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德国的法律

Ordinance on the Determination of the Flood Protection Line in the State of Bremen

颁布于 2020-02-12 · 文本截至 2026-10-01

以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。

研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。

关于这部法律

原标题
Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen.
语言
German
类型
条例
国家
德国 · Bremen
主题
Water
关键词
flood, inland waters, surface water, risk assessment/management, water resources management, environmental planning, hazards

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文本

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  1. 8 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 12. Februar 2020 Nr. 6 Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen Vom 27. Januar 2020 Aufgrund des § 62 Absatz 3 in Verbindung mit § 92 Absatz 3 des Bremischen Wassergesetzes vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262), zuletzt geändert durch Ge setz vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 644) wird verordnet: § 1 Verlauf der Hochwasserschutzlinie auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen Die Hochwasserschutzlinie verläuft auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen 1. an der Weser a) an der rechten Weserseite aa) von der südöstlichen Landesgrenze bis zur Lesum von der Landesgrenze in Bollen (Punkt W1) als Erddeich neben dem Wirtschaftsweg und der Straße „Am Weserhof“ unter der Bun desautobahn A 1 durch und weiter neben der Straße „Zum Schlut“ und der „Weser-Ems-Straße“ bis zum Fuldahafen; weiter an der südlichen Hafenkante zum Hafenkopf und neben dem Geh- und Radweg über die Straße „Hemelinger Hafendamm“ bis an den Bun desautobahn-Zubringer Hemelingen, neben dem Zubringer zwei Zufahrten zum Zubringer Hemelingen überkreuzend bis zum Geh und Radweg und in dessen Verlauf auf den Hemelinger Hafen damm; weiter an der rechten Seite des Gehweges die „Hermann Funk-Straße“ überquerend als Stahlspundwand bis zur Straße „Allerkai“; in östliche Richtung über die Straße „Zum Allerhafen“ weiter bis an die Straße „Zum Allerhafen“, dieser ca. 130 m in nörd licher Richtung folgend und weiter nach links als Erddeich über den Hemelinger Hafendeich, Kraftwerksdeich bis zur „Föhrenstraße“; der Straße folgend bis an die Straße „Hastedter Osterdeich“ (Punkt W2) und in deren Verlauf weiter bis an den Osterdeich; auf dem Osterdeich bis an die Schlachtemauer an der Straße „Tiefer“; der Schlachtemauer folgend bis zur Höhe Stephanikirche, dort abknickend in nördlicher Richtung entlang der Grundstücksgrenze (Gemarkung Altstadt1, Flur 1, Flurstück 358/4) auf die „Großen Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 9 straße“ Richtung Westen, dort nach ca. 35 m in südlicher Richtung abknickend zurück zur Schlachtemauer, hinter der Stephanibrücke in nördlicher Richtung entlang des „Stephanitorsteinweg“, diesen dann in Höhe der nördlichen Außenmauer des Fockegartens kreu zend und der Außenmauer folgend weiter entlang der Schlachte mauer die Eisenbahnbrücke kreuzend; hinter dem Grundstück „Am Weser-Terminal Nr. 6“ abknickend auf die oberste Stufe, diese ca. 55 m Richtung Westen folgend, dann wieder abknickend auf die Weserbahnhof-Promenade zum Weserbahnhof II und dort weiter auf der ehemaligen Kaje des Weserbahnhofs I bis an das Grund stück ehemals Firma Kellogg´s (Gemarkung VR 52, Flur 52, Flur stück 249/18) (Punkt W3); weiter genau auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken (Gemarkung VR 52, Flur 52, Flurstücken 60/6 und 313/235) bis zur Straße „Hansator“; in Höhe „Hoernecker straße“ etwa 70 m in nordwestlicher Richtung entlang des linken Fahrbahnrandes; in Höhe des Grundstücks Gemarkung VR 52, Flur 52, Flurstück 313/66 in nordöstlicher Richtung abknickend, dann in Höhe des Grundstücks Gemarkung VR 52, Flur 52, Flur stück 313/172 in nordwestlicher Richtung abknickend; nach etwa 30 m der Oberkante