in den Flächennutzungsdatensätzen widerspiegelt. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, wurde die Veränderung der Siedlungsflächen innerhalb der Überschwemmungsgebiete anhand der drei verfügbaren Datensätze der Jahre 2008, 2015 und 2018 untersucht. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Siedlungsflächen über die Jahre hin abnehmen. Da dies aber als relativ unplausibel einzuschätzen ist, wurden die Datensätze genauer untersucht. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Datensätze immer weiter verfeinert wurden, was bedeutet, dass zum Beispiel im Datensatz von 2008 Flächen als Siedlung gekennzeichnet waren, obwohl hier keine direkte Gebäude oder Wohnnutzung stattfindet. Dies wurde in den Folgedatensätzen schrittweise korrigiert, was insgesamt eine Abnahme der als Siedlung gekennzeichneten Flächen zur Folge hat. Somit können diese Erkenntnisse nicht direkt zur Bewertung des allgemeinen Fortschrittes im Hochwasserrisikomanagement herangezogen werden, da es zu viele einzelne Parameter gibt die eine Änderungen im Hochwasserrisiko bewirkt haben konnten. Eine solche Bewertung kann nur auf lokaler Ebene geschehen. 5.3 Hochwasserschadenspotenziale in Luxemburg Zur differenzierteren Schadenspotenzialermittlung an den Hochwasserrisikogewässern in Luxemburg wurde von der AGE in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgemeinschaft „Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank GbR“ und Dr. Walter Pflügner (Büro PlanEVAL) eine Abschätzung des monetären Schadens bei Eintreten der drei Hochwasserszenarien nach HWRM-RL durchgeführt. Die Ermittlung der Schadenspotenziale bei Hochwasser resultiert auf einer Methodik der Verschneidung unterschiedlicher Datensätze. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um folgende Datengrundlagen: Hydraulische Ergebnisse der Hochwassergefahrenkarten Objekt- und Flächennutzungsdaten Vermögenswerte Um die Schadenspotenziale für die anstehende Aufgabe so exakt wie möglich abschätzen zu können, wurde ein methodisches Vorgehen entsprechend der Meso-Analyse gewählt. Bei der Makro- wie bei der Meso-Analyse werden flächenbezogene Realwertallokationen vorgenommen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 70 Hochwasserrisikomanagement-Plan 69 Abbildung 46: Unterscheidung von Makro-, Meso- und Mikroanalyse (nach Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank GbR) Für die Abschätzung der Hochwasserschadenspotenziale wurden der Ingenieurgemeinschaft für die insgesamt 631 Kilometer zu untersuchenden Gewässer in Luxemburg Überflutungsflächen im 1x1–m-Raster für die Hochwasserwahrscheinlichkeiten HQ10, HQ100 und HQextrem zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um die hydraulischen Resultate der überarbeiteten Hochwassergefahrenkarten. Jedes Rasterelement beinhaltet die Information zur tatsächlichen Überschwemmungstiefe, also des Wasserstandes bei Hochwasser an dieser Stelle. Erster Anhaltspunkt für den Wert bzw. die Schadensanfälligkeit einer Fläche ist deren Nutzung. Hierfür wurden die in Luxemburg verwendeten Objekt- und Flächennutzungsdaten (BD-L-TC 2015 und LandUse 2015) genutzt. Diese Daten bilden die Grundlage für die Ermittlung der spezifischen Realvermögenswerte. Die Objekt- und Flächennutzungsarten mussten zur weiteren Verarbeitung generalisiert werden. Für einige Objektklassen gab es beispielsweise keine validen Erkenntnisse zur Schadensanfälligkeit bzw. keine vernünftigen Schadensfunktionen. Ausgewählt wurden die Objektklassen „Dienstleistungseinrichtungen“, „landwirtschaftliche Gebäude“, „Gewerbliche Gebäude“, „Industriegebäude“, „gewöhnliche Gebäude“ mit Nutzungszweck Wohnen und „bemerkenswerte Gebäude“ wie etwa Museen. Letztere werden hinsichtlich der Schadensanfälligkeit mangels genauerer Angaben wie Verwaltungs- und Wohngebäude behandelt. Zur späteren Auswertung wurden aber nicht die einzelnen Gebäude, sondern ihr Flächenanteil [m2] (Umriss) verwendet. Eine wichtige Aufgabe in der Schadenspotenzialbestimmung besteht in der Zuordnung von Wertbeständen zu den katastermäßig vorhandenen Objektnutzungen / Flächennutzungen. Basierend auf der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für Luxemburg (2017) wurden die spezifischen Realvermögenswerte ermittelt. Um das Realvermögenswachstum zwischen 2017 und 2020 berücksichtigen zu können, wurden alle Werte bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Bei der Suche nach einer angemessenen Wachstumsrate zeigte sich, dass Luxemburg im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten in den letzten 20 Jahren ein ungewöhnlich hohes Realvermögenswachstum erzielt hat. Entsprechend dem langjährigen Wachstum wurde eine durchschnittliche Wachstumsrate von 5 % angenommen. Anschließend wurden die ermittelten Realvermögenswerte der einzelnen Klassen weiter verfeinert. Zusätzlich wurde eine Aufteilung zwischen mobilen und immobilen Vermögensbestandteilen vorgenommen. Sämtliche Vermögenswerte der Bauten und der (definitionsgemäß fest eingebauten) Ausrüstung werden als immobil gewertet, Hausrats-, Vorrats- und PKW-Vermögen dagegen sämtlich als grundsätzlich mobil, d. h. als im Hochwasserfall prinzipiell räumbar (eine gewisse Mindest-Vorwarnzeit vorausgesetzt). Schließlich wurden aus diesen Realwertsummen durch Einsatz der jeweiligen Quadratmetersummen in Luxemburg die spezifischen Vermögenswerte 2020 errechnet. Die Realvermögenswerte werden in [€/m2] angegeben. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 71 Hochwasserrisikomanagement-Plan 70 Abbildung 47: Ermittelte spezifische Vermögenswerte für Luxemburg 2020 in €/m² aus der Schadenspotenzialstudie (2021) Die monetäre Abschätzung der Vermögensschäden besteht, simpel ausgedrückt, in der Verschneidung der vorhandenen Datengrundlagen für alle untersuchten Hochwasserlastfälle unter Verwendung spezifischer Wasserstands-Schadens-Funktionen (Schädigungsfunktionen) welche als Prozent-Funktionen formuliert werden. Maximal können somit jeweils 100% eines einzelnen Vermögensbestands beschädigt werden; der tatsächlich zu erwartende Schadensumfang hängt vom jeweils betrachteten Hochwasserereignis ab. Als Hauptparameter für den Einsatz der Schädigungsfunktionen wurde der Überflutungswasserstand unter Berücksichtigung der entsprechenden Nutzungsart verwendet. Durch GIS-technische Auswertungen der Schädigungsfunktionen unter Berücksichtigung der Überflutungstiefen, Nutzungsarten und der entsprechenden Vermögenswertansätze wurden für die vorliegenden hydraulischen Berechnungen die einzelnen Vermögensschäden abgeschätzt. Abbildung 48: Schritte zur Abschätzung des Schadenspotenzials (nach Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank GbR) Die Schadenspotenziale der drei Hochwasserszenarien wurden für jedes Gewässer und jede Gemeinde ausgewertet. Die hier gewonnenen Erkenntnisse dienen nicht nur der Bewertung des Schadenspotenzials. Auch können hiermit für zukünftige Projekte Kosten-Nutzen-Betrachtungen angestellt werden. In Tabelle 31 werden die ermittelten Schadenspotenziale in Euro für jedes der 17 Risikogewässer pro Hochwasserszenario aufgeführt. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 72 Hochwasserrisikomanagement-Plan 71 Tabelle 31: Ermittelte Schadenspotenziale in Euro Gewässer HQ10 [EURO] HQ100 [EURO] HQext [EURO] Alzette 13.472.000 40.303.000 211.438.000 Attert 2.147.000 6.626.000 39.600.000 Chiers 339.000 871.000 8.733.000 Clerve 3.467.000 9.797.000 17.736.000 Eisch 3.368.000 6.795.000 23.934.000 Weiße Ernz 2.405.000 3.971.000 12.789.000 Schwarze Ernz 1.049.000 2.006.000 6.464.000 Gander 315.000 757.000 3.591.000 Mamer 1.759.000 2.809.000 8.895.000 Mosel 14.194.000 84.929.000 379.163.000 Our 363.000 898.000 5.069.000 Pall 243.000 717.000 2.969.000 Roudbach 225.000 583.000 2.587.000 Sauer 11.515.000 57.178.000 289.490.000 Syre 1.586.000 3.428.000 15.947.000 Wark 886.000 1.860.000 11.572.000 Wiltz 2.123.000 4.240.000 14.301.000 Da dieser Untersuchung neben Ausdehnung der Überschwemmung und Wassertiefe bei Hochwasser auch die unterschiedlichen Nutzungen betroffener Anlagen und Flächen zugrunde liegt, ist sie besonders gut geeignet, um eine umfassende Risikobewertung vorzunehme. Man erkennt aus der Tabelle 31, dass sich vor allem an den Gewässern Mosel, Alzette und Sauer im Falle eines Hochwassers hohe Schadensummen ergeben. Die hohen Schadenswerte dieser Gewässer ergeben sich zum einen dadurch, dass sie insgesamt die größten Überschwemmungsflächen aller Risikogewässer aufweisen, wie Tabelle 16 verdeutlicht. Auch die Nutzung innerhalb der Überschwemmungszonen ist entscheidend. Es wird hier daran erinnert, dass an diesen Gewässern die meisten überschwemmten Siedlungsflächen aller Risikogewässer vorhanden sind. Aber auch die Überflutungstiefe ist ein entscheidender Faktor bei der Schadensentstehung. Wie anhand der Schadensfunktionen erläutert, bedeutet eine höhere Überschwemmungstiefe automatisch auch einen höheren zu erwartenden Schaden. Hierdurch kann auch erklärt werden, warum die Schadenspotenziale an der Mosel am höchsten sind, da hier die Wasserstände im überfluteten Gebiet am höchsten sind. Die starke Betroffenheit dieser drei Gewässer bestätigt die gewonnen Erkenntnisse aus den vorherigen Untersuchungen. Betrachtet man die weiteren Risikogewässer, so erkennt man, dass die Schadenswerte zwar um einiges niedriger sind, aber auch an Attert, Clerve, Eich, Syre, Mamer, Wiltz und der Weißen Ernz hohe Schäden zu erwarten sind. Selbst bei dem häufigen Hochwasserereignis (HQ10) ergeben sich schon Schäden von über einer Million Euro. An Our, Chiers, Gander, Pall und Roudbach jedoch wird dieser Wert auch im Falle eines hundertjährlichen Hochwasserereignisses nicht erreicht. Allerdings muss man festhalten, dass die Schadenswerte bei einem extremen Ereignis bei diesen Gewässern sehr stark ansteigen. An der Chiers beispielsweise verzehnfacht sich das Ergebnis. 5.4 Zusammenfassung der Hochwasserrisikobewertung Da die Auswertung des Hochwasserrisikos auf mehreren Ebenen (Betrachtung Gewässer und Gemeinden, unterschiedliche Hochwasserszenarien, Betrachtung unterschiedlicher Schutzgüter) durchgeführt wurde, kann ein differenziertes Bild des Hochwasserrisikos erstellt werden. Insgesamt ergibt die Hochwasserrisikobewertung an allen Gewässern ein relativ hohes beziehungsweise zum Teil sehr hohes Schadenspotenzial. Letzteres gilt vor allem für die Gewässer Mosel, Sauer und Alzette. An diesen drei Gewässern ist nicht nur das Schadenspotenzial und die Anzahl an betroffenen Personen sehr hoch, man erkennt JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 73 Hochwasserrisikomanagement-Plan 72 auch dass hier besonders viele sensible Einrichtungen betroffen sind. Gleiches gilt für die kulturellen Stätten. Eine genauere Betrachtung auf Ebene der Gemeinden ergab, dass bei Moselhochwasser alle Gemeinden stark betroffen sind, bei der Sauer hauptsächlich die untere Sauer (ab Bourscheid) hohe Schadenserwartungswerte aufweist und sich bei der Alzette zum Teil große Unterschiede hinsichtlich der Betroffenheit unter den Gemeinden ergeben. Für die Mosel sind vor allem die Gemeinden Schengen und Remich hervorzuheben. An der Sauer ist zu sehen, dass der Raum Echternach wenig betroffen ist bei einem HQ10. Dies ändert sich schlagartig bei einem hundertjährlichen Hochwasser. Dies kann auf den dort bestehenden Hochwasserschutz zurückgeführt werden. An der Alzette steigt die Betroffenheit in Fließrichtung ab Hesperange an. Jedoch ist das Schadenspotenzial auch in Bettembourg sehr hoch. Etwas weniger betroffen sind die Gewässer der Attert, Eisch, Syre und Weißen Ernz, wobei an diesen schon bei dem häufigen Hochwasserereignis (HQ10) über 100 potenziell betroffene Personen festgestellt wurden. Hier erkennt man auch einen sukzessiven Anstieg der Schadenswerte zwischen den drei Hochwasserszenarien. Gemeinden, welche hier hohe Betroffenheit aufweisen, sind Bissen, Habscht, Larochette, Vallée de l’Ernz, Reisdorf (ist ebenfalls von der Sauer betroffen). Eine besondere Betrachtungsweise gilt es für die Mündungsbereiche vorzunehmen. Hier fließen zwei oder mehrere Gewässer zusammen, so dass die Risikobewertung kombiniert erfolgen muss. Hervorzuheben sind hier der Raum um Mersch, wo Alzette, Mamer und Eisch zusammenkommen, und die Nordstadt mit den Gewässern Alzette, Sauer und Wark. Ähnliche Situationen gibt es noch in Reisdorf, mit dem Zusammenfluss von Sauer und Weißer Ernz, sowie an der Mündung von Schwarzer Ernz und Sauer, an den Gemeinden Berdorf und Beaufort. Aber auch in Kiischpelt, das an der Mündung von Clerve und Wiltz liegt, oder in Colmar-Berg, wo Alzette und Attert zusammenfließen. Diese Bereiche sind besonders gefährdet, da sie von Hochwassern der einzelnen Gewässer, aber auch von deren Überlagerung betroffen sein können. Andere Gewässer wie die Wiltz, Clerve, Our, Wark, Mamer oder Gander weisen auch schon beim HQ10 erste Betroffenheit auf, diese nimmt im Fall eines hundertjährlichen Ereignisses jedoch sehr stark zu. Dies liegt zum Teil daran, dass sich bei diesem Szenario größere Überschwemmungen in den Gemeinden Clervaux, Wiltz, Mondorf-les-Bains und Vianden ergeben. Aber auch an den schon erwähnten Gewässern und Gemeinden steigt beim HQ100 das Schadenspotenzial an, so wie in Contern (Syre), Préizerdaul (Roudbach), Useldange (Attert), Helperknapp (Eisch und Attert, hauptsächlich Attert), Mertzig (Wark) und Kopstal (Mamer). Interessant ist die Chiers, an drr die Schadenserwartung im Fall eines HQ10 oder HQ100 noch relativ gering ist. Beim extremen Hochwasserereignis jedoch multipliziert sich diese zum Teil um das Zehnfache. Grund hierfür ist die sehr viel größere Überschwemmung bei HQextrem. Die quantitativen Auswertungen des Hochwasserrisikos nach betroffenen Personen oder Siedlungsflächen werden von der qualitativen Risikoanalyse mittels Schadenpotenzialstudie in großen Teilen bestätigt. Da hier auch Schäden an Industrie, Gewerbe oder Landwirtschaft berücksichtigt werden, ergibt sich ein genaueres Schadensbild. Hierdurch wird zum Beispiel erkannt, dass auch in Junglinster die Schäden bei Hochwasser hoch sein können, was aus der quantitativen Bewertung nicht ganz so hervorkommt. Auch erkennt man, dass in Clervaux und Wiltz, aufgrund der doch hohen Nutzungsdichte am Gewässer, die Schäden schon bei häufigen Ereignissen sehr hoch sein können. Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl an sensiblen Gebäuden, kulturellen Einrichtungen und Versorgungsinfrastrukturen innerhalb der Überschwemmungsgebiete hoch ist. Da hier aber nur die reine Betroffenheit ohne eine mögliche Resilienz gengenüber Hochwasser betrachtet wurde, sind die tatsächlichen Auswirkungen eines Hochwassers im Detail zu überprüfen. Gleiches gilt für die 12 Industriestandorte, die sich in Überschwemmungsgebieten befinden. Diese Auswertung bezweckt nicht nur, das aktuelle Risiko zu erfassen, sondern sie fließt direkt in die Maßnahmenableitung ein und hilft zudem, eine Priorisierung dieser Maßnahmen vorzunehmen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 74 Hochwasserrisikomanagement-Plan 73 6 Fortschreibung des HWRM In den folgenden Kapiteln werden konkrete Änderungen und Neuerungen im Hochwasserrisikomanagement für das Land Luxemburg aufgezeigt. Die Schadenspotenzialstudie, auch eine Neuerung, wurde im Kapitel 5 beschrieben und wird hier nicht mehr wiederholt. 6.1 Hochwasservorhersage Die Hochwasservorhersage für Luxemburg wird durch die Hochwasservorhersagezentrale der AGE (Service de prévision des crues, kurz SPC oder Hochwassermeldezentrale, kurz HMZ) gewährleistet, welche vom Service Hydrologie organisiert wird. Neben dem reinen Hochwassermeldedienst beinhalten die Aufgaben des Service Hydrologie unter anderem auch den Unterhalt des hydrometeorologischen Messnetzes in Luxemburg, also der Datenhaltung und -pflege der unter anderem 41 Pegel und 18 Niederschlagsmesser. Die Datenübertagung der in Echtzeit gemessenen Wasserstände erfolgt mindestens 15-minütlich, die der Niederschlagsdaten minütlich. Die so erfassten Pegelstände und alle anderen gemessenen meteorologischen Parameter werden in einer Datenbank gespeichert, und statistisch aufbereitet. Seit dem 1. Mai 2019 ist die Hochwasservorhersagezentrale Luxemburgs nicht mehr nur für die Vorhersagen des Einzugsgebietes der Sauer zuständig, sondern auch für die luxemburgische Mosel. Die Verantwortlichkeit hierfür wurde vom „Service de la Navigation“ übernommen, der jedoch weiterhin Betreiber der Moselpegel und zuständig für die Schifffahrt bleibt. Für die Hochwasservorhersage nutzen die Partner des Einzugsgebietes der Mosel und der Saar das Wasserhaushaltsmodell LARSIM (Large Area Runoff Simulation Model). Durch ein internationales Abkommen im Rahmen der internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar (IKSMS) werden seit 1987 sämtliche für die Hochwasservorhersage nötigen Daten ausgetauscht sowie die genutzten Modelle weiterentwickelt und gepflegt. Das Wasserhaushaltsmodell LARSIM wird im gesamten Moselgebiet für den operationellen Vorhersagebetrieb verwendet. Das Modell wird für Einzugsgebiete unterschiedlicher Größe zwischen 10 und 1.000.000 km2 mit unterschiedlichen klimatischen Bedingungen genutzt. Das Modell kann grundsätzlich in den Bereichen operationeller Echtzeit-Vorhersage-Betrieb und Offline-Anwendungen wie Nachrechnungen bzw. Szenarien eingesetzt werden. LARSIM ermöglicht eine prozess- und flächendetaillierte Simulation des terrestrischen Wasserkreislaufs in hoher zeitlicher Auflösung. Das Modell basiert auf räumlich aufgelösten Systemdaten (Geländehöhe, Gefälle, Landnutzung, Bodeneigenschaften, Gerinnegeometrie usw.) und wird von den meteorologischen Eingangsdaten (Niederschlag, Lufttemperatur usw.) angetrieben. Das jeweilige Flussgebiet wird in Rasterzellen (Auflösung 1x1 km2) untergliedert, um die lokalen Komponenten zu berücksichtigen; diesen Rasterzellen sind Landnutzungs- und Bodeneigenschaften zugeordnet. Mit diesen Teilgebieten werden die Klimadaten Niederschlag, Lufttemperatur, Globalstrahlung, relative Luftfeuchte, Luftdruck und Windgeschwindigkeit verschnitten. An der Oberfläche können das Schneewasseräquivalent in der Schneedecke, Evapotranspiration sowie Interzeption berücksichtigt werden. LARSIM berücksichtigt die unterschiedlichen hydrologischen Abflussprozesse durch die Simulation von Abflusskomponenten (Sättigungsflächenabfluss, Zwischenabfluss, Direktabfluss). Im Gewässerabschnitt gehen Wellengang, Verzweigungen, Einleitungen und Retention (Rückhaltebecken, Talsperren, Seen) mit in die Berechnung ein. Aus all diesen Kenngrößen wird der Abfluss pro Fließquerschnitt und Zeitpunkt bestimmt. Im operationellen Vorhersage-Betrieb arbeitet das Wasserhaushaltsmodell mit einer automatischen zeitlichen Auflösung von einer Stunde (Bereitstellung der aufbereiteten Daten aller Partner). Die Modellparameter wurden bei der Modellkalibrierung so gewählt, dass das gesamte Abflussspektrum von Niedrig- und Hochwasser über lange Zeiträume hinweg möglichst gut nachgebildet wird. Somit können mit einem Wasserhaushaltsmodell für den gesamten Abflussbereich Vorhersagen erstellt werden. Für die Berechnung der hydrologischen Vorhersage stehen aktuell meteorologische Vorhersageprodukte des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und des französischen Wetterdienstes (MétéoFrance) inklusive deren Radarprodukten RADOLAN und RADOLOPE (Verschnitt RADOLAN-ANTILOPE) und des ECMWF zur Verfügung. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 75 Hochwasserrisikomanagement-Plan 74 Diese Produkte werden bereits aufbereitet geliefert und können direkt ins Hochwasservorhersagemodell eingelesen werden. Es werden hierbei kurzfrist-, mittelfrist- und langfrist-Vorhersagen geliefert. Anhand dieser Wetterdaten und den gemessenen Daten errechnet das WHM Sauer für die 37 Pegel (23 luxemburgische, 11 deutsche, 3 belgische) des Einzugsgebietes des Sauer die weitere Entwicklung der Abflussganglinie. Die gemessenen Wasserstände und Vorhersagen sind unter www.inondations.lu abrufbar. Die Vorhersagen werden regelmäßig aktualisiert, bei Bedarf stündlich. Dies passiert ebenso für das Moseleinzugsgebiet anhand des separaten WHM, wobei hier vor allem der luxemburgischen Pegel Stadtbredimus berücksichtigt wird. Der Hochwassermeldedienst basiert auf einer pegelbezogenen Bereitschaft. Für strategisch wichtige Pegel sind offizielle Meldestufen festgelegt. Die Pegel befinden sich an den bekannten Hochwasserbrennpunkten oder an Pegeln mit langjährigen Aufzeichnungen. Die Meldestufen basieren meist auf Kenntnissen der lokalen Einsatzkräfte und Kommunen. Eine Meldestufe ist eine bestimmte Höhe des Wasserstandes, die für jeden Pegel individuell bestimmt wird. Der Wasserstand eines Pegels ist immer abhängig von seinem Gewässerprofil. Es kann durchaus vorkommen, dass die Meldestufen von zwei Pegeln am gleichen Gewässer sehr unterschiedlich sind. Daher sind Meldestufen auch nicht direkt miteinander vergleichbar, weder zwischen Gewässer noch innerhalb eines Gewässers. Abbildung 49: Hochwasservorhersage am Pegel Diekirch (AGE) Sollte es die meteorologische Situation erfordern oder wird eine der festgelegten Meldestufen voraussichtlich in einigen Tagen erreicht, wird der Meldedienst in Bereitschaft (phase de vigilance) versetzt. In diesen Fällen wird eine Eröffnungsmeldung an die verantwortlichen Behörden und weitere betroffene Akteure (Presse, etc.) versendet und auf der Internetseite www.inondations.lu unter WARNUNGEN publiziert und den Abonnenten der Seite geschickt. Der SPC ist stets im Austausch mit den Prognostikern von Meteolux (meteorologische Abteilung der Luftfahrtverwaltung), um die weitere Entwicklung der meteorologischen Situation besser einschätzen zu können. Wird die erste Meldestufe (cote de préalerte) an einem Pegel voraussichtlich überschritten, geht der Meldedienst in Vorwarnbereitschaft. In dieser Phase werden den Rettungsdiensten und anderen zuständigen Behörden die stündlich gemessenen Wasserstände und Niederschläge automatisch bereitgestellt. Alle Pegelstände sind zudem immer telefonisch abrufbar. Zusätzlich wird ein Hochwasserlagebericht veröffentlicht. Dieser gibt eine Einschätzung der aktuellen Lage und der weiteren Entwicklung an den Pegeln an. Der Lagebericht wird auf der Internetseite www.inondations.lu publiziert, an bestimmte Akteure verschickt und bei Änderung der Lage aktualisiert. Besteht die Gefahr, dass die zweite Meldestufe (cote d’alerte) überschritten wird, tritt der Meldedienst in Alarmbereitschaft. In dieser Stufe wird der Lagebericht mindestens zwei Mal am Tag und bei Änderung der Lage aktualisiert und veröffentlicht. Ist es absehbar, dass die Wasserstände an den Pegeln wieder sinken und unter eine Meldestufe fallen, so wird die Bereitschaft schrittweise wieder aufgehoben. Sie endet mit der Veröffentlichung eines Abschlussberichtes. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 76 Hochwasserrisikomanagement-Plan 75 Der Internetseite www.inondations.lu kann aber nicht nur der Hochwasserlagebericht entnommen werden. Da Hochwasser nicht gleichzeitig das gesamte Land betreffen muss, können die Einzugsgebiete je nach Gefährdungslage unterschiedlich dargestellt werden. Dies betrifft das Einzugsgebiet der Alzette, der Sauer und der Mosel inklusive deren Zulaufgewässer. Die Darstellung der Gefährdungslage erfolgt durch Einfärben der Gewässer auf einer Landeskarte in den Farben der Meldestufen Gelb, Orange oder Rot. Zusätzlich kann man hier wie erwähnt die Pegelganglinien und Vorhersagen aufrufen. Ein weiterer Dienst der Hochwassermeldezentrale besteht darin, dass man sich über das Anlegen eines Benutzerkontos die Meldungen wie etwa die Eröffnungsmeldung für Hochwasser oder die Hochwasserlageberichte per E-Mail direkt zusenden lassen kann. Zukünftig soll die Hochwasservorhersage weiter verbessert werden. So soll eine regionale Hochwasserwarnung, zusätzlich zu der aktuellen pegelbezogenen Warnung, aufgebaut werden. Hierbei wird die Warnung für einzelne Einzugsgebiete geschehen. Im Jahr 2020 wurde die Internetseite ca. 912.000-mal aufgerufen. Hierbei wurden 58 % der Aufrufe per Smartphone getätigt und 36 % per Laptop oder PC. Beim Hochwasser im Februar 2020 wurde die Seite allein am 4. Februar 143.617 aufgerufen um sich über die aktuelle Situation des Hochwassers zu informieren. 2021 waren es sogar 1.741.000 Aufrufe, wobei alleine während des Sommerhochwassers, zwischen dem 12. und 17. Juli wo der Hochwassermeldedienst aktiv war, ca. 840.000 Aufrufe registriert wurden. Aus der Analyse der Aufrufe über das Smartphone erkennt man, dass dieses Medium auch bei Hochwassermeldung jetzt schon sehr wichtig ist. Da bei der Hochwasserwarnung nicht nur die Vorhersage, sondern auch die Übermittlung der Warnung entscheidend ist, sollen auf diesem Gebiet weitere Fortschritte gemacht werden. Konkret wurden hier luxemburgische Hochwassermeldepegel in die App „Meine Pegel“ des länderübergreifenden Hochwasserportals der Bundesländer integriert. Des Weiteren sollen die Hochwasserwarnungen in die nationale Warnapp des Staates Luxemburg integriert werden. 6.2 Hochwassermonitoring Da es bei einem Hochwasserereignis nicht nur wichtig ist Informationen über gefallene Niederschläge und gemessene Abflüsse zu dokumentieren, sondern auch in Erfahrung zu bringen, welche Stellen tatsächlich überschwemmt wurden, betreibt die AGE ein Monitoring-Programm. Bezogen auf das Flusshochwasser geht es beim Monitoring darum die realen Überschwemmungen zu kartieren. So kann festgehalten werden, wie weit und wie hoch das Wasser an spezifischen Stellen während eines Hochwassers stand. Dies ermöglicht es, die Informationsvorsorge weiter zu verbessern. Indem man die kartieren Überschwemmungsgebiete den gemessenen Abflüssen gegenüberstellt, erkennt man, ab welchem Hochwasserereignis verschiedenen Gebiete von Hochwasser betroffen sind oder eben noch nicht. Des Weiteren helfen diese Messungen, die hydraulischen Modelle, welche z. B. bei der Erstellung der Hochwassergefahrenkarten zum Einsatz kommen, zu verbessern. Ein wesentlicher Arbeitsschritt bei der hydraulischen Modellierung ist die Kalibrierung des Modells. Hierbei wird die Güte des Modells bestimmt. Vereinfacht gesagt werden die Ergebnisse der Berechnung mit gemessenen Wasserhöhen verglichen. Erst wenn gerechnete und gemessene Werte gleich sind, gilt das Modell als einsatzbereit, da es bewiesen hat dass es die Realität korrekt nachbilden kann. Somit ist das Vorhandensein gemessener Werte unabdingbar. Auch können mit den Messungen die Hochwassergefahrenkarten validiert werden. Beim Eintreten gleicher oder ähnlicher Abflüsse (beispielsweise HQ10) können die Ergebnisse der Karten mit den Messungen verglichen werden. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 77 Hochwasserrisikomanagement-Plan 76 Abbildung 50: Überlagerung von Luftaufnahmen mit den HWGK (HQ10, blaue Schraffur) Ein weiterer wichtiger Punkt beim Monitoring betrifft die vorhandene Hochwasserschutzinfrastruktur. Hier wird untersucht ob diese bei einem Hochwasserereignis wie erwartet funktioniert hat, ob es Probleme gab und wie man diese, falls vorhanden, beheben kann. Schließlich werden die Messungen bei der Risikoabschätzung und Maßnahmenableitung genutzt. Da die Hochwassergefahrenkarten lediglich drei Hochwasserszenarien abbilden, erhält man durch das Monitoring Informationen zur Betroffenheit einzelner Objekte außerhalb der berechneten Szenarien. So kann man gegebenenfalls erkennen, ob ein Gebäude schon bei sehr kleinen Ereignissen von Hochwasser betroffen ist, und gezielt hierfür Maßnahmen vorsehen. Das Monitoring geschieht über mehrere Ebenen. Es wird unterschieden zwischen Vorort-Aufnahme und Fernerkundung. Bei der Vor-Ort-Aufnahme spricht man auch noch von Wasserspiegellagenfixierung. Hierbei wird die Ausdehnung, und somit auch die Wasserstandshöhe, direkt vermessen. Man spricht auch noch von „Hochwassermarkierung“. Entscheidend hierbei ist, dass die Vermessung am Scheitelpunkt der Hochwasserwelle durchzuführen ist. Somit ist die Vermessungskampagne sorgfältig zu planen, um zum richtigen Zeitpunkt zu messen. Der richtige Zeitpunkt ist dabei direkt bei Erreichen des Scheitels oder kurz danach. Ein paar Stunden nach Ablauf des Scheitelpunktes erkennt man in der Regel noch den maximalen Wasserstand am zurückgebliebenen Geschwemmsel. Alternativ zur direkten Vermessung kann man einige Stellen auch temporär kennzeichnen und zu einem späteren Zeitpunkt vermessen. Während des Hochwassers im Winter 2020 und 2021 an der Mosel wurden solche Vermessungen durchgeführt. Hierbei wurde jeweils am Scheitelpunkt der Hochwasserwelle die Ausdehnung der Überschwemmung vermessen. So erhielt man zusätzlich zur Ausdehnung noch den höchsten Wasserstand an der Stelle. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 78 Hochwasserrisikomanagement-Plan 77 Abbildung 51: Luftaufnahme mittels Drohnen beim Hochwasser in Bettemburg Juli 2021 (AGE, Luxsense S.A.) Bei der Fernerkundung werden für die Kartierung der Überschwemmungen Luftbilder oder Satellitenaufnahmen verwendet (Maniak, 2010). Hierbei können Drohnen, Helikopter, Flugzeuge oder sogar Satelliten zum Einsatz kommen. Die Kartierung erfolgt mittels Bildaufnahme. Hier unterscheidet man, je nach Ausrichtung der Kamera, seitliche oder horizontale Aufnahmen. Seitlich aufgenommene Bilder, beispielsweise mit einer Handkamera aus dem Inneren eines Helikopters heraus, haben den Vorteil, dass weitreichende Aufnahmen möglich sind, welche einen guten Überblick über die Überschwemmungen geben. Die Auswertung solcher Bilder ist jedoch aufwändiger. Ist das Flugobjekt mit einer, unter diesem angebrachten, Außenkamera ausgestattet, können horizontale Bilder gemacht werden. Diese Bilder, die im 90°-Winkel zur Oberfläche gemacht werden, haben den Vorteil, dass man sie unter geringem Aufwand auswerten kann, zum Beispiel durch einladen in eine sogenannte GIS-Software. Mit Hilfe von Drohnen konnten beim Hochwasser im Winter 2020 zwei Stellen großflächig kartiert werden: der Raum Mersch, wo die Gewässer Eisch und Mamer auf die Alzette treffen, und Ettelbrück, wo die Wark und die Sauer zusammenlaufen. Hierbei wurden beide Gebiete horizontal aufgenommen. Zusätzlich wurden im Raum Diekirch und Steinheim seitliche Aufnahmen gemacht. Auch im Juli-Hochwasser 2021 wurde ein solches Monitoring im Raum Bettemburg (siehe Abbildung 51) uns Steinsel durchgeführt. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 79 Hochwasserrisikomanagement-Plan 78 Abbildung 52: Luftaufnahme mittels Drohnen beim Hochwasser in Mersch im Februar 2020 (AGE, Luxsense S.A.) Luftaufnahmen oder Luftfotos aus Flugzeugen oder Helikoptern kamen schon in der Vergangenheit zum Einsatz. Beide Systeme haben gegenüber den Drohnen den Vorteil, dass ihre Reichweite viel größer ist. So wurde bei dem Hochwasserereignis von 1995 die gesamte Alzette und Sauer per Flugzeug abgeflogen und die Überschwemmungen fotografiert. Abbildung 53: Luftaufnahme mittels Flugzeug beim Hochwasser 1995 in Walferdange (AGE) Auch in Zukunft soll bei größeren Ereignissen auf diese Systeme zurückgegriffen werden. Die letzte Ebene der Fernerkundung stellt die Kartierung mittels Satellitenbildern dar. Bei dem Hochwasser von 2020 hat das „Luxemburg Institute of Science“ eine Auswertung der Überschwemmungen mittels zur Verfügung JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 80 Hochwasserrisikomanagement-Plan 79 stehender Satellitenbilder gemacht. Der Vorteil besteht hier darin, dass über das ganze Land verteilt zu einem bestimmten Zeitpunkt Überschwemmungen erkannt werden können. So erkennt man relativ schnell, welche Gebiete oder Gewässer betroffen waren. Aufgrund der groben Auflösung der Bilder und der doch geringen Größe der luxemburgischen Gewässer dient diese Auswertung jedoch nicht dazu genaue Aussagen über Wasserstände oder Betroffenheit zu machen. Im Zuge der Analyse des Hochwassers vom Juli 2021 wird diese Technik auch zur Anwendung kommen und die Resultate im zuvor erwähnten Bericht (vergleiche Kapitel 3.7) veröffentlicht. Abbildung 54: Auswertung der Überschwemmung mittels Satellitenbildern (Quelle: LIST) Das Hochwassermonitoring soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden, da diese Erkenntnisse wie erwähnt sehr wichtig sind. Hierbei wird werden Drohnenaufnahmen und Vor-Ort-Messungen eine entscheidende Rolle spielen. Auch wird versucht, ein Programm aufzustellen, das bestimmte Stellen im Überschwemmungsgebiet vordefiniert, an denen im Hochwasserfall regelmäßig die Wasserstände aufgenommen werden. Dies erlaubt es, verschiedene Ereignisse miteinander zu vergleichen. Auch könnten an diesen Stellen Hochwassermarken angebracht werden, die die Bevölkerung an ein Ereignis erinnern, wodurch die Gefahr von Hochwasser im Bewusstsein bleibt. Auch Starkregenereignisse werden beim Monitoring berücksichtigt. Dies ist natürlich etwas schwieriger, da hier die genaue Vorhersage hinsichtlich Zeitpunkt und Lokalisierung viel unsicherer ist. Jedoch ist es möglich direkt nach einem Ereignis noch wertvolle Informationen zum Ablauf zu erhalten. Luftaufnahmen sind hier sehr entscheidend, da man das betroffene Gebiet großflächig aufnehmen kann. So können im Nachgang präferentielle Fließwege erkannt werden. Auch problematische Stellen, etwa zu kleine Durchlässe welche das Wasser nicht abführen konnten und zu Überschwemmungen führten, können erkannt werden. Ähnlich wie bei der Validierung der Hochwassergefahrenkarten können diese Bilder zur Validierung der Starkregenkarten verwendet werden. Die gesammelten Daten werden bei der AGE gesammelt und können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. 6.3 Bauen in Überschwemmungsgebieten Ein wesentlicher Bestandteil des HWRM ist es neue Risiken innerhalb von Überschwemmungsgebieten zu vermeiden. Dies geschieht in der Regel durch die Flächenvorsorge, die dazu dient, Überschwemmungszonen frei von Bebauung zu halten. Dort wo das nicht möglich ist, greift die Bauvorsorge. Hiermit ist eine hochwasserangepasste Planung und Bauweise von Projekten gemeint. Sie soll dafür sorgen, dass neu errichtete Gebäude oder Anlagen innerhalb der festgelegten Überschwemmungsgebiete im Hochwasserfall weitestgehend frei von Schäden bleiben oder zumindest deren Nutzung schnell wiederhergestellt werden kann. Das Weiteren JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 81 Hochwasserrisikomanagement-Plan 80 soll so verhindert werden, dass sich durch ein neues Gebäude keine Verschlechterung der Hochwassersituation für Dritte ergibt. Nach luxemburgischer Gesetzgebung (Art. 39 des abgeänderten Wassergesetzes) ist es verboten, innerhalb eines Bebauungsplans neue Siedlungsbereiche mit Wohnnutzung auszuweisen, sowie Anlagen und Bauten zu errichten, die das Retentionsvolumen eines Gewässers verringern oder eine Gefahr für Mensch, Güter und Umwelt darstellen können. In bestehenden Siedlungszonen innerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Neubauten in der Regel verboten. Erlaubt ist, unter bestimmten Bedingungen, dass bestehende Baulücken geschlossen werden. Reparatur- oder Sanierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden sind nur erlaubt, wenn die bebaute Fläche nicht vergrößert wird. Jedoch benennt das abgeänderte Wassergesetz (siehe Artikel 39) auch Ausnahmen, unter denen die Bauvorhaben in Einzelfällen in Überschwemmungsgebieten realisiert werden können: Neue Siedlungszonen dürfen erschlossen werden, wenn die durch die zukünftige Bebauung verlorengehenden Retentionsräume des Gewässers adäquat ausgeglichen werden und es zu keinem erhöhten Schadensrisiko (für Mensch, Güter und Umwelt) durch Hochwasser an dieser oder anderer Stelle kommt. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Hochwassersituation der Unter- und Oberlieger durch ein Projekt verschlechtert wird. Jegliche Arbeiten, Bauten und Installationen innerhalb einer ausgewiesenen Überschwemmungszone sind genehmigungspflichtig (Artikel 23 des abgeänderten Wassergesetzes) und müssen somit Gegenstand eines Genehmigungsantrages bei der AGE sein. Hierbei werden alle drei ausgewiesenen Zonen (HQ10, HQ100 und HQextrem) berücksichtigt und es ist bedeutungslos ob ein Bauvorhaben komplett oder nur zum Teil innerhalb der Überschwemmungszone liegt. 2018 wurde der Leitfaden „Bauen in Überschwemmungszonen“ (MECDD, AGE) veröffentlicht, welcher die Bestimmungen des abgeänderten Wassergesetzes zu diesem Thema beschreiben soll. Ziel war zum einen die Informationsvorsorge zum Hochwasserrisiko, zum anderen aber auch die Erläuterung des hochwasserangepassten Bauens, das eine wesentliche Voraussetzung zur Erlangung einer wasserrechtlichen Genehmigung in diesem Bereich ist. In Bezug auf die Informationsvorsorge geht der Leitfaden auf die verschiedenen Arten von Hochwasser ein und beschreibt die unterschiedlichen Gefahren für die Bausubstanz welche von diesen ausgehen. Insgesamt wurden drei Strategien entwickelt, welche die Bauherren vorzugsweise in dieser Reihenfolge befolgen können: Ausweichen Anpassen Widerstehen Abbildung 55: Schema der drei Strategien (Leitfaden „Bauen in Überschwemmungszonen“, AGE 2018) Die wirksamste Strategie, um Schäden zu vermeiden ist es der Gefahr, weitestgehend auszuweichen, indem man Gebäude aus dem gefährdeten Bereich fernhält. Dies geschieht entweder horizontal oder vertikal. Darüber hinaus hat diese Strategie die geringste Auswirkung auf die bestehende Hochwassersituation, da kein Retentionsvolumen verloren geht. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 82 Hochwasserrisikomanagement-Plan 81 Bei der Strategie „Anpassen“ oder auch „Nachgeben“, wird das Gebäude in das Überschwemmungsgebiet gebaut und ist somit dem Hochwasser ausgesetzt, wobei das Wasser jedoch nicht vom Eindringen abgehalten wird. Die gewollte Flutung des Gebäudes schützt das Gebäude vor Schäden durch Auftriebskräfte, da das einströmende Wasser einen Gegendruck bildet. Zusätzlich ergibt sich der Vorteil, dass kaum Retentionsvolumen verloren geht, das aufwändig ausgeglichen werden müsste. Durch eine an die Gefahr angepasste Bauweise (geeignete Baumaterialen werden genannt) und Nutzung, besonders der unteren Geschosse (gebaut wird hier ohne Keller), sollen die Schäden minimiert und die Nutzung eines Gebäudes nach einem Hochwasserereignis mit (relativ) geringem Aufwand wiederhergestellt werden. Bei der Strategie „Widerstehen“ wird das Gebäude ebenfalls in das Überschwemmungsgebiet gebaut und ist im Hochwasserfall dem Wasser ausgesetzt. Im Falle einer Überschwemmung muss das Eindringen des Wassers verhindert oder begrenzt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Wirksamkeit immer nur bis zum Bemessungsziel, beispielsweise HQ100, gegeben ist. Diese Bauart hat zur Folge, dass der Bereich, der vor der Bebauung als Retentionsfläche für das Hochwasser diente, nun besetzt ist. Daher ist diese Strategie nur genehmigungsfähig, wenn ein äquivalenter Ausgleich stattfindet. Dieser Ausgleich des Retentionsvolumens muss in direkter Nähe des Bauvorhabens geschehen und muss vor dem Bau des Gebäudes fertiggestellt sein. 6.4 Retentionsraumkataster Retentionsflächen als natürliche Überschwemmungsflächen sind Gebiete entlang der Gewässer, welche periodisch überschwemmt werden. Aus dem Blickwinkel des Hochwasserschutzes steht die Retentionswirkung von natürlichen Auen im Vordergrund, zu der folgende Komponenten beitragen: • Großzügiger Abflussquerschnitt ohne Schadenspotenzial; • Verlangsamung des Abflusses durch geringere Fließtiefen und höhere Rauigkeit im Vorland; • Versickerung des eingestauten Wassers. Hierdurch ergibt eine Verzögerung des Gesamtabflusses, was bedeutet, dass der Hochwasserscheitelpunkt später eintrifft und insgesamt nicht so hoch ist, wie ohne das Vorhandensein der Retentionsfläche. Daher sind natürliche Retentionsflächen ein wesentlicher Bestandteil des HWRM, welche zu erhalten und zu schützen sind. Vor diesem Hinblick wurde das Projekt „Retentionsraumkataster“ im Jahre 2020 gestartet. Hier soll die Retentionswirkung einzelner Flächen untersucht werden. Insgesamt läuft das Projekt in mehreren Phasen ab. In der ersten Phase wurde das gesamte Retentionsvolumen der 17 Hochwasserrisikogewässer für alle drei Hochwasserszenarien bestimmt. Anschließend werden die Retentionsflächen der einzelnen Gewässer in „zusammenhängende Retentionsflächen“ eingeteilt. Ziel dieser Phase ist es, die einzelnen Retentionsräume hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Hierfür wird eine spezifische Bewertungsmatrix entwickelt, die mehrere entscheidende Faktoren (beispielsweise Flächengröße oder Gefälle) beinhaltet. Anschließend werden die Resultate zu Karten aufgearbeitet. Diese sollen auf dem Geoportail einsehbar sein. In der letzten Phase soll untersucht werden, ob man den Wasserrückhalt weiter erhöhen kann, beispielsweise durch Wiederanbindung der Gewässer an historische Auengebiete. Das Projekt befindet sich aktuell noch in Bearbeitung, lediglich Phase 1 (Bestimmung des Retentionsvolumens, vergleiche Abbildung 56) ist abgeschlossen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 83 Hochwasserrisikomanagement-Plan 82 Abbildung 56: Vorhandenes Retentionsvolumen an der Alzette (aus Entwurf Retentionsraumkataster) 6.5 Bestehender Hochwasserschutz In Luxemburg wurden in den letzten Jahren (beziehungsweise Jahrzehnten), oft als Reaktion auf Hochwasserereignisse, Hochwasserschutzprojekte umgesetzt. Hier werden einige dieser Maßnahmen beschrieben. Weitere Maßnahmen wurden bereits im ersten Hochwasserrisikomanagementplan erläutert. Talsperre Esch-Sauer Neben ihrer Funktion zur Trinkwasser- und Energiegewinnung spielt die in den 60er Jahren errichtete Talsperre ebenfalls eine Rolle bei der Verminderung von Hochwasser. Lange Zeit erfolgte die Winterabsenkung des Wasserspiegels der Talsperre ohne genaue Definition. Seit November 1994 wird nach einer klaren Betriebsregel verfahren, und es sind definierte Stauziele einzuhalten. Als Stauziele sind im Sommerhalbjahr 320 m NN und im Winterhalbjahr 317 m NN festgelegt. Ist im Winter das Stauziel von 317 m NN erreicht, so wird an der Talsperre der Abfluss dem Zufluss angepasst, dies bis zu einer schadlos abgeführten Wassermenge von 95 m³/s. Steigt der Zufluss über diesen Wert, so wird die Abgabe konstant bei 95 m3/s gehalten, damit der Hochwasserrückhalteraum von 9 Mio. m³ bis zum Stauziel 320 m NN zur Begrenzung der Hochwasserspitzen genutzt werden kann. Sollte das Ausmaß des Hochwassers ein Überschreiten dieses Stauziels befürchten lassen, so entscheidet der interministerielle Krisenstab (cellule de crise) über die weitere Vorgehensweise. Beim Überschreiten des Stauziels von 320 m NN wird die Abgabe auf Höhe des Zulaufs angehoben, um das Rückhaltevolumen von 6,7 Mio. m³ bis zur Dammkrone (322 mNN) zum Auffangen des Projekthochwassers zu nutzen (HQ10.000 mit einem Spitzenabfluss von 650 m3/s und einem Volumen von 64,9 Mio. m³). Um die verschiedenen Bewirtschaftungsziele der Nutzer der Talsperre zu berücksichtigen, sind neue Betriebsregeln in Planung. Um die Sicherheit der Talsperre zu gewährleisten ist eine Hochwasserentlastung am rechten Ufer in Planung, welche bei einer Einstauhöhe von 320,70 m NN automatisch aktiviert wird. Generell beträgt der Einfluss der Talsperre Esch/Sauer auf den Abfluss der Sauer in Erpeldingen 40 %, in Ingeldorf 20 % und in Rosport nur noch 10 %. Hochwasserrückhaltebecken Welscheid Das Hochwasserrückhaltebecken Welscheid liegt etwa 2 km südwestlich des Ortsteils Welscheid der Gemeinde Bourscheid im Hauptschluss der Wark und hat ein Einzugsgebiet von 65,6 km². Es hat einen Hochwasserrückhalteraum von 500.000 m³ und ist seit September 1999 in Betrieb. Das Rückhaltebecken ist für ein Bemessungshochwasser BHQ = 25 m³/s ausgelegt, das ungefähr einem 50- jährlichen Ereignis entspricht. Es verfügt über eine Hochwasserentlastung, die als Notüberlauf dienen soll. Betreiber des Hochwasserrückhaltebeckens in Welscheid sind die Gemeinden Ettelbrück und Bourscheid. Die Bau- und Betriebskosten wurden proportional zu den Flächen der geschützten Siedlungsareale der jeweiligen Gemeinden aufgeteilt, was 95 % der Anteile für Ettelbrück und 5 % für Bourscheid entspricht. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 84 Hochwasserrisikomanagement-Plan 83 Abbildung 57: HWRB in Welscheid, unterhalb (AGE) Es wurde eine technische Arbeitsgruppe gegründet, die sich zusammensetzt aus jeweils einem Vertreter der beiden Betreibergemeinden und zwei Vertretern der Wasserwirtschaftsverwaltung, die für die Überwachung und den Betrieb des Rückhaltebeckens verantwortlich ist. Das Becken wird ohne Dauerstau betrieben. Der Einstau erfolgt, sobald der Zufluss in der Wark 19 m3/s überschreitet. Abhängig von der Einstauhöhe wird der Schieber des Grundablasses angepasst, um diese konstante Abgabe zu gewährleisten. Der Grundablass ist durch einen zweiten Schieber gesichert. Die Abgabe von 19 m³/s am Rückhaltebecken ermöglicht eine schadlose Wasserführung der Wark in den unterhalb gelegenen Ortschaften Welscheid und Ettelbrück. Dies entspricht am Pegel Ettelbrück-Wark einem Durchfluss von 25 m³/s. Zudem ist es möglich, eine Überlagerung der Hochwasserwellen von Sauer und Wark zu vermeiden, was den Ortschaften der mittleren Sauer zugutekommt. Der letzte aktive Einstau des Beckens geschah im Februar 2019. Abbildung 58: Eingestautes HWRB in Welscheid im Februar 2019 (AGE) Die Planung dieses Bauwerkes war sehr umfangreich. Neben hydrologischen und hydraulischen Untersuchungen mussten Studien zum Einfluss des Beckens auf die aquatischen Lebewesen, Risikoanalysen, Standsicherheitsuntersuchungen und natürlich Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt werden. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 85 Hochwasserrisikomanagement-Plan 84 Hochwasserschutz Ingeldorf Der Großteil der Häuser des Dorfes Ingeldorf sind Bungalows, die ihr bewohnbares Erdgeschoss nur wenige Dezimeter über dem Grund haben. Daher haben diese Häuser bei den Hochwassern der Sauer von 1993 und 1995 schwere Schäden erlitten. Zwischen 1996 und 2004 wurde ein ganzer Maßnahmenkatalog umgesetzt, um den Hochwasserschutz für ca. 80 Wohnungen zu verbessern. Entlang des ganzen Dorfes wurde eine Kombination von Mauer und Damm gebaut. Zudem wird das Oberflächenwasser sowie das Drainagewasser während des Hochwassers mit mobilen Pumpen abgepumpt, welche von landwirtschaftlichen Maschinen angetrieben werden. Um das Rückhaltevolumen auszugleichen, das bei den baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen verloren gegangen ist, wurde oberhalb des Dorfes ein Volumen von mehr als 80.000 m³ eingerichtet. Entlang des Dorfes wurden der Flussquerschnitt und somit auch das Rückhaltevolumen vergrößert. Diese Maßnahmen ziehen unter anderem auch eine ökologische Aufwertung der Ufer nach sich. Abbildung 59: Hochwasserschutzmauer in Ingeldorf (AGE) Abbildung 60: Überschwemmte Ausgleichsfläche zur Widerherstellung des Retentionsvolumen „im Ahl“ (AGE) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 86 Hochwasserrisikomanagement-Plan 85 Hochwasserschutz Diekirch Zwei Stadtviertel der Stadt Diekirch sind stark von Hochwasser betroffen, weshalb hier der Hochwasserschutz im Jahr 2005 auf denselben Grad wie im oberhalb gelegenen Ingeldorf ausgebaut wurde. Bei den umgesetzten Maßnahmen handelt es sich konkret um Mauern und Dämme entlang der bestehenden Wohngebäude, eine Eindeichung am „Tirelbaach“ sowie um die Erhöhung der ehemaligen Bahnstrecke entlang der Sauer mit gleichzeitiger Umgestaltung als Radweg. Das Oberflächenwasser und das Dränagewasser wird in zwei Pumpenbauwerken mit Überlauf gesammelt und in die Sauer gepumpt. Abbildung 61: Hochwasserschutzmauer in Diekirch (AGE) Um verlorenes Rückhaltevolumen auszugleichen, wurde an einigen Stellen Boden abgetragen und der Abflussquerschnitt erhöht, insbesondere in der „Spidolswiss“ oberhalb der Straßenbrücke und bei der Neugestaltung des Campingplatzes der Gemeinde. Abbildung 62: Hochwasserschutz in Diekirch: Schutzgegen Kanalrückstau (rechts) und Eindeichung des Tirelbachs (links) (AGE) Außerdem wurde das feste Wehr in der Oberstadt von Diekirch in eine bewegliche, regelbare Anlage umgestaltet, die bei Hochwasser durch den Wasserdruck automatisch abgesenkt wird. Es ist das bisher einzige Schlauchwehr in Luxemburg. Abbildung 63: Schlauchwehr in Diekrich bei Hochwasser (AGE) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 87 Hochwasserrisikomanagement-Plan 86 Hochwasserschutz Echternach Nach den Hochwasserereignissen von 1993, 1995 und 2003 wurde für Echternach ein Hochwasserschutzkonzept erstellt, das mehrere Maßnahmen vorsah und 2004 (komplett) umgesetzt wurde. Hierbei wurden unter Berücksichtigung der Gewässer Sauer, Lauterbornerbach und Osweilerbach aktive und passive Maßnahmen entwickelt. Bei der aktiven Maßnahme handelte es sich um die Umgestaltung der Sauer, genauer um die Erhöhung des Abflussquerschnittes. Diese Maßnahme hatte zum Ziel, die Wasserstände abzusenken. Insgesamt wurden ca. 25.000 m3 Auflandungen im Gewässerbett entfernt. Die passiven Maßnahmen hatten den Schutz gegen die verbleibenden Wasserstände zum Ziel. Der bestehende Bahndamm wird als passiver Hochwasserschutz genutzt und wurde um 700 m flussaufwärts ausgebaut. Hierzu wurde ein 150 m langer Erdwall an den bestehenden Damm angeschlossen und um eine 550 m lange Stahlbetonmauer verlängert. Diese Mauer ist mit Öffnungen versehen, die bei Hochwasser durch mobile Elemente zu verschließen sind. Abbildung 64: Hochwasserschutzmauer in Echternach (AGE) Bei diesem Konzept musste darauf geachtet werden, dass Rückstaueffekte der Seitenzuflüsse der Sauer, Lauternbornerbach und Osweilerbach, nicht in die Innenstadt gelangen. Für den Lauterbornerbach wurde dies durch die Nutzung beziehungsweise Erhöhung der bestehenden historischen Mauern und Integration von mobilen Schutzelementen umgesetzt. Durch begleitende Renaturierungsmaßnahmen konnten im Bereich der historischen Stadtmauern und im Mündungsbereich 6.100 m3 Retentionsvolumen geschaffen werden. Am Osweilerbach wurden Wehranalgen errichtet, die bei Hochwasser den Osweilerbach gegen Rückstau der Sauer absperren. Das Wasser des Osweilerbaches wird über einen 230 m langen unterirdischen Kanal in die Sauer umgeleitet. Abbildung 65: Umleitung des Osweilerbaches bei Hochwasser (AGE) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 88 Hochwasserrisikomanagement-Plan 87 Da die gesamten Maßnahmen einen Verlust an Retentionsvolumen zur Folge hatten, wurde der Echternachersee als Kompensationsmaßnahme in das Konzept integriert. Im Hochwasserfall kann demnach der Lauterbornerbach in den Echternacher See umgeleitet werden, wodurch der Zufluss in die Sauer abgemindert wird. Hochwasserschutz in Mondorf -les-Bains Zum Schutz der Ortschaft Mondorf-les-Bains wurde 2006 ein Hochwasserschutzkonzept erstellt, das mehrere Maßnahmen vorsah. Davon wurden bereits mehrere umgesetzt, wobei die Renaturierung der Gander in der Ortsmitte und der Bau eines Bypasses hervorzuheben sind. Ziel der Renaturierung der Gander war neben der ökologischen Aufwertung auch dem Gewässer bei Hochwasser mehr Platz zu geben. Durch die erhöhte Abflussleistung wird der Zeitpunkt, an dem das Gewässer an der „Avenue des Bains“ austritt, verschoben. Die Maßnahme wurde auf einer Länge von 300 m umgesetzt. Hierbei wurde das Winterbett der Gander um 30 m verbreitert. Insgesamt wurden hierbei 11.500 m3 Boden entfernt. Abbildung 66: Gander in Mondorf-les-Bains, während der Arbeiten und nach Fertigstellung bei Hochwasser Der Hochwasserbypass, der bei Hochwasser die Abflussleistung erhöht, wurde am Gewässerkilometer 5,5 realisiert. Der Eingang des Bypasses ist mit einer festen Schwelle einer Höhe von 187,47 m NN gesichert. So wird sichergestellt, dass dieser erst ab dem gewünschten Hochwasserabfluss aktiviert wird und nicht schon bei Mittelwasser. Mit einer Länge von über 500 m und einer Sohlbreite von 10 m soll dieses System die Ortschaft Mondorf-les-Bains vor Überschwemmungen schützen. Abbildung 67: Hochwasserbypass der Gander in Mondorf-les-Bains Hochwasserschutz Bissen Nach den starken Hochwasserereignissen an der Attert in Bissen der 1990er Jahre wurde für die Gemeinde Bissen ein Hochwasserschutzkonzept erstellt und geeignete Maβnahmen zum Schutz definiert. Von diesen Maßnahmen wurden in den Jahren 2003-2004, 2009 und 2011 mehrere Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert. Hierbei wurde durch Geländeabtrag von ca. 30.000 m3 Retentionsvolumen hinzugewonnen. Das bestehende Wehr in Bissen wurde zudem verbreitert, und das vorhandene mechanische Schütz wurde durch ein elektromechanisches ersetzt. Zudem wurde das Vorland zu beiden Seiten abgesenkt und die Sohle der Attert gehoben. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 89 Hochwasserrisikomanagement-Plan 88 Auf der Höhe der Cité Albert Raths wurde außerdem ein Hochwasserbypass installiert, der die Abflussleistung erhöht. Abbildung 68: Hochwasserbypass an der Attert in Bissen (AGE) Abbildung 69: Übersicht über die Renaturierungsarbeiten an der Attert, oben: 2003, unter 2019 (Geopotail.lu) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 90 Hochwasserrisikomanagement-Plan 89 Renaturierung der Weißen Ernz Die Weiße Ernz wurde zwischen Koedange und Heffingen (Soup) auf einer Länge von rund 5 km renaturiert. Hierbei wurde das Gewässer wieder in seinen ursprünglichen Thalweg verlegt. Des Weiteren wurde die Sohle des Gewässers angehoben und es wurden Mäander angelegt. Dieses Projekt bewirkt eine Verzögerung der Hochwasserwelle flussabwärts, was besonders der Ortschaft Larochette zugutekommt. Insgesamt konnten 110.000 m3 Retentionsvolumen geschaffen werden. Abbildung 70: Überblick über die Renaturierung der Weißen Ernz, rechts vor der Umsetzung, links danach (AGE) Abbildung 71: Überblick über die Renaturierung der Weißen Ernz, rechts 2004, links 2019 (Geoportail.lu) Hochwasserschutz Warken Nach dem Hochwasserereignis von 1993 wurden auch an der Wark mehrere Maßnahmen umgesetzt. Als Zusatzmaßnahme zum Hochwasserrückhaltebecken in Welscheid wurde hier neben der Aufweitung des Abflusskorridors der Wark ein Deich aufgeschüttet. Die Erhöhung der Abflussleistung der Wark geschah durch das Schleifen des vorhandenen Wehres und die Vertiefung des Gewässers. Der Deich soll verhindern, dass das Wasser bei Hochwasser bei Gewässerkilometer 1,9 über die landwirtschaftlich genutzte Fläche hin zur „rue de Welscheid“ und so in die Ortschaft selbst gelangt. Für die Bemessung wurde das Hochwasser von 1993 herangezogen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 91 Hochwasserrisikomanagement-Plan 90 Abbildung 72: Deich an der Wark in Warken, links an der Geländeerhöhung zu erkennen (AGE) Von einer kompletten Eindeichung der Fläche wurde damals abgesehen, da das Wasser bei hohem Stand im Gewässer über die Kanalisation an die Oberfläche in die Ortschaft gelangen würde. Rückschlagklappen waren ebenfalls keine Option, da das Niederschlagswasser sonst nicht wegzuschaffen gewesen wäre. Dies erklärt, warum die Entscheidung getroffen wurde, die Abflussleistung im Gewässer zu erhöhen. Hochwasserschutzmauer Larochette Als eine von mehreren umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen in der Gemeinde Larochette wurde an der „rue du Golf“ eine Hochwasserschutzmauer mit mobilen Verschlusselementen errichtet. Die Bemessung der Mauer geschah anhand des das Hochwasserereignis von 2011. Abbildung 73: Hochwasserschutzmauer in Larochette (AGE) 6.6 Katastrophenschutz In Luxemburg untersteht der Katastrophenschutz dem Innenministerium, wobei die Hochwassermeldung bei der AGE im Umweltministerium angesiedelt ist. Die Zusammenarbeit zwischen CGDIS (Corps Grand-Ducal d'Incendie et de Secours, früher Administration des Services des Secours, ASS) und AGE bei der Koordinierung von Einsätzen bei Hochwasser und der Hochwasservorsorge ist bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil der Arbeit beider Verwaltungen. Das Großherzogliche Feuerwehr- und Rettungskorps vereint seit dem 1. Juli 2018 die meisten bis JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 92 Hochwasserrisikomanagement-Plan 91 dahin mit Aufgaben des Bevölkerungsschutzes vertrauten Organisationen in Luxemburg unter einem Dach. Es wurde auf Grundlage des Gesetzes vom 27. März 2018 ins Leben gerufen. 6.6.1 Nationale Alarm-und Einsatzpläne Im Rahmen der Aufstellung des 1. HWRM-Plans hat sich erwiesen, dass die Prozeduren beider Verwaltungen nicht mehr auf dem letzten Stand und teilweise nicht offiziell festgelegt sind. Um Klarheit zu schaffen und den Erwartungen der HWRM-RL gerecht zu werden wurde in enger Zusammenarbeit ein nationaler Alarm- und Einsatzplan Hochwasser (Plan d’intervention d’urgence en cas d‘inondations, PIU inondations) ausgearbeitet. Dieser hält offiziell alle Prozeduren fest und legt die operativen Arbeitsschritte sowie die jeweiligen Zuständigkeiten fest. Ein wichtiger Bestandteil des PIU Inondations war es den bestehenden Krisenstab (cellule de crise) neu aufzubauen und die Teilnehmer und Aufgaben zu aktualisieren. Außerdem wurde die Hochwassermeldezentrale Luxemburgs, die als beratende Gruppe des Krisenstabs fungiert, eingebunden. Der besagte PIU Inondations beschreibt das Vorgehen der Hochwassermeldezentrale Luxemburgs und deren Aufgaben. Grundsätzlich wurde festgehalten, dass ausschließlich der CGDIS die lokalen Rettungseinheiten (Feuerwehr und Zivilschutz) informiert und koordiniert; die AGE übernimmt die Information der Presse und der Öffentlichkeit. Die drei wichtigsten Organe und deren Aufgaben sind hier unten aufgelistet. Das Gesamtdokument PIU Inondations kann über die Internetseite www.infocrise.lu eingesehen werden. Der Krisenstab (cellule de crise) ist auf Verwaltungsebene angesiedelt Koordiniert alle Aktionen. Die Hochwassermeldezentrale (HMZ) kümmert sich um die Hochwasservorhersage und stellt die Informationen zur aktuellen Lage und deren möglichen Entwicklung bereit. Der CGDIS ist die technisch operative Zelle die den Einsatz der Hilfskräfte koordiniert. Es wurde festgehalten, dass die aktuelle Hochwasserlage und die Vorhersagen auf der Internetseite www.inondations.lu publiziert werden. Der Hochwassermeldebericht der AGE wird ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht. Da im Katastrophenfall die Seite www.infocrise.lu die einzig funktionierende Internetseite des Staates ist, musste sichergestellt werden, dass die Internetseite www.inondations.lu im Hochwasserfall weiterhin abrufbar bleibt. In der Regel wird ein PIU erst benötigt, wenn von der Regierung eine nationale Krise ausgerufen wurde, also bei einem großen Hochwasser. Zu dem Zeitpunkt wird das Haut-Commissariat à la Protection Nationale, kurz HCPN aktiv. Diese staatliche Institution ist zuständig für die nationale Sicherheit und die jeweiligen Alarm- und Einsatzpläne, somit auch für den PIU. Die Vorgehensweise und Arbeitsschritte der Hochwassermeldezentrale und des CGDIS werden jedoch bereits bei kleineren Hochwasser ausgeführt. Im Zuge der Ausarbeitung des PIU wurden Verhaltensregeln für den Hochwasserfall aufgestellt. Diese sind auf den Internetseiten www.inondations.lu, www.infocrise.lu sowie auf dem Internetportal der Meteolux (www.meteolux.lu) abrufbar. Die Verhaltensregeln unterscheiden sich je nach der Überschreitung der Meldestufen 1 und 2, sprich lokale Überschwemmungen, Warnstufe orange und weitreichende Überschwemmungen, Warnstufe rot. Auch werden sie bei einem Hochwasserfall direkt unter dem Hochwassermeldebericht angezeigt. Abbildung 74: Verhaltensregeln im Hochwasserfall (www.inondations.lu) Des Weiteren gibt es einen nationalen Alarm- und Einsatzplan für Unwetter (PIU Intempéries). Dieser wurde bereits 2015 erstellt und kürzlich aktualisiert, u. a. wurden die Spezifitäten der Starkregenereignisse und deren Folgen eingearbeitet. Ein weiterer entscheidender Vorteil aus der Zusammenarbeit von AGE und CGDIS birgt die Möglichkeit, im Falle eines größeren Hochwassers den Copernicus Emergency Management Service zu aktivieren. Der CGIDS koordiniert in Luxemburg die Aktivierung des Erdbeobachtungsprogramms der Europäischen Union, bei dem die JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 93 Hochwasserrisikomanagement-Plan 92 Überschwemmung anhand von Satellitenbildern innerhalb weniger Tage kartiert werden kann. Jedoch sind Satelliten nur hilfreich bei wolkenlosem Himmel, was leider bei Hochwasser nicht häufig der Fall ist. Daher gibt es das Pilotprojekt SASISA der ESA (European Space Agency), das Flugzeuge mit speziellen Kameras ausrüstet und somit bei jeder Wetterlage gute Luftbilder erfassen kann. Der CGDIS wird die AGE über die Ergebnisse des Projektes in Kenntnis setzen und die Möglichkeit eines solchen Einsatzes im Hochwasserfall prüfen. 6.6.2 Interministerielle Plattform zur Reduktion von Katastrophenrisiken Die nationale Plattform zur Reduktion von Katastrophenrisiken basiert auf dem Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015-2030 der Vereinten Nationen (UN Sendai Framework for disaster risk reduction). Gegründet wurde sie im Dezember 2020 über eine Entscheidung des Regierungsrates. Es handelt sich um ein neues, nachhaltiges Netzwerk, das die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Austausch von Informationen und Daten verschiedener Ministerien, Institution und Initiativen aus unterschiedlichen Kompetenzbereichen koordinieren soll. Die Plattform zur Reduktion von Katastrophenrisiken stellt die nationale Anlaufstelle für diesbezügliche Themen dar und setzt sich zusammen aus einem nationalen Koordinator, angesiedelt im Innenministerium, einem interministeriellen Ausschuss mit Vertretern aus allen Ministerien sowie thematischen Arbeitsgruppen. Um eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zu gewährleisten, werden die Kommunen, der private Sektor, Forschungsinstitute und die Zivilgesellschaft in die Arbeit der Plattform eingebunden. Extreme Ereignisse wie Hochwasser, Wirbelstürme, Sturzfluten, Hitzewellen, aber auch biologische Gefahren stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die thematischen Arbeitsgruppen haben als Ziel, Faktoren, welche die Vulnerabilität in Katastrophen- und Notsituation erhöhen, zu identifizieren und zu reduzieren. Themen, die unter anderem besprochen werden, sind die Arbeiten der Katastrophenvorsorge und die Konsultation bei der Ausarbeitung von Notfallplänen und Prozeduren, die Erarbeitung einer zugänglichen und verständlichen Risikoinformation inklusive Kommunikation in Notlagen sowie das Erstellen von Empfehlungen. Derzeit haben sich bereits zwei Arbeitsgruppen getroffen und ausgetauscht: AG Risikokartografie/Vulnerabilität und AG für eine inklusive Vorbereitung auf Katastrophen. Weitere Arbeitsgruppen sind in Aufstellung und werden in naher Zukunft ein erstes Mal einberufen: eine AG zur Einbindung der lokalen Ebenen (Gemeinden), eine wissenschaftliche AG (multisektorielle Risikoanalyse, Methodologien, Austausch Forschungsbereich und Entscheidungsträger) und eine AG, die sich dem Thema Verlustdaten und Schadensdaten (disaster loss data) annehmen soll. 6.7 Hochwasserpartnerschaften Als Mittel zum Zweck wurden im Rahmen des INTERREG IV-A Projekts „FLOW MS - Hoch- und Niedrigwasser management im Mosel- und Saareinzugsgebiet“ an allen größeren Flussabschnitten in Luxemburg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2009-2013 Hochwasserpartnerschaften gegründet. Diese entstehen durch den freiwilligen Zusammenschluss von Kommunen, Behörden und betroffenen Akteuren. Die Betreuung der Hochwasserpartnerschaften erfolgte zu Beginn in Luxemburg durch das HPI (Internationales Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften), angesiedelt bei den Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) in Trier/Rheinland-Pfalz. Nach und nach zog sich das HPI aus der Betreuung zurück, da sich die Partnerschaften selber aufstellen und, mit Unterstützung des Wasserwirtschaftsverwaltung, eigenständig organisieren sollten. Ziele der Arbeit in den Hochwasserpartnerschaften sind die Förderung der Bewusstseinsbildung für Hochwassergefahren bei den Betroffenen auf lokaler Ebene, die Verbesserung der Zusammenarbeit im Hochwasserschutz sowie die Stärkung der Ebene der Kommunen, ihrer Verbände und der betroffenen Bürger. Eine weitere wesentliche Aufgabe für die Hochwasserpartnerschaften ist der Informationsaustausch durch direkte Kommunikation. Seit 2011 gibt es sieben Hochwasserpartnerschaften (Obere Alzette, Uelzechtdall, Untere Sauer, Mosel, Nordstad, Attert und Syre). Die Hochwasserpartnerschaften an der Syre und Oberen Alzette werden von den jeweiligen Flusspartnerschaften geführt. Die Hochwasserpartnerschaft der Attert wird durch die „Maison de l’eau“ vertreten. Im Jahr 2019 wurde im Rahmen der Gründung einer Flusspartnerschaft entlang der Chiers eine achte Hochwasserpartnerschaft ins Leben gerufen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 94 Hochwasserrisikomanagement-Plan 93 Abbildung 75: Hochwasserpartnerschaften in Luxemburg Nach Publikation des ersten Hochwasserrisikomanagementplans im Dezember 2015 wurde zur Halbzeit des Zyklus ein Treffen der Partnerschaften von der AGE vorgeschlagen. Ziel dieses Treffens war es, den Stand der Umsetzung der Maßnahmen in den jeweiligen Partnerschaften darzulegen und zu besprechen. Nach dem Hochwasserereignis vom Juli 2021 wurden wieder Treffen mit einigen der Hochwasserpartnerschaften abgehalten. Diese Treffen dienten hauptsächlich als Austauschs Plattform zwischen den Gemeinden, der AGE und Vertretern des CGDIS. So konnte das Hochwasserereignis noch mal aufgearbeitet werden, wobei die Gemeinden und der CGDIS die Möglichkeiten hatten ihre Sichtweise auf das Ereignis wieder zu geben, Schwachpunkte zu benennen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. 6.8 Koordination mit der Wasserrahmenrichtlinie Am 22. Dezember 2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Kraft. Damit wurde erstmals europaweit eine einheitliche und gemeinsame Grundlage für die Bewirtschaftung der Gewässer geschaffen und das ökologische Gesamtziel des „guten Zustandes“, der bis Ende 2015 für alle Gewässer der EU erreicht werden soll, eingeführt. Zudem wurde mit der WRRL in der Europäischen Union eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer eingeführt. Die Gewässer werden nun nicht mehr nach administrativen Grenzen, sondern flussgebietsbezogen betrachtet, das heißt von ihrer Quelle bis zur Mündung ins Meer, inklusive aller Zuflüsse, des zugehörigen Grundwassers, der Übergangsgewässer und Küstengewässer. Die nationalen Einzugsgebiete der EU-Mitgliedstaaten werden bestimmten Flussgebietseinheiten zugeordnet und gegebenenfalls müssen die Gewässer über Staatsgrenzen hinweg gemeinsam bewirtschaftet werden. Kernziel der WRRL ist es, dass alle europäischen Gewässer, das heißt Flüsse und Seen, das Grundwasser, die Küstengewässer sowie die Übergangsgewässer, die Süßgewässer mit Meeresgewässern verbinden (wie z. B. Flussdeltas), bis zum Ende des Jahres 2015 einen „guten Zustand“ erreichen. Genauer bedeutet dies: JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 95 Hochwasserrisikomanagement-Plan 94 den guten ökologischen und guten chemischen Zustand für die natürlichen Oberflächengewässer zu erreichen; das gute ökologische Potenzial und den guten chemischen Zustand für die erheblich veränderten und künstlichen Oberflächengewässer zu erreichen; den guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustand für das Grundwasser zu erreichen. Die Gewässerbewirtschaftung ist zudem so zu gestalten, dass der gegebene Zustand der Gewässer nicht verschlechtert wird. Neben dem Zielerreichungsgebot gilt somit auch ein Verschlechterungsverbot. Die WRRL bezieht sich auf alle Gewässer des Landes mit einem Einzugsgebiet > 10 km2, genannt Oberflächenwasserkörper (OWK). Die HWRM-RL berücksichtigt direkt nur die Gewässer, an denen ein signifikantes Hochwasserrisiko nachgewiesen wurde. Des Weiteren werden die Gewässer im Zuge der Umsetzung der WRRL, wenn nötig, in kleinere OWK unterteilt. Tabelle 32 zeigt die Zugehörigkeit der Risikogewässer zu den OWK. Die Verfahren, nach denen die Benennung der OWK gemacht wurden, können dem Bewirtschaftungsplan der WRRL entnommen werden. Tabelle 32: Übersicht der APSFR-Codes und OWK-Bezeichnungen Gewässer APSFR-Code OWK Mosel LU RB 000 A01 I-1 Syre LU RB 000 A02 I-2.1, I-3.1 Sauer LU RB 000 A03 II-1, III-1.1.a, III-1.1.b, III-2.1.1, III-2.2.1, III-3.a, III-3.b, Schwarze Ernz LU RB 000 A04 II-4 Weiße Ernz LU RB 000 A05 II-5 Wiltz LU RB 000 A06 IV-1.1.a , IV-1.1.b, IV-2.1 Clerve LU RB 000 A07 IV-3.1.a, IV-3.1.b Our LU RB 000 A08 V-2.1, V-1.1, V-1.2 Alzette LU RB 000 A09 VI-4.2, VI-3, VI-1.1.a, VI-1.1.b, VI-4.1.1.b, VI-2.1, VI-4.1.1.a Wark LU RB 000 A10 VI-5.1.a, VI-5.1.b, VI-5.3 Attert LU RB 000 A11 VI-6, VI-8.1.a Roudbach LU RB 000 A12 VI-7.1 Pall LU RB 000 A13 VI-9.a Eisch LU RB 000 A14 VI-10.1.b, VI-10.1.a Mamer LU RB 000 A15 VI-11.b, VI-11.a Gander LU RB 000 A16 I-6.1, I-6.3 Chiers LU RB 001 A17 VII-1.1 6.8.1 Signifikante Belastungen nach WRRL Besonderes Augenmerk bei der Umsetzung der HWRM-RL, im Hinblick auf die Ziele der WRRL, gilt der Verwirklichung von Maßnahmen am und im Gewässer. Neue Projekte sind dabei so zu planen und umzusetzen, dass signifikante hydromorphologische Belastungen auszuschließen sind. Hierbei handelt es sich um Beeinträchtigungen der Morphologie, der Durchgängigkeit und des Wasserhaushalts. Im Rahmen der Untersuchung der hydromorphologischen Qualitätskomponenten im Zuge der Erstellung des dritten Bewirtschaftungsplanes der WRRL wurden die folgenden Belastungstypen betrachtet und hinsichtlich ihrer Signifikanz bewertet: Morphologie: strukturelle Belastungen und Schadstrukturen; Durchgängigkeit: Querbauwerke, Durchlässe und Verrohrungen (≥ Klasse 3); Wasserhaushalt: Belastungskriterien auf OWK-Ebene (≥ Klasse 3); JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 96 Hochwasserrisikomanagement-Plan 95 Die Quantifizierung der signifikanten Belastungen je Oberflächenwasserkörper erfolgt für die Morphologie über die Gesamtstrecke [m], die von der entsprechenden Belastung betroffen ist. Die Belastungen der Durchgängigkeit je Oberflächenwasserkörper werden als Gesamtzahl der signifikant belastenden Querbauwerke [n] sowie als Gesamtstrecken der signifikant belastenden Durchlässe und Verrohrungen bezogen auf die entsprechende Belastung angegeben. Es ist zu erwähnen, dass auch Wasserentnahmen hier aufgeführt werden, diese aber bei der Umsetzung der HWRM-RL keine Rolle spielen und daher nicht weiter darauf eingegangen wird. Die Einschätzung des morphologischen Zustandes eines Gewässer(-abschnittes) beruht auf der Strukturgütekartierung, die im Zuge des dritten Bewirtschaftungsplanes erneuert wurde. Die Gewässerstruktur eines Kartierungsabschnittes, der je nach Gewässergröße 100 m, 500 m oder 1.000 m lang ist, wird anhand von Einzelparametern erhoben und anschließend in Form eines mehrstufigen Aggregationsverfahrens bewertet. Die Strukturgüte wird in jedem Kartierungsabschnitt anhand von 26 Einzelparametern (EP) erfasst und bewertet. Diese Einzelparameter werden stufenweise zu sechs Hauptparametern (HP), drei Gewässerbereichen (Sohle, Ufer, Land) und schließlich zur Gesamtbewertung des Kartierungsabschnitts aggregiert. Die Bewertung der Gewässerstruktur basiert somit auf einer objektiven und jederzeit nachvollziehbaren Erfassung bestimmter Einzelparameter. Die Bewertung der Kartierabschnitte erfolgt mittels sieben Strukturklassen. Die Klasse 1 stellt dabei einen Gewässerzustand dar, der keine oder allenfalls sehr geringe Beeinträchtigungen der natürlichen Struktur und Dynamik aufweist. Kartierabschnitte, die mit der Klasse 7 bewertet werden, sind vollständig anthropogen überprägt und weisen keinerlei gewässerökologische Wertstrukturen auf (z. B. vollständig ufer- und sohlenverbaute Abschnitte in Siedlungslage). Auf die Ergebnisse der Erhebung der Gewässerstruktur wurde anschließend das Strahlwirkungskonzept angewandt, dessen grundlegende Annahme es ist, dass aquatische Lebensgemeinschaften ausgehend von Gewässerbereichen mit guten Habitatbedingungen weniger gute Bereiche wiederbesiedeln können. Das Konzept nutzt diese Strahlwirkung für eine strategische Gewässerplanung zur flächendeckenden Verbesserung des ökologischen Zustandes bzw. des ökologischen Potenzials. Das Ziel des Strahlwirkungskonzeptes ist es, einen hydromorphologischen Zielzustand festzulegen (Anforderungen an Funktionselemente) und diesen mit dem derzeitigen Zustand zu vergleichen. Erfüllt der derzeitige Zustand diese Anforderungen nicht, liegen signifikante morphologische Belastungen vor. Das Strahlwirkungskonzept legt dabei nicht einen einzigen hydromorphologischen Zielzustand fest, der für das gesamte Gewässernetz gültig ist. Vielmehr wird das Gewässernetz in drei Typen von sogenannten Funktionselementen unterteilt: Kernlebensräume (KL), Trittsteine (TS) und Verbindungsstrecken (VS). Für jeden dieser drei Funktionselementtypen ist ein spezifischer hydromorphologischer Zielzustand definiert. Basierend auf ihrer gewässerökologischen Funktion unterscheiden sich die drei Funktionselementtypen hinsichtlich der Anforderungen an die Gewässerstruktur: Kernlebensräume (KL) sind die Ausgangspunkte einer Wiederbesiedelung und müssen daher gute bis sehr gute hydromorphologische Eigenschaften aufweisen. Trittsteine (TS) liegen zwischen zwei Kernlebensräumen und dienen der Aufrechterhaltung der Strahlwirkung. Sie müssen mindestens eine mäßige hydromorphologische Qualität aufweisen. Verbindungsstrecken (VS) verbinden Kernlebensräume und Trittsteine miteinander. Im Vergleich zu Kernlebensräumen und Trittsteinen sind die Anforderungen an Verbindungsstrecken am geringsten. Zentrale Anforderung an Verbindungsstrecken ist ihre Durchgängigkeit. Zusätzlich zu diesen drei Funktionselementtypen sind Restriktionstrecken (RS) definiert. Dies sind Gewässerbereiche wie Stauseen, die die Strahlwirkung unterbrechen und deren hydromorphologische Verbesserung aufgrund der Verhältnismäßigkeit von Verbesserungsmaßnahmen auf absehbare Zeit unwahrscheinlich ist. Somit konnte allen Kartierungsabschnitten Funktionselemente zugeordnet werden. Das Strahlwirkungskonzept sowie die Strukturgütekartierung sind auf dem Geoportail veröffentlicht. Als signifikante Belastungen der Durchgängigkeit gelten Bauwerke im und am Gewässer, die erhebliche Durchgängigkeitshindernisse für aquatische Organismen (insbesondere Fische) oder den Sedimenthaushalt JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 97 Hochwasserrisikomanagement-Plan 96 darstellen und daher mit der Klasse 3, 4 oder 5 im Rahmen der Erhebung der hydromorphologischen Qualitätskomponenten erfasst und bewertet wurden. Dabei handelt es sich um Querbauwerke, Durchlässe und Verrohrungen, die für Fische auf- und abwärts nur eingeschränkt oder in eine bzw. beide Richtungen gar nicht passierbar sind. Die Sedimentdurchgängigkeit dieser Bauwerke ist mäßig, stark oder vollständig eingeschränkt und die Morphodynamik am bzw. über den Standort hinaus erheblich gestört. 