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德国的法律

Sachsen-Anhalt Erosion Protection Ordinance

颁布于 2010-02-18 · 文本截至 2026-10-01

以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。

研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。

关于这部法律

原标题
Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlich genutzten Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind (Erosionsschutzverordnung Sachsen-Anhalt).
语言
German
类型
条例
组织
European Union
国家
德国 · Sachsen-Anhalt
主题
Agricultural and rural development, Land and soil
关键词
agricultural land, financial agricultural measures, subsidy/incentive, erosion, soil conservation/soil improvement, soil pollution/quality, soil rehabilitation, classification/declassification, certification, pollution control

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  1. Ein Service von Sachsen-Anhalt und juris file:///D/HTML/ger108354.htm[15.01.2025 14:25:30] 7847.18 Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlich genutzten Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind (Erosionsschutzverordnung Sachsen-Anhalt) Vom 18. Februar 2010 Fundstelle: GVBl. LSA 2010, S. 72 Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Februar 2009 (BGBl. I S. 395), in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Satz 2 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763, 1767), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1284), § 1 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. b der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Landwirtschaft vom 6. April 2005 (GVBl. LSA S. 176), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. September 2009 (GVBl. LSA S. 475) und Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Oktober 2006 (MBl. LSA S. 677), zuletzt geändert durch Beschluss vom 3. Juni 2008 (MBl. LSA S. 404), wird verordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Einteilung von landwirtschaftlich genutzten Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind im Land Sachsen-Anhalt gemäß § 2 Abs. 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung . § 2 Einteilung der erosionsgefährdeten Flächen (1) Die Einteilung der erosionsgefährdeten Flächen erfolgt nach der in der Anlage 1 beschriebenen Methodik auf Feldblockebene. (2) Die Gebiete, die den Erosionsgefährdungsklassen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung zugehören, ergeben sich aus der Anlage 2 (Wassererosion) und der Anlage 3 (Winderosion). § 3 Zuständigkeiten Zuständige Behörde für Entscheidungen nach § 2 Abs. 6 der Direktzahlungen Verpflichtungenverordnung und nach § 4 dieser Verordnung sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. § 4 Ausnahmegenehmigung Ist für einen Feldblock eine Erosionsgefährdungsklasse festgestellt und besteht der Feldblock aus mehreren Bewirtschaftungseinheiten (Schläge), kann ein Betrieb auf schriftlichen Antrag Ein Service von Sachsen-Anhalt und juris file:///D/HTML/ger108354.htm[15.01.2025 14:25:30] a) b) c) 1. von den Anforderungen des § 2 Abs. 2 bis 4 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung befreit werden, wenn festgestellt wird, dass eine Bewirtschaftungseinheit (Schlag) vollständig nicht erosionsgefährdet ist. Die Befreiung bezieht sich nur auf die Bewirtschaftungseinheit (Schlag), die vollständig nicht dem durch Erosion gefährdeten Teil des Feldblocks zuzuordnen ist. § 5 Unterrichtung der Betriebsinhaber (1) Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium unterrichtet die Betriebsinhaber über die erosionsgefährdeten Flächen ihres landwirtschaftlichen Betriebes feldblockbezogen jährlich im Zuge des Antragsverfahrens auf Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen, die aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden. Die erstmalige Unterrichtung erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens im Jahr 2010. (2) Die Information über die erosionsgefährdeten Flächen wird zusätzlich im Geografischen Informationssystem (GIS) über das GIS-Auskunftssystem AgroView-Online1 (AVO) bereitgestellt. 1 www.invekos.sachsen-anhalt.de § 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Magdeburg, den 18. Februar 2010. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Dr. A e i k e n s Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) Methodik zur Einteilung von landwirtschaftlich genutzten Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser Die Einschätzung der potenziellen Wassererosionsgefährdung erfolgt durch die Verknüpfung von Bodenart (unter Heranziehung des Bodenerodierbarkeitsfaktors K als Kenngröße für die Erosionsanfälligkeit einer Bodenart), Hangneigung oder Relief (unter Heranziehung des Hangneigungsfaktors S) sowie Regenerosivität (unter Heranziehung des Regenerosivitätsfaktors R). file:///D/HTML/\\www.invekos.sachsen-anhalt.de Ein Service von Sachsen-Anhalt und juris file:///D/HTML/ger108354.htm[15.01.2025 14:25:30] a) b) c) 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.3 Die Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser (Enat = K x S x R) erfolgt in Anlehnung an die DIN 197081 (Bodenbeschaffenheit Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG; Berlin 2005). Verwendete Eingangsdaten Die Eingangsdaten bestehen aus digitalen Karten im ESRI-Grid-Format: K-Faktor: Vorläufige Bodenkarte Sachsen-Anhalt 1:50 000, VBK 50 (Stand 30. 6. 2009) einschließlich der Flächendatensätze (Quelle: Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt), S-Faktor: Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS), Digitales Geländemodell (DGM) 10 Meter - bereinigt (Quelle: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt - LVermGeo), R-Faktor: korrigierte mittlere Niederschlagssummen für die Zeitreihe 1961 bis 1990, abgeleitet aus dem 1 x 1 Kilometer Raster des Deutschen Wetterdienstes (Müller-Westermeier 1995). Ermittlung von K-, S- und R-Faktoren Ermittlung des Bodenerodierbarkeitsfaktors K (K-Faktor) Der Bodenerodierbarkeitsfaktor K (K-Faktor) wurde aus den Gliedern Bodenart, Humus und Skelett gemäß den Werten der Tabellen 3 bis 5 der DIN 19708 bestimmt; Organoböden erhielten hilfsweise einen Wert von 0,01. Ermittlung des Hangneigungsfaktors S (S-Faktor) Voraussetzung für die feldblockbezogene Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser sind möglichst genaue und hochauflösende digitale Höhenmodelle. In Sachsen-Anhalt wurde das DGM 10 verwendet. Gemäß DIN 19708 wird jeder Hangneigung ein S-Faktor zugeordnet, der mit Formel: S = -1,5 + {17/(1+e2,3-6,1 sin a)} berechnet wurde. Ermittlung des Regenerosivitätsfaktors R (R-Faktor) Der Regenerosivitätsfaktor R (R-Faktor) wurde in Anlehnung an DIN 19708 auf der Grundlage der für Sachsen-Anhalt spezifizierten Regression R = -57,13 + 0,3322 x Nsommer nach Möller (MISB, 2005)2 berechnet. Ermittlung der Wassererosionsgefährdungsklasse auf Feldblockebene Durch Multiplikation der vorab ermittelten K-, S- und R-Faktoren wird ein dimensionsloser Ein Service von Sachsen-Anhalt und juris file:///D/HTML/ger108354.htm[15.01.2025 14:25:30] a) b) c) a) b) c) d) 2. 2.1 2.2 Wert je Grid-Zelle ermittelt. Anhand der zu einem Feldblock gehörenden Grid-Zellenwerte wird der Mittelwert für den Feldblock berechnet, auf dessen Grundlage die Einstufung des Feldblockes in seine Wassererosionsgefährdungsklasse gemäß Anlage 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung erfolgt. Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind Die methodische Vorgehensweise folgt dem Vorschlag zur Abschätzung der Erosionsgefährdung durch Wind (Arbeitskreis Winderosionsgefährdungsabschätzung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2007). Dieser Vorschlag basiert auf dem DIN-Regelwerk 197061 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind) und fand seinen Eingang in die Anlage 2 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung . Die Einschätzung der potenziellen Winderosionsgefährdung erfolgt auf der Grundlage der Anlage 2 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung durch die Verknüpfung von Bodenart (als Kenngröße für die Erosionsanfälligkeit oder Erodierbarkeit einer Bodenart), Windgeschwindigkeit (als Kenngröße für die Erosivität des Klimas) sowie Windhindernissen (Schutzwirkung von Windhindernissen). Verwendete Eingangsdaten: Erodierbarkeit des Bodens: Vorläufige Bodenkarte Sachsen-Anhalt 1:50 000, VBK 50 (Quelle: Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt), Windstärke: Grid der mittleren Windstärke in 0,1 m/s (Quelle: Deutscher Wetterdienst DWD), Häufigkeit der 8 Hauptwindrichtungen für Winde > 7 m/s: Datentabelle für Hauptstationen des DWD-Netzes (Quelle: DWD), Karte der Windhindernisse: CIR - Auswertung Sachsen-Anhalt (Quelle: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 2005), ATKIS [Quelle: GeobasisdatenLVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008]. Ermittlung der Erodierbarkeit des Bodens Gemäß DIN 19706 wird die Erodierbarkeit des Bodens auf Grundlage der nach DIN 19682-21 oder DIN ISO 112771 ermittelten Bodenart und der nach DIN 42201 klassifizierten organischen Substanz des Oberbodens abgeleitet. Die Erodierbarkeit der Oberböden ackerbaulich genutzter Moorböden (Hochmoor- oder Niedermoortorfe) wird grundsätzlich als „sehr hoch“ (Stufe 5) eingestuft. Zur Ableitung der Erodierbarkeit des Bodens aus Daten der Mittelmaßstäbigen Karte (MMK) oder der Bodenschätzung wird ebenfalls auf die DIN 19706 verwiesen. Ermittlung der standortabhängigen Erosionsgefährdung file:///D/HTML/\\www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de Ein Service von Sachsen-Anhalt und juris file:///D/HTML/ger108354.htm[15.01.2025 14:25:30] 2.3 2.3.1 2.3.2 Die Einstufung der standortabhängigen Erosionsgefährdung in Abhängigkeit von der Stufe der Erodierbarkeit des Bodens und dem Jahresmittel der Windgeschwindigkeit erfolgt nach DIN 19706. Die Daten zum Jahresmittel der Windgeschwindigkeit wurden vom Deutschen Wetterdienst im 200 Meter Raster zur Verfügung gestellt. Ermittlung der Schutzwirkung von Windhindernissen Klassifizierung der Schutzwirkung Gemäß DIN 19706 erfolgt die Klassifizierung der Schutzwirkung von Windhindernissen in Abhängigkeit von der Höhe des Windhindernisses und bei senkrechter Ausrichtung zur vorherrschenden Windrichtung. Aus der Höhe h in Meter des Windhindernisses errechnet sich die maximale Gesamtlänge S des Schutzbereiches in Meter mit S = h -25 Die Abschätzung der Erosionsgefährdung im Schutzbereich von Windhindernissen erfolgt nach DIN 19706. Ermittlung von Windhindernissen und Ableitung der Schutzbereiche Als Windhindernis gelten alle Objekte des ATKIS und Struktureinheiten der Biotoptypen und Nutzungstypenkartierung, die über eine relevante Höhe verfügen und somit den Wind beeinflussen. Hierbei kann es sich um Linien-(Windschutzhecken, Alleen) oder Flächenobjekte (Wälder, Parks, Ortschaften) handeln. Den erfassten Objekten oder Struktureinheiten wird eine typische Höhe zugeordnet (Tabelle). Danach erfolgt die Ermittlung der Schutzwirkung nach Nummer 2.3.1. Die Schutzbereiche können mit Hilfe der Schattenwurffunktion in ArcInfo (HILLSHADE) berechnet werden. Hier wird durch Angabe von Azimuth (Windrichtung, 0-360 Grad) und Höhe (als Winkel von 0 - Sonne steht am Horizont - bis 90 Grad - Sonne steht senkrecht) der beschattete Bereich bestimmt. Die unterschiedlichen Schutzbereiche werden als Maximum von fünf Schattenwürfen mit den Winkeln arctan(1/5), arctan(1/10), arctan(1/15), arctan(1/20) und arctan(1/25), versehen mit den jeweiligen Schutzklassen, bestimmt. Dieses wird mit der Wahrscheinlichkeit (= Häufigkeit in v. H.) der Windrichtung gewichtet. Das Verfahren wird für die acht Hauptwindrichtungen angewandt und die Schutzwirkung pro Pixel entsteht aus der Summierung dieser acht Schutzwirkungen. Da der Windschutz auch im Bereich vor einem Hindernis auftritt, wird der Schutzbereich der fünffachen Höhe jeweils mit den Wahrscheinlichkeiten einer Windrichtung und der Wahrscheinlichkeit der entgegen gesetzten Windrichtung multipliziert. Dadurch kann es für ein Pixel zu einer Windschutzklasse größer als 5 kommen; solche Fälle werden auf 5 beschränkt. Tabelle: Durchschnittliche Höhen von Windhindernissen Windhindernis Objekt Code ATKIS Struktureinheit BTNT-Kartierung Höhe in Meter Mittelwert in Meter Wald/Forst 4107 W 20 20 Ein Service von Sachsen-Anhalt und juris file:///D/HTML/ger108354.htm[15.01.2025 14:25:30] Gehölz 4108 HN, HG 15 bis 20 15 Baumreihe 4202 HR 10 bis 15 10 Hecke, Knick 4203 HH, HU 5 bis 10 8 Wohnbaufläche 2111 BS 10 10 Industrie- und Gewerbefläche 2112 BS 10 10 Gebäude 2315 BS 10 10 Brücke, Überführung 3514 10 10 Hecken, Knick > 20 Meter Länge HH, HU 5 bis 10 8 Baumreihen > 50 Meter Länge HR 10 bis 15 10 Feldgehölz > 100 Quadratmeter HN, HG 15 bis 20 15 Feuchtgebiete 10 10 Hecken, Knick, < 20 Meter Länge HH, HU 5 bis 10 8 Baumreihen < 50 Meter Länge HR 10 bis 15 10 Feldgehölze < 100 Quadratmeter HN, HG 15 bis 20 15 Feldblockgrenzen (Wegsaum, Nutzungswechsel Ein Service von Sachsen-Anhalt und juris file:///D/HTML/ger108354.htm[15.01.2025 14:25:30] 2.4 Acker Grünland) 1 1 Ermittlung der Winderosionsgefährdungsklasse Durch Verknüpfung der oben genannten Eingangsgrößen wird ein dimensionsloser Wert je Grid-Zelle ermittelt. Für die Darstellung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind auf Feldblockebene wird der Medianwert aus der auf Rasterebene ermittelten Erosionsgefährdungsstufe berechnet, auf dessen Grundlage die Einstufung des Feldblockes in seine Winderosionsgefährdungsklasse gemäß Anlage 2 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung erfolgt 1 alle DIN im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln erschienen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt 2 Möller, M. und H. Helbig: GIS-gestützte Bewertung von Bodenfunktionen - Datengrundlagen und Lösungsansätze, Wichmann-Verlag, Heidelberg, S. 189-198. Anlage 2 Anlage 3

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