der Treppenanlage des „Ludwig-Franzius Platzes“ weiter im Verlauf der Buffkaje bis zur Hafeneinfahrt des Europahafens und anschließend als Erddeich parallel zur Weser auf der Straße „Überseepromenade“ bis zum Wendebecken Überseehafen; über die Deckwerkskrone des Abschlussdammes des ehemaligen Überseehafens bis an die südliche Kaje des Holz und Fabrikenhafens; der Kaje stadteinwärts folgend; am Hafenkopf bis zur Straße „Fabrikenufer“ und an der Verladerampe nach ca. 550 m zur Kaje schwenkend; überwiegend dem Kajen- und Ufer verlauf bis an die Weserkaje (Waterfront-Promenade) folgend und weiter im Kajenverlauf stromabwärts über die Straßen „Sternentor“ und „Use Akschen“ (Punkt W4); an der „Kap-Horn-Straße“ dem Gleisverlauf folgend bis zur südlichen Gebäudeecke des ehe maligen U-Boot-Bunkers Hornisse; an der nördlichen Bunkerseite weiter bis über die Kaje am Kap-Horn-Hafen; dem Kajen- und Ufer verlauf bis an die Schleuse Oslebshausen folgend; über das Binnen- und Außenhaupt (doppelte Deichsicherheit) auf die nörd liche Schleusenseite; von dort direkt an der Kaje bis zum Schiffs liegeplatz Osterort; anschließend vom Ufer abschwenkend über das Grundstück Gemarkung VR 113, Flur 113, Flurstück 17/157 (derzeit Firmengelände ArcelorMittal) am außendeichs liegenden Mittels bürener Hafen vorbei bis Mittelsbüren (Punkt W5); weiter stromab parallel zum Verlauf der „Mittelsbürener Landstraße“, der „Nieder bürener Landstraße“ sowie der „Lesumbroker Landstraße“ (Punkt W6) bis zum Lesumsperrwerk (Punkt W7/L3); bb) in Bremen-Nord beginnend am Lesumsperrwerk (Punkt W7/L3) in nördlicher Rich tung bis zur Straße „Am Wasser“, anschließend als Stahlspund wand in westlicher Richtung zwischen der Straße „Am Wasser“ und dem Grohner Yachthafen, biegt dann am Ende des Hafenbeckens Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 10 südwestlich bis zur Lesum und verläuft weiter parallel zum Lesum ufer stromab ca. 450 m, knickt sodann rechtwinklig in nördliche Richtung am Grundstück Gemarkung VR 181, Flur 181, Flurstück 839/4 ab und bindet anschließend im höherliegenden Gelände an der Straße „Am Wasser“ ein (Punkt W8); wird nach diesem natür lichen, ausreichende Höhe aufweisenden Geestrücken an der „Friedrich-Klippert-Straße“ weitergeführt (Punkt W9); verläuft dort auf der linken Straßenseite bis zu der Straße „Zum Alten Speicher“, dann ein kurzes Stück in südwestlicher Richtung, kreuzt die Straße „Zum Alten Speicher“ und direkt das Gebäude des Einkaufszen trums; knickt hinter dem Einkaufszentrum wieder Richtung „Friedrich-Klippert-Straße“ und verläuft dort zwischen Hafen und Straße bis vor die Wohnbebauung an der Straße „Zur Vegesacker Fähre“, anschließend in südwestlicher Richtung bis zur „Rohr straße“; weiter parallel zur „Rohrstraße“, schließt im Bereich der Straße „Zur Vegesacker Fähre“ wieder an den Geestrücken mit ausreichender Höhenlage an (Punkt W10) und wird an der Straße „Zur Westpier“ weitergeführt (Punkt W11); verläuft dort in südwest licher Richtung zum Weserufer, wo sie in nordwestlicher Richtung abknickt, geht bis zur Grünanlage Bahrsplate und knickt ab in Rich tung „Weserstrandstraße“, wo sie parallel zu dieser Straße verläuft; führt nach Kreuzung des Fährzubringers Blumenthal direkt am Rönnebecker Hafen entlang und weserabwärts weiter als Stahl spundwand, knickt an der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VR 138, Flur 138, Flurstücks 138 /12 in nördlicher Richtung ab, knickt an der südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VR 138, Flur 138, Flurstücks 137/13 in Richtung Westen ab und verläuft entlang des Grundstücks Gemarkung VR 138, Flur 138, Flurstücks 133/5 und schließt nach Kreuzung der „Bürgermeister-Dehnkamp-Straße“ an den Geesthang an (Punkt W12); ab Ende der Straße „Wasserweg“ (Punkt W13) als Erddeich an der Weser stromab in nordwestlicher Richtung, kreuzt die „Wil helmshavener Straße“, knickt dann als Stahlspundwand