6.8.2 Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der WRRL Wie erwähnt ist eines der Hauptziele der Umsetzung der WRRL die Erreichung des guten ökologischen Zustandes der Oberflächenwasserkörper. Des Weiteren darf der gegebene Zustand der Gewässer nicht verschlechtert werden. Neben dem Zielerreichungsgebot gilt somit auch ein Verschlechterungsverbot. Eine Verschlechterung liegt vor, wenn der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der WRRL um eine Klasse schlechter wird, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt. Ist jedoch die betreffende Qualitätskomponente im Sinne von Anhang V der WRRL bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine Verschlechterung des Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers dar. Da die durch die WRRL festgelegten Umweltziele rechtsverbindlich sind, muss ihnen bei der Umsetzung der HWRM-RL Rechnung getragen werden. Konkret bedeutet das, dass Hochwasserschutzprojekte auf ihre Verträglichkeit zur WRRL überprüft werden müssen. Hierbei handelt es sich nur um Projekte, die am oder im Gewässer realisiert werden sollen, wie etwa Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes. Als Beispiel werden Hochwasserrückhaltebecken, Hochwasserschutzmauern direkt am Ufer oder Abflussbypässe genannt. Die Verträglichkeit kann mittels ökologischer Impaktstudien festgestellt werden. Hierbei soll die Auswirkung eines jeden Projektes auf alle Qualitätskomponenten der WRRL hin überprüft werden. Kann durch die Studie eine negative Auswirkung auf den Zustand des betroffenen Oberflächenwasserkörpers und, falls beeinflusst, angrenzender Oberflächenwasserkörper, ausgeschlossen werden, kann die Planung des Projektes weitergeführt werden. Wird jedoch festgestellt, dass das Projekt nicht verträglich mit den Zielen und Geboten der WRRL ist, kann die Weiterplanung nur unter Inanspruchnahme eines Ausnahmetatbestandes nach WRRL erfolgen. Konkret wird diese Prozedur durch den Artikel 4 Absatz 7 der WRRL beschrieben. Dieser beschreibt die Umstände, bei deren Vorliegen kein Verstoß gegen die WRRL gegeben ist, obwohl bestimmte Umweltziele nicht erreicht werden. Entsprechend dem Artikel 4 Absatz 7 der WRRL ist es somit möglich, Vorhaben durchzuführen, die zum Nichterreichen bestimmter Umweltziele der WRRL führen können. Grundvoraussetzung dabei ist jedoch, dass alle in Artikel 4 Absatz 7 der WRRL aufgeführten Bedingungen erfüllt werden. Gemäß Artikel 4 Absatz 7 der WRRL verstoßen die EU-Mitgliedstaaten nicht gegen die WRRL, wenn: das Nichterreichen eines guten ökologischen Zustandes bzw. Potenzials oder das Nichtverhindern einer Verschlechterung des Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers die Folge von neuen Änderungen der physischen Eigenschaften eines Oberflächenwasserkörpers ist, oder das Nichtverhindern einer Verschlechterung von einem sehr guten zu einem guten Zustand eines Oberflächenwasserkörpers die Folge einer neuen nachhaltigen Entwicklungstätigkeit des Menschen ist. Sofern keine Ausnahme nach Artikel 4 Absatz 7 der WRRL gewährt werden kann, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Genehmigung für ein Projekt, das zu einer Verschlechterung des Zustandes bzw. Potenzials eines Wasserkörpers oder zum Nichterreichen des guten Zustandes oder Potenzials führen kann, verweigern. Daraus folgt, dass die Beurteilung, ob eine neue Änderung zu einer Verschlechterung oder Gefährdung des Erreichens eines guten Zustandes oder Potenzials führt, vorab vorgenommen werden muss, und zwar entsprechend den von der Wasserwirtschaftsverwaltung vorgegebenen projektbezogenen Anforderungen und Vorgaben. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 98 Hochwasserrisikomanagement-Plan 97 Um eine solche Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, muss bewiesen werden, dass: das Vorhaben im Sinne des übergeordneten öffentlichen Interesses ist; alle praktikablen Maßnahmen getroffen wurden, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserkörper zu mindern; die zielführendste Variante der Ausführung im Sinne der bestmöglichen Umweltoption, der technischen Machbarkeit und aufgrund unverhältnismäßiger Kosten bei alternativen Varianten vorliegt. Weiterhin gilt dieser Ausnahmetatbestand nur bei neuen nachhaltigen Entwicklungstätigkeiten des Menschen, dementsprechend müsste Klimaneutralität der Entwicklungstätigkeit mindestens Grundbedingung sein. Nichtsdestotrotz impliziert die letztgenannte Bedingung, nämlich, dass die mit dem Projekt verfolgten Ziele nicht durch andere wesentlich bessere Umweltoptionen erreicht werden können, eine umfassende Pflicht zur Prüfung möglicher Alternativen. Ist eine Alternativlösung als erheblich bessere Umweltoption ersichtlich, so darf dieser Ausnahmetatbestand nicht geltend gemacht werden Jedoch ist hervorzuheben, dass es bei der Umsetzung von beiden Richtlinien nicht nur zu Konflikten kommen kann; auch können sich Synergien ergeben. 6.9 FFH-Richtlinie Bei den Natura 2000-Schutzgebieten handelt es sich um ein europäisches Schutzsystem, das den Erhalt der biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Konkret setzt es sich als zusammenhängendes Netz von Gebieten zusammen, in denen Lebensräume und Lebewesen eine besondere Wertschätzung genießen. Basis für die Ausweisung solcher Zonen sind die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Die Anhänge der beiden Richtlinien benennen besonders schützenswerte und durch das kohärente Schutzgebietssystem Natura 2000 zu erhaltende Lebensraumtypen und Arten. Somit weisen diese Zonen einen hohen ökologischen Wert auf, dessen Erhalt rechtlich geschützt ist. Die Tabellen 33 und 34 geben einen Überblick über alle Natura 2000-Gebiete, die sich mit den Überschwemmungsgebieten der Hochwasserrisikogewässer überlagern. Ähnlich wie bei der WRRL können sich zwischen den Richtlinien des Habitat- und Vogelschutzes und der HWRM RL Synergien aber auch Konflikte ergeben, speziell bei der Umsetzung von Maßnahmen im Sinne des Hochwasserschutzes. Auch hier gilt es, Maßnahmen so zu planen und umzusetzen, dass die Ziele der jeweils anderen Richtlinie nicht gefährdet sind. Dies gilt hauptsächlich für Projekte, die am oder im Gewässer realisiert werden sollen, wie etwa Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes. Ein Gefährdungspotenzial besteht hierbei beispielsweise darin, dass Überschwemmungsflächen von Habitaten, welche darauf auf regelmäßige Überflutung angewiesen sind, abgeschnitten werden. Projekte, bei denen die Gefahr besteht, dass es zu einer Beeinträchtigung dieser Natura 2000-Gebiete kommen kann, müssen vorab einer sogenannten FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Details hierzu findet man im entsprechenden Leitfaden des Umweltministeriums (2016). Synergieeffekte können bei Maßnahmen erzielt werden, die der Gewässerretention dienen, wie etwa bei der Sicherung von Überschwemmungsgebieten oder der Erhöhung des Potenzials zur Retention in der Fläche. Im Allgemeinen lässt sich noch feststellen, wie bereits erwähnt, dass Überschwemmungen in diesen Zonen nützlich und notwendig sind. Jedoch besteht bei Hochwasser auch immer die Gefahr, dass umweltschädliche Stoffe mobilisiert werden, ins Wasser der Hochwasserwelle gelangen und so stromabwärts getragen werden. Erreichen diese Stoffe Natura 2000-Gebiete, können sie die vorhandenen Habitate beschädigen. Daher ist es im Sinne aller 3 Richtlinien, die Ausbreitung solcher Stoffe bei Hochwasser zu verhindern. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 99 Hochwasserrisikomanagement-Plan 98 Tabelle 33: Natura 2000 Habitatschutzgebiete an Hochwasserrisikogewässern Name Bezeichnung Gewässer Vallée de l'Our de Ouren a Wallendorf Pont LU0001002 Our Vallée de la Tretterbaach LU0001003 Clerve Vallée supérieure de la Wiltz LU0001005 Wiltz Vallées de la Sûre, de la Wiltz, de la Clerve et du Lellgerbaach LU0001006 Alzette, Sauer, Clerve, Wiltz Vallée supérieure de la Sûre / Lac du barrage LU0001007 Sauer Vallée de la Sûre moyenne de Esch/Sûre à Dirbach LU0001008 Sauer Grosbous - Neibruch LU0001010 Wark Vallée de l'Ernz noire / Beaufort / Berdorf LU0001011 Sauer, Schwarze Ernz Vallée de l'Attert de la frontière à Useldange LU0001013 Attert, Pall Zones humides de Bissen et Fensterdall LU0001014 Attert Vallée de l'Ernz blanche LU0001015 Weiße Ernz Vallée de la Sûre inférieure LU0001017 Sauer Vallée de la Mamer et de l'Eisch LU0001018 Alzette, Eisch, Mamer Pelouses calcaires de la région de Junglinster LU0001020 Weiße Ernz, Schwarze Ernz Vallée de la Syre de Manternach à Fielsmillen LU0001021 Syre Grunewald LU0001022 Weiße Ernz Région de la Moselle supérieure LU0001029 Mosel Troisvierges - Cornelysmillen LU0001038 Clerve Cruchten - Bras mort de l'Alzette LU0001044 Alzette Wark - Niederfeulen-Warken LU0001051 Wark Grass - Moukebrill LU0001070 Eisch Die Natura 2000-Schutzgebiete werden ebenfalls in den HWRK berücksichtigt und angezeigt. Markiert werden sie anhand einer grünen Umrandung, wie Abbildung 76 zeigt. Abbildung 76: HWRK mit Angabe einer Natura-2000 Schutzzone (grüne Linie) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 100 Hochwasserrisikomanagement-Plan 99 Tabelle 34: Natura 2000 Vogelschutzgebiete an Hochwasserrisikogewässern Name Bezeichnung Gewässer Vallée de la Woltz et affluents de la source à Troisvierges LU0002001 Clerve Vallée de la Tretterbaach et affluents de la frontière à Asselborn LU0002002 Clerve Vallée supérieure de l'Our et affluents de Lieler à Dasbourg LU0002003 Our Vallée supérieure de la Sûre et affluents de la frontière belge à Esch-sur-Sûre LU0002004 Sauer Vallée de l'Ernz Blanche de Bourglinster à Fischbach LU0002005 Weiße Ernz Vallée de la Syre de Moutfort à Roodt/Syre LU0002006 Syre Vallée supérieure de l'Alzette LU0002007 Alzette Haff Réimech LU0002012 Mosel Région Kiischpelt LU0002013 Sauer, Clerve, Wiltz Vallées de l'Attert, de la Pall, de la Schwébech, de l'Aeschbech et de la Wëllerbach LU0002014 Attert, Pall Région de Junglinster LU0002015 Schwarze Ernz Région de Mompach Manternach, Bech et Osweiler LU0002016 Syre Région du Lias moyen LU0002017 Eisch, Mamer Région de Schuttrange, Canach, Lenningen et Gostingen LU0002018 Syre 6.10 Klimaanpassungsstrategie Um den negativen Folgen des Klimawandels vorzubeugen hat das Großherzogtum Luxemburg 2018 die „Strategie und Aktionsplan für die Anpassung an den Klimawandel in Luxemburg 2018-2023“ (MECDD, 2018) ausgearbeitet und veröffentlicht. Im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie wurde die Veränderungen von Temperatur, Niederschlag und Extremereignissen untersucht und die dadurch zu erwartenden Auswirkungen auf das Großherzogtum dargestellt, untergliedert nach Bio-, Pedo- und Hydrosphäre. Für die 13 wichtigsten Sektoren des Großherzogtums werden zu erwartende Klimafolgen identifiziert, die aufgrund der mit ihnen einhergehenden Risiken in den nächsten Jahrzehnten eine Rolle spielen können. Bei den 13 Sektoren handelt es sich um Bauen und Wohnen, Energie, Forstwirtschaft, Infrastruktur, Krisen- und Katastrophenmanagement, Landesplanung, Landwirtschaft inkl. pflanzlicher und tierischer Gesundheit, Menschliche Gesundheit, Ökosysteme und Biodiversität, Tourismus, Urbane Räume, Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft sowie Wirtschaft allgemein. Anschließend wurden für jeden dieser Bereiche Maßnahmen abgeleitet. Zum Schluss wurde versucht, die Klimaanpassungsstrategie mit anderen Strategien wie der des HWRM-Plans zu verknüpfen. So wurde versucht, Synergien zu schaffen und Maßnahmen zu finden, welche beiden Zielen dienlich sind. In Tabelle 35 werden die Maßnahmen aufgezeigt, die in der Anpassungsstrategie herausgearbeitet wurden. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 101 Hochwasserrisikomanagement-Plan 100 Tabelle 35: Klimaanpassungsstrategie: Bezug zum HWRM-Plan Sektor Maßnahme Bauen und Wohnen Anpassen der Baunormen an extremere klimatische Bedingungen und projizierte Veränderungen Ausarbeitung einer Anleitung „Klimasicheres Bauen“ Energie Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Energieinfrastrukturen in Bezug auf die Vulnerabilität gegenüber Extremereignissen Infrastruktur Identifizierung von kritischen Infrastrukturen und Initiierung von Maßnahmen zur Reduktion der Vulnerabilität Integration von Klimawandel in die Konzeption neuer Infrastrukturen Krisen- und Katastrophenmanagement Anpassen der Blaulichtorganisationen und Einsatzleitungen an sich verändernde klimatischen Verhältnisse Kontinuierliches Monitoring von Naturgefahrenprozessen und Ereignissen sowie Weiterentwicklung und Verbesserung der Methoden und Technologien zur Erkennung neuer Naturgefahrenprozesse Integration von Klimawandel in die Konzeption von Regen-, Abwasser- und Trinkwassersysteme Initiierung von robusten und anpassbaren Schutzmaßnahmen Landesplanung Intensivierung von Forschungsaktivitäten im Hinblick auf die Vorhersage von Extremwetterereignissen sowie Identifizierung der Implikationen für die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft Urbane Räume Überprüfung der städtischen Infrastruktur im Hinblick auf die Zunahme von Extremwetterereignissen sowie die Ausarbeitung von Konzepten zur baulichen Anpassung Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft Berücksichtigung von Starkregenereignissen im zweiten Hochwasserrisikomanagementplan Beschattungsmaßnahmen durch Uferrandstreifen 6.11 Einfluss des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko Der Klimawandel beeinflusst die Hydrosphäre durch erhöhte Temperaturen, geänderte Niederschlagsverteilung, verlängerte Vegetationsperioden und Zunahme von extremem Wettersituationen und führt somit zu deutlichen Veränderungen des Wasserhaushalts. Die bisherigen Untersuchungen des Langzeitverhaltens von meteorologischen und hydrologischen Zeitreihen im Mosel-Rhein Einzugsgebiet belegen, dass die Trends von Kenngrößen des Niederschlags und des Abflusses in einzelnen Einzugsgebieten (im Gegensatz zur eindeutigen Zunahme der Lufttemperatur) sehr unterschiedlich sein können. In Luxemburg werden saisonale und jährliche Klimaberichte sowie agrarmeteorologische saisonale Klimaberichte erstellt. Der klimatologische Jahresbericht fasst beispielsweise, in Form von Tabellen und Grafiken, die Gesamtheit der Daten zusammen, die in diesem Jahr an der Wetterstation Luxemburg/Flughafen Findel gemessen wurden. Die jährlichen Klimaberichte liefern Informationen zum Klimaverlauf eines Jahres in Luxemburg, wie Schwankungen der Lufttemperaturen, Schwankungen der Niederschläge, Abweichungen gegenüber der internationalen Referenzperiode (1961-1990) oder besonderen Wetterereignissen. In den saisonalen Klimaberichten finden sich Analysen zum Witterungs- und Klimaverlauf, insbesondere zu den JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 102 Hochwasserrisikomanagement-Plan 101 saisonalen Schwankungen und Extremen von Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer. In Zusammenarbeit aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen mit hydrometeorologischen Messstationen, wird zudem jährlich der hydro-klimatologische Atlas von Luxemburg herausgegeben. Die Auswirkungen des globalen klimatischen Wandels sind auch in Luxemburg mess- und spürbar. Bei den jährlichen Niederschlagssummen wurde im Zeitraum 1981-2010 eine leichte Zunahme von 875 mm auf 897 mm im Vergleich zum Referenzzeitraum von 1961 bis 1990 gemessen (Abbildung 77). Zukünftig ist laut Klimaprojektionen mit einer Abnahme der Niederschläge in den Sommermonaten, sowie einer Zunahme der Winterniederschläge zu rechnen. In Verbindung mit höheren Lufttemperaturen in den Wintermonaten, verringert das die Wahrscheinlichkeit von Schneefällen, wodurch Schnee als puffernder Speicher nicht mehr zur Verfügung stehen wird, und erhöht gleichzeitig die Hochwassergefährdung. Abbildung 77: Niederschlag in Luxemburg : 1961 – 1990 : 875 mm / 1981 – 2010 : 897 mm In den letzten Jahren konnten aufgrund von Trockenperioden insbesondere in den Jahren 2003, 2011, 2018 sowie im Jahr 2022, ausgeprägte Niedrigwasserereignisse beobachtet werden. Diese Ereignisse sind in Folge eines signifikanten Niederschlagsdefizits im Vergleich zum statistischen Mittel und in Abhängigkeit von den saisonalen Vorbedingungen eingetreten. Eine Analyse der Abflüsse bei Niedrigwasser erfordert die Auswertung langjähriger Zeitreihen, für hydro-klimatologische Untersuchungen bedarf es eines Zeitraums von mindestens 30 Jahren. In Luxemburg stehen allerdings erst ab 2002 validierte Wasserstands- und Abflussdaten zur Verfügung. Die Analyse dieser validierten Daten zeigt eine negative Tendenz bei den Niedrigwasserabflüssen. Aufgrund der projizierten Niederschlagsveränderungen ist im hydrologischen Sommerhalbjahr somit eine Abnahme der Niedrigwasserabflüsse zu erwarten, sodass weniger Wasser in den Gewässern vorhanden sein wird. Es ist daher davon auszugehen, dass es zu ausgeprägteren Niedrigwasserständen und Trockenperioden kommen wird. Bezüglich extremer Wetterereignisse liegen für Luxemburg primär Untersuchungen zu Niederschlag und Lufttemperatur vor. Vergleicht man bezüglich der Niederschläge die Mittelwerte der Referenzperiode 1961 bis 1990 mit denen der Periode 1981 bis 2010, so ist nur eine geringfügige Zunahme der mittleren Ereignisanzahl von 7,8 auf 8,3 zu verzeichnen; dieser Unterschied ist statistisch nicht signifikant. Abbildung 78 stellt die Ergebnisse für den meteorologischen Sommer (Juni bis August), sowie für den Winter (Dezember bis Februar) dar. Sowohl für die Sommer- als auch die Wintermonate ist eine Zunahme der mittleren Anzahl der Tage mit Starkniederschlägen zwischen den zwei Referenzperioden zu beobachten. Der Anstieg fällt in den Wintermonaten etwas höher als in den Sommermonaten aus. Obwohl die Zunahme für beide Jahreszeiten deutlicher als für die Jahreswerte ist, sind auch diese Trends für die Station Findel statistisch noch nicht signifikant. Als Starkniederschlag wurde der Tagesniederschlag definiert, der einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dieser Schwellenwert wurde aus der Referenzperiode 1981 bis 2010 abgeleitet. Für den Sommer liegt er bei 21,8 mm (P95 Sommer) und den Winter bei 16,1 mm (P95 Winter). Laut Klimaprojektionen rechnet man damit, dass sowohl die Anzahl als auch die Intensität von Starkniederschlägen zunehmen wird. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 103 Hochwasserrisikomanagement-Plan 102 Abbildung 78: Anzahl der Tage pro Jahr mit Starkniederschlägen für die Station Findel für die meteorologischen Jahreszeiten Sommer (links) und Winter (rechts) im Zeitraum 1947 bis 2016 Im Rahmen des Interreg III-B-Projekts TIMIS flood (Transnational Internet Map Information System on Flooding, 2004-2008) wurde unter anderem auch das Wasserhaushalts- und Hochwasservorhersagemodell LARSIM (Large Area Runoff Simulation Model) für das gesamte Mosel- und Saareinzugsgebiet aufgestellt. Gespeist mit aktuellen hydrologischen und meteorologischen Mess- und Vorhersagedaten sowie Informationen zur Geländebeschaffenheit berechnet LARSIM den Abfluss im Einzugsgebiet von Mosel und Saar und stellt damit die Daten für die Hochwasservorhersagen der Vorhersagezentralen seither in den Anrainerstaaten zur Verfügung. Um auch auf Veränderungen hinsichtlich zukünftiger Hoch- und Niedrigwasserereignisse vorbereitet zu sein, müssen heute schon die voraussichtlichen klimatischen Veränderungen und ihre Auswirkungen auf den Wasserhaushalt beachtet werden. Aus diesem Grunde wurde Anfang 2009 das grenzübergreifende Interreg IV A-Projekt Hoch- und Niedrigwassermanagement im Mosel- und Saareinzugsgebiet - FLOW MS (FLood = Hochwasser, LOW water = Niedrigwasser, Mosel und Saar) ins Leben gerufen, das von den Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) koordiniert wurde. Ziel der Aktion 4 dieses Projekts war es, mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt im Mosel- und Saareinzugsgebiet für die nahe Zukunft (2021-2050) zu ermitteln und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die langfristige Abflusscharakteristik im Moselgebiet lässt sich im hier gegebenen Rahmen für das weitverzweigte Gewässernetz schwerlich im Detail darstellen. Allerdings spiegelt sich die Gesamtentwicklung des Wasserhaushalts des Einzugsgebietes in dem Abflussregime des Hauptvorfluters, der Mosel, wider. Und hier wiederum integriert das Abflussgeschehen der Untermosel (Bezugspegel Cochem) die Einflüsse aus den oberhalb gelegenen, weitverzweigten Gewässernetzen von Ober- und Mittelmosel, Sauer und Saar. Den hydrologischen Hintergrund bilden dabei die natürlichen, ganz überwiegend pluvial geprägten Rahmenbedingungen des Wasserhaushalts im Einzugsgebiet, deren Kennzeichen abflussstarke Winter- und abflussschwache Sommerhalbjahre sind. Abbildung 79: Abflussentwicklung am Moselpegel Cochem: Signifikant fallender Trend der jährlichen Niedrigwasserabflüsse / NM7Q, gleichzeitig nicht signifikanter Anstieg der Abfluss-Jahresmittel / MQ; Zeitraum 1943 bis 2019 (Daten: WSV) Allerdings werden die Auswirkungen regional unterschiedlich verteilt sein, so dass eine flussgebietsbezogene, in großen Einzugsgebieten gegebenenfalls auch eine Betrachtung von Teilgebieten entsprechend den länderspezifischen Gegebenheiten, notwendig wird. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten der Klimamodelle, die sich in teilweise noch erheblichen systematischen Abweichungen bei Modellrechnungen für eine bekannte Referenzperiode, insbesondere beim Niederschlag, manifestieren (Plausibilität, statistische JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 104 Hochwasserrisikomanagement-Plan 103 Unsicherheiten), können Aussagen für die mögliche Entwicklung von Extremwerten bislang nur mit erheblichen Bandbreiten getroffen werden. Die Unsicherheiten werden umso größer, je kleiner die betrachtete Region ist und je seltener das jeweils betrachtete Extremereignis auftritt. Im Rahmen des INTERREG-Projektes FLOW MS wurden in den Jahren 2009 bis 2013 auf der Grundlage von drei Läufen (run 1 bis run 3) des dynamischen regionalen Klimamodells COSMO-CLM 4.8 Wasserhaushaltsmodellierungen mit dem Modell LARSIM durchgeführt. Sie kommen u. a. zu folgendem Ergebnis: „Die Niedrigwasser-Extremwerte zeigen in den drei Runs keine übereinstimmenden Tendenzen. In run1 treten im Mittel geringe Abnahmen auf. In run2 kommt es zu geringen Zunahmen. In run3 bleiben die Mittelwerte in etwa konstant.“ Auch kleinere Hochwasser nehmen demnach zu, was mit den zukünftig höheren Winterniederschlägen einhergeht. Hier zeigen die drei Läufe zwar unterschiedlich stark ausgeprägte, aber doch zumindest einheitlich Zunahmen der Hochwasserabflüsse. Dies gilt für die meisten der untersuchten Pegel im Moselgebiet. Die Extremwerte deuten auf lokal sehr unterschiedliche Entwicklungen der mittleren und selteneren Hochwasser hin. Die Abnahmen der Niedrigwasserabflüsse sind weniger eindeutig als die Zunahmen der Hochwasserabflüsse. Insgesamt sind die Ergebnisse immer unter Berücksichtigung der Unsicherheiten in der Modellkette vom globalen Klimamodell über das regionale Klimamodell zum Wasserhaushaltsmodell zu betrachten. Insbesondere Aussagen zu den Extremwerten des Niedrig- und Hochwassers sind mit hohen Unsicherheiten behaftet. Daher lassen sich aus den Ergebnissen Tendenzen ableiten, aber keine absoluten Zahlenwerte. Die Autoren der aktualisierten Niedrigwasserbestandsaufnahme aus dem Jahr 2019 kommen daher zu dem Ergebnis: „Es erscheint daher geboten, die im Rahmen des Projekts FLOW MS durchgeführten Studien durch die von den Staaten/Ländern/Regionen des Mosel-Saar-Einzugsgebiets durchgeführten Studien zu vervollständigen, damit diese Unsicherheiten verringert werden können bzw. damit gemeinsame Szenarien für die Entwicklung an den grenzüberschreitenden Wasserkörpern erstellt werden können. Als Fazit wird für Luxemburg angenommen, dass in Zukunft die jährliche Niederschlagsmenge konstant bleibt, jedoch mehr Niederschlag im Winter und weniger im Sommer zu erwarten ist, wobei die Intensität der Niederschläge im Sommer erhöht ist. 6.12 Starkregen Gemäß den Vorgaben des Artikels 14 Absatz 4 der HWRM-RL soll in der Überprüfung der HWRM-Pläne den voraussichtlichen Folgen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser Rechnung getragen werden. Wie bereits in Kapitel 6.10 beschrieben, sind die Folgen des Klimawandels auf das Auftreten von Hochwasser für Luxemburg, durch seine geringe Größe mit viel Unsicherheiten behaftet und lassen sich schwierig konkret festlegen. Sicher jedoch scheint zu sein, dass es in den nächsten Jahren mehr Niederschlag im Winter geben und weniger im Sommer, die Sommerniederschläge jedoch sehr kurz und sehr heftig (höhere Niederschlagsintensität) ausfallen werden. Hiervon ausgehend hat die AGE die Berücksichtigung der Starkregenthematik im zweiten Zyklus der Umsetzung der HWRM-RL als Einzelmaßnahme in den HWRM-Plan aufgenommen. Seit Mai 2016 gab es in Luxemburg mehrere Starkregenereignisse, die teilweise verheerende Schäden angerichtet haben. Die Folgen von Starkregen können vielseitig sein und im Fall der luxemburgischen Gegebenheiten ebenfalls in Flusshochwasser enden. So wurde im Juli 2016 ein Hochwasser an der Weißen Ernz durch das Starkregenereignis des 22. Juli hervorgerufen, und das Hochwasser am 1. Juni 2018 an der Schwarzen Ernz war ebenfalls Folge eines Starkregenereignisses. Die Lage Luxemburgs direkt an der Wasserscheide Rhein/Maas hat zur Folge, dass das Land in viele kleine Einzugsgebiete aufgeteilt ist. Dieses feinmaschige hydrologische Netz reagiert sehr schnell auf den fallenden Niederschlag, und somit haben Starkregenereignisse, neben den typischen negativen Folgen von lokalen und sehr intensiven Niederschlägen (Erdrutschungen, Schlammlawinen, volllaufende Senken, Aus- und Unterspülen von Infrastrukturen, zu reißenden Gewässern werdende Rinnsale, Überlastung von Entwässerungsanlagen und Kanalsystemen), ebenfalls eine Hochwasserkomponente. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 105 Hochwasserrisikomanagement-Plan 104 Aufgrund der doch bemerkenswerten Zunahme von Starkregenereignissen hat die AGE im Herbst 2018 begonnen, eine eigene Starkregenstrategie aufzustellen. Es wurde eigens eine Stelle bei der Veraltung eingerichtet, die sich vorrangig diesem Thema widmet. Die Starkregenstrategie ist in dem gleichnamigen Bericht im Anhang genauestens beschrieben und somit Teil des 2. HWRM-Plans von Luxemburg. Teilweise überschneiden sich die Bereiche Hochwasserschutz und Schutz vor Starkregen durch die hydrologischen Gegebenheiten Luxemburgs, sodass einige Maßnahmen beiden dienen. Abbildung 80: Eindrücke der Folgen verschiedener Starkregenereignisse in Luxemburg (AGE) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 106 Hochwasserrisikomanagement-Plan 105 7 Ziele des HWRMs und Maßnahmen Zentraler Bestandteil des Hochwasserrisikomanagementplans ist es angemessene Ziele zu definieren und darauf aufbauend einen Maßnahmenkatalog zu erstellen um diese zu erreichen. Hier werden ausgehend von der Hochwasserrisikoanalyse und der vorherigen Bestimmung konkreter Ziele Maßnahmen entwickelt, welche die nachteiligen Folgen für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kultur bei Hochwasser reduzieren beziehungsweise verhindern sollen. Es werden nicht nur gewässerbauliche Maßnahmen, sondern auch Vorsorge- und Informationsmaßnahmen definiert. Auch werden Maßnahmen im Hinblick auf die verschiedenen Phasen eines Hochwasserereignisses benannt. Die Erstellung des Maßnahmenkataloges sowie die Maßnahmen selbst werden in den folgenden Kapiteln erläutert. Die Bewertung des Hochwasserrisikos wurde in Kapitel 5 beschrieben. 7.1 Benennung der Ziele des HWRM Eine entscheidende Forderung der HWRM-RL ist es, dass für ausgewiesenen Hochwasserrisikozonen angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festgelegt werden. Hierbei soll der Schwerpunkt auf der Vermeidung und Verringerung potenzieller hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten liegen. Aus dieser Forderung ergeben sich die Hauptziele des Hochwasserrisikomanagements in Luxemburg: Vermeidung neuer Risiken im Hochwasserrisikogebiet Reduktion bestehender Risiken im Hochwasserrisikogebiet Die Richtlinie gibt an, dass immer alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements berücksichtigt werden sollen. Hierbei handelt es sich hier um die Bereiche: Jedoch beinhaltet das Hochwasserrisikomanagement mehr als diese 3 Aspekte. Betrachtet man ein Hochwasserereignis, so erkennt man, dass es verschiedene Phasen gibt bei denen man eingreifen kann. Konkret sind es hier die Phasen vor einem Ereignis, während einem Ereignis und nach einem Ereignis. Diese Ansätze kann man kombinieren wodurch ein umfassendes Bild des Hochwasserrisikomanagements entsteht, wie Abbildung 81 zeigt. Dies nennt sich dann „Hochwasserzyklus“, welcher von der Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entwickelt wurde. Im Idealfall stellt dieser Zyklus aber keinen Kreis, sondern eine Spirale dar, bei welcher das Hochwasserrisikomanagement stetig verbessert wird und die potenziellen Risiken verringert werden. Dies entspricht auch dem Gedanken der HWRM-RL. Abbildung 81: Hochwasserzyklus (LAWA) Vermeidung Schutz Vorsorge JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 107 Hochwasserrisikomanagement-Plan 106 Dieses Konzept hilft nicht nur dabei die Hauptziele des HWRM zu konkretisieren, sondern ermöglicht es in der Folge geeignete Maßnahmen zum Erreichen der Ziele abzuleiten. Ziel Nr. 1: Vermeidung neuer Risiken Das erste Ziel des Hochwasserrisikomanagements, oder sozusagen das Minimalziel, muss es sein das Schadenspotenzial im Hochwasserfall nicht zu erhöhen. Dies gelingt mit Maßnahmenarten, welche sich dem Aspekt „Vermeidung“ zuordnen lassen und vor einem Ereignis ergriffen werden. Aus dem Aspekt der Vermeidung können 2 Maßnahmenarten abgeleitet werden: Flächenvorsorge Bauvorsorge Bei der Flächenvorsorge geht es darum, freie Flächen innerhalb der Überschwemmungsgebiete weitestgehend von Bebauung frei zu halten (DWA, 2016). Hiermit kann erreicht werden, dass weder neue Gebäude errichtet noch Nutzungen untergebracht werden, die im Hochwasserfall betroffen sein können und das Schadenspotenzial erhöhen würden. Ein weiterer positiver Punkt ist, dass so wertvolle Retentionsflächen, die das Wasser bei Hochwasser zurückhalten, erhalten bleiben. Beim Zerstören dieser Retentionszonen kann sich die Hochwasserwelle beschleunigen, was zu einer vermehrten Überschwemmung unterhalb führen kann. So kann der Erhalt solcher Retentionsgebiete auch unter „Vermeidung“ eingeordnet werden. In der Flächenvorsorge liegt das größte planerische Potenzial zur Schadensminderung, welches gleichzeitig auch das nachhaltigste Instrument des Hochwasserrisikomanagements darstellt. Die Bauvorsorge umfasst das hochwasserangepasste Planen und Bauen innerhalb von Überschwemmungszonen (DWA, 2016). Dieses kommt zum Tragen, wenn entgegen den Prinzipien der Flächenvorsorge innerhalb dieser Zonen Gebäude errichtet werden. Es geht hierbei darum, ein Gebäude so zu planen und bauen, dass sich im Hochwasserfall nur geringe Schäden ergeben und/oder die Nutzung eines Gebäudes unter geringem Aufwand wiederherstellen lässt. Die Prinzipien und Prozeduren der hochwasserangepassten Planung sind in dem 2018 veröffentlichten Leitfaden „Bauen in Überschwemmungsgebieten“ näher beschrieben. Bauvorsorge bezieht sich oft auf lokal abgegrenzte Flächen, wohingegen die Flächenvorsorge sich eher auf größere Flächen bezieht. Im Zwischenfeld dieser beiden steht die Planung sensibler Gebäude, Industrieeinrichtungen und Gebäude mit kultureller Nutzung. Bei diesen soll bei der Standortfindung darauf geachtet werden, dass sie sich außerhalb von Überschwemmungsgebieten befinden. Somit dient die Maßnahmenart „Vermeidung“ gleichzeitig der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, dem Kulturerbe und den wirtschaftlichen Tätigkeiten. Ziel Nr. 2: Reduktion bestehender Risiken durch Schutz Neben dem Ziel, das Schadenspotenzial nicht zu erhöhen, sollen zusätzlich Bemühungen unternommen werden eben dieses zu verringern. Dies kann in den Phasen vor und während eines Ereignisses geschehen. Das Ziel Nr. 2 steht dabei vor dem Ereignis. Hier werden Maßnahmenarten definiert, welche zum Aspekt „Schutz“ gehören. Wasserrückhalt erhöhen Technischer Hochwasserschutz Bei der Maßnahmenart „Wasserrückhalt erhöhen“ geht es darum, die Retention beziehungsweise die Verlangsamung der Hochwasserwelle zu fördern (Patt, 2013). Dadurch kann die Hochwasserwelle verlangsamt und insgesamt abgesenkt werden. Dies gibt in den betroffenen Siedlungsbereichen im gegebenen Fall mehr Zeit, zum Beispiel um Keller leerzuräumen. Das Absenken der Hochwasserwelle hingegen bewirkt auch niedrigere Wasserstände und reduziert so die Schäden. Konkret wird diese Maßnahme durch Renaturierung von Fließgewässern und/oder die Reaktivierung historischer Überschwemmungsgebiete umgesetzt. Auch die Wiederanbindung von Auewäldern kann den Wasserrückhalt fördern. Unter Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes werden strukturelle Maßnahmen am oder entlang des Gewässers verstanden. Hierzu zählen Hochwasserschutzmauern (mit oder ohne mobile Elemente), Deiche, Dämme, Hochwasserrückhaltebecken oder Flutpolder (Patt, 2013), aber auch Maßnahmen zum Objektschutz. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 108 Hochwasserrisikomanagement-Plan 107 Letztere dienen der Eigenvorsorge und ermöglichen es Privatpersonen, ihrer Verantwortung zum Selbstschutz gerecht zu werden. Technischer Hochwasserschutz hat das Ziel, Wasser von bestimmten Orten fernzuhalten, sei es als Barriere (Linienschutz und Objektschutz) zum Wasser hin oder durch Verminderung des Hochwasserabflusses auf ein schadfreies Minimum. Aber auch Bypasssysteme oder die Erhöhung von Brückenquerschnitten können hinzugezählt werden. In diesem Fall wird beispielsweise innerhalb einer Siedlung gezielt versucht, den Abfluss zu erhöhen, um das Wasser schneller abzuleiten, was zumindest für die Oberlieger mir einer Absenkung der Wasserspiegel einhergeht. Ziel Nr.3: Reduktion bestehender Risiken durch Vorsorge Kurz vor dem Hochwasserereignis, beziehungsweise während, können durch Konzepte der „Vorsorge“ Hochwasserschäden vermieden oder zum Teil reduziert werden. Selbstverständlich müssen diese Konzepte außerhalb von Hochwasserereignissen erstellt und umgesetzt werden. Es handelt sich um nicht-strukturelle Maßnahmen: Informationsvorsorge Notfallplanung Verhalten Eines der wichtigsten Instrumente bei der Verhinderung oder Vermeidung von Hochwasserschäden sind Hochwasservorhersagen. Hier soll die Bevölkerung über ein entstehendes Hochwasser rechtzeitig informiert werden. Entscheidend ist hierbei neben der Qualität der Vorhersage, also dem zu erwartenden maximalen Wasserstand auch, dass die Meldungen diejenigen erreicht, die selbst oder deren Sachwerte gefährdet sind. Auch die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zählen zur Informationsvorsorge, da sie Auskunft über gefährdetet Bereiche geben. Die Maßnahmenart Notfallplanung beinhaltet die Notfall- und Einsatzpläne der örtlichen Feuerwehr beziehungsweise der Gemeinde. Hier sollen im Vorfeld alle Schritte aufgeführt werden, die bei einem Hochwasserereignis zu unternehmen sind. Das kann der Aufbau von mobilen Hochwasserschutzelementen sein, das Verschließen einzelner Kanalabschnitte oder das Absperren von Straßen und Wegen – immer im Zusammenhang mit einem Hochwasserstand. Aber auch das Erstellen interner und externer Informationsketten ist ein wichtiger Baustein. Das Verhalten bezieht sich zum Schluss auf alle Gebäudebesitzer oder -verwalter innerhalb von Überschwemmungsgebieten. Das richtige Verhalten im Hochwasserfall kann Leben retten und Sachschäden vermeiden. Da richtiges Verhalten hier oft schwierig ist und neu zugezogene Personen auch keine entsprechenden Erfahrungswerte besitzen, sind Informationskampagnen oder Broschüren ein gutes Mittel zur Aufklärung. Ziel Nr. 4: Wiederherstellung und Überprüfung nach Hochwasserereignissen Auch bei Umsetzen aller möglichen Hochwasserschutzmaßnahmen können Hochwasserschäden nicht ausgeschlossen werden, da es keinen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt. Schutzmaßnahmen greifen immer nur bis zu einem bestimmten Abfluss, und bei einem realen Ereignis kann immer ein höherer Abfluss erreicht werden, da solche Maßnahmen Extremereignisse in der Regel nicht abdecken. Auch kann es sein, dass mobile Schutzinfrastruktur zu spät aufgebaut wird oder die Keller nicht leergeräumt sind. Auch können beispielsweise Verklausungen an Brücken dafür sorgen, dass sich ein Hochwasserereignis ganz anders entwickelt als in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Daher werden die Aspekte des HWRM um den Aspekt der Wiederherstellung ergänzt. Die Wiederherstellung wird jedoch nicht als Ziel ausgewiesen, da es sich bei den Maßnahmen hauptsächlich um Aufräumarbeiten und das Leerpumpen von Kellern handelt. Dies sind Maßnahmen, die absolut notwendig sind, jedoch die nachteiligen Folgen weder vermeiden noch verringern. Die Überprüfung nach Hochwasserereignissen geschieht durch Hochwassermonitoring, das oben bereits thematisiert wurde. Ziel ist es hier, die Ereignisse möglichst genau zu dokumentieren, die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu prüfen, daraus Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Anpassungen am HWRM vorzunehmen. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 109 Hochwasserrisikomanagement-Plan 108 Um den finanziellen Schaden zu begrenzen, empfiehlt es sich, eine Versicherung gegen Naturkatastrophen abzuschließen. Die Möglichkeit, sich gegen Hochwasserschäden zu versichern, gibt es in Luxemburg seit 2017. Bei neuen Projekten ist es vorab nicht vorsehbar, welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden. Daher wird hier die Maßnahmenart „HWRM-Konzept“ eingeführt. Diese ist separat in Kapitel 7.6. beschrieben. 7.2 Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs Die Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs geschieht in mehreren Schritten. Zuerst wird der aktuelle Katalog des ersten HWRM-Plans hinsichtlich seines Umsetzungsstandes überprüft. Umgesetzte Maßnahmen werden nicht weiter übernommen. Anschließend wird untersucht, welche Maßnahmen in den neuen Katalog übernommen werden sollen. Hierbei können noch nicht umgesetzte Maßnahmen gelöscht oder angepasst werden. In einem weiteren Schritt werden auf Basis der Ziele des HWRM und der Risikoauswertung neue Maßnahmen definiert, um den Katalog zu ergänzen und Lücken im Hochwasserrisikomanagement zu schließen. In einer letzten Phase wird die Brücke zu anderen Maßnahmenprogrammen geschlagen, um Synergiemaßnahmen zu finden und in den Katalog zu integrieren. Insgesamt wurde versucht, den Maßnahmenkatalog schlanker zu gestalten, um gezielter Projekte umzusetzen, die dem Hochwasserrisikomanagement innerhalb der Risikogebiete gerecht werden. 7.2.1 Überprüfung des Maßnahmenkatalogs aus dem ersten HWRM-Plan Alle im ersten Katalog aufgeführten Maßnahmen wurden hinsichtlich ihres Standes der Umsetzung überprüft. Wie in Kapitel 4.3 erwähnt enthielt der Katalog 893 Einzelmaßnahmen, welche sich in die Aspekte Schutz, Vorsorge, Vermeidung, Wiederherstellung und Konzepte aufteilten. Hiervon konnten 150 Maßnahmen umgesetzt werden. Im Katalog des ersten Zyklus waren sehr viele sogenannter WINWIN-Maßnahmen enthalten (742 Stück), also solche, die dem Katalog der WRRL entsprangen und von denen erwartet wurde, dass sie eine positive Wirkung auf die Hochwassersituation hätten. Auf diese wird später beim Abgleich mit dem Programm der WRRL separat eingegangen. Betrachtet man nur die reinen HWRM-Maßnahmen, so wurden von 151 Einzelmaßnahmen 85 umgesetzt. Für die verbleibenden 66 Maßnahmen wurde überprüft ob diese im zweiten Maßnahmenkatalog weitergeführt werden sollen. Hierbei wurde festgestellt, dass 22 der verbleibenden Maßnahmen nicht zielführend sind, diese wurden gelöscht. Nicht zielführend bedeutet in diesem Kontext, dass sie keinen signifikanten Beitrag leisten, um das Hochwasserrisiko an den Hochwasserrisikogewässern zu mindern. Bei weiteren 20 Maßnahmen wurden Änderungen vorgenommen, da sie zum Teil doppelt im Katalog vertreten waren. Diese wurden dann zu einer neuen Maßnahme zusammengefasst. Andere wiederum wurden umformuliert, um die Maßnahme klarer zu definieren. Letztlich blieben 28 noch nicht umgesetzte Maßnahmen übrig, die in den neuen Maßnahmenkatalog übernommen wurden. Eine Übersicht über die Entscheidungen kann dem Anhang 2 entnommen werden. 7.2.2 Erarbeitung neuer Maßnahmen Die Erarbeitung neuer Maßnahmen schließt in der ersten Phase direkt an die Überprüfung des ersten Kataloges an. So ergaben sich neue Maßnahmen zum Beispiel dadurch, dass der erste Katalog einige standortbezogene Variantenstudien enthielt. Da einige dieser Studien abgeschlossen wurden, konnte die Umsetzung der Vorzugsvariante als neue Maßnahme in den Katalog aufgenommen werden. Die Ergänzung des Maßnahmenkataloges geschah anhand der Analyse der Hochwasserrisikobewertung und unter Berücksichtigung der Ziele des HWRM. Hierbei wurde Bezug auf die Aspekte des HWRM (Schutz, Vermeidung, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) sowie auf die abgeleiteten Maßnahmenarten genommen. Aus der Hochwasserrisikoanalyse ergeben sich die Orte entlang den Hochwasserrisikogewässern, die besonders von Hochwasser betroffen sind. Hier gilt es, falls noch keine Projekte laufen, geeignete Maßnahmen festzulegen.. So handelt es sich bei einigen der neuen Maßnahmen um die Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten. Innerhalb dieser sollen konkrete Projekte entwickelt werden, die sich nicht nur auf den Aspekt „Schutz“ beziehen, sondern alle Aspekte des HWRM beachten. Diese HWRM-Konzepte werden später näher erläutert. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 110 Hochwasserrisikomanagement-Plan 109 Da HWRM eine gesamtgemeinschaftliche Aufgabe ist, die sich nicht nur auf die Errichtung von Schutzinfrastruktur bezieht, wurden mehrere Maßnahmen entwickelt, welche direkt oder unter Schirmherrschaft der AGE durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei spezifisch um Projekte der „Vorsorge“ und „Vermeidung“ wie das Verbessern des Hochwasservorhersagesystems oder die Erstellung weiterer Hochwassergefahrenkarten. Die Maßnahmenarten werden noch durch die Maßnahmengruppe der „Konzepte“ ergänzt. Dies sind Maßnahmen, deren Umsetzung zum Teil nicht direkt zur Zielerreichung führen, aber oft einen entscheidenden Beitrag leisten können, wie zum Beispiel die Ermittlung der maßgebenden Abflüsse für ein bestimmtes Hochwasserszenario. Auch können es Projekte eher administrativer Natur sein. Insgesamt wurden dem Maßnahmenkatalog 110 neue beziehungsweise weiterführende Maßnahmen hinzugefügt. Die Maßnahmen aus dem Katalog der WRRL werden gesondert betrachtet. 7.2.3 Koordination mit der WRRL Entsprechend Artikel 9 der HWRM-RL sollen beide Richtlinien besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, den Informationsaustausch und gemeinsame Vorteile für die Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 4 der WRRL koordiniert werden. Auch für den zweiten HWRM-Plan wurden bei der Ausarbeitung des Maßnahmenprogramms Abstimmungen mit dem Entwurf des Maßnahmenprogramms der WRRL vorgenommen. Zum einen wurden die reinen Hochwassermaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Ziele der WRRL überprüft. Zum anderen wurde der Maßnahmenkatalog bzw. das Maßnahmenprogramm der WRRL geprüft, um jene Maßnahmen zu identifizieren, die ebenfalls einen signifikanten Beitrag zur Senkung des Hochwasserrisikos mit sich bringen könnten. Diese Maßnahmen werden dann ebenfalls im Maßnahmenprogramm des HWRM-Plans berücksichtigt. Wie erwähnt enthielt der erste Maßnahmenkatalog 742 Maßnahmen aus dem Katalog der WRRL. Hiervon wurden 65 Maßnahmen umgesetzt. Im Zuge der Erstellung des dritten Bewirtschaftungsplanes wurde der Maßnahmenkatalog umfassend überarbeitet. Die Details hierzu können dem Bewirtschaftungsplan WRRL entnommen werden. Hierbei hat sich herausgestellt, dass einige Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs von 2015 teilweise nicht auf die vorhandenen Belastungssituationen und die gewässerökologischen Ziele im Sinne des Strahlwirkungskonzeptes und der WRRL abgestimmt sind. Konkret bedeutet dies dass Maßnahmen gelöscht wurden. Dies betraf auch solche Maßnahmen, die im Katalog des HWRM-Plans zu finden waren. Von den 675 noch nicht umgesetzten WINWIN Maßnahmen wurden nach aktuellem Stand 442 gelöscht. Diese wurden dementsprechend auch aus dem Katalog des HWRM-Plan herausgenommen. Außerdem wurden neue Maßnahmen hinzugefügt. Eine weitere Folge der Überarbeitung des Kataloges der WRRL war die Neubestimmung der Maßnahmenarten. Von Interesse für den HWRM-Plan sind die hydromorphologischen Maßnahmen. Diese umfassen Maßnahmenarten zur Verbesserung der Gewässerstruktur, auch Morphologie genannt (HY MO), der ökologischen Durchgängigkeit (HY DU) und des Wasserhaushaltes (HY WA), wobei letztere nicht relevant für das HWRM sind. Das Spektrum der Maßnahmenarten umfasst die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Querbauwerken, Verrohrungen und Durchlässen (durch eine vollständige Beseitigung des Wanderhindernisses, durch seine Umgestaltung oder den Bau von Wanderhilfen), den Einbau von Strukturelementen, das Zulassen eigendynamischer Entwicklung, das Entfernen von Sohl- oder Uferverbau, das Schaffen von Überflutungsräumen, die Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts u. v. m. Von diesen 3 Maßnahmengruppen wurden insgesamt 14 Maßnahmenarten abgeleitet. Die 18 Maßnahmenarten des Maßnahmenkatalogs von 2015 wurden somit den neuen Maßnahmenarten zugeordnet. Analog zum ersten HWRM-Plan wurden im Zuge der Überarbeitung des Maßnahmenkataloges für den HWRM-Plan all jene Maßnahmen (neue und bestehende) des neuen Kataloges der WRRL herausgesucht, welche das Hochwasserrisiko senken können. Nach Durchsicht der neuen Maßnahmenarten hat man sich auf die folgenden beschränkt: HY MO.05 - Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett; HY MO.07 - Anlage eines Gewässerentwicklungskorridors; HY MO.08 - Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 111 Hochwasserrisikomanagement-Plan 110 Da sich die Ziele der HWRM-RL auf die Gebiete an den Risikogewässern beziehen, wurden nur solche Maßnahmen gewählt, die an Risikogewässer oder einem größeren Nebengewässer umgesetzt werden sollen. Auch wurden nur Maßnahmen ausgewählt, die eine gewisse Größe bzw. Länge aufwiesen, da hauptsächlich bei diesen von einer positiven, regionalen hydraulischen Wirkung ausgegangen werden kann. Für die Maßnahmenarten HY MO.05 und HY MO.07 wurde diese Grenze bei 450 m festgesetzt. Dies bedeutet nicht, dass Renaturierungen auf kürzeren Strecken keinen positiven Effekt auf die Hochwassersituation mit sich bringen können, jedoch werden sie nicht explizit in den Katalog des HWRM-Plans einbezogen. Sie werden als unterstützend zum HWRM eingestuft. Von den verbleibenden 233 Maßnahmen wurden nach Anwendung der Regel, dass nur HY MO.05, 07 und 08 berücksichtigt werden, weitere 180 als nicht zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Insgesamt sind 54 Maßnahmen verblieben. Diese mussten nun mit dem neuen Katalog der WRRL abgeglichen werden, um die definitiven WRRL-Maßnahmen zu erhalten, die auch in den HWRM-Plan übernommen werden. Aus dem neuen Katalog der WRRL wurden 74 neue Maßnahmen hinzugefügt. Eine weitere sinnvolle Maßnahmenart ist die HY MO.06, Anlage eines Gewässerrandstreifens. Diese Maßnahme zielt in erster Linie auf den Gewässerschutz ab, da vor direkten Nährstoff- und Schadstoffeinträgen geschützt wird und da der Gewässerschutz in der Regel auch zur Ufersicherung beitragen kann. Aus Sicht des HWRM ist es positiv zu bewerten, dass so eine neue Bebauung direkt am Gewässer und somit in der Überschwemmungszone verhindert wird. Daher wird diese Maßnahmenart auch als unterstützend zum HWRM angesehen, ohne in den Maßnahmenkatalog des HWRM-Plans aufgenommen zu werden. Bezüglich der Hochwasserrisikomaßnahmen muss noch angegeben werden, wie sie sich zu WRRL verhalten. Hierbei wird jeder Maßnahme eine der folgenden Bewertungen zugeordnet: M1: Maßnahmen, die die Ziele der WRRL unterstützen; M2: Maßnahmen, die ggf. zu einem Zielkonflikt führen können und einer Einzelfallprüfung unterzogen werden müssen; M3: Maßnahmen, die für die Ziele WRRL nicht relevant sind. Diese Einstufung kann dem neuen Maßnahmenkatalog entnommen werden. 7.2.4 Koordination mit der Klimaanpassungsstrategie Wie erwähnt wurde in der Klimaanpassungsstrategie ein Bezug zur HWRM-RL hergestellt. Konkret wurde auch hier ein Maßnahmenkatalog erstellt, der einzelne Maßnahmen mit dem HWRM-PL verlinkt. Einige dieser Maßnahmen waren direkte Aufforderungen, die im Zuge des HWRM-PL umzusetzen sind, wie zum Beispiel die Berücksichtigung von Starkregenereignissen oder die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels in den Bemessungsgrundlagen von Hochwasserschutzmaßnahmen. Auf beide Aufforderungen wurde hier eingegangen, wie in den Kapiteln 6.10 und 6.11 erläutert. Weitere Maßnehmen der Klimaanpassungsstrategie wurden im hier vorliegenden HWRM-Plan umgesetzt. Dies wird in folgender Tabelle zusammengefasst: Tabelle 36: Umgesetzte Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie im Zuge der Erstellung des HWRM-Plan Maßnahme Umsetzung Erstellung von Vulnerabilitätskarten durch Verschneiden von Gefahrenzonenplänen mit Karten der Energieinfrastruktur In der Bewertung des Hochwasserrisikos wurde die Betroffenheit von Energieinfrastruktur, im Spezifischen der Umspannwerke und Transformatoren, dargelegt Identifizierte Gefahrenpotenziale den anderen Akteuren im Bereich kritischer Infrastrukturen kommunizieren, um hoher Interdependenz Rechnung zu tragen In der Bewertung des Hochwasserrisikos wurde die Betroffenheit von Versorgungsinfrastruktur, im Spezifischen der Umspannwerke und Transformatoren und Trinkwasserentnahmestellen dargelegt Der Maßnahmenplan der HWRM-RL soll der Klimaanpassungsstrategie Rechnung tragen. Maßnahmen, die als Synergie zur Anpassungsstrategie gesehen werden, werden im Katalog als solche gekennzeichnet. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 112 Hochwasserrisikomanagement-Plan 111 7.2.5 Überblick über den Maßnahmenkatalog Nach Aktualisierung des ersten Kataloges, Erarbeitung neuer Maßnahmen und Koordination mit WRRL und Klimaanpassungsstrategie wurden insgesamt 263 Einzelmaßnahmen ausgewählt. Tabelle 37 gibt einen Überblick über die Einteilung dieser Maßnahmen. Der überarbeitete Maßnahmenkatalog kann dem Anhang 3 entnommen werden. Tabelle 37: Überblick über den neuen Maßnahmenkatalog HWRM Ziel Maßnahmenart Anzahl der Maßnahmen Konzept 22 Nr 1 Vermeidung 7 Alle Ziele HWRM-Konzept 40 Nr.2 Schutz 40 Nr.3 Vorsorge 22 Nr.4 Überprüfung 4 Nr. 2 Schutz (WRRL) 128 Gesamt: 263 7.3 Priorisierung der Maßnahmen Im Zuge der Umsetzung der HWRM-RL wird neben der Erstellung eines Maßnahmenkataloges auch gefordert, eine Priorisierung der Maßnahmen vorzunehmen. Die Priorisierung der Maßnahmen richtet sich nach den drei folgenden Fragen: Wo sind die Schadenspotenziale am höchsten? Welche Maßnahmen sind am wirkungsvollsten? Welche Maßnahmen sind leicht umzusetzen? Insgesamt wurden drei Prioritätsklassen gebildet, wie folgend erläutert: Nach Anwendung dieses Prinzips wurden beispielsweise all jenen Maßnahmen die Priorität 1 zugeteilt, die auf die Reduzierung der Hochwasserrisiken an Orten abzielen, die schon bei häufigen Hochwasserereignissen hohe potenzielle Schadenswerte aufwiesen. In die gleiche Kategorie wurden Maßnahmen eingeteilt, die als besonders effizient gelten. Dies ist zum Beispiel bei Maßnahmen der Verbesserung der Hochwasservorhersage der Fall. Einfach umzusetzende Maßnahmen sind beispielsweise Bestandaufnahmen des Hochwasserrisikos an einzelnen Gebäuden (sensible Gebäude oder Industrieanlagen), das Freihalten von Überschwemmungsgebieten von Bebauung oder die Erstellung weiterer Hochwassergefahrenkarten. Diese kommen ebenfalls in die Kategorie der Priorität 1. Einfach umzusetzen bedeutet hierbei aber nicht immer, dass diese Maßnahmen nicht aufwändig sein können. Jedoch stehen diese Maßnahmen nicht im Konflikt zu anderen Gesetzgebungen oder Richtlinien. Maßnahmen des Aspektes Schutz, die auf Ortschaften und Gemeinden abzielen, bei denen erst ab einem HQ100 größere Schäden zu erwarten sind, wurden der Priorität 2 zugeteilt. Hier wurden auch erste Maßnahmen zugeordnet, die dem Bewirtschaftungsplan der WRRL entstammen. Hochwasservorhersagen können durch die Vorwarnzeit bei entsprechenden Vorkehrungen Hochwasserschäden beträchtlich reduzieren (Patt, 2013) und gelten daher als besonders effizient. Dies gelingt jedoch nur, wenn diese Informationen die Menschen rechtzeitig erreichen. Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses wurden daher der Priorität 2 zugeteilt, da sie die Maßnahmen der Vorhersage ergänzen. Ebenfalls wurden auch hier Maßnahmen eingeordnet, die leicht umzusetzen sind und die Maßnahmen der Priorität 1 ergänzen. Dies kann zum Beispiel die Erarbeitung (bzw. Überarbeitung) von Leitfäden zu Aufklärungszwecken sein. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 113 Hochwasserrisikomanagement-Plan 112 Maßnahmen für Orte und Gemeinden, die erst bei einem extremen Hochwasser größere Schadenspotenziale aufweisen, wurden in die Priorität 3 eingeteilt. Dies gilt auch für Renaturierungen an den etwas kleineren Risikogewässern. Des Weiteren sind hier unterstützende Maßnahmen aufgelistet, Schulungen spezifischer Gruppen oder Projekte, bei denen das Hochwasserrisikomanagement nicht an erster Stelle steht, die aber trotzdem unabdingbar sind, da sie wertvolle Grundlagen liefern, wie etwa die Regionalisierung von Hochwasserabflüssen. Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen kann dem Maßnahmenkatalog im Anhang 3 entnommen werden. 7.4 Überwachung und Bewertung der Fortschritte Entscheidend bei einem umfassenden HWRM ist es, Fortschritte zu überwachen beziehungsweise zu überprüfen. Dies ist auch eine der Grundforderungen der Richtlinie. Wie bereits oben erwähnt liegt das Hauptaugenmerk für die Umsetzung des zweiten Zyklus der Richtlinie auf der Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Bestimmungen des ersten HWRM-Plans. Führt man sich den Hochwasserzyklus aus Kapitel 7.1 noch einmal vor Augen, so erkennt man auch hier, dass eine der Phasen die Überprüfung ist. Dies bedeutet, dass Hochwasserereignisse zu untersuchen sind und Lehren daraus gezogen werden müssen, um bei dem nächsten Ereignis (noch) besser vorbereitet zu sein. Die Überprüfung der Wirksamkeit von Einzelmaßnahmen (Aspekt Schutz) geschieht anhand des Hochwassermonitorings. Hierbei gilt es, im Hochwasserfall vor Ort die Überschwemmungen zu dokumentieren und diese in Relation zum Schutzziel der Maßnahme zu setzen. So kann überprüft werden, ob die Maßnahme zielführend war. Eine weitere Möglichkeit der Überprüfung bietet die Auswertung der Hochwasserrisikokarten. Durch das Gegenüberstellen der Bewertung des Hochwasserrisikos (ergibt sich aus Überschwemmungsflächen und betroffenen Schutzgütern) aus Kartensätzen unterschiedlicher Jahre kann, wie in Kapitel 5 beschrieben, die Entwicklung überwacht werden. Da das Hochwassermonitoring nur im Hochwasserfall und die Auswertung der HWRK nur bei Vorhandensein einer neuen Datengrundlage (neue HWGK oder Landnutzungsdaten) erfolgen kann, wird die Überprüfung und Bewertung des Fortschrittes anhand des Standes der Umsetzung der Einzelmaßahmen erfolgen. Diese Vorgehensweise wurde bereits im ersten HWRM-Plan angewandt und soll hier weiter ausgebaut werden. Zur Überprüfung des Fortschrittes wird jede Einzelmaßnahme in einer Datenbank mit dem Stand ihrer Umsetzung gekennzeichnet. Es werden hierbei 3 Fälle unterschieden: Vorschlag: Die Maßnahmenumsetzung hat noch nicht begonnen; In Umsetzung: Die Maßnahmenumsetzung hat begonnen und befindet sich in Umsetzung; Umgesetzt: Die Maßnahme ist abgeschlossen. Zur Bewertung des Fortschrittes soll ein spezifisches Bewertungssystem herangezogen werden. Da einzelne Maßnahmen vielversprechender sind bei der Verringerung der Hochwasserrisiken als andere, wurden den Maßnahmen aus dem Katalog wie im Kapitel 7.3 beschrieben, Prioritäten zugeordnet. Diese Priorisierung soll auch bei der Bewertung des Fortschrittes berücksichtigt werden. So wird die Umsetzung einer Maßnahme der Priorität 1 eine höhere Wichtung zugeteilt als einer Maßnahme der Priorität 2 oder 3. Die Bewertung wird als Prozentsatz angegeben, wobei bei Umsetzung aller Maßnahmen somit 100 % erreicht werden würden. Des Weiteren wurden aus der Kategorie der Priorität 1 Maßnahmen herausgefiltert, deren Umsetzung als Mindestanforderung angesehen werden. Konform zu der Bestimmung der HWRM-RL, konkrete Ziele unter Berücksichtigung aller Aspekte des HWRM zu definieren, wurden Maßnahmen zu allen Zielen hier ausgewählt. Diese werden erneut eine besondere Wichtung in der Bewertung erhalten. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 114 Hochwasserrisikomanagement-Plan 113 Ziel Nr. 1: Vermeidung neuer Risiken Neue Risiken sollen dadurch vermieden werden, dass das Schadenspotenzial innerhalb der Überschwemmungsgebiete nicht erhöht wird und Retentionsflächen erhalten bleiben, durch ein konkretes Nicht- Bebauen dieser Flächen oder durch hochwasserangepasste Bauweise. Da alle Projekte, Bauten und Anlagen innerhalb der Überschwemmungsgebiete lautabgeändertem Wassergesetz genehmigungspflichtig sind, ergibt sich hier eine weitere, konkrete Möglichkeit zur Überwachung dieses Zieles. Anhand des Genehmigungsantrages und der geforderten Einhaltung spezifischer Regeln kann das Ziel zum Teil erreicht werden. Einzelmaßnahmen zum Erreichen der Mindestanforderung zum Ziel 1: Hochwassergefahrenkarten für zusätzliche Hochwasserszenarien an den 17 Risikogewässern; Hydraulisch wirksame Retentionsräume bestimmen; Leitfaden „Bauen in Überschwemmungsgebieten“ überarbeiten. Ziel Nr. 2: Reduktion bestehender Risiken durch Schutz Dieses Ziel kann durch Umsetzung der spezifischen Maßnahmen erreicht werden. Dies ist einfach zu kontrollieren, muss aber um eine Komponente ergänzt werden, welche die tastsächliche Wirkung im Hochwasserfall überprüft. Das soll anhand des Hochwassermonitorings geschehen, das natürlich nur im Falle eines Ereignisses möglich ist. Daher ist dies eine ergänzende Maßnahme zur Überprüfung. Einzelmaßnahmen zum Erreichen der Mindestanforderung zum Ziel 2: Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme in Remich; Hydraulische Studie der Sauer/Alzette/Wark (im Zusammenhang mit der Renaturierung); Umsetzung von 2 Hochwasserrisikomanagementkonzepten an der Alzette; Überprüfung des Hochwasserrisikos von sensiblen Gebäuden und kulturellen Einrichtungen im HQ10; Überprüfung des Hochwasserrisikos von Industriestandorten im ÜSG. Ziel Nr.3: Reduktion bestehender Risiken durch Vorsorge Gute Vorsorgekonzepte sind einfache und sehr effektive Maßnahmen im HWRM. Auch gibt die HWRM-RL vor, dass der Schwerpunkt bei der Verringerung potenzieller hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten, sofern angebracht, auf nicht-baulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegt. Einzelmaßnahmen zum Erreichen der Mindestanforderung zum Ziel 3: Gebietsbezogene Hochwasserwarnung; Integration der Hochwasservorhersagen in eine staatliche WarnApp; Integration der luxemburgischen Wasserstände in die „Meine Pegel“ App; Alarm- und Einsatzpläne für 10 Gemeinden. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 115 Hochwasserrisikomanagement-Plan 114 Ziel Nr. 4: Wiederherstellung und Überprüfung nach Hochwasserereignissen Dieses Ziel wird von der Überprüfung des Fortschrittes und einer Bewertung ausgenommen, da sie selbst Methode zu Überwachung des Zieles 2 ist. Das Hochwassermonitoring, das zur Überprüfung der Fortschritte beziehungsweise der Wirksamkeit der Maßnahmen dienen soll, wird weiter ausgebaut. Jedoch wird empfohlen, dass es nach jedem größeren Hochwasserereignis zu einem Abklärungstermin zwischen CGDIS, den betroffenen Gemeinden und AGE kommen soll, welcher die Besonderheiten des jeweiligen Ereignisses thematisieren und herauszufinden soll was gut und was schlecht gelaufen ist. So können Schlüsse zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit gezogen werden. 7.5 Zeitplan der Umsetzung Hochwasserrisikomanagement ist eine Daueraufgabe. Die Umsetzung aller Maßnahmen wird nicht bedeuten, dass keine Hochwasserschäden beim Auftreten eines Ereignisses zu erwarten sind. Dazu kommt, dass die Auswirkungen des Klimawandels für das hydrologische System noch nicht ganz absehbar sind. Des Weiteren ist es nicht möglich, alle Vorkommnisse während eines Hochwasserereignisses vorherzusehen, wie beispielsweise die Verklausung an Brücken. Die Vorgehensweise der HWRM-RL ermöglicht es, durch regelmäßiges Überprüfen und Anpassen des HWRM die bestmöglichen Maßnahmen für die Verringerung von Hochwasserschäden zu bestimmen. Der hier vorliegende Maßnahmenkatalog stellt daher kein abgeschlossenes System dar, sondern Maßnahmen, um auf die bekannten und prognostizierten Hochwasserrisiken zu reagieren. Die Umsetzung einer Maßnahme ist immer mit Unsicherheiten behaftet, sei es durch Konfliktsituationen mit anderen Gesetzgebungen oder Unstimmigkeiten vor Ort. Dies bedeutet auch, dass sich die Umsetzung verzögern kann und man sich auf andere Maßnahmen konzentrieren muss. Daher wurde bei der Aufstellung eines konkreten Zeitplanes der Umsetzung davon abgesehen, konkreten Maßnahmen einen Zeitstempel aufzudrücken. Stattdessen hat man sich dazu entschlossen, einen offeneren Zeitplan festzulegen, wobei ein bestimmter Prozentsatz der Maßnahmen unterschiedlicher Prioritäten umgesetzt werden soll. Für den Zeitraum des dritten Zyklus (bis 2027) sollen demnach: 50 % der Maßnahmen der Priorität 1; 40 % der Maßnahmen der Priorität 2; 25 % der Maßnahmen der Priorität 3; umgesetzt werden. 