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德国的法律

Land Use Planning Advisory Council Ordinance

颁布于 2005-06-30 · 文本截至 2026-10-01

以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。

研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。

关于这部法律

原标题
Verordnung über den Landesplanungsbeirat (Landesplanungsbeiratsverordnung - LplBV).
语言
German
类型
条例
组织
European Union
国家
德国 · Bayern
主题
Land and soil
关键词
land-use planning, institution, policy/planning, enforcement/compliance, governance

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文本

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  1. Verordnung über den Landesplanungsbeirat (Landesplanungsbeiratsverordnung - LplBV) Vom 30. Juni 2005 Fundstelle: GVBl 2005, S. 252 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage geänd. (§ 1 Nr. 298 V. v. 22.7.2014, 286) Auf Grund des Art. 10 Abs. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 521, BayRS 230-1-W) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie folgende Verordnung: § 1 (1) 1 Die in der Anlage genannten Organisationen sind berechtigt, je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Landesplanungsbeirats vorzuschlagen. 2 Darüber hinaus können die im Deutschen Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Bayern - zusammengeschlossenen Gewerkschaften gemeinsam zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder vorschlagen. (2) 1 Die Mitglieder werden vom Vorsitzenden für sechs Jahre berufen; die Wiederberufung ist zulässig. 2 Die Mitglieder nach Abs. 1 sind auf Verlangen der Organisationen, von denen sie vorgeschlagen wurden, durch den Vorsitzenden vorzeitig abzuberufen; die Sachverständigen können aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen werden. (3) Art. 14 Abs. 2 bis 4 der Landkreisordnung gelten entsprechend; die in diesen Bestimmungen genannten Befugnisse werden vom Vorsitzenden ausgeübt. (4) 1 Sachverständige werden für die Teilnahme an den Sitzungen des Landesplanungsbeirats nach den Vorschriften des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz - JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 718, 776) über die Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern in der jeweils geltenden Fassung entschädigt. 2 Die Entschädigung wird auf Antrag von der obersten Landesplanungsbehörde festgesetzt. 3 Wird der Antrag nicht innerhalb von drei Monaten nach der Sitzung gestellt, erlischt der Anspruch auf Entschädigung. 4 Die Mitglieder nach Abs. 1 haben gegenüber dem Freistaat Bayern keinen Anspruch auf Entschädigung. (5) Für die stellvertretenden Mitglieder nach Abs. 1 gelten Abs. 2 Sätze 1 und 2 Halbsatz 1, Abs. 3 und 4 Satz 4 entsprechend. (6) 1 Der Landesplanungsbeirat ist nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder einzuberufen. 2 Er soll mindestens einmal im Jahr einberufen werden. (7) 1 Vertretungen der Staatsministerien sowie weiterer, von der obersten Landesplanungsbehörde beigezogener Behörden können an den Sitzungen des Landesplanungsbeirats und seiner Ausschüsse teilnehmen. 2 Sie sind zu den Sitzungen einzuladen und auf Antrag zu hören. (8) Der Landesplanungsbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. § 2 (1) Diese Verordnung tritt am 16. Juli 2005 in Kraft. (2) Mit Ablauf des 15. Juli 2005 treten außer Kraft: 1. die Verordnung über die Zusammensetzung des Landesplanungsbeirats in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1992 (GVBl S. 191, BayRS 230-1-1-W), geändert durch Verordnung vom 19. Mai 1998 (GVBl S. 274), 2. die Verordnung über die Entschädigung der als Sachverständige berufenen Mitglieder des Landesplanungsbeirats vom 16. März 1971 (BayRS 230-1-2-W). München, den 30. Juni 2005 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Dr. Otto Wiesheu, Staatsminister Anlage (zu § 1 Abs. 1 Satz 1) Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag Bayerischer Landkreistag Verband der bayerischen Bezirke Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Bayerischer Industrie- und Handelskammertag Bayerischer Handwerkstag e.V. Verband Freier Berufe in Bayern e.V. Bayerische Architektenkammer Bayerische Ingenieurekammer-Bau Bayerischer Bauernverband Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern Bayerischer Waldbesitzerverband e.V. Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Siedler- und Eigenheimerverbände Haus & Grund Bayern, Landesverband Bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer e.V. Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.V. Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband - Landesverband Bayern e.V. Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern e.V. Handelsverband BAG Bayern e.V. Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e.V. Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband e.V. Bayerischer Bankenverband e.V. Verband öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute in Bayern Sparkassenverband Bayern Genossenschaftsverband Bayern Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) e.V. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV), Landesgruppe Bayern Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e.V. Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.V. - VBEW Bundesverband WindEnergie e.V., Landesverband Bayern Verband der Bayerischen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Landesverband Bayern Deutscher Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Bayern Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands, Landesverband Bayern Bayerischer Beamtenbund e.V. Berufsverband der praktizierenden Landes- und Regionalplaner e.V. Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. - Regionalgruppe Bayern Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen, Landesverband Bayern Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (gemeinsam) Beirat für Vertriebenen- und Flüchtlingsfragen beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Die katholischen Bischöfe der Bayerischen Diözesen (gemeinsam) Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Die Landesuniversitäten (gemeinsam) Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Landesarbeitsgemeinschaft Bayern Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Landesgruppe Bayern Bayerische Akademie ländlicher Raum e.V. Bayerischer Landesfrauenausschuss Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.V. Bayerischer Jugendring Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. Euregiones des bayerisch-tschechischen sowie des bayerisch-österreichischen Grenzraums (gemeinsam) Bund Naturschutz in Bayern e.V. Bayerischer Landes-Sportverband e.V. Deutscher Alpenverein e.V. und Verein zum Schutz der Bergwelt e.V. (gemeinsam) Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e.V. Landesfischereiverband Bayern e.V. Landesjagdverband Bayern e.V.

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