Fourth Act on the amendment of the Agriculture Adaption Act
颁布于 1996-12-20 · 文本截至 2026-10-01
以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。
研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- Viertes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.
- 语言
- German
- 类型
- 法令
- 组织
- European Union
- 国家
- 德国
- 主题
- Agricultural and rural development
- 关键词
- cooperative/producer organization, agricultural development
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文本
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Viertes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Vom 20. Dezember 1996 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210), wird wie folgt geändert: 1. § 3b wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort »fünf« durch das Wort »zehn« ersetzt. b) Nach Satz 2 wird folgender Satz angefügt: »Die in § 257 des Handelsgesetzbuchs genannten Unterlagen sind über die dort bestimmten Fristen hinaus zehn Jahre aufzubewahren.« 2. In § 42 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: »§ 83 des Genossenschaftsgesetzes gilt mit der Maßgabe, daß die zur Ernennung und Abberufung von Liquidatoren durch das Gericht erforderliche Mindestzahl der Antragsteller fünf vom Hundert oder fünf Mitglieder der LPG in Liquidation beträgt.« Artikel 2 Artikel 1 Nr. 1 tritt am 31. Dezember 1996 in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 20. Dezember 1996 Der Bundespräsident Roman Herzog Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Jochen Borchert