in Richtung Fährzubringer Farge und ein weiteres Mal in Richtung Gelände des Kraftwerks Farge ab, auf dem Kraftwerksgelände dann wieder parallel zum Weserufer bis zum Bereich des auf ausreichender Höhenlage liegenden Geesthanges beim Gewerbegebiet Farge West (Gemarkung VR 134, Flur 134, Flurstück 873/1) Punkt W14); wird fortgeführt an der Straße „Unterm Berg“ (Punkt W15) in Höhe des Betriebsgeländes des Wasser- und Schifffahrtsamtes („Unterm Berg 24“), passiert in nordwestlicher Richtung das Tanklager Farge, dann weiter als Erddeich parallel zum Weserufer und der Bucht vor der Gedenkstätte Bunker Valentin bis zur Landesgrenze (Punkt W16); b) an der linken Weserseite beginnend an der Landesgrenze (Punkt W17) auf dem Arster Weser deich unter der Bundesautobahn A 1 und weiter als Erddeich bis zum Einlaufbereich der Flutmulde Werdersee; neben dem Werdersee auf dem Habenhauser Deich neben der Kleinen Weser entlang der Straßen „St. Pauli Deich“ und „Am Deich“; unter der Brücke der Bundesstraße 75 Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 11 auf der Straße „Auf dem Dreieck“ bis zum Eisenbahndamm der Eisen bahnlinie Bremen-Oldenburg (Punkt W18); entlang des Eisenbahndam mes bis zur „Woltmershauser Straße“; parallel zur „Woltmershauser Straße“ bis zur „Ladestraße“, zwischen der Straße und der Wohnbebau ung bis zur Straße „Westerdeich“; weiter entlang der Straßen „Wester deich“, „Rablinghauser Deich“ bis zur „Senator-Borttscheller-Straße“ und dieser in südlicher Richtung folgend bis zum Eisenbahnschart Hafenbahn (Punkt W19); entlang der „Senator-Apelt-Straße“ abknickend weiter in Richtung Seehausen am rechten Straßenrand als Erddeich; hinter dem Hochwasseraufnahmepolder in nordöstlicher Richtung auf dem Erddeich bis an die Weser und weiter an der Weser vor der Kläranlage Seehausen entlang bis zum Yachthafen Hasenbüren; vor dem Hafenbecken abkni ckend bis an die Straße „Hasenbürener Deich“ und im Straßenverlauf bis zur Landesgrenze am Ochtumsperrwerk (Punkt W20); c) auf dem Teerhof als weserseitige Bordsteinkante des Gehweges bis zum Beginn der Gra nitstützwand; in deren Verlauf landseitig an der Straße „Herrlichkeit“ ein schließlich einer Treppenanlage bis zum Brückenwiderlager der Wilhelm Kaisen-Brücke; weiter als Brückenwiderlager und anschließend als Gra nitstützwand landseitig der Straße „Herrlichkeit“; am Ende der Granit stützwand (Punkt T2) rechtwinklig über die Straße „Herrlichkeit“ in die Granituferwand der Weser; weserabwärts im Verlauf der Granituferwand unter der Teerhofbrücke durch und weiter bis an das Museum Weser burg; entlang der weserseitigen Gebäudeaußenwand des Museums Weserburg auf der gesamten Gebäudelänge; weiter einschließlich einer Treppe als Granituferwand bis an die Bürgermeister-Smidt-Brücke (Punkt T3); von dem Ende der Granituferwand in südwestliche Richtung im Stra ßenverlauf parallel zur Bürgermeister-Smidt-Brücke bis zur Granitufer wand der Kleinen Weser (Punkt T4); als Granituferwand in südöstliche Richtung am rechten Ufer der Kleinen Weser einschließlich einer Treppe bis an das Museum Weserburg; weiter im Verlauf der Außenwand auf der gesamten Gebäudelänge des Museums Weserburg bis an die ver klinkerte Betonwand an der Kleinen Weser; anschließend weiter im Ver lauf der verklinkerten Betonwand am Beginn einschließlich einer Trep penanlage; im Verlauf der verklinkerten Betonwand bis an die Wehran lage des Wehres Kleine Weser; weiter als Widerlager der Wehranlage und anschließend wieder als verklinkerte Betonwand bis zur integrierten Treppenanlage; dort im Verlauf der landseitigen Treppenwange bis zur oberen Stufe und dort auf die wasserseitige Brüstung der Treppen anlage; im Brüstungsverlauf des Widerlagers der ehemaligen Braut brücke bis zum oberen Anfang der abwärtsführenden Fußgängerrampe und dort über den Gehweg auf die landseitige Wange der Rampe; weiter im Verlauf der verklinkerten Uferwand bis zur