7.6 Hochwasserrisikomanagementkonzepte Bei der Umsetzung von Hochwassersrisikomanagement-Konzepten sollen unter Berücksichtigung der Ziele des HWRM, des Hochwasserzyklusses und der Betroffenheit von Mensch, Umwelt, Kultur und Wirtschaft das bestmögliche Maßnahmenbündel erarbeitet werden. Dies stets unter Beachtung geltender Gesetzgebungen, eines realistischen Schutzziels und eines vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Man kann diese Konzepte auch als Hochwasserrisikomanagement-Pläne für Gemeinden verstehen. Es besteht hierbei stets die Möglichkeit, diese Konzepte durch die Starkregengefährdung zu ergänzen. Der Beschluss, ein Projekt zu realisieren, geht in der Regel auf einen von zwei Ursprüngen zurück: die Erkennung einer Gefährdung anhand der HWGK oder ein reales Hochwasserereignis. Vor Beginn eines Projektes ist es wichtig, das Planungsgebiet zu definieren. Oft werden solche Projekte innerhalb des Gebietes einer Gemeinde verwirklicht. Dies ist jedoch nicht immer zielführend, da die Gewässer die Gemeindegrenzen passieren und eine Veränderung der Hochwassersituation zum Beispiel Folgen auf die Nachbargemeinde haben kann. Negative Folgen sind in keinem Fall erlaubt. Daher bietet es sich an, größere Gewässerbereichen integral zu betrachten, da so auch weitere Maßnahmen entwickelt werden können, die bei JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 116 Hochwasserrisikomanagement-Plan 115 einer Betrachtung auf Gemeindeebene nicht verwirklicht werden könnten. Eine solche einheitliche Betrachtung ist auch im Sinne der HWRM-RL. Insgesamt besteht eine der ersten Phasen eines Projektes immer darin, den Ist-Zustand des Hochwasserrisikos zu definieren beziehungsweise zu ermitteln. Dies geschieht anhand einer hydraulischen Modellierung. Hier unterscheiden sich Projekte an Risikogewässern und solchen an Nicht-Risikogewässern. Denn an den Risikogewässern beschreiben die Hochwassergefahrenkarten den Ist-Zustand, an den anderen Gewässern muss dieser erst neu bestimmt werden. Maßgebend für den Ist-Zustand sind Wasserstandshöhen, die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete und eventuell Fließgeschwindigkeiten sowie der vorhandene Retentionsraum. Zu betrachten sind immer mehrere Hochwasserszenarien, auch im Hinblick auf ein später zu bestimmendes Schutzziel. Des Weiteren ist es sinnvoll und notwendig, historische Ereignisse zu analysieren, da so wichtige Erkenntnisse für die weitere Planung gewonnen werden. Vor den ersten Modellierungsarbeiten bietet es sich an, das Projektgebiet vor Ort zu untersuchen und Gespräche mit Anwohnern, Gemeindepersonal und der örtlichen Feuerwehr zu führen, da diese die Gegebenheiten am besten kennen. Auch sollen an einigen Stellen im Gewässer mehrmals und an verschiedenen Tagen Wasserstände und korrespondierende Abflüsse gemessen werden. Dies gibt ein Gefühl für das Gewässer und ist unabdingbar für die Kalibrierung des späteren hydraulischen Modells. Neben der Messung der Wasserstände und Abflüsse müssen das Gewässer und alle entscheidenden hydraulischen Strukturen vermessen werden. Auch einzelne Wassereintrittspunkte an Gebäuden können vermessen werden. Diese Geländeaufnahmen bilden die Basis des hydraulischen Modells. Bei den Gewässerbegehungen wird auch beschlossen, welche Modelltechnik für die Berechnungen nötig ist. Zur Wahl stehen 1D, 2D oder ein gekoppelter 1D/2D-Ansatz. Die Wahl des Modells ist in jedem Fall zu begründen und mit der AGE abzuklären. Wird ein Projekt an einem Mündungsbereich zweier Gewässer geplant, so sind beide Gewässer im hydraulischen Modell zu berücksichtigen. So können die Abhängigkeiten der beiden in Bezug auf Wasserspiegel und/oder Strömungsverhalten erfasst werden. Anschließend wird das Hochwasserrisiko anhand der Ergebnisse der hydraulischen Berechnung bestimmt. Dies geschieht durch Verschneidung mit Flächennutzungsdaten einer spezifische Vor-Ort-Analyse oder einer Schadenspotenzialstudie. Diese Analyse des Schadenspotenzials ist entscheidend für die Festlegung des Schutzzieles einer bestimmten Stelle und die spätere Kosten-Nutzen-Analyse. Zur Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes gehört auch alle bereits umgesetzten Maßnahmen, welche dem HWRM dienen, zu dokumentieren und zu bewertet. Bei Hochwasserschutzinfrastruktur bedeutet dies zum Beispiel, deren diese aktuellen Schutzgrad zu untersuchen und zu prüfen, ob etwaige Unterhaltungsarbeiten erforderlich sind. Zur Überprüfung des aktuellen Schutzgrades kann das hydraulische Modell dienen. Bestimmung Planungsgebiet, Gewässerbegehung Grundlagen • Historische Ereignisse & bestehender Schutz • Hochwassergefahrenkarten • Vermessung • W/Q-Messungen • Sonstige Unterlagen Aufbau/Übernahme des hydraulischen Modells 1D, 2D oder Kombination, nach Absprache mit AGE Berechnung IST-Zustand: • Wasserstände • Ausdehnung • Retentionsvolumen • Evtl.: Ablauf Hochwasserwelle Bestimmung Schadenpotenzial / Schutzgüter Hochwasserrisiko JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 117 Hochwasserrisikomanagement-Plan 116 In der anschließenden Phase wird das eigentliche Maßnahmenkonzept entwickelt. Dabei gilt es alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements, also „Schutz“, „Vermeidung“, „Vorsorge“ und „Überprüfung“ zu beachten. Dies geschieht indem man allen 4 Zielen des HWRM in Luxemburg Rechnung trägt. Zuerst sollte daher untersucht werden ob im Planungsgebiet neue Hochwasserrisiken entstehen können und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen um diesem Umstand entgegenzuwirken. Der Bebauungsplan einer Gemeinde liefert hier wertvolle Erkenntnisse. Wie bereits erwähnt sind Flächen- und Bauvorsorge hier vielversprechende Mittel. Die Planung von Maßnahmen, welche das Hochwasserrisiko durch den Aspekt „Schutz“, also beispielsweise Renaturierungen oder technischen Hochwasserschutzmaßnahmen, reduzieren sollen, sind bei den HWRM Konzepten am aufwendigsten. Hier gilt zuerst aus den Untersuchungen des Ist-Zustandes (Hochwasserrisikoanalyse) ein Schutzziel zu definieren. In der Folge werden unterschiedliche (Schutz-) Maßnahmen entwickelt um die vielversprechendste Lösung(en) zu finden. In diesem Arbeitsschritt ist der Austausch mit den verschiedenen Verwaltungen und Betroffenen wichtig, da so schon sehr früh darauf geachtet werden kann, dass eine Maßnahme auch umsetzbar ist, z.B. im Hinblick auf geltende Gesetzgebungen. Hier ist vor allem die WRRL, das Naturschutzgesetz, aber auch die Verschlechterung der Hochwassersituation für Dritte zu nennen. Die Findung der Vorzugsmaßnahme(n) geschieht in Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure, also Gemeinde, AGE oder aber auch ASTA, ANF oder CGDIS. Bei den Vorzugsmaßnahmen muss man die Wirksamkeit nachweisen werden. Hierzu werden diese Maßnahmen in das hydraulische Modell eingebaut, und die vorherigen Hochwasserszenarien werden neu berechnet. Anhand der sich ergebenden Änderungen bei Wasserstand, Fließgeschwindigkeit und Schadenspotenzial (neue Auswertung nötig) kann man die Wirksamkeit einer Maßnahme erkennen. Auch muss in dieser Phase eine erste grobe Kostenschätzung erfolgen. Maßnahmen die zu teuer sind und das Kosten-Nutzen-Prinzip nicht berücksichtigen können so verworfen werden. Zu beachten ist noch, dass Maßnahmen aus dem Aspekt „Schutz“ nicht immer so wie ursprünglich geplant umgesetzt werden können. Dies kann mehrere Gründe haben wie beispielsweise der Kosten-Nutzen-Faktor, die Unvereinbarkeit mit anderen Gesetzen oder die Tatsache, dass eine Maßnahme nicht in das Landschaftsbild passt. Auch können nicht verfügbare Grundstücke für ein Projekt Anpassungen zur Folge haben. Das kann unter Umständen dazu führen, dass das Schutzziel nicht mehr erreicht werden kann. Hier zusammenfassend die Schritte bei der Planung von Maßnahmen des Aspektes „Schutz“ Nach Fertigstellung der Planung sind die Ergebnisse der hydraulischen Berechnung für die Ist- und Planungsvarianten in digitaler Form an die AGE, als zentrale Verwaltungsstelle hydraulischer Berechnungen, zu übergeben. Es handelt sich dabei um die Wasserstände bzw. die Ausdehnung, aber auch Fließgeschwindigkeiten oder Retentionsausgleichkonzepte sollen, falls nötig, digital übergeben werden. Die Daten sollen so zur Verfügung gestellt werden, dass sie kompatibel mit gängigen GIS-Softwares sind. Vermessungsunterlagen sind ebenfalls abzugeben. Hier können die Daten als TXT-, CAD- oder GIS-Datei übergeben werden. Maßnahme "Schutz" Hydraulischer Nachweis: Einbau der vorgeschlagenen Maßnahme "Schutz" in das hydraulische Modell Berechnung Plan-Zustand • Wasserstände • Ausdehnung • Retentionsvolumen • Schadenpotenzial / Schutzgüter • Ausbreitung Hochwasserwelle Vergleich & Bewertung • Vergleich Schutzziel • Verschlechterungsverbot HW • Kostenschätzung und Nutzenanalyse • Ökologie (WRRL) • Umsetzbarkeit Gegebenenfalls Anpassung Umsetzung und Anfertigung HWGK nach Vorgaben der AGE JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 118 Hochwasserrisikomanagement-Plan 117 Nach Fertigstellung einer gewässerbaulichen Maßnahme ist immer eine As-built-Vermessung des Projektes durchzuführen. Anhand dieser gilt es im letzten Schritt für den betroffenen Gewässerabschnitt die neuen Überschwemmungsgebiete zu bestimmen. Die Themen „Schutzziel“ und „verbleibendes Hochwasserrisiko“ sollen bei jedem vernünftig geplanten Projekt eine übergeordnete Rolle einnehmen. Zum einen kann, wie erwähnt, das Schutzziel nicht immer erreicht werden, zum anderen bedeutet die Definition eines Schutzzieles auch, dass es bei Überschreiten des solchen trotz bestehender Hochwasserschutzinfrastruktur zu hochwasserbedingten Schäden kommen kann. Planungen einer einzelnen Maßnahme im Hinblick auf ein extremes Ereignis sind oft wenig sinnvoll, hätten sehr hohe Kosten zur Folge oder wären baulich kaum realisierbar. Dies kann am Beispiel der Hochwasserschutzmauer in Ingeldorf erklärt werden: Diese wurde so geplant dass, bis zu dem spezifischen Abfluss der beim Hochwasser von 1993 auftrat, die Ortschaft geschützt wird. Führt die Sauer bei einem zukünftigen Hochwasser mehr Wasser als dieser Abfluss, wird der Wasserstand höher sein als die Mauer, was zu Überströmung führen wird und die Überflutung der Ortschaft zur Folge hat. Man spricht auch von planmäßigem Versagen. Den Grad der Schutzwirkung einer bereits bestehenden Hochwasserschutzmauer kann man den HWGK entnehmen. Ist die Überschwemmung in einer gelben Farbe angezeigt, bedeutet dies, dass das die Überschwemmung wäre, wenn keine Mauer da wäre, man ist also für dieses Szenario geschützt. So erkennt man in Ingeldorf, dass die überschwemmten Bereiche hinter der Mauer bei einem HQ10 gelb sind, bei einem HQ100 jedoch blau, da hier die Mauer bei einem solchen Ereignis überströmt wird. Als Ergänzung zu den gewässerbaulichen Maßnahmen gibt es noch die Möglichkeit des Objektschutzes. Hierunter werden all jene Maßnahmen verstanden, welche ein einzelnes Objekt (Gebäude, Infrastruktur, o.ä.) im Hochwasserfall schützen. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten ein Objekt zu schützen. Die Spannbreite reicht von einer nachträglichen Abdichtung der Gebäudemauern, die Sicherung gegen Kanalrückstau oder die Errichtung von Wassereintrittsbarrieren, welche verhindern, dass bei Hochwasser Wasser in das Haus gelangen. Eine Beratung von Privateigentümer zu solchen Maßnahmen kann Teil eines HWRM-Konzeptes sein. Auch soll darauf hingewiesen werden, dass Maßnahmen des Aspektes „Schutz“ nicht zwingend die besten Ergebnisse liefern. Aus den oben genannten Gründen ist es entscheidend bei den HWRM-Konzepten auch das Ziel der Verringerung der Risiken durch eine geeignete Vorsorge nicht außer Acht zu lassen. Notfall- und Einsatzpläne beispielsweise können helfen, größere Schäden zu vermeiden. Diese enthalten in der Regel alle nötigen Interventionen, welche im Hochwasserfall auszuführen sind. Auch Informationsketten, die Auflistung des zur Verfügung stehenden Materials oder Evakuierungskonzepte können hier beinhaltet sein. Auch die Hochwasservorhersagen sind hierbei sehr hilfreich. Kennt man den kritischen Wasserstand für einen Siedlungsbereich, können die hier lebenden Personen frühzeitig gewarnt werden. So können wertvolle Besitztümer rechtzeitig in obere Etagen gebracht werden. Denn letzten Endes liegt es auch bei den Betroffenen selbst, sich zu schützen. Hier können Verhaltensregeln oder die Änderung der Nutzung zumindest der unteren Etagen eines Gebäudes im Hochwasserfall sehr viel Schaden vermeiden. Auch sollten sich Anwohner in einer Überschwemmungszone mit der Internetseite inondations.lu vertraut machen um im Fall von Hochwasser schnell auf die nötigen Informationen zurückgreifen zu können Die Aufstellung solcher Regeln oder die Beratung für betroffene Hausbesitzer soll auch Gegenstand eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes sein. Nach jedem Hochwasserereignis bietet es sich an das erstellte Konzept zu überprüfen um gegebenenfalls Schwächen zu erkennen und diese Auszubessern. Das folgende Schema fasst die einzelnen Etappen des Hochwasserrisikomanagementkonzeptes noch mal zusammen: JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 119 Hochwasserrisikomanagement-Plan 118 7.7 Finanzierung der Maßnahmen des Maßnahmenkataloges 7.7.1 Projekte zum allgemeinen Hochwasserschutz In Luxemburg werden Maßnahmen, die dem Hochwasserschutz dienen, durch die Gemeinden bzw. die kommunalen Zweckverbände finanziert, wobei diese ein Anrecht auf eine staatliche Bezuschussung haben. Die Bezuschussung geschieht über den „Fonds pour la gestion de l’eau“, kurz FGE. Hierbei ist ein Antrag an das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung zu stellen. Dieser wird an die AGE weitergeleitet, die das Projekt prüft und schriftlich dazu Stellung nimmt. Diese Stellungnahme wird an den FGE weitergeleitet, der daraufhin die Entscheidung der Bezuschussung trifft. Laut dem abgeänderten Wassergesetz können die Kosten für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen bis zu 100 % vom Staat übernommen werden. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis zu 90 % bezuschusst. Objektschutzmaßnahmen können bis zu 75 % bezuschusst werden. Zusatzkosten, die sich durch das Projekt ergeben, können ebenfalls übernommen werden. Wichtig ist es zu beachten, dass der Förderantrag im Voraus anzufragen ist. Erst wenn dieser genehmigt wurde, dürfen die Arbeiten beauftragt werden. Für bereits begonnene oder abgeschlossene Arbeiten werden keine Kosten übernommen. Bei Maßnahmen, die sich aus den Machbarkeitsstudien ergeben, soll im Allgemeinen immer den ökologischen Maßnahmen der Vorzug gegeben werden. Des Weiteren können technische Hochwasserinfrastrukturen, beispielsweise Hochwasserschutzmauern, meistens nicht ohne Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden, da sie in der Regel Retentionsvolumen verdrängen. Daher sind solche Projekte oft nur in Kombination mit weiteren Projekten wie etwa einer Renaturierung umsetzbar. Diese Vorsätze werden auch bei der Bezuschussung berücksichtigt. (Synergie zu WRRL) HWRM-Konzept Hochwasserrisiko Betrachtung aller Aspekte Maßnahmenkatalog Bewertung der Maßnahmen (Wirksamkeit, Kosten Nutzung, Umsetzbarkeit, ...) Betrachtung verbleibendes Risiko Gegebenenfalls Anpassung Umsetzung Überprüfung nach Hochwasser JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 120 Hochwasserrisikomanagement-Plan 119 Für Maßnahmen des HWRM-Aspektes Schutz, Maßnahmenart technischer Hochwasserschutz, ist eine Kosten Nutzen-Analyse durchzuführen. Solche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen stellen dem zu erwartenden Nutzen (vermeidbare Hochwasserschäden) den Kosten der Anlage inklusive der Folgekosten gegenüber, also Unterhaltungskosten und Kosten für mögliche Ersatzteile. Allgemeine Hinweise zur Finanzierung: Für Projekte innerhalb von Überschwemmungszonen, wie etwa der Bau bzw. der Neubau von Brücken, oder der Bau hochwasserangepasster Gebäude gibt es keine Bezuschussung. Die Bezuschussung betrifft dabei nicht nur jene Maßnahmen, welche im Maßnahmenkatalog aufgeführt sind. Auch andere, hier nicht erwähnte Maßnahmen können, wenn sie sinnvoll sind, zu dem gleichen Satz wie oben erwähnt bezuschusst werden. Die Prozeduren sind die gleichen. 7.7.2 Privater Objektschutz Mittlerweile können aber nicht nur Gemeinden oder kommunale Verbände Bezuschussungen erhalten, sondern auch Privatpersonen. So kann man beispielsweise Subsidien für die Errichtung von Objektschutzmaßnahmen beantragen. Hier gibt es jedoch zwei wichtige Punkte zu beachten; Gefördert werden nur sogenannte Wassereintrittsbarrieren welche direkt am der im Gebäude installiert werden können; Wie bereits oben erwähnt erstattet der FGE keine Kosten zurück. Der Förderantrag ist daher unbedingt vor den Arbeiten anzufragen und es muss auf positive Rückmeldung seitens des FGE gewartet werden; Die Prozedur bei der Beantragung der Fördermittel ist hierbei die gleiche wie oben beschrieben. Jedoch muss hier der Nachweis der Überschwemmungsgefährdung erbracht sein. Dies kann zum Beispiel durch die Lage innerhalb der HWGK oder in Gewässernähe innerhalb der Starkregengefahrenkarten geschehen. Aber auch an Orten, wo anhand der Karten keine Betroffenheit zu erkennen ist, können solche Maßnahmen gefördert werden, wenn es in der Vergangenheit zu Überschwemmungen infolge von Flusshochwasser oder Starkregen kam. Hier sind Fotos des Unglücks ein gutes Mittel. Alternativ können auch für einzelne Gewässer Gefahrenkarten erstellt werden, beispielsweise unter Schirmherrschaft der Gemeinde. Gegebenenfalls kann auch ein Ingenieurbüro oder eine auf Objektschutz spezialisierte Firma mit der Planung beauftragt werden. Diese Nachweise sind dem Subsidien-Antrag in Form eines Berichts als Anlage beizufügen. Details zur Förderung von privaten Objektschutzmaßnahmen werden in einem separaten Dokument (FAQ Erläuterung zur staatlichen Förderung von Objektschutz an Gebäuden gegen Hochwasser) erläutert. 7.8 Genehmigungen und Nachweise Projekte an Gewässern und Vorhaben innerhalb von Überschwemmungsgebieten können die bestehende Hochwassersituation verändern und sind genehmigungspflichtig. Entscheidend für die Erteilung der Genehmigung ist, dass es durch die Umsetzung eines Projektes nicht zu einer Verschlechterung der Hochwassersituation für Dritte kommt oder sich das Schadenspotenzial im Hochwasserfall vergrößert. Eine Verschlechterung der Hochwassersituation für Dritte würde sich ergeben, wenn sich beispielsweise die Wasserhöhen im Siedlungsbereich bei Hochwasser durch ein Projekt erhöhen würden. Auch muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Verringerung des Retentionsvolumens innerhalb der Überschwemmungsgebiete kommt. Das nötige Retentionsraumvolumen bietet dem Wasser bei Hochwasser Platz um sich schadfrei Auszubreiten und sorgt des Weiteren dafür, dass die Hochwasserwelle niedriger ausfällt und langsamer abfließt, wovon vor allem Unterlieger profitieren. Des Weiteren soll der Abflusswirksame Querschnitt eines Gewässers nicht beeinträchtigt signifikant beeinträchtigt werden um vor allem in Siedlungsgebieten die Hochwasserentlastung nicht zu gefährden. Solche Verschlechterungen sind nicht zulässig womit eine Ausgleichsmaßnahme beziehungsweise eine Anpassung der Planung nötig wird um diesem Umstand entgegenzuwirken. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 121 Hochwasserrisikomanagement-Plan 120 Hier soll erläutert werden, welche Punkte bei unterschiedlichen Projekten innerhalb von Überschwemmungszonen zu beachten sind. Hochwasserschutzprojekte Hier muss nachgewiesen werden, dass das Projekt keine negativen Folgen für Unterlieger aufweist, beispielsweise kein Verlust an Retentionsvolumen entsteht. Kann diese Forderungen nicht erfüllt werden, so müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um die negative Auswirkung auszugleichen. Auch müssen die Maßnahmen, im Sinne der WRRL, ökologisch verträglich sein. Der Nachweis geschieht anhand einer hydraulischen Modellierung. Je nach Gewässer und Lage (bspw. Siedlungsgebiete) müssen die Nachweise anhand unterschiedlicher Modelle (1D, 2D oder Kombination) und unterschiedlicher Zeitdynamik (stationär oder instationär) durchgeführt werden. Die Details hierzu sind vorab mit der AGE abzuklären. Es wird im Übrigen kein Unterschied gemacht, ob eine Hochwasserschutzinfrastruktur fest gebaut wird, also beispielsweise ein Hochwasserschutzmauer aus Stahlbeton, oder ob es sich beim Hochwasserschutz um einen mobilen Schutz handelt, welcher nur im Hochwasserfall aufgebaut wird. Renaturierungen oder allgemein Projekte am Gewässer Diese Art von Projekten hat in der Regel einen positiven Einfluss auf die Hochwassersituation, da Retentionsraum geschaffen werden kann. Lokal ist dann jedoch mit einer Erhöhung der Wasserspiegel bei Hochwasser zu rechnen. Daher ist auch hier der Nachweis, dass es zu keiner Verschlechterung der Hochwassersituation kommt, zu führen. Auch dies ist anhand einer hydraulischen Modellierung durchzuführen. Des Weiteren muss eine Massenbilanz des Bodens und/oder des Retentionsraumes erfolgen. Ökologische Durchgängigkeit Projekte, welche die Widerherstellung der ökologischen Durchgängigkeit zum Ziel haben, können in der Variantenauswahl sehr unterschiedlich sein. Die Spannbreite reicht vom Komplettrückbau eines Wehres bis hin zu einem technischen Fischpass. Auch diese Projekte müssen, anhand eines hydraulischen Nachweises auf ihren Einfluss auf die Hochwassersituation geprüft werden. Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebiete n Bei Bauprojekten innerhalb von Überschwemmungsgebieten darf das Schadenspotenzial nicht erhöht und das Retentionsvolumen nicht verringert werden. Dies geschieht durch die hochwasserangepasste Bauweise, wie sie im „Leitfaden für Bauvorhaben innerhalb von Überschwemmungsgebieten“ (AGE, 2018) beschrieben wird. Brückenbauprojekte Beim Neubau oder Umbau von Brücken muss ebenfalls geprüft werden, welchen Einfluss dies auf das Hochwasser haben kann. Dabei kann eine Erhöhung des Rückstaus, durch Verkleinerung des Durchlasses, ebenso wie die Vergrößerung der Abflussleistung lokal zu einer Verschlechterung führen. Daher wird bei der Genehmigungsprozedur ein hydraulischer Nachweis nötig, welche hierzu Aufschluss gibt. Hier soll auch die Durchflussleistung des Bauwerkes bestimmt werden. Bleibt beim Umbau einer Brücke der hydraulische Durchflussquerschnitt unverändert, so kann auf einen hydraulischen Nachweis verzichtet werden. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 122 Hochwasserrisikomanagement-Plan 121 Quellenangabe: Administration des Services techniques de l’Agriculture (ASTA), 1994: Etude hydrologique et mesure de régulation de la Wark sur son cours inférieur Administration des Services techniques de l’Agriculture (ASTA), AC Ettelbruck, AC Bourscheid, 1999: Hochwasserrückhaltebecken an der „Wark“ bei Welscheid Administration de la gestion de l’eau, Hydron GmbH, 2014: Wasserhaushaltsmodellierungen mit COSMO-CLM Daten (Version 4.8) run1, run2 und run3 für das luxemburgische Sauereinzugsgebiet Administration de la gestion de l’eau, 2015: Hochwasserrisikomanagementplan für das Großherzogtum Luxemburg Administration de la gestion de l’eau, 2018: Leitfaden für Bauprojekte innerhalb von Überschwemmungsgebieten Administration de la gestion de l’eau, Luxembourg Institute of Science, 2018 : La crue éclair du 22 juillet 2016 dans la région de Larochette Administration de la gestion de l’eau, 2018: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, Zweiter Zyklus (2015 2021) Administration de la gestion de l’eau, Eepi Luxemburg S.à.r.l, IAW, Kurtenbach und Partner, 2020: Hydraulische 2D-Nachrechnung und Evaluation von Abflusskurven an luxemburgischen Fließgewässern inklusive einer landesweiten Hochwasser-Regionalisierung Administration de la gestion de l’eau, Luxembourg Institute of Science, 2020 : Etude mécanistique et fréquentielle des crues subites de 2018 au Luxembourg Administration de la gestion de l’eau, Ingenierugemeinschaft Ruiz Rodriguez Zeisler Blank, Plan + Eval, 2021: Hochwasserschadenspotenziale in Luxemburg, Ermittlung der landesweiten spezifischen Vermögenswerte für die Anwendung im Hochwasserrisikomanagement Administration de la gestion de l’eau, Eepi Luxemburg S.à.r.l , 2021: Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für das Großherzogtum Luxembourg (Entwurf) Administration de la gestion de l’eau, 2021: Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplanes für die luxemburgischen Anteile der internationalen Flussgebietseinheiten Rhein und Maas (2021-2027) Administration de la gestion de l’eau, DHI-Group, TR-Engineering, 2021 : Retentionsraumkataster (Entwurf) Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2019: Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015-2030 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), 2013: Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), 2018: Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten Bureau d’Etudes Micha Bunusevac, 2006: Mesures Anti-Crues de la Gander à Mondorf-les-Bains Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), 2012: Schadensanalysen und Projektbewertung im Hochwasserrisikomanagement JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 123 Hochwasserrisikomanagement-Plan 122 Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), 2016: DWA M553 Hochwasserangepasstes Planen und Bauen Eepi Luxemburg S.à.r.l, 2018: Untersuchungen zum Hochwasser und Eisstau in der Our bei Eisenbach Europäische Union, 2000: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Europäische Union, 2007: Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg, 2015: Plan d’intervention d’urgence en cas d’intempéries Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg, 2018 : Communiqué « Nouveau record de précipitation enregistré à Waldbillig » Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg, 2019: Plan d’intervention d’urgence en cas d’inondations Internationale Kommission zum Schutz der Mosel und Saar, 2019: Überprüfung und Aktualisierung der vorläufigen Bewertung der Hochwasserrisiken im internationalen Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar Internationale Kommission zum Schutz der Mosel und Saar, 2020: Informationsaustausch nach Artikel 6 Absatz 2 der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) über die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten im Mosel-Saareinzugsgebiet Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché de Luxembourg (STATEC), 2020: Densité de la population par canton et commune au 1er janvier (Habitants par km²) 1821 – 2019 Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché de Luxembourg (STATEC), 2021: Vue d'ensemble du marché du travail (en 1 000 personnes) 2000 - 2020 Maniak U. 2010: Hydrologie und Wasserwirtschaft, 6. Auflage Ministère du Développement durable et des Infrastructures, 2016: Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Großherzogtum Luxemburg Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable, 2018: Strategie und Aktionsplan für die Anpassung an den Klimawandel in Luxemburg 2018-2023 Patt. H, Jübner R. (Hrsg., 2013): Handbuch Hochwasser, 2. Auflage Schröder & Associes, 2004: Zusammenfassung Hochwasserschutzmaßnahmen in Echternach Smith. 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Ministère du Développement durable et des Infrastructures - Département de l'Environnement, 2018: Natura 2000 - Zones spéciales de conservation (Zones Habitats) Ministère du Développement durable et des Infrastructures - Département de l'Environnement, 2018: Natura 2000 - Zones de protection spéciale (Zones Oiseaux) Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable & Ministère de l’Énergie et de l’Aménagement du territoire 2016: Occupation biophysique du Sol 2007 Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable & Ministère de l’Énergie et de l’Aménagement du territoire, 2021: LandUse 2015 Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable & Ministère de l’Énergie et de l’Aménagement du territoire, 2021: LandUse 2018 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 125 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Inhaltsverzeichnis STARKREGEN RISIKOMANAGEMENT IN LUXEMBURG Von Starkregengefahrenkarten zum integralen, kommunalen Maßnahmenkonzept JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 126 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangssituation ...................................................................................................... 3 2 Definition ................................................................................................................... 5 2.1 Starkregenwarnstufen..................................................................................................... 7 3 Klimawandel .............................................................................................................. 9 4 Starkregenrisikomanagement ........................................... Error! 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Starkregen zeichnet sich durch seine sehr hohe Intensität, das heißt sehr viel Regen in sehr kurzer Zeit, aus. So sind zum Beispiel in einem Teil des Einzugsgebiets der weißen Ernz, im Juli 2016 in einer Stunde 53 mm Regen gefallen. Dies verursachte unter anderem eine Sturzflut an der weißen Ernz mit einem Anstieg von einem Meter in 15 Minuten. Maximal stieg das Wasser am Pegel Reisdorf auf ungefähr 3 Meter. Im Jahr 2018 hat gleich eine Serie von konvektiven Gewittern zwischen dem 31. Mai und 1. Juni in der Region um Larochette und Greiveldange zu Sturzfluten in Luxemburg geführt. Am 9. Juni 2018 entstanden weitere konvektive Gewitter die in kürzester Zeit zu großen Schäden im Müllertal und im Zentrum des Landes führten. Somit waren die Ereignisse 2016 und 2018 nach dem Ereignis im Juli 2021 die verheerendsten hydro-meteorologischen Ereignisse auf luxemburgischen Terrain. Im Juli 2021 kam es in einer ersten Phase auch zu erheblichen Schäden durch wilden Oberflächenabfluss und Starkregen. Dieser war jedoch nicht wie sonst gewöhnlich, sehr kleinräumig infolge von kleinräumigem, konvektivem Gewitter, sondern großflächig inmitten eines Dauerregens. Hier konvergierten zwei Phänomene. Im Rahmen eines Dauerregens, bildeten sich immer wieder Starkniederschläge die zu starkem Hangabfluss führten. Auf Grund der flächendeckenden Ausbreitung stiegen die Wasserpegel an den Flüssen nun rasant an. Auf die pluvialen flächendeckenden, lokalen Hochwasser folgte ein fluviales Rekordhochwasser. Doch solche Ereignisse sind nicht neu, es kam zum Beispiel auch am 1. Juli 1958 in der Nähe von Echternach schon einmal zu einem ähnlichen Ereignis. Durch Starkregen ausgelöste Überschwemmungen können immer und überall vorkommen, Starkregen fällt meist sehr kleinräumig aus und sorgt in sehr kurzer Zeit für erhebliche, lokale Überschwemmungen. Zudem sind diese Ereignisse nicht komplett vermeidbar und haben ein hohes Restrisiko, d.h. die Gesellschaft ist weit entfernt von einem absoluten Schutz. Außerdem ist die genaue Vorhersage des Ortes, der Intensität und der Ausbreitung eines Starkregens derzeit nicht möglich ist. Und anders als bei einem Winterhochwasser, das Schritt für Schritt die Ufer überschwemmt und meist länger anhält, wird die Starkregenüberschwemmung durch sein plötzliches und unvorhersehbares Auftreten gekennzeichnet, was in Folge auch die hydrologische Simulation und damit die frühzeitige Vorhersage schwierig macht. Starkregen ist jedoch auch nicht einfach ein stärkerer Regen. Die Wetterlagen, die die Starkregenentwicklung begünstigen, sind meist konvektive Gewitter. Diese entstehen durch schnelle vertikale Anhebung von feuchten und warmen Luftmassen durch erzwungene vertikale Strömung. In größeren Höhen kühlt diese Luft ab, was zur Entstehung von dicken und hohen Wolken führt. Durch die Abkühlung in höheren Luftmassen haben diese kalten, hohen Wolken ein hohes Potential für Starkniederschlag oft verbunden mit Hagel. Weiterhin waren bei den besonders zerstörerischen Starkregenereignissen auch immer sehr langsam weiterziehende, fast stationäre Wetterereignisse oder mehrerer aufeinander folgender Gewitterfronten ein weiterer Faktor der Starkregengefahr. Regnen diese sehr großen Mengen in kurzer Dauer ab, kann das abwärts gelegene Gewässersystem dies nicht mehr aufnehmen, und es kommt zu Überschwemmungen. Obwohl ein Potential für Gewitter grob vorhergesagt werden kann, bleibt es jedoch meteorologisch fast unmöglich präzise räumliche, zeitliche und mengenmäßige Vorhersagen zu Starkregen zu machen. Weiterhin haben viele Faktoren einen Einfluss auf das hydrologische Ausmaß des Oberflächenabflusses. Topographie, Bodenart, Landnutzung, Urbanisierung, vorausgegangene Regenfälle und die damit einhergehende Wassersättigung des Bodens sowie Infiltrationskapazität bestimmen die Reaktion des Einzugsgebietes auf das Niederschlagsereignis. Innerhalb stark verstädterter Regionen reicht bereits eine relativ geringe Niederschlagsmenge um einen Infiltrationsüberschuss, siehe Überschwemmung und damit Schaden anzurichten. Je nach Bodenart und Landnutzung können in anderen Einzugsgebieten sehr starke Niederschläge unproblematisch infiltrieren und so verzögert bzw. ungefährlich abfließen. Die Starkregengefahr und das einhergehende Schadenspotential setzen sich wiederum aus mehreren sich überlagernden Teilprozessen zusammen. Der bekannteste Teilprozess hierbei ist das wild abfließende Wasser und der Hangabfluss. Daher ist das Schadenspotential von Starkregen räumlich nicht auf die Nähe von Flüssen begrenzt, sondern in den Talwegen und an kleinen, oft unscheinbaren Gräben und Bächen befinden sich die Gefahrenhotspots. Des Weiteren, können Bäche während einem Starkregenereignis ihren Lauf durch außerordentliche Erosionsprozesse verändern. Weiterhin fallen bei Starkregen oft höhere Niederschlagsintensitäten in kürzerer Zeit als bei den üblichen Bemessungsregen (z.B. für die Dimensionierung JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 128 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Ausgangssituation 4 von 62 der Kanalisation) angenommen, so dass Schutzvorrichtungen an ihre Grenzen stoßen was die Gefahr, durch Aussetzen der Schutzfunktion von Schutzbauwerken schlagartig potenzieren kann. Die großen und schnellen Wassermassen haben zudem eine sehr hohe Erosionskapazität, was in Folge zu Aus- und Unterspülungen der Infrastruktur führen kann. Erdrutsche können folgen, im Talweg lagerndes Gut wird mitgerissen. Mitgespültes Treibgut wiederum führt zu Verklauselungen an Unterführungen und Durchlässen, wodurch diejenigen Kapazitäten schneller erschöpfen und das übermäßige Wasser sich neue Wege sucht und Zufahrtswege versperrt. Sehr hohe Fließgeschwindigkeiten entwickeln eine sehr große Kraft, mit dieser Wucht werden an Hab und Gut schwere Schäden angerichtet. Während die Hauptursache in Luxemburg hauptsächlich starke Regenfälle sind, können Sturzfluten auch durch brechende Eisstaus in Flüssen, Damm- oder Deichbrüche und Probleme der Oberflächenentwässerung in städtischen Gebieten entstehen. Zusammengefasst entsteht aus den Faktoren der potentiellen Zunahme von Starkregenereignissen, der Schwierigkeit der präzisen Vorhersage dieser kleinräumigen und kurzfristigen, sehr intensiven Wetterphänomene in Kombination mit dem Landnutzungswandel, eine potentiell gefährliche Situation mit Charakteristiken für die, es zum derzeitigen Stand der Technik und Forschung keinen absoluten Schutz gibt und das Restrisiko, das bleibende Risiko nach Umsetzung aller Maßnahmen, hoch bleibt. Die Sensibilisierung für die Zerstörungskraft und das enorme Schadensausmaß von Starkregenereignissen startete in Luxemburg, als nach den Ereignissen 2016 und 2018 deutlich wurde, dass die bestehenden Risikostrategien an die Auswirkungen des Klima- und Landnutzungswandels adaptiert werden müssen um das Risikopotential dieser hydrometeorologischen Phänomene in Zukunft wenigstens soweit wie möglich zu reduzieren. Zudem sollte man bedenken, dass nicht nur eine Intensivierung und steigende Zahl der Ereignisse durch Klimawandel vorausgesagt wird, sondern auch das Schadenspotential (speziell in einem kleinen Land wie Luxemburg mit kleinen Kopfeinzugsgebieten mit enormem Bebauungsdruck) stetig weiter steigt. Weiterhin schwinden mit jeder fertiggestellten Bebauung die Optionen in Richtung resilienter Raumentwicklung für folgende Generationen. Starkregenereignisse sind jedoch nicht vermeidbar und mittlerweile, nachdem die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im zweiten Zyklus ihre Früchte zeigt und das klassische Flusshochwasserrisiko mit den bestgeeigneten Mitteln signifikant reduziert wird, wird es im Zuge des Klimawandels zu einem bedeutenden Umweltrisiko in Europa (Umweltbundesamt, 2018). Umso mehr bedarf es eines nachhaltigen, integralen und vorsorgenden Starkregenrisikomanagementplans, welcher auf die eventuelle Gefahr hinweist und dadurch Schäden vermeiden kann. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 129 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Definition 5 von 62 2 Definition Bei einer kurzen Literaturrecherche wird schnell klar, dass keine einheitliche Definition für das oder die Phänomene des Starkregenereignisses existiert. Es gibt mehrere Definitionen für die zu differenzierenden hydrologischen oder meteorologischen Aspekte des Starkregens. Im Detail unterscheiden sich Sturzflut, urbane Überschwemmungen oder pluviale Überschwemmungen anhand vieler Kriterien. Im englischsprachigen Raum werden Starkregenphänomene oft anhand der kausal zusammenhängenden Überschwemmung („Flashflood“) definiert. Viele dieser Definitionen umfassen auch die Überschwemmung, die durch das Versagen von Dämmen und Deichen oder die Überschwemmungen, welche durch freigesetzte Eisstaus oder Flutwellen aus Gletscherseen entstehen. Die hier aufgezeigten Definitionen umfassen diese Phänomene jedoch nicht. Es wird deutlich, dass hier oft die Folgen von Starkregenereignissen und das eigentliche meteorlogische Phänomen des extremen Niederschlagsereignisses vermischt werden. Wissenschaftlich wird das Phänomen oft anhand der Zeitverzögerung zwischen Starkregen und dem Einsetzen von Überschwemmungen definiert. Weiterhin beziehen sich viele Definitionen auf die Schnelligkeit des Beginns, den Spitzenabfluss und das Volumen des Hochwassers sowie der Auswirkungen im Hinblick auf die Gefährdung von Leben und Eigentum. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die immer wiederkehrende Charakteristik die zur Beschreibung des Phänomens in der Literatur verwendet wird, die schnelle Entwicklung ist, die den Menschen wenig Zeit lässt Maßnahmen zur Verringerung von Sachschäden und Lebensgefahr zu ergreifen. Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen zum Beispiel wie folgt und geht dabei noch spezifisch auf die oft durch Erosionsprozesse mitgeführten Bodenmassen ein: In der Enzyklopädie der Atmosphärenwissenschaften wird die Folge von Starkregen anhand der Sturzfluten wie folgt definiert: "Sturzfluten werden als solche Hochwasserereignisse definiert, bei denen der Wasseranstieg entweder während oder innerhalb weniger Stunden nach dem Niederschlag, der den Anstieg verursacht, erfolgt. Daher treten Sturzfluten in kleinen Einzugsgebieten auf, wo die Reaktionszeit des Einzugsgebietes kurz ist. Zum Teil aufgrund des schnell ansteigenden, sich schnell bewegenden Wassers einer Sturzflut können die Schäden verheerend sein.“1 (Gerald North; John Pyle; Fuqing Zhang, 2014) Bemerkenswert hierbei ist die spezielle Erwähnung kleiner Einzugsgebiete und deren Effekt auf die Zeitverzögerung der hydrologischen Antwort auf den Niederschlag. Im Hinblick auf die luxemburgischen topographischen Gegebenheiten und der relativ kleinen Einzugsgebietsgröße (zum Beispiel der weißen und schwarzen Ernz) ist dies von Bedeutung, zumal auch die kurze Reaktionszeit als Charakteristik eines Starkregenereignisses dargestellt wird. Die Wetterbehörde der Vereinigten Staaten (National Oceanic and Atmospheric Administration, NOAA) geht in der Definition weiter und beschreiben das Starkregenereignis anhand der normalerweise bestehenden Feuchtebedingungen oder anhand der Zeitverzögerung zwischen Ursache und Antwort: „schnelles und extremes Einströmen von Hochwasser in ein normalerweise trockenes Gebiet oder ein schneller Anstieg des Wasserspiegels in einem Fluss oder Bach über einen vorher festgelegten Hochwasserpegel, der innerhalb von 6 1 Übersetzt aus dem Englischen „Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. Er fällt meist aus konvektiver Bewölkung (z.B. Cumulonimbuswolken). Starkregen kann zu schnell ansteigenden Wasserständen und (bzw. oder) zu Überschwemmung führen, häufig einhergehend mit Bodenerosion.“ (Der Deutsche Wetterdienst, 2020) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 130 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Definition 6 von 62 Stunden nach dem verursachenden Ereignis (z. B. starker Regen, Dammbruch, Eisstau)“2 (Sene, 2013) Montz und Gruntfest (2002) definieren das Starkregenereignis anhand der folgenden Charakteristiken: Sie treten plötzlich auf, mit wenig Vorlaufzeit für die Warnung; Sie sind schnell fließend und zerstörerisch, was zu einer hohen Lebensgefahr und schweren Schäden an Eigentum und Infrastruktur führt; Sie sind kleinräumig im Hinblick auf das Wirkungsgebiet; Sie werden häufig mit anderen Ereignissen in Verbindung gebracht, wie Überschwemmungen an größeren Flüssen und Schlammlawinen; Sie sind selten. Archer & Fowler haben das Phänomen speziell für Großbritannien wie folgt definiert: "Ein Hochwasser, das durch kurzzeitige Niederschlagsintensität von typischerweise > 40 mm in 1 h, meist konvektiv, entsteht und die Abflusskapazität in städtischen Gebieten oder die Infiltrationskapazität in ländlichen Gebieten übersteigt und daher Land und Eigentum fernab von Flüssen überfluten kann. Die Reaktionszeit vom Erkennen des Hochwasserpotenzials bis zum Erleben der Bedrohung für Leben und Eigentum beträgt in der Regel < 1 h, kann aber bei nahezu vertikalen Wellenfronten in Flusskanälen praktisch augenblicklich sein; Flussnutzer und Auenbewohner können durch rasche Anstiegsgeschwindigkeiten des Flusspegels gefährdet werden, die durch das Versagen flussaufwärts gelegener Bauwerke oder eine vorhergehende Sättigung des Einzugsgebiets verstärkt werden können. Sturzfluten können schwere Erosionen von Hängen und Flussläufen verursachen und schwere Lasten von Treibgut und Geröll mit sich führen, die in Bermen und Terrassen abgelagert werden können“3 (Archer & Fowler, 2015)” Diese Definition ist sehr komplett und passt zudem gut zu den landschaftlichen Gegebenheiten Luxemburgs. Sie bezieht sich zum einen auf die urbanen Überschwemmungen jedoch auch auf die Überschreitung der Infiltrationskapazität im ländlichen Raum. Zudem wird die kurze Zeit zwischen dem Begreifen der Situation und dem Erleben der Auswirkungen beschrieben. Die kumulativen Effekte aus den Überschreitungen der Bemessungswerte der Dimensionierung von baulichen Maßnahmen werden dargestellt und auch die Bodenerosionsprozesse sowie die Gefahr durch Verklauselungen werden geschildert. Daher empfehlt es sich hier, das Phänomen anhand dieser Definition von anderen Phänomenen abzugrenzen. Kriterien um Starkregen meteorologisch anhand der Intensität abzugrenzen werden im folgenden Kapitel zu den Starkregenwarnstufen beschrieben. 22Übersetzt aus dem Englischen JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 131 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Definition 7 von 62 2.1 Starkregenwarnstufen Menge, Zeitraum, Intensität sowie dem zeitlichen Auftreten und der räumlichen Ausdehnung sind Charakteristika anhand derer Naturgefahren, und damit auch diese extremen Regenereignisse, klassifiziert werden können. Starkregenereignisse werden auch anhand verschiedener statistischer, hydrologisch hydraulischer Ansätze für Warnungen eingestuft. Neben den extremwertstatistischen Ansätzen [siehe Luxemburger Bemessungsregen (LuxBeRe)] werden hier exemplarisch die deutschen und luxemburgischen Warnstufen zu Starkregen aufgezeigt. Zum einen die des DWD, welche die Niederschlagsmenge in Zeitintervallen von 1 Stunde und 6 Stunden unterteilen und von Dauerregen (Zeitintervalle von 12, 24, 48 und 72 Stunden) unterscheiden. (Der Deutsche Wetterdienst, 2020) Tabelle 1: Niederschlagsmengen, Dauerstufen und Warnungen des DWD NIEDERSCHLAGSMENGE ZEITRAUM BEZEICHNUNG 15 bis 25 mm 1 Stunde Starkregen 20 bis 35 mm 6 Stunde Starkregen 25 bis 40 mm 1 Stunde Heftiger Starkregen 35 bis 60 mm 6 Stunde Heftiger Starkregen > 40 mm 1 Stunde Extrem heftiger Starkregen > 60 mm 6 Stunde Extrem heftiger Starkregen Zum anderen klassifiziert die MeteoLux, der meteorologischen Dienst der Luftfahrtverwaltung, das Starkregenereignis wie folgt (MeteoLux, 2020): Tabelle 2: Niederschlagsmengen, Dauerstufen und Warnungen der MeteoLux Orages Avis d’orages forts 25-35 l/m² /h Avis d’orages violents > 35 l/m² /h Pluies Avis de pluies fortes 31-45 l/m² /6h ou 41-60 l/m² /12h ou 51-80 l/m² /24h Avis de pluies torrentielles > 45 l/m² /6h ou > 60 l/m² /12h ou > 80 l/m² /24h JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 132 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Definition 8 von 62 Dementsprechend wird eine gewisse Schwierigkeit der Vergleichbarkeit durch die Kombination aus Menge und Zeitintervall deutlich. Dies macht sich auch immer wieder in der Risikokommunikation bemerkbar. Aufklärung und Sensibilisierung anhand von statistischen Wiederkehrzeiten ist in Zeiten des Klimawandels nur mehr bedingt zielführend und verwirrt zusätzlich bei Regenereignissen in Kombination mit Dauerstufen und den daraus resultierenden Hochwassern. Analog zu Einordnung von Naturgefahrenereignissen wie z.B. Beaufort-Skala oder die Richter-Skala für Erdbeben, besteht die Notwendigkeit eines dimensionslosen Indices anhand dessen, Starkregenereignisse anhand ihrer Schwere eingeordnet werden könnten. So wurde von Schmitt T. G. (2015), als Hilfsmittel zur Risikokommunikation, der Starkregenindex mit Werten von 1 bis 12 vorgeschlagen. Zur vereinfachten Kommunikation können mit diesem Werkzeug Regenfälle aus Wiederkehrzeiten für Dauerstufen in Index-klassen von 1 bis 12 geordnet werden. So kann Risiko in Relation zu Ausbauwassermengen und Bemessungsgrundlagen einfacher vermittelt werden. Entwässerungsanlagen werden demnach auf den überlastfreien Betrieb bis zum Index der Stärke 1 bis 3 bemessen. Schutzmaßnahmen sollen vor Gefahren und Risiken für Szenarien des Indizes 4 bis 5 schützen. Für Regenfälle der Kategorie 6 bis 12 können technischen Bauwerke keinen vollständigen Schutz mehr bieten und hier sollen vorsorgende Maßnahmen den Schaden begrenzen. Abbildung 1: Exemplarische Zuordnung des Starkregenindexes für Wiederkehrzeit Tn mit Wertebereichen von Starkregenhöhen für unterschiedliche Dauerstufen. Quelle: Schmitt, 2015, DWA M-119 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 133 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Klimawandel 9 von 62 3 Klimawandel Am derzeitigen Stand der Forschung ist es wissenschaftlicher Konsens, dass mit der prognostizierten Erhöhung der Temperatur, die mit der Erhöhung der klimaschädlichen Gase in der Atmosphäre einhergeht, eine Erhöhung von Wetterextremereignissen sehr wahrscheinlich ist. Beispielsweise stellten Meteorologen der Universität Berlin fest, dass nicht nur die Wahrscheinlichkeit der Häufigkeit von Starkregenereignissen zunimmt, sondern auch Menge, Dauer und Intensität (ein Maß, das Menge und die Dauer berücksichtigt) des Regens sich ändern wird (Nissen & Ulbrich, 2017). Der jüngste IPCC-Bericht (Bericht des Internationalen Panels von Wissenschaftlern zum Klimawandel (IPCC, 2018)) geht davon aus, dass es in Zukunft eine Erhöhung der Regenmenge pro Regenereignis geben wird. Tatsächlich erklärt sich dies durch einen physikalischen Zusammenhang: bei steigenden Temperaturen kann mehr Wasserdampf in der Atmosphäre gespeichert werden, wodurch größere Niederschlagsmengen zu erwarten sind. Dies hat zur Folge, dass die Regenmenge um 6-7% pro Grad Kelvin steigende Temperatur ansteigen könnte. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass aufgrund sich verändernder meteorologischer Verhältnisse, die bei sich anbahnenden Gewittern ablaufenden wolken- und niederschlagsbildenden Prozesse intensiviert werden, wodurch auch der Starkniederschläge intensiver werden könnten. Die Häufigkeit von Starkniederschlägen der Dauerstufe 24 Stunden hat in Deutschland in den vergangenen 65 Jahren im Winter bereits um rund 25% zugenommen (Becker, 2016). Gemäß den Projektionen der Klimamodelle ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg bis zum Jahre 2100 in etwa der gleichen Größenordnung weiter fortsetzen wird. Präzisere Trendanalysen für kürzere Dauerstufen werden aber dadurch erschwert, dass die häufig besonders intensiven kleinräumigen Niederschläge nicht immer von den meteorologischen Stationen erfasst werden, sondern zum Teil auch dazwischen auftreten und somit durch das Raster fallen (Becker, 2016). Zudem gibt es in vielen Ländern, so auch in Luxemburg eine Reihe weiterer (anthropogener) Treiber die das Starkregenrisiko erhöhen: Zunehmende Siedlungs- und Erholungsnutzung in Sturzflut-anfälligen Gebieten; Entwicklung von Wohnraum und Infrastruktur in Talwegen und Gefahrenzonen; Ausbau von städtischen Gebieten mit Auswirkungen auf die Entwässerungswege und Erhöhung des Anteils versiegelter Flächen; „BE I RE GEN, DER AU S FEU CHTIG KEIT SGE S ÄTTI GT EN LU FTM A S SEN ENTSTEHT, STE I GT DER NIE DERS CHLAG TENDE NZIELL U M 7% PR O ERWÄRM U NG SGRA D. DIE S E A NSTIE G SR ATE IST AL S " CC -R ATE" BE K A N NT, DA SIE S ICH AU S DER CL AU SI US -CL APE YRON- GLE ICH UNG IN DER PHY SIK ABLE IT ET , DIE DE N S ÄTT IG UN G SD A MPF DRU CK VON W A SSER AL S FU NKTIO N DER TE MPER AT UR BE SCHREI BT . I N KONVEKTIVE N KLE INR Ä U MI GEN STAR KREGE NGEWITTER N KA N N DIE SE R ATE ETWA DOPPELT SO HO CH SE I N. “ ( M ül le r , et a l . , 201 9) Abbildung 2: Zunahme von Wetterextremen durch steigende Temperaturen, Quelle: Bayerischer Rundfunk JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 134 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Klimawandel 10 von 62 Zudem kann eine lückenhafte Instandhaltung von bestehenden Schutzstrukturen ein potentieller Faktor sein. Mit einer ansteigenden Versiegelung der Flächen geht eine Verminderung der Möglichkeit der direkten Infiltration des Niederschlags in den Boden einher. Diese fehlende Verzögerung verstärkt den Oberflächenabfluss was zu Überlastungen der Kanalisation und nachfolgend zu Überschwemmungen führt. Zudem schwinden mit jeder neuen Bebauung die Optionen der wassersensiblen ländlichen Entwicklung. Die Infrastrukturen der Zukunft sowie exponierter Bestand müssen daher an diese neuen Herausforderungen angepasst werden. Abbildung 3: Anpassungsziel Globaler Wandel und Starkregenrisiko, Quelle: PlanAlp 2012 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 135 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Starkregenrisikomanagement 11 von 62 4 Starkregenrisikomanagement Da Starkregenrisikomanagement eine immer noch recht neue, sowie im globalen Wandel nicht-stationäre bzw. veränderliche Herausforderung darstellt, begründet sich die nationale Starkregenrisikomanagementstrategie aus dem Kreislauf des Wissensmanagements. Starkregenereignisse sind eindeutig das Ergebnis der Verkettung sowohl meteorologischer als auch hydrologischer Umstände. Die kurzzeitige und intensive Natur dieser extremen Phänomene bringt mit sich, dass es noch viele Wissenslücken um geeignete Strategien gibt. Daher geht es darum zu erkennen, welches Wissen benötigt wird um das Ziel der Minimierung des Starkregenrisikos zu erreichen und das bereits vorhandene wie auch das noch benötigte Wissen zusammenzutragen. Zudem sollen neue Erfahrungen dokumentiert und vorhandene Wissensbestände ergänzt werden. Diese wiederum werden dann in vereinfachter Form der Öffentlichkeit verfügbar gemacht. Hierbei handelt es sich jedoch weder um ein statisches System noch um ein einmalig zu erreichendes Ziel, sondern eher um ein sich ständig wiederholenden Prozess. Dies mit dem Ziel das gesamte Wissen um Starkregenrisiko auf eine umfassende Strategie oder Leitidee zu vernetzen um verschiedene Teillösungen sinnvoll zu verknüpfen und geeignete Anstrengungen zur Minimierung des Starkregenrisikomanagements zielgerichtet zu identifizieren, zu verknüpfen und anzuwenden. So gibt es auch hier verschiedene zeitliche und räumliche Ebenen: Lang- und mittelfristige Aspekte der Strategie auf nationaler Ebene, die sich aus der Dokumentation und Erforschung des Phänomens und der Weiterentwicklung der Vorhersage zusammensetzen. Kurz- bis mittelfristige Teile der Strategie sind wiederum die Erstellung von Datensätzen zur proaktiven Erkennung des Handlungsbedarfs und Handlungsaufwands zur Risikominimierung. Die kurzfristigeren und kleinräumigeren Elemente sind darauf aufbauend die Konkretisierung des Handlungsbedarfs in integralen Konzepten und die kommunale Umsetzung der in den Konzepten herauskristallisierenden Maßnahmenkombinationen. Erkennen Bewerten HandelnMessen Verstehen Abbildung 4: Vom Wissensmanagement zur Strategie des Starkregenrisikomanagements für Luxemburg Starkregen risikomanagement JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 136 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Erkennen 12 von 62 Während eine hohe Priorität auf ökologisch orientierten Maßnahmen zur Minderung des Risikos liegt (Nature based oder No-Regret-Maßnahmen), wird eine mittlere Priorität auf zuverlässigen Daten und der Vermeidung neuer Risikosituationen gelegt. Geringe Priorität finden indes technische oder bauliche Maßnahmen zur Risikominimierung. 4.1 Erkennen Ein wesentlicher Bestandteil der Starkregenrisikomanagementstrategie des Wasserwirtschaftsamts ist die Erstellung nationaler starkregenrelevanter Datensätze zur Erkennung des kommunalen Handlungsbedarfs zur Minimierung des Starkregenrisikos. Grundsätzlich werden hier Hilfestellungen entwickelt und zusammengestellt, welche die Analyse, Bewertung und Sensibilisierung vor dem Starkregenrisiko vereinfacht und vereinheitlichen sollen. Diese Datensätze sollen jeder Gemeinde die Werkzeuge und Möglichkeit bieten, mit einfachen Mitteln ihr Starkregenrisiko selbst einzuschätzen, etwaigen Handlungsbedarf zu erkennen und Starkregenvorsorge proaktiv anzugehen. 4.1.1 Starkregengefahrenkarten Herzstück der für das ganze Land Luxemburg zur Verfügung gestellten Daten ist der Starkregenatlas. Durch die Überschneidung der bei Starkregen potentiell überfluteten Bereiche mit den Informationen zur Infrastruktur werden kritische Bereiche identifizierbar. Auf diese Weise wissen wir wo welche Infrastruktur überflutet werden könnte. Dies lässt Orte erkennen, die einem höheren Risiko ausgesetzt sind als andere. Anhand dieser Informationen kann jede Gemeinde die lokale Starkregengefahr erfassen, das Risiko einschätzen, Handlungsbedarf erkennen und Vorsorgemaßnahmen treffen. Die Simulation der Starkregengefährdung wurde mit dem Modell FloodArea der Firma Geomer GmbH unter Federführung des Ingenieurbüros EEPI Luxemburg berechnet. Das Modell wird in zahlreichen Projekten deutschlandweit eingesetzt und koppelt eine Niederschlag-Abfluss-Modellierung an die 2D-Simulation des Oberflächenabflusses. Die hydrologische Komponente wurde mit der Software HydroRAS modelliert. HydroRAS berechnet für ein Gebiet den prozentualen Anteil des Gesamtniederschlags, der ortsspezifisch und direkt abflusswirksam ist. Dieser Anteil wird auch als Abflussbeiwert bezeichnet. Es wird angenommen, dass der restliche Niederschlagsanteil infiltriert. Haupteinflussfaktoren für die Höhe des Abflussbeiwerts sind die Ausprägungen des Bodens, der Landnutzung und des Relief (Geomer gmbh, EEPI s.a.r.l, 2021). Eine komplexe Modellierung des Infiltrationsprozesses über mehrere Bodenhorizonte ist schon aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit der Datengrundlage für großräumige Untersuchungen ausgeschlossen (Bueche, K., Buschlinger, M., 2021). Aus der Erfahrung lokaler Niederschlag-Abfluss-Untersuchungen sind jedoch die Abflussmengen des Oberflächenabflusses nicht versiegelter Flächen bereits mit den zeitlich und räumlich variierten Abflussbeiwerten anhand des obersten Bodenhorizonts gut abzuschätzen. Bezüglich Boden und Landnutzung orientiert sich die Vorgehensweise am Ansatz des Regionalisierungsprozesses von Lutz (1984). Das integrierte und vereinfachte Infiltrationsmodell basiert auf dem physikalischen Zweistufen-Modell der sprunghaften Feuchtefront nach Dyck & Peschke (1995). Die erforderlichen bodenphysikalischen Parameter für die definierten Bodenarten nach der bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 (AD-HOC-AG BODEN 2005) werden aus den Parametern von Mualem van Genuchten extrahiert (Renger et al. 2008). Der Abflussbeiwert von versiegelten Warum Starkregengefahrenkarten? Anhand der Karten wird erkennbar, wo in Ihrer Gemeinde konkrete Gefahren bei Starkregen entstehen können. Auf dieser Grundlage schätzt und bewertet die Gemeinde ihre individuelle Gefahrenlage. So können Schäden proaktiv verhindert werden und Schutzmaßnahmen im Voraus geplant werden. Was zeigen Starkregengefahrenkarten? Der Starkregengefahrenkarte visualisiert Überschwemmungstiefe, Ausdehnung und Fließgeschwindigkeit in kartografischer Form anhand einer Gefährdungsmatrix. Erkennen Bewerten HandelnMessen Verstehen JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 137 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Erkennen 13 von 62 Flächen hingegen wird nicht von Bodenart und Relief beeinflusst, wodurch versiegelten Flächen ein konstanter Abflussbeiwert zugewiesen werden kann (Geomer gmbh, EEPI s.a.r.l, 2021). Der in FloodArea implementierte hydraulische Ansatz ist im wesentlichen Sinne eine vereinfachte zweidimensionale hydraulische Modellierung und wurde für die Berechnung von Überschwemmungsbereichen entwickelt. FloodAreaHPC basiert auf einem modifizierten Manning-Strickler-Verfahren in einer virtuellen 16- Nachbar Umgebung. Trägheits- bzw. Beschleunigungseffekte werden durch eine Mitführung der Geschwindigkeitsvektoren über die Iterationsschritte abgebildet. Die Vereinfachung basiert auf einer Gleichsetzung von Energiespiegellinie mit der Wasserspiegellinie, die Kompressibilität und Temperatureinflüsse werden folglich nicht abgebildet (Geomer gmbh, EEPI s.a.r.l, 2021). Es wird die komplexe Hydrodynamik des Oberflächenabflusses abgebildet, wodurch flächiger Abfluss sowie Rückstaueffekte etc. miterfasst werden. Dies erhöht zwar den Rechenaufwand, ermöglicht jedoch erst eine Ausweisung der gefährdeten Bereiche und Objekte. Das Modell FloodAreaHPC verfügt über einen rasterbasierten Ansatz, der sich sowohl auf die Eingangsdaten (z.B. Geländemodell, Rauheiten, Abflussbeiwerte) bezieht als auch auf die 2-dimensionalen hydrodynamische Modellierung. Durch entsprechende Wahl der Rasterauflösung (hier 2 m) lassen sich auch Kleinststrukturen wie Mauern in die Berechnung einbeziehen, die als leitende, hydraulische Strukturen in der Starkregenbetrachtung wichtig sind. Der Niederschlag kann in Form einer oder mehrerer Niederschlagsganglinien und Abflussbeiwerten als Rasterdaten zeitlich und räumlich variierend für das Simulationsgebiet parametrisiert werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Berechnung des Oberflächenabflusses ist die Möglichkeit der Einbindung von Verdolungen, die das Abflussverhalten deutlich verändern können und Rückstaueffekte maßgeblich beeinflussen können. Verdolungen können in Tiefpunkten dazu beitragen, dass Niederschlagswasser z.B. unterhalb einer Straße abgeführt wird. FloodAreaHPC bietet hierzu die Möglichkeit Abflüsse aus dem Modellsystem, d.h. an der Quelle des Verdolungs-Einlasses zu entnehmen und in einer entsprechenden Zielzelle zu zugeben (Geomer gmbh, EEPI s.a.r.l, 2021). Das Modell gibt Fließtiefe, Fließgeschwindigkeit sowie Fließrichtung für definierbare Zeitschritte als geoTIFF aus. Bei der räumlichen Auflösung des Modells wurde für die Berechnung von ganz Luxemburg als optimaler Kompromiss zwischen Rechenaufwand, Datenverfügbarkeit und Präzision eine Rasterbreite von 2x2 Meter gewählt. Hierbei wurde in der Vorversion ein Starkregen von 60mm mit einer Dauer von 1 Stunde angenommen. Am 22.07.2016 hat es beim Starkregenereigniss in der Region um Larochette in einer Stunde ungefähr 54 mm geregnet (LIST, 2018), was in etwa einem 100-jährigem Niderschlag entsprach. Diese Annahme wurde ganz bewusst gewählt um zu verdeutlichen was an anderen Orten passiert wäre wenn es dort ebensoviel geregnet hätte. In der finalen Version wurde das Ausmaß der Überschwemmungen für verschiedene Starkregenszenarien berechnet (20-jährig, 50-jährig und 100-jährig jeweils für die Dauerstufe 60Minuten). Als Ergebnis der Studie wurden Starkregenkarten für fünf untersuchte Starkregenszenarien erstellt, welche folgenden Eigenschaften haben: • Verwendung eines digitalen Geländemodells (2 x 2 m Rasterweite) mit hydraulisch relevanten Strukturen; • Berücksichtigung wichtiger unterirdischer Transportwege wie z.B. Gewässerverrohrungen, Durchlässe; • unter der Annahme, dass das Kanalnetz eine vernachlässigbare Rolle spielt (keine Berücksichtigung durch Kopplung des Kanalnetzes); • Simulation eines 20-jährlichen, 50-jährlichen, 100-jährlichen und 200-jährlichen endbetonten Niederschlags sowie eines 100-jährlichen Niederschlags ohne Verrohrungen (d.h. mit Verklausungen der Durchlässe); • ungleichförmige Beregnung des gesamten Staatsgebietes mit den statistischen Luxemburger Bemessungsregen (LuxBeRe); • Darstellung der maximalen Wasserstände über alle Zeitschritte der Simulation. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 138 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Erkennen 14 von 62 Unter maps.geoportail.lu – Wasser – Hochwasserrisikomanagement Richtlinie - Starkregen können die Karten eingesehen werden. Hier wird aus Visualisierungsgründen die Gefahr anhand einer Gefährdungsmatrix dargestellt. Es handelt sich um die Gefährdung bei einem 100-jährigen Niederschlag. Die Matrix visualisiert die Ausdehnung der potentiellen Gefahr einer Überschwemmung in Abhängigkeit der Fließgeschwindigkeit (ab einer Fließgeschwindigkeit über 2 m/s) und der Fließtiefe (ab einer Wassertiefe über 4cm). Sie ist so eine grafische Repräsentation bzw. eine Annäherung der potentiellen Gefahrenlage bei Starkregen. Die Begründungen für diese Klassifizierung können dem Leitfaden für Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg. Anhang 6, wie folgt entnommen werden: Mäßige Gefahr bei > 5 cm Wassertiefe, da prinzipiell eine Gefährdung für den Menschen besteht sobald der Boden nicht mehr sichtbar ist (zum Beispiel durch Kanaldeckel) Bis 40 cm Wassertiefe besteht eine mäßige Gefahr für Kinder unabhängig der Fließgeschwindigkeit (Cox et al. 2010), für Kleinkinder droht Ertrinkungsgefahr Fließgeschwindigkeiten von > 0.5 m/s: Gefahr für Leib und Leben beim Versuch, sich durch den Abflussstrom zu bewegen (LUBW 2019) Ab 40 cm Wassertiefe schwimmen mittelgroße PKW auf (Ball et al. 2019, Shand et al. 2011) Bei < 10 cm Wassertiefe: o Überflutung und Wassereintritt durch ebenerdige Kellerfenster oder ebenerdige Lichtschächte von Kellerfenstern o Wassereintritt in tieferliegende Gebäudeteile, z. B. (Tief-) Garageneinfahrten o Wassereintritt durch ebenerdige Türen mit möglicher Schädigung von Inventar Weiterhin wurde eine Risikokarte erstellt. Diese resultiert aus einer Verschneidung der Landnutzungsdaten mit der Überschwemmungsausdehnung (ab einer Wassertiefe über 4cm). Hierbei wurde das Risiko jedoch nicht anhand von Faktoren wie Exposition, Resilienz oder Vulnerabilität klassifiziert. Aus Gründen einer bestmöglichen Kohärenz wurde die Risikodarstellung an die Darstellung aus den Hochwasserrisikokarten angelehnt. Die Rohdaten können beim Wasserwirtschaftsamt unter flashfloods@eau.etat.lu angefragt werden. Abbildung 5: Matrix der flächendeckenden Gefährdungsklassifizierung. Angelehnt an LUBW (2019): Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg. Anhang 6 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 139 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Erkennen 15 von 62 Der erste Schritt bei der Aufstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts ist demnach der Blick auf die nationalen Starkregengefahren und –risikokarten. Mit dieser Hilfe kann eingeschätzt (siehe Erkennen und Bewerten) werden, wo während oder nach einem Starkregen sich Fließwege bilden bzw. sich Oberflächenabfluss sammelt und es zu Überschwemmungen kommen könnte. Das Wasserwirtschaftsamt stellt damit eine wichtige Grundlage für die Gefährdungsanalyse durch Starkregen bereit. Abbildung 6: Auszug der Starkregenkarte für Düdelingen und das Stellwerk Bettembourg. Beregnungszeit: 1 Stunde (+ 4 Stunden Nachlaufzeit). Wiederkehrintervall: 100-Jährlich JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 140 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Bewerten 16 von 62 4.2 Bewerten Die Risikobewertung stellt den nächsten Teil innerhalb des Risikomanagement kreislaufs dar und beinhaltet die quantitative oder qualitative Evaluierung der Bedeutung eines Risikos. Die Risikobewertung besteht nach der Identifizierung aus zwei Schritten, nämlich der Risikoabschätzung und der Risikobewertung. Die Risikoeinschätzung beinhaltet die Größen-/Häufigkeitsbeziehungen und wirtschaftliche Kosten der Gefahr. Darüber hinaus besteht die Risikobewertung aus den sozialen Folgen des abgeleiteten Risikos. 4.2.1 Luxemburger Bemessungsregen (LuxBeRe) Da es in Luxemburg bis 2020 eines eigenen Bemessungsregendatensatzes fehlte, mussten bei der Dimensionierung von Anlagen zur Regenwassersammlung und ableitung bisweilen teilweise starke Annahmen und Vereinfachungen gemacht werden. So wurden Werte aus naheliegenden KOSTRA-Kacheln des DWD mit Umrechnungsfaktoren nach Luxemburg übertragen. Die Unsicherheiten durch diese pragmatischen Vereinfachungen in den Bemessungsgrundlagen führen potentiell zu Unschärfe bei Projektierungen. Aus diesem Grund hat das Wasserwirtschaftsamt eine Studie zur statistischen Auswertung der Niederschlagsdaten Luxemburgs durchführen lassen, die zu einem einheitlichen Bemessungsregen für viele Dauerstufen und Jährlichkeiten geführt hat. Für die Auswertung der Niederschläge sind die Zeitreihen von 105 Messstellen von sieben Datengeber sowie angeeichte RADOLAN Datensätze mit eingeflossen. Das für die Regionalisierung zugrunde gelegte Zielgitter hat eine Maschenweite von 1x1 Kilometer. Hierauf wurde ein Bemessungsregen für die Dauerstufen D=5 min, 10 min, 15 min, 20 min, 30 min, 45min, 1 h, 2 h, 3 h, 4 h, 6 h, 9 h, 12 h, 18 h, 1 d, 2 d und 3 d, und die Jährlichkeiten T=1, 2, 3,5, 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 abgeleitet. Interessant hierbei ist, dass auch andere Analysen zur Herleitung von Formparametern und/oder erklärenden Variablen in diesem Projekt ergeben haben, dass es für kurze Dauerstufen keinen Zusammenhang zwischen Topografie und Niederschlag gibt. Erkennen Bewerten HandelnMessen Verstehen Abbildung 7: Regionalisierte Niederschläge für Dauerstufe 5min Abbildung 8: Maxima nach Geländehöhe. Quelle: Willems, 2020 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 141 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Bewerten 17 von 62 So zeigt zum Beispiel Abbildung 8, dass hier keine Abhängigkeit der Niederschlagsmaxima von der Geländehöhe erkennbar ist. Wäre hier eine Abhängigkeit der Niederschlagsmaxima von der Geländehöhe erkennbar, wären topografisch tiefer liegende Stationen links des Mittelwerts, höher liegende Stationen rechts der roten Linie. Einen orografischen Effekt wurde erst ab längeren Dauerstufen deutlicher. Dies zeigt, dass hauptsächlich das Abflussgeschehen lokal vorhergesagt werden kann, intensive Niederschläge jedoch keinen orografischen Zusammenhang haben. Anders jedoch zeigt sich dies in der Saisonalität. Während hier die kurzen Dauerstufen deutliche höhere Höchstwerte im Sommer haben als im Winter, ist dieser Effekt nicht mehr bei längeren Dauerstufen zu erkennen. 4.2.2 Gefährdungsbeurteilung und Risikoeinschätzung Die Gefahr ist ein unausweichlicher Bestandteil des Lebens. Gefahr wird definiert als "ein potenziell schädliches physikalisches Ereignis, Phänomen oder menschliche Aktivität, das den Verlust von Leben oder Verletzungen, Sachschäden, soziale und wirtschaftliche Störungen oder eine Schädigung der Umwelt verursachen kann" (UN/ISDR, 2005). Zu den Gefahren können Zustände gehören die zukünftige Bedrohungen darstellen und unterschiedliche Ursprünge haben können oder aber auch durch menschliche Prozesse verursacht werden. Risiko ist das Produkt aus der Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer natürlichen (geologischen, hydrometeorologischen und biologischen) oder anthropogenen (umwelt-destruktive und technologische) Gefahr und der Vulnerabilität oder Verwundbarkeit betrachtet. Vulnerabilität wird definiert als "die Bedingungen, die durch physische, soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Faktoren oder Prozesse bestimmt werden und die die Anfälligkeit einer Gemeinschaft gegenüber den Auswirkungen von Gefahren erhöhen" (UN/ISDR, 2005). Das Konzept der Vulnerabilität zeigt wie Risiko und Gefahr auf einen potentiellen zukünftigen Zustand hin. Die meisten Ansätze zur Verringerung der Vulnerabilität auf Systemebene können entweder als Ausdruck der Resilienz, der Wiederherstellung oder der Zuverlässigkeit betrachtet werden. Im Gegensatz zu Gefahr und Risiko handelt es sich bei einer Katastrophe nicht um eine potentielle Bedrohung, sondern um ein tatsächliches Ereignis, so dass eine Katastrophe als "die Verwirklichung der Gefahr" definiert werden kann. Eine detailliertere Definition von Katastrophen ist "ein zeitlich und räumlich konzentriertes Ereignis, bei dem eine Gemeinschaft eine ernste Gefahr und eine Unterbrechung ihrer wesentlichen Funktionen erlebt, begleitet von weitreichenden Verlusten an Menschen, Material oder Umwelt, die oft die Fähigkeit der Gemeinschaft übersteigen, ohne Hilfe von außen zurechtzukommen" (UN/ISDR, 2005). Resilienz wird definiert als "die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder Gesellschaft, die potenziell Gefahren ausgesetzt ist, sich anzupassen, indem sie Widerstand leistet oder sich verändert, um ein akzeptables Funktions- und Strukturniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies wird durch den Grad bestimmt, in dem das Sozialsystem in der Lage ist, sich selbst zu organisieren, um diese Fähigkeit zu erhöhen, aus vergangenen Katastrophen für einen besseren Schutz in der Zukunft zu lernen und die Maßnahmen zur Risikominderung zu verbessern" (UN/ISDR, 2005). Die Zuverlässigkeit hingegen spiegelt die Häufigkeit wider, mit der Schutzvorrichtungen gegen Gefahren schützen und standhalten (UN/ISDR, 2005). Ein 100-prozentiger zuverlässiger Schutz vor Starkregenereignissen ist nicht möglich. Diese Ereignisse sind nicht nur von kurzer Dauer und kleinräumig, sondern sind auch überall und nicht wie bei klassischem Hochwasser im Risiko = Gefahr x Vulnerabilität Vulnerabilität = Exposition x Resilienz Resilienz = Widerstandskraft x Wiederherstellung Abbildung 9: Verteilung der monatlichen 5 Minutenmaxima nach Monaten. Quelle: Willems, 2020 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 142 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Bewerten 18 von 62 Umland eines Flusses zu vermuten. Dies hat Auswirkungen auf die Herangehensweise an diese Problematik: es müssen Schutzziele definiert werden. So ist es zum Beispiel nicht möglich, jeden Regenwasserkanal so zu dimensionieren, dass ein Starkregenhochwasser gefahrenlos aus der Risikozone abgeleitet werden könnte. Durch geeignete Maßnahmen kann jedoch das Schadenspotential und das Gefährdungspotential verringert werden. Im Starkregenrisiko muss daher ein Paradigmenwechsel erfolgen, von öffentlichen Schutzversprechen zu bewusstem Umgang mit Risiko, Gefahr und Vulnerabilität. Da technische Maßnahmen nicht unlimitiert zur Reduzierung von Starkregenrisiko beitragen können, wird Starkregenrisikomanagement zur gemeinsamen, gesellschaftlichen Anstrengung. Indirekte Maßnahmen des Risikomanagements müssen aktiviert werden, um trotz der besonderen Stärke dieser Ereignisse bestmöglich vorbereitet zu sein. Bis vor kurzem lag der Schwerpunkt auf der Frage, ob die technischen Strukturen jetzt durch vorausschauende und vorsorgliche Maßnahmen zur Risikominderung gestärkt werden müssen. Jeder einzelne kann jedoch bereits mit kleinen Maßnahmen eine Verringerung der potenziellen Gefahr und der eigenen Verwundbarkeit erreichen und somit das Risiko verringern. Gerade dieses risikominimierende Denken erfordert eine Betreuung in den Kommunen, aber auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Verwaltungen und eine bewusst undramatische und aufgeklärte Auseinandersetzung mit dem Thema Risiko durch Umweltgefahren. Grundsätzlich sollen daher 3 Fragen beantwortet werden: Was kann passieren? o Welche Gefahren drohen bei Starkregen? o Welche Fließwege entstehen? Wo kommt es zu Überschwemmungen? o Welches Schadenspotential besteht? Was darf passieren? o Wo kann das Wasser schadlos abgeführt werden? o Welches Schutzziel ist vertretbar? o Wie geht man mit dem Restrisiko um? Was ist die beste (zielführendste) Kombination an Maßnahmen im Einzugsgebiet (von der Hochebene zur Senke)? o Welche Potentiale zur Problemlösung bestehen? o Wie können wir das Schutzdefizit zielführend und nachhaltig beheben? Diese drei Fragen aus Risikoanalyse, Risikobewertung und Maßnahmen bilden somit das Grundgerüst der Bewertung aus der Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiko in Luxemburg. Erkennen Bewerten Handeln Was kann passieren? Was darf passieren? Was ist zu tun? Abbildung 10: Aus der Risikotheorie entsteht ein Handlungskonzept angelehnt an: (Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT, 2021) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 143 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 19 von 62 4.3 Handeln Nachdem der Handlungsbedarf mit den zur Verfügung stehenden Werkzeugen nun erkannt worden ist und eine erste Bewertung des Risikos, Hotspots, Defizite und Potentiale aufgedeckt wurde, startet die Entwicklung des kommunalen Maßnahmenkonzepts. In einem integralen, kommunalen Maßnahmenkonzept soll nun ein koordiniertes Paket an aufeinander abgestimmte Maßnahmen für jede Gemeinde erstellt werden. „Koordiniert“ und „aufeinander abgestimmt“ bedeutet, dass auch die Zusammensetzung des Maßnahmenpakets auf positive oder negative Wechselwirkungen der Maßnahmen untersucht werden soll. Es muss jeweils die effektivste Maßnahmenkombination im Sinne von ökologischer, ökonomischen und sozialer zielführender und langfristiger Planung gesucht werden. Speziell bei Starkregen können Maßnahmen die Einen schützen und gleichzeitig verheerende Auswirkungen auf Hab und Gut von Anderen haben. Die geringen Wiederkehrzeiten und die kleinen räumlichen Ausdehnungen der Ereignisse erfordern unbedingt zielführende (No-Regret-) Maßnahmen um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Diese koordinative Aufgabe ist äußerst komplex und bedarf einem Paradigmenwechsel: weg vom schnellen Betätigungsdrang zu einer interdisziplinären und zukunftsweisenden langfristigen Planung. Der konventionelle Wasserbau begründete bis vor Einführung der Wasserrahmenrichtlinie Eingriffe im Wesentlichen mit technischem Hochwasserschutz, der Landgewinnung, Wasserkraft, Bewässerung und der Schifffahrt und so war die Wasserwirtschaft lange Zeit rein Utilitaristisch. Mit diesen altmodischen Paradigmen kämpfen europäische Flussgebiets- und Hochwasserrisikomanager bis heute. Dabei waren die Situationen auch beim Hochwasserschutz im technokratischen Zeitalter nicht besser. Lange Zeit wurde Hochwasserschutz ausschließlich mit technischen Maßnahmen sehr oft durch Abflussbeschleunigung bewältigt. Diese führten jedoch jeweils beim Unterlieger zu steigenden Hochwässern und Abbildung 11: Historisches Bild zeigt veraltete Wasserwirtschaftspraktiken: Entwässerung, Regulierung, Drainage. Quelle: (Grambow, 2013) Nachhaltige Entwicklung wurde schon 1987 von der World Commission on Environment and Development definiert: “Eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“ (Brundtland Commission, 1987) Erkennen Bewerten HandelnMessen Verstehen JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 144 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 20 von 62 begründeten damit einen Teufelskreis. Mit Schutzwasserbau wurden Sicherheiten geschaffen, die wiederum zu einem Anwachsen des Schadenspotentials durch falsche Schutzversprechen führten. In Kombination mit parallel betriebener Landgewinnung zur intensiv nutzbaren Agrarflächen in ehemals Retentions- und Feuchtgebieten wurde die Situation zudem verschärft. Dieses globale Muster ist auch heute leider noch allgegenwärtig und Bestandteil vieler Diskussionen. Dies obwohl die so geschaffenen Risiken zu enormen Schadenssummen und zu einer Schwächung der Resilienz unserer Gesellschaft führt. Eine ökonomische und ökologische (manchmal auch kultursoziale) Evaluation wird trotzdem immer noch als bremsenden Prozess missverstanden. Sie müsste jedoch als zukunftsgerichtete Planung gesehen werden, welche die Umsetzung durch Einbeziehung der Interessensvertreter und Kommunikation möglichst langfristig validiert. Schlussendlich geht es jedoch in jedem Fall um die Antwort auf die Frage: Was macht ein Starkregenrisikomanagementprojekt erfolgreich und wie kann ich mich der Antwort auf diese Frage annähern? (Grambow, 2013). Die Entwicklung eines integralen, kommunalen Maßnahmenkonzepts soll daher auch nicht einfach nur ein Sammelsurium von Maßnahmen sein. Sämtliche komplexe Wechselwirkungen im System eines Einzugsgebiets müssen beim Vorschlag von Maßnahmen evaluiert werden. Dies ist jedoch, aus Zeit- und Kostengründen nur begrenzt umsetzbar und fordert daher, dass möglichst alle Interessen aller Beteiligten und Betroffenen kommuniziert und integriert werden. In dem Sinn bedarf es einem starken Aufwand in der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Förderung des gegenseitigen Verständnisses, was durchaus zeitaufwendig werden kann. Dies gewährleistet jedoch auch die Qualität des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts bzw. der daraus hervorgehenden Maßnahmen. Im Folgenden werden zuerst mögliche Handlungsfelder aufgezeigt bevor die Arbeitsschritte für kommunale Maßnahmenkonzepte beispielhaft dargelegt werden. Ökonomie Gesellschaft Umwelt Nachhaltige Entwicklung Risikosituation Rahmen bedingungen guter ökologischer Zustand Maßnahmen konzept Abbildung 12: Aus Nachhaltigkeitstheorie wird integrales Maßnahmenkonzept JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 145 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 21 von 62 4.3.1 Integrale Maßnahmenkonzepte auf kommunaler Ebene Im Bereich der Entwicklung der kommunalen Maßnahmenkonzepte und der Umsetzung der lokalen Maßnahmen fällt die Schlüsselrolle auf die Gemeindeverwaltungen. In den Bereichen Vorsorge, Bewältigung und Wiederaufbau sind die Gemeindeverwaltungen Wissensträger, haben die lokalspezifische Kenntnis und organisieren Teile des Krisenmanagements im Ereignisfall. Die konkrete Beschäftigung vor Ort mit Starkregen sowie die Erstellung von Maßnahmenkonzepten ist daher Aufgabe der Gemeindeverwaltungen. Dies passiert jedoch mit der bestmöglichen Unterstützung des Wasserwirtschaftsamts insbesondere in Bezug auf die fachlichen Grundlagen und der Erarbeitung grundlegender Maßnahmenoptionen. Ein integrales Maßnahmenkonzept stellt hohe Anforderungen an das beauftragte Ingenieurbüro, da es in der Regel große Teile einer Gemeindebevölkerung betrifft und eine interdisziplinäre Aufgabe darstellt, welche einen intensiven Austausch zwischen den beteiligten Akteuren sowie eine Koordination der zu treffenden Maßnahmen erfordert. Nachhaltige Lösungen sind ein permanenter Abwägungsprozess zwischen verschiedenen Belangen. Zudem müssen in der Bestandsaufnahme die schrittweise Aufarbeitung der komplizierten Sachverhalten und in der Projektplanung sämtliche Auswirkung und Inhalte so transparent wie möglich für alle Beteiligten und Betroffenen dargelegt werden (Grambow, 2013). Daher ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Koproduktion des Wissens notwendig um das Ziel der Integration zu erreichen. In Abbildung 13 werden die einzelnen Bereiche aus Ökologie, Risikomanagement und Rahmenbedingungen , sowie Bearbeitungsschritte in der Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts schematisch dargestellt. Im folgenden Kapitel wird auf die Punkte nochmal detaillierter eingegangen. Abbildung 13: Fachlich und zeitliche Komponente eines kommunalen Maßnahmenkonzepts. Adaptiert nach: (Ministerium für ein lebenswertes Österreich, 2017) JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 146 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 22 von 62 Bearbeitungsschritte auf dem Weg zum kommunalen Maßnahmenkonzept Die Bearbeitungsschritte zur Erstellung von kommunalen Maßnahmenkombinationen werden in charakteristische Teilaufgaben untergliedert, die im Folgenden näher erläutert werden. Die Module sind in Abbildung 14 überblicksartig dargestellt. Bestandsaufnahme Synthese aller zur Verfügung stehender Informationen und Analyse spezifischer Bedingungen Problembeschreibung Ermittlung der Vulnerabilität Ermittlung der Rahmenbedingungen Ermittlung der Anforderungen an die Gewässerökologie Ermitteln und Festlegen der Ziele (Optional) Erweiterte hydraulische Gefährungsanalyse Erstellung von hochaufgelösten (<2x2m) Starkregengefahrenkarten unter Anwendung eines hydrodynamischen Simulationsmodells Hydologie & Hydraulik Durchlässe Vermessung Alternativensuche & Bewertung der (Aus-) Wirkung Maßnahmenformulierungen, Erfassung aller möglicher Handlungsalternativen, Reduktion der Handlungsalternativen durch Bewertung von Wirkung, Kosten-Nutzen und Naturverträglichkeit Nutzen-Aufwand Wirksamkeit-Kosten Wartungsaufwand Ökologische Aspekte Gestalterische Aspekte (bzw. Raum-und Landschaftsplanerische Aspekte) Flächenverfügbarkeit (Optional) Ableitung von Sofortmaßnahmen Einfache und kostengünstige "NoRegret"-Maßnahmen, welche das Starkregenrisiko deutlich verringern, ohne neue Risikosituationen zu schaffen und ohne die Natur zu schädigen, können in Absprache mit der AGE schneller umgesetzt werden. Win-Win und NoRegret Maßnahmen Dreidimensionale Rechen Einlaufbauwerke optimieren Maßnahmenkonzept Ableitung eines integralen Maßnahmenkonzepts zur Erreichung der definierten Ziele. Entwicklung des Maßnahmenkonzepts. Zusammentragen von Maßnahmenkombination Priorisierung der Umsetzung & Zeitplan Abbildung 14: Module eines kommunalen Maßnahmenkonzepts – geordnet nach Bearbeitungsschritten. Adaptiert an Quelle: (Ministerium für ein lebenswertes Österreich, 2017) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 147 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 23 von 62 Bestandsaufnahme Zur Lösung der Problemstellung müssen alle relevanten Rahmenbedingungen in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Als Synthese aller zur Verfügung stehender Informationen sollen sich in dessen Analyse, die einzugsgebietsspezifischen Bedingungen herauskristallisieren. Einzugsgebietsspezifische Starkregen/Sturzflutproblematik, Rahmenbedingungen, Anforderungen an die Gewässerökologie und Zielvorgaben bilden die Grundlage für die Erfassung aller Maßnahmenalternativen. Zur Problemanalyse gilt die Feststellung der Starkregenproblematik. Im Grunde geht es hier um die grundlegenden hydrologisch und hydraulisch relevanten örtlichen Gegebenheiten die aus einem gewissen Starkregen eine Sturzflut entstehen lassen: Hydrologie, Ökologie, Exposition, Entwässerungsplan usw. Ähnlich der Starkregenrisikomanagement Strategie geht es hier um das Erkennen und das Bewerten des Risikos, jedoch auf kommunaler Ebene. Dies kann anhand von verschiedenen Detailgraden passieren: Anhand von einfacheren topografischen Fließwegeanalysen oder aufwändigeren hydraulischen Gefährdungsanalysen (siehe Abbildung 14 Optionale hydraulische Gefährdungsanalyse). Zudem gehört zur Beschreibung der IST-Situation auch eine Beschreibung der Vulnerabilität (Exposition und/oder Widerstandskraft) der gefährdeten Infrastruktur. Im Schritt der Synthese aller Rahmenbedingungen sollen sämtliche Daten beschaffen werden, die für die integrale Beschreibung des einzugsgebietsspezifischen Starkregenrisikos und der wasserwirtschaftlichen Entwicklung benötigt werden. Dementsprechend können die Quellen und Pfade der Gefahr sowie die Rezeptoren und Konsequenzen auch anhand einer „Source – Paths – Receptor – Consequenz“ – Analyse identifiziert werden, wie im Interreg-Projekt „Rainman“ empfohlen (Rainman-Project - Interreg, 2021). Der letzte Teil der Bestandsaufnahme definiert das Entwicklungsziel. Die Bestandsaufnahme definiert den Status Quo-Zustand der Situation. Anhand von Gesprächen mit den Beteiligten und Betroffenen, sowie Interessensvertretern soll die Zielvorstellung entwickelt werden, wodurch das Defizit im Vergleich zur IST— Situation deutlich wird. Dieser Prozess soll auch dazu führen, dass eine Sensibilisierung stattfindet, da nur durch das aktive Gespräch mit den Interessensvertretern die Problemanalyse und die Zielvorstellungen der Betroffenen zusammengetragen werden kann. Sind nun die Risikobereiche identifiziert worden wird anhand dessen in Kombination mit den Rahmenbedingungen und ökologischen Entwicklungszielen, das Schutzziel und akzeptable Restrisiko definiert, um sämtliche Erfassungsaufgaben zu lösen. Die tatsächlich optimale Lösung lässt sich logischerweise nur dann finden, wenn sie auch erfasst worden ist. Dementsprechend wird das Denken in Alternativen unter Beteiligung der Öffentlichkeit zwingende Voraussetzung für die Erstellung von effizienten Maßnahmenkonzepten. Optionale hydraulische Gefährdungsanalyse Die hydraulische Gefährdungsanalyse kann sich durch verschieden aufwändige methodische Ansätze ergeben. Die Gemeinde steht nun vor der Frage, wie detailliert die Betrachtung durchgeführt werden soll. Neben den in den Außengebietsentwässerungsplänen etablierten hydraulischen Berechnungen und der zur Verfügung gestellten nationalen Starkregenkarte können rein topografische Untersuchungen von Fließwegen und Senken auf Basis der zur Verfügung gestellten hochaufgelösten digitalen Geländemodellen erfolgen. Alternativensuche & Wirkungsprognose Durch eine Alternativensuche gefolgt von einer Wirkungsprognose, soll nun nach den geeignetsten Verbesserungen der Starkregenrisikosituation gesucht werden. In diesem Schritt sollen nun sämtliche erdenkliche Alternativen aufgelistet werden. Diese Liste soll dann anhand von Expertenwissen und Entscheidungshilfen, argumentativ und transparent reduziert werden. In diesem Schritt geht es um einen im nachhaltigen Fließgewässermanagement sehr wichtigen, jedoch in Luxemburg noch sehr wenig angewandten Prozess, dem Auflisten von allen Alternativen und dem Herausfiltern der zielführendsten Maßnahmenkombination. Wie in folgenden Kapiteln noch detailliert erklärt wird, sollen hier Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit Einzug in die Konzepte erhalten und Ideen auf diese Prinzipien geprüft werden. Bei der Entwicklung der besten Maßnahmenkombination müssen die ortsspezifischen Randbedingungen beachtet werden. Eine grobe hydraulische und ökologische Wirkungsanalyse soll letztendlich eine langfristig zielführende und akzeptierte Lösung der Starkregenproblematik geben. Einfache und verständliche/transparente Entscheidungshilfen sollen die langfristig zielführendste Maßnahmenkombination validieren (siehe Kapitel Entscheidungshilfen). Neben den physischen Wirkungsweisen der Maßnahmen (Reduzierung des Abflusses) müssen auch, darauf aufbauend, ökonomische und ökologische Folgewirkungen JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 148 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 24 von 62 (z.B. Folgeschäden an Infrastruktur durch Überlauf, Unterhaltungskosten oder an Ökosystemen durch Zerstörung von Habitat) abgeschätzt werden. Es erfolgt die Reduktion auf die besten (zielführendste) Maßnahmenkombination. Entscheidungshilfen Durch diese Herangehensweise entsteht die Herausforderung, unter Unsicherheit die optimalste Maßnahme zur Starkregenrisikominimierung zu wählen. Zudem gibt es die oben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen zu ökologischen Anforderungen sowie dem Verbot einer Verschlechterung der Hochwassersituation bzw. den Anforderungen aus dem Code civil. Angesichts dessen stehen die Entscheidungsträger bei der Auswahl der Maßnahmen vor vielen Fragen: Welche Maßnahme ist ökonomisch und ökologisch am verträglichsten? Welche Maßnahmenkombination ist am zielführendsten? Mit welcher Priorität sind diese Maßnahmen umzusetzen? Für eine detaillierte Analyse dieser Fragen stehen den Gemeinden jedoch oft nicht die zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung. Daher soll mit geringem Aufwand und mit den zur Verfügung stehenden Informationen und Daten eine transparente (Unsicherheiten in den Daten werden dabei offengelegt) Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Um diese komplizierte und komplexe interdisziplinäre Untersuchungen zu vereinfachen, kann man sich der zweckmäßigen und vorübergehenden Vereinfachung bedienen. Einfache Entscheidungshilfen helfen vorläufig, sich auf für wichtig erklärte Parameter zu beschränken. So muss zum Beispiel immer untersucht werden, ob die Kombination aus Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos auch ökologisch die beste Variante (zumindest keine Verschlechterung) darstellt. Auch wenn dies auf den ersten Blick schwierig erscheint, gibt es Hilfsdokumente um die Auswirkungen anzunehmen4. Weiterhin übersteigen die Unsicherheiten der negativen Auswirkungen durch den Klimawandel wahrscheinlich unsere bisherigen Routinen, Bemessungsgrundlagen und Planungsarten, so dass eine grundsätzliche Stärkung der ökologischen Widerstandskraft eines Flusssystems notwendig wird. Es empfiehlt sich daher immer ausreichend ökologische Mitigationsmaßnahmen (d.h. Maßnahmen um potentielle negative Auswirkungen gezielt abzuschwächen), im Hinblick auf ausreichend Klimawandelresilienz, in die Planung mit einzubeziehen. So kann zum Beispiel eine simple Matrix mit drei Farben dabei helfen das Schutzpotential den ökologischen Auswirkungen gegenüberzustellen und die Maßnahmenmöglichkeiten dementsprechend zu visualisieren und zu bewerten. Im grünen Bereich befinden wir uns bei den Win-Win oder No-Regret Maßnahmen. Im gelben Bereich wären auf den negativen Impakt zugeschnittene Mitigationsmaßnahmen vorzusehen. Maßnahmen im roten Bereich sind nicht zulässig. Es können jedoch Ausnahmen erlaubt werden. In dem Fall muss die Analyse ergeben, dass dies die einzige Möglichkeit zum Schutz ist, das Risiko zu hoch ist und nicht hingenommen werden kann und eine Kosten-Nutzen-Analyse eindeutig effizient ausfällt. In dem Falle müssten zudem sämtliche möglichen Mitigationsmaßnahmen getroffen werden. 4 Siehe hierzu (CIS working group ECOSTAT, 2020; JASPERS Networking and Competence Centre, 2018) „PLANUNG, DIE S I CH I HRER GRENZE N BEWU S ST I ST , D A S NICHT PLANBARE AL S E INE ST RU KTURELLE GEGEBE NHEIT AK ZEPT IE RT UND DEME NTSPRE CHEND NAC H E I NEM ANDERE N U MG A NG D AMI T SUC HT“ (Böhl e, P fe i f f er , & Sevs ay Teg et hof f , 20 04) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 149 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 25 von 62 Po te nt ia l d as R isi ko zu v er rin ge rn Ni ed rig M itt el H oc h Niedrig Mittel Hoch Negative Auswirkungen auf das Erreichen des guten ökologischen Zustands Maßnahmenkonzept Anhand der resultierenden Maßnahmenkombination mit transparenten und nachvollziehbaren Ergebnissen profitiert nicht nur der Planungsträger durch eine priorisierte Umsetzungsstrategie zum Erreichen der Schutzziele, sondern auch das für das Erarbeiten von Stellungnahmen zu Maßnahmensubventionierungsanträgen und genehmigungsrechtlicher Bestimmungen verantwortliche Wasserwirtschaftsamt. Neben der Gewährleistung der Überprüfungsmöglichkeit und der Hilfe bei planungsrechtlichen Abwägungen bis zum Vorsorgeprinzip sollte die Erstellung von integralen Starkregenrisikomanagementkonzepten zu einer Verbesserung der Umsetzungsfähigkeit führen. Trotz all diesen Vorzügen, sowie Förderungen bis zu 100%, findet eine solche Konzepterstellung derzeit nur zögerlich Eingang in die luxemburgische Praxis und Starkregenrisikomanagement wird oft nur kurzsichtig auf „Krisenbasis“ angegangen. Priorisierung der Umsetzung Damit auch die Umsetzung der im Rahmen des kommunalen Starkregenkonzeptes entwickelten Maßnahmenliste zielgerichtet verläuft, erfordert das Konzept eine geeignete zeitliche Priorisierung. Sie soll den Aufwand für die Umsetzung der Maßnahmen dem Nutzen gegenüberstellen. Die Gemeinden können hierdurch transparent abwägen, welche Maßnahmen warum priorisiert werden und gegebenenfalls dementsprechend in den Haushaltsplanungen vorsehen. Zudem empfiehlt sich zusätzlich zu den entwickelten Maßnahmen „Sofortmaßnahmen“ vorzusehen, die zum Beispiel im Rahmen einer Ortsbegehung mit dem Wasserwirtschaftsamt identifiziert wurden. Auch wenn der Aufwand sich oft nur sehr ungenau beziffern lässt, hilft es schon sehr, mit einer Annahme in zum Beispiel 3 Klassen zu kategorisieren (z.B. von „in kurzer Zeit erledigt“ – Klasse 1 bis „sehr hoher Aufwand“ – Klasse 3). Weiterhin könnte auch eine Nutzen-Aufwand-Matrix (siehe Abbildung 15) erstellt werden. Dem Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt und weitere Kriterien die zur Priorisierung dienen könnten, könnten unter anderem folgende sein: Wirksamkeit Kosten Umsetzungsaufwand Wartungsaufwand Ökologische Aspekte Abbildung 15: Beispiel einer vereinfachten Entscheidungsmatrix “ES I ST NIC HT GE NUG Z U WI SSEN, MAN MU SS AUCH ANWE ND EN; E S I ST NICHT GENU G ZU WOLLE N, MAN MU SS AU CH TU N. ” ( JOH ANN WOLFG ANG VON GOETHE) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 150 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 26 von 62 Gestalterische Aspekte (bzw. Raum-und Landschaftsplanerische Aspekte) Flächenverfügbarkeit Hier ist wichtig zu verstehen, dass auch die Integration nicht unendlich fortgeführt werden kann und nicht alles mit allem verglichen und in Relation gesetzt werden kann. Es ist jedoch wichtig, die Entscheidungsprozesse anhand dieser einfachen, bildlichen Darstellung transparent darzulegen. Die Kriterien hängen von den Prioritäten der Gemeindeverwaltung ab und sollten mit dem Wasserwirtschaftsamt (bzw. den Wasser- und Risikomanagementplänen) abgestimmt sein. „Safe development paradox“ oder der „Levee effect“ Nach der Umsetzung von Maßnahmen besteht die Gefahr, dass sich in der anliegenden Bevölkerung ein „falsches Schutzgefühl“ einsetzt. Auch „safe-development paradox“ oder „levee effect“ genannt, beschreibt das Phänomen, dass die Anwesenheit von strukturellen Schutzmaßnahmen die Ausdehnung von Siedlungs- und Industriegebieten in Risikogebieten fördert und dies zu katastrophalen Folgen führen kann, wenn ein Ereignis eintritt, das durch eine Wiederkehrperiode gekennzeichnet ist, die höher ist als der Bemessungswert auf die die strukturelle Schutzmaßnahme dimensioniert wurde (Ridolfi, et al., 2019). Um dem entgegenzuwirken, müssen, nach der Umsetzung der Maßnahmen, weiterhin folgende Prinzipien gewährleistet werden: • Neue Risiken sollen vermieden werden, z.B. soll die Schaffung neuer Expositionen vermieden werden; • Instandhaltungs-und Pflegekonzepte für umgesetzte Maßnahmen müssen respektiert werden, Zuständigkeiten müssen klar definiert werden; • Existierende Risiken sollen weiterhin reduziert werden; • Die Widerstandskraft soll weiterhin gestärkt werden. Die Bemühung zur Sensibilisierung vor Gefahrensituationen muss weiterhin aufrecht gehalten werden. Die Seltenheit und Unvorhersehbarkeit, sowie ihre potentiell großen Auswirkungen stellen hohe Anforderungen an den Kommunikationsaufwand. Gleichermaßen muss auch immer klargestellt werden, dass das Schutzniveau nie 100% erreichen wird, dass es trotz allen Maßnahmen noch zu Überschwemmungen kommen kann und, dass das Schutzniveau nur wenig durch oft sehr teure Maßnahmen gesteigert werden könnte. Diese Kommunikationsaufgabe ist ohne Fertigstellung fortwährend. Sie bedarf eines wiederkehrenden zyklischen Aufwands um die Erinnerung, zum Beispiel durch Informationsmaterial, an vergangene Ereignisse und die Sensibilisierung für die bestehende Gefahrensituation stets aufrecht zu erhalten. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 151 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 27 von 62 Förderungen Grundsätzlich kann die Erarbeitung eines integralen kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts durch ein Ingenieurbüro bis zu 100% vom Staat über den „Fonds pour la gestion de l’eau“ gefördert werden. Die hieraus herausgehenden Maßnahmen sind bis zu 90% subventionierbar, wobei Objektschutz gedeckelt zu 75% gefördert wird. Hierbei gilt immer das Grundprinzip einer möglichst zielführenden Förderung5. Aus der EU Wasserrahmenrichtlinie, Richtlinien zu Biotopschutz, Erneuerbare Energien oder gemeinsame Agrarpolitik ergeben sich natürliche Spannungsfelder. Das heißt, wenn sämtliche Spannungsfelder in die Konzepte eingearbeitet und die Maßnahmen daraufhin evaluiert wurden, werden die herausgearbeiteten Maßnahmen mit dem höchstmöglichen Prozentsatz subventioniert. Dies um zu gewährleisten, dass die, an die wasserrahmenrechtliche Gesetzgebung gebundenen, hydromorphologischen Anforderungen zur Verbesserung der Fließgewässerqualität, (Erreichen des guten ökologischen Zustands, Verschlechterungsverbot, Verursacherprinzip) respektiert werden. Folgende Leitlinien sollen hierbei stets evaluiert werden6 : Passive (nicht-bauliche) Maßnahmen vor aktiven (baulichen) Maßnahmen Maßnahmen im Einzugsgebiet vor Maßnahmen entlang/im Gewässer Natürliche Retention vor linearen, strukturellen Maßnahmen Natürliche/ökologische Baumethoden vor technischem Bau Es bleibt zu beachten, dass es eine der zentralen Aufgaben der Wasserverwaltung ist den Ausgleich zwischen Nutzungsansprüchen, Nachfragen und dem langfristigen Dargebot der Ressource Wasser sicherzustellen. Dieses Ziel muss natürlich auch unter Berücksichtigung von Klimawandel und Landnutzungsänderungen erreicht werden können. So sind zum derzeitigen Stand (Oktober 2022) in sieben Gemeinden die Konzepte abgeschlossen und die Maßnahmen in Umsetzung und in 26 Gemeinden werden derzeit Starkregenrisikomanagementkonzepte erstellt. Viele weitere Gemeinden sind zudem in der Beauftragungsphase zum Erstellen von Starkregenrisikomanagementkonzepten. 5Siehe hierzu (Neuhold, 2016) 6 in Anlehnung an (Ministerium für ein lebenswertes Österreich, 2017) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 152 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 28 von 62 4.3.2 Handlungsfelder und Maßnahmen zur Prävention Das folgende Kapitel soll eine Übersicht der Handlungsfelder geben, die auf kommunaler und privater Ebene dafür geeignet sind, dem möglichen Schadenspotential bei Starkregenereignissen vorzubeugen oder diese möglichst gering zu halten. Da ein Maßnahmenkatalog schnell überarbeitet ist und nie komplett aufgelistet werden kann, wurde hier absichtlich davon abgesehen eine Auflistung aller möglichen Maßnahmen gegen Starkregenrisiko zu erstellen. Ziel ist es eine Übersicht der Handlungsfelder und des Handlungsspielraums zu bekommen, da Wert daraufgelegt wird, einen möglichst großen Bereich an Maßnahmen abzudecken. Die Vorsorge wird erzielt durch vorab durchgeführte, vorbeugende Maßnahmen mit denen eine negative Entwicklung oder spätere Notlage vermieden werden soll. Die Schutzmaßnahmen erfolgen auf Basis von Projektierung und umfassen neben Schutz bis zu einer bestimmten Wassermenge auch die Vorkehrungen gegen Restrisiko sowie die Instandhaltung und Pflege. Für alle Schutzmaßnahmen gelten strenge, der Nachhaltigkeit verpflichtete und oben beschriebene Grundsätze. Bauliche Maßnahmen Strukturelle Maßnahmen betreffen Schutzbauten. Wenn Menschen und Sachwerte geschützt werden müssen werden technische Lösungen beispielsweise in Form von Leitdämmen, Rückhaltebecken und Einlaufbauwerken oft schnell gefordert. Diese Möglichkeiten sind jedoch beschränkt und die gewonnene Sicherheit nur relativ. Es können immer stärkere Starkregenereignisse auftreten als in der Planung angenommen. Es ist jedoch zu bemerken, dass der Blick auf die Kosten-Nutzen-Effizienz nicht verloren gehen darf und, dass diese teilweise doch sehr erheblichen Eingriffe in die Natur mit den Gesetzgebungen zur ländlichen Entwicklung, Naturschutz und Gewässerschutz im Einklang stehen müssen. Außengebietsentwässerung In einem integralen Starkregenrisikomanagementkonzept muss der Zustand der kommunalen Außengebietsentwässerung erfasst und gekennzeichnet werden. Dies wurde ebenfalls im Rahmen des „Dossier technique d‘assainissement“ anvisiert. Viele Gemeinden haben bereits einige der hier identifizierten Maßnahmen umgesetzt. Nach Starkregenereignissen wird oft lediglich an den Problemstellen nachgearbeitet. Jedoch sollte auch hier durch die Kleinräumigkeit und Unvorhersehbarkeit der Starkregenereignisse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und eine möglichst vorsorgliche Herangehensweise an den Tag gelegt werden (siehe Kapitel 4.2.1). Potentiellen Problemstellen sollten sicherheitshalber auf Defizite untersucht werden und gegebenenfalls adaptiert werden. Jedoch heißt dies nicht, dass in der allgemeinen Außengebietsentwässerung jetzt jedes Starkregenereignis schadlos abgeführt werden muss. Nichtsdestotrotz ist das, im Managementkonzept erarbeitetes Optimum überall zu gewährleisten und so spielt die Analyse der Außengebietsentwässerung eine nicht unwesentliche Rolle in einem integralen Konzept. Abfanggräben, Verwallungen, Leitdämme Als Teil der Außengebietsentwässerung, leiten Abfanggräben, Verwallungen und Leitdämme Außengebietswasser gezielt um das Siedlungsgebiet in unkritische Bereiche. Diese Maßnahme fördert den Rückhalt, und verzögert durch Umleitungen die innerstädtische Wassereinleitung, und fördert hiermit Versickerung und Verdunstung. Während der Wirkungsgrad solcher Maßnahmen sich als hoch bewährt hat, sind diese Maßnahmen jedoch auch wartungsintensiv. Synergien können sich ergeben, wenn die Maßnahmen naturnah angelegt werden und somit einen zusätzlichen Beitrag zur Förderung von Biodiversität mit sich bringen. Spannungsfelder können entstehen bei Landnutzungskonflikten mit Landwirten oder nicht schadensfreier Umleitung des Wassers. Die Dimensionierung und das daraus einhergehende Schutzziel und Restrisiko kennzeichnen Schutzmaßnahmen gegen Starkregen gegenüber Maßnahmen aus der Außengebietsentwässerung. WIRD E I NE STR UKTUREL LE MAß NAHME Z UM BE ISP IE L AU F E I N WIEDERKEHRI NTERV ALL VON 10 0 JAHRE N BE MESSE N. SO B ESTEHT I N E INEM JAHR E I NE 1% C H ANCE, D ASS DAS ERE I GNIS Ü BERSCH RI TTEN WI RD. INNERH ALB E I NE S ZE IT RAU MS VON 30 JAHRE N OH NE 10 0J ÄHRI GES ERE I G NI S L IEGT DIE ÜBER SC HREI TUNG S WAHR SCHEI NL IC HKEIT I M JAHR BE I ~26% . „Bei No-Regret- Maßnahmen übersteigt bereits unter den heutigen Klimabedingungen der zu erwartende Nutzen die anfallenden Kosten der Maßnahme. Sie werden vorsorglich ergriffen, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Ihr Nutzen für die Gesellschaft ist auch dann noch gegeben, wenn der eigentliche Grund für die ergriffene Maßnahme nicht im erwarteten Ausmaß zum Tragen kommt.“ (Akademie für Raumforschung und Landesplanung, 2013) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 153 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 29 von 62 Rückhaltebecken Mit künstlich angelegten Rückhaltebecken soll das bei Regen anfallende Außengebietswasser kurzfristig gespeichert und gezielt vom Siedlungsgebiet ferngehalten werden. Der Wirkungsgrad ist bis zur Ausbauwassermenge sehr hoch. Regenrückhaltebecken benötigen jedoch je nach Ausführung viel Wartungsaufwand und sind in der Dimensionierung auf Starkregen ökologisch fragwürdig. Synergien können nur mit einer sehr naturnahen Anlegung und gleichzeitigen Förderung von Biodiversität erreicht werden. Konfliktpotential gibt es bei Überschreitung der Ausbauwassermenge und technischem Eingriff in die Natur und Landschaft. Zudem ist die Problemstellung der Definierung des Schutzziels, der Ausbauwassermenge und des Restrisikos in Verbindung mit dem „Safe development paradox“ oder der „Levee effect“ (siehe Kapitel S. 26) mit Bedacht zu lösen. Einlaufbauwerke Um an Engstellen (Verdolungen, Verrohrungen, eingefassten und überbauten Fließwegen) Rückstau durch Verstopfung und Verklausungen zu verhindern, können Einlaufbauwerke eine schadensfreie Ableitung des Regenwassers gewährleisten. Rechensysteme verhindern ein schnelles Zusetzen des Durchlaufbauwerks und verhindern somit im Ernstfall den Rückstau und schädliches Umströmen/Überschwemmen. Die Dimensionierung der Rechen ist jedoch genau zu planen und umzusetzen. Diese Einlaufbauwerke mit oder ohne Schlamm- und Geröllfang müssen solide ausgeführt sein und von mehreren Seiten, am besten mit Überstauschutz, einströmbar sein. Man spricht hier von einem „dreidimensionalen Rechen“. Maßnahmen im Kanalnetz Eine Analyse des Regenwassermanagements und der Siedlungswasserwirtschaft gehört ebenfalls zum Starkregenrisikomanagement. In spezifischen Fällen können Kanalnetze das Schadenspotential räumlich verlegen. Weiterhin gibt es auch Studien, die gezeigt haben, dass der gleichzeitig einsetzende Drosselabfluss sowie das Erreichen der Ausbauwassermenge und Einsetzen des Überlaufens, die Gefahrenherde zeitgleich, schlagartig erhöhen können. Es muss stets im Hinterkopf behalten werden, dass die Kapazitätsgrenzen und Ausbauwassermengen erreicht werden können und, dass sämtliche strukturellen Maßnahmen eine Dimensionierung haben. Die Wahrscheinlichkeit, wie oft diese Kapazitätsgrenze erreicht werden könnte, kann (z.B. mit Hilfe von LuxBeRe) ermittelt werden. Notfallkanäle Um gezielte Entlastungspunkte zu schaffen, können Notfallkanäle für Regenwasser durch zusätzliches Kanalvolumen den Kanalabfluss erhöhen. Sind diese Bauwerke bis zur Ausbauwassermenge sehr wirksam, ist die Kosten-Nutzen-Effizienz solcher Maßnahmen durch aufwändige Umsetzung meistens nicht wirtschaftlich. Zudem ist die Umsetzbarkeit oft durch verschiedene infrastrukturelle Rahmenbedingungen im Großteil der Fälle nicht gegeben. Entflechtungsmaßnahmen Oft gibt es, durch die historische Entwicklung der Infrastruktur ungünstige Einleitungen und verflochtene Kanalnetzsysteme. Durch eine Entflechtung und Abkopplung von Flächen, die ungünstiger Weise an das kommunale Kanalnetz angeschlossen sind, können stellenweise Einleitungen vermieden, begrenzt oder verzögert werden. Dementsprechend hat diese Abkopplung einen positiven Effekt auf die hydraulische Leistungsfähigkeit des restlichen Systems. Beseitigung hydraulischer Defizite Um die Abflusskapazität von Kanalsystemen stets auf der Höhe der ursprünglichen Bemessung zu halten und frühzeitigen Kanalrückstau zu vermeiden, kann bei Problemen eine Analyse des Kanalsystems hydraulische Defizite identifizieren. Außerdem ist eine regelmäßige Kontrolle der Kanäle wichtig um durch Beseitigung von Abflusshindernissen die hydraulische Leistungsfähigkeit stets aufrecht zu erhalten. Abbildung 16: Einlaufbauwerk in Seltz, 2020. Service Regional Nord – EEPI, 2020 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 154 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 30 von 62 Maßnahmen im Straßennetz Auch im Straßennetz können Maßnahmen umgesetzt werden. Auch hier wird der Querschnittscharakter der Starkregenproblematik deutlich - ein transdisziplinärer Ansatz im Einbezug aller Verwaltungen ist notwendig um an allen Stellschrauben das Risikopotential zu reduzieren. Anpassung Bordsteinhöhe Diese Maßnahme nutzt den Straßenraum als Retentionsfläche. Hauptsächlich in flachem Terrain umsetzbar, kann im Straßenraum mit einer gewissen Bordsteinhöhe und einem umgedrehten Dachprofil ein großes Retentionsvolumen erzielt werden. Bei solcher multifunktionaleren Planung müssen jedoch immer sämtliche Aspekte beachtet werden, so könnte die Umsetzung dieser Maßnahme z.B. die Barrierefreiheit einschränken. Notwasserwege Es gibt Stellen an denen, durch verschiedene Rahmenbedingungen, ein Wasserrückhalt nicht mehr möglich ist, bzw. die Bemessung nicht mehr ausreicht um die Wassermassen im Extremfall schadensfrei aufzufangen und zeitverzögert abzuführen. In diesen Fällen kann eine Straße, die schadlose Ableitung mit Lenkelement und erhöhten Bordsteinen im Notfall als Notentlastungsweg gewährleisten (Ahlhelm, et al., 2016). Versickerungsfähige Materialien Vor allem auf Parkflächen, sollten zur Erhöhung der Infiltration, versickerungsfähige Bodenbeläge Verwendung finden. Zum einen kann so der Oberflächenabfluss und die Einleitung von Regenwasser reduziert werden. Zum anderen verringern solche Maßnahmen den Versiegelungsgrad und erhöhen damit die Grundwasserneubildung. Siehe auch Flächenentsiegelung. Optimierung Straßeneinläufe Sind wir nicht im Falle, dass wir das Oberflächenwasser im Straßenraum zwischenspeichern wollen, können Straßeneinläufe optimiert werden, d.h. die Leistungsfähigkeit wird erhöht, damit auch bei starkem Niederschlag und der dementsprechende Oberflächenabfluss schnellstmöglich in die Kanalisation geleitet wird. In dem Fall muss natürlich die hydraulische Auslastung der Kanalisation geprüft werden (sonst kommt das Wasser woanders wieder aus dem Kanaldeckel). Flächenentsiegelung Um Überschwemmungen und deren Abflussspitzen zu verringern, können Flächenentsiegelungen dabei helfen durch Erhöhung der Versickerung den Abfluss zu verringern. Hierbei werden wasserdichte Beläge durch wasserdurchlässige Materialien ersetzt. Je nach Flächennutzung können begrünte (z.B. Rasengittersteine) wie auch unbegrünte (z.B. Kies- und Splittdecken) die wasserdichten Beläge ersetzen. Weiterhin kann diese Maßnahme auch als Rückbau (von z.B. Überdachungen von Parkplätzen) oder bei nicht mehr benutzter wasserundurchlässiger Flächen vorgesehen werden. Nicht-bauliche Maßnahmen Wie in Kapitel zum „Safe development paradox“ oder der „Levee effect“ im Detail beschrieben, können bauliche Maßnahmen, das Starkregenrisiko nie ganz und immer nur bis zu einer begrenzten Ausbauwassermenge abfangen. Nichtsdestotrotz haben sie aufgrund ihrer physischen Präsenz das Potenzial, ein falsches Abbildung 17: Beispiel für Notwasserwegeplanung. Quelle: (MDDI; Département de l‘aménagement du territoire, 2012) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 155 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 31 von 62 Sicherheitsgefühl zu erzeugen, was zu einer unangemessenen Landnutzung in den Schutzgebieten führen kann. Nicht-bauliche Maßnahmen umfassen die Maßnahmen die zu einer Verminderung der Abflussspitzen und der Abflussgeschwindigkeit führen und spielen eine wichtige Rolle bei der Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Durch ihre begrenzten negativen Umweltfolgen, auch „No-Regret“ und „Win-win“-Maßnahmen genannt, müssen nicht-bauliche Maßnahmen, speziell beim Starkregenrisikomanagement aktiv als praktikable Optionen (sowohl als unabhängige als auch als ergänzende, siehe Maßnahmenkombinationen) in Betracht gezogen werden. Gewässergestaltung Im Zusammenhang mit den zusätzlichen Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie liegt der Fokus außerhalb von Siedlungsgebieten auf einer fließgewässertyp-spezifischen Gewässergestaltung. Die Wiederherstellung des naturnahen Lebensraums aus den kultivierten und genutzten, durch Menschen geschädigten Flussökosysteme, sorgen auch immer für einen verlangsamten Abfluss und somit zu einer geringeren Gefahr durch Sturzfluten. Durch die über Jahrzehnte überprägte Kulturlandschaft in Kombination mit kulturwirtschaftlichem Wasserbau wurde der ursprüngliche Wasserkreislauf stark gestört. Durch die zumindest teilweise Behebung der Schädigungen wie Ufer- und Sohlbefestigungen wird die Abflussgeschwindigkeit verringert. Eine zusätzliche Uferbegrünung bietet Erosionsschutz. Retentionsflächen und naturnahe Auengebiete bieten dem über die Ufer tretendem Wasser schadfreie Ausbreitungsmöglichkeit, dienen so als Zwischenspeicher und verringern Abflussmenge und Fließgeschwindigkeit. Ein wichtiger Punkt ist hier jedoch auch die schadfreie Ausbreitungsmöglichkeit. Stege oder Zäune, sowie landwirtschaftliches Material (z.B. Heuballen, Holzlager oder Tränken) sollten möglichst fern des Gewässers sein um einen schadlosen und ungestörten Abfluss zu gewährleisten. Innerhalb von Siedlungsgebieten, muss der schwierige Kompromiss zwischen hydraulischer Leistungsfähigkeit und Eingriffen in das Ökosystem gefunden werden. Maßnahmen in der Landwirtschaft In wassersensibler Landwirtschaft liegt viel Potential zur Risikominderung. Aufgrund ihrer Auswirkung auf die Nutzung des Bodens hat die Landwirtschaft einen entscheidenden Einfluss auf den Wasserabfluss. Je nach angewandter landwirtschaftlicher Praktik, kann die Landwirtschaft das Phänomen der Sturzflut verschlimmern oder auch deutlich verringern. Durch intensive landwirtschaftliche Praktiken kann es in den Außenbereichen der Gemeinden bei Starkregen zu starkem Bodenabtrag, Verschlämmung, Überschreitung der Infiltrationskapazität kommen und verursacht dadurch starken und schnellen Oberflächenabfluss. Im Zusammenhang mit starken Erosionsprozessen können diese Boden-Wasser-Massen (Schlammlawinen) verheerenden Schaden anrichten. Oft ist nicht das Wasser der zerstörerischste Faktor, sondern ein Großteil des Schadens ist auf die mitgeführten Sedimente bzw. Schlamm zurückzuführen. Zudem werden auch bauliche Maßnahmen auf eine Ausbauwassermenge dimensioniert. Hierbei fließen in der Regel jedoch keine Überlegungen zur Verringerung der Ausbauwassermenge im Zusammenhang mit Erosion und Bodenablagerungen während des Starkregenereignisses mit ein. So sollte bei der Bestandsaufnahme bei vergangenen oder sich wiederholenden Ereignissen auch der Bodenabtrag berücksichtigt werden und die Bewirtschaftung analysiert werden. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 156 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 32 von 62 Ackerrandstreifen & Gewässerrandstreifen Ackerrandstreifen, Grünstreifen oder Erosionsschutzstreifen sind begrünte Streifen von wenigen Metern entlang von Äckern. Ergänzend mit Sträuchern oder Bäumen bepflanzt oder als langjähriges Grünland oder kurzjähriger Grasstreifen werden diese riegelartigen Streifen quer zum Gefälle angelegt. Beregnungsversuche mit 70m2/l zeigten bei einem 12m breiten Randstreifen einen Rückhalt von 99% des Bodens. Weiterhin versickerte 20% des zufließenden Wassers in den Randstreifen (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, 2018). Begrünung bzw. Brachlegung entlang von Fließgewässern umfasst das dauerhafte Ende der Ackernutzung entlang von Bächen und Flüssen. Diese Gewässerrandstreifen schützen nicht nur vor Erosion, sondern halten auch Stoffeinträge zurück und bieten dem Gewässer einen Schutzsaum. Beregnungsversuche mit 85 l/m2 ergaben hier, einen nahezu 100%igen Bodenrückhalt und eine Reduktion vom Wasserabfluss um 20% verglichen mit einem Sonnenblumenfeld (WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, 2018). Anbaumethoden Bei konventionellem Maisanbau ist der Bestandesschluss (der Zustand in dem die Pflanzen in gegenseitigem Kontakt stehen und so den Boden komplett bedecken) in der kritischen Starkregenphase (im Frühjahr und Sommer) nicht erreicht. Dies führt dazu, dass bei Starkregen, der Tropfenschlag direkt auf die nackte Bodenoberfläche fällt, und hier die Bodenaggregate mechanisch zerkleinert. Die gelösten Teile sedimentieren dann wieder ab. Als Folge hat man eine Einebnung, welche zu einer Beschleunigung des Oberflächenabflusses führen kann und einen Verschluss der Bodenporen. Dies trägt zur Verminderung der Infiltrationskapazität bei, welche im Folgeschluss wieder eine Erhöhung des Oberflächenabflusses generiert. Eine Maßnahme der landwirtschaftlichen Anbaumethoden kann zum Beispiel die Engsaat sein. Diese landwirtschaftliche Maßnahme zeichnet sich durch eine 2 bis 3 Wochen früheren Bestandesschluss aus. Demzufolge wird die kritische Phase von Starkregen im Zusammenhang mit Verschlämmung verringert. Folglich werden Erosion und Abfluss verringert. Modellrechnungen zufolge können bei 39l/m2 bei einer Engsaat Mitte Juni mit einer Reduktion von Bodenabtrag um 14% und des Wasserabflusses um 8% gerechnet werden (WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, 2018). Eine weitere Maßnahme ist die Mulchsaat, bei der die Hauptfrucht in die Erntereste der Vorfrucht eingesät wird, bei der die Wirkung auch auf der Dämpfung der Verschlämmung durch Starkregentropfen beruht. Bei 65 l/m2 Regenversuchen flossen hier je nach Bodenart bis zu 80% weniger Boden und bis zu 40% weniger (gegenüber konventioneller Pflugbewirtschaftung) Wasser ab (WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, 2018). Anbauplanung Neben den Anbaumethoden, können auch in der Planung schon vorsorglich abflussmindernde Maßnahmen getroffen werden. So kann zum Beispiel eine Hangteilung (möglichst in Kombination mit einer Querbewirtschaftung), durch die veränderte Anbauordnung von erosions- und abflussgefährdeter Kulturen wie Mais und Zuckerrüben am Gesamthang, eine große Wirkung erzielen. Die Aufteilung eines Schlages am Hang in mindestens zwei Teilparzellen verspricht bereits positive Wirkung. Auch wenn schwer erfassbar, so wurde in Simulationen gezeigt, dass eine Hangteilung quer zum Hang ohne weitere Maßnahmen schon 10% des Abflusses reduzieren kann (WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, 2018). In den besonders kritischen Hotspots sind Kombinationen mit Ackerrandstreifen denkbar, die durch zusätzliche Abflussverminderung für Sturzfluten vorsorgen. Als Felderneuordnung sollen, räumliche Konzentrierungen von erosionskritischen Kulturen rechtzeitig vermieden werden, die durch fehlende wassersensible Koordination entstehen können. Diese Maßnahme erfordert Diskussionsbereitschaft, Mediationsaufwand und Fachberatung, hat jedoch das große Potential einige der hydrologischen Ursachen von Sturzfluten mit einfachen Planungsmaßnahmen und anhand von koordinierenden Gesprächen zu beheben. Hier könnte die Abbildung 18: Gewässerrandstreifen an der Helme, Sundhausen, 2018. Quelle: Planungsbüro Zumbroich Abbildung 19: Hangteilung. Quelle: (WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, 2018) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 157 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 33 von 62 Anbauplanung des Folgejahres im Einzugsgebiet zusammen besprochen werden und die Planung einer gleichmäßigen Verteilung von abflusskritischen Kulturen angepeilt werden (WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, 2018). Faschinen An topografischen sich konzentrierenden Stellen sind Faschinen eine ingenieurökologische Bauweise zur Reduzierung von Erosionsprozessen. Unter einer Faschine versteht man ein Bündel aus Ästen und Reisig, zum Beispiel aus Stockausschlägen. Diese Maßnahme kann nicht nur zum Boden- und Wasserrückhalt installiert werden, als Art des Lebendverbaus sind sie auch zur Sicherung von rutschungsgefährdeten Hängen und zur Befestigung von Böschungen zielführend. Maßnahmen in der Forstwirtschaft Ähnlich der Landwirtschaft hat auch die Forstwirtschaft einen erheblichen Einfluss auf den Wasserhaushalt durch fast natürliche hydrologische Prozesse. So vermögen Waldbestände zum Beispiel durch ihr Wurzelsystem den Boden tiefgründig zu lockern und sorgen damit für hohe Infiltrations- und Retentionskapazitäten. Durch das dichte Kronendach im Wald ist die Interzeption sehr hoch. Verschlämmung oder hortonischer Oberflächenabfluss sind im Wald keine Gefahr. Diese Schutzfunktion der Wälder in Bezug auf die Entstehung von Starkregen ist unter einem sich ändernden Klima und sich ändernder Landnutzung potenziell gefährdet. Der Wasserhaushalt von Waldökosystemen ist stark von Klima und Waldstruktur abhängig. Letztere wird durch die im Forstsektor angewandten Bewirtschaftungsmaßnahmen bestimmt, wie z.B. Auswahl der Baumarten, Bewirtschaftung der Bestandesstruktur und -dichte, Erntemethoden usw. So können durch Borkenkäfer gestorbene und später gefällte Kiefernwälder standortabhängig auch direkten Einfluss auf das Oberflächenabflussgeschehen haben. Dementsprechend folgen die Maßnahmen hier eher einer konservativen Herangehensweise, sprich fokussieren sich auf den Erhalt von Schutzfunktionen und der Stärkung der Widerstandskraft. Vermeidung von Freiflächen Durch Holzernte, Stürme oder Käferbefall, können größere Freiflächen entstehen. Diese Bereiche sind je nach Hangneigung besonders kritische Bereiche für die Sturzflutentstehung. Gegenüber geschlossenen Waldbeständen beträgt die Freifläche fast das Dreifache an Oberflächenabfluss bei. Durch Förderung des Unterstands vor der Holzernte können solche Freiflächen zeitnah wiederbewaldet werden. Weiterhin wäre eine Karte denkbar die die Stellen ausweist an denen die Wirkung des zur Starkregenverminderung besonders hoch ist: siehe dienliche topografische und bodenphysikalische Gegebenheiten, auf denen die Freifläche besonders vermieden werden sollte bzw. die zeitnahe Wiederaufforstung besondere Wichtigkeit erfährt. Bei jeder Rodung sollte daher immer eine „was-wäre-wenn-Starkregen“-Überlegungen gemacht werden um keine neuen Gefahrensituationen zu schaffen. Etablierung von Mischwald Mischwald ist im Gegenzug zu Reinbestand resilienter gegenüber Schädlinge und Klimawandel und stellt damit eine dauerhafte Bestockung, und die damit oben beschriebenen positiven Auswirkungen auf die Sturzflutentstehung, sicher. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme könnte man sich vorstellen vorrangig, die Flächen zu priorisieren die eine besondere Schutzdienstleistung mit sich bringen und hier gezielt, zur Steigerung der Widerstandskraft und zum Schutz der Schutzfunktion, einen Mischbestand zu realisieren. Abbildung 20: Funktionsweise einer Faschine (Quelle: seine-maritime.chambagri.fr) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 158 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 34 von 62 Waldwegeentwässerung anpassen Je nach Situation kann das Wasser in die forstwirtschaftliche Fläche abgeleitet werden. So können gezielt Retentionsmulden im Wald geschaffen und/oder Retentionstümpel reaktiviert werden. Dezentraler Wasserrückhalt Mit dezentralem Regenwasserrückhalt wird der Oberflächenabfluss zeitlich verzögert und seine Fließgeschwindigkeit verringert. Hierbei sollen Flutmulden, Feldabflussspeicher und Kleinrückhaltebecken angelegt werden. Durch die wasserrahmenrechtlichen Einschränkungen des Verschlechterungsverbots im Zusammenhang mit dem allgemein mäßigen Zustand der luxemburgischen Oberflächenwasserkörper, empfiehlt es sich das Rückhaltevermögen von bestehenden Wegedurchlässen und Senken zu (re-)aktivieren. Weiterhin können frühere Lösch-und Fischteiche (oft versandet), in Abstimmen mit der AGE reaktiviert werden. Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung, Verhaltensvorsorge & Risikokommunikation Trotz Umsetzung aller vorbeugenden und technischen Maßnahmen zur Reduzierung des Starkregenrisikos: ein Restrisiko bleibt immer. Somit bedarf es der Verhaltensvorsorge durch Bewusstseinsbildung. Dementsprechend sollten bei Projektierungen neben Informationen zu Wasserausbaumenge und Instandhaltungsempfehlungen auch immer Empfehlungen zur Sensibilisierung zu Restrisiko und Verhaltensvorsorge vorgesehen werden. Die Sensibilisierung und Information der betroffenen Bevölkerung bildet die Grundlage für eigenverantwortliches Handeln. Neben Presseinformationen, Informationsveranstaltungen, können auch Sprechstunden, Flyer oder Informationen auf der Gemeindehomepage zum Ziel führen. Die Verhaltensvorsorge sind kleinere Maßnahmen wie die überflutungsangepasste Aufbewahrung im Keller und Aufsockelung von Waschmaschine oder Kühlschrank im überschwemmbaren Bereich bis hin zu aufwendigeren Maßnahmen wie die Hochlegung von Versorgungszentralen (Heizung, Strom, Telefon) um Kurzschlüsse zu vermeiden. All das sind jedoch Maßnahmen die auch nach Umsetzung von baulichen Maßnahmen immer noch Sinn ergeben, da jede bauliche Maßnahme auf eine Ausbauwassermenge begrenzt ist und trotzdem ein Ereignis stattfinden kann das diese Dimensionierung überschreitet. So gibt es hier die Möglichkeiten Checklisten zu entwickeln anhand derer Bürger*Innen in Haus- und Wohnung selbst Aspekte der starkregensicheren Lagerung und Wartung vorsorglich kontrollieren können. Starkregenrisikomanagement braucht, ähnlich dem effektiven Hochwasserrisikomanagement, Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung. In diesem Kontext geht es hauptsächlich darum, die Interessenvertreter mit genug Informationen zu versorgen um sie damit auf ein Starkregenereignis durch Wissen vorzubereiten. Daher muss ein Wissenstransfer stattfinden. Es soll die Eigenverantwortung betont und durch Öffentlichkeitsarbeit und Information gestärkt werden. Lange Zeit galt die Ansicht, dass Experten aus Wissenschaft und Politik – im Gegensatz zur Bevölkerung als ahnungslosen Laien – allein über das Monopol von Wissen und Bildung verfügen würden um spezifische Krisen (oft auch den wasserbezogenen Gefahren) adäquat zu begegnen. Dieses altmodisch und hierarchisch geprägte Verständnis muss jedoch auch hier langsam abgelöst werden und so soll auch im Starkregenrisikomanagement die Idee, die Potentiale der Bevölkerung zu Nutzen und lokales Wissen in die Entwicklung der Starkregenrisikomanagementkonzepte mit einzubinden, Zuspruch finden. Raumplanerische Vorsorge Durch raumplanerische Vorsorge gilt es der Entstehung neuer Risikosituationen für Mensch und Material vorzubeugen. In sämtlichen Bereichen der Stadtentwicklung sollte klimawandelgerecht und wassersensibel gebaut werden. Es geht darum sogenannte „Schwammstädte“ zu entwickeln um die Pufferkapazität bei Starkregenereignissen mit Win-Win-Maßnahmen zu stärken. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 159 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 35 von 62 Anpassung der Landschafts- und Bebauungsplanung Durch wassersensible Bebauungsplanung soll so früh wie möglich die Flächennutzung einer potentiellen Überflutungsgefahr angepasst werden. Das bedeutet konkret in überschwemmungsgefährdeten Bereichen Nutzungen die ein hohes Schadenspotential hätten komplett zu vermeiden und stattdessen in diesen Flächen Nutzungen vorzusehen, die eventuell sogar die Überflutungsgefahr senken könnten. Ehemalige Retentionsräume sind wiederherzustellen, Flächennutzungen der Überflutungsgefahr anzupassen und Neuausweisungen von Nutzungen mit hohem Schadenspotential z.B. Bebauungen im Talweg sind komplett zu vermeiden. Weiterhin muss das Ziel eine nachhaltige Siedlungs- und Flächenentwicklung sein, in der die Flächeninanspruchnahme bzw. die Versiegelung möglichst reduziert wird. Eine hohe Gefährdung kann fälschlicherweise mit hohem Potential für Neubebauungen verbunden werden. Heute gibt es dort, wo unsere Vorfahren weise überflutungsgefährdete Bereiche gemieden haben, besonders viele Baulücken (Umweltbundesamt, 2018). Weiterhin besteht in Luxemburg, die zivile Verpflichtung des Oberliegers, dass Veränderungen (Bebauungen) auf seinem Grundstück nicht zu einer Verschlechterung der Abflusssituation auf dem Grundstück des Unterliegers führen dürfen (Ahlhelm, et al., 2016). Schaffung von Entlastungspunkten & Retentionsflächen Um gezielt Entlastungspunkte zu schaffen, können angepasste Nutzungsformen hier Möglichkeiten bieten. So sind Beispielsweise multifunktionale Flächennutzungen eine gute Möglichkeit im Starkregenfall Retentions- und Überschwemmungsflächen zu bieten und so vorbeugend einen Beitrag zur Reduzierung der Abfluss-Menge und –Geschwindigkeit zu leisten. Entlastungskorridor Wenn bei Ausweisung von Neubaugebieten im Umkreis topografische Höhenunterschiede liegen, so könnte man zum Beispiel, um das anfallende Oberflächenwasser bei Starkregen schadlos abzuführen, Entlastungskorridore vorsehen. WIRD I N L UXEMB UR G PR O WOCHE IN N UR E I NER DER 10 2 GE MEINDE N E INE NEUE WOH N UN G I N E I NEM STAR KREGE N GE FÄ HRDET EN BEREICH ER RICHTET , ER GI BT DA S I N 10 J AHREN MEHR ALS 5 00 ZU SÄT ZL ICHE GE F ÄHRDE TE WOHNU N GEN . D IES VER D EUTL ICHT DIE NOTWE NDI GKE IT S I CH SCHO N IN DER BEB AU UN G SPL ANUNG MIT DEN FOLGE N VO N ST ARKRE GE N AU SEI NANDERZ U SETZE N. Abbildung 21: Beispiele von Entlastungspunkten und Multifunktionaler Nutzflächen in einem Spielplatz. Quelle: (MDDI; Département de l‘aménagement du territoire, 2012) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 160 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 36 von 62 So könnten in der Raumplanung schon bei der Ausweisung Straßen (siehe Kapitel Notwasserwege), Grünstreifen andere öffentliche Verbindungen vor ihrem Ausbau als Entlastungskorridore in die Städteplanung einfließen. Diese können natürlich auch multifunktional gestaltet werden. Dachbegrünung Teil einer Maßnahmenkombination in der raumplanerischen Vorsorge können zudem begrünte Dächer sein. Diese zeichnen sich durch Wasserrückhalt und Abflussverzögerung aus. Der Regenwasserrückhalt entsteht vor allem durch die Zwischenspeicherung des Wassers in dem Substrat und in der Drainageschicht (Brune, 2017). Zeitverzögert fließt das Wasser dann nach Sättigung der Schichten über einen längeren Zeitraum ab. Dementsprechend werden Abflussspitzen in den kommunalen Entwässerungssystemen gedämpft bzw. entlastet. In der Dachbegrünungsrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL 2008) sind Werte für die Abflusskennzahl C und die Wasserrückhaltung im Jahresmittel (Ψa / Versiegelungsfaktor) festgelegt (siehe Tabelle), welche sich je nach Aufbauhöhe unterscheiden (Brune, 2017). Sind die Effekte bei Starkregen auch schnell erschöpft, so empfiehlt es sich trotzdem solche Maßnahmen als No Regret-Maßnahme als Teil eines integralen Konzepts umzusetzen. So können die Effekte einzeln betrachtet gering sein, doch in hohem Umsetzungsgrad und in Kombination mit anderen Maßnahmen den entscheidenden Unterschied machen. Ein zusätzlicher positiver Effekt der Dachbegrünung ist die Förderung der Verdunstung und somit die Annäherung der Wasserbilanz an den unbebauten Zustand (Brune, 2017). Tabelle 3: Ansatzwerte für die prozentuale jährliche Wasserrückhaltung bei Dachbegrünung in Abhängigkeit der Aufbaudicke. Quelle: (Brune, 2017) Begrünungsart Aufbaudicke (cm) Vegetationsform Wasserrückhalt Jahresmittel (%) Jahres abflussbeiwert Ex te ns iv be gr ün un g 2-4 Moos-Sedum-Begrünung 40 0,60 > 4-6 Sedum-Moos-Kraut-Begrünung 45 0,55 > 6 - 10 Sedum-Moos-Gras-Begrünung 55 0,45 > 15 - 20 Gras-Kraut-Begrünung 60 0,40 In te ns iv be gr ün un g > 15 - 25 Rasen, Stauden, Kleingehölz 60 0,40 > 25- 50 Rasen, Stauden, Sträucher 70 0,30 > 50 Rasen, Stauden, Sträucher, Bäume >90 0,10 Abbildung 22: Entlastungskorridor der Engelberger Aa, 2005. Quelle: (Grambow, 2013) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 161 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 37 von 62 Servitudes d´urbanisation Das Gesetz vom 19. Juli 2004 über Stadtplanung und Stadtentwicklung bietet die Möglichkeit „servitudes d´urbanisation“ auszuweisen um die hier wichtigen Gewässerläufe und Bäche und ihren Entwicklungsraum rechtskräftig vor Bebauung zu schützen. So fordert auch die Wasserverwaltung in ihren Stellungnahmen zu den Bebauungsplänen seit längerer Zeit eine „servitude d´urbanisation cours d´eau“ entlang der Gewässer um dem Gewässer genügend Raum, zur Entwicklung und schadfreien Ausdehnung im Hochwasserfall, zu lassen. „CE servitude « urbanisation – cours d’eau » : En vue de protéger, de mettre en valeur et de renaturer le cours d’eau (avec le but du développement de la végétation caractéristique), toute construction, toute modification du terrain naturel ainsi que tout changement de l’état naturel dans un rayon de 5 mètres de part et d’autre du cours d’eau sont prohibés. » Weiterhin wird auch auf die Freilassung der Talwege hingewiesen: En termes de risque de crues subites, il s’avère judicieux de laisser les talwegs libres de toute construction à travers la mise en place de servitudes. In speziell gefährdeteren Situationen sollten weiterhin, nach Veröffentlichung der Starkregengefährdungskarten, auch auf die Freilassung und Auszeichnung von Notwasserwegen hingewiesen werden: Voie d'eau d'urgence : afin de pouvoir évacuer les eaux de surface sans dommage en cas de rares précipitations, des voies d'eau d'urgence devraient être prévues pour les zones prévues de grande ampleur topographique JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 162 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 38 von 62 Objektschutz Auch wenn es unbedingt zu vermeiden ist, kommt es vor, dass aus Unwissenheit oder falschen Gründen, trotzdem im Talweg oder einer potentiellen Fließrichtung oder Überflutungsfläche gebaut wird. Zudem können bestehende Häuser neuen Gefahrensituationen durch unachtsame Oberlieger gefährdet sein. Um oberflächlich abfließendes Wasser gezielt von der Bebauung abzuhalten können auch Objektschutzmaßnahmen helfen. Auch hier ist jedoch zu beachten, das Wasser nicht so umzulenken, dass unterliegende Nachbarn von solchen Maßnahmen nicht negativ beeinflusst werden. Zudem ist bei der Auswahl des Objektschutzsystems, die schnelle Reaktionszeit und die geringe Vorwarnzeit zu beachten. Geeigneter Objektschutz hilft jedoch die Widerstandskraft eines Gebäudes zu erhöhen und bleibt, je nach Rahmenbedingung, die letzte Maßnahmenalternative. Weiterhin, geben solche Maßnahmen bereits geschädigten Personen, die Sicherheit zurück, sich in den Sommermonaten (der Starkregensaison) ohne Angst vor Verlusten von ihrem Haus entfernen zu können. Auch wenn es nur wenige Studien sind, so zeigen jedoch alle sehr deutlich, dass starkregengeschädigte Personen, längere Zeit nach dem Ereignis, noch psychische Gesundheitsprobleme als sekundäre Folgen von Überschwemmungen (Posttraumatischer Stress, Besorgnis, Angststörungen usw.) bekämpfen müssen haben (Ai Milojevic, 2017). Unterschieden wird hierbei zwischen zwei Kategorien: dem mobilen Objektschutz und dem festen Objektschutz. Grundsätzlich folgt man hier dem Prinzip der Erhöhung der Widerstandskraft, und sucht nach den Schwachstellen der Bausubstanz bei Starkregen. Diese sind in der Regel das Eindringen von Wasser über sämtliche Wege: durch undichte Fugen und Umläufigkeiten bei Hausanschlüssen, durch Tür-/Fensteröffnungen, Lichtschächte, tiefliegende Garagen, undichte Rohrdurchführungen, verstopfte Dachrinnen und Fallrohre welche das Wasser über die Hauswand leiten und an sensiblen Bereichen eindringen lässt. So entstehen laut BMUB (2016) die meisten Schäden nach Wassereintritt an der Haussubstanz (BBSR, 2019): Sichtbare Durchfeuchtungen und Wasserstandslinien ; Ausblühungen von Bauteiloberflächen ; Feuchte Form- und Volumenänderungen ; Abgelöste Beschichtungen ; Sekundäre Schäden wie Befall von Schimmel; Kurzschlüsse von Elektroinstallationen ; Korrosion von Leitungen. Fester Objektschutz Weiterhin lässt sich stehendes Wasser jedoch auch durch feste Maßnahmen an Eingängen und Fenstern durch verschiedene wasser- und druckdichte Einbauten vom Eindringen vermeiden (BBSR, 2019). Abbildung 23: Rückstauebene. Quelle: DWA JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 163 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Handeln 39 von 62 Es gibt verschiedene Rückstausicherungen, die verhindern, dass Wasser über die Rückstauebene (die höchste Ebene, bis zu der Wasser in einer Entwässerungsanlage planmäßig aufsteigen darf) hinweg, ins Haus gedrückt wird (BBSR, 2019). Bei Rückstauverschlüssen, wie zum Beispiel Rückstauklappen ist darauf zu achten, dass Abwasser, im Mischsystem bei einem Rückstau nicht mehr abgeführt werden kann. Zu den festen Systemen werden hier z.B. druckdichte Fenster und Türen gezählt. Mobiler Objektschutz Neben den feststehenden Objektschutzmaßnahmen gibt es auch eine Reihe mobiler Systeme, die das Wasser ablenken oder fernhalten. Die mobilen Systeme beinhalten aufbaubare Dammbalkensysteme oder Systeme, die erst im Hochwasserfall aufgebaut werden. Anders als bei einem klassischen Hochwasser sind Starkregen sehr plötzliche Ereignisse und die Vorwarnzeiten gering bis nicht vorhanden. Daher soll speziell in der Starkregenvorsorge bedacht werden, dass mobile Objektschutzsysteme die von einer oder mehreren Personen vor Ort aufgebaut werden müssen, sich hier nicht immer bewähren. Daher eignen sich im Starkregenfall Systeme, die sich im Überflutungsfall selbst aufbauen oder nicht aufgebaut werden müssen am besten7. 7 Erläuterung zur staatlichen Förderung von Objektschutz an Gebäuden gegen Hochwasser können auf waasser.lu unter services aux citoyens – formulaires – prise en charge par le fonds pour la gestion de l’eau heruntergeladen werden Abbildung 24: Beispiele von festen (aber beweglichen) Objektschutzmaßnahmen Abbildung 25: Mobiles Dammbalkenschutzsystem. Quelle: IBS Gmbh JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 164 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 40 von 62 4.4 Messen & Verstehen Dieser Teil des Kreislaufs des Starkregenrisikomanagements steht dafür Daten und Wissen zu gewinnen, Hypothesen zu prüfen, und zu besserem Verständnis der naturwissenschaftlichen Phänomene um Sturzfluten und Starkregen zu führen. Weiterhin gilt er der Kontrolle und Überwachung der (auf den gewonnenen Erkenntnissen) entwickelten Vorgehensweisen und Maßnahmen. Dies um durch besseres Prozessverständnis die Vorhersage und durch die Erfolgskontrolle bestehende Maßnahmen verbessern zu können. 4.4.1 Vergangene Ereignisse In der jüngeren Vergangenheit haben Starkniederschläge mit extremen Niederschlagsintensitäten in mehreren luxemburgischen Gemeinden zu schweren Überflutungen mit hohen Schäden geführt. Sturzflutereignis von 2016 im Einzugsgebiet der weißen Ernz in der Region Larochette Am 22. Juli 2016 führte eine instabile, feuchte Luftmasse über Westeuropa über dem Großherzogtum Luxemburg immer wieder zu lokalen Gewittern. Die Situatioun verschlimmerte sich zunehmend durch ein Tiefdruckgebiet, das über dem Südosten der Großregion entstand und die Bildung von Gewittern zusätzlich förderte. Dies führte zu lokalen konvektiven Gewittern mit hohen Niederschlagsintensitäten. Das Starkregenereignis im Bereich Waldbillig bis Nommern war auf drei konvektive Zellen zurückzuführen. Die erste davon bildete sich um 19:30 Uhr (MEZ) über Fouhren und Longsdorf, etwa 5,3 km bzw. 4 km nordöstlich von Gilsdorf. Eine weitere befand sich zur selben Zeit über Larochette. Die quasi-stationäre konvektive Zelle über Larochette wurde immer größer und stärker, bis sie gegen 20:00 - 20:15 Uhr (MEZ) auf die konvektive Zelle über Longsdorf stieß, wodurch um 20:20 Uhr (MEZ) ein Gewitter über der Region von Larochette bis nach Longsdorf entstand. Nur zehn Minuten später stieß eine weitere Gewitterzelle, die sich in kürzester Zeit über Echternach entwickelte und sich in Richtung Westen bewegte, auf die quasi stationäre Zelle über der Ernztalregion und verstärkte das hier stattfindende Gewitter. 8 Nach dem Sturzflutereignis von 2016 im Einzugsgebiet der weißen Ernz in der Region Larochette wurde in Zusammenarbeit vom Wasserwirtschaftsamt und dem LIST (Luxembourg Institute of Science and Technology) eine erste detaillierte Analyse aller meteorologischen und hydrologischen Daten bis 2016 durchgeführt. Die Idee bestand darin, eine breite Palette von Daten zu sammeln (meteorologische Daten von Wetterstationen, Wetterradardaten, In-situ-Bilder und -Filme, Satelliten-Fernerkundungsdaten) und das Ereignis zu quantifizieren (frühere Bodenfeuchteverhältnisse, vorherrschende Bodenbedeckung, Bodeninfiltrationsvermögen, Niederschlagsintensität, Wiederkehrperioden der Niederschlagsintensität). Dies trägt dazu bei, neue Erkenntnisse über die hydrometeorologischen Prozesse zu gewinnen, die die Sturzflut kontrolliert und erzeugt haben. Die mit Hilfe von Radar und pluviometrisch gemessenen Werten rekonstruierten Intensitäten des Ereignis 2016 zeigten, dass maximal 47,6 mm über 10 Minuten, 98 mm über 60 Minuten und 117,2 mm über 360 Minuten fielen. Als Reaktion auf dieses außergewöhnliche konvektive Wetterereignis erzeugten die Hydrosysteme lokal beträchtliche Flutwellen. Die beobachteten Hochwasseranstiegszeiten waren an den untersuchten hydrometrischen Stationen besonders schnell - an der Ernz Blanche bei Larochette oder am Hallerbach erreichten sie kaum 90 Minuten. Die Häufigkeitsanalyse des maximalen Hochwasseranstiegs, der während der Episode vom 22. Juli 2016 am Hallerbach beobachtet wurde, lässt auf eine Wiederkehrperiode von fast 50 Jahren für dieses 8 Aus: Starkregenvorsorgekonzept für die Gemeinde Nommern PHASE I, EEPI, 2021 Erkennen Bewerten HandelnMessen Verstehen Abbildung 26: Die Broschüre der Mechanismus- und Frequenzstudie 2016 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 165 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 41 von 62 Ereignis schließen. Der über 15 Minuten beobachtete maximale Hochwasseranstieg wäre jedoch bei einer Wiederkehrperiode von "nur" 10 Jahren nicht außergewöhnlich gewesen. Tabelle 4: Hydrologische Merkmale des Hochwasserereignisses vom 22. Juli 2016 an der weißen Ernz und am Hallerbach. Quelle: LIST, AGE, 201 Weiße Ernz (Larochette) Weiße Ernz (Reisdorf) Hallerbach (Château de Grondhaf) Beobachtungsreihe 2014-2016 2009-2016 2006-2016 Fläche des EZG 70.03 km2 100.78 km2 19.4 km2 Anstiegszeit seit Beginn der Regenfälle 1:30 h 3:00 h 1:45 h Maximaler Anstieg (in 15') 63.3 cm 108.9 cm 42.0 cm Gesamtanstieg 175.9 cm 293.9 cm 103.6 cm Nach der Zusammenstellung der Radardaten in der Masterarbeit von G. Lavandier befand sich die Niederschlagszelle mit der höchsten Intensität im östlichen Teil des Schrondweilerbach-Einzugsgebietes (Einzugsgebiet Tirelbaach, nördliches Einzugsgebiet Weiße Ernz). Im Einzugsgebiet des Schrondweilerbachs selbst wurde ein mittlerer Niederschlag von 98,6 mm ermittelt, was einem Oberflächenniederschlag von etwa 1.757.910 m³ entspricht. Die Radardaten mussten mit Hilfe von Niederschlagsmessungen am Boden korrigiert werden. Die Niederschlagsdauer des Ereignisses betrug etwa 60 Minuten. Beim Vergleich mit den KOSTRA-Werten der deutschen Station Bollendorf zeigt sich, dass es sich bei den gemessenen Werten um einen Starkregen mit einer Jährlichkeit von > 100 Jahren handeln könnte. Abbildung 28: Wiederkehrzeiten für Dauerstufe 60min beim Ereignis 2016 Abbildung 27: Gemessene 10-minütige Niederschlagssummen aus (Starkregenvorsorgekonzept für die Gemeinde Nommern, Phase 1, EEPI, 2021) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 166 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 42 von 62 Sturzflutereignis 2016 Aalbach und Briedemsbach in Frisange Schon zuvor hatte es am 30. Mai 2016 ein bemerkenswertes Starkregenereigniss im Süden Luxemburgs gegeben, bei dem es in 24 Stunden fast 90 mm geregnet hat (siehe Abbildung 29). Folgende Niederschlagsintensitäten gehen aus der Wetterstation Livange hervor. Tabelle 5: Niederschlagsintensitäten im Starkregenereigniss 2016 an der Wetterstation Livange Zeitraum 30.06.2016 Niederschlag 00:00 – 12:00 40 mm 12:00 – 18:00 38 mm 18:00 – 00:00 10 mm Aus diesen Niederschlagsmengen lassen sich mehrere Peaks erkennen. Vergleicht man diese Daten mit dem LuxBeRe-Datensatz für dieses Gebiet, so ergeben sich über mehrere ausgewählte Zeiträume die folgenden Jährlichkeiten. In den ersten 12 Stunden, kann eine Jährlichkeit von knapp unter 10 Jahren festgestellt werden. Die nächsten 6 Stunden verzeichnen Niederschläge mit einer Jährlichkeit von 5 Jahren. Die Summe über 18 Stunden ergibt ein Ereignis, das eine Wiederkehrzeit von 50 bis 100 Jahren hat. Aus der Summe über 24 Stunden, kann sogar ein Ereignis mit einer Wiederkehrperiode von 200 Jahren ermittelt werden, was den außergewöhnlichen Charakter dieses Ereignisses verdeutlicht. Tabelle 6: Wiederkehrzeiten für Livange aus LuxBeRe (mm) Wiederkehrzeit/Dauerstufe 6 Stunden 12 Stunden 18 Stunden 24 Stunden 10-Jährlich 44,81 51,29 57,06 59,38 20-Jährlich 52,08 58,62 64,78 67,00 50-Jährlich 62,63 68,92 75,47 77,46 100-Jährlich 71,37 77,22 83,93 85,68 200-Jährlich 80,83 85,98 92,73 94,17 Abbildung 29: Kumulierung der Niederschläge vom 30.05.2016 an der Wetterstation Livange (Bericht Phase 1 Starkregenrisikomanagementkonzept AC Frisange, Luxplan, 2019) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 167 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 43 von 62 Sturzflutereignisse 2018 in den Einzugsgebieten der weißen Ernz, schwarzen Ernz und Attert Angesicht des Auftretens mehrerer Sturzfluten im Jahr 2018 in Luxemburg wurde die Arbeit von 2016 weitergeführt und die historischen klimatischen und hydrologischen Datenbanken als auch die räumlich und zeitlich hoch aufgelösten Daten (kontinuierliche meteorologische und hydrometrische Aufzeichnungen, meteorologische Radarbilder), über die konvektiven Episoden der Sommer 2016 und 2018 zusammengetragen. Der zweite Bericht in Zusammenarbeit vom Wasserwirtschaftsamt und dem LIST widmete sich den Ereignissen des Sommers 2018 in den Einzugsgebieten der weißen Ernz, der schwarzen Ernz, der Attert und des Aalbachs in Greiveldange. Anhand der Datengrundlage, ergänzt durch zusätzliche Informationsquellen (z.B. Wetterradarerfassung der Ereignisse), wurde vom LIST eine detaillierte mechanistische Studie durchgeführt. Es sollten die Prozesse identifiziert werden, die zur Entstehung der wiederholten Sturzfluten in dem sehr begrenzten geografischen Gebiet, führten. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die früheren Feuchtigkeitsbedingungen (geschätzt anhand von Wasserbilanzen, die auf der Basis täglicher Zeitschritte berechnet wurden) und auf die zwischen Ende Mai und Mitte Juni 2018 beobachteten kumulierten und maximalen Niederschlagsintensitäten gelegt. Die mechanistische Studie wurde durch eine statistische Analyse ergänzt, die darauf abzielte, die Ereignisse der Jahre 2016 und 2018 in einen breiteren Frequenzkontext zu stellen. Die wiederholte regelmäßige Durchführung von statistischen Auswertungen ist ein nicht-unwichtiges Element, um anhand von Ergebnisvergleichen Schlussfolgerungen ziehen zu können. Das Ereignis vom 31. Mai bis 1. Juni 2018 2018 sollte gleich eine ganze Serie von Ereignissen in Luxemburg fallen. Bei einem ersten Starkregenereignis 2018 wurden am 1. Juni im Osten und Südosten des Landes die höchsten Niederschlagsintensitäten mit 15,5 mm in 10 Minuten bei Waldbillig und 14 mm in 10 Minuten bei Grevenmacher gemessen, siehe Abbildung 30. Die höchsten Niederschlagssummen wurden in Waldbillig gemessen und so fielen in 1 Stunde 72,1 mm und in 6 Stunden 100,6 mm bzw. in 24 Stunden 113,7 mm. Die verteilten Niederschläge in den fünf von Sturzfluten betroffenen Einzugsgebieten am 1. Juni 2018 reichten von 33 mm (Einzugsgebiet der Schwarzen Ernz im Mullerthal) bis 56 mm (Einzugsgebiet der Schwarzen Ernz im Teileinzugsgebiet Hallerbach). Die geschätzten maximalen Niederschlagsintensitäten variierten zwischen 1,9 und 4,8 mm in 5 Minuten. 01.06.2018 00:00 – 06:00 04:00-6:00 02:00-3:00 03:00-5:00 Abbildung 30: Interpolierte Niederschlagssummen der Gewitter des 01. Juni 2018 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 168 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 44 von 62 Der Agrarmeteorologische Dienst des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Konsumentenschutz meldete hierzu am 13.06.2018 in einer Pressemitteilung9: Nach der Auswertung der Niederschlagsdaten der 30 Stationen des meteorologischen Netzwerks der Administration des services techniques de l'agriculture (ASTA) kam der meteorologische Dienst zu dem Schluss, dass während des Unwetters in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 ein neuer Tagesniederschlagsrekord im ASTA-Netzwerk seit 1949 verzeichnet wurde. […] wurde an der Station Waldbillig am 31. Mai 2018 ein neuer Tagesrekord von 101,3 l/m² aufgezeichnet. Die bisherigen Tagesrekorde wurden in Arsdorf am 29. Mai 2008 mit 100,7 l/m², in Reuler am 28. Mai 2008 mit 93,6 l/m² und in Remerschen am 24. Juli 1994 mit 92,3 l/m² gemessen. Gleichzeitig wurde am 1. Juni 2018 zwischen 2:00 und 3:00 Uhr Ortszeit mit 72,1 l/m² ein neuer stündlicher Niederschlagsrekord im ASTA-Netz registriert. Mangels ausreichend genauer Bemessungskurven für hohe Abflüsse konnte die hydrologische Antwort auf den Starkregen anhand von Hochwasserwellen nur für die Ernz Blanche bei Larochette, die Ernz Noire bei Mullerthal, den Hallerbach und den Aalbach quantifiziert werden (Abbildung 31 Abbildung 32). Aus den gleichen Gründen konnten nur für die Ernz Blanche bei Larochette (22 %), die Ernz Noire bei Mullerthal (39 %), den Hallerbach (40 % ± 8 %) und den Aalbach (23 % ± 2 %) Durchflusskoeffizienten ermittelt werden. Die Anstiegszeiten an der Hochwasserspitze variierten zwischen 1 bis 2 Stunden (Hallerbach & Ernz Noire bei Mullerthal) und zwischen 3 bis 5 Stunden (Ernz Blanche bei Larochette & Reisdorf). Am Aalbach dauerte der Anstieg der Ganglinie 3 Stunden. Abbildung 31: [Links] Niederschlag und Abfluss der Weißen Ernz an der Larochette vom 31. Mai bis 3. Juni 2018. [Rechts] Niederschlag und Durchfluss des Hallerbachs vom 31. Mai bis 3. Juni 2018. 9 (Ministère de l’Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs , 2018) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 169 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 45 von 62 Abbildung 32: [Links] Niederschlag und Abfluss der Schwarzen Ernz bei Müllerthal vom 31. Mai bis 3. Juni 2018. [Rechts] Niederschlag und Abfluss des Aalbachs vom 31. Mai bis 3. Juni 2018. Das Ereignis vom 9. bis 10. Juni 2018 Ein paar Tage später, am 9. Juni 2018 wurde darauffolgend im Attert-Einzugsgebiet ein Ereignis mit Niederschlagsintensitäten von 53.3mm in 1 Stunde und 64.8mm in 6 Stunden an der Station Reichlange gemessen. Das, zwischen dem 9. und 10. Juni 2018 beobachtete, konvektive Ereignis betraf erneut den östlichen Rand des Landes sowie einen Sektor des Attert-Beckens zwischen den Ortschaften Useldange und Bissen. Im Einzugsgebiet der Schwarzen Ernz fielen reichlich Niederschläge. Im Teileinzugsgebiet des Hallerbachs wurde ein Abbildung 33: Niederschlag und Wasserführung der Attert bei Useldange (gepunktete Linie) und Bissen (durchgezogene Linie) vom 9. bis 11. Juni 2018. Abbildung 34: Hallerbacher Niederschlag und Abflussmengen vom 9. bis 10. Juni 2018. 00:00-00:00 Summe Max. / h Max. / min Potaschbierg 52,49 l/m2 27,9 l/m2 (02:00-3:00) 1,56 l/m2 (02:14) Bollendorf 71,11 l/m2 39,75 l/m2 (02:00-3:00) 2,39 l/m2 (02:44) Diekirch 38,08 l/m2 7,13 l/m2 (06:00-07:00) 0,26 l/m2 (02:48) Vianden 59,22 l/m2 29,57 l/m2 (03:00-04:00) 1,72 l/m2 (02:38) Mersch 31,83 l/m2 6,34 l/m2 (04:00-05:00) 0,37 l/m2 (00:17) Heiderscheid 41,10 l/m2 6,29 l/m2 (04:00-05:00) 0,37 l/m2 (04:04) Tabelle 7: Gemessene Niederschlagssummen und maximale Stundenwerte im Zeitraum 09.Juni 2018 bis 10. Juni 2018 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 170 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 46 von 62 Niederschlag von 26,3 mm und eine maximale Intensität von 2,9 mm in 5 Minuten registriert. Dieser Summenwert und die maximale Intensität sind deutlich höher als die Werte, die in den anderen Einzugsgebieten des Untersuchungsgebiets beobachtet wurden, mit Ausnahme des Einzugsgebiets der Attert, wo (zwischen Useldange und Bissen) der Niederschlag 19,9 mm erreichte, mit einer maximalen Intensität von 2,8 mm in 5 Minuten. Wieder im Osten des Landes, wurde dann am 10. Juni 2018, ein drittes (diesmal schwächeres) Ereignis mit bemerkenswerten Niederschlagsintensitäten aufgezeichnet. Ausserdem wurden Intensitäten von 18.3mm in 10 Minuten und 48.9 mm in 1 Stunde in der Nähe von Roeser gemessen. Den Osten des Landes hat es am gleichen Tag nochmals erwischt, wo starke Regenfälle mit 32.2mm in 1 Stunde und 69.2mm in 24 Stunden in Waldbillig zu stark erhöhten Abflüssen führten. Da die Serie der hydrometrischen Beobachtungen in Larochette für eine stabile Häufigkeitsanalyse derzeit noch zu kurz ist, wurden die neun größten Hochwasserwellen der zwischen 2015 und 2019 beobachteten Hochwasserwellen gegenübergestellt. Dies verdeutlicht den außergewöhnlichen Charakter der Ereignisse von 2016 und 2018. Das Rekordhochwasser im Juli 2021 Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Anhangs waren die abschließenden Resultate der wissenschaftlichen Analyse des Hochwassers vom Juli 2021 noch nicht abgeschlossen. Gilt das Hochwasser im Juli 2021 nicht als Starkregenereignis, so kam es trotz allem in einer ersten Phase auch zu erheblichen Schäden durch Starkregen, gesättigtem Oberflächenabfluss und pluvialen Überschwemmungen. Diese pluvialen Überschwemmungen waren jedoch nicht wie sonst in anderen Ereignissen kleinräumige Sturzfluten infolge von konvektivem Gewitter, sondern großflächig und zeitlich inmitten eines Dauerregens. So ist davon auszugehen, dass hier zwei Phänomene konvergierten. Im Rahmen eines Dauerregens, bildeten sich immer wieder Starkniederschläge aus die zu starkem Hangabfluss auf gesättigten Böden, führten. Auf Grund der flächendeckenden Ausbreitung dieser pluvialen Überschwemmungen und der Schnelligkeit des Oberflächenabflusses, stiegen die Wasserpegel an den Flüssen rasant an. Auf die pluvialen flächendeckenden, lokalen Hochwasser folgte ein fluviales Rekordhochwasser. 4.4.2 Das Forschungsprojekt „Industrial Fellowship Flashflood“ (01.12.2018 – 30.11.2020) Nachdem Luxemburg in den letzten Jahren wiederholt von heftigen Starkregenereignissen getroffen worden ist, wurden verschiedene Strategien entwickelt, um die potentiellen Schäden dieses hydrometeorologischen Gefährdungsrisikos zu reduzieren. Die internationalen Klimamodelle prognostizieren eine Zunahme meteorologischer Extremereignisse in Häufigkeit und Intensität durch den klimatischen Wandel. Nichtsdestotrotz, sind die derzeit zur Verfügung stehenden Werkzeuge zur Minimierung von Hochwasserrisiko, wie zum Beispiel das Monitoring und die Vorhersage von Hochwasserereignissen, nicht so einfach auf Starkregenereignisse übertragbar. Konventionelles Hochwassermonitoring und deren Vorhersagemodelle, sind Abbildung 35: Gegenüberstellung von neun großen Hochwasserwellen auf der weißen Ernz bei der Station Larochette (Beobachtungszeitraum 2015-2019): [grün] Ereignisse von 2016; [violett] Ereignisse von 2018. Höhepunkt der Flutwelle von 2019 ist noch nicht bestätigt. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 171 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 47 von 62 in erster Linie entwickelt worden um großflächige (Winter-)Hochwasser nach langanhaltendem Regen vorherzusagen. Die operationelle Vorhersage von Starkregenereignissen stellt heutzutage eine noch größere Herausforderung dar. Drei große Unsicherheitsfaktoren prägen den derzeitigen Wissenstand um die Starkregenvorhersage und das Monitoring von Sturzfluten. Zum einen sind eine präzise räumliche Vorhersage von Starkregen, sowie die Vorhersage der Intensität der meisten konvektiven Ereignisse derzeit nur mit sehr kurzer Vorwarnzeit möglich. Zum anderen ist die Dichte der konventionellen Monitoringnetze oft zu grob um die sehr kleinräumigen Wolkenbrüche zu erfassen und zu messen. Letztendlich eignen sich die meisten Hochwasservorhersagemodelle nur begrenzt für die sehr spezifische räumliche und zeitliche Skala auf der sich ein Starkregenereignis abspielt. Demzufolge werden neue Methoden zum besseren Monitoring der hydrologischen Prozesse während des Starkregenereignisses dringend benötigt. Das luxemburgische Wasserwirtschaftsamt, zuständig für Hochwasservorhersage und –monitoring, hat daher in Zusammenarbeit mit der POST Telecom Luxemburg und dem Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) ein Forschungsprojekt zur Entwicklung neuer Monitoringmöglichkeiten und zur Verbesserung der Vorhersage von Sturzfluten gestartet. Im zweijährigen, vom Fonds National de la Recherche finanziell unterstützten, Industrial Fellowship Projekt „Flash Flood“ forscht man daher seit Beginn 2019 am Monitoring des Phänomens Starkregen. Als Testgebiet diente das Einzugsgebiet der weißen Ernz. Als Nebengewässer der Sauer entwässert die weiße Ernz auf einer 27,5 km langen Geässerstrecke ein 101 km2 großes Gebiet. Das Einzugsgebiet der weißen Ernz zeigt eine wechselhafte Topographie. Die Höhe im Quellgebiet liegt bei 421m und im Mündungsbereich in Reisdorf bei 177m. Das mittlere Gefälle liegt bei 0,9%. Hier fielen am Abend des 22. Juli 2016 extreme Niederschläge. Das Starkregenereignis wird auf mehrere konvektive Zellen zurückgeführt (in Kapitel 1 genauer beschrieben). Während sich eine gegen 19:30 in der Nähe von Longsdorf bildete, befand sich eine zweite zur selben Zeit über Larochette. Diese quasi-stationäre Gewitterwolke wurde immer größer und stärker bevor sie gegen 20:00 mit der Gewitterwolke über Longsdorf zusammenstieß. Eine dritte Gewitterzelle bildete sich später im Süden Echternachs, wanderte westwärts und verstärkte das Ereignis weiter. Obwohl in der näheren Umgebung des Ereignisses 6 Pluviometer standen und in Christnach ein Regenmesser im Einzugsgebiet steht, wurde das Ereignis nur teilweise erfasst. Im Testgebiet der weißen Ernz wurde daher ein sehr dichtes Messnetz, bestehend aus 4 Limnigraphen, 4 Niederschlagsmessern und Bodenfeuchtigkeitsmessern aufgebaut. Hier soll die Hypothese getestet werden, dass die Unsicherheit in Verbindung mit dem Monitoring von extremen Regenereignissen durch die Erhöhung der Messdichte signifikant reduziert werden kann. Zudem sollen diese verbesserten und dichteren Messungen eines Regenereignisses die Entwicklung von Vorhersagemodellen von Starkregenereignissen vorantreiben. Durch die Einbindung neuer Verbindungstechnologien im Bereich von IoT-, 5G- und LPWAN-Konnektivität wurden alle Geräte im Test-Einzugsgebiet über ein Cloud-System miteinander verbunden (siehe Abbildung 36). Durch dieses „Smart Monitoring“ können die Messintervalle jederzeit angepasst werden. Es wird zum Beispiel der Nutzen eines „Emergency Mode“ getestet, so dass die Messgeräte ihre Aufzeichnungen, bei Registrierung Abbildung 36: Schematische Darstellung des Projekts "Industrial Fellowschip Flashflood". Quelle: Duinot, 2019 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 172 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 48 von 62 eines intensiven Regens in den Niederschlagsmessern, in allen Geräten in einen höher getakteten Modus umschalten. Zudem erlaubt diese Art der Verbindung eine ständige Überwachung des Monitoringnetzes, das Einstellen verschiedener Alarmstufen, sowie ein Gerätemanagement und Fernwartung. Schlussendlich sollen die in Echtzeit gewonnenen Daten über das Modell MARINE das Starkregenereignis simulieren. Das Modell MARINE wurde speziell für extreme Regenereignisse im mediterranen Raum in Frankreich entwickelt und integriert die hydrologischen Prozesse über hoch-aufgelöste (~25m), räumlich-differenzierte physikalische Gegebenheiten des Einzugsgebiets (Topographie, Boden, Geologie usw.) sowie hoch aufgelöste Regenverteilungen. Die zeitliche Auflösung des Modells liegt bei 5 Minutenschritten. Das Modell ist Teil der PLATHYNES-Plattform und wurde als Kompromiss aus der Modellierung der hydrologischen Prozesse, der maximalen Integration der hydrodynamischen Prozesse und einer möglichst geringen Rechenzeit programmiert. Für jede Rasterzelle im Einzugsgebiet werden 3 Prozesse modelliert: • Infiltration über Green & Ampt; • Subsurface Flow über eine generalisierte Darcy-Gleichung: in vereinfachter Form hängt die Strömungsgeschwindigkeit vom Sättigungsgrad im Boden und der Topographie ab; • Die Oberflächenströmung erfolgt über die Saint-Venant-Gleichung mit kinematischer Wellenannäherung (Steigung und Rauheit sind die einzigen Treiber). In allen Fällen werden Evapotranspirations- und Interzeptionsprozesse, nach dem Prinzip nur das zu modellieren was einen wesentlichen Einfluss auf das Ereignis hat, vernachlässigt. Schlussfolgernd erwarteten sich die Projektpartner, dass das Projekt FLASHFLOOD - sowohl kurz- als auch langfristig - zwei Arten von Ergebnissen liefert: Ein sturzflut-spezifischer Überwachungs- und Prognoseprototyp sowie die wissenschaftliche Erkenntnis über die grundlegenden hydrologischen Prozesse die zu Sturzfluten als Reaktion auf Starkregen führen. Das Wasserwirtschaftsamt unterstützt das geplante FLASHFLOOD-Projekt durch die Finanzierung der Entwicklung von LPWAN-fähigen hydrometeorologischen Sensoren durch POST Telecom. Im Rahmen des Projekts hatte das Wasserwirtschaftsamt die Möglichkeit, das Potenzial für innovative Mess- und Modellierungstechniken zu bewerten, um die Unsicherheiten zu verringern, die mit Sturzflutprognosen verbunden sind, inklusive Hardwaretests vor Ort, Integration von Hardwarekonnektivität und IF "Flashflood" Prototyp zur Überwachung von Sturzfluten Wissenschaftliches Verständnis der hydrologischen Prozesse Bewertung des Potentials innovativer Technik Vorhersage/ "Nowcasting" speziell für Sturzfluten Abbildung 37: Die Arbeitspakete des Industrial Fellowship "Flashflood" JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 173 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 49 von 62 Sturzflutvorhersagemodell. Während das Sturzflutvorhersagemodell leider nicht komplett funktionierend parametrisiert werden konnte, konnte jedoch genau dies Erkenntnisse über die Grenzen des MARINE-Modells aufzeigen. Weiterhin wurde die Messtechnik in Kooperation mit dem LIST übernommen, so dass die vernetzten Messgeräte noch weiterhin Daten für weitere Erkenntnisse zur Verfügung stellen werden. 4.4.3 Drohnenbefliegung & Monitoring 2018 Nach dem Sturzflutereignis 2018 wurde eine Bestandsaufnahme der entstandenen Abflussprozesse im Müllerthal Gebiet mit einer Drohnenbefliegung beauftragt. Demenstprechend wurden zwei ganze Tage Befliegungen gemacht um die Erdoberfläche photogrammetrisch abzutasten. Dies entspricht ungefähr 760 ha, auf denen so verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche gemacht werden konnten um im Anschluss präferentielle Fließwege zu identifizieren. Eine Befliegung kann dabei ungefähr 80 ha abdecken. Diese Befliegungen passierten hangparallel in 40-80 m Höhe. Aus der Überlappung der Orthophotos wurde anschließend ein digitales Geländemodell, kurz DGM, mit 3cm Genauigkeit abgeleitet. Die größte Herausforderung bei der Fließwegerkennung lag darin, dass die Aufnahmen nicht durch die Baumkronen hindurch gemacht werden können. Aus diesem Grund besteht der resultierende Großteil der Bilder aus Grünland und landwirtschaftlichen Flächen auf den Anhöhen um das Müllerthal, wobei bemerkenswerte Erosionen auf (noch blanken) Maisfeldern beobachtet werden konnten. Nichtsdestotrotz waren die Entstehungsgebiete oft deutlich durch Erosionspfade zu erkennen. So startete die Erosion oft fächerartig auf kargem Acker ohne Zwischenfrucht und bündelte sich daraufhin im Talweg (siehe Abbildung 41). Abbildung 38: Zusammenfluss der Schwarzen Ernz in die Sauer. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 174 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 50 von 62 Abbildung 41: Entstehungsgebiet eines verstärkten Abflusses, Abschwemmungen von Boden, Tiefenerosion, Abrutschung der Straße Abbildung 39: Ablagerungen/Schwemmkegel nördlich Berdorf/südlich Grundhof Abbildung 40: Ablagerungen in Primäraue der Ernz oberhalb Grundhof JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 175 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 51 von 62 Anhand dieser Abbildungen können Prozesse und Abläufe bildlich nachempfunden werden und konnten so mechanistische Phänomene die während einem Starkregenereignis passieren, erfasst werden. So können Erkenntnisse gewonnen werden, die wiederum das Prozessverständnis verbessern. All dies führt am Ende dazu das Starkregenrisikomanagement zu verbessern und die Handlungsoptionen zielführender einzusetzen. Abbildung 43: Schäden in Grundhof Abbildung 42: Anlandung von Boden durch oberliegende Erosion JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 176 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 52 von 62 4.4.4 Schadenserhebung Der Kreislauf umfasst auch die Notwendigkeit einer Erfolgskontrolle sowie einer Validierung aller Risikobewertungsunterfangen. Eine solche Rückkopplung fehlt in vielen Risikomanagementstrategien, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt oft zu unzureichenden Erfahrungswerten führt. Weiterhin entsteht so ein Lerndefizit bei der Reduzierung von Umweltgefahren. Daher wurde vom Wasserwirtschaftsamt, als Reaktion auf die verheerenden Überschwemmungen in Luxemburg, Daten über die durch die Überschwemmungen verursachten Schäden sowie Vorwarnzeiten und Vorsorge gesammelt. Dies wurde mit einem Online-Fragebogen unter www.flashfloods.lu erhoben. Mit dem Fragebogen sollen Schadensbeobachtungen, Daten und Informationen gesammelt werden, von Leuten die ein Ereignis durchlebt haben. Mit genügend Daten könnten so signifikante Schadensfunktionen zur Ermittlung des Schadenspotentials helfen die Kosten-Nutzen Bilanz in Abhängigkeit der Reduzierung der Überschwemmungshöhe zu erstellen. Bis jetzt gestaltet sich eine Auswertung jedoch schwierig, da zu wenig Fragebögen ausgefüllt wurden um signifikante Schadensfunktionen erstellen zu können. Hier gibt es sicherlich noch Verbesserungspotential, jedoch kann mit diesem fertigen Fragebogen schnell reagiert werden. Abbildung 44: Flyer der Schadenserhebung Abbildung 45: Beispielhafte Darstellung einer Schadensfunktion in Relation zur Höhe JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 177 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 53 von 62 4.4.5 Vorhersage Die Überwachung und Vorhersage von Sturzflutereignissen stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Aus hydrologischer Sicht müssen wir folgende Herausforderungen, vor denen wir stehen bewältigen: Die sehr spezifische Reaktion von Hydrosystemen auf außergewöhnlich intensive Regenfälle, die ungeeignete Auslegung konventioneller hydro meteorologischer Überwachungsnetze für diese Art von lokalen Ereignissen, der Schwerpunkt der meisten Prognosemodelle auf großräumigen Flussüberschwemmungen, Hindernisse bei der Übertragung hydrometeorologischer Daten und das Fehlen eines umfassenden Archivs über Starkregenfälle und Sturzfluten in Europa. Aus meteorologischer Sicht können die Gebiete, in denen Gewitter auftreten können, frühzeitig eingegrenzt werden. Dies wird als abstrakte Gefahrenvorhersage bezeichnet. Es lässt sich jedoch nicht vorhersagen, wo, mit welcher Intensität und mit welcher räumlichen Auflösung sich Gewitter in diesen Gebieten bilden werden. Eine konkrete Vorhersage der hydrologischen Gefährdung ist daher nicht möglich, aber das meteorologische Gefährdungspotenzial kann abgeschätzt und vorhergesagt werden. Eine konkrete Gefahrenvorhersage ist demnach nicht möglich, das Gefahrenpotential kann jedoch abgeschätzt und vorhergesagt werden. Tabelle 8: Die verschiedenen meteorologischen Möglichkeiten von Vorhersagetechniken aus (Grambow, 2013) Vorhersagetechnik Vorlaufzeit Grundlage des Verfahrens Nowcasting Einige Stunden im Voraus (>6h) Extrapolation der Bewegung aus Wetterradar Beobachtungen der Niederschlagsintensität. Zunehmend orientieren sich diese an den Ergebnissen numerischer Wettervorhersagemodelle oder werden mit diesen vermischt werden. Numerische/deterministische Wetterprognose Tage bis Wochen Dreidimensionale Modellierung der Atmosphäre in horizontalem und vertikalem Netz (Schichten und Raster). Massen-, Impuls- und Energietransport und -transfer an der Land- und der Meeresoberfläche werden für jedes Kästchen simuliert. Initialisiert wird dies mit Beobachtungen verschiedenster landgestützter, ozeanographischer, atmosphärischer und satellitengestützter Beobachtungen. Statistische Verfahren Wochen bis Monate Multiple Regression und andere statistische Techniken, die das zukünftige Wetter mit Indikatoren oder Prädiktoren verbinden. Beispiel Wahrscheinlichkeit für die El Niño-Südoszillation (ENSO) darstellen “ SICH S ICHERER ZU KL I NG EN, AL S DIE D ATE N E S RECHT FE RTIGE N KÖNNE N, I ST E I N S I CH ERE R W EG, DAS VERTR AUE N U ND DI E GLAUBWÜR DI GKEIT ZU VERL IEREN. ” ( St efa nov ic , 2003) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 178 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 54 von 62 Weiterentwicklungen LARSIM-Wasserhaushaltsmodell zur besseren Nachbildung der Abflussprozesse bei Starkregen Wie oben beschrieben, sind Sturzflut-vorhersagen aus vielen hydrometeorologischen Faktoren nur schwer umsetzbar. Nichtsdestotrotz, wurden nach den Sturzflutereignissen von 2016 große Bemühungen angestellt um die hydrologische Simulation von Sturzfluten zu verbessern. Die Entstehung einer Sturzflut durch Starkregen hängt, wie hier schon mehrmals beschrieben, direkt damit zusammen, dass die Niederschlagsintensität die Infiltrationskapazität des Bodens überschreitet. Dadurch werden die Infiltrationsprozesse und die damit zusammenhängenden Einflussfaktoren von zentraler Bedeutung für die Entstehung von Sturzfluten. Daher ist es wichtig, diesen Aspekt möglichst detailliert abzubilden um eine mögliche zukünftige Sturzflutwarnung vorzubereiten. Aus diesem Grund, wurde nun neben der üblicherweise berücksichtigten Inflitration über die Bodenmatrix auch die Infiltration über Makroporen und ggf. über Trockenrisse mit einbezogen. Dementsprechend, wurden die Bodenparameter in LARSIM aktualisiert und um viele Parameter mit Hilfe des Services Pedologiques der ASTA erweitert. Dieses „Update“ vom Hochwasservorhersagemodell LARSIM stellt demnach eine Integration des dynamischen Infiltrationsmoduls RoGeR dar, welches an der Professur für Hydrologie der Universität Freiburg entwickelt wurde (siehe Steinbrich et al., 2016), um die prozessnahe Simulation vom Infiltrationsüberschuss besser im Modell darstellen zu können. Überschreitet die aktuelle Niederschlagsintensität die Infiltrationskapazität so schaltet sich das dynamische Infiltrationsmodul ein und ist dabei dem Bodenmodul vorgeschaltet. Das dynamische Infiltrationsmodul ermöglicht eine genaue Simulation des Prozesses der überschüssigen Infiltration und folglich des Horton Oberflächenabflusses (HOF) während starker Regenfälle. Es wird dabei berücksichtigt, dass die Infiltrationsrate vom aktuellen Zustand des Oberbodens (Bodenfeuchte zu Beginn des Ereignisses) und von den Veränderungen innerhalb eines Niederschlagsereignisses abhängt, d.h. zeitlich dynamisch ist. Im ersten Schritt wird die vertikale Infiltration auf der Bodenmatrix mit dem Green-Ampt-Ansatz berechnet. Wenn nicht das gesamte Wasser eines Zeitschrittes durch die Bodenmatrix infiltrieren kann, gelangt ein Teil des überschüssigen Wassers in die Makroporen und ggf. in die Trockenrisse. Die horizontale Infiltration aus Makroporen und Trockenrissen in die Bodenmatrix wird ebenfalls mit dem Green-Ampt-Ansatz berechnet. Zusätzlich werden die Wechselwirkungen zwischen den Sickerfronten der drei Teilprozesse berücksichtigt. Sofern nach Berücksichtigung der Teilprozesse Matrix-, Makroporen- und Trockenriss-Infiltration noch nicht das gesamte Wasserdargebot infiltrieren konnte, resultiert ein Infiltrationsüberschuss und in der Folge HOF. Abbildung 46: Abflussbildungsprozesse nach Steinbrich et al. (2016) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 179 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 55 von 62 Insbesondere auf Ackerflächen kann die Verschlammung auch die maximale Infiltrationsrate des Bodens verringern und damit zu einem erhöhten Oberflächenabfluss führen. In LARSIM kann die Verschlammung bei der Versickerungsberechnung berücksichtigt werden. Dazu muss die Verschlämmungstendenz des Bodens auf Unterteilungsebene (bodenspezifisch) angegeben werden, ergänzt durch jahreszeitspezifische Angaben zum Verschlämmungsgrad (monatsabhängig, je nach Bodenmanagement). Darüber hinaus werden in LARSIM weitere für die Abflussbildung wichtige Oberflächenprozesse und eigenschaften abgebildet, wie z. B. die Interzeption oder der Grad der Vernässung. Letzteres ist besonders wichtig für die Entstehung von Oberflächenabfluss in städtischen Gebieten und damit für das Risiko von Sturzfluten. LARSIM bietet die Möglichkeit, die räumlichen Daten des Staunässegrades detailliert im Modell zu berücksichtigen und bei Bedarf kontinuierlich zu aktualisieren. Das Projekt „Kritische Regenfälle Luxemburgs“ Im Projekt " Kritische Regenfälle Luxemburgs" (2020-2022) des Wasserwirtschaftsamts in Zusammenarbeit mit MeteoLux, werden nicht die vorhergesagten Niederschläge als Ausgangspunkt für die hydrologische Simulation genommen, sondern Überschwemmungen an kritischen Punkten und dann bestimmt, welche Niederschlagsintensität ("kritische Niederschlagsschwellen") sie ausgelöst haben. Bei dieser „Sturzflut-Warnung“ mit einem Flash-Flood-Guidance Ansatz, geht es darum, die bei der Vorhersage erwähnten technischen Probleme zu umgehen und ohne operativen Simulationsaufwand zu wissen, welche Einzugsgebiete (aufgrund von Topographie, Bebauung, Landmanagement usw.) besonders anfällig für Sturzfluten sind. Erreicht ein Sturmpotenzial eine bestimmte kritische Niederschlagsintensität für eine Region, kann das Hochwasserpotenzial im Katalog mit den kritischen Niederschlagsschwellen pro Einzugsgebiet nachgeschlagen werden, um eine Warnung vor dem Sturzflutrisiko für dieses Einzugsgebiet zu geben. Dadurch werden Starkregenwarnungen gezielter und die räumliche Auflösung der Warnungen erhöht. Da wir uns eindeutig in einem Bereich der Überschneidung von hydrologischen und meteorologischen Vorhersagen befinden, da Sturzfluten das Ergebnis einer Verkettung von meteorologischen und hydrologischen Umständen sind, wird dieses Projekt in technischer und finanzieller Zusammenarbeit mit der meteorologischen Abteilung der Luftfahrtsverwaltung (MeteoLux, Administration de la Navigation aérienne) durchgeführt, um ein Leitsystem für Sturzfluten zu entwickeln. Eine Matrix der Flächenreaktion auf den Niederschlagseintrag (Dauer und Intensität) und die Vorfeuchte des Bodens (+ saisonale Verschlammung und ggf. Interzeptionskapazität) soll für jedes Warngebiet auf der Grundlage zahlreicher Szenarioberechnungen erstellt werden. Abbildung 47: Schematische Darstellung der Faktoren, die für die Entstehung einer Sturzflut maßgeblich sind. (Hydron, 2020) JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 180 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Messen & Verstehen 56 von 62 Gleichzeitig werden die kritischen Gefahrenbereiche pro Warngebiet auf Basis der vorliegenden Starkniederschlagsgefahrenkarten (SRGK) ermittelt. Aus der Synthese der Gebietsantworten und der kritischen Gefahrenbereiche (Risiken) können pro Warngebiet geeignete Abflussschwellenwerte für die Sturzflutwarnung extrahiert werden. Basierend auf der Flächenreaktionsmatrix werden die Abflussschwellenwerte in kritische Niederschlagsschwellenwerte umgewandelt (basierend auf Dauer und Bodenvorfeuchte). Diese Matrix der kritischen Niederschlagsschwellen pro Warngebiet ist die zentrale Grundlage für die operative Sturzflutwarnung. Weitere Eingangsgrößen für die operationelle Sturzflutwarnung sind die aktuelle Bodenfeuchte sowie der aktuellen und kurzfristigen Niederschlagsvorhersage aus Radarprodukten (Now-casting). Dabei kann die Bodenfeuchte z.B. einmal am Tag aktualisiert werden, während der Niederschlag in kritischen Zeiträumen wesentlich häufiger (z.B. stündlich) bereitgestellt werden kann. Basierend auf der Vorfeuchte und dem Niederschlag wird anhand der kritischen Niederschlagsschwellenmatrix geprüft, ob ein Schwellenwert überschritten wurde. Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Warnung für den betroffenen Bereich ausgegeben. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 181 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Schlussfolgerung 57 von 62 5 Schlussfolgerung Um auf die zukünftigen Klimawandelrisiken vorbereitet zu sein, ist es erforderlich die Herausforderungen der Adaptation an diesen Wandel anzugehen. Dies ist eine gesellschaftliche Aufgabe, deren Erfolg mit Offenheit, Kompromissbereitschaft und Koproduktion von Wissen zu meistern ist. Eine singulär korrekte Antwort auf alle Herausforderungen gibt es eben so wenig wie die so oft gewünschte einfache und schnelle Lösung. Weiterhin gibt es kein spezifisches institutionelles Modell das alle wasserbezogenen Probleme lösen könnte. Daher bedarf es einem Wandel der Herangehensweise an Probleme: Von kurzfristig gedachten Lösungen zu nachhaltigen, integralen und zielorientiertem Risikomanagement. Dies erfordert jedoch eine den zukünftigen Generationen solidarische Sichtweise auf die gesellschaftliche Entwicklung und den politischen Willen zum gesellschaftlichen Wandel in die nachhaltige Entwicklung. Hierzu steht im Bericht der Weltbank zu Flussgebietsmanagement: Es gibt keine magische Lösung oder den einzig richtigen Weg, um den richtigen Grad oder das richtige Maß an Integration zu erreichen, noch gibt es ein bestimmtes institutionelles Modell, das auf alle Fälle anwendbar ist. Erforderlich ist ein Wandel in der Art und Weise, wie Einzelpersonen und Behörden über ihre wasserbezogenen Aktivitäten denken.10 (The World Bank, 2006) Die Antwort auf die krisenhaften Veränderungen der Erde durch den Klimawandel kann im verantwortbaren Risikomanagement nur in der Nachhaltigkeit liegen. Technokratische Maßnahmen zum Erhalt von nicht nachhaltigem Umgang mit Oberflächenwasser (z.B. Schutzbauten für neue, nicht wassersensible Bebauung) dürfen nicht die Antwort sein. Es geht um Vorsorge, Minderung und Anpassung, erhebliche technische Lösungen sollten immer nur die Notfalloption darstellen. Dieser Wandel ist daher weniger eine technische Aufgabe, sondern eher die gesellschaftliche Herausforderung einen Paradigmenwechsel zu schaffen. Die Wasserverwaltung, als dem Gemeinwohl verpflichtete öffentlich-rechtliche Verwaltung, setzt hier wesentliche Beiträge zur Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen Risikomanagementstrategien. Durch eigene unabhängige Expertisen, ihrer zentralen Verantwortlichkeit und der regionalen Präsenz durch ist es ihre äußert komplexe Aufgabe die verschiedensten gesellschaftlichen Interessen durch einen integrativen Ansatz im Starkregenrisikomanagement zu garantieren. Es bleibt dabei, sich auch weiter für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser einzusetzen und aufzuklären, dass Schutzmaßnahmen keine absolute Sicherheit gewährleisten können und Überflutungen nicht um jeden Preis verhindert werden können, sondern deren Schadwirkung minimiert werden muss. 10 Übersetzt aus dem Englischen JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 182 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Ausblick 58 von 62 6 Ausblick In diesem Sinne lassen sich auch noch einige Aufgaben ableiten, die in Zukunft bewältigt werden müssen um das Starkregenrisiko in Luxemburg weiter zu mindern. Demnach gibt es ein Problem der Begrifflichkeit und so wird Starkregen oft interdisziplinär in seinem Begriffsverständnis unterschiedlich benutzt. Dies kann zu Verständigungsproblemen führen und auch der Vergleichbarkeit von Ereignissen im Wege stehen. So gibt es Begriffe wie zum Beispiel Sturzflut, Starkregen, Flashflood, urbane Überschwemmungen oder pluviale Überschwemmung die in der Wissenschaft geklärt und voneinander getrennt definiert werden müssten. Wie dieser Bericht zeigt, hat das Starkregenrisiko in den letzten Jahren, durch die wiederholten Ereignisse, zunehmend an Aufmerksamkeit erlangt. Es bleibt jedoch wichtig, die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung weiter zu stärken (Umweltbundesamt, 2018). Es ist hierbei notwendig, den Unterschied zwischen Flusshochwasser und Starkregen zu erklären, auch wenn dies einem integralen Ansatz des Risikomanagements nicht im Wege stehen darf. Es muss jedoch deutlich gemacht werden, dass die Überflutung durch Starkregen auch abseits von den bekannten Risikogewässern entstehen und zu hohem Schaden führen kann. Weiterhin, besteht die fortwährende Aufgabe die kurzen Vorwarnzeiten und die sehr unsicheren Prognosen zu erklären. Zudem muss kontinuierlich auf die Grenzen des technischen Überflutungsschutzes, speziell im nicht-stationären Zeitalters des Klimawandels, hingewiesen werden. Daher muss auch in Zukunft stets sehr klar kommuniziert werden, dass auch bei Umsetzung aller technischen Maßnahmen, ein Restrisiko immer bestehen bleiben wird. Nicht nur in der Bevölkerung muss das Bewusstsein geschaffen werden, sondern auch in der Bebauungsplanung soll das Thema weiter aktiviert werden (Umweltbundesamt, 2018). Modernes, nachhaltiges und barrierefreies Bauen ist mit überflutungssicherem Bauen zu koordinieren. Dies könnte über erklärende Leitfäden, Best Practice-Beispielen oder auch der Sensibilisierung in den entsprechenden Ausbildungen vollbracht werden. Weiterhin müssen die Bemühungen der systematischen Erfassung der Ausmaße und der Schäden von Starkregenereignissen weitergeführt und ausgebaut werden. Auch in Luxemburg, soll nach dem Vorbild anderer Länder oder in Kooperation mit anderen Ländern, eine Datenbank zur Dokumentation von (Hochwasser-&) Starkregenereignissen erstellt werden. Auch für die erstellten Starkregengefahrenkarten wäre eine stärkere Dokumentation von Ereignissen und ihres Ausmaßes hilfreich um die Oberflächenabflussmodelle zu validieren (Umweltbundesamt, 2018). Bei der Erstellung der Starkregengefahrenkarten besteht die Schwierigkeit signifikante Risikogebiete abzugrenzen da Starkregen überall und unabhängig vom Gewässer vorkommen kann. Hier können moderne Visalisierungsmethoden helfen. So besteht zum Beispiel zukünftig die Möglichkeit einer dynamischen Visualisierung des Abflussgeschehens sowie die 3D-Darstellung der Überflutungstiefe in der „Punktwolke“ des digitalen Geländemodells zu programmieren. Eine große Herausforderung im Starkregenrisikomanagement sind die fehlenden Warnsysteme. Neben verschiedenen Maßnahmen zu Reduktion des Risikos, ist auch die Warnung sehr relevant für eine erfolgreiche Risikoreduktion. Vorhersage- und Vorwarnzeiten sind jedoch sehr viel kürzer als bei Flusshochwasser (Umweltbundesamt, 2018). Es bleibt kaum Zeit für Rettungsdienste auf die vorhergesagten Ereignisse zu reagieren. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass auch in Zukunft durch die chaotischen Dynamiken in der Atmosphäre, lange Vorwarnzeiten nicht erreicht werden können (Umweltbundesamt, 2018). Die Notwendigkeit einer fachlichen und technischen Weiterentwicklung der Warnungen und Vorwarnzeiten ist jedoch weiterhin notwendig, siehe Das Projekt „Kritische Regenfälle Luxemburgs“. Ein integrales Starkregenrisikomanagement braucht eine gute Kooperation. So sollten in den kommunalen Maßnahmenkonzepten auch kommunale Kooperationen auf Ebene der Einzugsgebiete, wie bereits an der weißen Ernz umgesetzt, gefördert werden. Zudem bedarf es einer guten Kooperation unter allen Verwaltungen. Schlussendlich müssen die Bemühung aufrechterhalten werden, die Wissenslücken im Bereich Starkregen zu schließen und Unsicherheiten zu verringern. Um Starkregenrisikomanagement in Luxemburg zu verbessern, sollte diese Unsicherheiten in Zukunft gezielt in Forschungsprojekten adressiert werden. Folgend muss auch die Wirksamkeit der Maßnahmenkonzepte in Zukunft evaluiert und stetig verbessert werden. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 183 Starkregenrisikomanagement in Luxemburg - Bibliografie 59 von 62 7 Bibliografie Ahlhelm, I., Frerichs, S., Hinzen, A., Noky, B., Simon, A., Riegel, C., . . . Rubel, C. (2016). Klimaanpassung in der räumlichen Planung (Praxishilfe), Starkregen, Hochwasser, Massenbewegungen, Hitze, Dürre. Umweltbundesamt. Récupéré sur https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaanpassung-in-der raeumlichen-planung Ai Milojevic, B. A. (2017). 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Land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen zurStärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Kommunen. Karlsruhe: WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH. JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 187 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 251 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Mosel Remerschen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 252 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Mosel Remerschen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 253 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschungen (h>1m) Mosel Ehnen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 261 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Lelligerbaach Herborn WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 262 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Lelligerbaach Herborn WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 263 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Azebaach Lilien WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 267 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Biwerbach Biwer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 268 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Biwerbach Biwer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 354 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Syre Mertert WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 358 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Syre Mertert Fielsm WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 364 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Syre Manternach "Al" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 382 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Wuelbertsbaach Manternach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 383 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Wuelbertsbaach Manternach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 384 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Wuelbertsb. Berbourg WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 385 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Wuelbertsb. Berb. WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 386 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Sauerb. Berbourg WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 387 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Sauerbaach Bech WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 388 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Sauerbaach Bech WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 401 Schutz Technischer Hochwasserschutz Absenken Querbauwerk Syre Biwer "Cité Syrdal" WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 188 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 403 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Syre Wecker WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 405 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Syre Betzdorf Betzdorfermühle WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 406 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h>1m) Syre Olingen WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 407 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h>1m) Syre Roodt WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 409 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Syre Uebersyren WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 410 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Syre Oetrange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 411 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) , Syre Moutfort WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 412 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Syre Brichermillen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 413 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Syre Syren WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 442 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Boudlerb. Boudler WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 444 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Bricherb. Boudler WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 446 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Beidlerb.Beidweiler WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 500 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Breinertb. Breinert WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 501 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Eeschwellerb. Eschweiler WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 511 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Fluessweilerb. Wecker WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 512 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Fluessweilerb. Wecker WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 513 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Fluessweilerbaach Berg WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 515 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Fluessweilerbaach Berg WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 516 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Fluessweilerbaach Flaxweiler WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 189 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 517 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Fluessweilerb. Flaxweiler WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 529 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Roudemerb.Olingen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 531 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Roudemerbaach Rodenbourg WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 535 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Donwerbaach Ahn WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 536 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Donwerbaach Oberdonven WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 537 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Donwerbaach Buchholz WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 538 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Donwerbaach Buchholz WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 544 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Gouschténgerbaach Gostingen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 545 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Beyrenerbaach Beyren WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 546 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Beyrenerb. Beyren WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 547 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Beyrenerb. Beyren WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 552 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Lennéngerbaach Lenningen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 553 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Lennéngerb. Lenningen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 554 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Lennéngerbaach Lenningen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 555 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Lennéngerbaach Canach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 556 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Lennéngerbaach Canach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 558 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Bauschebaach Canach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 559 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Bauscheb.Canach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 560 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Bauschebaach Canach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 190 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 570 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Aalbaach Stadtbredi. WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 571 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Aalbaach Stadtbredimus WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 574 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Aalb. Rollingen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 575 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Schlébaach Waldbredimus WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 576 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Schlébaach Waldbredimus WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 578 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Schlébaach Dalheim WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 591 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Ierpeldéngerb.Erpeldange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 592 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Hessléngerbaach Erpeldange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 593 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Hessléngerbaach Erpeldange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 601 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Gander Burmerange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 602 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Gander Emerange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 603 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Gander Emerange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 619 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Briedemsbaach Aspelt WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 625 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Aalbaach Aspelt WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 626 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Aalbaach Frisange WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 627 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Aalbaach Frisange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 628 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Aalbaach Frisange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 643 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Mesenich/Langsur WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 644 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Born (Kimmelt) WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 4 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 191 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 645 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Girsterbach / Bornermühle WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 646 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) unterhalb Hinkel WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 647 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) oberhalb S.E.O. WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 648 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) oberhalb S.E.O. WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 649 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Rosp./Fenterwier WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 650 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) > Steinheim WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 651 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) < Echternach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 652 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) > Echternach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 653 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) < Bollendorf WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 654 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) > Bollendorf WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 664 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen vor Mompach, Weg nach Lellig WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 668 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Bornermühle (RN10) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 669 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Bornermühle WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 671 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Dickweiler WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 678 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Echternach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 679 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Echternach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 680 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett in Echternach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 682 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen hinter Osweiler WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 683 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) hinter Osweiler WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 5 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 192 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 693 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Specksm.-Neimillen WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 695 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Lauterbur WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 704 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen E.noire Grundhof WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 706 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) <Blumenthal WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 707 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Bl.-thal-Jungl. WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 708 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Junglinster WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 729 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Consd. Kläranlage WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 730 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Consdrëfermillen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 731 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Consdrëfermillen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 732 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Consdrëfermillen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 745 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Jungl.-Gond. WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 746 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Gond.-Ernster WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 747 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) E.bl. >Ernster 1 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 748 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) E.bl. >Ernster 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 771 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) E.bl. Reisdorf WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 773 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) oberhalb Reisdorf WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 774 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) <Hessemillen 1 WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 775 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) <Hessemillen 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 780 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) E. Bl. Ermsdorf WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 6 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 193 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 781 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) <Neimillen (Med.) WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 789 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) >Larochette WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 790 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen E.bl. Larochette WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 794 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Ernzen-Supp WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 796 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Höhe Fischbach WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 797 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Koed.-Altlinster WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 798 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Altlin.-Imbringen WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 799 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) E.bl. <Eisenborn WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 800 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) E.bl. >Eisenborn WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 813 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Wallendorf 1 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 814 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Wallendorf 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 815 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Reisdorf (Brücke) WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 816 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Moestroff WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 818 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Bettendorf WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 819 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Bettendorf WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 820 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Gilsdorf WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 821 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Bleesbrück WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 822 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Gilsdorf WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 823 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Tirelbaach/Saasselbaach WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 7 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 194 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 824 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Ingeldorf WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 825 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Ingeldorf WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 826 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Ingeldorf WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 829 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Bourscheid-Mühle WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 831 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Sauer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 832 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Sauer WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 869 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Blees (Sauer) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 870 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zuflüsse Blees WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 871 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Blees WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 872 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Blees WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 873 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung Ufer (h<1m) Blees WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 874 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Blees WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 876 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Augwewässer/Überflutungsräume Blees WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 879 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Blees WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 896 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Tandelerbaach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 897 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Tandelerbaach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 898 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Tandelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 899 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Tandelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 900 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Tandelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 8 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 195 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 903 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Stool WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 904 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Stool WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 905 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Stool WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 916 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Tirelbaach Gilsdorf WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 925 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Schlënner Unterschlinder WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 926 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung Schlënner Unterschlinder WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 927 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Schlënner WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 928 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Schlënner Unterschlinder WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 929 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Schlënner Unterschlinder WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 939 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Sauer (Goe-mühle-Heid-grund) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 945 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Sauer (Goe-Hei-gr.) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 946 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 947 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Sauer WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 955 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Schlirbech WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 956 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h>1m) Schlirbech WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 957 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Schlirbech WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 958 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Sauer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1029 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Ueschtrëferbaach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1030 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Ueschtrëferbaach Ningserbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 9 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 196 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1040 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung Beiwenerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1041 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Beiwenerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1042 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Beiwenerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1043 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Beiwenerbaach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1053 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (M.-brücke-Mart.) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1056 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Sauer (M.-br.-Mart.) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1057 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer (M.-brücke-Mart.) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1058 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Sauer (M.-brücke-Mart.) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1070 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Syrbaach,Betelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1071 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Syrbaach,Betelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1072 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Syrbaach,Betelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1073 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Syrbaach,Betelerbaach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1095 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Surbich WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1096 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Surbich WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1097 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Surbich WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1098 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Surbich WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1101 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Harelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1103 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung Harelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1104 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Harelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 10 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 197 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1105 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Harelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1106 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Harelerbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1110 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz (amont Himmelbaach) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1114 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz (amont Himmelbaach) WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1118 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Wiltz (> Himmelbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1119 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Wiltz (amont Himmelbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1120 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Wiltz WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1134 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Clerve WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1163 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz (aval Himmelbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1186 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Himmelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1187 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Himmelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1188 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Himmelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1189 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Himmelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1192 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Kirel WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1193 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Kirel WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1194 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Kirel WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1195 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Kirel WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1196 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Kirel WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1198 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Tettelbaach (Kirelbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 11 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 198 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1199 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Tettelbaach (Kirelbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1200 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Tettelbaach (Kirelbaach) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1237 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Wemperbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1238 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Wemperbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1239 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Wemperbaach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1256 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Clerve,Woltz WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1258 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Clerve,Woltz WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1259 Schutz Technischer Hochwasserschutz Absenken Querbauwerk Clerve,Woltz WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1260 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Clerve,Woltz WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 1261 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Clerve,Woltz WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1280 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Lamichtsbaach WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1281 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Lamichtsbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1282 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Lamichtsbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1283 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Lamichtsbaach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1291 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Irbich (höhe Mündung Clerve) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1293 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Irbich WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 1294 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Irbich WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1295 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Irbich WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1296 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Irbich WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 12 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 199 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1302 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wemperbaach Hollermillen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1304 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Wemperbaach WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1305 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Wemperbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1306 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Wemperbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1307 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Wemperbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1311 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Tretterbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1313 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Tretterbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1315 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Tretterbaach WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1316 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Tretterbaach WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1370 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Emeschbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1371 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Emeschbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1373 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Emeschbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1374 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Emeschbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1399 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Our (Wall.-pont-Vianden) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1400 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Our (Wall.-pont-Vianden) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1401 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Our (Wall.