Wilhelm-Kaisen-Brücke; weiter als Widerlager der Wilhelm-Kaisen-Brücke (Punkt T5); dann land seitig abschwenkend an der Widerlagerflügelwand in nordöstliche Richtung den Asphaltweg kreuzend bis an die landseitige Wegekante; entlang der Wegekante in südlicher Richtung bis an die Einmündung der Straße „Franziuseck“ und weiter an der straßenseitigen Kante des paral lel zur Straße „Am Werderufer“ gelegenen Weges bis der Weg in Höhe der „Steinstraße“ auf die Straße „Am Werderufer“ stößt; im Verlauf der Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 12 Bordsteinkante bis zur „Fuldastraße“; in das hohe Gelände (Punkt T6) des Ufers der Kleinen Weser verlaufend. 2. an der Ochtum a) an der rechten Ochtumseite am Weserdeich beginnend südlich der Autobahnabfahrt Arsten (Punkt O1), weiter am südlichen Fuß der Bundesautobahn-Auffahrt Arsten bis an den Fuß des Autobahndammes, in westliche Richtung am Autobahn damm bis zur Krummhörens Kuhle, auf der nördlichen Autobahnseite um die Kuhle vor dem Schöpfwerk und weiter am Damm der Bundesauto bahn; auf der rechten Ochtumseite auf dem Arster Ochtumdeich bis zur „Kattenturmer Heerstraße“ (Punkt O2); auf dem Ochtumdeich bis zur „Kladdinger Straße“ und am Kopf des Flughafens Bremen neben der Huchtinger Ochtum auf dem Ochtumdeich unter der Bundesstraße 75 hindurch bis zur Eisenbahnlinie Oldenburg-Bremen (Punkt O3); im Ver lauf des Eisenbahndammes stadteinwärts bis zur Grollander Ochtum; in südlicher Richtung neben der Grollander Ochtum unter der B 75 hindurch bis zum Lärmschutzwall am Flughafen und auf der anderen Ochtumseite zurück, unter der Eisenbahnlinie hindurch, weiter bis zur „Warturmer Heerstraße“; auf der anderen Straßenseite über die Straßen „Alten Schutzdeich“ und „Am Reedeich“; unter der Hafenbahn neben den Och tumaltarmen an die „Stromer Landstraße“; weiter neben der „Stromer Landstraße“ bis zur Ochtumbrücke (Punkt O4), dort zwischen Landes grenze und „Wiedbrokstraße“ bis zum Hasenbürener Umdeich und auf dem Hasenbürener Umdeich weiter, der an die Deichlinie auf der Straße zwischen dem Hasenbürener Yachthafen und dem Ochtumsperrwerk stößt (Punkt O5); b) an der linken Ochtumseite (Hochwasserschutzlinie um Huchting) beginnend beim Kreuzungspunkt der Eisenbahnlinie Bremen-Oldenburg mit der Varreler Bäke (Punkt O6) weiter in östliche Richtung im Verlauf des Bahndammes bis zur Bahnkreuzung mit dem Fußgängerweg nörd lich um den Mahlbusen des Huchtinger Schöpfwerks bis zur Straße „Vor den Seelanden“, die Bahnstrecke kreuzend über das Gelände des Güterbahnhofs Huchting und weiter im Verlauf der Straße „Zum Huch tinger Bahnhof“; über die „Alte Heerstraße“ und die „Huchtinger Heer straße“ weiter im Verlauf der „Kirchhuchtinger Landstraße“ in die Straße „Alter Dorfweg“ und hinter der St- Georg Kirche direkt an der nördlichen und östlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VL 62, Flur 62, Flur stück 84/1 auf der Straße An der Dingstätte; weiter über das Grundstück Gemarkung VL 62, Flur 62, Flurstück 73/2, über die Wendeschleife Huchting der Straßenbahn, über das Rolandcenter (Gemarkung VL 62, Flur 62, Flurstück 123/26) und an der westlichen Grenze des Grund stücks Gemarkung VL 63, Flur 63, Flurstück 70/3 bis zur „Wienberger Straße“ (Punkt O7), der Straße folgend gradlinig weiter über den „Hohen horster Weg“ bis zur St. Matthäus-Kirche und an der nördlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VL 64, Flur 64, Flurstück 300/6; in süd licher Richtung abknickend in die Straße „Hermannsburg“, der Straße folgend bis zum Friedhof Huchting und weiter nördlich des Friedhofes in die „Dovemoorstraße“ bis zur „Scheveninger Straße“, neben der Landes grenze als Erddeich in nordwestlicher Richtung bis zur Varreler Bäke; Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 13 entlang der Varreler Bäke unter der „Oldenburger Straße“ und der „Huch tinger Heerstraße“ bis an die Bahnlinie Bremen-Oldenburg (Punkt O6); 3. an der Wümme und an der Lesum a) an der Wümme und der Lesum (linke Seite) von der Landesgrenze am Bremer Kreuz bis zum Anschluss an den Weserdeich beginnend an der Landesgrenze zu Niedersachsen hinter dem Bremer Kreuz (Punkt Wü1) und anschließend in nördlicher Richtung entlang der Bundesautobahn A 27 (soweit diese im Land Bremen liegt) bis zur Stra ßenunterführung „Bultenweg“, schwenkt dort auf den Weg „Am Oster holzer Deich“ und verläuft weiter in nördlicher Richtung auf oder neben der Straße „Am Hodenberger Deich“, wobei sie die Eisenbahnlinie Bre men-Hamburg kreuzt, führt weiter bis zum „Ebbensieker Weg“ (Punkt Wü2) und anschließend in westlicher Richtung neben der Straße „Am Hollerdeich“ bis zur „Katrepeler Landstraße“; von dort auf bzw. neben der „Katrepeler Landstaße“, kreuzt die „Borgfelder Landstraße“ und erreicht westlich der Grundstücke „Borgfelder Landstraße 30 bis 38“ den Deich hinter der Bebauung (Punkt Wü3); knickt hier in westlicher Richtung ab und führt an der „Borgfelder Heerstraße“ parallel zu dieser weiter, über quert die „Borgfelder Allee“ und verläuft anschließend neben oder auf den Straßen „Borgfelder Deich“, „Kreuzdeich“ und „Am Lehester Deich“; von dort biegt sie in westlicher Richtung ab und führt über die Straßenab schnitte Oberblockland, Niederblockland und Wummensiede auf einer Strecke von ca. 10 km bis zur „Ritterhuder Heerstraße“ (Punkt Wü4), die sie dort kreuzt; danach verläuft sie auf oder neben der Straße „Wasser horst“, ab der Kreuzung mit dem „Wirtschaftsweg“ (Punkt L1), Gemar kung VR 354, Flur 354 Flurstück 20 („Wasserhorst Nr. 4“) als Lesumdeich weiter; kreuzt die Bundesautobahn A 27 und führt weiter auf der Straße „Am Lesumdeich“ - die Eisenbahnlinie Bremen-Bremerhaven und die „Burger Heerstraße“ kreuzend (Punkt L2) - bis zur „Lesumbroker Land straße“, folgt dieser auf einer Länge von ca. 5 km rechtsseitig, führt süd lich vorbei am Lesumsperrwerk und endet im Anschluss an den Weser deich (Punkt W7/L3); b) um die Ortschaft Timmersloh (rechte Wümmeseite) in einem Ring um die Ortschaft Timmersloh in einer Länge von rund 7 km, beginnend im Kreuzungspunkt des Erddeiches mit der „Timmers loher Landstraße“ ca. 120 m nordwestlich der Straßeneinmündung „An den Kämpen“ (Punkt Wü5), folgt dann in nordöstlicher Richtung dem landwirtschaftlichen Weg zu dem Bauernhof („Timmersloher Land str. 12“); erreicht mit einigen größeren Bögen und dem Passieren eines weiteren Bauernhofes („Timmersloher Landstr. 30“), nach ca. 2 km den „Meiermoorweg“, folgt diesem in südöstlicher Richtung, dann weiter auf der „Timmersloher Landstraße“, verlässt diese nach ca. 300 m und folgt auf einer Länge von weiteren 300 m den Flurgrenzen bis zur Straße „Hinterm Moorlande“, von dort auf der Straße „Hinterm Moorlande“ und weiter auf der Straße „Am Großen Moordamm“ in westlicher Richtung bis zur Einmündung der Straße „Auf der Hohen Heide“ auf der rechten Seite; über die Straße „Auf der Hohen Heide“ und einen parallel zur Straße „Auf den Kämpen“ laufenden Feldweg bis zum Ausgangspunkt in der „Tim mersloher Landstraße“ im Kreuzungspunkt mit dem Erddeich; Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 14 c) im Bereich Warf-Butendiek (rechte Wümmeseite) beginnend an der Landesgrenze zu Niedersachsen (Punkt Wü6) in süd licher Richtung rechts vom Großen Graben, knickt in westlicher Richtung ab und liegt in der „Borgfelder Landstraße“, schwenkt westlich in die „Warfer Landstraße“ ab und geht dann weiter in westlicher Richtung hinter der Bebauung an der „Warfer Landstraße“ bis zur „Borgfelder Allee“; dieser folgend bis zum „Mehlandsdeichweg“ und auf diesem weiter bis zur Landesgrenze Niedersachsen (Punkt Wü7). § 2 Verlauf der Hochwasserschutzlinie auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven Die Hochwasserschutzlinie verläuft auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremer haven und im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven 1. an der Weser beginnend an der südlichen Landesgrenze zu Niedersachsen ca. 900 m süd lich beginnend an der südlichen Landesgrenze zu Niedersachsen ca. 900 m südlich des Sturmflutsperrwerkes Luneplate (Punkt W21) zunächst in nörd licher Richtung mittig auf der Deichkrone des Deiches Luneplate, quert das Sturmflutsperrwerk Luneplate über je zwei Paar Hubtore (1. und 2. Hoch wasserschutzlinie), verläuft weiter mittig auf der Deichkrone des Deiches Luneplate und schließt ca. 130 m südlich der Lune an den Seedeich an, verläuft weiter mittig auf dem Deichkronenweg des Seedeiches, verspringt am Ende der Straße „Am Seedeich“ in eine Stahlspundwand, die parallel zum Gehweg entlang der Straße „An der Neuen Schleuse“ verläuft, knickt vor (2. Hochwasserschutzlinie) und hinter (1. Hochwasserschutzlinie) dem Park platz westlich der Fischereihafen-Doppelschleuse rechtwinklig in östlicher Richtung jeweils in die Straße „An der Neuen Schleuse“ ab, verläuft anfangs mittig der Straße, dann weiter über das Schleusenbauwerk und je zwei außen und binnenseitige Schleusentore der Fischereihafen-Doppelschleuse bis zum Anschluss an die „Bussestraße“, wo sich beide Hochwasserschutzlinien wieder treffen, quert im weiteren Verlauf mittig der „Bussestraße“ die „Bülow straße“, verschwenkt an der Einmündung zur „Wilhelmshavener Straße“, den Fußweg kreuzend, in nordwestlicher Richtung, verspringt anschließend in eine Betonwand und bindet nach Querung der „Wilhelmshavener Straße“ über ein Deichschart an die Beton- und Stahlspundwand der Auffahrt zur Kennedy brücke an, verläuft entlang dieser Wand in nordwestlicher Richtung bis zur Straße „An der Geeste“, quert diese über zwei Flügeltore eines Deichscharts (ersatzweise über Dammbalkenverschlüsse) und verspringt in eine Stahl spundwand, die an das Geeste-Sturmflutsperrwerk anbindet, verläuft über das Geeste-Sturmflutsperrwerk mit je zwei Stemmtorpaaren (1. und 2. Hoch wasserschutzlinie), weiter entlang des südwestlichen Gehweges der „Columbusstraße“, knickt hinter der Fußwegtreppe, die die „Columbusstraße“ und die Straße „Am Radarturm“ verbindet, in südwestlicher Richtung ab, verläuft entlang der nördlichen Seite der Straße „Am Radarturm“ bis zu deren Knickpunkt nach Norden, knickt hier ab und verläuft entlang der Westseite der Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 15 Straße „Am Radarturm“, verspringt in die Böschungsoberkante an der nörd lichen Ecke der Außenfassade des heutigen Gebäudes des Wasser- und Schifffahrtsamtes (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 139/1) und umläuft dieses Gebäude beginnend in südwestlicher Richtung, verläuft dann vom westlichen Ende des Gebäudekomplexes (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 138) in südwestlicher Richtung direkt in eine Steinwand, kreuzt die Straße „Am Alten Vorhafen“ (Deichschart) und bindet in eine Stahl spundwand ein, folgt dieser anfangs in nordwestlicher Richtung, biegt im weiteren Verlauf in westlicher Richtung ab, kreuzt die Straße „Am Alten Vor hafen“ nochmals (Deichschart), verspringt in die angrenzende Stahlspund wand (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 102/41 folgt dieser bis zu deren Ende und verspringt auf die Mitte des Deichkronenweges des Weser deiches, verläuft von da mittig des Weges, im weiteren Verlauf (westlich der Tiefgarage eines Einkaufszentrums (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flur stück 165/1) und eines Hotels (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flur stück 163) in einer Stahlspundwand, verläuft anschließend wieder mittig des Deichkronenweges, springt in eine Hochwasserschutzmauer und bindet am südöstlichen Ende des heutigen Zoo am Meer (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 101/9) an eine Hochwasserschutzwand an, verläuft weiter in der Kelleraußenwand des Zoo am Meers (Spund/Betonwand – Deichschart Spund/Betonwand) (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstücke 101/9, 101/5, 101/6, 102/22, 101/11, 91/13) auf der westlichen Seite der „H.-H. Meier-Straße“, quert diese am nördlichen Ende des Zoo am Meer, bindet in die außendeichs gelegene südliche Stahlspundwand der Sportbootschleuse ein und verläuft innerhalb dieser Stahlspundwand in nordwestlicher Richtung, weiter über das Außenhaupt des Schleusenbauwerkes mit je zwei Paar Sektorentoren (1. und 2. Hochwasserschutzlinie) in die angrenzende nördliche Stahlspundwand, folgt der Stahlspundwand, knickt dann, den Schleusen garten über einen Fußweg an seiner höchsten Erhebung kreuzend, in Rich tung Deichkronenweg des Lohmanndeiches ab, folgt mittig dem Deichkronen weg des Lohmanndeiches in nördlicher Richtung, verspringt an dessen Ende in die Vorhafenwand der Kaiserschleuse und verläuft weiter im Schleusenbau werk über je ein außen- sowie binnendeichs gelegenes Schleusentor (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), quert anschließend die Straße „Am Stückgut terminal“ an deren südlichem Ende und bindet auf der westlichen Seite an die Stahlspundwand an, die parallel zur Straße „Am Stückgutterminal“ verläuft, folgt von da der Stahlspundwand zunächst in nördlicher Richtung in der Straße „Am Stückgutterminal“, knickt in die „Steubenstraße“ ab, wo sie vor der Einmündung zur „Geo-Plate-Straße“ in südwestlicher Richtung abermals abknickt, passiert im weiteren Verlauf die heutige Straßenzufahrt zu einem Betriebsgrundstück (Schiebetor) (Gemarkung Überseehafen, Flur 23, Flur stück 25/2), wechselt mehrfach die Richtung, quert, bevor sie in westlicher Richtung abknickt, die südliche Zufahrt zum heutigen Columbusbahnhof (Dammbalkenverschluss) und schließt im weiteren Verlauf an das Büro gebäude Columbusbahnhof (Gemarkung Überseehafen, Flur 23, Flurstück 9/12) an, verläuft weiter in nordwestlicher Richtung entlang der Außenfassade des Gebäudes und verspringt an deren nordwestlichem Ende in eine Stahl spundwand, folgt dieser Stahlspundwand (Gemarkung Überseehafen, Flur 23, Flurstück 9/44) und quert am Ende in westlicher Richtung abknickend die Bahnschienen und die Straße „Columbuskaje“ über zwei Deichscharte mit je zwei Stemmtoren (ersatzweise über Dammbalkenverschlüsse), verläuft weiter Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 16 als Stahlspundwand, knickt in nördlicher Richtung ab und geht an deren Ende in die Deichkrone des angrenzenden Gründeichs über, verspringt am Ende zunächst in eine Stahlspundwand und anschließend in die Stirnseite der Tor kammer der Nordschleuse, knickt ab in westliche Richtung in eine Stahlbeton wand parallel zur Torkammer, quert die Straße „An der Nordschleuse“ über zwei Stemmtore eines Deichscharts (ersatzweise über einen Dammbalken verschluss), verspringt erneut in eine Stahlbetonwand, bindet an dessen Ende an die nördliche Seite des Schleusentors Außenhaupt Nordschleuse an, ver läuft über die nördliche Schleusentorseite über eine aufmontierte Stahlaus führung, bindet wieder ein in eine Stahlbetonwand, folgt dieser in nordwest liche Richtung, knickt am Ende rechtwinklig ab in südliche Richtung, kreuzt die Straße „An der Nordschleuse“, verspringt in eine Stahlbetonwand, folgt dieser ca. 8 m in südwestlicher Richtung, kreuzt erneut die Straße „An der Nord schleuse“ in westliche Richtung, bindet wieder ein in eine Stahlbetonwand, folgt dieser in südwestliche Richtung bis zum Übergang in eine Stahlspund wand, folgt dieser in westliche Richtung, verläuft weiter über zwei Stemmtore eines Deichscharts (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), bindet ein in eine Stahlspundwand und folgt dieser in südwestliche Richtung bis zum Anschluss an die Stromkaje des Container-Terminals Willhelm Kaisen (Container-Terminal 1 bis 4), der sie an der Kajenkante bis zu deren nörd lichen Ende folgt, knickt dort in nordöstlicher Richtung ab, verspringt in eine Stahlspundwand, folgt dieser und bindet an den Norddeich an, verläuft weiter mittig des Deichkronenweges des Norddeiches, quert das Weddewarder Siel über je zwei Paar Hubtore (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), folgt weiter dem Deichkronenweg des Norddeiches und endet an der nördlichen Landesgrenze zu Niedersachsen bei Weddewarden (Punkt W22). 2. an der Geeste a) Bereich „Stresemannstraße“ -Tidesperrwerk – „Stresemannstraße“ beginnend an der südlichen Grundstücksgrenze (Gemarkung Geesten dorf, Flur 41, Flurstück 43/2) parallel zur „Stresemannstraße“ südöstlich eines Autohauses (Punkt G1) zunächst in nordwestliche Richtung mittig auf der Deichkrone, quert den Geh- und Radweg sowie die „Grimsby straße“ in nordöstliche Richtung, verläuft weiter zunächst in östliche Richtung mittig auf einem Gründeich parallel zur „Grimsbystraße“, folgt diesem mittig weiter in nordöstliche Richtung bis zur Geestebrücke „Stre semannstraße“, kreuzt die „Stresemannstraße“, verläuft weiter mittig auf der Deichkrone des Deiches entlang der Straße „Zur Hexenbrücke“ bis zur Eisenbahnlinie Bremen-Cuxhaven, kreuzt die Bahnstrecke, folgt weiter mittig der Deichkrone bis auf Höhe des Tidesperrwerks, knickt ab in eine Stahlspundwand, folgt dieser bis zum Tidesperrwerk, verläuft über die Kammerschleuse des Tidesperrwerks mit je einem Hubtor und anschlie ßend über das Tidesperrwerk mit zwei Hubtoren, verspringt auf die West seite der Straße „Am Wischacker“ zunächst in eine Stahlspundwand, bindet anschließend ein in einen Gründeich, folgt mittig der Deichkrone in westliche Richtung bis zur Eisenbahnlinie Bremen-Cuxhaven, kreuzt die Bahnstrecke, verläuft weiter mittig der Deichkrone bis zum Weg „Auf dem Reuterhamm“, kreuzt diesen Weg in südöstliche Richtung, schließt an mittig auf die Deichkrone des Deiches entlang der Kleingartenanlage Reuterhamm und endet nordwestlich der Geestebrücke „Stresemann straße“ (Punkt G2). Nr. 6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 12. Februar 2020 17 b) Bereich „Werftstraße“ – Geestewanderweg beginnend an der Kaje südlich des Geestewanderwegs auf dem Grund stück (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flurstück 3/24) (Punkt G3) zunächst in südöstliche Richtung entlang der Kaje bis zu einem Uferdeckwerk, folgt diesem, geht erneut über in eine Kaje bis zur südlichsten Grundstücks grenze des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Kistner (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flurstück 188/11), knickt ab in nordwestliche Richtung und verläuft entlang der Grundstückgrenze (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flur stücke 188/11,124/4 und 125/1), knickt nach ca. 65 m in südwestliche Richtung ab, verläuft im weiteren Verlauf über das Grundstück (Gemar kung Lehe, Flur 14, Flurstück 693/131) und endet an der Zuwegung der „Hafenstraße 48A“ (Punkt G4). § 3 Karten und Aufbewahrung (1) Der Verlauf der Hochwasserschutzlinie ist jeweils mit einer grünen Linie in den dieser Verordnung beiliegenden Karten eingetragen, für das Gebiet der Stadt gemeinde Bremen im Maßstab 1 : 35 000 (Anlage 1), für das Gebiet der Stadt gemeinde Bremerhaven einschließlich stadtbremisches Überseehafengebiet Bremer haven im Maßstab 1 : 15 000 (Anlage 2). Die Karten sind Bestandteile dieser Verord nung. (2) Ausfertigungen der Verordnung werden nebst der jeweiligen Karte 1. für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und 2. für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven einschließlich stadtbremi sches Überseehafengebiet Bremerhaven beim Magistrat Bremerhaven aufbewahrt und können dort während der üblichen Sprechzeiten kostenfrei einge sehen werden. § 4 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutz linie im Land Bremen vom 27. Juli 2017 (Brem.GBl. S. 334) außer Kraft. Bremen, den 27. Januar 2020 Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Obere Wasserbehörde –