-pont-Vianden) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1407 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Our WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1408 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Our WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1409 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Our WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 13 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 200 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1410 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Our WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1426 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Our (Vianden-fr. Belge) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1431 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Our (V.-fr. Belge) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1432 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Our (Vianden-front. Belge) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1469 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Schibech WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1470 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Schibech WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1471 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Schibech WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1472 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Schibech WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1482 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m)Alzette WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1483 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Augwewässer/Überflutungsräume Alzette WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1485 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Alzette WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1486 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Alzette WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1487 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Alzette Colmar-Berg WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1490 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Alzette Cruchten WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1520 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Noumerbaach Nommern WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1531 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Auerenaturierung Alzette Hünsdorf WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Augewässer/Überflutungsräume" Jetzt: " Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 1582 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Alzette Lintgen WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1583 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Kaasselterbaach Lintgen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1611 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Fentange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 14 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 201 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1613 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Livange "Kaulegwisen" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1614 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Bettembourg (Phase 1) WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 1616 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Alzette Lameschermillen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1657 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Drosbech Howald WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1661 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Drosbech RP Glück WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1662 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschungen Drosbech RP Glück WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1664 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Drosbech "Ban de Gasperich" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 1665 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschungen Drosbech Cloche d'Or WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1666 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Drosbech Cloche d'Or WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1668 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Drosbech Leudelange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1681 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mess Lameschermillen WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 1682 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Mess Lameschermillen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1683 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Mess Bergem oberhalb CR164 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1684 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mess Pontpierre unterhalb CR169 WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1686 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Mess Pontpierre WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1689 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mess "Laangert" Dippach-Gare WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1693 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mess Dippach-Gare bis Sprinkange WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 1694 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Mess Sprinkange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 1696 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Mess Schouweiler WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird BEIBEHALTEN 15 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 202 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1697 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Mess Schouweiler WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1705 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Kiemelbaach Mondercange oberhalb A4 WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 1707 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Kiemelbaach Foetz "Herbett" WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 1742 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen befestigter Böschungen Didelengerbaach Bettembourg WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1743 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Didelengerbaach Dudelange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1752 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Kälbaach Kayl WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1772 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Wark WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1798 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Mëchelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1799 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Mëchelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1800 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Mëchelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1801 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Mëchelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1802 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Mëchelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1807 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Turelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1808 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Turelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1809 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Turelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1810 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h>1m) Turelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1811 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Turelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1812 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Turelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1813 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Turelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 16 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 203 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1814 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Turelbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1821 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Attert Colmar-Berg "Millebierg" WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1822 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Schwaarzbaach Colmar-Berg WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1825 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Attert Bissen WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1827 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Attert Boevange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1828 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Attert Boevange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1831 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Schwebach Useldange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1857 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Viichtbaach Vichten WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1858 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h<1m) Viichtbaach Vichten WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1859 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h<1m) Viichtbaach Vichten WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1860 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Viichtbaach rte de Michelbouch Vichten WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1866 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Aeschbech Boevange WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 1867 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Aeschbech Boevange-Buschdorf WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1868 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Aeschbech Buschdorf WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1869 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Aeschbech Brouch WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1870 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Aeschbech Saeul WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1877 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Attert Useldange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 1878 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Schwebach Useldange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1879 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Schwebach Kapweiler WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 17 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 204 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 1880 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschungen Schwebach Kapweiler WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1881 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Schwebach Kapweiler WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 1883 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Huewelerbaach Elvange-Hovelange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1884 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h<1m) Huewelerb. Hovelange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1891 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Roudbaach Platen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1892 Schutz Technischer Hochwasserschutz Absenken Querbauwerk Roudbaach Platen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1896 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Roudbaach Platen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 1897 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschungen (h<1m) Hueschterbaach Hostert WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1913 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Bëschruederbaach Pratz WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1921 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h<1m) Attert Reichelange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1922 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Attert Redange WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 1925 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschungen (h<1m) Attert Ell WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1972 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Fräsbech Redange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1973 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Fräsbech Nagem WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1974 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Fräsbech Lannen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 1976 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h<1m) Fräsbech Lannen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2014 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Koulbich Colpach-Bas WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2015 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Koulbich Colpach-Bas WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2017 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschungen (h<1m) Koulbich Colpach-Haut WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 18 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 205 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2018 Schutz Entfernen Querbauwerk Clerve/Woltz Wehr Linden WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2032 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Noutemerbaach Holz-Perlé WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2047 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Attert Reichelange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2048 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h<1m) Pall Reichelange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2050 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Pall Niederpallen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2051 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Pall unterhalb Levelange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2053 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen (<1m) Pall Oberpallen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2054 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h<1m) Pall oberhalb Oberpallen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2055 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Näerdenerbaach Noerdange WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2056 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen (h<1m) Näerdenerb. Niederpallen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2057 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Mollbaach Huttange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2058 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Mollbaach Beckerich WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2065 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Eisch Mersch "Grommeschmillen" WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2071 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Eisch Roodt WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2073 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen befestigter Böschungen Eisch oberh. Simmerschmelz WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2076 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen Eisch Septfontaines WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2077 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Eisch Septfontaines WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2082 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Eisch Hobscheid-Eischen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2083 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Eisch Steinfort WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 19 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 206 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2084 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeintgrächtigung Eisch Steinfort WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2086 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen befestigter Böschungen Eisch Steinfort WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2087 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Eisch Steinfort WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2088 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Eisch Steinfort WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2089 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Eisch Hagen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2091 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Eisch Kahler A6 bis Grass WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2092 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Eisch Grass WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2093 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Millebaach Clemency Schockmillen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2094 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Millebaach Clemency Schockmillen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2095 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Millebaach Clemency Schockmillen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2149 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Kolerbaach Hagen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2150 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Kolerbaach Hagen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2152 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Auerenaturierung Kolerbaach Hagen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2159 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung (h<1m) Mamer Mersch WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2160 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mamer Mersch "Aelen" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2161 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Mamer Mersch WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2163 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mamer Schoenfels WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2165 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Mamer Kopstal "Weidendall" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2167 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Mamer Schankemillen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 20 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 207 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2184 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Mamer "An den Wuesen" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2185 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Mamer Mamer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2188 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Mamer Mamer WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2189 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Mamer Holzem WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2190 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mamer Holzem WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2191 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen Mamer Holzem WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2192 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mamer Garnich WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2203 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Kielbach Thillsmillen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2204 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Kielbaach Kläranlage Kehlen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2205 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Olmerbaach Z.I. Kehlen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2206 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Olmerbaach Olm WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2208 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Olmerbaach Wandhaff WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2209 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Olmerbaach Wandhaff WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2219 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen befestigter Böschungen Faulbaach Mamer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2220 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen Faulbaach Mamer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2221 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Faulbaach Mamer WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2223 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen Meneschbaach Capellen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2224 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Meneschbaach Capellen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2225 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Meneschbaach Aire de Capellen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 21 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 208 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2226 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Meneschbaach Aire de Capellen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2227 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahme Meneschbaach Aire de Capellen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2235 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Péitruss Luxemburg WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2236 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Péitruss Hollerich WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2237 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Péitruss Merl WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2238 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Péitruss Helfent WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2257 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen Grouf Helfent WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2259 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Auerenaturierung Grouf Helfent WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Augewässer/Überflutungsräume" Jetzt: " Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2264 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Zéisséngerbaach Cessange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2265 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung Zéisséngerbaach Cessange WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2266 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zéisséngerbaach "im Brill" Cessange WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2267 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Zéisséngerbaach Cessange oberh. "im Brill" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2270 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Zéisséngerbaach Cessange A6 WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2289 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Réierbaach Lasauvage WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2290 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Réierbaach Lasauvage WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2291 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen zweier Querbauwerke Réierbach Lasauvage WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2293 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Réierbach Lasauvage "Groussebësch" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2296 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Mierbaach Hautcharage WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2302 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Chiers Bascharge "Biff" WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird BEIBEHALTEN 22 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 209 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2303 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Chiers Bascharge "Biff" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2304 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Chiers Sanem ZI Hahneboesch WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2305 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Chiers Sanem ZI Hahneboesch WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2358 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Rückhalt in der Aue HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Diese Maßnahme wird GELÖSCHT, da sie nicht kompatibel zur WRRL ist. Rückhalt soll unter anderen Wegen gesichert werden D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2359 Vermeidung Bauvorsorge Schulung des Gemeindepersonals HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Im MNK1 waren mehrere Einzelmaßnahmen zu diesem Thema drin. Diese werden zu einer Maßnahme zusammengefasst. Konkret soll einmal im Jahr oder alle 2 Jahre ein Webinar abgehalten werden zu spezifischen Themen. Maßnahemen 2359, 2406, 2349, 2471 (Vermeidung) und (Konzept) werden GELÖSCHT 2360 Vorsorge Verhaltensvorsorge Information neuer Bürger über Hochwassergefahr HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme sinnvoll, wird übernommen 2361 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zur Umsetzung baulicher Maßnahmen HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Gleiche Maßnahme wie 2481 (Schutz) und als (Konzept). Nur Konzept wird zurückbahalten D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2362 Vorsorge Informationsvorsorge Bereitstellen von Informationen des luxemburgischen Hochwassermeldezentrums auf der länderübergreifenden Internetseite www.hochwasserzentralen.de HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Es wird eine Folgemaßnahme geben: Anweisen luxemburgischer Pegel in der App "Meine Pegel" 2363 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vergrösserung des Abflussquerschnittes der Hatzelbaach in Munshausen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2364 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Scheerbach in Larochette HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten 2365 Schutz Technischer Hochwasserschutz Bau eines Rückhaltebeckens "Am Bongert" in Berbourg HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2366 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Untersuchung der Auswirkung von Renaturierungsmaßnahmen an der Alzette auf den Ablauf von Hochwasserwellen HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Konkret soll der Einfluss der Alzetteranaturierung auf den Abflauf der Hochwasserwelle untersucht werden. Dies wurde bei der Renaturierungsstudie der Alzette bis jetzt noch nicht geprüft 2367 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Natürlicher Rückhalt durch pfluglose, konservierende Bodenbearbeitung und den Anbau von Zwischenfrüchten sowie Untersaat HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Maßnahme gibt es als Konzept 2368 Wiederherstellung Regeneration Bereitstellen von Informationen rund um den Hochwasserfall auf der Internetseite www.infocrise.public.lu HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Massnahme gibt es als Konzept. 2370 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Sauer in Bettendorf (Flutpolder) HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Es soll eine Studie beauftragt werden wie die Fläche des bestehenden Flutpolders besser genutzt werden kann hinsichtlich des Hochwasserschtzes und der Retetnion. SIDEN muss hier auch noc ca. 2000 m3 Volumen ausgleichen. Wird umbenannt und neue Maßnahme D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2371 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vergrösserung Querschnitts unter der rue de Moutfort in Syren HWRM In Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten. 2372 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Syre Brichermillen bis Syren WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Augewässer/Überflutungsräume" Jetzt: " Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2373 Schutz Technischer Hochwasserschutz Retentionsbecken am Aeschbech in Brouch HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2374 Schutz Technischer Hochwasserschutz Machbarkeitsstudie für den Hochwasserschutz am Itzigerbaach in der Cité Simminger HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 23 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 210 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2375 Schutz Technischer Hochwasserschutz Optimierung der Steuerung von Rückhaltebecken im Geltungsbereich der Convention Uelzechtdall HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Ist aber direkt mit Maßnahme 2420 verbunden. Werden beide geändert so dass es nur noch Maßnahme gibt. Bekommt auch neue LUXMAPRO-Nummer D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2376 Schutz Technischer Hochwasserschutz Travaux d'entretien et d'amélioration à exécuter au système d'évacuation des eaux de superficie suite aux averses des mois de mai / juin 2008, au lieu-dit: HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2377 Schutz Technischer Hochwasserschutz Verbesserung der Abflusssituation der Bréisbich zwischen Eselborn und Clerf HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2378 Schutz Technischer Hochwasserschutz Studie zur Hochwasser-Absenkung in Bissen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Studie war nicht erfolgreich, Es wird ein neuer Anlauf gestartet und alternativen geprüft Hochwasserkonzept Bissen 2380 Vermeidung Flächenvorsorge Prüfung der Hochwasserverträglichkeit des PAP Buerwiss HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2381 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasser-Schutz Wark/Mëchelbaach Oberfeulen (Phase 3) HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND 2382 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Aufstellen eines "Uferschutzstreifenprogramms" HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Das Programm zur Ausgleichfinanuierung wurde Umgesetzt und kann angewendet werden. Daher wird es keine neue Maßnahme geben. Gleiche Maßnahme gab es als Konzept 2383 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Sauer in Diekirch HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2384 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Rückhaltung Kléngelbaach Mompach HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2385 Schutz Technischer Hochwasserschutz Ertüchtigung / Aufweitung des Durchlasses der Mamer im Dorfkern HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Durchlass in Kopstal. Hier ist eine Verbesserung sinnvoll. Schwierig umsetzbar. Wird umbenannt 2386 Schutz Technischer Hochwasserschutz Natürlicher Regenrückhaltebecken in Everlange HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2387 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vergrößerung Abflußquerschnitt unter Brücke CR 130 in Altlinster HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2388 Schutz Technischer Hochwasserschutz Studie zur Verbesserung der Einlaufsituation der Mamer in die Alzette HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Studie ist fertig, Die Maßnahme soll nun umgestetz werden. Neue Maßnahme und Nummer. 2389 Schutz Technischer Hochwasserschutz Ufer-Renaturierung der Sauer im Zuge des HWS-Konzepts Sauer/Mosel HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten 2390 Vorsorge Informationsvorsorge Informationsportal für Einsatzkräfte HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2391 Vermeidung Flächenvorsorge Umwandlung Ackerland in Grünland HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist Nicht-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2392 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Ernz blanche in Larochette HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2393 Schutz Technischer Hochwasserschutz Verbesserung Abflussituation am Zusammenfluss Clerve-Wiltz in Kautenbach HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten 2394 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasser-Schutz Sauer/Ernz blanche Moersdorf HWRM in Umsetzung Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Es handelt sich hier wohl weder um die Ernz blanche noch um Moersdorf sondern um die Serningerbach. Hier gab es eine Anfrage einer Studie von Bunusevac, die nicht weiterging. Für Moersdorf und Sauer/ErnzBlanche-Mündung gibt es separate Maßnahmen D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 24 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 211 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2395 Vorsorge Informationsvorsorge Regionalisierung von Hochwasserabflüssen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Maßnahme gibt es als Konzept Z.T Daueraufgabe, Regelmäßige überprrüfung der Abflusswerte. Neue Nummer als Konzept 2396 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Eisch in Eischen HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND 2398 Schutz Technischer Hochwasserschutz Rückhaltebecken Aasselbaach N28 Bous-Oetrange HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Kein Impakt auf Mosel Kann als Starkregenkonzept umgesetzt werden. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2399 Schutz Technischer Hochwasserschutz Aufstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes Mertert HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND 2402 Schutz Technischer Hochwasserschutz Aufstellen eines Gesamtkonzepts Hochwasserschutz Sauer HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Im Zusammenhang mit Renaturierung Sauer oder ohne. Gleiche Massnahme wie 3421. Werden beide geändert so dass es nur noch Maßnahme gibt. Bekommt auch neue LUXMAPRO-Nummer D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2403 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Attert Boevange/ Attert WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2404 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz Diekirch Camping (Pumpen) HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2405 Schutz Technischer Hochwasserschutz Unterhaltung der Hochwasserschutzmauer an der Sauer in Ingeldorf HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Unterhaltung ist eine Daueraufgabe, dies wird im neuen Katalog berücksichtigt 2406 Vermeidung Flächenvorsorge Schulung des Gemeindepersonals HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Im MNK1 waren mehrere Einzelmaßnahmen zu diesem Thema drin. Diese werden zu einer Maßnahme zusammengefasst. Konkret soll einmal im Jahr oder alle 2 Jahre ein Webinar abgehalten werden zu spezifischen Themen. Maßnahemen 2359, 2406, 2349, 2471 (Vermeidung) und (Konzept) werden GELÖSCHT 2407 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz Diekirch Camping (Pumpen) HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2408 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Ernz blanche in Larochette (Tronçon4) HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2409 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Vermeidung von Flächenversiegelung und Förderung der Regenwassernutzung durch Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingung HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2411 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz in Bastendorf an der Blees HWRM in Umsetzung Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Projekt wird wohl nicht realisiert (PLU). Als Ersatz soll eine HWGK der gesamten Blees erstellt werden um das HWRisiko zu ermittel. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2412 Schutz Technischer Hochwasserschutz Studie ob Renaturierung Berschbach und Rollingerbach außerhalb der Bebauungszone möglich ist. HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme Rollingerbach befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten. Gleiche Maßnahme wie 2341 (Schutz) Werden beide geändert so dass es nun eine neue Maßnahmen Rollingerbach und eine Berschbach gibt. Begründung: Gemeinde Mersch ist stark betroffen von HW D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2413 Schutz Technischer Hochwasserschutz Prüfung Rückhaltemassnahme "Schrëndel" HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2414 Vermeidung Bauvorsorge Erstellen einer Informationsbroschüre für Gemeindepersonal, Bauherren und Architekten HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Maßnahme gibt es auch als Konzept Es folgt die Überarbeitung des Leitfadens "Bauen in Überschwemmungsgebieten" 2415 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz-Konzept in Ermsdorf ("Ernz blanche") HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2416 Schutz Technischer Hochwasserschutz Beseitigung von Verklausungen zwsichen Brichermillen und Buschdorf HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2417 Vorsorge Verhaltensvorsorge Flyer zur Information der Bürger über Hochwasserrisiken und richtiges Verhalten bei Hochwasser HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 25 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 212 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2418 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Syre Betzdorf-Olingen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2419 Schutz Technischer Hochwasserschutz Machbarkeitsstudie zum Hochwasser-Schutz an der Sauer in Born (L), Metzdorf (D) und Moersdorf (L). HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Was kam bei der Studie für Moersdorf heraus? Können Maßnahmen abgeleitet werden? 2420 Schutz Technischer Hochwasserschutz Untersuchung zum Einfluss der Regenrückhaltebecken auf dem Kirchberg auf den Abfluß in der Alzette HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Ist direkt mit der Maßnahme 2375 verbunden. Werden beide geändert so dass es nur noch Maßnahme gibt. Bekommt auch neue LUXMAPRO-Nummer D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2421 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bricherbach/Beidlerbach Brouch WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2422 Vorsorge Informationsvorsorge Verbesserung der Hochwasservorhersage durch Einbeziehung der Talsperren HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2424 Vermeidung Bauvorsorge Örtliches Hochwasserschutzkonzept Moutfort HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Wird zum "SCHUTZ" geändert. Wird auch eine Ergänzung geben 2425 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vergrößerung Abflußquerschnitt unter der Brücke in Pratz HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT War eine Studie Umsetzung als neue Maßnahme 2427 Vermeidung Flächenvorsorge Interministerielle Plattform zur Koordination der PAP HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2430 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Gewässer oberh. Mündung Sauerbaach Berbourg WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2431 Vorsorge Verhaltensvorsorge Aufklärung der betroffenen Bevölkerung über die Hochwasserrisiken HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Aufklärung der betroffenen Bevölkerung wird als Daueraufgabe angesehen. Diee konkrete Maßnahme wird beibehalten da noch nicht umgesetzt und sinnvoll. Bleibt [Vorsorge] 2432 Vorsorge Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz Festlegung und Ergänzung von Alarm- und Einsatzplänen HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Einsatzpläne für besonders betroffenen Gemeinden oder Ortschaften mit CGDIS 2433 Vorsorge Informationsvorsorge Entwicklung eines gemeinsamen Internetportals und HWRM-Viewers HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Es werden Folgeaßnahmen geben (HWS-Infrastruktur auf Geoportail, Hochwassermarken auf Geoportail) 2434 Schutz Technischer Hochwasserschutz Erstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes in Lintgen HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Kann als Starkregenkonzept der Gemeinde umgestezt werden. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2435 Vermeidung Bauvorsorge Pilotprojekt Hochwasserangepasstes Bauen & Planen HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist Nicht-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2436 Schutz Technischer Hochwasserschutz Aktualisierung des örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes in Mersch HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme am Rollingerbach befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten Ähnliche Maßnahme wie 2412 (Schutz) Werden beide geändert so dass es nun eine neue Maßnahmen Rollingerbach und eine Berschbach gibt. Begründung: Gemeinde Mersch ist stark betroffen von HW D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2437 Vermeidung Bauvorsorge Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen in Luxemburg HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Maßnahme gibt es als Konzept 2438 Vermeidung Bauvorsorge Schulung Architekten, Ingenieure, Bauämter und Baufirmen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gibt gleiche Maßnahme auch als Konzept Daueraufgabe Es wird eine neue Maßnahme geben hierzu: Schulung in Zuge des Hochwasserpasses 2439 Vermeidung Flächenvorsorge Schulung des Gemeindepersonals HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Im MNK1 waren mehrere Einzelmaßnahmen zu diesem Thema drin. Diese werden zu einer Maßnahme zusammengefasst. Konkret soll einmal im Jahr oder alle 2 Jahre ein Webinar abgehalten werden zu spezifischen Themen Maßnahemen 2359, 2406, 2349, 2471 (Vermeidung) und (Konzept) werden GELÖSCHT 2440 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Erarbeitung eines Regenwasserleitfadens HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Maßnahme wie 2456 (Schutz). Es wird eine Folgemaßnahme geben Änderung von SCHUTZ auf KONZEPT 26 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 213 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2441 Schutz Technischer Hochwasserschutz Rückhaltebecken Trudlerbaach in Syren HWRM in Umsetzung Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Hat sich in der Studie als nicht umsetzbar herausgestellt. Es werden andere Maßnahmen umgesetzt D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2442 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz in Remich HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten. 2443 Schutz Technischer Hochwasserschutz Erneuerung der Brücke in Ingeldorf HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2444 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz Itzigerbaach in der Cité Simminger HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2445 Schutz Technischer Hochwasserschutz Erhöhung des Hochwasserrückhalts im Stausee Esch-sur-Sûre HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Evavuateur de crues mit P&Ch Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten. 2446 Schutz Technischer Hochwasserschutz Machbarkeitsstudie zum Hochwasser-Schutz an der Petrusse in Bertrange HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Maßnahme sinnvoll, wird wieder aufgenommen. 2447 Schutz Technischer Hochwasserschutz Rückhaltemaßnahme Cruchten HWRM in Umsetzung Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Kann als Starkregenkonzept der Gemeinde umgestezt werden. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2448 Schutz Technischer Hochwasserschutz Lokaler Hochwasserschutz an der Faulbaach in Mamer HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2449 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vergrößerung Abflußquerschnitt unter Brücke CR 122 in Gonderange HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND 2450 Schutz Technischer Hochwasserschutz Verbesserung der Abflusssituation in Medernach ("Ernz blanche") HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Es war eine Studie. Für die Umsetzung von Maßnahmen an der Ernz blanche wird sich auf das aktuelle Konzepz von Eepi berufen. Hierfür gibt es eine neue Maßnahme im Katalog 2451 Vermeidung Flächenvorsorge Reduzierung bis Vermeidung von Bodenerosion durch angepasste, nachhaltige Bodenbewirtschaftung. HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2453 Vermeidung Bauvorsorge Erstellung einer vollständige Liste der verbleibenden Risikoanlagen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2454 Vorsorge Informationsvorsorge Erstellung zusätzlicher Pegel HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2455 Schutz Technischer Hochwasserschutz Unterhaltung der Hochwasserschutzmauer an der Sauer in Diekirch HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Unterhaltung ist eine Daueraufgabe, dies wird im neuen Kkatalog berücksichtigt 2456 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Erarbeitung eines Regenwasserleitfadens HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Maßnahme wie 2440 (Schutz). Es wird eine Folgemaßnahme geben Änderung von SCHUTZ auf KONZEPT 2457 Vermeidung Flächenvorsorge Revision des luxemburgischen Wassergesetzes um Verbesserungen/Anpassungen vorzunehmen. HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Daueraufgabe. Gleiche Maßnahe wie 942 (Konzept) Nur eine wird zurückbehalten. 2458 Vorsorge Informationsvorsorge Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwasserrisiken HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Jedoch wird es eine Folgestudie geben. Gleiche Massnahme gibt es als Konzept. Wird als Konzept zurückbehalten. 2459 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Aufstellung eines Programms zur Gewässer- und Auenrenaturierung mit potenziellen Maßnahmen, Trägern, Finanzierung und Zeitplan (Kompensationsmanagement) HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Das Programm wo Gewässerrenatureriungen als Kompensationsmaßnahmen gelten können wurde umgesetzt und kann angewendet werden. Daher wird es keine neue Maßnahmen geben. Gleiche Massnahme gibt es als Konzept. 2460 Schutz Technischer Hochwasserschutz Verbesserung der Abflusssituation an der Ernz blanche in Medernach HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 27 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 214 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2461 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vermeidung von Versandungsproblemen der "Kleinen Syr" Moutfort Oetrange HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2462 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Syre rue d'Alzingen in Syren WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2463 Schutz Technischer Hochwasserschutz Schaffung von Retentionsraum oberhalb Bissen in der Viichtenerstrooss HWRM in Umsetzung Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Projekt läuft nicht mehr. Maßnahme wird in die neu Maßnahme Hochwasserschutzkonzept Bissen integriert. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2464 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung der Buregrond in Brattert WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2465 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Gewässer- und Auenrenaturierung durch Optimierung der Flächenbereitstellung HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Entspricht der Maßnahme "Flächenpool" als Konzept 2466 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Scheerbach in Larochette (Grill) HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten 2467 Schutz Technischer Hochwasserschutz Untersuchung von Maßnahmen gegen Versandung der Ernz blanche in Altlinster HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2468 Schutz Technischer Hochwasserschutz Rückhaltemaßnahme Bettborn HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT In der Studie wurde untesucht wieviel Retentionsvolumen geschaffen werden müsste um ein Verminderung der HW-Schäden zu erreichen. Es war zu viel, demnach nicht umsetzbar. Es werden andere Maßnahmen umgesetzt wie der Bau von Hochwasserschutzmauern aus der Studie in Kombination mit einer Aufweitung des Brückenquerschnitts. Aufweitung Brückenquerschnitt ist Maßnahme 2425 Der Bau der Mauern wird unter neuer Nummer weitergführt. 2469 Vorsorge Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz Anpassung des Krisenmangementplans HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Keine neuen Projekte in diese Richtung geplant 2470 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung der schwarzen Ernz in Junglinster HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten. 2471 Vermeidung Bauvorsorge / Technischer Hochwasserschutz Schulung des Gemeindepersonals HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Im MNK1 waren mehrere Einzelmaßnahmen zu diesem Thema drin. Diese werden zu einer Maßnahme zusammengefasst. Konkret soll einmal im Jahr oder alle 2 Jahre ein Webinar abgehalten werden zu spezifischen Themen Maßnahemen 2359, 2406, 2349, 2471 (Vermeidung) und (Konzept) werden GELÖSCHT 2472 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Alzette von Mersch bis Lintgen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2473 Vorsorge Informationsvorsorge Aufklärung der betroffenen Bevölkerung über die Hochwasserrisiken HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Aufklärung der betroffenen Bevölkerung wird als Daueraufgabe angesehen. Für MNK 2 werden neue Maßnahmen hierfür erstellt 2474 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der "Roudemerbaach" in Rodenbourg HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2475 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hydraulische Studie an der Wiltz in Niederwiltz HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten. Wunnen mat der Woltz 2476 Vermeidung Flächenvorsorge Prüfung zum Rückbau Mühle Noesen HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2477 Vorsorge Verhaltensvorsorge Grenzüberschreitende Information über Hochwasser und Gefahrenabwehr durch Öffentlichkeitsarbeit HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Evtl. Aufgabe der Hochwasserpartnerschaft Dreiländermosel oder Untere Sauer oder IKSMS 2478 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Förderung der Gewässeretention HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2479 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Sensibilisierung, Aus- und Weiterbildung von Landwirten HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Gleiche Maßnahme als Konzept. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 28 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 215 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2480 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Ernz blanche in Larochette (Tronçon4) HWRM in Umsetzung Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Für die Ernz blanche wurde ein Hochwasserkonzetp von Eepi erstellt. Es sollen alles sinnvollen Maßnahme ausgewählt und in als neue Maßnahme in den Katalog kommen. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2481 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz in Brandenbourg an der Blees HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2482 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zur Umsetzung baulicher Maßnahmen HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Gleiche Maßnahme wie 2361 (Schutz) und als (Konzept). Nur Konzept wird zurückbahalten D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2483 Schutz Technischer Hochwasserschutz Rückhaltung Kléngelbaach Mompach HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2484 Schutz Technischer Hochwasserschutz Bau eines Pumpwerks zur Binnenentwässerung HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2485 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Réaménagement des berges du ruisseau "Haesbich" HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2486 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Kléngelbaach Mompach HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2487 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Gewässer- und Auenrenaturierung durch Erweiterung / Wiederherstellung neuer Aueflächen und Gewässerrandstreifen HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme jedoch nicht konkret. Es werden konkete DCE Maßnahmen gewählt oder aus Retentionskatatser und neue Maßnahme erstellt, als [Schutz] Gleiche Maßnahme gibt es als Konzept. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 2488 Schutz Technischer Hochwasserschutz Verbesserung der Abflusssituation in an der Woltz bei der Maulsmühle HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2489 Schutz Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz an der Ernz blanche in Larochette (Résidence Scheffendällchen) HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2490 Schutz Technischer Hochwasserschutz Prüfung Rückhaltemassnahme "Neiweschbësch" HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2491 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Sauerbaach oberhalb von Berbourg WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2492 Schutz Technischer Hochwasserschutz Studie zur Erweiterung des mobilen Hochwasserschutzes entlang der Eisch HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2493 Schutz Technischer Hochwasserschutz Schaffung von Rückhaltevolumen im "Kareschtergrond" HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Wird aber eine Studie in Kopstal geben. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT. 2494 Vorsorge Informationsvorsorge Verbesserung der Bürgerinformation HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Es wird eine Folgemaßnahme geben: Anweisen luxemburgischer Pegel in der App "Meine Pegel" als (Vorsorge) Gibt es auch al Konzept 2921 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz 1/4 (Lameschmillen) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2922 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz 2/4 (Gungelterbierg) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2923 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz 3/4 (Stechelbësch) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2924 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz 4/4 (Schock) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 29 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 216 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2925 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Sauer 1/5 (Mühle Bockholtz) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2926 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Sauer 2/5 (Ringel (ferme)) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2927 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Sauer 3/5 (Jentgesal) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2928 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Sauer 4/5 (Step SIDEN) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2929 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Sauer 5/5 (Camping Bissen) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2930 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Clerve 1/3 (Kautenbach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2931 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Clerve 2/3 (Fusang & Mühlenwies) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2932 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Clerve 3/3 (Verschiedene Standorte) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2933 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Alzette (Ettelbrück-Colmar/Berg) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2934 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Alzette Schieren 1 WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2935 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Alzette Schieren 2 WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2936 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wark 1/6 (Bourscheid Hensdell) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2937 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wark 2/6 (Bourscheid/Erpeldange Groussebierg) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2938 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wark 3/6 (Erpeldange ehem. Fischaufzucht) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2939 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wark 4/6 (Welscheid Breedent) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2940 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wark 5/6 (Welscheid Reech) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2941 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wark 6/6 (Welscheid-Laach/Hierend) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2951 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Breidweiler-Pont (aval) WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2952 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Breidweiler-Pont (amont) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 30 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 217 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2958 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Sauer (Wehr Dirbach) WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2959 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Sauer (Jaswehr) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2963 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h=<1m) 1/3 (Pëntsch) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2964 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h=<1m) 2/3 (Pëntsch) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2965 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (h=<1m) 3/3 (Pëntsch/Lamichtsbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2966 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Lameschermillen WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2967 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung und Hochwasserschutz Alzette Beggen WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2968 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Steinsel WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2969 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Millebaach Eischen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2970 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Millebaach Clemency WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2971 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Eisch "Déimpel" in Hagen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2976 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entwicklung von Auengewässer Kielbaach Thillsmillen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2977 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Sohlenbefestigung Olmerbaach Goetzingen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2978 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Viichtbaach rue du Lavoir in Vichten WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2982 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Bettembourg (Phase2) WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2983 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Bettembourg (Phase 3) WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2984 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Alzette Roeser WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2985 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Bettembourg (Phase5) WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2986 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Roudbaach Centre Culturel Platen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 31 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 218 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 2987 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mess Reckange-sur-Mess WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2988 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Huerbaach Gantebénsmillen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 2989 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Alzette rue Godchaux WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2991 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Mamer Überdeckung Zentrum Kopstal WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2992 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Péitruss Hollerich WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2993 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Alzette Fennange-C.R. 164 WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 2994 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette "Pudel" Esch-sur-Alzette WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 2995 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette "Pudel" Schifflange WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 2996 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungeng Alzette "Mon Jardin" Schifflange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2997 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Alzette Bettembourg (Phase4) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2998 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bibeschbaach Kockelscheuer "Trombësch" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 2999 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bibeschbaach Livange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3000 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Drosbech Leudelange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3001 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschung Drosbech Hesperange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3002 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigungen Mierbaach Bascharage WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3003 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mierbaach Bascharage WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3004 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Réierbaach Lasauvage WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3013 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer (Michelau-Wilspull) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3014 Schutz Renaturierung Bachbett Tirelbaach Gilsdorf WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 32 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 219 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3015 Schutz Technischer Hochwasserschutz Rückhaltung Tirelbaach Gilsdorf HWRM in Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten. Leicht angepasst 3020 Schutz Entfernen Querbauwerk Wiltz Winseler 1 WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3021 Schutz Renaturierung Bachbett Wiltz Weidingen WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 3025 Schutz Abflachen befestigter Böschungen (h=<1m) Wark unterhalb Niederfeulen WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen befestigter Böschungen" Jetzt: "Entfernen/Umgestalten von Uferverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3028 Schutz Abflachen unbefestigter Böschungen (h=<1m) Trëtterbaach Troine WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 3029 Schutz Renaturierung Bachbett Trëtterbaach Troine WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 3038 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our (Vianden-Stolzembourg) 1 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3039 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our (Vianden-Stolzembourg) 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3042 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our (Vianden-Stolzembourg) 1 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3043 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our (Vianden-Stolzembourg) 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3045 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our (Stolzembourg-fr. Belge) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3046 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our (Stolzembourg-fr. Belge) 1 WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3047 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our (Stolzembourg-fr. Belge) 2 WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3052 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Weitung des Bettes Diekirch (Spidolswiss) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3053 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Weitung des Bettes Ingeldorf (im Al) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3133 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Stolzebuerger Akeschtbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3134 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Immeschterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3135 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Irsen (D)" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3136 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Huschterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 33 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 220 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3137 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Holzbich" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3138 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Ettebaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3139 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Fallbech" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3140 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Trésbech" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3141 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Etschenterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3142 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Ruederbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3143 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Kënzelbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3144 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Our "Stroumbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3145 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Our "Watzenbueren"/"Hengeschterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3146 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Our "Jansschleederbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3147 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Our "Schelsbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3148 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Our "Nivelsbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3149 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Our "Feischbur" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3150 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Our "Réibaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3151 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Stolzebuerger Akeschtbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3152 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Immeschterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3153 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Irsen (D)" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3154 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Huschterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3155 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Ettebaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 34 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 221 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3156 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Fallbech" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3157 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Holzbich" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3158 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Trésbech" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3159 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Etschenterbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3160 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Ruederbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3161 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Kënzelbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3162 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Stroumbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3163 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Watzenbueren"/"Hengeschterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3164 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Jansschleederbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3165 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Schelsbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3166 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Nivelsbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3167 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Feischbur" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3168 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our "Réibaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3173 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Emeschbaach (Leekaulen) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3174 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Emeschbaach (Houfelter Kanal) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3175 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Alzette (Ettelbrück) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3176 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Schlënner (Unterschlinder) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3177 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Wiltz (Goebelsmühle) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3181 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Augewässer/Überflutungsräume Stool (Blees) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 35 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 222 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3182 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Augewässer/Überflutungsräume Stool (Hämichterbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3183 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Augewässer/Überflutungsräume Stool (Hiermesbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3184 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Augewässer/Überflutungsräume Stool (Déitzebaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3185 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Augewässer/Überflutungsräume Stool (Hellchebaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3186 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Tirelbaach (Sauer) WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3187 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündungsbereich Tirelbaach (Sturmbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3188 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Tirelbaach (Sauer) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3189 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Tirelbaach (Sauer) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3190 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen Tirelbaach 1 WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 3191 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen Tirelbaach 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3192 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigungen Tirelbaach 1 WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Behebung Sohlbeeinträchtigungen" Jetzt: " Einbau von Strukturelementen in Sohle" oder "Entfernen/Umgestalten von Sohlverbau" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird nicht zurückbehalten. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 3193 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigungen Tirelbaach 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3194 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen Tirelbaach 1 WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3195 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen Tirelbaach 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3204 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Alzette "Alzette/Sûre" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3205 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Alzette "Wark/Alzette" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3206 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Alzette "Haupeschbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3207 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Alzette "Kiselbaach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3208 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (>1m) Alzette (Ettelbrück) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 36 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 223 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3209 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen bef. Böschung (>1m) Alzette Mündung "Attert" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3211 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Unbefestigte Böschungen abflachen (<1m) "Wark" Pompiers-barrage aval STEP WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3213 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett "Wark" (Erpeldange-ancienne pisciculture) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3215 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen "Wark" (Erpeldange-ancienne pisciculture) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3216 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our emplacement 1 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3217 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our emplacement 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3218 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Our emplacement 3 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3219 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Leitschebbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3220 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Halbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3221 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Telleschbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3222 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Lauterbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3223 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Hinkelsbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3224 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Schmitbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3225 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Kënzebaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3226 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Kalchesbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3227 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Our "Schankerbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3231 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Emeschbaach "Hachiville-étangs Arendt" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3232 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Emeschbaach "Hachiville-3 étangs" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3233 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Tretterbaach "Nidderbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 37 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 224 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3234 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Tretterbaach "Kuebener" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3235 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Tretterbaach "Emeschbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3236 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Tretterbaach "Fennbaach" WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3237 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer (Mündung Alzette) WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3238 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer (Wilspull) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3239 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer (Michelau) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3240 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer (Brahmillen) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3241 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer (Bourscheid-Moulin) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3242 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Sauer (Schlënner-Goebelsmühle) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3243 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Blees (Bastendorf) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3244 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeinträchtigung Blees (Brandenbourg) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3245 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Blees (Mündung Sauer) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3246 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Blees (Bastendorf) WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3247 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Bachbett Blees (Brandenbourg) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3248 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Blees (Bleesmillen-Seltz) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3249 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Blees (Brandenbourg) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3250 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Blees (Lipperscheid) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3251 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Tiefenerosionvermeidung Blees (Gralingen) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3252 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Déifebaach) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 38 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 225 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3253 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Rannerbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3254 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Rensbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3255 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Haarderbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3256 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Todlerbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3257 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Aleschbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3258 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Woschenterbaach) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3259 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Haesbich) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3260 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Sauer (Schlirbech) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3263 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Déifebaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3264 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Rannerbaach) WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3265 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Rensbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3266 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Haarderbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3267 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Todlerbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3268 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Aleschbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3269 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Woschenterbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3270 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Haesbich) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3271 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer (Schlirbech) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3272 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Schlirbech (Dirbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3273 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Schlirbech (Schalbech) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 39 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 226 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3274 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Schlirbech (Dirbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3275 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Schlirbech (Schalbech) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3276 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Ueschtrëferbaach (Wenkel) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3277 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Ueschtrëferbaach (Grousber) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3278 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Ueschtrëferbaach (Wellerbur) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3279 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Lamichtsbaach "Pëntsch/Lamichtsbaach" (A) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3280 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Lamichtsbaach "Pëntsch"/"Lamichtsbaach" (B) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3281 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Lamichtsbaach "Pëntsch"/"Lamichtsbaach" (C) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3282 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Lamichtsbaach "Pëntsch"/"Lamichtsbaach" (D) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3283 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Ueschtrëferbaach (Wenkel) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3284 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Ueschtrëferbaach (Grousber) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3285 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Ueschtrëferbaach (Wellerbur) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3286 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Mecher-"Clerve"-"Auel" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3287 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Mecher-"Clerve"-"Fléierchen" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3288 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Troisvierges-"Woltz"- Staetgen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3289 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Troisvierges-"Woltz"- Staetgen 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3290 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Gewässer Wincrange "Wamesch" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3291 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Gewässer Wincrange-Niederwampach WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3292 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Ueschtrëferbaach (Arsdorf) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 40 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 227 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3293 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Ueschtrëferbaach (Ueschtrëfermillen) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3294 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Ueschtrëferbaach (Ningserbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3295 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Gewässer Eschweiler "Millebësch" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3296 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Gewässer Wincrange "Béigerhaard" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3299 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Bemicht) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3300 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Poschelbur) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3301 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Laangegronn) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3302 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Dirbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3303 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Joschpich) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3304 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Birbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3305 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Hommeschbaach) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3306 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Harambois) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3307 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Beiwenerbaach (Donkelserbaach) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Mündungsbereich" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3312 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Bemicht) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3313 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Poschelbur) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3314 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Laangegronn) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3315 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Dirbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3316 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Joschpich) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3317 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Birbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 41 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 228 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3318 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Hommeschbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3319 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Harambois) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3320 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Beiwenerbaach (Donkelserbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3321 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen Wiltz Goebelsmühle/Kautenbach "Hierzenzong" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3322 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen Wiltz Goebelsmühle/Kautenbach "Harigterbierg" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3323 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen Wiltz Goebelsmühle/Kautenbach "Himmelbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3324 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Wiltz "Tälerbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3325 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Wiltz "Burebaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3326 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Wiltz "Nacherbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3327 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Wiltz "Laangbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3328 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Wiltz "Miederbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3330 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen "Clerve"-in Fusang et Mühlenwies WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3331 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Clerve "Jopicht" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3332 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Clerve "Pentsch" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3339 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Wiltz "Hermeschterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3340 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Wiltz "Fischbach" WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3341 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Wiltz "Sporbech" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3342 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Wiltz "Wemperbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3343 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz-Patrimonium 1 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 42 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 229 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3344 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz-Patrimonium 2 WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3345 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz-Usine Eurofloor WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3346 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Wiltz-Follmillen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Entfernen eines Querbauwerks" Jetzt: "Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit - Querbauwerk" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3347 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Entfernen Querbauwerk Winseler-Hältzchen WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3348 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Wiltz "Hermeschterbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3349 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Wiltz "Sporbech" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3350 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mündungsbereich Wiltz "Wemperbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3351 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer "Schwärzerbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3352 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer "Bëllerbaach" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3353 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer "Syrbaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3354 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Sauer "Froumicht" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3355 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Syrbaach ("Hämicht") WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3356 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Syrbaach ("Surbich/Sirbach") WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3357 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Syrbaach ("Bëtlerbaach") WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Zufluss" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3358 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Syrbaach Affluent "Harelerbaach 1" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3359 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Syrbaach Affluent "Harelerbaach 2" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3360 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Clerve "Krëpbaach/Krodebaach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3361 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Clerve "Jopich" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3362 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Befestigte Böschung abflachen >1m Clerve "Kautenbach" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 43 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 230 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3363 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Befestigte Böschung abflachen >1m Clerve "Moulin de Schüttburg" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3364 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Unbefestigte Böschungen abflachen (<1m) "Clerve" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3365 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Unbefestigte Böschungen abflachen (<1m) "Woltz" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3366 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Unbefestigte Böschungen abflachen (<1m) "Woltz" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3367 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen "Clerve" WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3368 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen "Woltz" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3369 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Maßnahmen "Woltz" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3374 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Offenlegung Emeschbaach (Helzenerbaach) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Schaffung von Laichgebieten" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3376 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zufluss Wiltz (Miederbaach) WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3377 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Syre oberhalb Hafen Mertert WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 3378 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung und Hochwasserschutz Gander Mondorf-Altwies WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3379 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Wuelbertsbaach unterhalb von Berbourg WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3380 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturieung Mamer im Park Mersch WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3381 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbefestigter Böschungen Attert Bissen WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3382 Schutz Technischer Hochwasserschutz Bau eines Flutpolders in Bissen HWRM in Umsetzung Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Projekt hat sich als nicht sinnvoll herausgestellt. Es werden alternativen geprüft Hochwasserkonzept Bissen D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 3383 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Zéisséngerbaach "Porte de Hollerich" WRRL Vorschlag Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3384 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Zéisséngerbaach "Im Gründchen" WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3387 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Schammicht Everlange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3388 Schutz Technischer Hochwasserschutz Vergrößerung von mehreren Abflussquerschnitten in Vichten HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Kann als Starkregenkonzept der Gemeinde umgestezt werden. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 44 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 231 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3390 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Eisch unterhalb Eischen WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3391 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Attert Redange "Parbrill" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3397 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Klausbaach Pissange-Mondercange WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3398 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Kälbaach Toussaintsmillen bis Kayl WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3399 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Mündung Kälbaach Huncherange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3400 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Chiers Obercorn "Koorspronk" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3402 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Meneschbaach Capellen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3405 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Mamer Neimillen-Thillsmillen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3406 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Eisch Hunnebur Reckange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3407 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Eisch Mersch WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3408 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Alzette unterhalb Essingen "Troff" WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3410 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Schwebech unterhalb Schweich WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3411 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahme Pall Levelange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3412 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Leichte Massnahmen Olmerbaach Z.I: Kehlen WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Leichte Maßnahme" Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3413 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung und Hochwasserschutz Aalbaach Assel WRRL in Umsetzung Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung Bachbett" Jetzt: " Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Jedoch nur wenn es sich nur um größere Gewässerabschnitte an Risikogewässer oder größerem Zufluss handelt. Diese Maßnahme wird GELÖSCHT 3414 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Behebung Sohlbeeinträchtigung Kälbaach Rumelange WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3415 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Abflachen unbef. Böschungen Faulbach Mamer Altersheim WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3416 Schutz Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierung Pall Oberpallen Kläranlage WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3418 Vermeidung Bauvorsorge / Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz Bollendorf-Pont durch Objektschutz HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Studie zum Objektschutz, Verträge sind ausgearbeitet Umwandlung der Maßnahme zu [Schutz] 45 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 232 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung 3419 Schutz Technischer Hochwasserschutz Regelmäßige Beseitigung von Abflußhindernissen im Fliessquerschnitt HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Je nach Situation räumt die AGE diese Querschnitte frei. Maßnahmenbezeichnung muss ANGEPASSt werden 3420 Vermeidung Bauvorsorge / Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz Wallendorf-Pont durch Objektschutz HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Objektschutzstudie soll gemacht werden. Umwandlung der Maßnahme zu [Schutz] 3421 Schutz Technischer Hochwasserschutz Aufstellen eines Gesamtkonzepts Hochwasserschutz Sauer HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Im Zusammenhang mit Renaturierung Sauer oder ohne. Gleiche Massnahme wie 2402. Werden beide geändert so dass es nur noch Maßnahme gibt. Bekommt auch neue LUXMAPRO-Nummer D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 3422 Schutz Technischer Hochwasserschutz Erstellung eines Bewirtschaftungsplans (Lamellenplans) für die Talsperre Esch-sur-Sûre HWRM In Umsetzung Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme befindet sich in Umsetzung und wird daher beibehalten. 3423 Vorsorge Verhaltensvorsorge Ergänzung des Geoportals zur Anzeige der Maßnahmen des HWRM HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Der neue katalog wird auf im Geoportail angezeigt werden unter neuer Maßnahemennummer 3425 Schutz Förderung der Gewässerretention und Gewässerentwicklung (Abflachen unbefestigter vertikaler Böschungen) WRRL in Umsetzung Ja Ursprüngliche Bezeichnung: "Abflachen unbefestiger Ufer" Jetzt: "Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett" Diese Maßnahmenart wird als zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. Wird aber nur zurückbehalten wenn an einem Risikogwässer oder größerem Zufluss. Diese Maßnahme wird BEIBEHALTEN 3426 Schutz Abflachen unbefestigter vertikaler Böschungen Wark Mertzig WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3427 Schutz Förderung der Gewässerretention und Gewässerentwicklung durch Weitung des Bettes Wark WRRL Gelöscht Nein D.H. diese MAßNAHME wurde bei der Überarbeitung des Kataloges DCE GELÖSCHT. 3428 Schutz Weitung des Bettes Wark Mertzig WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3429 Schutz Förderung der Gewässerretention durch Leichte Maßnahmen (zur Selbsterholung des Bettes) Wark WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3430 Schutz Leichte Maßnahmen Wark Mertzig WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT 3431 Schutz Förderung der Gewässerretention durch Leichte Maßnahmen (zur Selbsterholung des Bettes) WRRL Vorschlag Nein Ursprüngliche Bezeichnung: "Renaturierung", aber als "Leichte Maßnahme" eingestuft Jetzt: "Einbau von Strömungslenker" Diese Maßnahmenart wird als nicht-zielführend im Sinne des HWRM eingestuft. D.H. die Maßnahme wird GELÖSCHT 3432 Schutz Förderung der Gewässerretention durch Leichte Maßnahmen (zur Selbsterholung des Bettes) WRRL Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwasserrisiken HWRM Umgesetzt Ja MAßNAHME ist UMGESETZT Jedoch wird es eine Folgestudie geben. Gleiche Massnahme wie 2458 (Vorsorge). Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Revision des luxemburgischen Wassergesetzes um Verbesserungen/Anpassungen vorzunehmen. HWRM Umgesetzt Ja MAßNAHME ist UMGESETZT Daueraufgabe. Gleiche Maßnahe wie 2457 (Vermeidung) Nur eine wird zurückbehalten. Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zur Umsetzung baulicher Maßnahmen HWRM Vorschlag Ja MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme wird angepasst Es wird ein neues Genehmigungsformular für Gebäude in Überschwemmungsgebiete erstellt. Die Vereinfachung des genehmigungsverfahrens bei Brücken, Dämmen, Rückhaltemaßnahmen kann nicht erfolgen. Im HWRM-Pl wird die prozedur aber beschrieben, sodass die Regeln klar definiert sind. Gleiche Maßnahme wie 2361 und 2482 (Schutz) Nur Konzept wird beibehalten Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Aufklärung der betroffenen Bevölkerung über die Hochwasserrisiken HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Aufklärung der betroffenen Bevölkerung wird als Daueraufgabe angesehen. Jedoch wird die Maßnahme nicht mehr als Konzept aufgeführt sondern es werden konkrete Maßnahmen unter [Vorsorge] gelistet. (z.B. Beschreibung Talsperre, Internetseite mit HKC,…) Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Aufstellen eines „Uferschutzstreifenprogramms" entlang von Bächen und Flüssen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Das Programm zur Ausgleichfinanuierung wurde umgesetzt und kann angewendet werden. Daher wird es keine neue Maßnahmen geben. Gleiche Maßnahme wie 2382 (Schutz) Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Aufstellung eines Programms zum Kompensationsmanagement mit Einbeziehung von Gewässer- und Auenrenaturierungsmaßnahmen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Das Programm wo Gewässerrenatureriungen als Kompensationsmaßnahmen gelten können wurde ungesetzt und kann angewendet werden. Daher wird es keine neue Maßnahmen geben. Gleiche Massnahme wie 2459 (Schutz) 46 of 47 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 233 ANLAGE 2: Maßnahmenkatalog des ersten HWRM-PL, Stand der Umsetzung LUXMAPRO Aspekt des HWRM Maßnahmengruppe Einzelmaßnahme Ursprung der Maßnahme Stand der Umsetzung Übernahahme in den neuen Katalog Erläuterung Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Bereitstellen von Informationen rund um den Hochwasserfall auf der Internetseite www.infocrise.public.lu HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Massnahme wie 2368 (Wiederherstellen). Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Entwicklung von Standardanforderungen an wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Lastenhefte) für Planungsbüros (z.B. Detaillierungsgrad, Kosten-Nutzen-Nachweis) HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Erstellen einer Informationsbroschüre für Gemeindepersonal, Bauherren und Architekten HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Entspricht 2414 Es folgt die Überarbeitung des Leitfadens "Bauen in Überschwemmungsgebieten" Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Erstellung eines Konzepts zur Optimierung der Flächenbereitstellung im Hinblick auf Gewässer- und Auenrenaturierung ("Flächenpool") HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Finanzielle Förderung der Gewässeretention HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Finanzielle Förderung des Rückhalts in der Aue HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Förderung der Reduzierung und Vermeidung von Bodenerosion durch angepasste, nachhaltige Bodenbewirtschaftung HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Natürlicher Rückhalt durch pfluglose, konservierende Bodenbearbeitung und den Anbau von Zwischenfrüchten sowie Untersaat HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Maßnahme we 2367 Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen in Luxemburg HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Maßnahme wie 2437 Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Regionalisierung von Hochwasserabflüssen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gleiche Massnahme wie 2395 (Vorsorge) Z.T Daueraufgabe, Regelmäßige überprrüfung der Abflusswerte. Neue Nummer als Konzept Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Schulung Architekten, Ingenieure, Bauämter und Baufirmen HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Gibt gleiche Maßnahme wie 2438 (Vorsorge). Daueraufgabe Es wird eine neue Maßnahme geben hierzu: Schulung in Zuge des Hochwasserpasses Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Studie zum hochwasserangepassten Bauen in der "Zentrale Achse Nordstad" HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Verbesserung der Bürgerinformation HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Daueraufgabe Es wird eine Folgemaßnahme geben: Anweisen luxemburgischer Pegel in der App "Meine Pegel" als (Vorsorge) Gibt es auch als 2494 (Vorrsorge) Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Vermeidung von Flächenversiegelung und Förderung der Regenwassernutzung durch Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingung: HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Veröffentlichung der (grenzüberschreitenden) Hochwasserinformationen auf einer einheitlich gestalteten Internetseite. HWRM Umgesetzt Nein MAßNAHME ist UMGESETZT Es wird eine Folgemahme geben: Anweisen luxemburgischer pegel auf der App "Meine Pegel" Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Förderung / Entschädigung zur Umwandlung von Acker in Grünland in den Überschwemmungsgebieten HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Gewässer- und Auenrenaturierung durch Erweiterung / Wiederherstellung neuer Aueflächen und Gewässerrandstreifen HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Maßnahme jedoch nicht konkret. Es werden konkete DCE Maßnahmen gewählt oder aus Rteentionskatatser und neue Maßnahme erstellt, als [Schutz] Gleiche Maßnahme wie 2487. D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Schulung des Gemeindepersonals HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist ZIELFÜHREND Im MNK1 waren mehrere Einzelmaßnahmen zu diesem Thema drin. Diese werden zu einer Maßnahme zusammengefasst. Konkret soll einmal im Jahr oder alle 2 Jahre ein Webinar abgehalten werden zu spezifischen Themen. Maßnahemen 2359, 2406, 2349, 2471 (Vermeidung) und (Konzept) werden GELÖSCHT Konzeption Konzeptionelle Maßnahmen Sensibilisierung, Aus- und Weiterbildung von Landwirten HWRM Vorschlag Nein MAßNAHME ist NICHT-ZIELFÜHREND Gleiche Maßnahme wie 2479 (Schutz). D.H. diese MAßNAHME WIRD GELÖSCHT 47 of 47 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 234 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 1 HWRM Konzept 1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwasserabflüsse Beteiligung an der Studie "Klimaprojektionen mit KLIWA-Ensemble im Moselgebiet" Studie der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden Würtemberg und Hessen In Umsetzung ALT JA NEIN M3 JA AGE 2 HWRM Konzept 1 Erarbeitung eines Standart-Dokumentes für die Hochwasserrisikoanalyse an einzelnen Gebäuden Hilfs-Dokument auf welchem standortspezifische Hochwasserrisikounteruntersuchungen durchgeführt werden können. Es wird hierbei ermitelt wie der Schutzgrad besipiesleise eine Gebäudes gegenüber Überschwemmungen (Flusshochwasser, Starkregen, Kanalrückstau udn Grundhochwasser) ist und gibt vorshläge, wie die Resilienz gegenüber Überschwemmungen verbessert werden kann. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 3 HWRM Konzept 1 Überprüfung des Hochwasserrisikos für die Industieanlagen im ÜSG des HQ100 Das Schadenspotetnial bei Industieanlagen in Überschwemmungebieten ist Mehrdimensional. Zum einen gibt es hier die direkten Schäden am Gebäude oder Material. Daneben kann es zu Betriebsausfällen kommen durch zeitaufwendige Aufräumarbeiten oder das Warten auf neue Maschienenteile. Des Weiteren kann es zu Umweltschäden kommen, wenn nicht fachgerecht gelagerte, umweltschädliche Stoffe bei Überschwemmung mobilisiert werden und mit dem Wasser in die Umwelt getragen werden. Da es auf Basis der Hochwasserriskokarten gewusst ist, wo sich diese Einrichtungen innerhalb der Überschwemmungszonen befinden, soll nun untersucht werden in wie weit diese anfällig bei Überschwemmungen sind und wie man sie gegebenenfalls besser schützen könnte. Dies kann bauliche aber auch planerische (Änderung der Nutzung besonders gefährdeter Gebäudeteile) Maßnahmen zur folge haben. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 4 HWRM Konzept 1 Überprüfung des Hochwasserrisikos für die sensiblen Gebäude im ÜSG HQ100 Sensible Gebäude in Überschwemmungsgebieten sind solche, wo vulnearble Personen ganztägig oder z.T. anwesend sind und die im Hochwasserfall evakuiert werden müssen. Es handelt sich hier spezifisch um Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kinderbetreuungsstätten (Maisons relais). Da es auf Basis der Hochwasserriskokarten gewusst ist, wo sich diese Einrichtungen innerhalb der Überschwemmungszonen befinden, soll nun untersucht werden in wie weit diese anfällig für Überschwemmungen sind und wie man sie gegebenenfalls besser schützen könnte. Dies kann bauliche aber auch planerische (Evakuation) Maßnahmen zur folge haben. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 5 HWRM Konzept 1 Überprüfung des Hochwasserrisikos für Gebäude mit kultureller Nutzung im HQ100 Das Schadenspotetnial bei Gebäuden mit kultureller Nutzung kann in Überschwemmungebieten unter Umständen sehr hoch sein. Da es auf Basis der Hochwasserriskokarten gewusst ist, wo sich diese Einrichtungen innerhalb der Überschwemmungszonen befinden, soll nun untersucht werden in wie weit diese anfällig bei Überschwemmungen sind und wie man sie gegebenenfalls besser schützen könnte. Dies kann bauliche aber auch planerische (Änderung der Nutzung besonders gefährdeter Gebäudeteile) Maßnahmen zur folge haben. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 6 HWRM Konzept 2 Aufnahme aller Gebäude mit Objektschutz Zur besseren Einschätzung des Hochwasserrisikos soll ein Register aller Gebäude (anonym) erstellt werden, welche mit Objektschutzmaßnahmen ausgestattet sind. In Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 AGE 7 HWRM Konzept 2 Erarbeitung einer Checkliste für Gemeinde zum Hochwasserriskomanagement Hochwasserrisikomanagement betrifft verschieden Aspekte (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Überprüfung) Anhand dieser Checkliste sollen Gemeinden erkennen bei welchen Aspekten sie gut aufgestellt sind udn wo noch nachgebessert werden muss. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 8 3419 HWRM Konzept 2 Erstellung eines Programmes zur Beseitigung von Abflußhindernissen im Fließquerschnitt Vorab sollen Kriterien erstellt werden unter welchen Bedingungen Sedimente entfernt werden können und wie das umgesetzt werden soll. Vorschlag ALT JA NEIN M3 AGE 9 HWRM Konzept 2 Erstellung von Gemeindesteckbriefen zum Hochwasserrisiko Gemeindeteckbriefe sollen einen Überblick über das Hochwasserrisiko geben wie Beispielsweise die Anzahl an betroffenen Einwohnern oder das Vorhandensein kritischer Infrastruktur oder sensibler Gebäude Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 10 HWRM Konzept 2 Kombinierte Hochwasser- und Starkregenkonzepte für Gemeinden mit Hochwasserrisikogewässer und/oder allgemein größere Gewässer Verläuft ein Hochwasserrisikogewässer oder ein Gewässer mit Überschemmunngspotential durch eine Gemeinde, werden die Starkregenkonzepte in der Phase 1 um die Betrachtung dieser Gewässer ergänzt. So kann ein integrales Konzept erstellt werden. Für die Betrachtung der Hochwasserrisikogewässer können die Hochwassergefahrenkarten genommen werden. Für die anderen Gewässer muss eine hydraulische Modellierung Erkenntnisse über potentielle Überschwemmungszonen liefern. In Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 JA AGE 11 HWRM Konzept 2 Regionalisierung Abflussganglinien Ermittlung langjähriger Abflussganglinien mittels Regionalisierungsstudie. Diese werden benötigt für die Ermittlung von ökologischen Mindestabflüssen, die erfolgreiche Kalibrierung von Niederschlag-Abfluss-Modellen oder auch die hydraulische Ermittlung von Überschwemmungsflächen im Rahmen der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. In Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 AGE 12 HWRM Konzept 2 Revision des luxemburgischen Wassergesetzes um Verbesserungen/Anpassungen vorzunehmen. Vorschlag ALT JA NEIN M3 AGE 13 HWRM Konzept 2 Starkregenkonzepte für Gemeinden ohne Hochwasserrisikogewässer oder allgemein größere Gewässer Umsetzung der kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptes der AGE. Alle Gemeinden können diese Maßnahme beanspruchen. In Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 JA AGE 14 HWRM Konzept 2 Studie zur Untersuchung des Entsiedelungspotentials Flächenversiegelung, also die Bedeckung von Bodenoberflächen durch Bebauung, ist eine der Hauptbedrohungen von elementaren Bodenfunktionen, wie Bodenfruchtbarkeit und Wasserdurchlässigkeit. Die Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, da zum einen Regenwasser weniger versickern und den Wasserhaushalt auffüllen kann und zum anderen durch den Anstieg des Überschwemmungsrisikos nach starken Regenfällen. Da in Luxemburg, wie auch in anderen Ländern, der Flächenverbrauch und die Bodenversiegelung stetig zugenommen haben und die durch Starkregenereignisse verursachten Schäden in den letzten Jahren ebenfalls signifikant angestiegen sind, plant die AGE eine Studie zur Erfassung des Potentials zur Entsiegelung von Flächen. Ziel der Studie ist, mit Hilfe von vorhandenen Daten, Flächen zu identifizieren, die Entsiegelungspotentiale aufweisen und diese, so weit wie möglich, auch zu priorisieren (u.a. durch ihre Lage, Eigentumsverhältnisse, etc.). Umgesetzt NEU K.A. NEIN M3 AGE 15 HWRM Konzept 2 Überarbeitung des Regenwasserleitfadens Der 2013 (überarbeitete) Leitfaden für den naturnahen Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten Luxemburgs (kurz Regenwasserleitfaden) soll überarbeitet werden um den neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen. Der naturnahe Rückhalt von Niederschlagswasser im Siedlungsgebiet hilft dabei Hochwasserabflusswellen abzumildern und trägt somit aktiv zum Hochwasserschutz bei. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 16 HWRM Konzept 3 Checkliste Hydraulische Modellierung Dokumentationshilfe für hydraulische Modelle: Datum der Aufnahme der Vermessung, Angaben zu externen Vermessungen, Herkunft der hydrologischen Daten, Information zum hydraulischen Modell,Berechnungen stationär oder instationär, Angabe der Randbedingungen, Angabe der Kalibrierungsresultate, etc. Dies ermöglicht es einen Überblick über vorhandene hydraulische Modelle zu geben und deren Güte einzuschätzen. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 17 3422 HWRM Konzept 3 Erstellung eines Bewirtschaftungsplans (Lamellenplans) für die Talsperre Esch-sur-Sûre Erstellung eines Bewirtschaftungsplans (Lamellenplans) für die Talsperre Esch-sur-Sûre. In Umsetzung ALT JA NEIN M3 AGE 18 HWRM Konzept 3 Maßnahmen des neuen Kataloges der HWRM in Geoportail anzeigen Die Maßnahmen des neuen Kaalogs sollen im Geoportail angezeigt werden Weiterführung LUXMAPRO 3423 Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 19 HWRM Konzept 3 Regionalisierung Hochwasserabflüsse Aktualisierung der Regionalisierungsstudie der Hochwasserabflüsse von 2018. Weiterführung LUXMAPRO 2385 In Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 AGE 20 HWRM Konzept 3 Öltanke in Überschwemmungszonen Untersuchung der Problematik der Öltanke in Überschwemmungsgebiete Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 AGE 21 HWRM Konzept 3 Pilotstudie Grundhochwasserkarten Untersuchung zur Darstellung der Gefährdung durch Grundwhochasser Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 AGE 22 HWRM Konzept 3 Pilotstudie Kanalrückstaukarten Untersuchung zur Darstellung der Gefährdung durch Kanalrückstau Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 AGE 23 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Bettembourg Alzette 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Erstellung Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Bettembourg. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll die Wiederöffnung der "12 Gargouilles" in der route de Luxembourg sowies die Errichtung eines Deiches auf Höhe der "rue de l'eau" untersucht werden. Beinhaltet die Renaturierungsmaßnahmen der Alzette zwischen Esch-sur-Alzette und Bettembourg sowie Untersuchungen zur Verbesserung im Mündungsbereich der Kaelbach. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 1681, 5171 (Mess), 1705, 1707, 5168 (Kiemelbaach), 1614, 2966, 2983, 2985, 2993, 2994, 2982, 2984 (Alzette) In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 24 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Bettendorf Sauer 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettendorf Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Bettendorf. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wird auf die Maßnahme Hydraulikstudie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer" ID [70] verwiesen. Konzept beinhaltet eine Objektschutzstudie für Privatgebäude. Auch soll ein Unterhaaltungskonzept für aktuelle wie zukünftige Hochwasserschutzprojekte erstellt werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n)n: LUXMAPRO: 5274, 5278 (Wark); 818, 820, 3237, 5264, 5265, 5279, 5276 (Sauer); 873, 3246, 5283, 5284 (Blees) ID AGE: [80] Deichrückverlegung der Wark; [70] Hydraulikstudie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer, [31] Rückhaltung Tirelbaach Gilsdorf In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 25 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Bissen Attert 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bissen Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für die Gemeinde Bissen. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Abgeleitet von LUXMAPRO 3382, 2436, 2378 Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 1823, 3381 In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 26 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Diekirch Sauer 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Diekirch Erstellung eines Hochwasserriskomanagementkonzeptes für die Gemeinde Diekirch. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wird auf die Maßnahme Hydraulikstudie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer" ID [70] verwiesen. Auch soll ein Unterhaltungskonzept für aktuelle wie zukünftige Hochwasserschutzprojekte erstellt werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n)n: LUXMAPRO: 5274, 5278 (Wark); 5264, 5265, 5279, 3237 (Sauer) ID AGE: [80] Deichrückverlegung der Wark; [70] Hydraulikstudie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 27 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Erpeldange-sur Sûre Sauer 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Erpeldange-sur-Sûre Erstellung eines Hochwasserriskomanagementkonzeptes für die Gemeinde Erpeldange-sur-Sûre. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wird auf die Maßnahme Hydraulikstudie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer" ID [70] verwiesen. Auch soll ein Unterhaltungskonzept für aktuelle wie zukünftige Hochwasserschutzprojekte erstellt werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n)n: LUXMAPRO: 5274, 5278 (Wark); ID AGE: [80] Deichrückverlegung der Wark; [70] Hydraulikstudie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde Page 1 of 9 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 235 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 28 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Ettelbruck Alzette Sauer Wark 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Ettelbrück Erstellung eines Hochwasserriskomanagementkonzeptes für die Gemeinde Ettelbruck. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wird auf die Maßnahme Hydraulikstudie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer" ID [70] verwiesen. Auch soll ein Unterhaaltungskonzept für aktuelle wie zukünftige Hochwasserschutzprojekte erstellt werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n)n: LUXMAPRO: 5274, 5278 (Wark) ID AGE: [80] Deichrückverlegung der Wark; [70] Hydraulikstudie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 29 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Grevenmacher Mosel 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Grevenmacher Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Grevenmacher. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Vorschlag NEU K.A. JA M2 Gemeinde 30 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Hesperange Alzette 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange Erstellung Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Hesperange. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll die Möglichkeit des privaten Objektschutzes für die betroffenen Gebäude der rue de l'Alzette untersucht werden. Beinhaltet die Renaturierungsmaßnahmen der Alzette zwischen Esch-sur-Alzette und Hesperange Wird unterstützt durch Massnahme (n): LUXMAPRO: 1681, 5171 (Mess), 1705, 1707, 5168 (Kiemelbaach), 1614, 2966, 2983, 2985, 2993, 2994, 2982, 2984, 5174 (Alzette) Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 31 2396 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Habscht Eisch 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hobscheid Erstellung eines Hochwasserriskomanagementkonzeptes für die Gemeinde Hobscheid. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll unter anderem das große Wehr an der Eisch bei Gewässerkilometer 36,3 untersucht (hydraulisch und statisch) werden. Achtung: Das Wehr steht in der Gemeinde Steinfort an der Grenze zu Belgien. in Umsetzung ALT JA NEIN M2 Gemeinde 32 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Lintgern Alzette 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lintgen Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die GemeindeLintgen. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll die Alzette renaturiert werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5207, 5209 Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 33 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Lortentzweiler Alzette 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lorentzweiler Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Lorentzweiler. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll die Alzette renaturiert werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5203,1531 Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 34 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Mersch Alzette 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mersch Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die GemeindeLintgen. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll die Alzette renaturiert werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2472, 5219 (Alzette); 3380 Mamer ID AGE: [79] Hochwasserschutz in Mersch durch die Anpassung des Mündungsbereiches Alzette/Mamer in Mersch; [100] Untersuchung der Überschwemmungsproblematik am Berschbach in Mersch; [101] Untersuchung der Überschwemmungsproblematik am Rollingerbach in Mersch Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 35 2399 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Mertert Mosel/Sauer/Syre 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mertert Erstellung eine szusätzlichen Hochwasserriskomanagementkonzeptes für die Gemeinde Mertert an der Mosel/Sauer- und Mosel/Syre Mündung. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wird auf die Maßnahmen ID AGE [68] "Hochwasserschutz der Ortschaft Wasserbillig durch den Bau einer Hochwasserschutzmauer" verwiesen. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 643 Vorschlag ALT JA JA M2 Gemeinde 36 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Remich Mosel 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Remich Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Remich. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wird auf die Maßnahme ID AGE [66] "Hochwasserschutz in Remich" verwiesen. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Vorschlag NEU K.A. JA M2 Gemeinde 37 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Rosport Mompach Sauer 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Rosport-Mompach Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes an der Sauer für die betroffene Gemeinde Rosport-Mompach. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll eine Objektschutzstudie erfolgen sowie die Anpassung des bestehenden Unterhaltungskonzeptes des ökologischen Hochwasserschutzes in Steinheim Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): 644, 5421 In Umsetzung NEU K.A. JA M2 Gemeinde 38 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Schengen Mosel 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Schengen Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Schengen. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO:5367 In Umsetzung NEU JA JA M2 Gemeinde 39 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Statdbredimus Mosel 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Stadtbredimus Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Stadtbredimus. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Vorschlag NEU K.A. JA M2 Gemeinde 40 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Steinsel Alzette 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Steinsel Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Steinsel. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes sollen die noch fehlenden Streckenabschnitte der Alzette renaturiert werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2968 ID AGE: [105] Hochwasserkompensationskonzept Steinsel Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 41 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Walferdange Alzette 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Walferdange Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Walferdange Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes sollen die noch fehlenden Streckenabschnitte der Alzette renaturiert werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2967, 2968 Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 42 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Wolmeldange Mosel 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Wormeldange Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Wormeldange. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Vorschlag NEU K.A. JA M2 Gemeinde 43 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Luxembourg Alzette 1 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Stadt Luxemburg Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Stadt Luxemburg. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll die Rentaurierung der Péitrusse fertiggestellt werden, die Alzette renaturiert werden sowie neue Möglichkeiten des technischen Hochwasserschutzes entlang der Alzette unersucht werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 4681, 2992 (Péitruss), 3383 (Zéissengerbach), 2967 (Alzette) Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 44 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Bourscheid Sauer 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bourscheid Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für Gemeinde Bourscheid, hauptsächlich für Ortschaft Michelau. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5290, 5293, 5294 (Sauer) Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 45 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Clervaux Clerve 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Clervaux Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Clervaux. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5339, 5329, 5350, 5358, 5361 Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 46 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Contern Syre 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Contern Erstellung eines Hochwasserriskomanagementkonzeptes für die Gemeinde Contern. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll ein örtliches Hochwasserschutzkonzept erstellt werde unter besonderer betrachtung der Problemstellen in Moutfort (Alte Schule) und Oetrange (Meedepull, Eiter Schoul). Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2372, 5184 Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 47 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Echternach Echternach Sauer 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Echternach Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Echternach. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll die bestehende Hochwasserschutzinfrastruktur überprüft werden. Echternach ist bei HQ10 kaum betroffen da es durch eine Hochwasserschutzinfrastruktur geschütz ist, welche bei einem HQ100 nicht mehr greift. Ein Konzept soll untersuchen ob (zusätzliche) Vorkehrungen, für den Fall dass das Hochwasser die Hochwasserschutzinfrastruktur überschreitet, getroffen werden können. Hier sollen auch nicht-bauliche Maßnahmen verstärkt untersucht werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 653, 5257 Vorschlag NEU K.A. JA M2 Gemeinde Page 2 of 9 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 236 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 48 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Mertzig Wark 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mertzig Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Mertzig. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5266 (Turelbach) Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 49 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Monforf-les Bains Gander 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mondorf-les-Bains Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Mondorf-les-Bains. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll unterucht werden op der Engpass an der "Avenue Frantz Clement" entschärft werden kann sowie die hydraulischen Funktionalität der Schleuse im Park überprüft werden. Des Weiteren sollen alle relavantern Maßnahmen aus dem Hochwasserschutzkonzept für Mondorf-les-Bains an der Gander umgesetzt werden. Wird unterstützt durch Massnahme: LUXMAPRO: 3378 , 5162 Vorschlag NEU K.A. JA M2 Gemeinde 50 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Vianden Vianden Our 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Vianden Erstellung eines Hochwasserriskomanagementkonzeptes an der Our für die betroffene Gemeinde Vianden. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll untersucht werden ob weiter Maßnahmen entlang der Our machbar sind. Wird unterstützt durch Massnahme(n): 3227 In Umsetzung NEU K.A. JA M2 Gemeinde 51 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Wiltz Wiltz 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Wiltz Erstellung eines Hochwasserriskomanagementkonzeptes für die Gemeinde Wiltz. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): ID AGE: [33] Hydraulische Studie an der Wiltz in Niederwiltz Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 52 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Beaufort Dillingen Sauer 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Ortschaft Dillingen Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Ortschaft Dillingen. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Vorschlag NEU K.A. JA M2 Gemeinde 53 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Bertange Péitruss 2 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Péitrusse in Bertrange Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Gemeinde Bertrange. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 54 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Colmar-Berg 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Colmar-Berg Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Colmar-Berg. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 1823 (Attert) Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 55 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Feulen Wark 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Feulen Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Feulen. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 3425 (Fél), 5267 (Mechelbach) Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 56 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Frisange Gander 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Frisange Erstellung eines Starkregen- und Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die betroffene Gemeinde Frisange. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) in Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 57 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Helperknapp Attert Eisch 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Helperknapp Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Helperknapp. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 1886 (Aeschbech) Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 58 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Junglinster Schwarze Ernz 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Junglinster Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Junglinster. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 798 (Ernz blanche); 706, 707, 708, 745, 5217 (Ernz noire) ID AGE: [34] Vergrößerung Abflußquerschnitt unter Brücke CR 122 in Gonderange In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 59 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Käerjeng Chiers 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Käerjeng Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Käerjeng. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2302, 2304 Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 60 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Pétange Chiers 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Pétange Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Pétange. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2302 In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 61 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Steinfort Eisch 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Steinfort Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Steinfort. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung). Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2088 In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 62 HWRM Alle Aspekte HWRM-Konzept Useldange Attert 3 Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Useldange Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Useldange. Hier sollen alle Aspekte des HWRM beachtet werden (Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Überprüfung) Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5234 (Roudbach); 5227, 5231,5233 (Attert) Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 63 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt Larochette Weiße Ernz 1 Hochwasserschutz der Gemeide Larochette durch Maßnahmen an der Weißen Ernz Umsetzung der Maßnahmen aus dem Hochwasserschutzkonzept der weißen Ernz in Larochette und Vallé de l'Ernz Weiterführung LUXMAPRO 2392, 2489, 2408, 2480, 2460, 2450 Wird unterstützt durch Massnahme(n): 789, 794, 5223 In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 64 3418 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Berdorf Bollendorf-Pont Sauer 1 Hochwasserschutz der Ortschaft Bollendorf-Pont durch Objektschutz Für die Ortschaft Bollendorf-Pont soll ein Objekschutzkonzept erstellt werden. Hierbei sollen für alle vom Hochwasser betroffenen Gebäude Objekschutzmaßnahmen geplant werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5263 In Umsetzung ALT JA JA M3 Gemeinde 65 2393 HWRM Schutz Wasserrückhalt Kiischpelt Kautenbach Clerve/Wiltz 1 Hochwasserschutz der Ortschaft Kautenbach durch Umsetzung der Maßnahme "Verbesserung Abflussituation am Zusammenfluss Clerve-Wiltz in Kautenbach" Umsetzung der Maßnahme "Verbesserung Abflussituation am Zusammenfluss Clerve-Wiltz in Kautenbach" (AGE Projektnummer 100377) in Umsetzung ALT JA NEIN M2 Gemeinde 66 2442 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Remich Remich Mosel 1 Hochwasserschutz der Ortschaft Remich durch den Bau einer Hochwasserschutzmauer Umsetzung der technischen Hochwasserschutzmaßnahme (Hochwasserschutzmauer) in Remich Wird unterstützt durch Massnahme(n): 5368 in Umsetzung ALT JA JA M3 Gemeinde 67 3420 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Reisdorf Wallendorf-Pont Sauer 1 Hochwasserschutz der Ortschaft Wallendorf-Pont durch Objektschutz Für die Ortschaft Wallendorf-Pont soll ein Objekschutzkonzept erstellt werden. Hierbei sollen für alle vom Hochwasser betroffenen Gebäude Objekschutzmaßnahmen geplant werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 815 (Sauer), 1409 (Our) Vorschlag ALT JA JA M2 Gemeinde 68 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Mertert Wasserbillig Mosel 1 Hochwasserschutz der Ortschaft Wasserbillig durch den Bau einer Hochwasserschutzmauer Umsetzung der technischen Hochwasserschutzmaßnahme (Hochwasserschutzmauer) in Wasserbillig. Dies beinhaltet eine Asugleichsmaßnahme um den Verlust an Retentionsraum zu kompensieren entlang des Ufers der Sauer. Vorschlag NEU K.A. JA M2 Gemeinde 69 HWRM Schutz Wasserrückhalt Reidorf Reisdorf Sauer/Weiße Ernz 1 Hydraulische Studie der Gemeinde Reisdorf an der Sauer inklusive Betrachtung des Mündungsbereiches der Weiße Ernz (Studie) Im Zuge der Studie soll untersucht werden ob durch Abtrag des Geländes an spezifischen Stellen des Umlandes der Sauer das Hochwasserrisiko gesenkt werden kann. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMPRO: 771, 774, 815 Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 70 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt 1 Hydraulische Studie der Sauer/Alzette/Wark im Zusammenhang der Renaturieurng dieser Gewässer Hydraulikstudie im Zusammenhang der Renaturierung im Zuge des Nordstad 2035 Konzeptes. Ziel ist ein Gesamtkonzept für einen verbesserten Hochwasserschutz an den Gewässern der Alzette, Wark und Sauer. Wird aus den HWRM-Konzepten der einzelnen Gemeinden ausgegliedert, da hier Anhängigkeiten und Synergien zwischen den Gemeinden möglich sind. Betrifft die Gemeinden Schieren, Ettelbruck, Erpeldange-sur-Sûre und Bettendorf Zusammenführung der LUXMAPRO 2402&3421. (Aufstellen eines Gesamtkonzepts Hochwasserschutz Sauer) Hiers sollen auch die bereits umgesetzten Maßnahmen an der Sauer aus den 90'ger-Jahren hinsichtlich des aktuellen Schutzgrades Überprüft werden. Des Weiteren sollen die damals nicht umgesetzten Maßnahmen in Bettendorf (Nutzung der Fläche "im Ahl" im Hochwasserfall) wieder aufgenommen werden. Vorschlag Neu K.A. NEIN M1 Gemeinde 71 HWRM Schutz Wasserrückhalt Alzette 1 Hydraulische Studie zum Einfluss der Regenrückhaltebecken auf dem Kirchberg auf den Abfluß in der Alzette Anfertigen eines Gutachtens, welches den Einfluss der Regenrückhaltebecken auf dem Kirchberg auf die Hochwassersituation Alzette aufzeigt. Gegebenenfalls Verbersserungvorschläge machen. Zusammenführung von LUXMAPRO 2420 & 2375 Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 72 2366 HWRM Schutz Wasserrückhalt Alzette 1 Hydraulsiche Studie zur Untersuchung der Auswirkung der gelpanten Renaturierungsmaßnahmen an der Alzette auf den Ablauf von Hochwasserwellen Anfertigen eines Gutachtens, welches den Einfluss der geplanten Renaturierungsmaßnahmen an der Alzette auf den Ablauf der Hochwasserwellen quantifiziert. Dies soll anhand einer instationären 2D-Simulation erfolgen. Vorschlag ALT JA NEIN M3 Gemeinde 73 2445 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Esch-sur-Sûre Esch-sur-Sûre Sauer 1 Studie zur Erhöhung des Hochwasserrückhalts im Stausee Esch-sur-Sûre Ergänzung der vorhandenen Hochwasserentlastung über die Grundablässe durch eine freie Hochwasserentlastung. in Umsetzung ALT JA NEIN M3 P&Ch 74 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz 1 Unterhalt bestehender Hochwasserschutzinfrastruktur Bestehende Hochwasserschutzinfrastrukturen benötigen Unterhalt zur gewährleistung ihrer Funktion. Dies kann unter anderem der Austausch von mobilen Elementen oder die Überprüfung der Standsicherheit oder Dichtigkeit sein. Konkret soll der Zustant der bestehenden Hochwasserschutzinfrastrukturen untersucht werden. Sind Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, müssen die Gemeinden diese umsetzen. Diese Arbeiten sind nicht förderfähig. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 75 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Préizerdaul Roudbaach 2 Hochwasserschutz der Gemeide Préizerdaul durch Maßnahmen an der Roudbach Umsetzung der Hochwasserschutzmauern aus der Hochwasserschutzstudie der Gemeinde in Kombination mit einer Aufweitung des Brückenquerschnitts Ersatz für LUXMAPRO Maßnahme 2468 Folgemaßnahme von LUXMAPRO Maßnahme 2425 Wird unterstützt durch Massnahme(n): 5240, 5234 Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 76 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt Vallé de l'Ernz Weiße Ernz 2 Hochwasserschutz der Gemeinde Vallé de l'Ernz durch Maßnahmen an der Weißen Ernz Umsetzung der Maßnahmen aus dem Hochwasserschutzkonzept der weißen Ernz in Larochette und Vallé de l'Ernz Weiterführung LUXMAPRO 2392, 2489, 2408, 2480, 2460, 2450 Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 780, 781, 5254 In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 77 HWRM Schutz Wasserrückhalt Colmar-Berg Colmar-Berg Alzette/Attert 2 Hochwasserschutz der Ortschaft Colmar-Berg durch Umleitung der Attert im Mündungsbereich der Alzette Verbesserung Abflussituation am Zusammenfluss Attert/Alzette in Colmar-Berg Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde Page 3 of 9 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 237 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 78 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Parc Hosingen Eisenbach Our 2 Hochwasserschutz der Ortschaft Eisenbach unter besonderen Betrachtung der Gefährdung durch Eishochwasser Weiterführung der Hochwasserschutztudie in Eisenbach, welches aufgrund eines Eishochwasser mehrmals von Überschwemmungen betroffen war. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5328 In Umsetzung NEU K.A. JA M2 Gemeinde 79 HWRM Schutz Wasserrückhalt Mersch Mersch Alzette/Mamer 2 Hochwasserschutz der Ortschaft Mersch durch die Anpassung des Mündungsbereiches Alzette/Mamer in Mersch Umsetzung der Maßnahme der Umleitung der Mamer im Mündungsbereich zur Alzette im Park in Mersch. Weiterführung von 2388 Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 3380 In Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 80 HWRM Schutz Wasserrückhalt Ettelbruch Warken Wark 2 Hochwasserschutz in Ettelbruck durch Deichrückverlegung an der Wark in Warken (Studie) Es soll untersucht werden ob die Möglichkeit besteht den bestehenden Deich an der Wark in Warken rückzuverlegen. Der Schutzgrad gegenüber Hochwasser würde bestehen bleiben jedoch könnte man zusätzliches Hochwasserrückhaltevermögen gewinnen In Umsetzung NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 81 2381 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Feulen Oberfeulen Wark 2 Hochwasserschutz Wark/Mëchelbaach Oberfeulen (Phase 3) Prüfung der Umsetzung der Phase 3 der Hochwasserschutzstudie von 2004 (Phase 1+2 wurden bereits ausgeführt) Vorschlag ALT JA NEIN M2 Gemeinde 82 2475 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt Wiltz Wiltz Wiltz 2 Hydraulische Studie an der Wiltz in Niederwiltz Hydraulische Studie im Kontext des Projektes "Wunne mat der Woltz" (AGE Projektnummer 100415) in Umsetzung ALT JA NEIN M2 Gemeinde 83 2385 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Kopstal Kopstal Mamer 2 Hydraulische Studie zur Prüfung ob die Optimierung des Durchlasses der Mamer in Mitten der Ortschaft Kopstal möglich ist. Machbarkeitstudie zur Ertüchtigung des Durchlasses der "Mamer" im Dorfkern, welcher nicht ausreichend dimensioniert ist. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2991 In Umsetzung ALT JA NEIN M2 Gemeinde 84 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt Sauer/Schwarze Ernz 2 Hydraulische Studie zur Verbesserung der Hochwassersitation im Mündungsbereich der Sauer und Schwarze Ernz in Grundhof Anfertigung einer Studie, die untersuchen soll ob man die Hochwassersituation an der Mündung Sauer/Schwarze Ernz verbessern kann Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUMAPRO: 746, 5255 In Umsetzung NEU K.A. JA M2 Gemeinde 85 HWRM Schutz Wasserrückhalt 2 Überprüfung ob verschiedene Brückenprofile vergrößert werden können Brücken innerhalb von Ortschaften gelten als Abflussquerschnittverengung. Dies kann oberhalb zu Überschwemmungen führen. Ausserdem sind sie anfällig für verklauselungen. Es soll untersucht werden ob es möglich ist an problematischen Brücken den Abflussquerschnitt zu vergrößern. Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 AGE 86 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Beckerich Pall 3 Hochwasserschutz der Gemeide Beckerich durch Objektschutz Für die Gemeinden Beckerich soll ein Objekschutzkonzept erstellt werden. Hierbei sollen für alle vom Hochwasser betroffenen Gebäude Objekschutzmaßnahmen geplant werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 87 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Betzdorf Syre 3 Hochwasserschutz der Gemeide Betzdorf durch Objektschutz Für die Gemeinden Betzdorf soll ein Objekschutzkonzept erstellt werden. Hierbei sollen für alle vom Hochwasser betroffenen Gebäude Objekschutzmaßnahmen geplant werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 406, 5193, 5200 Vorschlag NEU K.A. JA M3 Gemeinde 88 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Biwer Syre 3 Hochwasserschutz der Gemeide Biwer durch Objektschutz Für die Gemeinden Betzdorf soll ein Objekschutzkonzept erstellt werden. Hierbei sollen für alle vom Hochwasser betroffenen Gebäude Objekschutzmaßnahmen geplant werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 89 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Manternach Syre 3 Hochwasserschutz der Gemeide Manternach durch Objektschutz Für die Gemeinden Betzdorf soll ein Objekschutzkonzept erstellt werden. Hierbei sollen für alle vom Hochwasser betroffenen Gebäude Objekschutzmaßnahmen geplant werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 5205 Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 90 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Redange/Attert 3 Hochwasserschutz der Gemeide Redange/Attert durch Objektschutz Für die Gemeinden Redange/Attert soll ein Objekschutzkonzept erstellt werden. Hierbei sollen für alle vom Hochwasser betroffenen Gebäude Objekschutzmaßnahmen geplant werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 91 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Schuttrange Syre 3 Hochwasserschutz der Gemeide Schuttrange durch Objektschutz Für die Gemeinden Betzdorf soll ein Objekschutzkonzept erstellt werden. Hierbei sollen für alle vom Hochwasser betroffenen Gebäude Objekschutzmaßnahmen geplant werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 92 3015 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Bettendorf Gilsdorf Tirelbach 3 Hochwasserschutz der Ortschaft Gilsdorf durch die Vergößerung des Rückhaltes am Tirelbaach Am Tirelbach soll die Rückhaltung vergößert werden durch die Verengung des bestehenden Durchlasses am PK 3,5 Unterstütz: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Sauer in Bettendorf in Umsetzung ALT JA NEIN M2 Gemeinde 93 2449 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Junglinster Gonderange Schwarze Ernz 3 Hochwasserschutz der Ortschaft Gonderange durch Vergrößerung des Abflußquerschnittes unter Brücke CR 122 In Gonderange soll der Abflussquerschnitt unter der Brücke (unter der CR122) vergrößert werden. Dies soll die Abflusssiuation verbessern und eine Entlastung der Hochwassersituation der Oberlieger bewirtken. Vorschlag ALT NEIN NEIN M2 Gemeinde 94 2364 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Larochette Larochette Weiße Ernz 3 Hochwasserschutz der Ortschaft Larochette an der Scheerbach Retentionsmaßanahmen mit der Ziel der Veringerung der hochwasserbedingten Schäden entlang des Gewässers "Scheerbach" in Larochette (AGE Projektnummer: 200264) in Umsetzung ALT JA NEIN M2 Gemeinde 95 2466 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Larochette Larochette Weiße Ernz 3 Hochwasserschutz der Ortschaft Larochette an der Scheerbach (Grill) Die Stelle, wo das Gewässer "Scheerbach" in der unterirdischen Kanal unterhalb der Ortschaft Larochette läuft soll mit einem Gitterbauwerk vor Verklauselung geschützt werden. (AGE Projketnumme 100414) in Umsetzung ALT JA NEIN M2 Gemeinde 96 2371 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Weiler-la-Tour Syren Syre 3 Hochwasserschutz der Ortschaft Syren durch Vergrößerung des Querschnitts unter der rue de Moutfort Umsetzung der hochwasserschutzmaßnahme in Syren: Vergrösserung des Querschnitts unter der rue de Moutfort in Syren. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2462, 5181, 2372 In Umsetzung ALT JA NEIN M2 Gemeinde 97 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt Garnich Garnich Mamer 3 Hydraulische Studie die Ortschaft Garnich (Studie) Für die Ortschaft Garnich soll im Zuge einer Studie untersucht werden ob das Hochwasserrisiko, welches von den Gewässern Mamer auf die Ortschaft ausgeht, verringert werden kann. in Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 98 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt Garnich Kahler Eisch 3 Hydraulische Studie die Ortschaft Kahler (Studie) Für die Ortschaft Kahler soll im Zuge einer Studie untersucht werden ob das Hochwasserrisiko, welches von dem Gewässer Eisch auf die Ortschaft ausgeht, verringert werden kann. in Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 99 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz Wark 3 Hydraulische Studie Hochwasserrückhaltebecken Welscheid Überprüfung der Funktionsweise des HWRB in Welscheid mittels (instationärer) hydraulischer Modellierung Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 100 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt Mersch Mersch Alzette 3 Hydraulische Studie zur Untersuchung der Überschwemmungsproblematik am Berschbach in Mersch Am Berschbach in Mersch soll untersucht werden, wie die überschwemmungsproblematik gelöst werden kann Alte LUXMAPRO Maßnahme 2412 Vorschlag NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 101 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz & Wasserrückhalt Mersch Mersch Alzette 3 Hydraulische Studie zur Untersuchung der Überschwemmungsproblematik am Rollingerbach in Mersch Am Rollingerbach in Mersch Auntersucht werden, wie die überschwemmungsproblematik gelöst werden kann Alte LUXMAPRO Maßnahme 2436 in Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 102 HWRM Schutz Technischer Hochwasserschutz 3 Überprüfung des Schutzgrades bestehender Hochwasserschutzinfrastruktur Überprüfung bestehender Hochwasserschutzinfrastruktur hinsichtlich des aktuellen Schutzzieles. Auf Basis der Hochwasserabflussregionalisierung wurden die Abflusswerte an den Gewässern angepasst. Es soll ermittelt werden, bis zu welchem Abfluss die bestehende Infrastruktur Schutz bietet. Falls möglich soll eine Korrelation zum Pegelstand einer Pegelstation ermittelt werden, um den Betroffenen Personen Hinweis auf das planmäßige Versagen zu geben. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 103 HWRM Vermeidung Flächenvorsorge 1 Ausweisung der neuen Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten per großherzoglicher Verordnung Die neuen HWGK und HWRK sollen per grossherzoglicher Verordnungen als gesetzlich bindend erklärt werden . Projekte, Aanlagen und Arbeiten innerhalb diesen Zonen benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung. Umgesetzt NEU K.A. NEIN M3 AGE 104 HWRM Vermeidung Flächenvorsorge 1 Erarbeitung eines Retentionsraumkatasters Natrürliche Retentionsflächen tragen zur Dämpfug der Hochwasserwelle bei. Ziel des Retentionsraumkatasters ist es wirksame Retentionsräume zu finden um diese zu schützen. In einer ersten Phase wird das ganze aktuell verfügbare Retentionsvolumen an den 17 Risikogewässern errechnet. Anschliessend werden die einzelnen Retentionsflächen anhand einer Bewertungsmatrix hinsichtlich ihrer hydraulischen Wirksamkeit geprüft. Zuletzt soll untersucht werden, ob sich das Retentionspotential erhöhen lässt. Die Resultate sollen auf dem Geoportail angezeigt werden. in Umsetzung NEU K.A. NEIN M1 AGE 105 HWRM Vermeidung Flächenvorsorge Steinsel Steinsel Alzette 1 Hochwasserkompensationskonzept Steinsel In Verbindung mit der Renaturierung der Alzette läuft ein Hochwasserkompensationsprogramm. In diesem Projekt soll untersucht werden wie Wohnungsbau in Überschwemmungsgebieten und die Renaturierung der Alzette verbunden werden kann. Ziel ist eine Art Kompensationspool, welcher definiert wann wo welche Aufschüttungen genehmigt werden können und wie diese ausgegichen werden. Dieser soll von der Gemeinde überwacht werden. Wird unterstützt durch Massnahme(n): LUXMAPRO: 2968 in Umsetzung NEU K.A. NEIN M2 Gemeinde 106 HWRM Vermeidung Bauvorsorge 2 Aktualisierung des Leitfadens "Bauen in Überschwemungsgebieten" Der 2018 veröffentlichte Leitfaden soll überarbeitet werden und an aktuellen Entwicklungen angepasst werden. in Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 JA AGE 107 HWRM Vermeidung Bauvorsorge 2 Checkliste Bauen in Überschwemmungsgebieten Eine übersichtliche Checkliste soll Bauherren das Hochwasserrisiko der zu bebauenden Parzelle näher bringen und Hilfe bei der Auswahl geeineter Bauweisen geben. Kann auch bei schon gebauten Häuser angewendet werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 108 HWRM Vermeidung Bauvorsorge 2 Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zur Umsetzung baulicher Maßnahmen Erstellung eines spezifischen Antragsformular für Genehmigungen im Bereich "Bauen im Hochwasser". Ein spezifishes Antragsformular soll Bauherren einfacher durch die Genehmigungsprozedur führen. Vor allem die Planer sollen hier sofort erkennen was nötig ist um das Projekt genehmigungsfähig zu planen. So kann die Planung unter Umständen beschleunigt werden. Vorschlag ALT JA NEIN M3 AGE 109 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 1 Aufklärung über standortspezifische Überschwemmungsrisiken und das Hochwasserrisiko allgemein Aufklärung zum Thema Hochwasserrisiko auf der Internetseite Inondations.lu. Erarbeitung eines Tools über das interessierte Hausbesitze über Adresse-Nachfrage eine vereinfachte Risikoabschätzung zu ihrem Haus bekommen können. Dies geschieht im Hintergrund durch Verschneidung mit den Hochwassergfahrenkarten. Auch wird ein einfacher Test mit Fragen zum Gebäude (Beispiele: Unterkellert? Im HQ10?) angeboten. Dieser hift der Bewusstseinsbildung und Einschätzung der Gefahr für private Hausbesitzer. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 110 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 1 Hochwassergefahrenkarten für die Hochwasserszenarien HQ5, HQ20 und HQ50 an den 17 Risikogewässern Erstellung von Hochwassergefahrenkarten für drei weitere Szenarien an den 17 Hochwasserrisikogewässern neben denen die in der HWRM RL gefordert sind. Das HQ5 soll hierbei die sehr häufigen Hochwasser abbilden. HQ20 und HQ50 sollen die große Lücke schliessen, welche zwischen HQ10 und HQ100 besteht. Die Gefahrenkarten werden nicht reglementiert, aber auf Geoportail publiziert. In Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 AGE 111 2432 HWRM Vorsorge Notfallplanung 1 Lokale Alarm- und Einsatzpläne ausarbeiten Für Gemeinden oder Ortschaften mit hohem Schadenspotential sollen mt dem CGDIS Alam- und Einsatzpläne für den Hochwasserfall erstellt werden. Diese Pläne beinhalten die Vorgehensweise bei Hochwasser sowie besonders kritische Stellen innerhalb der Gemeinde wieder. Auch werden die Informationsketten festgelegt. Bei Gemeinden, die schon solche Einsatzpläne besitzen, soll eine Überprüfung stattfinden. Konketisierung der LUXMAPRO 2454 In Umsetzung ALT JA NEIN M3 Gemeinde 112 HWRM Vermeidung Flächenvorsorge 1 Prüfen ob der Erhalt von Retentionsflächen durch gesetzliche Festlegung möglich ist Nach Fertigstellung des Retentionskataster soll geprüft werden ob wirkungsvolle Flächen gesetzlich geschützt werden können. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE Page 4 of 9 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 238 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 113 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 1 Regionale Hochwasserwarnung Zukünftig soll es in Luxembourg für kleine Einzugsgebiete mit Hilfe von LARSIM-Vorhersagen eine regionsbezogene Hochwasserfrühwarnung geben. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 114 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Aktualisierung der Hochwassergefahrenkarten der Mosel Für die Mosel wurden keine neuen Hochwassergefahrenkarten erstellt. Dies soll nun in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Internationalen Kommission zum Schutz der Mosel und Saar (IKSMS) in der neugebildeten Arbeitsgruppe M (Modellierung) grenzüberschreitend erfolgen. Vorschlag NEU K.A. JA M3 AGE 115 2431 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Aufklärung über dir Funktionsweise der Talsperren Esch-Sauer und Vianden bei Hochwasser Erstellung einer Kurzbeschreibung zur Betriebsweise der Talsperren. Hierin soll auch der Einfluss der Talsperre auf Hochwässer in der Sauer und Our beschrieben werden. Die Bereitstellung im Internet und ggf. als Broschüre ist geplant. Vorschlag ALT JA NEIN M3 AGE 116 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Ermittlung der Fließwege und Fließgeschwindigkeiten bei Hochwasser Für 6 Hochwasserszenarien an den 17 Hochwasserrisikogewässern werden die Fließwege und Fließgeschwindigkeiten ermittelt. So können beispielsweise besonders gefährdete Bereich (hohe Fließgeschwindigkeit) oder Bereiche mit guter Retentionswirkung (niedrige Fließgeschwindigkeit) ausgemacht werden. Des Weiteren sollen die Hauptströmungen in den Überchwemmungsbereichen sichbar gemacht werden. in Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 AGE 117 2477 HWRM Vorsorge Verhalten 2 Grenzüberschreitende Information über Hochwasser und Gefahrenabwehr durch Öffentlichkeitsarbeit Grenzüberschreitende Information über Hochwasser und Gefahrenabwehr durch Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Bürgerinformationen). Vorschlag ALT JA NEIN M3 AGE 118 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Hochwassergefahrenkarten für Nicht-Risikogewässer Hochwassergefharenkarten geben an, welche Orte bei unterschiedlichen Hochwasserszenarien überschwemmt sind und wie hoch das Wasser steht. Diese wurden, konform zur HWRM-RL, nur an 17 Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisko erstellt. Sie sind ein wichtiges Instrumnet zur Flächen- und Bauvorsorge und der Aufklärung vor den Risiken einer Überschwemmung. Daher sollen HWGK an weiteren Gewässern entstehen (Blees, Mess und Péitruss), aber auch an Orten, wo mehrere Gewässer zusammenkommen ( bpsw. Raum Wecker, Zusammenfluss Wark, Fel, Mechelbach). Auch können interessierte Gemeinden solche Gefahrenkarten erstellen lassen um potentielle Überschwemmungsgebiete innerhalb ihrer Grenzen zu ermitteln und so der Bevölkerung die Möglcihkeit geben die Gefahr besser einzuschätzen. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 119 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Hochwasservorhersage: Verbesserung der Bodenparameter in Larsim Durch die Verbesserung der Bodenparameter im Wasserhaushaltsmodell LARSIM soll die Hochwasservorhersagen weiter verbessert werden. Umgesetzt NEU K.A. NEIN M3 AGE 120 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Hochwasservorhersage: Wasserstandsinformation über die App "meine Pegel" Integration von Luxemburgsichen Pegelinformation in die amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App "Meine Pegel", ein Angebot des "Länderübergreifenden Hochwasserportals" der deutschen Bundesländer. Weiterführung LUXMAPRO 2362, 2494 und Konzept Umgesetzt NEU K.A. NEIN M3 121 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Hochwasserwarnungen per nationaler Warnapp-APP Zukünftig sollen Hochwasserwarnungen auch per APP "GouvAlert" kommuniziert werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 122 2360 HWRM Vorsorge Verhalten 2 Information neuzugezogener Bürger über Hochwassergefahr in ihrer Gemeinde Erstellung von Broschüren zur Sensibilisierung vor Hochwassergefahren und Informationen zum Objektschutz. Diese richtet sich speziell an hinzugezogenen Bürger. Vorschlag ALT JA NEIN M3 Gemeinde, CGDIS, AGE 123 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Projekt "Kritische Regenfälle Luxemburgs" Erarbeitung der Warnung vor Sturzfluten. Auf Basis der Untersuchung welche Einzugsgebiete (aufgrund von Topographie, Bebauung, Landmanagement usw.) besonders anfällig für Sturzfluten sind. Erreicht ein Sturmpotenzial eine bestimmte kritische Niederschlagsintensität für eine Region, kann das Hochwasserpotenzial im Katalog mit den kritischen Niederschlagsschwellen pro Einzugsgebiet nachgeschlagen werden, um eine Warnung vor dem Sturzflutrisiko für dieses Einzugsgebiet zu geben. Dadurch werden Starkregenwarnungen gezielter und die räumliche Auflösung der Warnungen erhöht. In Zusammenarbeit mit Meteolux. in Umsetzung NEU K.A. NEIN M3 AGE 124 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 3 Anzeigen von bestehender Hochwasserschutzmaßnahmen auf Geoportail Bestehende Hochwasserschutzinfratrukturen sollen im Geoportail angezeigt werden. Zusätzlich soll zu jeder Maßnahme ein kurzer Erläuterungsbericht zur Verfügung stehen, welche die Maßnahme erklärt hinsichtlich Funktionsweise, Schutzziel und allgemeinen Informationen Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 125 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 3 Auswertung der Abflußsituation bei Hochwasser an den Brücken entlang der 17 Risikogewässer Für alle Brücken, welche die 17 Hochwasserrisikogewässer überqueren, soll die hydrauische Durchflusskapazität untersucht werden und festgestellt werden ob das Wasser im Hochwasserfall frei durchfließt, die Brücke eingestaut ist oder überströmt wird. Dies kann besipielsweise Einsätzkräften helfen einzuschätzen wann oder ob eine Brücke bei Hochwasser eines bestimmten Szenarios noch überquerbar ist. Dies Ergebnisse sollen auf Geoprtail publiziert werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 126 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 3 Erstellung von Vulnerabilitätskarten / Intensitätskarten Durch Verschneidung der Hochwassergefarenkarten mit der Fließgeschwindigkeit und der Definition einer Gefahrenmatrix können besonders gefährdete Bereiche besser kommuniziert werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 127 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 3 Implementierung der Hochwassergefahrenkarten in das "LIDAR"-Projekt der Kadasterverwaltung Durch die dreidimensionale Visualisierung der HWGK auf der Internsetseite lidar.geoportail.lu sollen die Gefahren noch besser dargestellt werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 128 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 3 Schulungen für Gemeindpersonal Einmal im Jahr oder alle 2 Jahre soll ein Webinar abgehalten werden zu spezifischen Themen für die Vertreter der Hochwasserpartnerschaften bzw. allgemein Gemeindedmitarbeitern. Themen können hier unter Anderem die Flächenvorsorge, Bauvorsorge, Ojektschutz, Genehmigungsprozeduren, etc. sein. Abgeleitet von den LUXMAPRO-Maßnahmen 2359, 2406, 2439, 2471 Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 129 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 3 Studie zur Anzeige von Unsicherheiten bei der Hochwasservorhersage In Zukunft sollen die Hochwasservorhersagen an den Pegeln um die Angabe der Unsicherheiten ergänzt werden. Dies anhand sogenannter Unsicheitsbändern. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 130 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 3 Veröffentlichung Hochwassermarken auf Geoportail und/oder inondations.lu Historische Hochwassermarken sollen zur Sensibilisierung auf dem Geoportail veröffentlicht werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 131 HWRM Vorsorge Informationsvorsorge 2 Schulung zum privaten Objektschutz an Gebäuden Anbieten einer Schulung zum Thema Objektschutz. Behandelt werden sollen die Gefahren unterschiedlicher hochwasserarten die auf ein Gebäude wirken und welche Schutzvorrichtungen es gibt. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 132 HWRM Überprüfung 1 Analyse und Dokumentaion eines Hochwasserereignisses auf Gemeindeebene Maßnahme welche nach einem Hochwassereignis auf Gemeindeebene erfolgen kann. Hier soll das Ereignis dokumentiert werden, Fließwege untersucht werden und Schwächen im System erkannt werden. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 Gemeinde 133 HWRM Überprüfung 1 Hochwassermonitoring: Überschwemmungsflächen und Hochwasserschutzinfrastruktur Erstellung eines Programms für die Dokumentation von Hochwasserereignissen und Monitoring von Hochwasserschutzanlagen. Einsatz von Drohnen für Luftbilder. Vor Ort Markierung und Vermessung. Festlegung fester Punkte an denen der Hochwasserstand markeirt wird. Dies kann in Zusammenarbeit mit den Gemeinden oder Hochwasserpartnerschaften geschehen. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 134 HWRM Überprüfung 2 Dokumentation von Hochwasserschäden Aufbau eines Tools zur systematischen Erfassung von Hochwasserschäden. Dies dient der Risikobewertung von Hochwasserereignissen und kann bei der Ausarbeitung von Schutzmaßnahmen hernagezogen werden.Die Dokumentation von Realschäden hilft die Datengrundlage für spätere Schadenspotentialstudien zu verbessern. Es soll ein Programm aufgestellt werden wo Privatleute ihre Schäden und Fotos hochladen können. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 135 HWRM Überprüfung 2 Hochwassermonitoring: Meteorologie, Abflussprozesse und Abflüsse Nach jedem größerem Hochwassererigniss soll eine detaillierte Studie zum Abflauf des Ereignisses aus hydrologischer Sicher erfolgen. Vorschlag NEU K.A. NEIN M3 AGE 136 2982 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bettembourg Bettembourg Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette Bettembourg - unterhalb N31 (L=270m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 137 2984 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Livange Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette - Livange oberhalb A3 (L=270m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 138 5174 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Berchem Alzette 1 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Alzette - Berchem - 2 - bei ""Uelzechtwisen"" (L=800m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 139 5203 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Hünsdorf Alzette 1 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Alzette - Hünsdorf - 2 - bei ""Aalsbich"" (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der unteren Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lintgen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lorentzweiler Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 140 5207 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Lorentzweiler Alzette 1 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Alzette - Lorentzweiler - 2 - oberhalb A7 (L=600m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der unteren Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lintgen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lorentzweiler Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 141 5219 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Mersch Alzette 1 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Alzette - Mersch - 2 - von Mündung Mamer bis Gosseldange Zentrum (L=3400m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der unteren Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lintgen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mersch Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 142 5209 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Prettingen Alzette 1 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Alzette - Prettingen - 2 - von Zentrum bis ""Kinneksbrill"" (L=1200m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der unteren Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lintgen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mersch Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 143 1531 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.08 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer Hünsdorf Alzette 1 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer - Alzette Hünsdorf - 4 - bei ""Aalsbich"" (L=300m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der unteren Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lintgen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lorentzweiler in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 144 2472 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.08 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer Mersch Mersch Alzette 1 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer - Alzette Mersch - 3 - von Mündung Mamer bis Gosseldange Zentrum (L=3400m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der unteren Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lintgen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mersch in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 145 2967 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Beggen Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette - Beggen von Station d'épuration Beggen bis Clinique d'Eich (L=2300m) Hochwasserretention an der unteren Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Stadt Luxemburg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Walferdange Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Steinsel in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 146 2966 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bergem Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette - Bergem 2 - bei Lameschermillen (L=500m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde Page 5 of 9 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 239 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 147 2983 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bettembourg Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette Bettembourg - bei ""a Weiden"" (L=600m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 148 1614 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bettembourg Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette Bettembourg - im ""Stréissel"" (L=900m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 149 2994 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Esch-sur-Alzette Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette - Esch sur-Alzette - im ""Pudel"" (L=460m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 150 2985 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Fennange Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette Fennange - im ""Stréissel"" (L=900m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 151 2993 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Huncherange Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette Huncherange - von Fennange bis Lameschermillen (L=2500m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 152 2968 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Steinsel Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette - Steinsel 2 - von Maison de retraite Lorentzweiler bis N7 (L=3700m) Hochwasserretention an der unteren Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Steinsel Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lintgen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Lorentzweiler in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 153 2995 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Esch-sur-Alzette Esch-sur-Alzette Alzette 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Alzette Schifflange - 1 - im "Pudel" (L=250m) Hochwasserretention an der oberen Alzette Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange in Umsetzung ALT K.A. NEIN M1 Gemeinde 154 4685 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bissen Bissen Attert 1 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Attert - Bissen 1 - bei Arcelor (L=400m) Hochwasserretention an der Attert Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bissen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Colmar-Berg Vorschlag ALT K.A. NEIN M1 Gemeinde 155 5231 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Everlange Attert 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Attert - Everlange - bis Roudbaach (L=1612m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Attert Unterstütz: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Useldange Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 156 5225 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Redange-sur-AttertAttert 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Attert - Redange-sur-Attert - 1 - oberhalb Zentrum (L=1300m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Attert Unterstütz: Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 157 5227 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Redange-sur-AttertAttert 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Attert - Redange-sur-Attert - bei Kläranlage (L=500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Attert Unterstütz: Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 158 5233 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Reichlange Attert 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Attert - Reichlange - von Roudbaach bis Reichlange (L=1188m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Attert Unterstütz: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Useldange Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 159 1823 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bissen Attert 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Attert - Bissen 1 - oberhalb Bissermillen (L=600m) Hochwasserretention an der Attert Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bissen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Colmar-Berg in Umsetzung NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 160 3381 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bissen Attert 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Attert - Bissen 4 - im Zentrum (L=680m) Hochwasserretention an der Attert Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bissen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Colmar-Berg in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 161 5201 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Keispelt Mamer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Mamer - Keispelt - bei ""Direndall"" (L=900m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Mamer Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 162 5240 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Platen bis Horas Roudbaach 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Roudbaach - Platen bis Horas - von Centre culturel bis Horas (L=3200m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Roudbach Unterstützt: Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 163 5234 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Roudbaach Roudbaach 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Roudbaach - Roudbaach - von Mündung bis N12 (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Roudbach Unterstütz: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Useldange Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 164 5276 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Bettendorf Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Bettendorf - bis Bleesbréck (L=2000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettendorf Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 165 820 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bettendorf Sauer 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Sauer Bettendorf - bis Gilsdorf (L=2000m) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Sauer in Bettendorf Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 166 5263 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Bollendorf-Pont Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Bollendorf-Pont - bis Grundhof (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserschutz Bollendorf-Pont Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 167 644 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Born Sauer 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Sauer - Born entlang Kimmelt (L=500m) Hochwasseretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Rosport-Mompach Vorschlag ALT JA JA M1 Gemeinde 168 5279 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Bürden Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Bürden - bis Biirderhals (L=3000m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Erpeldange-sur-Sûre Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 169 5290 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Burschtermillen Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Burschtermillen - bis Féischterhaff (L=1500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bourscheid Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 170 5293 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Dirbech Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Dirbech - Rouschtert (L=1000m Einzelfallprüfung) Hochwasseretention an der Sauer Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 171 3237 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Erpeldange-sur-SûreErpeldange-sur-SûreSauer 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Sauer Erpeldange-sur-Sûre - oberhalb Monument Patton (L=100m) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Erpeldange-sur-Sûre Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 172 5265 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Erpeldange-sur-SûreSauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Erpeldange-sur-Sûre - Monument Patton bis Erpeldange-sur-Sûre (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Erpeldange-sur-Sûre Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 173 5264 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Ingeldorf Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Ingeldorf - im Al - Cactus bis Mündung Alzette (L=1500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Erpeldange-sur-Sûre Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Dierkich Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 174 818 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Moestroff Sauer 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Sauer Moestroff - oberhalb Laach (L=1300m) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Sauer/Alzette/Wark für die Nordstad-Gemeinden Hochwasserrisikomanagementkonzept der Sauer in Bettendorf Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 175 815 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Reisdorf Sauer 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Sauer - Reisdorf bis Wallendorf-Pont (L=600m) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserschutzstudie der Gemeinde Residorf Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 176 5241 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Rosport Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Rosport - Schleife unterhalb Barrage SEO/Fënterwier (L=2500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Rosport-Mompach Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 177 5294 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Schlinder Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Schlinder - entlang N27 (L=1500m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bourscheid Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 178 650 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Steinheim Sauer 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Sauer Steinheim - oberhalb Rausch (L=300m) Hochwasserretention an der Sauer Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Rosport-Mompach Vorschlag ALT JA JA M1 Gemeinde Page 6 of 9 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 240 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 179 5251 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Steinheim Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Steinheim - bis Echternach (L=1500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Rosport-Mompach Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 180 5289 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Tadler Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Tadler - entlang Jentgesal (L=1100m - Einzelfallprüfung) Hochwasseretention an der Sauer Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 181 643 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Wasserbillig Sauer 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Sauer Wasserbillig - oberhalb Insel Famm (L=300m) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mertert Vorschlag ALT JA JA M1 Gemeinde 182 5257 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Weilerbach Sauer 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Sauer - Weilerbach - bis Bollendorf-Pont (L=1500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserriskomanagementkonzept der Gemeinde Echternach Echternach Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 183 653 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Weilerbach Sauer 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Sauer Weilerbach - bis Bollendorf-Pont (L=1100m) Hochwasserretention an der Sauer Unterstützt: Hochwasserriskomanagementkonzept der Gemeinde Echternach Echternach Vorschlag ALT JA JA M1 Gemeinde 184 5193 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Mensdorf bis MunsbachSyre 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Syr - Mensdorf bis Munsbach - 2 - von ""Brill"" bis ""Schlammwiss"" (L=1956m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Syre Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 185 5184 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Moutfort Syre 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Syr - Moutfort - 2 - unterhalb C.R. 132 (L=600m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Syre Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Contern Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 186 5200 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Olingen Syre 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Syr - Olingen - von ""Intesak"" bis ""Tréirerwee"" (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Syre Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 187 5181 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Syren Syre 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Syr - Syren - von ""Krompecht"" bis C.R. 132 (L=883m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Syre Unterstützt: Vergrösserung Querschnitts unter der rue de Moutfort in Syren Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 188 5205 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Wecker Syre 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Syr - Wecker - 2 - bei Syrdall (L=500m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Syre Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Contern Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 189 2372 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.08 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer Weiler-la-Tour Syren Syre 2 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer - Syr - Syren 1 - von Brichermillen bis ""Gronn"" (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Syre Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 190 406 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Olingen Syre 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Syr - Olingen - 2 bis Roodt-sur-Syre (L=1550m) Hochwasserretention an der Syre in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 191 2462 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Weiler-la-Tour Syren Syre 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Syr - Syren - 2 von C.R. 226 bis ""Bouwendall"" (L=450m) Hochwasserretention an der Syre in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 192 780 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Ermsdorf Weiße Ernz 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Weiße Ernz Ermsdorf - unterhalb Ermsdorf längs Aal (L=250m) Hochwasserretention der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserschutz an der Weiße Ernz in der Gemeinde Vallé de l'Ernz Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 193 5254 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Ermsdorf Weiße Ernz 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Weiße Ernz - Ermsdorf - oberhalb Ermsdorf bis unterhalb STEP Medernach (L=1200m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserschutz an der Weiße Ernz in der Gemeinde Vallé de l'Ernz Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 194 5223 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Fischbach Weiße Ernz 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Weiße Ernz - Fischbach - entlang CR119 (Waldhausen) (L=500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserschutz an der Weiße Ernz in der Gemeinde Larochette Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 195 5261 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Reisermillen Weiße Ernz 2 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Weiße Ernz - Reisermillen - unterhalb Reisermillen entlang CR358 (Schaar) (L=600m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention der Weiße Ernz Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 196 798 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Altlinster Weiße Ernz 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Weiße Ernz Altlinster - entlang CR119 (Altlinster bis Imbringen) (L=2739m) Hochwasserretention der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Junglinster Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 197 794 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Ernzen Weiße Ernz 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Weiße Ernz Ernzen - entlang CR119 (Deischtere Bësch Frédebierg) (L=1102m) Hochwasserretention an der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserschutz an der Weiße Ernz in der Gemeinde Larochette in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 198 774 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Hessemillen Weiße Ernz 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Weiße Ernz Hessemillen - unterhalb Weier Hessemillen längs CR358 (L=819m) Hochwasserretention der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserschutzstudie der Gemeinde Residorf Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 199 789 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Larochette Weiße Ernz 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Weiße Ernz Larochette - oberhalb Follmillen bis unterhalb Larochette (L=417m) Hochwasserretention an der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserschutz an der Weiße Ernz in der Gemeinde Larochette Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 200 781 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Medernach Weiße Ernz 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Weiße Ernz Medernach - oberhalb STEP bis oberhalb Neimillen (Medernach) (L=629m) Hochwasserretention an der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserschutz an der Weiße Ernz in der Gemeinde Vallé de l'Ernz Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 201 771 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Reisdorf Weiße Ernz 2 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Weiße Ernz Reisdorf - Reckingermillen bis oberhalb Reisdorf (CR358) (L=583m) Hochwasserretention an der Weiße Ernz Unterstützt: Hochwasserschutzstudie der Gemeinde Residorf Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 202 1866 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Boevange-sur-AttertAeschbech 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Aeschbech Boevange-sur-Attert - im Zentrum (L=600m) Hochwasserretention am Aeschbach oberhalb von Boevange-sur-Attert Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Helperknapp in Umsetzung NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 203 3246 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bastendorf Blees 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Blees Bastendorf - Bleesgaass bis Am Haff (L=300m) Hochwasserretention an der Blees Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der der Gemeinde Bettendorf Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 204 873 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bastendorf Blees 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Blees Bastendorf - oberhalb Bastendorf (Banzen) (L=900m) Hochwasserretention an der Blees Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der der Gemeinde Bettendorf Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 205 5283 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Seltz Blees 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Blees - Seltz - Mündung Tandelerbaach bis Alkiirch (L=464m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Blees Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der der Gemeinde Bettendorf Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 206 2304 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bomicht bis NiedercornChiers 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Chiers - Bomicht bis Niedercorn - 1 - Rondpoint Biff bis Hahnebësch (L=2200m) Hochwasserretention an der Chiers Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Pétange Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 207 2302 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Pétange Chiers 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Chiers - Pétange 4 - unterhalb Rondpoint Biff (L=960m) Hochwasserretention an der Chiers Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Pétange Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Käerjeng Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 208 5309 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Alscheid Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve - Alscheid - Laschent (L=500m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 209 5329 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Fréiresmillen Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve - Fréiresmillen - oberhalb Fréiresmillen bis Millewiss (L=500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 210 5339 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Kaaspelt Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve - Kaaspelt - entlang Kaspelterhof (L=1100m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 211 5315 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Lellingen Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve - Lellingen - Heeschtert bis STEP Wilwerwitz (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 212 5312 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Lellingen Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve - Lellingen - Wooschelt (L=500m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 213 5320 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Wilwerwiltz Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve - Wilwerwiltz - höhe Band (Schule) (L=500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 214 5350 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Clervaux Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve-Woltz - Clervaux - oberhalb Lycee bis op der Woltz (L=642m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Clervaux Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 215 5326 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Enscherange Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve-Woltz - Enscherange - Kirpend entlang CR326 (L=600m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 216 5358 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Maulusmillen Clerve 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Clerve-Woltz - Maulusmillen - unterhalb Mündung Wemperbaach (L=500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 217 1260 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Enscherange Clerve 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Clerve Enscherange - Camping bis Einlauf Mühlenkanal (L=750m) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 218 2088 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Steinfort Eisch 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Eisch - Steinfort von Centre culturel bis ""Fëschwaasser"" (L=1100m) Hochwasserretention an der Eisch Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Steinfort Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 219 3425 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Fél 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - außerhalb OWK Gewässernetz (Version 2020) - - (L=2325m) Hochwasserretention an der Fél Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Feulen Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde Page 7 of 9 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 241 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 220 5162 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Emerange Gander 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Gander - Emerange - 2 - oberhalb ""Froumillen"" (L=900m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Gander Unterstützt: Hochwasserrisikomanagement der Gemeine Schengen Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 221 5161 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Zwischen Burmerange und EmerangeGander 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Gander - Zwischen Burmerange und Emerange - 2 - bei ""op der Schank"" (L=600m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Gander Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 222 3378 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Mondorf-les-Bains Gander 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Gander Mondorf-les-Bains - von Mondorf bis Altwies (L=4600m) Hochwasserretention an der Gander Unterstützt: Hochwasserrisikomanagement der Gemeine Mondorf-les-Bains in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 223 5163 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Noertzange Kälbach 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Kälbaach - Noertzange - 2 - in Noertzange (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Kälbach Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange Vorschlag ALT K§ NEIN M1 Gemeinde 224 5168 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Ehlerange Kiemelbaach 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Kiemelbaach - Ehlerange - 2 - bei ""Baachert"" bis ""Walerwiss"" (L=900m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Kiemelbach Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 225 1705 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Foetz Kiemelbaach 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Kiemelbaach Foetz - bis Mondercange (L=2170m) Hochwasserretention an der Kiemelbach Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Hesperange in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 226 5188 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Garnich Mamer 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Mamer - Garnich - 2 - bei ""Laangert"" (L=500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Mamer Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 227 2991 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY DU.02 Kopstal Kopstal Mamer 3 Wiederherstellung der Durchgängigkeit - Durchlass/Verrohrung/Überbauung - Mamer Kopstal - im Zentrum (L=171m) Verberssung der Abflussituation Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 228 3380 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Mersch Mamer 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Mamer - Mersch von Mündung Mamer/Alzette bis C.R. 123 (L=900m) Hochwasserretention an der Mamer Untersützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mersch in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 229 5267 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Oberfeulen Mechelbaach 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Mechelbaach - Oberfeulen - höhe Klengen Iewend (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Mechelbaach Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Feulen Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 230 5171 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Bergem Mess 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Mess - Bergem - bis Pontpierre im ""Adebréch"" (L=500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Mess Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 231 1681 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Bergem Mess 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Mess - Bergem 1 - von Lameschermillen bis C.R. 164 (L=1500m) Hochwasserretention an der Mess Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 232 1693 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Dippach-Gare Mess 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Mess - Dippach Gare - bis Schouweiler (L=2700m) Hochwasserretention an der Mess Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Bettembourg in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 233 5367 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.08 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer Schengen Mosel 3 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer - Mosel Schwebsingen bis Remerschen - 3 - von Hafen bis "Schengenerwiss" (L=3000m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Mosel Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Schengen Vorschlag NEU JA JA M1 Gemeinde 234 5368 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.08 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer Schegen Mosel 3 Sicherung und Erweiterung natürlicher Überflutungsräume und Augewässer - Mosel Wellenstein bis Remich - 3 - von "Kiosque" bis "Géier" (L=2000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Mosel Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Schengen Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Remich Vorschlag NEU JA JA M1 Gemeinde 235 5286 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Bëttel Our 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Our - Bëttel - unterhalb Uecht bis höhe Bëttel (Stued) (L=1500m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Our Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 236 5335 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Kohnenhaff Our 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Our - Kohnenhaff - oberhalb Kohnenhaff (Strengenauel bis Eireband) (L=1200m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Our Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 237 5328 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Obereisenbach Our 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Our - Obereisenbach - Dirlécht bis unterhalb Kohnenhaff (L=1300m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Our Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 238 5352 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Rellesmillen Our 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Our - Rellesmillen - Zol bis Gesetz (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Our Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 239 5347 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Rellesmillen Our 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Our - Rellesmillen - oberhalb Reiteschbierg Mündung Stroumbaach (L=1100m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Our Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 240 5343 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Rodershausen Our 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Our - Rodershausen - Rodershausen bis Dasbourg-Pont (L=700m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Our Vorschlag NEU K.A. JA M1 Gemeinde 241 1409 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Wallendorf-Pont Our 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Our - Wallendorf Pont - oberhalb Mündung Sauer (L=450m) Hochwasserretention an der Our in Umsetzung NEU K.A. JA M1 Gemeinde 242 4681 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Gronn Péitruss 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Péitruss - Gronn 1 - von Mündung Péitruss/Alzette bis Kirche Hollerich (L=2500m) Hochwasserretention an der Péitruss Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Stadt Luxemburg Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 243 2992 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Luxembourg Hollerich Péitruss 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Péitruss Hollerich - bei Parking Bouillon (L=630m) Hochwasserretention an der Péitruss Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Stadt Luxemburg in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 244 5316 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Lellingen Pentsch 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Pëntsch - Lellingen - bis Pintsch (L=1200m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Pentsch Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 245 2963 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Pintsch Pentsch 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Pëntsch Pintsch - entlang CR324 (L=700m) Hochwasserretention an der Pentsch Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 246 5214 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Godbrange Schwarze Ernz 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Schwarze Ernz - Godbrange - höhe Belenhaff (L=1000m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Schwarze Ernz Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 247 5255 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Grondhaff Schwarze Ernz 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Schwarze Ernz - Grondhaff - oberhalb Ruelzbech bis oberhalb Mündung Halerbaach (L=700m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Schwarze Ernz Unterstützt Verbesserung der Hochwassersitation im Mündungsbereich der Sauer und Schwarze Ernz Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 248 706 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Blummendall Schwarze Ernz 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Schwarze Ernz Blummendall - entlang Jean-Harisgronn (L=1161m) Hochwasserretention an der Schwarze Ernz Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 249 707 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Godbrange Schwarze Ernz 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Schwarze Ernz Godbrange - höhe Belenhaff (L=1362m) Hochwasserretention an der Schwarze Ernz Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 250 745 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Gonderange Schwarze Ernz 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Schwarze Ernz Gonderange - Gonderange bis Junglinster (Laangwiss) (L=1580m) Hochwasserretention an der Schwarze Ernz Unterstützt Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Junglinster Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 251 746 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Grondhaff Schwarze Ernz 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Schwarze Ernz Grondhaff - oberhalb Mündung Sauer bis Schmëttebierg (ferme) (L=900m) Hochwasserretention an der Schwarze Ernz Unterstützt Verbesserung der Hochwassersitation im Mündungsbereich der Sauer und Schwarze Ernz Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 252 708 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Junglinster Schwarze Ernz 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Schwarze Ernz Junglinster - höhe Junglinster entlang STEP bis a Paafend (L=1210m) Hochwasserretention an der Schwarze Ernz Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde 253 5284 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Hiestgriechterhaff Tandelerbaach 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Tandelerbaach - Hiestgriechterhaff - höhe Mündung Blees (L=1100m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Tandelerbach Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der der Gemeinde Bettendorf Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 254 5266 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Dellen Turelbaach 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Turelbaach - Dellen - oberhalb Weiher (Stämel) bis Schréiner (L=1900m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Turelbach Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Mertzig Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 255 5278 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Bürden Wark 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Wark - Bürden - oberhalb Beim Fëschweier längs CR349 (L=900m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Wark Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Ettelbruck Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 256 5274 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Warken Wark 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Wark - Warken - oberhalb Warken ab Mündung Déifbaach (L=1200m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Wark Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Gemeinde Ettelbruck Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 257 5282 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Welscheid Wark 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Wark - Welscheid - oberhalb Rüchhaltebecken BRWW (Faule Pull) (L=1200m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Wark Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 258 3211 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Niederfeulen Wark 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Wark Niederfeulen - höhe 2 Weiher bis Feuerwehrschule (L=650m) Hochwasserretention an der Wark in Umsetzung ALT JA NEIN M1 Gemeinde 259 5311 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Grümmelscheid Wiltz 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Wiltz - Grümmelscheid - Labich (L=700m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Wiltz Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde Page 8 of 9 JO U R N A L O FFIC IEL JO U R N A L O FFIC IEL du G rand-D uché de Luxem bourg du G rand-D uché de Luxem bourg M ÉM O R IAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 242 Anhang 3: Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-PL ID AGE LUXMAPRO Richtlinie Aspekt Maßnahmenart HW Maßnahmenart WRRL 2021 Gemeinde Ortschaft Gewässer Priorität Einzelmaßnahme Beschreibung Stand Alt / Neu Angepasst Grenzüberschreitend WRRL KAS Maßnahmenträger 260 5324 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Niederwampach Wiltz 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Wiltz - Niederwampach - Schock (L=500m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Wiltz Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 261 5317 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Schleif Wiltz 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Wiltz - Schleif - Bann (L=900m Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Wiltz Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 262 5361 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.07 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors Cinqfontaines Woltz 3 Anlage eine Gewässerentwicklungskorridors - Woltz - Cinqfontaines - oberhalb Mündung Trëtterbaach (L=1100m - Einzelfallprüfung) Hochwasserretention an der Clerve Vorschlag NEU K.A. NEIN M1 Gemeinde 263 3383 WRRL Schutz Wasserrückhalt HY MO.05 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett Luxembourg Hollerich Zéisséngerbaach 3 Wiederherstellung von naturnaher Laufentwicklung und Gewässerbett - Zéisséngerbaach Hollerich - bei Friedhof (L=300m) Hochwasserretention an der Zéissengerbach Unterstützt: Hochwasserrisikomanagementkonzept der Stadt Luxemburg Vorschlag ALT JA NEIN M1 Gemeinde Page 9 of 9 JOURNAL OFFICIELJOURNAL OFFICIEL du Grand-Duché de Luxembourg du Grand-Duché de Luxembourg MÉMORIAL A - 216 du 27 avril 2023 A 216 - 243 37 42 38 31 45 58 30 34 43 35 60 47 53 57 24 23 55 46 62 51 49 29 25 61 48 44 28 39 32 36 52 26 27 40 54 50 59 41 33 56 38 54 35 43 34 47 47 58 34 57 28 72 71 87 76 91 100 88 63 89 75 64 69 97 78 84 86 98 65 90 68 79 67 92 96 71 86 71 15 2 233 141 19 6 232 162 219 145 206 168 17 6 184 165 23 4 225 254 182 17 9 25 0 237 249 24 4 248 256 236 23 9 235 229 21 0 186 197 148 16 3 204 177 156 13 8 25 7 26 2 16 1 17 0 240 220 180 26 1 19 5 202 259 52000 52000 58000 58000 64000 64000 70000 70000 76000 76000 82000 82000 88000 88000 94000 94000 100000 100000 106000 106000 60 00 0 60 00 0 65 00 0 65 00 0 70 00 0 70 00 0 75 00 0 75 00 0 80 00 0 80 00 0 85 00 0 85 00 0 90 00 0 90 00 0 95 00 0 95 00 0 10 00 00 10 00 00 10 50 00 10 50 00 11 00 00 11 00 00 11 50 00 11 50 00 12 00 00 12 00 00 12 50 00 12 50 00 13 00 00 13 00 00 13 50 00 13 50 00 0 5 10 152,5 km Maßnahmenkatalog des zweiten HWRM-Plan 2. Hochwasserrisikomanagement-Plan Luxemburg, Januar 2023 Legende Technischer Hochwasserschutz und/oder Wasserrückhalt HWRM-Konzepte Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko