CAP-Strategic Plan for the Federal Republic of Germany
颁布于 2023-01-01 · 文本截至 2026-10-01
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研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland.
- 语言
- German
- 类型
- policy
- 国家
- 德国
- 主题
- Agricultural and rural development, Livestock, Energy, Environment, Food and nutrition, Water
- 关键词
- agricultural commodities, agricultural development, rural development, special fund, ecological production/organic production, innovation, farming, financial agricultural measures, family farming, labour, protection of environment, agricultural land, crops, soil conservation/soil improvement, animal welfare, environmental impact assessment (EIA), social protection, sustainable development, sustainable use, climate change, ecosystem conservation, biodiversity, food security, small and medium enterprises, water resources management, water supply, renewable energy
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Anhang XI der Verordnung über die GAP-Strategiepläne genannten Rechtsinstrumenten ergeben und die bei der Bewertung der Bedarfe der GAP-Pläne für dieses spezifische Ziel berücksichtigt wurden............................................................................................................................................ 189 2.1.SO6.4 Interventionslogik ......................................................................................................... 190 2.1.SO6.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel ........................ 203 2.1.SO6.7 Planen Sie einen GAP-Beitrag zum LIFE-Programm (nur für SO4, SO5, SO6)? ....... 203 2.1.SO6.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren ........................................... 203 2.1.SO6.9 Begründung der Mittelzuweisung ................................................................................. 209 2.1.SO7 Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und andere neue Betriebsinhaber sowie deren Unterstützung; Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten .. 211 2.1.SO7.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse........................................................................ 211 2.1.SO7.1.1 Stärken ................................................................................................................... 211 2.1.SO7.1.2 Schwächen ............................................................................................................. 211 2.1.SO7.1.3 Chancen ................................................................................................................. 211 2.1.SO7.1.4 Gefahren................................................................................................................. 212 2.1.SO7.1.5 Sonstige Bemerkungen .......................................................................................... 212 2.1.SO7.2 Ermittlung der Bedürfnisse ........................................................................................... 212 2.1.SO7.4 Interventionslogik ......................................................................................................... 212 2.1.SO7.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel ........................ 217 2.1.SO7.6 Planen Sie einen GAP-Beitrag zum Erasmus-Programm? ........................................... 217 2.1.SO7.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren ........................................... 217 2.1.SO7.9 Begründung der Mittelzuweisung ................................................................................. 218 2.1.SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft............................................................................................................... 219 2.1.SO8.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse........................................................................ 219 2.1.SO8.1.1 Stärken ................................................................................................................... 219 2.1.SO8.1.2 Schwächen ............................................................................................................. 220 DE 7 DE 2.1.SO8.1.3 Chancen ................................................................................................................. 221 2.1.SO8.1.4 Gefahren................................................................................................................. 221 2.1.SO8.1.5 Sonstige Bemerkungen .......................................................................................... 223 2.1.SO8.2 Ermittlung der Bedürfnisse ........................................................................................... 223 2.1.SO8.4 Interventionslogik ......................................................................................................... 224 2.1.SO8.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel ........................ 238 2.1.SO8.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren ........................................... 238 2.1.SO8.9 Begründung der Mittelzuweisung ................................................................................. 242 2.1.SO9 Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen .............................................................................................................. 243 2.1.SO9.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse........................................................................ 243 2.1.SO9.1.1 Stärken ................................................................................................................... 243 2.1.SO9.1.2 Schwächen ............................................................................................................. 243 2.1.SO9.1.3 Chancen ................................................................................................................. 243 2.1.SO9.1.4 Gefahren................................................................................................................. 244 2.1.SO9.1.5 Sonstige Bemerkungen .......................................................................................... 244 2.1.SO9.2 Ermittlung der Bedürfnisse ........................................................................................... 244 2.1.SO9.4 Interventionslogik ......................................................................................................... 245 2.1.SO9.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel ........................ 257 2.1.SO9.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren ........................................... 257 2.1.SO9.9 Begründung der Mittelzuweisung ................................................................................. 258 2.1.XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung ...................................................................................................... 260 2.1.XCO.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse ...................................................................... 260 2.1.XCO.1.1 Stärken .................................................................................................................. 260 2.1.XCO.1.2 Schwächen ............................................................................................................ 260 2.1.XCO.1.3 Chancen ................................................................................................................ 261 2.1.XCO.1.4 Gefahren ............................................................................................................... 261 2.1.XCO.1.5 Sonstige Bemerkungen ......................................................................................... 261 2.1.XCO.2 Ermittlung der Bedürfnisse.......................................................................................... 262 2.1.XCO.4 Interventionslogik ........................................................................................................ 262 2.1.XCO.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel . 270 2.1.XCO.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren .......................................... 270 2.1.XCO.9 Begründung der Mittelzuweisung ............................................................................... 273 2.2 Kontextindikatoren und andere Werte, die zur Berechnung der Ziele herangezogen werden ........ 275 2.3 Plan mit Zielwerten .......................................................................................................................... 276 2.3.1 Zusammenfassende Tabelle ...................................................................................................... 276 2.3.2 Geplante Interventionen und Outputs mit einem unmittelbaren und signifikanten Bezug zu den Ergebnisindikatoren ........................................................................................................................... 292 2.3.3 Kohärenz mit den von der Union in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ bis 2030 und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 angestrebten Ziele und Beitrag zu diesen Zielen ..................... 292 3 Kohärenz der Strategie und Komplementaritäten ................................................................................... 297 3.1 Übersicht über die Umwelt- und Klimaarchitektur ......................................................................... 297 3.1.1 Eine Beschreibung des Gesamtbeitrags der Konditionalität zu den spezifischen umwelt- und klimabezogenen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f ........................................ 297 3.1.2 Übersicht über die Komplementarität zwischen den einschlägigen Ausgangsbedingungen gemäß Artikel 31 Absatz 5 und Artikel 70 Absatz 3, der Konditionalität und den verschiedenen DE 8 DE Interventionen, mit denen auf die spezifischen umwelt- und klimabezogenen Ziele eingegangen wird ............................................................................................................................................................ 298 3.1.3 Erläuterung, wie der größere Gesamtbeitrag gemäß Artikel 105 erreicht werden kann .......... 302 3.1.4 Erläuterung, wie die Umwelt- und Klimaarchitektur des GAP-Strategieplans zu bereits bestehenden langfristigen nationalen Zielwerten beitragen soll, die in den in Anhang XI aufgeführten Rechtsinstrumenten festgelegt sind oder sich aus ihnen ergeben ...................................................... 306 3.1.5 Gegebenenfalls GAP-Beitrag zu LIFE-Projekten ..................................................................... 319 3.2 Übersicht über die Strategie eines Generationswechsels ................................................................. 319 3.2.1 Gegebenenfalls GAP-Beitrag zu Erasmus-Projekten ............................................................... 320 3.3 Erläuterung, wie die Interventionen im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung gemäß Titel III Kapitel II Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 mit der Wasserrahmenrichtlinie – Richtlinie 2000/60/EG vereinbar sind ................................................................................................... 320 3.4 Übersicht über eine gerechtere Verteilung und eine wirksamere und effizientere Ausrichtung der Einkommensstützung ............................................................................................................................. 320 3.5 Übersicht über die sektorbezogenen Interventionen ........................................................................ 321 3.5.1 Obst und Gemüse ...................................................................................................................... 321 3.5.2 Bienenzuchterzeugnisse ............................................................................................................ 325 3.5.3 Wein .......................................................................................................................................... 331 3.5.4 Hopfen....................................................................................................................................... 334 3.5.5 Olivenöl und Tafeloliven .......................................................................................................... 337 3.5.6 Rind- und Kalbfleisch ............................................................................................................... 337 3.5.7 Milch und Milcherzeugnisse ..................................................................................................... 339 3.5.8 Schafe und Ziegen..................................................................................................................... 339 3.5.9 Eiweißpflanzen ......................................................................................................................... 340 3.5.10 Zuckerrüben ............................................................................................................................ 341 3.5.11 Sonstige Sektoren.................................................................................................................... 342 3.6 Übersicht über die Interventionen, die zu einem kohärenten und integrierten Ansatz für das Risikomanagement beitragen werden, falls zutreffend .......................................................................... 342 3.7 Zusammenspiel zwischen nationalen und regionalen Interventionen ............................................. 346 3.7.1 Falls zutreffend: eine Beschreibung des Zusammenspiels zwischen nationalen und regionalen Interventionen, einschließlich der Aufteilung der Mittelzuweisungen auf die einzelnen Interventionen und Fonds ........................................................................................................................................... 346 3.7.2 Falls zutreffend und wenn Elemente des GAP-Strategieplans auf regionaler Ebene erstellt werden: Wie gewährleistet die Interventionsstrategie die Kohärenz und Übereinstimmung dieser Elemente mit den auf nationaler Ebene erstellten Elementen des GAP-Strategieplans? .................. 347 3.8 Übersicht darüber, wie der GAP-Strategieplan zu dem in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i festgesetzten Ziel der Verbesserung des Tierwohls und der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen beiträgt, einschließlich der Ausgangsbedingungen und der Komplementarität .................................... 347 3.9 Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands ......................................................... 350 3.10 Konditionalität ............................................................................................................................... 353 3.10.1 Hauptthema: Klimawandel (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) .................. 353 3.10.1.1 GLÖZ 1: Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche ............................................................................ 353 3.10.1.1.1 Zusammenfassung der Verpflichtungen des landwirtschaftlichen Betriebs (z. B. System der Vorabgenehmigung und Umstellungsverpflichtung) .............................................. 353 3.10.1.1.2 Räumlicher Geltungsbereich (nationale Ebene, regionale Ebene, Ebene des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebs, Ebene der Gruppe von Betrieben)............................................. 353 3.10.1.1.3 Wert des Referenzanteils (einschließlich Berechnungsmethode) ............................. 354 3.10.1.1.4 Art der betroffenen Betriebsinhaber (alle Betriebsinhaber, die über Dauergrünland verfügen) .................................................................................................................................... 354 3.10.1.1.5 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards....... 354 3.10.1.2 GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen.................................................... 354 3.10.1.2.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren ............................ 354 3.10.1.2.2 Jahr der Geltung des GLÖZ ...................................................................................... 355 3.10.1.2.3 Räumlicher Geltungsbereich und ausgewiesenes Gebiet ......................................... 355 DE 9 DE 3.10.1.2.4 Art der betroffenen Betriebsinhaber ......................................................................... 355 3.10.1.2.5 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards....... 355 3.10.1.3 GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern außer zum Zweck des Pflanzenschutzes ............................................................................................................................ 356 3.10.1.3.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren ............................ 356 3.10.1.3.2 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................................... 356 3.10.1.3.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber ......................................................................... 356 3.10.1.3.4 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards....... 356 3.10.2 Hauptthema: Wasser ............................................................................................................... 356 3.10.2.1 GLÖZ 4: Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen ................................. 356 3.10.2.1.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren ............................ 356 3.10.2.1.2 Mindestbreite der Pufferstreifen (in m) .................................................................... 357 3.10.2.1.3 Räumlicher Geltungsbereich, einschließlich Angabe der Wasserläufe .................... 357 3.10.2.1.4 Art der betroffenen Betriebsinhaber ......................................................................... 357 3.10.2.1.5 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards....... 357 3.10.3 Hauptthema: Boden (Schutz und Qualität) ............................................................................. 357 3.10.3.1 GLÖZ 5: Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und - erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung ............................................................... 357 3.10.3.1.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren ............................ 357 3.10.3.1.2 Räumlicher Geltungsbereich (unter Angabe der Flächen mit einem Risiko der Bodenerosion und der Hangneigung) ........................................................................................ 360 3.10.3.1.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber ......................................................................... 360 3.10.3.1.4 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards....... 360 3.10.3.2 GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden .................................................................................................................................. 360 3.10.3.2.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren (einschließlich des betreffenden Zeitraums) ............................................................................................................. 360 3.10.3.2.2 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................................... 361 3.10.3.2.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber ......................................................................... 362 3.10.3.2.4 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards....... 362 3.10.3.3 GLÖZ 7: Fruchtfolge auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im Nassanbau ............... 362 3.10.3.3.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren zur Anbaudiversifizierung................................................................................................................ 362 3.10.3.3.2 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren zur Anbaudiversifizierung................................................................................................................ 363 3.10.3.3.3 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................................... 363 3.10.3.3.4 Art der betroffenen Betriebsinhaber ......................................................................... 363 3.10.3.3.5 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards (insbesondere, wenn der Mitgliedstaat sich für Anbaudiversifizierung entschieden hat) ......... 363 3.10.4 Hauptthema: Biologische Vielfalt und Landschaft (Schutz und Qualität) ............................. 364 3.10.4.1 GLÖZ 8: Mindestanteil des für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehenen Ackerlands sowie auf allen landwirtschaftlichen Flächen, keine Beseitigung von Landschaftselementen und Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln ....................................................................................................................... 364 3.10.4.1.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren ............................ 364 3.10.4.1.2 Räumlicher Geltungsbereich (anwendbar für den „Mindestanteil“-Standard) ......... 366 3.10.4.1.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber ......................................................................... 366 3.10.4.1.4 Erläuterung des Beitrags zum Hauptziel des Verfahrens/Standards......................... 367 3.10.4.2 GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist ................................. 367 3.10.4.2.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren ............................ 367 3.10.4.2.2 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................................... 368 3.10.4.2.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber ......................................................................... 368 3.10.4.2.4 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards....... 368 3.10.5 Zusätzlicher GLÖZ (falls anwendbar) .................................................................................... 369 DE 10 DE 4 Elemente, die mehreren Interventionen gemein sind .............................................................................. 371 4.1 Definition und Mindestanforderungen ............................................................................................. 371 4.1.1 Landwirtschaftliche Tätigkeit ................................................................................................... 371 4.1.1.1 Definition der Erzeugung ................................................................................................... 371 4.1.1.2 Definition der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen...................................................... 371 4.1.1.2.1 Erhaltungskriterien für Ackerland .............................................................................. 371 4.1.1.2.2 Erhaltungskriterien für Dauerkulturen ........................................................................ 371 4.1.1.2.3 Erhaltungskriterien für Dauergrünland ....................................................................... 371 4.1.2 Landwirtschaftliche Fläche ....................................................................................................... 371 4.1.2.1 Elemente von Agrarforstsystemen, wenn ein solches auf der landwirtschaftlichen Fläche eingerichtet und/oder aufrechterhalten wird .................................................................................. 371 4.1.2.1.1 Elemente von Agrarforstsystemen auf Ackerland ...................................................... 371 4.1.2.1.2 Elemente von Agrarforstsystemen in Dauerkulturen .................................................. 372 4.1.2.1.3 Elemente von Agrarforstsystemen auf Dauergrünland ............................................... 372 4.1.2.2 Ackerland ........................................................................................................................... 372 4.1.2.2.1 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „Ackerland“ ......... 372 4.1.2.3 Dauerkulturen .................................................................................................................... 372 4.1.2.3.1 Definition des Begriffs „Baumschulen“ ..................................................................... 372 4.1.2.3.2 Definition des Begriffs „Niederwald mit Kurzumtrieb“ ............................................. 372 4.1.2.3.3 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „Dauerkulturen“ .. 372 4.1.2.4 Dauergrünland.................................................................................................................... 372 4.1.2.4.1 Definition von Gras und anderen Grünfutterpflanzen ................................................ 372 4.1.2.4.2 Entscheidung für die Verwendung des Kriteriums „Umpflügen“ in Bezug auf die Einstufung von Dauergrünland .................................................................................................. 373 4.1.2.4.3 Entscheidung für die Verwendung des Kriteriums „Bodenbearbeitung“ in Bezug auf die Einstufung von Dauergrünland ............................................................................................ 373 4.1.2.4.4 Entscheidung für die Verwendung „Neuansaat mit verschiedenen Gräserarten“ in Bezug auf die Einstufung von Dauergrünland ........................................................................... 373 4.1.2.4.5 Entscheidung über die Einbeziehung anderer Arten wie Bäume und/oder Sträucher, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sofern Gras und andere Grünfutterpflanzen weiterhin vorherrschen ............................................................................................................................... 373 4.1.2.4.6 Entscheidung über die Einbeziehung anderer Arten wie Sträucher und/oder Bäume, die abgeweidet werden können und/oder der Erzeugung von Futtermitteln dienen, wenn Gras und andere Grünfutterpflanzen in den Weidegebieten traditionell nicht vorherrschen oder nicht vorkommen ................................................................................................................................ 373 4.1.2.4.7 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „Dauergrünland“ .. 373 4.1.2.5 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „landwirtschaftliche Fläche“ im Allgemeinen ................................................................................................................ 374 4.1.3 Förderfähige Hektarfläche ........................................................................................................ 374 4.1.3.1 Kriterien für die Feststellung des Vorherrschens der landwirtschaftlichen Tätigkeit, wenn die Flächen auch für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden .................................. 374 4.1.3.2 Kriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Flächen dem Landwirt zur Verfügung stehen ............................................................................................................................................. 375 4.1.3.3 Zeitraum, in dem eine Fläche der Definition von „förderfähige Hektarfläche“ entsprechen muss ............................................................................................................................................... 375 4.1.3.4 Entscheidung, bestimmte Flächen einzubeziehen, die nur alle zwei Jahre für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden ............................................................................ 375 4.1.3.5 Entscheidung über die Einbeziehung anderer Landschaftselemente (die nicht im Rahmen eines GLÖZ-Standards geschützt sind), sofern diese nicht vorherrschend sind und die Durchführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund der von ihnen auf der landwirtschaftlichen Parzelle besetzten Fläche nicht wesentlich behindern ................................. 375 4.1.3.6 Entscheidung über die Anwendung festgesetzter Verringerungskoeffizienten für Dauergrünland mit verstreuten, nicht förderfähigen Landschaftselementen, um die als förderfähig geltende Fläche festzulegen ........................................................................................................... 375 DE 11 DE 4.1.3.7 Entscheidung, die Förderfähigkeit zuvor förderfähiger Flächen, die der Definition des Begriffs „förderfähige Hektarfläche“ gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstaben a und b der Verordnung über die GAP-Strategiepläne nicht mehr entsprechen, aufgrund der Umsetzung nationaler Regelungen aufrechtzuerhalten, deren Bedingungen mit den vom integrierten System gemäß Artikel 63 Absatz 2 der horizontalen Verordnung abgedeckten Interventionen übereinstimmen, die die Erzeugung von nicht in Anhang I aufgeführten Erzeugnissen durch Paludikultur erlauben und die zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der Verordnung über die GAP-Strategiepläne beitragen.................................................................................................. 375 4.1.4 Aktiver Landwirt ....................................................................................................................... 376 4.1.4.1 Kriterien zur Ermittlung derjenigen, die ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Tätigkeit ausüben .......................................................................................................................................... 376 4.1.4.2 Entscheidung für die Verwendung einer Negativliste nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten als ergänzendes Instrument ............................................................................................................ 377 4.1.4.3 Entscheidung zur Festlegung eines Betrags an Direktzahlungen von höchstens 5000 EUR, bei dem Landwirte in jedem Fall als „aktive Landwirte“ gelten ................................................... 377 4.1.5 Junglandwirt .............................................................................................................................. 377 4.1.5.1 Höchstaltersgrenze ............................................................................................................. 377 4.1.5.2 Vom „Leiter des Betriebs“ zu erfüllende Voraussetzungen .............................................. 377 4.1.5.3 Einschlägige Qualifikationen und/oder Ausbildungsanforderungen ................................. 377 4.1.5.4 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „Junglandwirt“ ............ 378 4.1.6 Neuer Landwirt ......................................................................................................................... 378 4.1.6.1 Die von einem erstmaligen „Leiter des Betriebs“ zu erfüllenden Voraussetzungen ......... 378 4.1.6.2 Einschlägige Qualifikationen und Ausbildungsanforderungen ......................................... 378 4.1.7 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen .................................................... 378 4.1.7.1 Schwellenwert .................................................................................................................... 378 4.1.7.2 Erläuterung ......................................................................................................................... 378 4.1.8 Andere im GAP-Plan verwendete Definitionen ....................................................................... 379 4.2 Element im Zusammenhang mit Direktzahlungen .......................................................................... 380 4.2.1 Gegebenenfalls Beschreibung der Bestimmung der Zahlungsansprüche und der Funktionsweise der Reserve......................................................................................................................................... 380 4.2.1.1 Ansprüche .......................................................................................................................... 380 4.2.1.2 Territorialisierung .............................................................................................................. 380 4.2.1.3 System der internen Konvergenz ....................................................................................... 380 4.2.1.4 Funktionsweise der Reserve .............................................................................................. 380 4.2.1.5 Gegebenenfalls Vorschriften für die Übertragung von Zahlungsansprüchen .................... 380 4.2.2 Kürzung der Direktzahlungen ................................................................................................... 380 4.2.2.1 Beschreibung der Kürzung und/oder Kappung von Direktzahlungen ............................... 380 4.2.2.2 Abzug von Arbeitskosten ................................................................................................... 381 4.2.2.3 Geschätztes Aufkommen aus der Kürzung der Direktzahlungen und der Deckelung für jedes Jahr ........................................................................................................................................ 382 4.2.3 Anwendung auf Ebene von Mitgliedern juristischer Personen oder Vereinigungen bzw. auf Ebene von Vereinigungen verbundener juristischer Einheiten (Artikel 110) .................................... 382 4.2.4 Beitrag zu Risikomanagementinstrumenten ............................................................................. 383 4.3 Technische Hilfe .............................................................................................................................. 383 4.3.1 Ziele .......................................................................................................................................... 383 4.3.2 Geltungsbereich und indikative Planung der Tätigkeiten ......................................................... 383 4.3.3 Begünstigte ............................................................................................................................... 384 4.3.4 Satz ............................................................................................................................................ 384 4.4 GAP-Netz ......................................................................................................................................... 384 4.4.1 Zusammenfassender Überblick und Ziele des nationalen GAP-Netzes, einschließlich Tätigkeiten zur Unterstützung der EIP und des Wissenstransfers innerhalb der AKIS .................... 384 4.4.2 Struktur, Verwaltung und Betrieb des nationalen GAP-Netzes................................................ 386 4.5 Übersicht über die Koordinierung, Abgrenzung und Komplementaritäten zwischen dem ELER und anderen in ländlichen Gebieten tätigen Fonds der Union ...................................................................... 387 4.6 Finanzinstrumente ............................................................................................................................ 396 DE 12 DE 4.6.1 Beschreibung des Finanzinstruments ........................................................................................ 396 4.7 Gemeinsame Elemente für Arten der Intervention zur Entwicklung des ländlichen Raums .......... 396 4.7.1 Liste der nicht förderfähigen Investitionen ............................................................................... 396 4.7.2 Definition des ländlichen Raums und Anwendbarkeit ............................................................. 397 4.7.3 Zusätzliche Elemente, die für sektorale Interventionen oder Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums oder sowohl für sektorale Interventionen als auch für Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums gelten ........................................................................................ 397 4.7.4 Beteiligungssatz/-sätze für Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums ................ 416 5 In der Strategie festgelegte Interventionen in Form von Direktzahlungen, sektoralen Interventionen und Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums............................................................................. 423 5.1 Interventionen in Form von Direktzahlungen .................................................................................. 429 BISS(21) - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ............................................................... 429 DZ-0101 - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS) ................................................ 429 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 429 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 429 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 429 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 429 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 429 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 430 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 430 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 431 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 431 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 432 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 432 CRISS(29) - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit........................... 434 DZ-0201 - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES) .............. 434 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 434 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 434 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 434 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 434 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 434 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 435 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 435 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 437 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 438 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 439 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 439 CIS-YF(30) - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte ................................................. 441 DZ-0301 - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JES) .. 441 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 441 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 441 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 441 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 441 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 441 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 442 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 442 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 443 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 444 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 445 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 445 Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl ..................................................... 446 DZ-0401 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen ................................................................................................................................ 446 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 446 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 446 DE 13 DE 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 446 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 446 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 447 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 449 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 450 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 450 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 450 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 452 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 453 DZ-0402 - Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent ............... 456 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 456 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 456 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 456 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 456 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 457 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 458 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 458 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 458 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 458 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 460 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 460 DZ-0403 - Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland................................................................................................................................ 461 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 461 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 461 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 461 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 461 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 462 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 463 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 463 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 464 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 464 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 465 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 465 DZ-0404 - Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ........................................ 466 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 466 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 466 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 466 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 466 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 467 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 467 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 468 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 468 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 468 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 469 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 469 DZ-0405 - Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten ................................................................... 470 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 470 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 470 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 470 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 470 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 470 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 471 DE 14 DE 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 472 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 472 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 472 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 473 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 473 DZ-0406 - Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ...................................................................... 474 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 474 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 474 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 474 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 474 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 475 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 476 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 476 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 477 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 477 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 478 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 478 DZ-0407 - Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten ................................................................ 480 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 480 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 480 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 480 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 480 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 480 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 481 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 482 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 482 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 482 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 483 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 483 CIS(32) - Gekoppelte Einkommensstützung ..................................................................................... 484 DZ-0501 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch (ZMK) ...... 484 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 484 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 484 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 484 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 484 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 484 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 485 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 486 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 486 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 488 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 489 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 489 DZ-0502 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ).... 490 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 490 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 490 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 490 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 490 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 490 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 492 7 Spanne und Höhe der Unterstützung ...................................................................................... 492 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 492 9 WTO-Konformität .................................................................................................................. 494 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 495 DE 15 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 495 5.2 Sektorale Interventionen .................................................................................................................. 496 Obst und Gemüse ............................................................................................................................... 496 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................... 497 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output ....................................................... 497 INVRE(47(1)(a)) - - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen ....................... 498 SP-0104 - Investitionen und Forschung ..................................................................................... 498 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 498 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 498 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 498 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 499 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 499 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 504 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 504 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 504 ADVI1(47(1)(b)) - - Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ............................................................................................................. 505 SP-0102 - Beratungsdienste und technische Hilfe ..................................................................... 505 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 505 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 505 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 505 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 505 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 506 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 506 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 506 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 506 ORGAN(47(1)(d)) - - ökologische/biologische Erzeugung oder integrierter Landbau................ 507 SP-0106 - Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung ............................................... 507 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 507 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 507 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 507 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 507 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 508 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 509 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 509 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 509 PROMO(47(1)(f)) - - Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte ............................................................................................................ 510 SP-0101 - Absatzförderung und Kommunikation ..................................................................... 510 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 510 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 510 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 510 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 510 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 510 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 512 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 512 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 512 QUAL(47(1)(g)) - - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen ..................... 513 SP-0105 - Qualitätsregelungen .................................................................................................. 513 DE 16 DE 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 513 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 513 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 513 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 513 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 513 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 514 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 515 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 515 HARIN(47(2)(i)) - - Ernteversicherung und Versicherung der Erzeugung, die zur Sicherung der Erzeugereinkommen bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall beiträgt, unter Gewährleistung, dass die Begünstigten die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen ergreifen ................................................................. 516 SP-0103 - Ernteversicherung ..................................................................................................... 516 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 516 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 516 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 516 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 516 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 516 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 517 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 517 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 517 Imkereierzeugnisse ............................................................................................................................ 518 ADVIBEES(55(1)(a)) - - Beratungsdienste, technische Hilfe, Schulungen, Informationsmaßnahmen und Austausch von bewährten Verfahren, auch durch Netzwerktätigkeiten, für Imker und Imkerorganisationen ............................................................. 518 SP-0202 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens ................................. 518 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 518 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 518 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 518 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 518 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 518 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 519 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 520 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 520 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 521 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 522 INVAPI(55(1)(b)) - - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Maßnahmen ..................................................................................................................... 526 SP-0203 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen ........................................... 526 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 526 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 526 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 526 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 526 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 526 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 528 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 528 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 528 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 529 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 531 ACTLAB(55(1)(c)) - - Maßnahmen zur Unterstützung der Analyselabore, die Bienenzuchterzeugnisse, Bienensterben oder Rückgänge der Produktivität sowie für Bienen potenziell toxische Stoffe untersuchen .......................................................................................... 535 SP-0204 - Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen .................................................................. 535 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 535 DE 17 DE 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 535 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 535 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 535 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 535 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 536 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 537 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 537 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 538 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 539 PRESBEEHIVES(55(1)(d)) - - Maßnahmen zur Erhaltung oder Steigerung der Anzahl der Bienenstöcke in der Union, einschließlich Bienenzucht................................................................ 543 SP-0205 - Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht ............................................ 543 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 543 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 543 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 543 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 543 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 543 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 545 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 545 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 545 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 546 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 548 COOPAPI(55(1)(e)) - - Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind ..................................................................................... 551 SP-0206 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten ....................................... 551 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 551 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 551 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 551 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 551 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 551 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 552 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 553 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 553 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 554 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 554 Wein ................................................................................................................................................... 557 RESTRVINEY(58(1)(a)) - - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ....................... 557 SP-0303 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, - strukturen ................................................................................................................................... 557 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 557 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 557 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 557 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 558 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 558 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 560 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 561 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 561 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 562 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 564 INVWINE(58(1)(b)) - - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen – mit Ausnahme von Vorhaben, die für die Interventionskategorie gemäß DE 18 DE Buchstabe a in Betracht kommen –, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente............................................ 567 SP-0304 - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaube-trieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente ................................................................................ 567 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 567 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 567 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 567 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 568 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 568 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 570 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 571 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 571 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 572 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 573 HARINWINE(58(1)(d)) - - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, widrigen Witterungsverhältnissen, durch Tiere verursachten Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall ............................................................................................................................. 577 SP-0302 - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall ............................................ 577 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 577 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 577 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 577 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 577 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 577 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 579 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 579 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 579 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 581 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 581 INFOR(58(1)(h)) - - in den Mitgliedstaaten durchgeführte Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder über Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgeklärt wird ................................................................................................................................................ 583 SP-0305 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird ...................................... 583 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 583 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 583 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 583 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 583 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 583 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 585 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 585 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 585 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 586 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 586 PROMOWINE(58(1)(k)) - - Absatzförderung in Drittländern ..................................................... 588 SP-0301 - Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern........................ 588 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 588 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 588 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 588 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 588 DE 19 DE 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 588 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 590 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 590 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 590 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 591 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output .................................................. 591 Hopfen................................................................................................................................................ 592 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................... 593 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output ....................................................... 593 INVRE(47(1)(a)) - - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen ....................... 594 SP-0402 - Forschung und Entwicklung ..................................................................................... 594 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 594 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 594 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 594 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 594 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 594 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 595 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 595 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 595 ADVI1(47(1)(b)) - - Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ............................................................................................................. 596 SP-0401 - Beratung der Hopfenpflanzer zur Nachhaltigkeit ..................................................... 596 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 596 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 596 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 596 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 597 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 597 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 597 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 597 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 597 ORGAN(47(1)(d)) - - ökologische/biologische Erzeugung oder integrierter Landbau................ 598 SP-0405 - Integrierte Produktion ............................................................................................... 598 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 598 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 598 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 598 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 598 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 598 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 599 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 599 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 599 PROMO(47(1)(f)) - - Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte ............................................................................................................ 600 SP-0404 - Vermarktung ............................................................................................................. 600 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 600 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 600 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 600 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 600 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 600 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 601 DE 20 DE 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 601 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 601 CLIMA(47(1)(i)) - - Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel .................................................................................................................................. 602 SP-0403 - Klimawandel ............................................................................................................. 602 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ............................ 602 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ................... 602 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ........................................... 602 4 Ergebnisindikator(en) ......................................................................................................... 602 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention 602 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden .................................... 603 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention ................................................................. 603 8 WTO-Konformität .............................................................................................................. 603 5.3 Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums................................................................... 603 ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen ........................... 603 EL-0101 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes ..................... 603 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 603 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 604 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 604 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 604 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 605 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 614 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ........................................ 619 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ....................................................................... 625 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 626 10 WTO-Konformität ................................................................................................................ 626 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention ...................................................................... 627 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 628 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 634 EL-0102 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität ..................... 647 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 647 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 647 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 647 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 647 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 648 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 656 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ........................................ 660 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ....................................................................... 666 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 666 10 WTO-Konformität ................................................................................................................ 667 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention ...................................................................... 667 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 668 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 677 EL-0103 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes .................... 699 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 699 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 699 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 699 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 700 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 700 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 706 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ........................................ 709 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ....................................................................... 714 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 714 10 WTO-Konformität ................................................................................................................ 714 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention ...................................................................... 715 DE 21 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 716 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 721 EL-0105 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität ........................ 732 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension ................................ 732 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ....................... 732 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................... 732 4 Ergebnisindikator(en) ............................................................................................................. 733 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .... 733 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................... 747 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ........................................ 754 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ....................................................................... 795 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ......................................................... 795 10 WTO-Konformität ................................................................................................................ 796 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention ...................................................................... 796 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition .................................................................................. 798 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ..................................................... 878 EL-0107 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung ................ 1017 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1017 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1017 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1017 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1017 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1017 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1020 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1021 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1024 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1024 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1025 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1025 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1026 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1027 EL-0108 - Ökologischer Landbau ............................................................................................... 1030 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1030 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1030 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1030 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1031 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1031 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1036 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1037 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1059 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1059 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1060 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1060 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1062 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1115 EL-0109 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls .......................... 1221 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1221 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1221 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1221 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1221 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1221 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1224 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1225 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1233 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1233 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1234 DE 22 DE 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1234 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1235 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1242 EL-0110 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erhaltung genetischer Ressourcen ................ 1260 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1260 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1260 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1260 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1260 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1260 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1263 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1263 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1267 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1267 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1267 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1268 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1269 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1269 EL-0111 - Einkommensausgleich Aufforstung ........................................................................... 1272 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1272 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1272 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1272 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1272 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1272 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1274 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1275 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1276 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1276 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1277 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1277 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1278 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1278 ANC(71) - Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen ............................... 1281 EL-0201 - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ............................................................. 1281 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1281 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1281 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1281 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1281 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1282 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1285 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1285 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1291 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1291 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1291 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1291 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1293 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1298 ASD(72) - Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben ................................................................................................................... 1313 EL-0301 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000 ......................... 1313 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1313 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1313 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1313 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1313 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1313 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1318 DE 23 DE 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1321 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1330 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1330 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1330 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1331 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1332 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1342 INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung............................... 1365 EL-0401 - Nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen ............................................... 1365 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1365 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1365 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1365 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1365 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1365 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1372 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1373 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1373 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1374 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1374 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1374 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1376 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1378 EL-0402 - Materielle Infrastruktur - Hochwasserschutz, Küstenschutz ...................................... 1384 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1384 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1384 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1384 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1384 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1384 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1390 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1390 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1391 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1391 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1391 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1391 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1393 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1395 EL-0403 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen .. 1401 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1401 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1401 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1402 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1402 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1402 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1412 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1412 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1413 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1413 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1413 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1414 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1416 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1425 EL-0404 - Investitionen in landwirtschaftliche und forstliche Infrastrukturen, einschließlich ländlicher Bodenordnung ............................................................................................................. 1443 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1443 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1443 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1443 DE 24 DE 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1443 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1444 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1450 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1450 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1452 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1452 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1453 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1453 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1454 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1457 EL-0405 - Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) ...................................................................................................... 1463 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1463 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1463 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1463 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1463 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1464 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1469 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1469 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1469 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1470 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1470 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1471 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1472 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1472 EL-0407 - Nicht-produktive Investitionen im Forstsektor .......................................................... 1476 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1476 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1476 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1476 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1476 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1476 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1482 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1482 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1483 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1484 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1484 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1484 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1486 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1489 EL-0408 - Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen ......................... 1495 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1495 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1495 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1495 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1496 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1496 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1505 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1505 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1506 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1507 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1507 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1507 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1509 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1515 EL-0409 - Materielle Infrastruktur - Breitbandversorgung ......................................................... 1527 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1527 DE 25 DE 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1527 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1527 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1527 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1527 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1530 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1530 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1531 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1532 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1532 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1532 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1533 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1533 EL-0410 - Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung............................................... 1536 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1536 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1536 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1536 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1537 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1537 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1549 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1550 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1550 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1551 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1551 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1552 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1553 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1570 EL-0411 - Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben (Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID)) ........................................................................................................................................... 1602 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1602 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1602 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1602 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1602 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1603 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1608 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1608 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1609 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1609 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1610 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1610 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1611 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1612 EL-0412 - Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten ................................................................................................................. 1617 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1617 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1617 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1617 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1617 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1617 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1621 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1621 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1621 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1622 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1622 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1623 DE 26 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1624 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1624 EL-0413 - Investitionen in IKT- Ausstattung in Bildungseinrichtungen .................................... 1626 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1626 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1626 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1626 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1626 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1626 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1629 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1629 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1630 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1630 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1631 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1631 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1632 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1632 INSTAL(75) - Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum ......................................................................................................................... 1634 EL-0501 - Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte .................................. 1634 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1634 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1634 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1634 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1634 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1635 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1640 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1641 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1641 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1642 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1642 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1642 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1643 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1644 RISK(76) - Risikomanagementinstrumente ..................................................................................... 1648 EL-0601 - Risikomanagementinstrumente .................................................................................. 1648 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1648 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1648 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1648 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1648 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1648 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1651 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1651 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1651 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1651 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1652 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1653 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1654 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1655 COOP(77) - Zusammenarbeit .......................................................................................................... 1659 EL-0701 - Netzwerke und Kooperationen ................................................................................... 1659 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1659 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1659 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1659 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1660 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1660 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1664 DE 27 DE 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1664 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1666 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1666 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1666 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1667 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1668 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1670 EL-0702 - Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) ........................................................................................................... 1675 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1675 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1675 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1675 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1675 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1676 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1680 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1680 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1682 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1682 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1682 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1683 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1684 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1686 EL-0703 - LEADER .................................................................................................................... 1692 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1692 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1692 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1693 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1693 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1693 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1699 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1699 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1700 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1701 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1703 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1703 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1704 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1706 KNOW(78) - Wissensaustausch und Verbreitung von Information ................................................ 1712 EL-0801 - Beratung ..................................................................................................................... 1712 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1712 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1712 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1712 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1713 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1713 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1719 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1719 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1720 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1720 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1720 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1721 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1722 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1725 EL-0802 - Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch............................ 1731 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension .............................. 1731 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele ..................... 1731 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird ............................................. 1731 DE 28 DE 4 Ergebnisindikator(en) ........................................................................................................... 1732 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention .. 1732 6 Angabe relevanter Ausgangselemente .................................................................................. 1739 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden ...................................... 1739 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung ..................................................................... 1740 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention ....................................................... 1740 10 WTO-Konformität .............................................................................................................. 1740 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention .................................................................... 1741 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition ................................................................................ 1742 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs ................................................... 1746 6 Finanzplan ............................................................................................................................................. 1755 6.1 Übersichtstabelle ............................................................................................................................ 1755 6.2 Detaillierte Finanzinformationen, Aufschlüsselung nach Interventionen und Planung der Outputs .............................................................................................................................................................. 1758 6.2.1 Direktzahlungen ...................................................................................................................... 1758 6.2.2 Sektoral ................................................................................................................................... 1762 6.2.3 Entwicklung des ländlichen Raums ........................................................................................ 1775 7 Verwaltungs- und Koordinierungssystem............................................................................................. 2068 7.1 Benennung von Verwaltungs- und Koordinierungsstellen + Kontrollstellen ................................ 2068 7.2 Beschreibung der Struktur für Überwachung und Berichterstattung ............................................. 2076 7.3 Angaben zum Kontrollsystem und zu den Sanktionen .................................................................. 2078 7.3.1 InVeKoS – integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem .................................................... 2078 7.3.1.1 Alle Elemente des InVeKoS gemäß der horizontalen Verordnung sind festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2023. ................................................................................................................ 2078 7.3.1.1.1 System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ............................... 2078 7.3.1.1.2 Geodatenbasiertes und tierbezogenes Antragssystem (GSA) ....................................... 2079 7.3.1.1.3 Wenden Sie ein automatisches Antragssystem (im Sinne des Artikels 65 Absatz 4 Buchstabe f der horizontalen Verordnung) an? ........................................................................... 2080 7.3.1.1.4 Flächenüberwachungssystem ........................................................................................ 2080 7.3.1.1.5 Kontroll- und Sanktionssystem ..................................................................................... 2080 7.3.1.1.5.1 Beschreibung des oder der Kontroll- und Sanktionssysteme für unter das InVeKoS fallende Interventionen ............................................................................................................ 2080 7.3.1.1.6 Gegebenenfalls ein System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen .................................................................................................................... 2080 7.3.1.1.7 System zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren im Sinne des Artikels 65 Absatz 4 Buchstabe c [Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe g der horizontalen Verordnung] ............ 2080 7.3.2 Nicht InVeKoS........................................................................................................................ 2081 7.3.2.1 Kurzbeschreibung des Sanktionssystems für nicht unter das InVeKoS fallende Interventionen im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung .............................................................................................................................. 2081 7.3.2.2 Kurzbeschreibung des Kontrollsystems für nicht unter das IVKS fallende Interventionen (Kontrollmethoden, Gegenkontrollen, Dauerhaftigkeit der Investitionen und entsprechende Ex- Post-Kontrollen usw.) .................................................................................................................. 2082 7.3.2.3 Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge?....................................................... 2085 7.4 Konditionalität ............................................................................................................................... 2085 7.4.1 Kontrollsystem für die Konditionalität ................................................................................... 2085 7.4.1.1 Beschreibung des Kontrollsystems für die Konditionalität ............................................. 2085 7.4.1.2 Arten von Kontrollen ....................................................................................................... 2087 7.4.2 Sanktionssystem für die Konditionalität ................................................................................. 2089 7.4.2.1 Beschreibung des Sanktionssystems für die Konditionalität ........................................... 2089 7.4.2.2 Definition und Anwendung des Begriffs „Wiederholung“ (Berechnung und abgedeckter Zeitraum): .................................................................................................................................... 2090 7.4.2.3 Definition und Anwendung des Begriffs „Vorsätzlichkeit“ ............................................ 2090 7.4.3 Angabe, ob ein vereinfachtes Kontrollsystem für Kleinerzeuger angewendet wird .............. 2090 DE 29 DE 7.4.4 Zuständige Kontrollstellen für die Prüfung der Konditionalität und der Grundanforderungen an die Betriebsführung .......................................................................................................................... 2091 7.5 Soziale Konditionalität................................................................................................................... 2099 7.5.1 Beschreibung des Kontrollsystems für die soziale Konditionalität ........................................ 2099 7.5.2 Beschreibung des Sanktionssystems für die soziale Konditionalität ...................................... 2099 8 Modernisierung: AKIS und Digitalisierung.......................................................................................... 2100 8.1 AKIS .............................................................................................................................................. 2100 8.1 Geplante allgemeine Organisationsstruktur des verbesserten AKIS ......................................... 2100 8.2 Beschreibung, wie Beratungsdienste, Forschung und GAP-Netze im Rahmen der AKIS zusammenarbeiten werden (Artikel 114 Buchstabe a Ziffer ii) ....................................................... 2103 b) Landwirtschaftliche Bildung................................................................................................ 2104 c) Beratungswesen .................................................................................................................. 2105 d) Integration von Forschung, Bildung und Beratungswesen auf Bundesebene im Rahmen von AKIS während der Förderperiode 2023-2027 ............................................................................. 2105 8.3 Beschreibung der Organisation aller landwirtschaftlichen Betriebsberater entsprechend den Anforderungen gemäß Artikel 15 Absätze 2, 3 und 4 ..................................................................... 2107 8.4 Beschreibung der Art und Weise, wie Innovationsförderung gemäß Artikel 114 Buchstabe a Ziffer ii geleistet wird ...................................................................................................................... 2110 8.5 Digitalisierungsstrategie (Artikel 114 Buchstabe b) .................................................................. 2112 Anhänge ................................................................................................................................................... 2120 Anhang I – Ex-ante-Evaluierung und strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß Richtlinie 2001/42/EG ......................................................................................................................... 2120 1. Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung und der Ergebnisse ............................................... 2120 2. Empfehlungen hinsichtlich der Ex-ante-Evaluierung und der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) und wie die Ergebnisse berücksichtigt wurden ................. 2121 3. Bericht Ex-ante-Evaluierung ....................................................................................................... 2121 4. Bericht über die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung .................................................... 2121 Anhang II – SWOT-Analyse ............................................................................................................... 2121 Anhang III – Anhörung der Partner ..................................................................................................... 2121 Anhang IV – Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle (falls zutreffend) ........................................ 2121 Anhang V – Zusätzliche nationale Finanzierung im Rahmen des GAP-Strategieplans ...................... 2122 Nationale finanzielle Hilfe im Sektor Obst und Gemüse gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 ... 2125 Anhang VI – Nationale Übergangsbeihilfe (falls zutreffend).............................................................. 2126 a) jährlicher sektorspezifischer Finanzrahmen für jeden Sektor, dem nationale Übergangsbeihilfe gewährt wird .................................................................................................................................... 2126 b) gegebenenfalls den Höchstsatz der Unterstützung je Einheit für jedes Jahr des Zeitraums........ 2126 c) gegebenenfalls Angaben zu dem im Einklang mit Artikel 147 Absatz 2 Unterabsatz 2 geänderten Referenzzeitraum ............................................................................................................................. 2126 d) Kurzbeschreibung der Komplementarität der nationalen Übergangsbeihilfe mit den Interventionen des GAP-Strategieplans ................................................................................................................... 2126 Anhang (Sonstiges): Kohärenz mit den Zielen der Union für 2030 und Beitrag zu diesen Zielen ..... 2126 Nationaler Beitrag zum EU-2030-Ziel einer Verringerung der Nährstoffausschwemmung um 50 %, während gleichzeitig keine Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit gewährleistet wird ............ 2126 Nationaler Beitrag zum EU-2030-Ziel, 10 % der landwirtschaftlichen Fläche für Landschaftselemente mit hoher biologischer Vielfalt vorzusehen. ................................................. 2126 Nationaler Beitrag zum EU-2030-Ziel, 25 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU für den ökologischen/biologischen Landbau vorzusehen ............................................................................ 2126 Nationaler Beitrag zu den EU-2030-Zielen einer Verringerung des Gesamteinsatzes und des Risikos chemischer Pestizide sowie des Einsatzes gefährlicherer Pestizide um 50 % ................................. 2126 Nationaler Beitrag zum EU-2030-Ziel einer 50%igen Verringerung des Verkaufs antimikrobieller Mittel bei Nutztieren und in der Aquakultur.................................................................................... 2127 Nationaler Beitrag zum EU-2025-Ziel eines Ausbaus des schnellen Breitband-Internets in ländlichen Gebieten, um das Ziel eines Zugangs für alle zu erreichen ............................................................. 2127 DOKUMENTE ........................................................................................................................................ 2128 DE 30 DE DE 31 DE Art der Änderung Änderung Allgemeine Informationen zum Änderungsantrag Die strategischen Entscheidungen des deutschen GAP-Strategieplans werden durch diesen Änderungsantrag nicht geändert. Die Meilensteine/Zielwerte von R.1, R.9, R.12, R.27, R.28, R.29, R.39 und R.41 werden aufgrund der finanziellen Änderungen in Kapiteln 5.2 und 5.3 reduziert. Art der Änderung(en) Überarbeitung der geplanten Outputs oder Festlegung/Überarbeitung der Verringerungskoeffizienten gemäß Artikel 11 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EU) 2021/2115 Änderungen im Zusammenhang mit der Konditionalität gemäß den Artikeln 12 und 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 Mittelübertragung im Zusammenhang mit der Degressivität und Kappung von Zahlungen gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2115 Änderungen von Interventionen in bestimmten Sektoren gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2021/2115 Zuweisung eines Betrags als Beitrag an InvestEU gemäß Artikel 81 der Verordnung (EU) 2021/2115 Änderungen infolge einer Überarbeitung von Beschlüssen über die Verwendung von Zuweisungen für Direktzahlungen für Interventionen in bestimmten Sektoren gemäß Artikel 88 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/2115 Übertragungen von Zuweisungen aus dem ELER an Direktzahlungen gemäß Artikel 103 der Verordnung (EU) 2021/2115 Änderungen von Elementen im Zusammenhang mit Interventionskategorien für Direktzahlungen gemäß Titel III Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2115 Aufnahme fehlender Elemente in den genehmigten GAP-Strategieplan gemäß Artikel 118 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2115 Änderungen von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115 mit Ausnahme der Änderungen gemäß Artikel 119 Absatz 9 jener Verordnung Änderungen von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die in Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115 genannt werden, gemäß Artikel 119 Absatz 9 jener Verordnung Änderungen aufgrund einer Überprüfung des GAP-Strategieplans gemäß Artikel 120 der Verordnung (EU) 2021/2115 Weitere Fälle gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/370 (es sind eine oder mehrere Optionen möglich) Änderungen aufgrund von Dringlichkeitsmaßnahmen, die zur Bewältigung von Naturkatastrophen, Katastrophenereignissen oder widrigen Witterungsverhältnissen, die von der zuständigen nationalen Behörde offiziell als solche anerkannt wurden, erforderlich sind, oder Änderungen aufgrund einer erheblichen und plötzlichen Veränderung der sozioökonomischen Gegebenheiten in dem Mitgliedstaat Änderungen, die infolge anderer als der in Artikel 120 der Verordnung (EU) 2021/2115 genannten Änderungen des Unionsrechts erforderlich sind, oder Änderungen, die infolge von Entscheidungen der Gerichte der Europäischen Union erforderlich sind Änderungen infolge von erlassenen außergewöhnlichen Maßnahmen gemäß Artikel 219, 220 oder 221 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Änderungen, die aufgrund der Einführung der in Artikel 58 der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten Finanzinstrumente oder ihrer Änderungen erforderlich sind Änderungen aufgrund einer automatischen Aufhebung für GAP-Strategiepläne gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2021/2116 Änderungen, die Interventionen im Rahmen von Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115 betreffen, gemäß Artikel 119 Absatz 9 jener Verordnung DE 32 DE Änderung, die andere als die unter den oben stehenden Nummern genannten Elemente des GAP- Strategieplans abdeckt Genaue Angaben zu den spezifischen Elementen jeder Änderung ÄA Art. 119(9)-01: Kapitel 4.7.3, Abschnitt 12.3; ergänzende Klarstellung Gründe für die Änderung Klarstellung zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 2024 in der Rechtssache C-239/23. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Für die Förderung im Rahmen des Artikels 71 der VO (EU) 2021/2115 gilt uneingeschränkt das Belegenheitsprinzip. Datum des Inkrafttretens dieser Änderung ist der 11.02.2025. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Kapitel 4.7.3 regelt gemeinsame Elemente für Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums und hat somit keinen direkten Bezug und zu den Indikatoren und Mittelzuweisungen. Auch ergeben sich durch die Inhalte der Änderungen selbst keine Folgeänderungen diesbezüglich. Daher hat die Ergänzung im Kapitel 4.7.3, Abschnitt 12.3 keine Auswirkungen auf die Etappenziele und Zielwerte. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. ÄA Art. 119(9)-02: Kapitel 5.3, ANC (71) – EL-0201, Abschnitt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden – DE2 Bayern – unterhalb der Fördersätze, ergänzende Klarstellung Gründe für die Änderung Klarstellung im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 2024 in der Rechtssache C-239/23. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Klarstellung einer unklaren Formulierung. Für die Förderung im Rahmen des Artikels 71 der VO (EU) 2021/2115 gilt uneingeschränkt das Belegenheitsprinzip (siehe Punkt 1). Datum des Inkrafttretens dieser Änderung ist der 11.02.2025. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Etappenziele und Zielwerte, da eine fehlerhafte Formulierung in Bezug auf die bei der Bestimmung der Degressivität berücksichtigte Fläche ausgebessert werden soll. Es wurde stets nur die Fläche in Bayern berücksichtigt, sodass sich keine Änderungen an der geplanten Fläche und den Prämien für die Begünstigten ergeben. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. DE 33 DE Änderung 01: Kapitel 5.3, EL-0101 bis EL-0111 (außer EL-0109), Abschnitt 9; Änderung der Option des verkürzten Verpflichtungszeitraums für Verpflichtungen mit Beginn 1.1.2026, Verkürzung des Verpflichtungszeitraums für Interventionen gem. Art. 70 GAP-SP-VO Gründe für die Änderung Im GAP SP soll die Option einer verkürzten Laufzeit für neue Verpflichtungen ab dem 1.1.2026 aufgenommen werden. Mit der Möglichkeit der verkürzten Grundlaufzeit wäre es möglich, auch noch 2026 für weitere Flächen Bewilligungen zur Teilnahme an den benannten Interventionen auszusprechen. Das Ambitionsniveau wird dabei nicht verringert, sondern diese Flächen kämen zu den bereits im fünfjährigen und vierjährigen Verpflichtungszeitraum befindlichen hinzu. Insbesondere die AUKM dienen der Umsetzung der Ziele u. a. des Europäischen Klimagesetzes (Verordnung (EU) 2021/1119), der Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL 2000/60/EG), der EU- Bodenstrategie 2030, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Auch sind entsprechende Bedingungen für bestimmte Ökosysteme und FFH-Lebensraumtypen im Sinne der geltenden EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur 2024/1991 (W-VO) zu verbessern bzw. nach den Maßgaben aus dem jüngsten, sogenannten Mähwiesenurteil (EUGH-Urteil C-47/23 zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland) umzusetzen, wonach das Management für bestimmte Grünland-Lebensraumtypen zu verbessern ist. Bei einem Einstieg von Betrieben mit verkürzter Verpflichtungsdauer ist davon auszugehen, dass sich der Nutzen in Verbindung mit einer voraussichtlichen Folgeförderung in der nächsten Förderperiode früher einstellt. Bei einem Förderstopp bestünde eher die Gefahr, dass diese Flächen für naturschutzförderliche Bewirtschaftungsweisen verloren gehen. Darüber hinaus wird ermöglicht, das Auslaufen der Verpflichtungen aus verschiedenen Einstiegsjahren an das Ende der Förderperiode anzugleichen. Damit kann eine Laufzeit bis in die folgende Förderperiode hinein vermieden werden. Dies würde eine Vorfestlegung hinsichtlich des AUKM-Angebotes in der Förderperiode 2028-2034 (Altverpflichtungen) bedeuten, was zwingend vermieden werden sollte. Zudem lässt die derzeitige Haushaltlage eine haushälterische Absicherung solcher Altverpflichtungen nicht zu. Für die dargestellten Fallkonstellationen soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, ab dem Verpflichtungsjahr 2026 Anträge zur Teilnahme an AUKM mit einer verkürzten Laufzeit von mindestens drei Jahren (2026-2028) stellen zu können. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Anpassung der Vertragsdauer. Die Änderung bewirkt, dass auch in 2026 neue mehrjährige Verpflichtungen eingegangen werden könnten. Landwirtinnen, Landwirte und ggf. andere Begünstigte können somit auch noch während der laufenden GAP-Förderperiode in die Teilnahme an der Förderung einsteigen. Ohne diese Änderung wäre ein solcher Einstieg ggf. erst wieder zum Beginn der neuen Förderperiode, also frühestens 2028 möglich. Die Verkürzung der Verpflichtungsdauer auf mindestens 3 Jahre wird auch deshalb angestrebt, da die bislang eingegangenen Verpflichtungen noch nicht ausreichen, um die im GAP-Strategieplan verankerten Zielwerte für die benannten Interventionen zu erreichen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Durch die Option auf eine verkürzte Vertragsdauer ergeben sich keine Änderungen am geplanten Flächenumfang. Vielmehr wird durch die Reduzierung der Verpflichtungsdauer die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung erhöht.Keine Auswirkungen. Durch die Option auf eine verkürzte Vertragsdauer ergeben sich keine Änderungen am geplanten Flächenumfang. Vielmehr wird durch die Reduzierung der Verpflichtungsdauer die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung erhöht. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Bei einem auf drei Jahre verkürzten Verpflichtungszeitraum sind Prämienanpassungen bei DEA-EL-0105- 05 nachzuvollziehen (s. auch Ausführung dort). DE 34 DE Änderung 02: Kapitel 5.3, EL-0105, Abschnitt 7; Anpassung von Prämien Gründe für die Änderung Durch die Umstellung der Laufzeit der Verpflichtungen auf 4 Jahre im Änderungsantrag 2024 bzw. auf 3 Jahre (s. Änderung weiter oben) sind weitere Fördergegenstände mit eigenem Einheitsbetrag erforderlich, da die gleiche Pflegeleistung nun auf 4 bzw. 3 und nicht 5 Jahre verteilt ausgezahlt wird. Die Bewirtschaftenden haben einen kürzeren Verpflichtungszeitraum bei gleichbleibenden Bewirtschaftungsauflagen, daher erhöht sich die Prämie pro Jahr. Zudem Korrektur einer fehlerhaften Prämienbezeichnung im Abschnitt 7 sowie Korrektur aufgrund eines Fehlers bei der Einheit zweier Einheitsbeträge (ha statt m²). Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Für die Bewirtschaftenden erhöht sich aufgrund des verkürzten Verpflichtungszeitraums die Prämie pro Jahr. Bewirtschaftungsauflagen sind von der Änderung nicht betroffen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Zielwerte und Indikatoren sind von den Änderungen nicht betroffen, da es sich lediglich um eine Anpassung an den verkürzten Verpflichtungszeitraum handelt. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Die Änderungen müssen in der Finanztabelle nachvollzogen werden (Einfügung von DEA-EL-0105-5-a- 04, DEA-EL-0105-5-b-05, DEA-EL-0105-5-b-07; Anpassung des Einheitsbetrags bei DEA-EL-0105-5-b- 01 und DEA-EL-0105-5-b-02; Einfügung von DEA-EL-0105-a-05, DEA-EL-0105-b-06 und EL-0105-b- 08 vorbehaltlich der Genehmigung eines 3-jährigen Verpflichtungszeitraums.) Änderung 03: Kapitel 5.3, EL-0105, Abschnitt 7; Anpassung der Bezeichnung der Verpflichtung Gründe für die Änderung Korrektur eines Rechtschreibfehlers. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 04: Kapitel 5.3, EL-0108, Abschnitt 6; Streichung des Hinweises zum GLÖZ 8-Standard Gründe für die Änderung Anpassung an geändertes EU-Recht: Mit der EU (VO) 2024/1468 vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 wurde im Rahmen des GLÖZ 8-Standards die Verpflichtung, einen Mindestanteil des Ackerlandes als nichtproduktive Fläche vorzuhalten, aufgehoben. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Streichung des Textabschnitts aufgrund einer Anpassung der Rechtsgrundlage. Insgesamt sind bei den beantragten Hektarumfängen im Ökolandbau im Bereich Ackerbau kaum Auswirkungen für 2025 im Vergleich zu 2024 zu erwarten. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. DE 35 DE Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 05: Kapitel 5.3, EL-0108, Abschnitt 7; Anpassung der Bezeichnung von Verpflichtungen Gründe für die Änderung Redaktionelle Änderung. Es handelt sich lediglich um die Streichung der Bezeichnung der Intervention DZ-0406 (Öko-Regelung). Es erfolgte keine Anpassung der Förderverpflichtungen. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 06: Kapitel 5.3, EL-0111, Abschnitt 8; Ergänzung einer SA-Nummer Gründe für die Änderung Für die EL-0111-a wurde zwischenzeitlich eine SA-Nummer vergeben. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die beihilferechtliche Genehmigung wird im GAP-Strategieplan dokumentiert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 07: Kapitel 5.3, EL-0201, Abschnitt 5; Aktualisierung der Links Gründe für die Änderung Umstellung der Ministerium-Domain von www.umwelt.hessen.de auf www.landwirtschaft.hessen.de. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 08: Kapitel 5.3, EL-0301, Abschnitt 8; Ergänzung einer SA-Nummer Gründe für die Änderung SA Nummer wurde von der EU für das Förderprogramm Umweltzulage Wald vergeben. Es handelt sich lediglich um eine beihilferechtliche Regelung. DE 36 DE Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die beihilferechtliche Genehmigung wird im GAP-Strategieplan dokumentiert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 10: Kapitel 5.3, EL-0404, Abschnitt 8; Ersetzen einer SA-Nummer Gründe für die Änderung Die beihilferechtliche Genehmigung der Beihilferegung GAK-Rahmenplan Bereich 5 wurde verlängert. Die Laufzeitverlängerung wurde mit der SA.113011 (2024/N) genehmigt. Zudem Ergänzung weiterer SA- Nummer. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen, da es sich um eine Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung handelt, die eine Aktualisierung der SA-Nummer nach sich zieht. Die Beihilfereglung wurde nicht inhaltlich geändert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 11: Kapitel 5.3, EL-0407, Abschnitt 8; Ersetzen einer SA-Nummer Gründe für die Änderung Die beihilferechtliche Genehmigung der Beihilferegung GAK-Rahmenplan Bereich 5 wurde verlängert. Die Laufzeitverlängerung wurde mit der SA.113011 (2024/N) genehmigt. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen, da es sich um eine Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung handelt, die eine Aktualisierung der SA-Nummer nach sich zieht. Die Beihilfereglung wurde nicht inhaltlich geändert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 12: Kapitel 5.3, EL-0412, Abschnitt 5; Streichung von zwei zusätzlichen Fördervoraussetzungen bei DE8 Gründe für die Änderung Zu 1. Streichung: Mecklenburg-Vorpommern ist insgesamt ländlich geprägt. Insbesondere der bisherige Ausschluss von sog. Mittelzentren führte zu Ungleichbehandlung und Ausschluss der Unterstützung von notwendigen Dienstleistungen im ländlichen Raum. Mit der Aufhebung der bisherigen Beschränkung wird dieser Missstand beseitigt und mehr notwendige Kleinstunternehmen können unterstützt werden. Dadurch soll das Dienstleistungsangebot (insbesondere Daseinsversorgung) verbessert bzw. aufrechterhalten werden. Die Gebietskulisse orientiert sich dann an der allgemeinen Definition für Förderung im ländlichen Raum im GAP-SP. (Ziffer 4.7.2 des GAP-SP) Zu 2. Streichung: Der 50-km-Radius resultierte aus der früheren Abgrenzung zur GRW – Förderung. Die DE 37 DE GRW-Förderung wurde umgestellt, so dass die Abgrenzung aus der Sicht die Kilometerangabe nicht mehr notwendig ist. Zudem ist Mecklenburg-Vorpommern ein dünn besiedeltes Flächenland in dem weite Distanzen üblich sind. Durch die Aufhebung des Radius, können außerdem Unternehmen unterstützt werden, die überregional tätig sind. Die überregionale Erbringung von Dienstleistungen gewinnt in den strukturschwachen ländlichen Gebieten mit zunehmend an Bedeutung. Diese auch durch zunehmende Digitalisierung und Onlinehandel. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Es können mehr Kleinstunternehmen mit einer Förderung erreicht werden. Dies führt zu einer Stärkung/Aufrechterhaltung der Wirtschaftsstruktur. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Derzeit sind keine Änderungen der Zielwerte und Indikatoren geplant. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 13: Kapitel 5.3, EL-0701, Abschnitt 8; Ergänzung einer SA-Nummer Gründe für die Änderung Für die EL-0701 wurden zwischenzeitlich weitere SA-Nummern vergeben. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Dokumentation der beihilferechtlichen Genehmigung im GAP-Strategieplan. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 14: Kapitel 5.3, EL- 0702, Abschnitt; Einführung von drei weiteren, zusätzlichen Förderausschlüssen für DEE Gründe für die Änderung Zu 1. Der Förderausschluss unbarer Eigenleistungen galt bereits in der FP 2014 – 2022 und wurde durch Behördenversehen versäumt, in den GAP-SP aufzunehmen. Bei der Festlegung der Zielwerte und Indikatoren wurde der Förderausschluss jedoch berücksichtigt. Zu 2. Der Erwerb von Grundstücken ist analog der FP 2014 – 2022 nicht förderfähig. Dies gilt daher auch für die Grunderwerbssteuer. Bei der Festlegung der Zielwerte und Indikatoren wurde der Förderausschluss jedoch berücksichtigt. Zu 3. Der Förderausschluss Unternehmen in Schwierigkeiten galt bereits in der FP 2014 – 2022 und wurde durch Behördenversehen versäumt, in den GAP-SP aufzunehmen. Bei der Festlegung der Zielwerte und Indikatoren wurde der Förderausschluss jedoch berücksichtigt. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Zu 1. Keine, da der Förderausschluss unbarer Eigenleistungen seit 2016 in der Förderrichtlinie des Landes festgelegt ist. Zu 2. Keine, da der Erwerb von Grundstücken bereits ausgeschlossen ist und daher keine Grunderwerbssteuer innerhalb des Vorhabens anfallen kann. Zu 3. Beitrag zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vorhaben. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. DE 38 DE Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 15: Kapitel 5.3, EL- 0702, Abschnitt 5; Ergänzung einer zusätzlichen Fördervoraussetzung in DEB Gründe für die Änderung Es soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im 1. und 2. Förderaufruf eingereichte Vorhaben ein Budget jenseits von 2 Mio. EUR aufwiesen. Bei einem Gesamtfördertopf von 5 Mio. EUR konnten damit nur sehr wenige Vorhaben ausgewählt werden. Da die eingereichten Vorhaben mit hohem Budget auch qualitativ hochwertig waren, hatten kleinere Vorhaben im Ranking keine Chance. Mit dem 3. Förderaufruf soll nun die Deckelung greifen. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Mit der Einführung des Förderhöchstbetrags soll die Möglichkeit geschaffen werden, mehrere (kleinere) Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufes auszuwählen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 17: Kapitel 5.3, EL-0702, Abschnitt 8; Ergänzung einer SA-Nummer Gründe für die Änderung Die Beihilfenummer für das Förderprogramm Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) wurde von der EU zugeteilt. Es handelt sich lediglich um eine beihilferechtliche Regelung. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die beihilferechtliche Genehmigung wird im GAP-Strategieplan dokumentiert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 18: Kapitel 5.3, EL-0703, Abschnitt; Ergänzung einer SA-Nummer Gründe für die Änderung Für LEADER wurde zwischenzeitlich eine weitere SA-Nummer vergeben. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die beihilferechtliche Genehmigung wird im GAP-Strategieplan dokumentiert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. DE 39 DE Änderung 19: Kapitel 5.3, EL-0802-02, Abschnitt 5; Streichung einer zusätzlichen Fördervoraussetzung für DEB Gründe für die Änderung Diese Intervention soll das Bewusstsein für Natura 2000 stärken, wichtig ist dabei vor allem die Reichweite der Intervention. Die Stärkung für das Bewusstsein für Natura 2000 muss nicht unbedingt in den Schutzgebieten selbst stattfinden, sondern kann z.B. auch in Museen im städtischen Raum stattfinden. Die Antragstellung sollte ohne Ausnahmeregelung auch im städtischen Bereich möglich sein und damit vereinfacht werden. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Erweiterung des Kreises potentieller Antragsteller mit dem Ziel das Bewusstsein für Natura 2000 weiter zu verbessern. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Eine erhöhte Reichweite bei der Stärkung des Bewusstseins für N2000 unterstützt die Erreichung der Zielwerte und Indikatoren der Intervention EL-0802-02. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Mittelabfluss der Intervention wird verbessert. Änderung 20: Kapitel 7.1, Aktualisierung der Ministeriums-, Abteilungs- und Referatsbezeichnung und der E-Mail-Adressen Gründe für die Änderung Änderung von Ministeriumsnamen, Adressen und E-Mail-Adressen. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 21: Anhang IV – GVE Schlüssel, Anpassung des Koeffizienten für die Umrechnung von Tieren in Großvieheinheiten bei Gehegewild Gründe für die Änderung Die Anpassung erfolgt zur Vereinheitlichung des Berechnungsschlüssels zwischen 1. und 2. Säule. Im Abschnitt DZ-0404 - Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs wird Gehegewild mit folgendem Umrechnungsschlüssel eingestuft: Damwild 0,15 und Rotwild 0,3. Diese Einstufung ist auch in der vom 04.12.2024 geänderten GAPDZV so erfolgt. Zugrunde gelegt wird zur Festlegung des Koeffizienten das Lebendgewicht. Im Bereich der 2. Säule wird Gehegewild (Dam- und Rotwild) bisher mit dem Umrechnungsschlüssel unter 18 Monate mit 0,1 und über 18 Monate mit 0,2 berechnet, also nach Alter des Tieres. Die Anpassung ist erforderlich, um eine einheitliche Berechnungsgrundlage zu erreichen, so dass im Rahmen der DZ (insbesondere der in AUKM zu berücksichtigenden ÖR) der gleiche Umrechnungskoeffizient verwendet wird wie im Bereich AUKM. Dies ist sowohl fachlich, wie auch für die technische Umsetzung (Verwendung des gleichen Berechnungsprogrammes) erforderlich. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren DE 40 DE Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 22: Kapitel 4.7.3, Abschnitt 11; Änderung der Anlage Kombinationstabelle für DED und DEE Gründe für die Änderung Zu DED: Bisher war in DED (Sachsen) eine Kombination der Öko-Regelung DZ-0405 Kennarten mit bestimmten EL-Interventionen im Grünland ausgeschlossen. In den meisten anderen Bundesländern/Regionen in Deutschland sind diese Kombinationen jedoch gestattet. Im Sinne eines bundeseinheitlichen Vorgehens möchte sich Sachsen dem anschließen. Zu DEE: DEE hat die Kombinationstabelle u.a im Hinblick auf den Wegfall von GLÖZ8 angepasst. Weiterhin wurden fachliche Korrekturen von Kombinationen vorgenommen. Die Fördervoraussetzungen der Fördermaßnahmen haben sich nicht geändert, die Kombinationen waren zuvor in wenigen Fällen unzureichend und werden mit den vorgenommen Änderungen präzisiert. Es werden alle Kombinationen, auch die, die sich auf der Fläche ausschließen, dargestellt. Durch die Änderung werden die Kombinationsmöglichkeiten präzisiert um eine etwaige Doppelförderung auszuschließen. Es handelt sich um redaktionelle Präzisierungen, die nicht im Einzelnen aufgeführt werden, da die komplette Übersicht in ihrer Vielschichtigkeit der Tabelle entnommen werden kann. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Zu DED: Ausweitung der förderfähigen Fläche für die Inanspruchnahme der Öko-Regelung DZ-0405 durch sächsische Antragsteller/Landwirte und damit verbunden eine verbesserte Ausschöpfung des geplanten Plafonds für die Öko-Regelungen sowie eine verbesserte Inanspruchnahme der Interventionen EL-0105-01 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung –Nutzungsvorgaben), EL-0105-01 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung-Verzicht/Red. Düngung/PSM) und EL-0105-02 (Naturschutzorientierte Beweidung). Zu DEE: Durch die Änderung werden die Kombinationsmöglichkeiten präzisiert um eine etwaige Doppelförderung auszuschließen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 23: Kapitel 4.3 Technische Hilfe, Abschnitt 4.3.4 Satz; Anpassung des Satzes der technischen Hilfe Gründe für die Änderung Fehlerhafter Anteil der EU-Mittel in Intervention EL-0301. Die dort fälschlicherweise nicht ausgewiesenen EU-Mittel in Höhe von 289.500 € sind entsprechend vom Satz der technischen Hilfe abzuziehen. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Mit der Änderung wird eine fehlerhafte Angabe korrigiert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren DE 41 DE Keine Auswirkungen auf Zielwerte und Indikatoren, da indikative Mittelzuweisung und Indikatoren von Änderung unberührt bleiben. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Vgl. Anpassung des Anteils der EU-Mittel in EL-0301 Änderung 24: Kapitel 5.2, SP-0104, SP-0105, Abschnitt 2, Ergänzung des sektoralen Ziels 46 b) Gründe für die Änderung Gemäß Artikel 50 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die operationellen Programme mindestens die Ziele gemäß Artikel 46 Buchstaben b, e und f verfolgen. Im deutschen GAP- Strategieplan ist das Ziel 46 b) bislang lediglich der Interventionskategorie SP-0101 (Absatzförderung und Kommunikation) zugeordnet. In der praktischen Umsetzung des GAP- Strategieplans hat sich herausgestellt, dass nicht alle Erzeugerorganisationen beabsichtigen Interventionen der Kategorie SP-0101 umzusetzen. Zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel 46 b) sind stattdessen den Kategorien SP-0104 (Investitionen und Forschung) oder SP-0105 (Qualitätsregelungen) zuzuordnen. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die Ergänzung des Ziels 46 b) in diesen beiden Interventionskategorien würde den Erzeugerorganisationen die Erstellung genehmigungsfähiger operationeller Programme erleichtern. Um die Änderung für die operationellen Programme mit Laufzeitbeginn ab dem 01.01.2026 sowie Änderungsanträge für bereits laufende operationelle Programme anwenden zu können, tritt die Änderung nach dem Tag, an dem der Durchführungsbeschluss der Kommission zur Genehmigung der Änderung Deutschland notifiziert wird, in Kraft. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 25: Kapitel 5.2, SP-0302, Abschnitt 6; Anpassung der Beschreibung der Höhe der Unterstützung Gründe für die Änderung Der feste EUR-Betrag pro Hektar führt je nach versicherten Risiken, Versicherungssumme oder Region dazu, dass der mögliche Beihilfesatz von bis zu 50 Prozent der Prämienkosten nicht zur Anwendung kommen kann. Daher soll der feste EUR-Betrag gestrichen werden, weil er sich als nicht praxistauglich und bei tendenziell steigenden Versicherungsprämien als zu unflexibel erwiesen hat. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Mit der Änderung wird die Anpassung der Unterstützungsbeträge an die tatsächlichen und tendenziell steigenden Prämienkosten ermöglicht. Das Ziel, mit Hilfe der Unterstützung die Prämien für Ernteversicherungen für Weinbaubetriebe erschwinglich zu machen, kann besser erreicht werden. Die Änderung tritt am Tag nach dem Tag, an dem der Durchführungsbeschluss der Kommission zur Genehmigung der Änderung Deutschland notifiziert wird, in Kraft. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Die Widerstandsfähigkeit (SO1) von Weinbaubetrieben wird gestärkt. Die Anzahl der Betriebe, die Ernteversicherungen zum einzelbetrieblichen Risikomanagement nutzen (R 5), soll gegenüber den Vorjahren gehalten oder gesteigert werden. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan DE 42 DE Keine Auswirkungen. Änderung 26: Kapitel 5.3, DE2-EL-0101, DE2-EL-0102, DE2-EL-0103, DE2-EL- 0105, Abschnitte 7, 12 und 13 Gründe für die Änderung Die Aufnahme weiterer 10 Fördergegenstände in die Umschichtungsmittel dient der Schaffung finanzieller Flexibilität. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die Flexibilisierung der Mittelverwendung dürfte sich tendenziell auf die Begünstigten positiv auswirken. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren O.14 erhöht sich insgesamt unwesentlich um 9,50 ha. R.12, R.14, R.19, R.21 und R.33 erhöhen sich insgesamt um 9,50 ha, was jedoch keine Auswirkungen auf die Etappenziele und Zielwerte hat. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Die ELER-Mittel bleiben unverändert. Aufgrund der Verringerung der EU-Beteiligung erhöhen sich die Kofinanzierungsmittel um plus 3.087,27 € bezogen auf die gesamte Förderperiode. Änderung 27: Kapitel 5.3, EL-0107, Abschnitt 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung, Ergänzung eines Beihilfeinstruments Gründe für die Änderung Änderung, da die allgemeine De minimis-Verordnung, VO (EU) 2023/2831, im Forstsektor Anwendung findet und genutzt werden soll. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die beihilferechtliche Genehmigung wird im GAP-Strategieplan dokumentiert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 28: Kapitel 5.3, EL-0108; EL-0108 (EBC mit Umschichtungsmittel/NI) - Änderung Finanzjahre 2026 bis 2029 Gründe für die Änderung Höhere finanzielle Flexibilität bei der Umsetzung der Maßnahme. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Verteilung von Outputs und Mitteln zwischen den Jahren, um die geänderte Finanzierungsmöglichkeit in allen Jahren nutzen zu können. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Verschiebung der geplanten Ausgaben, Änderung der Finanztabellen DE 43 DE Änderung 29: Kapitel 5.3, EL-0410, Abschnitt 8; Ergänzung einer SA-Nummer Gründe für die Änderung Anmeldung als neue Beihilfe im Rahmen der EU-Förderperiode 2023 - 2027 Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die beihilferechtliche Genehmigung wird im GAP-Strategieplan dokumentiert. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 30: Kapitel 5.3, EL-0703, Abschnitt 13; Einfügung des durchschnittlichen Einheitsbetrags für EL-0703 in jedem Jahr der geplanten Auszahlungen Gründe für die Änderung In der Programmierung der Finanztabelle wurde der Einheitsbetrag für EL-0703 nur im Jahr der ersten geplanten Auszahlung (analog zum Output) einprogrammiert. Im Zuge der Erstellung des Leistungsberichts 2024 ist aufgefallen, dass es zu Fehler kommt, wenn der Einheitsbetrag nicht in jedem Jahr in der Finanztabelle aufgeführt ist. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Eintragung der entsprechenden Werte, sonst keine Auswirkung. Änderung 31: Kapitel 5.2 und 5.3, Abschnitt 10 bzw. 13; Anpassung/Ergänzung von Einheitsbeträgen und Einführung von durchschnittlichen Höchsteinheitsbeträgen Gründe für die Änderung Infolge der Änderungen des wirtschaftlichen Kontexts sind Neuberechnungen der Einheitsbeträge, inkl. der dazugehörigen Outputs, Mittelzuweisungen und verbundenen Indikatoren notwendig geworden. Die Finanzmittel verbleiben in den meisten Fällen unverändert; jedoch ändert sich die Höhe der Einheitsbeträge und der damit verbundenen Outputs. INVEKOS Es wird bestätigt, - dass sich die Einführung von max. PUA nur auf Einheitsbeträge bezieht, bei denen es sich um Durchschnittswerte handelt. - dass PUA und max. PUA nicht die höchste Prämie für die eingegangenen Verpflichtungen darstellen. - dass die Abweichungen zwischen bestehenden/neuen PUA und den vorgeschlagenen maximalen PUA auf ein breites Spektrum von „Pick & Choose“-Verpflichtungen mit verschiedenen Prämien zurückzuführen sind. Mit Blick auf die Änderungen der PUA/Einführung von max. PUA im Haushaltsjahr 2025 wird bestätigt: - dass es sich um Durchschnittswerte handelt ("average unit amount" und nicht "uniform unit amount"). - dass sich die Zahlungsbedingungen (Prämien, Degressivität) nicht geändert haben. - dass die Änderungen der PUA/Einführung von max. PUA keine bloße Anpassung der realisierten Einheitsbeträge HHJ 2025 darstellen. DE 44 DE NICHT-INVEKOS Es wird bestätigt, - dass der vorgeschlagene maximale geplante Einheitsbetrag ein Durchschnitt ist. - dass die Grundlage für die Berechnung des Durchschnitts sich auf mehr als ein Jahr erstreckt. SEKTOREN Es wird bestätigt, - dass nur Einheitsbeträge betroffen sind, bei denen es sich um Durchschnittswerte handelt ("average unit amount" und nicht "uniform unit amount"). - dass der neue geplante Einheitsbetrag (PUA) ein Durchschnitt ist. Die Grundlage für die Berechnung des Durchschnitts erstreckt sich auf mehr als ein Jahr. Dies bedeutet auch, dass die Änderungen der PUA keine bloße Anpassung der realisierten Einheitsbeträge im HHJ 2024 und/oder im HJ 2025 darstellen. (Ausgenommen für DED-SP-0303-01-0-01 sowie DED-SP-0303-02-0-01, da hier Korrektur (Schätzung) aufgrund irrtümlich verwendeter Maßeinheit beruht.) - für die Änderungen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026: die Bedingungen für die Begünstigten haben sich nicht geändert und berechtigte Erwartungen der Begünstigten wurden nicht beeinträchtigt. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Es handelt sich um die Anpassung von durchschnittlichen Einheitsbeträgen aufgrund des geänderten wirtschaftlichen Kontexts. Die Änderungen im Kapitel 5.2 und die damit einhergehenden Änderungen im Kapitel 6 treten am Tag nach dem Tag, an dem der Durchführungsbeschluss der Kommission zur Genehmigung der Änderung Deutschland notifiziert wird, in Kraft. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Siehe Änderungen in Kap. 2.3.1 Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Vgl. Anpassungen der Finanzen in Kapiteln 5.2 und 5.3 Änderung 32: Kapitel 2.3.1; Anpassung von Etappenzielen und Zielwerten Gründe für die Änderung Infolge der Änderungen des wirtschaftlichen Kontexts sind Neuberechnungen der Einheitsbeträge, inkl. der dazugehörigen Outputs, Mittelzuweisungen und verbundenen Indikatoren notwendig geworden. Die Finanzmittel verbleiben in den meisten Fällen unverändert; jedoch ändert sich die Höhe der Einheitsbeträge und der damit verbundenen Outputs. Es wird bestätigt, dass alle Ergebnisindikatoren infolge der Anpassungen der Einheitsbeträge in den Kapiteln 5.2 und 5.3 aktualisiert wurden. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Siehe Änderungen in Kap. 2.3.1 Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Siehe Änderungen in Kap. 5.2 und 5.3 DE 45 DE Änderung 33: Kapitel 3.10.3.3; Korrektur von vertauschten Angaben zweier Abschnitte Gründe für die Änderung Kapitel 3.10.3.3.2 („Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren zur Anbaudiversifizierung“) trägt in der deutschen Fassung denselben Titel wie Kapitel 3.10.3.3.1. Dies stellt eine ungewollte Dopplung dar und hat in der Folge zu einer Verwechslung in der Nummerierung geführt, sodass die Angaben aus Kapitel 3.10.3.3.3 versehentlich in Kapitel 3.10.3.3.2 eingetragen wurden. Bei der Änderung handelt es sich um die Korrektur eines offensichtlichen Fehlers nach Art. 119 (12) GAP-SP- VO. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Änderung 34: Kapitel 5.3, EL-0105, Abschnitt 7; Änderung der Darstellung einer Prämie Gründe für die Änderung Korrekte Darstellung der Prämien, da bei dem betroffenen Fördergegenstand zwei Förderhöhen möglich sind. Voraussichtliche Auswirkungen der Änderung Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Begünstigten. Auswirkung der Änderung auf die Zielwerte und Indikatoren Keine Auswirkungen. Auswirkung der Änderung auf den Finanzplan Keine Auswirkungen. Anhörung des Begleitausschusses (Artikel 124 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/2115) Datum 28.03.2025 Stellungnahme des Begleitausschusses Der Begleitausschuss „Nationaler GAP-Strategieplan“ (BGA-NSP) nimmt die von der Verwaltungsbehörde (Referat 613 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) am 14. März 2025 übermittelten und in der Sitzung am 28. März 2025 erläuterten beabsichtigten Änderungen des GAP-Strategieplans, unter Berücksichtigung der von den Mitgliedern schriftlich sowie mündlich eingebrachten und eingehend diskutierten Anmerkungen, zur Kenntnis. Er nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass sich im weiteren Abstimmungsprozess auch nach dem 28. März 2025 noch Änderungen ergeben können. DE 46 DE 1 Erklärung zur Strategie Landwirtschaft und ländliche Räume sind in den letzten Jahren auch in Deutschland verstärkt Gegenstand gesellschaftspolitischer Diskussionen. Der GAP-Strategieplan für Deutschland für die Förderperiode 2023 bis 2027 wird Landwirtschaft und ländliche Räume auf ihrem Weg zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Erwartungen unterstützen. Ziel ist ein zukunftsfähiger Landwirtschaftssektor mit aktiven Beiträgen zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen in attraktiven ländlichen Räumen. Landwirtschaft und ländliche Räume stehen vor großen ökonomischen, ökologischen und demografischen Herausforderungen. Die Resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben und ländlichen Räumen bildet die Voraussetzung für attraktive ländliche Lebens- und Arbeitsräume. Außerdem werden durch sie Versorgungssicherheit in systemrelevanten Bereichen und eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Produktion gewährleistet. Diese Herausforderungen haben sich insgesamt auch in der COVID-19- Pandemie wie unter einem Brennglas gezeigt. In der anstehenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2027 ist die finanzielle Unterstützung des Agrarsektors und der ländlichen Räume zeitgemäß umzubauen. Hier ist der GAP- Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland ein wichtiges Fundament. Der GAP-Strategieplan verfolgt dabei drei allgemeine Ziele: 1. einen intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektor zu fördern und damit die langfristige Ernährungssicherheit zu gewährleisten, 2. Umweltschutz einschließlich der biologischen Vielfalt und Klimaschutz zu unterstützen und zu stärken und zur Verwirklichung der umwelt- und klimabezogenen Zielen der Europäischen Union einschließlich der Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens beizutragen und 3. das sozioökonomische Gefüge in ländlichen Räumen zu stärken. Hierbei sichert insbesondere eine ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft die Funktionsfähigkeit unserer Ökosysteme und damit auch mittelfristig die Ertragsfähigkeit der Landbewirtschaftung. Die drei allgemeinen Ziele sind daher insgesamt miteinander zum Ausgleich zu bringen. Der deutsche GAP- Strategieplan kann, auch vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Ressourcen, nicht alle Herausforderungen im Bereich Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz sowie ländlicher Entwicklung allein lösen. Gemeinsam aber tragen auf Bundes- und Landesebene auch nationales und länderspezifisches Ordnungsrecht, die Wirkung der anderen EU-Fonds sowie nationale bzw. länderspezifische Förderprogramme in unterschiedlichem Ausmaß zur Erreichung der gemeinsamen Ziele bei. Die Ziele und Beiträge des GAP-Strategieplans sind dabei in themenbezogene Strategien auf Bundes- und Länderebene eingebettet und tragen so zu den Zielen bei, die durch andere EU-Regelungen außerhalb der GAP festgelegt wurden. Vorrangiges Ziel der Landwirtschaft bleibt die Produktion von hochwertigen, gesunden Lebensmitteln. Dabei rückt auch der Beitrag der Landwirtschaft zur Transformation von Wirtschaft und gesellschaftlicher Nachfrage hin zu nachhaltigerem Wirtschaften in den Fokus. Der GAP-Strategieplan verfolgt dabei ein deutlich höheres Ambitionsniveau als frühere Umsetzungen der GAP. Im Vordergrund stehen besonders Beiträge zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Lösung von umwelt- und klimapolitischen Herausforderungen. Hier setzen die Ausgestaltung und Finanzierung der Öko-Regelungen und der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie die Ausgestaltung der erweiterten Konditionalität an: Unter Berücksichtigung der Umweltbeiträge, die auch über die Basisprämie erbracht werden, werden künftig schätzungsweise die Hälfte der EU-Mittel im GAP-Strategieplan zur Erreichung von Umweltzielen eingesetzt. Damit setzt der GAP-Strategieplan einen starken Schwerpunkt zur Erbringung von Gemeinwohlleistungen. DE 47 DE Weiteres Schwerpunktziel ist die Stärkung der Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe. Investitionen in umweltfreundliche Produktionsverfahren unterstützen dieses Ziel. Beim anstehenden Veränderungsprozess können zudem Innovationen und die Werkzeuge der digitalen Technologien einschließlich der künstlichen Intelligenz helfen. Eine verbesserte Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft, der Verwaltung und Wissenschaft auch mit digitalen Hilfsmitteln und klarem Praxisbezug kann ein wichtiges Instrument zur Bewältigung dieser Herausforderungen sein. Die ländlichen Räume stehen daneben vor der Herausforderung, den demografischen, technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel zu bewältigen, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern. Die Förderung im GAP-Strategieplan zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus: sie reicht u.a. von der Förderung der Dorferneuerung und gesellschaftlicher Basisdienstleistungen über Investitionen im Interesse des Tierschutzes und die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten bis zum Risikomanagement und Hochwasser- und Küstenschutz. Auch werden Netzwerke der Zusammenarbeit sowie der Breitbandausbau gefördert. In diesem Gesamtzusammenhang der Unterstützung der ländlichen Entwicklung kommt der Förderung lokaler Aktionsgruppen der LEADER-Regionen in Deutschland auch in Zukunft eine hohe Bedeutung zu. Als basisbezogener Ansatz setzt er auf die Erfahrungen und Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung für eine regionsangepasste und zeitgemäße ländliche Entwicklung. Insgesamt begleitet der GAP-Strategieplan den Wandel bei der nationalen Umsetzung der GAP. Er setzt wichtige Schwerpunkte für eine deutliche Erhöhung der Beiträge zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen. Landwirtschaftliche Betriebe werden in die Lage versetzt, diese gesellschaftlich geforderten Leistungen zusätzlich zu dem Hauptziel der Erzeugung gesunder und qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu erbringen. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, u.a. durch Nutzung digitaler und innovativer Technologien sowie die Beratung und der Wissensaustausch sind wichtige flankierende Maßnahmen. Diese greifen auch bei der Förderung der ländlichen Entwicklung. Hier wird der GAP- Strategieplan mit seinen regional angepassten Förderschwerpunkten wichtige Beiträge zur Anpassung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse leisten. DE 48 DE DE 49 DE 2 Bewertung der Bedarfe und der Interventionsstrategie, einschließlich Plan mit Zielwerten und Kontextindikatoren 2.1 Bewertung der Bedürfnisse und Interventionsstrategie Code Titel Priorisierung Bedarf wird im SO1 SO2 SO3 SO4 SO5 SO6 SO7 SO8 SO9 XCO auf Ebene des GAP- GAP- Strategieplan Strategieplans behandelt A.1 Gewährleistung einer Sehr hohe Ja X angemessenen Lebenshaltung der Priorität in der Landwirtschaft tätigen Personen A.2 Honorierung von Sehr hohe Ja X Gemeinwohlleistungen und Priorität Ausgleich höherer Standards A.3 Ausgleich niedriger Hohe Priorität Ja X Einkommenspotenziale auf ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorten A.4 Fairere Verteilung der Hohe Priorität Ja X Einkommensstützungen A.5 Stärkung der Krisenfestigkeit Mittlere Priorität Ja X landwirtschaftlicher Betriebe und Unterstützung bei der Entwicklung B.1 Unterstützung von Investitionen Hohe Priorität Ja X zur Stärkung der Markt- und Zukunftsorientierung der Unternehmen B.2 Stärkung von Innovationskraft, Hohe Priorität Ja X Lösungskompetenz, Innovations- und Kooperationsbereitschaft B.3 Sicherung, Optimierung, Hohe Priorität Ja X Erschließung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes C.1 Stärkung der Qualitätsproduktion Hohe Priorität Ja X einschließlich Ausbau von Qualitätsregelungen und Zertifizierungen C.2 Anpassung der Verarbeitung und Hohe Priorität Ja X der Vermarktung an die Anforderungen des Marktes C.3 Verkürzung der Hohe Priorität Ja X Wertschöpfungskette (inkl. Direktvermarktung) D.1 Reduktion der THG-Emissionen Sehr hohe Ja X in der Landwirtschaft Priorität D.2 Sicherung und Verbesserung der Sehr hohe Ja X Kohlenstoffspeicherung und - Priorität bindung D.3 Anpassung der Land- und Sehr hohe Ja X Forstwirtschaft an den Priorität Klimawandel D.4 Erhöhung des Anteils Mittlere Priorität Ja X erneuerbarer Energieträger D.5 Steigerung der Energieeffizienz Mittlere Priorität Ja X DE 50 DE Code Titel Priorisierung Bedarf wird im SO1 SO2 SO3 SO4 SO5 SO6 SO7 SO8 SO9 XCO auf Ebene des GAP- GAP- Strategieplan Strategieplans behandelt der Landbewirtschaftung, von Gebäuden, Anlagen und Technologien D.6 Nachhaltige stoffliche Nutzung Mittlere Priorität Ja X nachwachsender Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe D.7 Hochwasserschutz, Küstenschutz Hohe Priorität Ja X und Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts D.8 Erhalt und Wiederherstellung Mittlere Priorität Ja X stabiler standortangepasster Wälder E.1 Schutz und Verbesserung des Hohe Priorität Ja X Zustands der Oberflächengewässer und Meere E.2 Schutz und Verbesserung des Sehr hohe Ja X Zustands der Grundwasserkörper Priorität E.3 Bodenschutz und Reduktion der Hohe Priorität Ja X Flächeninanspruchnahme E.4 Reduktion der Luftschadstoffe, Sehr hohe Ja X insbes. Ammoniak Priorität E.5 Reduzierung des Hohe Priorität Ja X Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt E.6 Ausweitung des nachhaltigen Mittlere Priorität Ja X Anbaus von Eiweißpflanzen E.7 Reduktion von Mikroplastik in Niedrige Priorität Nein X Böden und Gewässern F.1 Erhalt und Entwicklung von Sehr hohe Ja X Lebensräumen und Arten in Priorität Schutzgebieten F.2 Erhaltung und Entwicklung von Sehr hohe Ja X Lebensräumen und Arten Priorität außerhalb von Schutzgebieten F.3 Verbesserung der Mittlere Priorität Ja X Datengrundlagen und evidenzbasierte Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes F.4 Schutz und nachhaltige Nutzung Sehr hohe Ja X der Biodiversität Priorität F.5 Erhalt und Entwicklung von Hohe Priorität Ja X geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management G.1 Unterstützung der inner- und der Hohe Priorität Ja X außerfamiliären Betriebsübernahme G.2 Unterstützung beim Flächen- und Hohe Priorität Ja X Kapitalzugang für JLW bzw. Existenzgründerinnen und Existenzgründer G.3 Sicherung angemessener Hohe Priorität Ja X Einkommen von DE 51 DE Code Titel Priorisierung Bedarf wird im SO1 SO2 SO3 SO4 SO5 SO6 SO7 SO8 SO9 XCO auf Ebene des GAP- GAP- Strategieplan Strategieplans behandelt Junglandwirtinnen und Junglandwirten G.4 Diversifizierung Hohe Priorität Ja X landwirtschaftlicher Betriebe und Einkommen H.1 Förderung der ländlichen Hohe Priorität Ja X Entwicklung H.10 Stärkung der Hohe Priorität Ja X Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) H.11 Stärkung von Beschäftigung, Mittlere Priorität Ja X Wachstum, Stoffkreisläufen und lokaler Entwicklung durch Bioökonomie H.12 Auf- und Ausbau von Mittlere Priorität Nein X Wertschöpfungsketten in Forst- und Holzwirtschaft H.13 Anpassung der Mittlere Priorität Ja X Erschließungssituation von Waldflächen an Erf. einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung H.2 Schaffung qualifizierter Hohe Priorität Ja X Arbeitsplätze H.3 Sicherung oder Verbesserung der Sehr hohe Ja X Daseinsvorsorge in ländlichen Priorität Räumen H.4 Stärkung der Selbstorganisation Hohe Priorität Ja X bei der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen H.5 Identitätsstärkung, kulturelles Hohe Priorität Ja X und natürliches Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen H.6 Unterstützung des Ehrenamts Hohe Priorität Ja X und bürgerschaftlichen Engagements H.7 Gleichstellung aller Geschlechter Hohe Priorität Ja X und sozialen Gruppen H.8 Steigerung der Kooperations-, Hohe Priorität Ja X Service- und Innovationskultur im Tourismus H.9 Erleichterung von nicht- Hohe Priorität Ja X landwirtschaftlichen Existenzgründungen I.1 Verstärkte Berücksichtigung des Hohe Priorität Ja X Tierschutzes und der Tiergesundheit I.2 Verbesserung Angebot Hohe Priorität Ja X nachhaltiger und regionaler Lebensmittel mit definierten Produktionskriterien I.3 Sichtbarmachung transparenter Niedrige Priorität Nein X und verlässlicher Auskünfte über DE 52 DE Code Titel Priorisierung Bedarf wird im SO1 SO2 SO3 SO4 SO5 SO6 SO7 SO8 SO9 XCO auf Ebene des GAP- GAP- Strategieplan Strategieplans behandelt Produktionsprozesse I.4 Bessere Verwertung von Hohe Priorität Nein X Lebensmitteln und Reduzierung der Lebensmittelabfälle I.5 Beibehaltung und Ausbau der Sehr hohe Ja X Anbauflächen des ökologischen Priorität Landbaus Q.1 Fachkräftesicherung in der Land- Hohe Priorität Ja X und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum Q.10 Stärkung der Innovationskraft Hohe Priorität Ja X Q.2 Stärkung des koordinierten Hohe Priorität Ja X flächendeckenden Angebots an Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land- Q.3 Qualifizierung und Verbesserung Hohe Priorität Ja X unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen Q.4 Stärkung der Hohe Priorität Nein X Koordinationsstrukturen für die Agrarforschung Q.5 Ausbau regionaler, Hohe Priorität Ja X interdisziplinärer Kooperationen sowie Vernetzung und Informationsaustausch Q.6 Verbesserung der öffentlichen Hohe Priorität Ja X Kommunikation Q.7 Stärkere Einbindung von Praxis Hohe Priorität Ja X und Beratung in die Forschung Q.8 Generierung von Wissen und Hohe Priorität Ja X Intensivierung des Monitorings Q.9 Wissensvermittlung zu Hohe Priorität Ja X Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung A.1 - Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der in der Landwirtschaft tätigen Personen DE 53 DE Bedarfshintergrund: • Die Landwirtschaft versorgt die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln in ausreichender Menge und leistet damit einen Beitrag zur Ernährungssicherheit. Weiterhin schafft sie Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum. • Die durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommen liegen unter dem Durchschnitt anderer Branchen und weisen eine hohe Volatilität auf. Das Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Personen muss tragfähig sein, d.h. gewährleisten, dass Deutschland ein attraktiver Produktionsstandort bleibt. • Eine ggf. erforderliche Stabilisierung der Betriebseinkommen ist insbesondere unter dem Aspekt der Erhaltung und Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben sowie der Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge sowie im Hinblick auf unvorhersehbare Krisen wichtig. • Eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen kann bspw. durch die Nutzung von Diversifizierungspotenzialen innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft (z.B. Direktvermarktung, Online-Shops, Tourismus) erreicht werden. Zielzustand: • Absicherung und Stabilisierung angemessener Betriebseinkommen und Entgelte der in der Landwirtschaft tätigen Personen. • Höhere Produktivität und höhere Einkommen für kleinere und mittlere Betriebe. A.2 - Honorierung von Gemeinwohlleistungen und Ausgleich höherer Standards DE 54 DE Bedarfshintergrund: • Die landwirtschaftlichen Unternehmen können vielfältige gesellschaftliche Leistungen beispielsweise in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Klimaschutz erbringen. Weiterhin sorgen sie für den Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft und sind, wenn sie in Dörfern beheimatet sind, Teil des sozialen Gefüges. • Gemeinwohlleistungen können bislang von landwirtschaftlichen Betrieben auf dem freien Markt oft nicht geltend gemacht werden, da diese nicht in Wert gesetzt sind. • Neben der Erzeugung ausreichender und qualitativ hochwertiger Lebensmittel sollten auch Leistungen der Unternehmen für besondere, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Leistungen im Bereich Tierschutz, Artenvielfalt und Vielfalt in den Landschaften, gesunde Böden, sauberes Wasser und Luft sowie Klimaschutz honoriert werden. • Neben der Gewährleistung der Ernährungssicherung und der Honorierung gesellschaftlicher Leistungen der Landwirtschaft und der Sicherung des Einkommens soll ein Ausgleich dafür ermöglicht werden, dass Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland in den Bereichen Umwelt-, Tier-, Natur-, Gesundheits- und Verbraucherschutz höhere Standards einhalten müssen als Landwirtinnen und Landwirte in anderen Teilen der Welt. • Diese höheren Standards können die Produktion verteuern und in einem globalisierten Markt als Wettbewerbsnachteil wirken. Ein entkoppelter Pauschalausgleich kann dazu beitragen, diese Nachteile auszugleichen, um Produktsicherheit sowie hohe Qualitäts- und Prozessstandards sicherzustellen. • Für die Umsetzung der Gebiete unter Natura 2000 und der WRRL besteht darüber hinaus der Bedarf zum Ausgleich von Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen, die aus speziellen Auflagen resultieren. Zielzustand: • Honorierung landwirtschaftlicher Zusatzleistungen für das Gemeinwohl insbesondere in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, Tier- und Biodiversitätsschutz. • Sicherung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Produktion mit hohen Standards in den Bereichen Umwelt-, Klima-, Natur-, Tier- sowie Verbraucherschutz der in der Landwirtschaft tätigen Personen in Deutschland. • Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale aufgrund besonderer Schutzgebietsauflagen. A.3 - Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorten DE 55 DE Bedarfshintergrund: 1. Landwirtschaftliche Produktion in Gebieten mit natürlich bedingten Standortnachteilen hat zum Teil zu besonderen und stärker differenzierten Landnutzungssystemen und Betriebsstrukturen geführt, in deren Folge kulturhistorisch typische Lebensräume und eine stärker differenzierte Landschaft entstanden sind. 2. Durch ökonomische Nachteile für die Betriebe, die in den benachteiligten Regionen wirtschaften, besteht die Gefahr der Aufgabe der Landbewirtschaftung. 3. Spezialisierte Betriebe (bspw. der Schaf- und Mutterkuhhaltung) besitzen erheblichen Mehraufwand und damit höhere Kosten gegenüber intensiv gehaltenen Tieren, welche zu einem deutlich geringeren Potenzial der Wertschöpfung in diesen Produktionssystemen führen. Die wirtschaftlichen Herausforderungen führen zum Rückgang dieser Wirtschaftsweise in einigen Regionen Deutschlands mit der Gefahr der Bewirtschaftungsaufgabe oder zur starken Unternutzung von ökologisch hochwertigen Standorten unter schwierigen Boden- und Klimabedingungen. 4. Grünland ist in seinem Fortbestand von einer regelmäßigen Bewirtschaftung durch Mahd oder Beweidung abhängig. 5. Weinbau insbesondere in Steillagen sowie Streuobstwiesen haben die typischen Kulturlandschaften geprägt und spezielle Lebensräume geschaffen. 6. Landwirtschaftliche Produktion in Gebieten mit natürlich bedingten Standortnachteilen ist für die ländliche Struktur und auch den Tourismus wichtig. Sie kann Landwirtinnen und Landwirten in diesen Gebieten ein zweites Standbein im Agrotourismus ermöglichen. Zielzustand: 1. Beibehaltung der Bewirtschaftung von Flächen mit naturbedingten Bewirtschaftungsnachteilen. sowie Erhaltung traditioneller Bewirtschaftungsformen durch Anreize und Ausgleich von Einkommensverlusten und Unterstützung bei der Anwendung standortangepasster Bewirtschaftungsformen- und verfahren. A.4 - Fairere Verteilung der Einkommensstützungen Bedarfshintergrund: • Der Strukturwandel skizziert die Entwicklung einer sukzessiv zurückgehenden Anzahl an landwirtschaftlichen Betrieben, während die Betriebsgröße gemessen an der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche zunimmt. Hierbei ist vor allem der Rückgang unterdurchschnittlich großer Betriebe zu verzeichnen, insbesondere jedoch kleiner Betriebe. • Die Herausforderungen einer kostengünstigen Produktion sowie hohen Standards und steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an der landwirtschaftlichen Produktion stellen wesentliche Gründe hierfür dar. • Während große Betriebe aufgrund von Skaleneffekte diese Herausforderungen deutlich besser entgegentreten können, sind die Möglichkeiten hierfür bei kleinen und mittleren Betrieben stark begrenzt. Dabei stellen gerade diese Betriebe mit knapp dreiviertel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland den größten Teil dar. • Die Herausforderungen führen oftmals zu geringeren Einkommenspotenzialen für kleine und mittlere Betriebe und unter Umständen zu einer wenig angemessenen Lebenshaltung der in der Landwirtschaft tätigen Personen mit der Folge von Betriebsaufgaben. • Dabei ist die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Agrarstruktur mit unterschiedlichen Betriebsformen und -größen nicht nur auch gesellschaftlich gewünscht, sondern trägt darüber hinaus aufgrund ihrer kleinteiligen Struktur zum Schutz der Umwelt und Biodiversität bei. Zielzustand: • Eine vielfältige Agrarstruktur mit unterschiedlichen Betriebsstrukturen und Bewirtschaftungsformen und -größen. A.5 - Stärkung der Krisenfestigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und Unterstützung bei der Entwicklung DE 56 DE Bedarfshintergrund: • Durch den Anstieg von Ertragsrisiken durch klimawandelbedingte Extremwetterereignisse ist davon auszugehen, dass ohne entsprechende Anpassungsmaßnahmen die Volatilität der Preise und Märkte in Zukunft weiter zunehmen wird. Das gleiche gilt bei Ertragsrisiken durch Tierseuchen und Pandemien sowie Fraßschäden aufgrund erhöhter Wildtierbestände, z. B. als Folge der durch den Klimawandel hervorgerufenen milderen Winter. Dies kann zur Folge haben, dass landwirtschaftlichen Einkommen größeren Schwankungen unterworfen sein werden. • Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen daher Strategien für ein effizientes Risikomanagement entwickeln und umsetzen. Diese umfassen Aktivitäten zur Risikovermeidung, Risikominderung und Risikostreuung. Davon betroffen sind sowohl produktionstechnische aber auch andere betriebliche Anpassungen. • Eine Begleitung bei diesem Prozess durch entsprechende Maßnahmen des Wissenstransfers oder der Beratung ist dabei förderlich. Diese sollten auch die Synergien zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung, Ressourcenschutz und Artenvielfalt herausstellen. • Es besteht bereits ein hoher Abdeckungsgrad hinsichtlich Absicherung gegen einzelne Ertragsrisiken, welche aber ausgebaut werden sollten. Für eine Reihe von Witterungsrisiken und insbesondere für Kulturen mit höherem Schädigungspotenzial sind privatwirtschaftliche Versicherungsangebote bislang nur unzureichend am Markt etabliert. • Anpassung könnte in Form der breiten Aufstellung des Betriebes, sowie durch entsprechende Wahl von Sorten oder Rassen erfolgen. Breit aufgestellte Betriebe mit mehreren Betriebszweigen, weisen nämlich sowohl in Bezug auf Preisschwankungen als auch wetterbedingte Ertragsrisiken eine höhere Krisenfestigkeit auf, da sie über eine erhöhte Risikostreuung verfügen. • Es besteht außerdem der Bedarf des Ausbaus der Nutzung der verfügbaren Instrumente zur Absicherung gegenüber Produktions- und insbesondere Marktpreisrisiken auf einzelbetrieblicher Ebene. Die Akzeptanz bzw. Marktdurchdringung von Versicherungslösungen sind unterschiedlich. Hier besteht ein Bedarf, die stärkere Nutzung und Weitentwicklung von solchen Lösungen von Verwaltungsseite zu unterstützen durch die Flankierung entsprechender privatwirtschaftlicher Aktivitäten oder durch Fortbildungsangebote von Bediensteten der Landwirtschaftsverwaltung zu diesem Themenkreis. Zielzustand: • Verminderte Risiken durch Anpassung und Vorbereitung auf Extremwetterereignisse. • Betriebe sind über die zunehmende Bedeutung der Risikobewertung und des einzelbetrieblichen Risikomanagements in der Land- und Forstwirtschaft informiert, um das Spektrum geeigneter Instrumente zur Risikoabsicherung auszubauen und die Resilienz im Hinblick auf Produktions- und Marktrisiken zu stärken. • Flächendeckendes Bildungs- und Beratungsangebot und adäquate Nutzung von Strategien für ein effizientes Risikomanagement. B.1 - Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der Markt- und Zukunftsorientierung der Unternehmen DE 57 DE Bedarfshintergrund: • Je nach Sektor und Region ist die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterschiedlich ausgeprägt. • Die Möglichkeiten zur Steigerung und Stabilisierung von Produktionswert und damit Wertschöpfung über eine stärkere Qualitätsorientierung sind zu stärken. • Die Möglichkeiten zur Steigerung von Wertschöpfung und Arbeitsproduktivität durch Einsparung von Vorleistungen und Arbeitseinsatz sind über Investitionen in Technologien und Digitalisierung möglich. • Digitale Transformationsprozesse werden weiter an Bedeutung gewinnen und zu veränderten Beschäftigungsperspektiven und -verhältnissen führen, deren Auswirkungen Frauen und Männer als Beschäftigte unterschiedlich betreffen können. • Investitionskosten steigen zusätzlich für Unternehmen in schwierigen topografischen Lagen und mit der Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen (u.a. Umwelt-, Tier- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz des Personals) wie auch zur Vorbeugung gegenüber negativen Auswirkungen des Klimas. • Zur Erhaltung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen bedarf es neben Investitionen in physisches Kapital auch der Unterstützung des Managements durch betriebswirtschaftliche Analysen, Sensibilisierung für gesellschaftliche Anforderungen und eine frühzeitige Ausrichtung auf Erfolg versprechende Zukunftsthemen. • Gleichzeitig besteht weiter Bedarf an Fremdkapital, um Zukunftsinvestitionen – insbesondere solche, die ein nachhaltiges, umweltverträgliches und tiergerechtes Wirtschaften ermöglichen – zu tätigen. • Daher bedarf es einer Unterstützung investitionswilliger landwirtschaftlicher Unternehmen bei der Finanzierung. • Hohe Pachtanteile, der Einsatz von externen Arbeitskräften und insbesondere hohe Fremdkapitalanteile erhöhen das Risikopotenzial aus Sicht von Kreditgebern des freien Marktes. Zielzustand: • Nachhaltige, innovative, marktorientierte, wettbewerbsfähige, und damit betriebswirtschaftlich stabile landwirtschaftliche Unternehmen. B.2 - Stärkung von Innovationskraft, Lösungskompetenz, Innovations- und Kooperationsbereitschaft DE 58 DE Bedarfshintergrund: • Gründe für mangelnde Innovationsbereitschaft können – abgesehen von unsicheren politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen– in unzureichender oder fehlender Transformation von Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung liegen. Hier sollten die Potenziale der landwirtschaftlichen Forschung besser genutzt und der Transfer von Wissen und Können und damit die Innovationsbereitschaft der Unternehmen stärker gefördert werden. • Gemeinschaftliche Investitionen hängen von der Kooperationsbereitschaft der einzelnen Unternehmen ab. • Gemeinsame Kommunikations-, und Arbeitsplattformen, Kooperationen und Netzwerke der landwirtschaftlichen Praxis, der Wissenschaft, Beratung, sowie der NGOs und Gleichstellungsinteressenvertretungen u.a. sollen Anreize für die Entwicklung von innovativen Lösungen für „praktische Probleme" in der Landwirtschaft im Rahmen der Zusammenarbeit auch mit ansässigen nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen schaffen. Dazu zählen auch Themen zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Umwelt-, Tier- und Klimaschutzes der Land- und Forstwirtschaft sowie deren Anpassung an den Klimawandel und dem Schutz der Biodiversität sowie deren Auswirkungen auf veränderte Beschäftigungsperspektiven und -verhältnisse für Frauen und Männer. Zielzustand: • Eine hohe Innovations- und Investitionsbereitschaft und der Einsatz neuer Technologien – dazu gehört vor allem die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer an nachhaltigen und an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaft durch Digitalisierung sowie Kenntnissen über deren Auswirkungen auf Beschäftigung/Erwerbstätigkeit. B.3 - Sicherung, Optimierung, Erschließung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes Bedarfshintergrund: • Strukturelle Defizite im ländlichen Raum, die Investitionen sowohl in die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft als auch in die gemeindliche Entwicklung hemmen, resultieren in einigen Regionen immer noch aus der Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden. • Die regional teilweise schlechte wegemäßige Erschließung von Grundstücken beeinträchtigt nicht nur die Nutzung des Eigentums, sondern kann zu Erschwernissen der sinnvollen Bewirtschaftung einzelner Flächen führen. Die neue Richtlinie ländlicher Wegebau legt die Grundlage für eine zukunftsfeste Wegeinfrastruktur. • Zur Entflechtung von Nutzungskonflikten sowie durch eine bessere Erschließung von Flurstücken sind die infrastrukturellen Voraussetzungen für landwirtschaftliche Betriebe unter besonderer Berücksichtigung des Naturhaushaltes und der biologischen Vielfalt zu verbessern. • Dabei können auch Synergien zum Naturschutz realisiert werden, indem dieser in die Verfahren der Boden- und Flurneuordnung einbezogen wird. Zielzustand: • Unklarheiten von Eigentumsverhältnissen an Grund und Boden sind beseitigt und es stehen Flächen zur Aufstockung zur Verfügung. • Flächen sind unter Berücksichtigung der Belange von Klima-, Umwelt- und Naturschutz durch Wege erschlossen. • Geringe Anreize für außerlandwirtschaftliche Investoren in den Bodenmarkt zu investieren. C.1 - Stärkung der Qualitätsproduktion einschließlich Ausbau von Qualitätsregelungen und Zertifizierungen DE 59 DE Bedarfshintergrund: • Steigerung der Sichtbarkeit von Qualität der Angebote sowie Schaffung und Stärkung von Verbrauchervertrauen beispielsweise durch Zertifizierung und Markenbildung, auch im Hinblick auf nachhaltig erzeugte Produkte im Nicht-Nahrungs- oder Futtermittelbereich. • Teilnahme an Qualitätsregelungen insbesondere nach EU-Standards und Unterstützung von Aufbau und Beteiligung an neuen Qualitätsprogrammen zur Erhöhung der Wertschöpfung und u.a. auch für nachhaltig erzeugte Produkte im Nicht-Nahrungs- oder Futtermittelbereich. • Regional gibt es bereits gute Beispiele für erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette und erfolgreiches Regionalmarketing. Das daraus entstandene Knowhow zu Qualitätserzeugung (Qualitätssicherungssysteme, anerkannte Qualitätsregelungen der EU) sollte genutzt und verbreitet werden. • Dies soll erfolgen durch eine stärkere Nutzung der im Rahmen der EU-Qualitätspolitik möglichen Produktkennzeichnungen sowie durch eine Verstetigung und Ausbau von der Erzeugung und Verarbeitung von Biolebensmitteln. Qualitäts- und Vermarktungsprogramme sind insbesondere auch für Produkte zu schaffen, die aus regional erzeugten biogenen Rohstoffen hergestellt sind. Zielzustand: • Eine hohe Wertschöpfung durch Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel im Wege der Produktdifferenzierung und starker neuer und alter Qualitätsprogramme auch durch die Entwicklung und die Kommunikation strategischer Konzepte für nachhaltig produzierte Qualitätsprodukte und -systeme entlang der Wertschöpfungskette bis zu Verbraucherinnen und Verbrauchern. C.2 - Anpassung der Verarbeitung und der Vermarktung an die Anforderungen des Marktes Bedarfshintergrund: • Die Kundenanforderung an Produktqualität, Herstellungsweisen, Tierschutz, Zusatzleistungen wie Regionalität oder ökologischer Anbau setzen qualitätsorientierte Anpassungen im Produktionsprozess und die Erschließung von Innovationspotenzialen durch zielgerichteten Neu- und Ausbau sowie Modernisierungs- und Rationalisierungsinvestitionen voraus (s. spez. Ziel i). • Hierfür müssen veränderte Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher über den Markt entsprechend honoriert werden. Diese Anforderungen des Marktes betreffen direkt die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung. Hierbei nehmen Erzeugerorganisationen eine hervorgehobene Stellung ein. In vielen Sektoren gibt es bereits Erzeugergemeinschaften, die u.a. eine Bündelung von Qualitätserzeugnissen durchführen. • Durch Investitionen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Ressourceneffizienz im Verarbeitungsprozess können sowohl Kostenvorteile als auch positive Umwelt- und Klimawirkungen (Verbesserung der Ökobilanz) erzielt werden. Zielzustand: • Die Erfüllung gesellschaftlicher Anforderungen in der Erzeugung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen über den Markt mit dem Ergebnis einer höheren Wertschöpfung. C.3 - Verkürzung der Wertschöpfungskette (inkl. Direktvermarktung) DE 60 DE Bedarfshintergrund: • Für die Akzeptanz der Landwirtschaft in der Bevölkerung sind u.a. der direkte Kontakt zwischen Landwirtschaft und lokalen (Wirtschafts-)Akteuren sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern förderlich, etwa über die Kommunikation des Wertes landwirtschaftlich erzeugter Produkte, den Aufbau lokaler Märkte und regionaler Wertschöpfungsketten (einschließlich Lebensmittelhandwerk). Dieser kann auch die steigende Nachfrage nach regionalen und / oder nach speziellen Standards hergestellten Produkten decken. • Die Nähe zu Verbrauchermärkten ermöglicht eine höhere Wertschöpfung durch Direktvermarktung und Vermarktung regionaler Produkte. Unterstützend wirken dabei Beratungsangebote und Netzwerke im Bereich der regionalen Vermarktung (s. Querschnittsziel). • Hohe behördliche Vorgaben können zu einer abnehmenden Zahl an kleinen, regionalen Verarbeitungsbetrieben führen, und in der Konsequenz zu längeren Transportwegen. • Für manche Betriebe stellt die eigene Verarbeitung und Vermarktung ihrer Produkte eine Möglichkeit dar, an der Wertschöpfungskette stärker teilzuhaben. • Investitionen werden ihre optimale Wirkung in der Regel in Verbindung mit einer besonderen Beratung entfalten könnten. • Um die Erlöse abzusichern und den Platz in der Wertschöpfungskette zu stärken, kann es für landwirtschaftliche Betriebe sinnvoll sein, einen Anteil der Erzeugnisse über Verträge mit Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung aus der Region zu binden. Zielzustand: • Starke regionale Wertschöpfungsketten mit zusätzlichen Absatzmöglichkeiten für innovative Qualitätserzeugnisse, Erzeugnisse mit regionalem Bezug und / oder nach speziellen Standards hergestellte Produkte. • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, die Erzeugung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhalten oder etablieren. • Eine hohe Wertschätzung der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Landwirtschaft sowie ein besseres Wissen um die Verbrauchererwartungen durch einen engen Austausch der Beteiligten. D.1 - Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft DE 61 DE Bedarfshintergrund: • Der Handlungsbedarf zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft wird sich nach den ansteigend gestaffelten gesetzlichen Einsparvorgaben in den kommenden Jahren weiter erhöhen. • Aktuell hat die Landwirtschaft ca. 8,9 Prozent Anteil an den gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. • Das im Jahr 2021 aktualisierte Klimaschutzgesetz sieht vor, die jährlichen Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 gegenüber 2014 um 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Dies soll durch die im Klimaschutzprogramm 2030 festgelegten Maßnahmen erfolgen. Neueste Berechnungen zeigen aber, dass im Landwirtschaftssektor eine voraussichtliche Minderungslücke im Jahr 2030 besteht. • Um die agrarbedingten Klimabelastungen zu senken, sind v.a. Bewirtschaftungsmethoden und Tierhaltung anzupassen. Zur Senkung der THG-Emissionen sind in erster Linie Emissionen zu mindern, indem Stickstoffbilanzüberschüsse, Methan- und Ammoniakemissionen reduziert werden. Insgesamt sollen die Tierhaltung und die Flächenbewirtschaftung stärker zusammenwachsen. Ein Potenzial liegt insbesondere in der extensiven Bewirtschaftung der Flächen. • Im Besonderen bestehen Verminderungspotenziale bei den Emissionen aus Wirtschaftsdünger bei ihrer Lagerung und Ausbringung. Zielzustand: • Minderung landwirtschaftlicher THG-Emissionen bis zum Jahr 2030 auf 56 Mio. t CO2- Äquivalente, um damit die o.g. europäischen und nationalen Klimaschutzziele in der Landwirtschaft zu erreichen. D.2 - Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung DE 62 DE Bedarfshintergrund: • Auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden werden in großem Umfang THG- Emissionen freigesetzt. Der Anteil beträgt 44 Prozent der Gesamtemissionen der Sektoren Landwirtschaft und LULUCF (nur landwirtschaftlich genutzte Böden, incl. Senke im Mineralbodengrünland) bei einer Bezugsfläche von 7 Prozenz. Ein Großteil (88 Prozent) davon entfällt auf im Sektor LULUCF berichtete CO2-Emissionen. Umgekehrt sind in organischen Böden außerordentlich viel CO2 gebunden und gespeichert. Sie haben ein großes Potential für den Klimaschutz, hierfür ist die Anhebung von Wasserständen und die Wiedervernässung von besonderer Bedeutung. • Die Moorböden mit angehobenem Wasserstand bedürfen einer angepassten Bewirtschaftung, einer anderen Bewirtschaftungsform (z.B. Paludikultur oder Gehölze) oder werden dauerhaft der Bewirtschaftung entzogen. Eine dauerhafte Vernässung trägt zur Emissions-Reduzierung bei, deren Umfang durch die Moortypen und die Mächtigkeit des Moores beeinflusst wird. • Bei Landnutzungsänderungen ist auf eine positive Klimaschutzwirkung zu achten, bei der es nicht zu erheblichen Freisetzungen von THG kommt und dadurch die Netto-Senkenfunktion gefährdet wird. • Auch die Forstwirtschaft kann sich durch die Sicherung oder die Wiederherstellung von Waldmoorböden (Moorschutzkonzepte auf Landesebene) beteiligen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies hängt jedoch von den standortspezifischen Bedingungen, den Baumarten und dem potenziellen Bedarf an bestimmten Grundwasserspiegeln ab. • Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffbindung im Boden durch nachhaltige Humuswirtschaft und angepasste Nutzungssysteme (z.B. Agroforstwirtschaft). • Mineralische Grünlandböden speichern deutlich mehr Kohlenstoff als Böden unter Ackernutzung. Als Beitrag zum Klimaschutz besteht ein Bedarf zur Erhaltung und Entwicklung von Dauergrünland. • Einer qualifizierten Fachberatung, insbesondere bei der Erschließung innovativer Nutzungen (z. B. Paludikultur) und bei der Sicherung der Nachhaltigkeit der erreichten Verbesserungen kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu. • Gemäß EU-LULUCF-Verordnung soll die Netto-Senke im Landnutzungsbereich erhalten bleiben. Allerdings ist nach Expertenprognose die Netto-Senke der Wälder in der Bilanz u.a. wegen eines ungünstigen Altersklassenaufbaus durch Schäden des Waldes im und nach dem 2. Weltkrieg und der Schäden in Folge von Trockenheit, Stürmen und Borkenkäferbefall gefährdet. • Es sind daher wirkungsvolle Maßnahmen erforderlich, um den Sektor als Senke zu sichern und das Ziel der EU-LULUCF-Verordnung einzuhalten. Die Aufteilung zwischen den Sektoren ist nicht festgelegt. Grundsätzlich lässt sich die Senkenfunktion des LULUCF-Bereichs durch eine Ausweitung des Schutzes von Moorböden und die Erhaltung von Dauergrünland stärken. Gemäß dem Entwurf der Bund-Länder-Zielvereinbarung (ressortabgestimmt auf Bundesebene) beträgt das für 2030 angestrebte Minderungsziel für Moorböden 5 Mio. t CO2-Äq./a. • Durch die Verwendung insbesondere von Holz, Paludikultur-Biomasse oder Stroh als Bau- oder Dämmstoff kann Kohlenstoff längere Zeit der Atmosphäre entzogen werden. Zielzustand: • Eine nachhaltige Kohlenstoffbindung in terrestrischen Ökosystemen und eine möglichst langfristige Speicherung von Kohlenstoffvorräten der organischen Böden sowie in Baustoffen und anderen Materialien biogenen Ursprungs. • Ein großer Anteil der Moore ist renaturiert oder wiedervernässt. • Die Netto-Senke im Landnutzungsbereich bleibt erhalten; das Minderungspotenzial der Moorböden von 5 Mio. t CO2-Äq./a wird verwirklicht. D.3 - Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel DE 63 DE Bedarfshintergrund: • Neben dem Klimaschutz ist die Anpassung an den Klimawandel eine der wesentlichen Herausforderungen der Land- und Forstwirtschaft (siehe D.8). Die Klimaveränderungen führen bereits zu erheblichen und dauerhaften Schäden (bspw. Dürre, Waldbrände). Wegen der boden- und witterungsabhängigen landwirtschaftlichen Produktion sind landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Betriebe von den Auswirkungen durch klimawandelbedingte Extremwetterereignisse besonders betroffen. Änderungen in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion, bei Anbaukulturen, Düngung, Fruchtfolge, Pflanzenschutz usw. sind zur Vermeidung oder Minderung weiterer Schäden durch den Klimawandel dringend erforderlich. • Insbesondere durch die Bindung an Boden- und Niederschlagsverhältnisse ist die Land- und Forstwirtschaft besonders anfällig gegenüber klimawandelbedingt extremer ausgeprägten Trocken- bzw. Dürrephasen oder Überschwemmungen sowie gegenüber Spätfrost wegen eines klimawandelbedingt früher einsetzenden Vegetationsbeginns. • Trockenheit kann zu erheblichen Schäden in der Landschaft und in Gewässern insbesondere durch das Absinken der Grundwasserstände, durch Niedrigwasser in und Trockenfallen von Oberflächengewässern sowie durch deren Erwärmung führen. Bewässerung kann die Folgeeffekte der Trockenheit nochmals verstärken. Zielzustand: • Hohe Anpassungsfähigkeit und Resilienz der Land- und Forstwirtschaft. D.4 - Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger Bedarfshintergrund: • Der Ausbau Erneuerbarer Energien stellt ein Kernelement zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels dar. Dabei stellt Biomasse ca. die Hälfte der erneuerbaren Energien und nimmt unter den verfügbaren Technologien zur Bereitstellung von erneuerbaren Energien die bedeutende Rolle ein. • Zudem kann der Anbau von Energiepflanzen einen positiven Energie- und Klimabeitrag leisten, wenn er nachhaltig eingebettet ist und Flächen- und Nutzungskonkurrenzen berücksichtigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Anbaubiomasse sowohl im Food- als auch im Non- Food-Sektor eingesetzt wird und bei Feldkulturen die Hauptprodukte im Schwerpunkt für Ernährungszwecke, die Nebenproduktströme eher stofflich und energetisch genutzt werden. • Die Nutzung regionaler und regenerativer Energieträger trägt zum Auf- bzw. Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten sowie der Entwicklung ländlicher Räume bei. Zudem trägt die energetische Nutzung von Biomasse zur Energiesicherheit bzw. zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. • Aufgrund einer zunehmenden Flächennutzungskonkurrenz und der fortschreitenden Verringerung landwirtschaftlicher Nutzflächen sollte die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dach- und baulichen Brachflächen und weiterhin nicht-landwirtschaftlich nutzbaren Flächen fokussiert werden. Zielzustand: • Erneuerbare Energieträger wie z.B. Windenergie und Photovoltaik werden verstärkt genutzt. D.5 - Steigerung der Energieeffizienz der Landbewirtschaftung, von Gebäuden, Anlagen und Technologien DE 64 DE Bedarfshintergrund: • Um die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen, ist es unerlässlich, die Energieeffizienz in der Landwirtschaft samt der vor- und nachgelagerten Bereiche zu verbessern. • Ansatzpunkte für die Effizienzsteigerung sind Maschinen und Geräte, Produktionserfahren, - stätten und -wege: Die gesamte Produktionskette vom Feld bis zum Endverbraucher ist energieeffizient und ressourcenschonend auszurichten und potenzielle Einsparmöglichkeiten bei Strom- und Wärmeerzeugung sowie -nutzung auszuschöpfen. • Zudem sind Transportwege zu optimieren, indem regionale Wertschöpfungsketten aufgebaut und lokale Märkte erschlossen, aber auch Nutzflächen samt Zuwegung angepasst werden. Die so eingesparten Emissionen und Energiekosten können die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und transport- und produktionsbedingte Umweltbelastungen vermindern. • Durch eine erhöhte Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Nahrungsmittelsektor und einen effizienten Mitteleinsatz (u.a. Dünger, Pflanzenschutzmittel) wird sowohl die Rentabilität in der Wertschöpfungskette erhöht als auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Dies betrifft vor allem große, energieintensive Anlagen und Arbeitsverfahren. Daneben sind auch Neuinvestitionen in den neuesten Stand der Technik und in standortangepasste Bewirtschaftungstechnik erforderlich. Diese Modernisierungen sind zumeist mit hohen Investitionskosten verbunden. Zielzustand: • Steigerung der energetischen Effizienz sowie von Energieeinsparmaßnahmen. Dabei müssen fossile Energieträger eingespart und verfahrens- bzw. verkehrsbedingte THG-Emissionen reduziert werden. D.6 - Nachhaltige stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe DE 65 DE Bedarfshintergrund: • Die Land- und Forstwirtschaft sind die einzigen Branchen, bei denen im Rahmen der Produktion nicht nur CO2 freigesetzt, sondern auch gebunden wird. Sie können damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. • Durch die nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen für die Herstellung von biobasierten Produkten und Materialien wird ein erhebliches Einsparpotential gegenüber Erzeugnissen mit energiebedingt oder prozessbedingt erhöhten CO2-Emissionen eröffnet. Dieser Einspareffekt variiert je nach Erzeugnis, Biomasseanteil, Lebensdauer des Produkts und damit der Kohlenstoff-Bindung sowie nach dem Energieaufwand für die Herstellung. Durch Kaskadennutzung und energiearme Produktionsprozesse ist aber ein deutlicher Einsparungssaldo zu erreichen. • Aufgrund bestehender Flächen- und Nutzungskonkurrenzen bei Anbaubiomasse landwirtschaftlichen Erzeugnissen (siehe D.4) ist ein möglichst hoher Anteil an Rest- und Abfallstoffen bei der energetischen Nutzung anzustreben. Dabei muss beachtet werden, dass noch ausreichend Reststoffe in den landwirtschaftlichen Systemen verbleiben, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten, die auf Zufuhr organischen Materials angewiesen ist. • Die energetische Holzverwendung kann fossile Energieträger im gewissem Maße ersetzen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wo dies möglich und sinnvoll ist, sollten Holzrohstoffe im Sinne der Kaskadennutzung zuerst stofflich und erst am Ende mehrerer Nutzungskaskaden energetisch verwendet werden. Bereits heute wird der überwiegende Anteil der energetisch genutzten Holzrohstoffe aus Rohstoffquellen außerhalb des Waldes bezogen (z.B. Rest- und Altholz). • Zum Schutz der natürlichen Ressourcen und auch als Klimaschutzbeitrag sollten nicht vermeidbare und nicht bereits in anderen Sektoren nachhaltig genutzte Abfall- und Reststoffe verstärkt stofflich und energetisch verwertet werden. Dies gilt insbesondere für anfallende Gülle und andere Wirtschaftsdünger, die stärker als Einsatzstoff in Biogasanlagen genutzt werden können, sofern dadurch keine Ausweitung von Anbaubiomasse erfolgt. • Im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung insbesondere auf nassen Moorstandorten (Paludikultur) sowie im Zusammenhang mit der Pflege von Schutzgebieten und Grünanlagen fällt organisches Material an, das für die stoffliche Nutzung (z.B. Wolle, Stroh oder andere Pflanzenfasern als Dämmstoff), die Energieerzeugung oder für die Kompostierung geeignet sein kann. Zielzustand: • Effiziente Biomassenutzung mit einhergehender Entlastung des Flächenbedarfs durch eine möglichst effiziente Verwertung biologischer Reststoffe (u.a. durch verstärkte Kaskadennutzung). Flächennutzungskonkurrenzen und Humusbilanzen in Böden sind zu beachten. • Reststoffe und Abfälle machen bei der genutzten Biomasse einen wichtigen Anteil am Rohstoffeinsatz aus. Dabei soll die Erzeugung von Bioenergie künftig stärker auf Abfall- und Reststoffen basieren. D.7 - Hochwasserschutz, Küstenschutz und Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts DE 66 DE Bedarfshintergrund: • Die extremen Hochwasserereignisse an den Flüssen in den Jahren 1993, 1995, 1999, 2002, 2005, 2013 und 2021 zeigen den erheblichen und steigenden Handlungsbedarf, vor Überschwemmungen mit ihren schädlichen Auswirkungen zu schützen. Bund und Länder haben daher in der Folge u.a. ein Nationales Hochwasserschutzprogramm ins Leben gerufen. Ein zurzeit in Aufstellung befindlicher länderübergreifender Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz soll die Regelungen der Wasserwirtschaft und der Raumordnung der Länder zum Hochwasserschutz ergänzen. • Die globale Klimaveränderung wird zu einem Anstieg des Meeresspiegels und einer erhöhten Gefährdung durch Starkregenereignisse, Überschwemmungen und Flutkatastrophen führen. Die Anforderungen an den Küsten- sowie Binnenhochwasserschutz als Sicherheitsfaktor für Mensch und Sachwerte in den überflutungsgefährdeten Gebieten werden insofern zunehmen. • Ein wichtiger Ansatzpunkt zur Minderung der Auswirkungen witterungsbedingter Extremereignisse (Niedrigwasserperioden, Starkregen, Hochwasser) ist die Wiederherstellung des Wasseraufnahmevermögens der Böden und die Erhöhung des Rückhaltevermögens des Einzugsgebiets einschließlich der Wasserspeicherkapazitäten von Moorstandorten und ein entsprechend angepasstes Staumanagement. Auch hilft die Renaturierung von Gewässern, die Auswirkungen von Hochwasser vorübergehend abzumildern. • Steigt der Meeresspiegel an, erhöhen sich die Anforderungen an Deiche gegen Seegangsbelastung. • Durch Moorsackung droht Verlust von Landwirtschafts- und Siedlungsfläche in den Küstenregionen an Nord- und Ostsee. Verstärkt wird dies durch die in diesen Regionen weit verbreiteten entwässerten Moore, die durch Torfschwund permanente Höhenverluste aufweisen und daher bereits heute teilweise unter dem Meeresspiegel liegen. Zielzustand: • Starkregen, Flutkatastrophen und extreme Trockenheit und Niedrigwasser haben durch einen intakten Landschaftswasserhaushalt nur geringe Auswirkungen auf Menschen und Sachwerte. D.8 - Erhalt und Wiederherstellung stabiler standortangepasster Wälder Bedarfshintergrund: • Der Wald hat vielfältige Funktionen, die auch für die Erreichung der Ziele im Umweltschutz und zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen besonders relevant sind. Der Waldumbau hin zu vielfältigen, resilienten Wäldern, mit einem überwiegenden Anteil heimischer Baumarten ist deshalb Gegenstand der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel und der Nationalen Bioökonomiestrategie sowie der Waldstrategie. • Wälder werden durch den Klimawandel, aber auch durch die weiterhin hohen Einträge von Luftverunreinigungen belastet. Die Risiken durch Extremwetter nehmen zu. Durch Extremereignisse wie Sturm, Hitze, Trockenheit und Überschwemmungen betroffene und geschwächte Wälder werden zunehmend von Schaderregern wie Insekten und Pilzen befallen. Dies führt zunehmend zum frühzeitigen Absterben von einzelnen Bäumen bis hin zu ganzen Beständen, zu einer Entmischung struktur- und artenreicher Waldbestände und zur Abnahme von Populationsdichten der an bestimmte Baumarten und Strukturen gebundenen Organismen. • Auch bedarf es der Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bzw. deren Zusammenschlüssen bei physischen Vorsorgemaßnahmen mit Gemeinwohlinteresse im Zusammenhang mit dem Schutz des Waldes. Zielzustand: • Das Ziel sind bundesweite stabile, resiliente und standortgerechte, multifunktionale Wälder, die auch den Erfordernissen einer nachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaftung entsprechen. E.1 - Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere DE 67 DE Bedarfshintergrund: • Vor allem Stoffeinträge durch Stickstoff- und Phosphordüngung und die damit einhergehende Gewässereutrophierung und daneben auch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sind sowohl in Grund- als auch in Oberflächengewässern mit für das bisher weitgehende Verfehlen der Ziele der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) verantwortlich, d.h. es besteht kein guter chemischer und biologischer Zustand. Das Ziel wurde 2015 an 92 Prozent Oberflächengewässer (93 Prozent der Fließgewässer und 74 Prozent der Seen) nicht erreicht. Es gibt keine signifikante Entlastungstendenz. • Um die Ziele der WRRL und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) zu erreichen, ist es notwendig, sowohl die Phosphor- und Stickstoffeinträge in die Seen und Fließgewässer zu minimieren, als auch die Gewässerverschmutzung durch Pestizideinträge zu verringern. Auch ist die Eutrophierung der Übergangs- und Küstengewässer zu reduzieren, die auch durch hohe Nährstoffeinträge der einmündenden Flüsse bedingt sind. • Die Europäische Kommission setzt in ihrer Farm-to-Fork-Strategie das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 Prozent zu verringern und den Einsatz von Düngemitteln um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Ebenfalls soll bis 2030 der Einsatz von und das Risiko durch chemische Pestizide insgesamt um 50 Prozent und den Einsatz von Pestiziden mit höherem Risiko 13 um 50 Prozent verringert werden. • Es ist notwendig, durch Renaturierung weiterer Gewässerabschnitte entsprechende Lebensräume für die gewässertypspezifischen Arten zu entwickeln. Dazu zählt neben der Gewässerlaufverlängerung auch die ausreichende Beschattung der Gewässer durch standortgerechte Ufergehölze, sowie die Verbesserung der Durchgängigkeit. Weiterhin müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen vorgenommen werden. Besonders in den Übergangs- und Küstengewässern ist zudem die Resilienz dieser Lebensräume zu stärken. Zielzustand: • Ökologische, strukturelle und stoffliche Belastungen der Oberflächengewässer und Meere entsprechen den Zielen der WRRL, MSRL und EU-Nitrat-Richtlinie sowie des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im überwiegend landwirtschaftlichen Bereich. • Zielwerte für Nährstoffeinträge über Flüsse (Stickstoff und Phosphor) am Übergabepunkt limnisch-marin nach WHG für die • - Nordsee: 2,8 mg/l N und 0,1-0.3 mg/l P • - Ostsee: 2,6 mg/l N und 0,1-0,15 mg/l P. • Reduktionsziele für Nährstoffeinträge (über Flüsse und Luft) in die Ostsee nach der Helsinki- Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM): 10.087 t/a Gesamtstickstoff und 186 t/a Gesamtphosphor. E.2 - Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper DE 68 DE Bedarfshintergrund: • Knapp 35 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland verfehlen den „guten chemischen Zustand“. Rund 27 Prozent der Messwerte von unter landwirtschaftlichen Flächen gelegenen Messstellen liegen über dem Nitrat-Grenzwert. Rund 3 Prozent der Grundwasserkörper verfehlen die Bewirtschaftungsziele wegen zu hoher Pflanzenschutzmittel-Konzentrationen. • Ursache für den unbefriedigenden Zustand sind stoffliche Einträge wie Stickstoff oder Pflanzenschutzmittel, die u.a. von der landwirtschaftlichen Flächennutzung ausgehen. Hierbei bestehen unterschiedliche regionale Belastungsschwerpunkte bzw. Risiken wie z.B. hoher Viehbesatz, hoher Düngereinsatz etc. • Die Verringerung der Einträge bei bestehender Grundwasserverunreinigung und die Vorbeugung von weiterer Grundwasserverunreinigung durch Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe muss gewährleistet werden. Insbesondere gilt es, die Stickstoffeffizienz durch optimierte Anwendung von Wirtschafts- und Mineraldüngern zu erhöhen und dadurch den Stickstoffeinsatz insgesamt zu reduzieren. • Die Europäische Kommission setzt in ihrer Farm-to-Fork-Strategie das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 Prozent zu verringern und den Einsatz von Düngemitteln um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Ebenfalls soll bis 2030 der Einsatz von und das Risiko durch chemische Pestizide insgesamt um 50 Prozent und den Einsatz von Pestiziden mit höherem Risiko 13 um 50 Prozent verringert werden. • Mit der Gewässerschutzberatung wird die grundwasserverträgliche Bewirtschaftung unterstützt. Einer qualifizierten Fachberatung, insbesondere bei der Sicherung der Nachhaltigkeit der erreichten Verbesserungen kommt eine grundlegende Bedeutung zu. • Als ergänzende Maßnahmen sollen landwirtschaftliche Beratungen, sowie Informations- und Bildungsangebote in Bezug auf Gewässerschutz sowie ressourcen- und umweltschonender nachhaltiger Landbewirtschaftung geschaffen werden. Zielzustand: • Einhaltung der Ziele der WRRL, EU-Nitrat-RL, EU-Grundwasserrichtlinie und EU-Trinkwasser- RL im landwirtschaftlichen Bereich (insbesondere eine Nitratbelastung von maximal 50mg/l und eine Pestizidbelastung von max. 0,1 µg/l (einzeln) und 0,5µg/l (insgesamt)) sowie der gute mengenmäßige Zustand. • Einhaltung des Maximalwertes der in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegten 70 kg N / Hektar LNF/ Jahr Stickstoffüberschuss bis 2030. E.3 - Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme DE 69 DE Bedarfshintergrund: • Verschlechterung der Ökosystemleistungen des Bodens durch Flächenneuinanspruchnahme, Versiegelung, Erosion und Verdichtung, nicht standortgerechte Bodenbewirtschaftung sowie erhöhte Stoffeinträge mit negativen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen ist festzustellen. • Regionale, standort- und managementabhängige Gefährdung durch Erosion, wodurch Handlungsbedarf auf erosionsgefährdeten Standorten erforderlich ist. Dies trifft ebenfalls für Bodenverdichtung zu. • Gefährdung der Archivfunktion des Bodens (Bodendenkmäler) beispielsweise durch Erosion und Verdichtung. • Zunehmende Flächenversiegelung und weiterhin hohe Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Verkehr und Energieinfrastruktur führen zum weitgehenden Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Es besteht dringender Bedarf, diese Flächenumwandlung zu reduzieren (aktuell 58 ha pro Tag), um das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen, die Flächeninanspruchnahme auf 30 ha minus x pro Tag bis 2030 zu senken. Zum Schutz organischer Böden gilt es, die Wasserstände anzuheben und ein angepasstes Wassermanagement zu implementieren (s. spez. Ziel D). Zielzustand: • Die Funktionen des Bodens als natürliche Ressource und Archivfunktion für die Kultur- und Umweltgeschichte sind nachhaltig gesichert. • Gesicherte Reduktion der Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen auf unter 30 ha pro Tag bis 2030 und deutliche Reduzierung des Verlusts landwirtschaftlicher Nutzflächen. Im Jahr 2050 wird ein Netto-Null-Flächenverbrauch realisiert. • Landwirtschaftliche Betriebe verfolgen standortangepasst Humuswaufbau und -erhalt, mit dem Ziel die Bodenqualität zu sichern. • Wiedervernässung und angepasste Nutzung organischer Böden sind etabliert. E.4 - Reduktion der Luftschadstoffe, insbes. Ammoniak Bedarfshintergrund: 1. Gemäß der EU-Richtlinie zu nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen (EU-NEC-RL) muss Deutschland insbesondere seine Emissionen von Ammoniak aus der Landwirtschaft bis 2030 deutlich verringern. 2. Im Rahmen der Tierproduktion und der Landwirtschaft entstehen Emissionen, die in die Umwelt gelangen. Sowohl die Nutztierhaltung als auch die Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger führt zu Ammoniakemissionen und Feinstaub. In diesen Bereichen besteht Reduktionsbedarf. Beide Stoffe können zu gesundheitsschädlichen Belastungen und Geruchsbelästigungen in der näheren Umgebung des Stallgebäudes führen. Darüber hinaus sind Ammoniakemissionen eine Hauptquelle für die weiträumige Entstehung von gesundheitsschädlichem sekundärem Feinstaub in der Luft. 3. Außerdem kann der Eintrag von Stickstoffverbindungen (insbesondere Ammoniak/Ammonium) aus der Luft regional / kontinental zu einer Eutrophierung oder Versauerung von Waldböden und sonstigen (semi-) natürlichen Ökosystemen führen. 4. Ammoniakemissionen können teilweise auch klimarelevant sein (sekundäres Klimagas). Zielzustand: 1. Mit den im nationalen Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland spezifizierten landwirtschaftlichen Maßnahmen wird die Ammoniak-Emissionsminderungsverpflichtung der EU-NEC-Richtlinie erreicht werden (Reduktion um 29 Prozent im Zeitraum 2005 bis 2030). 2. Emissionsarme Tierproduktion und emissionsarmes effizientes Wirtschaftsdüngermanagement. E.5 - Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt DE 70 DE Bedarfshintergrund: • Eine besondere Herausforderung stellt vor dem Hintergrund des Klimawandels sich verstärkender Zielkonflikte zwischen ökologischen (mengenmäßiger Zustand Grundwasserkörper, gesicherter Niedrigwasserabfluss, wasserabhängige Habitate) und ökonomischen Ansprüchen (z.B. Bewässerung) die Sicherung eines nachhaltigen Landschaftswasserhaushaltes dar. Hierbei sind zukünftig weitere regionale Wasserknappheiten zu erwarten. • Dabei ist in manchen Regionen der natürliche Gewässerkörper infolge anthropogener Eingriffe (z.B. Tiefbrunnen oder Bergbau) gestört. Dies kann die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände von Lebensraumtypen beeinträchtigen. • Zur Erhöhung der effizienten Wassernutzung bedarf es angepasster Technologien, Bewirtschaftungsformen und Nutzung von Innovationen auch unter dem Aspekt der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zielzustand: • Die an den Klimawandel angepasste Bewässerung, sowie die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Produktion und Bewirtschaftung ist so beschaffen, dass der Boden- und Landschaftswasserhaushalt nicht gravierend negativ beeinflusst wird. • Nutzung der Gewässer (Wasserentnahme, Bewirtschaftung) ist an den Standort angepasst. • Als Vorsorge für Wassermangel sollte die Wasserspeicherkapazität in Böden und Landschaft durch gezieltes Wassermanagement betrieben werden, z.B. durch Anreicherung organsicher Bodensubstanz als Speichermedium für Wasser. • Der Landschaftswasserhaushalt ist auf Trockenphasen vorbereitet und ausreichend für globale Klimaveränderungen dimensioniert. E.6 - Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von Eiweißpflanzen Bedarfshintergrund: • Eine Steigerung des Leguminosenanbaus erweitert das Fruchtartenspektrum und lockert enge Fruchtfolgen auf. So wird das Auftreten von Schadorganismen reduziert und die Wirksamkeit der Unkrautbekämpfung verbessert. Weiter gestellte Fruchtfolgen tragen zum integrierten Pflanzenschutz und zur Reduzierung des Risikos von Resistenzbildungen gegen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bei. • Ein verstärkter Anbau von Leguminosen leistet außerdem einen Beitrag zur Vielfalt der Agrarökosysteme und hat einen positiven Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit. • Durch Einsparung von mineralischen Stickstoffdüngemitteln kann der verstärkte Anbau dazu beitragen, die CO2-Emissionen, die bei der Herstellung dieser Düngemittel entstehen, als auch N2O-Emissionen aus Böden durch verminderte Ausbringungsmengen zu verringern, soweit die verdrängten Ackerkulturen nicht an anderen Orten an Stelle von vorteilhafteren Kulturen angebaut werden (leakage-Effekt). Zielzustand: • Eine erhöhte Eiweißversorgung aus heimischer Produktion und eine Verfügbarkeit von nichtgentechnisch veränderten Leguminosen/Hülsenfrüchten ist gegeben. • Fruchtbarkeit von Ackerflächen ist durch Leguminosenanbau verbessert. E.7 - Reduktion von Mikroplastik in Böden und Gewässern DE 71 DE Bedarfshintergrund: • Mikroplastik, das aus unterschiedlichen Quellen eingetragen wird, kann die Bodenökologie beeinträchtigen, von Organismen aufgenommen werden und den Weg in naheliegende Gewässer finden. • Als potentielle Eintragswege für Mikroplastik in Agrarböden werden vor allem die Ausbringung von Klärschlamm und Komposten sowie – in geringem Umfang- der Foliengebrauch bei der Konservierung von Futtergräsern und im Gemüse- und Obstanbau angesehen. • Es gilt den (mikro)plastikfreien Landbau weiterzuentwickeln. • Es besteht der Bedarf bezüglich verstärkter Datenerhebungen, Untersuchungsmethodik und der Analyse von Risiken und Auswirkungen von Mikroplastik auf Umwelt und Gesundheit (s. spez. Ziel i). • Reduktion von Plastikabfällen in der Umwelt generell. Zielzustand: • Einträge von Mikroplastik in Boden oder Wasser sind maßgeblich verringert. F.1 - Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten DE 72 DE Bedarfshintergrund: • Trotz des Schutzstatus eines gewichtigen Anteils der Fläche Deutschlands sind Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten vielfach nicht in ihrem Bestand gesichert, woraus sich ein besonderer Handlungsbedarf in Schutzgebieten ergibt. • Schutzgebiete sind für den Erhalt und die Entwicklung von Arten und Lebensgemeinschaften mit gebietsspezifischen Schutzzielen und Managementplänen bzw. Pflege- und Entwicklungsplänen zu versehen. • Das EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst in Deutschland rund 15 Prozent der Landesfläche und hat einen hohen Stellenwert in Europa und in Deutschland. Zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen ist die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Natura-2000 Schutzgüter (Arten und natürliche Lebensräume), insbesondere die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen, wie beispielsweise Grünlandtypen in schlechtem Erhaltungszustand, entscheidend. • Im bundesweiten Biotopverbund sind die Schutzgebiete nach BNatSchG als Kern- und Verbindungsflächen des Biotopverbundes weiterzuentwickeln. • Eine wichtige Unterstützung für das Gebietsmanagement und erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen ist die Präsenz vor Ort (z. B. Schutzgebietsbetreuung, Natura 2000-Stationen sowie die Einbeziehung und Vernetzung lokaler und regionaler Akteure). • Die Würdigung von Naturattraktionen und die gesellschaftliche Sensibilisierung für ihre Gefährdungsursachen kann in Schutzgebieten in besonderer Weise erfolgen. Dabei spielt die Besucherlenkung eine wichtige Rolle. • Schutzgebiete, vor allem Biosphärenreservate und Naturparke, sind als Modellgebiete für nachhaltige und naturschutzorientierte Nutzung in Kooperation mit den Landnutzern weiterzuentwickeln. • Die Sicherung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gefährdeter Arten und Lebensräume sowie den spezifischen Artenschutz- und Biotopgestaltungsmaßnahmen sind von besonderer Bedeutung. Zudem sind auch Investitionen und laufende Kosten zur Anschaffung, Errichtung, Installation und Unterhaltung von Technik und Ausstattung erforderlich. • Land- und Forstwirtschaft in Schutzgebieten sind – je nach Schutzgebietskategorie bzw. Zonierung in unterschiedlichem Maße – von Bewirtschaftungsauflagen betroffen. Der Ausgleich betrieblicher Einschränkungen erhöht die Akzeptanz von Auflagen und damit letztlich auch der Schutzgebiete insgesamt. Zielzustand: • Umsetzung naturschutzrechtlicher Erfordernisse für Lebensraumtypen und Arten in den Natura- 2000-Gebieten, Erhaltung und Wiederherstellung aller schutzwürdigen Lebensräume und Arten durch angepasste Nutzungen bzw. geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, wie diese im Prioritären Aktionsrahmen (PAF) für Natura 2000 dargestellt sind. F.2 - Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten DE 73 DE Bedarfshintergrund: 1. Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, ihre genetische Vielfalt und die Vielfalt der Lebensräume sichern zahlreiche Ökosystemleistungen der Natur. Ein Verlust an Artenvielfalt und Lebensraumqualität führt zu einer verringerten Leistungsfähigkeit der Ökosysteme. Der Ausbau der Grünen Infrastruktur ist als Voraussetzung für die Bereitstellung von Ökosystemleistungen anzusehen und zu fördern. 2. Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten ist dem erhöhten Nutzungsdruck außerhalb von Schutzgebieten und den damit verbundenen Beeinträchtigungen so weit entgegenzuwirken, dass die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme und des Biotopverbundes – auch zur Vernetzung der Schutzgebiete – wiederhergestellt und auf Dauer aufrechterhalten werden können. 3. Die Schutzgüter der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie (Lebensraumtypen und Arten) müssen auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete so genutzt bzw. gemanagt werden, dass insgesamt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten bzw. wiederhergestellt wird (gemäß Prioritärem Aktionsrahmen (PAF)). In direkter Benachbarung zu Schutzgebieten unterstützen Pufferflächen die Abschirmung schutzwürdiger Lebensräume gegen Stoffeinträge. Bei Wiedervernässung von Feuchtgebieten kann es erforderlich werden, Wassereinzugsgebiete außerhalb von Schutzgebieten in Maßnahmenkonzepte einzubeziehen. 4. -Zur Sicherung und Verbesserung der Artenvielfalt wird ein Biotopverbundnetz aufgebaut, bei dem der Verbund der Auen- und Gewässerbiotope mitberücksichtigt wird. Ergänzend zum System der Schutzgebietsflächen werden auch in intensiv genutzten Landschaften und Landschaftsteilen eine Mindestausstattung an Lebensräumen, Trittsteinbiotopen und Verbindungskorridoren gewährleistet. 5. Die Etablierung des Biotopverbundes (§ 20 BNatSchG) erfordert eine zielgenaue räumliche Steuerung der Maßnahmen. Für eine naturschutzfachlich fundierte Verortung der Agrarumwelt- und Naturschutzmaßnahmen sollte insbesondere auf die kommunale Landschaftsplanung, andere naturschutzfachliche Planungen oder einzelbetriebliche Naturschutzpläne zurückgegriffen werden (inkl. Investitionen für Biotopgestaltung und laufenden Kosten). 6. Land- und Forstwirtschaft sind auch außerhalb von Schutzgebieten von Bewirtschaftungsauflagen betroffen. Der Ausgleich betrieblicher Einschränkungen erhöht die Akzeptanz von Auflagen und damit letztlich auch der Schutzgebiete insgesamt. 7. Ein Mosaik an verschiedenen ausgestalteten Landnutzungen auf Acker- und Grünlandflächen, Obstgärten, Wäldern, Hecken, Gebüsche und Bäume der Feldraine ist zentral für die Artenvielfalt. Dabei tragen Grünlandflächen, insbesondere bei extensiver Bewirtschaftung, einen wichtigen Teil zu artenreichen Pflanzengesellschaften bei. 8. Die Europäische Kommission setzt in ihrer Biodiversitätsstrategie das Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wieder mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt wie Brachen und Hecken zu gestalten. 9. Arten und Lebensräume außerhalb von Schutzgebieten sind zu fördern, um vielfältige Landschaften mit einem hohen Naturschutz- und Erholungswert zu erhalten und durch angepasste landwirtschaftliche, insbesondere naturschutzgerecht ausgestaltete Nutzung zu bewirtschaften sowie in der gesamten bewirtschafteten Fläche mehr Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in der Feldflur zu schaffen. 10. Die Erhaltung und Pflege historischer Kulturlandschaften, traditioneller Bewirtschaftungsformen, Nutzungsmuster und charakteristischer naturnaher Strukturelemente sichern diese als wichtige Merkmale landschaftlicher Eigenart und Vielfalt und fördern die Identifikation der Landnutzer und Erholungsuchenden mit der Landschaft. 11. Der Klimawandel wird auch zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung naturnaher Ökosysteme führen. Naturnahe Ökosysteme passen sich i.d.R. an die Auswirkungen des Klimawandels an. Aus der Anpassungsstrategie sind steuernde und flankierende Maßnahmen abzuleiten, um die knapper werdenden Ressourcen (Wasser, Fläche, Boden) auch zukünftig effizient sowie ohne gesellschaftliche Nutzungskonflikte und umweltgerecht nutzen zu können. Zielzustand: DE1. Artenreiche, naturnahe Lebensräume außerhalb DE 74 von Schutzgebieten werden gepflegt und dadurch funktional erhalten. Entwicklungsfähige Bereiche werden zur Ergänzung des F.3 - Verbesserung der Datengrundlagen und evidenzbasierte Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes Bedarfshintergrund: • Evaluierungen im Rahmen von Projekten und Studien über den Status der biologischen Vielfalt und durchgeführte Naturschutzmaßnahmen erlauben eine Beurteilung, ob Ziele erreicht werden und Schutzmaßnahmen wirksam sind. Berichte im Rahmen von EU-Berichtspflichten (FFH- und Vogelschutzbericht), die auf professionellen und ehrenamtlichen Monitoringdaten basieren, geben einen verlässlichen Überblick zum Zustand geschützter Lebensräume und Arten. • Eine verlässliche Beurteilung des Erhaltungszustandes und der Bestandstrends von Lebensräumen und Arten, die Erstellung belastbarer Indikatoren und die Erfolgskontrolle erfordern eine langfristige und repräsentative Datengrundlage, die anschlussfähig ist an laufende nationale wie internationale Erhebungen. Dabei sind lokale und regionale Akteure einzubeziehen (z.B. Natura 2000-Netzwerke). • Kenntnisdefizite und entsprechender Forschungsbedarf bestehen im Bereich der Bodenbiodiversität, die ein wichtiger Bestandteil der Lebensraumfunktionen, zugleich wichtige Säule der Bodenfruchtbarkeit und damit Grundlage der land- und forstwirtschaftlichen Produktion ist. • Wissenslücken über Systemzusammenhänge des Artenverlustes sind zu schließen und Maßnahmen zum Erhalt, zur Verbesserung und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu entwickeln. Zielzustand: • Verbesserung der Datengrundlage und Kenntnisstand zu Biodiversitätsaspekten einschließlich Biodiversitätsrückgang. • Maßnahmen werden evidenzbasiert ausgewählt und ausgestaltet. • Aus der Beobachtung der Wirkung von Maßnahmen werden neue Erkenntnisse gewonnen. F.4 - Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität DE 75 DE Bedarfshintergrund: • Insbesondere auf Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung sind in Bezug auf den Schutz der biologischen Vielfalt unterschiedliche Wirkungen zu berücksichtigen. Denn sowohl die Intensivierung der Landnutzung als auch die Aufgabe der Bewirtschaftung extensiv bewirtschafteter Flächen kann zu Verlusten an biologischer Vielfalt führen. Auch außerhalb des Ökolandbaus können dessen Anbautechniken und Bewirtschaftungspraktiken für konventionelle Betriebe ein Weg sein, umweltschonend zu wirtschaften. • Ökologischer Landbau oder andere agrarökologische Praktiken leisten in der Regel wichtige Beiträge zur Minderung von Belastungsfaktoren, die die biologische Vielfalt beeinträchtigen, und tragen über ein breiteres Spektrum an Kulturen und Nutztieren, teilweise kulturhistorisch bedeutsame Sorten und Rassen, auch direkt zur Agrobiodiversität mit bei. • Der Wald ist für den Erhalt der Biodiversität ebenfalls von zentraler Bedeutung. Wälder beherbergen einen vorherrschenden Teil der terrestrischen Biodiversität Europas. Darüber hinaus bietet er diverse Ökosystemleistungen (z.B. Kohlenstoffspeicher, Wasserspeicher, Erosionsschutz). Viele Waldökosysteme, die eine besondere Bedeutung für die Biodiversität haben, sind durch eine naturnahe Bewirtschaftung entstanden. Zu den wichtigen Maßnahmen dabei gehören der Aufbau von Wäldern mit gemischten Baumarten und die Förderung spezifischer Strukturelemente alter Wälder wie Totholz und anderer Mikrohabitate. • Die jahrhundertelange Entwässerung von Feuchtgebieten, Mooren und Auen hat dazu geführt, dass die Lebensräume und Arten der Gewässerlandschaften stark gefährdet sind. Gleichzeitig können die Feuchtgebiete ihre Ökosystemleistungen, insbesondere die Wasserrückhaltung in der Landschaft, der Schutz vor Hochwasser durch Retention genau wie die Speicherung von Wasser für Trockenperioden, nur noch eingeschränkt erfüllen (s. spez. Ziel d und e). Für die Sicherung der Artenvielfalt steht die Lebensraumfunktion der Gewässer- und Feuchtbiotope im Fokus. Auch Kleingewässer, Gräben und Verbindungsgewässer sind in intensiv genutzten Agrarlandschaft starken Belastungen ausgesetzt ist und bedürfen zur Sicherung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit einer schonenden Bewirtschaftung. • Die Lebensraumeignung der Agrarflächen kann durch Minderung des PSM-Einsatzes oder Verzicht wesentlich verbessert werden. Gleichzeitig werden die Belastungen durch Abdrift auch für angrenzende Biotopflächen und naturnahe Strukturelemente wie Blühstreifen, Feldraine, Feldsölle, Gräben, Feldgehölze und Hecken verringert. • Die Sicherung einer langfristigen Erhaltung und Bereitstellung genetischer Ressourcen als Teil der biologischen Vielfalt ist gleichzeitig auch Grundlage der Landwirtschaft/Gartenbau (Nutzung für die Forschung, Züchtung und nachhaltige Entwicklung). Sie dient auch dem Erhalt des kulturellen Erbes. Eine aktive nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen ist diesbezüglich förderlich (s. spez. Ziel a). • Vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche zur Landwirtschaft und zum Gartenbau sind für die genetischen Ressourcen zentral, z.B. einerseits Zuchtprogramme und andererseits Verarbeitung, Handel und Tourismus (s. spez. Ziel a, h). • Direkten Wert können alte, oftmals gefährdete Rassen und Pflanzensorten haben, z.B. wenn über sie bestimmte Eigenschaften in die Zucht einfließen. Dazu gehören etwa wichtige Resistenzen (s. spez. Ziel a). Dabei stellen u.a. Wildpflanzen, die mit Kulturpflanzen verwandt sind, für die landwirtschaftliche Züchtung eine wichtige genetische Ressource dar. • Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, damit verbundene sich ändernde Umweltbedingungen sowie die im Wandel befindlichen Verbrauchererwartungen und Ernährungsanforderungen, entstehen neue Ansprüche an Nutzpflanzensorten und Tierrassen. Daher braucht es eine große Vielfalt genetischer Ressourcen, die zum züchterischen Einsatz kommen kann, um diesen neuen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei ist sowohl der Einsatz traditioneller Nutzpflanzensorten und Tierrassen, als auch Neuzüchtungen von großer Bedeutung. • Die Verwendung von zertifiziertem Regiosaatgut bzw. gebietseigenen Gehölzen ermöglicht die Erhaltung der genetischen Differenzierung von Wildpflanzenarten und sichert damit den natürlichen Genpool und die in vielen Generationsfolgen entwickelte spezifische Anpassungsleistung an die naturräumlichen Voraussetzungen.Extensive Obstbestände, die Streuobstwiesen, sind als bäuerliche Relikte unserer Kulturlandschaft von großem biologischem DE Wert, denn sie gehören zu den artenreichsten76 Biotopen ganz Mitteleuropas. Sie bieten beste DE Voraussetzungen für eine hohe Artenvielfalt. Darüber hinaus stellen Streuobstwiesen mit ihren F.5 - Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management Bedarfshintergrund: • Tier- und Pflanzenarten als wichtiger Bestandteil der biologischen Vielfalt bedürfen neben dem Schutz ihrer Lebensräume oftmals gezielter Artenschutz- und –managementmaßnahmen wie beispielsweise Querungshilfen an Verkehrswegen (z.B. Krötentunnel), Anbringen und Unterhaltung von Nisthilfen und Habitaten (Fledermauskästen, Sanierung von Nestern von Großvögeln der Agrarlandschaft wie Störchen, Sicherung von Überwinterungsquartieren etc.), Vermehrung in menschlicher Obhut zur Wiederansiedlung/Stärkung der Population. • Ein weiteres Erfordernis besteht hinsichtlich Schutzmaßnahmen zur Prävention von Schäden durch geschützte Arten und Unterhalt bzw. Betrieb von Einrichtungen zur Vermeidung von Konflikten (z. B. Schutzzäune, Vergrämung). Zu den Arten, die ein besonderes Konfliktpotenzial mit verschiedenen Formen der Landnutzung aufweisen, gehören u.a. nordische Gastvögel, Biber und Wolf. • Zur Sicherung der Akzeptanz von geschützten Arten durch die Landnutzer ist es zudem erforderlich, Schäden durch geschützte Arten (z.B. Fraßschäden durch Gänse, Nutztierrisse) auszugleichen. Zielzustand: • Der spezielle Artenschutz trägt zur Erhaltung von geschützten und bedrohten Arten bei. • Präventionsmaßnahmen gegen wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten (z. B. Schutzzäune, Vergrämung etc.) verhindern weiträumig das Auftreten solcher Schäden. • Dort wo es dennoch zu Schäden kommt werden diese hinreichend finanziell oder sachlich kompensiert. G.1 - Unterstützung der inner- und der außerfamiliären Betriebsübernahme Bedarfshintergrund: • Übergaben landwirtschaftlicher Betriebe finden in überwiegender Anzahl innerhalb der Familie statt. Es gibt aber auch immer mehr Betriebe, die keine Nachfolgerinnen und Nachfolger aus dem Familienkreis finden. • Der Erwerb von Land bzw. Betrieben oder der Finanzierungszugang für Neueinsteiger und Neueinsteigerinnen kann sich dabei im Gegensatz zu Familienbetrieben mit Eigentum schwieriger gestalten. • Gleichzeitig ist die Zahl derer, die ohne entsprechenden familiären Hintergrund interessiert sind, in die Landwirtschaft einzusteigen, hoch. • Außerfamiliäre Betriebsübernahmen und Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger bedingen andere Voraussetzungen als Übergaben in der Familie (z.B. Flächenverfügbarkeit, Finanzierung). Darauf ist in der Beratung zur Betriebsübernahme (sowohl für die Betriebsübernahme und -übergabe) besonders einzugehen, ebenso wie auf die Berücksichtigung unterschiedlicher Belange von Frauen und Männern. Zielzustand: • Landwirtschaftliche Flächen werden weiterhin landwirtschaftlich genutzt, weil sowohl die innerfamiliäre Übergabe von Betrieben als auch die außerfamiliäre Betriebsübergabe im Rahmen des Generationenwechsels unterstützt wird. G.2 - Unterstützung beim Flächen- und Kapitalzugang für JLW bzw. Existenzgründerinnen und Existenzgründer DE 77 DE Bedarfshintergrund: • Besondere Herausforderungen, insbesondere in Realteilungsgebieten, sind Parzellierung, Betriebsstrukturen und fehlende Flächenverfügbarkeit (insbesondere Anbauflächen und Flächen für neue Anlagen und Gebäude). • Bei teilweise schwierigem Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer bedarf es der Entwicklung von geeigneten Szenarien für entwicklungsfähige Betriebe unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive. • Aufgrund der Null-Zins-Politik der Notenbanken gibt es eine erhebliche Nachfrage von außerlandwirtschaftlichen Investorinnen und Investoren nach Agrarflächen. Aufgrund des begrenzten Angebots führen deren Investitionen zu steigenden Preisen. • Für nichtlandwirtschaftliche Unternehmen verschlechtert sich die Flächenverfügbarkeit zunehmend, da größere Gewerbeflächen durch Logistiker und Handelsunternehmen kapitalkräftig nachgefragt werden und kleinere Standorte in Dorf- oder Kleinstadtlagen durch Wohnungsbau verdrängt werden. • Hohe Kapitalintensität in der Landwirtschaft führt zu Erschwernissen bei dem Kapitelzugang (Erwerb/Pacht/Betriebsfinanzierung). Diese ist für den Einstieg in die Landwirtschaft essentiell. • Wichtig bei der Existenzgründung ist eine längerfristige Gründungsberatung, die sowohl bei der Entwicklung von Geschäftsplänen als auch bei ökonomischen und administrativen Fragen unterstützt. Zielzustand: • Eine ausreichende Flächenverfügbarkeit für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in der Landwirtschaft. • Eine fundierte Finanzierung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in der Landwirtschaft. • Eine fundierte und längerfristig ausgelegte Gründungsberatung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in der Landwirtschaft. G.3 - Sicherung angemessener Einkommen von Junglandwirtinnen und Junglandwirten Bedarfshintergrund: • Jungen Frauen und Männern in der Land- und Forstwirtschaft eine berufliche Perspektive zu eröffnen, ist ein wichtiger Beitrag zur Vitalisierung der ländlichen Räume. • Junglandwirtinnen und Junglandwirte haben in den ersten Jahren nach der Betriebsübernahme im Rahmen des Betriebsaufbaus oftmals eine erhebliche Kostenbelastung zu tragen, die so hoch sein kann, dass das Einkommen nicht ausreicht. Zielzustand: • Eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter weiblicher und männlicher Fachkräfte und Unternehmerinnen und Unternehmer für die landwirtschaftliche Produktion unter betriebswirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen und Erlangung existenzsichernder Einkommen. G.4 - Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe und Einkommen DE 78 DE Bedarfshintergrund: • Chancen für zusätzliche Einkommensmöglichkeiten in landwirtschaftsnahen und außerlandwirtschaftlichen Geschäftsfeldern bieten sich vor allem in der Vermarktung sowie in der vertikalen Integration des Wertschöpfungsprozesses an. Auch die Nutzung von freien Kapazitäten bietet für zusätzliche außerlandwirtschaftliche Geschäftsfelder die Chance, die Einkommensbasis zu erweitern. • Der Einstieg in neue Geschäftsfelder ist mit Investitionen und finanziellen Aufwendungen für den laufenden Geschäftsbetrieb verbunden. Je nach Geschäftsbereich sind zum Teil lange Finanzierungsphasen notwendig, bis erste Gewinne erzielt werden. Kooperation mit anderen Unternehmen können neue Geschäftsbereiche, insbesondere in der Gründungsphase, absichern. Zur Erleichterung des Einstiegs in neue Unternehmensbereiche können finanzielle Unterstützungen helfen, Investitions- und Finanzierungsrisiko zu begrenzen. • Potenziale für eine Diversifizierung der Tätigkeiten hängen von der einzelbetrieblichen Situation und vom wirtschaftlichen Umfeld ab. Insbesondere bei der Direktvermarktung, der Veredelung der Primärerzeugnisse, der Landschaftspflege und der Verbindung mit dem ländlichen Tourismus und Freizeitangeboten bestehen für Betriebe in einigen Regionen Entwicklungspotenziale. • Ebenso können landwirtschaftsnahen Tätigkeiten, die der Dorfgemeinschaft auch im Lichte des demografischen Wandels der Daseinsvorsorge dienen, weiterentwickelt werden. Diese Tätigkeiten gilt es neben möglicher investiver Förderung vor allem durch den Informationsaustausch in Netzwerken zu fördern. • Ein weiterer Bereich der Diversifizierung kann durch die Schaffung neuer Lösungen (Dienstleistungen, Produkte usw.) zur Deckung sozialer Bedarfe und im kreativwirtschaftlichen Bereich innovative Arbeitsformen und gute Arbeitsbedingungen insbesondere auch für Frauen in ländlichen Räumen hervorbringen. Zielzustand: • Die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum wird durch zusätzliche Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft erhalten. Steigerung der Erwerbstätigkeit und des Unternehmertums/Existenzgründungen/Start ups insbesondere von Frauen. • Neue Produktionsbereiche (inner- oder außerhalb) von Wertschöpfungs- und Absatzpotenzialen durch Auf- bzw. Ausbau innovativer Produktion und Vermarktung. • Die Lebensqualität in ländlichen Räumen ist gestiegen, weil Dienstleistungsangebote und neue Tätigkeitsfelder vorhanden sind. H.1 - Förderung der ländlichen Entwicklung DE 79 DE Bedarfshintergrund: • Die Schaffung von gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen setzt gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten und gleichwertige Angebote voraus. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung sind zeitgemäße Infrastruktureinrichtungen. • Unzulängliche Ausstattungen und Angebote der Daseinsvorsorge sowie ein Funktionsverlust von Dorf- und Kleinstadtmitten haben bereits in vielen Regionen zur Aufgabe von Unternehmen und Abwanderung von Menschen geführt. Die stetige Abwanderung aus den betroffenen ländlichen Regionen führt zur Verringerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der dortigen Kommunen und Unternehmen sowie einer verringerten Auslastung der öffentlichen Einrichtungen und gefährdet damit die Daseinsvorsorge für die Menschen. • Da ein Gegensteuern aus ausschließlich privatwirtschaftlicher oder kommunaler Kraft in den betroffenen Regionen nicht realistisch ist, ist eine Unterstützung der lokalen Entwicklung durch Bund und Länder in diesen ländlichen Regionen notwendig. • Besondere Herausforderungen in ländlichen Gebieten bestehen aufgrund der demografischen Entwicklung. Strategien zur Integration von Migrantinnen und Migranten sind eine zentrale Herausforderung. Dies beginnt bei der Sprachförderung und erstreckt sich über Bildungsangebote, Qualifikation und Wohnungsversorgung bis hin zu kulturellem Dialog und sozialem Austausch. Auch die soziale Integration von Hochbetagten ist zu leisten. • Weiterhin sind Ansätze zur „Bindung“ oder Anreize für einen Zuzug junger Erwachsener und jungen Familien zu schaffen. Zielzustand: • Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie gute Stadt-Landbeziehungen. H.10 - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Bedarfshintergrund: • Unter Beachtung des Anpassungsbedarfs der Infrastrukturausstattung in den Orten des ländlichen Raums an die Herausforderungen des demografischen Wandels und den damit verbunden zukünftigen Anforderungen der Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern sind Konzepte und innovative Ansätze im Hinblick auf Neuansiedlung und Modernisierung von Produktions- und Dienstleistungsstrukturen und privatwirtschaftliche, kleingewerbliche Investitionen und Neugründungen im ländlichen Raum zu unterstützen. • Die Kooperation von ansässigen Unternehmen zur Vertiefung der lokalen und regionalen Wertschöpfung sind hier von Bedeutung (u.a. bei der Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte). • Unter Beachtung sich verändernder Nachfrage- und Bedarfsstrukturen insbesondere mit Blick auf die lokal sehr unterschiedlichen Auswirkungen des demografischen Wandels aber auch sich verschärfender Wettbewerbsbedingungen besteht die Notwendigkeit einer auf den lokalen Bedarf abgestimmten Förderung zur Unterstützung der öffentlichen und privaten Infrastruktur für KMU im Handwerk, Handel, Kleingewerbe und bei Dienstleistungen. Zielzustand: • Ländliche Gebiete sind ein günstiges wirtschaftliches Umfeld für KMU. • Funktionierende vertikale Strukturen entlang der Wertschöpfungskette, vor allem des Ländlichen Raums. H.11 - Stärkung von Beschäftigung, Wachstum, Stoffkreisläufen und lokaler Entwicklung durch Bioökonomie DE 80 DE Bedarfshintergrund: • Bioökonomie bedeutet im Hinblick auf die Entwicklung ländlicher Räume nachhaltiges Wirtschaften in allen Sektoren, in denen biogene Ressourcen aufbereitet, verarbeitet oder angeboten werden, einschließlich der dazugehörenden Dienstleistungen wie Beratung, Handel oder Gastronomie. Zur Bioökonomie gehört daher insbesondere die nachhaltige, Verarbeitung und Vermarktung von Nahrungs- und Futtermitteln einschließlich Fisch, anderen Agrarrohstoffen pflanzlicher oder tierischer Herkunft sowie von Holz. • Insbesondere beim Holz kann die Bioökonomie einen Beitrag zur Reduzierung der CO2- Belastungen leisten. Als regenerativer Rohstoff ist Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft als Bau- und Werkstoff, als Energieträger sowie als Grundstoff für die Papier-, Zellstoff- und chemische Industrie von besonderer Bedeutung. • Anfang 2020 hat die Bundesregierung die Nationale Bioökonomiestrategie (NBÖ-Strategie) beschlossen. Die NBÖ-Strategie ist ein Rahmenwerk, in dem alle relevanten Aspekte der Nutzung biogener Rohstoffe, insbesondere die Forschung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie die Ansatzpunkte für die Förderung, beleuchtet und die Potenziale sowie insbesondere auch die planetaren Grenzen in den Blick genommen werden. • Insbesondere die nachhaltige Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln, Holz und anderen biogenen bzw. nachwachsenden Rohstoffen sind zentrale Inhalte der NBÖ-Strategie. Dabei hat die Ernährungssicherung Vorrang vor sonstigen Verwendungen agrarischer Erzeugnisse. • Eine nachhaltige Bioökonomie bedeutet, effizienter zu wirtschaften und den Ressourcenverbrauch weiter zu verringern und Strategien für den Klimaschutz und der CO2-Reduzierung zu entwickeln. Deshalb kommt der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf die Erzeugung von Lebensmitteln, Holzprodukten und anderen nachwachsenden Rohstoffen, ihre Nebenprodukte und ihre Reststoffe besondere Bedeutung zu. Sie sind aufgrund ihrer natürlichen Eigenschaften besonders dafür geeignet, in Stoffkreisläufe integriert zu werden. • Dazu bedarf es auch der Optimierung und Ausweitung der Produktion von biogenen bzw. nachwachsenden Rohstoffen durch angepasste Technologien und effektiver Umsetzung von Innovationen. • Nachhaltigkeit bezieht sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Beschäftigungsverhältnisse finden, die den Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben und tariflich entlohnte Einkommen widerspiegeln. Zielzustand: • Lebensmittel, Holzprodukte und andere biogene bzw. nachwachsende Rohstoffe stehen für Ernährungsindustrie und -handwerk, das weiterverarbeitende Unternehmen sowie für biotechnologische Nutzungen in anderen Wirtschaftszweigen und zur energetischen Verwendung in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung. • Die Produktion der biogenen Rohstoffe erfolgt nachhaltig, d.h. in den Grenzen der national zur Verfügung stehenden Ressourcen Luft, Boden, Gewässer, fördert die biologische Vielfalt, schont die Ökosysteme, schließt regionale Stoffkreisläufe und hat eine klimapositive Wirkung. H.12 - Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten in Forst- und Holzwirtschaft DE 81 DE Bedarfshintergrund: • Die Forstwirtschaft ist ein wichtiges Standbein der deutschen Bioökonomie. Sie stellt einen Großteil der in Deutschland verwendeten biogenen Rohstoffe bereit und ist damit ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Rohstoffversorgung und zur Anpassung an den Klimawandel. Die Forstwirtschaft ist daher von zentraler Bedeutung auch für die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie. • Erforderlich ist es danach, unter Berücksichtigung der nachhaltigen Leistungsfähigkeit der Wälder die zukünftigen Anforderungen und steigenden Ansprüche der Gesellschaft in eine tragfähige Balance zu bringen. Die nachhaltige Nutzung des Waldes erfordert wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und soziale Gerechtigkeit. • Die Kenntnis und Nutzung regionaler ökonomischer Potenziale für die stoffliche und energetische Verwendung (mit dem Ziel das Kaskadennutzungsprinzip zu Grunde zu legen) sowie die Erhaltung der regionalen Branchenvielfalt sind hierbei zentrale Themen. Angestrebt werden sollte die Gründung von Unternehmen und die Förderung von Cluster- und Netzwerkbildung. • Die Sicherstellung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Nutzung der vorhandenen regionalen Potenziale ist für die klimafreundliche und innovative Holzverwendung (insbesondere im Bereich des Bauens mit Holz, sowie für die stoffliche Verwendung von Laubholz) von Bedeutung. Der Aufbau diverser Wertschöpfungsketten zwischen Forst- und Holzwirtschaft sowie über die Sektorgrenzen hinaus ist hierbei anzustreben. • Der Ersatz von fossilen Roh- und Brennstoffen durch nachwachsende Rohstoffe kann innerhalb des begrenzten und, auch unter Beachtung weiterer Umweltfaktoren, nachhaltig verfügbaren Potenzials einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die Verbesserung von Qualifikationen nicht nur in fachlichen, sondern auch z.B. in unternehmerischen Belangen, werden Voraussetzungen für innovative Vorhaben und ihre Umsetzung geschaffen. • Besondere Unterstützung sollten kooperativen Modellen (insbesondere im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten) erlangen, die der Steigerung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Solche Modelle umfassen Maschinengemeinschaften, überregionale Vermarktung, überbetriebliche Vernetzung, etc. Zielzustand: • Sicherung der Arbeitsplätze und der Wertschöpfung in den ländlichen Regionen und Stärkung der nachhaltigen, gemeinschaftlichen Waldbewirtschaftung durch die Nutzung der horizontalen und vertikalen Synergien in der Forst- und Holzwirtschaft über die Sektorgrenzen hinaus (z.B. Chemische Industrie, Textilindustrie). H.13 - Anpassung der Erschließungssituation von Waldflächen an Erf. einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung DE 82 DE Bedarfshintergrund: • Eine hinreichende Erschließung ist eine Voraussetzung für die Waldbewirtschaftung, für die Bereitstellung von Waldfunktionen wie der Erholungsnutzung sowie für Rettungseinsätze (z. B. Krankenwagen und Feuerwehr). • Die forstwirtschaftliche Infrastruktur ist durch zunehmende Kalamitätsereignisse stark in Mitleidenschaft gezogen worden und daher umfassend instand zu setzen. Vielfach fehlt es an Investitionsmitteln, gleichzeitig ist auch die Anpassung der Infrastruktur an Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels vorzunehmen. Hierfür ist die Gewährung von Investitionszuschüssen notwendig. • Schwere Forstmaschinen können auf empfindlichen Waldboden schon bei der ersten Überfahrt erhebliche Bodenschäden und langfristige Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen verursachen. Die Fahrbewegungen von Forstmaschinen sollen auf das unumgänglich Notwendige und auf ein permanentes Erschließungsnetz begrenzt bleiben. Zielzustand: • Forstbetriebe und Waldflächen verfügen über hinreichende Infrastrukturen, welche eine wettbewerbsfähige und umweltschonende Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung standörtlicher Besonderheiten ermöglichen. H.2 - Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze Bedarfshintergrund: • Wohnortnahe Arbeitsplätze, die ein existenzsicherndes Einkommen und gute Arbeitsbedingungen generieren, sind die entscheidende Voraussetzung, nicht nur um Abwanderung, insbesondere auch von Frauen, vorzubeugen, sondern auch um Zuzug insbes. junger Familien sicherzustellen. Dabei ist der konkrete Bedarf für die Schaffung und Sicherung solcher Arbeitsplätze in den ländlichen Gebieten durch starke strukturelle Unterschiede geprägt (z.B. im Arbeitsplatzangebot und der Unternehmensstruktur, den Anforderungen des demografischen Wandels, bei bestehenden Versorgungsdefiziten, bei Nutzungspotenzialen der vorhandenen Bausubstanz, der Nähe zu städtischen Zentren). • Die Ergebnisse von Fachkräfteengpassuntersuchungen zeigen, dass weniger die Verdichtungsräume als die Ländlichen Räume vor der Herausforderung der Fachkräftesicherung stehen. Im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen und neue Entwicklungstrends setzt die Erhaltung der Innovationskraft des Ländlichen Raumes weiterhin Fachkräftesicherung zwingend voraus. Hier bergen auch qualifizierte weibliche Fachkräfte viel Potenzial für den Ländlichen Raum. • Neben einer guten Bezahlung nehmen soziale Aspekte in der Unternehmenskultur wie z.B. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Gesundheitsvorsorge an Bedeutung zu. • Es fehlt an hinreichender Vernetzung und an innovativen Ansätzen zur Schaffung zusätzlicher hochwertiger Arbeitsplätze, neuer Formen von Arbeit sowie von Verdichtungs- und Innenentwicklungspotenzialen. • Auch die eröffneten Möglichkeiten für integrierte medizinische, pflegerische, kinderbezogene und familienpolitische Angebote sowie niedrigschwellige Bildungsangebote, der Ausbau von Familienzentren mit sog. zugehenden Unterstützungsangeboten und innovativen Ansätzen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erscheinen geeignet, Unterstützungsstrukturen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Dies erhöht die Beschäftigungschancen gerade auch von Frauen. Zielzustand: • Fachkräfte sowie Saisonarbeitskräfte finden gut bezahlte Arbeitsplätze mit guten Rahmenbedingungen in ihrem Fachgebiet im ländlichen Raum. H.3 - Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen DE 83 DE Bedarfshintergrund: • Von zunehmender Bedeutung ist die Erhaltung bzw. Schaffung von Einrichtungen für die Daseinsvorsorge. Dies betrifft nicht nur das Vorhandensein und die Qualität von wohnortnahen Kinderhorten und -gärten, Schulen und kulturellen Einrichtungen, sondern auch Einkaufsmöglichkeiten, barrierefreie Mietwohnungen, die medizinische Versorgung, haushaltsnahe Dienstleistungen, die häusliche Pflege sowie die örtliche Betreuung von Kindern und alternden Menschen. • Es besteht die Notwendigkeit eines guten baulichen Zustandes der kommunalen Infrastruktur und des privaten Wohnraums in Teilräumen. Hierzu gehört auch der Hochwasser- und Küstenschutz. • Wegen des Bevölkerungsrückgangs in manchen Regionen ist die Aufrechterhaltung der genannten Einrichtungen herausfordernd. Hinzu kommen eine Marktkonzentration, z.T. Entstaatlichungstendenzen oder die Altersstruktur der Bevölkerung. Um der Daseinsvorsorge nachzukommen, sind gegebenenfalls auch innovative Lösungsansätze zu realisieren. Von besonderer Bedeutung sind dabei digitale Alternativen bzw. Ergänzungen; hierfür ist das Vorhandensein einer ausreichenden digitalen Infrastruktur (Breitband und Mobilfunk) unerlässlich. • Der agrarstrukturelle Wandel stellt die Gemeinden in Bezug auf den Ausbau und die Unterhaltung dieser Wege vor besondere Herausforderungen. • Mit Blick auf das Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot haben viele kleinere Ortschaften ihre Nahversorgungsfunktion bereits verloren, weil ein wirtschaftlicher Betrieb von Einrichtungen aufgrund der mit den Einwohnerverlusten und/oder Marktkonzentration verbundenen Kaufkraftverluste oftmals nicht mehr gegeben ist. Ein Grundgerüst im Bereich von Kleinstläden und im Ladenhandwerk hat sich aber häufig noch erhalten. • Zur Sicherung des gesellschaftlichen Wohlstandsniveaus ist es von großer Bedeutung, sämtliche Potenziale zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, insbesondere auch von Frauen, auszuschöpfen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben sowie der Pflege älterer Menschen, ferner die Gewährleistung von Mobilität und digitaler Anbindung. • Auch bei der hausärztlichen Versorgung der Bevölkerung ist die notwendige wohnortnahe Versorgung in vielen ländlichen Regionen nicht ausreichend gesichert. Angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen sowie der Altersstruktur der Ärzteschaft steht die ambulante medizinische Versorgung in diesen Regionen vorzunehmenden Herausforderungen. • Hinzu kommen Schwierigkeiten der Erreichbarkeit dieser Angebote bzw. eine starke Abhängigkeit vom privaten PKW einschließlich der eigenen Fahrfähigkeit. Hierbei sind auch Angebote wie kostengünstige Mobilitätsangebote oder andere Angebote der Daseinsvorsorge auch für sozial benachteiligte und armutsgefährdete Menschen zu schaffen. Zielzustand: • Eine hohe Standortqualität in ländlichen Räumen mit attraktiven Ortsteilszentren. • Eine flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitband- und Mobilfunknetze in ländlichen Räumen. H.4 - Stärkung der Selbstorganisation bei der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen DE 84 DE Bedarfshintergrund: • Zur Verbesserung wirtschaftlichen Attraktivität und der Lebensqualität ist die aktive Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern aller Altersgruppen und aller sozialen Schichten sowie aller örtlichen Organisationen notwendig, da sie von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Nur durch breite Mitwirkung kann vorhandenes Know-How eingebunden und ortsangepasste Lösungen entwickelt werden. • Die auf der lokalen Ebene angesiedelten neuen und bestehenden Initiativen gilt es weiter zu stärken. Ferner besteht der Bedarf diese stärker für private Vorhaben und innovative Ansätze zu öffnen und die Beteiligungsmöglichkeiten für die regionalen Akteure und die Bevölkerung zu verbessern. • Darüber hinaus besteht der Bedarf. die Eigenorganisation und das ehrenamtliche Engagement im ländlichen Raum zu stärken und zu unterstützen. Neben entsprechenden Unterstützungsstrukturen tragen Fort- und Weiterbildung für öffentliche und private Akteure im ländlichen Raum in Bezug auf die neuen Herausforderungen insbesondere aus der Bevölkerungsentwicklung, der Dorfentwicklung, der Energiewende, des Klimawandels, der Digitalisierung sowie bezüglich sozialer Infrastruktur, Wirtschaft und Arbeitsplätzen sowie interkommunaler Zusammenarbeit zur Initiierung und Umsetzung innovativer Lösungsansätze bei. Zielzustand: • Starker Bottom-Up-Ansatz in regionalen Governance-Strukturen. • Eine breite und diskriminierungsfreie Beteiligung und Partizipation breiter Schichten der Bevölkerung zu Entscheidungen der lokalen Entwicklung findet statt. • Ein starker gesellschaftlicher Zusammenhalt und ein hohes Engagement für die Gemeinschaft. • Hohe Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit von ländlichen Regionen, indem die in den Regionen vorhandene Vielfalt an Potenzialen und Ressourcen in der Bevölkerung als Standortfaktor genutzt werden. H.5 - Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen DE 85 DE Bedarfshintergrund: • Zwischen dem Streben der Gemeinden nach verstärkter Betriebsansiedelung, reduzierter Flächeninanspruchnahme sowie lebendigen Orts- und Stadtkernen besteht ein Spannungsfeld, das durch intelligentes Flächenmanagement und zielgerichtete Flächenentwicklung sowie einen regionalen und interkommunalen Interessenausgleich bearbeitet werden kann. • Eine Stärkung regionaler Zusammenarbeit und aktive Einbindung der lokalen Bevölkerung muss angestrebt werden. • Das kulturelle Angebot darf in seiner identitätsstiftenden Bedeutung und verbindenden Wirkung nicht unterschätzt werden. Ein aktives Kulturleben bedeutet Lebensqualität, trägt zum Selbstwert des ländlichen Raums bei und prägt den Charakter einer Gemeinde maßgeblich mit. Eine stärkere Fokussierung auf kulturelle Aspekte ist dabei insbesondere auch für die Tourismusentwicklung in der Wintersaison wichtig. Außerdem ist ein naturverträglicher Tourismus im Einklang mit der Erhaltung des Naturerbes anzustreben. • Maßnahmen zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) sind dabei ein wichtiger Schlüssel, um breitenwirksam Handlungskompetenz zu vermitteln und damit einen Beitrag zum Erhalt des natürlichen und kulturellen Erbes zu leisten. • Im ländlichen Raum stehen in der Regel ausreichende Innenentwicklungspotenziale zur Verfügung. Ihre Erschließung schont die Umwelt und wirkt der Verödung von Ortskernen und der Entstehung gesichtsloser Neubaugebiete am Ortsrand entgegen. Die Sanierung und Nachnutzung leerstehender Gebäude und Brachflächen ist für viele Kommunen nicht aus eigener Kraft leistbar. • Darüber hinaus sind auch ökologische Kriterien an eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu stellen. Diese muss so flächensparend wie möglich (durch Innenentwicklung und Brachflächenrecycling) und zukunftsfähig mit Blick auf die Auswirkungen des Klimawandels erfolgen. Das heißt z.B. das im Siedlungsbereich zusätzliche, möglichst multifunktionale Rückhaltbecken und -räume für Niederschlagswasser geschaffen werden, die Versiegelung reduziert und die Begrünung verbessert wird. • Zur weiteren Stärkung dieser Bereiche gilt es, auch das reichhaltige natürliche Erbe der Bundesländer noch stärker zu erschließen, z.B. durch den Erhalt von Kulturlandschaften (z.B. Steinrücken in Gebirgslagen, Weinbergmauern für eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung der Hang- und Steillagen, Bergwerksteiche des Altbergbaus) oder historisch bedeutsamer Landschaftselemente und Bodendenkmälern. Großflächige Schutzgebiete wie die Naturparke leisten bedeutsame Arbeit in der Erhaltung des kulturellen und natürlichen Erbes. • Stärkung des Bewusstseins für regionale Angebote sowie Wertschöpfung und Unterstützung etablierter sowie Aufbau geeigneter neuer Organisations- und Finanzierungsstrukturen, Erhalt und Weiterentwicklung der vielfältigen Kultur und der Identitäten m Ländlichen Raum durch Schaffung eines kreativen und innovativen Milieus. Zielzustand: • Die Bevölkerung schätzt und nutzt das kulturelle Erbe sowie das reichhaltige Naturerbe. • Lebendige Siedlungen durch ein gemeindeübergreifendes, regionales und intelligentes Gebäude-, Standort-bzw. Flächenmanagement. H.6 - Unterstützung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements DE 86 DE Bedarfshintergrund: • Es besteht der Bedarf, die Selbsthilfekräfte und das ehrenamtliche Engagement im ländlichen Raum zu stärken und zu unterstützen. • Es müssen Strukturen und Möglichkeiten zur Unterstützung des Ehrenamtes geschaffen und endogene Potenziale gestärkt werden, z.B. durch Qualifizierung von interessierten Personen und der Ausweitung der Partizipation. Zu beachten ist hier auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. • Neben entsprechenden Unterstützungsstrukturen tragen Fort- und Weiterbildung für öffentliche und private Akteure im ländlichen Raum in Bezug auf die neuen Herausforderungen aus der Bevölkerungsentwicklung, der Dorfentwicklung, der Energiewende und des Ressourcen- und Klimaschutzes, des Klimawandels sowie bezüglich sozialer Infrastruktur, Wirtschaft und Arbeitsplätze sowie interkommunaler Zusammenarbeit zur Initiierung und Umsetzung innovativer Lösungsansätze bei. • Digitalisierung kann dazu beitragen, Vereinsarbeit zu modernisieren, sie effizienter und ortsunabhängig zu gestalten. Eine digitale Vernetzung innerhalb und außerhalb von Vereinen begünstigt und koordiniert die Erbringung von ehrenamtlichen Serviceleistungen, zu denen teilweise auch Leistungen in der Daseinsvorsorge gehören. • Insbesondere ehrenamtlich tätige Akteure bedürfen einer zielgruppengerechten Fort- und Weiterbildung sowie des Coachings und der Vernetzung, um wirksam zur Gestaltung des ländlichen Raumes als Lebens- und Arbeitsraum mit zukunftsfähiger Entwicklungsperspektive beitragen zu können. Die Übertragung und die Umsetzung von innovativen Ansätzen ist vor allem auch erforderlich, um den insbesondere aus der Bevölkerungsentwicklung, aus dem Klimawandel und der Digitalisierung entstehenden neuen Herausforderungen wirksam begegnen zu können. • Daneben trägt die ehrenamtliche Arbeit maßgeblich zur Integration hinzuziehender Menschen und sozial benachteiligter Gruppen bei. Zielzustand: • Inhaber von Ehrenämtern und bürgerschaftliches Engagement finden für ihre Aufgaben ausreichende finanzielle, organisatorische und Fortbildungsressourcen vor. H.7 - Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen Gruppen DE 87 DE Bedarfshintergrund: • Besonders auch im ländlichen Raum bestehen nach wie vor Ungleichheiten im Sinne von Gleichstellung, chancengerechter gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Teilhabe und selbstbestimmtem Leben. • Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben ist ein wichtiger Faktor für Gleichstellung und ökonomische Eigenständigkeit, da nach wie vor vorrangig Frauen Betreuungsaufgaben wahrnehmen und für sie damit Vereinbarkeit stark von (flexiblen) Unterstützungsangeboten abhängt. • Disparitäten und Geschlechterstereotypen sind oft noch vorhanden und gilt es aufzubrechen. Wirtschaftliche Teilhabe für Frauen ist insbesondere durch die Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt zu erreichen. • Die politische Teilhabe von Frauen ist in ländlichen Gebieten weiterhin schwach. Eine stärkere Beteiligung von Frauen in den kommunalpolitischen Gremien, den Selbstverwaltungs-, Selbstorganisations-, Beratungs- und allen anderen Mitwirkungsgremien der ländlichen Räume und der Landwirtschaft trägt zu erfolgreicheren Entscheidungen im Interesse von Frauen und ihren Familien bei. • Für Menschen mit Behinderung ist die Realisierung eines selbstbestimmten Lebens, das auch eine entsprechende Infrastruktur voraussetzt, die zentrale Herausforderung. • Allgemein gute Lebens- und Arbeitsbedingungen, sowie Möglichkeiten zur Fortbildung sind Voraussetzung dafür, Migrantinnen und Migranten erfolgreich zu integrieren und ländliche Regionen dadurch in demografischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht zu bereichern. Die Förderung strukturschwacher Regionen in diesem Bereich trägt deshalb dazu bei, die Chancen durch Integration besser nutzen zu können. • Den besonderen Bedürfnissen und Erwartungen von jungen, alten und kranken Menschen ist mehr als bisher Rechnung zu tragen. • Ein veränderter Berufs- und Familienalltag macht ein zeitintensives Engagement schwierig. Die Vereinbarkeit von Familie, Beruf, Ehrenamt und Privatleben ist ein wichtiger Faktor für Gleichstellung und ökonomische Eigenständigkeit. Zielzustand: • Strukturen und Rahmenbedingungen sind so gestaltet, dass diskriminierungsfreie, wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Teilhabechancen für alle Menschen in den ländlichen Gebieten bestehen. • Auf den Ausgleich von Benachteiligungen wird hingewirkt. • Gleiche wirtschaftliche, politische und gesellschaftlichen Teilhabechancen für Frauen. • Erhöhte Lebensqualität und gleiche wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Teilhabechancen für Menschen mit Migrationshintergrund sowie für Menschen mit Behinderungen in den ländlichen Gebieten H.8 - Steigerung der Kooperations-, Service- und Innovationskultur im Tourismus DE 88 DE Bedarfshintergrund: • Das Umkehren der rückläufigen Entwicklung in einigen touristischen Zielgebieten, beispielsweise durch Aufgreifen von touristischen Trends wie dem Aktivtourismus (Wandertourismus) oder dem Familien-Bauernhofurlaub, Steigerung der Qualität von Angeboten beispielsweise durch Zertifizierung und Markenbildung, die attraktiven Kultur- und Naturräume, die Nähe zu Ballungszentren (Gästepotenzial) und der Weintourismus bieten hierzu entsprechende Potenziale. Mit Blick auf die demographische Entwicklung und um neue Zielgruppen zu erschließen, muss künftig auch dem möglichst barrierefreien Tourismus ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden. • Der Tourismus im ländlichen Raum schafft und sichert wohnortnahe Beschäftigung und hat daher in geeigneten Gebieten eine hohe Bedeutung für die Entwicklung ländlicher Räume. • Während es auf der einen Seite einer konzentrierten Vermarktung der touristischen Reiseziele und Angebote bedarf, ist es auf der anderen Seite wichtig, konkrete Investitionen in die qualitative Verbesserung des ländlichen Tourismus einschließlich der Naherholung auf lokaler Ebene entsprechend der lokalspezifischen Bedarfs zu unterstützen. • Lokale Maßnahmen sind in die notwendigen Marktstrategien einzubinden. Eine qualitative Verbesserung bedarf innovativer Ansätze und Synergien mit anderen lokalen Angeboten. • Um die Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus zu nutzen, bedarf es der Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Spezialisierung ansässiger Handwerks- und Gewerbebetriebe und der Gründung kleiner Betriebe im Tourismussektor sowie der Schaffung und Verbesserung ländlicher und touristischer Kleininfrastrukturen unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit. • Hierzu zählen neben zertifizierten Qualitätsprodukten und Infrastrukturen insbesondere auch barrierefreie Angebote. Neben öffentlichen Infrastrukturen gilt es hierbei auch den teilweisen Investitionsstau bei privaten Anbietern aufzulösen und das private Angebot zu verbessern. • Schaffung einer zukunftsfähigen Freizeitinfrastruktur mit touristischen Informationen, Flurneuordnung (inklusive Modernisierung von Wegen und Brücken) unter Berücksichtigung von Zielen der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes und der Raumordnung. • Dabei ist die Natur- und Kulturlandschaft als Voraussetzung für ländlichen Tourismus vor dessen nachteiligen Auswirkungen zu schützen. Zielzustand: • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie andere Akteure beispielsweise aus dem Bereich Sport und Kultur sind Teil einer wirtschaftlich starken touristischen Infrastruktur mit einem qualitativ hohen Gastgewerbe unter Wahrung des natürlichen Erbes. H.9 - Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen Existenzgründungen DE 89 DE Bedarfshintergrund: • Um die Ballungsräume besteht eine besonders hohe Konkurrenz zu außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten und die Kosten der Unternehmensgründung sind besonders hoch. • Für nichtlandwirtschaftliche Unternehmen sind die Kosten für den Flächenerwerb tendenziell geringer, da die Flächen – wenn vorhanden – günstiger sind. Allerdings bestehen andere Kostentreiber (digitale Infrastruktur, Fachkräfteanwerbung, Mobilitätskosten). • Im Interesse der Bevölkerung, zur Generierung von Zuzug durch die Steigerung der Lebensqualität in den ländlichen Regionen ist es daher besonders wichtig, die wirtschaftlichen und sozialen sowie infrastrukturellen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern und die betrieblichen Voraussetzungen zu sichern, um so die regionale Attraktivität der ländlichen Räume für klein- und mittelständische Unternehmen zu steigern und jungen Menschen die Wahl ihres Lebensmittelpunktes zu erleichtern. • Damit werden Wertschöpfung und Lebensqualität für die dort lebende Bevölkerung gesichert und neue Einkommensmöglichkeiten geschaffen. • Um der weiteren Abwanderung aus den peripheren Regionen entgegen zu wirken und Zuzug zu generieren, ist deshalb die Förderung auch von außerlandwirtschaftlichen Existenzgründungen notwendig. • Die geschlechtergerechte Ausgestaltung des Zugangs zu nicht-landwirtschaftlichen Existenzgründungen ist zu berücksichtigen, da teilweise weiterhin Einstiegsbarrieren für Frauen ins Unternehmertum in Voll- und Teilzeit bestehen. Zielzustand: • Günstige Rahmenbedingungen für nicht-landwirtschaftliche Existenzgründungen in ländlichen Gebieten. I.1 - Verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes und der Tiergesundheit DE 90 DE Bedarfshintergrund: • Eine nachhaltige, zukunftsorientierte Landwirtschaft muss u.a. die gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung beachten. • Die Verbesserung des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der Nutztierhaltung tragen auch mittelbar zum gesundheitlichen Verbraucherschutz bei. • -Die Europäische Kommission setzt in ihrer Farm-to-Fork-Strategie das Ziel, bis zum Jahr 2030 Antibiotika in Viehzucht und Aquakultur bis 2030 um 50 Prozent zu senken. Die geltenden Regelungen zur Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren soll auch in Deutschland weiter zu einer Stärkung des verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatzes und damit zu einem weiteren Rückgang der für den Einsatz bei Tieren bestimmten abgegebenen Antibiotikamengen führen. • Bei entsprechender Honorierung der unter tiergerechteren Bedingungen erzeugten Lebensmittel ist die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft gegeben. • Insbesondere die konventionelle Nutztierhaltung steht tierschutzfachlich und gesellschaftlich in der Kritik. Tiergerechtere Haltungsbedingungen können somit auch die Akzeptanz der landwirtschaftlichen Produktionsweisen bei der Bevölkerung steigern. • Des Weiteren besteht Verbesserungspotenzial im Bereich des Tierschutzes. • Die gesellschaftlichen Ansprüche an den Tierschutz und die Tiergesundheit in der heutigen Nutztierhaltung erfordern besondere Investitionen, um eine nachhaltige Verbesserung anzustreben. Es bedarf Anstrengungen zur Verbesserung der Absatzsituation bei der Qualitätserzeugung. • Die Umsetzung tiergerechterer Haltungsformen verursacht häufig auch einen erhöhten laufenden Arbeits- und Kostenaufwand. Dieser lässt sich – zumindest kurz- bis mittelfristig – nicht adäquat über entsprechend höhere Marktpreise kompensieren. Daher sind Betriebe, die auf eine besonders tiergerechte Nutztierhaltung setzen, auf einen Ausgleich ihrer erhöhten Produktionskosten (Arbeits- und Materialmehraufwand, z.B. für Strohhaltungsverfahren) angewiesen. Zielzustand: • Nutztiere werden nach gesellschaftlich akzeptierten Kriterien des Tierschutzes und bei einem minimalen Einsatz von Antibiotika gehalten. I.2 - Verbesserung Angebot nachhaltiger und regionaler Lebensmittel mit definierten Produktionskriterien Bedarfshintergrund: • Das Ernährungshandwerk spielt für die lokale, regionale und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung eine besondere Rolle im ländlichen Raum. Denn die Verlagerung der Nahversorgung in zentrale Orte betrifft in erster Linie den Einzelhandel. • Gestützt wird dies auch durch die steigende gesellschaftliche Nachfrage nach regionalen Qualitätserzeugnissen und Nachhaltigkeit (z.B. durch Innovationen oder die Nutzung vorhandener Potenziale wie alter Sorten). (s. spezif. Ziel c). • Die Ausweitung der Nahversorgung mit regionalen Lebensmitteln mit definierten Produktionskriterien unter Einbeziehung der Landwirtinnen und Landwirte kann somit erhebliche Synergien generieren. Zielzustand: • Eine starke, regional verankerte nachhaltige Erzeugung und Vermarktung. • Eine direkte Versorgung der Bevölkerung mit umweltverträglich erzeugten regionalen, saisonalen, hochwertigen, frischen Lebensmitteln. I.3 - Sichtbarmachung transparenter und verlässlicher Auskünfte über Produktionsprozesse DE 91 DE Bedarfshintergrund: • Es existieren Defizite hinsichtlich Verbraucherwissen, Stellenwert und Akzeptanz bezüglich Prozessen in der Land- und Ernährungswirtschaft. • Es bedarf der Sichtbarmachung der steigenden Standards durch Verbraucheraufklärung. Eine zutreffende, klare und leicht verständliche Kennzeichnung des Mehrwerts von Lebensmitteln, die unter höheren Standards erzeugt wurden (wie z.B. beim geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichen oder privatwirtschaftlicher Tierwohl-Label) unterstützt die Verdeutlichung der Wertschöpfung, des Ressourcenschutzes und der Honorierung. • Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen, bedarf es flächendeckender und transparenter Kriterien sowie Deklarationen von Produkten mit erhöhten Produktionsstandards und Qualitätsspektren. Zielzustand: • Transparente und verlässliche Auskünfte bei den Produkten, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kaufentscheidung zu unterstützen. • Transparenz im Hinblick auf Produktionsprozesse und Lebensmittelzusammensetzung durch betriebliche Nachhaltigkeitsmanagementsysteme, die gleichzeitig die ökologischen Leistungen der Betriebe verbessern und eine öffentliche Kommunikation ermöglichen. I.4 - Bessere Verwertung von Lebensmitteln und Reduzierung der Lebensmittelabfälle Bedarfshintergrund: • Steigendes Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher im Hinblick auf die Auswirkungen des Konsumverhaltens auf die Umwelt und die Problematik von Lebensmittelverschwendung und umweltschädlichen Verpackungen. • Weltweite Herausforderungen wie z.B. die Ernährungssicherung, Ressourcenknappheit, die steigende Inanspruchnahme von agrarischen Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln und für andere Zwecke, die Treibhausgasemissionen und letztlich der Klimawandel sind untrennbar mit dem hohen Aufkommen an Lebensmittelabfällen inklusive Nachernteverlusten als Ursachenbestandteil verbunden. • Vor allem in Privathaushalten landen Lebensmittel u.a. in Folge falscher Lagerung oder Planung im Müll. • Auch in der Primärproduktion, der Verarbeitung, dem Handel und der Außer-Haus-Verpflegung fallen Lebensmittelabfälle an – zum Beispiel, wenn zu viel oder fehlerhaft produziert wird oder Produkte aufgrund von Vermarktungsnormen im Handel nicht abgenommen werden. Auch wenn die Nachernteverluste in der Landwirtschaft in Deutschland eher gering sind, besteht das Potenzial, die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Ressourcenverluste zu verringern. • Lebensmittelabfälle lassen sich daher nur unter Beteiligung aller Akteure effektiv reduzieren. Durch das Zusammenwirken von vier Handlungsfeldern – der Politik, der Wirtschaft, der Gesellschaft und durch Forschung und Digitalisierung – soll die Lebensmittelversorgungskette so gestaltet werden, dass Abfälle bzw. Verluste gar nicht erst entstehen. Zielzustand: • Bis 2030 die Lebensmittelabfälle in Privathaushalten, der Außer-Haus-Verpflegung und dem Handel pro Kopf halbieren und Lebensmittelabfälle entlang der restlichen Lebensmittelversorgungskette verringern. I.5 - Beibehaltung und Ausbau der Anbauflächen des ökologischen Landbaus DE 92 DE Bedarfshintergrund: • Deutschland hat sich in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und im Klimaschutzprogramm 2030 das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den einen Flächenanteil von 20 Prozent ökologisch bewirtschafteten Flächen zu erreichen, das entspricht 3,3 Mio. ha. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel sogar auf 30 Prozent erhöht. • -Derzeit liegt die ökologisch bewirtschaftete Fläche bei 9,1 Prozent = 1,5 Mio. ha (Zahlen von 2018; Kontrollstellenmeldung/StBA). • Die Europäische Kommission setzt in ihrer Farm-to-Fork-Strategie das Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften. • Der Ökolandbau trägt als umwelt- und ressourcenschonendes System zum Naturschutz (höhere Biodiversität), Wasserschutz (s. spez. Ziel e), Klimaschutz (Verzicht auf mineralischen Dünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutz, Vermeidung entsprechender Emissionen) und zur Anpassung an den Klimawandel (Erosionsschutz durch bodenschonende Verfahren; s. spez. Ziel d) bei. Der Ökolandbau trägt auch zum Schutz und zur Pflege des Bodens und des Bodenlebens bei (Humusaufbau, Stickstoffanreicherung durch Knöllchenbakterien etc.; s. spez. Ziel e). Zielzustand: • Ökolandbau-Fläche beträgt mind. 30 Prozent in Deutschland im Jahr 2030. Q.1 - Fachkräftesicherung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum Bedarfshintergrund: • Aus den erkennbaren Abwanderungsprozessen in vielen ländlichen Gemeinden ergibt sich Bedarf zur Erhaltung und Schaffung wohnortnaher Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten, um Fachkräfte zu sichern. Hier ist die Land- und Forstwirtschaft mit eingeschlossen. • Aufgrund der demografischen Gesamtentwicklung mit einer abnehmenden Zahl von jungen Menschen und der Landflucht stellt sich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in den ländlichen Räumen die Fachkräftesicherung als eine wachsende Herausforderung dar. • Eine besondere Rolle hinsichtlich wohnortnaher Arbeitsplätze, der Ausschöpfung endogener Potenziale und der Verbesserung lokaler Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs spielen dabei Entwicklungsperspektiven für kleine, mittelständische Unternehmen im Bereich der Dienstleistungen und des Handwerks sowie aus dem Bereich der touristischen Angebote. Zielzustand: • Fachkräfte finden gut bezahlte Arbeitsplätze mit guten Rahmenbedingungen in ihrem Fachgebiet in der Land- und Forstwirtschaft insbesondere in ländlichen Gebieten. • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sind für eine fachkräfteorientierte Unternehmenskultur sensibilisiert. Q.10 - Stärkung der Innovationskraft DE 93 DE Bedarfshintergrund: • Innovationen in neue Technologien, Produkte, Verfahren, Dienstleistungen u.a. sind wichtig für die Zukunftsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und des ländlichen Raums. • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft werden immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Hierzu zählen u.a. der Klima- und Umweltschutz, notwendige Anpassungen der Produktion an den Klimawandel, die Digitalisierung, der Ressourcenschutz, der Emissionsschutz, der Tierschutz und sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen an die Produktion und die Produkte. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen spielt Innovation eine wichtige Rolle. • Die Zahl der Unternehmen, die neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse einführen, ist auch aufgrund der Vermeidung von Risiken in Verbindung mit erforderlichen Investitionen relativ gering. Innovationen brauchen in der Regel einen langen zeitlichen Vorlauf und verursachen Kosten. Insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft kann dies ein Einzelner oftmals nicht tragen. • Gründe für mangelnde Innovationsbereitschaft liegen auch in der geringen Vernetzung von Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung, der geringer Vernetzung von Entwicklung und Praxis, mangelndem Wissen wie Innovationen angegangen werden können oder in der mangelnden Kooperationsbereitschaft. Zielzustand: • Akzeptanz, Annahme und Umsetzung von Innovationen, insbesondere von Verfahren, Dienstleistungen und von neuen Technologien in land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sind hoch. • Eine starke Innovationskraft und Lösungskompetenz der Unternehmen ist vorhanden. • Nutzung betrieblicher Chancen durch die Anwendung von innovativen Verfahren, Dienstleistungen und Technologien; Umsetzung innovativer Ideen in den Unternehmen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. • Innovationen werden vorangetrieben und beschleunigt, insbesondere über den interaktiven Innovationsansatz durch eine projektbezogene Zusammenarbeit und Vernetzung der verschiedenen Innovationsakteure, insbesondere aus Praxis und Wissenschaft. Q.2 - Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land- DE 94 DE Bedarfshintergrund: • Eine gute berufliche Bildung sollte als Grundlage für zukünftige erfolgreiche Betriebe und Organisationen gesehen werden. • Veränderungsprozesse können nur erfolgreich bewältigt werden, wenn sie durch Bildung und Beratung begleitet werden. Die Schnelllebigkeit von Informationen, Erkenntnissen oder Rahmenbedingungen erfordern ein „lebenslanges Lernen“ und muss durch entsprechende Angebote ermöglicht werden. • Die Zuständigkeit der Beratungsdienste liegt in Deutschland bei den Ländern, sodass sich verschiedene Organisationsstrukturen und Strategien für den horizontalen Wissensaustausch ergeben haben. Ein gut vernetztes agrarisches und forstliches Bildungs- und Beratungssystem sollte flächendeckend die Umsetzung umfassender, aufeinander abgestimmter Beratungs- und Bildungsangebote anbieten. Es sollte insbesondere der horizontale Wissenstransfer verbessert werden. Hier bieten insbesondere der Einsatz digitaler Technologien Möglichkeiten. • Sinn, Zweck und Chancen von umwelt-, klima- und biodiversitätsfördernden Bewirtschaftungen, Bewirtschaftungsauflagen oder Produktionsbeschränkungen müssen besser vermittelt werden. Bildung und Beratung nehmen daher eine Schlüsselrolle in der wirkungsvollen Umsetzung von Umweltmaßnahmen (einschließlich von Agrarumweltmaßnahmen) ein. Dazu gehört auch eine Kommunikation über freiwillig, über das Ordnungsrecht hinausgehende, landwirtschaftliche Umwelt- und Klimaschutzbeiträge in der Öffentlichkeit. Zielzustand: • Qualifiziertes Bildungs- und Beratungspersonal steht für eine leistungsfähige, qualitativ hochwertige, zielgruppenorientierte und umweltorientierte Beratung und Bildung insbesondere zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung zur Verfügung. Q.3 - Qualifizierung und Verbesserung unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen Bedarfshintergrund: • Unternehmerinnen und Unternehmer verfügen über agrarfachliche Kompetenzen. Im Bereich unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen für die operative Steuerung oder die strategische Ausrichtung ihrer Unternehmen sowie in der Vermarktung besteht in Teilen noch Optimierungsbedarf. • Ursache dafür können auch fehlende gesamtbetriebliche Aufzeichnungen und Kennzahlen zu den Einkünften und Produktionskosten und ökologischen Wirkungen sein. Daraus folgt, dass Controlling und Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsrechnungen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte für Betriebsplanungen teilweise fehlen. • Es bedarf beispielsweise der Erstellung von Unternehmenskonzepten bzw. Unternehmensplänen für die Existenzgründungsbeihilfe oder für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die strategische Ausrichtung kleiner und kleinster Forstbetriebe, sowie ihrer forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und die Investitionsförderung. • Ausschlaggebend sind hier u.a. die Stärkung des Aus- und Weiterbildungssystems, der Beratung und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich der Möglichkeiten, Anforderungen und Risiken der Digitalisierung sowie die Stärkung der Bereitschaft und Möglichkeiten zur Weiterbildung und lebenslangem Lernen durch dezentrale Angebote, insbesondere für Frauen. Zielzustand: • Hohe systemische Kompetenzen von Unternehmerinnen und Unternehmern, dem sonstigen Management der Unternehmen sowie der Fachkräfte in der Land- und Forstwirtschaft durch die Weiterentwicklung von spezifischen Bildungs- und Beratungsprodukten und durch Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen auf Basis von Kennzahlen sowie Stärken/Schwächen-Analysen. Q.4 - Stärkung der Koordinationsstrukturen für die Agrarforschung DE 95 DE Bedarfshintergrund: • Das föderale System ermöglicht regional passfähige Lösungen und stärkt den Wettbewerb in der Forschung. Es begrenzt aber gleichzeitig die Koordination und den Austausch zur Agrarforschung auf der nationalen Ebene und der Länderebene sowie in den verschiedenen Bereichen (öffentlich und privat). Die Herausforderungen für die Weiterentwicklung des deutschen AKIS („agricultural knowledge and information system“) liegen somit in der Organisation und Unterstützung von Wissensflüssen. Zielzustand: • Forschungsaktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene sowie auf der Länderebene sind im deutschen AKIS-System verknüpft. • Forschungsergebnisse sind im AKIS-System hinterlegt, werden verbreitet und in der Praxis implementiert. • Kommunikation und verbesserte Abstimmung zwischen verschiedenen Forschungseinrichtungen und Projektträgern im Agrarbereich und Verbesserung der Ausrichtung der Agrarforschung durch enge Rückkopplung mit anderen AKIS-Akteuren und der landwirtschaftlichen Praxis. • Ein im Rahmen der Agroecology Living Labs Partnerschaft etabliertes Testbetriebsnetz dient als Resonanzboden, um die Praxistauglichkeit von Forschungsergebnissen zu testen und Landwirte, Berater und interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Prozess des Testens von neuen Ansätzen einzubeziehen. Q.5 - Ausbau regionaler, interdisziplinärer Kooperationen sowie Vernetzung und Informationsaustausch Bedarfshintergrund: • Bisherige Kooperationen zwischen Erzeugerinnen und Erzeugern, aber auch mit der Verarbeitung, der Vermarktung und Verbraucherinnen und Verbrauchern sind teilweise noch unzureichend. Hier sollten mehr Vermarktungsbestrebungen gebündelt werden. • Zudem besteht ein Bedarf, über gezielte Weiterbildungsangebote das Interesse an der Bildung von Erzeugungszusammenschlüssen und Kooperationen zu wecken und das erforderliche Know-how insbesondere für eine nachhaltige, Umwelt und Natur bewahrende Produktion und Vermarktung zu vermitteln. Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) leistet hierbei bereits einen wichtigen Beitrag. • Die Kommunikation in Kooperationen beziehungsweise Netzwerken zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, wissenschaftlichen Einrichtungen, Umweltverbänden und anderen Akteuren leisten einen wichtigen Beitrag zum Wissenstransfer zu schonender Ressourcennutzung, nachhaltiger Bewirtschaftung und Nutztierhaltung, Biodiversität, Klimaschutz. Dies erfolgt praxisorientiert und bezogen auf die jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen und kann handlungsorientierte Impulse für entsprechend bessere Bewirtschaftungsformen geben. Zielzustand: • Starke Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen sowie zwischen Kommunen und der Zivilgesellschaft durch den Ausbau regionaler, interdisziplinärer Kooperationen. • Hohe Innovationsfähigkeit und Kenntnisse zur Umsetzung von innovativen Entwicklungen, regionalen Angeboten und Wertschöpfung sowie gemeinsamen Marketing- und Kommunikationsstrategien. • Starke Kooperationen und Netzwerke, die auf nachhaltige, ressourcenschonende und tierschutzorientierte Flächenbewirtschaftung bzw. Tierhaltung ausgerichtet sind. Q.6 - Verbesserung der öffentlichen Kommunikation DE 96 DE Bedarfshintergrund: • Diskussionen zu Themen wie Ernährung, Pflanzen-, Klima- oder Ressourcenschutz, Tierschutz, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz oder einer nachhaltigen Produktion finden vermehrt in der Bevölkerung und auch medial insbesondere im Internet statt. • Das Wissen der Verbraucherinnen und Verbraucher über die verschiedenen Bewirtschaftungsarten der Landwirtschaft und die hohen Produktionsstandards, die nicht nur Lebensmittelsicherheit, sondern auch hohe Qualität gewährleisten, ist dabei teilweise jedoch erheblich eingeschränkt. • Daher bestehen weiterhin Defizite in der klar verständlichen Kommunikation von agrar-, umwelt-, tierschutz- und ernährungspolitischen Themen in der Öffentlichkeit. • Die Erprobung und Einführung von transparenten und praktikablen Nachhaltigkeitsmanagementsystemen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kann einen wichtigen Beitrag einerseits bezogen auf die betriebsinternen Abläufe, andererseits auch hinsichtlich der öffentlichen Kommunikation leisten. • Es bedarf u.a. der Fortführung von Beratung und Information zur Kita- und Schulverpflegung sowie Ernährungsbildung und einer Weiterentwicklung von Konzepten zur erfolgreichen Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kita- und Schulverpflegung. Zielzustand: • Eine für die Produktionsweise land- und forstwirtschaftlicher Produkte und deren Bedeutung für die Gesundheit, die biologische Vielfalt, den Klimaschutz und der Nachhaltigkeit durch Intensivierung der Ernährungs- und Gesundheitsbildung sensibilisierte Gesellschaft. Q.7 - Stärkere Einbindung von Praxis und Beratung in die Forschung Bedarfshintergrund: • Es besteht zwar eine vielfältige Forschungslandschaft für Land- und Forstwirtschaft und Umweltforschung sowie Vielzahl an Förderprogrammen für angewandte Agrarforschung, die Interaktion und der Erkenntnisaustausch inklusive einer praxistaugliche Aufarbeitung der Forschungsergebnisse zwischen Forschung, Bildung, Beratung und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind jedoch ausbaufähig. • Die Landwirtschafts- und Forstverwaltungen unterhalten Kooperationen mit Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen. Diese müssen weiterentwickelt werden, um die Verbindung zwischen Wissenschaft, Forschung, Verwaltung und Praxis zu vertiefen und damit Lösungen für aktuelle und zukünftige Probleme zu finden und schnell in die Praxis umsetzen zu können. • Für die Unternehmen der Praxis ergeben sich die Möglichkeit zur Mitwirkung an Forschung, Entwicklungen und Erprobung, wodurch sie sich aktuelles Wissen aneignen und in die land- und forstwirtschaftliche Praxis einbringen können. Auf der anderen Seite können praktische Probleme Impulse für wissenschaftliche Vorhaben liefern. Diese Zusammenarbeit ist insbesondere beim Aufbau neuer und der Verstetigung bestehender Wertschöpfungsketten einer nachhaltigen Bioökonomie wichtig. Zielzustand: • Enge Verknüpfung von Forschung, Bildung, Beratung und Praxis mit der Berücksichtigung von aktuellen, praxisrelevanten Fragestellungen bei Versuchs- und Forschungsprojekten. • Schneller sowie zielgruppengerecht aufbereiteter Wissenstransfer von der Forschung über die Bildung und Beratung an land- und forstwirtschaftliche Unternehmen und weitere Akteurinnen und Akteure des ländlichen Raumes. Q.8 - Generierung von Wissen und Intensivierung des Monitorings DE 97 DE Bedarfshintergrund: • Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele werden aktuell nicht immer erreicht, Regelungen nicht immer eingehalten. Dies und die perspektivisch weitere Anhebung dieser Ziele legen nahe, dass in vielen Bereichen Anreize für eine bessere und flächendeckende Umsetzung notwendig sind, die auf zuverlässigen Daten beruhen. • Um neue Praktiken entwickeln zu können, die zum Erreichen der Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele noch besser geeignet sind, ist fortlaufend weitere Datenerhebung, Monitoring und Forschung notwendig. Zielzustand: • Fundiertes Wissen auf der Grundlage von stabilen Datenerhebungen und Monitoring, auf welches Gesellschaft und Praxis landwirtschaftliche Prozesse unter den Aspekten Biodiversität, standortangepasste Ressourcennutzung, nachhaltige Bewirtschaftung, Umwelt-, Klima- und Tierschutz nachvollziehen können. Q.9 - Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung Bedarfshintergrund: • Mangelndes Wissen zu Anforderungen, Einsatzmöglichkeiten, Chancen, Herausforderungen und Kosten der Digitalisierung für die Produktion, Unternehmensführung und Vermarktung sind häufig die Ursache dafür, dass digitale Techniken zögerlich umgesetzt werden und damit Digitalisierungspotenziale ungenutzt bleiben. Auch erkennen manche Akteure nicht, wie sie Wissen niedrigschwellig in digitaler Form erlangen können. • Durch unzureichende Vernetzung von Forschung, Bildung und Beratung erkennen die potenziellen Anwenderinnen und Anwender oftmals den Nutzen der Digitalisierung nicht, und die Anliegen der Praxis werden umgekehrt durch die Forschung häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Zielzustand: • Kompetente Nutzung von digitalen Techniken durch eine stärkere Vernetzung von Forschung, Bildung und Beratung. • Laufende Schulungen für Multiplikatoren (Beratungs- und Lehrkräfte) zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen für die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Anwendungen in der Beratung und Bildung. Bewertung der Bedarfe bestimmter geografischer Gebiete, z. B. Gebiete in äußerster Randlage sowie Berg- und Inselgebiete. Nicht erforderlich. Methode und Kriterien für die Priorisierung 1.Allgemeine Anforderungen an die Bedarfsanalyse (gemäß Art. 96 des GAP-SP-VO-Entwurfs): • Alle identifizierten Bedarfe werden auf Grundlage von transparenten Kriterien, welche der jeweilige Mitgliedsstaat definiert, priorisiert. Bedarfe, welche nicht oder nur teilweise durch den GAP-SP adressiert werden, müssen begründet werden. • Es wird eine Beschreibung der Priorisierung und des Prozesses erwartet, sowie Begründungen wie positive und negative Priorisierungen gewählt wurden. Diese müssen robust sein und auf Grundlage von Expertenwissen und/oder unter konsolidierten Methoden geschehen. 2.Konzept zur Priorisierung: • Die Priorisierung der Bedarfe erfolgt auf der Basis von vier Hauptkriterien, die durch Unterkriterien weiter konkretisiert werden. Im Rahmen von mehreren Beteiligungsverfahren und - runden wurden die Bedarfe diskutiert und gewichtet, um diese in vier Prioritätsstufen einzuordnen: Sehr hohe Priorität Bedarf ist sehr wichtig für die nationale Zielerreichung innerhalb des GAP-SP und dringend zu bedienen. DE 98 DE Hohe Priorität Bedarf ist wichtig für die nationale Zielerreichung innerhalb des GAP-SP und sollte vorrangig adressiert werden. Mittlere Priorität Bedarf kann zu den nationalen/regionalen Zielen des GAP-SP beitragen, wird aber bereits durch andere Instrumente gefördert und sollte nicht vorrangig durch den GAP-SP adressiert werden. Niedrige Priorität Bedarf wird bereits durch andere Instrumente gefördert und sollte nicht primär durch den GAP-SP adressiert werden. • Innerhalb einer Prioritätsstufe wurden die Bedarfe nicht zusätzlich individuell gegeneinander gewichtet. Dies trägt nicht nur Komplexität, den Wechselwirkungen sowie den Synergien und Trade-offs innerhalb einer Prioritätsstufe Rechnung, sondern hätte ein zweites Priorisierungssystem benötigt, ohne dass sich die eigentliche Einstufung eines Bedarfs geändert hätte. 3.Kriterien zur Priorisierung: Priorisierungskriterien für Bedarfe sollten die Wichtigkeit von identifizierten Bedarfen hinsichtlich des verfolgten (spezifischen) Ziels kennzeichnen. (a) Handlungsdruck 1. Ausmaß des Defizits 2. Irreversible Einbußen 3. Für mehrere Ziele relevant 4. Für andere Ziele besteht ein gegenteiliger Bedarf (b) Politische Relevanz 1. Rechtliche Verpflichtungen (EU/BUND) 2. Bundes- oder Länderpolitische Strategien 3. Öffentliche Güter 4. Zustimmung Stakeholder (c) Effizienz 1. Kosten-Nutzen-Ansatz 2. Wirkungszusammenhang der Maßnahmen belegt (d) Eignung als Förderinstrument 1. Positive Beiträge der Gesamtförderlandschaft 2. Verfügbare Ressourcen 3. Nachfrage Antragssteller 4. Stärkung System für Wissen und Innovation (AKIS) 4.Einordnung priorisierter Bedarfe bei der Entwicklung der Interventionen: Die Bedarfe wurden nach den obenstehenden Kriterien und Verfahren priorisiert. Die Adressierung der Bedarfe durch die GAP-SP Interventionen basiert zudem auf intensiven Abstimmungen mit den Ländern, Ressorts und Interessenvertretern. Diese konnten in einem frühen Stadium der Diskussionen über die Bedarfe und deren Priorisierung durchgeführt werden. Die entwickelten Interventionspakete und deren finanzielle Ausstattung berücksichtigen darüber hinaus weitere wesentliche Faktoren insbesondere die existierenden und sich in den letzten zwei Jahren sehr dynamisch verändernden politischen Rahmenbedingungen: Demzufolge werden im GAP-SP diejenigen hoch priorisierten Bedarfe mit Interventionen adressiert, die nicht bereits mit anderen (Förder- )Instrumenten des Bundes oder der Länder bedient werden bzw. auf Grund von veränderten politischen DE 99 DE Rahmenbedingungen anders abgearbeitet werden müssen. Dies dient der Vermeidung von Förderkonkurrenz und Doppelförderung. Eine Abdeckung ist jedoch durch Instrumente außerhalb der GAP gewährleistet und wird in den jeweiligen spezifischen Zielen dargelegt. Begründung der Entscheidung, warum im GAP-Strategieplan auf die ermittelten Bedarfe nicht oder nur teilweise eingegangen wird E.7 Reduktion von Mikroplastik in Böden und Gewässer Der Bedarf zur Reduktion von Mikroplastik in Böden und Gewässern wird nicht im GAP-Strategieplan abgedeckt. Er besitzt eine niedrige Priorität. Viel mehr besteht hier weiterer dringender Forschungsbedarf, um die Mengen, die Quellen und den Verbleib des Mikroplastiks in landwirtschaftlichen Böden besser einordnen zu können. H.12 Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten in Forst- und Holzwirtschaft Der Bedarf wird nicht im GAP-Strategieplan abgedeckt. Er besitzt eine mittlere Priorität. Denn Maßnahmen im Bereich des Forstsektors werden in hohem Maße außerhalb der GAP gefördert. Die Erfahrung aus vorherigen Förderperioden hat gezeigt, dass der bürokratische Aufwand und die hohen Anlastungsrisiken die Förderung von waldbezogenen Maßnahmen in der GAP unattraktiv machen. Hierfür werden weitere Instrumente in der Interventionsstrategie des spezifischen Ziels 8 genannt. I.3 Sichtbarmachung transparenter und verlässlicher Auskünfte Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen, sind flächendeckende und transparente Kriterien sowie Kennzeichnung von Produkten mit erhöhten Produktionsstandards und Qualitätsspektren, z. B. auf der Basis anerkannter Qualitätsregelungen wichtig (I.3). Dies wird jedoch ausschließlich außerhalb der GAP adressiert (bspw. ein geplantes staatliches Tierhaltungskennzeichen) und hat daher nur eine niedrige Priorität im Strategieplan. Jedoch können auch die Interventionen der Sektoren Obst und Gemüse (SP-0105) und Wein (SP-0305) mit ihren Qualitätsregelungen indirekt einen Beitrag leisten. I.4 Verwertung von Lebensmitteln und Reduzierung Lebensmittelverschwendung Das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher im Hinblick auf die Auswirkungen des Konsumverhaltens auf die Umwelt und die Problematik von Lebensmittelverschwendung und umweltschädlichen Verpackungen wächst. Dadurch besteht der Bedarf einer besseren Verwertung von Lebensmitteln und die Reduzierung von Lebensmittelabfällen (I.4). Hier besteht das nationale Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle in Privathaushalten, der Außer-Haus-Verpflegung und dem Handel pro Kopf zu halbieren und Lebensmittelabfälle entlang der restlichen Lebensmittelversorgungskette zu verringern. Dieses Ziel wird jedoch primär außerhalb der GAP abgedeckt. Hierfür werden weitere Instrumente in der Interventionsstrategie des spezifischen Ziels 9 genannt. Q.4 Stärkung Koordinationsstrukturen für die Agrarforschung Es gilt mit Innovationen neues Wissen in der Land- und Forstwirtschaft auf europäischer, Bundes- und Länderebene zu schaffen, eine bessere Abstimmung von Forschungsbedarfen zu erreichen und die angemessene Verbreitung der Ergebnisse im AKIS-System zu gewährleisten (Q.4). Maßnahmen zur Abdeckung des Bedarfes erfolgen jedoch außerhalb des GAP-Strategieplans. DE 100 DE 2.1.SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union 2.1.SO1.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO1.1.1 Stärken S1: Bereitschaft zur Erbringung gesellschaftlich erwünschter Leistungen (Entwicklung und Pflege der Kulturlandschaften, Erhaltung der biologischen Vielfalt, tiergerechtere Nutztierhaltung, Ressourcen- und Klimaschutz) bei entsprechender Honorierung. S2: Etablierte Möglichkeiten der Absicherung gegen einige Ertragsrisiken durch funktionierendes Versicherungssystem (z.B. Hagelversicherung bei Ackerkulturen), vertragliche Bindungen oder Kooperationen. 2.1.SO1.1.2 Schwächen W1: Das durchschnittliche Betriebseinkommen pro Arbeitskrafteinheit liegt deutlich unter dem Vergleichswert der Gesamtwirtschaft. W2: Hohe Einkommensschwankungen, insbesondere in den Bereichen Tierhaltung und Ackerbau. W3: Ungünstige Einkommenssituation in kleinen und mittleren Betrieben, in spezialisierten Weidetierbetrieben (z. B. Schaf- und Mutterkuhbetriebe) sowie in Betrieben, die Natura 2000-Auflagen bzw. Auflagen der WRRL unterliegen. W4: Rückzug der Landwirtschaft aus ungünstigen Lagen (z.B. bei weiterem Rückgang der Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltung bei unzureichenden Verwertungsalternativen für Grünland). W5: Hohe Abhängigkeit v.a. der Futterbau-, Marktfruchtbau- und Gemischt-Verbundbetriebe von staatlichen Zulagen und Zuschüssen. W6: Investitionskapital ist nicht in ausreichendem Maß vorhanden (Eigenkapital). W7: Oft fehlen Strategien für ein effizientes Risikomanagement. W.8: Relativ hohe Abhängigkeit der Einkommen von Markt- und Ertragsrisiken bei Garten-, Wein- und Obstbaubetrieben. 2.1.SO1.1.3 Chancen O1: Vorhandensein vielfältiger Betriebsformen und -strukturen in der Landwirtschaft. O2: Hoher Wertschöpfungsbeitrag zum Einkommen bei Garten-, Wein- und Obstbau- und Veredlungsbetrieben. O3: Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen durch Nutzung von Diversifizierungspotenzialen innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft (z.B. Direktvermarktung, Online-Shops, Tourismus) (s. spez. Ziele g, h). O4: Stärkere Orientierung an gesellschaftlich erwünschten Leistungen zur Legitimierung der einkommensrelevanten Direktzahlungen. O5: Ausbau gesellschaftlich akzeptierter Formen der Landnutzung und Tierhaltung (s. spez. Ziel i). O6: Ausbau der Nutzung der verfügbaren Instrumente zur Absicherung gegenüber Produktions- und Marktpreisrisiken. O7: Hohes Bildungsniveau von Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter /Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie qualitativ hochwertige Angebote in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich Studium sowie Beratung (Querschnittsziel). O8: Hohe Bereitschaft bei den landwirtschaftlichen Betriebsleitern sich selbst und ihre Mitarbeiter fortzubilden sowie auf Beratung zurückzugreifen (Querschnittsziel). DE 101 DE 2.1.SO1.1.4 Gefahren T1: Teils ungünstige Bewirtschaftungsbedingungen (z.B. benachteiligte Gebiete, insb. großräumige Mittelgebirgslagen, Hochgebirge, zum Teil geringe Bodengüte). T2: hoher Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen in Überschwemmungsgebieten (s. spez. Ziel d). T3: Steigende Risiken für land- und forstwirtschaftliche Produktion (z.B. Produktionsrisiken wie zunehmende Extremwetterereignisse, Volatilität der Märkte, rechtlich-politische Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Einflüsse, Flächenverfügbarkeit und zunehmender Schadensumfang durch Extremwetterereignisse) (s. spez. Ziel b, d, h). T4: Ausbaubedürftiges Wirtschaftswegenetz, die zusätzliche Kostenbelastungen bei gleichzeitigen Ertragsnachteilen verursachen (s. spez. Ziel h). T5: Verschärfung der Flächenknappheit durch hohe außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme und Flächenbedarf (s. spez. Ziel b). T6: Diversifizierung: Gefahr der Verlust des Status als landwirtschaftlicher Betrieb durch einschränkende rechtliche Rahmenbedingungen in bspw. Steuer- und Baurecht für nichtlandwirtschaftliche Diversifizierungsmaßnahmen als Quelle für außerlandwirtschaftliches Einkommen (s. spez. Ziel g). T7: Unzureichendes Angebot und fehlende Marktdurchdringung erschwinglicher Versicherungslösungen zur Absicherung von Ertragsrisiken durch Extremwetterereignisse. T8: Anteil der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter / Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ohne landwirtschaftliche Ausbildung nimmt im Zeitablauf und gerade bei den Jüngeren zu. 2.1.SO1.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO1.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt Gewährleistung einer angemessenen A.1 Lebenshaltung der in der Landwirtschaft tätigen Sehr hohe Priorität Ja Personen Honorierung von Gemeinwohlleistungen und A.2 Sehr hohe Priorität Ja Ausgleich höherer Standards Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf A.3 ertragsarmen Flächen und ungünstigen Hohe Priorität Ja Standorten A.4 Fairere Verteilung der Einkommensstützungen Hohe Priorität Ja Stärkung der Krisenfestigkeit A.5 landwirtschaftlicher Betriebe und Unterstützung Mittlere Priorität Ja bei der Entwicklung Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant. 2.1.SO1.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Gemeinsamer Outputindikator Intervention DPdecoupled BISS(21) - DZ-0101 - O.4. Anzahl der Hektar für Einkommensgrundstützung für Einkommensgrundstützung für Einkommensgrundstützung Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit (EGS) DPdecoupled CRISS(29) - Ergänzende DZ-0201 - Ergänzende O.7. Anzahl der Hektar für Umverteilungseinkommensstützung Umverteilungseinkommensstützung Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit für Nachhaltigkeit (UES) DE 102 DE DPdecoupled CIS-YF(30) - Ergänzende DZ-0301 - Ergänzende O.6. Anzahl der Hektar, für die Einkommensstützung für Einkommensstützung für ergänzende Einkommensstützung Junglandwirte Junglandwirtinnen und für Junglandwirte gezahlt wird Junglandwirte (JES) DPcoupled CIS(32) - Gekoppelte DZ-0501 - Gekoppelte O.11. Anzahl der Tiere, für die Einkommensstützung Einkommensstützung für den Sektor gekoppelte Einkommensstützung Rind- und Kalbfleisch (ZMK) gezahlt wird DPcoupled CIS(32) - Gekoppelte DZ-0502 - Gekoppelte O.11. Anzahl der Tiere, für die Einkommensstützung Einkommensstützung für den Sektor gekoppelte Einkommensstützung Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ) gezahlt wird Sectoral - HARIN(47(2)(i)) - Ernteversicherung SP-0103 - Ernteversicherung O.35. Anzahl der geförderten Obst und und Versicherung der Erzeugung, die operationellen Programme Gemüse zur Sicherung der Erzeugereinkommen bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall beiträgt, unter Gewährleistung, dass die Begünstigten die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen ergreifen Sectoral - HARINWINE(58(1)(d)) - SP-0302 - Ernteversicherung gegen O.36. Anzahl der im Weinsektor Wein Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von unterstützten Maßnahmen oder Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende Einheiten Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrige Witterungsverhältnisse, widrigen Witterungsverhältnissen, widrige Witterungsverhältnisse, widrigen Witterungsverhältnissen, durch Tiere verursachte Schäden, durch Tiere verursachten Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall Schädlingsbefall RD ANC(71) - Naturbedingte oder andere EL-0201 - Ausgleichszulage für O.12. Anzahl der Hektar, für die gebietsspezifische Benachteiligungen benachteiligte Gebiete Unterstützung für Gebiete mit naturbedingten oder spezifischen Benachteiligungen gewährt wird, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Art des Gebiets RD ASD(72) - Gebietsspezifische EL-0301 - O.13. Anzahl der Hektar, die im Benachteiligungen, die sich aus Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Rahmen von Natura 2000 oder der bestimmten verpflichtenden Umsetzung von Natura 2000 Richtlinie 2000/60/EG unterstützt Anforderungen ergeben werden RD RISK(76) - EL-0601 - O.9. Anzahl der Einheiten, die unter Risikomanagementinstrumente Risikomanagementinstrumente im Rahmen der GAP finanzierte Risikomanagementinstrumente fallen Übersicht Vorbemerkung zur Interventionslogik vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise Im GAP-Strategieplan haben Bund und Länder wichtige Ansatzstellen verankert, die den erforderlichen Transformationsprozess der Landwirtschaft zu einer nachhaltigen und gegenüber Krisen robusteren Landwirtschaft unterstützen werden. Diese stellen sich gegliedert nach den jeweils relevanten spezifischen Ziele (SO) der GAP-Strategieplan-Verordnung wie folgt dar: • SO1: Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (BISS; DZ-0101), die im Jahr 2026 rd. 150 €/ha betragen wird, trägt zur Krisenfestigkeit bezüglich der Einkommensvolatilität bei. Die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (CRISS; DZ-0201) ergänzt die Einkommensgrundstützung zugunsten der kleinen und mittleren Betriebe und trägt so zur faireren Verteilung der Direktzahlungen bei. Die Ausgleichszulage (EL-0201), die in den meisten Bundesländern geleistet wird, trägt zu einer zusätzlichen Stabilisierung der Einkommensvolalität in aus naturbedingten oder anderen gebietsspezifischen Gründen benachteiligten Gebieten bei. Ernteversicherungen (SP-0103 DE 103 DE und SP-0302) sowie Risikomanagementinstrumente (EL-0601) haben ebenfalls eine stabilisierende Funktion. • SO2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe Größte Bedeutung kommt bei diesem spezifischen Ziel den Investitionen in das landwirtschaftliche Produktivkapital zu (v.a. EL-0403). Insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung, in Verbindung mit verbesserten Tierhaltungsbedingungen (z.B. Förderung der Weidehaltung (EL-0109)), und zur Verarbeitung und Vermarktung im landwirtschaftlichen Betrieb (z.B. Direktvermarktung) sollen den Erzeugerpreis positiv beeinflussen und so die Stellung der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette stärken. Auf stabile bzw. höhere Absatzpreise wirken potenziell auch die Erzeugerorganisationen (EL-0405), die Förderung des ökologischen Landbaus (EL-0108) sowie Absatz- fördermaßnahmen im Weinbau. Vorleistungskosten können durch Investitionen in Effizienzverbesserungen (Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Energie) im Wesentlichen im Rahmen der entsprechenden Intervention der 2. Säule (EL-0403) aber auch durch ähnlich gelagerte sektorielle Interventionen gesenkt werden. Auf eine Senkung namentlich der Maschinen und Arbeitskosten wirken arrondierte Flächen und ein effizientes Wirtschaftswegenetz (EL-0404). Investive Förderung, ggf. in Verbindung mit Förderung von Beratung und Wissenstransfer sowie die Unterstützung innovativer Projekte kann auch zur Verminderung von Vorernte- und Ernteverlusten beitragen. • SO3: Verbesserung der Stellung der Landwirtschaft in der Wertschöpfungskette Wichtige Beiträge zur Erreichung dieses Ziels erbringen Investitionen in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (EL-0405) sowie sektorielle Interventionen in den Bereichen Obst und Gemüse, Wein und Hopfen. Diese Interventionen zielen auf eine Erhöhung und zusätzlich auf eine Stabilisierung des Faktoreinkommens in der Landwirtschaft ab. Die Qualitätsorientierung wird zusätzlich dadurch angeregt, dass die Förderintensitäten nach den Anteilen an Qualitätsprodukten gestaffelt werden. • SO4: Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel Interventionen zu diesem spezifischen Ziel können mittelbar auch einen Beitrag zur Abfederung von Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine leisten. Über die Öko-Regelung „Anbau vielfältiger Kulturen“ (DZ-0402) kann durch den Erhalt einer guten Humusversorgung die Resilienz des Agrarsektors gestärkt werden. Zudem vermindern sich die Zukäufe von Vorleistungen (mineralische Düngemittel) aufgrund des vorgegebenen Mindestanteils von Kulturen mit Stickstoffbindung (Leguminosen). Bei der Öko-Regelung „Beibehaltung Agroforst“ (DZ-0403) ist bei der derzeitigen Marktlage zu erwarten, dass der Gehölzaufwuchs primär einer energetischen Verwertung zugeführt wird und damit fossile Energieträger ersetzt werden können. • SO5: Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und • SO6: Beitrag zur Umkehr des Biodiversitätsverlustes Aufgrund der Öko-Regelung „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ (DZ-0402) und der entsprechenden AUKM (EL-0103) ergibt sich ein Potenzial für einen verstärkten Leguminosenanbau. Damit reduzieren sich die Stickstoffbedarfe, was zu einer Verminderung des Einsatzes von mineralischen Düngemitteln führt. Eine Minderung des Vorleistungseinsatzes tritt durch die Öko-Regelungen „Extensivierung Dauergrünland“ (DZ-0404) und „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel“ (DZ-0406) ein. Im Bereich der 2. Säule werden insbesondere Bewirtschaftungsverpflichtungen im Interesse der Biodiversität u.ä. sowie die Förderung des Öko-Landbaus (EL-0108), auf den rd. 20% der ELER-Mittel entfallen, wichtige ökologisch orientierte Beiträge u.a. zur Verringerung der Abhängigkeit von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngemitteln leisten. • SO7: Förderung des Generationenwechsels Die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (DZ-0301) und ebenso die Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte (EL-0501) tragen zur Liquiditätssicherung in den begünstigten Betrieben bei und erhöhen die Krisenfestigkeit bezüglich der Einkommensvolatilität, was in den ersten DE 104 DE Jahren nach Übernahme des Betriebes besonders wichtig ist. • SO8: Förderung lebendiger ländlicher Gebiete Interventionen zu diesem spezifischen Ziel unterstützen die Resilienz der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete (z. B. Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastrukturen (EL-0404), Breitbandversorgung (EL-0409), Fördermaßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (EL-0410), LEADER (EL-0703). Hier stehen im GAP-SP auch Fördermöglichkeiten der Bioökonomie zur Verfügung. • SO9: Nachhaltige Erzeugung von Lebensmitteln etc. Etwa 20% der ELER-Mittel werden für die Förderung des Öko-Landbaus (EL-0108) eingesetzt. Damit wird eine erhebliche Verringerung der Abhängigkeit von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngemitteln angestrebt. Deutschland nutzt auch außerhalb des GAP-Strategieplans Instrumente für Anpassungen an Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Im Bereich der Förderung ist insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu nennen. Hier werden von einigen Regionen relevante Fördermaßnahmen ausschließlich mit nationalen Mitteln finanziert (z. B. Verarbeitung und Vermarktung mit dem Ziel der Stärkung der Erzeuger in der Lebensmittelkette und der Verbesserung der Qualitätsproduktion). Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Wesentliches Ziel der Landwirtschaft ist die Sicherung der Ernährungsversorgung mit qualitativ hochwertigen, gesunden sowie nachhaltig und regional erzeugten Produkten. Dabei ist die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der in der Landwirtschaft tätigen Personen eine wichtige Herausforderung der GAP (A.1). Hier geht es darum, Einkommensdisparitäten im Vergleich zu anderen Sektoren abzubauen und damit angemessene landwirtschaftliche Einkommen zu gewährleisten und die Schwankung von landwirtschaftlichen Einkommen zu mildern. Beiträge zur Erreichung des Einkommensziels erfolgen im GAP-Strategieplan vorrangig über die Intervention zur Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (DZ-0101). Hinzu kommen die Umverteilungseinkommensstützung (DZ-0201) und die gekoppelten Zahlungen für den Sektor Rind- und Kalbfleisch (DZ-0501) bzw. für Mutterschafe und -ziegen (DZ-0502). Zusätzlich trägt auch die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (DZ-0301) zu einer angemessenen Lebenshaltung der in den begünstigten Betrieben tätigen Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei. Eine weitere wichtige Herausforderung im GAP-Strategieplan stellt die Honorierung von Gemeinwohlleistungen und der Ausgleich höherer Anstrengungen dar, die von in der Landwirtschaft tätigen Personen insbesondere in den Bereichen Tierschutz, Biodiversität, gesunde Böden, sauberes Wasser und Luft sowie Klimaschutz erbracht werden (A.2). Auf Grund der hohen Bedeutung dieser Herausforderung wird ihr auch innerhalb des spezifischen Ziels 1 wie der Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung eine sehr hohe Priorität zugeordnet. Zielbeiträge im Bereich der Direktzahlungen erfolgen durch die Einkommensgrundstützung (DZ-0101). Demgegenüber dient der Natura 2000-Ausgleich (EL-0301) dem Ausgleich von Herausforderungen durch gebietsspezifische Benachteiligungen aufgrund verpflichtender Umweltanforderungen und damit verbundener Wettbewerbsnachteile auf nationaler Ebene. Schließlich soll die GAP auch der Gefahr der Aufgabe der Landbewirtschaftung entgegenwirken (A.3). Dem Anliegen, territoriale Ausgewogenheit von landwirtschaftlichen Einkommen herzustellen, wird daher eine hohe Priorität beigemessen. Der Beitrag erfolgt in naturbedingt benachteiligten Gebieten einschließlich der Berggebiete (EL-0201). Auch wenn ein recht hoher Anteil der landwirtschaftlichen Fläche in benachteiligten Gebieten liegt, sind diese im bundesweiten Vergleich sehr unterschiedlich verteilt (vgl. Verknüpfung zu Listen der benachteiligten Gebiete in der entsprechenden DE 105 DE Interventionsbeschreibung). Dadurch ergibt sich, dass die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (EL- 0201) – ähnlich wie der Natura 2000-Ausgleich (EL-0301) – regional unterschiedlich angeboten wird. Gefördert wird dabei nicht nur die Erhaltung traditioneller Bewirtschaftungsformen, sondern insbesondere der Ausgleich ständiger naturbedingter und damit wirtschaftlicher Nachteile in den benachteiligten Gebieten und insofern die Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit. Spezialisierte Betriebe in den Sektoren der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung haben einen erheblichen Mehraufwand und damit höhere Kosten gegenüber Betrieben mit intensiver Tierhaltung, welche zu einem deutlich geringeren Potenzial der Wertschöpfung in diesen Produktionssystemen führen. Dies zeigt auch der Rückgang insbesondere der schafhaltenden Betriebe in den vergangenen Jahren. Die gekoppelte Einkommensstützung in den Sektoren Rind- und Kalbfleisch (DZ-0501) sowie Schaf- und Ziegenfleisch (DZ-0502) soll daher der wirtschaftlichen Benachteiligung mit der Gefahr weiterer Betriebsaufgaben entgegenwirken, was gleichzeitig einen Beitrag zur Erhaltung häufig ökologisch hochwertiger Standorte darstellt. Die Zuordnung sowohl zu SO6 als auch zu SO1 erfolgt hier analog zu derjenigen bei der Öko- Regelung 7 (DZ-0407), mit der ebenfalls sowohl Einkommens- als auch Biodiversitätsziele verfolgt werden sollen. Eine wirtschaftliche Produktion bei hohen Standards und steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion stellt insbesondere kleine und mittlere Betriebe vor große Herausforderungen. Ziel ist die fairere Verteilung der Einkommensstützungen (A.4), die über die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (DZ-0201) insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe wirtschaftlich zukünftig noch stärker fördert, um eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten und vielfältige Agrarstrukturen zu erhalten. Durch den Anstieg von Ertrags- und Marktrisiken durch klimawandelbedingte Extremwetterereignisse, Tierseuchen, Pandemien, kriegerischen Konflikten oder Störungen der Lieferketten ist davon auszugehen, dass ohne entsprechende Anpassungsmaßnahmen die Volatilität der Preise und Märkte in Zukunft weiter zunehmen wird. Dies kann zur Folge haben, dass landwirtschaftliche Einkommen größeren Schwankungen unterworfen sein werden. Es bedarf daher der Stärkung der Krisenfestigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen bezüglich Produktions- und Marktrisiken sowie ihrer Unterstützung bei der Entwicklung geeigneter Strategien für ein effizientes Risikomanagement (A.5). Der Stärkung der Krisenfestigkeit dient vor allem die Einkommensgrundstützung (DZ-0101), da die durch sie bedingte Stabilisierung der Betriebseinkommen die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge im Hinblick auf unvorhersehbare Krisen unterstützt wird. Die Ertragsrisiken sind jedoch regional unterschiedlich. Auch außerhalb der EU-Förderung werden Sicherheitsnetze geschaffen, wodurch die Risikovorsorge eine mittlere Priorität für die Umsetzung innerhalb der GAP zugeordnet ist. Ein zentraler Aspekt hierbei ist es ein innerbetriebliches Risikomanagement zu unterstützen und die Vulnerabilität der Betriebseinkommen zu reduzieren. Regional kommen Risikomanagementinstrumente im ELER (EL-0601) und in den Sektoren Obst und Gemüse (SP-0103) und Wein (SP-0302) in Form von Ernteversicherungen zur Anwendung. Die Maßnahme innerhalb der zweiten Säule (EL-0601) unterstützt den Abschluss von Einzel- oder Mehrgefahrenversicherungen gegen witterungsbedingte Risiken sowie weiteren Gefahren, die aufgrund des Klimawandels vermehrt auftreten, um das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens zu minimieren. Durch die finanzielle Unterstützung von Versicherungen der Landwirtinnen und Landwirte und einer damit verbundenen breiteren Inanspruchnahme von Versicherungen kann ein Beitrag zur Stärkung der Krisenfestigkeit und der eigenverantwortlichen Risikovorsorge geleistet werden. Im Rahmen der sektoriellen Interventionen Obst und Gemüse, Wein, Hopfen und Bienenzucht werden Marktverluste, die aufgrund von Naturkatastrophen, Witterungsverhältnissen, Krankheiten oder Schädlingsbefalls entstehen, gedeckt. Diese umfassen Produktionsverluste, nicht aber Preis- oder Einkommensverluste. Die sektoriellen Interventionen sind innerhalb Deutschlands je nach Sektor geografisch unterschiedlich verteilt. Insbesondere der Weinbau ist sehr regional geprägt und die strukturellen Verhältnisse der Unternehmen sind unterschiedlich. Die größten Anbaugebiete liegen in Rheinland-Pfalz sowie in Baden- Württemberg und Bayern. Daher werden Ertragsversicherungen für den Weinanbau regional nur sehr spezifisch angeboten. Insgesamt bieten drei Bundesländer die Förderung von Ernteversicherungen im Weinbau innerhalb des GAP-Strategieplans an. Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. DE 106 DE Für den Bedarf in allen Regionen ist die Mittelzuweisung gemäß Anhang VII nicht ausreichend. Weitere Bundesländer unterstützen die Ernteversicherung aus nationalen Programmen und Mitteln (s. u.). Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes wird als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern betrachtet. Für die Agrarstrukturpolitik sind die Länder zuständig; damit haben die Länder auch deren Finanzierung allein zu tragen. Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der GAK-Rahmenplan bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, er beschreibt die Förderungsgrundsätze, Zuwendungsempfänger, Fördervoraussetzungen sowie die Art und die Höhe der Förderungen. Um die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig den gestiegenen Erwartungen gerecht zu werden, haben Bund und Länder die Investitionsförderung im Rahmen der GAK weiterentwickelt. Es wird gezielt eine nachhaltige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft unterstützt, indem die Fördermittel solchen Betrieben gewährt werden, die bei ihren Investitionsvorhaben diese besonderen Anforderungen erfüllen. Insbesondere der Förderbereich 2 („Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen“) der GAK mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) trägt mit der Unterstützung von Investitionen im Rahmen einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft, zu SO1 bei. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Neben der Einkommensgrundstützung und anderen Instrumenten innerhalb der GAP profitieren Landwirtinnen und Landwirte auf nationaler Ebene von agrarsozialen Sicherungssystemen: Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet den Landwirtinnen und Landwirten sowie ihren Familien finanziellen Schutz z. B. bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfällen. Als berufsständisch geprägtes Sonderversicherungssystem ist sie darauf ausgerichtet, die besonderen Belange selbstständiger Landwirtinnen und Landwirte bei ihrer sozialen Absicherung bestmöglich zu berücksichtigen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren. Der Bund unterstützt dies mit Zuschüssen. Einkünfte aus der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die eine eigenständige Einkunftsart nach dem Einkommensteuergesetz bilden, sind vielfältig steuerlich begünstigt. Hierzu zählen beispielsweise erhöhte Freibeträge, steuerfreie Entnahmen von Grund und Boden aus dem Betriebsvermögen beim Bau einer eigengenutzten Wohnung und ermäßigte Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen. Dies führt insbesondere dazu, dass eine angemessene Lebenshaltung der in der Landwirtschaft tätigen Personen, auch zur Verbesserung der Ernährungssicherung, ohnehin gewährleistet ist (A.1). Ferner erhalten Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland eine Steuervergünstigung für versteuertes Gasöl und Biokraftstoffe, soweit diese zur Bodenbewirtschaftung oder bodengebundenen Tierhaltung in landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen verwendet werden. Durch diesen steuerlichen Vorteil erfolgt außerhalb der GAP eine Absicherung und Stabilisierung angemessener Betriebseinkommen und Entgelte der in der Landwirtschaft tätigen Personen und somit auch eine Adressierung des Bedarfes A.1. Relevante länderspezifischen Steuerungsinstrumente Da die Ernährungssicherheit für eine wachsende Bevölkerung nach einer ständigen Steigerung der Produktion verlangt, während gleichzeitig eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs nötig ist, wird der Aspekt der Ernährungssicherheit ergänzend auf Länderebene mit Ernährungsstrategien flankiert, welche u. a. die Erzeugung nachhaltiger, gesunder und z. T. regionaler Lebensmittel fördern sowie für eine DE 107 DE nachhaltige Lebensweise und bewussten Konsum sensibilisieren und die Wertschätzung von Lebensmitteln steigern sollen, um so insgesamt einen Beitrag zur angemessenen Lebenserhaltung in der Landwirtschaft zu leisten (und somit auch zu Bedarf A.1). Auf diese Weise soll auch die Ressourceneffizienz gesteigert werden (siehe auch SO5). Hinsichtlich weiterer Implikationen solcher Ernährungsstrategien ist vor allem die Betrachtung von SO9 (und hier insbesondere auch des Bedarfs I.3) bedeutsam sowie auch die Förderungen der Direktvermarktung und der Stärkung von Qualitätsproduktionen im Rahmen des SO3 (siehe SO3, C.1, C.3). außerhalb der GAP werden beispielsweise in Hessen im Rahmen der Ernährungsstrategie fünf Handlungsfelder ausgewiesen, die neben der Förderung der Erzeugung, dem Angebot und der Vermarktung nachhaltiger, ökologischer und regionaler Lebensmittel (u. a. A.1), die Verbesserung der Ernährungsbildung, die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sowie gesunde und nachhaltige Angebote in der Gemeinschafts- und Schulverpflegung zum Ziel haben. Hierfür stellt das Land Hessen ein Budget an Landesmitteln von 0,2 Millionen Euro aus der Ernährungsstrategie und zusätzlich 0,6 Millionen. Euro im Rahmen des Integrierten Klimaschutzplans Hessen zur Verfügung. Ohne eine landeseigene Ernährungsstrategie setzen einige Bundesländer wie z. B. Rheinland-Pfalz Maßnahmen der GAK um, die ähnlichen Ziele wie Stärkung der Tragfähigkeit landwirtschaftlicher Einkommen (A.1) oder die Unterstützung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Ernährung (C.2, I.2) bedienen, indem regionale Vermarktung und Direktvermarktung gefördert und der Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten unterstützt werden. Dazu zählen die Einzelbetriebliche Förderung, soweit es sich um Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftliche Erzeugnisse handelt mit den Maßnahmen Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Diversifizierung. Weiterhin zählen auch die Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit den Maßnahmen Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen, Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung, landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Kooperationen (Zusammenarbeit) zu den Maßnahmen, die neben den Bedarfen von SO3 auch die Bedarfe SO1 mittelbar unterstützen. In Niedersachsen wurde der Dialogprozess „Gesellschaftsvertrag Landwirtschaft.Ernährung.Zukunft“ gestartet, um für den Wandel die Menschen noch stärker in den Transformationsprozess einzubinden – vom Acker bis auf den Teller. Damit soll ein Gesellschaftsvertrag erreicht werden, der die Landwirtschaft wieder in die Mitte der Gesellschaft holt. Ebenso außerhalb der GAP wird SO1 mit Maßnahmen der GAK abgedeckt. Hierzu zählt der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz in Natura-2000-Gebieten (65 Millionen Euro Bundesmittel 2022), welcher den Bedarf A.2 und damit die Honorierung von Gemeinwohlleistungen sowie den Ausgleich höherer Standards adressiert. Beide Maßnahmen tragen zudem zielübergreifend zu den Bedarfen von SO 5 und SO 6 bei. Die Beratung – je nach Bundesland ausgestaltet als Offizial-, Verbund- oder Privatberatung – spielt für viele Länder vor dem Hintergrund von SO1 eine besondere Rolle, da diese u. a. die Erzielung eines angemessenen Einkommens durch adäquate, aber erschwingliche Beratung ermöglicht, wodurch sie zur Abdeckung der Bedarfe A.1 und A.4 beiträgt. Denn Landwirtinnen und Landwirte werden durch gezielte Förderberatung ermächtigt, von einem Ausgleich von Einkommensverlusten und anderen Formen der Unterstützung zu profitieren. Darüber hinaus werden auch weitere Bedarfe adressiert wie z. B. „Krisenfestigkeit und Risikomanagement“ (A.5), indem die Beratung u. a. zur Entwicklung von an den Klimawandel angepassten Produktions- und Anbauverfahren beitragen soll. Die zum Großteil außerhalb der GAP organisierte und finanzierte Beratung trägt u. a. im besonderen Maße zum Querschnittsziel und den Bedarfen Q.1, Q.2, Q.3 und Q.10 bei. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Stärkung des Risikomanagements Über die GAP-Maßnahmen hinaus erfolgt in Deutschland eine staatliche Förderung der Krisenfestigkeit und des Risikomanagements in der Landwirtschaft (A.5) vor allem im Bereich der witterungsbedingten Risiken, u. a. über steuerliche Regelungen (z. B. vergünstigte Versicherungssteuer; Steuerstundungen), die Förderung präventiver baulicher Maßnahmen (z. B. im Hochwasserschutz) und die Gewährung von Bürgschaften. Einzelne Bundesländer wie z. B. Sachsen-Anhalt gewähren auch Bürgschaften zur Unterstützung der Liquidität der Unternehmen, insbesondere in Krisenzeiten. Bei außergewöhnlichen Ereignissen sind Ad-hoc-Katastrophenhilfen über einen nationalen Beihilferahmen möglich. Angesichts der zunehmenden Witterungsrisiken und Extremwetterlagen mit hohem Schadensrisiko ist DE 108 DE jedoch festzustellen, dass sowohl die im landwirtschaftlichen Betrieb vorhandenen Möglichkeiten für eine ausreichende Risikovorsorge als auch die in der Vergangenheit in großem Umfang gewährten staatlichen Ad-hoc-Hilfen zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Daher haben einige Länder entsprechend ihren regionalen Gegebenheiten Bedarf für eine staatliche Förderung von Versicherungsprämien für bestimmte Risiken und Kulturen gesehen wie z. B. eine Frostschutzversicherung im Obst- und Weinbau. Seit 2021 bietet z. B. Rheinland-Pfalz die Unterstützung von Ernteversicherungen für den Weinsektor an. Dabei werden Prämien für Mehrgefahrenversicherungen gegen witterungsbedingte Ertragsverluste gewährleistet. Durch nationale Zuschüsse werden auf Bundesebene ein Teil der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) für die zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Unternehmer gesenkt. Hier werden die Unternehmer unmittelbar kostenmäßig entlastet. Zuschussberechtigt sind vor allem bodenbewirtschaftende Unternehmen, deren Jahresbeitrag einen jährlich festgelegten Grenzwert (zurzeit 305 Euro) übersteigt. 2.1.SO1.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.SO1.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.4 - Knüpfung von Einkommensstützung an Standards und gute fachliche Praxis Anteil der 101,60 landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der % Konditionalität unterliegt R.5 - Risikomanagement Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten GAP- 6,47 % Risikomanagementinstrumenten R.6 PR - Umverteilung auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe Anteil der zusätzlichen 113,89 Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der % durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 PR - Ausweitung der Unterstützung für Betriebe in Gebieten mit besonderen 117,44 Erfordernissen Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren % Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) R.8 - Gezielte Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben in spezifischen Sektoren Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die gekoppelte Einkommensstützung zur Verbesserung 17,79 % der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit oder Qualität erhalten R.10 CU PR - Bessere Organisation der Versorgungskette Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, 18,00 % Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden Ergebnisindikatoren sind unmittelbar nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung mit dem SO 1 verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Der Indikator R.8 wird in Deutschland nur von der gekoppelten Einkommenssützung in den Sektoren Rind- und Kalbfleisch sowie Mutterschafe und –ziegen bedient, welche dem SO1 zugeordnet sind. Der Indikator wird daher hier aufgeführt und nicht im SO2. Ergebnisindikator R.4 – Knüpfung von Einkommensstützung an DE 109 DE Standards und gute fachliche Praxis Der Ergebnisindikator R.4 Knüpfung von Einkommensstützung an Standards und gute fachliche Praxis misst den Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt. Der R.4 wird auf der Grundlage einer Vielzahl von Interventionen berechnet, bei denen die Einhaltung von Konditionalitäten bzw. von Bewirtschaftungsverpflichtungen Grundlage für die jeweiligen Zahlungen sind. Die Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen (SO 1) erfolgt vor allem durch Zahlungen der 1. Säule, die durch die Interventionen der 2. Säule flankiert werden. Um den Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu stabilisieren, sind für die Betriebe finanziell auskömmliche und über die Förderperiode verlässliche Zahlungen notwendig. Ein weiteres Ziel ist die Erreichung eines möglichst hohen Anteils an landwirtschaftlich genutzten Flächen, die dem System der Konditionalität unterliegen und für die Einkommensstützung gezahlt wird. Beiträge zur Erreichung des Einkommensziels erfolgen im GAP-Strategieplan vorrangig über die Intervention zur Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (DZ-0101) und die Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (DZ-0201). Die Einkommensgrundstützung als Einkommenstransfer (DZ-0101) trägt dazu bei, das wertschöpfungsbasierte Faktoreinkommen aus der Landwirtschaft zu ergänzen, als „Basiseinkommen“ die relativen Schwankungen des Gesamteinkommens zu mindern und so die „Krisenfestigkeit“ bezüglich der Einkommensvolatilität zu erhöhen. Die Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (DZ-0201) ergänzt die Einkommensgrundstützung (aus DZ-0101) für unterdurchschnittlich große Betriebe. Die zusätzliche Förderung der Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhlatung von Lebensräumen (nicht-produktive Flächen) (DZ-0401) trägt ebenso dazu bei, einen Ausgleich für eine extensivere Bewirtschaftung zu schaffen. Hinzu kommt die Öko-Regelung zur Förderung des Anbaus vielfältiger Kulturen im Ackerbau (DZ-0402). Ergänzend wird als freiwillige Öko- Regelung die Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (DZ-0403) gefördert. Über die 2. Säule ist eine komplementäre investive Förderung möglich, bei der Investitionen in die Anlage eines Agrarforstsystems gefördert wird. Weitere Interventionen zur Einkommensstützung und zum Ausgleich von Bewirtschaftungssauflagen sind: ·Öko-Regelung zur Förderung der Extensivierung des gesamten Dauergrünlands eines Betriebe (DZ- 0404). ·Öko-Regelung zur ergebnisorientierten Förderung einer extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (DZ-0405). ·Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei der Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen des Betriebes (DZ-0406). ·Die Öko-Regelung 7 (DZ-0407) soll den Landwirtinnen und Landwirten in Natura 2000-Gebieten eine zusätzliche Honorierung ihrer Gemeinwohlleistungen gewähren. Durch die Bewirtschaftungsverpflichtungen innerhalb der 2. Säule sollen die Wirkungen der Konditionalität und der Öko-Regelungen nicht nur verstärkt, sondern zusätzliche Möglichkeiten der Honorierung von Gemeinwohlleistungen geschaffen. Hierzu zählt die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (EL-0201) die – ähnlich wie der Natura 2000-Ausgleich – regional unterschiedlich angeboten wird. Mit der Ausgleichszulage (EL-0201) wird die Bewirtschaftung von Flächen in benachteiligten Gebieten gefördert, die hierfür nach Ertrags- und damit Einkommenspotenzialkriterien abgegrenzt wurden. Gefördert wird dabei die Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, die Erhaltung traditioneller Bewirtschaftungsformen sowie der Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in den benachteiligten Gebieten. Der Ausgleich von gebietsspezifischen Benachteiligungen aufgrund verpflichtender Umweltanforderungen und damit verbundener Wettbewerbsnachteile auf nationaler Ebene wird über den Natura 2000-Ausgleich (EL-0301) adressiert. Die Zuschüsse werden für die erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung in Natura 2000 Gebieten gewährt. Die Prämien werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und / oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten DE 110 DE ausgeglichen werden. Ziel ist es, am Ende der Förderperiode 102 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, für die Einkommensstützung gewährt wird und der Konditionalität unterliegen zu erreichen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0101 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ·DZ-0201 Ergänzende Umverteilungseinkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ·DZ-0301 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte ·DZ-0401-01 Nichtproduktive Flächen auf Ackerland ·DZ-0401-02 Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland ·DZ-0401-03 Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen ·DZ-0401-04 Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland ·DZ-0402 Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent ·DZ-0403 Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland ·DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ·DZ-0405 Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten ·DZ-0406 Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ·DZ-0407 Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-GebietenEL-0201 ·EL-0201-01 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Berggebiet ·EL-0201-02 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Natürliche Benachteiligung ·EL-0201-03 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Spezifische Gebiete ·EL-0301-01 Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen Ergebnisindikator R.5 – Risikomanagement Der Ergebnisindikator R.5 Risikomanagement misst den Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten GAP Risikomanagementinstrumenten. Hierzu werden jährlich der Anteil der Betriebe mit Risikomanagementinstrumenten im Rahmen der GAP erfasst. Ein zentraler Aspekt hierbei ist es ein innerbetriebliches Risikomanagement zu unterstützen und die Vulnerabilität der Betriebseinkommen zu reduzieren. Die Risikomanagementinstrumente werden sowohl durch die 2. Säule mit der Intervention EL-0601 als auch durch den Sektor Obst und Gemüse (SP-0103) und den Sektor Wein (SP-0302) adressiert. Mit der Intervention Risikomanagementinstrumente (EL-0601) wurde eine neue Intervention programmiert, die Versicherungsprämien gegen die Risiken Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmungen und Trockenheit/Dürre sowie Fraßschäden durch Wildtiere einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen unterstützt. Diese stellen eine Möglichkeit dar, sich gegen witterungsbedingte Risiken abzusichern. Die Ertragsrisiken sind jedoch regional unterschiedlich und nicht von allen Ländern angeboten. Angestrebtes Ziel der neuen Intervention EL-0601 ist eine breitere Inanspruchnahme von Versicherungen durch Landwirte. Durch die finanzielle Unterstützung von Versicherungsprämien der Landwirtinnen und Landwirte und einer damit verbundenen breiteren Inanspruchnahme von Versicherungen kann ein Beitrag zur Stärkung der Krisenfestigkeit geleistet werden. Ergänzt wird dies durch die bereits etablierten Förderungen von Versicherungen in den Sektoren Obst und Gemüse (Ernteversicherung Obst und Gemüse SP-0103) und Wein (Ernteversicherung Wein SP-0302). Alle drei Interventionen tragen zum Risikomanagementaspekt im spezifischen Ziel durch die Förderung DE 111 DE von vielfältigen und extensiven Produktionsweisen, die ein innerbetriebliches Risikomanagement unterstützen und die Vulnerabilität der Betriebseinkommen reduziert, bei. Daher werden insbesondere Ertragsversicherungen für den Weinanbau regional nur sehr spezifisch angeboten. Insgesamt bieten drei Bundesländer die Förderung von Ernteversicherungen im Weinbau innerhalb des GAP-Strategieplans an. Für den Bedarf in allen Regionen ist die Mittelzuweisung gemäß Anhang VII nicht ausreichend. Auch außerhalb der EU-Förderung werden Sicherheitsnetze geschaffen, wodurch die Risikovorsorge eine mittlere Priorität für die Umsetzung innerhalb der GAP zugeordnet ist. Als Zielwert wird ein Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten GAP-Risikomanagementinstrumenten von 6 Prozent anvisiert. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0601 Risikomanagementinstrumente ·SP-0103 Ernteversicherung ·SP-0302 Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall Ergebnisindikator R.6 – Umverteilung auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe Der Ergebnisindikator R.6 Umverteilung auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe misst den Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt). Um die Umverteilung auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe zu berechnen, wird die durchschnittliche zusätzliche Direktzahlung je Hektar erfasst, die Begünstigte mit einer unterdurchschnittlichen Betriebsgröße gewährt werden. Zur Berechnung fließen die Einkommensgrundstützung (DZ-0101), die ergänzende Umverteilungseinkommensgrundstützung (DZ-0201), die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (DZ-0301) und die gekoppelte Einkommensstützung (DZ-0501 und DZ-0502) ein. Letztere dienen dem Ausgleich niedrigerer Einkommenspotenziale bei den traditionell extensiven Haltungsformen in der Mutterkuh-- und Schaf/Ziegenhaltung. Die Einkommensgrundstützung als Einkommenstransfer (DZ-0101) trägt dazu bei, das wertschöpfungsbasierte Faktoreinkommen aus der Landwirtschaft zu ergänzen, als „Basiseinkommen“ die relativen Schwankungen des Gesamteinkommens zu mindern und so die „Krisenfestigkeit“ bezüglich der Einkommensvolatilität zu erhöhen. Die Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (DZ-0201) ergänzt die Einkommensgrundstützung (DZ-0101) für unterdurchschnittlich große Betriebe. Außerhalb des spezifischen Ziels werden außerdem die Öko-Regelungen (DZ-0401-0407) erfasst. Ziel ist die fairere Verteilung der Einkommensstützungen (A.4), die über die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (DZ-0201) insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe wirtschaftlich zukünftig noch stärker fördert, um eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten und vielfältige Agrarstrukturen zu erhalten. Zur Berechnung der Umverteilung der Direktzahlungen werden die o. a. Direktzahlungsinterventionen (inkl. Öko-Regelungen) berücksichtigt. Ist der Wert des Ergebnisindikators über 100 Prozent so bedeutet dies, dass Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße einen überdurchschnittlichen Betrag je Hektar erhalten. Der Indikator wird jährlich aktualisiert. Ziel ist es, dass am Ende der Förderperiode eine durchschnittliche Hektarzahlung für kleinere Betriebe in Höhe von 114 Prozent der durchschnittlichen Hektarzahlung aller landwirtschaftlichen Betriebe gewährt wird. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0101 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ·DZ-0201 Ergänzende Umverteilungseinkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ·DZ-0301 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte DE 112 DE ·DZ-0401-01 Nichtproduktive Flächen auf Ackerland ·DZ-0401-02 Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland ·DZ-0401-03 Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen ·DZ-0401-04 Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland ·DZ-0402 Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau ·DZ-0403 Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland ·DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ·DZ-0405 Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten ·DZ-0406 Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ·DZ-0407 Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten ·DZ-0501 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch ·DZ-0502 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Mutterschafe und -ziegen Ergebnisindikator R.7 – Ausweitung der Unterstützung für Betriebe in Gebieten mit besonderen Erfordernissen Der Ergebnisindikator R.7 Ausweitung der Unterstützung für Betriebe in Gebieten mit besonderen Erfordernissen misst den Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen im Verglichen mit dem Durchschnitt. Um die Ausweitung der Unterstützung zu berechnen, wird eine Vielzahl an Interventionen berücksichtigt. Zur Berechnung fließen innerhalb des SO1 die Einkommensgrundstützung (DZ-0101), die ergänzende Umverteilungseinkommensgrundstützung (DZ-0201) und die gekoppelten Zahlungen (DZ-0501 und DZ- 0502) ein. Letztere dienen dem Ausgleich niedrigerer Einkommenspotenziale bei den traditionell extensiven Haltungsformen. Hinzu kommt die Ausgleichszulage (EL-0201) und der Natura 2000-Augleich für die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000 auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen (EL-0301). Die Zuschüsse werden für die erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung in Natura 2000 Gebieten gewährt. Die Prämien werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und / oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Außerhalb des spezifischen Ziels werden außerdem die Öko-Regelungen (DZ-0401-0407) und die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (DZ-0301) erfasst. Ziel ist die Ausweitung der Einkommensstützung in Gebieten mit besonderen Erfordernissen, um diese wirtschaftlich zukünftig noch stärker zu fördern, um so eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten und vielfältige Agrarstrukturen zu erhalten. Ist der Wert des Ergebnisindikators über 100 Prozent so bedeutet dies, dass Betriebe in Gebieten mit besonderen Erfordernissen einen überdurchschnittlichen Betrag je Hektar erhalten. Der Indikator wird jährlich aktualisiert. Ziel ist es, dass am Ende der Förderperiode eine durchschnittliche Hektarzahlung für solche Betriebe in Höhe von 117 Prozent der durchschnittlichen Hektarzahlung aller landwirtschaftlichen Betriebe gewährt wird. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0101 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ·DZ-0201 Ergänzende Umverteilungseinkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ·DZ-0301 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte ·DZ-0401-01 Nichtproduktive Flächen auf Ackerland ·DZ-0401-02 Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland ·DZ-0401-03 Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen DE 113 DE ·DZ-0401-04 Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland ·DZ-0402 Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent ·DZ-0403 Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland ·DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ·DZ-0405 Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten ·DZ-0406 Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ·DZ-0407 Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten ·DZ-0501 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch ·DZ-0502 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Mutterschafe und -ziegen ·EL-0201-01 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Berggebiet ·EL-0201-02 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Natürliche Benachteiligung ·EL-0201-03 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Spezifische Gebiete ·EL-0301-01 Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen ·EL-0301-02 Natura 2000-Ausgleich für forstwirtschaftliche Flächen Ergebnisindikator R.8 – Gezielte Unterstützung von Betrieben in bestimmten Sektoren Der Ergebnisindikator R.8 Gezielte Unterstützung von Betrieben in bestimmten Sektoren misst den Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die gekoppelte Einkommensstützung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit oder Qualität erhalten. Spezialisierte Betriebe in den Sektoren der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung, die traditionell extensiv (Wiedehlatung) gehalten werden, haben einen erheblichen Mehraufwand und damit höhere Kosten gegenüber Betrieben mit intensiver Tierhaltung (Stallhaltung). Dies führt zu einem deutlich geringeren Potenzial der Wertschöpfung in diesen Produktionssystemen. Dies zeigt auch der Rückgang insbesondere der schafhaltenden Betriebe in den vergangenen Jahren. Die gekoppelte Einkommensstützung in den Sektoren Rind- und Kalbfleisch (DZ-0501) sowie Schaf- und Ziegenfleisch (DZ-0502) soll daher der wirtschaftlichen Benachteiligung mit der Gefahr weiterer Betriebsaufgaben entgegenwirken, was gleichzeitig einen Beitrag zur Erhaltung häufig ökologisch hochwertiger Standorte darstellt. Für die Erfassung der Betriebe, die durch gekoppelte Zahlungen unterstützt werden, wird jährlich der Anteil an der Gesamtzahl der Betriebe ermittelt. Ausschlaggebend sind hierfür die gekoppelte Einkommensstützung für die Sektoren Rind- und Kalbfleisch (DZ-0501) sowie für Mutterschafe und - ziegen (DZ-0502). Hier soll am Ende der Förderperiode ein Anteil von 18 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden, um eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Qualität in den jeweiligen Sektoren zu erreichen. Ziel ist es einen Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorten (A.3). Es ist davon auszugehen, dass der Wert über die Förderperiode relativ stabil bleibt. Doppelzählungen für den Indikator wurden bereinigt, indem Antragssteller, die beide Sektoren abdecken, einfach gezählt wurden. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0501 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch ·DZ-0502 Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Mutterschafe und –ziegen DE 114 DE 2.1.SO1.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 115 DE 2.1.SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung 2.1.SO2.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO2.1.1 Stärken S1: Ausreichende Anzahl an entwicklungsfähigen Betrieben und vielfältige Betriebsstrukturen sowie international wettbewerbsfähige Ernährungsgewerbe. S2: In Teilregionen und je nach Betriebsstruktur Investitionsfreudigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen: Wachstums- und Investitionspotenziale sind vorhanden, und die zugehörige Investitionswilligkeit der Betriebe ist grundsätzlich gegeben. S3: Bei Obst und Gemüse, Wein und Hopfen regional hohe Bereitschaft, sich regionale Marktpotenziale zu Nutze zu machen durch Produktpolitik, Marketing und Kooperationsmodelle. S4: Agrar- und Ernährungswirtschaft als starker Wirtschaftszweig bietet gute Ausgangsbasis für weitere Wachstumspotenziale. S5: Trend zu steigenden Betriebsgrößen bietet Potenzial für Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit (weniger, aber leistungsfähigere Betriebe). S6: Zum Teil hoch spezialisierte und leistungsstarke Primärproduktion und Veredelung mit hohem technischen Standard (Ackerbau, Sonderkulturen, Tierhaltung, ökologischer Landbau). S7: Hohe Investitions- und Innovationsbereitschaft in vielen Bereichen der Landwirtschaft v.a. bei der Nachfolgegeneration und Entwicklungschance durch Berücksichtigung frauenspezifischer Aspekte (s. spez. Ziel g, h). S8: Erhöhung der Arbeitseffizienz und der Leistungssteigerung durch Zusammenarbeit und Kooperation. 2.1.SO2.1.2 Schwächen W1: Geringe Anreize zur Aufrechterhaltung der Landwirtschaft insbesondere in der Viehhaltung (Ausnahme Veredlungsbetriebe), aufgrund hoher Arbeitsintensität und unterdurchschnittlicher Arbeitsproduktivität bei unterdurchschnittlichem Einkommen (s. spez. Ziel a). W2: Geringe Betriebs-, Parzellen- und Viehbestandsgrößen in Teilregionen mit entsprechenden Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit (s. spez. Ziel a) und hohe Dynamik bei den Produktionsvorgaben. W3: In Teilregionen und je nach Betriebsstruktur und soziodemografischen Faktoren sind Innovationsklima und Innovationsdynamik in landwirtschaftlichen Betrieben und Agrarregionen weniger ausgeprägt. W4: Abnehmender Modernitätsgrad in der Landwirtschaft. W5: Infrastrukturelle Defizite für landwirtschaftliche Betriebe durch Nutzungskonflikten und unzureichende Erschließung von Flurstücken. Regional teilweise schlechte wegemäßige Erschließung (einer Vielzahl) von Grundstücken erschwert die sinnvolle Bewirtschaftung einzelner Flächen. W6: Strukturelle Defizite im ländlichen Raum, die Investitionen sowohl in die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft als auch in die gemeindliche Entwicklung hemmen. W7: Mangelnder Transfer von Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung (s. Querschnittsziel). W8: Abbau von Forschungs- und Beratungskapazitäten im Obst- und Gemüsesektor. 2.1.SO2.1.3 Chancen O1: Unternehmerische Dynamisierung durch Agrarstruktur- und Mentalitätswandel in Richtung auf eine marktwirtschaftliche Orientierung (auch bei unterschiedlichen Produktionsweisen). O2: Übergabe von Betrieben an gut ausgebildete und motivierte Betriebsnachfolgerinnen und -nachfolger (s. spez. Ziel g). DE 116 DE O3: Technologien und Digitalisierung bieten Chancen, nachhaltige und gleichzeitig leistungsfähige Produktionssysteme und Vermarktungskonzepte weiter zu entwickeln (nachhaltige Produktivität) (s. Querschnittsziel). O4: Konsumenten sind aufgeschlossen für stark differenzierte sowie veredelte Produkte und gegenüber Produktinnovationen (s. spez. Ziel i). O5: Gesellschaftlich akzeptierte Produktionsverfahren, die auch ökonomisch tragfähig sind. O7: Rationalisierung, Leistungssteigerung und Erhöhung der Arbeitseffizienz durch Einsatz neuer Technologien, überbetrieblichen Maschineneinsatz und Kooperationen (Querschnittsziel). O8: Hohe fachliche Kompetenz der Betriebsleiter und Mitarbeiter sowie Beratung als wesentliche Voraussetzung für Innovationen und erfolgreiche Unternehmensentwicklung (Querschnittsziel). O9: Gut aufgestelltes Beratungsangebot (mit regionalen Unterschieden) für alle landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und weinbaulichen Betriebe (einschließlich Öko-Beratung) (Querschnittsziel). O10: Hohes Bildungsniveau in der Landwirtschaft sowie qualitativ hochwertige Angebote in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich Studium sowie Beratung (Querschnittsziel). 2.1.SO2.1.4 Gefahren T1: Wegfall von Vermarktungsstrukturen durch verstärkten Strukturwandel und erhöhter Konzentration (s. spez. Ziel c). T2: Erhöhte Risiken durch Spezialisierung auf wenige Produktions- und Produktlinien (s. spez. Ziel c). Wachsender Kosten- und Preisdruck, volatile (welt-)marktabhängige Preise (insbesondere schwankende Milch- und Fleischpreise) bzw. Volatilität der Einkaufs- und Verkaufspreise (s. spez. Ziel a) und Marktmacht durch Größe der Akteure des Handels in der Wertschöpfungskette (s. spez. Ziel c). T3: steigende Produktionsauflagen, geringe gesellschaftliche Akzeptanz, hoher zunehmender Pachtflächenanteil (regionale Strukturdefizite) bei gleichzeitig guten außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten (Fachkräftemangel). T4: Verlust des Arbeitskräftepotenzials (bspw. durch Ausbildungsabwanderung der besonders qualifizierten jüngeren Bevölkerung), Verlust von „Ideenpotenzial“ und Innovationspotenzialen. T5: Flächenverlust/-konkurrenz, hohe Bodenverknappung: Verlust an landwirtschaftlichen Flächen z.B. durch den Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen, insbesondere im Umland der Städte (steigende Pachtpreise). T6: Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit durch unterschiedliche Mindestanforderungen zwischen den Mitgliedstaaten, unterschiedliche Anteile gekoppelter und entkoppelter Direktzahlungen (s. spez. Ziel a). T7: Eine zum Teil sehr hohe Konzentration in den Anbauclustern kann an die Landwirtinnen und Landwirte besondere Anforderungen zur Vermeidung von Umweltproblemen stellen, wenn sinnvolle Fruchtfolgen nicht eingehalten werden könnten. T8: Pachtsituation und Lohnarbeitsverfassung als Hemmnisse bei der Kreditaufnahme. T9: Fehlender oder schleppender Ausbau des Breitband- und leistungsfähiger Mobilfunknetze (s. spez. Ziel h). T10: Sinkende Wettbewerbsfähigkeit aufgrund steigender Anforderungen im Bereich Klimaschutz im Vergleich zu Drittstaaten und starke Benachteiligung einzelner Regionen (z. B. langfristig nachwirkende Umwelteffekte des Braunkohleabbaus). T11: Geringe gesellschaftliche Akzeptanz von landwirtschaftlichen Investitionen behindert Wachstum und Innovation (s. spez. Ziel i, Querschnittsziel). 2.1.SO2.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO2.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- Code Titel im GAP- Strategieplans Strategieplan DE 117 DE behandelt Unterstützung von Investitionen zur Stärkung B.1 der Markt- und Zukunftsorientierung der Hohe Priorität Ja Unternehmen Stärkung von Innovationskraft, B.2 Lösungskompetenz, Innovations- und Hohe Priorität Ja Kooperationsbereitschaft Sicherung, Optimierung, Erschließung und B.3 Hohe Priorität Ja Neuordnung ländlichen Grundbesitzes Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant. 2.1.SO2.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Gemeinsamer Outputindikator Intervention Sectoral - PROMO(47(1)(f)) - SP-0101 - Absatzförderung und O.35. Anzahl der geförderten Obst und Absatzförderung, Kommunikation Kommunikation operationellen Programme Gemüse und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte Sectoral - RESTRVINEY(58(1)(a)) - SP-0303 - Umstrukturierung und O.36. Anzahl der im Weinsektor Wein Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer unterstützten Maßnahmen oder Umstellung von Rebflächen oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Einheiten Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, - strukturen Sectoral - INVWINE(58(1)(b)) - SP-0304 - Investitionen in materielle und O.36. Anzahl der im Weinsektor Wein Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in unterstützten Maßnahmen oder immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme, Einheiten Weinbausystemen – mit Verarbeitungseinrichtungen, Ausnahme von Vorhaben, die für Infrastrukturen von Weinbaube-trieben die Interventionskategorie gemäß sowie Vermarktungsstrukturen und - Buchstabe a in Betracht instrumente kommen –, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und - instrumente Sectoral - PROMOWINE(58(1)(k)) - SP-0301 - Absatzförderung und O.36. Anzahl der im Weinsektor Wein Absatzförderung in Drittländern Kommunikationsmaßnahmen in unterstützten Maßnahmen oder Drittländern Einheiten Sectoral - INVRE(47(1)(a)) - Investitionen SP-0402 - Forschung und Entwicklung O.35. Anzahl der geförderten Hopfen in materielle und immaterielle operationellen Programme Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen Sectoral - ORGAN(47(1)(d)) - SP-0405 - Integrierte Produktion O.35. Anzahl der geförderten Hopfen ökologische/biologische operationellen Programme Erzeugung oder integrierter Landbau DE 118 DE RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0403 - Einzelbetriebliche produktive O.20. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in Investitionen in landwirtschaftlichen produktiver Investitionsvorhaben Bewässerung Unternehmen oder -einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0404 - Investitionen in O.22. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in landwirtschaftliche und forstliche Infrastrukturinvestitionsvorhaben Bewässerung Infrastrukturen, einschließlich ländlicher oder -einheiten Bodenordnung Übersicht Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Stärkung der Resilienz der Landwirtschaft und des ländlichen Raums trägt auch die Stärkung der Markt- und Zukunftsorientierung der Unternehmen in Landwirtschaft und ländlichem Raum bei. Dazu gehört vor allem die Transformation hin zu einer an nachhaltigen und an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaft. Es gilt, die landwirtschaftliche Produktivität und Ressourceneffizienz zu steigern, z. B. durch Förderung innovativer, zukunftsgerichteter Technologien, sowie durch die Förderung des Handels von bzw. mit Agrargütern und Lebensmitteln und die Förderung der Nutzung der EU- Qualitätsregelungen und entsprechender anerkannter regionaler Qualitätsprogramme. Durch Modernisierung und Produktinnovation besteht so die Möglichkeit, differenzierte und veredelte Produkte zu erzeugen und so die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt der GAP- Strategieplan die Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der Markt- und Zukunftsorientierung der Unternehmen (B.1) mit einer hohen Priorität. Hierfür sind innerhalb der zweiten Säule einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (in Form von produktiven Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen) (EL-0403-01) vorgesehen. Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Die Intervention dient u. a. der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von der Produktionsausrichtung und der Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken mit Schwerpunkt bei der Verbesserung der Wirtschaftsleistung landwirtschaftlicher Betriebe und der Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung sowie der Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung. Dem dient auch die Unterstützung von Investitionen in die Vorbereitung für und den Erstverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Hierfür ist eine hohe Mittelzuteilung im GAP-Strategieplan vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass produktive Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen ein breites Spektrum an Zielen abdecken und im jeweiligen Förderfall sehr unterschiedlich konzipiert sein können. Dies trifft sowohl auf die unterschiedlichen Sektoren zu und gilt auch mit Blick auf die regionalen Unterschiede in Deutschland. Die Schwerpunktsetzung der einzelnen Teilziele variiert dadurch und unterscheidet sich in den Fördergegenständen und in den Auswahlverfahren der Länder. Damit werden nicht nur die primär notwendigen Wachstums- und Modernisierungsschritten der landwirtschaftlichen Unternehmen unterstützt, sondern dabei ebenfalls Beiträge zu den SO4, SO5 und SO9 sowie zum Querschnittsziels (insbesondere Digitalisierung) geleistet. Hinzu kommen produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme (EL-0403-02), mit denen zur Vorsorge gegenüber wetterbedingten Risiken und zur Absicherung der Produktqualität einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen gefördert werden. Hiermit wird ebenfalls ein Beitrag zur Markt- und Zukunftsorientierung der Unternehmen sowie zu einer nachhaltigen Ressourcennutzung Förderung der Digitalisierung geleistet (siehe SO5 und Querschnittsziel). Weiterhin sollen im Sektor Wein durch die Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern (SP-0301), die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (SP-0303) sowie materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen und Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente (SP-0304) die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe und Weinerzeuger erhöht werden. Im Sektor Hopfen werden zusätzlich Investitionen in Forschung und Entwicklung (SP-0402) getätigt, um die Hopfenerzeugung durch die Einführung von Produkten und Verfahren zu modernisieren. Hierzu gehören bspw. der Aufbau verbesserter Produktionssysteme oder nachhaltiger Produktionsmethoden. Aufgrund struktureller Defizite im ländlichen Raum, die Investitionen sowohl in die Entwicklung der DE 119 DE Land- und Forstwirtschaft als auch in die gemeindliche Entwicklung hemmen, bedarf es der Sicherung, Optimierung, Erschließung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes (B.3). Im Bereich der zweiten Säule sind wesentliche Interventionen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, Investitionen in landwirtschaftlicher (EL-0404-01) und forstwirtschaftliche Infrastrukturen (EL-0404-02, siehe hierzu auch SO8). Es handelt sich hauptsächlich um land- und forstwirtschaftlichen Wegebau, beziehungsweise Wegebau in ländlichen Gebieten. Darüber hinaus verbessern sie die Erreichbarkeit von Naherholungsgebieten für die Bevölkerung. Die Förderung umfasst auch den Bau und die Erhaltung von Weinbergs- oder Trockenmauern. Die Intervention zur Erschließung und Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes (EL-0404-03) dienen insbesondere der zweckmäßigen, wirtschaftlichen und konfliktfreien Landnutzung. Sie verbessern die Produktivität der landwirt- und forstwirtschaftlichen Betriebe und erlauben eine an den Entwicklungszielen des ländlichen Raums ausgerichtete Ordnung der Flächen und der Flächennutzung. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland finden diese Investitionen außerhalb des ELER statt und werden in diesen Ländern mit rein nationalen Mitteln gefördert. Auch forstliche Infrastrukturen werden in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Saarland auf Grund des geringen Mittelbedarfs und der kleinteiligen Vorhabenstruktur außerhalb der EU- Finanzierung gefördert. In Thüringen und Sachsen-Anhalt haben die Schaffung und Verbesserung der Infrastruktur sowie die Sicherung, Optimierung, Erschließung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes mit ELER-Förderung hingegen eine hohe Priorität. Für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit spielt die Stärkung von Innovations- und Kooperationsbereitschaft (B.2) eine übergeordnete Rolle. Demnach hängen u. a. gemeinschaftliche Investitionen beispielsweise für den Einsatz neuer Technologien von der Kooperationsbereitschaft der einzelnen Unternehmen ab. Hierin wird eine Querschnittsfunktion im GAP-Strategieplan gesehen und die Intervention daher primär dem Ziel „Wissen, Innovation und Digitalisierung“ zugeordnet. Im Sektor Hopfen wird die Stärkung der Innovationskraft durch Forschung und Entwicklung (SP-0402) sowie die Integrierte Produktion (SP-0405) angesteuert. Hierbei sollen beispielsweise Maßnahmen zum Pflanzenschutz auf allen Stufen der integrierten Produktion, z. B. die Testung und Praxiseinführung vorbeugender, physikalischer, biologischer und chemischer Maßnahmen weiterentwickelt werden sowie die Entwicklung und Züchtung moderner Hopfensorten durch Erzeugerorganisation und das Hopfenforschungszentrums in Hüll gefördert werden (SP-0402). Ferner ist der Aufbau verbesserter Produktionssysteme wie z. B. im Bereich einer möglichst ressourcenschonenden nachhaltigen Bewässerung geplant. Innerhalb der integrierten Produktion (SP-0405) gehört auch die Wildhopfenbekämpfung und die Integration von landschaftlichen Kleinstrukturen. Innerhalb des Sektors Obs und Gemüse werden zur Stärkung der Kooperationsbereitschaft die Absatzförderung und Kommunikation (SP-0101) gefördert, bei der u. a. die Steigerung der Effizienz der Logistik, Lagerung und Aufbereitung angestrebt wird. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der GAK ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU- Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. DE 120 DE Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft ist eines der größten Modernisierungsprogramme für die Landwirtschaft in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit dem Investitionsprogramm werden auf nationaler Ebene im Zeitraum 2021 bis 2024 mit 1 Milliarde Euro Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus bei Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützt. Anstehende Transformationsprozesse können so beschleunigt werden. In diesem Zuge erfolgt mit Blick auf die Zukunftsorientierung auch eine Adressierung des Bedarfs B.1 außerhalb des GAP-SP. Hauptziel ist, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung und zur Ressourceneffizienz (siehe SO5) sowie zum Erhalt der Artenvielfalt (siehe SO6) signifikant zu steigern. In diesem Sinne wird der Bedarf B.2, die Stärkung von Innovationskraft und Lösungskompetenz sowie B.3 durch Schaffung und Verbesserung von Infrastruktur, zusätzlich außerhalb der GAP bedient. Aber auch zielübergreifend lassen sich im Rahmen des dadurch erzielten Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutzes zahlreiche Implikationen für die Bedarfe D.1 bis D.6, E.1, E.2, F.2 und F.4 verzeichnen. Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) sowie gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen. Im Jahr 2021 waren hierfür 207 Millionen Euro vorgesehen. Für 2022 wurde bereits ein weiterer Förderaufruf gestartet. Förderfähig sind über eine Positivliste definierte Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Kleinanlagen zur Gülleseparation. Die Zuschusshöhe beträgt zwischen 10 bzw. 20 Prozent (gewerbliche Maschinenringe und landwirtschaftliche Lohnunternehmer) und 40 Prozent (Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion). In Bayern wird in diesem Bereich beispielsweise zusätzlich das Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (siehe auch SO5 und Querschnittsziel) angeboten. Das Programm unterstützt die Etablierung von zukunftsfähigen digitalen Lösungen in der Praxis. Gefördert werden digitale Techniken, die die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Im Pflanzenbau sind dies in erster Linie digitale Hack- und Pflanzenschutztechniken zur Verringerung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Als Beispiel sind hier die autonomen Feldroboter zu nennen. Weitere Handlungsfelder sind die Förderung von Düngesensoren, von Drohnentechnik mit Sensorik zur Erkennung von Pflanzenkrankheiten oder von digitaler Technik zur Verbesserung der Effizienz in der Freilandbewässerung. In der Tierhaltung wird Sensor-Technologie zur Steigerung des Tierwohls und zur Gesundheitsüberwachung gefördert. Das Programm hat ein Jahresbudget von rund 3 Millionen Euro und adressiert neben dem Bedarf B.1 die Bedarfe E.2 und E.5, aber auch F.4 und I.1. Das Land Hessen fördert über ein Landesprogramm fünf Teilmaßnahmen (Erwerb von Agrarsoftware, Einsatz von Sensor-Technologie zur organische und mineralischen Düngung, Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls sowie Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen). Dabei stehen in den Jahren 2020 bis 2024 an reinen Landesmitteln 5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft des Landes Rheinland-Pfalz liegt in dem Auf- und Ausbau eines Digitalen Agrarportals als Daten-, Kommunikations- und DE 121 DE Informationsplattform. Durch den Auf- und Ausbau dieses Portals, das auf der GeoBox-Infrastruktur basiert, wird eine IT-Infrastruktur geschaffen, die es landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht betriebsbezogene staatliche Daten zu verwalten und zu nutzen. Zum einen sollen dadurch auf den Betrieben Ressourcen zur IT-Verwaltung eingespart und zum anderen landwirtschaftliche Betriebe im Umgang mit Daten und digitalen Anwendungen gestärkt werden. Der Aufbau des Digitalen Agrarportals erfolgt ausschließlich mit Landeshaushaltsmitteln. Das Ziel des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau ist es, durch Beratungs- und Investitionsförderung sowie Wissenstransfermaßnahmen die CO2-Emissionen aus der stationären und mobilen Energienutzung in landwirtschaftlichen Betrieben zu senken (B.1 sowie D.5, Q.2, Q.3; siehe SO 4). Ein Förderschwerpunkt ist neben der Energieeinsparung durch Modernisierung die Erzeugung erneuerbarer Energie zur Verwendung in Landwirtschaft und Gartenbau, beispielsweise Photovoltaik (PV) für den Eigenstrombedarf oder Biomasseheizungen für den Wärmebedarf. Ein deutlich ausgeweiteter Förderbereich ist die technologieoffene Förderung alternativer Antriebe bei landwirtschaftlichen Maschinen. Damit kann die Erstausstattung oder Nachrüstung von Traktoren beispielsweise mit Elektro- oder Biomethanantrieben gefördert werden. Das Programm ist Teil des BMEL-Maßnahmenpaketes zum Klimaschutzplan 2030 und des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung (B.1 sowie A.4 und A.5). In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zukunftsorientierung der Betriebe gestärkt, sondern auch deren Unabhängigkeit in der Energienutzung. Mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbauzur Gewährleistung des Tierwohls werden die neuen Anforderungen bzgl. der Sauenhaltung aus der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung gefördert. Ziel ist die kurzfristige und vorzeitige Umsetzung von Stallum- bzw. Stallersatzbauten, um zeitnah das Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum sowie die Umstellung zu mindestens Bewegungsbuchten im Abferkelbereich zu ermöglichen. Das Bundesprogramm Stallumbau ist Bestandteil des Krisen- und Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Auch hiermit werden die Bedarfe des SO 1, SO 2 und SO 9 außerhalb der GAP adressiert. Hier bestehen zum einen die Bedarfe die gesellschaftlichen Anforderungen und einer daraus resultierenden Gesetzeslage mehr Tierwohl (I.1) umzusetzen und zum anderen solche Stallumbauten hin zu mehr Tierwohl wiederum die Zukunftsorientierung (B.1) und Innovationskraft (B.2) der tierhaltenden Betriebe zu stärken, deren Risiken (A.5) angesichts einer angespannten Marktlage minimiert werden sollen. Über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) des Förderbereichs 2A der GAK sind verschiedene investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen förderfähig, die sich u. a. auf besonders tierwohlorientierte Vorhaben in der Nutztierhaltung und auf Vorhaben einer nachhaltigen und dem Klimawandel angepassten landwirtschaftlichen Primärproduktion beziehen. Dabei werden u. a. auch Vorhaben im Obst-, Gartenbau und Weinbau unterstützt. Im Jahr 2022 sind dafür Bundesmittel in Höhe von 104 Millionen Euro eingeplant. Diese werden von vielen Bundesländern als Kofinanzierung zu den EU-Mitteln eingesetzt. Voraussetzung für eine Förderung ist dabei, dass die Investitionen den besonderen Anforderungen des Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutzes und im Falle von Stallbauinvestitionen zusätzlich über die Mindestanforderungen hinausgehenden Vorgaben des Tierschutzes genügen müssen, sodass insgesamt auch hier die Zukunftsorientierung (B.1), der Umwelt- und Klimaschutz (D.1, E.3, E.4) und auch I.1 vor dem Hintergrund der Stallbauförderung im AFP außerhalb der GAP mit nationalen Mitteln unterstützt wird. Seit dem Jahr 2021 sind in das AFP weitere, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK) aufgenommen worden. Deren Förderung kann u. a. mit zusätzlichen Bundesmitteln aus dem „Klimaschutzsofortprogramm 2022“ der Bundesregierung durch die Förderung umsetzenden Länder finanziert werden. Daneben existieren Landesprogramme wie z. B. in Baden-Württemberg die Förderung der regionalen Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien mit einem Volumen von insgesamt ca. 11 Millionen Euro, welche vor dem Hintergrund steigender gesellschaftlicher Anforderungen an Regionalität und Qualität die Zukunftsorientierung der Unternehmen (B.1) außerhalb der GAP adressiert. Darüber hinaus trägt die Förderung der regionalen Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien durch die Anpassung an die gesellschaftlichen Anforderungen (C.2), insbesondere auch mit Blick auf Qualität (C.1) und das Tierwohl (I.1) sowie durch die verkürzte Wertschöpfungskette (C.3) zu Bedarfen von SO3 und SO9 außerhalb der GAP bei. Im bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft erhalten landwirtschaftliche Betriebe DE 122 DE außerhalb der GAP und jenseits des vorgenannten AFP, Unterstützung bei einer Vielzahl von Investitionsmaßnahmen im baulichen wie auch im technischen Bereich. Neben der Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen wie z. B. der Schaffung von Laufhöfen wird u. a. durch die Förderung von Wasserbevorratungsbecken sowie Risikovorsorgeinvestitionen (Hagelschutznetze) die Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Zur Flankierung der Eiweißinitiative werden betriebliche Heutrocknungen zur Erzeugung von hochwertigem Raufutter gefördert. Ebenso wird mit dem Programm die Anschaffung von Spezialmaschinen für die Bewirtschaftung von Steillagen im Weinbau sowie für die Grünlandbewirtschaftung im Berggebiet unterstützt. Für das Sonderprogramm werden jährlich bis zu 5 Millionen Euro bereitgestellt. Das Programm adressiert neben dem Bedarf B.1 eine ganze Reihe weiterer spezifischer Bedarfe (vor allem D.3, E.2, I.1). Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) bezieht alle Teile der Produktionskette ein: von der landwirtschaftlichen Produktion über die Erfassung und Verarbeitung, den Handel und die Vermarktung bis hin zum Verbraucher. Unterstützt wird die besonders nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsweise wie auch die regionale Verarbeitung und Vermarktung (C.3). Durch mehr nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung erfolgt eine umfassende Adressierung des Bedarfs B.1 hin zu einer zukunftsorientierten Landwirtschaft vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Anforderungen (C.2, I.2) im Rahmen der nationalen Förderung des Ökolandbaus. Einige Länder unterstützen dies mit eigenen Programmen wie z. B. Ökoaktionsplänen, welche aus u. a. Landesmitteln finanziert, die Absatzförderung für ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Teilnahme an Qualitätsregelungen, Vorhaben des Wissenstransfers und Informationsmaßnahmen, Beratungsdienste, Ökomodellregionen sowie Maßnahmen der Forschung und Entwicklung fördern Forschung und Entwicklung fördern (Q.2, Q.5). In Hessen beispielsweise beträgt das Volumen des Ökoaktionsplans bis 2025 jährlich 6,4 Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz werden jährlich Mittel in Höhe von rund 100.000 Euro aufgewendet. Neben dieser zielübergreifenden Adressierung von Bedarfen, deckt das Bundesprogramm (BÖL) auch F.4 und F.5 ab. Um den steigenden Anforderungen an ländliche Wege und Wegenetze gerecht zu werden dient die Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW) als Grundlage und Orientierung für die Förderung einer zukunftsfesten Wegeinfrastruktur (B.3). Hierbei handelt es sich um Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege. Grundlage der Förderung ist die GAK-Maßnahme 4.0 (Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen) des Förderbereichs 1 der GAK. Für den „ländlichen Wegebau“ wurden im Rahmen dieser Fördermaßnahme im Jahr 2021 rund 3,6 Millionen Euro (Bundesmittel) verausgabt. Neben der verbesserten Infrastruktur (B.3) wird über die GAK- Förderung auch die Daseinsvorsorge (H.3) abgedeckt. Im Förderbereich Forsten der GAK in der Maßnahmengruppe „forstwirtschaftliche Infrastruktur“ wird B.3 ebenfalls adressiert (siehe auch SO8 bzw. H.13). Viele Bundesländer bedienen B.3 außerhalb des GAP-SP im Rahmen der Flurbereinigung aus Landesmitteln und Mitteln der GAK. Die Flurbereinigung ist ein Bodenordnungsverfahren zur ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume. Ihr Ziel ist die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft und die ökologische Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln. So adressiert die im „Förderbereich 1 Integrierte ländliche Entwicklung“ enthaltene GAK- Maßnahme„Neuordnung ländlichen Grundbesitzes zur Gestaltung des ländlichen Raumes“ mit Ausgaben in Höhe von rund 44 Millionen Euro (Bundesmittel) im Jahr 2021 neben B.3 auch zielübergreifend die Bedarfe D.1, D.2, D.3, D.4, D.7, D.8, E.1, E.3, F.1, F.2, F.4, H.1, H.3, H.4, H.5, H.8, H.10, H.11) (vgl. SO4, SO5, SO6, SO8). Damit werden Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes wie Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), freiwilliger Nutzungstausch, Maßnahmen der Dorfentwicklung ländlich geprägter Orte in Flurneuordnungen sowie mit der separaten ILE-Maßnahme „dem ländlichen Charakter angepasste, gemeinschaftliche Infrastrukturmaßnahmen“ auch in Flurbereinigungen gefördert. 2.1.SO2.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant DE 123 DE 2.1.SO2.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.1 CU PR - Steigerung der Leistung durch Wissen und Innovation Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an operationellen Gruppen der Europäischen 300.000,00 Innovationspartnerschaft (EIP) beteiligen, um die nachhaltige Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern R.9 CU PR - Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich 5,71 % Verbesserung der Ressourceneffizienz, erhalten R.10 CU PR - Bessere Organisation der Versorgungskette Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, 18,00 % Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.11/Obst und Gemüse - Bündelung des Angebots Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen am Wert der vermarkteten 17,71 % Erzeugung in bestimmten Sektoren R.18 CU - Investitionsförderung im Forstsektor Gesamtinvestitionen zur Steigerung der 140.000.000,00 Leistungsfähigkeit des Forstsektors EUR R.39 CU - Entwicklung der ländlichen Wirtschaft Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP 40.000,00 entwickelt wurden Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden Ergebnisindikatoren sind nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung unmittelbar mit dem SO 2 verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Der Indikator R.8 wird in Deutschland nur von den gekoppelten Zahlungen in den Sektoren Rind- und Kalbfleisch sowie Mutterschafe und –ziegen bedient, welche dem SO1 zugeordnet sind. Der Indikator wird daher dort aufgeführt. Ergebnisindikator R.9 – Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe: Der Ergebnisindikator R.9 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe misst den Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich Verbesserung der Ressourceneffizienz, erhalten. Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung sind wie im SO2 angesprochen vor allem die Basis für die Steigerung der Produktivität und damit der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Ausrichtung auf den Markt der landwirtschaftlichen Betriebe. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe bedarf es u. a. einer Modernisierung und Umstrukturierung. Landwirtschaftliche Betriebe, die hierfür Investitionsbeihilfen über die GAP erhalten, werden mit dem Ergebnisindikator R.9 erfasst. Hierzu tragen Interventionen im Rahmen des sektoralen Programms Wein (SP-0303, SP-0304) sowie einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen (EL-0403) bei. Letztere unterstützt produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen, mit dem Ziel einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten, multifunktionalen Landwirtschaft (EL-0403-01). Die Interventionen dienen somit u. a. der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von der Produktionsausrichtung und der Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken mit Schwerpunkt bei der Verbesserung der Wirtschaftsleistung landwirtschaftlicher Betriebe und der Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung DE 124 DE sowie die der Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung. Hinzu kommen produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme (EL- 0403-02) bei denen zur Vorsorge gegenüber wetterbedingten Risiken und zur Absicherung der Produktqualität einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen gefördert werden. Hiermit wird ebenfalls ein Beitrag zur Markt- und Zukunftsorientierung der Unternehmen sowie zu einer nachhaltigen Ressourcennutzung und Generierung von Wissen geleistet. Weiterhin sollen im Sektor Wein durch die Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern (SP-0301), die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (SP-0303) sowie materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen und Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente (SP-0304) die Wettbewerbsfähigkeit der Rebpflanzen- und Weinerzeuger erhöht werden. Bei letzterem wird insbesondere die Ressourceneffizienz vor dem Hintergrund der Umweltleistungen (Teilintervention) dargestellt. Es wird hierbei das Ziel von 6 Prozent der Betriebe angestrebt. Der größte Anteil an Begünstigten (94 Prozent) soll hierbei durch produktive Investitionen (EL-0403) erreicht werden. Doppelzählungen wurden bei der Berechnung des Indikators herausgerechnet. Innerhalb der Intervention wurde darauf geachtet, dass die geförderten Vorhaben den unterschiedlichen Bereichen zugeordnet wurden (R.3, R.9, R.16, R.26 oder R.44). Die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe wird auch außerhalb der GAP in großem Umfang adressiert. Hier ist beispielsweise das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft zu nennen, bei dem im Zeitraum 2021 bis 2024 mit 1 Milliarde Euro Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus bei Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützt werden. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0403-01: Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen ·EL-0403-02: Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) ·SP-0104: Investitionen und Forschung ·SP-0303-01: Rebflächen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ·SP-0303-02: Rebflächen Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt ·SP-0304-01: Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ·SP-0304-02: Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt 2.1.SO2.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. DE 125 DE Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 126 DE 2.1.SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette 2.1.SO3.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO3.1.1 Stärken S1: International wettbewerbsfähige Ernährungswirtschaft. S2: Leistungsfähige Ernährungswirtschaft zur regionalen Versorgung auf kurzen Wegen. S3: Etablierte Organisationen zur regionalen Vermarktung (z.B. Bauernmärkte). S4: Etablierte Erzeugerorganisationen und gute horizontale Kooperationen. S5: Gut eingeführte regionale Qualitätsprogramme. S6: Höhere Wertschöpfung und höheres Verbrauchervertrauen durch Direktvermarktung, Vermarktung regionaler Qualitätsprodukte, Bioprodukte, Premiumprodukte und Produkte mit hohem Wertschöpfungs- /Veredelungsgrade. S7: Bessere Stellung der Erzeuger in der landwirtschaftlichen Produktionskette durch Mengenbündelung in Erzeugergemeinschaften; auch zur Sicherstellung marktkonformeren Erzeugungs-, Erfassungs- und Vermarktungseinheiten. 2.1.SO3.1.2 Schwächen W1: Zunehmende Konzentration in der Verarbeitungswirtschaft und im Einzelhandel führt zu schwindender Marktposition der meisten Landwirte und kleinen Erzeugergemeinschaften. W2: Sehr starke Marktposition der großen Lebensmittelhandel-Unternehmen gegenüber der Ernährungswirtschaft. Permanente Gefahr der Auslistung auch bekannter und umsatzstarker Marken aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit, da Kostennachteile nicht mit Durchsetzung höherer Preise beim Endkunden ausgeglichen werden können. W3: Potenzial der Regionalvermarktung wird nicht ausgeschöpft. Fehlende Logistik-Infrastruktur und Koordination der an der Wertschöpfungskette Beteiligten. Geringe Nutzung von Vorteilen bei Zusammenarbeit in Verarbeitung und Vermarktung sowohl horizontal als auch vertikal. W4: Mangelndes Kapital für den Aufbau einer Logistik-Infrastruktur zur Schaffung von regionalen Wertschöpfungsketten. W5: Hohe behördliche Vorgaben welche zu längeren Transportwegen führen können. 2.1.SO3.1.3 Chancen O1: Zunehmender Anteil an Gemeinschaftsverpflegung bietet Chancen für regionale Erzeugnisse und Bioprodukte, ebenso Marktnischen und Qualitätsprodukte. O2: Nähe zu Verbrauchermärkten und dadurch auch Potenziale für die Regional- und Direktvermarktung. O3: Vermehrte Differenzierung des Angebotes im Hinblick auf die durch große Vielfalt geprägte Nachfrage bei Kunden (z.B. Bio-Segment, regionale Segmente und konventionelles Segment unter einem Dach im Lebensmittelhandel) (s. spez. Ziel i). O4: Neue Märkte und Einkommensmöglichkeiten durch Digitalisierung, Kooperation und Zusammenschlüsse sowie durch stärkere Qualitätsorientierung und Nischenprodukte (Querschnittsziel). O5: Hohes Bildungsniveau in der Landwirtschaft sowie qualitativ hochwertige Angebote in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich Studium sowie Beratung (Querschnittsziel). O6: Etablierte Beratungsangebote und Netzwerke zur Kompetenzstärkung im Bereich der regionalen Vermarktung (Querschnittsziel). O7: Wirtschaftliche Potenziale durch zunehmende Nutzung moderner Kommunikationstechnik (Digitalisierung) und Ausbau der Erwerbskombinationen zur Erhaltung wohnortnaher Arbeitsplätze (Querschnittsziel). O8: Neue Vermarktungswege durch neue Medien (Querschnittsziel). DE 127 DE 2.1.SO3.1.4 Gefahren T1: Sehr starker Wettbewerb innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette und weitere Erhöhung der Marktmacht des Lebensmittelhandels und Aufgabe des lokalen Lebensmittelhandwerks. Insbesondere der fortschreitende Konzentrationsprozess bedingt einen hohen Preisdruck auf allen Stufen der Wertschöpfungskette mit Fokussierung auf den Preis im Lebensmittelhandel. T2: Strukturwandel bei den Agrargenossenschaften und beim Landhandel: Größe der Handelspartner für die Agrarbetriebe nimmt zu, räumliche Nähe nimmt ab. T3: Ein hohes Anspruchsdenken der Verbraucherinnen und Verbraucher bezogen auf niedrige Lebensmittelpreise. 2.1.SO3.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO3.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt Stärkung der Qualitätsproduktion einschließlich C.1 Ausbau von Qualitätsregelungen und Hohe Priorität Ja Zertifizierungen Anpassung der Verarbeitung und der C.2 Hohe Priorität Ja Vermarktung an die Anforderungen des Marktes Verkürzung der Wertschöpfungskette (inkl. C.3 Hohe Priorität Ja Direktvermarktung) Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant. 2.1.SO3.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Gemeinsamer Intervention Name Outputindikator Sectoral - INVRE(47(1)(a)) - Investitionen in materielle und SP-0104 - Investitionen und O.35. Anzahl der Obst und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Forschung geförderten operationellen Gemüse Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden Programme und andere Maßnahmen Sectoral - ADVI1(47(1)(b)) - Beratungsdienste und technische SP-0102 - Beratungsdienste O.35. Anzahl der Obst und Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige und technische Hilfe geförderten operationellen Gemüse Verfahren der Schädlings- und Programme Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Sectoral - ORGAN(47(1)(d)) - ökologische/biologische SP-0106 - O.35. Anzahl der Obst und Erzeugung oder integrierter Landbau Ökologische/biologische oder geförderten operationellen Gemüse integrierte Erzeugung Programme Sectoral - QUAL(47(1)(g)) - Umsetzung unionsweiter und SP-0105 - Qualitätsregelungen O.35. Anzahl der Obst und nationaler Qualitätsregelungen geförderten operationellen Gemüse Programme Sectoral - HARIN(47(2)(i)) - Ernteversicherung und SP-0103 - Ernteversicherung O.35. Anzahl der Obst und Versicherung der Erzeugung, die zur Sicherung der geförderten operationellen Gemüse Erzeugereinkommen bei Verlusten durch Programme Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall beiträgt, unter DE 128 DE Gewährleistung, dass die Begünstigten die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen ergreifen Sectoral - PROMO(47(1)(f)) - Absatzförderung, SP-0404 - Vermarktung O.35. Anzahl der Hopfen Kommunikation und Vermarktung, einschließlich geförderten operationellen Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung Programme der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte RD INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich EL-0405 - Investitionen in O.24. Anzahl unterstützter Investitionen in Bewässerung materielle Vermögenswerte in produktiver Unternehmen der Verarbeitung Investitionsvorhaben oder - und Vermarktung einheiten außerhalb (Marktstruktur) landwirtschaftlicher Betriebe RD COOP(77) - Zusammenarbeit EL-0701 - Netzwerke und O.32. Anzahl unterstützter Kooperationen anderer Vorhaben oder Einheiten der Zusammenarbeit (ausgenommen unter O.1 gemeldete EIP) Übersicht Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Die landwirtschaftliche Produktion ist nicht losgelöst von den übrigen Teilen der Wertschöpfungskette zu sehen. Insgesamt ist eine Verbesserung der Position der Landwirtinnen und Landwirten in der Wertschöpfungskette erforderlich. Ziel ist es, den Wertschöpfungsanteil der Primärerzeugerinnen und - erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette zu steigern. Damit soll – auch angesichts der Erfahrungen mit den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – die Krisenfestigkeit der gesamten Agrar- und Ernährungswirtschaft verbessert werden. Wichtige Ansatzstellen dafür sind die Stärkung der Qualitätsproduktion in Deutschland einschließlich des Ausbaus von EU-Qualitätsregelungen, anerkannten regionalen Qualitätsregelungen und Zertifizierungen (C.1), die Anpassung der Verarbeitung und Vermarktung an die Erfordernisse des Marktes (C.2) (z. B. ökologisch, ohne Gentechnik, tiergerechter, regional erzeugt oder biologisch recycelbar) sowie die Stärkung und gleichzeitige Verkürzung der Wertschöpfungsketten durch Direktvermarktung und Regionalität (C.3). Diese werden mit einer hohen Priorität im GAP-Strategieplan verfolgt und sollen insbesondere mit Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) unterstützt werden. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie von Erzeugerzusammenschlüssen zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Die Förderung der überbetrieblichen Verarbeitungs- und Vermarktungsinvestitionen ergänzt dabei die Förderung produktiver Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen (vgl. SO2 und SO8) und ermöglicht es insofern auch einzelbetriebliche Entwicklungsperspektiven zu erschließen und die Position der Erzeugerinnen und Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken. Dazu gehören konkret die Modernisierung von Erfassungs-, Lagerungs-, Aufbereitungs- und Verpackungskapazitäten, die innerbetriebliche Rationalisierung durch den Umbau oder die Modernisierung der technischen Einrichtungen einschließlich IT-Anlagen und Computersoftware oder die Nutzung neuer Marktnischen und Möglichkeiten zur Differenzierung durch sich ändernde Konsummuster. Ziel soll ein Beitrag zur Entwicklung und Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten vom Erzeuger bis zum Endverbraucher sein. Durch die gleichzeitige Bedienung von regionalen Qualitätsprogrammen kann auch die Produktion landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse in den ländlichen Räumen vorangetrieben werden (siehe SO8). In einigen Bundesländern werden regional anerkannte Qualitätsregelungen (Qualitätsprogramme) zur Verfügung gestellt, deren Nutzung sowie die Nutzung der EU-Qualitätsregelungen zu den geografischen Angaben mit rein nationalen Mitteln gefördert werden können. In vielen Bundesländern, beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und DE 129 DE Sachsen-Anhalt, wird die Verarbeitung und Vermarktung weiterhin außerhalb des GAP-Strategieplans über die GAK-Marktstrukturverbesserung mit rein nationalen Mitteln gefördert (s. u.). Regional gibt es bereits gute Beispiele für eine erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette und erfolgreiches Regionalmarketing. Das daraus entstandene Knowhow zu Qualitätserzeugung (Qualitätssicherungssysteme, anerkannte Qualitätsregelungen der EU) sollte genutzt und verbreitet werden. Die Intervention EL-0701 (Netzwerke und Kooperation) leistet hierbei vor dem Hintergrund der Stärkung kooperativer Strukturen über horizontale und vertikale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren einen Beitrag zum Wissenstransfer durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte. Dabei zielt die Zusammenarbeit u. a. auf die Schaffung und Entwicklung von Versorgungsketten ab, um die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes und einer nachhaltigen Entwicklung anzupassen sowie innovative Ansätze umzusetzen. Darüber hinaus soll u. a. die Digitalisierung der Landwirtschaft aber auch die Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen sowie die regionale Zusammenarbeit gestärkt werden und damit zur Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten im Markt beitragen. Ergänzend sollen zur Stärkung der Qualitätsproduktion im Sektor Obst und Gemüse Qualitätsregelungen (SP-0105) in Form der Weiter- und Neuentwicklung von Qualitätssicherungssystemen umgesetzt werden. Hier gilt es den hohen Standard der Erzeugerorganisationen zu halten. Inbegriffen sind hier u. a. auch Maßnahmen, die der Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Verwendung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Qualitätsregelungen sowie der Übermittlung von Informationen an Absatzmittler im Einzelhandel und im Ernährungshandwerk dienen. Zusätzlich erfolgen zur Erreichung des SO2 das Angebot von Beratungsdiensten und der technischen Hilfe (SP-0102) und Investitionen und Forschung (SP-0104). Im Sektor Hopfen soll zudem die Vermarktung (SP-0404) zu dem Bedarf C.1 beitragen. Hierzu gehören die Absatzförderung, die Entwicklung und Unterstützung von Systemen zur Sicherung der Produktqualität, des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage oder die Entwicklung und Etablierung von Marktstrukturelementen. Hiermit wird auch direkt die Anpassung der Verarbeitung und der Vermarktung an die Anforderungen des Marktes adressiert (C.2). Hierzu dient ebenfalls die Interventionen zur Absatzförderung und Kommunikation (SP-0101) im Sektor Obst und Gemüse. Hiermit soll eine Verbesserung der Angebots- und Vermarktungsstrukturen und damit eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Ebene der Erzeugerorganisationen als auch auf Ebene der Erzeuger erreicht werden. Insbesondere soll die Effizienz der Logistik, die Lagerung und Aufbereitung, eine Verbreiterung des Sortiments sowie die ganzjährige Verfügbarkeit von Produkten und eine Stärkung von Dienstleistungskompetenzen verbessert werden. Auch im Sektor Weinbau soll dieser Bedarf entsprechend abgedeckt werden. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU-Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. DE 130 DE Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Innerhalb der GAK besteht im Rahmen des Förderbereichs 3 zur Verbesserung der Vermarktungsstrukturen eine Maßnahmengruppe speziell zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse (2022 eingeplant: ca. 18 Millionen Euro Bundesmittel). Dieser deckt die Förderung der Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen, Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung sowie Kooperationsmaßnahmen ab. Neben der Unterstützung der Gründung wird mit der Förderung von Kooperationen auch die Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern im Agrarsektor bei der Organisation von Ressourcen sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Lebensmittel-Versorgungskette gestärkt. Damit können vielfältige Maßnahmen zur Anpassung der Verarbeitung und Vermarktung im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebots an die Erfordernisse des Markts gefördert werden und somit die Bedarfe C.1, C.2 und C.3 adressieren. Zielübergreifend werden damit auch A.5, B.1, B.2, H.2, Q.1, Q.3, und Q.5 unterstützt. Zur Verbesserung der Markttransparenz und Steigerung der Akzeptanz des ökologischen Landbaus werden zudem über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) im Rahmen der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau, Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen (Info- und Absatzrichtlinie „öko“ und Info- und Absatzrichtlinie „nachhaltig“) gefördert. Darüber hinaus sind Messe- und Ausstellungsbeiträge zum ökologischen Landbau und seiner Erzeugnisse (Messerichtlinie „öko“ und Messerichtlinie „nachhaltig“) sowie Bio-Wertschöpfungsketten förderfähig. BÖL bezieht dabei alle Teile der Produktionskette ein: von der landwirtschaftlichen Produktion über die Erfassung und Verarbeitung, den Handel und die Vermarktung bis hin zum Verbraucher. BÖL trägt somit zu den Bedarfen C.1 und C.2 bei. Darüber hinaus gibt es Wechselwirkungen von BÖL mit den Bedarfen von SO2, SO9 und dem Querschnittsziel. Die „Ökoaktionspläne“ (siehe SO2) unterstützen die besonders nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsweise wie auch die regionale Verarbeitung und Vermarktung. Ziel der Ökoaktionspläne ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche bis zu einem bestimmten Jahr auf einen Prozentsatz auszuweiten (z. B. in Hessen auf 25 Prozent bis zum Jahr 2025). Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Verbreitung des Ökologischen Landbaus, weiterer besonders nachhaltiger Formen der Landwirtschaft sowie der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Produkten dienen (Teilnahme an Qualitätsregelungen, Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, Beratungsdienste, Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Forschung und Entwicklung). In Hessen werden für den Ökoaktionsplan bis 2025 Landesmittel in Höhe von jährlich 6,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In einigen Bundesländern, wie werden Ökomodell-Regionen bzw. Bio-Musterregionen (zum Teil im Rahmen der Ökoaktionspläne) gefördert. Die Ziele der Ökomodell-Regionen sind der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft sowie des Angebots an bio-regionalen Lebensmitteln, unter anderem durch den Aufbau von regionalen Wertschöpfungsketten. Dabei wird ein regionaler Ansatz verfolgt und die Projekte nach dem Bedarf in den einzelnen Regionen entwickelt. Hessen hat 13 Ökomodellregionen, die im Rahmen des Ökoaktionsplans in Summe mit rund 6 Millionen Euro unterstütz werden. Damit sind alle hessischen Landkreise Teil einer Ökomodell-Region. Hierbei können neben dem Bedarf C.1 innerhalb SO3, die Bedarfe I.2, I.5 sowie Q.2 und Q.5 abgedeckt DE 131 DE werden. Niedersachsen fördert seit 2020 Öko-Modellregionen. Für die ersten drei Jahre werden die Regionen mit jeweils 60.000 Euro pro Jahr gefördert. Danach wird über die Maßnahme „Stadt.Land.Zukunft“ die Fortsetzung der Förderung gewährleistet (vgl. SO3, SO9). Ergänzend werden mit regionalen Programmen wie den Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuV-Programm) auf Landesebene z. B. in Bayern Vorhaben von Kleinst-, kleinen und mittleren Betrieben in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen gefördert. In der Vergangenheit wurden beispielsweise Investitionen von Molkereien, Getreidemühlen, Hersteller von Obstsäften oder Kartoffelabpackbetrieben gefördert. Die Maßnahmen sollen der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler und regionaler ökologischer Erzeugnisse sowie regionaler Kreisläufe dienen, wodurch ein Beitrag zur Abdeckung des Bedarfs C.2 und darüber hinaus zu G.5, I.2 und I.3 erfolgt. Auch bestehen außerhalb der GAP regionale Fördermöglichkeiten für Qualitäts- und Gütesiegel, die nach besonderen produktspezifischen Anforderungen erzeugt und verarbeitet wurden. Zu nennen sind hier beispielsweise die Fördermaßnahmen „Qualitätszeichen“ und „EU-geschützte Herkunftsbezeichnung – Prozess/Verbraucheraufklärung“ (geplant in Bayern zunächst bis 31.12.2022, Fortsetzung vorgesehen; ca. 1,9 Millionen Euro/ Jahr, in Baden- Württemberg 4,5 Millionen), das „Qualitätszeichen Baden-Württemberg“ (QZBW) und „Geprüfte Qualität- Bayern“ sind solche Gütesiegel für Produkte. In Hessen gibt es beispielsweise die Siegel „Bio aus Hessen“ und „Geprüfte Qualität – Hessen“, welche offizielle Qualitäts- und Herkunftszeichen des Landes Hessen für regionale Lebensmittel darstellen. Diese Siegel werden in Hessen durch die vom Land beauftragte Marketinggesellschaft MGH „Gutes aus Hessen“ betrieben. Sie dienen neben der Adressierung des Bedarfs C.1. auch der Adressierung von I.3 und Q.6.Maßnahmenpakete der Länder wie bspw. Stadt.Land.ZUKUNFT in Niedersachsen setzen diese konkreten Projekte für eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung um. Die darunter gefassten Projekte legen einen besonderen Fokus auf den Klimawandel und -schutz. In dem vorstehend genannten Beispiel werden 20 Maßnahmen aus den vier Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, Moor und Wald umgesetzt. Hierdurch werden Impulse zur Gestaltung der Zukunft der Land- und Ernährungswirtschaft gegeben und entsprechende Weichen gestellt. So werden in dem Maßnahmenpaket einige Bedarfe außerhalb der GAP abgedeckt: durch die Entwicklung und Erprobung eines Klimalabels für Lebensmittel wird mehr Transparenz im Hinblick auf Produktionsprozesse und Lebensmittelzusammensetzung unter Nachhaltigkeitsaspekten geschaffen (I.3). Durch eine Kampagne zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung und Stärkung der Lebensmittelwertschätzung wird die bessere Verwertung von Lebensmitteln angegangen (I.4). Auch durch die Stärkung der Regionalvermarktung und regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen einschließlich der Unterstützung mobiler Schlacht- und Molkereianlagen erfolgen eine Anpassung an die Anforderungen des Marktes (C.2) und die Verkürzung der Wertschöpfungskette (C.3), der Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten (G.4) und an die gesellschaftlichen Erwartungen an den Tierschutz (I.1). Zur Förderung der genannten Bedarfe stehen in Niedersachsen Landesmittel in Höhe von 2 Millionen Euro außerhalb der GAP zur Verfügung. Für die nächsten 4 Jahre sind je Jahr Kassenmittel von 4,5 bis 5 Millionen Euro geplant. Das ergibt ein Budget in Niedersachsen für die Jahre 2023- 2026 von 19,5 Millionen Euro, die außerhalb der GAP SO3 und SO9 zuträglich sind. In Hessen können außerhalb des GAP-Strategieplans die Ernährungsstrategie mit in Summe 0,8 Millionen Euro (siehe auch SO1), der Ökoaktionsplan mit 32 Millionen Euro in den Jahren 2020-2025 (siehe auch SO2) und der Vertrag mit der Marketinggesellschaft „Gutes aus Hessen“ SO3 und SO9 unterstützen. 2.1.SO3.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.SO3.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] DE 132 DE R.9 CU PR - Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich Verbesserung der 5,71 % Ressourceneffizienz, erhalten R.10 CU PR - Bessere Organisation der Versorgungskette Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, 18,00 % Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.11/Obst und Gemüse - Bündelung des Angebots Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen am Wert der vermarkteten Erzeugung in 17,71 % bestimmten Sektoren Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden Ergebnisindikatoren sind nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung unmittelbar mit dem SO 3 verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Ergebnisindikator R.10 – Bessere Organisation der Versorgungskette Der Ergebnisindikator R.10 Bessere Organisation der Versorgungskette misst den Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die sich an Erzeugergruppierungen, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen beteiligen, die im Rahmen der GAP unterstützt werden. Die Stärkung der Qualitätsproduktion in Deutschland sowie die Stärkung und gleichzeitige Verkürzung der Wertschöpfungsketten durch Direktvermarktung und Regionalität werden mit einer hohen Priorität im GAP-Strategieplan verfolgt und sollen insbesondere mit Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) unterstützt werden. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie von Erzeugerzusammenschlüssen zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Die Intervention EL-0701 (Netzwerke und Kooperation) leistet hierbei vor dem Hintergrund der Stärkung kooperativer Strukturen über horizontale und vertikale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren und dem Wissenstransfer durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte einen Beitrag. Dabei zielt die Zusammenarbeit u. a. auf die Schaffung und Entwicklung von Versorgungsketten ab, um die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes und einer nachhaltigen Entwicklung anzupassen sowie innovative Ansätze umzusetzen. Hierzu dient ebenfalls die Interventionen zur Absatzförderung und Kommunikation (SP-0101) im Sektor Obst und Gemüse. Hiermit soll eine Verbesserung der Angebots- und Vermarktungsstrukturen und somit eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Ebene der Erzeugerorganisationen als auch auf Ebene der Erzeuger erreicht werden. Die Ernteversicherung im Sektoren Obst/Gemüse (SP-0103) ist ein weiterer zentraler Aspekt zur Förderung von vielfältigen und extensiven Produktionsweisen, die ein innerbetriebliches Risikomanagement unterstützen und die Vulnerabilität der Betriebseinkommen reduziert. Im Bereich des Sektors Obst und Gemüse sind Investitionen und Forschung (SP-0104) für eine nachhaltige Nutzung vorgesehen, bei denen beispielsweise der integrierte/ökologische Anbau im Fokus steht und so die Qualitätsproduktion unterstützen. Ergänzend sollen zur Stärkung der Qualitätsproduktion im Sektorprogramm Obst und Gemüse Qualitätsregelungen (SP-0105) in Form von Weiter- und Neuentwicklung von Qualitätssicherungssystemen umgesetzt werden. Hier gilt es den hohen Standard der Erzeugerorganisationen zu halten. Hinzu kommt die ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung (SP-0106). Dies wird im Sektor Hopfen durch die Beratung zur Nachhaltigkeit im Hopfenanbau (SP-0401) ergänzt. Dies trägt ebenfalls zu einer Stärkung der produzierenden Betriebe bei. Folgende weitere Interventionen DE 133 DE aus dem Hopfensektor zahlen ebenfalls auf den Ergebnisindikator ein: ·Forschung und Entwicklung (SP-0402), ·Steigerung der energetischen Effizienz sowie von Energieeinsparmaßnahmen (SP-0403), ·Absatzförderung, der Entwicklung und Unterstützung von Systemen zur Sicherung der Produktqualität, Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage oder die Entwicklung und Etablierung von Marktstrukturelementen (SP-0404) und ·Integrierte Produktion (SP-0405) z. B. durch Maßnahmen zum Pflanzenschutz auf allen Stufen der integrierten Produktion Der Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an Erzeugergruppierungen, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Lieferkettenläufen und durch die GAP unterstützten Qualitätsregelungen teilnehmen sollen sich am Ende der Programmplanung auf 18 Prozent belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0405: Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) ·EL-0701: Netzwerke und Kooperationen/sonstige Formen der Zusammenarbeit (landwirtschaftlich und außerlandwirtschaftlich) ·SP-0101: Absatzförderung und Kommunikation ·SP-0103: Ernteversicherung ·SP-0104: Investitionen und Forschung ·SP-0105: Qualitätsregelungen ·SP-0106: Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung ·SP-0401: Beratung der Hopfenpflanzer zur Nachhaltigkeit ·SP-0402: Forschung und Entwicklung ·SP-0403: Klimawandel ·SP-0404: Vermarktung ·SP-0405: Integrierte Produktion Ergebnisindikator R.11 – Bündelung des Angebots Der Ergebnisindikator R.11 Bündelung des Angebots misst den Anteil von Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen in bestimmten Sektoren am Wert der vermarkteten Erzeugung. Die Stärkung der Qualitätsproduktion in Deutschland sowie die Stärkung und gleichzeitige Verkürzung der Wertschöpfungsketten durch Direktvermarktung und Regionalität werden mit einer hohen Priorität im GAP-Strategieplan verfolgt. Durch die Entwicklung und Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten vom Erzeuger bis zum Endverbraucher und die gleichzeitige Bedienung von regionalen Qualitätsprogrammen kann auch die Produktion und Vermarktung und damit auch der Anteil von Erzeugerorganisationen bei landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen vorangetrieben werden. Im Sektor Obst und Gemüse leisten hierzu die Intervention zur Absatzförderung und Kommunikation (SP- 0101) einen Beitrag. Hiermit soll eine Verbesserung der Angebots- und Vermarktungsstrukturen und somit eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Ebene der Erzeugerorganisationen als auch auf Ebene der Erzeuger erreicht werden. Hinzu kommt die Weiterbildung und Beratung im Bereich der Erzeugung, zur Verbesserung der Kompetenz der Erzeuger und zur Einführung neuer Produkte/Verfahren oder auch die Personalkosten für Berater der Erzeugerorganisationen (SP-0102) sowie die Investitionen und Forschung (SP-0104) für eine nachhaltige Nutzung, bei der beispielsweise der integrierte/ökologische Anbau im Fokus steht und so die Qualitätsproduktion unterstützen. Ergänzend sollen zur Stärkung der Qualitätsproduktion Qualitätsregelungen (SP-0105) in Form von Weiter- und Neuentwicklung von Qualitätssicherungssystemen umgesetzt werden. Hier gilt es, den hohen Standard der Erzeugerorganisationen zu halten. Hinzu kommt die ökologische/biologische oder integrierte DE 134 DE Erzeugung (SP-0106). Darüber hinaus wird in vielen Bundesländern, beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Verarbeitung und Vermarktung weiterhin außerhalb des GAP-Strategieplans über die GAK- Marktstrukturverbesserung mit rein nationalen Mitteln gefördert. Der Anteil von Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen in bestimmten Sektoren am Wert der vermarkteten Erzeugung soll sich am Ende der Programmplanung auf 18 Prozent belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·SP-0101: Absatzförderung und Kommunikation ·SP-0102: Beratungsdiensten und technische Hilfe ·SP-0103: Ernteversicherung ·SP-0104: Investitionen und Forschung ·SP-0105: Qualitätsregelungen ·SP-0106: Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung 2.1.SO3.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 135 DE 2.1.SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie 2.1.SO4.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO4.1.1 Stärken S1: Möglicher positiver Beitrag zum Klimaschutz durch Substitutionseffekte z.B. durch nachhaltige Produktion und Kaskadennutzung von Holzprodukten anstelle von Materialien/Energieträgern mit nachteiliger Ökobilanz. S2: Bereits hoher Anteil an erneuerbaren Energien am gesamten Energiemix (20 Prozent). S3: Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft (z.B. durch effizientes Düngemanagement, verbesserte Lagerungs- und Ausbringungstechnik von Düngemitteln, Emissionsminderung in der Tierhaltung, Erzeugung von Biogas aus Wirtschaftsdünger) (s. spez. Ziele b, h, i). S4: Potenziale zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherung und Reduzierung von THG-Emissionen durch angepasste Bodennutzung. S5: Energieeinsparpotenziale durch Modernisierung und Effizienzsteigerung in den Produktionsprozessen der Primärerzeugung, im Gebäudebestand des ländlichen Raums sowie in der Be- und Verarbeitung von Nahrungsmitteln. S6: Hohes Bildungsniveau in der Landwirtschaft sowie qualitativ hochwertige Angebote in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich Studium sowie Beratung (Querschnittsziel). 2.1.SO4.1.2 Schwächen W1: Hoher Anteil der Landwirtschaft an den Treibhausgasemissionen (Quellgruppe Landwirtschaft), insbesondere Methan-Emissionen aus der Tierhaltung sowie N2O-Emissionen. W2: Zielerreichung der LULUCF-VO in Deutschland nach 2020 ist gefährdet. W3: Auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden werden in großem Umfang THG- Emissionen freigesetzt. W4: Hoher Verbrauch fossiler Energieträger in Gartenbau, Land- und Ernährungswirtschaft und unzureichende Nutzung der Energieeinspar-Potenziale. W5: Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen durch erneuerbare Energien und Biomasseproduktion sowie tlw. geringe Effizienz der Nutzung (z.B. fehlende Wärmenutzung von Biogasanlagen). W6: Wälder und Waldbewirtschaftungspläne z.T. auf Klimawandel ungenügend vorbereitet (s. spez. Ziel h). W7: Maßnahmen zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel teilweise nicht ausreichend implementiert (z.B. Agroforst). W8: Unzureichender Ausbau von Anlagen zum Hochwasserschutz. 2.1.SO4.1.3 Chancen O1: Strategien und Maßnahmen zur Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel vorhanden (u.a. Fruchtfolgen, Arten- und Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Beregnung / Bewässerung, Pflanzenschutz, Tierhaltung, Risikomanagement, Züchtung, Waldumbau) (s. spez. Ziel a, b, i). O2: Politische Beschlüsse und Zielvorgaben zum Nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien und geplanter Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Kernenergie. O3: Erzeugung heimischer Eiweißfuttermittel kann zum Ressourcenschutz beitragen, wenn indirekte Landnutzungsänderungen vermieden werden. O4: Guter technologischer Entwicklungsstand bei der Nutzung erneuerbarer Energien (insbesondere bei der Stromerzeugung) und Technologien zur Erhöhung der Energieeffizienz. DE 136 DE O5: Umwandlung von Biomasse zu Strom ist eine grundlastfähige Technologie. O6: Im Handlungsfeld Erneuerbare Energien bestehen ungenutzte und nachhaltig verfügbare Biomassepotenziale (z.B. Agroforstsysteme, Stroh, Gülle, Reststoffe aus der Nahrungsmittelherstellung, Holz). O7: Hohe gesellschaftliche Akzeptanz und Erwartungen zur Etablierung einer klimaschützenden, klimaangepassten und gleichzeitig biodiversitätsfördernden Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (s. spez. Ziel i).Thema Holzbau (u.a. auch mehrgeschossig und seriell) wird in Politik und Gesellschaft zunehmend als Option für den Klimaschutz und zur Schonung endlicher Ressourcen erkannt. O8: Umfangreiches theoretisches Wissen und theoretische Konzepte im Bereich erneuerbare Energien (Querschnittsziel). 2.1.SO4.1.4 Gefahren T1: Gefährdungspotenzial von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Siedlungsgebieten durch klimawandelbedingte Extremwetterlagen (z.B. durch Überschwemmungen oder steigender Meeresspiegel). T2: Weiterhin hoher Flächenverbrauch und damit Abnahme landwirtschaftlich nutzbarer Fläche, die zur CO2-Speicherung zur Verfügung steht (s. spez. Ziel b, h). T3: Direkte und indirekte, klimawandelbedingte Risiken (z.B. höhere Erosionsgefahr, zunehmende Ertrags- und Preisschwankungen, zunehmender Schädlingsdruck, höhere Energiepreise etc.). T4: Gefährdungspotenzial für die Landwirtschaft durch indirekte Folgen des Klimawandels (z. B. zunehmender Schädlingsdruck, zunehmende Ertrags- und Preisschwankungen, Dürre und Gefahr von Waldbränden etc.). T5: Verlangsamung / Stagnation der Energiewende (u.a. durch technische Herausforderungen, Kostendruck, Zielkonflikte mit Umwelt- und Naturschutzzielen, energiepolitischen Rahmenbedingungen, Konkurrenz zwischen stofflicher und energetischer Nutzung oder sinkender Akzeptanz). T6: Gefahr der Zielverfehlung für THG-Emissionen der Landwirtschaft. T7: Flächennutzungskonkurrenz durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen. 2.1.SO4.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO4.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt Reduktion der THG-Emissionen in der D.1 Sehr hohe Priorität Ja Landwirtschaft Sicherung und Verbesserung der D.2 Sehr hohe Priorität Ja Kohlenstoffspeicherung und -bindung Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den D.3 Sehr hohe Priorität Ja Klimawandel Erhöhung des Anteils erneuerbarer D.4 Mittlere Priorität Ja Energieträger Steigerung der Energieeffizienz der D.5 Landbewirtschaftung, von Gebäuden, Anlagen Mittlere Priorität Ja und Technologien Nachhaltige stoffliche Nutzung nachwachsender D.6 Mittlere Priorität Ja Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe Hochwasserschutz, Küstenschutz und D.7 Hohe Priorität Ja Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts D.8 Erhalt und Wiederherstellung stabiler Mittlere Priorität Ja DE 137 DE standortangepasster Wälder Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant. 2.1.SO4.3 Ermittlung der einschlägigen (Elemente der) nationalen Pläne, die sich aus den in Anhang XI der Verordnung über die GAP-Strategiepläne genannten Rechtsinstrumenten ergeben und die bei der Bewertung der Bedarfe der GAP-Pläne für dieses spezifische Ziel berücksichtigt wurden Governance-Verordnung (VO 2018/1999), LULUCF-Verordnung (VO 2018/841), Emissionsreduktions-Verordnung (VO 2018/842) Zusammenhang zwischen den im GAP-Strategieplan identifizierten Bedarfen des SO4 und Rechtsinstrumenten des Anhang XIII der GAP-Strategieplan-Verordnung Der Bedarf zur Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft (D.1) besitzt eine sehr hohe Priorität. Innerhalb des Bedarfs wird das Ziel formuliert, dass einer Minderung landwirtschaftlicher THG- Emissionen bis zum Jahr 2030 auf 56 Mio. t CO2-Äquivalente, um damit die in den VO 2018/842 formulierten Klimaschutzziele in der Landwirtschaft zu erreichen. Der Bedarf zur Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung (D.2) mit einer ebenfalls sehr hohen Priorität greift das in der EU-LULUCF-Verordnung (2018/841) formulierte Ziel auf dass die Netto-Senke im Landnutzungsbereich erhalten bleiben muss. Mit der nationalen Bund-Länder- Zielvereinbarung „Zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ von 2021 wird das Ziel festgehalten, die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um fünf Mio t CO2-Äquivalente zu senken. Weitere Maßnahmen zum Moorbodenschutz sind im Rahmen des im Frühjahr 2022 vorgestellten „Aktionsplans natürlicher Klimaschutz“ der Bundesregierung in Vorbereitung. Um die formulierten Ziele zu erreichen, bedarf es gemäß der o. g. Verordnungen der Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel (D.3). Hinzu kommt auch die nachhaltige stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe (D.6), die ebenfalls eine besondere Bedeutung hat und in den Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsinstrumente enthalten ist. Mit dem Klimaschutzgesetz werden in Deutschland die verbindlichen Klimaziele mit jährlich sinkenden THG-Emissionen für die unterschiedlichen Sektoren vorgeschrieben, um auf diese Weise der Verordnung (EU) 2018/842 nachzukommen. Im nationalen Klimaschutzprogramm 2030 wurden zehn Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 festgesetzt. Den Vorgaben der so genannten Governance-Verordnung wird mit der Erstellung des Nationalen Energie- und Klimaplans entsprochen (dem NEKP), der übergeordnet alle Ziele der Energie- und Klimapolitik sowie die entsprechenden Maßnahmen und Instrumente als auch Szenariorechnungen zur Erreichung der Ziele darstellt. Innerhalb der GAP tragen verschiedene Instrumente zur Abdeckung der Bedarfe bei. Hierzu zählen die Konditionalität, z. T. die Öko-Regelungen, AUKM, investiven Maßnahmen, aber auch Interventionen in den verschiedenen Sektoren (siehe Ausführungen in der Interventionsstrategie und Kap. 3.1.4). Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RL (EU) 2018/2001), Zusammenhang zwischen den im GAP-Strategieplan identifizierten Bedarfen des SO4 und Rechtsinstrumenten des Anhang XIII der GAP-Strategieplan-Verordnung Der Ausbau Erneuerbarer Energien stellt ein Kernelement zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels dar. Im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets werden zurzeit auf EU-Ebene neue Ziele verhandelt. Der Rat ist übereingekommen, als verbindliches EU-weites Ziel einen Anteil von 40 Prozent an Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergiemix festzulegen, der bis 2030 erreicht werden soll. Der Rat und das Parlament werden nun interinstitutionelle Verhandlungen aufnehmen, um sich auf den endgültigen Wortlaut der beiden Richtlinien zu einigen. Um die neuen Ziele gemeinsam zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten die nationalen Beiträge in den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP) erhöhen, die 2023 und 2024 zu aktualisieren sind. Für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023 DE 138 DE vom 7.7.2022) ein Langzeitziel der Treibhausgasneutralität möglichst bis 2035 der deutschen Stromerzeugung gesetzlich verankert. Bis 2030 soll ein Anteil des aus erneuerbaren Energien produzierten Stroms von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch erreicht werden. In der EEG-Novelle von 2020 wurden die Bedingungen und somit die Akzeptanz für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau verbessert: finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen für Wind an Land und Photovoltaik wurden erweitert und die Rahmenbedingungen für Mieterstrom verbessert. RED II schreibt aber beispielswese nicht nur die Quoten von erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten vor, sondern stellt auch Bedingungen an die Anrechenbarkeit auf die Quotenziele je nach der Energie. Mit Blick auf die Nutzung von Biomasse wird die Richtlinie national durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) umgesetzt, die die Anforderungen an nachhaltige Biomasse definieren. Diese ist Voraussetzung für die Förderung erneuerbarer Energien und die Anrechnung auf die entsprechenden Ziele. Eng damit verknüpft sind Regelungen im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Als Bedarf wird im GAP-Strategieplan die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger und deren Einsatz in Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung sowohl der Nachhaltigkeit als auch der Flächenkonkurrenz formuliert (D.4). Als Ziel wird formuliert, dass Erneuerbare Energieträger, wie z. B. Windenergie und Photovoltaik, verstärkt genutzt werden sollen. Auf nationaler Ebene wird jedoch dieser Bedarf und daraus folgende Maßnahmen insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz abgedeckt. Der Handlungsbedarf innerhalb der GAP wird daher als geringer gegenüber den im Rahmen dieses spezifischen Ziels sehr hoch priorisierten Bedarfen angesehen. Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU) Hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz finden weiterhin Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets statt. Nach Einigung des Rates soll der Energieverbrauch EU-weit deutlich sinken: der Endenergieverbrauch bis 2030 um 36 Prozent, der Primärenergieverbrauch um 39 Prozent. Das Hauptziel einer Verringerung des Endenergieverbrauchs um 36 Prozent auf EU-Ebene wäre verbindlich. Zum Erreichen des Gesamtziels der EU sollen laut Rat alle Mitgliedstaaten beitragen, indem sie in ihren integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP) indikative nationale Beiträge und Zielpfade festlegen. 2023 und 2024 müssen diese Pläne aktualisiert werden. Die Energieeffizienzstrategie 2050 knüpft an die EU-Energieeffizienzrichtlinie an. Die Energieeffizienzstrategie 2050 stellt die Weichen für eine gestärkte Energieeffizienzpolitik und leistet zugleich den deutschen Beitrag zur Erreichung des EU-Energieeffizienzziels (mindestens 32,5 Prozent weniger Primär- und Endenergieverbrauch bis 2030). Die Strategie legt ein neues Energieeffizienzziel 2030 fest, bündelt die dafür notwendigen Maßnahmen der Bundesregierung in einem neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) und enthält Festlegungen für die Ausgestaltung eines Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2050“. Das Ziel des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau ist es, durch Beratungs- und Investitionsförderung sowie Wissenstransfermaßnahmen die CO2-Emissionen aus der stationären und mobilen Energienutzung in landwirtschaftlichen Betrieben zu senken. Ein Förderschwerpunkt ist neben der Energieeinsparung durch Modernisierung die Erzeugung erneuerbarer Energie zur Verwendung in Landwirtschaft und Gartenbau, beispielsweise Photovoltaik (PV) für den Eigenstrombedarf oder Biomasseheizungen für den Wärmebedarf. Ein deutlich ausgeweiteter Förderbereich ist die technologieoffene Förderung alternativer Antriebe bei landwirtschaftlichen Maschinen. Damit kann die Erstausstattung oder Nachrüstung von Traktoren beispielsweise mit Elektro- oder Biomethanantrieben gefördert werden. Das Programm ist Teil des BMEL-Maßnahmenpaketes zum Klimaschutzplan 2030 und des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung. Innerhalb des Klima- und Transformationsfonds (KTF) kann auch der energieeffizientere Betrieb der Anlagen im Sektor Landwirtschaft gefördert werden, der bereits im Jahr 2014 mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) initiiert wurde. Im GAP-Strategieplan wird die Steigerung der Energieeffizienz der Landbewirtschaftung, von Gebäuden, Anlagen und Technologien als Bedarf formuliert (D.5). Dabei sollen fossile Energieträger eingespart und so verfahrens- bzw. verkehrsbedingte THG-Emissionen reduziert werden. Auf nationaler Ebene wird DE 139 DE jedoch dieser Bedarf und daraus folgende Maßnahmen insbesondere durch die oben dargestellten Instrumente abgedeckt. Der Handlungsbedarf innerhalb der GAP wird daher als geringer gegenüber den im Rahmen dieses spezifischen Ziels sehr hoch priorisierten Bedarfen angesehen. Darüber hinaus wird Kap. 3.1.4 ausführlich darauf eingegangen, wie die Umwelt- und Klimaarchitektur des GAP-Strategieplans zur Erreichung der national gesetzten Ziele und Strategien zu den in Anhang XIII aufgeführten Rechtsinstrumenten beiträgt. 2.1.SO4.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Gemeinsamer Outputindikator Intervention DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0402 - Anbau vielfältiger Kulturen O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Großvieheinheiten, die durch Öko- Ackerbau einschließlich des Anbaus von Regelungen unterstützt werden Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0403 - Beibehaltung einer O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl agroforstlichen Bewirtschaftungsweise Großvieheinheiten, die durch Öko- auf Ackerland und Dauergrünland Regelungen unterstützt werden DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0404 - Extensivierung des gesamten O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl Dauergrünlands des Betriebs Großvieheinheiten, die durch Öko- Regelungen unterstützt werden Sectoral - ORGAN(47(1)(d)) - SP-0106 - Ökologische/biologische oder O.35. Anzahl der geförderten Obst und ökologische/biologische Erzeugung integrierte Erzeugung operationellen Programme Gemüse oder integrierter Landbau Sectoral - RESTRVINEY(58(1)(a)) - SP-0303 - Umstrukturierung und O.36. Anzahl der im Weinsektor Wein Umstrukturierung und Umstellung Umstellung von Rebflächen in Form unterstützten Maßnahmen oder von Rebflächen einer oder mehrerer der folgenden Einheiten Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, - strukturen Sectoral - INVWINE(58(1)(b)) - Investitionen SP-0304 - Investitionen in materielle und O.36. Anzahl der im Weinsektor Wein in materielle und immaterielle immaterielle Vermögenswerte in unterstützten Maßnahmen oder Vermögenswerte in Weinbausysteme, Einheiten Weinbausystemen – mit Ausnahme Verarbeitungseinrichtungen, von Vorhaben, die für die Infrastrukturen von Weinbaube-trieben Interventionskategorie gemäß sowie Vermarktungsstrukturen und - Buchstabe a in Betracht kommen –, instrumente Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und - instrumente Sectoral - CLIMA(47(1)(i)) - Maßnahmen zur SP-0403 - Klimawandel O.35. Anzahl der geförderten Hopfen Eindämmung des Klimawandels operationellen Programme und zur Anpassung an den Klimawandel RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0101 - O.14. Anzahl der (nicht und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen zur forstwirtschaftlich genutzten) Bewirtschaftungsverpflichtungen Verbesserung des Klimaschutzes Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0102 - O.14. Anzahl der (nicht und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen zur forstwirtschaftlich genutzten) DE 140 DE Bewirtschaftungsverpflichtungen Verbesserung der Wasserqualität Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0103 - O.14. Anzahl der (nicht und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen zur forstwirtschaftlich genutzten) Bewirtschaftungsverpflichtungen Verbesserung des Bodenschutzes Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0105 - O.14. Anzahl der (nicht und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen zur forstwirtschaftlich genutzten) Bewirtschaftungsverpflichtungen Verbesserung der Biodiversität Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0107 - O.15. Anzahl der und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen zur (forstwirtschaftlich genutzten) Bewirtschaftungsverpflichtungen nachhaltigen Waldbewirtschaftung Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0108 - Ökologischer Landbau O.17. Anzahl der Hektar oder und andere sonstigen Einheiten, für die eine Bewirtschaftungsverpflichtungen Unterstützung für den ökologischen/biologischen Landbau gewährt wird RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0111 - Einkommensausgleich O.16. Anzahl der Hektar oder und andere Aufforstung sonstigen Einheiten, für die Bewirtschaftungsverpflichtungen Erhaltungsverpflichtungen bezüglich Aufforstung und Agrarforstwirtschaft bestehen RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0402 - Materielle Infrastruktur - O.22. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in Hochwasserschutz, Küstenschutz Infrastrukturinvestitionsvorhaben Bewässerung oder -einheiten RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0403 - Einzelbetriebliche produktive O.20. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in Investitionen in landwirtschaftlichen produktiver Investitionsvorhaben Bewässerung Unternehmen oder -einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0407 - Nicht-produktive O.23. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in Investitionen im Forstsektor nichtproduktiver Bewässerung Investitionsvorhaben oder - einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Übersicht Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Die Landwirtschaft trägt zum Klimawandel bei und ist zugleich selbst von den Auswirkungen des Klimawandels negativ betroffen. Die Land- und insbesondere die Forstwirtschaft können mit ihrem CO2- Bindungspotenzial aber auch einen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leisten. Insofern sind die Stärkung des Beitrags zum Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel (D.3) sehr wichtige Herausforderungen, die durch den deutschen GAP-Strategieplan begegnet werden sollen. Geeignete Stellschrauben sind die Verminderung der Treibhausgasemissionen (D.1) sowie die Kohlenstoffspeicherung insbesondere durch die dauerhafte Sicherung bzw. Erhöhung des Gehalts an organischem Kohlenstoff in Böden (D.2). Der Handlungsdruck in diesen Bereichen ist sehr hoch und wird politisch stark untermauert. Daher werden die Bedarfe auch außerhalb des GAP-Strategieplans in DE 141 DE vielfältigen nationalen Strategien und Maßnahmen bedient (z. B. Nationales Klimaschutzprogramm 2030, s. u.). Darüber hinaus bestehen viele Schnittpunkte mit den anderen spezifischen Zielen des GAP- Strategieplans, bei denen Interventionen Sekundärwirkungen in Bezug zu SO4 besitzen. Hierzu zählen Maßnahmen, die u.a. eine nachhaltige Waldbewirtschaftung adressieren sowie auch Maßnahmen im ländlichen Raum, welche eine Emissionsreduzierung bezwecken (siehe SO8, z. B. in der Anpassung der Erschließung an eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie in der Mobilität, und Daseinsvorsorge etc.). Künftig soll innerhalb der GAP durch die Konditionalität dem Klimaschutzaspekt stärker Rechnung getragen werden. Hier sind der GLÖZ-Standard 1 (Erhalt von Dauergrünland), der GLÖZ-Standard 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren) sowie der GLÖZ-Standard 3 (Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern) zu nennen. Diese werden durch vielfältige nationale und länderspezifische Rechtsvorschriften ergänzt (siehe Kap. 3.10). Insbesondere durch den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren soll neben der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen auch zum Ziel der Sicherung der Kohlenstoffspeicherung beigetragen werden. Die gezielte Honorierung von Gemeinwohlleistungen erfolgt auch durch die Öko-Regelungen, welche spezifische umweltbezogenen Bedarfe adressieren. So auch vor dem Hintergrund von SO4, die freiwillige Öko-Regelung zur Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (DZ-0403). Diese Öko-Regelung soll ebenfalls vor allem zur Kohlenstoffspeicherung (D.2), z. B. durch Humusaufbau, aber durch die generelle Extensivierung der Landbewirtschaftung und Beschattung sowie Windschutz auch zur Klimaanpassung (D.3) beitragen. Über die zweite Säule ist eine komplementäre investive Förderung möglich, bei der Investitionen in die Anlage eines Agrarforstsystems gefördert werden können. Durch die Öko-Regelung DZ-0404 wird die „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes“ gefördert; sie führt durch die Begrenzung des Viehbesatzes, dem Umbruch-/Pflugverbot sowie des Düngereinsatzes zur Reduktion von Treibhausgas- und von Stickstoffemissionen und trägt gleichzeitig dazu bei, dass Kohlenstoff im Boden angereichert wird. Dies wird durch ein Pflugverbot zusätzlich verstärkt. Die zweite Säule bietet eine komplementäre Ergänzung insbesondere mit der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes“ (EL-0101), in der mit der extensiven Bewirtschaftung von Grünland (EL-0101-02) ebenfalls THG-Emissionen durch einen geringeren RGV-Besatz und eine eingeschränkte Stickstoffdüngung reduziert werden (D.1). Ferner werden durch die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (EL-0101-01) neue Kohlenstoffsenken durch die Schaffung von Grünland gestärkt (D.2), da narbenbildende Gräser oder andere für Grünland standorttypische Pflanzen auf den Flächen angebaut werden. Hierbei darf die Dauergrünlandfläche auch nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums nicht mehr in Ackerland umgewandelt werden; damit geht diese Regelung über den GLÖZ-Standard 1 hinaus. Soweit sich die Förderverpflichtungen mit den Verpflichtungen von Öko-Regelungen überschneiden, erfolgt eine Kürzung bei den entsprechenden Teilinterventionen der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes (EL-0101). Organische Böden besitzen durch ihre Kohlenstoffspeicherfähigkeit ein großes Potenzial für den Klimaschutz (D.2). Gleichzeitig werden auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden in großem Umfang THG-Emissionen freigesetzt (D.1). Moorbodenschutzmaßnahmen (EL-0101-03) wie die Wiedervernässung oder die Anlage von Paludikulturen (insbesondere auf Ackerland oder eine entsprechende Nutzung von Nasswiesen) besitzen daher eine hohe Bedeutung und werden im GAP- Strategieplan insbesondere von den besonders moorreichen Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen und Hamburg angeboten. In den ebenfalls moorreichen Ländern Bayern und Schleswig-Holstein erfolgt eine Förderung außerhalb des GAP-Strategieplans (s. u.). Schleswig-Holstein bietet jedoch auch im Rahmen der Intervention EL-0101-02 grünlandspezifische Maßnahmen an, die Wiedervernässung von Moorböden enthalten. Die Förderung erfolgt in der Moorkulisse Schleswig-Holstein. Kooperative Klimaschutzmaßnahmen (EL-0101-05) in Brandenburg und Rheinland-Pfalz bieten die Chance, durch Zusammenschluss mehrerer Landbewirtschafter und unter einem gemeinsamen Projektmanagement, zielgerichtete Klimaschutzmaßnahmen in eingegrenzten Projektgebieten umzusetzen. Das Projektmanagement erstellt mit den Flächennutzern abgestimmte Umsetzungs- bzw. Nutzungspläne, kontrolliert und bestätigt die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und überprüft die Erreichung der festgelegten Zielvorgaben. Mit dieser Regelförderung wird das Potenzial von kooperativen Ansätzen und ergebnisorientierten Regelungen für entsprechende Bewirtschaftungsverpflichtungen genutzt und deckt damit die Bedarfe D.1, D.2 und D.3 ab. Auch Maßnahmen der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität“ (EL- DE 142 DE 0105) tragen zur Reduktion von THG-Emissionen (D.1) und zur Kohlenstoffspeicherung sowie -bindung (D.2) bei. Die naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (EL-0105-01), Beweidung (EL-0105-02) und Ackernutzung (EL-0105-03) können durch relevante Nutzungsbeschränkungen (wie z. B. keine Düngung mit Stickstoffdüngemitteln, Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, reduzierte Beweidungsdichte) einen ergänzenden Beitrag leisten. Analog zu den kooperativen Klimaschutzmaßnahmen (s. o., EL-0101-05) tragen kooperative Biodiversitätsmaßnahmen (El-0105-07) in Brandenburg und Sachsen-Anhalt ebenfalls zu diesen Zielen bei. Die Teilinterventionen zur Schaffung von Gewässerschutz- und Uferrandstreifen (EL-0102-01) sowie die Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten (EL-0102-02) tragen zur Kohlenstoffspeicherung und -bindung bei, indem sie pflanzenverfügbare Nährstoffe in organische Substanz überführen (D.2). Insbesondere der ökologische Landbau (EL-0108) trägt zur Kohlenstoffspeicherung bei, da er durch die Art seiner Bewirtschaftung u. a. zu Humusaufbau führt. Durch die Vorgabe eines Mindestanteils an Leguminosen bezweckt die Öko-Regelung zur Förderung vielfältiger Kulturen im Ackerbau (DZ-0402) sowie die weitergehende Maßnahme in der zweiten Säule (EL-0103-04) die Anpassung an den Klimawandel (D.3), da hiermit positive Auswirkungen auf den Humusgehalt des Bodens verbunden sind und die dadurch bewirkte Fixierung von Luftstickstoff zu einer Reduzierung des Stickstoffdüngemitteleinsatzes führen kann. Beide Maßnahmen sollen mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten im Antragsjahr angebaut werden und zusätzlich der Anbau von Leguminosen erforderlich ist. Die Öko-Regelungen und die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen können insofern als multifunktional bezeichnet werden: Diese Flächenmaßnahmen können beispielsweise eine Düngerreduktion leisten und somit zu einer Minderung von Treibhausgas-Emissionen und z. T. auch zur Kohlenstoffspeicherung beitragen, während sie durch den Humusaufbau auch zur Klimaanpassung beitragen. Ergänzend werden die Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen (EL-0103-01), der Ackerfutter-/Leguminosenanbau (EL-0103-02) sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Bodens in Form von Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat oder konservierende Bodenbearbeitung (EL-0103-03) gefördert. Indem beispielsweise durch den Verzicht auf wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung der Humusgehalt gefördert wird, kann zur Anpassung an den Klimawandel (D.3) und zur Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung (D.2) beigetragen werden. Allgemein können bodenschonende Praktiken zu einer höheren Bodengesundheit und zu einer höheren Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Auswirkungen wie Dürre oder Starkregen, führen. Der Bedarf zur nachhaltigen stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe (D.6) wird hauptsächlich außerhalb des Strategieplans bedient (s. u) und wird insbesondere durch die nationale Bioökonomiestrategie abgedeckt. Der Bedarf wird aber auch durch die Förderung von Paludikulturen als Flächenmaßnahme über den Fördergegenstand EL-0101-03 abgedeckt. Hier liegt weiteres Potenzial oberirdische Biomasse als nachwachsende Rohstoff zu nutzen (bspw. durch Anbau von Rohrkolben oder Schilf). Flankierend werden Investitionen mit positiven Beiträgen zum Klimaschutz vorgesehen. Zur Reduktion von THG-Emissionen in der Landwirtschaft (D.1) dienen insbesondere produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen (EL-0403-01). Mit ihnen werden insbesondere Investitionen zur Effizienzsteigerung und zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung und Kohlenstoffspeicherung gefördert. Hierzu zählen auch Investitionen in die Präzisionslandwirtschaft und in Techniken im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes. Aktuell werden Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, die einen positiven Effekt auf die THG-Emissionen in der Landwirtschaft aufweisen, über ein Bundesprogramm außerhalb des Strategieplans gefördert (s. u.). Wie oben bereits beschrieben, kann auch die Investition in die Anlage eines Agroforstsystems hierunter gezählt werden (EL-0403-01). Die Intervention orientiert sich in ihren Vorgaben an denen der Öko- Regelung (DZ-0403), so dass eine sinnvolle Kombination von beiden Maßnahmen möglich und beabsichtigt ist. Entsprechend kann in der Öko-Regelung ausschließlich die Beibehaltung der agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise gefördert werden. Auf forstwirtschaftlichen Flächen werden zur Erreichung von Klimazielen (D.2, D.3) auch nicht- produktive Investitionen unterstützt (EL-0407), denn im LULUCF-Sektor sind neben den Böden die Wälder die größte Kohlenstoffsenke; damit leisten sie einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Die nicht- produktiven Investitionen in eine naturnahe Waldbewirtschaftung und Waldmehrung (EL-0407-01) sollen DE 143 DE den Waldumbau einschließlich der Wiederbewaldung nach Schadereignissen hin zu vielfältigen, stabilen, überwiegend standortheimischen Waldbeständen fördern (D.8; siehe auch SO8 H.13). Erreicht werden soll dies mittels vielfältiger Aufwendungen, beispielsweise für den Waldumbau, die Bodenschutzkalkung, die Verbesserung des Bodenschutzes bei der Holzernte sowie für Waldbewirtschaftungspläne. Hierdurch sollen der Wald als zentrale Kohlenstoffsenke gestärkt und gleichzeitig stabile, anpassungsfähige und resiliente Waldökosysteme entwickelt und etabliert werden. Hinzu kommt die Vorbeugung von Waldschäden (EL-0407-02), beispielsweise der vorbeugende Waldbrandschutz, mit dem Waldgebiete durch waldbauliche und technische Maßnahmen (vorwiegend Nadelwälder) geschützt werden sollen, um das Risiko von Großbränden zu senken. Dies wird in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen angewandt. Diese Maßnahmen werden durch Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (EL-0107) ergänzt und hierbei die besondere Leistung des Waldes als Kohlenstoffsenke (D.2) hervorgehoben und der Waldumbau (D.8) mit überwiegend standortheimischen Baumarten gefördert. Konkret erfolgt dies durch eine schonende, naturnahe Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen (EL-0107-01) in Sachsen-Anhalt und Thüringen, bei denen das Ziel die Erhöhung der Resilienz durch klimaangepasste Wälder ist und die gezielte Lenkung der natürlichen Waldentwicklung angestrebt wird. In Thüringen erfolgt zudem die Förderung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes (EL-0107-02), um die durch diese historische Waldnutzungsform typische Vegetation zu erhalten und eine Verjüngung des Waldes über den Stockaustrieb zu fördern. Ein Beitrag zu standort- und klimaangepassten Wäldern wird auch über die Intervention EL-0111 „Einkommensausgleich Aufforstung“ in Sachsen geleistet. Hier wird die Erstaufforstung (Mischwälder) auf vormals als Ackerland bzw. Dauergrünland genutzten Flächen gefördert. Ansonsten werden Maßnahmen im Bereich des Forstsektors in hohem Maße außerhalb der GAP gefördert. Die Erfahrung aus vorherigen Förderperioden hat gezeigt, dass der bürokratische Aufwand und die hohen Anlastungsrisiken die Förderung von waldbezogenen Maßnahmen in der GAP unattraktiv machen. Auch in den Sektoren Wein und Hopfen sind Interventionen zur Anpassung an den Klimawandel (D.3) vorgesehen, indem eine Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen (SP-0303) sowie die Milderung des Klimawandels (SP-0403) angestrebt werden. Im Bereich Weinbau werden hierbei in die Sortenumstellung, Umbepflanzung und Wiederbepflanzung von Rebflächen und die Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungsstrukturen und -techniken sowie in wassersparende Tropfbewässerung investiert. Im Hopfenbereich werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Form der Einführung neuer Hopfensorten, neue Produktionstechniken wie wassersparende Tropfbewässerung angegangen. Gleichzeitig soll hierbei die energieeffiziente Landbewirtschaftung (D.5) verbessert werden. Hierzu sollen ebenfalls Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente (SP-0304) gefördert werden. Dabei handelt es sich um bauliche und technische Investitionen (einschließlich Software sowie investitionsbezogene Planungs- und Beratungskosten) oder Durchführbarkeitsstudien. Die energieeffiziente Landbewirtschaftung wird im besonderen Maße durch das Klimaschutzprogramm abgedeckt. Diesem wird in Deutschland damit weitgehend über rein nationale Förderangebote bedient (s. u.). Durch klimawandelbedingte Extremwetterlagen (mit der Folge z. B. von Überschwemmungen) sind landwirtschaftlichen Nutzflächen und Siedlungsgebieten stärker gefährdet. Ziel ist es, dass diese Wetterlagen durch einen intakten Landschaftswasserhaushalt nur geringe Auswirkungen auf Mensch und Sachwerte haben. Der Bedarf bezogen auf Hochwasserschutz, Küstenschutz und die Verbesserung des natürlichen Wasserrückhaltes (D.7) besitzt somit eine hohe Relevanz, allerdings mit regional unterschiedlicher Bedeutung. Infolgedessen wird der Hochwasserschutz in den Ländern unterschiedlich abgedeckt. Eine hohe Bedeutung kommt dem Küstenschutz in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg zu. Um präventive Maßnahmen zu fördern, ist die Intervention zur Förderung materieller Infrastruktur vorgesehen (EL-0402), die Fördermaßnahmen zum Hochwasserschutz (EL-0402- 01) und zum Küstenschutz (EL-0402-02) umfasst. Ziele bei den Fördermaßnahmen zum Hochwasserschutz (EL-0402-01) sind die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche, die Verhütung und Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen und die Verbesserung der Hochwasservorsorge. Des Weiteren werden die Gewässer so umgestaltet, dass sie in der Lage sind, den größtmöglichen Wasserrückhalt in der Fläche zu gewährleisten. In Brandenburg wird außerdem durch die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen DE 144 DE entlang von Gewässern der Wasserrückhalt in der Landschaft gefördert (EL-0101-04). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln bzw. Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert werden. Küstenschutzmaßnahmen (EL-0402-02) haben das Ziel, den Schutz der Küsten und der tidebeeinflussten Flussdeichabschnitte vor Überflutung zu sichern. Dabei werden alle eingedeichten Flächen vor Überflutung geschützt, unabhängig davon, ob es sich um landwirtschaftliche Produktionsflächen, um Wohn- oder Gewerbeflächen handelt. Damit wird der Lebens- und Produktionsraum für alle Küstenbewohner erhalten. Der Küstenschutz - aber in Teilen auch die Hochwasserschutzmaßnahmen – tragen durch Verringerung der Treibhausgasemissionen zum Klimaschutz bei. Weite Teile der Niederungen sind von Mooren bedeckt. Moore stellen eine der größten CO2-Senken dar. Es gilt daher, Moore großflächig vor dem Eintrag von Salzwasser und vor Überschwemmung durch Küsten- und oder Binnenhochwasser zu schützen. Neben Moorflächen werden die süßwasserabhängigen Lebensräume wie beispielsweise Wälder (CO2-Speicher), Seen und Fließgewässern ebenfalls geschützt. Politische Beschlüsse und Zielvorgaben zum nachhaltigen Ausbau erneuerbaren Energien und der geplante Ausstieg aus der Kohleverstromung und Kernenergie liefern bereits die Grundlage für eine zukünftige nachhaltige Energieerzeugung. In der Land- und Forstwirtschaft spielt die Erzeugung erneuerbarer Energien, insbesondere durch die energetische Verwertung von Reststoffen, eine große Rolle. Die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft (D.4) sowie eine energieeffiziente Landbewirtschaftung (D.5) wurde deshalb als Bedarfe identifiziert. Auf nationaler Ebene werden diese Bedarfe und daraus folgende Maßnahmen insbesondere durch das Erneuerbare–Energien-Gesetz (s. u) abgedeckt. Der Handlungsdruck innerhalb der GAP wird daher als geringer gegenüber den im Rahmen dieses spezifischen Ziels sehr hoch priorisierten Bedarfen angesehen. Eine Steigerung der energetischen Effizienz sowie von Energieeinsparmaßnahmen wird in dem Sektor Hopfen durch Anpassungen an veränderte Umweltbedingungen (SP-0403) angeboten. Ebenso werden teilweise Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung im Rahmen der einzelbetrieblichen produktiven Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403-01) und der Verbesserung im Bereich der Ressourceneffizienz (z. B. Umstellung auf regenerative Energien) im Rahmen von Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) gefördert, die jedoch nicht primär dem SO4 zugeordnet wurden. Zu möglichen Klimaschutzwirkungen einzelner Interventionen im GAP-Strategieplan hat das Thünen- Institut überschlägige Kalkulationswerte zum Minderungspotential (t CO2-Äquivalent/ha und Jahr) ermittelt. Dabei wurde der Fokus auf die Interventionen gelegt, denen gemäß Finanzplanung 2023 – 2027 eine hohe Bedeutung zukommt. Die Kalkulationsdaten basieren auf der Auswertung wissenschaftlicher Studien. Es ist darauf hinzuweisen, dass das tatsächliche Minderungspotenzial und Klimaschutzwirkung stark von der jeweiligen Ausgestaltung der Interventionen sowie der naturräumlichen Verhältnisse abhängig sind. Daher sind die Kalkulationen in einer Bandbreite je Intervention angegeben. Die vermiedenen Emissionen aus dem Verzicht auf den Einsatz mineralischer Düngermittel bzw. chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel blieben bei diesen Kalkulationen jeweils unberücksichtigt. Sofern mit den Interventionen auch die Schaffung von CO2-Senken einhergehen, wurde auch ein LULUCF-Wert kalkuliert. Gewichtet mit den geplanten Outputs für die jeweiligen Interventionen ergäbe sich kalkulatorisch ein Emissionsminderungsbeitrag dieser ausgewählten flächenbezogenen Interventionen von rd. 1,7 bis rd. 25 Mill. t. für den Planungszeitraum 2023 – 2029 über den gesamten Zeitraum. Diese Zahlen stellen jedoch aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten lediglich eine grobe Orientierungsgröße dar. Für die relevanten Interventionen im GAP-Strategieplan wurden seitens des Thünen-Instituts folgende Beiträge zum Klimaschutz in CO2-Äquivalenten je Hektar und Jahr kalkuliert: LULUCF Schät-zung Intervention/Teilin Code Effekte (t CO2-Äquiv. /ha) tervention (t CO2-Äquiv./ha) DZ-0402-00 Anbau vielfältiger bei konventionellen 0 – 0,2 DE 145 DE Kulturen mit Betrieben: mindestens fünf Verringerung Hauptfruchtarten im Mineraldüngereinsat Ackerbau z, dadurch einschließlich des Verringerung von Anbaus von (aus Harnstoff und Leguminosen mit KAS), direkten einem Mindestanteil Lachgasemissionen von 10 Prozent und indirekten Lachgasemissionen aus Volatilisierung, Vermeidung Herstel- lungsemission synth. Dünger Beibehaltung einer agroforstlichen Verringerung des DZ-0403-00 Bewirtschaftungswe Mineraldüngereinsat 0 – 0,3 0,1 – 5,5 ise auf Ackerland zes und Dauergrünland Verringerung Extensivierung des Stickstoffeintrag gesamten DZ-0404-00 und <0,01 Dauergrünlands des Mineraldüngereinsat Betriebs z Bewirtschaftungsver pflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes/Um EL-0101-01 Einsparung Dünger 0 – 0,3 0–4 wandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrü nland Bewirtschaftungsver pflichtungen zur Verringerung Verbesserung des Stickstoffeintrag EL-0101-02 Klimaschutzes/Exte und 0 – 0,25 nsive Mineraldüngereinsat Grünlandbewirtscha z ftung Bewirtschaftungsver Vermeidung pflichtungen zur Mineralisierung Verbesserung des drainierter EL-0101-03 5 Klimaschutzes/Moo Moorböden durch rbodenschutzmaßna Anhebung der hmen Grundwasserstands Verringerung Bewirtschaftungsver Mineraldüngereinsat pflichtungen zur z, dadurch Verbesserung der EL-0102-01 Verringerung von 0 – 0,8 Wasserqualität/Gew CO2-Emissionen ässerschutz- (aus Harnstoff und /Uferrandstreifen KAS), direkten DE 146 DE Lachgasemissionen und indirekten Lachgasemissionen aus Volatilisierung und Auswaschung (iLUC kann Bewirtschaftungsver pflichtungen zur Verbesserung der Vorfruchtwirkung Wasserqualität/Zwis für Folgefrucht; EL-0102-02 chen-, Herbst- und 0 – 0,1 0,2 verringerter Einsatz Winterbegrünung Dünger mit Zwischenfrüchten und Untersaaten Bewirtschaftungsver pflichtungen zur Verbesserung des Bei Schaffung von Bodenschutzes/Anla Hecken gegen ge von Winderosion hohe EL-0103-01 0 - 19 Erosionsschutzfläch C-Bindung, bei en bzw. Grünstreifen siehe gesamtbetriebliche EL-0102-01 Erosionsschutzmaßn ahmen Bewirtschaftungsver pflichtungen zur Verbesserung des Einsparung EL-0103-02 0–1 Bodenschutzes/Ack Mineraldünger erfutter- /Leguminosenanbau Bewirtschaftungsver pflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes/Strip Einsparung EL-0103-03 -Till-Verfahren, 0,01 – 0,02 Kraftstoffverbrauch Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung Verringerung Mineral- düngereinsatz, dadurch Ökologischer Verringerung von Landbau/Einführun CO2-Emissionen EL-0108-01 g des (aus Harnstoff und 0,1 – 0,4 0,2 - 0,6 Ökologischen/Biolo KAS), direkten gischen Landbaus Lachgasemissionen und indirekten Lachgasemissionen aus Volatilisierung und Auswaschung; DE 147 DE Humusaufbau Im Vergleich zur Rückkehr zum konv. Landbau: Verringerung Mineral- düngereinsatz, Ökologischer dadurch Landbau/Beibehaltu Verringerung von EL-0108-02 ng des CO2-Emissionen 0,1 – 0,4 0,2 - 0,6 Ökologischen/Biolo (aus Harn¬stoff und gischen Landbaus KAS), direkten Lachgasemissionen und indirekten Lachgasemissionen aus Volatilisierung und Auswaschung; Humusaufbau Quelle: eigene Zusammenstellung nach Thünen-Institut, September 2022, unveröffentlicht. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU-Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Das Klimaschutzgesetz schreibt in Deutschland verbindliche Klimaziele mit jährlich sinkenden THG- DE 148 DE Emissionen für die unterschiedlichen Sektoren vor. Es sieht vor, die jährlichen Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 gegenüber 2014 um 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf 56 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Im nationalen Klimaschutzprogramm 2030 wurden zehn Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 festgesetzt. Zur Zielerfüllung sind Anreize, Förder- und Investitionsprogramme vorgesehen. Aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), künftig Klima- und Transformationsfonds (KTF), und anderen Förderprogrammen stehen zur Umsetzung der Maßnahmen im Klimaschutzprogramm zunächst insgesamt 1,6 Milliarden Euro für die Landwirtschaft und LULUCF für die Jahre 2020 bis 2023 zur Verfügung. Dies wird neben den Maßnahmen innerhalb der GAP zusätzlich zur Abdeckung der Bedarfe D.1, D.2 und D.3 führen. Von 2022 bis 2026 sind insgesamt 1 Milliarde Euro aus dem KTF vorgesehen, um die Tierhaltung in Deutschland umzubauen. Eine Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Tierhaltung, vor allem Methan, ist unmittelbar mit der zu erwartenden Abnahme der Tierbestände verbunden. (D.1). Auch der energieeffizientere Betrieb der Anlagen im Sektor Landwirtschaft wird hier abgedeckt (D.5), der bereits im Jahr 2014 mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) initiiert wurde. Für die Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung werden darüber hinaus aus dem Klimaschutzsofortprogramm 2022 zusätzliche Klimaschutzmittel in Höhe von 90 Millionen Euro für die Förderung des Baus emissionsarmer Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger, der Nachrüstung von Lagerabdeckung und des emissionsarmen Stallbaus im Rahmen der GAK zur Verfügung gestellt werden. Damit werden die Emissionen von Treibhausgasen in der Landwirtschaft reduziert (D.1) und somit gleichsam der entsprechende Bedarf des SO4 mit nationalen Mitteln außerhalb der GAP adressiert. Die Ackerbaustrategie soll in Zeiten des Klimawandels Optionen und Wege aufzeigen, die ein nachhaltiger, d. h. ökologisch verträglicher, ökonomisch tragfähiger und sozial ausgerichteter Ackerbau nutzen muss, auch im Hinblick auf eine stärkere gesellschaftliche Akzeptanz. Ökologische Ausgewogenheit und ökonomische Anreize sollen Hand in Hand gehen. Die Ackerbaustrategie zielt außerhalb der GAP mit einigen spezifischen Maßnahmen auf die Bedarfe des SO4 ab. So sind für die Senkung der Stickstoffüberschüsse von 2021 bis 2024 14 Millionen Euro aus dem Klimapaket in der Ackerbaustrategie veranschlagt, vorgesehen sind zusätzlich 6 Millionen Euro aus dem Klimaschutzsofortprogramm 2022. BMEL hat zur Umsetzung der Maßnahme im Rahmen der Ackerbaustrategie eine Bekanntmachung über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Wissenstransfervorhaben im Bereich „Klimaschonendes Stickstoffmanagement im Pflanzenbau“ veröffentlicht und trägt somit zu den Bedarfen D.1, Q.3, Q.5 und Q.7 außerhalb der GAP bei. Darüber hinaus adressiert das Bundesprogramm Nährstoffmanagement im Rahmen der Ackerbaustrategie mit jährlich 1,72 Millionen Euro bis 2025 das SO4. So wurden im Rahmen des Bundesprogramms eine Bekanntmachung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E) sowie drei Bekanntmachungen zu Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) zu den Themenkomplexen NIRS-Technologie, regionale Nährstoffkonzepte bei der Gülleaufbereitung sowie Ansäuerung von Gülle und Gärrückständen veröffentlicht. Die Maßnahmen werden ergänzt durch die Förderprogramme im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft (siehe SO2, D.1, E.4). Mit spezifischen Klimamaßnahmen zielen die Bundesländer nicht nur auf die Verminderung von Treibhausgasen und die vorsorgliche Anpassung an den bereits eingeleiteten Klimawandel (D.3), sondern verfolgen auch weitere Ziele u. a. im Bereich der Wirtschaft-, Sozial- und Gesundheitspolitik (https://www.bmuv.de/download/klimaschutzmassnahmen-der-bundeslaender). Mit dem hessischen sog. „Integrierte Klimaschutzplan“ (IKSP) sollen beispielsweise durch verringerte Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft nicht nur klimaschädliche Lachgasemissionen reduziert werden (D.1, E.4), es werden auch die Nitratkonzentrationen in den Gewässern verringert (D.1, E.2), was den Wasserwerken teure Aufbereitungskosten einspart. Ebenso wird durch die Förderung der technischen Verbesserung für die Lagerung und Aufbringung von Gülle und Gärresten, eine Verringerung der Emission direkter und indirekter klimaschädlicher Gase aus der Landwirtschaft gefördert (D.1, E.4). So tragen in Hessen jährlich 215 Millionen Euro außerhalb der GAP mit dem „Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP)“, der zurzeit weiterentwickelt wird, und ab 2023 vom „Klimaplan Hessen“ abgelöst wird, insbesondere zum SO4 bei. Zusätzlich praktizieren Bundesländer außerhalb der GAP den Ankauf von Naturschutz- und klimawichtigen Flächen. In Baden-Württemberg fließen auf diese Weise ca. 2,75 Millionen Euro Landesmittel pro Jahr, welche gleichsam den Bedarf D.2 des SO4 abdecken. Auch die DE 149 DE Bodenordnungsinstrumente des FlurbG werden in den Ländern u. a. dazu eingesetzt, um die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu unterstützen, z. B. Wasserretention, Erosionsschutz, oder Gefahrenabwehr im Wald. Darüber hinaus findet in vielen Bundesländern eine Beratung für landwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich ihres Klimaschutzes, der Energieeffizienz und möglicher Klimawandelanpassung statt (siehe SO1). Die Klimaberatung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) unterstützt die hessischen Betriebe bei Fragen rund um Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in den Bereichen Pflanzenbau, Gartenbau, Grünlandwirtschaft, Verfahrenstechnik, Tierhaltung, Tierfütterung und Erwerbskombinationen. Die Beratungskräfte erarbeiten detaillierte Energie- und Treibhausgasbilanzen (Klimabilanzen) für den gesamten Betrieb oder für einzelne Produktionszweige. Gemeinsam mit der Betriebsleitung werden Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen. Zudem werden die Betriebe bei der Herleitung geeigneter Anpassungsstrategien unterstützt, um so den Auswirkungen des Klimawandels besser begegnen zu können. Neben einer Beratung vor Ort finden auch Informationsveranstaltungen, Seminare, Workshops oder Feldbegehungen zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung statt. In der Fachpresse sowie über die LLH-Infobriefe und sozialen Medien werden regelmäßig Beiträge zu klimarelevanten Aspekten veröffentlicht. Die Klimaberatung in Hessen wird aktuell über den IKSP gefördert (bisher 180.000 Euro jährlich). In Bayern werden diese Beratungsinhalte im Rahmen der strategischen Unternehmens- und Innovationsberatung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angesprochen. Im Bereich Energieeinsparung wird für einzelbetriebliche Fragestellungen an andere Beratungsorganisationen verwiesen. In Brandenburg wird die Klimawandelanpassung im Zuge einer grundsätzlichen, also „normalen“ Betriebsberatung (u. a. im Forstbereich durch Waldumbau) i. d. R. thematisiert. In Sachsen wird die Beratung im öffentlichen Interesse durch das Landesamt durchgeführt. Die Beratungsinhalte orientieren sich dabei an der aktuellen Verordnungslage. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zum Moorbodenschutz Mit der Bund-Länder-Zielvereinbarung zumKlimaschutz durch Moorbodenschutz haben sich die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder auf gemeinsame Rahmenbedingungen für einen ambitionierten Moorbodenschutz geeinigt. Übergreifend findet hier außerhalb der GAP eine umfängliche Adressierung des Bedarfs D.2 sowie F.1 und F.2 statt (vgl. SO6). Bis zum Jahr 2030 sollen die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert werden. Zuletzt stammten etwa 53 Millionen Tonnen CO2-Emissionen aus entwässerten Moorböden, das entspricht 6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die auf Ebene des Bundes und der Länder erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvereinbarung werden in den Moorschutzstrategien und -programmen von Bund und Ländern festgelegt. Für die Bundesebene hat das Bundesumweltministerium die Nationale Moorschutzstrategie am 1. September 2021 veröffentlicht. Wichtigste Maßnahme zur Einsparung von Emissionen ist die Wiedervernässung von zuvor entwässerten Moorböden. Intakte Moore gelten außerdem als Kohlenstoffsenken. Gemeinsam mit den Bundesländern wird hier für eine enorme Einsparung von Emissionen gesorgt. Somit gehören Wiedervernässungsmaßnahmen, die aus Mitteln des EFRE finanziert werden, zu einer wichtigen Stellschraube beim Klimaschutz (D.2). So fördert Niedersachsen aus dem EFRE Innovationsvorhaben im Rahmen anwendungsorientierter Forschung für moorschonende und treibhausgasreduzierende Wirtschaftsweisen sowie wirtschaftlich tragfähige Produktions- und Verwertungsmöglichkeiten für diese Erzeugnisse. Hierfür sind in der Förderperiode 2021-2027 insgesamt 10 Millionen Euro aus EFRE und Landesmittel vorgesehen (D.1, D.2 und vgl. Querschnittsziel) Das Bundesumweltministerium (BMUV) stellt zudem über die nächsten zehn Jahre rund 50 Millionen Euro für Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz zur Verfügung. Mit diesen Vorhaben sollen Bewirtschaftungsmethoden vertieft erprobt und weiterentwickelt werden, die besonders ambitionierte Moorschutzmaßnahmen und eine vollständige Anhebung der Wasserstände ermöglichen (D.7). Dies werden insbesondere verschiedene Formen sogenannter Paludikulturen sein, die bisher nur experimentell zum Einsatz gekommen sind. Hinzu sollen für den Moorbodenschutz und die Torfminderung von 2022 bis 2024 Mittel von jährlich mehr als 25 Millionen Euro und 2025 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, die vom BMEL bewirtschaftet werden. Diese werden primär für Modell- und Demonstrations- DE 150 DE sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingesetzt werden z. B. auch für ihre stoffliche Nutzung (D.6). Im Bereich Moorbodenschutz sollen darüber hinaus neue, flächenwirksame Bundesmaßnahmen entwickelt werden. Dazu wird ein Bundesprogramm „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ entwickelt, dieses soll die Ziele der nationalen Moorschutzstrategie und der Bund-Länder Zielvereinbarung umsetzten. Die Finanzierung wird aus dem Titel des BMUV zum natürlichen Klimaschutz erfolgen, welcher von 2022 bis 2026 insgesamt Mittel von 4 Milliarden Euro umfassen wird. Darüber hinaus wird in Bayern ein landesmittelfinanziertes „Moorwald-“ und ein „Moorbauern- Programm“ aufgelegt mit Maßnahmen wie z. B. Umwandlung von Acker in nasses Dauergrünland, Umwandlung von Acker in Paludikulturen, Anbau von Paludikulturen auf Acker (reversibel) sowie moorschonende Nutzung von nassem Dauergrünland (reversible Nassnutzung), welche außerhalb der GAP den Bedarf D.2 sowie ggf. D.6 und D.7 adressieren. Mit diesem auf eine eingeschränkte Gebietskulisse anwendbaren landwirtschaftlichen Landesprogramm soll zunächst im Rahmen einer Landesmaßnahme die Akzeptanz getestet und Fördererfahrung gesammelt werden, bevor ggf. zu einem späteren Zeitpunkt der Einstieg in eine Kofinanzierung erfolgt. Innerhalb der GAP ist ergänzend dazu in Weiterentwicklung einer bereits bewährten Maßnahme die Maßnahme „Umwandlung von Acker in Dauergrünland“ programmiert, die ausschließlich in der Moorbodenkulisse angeboten wird. Im bayerischen Umweltschutzbereich stehen derzeit für die Umsetzung des „Masterplans Moore“, der Rahmenstrategie für den Moorschutz in Bayern, mit verschiedenen Maßnahmen vom Flächenerwerb und Renaturierung bis hin zu klimaschonenden Moornutzung knapp 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Darüber hinaus werden bis 2031 alleine für Moorschutzmaßnahmen einschließlich einer moorverträglichen Bewirtschaftung in Bayerns größtem Niedermoorgebiet dem Donaumoos bis zu 20 Millionen Euro jährlich bereitgestellt. In der neuen EFRE Förderperiode werden für das spezifische Ziel Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur neben Maßnahmen zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auch Projekte für den Moorschutz gefördert, hierzu stehen rund 37,5 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Fördermittel für den klimawirksamen Moorschutz in wechselnder Höhe werden über den Bayerischen Naturschutzfonds zur Verfügung gestellt. Seitens des Bayerischen Umweltministeriums wird die Zielsetzung des Fördergegenstands EL-0101-01 a) über investive Maßnahmen außerhalb des Strategieplans adressiert. Ein Nässezuschlag als Zusatzmodul für die extensive Bewirtschaftung von Niedermooren erfolgt in EL-0105-01, da der Schwerpunkt hier auf Biodiversität liegt (ebenso die zugehörigen Maßnahmen zur Umwandlung von Acker in Grünland und der Extensivierung der Grünlandnutzung). Derartige Maßnahmen werden 2022 auf ca. 17.600 ha durchgeführt mit einem Fördermittelvolumen von über 12 Millionen Euro. In Schleswig-Holstein werden ebenfalls nationale Maßnahmen gefördert wie z. B. die Umwandlung von Acker in Grünland, welche ausschließlich über die GAK angeboten wird, um zunächst die Akzeptanz des Angebots zu ermitteln. Darüber hinaus werden in Schleswig-Holstein Maßnahmen im Rahmen des Moorschutzprogrammes als auch im Programms „Biologischer Klimaschutz“ mit Landesmitteln gefördert. Beide Programme sind speziell auf die Wiedervernässung von Moorflächen ausgerichtet. Sie dienen vor allem dazu, Flächen in hydrologisch zusammenhängenden Gebieten als Voraussetzung für eine klimaoptimierte Wiedervernässung zu sichern. Mit dem neuen Programm „Biologischer Klimaschutz“ sollen z. B.mit dem Ankauf von weiteren 8.000 Hektar Moorfläche solche hydrologisch arrondierten Bereiche ausgebaut und bis zum Jahr 2030 ca. 290.000 t CO2-Äquivalente/Jahr eingespart werden. Neben den bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der GAP und der GAK existiert in Sachsen ein „Landesförderprogramm Naturschutz“, in dessen Rahmen Einzelvorhaben von besonderer fachpolitischer Bedeutung förderfähig sind. Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist hierbei der Moorbodenschutz. Mit etwa 4 Prozent der Landesfläche verfügt Sachsen-Anhalt über eine relativ begrenzte Moorfläche. Für diese Fläche bereitet das Land derzeit, in Umsetzung der Bund-Länder- Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz mehrere Pilotvorhaben zur Wiedervernässung bzw. zum Erhalt organischen Böden vor. Hierzu gehört auch die Schaffung der hierfür notwendigen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen. Das durch den Bund angekündigte Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bietet hierfür Ansätze und soll für die Umsetzung der Pilotprojekte genutzt werden. Seit mehreren Jahren wird durch Wiedervernässung eine der großen Niedermoorlandschaften in Sachsen-Anhalt, der Drömling, wiederhergestellt. Aus ELER-Mitteln der Förderperiode 2014-2022 wird aktuell eine „Machbarkeitsstudie zur Stabilisierung der DE 151 DE wasserhaushaltlichen Situation im Naturschutzgebiet Ohre-Drömling durch Wasserüberleitung aus dem Mittellandkanal“ erarbeitet. Ziel ist es, den Niedermoorkörpers in der ca. 1.200 Hektar großen Nässezone dieses Naturschutzgebietes insbesondere in Dürrejahren vor Austrocknung zu schützen. In Hessen startete 2020 ein auf 3,5 Jahre angelegtes Renaturierungsprogramm für 60 Niedermoore, zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung von Niedermooren. Dabei sollen möglichst viele Standorte durch Ankauf oder langfristige Pacht, sowie Revitalisierungsmaßnahmen erhalten und weiterentwickelt werden. Projektbegleitend findet eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema des Niedermoor-Schutzes statt. Das Projekt wird vom Land Hessen im Rahmen des Integrierten Klimaschutzplanes gefördert. Darüber hinaus wird im Rahmen von GLÖZ 2 die Gebietskulisse „Feuchtgebiete und Moore“ in Hessen rund. 2.500 ha ausweisen, was etwa 0,3 Prozent der LF in Hessen entspricht. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erhöhung des Anteils erneuerbare Energien Für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (D.4) sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, 2020) ein Langzeitziel der Treibhausgasneutralität vor 2050 des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich verankert. Bis 2030 soll ein Anteil der Erneuerbaren Energien von 65 Prozent erreicht werden. In der EEG-Novelle von 2020 wurde die Akzeptanz für weiteren Erneuerbaren- Ausbau verbessert: Kommunen können künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Ebenso wurden die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert. Auch die Vergärung von Gülle wird über das EEG gefördert. Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ist u. a. ein Ansatzpunkt zur Reduzierung von Methanemissionen. Der Bund hat hierzu im Februar 2022 eine zusätzliche Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern aufgelegt. Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beraten. Im EEG 2023 ist bspw. ein gemeinsames Ausschreibungssegment für Photovoltaik (PV)-Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen bei Zahlung eines Technologiebonus für aufgeständerte Systeme vorgesehen. Agri-PV-Anlagen gemäß Entwurf EEG 2023 sind damit auf Ackerflächen und Flächen mit Dauerkulturen (bspw. Obstbau) zulässig. Die Agri-PV- Technologie trägt zur Entschärfung der Flächenkonkurrenz bei, da die Stromerzeugung mit Agri-PV max. 15 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht, so dass 85 Prozent der Fläche weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung dienen. Auch Biogas kann einen wichtigen Beitrag leisten, um die dringend nötige Stärkung unsere Eigenversorgung mit Energie zu beschleunigen und die Wärmewende im ländlichen Raum zu erleichtern und wird innerhalb des Gesetzes-Entwurfes mit einer Anschlussförderung bedacht. Das neue EEG soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. An einer energieeffizienten Landwirtschaft (D.5) hat das Investitions- und Zukunftsprogramm (siehe SO2) großen Anteil (Ansatz 2022: 196 Millionen Euro), indem es u. a. Investitionen in bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger sowie Kleinanlagen (auch mobiler) zur Gülleseparierung unterstützt. Hier wird u. a. ein Beitrag zu den Bedarfen D.1 bis D.6 geleistet, wobei viele Wechselwirkungen zu weiteren Bedarfen der spezifischen Ziele 2, 5 und 6 bestehen (B.2, B.3, E.1, E.2, F.2 und F.4). Ein Beitrag zum Klimaschutz wird ebenfalls im Förderbereich 3A (2021 eingeplant: ca. 19,9 Millionen Euro) der GAK mit der Förderfähigkeit von Investitionen, die zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes beitragen und damit eine ressourcensparende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ermöglichen, geleistet (siehe SO2). Auch andere Förderbereiche innerhalb der GAK (bspw. 4B, Ökolandbau) tragen zusätzlich zu den GAP-Maßnahmen in Deutschland zum Klimaschutz bei. Wobei sich der größte Vorzug des Ökolandbaus in Bezug auf den Klimaschutz bei den Humusbilanzen zeigt. Denn Böden speichern sehr große Mengen an Kohlenstoff. Der Grund dafür sind vor allem die meist vielfältigeren Fruchtfolgen im ökologischen Landbau mit humusfördernden Kulturen wie Kleegras und weniger Hackfrüchten, die stark humuszehrend wirken. Zudem wird im ökologischen Landbau mehr organischer Dünger in Form von Mist oder Kompost zugeführt, der den Humusgehalt zusätzlich stabilisiert. Für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau sind für 2021 bis 2025 194 Millionen Euro, einschließlich der für 2022 vorgesehene Mittel in Höhe von 12,4 Millionen Euro aus dem Klimaschutzsofortprogramm eingeplant. Die Förderrichtlinien des Programms sind überarbeitet worden und am 14. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Ziel des Bundesprogramms ist es, durch Beratungs- und Investitionsförderung sowie Wissenstransfermaßnahmen die CO2-Emissionen aus DE 152 DE der stationären und mobilen Energienutzung in landwirtschaftlichen Betrieben zu senken (D.5, Q.2, Q.3; siehe SO2). Das Programm ist Teil des BMEL-Maßnahmenpaketes zum Klimaschutzplan 2050 und des Klimaschutz-Sofort-Programms 2022 der Bundesregierung. Zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (D.6) besteht auf Bundesebene das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“, welches sich an den Zielen der nationalen Bioökonomiestrategie (siehe SO8) orientiert. Es unterstützt zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und die gesellschaftlichen Erwartungen berücksichtigen. Dabei werden durch die stärkere Einbindung von Praxis und Beratung in die Forschung sowie praxisgerechte Aufbereitung auch die Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen außerhalb der GAP die Bedarfe Q.7 sowie B.1 und C.2 adressiert. Das Förderprogramm wurde im Bundeshaushalt 2021 mit 89,6 Millionen Euro unterlegt. Von den Ländern werden vielfältige Projekte im Rahmen von Initiativen oder Programmen umgesetzt, die auch die Bioökonomie beinhalten (z. B. im Rahmen der Umsetzung der Programme des EFRE-Fonds oder bei LEADER im Rahmen der nationalen Entwicklungsstrategien. Darüber hinaus existieren auf Landesebene eigene Förderprogramme z. B. in Baden-Württemberg zur Forschung und Entwicklung das Förderprogramm „Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“, welches mit ca. 3 Millionen Euro/ Jahr außerhalb der GAP die Bedarfe D.6 sowie H.11 adressiert. Förderschwerpunkte sind angewandte Forschung und Entwicklung u.a. zu einer effizienten und nachhaltigen Erzeugung und Bereitstellung von regionaler Biomasse, zu verbraucherorientierten Produkt- und Prozessinnovationen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette oder zu intelligentem Rohstoff- und Stoffstrommanagement. In Nordrhein-Westfalen existiert die Strategie „ZukunftBIO.NRW“. Ziel ist es, innovative Lösungen und Anwendungen aus den Biowissenschaften zu stärken. Aktuell fördert die Landesregierung Wettbewerbe mit den Schwerpunkten Infektiologie, Zukunftsmedizin und biobasierte Industrie. Die Wettbewerbe richten sich vorrangig an KMU und Start-ups, sollen aber auch das innovative Potential der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in NRW für die Umsetzung zukunftsweisender Ideen nutzen. Insgesamt stellt das Land Nordrhein-Westfalen 54 Miollionen Euro für die Förderwettbewerbe bis 2025 zur Verfügung. Aus dem Energie- und Klimafonds sind für die Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern (D.6). von 2022 bis 2025 insgesamt 234 Millionen Euro eingeplant. Im Rahmen der bundesweiten "Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern" sollen Investitionen von Biogasanlagenbetreibern im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern anteilig bezuschusst werden. Ziel ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen in der Landwirtschaft aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern allgemein durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen (D.1). Gleichzeitig soll durch die energetische Nutzung dieser Substrate ein Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien geleistet werden (D.4). Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur nachhaltigen Wassernutzung und Hochwasserschutz Als eine Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel können Investitionen in den Neubau und Erweiterung von Wasser sparenden überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Beregnungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz sowie für den Neubau und Erweiterung von Anlagen zur Wasserspeicherung, Grundwasseranhebung und Pumpenanlagen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen gefördert werden. Diese Möglichkeit wird künftig im Rahmen des Förderungsgrundsatzes (FG) 2 des GAK-Rahmenplans bspw. von Bundesländern wie z. B. Sachsen- Anhalt angewandt. Als Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz haben Bund und Länder ein Nationales Hochwasserschutzprogramm ins Leben gerufen. Eine Liste mit prioritären, überregional wirksamen Hochwasserschutzmaßnahmen bildet das Kernstück des Programms. Ebenso existieren Landesprogramme wie z. B. in Hessen die „Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“, welches unter anderem seit 1984/85 den naturnahen Rückbau (Renaturierung) technisch ausgebauter Gewässer und den Ankauf von Ufergrundstücken zur Ausweisung von Uferrandstreifen sowie für notwendigen Flächenbedarf bei Renaturierungsvorhaben fördert und als Ziel das Erreichen des guten ökologischen Zustands oder DE 153 DE Potenzials der Gewässer nach den §§ 27 bis 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) und des Hochwasserschutzes durch Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen hat. Das Programm „100 Wilde Bäche“ wird in Hessen einerseits durch das Förderprogramm gemäß Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz und andererseits durch die 100%-Vollfinanzierung von FFH-WRRL-Synergiemaßnahmen in Natura 2000- Gebieten abgedeckt und dient dem Ziel, bis 2027 alle Gewässer im Rahmen der EU-Vorgaben in einen guten ökologischen Zustand zu bringen (vgl. SO5). Maßnahmen der Wasserwirtschaft werden in Deutschland außerhalb der GAP mit EFRE und nationalen Mitteln finanziert, sei es aus der GAK oder aus reinen Landesmitteln z. B. über Wasserentnahme-Entgelt finanziert. Zur Unterstützung der Umsetzung sowohl der EG-WRRL als auch der Nitratrichtlinie (in Deutschland über die Düngeverordnung) gibt es seit 2014 das Landesprogramm „gewässerschonende Landwirtschaft“ in Rheinland-Pfalz, das mit jährlich 5 Millionen EUR gefördert wird. Nordrhein- Westfalen hat sich dazu entschlossen, das Maßnahmenportfolio, das über den GAP-SP realisiert werden soll, auf wenige Maßnahmen zu beschränken, die zudem den besonderen Anforderungen des GAP-SP gerecht werden. Viele Maßnahmen werden künftig rein national finanziert, dazu gehören auch wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Innerhalb der GAK bestehen die Förderbereiche 7 „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen“ und der Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“, über die u. a. der Neubau und die Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen, die Rückverlegung von Deichen sowie Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert werden. In Rheinland-Pfalz werden über die GAK und den Sonderrahmenplan wasserwirtschaftliche Maßnahmenmit jährlich ca. 14 Millionen Euro gefördert. Zusätzlich werden in Rheinland-Pfalz Landesmittel für Landesmaßnahmen bzw. Fördermaßnahmen im Bereich Hochwasserschutz und Verbesserung des natürlichen Wasserrückhaltes in der Fläche mit jährlich bis zu 26 Millionen Euro bereitgestellt. Auch über den EFRE werden Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz (D.7) gefördert. Beispielsweise mit dem operationellen Programm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Bayern, welches im Zeitraum 2021 bis 2027 auch den Themenbereich Hochwasserschutz umfasst und z. B. die Durchführung von Bauvorhaben an Gewässern dritter Ordnung zur Erstellung des Hochwasserschutzes sowie die konzeptionellen Vorarbeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen (z. B. Hochwasserschutzkonzepte, Konzepte zum Sturzflut-Risikomanagement) umfasst. Ebenfalls Teil dieser Förderung ist die Erstellung einer Hinweiskarte zu Georisiken und Sicherungsmaßnahmen gegen gravitative Massenbewegungen (Georisiken). Im Rahmen des GAK- Rahmenplans FB 8 – Küstenschutz werden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den Küsten, auf den Inseln sowie an den fließenden oberirdischen Gewässern im Tidegebiet gegen Überflutung und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff adressiert. Diese Möglichkeit wird von Hamburg angewandt. Grundlage für den Küstenschutz in Niedersachsen und Bremen sind die gemeinsam aufgestellten Generalpläne, die im Rahmen eines Bau- und Finanzierungsprogramms umgesetzt werden. Im Hochwasserschutz erfolgt die Umsetzung in allen drei Ländern ebenfalls im Rahmen von Bau- und Finanzierungsprogrammen. Zusätzlich stehen in Niedersachsen das Programm „Sondervermögen Hochwasserschutz“ (für Hochwasserpartnerschaften) und das Programm „Wirtschaftsförderfonds – ökologischer Bereich“ (für den Hochwasserschutz im Binnenland einschl. Starkregen) zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung. Ferner bietet das LIFE+-Programm der EU insbesondere auch bezüglich der Förderung von Projekten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sowie zur Energiewende, Fördermöglichkeiten im Bereich der Gewässer und adressiert somit ebenfalls außerhalb der GAP den Bedarf D.7 und D.3. Das LIFE+-Programm ist für den Zeitraum 2021 – 2027 mit 5,4 Milliarden Euro ausgestattet. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP für eine naturnahe Waldbewirtschaftung Aus dem EKF stehen außerdem Mittel (für 2022 30 Millionen Euro bzw. 2022 bis 2026 rund 134 Millionen Euro) für den Waldklimafonds zur Erschließung des CO2-Minderungs-, Energie- und Substitutionspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der deutschen Wälder an den Klimawandel zur Verfügung (D.3, D.8). Die zugrundeliegende Förderrichtlinie wird zu Anfang 2023 überarbeitet werden. Für die Finanzierung der Ökosystemleistung des Waldes und von angepasstem Waldmanagement sollen aus dem Klimaschutzsofortprogramm darüber hinaus 900 Millionen aus dem EKF bis 2026 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme und weiterer DE 154 DE klimarelevanter naturbasierter Maßnahmen wird im Rahmen des derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) erfolgen, für das für einen 4- Jahreszeitraum ab 2023 4 Milliarden Euro vorgesehen werden. Die Abstimmungen zum Aktionsprogramm dauern noch an. Die geplanten 4 Mrd. Euro werden, neben der naturnahen Waldbewirtschaftung, auch auf Bereiche wie Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer und naturnahe Grünflächen in der Stadt verteilt (siehe dazu z.B. Link: Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz | Cluster | BMUV). Die Höhe der Mittel die für die bestehenden Waldflächen eingesetzt werden sollen und wie viele Hektar damit erreicht werden, steht noch nicht fest. Für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen, zur verstärkten Anpassung der Wälder an den Klimawandel (Waldumbau) sind im Rahmen der GAK für den Zeitraum 2022 bis 2023 insgesamt 227 Millionen Euro zusätzlich aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgesehen. Über das Klimaschutzsofortprogramm 2022 werden weitere 50 Millionen bereitgestellt. Hinzu kommt der Kofinanzierungsanteil der Länder. Auch hier kann noch nicht sicher gesagt werden, wie groß die geförderte Waldfläche sein wird, da dies abhängig ist von der Antragstellung und der Art der geplanten Maßnahmen (Saat, Pflanzung etc.). Als Größenordnung lässt sich festhalten, dass die Schadfläche in Folge von Extremwetterereignissen in Deutschland seit 2017 auf über 400.000 Hektar angestiegen ist. Diese zusätzlichen GAK-Mittel sind für die Maßnahmengruppen 5A „Naturnahe Waldbewirtschaftung“ (D.8) und für 5F „Bewältigung der Extremwetterereignisse“ (D.3) in der dortigen Finanzplanung eingeplant. So werden Privat- und Körperschaftswälder im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung bei der Entwicklung hin zu einer leistungsfähigen, klimaangepassten Waldbewirtschaftung und dem Erhalt bzw. der Verbesserung der Biodiversität (GAK 5E) unterstützt. Im SO4 werden darüber hinaus mit GAK-Mitteln die Bedarfe D.1 und D.2 adressiert, indem z. B. Kompensationskalkungen zur Anhebung des weit unter das standorttypische Maß abgesunkenen pH- Wertes einiger Waldstandorte Deutschlands erfolgen. Seit 28. Oktober 2022 besteht außerdem das Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022, geändert am 15. Mai 2023; BAnz AT 15.05.2023 B3). 2023 hatte die Bundesregierung im Haushalt des BMEL bereits 120 Millionen Euro für die Honorierung der Ökosystemleistungen bereitgestellt. Ab dem 01.01.2024 wird das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement aus dem Aktionsprogramm Nachhaltiger Klimaschutz (ANK) vom BMUV finanziert. Dafür werden rund 130 Millionen Euro aus dem ANK bereitsgestellt. Die fachliche Zuständigkeit wird von BMEL und BMUV gemeinsam wahrgenommen. Mit dem Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement werden der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst sind, gefördert. In Baden-Württemberg konnten beispielsweise im ersten Jahr (2023) 26.000 ha Privatwaldfläche mit diesem Angebot gefördert werden. Insgesamt wird mit diesem Bundesprogramm eine Aufforstungsfläche von 50.000 ha in Baden- Württemberg erwartet. Weiterhin stehen Baden-Württemberg seit 2024 jährlich im Rahmen der VwV NWW rund 28 Mio. Euro für Zuwendungen an Waldbesitzende für die Förderung der Wiederbewaldung nach Schadereignissen mit klimatoleranten Baumarten zur Verfügung. Bezogen auf Privatwaldbesitzenden bis 200 Hektar entspricht dies ca. 7 Mio. Euro pro Jahr für Wiederaufforstungen inklusive Einkommensverluste und Aufwendungen von Kulturmaßnahmen. Mit einer Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen werden zudem in Bayern zudem die Bedarfe D2, D.3 und D.8 abgedeckt. Die Maßnahmen werden z. T. aus Landesmitteln finanziert (in Bayern 2021: 23 Millionen Euro), teilweise aber auch im Rahmen der GAK (in Bayern 2021: 60 Millionen Euro GAK- Mittel). Im Bereich der „Förderung der nachhaltigen Holzverwertung“ erfolgt die Umsetzung durch laufende Projektförderung über den Projektträger Fachagentur nachwachsende Rohstoffe (FNR) und gezielte Förderaufrufe z. B. zum mehrgeschossigen Holzbau (D.8) oder der recyclinggerechten Verwendung von Holz (D.6). Die Maßnahmen im Forstbereich weisen zudem Wechselwirkungen mit dem SO8 und den dort angesiedelten Bedarfen H.11 bis H.13 zur Forstwirtschaft auf. Bundeslandspezifische Umsetzung der AUKM außerhalb der GAP Abweichend zu den übrigen Bundesländern setzt das Hessen als einziges Land in der neuen Förderperiode alle AUKM-Maßnahmen (außer Förderung des Ökologischen Landbaus) außerhalb des GAP-SP um. Hierzu zählen insbesondere auch Maßnahmen, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Das „Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege- DE 155 DE Maßnahmen (HALM)“ verfolgt einen übergreifenden Ansatz und ist mit ca. 29 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet. Innerhalb des SO4 wird insbesondere der Bedarf D.3 adressiert, indem es besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland fördert. Zudem ist ab 2024 die Förderung „vielfältiger Ackerkulturen mit einem Mindestanteil an großkörnigen Leguminosen“ in Ergänzung zur Öko-Regelung 2 konzeptioniert. Darüber hinaus werden in Hessen mit insgesamt 20 verschiedenen Förderverfahren weitere Handlungsfelder gefördert, die die Bedarfe A.1 bis A.3, E.1, E.2, E.3, E.5, F.1 bis F.5 adressieren. Auf diese Weise werden wertvolle Beiträge zur Erfüllung der spezifischen Ziele 1, 4, 5 und 6 in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie beim Erhalt der Kulturlandschaften geleistet.Der Schwerpunkt liegt in den Handlungsfeldern Erhaltung und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt sowie Wasser- und Bodenschutz mit insgesamt rund 90.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche (rund 12 Prozent der gesamten LF) in laufenden Verpflichtungen und weiteren rund 100.000 ha (13 Prozent) in der Projektion bis 2026. Die in der laufenden Verpflichtung befindlichen Verfahren wurden von der EU-Kommission am 13.01.2020 als Staatliche Beihilfe mit einer Laufzeit bis 31.12.2026 unter folgenden Titeln genehmigt: Förderung der Zusammenarbeit bei Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (F.1, F.2, F.3, F.4, F.5), Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter („Zwischenfruchtanbau“) (D.3, E.2, E.3, E.5), Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur („Strukturelemente“) (E.1, E.2, F.4, F.5), Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland (E.1, E.2, F.1, F.2, F.4, F.5), Pheromoneinsatz im Weinbau (E.2, E.3), Erhaltung des Weinbaus in hessischen Steillagen (F.4, F.5), Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft („Tiergenetische Ressourcen“) (F.4, F.5), Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen (F.1, F.2, F.3, F.4, F.5) und Erhaltung von Streuobstbeständen („Streuobstwiesenschutz“) (A.1, A.2, A.3, F.5). Einzelne AUKM werden auch in Rheinland-Pfalz außerhalb des GAP-SP angeboten. Dazu zählt die Maßnahme „Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz“. Innerhalb des SO4 werden hierbei die Bedarfe D.1 (Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft), D.2 (Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung) und im SO6 F.4 (Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität) adressiert, indem die Maßnahme besonders nachhaltige Bewirtschaftung von Grünland in der Kulisse fördert (vgl. SO6). Auch wenn Nordrhein-Westfalen die spezielle Intervention EL-0101 nicht in den Förderkatalog des GAP- Strategieplans aufgenommen hat, sind Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels von großer Bedeutung und ein wichtiges Anliegen des Landes. Im Rahmen der GAP setzt das Land in diesem Kontext auf Maßnahmen, die vielfältigere Wirkungen haben und dadurch einen optimaleren Mitteleinsatz darstellen. Beispielsweise wird innerhalb der EL-0403 durch Förderauflagen geregelt, dass bei der Förderung von Stallbauvorhaben neu zu errichtende, freie Lagerbehälter für flüssige tierische Exkremente mit einer festen Abdeckung (Betondecke) oder einem festen Zeltdach abzudecken sind. Künftig wird auch die nachträgliche Güllebehälterabdeckung gefördert werden. Aber auch Emissionen, die nicht erst bei der Güllelagerung, sondern bereits im Stall entstehen, können durch technische Anpassungen reduziert werden, wie z. B. die Verkleinerung der Güllekanäle, Abluftreinigungsanlagen, Kot-Harn-Trennung und emissionsarmen Stallböden. Nordrhein-Westfalen hatte bislang die Abdeckung von Güllelägern, sowie umweltfreundliche Ausbringungsmethoden finanziell unterstützt (Maßnahmen 4.12 und 4.4. des NRW- Programms Ländlicher Raum). Die Abdeckungsförderung wurde 2021 eingestellt, da mittlerweile auf Bundesebene ein vergleichbares Bundesprogramm aufgelegt wurde. Die Abdeckung wird über EL 0403 fortgeführt. Die Hauptziele anderer Agrarumweltmaßnahmen (EL-0102, EL-0103 und EL-0105) liegen im Bereich der Biodiversität und des Gewässerschutzes. Ähnlich wie der ökologische Landbau (EL-0108) erzielen sie zusätzlich eine positive Klimawirkung aufgrund der im Vergleich zu einer intensiven Bewirtschaftung geringeren Lachgasemissionen und einer höheren Kohlenstoffspeicherung im Boden. Maßnahmen mit Klimaschutz-Wirkung sind insbesondere der Vertragsnaturschutz auf Grünland sowie auf Ackerflächen (EL-0105), der Anbau vielfältiger Kulturen (EL-0103), die Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen (EL-0102 bzw. EL-0103), die Anlage mehrjähriger Buntbrachen (EL-0105), der Anbau mehrjähriger Wildpflanzen (EL-0105) und der Getreideanbau mit weiter Reihe (EL-0105). Die bisher im Rahmen des NRW-Programms geförderte extensive Grünlandnutzung (M10. 1.5) entspricht in ihrer Ausgestaltung ÖR 4 und wird deshalb in der kommenden Förderperiode nicht als ELER-Intervention fortgeführt. Die Tierwohlmaßnahme Sommerweidehaltung (EL-0109) trägt dazu bei, dass eine umwelt- DE 156 DE und naturverträgliche Grünlandnutzung und die Weidetierhaltung für die Betriebe wirtschaftlich bleibt und damit über den Grünlanderhalt auch eine Wirkung auf die Reduktion von THG-Emissionen hat. Auch die Europäischen Innovationspartnerschaften- EL-0702- leisten ihren Beitrag, da über EIP innovative Verfahren oder Methoden u. a. zur Emissionsminderung entwickelt und erprobt werden können und sollen. Bildung und Beratung, die in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Strategieplans gefördert werden, sind ebenfalls wichtige Bausteine bei der Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft, da hierüber wichtige Themen zur Eindämmung des Klimawandels adressiert werden. Hierzu gibt es eine Landesinitiative bei der Landwirtschaftskammer NRW, die über verschiedene Aktivitäten (Energielehrschauen im Versuchs- und Bildungszentrum Haus Düsse, Postfossile Antriebe in der Landwirtschaft, Energieeffizienz im Gartenbau, Praxisversuche und Demonstrationen zur Stabilisierung der Grünlanderträge, NawaRo-Meile Haus Düsse etc.) genau diese Themen aufgreift. Außerdem wird die Klimaschutz-Beratung der Landwirtschaftskammer durch ein Projekt des Wirtschaftsministeriums NRW gefördert. Bildung und Beratung ergänzen insbesondere auch das Ordnungsrecht, hier zu nennen die Düngeverordnung. Ferner ist ein Dauergrünlandumwandlungsverbot in das Landesnaturschutzgesetz NRW aufgenommen, um das Grünland auch unabhängig von der Gemeinsamen Agrarpolitik in seinem Bestand zu erhalten. Ein Ansatzpunkt zur Reduzierung von Methanemissionen ist u. a. auch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft. Die Vergärung von Gülle wird über das EEG gefördert (s. o.). Eine darüberhinausgehende Förderung seitens Nordrhein-Westfalens ist daher nicht erforderlich. Zudem hat das Land gerade einen Bericht zum Klimaschutzaudit veröffentlicht, indem diese Thematik aufgegriffen wird und die verschiedenen Handlungsfelder wie oben geschildert entsprechend dargestellt werden (https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-veroeffentlicht-bericht-zum-pilot- klimaschutzaudit-2022). 2.1.SO4.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.SO4.7 Planen Sie einen GAP-Beitrag zum LIFE-Programm (nur für SO4, SO5, SO6)? : Nein 2.1.SO4.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.9 CU PR - Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich 5,71 % Verbesserung der Ressourceneffizienz, erhalten R.10 CU PR - Bessere Organisation der Versorgungskette Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, 18,00 % Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.12 - Anpassung an den Klimawandel Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der 17,48 % Anpassung an den Klimawandel bestehen R.14 PR - Kohlenstoffspeicherung im Boden und in Biomasse Anteil der 23,80 % landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene DE 157 DE Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen R.16 CU - Klimabezogene Investitionen Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine im Rahmen der GAP für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie 2,44 % die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder Biomaterial vorgesehene Investitionsförderung erhalten R.17 CU PR - Aufgeforstete Flächen Anteil der unterstützten Bodenbedeckung zur 340,00 ha Aufforstung und agroforstlichen Wiederaufforstung, einschließlich einer Aufschlüsselung R.18 CU - Investitionsförderung im Forstsektor Gesamtinvestitionen zur Steigerung der 140.000.000,00 Leistungsfähigkeit des Forstsektors EUR R.19 PR - Verbesserung und Schutz der Bodenqualität Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen, die der Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota 28,92 % dienen (z. B. Verringerung der Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtfolge mit Leguminosen) R.27 CU - Umwelt- oder Klimaleistung durch Investitionen in ländlichen Gebieten Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur 30.000,00 Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden Ergebnisindikatoren sind nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung unmittelbar mit dem SO 5 verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Ergebnisindikator R.12 – Anpassung an den Klimawandel Der Ergebnisindikator R.12 Anpassung an den Klimawandel gibt den Anteil der geförderten landwirtschaftlichen Fläche in Prozent an, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel bestehen. Landwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen tragen dazu bei, Agrarökosysteme resilienter im Hinblick auf die Klimaerwärmung und der damit einhergehenden, prognostizierten Zunahme an Extremwetterereignissen zu machen (Starkregen, Hagel, Überschwemmungen, Hitzeperioden oder Wasserknappheit). Ansätze dazu finden sich sowohl im Rahmen der Öko-Regelungen und der AUKM, indem Humusaufbau und Bodenfruchtbarkeit gefördert, die Wasserhaltekapazität bei gleichzeitiger Senkung des Erosionsrisikos erhöht wird und damit die Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Ökosysteme gesteigert wird. So bezweckt die Öko-Regelung zur Förderung vielfältiger Kulturen im Ackerbau (DZ-0402) durch die Vorgabe eines Mindestanteils an Leguminosen Anpassung an den Klimawandel, da hiermit positive Auswirkungen auf den Humusgehalt des Bodens verbunden sind und die dadurch bewirkte Fixierung von Luftstickstoff zu einer Reduzierung des Stickstoffdüngemitteleinsatzes führen kann. Die Öko-Regelungen trägt sowohl zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen sowie zur Kohlenstoffspeicherung und durch den Humusaufbau auch zur Klimaanpassung bei. Auch die Öko-Regelung zur Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (DZ-0403), trägt sowohl zur Kohlenstoffspeicherung und durch den Humusaufbau, die Beschattung und den Windschutz zur Klimaanpassung bei. Im Rahmen der Intervention EL-0101 „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes“ wird ein Bündel von Maßnahmen adressiert, mit der u. a. die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland/Grünland sowie Moorbodenschutzmaßnahmen wie die Wiedervernässung einschließlich eines möglichst torferhaltenden Managements für Moorböden und naturschutzverträgliche Paludikulturen gefördert werden. Hiermit können erhebliche Synergien zwischen aktivem Klimaschutz und Klimaanpassung genutzt werden. So sind humusreiche Böden klimastabiler und haben eine erhöhte Wasserspeicherfähigkeit. Ebenso adressiert die Intervention EL-0103 zum Schutz der Böden in ihrer vielfältigen Ausgestaltung den Ergebnisindikator zur Anpassung an den Klimawandel. DE 158 DE Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel bestehen soll sich am Ende der Programmplanung auf 17 Prozent belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0402: Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent - ·DZ-0403: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland ·EL-0101-01: Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland ·EL-0101-02: Extensive Grünlandbewirtschaftung ·EL-0101-03: Moorbodenschutzmaßnahmen ·EL-0101-04: Wasserrückhalt in der Landschaft ·EL-0101-05: Kooperative Klimaschutzmaßnahmen ·EL-0103-01: Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen ·EL-0103-02: Ackerfutter-/Leguminosenanbau ·EL-0103-03: Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung ·EL-0103-04: Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau Ergebnisindikator R.14 – Kohlenstoffspeicherung im Boden und in Biomasse Der Ergebnisindikator R.14 Kohlenstoffspeicherung im Boden und in Biomasse gibt den Anteil landwirtschaftlicher Fläche in Prozent an, auf dem Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen oder zum Erhalt und/oder Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauergrünland, landwirtschaftliche Flächen in Feuchtgebieten und Mooren) umgesetzt werden. Die Stärkung des Beitrags zum Klimaschutz durch die Land- und Forstwirtschaft ist eine wichtige Herausforderung, bei der der deutsche GAP-Strategieplan einen Beitrag leisten soll. Als geeignete Stellschraube ist u. a. die Kohlenstoffspeicherung insbesondere durch die dauerhafte Sicherung bzw. Erhöhung des Gehalts an organischem Kohlenstoff in Böden zu sehen. Der Handlungsdruck in diesem Bereich ist sehr hoch und wird politisch stark untermauert. Daher verfolgen verschiedenen nationalen Strategien und Maßnahmen das Ziel auch außerhalb des GAP-Strategieplans (z. B. nationales Klimaschutzprogramm 2030, s. o.). Innerhalb des GAP-Strategieplans tragen die folgenden Interventionen zum Zielwert von R.14 Kohlenstoffspeicherung im Boden und in Biomasse bei. Mit der Öko-Regelung zur Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland (DZ-0403) wird ein direkter Beitrag zur Kohlenstoffspeicherung geleistet. Durch die Öko-Regelung DZ-0404 wird die „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes“ gefördert und führt durch die Begrenzung des Viehbesatzes sowie des Düngereinsatzes zur Reduktion von Stickstoffemissionen und trägt dazu bei, dass weniger Treibhausgase entweichen bzw. Kohlenstoff im Boden angereichert wird. Die zweite Säule bietet eine komplementäre Ergänzung insbesondere mit der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes“ (EL-0101), in der u. a. mit der Extensiven Grünlandbewirtschaftung (EL-0101-02) THG-Emissionen durch einen geringeren RGV- Besatz und einer begrenzten Stickstoffdüngung reduziert werden. Ferner werden durch die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (EL-0101-01) und die Extensive Grünlandbewirtschaftung (EL-0101-02) Kohlenstoffsenken durch den Erhalt von Grünland gesichert. Organische Böden besitzen durch ihre Kohlenstoffspeicherfähigkeit ein großes Potenzial für den Klimaschutz. Gleichzeitig werden auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden in großem Umfang THG-Emissionen freigesetzt. Moorbodenschutzmaßnahmen (EL-0101-03) wie z. B. die Wiedervernässung oder der Anlage von Paludikulturen (auf Ackerland und Feuchtwiesen) besitzen daher eine hohe Bedeutung und werden im GAP-Strategieplan insbesondere von den besonders moorreichen Regionen angeboten. Durch DE 159 DE Gewässerschutz- und Uferrandstreifen sowie von Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten tragen auch die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität (EL-0102) durch die Anlage von Begrünungen zur Überführung pflanzenverfügbarer Nährstoffe in organische Substanz zur Kohlenstoffspeicherung und -bindung bei. Auch Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103) tragen durch erosionsmindernde Maßnahmen sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Bodens in Form von Strip- Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat oder konservierender Bodenbearbeitung und den Verzicht auf wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung zum Humuserhalt und zur Kohlenstoffspeicherung bei. Die Förderung des Ökologischen Landbaus (EL-0801) als multifunktionale Intervention leistet ebenfalls einen Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung. Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF), der im Rahmen der unterstützten Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen, Erhaltung und/oder Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauergrünland, landwirtschaftliche Flächen in Feuchtgebieten und Torfland) soll sich am Ende der Programmplanung auf 24 Prozent belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0403: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland ·DZ-0404: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ·EL-0101-01: Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland ·EL-0101-02: Extensive Grünlandbewirtschaftung ·EL-0101-03: Moorbodenschutzmaßnahmen ·EL-0101-04: Wasserrückhalt in der Landschaft ·EL-0101-05: Kooperative Klimaschutzmaßnahmen ·EL-0102-01: Gewässerschutz-/Uferrandstreifen ·EL-0102-02: Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten ·EL-0103-01: Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen ·EL-0103-02: Ackerfutter-/Leguminosenanbau ·EL-0103-03: Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung ·EL-0103-04: Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau ·EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02: Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·SP-0106: Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung Ergebnisindikator R.16 – Klimabezogene Investitionen Mit dem Ergebnisindikator R.16 Klimabezogene Investitionen wird der Anteil landwirtschaftlicher Betriebe in Prozent ausgewiesen, die im Rahmen der GAP eine Investitionsförderung für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder im Bereich Bioökonomie erhalten. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403- 01) werden Investitionen u. a. zur Effizienzsteigerung und zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung und Kohlenstoffspeicherung getätigt. Vorhaben zum Umwelt- und Klimaschutz können dabei durch erhöhte Fördersätze besonders berücksichtigt werden. Innerhalb des Sektors Obst und Gemüse erfolgen Investitionen zum Klimaschutz über die SP-0104. Die Interventionen müssen dabei durch Reduktion der Emission von Treibhausgasen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Klimabezogene Investitionen, die u. a. zur Verringerung der THG-Emissionen beitragen sollen, sind außerhalb der GAP durch verschiedene Anreize, Förder- und Investitionsprogramme vorgesehen und entsprechend finanziert (bspw. der Energie- und Klimafonds (EKF), künftig Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit 1,6 Milliarden Euro für die Jahre 2020-2023). Hierbei ist insbesondere DE 160 DE der Umbau der Tierhaltung in Deutschland, welche eine Reduktion der THG-Emissionen aus der Tierhaltung vorsehen, anvisiert. Der Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine im Rahmen der GAP für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder Biomaterial vorgesehene Investitionsförderung erhalten, soll sich am Ende der Programmplanung auf 2 Prozent belaufen Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0403-01: Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen ·SP-0104: Investitionen und Forschung Ergebnisindikator R.17 – Aufgeforstete Flächen Mit dem Ergebnisindikator R.17 Aufgeforstete Flächen werden die Flächen in Hektar erfasst, die für Aufforstung, Agrarforstwirtschaft und die Wiederherstellung von Wäldern Unterstützung erhalten (kumuliert). Zum Zielwert des Ergebnisindikators R.17 trägt die Intervention EL-0111 „Aufforstung“ in Sachsen (SN) bei. Hier wird die Erstaufforstung (Mischwälder) auf vormals als Ackerland bzw. Dauergrünland genutzten Flächen gefördert. Ansonsten werden Maßnahmen im Bereich des Forstsektors in großem Maße außerhalb der GAP gefördert. Die Erfahrung aus vorherigen Förderperioden hat gezeigt, dass der bürokratische Aufwand und die hohen Anlastungsrisiken die Förderung von waldbezogenen Maßnahmen in der GAP unattraktiv machen. Waldbauliche Maßnahmen inkl. der Aufforstung werden daher primär außerhalb der GAP anvisiert. Insgesamt werden 340 Hektar, die für Aufforstung, Agrarforstwirtschaft und die Wiederherstellung von Wäldern Unterstützung erhalten, gefördert. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0111: Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung - Aufforstung Ergebnisindikator R.18 – Investitionsförderung im Forstsektor Mit dem Ergebnisindikator R.18 Investitionsförderung im Forstsektor werden die förderfähigen Gesamtkosten der Investitionen (in Euro) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Forstsektors erfasst. Investitionen in den Forstsektor sind notwendig, um die Nachhaltigkeit des Forstsektors zu verbessern und seine Geschäftsentwicklung zu erleichtern. Die folgenden (Teil)-Interventionen tragen zu dem Zielwert des Indikators bei. Auf forstwirtschaftlichen Flächen werden zur Erreichung von Klimazielen von einem Teil der Bundesländer auch nicht-produktive Investitionen unterstützt (EL-0407), denn im LULUCF- Sektor sind die Wälder neben den Böden die größte Kohlenstoffsenke und leisten einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Die nicht-produktiven Investitionen einer naturnahen Waldbewirtschaftung und Waldmehrung (EL-0407-01) sollen hier den Waldumbau einschließlich der Wiederbewaldung nach Schadereignissen hin zu vielfältigen, stabilen, standortheimischen Waldbeständen fördern. Erreicht werden soll dies mittels vielfältiger Aufwendungen beispielsweise für den Waldumbau, die Bodenschutzkalkung, die Verbesserung des Bodenschutzes bei der Holzernte, sowie für Waldbewirtschaftungspläne. Hinzu kommt die Vorbeugung von Waldschäden (EL-0407-02), beispielsweise der Waldbrandschutz, bei denen Waldgebiete in niederschlagsarmen Regionen auf armen Standorten (vorwiegend Nadelwälder) geschützt werden sollen, um das Risiko waldzerstörender Großbrände zu senken. Die GAP-Maßnahmen bieten insgesamt sieben Länder an. Ansonsten werden Maßnahmen im Bereich des Forstsektors in großem Maße außerhalb der GAP gefördert. Die Erfahrung aus vorherigen Förderperioden hat gezeigt, dass der bürokratische Aufwand und die hohen Anlastungsrisiken die Förderung von waldbezogenen Maßnahmen in der GAP unattraktiv machen. Waldbauliche Maßnahmen inkl. der Aufforstung werden daher primär außerhalb der GAP anvisiert. DE 161 DE Insgesamt werden 140.000.000 Euro Gesamtinvestitionen zur Verbesserung der Leistung des Forstsektors anvisiert. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0407-01: Nicht-produktive Investitionen im Forstsektor- Naturnahe Waldbewirtschaftung ·EL-0407-02: Nicht-produktive Investitionen im Forstsektor- Vorbeugung von Waldschäden EL-0404-02: Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastrukturen- Investitionen in forstliche Infrastrukturen 2.1.SO4.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 162 DE 2.1.SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien 2.1.SO5.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO5.1.1 Stärken S1: Überwiegend gute Bodenqualität ermöglicht eine produktive und wettbewerbsfähige land- und forstwirtschaftliche Nutzung. S2: Fortschritte bei der Minderung der Schadstoffbelastungen und Stoffeinträge in Grundwasser und Oberflächengewässer. S3: Zunehmende Entwicklung und Verbreitung effizienter, standortgerechter und ressourcenoptimierter Ansätze und Produktionssysteme. S4: Stetige Zunahme des ökologischen Landbaus mit seinen systembedingt positiven Umweltwirkungen. S5: Bodenschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Verminderung der Bodenerosion und - verdichtung, zur Förderung der Humusbildung und Verbesserung der Wasserspeicherung werden teilweise angewendet. S6: Erhöhung der Strukturvielfalt in der Landschaft mit Effekten für Erosionsschutz und Humusaufbau sowie für Gewässerschonung, biologische Vielfalt und das Landschaftsbild. 2.1.SO5.1.2 Schwächen W1: Weitere nicht ressourcenoptimierte Intensivierung der Landbewirtschaftung wirkt sich negativ auf die natürlichen Ressourcen aus. W2: Punktuell hohe standortbedingte Anfälligkeit für Bodenverluste durch Wasser- und Winderosion, oftmals aufgrund von mangelndem Erosionsschutz. W3: Bodenverdichtungen von Ackerböden führen zur Beeinträchtigung der Bodenfunktion. W4: Beeinträchtigung der Ökosystemleistungen des Bodens durch Erosion und Verdichtung (s. spez. Ziel f, i). W5: Belastungen von Böden mit Schadstoffen sowie negative Auswirkungen auf das Grundwasser. W6: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln in Gewässern und Böden (s. spez. Ziel i). W7: Noch weitgehend unbekannte Belastung von Böden mit Mikroplastik. W8: Regionale Nährstoffüberschüsse (Stickstoff, Phosphor) aus der Landwirtschaft und Einträge in Böden, Wasser und Luft insbesondere in Gebieten mit hoher Viehdichte. W9: Hoher Anteil der Grundwasserkörper befinden sich in einem schlechten chem. Zustand, insbesondere aufgrund zu hoher NO3-Einträge aus der Landwirtschaft. W10: Ein erheblicher Anteil der Oberflächenwasserkörper verfehlen den guten Zustand, u. a. auf Grund von Einträgen aus der Landwirtschaft sowie landwirtschaftlich bedingter Eingriffe in die Gewässerstruktur. W11: Hohe Eutrophierungsbelastung der Ost- und Nordseegewässer. W12: Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft sind seit 2014 nur leicht rückläufig und vom Erreichen der gesetzten Ziele weit entfernt. W13: Luftschadstoffe durch Nutztierhaltung und Lagerung sowie Ausbringung von Wirtschaftsdünger. W14: Regionale tiefgreifende Eutrophierung oder Versauerung von Waldböden und sonstigen (semi-) natürlichen Ökosystemen durch Eintrag von anthropogenen Schadstoffen aus der Luft (s. spez. Ziel h). W15: Schlechter Zustand von Bodendenkmälern. 2.1.SO5.1.3 Chancen O1: Aktuell überwiegend ausreichende natürliche Wasserversorgung. O2: Nutzung von Innovationen in der Landwirtschaft, z.B. der Pflanzenzüchtung für eine nachhaltige DE 163 DE Nutzung von Ressourcen. O3: Technologische Weiterentwicklung ermöglicht Ausweitung des Einsatzes von Sensoren und digitalen Assistenten auch mit positiven Auswirkungen auf den abiotischen Ressourcenschutz. O4: Verstärkter Leguminosenanbau mit positiver Wirkung auf den abiotischen Ressourcenschutz O5: Steigendes Bewusstsein für die Bedeutung von Humuserhalt und -aufbau für Bodenfruchtbarkeit und Klimaanpassung. O6: Neue Züchtungsmethoden bieten Möglichkeiten für Fortschritte in Bezug auf abiotischen Umweltschutz (s. spez. Ziel i). O7: Zunehmend naturnähere Ausrichtung der forstwirtschaftlichen Nutzung (natürliche Verjüngung, Entwicklung von strukturreichen Mischwäldern). O8: Aufbauendes Wissen und Monitoring im Bereich Ressourcenschutz (Gewässer(-güte), Boden, Luft) (Querschnittsziel). O9: Positive Ansätze zur (betriebliche) Beratung und Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft (Querschnittsziel). 2.1.SO5.1.4 Gefahren T1: Zunehmende Flächenkonkurrenz (u.a. zwischen Landwirtschaft, Infrastruktur, Tourismus, Siedlungsentwicklung und Wald- und Wasserwirtschaft, Gewässer- und Naturschutz) und weiterhin hohe außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme und -versiegelung (s. spez. Ziel b). T2: Fehlende Flächenverfügbarkeit zur Entwicklung natürlicher Gewässerstrukturen. T3: Negative Begleiterscheinungen vermehrter konservierender Bodenbearbeitung (z.B. erhöhte Pflanzenschutz-Anwendung). T4: Weiter zunehmender Plastikeinsatz in der Landwirtschaft mit dem Risiko, Eintrag von Mikroplastik zu erhöhen. T5: Negative Auswirkungen des Klimawandels auf Boden, Wasser und Luft (z.B. durch Zunahme von Extremwetterereignissen, geringere Wasserverfügbarkeit und zunehmende Bodenerosion sowie Abnahme der organischen Bodensubstanz, Ammoniakemissionen als sekundäres Klimagas) (s. spez. Ziel d). 2.1.SO5.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO5.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt Schutz und Verbesserung des Zustands der E.1 Hohe Priorität Ja Oberflächengewässer und Meere Schutz und Verbesserung des Zustands der E.2 Sehr hohe Priorität Ja Grundwasserkörper Bodenschutz und Reduktion der E.3 Hohe Priorität Ja Flächeninanspruchnahme Reduktion der Luftschadstoffe, insbes. E.4 Sehr hohe Priorität Ja Ammoniak Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick E.5 Hohe Priorität Ja auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von E.6 Mittlere Priorität Ja Eiweißpflanzen Reduktion von Mikroplastik in Böden und E.7 Niedrige Priorität Nein Gewässern Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. DE 164 DE Nicht relevant 2.1.SO5.3 Ermittlung der einschlägigen (Elemente der) nationalen Pläne, die sich aus den in Anhang XI der Verordnung über die GAP-Strategiepläne genannten Rechtsinstrumenten ergeben und die bei der Bewertung der Bedarfe der GAP-Pläne für dieses spezifische Ziel berücksichtigt wurden Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) und Nitratrichtlinie (RL 91/676/EWG) Zusammenhang zwischen den im GAP-Strategieplan identifizierten Bedarfen des SO5 und Rechtsinstrumenten des Anhang XIII der GAP-Strategieplan-Verordnung Zum Schutz der Gewässer gilt auf europäischer Ebene die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie; - WRRL). Die WRRL verfolgt zusammen mit ihren Tochterrichtlinien das Ziel, für alle Binnenoberflächen, Übergangs- und Küstengewässer sowie das Grundwasser den „guten Zustand“ zu erreichen. Auf nationaler Ebene gibt es ordnungsrechtliche Umsetzungsbestimmungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. den jeweiligen Landeswassergesetzen, in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV). Um das Ziel des „guten Zustandes“ zu erreichen, erstellen die Länder beispielsweise für die jeweiligen Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne, mit dem Ziel, Schadstoff- und Nährstoffbelastungen zu reduzieren und die Renaturierung der Flussgebiete weiter voranzutreiben. Vor allem Stoffeinträge durch Stickstoff- und Phosphordüngung und die damit einhergehende Gewässereutrophierung sind sowohl im Grund- als auch in den Oberflächengewässern mit für das bisher weitgehende Verfehlen der Ziele der WRRL in Deutschland verantwortlich. Das Ziel wurde 2015 an 92 Prozent Oberflächengewässer (93 Prozent der Fließgewässer und 74 Prozent der Seen) nicht erreicht. Es gibt keine signifikante Entlastungstendenz. Ferner verfehlen knapp 35 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland den „guten chemischen Zustand“ und rund 27 Prozent der Messwerte von unter landwirtschaftlichen Flächen gelegenen Messstellen liegen über dem Nitrat-Grenzwert. Die Europäische Kommission setzt in ihrer Farm-to-Fork-Strategie das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 Prozent zu verringern und den Einsatz von Düngemitteln um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Daher wurden im GAP-Strategieplan die Bedarfe zum Schutz und zur Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere (E.1) und der Grundwasserkörper (E.2) formuliert und mit einer hohen bzw. sehr hohen Priorität versehen. Als Zielzustand wird anvisiert, dass ökologische, strukturelle und stoffliche Belastungen der Oberflächengewässer den Zielen der WRRL, MSRL und EU-Nitrat-Richtlinie sowie des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im überwiegend landwirtschaftlichen Bereich entsprechen. Darüber hinaus sollen im Bereich des Grundwassers die Ziele der WRRL, EU-Nitrat-RL, EU- Grundwasserrichtlinie und EU-Trinkwasser-RL im landwirtschaftlichen Bereich (insbesondere eine Nitratbelastung von maximal 50mg/l und eine Belastung mit Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen von max. 0,1 µg/l (einzeln) und 0,5µg/l (insgesamt)) sowie der gute mengenmäßige Zustand erreicht werden. Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (RL 2009/128/EG) Zusammenhang zwischen den im GAP-Strategieplan identifizierten Bedarfen des SO5 und Rechtsinstrumenten des Anhang XIII der GAP-Strategieplan-Verordnung Mit der Richtlinie 2009/128/EG wird ein Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen, indem die Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verringert und der integrierte Pflanzenschutz gefördert wird. Deutschland hat die Vorgaben der Richlinie 2009/128/EG vollständig umgesetzt und begrüßt darüberhinaus die von der Europäischen Kommission nach der Farm-to-Fork-Strategie angestrebten Ziele, bis 2030 die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln insgesamt um 50 Prozent und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit höherem Risiko um 50 Prozent zu verringern. Der Reduktionsbedarf des Pflanzenschutzmitteleinsatzes wird bezüglich des Gewässerschutzes unter den Bedarfen E.1 und E.2 und des Bodenschutzes unter dem Bedarf E.3 behandelt. Diesen Bedarfen kommt DE 165 DE eine hohe bzw. sehr hohe Priorität zu. NEC-Richtlinie (RL 2016/2284), Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL 2008/50/EG) Zusammenhang zwischen den im GAP-Strategieplan identifizierten Bedarfen des SO5 und Rechtsinstrumenten des Anhang XIII der GAP-Strategieplan-Verordnung Für Maßnahmen der Luftreinhaltung sind gemäß Anhang XIII der GAP-Strategiepläne-Verordnung die Richtlinien 2008/50 und 2016/2284 zu nennen. Die Richtlinie 2016/2284 legt Reduktionsverpflichtungen von Emissionen bestimmter Luftschadstoffe für die Mitgliedstaaten fest. So muss Deutschland unter anderem die Ammoniakemissionen, die zu ca. 95 % aus der Landwirtschaft stammen, bis 2030 um 29 % gegenüber 2005 reduzieren. Reduzierte Emissionen in die Luft tragen zum Schutz von Ökosystemen (einschließlich ihrer Biodiversität), der Gesundheit der Menschen und der Tiere bei. Der GAP-Strategieplan greift dies im sehr hoch priorisierten Bedarf zur Reduktion der Luftschadstoffe, insbesondere Ammoniak, auf (E.4). Mit den im nationalen Luftreinhalteprogramm Deutschlands spezifizierten landwirtschaftlichen Maßnahmen soll die Ammoniak-Emissionsminderungsverpflichtung der EU-NEC-Richtlinie und eine emissionsarme Tierproduktion sowie ein emissionsarmes effizientes Wirtschaftsdüngermanagement erreicht werden. Darüber hinaus wird Kap. 3.1.4 ausführlich darauf eingegangen, wie die Umwelt- und Klimaarchitektur des GAP-Strategieplans zur Erreichung der national gesetzten Ziele und Strategien zu den in Anhang XIII aufgeführten Rechtsinstrumenten beiträgt. 2.1.SO5.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Gemeinsamer Intervention Outputindikator DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, DZ-0401 - Bereitstellung von O.8. Anzahl der Hektar oder Umwelt und Tierwohl Flächen zur Verbesserung der Großvieheinheiten, die durch Biodiversität und Erhaltung von Öko-Regelungen unterstützt Lebensräumen werden DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, DZ-0402 - Anbau vielfältiger O.8. Anzahl der Hektar oder Umwelt und Tierwohl Kulturen mit mindestens fünf Großvieheinheiten, die durch Hauptfruchtarten im Ackerbau Öko-Regelungen unterstützt einschließlich des Anbaus von werden Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, DZ-0403 - Beibehaltung einer O.8. Anzahl der Hektar oder Umwelt und Tierwohl agroforstlichen Großvieheinheiten, die durch Bewirtschaftungsweise auf Öko-Regelungen unterstützt Ackerland und Dauergrünland werden DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, DZ-0404 - Extensivierung des O.8. Anzahl der Hektar oder Umwelt und Tierwohl gesamten Dauergrünlands des Großvieheinheiten, die durch Betriebs Öko-Regelungen unterstützt werden DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, DZ-0406 - Bewirtschaftung von O.8. Anzahl der Hektar oder Umwelt und Tierwohl Acker- oder Dauerkulturflächen des Großvieheinheiten, die durch Betriebes ohne Verwendung von Öko-Regelungen unterstützt chemisch-synthetischen werden Pflanzenschutzmitteln Sectoral - INVRE(47(1)(a)) - Investitionen in SP-0104 - Investitionen und O.35. Anzahl der geförderten Obst und materielle und immaterielle Forschung operationellen Programme Gemüse Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen Sectoral - ADVI1(47(1)(b)) - Beratungsdienste und SP-0401 - Beratung der O.35. Anzahl der geförderten Hopfen technische Hilfe, insbesondere in Bezug Hopfenpflanzer zur Nachhaltigkeit operationellen Programme DE 166 DE auf nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und EL-0101 - O.14. Anzahl der (nicht andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur forstwirtschaftlich genutzten) Verbesserung des Klimaschutzes Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und EL-0102 - O.14. Anzahl der (nicht andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur forstwirtschaftlich genutzten) Verbesserung der Wasserqualität Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und EL-0103 - O.14. Anzahl der (nicht andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur forstwirtschaftlich genutzten) Verbesserung des Bodenschutzes Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und EL-0105 - O.14. Anzahl der (nicht andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur forstwirtschaftlich genutzten) Verbesserung der Biodiversität Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und EL-0108 - Ökologischer Landbau O.17. Anzahl der Hektar oder andere Bewirtschaftungsverpflichtungen sonstigen Einheiten, für die eine Unterstützung für den ökologischen/biologischen Landbau gewährt wird RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0401 - Nicht-produktive O.23. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in wasserwirtschaftliche Investitionen nichtproduktiver Bewässerung Investitionsvorhaben oder - einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0403 - Einzelbetriebliche O.20. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in produktive Investitionen in produktiver Bewässerung landwirtschaftlichen Unternehmen Investitionsvorhaben oder - einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0408 - Nicht-produktive O.23. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in Investitionen zum Schutz natürlicher nichtproduktiver Bewässerung Ressourcen Investitionsvorhaben oder - einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Übersicht Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und effizienten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Wasser, Luft und Boden ist ein wichtiges Ziel auch der GAP. So sollen die Funktionen des Bodens als natürliche Ressource nachhaltig gesichert, das Risiko einer Belastung von Böden und Gewässern durch DE 167 DE Pflanzenschutzmittel verringert, die Nährstoffüberschüsse auf landwirtschaftlichen Flächen und die damit einhergehenden Nährstoffeinträge in Grund- und Oberflächengewässer soweit wie möglich vermieden sowie die durch die Landwirtschaft verursachten Ammoniakemissionen weiter vermindert werden. Im GAP-Strategieplan sollen daher Maßnahmen verankert werden, die zu diesen Zielen beitragen und, sofern die Ziele vorrangig über das Ordnungsrecht umgesetzt werden, diese wo möglich und sinnvoll förderrechtlich ergänzen. Hier wird insbesondere das novellierte Düngerecht und die Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung eine wesentliche Grundlage schaffen (s. u.). Nachhaltige Entwicklung der Ressource Wasser Vor allem Stoffeinträge durch Stickstoff- und Phosphordüngung sind sowohl im Grundwasser als auch in den Oberflächengewässern mit für das bisherige Verfehlen der Ziele der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) verantwortlich. Daher gilt dem Schutz und der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere (E.1) hohe Priorität und dem Grundwasserkörper (E.2) sehr hohe Priorität. Auch die Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt (E.5) kommt eine hohe Priorität. Einen grundlegenden Beitrag soll bereits die Konditionalität im Hinblick auf den Schutz der Flussläufe gegenüber Verschmutzung und zur Verbesserung der Wasserqualität leisten. Hierfür ist insbesondere der GLÖZ-Standard 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) von Bedeutung. Mit diesem Standard wird die EU-rechtliche Verpflichtung, mindestens einen drei Meter breiten Pufferstreifen ohne Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln entlang von Wasserläufen vorzusehen national umgesetzt. Auch die Verpflichtungen zur Verminderung des Risikos von Erosion (GLÖZ 5) und zur Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (GLÖZ 6) tragen indirekt zu diesem Ziel bei. Aufbauend sieht der GAP-Strategieplan zur Abdeckung des Bedarfs E.1 eine Intervention zur Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Form der Öko-Regelung DZ-0406 vor. Hiermit soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln reduziert und somit das Risiko der Eintragung von Pestiziden in Oberflächengewässer verringert werden. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel im Sinne dieser Öko-Regelung sind alle Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme von Pflanzenschutzmitteln, die ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt und für die ökologische Landwirtschaft zugelassen sind. Ergänzt wird dies durch komplementäre Förderungen innerhalb der zweiten Säule (EL-0102-04, EL-0105-03, s. u.). Dem Schutz und der Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper (E.2) dienen letztlich auch die Öko-Regelungen Extensivierung von Dauergrünland (DZ-0404) und Förderung von nichtproduktiven Flächen auf Ackerland (DZ-0401). Die extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands führt durch die Begrenzung des Viehbesatzes sowie des Düngereinsatzes zur Reduktion von Stickstoffemissionen und trägt so zum Gewässerschutz bei. Außerdem wird ein Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgeschrieben. Die Förderung des Anbaus von vielfältigen Kulturen (DZ-0402) kann durch damit perspektivisch einhergehende Fruchtwechsel ebenfalls auf Grund der zu erwartenden reduzierten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und einer reduzierten Düngung insbesondere durch den Anteil an Leguminosen zu einer nachhaltigen Nährstoffbewirtschaftung und auch zum Gewässerschutz beitragen. Konditionalität und Öko-Regelungen werden durch die Bewirtschaftungsverpflichtungen in der zweiten Säule ergänzt. Zentral ist im Zusammenhang mit SO5 der ökologische Landbau (EL-0108) mit seinen positiven Wirkungen auch auf die abiotischen Ressourcen. Damit werden zu einem wesentlichen Teil die Bedarfe zum Schutz und zur Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer (E.1) und des Grundwasserkörpers (E.2) abgedeckt und eine ressourcen- und umweltschonende Landbewirtschaftung gefördert (E.5). Zudem trägt der ökologische Landbau zum Schutz und zur Verbesserung des Bodens (E.3) bei. Gefördert werden sowohl die Einführung (EL-0108- 01) als auch die Beibehaltung des ökologischen Landbaus (EL-0108-02). Die Bedeutung der Intervention wird mit dem flächendeckenden Angebot in Deutschland sowie der Mittelausstattung unterstrichen. Letztere wird durch die Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der ersten Säule in Höhe von zehn Prozent im Jahr 2023 ansteigend auf 15 Prozent im Jahr 2026 ermöglicht. Ökobetriebe können außerdem bei Inanspruchnahme der Ökoprämie aus der zweiten Säule diese mit den Förderangeboten in der ersten und zweiten Säule weitgehend kombinieren, so dass ihnen im Vergleich zu konventionell wirtschaftenden Betrieben diesbezüglich keine Nachteile entstehen. Auch die Intervention zur Verbesserung der Wasserqualität (EL-0102) enthält vielfältige Maßnahmen zum Gewässerschutz. Hiermit soll u. a. der DE 168 DE Zustand der Oberflächengewässer (E.1) geschützt bzw. verbessert werden. Als Maßnahmen dieser Intervention sind insbesondere die Etablierung von Uferrandstreifen (EL-0102-01) und die extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten (EL-0102-05) vorgesehen. Die Förderverpflichtungen beinhalten in allen betroffenen Ländern ein Verbot der Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Eine Ausnahme bildet lediglich die Einzelpflanzenbehandlung zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten und zur Bekämpfung invasiver Arten nach vorheriger Genehmigung sowohl durch die für den Gewässerschutz zuständigen Behörde als auch durch die Bewilligungsbehörde. Die Verpflichtungen können somit auch die Pufferzone zur Verminderung stofflicher Einträge erweitern und so zur Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer beitragen. Hierzu trägt die sich aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ergebende Verpflichtung, bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mindestens einen Fünf-Meter-Abstand einzuhalten, zusätzlich bei. Hinzu kommt die Förderung des biologischen oder biotechnischen Pflanzenschutzes (EL-0102-07) als wichtiger Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes, bei der in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz der Nützlingseinsatz im Maisanbau sowie im Gemüse-, Obst- oder Weinbau erfolgt. Für den Schutz des Zustandes der Grundwasserkörper (E.2) sind weitere Teilinterventionen enthalten. Dies sind die oben bereits beschriebenen Teilinterventionen EL-0102-05 und EL-0102-07 sowie verschiedene Bewirtschaftungsformen der Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten (EL-0102-02), bei denen es durch die Überführung pflanzenverfügbarer Nährstoffe in organische Substanz zu einer Verringerung des diffusen Eintrags von Stickstoff ins Grundwasser kommt. Baden Württemberg bietet zusätzlich die Förderung der Präzisionslandwirtschaft (EL-0102-06) an, welche zur Deckung des Bedarfs beiträgt, indem durch die Sensor- und Satellitentechnik eine ortsdifferenzierte und zielgerichtete teilflächenspezifische Stickstoffdüngung von Getreiden ermöglicht und dadurch der Stoffeintrag vermindert wird. Der „Verzicht auf bzw. die Reduzierung der Düngung und/oder des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes“ sollen generell die Belastung des Grundwassers aus diffusen Quellen weiter verringern und wird explizit mit der Intervention EL-0102-04 angesteuert. In Niedersachsen und Bremen werden beispielsweise gewässerschonende Praktiken in Gewässerschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten gefördert. Anbau von Leguminosen und eine gewässerschonende Furchtfolgegestaltung vorgeschrieben. Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103) können ebenfalls positive Wirkungen für den Gewässerschutz (E.1, E.2) haben: Mit der Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. durch gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen (EL-0103-01) wird auf eine Reduzierung des jährlichen Bodenabtragsrisikos auf erosionsgefährdetem Ackerland in den jeweiligen Förderkulissen abgezielt. Damit wird ein Beitrag zur Erreichung des guten chemischen und ökologischen Zustands der Oberflächen- und Küstengewässer nach WRRL geleistet. Gleichzeitig wird eine Verringerung der Phosphor- und Sedimenteinträge in die Oberflächen- und Küstengewässer erreicht. Ergänzend werden in Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Verfahren einer schonenden Bodenbearbeitung angeboten (Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung) (EL-0103-03), welche das Risiko von Wasser- und Winderosion reduzieren und somit wirksame Vorkehrungen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers beinhalten. Viele Teilinterventionen der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105) adressieren zumindest indirekt auch die Bedarfe E.1 und E.2, da eine extensive Bewirtschaftung gefördert oder auf die Verwendung von Pflanzenschutzmittel bzw. von Düngemitteln verzichtet wird. Hier sind die naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (EL-0105-01), Beweidung (EL-0105-02) und Ackernutzung (EL-0105-03), aber auch die ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen-Flora (EL-0105-04) und die kooperativen Biodiversitätsmaßnahmen (EL-0105-07) zu nennen. Ergänzend sollen investive Maßnahmen dazu beitragen, dass Oberflächengewässer (E.1) und Grundwasserkörper (E.2) geschützt werden. Hierfür sind nichtproduktive wasserwirtschaftliche Investitionen (EL-0401) vorgesehen. So sind Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes geplant. Dies beinhaltet die Förderung der Minderung stofflicher Belastungen des Wassers (EL-0401-01) beispielsweise durch Vorhaben der Gewässersanierung und zum Seenschutz oder einer naturnahen Gewässerentwicklung (EL- 0401-02), sodass die Hydromorphologie in Gewässern einschließlich des unmittelbaren DE 169 DE Gewässerumfeldes verbessert wird. Zusätzlich kann der Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels (El-0401-03) auf den Landschaftswasserhaushalt und das Wasserdargebot in Form von infrastrukturellen Vorhaben gefördert werden. Hierdurch soll eine Verbesserung der Wasserspeicherfunktion in der Landschaft durch Minderung der Flächenentwässerung und gezieltem Wasserrückhalt sowie Vorhaben für nachhaltiges Wassermanagement erreicht werden (siehe auch folgende Ausführungen zu E.5). Eine besondere Herausforderung stellt vor dem Hintergrund des Klimawandels und sich verstärkender Zielkonflikte zwischen ökologischen und ökonomischen Ansprüchen die Sicherung eines nachhaltigen Landschaftswasserhaushaltes dar (E.5). Dabei ist in manchen Regionen der natürliche Gewässerkörper infolge anthropogener Eingriffe bereits jetzt gestört, was sich auf Grund des Klimawandels weiter verschärfen wird. Dies kann auch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen und hat zudem erhebliche Auswirkungen in Bezug auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes von schutzwürdigen Lebensraumtypen (vgl. SO6). Ziel ist daher eine Belastungsverminderung der Ressource Wasser (vgl. Water exploitation index plus (WEI+); Wirkungsindikator I.17). Hierzu wird in Deutschland zusammen mit den Ländern, der Forschung und den Praktikerinnen und Praktikern daran gearbeitet, Wasserbedarfe für die Landwirtschaft zu ermitteln, effiziente Bewässerungssysteme zu etablieren und weitere Anpassungsmaßnahmen in der Landwirtschaft voranzubringen, die eine geringe Wasserentnahme ermöglichen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, um Zielkonflikte in der Wassernutzung gemeinsam zu lösen. Der GAP-Strategieplan kann hierbei mit verschiedenen Maßnahmen dazu beitragen. Zur Reduzierung des Wasserverbrauchs (E.5) trägt insbesondere der ökologische Landbau (EL-0108) mit seiner ressourcenschonenderen Bewirtschaftung bei. Die agroforstliche Bewirtschaftungsweise (DZ-0403) hat neben ihren positiven Wirkungen in Bezug auf den Klimaschutz und die Biodiversität (siehe SO4, SO6) auch positive Wirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt durch die mit ihr einhergehende erhöhte Wasserspeicherfähigkeit aufgrund des Humusaufbaus sowie die Förderung von Mikroorganismen und des Bodenlebens. Auf Landschaftsebene ist als positive Wirkung noch die Reduzierung der Windgeschwindigkeiten und die damit geringeren Verdunstungsraten sowie ein (in Bezug auf Wasser positiv) verändertes Kleinklima zu erwähnen. Wie bereits dargestellt, ist innerhalb des GAP- Strategieplans die Kombination der Öko-Regelung mit der investiven Förderung im Rahmen der zweiten Säule grundsätzlich möglich und beabsichtigt (EL-0403-01). Flankierend soll auch außerhalb der GAP eine Förderung über die GAK und im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramm möglich werden (s. u.). Die Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung wird durch weitere einzelbetriebliche produktive Investitionen (EL-0403) unterstützt, was insoweit auch eine wichtige Unterstützung für notwendige Entwicklungs- und Modernisierungsschritte in der Landwirtschaft und im nachgelagerten Bereich darstellt. Insbesondere produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen (EL-0403- 02) können eine direkte Wirkung auf die Reduzierung des Wasserverbrauchs haben. Investitionen in eine bestehende Bewässerungsanlage jedoch sind nur dann förderfähig, wenn durch die Investition ein Wassereinsparpotenzial von mindestens 15 Prozent erreicht wird. Wenn Grund- oder Oberflächenwasserkörper betroffen sind, deren Zustand aus mit der Wassermenge zusammenhängenden Gründen schlechter als gut eingestuft wird, muss durch die Investition eine Reduktion des Wasserverbrauchs um mindestens 50 Prozent erreicht werden, um dazu beizutragen, dass ein guter Zustand dieses Wasserkörpers erreicht wird. Auch Investitionen, die zu einer Nettovergrößerung der bewässerten Fläche führen, Investitionen zur Verwendung von aufbereitetem Wasser als alternative Wasserversorgungsoption und Investitionen in den Bau oder Ausbau von Speicherbecken zu Bewässerungszwecken setzen eine wasserrechtliche Genehmigung bzw. einen Nachweis der zuständigen Behörde voraus, um sicherzustellen, dass keine negativen Umweltauswirkungen erfolgen. Im Besonderen tragen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs (E.5) die nichtproduktiven wasserwirtschaftlichen Investitionen (EL-0401) bei. Hervorzuheben sind hierbei Vorhaben in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Verbesserung der Wasserspeicherfunktion in der Landschaft durch eine gezielte Minderung der Flächenentwässerung und gezielten Wasserrückhalt sowie ein nachhaltiges Wassermanagement (EL-0401-03). Auch Vorhaben zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers (EL-0401-01), bei denen die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes durch die Anpassung bestehender Systeme angestrebt wird, indem übermäßige Flächenentwässerung zurückgenommen werden sollen und ein vorsorgendes Wassermanagement implementiert wird. Bei der DE 170 DE Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung (EL-0401-02) wird angestrebt, die Gewässerstruktur und -qualität generell zu verbessern und somit einen positiven Einfluss auf den Wasserhaushalt zu nehmen. Innerhalb der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes wird in Brandenburg explizit der Wasserrückhalt in der Landschaft (EL-0101-04) gefördert, indem Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete geschaffen werden. Das zusätzlich zurückgehaltene Wasser dient nicht der Bewässerung, sondern der Stabilisierung des Wasserhaushaltes und damit letztlich einer verbesserten Grundwasserneubildung. Da viele Gewässer grundwassergespeist sind, dient ein stabilisierter Wasserhaushalt einer kontinuierlichen Speisung der Gewässer und damit der Zielerreichung der EU-WRRL. Durch nachhaltige Produktionsverfahren im Bereich Bodenschutz (EL-0103), beispielsweise durch Erosionsschutzmaßnahmen (EL-0103-01), Ackerfutter-/Leguminosenanbau (EL-0103-02), Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt-/Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung (EL-0103-03) oder vielfältige Kulturen im Ackerbau (EL-0103-04) kann ebenfalls positiv Einfluss auf den Wasserhaushalt genommen werden. Auch wird im Sektor Obst und Gemüse durch entsprechende Interventionen Einfluss auf den Wasserhaushalt genommen. Diesbezüglich sind Investitionen zum Schutz und zur Einsparung von Wasser (SP-0104) vorgesehen. Ergänzend werden im Sektor Hopfen Beiträge u. a. durch die Beratung zur Nachhaltigkeit im Hopfenanbau (SP-0401) geleistet, indem ein Schwerpunkt auf die nachhaltigeWassernutzung gelegt wird. Dies wird ebenfalls durch die Beratung innerhalb der Intervention El-0802 erreicht (siehe Querschnittsziel). Nachhaltige Entwicklung der Ressource Luft Gemäß der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschafstoffe (EU- NEC-RL) muss Deutschland insbesondere seine Emissionen von Ammoniak aus der Landwirtschaft bis 2030 deutlich verringern. Aufgrund des insoweit bestehenden hohen Handlungsdrucks kommt dem Bedarf zur Reduktion der Luftschadstoffe (E.4) eine sehr hohe Priorität zu. Mit den im nationalen Luftreinhalteprogramm spezifizierten landwirtschaftlichen Maßnahmen wird die Ammoniak- Emissionsminderungsverpflichtung der EU-NEC-RL jedoch primär mit einer Reihe von Maßnahmen außerhalb der GAP angesteuert (s. u.). Mit investiven Maßnahmen im Bereich Stallbau (EL-0403-01) leistet aber auch der GAP-Strategieplan einen Beitrag zur Minderung von Ammoniak-Emissionen. Zur Emissionsminderung sind beispielsweise Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Gülledeckel und -kühlungen oder Fütterungssysteme für eine nährstoffreduzierte Phasenfütterung förderfähig. Infolge reduzierter Emissionen der (Stall-)Luft wird die Umwelt weniger beeinträchtigt und trägt damit zur Gesundheit der Menschen und der gehaltenen Tiere bei. Die Länder sehen hierfür eine Mittelausstattung über die EL-0403-01 im Rahmen der GAP vor, welche über nationale Mittel zum Beispiel aus der GAK in Form der einzelbetrieblichen Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), inkl. spezifischer Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz ergänzt werden. Daneben werden produktive Investitionen u. a. in Technik zur umwelt- und klimaschonenden Ausbringung von Wirtschafts-, Mineraldüngern und von Pflanzenschutzmitteln sowie zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern gefördert (im AFP vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 ausgesetzt, da Förderung zwischenzeitlich über das Bundesprogramm Investitionsprogramm Landwirtschaft erfolgt). Damit wird zur Luftreinhaltung im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung beigetragen. Aktuell erfolgt diese Förderung über ein Bundesprogramm außerhalb des Strategieplans. Nachhaltige Entwicklung der Ressource Boden Die natürliche Ressource Boden bedarf sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht des Schutzes und der Verbesserung, letztere insbesondere in Form der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (E.3). Zu ersterer zählen die Verminderung von Bodenerosion, die Wiedervernässung und die angepasste Nutzung organischer Böden sowie die standortangepasste Humuswirtschaft landwirtschaftlicher Betriebe. Ferner ist eine Verschlechterung der Ökosystemleistungen des Bodens durch nicht standortgerechte Bodenbewirtschaftungsformen, z. B. durch erhöhte Stoffeinträge mit negativen Auswirkungen auch auf die Bodenfunktionen, zu verhindern. Dies gilt ebenso für die Verdichtung. Demgegenüber führen die Flächeninanspruchnahme und Versiegelung zum Totalverlust dieser Bodenfunktionen. DE 171 DE Zur Umsetzung dieser Ziele mit Ausnahme der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung trägt die Konditionalität als Basis einer guten fachlichen Praxis bei. Diese beinhaltet für den Schutz des Bodens den GLÖZ-Standards 5 (Bodenbearbeitung zur Verringerung des Risikos der Bodenerosion), den GLÖZ- Standard 6 (Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten) und den GLÖZ-Standard 7 (Fruchtwechsel). Alle diese Maßnahmen sollen der Erhaltung des Bodenpotenzials dienen. Hinzu kommt die Öko-Regelung zur Förderung des Anbaus vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent (DZ-0402). Insbesondere die Integration von Leguminosen trägt zur Anbaudiversifizierung bei und kann gleichzeitig positive Effekte in Bezug auf den Humusgehalt, die Bodenstruktur, das Bodenleben, eine Erosionsminderung und die Bodenfruchtbarkeit haben (siehe auch E.6). Durch die Vorgabe des Mindestanteils an Leguminosen soll außerdem die Fixierung von Luftstickstoff gefördert werden, was zu einer Reduzierung des Stickstoffdüngemitteleinsatzes führt. Ergänzend werden komplementär wirkende Maßnahmen innerhalb der zweite Säule zum Schutz des Bodens angeboten. Insbesondere die EL-0103-04 baut auf der Öko- Regelung DZ-0402 auf und geht insoweit über deren Vorgaben hinaus, indem Vorgaben zum Anbau, zur Bewirtschaftung und zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln variieren. Die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103) beinhalten weitere regionaldifferenzierte Maßnahmen innerhalb der zweiten Säule, die teilweise ebenfalls mit der Öko- Regelung (DZ-0402) kombinierbar sind. Der Ackerfutter- und Leguminosenanbau (EL-0103-02) soll durch den kontinuierlichen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen und den damit verbundenen Stickstoff-Entzug der Nährstoffauswaschung entgegenwirken. Ebenso fördert der Ackerfutter-bzw. Legumiosenanbau das Bodenleben und den Humusaufbau des Bodens. Dies wird in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen angeboten. Auch um beispielsweise Wasser- und Winderosion mit der Folge irreversibler Bodendegradierungen zu verhindern, sind standortangepasste Gegenmaßnahmen notwendig. Hierbei sind die Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen vorgesehen (EL-0103-01), die zu einer Verringerung des Bodenabtrags führen. Die Durchführung von Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- oder Streifensaat und einer konservierenden Bodenbearbeitung (EL-0103-03) sind ebenfalls wirksame Vorkehrungen zum Schutz von Ackerflächen vor Wasser- und Winderosion. Nicht zuletzt kann der ökologische Landbau (EL-0108) mit seiner vielfältigen Fruchtfolge und den Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel, welche beispielsweise vor Erosion und Verschlämmung schützt, die Tragfähigkeit des Bodens erhöhen und kann damit Bodenleben und die Humusbildung fördern. Außerdem trägt die Nichtverwendung von leicht löslichen Mineraldünger oder Pflanzenschutzmittel hierzu bei. Dauergrünland schützt im Vergleich zur Ackernutzung aufgrund der permanenten Bodenbedeckung und der Humusanreicherung vor den Gefahren sowohl der Austrocknung als auch eines Bodenabtrags durch Wasser und Wind. Die Umwandlung von Ackerland in Grünland oder Dauergrünland (EL-0101-01) ist aus diesem Grund insbesondere in empfindlichen Lagen wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten eine geeignete Maßnahme zum Schutz des Bodens (E.1) und wird in fast allen Ländern angeboten. Zum Schutz organischer Böden gilt es, die Wasserstände anzuheben und ein angepasstes Wassermanagement zu implementieren, hierzu kann die Intervention EL-0101-03, welche in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg angeboten wird, beitragen. Auch Maßnahmen der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität“ (EL-0105) tragen zum Schutz des Bodens bei und ergänzen das Förderangebot. Demnach können die naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (EL-0105-01), Beweidung (EL-0105-02) und Ackernutzung (EL-0105-03) oder die Bewirtschaftung von Dauerkulturen (EL-0105-06) durch extensive Bewirtschaftungsverfahren oder andere Nutzungsbeschränkungen (wie z. B. keine Düngung mit Stickstoffdüngemitteln, Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, reduzierte Beweidungsdichte) einen positiven Beitrag leisten. Durch die ergebnisorientierte Honorierung von Kennarten der Wildpflanzen-Flora werden innerhalb der Teilintervention EL-0105-04 entsprechend extensive und nachhaltige Wirtschaftsweisen gefördert. Die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland mit Kennarten dient der Erhaltung und Förderung der Flora. Analog tragen kooperative Biodiversitätsmaßnahmen (El-0105-07) in Brandenburg und Sachsen-Anhalt ebenfalls zu diesen Zielen bei. Zum Schutz des Bodens (E.3) können auch nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen (EL- 0401) beitragen. Wichtig ist auch hier die Förderung der Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes DE 172 DE (EL-0401-01) in Brandenburg und Schleswig-Holstein, durch die auch der Bodenwasserspeicher erhöht oder in Hessen die Förderung zum Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels auf den Landschaftswasserhaushalt (EL-0401-03) adressiert wird, um sowohl trockenen als auch sehr niederschlagsreichen Perioden besser begegnen zu können und damit Schäden durch anhaltende Trockenheit bzw. Vernässung zu mindern. Hinzu kommen einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen (EL-0403-01), bei denen z. B. auch Maschinen zur bodenschonenden Bewirtschaftung gefördert werden. Das Ziel der Verringerung der Bodenversiegelung wird innerhalb des SO5 nicht direkt durch Maßnahmen abgedeckt. Es erfolgen jedoch Maßnahmen innerhalb des SO8, wie die Revitalisierung von Brachflächen (EL-0410-05), mit der ein Beitrag zum ressourcenschonenden Europa geleistet wird. Die Wiedernutzbarmachung solcher Flächen kann zu einer Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen und damit dem Schutz der natürlichen Ressource Boden beitragen. Damit werden die EU- Leitlinien „Ressourcenschonendes Europa“ und „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ und die EU-Bodenstrategie mit dem Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren, befördert (siehe auch Bedarfe H.3 und H.5). Primär wird das Ziel jedoch außerhalb der GAP und insbesondere durch den Klimaschutzplan 2050 angesteuert (s. u.). Dort ist das Ziel verankert, dass der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch) im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert und danach weiter gesenkt wird, so dass spätestens bis zum Jahr 2050 der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft erreicht ist. Ferner kommt dem Bedarf zur Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von Eiweißpflanzen (E.6) eine hohe Priorität zu. Denn eine verbesserte Eiweißversorgung aus heimischer Produktion hat verschiedene positive Effekte auf andere Bereiche innerhalb des spezifischen Ziels: Ein verstärkter Anbau von Leguminosen leistet beispielsweise einen Beitrag zur Vielfalt der Agrarökosysteme und hat einen positiven Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit. Die o. g. Öko-Regelung vielfältige Kulturen im Ackerbau (DZ-0402) adressiert diesen Bedarf insoweit, als hier die Vorgabe eines Mindestanteils von 10 Prozent Leguminosen gilt. Dies fördert u. a. die Fixierung von Luftstickstoff und kann damit zur Reduzierung des Stickstoffdüngemitteleinsatzes führen. Ergänzend bauen in der zweiten Säule Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103) auf diese Öko- Regelung auf. Neben dem Anbau vielfältiger Kulturen (EL-0103-04, s. o.) wird auch unmittelbar der Ackerfutter-/Leguminosenanbau (EL-0103-02) gefördert. Mikroplastik in Böden und Gewässern Die Reduktion von Mikroplastik in Böden und Gewässern (E.7) wurde ebenfalls als Bedarf innerhalb des SO5 identifiziert, da ein solcher Eintrag aus unterschiedlichen Quellen sowohl die Bodenökologie als auch naheliegende Gewässer beeinträchtigen. Die Priorität dieses Bedarfs wird jedoch als niedrig eingestuft, d. h. dieser soll nicht über den GAP-Strategieplan adressiert werden. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU-Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten DE 173 DE verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente In anderen Rechtsbereichen gibt es wichtige ordnungsrechtliche Regelungen zum Schutz von Wasser, Boden und Luft, die konkret mit verpflichtenden Auflagen die Landwirtschaft betreffen, und die durch freiwillige Maßnahmen im GAP-SP ergänzt werden: • Das Pflanzenschutzgesetz und weitere Verordnungen (so wurde im September 2021 die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert und Verbote der Ausbringung von Pflanzenschutzmittel entlang von Gewässern und in Naturschutzgebieten eingeführt) mit Auswirkungen auf E.1, E.2 und E.3 innerhalb des SO5 sowie zielübergreifend auf A.2, F.2, F.4 und Q.2. • Wasserhaushaltsgesetz und weitere Verordnungen u. a. mit Auflagen für Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete oder Gewässerrandstreifen mit Auswirkungen auf E.1 und E.2 sowie zielübergreifend auf A.2, F.2, F.4. • Für große Tierhaltungsanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, gelten nun nach der novellierten TA-Luft ab dem 01.12.2021 mit Grenzwerten u. a. für Ammoniak- und Feinstaubemissionen verschärfte Auflagen (E.4 und A.2, D.1, D.5). • Die Düngung wird maßgeblich durch das landwirtschaftliche Fachrecht im Bereich Düngung reguliert mit direkten Auswirkungen auf die Bedarfe E.1, E.2 und E.4. Im Zentrum steht dabei die nationale Düngeverordnung (DüV): Die neueste Fassung der DüV wurde am 1.Mai 2020 veröffentlicht. Neben der Verschärfung flächendeckender Auflagen wurden bundesweit einheitliche Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten erlassen. Die Bundesländer weisen nach einheitlichen Kriterien belastete Gebiete aus und schreiben für diese per Landesverordnung ergänzende Maßnahmen vor. • Über das Bundesnaturschutzgesetz oder einzelne ordnungsrechtliche Regelungen auf Ebene der Länder kann der Grünlandumbruch u. a. in erosionsgefährdeten Gebieten oder auf Moorstandorten eingeschränkt werden. Aufgrund des übergreifenden Charakters des Naturschutzgesetzes, werden zahlreiche Bedarfe des GAP-Strategieplans auf diese Weise adressiert. Insbesondere handelt es sich um den Bedarf E.3 und E.1, E.2 sowie zielübergreifend um A.2, A.3, D.1, D.2, D.8 und den Bedarfen des SO6. Dem Ziel einer effizienten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen dient das Investitions- und Zukunftsprogramm (siehe SO2) (Ansatz 2021: 207 Millionen Euro), indem es u. a. Investitionen in moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung unterstützt. Innerhalb des spezifischen Ziels werden somit die Bedarfe E.1 (Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere), E.2 (Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper) und E.4 (Reduktion der Luftschadstoffe, insbes. Ammoniak) mit abgedeckt. Über den GAK- Förderbereich 4 werden explizit Maßnahmen einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung gefördert. Dies führt zu einer zusätzlichen Abdeckung der Bedarfe E.1, E.2, E.3, E.4 und E.5. Hierüber DE 174 DE können u. a. der ökologische Landbau, die emissionsarme und umweltschonende Stickstoffdüngung, die emissionsarme und Gewässer schonende Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen gefördert werden. Die meisten dieser Maßnahmen werden im Zusammenhang mit dem GAP-SP umgesetzt. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP für den Gewässerschutz Zu E.1 tragen auf Länderebene Maßnahmen des Ausbaus, Umbaus aber auch des Rückbaus der Gewässer zur Verbesserung des Zustandes von Oberflächengewässern im Rahmen von Bauvorhaben an Gewässern dritter Ordnung zur Erstellung des Hochwasserschutzes sowie die konzeptionellen Vorarbeiten wie z. B. Gewässerentwicklungskonzepte und Umsetzungskonzepte bei (siehe SO4). Die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat 2019 beschlossen, eine einheitliche Erhebung der Kosten zur Umsetzung der WRRL in Deutschland vorzunehmen. Diese Kostenerhebung wäre auf E.1 und E.2 zu beziehen. Die Abschätzung der Kosten beruht dabei auf Kennwerten / Kostenspannen, die auf Ebene der Flussgebiete zentral ermittelt wurden. Für die hessischen Anteile an den Flussgebieten Rhein und Weser wurden in den ersten zwei Bewirtschaftungsperioden (2009-2015 und 2015-2021) Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,5 Milliarden Euro kalkuliert. Unter Berücksichtigung der noch fehlenden Daten für den dritten Bewirtschaftungszeitraum ist zu erwarten, dass die Gesamtkosten voraussichtlich über der bereits vor 2009 durchgeführte Berechnung von 2 Milliarden Euro liegen werden. Über den Förderbereich 7 (Wasserwirtschaftliche Maßnahmen) der GAK kann die naturnahe Gewässerentwicklung unterstützt werden (E.1, E.5). Diese wird bisher je nach Bundesland häufig mit GAK-Mitteln oder reinen Landesmitteln gefördert. Für den „Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz“ sollen ab 2023 in der GAK laut ersten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 65 Millionen Euro bereitgestellt werden (A.2, E.1, E.2, F.2, F.4, F.5). Im Zusammenhang mit der naturnahen Gewässerentwicklung bieten die Länder eigene Förderungen wie beispielsweise Rheinland-Pfalz die „Aktion Blau Plus“ an. Dabei handelt es sich um ein Aktionsprogramm zur Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Ziel ist die Stärkung und Regeneration von naturnahen Gewässerzuständen, die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung und der Hochwasserschutz. In 2021 wurden über die Aktion Blau Plus in naturnahe Gewässerentwicklungsprojekte ca. 25 Millionen Euro investiert, davon 10 Millionen Euro über die GAK, 15 Millionen Euro über Landesmittel. Neben strukturverbessende Maßnahmen und Grunderwerb an Gewässern werden u. a. Projekte zur Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit und einer naturnahen Gewässerunterhaltung gefördert. Das Aktionsprogramm umfasst alle Aktivitäten des Landes, der Landkreise, Kommunen, Unterhaltungsverbände und der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, die auf Gewässerrenaturierung ausgerichtet sind. Gleichzeitig werden die Bedarfe E.1, E.2 und E.5 sowie zielübergreifend die Bedarfe D.7, F.2 und F.5, außerhalb der GAP adressiert. Auch in Hessen wird über das vorgenannte Programm „100 Wilde Bäche“ (vgl. SO4) den Fließgewässern ihre natürliche Struktur zurückgegeben. Dabei unterstützt das Programm die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgaben an 100 ausgewählten Bächen. Die Länder bieten darüber hinaus verschiedene Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an, welche die Bedarfe E.1 und E.2 des SO5 zusätzlich adressieren: • Für die Finanzierung der Maßnahmen an den Gewässern erster Ordnung und Förderung von Maßnahmen an den Gewässern zweiter Ordnung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie der naturnahmen Gewässerentwicklung stellt der Freistaat Thüringen jährlich ca. 40 – 50 Millionen Euro aus EFRE-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. • Das Land Hessen beteiligt sich im Rahmen des Landesprogramms „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz“ an Gewässern zweiter Ordnung gemäß § 25 Abs. 4 HWG an Gewässerunterhaltungsmaßnahmen (s. Nr. 2.1.13. der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ vom 31. Januar 2017, Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 13. Februar 2017, Nr. 7, Seite 238). Das Budget hierzu beträgt max. 1,5 Millionen Euro im Jahr bei einem Landesanteil zwischen 50 % und 70 %. • In Nordrhein- Westfalen werden Gewässerunterhaltungsmaßnahmen von den Anliegern (Kommunen, unterschiedlichsten Verbänden) durchgeführt und finanziert, wobei das Budget nicht zentral erfasst wird. DE 175 DE • In Baden-Württemberg trägt seit 1988 die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) zu E.1 und E.2 bei. Ziele der SchALVO sind unter anderem der Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung, Minimierung von Nitrateinträgen und Sanierung nitratbelasteter Grundwasservorkommen sowie die Vermeidung von Verunreinigungen des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln. Im Rahmen der SchALVO wird ein Ausgleich für landwirtschaftlich genutzte Flächen in Problem- und Sanierungsgebieten sowie in Zone II von Wasserschutzgebieten gewährt, um entstandene wirtschaftliche Nachteile durch Nutzungsbeschränkungen und Bewirtschaftungsauflagen, die über die Vorgaben der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung hinausgehen, auszugleichen. Für die SchALVO stehen jährlich Haushaltsmittel in Höhe von ca. 14 Millionen Euro zur Verfügung. • In Rheinland-Pfalz werden Projekte der Unterhaltungspflichtigen Gebietskörperschaften (Landkreis und Kommunen) für Gewässerrenaturierungen, Durchgängigkeitsprojekte, Grunderwerb und Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts an Gewässern mit durchschnittlich jährlich ca. 13 Millionen Euro bei einer Förderquote von bis zu 90 Prozent unterstützt. Die Förderung erfolgt hier über GAK- und Landesmittel. Neben der Förderung der Maßnahme „Förderung biologischer und biotechnischer Maßnahmen des Pflanzenschutzes“ existieren im GAK-Förderbereich 4E – Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen und extensiven Obstbeständen zudem eigene Länderprogramme zur Förderung von von Pheromonverfahren im Weinbau, um schädliche Traubenwicklerarten zu bekämpfen und damit Pflanzenschutzmittel einzusparen (E.1 und E.2). Dies trägt in Baden-Württemberg jährlich mit ca. 1,8 Millionen Euro zu E.2 bei. Hessen setzt hier 0,3 Millionen Euro ein und finanziert diese über GAK- Mittel. Auch in Rheinland-Pfalz erfolgt mit der Landesmaßnahme „Alternative Pflanzenschutzverfahren“ eine Adressierung der Bedarfe E.1 und E.2, indem besonders nachhaltige Pflanzenschutzverfahren wie ein Pheromonverfahren zur Bekämpfung des Apfelwicklers oder ein Schlupfwespenverfahren zur Bekämpfung des Maiszünslers, gefördert wird. Durch die Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft (siehe SO2, Querschnittsziel) kann das Ziel einer nachhaltigen und besonders umweltschonenden, sowie die Verbesserung des Managements auf den heimischen Betrieben auch auf Länderebene zusätzlich außerhalb der GAP unterstützt werden. In Bayern beispielsweise wurden bei diesem Forschungs- und Innovationsprojekt drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt: Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor; Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel (hier speziell: D.1, E.2, F.2, F.4). Begleitend dazu wurde im Jahr 2018 das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital gestartet, das auch nach 2022 außerhalb des GAP-SP fortgeführt werden soll (siehe Ausführungen zum SO2). Auch das Land Hessen fördert über ein Landesprogramm u. a. den Einsatz von Sensor-Technologie zur organische und mineralischen Düngung sowie Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (E.1 und E.2). Dabei stehen in den Jahren 2020 bis 2024 an reinen Landesmitteln 5 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zum Schutz der Böden Viele Maßnahmen, die zum Gewässerschutz beitragen (s. o.) besitzen auch einen direkten Einfluss auf den Schutz der Böden. Darüber hinaus erfolgt eine direkte Adressierung des Bedarfs E.3 „Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche“ mit Ländermaßnahmen außerhalb der GAP. So wird z. B. die Flächeninanspruchnahme durch die Förderinitiative „Innen statt Außen“ im Rahmen der Dorferneuerung reduziert. Hierbei wird die Modernisierung, Instandsetzung, ggf. Abbruch leerstehender oder vom Leerstand bedrohter Gebäude innerorts bei Verpflichtung zur vorrangigen Nutzung von innerörtlichen Brachflächen und Verzicht auf Neuausweisung von Bauflächen gefördert.In Hessen wird im Rahmen der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen landesweit auf 2,5 ha pro Tag reduziert. Hierzu enthält der Plan eine Reihe von Vorgaben, die teilweise auf regionaler oder kommunaler Ebene umzusetzen sind. So ist beispielsweise im Rahmen der Regionalplanung für jede Gemeinde der voraussichtliche maximale Wohnsiedlungsflächenbedarf zu ermitteln, wobei je nach Strukturraum und Region bestimmte Mindestdichtewerte (Wohneinheiten je ha) zugrunde gelegt werden DE 176 DE sollen. Als weitere Ländermaßnahme können Kommunale Bodenschutzkonzepte genannt werden. Diese bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichen kommunalen Aufgaben, die den Boden betreffen, zu bündeln und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln. So können Kommunen über das Mehr-Klimaschutz- Programm bei der Erstellung kommunaler Bodenschutzkonzepte finanziell unterstützt werden. In Hessen beträgt der Höchstbetrag der Förderung 75.000 Euro je Bodenschutzkonzept. Pro Jahr können in Abhängigkeit von der Höhe der beantragten Förderung aktuell ein bis drei Konzepte gefördert werden. Das Maßnahmenpaket „Intelligente Flächennutzung“ von Nordrhein- Westfalen, mit zwei Initiativen Dorfentwicklungsverfahren nach FlurbG sowie auch andere Verfahren zur Auflösung von Landnutzungskonflikten oder Unternehmensverfahren tragen zur Minderung der Flächeninanspruchnahme bei und generieren Synergien bei flächenbeanspruchenden Planungen. Zusätzliche Instrumente zum Ressourcenschutz und zur Reduktion von Mikroplastik Die Eiweißpflanzenstrategie (EPS) hat u. a. zum Ziel den Ressourcenschutz zu verbessern und die Eiweißversorgung aus heimischer Produktion zu steigern (E.6 sowie E.3, F.4, vgl. SO6, Querschnittsziel). Dies geschieht mit Maßnahmen, die günstige Rahmenbedingungen für den Anbau von Leguminosen schaffen sowie Leguminosenforschung und Vorhaben zur Demonstration der Möglichkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Anbau bis zur Verwendung. Im Fokus stehen sowohl der konventionelle als auch der ökologische Anbau. Insbesondere die Fähigkeit zur Stickstoffbindung aus der Luft und die vielfältigen anderen positiven Öko-Systemleistungen der Leguminosen (z. B. Erweiterung der Fruchtfolge, Beitrag zur Humusbildung) tragen zur Deckung des Bedarfs F.4 bei. Darüber hinaus werden aber auch E.3, E.6, Q.2, Q.3, Q.7 und Q.8 abgedeckt. Im Jahr 2021 standen im Bundeshaushalt 4,8 Millionen Euro für die EPS zur Verfügung. Die EPS setzt dabei stark auf Wissenstransfer und Forschung (siehe Querschnittsziel). Auch auf Landesebene werden eigene sog. Eiweißinitiativen umgesetzt. Damit soll der Import von Überseesoja reduziert und der Anbau heimischer Eiweißpflanzen gefördert werden. Zusätzlich wird die Erforschung und Praxiseinführung von Lösungsansätzen im Bereich der Tierernährung und des Pflanzenbaus unterstützt. Außerhalb der GAP wird somit ein wichtiger Beitrag zur Adressierung des Bedarfs E.6 im Rahmen des SO5 geliefert. So ist in Hessen die Initiative „gentechnikfreie Eiweißpflanzen“ ein wesentlicher Baustein des Öko-aktionsplans und wird über diesen gefördert. Ebenso leistete das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) in der Förderperiode 2014-202 einen deutlichen und wesentlichen Beitrag zur Ausweitung des Anbaus von Körnerleguminosen. Dies soll auch in der Förderperiode ab 2023 als AUKM außerhalb des GAP-SP Bestand haben. In Baden-Württemberg gibt es seit 2012 die Eiweißinitiative, welche die Erzeugung von Eiweiß auf Grünland und im Ackerbau unterstützt und zukunftsweisende Vorhaben unterstützt, Informationen verfügbar macht und Netzwerke zwischen Erzeugern und Verarbeitern herstellt. Für die Eiweißinitiative stehen in den Jahren 2022 und 2023 Haushaltsmittel von insgesamt 402.000 Euro zu Verfügung. Davon entfallen 282.000 Euro auf den Bereich Körnerleguminosen und 120.000 Euro auf den Bereich Grünland und Ackerfutterbau. Darüber hinaus beteiligt sich das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg seit 2013 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag und verschiedenen Aktivitäten an der Initiative des Vereins Donau Soja. Die europäische, Multi-Stakeholder, gemeinnützige Mitgliederorganisation setzt sich für eine nachhaltige, zuverlässige und europäische Proteinversorgung. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der gentechnikfreien Sojaproduktion. Mit der Neufassung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) gelten strengere Anforderungen zur Begrenzung des Eintrags von Kunststoffen und anderen Störstoffen in Böden. Die am 05.05.2022 verkündete Verordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft. Entsprechende Regelungen des neuen §2a BioAbfV (Anforderungen an die Fremdstoffüberwachung, also die geplanten Anforderungen zur Begrenzung des Kunststoffeintrages in die Behandlungsanlagen) treten am 01.05.2025 in Kraft (E.7). In Bezug auf E.7 greifen den Ländern weitere Konzepte und Strategien wie Kommunale Bodenschutzkonzepte (siehe auch E.3) oder sog. Plastikvermeidungsstrategien auf (Hessen). So soll die Plastikvermeidungsstrategie die Verwendung von überflüssigem Plastik reduzieren und vor allem die negativen Umweltauswirkungen von Plastik vermeiden. Durch gemeinsame Initiativen, Aufklärung und gezielte Förderung können Verbesserungen vom Land ausgehend erzielt werden. Die novellierte Düngemittelverordnung (DüV) verschärft u. a. auch Vorgaben zur Reduzierung von Fremdbestandteilen (darunter Kunststoffen) in organischen Abfällen (E.7). Für die Ausweisung mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten über die DE 177 DE Landesdüngeverordnung investiert die Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz beispielsweise für die Ertüchtigung des N- und P-Messnetzes bis 2024 ca. 5 Millionen Euro. Bundeslandspezifische Umsetzung der AUKM außerhalb der GAP Abweichend zu den übrigen Bundesländern setzt das Bundesland Hessen als einziges in der neuen Förderperiode alle AUKM-Maßnahmen (außer Förderung des Ökologischen Landbaus) außerhalb des GAP-SP um. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft leisten. Das „hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)“ verfolgt einen übergreifenden Ansatz und ist mit ca. 25 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet. Innerhalb des spezifischen Ziels 5 werden insbesondere die Bedarfe E.1, E.2, E.3 und E.5 adressiert, indem es besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau, auf Dauergrünland und bei Dauerkulturen fördert. Verfahren zur Förderung von Erosionsschutzflächen, Gewässerrandstreifen, zum Düngeverzicht auf Dauergrünland und Ackerland sowie zum Einsatz von biologischen Pflanzenschutzmitteln tragen in besonderer Weise zur Erfüllung des spezifischen Ziels 5 bei.Darüber hinaus werden mit insgesamt 20 verschiedenen Förderverfahren weitere Handlungsfelder gefördert, die die Bedarfe A.1 bis A.3, D.3 sowie F.1 bis F.5 adressieren. Auf diese Weise werden wertvolle Beiträge zur Erfüllung der spezifischen Ziele 1, 4, 5 und 6 in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie beim Erhalt der Kulturlandschaften geleistet. 2.1.SO5.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.SO5.7 Planen Sie einen GAP-Beitrag zum LIFE-Programm (nur für SO4, SO5, SO6)? : Nein 2.1.SO5.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.4 - Knüpfung von Einkommensstützung an Standards und gute fachliche Praxis Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die 101,60 % der Konditionalität unterliegt R.6 PR - Umverteilung auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der 113,89 % durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 PR - Ausweitung der Unterstützung für Betriebe in Gebieten mit besonderen Erfordernissen Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren 117,44 % Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) R.9 CU PR - Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich Verbesserung der 5,71 % Ressourceneffizienz, erhalten R.10 CU PR - Bessere Organisation der Versorgungskette Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, 18,00 % Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen DE 178 DE R.19 PR - Verbesserung und Schutz der Bodenqualität Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen, die der Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota dienen (z. B. 28,92 % Verringerung der Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtfolge mit Leguminosen) R.21 PR - Schutz der Wasserqualität Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern 30,73 % bestehen R.22 PR - Nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zu einer besseren 15,67 % Nährstoffbewirtschaftung bestehen R.23 PR - Nachhaltige Nutzung von Wasser Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung des 1,21 % Wasserhaushalts bestehen R.24 PR - Nachhaltige und geringere Verwendung von Pestiziden Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene 30,13 % Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.26 CU - Auf natürliche Ressourcen bezogene Investitionen Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für produktive und nichtproduktive 1,79 % Investitionen im Zusammenhang mit der Pflege der natürlichen Ressourcen erhalten R.27 CU - Umwelt- oder Klimaleistung durch Investitionen in ländlichen Gebieten Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der 30.000,00 Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen R.29 PR - Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), die für den ökologischen Landbau im Rahmen der GAP unterstützt wird, 11,45 % aufgeteilt in Erhaltung und Umstellung R.33 - Verbesserung der Natura 2000-Bewirtschaftung Anteil an der gesamten Natura 2000- 22,74 % Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden Ergebnisindikatoren sind nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung unmittelbar mit dem SO 5 verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Ergebnisindikator R.19 – Verbesserung der Bodenqualität und Schutz der Böden Der Ergebnisindikator R.19 – Verbesserung der Bodenqualität und Schutz der Böden gibt den Anteil der landwirtschaftlichen Flächen an, für die geförderte Verpflichtungen für eine bodenschonende Bewirtschaftung zur Verbesserung von Bodenqualität und Bodenleben (wie etwa konservierende Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtwechsel, auch mit Leguminosen) bestehen. Dies beinhaltet sowohl Beiträge zum Humusaufbau und zur Verhinderung des Humusabbaus bspw. durch Bodenerosion. Die folgenden Interventionen tragen, aufbauend auf den relevanten Konditionalitäten (GLÖZ 5, 6 und 7) zur Verbesserung der Bodenqualität und zum Schutz der Böden bei: Die Öko-Regelung zum Anbau vielfältiger Kulturen (DZ-0402) trägt insbesondere durch die Integration von Leguminosen zur Anbaudiversifizierung bei und ist mit positiven Effekten für Humusgehalt, Bodenstruktur, Bodenleben, Erosionsminderung und Bodenfruchtbarkeit verbunden. Ergänzend zu dieser Öko-Regelung werden komplementär wirkende Maßnahmen innerhalb der 2. Säule zum Schutz des Bodens angeboten. Insbesondere die EL-0103-04 baut auf der Öko-Regelung auf und geht über die Vorgaben hinaus, indem DE 179 DE Vorgaben zum Anbau und zur Bewirtschaftung variieren. Die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103) bietet außerdem weitere regionaldifferenzierte Maßnahmen innerhalb der 2. Säule, die teilweise ebenfalls mit der Öko-Regelung kombinierbar sind. Mit der Öko- Regelung zur Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (DZ-0403) wird der Humusaufbau gefördert und gleichzeitig ein Beitrag zur Kohlenstoffspeicherung und zur Klimaanpassung geleistet. Nicht zuletzt erhöht der ökologische Landbau (EL-0108) mit einer reduzierten Bodenbearbeitung, welche beispielsweise vor Erosion und Verschlämmung schützt, die Tragfähigkeit des Bodens, fördert das Bodenleben und die Humusbildung. Auch innerhalb des Sektors Obst und Gemüse tragen die ökologische bzw. biologische oder integrierte Erzeugung (SP-0106) zum Schutz der Böden bei. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) unter geförderten GAP-Verpflichtungen, die der Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota dienen wird mit 29 Prozent anvisiert. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0402: Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent ·DZ-0403: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland ·EL-0103-01: Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen ·EL-0103-02 : Ackerfutter-/Leguminosenanbau ·EL-0103-03 : Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung ·EL-0103-04: Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau ·EL-0108-01 : Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02 : Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·SP-0106: Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung Ergebnisindikator R.21 – Schutz der Wasserqualität Mit dem Ergebnisindikator R.21 Schutz der Wasserqualität wird der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen ausgewiesen, für die geförderte Bewirtschaftungsverpflichtungen bezüglich der Wasserqualität bestehen. Der Schutz der Wasserqualität als wichtiger Punkt innerhalb des SO 5 und die entsprechenden Bedarfe E.1, E.2 und E.5 werden von mehreren Interventionen im GAP-Strategieplan abgedeckt (siehe inhaltliche Beschreibung der Interventionsstrategie). Im Bereich der Öko-Regelungen handelt es sich um die folgenden (Teil-)Interventionen: ·DZ-0401-01 : Nichtproduktive Flächen auf Ackerland ·DZ-0401-02 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland ·DZ-0401-03 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen ·DZ-0401-04 : Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland ·DZ-0404-00 : Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Der Öko-Regelung DZ-0404 kommt im Hinblick auf die Outputs eine maßgebliche Bedeutung zu. Die extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands führt durch die Begrenzung des Viehbesatzes sowie des Düngereinsatzes zur Reduktion von Stickstoffemissionen und trägt somit zum Gewässerschutz bei. Im Bereich der AUKM handelt es sich um die folgenden (Teil-)Interventionen: ·EL-0101-01 : Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland ·EL-0101-02 : Extensive Grünlandbewirtschaftung ·EL-0101-03 : Moorbodenschutzmaßnahmen ·EL-0101-04 : Wasserrückhalt in der Landschaft ·EL-0101-05 : Kooperative Klimaschutzmaßnahmen DE 180 DE ·EL-0102-01 : Gewässerschutz-/Uferrandstreifen ·EL-0102-02 : Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten ·EL-0102-04 : Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz ·EL-0102-05: Extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten ·EL-0102-06 : Präzisionslandwirtschaft ·EL-0102-07 : Biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutz ·EL-0103-01 : Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen ·EL-0103-02 : Ackerfutter-/Leguminosenanbau ·EL-0103-03 : Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung ·EL-0103-04 : Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau Der Ökologische Landbau leistet mit seinen beiden Teil-Interventionen ·EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02 : Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus einen maßgeblichen Beitrag zu R.21; sowohl im Hinblick auf den Schutz und die Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer, des Grundwasserkörpers sowie zur Reduzierung des Wasserverbrauchs im Rahmen einer ressourcen- und umweltschonende Landbewirtschaftung. Darüber hinaus leistet auch der Sektor Obst und Gemüse einen Beitrag zur Wasserqualität. Hierfür werden Investitionen zum Schutz und zur Einsparung von Wasser (SP-0104) vorgesehen. Ergänzend werden im Sektor Hopfen Beiträge durch die Beratung zur Nachhaltigkeit im Hopfenanbau (SP-0401) geleistet, indem ein Schwerpunkt auf die effiziente Wassernutzung gelegt wird. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) unter geförderten Verpflichtungen für die Qualität von Gewässern sollen sich am Ende der Programmplanung auf 31 Prozent belaufen. Ergebnisindikator R.22 – Nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung Mit dem Ergebnisindikator R.22 Nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung (Green Deal-Indikator) wird der Anteil der landwirtschaftlichen Flächen, für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer besseren Nährstoffbewirtschaftung bestehen, ausgewiesen. Im Green Deal wird angestrebt, die Nährstoffverluste zumindest um 50 Prozent unter Beibehaltung der Bodenfruchtbarkeit bis 2030 zu reduzieren. Wie in Kapitel 2.3.3. beschrieben, will Deutschland den Verlust von Nährstoffen in Grund- und Oberflächengewässer sowie in die Luft soweit wie möglich verhindern und eine nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung fördern. Dazu wird der GAP-Strategieplan wichtige Beiträge leisten und bietet ein breites Angebot an verschiedenen Maßnahmen, die unterschiedlich auf den Ergebnisindikator wirken. Neben den Auflagen aus der erweiterten Konditionalität werden die Öko-Regelungen der 1. Säule, wie die Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen (DZ-0401) und die Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (DZ-0403) eine wichtige Rolle spielen. Ebenso tragen AUKM der zweiten Säule wie die Interventionen mit Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes (EL- 0101), zur Verbesserung der Wasserqualität (EL-0102), zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103) und zur Verbesserung der Biodiversität“ (EL-0105) zur nachhaltigen Nährstoffbewirtschaftung bei und leisten durch Begrenzung der Stickstoffdüngung und die Vermeidung von Nährstoffverlusten einen positiven Beitrag. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Nährstoffbewirtschaftung bestehen, sollen sich am Ende der Programmplanung auf 16 Prozent belaufen. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden (Teil-)Interventionen: Öko-Regelungen der ersten Säule: · DZ-0401-01: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland DE 181 DE · DZ-0401-02 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland · DZ-0401-03 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen · DZ-0401-04 : Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland · DZ-0403-00 : Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule: · EL-0101-01 : Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland · EL-0101-02 : Extensive Grünlandbewirtschaftung · EL-0101-03 : Moorbodenschutzmaßnahmen · EL-0101-05 : Kooperative Klimaschutzmaßnahmen · EL-0102-01 : Gewässerschutz-/Uferrandstreifen · EL-0102-02 : Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten · EL-0102-04 : Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz · EL-0102-05 : Extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten · EL-0102-06: Präzisionslandwirtschaft · EL-0103-01 : Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen · EL-0105-01 : Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung · EL-0105-02 : Naturschutzorientierte Beweidung · EL-0105-03 : Naturschutzorientierte Ackernutzung · EL-0105-04 : Ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen-Flora · EL-0105-05 : Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Landschaftselementen (z. B. Streuobstbäume, Baumreihen, Hecken) · EL-0105-06 : Extensive Bewirtschaftung von Dauerkulturen (z. B. Weinbergs – und Erwerbsobstanlagen) · EL-0105-07 : Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen Ergebnisindikator R.23 - Nachhaltige Nutzung von Wasser Der Ergebnisindikator R.23 Nachhaltige Nutzung von Wasser beschreibt den Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung des Wasserhaushalts bestehen. Eine besondere Herausforderung stellt vor dem Hintergrund des Klimawandels und sich verstärkender Zielkonflikte zwischen ökologischen und ökonomischen Ansprüchen die Sicherung eines nachhaltigen Landschaftswasserhaushaltes dar (E.5). Dabei ist in manchen Regionen der natürliche Gewässerkörper infolge anthropogener Eingriffe bereits jetzt gestört, was sich auf Grund des Klimawandels weiter verschärfen wird. Dies kann auch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen und hat zudem erhebliche Auswirkungen in Bezug auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes von schutzwürdigen Lebensraumtypen (vgl. SO6). Ziel ist daher eine Belastungsverminderung der Ressource Wasser (vgl. Water exploitation index plus (WEI+); Wirkungsindikator I.17). Hierzu wird in Deutschland zusammen mit den Ländern, der Forschung und den Praktikerinnen und Praktikern daran gearbeitet, Wasserbedarfe für die Landwirtschaft zu ermitteln, effiziente Bewässerungssysteme zu etablieren und weitere Anpassungsmaßnahmen in der Landwirtschaft voranzubringen, die eine geringe Wasserentnahme ermöglichen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, um Zielkonflikte in der Wassernutzung gemeinsam zu lösen. Innerhalb der GAP hat insbesondere die agroforstliche Bewirtschaftungsweise (DZ-0403) neben ihren positiven Wirkungen in Bezug auf den Klimaschutz und die Biodiversität (siehe SO4, SO6) auch positive Wirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt durch die mit ihr einhergehende erhöhte Wasserspeicherfähigkeit aufgrund des Humusaufbaus sowie die Förderung von Mikroorganismen und des Bodenlebens. Auf Landschaftsebene ist als positive Wirkung noch die Reduzierung der DE 182 DE Windgeschwindigkeiten und die damit geringeren Verdunstungsraten sowie ein (in Bezug auf Wasser positiv) verändertes Kleinklima zu erwähnen. Eine nachhaltige Nutzung von Wasser wird jedoch insbesondere durch die Effizienzsteigerung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung durch einzelbetriebliche produktive Investitionen (EL-0403) unterstützt, was insoweit auch eine wichtige Unterstützung für notwendige Entwicklungs- und Modernisierungsschritte in der Landwirtschaft und im nachgelagerten Bereich darstellt. Insbesondere produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen (EL-0403-02) können eine direkte Wirkung auf die Reduzierung des Wasserverbrauchs haben. Auch die nichtproduktiven wasserwirtschaftlichen Investitionen (EL-0401) tragen zu einer nachhaltigen Wassernutzung bei. Da es sich bei dem Indikator jedoch um einen Flächenindikator handelt, fließen diese Interventionen hier nicht ein. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung des Wasserhaushalts bestehen wird daher mit 1 Prozent ausgewiesen. Zugeordnete Interventionen zur Erreichung des Ziels: ·DZ-0403: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland Ergebnisindikator R.24 – Nachhaltiger und reduzierter Pestizideinsatz Der Ergebnisindikator R.24 Nachhaltiger und reduzierter Pestizideinsatz (Green Deal Indikator) beschreibt den Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die in Maßnahmen eingebunden ist, die eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmittel fördern und dadurch die negativen Effekte und Risiken des Pestizid-Einsatzes reduzieren. Laut Farm to Fork Strategie soll bis 2030 die Verwendung sowie das Risiko von chemischen Pestiziden insgesamt um 50 Prozent reduziert werden. Wie in Kapitel 2.3.3 dargestellt, verfolgt Deutschland ein umfangreiches Programm, um die Risiken und Auswirkungen für die Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, stetig weiter zu verringern. Auch mit dem GAP-Strategieplan werden Beiträge zur Verminderung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geleistet werden, indem in verschiedenen Interventionen die Verwendung untersagt oder eingeschränkt wird. Als wichtige Intervention ist hier die Öko-Regelung zum Verzicht auf Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzschutzmitteln auf Acker- oder Dauerkulturflächen (DZ- 0406) zu nennen. Als Intervention der zweiten Säule sind insbesondere die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus (EL-0108) mit einem weitgehenden Verzicht auf eine Vielzahl von Pflanzenschutzmitteln sowie Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL- 0105) und die Förderung biologischer und biotechnischer Maßnahmen des Pflanzenschutzes zu nennen (EL-0102-07). Auch innerhalb des Sektors Obst und Gemüse tragen die ökologische bzw. biologische oder integrierte Erzeugung (SP-0106) zum nachhaltigen und reduzierten Pestizideinsatz bei. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern, soll sich am Ende des Förderzeitraums auf 30 Prozent belaufen. Insgesamt tragen folgende (Teil-)Interventionen zum Ergebnisindikator R.24 bei: ·DZ-0401-01 : Nichtproduktive Flächen auf Ackerland ·DZ-0401-02 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland ·DZ-0401-03 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen ·DZ-0401-04 : Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland ·DZ-0406 : Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ·EL-0101-01 : Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland ·EL-0101-02 : Extensive Grünlandbewirtschaftung ·EL-0101-03 : Moorbodenschutzmaßnahmen DE 183 DE ·EL-0101-04 : Wasserrückhalt in der Landschaft ·EL-0101-05 : Kooperative Klimaschutzmaßnahmen ·EL-0102-04 : Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz ·EL-0102-05 : Extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten ·EL-0102-07 : Biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutz ·EL-0105-01 : Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung ·EL-0105-02 : Naturschutzorientierte Beweidung ·EL-0105-03 : Naturschutzorientierte Ackernutzung ·EL-0105-04 : Ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen-Flora ·EL-0105-05 : Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Landschaftselementen (z.B. Streuobstbäume, Baumreihen, Hecken) ·EL-0105-06 : Extensive Bewirtschaftung von Dauerkulturen (z.B. Weinbergs – und Erwerbsobstanlagen) ·EL-0105-07 : Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen ·EL-0108-01 : Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02 : Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·SP-0106: Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung Ergebnisindikator R.26 – Investitionen in Bezug auf natürliche Ressourcen Mit dem Ergebnisindikator R.26 Investitionen in Bezug auf natürliche Ressourcen wird der Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe erfasst, die im Rahmen der GAP eine produktive und nichtproduktive Investitionsförderung im Zusammenhang mit der Pflege der natürlichen Ressourcen erhalten. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403) wird durch Förderung der Effizienzsteigerung bei der Wasser- und Energienutzung sowie der Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen ein Beitrag zum Schutz natürlicher Ressourcen geleistet. So können investive Maßnahmen im Bereich Stallbau (EL-0403-01) dazu beitragen, die Minderung von Ammoniak-Emissionen zu erreichen. Zur Emissionsminderung sind beispielsweise Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Güllekühlungen oder Fütterungssysteme für eine nährstoffreduzierte Phasenfütterung förderfähig. Infolge reduzierter Emissionen der (Stall-)Luft wird die Umwelt weniger beeinträchtigt. Daneben werden produktive Investitionen u. a. in emissionsarme Technik zur umwelt- und klimaschonenden Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldüngern sowie Pflanzenschutzmitteln, ebenso zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern gefördert. Auch Investitionen in die Präzisionslandwirtschaft und Techniken tragen zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei. Die Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft wird insbesondere durch produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen (EL-0403-02) gefördert und trägt damit Reduzierung des Wasserverbrauchs bei. Ziel ist es, dass am Ende der Förderperiode ein Anteil von 1,8 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der GAP eine produktive und nichtproduktive Investitionsförderung im Zusammenhang mit der Pflege der natürlichen Ressourcen erhalten sollen. Die folgenden Teilinterventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0403-01 : Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen ·EL-0403-02 : Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) DE 184 DE Ergebnisindikator R.27 – Umwelt- oder Klimaleistung durch Investitionen in ländlichen Gebieten Der Ergebnisindikator R.27 Umwelt- oder Klimaleistungen durch Investitionen gibt die Anzahl der geförderten Vorhaben an, die in ländlichen Gebieten (nicht auf landwirtschaftlichen Betrieben) zu den Zielen ökologische Nachhaltigkeit und der Erreichung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen. Hierzu sollen Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und - instrumente (SP-0304) gefördert werden. Dabei handelt es sich um bauliche und technische Investitionen (einschließlich Software sowie investitionsbezogene Planungs- und Beratungskosten) oder Durchführbarkeitsstudien. Auf forstwirtschaftlichen Flächen werden zur Erreichung von Klimazielen auch nicht-produktive Investitionen unterstützt (EL-0407), denn im LULUCF-Sektor sind neben den Böden die Wälder die größte Kohlenstoffsenke; damit leisten sie einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Ergänzend sollen investive Maßnahmen dazu beitragen, dass Oberflächengewässer und Grundwasserkörper geschützt werden. Hierfür sind nichtproduktive wasserwirtschaftliche Investitionen (EL-0401) vorgesehen. So sind Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes geplant. Dies beinhaltet die Förderung der Minderung stofflicher Belastungen des Wassers (EL-0401-01) beispielsweise durch Vorhaben der Gewässersanierung und zum Seenschutz oder einer naturnahen Gewässerentwicklung (EL-0401-02), sodass die Hydromorphologie in Gewässern einschließlich des unmittelbaren Gewässerumfeldes verbessert wird. Zusätzlich kann der Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels (EL-0401-03) auf den Landschaftswasserhaushalt und das Wasserdargebot in Form von infrastrukturellen Vorhaben gefördert werden. Ziel ist es, dass am Ende der Förderperiode insgesamt 30.000 Vorhaben zur ökologischen Nachhaltigkeit, zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel im ländlichen Raum beitragen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0401-01: Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers ·EL-0401-02 : Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung ·EL-0401-03 : Förderung zum Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels auf den Landschaftswasserhaushalt und das Wasserangebot ·EL-0402-01 : Hochwasserschutz ·EL-0402-02 : Küstenschutz ·EL-0407-01 : Naturnahe Waldbewirtschaftung ·EL-0407-02 : Vorbeugung von Waldschäden ·EL-0408-01 : Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen ·EL-0408-02 : Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien ·EL-0408-03 : Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit ·EL-0408-04 : Entwicklung Nationaler Naturlandschaften ·EL-0701-00 : Netzwerke und Kooperationen/sonstige Formen der Zusammenarbeit (landwirtschaftlich und außerlandwirtschaftlich) . EL-0703: LEADER ·SP-0303-01 : Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ·SP-0303-02 : Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Ergebnisindikator R.29 – Ausbau des ökologischen/biologischen DE 185 DE Landbaus Der Ergebnisindikator R.29 Ausbau des ökologischen/biologischen Landbaus umfasst den geförderten Anteil an biologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen, aufgeschlüsselt nach Erhaltung und Umstellung. Mit diesem Ergebnisindikator wird der Beitrag der flächenbezogenen Interventionen des GAP-Strategieplans abgebildet, der zur Erreichung der einschlägigen Green Deal Zielsetzung, bis zum Jahr 2030 ein Viertel (25 Prozent) der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU biologisch zu bewirtschaften, beiträgt. Wie in Kapitel 2.3.2 beschrieben, hat die neue Bundesregierung sich das Ziel gesteckt, bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland ökologisch zu bewirtschaften. Neben den Beiträgen des GAP-Strategieplans tragen auch nationale Instrumente zur Erreichung des Ausbauziels bei. Deutschland wird die 2. Säule durch Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der 1. Säule in Höhe von zehn Prozent im Jahr 2023 ansteigend bis auf 15 Prozent im Jahr 2026 stärken und damit die Möglichkeiten der Länder verbessern, Maßnahmen zur Umstellung auf die ökologische Bewirtschaftung sowie deren Beibehaltung weiterzuentwickeln. Hierfür ist primär die Intervention EL-0108 vorgesehen, welche als flächenbezogene Interventionen den ökologischen Landbau innerhalb des GAP-Strategieplans fördert. Ökobetriebe können außerdem bei Inanspruchnahme der Förderung in der 2. Säule in Bezug auf Agrarumwelt- und Klimaschutz-Maßnahmen diese mit den Förderinstrumenten in der 1. und 2. Säule weitgehend kombinieren, sodass keine Nachteile entstehen. Deutschland erhofft sich hierdurch Impulse für die Erreichung des nationalen Flächenziels vor dem Hintergrund der vielfältigen positiven Wirkungen des Öko-Landbaus (weitere Maßnahmen außerhalb der GAP siehe Interventionsstrategie). Innerhalb der EL-0108 werden auch Transaktionskosten der Landwirtinnen und Landwirte gefördert. Diese fließen dann nicht in den Ergebnisindikator ein. Ferner ist zu beachten, dass noch Mittel der Förderperiode 2014-2021 den Ländern zur Verfügung stehen, welche durch n+3 noch während der neuen Förderperiode ab 2023 in den ökologischen Landbau fließen und nicht im Ergebnisindikator enthalten sind. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, die im Rahmen der GAP Unterstützung für ökologischen Landbau erhält, soll sich am Ende der Programmplanung auf 11 Prozent belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02 : Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus 2.1.SO5.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden DE 186 DE von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 187 DE 2.1.SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 2.1.SO6.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO6.1.1 Stärken S1: Regionen mit vielfältigen Kulturlandschaften mit hohem Natur- und Erholungswert. S2: 5,5 Mio. Hektar Landfläche liegen im Schutzgebietssystem Natura 2000 (15,4 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands). S3: Positive Bestandsentwicklung bei ausgewählten Arten/Artengruppen durch gezieltes Management im speziellen Artenschutz. S4: Wald bietet vielfältige naturnahe, arten- und strukturreiche Lebensräume. S5: Angepasste Landnutzung fördert die Biodiversität und trägt zur Biotopvernetzung bei. S6: Biologische Vielfalt inkl. genetische Ressourcen als Bestandteil, Qualitätsmerkmal und Ergebnis neuer Produktions-, Vermarktungs- und Landnutzungskonzepte (z. B. Betriebszweig Landschaftspflege). S7: Hoher Wissenstand über die Wirksamkeit von regionalisierten und zielorientierten Agrarumwelt- und Waldumweltmaßnahmen. 2.1.SO6.1.2 Schwächen W1: Verlust an biologischer Vielfalt (Lebensräume, Arten, genetische Vielfalt) besonders hoch in Agrarlandschaften. W2: Ziele von Natura 2000 und nationalem Biotopverbund nicht erreicht (Verwaltungs- und Finanzierungsdefizite, fehlende Anreize der Kooperation). W3: Mit Schwerpunkt in ackerbaulichen Intensivregionen bestehen Defizite an Kleinstrukturen und Landschaftselementen, offenen Biotopen, sowie an extensiv genutzten Flächen in der Agrarlandschaft. W4: Verlust von Lebensräumen, die an traditionelle Nutzungsformen gebunden sind, durch fehlende Nutzung und Pflege (z.B. Streuobstwiesen, Bergwiesen, Streuwiesen) insbesondere infolge unzureichender Finanzierung. W5: Ursachen und Trends des Verlustes an biologischer Vielfalt im Landwirtschaftssektor unverändert oder verschärfen sich (z.B. Intensivierung, Nutzungsaufgabe). W6: Sowohl teilweise Zielkonflikte zwischen Naturschutz und Land- und Forstwirtschaft als auch teilweise Defizite in der Kommunikation und Kooperation der Akteure (s. Querschnittsziel). W7: Zielkonflikte mit geschützten Arten (z.B. Konflikt Nutztierhaltung – Beutegreifer). W8: Ungenügende Datengrundlage zur biologischen Vielfalt insbesondere im Bereich der Boden- Biodiversität. 2.1.SO6.1.3 Chancen O1: Verträglichkeit des Ökolandbaus und der Agrarökologie mit Biodiversitätszielen (s. auch spez. Ziele e, i). O2: Zunehmend naturnähere Ausrichtung der forstwirtschaftlichen Nutzung (natürliche Verjüngung, Entwicklung von strukturreichen Mischwäldern). O3: Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft; insbesondere Erhalt und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen (s. a. Querschnittsziel). O4: Wachsendes Bewusstsein für den Wert biologischer Vielfalt und hohe gesellschaftliche Akzeptanz von Naturschutz (s. spez. Ziel i). O5: Hohe Kompetenz und hoher Organisationsgrad im ehrenamtlichen Natur- und Umweltschutz. O6: Gute Vernetzung von Organisationen für Landschaftspflege sowie ehrenamtliches Engagement (z.B. Brutvogelmonitoring) (Querschnittsziel). DE 188 DE O7: Erfolgreiche Ansätze zur (betrieblichen) Beratung, Qualifizierung und Bildung zum Schutz und zur Verbesserung der Biodiversität in der Fläche (Querschnittsziel). 2.1.SO6.1.4 Gefahren T1: Aktuelle (globale) Ursachen und Trends des Verlustes an biologischer Vielfalt bleiben unverändert oder verschärfen sich (z.B. Flächenverbrauch /-konkurrenz, Zerschneidung, Klimawandel, Intensivierung). T2: Verlust der biologischen Vielfalt erzeugt erhebliche Risiken für ökosystemare Funktionen und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen und somit auch für die land- und forstwirtschaftliche Produktion selbst. T3: Verminderte Bestäubungsleistungen durch rückläufige Wildinsektenpopulationen auch aufgrund des Einsatzes hochwirksamer PSM-Wirkstoffe, auch bei phasenweise rückläufigen Absatzmengen. T4: Nicht-standortangepasste Wälder, die durch die Folgen des Klimawandels zunehmend gefährdet sind (s. spez. Ziel d, h). T5: Zunehmende ordnungsrechtliche Auflagen ohne finanziellen Ausgleich gefährden die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. 2.1.SO6.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO6.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und F.1 Sehr hohe Priorität Ja Arten in Schutzgebieten Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen F.2 Sehr hohe Priorität Ja und Arten außerhalb von Schutzgebieten Verbesserung der Datengrundlagen und F.3 evidenzbasierte Weiterentwicklung des Mittlere Priorität Ja Biodiversitätsschutzes Schutz und nachhaltige Nutzung der F.4 Sehr hohe Priorität Ja Biodiversität Erhalt und Entwicklung von geschützten F.5 Arten/Artengruppen durch spezielles Hohe Priorität Ja Management Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant 2.1.SO6.3 Ermittlung der einschlägigen (Elemente der) nationalen Pläne, die sich aus den in Anhang XI der Verordnung über die GAP-Strategiepläne genannten Rechtsinstrumenten ergeben und die bei der Bewertung der Bedarfe der GAP-Pläne für dieses spezifische Ziel berücksichtigt wurden Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (RL 92/ 43 /EWG) Zusammenhang zwischen den im GAP-Strategieplan identifizierten Bedarfen des SO6 und Rechtsinstrumenten des Anhang XIII der GAP-Strategieplan-Verordnung Im Bereich der biogischen Vielfalt stellen die Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) und die Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG) die einschlägigen Richtlinien auf EU-Ebene dar. Die Vogelschutzrichtlinie zielt auf den Schutz, die Bewirtschaftung und Regluierung der durch sie umfassten wildlebenden Vogelarten ab, indem für diese eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße ihrer DE 189 DE Lebensräume in der EU erhalten oder wiederhergestellt werden soll. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erweitert diese Ausrichtung auf den Schutz aller wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie auf natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für die ein günstiger Erhaltungszustand angestrebt wird. Die Absicherung der in den beiden EU-Naturschutzrichtlinien angeführten Arten und Lebensräume erfolgt durch die Ausweisung eines kohärenten europäischen Netzes besonderer Schutzgebiete („Natura 2000“) für die die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt werden, sowie durch spezifische Bestimmungen für den Artenschutz. Die in den im Kapitel 3.1.4 ausführlich beschriebenen nationalen Planungsinstrumenten niedergelegten Ziele sind teils übergreifend, teils auch sehr detailliert. Sie lassen sich jedoch verschiedenen übergeordneten Zielsetzungen zuordnen, die wiederum den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entsprechen bzw. diese ergänzen: • Artenschutz, • Schutz von Natur, Landschaft, Lebensräumen und Ökosystemen einschließlich der Reduzierung von Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen, • Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Vielfalt von domestizierten Tieren bzw. Kulturpflanzenarten/-sorten und Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft, • Monitoring der biologischen Vielfalt. Diese Zielsetzungen sind in die Formulierung der Bedarfe F.1 bis F.5 sowie Q.8 eingeflossen und werden durch diese erfasst. Im Einzelnen: • Bedarf F.1 „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten im Schutzgebietssystem Natura 2000 sowie in Schutzgebieten nach BNatSchG“ adressiert die Zielsetzungen Artenschutz sowie Schutz von Natur, Landschaft, Lebensräumen und Ökosystemen, • Bedarf F.2 „Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten“ adressiert die Zielsetzungen Artenschutz sowie Schutz von Natur, Landschaft, Lebensräumen und Ökosystemen, • Bedarf F.3 „Verbesserung der Datengrundlagen und evidenzbasierte Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes“ adressiert die Zielsetzung Monitoring der biologischen Vielfalt, • Bedarf F.4 „Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren Ökosystemleistungen“ adressiert die Zielsetzungen Artenschutz, Schutz von Natur, Landschaft, Lebensräumen und Ökosystemen sowie Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Vielfalt von domestizierten Tieren bzw. Kulturpflanzenarten/-sorten und Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft, • Bedarf F.5 „Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management“ adressiert die Zielsetzung Artenschutz, • Bedarf Q.8 „Generierung von Wissen und Intensivierung des Monitorings zu nachhaltiger Ressourcennutzung, Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz“ adressiert die Zielsetzung Monitoring der biologischen Vielfalt. Darüber hinaus wird Kap. 3.1.4 ausführlich darauf eingegangen, wie die Umwelt- und Klimaarchitektur des GAP-Strategieplans zur Erreichung der national gesetzten Ziele und Strategien zu den in Anhang XIII aufgeführten Rechtsinstrumenten beiträgt. 2.1.SO6.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Gemeinsamer Intervention Outputindikator DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0401 - Bereitstellung von O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl Flächen zur Verbesserung der Großvieheinheiten, die durch Biodiversität und Erhaltung von Öko-Regelungen unterstützt Lebensräumen werden DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0403 - Beibehaltung einer O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl agroforstlichen Großvieheinheiten, die durch DE 190 DE Bewirtschaftungsweise auf Öko-Regelungen unterstützt Ackerland und Dauergrünland werden DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0404 - Extensivierung des O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl gesamten Dauergrünlands des Großvieheinheiten, die durch Betriebs Öko-Regelungen unterstützt werden DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0405 - Ergebnisorientierte O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl extensive Bewirtschaftung von Großvieheinheiten, die durch Dauergrünlandflächen mit Nachweis Öko-Regelungen unterstützt von mindestens vier regionalen werden Kennarten DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0406 - Bewirtschaftung von O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl Acker- oder Dauerkulturflächen des Großvieheinheiten, die durch Betriebes ohne Verwendung von Öko-Regelungen unterstützt chemisch-synthetischen werden Pflanzenschutzmitteln DPdecoupled Eco-scheme(31) - Regelungen für DZ-0407 - Anwendung von durch O.8. Anzahl der Hektar oder Klima, Umwelt und Tierwohl die Schutzziele bestimmten Großvieheinheiten, die durch Landbewirtschaftungsmethoden auf Öko-Regelungen unterstützt landwirtschaftlichen Flächen in werden Natura 2000-Gebieten DPcoupled CIS(32) - Gekoppelte DZ-0501 - Gekoppelte O.11. Anzahl der Tiere, für die Einkommensstützung Einkommensstützung für den Sektor gekoppelte Rind- und Kalbfleisch (ZMK) Einkommensstützung gezahlt wird DPcoupled CIS(32) - Gekoppelte DZ-0502 - Gekoppelte O.11. Anzahl der Tiere, für die Einkommensstützung Einkommensstützung für den Sektor gekoppelte Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ) Einkommensstützung gezahlt wird Sectoral - Obst und INVRE(47(1)(a)) - Investitionen in SP-0104 - Investitionen und O.35. Anzahl der geförderten Gemüse materielle und immaterielle Forschung operationellen Programme Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen Sectoral - Obst und ORGAN(47(1)(d)) - SP-0106 - Ökologische/biologische O.35. Anzahl der geförderten Gemüse ökologische/biologische Erzeugung oder integrierte Erzeugung operationellen Programme oder integrierter Landbau Sectoral - ADVIBEES(55(1)(a)) - SP-0202 - Aufbau, Verbesserung O.37. Anzahl der Maßnahmen Imkereierzeugnisse Beratungsdienste, technische Hilfe, und Verbreitung imkerlichen oder Einheiten zur Erhaltung Schulungen, Informationsmaßnahmen Wissens oder Verbesserung der und Austausch von bewährten Bienenzucht Verfahren, auch durch Netzwerktätigkeiten, für Imker und Imkerorganisationen Sectoral - INVAPI(55(1)(b)) - Investitionen in SP-0203 - Investitionen zur O.37. Anzahl der Maßnahmen Imkereierzeugnisse materielle und immaterielle Verbesserung der Erzeugung und oder Einheiten zur Erhaltung Vermögenswerte sowie sonstige Vermarktung, des Arbeits- und oder Verbesserung der Maßnahmen Gesundheitsschutzes, Anwendung Bienenzucht von Bekämpfungsmaßnahmen Sectoral - ACTLAB(55(1)(c)) - Maßnahmen zur SP-0204 - Qualitäts- und O.37. Anzahl der Maßnahmen Imkereierzeugnisse Unterstützung der Analyselabore, die Reinheitsuntersuchungen oder Einheiten zur Erhaltung Bienenzuchterzeugnisse, oder Verbesserung der Bienensterben oder Rückgänge der Bienenzucht Produktivität sowie für Bienen potenziell toxische Stoffe untersuchen Sectoral - PRESBEEHIVES(55(1)(d)) - SP-0205 - O.37. Anzahl der Maßnahmen Imkereierzeugnisse Maßnahmen zur Erhaltung oder Bienenvölkervermehrung/-erhaltung oder Einheiten zur Erhaltung Steigerung der Anzahl der und Bienenzucht oder Verbesserung der Bienenstöcke in der Union, Bienenzucht einschließlich Bienenzucht DE 191 DE Sectoral - COOPAPI(55(1)(e)) - SP-0206 - Durchführung und O.37. Anzahl der Maßnahmen Imkereierzeugnisse Zusammenarbeit mit Organisationen, Anwendung von oder Einheiten zur Erhaltung die auf die Durchführung von Forschungsprojekten oder Verbesserung der Programmen der angewandten Bienenzucht Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0101 - O.14. Anzahl der (nicht und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen forstwirtschaftlich genutzten) Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Hektar oder sonstigen Klimaschutzes Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0105 - O.14. Anzahl der (nicht und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen forstwirtschaftlich genutzten) Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0107 - O.15. Anzahl der und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen (forstwirtschaftlich genutzten) Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Hektar oder sonstigen Waldbewirtschaftung Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0108 - Ökologischer Landbau O.17. Anzahl der Hektar oder und andere sonstigen Einheiten, für die Bewirtschaftungsverpflichtungen eine Unterstützung für den ökologischen/biologischen Landbau gewährt wird RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0110 - O.19. Anzahl der Vorhaben und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen oder Einheiten zur Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erhaltung genetischer Unterstützung genetischer Ressourcen Ressourcen RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- EL-0111 - Einkommensausgleich O.16. Anzahl der Hektar oder und andere Aufforstung sonstigen Einheiten, für die Bewirtschaftungsverpflichtungen Erhaltungsverpflichtungen bezüglich Aufforstung und Agrarforstwirtschaft bestehen RD ANC(71) - Naturbedingte oder andere EL-0201 - Ausgleichszulage für O.12. Anzahl der Hektar, für gebietsspezifische Benachteiligungen benachteiligte Gebiete die Unterstützung für Gebiete mit naturbedingten oder spezifischen Benachteiligungen gewährt wird, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Art des Gebiets RD ASD(72) - Gebietsspezifische EL-0301 - O.13. Anzahl der Hektar, die Benachteiligungen, die sich aus Bewirtschaftungsverpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 bestimmten verpflichtenden zur Umsetzung von Natura 2000 oder der Richtlinie 2000/60/EG Anforderungen ergeben unterstützt werden RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0408 - Nicht-produktive O.23. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in Investitionen zum Schutz nichtproduktiver Bewässerung natürlicher Ressourcen Investitionsvorhaben oder - einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Übersicht DE 192 DE Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Durch die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt können Ökosystemleistungen gesichert werden (F.4), die nicht zuletzt auch für die Produktionsmöglichkeiten der Landwirtschaft unter sich wandelnden Umweltbedingungen zentral sind (z. B. Bestäubung, Bodenfruchtbarkeit). Daher kommt der Deckung dieses Bedarfs eine sehr hohe Priorität im GAP-Strategieplan zu. Aber auch der Schutz und die Förderung der Biodiversität an sich, d. h. die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind zentrale umwelt- , agrar- und nicht zuletzt gesellschaftspolitische Herausforderungen, denen im GAP-Strategieplan ebenfalls eine sehr hohe Priorität zugemessen wird (F.1, F.2). Die hohe Abhängigkeit der Zielerreichung in diesem Bereich von der Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung kommt allein darin zum Ausdruck, dass das Vorkommen vieler Arten und Lebensräume in der Agrarlandschaft an die Aufrechterhaltung einer nachhaltigen, insbesondere aber extensiven Bewirtschaftung gebunden ist. Insofern weisen Maßnahmen zur Deckung der Bedarfe F.1 bzw. F.2 und F.4 grundsätzlich eine hohe Übereinstimmung auf. Gleichzeitig bedeutet damit die Aufgabe einer biodiversitätsfördernden landwirtschaftlichen Nutzung die Gefährdung der Existenz dieser Arten und Lebensräume, da die extensive Bewirtschaftung Grundlage für den Erhalt des Lebensraums darstellt. Erhaltung von Lebensräumen und Arten Konkret ausgerichtet auf die Erhaltung von Lebensräumen und Arten innerhalb von Schutzgebieten (F.1) ist die Gewährung des Ausgleichs für Anforderungen zur Umsetzung von Natura 2000 auf landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen (EL-0301). Der Ausgleich betrieblicher Einschränkungen soll die Akzeptanz von Auflagen und damit letztlich auch der Schutzgebiete insgesamt erhöhen. Die Förderung trägt insoweit zur Bewahrung günstiger Erhaltungszustände von FFH- Lebensraumtypen, FFH-Arten und Vogelarten der Vogelschutz-Richtlinie bei und leistet damit einen direkten Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Ergänzt wird dies durch die Öko-Regelung zur „Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten“ (DZ-0407). Hier sollen (den Schutzzielen entsprechend wirtschaftende) Landwirtinnen und Landwirten für ihren Beitrag zum Schutz der Biodiversität honoriert werden. Insbesondere innerhalb von Schutzgebieten besitzen Lebensräume eine hohe Sensitivität gegenüber für landwirtschaftliche Betriebsmitteln, sodass z. B. die Anwendungsmodalitäten für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV), als Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung, verschärft wurden. Somit ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beispielsweise in Naturschutzgebieten, Nationalparken und gesetzlich geschützten Biotopen weiter eingeschränkt worden (s. u.). Darüber hinaus ist es Ziel des GAP-Strategieplans, den Anteil an naturnahen Flächen und Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhöhen und somit Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten zu fördern (F.2). Hier soll künftig bereits durch die Konditionalität ein deutlich größerer Beitrag geleistet werden – konkret über den GLÖZ-Standard 8, der einen verpflichtenden Mindestanteil von 4 Prozent an nichtproduktiven Ackerflächen bzw. Landschaftselementen vorsieht. Hiermit kann ein wichtiger Beitrag zum o. g. Ziel geleistet und ein positiver Einfluss auf die Diversität der Flora und Fauna in der Agrarlandschaft ausgeübt werden. Mit der Öko-Regelung „Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen“ (DZ-0401) soll dies verstärkt werden. Daher sind die Verpflichtungen so ausgestaltet, dass die begünstigten Flächen unter Abwägung der Interessen der Landwirtschaft Rückzugsräume in der Agrarlandschaft beinhalten können. Denn trotz der Einjährigkeit der Maßnahme können die begünstigten Flächen Nahrung z. B. für Insekten bieten. Den Betrieben steht es frei, die Maßnahmen mehrere Jahre hintereinander auf derselben Fläche zu erbringen, so dass die Wirkung für die Biodiversität dadurch deutlich erhöht wird. Bei dieser Öko-Regelung DZ-0401 werden verschiedene Varianten angeboten. Hierbei handelt es sich um nichtproduktive Flächen auf Ackerland, die Anlage von Blühstreifen oder - flächen auf Ackerland und in Dauerkulturen sowie die Anlage von Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland. Gegenüber dem geringen Anteil nichtproduktiver Flächen auf Ackerflächen im Rahmen des Greenings (ca. 1,6 Prozent in 2020), wird über die 4 Prozent Flächenbereitstellung infolge GLÖZ 8 hinaus mit weiteren nichtproduktiven Ackerflächen aus diesen Maßnahmen gerechnet, sodass je nach DE 193 DE Akzeptanz ein Anteil von 5 bis 10 Prozent der Ackerfläche erreicht werden kann. Hinzu kommen Landschaftselemente und Altgrasstreifen im Grünland, so dass im Mittel gut 5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche von naturnahen Strukturelementen eingenommen werden. Regional werden deutlich höhere Anteile erreicht werden, während in Gunstlagen nur eine eher geringe Akzeptanz erwartet wird. Mit der vorgesehenen Prämienstaffelung innerhalb der Öko-Regelung soll daher erreicht werden, dass einerseits mit der relativ hohen Prämie für das erste Flächenprozent bzw. im Fall von nichtproduktivem Ackerland auch 1ha je Betrieb auch Betriebe in Gunstlagen die Öko-Regelung annehmen werden. Gleichzeitig soll durch die geringeren Prämien für die folgenden Stufen eine unverhältnismäßige Überkompensation auf ertragsschwächeren Standorten vermieden werden. Weitere Beiträge zur Erhöhung der Landschaftskomplexität und der Vernetzung werden über die zweite Säule mit der naturschutzorientierten Ackernutzung (EL-0105-03) geleistet, indem bspw. die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen, Schonstreifen, Feldvogelinseln und Ackerrandstreifen oder die Schlagteilung gefördert werden. Auch Erhalt und Pflege von Streuobstbäumen, Baumreihen, Hecken und Landschaftselementen (EL-0105-05) als wichtige Landschaftsbestandteile werden gefördert. Neben den hier genannten Maßnahmen leisten auch zahlreiche der u. g. Interventionen wichtige Beiträge zur Etablierung des nationalen Biotopverbundes auf 10 Prozent der Landesfläche sowie zur Umsetzung der EU-naturschutzrechtlichen Verpflichtungen zur Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Unterstützend wirkt hier auch der GLÖZ-Standard 9 (Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten). In Gebieten mit natürlich bedingten oder spezifischen Standortnachteilen hat die landwirtschaftliche Produktion zu besonderen und stärker differenzierten Landnutzungssystemen und Betriebsstrukturen geführt, in deren Folge kulturhistorisch typische Lebensräume und eine stärker differenzierte Landschaft entstanden sind. Diese vielfältigen Landschaften mit einem hohen Naturschutzwert dienen als Lebensräume für spezifische wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Durch ökonomische Nachteile für die Betriebe, die in den benachteiligten Regionen wirtschaften, besteht jedoch die Gefahr der Aufgabe der Landbewirtschaftung (siehe auch A.3). Insbesondere das Grünland und die Streuobstwiesen sind in ihrem Fortbestand von einer regelmäßigen Bewirtschaftung abhängig. Daher ist die Gewährung des Ausgleichs in naturbedingt benachteiligten Gebieten einschließlich der Berggebiete (EL-0201) für deren Fortbestand wichtig. Ebenso ist es das Ziel der gekoppelten Einkommensstützung für die Sektoren Rind- und Kalbfleisch (DZ-0501) sowie Schaf- und Ziegenfleisch (DZ-0502), gerade solche Betriebe zu unterstützen, die in hohem Maße zur Biodiversität von Arten, Lebensräumen und Landschaften beitragen: Die extensive Beweidung fördert die Strukturvielfalt der beweideten Flächen und damit die Zahl der ökologischen Nischen. Dies ermöglicht es unter anderem, einer größeren Anzahl an Pflanzenarten, sich zu etablieren. Die Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen in Mittelgebirgslagen leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft. Nachhaltige Nutzung der Biodiversität Die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie der von ihr bereitgestellten Ökosystemleistungen besitzt eine sehr hohe Priorität im GAP-Strategieplan (F.4). Agrarökologische Praktiken leisten in der Regel wichtige Beiträge zur Minderung von Belastungsfaktoren, die die biologische Vielfalt beeinträchtigen, und tragen über ein breiteres Spektrum an Kulturen und Nutztieren, teilweise kulturhistorisch bedeutsame Sorten und Rassen, auch direkt zur Agrobiodiversität bei. Insbesondere der ökologische Landbau (EL-0108) wirkt durch die Art seiner Bewirtschaftung deutlich weniger beeinträchtigend auf die biologische Vielfalt als intensiv wirtschaftende konventionelle Betriebe; er wird durch die Mittelausstattung und die flächendeckende Abdeckung innerhalb des GAP-Strategieplans positive Wirkungen entfalten. Mit der Öko-Regelung zur „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs“ (DZ-0404) wird mit der Förderung der Aufrechterhaltung einer tendenziell extensiveren Art der Nutzung (siehe SO5) auch ein gewisser Beitrag zu Förderung der Biodiversität geleistet; und mit der Öko-Regelung zur „Förderung einer extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit dem Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ (DZ-0405) artenreicheres Dauergrünland gefördert. Bei DZ-0404 wird dies durch Vorgaben zu Viehbesatz und Düngung erreicht. Bei DZ-0405 handelt es sich um eine ergebnisorientierte Maßnahme, die offenlässt, mit welchen Bewirtschaftungsmaßnahmen die Begünstigten das Vorkommen von vier regionaltypischen Kennarten erreichen. Dadurch, dass die Länder ermächtigt werden, DE 194 DE Kennartenlisten für diese Öko-Regelung zu erstellen, ergibt sich eine regionale Differenzierung. Dies wird in fast der Hälfte der Länder mit der ebenfalls ergebnisorientierten Honorierung von – dann mehr als vier – Kennarten auf Dauergrünland (EL-0105-04) innerhalb der zweite Säule ergänzt. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei der Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen des Betriebes (DZ-0406) kann für die Biodiversität ebenfalls förderlich sein. Aber auch außerhalb des Ökolandbaus können dessen Anbautechniken und Bewirtschaftungspraktiken für konventionelle Betriebe ein Weg sein, umweltschonend zu wirtschaften. Zentral für die Erreichung des SO6 sind insbesondere die Maßnahmen der zweiten Säule der GAP. Durch die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105) werden gezielte Maßnahmen umgesetzt, die zu einem Großteil mit der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität (F.4) verknüpft sind, aber vor allem zur Förderung der Biodiversität innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten (F.1 und F.2) beitragen (s. o.). Dabei handelt es sich um Bewirtschaftungsverpflichtungen, die auf freiwilliger Basis eingegangen werden und die über das nationale Ordnungsrecht und die Anforderungen der Konditionalität hinausgehen. Sie stellen eine möglichst passgenaue Ergänzung zu den Öko-Regelungen dar, weisen aber aufgrund ihrer Mehrjährigkeit und qualitativen Anforderungen eine höhere Wertigkeit auf. Hierzu gehören neben den bereits genannten Maßnahmen, etwa die Maßnahmen zur naturschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung (EL-0105-01), Beweidung (EL-0105-02) und Ackernutzung (EL-0105-03) in Verbindung mit extensiven Bewirtschaftungsverfahren (z. B. keine Anwendung mit Stickstoffdüngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln oder Anpassung von Schnittzeitpunkten, Regelung der Beweidungsdichte). Dadurch kann Bestandsrückgängen z. B. von Bestäubern oder Feldvögeln, die auf die Erhaltung ihrer Lebensräume und Nahrungsgrundlagen in landwirtschaftlich genutzten Landschaften angewiesen sind, entgegengewirkt werden. Die Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung ist dabei innerhalb der Länder unterschiedlich. In Bayern und Rheinland-Pfalz wird zusätzlich die extensive Bewirtschaftung von Dauerkulturen (z. B. Weinbergs- und Erwerbsobstanlagen) gefördert (EL-0105-06), da die dergestalt bewirtschafteten Lebensräume das Potenzial für eine hohe Biodiversität aufweisen. Durch kooperative Biodiversitätsmaßnahmen (EL-0105- 07) in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sollen außerdem besonders nachhaltige und standortangepasste Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Schutz der Artenvielfalt, zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Landschaften gefördert werden. Diese sollen in Form von Zusammenschlüssen mehrerer Landbewirtschafter und durch ein begleitendes Projektmanagement in eingegrenzten Projektgebieten verstärkt werden. Dadurch kann eine naturschutzfachliche Aufwertung eines Gebietes in seiner Gesamtheit erreicht werden. Auch Maßnahmen der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes“ (EL-0101) tragen zum Schutz der Biodiversität bei und ergänzen das Angebot. Hierzu gehören die extensive Grünlandbewirtschaftung (EL-0101-02; bspw. durch die Verschiebung von Schnittzeitpunkten), Moorbodenschutzmaßnahmen mit ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt (EL-0101-03) und der Wasserrückhalt in der Landschaft (EL-0101-04), zumal auch hier der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmitteln verankert ist. Die Sicherung einer langfristigen Erhaltung und einer nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen, wie bedrohter Nutztierrassen oder Kulturpflanzensorten, aber auch von Wildpflanzenarten für Ernährung und Landwirtschaft, dient zum einen dem Erhalt des kulturellen Erbes. Zum anderen bilden genetische Ressourcen ein wichtiges Genreservoir für die Züchtung von an zukünftige Bedingungen angepassten Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten, denen durch den Klimawandel eine erhöhte Bedeutung zukommen wird (siehe SO4). Nur durch die Haltung dieser Tierrassen und den Anbau dieser Pflanzenarten und -sorten bzw. die Erhaltung ihrer natürlichen Lebensräume wird das Potenzial erhalten, Anpassungen an sich ändernde Umweltbedingungen insbesondere im Agrarsektor vollziehen zu können (EL-0110). Die Teilinterventionen zur Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen (EL-0110-01) und pflanzengenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft (EL-0110-02) dienen somit ebenfalls zur Abdeckung des Bedarfs F.4. Sowohl die Zucht als auch die Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen sehen Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor. In Bezug auf pflanzengenetischen Ressourcen erfolgt der Anbau und die Erhaltung angepasster oder gefährdeter Kulturpflanzenarten und -sorten in Sachsen. Ergänzend werden nichtproduktive Investitionen (EL-0408) zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensräumen und Arten im Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstigen Schutzgebieten nach DE 195 DE BNatSchG (F.1), aber auch außerhalb von Schutzgebieten (F.2) angeboten. Sie tragen nicht nur zum Biotop- und Artenschutz bei, sondern dienen häufig auch der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität (F.4). Hierzu zählen Investitionen in die Schaffung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen sowie von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten (EL-0408-01), die auch bauliche Anlagen sowie Technik und Ausstattung u. a. zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen umfassen und somit zur Bewahrung natürlicher Ressourcen beitragen. Die Investitionen im engeren Sinne betreffen unter anderem die naturschutzfachliche Aufwertung von Biotopflächen, das Management zum Erhalt von Biotopen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung, die Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Mooren und Gewässern sowie die Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen oder die Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes sowie die Schaffung von neuen FFH-Lebensraumtypen. Tier- und Pflanzenarten als wichtiger Bestandteil der biologischen Vielfalt bedürfen neben dem Schutz ihrer Lebensräume oftmals gezielter Artenschutz- und – managementmaßnahmen (F.5). Ein weiteres Erfordernis besteht hinsichtlich Schutzmaßnahmen zur Prävention von Schäden durch geschützte Arten und des Unterhalts bzw. des Betriebs von Einrichtungen zur Vermeidung von Konflikten. Auch hierfür leistet die Teilintervention EL-0408-01 Beiträge. Auch in der Forstwirtschaft werden aktuell öffentliche Leistungen, wie der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität, nur ansatzweise durch den Markt abgegolten. Insbesondere die Bereitstellung gesellschaftlich gewünschter zusätzlicher öffentlicher Güter und Leistungen muss daher mit Hilfe öffentlicher Mittel finanziell honoriert werden. Daher ist in Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgesehen, die mit Bewirtschaftungsverpflichtungen zu einer nachhaltigen und naturschutzorientierten Waldbewirtschaftung (EL-0107) einhergehenden zusätzlichen Ertragsbußen bzw. Mehraufwendungen sowie Transaktionskosten entsprechend auszugleichen. Hierzu gehören Maßnahmen zur schonenden, biodiversitätsfördernden und naturnahen Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen (EL-0107-01) und - ausschließlich in Thüringen - die Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes (EL-0107-02), welche im Vergleich zum Hochwald abweichende Pflanzengesellschaft begünstigen und so ergänzend die Bedarfe F.1 und F.2 durch regionalspezifische Maßnahmen abdecken. Auch die Erst- und Wiederaufforstung (EL-0111), sofern sie mit einem Waldumbau hin zu naturnäheren Waldgesellschaften verbunden sind, tragen zu ökologischen Verbesserung der Bestandsstruktur bei und führt zu einer deutlich höheren Widerstandskraft gegenüber extremer Trockenheit. Auch nichtproduktive Investitionen im Wald fördern in Baden-Württemberg den Waldnaturschutz (EL-0408-01). Der Bedarf F.4 beinhaltet auch die verstärkte Unterstützung der in Deutschland überwiegend hobbymäßig betriebenen Imkerei durch Verbesserung der Bienengesundheit, der besonderen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen sowie durch Unterstützung der angewandten Forschung u. a. zur Verbesserung der Honigqualität, der Bienengesundheit und der Zucht leistungsstarker resistenter Bienenvölker, um langfristig die Bestäubungsleistung der Honigbiene zu gewährleisten (SP- 0202-0206). Denn bei den für Deutschland nach den Festlegungen des Strategieplans maßgeblichen Interventionskategorien stehen im Sektor Bienen der Erhalt und die Zucht von gesunden Bienenvölkern im Vordergrund und nicht mehr die Verbesserung von Produktion und Vermarktung der Bienenzuchterzeugnisse, die aber einen nicht abgrenzbaren Teilaspekt darstellen. Ziel ist daher, einen möglichst großen Bienenbestand in Deutschland aufzubauen, der insbesondere durch die schwerpunktmäßige Förderung von Hobbyimkern sowie die praxisbezogene Forschung und Wissensvermittlung unterstützt wird. Zur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern insgesamt tragen insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl, der Dauer und Diversität von Blühflächen, zur Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie gezielten Biotopschutzmaßnahmen bei. Neben den Bemühungen außerhalb der GAP, mit denen beispielsweise die Regelungen zum Natur- und Insektenschutz verschärft wurden (s. u.), bietet die GAP zahlreiche freiwillige Maßnahmen in Form der Öko-Regelungen (DZ-0401, DZ-0403, DZ-0404, DZ-0405, DZ-0406, DZ-0407) sowie der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (EL-0105, EL-0107, EL-0108, EL-0101, EL-0408). Im Bereich des Sektors Obst und Gemüse sind Investitionen und Forschung (SP-0104) für eine nachhaltige Nutzung vorgesehen: hier können beispielsweise der integrierte/ökologische Anbau oder die Anlage von Blühflächen im Gemüsebau Wirkungen für die Biodiversität entfalten. Die zielgenaue räumliche Steuerung der Interventionen ist für die Wirksamkeit der Umsetzung eine DE 196 DE wichtige Stellschraube. Spezifischere Wirkungen können nur mit gezielten Maßnahmen erreicht werden, die an bestimmte Lebensraumqualitäten und das Vorkommen von Zielarten bzw. Zielbiotope gebunden sind. Eine Steuerung auf regionaler Ebene wird durch Fachkulissen oder auch die langjährige Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben und Landschaftspflegeverbänden mit der Naturschutzverwaltung erreicht. Vor dem Hintergrund des fortgesetzten Rückgangs der Artenvielfalt sind zunehmend proaktive Ansätze zur Aufwertung von Flächen mit Entwicklungspotenzial und zur Aktivierung der Biotoppflege in unternutzten Bereichen gefragt. Die Förderung kooperativer Ansätze (EL- 0105-07, EL-0701-02) ermöglicht den Zusammenschluss von Akteuren mit Bezug auf einen bestimmten Bedarf (thematischer Schwerpunkt) oder auf einen bestimmten landschaftlichen Zusammenhang (räumlicher Schwerpunkt) bzw. eine Verknüpfung von beidem. Ebenso wichtig ist die Rolle der Biodiversitätsberatung für die naturschutzfachliche und praxisgerechte Optimierung der Umsetzung auf Betriebsebene. Vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderung bei der Auswahl, wirksamen Platzierung und ggf. Kombination von Öko-Regelungen und Flächenmaßnahmen der zweiten Säule gewinnt die Beratung weiter an Bedeutung. Biodiversitätsberatung kann auch über die Interventionen EL- 0801-01 oder EL-0701-01 umgesetzt werden (vgl. auch Querschnittsziel). Um die Anliegen und Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes zu unterstützen und hierfür zu sensibilisieren und insoweit zur Erreichung des SO6 beizutragen, sind – als „investive Maßnahmen“ im weiteren, d. h. flankierenden Sinne – die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (EL-0408-03) zur Erhaltung von Kulturlandschaften sowie die Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien (EL- 0408-02) von Bedeutung. Die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit umfasst u. a. die Besucherlenkung und Besucherinformation (z. B. Lehrpfade, Beobachtungseinrichtungen, Informationstafeln, Einrichtung, Neu- , Um- und Ausbau von Informationszentren). Hierzu zählen auch die Errichtung und Unterhaltung von Kontaktstellen und Kontaktbüros zur Information der Öffentlichkeit (z. B. Natura 2000-Netzwerke, Natura 2000-Stationen). Bei der EL-0408-02 wird auch die Verbesserung der Datengrundlagen und eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes (F.3) angestrebt. Naturschutz- und Umweltplanungen umfassen die Erstellung bzw. Fortschreibung von Fachplanungen insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen sowie Studien zur Dokumentation von Artenvorkommen. Letztere betreffen neben der Erfassung von Arten und ihrer Vorkommen etwa auch Gefährdungsanalysen oder die Analyse der Qualität von Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung in und außerhalb von Natura 2000-Gebieten sowie von Habitaten (u. a. Niststätten geschützter Vogelarten, Fledermausquartiere, Amphibienwanderrouten), die Erarbeitung von Handlungsbedarfen und Maßnahme-Empfehlungen sowie die Dokumentation von Erfassungsergebnissen. In Baden-Württemberg und Brandenburg wird außerdem die Entwicklung nationaler Naturlandschaften (EL-0408-04) mit ihrem übergreifenden Charakter für das spezifische Ziel 6 (F.1 bis F.5) gefördert. Großschutzgebiete sind geeignete Instrumente, um Naturschutz in ländlichen Gebieten zu implementieren und eine nachhaltige Landnutzung zu gewährleisten, indem u. a. durch die Einrichtung von Informationszentren, Besucherleit- und Informationssystemen die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Biotop- und Artenschutz gestärkt wird. Ergänzende Beiträge erfolgen innerhalb der Sektoren im Rahmen von Interventionen, die Forschungsprojekte unterstützen (SP-0102, SP-0206) sowie bspw. die Analytik für das Monitoring floristischer Artenvielfalt (SP-0204), bei denen jedoch kein direkter Bezug zu dem spezifischen Ziel gewählt wurde. Die Deckung des Bedarfs wird jedoch zu großen Teilen außerhalb der GAP verfolgt und dementsprechend werden Anstrengungen zur Erreichung des SO6 geleistet (s. u.). Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU-Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die DE 197 DE zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante Instrumente auf EU-Ebene • Auf EU-Ebene trägt das umfassende Programm LIFE u. a. zum Erhalt bedrohter Arten und Lebensräume bei (siehe auch SO4). Es adressiert insbesondere das Schutzgebietssystem Natura 2000 und den Schutz und die Entwicklung besonderer Lebensräume und somit die Bedarfe F.1 und F.5, zielübergreifend lassen sich aber auch Querverbindungen zu den Bedarfen des SO5 anführen. Nach dem mehrjährigen Arbeitsprogramm ist im Zeitraum 2021 bis 2024 für das Teilprogramm Natur und Biodiversität ein Mitteleinsatz von 1.103,54 Millionen seitens der EU vorgesehen. • Im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden u. a. der Moorschutz oder Natura 2000 Maßnahmen mit insgesamt rund 31 Millionen Euro jährlich gefördert. Der Anteil an EU-Mittel beträgt dabei 18 Millionen Euro. Dies führt ebenfalls zur Abdeckung des Bedarfs F.1. neben F.5 sowie A.2 sowie den Bedarfen des SO5. • Über den Europäischer Meeres- Fischerei und Aquakulturfonds (EMFAF) kommen mit einem Mitteleinsatz von insgesamt circa 3 Millionen Euro jährlich (2,2 Millionen EU-Mittel-Anteil) u. a. der naturnahen Teichbewirtschaftung zu Gute. Dies trägt zur teilweisen Abdeckung der Bedarfe F.4 und F.5 bei und hat indirekt Auswirkungen auf A.2, D.7, E.1, E.2 sowie E.5. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Das Ordnungsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Deckung der Bedarfe innerhalb des SO6 –auch im Gewässerschutz und bei der Verringerung der Nährstoffbelastung in agrarischen Lebensräumen (F.4, vgl. auch SO5). Teile des neuen „Insektenschutzgesetzes“ sind am 1. September 2021 in Kraft getreten: Dazu gehören Änderungen im Pflanzenschutzgesetz und im Ausgleichsleistungsgesetz. Die geänderte Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gilt seit dem 8. September 2021. Am 1. März 2022 traten die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Die Novellen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind wesentliche Bausteine des Insektenschutzpakets. Dieses hat weitreichende positive Folgen für die Biodiversität und deckt alle Bedarfe innerhalb des SO6 ab (F.1, F.2, F.3, F.4, F.5), indem beispielsweise Insekten-Rückzugsorte wie artenreiches Grünland und Streuobstwiesen als zusätzliche Biotoptypen gesetzlich geschützt werden oder auch durch eine stärkere Berücksichtigung des Insektenschutzes bei der Landschaftsplanung erfolgt. Zudem wird der Einsatz von Herbiziden, bestimmten Insektiziden und bestimmten Biozidprodukten in ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie gesetzlich geschützten Biotopen verboten. Darüber hinaus lassen sich aber auch zielübergreifend positive Implikationen auf den Bedarf E.3 verzeichnen. DE 198 DE Komplementäre Förderung über die GAK Im Rahmen der GAK erfolgt ein Ineinandergreifen der GAP- und nationalen Maßnahmen. So ergänzen sich die Förderung innerhalb der 2. Säule in der GAP und rein national finanzierte Maßnahmen. Einige Bundesländer finanzieren die Maßnahmen im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu einem großen Teil oder auch fast ausschließlich (z. B. Hessen, s. u.) im Rahmen der GAK. In Bezug zum SO6 sind folgende GAK Förderbereiche zu nennen: • Innerhalb des GAK-Sonderrahmenplans „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ (ab 2023 Umbenennung in Sonderrahmenplan „Ökolandbau und Biologische Vielfalt“) werden mit Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft Landwirtinnen und Landwirte beim praktischen Insektenschutz unterstützt. Im Jahr 2022 sind hierfür 150 Millionen Euro als Anteil von Bundesmitteln im Haushalt vorgesehen. Gefördert werden können hierüber beispielsweise die Anlage und Pflege von Blühflächen, Hecken, Sträuchern und Streuobstwiesen sowie nicht-produktive investive Naturschutz- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen, des weiteren ökologische Anbauverfahren oder die extensive Nutzung des Dauergrünlandes (Bedarfe F.2, F.4). Wichtig für den Insektenschutz ist insbesondere auch der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz, für den im Bundeshaushalt 2022 im GAK- Sonderrahmenplan zusätzlich 65 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt werden (in den o.g. 150 Millionen Euro enthalten). • Über den Förderbereich 4 der GAK wird explizit eine markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege unterstützt. Dadurch können die Bedarfe F.1, F.2, F.4 und F.5 zusätzlich abgedeckt werden. Insbesondere die Förderbereiche G (Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft), H (Nicht-produktiver investiver Naturschutz), I (Vertragsnaturschutz) und J (Schutz vor Schäden durch den Wolf) wurden in der vergangenen Förderperiode zunehmend in größerem Umfang außerhalb des ELER umgesetzt. Mit Maßnahmen des nichtproduktiven investiven Naturschutzes und des Vertragsnaturschutzes (GAK oder Landesmittel) werden die Bedarfe F.1, F.2, F.4 und F.5 zusätzlich adressiert. Hierbei sind bspw. investive Vorhaben des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen und Lebensstätten geschützter und gefährdeter Arten der Agrarlandschaft sowie zum Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung vorgesehen. Es werden konkrete Maßnahmen geplant und durchgeführt, wie zum Beispiel die Wiederherstellung von Offenlandbiotopen, die Anlage von Gehölzen und Hecken– passgenau für die jeweilige Region. In Nordrhein-Westfalen wird der investive Naturschutz beispielsweise künftig außerhalb des GAP-SP umgesetzt. Hier sind u. a. Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes im Offenland, Grunderwerb von bestimmten Flächen zur Herausnahme aus der Nutzung oder Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins in bestimmten Gebieten vorgesehen. In der Hansestadt Bremen wird der Erschwernisausgleich zu 100 Prozent (rund 500.000 Euro jährlich) aus Landesmitteln finanziert. • Zum Beispiel wird so über die GAK die Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft angeboten, womit der Bedarf F.2 des SO6 adressiert wird. Ziel der Förderung ist die Schaffung, Entwicklung oder Wiederherstellung von natürlichen Offenland- oder Halboffenland-Lebensräumen und Habitat Strukturen, wie Tümpel und Kleingewässer, Hecken, Feldgehölze oder Trockenmauern. • Im Forstbereich werden mit einem Vertragsnaturschutzprogramm Wald aus Landes- und GAK-Mitteln die Bedarfe F.1, F.2 und F.4 gefördert. Darin werden freiwillige Leistungen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte für den Natur- und Artenschutz in Wäldern erbringen wie z. B. Erhalt und Wiederherstellung von Stockausschlagswäldern, Entnahme von Unterholz (Stockhiebe), Erhalt von Biberlebensräumen und Nutzungsverzicht. Ziel dieser Förderung ist es, die Vielfalt an Arten und Lebensräumen zu erhalten und zu entwickeln. Daneben fließen ebenso Landes- und GAK-Mittel in die Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft – Naturnahe Waldwirtschaft (GAK, geplantes Budget 54 Millionen Euro Bundesmittel im Jahr 2022), wodurch neben F.1, F.2, F.4 zielübergreifend D.2, D.3, D.8 adressiert wird. Die naturnahe Gewässerentwicklung (GAK, geplantes Budget 18 Millionen Euro Bundesmittel im Jahr 2022), wird vielfach mit GAK-Mitteln ohne ELER-Beteiligung gefördert DE 199 DE und trägt wesentlich zum Biodiversitätsschutz in Gewässerbiotopen und gewässerbegleitenden Lebensräumen bei (vgl. SO5). • Durch landschaftspflegerische Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes werden Verpflichtungen zum gesetzlichen Biotop- und Artenschutz erfüllt, insbesondere zur Erreichung der Erhaltungsziele des europäischen Netzes Natura 2000 und anderer Flächen mit hohem Naturschutzwert. Mit der umfassenden Förderung der im „Förderbereich 1: Integrierte ländliche Entwicklung“ enthaltenen GAK-Maßnahme „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“ werden jährlich mit Ausgaben in Höhe von rund 44 Millionen Euro (Bundesmittel) im Jahr 2021 innerhalb der GAP die Bedarfe F.1, F.2 und F.4 des SO6 sowie zielübergreifend die Bedarfe B.3, D.1, D.3, D.4, D.7, D.8, E.1, E.3, H.3, H.5 und H.8 adressiert (vgl. SO2, SO5). • Darüber hinaus existieren Maßnahmen des Hamsterschutzes (F.1, F.2, F.5) und zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (GAK, geplantes Budget 4,6 Millionen Euro Bundesmittel pro Jahr) (A.5, F.5). Auch Maßnahmen für extensive Obstbestände (GAK, geplantes Budget 0,3 Millionen Euro Bundesmittel pro Jahr) decken zusätzlich die Bedarfe F.1 und F.2 ab. Weitere relevante nationale und länderspezifische Programme Im Bundesprogramm biologische Vielfalt sind unter den Förderschwerpunkten Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Ökosystemdienstleistungen sowie weitere Maßnahmen vorgesehen, welches zur Abdeckung der Bedarfe F.1, F.4, F.5, aber auch F.2 und F.3 führen. Wichtig für die Deckung des Bedarfs F.3 außerhalb des GAP-SP sind die Aktivitäten zur Verbesserung der Informations- und Datengrundlagen, die über das Agrarmonitoring MonViA und das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität (vgl. Querschnittsziel) gebündelt werden. In diesem Sinne ist auch hier die zielübergreifende Abdeckung der Bedarfe des SO5 zu nennen, wodurch eine nachhaltige Entwicklung und effiziente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen gefördert wird. Damit verbunden sind aber auch Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft, die diese nachhaltige Bewirtschaftung ermöglichen, wie sie durch die Bedarfe A.2 und A.3 abgedeckt wird. Im Bundesprogramm Blaues Band werden im Förderprogramm „Auen“ für das Jahr 2021 insgesamt 10 Millionen Euro sowie insgesamt 14 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 vorgesehen. Dies trägt insbesondere zu den Bedarfen F.2 und F.4 bei, da Auen einen Lebensraum für viele Arten und Artengruppen bieten und somit auch einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität bieten. In Rheinland-Pfalz wird durch das „Integrierte Entwicklungskonzept Rheinauen Mainz-Bingen“ und in Zusammenarbeit mit HE laufenden Projekt „Living Lahn“ das Bundesprogramm Blaues Band unterstützt. Mit dem Programm chance.natur wird die Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung angestrebt (insbesondere F.1 aber auch alle anderen Bedarfe des SO6 sowie A.2, A.3, D.7, E.1, E.2, Q.6, Q.8). Hierbei ist ein jährlicher Etat von derzeit 14 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesmittel werden für Maßnahmen bereitgestellt, die zur dauerhaften Sicherung der ausgewählten Gebiete beitragen. Förderfähig sind die Erarbeitung eines naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungsplans einschließlich sozio-ökonomischer Untersuchungen und externer Moderation, der Ankauf von Flächen, Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen, Maßnahmen des Biotopmanagements wie die Wiedervernässungen von Feuchtwiesen und Mooren oder die Entbuschung von Magerrasen, Informationsmaßnahmen und Erfolgskontrollen sowie Personal- und Sachkosten der Projektverwaltung. Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Obere Ahr – Hocheifel werden in Rheinland-Pfalz naturschutzfachlich relevante Flächen am Gewässersystem Obere Ahr und Nebengewässern als extensive Flächen und für eine eigendynamische Entwicklung bewirtschaftet. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Entfernung von standortgerechten Ufergehölzen (Entfichtungen), Struktur verbessernde Maßnahmen, Durchgängigkeitsprojekten und Ausweisung extensiv genutzter Überschwemmungsflächen. Innerhalb des Wildnisfonds soll die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten sichergestellt werden. In Deutschland soll wieder mehr Wildnis entstehen. Laut Nationaler Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) soll sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Das betrifft beispielsweise Wälder, Bergbaufolgelandschaften, ehemalige Truppenübungsplätze, Gebiete an Fließgewässern oder an Meeresküsten, in Mooren und im Hochgebirge. Auch dies führt zum Erhalt und Entwicklung von DE 200 DE Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten (F.1 sowie zielübergreifend E.3, Q.7, Q.8). Seit dem Jahr 2020 beträgt der Förderumfang des Wildnisfonds jährlich 20 Millionen Euro. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert mit einem jährlichen Etat von rund 50 Millionen Euro u. a. Projekte mit Bezug zu Naturschutz und nachhaltiger Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten. Im Rahmen des dynamischen Naturschutzes sollen Wald- und Feuchtgebiete wieder in einen möglichst naturnahen Zustand gebracht werden, um sich dann ungestört natürlich weiter zu entwickeln. Durch diese natürliche Dynamik entstehen wertvolle Lebensräume, etwa in Totholz oder kurzlebigen Tümpeln, auf die viele spezialisierte, immer seltener werdende heimische Arten, beispielsweise Käfer und Lurche, angewiesen sind. Und im Rahmen des bewahrenden Naturschutzes sollen die durch menschliche Nutzung entstandenen Offenflächen durch eine dauerhafte Pflege als Rückzugsgebiete für viele weitere bedrohte Tier- und Pflanzenarten erhalten werden. Bezüge bestehen somit zu den Bedarfen F.1, F.2 und F.4 sowie zielübergreifend zu D.7, E.1, E.2, E.3. In Rheinland-Pfalz beispielsweise, erfolgt im Rahmen der GAK zusätzlich die Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald im Umfang von rund 0,5 Millionen Euro inkl. Landesmittel. Ziel ist die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung von Lebensräumen sowie bestimmter schützenswerter Arten, die im Rahmen von Natura2000 vorgeschlagen und vom Waldbesitzer übergesetzlich und freiwillig umgesetzt werden. Die Bedarfe F.1 und F.2 werden mit den Maßnahmen adressiert. Auch die Ausweitung des ökologischen Landbaus (siehe SO5) hat einen gewissen Einfluss im Hinblick auf die Deckung des Bedarfs F.4. Im Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) werden zudem zahlreiche Projekte, die die Förderung der nachhaltigen Nutzung gefährdeter Nutztierrassen und traditioneller Kulturpflanzensorten zum Ziel haben, durchgeführt. Somit trägt auch das BÖL direkt zur Deckung des Bedarfs F.4 und auch F.5 bei. Darüber hinaus finden sich Verbindungen von BÖL auch zu SO2, SO3, SO9 und dem Querschnittsziel. Beiträge über den Moorbodenschutz (vgl. SO4) führen u. a. ebenfalls zur Abdeckung der Bedarfe F.1 und F.2 im SO6, da intakte Moore wertvolle Lebensräume für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind. Durch ihren Schutz und ihre Erhaltung als Lebensräume können diese wichtigen Funktionen aufrechterhalten und ausgeweitet oder sogar erneut aufgebaut werden. Das BMEL fördert mit jährlich ca. 3 Millionen Euro Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sowie die Durchführung spezifischer Erhebungen zur Erfassung und Beschreibung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft in Deutschland. Ziel der Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben ist es, Wege zum Abbau bestehender Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität beispielhaft aufzuzeigen und innovative Konzepte mit Vorbildcharakter zu entwickeln und umzusetzen. Agrobiodiversität bedeutet hierbei die Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, sowie der Ökosystemleistungen in Deutschland. Diese Aktivitäten adressieren die Bedarfe F.4 und F.3, F.2 sowie zielübergreifend D.6 und die Bedarfe des SO5 und Q.2, Q.3, Q.7 und Q.8. In der jeweiligen Biodiversitätsstrategie einiger Bundesländer ist die Förderung und Sicherung der Arten und Lebensräume ebenfalls ein wichtiges Ziel., welches neben ehrenamtlich tätigen Personen auch die Finanzierung von Sachmitteln und Dienstleistungen erfordert, die damit F.1, F.2 und F.3 gleichsam zuträglich sind. Ebenso ist in diesem Zusammenhang die Landschaftspflegerichtlinie zu nennen, welche mit ca. 48,7 Millionen Euro/ Jahr im Rahmen von Biotopgestaltung, Biotopneuanlage, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege die Bedarfe F.1, F.2, F.3, F.4 und F.5 adressiert. Entsprechend regionaler Gegebenheiten bieten einige Bundesländer, wie zum Beispiel Baden- Württemberg außerhalb des GAP- SP auch spezifische Förderungen wie etwa in den Weinbauregionen das Förderprogramm Handarbeitsweinbau mit jährlich ca. 1,2 Millionen Euro sowie eine Steillagenförderung Grünland mit ca. 6 Millionen Euro pro Jahr, welche den Bedarfen F.2 und F.4 zuträglich sind. Dies folgt aus der ökologischen Aufwertung von Weinbausteillagen mit hohem ökologischen Entwicklungspotenzial durch den Verzicht auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) im Handarbeitsweinbau und aus der Unterstützung und damit langfristigen Aufrechterhaltung von der Bewirtschaftung von steilem Grünland, wodurch der Erhalt von Insekten, Kleintierarten und deren Lebensraum gesichert wird. Auch Grünlandneueinsaaten werden DE 201 DE dabei unterstützt womit die Wiederherstellung der Biodiversität gefördert wird. Ebenfalls lässt sich bei beiden Maßnahmen aber auch zielübergreifend eine Adressierung von A.2, durch den Erhalt von gewissen Kulturlandschaften als Gemeinwohlleistung sowie A.3 für die ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorte verzeichnen. In Hessen wird die umweltschonende Bewirtschaftung von bestockten Rebflächen in Steillagen durch reine Landesmittel gefördert und dient somit der Erhaltung und Erhöhung der Artenvielfalt, der an die Steillagenstandorte angepassten Pflanzen- und Tierarten und der Verminderung von Landschaftsschäden sowie der Bewahrung der Landschaft prägender Elemente und Erhalt der weinbaulich geprägten Kulturlandschaft. Innerhalb von Programmen des EFRE wie z. B. „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ von Bayern werden im Zeitraum 2021-2027 in der Priorität Klima- und Umweltschutz Verbesserungen der grünen Infrastruktur gefördert, welche den Bedarfen F.1, F.2 und F.4 zuträglich sind, indem durch mehr Grün in den Städten und Gemeinden gesunde und lebenswerte Orte, die insbesondere der Steigerung der Lebens- und Wohnqualität für die Bürgerinnen und Bürger, der Verbesserung des Stadtklimas und der Verbesserung der Artenvielfalt dienen. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP für den Erhalt genetischer Ressourcen Nahezu alle Länder gewähren im Rahmen der GAK Zuwendungen mit dem Ziel, den Fortbestand gefährdeten heimischer Nutztierrassen sicherzustellen, ihr genetisches Potential zu erhalten und somit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten (F.5). Basierend auf dem „Nationalen Fachprogramm tiergenetische Ressourcen“ wird die aktive züchterische Nutzung und Haltung bestimmter, dem Tierschutzgesetz unterliegenden, Nutztierrassen (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen) im Rahmen von, aber auch die Aufwendungen der Zuchtorganisationen bei der Zuchtbuchführung für diese Rassen, gefördert. Darüber hinaus gewähren einige Länder, wie z. B. Niedersachsen, zusätzlich eine Förderung für vom Aussterben bedrohte Geflügel- und Kaninchenrassen mit reinen Landesmitteln. Insgesamt konnte so dazu beigetragen werden, dass seit der Implementierung des „Nationalen Fachprograms tiergenetische Ressourcen“ keine der bedrohten Nutztierrassen verloren gegangen ist. Grundsätzlich lässt sich auch in diesem Sektor eine zielübergreifende Adressierung anderer Bedarfe anführen. So kann mit dem Erhalt einer gefährdeten Nutztierrasse gleichsam eine Gemeinwohlleistung (A.2) anerkannt werden. Gleichzeitig können auch Bedarfe des SO3 (C.1 und C.2) abgedeckt werden, weil mit den gefährdeten Nutztierrassen auch Produkte von Seltenheit entstehen, die im Rahmen einer Qualitätsproduktion vermarktet werden können und damit gleichzeitig auch den geänderten Anforderungen des Marktes nach regionaleren, ursprünglicheren Produkten gerecht wird. Das Fördervolumen für die gefährdeten Nutztierrassen in Nordrhein-Westfalen mit Landesmitteln in Höhe von 1,1 Millionen Euro pro Jahr. Auch Sachsen-Anhalt nimmt keine GAK-Mittel in Anspruch und fördert damit außerhalb der GAP. Thüringen, Sachsen und Bayern hingegen, setzen GAK-Mittel („Förderung existenzgefährdeter Nutztierrassen“) zur Kofinanzierung des ELERs ein. In Bayern sind hierfür 0,9 Millionen Euro jährlich im Zeitraum 2023-2027 geplant. Im Bereich der hessischen HALM-Förderung „Tiergenetische Ressourcen“, bei der die Züchtung und Haltung seltener und gefährdeter einheimischer Nutzzierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen gefördert werden, sollen ab 2024 mehr Rassen gefördert werden. Bisher lag das Budget für die Förderung der genetischen Ressourcen und dem zweiten Förderbereich Tier, der Gesundheit Robustheit (siehe SO9), zusammen bei jährlich 1,2 Millionen. Euro GAK-Mittel. Ab 2023 sollen die Mittel erhöht werden. Bundeslandspezifische Umsetzung der AUKM außerhalb der GAP Abweichend zu den übrigen Bundesländern setzt das Bundesland Hessen als einziges in der neuen Förderperiode alle AUKM-Maßnahmen (außer Förderung des Ökologischen Landbaus) außerhalb des GAP-SP um. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die einen Beitrag zur Aufhaltung und Umkehr des Biodiversitätsverlusts, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften leisten. Das „Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)“ verfolgt einen übergreifenden Ansatz und ist mit ca. 29 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet. Innerhalb des spezifischen Ziels 6 werden die Bedarfe F.1 bis F.5 adressiert, indem es die Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft, die Erbringung Naturschutzfachlicher Sonderleistungen auf Dauergrünland, die Erhaltung von Ackerwildkrautflächen sowie den Arten- und Biotopschutz in Agrarökosystemen fördert. Darüber hinaus werden mit insgesamt 20 verschiedenen DE 202 DE Förderverfahren weitere Handlungsfelder gefördert, die die Bedarfe A.1 bis A.3, D.3 sowie E.1, E.2, E.3 und E.5 adressieren. Auf diese Weise werden wertvolle Beiträge zur Erfüllung der spezifischen Ziele 1, 4, 5 und 6 in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie beim Erhalt der Kulturlandschaften geleistet. Einzelne AUKM werden auch in Rheinland-Pfalz außerhalb des GAP-SP angeboten. Dazu zählt die Maßnahme „Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz“ (D.1, D.2, F.4, vgl. SO4). Zudem werden in Rheinland-Pfalz einzelne AUKM wie beispielsweise die Förderung der Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen oder die Freistellung und Offenhaltungspflege von Weinbergslagen ebenfalls außerhalb des GAP-SP angeboten. Bayern setzt seine nichtproduktiven investiven Agrarumweltmaßnahmen im Kulturlandschaftspro-gramm außerhalb der GAP fast ausschließlich mit Landesmittelfinanzierung um. Die Förderung der extensiven Teichwirtschaft wiederum erfolgt aus Mitteln des Meeres- und Fischereifonds. Für diese, die Bedarfe F2 bzw. F4 adressierenden Bereiche sind jährlich insgesamt rund 5 Millionen Euro veranschlagt. Auch die Sommerweidehaltung von Rindern wird – wie bisher – weiterhin aus Landesmitteln bestritten. Hierfür sind jährlich 21 Millionen Euro vorgesehen. 2.1.SO6.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.SO6.7 Planen Sie einen GAP-Beitrag zum LIFE-Programm (nur für SO4, SO5, SO6)? : Nein 2.1.SO6.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.4 - Knüpfung von Einkommensstützung an Standards und gute fachliche Praxis Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die 101,60 % der Konditionalität unterliegt R.6 PR - Umverteilung auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der 113,89 % durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 PR - Ausweitung der Unterstützung für Betriebe in Gebieten mit besonderen Erfordernissen Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren 117,44 % Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) R.8 - Gezielte Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben in spezifischen Sektoren Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die gekoppelte Einkommensstützung zur Verbesserung 17,79 % der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit oder Qualität erhalten R.10 CU PR - Bessere Organisation der Versorgungskette Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, 18,00 % Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.14 PR - Kohlenstoffspeicherung im Boden und in Biomasse Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung 23,80 % (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen DE 203 DE R.16 CU - Klimabezogene Investitionen Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine im Rahmen der GAP für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die 2,44 % Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder Biomaterial vorgesehene Investitionsförderung erhalten R.24 PR - Nachhaltige und geringere Verwendung von Pestiziden Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene 30,13 % Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.25 - Umweltleistung im Tierhaltungssektor Anteil der Großvieheinheiten, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit 0,11 % bestehen R.27 CU - Umwelt- oder Klimaleistung durch Investitionen in ländlichen Gebieten Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der 30.000,00 Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen R.30 PR - Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Anteil der forstwirtschaftlichen Flächen, für die Verpflichtungen zum Schutz des Waldes und der Bewirtschaftung von 0,33 % Ökosystemleistungen gelten R.31 PR - Erhaltung von Lebensräumen und Arten Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des 41,58 % Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.33 - Verbesserung der Natura 2000-Bewirtschaftung Anteil an der gesamten Natura 2000- 22,74 % Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen R.34 PR - Erhaltung von Landschaftselementen Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von 4,16 % Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen bestehen R.35 CU - Erhaltung von Bienenstöcken Anteil der Bienenstöcke, die durch die GAP unterstützt 6,01 % werden Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden Ergebnisindikatoren sind unmittelbar nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung mit dem SO 6 verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Ergebnisindikator R.25 – Umweltleistungen im Tierhaltungssektor Der Ergebnisindikator R.25 Umweltleistungen im Tierhaltungssektor umfasst den Anteil an Großvieheinheiten (GVE), für die Verpflichtungen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit bestehen. Dabei geht es nicht um Auflagen, die zum Klimaschutz oder zur Luftreinhaltung beitragen (sind R.13 zugeordnet), sondern um alle anderen Verpflichtungen, die der Umwelt zugutekommen, wenn diese sich auf Großvieheinheiten beziehen, wie beispielsweise die Unterstützung gefährdeter Nutztierrassen. Die Förderung der Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft (EL-0110- 01) trägt durch Zucht und Haltung von Nutztierrassen, die vom Aussterben bedroht sind, zur Stärkung der Agrobiodiversität bei und leistet als einzige Intervention innerhalb des GAP-Strategieplans einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen und biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Sowohl die Zucht als auch die Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen sehen Baden- Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor. Daher ergibt sich der relativ kleine Anteil von 0,1 Prozent der der Großvieheinheiten (LU) im Rahmen der unterstützten Verpflichtungen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: DE 204 DE ·EL-0110-01: Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft Ergebnisindikator R.30 – Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Der Ergebnisindikator R.30 – Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung beschreibt den Anteil der forstwirtschaftlichen Flächen, für die Verpflichtungen zur Förderung des Waldschutzes und des Managements von Ökosystemleistungen bestehen. Auch in der Forstwirtschaft werden aktuell öffentliche Leistungen, wie der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemleistungen, nur ansatzweise durch den Markt abgegolten und müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel finanziell honoriert werden. Daher ist vorgesehen, die mit Bewirtschaftungsverpflichtungen zu einer nachhaltigen und naturschutzorientierten Waldbewirtschaftung (EL-0107) einhergehenden zusätzlichen Ertragsbußen bzw. Mehraufwendungen sowie Transaktionskosten entsprechend auszugleichen. Hierzu gehören Maßnahmen zur schonenden, biodiversitätsfördernden, klimastabilen und naturgemäßen Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen (EL- 0107-01) in Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes (EL-0107-02, ausschließlich Thüringen). Die Bewirtschaftungsverpflichtungen zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung (EL-0107) decken u.a. die Bedarfe F.1, F.2 und F.4 durch regionalspezifische Maßnahmen ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Maßnahmen im Bereich des Forstsektors in großem Maße außerhalb der GAP gefördert. Die Erfahrung aus vorherigen Förderperioden hat gezeigt, dass der bürokratische Aufwand und die hohen Anlastungsrisiken die Förderung von waldbezogenen Maßnahmen in der GAP unattraktiv machen. Dies trifft auch auf EL-0107 zu und führt zu einem vglw. niedrigen Zielwert von 0,3 Prozent der Waldfläche in Deutschland. Die folgenden beiden Teilinterventionen der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (EL-0107) tragen damit zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0107-01: Schonende, biodiversitätsfördernde, klimastabile und naturgemäße Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen ·EL-0107-02 : Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes Ergebnisindikator R.31 – Erhaltung von Lebensräumen und Arten Der Ergebnisindikator R.31 Erhaltung von Lebensräumen und Arten beschreibt den Anteil an landwirtschaftlich genutzten Flächen, für die geförderte Verpflichtungen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt - einschließlich Bewirtschaftungsverfahren mit hohem Naturwert – bestehen Biodiversität bestehen. Mit diesem Ergebnisindikator werden flächenbezogenen Interventionen des GAP-Strategieplans abgebildet, die zur Erreichung der Zielsetzungen im Rahmen der nationalen und der EU-Biodiversitätsstrategie beitragen. Die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind zentrale umwelt-, agrar- und nicht zuletzt gesellschaftspolitische Herausforderungen, denen im GAP-Strategieplan eine sehr hohe Priorität zugemessen wird und durch sechs Öko-Regelungen und drei AUKM adressiert werden. Mit den verschiedenen Varianten der Öko-Regelung „Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen“ (DZ-0401) wird die gezielte Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen gefördert. Hierbei handelt es sich um Nicht-produktive Flächen auf Ackerland, die Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland oder in Dauerkulturen sowie die Anlage von Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland. Die Vorgaben für die zu fördernden Agroforstsysteme im Rahmen im Rahmen der Öko-Regelung DZ-0403 zielen neben dem Klimaschutz durch Kohlenstoffspeicherung u.a. darauf ab, zur Biodiversität beizutragen. Mit der Öko-Regelung zur „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs“ (DZ- DE 205 DE 0404) wird mit der Förderung der Aufrechterhaltung einer tendenziell extensiveren Art der Nutzung ein Beitrag zu Förderung der Biodiversität geleistet; und mit der Öko-Regelung zur „Förderung einer extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit dem Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ (DZ-0405) artenreicheres Dauergrünland gefördert. Bei DZ-0404 wird dies durch Vorgaben zu Viehbesatz und Düngung erreicht. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei der Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen des Betriebes (DZ-0406) ist ebenfalls förderlich für die Biodiversität. Mit der Öko-Regelung DZ-0407 „Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten“ sollen Landwirtinnen und Landwirten für ihren Beitrag zum Schutz der Biodiversität einkommenswirksam honoriert werden. Durch die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105) werden gezielte Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten umgesetzt, die zu einem Großteil mit der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität verknüpft sind. Sie stellen eine möglichst passgenaue Ergänzung zu den Öko-Regelungen dar (s. o.), weisen aber aufgrund ihrer Mehrjährigkeit und qualitativen Anforderungen eine höhere Wertigkeit auf. Ergänzt werden die Öko-Regelungen durch die zweite Säule. Zum einen in Form von Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105) als eine zentrale Intervention für die Umsetzung von Naturschutz im ELER mit Ihren vielfältigen Teilinterventionen (siehe Interventionsbeschreibung) sowie Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erhaltung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft (EL-0110). Die Förderung des Ökologischen Landbaus (EL-0801) als multifunktionale Intervention leistet ebenfalls einen Beitrag zur biologischen Vielfalt. Auch innerhalb des Sektors Obst und Gemüse tragen die ökologische bzw. biologische oder integrierte Erzeugung (SP-0106) zum Schutz von Lebensräumen und der Biodiversität bei. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) unter geförderten Verpflichtungen, die die Erhaltung oder Wiederherstellung der biologischen Vielfalt unterstützen, soll sich am Ende der Programmplanung auf 42 Prozent belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0401-01: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland ·DZ-0401-02 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland ·DZ-0401-03 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen ·DZ-0401-04 : Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland ·DZ-0403: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland ·DZ-0404: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ·DZ-0405: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten ·DZ-0406: Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ·DZ-0407: Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten ·EL-0105-01: Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung ·EL-0105-02 : Naturschutzorientierte Beweidung ·EL-0105-03 : Naturschutzorientierte Ackernutzung ·EL-0105-04 : Ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen-Flora ·EL-0105-05 : Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Landschaftselementen (z.B. Streuobstbäume, Baumreihen, Hecken) ·EL-0105-06: Extensive Bewirtschaftung von Dauerkulturen (z.B. Weinbergs – und Erwerbsobstanlagen) ·EL-0105-07 : Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen ·EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02: Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0110-02 : Erhaltung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft DE 206 DE ·SP-0106: Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung Ergebnisindikator R.33 – Verbesserung der Verwaltung von Natura 2000 Der Ergebnisindikator R.33 Verbesserung der Verwaltung von Natura 2000 beschreibt den Anteil der Gesamtfläche von Natura-2000-Gebieten für die geförderte Verpflichtungen im Rahmen der GAP bestehen. Durch die Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz, der Pflege und der Wiederherstellung von Natura 2000 Flächen bzw. von FFH Lebensraumtypen gemäß Richtlinie 92/43/EWG, wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie 2030+ (EU und national) geleistet. Zur Verbesserung der Verwaltung von Natura 2000 wird breites Bündel an Interventionen genutzt. Einen wesentlichen Baustein und direkt auf den Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten (F.1) ausgerichtet, bildet die Öko-Regelung 7 „Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten“ (DZ-0407). Die Öko-Regelung 7 (DZ-0407) soll den Schutzzielen entsprechend wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirten in Natura 2000-Gebieten eine zusätzliche Honorierung ihrer Gemeinwohlleistungen gewähren. Der Anteil der Gesamtfläche von Natura-2000-Gebieten im Rahmen mit einer Unterstützung verbundener Verpflichtungen soll sich am Ende des Förderzeitraums auf 23 Prozent belaufen. Darüber hinaus tragen die folgenden Öko-Regelungen und AUKM zum Zielwert des Indikators bei, sobald sich die Intervention auf land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen in Natura 2000-Gebieten bezieht: ·DZ-0401-01: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland ·DZ-0401-02 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland ·DZ-0401-03 : Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen ·DZ-0401-04 : Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland ·DZ-0402: Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent ·DZ-0404 : Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ·DZ-0405 : Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten ·DZ-0406 : Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ·EL-0101-01 : Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland ·EL-0101-02 : Extensive Grünlandbewirtschaftung ·EL-0101-03 : Moorbodenschutzmaßnahmen ·EL-0101-04 : Wasserrückhalt in der Landschaft ·EL-0101-05 : Kooperative Klimaschutzmaßnahmen ·EL-0102-01: Gewässerschutz-/Uferrandstreifen ·EL-0102-02 : Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten ·EL-0102-04 : Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz ·EL-0102-05 : Extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten ·EL-0102-06 : Präzisionslandwirtschaft ·EL-0102-07 : Biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutz ·EL-0103-01 : Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen ·EL-0103-02 : Ackerfutter-/Leguminosenanbau ·EL-0103-03 : Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung ·EL-0103-04 : Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau ·EL-0105-01 : Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung DE 207 DE ·EL-0105-02 : Naturschutzorientierte Beweidung ·EL-0105-03 : Naturschutzorientierte Ackernutzung ·EL-0105-04 : Ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen-Flora ·EL-0105-05 : Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Landschaftselementen (z.B. Streuobstbäume, Baumreihen, Hecken) ·EL-0105-06 : Extensive Bewirtschaftung von Dauerkulturen (z.B. Weinbergs – und Erwerbsobstanlagen) ·EL-0105-07 : Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen ·EL-0107-01 : Schonende, biodiversitätsfördernde, klimastabile und naturgemäße Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen ·EL-0107-02 : Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes ·EL-0108-01 : Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02 : Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0110-02 : Erhaltung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft ·EL-0111 : Aufforstung Ergebnisindikator R.34 – Erhaltung von Landschaftselementen Der Ergebnisindikator R.34 Erhaltung von Landschaftselementen (Green Deal-Indikator) beschreibt den Anteil an landwirtschaftlichen Flächen, für die geförderte Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen, bestehen. Mit dem Ergebnisindikator soll der Beitrag der flächenbezogenen Interventionen des GAP-Strategieplans zur Erreichung der Green Deal Zielsetzung zur Anhebung des Anteils an biodiversitätsfördernden Landschaftselementen bis 2030 auf 10 Prozent der Landwirtschaftsfläche abgebildet werden. Wie in Kapitel 2.3.3 beschrieben, beabsichtigt Deutschland mit einer ambitionierten Ausgestaltung der GAP u. a. zu dem spezifischen Ziel der KOM aus der Biodiversitätsstrategie für 2030 „Mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sollen Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt aufweisen“ beizutragen. Hierzu ist unter anderem in der Konditionalität vorgesehen, dass Antragsteller auf Direktzahlungen der 1. Säule sowie flächen- und tierbezogene Zahlungen der 2. Säule vier Prozent ihres Ackerlandes als nichtproduktive Fläche bereitstellen müssen (vgl. GLÖZ 8). Zudem werden die Betriebe verpflichtet, entlang von Gewässern drei Meter breite Pufferstreifen anzulegen, die nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt oder gedüngt werden dürfen (vgl. GLÖZ 4). Neben diesen Beiträgen, die nicht in R.34 berücksichtigt werden, tragen die folgenden Interventionen direkt zu R.34 bei: ·DZ-0401-03: Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland ·DZ-0401-04: Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen ·DZ-0403: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland ·EL-0105-03: Naturschutzorientierte Ackernutzung ·EL-0105-05: Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Landschaftselementen (z.B. Streuobstbäume, Baumreihen, Hecken) Die Vorgaben für die zu fördernden Agroforstsysteme im Rahmen der Öko-Regelung DZ-0403 zielen neben dem Klimaschutz durch Kohlenstoffspeicherung u.a. darauf ab, zur Biodiversität beizutragen und Landschaftselemente zu erhalten. Dazu gehört u.a., dass ein Mindestmaß an Randflächen vorhanden sein muss, um ökologische Synergieeffekte zwischen den Gehölzstreifen und den Acker- oder Dauergrünlandflächen zu ermöglichen und bestimmte Gehölzarten werden aufgrund ihres invasiven Potentials von der Förderung ausgeschlossen. Der Zeitraum für Maßnahmen zur Holzernte wird aus naturschutzfachlichen Gründen beschränkt. Auch die Öko-Regelung DZ-0401 trägt durch die Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland oder in Dauerkulturen zur Erhaltung von Landschaftselementen bei. Die Flächen der Öko-Regelung können auch andere Landschaftselemente beinhalten, wobei nach Konditionalität geschützte DE 208 DE Landschaftselemente nicht für die Berechnung der Öko-Regelungen-Fläche angerechnet werden dürfen. Analog werden auch die mehrjährigen Blühstreifen der zweiten Säule Intervention EL-0105-03 bei der Ermittlung des Zielwertes für den R.34 erfasst. Die Förderung der Neuanlage, Erhalt und Pflege von Streuobstbäumen, Baumreihen, Hecken und Landschaftselementen im Rahmen von EL-0105-05 dient der Sicherung besonderer Landschaftsnutzungen. Dazu zählen neben Streuobstwiesen auch Baumreihen, Hecken und sonstige Landschaftselemente, die die Agrarlandschaft strukturieren und Rückzugsräume und Nahrungs- und Bruthabitate für viele Arten bereitstellen. Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen, bestehen, soll sich am Ende des Förderzeitraums auf 4 Prozent belaufen. Ergebnisindikator R.35 – Erhaltung von Bienenstöcken Der Ergebnisindikator R.35 Erhaltung von Bienenstöcken beschreibt den Anteil an Bienenstöcken, die im Rahmen der GAP gefördert werden. Mit diesem Ergebnisindikator wird ein Beitrag der GAP- Interventionen zur Zielsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zur Erhöhung des Bestands an Bestäubern auf landwirtschaftlichen Flächen abgebildet. Wegen der großen ökologischen Bedeutung der Bestäubungsleistung von Bienen für die Wild- und landwirtschaftlichen Kulturpflanzen ist es notwendig, die Bienenbestände in Deutschland zu stabilisieren und zu erhöhen, um eine flächendeckende Bienenhaltung zu erreichen. In der Regel sind die Förderempfänger die jeweiligen Imkerorganisationen bzw. die Imkerverbände, da diese aufgrund der Nähe zu den Imkerinnen und Imkern deren tatsächliche Erfordernisse angemessen kontrollieren, bewerten und einordnen können. Die umfangreiche Beratung der Hobbyimker ist dabei unerlässlich für eine zielgerichtete Ausstattung in Kombination mit entsprechenden Schulungsmaßnahmen und somit für einen effizienten Umgang und die daraus resultierende Gesunderhaltung der Bienenvölker. Bei der Erfassung der von der GAP unterstützten Bienenstöcke werden innerhalb des Sektorprogramms Bienen nach DVO (EU) 2021/2290 Interventionen im Bienenzuchtsektor verknüpft, die unter die Interventionskategorie gemäß Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/2115 fallen. Für den GAP-Strategieplan trifft dies ausschließlich auf Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen (SP-0203) zu. Darüber hinaus ist die weitere Einschränkung zu berücksichtigen, dass nur die Bienenvölkererfassung bei direkt geförderten Imkerinnen und Imkern erfolgen soll. Aufgrund der Struktur im Bienenzuchtsektor wird die investive Förderung jedoch weitaus überwiegend ausschließlich Imkerorganisationen/-vereinen gewährt, daher ist der prozentual erfasste Anteil der Bienenvölker in Deutschland über die GAP nur relativ gering und soll sich am Ende des Förderzeitraums auf 6 Prozent belaufen. Die folgenden Teilinterventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·SP-0203: Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen 2.1.SO6.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- DE 209 DE Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 210 DE 2.1.SO7 Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und andere neue Betriebsinhaber sowie deren Unterstützung; Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten 2.1.SO7.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO7.1.1 Stärken S1: Gute Altersstruktur innerhalb der Landwirtschaft. S2: Attraktives Berufsbild und gute Hofnachfolgesituation bei landwirtschaftlichen Betrieben mit ausreichenden Produktionsgrundlagen und/oder Möglichkeiten zur Einkommensdiversifizierung (s. spez. Ziel c). S3: Hohe Bereitschaft zur Umstrukturierung des Betriebes sowie zur Verbesserung der Einkommen durch vielversprechende Ansätze zur Diversifizierung eines Teils der Betriebe (z.B. moderne Vermarktungsformen und Nischen- bzw. Spezialstrategien wie Ökolandbau, Direktvermarktung oder Spezialprodukte) (s. spez. Ziele a, b, c). S4: Hohe Investitions- und Innovationsbereitschaft sowie Modernisierungskompetenz in der Altersgruppe bis 44. S5: Anstehender Generationenwechsel und Nachfolgeproblematik in landwirtschaftlichen Betrieben eröffnet teilweise neue Chancen für den Strukturwandel und die verbleibenden Betriebe. 2.1.SO7.1.2 Schwächen W1: Probleme bei der Nachfolgebesetzung vieler landwirtschaftlicher Betriebe (insbesondere für kleine und mittlere Betriebe). W2: Steigende Pacht- und Bodenpreise. W3: Schwieriger Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen für Existenzgründer. W4: Hohe Kapitalintensität und damit hoher Kapitalbedarf bei Kauf oder Betriebspacht erschwert Betriebsübernahme. W5: Beratungs- und Weiterbildungsengpässe für Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer insb. für das Risikomanagement. W6: Geringer Anteil von Junglandwirtinnen als Betriebsleiterinnen. W7: Besondere Herausforderungen in Realteilungsgebieten auf Parzellierung und Betriebsstrukturen und fehlende Flächenverfügbarkeit (insb. Anbauflächen und Flächen für neue Anlagen und Gebäude) (s. spez. Ziel b). 2.1.SO7.1.3 Chancen O1: Kaufkräftige und umfangreiche Absatzmärkte in den Ballungsgebieten und Städten; durch günstige Verkehrswege auch für Agrarproduzenten aus peripheren Räumen gut erreichbar (gute Verkehrs- und Logistikinfrastruktur) (s. spez. Ziel c). O2: Zunehmende Bedeutung von Einkommenskombinationen, insbesondere im Tourismus durch eine attraktive Kulturlandschaft und bei Erneuerbaren Energien sowie bei der Direktvermarktung (s. spez. Ziele b, c, h). O3: Probleme bei der Hofnachfolge in Betrieben mit nicht ausreichenden Produktionsgrundlagen, fehlenden langfristigen Perspektiven und/oder fehlenden Möglichkeiten zur Einkommensdiversifizierung, eröffnet zukunftsfähigen Betrieben die Möglichkeit der Expansion (u.a. Boden- bzw. Flächenerweiterung). O4: Erschließung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten durch Forstwirtschaft in gemischten Betrieben (s. spez. Ziel h). O5: Wirtschaftliche Potenziale durch zunehmende Nutzung moderner Kommunikationstechnik (Digitalisierung) und Ausbau der Erwerbskombinationen zur Erhaltung wohnortnaher Arbeitsplätze (Querschnittsziel). DE 211 DE 2.1.SO7.1.4 Gefahren T1: Steigende landwirtschaftliche Produktionsvorgaben, Betriebskosten (insbesondere Pachtpreise, Löhne, Betriebsmittel- und Energiekosten) und Anforderungen an das Management. T2: Hohe Attraktivität nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsmärkte bewirkt starke Anreize zum Ausstieg aus der Landwirtschaft, insbesondere aber aus der Viehhaltung und dem Anbau von Sonderkulturen. T3: Aktuelle Situation am Kapitalmarkt und damit einhergehende hohe Investitionsbereitschaft in Sachwerte, z.T. durch außerlandwirtschaftliche Investoren. T4: Rückgang von Investitionen und der landwirtschaftlichen Tätigkeit (Zurückdrängen der Landwirtschaft in den Dörfern,Probleme bei der Standortsuche außerhalb der Dörfer, Aufgabe der flächendeckenden Landbewirtschaftung durch Strukturwandel) (s. spez. Ziel h). T5: Wegfall der regionalen Vermarktungsstrukturen (u.a. durch Konzentrationsprozesse), welche im nachgelagerten Bereich (Lebensmittelhandel) den Anpassungsdruck in den landwirtschaftlichen Betrieben verstärkt (s. spez. Ziel c). T6: Fehlende geeignete Standorte für entwicklungsfähige Betriebe, insbesondere in der Tierhaltung (Immissions- bzw. Akzeptanzprobleme) und z.T. auch im Gartenbau unter Glas. 2.1.SO7.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO7.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt Unterstützung der inner- und der G.1 Hohe Priorität Ja außerfamiliären Betriebsübernahme Unterstützung beim Flächen- und Kapitalzugang G.2 für JLW bzw. Existenzgründerinnen und Hohe Priorität Ja Existenzgründer Sicherung angemessener Einkommen von G.3 Hohe Priorität Ja Junglandwirtinnen und Junglandwirten Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe G.4 Hohe Priorität Ja und Einkommen Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant 2.1.SO7.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Gemeinsamer Outputindikator Intervention DPdecoupled CIS-YF(30) - Ergänzende DZ-0301 - Ergänzende O.6. Anzahl der Hektar, für die Einkommensstützung für Einkommensstützung für Junglandwirtinnen ergänzende Junglandwirte und Junglandwirte (JES) Einkommensstützung für Junglandwirte gezahlt wird RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0411 - Investitionen in die Schaffung O.24. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher produktiver Investitionsvorhaben Bewässerung Tätigkeiten in landwirtschaftlichen oder -einheiten außerhalb Betrieben (Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe landwirtschaftlicher Betriebe (FID)) RD INSTAL(75) - Niederlassung EL-0501 - Niederlassungsbeihilfe O.25. Anzahl der Junglandwirte, von Junglandwirten und neuen Junglandwirtinnen und Junglandwirte die Unterstützung für die Landwirten und Niederlassung erhalten Existenzgründungen im ländlichen Raum DE 212 DE Übersicht Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Ländliche Räume in Deutschland sollen auch in Zukunft attraktive Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsräume sein. Ein wichtiger Ansatzpunkt dafür ist die Steigerung der Attraktivität für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und dabei als zentrales Element die Sicherung angemessener Einkommen (G.3). Insbesondere in den ersten Jahren nach der Betriebsübernahme im Rahmen des Betriebsaufbaus besteht oftmals eine erhebliche Kostenbelastung. Hinzu kommt, dass zwar Übergaben landwirtschaftlicher Betriebe in überwiegender Anzahl innerhalb der Familie stattfinden, es aber auch immer mehr Betriebe gibt, die keine Nachfolgerinnen und Nachfolger aus dem Familienkreis finden und außerhalb die Betriebsübernahme organisieren müssen. In beiden Fällen muss die Betriebsübernahme unterstützt werden (G.1). Damit soll auch der Tendenz zur Übernahme landwirtschaftlich wertvollerer Flächen durch etablierte, finanz- und flächenstarke Unternehmen sowie auch außerlandwirtschaftlicher Investoren entgegengewirkt werden, da dadurch die durch kleine und mittlere Betriebe geprägte traditionelle landwirtschaftliche und kulturlandschaftliche Vielfalt reduziert wird. Durch die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (DZ-0301) kann den bestehenden Belastungen und Eintrittsbarrieren infolge des hohen Bedarfs an Finanzmitteln (Kosten für die Betriebsübernahme und Investitionen in die betriebliche Entwicklung) zum Teil entgegengewirkt werden. In der kommenden Förderperiode wird die Förderung ausgebaut, wodurch zukünftig rund 80 Prozent der von Junglandwirtinnen und Junglandwirten bewirtschafteten Flächen zusätzliche Förderung erhalten werden. Die hohen Prämienbeträge innerhalb der Intervention können auch dazu beitragen, Eigenkapital zu bilden und damit die Stabilität der Unternehmen zu erhöhen und zusätzliche Investitionen zu erleichtern, die zu einer dauerhaften Erhöhung der Einkommenskapazitäten führen. Die Intervention leistet daher einen wirksamen Beitrag zum Ziel, angemessene Einkommen zu sichern. Zusätzlich besteht über die zweite Säule die Möglichkeit in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen, die Möglichkeit eine Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (EL-0501) über die zweite Säule zu zahlen und somit den Generationswechsel zu begleiten und zu fördern. Der gewährte Pauschalbetrag im Rahmen der Intervention ist an die Umsetzung eines Geschäftsplanes geknüpft. In Sachsen-Anhalt werden neben der Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen (EL-0501- 02) auch Altverpflichtungen (EL-0501-01) abgedeckt, um mit Mitteln des GAP-Strategieplans auch Niederlassungsbeihilfen aus der Förderperiode 2014-2022 weiter zu finanzieren. Außerdem wird mit der Existenzgründungsbeihilfe der teilweise schwierige Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und Kapital (G.2) für Junglandwirtinnen und Junglandwirte erleichtert. Die Möglichkeit der Junglandwirteförderung über die zweite Säule wird ebenfalls in der Investitionsförderung (EL-0403) umgesetzt, indem zum einen die Option der Zahlung eines Aufschlags auf geförderte Investitionen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte besteht. Zum anderen wird in den sogenannten Projektauswahlkriterien zur Investitionsförderung Junglandwirtinnen und Junglandwirten eine zusätzliche positive Bewertung gewährt, um ihnen in der Reihenfolge der bewerteten Förderwürdigkeit einen Vorteil zu gewähren. Beide Maßnahmen können unabhängig voneinander oder kombiniert umgesetzt werden. Mit der Förderung soll die Bereitschaft zur Umstrukturierung und Modernisierung des Betriebes gesteigert werden. Zudem soll die Förderung Investitions- und Innovationshemmnisse schmälern (siehe SO2). Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit von Landwirtinnen und Landwirten birgt die Chance, die wirtschaftliche Stabilität und Lebensfähigkeit der Betriebe durch mehrere Standbeine zu verbessern. Die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe und Einkommen (G.4) und somit der Einstieg in neue Geschäftsfelder ist jedoch mit Investitionen und finanziellen Aufwendungen verbunden. Dies wird mit der Intervention EL-0411 abgedeckt. Innerhalb dieser sind je nach Land unterschiedliche Fördervoraussetzungen gegeben, die jedoch ausgehend von dem zugrundeliegenden landwirtschaftlichen Betrieb Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten betreffen. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands DE 213 DE auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU-Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Zur Abdeckung der Bedarfe innerhalb des spezifischen Ziels 7 gibt es verschiedene nationale Wirtschaftsförderprogramme sowohl auf der Bundes- als auch Landesebene. Hinsichtlich der Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten beim Flächen- und Kapitalzugang (G.2) gibt es verschiedene Finanzierungsangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR). Beispielsweise besteht eine Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der LR. Hierbei werden innovative Projekte und KMU der Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft gefördert und bezuschusst. Darüber hinaus werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Flächenvergabe von landes- und bundeseigenen Flächen in einigen Bundesländern und beim Bund bevorzugt berücksichtigt. Sachsen-Anhalt bietet Junglandwirten zudem ein beihilfefrei gewährtes Nachfolgedarlehen an. Das Darlehen dient der Finanzierung von Ausgaben, die im Rahmen der Unternehmensnachfolge anfallen. Innerhalb des GAK-Rahmenplans sind verschiedene Förderbereiche integriert, die die Interventionen der GAP ergänzen und eine zusätzliche Abdeckung der Bedarfe des spezifischen Ziels gewährleisten. Der Förderbereich 2 deckt hier die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab (G.1, G.2, G.3, G.4, A.1, B.1, B.2, B.3). Hierbei sind einzelbetriebliche Förderungen (im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms – AFP) und die Diversifizierung im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur(GRW) vorgesehen (vgl. auch SO8). Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) können Junglandwirtinnen und Junglandwirte zudem ein höherer Zuschuss gewährt werden (G.3). Für das SO7 ist übergreifend die Bildung und Beratung von besonderer Bedeutung. Diese wird in den Bundesländern sowohl innerhalb als auch außerhalb des ELER angeboten. Die Inhalte der Beratung werden aufgrund der existierenden Fachgesetze und EU-Verordnungen gestaltet (z. B. PSM- Reduzierung). So haben bspw. alle Länder einen Pflanzenschutzdienst, der i. S. des $ 59 des PfSchG Beratungsdienst ist und zur Umsetzung der EU-Vorgaben, bspw. Art. 55 der EU-VO 1107/2009 oder Richtlinie 2009/128/EG beiträgt. Darüber hinaus existieren in den Ländern eine Vielzahl Bildungs- und DE 214 DE Beratungseinrichtung die für alle Betriebsformen und in allen Produktionsbereichen neben Beratungsleistungen unterschiedlichste Bildungsangebote und Fachinformationen für die Betriebe bereitstellen: • Neben den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum des Landes Rheinland-Pfalz (DLR RLP), die eine der wesentlichen Säulen des AKIS in Rheinland-Pfalz darstellen, existiert eine Vielzahl von weiteren Bildungs- und Beratungseinrichtungen im Land. Dieses sind Beratungsanbieter sowie weitere staatliche bzw. halbstaatliche und privatrechtliche Institutionen und Einrichtungen, die i. S. der GAP-SP-VO den Wissensaustausch, durch Beratungsleistungen, Wissenstransfer- oder Informationsmaßnahmen unterstützen. Diese Akteure des AKIS RP können sowohl Behörden, Schulen, Hochschulen und Gebietskörperschaften als auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des Öffentlichen Rechts, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine sowie Einzelpersonen sein. Die Finanzierung der Akteure außerhalb der Behördenlandschaft des Landes und der Gebietskörperschaften erfolgt über Zuweisungen, Zuwendungen und auf privatrechtlicher Basis. Im Wesentlichen erfolgt die Finanzierung des AKIS außerhalb des ELER. Allein das Land Rheinland-Pfalz setzt deutlich mehr als 20 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für die Unterstützung des AKIS ein (z. B. Personalkosten, Finanzmittel/Zuschüsse an Landwirtschaftskammer) (siehe auch Querschnittsziel). • Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) als eine staatliche Bildungs- und Beratungseinrichtung des Landes stellt neben der Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe, Bildungsangebote und Fachinformationen für Landwirtschaft und Gartenbau bereit. Die Beratung in Hessen findet in den Themenschwerpunkten Ökonomie und Verfahrenstechnik, Gartenbau inkl. Freizeitgartenbau, Pflanzenbau, Tierhaltung, Ökologischer Landbau, Tierzucht, Erwerbskombinationen, Bienenhaltung und Biorohstoffnutzung statt. Die Beratungsinhalte werden durch das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen in Hessen bestimmt. Die Beratung erfolgt auf der Basis und unter Einbeziehung des geltenden Fachrechtes. Die gezielte Beratung zum PSM-Verzicht wird vorrangig in den Beratungsteams Pflanzenbau, Gartenbau, Ökologischer Landbau sowie Ökonomie und Verfahrenstechnik berücksichtigt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fachinformation zum Gartenbau und dem konventionellen landwirtschaftlichen Versuchswesen. Die Beratung wird im Rahmen der vom Land Hessen erstellten, Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie weiter intensiviert. Grundsätzlich ist in Hessen für das Produkt Beratung im Haushalt des Jahres 2022 eine Produktabgeltung in Höhe von 11.658.074 Euro veranschlagt. • Es besteht seit langem ein flächendeckendes Beratungs- und Bildungsangebot seitens der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) mit unterschiedlichen Spezialisierungen. Beratung und Bildung führt die LWK in ihrer Funktion als Selbstverwaltungskörperschaft durch. Neben der Gruppenberatung in Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften finden auch intensive einzelbetriebliche Beratungen statt. Dabei erfolgt beispielsweise eine Beratung zu Fördermaßnahmen und damit verbundenen Anforderungen, zum Ökologischen Landbau, zum Landservice, zu Biodiversität, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, usw. Das Bildungsangebot umfasst die nicht pflichtschulmäßige Berufsausbildung und die berufliche Fortbildung des Berufsnachwuchses sowie die berufsbezogene Weiterbildung aller in der Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Bereichen Tätigen. Zusätzlich werden weitere ergänzende Angebote der Bildung und Beratung über eine Landeförderung finanziert. • Die landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmensberatung in Sachsen-Anhalt ist seit der deutschen Wiedervereinigung privatrechtlich organisiert. Der Zugang zu einer Unternehmensberatung durch anerkannte private Beratungskräfte wird durch eine Veröffentlichung der „Liste der privaten Beratungskräfte in Sachsen-Anhalt“ auf der Homepage der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau als zuständige Stelle unter https://llg.sachsen- anhalt.de/themen/betriebswirtschaft/beraterseminar“ gewährleistet. Hier werden die durch das Land Sachsen-Anhalt anerkannten Beraterinnen und Berater systematisiert u. a. nach Beratungsschwerpunkten. Beratungsschwerpunkte sind Unternehmensberatung, Pflanzenproduktion und Tierproduktion jeweils (konventionell und ökologisch), Umstellung von landwirtschaftlichen Betrieben und Differenzierung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten, DE 215 DE Risikomanagement und Einführung von geeigneten Vorbeugemaßnahmen, Energieeffizienz, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Ökologischer Landbau, Gewässerschutz, Umwelt und Düngung. Derzeit fördert das Land Sachsen-Anhalt anerkannte Beraterinnen und Berater (Zuwendungsempfänger), die landwirtschaftliche Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüsse zur Verbesserung des Tierwohls, zu wirtschaftlichen und umweltbezogenen Produktionsbedingungen beraten. Das landwirtschaftliche Unternehmen (Endbegünstigter) erhält somit vergünstigte Beratungsdienstleistungen. Aktuell befinden sich die Richtlinien in einem Erweiterungsprozess um die Kategorie „7. Nachhaltiger Pflanzenschutz“. Der Zuschuss wird in Höhe von bis zu 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf bis zu 120 Euro je Beratungsstunde (netto) begrenzt. Die Höhe der Zuwendung ist auf 1.500 Euro je Beratungsdienstleistung begrenzt. Es kann je Kategorie nur eine Beratung im Kalenderjahr gefördert werden; mehrere Beratungen zu verschiedenen Kategorien sind jedoch möglich. Je Betrieb können insgesamt Zuschüsse bis zu 4.500 Euro im Kalenderjahr gewährt werden. Die Laufzeit der Förderung ist analog der GAK Regelungen. Im Haushaltsplanentwurf 2022 stehen im Ansatz 400.000 Euro und für 2023 wurden 700.000 Euro geplant • In Bayern wird das System der Verbundberatung gelebt: Die Beraterinnen und Berater an den 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) stehen für Landwirte als Ansprechpartner im Rahmen der strategischen Unternehmens- und Innovationsberatung kostenfrei zur Verfügung. In den Beratungen werden Konzepte für die künftige Unternehmensentwicklung erarbeitet, die sich individuell an den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen und Bedürfnissen der Betriebsleiterfamilie orientieren. Das Spektrum reicht von Optimierung, Intensivierung Umstellung auf den ökologischen Anbau, Aufnahme und Ausbau weiterer Einkommensalternativen (Diversifizierung) bis hin zur Betriebsaufgabe. Dabei arbeiten die ÄELF eng mit weiteren Beratungsanbietern (z. B. Bäuerliche Familienberatung, Bayerischer Bauernverband, etc.) zusammen. Die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung in einzelbetrieblichen Anliegen übernehmen gegen Entgelt und gefördert die anerkannten nichtstaatlichen Verbundpartner. Beratungsleistungen in der Verbundberatung werden derzeit von Bayern aus Landesmitteln mit ca. 7,7 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Die Leistungen der bäuerlichen Familienberatung in Bayern sind darüber hinaus für die Landwirte kostenfrei und werden jährlich mit ca. 300.000 Euro aus Landesmitteln unterstützt. • Niedersachsen stellt im Zeitraum von 2022-2025 rund 3,5 Millionen Euro Landesmittel für den Aufbau einer flankierenden Biodiversitätsberatung in der Kulturlandschaft zur Verfügung. Damit werden die Bedarfe F.2 und F.4. zusätzlich abgedeckt. Im Rahmen des Niedersächsischen Weges war vertraglich festgelegt worden, dass außerdem die Vor-Ort Betreuung in Natura-2000-Gebieten intensiviert werden sollte. Dementsprechend entstehen mindestens 15 neue Ökologische Stationen als feste Größe in der Vor-Ort-Betreuung für den Natur- und Artenschutz. Dazu werden jährlich weitere rund 4 Millionen Euro Landesmittel verwendet, die die Bedarfe F.1 und F.5 abdecken. Auf diese Weise werden neben den Bedarfen des SO7 auch zielübergreifend weitere Bedarfe der GAP adressiert (G.2, G.4,Q.1, Q.2.) Hinsichtlich spezieller Fragestellungen haben einige Bundesländer spezielle Angebote wie (in Baden-Württemberg) die Förderung der Beratung von landwirtschaftlichen Familien in sozialen Fragen. Diese Maßnahme wird mit jährlich ca. 0,2 Millionen Euro Landesmitteln finanziert und adressiert somit den Bedarf G.1 sowie auch H.7 außerhalb der GAP. Des Weiteren werden in Baden-Württemberg anerkannte übergebietliche Einrichtungen, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Aus- und Fortbildung, die Anstellung, die Betreuung und der Einsatz haupt- und nebenberuflicher Einsatzkräfte (Dorfhelfer/innen und Betriebshelfer/innen) mit 0,4 Millionen Euro gefördert. Mit dem Fortbestand der Dorf- und Betriebshilfe wird der ländliche Raum in resilienter Weise gestärkt und bleibt als attraktives Arbeits- und Lebensumfeld erhalte. Adressiert wird der Bedarf Q.1. Hinzu kommt, z. B. in Hessen über den LLH abgedeckt, ein Förderangebot der Länder zur Moderation von Unternehmensnachfolgen in kleinen und mittleren Unternehmen. Dieses Angebot wird auch durch ESF- Plus-Projektaufruf aufgegriffen, welches im Zeitraum 2022 – 2025 mit ca. 4,31 Millionen Euro pro Jahr außerhalb der GAP die Bedarfe G.1, G.2, H.9, H.10 und H.11 abdeckt. DE 216 DE 2.1.SO7.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.SO7.6 Planen Sie einen GAP-Beitrag zum Erasmus-Programm? : Nein 2.1.SO7.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.36 CU PR - Generationswechsel Anzahl der Junglandwirte, die sich mit GAP-Unterstützung 20.100,00 niederlassen, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Geschlecht R.37 CU - Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten Neue Arbeitsplätze in 23.000,00 geförderten GAP-Projekten Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Ergebnisindikator R.36 – Generationswechsel Der Ergebnisindikator R.36 Generationswechsel misst die Anzahl der Junglandwirte, die mit GAP- Unterstützung einen Betrieb gründen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht). Erfasst werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die eine Förderung über die GAP erhalten, wobei Doppelzählungen ausgeschlossen werden und der Wert über den Zeitraum kumuliert wird. Innerhalb des GAP-Strategieplans erfolgt eine Förderung des Generationswechsels insbesondere durch die Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (DZ-0301) sowie innerhalb der zweiten Säule durch die Niederlassungsbeihilfe (EL-0501). Durch die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (DZ-0301) kann den bestehenden Belastungen und Eintrittsbarrieren infolge des hohen Bedarfs an Finanzmitteln (Kosten für die Betriebsübernahme und Investitionen in die betriebliche Entwicklung) zum Teil entgegengewirkt werden. In der kommenden Förderperiode wird die Förderung ausgebaut, wodurch zukünftig rund 80 Prozent der Flächen, die von Junglandwirtinnen und Junglandwirten bewirtschaftet werden, eine zusätzliche Förderung erhalten. Die hohen Prämienbeträge innerhalb der Intervention können auch dazu beitragen, Eigenkapital zu bilden und damit zusätzliche Investitionen zu erleichtern, die dann zu einer dauerhaften Erhöhung der Einkommenskapazitäten führen und somit den Generationswechsel unterstützen. Zusätzlich besteht über die zweite Säule die Möglichkeit, eine Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (EL-0501) zu zahlen und somit den Generationswechsel zu begleiten und zu fördern. Der gewährte Pauschalbetrag im Rahmen der Intervention ist an die Umsetzung eines Geschäftsplanes geknüpft. Es werden neben der Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- oder außerfamiliär übernehmen (EL-0501- 02) auch Altverpflichtungen (EL-0501-01) aus der Förderperiode 2014-2020 weiter finanziert. Außerdem wird mit der Existenzgründungsbeihilfe der teilweise schwierige Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und Kapital für Junglandwirtinnen und Junglandwirte erleichtert. Über die gesamte Förderperiode sollen hiermit insgesamt 20.100 Junglandwirtinnen und Junglandwirte erreicht werden. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0301: Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte ·EL-0501-01 : Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte Altverpflichtungen ·EL-0501-02: Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte DE 217 DE 2.1.SO7.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 218 DE 2.1.SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 2.1.SO8.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO8.1.1 Stärken Beschäftigung und Wachstum einschließlich Bioökonomie S1: In vielen Teilräumen gut entwickelte nichtlandwirtschaftliche Branchen (v.a. im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, industriellem Mittelstand, Handwerk, Ernährungs- und Holzwirtschaft, bei unternehmensnahen Dienstleistungen, Tourismus sowie mit Rückkopplungseffekten auf andere Branchen). S2: In Teilräumen Existenz entwickelter und wirtschaftlich rentabler/ wettbewerbsfähiger Branchen insbesondere des verarbeitenden Gewerbes (s. spez. Ziel b). S3: Sukzessiver Ausbau der Versorgung mit hochleistungsfähigen, digitalen Infrastrukturen (Festnetz- Breitband, Glasfaser- und 5G-Mobilfunktechnologie). S4: Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte und hohe Erwerbsbeteiligung sowie hoher beruflicher Bildungsstand, hohe Mobilitäts- und Pendelbereitschaft (v.a. bei guter Verkehrsinfrastruktur). S5: Wachsendes Segment kleinräumiger Wertschöpfung auf regionaler Ebene. S6: In Teilräumen hoher Bestand an ausgebauten Infrastrukturen als Basis für eine wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Entwicklung in dezentralen Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen mit insb. klein- und mittelständischen Unternehmen. S7: Hohes Ansehen des Unternehmertums. S8: Leerstehende Bausubstanz. Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und lokale Entwicklung S9: Maschinelle und digitale Ressourcen sorgen für Arbeitserleichterung. S10: Ländliche Räume als Orte hochwertiger Kulturangebote. S11: Kleinräumige, bürgernahe Gemeindestrukturen. Attraktive, identitätsstiftende Ortskerne und Dörfer mit vielfältigem kulturellem Leben und wertvoller Bausubstanz. Vielseitiges Angebot an Gemeinschaftseinrichtungen und vereinsorientierten Sport- und Freizeitangeboten. S12: Regional stark ausgeprägte Identität auch auf Ortsebene. Vielfalt der Dialekte und regionale Prägung. Hohe lokale und regionale Identifikation der Bürgerinnen und Bürger. S13: Reiches Natur- und Kulturerbe in ländlichen Gebieten. Prägung der Kulturlandschaft durch vielfältige Landwirtschaft, gesellschaftliche und technologische Entwicklung. S14: Gegenwärtig vielfach noch funktionierende soziale Netzwerke und Vereine in ländlichen Gemeinden. Hohes Potenzial ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements insbesondere auf lokaler Ebene. S15: Insgesamt gute Erfahrungen mit lokalen und regionalen Entwicklungsprozessen (z.B. ILE und LEADER) mit in Teilbereichen hohem Grad an zivilgesellschaftlicher Beteiligung, Selbstorganisation sowie gewachsenen und professionellen Strukturen im Bereich der Dorf- und Regionalentwicklung. S16: Strukturen zur Unterstützung des Ehrenamtes und bürgerschaftlichen Engagements und endogene Potenziale vorhanden. S17: Erfolgreiche Konzepte wie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). S18: Überwiegend vorhandene barrierefreie Strukturen im kommunalen und privaten Bereich erhöhen die Attraktivität ländlicher Räume für unterschiedliche Zielgruppen. S19: Ergänzung des Zentrale Orte Systems durch Konzept „Soziale Orte“. S20: Hoher Bestand an Kulturgütern und erhaltenswerten Kultur- und Bodendenkmälern. DE 219 DE Forstwirtschaft S21: Forstwirtschaft als wichtiges Standbein der deutschen Bioökonomie. S22: Wertvolle Holzbestände, die sich zum Teil auch in Hochpreissegmenten vermarkten lassen. S23: Potenziale zur Verbesserung der Organisation und damit der Wirtschaftlichkeit über Formen überbetrieblicher Zusammenarbeit. S24: Forcierung der Strukturverbesserung im Wald genutzter Flächen sowie Verbesserung des Wegenetzes inkl. der Navigationsdienste für Forstwege. S25: Entwicklung zu älteren, vorratsreicheren und laubholzreicheren Waldbeständen. S26: Bereitstellung vielfältiger Ökosystemleistungen für die Gesellschaft. 2.1.SO8.1.2 Schwächen Beschäftigung und Wachstum einschließlich Bioökonomie W1: Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sind Sektoren mit sinkendem Anteil an Beschäftigten und gesamtwirtschaftlicher Wertschöpfung in unterschiedlicher Ausprägung der jeweiligen Sektoren. W2: In Teilräumen eingeschränktes Angebot adäquater Arbeitsplätze und schlechte Berufsperspektiven. W3: Fehlendes Arbeitsangebot für höher qualifizierte Fachkräfte verschärft die demografische Negativtendenz in einigen Regionen. W4: Regional unterschiedlich ausgeprägte Anpassungsdefizite bei den Strukturen. Beispielsweise im Tourismus: Hoher Anteil von nicht zeitgemäßen oder kleinen bzw. nicht wirtschaftlichen touristischen Betrieben und mangelnde Kooperationen bzw. Kooperationsbereitschaft. W5: Mangelnde soziale Infrastrukturen (Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen). W6: Flächenkonflikte und -konkurrenz durch Ausbau der Produktion nachwachsender Rohstoffe sowie die Ausweitung des Biomasseanbaus für die Bioökonomie. W7: Unzureichende Unterhaltung der ländlichen Wegeinfrastruktur. W8: Fehlende Aus- und Weiterbildungsangebot mit Bezug zur Bioökonomie (s. Querschnittsziel). W9: Regional Abnahme an Selbstständigen, im ländlichen Raum. W10: Fehlen einer belastbaren Gründungskultur und ein Übermaß an Regularien. Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und lokale Entwicklung W11: Unterschiede in der durchschnittlichen Bezahlung bei Männern und Frauen. W12: Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten für gut qualifizierte Frauen. W13: Teilweise Identitätsverlust der Dörfer (durch zunehmende Zersiedlung, Verlust an Kulturlandschaften, Biodiversität, Gärten und typischen Ortsbildern, Verlust sozialer Netzwerke, fehlende gemeinschaftliche Mittelpunkte, leerstehende Bausubstanz und Verschlechterung von Dienstleistungs- und kulturellen Angeboten). W14: Teilweise schlechter baulicher Zustand kommunaler Infrastrukturen und privaten Wohnraumes auch im Hinblick auf die Notwendigkeit zur Barrierefreiheit unter Beachtung der demografischen Entwicklung. W15: Zunehmende Unterauslastung bestehender Infrastrukturen und abnehmende Versorgungsqualität in Regionen mit hoher Abwanderung und ausgeprägtem demografischen Wandel. W16: Entwicklungsinitiativen in einigen Regionen überwiegend kommunal ausgerichtet und geringer Anteil an (privat)wirtschaftlichen Akteuren. Wenig Verstetigung der regionalen Entwicklungsinitiativen. W17: Unzureichende bedarfsgerechte Ausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge in peripheren Gemeinden. Rückzug aus der Fläche von Nahversorgung, medizinischer Dienstleistung und ÖPNV. W18: Regional unzureichende Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologien, unzureichende Versorgung mit hochleistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in ländlichen Räumen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Festnetz-Breitband, Mobilfunk) (Querschnittsziel). Forstwirtschaft W19: Regional teilweise noch einschichtige Nadelbaumreinbestände vorherrschend (mit Anfälligkeit für DE 220 DE Sturmschäden, Bodenversauerung, Klimaresistenz). W20: Fehlende bedarfsgerechte Infrastruktur (insbesondere im kleinstrukturierten Waldbesitz). W21: Strukturelle Probleme bei Kalamitäten, Erschließung und Waldbewirtschaftung durch starke Parzellierung und hohen Anteil an Klein- und Kleinstbetrieben. Dies erschwert die Bewirtschaftung mit modernen Arbeitsmethoden, erhöht den Aufwand und die Kosten für die Bestandspflege, die Holzernte und die Holzbringung sowie Vermarktung und verschlechtert somit die Wettbewerbsbedingungen für die Waldbesitzer. W22: Hoher Aufwand bei der Holzmobilisierung im Kleinprivatwald. 2.1.SO8.1.3 Chancen Beschäftigung und Wachstum einschließlich Bioökonomie O1: Attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten im hauswirtschaftlich-pflegerischen Bereich aufgrund des demografischen Wandels. O2: Wachstumspotenziale in den Zukunftsbranchen (z.B. wissensintensive Dienstleistungen, Gesundheitswirtschaft, Tourismus, erneuerbarer Energien). O3: Regionale ökonomische Potenziale zur Nutzung und Erschließung von Biomassepotenzialen. O4: Potenzial innovativer Finanzierungsmodelle der Kommunen (z.B. zur Finanzierung von Breitbandnetzen, Windenergie). Potenziale neuer Träger-/ Betreiberstrukturen für Gemeinschaftseinrichtungen und -angebote. O5: Erfolgsversprechende Aktivitäten im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe mit dem Ziel der industriereifen Verwendung. O6: Wirtschaftliche Potenziale durch zunehmende Nutzung moderner Kommunikationstechnik (Digitalisierung) und Ausbau der Erwerbskombinationen zur Erhaltung wohnortnaher Arbeitsplätze (Querschnittsziel). Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und lokale Entwicklung O7: Frauenorganisationen wie Landfrauenverbände. O8: Abbau von Rollenklischees bei der Berufswahl. O9: Steigender Anteil an berufstätigen Frauen. O10: Erwerbspotential von Frauen, insbesondere bei Existenzgründungen (s. spez. Ziel g). O11: Hohe Bereitschaft von Frauen, die Einkommen auf landwirtschaftlichen Betrieben durch Diversifizierung zu erhöhen (s. spez. Ziel b). O12: Regionsspezifische Anpassung technischer, sozialer, landwirtschaftlicher, ökonomischer und medizinischer Infrastrukturen im ländlichen Raum an die demografische Entwicklung (z.B. attraktives Gesamtangebot für junge Familien, Stärkung von Entwicklungszentren, Schaffung von Telearbeitsplätzen, Sanierung von Sportstätten, medizinische Versorgungszentren). O13: Potenzial des Ehrenamts für die Bereitstellung von Mobilitätsangeboten und mobile Angebote der Daseinsvorsorge. Forstwirtschaft O14: Erschließung ungenutzter und nachhaltig verfügbarer Biomassepotenziale (z.B. Holz im Privatwald, sowie Kaskadennutzung von Bio-Rohstoffen). O15: Regionale Branchenvielfalt. O16: Höhere Wertschöpfung der Ressource Holz durch forstwirtschaftliche Infrastruktur. O17: Regionale Potenziale zur stofflichen Nutzung von Holz und energetischer Verwendung. O18: Nachhaltige Ausschöpfung des Nutzungspotenzials des nachwachsenden Rohstoffs Holz aus Privat- und Körperschaftswäldern durch betriebsübergreifende Planung und Bewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. 2.1.SO8.1.4 Gefahren DE 221 DE Beschäftigung und Wachstum einschließlich Bioökonomie T1: In Teilräumen Abwanderung bzw. Schließung von Unternehmen mangels Aufträgen, verfügbarer Arbeitskräfte oder ungeklärter Unternehmensnachfolge. T2: (Drohender) Fachkräftemangel in Industrie, im Handwerk, im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und in Dienstleistungsbereichen aufgrund der demografischen Entwicklung, des Lohnniveaus sowie durch Abwanderung der Erwerbstätigen aus strukturschwachen Gebieten (insb. Jugendliche, Frauen, (junge) Familien und gut qualifizierte Arbeitskräfte). T3: Verschärfung des Fachkräftemangels durch niedrigere Geburtenraten, fehlende Bildungsangebote, Abwanderung besonders der qualifizierten jüngeren Bevölkerung sowie weiterer Erwerbstätiger in wirtschaftlich aktivere Regionen und Zentren. T4: Durch geringe Finanzausstattung und Fachkräftemangel in Teilräumen Abnahme der Leistungsfähigkeit kommunaler Verwaltungen aufgrund von Personaleinsparungen. T5: Wegzug von Familien mangels attraktiver Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten. T6: Ausgedünnte familiäre Infrastruktur. T7: Verbreitet niedrige kommunale Einnahmen und punktuelle Überschuldung erschweren das Aufbringen der Eigenanteile im Rahmen einer Projektförderung und engen die Spielräume zur Finanzierung öffentlicher und freiwilliger Leistungen ein. T8: Viele Regionen mit vergleichsweise geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (viele Gemeinden mit weit unterdurchschnittlichem Steueraufkommen) und finanziell begrenzten Spielräumen zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur T9: Zunehmende Kosten für Mobilität bei gleichzeitig abnehmenden Mobilitätsangeboten und weiterer Ausdünnung des ÖPNV. T10: Risiken für Erneuerbare-Energien-Gesetze-Anlagen mit Auslaufen der Stromeinspeisevergütung (nach Ablauf von 20 Jahren). T11: Besondere Herausforderungen für den Ausbau und die Unterhaltung der ländlichen Wegeinfrastruktur im Hinblick auf den agrarstrukturellen Wandel. T12: Soziale Folgen des Strukturwandels in verschiedenen Wirtschaftsbereichen (z.B. Ausstieg aus der Kohleverstromung, Umstieg zur Elektrofahrzeugproduktion). T13: Gefährdete wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum durch mangelnde Versorgung mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie hochleistungsfähigen, digitalen Infrastrukturen (Festnetz-Breitband, Mobilfunk) (Querschnittsziel). Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und lokale Entwicklung T14: Mehrfachbelastung von Frauen durch Familie, Beruf und Ehrenamt. T15: Mangelnde öffentliche Anerkennung der Leistungen von Frauen für Familie, Beruf und Ehrenamt. T16: Erhöhte Arbeitslosigkeit von Frauen und Abwanderung aus den ländlichen Gebieten. T17: Teilräumlich Bedrohung des Natur- und Kulturerbes. T18: Verluste lokaler Identität und kommunaler Angebote durch Landkreis- und Gemeindefusionen. T19: Abnehmendes ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement und daraus entstehende Mehrfachbelastung der Ehrenamtlicher sowie geschlossene Netzwerke, können zu einer Entmutigung und zum Rückzug aus dem Engagement führen. T20: Zentralisierung bzw. wenig flexible Standards im Bereich der Grundversorgung (z.B. der Klassenmindestgrößen in Schulen). Mangelnde Auslastung und damit steigende Kosten für die technische und soziale Infrastruktur. T21: Rückläufige Bevölkerungsentwicklung in vielen Regionen, ungünstige demografische Entwicklung und Abwanderung überwiegend junger hochqualifizierter Menschen v.a. in peripheren Räumen, Regional hohe Anteile an Schulabgängern ohne Schulabschluss, steigender Anteil älterer Menschen. T22: Schwindende Vereinsaktivitäten. Forstwirtschaft T23: Gefährdung der Wälder durch die erwartete Zunahme von klimabedingten Extremwetterereignissen DE 222 DE sowie durch verstärkten Insekten- und Pilzbefall und das Eindringen invasiver Arten) (s. spez. Ziel d). T24: Erwartete Zunahme der Waldbrandgefahr (s. spez. Ziel d). T25: Wildbestandsdichte als Risiko für die Erreichung der waldbaulichen Ziele. T26: Wirtschaftliche Abhängigkeit der Forstbetriebe vom Holzverkauf. T27: Flächen- und Zielkonflikte zwischen den verschiedenen Waldfunktionen (Produktion, Schutz- und Erholungsfunktion). T28: Bei Privatwald häufig ungeklärte Eigentumsverhältnisse; mangelnde Planungsgrundlagen erschweren gemeinschaftliche Maßnahmen im kleinstrukturierten Waldeigentum. T29: Teilweise unsichere bzw. nicht ausreichende Betreuungs-/Beratungskapazitäten. T30: Geringer Grad der wirtschaftlichen Aktivität in zahlreichen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (u.a. bedingt durch Mangel an neuen Mitgliedern). T31: Geringer Anteil der in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisierten Waldbesitzer (s. Querschnittsziel). T32: Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Forstbetriebsgemeinschaften unzureichend. 2.1.SO8.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO8.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt H.1 Förderung der ländlichen Entwicklung Hohe Priorität Ja Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und H.10 Hohe Priorität Ja mittlerer Unternehmen (KMU) Stärkung von Beschäftigung, Wachstum, H.11 Stoffkreisläufen und lokaler Entwicklung durch Mittlere Priorität Ja Bioökonomie Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten in H.12 Mittlere Priorität Nein Forst- und Holzwirtschaft Anpassung der Erschließungssituation von H.13 Waldflächen an Erf. einer nachhaltigen Mittlere Priorität Ja Waldbewirtschaftung H.2 Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze Hohe Priorität Ja Sicherung oder Verbesserung der H.3 Sehr hohe Priorität Ja Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen Stärkung der Selbstorganisation bei der H.4 Förderung der lokalen Entwicklung der Hohe Priorität Ja Regionen Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches H.5 Hohe Priorität Ja Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen Unterstützung des Ehrenamts und H.6 Hohe Priorität Ja bürgerschaftlichen Engagements Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen H.7 Hohe Priorität Ja Gruppen Steigerung der Kooperations-, Service- und H.8 Hohe Priorität Ja Innovationskultur im Tourismus Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen H.9 Hohe Priorität Ja Existenzgründungen Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant DE 223 DE 2.1.SO8.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Gemeinsamer Outputindikator Intervention RD INVEST(73-74) - EL-0402 - Materielle Infrastruktur - O.22. Anzahl unterstützter Investitionen, Hochwasserschutz, Küstenschutz Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder - einschließlich einheiten Investitionen in Bewässerung RD INVEST(73-74) - EL-0404 - Investitionen in O.22. Anzahl unterstützter Investitionen, landwirtschaftliche und forstliche Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder - einschließlich Infrastrukturen, einschließlich ländlicher einheiten Investitionen in Bodenordnung Bewässerung RD INVEST(73-74) - EL-0405 - Investitionen in materielle O.24. Anzahl unterstützter produktiver Investitionen, Vermögenswerte in Unternehmen der Investitionsvorhaben oder -einheiten einschließlich Verarbeitung und Vermarktung außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Investitionen in (Marktstruktur) Bewässerung RD INVEST(73-74) - EL-0409 - Materielle Infrastruktur - O.22. Anzahl unterstützter Investitionen, Breitbandversorgung Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder - einschließlich einheiten Investitionen in Bewässerung RD INVEST(73-74) - EL-0410 - Investitionen in die integrierte O.22. Anzahl unterstützter Investitionen, ländliche Entwicklung Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder - einschließlich einheiten Investitionen in Bewässerung RD INVEST(73-74) - EL-0411 - Investitionen in die Schaffung O.24. Anzahl unterstützter produktiver Investitionen, und Entwicklung nicht- Investitionsvorhaben oder -einheiten einschließlich landwirtschaftlicher Tätigkeiten in außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (Förderung Bewässerung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID)) RD INVEST(73-74) - EL-0412 - Förderung von Investitionen in O.24. Anzahl unterstützter produktiver Investitionen, die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Investitionsvorhaben oder -einheiten einschließlich Unternehmen in ländlichen Gebieten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Investitionen in Bewässerung RD INVEST(73-74) - EL-0413 - Investitionen in IKT- O.22. Anzahl unterstützter Investitionen, Ausstattung in Bildungseinrichtungen Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder - einschließlich einheiten Investitionen in Bewässerung RD COOP(77) - EL-0703 - LEADER O.31. Anzahl unterstützter von der örtlichen Zusammenarbeit Bevölkerung betriebener Strategien für die lokale Entwicklung (LEADER) oder vorbereitender Maßnahmen Übersicht Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Angesichts des Ziels der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse von Stadt und Land sowie verstärkt unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf Landwirtschaft und ländliche Räume zeigt sich die Notwendigkeit einer Förderung der Entwicklung ländlicher Gebiete. Unzulängliche Ausstattungen und Angebote der Daseinsvorsorge sowie ein Funktionsverlust von Dorf- und Kleinstadtmitten haben bereits in vielen Regionen zur Aufgabe von Unternehmen und Abwanderung von Menschen geführt. Dies kann eine Abwärtsspirale auslösen: Der Bevölkerungsschwund in den betroffenen ländlichen Regionen führt zur Verringerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der dortigen Kommunen und Unternehmen sowie einer verringerten Auslastung der öffentlichen Einrichtungen und DE 224 DE gefährdet damit mittelbar die Daseinsvorsorge für die Menschen. Es bedarf daher einer grundsätzlichen Förderung der ländlichen Entwicklung (H.1). In den letzten Förderperioden hat sich hier als Instrument v. a. der LEADER-Ansatz bewährt, mit dem passgenaue regionalspezifische Bedürfnisse durch den Bottom- Up-Ansatz abgedeckt werden konnten. LEADER ist geeignet, auf aktuelle Entwicklungen lokal angepasste Antworten zu geben. Der LEADER-Ansatz bietet durch die partizipative Regionalentwicklung unter Beteiligung der ländlichen Gemeinden, der Wirtschaft sowie einer breiten zivilgesellschaftliche Beteiligung den geeigneten Rahmen, um einen gemeinschaftlichen und innovativen Mehrwert zu schaffen. Basis bilden hierfür individuelle regionale Entwicklungsstrategien, welche konkrete Handlungsfelder für die lokale Entwicklung je nach den spezifischen lokalen Ausgangbedingungen identifizieren und ausgestalten. Auch im GAP-Strategieplan wird daher das Ziel verfolgt, die Selbstorganisation bei der lokalen Entwicklung der Regionen zu stärken (H.4). Dem LEADER-Ansatz (EL-0703) wird demnach bei der Förderung der ländlichen Entwicklung eine besondere Bedeutung zugewiesen: Er besitzt eine Querschnittsfunktion innerhalb des spezifischen Ziels. Durch ihn sollen die Regionen ihre vorhandene Vielfalt an Potenzialen und Ressourcen in der Bevölkerung und der regionalen Gegebenheiten als Standortfaktor nutzen und diskriminierungsfreie Beteiligung und Partizipation breiter Schichten der Bevölkerung für eine hohe Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit von ländlichen Regionen erreichen. Somit können vor Ort Innovationen im lokalen Kontext, sozialen Inklusion und auch Strategien zur Entwicklung der Dörfer in den LEADER-Gebieten zielgerichtet und bedarfsgerecht unterstützt werden. Innovation ist eine Querschnittspriorität der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und ihre Verbindung zu LEADER wird verstärkt durch die Anforderung, dass die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sie bei der Planung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) berücksichtigen müssen. Zentrale Aspekte einer LES sind ihr integrativer und innovativer Ansatz. Der LEADER-Ansatz deckt dadurch die Bedarfe H.1 bis H.11 vollständig ab. Die Stärkung des ländlichen Raums als individueller und kollektiver Lebensraum und speziell die Daseinsvorsorge, Infrastrukturfragen und die Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen rücken bei der Förderung der ländlichen Entwicklung immer stärker in den Vordergrund (H.3) und besitzen daher eine sehr hohe Priorität. Diese Bedarfe sind gemeinsam zu betrachten. Die Daseinsvorsorge betrifft nicht nur das Vorhandensein und die Qualität von wohnortnahen Kinderhorten und -gärten, Schulen und kulturellen Einrichtungen, sondern – deutlich basaler - auch Einkaufsmöglichkeiten, barrierefreie Mietwohnungen, die medizinische Versorgung, haushaltsnahe Dienstleistungen, die häusliche Pflege sowie die weitere örtliche Betreuung von Kindern und alternden Menschen. Hierbei werden innovative, generationenübergreifende und interkommunale Ansätze zur Belebung der ländlichen Entwicklung, unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der sich daraus ergebenden Herausforderungen angestrebt. Dies soll zu gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen zwischen ländlichen Regionen und urbanen Regionen und zu guten Stadt-Land-Beziehungen führen. Hierfür sind in der zweiten Säule der GAP Interventionen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (EL-0410) und insbesondere die Förderung der Dorfentwicklung (EL-0410-02) bspw. in Hessen durch die Behebung von Gebäudeleerständen durch die Schaffung von Mehrfunktionshäusern einschließlich Co-Working Spaces oder der Nutzung der Möglichkeiten von Digitalisierung und Datennutzung vorgesehen. Auch die Einrichtung lokaler Basisdienstleistungen in Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland, was die Schaffung oder Erneuerung von Einrichtungen der wohnortnahen Grundversorgung beinhaltet (EL-0410-05) führt zur Sicherung der Daseinsvorsorge. In Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland beinhaltet dies ebenfalls die Sanierung, den Um- und Ausbau sowie Neubau von Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen. Der Ansatz von gebietsübergreifenden ländlichen Entwicklungsplänen als auch gemeindebezogenen Planungen wird insbesondere im Saarland verfolgt (EL-0410-01), da hier wichtige Voraussetzungen für eine innovative, generationenübergreifende und interkommunale Entwicklung der ländlichen Gemeinden geschaffen werden können. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und die Rekultivierung von Siedlungsabfalldeponien, in Thüringen die Revitalisierung von Brachflächen gefördert, um Renaturierungspotenziale und neue Möglichkeiten für die Nachnutzung zu eröffnen. Die Förderung von dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturen (EL-0410-03) innerhalb der Intervention beabsichtigt bspw. Hessen die Anpassung ländlicher Wege und Brücken an die modernen und multifunktionalen Verkehrsanforderungen, was zur Erleichterung des Alltags-, Schul- und DE 225 DE Arbeitsverkehrs führen kann und somit wesentlich zu einer Verbesserung der Wohnstandortqualität der ländlichen Gemeinden beiträgt. Auch die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes dient der Gestaltung des ländlichen Raums (EL-0404-03) und insbesondere der zweckmäßigen wirtschaftlichen und konfliktfreien Landnutzung. Nicht zuletzt trägt die Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen (EL-0412) in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern dazu bei. Bei der Förderung der ländlichen Entwicklung und der Sicherung der Daseinsvorsorge sind auch Infrastrukturfragen zu beachten, die auch den Hochwasser- und Küstenschutz miteinbeziehen. Eine hohe Bedeutung kommt dem Küstenschutz in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg zu. Um präventive Maßnahmen zu fördern, ist die Intervention zur Förderung materieller Infrastruktur vorgesehen (EL-0402), die Fördermaßnahmen zum Hochwasserschutz (EL-0402-01) und zum Küstenschutz (EL-0402-02) umfasst. Ziele bei den Fördermaßnahmen zum Hochwasserschutz (EL-0402- 01) sind die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche, die Verhütung und Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen und die Verbesserung der Hochwasservorsorge. Des Weiteren werden die Gewässer so umgestaltet, dass sie in der Lage sind, den größtmöglichen Wasserrückhalt in der Fläche zu gewährleisten. Eine ausreichende digitale Infrastruktur ist zur Verbesserung der Daseinsvorsorge (H.3) von besonderer Bedeutung. Das Ziel sollte eine flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitbandnetze in ländlichen Räumen sein. Durch kleinräumige Maßnahmen, die Lücken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur schließen, ergänzt die ELER-Förderung (EL-0409) in Hessen und Sachsen-Anhalt bestehende nationale Programme (s. u.) für den Breitbandausbau und die damit angestrebten Versorgungsziele. Ebenfalls sollen bestehende Defizite in der IT-Ausstattung von Schulen und Bildungseinrichtungen, die im ländlichen Raum tätig sind, ausgeglichen werden. Hierzu sind in Baden- Württemberg und Sachsen-Anhalt Investitionen in die Ausstattung mit IT-Technik in Bildungseinrichtungen (EL-0413) vorgesehen. Damit soll der Bevölkerung in ländlichen Räumen ein adäquater Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Bildungsangeboten ermöglicht werden. Auch außerhalb der GAP wird dieses Ziel intensiv verfolgt (s. u.). Das kulturelle Angebot darf in seiner identitätsstiftenden Bedeutung und verbindenden Wirkung nicht unterschätzt werden. Ein aktives Kulturleben bedeutet Lebensqualität, trägt zum Selbstwert des ländlichen Raums bei und prägt den Charakter einer Gemeinde maßgeblich mit. Zur Stärkung der Identität und zum Erhalt des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Entwicklung von Dorf- und Ortskernen (H.5) tragen insbesondere Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung (EL-0410) bei. Die Förderung der Dorfentwicklung (EL-0410-02) mit dem Ziel attraktiver und lebendiger Dörfer beinhaltet private und öffentliche Investitionen, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dient und deren soziale und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit stärkt. Hierbei werden bspw. die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen oder Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen gefördert. Ebenfalls tragen in Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein Investitionen in das kulturelle Erbe (EL-0410-07) zur Abdeckung des Bedarfs bei. Hierzu gehören Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes sowie mit Investitionen verbundene Ausgaben zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Zusammenhänge von Kultur und Natur im Ländlichen Raum und für das kulturhistorische Erbe. Im Saarland tragen auch integrierte Entwicklungskonzepte und Pläne (EL-0410-01) sowie Investitionen in die Schaffung und Verbesserung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung sowie die Revitalisierung von Brachflächen (EL-0410-05) ihren Teil zur Erreichung der Ziele innerhalb des GAP- Strategieplans bei. Um das Ehrenamt und das bürgerliche Engagement zu unterstützen (H.6) und die Vereinsarbeit zu modernisieren und sie effizienter zu gestalten, bedarf es primär Fort- und Weiterbildungen für öffentliche und private Akteurinnen und Akteure sowie Digitalisierungskonzepte (siehe Querschnittsziel). Jedoch benötigen Inhaber von Ehrenämtern und bürgerschaftliches Engagement insgesamt ebenfalls ausreichende finanzielle, organisatorische und Fortbildungsressourcen. Daher wird dies über private und öffentliche Investitionen, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und deren soziale und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit stärken, gefördert (EL-0410-02). Durch die Möglichkeit der Unterstützung privater Zuwendungsempfänger mobilisieren die Vorhaben bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement für die Entwicklung der Dörfer. Ferner wird durch die Förderung von DE 226 DE Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes der Dörfer und ländlicher Regionen die kulturelle Identität und das bürgerliche Engagement gestärkt (EL-0410-07); dies trägt mit der Inwertsetzung des kulturellen Erbes zur positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei. Es werden ebenfalls Beiträge zur Steigerung der Beschäftigung und zum wirtschaftlichen Wachstum in ländlichen Gebieten angestrebt. Hierzu zählt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinst-, kleinen und mittlerer Unternehmen (KMU) (H.10), die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze (H.2, H.3) und die Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen Existenzgründungen (H.9). Denn die Schaffung tragbarer Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum wie wohnortnahe Arbeitsplätze, die ein existenzsicherndes Einkommen unter akzeptablen Konditionen generieren, sind die entscheidende Voraussetzung, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und die Abwanderung, insbesondere auch von Frauen, vorzubeugen sowie um Zuzug insbesondere junger Familien, sicherzustellen. Ziel der Intervention EL- 0412 ist es, die nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen in ländlichen Gebieten zu stärken (H.2) und dabei insbesondere Frauen zu fördern (H.7). Durch die Förderung von Investitionen in die Entwicklung von Kleinstunternehmen soll die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum erhalten und gestärkt werden. Dies wird in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern angeboten und hierbei werden konkret Anschaffungs- und Herstellungskosten, Aufwendungen für Beratungs-, Architekten- oder Ingenieurleistungen, Durchführbarkeitsstudien, Lizenzen, Werbekonzeptionen oder der Aufbau digitaler Vermarkungsformen gefördert. Die Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen hat auch die Intervention EL-0411 zum Ziel, bei der Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht- landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt werden. Durch die Bildung und Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten können Impulse zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung gesetzt werden (z. B. durch die bessere Ausschöpfung von Marktpotenzialen im Tourismus, in der Vermarktung und Nahversorgung oder die Bereitstellung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen etc.). Diese können einen Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des Ländlichen Raums insgesamt leisten. Hierzu kann auch indirekt die Steigerung der Innovationskultur im Tourismus (H.8) beitragen, da er wohnortnahe Beschäftigung sichern kann und daher in geeigneten Gebieten eine hohe Bedeutung für die Entwicklung ländlicher Räume besitzt. Innerhalb des GAP-Strategieplans werden die touristischen Entwicklungspotenziale durch die Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten kleinen Infrastrukturmaßnahmen (EL-0410-03) gestärkt. Hierzu gehören bspw. die Modernisierung touristischer Radrouten einschließlich der notwendigen Begleitinfrastrukturen, die Schaffung von Einrichtungen zur Besucherinformation, Besucherleitsysteme oder die Gestaltung von touristischen Ankommenspunkten. Ein zentrales wirtschaftliches Standbein ländlicher Regionen ist die Bereitstellung nachhaltig erzeugter biogener Rohstoffe in ausreichender Qualität und Quantität für die Bioökonomie, d. h. für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Aquakultur und Fischwirtschaft, die Holzwirtschaft sowie für alle anderen Non- Food/Non-Feed-Bereiche der Wirtschaft, die Rohstoffe biologischen Ursprungs verarbeiten oder biologische Prozesse nutzen (z. B. Bioenergieerzeuger, Dämmstoffindustrie oder die stoffliche Aufbereitung und Veredelung von Biomasse in Bioraffinerien zu Ausgangsstoffen für Chemieindustrie oder Biotechnologieunternehmen). Die nachhaltige Erzeugung der Biomasse ist somit Grundlage einer nachhaltigen Bioökonomie (H.11). Innerhalb der GAP hat dieser Ansatz jedoch eine mittlere Priorität und wird über den LEADER-Ansatz (EL-0703) adressiert. Dennoch tragen innerhalb der GAP alle Instrumente indirekt zur Nachhaltigkeit der Bioökonomie bei, welche die Verbesserung der Umwelt- und Klimawirkungen der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung zum Gegenstand haben (siehe SO4 – SO6). Auch die Forstwirtschaft und insbesondere der Aufbau von Wertschöpfungsketten in der Holzverarbeitung (H.12) und die Anpassung der Erschließungssituation von Waldflächen (H.13) wird primär außerhalb der GAP abgedeckt (s. u.) und besitzt nur eine mittlere Priorität. In Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sollen durch Investitionen in forstliche Infrastrukturen (EL-0404- 02) insbesondere Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen, für die Erholung suchende Bevölkerung und einer waldtouristischen Nutzung zugänglich gemacht werden. Dafür werden Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen gefördert, die gleichzeitig auch der Anpassung der Infrastruktur an Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels DE 227 DE dienen. Die Förderung inkludiert auch Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, die den Wasserrückhalt im Wald verbessern. Bei der Konzeption und Umsetzung können auch Anliegen der Waldbrandbekämpfung berücksichtigt werden. Die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes (EL-0404-03) in Waldgebieten führt zu deren besseren Erschließungssituation (H.13) und somit zu einer Verbesserung der Produktivität der forstwirtschaftlichen Betriebe. Im Rahmen der Teilintervention werden die Ausführungskosten und die Verfahrenskosten nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz gefördert. Die Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen Gruppen (H.7) besitzt eine hohe Priorität und dient als Querschnittsaufgabe nicht nur innerhalb des spezifischen Ziels, sondern vielmehr über alle Ziele des GAP-Strategieplans hinweg. Folglich sollen Strukturen und Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass diskriminierungsfreie, wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Teilhabechancen für alle Menschen in den ländlichen Gebieten bestehen. Dies ist bei den einzelnen Interventionen mit zu berücksichtigen. Innerhalb des LEADER-Ansatzes (EL-0703) wird bspw. in den LEADER- Entscheidungsgremien (LEG) der inklusive Charakter der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) beschrieben. Ebenfalls werden in den LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) die Maßnahmen der LAG zur Sicherstellung eines nichtdiskriminierenden und transparenten Auswahlverfahrens beschrieben. Spezifisch trägt hier auch die Intervention zur Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten (EL-0412) bei, indem in Baden- Württemberg explizit Frauen gefördert werden sollen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus mangelnden sozialen Infrastrukturen (z. B. Kinderbetreuungseinrichtungen) in dortigen vielen ländlichen Gebieten und einem noch stark ausgeprägten traditionellen Rollenverständnis bei der Haushaltsführung sowie Betreuung der Kinder- und pflegebedürftiger Personen. Daher ist eine außerlandwirtschaftliche Berufstätigkeit von Frauen in ländlichen Gebieten Baden-Württembergs häufig nicht gegeben. Zusätzlich ist das Angebot an adäquaten außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen für Frauen im dortigen ländlichen Raum, insbesondere in der Phase der Kindererziehung, eingeschränkt. Ziel dieser Förderung von Vorhaben speziell für Frauen im ländlichen Raum ist es daher, zum einen wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen u. a. durch die Unterstützung der Selbstständigkeit, und zum anderen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Unterstützt wird dies durch Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen in Baden-Württemberg (El-0802, s. Querschnittsziel), welche die fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen v. a. der Unternehmerinnen verbessern und damit die Wirkung der einzelnen Interventionen verstärkt werden sollen. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU-Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die DE 228 DE Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Eine Große Schnittmengen mit der GAP weißt der Förderbereich 1 der GAK auf. Die darin enthaltene Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) der GAK hat das Ziel, die ländlichen Regionen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Förderung umfasst ein breites Maßnahmenspektrum und kann entsprechend der jeweiligen Anforderungen der Regionen eingesetzt werden. Die ILE ist ein lebendiges Instrument, welches jährlich an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden kann. Innerhalb der (ILE) und des GAK-Sonderrahmenplans „Förderung der ländlichen Entwicklung“ stehen für 2022 Bundesmittel bis zu 319 Millionen Euro bereit. Bei voller Inanspruchnahme der Mittel läge die Kofinanzierung der Länder somit bei rund 212 Millionen Euro Landesmittel. Diese werden für verschiedene Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung genutzt, teilweise zusätzlich zum ELER oder für rein national finanzierte Maßnahmen und Vorhaben. Im Rahmen der GAK-ILE ist die Vorbereitung und Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, u.a. integrierter Konzepte zur ländlichen Entwicklung (ILEK) sowie die Einrichtung von Regionalmanagements als querschnittsorientierte Dienstleistung zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung ländlicher Entwicklungsprozesse förderfähig. Daneben werden über die GAK-ILE Maßnahmen zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen zur Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung unterstützt (H.3). Die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung (H.1, H.3, H.5) fördern Bund und Länder mit der GAK- ILE Maßnahme Dorfentwicklung. Darunter fallen unter anderem die Initiierung und Begleitung von Veränderungsprozessen, die Gestaltung öffentlicher Plätze und Flächen, die Schaffung und der Erhalt dörflicher Einrichtungen des Gemeinwesens, Mehrfunktionenhäuser zur gemeinschaftlichen Nutzung, die Schaffung, der Erhalt oder Ausbau dörflicher Infrastrukturen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen als auch die Umnutzung von dörflicher Bausubstanz. Zudem können Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten, die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes sowie die Breitbandversorgung im ländlichen Raum gefördert werden. Dörfer im Sinne des GAK-Rahmenplans sind ländlich geprägte Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung werden nur in der Förderkulisse ländlicher Raum anerkannt. Das Förderprogramm "Dorfmoderation" ist ein Angebot für Kommunen, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind. Gefördert werden Ausgaben für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von kommunalen Entwicklungskonzepten zu allen Themen, die die Zukunftsfähigkeit der Kommune betreffen. Vor diesem Hintergrund werden außerhalb der GAP zusätzlich die Bedarfe insbesondere H.5 sowie H.3, H.4 und H.6 abgedeckt. Der „Zukunfts-Check Dorf“ (ZCD) im Rahmen der GAK-ILE-Maßnahme „Dorfentwicklung“ ist eine Antwort auf die Herausforderungen von Dörfern im ländlichen Raum: Alterung der Bevölkerung, Gebäudeleerstand, Nahversorgung und das soziale Miteinander sind wichtige Fragen. Nur eine engagierte Dorfgemeinschaft kann langfristig das Dorf lebendig erhalten und damit attraktiv. Viele Dorfentwicklungskonzepte bedürfen der Fortschreibung und Weiterentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Kleinen Dörfern soll so die Chance eröffnet werden, mit professioneller Unterstützung, ihr Dorf in sozialen, infrastrukturellen und baulichen Belangen fit für die Zukunft zu machen. Der ZCD ist so gestaltet, dass die Gemeinden Hilfe zur Selbsthilfe erhalten. Somit entfaltet sich die Wirkung nicht nur auf der Ebene der baulichen, sondern insbesondere auch auf der Ebene der sozialen Dorfentwicklung, wodurch wieder eine Vielzahl von Bedarfen adressiert wird. Dies sind insbesondere H.4 sowie H.3, H.5 und H.6. DE 229 DE Flankierend werden über die Maßnahmen des Regionalbudgets im Rahmen der GAK Kleinprojekte i. H. v. bis zu 20.000 Euro pro Projekt gefördert, die der Umsetzung eines ILEK oder einer lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen (H.4). Hierfür werden pro Konzept/Strategie bis zu 200.000 Euro pro Jahr und Region bereitgestellt. Diese Mittel werden für sehr unterschiedliche Themenbereiche der ländlichen Entwicklung eingesetzt, welche dem Ziel dienen sollen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Umsetzung kann für die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger relativ bürokratiearm gestaltet werden; wenn z. B. das LEADER-Regionalmanagement die organisatorische Abwicklung gegenüber den Fördermittelgebenden übernimmt. Mit dem Bundesprogramm ländliche Entwicklung (BULE) fördert das BMEL in 2021 mit rund 68 Millionen Euro Modellvorhaben und Modellregionen in zentralen Zukunftsfeldern der ländlichen Entwicklung. Um den Herausforderungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge (H.3) zu begegnen, werden bspw. in sieben Modellregionen und 14 weiteren Landkreisen ein sogenanntes digitales Ökosystem und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellvorhabens Smarte.Land.Regionen entwickelt und auf ihre Übertragbarkeit hin erprobt (vgl. auch Querschnittsziel). Das BULE ist in erster Linie als „Wissensprogramm“ ausgelegt, in dessen Fokus vor allem Erkenntnisse zum Handlungsbedarf bzgl. der Bildung nachhaltiger Strukturen in ländlichen Räumen stehen. Mit der Programmfamilie Region gestalten beim BMI werden aus dem Budget des Bundesprogramms ländliche Entwicklung ebenfalls innovative Projekte mit Modellcharakter zur Identifizierung zukunftsweisender Lösungen zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Bereichen Daseinsvorsorge, Strukturpolitik, Mobilität, regionale und kulturelle Identität sowie regionale und interkommunale Zusammenarbeit gefördert (H.3). Letztlich weisen noch weitere Förderungen aus dem „GesamtdeutschenFördersystem für strukturschwache Regionen“ mit seinen 22 Förderprogrammen des Bundes aus sieben Ressorts relevante Bezüge auf. Zum Beispiel sind unter der Überschrift „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ neben der GAK-ILE, die Städtebauförderung, das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“, das Programm „Demografiewerkstatt Kommunen“ sowie das Programm „Demokratie leben!“ aufgeführt (H.1, H.5, H.6). Zu wirtschaftlichen Themen ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) hervorzuheben (H.2, vgl. auch H.10). Das BMBF bietet mit Kommunen.innovativ und REGION.innovativ weitere Förderangebote an, die sich auf innovative Prozesse beziehen. Kommunen innovativ unterstützt Forschungsverbünde aus Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die nach Lösungen für Herausforderungen zum Demografischen Wandel suchen (siehe auch Querschnittsziel). REGION.innovativ fördert regionale Bündnisse dabei, sich neuen Forschungs- und Innovationsthemen zu widmen und mit neuen Partnern zu vernetzen (zur zirkulären Wertschöpfung als Chance für strukturschwache Regionen). Die Unterstützung des Ehrenamtes und bürgerschaftlichen Engagements (H.6) wird ebenfalls komplementär zur GAP unterstützt. Auf Bundesebene finanziert das BMEL die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit. Die Förderung der ländlichen Räume und Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist vielen Landesregierungen ein wichtiges Anliegen. Die vielfältigen Bedarfe welche zur Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen führen sollen, werden daher zusätzlich auf Landesebene durch ein breites Angebot bedient: -In Baden- Württemberg werden mit dem Förderprogramm „Gemeinsam engagiert in BW“ neue Anreize zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten und bürgerschaftlichen Engagements geschaffen. Ziel des Förderprogramms ist es, durch Beratung und Informationsvermittlung, durch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie durch Austausch und Vernetzung das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und zu unterstützen. Dafür stehen jährlich ca. 0,15 Millionen Euro/ Jahr aus dem ESF zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund werden mit „Gemeinsam engagiert in BW“ auch die Bedarfe H.7 und Q.10 adressiert. Innerhalb dieser Landesmaßnahmen gibt es auch Projekte zur Förderung der Beratung bei der Errichtung von multifunktionalen Dorfläden durch lokale Akteure. -Ziel der Dorfladenberatung M.Punkt in Rheinland- Pfalz mit jährlich Beratungsleistungen von 0,25 Millionen Euro ist die alltägliche Versorgung auch in kleineren Dörfern zu stabilisieren. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der langfristigen, eigenständigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Dorfläden, wodurch die Bedarfe H.3 und H.4 sowie Q.10 außerhalb der GAP abgedeckt werden. -In Hessen besteht der Aktionsplan "Starkes Land - Gutes Leben". Der Aktionsplan umfasst alle DE 230 DE Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge – von der Digitalisierung, über Mobilität, Gesundheits- und Lebensmittelversorgung. Die Angebote des Plans sind dabei so breit gefächert, dass sie individuell – bis auf die Ebene der einzelnen Kommunen – angepasst und genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund deckt der Aktionsplan die Bedarfe H.1 bis H.10 im SO8 außerhalb der GAP ab. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des Aktionsplans „Starkes Land – Gutes leben“ in Hessen den neuen Handlungsfeldern rund 1,2 Milliarden Euro Fördermittel des Landes in die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse investiert. -Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden-Württemberg zielt auf eine Förderung der integrierten Strukturentwicklung der Kommunen vor allem im Ländlichen Raum ab. Fördermöglichkeiten bestehen in den Bereichen Wohnen, Grundversorgung. Gemeinschaftseinkünften und im Bereich der gewerblichen Förderung. Seit 1995 wurde mit dem ELR landesweit ein Zuschussvolumen von 1,9 Milliarden Euro bereitgestellt. -Die Bedarfe H.1, H.3 und H.5 werden in Niedersachsen auch mit reinen Landesmitteln zwischen 2,5 bis 5 Millionen Euro jährlich durch das Programm „Zukunftsräume“ adressiert. Das Programm richtet sich in Abgrenzung zur ELER Förderung in Niedersachsen an Klein- und Mittelstädte in ländlichen Räumen. Ziel des Programms ist es, stadtregionale Kooperationen zu initiieren und die Entwicklung von Projekten in den Zentren zu unterstützen, die Versorgung und Attraktivität sichern. Vielen kleineren Kommunen fehlt es an Ressourcen gerade zur Entwicklung und Umsetzung fachübergreifender Projektideen. Daher werden mit dem Programm Zukunftsräume auch Beratungskapazitäten zur Verfügung gestellt. Mit Mitteln des ESF fördert Niedersachsen zudem mit der Fördermaßnahme Soziale Innovation die Entwicklung und Erprobung neuer Wege zur Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels beim Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen. Diese Maßnahme hat eine große Bedeutung für die ländlichen Räume im Zusammenhang mit den Bedarfen H.1 und H.3. In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen hierfür ESF+ Mittel von insgesamt 18,6 Millionen Euro zur Verfügung. Auch der Bedarf H.4 zur Stärkung der Selbstorganisation und der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen wird beispielsweise in Niedersachsen fondsübergreifend adressiert, da die Stärkung der Regionen durch mehr Gestaltungsspielraum und Ausweitung von Bottom-Up-Ansätzen ein zentrales Ziel der neuen Förderperiode ist. So werden in Niedersachsen neben dem flächendeckenden LEADER-Ansatz (ELER) im ländlichen Raum, den „resilienten Innenstädten“ (EFRE) im städtischen Bereich und den Zukunftsregionen (EFRE/ESF+) in größeren Stadt-Land-übergreifenden Kooperationsräumen drei aufeinander abgestimmte und sich gegenseitig ergänzende territoriale Instrumente eingesetzt. Hierfür stehen knapp 96 Millionen Euro für die Zukunftsregionen und knapp 66 Millionen Euro für die resilienten Innenstädte zur Verfügung. Die Beispiele im Rahmen der Dorf- und ländlichen Entwicklung auf Landesebene können nahezu endlos fortgeführt werden, haben jedoch gemein, dass auf Ebene der Länder, Kreise und Kommunen die Förderungen ausschließlich im Rahmen von LEADER/CLLD ergänzend zur GAP die spezifischen Ziele der neuen Förderperiode abdecken. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Stärkung der Gleichstellung aller Geschlechter In Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sollen bereits erfolgte Schritte in Richtung einer gendersensiblen Umsetzung der ELER-Förderung fortgeführt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Zentrale Elemente sind die Stärkung der Genderkompetenz der an der Umsetzung der ELER- Förderung beteiligten Stellen, die Weiterentwicklung des bestehenden Förderangebots sowie die sichtbare Verankerung des Themas in den Politiken zur Entwicklung ländlicher Räume über den ELER hinaus. Mit Arbeitskreisen wie „Frauen im ländlichen Raum“ und weiteren Aktivitäten werden positive Schritte hin zu einer besseren Verankerung des Gender Mainstreaming in der ELER-Umsetzung gegangen, sodass auch der Bedarf H.7 Beachtung im Gesamtförderkonzept Deutschlands findet. Mit der Fördermaßnahme "Digital.Vernetzt – Frauen im Ehrenamt stärken" unterstützt das BMEL die ehrenamtliche Arbeit von Frauenvereinen und -initiativen in ländlichen Regionen. Ziel ist es, ihr Engagement während der Corona- Pandemie durch Schulungen zur digitalen Vereinsarbeit aufrecht zu erhalten, und sie so jetzt und in Zukunft krisenfest aufzustellen. Vereine und Initiativen erhalten so Fördermittel aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) von je bis zu 40.000 Euro. Einen Beitrag zu H.7 in ländlichen Räumen leistet in Niedersachsen das ESF Programm RIKA – Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt. Hierüber fördert Niedersachsen „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“, sowie Einzelmaßnahmen, die die DE 231 DE Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben verbessern. Am Arbeitsmarkt orientierte Beratung und Kompetenzerweiterung für Frauen sind Schwerpunkte der Richtlinie. Darüber hinaus wird die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege unterstützt sowie Netzwerke im Sinne des Gleichstellungsziels gefördert. Die Förderung erfolgt mit Landes- und ESF Mitteln in Höhe von insgesamt 42 Millionen Euro. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zum Ausbau der digitalen Infrastruktur Ein flächendeckender Mobilfunk- und Breitbandausbau ist die Grundvoraussetzung zur Nutzung der Potenziale der Digitalisierung zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse (H.3). In Bezug auf die Förderung der Breitbandversorgung und die Adressierung des Bedarfs H.3, ergänzt die GAK (Förderbereich 1 – ILE, Maßnahme „Breitbandversorgung ländlicher Räume“) Graue-Flecken- Förderprogramm des Bundes für den Gigabitausbau (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“). Mit diesen Förderprogrammen wird der Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze in Gebieten gefördert, in denen sich der privatwirtschaftliche Ausbau nicht rentiert. Auch auf Landesebene findet mit eigenen Landesförderprogrammen zum Breitbandausbau eine Abdeckung des Bedarfs H.3 außerhalb des GAP- SP statt. Die Landesförderprogramme dienen zum Teil auch zur Kofinanzierung des Bundesförderprogramms, so auch in Hessen. Mit der Mobilfunkförderung des Bundes werden Fördermittel für die Schließung von nicht privatwirtschaftlich ausgebauten weißen Flecken in der Mobilfunkversorgung bereitgestellt. Darüber hinaus enthält die am 13. Juli 2022 veröffentlichte Gigabit-Strategie des Bundes weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Auch auf Landeseben gibt es eigene Gigabitrichtlinien bzw. -strategien wie z. B. in Bayern, Sachsen- Anhalt oder Hessen. Letztere fassen in der Gigabitrichtlinie alle relevanten Fördermöglichkeiten des Gigabitfördersystems zusammen und verfügen in der aktuellen Legislaturperiode über ein Fördervolumen i. H. v. rund 270 Millionen Euro. Zusätzlich ist in Hessen geplant, dass die Gigabitstrategie in Kürze fortgeschrieben werden soll. Durch die Gigabitrichtlinien bzw. -strategien der Länder soll die Breitbandförderung deutlich ausgeweitet und konsequent auf das Ziel Gigabit ausgerichtet werden. Zusätzlich werden Gemeinden im Rahmen einer Kofinanzierung unterstützt und mit einer eigenständigen Förderrichtlinie werden Glasfaseranschlüsse für öffentliche Schulen sowie Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind (Plankrankenhäuser) und Rathäuser gefördert. Mit dem DigitalPaktSchule (in Thüringen z. B. derzeitiges Budget ca. 30. Millionen Euro/Jahr) wird die digitale Infrastruktur an den Schulen, einschließlich der Ausstattung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten unterstützt. Auch Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen seiner Gigabit-Strategie mit Landesmitteln z. B. Gigabitkoordinatoren und die Glasfseranbindung von Schulen. Damit wird H.1 und H.3 bzw. konkret EL-0413, außerhalb der GAP mit verschiedenen nationalen Maßnahmen komplementär und zielgerichtet abgedeckt. Mit dem Programm Digitale Dörfer fördert Niedersachsen von 2021 bis 2025 mit rund 2,5 Millionen. Euro die digitale Vernetzung und Interaktion und Kommunikation sowie digitale Teilhabe in ländlichen Räumen. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur Im Bereich der Regionalentwicklung findet neben dem Schwerpunkt der LEADER-Förderung auf Landesebene u.a. die Förderung der Kleinstunternehmen der Gastronomie und des Tourismus mit z. T. eigenen Förderprogrammen wie in Baden-Württemberg „TF Plus und Förderung überregionales Marketing und Tourismus“ mit jährlich 21,5 Millionen Euro, statt. Hierbei werden Anbieter im Gastgewerbe und in der Tourismusbrache unterstützt, vorhandene Angebote zu sichern und neue zu etablieren. Gerade im ländlichen Raum sind es in der Regel die familiengeführten Kleinstbetriebe, die einen wichtigen Beitrag zur touristischen Attraktivität einer Region leisten. Hessen unterstützt seine Dorfgasthäuser mit einem Sonderprogramm für einen Zeitraum von zwei Jahren mit insgesamt 10 Millionen Euro. Mit spezifischen Landtourismus-Strategien wollen Länder wie z. B. Thüringen und Hessen den Tourismus im ländlichen Raum stärken. Dabei stehen in Hessen die vier Strategiefelder „Natur“, „Gesundheit“, „Regionalität“ und „neue Netzwerke“ im Fokus. Die Strategie stellt das Ergebnis eines partizipativen Prozesses auf Landesebne dar und adressiert somit auch den Bedarf H.8 außerhalb der GAP. In Hessen stehen 875.000 Euro pro Jahr zur Umsetzung der Landtourismusstrategie (Strukurentwicklung und Marketing) zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es noch ein zeitlich begrenztes DE 232 DE Gaststättensonderprogramm für den ländlichen Raum in den Jahren 2021 und 2022. In Thüringen wird das Förderprogramm Tourismus 4.0 im Zeitraum 2021-2027 mit 1,5 Millionen Euro gefördert. In Rheinland- Pfalz gibt es auf Landesebene ein eigenes Förderprogramm mit zurzeit jährlich 2,47 Millionen Euro außerhalb der GAP zur Verbesserung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen gewerblichen Hotellerie. Der Fokus dieses Förderprogramms liegt im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 auf der Unterstützung unternehmerischer Vorhaben, die erwarten lassen, dass sie zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots beitragen, ökonomisch nachhaltig wirken, auf einen deutlichen Mehrwert und die Anpassung an heutige Anforderungen und zukünftige Markttrends ausgerichtet sind. Darüber hinaus stehen jährlich 1,5 Millionen Euro außerhalb des GAP für Investitionen in öffentliche Tourismusinfrastruktur zur Verfügung. Im Rahmen des EFRE-Programms stehen in der neuen Förderperiode (2021-2027) rund 10,3 Millionen Euro für einen Tourismus 4.0 zur Verfügung. Mit diesen Mitteln soll die Innovations- und Digitalisierungskompetenz für Unternehmen und Anbieter im Tourismus gestärkt werden. Zielgruppen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft sowie kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände (siehe auch H.10). KMU sollen so bei Investitionen zur Schaffung und Vermarktung innovativer, saisonunabhängiger und digital unterstützter Tourismusangebote gefördert werden. Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sollen bei Investitionen in neuartige touristische Erlebniswelten unter Nutzbarmachung von Big Data und Anwendung smarter Technologien wie z. B. künstlicher Intelligenz (KI) oder Augmented Reality unterstützt werden. Hierbei sollen Besucherinformationszentren zu regionaltypischen Themen, die im Sinne der Nachhaltigkeit Wertschöpfungsketten – auch Sektor- und Regionen übergreifend - sowie Aspekte der Besucherlenkung einbezogen werden (siehe auch Querschnittsziel). Zusätzliche Instrumente zur Erleichterung von Existenzgründungen und Stärkung von KMU Neben der nationalen Finanzierung bestehen auch EU-Fonds zur Förderung der Regionen, die ebenfalls die Bedarfe des spezifischen Ziels mitabdecken. Innerhalb des European Recovery Programms (ERP) findet sich beispielsweise ein Regionalförderprogramm, indem Investitionsprojekte für KMU und Selbstständige sowie eine Zinsverbilligung enthalten sind (H.10). Innerhalb des ERP ist ebenfalls Kapital für Gründung vorgesehen, bei dem junge Unternehmen günstige Fremdkapitalkonditionen erhalten können (H.9). Zur besseren Koordinierung der verschiedenen Förderungsmöglichkeiten wurde in 2019 ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen auf Bundesebene beschlossen. Gefördert werden grundsätzlich Regionen, die nach dem Regionalindikatorenmodell der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als strukturschwach eingestuft werden. Hier ist beispielsweise ein Großbürgschaftsprogramm von Bund und Ländern angesiedelt. Hiermit können kleinere und mittlere Unternehmen in strukturschwachen Regionen zusätzlich gefördert werden (H.10, vgl. auch H.2). Auch im ländlichen Raum greift die GRW können beispielsweise in Sachsen-Anhalt KMU des verarbeitenden Gewerbes die GRW-Förderung für Investitionen ab 30.000 Euro nutzen. Auch das ERP (European Recovery Program)-Regionalprogramm leistet bereits seit vielen Jahren in allen strukturschwachen Regionen einen Beitrag zur Stärkung der Wachstumskraft von KMU und führt zusätzlich zur Abdeckung des Bedarfs H.10. Das bewährte Programm, mit dem im Jahr 2020 für Neu- und Erweiterungsinvestitionen ein Kreditvolumen von insgesamt 600 Millionen Euro aktuell mobilisiert werden konnte, wird fortgeführt. Beim o. g. Programm ERP-Kapital für Gründung wird voraussichtlich Ende dieses Jahres die bestehende Förderpräferenz in Form eines ermäßigten Zinssatzes (0,25 Prozent) von den östlichen Ländern auf alle strukturschwachen Regionen des Bundesgebiets ausgedehnt. Hinsichtlich der Unterstützung von Existenzgründungen gibt es verschiedene Finanzierungsangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) (H.9). Beispielsweise besteht eine Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der LR. Hierbei werden innovative Projekte und KMU der Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft gefördert und bezuschusst. Ebenfalls werden auch nicht-technische Innovationen, KMU und ggf. Hochschulen über das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gefördert. Über INVEST des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden zudem Zuschüsse für Wagniskapitale für junge Unternehmen gewährt. Dies deckt insbesondere die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (H.10) ab. Mit dem Förderprogramm "Leben auf dem Land" der LR werden Unternehmen und sonstige Antragsteller unterstützt, um die Infrastruktur sowie die Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen DE 233 DE Deutschlands zu erhalten und zu verbessern (H.10). Hierbei sollen Investitionen durch zinsgünstige Darlehen in verschiedenen Bereichen von Gemeinden bis 50.000 Einwohnern getätigt werden. Eine Finanzierung durch die Agrar-Bürgschaft der deutschen Bürgschaftsbanken wird durch die über das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) bereitgestellte Rückbürgschaft und den im Zusammenhang mit dem Investitionsplan für Europa begründeten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht. Zielgruppen der Agrar- Bürgschaften sind alle landwirtschaftlichen Betriebe - sowohl Existenzgründer, Nachfolger als auch bestehende Unternehmen (H.9 und H.10). Innerhalb des GAK-Rahmenplans sind verschiedene Förderbereiche integriert, die die Interventionen der GAP ergänzen und eine zusätzliche Abdeckung der Bedarfe des spezifischen Ziels gewährleisten. Hierbei ist der Förderbereich 1 Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) zu nennen, im speziellen die Maßnahme 7.0 für Kleinstunternehmen der Grundversorgung (H.10). Die Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen Existenzgründungen (H.9) sowie die Stärkung wettbewerbsfähiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) (H.10) wird auf Länderebene vielfältig gefördert: -Einige Bundesländer unterstützen in diesem Zusammenhang explizit die Internationalisierung von KMU oder Beteiligungen an KMU z. B. im Rahmen von operationellen Programms mit dem EFRE. Andere Bundesländer fördern Kleinstunternehmen der Grundversorgung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAK. -Die Landeskampagne Start-up BW soll die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Stärke des Landes Baden-Württembergs erhalten und den Ruf als Gründerland national und international stärken. Innerhalb von Start-up BW setzt das Finanzierungsinstrument Start-up BW Pre-Seed früher als bisherige Förderungen an und schließt die Finanzierungslücke in der frühen Phase der Unternehmensgründung. Das Start-up BW Pre-Seed-Programm hat seit 2018 bereits 150 Gründungsvorhaben mit einer großen thematischen Bandbreite unterstützt. Im Rahmen der Ausweitung des Programms für von der Corona- Krise betroffene Start-ups konnten im Zeitraum Juni 2020 bis Dezember 2021 weitere rund 200 Start-ups stabilisiert werden, deren zuvor aussichtsreiche Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie in Gefahr geriet. Ergänzt wird die Start-up-Förderung von dem Programm Start-up BW Acceleratoren (ca. 2.5 Millionen Euro jährlich). Hierfür werden Landesmittel und Mittel aus dem europäischen Strukturfonds EFRE bereitgestellt. Insgesamt bietet das Programm damit außerhalb des GAP-SP einen umfassenden Ansatz, um in ländlichen Gebieten nicht-landwirtschaftliche Existenzen zu gründen und damit auch landwirtschaftlichen Betrieben Diversifizierungsmöglichkeiten zu bieten. In diesem Sinne werden auch die Bedarfe G.4 (Diversifizierung), H.8 (Tourismus) und Q.10 (lokale Innovationskraft und -transfer) neben H.9 adressiert. Zusätzlich unterstützt das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum in Baden- Württemberg unter anderem mit der EFRE kofinanzierten Förderlinie „Spitze auf dem Land“, KMU mit Potential zur Technologieführerschaft im ländlichen Raum bei Investitionen in Innovation mit ca. 6,6 Millionen Euro/Jahr und adressiert neben den Bedarfen G.2 und auch die Bedarfe B.2, D.2, H.1, H.2, H.3, H.5, H.6, H.9. Darüber hinaus wird eine Digitalisierungsprämie Plus mit ca. 116 Millionen Euro/Jahr angeboten, welche den Bedarf u. a. H.10 abdeckt. Mit ca. 2 Millionen Euro/Jahr werden zudem Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Auch die Unternehmensberatung für KMU wird bis 2024 mit ca. 1,6 Millionen Euro/Jahr außerhalb der GAP unterstützt -Mit dem "IB-Mittelstandsdarlehen" in Sachsen-Anhalt kann die Finanzierung von notwendigen betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln oder auch Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation für Existenzgründer in abgesichert werden (H.10 und auch H.9). Im Bereich der Digitalisierung von Unternehmen existiert das Förderprogramm DIGITAL INNOVATION, welches KMU mit Sitz in Sachsen-Anhalt mit einem Zuschuss von bis zu 70 % bis zu 70.000 Euro in Anspruch nehmen können. -In Rheinland-Pfalz gibt es im Rahmen der Initiative „gruenden.RLP“ ein flächendeckendes Angebot an Beratung, Förderung und Finanzierung für die verschiedenen Phasen einer Gründung (H.9, H.10). Die Förder- und Finanzierungsprogramme begleiten die Gründenden - ob in der Stadt oder auf dem Land - über die verschiedenen Phasen hinweg, dies zum Beispiel mit dem Gründungsstipendium in der Pre-Seed Phase oder mit Wagniskapital in der Wachstumsphase. Begleitet werden die Gründenden durch ein landesweites virtuelles Accelerator-Programm, das bei der Entwicklung und Marktfähigkeit des DE 234 DE Geschäftsmodells unterstützt. Speziell zum Thema Gründen auf dem Land sensibilisieren Qualifizierungsmodule in Kooperation mit dem Landfrauen-Verband Rheinland-Pfalz und anderen Netzwerken für dieses Thema. -Auch die Landeskampagne Nordrhein- Westfalens, „Neue Gründerzeit NRW“ mit Gründerstipendien, speziellen Anlaufstellen (Gründerzentren), Gründerpreisen, Messeangeboten, speziellen Angeboten für Gründungen aus Hochschulen heraus, Finanzierungsangeboten deckt den Bedarf H.9 mit ab. Über das Programm „START-UP transfer NRW“ werden Gründungswillige und KMU in der Wachstums- und ersten Expansionsphase mit Beratungs- und Finanzierungsangeboten unterstützt. KMU sollen bei der Entwicklung von innovativen Lösungen, bei dem sich noch entwickelnden Markt, zur Bewältigung von Klimafolgen unterstützt werden. Im Zuge dessen werden KMU auch bei der Bewältigung der betrieblichen Transformationsprozesse, beim Wissens- und Technologietransfer, durch Errichtung von Gründer- und Technologiezentren Entwicklung von Kompetenzen in Bereichen der intelligenten Spezialisierung für KMU in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit zur Begegnung des Fachkräftemangels unterstützt. Mit Landes- und Strukturfondsmitteln fördert Niedersachsen eine Reihe von Maßnahmen, die die Bedarfe H.2, H.9 und H.10 adressieren und denen in den ländlichen Regionen eine hohe Bedeutung zukommt. Strategisches Ziel dieses Maßnahmenpakets ist die Schaffung und Stabilisierung einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur und Stärkung der lokalen Wirtschaftskraft unter anderem zur Standortaufwertung und nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die FP 2021-2027. Mit 39,2 Millionen Euro aus EFRE- und Landesmitteln fördert Niedersachsen außerdem niedrigschwellige Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen. Ziele sind die Schaffung innovativer Kapazitäten, Beschleunigung innovativer Entwicklungen und Prozesse in KMU und Handwerk. Aufgrund der besonderen Unterstützungsbedarfe der Unternehmen in ländlichen Räumen erhalten Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum oder die ein Vorhaben durchführen, das dem ländlichen Raum zugutekommt Zusatzpunkte im Scoring. Die Einzelbetriebliche Förderung ist in Niedersachsen 2021-2027 mit insgesamt 120 Millionen Euro aus EFRE und Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ausgestattet. Hiermit werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Der Fokus liegt auf Investitionen in den strukturschwächeren Gebieten des Landes, die unter regionalwirtschaftlichen Aspekten deutliche Schwächen sowie Entwicklungsdefizite oder Nachholbedarf aufweisen, um diesen eine gleichwertige Entwicklung zu ermöglichen. Durch die Maßnahme MikroSTARTer werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Gründungsphase oder in den ersten fünf Jahren nach Auf- oder Übernahme der Geschäftstätigkeit, mit Kleinstdarlehen gefördert. Mit der Darlehensvergabe soll einer geringen bzw. nicht ausreichenden Eigenkapitalausstattung von Start-ups und jungen KMU abgeholfen werden, um die Voraussetzung zu schaffen, die geringe Bonität bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten zu erhöhen (H.9, H.10). Hierfür stehen 2021-2027 rund 36 Millionen Euro aus EFRE und Landesmitteln zur Verfügung. Über die Einrichtung eines revolvierenden Fonds „NSeed“ für Beteiligungen überwiegend in der Seedphase soll vorrangig kleinen und jungen Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren einen innovativen Charakter aufweisen, Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt werden. Ein Hauptaugenmerk liegt auf innovativen Start-ups. Der Fonds wird mit 27,5 Millionen Euro EFRE- und Landesmittel ausgestattet. Die Maßnahme Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk verfolgt mit 7 Millionen Euro aus EFRE- und Landesmitteln das Ziel der Absicherung und Erhöhung des Betriebsbestands in den wirtschaftlich bedeutsamen und ausbildungsaktiven Meisterhandwerken durch nachhaltige Sicherung der wirtschaftlichen Basis. Die Unternehmen – i.d.R. KMU – erhalten einen Zuschuss für eine unbefristete Neueinstellung einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerin oder eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitsnehmers in Vollzeit. Die Fachkräftesicherung gilt als zentrale Herausforderung der ländlichen Räume auch in Niedersachsen (H.2). Mit der Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse wird das Ziel verfolgt, die regionale Fachkräftesituation zu verbessern und die Fachkräftestrategie des Landes vor Ort zu verankern. Hauptziel der Förderung ist, überbetriebliche Kompetenzen in der digitalen Transformation und im Strukturwandel DE 235 DE zu stärken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung zu leisten. Gefördert werden Strukturprojekte zur Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung in einer Region, Projekte zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden sowie berufliche Weiterbildungsprojekte zur Vermittlung überbetrieblicher Kompetenzen. Gut 47 Millionen Euro aus Landes- und ESF+-Mitteln sind hierfür vorgesehen. Zuwendungsempfänger sind regionale Arbeitsmarktakteure, Bildungsträger und Unternehmen. Vor dem Hintergrund der Förderung von Existenzgründungen und Stärkung von KMU und damit der bedeutenden Frage der Fachkräftesicherung im ländlichen Raum wird deutlich wie dies im Zusammenspiel mit den beschriebenen Maßnahmen außerhalb der GAP z.B. durch relevante Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente oder im Bereich der digitalen und touristischen Infrastruktur sowie der Gleichstellung der Geschlechter, gleichwertige Arbeits- und somit letztlich auch Lebensverhältnisse im ländlichen Raum fördert. Vulnerablen Gruppen wie u.a. Arbeitskräfte in prekären Lohn- und Arbeitssituationen, Frauen und Pflegebedürftige, die häufig aufgrund geographischer Gegebenheiten kaum Einflussmöglichkeiten bis auf den Wegzug haben, werden reale Optionen vor Ort geboten. Auf diese Weise werden Strukturen geschaffen, die Schutz vor Benachteiligung bieten und damit dem ländlichen Raum zukunftsfähige und starke Entwicklungschancen einräumen. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zum Ausbau der Bioökonomie Des Weiteren fördern BMBF und BMEL mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben für eine nachhaltige Bioökonomie im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie (H.11) den Aufbau von Wissen und Kapazitäten, die Entwicklung von neuen Technologien, Produkten und Verfahren (z. B. neue Methoden der Pflanzenzüchtung) und anwendungsorientierte Innovationsvorhaben auf Bundesebene (KMU-Förderung, siehe H.10). Auf Landesebene existieren ebenfalls Bioökonomiestrategien bzw. eigene Förderprogramme mit spezifischen Ausrichtungen hinsichtlich der Bioökonomie: z. B. definiert die bayerische Strategie 50 konkrete Maßnahmen für die bioökonomische Transformation. Sie zeigt einen Weg zu einer nachhaltigen, ökologisch verantwortungsvollen und damit zukunftsfähigen Lebens- und Wirtschaftsweise im Land auf. Eine Adressierung von H.11 ist somit ebenfalls gegeben. Die Bioökonomie Hessens lässt ein erhebliches Wachstum des Anteils ihrer Wertschöpfung in den Technologiefeldern Chemie, Pharma, Anlagen- und Prozesstechnik sowie biobasierte Funktionsmaterialien von heute 13 auf bis zu 35 Prozent im Jahr 2030 erwarten. Bereits 2020 kann sie die CO2-Emissionen Hessens um ein Volumen reduzieren, das der heutigen Industrie-Emission einer Großstadt wie Frankfurt entspricht, dabei sind in Hessen rund 60 Unternehmen auf Gebieten der Bioökonomie tätig und adressieren damit u. a. H.9. Allerdings gibt es dort keine speziellen Sektoralen Förderprogramme für den Bereich der Bioökonomie. Dieser wird in einer Vielzahl von Förderprogrammen inkludiert. Das 2021 erstellte Strategiepapier "Bioökonomie als Treiber für Wertschöpfung und Innovation“ zeigt Perspektiven für die vom Strukturwandel betroffenen Regionen im Mitteldeutschen Revier auf. Sachsen-Anhalt und das Mitteldeutsche Revier verfügen über ausgezeichnete Voraussetzungen, sich als Modellregion der Bioökonomie zu etablieren. Dazu gehören unter anderem die leistungsfähige Agrar- und Holzwirtschaft sowie die Zuckerindustrie als Lieferanten nachwachsender Rohstoffe. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP im Bereich Wald- und Forstwirtschaft Die Wald- und Forstwirtschaft trägt zur Erreichung des SO8 bei. Das Bundeswaldgesetz (BwaldG) sowie die jeweiligen Waldgesetze der Länder und die Richtlinien zur Bewirtschaftung der Staatswälder sind einschlägig. Wichtiges Merkmal dieser Forstwirtschaft ist die Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt durch das Hinwirken auf gesunde, stabile und vielfältige Wälder. Innerhalb der GAK werden im Förderbereich 5 verschiedene Maßnahmen zur Sicherung einer solchen nachhaltigen der Bewirtschaftung der Wälder gefördert (H.13). Hierüber können u.a. die Erstaufforstung (D.2, F.4), der Wald Um- und Wiederaufbau (D.2, D.3, D.8, F.4), der Waldnaturschutz (F.1, F.2, F.4, F.5), die Schonung der Ressource Boden (E.3) sowie der forstwirtschaftliche Wegebau (B.3, H.11, H.3) unterstützt werden. Für eine parzellen- übergreifende und effiziente Bewirtschaftung ist eine ausreichende Erschließung mit maschinen- tauglichen Wegen nötig. Mancherorts ist hierzu noch Wegeneubau notwendig. Vielerorts ist jedoch der DE 236 DE Erhalt der bestehenden Forstwirtschaftswege vorrangige Aufgabe. Nötig sind dabei sowohl Anpassungen an die heutigen Anforderungen (z. B. Achslast, Kurvenradien) als auch an die Erfordernisse des Klimawandels (Wasserableitung bei Starkregen). Die Unterstützung der Forstbetriebe in diesen Bereichen, die beispielsweise in Baden-Württemberg ein Volumen von jährlich 4 Millionen Euro umfasst, adressiert die Bedarfe B.3, H3, H.12 und H.13. Dürre, Borkenkäferbefall und Stürme haben die deutschen Wälder in den letzten Jahren stark geschädigt. Auf Initiative des Bundes wurde im Jahr 2019 im Rahmen der GAK daher ein umfangreiches Hilfspaket für die privaten und kommunalen Waldeigentümer (H.11, H.12, H13) in Höhe von 478 Millionen Euro (Bundesmittel) für flächenwirksame Maßnahmen für die Jahre 2020 bis 2023 auf den Weg gebracht. Ausweislich der GAK-Berichterstattung, die für die Jahre 2020 und 2021 vorliegt, wurden bislang insgesamt rund 137.000 Hektar erreicht (auf manchen Flächen haben mehrere geförderte Maßnahmen stattgefunden (v.a. Flächenräumung und anschließende Wiederbewaldung), diese sind in der Berichterstattung entsprechend mehrfach erfasst). Allerdings werden nicht alle geförderten Maßnahmen in der GAK-Berichterstattung in Hektar erfasst. Zusammen mit der Ko-Finanzierung der Länder stehen damit aus der GAK rund 800 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden auf den Schadflächen sowie für Maßnahmen im gesamten Wald zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel bzw. den Waldumbau zur Verfügung. Weitere 69 Millionen Euro wurden im gleichen Zeitraum für die Förderung der nachhaltigen Holzverwertung, wie klimafreundliches Bauen, Verwendung von Laubholz und Holz in Kreislaufwirtschaft/Kaskadennutzung, bereitgestellt, die vom BMEL umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat aus dem Corona-Konjunkturpaket (H.11, H.12, H.13) 500 Millionen Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt und erreicht damit 4,8 Mio. Hektar an Waldfläche. Mit der einmaligen Bundeswaldprämie unterstützt das BMEL kommunale und private Waldbesitzer, die sich mit einer aktiven, nachhaltigen und verantwortungsvollen Bewirtschaftung für den Erhalt der Wälder einsetzen (H.13). Die Bundeswaldprämie leistet damit einen Beitrag zum Erhalt der Wälder und der unverzichtbaren Waldfunktionen für unsere Gesellschaft. Anträge konnten von kommunalen und privaten Waldbesitzenden gestellt werden, die eine Zertifizierung der Waldflächen nach PEFC, FSC oder Naturland nachweisen, das Zertifikat für mindestens 10 Jahre halten und die pflichtgemäße Entrichtung der Unfallversicherungsbeiträge bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau (SVLFG) belegen. Im Zusammenhang mit der Prämie ist die zertifizierte Waldfläche bis 2021 um über 865.000 Hektar im Privat- und Kommunalwald angestiegen (Anstieg um knapp 20 Prozent). Die große Zahl an Neuzertifizierungen zeigt, dass sich die Bundeswaldprämie zu einem starken Anreiz entwickelt hat, die Waldbewirtschaftung zertifizieren zu lassen. Weil die Waldbesitzenden sich mit dem Erhalt der Prämie verpflichten, das Zertifikat für mindestens zehn weitere Jahre zu halten, trägt die Förderung in besonderem Maße zur Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Deutschland bei. Beim größten deutschen Waldzertifizierer PEFC schlägt sich die Nachhaltigkeitswirkung in deutlichen Zahlen nieder: Während die PEFC-zertifizierte Waldfläche im Vorjahreszeitraum (Juli 2019 bis Juni 2020) nur um knapp ein Prozent gewachsen ist, hat sie im Zeitraum von Juli 2020 bis Mai 2021 um 901.853 Hektar, entsprechend fast 20 Prozent, zugenommen. Die größten Zuwächse entfielen auf Brandenburg (+208.755 Hektar) und Bayern (+132.477 Hektar). Die Bundeswaldprämie leistet damit außerhalb des GAP-SP einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wälder und ihrer vielfältigen Ökosystemleistungen für unsere Gesellschaft. Zusätzlich standen für das Investitionsprogramm Wald insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Corona- Konjunkturpaket der Bundesregierung für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung. Hier wurden Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft getätigt. Explizit werden Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen boden- und bestandesschonenden Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert (B.1, H.13, Q8). Durch das Vorhandensein forstlicher Infrastruktur ist regelmäßig überhaupt erst eine forstliche Bewirtschaftung möglich. Über GAK-Landesförderprogramme kann der Bau forstwirtschaftlicher Infrastruktur wie bspw. der Forstwegebau oder die Anlage von Lagerplätzen unterstützt werden. Diese Maßnahmen (die z. B. in Baden-Württemberg und Bayern mit einem Fördervolumen von jeweils rund 4 Millionen Euro pro Jahr aufwarten können) werden teilweise im Zusammenhang mit dem GAP-SP umgesetzt. In aller Regel außerhalb des GAP-SP erfolgt über den Förderbereich 5 der GAK die DE 237 DE Unterstützung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse sowie auch die eigenständige nichtstaatliche Holzvermarktung, um strukturelle Nachteile zu überwinden. Im Jahr 2020 wurden über den Förderbereich 5 insgesamt ca. 243 Millionen Euro (inkl. EU- und Landesmittel) verausgabt. Der Bedarf H.12, der Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten in Forst- und Holzwirtschaft, wird in einigen Bundesländern mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln adressiert. Im Rahmen des Holz-Innovativ-Programmes werden mit ca. 6 Millionen Euro pro Jahr Vorhaben, deren Gegenstand die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz ist, außerhalb der GAP unterstützt. Dadurch sollen Innovationen in der Nutzung von Holz forciert, neue Anwendungsfelder für den Rohstoff Holz erschlossen und deren Einführung beschleunigt werden. Damit wird die Innovationstätigkeit der Unternehmen in der Wertschöpfungskette Forst und Holz insgesamt gestärkt. Die Förderschwerpunkte liegen somit im Bereich der angewandten Forschung und Innovation im Holzbau, wodurch neben H.12 auch weitere Bedarfe wie B.2, und D.6 adressiert werden. 2.1.SO8.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.SO8.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.18 CU - Investitionsförderung im Forstsektor Gesamtinvestitionen zur Steigerung der 140.000.000,00 Leistungsfähigkeit des Forstsektors EUR R.27 CU - Umwelt- oder Klimaleistung durch Investitionen in ländlichen Gebieten Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur 30.000,00 Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen R.37 CU - Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten Neue Arbeitsplätze in 23.000,00 geförderten GAP-Projekten R.38 CU - Abdeckung durch LEADER Anteil der ländlichen Bevölkerung, die unter eine 59,97 % Strategie für die lokale Entwicklung fällt R.39 CU - Entwicklung der ländlichen Wirtschaft Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP 40.000,00 entwickelt wurden R.41 CU PR - Vernetzung des ländlichen Raums in Europa Anteil der ländlichen Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen 51,11 % und Infrastruktur hat Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden Ergebnisindikatoren sind nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung unmittelbar mit dem SO 8 verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Ergebnisindikator R.37 – Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten Der Ergebnisindikator R.37 Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten erfasst die im Rahmen von GAP-Projekten unterstützte neuen und erhaltenen Arbeitsplätze. Die GAP-Interventionen zur integrierten ländlichen Entwicklung (EL-0410-01 bis EL-0410-07) DE 238 DE unterstützen Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten sowohl direkt als auch indirekt. Mit den ländlichen Entwicklungsplänen und gemeindebezogenen Planungen (EL-0410-01) werden wichtige Voraussetzungen für eine innovative, generationenübergreifende und interkommunale Entwicklung der ländlichen Gemeinden geschaffen. Mit der Dorfentwicklung (EL-0410-02) wird durch die Förderung privater und öffentlicher Investitionen die wirtschaftliche und soziale Zukunftsfähigkeit in ländlichen Gebieten unterstützt, indem z.B. die Gebäudeleerstände durch die Schaffung von Mehrfunktionshäusern einschließlich Co-Working Spaces behoben oder der Nutzung der Möglichkeiten von Digitalisierung und Datennutzung vorangetrieben wird. Die Förderung von dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturen (EL-0410-03) unterstütze dies z. B. im Bereich kleinerer Tourismusinfrastrukturen. Die Unterstützung der Revitalisierung von Brachflächen (EL-0410-05) trägt nicht nur zur Schonung der Ressource Boden bei, sondern ermöglicht auch die Aktivierung von Flächen z. B. für Existenzgründungen und Unternehmenserweiterungen oder zu touristischen Zwecken. Die Förderung von Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes der Dörfer und ländlicher Regionen (EL-0410-07) stärkt wiederum die kulturelle Identität und trägt somit zur Inwertsetzung des kulturellen Erbes hin zu attraktiven touristischen Anziehungspunkten im ländlichen Räumen bei. Die Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen hat auch die Intervention EL-0411 zum Ziel, bei der Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt werden. Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit von Landwirtinnen und Landwirten trägt zur wirtschaftlichen Stabilität und Lebensfähigkeit der Betriebe durch mehrere Standbeine bei und damit auch zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Ziel der Intervention EL-0412 ist es, die nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen in ländlichen Gebieten zu stärken und dabei insbesondere Frauen zu fördern. Durch die Förderung von Investitionen in die Entwicklung von Kleinstunternehmen soll die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum erhalten und gestärkt sowie Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Die Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (EL-0501) unterstützt ebenfalls die Schaffung neuer Arbeitsplätze, da die geförderten Personen neu mit einem Betrieb beginnen. Dies gilt auch bei Betriebsübernahme. Die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (DZ-0301) unterstützt dies und sichert zusätzlich die Arbeitsplätze von Jungladwirtinnen und Junglandwirten ab. Insgesamt sollen 23.000 im Rahmen von GAP-Projekten unterstützte Arbeitsplätze geschaffen bzw. unterstützt werden. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·DZ-0301 Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte ·EL-0410-01 Förderung integrierter Entwicklungskonzepte und Pläne ·EL-0410-02 Förderung der Dorfentwicklung ·EL-0410-03 Förderung dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturen ·EL-0410-05 Förderung der Einrichtung lokaler Basisdienstleistungen einschließlich devastierter Flächen und Siedlungsabfalldeponien sowie der Revitalisierung von Brachflächen ·EL-0410-07 Investitionen in das kulturelle Erbe in ländlichen Räumen ·EL-0411 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben ·EL-0412 Förderung von Investitionen in die Entwicklung nicht landwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten ·EL-0501-01 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte Altverpflichtungen ·EL-0501-02 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte -EL-0703 LEADER Ergebnisindikator R.38 – Abdeckung durch LEADER DE 239 DE Der Ergebnisindikator R.38 Abdeckung durch LEADER misst den Anteil der ländlichen Bevölkerung, die unter eine Strategie für lokale Entwicklung fällt. Dem LEADER-Ansatz (EL-0703) wird bei der Förderung der ländlichen Entwicklung eine besondere Bedeutung zugewiesen: Er besitzt eine Querschnittsfunktion innerhalb des spezifischen Ziels. Durch ihn sollen die Regionen ihre vorhandene Vielfalt an Potenzialen und Ressourcen in der Bevölkerung und in den regionalen Gegebenheiten als Standortfaktor nutzen und eine breite und diskriminierungsfreie Beteiligung und Partizipation breiter Schichten der Bevölkerung für eine hohe Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit von ländlichen Regionen erreichen. Der LEADER-Ansatz (EL-0703) wird mit dem Ergebnisindikator R.38, bei der die Abdeckung durch LEADER in Form der erreichten ländlichen Bevölkerung erfasst wird, abgedeckt. Als Zielwert werden hier 60 Prozent festgelegt. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0703 LEADER Ergebnisindikator R.39 – Entwicklung der ländlichen Wirtschaft Der Ergebnisindikator R.39 Entwicklung der ländlichen Wirtschaft misst die Anzahl der im Rahmen der GAP unterstützten Unternehmen im ländlichen Raum, einschließlich Unternehmen im Bereich Bioökonomie. Zur Ermittlung der Entwicklung der ländlichen Wirtschaft werden Unternehmen erfasst, die im ländlichen Raum eine Unterstützung der GAP erhalten haben. Die Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastrukturen einschließlich ländlicher Bodenordnung (EL-0404) zahlen ebenso wie die Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL- 0405) auf den R.39 ein. Die Marktstrukturmaßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie von Erzeugerzusammenschlüssen zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Die Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen hat die Intervention EL-0411 zum Ziel, bei der Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt werden. Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit von Landwirtinnen und Landwirten trägt zur wirtschaftlichen Stabilität und Lebensfähigkeit der Betriebe durch mehrere Standbeine bei und damit auch zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Ziel der Intervention EL-0412 ist es, die nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen in ländlichen Gebieten zu stärken und dabei insbesondere Frauen zu fördern. Durch die Förderung von Investitionen in die Entwicklung von Kleinstunternehmen soll die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum erhalten und gestärkt werden. Ergänzt wird dies durch materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen und Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente (SP-0304), die die Wettbewerbsfähigkeit der Rebpflanzen- und Weinerzeuger erhöhen sollen. Die Anzahl der Unternehmen im ländlichen Raum, einschließlich der Unternehmen der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP entwickelt wurden soll sich am Ende des Förderzeitraums auf 40.000 beziffern. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0404-01 Investitionen in landwirtschaftliche Infrastrukturen ·EL-0404-02 Investitionen in forstliche Infrastrukturen ·EL-0404-03 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes ·EL-0405 Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und DE 240 DE Vermarktung (Marktstruktur) ·EL-0411 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben ·EL-0412 Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten • EL-0703 LEADER ·SP-0304-01 Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ·SP-0304-02 Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Ergebnisindikator R.41 – Vernetzung des ländlichen Raums in Europa Der Ergebnisindikator R.41 Vernetzung des ländlichen Raums in Europa gibt den Anteil der ländlichen Bevölkerung an, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur inkl. Breitband hat. Ausreichender Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur sind zentrale Faktoren, um Menschen im ländlichen Raum zu halten, Abwanderung zu vermeiden und das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu gewährleisten und besitzen daher eine sehr hohe Priorität und werden im Rahmen der folgenden Interventionen gefördert. Im Zentrum steht dabei die Intervention zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (EL-0410) mit ihren verschiedenen Teilinterventionen. Durch die Förderung dem ländlichen Charakter und den Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerung angepasster Infrastrukturmaßnahmen und Basisdienstleistungen wird die Erschließung landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer und touristischer Entwicklungspotenziale gestärkt. Beispielsweise durch das Beheben von Gebäudeleerständen durch die Schaffung von Mehrfunktionshäusern einschließlich Co-Working Spaces oder der Nutzung der Möglichkeiten von Digitalisierung und Datennutzung im Rahmen der Dorfentwicklung (EL-0410-02). Oder die Einrichtung lokaler Basisdienstleistungen einschließlich der Schaffung oder Erneuerung von Einrichtungen der wohnortnahen Grundversorgung im Rahmen von (EL-0410-05). Durch gebietsübergreifende ländliche Entwicklungspläne als auch gemeindebezogene Planungen (EL-0410-01) werden zudem wichtige Voraussetzungen für eine innovative, generationenübergreifende und interkommunale Entwicklung der ländlichen Gemeinden geschaffen. Die Erschließung und Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes (EL-0404-03) dienen insbesondere der zweckmäßigen, wirtschaftlichen und konfliktfreien Landnutzung. Sie verbessern die Produktivität der landwirt- und forstwirtschaftlichen Betriebe und erlauben eine an den Entwicklungszielen des ländlichen Raums ausgerichtete Ordnung der Flächen und der Flächennutzung. Mit der ELER-Förderung (EL-0409) werden durch kleinräumige Maßnahmen, Lücken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur geschlossen und die bestehenden nationale Programme (s. u.) für den Breitbandausbau und die damit angestrebten Versorgungsziele ergänzt. Im Rahmen der Intervention EL-0413 werden in ausgewählten Bundesländern Investitionen in die Ausstattung mit IT-Technik in Bildungseinrichtungen gefördert. Alle Interventionen leisten in den verschiedenen Bereichen einen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Regionen beginnend mit der Stärkung bzw. Aktivierung der Infrastruktur vor Ort oder in den Ortskernen, über die Ausstattung von Bildungseinrichtungen bis hin zum Lückenschluss bei der Breitbandversorgung. Der Anteil der ländlichen Bevölkerung, die von einem verbesserten Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur durch GAP-Unterstützung profitiert, soll ich am Ende des Förderzeitraums auf 51 Prozent beziffern. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0404-03 : Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes ·EL-0409-01 : Investitionen in den Ausbau des Breitbandnetzes ·EL-0410-01 : Förderung integrierter Entwicklungskonzepte und Pläne DE 241 DE ·EL-0410-02 : Förderung der Dorfentwicklung ·EL-0410-03 : Förderung dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturen ·EL-0410-05 : Förderung der Einrichtung lokaler Basisdienstleistungen einschließlich devastierter Flächen und Siedlungsabfalldeponien sowie der Revitalisierung von Brachflächen ·EL-0410-07 : Investitionen in das kulturelle Erbe in ländlichen Räumen ·EL-0413: Investitionen in IKT-Ausstattung in Bildungseinrichtungen . EL-0703 LEADER 2.1.SO8.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 242 DE 2.1.SO9 Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen 2.1.SO9.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.SO9.1.1 Stärken S1: Hoher Standard in der Lebensmittel- und Futtermittelqualität und -sicherheit sowie deren Überwachung. S2: Steigender Anteil an Ökobetrieben und bereits hoher Anteil an Betrieben mit integriertem Landbau (s. spez. Ziel b). S3: Fortschritte beim Tierschutz, Abnahme von Antibiotikaabgaben. S4: Bewährte EU-Qualitätsregelungen, privatrechtliche Qualitätssicherungssysteme sowie regionale Herkunftsmarken. S5: Hohe gesellschaftliche Akzeptanz und Erwartungen zur Etablierung einer klimaschützenden, klimaangepassten und gleichzeitig biodiversitätsfördernden Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. 2.1.SO9.1.2 Schwächen W1: Teilweise geringer Anteil an ökologisch erzeugten Produkten. W2: Trotz besonders günstiger Absatzbedingungen, regional unterschiedlicher Anteil an Direktvermarktern aufgrund fehlender regionaler Vermarktungsstrukturen und Schwierigkeiten beim Kundenzugang. W3: Weiterhin vorhandene Defizite im Bereich Tierschutz und Antibiotikagaben, insbesondere der Einsatz von Reserveantibiotika in der Geflügelhaltung. W4: Teilweise geringer Anteil an Produkten (Lebensmitteln) mit geografischen und geschützten Ursprungsangaben. Bestehende Modelle regionaler Herkunftsmarken haben (meist) einen geringen Bekanntheitsgrad und sind regional unterschiedlich verteilt. W5: Neben steigenden Investitionskosten auch steigende Betriebskosten (z.B. für tiergerechtere Ställe), Arbeitsaufwand und Ansprüche an das Management. W6: Erfüllung der Ansprüche in Bezug auf Umwelt- und Verbraucherschutz sowie tiergerechtere Nutztierhaltung erfordert z.T. hohe Investitionen. W7: Eine informierte Entscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf regionaler Lebensmittel kann oft aufgrund fehlender oder uneindeutiger Angaben nicht gewährleistet werden. W8: Teilweise hohe Nachernteverluste und hoher Anteil ungenutzt weggeworfener Lebensmittel. 2.1.SO9.1.3 Chancen O1: Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten ist in Deutschland ansteigend und größer als das im Inland erzeugte Angebot. O2: Steigende Nachfrage nach regional erzeugten Lebensmitteln. O3: Steigendes Bewusstsein der Verbraucherschaft im Hinblick auf die Auswirkungen des Konsumverhaltens auf die Umwelt, z.B. hinsichtlich der Problematik von Lebensmittelabfällen und umweltschädlichen Verpackungen (s. Querschnittsziel). O4: Nutzung neuer Marktsemente und Möglichkeiten zur Diversifizierung und Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion (z.B. wachsende Bedeutung der Themen tiergerechtere Nutztierhaltung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Biodiversität einschl. genetischer Ressourcen, Regionalität) (s. spez. Ziel g). O5: Tiergerechtere Nutztierhaltung und Einpreisung der Aufwände in Produkte aus Qualitätsprogrammen (u.a. durch Anhebung der Vorgaben, Forschung, Wissenstransfer, Digitalisierung und Einführung von DE 243 DE freiwilligen Programmen zur Förderung höherer Tierwohlstandards) (s. spez. Ziel b, Querschnittsziel). O6: Zunehmende Ausrichtung der Agrarpolitik auf öffentliche Güter (Förderung von Klima-, Umwelt-, Biodiversität, Tier- und Verbraucherschutz sowie des Erhalts und der nachhaltigen Nutzung von der biologischen Vielfalt). O7: Vielfach steigender Stellenwert von tiergerechterer Nutztierhaltung und Tiergesundheit wie auch von Produkten aus regionaler Herkunft und aus ökologischer Erzeugung im Bewusstsein der öffentlichen Wahrnehmung. O8: Mittelbarer Zusammenhang zwischen Verbesserung des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der Nutztierhaltung und gesundheitlichen Verbraucherschutz. O9: Neue Techniken (u.a. innovative Züchtungen und neue Züchtungstechniken) bieten innovative Lösungen für zukünftige Herausforderungen, auch mit Blick auf eine ressourcenschonende Nutzung. 2.1.SO9.1.4 Gefahren T1: Anforderungen an Umwelt- und Lebensmittelstandards steigen, ohne dass sich dies in den Marktpreisen widerspiegelt. Anreiz zur Produktion kann bei niedrigen Weltmarktpreisen sinken (s. spez. Ziel b). T2: Intensiver internationaler Wettbewerbsdruck im Lebensmittelbereich für Standardprodukte (z.B. Milchpulver) und preisaggressiver Lebensmittelhandel. T3: Kaufkraft und höhere Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für Produkte mit besonderen Qualitäten könnte z.B. in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nachlassen (s. spez. Ziel b). T4: Zunehmender öffentlicher Diskurs zu Themen der landwirtschaftlichen Produktion mit Sensibilisierung für Nachhaltigkeit und zunehmender Forderung nach Qualität bei gleichzeitig hochgradiger Preissensibilität. T5: Teilweise begrenztes Verbraucherwissen zu Ernährungsfragen und zu Prozessen in der Landwirtschaft generell, beispielsweise zu neuen Züchtungstechniken. T6: Mangelnde Wertschätzung bis hin zur Entfremdung von Teilen der Bevölkerung von den Prozessen in der Land- und Ernährungswirtschaft. T7: Erfüllung der Ansprüche in Bezug auf Umwelt- und Verbraucherschutz sowie tiergerechtere Nutztierhaltung begegnet zunehmend Hürden (z.B. Akzeptanz bei Landwirtinnen und Landwirten). T8: Abnehmende Akzeptanz der Tierhaltung. T9: Heimische Landwirtschaft verliert in der gesellschaftlichen Wahrnehmung an Bedeutung und Ansehen sowie Imageverlust bei privatrechtlichen Qualitätssicherungssystemen (z.B. aufgrund von negativen Beispielen und deren Darstellung in den Medien). T10: Ein hoher Preisdruck kann einer hohen Qualität (beim Tierschutz, Lebensmittelsicherheit) entgegenstehen. 2.1.SO9.1.5 Sonstige Bemerkungen - 2.1.SO9.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt Verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes I.1 Hohe Priorität Ja und der Tiergesundheit Verbesserung Angebot nachhaltiger und I.2 regionaler Lebensmittel mit definierten Hohe Priorität Ja Produktionskriterien Sichtbarmachung transparenter und verlässlicher I.3 Niedrige Priorität Nein Auskünfte über Produktionsprozesse I.4 Bessere Verwertung von Lebensmitteln und Hohe Priorität Nein DE 244 DE Reduzierung der Lebensmittelabfälle Beibehaltung und Ausbau der Anbauflächen des I.5 Sehr hohe Priorität Ja ökologischen Landbaus Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant 2.1.SO9.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Gemeinsamer Intervention Outputindikator Sectoral - INFOR(58(1)(h)) - in den SP-0305 - Informationsmaßnahmen O.36. Anzahl der im Wein Mitgliedstaaten durchgeführte über Weine aus der Union, mit denen Weinsektor unterstützten Informationsmaßnahmen über Weine aus ein verantwortungsvoller Weinkonsum Maßnahmen oder Einheiten der Union, mit denen ein gefördert oder für Qualitätsregelungen verantwortungsvoller Weinkonsum der Union für Ursprungsbezeichnungen gefördert oder über Qualitätsregelungen und geografische Angaben geworben der Union für Ursprungsbezeichnungen wird und geografische Angaben aufgeklärt wird RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und EL-0108 - Ökologischer Landbau O.17. Anzahl der Hektar oder andere Bewirtschaftungsverpflichtungen sonstigen Einheiten, für die eine Unterstützung für den ökologischen/biologischen Landbau gewährt wird RD ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und EL-0109 - O.18. Anzahl der andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Großvieheinheiten, für die Verbesserung des Tierwohls Unterstützung für Tierwohl, Tiergesundheit oder verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gewährt wird RD INVEST(73-74) - Investitionen, EL-0403 - Einzelbetriebliche O.20. Anzahl unterstützter einschließlich Investitionen in produktive Investitionen in produktiver Bewässerung landwirtschaftlichen Unternehmen Investitionsvorhaben oder - einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Übersicht Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Die GAP stellt sich gesellschaftlichen Erwartungen zu Themen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit. Grundsätzlich besteht im SO9 eine Überschneidung mit anderen, insbesondere umweltrelevanten Zielen, so dass auch Interventionen, welche primär anderen Zielen zugeordnet sind, gesellschaftlichen Erwartungen gezielt angesprochen. Hier ist insbesondere die Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und der integrierte Pflanzenschutz zu nennen, welcher durch zahlreiche Interventionen abgedeckt wird, aber auch außerhalb der GAP adressiert werden. Als zentral wird hier die Beratung der Anwenderinnen und Anwender gesehen. Zu vielen Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes, des Tierschutzes und in Teilen auch des Erhalts der Biodiversität trägt der ökologische Landbau bei und erfüllt so in vielfältiger Weise die gesellschaftlichen Erwartungen an die landwirtschaftliche Produktion; zudem kann er regionale Produktions- und Vermarktungsstrukturen stärken. Entsprechend der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll für den ökologischen Landbau das Ziel zum Ausbau der Anbauflächen auf mindestens 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 erreicht werden (I.5). Dieses Ziel wurde im Koalitionsvertrag 2021 der aktuell regierungsbildenden Parteien auf 30 Prozent erhöht. Mit der Intervention zur Förderung des ökologischen Landbaus werden sowohl die Einführung (EL-0108-01) als auch die Beibehaltung desselben gefördert (EL-0108-02). Um weitere Impulse für die Erreichung des nationalen Flächenziels mit Blick auf die vielfältigen positiven Wirkungen des ökologischen Landbaus zu erreichen wird die zweite Säule durch Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der ersten Säule in Höhe von zehn Prozent im Jahr 2023, ansteigend bis auf 15 Prozent im Jahr 2026 gestärkt und damit die Möglichkeiten der Länder verbessert, Maßnahmen zur Umstellung auf die ökologische Bewirtschaftung sowie deren Beibehaltung weiterzuentwickeln. Neben DE 245 DE den Beiträgen des GAP-Strategieplans tragen auch nationale Instrumente zur Erreichung des Ausbauziels bei (s. u.). Die gesellschaftliche Nachfrage nach Qualitätserzeugnissen, Erzeugnissen mit regionalem Bezug z. B. unter Nutzung regional anerkannter Qualitätsregelungen und aus ökologischer Erzeugung ist in Deutschland steigend und bietet somit den Primärerzeugern besondere Absatzmöglichkeiten. Um dies zu nutzen, gilt es das Angebot nachhaltiger und regional erzeugter Lebensmittel mit definierten Produktionskriterien weiter zu verbessern (I.2). Dies geht einher mit dem o. g. Ziel, den ökologischen Landbau mit seinen positiven Wirkungen auf Klima und Umwelt auszubauen und zu fördern. Der Übergang zu einer gesunden, stärker pflanzenbasierten und nachhaltigen Ernährung und somit die Transformation des Ernährungssystems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ressortübergreifend und auf allen Ebenen dringlich ist. Dazu braucht es einen systemischen Ansatz hinsichtlich der Maßnahmen (Verhaltens- und Verhältnisprävention), Inhalte (Ernährung, Bewegung, natürliche Ressourcen), Lebenswelten (Erste 1.000 Tage, Kita, Schule, Arbeitswelt, Krankenhaus und Reha, Seniorinnen und Senioren) und Akteure (Synergien schaffen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene). Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer gesunderhaltenden und nachhaltigen Ernährungsweise zu unterstützen und diese im Alltag zur Selbstverständlichkeit zu machen – die gesundheitsförderliche und nachhaltige Lebensmittelauswahl muss einfach sein. Um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, in diesem Sinne informierte Kaufentscheidungen zu treffen, sind flächendeckende und transparente Kriterien sowie Kennzeichnung von Produkten wichtig. Auch wenn Qualitätsregelungen (I.3) nicht notwendigerweise etwas über die Gesundheit von Lebensmitteln aussagen, lassen sie für die Kaufentscheidung Rückschlüsse zu erhöhten Produktionsstandards und Qualitätsspektren zu (bspw. durch ein geplantes staatliches Tierhaltungskennzeichen). Dies wird jedoch ausschließlich außerhalb der GAP adressiert und hat daher nur eine niedrige Priorität im Strategieplan. Jedoch können auch die Interventionen der Sektoren Obst und Gemüse (SP-0105) und Wein (SP-0305) mit ihren Qualitätsregelungen im Hinblick auf informierte Kaufentscheidungen einen Beitrag leisten. Die Transformation des Ernährungssystems außerhalb der GAP wird beispielsweise durch die Erarbeitung einer nationalen Ernährungsstrategie oder durch die nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) angegangen (s. u.). Durch eine klar verständliche Kommunikation agrar-, umwelt-, tierschutz- und ernährungspolitischer Themen kann die Gesellschaft insgesamt sensibilisiert werden. Hierfür sollen beispielsweise im Sektor Wein auch Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union (SP-0305) in Form von Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen oder Informationskampagnen dienen. Darüber hinaus bestehen Überschneidungen mit anderen spezifischen Zielen. Beispielsweise tragen Maßnahmen zur Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen (SO 1), Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (SO 2), Stärkung der Wertschöpfungskette (SO 3) oder die Förderung von Beschäftigung, Wachstum sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten (SO 8) zur Abdeckung des Bedarfs bei. Zu den Eckpfeilern einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Landwirtschaft gehört eine tiergerechte, gesellschaftlich akzeptierte, umwelt- und klimaverträgliche Nutztierhaltung, inklusive der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung (siehe Kap. 2.1.4). Daher besitzt eine verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes und der Tiergesundheit eine hohe Priorität (I.1). Eine Verbesserung der Tiergesundheit und der dafür nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten der Tierhalter leistet auch immer einen Beitrag zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes. Innerhalb des GAP-Strategieplans werden in der zweiten Säule hierfür insbesondere zwei wichtige Fördermaßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes angeboten (EL-0109): die Weidehaltung (EL-0109-01) sowie besonders tiergerechte Haltungsverfahren (EL-0109-02), wie beispielsweise Ställe mit Stroheinstreu und/oder Auslauf. Hiermit werden Anreize geschaffen, die Haltungsbedingungen von Nutztieren im landwirtschaftlichen Betrieb im Vergleich zu den gemäß rechtlichen Mindeststandards in der Praxis üblichen Haltungsverfahren zu verbessern. Konkret soll den Tieren die Weidehaltung und damit der Außenklimakontakt (Auslauf-, Freiland- bzw. Weidehaltung) gewährt und in den Ställen vorrangig mehr Platz, entsprechende Bodengestaltung, Einstreu tiergerechterer Liegeflächen sowie Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Mit verbesserten Haltungsbedingungen wird dem arteigenen Tierverhalten und auch der Tiergesundheit an sich Rechnung getragen. So ist es z. B. Ziel, schrittweise auf das routinemäßige Kupieren der Schwänze bei Schweinen DE 246 DE verzichten zu können (allerdings stellt der Verzicht auf das Schwänzekupieren beim Schwein kein Mindestkriterium in dieser Förderung dar), wenngleich das routinemäßige Kopieren der Schwänze in Deutschland verboten ist und nur mit Ausnahmegenehmigungen durch die entsprechenden Tierärzte erfolgen darf. Vorhaben innerhalb der produktiven Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen (EL-0403-01) leisten mit Blick auf die Tiergesundheit und Tierschutz durch bspw. größere Stallplatzflächen pro Tier, Liegeflächengestaltung, Beschäftigungselementen oder Schutzeinrichtungen ebenfalls einen Beitrag und können dabei durch erhöhte Fördersätze besonders berücksichtigt werden. EL- 0403-01 deckt grundsätzlich auch die neue Anlage C aktuell der angedachten Überarbeitungen des GAK- Förderbereichs 2 ab, welche 46 % mehr nutzbare Bodenfläche pro Tier als die derzeitige TierSchNutztV und zusätzlichem dauerhaften Kontakt zu Außenklima, Tiefstreu, jederzeit Zugang zu organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial vorsieht (s.u. Maßnahmen außerhalb). Vor diesem Hintergrund unterstützen die einzelbetrieblichen Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe auch die Abkehr vom Schwänzekupieren. Auch innerhalb des ökologischen Landbaus (EL-0108) ist die tiergerechte Nutztierhaltung ein zentrales Thema und in den Leitlinien (IFOAM-Grundprinzipien) verankert. Das zentrale Anliegen dieser Vorgaben ist es, über vorbeugende Maßnahmen bei Haltung, Fütterung und Management eine gerechte Tierhaltung zu gewährleisten und die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern. Dazu zählt die Wahl bestimmter, tiergerechter Haltungsverfahren und geeigneter Rassen sowie die Verfütterung gesundheitsfördernder Futtermittel, der Weidegang beziehungsweise Auslauf und bestimmte Besatzdichten. Übergreifende Aktivitäten, welche zu Verbesserungen in der Nutztierhaltung beitragen, umfassen auch die Förderung von entsprechenden Bildungs- und Beratungsmaßnahmen gem. Art. 15 (4) VO (EU) 2021/2115 im Rahmen des ELER mit der EL-0801 sowie auch mit Maßnahmen außerhalb. So werden regelmäßig tierschutzrelevante Probleme festgestellt, die durch mangelnde Kenntnisse und Fertigkeiten der Tierhalter und daraus resultierende Defizite bei Haltung, Management, Fütterung und auch Biosicherheit bedingt sind. Die Verbesserung der Nutztierhaltung wird auch durch die Vorgaben im neuen EU-Tiergesundheitsrecht unterstützt, wonach die Tierhalter für die Gesundheit ihrer Tiere verantwortlich sind, also das Wissen haben oder sich aneignen müssen, Krankheiten zu erkennen und die erforderlichen ersten Maßnahmen zu ergreifen. Die Verbesserung unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen ist ebenfalls wichtig, um die Akteure im ländlichen Raum auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, u. a. in Bezug auf Tierschutz, Tiergesundheit sowie auch – hinsichtlich des ASP- Geschehens – in Bezug auf Biosicherheit vorzubereiten. Begleitet wird der im Koalitionsvertrag avisierte Umbau Tierhaltung von verschiedenen Projekten (s. u.), bzw. zur Beratung von Landwirtinnen und Landwirten zum Umbau auf alternative Haltungssysteme (siehe auch Querschnittsziel). Die Verbesserung der Nutztierhaltung wird auch durch die Vorgaben im neuen EU-Tiergesundheitsrecht unterstützt, wonach die Tierhalter für die Gesundheit ihrer Tiere verantwortlich sind, also das Wissen haben oder sich aneignen müssen, Krankheiten zu erkennen und die erforderlichen ersten Maßnahmen zu ergreifen, wie u. a. Hinzuziehung eines Tierarztes. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag u. a. auch zum Ziel gesetzt, die Lücken in der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung zu schließen und das Tierschutzgesetz zu verbessern. In Bezug zur Kastenstandhaltung von Sauen wurde mit der letzten Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung von 2021 die Kastenstandhaltung im Deckbereich komplett verboten und die Kastenstandhaltung im Abferkelbereich auf maximal fünf Tage reduziert (für beide Regelungen mit Übergangsvorschriften: Deckzentrum: 8 Jahre (2029); Abferkelbereich: 15 Jahre (2036)). Die Vorschriften zur Haltung von Kälbern entsprechen im Wesentlichen den zugrunde liegenden EU- Vorschriften bzw. gehen über diese hinaus. Ein besonderer Anpassungsbedarf des nationalen Rechts wird derzeit nicht gesehen, insbesondere angesichts der von der Europäischen Kommission angekündigten Revision des EU-Tierschutzrechts. Die Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung (ebenfalls I.1) wird primär außerhalb des GAP-Strategieplans adressiert (s. u. und Kap. 3.8). Beispielweise befindet sich das Gesetz zur Erweiterung des bestehenden Antibiotikaminimierungskonzepts auf Milchrinder, Zuchtsauen mit ihren Saugferkeln sowie Legehennen derzeit im Rechtsetzungsprozess. In diesem Zuge werden auch die Möglichkeiten der zuständigen Behörden verbessert, bei Betrieben mit hohem Antibiotikaeinsatz Maßnahmen zu dessen Senkung anzuordnen. Ferner hat die Überarbeitung der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie begonnen. DE 247 DE Das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher im Hinblick auf die Auswirkungen des Konsumverhaltens auf die Umwelt und damit u. a. für die Notwendigkeit der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und umweltschädlichen Verpackungen wächst. Daraus resultiert der Bedarf einer besseren Verwertung von Lebensmitteln und der Reduzierung von Lebensmittelabfällen (I.4). Hier besteht das nationale Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle in Privathaushalten, der Außer-Haus- Verpflegung und dem Handel pro Kopf zu halbieren und Lebensmittelabfälle entlang der restlichen Lebensmittelversorgungskette zu verringern. Dieses Ziel wird primär außerhalb der GAP abgedeckt, beispielsweise durch die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (s. u.), die zurzeit weiterentwickelt wird. Die Strategie soll u. a. den Dialog mit den diversen Akteuren fördern. Ziel ist, die Lebensmittelversorgungskette so zu gestalten, dass Lebensmittelabfälle auf jeder Stufe vermieden werden – dafür braucht es Verhaltensänderungen bei allen Akteuren. In sektorbezogenen Zielvereinbarungen mit den Wirtschaftsbeteiligten sollen effektive Maßnahmen und ambitionierte Reduzierungsziele verankert werden. Darüber hinaus wird auch abgewogen, ob gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Aber auch einige der über die GAP geförderten Maßnahmen, z. B. aus dem Bereich Aus- und Weiterbildung, können auf die Reduzierung der Lebensmittelabfälle sowie von Lebensmittelverlusten einzahlen. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU-Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Um das Ziel bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland ökologisch zu bewirtschaften, benötigt es neben den Maßnahmen innerhalb der GAP auch darüber hinaus zusätzliche Anstrengungen. Daher sollen auch nationale Instrumente zur Erreichung des Ausbauziels führen. Hier ist insbesondere die Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau (ZÖL) zu nennen. Diese umfasst 24 Maßnahmenkonzepte, um der Öko-Branche zusätzliche Wachstumsimpulse zu geben. DE 248 DE Dazu gehören u. a. -die intensive fachliche Begleitung und Beratung umstellungswilliger landwirtschaftlicher Betriebe, -die Stärkung von Wertschöpfungsketten für ökologisch erzeugte Produkte, -die Unterstützung von Kantinen zur Erhöhung des Angebots von mehr Bioprodukten sowie -Forschungsförderung, Verbraucherinformation und Wissenstransfer. Um die Rahmenbedingungen für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft weiter zu verbessern, soll die ZÖL zu einer Strategie der gesamten Bundesregierung weiterentwickelt werden. Hierdurch soll eine Förderung und eine Verankerung der Belange des Öko-Landbaus über die Ressortgrenzen hinaus erreicht werden. Im Frühsommer 2023 soll die fortentwickelte Strategie vom Kabinett beschlossen werden. Zentrale Finanzierungsinstrumente sind das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) sowie die Eiweißpflanzenstrategie (EPS). Im Rahmen des BÖL gilt es in den kommenden Jahren gezielt Forschungsvorhaben zu fördern, die eine Umstellung auf den Öko-Landbau ermöglichen. Im Fokus werden Vorhaben zur Steigerung der Erträge bei gleichzeitiger Beibehaltung der Öko-Systemleistungen stehen, sowie die Erarbeitung von Lösungen für die Schädlings- und Schaderregerbekämpfung, um die Risiken, die mit einer Umstellung verbunden sind, zu verringern. Darüber hinaus werden neue Maßnahmen des Wissenstransfers den Zugang zum Öko-Landbau erleichtern. Ferner werden gezielte Verbrauchermaßnahmen entwickelt, um die Nachfrage nach Öko-Produkten anzukurbeln, die als Pull-Faktor für ein steigendes Angebot wirken kann. Über die EPS sollen mit Fokus auf den Ökolandbau Projekte über die gesamte Wertschöpfungskette, von der Leguminosen-Züchtung über die Verarbeitung bis zum Endverbraucher, den Einsatz der für den Öko- Landbau essenziellen Leguminosen weiter stärken und optimieren. Außerdem soll das von der Bundesregierung im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit– Weiterentwicklung 2021 – beschlossene Ziel, den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in den Kantinen der Bundesverwaltung in einem ersten Schritt auf mindestens 20 Prozent bis 2025 zu erhöhen, umgesetzt werden. Daneben gilt es, ebenfalls in Umsetzung dieses Maßnahmenprogramms, im Rahmen eines Pilotprojekts in interessierten Behörden/Kantinen einen Bio-Anteil von mindestens 50 Prozent zu realisieren. In der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wird ein wichtiger Ansatzpunkt zur Steigerung des Nachfragepotentials von Öko- Produkten gesehen. Im besonderen Fokus werden daher Maßnahmen zur Stärkung des Anteils an Bio-Lebensmitteln in der AHV stehen. Diese reichen über eine Anpassung des Rechtsrahmens zur Erleichterung der Bio-Zertifizierung in der AHV bis hin zur Umsetzung eines umfassenden Modellregionen-Wettbewerbs, über den regionale Konzepte für eine ökologische nachhaltige und gesunde Gemeinschaftsverpflegung gefördert werden sollen. Der GAK-Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ wird ab 2023 zu einem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Ökolandbaus und der Biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft“ umgestaltet, um die besonderen Leistungen des Öko-Landbaus für die Biodiversität stärker zu honorieren. Die bisherigen Zweckbindungen (85 Mio. Euro für den Sonderrahmen Insektenschutz, 65 Mio. Euro. für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz und 2023 einmalig 25 Mio. Euro für die Förderung des Ökolandbaus aus dem Klimaschutzprogramm) werden in diesem neuen Sonderrahmenplan zusammengefasst. Damit stehen den Ländern 2023 über den Sonderrahmenplan insgesamt 175 Mio. Euro Bundesmittel zuzüglich Länderkofinanzierungsanteil (40 Prozent) zur Verfügung, mit denen der Öko-Landbau und die Biologische Vielfalt gefördert werden können. Hinzu kommen die von den Ländern für diese Maßnahmen eingeplanten Bundes- und Landesmittel des regulären GAK-Plafonds. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP im Bereich Tierschutz und Tiergesundheit Das Bundesprogramm Nutztierhaltung ist ein wesentlicher Teil der Nutztierstrategie des Bundes. Das Gesamtkonzept der Nutztierstrategie wurde vom BMEL initiiert, um den großen Herausforderungen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft und Nutztierhaltung in Deutschland Rechnung zu tragen. Im Bundesprogramm Nutztierhaltung (2021: 38 Millionen Euro) werden derzeit insbesondere Vorhaben zu den Themenbereichen Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit sowie Verminderung von Umweltwirkungen gefördert, welche zur zusätzlichen Abdeckung des Bedarfs I.1 führen. Die im Rahmen dieser Vorhaben gewonnenen innovativen Erkenntnisse, Ansätze und Verfahren fließen direkt oder indirekt in die landwirtschaftliche Praxis ein. So sind beispielsweise drei Tierwohlkompetenzzentren für DE 249 DE Schweine, Geflügel und Rinder eingerichtet worden, die als Koordinations- und Kontaktstelle für zukunftsorientierte tierhaltende Betriebe dienen. In Hessen ergänzt ein viertes Tierwohlkompetenzzentrum zum Thema Schafe das Portfolio. Parallel wird eine bundesweite Vernetzung von Betrieben angestrebt, die durch die Zusammenfassung bestehender Netzwerke aus dem Bereich Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz (MuD) sowie deren Erweiterung um neue Betriebe erreicht werden soll (I.1). Zur Unterstützung des Wissens- und Informationstransfers in die Praxis ist am 10.02.2021 die Wissensplattform für die Nutztierhaltung online gegangen. Es sollen landwirtschaftliche Betriebe direkt gefördert werden, die sowohl eigene zukunftsfähige Konzepte als auch Haltungsmethoden, Systeme und Stallumbauten aus den Experimentierställen anwenden wollen. Im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz können landwirtschaftliche Betriebe direkt durch die Förderung von Investitionen oder über Wissenstransfermaßnahmen profitieren. Auf Bundesebene werden die Tierwohlmaßnahmen auch von dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls als Bestandteil des Krisen- und Konjunkturprogramms der Bundesregierung unterstützt (vgl. SO2). Damit soll Ziel die kurzfristige und vorzeitige Umsetzung von Stallum- bzw. Stallersatzbauten, um zeitnah das Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum sowie die Umstellung zu mindestens Bewegungsbuchten im Abferkelbereich realisiert werden. Unter dem Projekttitel „Fortschritte mit Kompetenz und Spezialwissen für eine tierwohlgerechte, umweltschonende und nachhaltige Nutztierhaltung“ (Netzwerk Fokus Tierwohl) fördert das BMEL zudem im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung seit 2019 den Aufbau eines Netzwerkes der Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Einrichtungen aller Bundesländer mit dem Fokus auf Wissenstransfer in die Praxis zur Verbesserung des Tierwohls mit einer Summe von 15 Millionen Euro (Q.7). Die Gesamtprojektkoordination im Verbund mit 17 Partnern aus allen Bundesländern liegt in der Hand des Verbandes der Landwirtschaftskammern (VLK). Das Projekt begann 2019 mit dem Aufbau eines Netzwerkes, um Tierhalter in Deutschland nachhaltig zu stärken und sie dabei zu unterstützen, Tier- und Umweltschutz, Qualität bei der Produktion sowie Marktorientierung zu priorisieren (I.1, Q.2. Q.5, Q.7). Dafür soll über eine Vielzahl von Veranstaltungen in ganz Deutschland den Tierhaltern das gebündelte, aufbereitete und fokussierte Wissen zur tierwohlgerechten Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel vermittelt werden. Die Bündelung von wissenschaftlichen Daten, neuesten Erkenntnissen aus der angewandten Forschung, der Modell und Demonstrationsvorhaben oder anderen aktuellen Projekten erfolgt in tierartenspezifischen Geschäftsstellen. Diese sammeln und bereiten in enger Koordination mit den Verbundpartnern die aktuellen Daten auf und stellen sie den Projektpartnern in den Bundesländern für den Wissenstransfer zur Verfügung (Q.8). Die Leitung der Geschäftsstelle Geflügel hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen übernommen. Für Schweine liegt die Geschäftsleitung bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Leitung im Bereich Rinder übernimmt der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) e.V. verantwortet gemeinsam mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland e.V. die zentrale methodisch-didaktische Aufbereitung von Informations- und Schulungsmaterialien sowie die redaktionelle Betreuung der projekteigenen Homepage (www.fokus-tierwohl.de). Ein weiteres Teilprojekt, das die DLG und FiBL betreuen, ist die bundesweite Vernetzung der sogenannten Zukunftsbetriebe. Im Rahmen der GAK „Förderung Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere“ (rund 11 Millionen Euro Bundesmittel im Jahr 2022) werden Maßnahmen ergriffen, um züchterisch die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere zu verbessern. Dazu gehören die Verbesserung der Datengrundlage für züchterische Beurteilungen und züchterische Entscheidungen bei Merkmalen der Gesundheit und Robustheit und die Erhöhung der Gewichtung von Merkmalen der Gesundheit und Robustheit bei Selektionsentscheidungen.Darüber hinaus werden die Abnehmer von Zuchtprodukten (Landwirte) über die Veranlagung im Bereich Gesundheit und Robustheit auch im Rahmen von Stichproben oder Warentests informiert (Q.2, Q.7). Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben, bei Tiertransporten und der Schlachtung oder Tötung von Tieren sind ebenfalls wichtige Aufgaben, die örtliche Veterinärbehörden kontinuierlich wahrnehmen (I.1). Darüber hinaus wird auch die Weidehaltung von Rindern in vielen Bundesländern mit Landesmitteln außerhalb der GAP gefördert (I.1, I.2). In Bremen beispielsweise wird die Weidehaltung mit rund 170.000 Euro aus Landesmitteln fördert. Abgesehen vom Tierwohl wird mit der Weidehaltung DE 250 DE auch zielübergreifend die Biodiversität adressiert (F.4). Dies bezieht sich auf das Entstehen einer bestimmten Vegetationsstruktur durch die Beweidung, welche gleichzeitig das Vorkommen diverser Insekten- und Vogelarten fördert. In Baden-Württemberg werden regionale Schlachthöfe bei Investitionen in eine Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien unterstützt. Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, Schlachthöfe in Baden-Württemberg an besondere Tierwohl-Kriterien anzupassen und zusätzlich die regionale Vermarktung zu stärken (I.1, I.2, vgl. auch SO3). Im Ordnungsrecht ist bezüglich des Tierschutzes in der Nutztierhaltung u. a. das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung relevant. Durch das 6. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom Juni 2021 ist das Töten von Küken, insbesondere auch von Legehennen- Zuchtlinien, ab dem 1. Januar 2022 verboten (I.1). Mit der siebten und achten Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung vom Januar 2021 wurden die Mindestanforderungen an die Haltung von Schweinen, Legehennen und Kälbern erhöht (I.1). Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung wurde bisher insbesondere durch das Arzneimittelgesetz reguliert; die letzte ab dem 1. November 2021 geltende Änderung betraf technische Änderungen an Einzelheiten des Antibiotikaminimierungskonzepts für den Einsatz dieser Arzneimittel. Die Regelungen werden ab dem Jahr 2022 in das neue Tierarzneimittelgesetz übernommen. Darüber hinaus ist eine Erweiterung und Umgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts derzeit in Planung. Neben den Maßnahmen auf Bundesebene (Arzneimittelgesetz) wird auf Landesebene in Nordrhein- Westfahlen die Überwachung der Tierarzneimittel durch die Festlegung von Zuständigkeiten und durch die Konkretisierung des Überwachungsauftrags auf dem Erlasswege gesteuert (z. B. Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken und vergleichbarer Einrichtungen, der Nutztierhalter sowie des Einzelhandels mit Tierarzneimitteln, Planprobenkoordinierung von Tierarzneimitteln, Mitwirkung an der theoretischen und fachlichen Ausbildung der Fachberufe.). Speziell bezogen auf das Schwänzekupieren bei Schweinen gibt es vielfältige Ansatzpunkte, derer sich Deutschland bedient. Die deutschen Agrarministerinnen und Agrarminister sowie Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer haben im September 2018 einstimmig den "Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht" auf den Weg gebracht, der ab 1. Juli 2019 in Kraft trat. Landwirtinnen und Landwirte mussten ab diesem Zeitpunkt die Unerlässlichkeit des Kupierens bei ihren Schweinen auf einem genau vorgegebenen Weg dokumentieren, indem sie eine "Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens für alle Schweine im Betrieb" abgeben. Diese Erklärung kann nur abgegeben werden, wenn die Tierhalterinnen und Tierhalter zuvor eine Risikoanalyse erstellt haben. Dabei müssen sie die Schwanz- und Ohrverletzungen im Betrieb erfassen und die Optimierungsmaßnahmen benennen, die sie gegen das Schwanzbeißen vorgenommen haben. Spezifischen Anforderungen an Beschäftigungsmaterial, Luftqualität und Temperatur sowie einen festen Teilboden sind bereits Teil des gesetzlichen Mindeststandards in der Nutztierhaltung. Zudem sollen über die Förderung besonders tiergerechter Haltungsverfahren z. B. durch mehr Platz, einer verbesserten Qualität des Liegebereichs sowie Attraktivität des Beschäftigungsmaterials, aber auch durch Außenklimakontakt oder Auslauf insgesamt zum Wohlbefinden der Tiere beigetragen werden. Damit wird die Tiergesundheit gefördert und letztlich dem Tierverhalten an sich Rechnung getragen. Verbesserte Haltungsbedingungen helfen mit, auf das routinemäßige Kupieren der Schwänze bei Schweinen schrittweise verzichten zu können (I.1). Tiergerechte Stallbauvorhaben, die für die Haltung von Schweinen zusätzliche Anforderungen bspw. hinsichtlich der nutzbaren Bodenfläche (mind. 20 Prozent größer als nach Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung) sowie Art der Versorgung und Beschäftigungsmöglichkeiten erfüllen, werden im Rahmen der EL-0403 (s.o.) gefördert. National werden solche Investitionen über den GAK- Förderbereich 2, das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP), unterstützt. In den aktuell angedachten Überarbeitungen des GAK-Förderbereichs 2 wird ab 2023 eine neue Verpflichtung mit 46 Prozent mehr nutzbare Bodenfläche pro Tier als die derzeitige TierSchNutztV und zusätzlichem dauerhaften Kontakt zu Außenklima, Tiefstreu sowie jederzeit Zugang zu organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial aufgenommen. Darüber hinaus ist im GAK-Förderbereich 4 die Förderung der Haltung von Schweinen auf Stroh verankert. Im Rahmen dieser Förderung müssen die Zuwendungsempfänger ab 01.01.2023 nicht nur entsprechend den Regeln in der GAK (Förderbereich 4, Maßnahmengruppe F, Nr. 3.0) den Schweinen DE 251 DE eine uneingeschränkt nutzbare Stallfläche, die um mindestens 20 % größer ist als lt. TierSchNutztV vorgeschrieben zur Verfügung stellen und die Liegeflächen regelmäßig mit geeignetem Stroh versehen, sondern auch die Schweine mit Schwanz halten. Von der Möglichkeit einer Ausnahme des Kupierverbots nach Tierschutzgesetz darf kein Gebrauch gemacht werden. Die Richtlinie liegt derzeit zur Notifizierung der EU-Kommission vor. Die Umsetzung der Maßnahmen gegen das Schwänzekupieren mit einer entsprechenden Verpflichtung („mindestens 20% mehr Stallfläche gegenüber den Vorgaben der nationalen Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung“) erfolgt bei allen Bundesländern innerhalb der produktiven Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen (EL-0403, s.o.). In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen wird darüber hinaus im Rahmen der EL-0109-02 („Besonders tiergerechte Haltungsverfahren“, s.o.) der spezifischeren Verpflichtung „20 Prozent mehr Stallfläche“ Rechnung getragen. Die Länder, die EL- 0109-02 nicht anbieten, setzen die o.g. spezifischere Verpflichtung aktuell außerhalb des ELER im Rahmen des AFP um. Zu diesen Ländern gehören Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein. Die Zucht und Haltung von Schweinen in Rheinland-Pfalz ist seit Jahren rückläufig. Mit rund 0,10 Mio. Schweinen hat die rheinland-pfälzische Schweinhaltung nur eine untergeordnete Bedeutung (ca. 0,48%) an der bundesdeutschen Schweinehaltung. Vor diesem Hintergrund wurde mit Ausnahme der Förderung besonders tiergerechter Ställe (EL-0403) keine Intervention im GAP-SP vorgesehen. Ähnlich ist die Situation im Saarland. Dort sind aufgrund der einstelligen Zahl von Betrieben mit einem allenfalls marginalen Tierbestand in der kommenden Förderperiode weder eine entsprechende ELER-Förderung noch alternative Maßnahmen (Mindestfläche oder andere Vermeidungsstrategien) vorgesehen. Im Rahmen der Programmierung zum GAP-SP wurden mit Blick auf das zur Verfügung stehende Mittelbudget Interventionen gewählt, bei denen sich je eingesetzter Mitteleinheit die größeren Tierwohleffekte erhofft wurden (AFP, Biodiversität, genetische Ressourcen). In Sachsen-Anhalt führte dies zur Nicht-Inanspruchnahme der Besonders tiergerechte Haltungsverfahren (EL-0109-02), u.a. auch dadurch, dass in Sachsen-Anhalt nicht die Problematik der Anbindehaltung besteht. Zusätzliche nationale Fördermaßnahmen im Bereich des Tierwohls werden in Sachsen-Anhalt derzeit nicht angeboten. Über die genannten Maßnahmen außerhalb des ELER im Rahmen der GAK hinaus, existieren in einigen Ländern noch zusätzliche Initiativen. In Sachsen beispielsweise wird die Digitalisierung in der Landwirtschaft, u. a. digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls, gefördert, sodass u. a. auch Schweine haltende Betriebe sich mit konkreten technischen Lösungen im Bereich des Tierhaltungsmanagements mit dieser Unterstützung weiterentwickeln können. In Hessen ist für alle Landwirtinnen und Landwirte eine spezialisierte und kostenfreie Offizialberatung über den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) eingerichtet, die die Betriebe mit einem spezifischen Beratungskatalog u. a. auch darin unterstützt, die veterinärbehördlichen Vorgaben zur Umsetzung des „Aktionsplans zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein“ in Hessen in Übereinstimmung mit dem Tierschutzrecht einzelbetrieblich umzusetzen. Im Rahmen des Gesamtnetzwerkes der Demonstrationsbetriebe Tierschutz, die von 2014 bis 2020 durch den LLH und die FiBL Projekte GmbH verantwortet wurden, konnten in 20 teilnehmenden Modell und Demonstrationsbetrieben umfassende Erkenntnisse und Erfahrungen in der Haltung unkupierter Ferkel und Mastschweine erarbeitet werden. In Zusammenarbeit mit der LLH- Tierwohlberatung ‚Schwein‘ wurden die Beratungsempfehlungen zur Haltung unkupierter Schweine im Praxishandbuch Kupierverzicht gebündelt. Sie soll Ihnen den Einstieg in den Umgestaltungsprozess ermöglichen und erleichtern sowie zugleich im Späteren als Nachschlagewerk dienen. Auch Schleswig- Holstein bietet spezifische Beratungsangebote an: Die Schweinespezialberatung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bietet Landwirtinnen und Landwirten Beratungsangebote u.a. in den tierwohlrelevanten Bereichen baulicher Fragestellungen und Schweinehaltung an. Im Rahmen der Programmierung zum GAP-SP wurden mit Blick auf das zur Verfügung stehende Mittelbudget Interventionen gewählt, bei denen sich beispielsweise Sachsen-Anhalt je eingesetzte Mitteleinheit die größeren Tierwohleffekte erhoffen (AFP, Biodiversität, genetische Ressourcen). Ein weiterer Aspekt der Nicht-Inanspruchnahme der Besonders tiergerechte Haltungsverfahren (EL- 0109-02) ist, dass in Sachsen-Anhalt nicht die Problematik der Anbindehaltung besteht. Ungeachtet dessen wird auf Bundesebene noch die Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung der Haltungskennzeichen geführt. Da es hier noch keine Ergebnisse gibt, sind die Zielrichtungen noch nicht DE 252 DE abschließend erkennbar, sodass sich die Bundesländer mit spezifischen Maßnahmen noch zurückhalten. Zusätzliche nationale Fördermaßnahmen im Bereich des Tierwohls werden in Sachsen-Anhalt derzeit nicht angeboten. Die Vermeidung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht in engem Bezug zum Bedarf I.1, da zum einen im Rahmen der Biosicherheit die Gesundheit der Schweine z. B. durch Aufstallung (bzw. Vermeidung des Außenkontaktes) zu gewährleisten ist und zum anderen gerade der Außenkontakt ein Tierwohlkriterium im Sinne der besonders artgerechten Haltung sein kann. Als Maßnahme der Vermeidung der ASP-Ausbreitung ist die breite Bevölkerung aufgerufen, keine Lebensmittelreste in offenen Mülleimern zu entsorgen, von Jagdreisen in aktuelle Ausbruchsgebiete abzusehen sowie Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben strikt einzuhalten. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht im Übrigen seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Schwarzwild wird aktuell stärker bejagt, das Land übernimmt die Untersuchungskosten auf Trichinen. Wenn auch nicht konkret in den Förderungsinhalten genannt, so zielen die Bundesprogramme für die Nutztierhaltung im Bereich der Schweinehaltung auch auf die Minderung des Risikos eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltende Betrieben und damit von entsprechenden Ausbrüchen. Förderfähige Neu- und Umbaukonzepte beinhalten immer auch den verstärkten Aspekt der zu planenden Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen im neuen EU-Tiergesundheitsrecht, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605, wie auch im nationalen Tiergesundheitsrecht. So wurden 1999 mit der Schweinehaltungshygiene-Verordnung erstmals solche Regelungen getroffen; diese Regelungen wurden zwischenzeitlich geändert, und gelten mit der Verordnung in der Neufassung vom 2. April 2014 fort, sofern dem EU-Recht kein Anwendungsvorrang zukommt. Diese Verordnung gibt vor, dass Zucht- oder Mastschweine haltende Betriebe, gestaffelt nach Anzahl der Plätze für die Schweine und in Abhängigkeit der Haltungsform (Stall, Auslauf, Freiland), konkrete Biosicherheitsmaßnahmen einhalten müssen. Dies umfasst die Definitionen für die genannten Haltungsformen und Vorgaben zum Schutz vor unbefugtem Betreten, zu Maßnahmen für das gesicherte befugte Betreten, zum Schutz der Schweine, der Einstreu und Futtermittel vor Kontakt mit Wildschweinen sowie Verfütterungsverbote für Küchen- und Speiseabfälle. Darüber hinaus sind Vorgaben zu betriebseigenen Kontrollen, zur tierärztlichen Bestandsbetreuung und zur amtlichen Aufsicht enthalten sowie zu besonderen Untersuchungen, wenn durch Überschreiten der festgelegten Grenzwerte Sachverhalte auf gehäufte Erkrankungen hindeuten. Weiterhin ist festgelegt, dass Auslaufhaltungen den zuständigen Behörden angezeigt und Freilandhaltungen von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen. Bereits nach dem ersten Auftreten der ASP in weiten Teilen Osteuropas Mitte 2014, initiierte das BMEL eine umfangreiche Informationskampagne mit Schildern, Postern und Informationsblättern zur Aufklärung insbesondere von Reisenden, Landwirten, Jägern und andere Zielgruppen über potentielle ASP-Gefahrenquellen. Insbesondere nach den ersten Nachweisen der ASP in Belgien, den Fällen in West- Polen und letztendlich nach dem ersten Auftreten in Deutschland haben sowohl Bund als auch Länder umgehend Aufklärungs-, Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen intensiviert; die bereits bestehenden Kontakte mit den anderen Ressorts auf Bundesebene wurden ausgebaut (Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)); über das Auswärtige Amt mit seinen Botschaften sollten Personengruppen erreicht werden, die sonst nur schwer zu informieren sind, z.B. Soldaten, Erntehelfer, Pflegekräfte und Reisende aus von ASP bereits betroffenen Gebieten. Beispielhaft müssen hier besonders osteuropäische landwirtschaftlich Beschäftigte beim Mitbringen von Schweinefleischerzeugnissen aus ihrer Heimat genannt werden. Neueste Informationen können auch auf der Webseite und den Social-Media-Kanälen des BMEL abgerufen werden. Hierzu gehört auch Informationsmaterial zur ASP in unterschiedlichen Sprachen. Auch die Länder und Kreise informierten umfassend. Als weitere Maßnahme wird die Wildschweinpopulation durch verstärkte Bejagung deutschlandweit und insbesondere in den von ASP-betroffenen Regionen reduziert. Hier haben die Länder z. T. auch finanzielle Prämiensysteme als Anreiz für vermehrte Abschüsse etabliert. Innerhalb aber auch außerhalb der von ASP betroffenen Regionen werden Proben von geschossenen, und insbesondere von verunfallten oder tot aufgefundenen Wildschweine auf ASP untersucht, so dass neben den Monitoringdaten von gehaltenen Schweinen auch deutschlandweit DE 253 DE Monitoringdaten von Wildschweinen vorliegen und damit die frühzeitige Entdeckung von neuen Ausbrüchen gewährleistet wird. Um im Falle eines Ausbruchs der ASP unter Wildschweinen vorbereitet und sofort einsatzfähig zu sein, wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bereits 2018 entsprechende Krisenübungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister abgeschlossen, der im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen und – bis auf die Entnahme der Wildschweine – vor Ort alle notwendigen Arbeiten erledigen soll. Überdies erarbeiten die Länder wie z. B. Brandenburg mit Landesmitteln geförderte Richtlinien für die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten sowie zur temporären Aufgabe bzw. Teilaufgabe von Schweinehaltungen. Für die Monitoringdaten gibt es zum einen das nationale Tierseuchennachrichtensystem (TSN) in dem die positiven Befunde bei Haus-und Wildschweinen gemeldet werden und zum anderen die freiwillige ASP/KSP-Datenbank. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Datenbank der EU Referenzlaboratorien zur epidemiologischen Situation der klassischen- und afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in u. a. Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowakei, Slowenien und der Schweiz. In dieser EU- Datenbank werden sowohl die positiven als auch die negativen Befunde im Wildschweinbereich gemeldet, denn auch die Meldung der Abwesenheit der ASP in einer Region ist eine wichtige Aussage. Bisher ist es in DEU nur zu drei sogenannten „Sprunginfektionen“ (Eintrag von ASP in Beständen in großer geographischer Entfernung, z.B. deutliche Bundeslandgrenzüberschreitungen) gekommen und bei zwei der Betriebe – einer in Mecklenburg-Vorpommern und ein zweiter in Baden-Württemberg - sind die Restriktionsmaßnahmen bereits wieder aufgehoben worden. Bei keinem der Fälle sind zusätzlich zu dem Einzelbefund ASP-Fälle in der lokalen Wildschweinpopulation registriert worden. Auch eine Verschleppung in andere Mitgliedstaaten konnte erfolgreich verhindert werden. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP für nachhaltige, regionale und gesunde Lebensmittel Nachhaltige, regionale Lebensmittel und deren transparente Produktion sowie Verarbeitung (I.2) werden von den Ländern hauptsächlich außerhalb des GAP-Strategieplans über verschiedene Bundesprogramme (z. B. Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung) sowie Landes- und regionale Initiativen (z. B. Qualitätszeichen der Länder „QZBW“ Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, „VuVregio“ Bayern, „Agrarmarketing“ Rheinland-Pfalz, „Stadt.Land.Zukunft“ Niedersachsen, „Regionalportal“ Sachsen, "geschützte geografische Angabe", "geschützte Ursprungsbezeichnung" und "garantiert traditionelle Spezialität" Nordrhein- Westfalen, „Regio-Kisten“ Sachsen-Anhalt, „MGH Gutes aus Hessen“) adressiert (siehe auch SO3). Damit sollen Vorhaben mittlerer, kleiner und kleinster regionaler Betriebe in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen, die der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler hochqualitativer landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit z. T. definierten Produktionskriterien sowie regionaler Kreisläufe dienen, gefördert werden (C.1 sowie I.2, I.3). Alleine in Niedersachsen fließen im Förderzeitraum 4,1 Millionen Euro in Vorhaben, die den Bedarf I.2 adressieren. Der Bedarf I.3 wird zusätzlich im Rahmen der Förderung von „gläsernen Produktionen“ und Regionalvermarktungen bzw. -kampagnen gefördert (ca. 0,7 Millionen Euro/ Jahr). In die Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen (C.2 und G.5) investiert beispielsweise Bayern ca. 0,9 Millionen Euro pro Jahr. Das Streben nach einer erhöhten Nachhaltigkeit in der Ernährung muss das Bemühen um die Verringerung von Lebensmittelabfällen miteinschließen. Eine verbesserte Nachhaltigkeit kann aber auch durch eine gesündere Ernährung mit mehr rohem Obst und Gemüse und weniger verarbeiteten Lebensmitteln und vor allem mit einer an den Verbrauch angepassten Kalorienversorgung erreicht werden. Zurzeit wird im BMEL eine Ernährungsstrategie unter Einbindung der relevanten Akteure erarbeitet. Das Ziel ist es, eine gesunderhaltende und nachhaltige Ernährungsweise für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher zu machen. Insbesondere vulnerable Gruppen, Kinder oder Menschen mit Einwanderungsgeschichte sollen besser als bisher erreicht werden. Zentrale Ziele sind eine stärker pflanzenbasierte Ernährung, die weitere Reduzierung des Konsums von Zucker, Fett und Salz, die DE 254 DE Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sowie die Förderung einer Gemeinschaftsverpflegung mit erhöhtem Anteil an saisonal-regional und ökologisch-klimafreundlich erzeugten Lebensmitteln. Derzeit liegen im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI, Laufzeit zunächst bis 2025) Selbstverpflichtungen von elf Verbänden der Lebensmittelwirtschaft vor. Mit dem vom Max Rubner-Institut (MRI) durchgeführten Produktmonitoring werden Veränderungen der Zucker-, Fett-, Salz- und Energiegehalte von Fertigprodukten im Zeitverlauf untersucht. Die zweite Folgeerhebung für Erfrischungsgetränke, gesüßte Milchprodukte und Frühstückscerealien findet im Herbst 2022 statt. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2023 veröffentlicht. Insbesondere bei an Kinder gerichteten Produkten sind positive Entwicklungen zu verzeichnen, z. B. Zuckerreduktionen in Milchprodukten, Frühstückscerealien und Erfrischungsgetränken. In vielen Produktgruppen bestehen weiterhin Reduktionspotentiale, z. B. in Bezug auf Salz in Fleischerzeugnissen und unverpacktem Brot. Der Koalitionsvertrag 2021 der aktuell regierungsbildenden Parteien sieht vor, dass wissenschaftlich fundierte und auf Zielgruppen abgestimmte Reduktionsziele geschaffen werden. Um das zu erreichen, werden die Grenzen der Reduktion zurzeit wissenschaftlich geprüft und innovative Forschungsvorhaben zur Reformulierung von Lebensmitteln gefördert. Erweiterte Nährwertkennzeichnung/Nutri-Score unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer ausgewogenen Ernährungsweise, indem er positive Nährwerteigenschaften (z. B Ballaststoffgehalte) mit eher negativen (z. B. Zucker) verrechnet und leicht verständlich auf der Verpackungsvorderseite darstellt. Der nährwertbezogene Vergleich von Lebensmitteln wird so leichter. Dabei wird das Vorhaben der EU- Kommission, ein EU-weites, verpflichtendes Modell zu schaffen unterstützt. Seit November 2020 kann der Nutri-Score in Deutschland freiwillig verwendet werden. Rund 300 Unternehmen aus Deutschland haben sich mit rund 570 Marken für eine Verwendung registriert. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle Mit der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (2019), deren beständige Weiterentwicklung Teil des dynamischen Konzepts ist, wird die gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer Reduzierung der Lebensmittelverschwendung aufgegriffen (I.4). Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft sind aufgefordert, sich hierzu in den Prozess der Strategieumsetzung einzubringen. Hierfür wurden Dialogforen pro Sektor, in denen zusammen mit den Akteuren der Sektoren Reduzierungsmaßnahmen entwickelt, getestet und in Zielvereinbarungen verbindlich festgehalten werden, sowie ein übergeordnetes Nationales Dialogforum eingerichtet. Mit Informations- und Kommunikationsarbeit (Q.6) im Rahmen von Zu gut für die Tonne! wird die Lebensmittelwertschätzung und eine entsprechende Verhaltensänderung hin zur verstärkten Vermeidung von Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, insb. aber den privaten Haushalten, gefördert. Auch auf Landesebene gibt es eng mit der nationalen Strategie verzahnte Initiativen: -In Baden-Württemberg der Maßnahmenplan „Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“, welcher bis zum 31.12.2026 (Fortsetzung geplant) mit ca. 0,2 Millionen Euro/ Jahr zu dem Bedarf I.4 beiträgt. Hervorzuhebende Maßnahmen des Maßnahmenplans sind z. B. verschiedene Bildungsformate der Landwirtschaftsämter und Ernährungszentren, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Baden-Württemberg für einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln sensibilisiert werden. Auch die seit 2019 jährlich stattfindende landesweite Aktionswoche „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land“ in Kooperation mit dem Handelsverband Baden-Württemberg, Vertreterinnen und Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn trägt dazu bei. Basierend auf dem Maßnahmenplan soll eine neue Strategie zur weiteren Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entwickelt werden. Bestandteil dieser werden z. B. eine zentrale Anlaufstelle, an die sich der Lebensmitteleinzelhandel, Behörden im Land und private Organisationen bei Fragen rund um das Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung wenden können und die Etablierung einer Messwoche zur Messung von Lebensmittelabfällen in der Gemeinschaftsverpflegung sein. -Das 2016 entstandene bayerische Bündnis „Wir retten Lebensmittel“ adressiert ebenso den Bedarf I.4, indem gemeinsam mit Akteuren entlang der Wertschöpfungskette Strategien und Maßnahmen DE 255 DE auszuarbeiten und umzusetzen, die der Lebensmittelverschwendung gemäß der nationalen Strategie entgegenwirken. Das Bündnis startet am 28. September 2022 mit einer Auftaktveranstaltung in die nächste Bündnisphase. Um bereits in jungen Jahren einen nachhaltigen und wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln zu fördern, hat Bayern zudem das Ernährungsbildungsprojekt „Lebensmittel-Freunde“ initiiert. Das Projekt richtet sich speziell an Grundschulen der zweiten bis dritten Klassenstufe in Bayern und sieht die kindgerechte Wissensvermittlung zum Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung vor. -In Hessen wurde der Bedarf I.4 Anfang 2017 bis 2018 in einem Pilotprojekt zur Reduzierung von Lebensmittlabfällen in der Außer-Haus-Verpflegung unter dem Titel „Kulinarisch nachhaltig: Essen in Hessen“ unterstützend adressiert. Das Projekt wurde gemeinsam mit dem World Wide Fund for Nature (WWF) und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) umgesetzt und verfolgte die Reduzierung von Lebensmittelabfällen in Großküchen und eine nachhaltigere und gesündere Außer-Haus- Verpflegung wobei der finanzielle Anteil des Landes Hessen 0,11 Millionen Euro betrug, der durch Mittel der DBU und Eigenmittel des WWF angereichert wurde. Die Außer-Haus-Verpflegung wurde dabei in acht Modell- Kantinen untersucht. Die bioregionale Außer-Haus-Versorgung ist in Hessen auch Teil des hessischen Ökoaktionsplans, insbesondere in den Ökomodell-Regionen werden Projekte zur Außer-Haus- Verpflegung durchgeführt und u.a. auch aus dem Budget der Ökomodell-Regionen mit einem jährlichen Budget von 0,5 Millionen Euro unterstützt und dient somit dem Bedarf I.2, dient aber auch zielübergreifen – durch die regionale Ausrichtung A.1 zur Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der in der Landwirtschaft tätigen Personen. In vielen Bundesländern spielt darüber hinaus die Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung eine wichtige Rolle bei Fördermaßnahmen, die außerhalb der GAP, den bedarf I.4 abdecken. So gibt es spezielle Angebote im Bereich der Kita- und Schulverpflegung sowie im Bereich der Seniorenernährung oder zur Haushaltsführungskompetenz u.a. auch für Flüchtlinge, welche die Lebensmittelverschwendung verringern sollen. -Mit dem Projekt MehrWert21 unterstützt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalens einen verantwortungsvollen, zukunftsfähigen und klimaschonenden Konsum. Im Mittelpunkt stehen die Wertschätzung von Lebensmitteln und begrenzten Ressourcen und Beiträge zur Verringerung von CO2- Emissionen. Das Projekt wird mit Mitteln des EFRE und des Landes NW finanziert. Nordrhein- Westfalen setzt hier auf Forschung und Ursachenanalyse, den Austausch mit den Beteiligten und deren Vernetzung, Bildungsmaßnahmen und Best-Practice-Projekte. -In Niedersachsen führt das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft in Niedersachsen (ZEHN) Aktionen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch. Schwerpunktthemen des ZEHN sind die Stärkung der Lebensmittelwertschätzung, Reduktion der Lebensmittelverschwendung, Vermittlung von Handlungskompetenzen in den Bereichen Ernährung und Hauswirtschaft, Entwicklung einer „Niedersächsischen Ernährungsstrategie“, Verbreitung von Verbraucherinformationen und die Imagekampagne Hauswirtschaft. Das Bereitstellen von unabhängigen Informationen für den Verbraucher stellt eine wichtige Aufgabe dar. Mit der Einrichtung des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen in 2019 wurde eine Einrichtung etabliert, die die komplexen und unterschiedlichen Aktivitäten in Niedersachsen bündelt. Als erste Stadt Deutschlands hat Bremen mit dem "Aktionsplan 2025. Gesunde Ernährung in der Stadtgemeinde Bremen" im Februar 2018 beschlossen, die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde schrittweise auf bis zu 100 Prozent Bioprodukte umzustellen. Dieses Ziel wird mit einem Mittelansatz von jährlich 40.000 Euro außerhalb der GAK gefördert Von den in den Bereichen Ernährung und Gesundheit aktiven Nicht-Regierungsorganisationen in Bremen sind bisher zusätzlich wichtige Impulse für das Themenfeld "Gemeinschaftsverpflegung" ausgegangen. -Im Rahmen der rheinland-pfälzischen Abfallvermeidungskampagne „Müll nicht rum“ spielt auch das Thema Lebensmittelverschwendung eine zentrale Rolle. Gemeinsam mit Kooperationspartnern wird aufgezeigt, wie alle Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen können, weniger Lebensmittel zu verschwenden. Unter dem Motto „Lass nix übrig“ finden Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationen zum nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowie Verlinkungen zu Kooperationspartnern. Bürgerinnen und Bürger erfahren schnell und einfach, wo sich aktuelle Foodsharer-Standorte befinden. Zu den weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen gehören unterschiedliche Aktionen, Plakate in Bussen oder Außenwerbung auf Fahrzeigen des ÖPNV sowie Teilnahme an bundesweiten Aktionen. Mit dem Start der Kampagnen-Website „Müll nicht rum“ (https://muellnichtrum.rlp.de/aktionen/) können Veranstaltungen DE 256 DE oder Aktionen zu unterschiedlichen Themen wie Lebensmittelverschwendung sowie nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln, beworben werden. Die Kampagne unterstützt darüber hinaus Städte und Kommunen im Bereich der Aufklärung und der Sensibilisierungsmaßnahmen und fördert besondere Projekte im Bereich der Abfallvermeidung im Food- und Non-Food-Bereich. 2.1.SO9.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.SO9.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.1 CU PR - Steigerung der Leistung durch Wissen und Innovation Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) 300.000,00 beteiligen, um die nachhaltige Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern R.29 PR - Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), die für den ökologischen Landbau im Rahmen der GAP unterstützt wird, 11,45 % aufgeteilt in Erhaltung und Umstellung R.43 PR - Begrenzung des Einsatzes antimikrobieller Mittel Anteil der Großvieheinheiten (GVE), für die unterstützte Maßnahmen zur Begrenzung des Einsatzes antimikrobieller Mittel 7,07 % (Prävention/Reduzierung) durchgeführt wurden R.44 PR - Verbesserung des Tierschutzes Anteil der Großvieheinheiten (GVE), für die 12,48 % geförderte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes durchgeführt wurden Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden beiden Ergebnisindikatoren sind nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung unmittelbar mit dem SO 9 verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Ergebnisindikator R.43 – Begrenzung des Einsatzes antimikrobieller Mittel Ergebnisindikator R.43 Begrenzung des Einsatzes antimikrobieller Mittel gibt den Anteil der Großvieheinheiten an, der von unterstützenden Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes antimikrobieller Mittel abgedeckt wird (in Prozent des gesamten Tierbestandes, ausgedrückt in GVE). Die Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung (ebenfalls I.1) wird primär außerhalb des GAP-Strategieplans adressiert (s. u. und Kap. 3.8). Beispielweise befindet sich das Gesetz zur Erweiterung des bestehenden Antibiotikaminimierungskonzepts auf Milchrinder, Zuchtsauen mit ihren Saugferkeln sowie Legehennen derzeit im Rechtsetzungsprozess. In diesem Zuge werden auch die Möglichkeiten der zuständigen Behörden verbessert, bei Betrieben mit hohem Antibiotikaeinsatz Maßnahmen zu dessen Senkung anzuordnen. Ferner hat die Überarbeitung der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie begonnen. Die Intervention EL-0108 Ökologischer Landbau leistet einen Beitrag zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung gegenüber konventioneller Haltung. Die biologische tierische Erzeugung trägt laut Erkenntnissen einer Meta-Studie des JRC positiv zu einer Verringerung von antimikrobiellen Mitten bei, da deren Einsatz in dieser Produktionsform durch EU-Vorgaben limitiert ist. Der Anteil der Großvieheinheiten, für die unterstützten Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes DE 257 DE antimikrobieller Mittel (kein bzw. reduzierter Einsatz) durchgeführt wurden, soll sich am Ende des Förderzeitraums auf 7 Prozent belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02 : Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus Ergebnisindikator R.44 - Verbesserung des Tierwohls Ergebnisindikator R.44 Verbesserung des Tierwohls gibt den Anteil der Großvieheinheiten an, der von unterstützenden Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls abgedeckt wird (in Prozent). Zu den Eckpfeilern einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Landwirtschaft gehört eine tiergerechte, gesellschaftlich akzeptierte und umweltvertägliche Nutztierhaltung (siehe Kap. 2.1.4, Interventionsstrategie). Daher besitzt eine verstärkte Berücksichtigung des Tierwohls eine hohe Priorität (I.1). Aktuell werden gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zur Verbesserung des Tierwohls z.T. nicht durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Dazu sind folgende Interventionen innerhalb des GAP-SP vorgesehen. Zusätzliche Instrumente außerhalb des GAP-SP wie das Bundesprogramm Nutztierhaltung (2021: 38 Mio. Euro) wurden bereits beschrieben. Mit der Intervention EL-0109: „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls“ werden Anreize geschaffen, die Haltungsbedingungen von Nutztieren im landwirtschaftlichen Betrieb im Vergleich zu den Mindeststandards und in der Praxis üblichen ganzjährigen Stallhaltungsverfahren zu verbessern. Konkret soll den Tieren die Weidehaltung gewährt bzw. in den Ställen vorrangig mehr Platz und Kontakt zum Außenklima eingeräumt sowie durch entsprechende Bodengestaltung und Einstreu tiergerechtere Liegeflächen geschaffen werden. Damit wird auch der Tiergesundheit und letztlich dem arteigenen Tierverhalten verstärkt Rechnung getragen. Ökologische Tierhaltung wirkt laut Erkenntnissen einer Meta-Studie des JRC positiv auf das Tierwohl. Entsprechend wurde ein Link zwischen der EL-0108 Ökologischer Landbau und R.44 hergestellt. Für eine mittelfristige Umstellung der Tierhaltung und eine Verbesserung des Tierwohls u.a. durch tiergerechtere Stallungen leistet die Intervention EL-0403 „Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen“ einen ergänzenden Beitrag. Vorhaben mit Blick auf das Tierwohl können dabei durch erhöhte Fördersätze besonders berücksichtigt werden. Der Anteil der Großvieheinheiten, für die unterstützte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls durchgeführt wurden, soll sich am Ende des Förderzeitraums auf 12 Prozent belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0108-02 : Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus ·EL-0109-01: Weidehaltung ·EL-0109-02: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren ·EL-0403-01: Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen 2.1.SO9.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. DE 258 DE Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 259 DE 2.1.XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 2.1.XCO.1 Zusammenfassung der SWOT-Analyse 2.1.XCO.1.1 Stärken S1: Hohes Bildungsniveau in der Landwirtschaft sowie qualitativ hochwertige Angebote in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich Studium sowie Beratung (Ziele a-f). S2: Gut aufgestelltes Beratungsangebot (mit regionalen Unterschieden) für alle landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und weinbaulichen Betriebe (einschließlich Öko-Beratung) (Ziel b). S3: Umfangreiches theoretisches Wissen und theoretische Konzepte im Bereich erneuerbare Energien (Ziel d). S4: Aufbauendes Wissen und Monitoring im Bereich Ressourcenschutz (Gewässer(-güte), Boden, Luft) (Ziel e). S5: Etablierte Beratungsangebote und Netzwerke zur Kompetenzstärkung im Bereich der regionalen Vermarktung (Ziel c). S6: Hohe Bereitschaft bei den landwirtschaftlichen Betriebsleitungen, sich selbst und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortzubilden sowie auf Beratung zurückzugreifen (Ziel a). S7: Vielfältige Forschungslandschaft für Land- und Forstwirtschaft und Umweltforschung sowie Vielzahl an Förderprogrammen für angewandte Agrarforschung (Ziel b). S8: Weites Branchenspektrum bzw. breite Produktpalette in der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit vielfältigen Entwicklungsoptionen (Ziel b). S9: Gute Vernetzung von Organisationen für Landschaftspflege sowie ehrenamtliches Engagement (Ziel f). S10: Bewährte berufliche Bildungseinrichtungen und Kompetenzzentren sowie bestehende Cluster- und Netzwerkinitiativen und Wertschöpfungspartnerschaften (Ziel h). S11: Kooperatives, synergetisches und konzeptionelles Zusammenwirken sowohl innerhalb der Landwirtschaft als auch mit Umweltschutz und Forstwirtschaft, Tourismus, Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz (Ziel f). S12: Zunehmende Nutzung moderner Kommunikationstechnik (Digitalisierung) und Erhaltung wohnortnaher Arbeitsplätze durch Ausbau von Erwerbskombinationen (Ziel b, c, g, h). 2.1.XCO.1.2 Schwächen W1: Bildung regional unterschiedlich stark auf Unternehmensgründung oder Diversifizierung von landwirtschaftlichen Betrieben ausgerichtet (Ziel a, g). W2: Durch die föderale Aufgabenverteilung regional unterschiedlich stark ausgeprägte betriebswirtschaftliche und sozioökonomische Beratungsangebote vorhanden (Ziel a). W3: In einigen Regionen fehlende an die Bedürfnisse und Erfordernisse angepasste Beratungs- und Qualifizierungsangebote (auch speziell für Frauen) (Ziel g). W4: Geringe bzw. rückläufige berufliche Bildungsangebote im ländlichen Raum insbesondere für Fachkräfte (Ziel b). W5: Teilweise fehlende betriebswirtschaftliche und ökologische Kompetenzen von Unternehmerinnen und Unternehmern aus Landwirtschaft und Wertschöpfung (Ziel a, b, d). W6: Wissensrückstände bei Fachkräften und Betriebsleitungen sowie im ländlichen Raum in Bezug auf neue Anforderungen und Möglichkeiten durch Digitalisierung (Ziel b, h). W7: Erschwerte Innovationsdichte in der Praxis aufgrund unzureichend empfundener Risikoabsicherung (finanzieller und sonstiger Art) (Ziel b). W8: Regional begrenzter Austausch und Vernetzung zum Wissenstransfer in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Bildung und Beratung; kein durchgängiger Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis DE 260 DE (Ziel b). W9: In Teilräumen werden Potenziale überörtlicher Zusammenarbeit unzureichend genutzt (Ziel h). W10: Defizite in der Kommunikation und Kooperation der Akteurinnen und Akteure des Umweltschutzes und der Land- und Forstwirtschaft (Ziel f). W11: Stellenwert von Tierwohl und Tiergesundheit wie auch von Produkten aus regionaler Herkunft und aus ökologischer Erzeugung unterschiedlich stark ausgeprägt im Bewusstsein der Erzeuger und der Verwaltungen (Ziel i). 2.1.XCO.1.3 Chancen O1: Hohe Bereitschaft bei den landwirtschaftlichen Betriebsleitern sich selbst und ihre Mitarbeiter fortzubilden sowie auf Beratung zurückzugreifen (Ziel a). O2: Wachsendes Bewusstsein für den Wert biologischer Vielfalt in der Gesellschaft (Ziel f). O3: Steigender Stellenwert von Tierwohl und Tiergesundheit sowie von Produkten aus regionaler Herkunft und aus ökologischer Erzeugung, teilweise auch verbunden mit höherer Zahlungsbereitschaft bei entsprechend gekennzeichneten Produkten (z.B. Bio-Siegel, privatwirtschaftliche Tierwohl-Label) (Ziel i). O4: Steigendes Bewusstsein der Verbraucher im Hinblick auf die Auswirkungen des Konsumverhaltens auf die Umwelt, z.B. durch Lebensmittelabfälle und umweltschädliche Verpackungen (Ziel i). O5: Stärkeres Bewusstsein der Unternehmen für nachhaltige Entwicklung und effiziente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft (Ziel e). O6: Stärkeres Bewusstsein der Unternehmen für Erhalt und nachhaltige Nutzung der Biodiversität einschließlich genetischer Ressourcen in der Fläche (Ziel f). O7: Hohe fachliche Kompetenz der Betriebsleiter und Mitarbeiter sowie Offenheit für neue Erkenntnisse als wesentliche Voraussetzung für Innovationen und erfolgreiche Unternehmensentwicklung (Ziel b). O8: Neue Märkte und Einkommensmöglichkeiten durch Digitalisierung, Kooperation und Zusammenschlüsse sowie durch stärkere Qualitätsorientierung und Nischenprodukte (Ziel a). O9: Rationalisierung, Leistungssteigerung und Erhöhung der Arbeitseffizienz durch Einsatz neuer Technologien, überbetrieblichen Maschineneinsatz und Kooperationen (Ziel b). O10: Neue Vermarktungswege durch neue Medien (Ziel c). O11: Neue Bottom-up-Ansätze, die durch Zusammenarbeit von Land- und Forstwirtschaft mit Forschung, Beratung, Bildung, Verwaltung und einem erweiterten Akteurskreis Innovationen fördern und zum Kapazitätsaufbau beitragen (Ziel f). 2.1.XCO.1.4 Gefahren T1: Regional unzureichende Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologien, unzureichende Versorgung mit hochleistungsfähigen digitalen Infrastrukturen (Breitband, Mobilfunk) (Ziel h). T2: Regional geringe Infrastruktur und demografisch bedingter Anpassungsbedarf im Bereich der Bildungsinfrastruktur (Ziel b, h). T3: Zunehmender öffentlicher Diskurs zu Themen der landwirtschaftlichen Produktion mit Sensibilisierung für Nachhaltigkeit und zunehmender Forderung nach Qualität bei gleichzeitig hochgradiger Preissensibilität (Ziel a). T4: Mangelnde Zahlungsbereitschaft und Wertschätzung bei Teilen der Verbraucherinnen und Verbrauchern für regionale Angebote und regionale Wertschöpfung (Ziel c). T5: Teilweise fehlende/mangelnde Akzeptanz der Landwirtschaft in der Gesellschaft erschwert die Berufswahl Landwirt (Ziel g). T6: Gefährdete wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum durch mangelnde Versorgung mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie hochleistungsfähigen, digitalen Infrastrukturen (Festnetz-Breitband, Mobilfunk) (Ziel h). 2.1.XCO.1.5 Sonstige Bemerkungen DE 261 DE - 2.1.XCO.2 Ermittlung der Bedürfnisse Bedarf wird Priorisierung auf Ebene des GAP- im GAP- Code Titel Strategieplans Strategieplan behandelt Fachkräftesicherung in der Land- und Q.1 Hohe Priorität Ja Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum Q.10 Stärkung der Innovationskraft Hohe Priorität Ja Stärkung des koordinierten flächendeckenden Q.2 Angebots an Bildung und Beratung zur Hohe Priorität Ja nachhaltigen Land- Qualifizierung und Verbesserung Q.3 unternehmerischer und ökologischer Hohe Priorität Ja Kompetenzen Stärkung der Koordinationsstrukturen für die Q.4 Hohe Priorität Nein Agrarforschung Ausbau regionaler, interdisziplinärer Q.5 Kooperationen sowie Vernetzung und Hohe Priorität Ja Informationsaustausch Q.6 Verbesserung der öffentlichen Kommunikation Hohe Priorität Ja Stärkere Einbindung von Praxis und Beratung in Q.7 Hohe Priorität Ja die Forschung Generierung von Wissen und Intensivierung des Q.8 Hohe Priorität Ja Monitorings Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Q.9 Hohe Priorität Ja Anforderungen der Digitalisierung Sonstige Bemerkungen zur Ermittlung der Bedarfe. Nicht relevant 2.1.XCO.4 Interventionslogik Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Gemeinsamer Outputindikator Intervention Name Sectoral - INVRE(47(1)(a)) - Investitionen in materielle SP-0104 - Investitionen und O.35. Anzahl der geförderten Obst und und immaterielle Vermögenswerte, Forschung Forschung operationellen Programme Gemüse und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen Sectoral - ADVI1(47(1)(b)) - Beratungsdienste und SP-0102 - Beratungsdienste O.35. Anzahl der geförderten Obst und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf und technische Hilfe operationellen Programme Gemüse nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Sectoral - ADVI1(47(1)(b)) - Beratungsdienste und SP-0401 - Beratung der O.35. Anzahl der geförderten Hopfen technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf Hopfenpflanzer zur operationellen Programme nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Nachhaltigkeit Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und DE 262 DE Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz RD INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich EL-0403 - Einzelbetriebliche O.20. Anzahl unterstützter Investitionen in Bewässerung produktive Investitionen in produktiver Investitionsvorhaben landwirtschaftlichen oder -einheiten innerhalb Unternehmen landwirtschaftlicher Betriebe RD COOP(77) - Zusammenarbeit EL-0701 - Netzwerke und O.32. Anzahl unterstützter Kooperationen anderer Vorhaben oder Einheiten der Zusammenarbeit (ausgenommen unter O.1 gemeldete EIP) RD COOP(77) - Zusammenarbeit EL-0702 - Europäische O.1. Anzahl der Projekte der Innovationspartnerschaft für operationellen Gruppen der Produktivität und Europäischen Nachhaltigkeit in der Innovationspartnerschaft (EIP) Landwirtschaft (EIP-Agri) RD KNOW(78) - Wissensaustausch und EL-0801 - Beratung O.33. Anzahl unterstützter Verbreitung von Information Schulungs-, Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen oder -einheiten RD KNOW(78) - Wissensaustausch und EL-0802 - Qualifizierung, O.33. Anzahl unterstützter Verbreitung von Information Demonstrationstätigkeiten und Schulungs-, Beratungs- und Wissensaustausch Sensibilisierungsmaßnahmen oder -einheiten Übersicht Beschreibung der Interventionszusammensetzung zur Erreichung des spezifischen Ziels Wissen und Innovation sind entscheidend dafür, dass Landwirtinnen und Landwirte sowie die ländlichen Gemeinschaften die derzeitigen und künftigen Herausforderungen bewältigen können. Als Querschnittsaufgaben zur Erreichung der Ziele des GAP-Strategieplans stehen somit die Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und die Förderung ihrer Verbreitung an erster Stelle. Alle Bedarfe haben daher eine hohe Priorität und sollen mit den angebotenen Interventionen über den gesamten GAP-Strategieplan mitgedacht werden. Die im Querschnittsziel angebotenen Interventionen werden in der Summe daher auch fast in allen Bundesländern mit die GAP-Mitteln gefördert; sie werden darüber hinaus durch Maßnahmen außerhalb der GAP ergänzt (s. u.). Es gilt insbesondere mit Innovationen neues Wissen in der Land- und Forstwirtschaft auf europäischer, Bundes- und Länderebene zu schaffen, eine bessere Abstimmung von Forschungsbedarfen zu erreichen und die angemessene Verbreitung der Ergebnisse im AKIS-System zu gewährleisten (Q.4). Die Herausforderungen für die Weiterentwicklung des deutschen AKIS liegen somit in der Organisation und Unterstützung von Wissenstransfer. Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Instrumente teilen sich im föderalen deutschen System zwischen der Bundes- und der Länderebene auf. In der neuen Förderperiode wird angestrebt, die 16 AKIS-Systeme der Länder bzw. deren Akteure regional übergreifend besser zu vernetzen. Hierfür sollen vorrangig bereits existierende Strukturen gestärkt werden. So soll etwa der thematische Austausch, wie er bereits von der Deutschen Vernetzungsstelle (DVS) für Innovationsdienstleister und Operationelle Gruppen (OG) im Rahmen von EIP erfolgreich stattfindet, ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt eine stärkere Vernetzung zwischen den zuständigen Akteuren der Bundesverwaltung – die die Funktion der AKIS Koordinierungsstelle übernimmt, und den Landesverwaltungen durch einen regelmäßigen Informationsfluss dauerhaft zu etablieren (siehe Kap. 8.1). Für die Erreichung der verschiedenen spezifischen Ziele und der zielgerichteten Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen bedarf es der Generierung und Weiterentwicklung von Wissen, insbesondere in den Bereichen der nachhaltigen Ressourcennutzung bzw. des Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutzes (Q.8). Hierfür wurde u. a. das nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität geschaffen, aber auch das Monitoring innerhalb der GAP dient einer Wirkungskontrolle in Bezug auf die durchgeführten Maßnahmen und kann insofern Wissen auf der Grundlage einer stabilen Datenerhebung schaffen. Daher kann man davon ausgehen, dass indirekt ein Großteil der Maßnahmen insbesondere der zweiten Säule innerhalb des GAP-Strategieplans auf diesen Bedarf einwirken. Akteure in verschiedenen Maßnahmen, DE 263 DE beispielsweise die vertiefte Zusammenarbeit durch Netzwerke und Kooperationen (EL-0701), durch Beratungsaktivität (EL-0801) oder durch Wissensaustausch; Qualifizierung und Demonstrationsfähigkeiten (EL-0802) besitzen jedoch als Multiplikatoren eine weitergehende Rolle für die Schaffung von Wissen. Auch mit Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen (EL-0403-01) durch die Einführung und Nutzung moderner, innovativer und automatisierter Verfahrenstechniken und Investitionen in Bewässerungssysteme zur Vorsorge gegenüber wetterbedingten Risiken und zur Absicherung der Produktqualität (EL-0403-02) wird die Digitalisierung angesprochen und kann Wissen weiterentwickelt bzw. können durch Einsatz moderner Technik und Nutzung von Digitalisierung positive Effekte auf natürliche Ressourcen erzielt werden. Als Beispiel kann durch die Anschaffung von automatischen Melksystemen im landwirtschaftlichen Betrieb eine stabile Datenerhebung erfolgen, was positive Effekte zur Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen beitragen kann. Ähnliches würde auch für Investitionen im Bereich sensorgestützter Systeme im pflanzenbaulichen Bereich zutreffen, mit deren Hilfe auf Grundlage stabiler Datensätze der Pflanzenschutzmitteleinsatz etc. reduziert werden könnte. Neben der Generierung von Wissen sind die Stärkung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebots an Bildung und Beratung für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft (Q.2) sowie die Verbesserung unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen (Q.3) wichtige Ansatzpunkte im Hinblick auf das Querschnittsziel. Neben dem formalen System der landwirtschaftlichen Bildung (berufliche Aus- und Fortbildung, fachschulische und sonstige Weiterbildung, die akademische Bildung sowie die berufliche Weiterbildung) besteht noch ein umfangreiches, teilweise verpflichtendes System der beruflichen Weiterbildung. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Aus- und Weiterbildung liegt grundsätzlich bei den Ländern, welche über ein gutes Netz von Weiterbildungsträgern und -einrichtungen, die in der beruflichen Weiterbildung tätig sind, verfügen. Auf das Gesamtangebot und die Organisation der Beratungsleistungen wird vertieft im Kapitel 8.2 eingegangen. Innerhalb der GAP werden zusätzlich konkrete Beratungsleistungen inklusive der Qualifizierung der Beraterinnen und Berater (EL-0801-01) sowie die Einrichtung von Beratungsdiensten (EL-0801-02) im ELER und im Sektorprogramm Hopfen (SP-0401) angeboten. In dem Sektor Obst und Gemüse (SP-0102) kann u. a. die Weiterbildung und Beratung im Bereich der Erzeugung, zur Verbesserung der Kompetenz der Erzeuger und zur Einführung neuer Produkte/Verfahren oder auch die Personalkosten für Berater der Erzeugerorganisationen gefördert werden. Ferner soll die Mitarbeiterkompetenz durch Weiterbildung und Beratung gesteigert werden. Mit diesen Maßnahmen soll erzielt werden, dass die Akteure im ländlichen Raum auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unter anderem in Bezug auf Klimawandel und -anpassung, Umwelt- und Naturschutz sowie gemeinwohlorientierter und unternehmerischer Entwicklungen ziel- und ergebnisorientiert reagieren können. Die Beratungsleistungen und Qualifizierungsangebote für Beratungskräfte leisten dabei einen Beitrag innerhalb des Systems zur Bereitstellung von Diensten zur Beratung von Landwirtinnen und Landwirten und anderen Begünstigten der GAP-Unterstützung im Sinne des Artikels 15 der GAP-SP-VO. Mit den neuen Herausforderungen werden auch die Themenfelder der Beratung immer komplexer bzw. es kommen neue hinzu. Zur Bewältigung dieser Probleme bedarf es ausreichender Beratungskapazitäten sowie guter fachlicher Qualifikationen und Kompetenzen der Beratungskräfte (EL-0801). Deshalb soll mit der weitergehenden Qualifizierung von Beratungskräften ein Beitrag für ein zielgerichtetes und bedarfsorientiertes Angebot von Beratungsleistungen sowie deren Qualität und Wirksamkeit geleistet werden. Dies schließt die Stärkung und Verbesserung der methodischen und sozialen Kompetenz der Beratungskräfte mit ein. Ergänzend zur Beratung sollen auch berufliche Bildung, Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen (EL-0802-01) gefördert werden. Hier soll die fachliche und persönliche Kompetenz der Fachkräfte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen und sonstigen Unternehmen und Akteuren im ländlichen Raum gestärkt werden (Q.3). Durch die Förderung von Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen (EL-0802-01) sowie von Netzwerken und Kooperationen oder sonstiger Formen der Zusammenarbeit (EL-0701) können auch Fachkräfte qualifiziert werden, um die Vitalität der ländlichen Räume aufrechtzuerhalten (Q.1). Bei letzteren in Form von Netzwerken zur Unterstützung regionaler Wertschöpfung, bei der bspw. die Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen oder die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Versorgungskette bessere Rahmenbedingungen geschaffen und Abwanderungsprozesse von Fachkräften vermieden werden. DE 264 DE Zentral für eine zielgerichtete und erfolgreiche Beratung ist auch, dass aktuelles Wissen in die Praxis sowie von der Praxis in die Wissenschaft einfließen kann. Hierzu bedarf es – umgekehrt - einer besseren Einbindung der Praxis, der Beratung und der (außeruniversitären) Bildung in die Forschung sowie einer praxisgerechten Aufbereitung und Kommunikation der Ergebnisse (Q.7). Hier leistet bereits das landwirtschaftliche Versuchswesen im AKIS einen bedeutenden Beitrag zum Wissenstransfer. Sowohl nichtstaatliche Einrichtungen, wie z. B. Beratungsringe oder Landwirtschaftskammern, als auch staatliche Stellen, wie z. B. Landesanstalten oder -betriebe, tragen mit einem breit aufgestellten Versuchswesen Innovationen in die Praxis. Innerhalb der GAP soll hierzu u. a. die Intervention zur Beratung und die Einrichtung von Beratungsdiensten (EL-0801) einen Beitrag leisten. Mit der Unterstützung des Wissensaustauschs; der Qualifizierung und vor allem von Demonstrationstätigkeiten (EL-0802) werden Wissen und Informationen praxisgerecht aufbereitet und kommuniziert. Im Bereich Obst und Gemüse werden außerdem Investitionen, die für die Realisierung der spezifischen Forschungs- und Versuchsvorhaben notwendig sind (SP-0104), gefördert und im Bereich Hopfen die bereits oben beschriebene Beratung der Hopfenpflanzer zur Nachhaltigkeit (SP-0401). Auch praxisorientierte Netzwerke und Kooperationen (EL-0701) können über die horizontale und vertikale Zusammenarbeit verschiedener Akteure durch den Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie die daraus resultierende Verbreitung und Anwendung umwelt- und klimaschonenderer sowie an den Klimawandel angepasster Verfahren einen Beitrag leisten. Hierbei wird sowohl die Kooperation auf politischer (Länder-Länder; Bund-Länder) als auch die wirtschaftliche Ebene entlang der Wertschöpfungskette gemeint. Dabei entspricht die vertikale Zusammenarbeit den unterschiedlichen Akteuren der Wertschöpfungskette, z. B. Produzent und Händler und die horizontale Zusammenarbeit, die der gleichen Akteure, z. B. Produzent und Produzent. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Wissenstransfer sowie zur Demonstration und Information (EL-0802-01) vorgesehen, auch um den Bedarf bezogen auf den Ausbau regionaler, interdisziplinärer Kooperationen sowie Vernetzung und Informationsaustausch zwischen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen, Industrie, Bevölkerung, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Forschung und Verwaltung zu decken (Q.5). Letztendlich ist hier auch die Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) (EL-0702) wesentlich zu Verbesserung bei der Generierung von Wissen und des Wissensaustauschs und damit zur Erreichung des Ziels. Eine Hauptaufgabe der EIP-Agri (EL-0702) ist die Stärkung der Innovationskraft land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen unter Einbeziehung weiterer Akteure der ländlichen Entwicklung und der verbesserte Transfer von Innovationen in die Praxis sowie Handlungsfelder der lokalen Entwicklung (Q.10). Hierbei schließen sich Personen und/oder Einrichtungen, die gemeinsam an einem Innovationsprojekt arbeiten, zu operationellen Gruppen zusammen. Sie greifen praxisrelevante Forschungsfragen auf und überführen sie in praxistaugliche Lösungen. Die EIP-Projekte leisten dabei einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Forst-, Land- und Ernährungswirtschaft. Auch die Beratung (EL-0801-01), Maßnahmen zum Wissenstransfer sowie zur Demonstration und Information (EL-0802-01) sowie die Netzwerke und Kooperationen (landwirtschaftlich und außerlandwirtschaftlich (EL-0701) tragen zur Zielerreichung einer starken Innovationskraft und Lösungskompetenz für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bei. Weitere Informationen sind dem Kapitel 8.1 zu entnehmen. Daneben ist auch eine Verbesserung der öffentlichen Kommunikation zu Landwirtschafts-, Ernährungs- und Umweltthemen sowie Ernährungsbildung und Verbraucheraufklärung notwendig (Q.6). Denn Diskussionen zu Themen wie Ernährung, Pflanzen-, Klima-, Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz, Tierschutz, Gesundheits- und Arbeitsschutz oder einer nachhaltigen Produktion finden vermehrt in der Bevölkerung u. a. in medialer Form (insbesondere im Internet) statt. Auch hier bieten Netzwerke und Kooperationen (landwirtschaftlich und außerlandwirtschaftlich) (EL-0701) und insbesondere die Zusammenarbeit im Landtourismus eine Chance, um bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen auch die Verbraucheraufklärung abzudecken. Ergänzend kann dies durch Beratungsleistungen und Qualifizierungsangebote (EL-0801-01) sowie durch Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen (EL-0802-01) und durch umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (EL-0802-02) erreicht werden. Dies betrifft insbesondere solche Vorhaben mit gemeinwohlorientierten Inhalten und beinhaltet Angebote zu Themen der lokalen Entwicklung der ländlichen Räume. Mit einer an die allgemeine Öffentlichkeit gerichteten, DE 265 DE umwelt- und naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit soll das Bewusstsein für die Anliegen und Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes und der Erhaltung von Kulturlandschaften sowie von Nationalen Naturlandschaften gestärkt werden. Umweltbildungsangebote sowie eine kreative Öffentlichkeitsarbeit sollen die Akzeptanz für Natur- und Landschaftsschutz sowie für nachhaltiges Wirtschaften weiter erhöhen und die Verbundenheit und das Engagement der Bevölkerung für ihre Region stärker fördern (EL-0802-02). Die Digitalisierung leistet in der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, aber auch dazu, den gesellschaftlichen Ansprüchen an eine umwelt- und tiergerechtere Produktion Rechnung zu tragen. Die Digitalisierung leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen (H.3). Die flächendeckende Versorgung mit digitaler Infrastruktur ist besonders mit Blick auf die ländlichen Räume und die Land- und Forstwirtschaft relevant. Dies wird primär außerhalb der GAP adressiert (s. u.) und ist ebenfalls Gegenstand des SO8. Um die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung jedoch verstärkt nutzen zu können, müssen diese auch in der Praxis vermittelt und angewendet werden (Q.9). Denn mangelndes Wissen zu Anforderungen, Einsatzmöglichkeiten, Chancen, Herausforderungen und Kosten der Digitalisierung für die Produktion, Unternehmensführung und Vermarktung sind häufig die Ursache dafür, dass digitale Techniken zögerlich umgesetzt werden. Zur Vermittlung dieses Wissens werden innerhalb der GAP die Interventionen zur Beratung (EL-0801) und zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung und Demonstration (EL-0802) herangezogen. Hierbei könnte beispielsweise durch den Austausch von „Best practice“ vorhandenes Potenzial in den land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen Unternehmen im ländlichen Raum verbreitet oder direkt digitale Angebote geschaffen werden. Kommunikations- und netzwerkbasierte Entwicklungen sind ohne digitale Elemente nicht mehr vorstellbar, so dass auch die Interventionen EL-0701 (Netzwerke und Kooperationen) und EL- 0702 (EIP) die Digitalisierung weiter vorantreiben. Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Erreichung des spezifischen Ziels Zur Deckung von regionalen Förderbedarfen können die Länder in der föderalen Ordnung Deutschlands auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen. Die Länder stellen zum Beispiel Mittel aus ihrem Landeshaushalten für eigene Landesprogramme zur Verfügung. Daneben existiert mit der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein finanziell bedeutsames Finanzierungsinstrument, das in seiner Zielstellung und dem daraus folgenden Förderangebot eine überwiegende Schnittmenge mit den Interventionen hat, die im GAP-SP angeboten werden. Zudem stehen im Kontext mit der Entwicklung der Ländlichen Räume im engeren Sinn weitere EU-Förderinstrumentarien, wie beispielsweise aus den EU-Strukturfonds, reine EU-Programme, wie beispielsweise LIFE+ oder auch nationale (Bundes-) Programme zur Verfügung, auf die Ausführungen im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Länder können im Rahmen dieser Schnittmenge die zur Kofinanzierung der 2.Säule der GAP notwendigen Mittel aus den Landeshaushalten und/oder der vorgenannten anderen Förderinstrumentarien finanzieren. Sie können diese Mittel aber auch losgelöst von den Interventionen des GAP-SP als landeseigene Fördermaßnahmen auflegen. Und sie können, soweit es um Interventionen insbesondere für Infrastruktur, Beschäftigung und investive Umweltaspekte in ländlichen Raum geht auch auf die Mittel der Strukturfonds zurückgreifen. Den dargestellten verschiedenen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie die im GAP-SP identifizierten Bedarfen abzudecken vermögen. Welche Instrumente zur Anwendung kommen ist Primat der Förderpolitik, in der 2. Säule damit in der Entscheidung der Länder und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. Wesentlicher Einflussfaktor sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln (u. a. in zeitlicher Hinsicht) für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln. Zudem haben sich in den Jahrzehnten des Nebeneinanders von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der GAK und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren. Die Finanzierung über die Mittel der 2. Säule sind mit bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Erreichung von Zielwerten im GAP-SP, Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung verbunden. Bei einer diesbezüglichen Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag kommen die Bundesländer auch vor dem Hintergrund der erwähnten Förderhistorie zu DE 266 DE unterschiedlichen Beurteilungen, nur bestimmte Interventionen im Rahmen der GAP anbieten zu wollen. Relevante nationale und länderspezifische Gesetzesgrundlagen und Förderinstrumente Über den Förderbereich 2 B der GAK wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch landwirtschaftliche Unternehmen zur Verbesserung des Tierwohls, der Ressourceneffizienz und des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes gefördert (Q.2 und siehe SO2). Im Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau werden u. a. einzelbetriebliche Beratung sowie der entsprechende Wissenstransfer gefördert. Hierbei besteht zusätzlich bei größeren investiven Förderbereichen eine zwingend vorgeschaltete Beratung (Q.2 und siehe SO4). Darüber hinaus existiert bereits seit vielen Jahren ein etabliertes und gut funktionierendes AKIS über Institutionen wie die Landwirtschaftskammern, Landesbetriebe oder sonstige Beratungsanbieter (Q.1, Q.2, Q.3, Q.10). Der Aspekt der Beratung wird in vielen Maßnahmen der Länder außerhalb des GAP-SP aufgegriffen und beschäftigt sich mit verschiedenen Themenschwerpunkten, welche in der Folge exemplarisch aufgeführt werden (weitere Ausführungen sind im Kapitel 8.2 zu finden): • In Schleswig-Holstein wird die landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung in Wasserschutzgebieten zusätzlich abgedeckt. Dort erfolgt die Beratung mittlerweile in 24 Wasserschutzgebieten. Die Maßnahme läuft seit 2002 und wurde seitdem ausgebaut. Die Ausgaben werden aus Abgabemitteln des Landes auf Grundlage des Wasserabgabengesetztes des Landes Schleswig-Holstein finanziert und belaufen sich auf jährlich etwa 719.000 Euro. • Die Wasserschutzberatung in Rheinland-Pfalz wurde 2014 gegründet und hat auf Initiative von Wasserversorgungsunternehmen bisher 17 Kooperationen gegründet, bei denen 211 landwirtschaftliche Betriebe auf einer Fläche von 1.825 Hektar freiwillige gewässerschonende Maßnahmen durchführen. Die Finanzierung läuft auf Grundlage des Wasserentnahmeentgeltes, wobei das Land Rheinland-Pfalz jährlich 450.000 Euro bereitstellt. • Auch das Land Sachsen- Anhalt bietet vielfältige Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarsektor an. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG), Kompetenzzentrum und technische Fachbehörde für das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, für Behörden, Landwirtschaftsbetriebe sowie Verbände. Übergeordnetes Ziel dieser Einrichtung ist der Erhalt und die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und zugleich umweltschonenden, nachhaltigen Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus. Die überbetriebliche Ausbildung, landwirtschaftliche Fachbildung sowie die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer rechtlicher Vorgaben in die landwirtschaftliche Praxis werden in folgenden Fachzentren Zentrum für Acker- und Pflanzenbau (einschließlich des Fachbereichs Garten- und Landschaftsbau), Zentrum für Tierhaltung und Technik und Fachschule für Landwirtschaft durchgeführt. Ein weiteres Kompetenzzentrum ist das Forstliche Bildungszentrum (FBZ) als einzige forstliche Bildungsstätte in Sachsen-Anhalt. • Das Organisationsmodell des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen ermöglicht eine enge Verzahnung der Beratung, Bildung und Fachinformation und somit einen optimalen Wissenstransfer für die Landwirtschaft. So wird u. a. an zukunftsweisenden Themen mit verschiedenen Methoden wie Exaktversuche, Demoanlagen, Fachinformationen, Seminaren, Filmen, Veranstaltungen und Medien gearbeitet, die Ergebnisse auf unterschiedlichste Weise für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung stellen und Wissen handlungsorientiert transportieren. Darüber hinaus werden die Fragestellungen aus der Praxis sowie Innovationen aus Wissenschaft und Technik aufgegriffen, bearbeitet und praxisnahe Lösungen für die hessischen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter und ihre individuellen Anforderungen erstellt. Möglich wird diese Wissensverbreitung über die entsprechende Vernetzung des LLH mit den anderen Akteuren. Zusätzliche Instrumente zur Stärkung der Agrarforschung und der Kommunikation von Ergebnissen Hinsichtlich der Agrarforschung und ihrer Koordination werden in den Bundesländern Maßnahmen außerhalb der GAP durchgeführt, die den Bedarf Q.4 adressieren. Die Agrarforschung in Deutschland erfolgt durch die Forschung i. S. des Hochschulgesetzes (HochSchG) des jeweiligen Landes, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach spezifischen Förderrichtlinien der Länder und des Bundes im Rahmen DE 267 DE der jeweiligen Haushaltsgesetzgebung, Auftragsforschung im privatrechtlichen Sinne sowie das landwirtschaftliches Versuchswesen, das auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsgesetzgebung oder privatrechtlich finanziert wird. Ergänzend werden die Agrarforschung bzw. ihre Forschungskoordinierung übergreifend in der Agrarministerkonferenz in Form von Beschlüssen vorangebracht. Durch den Austausch mit einschlägigen weiteren Fachministerkonferenzen z. B. der Kultusministerkonferenz oder der Umweltministerkonferenz erfolgen weitere thematische Vertiefungen und eine institutionelle Weiterentwicklung. Zudem existieren Institutionen in den Ländern mit eigenen Kompetenzzentren, die beispielsweise in der angewandten Forschung aktiv sind, verschiedene Forschungsdisziplinen vernetzen und fachübergreifendes Wissen erarbeiten. Die so entstehenden Forschungsergebnisse münden in praxistaugliche Lösungen und Strategien, da eine enge Abstimmung mit Praktikern, Verbänden, anderen Forschungseinrichtungen und Behörden erfolgt. Aus dieser Zusammenarbeit ergeben sich lösungsorientierte Anwendungen und EDV-Programme, Monitoring, Prognosen und Warndienste, Ergebnisse von Sortenversuche und detaillierte Informationen (Q.4, Q.7, Q.8). Einen Überblick über die Forschung in der Agrar- und Ernährungswissenschaft, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, ermöglicht das Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung (FISA), ein Informationsportal des Bundes und der Länder (gemeinsame Förderung von Bund und Ländern in Höhe von insgesamt ca. 95.000 Euro jährlich). Für Nordrhein- Westfalen ist dies insbesondere das Forschungsnetzwerk NRW Agrar, indem verschiedene Forschungsdisziplinen vernetzt werden und fachübergreifendes Wissen erarbeitet wird. Weitere Landesmaßnahmen, die den Bedarf Q.4 adressieren sind z. B. Maßnahmen der Forschung und Innovation im Rahmen des Ökolandbaus. So werden u. a. Innovationsbetriebe und der Aufbau von Praxisforschungsnetzwerken gefördert. Die so entstehenden Innovationen und technologischen Weiterentwicklungen im Ökolandbau liefern einen Beitrag dafür, dass immer mehr landwirtschaftliche Betriebe ihre Existenz über eine ökologische Erzeugung sicherstellen können. Darüber hinaus müssen ebenfalls langfristig sichere Rahmenbedingungen über die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen im Ökobereich gegeben sein. In Hessen beispielsweise setzt der dort angesiedelte Ökoaktionsplan 2020-2025 einen besonderen Schwerpunkt bei der Untersuchung der Fragestellung, inwieweit die Nährstoffversorgung in ökologisch wirtschaftenden, insbesondere viehlosen bzw. vieharmen, Betrieben verbessert und Nährstofflücken geschlossen werden können, um das bisher vergleichsweise niedrigere Ertragspotential zu steigern und stärker zur regionalen Versorgung der Bevölkerung beizutragen. Aufgabe des Bundesprogramms ökologischer Landbau (BÖL) ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau sowie im Bereich der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten (Q.3, Q.7). Im Bundesprogramm Ökolandbau können F&E-Projekte im Rahmen der jeweils laufenden Bekanntmachungen beantragt werden. Seit Beginn des Programms im Jahr 2002 wurden mehr als 1.000 Forschungsvorhaben mit einem Fördervolumen von rund 150 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus finden sich Verbindungen von BÖL auch zu SO2, SO3, SO6 und SO9. Hinsichtlich der öffentlichen Kommunikation und der Adressierung des Q.6, welche im engem Zusammenhang zu den Zielen der Ernährungsstrategien des SO1, SO3 und SO9 stehen, lassen sich weitere Landesmaßnahmen aufführen wie z. B. durch die baden-württembergischen Landesinitiativen „Bewusste Kinderernährung – BeKi“, „Essen zwischen Hektik und Genuss“, „Fit im Alltag – Zusammen Kochen und Essen“, welche mit ca. 0,5 Millionen Euro pro Jahr außerhalb der GAP gefördert werden. Hinzu kommen Bildungsprogramme für Teilnehmer mit außerlandwirtschaftlichem Beruf, die befähigt werden, ihren Betrieb im Nebenerwerb fachlich fundiert zu führen, was wiederum eine Breitenwirkung des Themas Landwirtschaft in der Gesellschaft unterstützt (Q.6). Im Fokus der Landesinitiative „Rheinland-Pfalz isst besser“ steht die Verpflegung und Ernährungsbildung für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen, die mit etwa 500.000 Euro pro Jahr vom Land gefördert wird. Ebenso setzt Rheinland- Pfalz in diesem Rahmen das EU-Schulprogramm in Kitas und Schulen um, für dessen Umsetzung mehr als die Hälfte der jährlichen Gesamtausaufgaben durch das Land finanziert werden (fast 3 Millionen Euro im Schuljahr 2021/22). Auch die bereits genannte Eiweißpflanzenstrategie (EPS) auf Bundesebene hat u. a. zum Ziel den Ressourcenschutz zu verbessern und die Eiweißversorgung aus heimischer Produktion zu steigern (Q.3 und siehe SO5und SO6). Im Jahr 2021 stehen im Bundeshaushalt 4,8 Millionen Euro für die EPS zur Verfügung. Die EPS setzt dabei stark auf GAP-Maßnahmen und daneben auf Wissenstransfer und DE 268 DE Forschung (Q.5, Q.7, Q.8). Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Förderung der Digitalisierung Für digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft sind in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt etwa 50 Millionen Euro Fördermittel eingeplant. Die über das gesamte Bundesgebiet verteilten Experimentierfelder sind digitale Testfelder auf landwirtschaftlichen Betrieben, auf denen u. a. untersucht werden soll, wie digitale Techniken optimal zum Schutz der Umwelt, Steigerung des Tierwohls und der Biodiversität sowie zur Arbeitserleichterung eingesetzt werden können. Sie sind Anlaufstellen für interessierte Praktiker zur Unterstützung des Wissens- und Informationstransfers in die Praxis (Q.3, Q.7, Q.9). Mit der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung von Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten fördert das BMEL in den Jahren 2022 bis 2025 neben den bereits etablierten digitalen Experimentierfeldern Zukunftsbetriebe und erstmals auch Zukunftsregionen mit dem Fokus auf die Nutzung von leistungsfähigem Mobilfunk und Breitband in der Landwirtschaft und den ländlichen Regionen. Ziel der Einrichtung der Zukunftsbetriebe ist es, den Nutzen der Digitalisierung für die heimische Landwirtschaft weiter zu erforschen und damit eine zukunftsfähige Entwicklung dieser zu unterstützen. Ziel der Zukunftsregionen ist es die Chancen der Digitalisierung auch in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen zu erproben und damit die regionalen Wertschöpfungsketten in ländlichen Räumen zu stärken (H.1, H.3, Q.4, Q.5, Q.8, Q.9). Hierzu existiert auch ein länderübergreifendes Kompetenznetzwerk – Digitale Landwirtschaft (K-West) bestehend aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland. Ziel des Kompetenznetzwerkes ist die Unterstützung der Landwirtschaft in dem Transformationsprozess der Digitalisierung. Durch die Umsetzung von Modellvorhaben und die Förderung von Modellregionen fördert das BMEL zusammen mit dem BMI die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung digitaler Plattformen und Anwendungen in einer Reihe von Bereichen der ländlichen Entwicklung. In der Programmfamilie Region gestalten werden mit der Initiative Heimat 2.0 bspw. Vorhaben zur Digitalisierung der Daseinsvorsorge, Sicherung der Pflege- und Gesundheitsversorgung, zur Ausweitung von Bildungsangeboten, zum Erhalt von Kultureinrichtungen oder zur Vermarktung regionaler Erzeugnisse gefördert. Mit den Modellprojekten leistet der Bund einen Beitrag zum Kompetenzaufbau und -transfer im Umgang mit digitalen Anwendungen, Plattformen und Ökosystemen im ländlichen Raum (H.1, H.2, H.3, Q.9). Des Weiteren wurde ein Betrag von rund 45 Millionen Euro Fördermittel für die Jahre 2020-2023 für Forschungsprojekte zur Förderung der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette, der gesundheitlichen Ernährung und den Ländlichen Räume eingeplant (I.3, Q.6, Q.9). Zusätzliche Instrumente außerhalb der GAP zur Innovationsförderung Eine Reihe von Bundesprogrammen fördern Innovationen in der Landwirtschaft. Das Programm zur Innovationsförderung des BMEL ist das zentralen F&E-Förderprogramm der Agrarbranche (siehe SO7). Gefördert werden jährlich anwendungsorientierte F&E-Vorhaben, die auf einer engen Kooperation zwischen Privatwirtschaft und Wissenschaft aufbauen in den Förderbereichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen, Pflanzenproduktion, Nutztiere, Technik und umweltgerechte Landbewirtschaftung, Lebensmittel und Ernährung als auch Verbraucherschutz i. H. v. 54 Millionen Euro (C.1, I.2, Q.7, Q.10). Das Gesamtfördervolumen beläuft sich auf ca. 420 Millionen Euro und verteilt sich in etwa gleichmäßig auf die vier Förderschwerpunkte Tierhaltung, Pflanzenproduktion, gesundheitlicher Verbraucherschutz und Agrartechnik. Über das Umweltinnovationsprogramm (UIP) – ein Spitzenförderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden zudem innovative Modellprojekte in der Landwirtschaft i. H. v. 55,7 Millionen Euro gefördert, die ressourcen- und klimaschonende Verfahren und Produkte erproben. Die zusätzlichen Gelder aus dem Klimaschutzsofortprogramm 2022 unterstreichen die immense Bedeutung der laufenden Maßnahmen zum Klimaschutzprogramm 2030. Darunter gehören ebenfalls 6 Millionen Euro, die sektorübergreifend für Innovationsförderung verwendet werden sollen (Q.10). Weitere 32 Millionen Euro sind für klimarelevante, zusätzliche Forschungsvorhaben in der Ressortforschung vorgesehen. Zukunftsorientierte Landwirtschaft benötigt insbesondere vor dem Hintergrund von Klimawandel, DE 269 DE Reduktion klimaschädlicher Gase, Reduktionszielen Pflanzenschutz, Artenschutz und Biodiversität, Ertrags- und Qualitätssicherung, Dünge- bzw. Nährstoffeffizienz geeignete moderne Züchtungsverfahren sowie molekularbiologische Methoden, zu denen auch z. B. CRISPR/CAS gehört. Über die Titel der Ackerbaustrategie werden Vorhaben der angewandten Forschung insbesondere zu den Themenbereichen Pflanzenzüchtung, Pflanzengesundheit und Nährstoffmanagement gefördert. Die im Rahmen dieser Vorhaben gewonnenen innovativen Erkenntnisse, Produkte oder Verfahren fließen direkt oder indirekt in die landwirtschaftliche Praxis ein. So werden beispielsweise im Pflanzenschutz Diagnoseverfahren zum Erkennen und Überwachen von Schaderregern im Feld erarbeitet und in der Züchtungsforschung wichtige Resistenzen erforscht, um die Züchtungsbetriebe bei der Entwicklung neuer krankheitsresistenter Nutzpflanzensorten zu unterstützen. Ziel ist die Einsparung von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben (D.1, E.4; Q.3, Q.5, Q.7). Im Jahr 2021 stehen hierfür 19,5 Millionen Euro zur Verfügung. Über das Bundesprogramm Nutztierhaltung (2021: insgesamt 38,04 Millionen Euro) werden außerdem derzeit Innovationsnetzwerke gefördert, die zur Entwicklung von „Ställen der Zukunft" für die Rinder, Schweine- und Geflügelhaltung beitragen sollen (Q.10 und I.1, I.3). Mit diesen Maßnahmen soll der Stand des Wissens und das vorhandene Innovationspotential der angewandten Forschung in den Einrichtungen des Bundes und der Länder für die Weiterentwicklung von Stallsystemen erschlossen werden (siehe auch SO9). Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) fördert über den Innovationsfonds für Innovationen in der Agrarwirtschaft praxisrelevante Forschungsprojekte mit Beteiligung von Partnern aus der Wirtschaft. Dabei unterstützt der Innovationsfonds den gesamten Innovationsprozess – von der Entwicklung über die Praxiseinführung bis hin zur Verbreitung besonders innovativer Produkte und Verfahren. Gefördert werden Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft, im Wein- und Gartenbau sowie in der Fischerei und Aquakultur i. H. v. 24 Millionen Euro im Jahr 2020 (Q.5, Q.7, Q.10). Daneben ermöglicht die Förderung über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine noch stärkere Breitenwirkung und Praxisrelevanz durch Teilhabe kleinerer und mittlerer (landwirtschaftlicher) Betriebe am Innovationsgeschehen (Q.3, Q.6, Q.10). Die DIP fördert insbesondere die letzten Stufen von der Prototypisierung, über die Erprobung und Demonstration bis zur Marktreife einer Innovation. Das Gesamtvolumen der bisher bewilligten Vorhaben beträgt über 80 Millionen Euro bei einem Fördervolumen von rund 50 Millionen Euro. 2.1.XCO.5 Gegebenenfalls eine Begründung für die Inanspruchnahme von InvestEU, einschließlich des Betrags und des erwarteten Beitrags zum spezifischen Ziel/Querschnittsziel Nicht relevant 2.1.XCO.8 Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren Auswahl des Ergebnisindikators/der Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel Ergebnisindikatoren [empfohlene Ergebnisindikatoren für dieses spezifische Ziel sind gänzlich fett Zielwert hervorgehoben] R.1 CU PR - Steigerung der Leistung durch Wissen und Innovation Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) 300.000,00 beteiligen, um die nachhaltige Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern R.2 CU - Verknüpfung von Beratung und Systemen für den Wissenstransfer Anzahl der in Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) integrierten Berater, für die 1.000,00 Unterstützung gewährt wird R.3 CU - Digitalisierung der Landwirtschaft Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im 0,95 % Rahmen der GAP Unterstützung für digitale landwirtschaftliche Technologien erhalten DE 270 DE R.10 CU PR - Bessere Organisation der Versorgungskette Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, 18,00 % Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.27 CU - Umwelt- oder Klimaleistung durch Investitionen in ländlichen Gebieten Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der 30.000,00 Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen R.28 CU - Umwelt- oder Klimaleistung durch Wissen und Innovation Anzahl der Personen, die Beratung, Schulung oder Wissensaustausch erhalten oder an im Rahmen der GAP 250.000,00 geförderten operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) teilnehmen, die sich mit dem Thema Umwelt und Klima befassen Begründung der Zielwerte und damit verbundenen Etappenziele Die folgenden beiden Ergebnisindikatoren sind nach Anhang I der GAP-Strategieplan-Verordnung unmittelbar mit dem Querwschnittsziel verbunden und werden hier nachfolgend beschrieben. Ergebnisindikator R.1 – Steigerung der Leistung durch Wissen und Innovation Der Ergebnisindikator R.1 Leistungssteigerung durch Wissen und Innovation gibt die Anzahl der Personen an, die von Unterstützungsmaßnahmen für Beratung, Schulung, Wissensaustausch oder Beteiligung an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) oder sonstigen Formen der Zusammenarbeit profitieren. Wissen und Innovation sind entscheidend dafür, dass Landwirtinnen und Landwirte sowie die ländlichen Gemeinschaften die derzeitigen und künftigen Herausforderungen bewältigen können und werden im Rahmen der folgenden Interventionen gefördert. Die Intervention Netzwerke und Kooperation (EL-0701) leistet vor dem Hintergrund der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte insbesondere einen wirksamen Beitrag für einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen. Hauptaufgabe der EIP-AGRI (EL-0702) ist die Stärkung der Innovationskraft land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen unter Einbeziehung weiterer Akteure der ländlichen Entwicklung und der verbesserte Transfer von Innovationen in die Praxis sowie Handlungsfelder der lokalen Entwicklung. Ferner tragen die Beratung (EL-0801) sowie Maßnahmen der Berufsbildung, Demonstrationsfähigkeiten, Informationsmaßnahmen und der Wissensaustausch (EL-0802) zur Zielerreichung einer starken Innovationskraft und Lösungskompetenz für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bei. Mit der Intervention Beratungsdienste und Technische Hilfe (SP-0102) im Sektor Obst und Gemüse werden durch die Förderung von Weiterbildung und Beratung die Kompetenzen von Erzeugerorganisationen zur Einführung neuer bzw. nachhaltiger Produktionsverfahren und -techniken gestärkt. Die Anzahl der Personen, die von Beratung, Schulung, Wissensaustausch oder Beteiligung an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) profitieren, soll ich am Ende des Förderzeitraums auf 300.000 Personen belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0702: Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) ·EL-0801-01 : Beratung ·EL-0801-02 : Einrichtung von Beratungsdiensten ·EL-0802-01 : Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen ·EL-0802-02: Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit ·SP-0102: Beratungsdiensten und technische Hilfe DE 271 DE Ergebnisindikator R.2 – Verknüpfung von Beratung und Systemen für den Wissenstransfer Der Ergebnisindikator R.2 Verknüpfung von Beratung und Systemen für den Wissenstransfer erfasst die Anzahl der Beraterinnen und Berater, die Unterstützung für die Integration in die Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) erhalten. Es bedarf einer leistungsfähigen und fachlich hochwertigen Beratung, damit die Akteure im ländlichen Raum auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unter anderem in Bezug auf Klimawandel und -anpassung, Umwelt- und Naturschutz, sowie gemeinwohlorientierter und unternehmerischer Entwicklungen ziel- und ergebnisorientiert reagieren können. Mit der weitergehenden Qualifizierung von Beratungskräften im Rahmen der Intervention EL-0801 soll ein zielgerichtetes und bedarfsorientiertes Angebot von Beratungsleistungen sowie deren Qualität und Wirksamkeit unterstützt werden. Dies schließt die Stärkung und Verbesserung der methodischen und sozialen Kompetenz mit ein. Zur Verbesserung der Breite des Beratungsangebots soll die Einrichtung beziehungsweise Erweiterung von Beratungsdiensten unterstützt und ein koordiniertes flächendeckendes Angebot sichergestellt werden. Mit der weitergehenden Qualifizierung von Beratungskräften (EL-0801-01) und auch der Einrichtung von Beratungsdiensten (EL-0801-02) wird das Beratungsangebot quantitativ und qualitativ verstärkt. Damit wird den Bedarfen Q.1, Q.2, Q.3 sowie Q.7 bis Q.10 entsprochen und ein Beitrag zum Querschnittsziel CCO geleistet, die mit Maßnahmen außerhalb der GAP ergänzt werden (s.u.). Die Anzahl der Berater, die Unterstützung für die Integration in die Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) erhalten, soll sich am Ende des Förderzeitraums auf insgesamt 1000 Personen belaufen Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0702: Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) EL-0801-01 : Beratung ·EL-0801-02 : Einrichtung von Beratungsdiensten Ergebnisindikator R.3 – Digitalisierung der Landwirtschaft Der Ergebnisindikator R.3 Digitalisierung der Landwirtschaft erfasst den Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für digitale landwirtschaftliche Technologien erhalten. Die Digitalisierung leistet in der landwirtschaftlichen Erzeugung einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, aber auch dazu, den gesellschaftlichen Ansprüchen an eine umwelt- und tiergerechtere Produktion Rechnung zu tragen und wird durch die folgenden Interventionen unterstützt. Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft werden im Rahmen der Intervention EL-0403-01 produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen gefördert. Gefördert wird ein breites Spektrum von Maßnahmen wie z. B. die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, die Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und die Effizienzsteigerung bei der Wasser- und Energienutzung. Viele dieser Maßnahmen beinhalten eine digitale Komponente in den Bereichen Sensorik, Robotik, Automation, künstliche Intelligenz oder Big Data, bspw. im Rahmen des „Precision Farming“ oder des „Smart Farmings“. Um die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung jedoch verstärkt nutzen zu können, müssen diese auch in der Praxis vermittelt und angewendet werden (Q.9). Denn mangelndes Wissen zu Anforderungen, Einsatzmöglichkeiten, Chancen, Herausforderungen und Kosten der Digitalisierung für die Produktion, Unternehmensführung und Vermarktung sind häufig die Ursache dafür, dass digitale Techniken zögerlich umgesetzt werden. Zur Vermittlung dieses Wissens werden innerhalb der GAP die Interventionen zur Beratung (EL-0801) und zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung und Demonstration (EL-0802) herangezogen, die jedoch nicht in den Ergebnisindikator einfließen. Ergänzend sind die zusätzlichen Instrumente außerhalb der GAP zur Förderung der Digitalisierung zu nennen (s. Interventionsstrategie DE 272 DE Querschnittsziel). Der Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für digitale landwirtschaftliche Technologien erhalten, soll sich am Ende der Förderperiode auf 0,9 Prozent belaufen. Doppelzählungen wurden bei der Berechnung des Indikators herausgerechnet. Innerhalb der Intervention wurde darauf geachtet, dass die geförderten Vorhaben den unterschiedlichen Bereichen zugeordnet wurden (R.3, R.9, R.16, R.26 oder R.44). Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0403-01 : Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen ·SP-0102 : Beratungsdiensten und technische Hilfe Ergebnisindikator R.28 – Umwelt- oder Klimaleistung durch Wissen und Innovation Der Ergebnisindikator R.28 Umwelt- oder Klimaleistung durch Wissen und Innovation gibt die Anzahl der Personen an, die von Unterstützungsmaßnahmen für Beratung, Schulung, Wissensaustausch oder Beteiligung an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) in Bezug auf Umwelt- oder Klimaschutz profitieren. Wissen und Innovation sind ein entscheidender Schlüssel, damit Landwirtinnen und Landwirte sowie die ländlichen Gemeinschaften die derzeitigen und künftigen Herausforderungen im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz bewältigen können. Zur Vermittlung dieses Wissens leisten innerhalb der GAP die Interventionen zur Beratung (EL-0801) sowie der Qualifizierung, Demonstrationsmaßnahmen und Wissensaustausch (EL-0802) einen Beitrag. So kann über die Intervention EL-0801-01 bspw. die Biodiversitätsberatung umgesetzt werden, die vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderung bei der Auswahl, wirksamen Platzierung und ggf. Kombination von Ökoregelungen und Flächenmaßnahmen der 2. Säule an Bedeutung gewinnt. Ergänzend zur Beratung wird mit der Intervention EL-0802 durch Förderung der Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch ein Beitrag dazu geleistet, dass das Wissen zu nachhaltiger Ressourcennutzung, Umwelt, Biodiversität und Klimaschutz gestärkt und die Einführung von Best practice Modellen beschleunigt wird. Die Teilintervention EL-0802-02 ist explizit auf die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit ausgerichtet. Insgesamt soll mit den Maßnahmen ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die Akteure im ländlichen Raum auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unter anderem in Bezug auf Klimawandel und -anpassung sowie den Umwelt- und Naturschutz ziel- und ergebnisorientiert reagieren können. Die Anzahl der Personen, die von Beratung, Schulung, Wissensaustausch oder Beteiligung an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) profitieren, die im Rahmen der GAP im Zusammenhang mit Umwelt- oder Klimaleistung Unterstützung erhalten, soll sich am Ende des Förderzeitraums auf insgesamt 250.000 Personen belaufen. Die folgenden (Teil-)Interventionen tragen zum Zielwert des Indikators bei: ·EL-0801-01 : Beratung ·EL-0801-02 : Einrichtung von Beratungsdiensten ·EL-0802-01 : Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen ·EL-0802-02: Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit 2.1.XCO.9 Begründung der Mittelzuweisung Die Mittelzuweisungen zwischen der ersten Säule (EGFL) und der zweiten Säule (ELER) war Gegenstand politischer Einigungen bei der Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) am 25. März 2021. Darauf aufbauend wurden die Regelungen im Bereich der 1. Säule einschließlich der Mittelzuweisungen über bundesrechtliche Regelungen umgesetzt (Direktzahlungen einschließlich Umschichtung in die 2. Säule und Öko-Regelungen, Konditionalität, InVeKoS). Mit dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz sowie dem GAP-Konditionalität-Gesetz wurden die wesentlichen Entscheidungen zu den Direktzahlungen sowie zur Mittelumschichtung in die 2. Säule getroffen (inkl. DE 273 DE Aufteilung der nationalen Obergrenzte auf die einzelnen Direktzahlungen einschließlich Öko- Regelungen). Die Aufteilung der ELER-Mittelzuweisungen auf die Bundesländer für Interventionen unter der Verantwortung der regionalen Verwaltungsbehörden wurde ebenfalls bei der erwähnten Konferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister des Bundes und der Länder (AMK) getroffen. Die weitere Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Interventionen in den Bundesländern erfolgte unter Einhaltung der in der GAP-Strategieplan-Verordnung getroffenen Mindestziele innerhalb der regionalen Verwaltungsbehörden der Bundesländer und unter Berücksichtigung der strategischen Elemente des GAP- Strategieplans entsprechend der jeweiligen politischen Schwerpunktsetzung. Eine Abstimmung u.a. mit Verbänden und Interessengruppen erfolgte auf regionaler Ebene. Die Ermittlung der Etappenziele und Zielwerte für die Ergebnisindikatoren erfolgte unter Berücksichtigung der Mittelzuweisungen der pro Intervention geplanten Outputs. Die Zielwerte wurden von Seiten der Ex-ante Evaluation unter Prüfung der Kohärenz der Finanzplanung und der Erreichung der Ziele bewertet (siehe Bericht der Ex-ante-Evaluation im Anhang). Die Interventionsstrategie des GAP-Strategieplans ergibt sich aus der strategischen Herleitung aus den Einzelzielen basierend auf der SWOT-Analyse über die Bedarfe zu den einzelnen Interventionsbeschreibungen (siehe Kap. 5). Diese fußen auf der sich aus der SWOT-Analyse ergebenen Bedarfe (siehe Kap. 2.1) und liefern die Begründungen für die ermittelten Einheitsbeträge und den Outputs der einzelnen Interventionen sowie der Logik ihrer Verknüpfungen. Sie belegen somit, dass die Mittelzuweisungen angemessen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. DE 274 DE 2.2 Kontextindikatoren und andere Werte, die zur Berechnung der Ziele herangezogen werden Aktualisierter Aktualisiertes Kontextindikatoren (PMEF-Code) Basiswert Basisjahr Begründung/Anmerkungen Datenquelle Wert Jahr Die Gebietskulisse für Interventionen, die entsprechend des Landatlas Thünen- C.01 Ländliche Bevölkerung insgesamt 12.990.603,00 2020 58.700.000,00 2020 spezifischen Ziels nach Artikel 6 (h) der GAP-SP-VO für die Insitut für ländliche – für LEADER (R.38) (Person) Unterstützung des ländlichen R Räume 2020 C.01b Ländliche Bevölkerung Die Gebietskulisse für Interventionen, die entsprechend des Landatlas Thünen- insgesamt – für Dienstleistungen und 12.990.603,00 2020 58.700.000,00 2020 spezifischen Ziels nach Artikel 6 (h) der GAP-SP-VO für die Insitut für ländliche Infrastruktur (R.41) (Person) Unterstützung des ländlichen R Räume 2020 C.05 Waldgebiete insgesamt (Hektar) 11.334.343,00 2018 StBA, Fachserie 3, In DE liegen aktuellere und agrarstatistisch EU-weit harmonisierte C.12 Gesamtzahl der Reihe 2.1.2 Daten aus der Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung 2020 landwirtschaftlichen Betriebe 276.120,00 2016 262.776,00 2020 (Struktur der vor, die Eurostat noch nicht zur Verfügung stehen, da sie von den MS (Landwirtschaftlicher Betrieb) Bodennutzung bis zum 31.03.2022 dorthin zu liefern sind. 2020) StBA, Fachserie 3, In DE liegen aktuellere und agrarstatistisch EU-weit harmonisierte Reihe 2.1.2 C.17 Landwirtschaftlich genutzte Daten aus der Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung 2020 16.666.000,00 2019 16.595.024,00 2020 (Struktur der Fläche (LF) insgesamt (Hektar) vor, die Eurostat noch nicht zur Verfügung stehen, da sie von den MS Bodennutzung bis zum 31.03.2022 dorthin zu liefern sind. 2020) Europäische C.19 Land- und fortwirtschaftliche Kommission, Fläche in Natura-2000-Gebieten 2.114.336,00 2018 4.836.253,00 2019 Alter Wert liefert einen unterschätzten Basiswert. GREX meeting am insgesamt (Hektar) 14.02.2023 StBA, Fachserie 3, In DE liegen aktuellere und agrarstatistisch EU-weit harmonisierte Reihe 2.1.3 C.23 Gesamtzahl der Großvieheinheiten 18.182.310,00 2016 12.016.049,00 2020 Daten aus der Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung 2020 (Viehbestand der (Großvieheinheiten) vor, die Eurostat n Betriebe 2020) D.35 Gesamtzahl der der EU- Kommission gemeldeten Bienenstöcke: Durchschnitt der Werte der letzten drei 915.285,00 2020 Jahre, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Plans vorlagen. (Bienenstöcke) DE 275 DE 2.3 Plan mit Zielwerten 2.3.1 Zusammenfassende Tabelle Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt R.1 CU PR Steigerung der Leistung durch Wissen und Innovation Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an SO2, SO9, 3.000,00 25.000,00 60.000,00 120.000,00 200.000,00 250.000,00 300.000,00 300.000,00 operationellen Gruppen der XCO Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) beteiligen, um die nachhaltige Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern R.2 CU Verknüpfung von Beratung und Systemen für den Wissenstransfer Anzahl der in Systeme für XCO 10,00 160,00 350,00 550,00 700,00 850,00 1.000,00 1.000,00 Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) integrierten Berater, für die Unterstützung gewährt wird R.3 CU Digitalisierung der Landwirtschaft Anteil der landwirtschaftlichen XCO 0,00 % 0,14 % 0,32 % 0,49 % 0,57 % 0,80 % 0,95 % 0,95 % Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für digitale DE 276 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt landwirtschaftliche Technologien erhalten R.3 Zähler: Anzahl der Begünstigten der einschlägigen gezahlten 0,00 farm 360,00 farm 850,00 farm 1.300,00 farm 1.500,00 farm 2.100,00 farm 2.500,00 farm 2.500,00 farm Unterstützung R.3 Nenner: Gesamtzahl der 262.776,00 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm landwirtschaftlichen Betriebe farm R.4 Knüpfung von Einkommensstützung an Standards und gute fachliche Praxis Anteil der landwirtschaftlich 101,60 % 101,60 % 101,60 % 101,60 % 101,60 % 101,60 % genutzten Fläche (LF), für die SO1, SO5, Einkommensstützung gezahlt SO6 wird und die der Konditionalität unterliegt R.4 Zähler: Anzahl der bezahlten 16.860.194,00 ha 16.860.194,00 ha 16.860.194,00 ha 16.860.194,00 ha 16.860.194,00 ha 16.860.194,00 ha Hektar R.4 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.5 Risikomanagement Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten 0,00 % 3,04 % 3,84 % 5,40 % 6,47 % 6,47 % 0,04 % 6,47 % GAP- Risikomanagementinstrumenten SO1 R.5 Zähler: Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die 0,00 farm 8.000,00 farm 10.100,00 farm 14.200,00 farm 17.000,00 farm 17.000,00 farm 100,00 farm 17.000,00 farm entsprechende Unterstützung erhalten R.5 Nenner: Gesamtzahl der 262.776,00 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm landwirtschaftlichen Betriebe farm R.6 PR Umverteilung auf kleinere landwirtschaftliche SO1, SO5, 113,89 % 113,89 % 113,89 % 113,89 % 113,89 % 113,89 % Betriebe SO6 Anteil der zusätzlichen DE 277 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.6 Zähler: Durchschnittliche Direktzahlungen/ha, die an die Begünstigten mit unterhalb der 296,95 EUR/ha 296,95 EUR/ha 296,95 EUR/ha 296,95 EUR/ha 296,95 EUR/ha 296,95 EUR/ha durchschnittlichen Betriebsgröße liegenden Betrieben geleistet wurden R.6 Nenner: An alle Begünstigten gezahlte durchschnittliche 260,73 EUR/ha 260,73 EUR/ha 260,73 EUR/ha 260,73 EUR/ha 260,73 EUR/ha 260,73 EUR/ha Direktzahlungen/ha R.7 PR Ausweitung der Unterstützung für Betriebe in Gebieten mit besonderen Erfordernissen Anteil der zusätzlichen 117,44 % 117,44 % 117,44 % 117,44 % 117,44 % 117,44 % Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit SO1, SO5, SO6 dem Durchschnitt) R.7 Zähler: Durchschnittliche Einkommensstützung/ha für 299,85 EUR/ha 299,85 EUR/ha 299,85 EUR/ha 299,85 EUR/ha 299,85 EUR/ha 299,85 EUR/ha Begünstigte in Gebieten mit besonderen Erfordernissen R.7 Nenner: An alle Begünstigten gezahlte durchschnittliche 255,33 EUR/ha 255,33 EUR/ha 255,33 EUR/ha 255,33 EUR/ha 255,33 EUR/ha 255,33 EUR/ha Einkommensstützung/ha R.8 Gezielte Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben in spezifischen SO1, SO6 17,79 % 17,79 % 17,79 % 17,79 % 17,79 % 17,79 % 17,79 % Sektoren Anteil der landwirtschaftlichen DE 278 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt Betriebe, die gekoppelte Einkommensstützung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit oder Qualität erhalten R.8 Zähler: Anzahl der Begünstigten die eine gekoppelte 46.741,00 farm 46.741,00 farm 46.741,00 farm 46.741,00 farm 46.741,00 farm 46.741,00 farm 46.741,00 farm Einkommensstützung erhalten R.8 Nenner: Gesamtzahl der 262.776,00 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm landwirtschaftlichen Betriebe farm R.9 CU PR Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für 0,02 % 0,99 % 2,28 % 3,42 % 4,57 % 5,33 % 5,71 % 5,71 % Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich SO2, SO3, Verbesserung der SO4, SO5 Ressourceneffizienz, erhalten R.9 Zähler: Anzahl der Begünstigten, die einschlägige Unterstützung 60,00 farm 2.600,00 farm 6.000,00 farm 9.000,00 farm 12.000,00 farm 14.000,00 farm 15.000,00 farm 15.000,00 farm erhalten R.9 Nenner: Gesamtzahl der 262.776,00 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm landwirtschaftlichen Betriebe farm R.10 CU PR Bessere Organisation der Versorgungskette Anteil der landwirtschaftlichen SO1, SO2, Betriebe, die an im Rahmen der SO3, SO4, 0,61 % 1,45 % 4,99 % 8,98 % 12,98 % 18,00 % 18,00 % 18,00 % GAP geförderten SO5, SO6, XCO Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und DE 279 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt Qualitätsregelungen teilnehmen R.10 Zähler: Anzahl der Begünstigten 1.600,00 farm 3.800,00 farm 13.100,00 farm 23.600,00 farm 34.100,00 farm 47.300,00 farm 47.300,00 farm 47.300,00 farm der einschlägigen Unterstützung R.10 Nenner: Gesamtzahl der 262.776,00 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm landwirtschaftlichen Betriebe farm R.11 /Obst und Gemüse Bündelung des Angebots Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit 1,79 % 14,88 % 17,71 % 17,71 % 17,71 % 17,71 % 17,71 % operationellen Programmen am Wert der vermarkteten Erzeugung in bestimmten SO2, SO3 Sektoren R.11 Zähler: Gesamtwert der von Erzeugerorganisationen mit 152.000.000,00 1.260.000.000,00 1.500.000.000,00 1.500.000.000,00 1.500.000.000,00 1.500.000.000,00 1.500.000.000,00 operationellen Programmen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR vermarkteten Erzeugung R.11 Nenner: Gesamtproduktionswert 8.468.840.000,00 8.468.840.000,00 8.468.840.000,00 8.468.840.000,00 8.468.840.000,00 8.468.840.000,00 8.468.840.000,00 der betroffenen Sektoren EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR R.12 Anpassung an den Klimawandel Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung 0,00 % 13,26 % 13,29 % 14,46 % 15,67 % 17,48 % 1,39 % 17,48 % verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der SO4 Anpassung an den Klimawandel bestehen R.12 Zähler: Anzahl der bezahlten 0,00 ha 2.200.000,00 ha 2.205.000,00 ha 2.400.000,00 ha 2.600.000,00 ha 2.900.000,00 ha 230.000,00 ha 2.900.000,00 ha Hektar R.12 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.14 PR SO4, SO6 10,85 % 14,46 % 20,49 % 21,99 % 23,80 % 4,82 % 23,80 % DE 280 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt Kohlenstoffspeicherung im Boden und in Biomasse Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen R.14 Zähler: Anzahl der bezahlten 1.800.000,00 ha 2.400.000,00 ha 3.400.000,00 ha 3.650.000,00 ha 3.950.000,00 ha 800.000,00 ha 3.950.000,00 ha Hektar R.14 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.16 CU Klimabezogene Investitionen Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine im Rahmen der GAP für den Klimaschutz und die Anpassung an den 0,00 % 0,36 % 0,80 % 1,33 % 1,71 % 2,28 % 2,44 % 2,44 % Klimawandel sowie die SO4, SO6 Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder Biomaterial vorgesehene Investitionsförderung erhalten R.16 Zähler: Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die im 0,00 farm 950,00 farm 2.100,00 farm 3.500,00 farm 4.500,00 farm 6.000,00 farm 6.400,00 farm 6.400,00 farm Rahmen der GAP DE 281 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt Investitionsförderung als Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder von Biomaterial erhalten R.16 Nenner: Gesamtzahl der 262.776,00 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm landwirtschaftlichen Betriebe farm R.17 CU PR Aufgeforstete Flächen Anteil der unterstützten Bodenbedeckung zur SO4 0,00 ha 0,00 ha 50,00 ha 130,00 ha 230,00 ha 340,00 ha 340,00 ha 340,00 ha Aufforstung und agroforstlichen Wiederaufforstung, einschließlich einer Aufschlüsselung R.18 CU Investitionsförderung im Forstsektor Gesamtinvestitionen zur SO2, SO4, 2.000.000,00 16.000.000,00 38.000.000,00 70.000.000,00 100.000.000,00 120.000.000,00 140.000.000,00 140.000.000,00 Steigerung der SO8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Leistungsfähigkeit des Forstsektors R.19 PR Verbesserung und Schutz der Bodenqualität Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen, die der SO4, SO5 0,00 % 18,08 % 21,09 % 24,10 % 25,91 % 28,92 % 3,62 % 28,92 % Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota dienen (z. B. Verringerung der Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, DE 282 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt Fruchtfolge mit Leguminosen) R.19 Zähler: Anzahl der bezahlten 0,00 ha 3.000.000,00 ha 3.500.000,00 ha 4.000.000,00 ha 4.300.000,00 ha 4.800.000,00 ha 600.000,00 ha 4.800.000,00 ha Hektar R.19 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.21 PR Schutz der Wasserqualität Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die 0,00 % 21,09 % 24,10 % 27,72 % 30,13 % 30,73 % 3,92 % 30,73 % mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen SO5 zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.21 Zähler: Anzahl der bezahlten 0,00 ha 3.500.000,00 ha 4.000.000,00 ha 4.600.000,00 ha 5.000.000,00 ha 5.100.000,00 ha 650.000,00 ha 5.100.000,00 ha Hektar R.21 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.22 PR Nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung 0,00 % 9,64 % 12,05 % 13,26 % 13,86 % 15,67 % 3,31 % 15,67 % verbundene Verpflichtungen zu einer besseren SO5 Nährstoffbewirtschaftung bestehen R.22 Zähler: Anzahl der bezahlten 0,00 ha 1.600.000,00 ha 2.000.000,00 ha 2.200.000,00 ha 2.300.000,00 ha 2.600.000,00 ha 550.000,00 ha 2.600.000,00 ha Hektar R.22 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.23 PR Nachhaltige Nutzung von Wasser SO5 0,00 % 0,15 % 0,30 % 0,90 % 1,21 % 1,21 % 0,00 % 1,21 % Anteil der landwirtschaftlich DE 283 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung des Wasserhaushalts bestehen R.23 Zähler: Anzahl der bezahlten 0,00 ha 25.000,00 ha 50.000,00 ha 150.000,00 ha 200.000,00 ha 200.000,00 ha 0,00 ha 200.000,00 ha Hektar R.23 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.24 PR Nachhaltige und geringere Verwendung von Pestiziden Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene 0,00 % 21,09 % 24,10 % 28,32 % 28,32 % 30,13 % 6,03 % 30,13 % Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von SO5, SO6 Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.24 Zähler: Anzahl der bezahlten 1.000.000,00 0,00 ha 3.500.000,00 ha 4.000.000,00 ha 4.700.000,00 ha 4.700.000,00 ha 5.000.000,00 ha 5.000.000,00 ha Hektar ha R.24 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.25 Umweltleistung im Tierhaltungssektor Anteil der Großvieheinheiten, für die mit einer Unterstützung SO6 0,00 % 0,10 % 0,11 % 0,11 % 0,11 % 0,11 % 0,01 % 0,11 % verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit bestehen DE 284 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt R.25 Zähler: Anzahl der Großvieheinheiten, für die eine 0,00 LU 11.500,00 LU 12.700,00 LU 12.700,00 LU 12.700,00 LU 12.700,00 LU 1.100,00 LU 12.700,00 LU entsprechende Zahlung geleistet wurde R.25 Nenner: Gesamtzahl der 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 Großvieheinheiten LU LU LU LU LU LU LU LU R.26 CU Auf natürliche Ressourcen bezogene Investitionen Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für 0,00 % 0,20 % 0,49 % 0,88 % 1,18 % 1,52 % 1,79 % 1,79 % produktive und nichtproduktive Investitionen im SO5 Zusammenhang mit der Pflege der natürlichen Ressourcen erhalten R.26 Zähler: Anzahl der Betriebe, die 0,00 farm 525,00 farm 1.300,00 farm 2.300,00 farm 3.100,00 farm 4.000,00 farm 4.700,00 farm 4.700,00 farm entsprechende Unterstützung erhalten R.26 Nenner: Gesamtzahl der 262.776,00 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm 262.776,00 farm landwirtschaftlichen Betriebe farm R.27 CU Umwelt- oder Klimaleistung durch Investitionen in ländlichen Gebieten Anzahl der Vorhaben, die in SO4, SO5, ländlichen Gebieten zu SO6, SO8, 600,00 2.500,00 8.000,00 15.000,00 20.000,00 25.000,00 30.000,00 30.000,00 ökologischer Nachhaltigkeit XCO und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen R.28 CU Umwelt- oder XCO 3.125,00 20.000,00 35.000,00 40.000,00 170.000,00 230.000,00 250.000,00 250.000,00 Klimaleistung durch Wissen DE 285 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt und Innovation Anzahl der Personen, die Beratung, Schulung oder Wissensaustausch erhalten oder an im Rahmen der GAP geförderten operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) teilnehmen, die sich mit dem Thema Umwelt und Klima befassen R.29 PR Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), die für 5,12 % 6,63 % 10,85 % 11,45 % 11,45 % 4,52 % 11,45 % den ökologischen Landbau im Rahmen der GAP unterstützt SO5, SO9 wird, aufgeteilt in Erhaltung und Umstellung R.29 Zähler: Anzahl der bezahlten 850.000,00 ha 1.100.000,00 ha 1.800.000,00 ha 1.900.000,00 ha 1.900.000,00 ha 750.000,00 ha 1.900.000,00 ha Hektar R.29 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.30 PR Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Anteil der forstwirtschaftlichen Flächen, für die 0,00 % 0,22 % 0,30 % 0,30 % 0,30 % 0,33 % 0,10 % 0,33 % SO6 Verpflichtungen zum Schutz des Waldes und der Bewirtschaftung von Ökosystemleistungen gelten R.30 Zähler: Anzahl der bezahlten 0,00 ha 25.000,00 ha 34.000,00 ha 34.000,00 ha 34.000,00 ha 37.000,00 ha 11.000,00 ha 37.000,00 ha DE 286 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt Hektar 11.334.343,00 R.30 Nenner: Waldgebiete insgesamt 11.334.343,00 ha 11.334.343,00 ha 11.334.343,00 ha 11.334.343,00 ha 11.334.343,00 ha 11.334.343,00 ha 11.334.343,00 ha ha R.31 PR Erhaltung von Lebensräumen und Arten Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen 0,00 % 30,13 % 28,32 % 32,54 % 34,35 % 41,58 % 6,03 % 41,58 % zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der SO6 Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.31 Zähler: Anzahl der bezahlten 1.000.000,00 0,00 ha 5.000.000,00 ha 4.700.000,00 ha 5.400.000,00 ha 5.700.000,00 ha 6.900.000,00 ha 6.900.000,00 ha Hektar ha R.31 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.33 Verbesserung der Natura 2000-Bewirtschaftung Anteil an der gesamten Natura 20,68 % 20,68 % 22,74 % 22,74 % 22,74 % 1,03 % 22,74 % 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen SO5, SO6 R.33 Zähler: Ha, für die entsprechende Verpflichtungen in 0,00 ha 1.000.000,00 ha 1.000.000,00 ha 1.100.000,00 ha 1.100.000,00 ha 1.100.000,00 ha 50.000,00 ha 1.100.000,00 ha Natura-2000-Gebieten gelten R.33 Nenner: Land- und 4.836.253,00 fortwirtschaftliche Fläche in Natura- 4.836.253,00 ha 4.836.253,00 ha 4.836.253,00 ha 4.836.253,00 ha 4.836.253,00 ha 4.836.253,00 ha 4.836.253,00 ha ha 2000-Gebieten insgesamt R.34 PR Erhaltung von Landschaftselementen SO6 0,00 % 3,01 % 3,62 % 3,92 % 3,98 % 4,16 % 0,20 % 4,16 % Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die DE 287 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen bestehen R.34 Zähler: Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Bewirtschaftung 0,00 ha 500.000,00 ha 600.000,00 ha 650.000,00 ha 660.000,00 ha 690.000,00 ha 34.000,00 ha 690.000,00 ha von Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen bestehen R.34 Nenner: Landwirtschaftlich 16.595.024,00 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha 16.595.024,00 ha genutzte Fläche (LF) insgesamt ha R.35 CU Erhaltung von Bienenstöcken Anteil der Bienenstöcke, die 1,31 % 1,97 % 4,04 % 4,92 % 6,01 % 6,01 % durch die GAP unterstützt werden R.35 Zähler: Anzahl der Bienenstöcke, für die eine SO6 12.000,00 18.000,00 37.000,00 45.000,00 55.000,00 55.000,00 entsprechende Zahlung geleistet beehives beehives beehives beehives beehives beehives wurde R.35 Nenner: Gesamtzahl der der EU- Kommission gemeldeten Bienenstöcke: Durchschnitt der Werte 915.285,00 915.285,00 915.285,00 915.285,00 915.285,00 915.285,00 915.285,00 915.285,00 der letzten drei Jahre, die zum beehives beehives beehives beehives beehives beehives beehives beehives Zeitpunkt der Aufstellung des Plans vorlagen. R.36 CU PR Generationswechsel Anzahl der Junglandwirte, die SO7 30,00 5.000,00 10.000,00 14.000,00 19.000,00 20.000,00 20.100,00 20.100,00 sich mit GAP-Unterstützung niederlassen, einschließlich DE 288 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt einer Aufschlüsselung nach Geschlecht R.37 CU Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten SO7, SO8 30,00 5.100,00 10.250,00 14.400,00 19.550,00 20.700,00 23.000,00 23.000,00 Neue Arbeitsplätze in geförderten GAP-Projekten R.38 CU Abdeckung durch LEADER Anteil der ländlichen 40,20 % 59,97 % 59,97 % 59,97 % 59,97 % 59,97 % 59,97 % 59,97 % Bevölkerung, die unter eine Strategie für die lokale Entwicklung fällt SO8 R.38 Zähler: Ländliche Bevölkerung, die unter eine Strategie für lokale 23.600.000,00 35.200.000,00 35.200.000,00 35.200.000,00 35.200.000,00 35.200.000,00 35.200.000,00 35.200.000,00 Entwicklung fällt, welche während person person person person person person person person des Programmplanungszeitraums im Rahmen von LEADER finanziert wird R.38 Nenner: Ländliche Bevölkerung 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 insgesamt – für LEADER (R.38) person person person person person person person person R.39 CU Entwicklung der ländlichen Wirtschaft Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich SO2, SO8 2.000,00 5.000,00 11.500,00 20.500,00 29.500,00 37.500,00 40.000,00 40.000,00 Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP entwickelt wurden R.41 CU PR Vernetzung des ländlichen Raums in Europa Anteil der ländlichen SO8 10,22 % 30,66 % 32,37 % 37,48 % 40,89 % 46,00 % 51,11 % 51,11 % Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren DE 289 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur hat R.41 Zähler: Ländliche Bevölkerung, 6.000.000,00 18.000.000,00 19.000.000,00 22.000.000,00 24.000.000,00 27.000.000,00 30.000.000,00 30.000.000,00 die von einschlägigen Verbesserungen person person person person person person person person profitiert R.41 Nenner: Ländliche Bevölkerung 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 58.700.000,00 insgesamt – für Dienstleistungen und person person person person person person person person Infrastruktur (R.41) R.43 PR Begrenzung des Einsatzes antimikrobieller Mittel Anteil der Großvieheinheiten (GVE), für die unterstützte 0,00 % 2,00 % 3,99 % 7,07 % 7,07 % 7,07 % 5,33 % 7,07 % Maßnahmen zur Begrenzung des Einsatzes antimikrobieller Mittel SO9 (Prävention/Reduzierung) durchgeführt wurden R.43 Zähler: Anzahl der Großvieheinheiten, für die eine 0,00 LU 240.000,00 LU 480.000,00 LU 850.000,00 LU 850.000,00 LU 850.000,00 LU 640.000,00 LU 850.000,00 LU entsprechende Zahlung geleistet wurde R.43 Nenner: Gesamtzahl der 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 Großvieheinheiten LU LU LU LU LU LU LU LU R.44 PR Verbesserung des Tierschutzes Anteil der Großvieheinheiten (GVE), für die geförderte 0,00 % 7,99 % 9,57 % 11,23 % 12,48 % 12,48 % 8,32 % 12,48 % Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes durchgeführt SO9 wurden R.44 Zähler: Anzahl der Großvieheinheiten, für die eine 1.000.000,00 0,00 LU 960.000,00 LU 1.150.000,00 LU 1.350.000,00 LU 1.500.000,00 LU 1.500.000,00 LU 1.500.000,00 LU entsprechende Zahlung geleistet LU wurde DE 290 DE Spezifisches Sollvorgabe Ergebnisindikator 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Ziel insgesamt R.44 Nenner: Gesamtzahl der 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 12.016.049,00 Großvieheinheiten LU LU LU LU LU LU LU LU DE 291 DE 2.3.2 Geplante Interventionen und Outputs mit einem unmittelbaren und signifikanten Bezug zu den Ergebnisindikatoren Siehe Tabelle in der SFC2021-Anwendung. 2.3.3 Kohärenz mit den von der Union in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ bis 2030 und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 angestrebten Ziele und Beitrag zu diesen Zielen Deutschland orientiert sein politisches Handeln am Green Deal. Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission und treibt Maßnahmen voran, um sie in Deutschland umzusetzen. Auch der in der Farm–to-Fork-Strategie dargestellte Einsatz der Europäischen Kommission für eine umweltfreundlichere und nachhaltigere Landwirtschaft sowie für ein nachhaltiges Ernährungssystem von der Erzeugung bis zum Verbrauch wird von Deutschland im ggf. jeweils zu schaffenden Rechtsrahmen unterstützt. Nachhaltige Ernährungssysteme haben auch in Deutschland, ausweislich insbesondere der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, bereits eine hohe Priorität. Der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung hat sich zur Gestaltung nachhaltiger Ernährungssysteme im Sinne der Agenda 2030 auf globaler, europäischer und nationaler Ebene bekannt (Beschluss vom Sommer 2020). Er betont, die Sicherung der Ernährung müsse als Herausforderung nachhaltiger Ernährungssysteme, d. h. der gesamten Wertschöpfungskette von der Produktion über die Verarbeitung, den Handel, den Konsum und die Entsorgung, verstanden werden. Deshalb will Deutschland die Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie unterstützen. Deutschland begrüßt, dass im August 2021 eine erste Studie des Joint Research Center (JRC) zur Umsetzung ausgewählter Maßnahmen der Farm-to-Fork-Strategie vorgelegt wurde. Diese belegt, dass die Nachhaltigkeits- und Umweltziele tatsächlich erreicht werden können, weist aber auch auf mögliche Risiken hinsichtlich der Produktion bestimmter Produkte hin. Deutschland unterstützt die Europäische Kommission, die ins Auge gefassten Maßnahmen der Farm-to-Fork-Strategie und der EU- Biodiversitätsstrategie umzusetzen. EU-2030-Zielsetzung der Reduktion von Nährstoffverlusten Deutschland will den Verlust von Nährstoffen in Grund- und Oberflächengewässer sowie in die Luft so weit wie möglich verhindern. Dazu wird der GAP-Strategieplan wichtige Beiträge leisten. Neben den Auflagen aus der erweiterten Konditionalität werden die Öko-Regelungen der 1. Säule, wie die freiwillige Stilllegung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Extensivierung von Dauergrünland, die Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise und die Nutzung von Ackerflächen mit vielfältigen Kulturen eine wichtige Rolle spielen. Ebenso kommt den Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule, wie z. B. die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus, Fördermaßnahmen zum Schutz von Gewässern durch Gewässerrandstreifen, die Nutzung des Ackerlandes als Grünland, die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und die extensive Nutzung des Dauergrünlandes eine hohe Bedeutung für diese Zielsetzung zu. Der Anteil von im GAP-Strategieplan geförderten landwirtschaftlichen Flächen, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Qualität der Gewässer bestehen, sind im Ergebnisindikator R.21 „Schutz der Qualität der Gewässer“ zusammengefasst. Ergänzend zu diesen Förderansätzen wirken ordnungsrechtliche Vorgaben, bzw. werden noch entsprechend weiterentwickelt. Mit diesem Ziel vor Augen wurde beispielsweise das nationale Düngerecht in den letzten Jahren intensiv überarbeitet. In die Düngeverordnung wurden zahlreiche Maßnahmen aufgenommen, um den Eintrag von Nährstoffen in die Umwelt zu verringern oder zu verhindern. Dazu zählen insbesondere: - bundesweit einheitliche Vorgaben für die Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat auf Ackerland und Grünland, u.a. muss nun die Herbstdüngung berücksichtigt werden. - Beschränkungen bei der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln, insbesondere das Verbot der Ausbringung auf schneebedeckten und gefrorenen Böden, DE 292 - Anforderungen an die unverzügliche Einarbeitung nach der Ausbringung flüssiger organischer Düngemittel, die Verwendung spezieller emissionsarmer Ausbringungstechnik und die Zugabe von Ureaseinhibitoren bei der Ausbringung von Harnstoff, - Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln und Einschränkung der zulässigen Stickstoffausbringung im Herbst, - Ausweitung der Abstände bzw. Verbot der Stickstoff- und Phosphatdüngung in Gewässernähe und in Hanglagen, - bundeseinheitliche Anforderungen an die Kapazität von Anlagen zur Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gärresten aus dem Betrieb einer Biogasanlage sowie von Festmist und Kompost, - zusätzliche Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten. Insgesamt wird die Minderung des Einsatzes von Düngemitteln in Deutschland fokussiert angegangen, der Trend ist hierbei wichtig. Dieser zeigt, ob die angeordneten und angewandten Maßnahmen wirken. Die Evaluierungsgrößen im Nährstoffbereich sind vorrangig der Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft (Stickstoff-Gesamtbilanz) und der Nitratgehalt im Grundwasser. EU-2030-Zielsetzung der Erhöhung der Biodiversität durch Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt Deutschland beabsichtigt mit einer ambitionierten Ausgestaltung der GAP u. a. zu dem spezifischen Ziel der KOM aus der Biodiversitätsstrategie für 2030 „Mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Flächen sollen Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt aufweisen“ beizutragen. Hierzu ist unter anderem in der Konditionalität vorgesehen, dass Antragsteller auf Direktzahlungen der 1. Säule sowie flächen- und tierbezogene Zahlungen der 2. Säule vier Prozent ihres Ackerlandes als nichtproduktive Fläche bereitstellen müssen (vgl. GLÖZ 8). Es ist von einer Steigerung des Anteils nichtproduktiver Flächen um etwa 0,4 bis 0,9 % im Vergleich zum derzeitigen Greening auszugehen. Zudem werden die Betriebe verpflichtet, entlang von Gewässern drei Meter breite Pufferstreifen anzulegen, die nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt oder gedüngt werden dürfen (vgl. GLÖZ 4). Über die Öko-Regelungen werden außerdem Betriebe gefördert, die zusätzlich bis zu sechs Prozent nichtproduktive Flächen auf dem Ackerland und ebenfalls bis zu sechs Prozent Altgrasstreifen auf förderfähigen Dauergrünlandflächen bereitstellen. Zusätzlich werden in der 2. Säule Maßnahmen, wie z. B. Anlage und Pflege von Hecken und Streuobstwiesen, Anlage von zusätzlichen Blühstreifen und -flächen sowie Pufferstreifen oder Vertragsnaturschutzmaßnahmen angeboten. Deutschland wird die 2. Säule durch Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der 1. Säule in Höhe von zehn Prozent im Jahr 2023 ansteigend bis auf 15 Prozent im Jahr 2026 stärken und damit die Möglichkeiten der Länder zur Förderung von Maßnahmen für die Biodiversität verbessern. Die Beiträge des GAP-Strategieplans zu dieser Zielsetzung spiegeln sich im Wesentlichen im Ergebnisindikator R.31 „Erhaltung von Lebensräumen und Arten“ wider. Insgesamt kann von einem Ausgangsbestand des Flächenanteils mit Landschaftselementen von großer Vielfalt in Höhe von 4,7 - 5,3 % (je nach Referenz) ausgegangen werden. EU-2030-Zielsetzung des Ausbaus des ökologischen Landbaus Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom November 2021 das Ziel vereinbart, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 30 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland ökologisch bewirtschaftet werden. Ökobetriebe sollen bei Inanspruchnahme der Förderung in der 2. Säule in Bezug auf Agrarumwelt- und Klimaschutz-Maßnahmen diese mit den Förderinstrumenten in der 1. und 2. Säule weitgehend kombinieren können, um keine Nachteile bei der künftigen Förderung zu haben. Die Zielbeiträge aus dem GAP-Strategieplan ergeben sich aus dem Ergebnisindikator R.29 „Ausbau des ökologischen/biologischen Landbaus“. Deutschland wird die 2. Säule durch Umschichtung von Direktzahlungsmitteln der 1. Säule in Höhe von zehn Prozent im Jahr 2023 ansteigend bis auf 15 Prozent im Jahr 2026 stärken und damit die Möglichkeiten der Länder verbessern, Maßnahmen zur Umstellung auf die ökologische Bewirtschaftung sowie deren Beibehaltung weiterzuentwickeln. Deutschland erhofft sich hierdurch Impulse für die DE 293 Erreichung des nationalen Flächenziels vor dem Hintergrund der vielfältigen positiven Wirkungen des Öko-Landbaus. Neben den Beiträgen des GAP-Strategieplans tragen auch nationale Instrumente zur Erreichung des Ausbauziels bei. Hier ist insbesondere die Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau (ZÖL) zu nennen. Diese umfasst 24 Maßnahmenkonzepte, um der Öko-Branche zusätzliche Wachstumsimpulse zu geben. Dazu gehören u.a. - die intensive fachliche Begleitung und Beratung umstellungswilliger landwirtschaftlicher Betriebe, - die Stärkung von Wertschöpfungsketten für ökologisch erzeugte Produkte, - die Unterstützung von Kantinen zur Erhöhung des Angebots von mehr Bioprodukten sowie - Forschungsförderung, Verbraucherinformation und Wissenstransfer. Um die Rahmenbedingungen für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft weiter zu verbessern, soll die ZÖL zu einer Strategie der gesamten Bundesregierung weiterentwickelt werden. Hierdurch soll eine Förderung und eine Verankerung der Belange des Öko-Landbaus über die Ressortgrenzen hinaus erreicht werden. Im Frühsommer 2023 soll die fortentwickelte Strategie vom Kabinett beschlossen werden. Zentrale Finanzierungsinstrumente sind das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) sowie die Eiweißpflanzenstrategie (EPS). Im Rahmen des BÖL gilt es in den kommenden Jahren gezielt Forschungsvorhaben zu fördern, die eine Umstellung auf den Öko-Landbau ermöglichen. Im Fokus werden Vorhaben zur Steigerung der Erträge bei gleichzeitiger Beibehaltung der Öko-Systemleistungen stehen, sowie die Erarbeitung von Lösungen für die Schädlings- und Schaderregerbekämpfung, um die Risiken, die mit einer Umstellung verbunden sind, zu verringern. Darüber hinaus werden neue Maßnahmen des Wissenstransfers den Zugang zum Öko-Landbau erleichtern. Ferner werden gezielte an die Verbraucher gerichtete Maßnahmen entwickelt, um die Nachfrage nach Öko-Produkten anzukurbeln, die als Pull-Faktor für ein steigendes Angebot wirken kann. Über die Eiweißpflanzenstrategie sollen mit Fokus auf den Ökolandbau Projekte über die gesamte Wertschöpfungskette, von der Leguminosen-Züchtung über die Verarbeitung bis zum Endverbraucher, den Einsatz der für den Öko-Landbau besonders essenziellen Leguminosen weiter stärken und optimieren. Außerdem soll das von der Bundesregierung im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 – beschlossene Ziel, den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in den Kantinen der Bundesverwaltung in einem ersten Schritt auf mindestens 20 Prozent bis 2025 zu erhöhen, umgesetzt werden. Daneben gilt es, ebenfalls in Umsetzung dieses Maßnahmenprogramms, im Rahmen eines Pilotprojekts in interessierten Behörden/Kantinen einen Bio-Anteil von mindestens 50 Prozent zu realisieren. In der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wird ein wichtiger Ansatzpunkt zur Steigerung des Nachfragepotentials von Öko-Produkten gesehen. Im besonderen Fokus werden daher Maßnahmen zur Stärkung des Anteils an Bio-Lebensmitteln in der AHV stehen. Diese reichen über eine Anpassung des Rechtsrahmens zur Erleichterung der Bio-Zertifizierung in der AHV bis hin zur Umsetzung eines umfassenden Modellregionen-Wettbewerbs, über den regionale Konzepte für eine ökologische nachhaltige und gesunde Gemeinschaftsverpflegung gefördert werden sollen. EU-2030-Zielsetzung der Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln Mit der Farm-to-Fork-Strategie hat die EU-Kommission den Vorschlag eingebracht, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 um insgesamt 50 % zu verringern. Deutschland begrüßt die damit verbundene weitere Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und plant das Ziel der Farm-to-Fork-Strategie als nationales Ziel zu verfolgen und im deutschen Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz im Jahr 2022 verankern. Mit Umsetzung der Verordnung Nr. 1107/2009/EG und der Richtlinie Nr. 2009/128/EG verfolgt Deutschland, wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten auch, ein umfangreiches Programm mit dem Ziel, DE 294 Risiken und Auswirkungen für die Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, stetig weiter zu verringern. Insbesondere soll durch die Berücksichtigung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und Nutzung alternativer Pflanzenschutzverfahren die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln verringert werden. Zu den zahlreichen Maßnahmen gehören unter anderen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Sachkunde im Pflanzenschutz, Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte, Beachten von kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien oder die Unterstützung der Entwicklung alternativer Pflanzenschutzverfahren im Rahmen von Forschungsvorhaben durch das BMEL. Ergänzt werden diese Maßnahmen auf EU-Ebene durch eine restriktive Genehmigungspolitik der Wirkstoffe. Auch mit dem GAP-Strategieplan sollen Beiträge zur Verminderung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geleistet werden. Diese kommen in erster Linie in dem Ergebnisindikator R.24 „Nachhaltiger und reduzierter Einsatz von Pestiziden“ zum Ausdruck. Als wichtige Intervention ist hier die Öko-Regelung zum Verzicht auf Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzschutzmitteln auf Acker- oder Dauerkulturflächen zu nennen. Aber auch andere Interventionen tragen in mehr oder weniger erheblichen Umfang zu diesem Ziel bei, auch wenn sie nicht in dem o.g. Ergebnisindikator berücksichtigt werden. Als Interventionen der 2. Säule sind insbesondere die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus mit einem weitgehenden Verzicht auf eine Vielzahl von Pflanzenschutzmitteln, die Förderung biologischer und biotechnischer Maßnahmen des Pflanzenschutzes sowie die Maßnahmen zur Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau (mit den darin enthaltenen Auflagen zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel) zu nennen. EU-2030-Zielsetzung der Reduktion von Antibiotikaabgaben Ab dem 28. Januar 2022 sind die Regelungen des neuen EU-Tierarzneimittelrechts anzuwenden; ab diesem Stichtag ist auch das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Darin werden u.a. die seit 2011 bestehenden nationalen Regelungen zur Erfassung der Antibiotikaabgabemengen sowie zu dem seit 2014 etablierten Antibiotikaminimierungskonzept fortgeführt. Zwischen 2011 und 2020 sind die Antibiotikaabgabemengen in Deutschland bereits um 59 % von 1706 t auf 701 t pro Jahr gesunken. Es ist zu erwarten, dass die in der VO (EU) Nr. 2019/6 sowie in den zugehörigen Sekundärrechtsakten enthaltenen und direkt in den Mitgliedstaaten geltenden Regelungen zur Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren zu einer Stärkung des verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatzes und damit zu einem weiteren Rückgang der für den Einsatz bei Tieren bestimmten abgegebenen Antibiotikamengen in Deutschland führen werden. Ergänzend dazu ist beabsichtigt, die Regelungen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts um- und auszubauen mit dem Ziel einer weiteren Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren auf das therapeutisch notwendige Minimum. Daneben tragen auch mittel- oder unmittelbar Interventionen des GAP-Strategieplans zur Verringerung von Antibiotikaabgaben bei. Dies sind in erster Linie Interventionen, die eine Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls anstreben, z. B. Investitionsmaßnahmen in besonders tiergerechte Stallbauten die zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls beitragen, Förderung von Auslauf- und Weidehaltung sowie die Förderung des ökologischen Landbaus. Deutschland verfolgt damit im Veterinärsektor das Ziel der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes auf das therapeutisch notwendige Minimum. Für die Veterinärmedizin ist auch rechtlich verankert, dass kranke Tiere aus Tierschutzgründen behandelt werden müssen. Das therapeutisch notwendige Minimum lässt sich nicht abstrakt wissenschaftlich fundiert quantifizieren. Eine Entscheidung, ob dieses Reduktionsziel ggf. getrennt nach Sektoren noch weiter differenziert werden kann, wird im Rahmen der Erarbeitung der 3. Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie der Bundesregierung (3. DART) getroffen werden. Die Veröffentlichung der 3. DART ist für November 2022 geplant. EU-2025-Zielsetzung zum Breitband-Internet in ländlichen Gebieten In Gebieten, in denen sich der privatwirtschaftliche Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird - meist in ländlichen Räumen-, wird der Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze gefördert. Hierzu werden über das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau Fördermittel bereitgestellt. Bislang war der Ausbau von Gigabitnetzen in sog. „weißen Flecken“ (weniger als 30 Mbit/s im DE 295 Downstream) förderfähig. Im April 2021 wurde das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau zusätzlich um die „Graue-Flecken-Förderung“ (weniger als 100 Mbit/s im Downstream) erweitert. Ab dem Jahr 2023 entfällt die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, so dass grundsätzlich ab Anfang 2023 alle Haushalte, die noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen im Rahmen der beihilfenrechtlichen Genehmigung eines aktualisierten Gigabit-Förderprogramms gefördert werden könnten. Zudem ermöglicht auch die nationale Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eine Förderung des Breitbandausbaus mit dem Ziel durch kleinräumige Maßnahmen die weißen und grauen Flecken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur speziell in unterversorgten ländlichen Räumen zu schließen und damit das Bundesförderprogramm zu ergänzen. Ergänzend sind Investitionen in das Breitband- sowie Mobilfunknetz im Rahmen des GAP-Strategieplans unter Investition EL-0409 (Indikator R.40) förderfähig. Das übergeordnete Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und mit dem neusten Mobilfunkstandard, überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind, bis zum Jahr 2030. EU-2030-Zielsetzung zur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Die EU-Biodiversitätsstrategie sieht eine Umkehr des Rückgangs an Bestäubern bis 2030 vor. Dieses Ziel soll u.a. durch die vollständige Umsetzung der EU-Initiative für Bestäuber erreicht werden. In dem im Mai 2021 von der EU-Kommission veröffentlichten Bericht „Fortschritte bei der Umsetzung der EU- Initiative für Bestäuber“ wurde verdeutlicht, dass eine Überarbeitung der Initiative von 2018 (mitsamt dem Aktionsrahmen) erforderlich ist, um die langfristig gesetzten Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Ankündigung der EU Kommission, die Maßnahmen der „EU-Bestäuber- Initiative“ zu verstärken und auszubauen. Wie im Koalitionsvertrag verankert, setzt sich die neue Bundesregierung für einen konsequenten Insektenschutz ein. Um den Rückgang von Insekten und ihrer Vielfalt in Deutschland zu stoppen und umzukehren, wurde bereits im September 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz (kurz API) beschlossen. Es ist das bisher umfangreichste und wirksamste Maßnahmenpaket zum Insektenschutz: So wurde bspw. die Finanzierung für den Insektenschutz deutlich ausgebaut und zahlreiche Projekte und Initiativen zum Schutz von Insekten wurden umgesetzt. Insbesondere das im Sommer 2021 beschlossene Insektenschutzgesetz und die Einschränkungen beim Pflanzenschutz sind wichtige Meilensteine. Das Insektenschutzgesetz stellt unter anderem zusätzliche Flächen unter besonderen Schutz, die wichtige Lebensräume für Insekten bieten, wie zum Beispiel Streuobstwiesen oder Trockenmauern. Weiterhin wurde im Aktionsprogramm der Aufbau eines bundesweiten Insektenmonitorings schon so gut wie abgeschlossen und teilweise bereits umgesetzt. Die Länder haben teilweise eigene Landesprogramme zur Förderung der Biodiversität und der Bestäuber, die zu den EU-Zielen beitragen und auf die GAP-Interventionen abgestimmt werden. Ferner fördert der Bund insbesondere als Öko-Regelung jährlich zu beantragende Blühstreifen auf Ackerland und in Dauerkulturen. DE 296 3 Kohärenz der Strategie und Komplementaritäten 3.1 Übersicht über die Umwelt- und Klimaarchitektur 3.1.1 Eine Beschreibung des Gesamtbeitrags der Konditionalität zu den spezifischen umwelt- und klimabezogenen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f Die Ausgestaltung der Konditionalität in Deutschland trägt zu den umweltbezogenen spezifischen Zielen der GAP bei. Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel (Artikel 6(1) (d)): Im Bereich des Klimaschutzes dient vor allem das Umwandlungs- und Umbruchverbot von Dauergrünland in Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) sowie auf umweltsensiblem Dauergrünland (GLÖZ 9, s. u.) der Erhaltung wichtiger CO2-Senken. Daneben ermöglicht der Anbau von Paludikulturen die standortangepasste nasse landwirtschaftliche Nutzung von wiedervernässten Moorböden, so dass eine klimafreundliche und gleichzeitig ökonomisch tragfähige Nutzung der Flächen ermöglicht wird. Auch die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands bei GLÖZ 1 leisten einen Beitrag dazu, dass der Kohlenstoffbestand auf diesen Flächen möglichst stabil bleibt: Deutschland schafft über die bestehenden Regelungen zur Umsetzung des Greening hinaus mit einer Stichtagsregelung, aufgrund derer die Umwandlung von nach dem 01.01.2021 entstandenem Dauergrünland lediglich einer Anzeige bedarf, einen Anreiz für Landwirtinnen und Landwirte, klimaschädliche „Vorsorgeumbrüche“ von Grünland aufgrund der 5-Jahres-Regelung zu vermeiden und auf diese Weise zusätzliches Dauergrünland entstehen zu lassen. Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft (Artikel 6(1) (e)): Im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft sind insbesondere die GAB 1 und 2 sowie die GLÖZ-Standards 4 - 7 relevant. Deutschland setzt GLÖZ 4 eins zu eins um, d. h. wie in Fußnote 1 des Anhangs III der Strategieplan- Verordnung beschrieben, und schützt insoweit die relevanten Wasserläufe vor Verunreinigung. Daneben unterstützt die Ausgestaltung der GLÖZ-Standards 5 - 7 den Bodenschutz. Dazu gehört eine Verschärfung der bestehenden Regelungen zum Erosionsschutz bei GLÖZ 5 durch eine Ausweitung der Erosionsgefährdungskulissen in einigen Ländern durch die verpflichtende Einführung des bisher optionalen Regenerosivitätsfaktors. Bei GLÖZ 6 wird sowohl für Ackerland als auch für Dauerkulturflächen in den sensibelsten Zeiten eine Mindestbodenbedeckung vorgeschrieben, welche die betreffenden Böden zusammen mit den Regelungen zu GLÖZ 5 unter anderem vor Erosion und Verlust an Nährstoffen und organischer Substanz schützt. Bei der Umsetzung des GLÖZ 7 hat sich Deutschland für den Fruchtwechsel und nicht für die im Grundsatz weniger wirksamen Regelungen zum Anbauverhältnis entschieden. Die im Boden enthaltenen Nährstoffe können dadurch besser genutzt, der Humusgehalt des Bodens erhalten und gesteigert sowie der Krankheits-, Schädlings- und Unkrautdruck verringert werden. Das Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern bei GLÖZ 3 trägt ebenfalls zum Erhalt der organischen Substanz im Boden bei. Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlustes an biologischer Vielfalt; Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften (Artikel 6(1) (f)): Zum Schutz der Biodiversität und der Landschaft gibt es bei GLÖZ 8 weiterhin ein umfassendes Beseitigungsverbot von Landschaftselementen und ein Schnittverbot von Hecken und Bäumen während der Brutzeiten von Vögeln. Dem Vogelschutz dient zusätzlich ein Schutzzeitraum vom 1. April bis 15. August, in dem das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf Brachflächen untersagt ist. Aus Biodiversitätssicht ist weiterhin von Bedeutung, dass künftig im Rahmen von GLÖZ 9 in Deutschland DE 297 neben Dauergrünland in FFH-Gebieten grundsätzlich auch das Dauergrünland in Vogelschutzgebieten als umweltsensibel gilt. In der „GLÖZ 9-Kulisse“ gilt, wie bereits oben dargestellt, ein umfassendes Umbruch- und Umwandlungsverbot. Naturschutzfachliche Aufwertungen sind allerdings in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzbehörden möglich. Darüber hinaus trägt das Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern bei GLÖZ 3 zum Schutz der Biodiversität bei. Zur genauen Ausgestaltung der GLÖZ-Standards siehe Kap. 3.10. Zusätzliche nationale GLÖZ-Standards kommen nicht zur Anwendung, da die nationale Umsetzung der GLÖZ-Standards 1 bis 9 die im Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 genannten Hauptziele bereits umfassend adressiert. Weitere Beiträge zum Erreichen dieser Ziele werden vorzugsweise durch die anderen Instrumente der Grünen Architektur erbracht. 3.1.2 Übersicht über die Komplementarität zwischen den einschlägigen Ausgangsbedingungen gemäß Artikel 31 Absatz 5 und Artikel 70 Absatz 3, der Konditionalität und den verschiedenen Interventionen, mit denen auf die spezifischen umwelt- und klimabezogenen Ziele eingegangen wird Gemäß Artikel 31 Absatz 5 und Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 GAP-Strategieplan- Verordnung (GAP-SP-VO) setzt sich die Baseline zusammen aus: • den relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) der Konditionalität • den einschlägigen Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie dem Tierschutz sowie anderen relevanten verbindlichen Anforderungen gemäß nationalem und EU-Recht • der Mindesttätigkeit zur Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche gemäß Artikel 4 Absatz 2 GAP-SP-VO. Die Baseline wird bei folgenden Interventionen berücksichtigt: • den Öko-Regelungen (Artikel 31 GAP-SP-VO) • den Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen (Artikel 70 GAP-SP-VO) • den gebietsspezifischen Benachteiligungen resultierend aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen (Artikel 72 GAP-SP-VO). Zur Definition der jeweiligen Baseline werden die Anforderungen bzw. die Mindesttätigkeit den genannten Interventionen zugeordnet, soweit diese Anforderungen bzw. Mindesttätigkeit mit der jeweiligen Intervention „directly linked“ sind. Zahlungen werden bei den genannten Interventionen nur für darüberhinausgehende Verpflichtungen gewährt. Das Zusammenspiel der Interventionen (Art. 31, 70 und 72 GAP-SP-VO), Konditionalität und ermittelten Bedarfen lässt sich den folgenden Übersichten entnehmen: SO4 - Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Bedarf (sofern im Rahmen von Art. 31, 70 oder 72 GLÖZ Intervention adressiert) GLÖZ 1 D.1 Reduktion der THG-Emissionen in der EL-0101 Landwirtschaft GLÖZ 2 EL-0105 DE 298 GLÖZ 4 GLÖZ 5 GLÖZ 6 GLÖZ 9 DZ-0403 GLÖZ 1 DZ-0404 GLÖZ 2 EL-0101 GLÖZ 4 EL-0102 D.2 Sicherung und Verbesserung der GLÖZ 5 Kohlenstoffspeicherung und -bindung EL-0103 GLÖZ 6 EL-0105 GLÖZ 7 EL-0107 GLÖZ 9 EL-0111 GLÖZ 1 GLÖZ 2 DZ-0402 GLÖZ 4 DZ-0403 D.3 Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den GLÖZ 5 Klimawandel EL-0101 GLÖZ 6 EL-0103 GLÖZ 7 GLÖZ 9 GLÖZ 1 GLÖZ 2 D.6 Nachhaltige stoffliche Nutzung nachwachsender EL-0101 Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe GLÖZ 4 GLÖZ 9 GLÖZ 1 GLÖZ 2 D.7 Hochwasserschutz, Küstenschutz und EL-0101 Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts GLÖZ 4 GLÖZ 9 D.8 Erhalt und Wiederherstellung stabiler EL-0107 standortangepasster Wälder einschließlich Verjüngung und Vorbeugung gegen Waldschäden EL-0111 SO5 - Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft DE 299 Bedarf (sofern im Rahmen von Art. 31, 70 oder 72 GLÖZ Intervention adressiert) GLÖZ 4 DZ-0406 GLÖZ 5 EL-0102 E.1 Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere GLÖZ 6 EL-0103 GLÖZ 7 EL-0108 GLÖZ 1 DZ-0401 GLÖZ 4 DZ-0404 E.2 Schutz und Verbesserung des Zustands der GLÖZ 5 EL-0102 Grundwasserkörper GLÖZ 6 EL-0103 GLÖZ 7 EL-0108 GLÖZ 1 GLÖZ 2 DZ-0402 GLÖZ 4 EL-0101 E.3 Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der Flächeninanspruchnahme für GLÖZ 5 EL-0103 Siedlungs- und Verkehrsfläche GLÖZ 6 EL-0105 GLÖZ 7 EL-0108 GLÖZ 9 GLÖZ 1 GLÖZ 2 DZ-0403 E.5 Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick GLÖZ 4 EL-0101 auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und GLÖZ 5 Ausweitung der ressourcenschonende und EL-0103 umweltschonende Landbewirtschaftung GLÖZ 6 EL-0108 GLÖZ 7 GLÖZ 9 GLÖZ 5 E.6 Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von DZ-0402 GLÖZ 6 Eiweißpflanzen EL-0103 GLÖZ 7 SO6 - Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften Bedarf (sofern im Rahmen von Art. 31, 70 oder 72 GLÖZ Intervention adressiert) DE 300 GLÖZ 1 DZ-0407 GLÖZ 2 EL-0105 F.1 Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und GLÖZ 4 Arten im Schutzgebietssystem Natura 2000 sowie in EL-0107 Schutzgebieten nach BNatSchG GLÖZ 5 EL-0111 GLÖZ 6 EL-0301 GLÖZ 9 GLÖZ 1 GLÖZ 2 DZ-0401 GLÖZ 4 EL-0105 F.2 Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten GLÖZ 5 EL-0107 GLÖZ 6 EL-0111 GLÖZ 9 DZ-0401 DZ-0403 DZ-0404 GLÖZ 1 DZ-0405 GLÖZ 2 DZ-0406 F.4 Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige GLÖZ 4 Nutzung der Biodiversität in der Land- und EL-0101 Forstwirtschaft sowie deren Ökosystemleistungen GLÖZ 5 EL-0105 GLÖZ 6 EL-0107 GLÖZ 9 EL-0108 EL-0110 EL-0111 GLÖZ 1 GLÖZ 2 F.5 Erhaltung und Entwicklung von geschützten Arten/ GLÖZ 4 EL-0105 Artengruppen durch spezielles Management GLÖZ 5 GLÖZ 6 GLÖZ 9 Darüber hinaus wird in der Interventionsstrategie der Ziele 4-6 (Kap. 2.1) ausführlich auf die Verknüpfungen zwischen Konditionalität, Öko-Regelungen und zweite Säule Maßnahmen eingegangen. DE 301 Dort wird außerdem auf die abzudeckenden Bedarfe und die regionalen Entscheidungen Bezug genommen. 3.1.3 Erläuterung, wie der größere Gesamtbeitrag gemäß Artikel 105 erreicht werden kann In der Förderperiode 2014-2020 gab es in Bezug auf die Umwelt- und Klimaziele in der 1. Säule insbesondere die Greening-Verpflichtungen und übergreifend über beide Säulen das System Cross Compliance. In der 2. Säule waren mindestens 30 % der ELER-Mittel für Umwelt- und Klimaziele (Aufzählung von Maßnahmen in Artikel 59 Absatz 6 der VO (EU) Nr. 1305/2013) einschließlich der Zahlungen für benachteiligte Gebiete einzusetzen. In der Förderperiode ab 2023 wird die Steigerung des Umwelt- und Klimaambitionsniveaus sowohl über die 1. Säule als auch über die 2. Säule verwirklicht. Insbesondere im Bereich des Erhalts und der Verbesserung der Biodiversität werden mit dem deutschen GAP-Strategieplan verbesserte Ergebnisse angestrebt. Wichtige Verbesserungen werden aber auch im Bereich der Verminderung von Treibhausgas- Emissionen angestrebt. Niveausteigerung in der 1. Säule In der Förderperiode 2014-2020 wurde ein Instrument der Ökologisierung, das sogenannte Greening, zusätzlich zum Cross Compliance eingeführt. Fortan wurden 30% der Direktzahlungen für die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen, den Erhalt von Dauergrünland sowie der Diversifizierung des Anbaus von Kulturpflanzen auf Ackerland bereitgestellt, welche die wesentlichen Elemente des Greenings darstellen. Die Verpflichtungen des Cross Compliance und ein wesentlicher Teil des Greenings werden in die Konditionalität überführt und nicht mehr extra entlohnt. Vielmehr gibt die Konditionalität dann die Grundanforderungen für die Basisprämie vor. Dabei ist die Pflicht zur Stilllegung von 4 % der Ackerfläche (GLÖZ 8) eine Verschärfung. Die Basisprämie sinkt für die Landwirte bei gleichzeitig steigenden Anforderungen. Zusätzlich werden nun 25 % des Direktzahlungsbudgets an neue, freiwillige Verpflichtungen (Öko-Regelungen) gebunden, die es vorher in der 1. Säule nicht gab, wobei 2 % aus den überschießenden Umweltleistungen der 2. Säule angerechnet werden. Durch dieses weitere Element der Grünen Architektur sollen zusätzliche Verpflichtungen einer nachhaltigen Wirtschaftsweise entlohnt werden. Nur durch die Teilnahme an Öko-Regelungen, bei denen nach Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b GAP-SP-VO die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste kompensiert werden, können die Landwirte zukünftig ein ähnliches Prämienniveau wie in den vergangenen Jahren erreichen. In Deutschland werden folgende Öko-Regelungen angeboten: 1. eine Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen durch: a) nichtproduktive Flächen auf Ackerland über den sich aus oder auf Grund von § 11 des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes ergebenden verpflichtenden Anteil hinaus (dient Ziel e) und f) GAP-SP-VO), b) Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland, das der Betriebsinhaber nach Buchstabe a) bereitstellt (dient Ziel e) und f) GAP-SP-VO), c) Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen (dient Ziel e) und f) GAP-SP-VO) oder d) Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland (dient Ziel e) und f) GAP-SP-VO), 2. ein Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau, einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent (dient Ziel d) und e) GAP-SP-VO), 3. die Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland (dient Ziel d) GAP-SP-VO), 4. die Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs (dient Ziel e) und f) GAP-SP-VO), 5. die ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten (dient Ziel f) GAP-SP-VO), 6. die Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (dient Ziel f) GAP-SP-VO) sowie DE 302 7. die Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten (dient Ziel f) GAP-SP-VO). Die Öko-Regelungen zielen darauf ab, in Deutschland bundesweit potentiell flächendeckend angenommen zu werden. Sie sollen einen Umweltnutzen bereits bei einjähriger Anwendung und eine hohe Wirksamkeit für Biodiversität, Boden-, Gewässer- und/oder Klimaschutz haben. Der Zielschwerpunkt bei den Öko-Regelungen ist die Förderung der Biodiversität. Auch der Klimaschutz wird durch die Öko-Regelungen gefördert. Jedoch steht dieses Ziel nicht im primären Fokus der Öko- Regelungen, da hierfür andere Fördermittel verwendet werden sollen. Dies liegt zum einen an regionalen Unterschieden, insbesondere im Hinblick auf die Verteilung von organischen Böden in Deutschland. Zum anderen sind hier auch Investitionsförderungen nötig, die besser über die 2. Säule getätigt werden können. Neben den in der Auflistung der Öko-Regelungen jeweils genannten Zielen können diese Öko- Regelungen auch Sekundärbeiträge zu anderen Zielen leisten. All diese Ziele leiten sich aus den in der Bedarfsanalyse formulierten Bedarfen ab, die auf Grundlage der SWOT-Analyse für den nationalen GAP-Strategieplan identifiziert wurden. Die Öko-Regelung 1 deckt insbesondere das spezifische Ziel zur Verbesserung der Biodiversität mit den Bedarfen zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten (F.2) sowie zur Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität in der Landwirtschaft sowie deren Ökosystemleistungen ab (F.4). Der Bedarf F.4 wird von Öko-Regelungen 4 und 5 adressiert. Auf Grund der identifizierten Bedarfe wurde für beide Bedarfe eine sehr hohe Priorisierung vorgenommen. Mit der Öko-Regelung 1 werden zudem eine Schwäche („Verlust an biologischer Vielfalt, besonders hoch in Agrarlandschaften“) und eine Chance („Angepasste Landnutzung fördert die Biodiversität und trägt zur Biotopvernetzung bei“) aus der SWOT-Analyse aufgegriffen. Gegenüber dem geringen Anteil nichtproduktiver Flächen auf Ackerflächen im Rahmen des Greenings (ca. 1,6% in 2020), wird über die 4 % Flächenbereitstellung in GLÖZ 8 hinaus mit weiteren nichtproduktiven Ackerflächen aus der Ökoregelung 1 gerechnet, sodass je nach Akzeptanz der Öko-Regelung 1 ein Anteil von 5 bis 10 % der Ackerfläche erreicht werden kann. Hinzu kommen Altgrasstreifen im Grünland, so dass im Mittel gut 5 % der LF von Flächen für die Biodiversität und an nicht schon bei GLÖZ 8 berücksichtigten Landschaftselementen eingenommen werden. Regional werden deutlich höhere Anteile erreicht werden, während in Gunstlagen nur eine eher geringe Akzeptanz für die Ökoregelung 1 erwartet wird. Öko- Regelung 7 sieht eine Zahlung für die schutzzielkonforme Bewirtschaftung von Flächen in Natura 2000- Gebieten vor und trägt somit zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensräumen und Arten im Schutzgebietssystem Natura 2000 bei (F.1). Dem Bedarf kommt eine sehr hohe Priorität zu. Zur Erreichung des Ziels der Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung (D.2) wird insbesondere die Maßnahme zur Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftung angeboten, die zudem dem Erosionsschutz und der Klimaanpassung dienen kann. Agroforstsysteme sind in Deutschland noch nicht weit verbreitet. Diese Öko-Regelung ist daher in Zusammenhang mit der Investitionsförderung von Agroforstsystemen in der 2. Säule zu sehen. Während in der 2. Säule die Neuanlage von Agroforst gefördert wird, übernimmt die 1. Säule die Förderung der Beibehaltung. So wird insgesamt zur Etablierung von Agroforstsystemen beigetragen. Für das spezifische Ziel zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft kann die Öko-Regelung 2 (Anbau vielfältiger Kulturen) durch die Ausweitung der Kulturarten und insbesondere durch die Integration von Leguminosen zum Bodenschutz (Bedarf E.3) und zur Biodiversität beitragen sowie zur Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von Eiweißpflanzen (E.6). Weitere Kulturarten, insbesondere Leguminosen, in die Fruchtfolge zu integrieren, stärkt in vielen Fällen den Humusaufbau und fördert insbesondere die Bodenfruchtbarkeit. Leguminosen können als Ersatz von Mineraldünger mittels Bindung von Luftstickstoff zum Gewässer- und zum Klimaschutz beitragen. Sie lockern zudem die Fruchtfolge auf und tragen somit zum integrierten Pflanzenschutz bei (Bedarfe D.1, D.2, E.1, E.2, E.6). Zusätzlich zu den genannten Schwerpunkten tragen alle Maßnahmen zur Erreichung des Ziels zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft bei. Da diese vorgenannten Zielbeiträge der Öko-Regelungen zum einen zusätzlich zur Konditionalität mit seiner deutlichen Niveausteigerung gegenüber dem Cross Compliance verfolgt werden, und zum anderen einen Teil der früheren 2. Säule-Maßnahmen übernehmen, wird das Umweltniveau der 1. Säule gesteigert bei gleichzeitiger Freisetzung zusätzlicher Potenziale der 2. Säule. Durch die Überführung einzelner DE 303 Maßnahme von der 2. Säule in die 1. Säule, wird mehr Budget für Umwelt- und Klimamaßnahmen insgesamt bereitgestellt. Die Maßnahmen der 2. Säule bauen außerdem teilweise auf den Öko-Regelungen auf und können höherwertige Verpflichtungen honorieren als in der Förderperiode 2014-2020. Angesichts der verfügbaren Antragsdaten aus dem Jahr 2023 (vor Kontrollen) können die für Öko- Regelungen (ÖR) zugewiesenen Mittel trotz der Anwendung des geplanten maximalen Einheitsbetrags für Öko-Regelungen (130 %) für alle Öko-Regelungen nicht aufgebraucht werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel für 2023 werden gemäß den folgenden Modalitäten für andere Direktzahlungen genutzt: a) Finanzierung entkoppelter Direktzahlungen bis zu einem geplanten maximalen Einheitsbetrag von 110 % unter einhergehen mit dem Ausgleich der Mittel gemäß Artikel 97 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2115, b) Finanzierung von EGS und UES bis zu einer zusätzlichen Erhöhung des geplanten maximalen Einheitsbetrags um 5 Prozentpunkte im Vergleich zu a) (d. h. insgesamt 115 %). Die deutschen Behörden stimmen dem Antrag der Kommission zu, dass die Mittel, die 2023 aufgrund dieser zusätzlichen Flexibilität von Öko-Regelungen auf EGS und UES übertragen werden, in den kommenden Jahren von entkoppelten Direktzahlungen vollständig auf Öko-Regelungen zurückübertragen werden sollten. Falls Deutschland also von b) Gebrauch macht – was zum Zeitpunkt der Einreichung des Änderungsantrages noch nicht abschließend feststand – setzt sich die Bundesregierung für diesen Ausgleich durch Erhöhung der Mittel für Öko-Regelungen ab dem Antragsjahr 2025 ein; weitere Verbesserungen und Erhöhungen der Mittel für Öko-Regelungen bleiben davon unberührt (Änderung des GAP-Plans in 2024 – siehe letzten Absatz). Zusätzlich werden folgende Maßnahmen ergriffen, um die Attraktivität der ÖR in Deutschland weiter zu erhöhen: • Zum Antragsjahr 2024 (Änderung des GAP-Plans in 2023): o Die Inanspruchnahme von ÖR wird auf der Grundlage erhöhter Prämien für vier Öko- Regelungen (für einige Varianten), Optimierung der Verwendung von Haushaltsmitteln durch Neuzuweisung von Finanzmitteln zwischen Öko-Regelungen und durch Feinabstimmung der Gestaltungselemente verbessert. o Die Kommunikation zu ÖR wird weiter verbessert und zwar mittels verstärkter Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, und Wirtschafts- und Sozialpartnern (WISO). Auf verschiedenen Veranstaltungen mit Behörden und WISO-Partnern (z. B. Begleitausschüsse zum GAP-Strategieplan auf nationaler und regionaler Ebene; Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren (Beratern) und Versammlungen mit Landwirten und Naturschützern) werden die Öko-Regelungen verstärkt vorgestellt und erläutert. Die deutsche Vernetzungsstelle (DVS) wird ihre Foren zur verstärkten Information nutzen. Zudem werden weitere Wege der Kommunikation ausgebaut (z. B. Webseite, soziale Medien)[. • Künftige Anpassungen werden sich an dem Ziel orientieren, das Ambitionsniveau der Grünen Architektur des Plans zu erreichen und nach dem Willen der Bundesregierung zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird, zusätzlich zum Ausgleich der ÖR-Mittel, insbesondere eine nachhaltige Steigerung der Outputs ab dem Antragsjahr 2025 durch weitere Anpassungen und Ergänzungen der ÖR (insbesondere für Dauergrünland) und eine angestrebte weitere Erhöhung der Mittel für Öko-Regelungen erreicht. Entsprechende Gesetzgebungsverfahren werden rechtzeitig für den Änderungsantrag 2024 eingeleitet. Niveausteigerung in der 2. Säule Ebenso wie für die 1. Säule stellt die erweiterte Konditionalität die Grundlage für weitergehende, freiwillige Fördermaßnahmen der 2. Säule dar. Dadurch erfolgt eine qualitatitve Steigerung des Umwelt- und Klimaambitionsniveaus im Vergleich zum Greening und Cross-Compliance der vorherigen Förderperiode. Nach dem politischen Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 25./26. März 2021 in Berlin, der so auch im Gesetz über die Direktzahlungen vom 25. Juni 2021 umgesetzt wurde, wächst der Umschichtungsanteil, der vollumfänglich für Nachhaltigkeitszwecke gebunden ist, von anfangs 10% im DE 304 Jahr 2023 gestuft auf 15 % im Jahr 2026. Damit stehen im Jahr 2027 rd. 737 Mio. Euro Umschichtungsmittel im ELER zur Verfügung. Im Einzelnen sollen diese Mittel nach dieser politischen Entscheidung für die Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft eingesetzt werden. Hierbei geht es insbesondere um Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, tiergerechte Haltungsverfahren und Tierwohl, Wasserschutzmaßnahmen, den ökologischen Landbau sowie die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten. Zusätzlich beträgt in der 2. Säule der verpflichtende Mindestanteil für die Bereiche Umwelt und Klima nunmehr mindestens 35 % der ELER-Mittel. Damit ergibt sich in der Summe in der 2. Säule ein ansteigender Mindestanteil von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im weiteren Sinne von 775 Mio. Euro im Jahr 2023 bis zu 1.119 Mio. Euro im Jahr 2027. Durch einen Transfer früherer Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen als Öko-Regelungen in die 1. Säule können in der 2. Säule andere, qualitativ hochwertigere Maßnahmen in größerem Umfang umgesetzt werden. Dadurch kann auch eine qualitative Steigerung des Umwelt- und Klimaambitionsniveaus der 2. Säule erzielt werden: Aufbauend auf einer Basisförderung bspw. biodiversitätsfördernder Maßnahmen in der 1. Säule können in der 2. Säule anspruchsvollere und gezieltere Maßnahmen umgesetzt werden, die sich beispielsweise auf die Verbesserung der Biodiversität und den Erhalt und die Pflege von Landschaftselementen (Intervention EL-0105), den investiven Biotop- und Artenschutz (Intervention EL-0408) oder die Erhaltung genetischer Ressourcen (Intervention EL-0110) fokussieren. Hiermit kann zusätzlich zu den Maßnahmen der 1. Säule zum Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Arten innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten beigetragen werden (Bedarfe F.1, F.2, F.5). Auch für die effiziente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen stehen gezielte Maßnahmen bereit, die zur Verbesserung der Wasserqualität (Bedarf E.1, E.2; Intervention EL-0102) oder des Bodenschutzes (Bedarf E.3; Intervention EL-0103) führen. Hinzu kommen zusätzliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Intervention EL-0401), die Förderung des ökologischen/biologischen Landbaus (Intervention EL-0108) und Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes (Intervention EL-0109 und EL0403). In der 2. Säule sind vielfältige Teilinterventionen im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich ausgebaut worden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei zusätzliche Module von Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105) in Ergänzung bereits bestehender Maßnahmen. Diese neuen Module werden in der Mehrzahl der Länder mit unterschiedlicher Ausprägung angeboten. Hierbei bestand die Herausforderung, die länderspezifischen Maßnahmen in Abgrenzung zu den Öko-Regelungen der 1. Säule auszugestalten, um eine Doppelförderung sachidentischer Konstellationen zu vermeiden. Die Länderförderungen reichen u.a. vom Einsatz von mehrjährigen artenreichen Pflanzenmischungen, imsektenschonender Mahd und Wildpflanzenmischungen bis zur kooperativen Ausgestaltung als Vertragsnaturschutz (z.B. Mähweide oder Buntbrache). Ferner werden kooperative Zusammenarbeitsformen auch für die Wasserqualität gefördert (EL- 0102). Auch die Bodenqualität wird teils in den Ländern mit neuen Maßnahmen angegangen (EL-0103). Einige Länder bieten auch insbesondere Maßnahmen zum Klimaschutz auch in kooperativer Ausgestaltung neu an (EL-0101). Auch bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohl (EL-0109) oder der Aufforstung von Wald (EL-0111) kommen in einigen Ländern neu vor. Gesondert ist über die Intervention EL-0403 „Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen“ die investive Förderung der Schaffung von Agroforstsystemen (als Ergänzung zu ÖR 3 Agroforst) neu vorgesehen. Weiterhin wurden alle Fördersätze der über die GAK geförderten Flächenmaßnahmen neu berechnet und in vielen Fällen gegenüber dem Zeitraum 2014-2022 erhöht. Die erwähnten flächenbezogenen Maßnahmen gehen teilweise auch mit einem höheren Umweltambitionsniveau einher. Im Bereich der nichtflächenbezogenen Förderung wurden beispielsweise bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen (EL-0401), Förderung der materiellen Infrastruktur (EL-0402), nicht-produktive Investitionen in Forst (EL-0407) sowie in natürliche Ressourcen (EL-0408) Umwelt- und Klimaziele neu adressiert. Ähnliches gilt nach Auskunft einiger Länder für die einzelbetriebliche Investitionsförderung (EL-0403) sowie die Beratung (EL-0801) mit umwelt- und klimaschutzspezifischen Beratungsmodulen. Schließlich sind verschiedene Interventionen im Vergleich zur vorherigen Förderperiode mit einer höheren Outputanzahl unterlegt. Dies ist in den Ländern vielfach für den ökologischen Landbau (EL- 0108) der Fall. Ferner trifft dies mit unterschiedlicher Ausgestaltung in den Ländern auf Investitionen des Klimaschutzes (EL-0101), der Wasserqualität (EL-0102) des Bodenschutzes (EL-0103), der Biodiversität (EL-0105) sowie der Bewirtschaftungsverpflichtung für Natura 2000-Gebiete (EL-0301), den DE 305 Waldnaturschutz (EL-0404) und nichtproduktive Investitionen nach EL-0408 zu. Nach Einschätzung der Ex-Ante-Evaluatoren zum spezifischen Ziel 8 der Förderung lebendiger ländlicher Gebiete kamen „alle (Teil-)Interventionen bereits in der vorangegangenen Förderperiode in Deutschland zum Einsatz, wenn auch nicht in allen Bundesländern gleichermaßen“ (S. 66 des Abschlussberichts der Ex-Ante-Evaluierung). 3.1.4 Erläuterung, wie die Umwelt- und Klimaarchitektur des GAP-Strategieplans zu bereits bestehenden langfristigen nationalen Zielwerten beitragen soll, die in den in Anhang XI aufgeführten Rechtsinstrumenten festgelegt sind oder sich aus ihnen ergeben Zur Erreichung der national gesetzten Ziele und Strategien zu den in Anhang XIII der GAP-Strategieplan- VO aufgeführten EU-Regelungen wurden auf Grundlage der SWOT-Analyse Bedarfe abgeleitet und priorisiert. Die begrenzten finanziellen Ressourcen, die in der GAP zur Verfügung stehen, sind bei weitem nicht ausreichend, um alle nationalen und regionalen Herausforderungen durch den deutschen GAP- Strategieplan anzugehen oder gar zu bewältigen. Zu den nationalen Umwelt- und Klimazielen tragen auf Bundes- und Landesebene auch nationales Ordnungsrecht sowie nationale bzw. länderspezifische Förderprogramme bei. In diesem Zusammenhang stellt auch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein wichtiges nationales Förderinstrument dar. Ein Beispiel für ein Vorgehen über das Ordnungsrecht betrifft die Reduzierung des Nährstoffüberschusses, insbesondere bei Nitrat: Die geänderte deutsche Düngeverordnung folgt dem diesbezüglichen Urteil des EuGH. Vor dem Hintergrund des komplementären Einsatzes verschiedener nationaler Instrumente werden die in
Anhang XIII aufgeführten EU-Regelungen in unterschiedlichem Maße über den GAP-Strategieplan adressiert. Dies gestaltet sich in Bezug auf die einzelnen in Anhang XIII genannten Bereiche wie folgt: Klimaschutz: (Governance-Verordnung (VO 2018/1999), Emissionsreduktions-Verordnung (VO 2018/842), LULUCF-Verordnung (VO 2018/841)) Die Governance-Verordnung (VO 2018/1999) stellt den rechtlichen Überbau des „Clean Energy for all Europeans“-Paketes dar und soll die Erreichung der Reduktion der Treibhausgas (THG)-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 sicherstellen. Im Rahmen des „Fit für 55“- Klimapaketes soll dieser Zielwert auf 55 Prozent angehoben werden. In der Verordnung werden die Planungs-, Berichts- und Monitoringpflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Klima und Energie gebündelt und neu ausgerichtet. Die Verordnung ist somit die rechtliche Basis für die Integrierten Nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP), in denen die Mitgliedstaaten übergeordnet alle Ziele der Energie- und Klimapolitik sowie die entsprechenden Maßnahmen und Instrumente sowie auch Szenariorechnungen zur Erreichung der Ziele darstellen. Mit der Emissionsreduktions-Verordnung (VO 2018/842; „Lastenteilungsverordnung“) wurden verbindliche Reduktionsziele für die THG-Emissionen auf Mitgliedstaatenebene festgelegt. Diese Ziele beziehen sich auf die Sektoren des Non-ETS-Bereiches (Nicht-Emissionshandels-Bereich), zu denen neben der Landwirtschaft auch der Verkehr, Gebäude und Abfall zählen. Für den Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forst“ (LULUCF) wurde 2018 die LULUCF-Verordnung (VO 2018/841) erlassen. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass zwischen 2021 und 2030 eine mindestens gleich große Menge an CO2 aus der Atmosphäre in den Senken gespeichert wird. Der Sektor soll also ab 2021 einen Beitrag zum Emissionsziel der EU 2030 leisten. Mit dem Klimaschutzgesetz werden in Deutschland verbindliche Klimaziele mit jährlich sinkenden THG-Emissionen für die unterschiedlichen Sektoren vorgeschrieben und auf diese Weise die Verordnung (EU) 2018/842 national umgesetzt. Das novellierte Klimaschutzgesetz, das als Ziel Netto- Treibhausgasneutralität bis 2045 (statt zuvor 2050) festschreibt, trat am 31.8.2021 in Kraft. Für die Emissionen in der Landwirtschaft sieht es vor, dass diese bis 2030 gegenüber 2020 um 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf 56 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren sind. Im nationalen Klimaschutzprogramm 2030 wurden zehn Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen in der DE 306 Landwirtschaft bis 2030 festgesetzt. Die Maßnahmen wurden anhand von folgenden Grundsätzen ausgestaltet: ·keine erhebliche Produktionseinschränkung und wettbewerbliche Benachteiligung für die Land- und Forstwirtschaft in Deutschland, ·Nutzung von Synergien zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Ressourceneffizienz, ·Berücksichtigung und Anrechnung von sektorübergreifenden Wirkungen, Anknüpfung an bereits beschlossene Prozesse (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Ackerbaustrategie, Luftreinhaltung), ·digitale Technologien und Präzisionslandwirtschaft zur Minderung von Emissionen. Weitere Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft betreffen die Energieeffizienz, den Erhalt von Dauergrünland, den Humuserhalt und -aufbau, den Moorbodenschutz und die Reduktion der Torfverwendung sowie die nachhaltige Forstwirtschaft und Holzverwendung. Zur Zielerfüllung sind Anreize, Förder- und Investitionsprogramme vorgesehen: • Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und anderen Förderprogrammen stehen zur Umsetzung der Maßnahmen im Klimaschutzprogramm insgesamt 1,6 Milliarden Euro für die Landwirtschaft und LULUCF zunächst für die Jahre 2020 bis 2023 zur Verfügung. • Das Klimaschutz-Sofortprogramm vom 23. Juni 2022 stellt weitere 8 Mrd. Euro zur Verfügung, insbesondere für den Bereich „Gebäude“. Alleine für den Bereich Landwirtschaft, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft stehen über das Klimaschutzprogramm 2030 (inkl. Klimaschutzsofortprogramm 2022) rd. 1,75 Mrd. Euro bis 2024 zur Verfügung. In diesem Rahmen soll zum Beispiel der Moorbodenschutz mit 332,75 Mio. Euro (2021 bis 2025) unterstützt werden, um nur eine Maßnahme exemplarisch von vielen zu nennen. Bei dieser Maßnahme ist es wichtig, die Vernässung und Nutzung nasser Moorböden sowie die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen kohärent und komplementär mit der GAP ab 2023 auszugestalten, um das volle Potenzial der Klimaschutzwirkung zu erschließen. • Der Schwerpunkt der Klimaschutzanstrengungen in der Landwirtschaft liegt jedoch vorrangig auf Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Emissionen sowie dem effizienteren Einsatz von Ressourcen für eine nachhaltigere Produktion. Ein tragendes Förderprogramm des Bundes ist z. B. das „Investitions- und Zukunftsprogramm", welches mit 1 Mrd. Euro dotiert ist und während der Förderlaufzeit 2021 bis 2024 darauf abzielt, besonders umwelt- und klimaschonende Methoden in der Landwirtschaft zu fördern. Dies soll (mit einem Anteil von 816 Mio. Euro) durch die entsprechende Förderung von Investitionen u. a. zur Verbesserung der exakten Ausbringung von Wirtschaftsdünger, mineralischem Dünger sowie Pflanzenschutzmitteln und der emissionsmindernden Lagerung von Wirtschaftsdünger erreicht werden. Umsetzung innerhalb des GAP-Strategieplans Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft ist derzeit durch den Wald eine Nettosenke für Kohlenstoff, die gesichert werden soll. Dabei müssen potenzielle Zielkonflikte angemessenen berücksichtigt und aufgelöst werden. Hier ist es von hoher Bedeutung, dass die nationalen Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zum Moorbodenschutz, Humusaufbau, Erhalt von Dauergrünland und hinsichtlich klimaresilienter Wälder komplementär durch die GAP ab 2023 unterstützt werden: Die Möglichkeiten der GAP zur Erhöhung des Umwelt- und Klimaschutzniveaus sollten daher insbesondere durch eine sinnvolle Kombination der verpflichtenden Grundanforderungen (Konditionalität), der Ausgestaltung der Öko-Regelungen der ersten Säule sowie der Ausgestaltung und Mittelausstattung der Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule genutzt werden. Dies wurde mit dem vorliegenden GAP-Strategieplan umgesetzt. Innerhalb der GAP soll künftig durch die Konditionalität dem Klimaschutzaspekt stärker Rechnung getragen werden. Hier sind der GLÖZ-Standard 1 (Erhalt von Dauergrünland), der GLÖZ-Standard 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren) sowie der GLÖZ-Standard 3 (Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern) zu nennen. Diese werden durch vielfältige nationale und länderspezifische Rechtsvorschriften ergänzt (siehe Kap. 3.10). Insbesondere durch den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren soll neben der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen auch zum Ziel der Sicherung der DE 307 Kohlenstoffspeicherung beigetragen werden. Ergänzend wird als freiwillige Öko-Regelung die Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (DZ-0403) angeboten, die ebenfalls vor allem zur Kohlenstoffspeicherung, z. B. durch Humusaufbau, aber durch die generelle Extensivierung der Landbewirtschaftung und Beschattung sowie Windschutz auch zur Klimaanpassung beitragen soll. Über die zweite Säule ist eine komplementäre investive Förderung möglich, bei der Investitionen in die Anlage eines Agrarforstsystems gefördert werden können. Durch die Öko-Regelung DZ-0404 wird die „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes“ gefördert; sie führt durch die Begrenzung des Viehbesatzes, dem Umbruch-/Pflugverbot sowie des Düngereinsatzes zur Reduktion von Treibhausgas- und von Stickstoffemissionen und trägt gleichzeitig dazu bei, dass Kohlenstoff im Boden angereichert wird. Dies wird durch ein Pflugverbot zusätzlich verstärkt. Durch die Vorgabe eines Mindestanteils an Leguminosen bezweckt die Öko-Regelung zur Förderung vielfältiger Kulturen im Ackerbau (DZ-0402) sowie die weitergehende Maßnahme in der zweiten Säule (EL-0103-04) die Anpassung an den Klimawandel, da hiermit positive Auswirkungen auf den Humusgehalt des Bodens verbunden sind und die dadurch bewirkte Fixierung von Luftstickstoff zu einer Reduzierung des Stickstoffdüngemitteleinsatzes führen kann. Die zweite Säule bietet eine komplementäre Ergänzung insbesondere mit der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes“ (EL-0101). In dieser Intervention wird die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland/Grünland, Moorbodenschutzmaßnahmen wie die Wiedervernässung einschließlich eines möglichst torferhaltenden Managements für Moorböden und naturschutzverträgliche Paludikulturen gefördert. Erhebliche Synergien zwischen aktivem Klimaschutz und Klimaanpassung können genutzt werden. So sind humusreiche Böden klimastabiler und haben eine erhöhte Wasserspeicherfähigkeit. Der Erhalt und - wo möglich - die Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit ist eine wesentliche Umwelt- und Klimaschutzleistung der Landwirtschaft und soll im Rahmen der Reform der GAP stärker gefördert werden. Insbesondere Moorbodenschutzmaßnahmen (EL-0101-03) wie die Wiedervernässung oder die Anlage von Paludikulturen (insbesondere auf Ackerland oder eine entsprechende Nutzung von Nasswiesen) besitzen eine hohe Bedeutung und werden im GAP-Strategieplan insbesondere von den besonders moorreichen Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen und Hamburg angeboten. In den ebenfalls moorreichen Ländern Bayern und Schleswig-Holstein erfolgt eine Förderung außerhalb des GAP-Strategieplans. Kooperative Klimaschutzmaßnahmen (EL-0101-05) in Brandenburg und Rheinland-Pfalz bieten die Chance, durch Zusammenschluss mehrerer Landbewirtschafter und unter einem gemeinsamen Projektmanagement, zielgerichtete Klimaschutzmaßnahmen in eingegrenzten Projektgebieten umzusetzen. Mit dieser Regelförderung wird das Potenzial von kooperativen Ansätzen und ergebnisorientierten Regelungen für entsprechende Bewirtschaftungsverpflichtungen genutzt. Auch Maßnahmen der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität“ (EL-0105) tragen zur Reduktion von THG-Emissionen und zur Kohlenstoffspeicherung sowie -bindung bei. Die naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (EL-0105-01), Beweidung (EL- 0105-02) und Ackernutzung (EL-0105-03) können durch relevante Nutzungsbeschränkungen (wie z. B. keine Düngung mit Stickstoffdüngemitteln, Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, reduzierte Beweidungsdichte) einen ergänzenden Beitrag leisten. Analog zu den kooperativen Klimaschutzmaßnahmen (s. o., EL-0101-05) tragen kooperative Biodiversitätsmaßnahmen (EL-0105-07) in Brandenburg und Sachsen-Anhalt ebenfalls zu diesen Zielen bei. Die Teilinterventionen zur Schaffung von Gewässerschutz- und Uferrandstreifen (EL-0102-01) sowie die Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten (EL-0102-02) tragen zur Kohlenstoffspeicherung und -bindung bei, indem sie pflanzenverfügbare Nährstoffe in organische Substanz überführen. Indem beispielsweise durch den Verzicht auf wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung der Humusgehalt gefördert wird, kann durch die Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen (EL-0103-01), der Ackerfutter-/Leguminosenanbau (EL-0103-02) sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Bodens in Form von Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat oder konservierende Bodenbearbeitung (EL-0103-03) ebenfalls zur Anpassung an den DE 308 Klimawandel und zur Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung beigetragen werden. Der Bedarf zur nachhaltigen stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe wird hauptsächlich außerhalb des Strategieplans bedient (s. o.). Er wird aber auch durch die Förderung von Paludikulturen als Flächenmaßnahme über den Fördergegenstand EL-0101-03 abgedeckt. Hier liegt weiteres Potenzial oberirdische Biomasse als nachwachsende Rohstoff zu nutzen (bspw. durch Anbau von Rohrkolben oder Schilf). Flankierend werden Investitionen mit positiven Beiträgen zum Klimaschutz vorgesehen. Zur Reduktion von THG-Emissionen in der Landwirtschaft dienen insbesondere produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen (EL-0403-01). Mit ihnen werden insbesondere Investitionen zur Effizienzsteigerung und zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung und Kohlenstoffspeicherung gefördert. Hierzu zählen auch Investitionen in die Präzisionslandwirtschaft und in Techniken im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes. Auf forstwirtschaftlichen Flächen werden zur Erreichung von Klimazielen auch nicht-produktive Investitionen unterstützt (EL-0407), denn im LULUCF-Sektor sind neben den Böden die Wälder die größte Kohlenstoffsenke; damit leisten sie einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Die nicht-produktiven Investitionen in eine naturnahe Waldbewirtschaftung und Waldmehrung (EL-0407-01) sollen den Waldumbau einschließlich der Wiederbewaldung nach Schadereignissen hin zu vielfältigen, stabilen, überwiegend standortheimischen Waldbeständen fördern. Hinzu kommt die Vorbeugung von Waldschäden (EL-0407-02), beispielsweise der vorbeugende Waldbrandschutz, mit dem Waldgebiete durch waldbauliche und technische Maßnahmen (vorwiegend Nadelwälder) geschützt werden sollen, um das Risiko von Großbränden zu senken. Dies wird in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen angewandt. Diese Maßnahmen werden durch Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (EL-0107) ergänzt und hierbei die besondere Leistung des Waldes als Kohlenstoffsenke hervorgehoben und der Waldumbau mit überwiegend standortheimischen Baumarten gefördert. Konkret erfolgt dies durch eine schonende, naturnahe Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen (EL-0107-01) in Sachsen-Anhalt und Thüringen, bei denen das Ziel die Erhöhung der Resilienz durch klimaangepasste Wälder ist und die gezielte Lenkung der natürlichen Waldentwicklung angestrebt wird. Ansonsten werden Maßnahmen im Bereich des Forstsektors in hohem Maße außerhalb der GAP gefördert. Die Erfahrung aus vorherigen Förderperioden hat gezeigt, dass der bürokratische Aufwand und die hohen Anlastungsrisiken die Förderung von waldbezogenen Maßnahmen in der GAP unattraktiv machen. Auch in den Sektoren Wein und Hopfen sind Interventionen zur Anpassung an den Klimawandel vorgesehen, indem eine Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen (SP-0303) sowie die Milderung des Klimawandels (SP-0403) angestrebt werden. Im Bereich Weinbau werden hierbei in die Sortenumstellung, Umbepflanzung und Wiederbepflanzung von Rebflächen und die Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungsstrukturen und -techniken sowie in wassersparende Tropfbewässerung investiert. Im Hopfenbereich werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Form der Einführung neuer Hopfensorten, neue Produktionstechniken wie wassersparende Tropfbewässerung oder neue Infrastrukturen für die Bewässerung angegangen. Bioenergie und Bioökonomie (Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RL 2018/2001) und Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU)) a) Bioenergie Der Ausbau Erneuerbarer Energien stellt ein Kernelement zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels dar. Im Rahmen des „Fit für 55“-Paketes werden zurzeit auf EU-Ebene neue Ziele verhandelt. Der Rat ist übereingekommen, als verbindliches EU-weites Ziel einen Anteil von 40 Prozent an Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergiemix festzulegen, der bis 2030 erreicht werden soll. Der Rat und das Parlament werden nun interinstitutionelle Verhandlungen aufnehmen, um sich auf den endgültigen Wortlaut der beiden Richtlinien zu einigen. Um die neuen Ziele gemeinsam zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten die nationalen Beiträge in den Integrierten nationalen Energie- und DE 309 Klimaplänen (NEKP) erhöhen, die 2023 und 2024 zu aktualisieren sind. Die Richtlinie 2018/2001/EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), die Richtlinie 2018/2002/EU zur Energieeffizienz werden zusammen mit der bereits oben genannte Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz durch die Bedarfe D.4 und D.6 aufgegriffen, denen beide eine mittlere Priorität zukommt. RED II schreibt aber beispielsweise nicht nur die Quoten von erneuerbaren Energien in den EU- Mitgliedstaaten vor, sondern stellt auch Bedingungen an die Anrechenbarkeit auf die Quotenziele je nach der Energieart. Mit Blick auf die Nutzung von Biomasse wird die Richtlinie national durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeits- verordnung (Biokraft-NachV) umgesetzt, die die Anforderungen an nachhaltige Biomasse definieren. Diese ist Voraussetzung für die Förderung erneuerbarer Energien und die Anrechnung auf die entsprechenden Ziele. Eng damit verknüpft sind Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Energieeffizienzstrategie 2050 knüpft an die EU-Energieeffizienzrichtlinie und dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung an (dient den Bedarfen D.1, D.4, D.5 und D.6). Hierbei erfolgt schwerpunktmäßig eine kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz der gesamten Volkswirtschaft. Der Primärenergieverbrauch Deutschlands soll bis 2050 gegenübenüber dem Referenzjahr 2008 halbiert werden. Für 2030 wird darüber hinaus ein neues deutsches Energieeffizienzziel von mindestens 32,5 Prozent weniger Primär- und Endenergieverbrauch gegenüber dem Referenzszenario festgelegt und konkrete Maßnahmen in einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) festgeschrieben. Im Rahmen eines Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2050“ sollen sektorübergreifende Pfade zur Erreichung des Reduktionsziels für 2050 diskutiert und Vorschläge für deren Umsetzung erarbeitet werden. Wie oben dargelegt, werden zur Realisierung der gesetzten Politikziele verschiedene Instrumente vor allem außerhalb des nationalen GAP-Strategieplans eingesetzt. So verfolgt die THG-Minderungsquote das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrsbereich zu erhöhen (BImSchG). Die BMEL- „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ ist Teil der Klimaschutzmaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich (dient insbesondere dem Bedarf D.1). Umsetzung innerhalb des GAP-Strategieplans Da der Bereich der erneuerbaren Energien und die daraus folgenden Maßnahmen auf nationaler Ebene insbesondere durch das Erneuerbare–Energien-Gesetz abgedeckt werden, wird der Handlungsbedarf innerhalb der GAP als geringer gegenüber den im Rahmen des SO4 sehr hoch priorisierten Bedarfen angesehen. Eine Steigerung der energetischen Effizienz sowie von Energieeinsparmaßnahmen wird in dem Sektor Hopfen durch Anpassungen an veränderte Umweltbedingungen (SP-0403) angeboten. Ebenso werden teilweise Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung im Rahmen der einzelbetrieblichen produktiven Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403-01) und der Verbesserung im Bereich der Ressourceneffizienz (z. B. Umstellung auf regenerative Energien) im Rahmen von Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) gefördert. b) Nationale Bioökonomiestrategie Die im Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossene Nationale Bioökonomiestrategie zielt darauf ab, die biogene Ressourcennutzung in allen Verwendungsbereichen des Nahrungs-, Futtermittel- und des Nicht-Nahrungsmittel-/Nicht-Futtermittelsektors nachhaltiger, umwelt- und klimaschonender sowie ressourcen-effizienter auszurichten. Sie dient damit auch der fortlaufenden Umsetzung der aktualisierten Europäischen Bioökonomiestrategie und dem entsprechenden Aktionsplan vom Oktober 2018 (Mitteilung der Europäischen Kommission (2018) 673/2 und SWD (2018) 431/2). Bei den Umsetzungszielen der Nationalen Bioökonomiestrategie sollen nicht nur begrenzt verfügbare und klimaschädliche fossile Rohstoffe durch nachhaltig erzeugte biogene Rohstoffe - so weit wie möglich - ersetzt, sondern auch umweltgerechte und effizientere Produktions-, Verarbeitungs- und Reststoffverwertungs-Systeme entwickelt werden (dient insbesondere den Bedarfen D.4 und D.6). Hohe DE 310 Bedeutung kommt dabei der Sicherung der Verfügbarkeit biogener Rohstoffe in nachhaltig erzeugter Qualität und Quantität zu. Zur Umsetzung und Konkretisierung der Nationalen Bioökonomiestrategie wird derzeit unter Einbeziehung von Wirtschaft, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen ein Umsetzungsplan erarbeitet, der voraussichtlich ab Mitte 2023 die Grundlage für ordnungsrechtliche Maßnahmen sowie für die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sein wird. Zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie soll auch eine Nationale Biomassestrategie erarbeitet werden. Sie soll gewährleisten, dass Biomasse innerhalb ihrer nachhaltigen Potenzialgrenzen eingesetzt wird. Ziel ist die Erarbeitung von konkreten Maßnahmen zur Etablierung einer effizienten Mehr-fach- und Kaskadennutzung sowie einer schutzgutorientierten Nutzungshierarchie verschiedener Biomasseanwendungen im Sinne des Klimaschutzes, der Biodiversität sowie der Rohstoff- und Ernährungssicherheit. Bis dahin erfolgen entsprechende Forschungs- und Entwicklungsförderungen für innovative technologische Entwicklungen, moderne Anbau- und Produktionsverfahren sowie Forschungen zu THG- Einsparpotenzialen, Biomassenutzungspotenzialen und den Belastungsgrenzen der Ökosysteme, die die Bedarfe D.1, D.4 und D.6 adressieren. Hierfür stellt die Nationale Bioökonomiestrategie genauso wie für die entsprechende Verwendung von nationalen Finanzierungsinstrumenten einen Bezugsrahmen dar. Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur sind die Grundlage der deutschen Bioökonomie. Die Bundesregierung plant über die Maßnahmen des GAP-Strategieplans hinaus, von 2020 bis 2024 rund 3,8 Mrd. Euro Bundesmittel für die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie bereit zu stellen, insbesondere für Forschung und Entwicklung, aber auch für bestimmte Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (Insektenschutz, Waldumbau, Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald) sowie des nationalen Klima- und Transformationsfonds (energetische Nutzung von Wirtschaftsdünger, Waldklimafonds, Schutz von Moorböden, Verringerung der Torfnutzung und Humusaufbau in Böden). Hinzu kommen Mittel der Bundesländer, die derzeit noch nicht abgeschätzt werden können. Umsetzung innerhalb des GAP-Strategieplans Innerhalb der GAP hat der Ansatz der Bioökonomie zunächst eine mittlere Priorität. Er wird hier besonders über den LEADER-Ansatz (EL-0703) adressiert. Dennoch tragen innerhalb der GAP alle Instrumente indirekt zur Nachhaltigkeit der Bioökonomie bei, welche die Verbesserung der Umwelt- und Klimawirkungen der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung zum Gegenstand haben. Daher sind die in diesem GAP-Strategieplan beschriebenen Interventionen ein entscheidender Bestimmungsfaktor, Voraussetzung und Lenkungsinstrumente für eine auch künftig in Qualität und Menge ausreichende und nachhaltige Biomasse-Erzeugung in Deutschland. Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) und Nitratrichtlinie (RL 91/676/EWG)) Zum Schutz der Gewässer gilt auf europäischer Ebene die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie; WRRL). Die WRRL verfolgt zusammen mit ihren Tochterrichtlinien das Ziel, für alle Binnenoberflächen-, Übergangs- und Küstengewässer sowie das Grundwasser den „guten Zustand“ zu erreichen. Dieser bezeichnet den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und Küstengewässer, ein gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand für die künstlichen und erheblich veränderten Gewässer (ein Ausnahmetatbestand der WRRL) sowie den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers. Auf nationaler Ebene gibt es ordnungsrechtliche Umsetzungsbestimmungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den jeweiligen Landeswassergesetzen, in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV). Um das Ziel des „guten Zustandes“ zu erreichen, erstellen die Länder beispielsweise für die jeweiligen DE 311 Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne, mit dem Ziel, Schadstoff- und Nährstoffbelastungen zu reduzieren und die Renaturierung der Flussgebiete weiter voranzutreiben. Zur Verminderung zu hoher Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen in die Gewässer sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die EU-Nitratrichtlinie 91/676/EWG umzusetzen. Hierzu müssen sie Aktionsprogramme aufstellen. Zum nationalen Aktionsprogramm gehören in Deutschland vor allem die Düngeverordnung (DüV) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Deutschland wendet das Aktionsprogramm im gesamten Bundesgebiet an und weist keine gefährdeten Gebiete im Sinne von Artikel 3 der Richtlinie aus (dient insbesondere Bedarfen E.1, E.2 und E.5). Darüber hinaus regelt das WHG die Verpflichtung, auf landwirtschaftlich genutzen Flächen, die an ein Gewässer grenzen und eine durchschnittliche Hangneigung von mindestens fünf Prozent aufweisen, ganzjährig begrünte Gewässerrandstreifen anzulegen. Hierdurch entsteht eine Pufferwirkung, die die angrenzenden Gewässer vor übermäßigen Nährstoffeinträgen schützt (dient Bedarfen E.1, E.2 und E.5). Die Zuständigkeit für die Errichtung der Messnetze zur Überwachung der Gewässer liegt bei den Ländern. Der EU-Kommission ist turnusgemäß alle vier Jahre ein Bericht über den Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen, Meeres- und Küstengewässer) vorzulegen. Umsetzung innerhalb des GAP-Strategieplans Auf die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG sowie die Nitratrichtlinie 91/676/EWG beziehen sich die Bedarfe E.1, E.2 und E.5, denen eine hohe bzw. sehr hohe Priorität zukommt. Einen grundlegenden Beitrag innerhalb des GAP-Strategieplans soll bereits die Konditionalität im Hinblick auf den Schutz der Gewässerläufe gegenüber Verschmutzung und somit zur Verbesserung der Wasserqualität leisten. Hierfür ist insbesondere der GLÖZ-Standard 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) von Bedeutung. Mit diesem Standard wird die EU-rechtliche Verpflichtung, mindestens einen drei Meter breiten Pufferstreifen ohne Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln entlang von Wasserläufen vorzusehen, national umgesetzt. Auch die Verpflichtungen zur Verminderung des Risikos von Erosion (GLÖZ 5) und zur Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (GLÖZ 6) tragen indirekt zu diesem Ziel bei. Darüber hinaus wird eine Intervention zur Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Form der Öko- Regelung DZ-0406 vorgesehen. Mit dieser „Einstiegsmaßnahme“ soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln reduziert und somit das Risiko der Eintragung von Pestiziden in Oberflächengewässer verringert werden. Dem Schutz und der Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper dienen letztlich auch die Öko- Regelungen Extensivierung von Dauergrünland (DZ-0404) und Förderung von nichtproduktiven Flächen auf Ackerland (DZ-0401). Die extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands führt durch die Begrenzung des Viehbesatzes sowie des Düngereinsatzes zur Reduktion von Stickstoffemissionen und trägt so zum Gewässerschutz bei. Außerdem wird ein Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgeschrieben. Die Förderung des Anbaus von vielfältigen Kulturen (DZ-0402) kann auf Grund einer erwartbar reduzierten Düngung insbesondere durch den Anteil an Leguminosen ebenfalls zu einer nachhaltigen Nährstoffbewirtschaftung und auch zum Gewässerschutz beitragen. Konditionalität und Öko-Regelungen werden durch die Bewirtschaftungsverpflichtungen in der zweiten Säule ergänzt. Zentral ist der ökologische Landbau (EL-0108) mit seinen positiven Wirkungen auch auf die abiotischen Ressourcen. Auch die Intervention zur Verbesserung der Wasserqualität (EL-0102) enthält vielfältige Maßnahmen zum Gewässerschutz. Hiermit soll u. a. der Zustand der Oberflächengewässer geschützt bzw. verbessert werden. Als Maßnahmen dieser Intervention sind insbesondere die Etablierung von Uferrandstreifen (EL-0102-01) und die extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten (EL-0102-05) vorgesehen. Die Förderverpflichtungen beinhalten in allen betroffenen Ländern ein Verbot der Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Eine Ausnahme bildet lediglich die Einzelpflanzenbehandlung zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten und zur Bekämpfung invasiver Arten nach vorheriger Genehmigung sowohl durch die für den Gewässerschutz zuständigen Behörde als auch durch die Bewilligungsbehörde. Die Verpflichtungen können somit auch die Pufferzone zur Verminderung stofflicher Einträge erweitern und so zur Verbesserung des Zustandes DE 312 der Oberflächengewässer beitragen. Hierzu trägt die sich aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ergebende Verpflichtung, bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mindestens einen Fünf-Meter- Abstand einzuhalten, zusätzlich bei. Für den Schutz des Zustandes der Grundwasserkörper sind weitere Teilinterventionen wie die verschiedenen Bewirtschaftungsformen der Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten (EL-0102-02) enthalten. Dabei kommt es durch die Überführung pflanzenverfügbarer Nährstoffe in organische Substanz zu einer Verringerung des diffusen Eintrags von Stickstoff ins Grundwasser. Baden-Württemberg bietet zusätzlich die Förderung der Präzisionslandwirtschaft (EL-0102-06) an, welche zur Deckung des Bedarfs beiträgt, indem durch die Sensor- und Satellitentechnik eine ortsdifferenzierte und zielgerichtete teilflächenspezifische Stickstoffdüngung von Getreiden ermöglicht und dadurch der Stoffeintrag vermindert wird. Der „Verzicht auf bzw. die Reduzierung der Düngung und/oder des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes“ sollen generell die Belastung des Grundwassers aus diffusen Quellen weiter verringern und wird explizit mit der Intervention EL-0102-04 angesteuert. Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103) können ebenfalls positive Wirkungen für den Gewässerschutz haben: Mit der Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. durch gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen (EL-0103-01) wird auf eine Reduzierung des jährlichen Bodenabtragsrisikos auf erosionsgefährdetem Ackerland in den jeweiligen Förderkulissen abgezielt. Damit wird ein Beitrag zur Erreichung des guten chemischen und ökologischen Zustands der Oberflächen- und Küstengewässer nach WRRL geleistet. Gleichzeitig wird eine Verringerung der Phosphor- und Sedimenteinträge in die Oberflächen- und Küstengewässer erreicht. Ergänzend werden in Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Verfahren einer schonenden Bodenbearbeitung angeboten (Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung) (EL-0103-03), welche das Risiko von Wasser- und Winderosion reduzieren und somit wirksame Vorkehrungen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers beinhalten. Viele Teilinterventionen der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105) adressieren zumindest indirekt die WRRL und Nitratrichtlinie, da eine extensive Bewirtschaftung gefördert oder auf die Verwendung von Pflanzenschutzmittel bzw. von Düngemitteln verzichtet wird. Hier sind die naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (EL-0105-01), Beweidung (EL-0105-02) und Ackernutzung (EL-0105-03), aber auch die ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen-Flora (EL-0105-04) und die kooperativen Biodiversitätsmaßnahmen (EL-0105-07) zu nennen. Ergänzend sollen investive Maßnahmen dazu beitragen, dass Oberflächengewässer und Grundwasserkörper geschützt werden. Hierfür sind nichtproduktive wasserwirtschaftliche Investitionen (EL-0401) vorgesehen. So sind Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes geplant. Dies beinhaltet die Förderung der Minderung stofflicher Belastungen des Wassers (EL-0401-01) beispielsweise durch Vorhaben der Gewässersanierung und zum Seenschutz oder einer naturnahen Gewässerentwicklung (EL-0401-02), sodass die Hydromorphologie in Gewässern einschließlich des unmittelbaren Gewässerumfeldes verbessert wird. Zusätzlich kann der Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels (EL-0401-03) auf den Landschaftswasserhaushalt und das Wasserdargebot in Form von infrastrukturellen Vorhaben gefördert werden. Luftreinhaltung (NEC-Richtlinie (RL 2016/2284) und Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa Für Maßnahmen der Luftreinhaltung sind gemäß Anhang XIII der GAP-Strategieplan-VO die Richtlinien 2008/50 und 2016/2284 zu nennen. Die Richtlinie 2016/2284 legt Reduktionsverpflichtungen von Emissionen bestimmter Luftschadstoffe für die Mitgliedstaaten fest. So muss Deutschland unter anderem die Ammoniakemissionen, die zu ca. 95 % aus der Landwirtschaft stammen, bis 2030 um 29 % gegenüber 2005 reduzieren. Reduzierte Emissionen in die Luft tragen zum Schutz von Ökosystemen (einschließlich ihrer Biodiversität), der Gesundheit der Menschen und der Tiere bei. DE 313 Das nationale Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung enthält Maßnahmen, die u. a. die Reduzierung der Ammoniak- bzw. Stickstoffemissionen bewirken sollen. Diese Maßnahmen sollen teilweise durch Ordnungsrecht (z. B. Düngeverordnung), durch Planungsrecht (TA Luft) sowie durch Fördermaßnahmen umgesetzt werden. Daher kommt den Bedarfen D.1 und E.4 eine sehr hohe Priorität zu. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung das zweite Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP2), das die zur Einhaltung der Minderungsverpflichtung erforderlichen Maßnahmen benennt. Diese Maßnahmen werden quantifiziert und die zugrundeliegende Datenbasis wird durch Forschungseinrichtungen fortlaufend aktualisiert. Die derzeitigen Emissionsprojektionen beruhen auf veralteten Annahmen bezüglich der Entwicklung der Tierzahlen. Aktuelle Daten deuten darauf hin, dass die der KOM vorliegenden Emissionsmengen aufgrund sinkender Tierzahlen derzeit überschätzt sind. Der Koalitionsvertrag sieht die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen aus dem Nationalen Luftreinhalteprogramm vor. Synergien zwischen Maßnahmen zum Klimaschutz, Tierwohl und der Luftreinhaltung sollen genutzt werden, um die Emissionsminderungsverpflichtung der NEC-Richtlinie sicher und effektiv zu erreichen. Auch das Düngerecht ist ein Baustein zur Reduktion von Luftschadstoffemissionen aus der Landwirtschaft. Es soll unter anderem einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung sicherstellen und insbesondere Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich vermeiden. Am Beispiel des Düngerechts zeigt sich, dass einige Maßnahmen verschiedenen Zielen zugeordnet werden können. Dadurch entstehen Synergien zwischen den einzelnen Handlungsfeldern, bspw. Luftreinhaltung und Gewässerschutz oder Luftreinhaltung und Klimaschutz. Über nationale Mittel aus der GAK im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), inkl. Spezifischer Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK), können investive Maßnahmen im Bereich Stallbau (Intervention EL-0403, s. u.) gefördert werden, die zur Minderung insbesondere der Ammoniak-Emissionen beitragen werden. Daneben stehen über das Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundes (s. o.) weitere nationale Mittel, u. a. für die Unterstützung von Investitionen u. a. in emissionsarme Technik zur umwelt- und klimaschonenden Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln, zur mechanischen Unkrautbekämpfung wie auch zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern, zur Verfügung. Damit wird zu einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung beigetragen, die den Luftreinhaltungzielen besser entspricht. Umsetzung innerhalb des GAP-Strategieplans Mit den im nationalen Luftreinhalteprogramm spezifizierten landwirtschaftlichen Maßnahmen wird die Ammoniak-Emissionsminderungsverpflichtung der EU-NEC-RL primär mit einer Reihe von Maßnahmen außerhalb der GAP angesteuert (s. o.). Mit investiven Maßnahmen im Bereich Stallbau (EL-0403-01) leistet aber auch der GAP-Strategieplan einen Beitrag zur Minderung von Ammoniak-Emissionen. Zur Emissionsminderung sind beispielsweise Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Gülledeckel und -kühlungen oder Fütterungssysteme für eine nährstoffreduzierte Phasenfütterung förderfähig. Infolge reduzierter Emissionen der (Stall-)Luft wird die Umwelt weniger beeinträchtigt und trägt damit zur Gesundheit der Menschen und der gehaltenen Tiere bei. Die Länder sehen hierfür eine hohe Mittelausstattung im Rahmen der GAP vor, welche über nationale Mittel zum Beispiel aus der GAK in Form der einzelbetrieblichen Förderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), inkl. spezifischer Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz, ergänzt werden. Daneben werden produktive Investitionen u. a. in Technik zur umwelt- und klimaschonenden Ausbringung von Wirtschafts-, Mineraldüngern und von Pflanzenschutzmitteln sowie zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern gefördert. Damit wird zur Luftreinhaltung im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung beigetragen. Pflanzenschutz (Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (RL 2009/128/EG)) DE 314 Mit der Richtlinie 2009/128/EG wird ein Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen, indem die Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verringert und der integrierte Pflanzenschutz gefördert wird. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte durch das Pflanzenschutzgesetz und darauf beruhenden Verordnungen wie z. B. die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung. Im Jahr 2013 wurde darüber hinaus der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von der Bundesregierung beschlossen. Ziel des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz ist es, Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbunden sein können, weiter zu reduzieren. Insbesondere soll durch die Berücksichtigung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und die Nutzung nicht-chemischer Verfahren die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln gesenkt werden. Deutschland hat die Vorgaben der Richlinie 2009/128/EG vollständig umgesetzt und begrüßt darüberhinaus die von der Europäischen Kommission nach der Farm-to-Fork-Strategie angestrebten Reduktionsziele im Pflanzenschutz. Umsetzung innerhalb des GAP-Strategieplans Der Reduktionsbedarf hinsichtlich des Pflanzenschutzmitteleinsatzes wird bezüglich des Gewässerschutzes unter den Bedarfen E.1 und E.2 und des Bodenschutzes unter dem Bedarf E.3 behandelt. Diesen Bedarfen kommt eine hohe bzw. sehr hohe Priorität zu. Diese werden innerhalb des GAP-Strategieplan abgedeckt, indem in verschiedenen Interventionen die Verwendung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes untersagt oder eingeschränkt wird. Als wichtige Intervention ist hier die Öko-Regelung zum Verzicht auf Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzschutzmitteln auf Acker- oder Dauerkulturflächen (DZ-0406) zu nennen. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel im Sinne dieser Öko-Regelung sind alle Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme von Pflanzenschutzmitteln, die ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt und für die ökologische Landwirtschaft zugelassen sind. Als weitere Öko-Regelungen mit eingeschränktem Einsatz sind Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen (DZ-0401) vorgesehen. Als Intervention der zweiten Säule sind insbesondere die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus (EL-0108) mit einem weitgehenden Verzicht auf eine Vielzahl von Pflanzenschutzmitteln sowie Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105) und die Förderung biologischer und biotechnischer Maßnahmen des Pflanzenschutzes zu nennen (EL-0102-07). Biologische Vielfalt (Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (RL 92/43 /EWG)) Im Bereich der biogischen Vielfalt stellen die Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) und die Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG) die einschlägigen Richtlinien auf EU-Ebene dar. Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgt durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Das BNatSchG bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Biodiversität. Es verfolgt das grundsätzliche Ziel, Natur und Landschaft so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sieht das BNatSchG vor, Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten, Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken und Lebensgemeinschaften und Biotope zu erhalten. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts soll insbesondere durch Schutzmaßnahmen und schonende Nutzung gesichert werden, was den Boden- und Gewässerschutz mit einschließt. Zur Sicherung von Natur und Landschaft sollen insbesondere Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, einschließlich der diese charakterisierenden Strukturen, wie z. B. Bäume und Gehölzstrukturen oder landwirtschaftlich genutzte Flächen, bewahrt und, wo nicht in ausreichendem Maße vorhanden, neu geschaffen werden. Biotope sollen innerhalb eines Biotopverbunds vernetzt werden. DE 315 Operative Ziele zum Schutz, zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, die die im BNatSchG formulierten Zielen konkretisieren, sind in verschiedenen weiteren nationalen Strategien und Programmen niedergelegt: -Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) enthält u. a. Ziele zur Erhöhung der Artenvielfalt und Landschaftsqualität (Anstieg auf den Indexwert 100 bis zum Jahr 2030), zur Verringerung der Eutrophierung von Ökosystemen (Verringerung um 35 Prozent gegenüber 2005 bis 2030), aber auch zur Erhöhung des Anteils des ökologischen Landbaus (20 Prozent bis 2030 - Der Koaltionsvertrag 2021 der aktuell regierungsbildenden Parteien sieht eine Erhöhung auf 30 Prozent vor). -Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), die derzeit auch mit Blick auf die EU- Biodiversitätsstrategie 2030 überarbeitet wird, hat das übergeordnete Ziel, den Rückgang der Biodiversität aufzuhalten und umzukehren. Der Anteil der vom Aussterben bedrohten und stark gefährdeten Arten soll verringert werden. Die Vielfalt von Lebensräumen soll dauerhaft gesichert werden und die Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sollen sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Auf zehn Prozent der Landesfläche soll ein System vernetzter Biotope bestehen, welche einen integralen Bestandteil eines europäischen Biotopverbunds bilden. Der Rückgang von gefährdeten Lebensräumen soll aufgehalten und umgekehrt werden. Dies schließt die Erhaltung und Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten Lebensräumen, wie z. B. Streuobstwiesen oder Teilen des Grünlands und die Reduzierung wesentlicher Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen (z. B. stoffliche Einträge, Beeinträchtigung des Wassers und Nährstoffhaushaltes) mit ein. Der Verlust der genetischen Vielfalt von wildlebenden und domestizierten Arten soll aufgehalten werden. Dazu sollen u. a. bedrohte Kulturpflanzensorten und gefährdete Nutztierrassen durch In-situ- und Ex-situ-Erhaltung gesichert werden. Zur Erhaltung und Steigerung der biologischen Vielfalt von Kulturlandschaften sollen regionaltypische Bewirtschaftungsformen, die zur Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften und ihrer Elemente beitragen, unterstützt werden. Gefährdete halbnatürliche Lebensräume wie etwa Grünland, Hecken, Streuobstwiesen oder Lagen des Steillagenweinbaus sollen erhalten und wiederhergestellt werden. Der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (z. B. hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) sowie der Anteil naturnaher Landschaftselemente (z. B. Hecken, Raine, Feldgehölze, Kleingewässer) sollen zunehmen. Moore sollen u. a. durch die Schaffung von ökonomischen Anreizen zur Nutzungsextensivierung gesichert werden. Stickstoffüberschüsse, bewirtschaftungsbedingte Schadstoffeinträge in land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden, und das Risiko des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Böden und Gewässer sollen reduziert werden. Die NBS formuliert Anforderungen an das Biodiversitätsmonitoring. • Mit der Agrobiodiversitätsstrategie inkl. der Nationalen Fachprogramme für genetische Ressourcen sollen die Voraussetzungen für die langfristige Erhaltung und nachhaltige innovative Nutzbarmachung genetischer Ressourcen für Ernährung, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft verbessert werden. Sie hat u. a. eine bessere Verbindung von Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt zum Ziel. • Das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) hat das Ziel, eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu erreichen. Es soll eine Verbesserung des Rote-Liste-Status von Insekten erreicht werden. Dazu sollen u. a. die Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft erhöht und Insektenlebensräume erhalten und ausgeweitet bzw. wiederhergestellt und insektengerecht gepflegt werden. • Auch Strategien wie die Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau (ZöL) oder die Ackerbaustrategie 2035 haben ebenfalls die Förderung der biologischen Vielfalt durch nachhaltige Nutzung im Blick. Umsetzung innerhalb des GAP-Strategieplans Die Interventionen des nationalen GAP-Strategieplans sollen in vielfältiger Weise Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten. Im Folgenden wird dargestellt, welche der vorgenannten Zielbereiche über welche Interventionen des GAP-Strategieplans adressiert werden. Grundsätzlich können verschiedene Interventionen zwar gleichzeitig zu verschiedenen Zielen beitragen. Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich jedoch auf diejenigen Interventionen, von denen jeweils die stärksten Beiträge zu den DE 316 vorgenannten nationalen Zielen erwartet werden. Dort, wo ein besonders starker Beitrag erwartet wird, wird in Einzelfällen exemplarisch auch auf spezifische Ziele der einzelnen der oben dargestellten nationalen Planungsinstrumente Bezug genommen. Auf den Artenschutz sowie den Schutz von Natur, Landschaft, Lebensräumen und Ökosystemen zielen insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und zum Erhalt und der Pflege von Landschaftselementen (EL-0105) ab. Diese Maßnahmen fördern extensive und naturschutzorientierte Nutzungsformen und unterstützen die Sicherung und Bereitstellung von strukturreichen und vielfältigen Agrarbiotopen. Neben besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau (EL-0105-03) werden unter anderem auch artenreiche extensiv genutzte Grünlandflächen (EL-0105-01, EL-0105-02, EL-0105-04), biodiversitätsfördernde Streuobstflächen (EL-0105-05) und extensive bewirtschaftete Dauerkulturen (z. B. im Weinbau) gefördert. Wesentliche konkrete Ziele einzelner nationaler Planungsinstrumente, zu denen Intervention EL-0105 in besonderer Weise beiträgt, sind die Ziele der DNS zur Artenvielfalt und Landschaftsqualität und die Ziele der NBS zur Erhaltung und Vermehrung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten und gefährdeten halbnatürlichen Lebensräumen einschl. des Ziels der Erhöhung des Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen, Steillagenweinbau) und naturnaher Landschaftselemente (Hecken, Raine, Feldgehölze), der Unterstützung regionaltypischer Bewirtschaftungsformen und – durch die Extensivierung von Bewirtschaftungspraktiken – die Reduzierung wesentlicher Gefährdungsfaktoren. In gleicher Weise wird das Ziel des API und der Ackerbaustrategie 2035 unterstützt, die Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft zu erhöhen und Insektenlebensräume zu erhalten. Intervention EL-0105 beinhaltet weiterhin spezifische Maßnahmen zum Schutz von Arten der EU- Vogelschutzrichtlinie sowie zum Erhalt und zur Entwicklung von Lebensräumen und Arten im Schutzgebietssystem Natura 2000 sowie in Schutzgebieten nach BNatSchG. Mit den Anforderungen von GLÖZ 8 und der DZ-0401 zur Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen soll ein substanzieller Mindestanteil nicht-produktiver Flächen von 5 bis 10 Prozent in der Agrarlandschaft erreicht werden und somit deutlich über dem bisherigen Niveau liegen. Auch dadurch werden ökologisch wertvolle Lebensräume im Agrarraum erhalten und zusätzliche geschaffen. Die Intervention EL-0107 dient dem Schutz von Waldökosystemen durch die Unterstützung einer schonenden, biodiversitätsfördernden, klimastabilen und naturgemäßen Waldbewirtschaftung, durch Unterstützung bei der Sicherung und Entwicklung von Waldlebensräumen, Waldbiotopen und -habitaten im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen, und die Unterstützung traditioneller Waldbetriebsarten, der Erstaufforstung sowie von Maßnahmen zum Moorbodenschutz. Durch die Maßnahmen zur Förderung des nicht-produktiven investiven Naturschutzes (Biotop- und Artenschutz, EL-0408) werden Biotopgestaltungs- und Artenschutzvorhaben, aber auch Naturschutzplanungen, naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit und Beratung unterstützt und damit direkte Beiträge zu den Belangen des Naturschutzes und den damit verbundenen nationalen Zielen geleistet. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes ergänzen dies durch die Förderung der Bewirtschaftung und Pflege land- und fischereiwirtschaftlich genutzter sowie landwirtschaftlich nutzbarer Flächen nach Vorgaben des Naturschutzes. Die besondere Bedeutung einer engen Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz wird mit der Förderung von Netzwerken und Kooperationen anerkannt und gestärkt. Insgesamt wird die Landwirtschaft mit den genannten Interventionen dabei unterstützt, effizienter und stärker zum Naturschutz und zum Erhalt von Lebensräumen und Ökosystemen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten beizutragen. Dies schließt Beiträge zur Schaffung von Biotopverbünden und zum Schutzgebietsnetz Natura 2000, und damit zu den entsprechenden Zielen des BNatSchG und der NBS, mit ein. Alle sechs Jahre ist der EU- Kommission eine Planung für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zu übermitteln. Die aktuelle Fassung dieses als „Prioritized Action Framework“ (PAF) bezeichneten Dokuments gibt für den Zeitraum 2021 - 2027 einen Überblick über die Maßnahmen und den geschätzten Mittelbedarf, die zur Umsetzung des EU- weiten Natura-2000-Netzes, erforderlich sind. Insgesamt wird im PAF für den Zeitraum von 2021 - 2027 ein geschätzter Finanzbedarf von ca. 10 Mrd. Euro oder durchschnittlich ca. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr errechnet. Die veranschlagten Kosten sind durch EU-, Bundes- und Landesmittel zu tragen. Eine Aufschlüsselung für die verschiedenen EU-Finanzierungsinstrumente (z. B. LIFE, ELER, EMFF, EFRE) DE 317 erfolgt nicht. Auch wenn der o. g. Mittelbedarf nicht allein aus der GAP zu decken ist, dürfte diese doch im Fokus stehen. Der PAF ist gemäß KOM-Vorschlag für die GAP-Strategiepläne-Verordnung bei der Ausgestaltung des künftigen nationalen GAP-Strategieplans zu berücksichtigen. Im Zusammenhang damit sind die Interventionen EL-0301 zu den Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000, die Öko-Regelung DZ-0407 zur Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen sowie Intervention EL-0408 für nicht- produktive Investitionen im Biotop- und Artenschutz zu nennen (dienen insbesondere Bedarf F.1). Aus Intervention EL-0301 und Ökoregelung 7 (DZ-0407) sollen spezifische Vorgaben bzw. Bewirtschaftungseinschränkungen u. a. auf Grundlage der Managementpläne Natura 2000 bzw. auf Grundlage der gesetzlichen Erhaltungspflichten und Verschlechterungsverboten zur Bewahrung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands der betroffenen Natura 2000-Schutzgüter ausgeglichen werden. So sollen die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen für Lebensraumtypen und Arten in den Natura-2000-Gebieten und die Erhaltung und Wiederherstellung schutzwürdiger Lebensräume und Arten durch angepasste Nutzungen bzw. geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Intervention EL-0408 trägt zur Umsetzung angepasster Nutzungen und geeigneter Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und somit den Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten im Schutzgebietssystem Natura 2000 bei. Maßnahmen des Klimaschutzes können der Biodiversität zuträgliche Synergieeffekte entfalten. Maßnahmen wie z. B. Grünlanderhalt oder Moorbodenschutz durch Wiedervernässung (EL-0101) können den Erhalt und die Schaffung wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen in der Agrarlandschaft unterstützen und somit weitere Beiträge zu Zielen des Biodiversitätserhalts leisten. Die Maßnahmen zum Moorbodenschutz tragen insbesondere auch zu nationalen Zielen des Schutzes des Wasserhaushalts intakter Moore und der Wiederherstellung regenerierbarer Moore bei und schaffen ökonomische Anreize zu einer nachhaltigen standortangepassten Nutzung. Über die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität (EL-0102) sowie durch die Förderung von Umweltinvestitionen innerhalb landwirtschaftlicher Unternehmen (EL-0403) und im Bereich der Ökoregelungen insbesondere über die DZ-0406 zur Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln Beiträge zur Verringerung stofflicher Einträge in Luft, Böden und Gewässer erbracht. Hierdurch können Beeinträchtigungen der Gewässerqualität- und des Nährstoffhaushaltes vermieden und dadurch Beiträge zum Erhalt von Lebensräumen und Ökosystemen geleistet werden, indem Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen, reduziert werden. Die Ziele des BNatSchG zum Boden- und Gewässerschutz, der DNS zur Verringerung der Eutrophierung von Ökosystemen und der NBS zur Reduzierung von Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen, werden adressiert. Zur Zielsetzung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Vielfalt von domestizierten Tieren bzw. Kulturpflanzenarten/-sorten und Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft trägt EL- 0101 bei. Mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft und der Verbesserung der Agrobiodiversität werden mit dieser Intervention Zucht und Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen sowie der Anbau und Erhaltung heimischer/regional angepasster gefährdeter Kulturpflanzenarten und -sorten gefördert. Durch die Maßnahme angesprochene Ziele spezifischer Planungsinstrumente sind die Ziele der NBS, den Verlust der genetischen Vielfalt von domestizierten Arten aufzuhalten und Kulturpflanzensorten und gefährdete Nutztierrassen durch In-situ- beziehungsweise On-farm-Erhaltung zu sichern sowie das Ziel der Agrobiodiversitätsstrategie, die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzbarmachung genetischer Ressourcen zu verbessern. Zu den nationalen Zielen des Monitorings der biologischen Vielfalt wird über die Schaffung von Möglichkeiten zur Förderung von Monitoringaktivitäten durch die Interventionen zur Förderung des nicht-produktiven investiven Naturschutzes (Biotop- und Artenschutz, EL-0408) beigetragen. Auch sind im Rahmen der Intervention EL-0701 über die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschung, Planung, Verbänden, Behörden und Akteuren im ländlichen Raum Beiträge zum Monitoring möglich. Die Intervention EL-0108 addressiert direkt das Ziel der DNS zur Erhöhung des Anteils des ökologischen DE 318 Landbaus und trägt mittelbar – über die förderlichen Wirkungen des Ökolandbaus auf die Biodiversität – auch zu den Zielen im Bereich Schutz von Natur, Landschaft, Lebensräumen und Ökosystemen einschließlich der Reduzierung von Gefährdungsfaktoren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen, bei. 3.1.5 Gegebenenfalls GAP-Beitrag zu LIFE-Projekten 3.2 Übersicht über die Strategie eines Generationswechsels Die Steigerung der Attraktivität für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und die Erleichterung der Unternehmensentwicklung wird im spezifischen Ziel 7 des GAP-Strategieplans festgehalten. Im Rahmen der SWOT- und Bedarfsanalyse wurden für die Zielerreichung die folgenden Bedarfe identifiziert: ·G.1 Unterstützung der inner- und der außerfamiliären Betriebsübernahme ·G.2 Unterstützung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte bzw. Existenzgründerinnen und Existenzgründer in der Landwirtschaft beim Flächen- und Kapitalzugang ·G.3 Sicherung angemessener Einkommen von Junglandwirtinnen und Junglandwirten ·G.4 Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe und Einkommen Diese Bedarfe wurden mit einer hohen Priorität eingestuft und sollen durch ein vielfältiges Set an Interventionen innerhalb der GAP Rechnung getragen werden. Diese kommen diskriminierungsfrei allen Geschlechtern zugute. Generell besitzt die Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen Gruppen (H.7) eine hohe Priorität und dient als Querschnittsaufgabe über alle Ziele des GAP-Strategieplans hinweg. Folglich sollen Strukturen und Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass diskriminierungsfreie, wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Teilhabechancen für alle Menschen in den ländlichen Gebieten bestehen. In der ersten Säule werden die Junglandwirtinnen und Junglandwirte zukünftig noch stärker gefördert (DZ-0301). Neben der Anhebung des Mittelvolumens auf rund 147,5 Mio. Euro pro Jahr wird zudem auch die maximale beihilfefähige Fläche je Junglandwirtin bzw. Junglandwirt von 90 Hektar auf 120 Hektar angehoben. Damit stehen Junglandwirtinnen und Junglandwirten jährlich bis zu 16.000 Euro zur Verfügung. So trägt die ergänzende Einkommensstützung dazu bei, die erheblichen Kostenbelastungen in den ersten Jahren nach einer Betriebsübernahme oder Neugründung zu reduzieren (G.1). Dies wirkt Unsicherheiten bzgl. des Einkommens gerade zu Beginn der Selbständigkeit entgegen (G.3). Die hohen Prämienbeträge können aber auch dazu beitragen, Eigenkapital zu bilden und damit zusätzliche Investitionen zu erleichtern, die dann zu einer dauerhaften Erhöhung der Einkommenskapazitäten führen (G.2). Durch den Ausbau der Förderung in der kommenden Förderperiode können zukünftig rund 80 Prozent der von Junglandwirtinnen und Junglandwirten bewirtschafteten Flächen zusätzliche Förderung erhalten. Zusätzlich ergibt sich grundsätzlich die Option, eine Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte zu gewähren (EL-0501). Von dieser Option einer Niederlassungsbeihilfe wird in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Gebrauch gemacht und entsprechend des von ihnen regional gesehenen Bedarfs mit ELER-Mitteln umgesetzt. Der gewährte Pauschalbetrag im Rahmen der Intervention ist an die Umsetzung eines Geschäftsplanes geknüpft. In Sachsen-Anhalt werden neben der Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen (EL-0501-02) auch Altverpflichtungen (EL-0501-01) abgedeckt, um mit Mitteln des GAP- Strategieplans Niederlassungsbeihilfen aus der Förderperiode 2014-2022 weiter zu finanzieren. Außerdem wird mit der Existenzgründungsbeihilfe der teilweise schwierige Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und Kapital (G.2) für Junglandwirtinnen und Junglandwirte erleichtert. Die Möglichkeit der Junglandwirteförderung über die zweite Säule wird ebenfalls in der Investitionsförderung (EL-0403) umgesetzt, indem zum einen die Option der Zahlung eines Aufschlags auf geförderte Investitionen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte besteht. Zum anderen wird in den sogenannten Projektauswahlkriterien zur Investitionsförderung Junglandwirtinnen und Junglandwirten eine zusätzliche positive Bewertung gewährt, um ihnen in der Reihenfolge der bewerteten DE 319 Förderwürdigkeit einen Vorteil zu gewähren. Beide Maßnahmen können unabhängig voneinander oder kombiniert umgesetzt werden. Mit der Förderung soll die Bereitschaft zur Umstrukturierung und Modernisierung des Betriebes gesteigert werden. Zudem soll die Förderung Investitions- und Innovationshemmnisse schmälern (siehe SO2). 3.2.1 Gegebenenfalls GAP-Beitrag zu Erasmus-Projekten In Deutschland fließen keine GAP-Mittel in Erasmus-Projekte. 3.3 Erläuterung, wie die Interventionen im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung gemäß Titel III Kapitel II Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 mit der Wasserrahmenrichtlinie – Richtlinie 2000/60/EG vereinbar sind Für die Förderperiode ab 2023 wird im Rahmen der fakultativen gekoppelten Stützung eine Förderung für Mutterkühe sowie für Mutterschafe und -ziegen eingeführt. Neben dem Ziel der Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen leistet diese Stützung durch die damit verbundene Förderung einer extensiven Form der Beweidung, die charakteristisch für diese Produktionssysteme ist, einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität und zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung ökologisch wertvoller Flächen. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sieht unter anderem den Schutz und die Verbesserung des Zustandes des Grundwassers und aquatischer Ökosysteme vor. Die extensive Beweidung von Grünland, wie sie in der Mutterkuhhaltung sowie der Schaf- und Ziegenhaltung praktiziert wird, ist mit der EU-WRRL vereinbar. Dies zeigen auch die verfügbaren statistischen Daten über diese extensiven Produktionssysteme. Im Einzelnen wird dies in den jeweiligen Interventionsbeschreibungen (Kapitel 5.1 CIS(32) DZ-0501 und DZ-0502, jeweils in Abschnitt 8) dargestellt. 3.4 Übersicht über eine gerechtere Verteilung und eine wirksamere und effizientere Ausrichtung der Einkommensstützung Ein wesentliches Element der GAP nach 2023 ist eine noch zielgerichtetere Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe, um somit eine effektive und effiziente Unterstützung durch die GAP zu gewährleisten. Die Umsetzung dieser wichtigen Ausrichtung soll gleichzeitig die vielfältigen historisch gewachsenen Betriebsstrukturen und –formen in Deutschland berücksichtigen. Dies bedeutet eine starke Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, die oftmals geringere Einkommenspotenziale haben, ohne eine gesamtheitliche strukturelle Benachteiligung der Förderung in anderen Regionen die durch größerer Betriebe geprägt sind. Das wesentliche Instrument welches daher in Deutschland zur Anwendung kommen wird, ist die ergänzende Umverteilungseinkommenstützung. Diese erlaubt durch ihre vielfältigen Augestaltungsmöglichkeiten eine präzise und zielgerichtetere Förderstruktur. Dadurch kann eine gewisse Umverteilung von Fördermitteln von größeren Betrieben zu kleinen und mittleren Betrieben erfolgen. Um den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Betriebe ausreichend Rechnung zu tragen, wird die ergänzende Umverteilungseinkommenstützung von derzeit sieben Prozent auf zwölf Prozent ausgebaut und damit eine noch stärkere Förderung ermöglicht. (Zur genauen Ausgestaltung der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung siehe Kap. 5.3 bzw. im Folgenden noch kurze Erläuterungen, die in Kap. 5.3 ausführlicher dargestellt sind). Die Umverteilungseinkommenstützung ist für bis zu 60 ha vorgesehen in gestaffelter Höhe für die ersten 40 Hektare und für die nächsten 20 Hektar in Höhe von 60% des Betrags der ersten Gruppe. Die kleineren Haupterwerbsbetriebe haben im Durchschnitt 41,1 ha landwirtschaftliche Fläche. Sie haben einen durchschnittlichen Standardoutput von 75.700 Euro. Dieser steigt mit steigender Fläche und beträgt bei der Gruppe der größeren Betriebe, die mit im Durchschnitt 135,6 ha deutlich größer als der Durchschnitt sind, 515.200 Euro. Um die einkommensbedürftigste Gruppe am stärksten mit der Umverteilungseinkommensstützung zu unterstützen, wurde für den höheren der beiden Stützungsbeträge ein Schwellenwert von 40 Hektar definiert. Damit auch zukünftig unterdurchschnittlich große Betriebe für DE 320 alle ihre Flächen diese Förderung erhalten können, wird die Förderung mit einer geringeren Prämie für weitere bis zu 20 Hektare, also bis maximal 60 Hektar, gewährt. (Die prognostizierte durchschnittliche Betriebsgröße in 2027 beträgt rund 57,6 Hektar.) Die Wirksamkeit der Umverteilungseinkommensstützung im Hinblick auf eine angemessenere Verteilung der Einkommensstützung zeigt auch der Ergebnisindikator R6 mit einem prognostizierten Wert von 113 Prozent. Die Anwendung der Instrumente Degression und Kappung ist nicht erforderlich, um eine angemessenere Verteilung der Einkommensstützung zu erreichen. Die Nichtanwendung erfolgt auch deswegen, weil die Anwendung dieses Instrumentariums zu einem erheblich höheren Verwaltungsaufwand geführt hätte (insbesondere bei Berücksichtigung der Lohnkosten, was aufgrund der Bedingungen in Deutschland wohl erforderlich gewesen wäre). Ein weiteres Entscheidungskriterium war, dass sich aufgrund der strukturellen Bedingungen in Deutschland eine einseitige Belastung für die neuen Länder und eine strukturelle Benachteiligung bei der Förderung in diesen Regionen ergeben hätte. Schließlich erscheint die Umverteilungseinkommensstützung als Instrument grundsätzlich besser geeignet als die Degression/Kappung, da kleine und mittlere Betriebe zusätzlich gefördert werden (statt nur große Betriebe zusätzlich zu belasten). Im Bereich der 2. Säule leistet die Ausgleichszulage für naturbedingte oder anderweitig gebietsspezifische Benachteiligungen einen Beitrag zu einer zielgerichteteren Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe für eine effektive und effiziente Unterstützung durch die GAP (Bedarf A.3). So wird eine Nutzungsaufgabe auf ertragsarmen Flächen teilweise verhindert und traditionelle Bewirtschaftungsformen können aufrechterhalten werden. Begründungen hinsichtlich der Abweichung in Bezug auf Artikel 29 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Artikel 98 - 3.5 Übersicht über die sektorbezogenen Interventionen 3.5.1 Obst und Gemüse Liste der Interventionen gem. Art. 47 und 46 Im Sektor Obst und Gemüse werden die folgenden Interventionskategorien angeboten: • Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten, die insbesondere darauf abzielen, die Verbraucher über die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung aufzuklären und die Märkte zu diversifizieren (SP-0101) • Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Schädlings- und Krankheitsbekämpfungsmethoden, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und tiermedizinischen Produkten sowie Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz (SP-0102) • Ernteversicherung und Versicherung der Erzeugnisse, die bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall zur Sicherung der Erzeugereinkommen beitragen, bei gleichzeitiger Gewährleistung, dass die Begünstigten die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen ergreifen (SP-0103) • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau sowie sonstige Maßnahmen (SP-0104) • Planung und Organisation der Erzeugung, Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage, insbesondere in Bezug auf Qualität und Quantität, Optimierung und Aushandlung von Verträgen über die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SP-0105) • Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung (SP-0106) Adressierte spezifische Ziele mit den für den Sektor Obst und Gemüse gewählten Interventionen: DE 321 Mit den Interventionen des Sektors Obst und Gemüse soll die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der durch spezifische Rahmenbedingungen gekennzeichneten Erzeugerorganisationen grundsätzlich verbessert werden. Mit der Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung (SP-0101) wird die Verbesserung der Angebots- und Vermarktungsstrukturen unterstützt, indem beispielsweise die Erstellung und Umsetzung von B2B- und B2C-Vermarktungskonzepten oder die Präsentation auf Messen und Ausstellungen gefördert wird. Im Rahmen der Beratungsdienste und technische Hilfe (SP-0102) wird die Weiterbildung und Beratung im Bereich der Erzeugung, zur Verbesserung der Kompetenz der Erzeuger und zur Einführung neuer Produkte/Verfahren sowie auch zur Steigerung der Mitarbeiterkompetenz gefördert. Vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterrisiken werden mittels der Ernteversicherung (SP-0103) die Deckung von Marktverlusten der Erzeugerorganisationen und/oder ihrer Mitglieder gefördert, wenn diese durch Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse und, soweit zutreffend, Krankheiten oder Schädlingsbefall verursacht werden. Im Rahmen der Intervention Investitionen und Forschung (SP-0104) werden bauliche und technische Investitionen in Maschinen, Geräte und technische Anlagen und sonstige Maßnahmen zur Planung und Organisation der Erzeugung, zur Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität und zur Bündelung des Angebots und zur Vermarktung der Erzeugnisse gefördert. Darüber hinaus werden auch Investitionen unterstützt, die für die Realisierung spezifischer Forschungs- und Versuchsvorhaben erforderlich sind, sowie Investitionen zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Biodiversität. Die Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen (SP-0105) schließt die Förderung von z.B. Kosten für die Umsetzung nationaler/regionaler Qualitätszeichen auf Grundlage verschiedener festgelegter Qualitätsstandards oder für die Umsetzung des Biozeichens ein. Dies ist vor dem Hintergrund von besonderer Bedeutung, dass die Qualitätsanforderungen in den letzten Jahren stetig zugenommen haben. Komplexe Qualitätssicherungssysteme, die zunehmend die gesamte Wertschöpfungskette integrieren, sind mittlerweile bei vielen Abnehmern eine Grundvoraussetzung für die Listung als Lieferant. Im Rahmen der Intervention zur ökologischen/biologischen oder integrierten Erzeugung (SP-0106) soll die Nachhaltigkeit des Sektors durch die Umsetzung spezifischer Produktionsweisen gefördert werden. Während die ökologische bzw. biologische Erzeugung in der EU-Öko-Verordnung definiert ist, wird die integrierte Erzeugung zwischen der rein konventionellen Landwirtschaft, die hauptsächlich auf Produktivität ausgerichtet ist, und der ökologischen Landwirtschaft eingeordnet. Es werden vorzugsweise Methoden und Bewirtschaftungsmaßnahmen (Sortenwahl, Fruchtfolge, Anbautechnik, Düngung und Pflanzenschutz) verwendet, die möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben, ohne jedoch alle Beschränkungen aus der ökologischen Landwirtschaft zu übernehmen. Im Rahmen dieser spezifischen Produktionsweisen wird u.a. die Beratung und Betreuung sowie auch die Fortbildung der Mitglieder der Erzeugerorganisationen unterstützt. Die gewählten Interventionen tragen darüber hinaus zu den folgenden genannten spezifischen Zielen bei und adressieren gleichzeitig die für den Sektor Obst und Gemüse aufgeführten Ziele. Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Erzeugungsmethoden, einschließlich in Bezug auf Resilienz gegenüber Schädlingen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Tierkrankheiten, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, innovative Verfahren und Erzeugungstechniken zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Marktentwicklung; diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstaben a, b, c, und Abs. 2; (Artikel 46 lit. d GAP- SP-VO). Förderung, Entwicklung und Umsetzung von umweltverträglichen Erzeugungsmethoden und -techniken; diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Buchstaben e, f und Abs. 2; (Artikel 46 lit. e (i) GAP-SP-VO). Förderung, Entwicklung und Umsetzung des Schutzes und der Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Schutz der Gewässer, der Böden und der Luft; diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e, f und Abs. 2; (Artikel 46 lit. e (v) GAP-SP-VO). Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d; (Artikel 46 lit. f GAP-SP-VO). Förderung des Absatzes und Vermarktung von Erzeugnissen; diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und Abs. 2; (Artikel 46 lit. h GAP-SP- DE 322 VO). Krisenprävention und Risikomanagement zur Vermeidung und Bewältigung von Krisen auf den Märkten des betreffenden Sektors; diese Ziele stehen im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b und c; (Artikel 46 lit. j GAP-SP-VO). Liste der Interventionen gem. Art. 31, 70 und 73 • Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes (EL-0101) • Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität (EL-0102) • Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103) • Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105) • Ökologischer Landbau (EL-0108) • Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000 (EL-0301) • Risikomanagementinstrumente (EL-0601) • Beratung (EL-0801) • Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch (EL-0802) • Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403) • Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) Allgemeine Beschreibung der Interventionen Im Sektorprogramm Obst und Gemüse entfällt ein großer Anteil der Förderung auf unterschiedliche Arten von Investitionen. Investitionen zur Förderung einer nachfragegerechten Produktion dienen als Instrumente zur Lenkung des Produktionsumfangs ebenso wie zur Steuerung der Art der erzeugten Produkte. Investitionen zum Schutz der Qualität während der Produktion sowie zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität bei Aufbereitung, Lagerung und Transport tragen dazu bei, die stetig steigenden Anforderungen an die Qualität der erzeugten Produkte zu erfüllen. Ein qualitätserhaltender Umgang mit den empfindlichen Produkten betrifft insbesondere den Nacherntebereich und kann durch die Verwendung spezieller Verfahren und Technik bei Transport, Lagerung und Kühlung erheblich verbessert werden. Investitionen zur Förderung einer nachfragegerechten Vermarktungsware sowie zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und notwendigen logistischen Voraussetzungen tragen zur Erfüllung der originären Funktion der Erzeugerorganisationen – der Vermarktung der in den angeschlossenen Betrieben erzeugten Produkte – bei. Investitionen zur nachfragegerechten Aufbereitung und Verarbeitung der erzeugten Produkte, wie bspw. produktspezifische Wasch-, Sortier- und Verpackungsanlagen, Wiege- und Etikettiermaschinen, bringen deutliche Kosten- und Zeitvorteile und bieten somit Chancen zur Optimierung der Wertschöpfungskette. Anerkannte Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen wählen aus den angebotenen Interventionskategorien die entsprechend ihrer individuellen Strukturen, Ausrichtungen und Entwicklungspotenziale adäquaten Maßnahmen aus und stellen sie in Operationellen Programmen zusammen. Begründung für die Interventionen Aufgabe der vorliegenden Interventionen im Sektor Obst und Gemüse ist die Förderung bestehender Entwicklungspotentiale der Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse unter Berücksichtigung der sehr heterogenen Strukturen und Ausrichtungen. Aufbauend auf den Ergebnissen der SWOT-Analyse wurden strategische Ansatzpunkte entwickelt. Mittel- bis langfristig soll eine Verbesserung der Angebots- und Vermarktungsstrukturen (C.1, C.2, C.3; SO3) und damit auch eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (B.2; SO2) sowohl auf Ebene der Erzeugerorganisationen als auch auf Ebene der Erzeuger bei effizientem Mitteleinsatz erreicht werden. Ansatzpunkt ist die Erzeugerorganisation als Bündelungspunkt zwischen Erzeugung und Vermarktung. Für eine wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung müssen Erzeugerorganisationen sowohl für Abnehmer als auch für Erzeuger attraktive und leistungsfähige Partner sein. Gleichzeitig müssen DE 323 Erzeugerorganisationen zukünftig – auch im Hinblick auf die Legitimität der Förderung – den gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung tragen (SO3; C.2). Durch die zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit sowie für gesundheitliche Aspekte ergeben sich zunehmend Vermarktungschancen. Darüber hinaus wird durch das Angebot von freiwilligen umwelt- und klimarelevanten Flächeninterventionen ein Anreiz für Produzentinnen und Produzenten geschaffen, eine schonendere Bewirtschaftung umzusetzen (D.3, SO4). Mit der Förderung von biologischer Vielfalt, der ökologischen und integrierten Erzeugung sowie des reduzierten PSM-Einsatzes (E.5; SO5, F.3, F.4; SO6), können die teilnehmenden Betriebe den umfassenden gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden. Vor diesem Hintergrund ist auch die Nutzung der Potentiale der Digitalisierung sowie der Vernetzung und des Wissens ein entscheidender, übergreifender Faktor für die Zukunftsfähigkeit des Sektors (Q.7; Q). Von der Förderung profitieren im Endergebnis neben den Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberzusammenschlüssen auch Erzeugerorganisationen und ihre Mitgliedsbetriebe. Diese wiederum bieten vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten mit einem hohen Niveau in Bezug auf die Beschäftigungsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Kohärenz der Interventionen Die Kohärenz mit anderen Sektoren wie beispielsweise dem Imkerei- oder dem Wein- Sektor ist gegeben, da hier wie dort unter anderem Investitions- oder Beratungs- bzw. Informationsleistungen im weiteren Sinne unterstützt werden. Eine Abgrenzung ist über die entsprechenden Fördertatbestände gegeben. Ergänzend zu den Sektorinterventionen Obst und Gemüse können Umwelt- und Klimaleistungen durch die Teilnahme an freiwilligen Agrarumwelt- und Klimainterventionen sowie den Öko-Regelungen abgegolten werden. Damit werden besonders ambitionierten Betrieben des Sektors gezielt unterstützt Die Sektormaßnahmen Obst und Gemüse und die Interventionsmaßnahmen gem. Art. 73 tragen zudem im Speziellen zur Stärkung der Lebensmittelwertschöpfungskette durch die Einkommenssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie Unternehmen in Produktion, Verarbeitung und Vermarktung bei und sind auf ein qualitätsorientiertes und nachhaltiges Produktangebot für die Konsumentinnen und Konsumenten ausgerichtet. Im Gesamtkontext der neuen GAP gelten ganz allgemein die spezifischen Ziele des GAP-Strategieplanes für sämtliche landwirtschaftliche Sektoren. Besonders erwähnenswert sind hierbei die Beiträge zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Stärkung der landwirtschaftlichen Produzenten in der Lebensmittelkette, die insbesondere im Sektorprogramm für Obst und Gemüse ihren Niederschlag finden. Abgrenzung der Interventionen (vs. AUKM/ÖR und Investitionsinterventionen) Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der sektoriellen Interventionen zu den Interventionen der ersten und zweiten Säule vermieden und zugleich Synergien erschlossen. Grundsätzlich erfolgt der Ausschluss von Doppelfinanzierung entsprechend Art. 36 der VO (EU) 2021/2116 durch inhaltliche Abgrenzung von EU-Förderprogrammen. Dies erfolgt nicht nur verfahrenstechnisch, sondern auch durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Hierbei kommen die entsprechend in Kap. 4.5 und 4.7.3 dargelegten Instrumente auf Ebene der Länder zur Anwendung. Insoweit eine eindeutige inhaltliche Abgrenzung nicht möglich ist und ein Risiko einer Doppelförderung auf Ebene des jeweiligen Landes identifiziert wurde, erfolgt eine Prüfung des jeweiligen Vorhabens durch die zuständige Zahlstelle mit den Verantwortungsträgern des relevanten EU-Förderprogramms. Zusätzlich werden subventionserhebliche und strafbewehrte Eigenerklärungen der antragstellenden Person im Förder- und ggf. auch im Auszahlungsantrag verlangt. In Abschnitt 5 der Interventionsbeschreibungen des Sektors Obst und Gemüse sowie auch des ELER werden Hinweise zu möglichen Überschneidungen der Interventionen mit den nachfolgend aufgeführten Interventionen gegeben und die Möglichkeit der Doppelförderung ausgeschlossen: EL-0101 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes EL-0102 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität EL-0103 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes DE 324 EL-0105 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität EL-0108 - Ökologischer Landbau EL-0301 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000 EL-0403 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen EL-0405 - Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) EL-0601 – Risikomanagementinstrumente EL-0801 – Beratung EL-0802 - Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch 3.5.2 Bienenzuchterzeugnisse Allgemeine Darstellung des Imkereisektors In Deutschland gibt es ca. 152.000 Imker mit insgesamt etwa 1.018.000 Bienenvölkern. Die mit Abstand meisten Bienenvölker existieren in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In Deutschland gibt es überdurchschnittlich viele Imker und die Zahl hat in den vergangenen 10 Jahren stetig zugenommen. Entsprechend ist der ehemals hohe Altersdurchschnitt der Imker gesunken und Befürchtungen einer Überalterung scheinen vorerst gebannt. Eine belastbare Aussage über die Verteilung der Imkerzahlen auf die einzelnen Bundesländer ist allerdings aufgrund der Sektorstruktur mit Hobbyimkern/innen und deshalb fehlender Markterhebungsmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt möglich.Die Daten der Bundesländer sind in der Regel lückenhaft und aufgrund der anders gelagerten Darstellung des D.I.B., der nach Landesverbänden und nicht nach Bundesländern Zahlen vorhält, ebenfalls nur sehr begrenzt vergleichbar. Die Imkerei in Deutschland wird fast ausschließlich als Hobby betrieben; der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) geht davon aus, dass 95 % die Imkerei als Hobby ausüben und nicht mehr als 25 Bienenvölker halten. Daher kann die Anzahl der aktiven Imker/innen in Deutschland nur geschätzt werden. Allerdings ist die Mehrzahl der Imker/innen in Deutschland in Verbänden organisiert: Es wird davon ausgegangen, dass die Mitglieder im D.I.B. rund 92 % aller Imker in Deutschland entsprechen. Seit 2006 ist generell ein kontinuierlicher Anstieg der Imker/innen verzeichnet worden. Neben der Herausforderung einer demgegenüber sinkenden Mitgliederzahl bzw. insgesamt rückläufigen Zahl der Imker/innen in Vereinen ist die Altersstruktur der Imker/innen verhältnismäßig hoch. Daher haben Imkervereine erfolgreich vielfältige Aktivitäten durchgeführt, um junge Neuimker/innen zu gewinnen und zu schulen. Laut dem D.I.B. ist in den letzten Jahren dadurch das Interesse an der Imkerei wieder gestiegen. Auch andere Vereine, Bieneninstitute und Landesverbände bieten Neuimkern/innen Lehrgänge für Anfänger/innen, Patenschaften und Schnupperkurse an. Betrug das durchschnittliche Alter 2007 noch 59 Jahre, sind es 2021 55,4 Jahre wobei der Anteil von Imkern bei ca. 78% und der Anteil von Imkerinnen (mit steigender Tendenz) bei ca. 28% liegt [D.I.B., 2022]. Innerhalb des D.I.B. variiert die Altersstruktur erheblich. Tendenziell ist in Städten der Anteil jüngerer Menschen deutlich höher. Wurden vor zehn Jahren im Durchschnitt noch knapp zehn Völker gehalten, sind es heute nur noch sieben pro Imker/in im D.I.B.. Weniger als ein Prozent betreiben die Imkerei erwerbsmäßig. Die Anzahl der Bienenvölker hängt nicht nur von den unmittelbar aktiven Imkern ab. Die Umweltbedingungen wie Bevölkerungsdichte, Flächenversiegelung, Verkehrsdichte, landwirtschaftliche Nutzung sowie die Vegetationszeit haben Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der Völkerzahl. Die Bedeutung und das Image der Honigbiene und der Imkerei in Deutschland kam sehr deutlich in dem Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen" des Freistaates Bayern zum Ausdruck: Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist haben 18,4 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt. Damit wurde der mindestens nötige Zuspruch von 10 % um 8,4 Prozentpunkte überschritten. Das Volksbegehren gilt als das Erfolgreichste in der Geschichte des Freistaates Bayern. Die Direktvermarktung, die Vermarktung über Erzeugergemeinschaften und ferner der Verkauf über den Einzelhandel sind die Hauptabsatzwege der Imker/innen für Honig in Deutschland. Dabei verkaufen Hobbyimker/innen ihre Produkte hauptsächlich ab Hof/Haus. In Einzelhandelsgeschäften bieten nur sieben Prozent der Imker ihre Ware an, währenddessen drei Prozent auf Wochenmärkten und ein Prozent DE 325 in Supermärkten ihren Honig verkaufen. Ein ebenfalls nicht unerheblicher Teil des Honigs wird entweder zur Selbstversorgung oder auch als Schenkung verwandt. Die zum Deutschen Imkerbund (DIB) gehörenden Vereine haben einen hierarchischen Aufbau. Die unterste Ebene bilden Ortsvereine mit den einzelnen Imkerinnen und Imkern als Mitglieder. Darüber steht ein Kreis-Imkerverein, der Mitglied des jeweiligen Imkerlandesverbandes ist. Die 19 Landesverbände sind teilweise mit Bundesländern identisch. Die Dachorganisation vertritt die Interessen von über 136.000 Imkern und Imkerinnen. Der Imkerbund besitzt die Marke „Echter Deutscher Honig“ und stellt bei entsprechendem Qualitätsnachweis diese seinen Mitgliedern zum Marketing zur Verfügung. Neben der Herausforderung einer sinkenden Zahl von organisierten Imkern/innen bzw. einer in der Vergangenheit rückläufigen Zahl der Imker/innen ist die Altersstruktur der Imker/innen verhältnismäßig hoch. Daher haben Imkervereine erfolgreich vielfältige Aktivitäten durchgeführt, um junge Neuimker/innen zu gewinnen und zu schulen. Laut dem D.I.B. ist in den letzten Jahren dadurch das Interesse an der Imkerei wieder gestiegen. Dabei ist festzustellen, dass insbesondere der Anteil von Imkerinnen im Verhältnis zu ihren männlichen Kollegen stärker gestiegen ist und auch der Altersdurchschnitt niedriger liegt. Zentrale Herausforderungen und Bedarfe Stärkung der Unterstützung der in Deutschland regionalen und zu relevanten Anteilen hobbymäßig betriebenen Imkerei durch Verbesserung der Bienengesundheit, der besonderen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen sowie Unterstützung der angewandten Forschung zur Verbesserung der Honigqualität und der Zucht leistungsstarker resistenter Bienenvölker, um langfristig Ökosystemleistungen zu gewährleisten (F.4). Finanzierung Die Finanzierung erfolgt unter Zugrundelegung der zur Verfügung stehenden Landeshaushaltsmittel auf Basis der jeweiligen speziellen Gegebenheiten in den Bundesländern mittels zielgerichteter Projektförderung. Die Ausgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Imkerorganisationen und berücksichtigt insbesondere angemessen deren jeweilige Bedarfe im Verhältnis zu Planungszielen und Meilensteinen. Geeignete Abstimmungen und Zielprüfungen erfolgen permanent und im Dialog, um erforderliche Nachjustierungen effizient und zeitnah umsetzen zu können. Die im GAP-Strategieplan vorgesehenen Interventionen werden mit nationalen Mitteln in Höhe von 50 % kofinanziert (vgl. Abschnitt 10 der Interventionsbeschreibungen). Die indikative Mittelzuweisung beinhaltet dabei nicht die im Übergangszeitraum geplanten und begonnenen Maßnahmen. Liste der Interventionen gemäß Art. 55 Im Sektor Bienenzuchterzeugnisse werden die in Artikel 55 Abs. 1 GAP-SP-VO genannten Interventionskategorien angewandt. -Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens (SP-0202) -Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen (SP-0203) -Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen (SP-0204) -Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht (SP-0205) -Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten (SP-0206) Liste der Interventionen gem. Art. 31, 70 und 73 Der Sektor Bienen hat vor dem Hintergrund des ausdrücklichen Ausschlusses der Doppelförderung (vgl. 4.7.3) eine positive Wechselwirkung mit den nachfolgend eingeordneten Interventionen des ELER: -Risikomanagementinstrumente (EL-0601) -Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403) -Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) -Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch (EL-0802) DE 326 Im Rahmen der Einzelbetrieblichen produktiven Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL- 0403) können beispielsweise Lehrbienenstände gefördert werden. Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) wiederum profitieren von den im Bienensektor geförderten Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung (SP-0203), womit beispielsweise die Anschaffung von Honigschleudern, - abfüllmaschinen oder Etikettiermaschinen gefördert wird, die eine Vermarktung des Honigs erst ermöglichen. Hinsichtlich der Risikomanagementinstrumente (EL-0601) besteht eine positive Wechselwirkung dahingehend, dass das in der Intervention betonte eigenverantwortliche, betriebsindividuelle Risikomanagement u.a. in Form des diversifizierten Anbaus, nicht nur der Biodiversität, sondern folglich auch den Bienenvölkern zuträglich sein kann. Schließlich kann der Bienensektor auch von Maßnahmen der Qualifizierung, der Demonstrationstätigkeiten und des Wissensaustausches (EL-0802) profitieren, indem Landwirtinnen und Landwirte beispielsweise in gesonderten Maße im Bereich der Biodiversität weitergebildet werden und somit eine biodiversitätsfördernde Anbauweise praktizieren, die der Imkerei zuträglich ist. Adressierte spezifische Ziele mit den für den Imkereisektor gewählten Interventionen Die gewählten Interventionen tragen zu dem in Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f GAP-SP-VO genannten spezifischen Ziel (SO6) bei. Somit soll ein Beitrag zur Aufhaltung und Umkehr des Biodiversitätsverlustes, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften geleistet werden. Jeder einzelne Imker trägt mit seinen Bienen, neben den Wildbienen und Insekten, zur Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen bei und somit zum Erhalt der Biodiversität in Deutschland. Hinter dem Begriff Biodiversität stecken drei Dimensionen: die Artenvielfalt, die Lebensraumvielfalt und die genetische Vielfalt. Diese drei Teilbereiche stehen miteinander in Wechselwirkung. Einfach dargestellt bedeutet dies, dass wenn es viele Pflanzen gibt, dann gibt es genügend Nahrung für unsere Insekten und Honigbienen. Wenn es viele Insekten gibt, dann gibt es viele Pflanzen. Eine Fülle an Flora und Fauna und eine Fülle an deren genetischen Ausprägungen führt somit zu unterschiedlichsten Lebensräumen. Und diese Vielfalt an Lebensräumen und innerhalb dieser Habitate ist das Ziel bei der Erhaltung der Biodiversität. So stehen diese drei Teilaspekte der Biodiversität miteinander in Wechselwirkung. Die Honigbienen sind kulturbedingt Teil der Tierwelt und somit auch Teil der Lebensräume. Es ist daher das Ziel der Imker Wildinsekten zu schützen, aber auch die Honigbienen. Honigbienen werden geschützt, in dem sie richtig von ihren Tierhaltern gepflegt und gehalten werden. Der Trend Bienen zu halten, hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Eine Entwicklung die, jedoch nicht ohne begleitende Maßnahmen auskommt. Neuimker sollten mit Schulungen in die Imkerei eingeführt werden. Denn auch Bienen benötigen eine verantwortungsvolle Betreuung und dies kann nur durch den Einsatz von Zeit, Wissen und Erfahrung gewährleistet werden. Ein großer Schwerpunkt der Imkereiförderung ist daher die Schulung von Neuimkerin aber auch die Schulung von Bestandsimkern. Investitionen und Material unterstützen die Referenten bei ihren Schulungen und sind daher ein weiterer Teil der Förderung. Alle weiteren Interventionen haben ebenfalls das Ziel, die Bienenhaltung zu verbessern (z.B. durch geförderte Forschungsprojekte und Wissenstransfer in die Praxis), Bienen gesund zu halten (v.a. durch geförderte Varroose-Bekämpfungsmaßnahmen) und insgesamt die Anzahl an Bienenvölkern zu erhalten (z.B. durch die Unterstützung von Erwerbsimkern mittels Investitionsmaßnahmen). Kurzum, die Interventionen sollen dazu beitragen, dass die Imkerei in Deutschland unterstützt und verbessert wird, damit viele gesunde Bienen mit ihrer Bestäubungsleistung zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Allgemeine Beschreibung der Interventionen Die Interventionen sollen die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sowie Entwicklungspotenziale unter Berücksichtigung der heterogenen Struktur des Sektors (überwiegend Hobbyimker) unterstützen. Mit dem Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens (SP-0202) soll vor diesem Hintergrund mit spezifischen Schulungsangeboten die imkerliche Praxis verbessert werden, wodurch die Zahl gesunder Völker gesteigert werden kann und folglich auch die Bestäubungsleistung ansteigt. Die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und DE 327 Gesundheitsschutzes sowie Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen (SP-0203) soll die Zahl der Imker/innen steigern und gleichzeitig deren gute Ausbildung gewährleisten. Zusätzlich sollen Bienenkrankheiten im Rahmen der Intervention eingedämmt und gute Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen geschaffen werden. Mithilfe der Förderung von Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen (SP-0204) sollen praxisbezogene Analysen von Bienenzuchterzeugnissen vorgenommenw erden können. Die Ergebnisse der Analysen dienen neben den Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen insbesondere auch als Indikatorsystem für die Biodiversität der Pflanzen. Aufgrund der Wechselwirkung mit der Biodiversität der Insektenwelt ist eine Unterstützung der einen Seite gleichzeitig eine Unterstützung der anderen Seite und liefert sowohl regionsspezifische Erkenntnisse als auch übergreifende Daten, die aufgrund ihrer praktischen Umsetzbarkeit über reine Studienergebnisse hinausgehen. Die Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht (SP-0205) dient der Erhöhung der Bienenvölkerzahl in Verbindung mit ausgebildeten Neu-/Jungimkern/innen sowie zur Erhaltung und Zucht angepasster Bienen. Es werden (Erst)Anschaffungen von Bienenvölkern und Zuchtprojekte sowie der Einsatz von Bienenköniginnen und auch die Beschaffung von Bekämpfungsmitteln gegen Bienenstockkrankheiten und -feinde (insb. Varroa) gefördert, wodurch auch diese Maßnahme, vor dem Hintergrund der Erhöhung der Bienenvölker, die Bestäubungsleistung erhöht und zum Schutz der Biodiversität und der Verbesserung der Ökosystemleistungen beiträgt. Mit der Intervention Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten (SP-0206) werden zur Verbesserung der Wissensbasis für Praxis, Schulungen und Beratungen Forschungsprojekte von spezialisierten Instituten/Einrichtungen gefördert. Im Ergebnis sollen dadurch die Bienenbestände stabilisiert und erhöht werden, um eine flächendeckende Bienenhaltung zu erreichen. Dazu ist es erforderlich, Bienenkrankheiten einzudämmen und gute Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen zu gewährleisten. Durch die Verbesserung des imkerlichen Wissens, wird folglich die Bienenhaltung und somit die Bestäubungsleistung gestärkt. Begründung für die Interventionen Mit den aufgeführten Interventionen sollen die wichtigsten Funktionen im Bienenzuchtsektor sichergestellt und weiterentwickelt werden: Die Sicherung und Steigerung der Erzeugung von Honig und anderen Imkereierzeugnissen sowie die Erhaltung einer flächendeckenden Bienenhaltung und der Vermehrung von gesunden Bienenvölkern; Die Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungsfunktion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte Ökosystem; Die Weiterentwicklung und Verbesserung der hohen Produktqualität und Rückstandsfreiheit der Imkereiprodukte, insbesondere auch durch Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Imker mit besonderer Berücksichtigung der biologischen Bienenhaltung; Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigproduktion durch Zucht genetisch leistungsstarker und krankheitsresistenter Bienenvölker sowie durch die Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankheiten. Ein Schwerpunkt stellt unter anderem der Maßnahmenbereich „Technische Hilfe für Imker und Imkerorganisationen“ dar. Insbesondere Schulungen und Investitionsförderungen bilden den größten Teil dieser Maßnahme, wobei Imker an Schulungsangeboten z. B. in den Bereichen Bienenhaltung und -zucht, Honigerzeugung, -gewinnung und -vermarktung, Erhaltung der Bienengesundheit, Bienenweide/Vergiftungen oder Schutz wildlebender Insekten teilnehmen. Das Fortbildungsangebot stärkt die Bindung der Imker an die Vereine und unterstützt so den Informationsaustausch und die Verbreitung von „best practices“. Imkerorganisationen werden im Bereich von Vortragstätigkeiten im Betreuungsgebiet sowie bei der Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien unterstützt. Investitionsförderung erfolgt überwiegend in Ausrüstungsgegenständen für Lehrbienenstände und in die Ausrüstung für Neuimker oder Bestandsimker. Ein weiterer wichtiger Maßnahmenbereich ist die „Bekämpfung von Bienenstockfeinden und - krankheiten“ und beinhaltet die Beschaffung von Varroabekämpfungsmitteln oder auch Hilfen bei der Varroatoleranzzucht sowie entsprechende Schulungen. Die Schulungen und Informationsveranstaltungen in diesem Bereich behandeln dabei insbesondere die Thematik neuer/innovativer Bekämpfungsmethoden oder auch den Umgang mit neuen Bedrohungen. DE 328 Kohärenz der Interventionen Im schwerpunktmäßig vom Imkereisektor adressierten Bedarf F.4 werden zahlreiche Synergien erzeugt und für die Erreichung des SO6 genutzt. So beinhaltet der Bedarf F.4 auch die verstärkte Unterstützung der in Deutschland überwiegend hobbymäßig betriebenen Imkerei durch Verbesserung der Bienengesundheit, der besonderen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen sowie durch Unterstützung der angewandten Forschung u. a. zur Verbesserung der Honigqualität, der Bienengesundheit und der Zucht leistungsstarker resistenter Bienenvölker, um langfristig die Bestäubungsleistung der Honigbiene zu gewährleisten (SP-0201-0206). Denn bei den für Deutschland nach den Festlegungen des Strategieplans maßgeblichen Interventionskategorien stehen im Sektor Bienen der Erhalt und die Zucht von gesunden Bienenvölkern im Vordergrund und nicht mehr die Verbesserung von Produktion und Vermarktung der Bienenzuchterzeugnisse, die aber einen nicht abgrenzbaren Teilaspekt darstellt. Ziel ist daher, einen möglichst großen Bienenbestand in Deutschland aufzubauen, der insbesondere durch die schwerpunktmäßige Förderung von Hobbyimkern, die praxisbezogene Forschung und die Wissensvermittlung unterstützt wird. Zur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern insgesamt tragen insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl, der Dauer und Diversität von Blühflächen sowie zur Reduzierung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei. Aber auch die Schaffung von Biotopen oder Naturdenkmälern tragen hierzu bei. Neben den Bemühungen außerhalb der GAP, indem die Regelungen zum Natur- und Insektenschutz verschärft wurden (s. u.), bietet die GAP zahlreiche freiwillige Maßnahmen in Form der Öko-Regelungen (DZ-0401, DZ-0403, DZ- 0404, DZ-0405, DZ-0406) sowie der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (EL-0105, EL-0107, EL-0108, EL-0101). Über die GAP hinaus werden die Maßnahmen im Bereich der Bienen auch durch zahlreiche nationale Maßnahmen gefördert. Das BMEL hat es sich zum Ziel gesetzt, intakte Insektenpopulationen im Zusammenspiel mit einer nachhaltigen Landwirtschaft in Deutschland zu realisieren. Das BMEL fördert und unterstützt den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Ferner ist über die GAK die Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen und auch des Vertragsnaturschutzes möglich. Die Bundesregierung hat außerdem gemeinsam mit den Ländern einen Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ (SRP l) in der GAK eingerichtet. Damit können z.B. Blühstreifen und artenreiches Dauergrünland zusätzlich gefördert werden. Mit dem GAP- strategieplan nach 2022 strebt das BMEL an, dass landwirtschaftliche Leistungen auch zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt, zum Schutz der Umwelt, des Klimas, des Tierwohls und der natürlichen Ressourcen stärker durch gezielte Maßnahmen gefördert und honoriert werden. Das BMEL setzt sich ein für die weitere Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines nachhaltigen, integrierten Pflanzenschutzes. Hier unterstützen wir die Weiterentwicklung von Anbaukonzepten, z.B. eine standortangepasste Fruchtfolge, die Aktualisierung von Schadschwellen oder intelligente Lösungen für den nicht-chemischen Pflanzenschutz. Besonders die Vielfalt der angebauten Kulturen erhöht auch die Vielfalt bei den Insekten. In der Landwirtschaft fehlt es oft an „Bienenweiden“. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe gehen mit gutem Beispiel voran: Extensiv bewirtschaftete Ackerrandstreifen und Blühstreifen, blühende Zwischenfrüchte, Zwischenbrachen sowie zahlreiche Strukturelemente wie Steinhaufen, Hecken und Feldgehölze bieten Bienen und anderen Bestäuberinsekten Lebensraum in der Agrarlandschaft. Auch der von Bundesregierung und BMEL besonders geförderte Ökolandbau, führt zu mehr Insektenschutz in der Landwirtschaft. Denn der Ökolandbau leistet einen besonderen Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt, u.a. durch den rechtlich vorgeschriebenen Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Das BMEL unterstützt weitere Initiativen, um die Lebensbedingungen von Bienen- und Insekten zu fördern. Dazu gehört auch die Verbraucherkommunikation. Die 2014 vom BMEL ins Leben gerufene Initiative "Bienen füttern" richtet sich an alle, die Pflanzen lieben und sich dabei für Bienen und andere Bestäuberinsekten einsetzen möchten. Zudem unterstützt das BMEL u. a. folgende zwei Projekte für mehr Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Zum einen das sogenannte F.R.A.N.Z.-Projekt (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft): Das Anfang 2017 gestartete Projekt wird gemeinsam von der Umweltstiftung Michael Otto (UMO) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) geleitet. DE 329 Zum anderen das Projekt "FInAL" – Förderung von Insekten in Agrarlandschaften: In dem Ende 2018 gestartete Projekt erarbeiten Landwirte und Landwirtinnen gemeinsam mit Wissenschaftlern und Landwirtschaftsberatern in sogenannten Landschaftslaboren (900 ha) insektenfreundliche Agrarsysteme. Viele Umwelteinflüsse machen Bienen und anderen Bestäubern das Leben schwer. Dazu gehören Bakterien, Viren und Parasiten. Auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln können den Nützlingen schaden. Die Bundesregierung finanziert gemeinsam mit den Ländern das Deutsche Bienen Monitoring, um die periodisch auftretenden Winterverluste von Honigbienenvölkern zu klären. In diesem Zusammenhang wurde 2016 wurde das Institut für Bienenschutz am Julius-Kühn-Institut gegründet. 2019 wurde das Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften Das Institut für Bienenschutz baut dafür eine nationale Monitoring-Plattform auf, um Wild- und Honigbienendaten zu erfassen. Das Thünen-Institut für Biodiversität entwickelt ein bundesweites Wildbienen-Monitoring, das sowohl Aussagen zum Zustand und zur mittel- und langfristigen Entwicklung von Wildbienen in Agrarlandschaften treffen als auch eine Bewertung von Agrarumweltmaßnahmen erlauben soll. Mit dem Förderaufruf „Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben zum Schutz von Bienen und weiteren Bestäuberinsekten in der Agrarlandschaft“ hat das BMEL 16 Forschungsvorhaben in drei Förderprogrammen eingeworben, die seit 2021 mit einem Fördervolumen von ca. 12 Millionen Euro umgesetzt werden. Abgrenzung der Interventionen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der sektoriellen Interventionen zu den Interventionen der ersten und zweiten Säule vermieden und Synergien erschlossen. Grundsätzlich erfolgt der Ausschluss von Doppelfinanzierung entsprechend Art. 36 der VO (EU) 2021/2116 durch inhaltliche Abgrenzung von EU-Förderprogrammen. Dies erfolgt nicht nur verfahrenstechnisch, sondern – wie in Abschnitt 5 der ELER-Interventionsbeschreibungen ausgeführt – auch durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Hierbei kommen die entsprechend in Kap. 4.5 und 4.7.3 dargelegten Instrumente auf Ebene der Länder zur Anwendung. Insoweit eine eindeutige inhaltliche Abgrenzung nicht möglich ist und ein Risiko einer Doppelförderung auf Ebene des jeweiligen Landes identifiziert wurde, erfolgt eine Prüfung des jeweiligen Vorhabens durch die zuständige Zahlstelle mit den Verantwortungsträgern des relevanten EU-Förderprogramms. Zusätzlich werden subventionserhebliche und strafbewehrte Eigenerklärungen der antragstellenden Person im Förder- und ggf. auch im Auszahlungsantrag verlangt.“ In Abschnitt 5 der Interventionsbeschreibungen des GAP-SP werden Hinweise zu möglichen Überschneidungen der Interventionen und zum Ausschluss der Doppelförderung gegeben. Die Förderung der Projekte wird in den jeweiligen Sektoren in einer Region nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Kapitel IV GAP-SP-VO angeboten. Beschreibung einer festgelegten zuverlässigen Methode zur Bestimmung der Zahl der für die Winterruhe bereiten Bienenstöcke im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres Die Methode zur Bestimmung der Anzahl der Bienenstöcke entspricht unverändert dem bisher von der KOM akzeptierten Verfahren im Rahmen der Notifizierung der 3-Jahres-Programme. Die Anzahl der eingewinterten Bienenstöcke wird jährlich von den Imkerverbänden bei ihren Mitgliedern erhoben. Für die Ermittlung der Anzahl der Bienenstöcke gemäß Artikel 37 der delegierten Verordnung (EU) 2022/126 werden für Deutschland diese Daten der Imkerverbände zugrunde gelegt. Die Erhebung und Meldung erfolgt zu einem Stichtag im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember eines jeden Jahres, der von den einzelnen Bundesländern festzulegen ist. Die Imkerverbände bestätigen, dass die ermittelten Bienenstockzahlen keine Schätzungen oder Hochrechnungen enthalten. Die Bundesländer teilen dem Bund den jeweiligen Meldestichtag zusammen mit den Bienenstockzahlen mit. Die Bundesländer stellen durch geeignete Verfahren die Stabilität der Datenmeldungen sicher. Diese Methodik gewährleistet eine gleichartige und vergleichbare Erfassung in allen Bundesländern und ist somit belastbar. Die Prüfungen erfolgen zur Beurteilung der Bestandsentwicklung und werden im DE 330 Zusammenhang mit der jeweiligen Gesamtmeldung abgeglichen. Entsprechende einheitliche Regelungen werden in die Förderrichtlinien und/oder Zuwendungsbescheide der Bundesländer aufgenommen. Insbesondere wird festgelegt: • welche Daten zu bestimmten Zeitpunkten zu erheben, zu übermitteln oder nachzuweisen sind und • dass die Imkerverbände/Zuwendungsempfänger bei Bedarf alle zur Kontrolle erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung stellen. 3.5.3 Wein Allgemeine Beschreibung des deutschen Weinsektors Der deutsche Weinbau ist charakterisiert durch eine familienbetriebliche Struktur mit bäuerlicher Produktion und hohem Anteil an Direktvermarktung und Ab-Hof-Verkauf. Es besteht eine neue Winzergeneration mit hervorragender Ausbildung und Interesse an internationalem Know-how und Innovationsfreude. Internationale sowie autochthone Sorten in Verbindung mit den klimatischen und geologischen Gegebenheiten ergeben eine Vielzahl an Weintypen mit dem Hauptmerkmal fruchtig und aromatisch. Es existieren starke Querverbindung des Weinbaus mit der generellen deutschen Kunst und Kultur. Rund um das Jahr 2000 startete Deutschland eine verstärkte Profilierung der Weine mit Herkunftscharakter. Der Heimmarkt ist mit rund 90 % Anteil der mit Abstand wichtigste Markt für deutschen Wein; gleichzeitig bedeuten Exporte vor allem in die hochpreisige Märkte Schweiz, Amerika und Asien einen starken Imagegewinn und eine wirtschaftliche Absicherung für den deutschen Wein. Liste der Interventionen gemäß Art. 58 • Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern (SP-0301) • Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall (SP-0302) • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen / Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (SP- 0303-01) • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen / Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt (SP-0303-02) • Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (SP-0304-01) • Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt (SP-0304-02) • Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird (SP-0305) Liste der Interventionen gem. Art. 31, 70 und 73 • Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403) • Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) • Risikomanagementinstrumente (EL-0601) • Beratung (EL-0801) • Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch (EL-0802) Allgemeine Beschreibung der Interventionen und adressierte spezifische Ziele DE 331 Im Weinsektor werden die bisherigen Fördermaßnahmen des Nationalen Stützungsprogramms unter dem Dach des GAP-SP fortgeführt (Umstrukturierung; Investitionen, Absatzförderung Drittländer, Informationen auf dem Binnenmarkt, Ernteversicherung), wobei die Länder entscheiden, welche Maßnahmen in welchem finanziellen Umfang im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gefördert werden. Unterstützt werden Tätigkeiten zur Absatzförderung in für den deutschen Weinsektor wichtigen Absatzmarkt der Drittländer (SP-0301), die eine oder mehrere Tätigkeiten umfassen: Die Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, insbesondere um die hohen Standards der Unionserzeugnisse vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit oder Ökologie hervorheben. Die Teilnahme an international bedeutenden Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen. Informationskampagnen, insbesondere über die Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und ökologische/biologische Erzeugung. Studien über neue oder bestehende Märkte zur Verbesserung und Konsolidierung der Absatzmöglichkeiten. Studien zur Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen. Sowie die Erstellung von technischen Unterlagen, einschließlich Laboruntersuchungen und Bewertungen, in Bezug auf önologische Verfahren, Pflanzengesundheits- und Hygienevorschriften sowie anderer Vorschriften von Drittländern für die Einfuhr von Erzeugnissen des Weinsektors, um eine Beschränkung des Zugangs zu Drittlandsmärkten zu verhindern oder den Zugang zu diesen Märkten zu erleichtern. Die Ernteversicherung (SP-0302) hat zum Ziel, Schäden, die durch widrige Witterungsumstände wie zum Beispiel Frost, Hagel, Eis, Regen, Dürre, aber auch durch tierische Schädlinge verursachte Schäden, entstehen, finanziell abzumildern. Die Strategie besteht darin, dass allen Winzern die Möglichkeit eröffnet wird, finanzielle Sicherungsmaßnahmen durchzuführen und somit das Einkommen der Betriebe sowie deren Existenz nach einem Schadensfall abzusichern. Einkommensverluste durch witterungsbedingte Ertragsausfälle im Schadensjahr, Substanzschäden an den Rebstöcken sowie die mit dem Schadensereignis im Zusammenhang stehende Qualitätsminderung der Erzeugnisse, sollen ausgeglichen werden. Es wird sichergestellt, dass die betreffenden Versicherungszahlungen keinen Ausgleich für mehr als 100 % der erlittenen Schäden abdecken. Dem Erzeuger obliegt die Wahl der in Anspruch genommenen Versicherungsleistung. Im Rahmen der Förderung der Umstrukturierung und Umstellung (SP-0303) soll die weitere Anpassung der Rebflächen an die geänderten Marktgegebenheiten und Rahmenbedingungen zum Zwecke eines nachhaltigen Wirtschaftens vor dem Hintergrund der Entwicklung des Weinmarktes in Verbindung mit dem geänderten Verbraucherverhalten sowie die Entwicklung neuer, fortschrittlicher, kostengünstiger und ressourcenschonender Bewirtschaftungstechniken erfolgen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Wettbewerbsfähigkeit und der Anpassung an den Klimawandel. Bei der Förderung materieller oder immaterieller Investitionen (SP-0304) werden Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinwirtschaftsbetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente unterstützt. Hierbei handelt es sich um bauliche und technische Investitionen (einschließlich Software sowie investitionsbezogene Planungs- und Beratungskosten) oder Durchführbarkeitsstudien. Die Einsparung von Primärenergie, die Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz sowie die Einführung nachhaltiger Prozesse in den Betrieben werden vorrangig gefördert. Insbesondere qualitätsverbessernde Verarbeitungseinrichtungen können zusätzlich unterstützt werden. Neben der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors wird auch der Steigerung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung sowie der Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt eine hohe Bedeutung beigemessen. Darüber hinaus werden Vorhaben und die damit einhergehenden Aktionen gefördert, welche Verbraucher in den Mitgliedstaaten über verantwortungsvollen Weinkonsum und über die Unionsregelung für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben im Zusammenhang mit der besonderen Qualität, dem Ansehen oder anderen Eigenschaften des Weins aufgrund seines besonderen geografischen Umfelds oder Ursprungs informieren (SP-0305). Die Informationstätigkeiten können in Form von Informationskampagnen und durch die Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und DE 332 Ausstellungen auf nationaler oder EU-Ebene durchgeführt werden. Die verbreiteten Informationen beruhen auf den dem Wein inhärenten Eigenschaften oder dessen Merkmalen und dürfen weder auf bestimmte Handelsmarken ausgerichtet sein noch aufgrund des besonderen Ursprungs des Weines zu dessen Konsum anregen. Der Ursprung des Weins darf jedoch als Teil der Informationstätigkeit genannt werden. Die gewählten Interventionen tragen zur Erreichung der in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b, und d und i (SO1 - Krisenfestigkeit, SO2 - Wettbewerbsfähigkeit, SO4 – Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, SO9 – gesellschaftliche Erwartungen) GAP-SP-VO bei. Die Interventionskategorien sollen somit die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sowie die Entwicklungspotentiale unter Berücksichtigung der heterogenen und teils kleinstrukturierten Gegebenheiten des Weinsektors fördern. Begründung für die Interventionen Aufgabe der vorliegenden Interventionen im Sektor Wein ist der Erhalt und die Stärkung der deutschen Weinwirtschaft. Aufbauend auf den Ergebnissen der SWOT-Analyse wurden strategische Ansatzpunkte entwickelt. So existiert im Weinbau zwar eine relativ hohe Abhängigkeit der Einkommen von Markt- und Ertragsrisiken, doch gibt es gleichzeitig eine hohe Bereitschaft, sich regionale Marktpotenziale durch Produktpolitik, Marketing und Kooperationsmodelle zu Nutze zu machen. Dem entsprechend sollen die Krisenfestigkeit bezüglich Produktions- und Marktrisiko (A.5.) und die Markt- und Zukunftsorientierung der Unternehmen (B.1) gestärkt werden. Darüber hinaus ist die Anpassung an den Klimawandel (D.3) und die Steigerung der Energieeffizienz (D.5) im Weinbau ein von den Weinbauinterventionen adressierter Bedarf. Schließlich soll auch im Rahmen von gesellschaftlichen Erwartungen das Angebot nachhaltiger und regionaler Lebensmittel mit definierten Produktionskriterien verbessert werden (I.2) und damit zu einem zukunftsorientierten Absatzmarkt beitragen. Kohärenz der Interventionen Bei den Interventionen im Weinbau eine hohe Kohärenz zu den Klima- und Umweltzielen Die gewählten Interventionen im Bereich des Sektors Wein ergänzen sich weitestgehend und erzeugen damit Synergien. Deutlich über 90 % der zur Verfügung stehenden Finanzmittel fließen in die beiden strukturverbessernden Maßnahmen der Umstellung und Umstrukturierung (U&U) sowie die Investitionen. Bei der U&U wird auf am Markt nachgefragte Rebsorten umgestellt, die meist Neuzüchtungen aus den 60er und 70er Jahren ersetzen und des Weiteren kommen Erziehungssysteme zum Einsatz, die eine bessere maschinelle und dadurch effizientere Bewirtschaftung der Rebflächen ermöglichen, aber auch eine Anpassung der Anbau- und Bewirtschaftungssysteme an die Folgen des Klimawandels vornehmen. Die Investitionen beziehen sich auf Gebäude und Gerätschaften der Kellerwirtschaft und dienen der Qualitätssteigerung bei der Weinherstellung. Investitionen in energieeffizientere Technik führen zu Einsparungen von Primärenergie und zur Etablierung nachhaltiger Produktionsprozesse. Durch Förderung im Bereich der Vermarktung soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit der Weinbaubetriebe verbessert werden. Weitere Maßnahmen wie die Ernteversicherung leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Einkommen der Weinerzeuger, wie er bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall zunehmend im Zuge des Klimawandels entsteht. Ein solches Risikomanagement ist somit für die Zukunftsfähigkeit des Sektors essentiell. Der zunehmende Anbau pilzfester Rebsorten, der umweltschonende Weinbau sowie der stark gewachsene Ökoweinbau sorgen für eine Stärkung der biologischen und nachhaltigen Wirtschaftsweise. Abgrenzung der Interventionen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der Interventionen des Weinbausektors zu den Interventionen der ersten und zweiten Säule vermieden und Synergien erschlossen. Die in Frage kommenden Interventionen mit Überschneidungspotential sind oben unter den Interventionen gem. Art. 31, 70 und 73 aufgeführt. Grundsätzlich erfolgt der Ausschluss von Doppelfinanzierung entsprechend Art. 36 der VO (EU) 2021/2116 durch inhaltliche Abgrenzung von EU- DE 333 Förderprogrammen. Dies erfolgt nicht nur verfahrenstechnisch, sondern – wie in Abschnitt 5 der ELER- Interventionsbeschreibungen ausgeführt – auch durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Hierbei kommen die entsprechend in Kap. 4.5 und 4.7.3 dargelegten Instrumente auf Ebene der Länder zur Anwendung. Insoweit eine eindeutige inhaltliche Abgrenzung nicht möglich ist und ein Risiko einer Doppelförderung auf Ebene des jeweiligen Landes identifiziert wurde, erfolgt eine Prüfung des jeweiligen Vorhabens durch die zuständige Zahlstelle mit den Verantwortungsträgern des relevanten EU- Förderprogramms. Zusätzlich werden subventionserhebliche und strafbewehrte Eigenerklärungen der antragstellenden Person im Förder- und ggf. auch im Auszahlungsantrag verlangt. Die Förderung von Investitionen im Weinsektor nach Art. 73 der GAP-Strategieplan-VO in einem Bundesland wird nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Artikel 58 GAP-SP-VO angeboten. Die Länder schließen die Förderung entweder gänzlich aus oder differenzieren nach Förderaufrufen oder Zeiträumen. 3.5.4 Hopfen Allgemeine Beschreibung des deutschen Hopfensektors 2021 wurden weltweit rund 130.000 Tonnen Hopfen geerntet. Diese Menge Hopfen wurde auf einer Fläche von rund 63.000 Hektar erzeugt. Knapp drei Viertel der weltweiten Hopfenanbaufläche liegen in zwei Ländern: USA und Deutschland. Hopfen wird nur in bestimmten Regionen dieser Welt angebaut, da er relativ anspruchsvoll hinsichtlich der klimatischen Bedingungen und der benötigten Bodengüte ist. Der Boden sollte locker und tiefgründig sein und sich im Frühjahr schnell erwärmen. In puncto Klima verlangt der Hopfen ausreichend Sonnenschein und Niederschlag, aber nicht zu viel davon. Außerdem Frostfreiheit zwischen den Monaten April und September. Die im Bundesland Bayern gelegene Hallertau ist mit rund 17.000 Hektar nicht nur das größte zusammenliegende Anbaugebiet Deutschlands, sondern auch das größte der Welt. In der Hallertau liegen 83 Prozent aller deutschen Hopfenanbauflächen. Die restlichen 17 Prozent verteilen sich auf die Anbaugebiete Elbe-Saale, Tettnang, Spalt und Bitburg. Aktuell gibt es in Deutschland noch 1.062 Hopfenbaubetriebe. Der Hopfensektor in Deutschland ist im Vergleich zu Ackerkulturen oder anderen Sonderkulturen relativ klein. Gleichwohl ist Deutschland hinter den USA der zweitgrößte Hopfenproduzent der Welt. Ohne angemessene Förderung, Forschung und Entwicklung von z.B. angepassten Anbaumethoden, klimaresilienteren Sorten oder modernen Pflanzenschutzprodukten ist sein Bestand in Deutschland nicht gesichert. Obwohl der Hopfen als Sonderkultur flächenmäßig nur einen geringen Anteil an der LNF einnimmt, können angepasste Produktionsmethoden regional ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Darüber hinaus ist der Hopfensektor für die regionale Wertschöpfung von hoher Bedeutung, da er viele kleine und mittlere Brauereien bedient. Zum anderen generiert er neben dem Hopfenanbau, d.h. die Erzeugung von Hopfendolden bzw. Rohhopfen durch die Hopfenpflanzer und der Erzeugung von Rohhopfen, auch durch die ansässige Hopfenverarbeitung (Herstellung von Pellets und Extrakt) ebenfalls eine hohe regionale Wertschöpfung. Liste der Interventionen gem. Artikel 61: Im Hopfensektor werden im Einklang mit Artikel 61 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 1 Buchstaben a, b, d, f und i der GAP-SP-VO die folgenden Interventionskategorien angeboten: • Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Schädlings- und Krankheitsbekämpfungsmethoden, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie die Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz (SP-0401) • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte; Forschung und DE 334 Versuchshopfenanbau sowie sonstige Maßnahmen (SP-0402) • Maßnahmen für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel (SP-0403) • Bündelung des Angebotes durch Absatzförderung, Kommunikation und gemeinsame Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten, die insbesondere darauf abzielen, die Verbraucher über die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung aufzuklären und die Märkte zu diversifizieren (SP-0404) • Ökologische und Integrierte Erzeugung (SP-0405) Liste der Interventionen gem. Art. 31, 70 und 73 • Risikomanagementinstrumente (EL-0601) • Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) (EL-0405) • Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch (EL-0802) • Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403) Allgemeine Beschreibung der Interventionen und adressierte Ziele Förderberechtigte im Hopfensektor sind grundsätzlich Erzeugerorganisationen. Eine Förderung einzelner Hopfenbaubetriebe erfolgt nicht. Hinsichtlich der Beratungsdienste und technischen Hilfe (SP-0401) werden produktionsbegleitende Beratungs- & Schulungsservices für Landwirte, z.B.: Warndienstmodell der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft für den Schaderreger Peronospora sowie der Ausbau von Nachhaltigkeitssystemen im deutschen Hopfenbau oder die Beratung der Landwirte durch den Hopfenring – einer Selbsthilfereinrichtung der Hopfenpflanzer – und Einbindung zusätzlicher Landwirte in die Nachhaltigkeit gefördert. Ebenso fällt auch die Beratung zur Steigerung der Biodiversität in Hopfenanbaugebieten in die Förderung. Übergeordnet adressiert diese Intervention die spezifischen Ziele SO5 (Nachhaltige Entwicklung, effiziente Bewirtschaftung) und Q (Wissen, Vernetzung, Digitalisierung) und dementsprechend der zugeordneten Bedarfe E.5 (ressourcenschonende Landbewirtschaftung), Q.2 (Bildung und Beratung) und Q.7 (Einbindung Praxis und Beratung in Forschung) der GAP. Bei den Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (SP-0402) wird die Entwicklung und Einführung von Produkten und Verfahren zur Modernisierung der Hopfenerzeugung, z.B.: Züchtung moderner Hopfensorten durch die Erzeugerorganisation und das Hopfenforschungszentrum in Hüll oder der Aufbau verbesserter Produktionssysteme wie z.B. Bewässerung mit Zusatzbewässerung durch wassersparende Bewässerungstechniken auf Basis regenerierender Wasserressourcen für ein gezielteres Nährstoffmanagement zur Verringerung negativer ökologischer und ökonomischer Auswirkungen gefördert. Darüber hinaus wird auch die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren für Hopfen unterstützt (z.B.: Entwicklung neuer Hopfenpellets durch die Erzeugerorganisation). Schließlich zählt auch die Erforschung nachhaltiger Produktionsmethoden, z.B.: Bestandsaufnahme und Förderung zum Schutz der natürlichen Ressourcen zu den Fördergegenständen der Intervention. Übergreifend werden das spezifische Ziel SO2 (Wettbewerbsfähigkeit) und dementsprechend die Bedarfe B.1 (Markt- und Zukunftsorientierung) und B.2 (Innovationen, Lösungen, Kooperationen) adressiert. Im Rahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel (SP-0403) werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, z.B. die Einführung neuer Hopfensorten oder neuer Produktionstechniken wie wassersparende Tropfbewässerung und neue Infrastrukturen für Bewässerung auf Basis regenerierender Wasserressourcen gefördert. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch den Hopfenbau insbesondere Emissionen u.a. zur Nutzung erneuerbarer Energieträger oder der Fertigation zur Reduktion von Stickstoffausträgen unterstützt. Übergreifend werden das spezifische Ziel SO4 (Beitrag Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) und dementsprechend die Bedarfe D.1 (Reduktion THG-Emissionen), D.3 (Anpassung an den Klimawandel), D.4 (Erhöhung Anteil erneuerbarer Energieträger) und D.5 (Steigerung Energieeffizienz) adressiert. DE 335 Bezüglich der Absatzförderung, Kommunikation und gemeinsame Vermarktung (SP-0404) werden nachfolgende Fördergegenstände unterstützt: die Absatzförderung betrifft u.a. Messen, Pressearbeit, Erarbeitung und Veröffentlichung von Fachinformationen, Werbekonzepte. Ebenfalls wird die Entwicklung und Unterstützung von Systemen zur Feststellung und Ausweisung der Produktqualität wie Qualitätszeichen, geschützte geografische Angaben, geschützte Ursprungsbezeichnungen oder Analysen. Zusätzlich werden Maßnahmen um Angebot und Nachfrage in ein Gleichgewicht zu bringen, gefördert (z.B.: Kauf, Verarbeitung, Lagerung und Verkauf von Erzeugnissen oder Sortenumstellungsmaßnahmen). Darüber hinaus zählen auch die Entwicklung und Etablierung von Marktstrukturelementen zur Standardisierung der Vermarktung für Landwirte (z.B.: Unterstützung bei der Vermarktung durch Sicherstellung eines Mindestpreises) zu den Fördergegenständen. Übergreifend werden das spezifische Ziel SO3 (Position in der Wertschöpfungskette) und dementsprechend die Bedarfe C.1 (Qualitätsproduktion) und C.2 (Anpassung an Anforderungen des Marktes) adressiert. Die Ökologische und Integrierte Erzeugung (SP-0405) wird mittels Weiterentwicklung von Maßnahmen zum Pflanzenschutz auf allen Stufen der integrierten Produktion wie z.B. der Testung und Praxiseinführung vorbeugender, physikalischer, biologischer & chemischer Maßnahmen durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und den Verband Deutscher Hopfenpflanzer gefördert. Darüber hinaus wird auch die Sicherung und Steigerung der Biodiversität, z.B.: Schaffung von Habitaten (landschaftliche Kleinstrukturen) mit der Intervention unterstützt. Übergreifend werden das spezifische Ziel SO2 (Wettbewerbsfähigkeit) und dementsprechend der Bedarf B.2 (Innovationen, Lösungen, Kooperationen) adressiert. Begründung für die Interventionen Die gewählten Interventionen tragen zu den in den Interventionsbeschreibungen genannten spezifischen Zielen (SO2, SO3, SO4, SO5, Q) bei und adressieren gleichzeitig die für den Hopfensektor dort aufgeführten sektoralen Ziele in Verbindung mit den jeweils aufgeführten spezifischen Zielen der GAP- Strategieplan-Verordnung. Die von den Erzeugerorganisationen gewählten Interventionen sollen bestehende Entwicklungspotentiale der Erzeugerorganisationen unter Berücksichtigung der hopfenspezifischen Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hopfenerzeugung auf dem EU- und Weltmarkt bei einem nachhaltigen, den Belangen des Umwelt- und Klimaschutz Rechnung tragenden Mitteleinsatz sichern. Die adressierten Bedarfe des Sektors Hopfen weisen auf die förderwürdigen Entwicklungspotentiale der Hopfenwirtschaft in Deutschland hin. So sind zum einen die Markt- und Zukunftsorientierung (B.1) und zum anderen Innovationen, Lösungen, und Kooperationen (B.2) – gerade vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Klimas im Hopfensektor von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang kann die Hopfenwirtschaft Potentiale im Bereich der Reduktion von THG-Emissionen (D.1), generell der Anpassung an den Klimawandel (D.3) sowie der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger (D.4) und in der Steigerung Energieeffizienz (D.5) nutzen. Gestützt werden diese Potentiale ebenfalls von der Notwendigkeit der Sicherung und Förderung einer Qualitätsproduktion (C.1) und der Anpassung an die gestiegenen Anforderungen des Marktes (C.2) beispielsweise mit Blick auf nachhaltige Bewirtschaftungsweisen. Kohärenz der Interventionen Die gewählten Interventionen im Bereich des Sektors Hopfen ergänzen sich weitestgehend und erzeugen damit Synergien. Dies wird deutlich am Beispiel des Ineinandergreifens von Interventionen der Beratung (SP-0401), die u.a. spezifisch auf Biodiversitätsthemen abzielt und damit wiederum einen wichtigen Beitrag zu den Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel (SP-0403) leistet. Vor diesem Hintergrund können zum einen die integrierte Erzeugung (SP-0405) und zum anderen auch die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (SP-0402), welche die Entwicklung und DE 336 Einführung von Produkten und Verfahren zur Modernisierung der Hopfenerzeugung und dabei ebenfalls die Ressourcenschonung und Reduktion von THG verfolgen, synergetisch die Ziele der anderen Interventionen unterstützen. Wenngleich die Absatzförderung, Kommunikation und gemeinsame Vermarktung (SP-0404) zunächst etwas abseits gelegen erscheint, so stützt auch sie bei genauerer Betrachtung übergreifend all die Ziele der genannten Interventionen, denn nur eine wettbewerbsfähige deutsche Hopfenwirtschaft kann den Herausforderungen und Anforderungen der Zukunft im Rahmen einer nachhaltigen, ressourcenschonenden, krisenfesten und zukunftsorientierten Landbewirtschaftung begegnen. Abgrenzung der Interventionen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der Interventionen des Hopfensektors zu den Interventionen der ersten und zweiten Säule vermieden und Synergien erschlossen. Die in Frage kommenden Interventionen mit Überschneidungspotential sind oben unter den Interventionen gem. Art. 31, 70 und 73 aufgeführt. Grundsätzlich erfolgt der Ausschluss von Doppelfinanzierung entsprechend Art. 36 der VO (EU) 2021/2116 durch inhaltliche Abgrenzung von EU- Förderprogrammen. Dies erfolgt nicht nur verfahrenstechnisch, sondern – wie in Abschnitt 5 der ELER- Interventionsbeschreibungen ausgeführt – auch durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Hierbei kommen die entsprechend in Kap. 4.5 und 4.7.3 dargelegten Instrumente auf Ebene der Länder zur Anwendung. Insoweit eine eindeutige inhaltliche Abgrenzung nicht möglich ist und ein Risiko einer Doppelförderung auf Ebene des jeweiligen Landes identifiziert wurde, erfolgt eine Prüfung des jeweiligen Vorhabens durch die zuständige Zahlstelle mit den Verantwortungsträgern des relevanten EU- Förderprogramms. Zusätzlich werden subventionserhebliche und strafbewehrte Eigenerklärungen der antragstellenden Person im Förder- und ggf. auch im Auszahlungsantrag verlangt. 3.5.5 Olivenöl und Tafeloliven Sektorspezifische Maßnahmen werden in Deutschland nur für die Sektoren Obst und Gemüse, Bienenzuchterzeugnisse, Wein und Hopfen angeboten. 3.5.6 Rind- und Kalbfleisch Im Sektor Rind- und Kalbfleisch wird als Intervention eine gekoppelte Zahlung für Mutterkühe angeboten. Dies erfolgt vor folgendem Hintergrund: Allgemeine Beschreibung des Sektors: Die Beweidung von Flächen durch Mutterkühe findet insbesondere auch auf ökologisch wertvollen Flächen statt. Mit diesen typischerweise zumindest von Frühjahr bis Herbst über auf der Weide gehaltenen Tieren werden die Diversität von Landschaften und der dazugehörigen Pflanzen- und Tiergesellschaften gestärkt. Dies trägt zum Umwelt- und Artenschutz bei. Die Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen in Mittelgebirgslagen leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft und zur Offenhaltung der Landschaft. Der Sektor leistet so einen Beitrag zur Nutzung ertragsarmer Flächen sowie ungünstiger Standorte und ist Teil traditioneller Bewirtschaftungsformen. Zugleich steht die Mutterkuhhaltung wirtschaftlich unter Druck. Zwischen 2008 und 2021 ging der Bestand von 744.000 auf 626.000 Mutterkühe zurück; das ist eine Abnahme von 15,9 Prozent. Allein in den letzten fünf Jahren von 2016 bis 2021 war ein Rückgang um 8,6 Prozent zu verzeichnen; der Bestand sank von 685.000 auf 626.000 Tiere. Der Rückgang dieser Wirtschaftsweisen führt in einigen Regionen Deutschlands zudem zur Bewirtschaftungsaufgabe oder zur starken Unternutzung von ökologisch hochwertigen Standorten unter schwierigen Boden- und Klimabedingungen. Zudem bildet die Haltung von Mutterkühen – neben der Schaf- und Ziegenhaltung - gerade in peripheren ländlichen Gebieten mit Dauergrünland eine der wenigen Möglichkeiten für landwirtschaftliche Wertschöpfung auf diesen Flächen und in diesen Regionen. Gerade in Gebieten mit intensiver Tierhaltung kann die extensive Mutterkuhhaltung sogar einen Beitrag DE 337 zum Schutz der Gewässer und somit zu den Zielen der EU-WRRL leisten: Im Vergleich zu einer intensiven Grünlandnutzung ist z. B. die Stickstoffbelastung für die Fließgewässer und damit auch das Grundwasser hier erfahrungsgemäß deutlich geringer, was zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt. Die gekoppelte Prämie kann die Mutterkuhhaltung stabilisieren und so verhindern, dass die Flächen für eine intensive Tierproduktion mit potenziell negativen Wirkungen auf die Gewässer genutzt werden. Soweit sogar eine Ausdehnung der Mutterkuhhaltung zulasten intensiverer Tierhaltungssysteme induziert wird, wird dies den Düngeeinsatz und den Dunganfall je Flächeneinheit reduzieren, was zu einer Verbesserung des Gewässerzustandes beiträgt (E.1, SO5). Darüber hinaus kann die extensive Weidehaltung auch den gesellschaftlichen Anforderungen an ein Mehr an Tierwohl gerecht werden: Mit der Förderung der Weidehaltung werden die Haltungsbedingungen von Nutztieren im landwirtschaftlichen Betrieb im Vergleich zu in der Praxis üblichen ganzjährigen Stallhaltungsverfahren verbessert und den Tieren die Möglichkeit gegeben, ihr arteigenes Verhalten (z. B. Bewegen, bei Rindern gemeinsames Grasen, Ruhen und Wiederkäuen im Herdenverband, Komfort- und Sozialverhalten…) besser ausleben zu können. Die mit dem Weidegang verbundene freie Bewegung und die witterungsbedingten zusätzlichen Reize sollen insgesamt das Wohlbefinden und Gesundheit der Tiere erhöhen (I.1, SO9). Begründung und Komplementarität der gekoppelten Zahlungen: Die Einführung gekoppelter Zahlungen für Mutterkühe ist geeignet, die Einkommenssituation der Mutterkuhhalter nachhaltig zu verbessern (A.1, A.3; SO1), dieses extensive Produktionssystem zu stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Dies kann - neben den Förderverfahren der Länder zum Beispiel im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen – einen Beitrag leisten zu dem Ziel, die extensive Weidetierhaltung angesichts ihrer erheblichen Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt abzusichern (F.4; SO6). Die vorgenannten Agrarumwelt- und – Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von GAK und der 2. Säule lassen sich insbesondere wie folgt benennen und stützen somit auch das spezifische Ziel 6 des Strategieplans, indem sieeinen Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemdienstleistungen und der Erhaltung der Lebensräume und Landschaften (SO6) sowie auch zum Tierwohl und den gesellschaftlichen Erwartungen an ein ebensolches (SO9) leisten: • die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität (EL-0102), indem extensive Grünlandbewirtschaftung der Wasserqualität deutlich zuträglicher ist als eine intensive Bewirtschaftung; • die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103), indem die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland einen Schutz vor Erosion bietet und der Bodenqualität zuträglich ist; • die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105), indem wie oben bereits beschrieben die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit dem durch die Tiere hervorgerufenen Verbiss und Tritt der Flächen zu einer spezifischen Artenvielfalt der Pflanzen beiträgt; • die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls (EL-0109-01), indem den Tieren mit der Weidehaltung die Möglichkeit gegeben wird, ihr arteigenes Verhalten besser ausleben zu können. Die Förderung von Interventionen aus Mitteln des EGFL wird im Zuständigkeitsbereich einer regionalen Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht zeitgleich mit einer Förderung identischer (Teil)Interventionen aus dem ELER angeboten. Abweichend davon können im Bereich der sektoralen Interventionskategorien gleichgelagerte (Teil)Interventionskategorien des ELER angeboten werden. In diesem Fall grenzen die zuständigen regionalen Verwaltungsbehörden auf Basis von transparenten, administrierbaren und für eine abstrakte Vielzahl von Fällen geltenden Kriterien die Inanspruchnahme aus dem EGFL bzw. des ELER ab. Diese Abgrenzung kann z.B. auf Ebene der Fördergegenstände und /oder zeitlich auf Basis von Fristen erfolgen. Sofern eine vollständige Abgrenzung nicht möglich ist, erfolgen im Einzelfall Prüfungen zum Ausschluss der Doppelförderung. Die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors wird in der neuen Förderperiode vorrangig durch die gekoppelten Direktzahlungen gewährleistet. Dadurch soll für die nächsten Jahre sichergestellt werden, dass dieses aus DE 338 Umwelt- und Naturschutzgründen wichtige Produktionssystem nicht unwiderruflich aufgegeben wird. Für die langfristige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit des Sektors werden weitere Förderinstrumente – auch außerhalb des Strategieplans - für die Mutterkuhhalter angeboten: Zu nennen sind hier die Diversifizierungsförderung (EL-0411), die Marktstrukturförderung (Gründung von Erzeugergemeinschaften) (EL-0405) sowie die Maßnahmen zum Informations- und Wissenstransfer (EL- 0802). 3.5.7 Milch und Milcherzeugnisse - 3.5.8 Schafe und Ziegen Im Sektor Schafe und Ziegen wird als Intervention eine gekoppelte Zahlung für Mutterschafe und Mutterziegen angeboten. Dies erfolgt vor folgendem Hintergrund: Allgemeine Beschreibung des Sektors: Die Beweidung von Flächen durch Schafe und Ziegen findet insbesondere auch auf ökologisch wertvollen Flächen statt. Mit diesen typischerweise zumindest von Frühjahr bis Herbst über auf der Weide gehaltenen Tieren werden die Diversität von Landschaften und der dazugehörigen Pflanzen- und Tiergesellschaften gestärkt. Dies trägt zum Umwelt- und Artenschutz bei. Die Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen in Mittelgebirgslagen leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft und zur Offenhaltung der Landschaft. Der Sektor leistet so einen Beitrag zur Nutzung ertragsarmer Flächen sowie ungünstiger Standorte und ist Teil traditioneller Bewirtschaftungsformen. Zugleich steht die Schaf- und Ziegenhaltung wirtschaftlich unter Druck. Der Rückgang dieser Wirtschaftsweisen führt in einigen Regionen Deutschlands zudem zur Bewirtschaftungsaufgabe oder zur starken Unternutzung von ökologisch hochwertigen Standorten unter schwierigen Boden- und Klimabedingungen. Zudem bildet die Haltung von Schafen und Ziegen – neben der Mutterkuhhaltung- gerade in peripheren ländlichen Gebieten mit Dauergrünland eine der wenigen Möglichkeiten für landwirtschaftliche Wertschöpfung auf diesen Flächen und in diesen Regionen. Begründung und Komplementarität der gekoppelten Zahlungen: Die Einführung gekoppelter Zahlungen für Mutterschafe und -ziegen ist geeignet, die Einkommenssituation der Betriebsinhaber, die Mutterschafe oder –ziegen halten, nachhaltig zu verbessern (A.1; SO1). Mit solchen gekoppelten Zahlungen können zudem auch extensive Weidetierhalter ohne Betriebsflächen unterstützt werden, die durch flächenbezogene Direktzahlungen nicht erreicht werden können (A.3; SO1). Die geschilderten Wirtschaftsweisen können so stabilisiert und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Dies kann - neben den Förderverfahren der Länder zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung, zum Beispiel im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen – einen Beitrag leisten zu dem Ziel, die extensive Weidetierhaltung angesichts ihrer erheblichen Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt abzusichern (F.4; SO6). Die vorgenannten Agrarumwelt- und –Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von GAK und der 2. Säule lassen sich insbesondere wie folgt benennen und stützen somit auch das spezifische Ziel 6 des Strategieplans, indem sie einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemdienstleistungen und der Erhaltung der Lebensräume und Landschaften (SO6) sowie auch zum Tierwohl und den gesellschaftlichen Erwartungen an ein ebensolches (SO9) leisten: • die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität (EL-0102), indem extensive Grünlandbewirtschaftung der Wasserqualität deutlich zuträglicher ist als eine intensive Bewirtschaftung; • die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes (EL-0103), indem die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland einen Schutz vor Erosion bietet und der Bodenqualität zuträglich ist; • die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität (EL-0105), indem wie oben bereits beschrieben die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit dem durch die DE 339 Tiere hervorgerufenen Verbiss und Tritt der Flächen zu einer spezifischen Artenvielfalt der Pflanzen beiträgt; • die Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls (EL-0109-01), indem den Tieren mit der Weidehaltung die Möglichkeit gegeben wird, ihr arteigenes Verhalten besser ausleben zu können. Die Förderung von Interventionen aus Mitteln des EGFL wird im Zuständigkeitsbereich einer regionalen Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht zeitgleich mit einer Förderung identischer (Teil)Interventionen aus dem ELER angeboten. Abweichend davon können im Bereich der sektoralen Interventionskategorien gleichgelagerte (Teil)Interventionskategorien des ELER angeboten werden. In diesem Fall grenzen die zuständigen regionalen Verwaltungsbehörden auf Basis von transparenten, administrierbaren und für eine abstrakte Vielzahl von Fällen geltenden Kriterien die Inanspruchnahme aus dem EGFL bzw. des ELER ab. Diese Abgrenzung kann z.B. auf Ebene der Fördergegenstände und /oder zeitlich auf Basis von Fristen erfolgen. Sofern eine vollständige Abgrenzung nicht möglich ist, erfolgen im Einzelfall Prüfungen zum Ausschluss der Doppelförderung. Die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors wird in der neuen Förderperiode vorrangig durch die gekoppelten Direktzahlungen gewährleistet. Dadurch soll für die nächsten Jahre sichergestellt werden, dass diese aus Umwelt- und Naturschutzgründen wichtigen Produktionssysteme nicht unwiderruflich aufgegeben werden. Für die langfristige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit des Sektors werden weitere Förderinstrumente – auch außerhalb des Strategieplans - für die Schaf- und Ziegenhalter angeboten: Zu nennen sind hier die Diversifizierungsförderung (EL-0411), die Marktstrukturförderung (Gründung von Erzeugergemeinschaften) (EL-0405) sowie die Maßnahmen zum Informations- und Wissenstransfer (EL-0802). 3.5.9 Eiweißpflanzen Allgemeine Beschreibung des Sektors Der Einsatz von Leguminosen ist von essenzieller Bedeutung für die Landwirtschaft insgesamt und trägt neben der regionalen Produktion von pflanzlichen Proteinen für Fütterung und Humanernährung auch zum Klimaschutz (Einsparung von Nitratdüngern, Humusaufbau durch Bodenverbesserung) bei. Leguminosen sind für den Ökologischen Landbau unerlässlich, da der ökologische Landbau auf den Einsatz von Leguminosen in Fruchtfolgen und für die Tierfütterung angewiesen ist. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland setzen immer häufiger auf heimische Leguminosen. Auch im Jahr 2021 hat sich der Trend zur Ausdehnung der Anbauflächen weiter fortgesetzt. So wurden im laufenden Jahr insgesamt knapp 245.000 Hektar Körnerleguminosen angebaut. Das ist ein Anstieg von mehr als neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit dem Jahr 2010 hat sich die Anbaufläche für Körnerleguminosen in Deutschland mehr als verdoppelt. Die Flächen für den Anbau von Leguminosen zur Ganzpflanzenverwertung wurden im gleichen Zeitraum um über 36 Prozent ausgedehnt. Der deutsche GAP-Strategieplan bietet sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule Interventionen an, welche im Zusammenhang mit dem Eiweißpflanzensektor Möglichkeiten für Eiweißpflanzen bieten. Liste der Interventionen Innerhalb der zweiten Säule finden sich die meisten Interventionen zum Eiweißpflanzensektor: • So enthält EL-0103 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes, die Teilinterventionen o EL-0103-02 (Ackerfutter-/Leguminosenanbau) und o EL-0103-04 (Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau). • In EL-0105-03 - Naturschutzorientierte Ackernutzung, gibt es eine o "Rotmilan Basisförderung Aussaat bis 15.04., Herbstaussaat möglich, kleinkörnige Leguminosen" sowie eine o Förderung für den "Anbau kleinkörniger Leguminosen". In der ersten Säule unterstützt eine Intervention Eiweißpflanzen: DE 340 • In Öko-Regelung DZ-0402 wird der Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau gefördert. Zu den Verpflichtungen gehört, dass auf10 Prozent der Fläche Leguminosen angebaut werden. • Begründung für die Interventionen Durch eine Verbreiterung des Anbauspektrums im Ackerbau mit Leguminosen werden umfangreiche positive Umweltwirkungen verfolgt. Mit dem Anbau von Ackerfutter soll durch den kontinuierlichen ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen und dem damit verbundenen ständigen N- Entzug ein Nitratrückhalt erreicht und somit einer Nährstoffauswaschung entgegengewirkt werden. Darüber hinaus fördert die Integration von Leguminosen Humusgehalt, Bodenstruktur, Bodenleben, Erosionsminderung und Bodenfruchtbarkeit. Der Anbau von kleinkörnigen Leguminosen erhöht bzw. Verbessert die Nahrungsmenge als auch deren Verfügbarkeit (in Form von Kleinsäugern, die hier ihren Lebensraum finden) für den Rotmilan. Laut VO (EG) 2018/849 sind Leguminosen als Hauptfrucht / Untersaat (ausgenommen mehrjährige Futterkulturen) im Öko-Landbau obligatorisch in die Fruchtfolge zu integrieren. Die weitere Ausdehnung der ökologisch bewirtschafteten Fläche wird zudem einen zusätzlichen Beitrag zur Steigerung des Leguminosenanbaus leisten. Die Anbaudiversität sowie der positive Einfluss der zu integrierenden Leguminosen auf den Humusgehalt des Bodens und somit auf die Verbesserung bzw. Bewahrung der Bodenqualität, tragen auch zur Anpassung an den Klimawandel bei. Die Vorgabe des Mindestanteils an Leguminosen fördert zudem die Fixierung von Luftstickstoff und kann damit zur Reduzierung des Stickstoffdüngemitteleinsatzes führen und folglich ebenfalls zum Klimaschutz beitragen. Auch mit Blick auf den Krieg in der Ukraine gibt es eine Notwendigkeit, die Resilienz unseres Agrarsystems zu verbessern und in diesem Zusammenhang die Eiweißpflanzenproduktion zu stärken. Kohärenz der Interventionen Die Kohärenz der Interventionen ist in der Gesamtschau des deutschen GAP-Strategieplans zu beurteilen und wurde ausführlich in der Interventionsstrategie dargelegt. Im Gesamtkontext der neuen GAP gelten ganz allgemein die spezifischen Ziele des GAP-Strategieplanes für sämtliche landwirtschaftliche Sektoren. Besonders erwähnenswert sind hierbei die Beiträge zum Klima- und Umweltschutz, welche die aufgeführten Interventionen, die Möglichkeiten für den Anbau von Eiweißpflanzen in Deutschland bieten. Der wichtige Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft, Biodiversität und genetischen Vielfalt durch eine standortangepasste Land- und Forstwirtschaft erstreckt sich über alle Sektoren und unterstützt die Ziele des Green Deal. Abgrenzung der Interventionen Hinsichtlich der Abgrenzung der hier aufgeführten Interventionen sei auf die Ausführungen zur Vermeidung der Doppelförderung in Kapitel 4.7.3. Ziffer 2 verwiesen. Diese lauten wie folgt: Die Förderung von Interventionen aus Mitteln des EGFL wird im Zuständigkeitsbereich einer regionalen Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht zeitgleich mit einer Förderung identischer (Teil)Interventionen aus dem ELER angeboten. Abweichend davon können im Bereich der sektoralen Interventionskategorien gleichgelagerte (Teil)Interventionskategorien des ELER angeboten werden. In diesem Fall grenzen die zuständigen regionalen Verwaltungsbehörden auf Basis von transparenten, administrierbaren und für eine abstrakte Vielzahl von Fällen geltenden Kriterien die Inanspruchnahme aus dem EGFL bzw. des ELER ab. Diese Abgrenzung kann z.B. auf Ebene der Fördergegenstände und /oder zeitlich auf Basis von Fristen erfolgen. Sofern eine vollständige Abgrenzung nicht möglich ist, erfolgen im Einzelfall Prüfungen zum Ausschluss der Doppelförderung. 3.5.10 Zuckerrüben - DE 341 3.5.11 Sonstige Sektoren Neben den obligatorischen Sektoren Obst und Gemüse, Bienenzucht und Wein, setzt Deutschland unter Abwägung aller Gegebenheiten lediglich den Sektor Hopfen um. Andere Sektoren können andere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen; in den meisten Bundesländern stehen Fördermaßnahmen wie Beratungs- oder Investitionsförderung offen. Für die meisten Erzeugerorganisationen, Weinbauern und Imker, zusätzlich zu der verfügbaren Förderung im Rahmen der Sektorprogramme, existieren weitere komplementäre Fördermaßnahmen außerhalb des GAP-SP. Diese beinhalten die Beratung, regionale Qualitätsprogramme oder die Förderung für eine verbesserte Verarbeitung und Vermarktung u.a. im Rahmen der GAK mit entsprechenden Ländermaßnahmen. DEU führt die bisherigen Sektorprogramme im GAP-SP fort. Die Interventionen tragen dabei einerseits zu einer Bündelung der Verarbeitung und Vermarktung in den entsprechenden Sektoren bei, was zu einer Verbesserung der Strukturen führt sowie mit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bzw. Imker und Hobbyimker einhergeht. Andererseits tragen die Interventionen in den betroffenen Sektoren auch dazu bei, die Qualität der Produkte zu verbessern und zugleich deren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu sichern sowie in bestimmten Bereichen auszubauen. 3.6 Übersicht über die Interventionen, die zu einem kohärenten und integrierten Ansatz für das Risikomanagement beitragen werden, falls zutreffend Die Land- und Forstwirtschaft ist zunehmenden ökologischen und wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören einerseits die Folgen des Klimawandels und des Artensterbens, aber auch zunehmende Preisvolatilitäten und Lieferschwierigkeiten entlang der Lieferketten auf den globalen Agrarmärkten, wie sie sich während der Coronakrise und aktuell während des Ukrainekrieges zeigten bzw. zeigen. Die zunehmenden Markt- und Produktionsrisiken können die Wettbewerbsfähigkeit und das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe gefährden. Große Einkommensschwankungen können dazu führen, dass landwirtschaftliche Unternehmen, die in normalen Jahren wettbewerbsfähig und effizient wirtschaften, aufgrund von Ernteausfällen, Liquiditätsengpässen oder ungünstigen Absatzmärkten ihre wirtschaftliche Existenz verlieren. Damit steigt die Volatilität der landwirtschaftlichen Erzeugung insgesamt, die Gefahr von Versorgungsengpässen wird größer und dem Gesamtsystem „Landwirtschaft/Ernährung“ droht eine zunehmende Instabilität. Um dem entgegen zu treten, bedarf es einer Stärkung der Resilienz des landwirtschaftlichen Sektors durch ein auf die jeweiligen betrieblichen Bedürfnisse abgestimmtes Risikomanagement. Hinsichtlich der Risiken ist im Wesentlichen zwischen Markt- und Produktionsrisiken zu unterscheiden, die sich teilweise gegenseitig beeinflussen. Risiken für die Tier- und Pflanzengesundheit kennen die Landwirte schon lange, zunehmende Bedeutung haben hingegen die Auswirkungen des Klimawandels. Eine besondere Herausforderung für die Land- und Forstwirtschaft bilden in diesem Zusammenhang das Auftreten und die Auswirkungen extremer Wetterereignisse, deren Häufigkeit und Ausmaß aufgrund des globalen Klimawandels wahrscheinlich weiter zunehmen werden. Der Ukrainekrieg zeigt zudem sehr deutlich die Anfälligkeit der internationalen Agrarmärkte mit seinen vielfältigen Lieferbeziehungen. Damit steigt auch die Bedeutung eines effizienten Risikomanagements der landwirtschaftlichen Betriebe. Das Risikomanagement muss sowohl alle möglichen Risiken als auch die Vielzahl möglicher Maßnahmen zu deren Reduzierung berücksichtigen. Um mit diesen Risiken sinnvoll umzugehen, ist zunächst eine genaue Bewertung von Ausmaß und Folgen nötig. Das Risikomanagement muss ganzheitlich sein und die Planung, Steuerung und Kontrolle aller unternehmensrelevanten Risiken umfassen. Dabei muss es auf die betriebliche Situation der landwirtschaftlichen Unternehmen zugeschnitten sein. Es sind aber auch die regionalen und standortspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen, die darin zum Ausdruck kommt, dass die Bedeutung bestimmter Witterungsrisiken und der Anbau bestimmter Kulturen in Deutschland DE 342 regional sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, so dass hier auch regional unterschiedliche Lösungen erforderlich sind. In erster Linie sind die landwirtschaftlichen Unternehmen selbst für eine adäquate Risikovorsorge, z. B. gegen Wetterextreme, verantwortlich. Dabei stehen den Unternehmen verschiedene Instrumente und Handlungsstrategien zur Verfügung. Hierzu gehört eine dem Standort und den jeweiligen Risiken angepasste Produktionsweise und Sortenwahl, betriebliche Diversifizierung, Investitionen in präventive Maßnahmen, wie z. B. Hagelschutznetze, nachhaltige Bewässerungssyteme oder Frostschutzberegnungen, der Abschluss privatwirtschaftlicher Versicherungen und die Bildung von Rücklagen, um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Es kommen sowohl betriebsindividuelle als auch überbetriebliche Lösungen in der Zusammenarbeit mit anderen Betrieben, z. B. zur Anlage von nachhaltigen Bewässerungssystemen, in Betracht. Damit die landwirtschaftlichen Unternehmer in der Lage sind die passenden Maßnahmen und Instrumente für eine eigenverantwortiche Risikovorsorge zu ergreifen, bedarf es einer fundierten Ausbildung und Beratung, um sie zu befähigen ausgehend von einer systematischen Analyse, die relevanten betrieblichen Risiken zu erkennen und diese zu kontrollieren. Hierbei sind die neuesten Erkenntnisse aus der Wissenschaft und neue Technologien für die Praxis nutzbar zu machen. Neben den rein privatwirtschaftlichen Instrumenten bedarf es auch staatlicher bzw. mit öffentlichen Mitteln geförderter Maßnahmen, die zwar jeweils einen unterschiedlichen Fokus besitzen, allesamt aber zu einer Steigerung der Resilienz beitragen können. Die Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe (Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit, ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit, ergänzende Einkommensgrundstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte) werden auch weiterhin für viele Betriebe ein wichtiger stabilisierender Teil des Betriebseinkommens bleiben und leisten einen Beitrag zur Risikoabsicherung. Sie verringern die relative Schwankungshöhe und damit auch die Gefahr sehr niedriger Einkommen. Verschiedene der im Rahmen der Sektorprogramme vorgesehenen Interventionen dienen ebenfalls der Risikominimierung, beispielsweise die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Interventionen SP-0104, SP-0303 und SP-0403), von Ernteversicherungen (Interventionen SP-0103 und SP-0302), aber auch von Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und Stärkung ihrer Position in der Lebensmittelkette (Interventionen SP-0104, SP-0304, SP- 0405). Darüber hinaus ermöglicht die GAP den Mitgliedstaaten, über Instrumente der 2. Säule (ELER) das betriebliche Risikomanagement für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen. Im Einzelnen sind hier zu nennen: a) Die auf Art. 70 der GAP-SP-Strategiepläne-Verordnung basierenden Maßnahmen zur Förderung von Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen (Interventionen EL-0102/-0103/- 0105, EL-0108-/0109/0110) setzen an den Ursachen verschiedener Risiken an und tragen damit auch zu einer Stabilisierung der Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe bei. b) Auch können vielfältige Produktionsweisen, die ein innerbetriebliches Risikomanagement unterstützen, die Vulnerabilität der Betriebseinkommen reduzieren. Diesem Zweck dient u. a. die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Intervention EL-0403 und EL-0411). Diversifizierung sorgt neben anderen positiven Effekten für einen innerbetrieblichen Risikoausgleich und macht Betriebe damit weniger krisenanfällig. c) Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Intervention EL-0405) sowie die Unterstützung bei der Gründung und DE 343 dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen zielt darauf ab, zur Absatzsicherung bzw. Schaffung von Erlösvorteilen auf Erzeugerebene beizutragen. d) Forstspezifische Risiken wie insbesondere Wiederaufbau nach Schadereignissen, Überwachung der Waldbrandgefahr und Vorbeugung und Abwehr von Kalamitäten durch waldzerstörende Insekten werden durch die Möglichkeit nichtproduktiven Investitionen auf forstwirtschaftlichen Flächen (Intervention EL- 0407) aufgegriffen. e) Das Thema Risikomanagement ist darüber hinaus auch Bestandteil der beruflichen Bildung und Beratung. Bei einem derart komplexen Themenfeld wie dem Risikomanagement kann die Bereitstellung von Beratungs- und Bildungsangeboten den landwirtschaftlichen Unternehmen helfen, sich besser auf verschiedene Risiken vorzubereiten. Dies kann für die Zukunftssicherung eines landwirtschaftlichen Unternehmens von existenzieller Bedeutung sein (Interventionen EL-0801/-0802). Bildung und Beratung der landwirtschaftlicher Erzeuger schließt auch den Transfer von neuen Technologien in die Praxis ein. Dazu gehört u. a. die Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung. f) Den mit der Zunahme extremer Witterungsereignisse steigenden Risiken kann neben Ausbildung und Beratung und Zusammenarbeit auch mit Investitionen in präventive Maßnahmen, z. B. Frostschutzberegnung, Hagelschutznetze oder überbetriebliche nachhaltige Bewässerungsmöglichkeiten (Interventionen EL-0402/-0403), begegnet werden. g) Der Abschluss von Versicherungen stellt eine Möglichkeit dar, sich gegen witterungsbedingte Risiken abzusichern und die wirtschaftlichen Folgen für den landwirtschaftlichen Betrieb, die sich anderweitig nicht vermeiden lassen, zu begrenzen und damit die Existenz zu sichern. Dies gilt sowohl für rein privatwirtschaftlich angebotene als auch für staatlich geförderte Versicherungen (Intervention EL- 0601). Der Abschluss von Versicherungen ist nur ein Teil des betrieblichen Risikomanagements, das von Betrieb zu Betrieb aber auch regional von unterschiedlicher Bedeutung und Ausprägung ist. Die verschiedenen Witterungsrisiken treten regional in unterschiedlicher Häufigkeit und Ausmaß auf. Der Anbau besonders witterungsabhängiger Kulturen (Sonderkulturen) unterscheidet sich regional ebenfalls. Insbesondere Sonderkulturen (Obst und Wein) mit einem hohen Einkommenpotential sind bzgl. bestimmter Witterungsrisiken besonders gefährdet. Das hohe Schadensrisiko dieser Kulturen bedingt hohe Versicherungsprämien, die von den landwirtschaftlichen Betrieben nur schwer zu finanzieren sind. Die Förderung von Versicherungen (Intervention EL-0601) ist für viele Länder in Deutschland Neuland. Dies ist der Grund, warum der Start in die Förderung von Versicherungsprämien mit Kulturen teilweise mit vergleichsweise geringem Anbauumfang und Absicherung von eher lokal bzw. regional auftretenden Risiken (Starkfrost, Starkregen, Sturm sowie ggf. Hagel) erfolgt. Ziel ist aber, das System langfristig und aufbauend auf den gesammelten Erfahrungen weiter auszubauen. Insbesondere die Absicherung gegen Schadereignisse mit hohem Kumulrisiko (Dürre) erfordert einen hohen staatlichen Förderbedarf. Erfahrungen mit der Förderung von Versicherungen haben dabei bislang nur wenige Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern), die erst nach Abschluss mehrjähriger Landesprogramme in die ELER- gestützte Förderung wechseln. Bund und Länder werden sich in den kommenden Jahren eng austauschen, um die der Intervention EL- 0601 zugrundeliegenden Bedürfnisse unter starker Berücksichtigung der regionalen Dimension sowie der gesammelten Erfahrungen zu prüfen. Begründung, warum von der Möglichkeit der Fonds auf Gegenseitigkeit sowie von Art. 19 VO 2021/2115 kein Gebrauch gemacht wird: Fonds auf Gegenseitigkeit erfordern einen hohen administrativen Aufwand, bei dem anders als bei der DE 344 Förderung von Versicherungen nicht auf bereits existierende Strukturen der Versicherungswirtschaft zurückgegriffen werden kann. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Landwirte nicht immer ausreichend organisiert sind, um eine effiziente Fondsstruktur aufzubauen. Fonds auf Gegenseitigkeit werden häufig auf sektorspezifscher oder regionaler Ebene aufgelegt, wo ldw. Unternehmen ähnlichen Risiken ausgesetzt sind. Ein Nachteil dieser spezialisierten Fonds ist, dass bei vielen oder sogar allen Landwirten gleichzeitig ein Schadensfall eintritt und der Fonds dabei schnell an seine finanziellen Grenzen stößen würde. Art. 19 VO 2021/2115 greift in die Autonomie des landwirtschaflichen Unternehmers ein, ein aus seiner Sicht adäquates und individuelles Risikomanagement auszuwählen. Ein Anteil von 3 % der Direktzahlungen (max. 10 €/ha) wäre zudem kein hinreichender Betrag, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu finanzieren. Er würde vielmehr die Effekte der Direktzahlungen schmälern, die sich wiederum stabilisierend auf die Betriebseinkommen auswirken. Weitere nationale Maßnahmen zur Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements Zur Unterstützung des Risikomanagements land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gibt es darüber hinaus verschiedene staatliche Maßnahmen, die national (Bund und/oder Länder) finanziert werden. Hierunter fallen unter anderem: - Ermäßigter Versicherungssteuersatz auf Versicherungen gegen Elementargefahren Auf Versicherungen der Landwirtschaft gegen die Schadensrisiken Hagel, Sturm, Starkfrost, Dürre, Starkregen oder Überschwemmungen wird ein ermäßigter Versicherungssteuersatz von 0,03 % der Versicherungssumme erhoben. - Sonderprogramme zur Förderung von Versicherungsprämien gegen Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen im Obst- und Weinbau In den Ländern Baden-Württemberg und Bayern wird bereits in den vergangenen Jahren mit Sonderprogrammen den Obstbauern und Winzern geholfen, sich gegen bestimmte Wetterrisiken zu versichern, für die es derzeit kein in der Breite zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen abschließbares Versicherungsangebot gibt. Nicht gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen, die Mitglieder einer anerkannten Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse sind, welche im Rahmen des Krisenmanagements in ihren operationellen Programmen die Förderung von Ernteversicherungen für die im jeweiligen Sonderprogramm genannten Kulturen und Risiken anbieten. Dadurch wird eine Doppelförderung ausgeschlossen. - Tarifermäßigung Die der Besteuerung zugrunde zu legenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können im Rahmen der Tarifermäßigung gleichmäßig auf drei Veranlagungszeiträume verteilt werden. Ist die sich aus dem Dreijahresdurchschnitt ergebende fiktive Einkommensteuer niedriger als die Besteuerung nach den tatsächlich in jedem Jahr erzielten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wird die Steuerdifferenz im dritten Veranlagungszeitraum erstattet. - Ad-hoc-Hilfen Nach Extremwetterereignissen können die Länder, in Fällen von nationalem Ausmaß auch der Bund, aufgrund der bei der EU notifizierten „Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“ Ad-hoc-Hilfen gewähren. Die Hilfen können in Form von Zuschüssen, Zinszuschüssen oder Zinsverbilligungen von Darlehen gewährt werden. Der Empfänger der Ad-hoc-Hilfen hat gegenüber der jeweiligen nach Landesrecht zuständigen Stelle alle auf Grund des Schadereignisses erhaltenen oder beantragten Zuwendungen, Zahlungen oder sonstigen geldwerten Leistungen Dritter offenzulegen. Die nach Landesrecht zuständige Stelle berücksichtigt diese DE 345 Angaben bei der Berechnung der Ad-hoc-Hilfe. Damit wird eine Doppelförderung ausgeschlossen. - Liquiditätssicherungsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank Im Rahmen ihres Liquiditätssicherungsprogramms stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank für landwirtschaftliche Betriebe, die unerwartet und unverschuldet starke Umsatzeinbußen oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben, zinsgünstige Liquiditätssicherungsdarlehen mit unterschiedlicher Laufzeit und einem Tilgungsfreijahr zur Verfügung. Das Liquiditätssicherungsprogramm wird bedarfsabhängig bei überregionalen Krisensituationen angeboten. - Tierseuchenkassen In Deutschland existiert das System der Tierseuchenkassen (§§ 15 ff Tiergesundheitsgesetz sowie Ausführungsgesetze der Länder). Die Einrichtung von Tierseuchenkassen ist Angelegenheit der Länder. Die Tierseuchenkassen unterstehen der Rechtsaufsicht des jeweils zuständigen Landesministeriums. In der Regel werden Beiträge – gestaffelt nach Tierarten – von den jeweiligen Tierhaltern erhoben. Die zentrale Aufgabe der Tierseuchenkasse besteht in der Entschädigung der Tierbesitzer für Tierverluste, die aufgetreten sind, weil Tiere auf behördliche Anordnung getötet wurden, an einer anzeigepflichtigen Tierseuche verendet sind oder es im Rahmen angeordneter Maßnahmen zu Tierverlusten gekommen ist. Die Pflicht zur Leistung der Entschädigung liegt grundsätzlich bei den Ländern. Soweit von den Tierhaltern für bestimmte Tierarten zur Gewährung von Entschädigungen Beiträge an die Tierseuchenkasse gezahlt werden (s. o.), hat das Land die Entschädigung nur zur Hälfte zu tragen. In diesen Fällen setzt sich die Entschädigungssumme zu 50 % aus Mitteln der öffentlichen Hand und zu 50 % aus den Beiträgen der Landwirte zusammen. 3.7 Zusammenspiel zwischen nationalen und regionalen Interventionen 3.7.1 Falls zutreffend: eine Beschreibung des Zusammenspiels zwischen nationalen und regionalen Interventionen, einschließlich der Aufteilung der Mittelzuweisungen auf die einzelnen Interventionen und Fonds Die Erstellung des GAP-Strategieplans für Deutschland wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in enger Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern sowie den Verbänden und Interessengruppen koordiniert. In Deutschland hat der GAP-Strategieplan einen „hybriden Charakter“, der sich aus der verfassungsgemäßen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ergibt: • Die Direktzahlungen (inkl. Öko-Regelungen) sowie den Förderungen in bestimmten Sektoren wird für ganz Deutschland wesentlich und einheitlich durch Bundesgesetze und/oder -verordnungen festgelegt. Die Interventionen der Direktzahlungen sowie der Sektorprogramme Obst und Gemüse sowie Hopfen sind daher national ausgestaltet. Die Interventionen der Sektorprogramme Imkereierzeugnisse und Wein sind national mit regionalen Elementen ausgestaltet. • Die Ausgestaltung und Umsetzung der 2. Säule erfolgt in der Verantwortung der Länder. Auf Grundlage der national identifizierten Bedarfe wurden alle Interventionen der 2. Säule national mit regionalen Elementen ausgestaltet. Die Finanzmittel der einzelnen Fonds entsprechen den in den Anhängen der GAP-SP-VO vorgegebenen Mittelzuweisungen. Die innerdeutsche Mittelverteilung für die 2. Säule erfolgt im Rahmen einer Einigung unter den Ländern. Bund und Länder arbeiten in verschiedenen Gremien zusammen, um eine Konsistenz und Kohärenz zwischen den einzelnen Teilen des GAP-SP und einen wirksamen Beitrag zu den im GAP-SP identifizierten Bedarfen zu gewährleisten. DE 346 3.7.2 Falls zutreffend und wenn Elemente des GAP-Strategieplans auf regionaler Ebene erstellt werden: Wie gewährleistet die Interventionsstrategie die Kohärenz und Übereinstimmung dieser Elemente mit den auf nationaler Ebene erstellten Elementen des GAP-Strategieplans? Alle Elemente des deutschen GAP-Strategieplans wurden auf nationaler Ebene (mit regionalen Elementen wie unter 3.7.1 beschrieben) erstellt. Auf das Zusammenspiel zwischen nationalen und regionalen Elementen, innerhalb sowie außerhalb der GAP, wird im Rahmen der Interventionsstrategie eingegangen. 3.8 Übersicht darüber, wie der GAP-Strategieplan zu dem in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i festgesetzten Ziel der Verbesserung des Tierwohls und der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen beiträgt, einschließlich der Ausgangsbedingungen und der Komplementarität Überblick wie die Ziele zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Reduktion antimikrobieller Resistenzen innerhalb des GAP-Strategieplans erreicht werden sollen Zu den Eckpfeilern einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Landwirtschaft gehört eine tiergerechte, gesellschaftlich akzeptierte, umwelt- und klimaverträgliche Nutztierhaltung, inklusive der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung (siehe Kap. 2.1.4). Daher besitzt eine verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes und der Tiergesundheit sowie eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitskonzepten eine hohe Priorität (I.1). Eine Verbesserung der Tiergesundheit und der dafür nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten der Tierhalter leistet auch immer einen Beitrag zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes. Innerhalb des GAP-Strategieplans werden in der zweiten Säule hierfür insbesondere zwei wichtige Fördermaßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes angeboten (EL-0109): die Weidehaltung (EL-0109-01) sowie besonders tiergerechte Haltungsverfahren (EL-0109-02), wie beispielsweise Ställe mit Stroheinstreu und/oder Auslauf. Hiermit werden Anreize geschaffen, die Haltungsbedingungen von Nutztieren im landwirtschaftlichen Betrieb im Vergleich zu den gemäß rechtlichen Mindeststandards in der Praxis üblichen Haltungsverfahren zu verbessern. Konkret soll den Tieren die Weidehaltung und damit der Außenklimakontakt gewährt und in den Ställen vorrangig mehr Platz und Kontakt zum Außenklima eingeräumt sowie durch entsprechende Bodengestaltung und Einstreu tiergerechtere Liegeflächen geschaffen werden. Mit verbesserten Haltungsbedingungen wird dem arteigenen Tierverhalten und auch der Tiergesundheit an sich Rechnung getragen. So ist es z. B. Ziel, schrittweise auf das routinemäßige Kupieren der Schwänze bei Schweinen schrittweise verzichten zu können (allerdings stellt der Verzicht auf das Schwänzekupieren beim Schwein kein Mindestkriterium in dieser Förderung dar). Auch innerhalb des ökologischen Landbaus (EL-0108) ist die tiergerechte Nutztierhaltung ein zentrales Thema und in den Leitlinien (IFOAM-Grundprinzipien) verankert. Das zentrale Anliegen dieser Vorgaben ist es, über vorbeugende Maßnahmen bei Haltung, Fütterung und Management eine gerechte Tierhaltung zu gewährleisten und die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern. Dazu zählt die Wahl bestimmter, tiergerechter Haltungsverfahren und geeigneter Rassen sowie die Verfütterung gesundheitsfördernder Futtermittel, der Weidegang beziehungsweise Auslauf und bestimmte Besatzdichten. Vorhaben innerhalb der einzelbetrieblichen Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe (EL-0403-01) leisten mit Blick auf die Tiergesundheit und Tierschutz durch bspw. größere Stallplatzflächen pro Tier, Liegeflächengestaltung, Beschäftigungselementen oder Schutzeinrichtungen ebenfalls einen Beitrag und können dabei durch erhöhte Fördersätze besonders berücksichtigt werden. Weitere Aktivitäten, um Verbesserungen in der Nutztierhaltung zu erreichen, umfassen auch die Förderung von entsprechenden Bildungs- und Beratungsmaßnahmen. So werden regelmäßig tierschutzrelevante Probleme festgestellt, die durch mangelnde Kenntnisse und Fertigkeiten der Tierhalter DE 347 und daraus resultierende Defizite bei Haltung, Management oder Fütterung bedingt sind. Die Verbesserung der Nutztierhaltung wird auch durch die Vorgaben im neuen EU-Tiergesundheitsrecht unterstützt, wonach die Tierhalter für die Gesundheit ihrer Tiere verantwortlich sind, also das Wissen haben oder sich aneignen müssen, Krankheiten zu erkennen und die erforderlichen ersten Maßnahmen zu ergreifen, wie u. a. Hinzuziehung eines Tierarztes. Die Verbesserung unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen ist ebenfalls wichtig, um die Akteure im ländlichen Raum auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, u. a. in Bezug auf Tierschutz und Tiergesundheit vorzubereiten (EL-0802-01). Relevante Baseline Konditionen und Komplementarität zwischen Konditionalität und den verschiedenen Interventionen Den Grundanforderungen an die Betriebsförderung (GAB) im Bereich Schutz der Tiere, namentlich GAB 9 (Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern, RL 2008/119/EG), GAB 10 (Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen, RL 2008/120/EG) und GAB 11 (Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, RL 98/58/EG) wird vollumfänglich entsprochen. Betriebsinhaber und andere Begünstigte sind verpflichtet, ihren Betrieb nach den in der Unionsregelung bezeichneten GAB zu führen. Im Ordnungsrecht sind bezüglich des Tierschutzes in der Nutztierhaltung national das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) relevant. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag u. a. zum Ziel gesetzt, die Lücken in der TierSchNutztV zu schließen und das TierSchG zu verbessern. Ein Schwerpunkt dabei liegt auch auf dem Verzicht auf nicht- kurative Eingriffen (z. B. Schwänzekupieren). Mit der siebten und achten Änderung der TierSchNutztV vom Januar 2021 wurden insbesondere die Mindestanforderungen an die Haltung von Sauen geändert und für Legehenne und Kälber angepasst. In Bezug zur Kastenstandhaltung von Sauen wurde beispielsweise die Kastenstandhaltung im Deckbereich komplett verboten und die Kastenstandhaltung im Abferkelbereich auf maximal fünf Tage reduziert (für beide Regelungen mit Übergangsvorschriften: Deckzentrum: 8 Jahre (2029); Abferkelbereich: 15 Jahre (2036)). Die Vorschriften zur Haltung von Kälbern entsprechen im Wesentlichen den zugrundeliegenden EU-Vorschriften bzw. gehen über diese hinaus. Ein besonderer Anpassungsbedarf des nationalen Rechts wird hier derzeit nicht gesehen, insbesondere angesichts der von der Europäischen Kommission angekündigten Revision des EU- Tierschutzrechts. Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung wurde bisher insbesondere durch das Arzneimittelgesetz (AMG) reguliert. Das Gesetz zur Erweiterung des bestehenden Antibiotikaminimierungskonzepts auf Milchrinder, Zuchtsauen mit ihren Saugferkeln sowie Legehennen befindet sich im Rechtsetzungsprozess. In diesem Zuge werden auch die Möglichkeiten der zuständigen Behörden verbessert, bei Betrieben mit hohem Antibiotikaeinsatz Maßnahmen zu dessen Senkung anzuordnen. Für Betriebe und Tierärzte bestehen umfassende Pflichten zur Dokumentation des Einsatzes von Tierarzneimitteln, die die zuständigen Überwachungsbehörden jederzeit einsehen können. Die Kontrolle und Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln ist Aufgabe der zuständigen Länderbehörden. Bei Verstößen stehen den Behörden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Auch die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART), deren Ziel es ist, die weitere Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen einzudämmen, wurde konsequent umgesetzt. Wichtigste Maßnahme im Sektor Veterinärmedizin war die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung des o. g. Antibiotikaminimierungskonzepts. Durch diese Maßnahme ist es gelungen, den Antibiotikaeinsatz stark zu reduzieren. Deutschland ist unter den Mitgliedstaaten mit dem stärksten Rückgang dieses Mitteleinsatzes. Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ging zwischen 2011 – dem ersten Jahr der Erfassung – und 2021 von 1.706 auf 601 Tonnen zurück (minus 65 Prozent). Gründe hierfür waren auch die strengen Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) für den Einsatz von Antibiotika bei Tieren und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) mit umfangreichen Nachweispflichten für den Tierarzt. Die den Tierhalter betreffenden Regelungen insbesondere zur Nachweisführung sind in der Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für DE 348 Arzneimittel zu finden, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (THAMNV). Die Überarbeitung der Antibiotika-Resistenzstrategie hat unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums begonnen. Die neue Strategie soll im November 2022 zur Weltantibiotikawoche veröffentlicht werden. Es ist geplant, die Strategie erstmalig durch einen konkreten Maßnahmenplan zu ergänzen, der im Jahr 2023 veröffentlicht werden soll. Im Bundesprogramm Nutztierhaltung werden insbesondere Vorhaben zu den Themenbereichen Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit sowie Verminderung von Umweltwirkungen gefördert, welche zur zusätzlichen Abdeckung des Bedarfs I.1 führen. Die im Rahmen dieser Vorhaben gewonnenen innovativen Erkenntnisse, Ansätze und Verfahren fließen direkt oder indirekt in die landwirtschaftliche Praxis ein. So sind beispielsweise drei Tierwohlkompetenzzentren für Schweine, Geflügel und Rinder eingerichtet worden, die als Koordinations- und Kontaktstelle für zukunftsorientierte tierhaltende Betriebe dienen. Parallel wird eine bundesweite Vernetzung von Betrieben angestrebt, die durch die Zusammenfassung bestehender Netzwerke aus dem Bereich Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz (MuD) sowie deren Erweiterung um neue Betriebe erreicht werden soll. Zur Unterstützung des Wissens- und Informationstransfers in die Praxis ist am 10.02.2021 die Wissensplattform für die Nutztierhaltung online gegangen (nutztierhaltung.de). Auf Bundesebene werden die Tierwohlmaßnahmen auch bereits von dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls als Bestandteil des Krisen- und Konjunkturprogramms der Bundesregierung unterstützt. Damit soll Ziel die kurzfristige und vorzeitige Umsetzung von Stallum- bzw. Stallersatzbauten, um zeitnah das Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum sowie die Umstellung zu mindestens Bewegungsbuchten im Abferkelbereich realisiert werden. Die Bundesregierung strebt den weiteren Umbau der Tierhaltung in Deutschland an und hat sich dies im Koalitionsvertrag u. a. zum Ziel gesetzt. Die Entwicklung der Tierbestände soll sich an der Fläche orientieren und wird in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan) gebracht. Eckpunkte der Förderung werden aktuell ausgearbeitet. Eine Entscheidung über ein geeignetes Finanzierungsinstrument für den nachhaltigen Umbau ist jedoch noch nicht getroffen worden. Wenn auch nicht konkret in den Förderungsinhalten genannt, so zielen die Bundesprogramme für die Nutztierhaltung im Bereich der Schweinehaltung auch auf die Minderung des Risikos eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltende Betrieben und damit von entsprechenden Ausbrüchen. Förderfähige Neu- und Umbaukonzepte beinhalten immer auch den verstärkten Aspekt der zu planenden Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen im neuen EU-Tiergesundheitsrecht, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605, wie auch im nationalen Tiergesundheitsrecht. So wurden 1999 mit der Schweinehaltungshygiene-Verordnung erstmals solche Regelungen getroffen; diese Regelungen wurden zwischenzeitlich geändert, und gelten mit der Verordnung in der Neufassung vom 2. April 2014 fort, sofern dem EU-Recht kein Anwendungsvorrang zukommt. Diese Verordnung gibt vor, dass Zucht- oder Mastschweine haltende Betriebe, gestaffelt nach Anzahl der Plätze für die Schweine und in Abhängigkeit der Haltungsform (Stall, Auslauf, Freiland), konkrete Biosicherheitsmaßnahmen einhalten müssen. Dies umfasst die Definitionen für die genannten Haltungsformen und Vorgaben zum Schutz vor unbefugtem Betreten, zu Maßnahmen für das gesicherte befugte Betreten, zum Schutz der Schweine, der Einstreu und Futtermittel vor Kontakt mit Wildschweinen sowie Verfütterungsverbote für Küchen- und Speiseabfälle. Darüber hinaus sind Vorgaben zu betriebseigenen Kontrollen, zur tierärztlichen Bestandsbetreuung und zur amtlichen Aufsicht enthalten sowie zu besonderen Untersuchungen, wenn durch Überschreiten der festgelegten Grenzwerte Sachverhalte auf gehäufte Erkrankungen hindeuten. Weiterhin ist festgelegt, dass Auslaufhaltungen den zuständigen Behörden angezeigt und Freilandhaltungen von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen. DE 349 Bereits nach dem ersten Auftreten der ASP in weiten Teilen Osteuropas Mitte 2014, initiierte das BMEL eine umfangreiche Informationskampagne mit Schildern, Postern und Informationsblättern zur Aufklärung insbesondere von Reisenden, Landwirten, Jägern und andere Zielgruppen über potentielle ASP-Gefahrenquellen. Insbesondere nach den ersten Nachweisen der ASP in Belgien, den Fällen in West- Polen und letztendlich nach dem ersten Auftreten in Deutschland haben sowohl Bund als auch Länder umgehend Aufklärungs-, Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen intensiviert; die bereits bestehenden Kontakte mit den anderen Ressorts auf Bundesebene wurden ausgebaut (Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)); über das Auswärtige Amt mit seinen Botschaften sollten Personengruppen erreicht werden, die sonst nur schwer zu informieren sind, z.B. Soldaten, Erntehelfer, Pflegekräfte und Reisende aus von ASP bereits betroffenen Gebieten. Beispielhaft müssen hier besonders osteuropäische landwirtschaftlich Beschäftigte beim Mitbringen von Schweinefleischerzeugnissen aus ihrer Heimat genannt werden. Neueste Informationen können auch auf der Webseite und den Social-Media-Kanälen des BMEL abgerufen werden. Hierzu gehört auch Informationsmaterial zur ASP in unterschiedlichen Sprachen. Auch die Länder und Kreise informierten umfassend. Als weitere Maßnahme wird die Wildschweinpopulation durch verstärkte Bejagung deutschlandweit und insbesondere in den von ASP-betroffenen Regionen reduziert. Hier haben die Länder z. T. auch finanzielle Prämiensysteme als Anreiz für vermehrte Abschüsse etabliert. Innerhalb aber auch außerhalb der von ASP betroffenen Regionen werden Proben von geschossenen, und insbesondere von verunfallten oder tot aufgefundenen Wildschweine auf ASP untersucht, so dass neben den Monitoringdaten von gehaltenen Schweinen auch deutschlandweit Monitoringdaten von Wildschweinen vorliegen und damit die frühzeitige Entdeckung von neuen Ausbrüchen gewährleistet wird. Für die Monitoringdaten gibt es zum einen das nationale Tierseuchennachrichtensystem (TSN) in dem die positiven Befunde bei Haus-und Wildschweinen gemeldet werden und zum anderen die freiwillige ASP/KSP-Datenbank. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Datenbank der EU Referenzlaboratorien zur epidemiologischen Situation der klassischen- und afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in u. a. Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowakei, Slowenien und der Schweiz. In dieser EU-Datenbank werden sowohl die positiven als auch die negativen Befunde im Wildschweinbereich gemeldet, denn auch die Meldung der Abwesenheit der ASP in einer Region ist eine wichtige Aussage. Bisher ist es in DEU nur zu drei sogenannten „Sprunginfektionen“ (Eintrag von ASP in Beständen in großer geographischer Entfernung, z.B. deutliche Bundeslandgrenzüberschreitungen) gekommen und bei zwei der Betriebe – einer in Mecklenburg- Vorpommern und ein zweiter in Baden-Württemberg - sind die Restriktionsmaßnahmen bereits wieder aufgehoben worden. Bei keinem der Fälle sind zusätzlich zu dem Einzelbefund ASP-Fälle in der lokalen Wildschweinpopulation registriert worden. Auch eine Verschleppung in andere Mitgliedstaaten konnte erfolgreich verhindert werden. 3.9 Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands Vereinfachungen und ein verringerter Verwaltungsaufwand ergeben sich vor allem durch folgende Punkte: Möglichkeiten der Vereinfachung bei der Ausgestaltung der Interventionen mit ihren genauen Förderbedingungen werden im Rahmen der Vorgaben der Kommission nur vereinzelt und in den Bereichen gesehen, in denen insbesondere bei regional strukturierten Mitgliedstaaten Flexibilität in der Ausgestaltung ermöglicht wird, ohne dass dies explizit im Detail dargestellt werden muss. Gerade die die GAP dominierenden Umwelt- und Klimaziele zeichnen sich bezüglich ihrer Erreichung durch komplexe Wechselwirkungen und externe Einflüsse aus. Entsprechend komplex müssen dann auch die in den Interventionen beschriebenen Förderangebote ausfallen. Überdies müssen Sie von den Begünstigten auch angenommen werden. Eine Vereinfachung kann hier nur begrenzt im Design der Intervention erfolgen sondern vor allem in einer am Verhältnis Aufwand-Risiko orientierten Abwicklung und Kontrolle. Dabei sollte bei Kontrollumfang und –dichte auch das unterschiedliche Eigeninteresse des Begünstigten in DE 350 Bezug auf die Einhaltung bestimmter Förderbedingungen und Auflagen berücksichtigt werden können. Im investiven Bereich sollte zudem die das Risiko mindernde Wirkung einer hohen Eigenbeteiligung Berücksichtigung finden. Mit dem Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAPDZG) wurde beschlossen, die Einkommensgrundstützung nicht länger auf Basis von Zahlungsansprüchen zu gewähren (§ 4 Absatz 2 GAPDZG). Mit dieser Abschaffung der Zahlungsansprüche sind weitreichende Vereinfachungen für Landwirte und Verwaltungen verbunden. Außerdem entfällt beim Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem das System zur Registrierung und Identifizierung von Zahlungsansprüchen. Mit der Einführung des Flächenmonitoringsystems sowie der Nutzung von Nachweismöglichkeiten für Landwirte über georeferenzierte Fotos und ggf. Apps verbindet sich im Bereich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie teilweise auch im Bereich der Konditionalität eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Kontrollbesuche vor Ort. Gleichzeitig erhalten die Landwirte durch das Flächenmonitoringsystem frühzeitig Hinweise auf eventuelle Unstimmigkeiten und haben so die Möglichkeit zur sanktionsfreien Korrektur bei Flächenangaben. Es wird erwartet, dass sich auch dadurch eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei gleichzeitiger Stärkung des präventiven Charakters ergibt. Bei Kontrollen vor Ort soll auf die aufwändige Vermessung der Flächen grundsätzlich verzichtet werden (Messung nur noch, wenn Größenangaben nicht plausibel sind). Die für die Zahlung relevante Flächengröße soll vor allem auf Basis des geodaten-basierten Antrags und dem Flächenidentifizierungssystem (LPIS GIS) sowie hierauf basierenden Abgleichen ermittelt werden. Dadurch entfallen auch aufwändige Verfahren zur Klärung von kleinen Abweichungen. In Deutschland verfügen die 13 Länder/Zahlstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich jeweils über ein eigenes LPIS. Es ist sichergestellt, dass die Systeme mindestens alle 3 Jahre vollständig aktualisiert werden. Die Aktualisierungen fließen regelmäßig in den GSAA ein, ebenso die Ergebnisse der Vor-Ort- Kontrollen, der Verwaltungskontrollen einschließlich des Pre-Checks, auch Veränderungsanzeigen der Antragstellenden (z. B. Feldblock- oder LE-Fehlermeldungen), die Angaben aus dem Vorjahresantrag soweit vorhanden sowie zukünftig des Monitoring-Systems und die georeferenzierten Fotos. Bezüglich Art. 67 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist die Veröffentlichung von InVeKoS- Datensätzen für die Zwecke der Richtlinie 2007/72/EG und für die Überwachung von Politikbereichen der Union, der Datenaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und der nationale öffentliche Zugang zu diesen Daten durch das nationale Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) sowie das nationale GAPInVeKoSG, hier §16, gesichert. Im GeoZG ist der Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur über ein elektronisches Netzwerk und deren zentraler Zugang auf Bundesebene über ein Geoportal vorgegeben (GDI-DE). Darüber hinaus sichert das durchgehende Beachten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich die Vertraulichkeit personenbezogener Daten, wenn diese veröffentlicht oder z. B. für statistische Zwecke weitergegeben werden. Ein direkter Rückschluss von diesen Daten auf Personen ist nicht möglich. Entsprechende ausführliche Festlegungen, welche Daten konkret genutzt und weitergegeben werden dürfen, beinhaltet auch das nationale InVeKoS-Datengesetz. So sind in einer Verwaltungsvereinbarung zur Datennutzung im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) und der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) entsprechende schriftliche Festlegungen getroffen. Die Datenspeicherung, Verwertung und Weitergabe wird außerdem auch von den Datenschutzbeauftragten der Länder unter diesen Aspekten überprüft und bei Bedarf Hinweise, Rechte und Nutzungskriterien ggf. entsprechend angepasst. In Bezug auf Art. 67 Abs. 6 haben die Begünstigten Zugang zu allen relevanten auf sie bezogenen Daten bezüglich der Flächen, die sie nutzen. Der Flächenantrag ist nach Eröffnung des Antrags jederzeit zugänglich und auch die umgebenden Flächen, deren Nutzung beabsichtigt werden könnte, sind sichtbar.In der nationalen GAPInVeKoSV wird unter Bezug auf Art. 7 der Verordnung (EU) 2022/1173 in DE 351 § 22 festgelegt, dass Antragsteller nach Antragsfristende bis spätestens 30. September Änderungen am Sammelantrag vornehmen oder diesen ganz oder teilweise zurücknehmen können. Die Antragsteller können bis zu diesem Datum jederzeit auf ihren geodatenbasierten Antrag zugreifen und nach Antragsfristende Flächenänderungen vornehmen, die nach Datum und Umfang entsprechend in den Datenbanken gespeichert werden und somit vollständig nachvollziehbar sind. Darüber hinaus ist in der GAPInVeKoSV festgelegt, dass bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzelne Parzellen oder Flächen nachgemeldet werden können. Über diese Möglichkeiten wird der Antragsteller auf verschiedenen Wegen (Merkblatt Antrag, Internet, Vorträge etc.) informiert. Beim Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) für investive Interventionen wird eine Vereinfachung für Antragsteller und eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes durch möglichst einheitliche Regelungen angestrebt, die sowohl im ELER wie auch bei den Sektorprogrammen angewendet werden insoweit dies EU-rechtlichen Vorgaben und den fachspezifischen Fördernotwendigkeiten entspricht. Eine Verringerung EU-rechtlicher Vorgaben führt dazu, dass VKS-Vorgaben insgesamt gestrafft und stärker risikoorientiert ausgestaltet werden. Die Ansätze aus der Vorperiode, das nationale Haushalts- und Zuwendungsrecht im Sinne der Begünstigten zu vereinfachen, sollen fortgesetzt und vertieft werden. Das gilt vor allem, wenn EU-Vorgaben vergleichsweise einfacher umzusetzen wären. Nationale Anstrengungen zur Digitalisierung der Antragstellung und der Antragsbearbeitung werden intensiv fortgesetzt, insoweit eine fachliche Eignung des Antragsverfahrens sowie eine angemessene Zahl an potentiellen Antragstellern gegeben sind. Ebenfalls werden nationale Anstrengungen fortgesetzt, durch den Einsatz neuer Technologien (z. B. georeferenzierte Fotos) die Erstellung und Einreichung von Nachweisen für Kontrollenzwecke sowie die Durchführung von Kontrollen vor Ort bei investiven Interventionen für die Antragsteller zu erleichtern, ohne das erforderliche Sicherheitsniveau der Kontrollen zu verringern. Naturgemäß können solche Techniken im investiven Bereich nicht den Grad an Evidenz wie bei den Flächenkontrollen erreichen. Entscheidend für den weiteren Fortschritt bei der Einführung solcher neuen Methoden ist die Akzeptanz eines gewissen Restrisikos unter Aufwand und Risikogesichtspunkten durch die dafür relevanten Dienststellen der Kommission.. Eine weitere Vereinfachung für Zuwendungsempfänger:innen ergibt sich aus der Anwendung von Vereinfachten Kostenoptionen (VKO). Bei der Nutzung von VKO müssen Zuwendungsempfänger:innen erheblich weniger Belege einreichen, es entfällt auch der Nachweis der Angemessenheit der Kosten. Ein weiterer Vorteil der Anwendung von VKO ist auch, dass die Anwendung des öffentlichen Vergaberechts, so vorgeschrieben, nicht mehr voll umfänglich Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der EU-Ausgaben ist, sondern sich auf die Anforderungen konzentrieren können, die den wettbewerbsrechtlichen Aspekten der Vergabe Rechnung tragen. Bei Personalkosten ist zudem das Besserstellungsverbot in der Kalkulation berücksichtigt und muss nicht mehr in jedem Einzelfall geprüft werden. Insbesondere bei LEADER und bei Kooperations- und Bildungs-/Beratungsmaßnahmen kommen vielfältige VKO zum Einsatz Der Pauschalsatz für indirekte Kosten in Höhe von bis zu 15 % der direkten Personalkosten wird bereits weitgehend bei dafür relevanten Interventionen angewandt. Im Bereich baulicher Investitionen (Neubau) bei bestimmten Vorhaben im Kontext mit der Grundversorgung ländlicher Räume und der dortigen Daseinsvorsorge wurden Standardeinheitskosten auf Basis von m² Nutzfläche von einem Land etabliert. Bei positiven Erfahrungen damit ist geplant, dies dann auch bundesweit einzuführen. Bereits jetzt sieht das EU-Recht die Option von Vorschüssen an Begünstigte als Element der Liquiditätssteigerung vor. Künftig entfällt hier die Notwendigkeit der Absicherung durch Bürgschaften. Es wird geprüft, ob diese Möglichkeit in mehr Interventionen als bisher angeboten wird und wie ihre administrative Abwicklung gegenüber dem Begünstigten erleichtert wird. Einen Beitrag zur Vereinfachung leistet auch eine umfassende und aktuelle Informationspolitik für die potentiellen Zuwendungsempfänger:innen. Gerade zu Beginn der neuen Förderperiode ist es wichtig, das DE 352 Förderangebot gut aufzubereiten (besonders im Internet). Die Bundesebene wird sich dabei insbesondere auf die aus der 1. Säule finanzierten Interventionen sowie die Konditionalitäten konzentrieren, während es den Bundesländern obliegt, in ihren Programmgebieten die Informationen entsprechend aufzubereiten und zu streuen. Dafür können auch Mittel der Technischen Hilfe zum Einsatz kommen. Das Netzwerk, das auf der Bundesebene eingerichtet wird, wird – wie auch in der vorherigen Förderperiode – weiterhin spezifische Veranstaltungen anbieten, die sich mit Umsetzungsfragen beschäftigen und durch den Austausch zwischen Bundesländern, zwischen Verwaltungen und Zuwendungsempfänger:innen auch einen Beitrag zur Vereinfachung leisten. Als Teil der Förderung oder durch den Aufbau spezifischer Strukturen erhalten Zuwendungsempfänger:innen darüber hinaus eine Unterstützung bei der Antragstellung und Abwicklung. Zum einen besteht die Möglichkeit bei bestimmten Interventionen, die Betreuung als förderfähige Kostenposition anzuerkennen. Bei Intervention EL-0403 gehört Beratung und Betreuung von baulichen Investitionen zu den förderfähigen Kosten. Zum anderen werden unter EL-0701 bis 0703 Vernetzung und Management gefördert (z. B. LEADER, EIP, Lokale Aktionen), die auch bei der Antragstellung und Abwicklung unterstützen können. Im Bereich der Dorfentwicklung werden auch Beratung und Begleitung von Antragstellenden gefördert. 3.10 Konditionalität 3.10.1 Hauptthema: Klimawandel (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) 3.10.1.1 GLÖZ 1: Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche 3.10.1.1.1 Zusammenfassung der Verpflichtungen des landwirtschaftlichen Betriebs (z. B. System der Vorabgenehmigung und Umstellungsverpflichtung) Begünstigte dürfen Dauergrünland nur mit Genehmigung in eine andere landwirtschaftliche Nutzung umwandeln. Die Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn als Ersatz für die umgewandelte Fläche eine neue Dauergrünlandfläche angelegt wird. Bei Dauergrünland, das ab 2015 entstanden ist, wird die Genehmigung zur Umwandlung ohne Anlage einer Ersatzfläche erteilt. Dauergrünland, das ab 2021 neu entsteht, darf ohne Genehmigung umgewandelt werden; es ist lediglich eine Anzeige erforderlich. Dies soll einen Anreiz bieten, klimaschädliche „Vorsorgeumbrüche“ aufgrund der 5-Jahres-Regelung zu vermeiden und auf diese Weise zusätzliches Dauergrünland entstehen zu lassen. Geringfügige Umwandlungen von maximal 500 Quadratmetern in einer Region pro Begünstigtem und Jahr sind ebenfalls ohne Genehmigung zulässig (Bagatellregelung). Nimmt der Dauergrünlandanteil an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in der betreffenden Region um mehr als 4 Prozent ab, werden keine Genehmigungen mehr erteilt. Auch die Bagatellregelung ist dann nicht mehr anzuwenden. Ohne die erforderliche Genehmigung umgewandelte Flächen sind wieder in Dauergrünland rückumzuwandeln. Eine Genehmigung zur Umwandlung infolge des Anbaus von Paludikulturen durch eine standortangepasste nasse Nutzung wird ebenfalls ohne Anlage einer Ersatzfläche erteilt. 3.10.1.1.2 Räumlicher Geltungsbereich (nationale Ebene, regionale Ebene, Ebene des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebs, Ebene der Gruppe von Betrieben) regional DE 353 3.10.1.1.3 Wert des Referenzanteils (einschließlich Berechnungsmethode) NUTS 2 oder relevante NUTS-Ebene Wert des Referenzanteils DE7 - Hessen 39,17% DE9 - Niedersachsen 27,46% DE1 - Baden-Württemberg 39,46% DEA - Nordrhein-Westfalen 28,27% DEB - Rheinland-Pfalz 32,91% DEC0 - Saarland 53,27% DEE - Sachsen-Anhalt 14,80% DEG - Thüringen 21,62% DE2 - Bayern 34,30% DE4 - Brandenburg 22,80% DE8 - Mecklenburg-Vorpommern 19,74% DED - Sachsen 21,22% DEF - Schleswig-Holstein 33,50% Erläuterung Bei der Kalkulation des Referenzverhältnisses wurden die im Referenzjahr 2018 beantragten und von den zuständigen Behörden ermittelten Dauergrünlandflächen herangezogen. Anpassungen aufgrund geänderter Definitionen von “Dauergrünland” und “landwirtschaftlichen Flächen” sind nicht erfolgt. 3.10.1.1.4 Art der betroffenen Betriebsinhaber (alle Betriebsinhaber, die über Dauergrünland verfügen) Alle Antragsteller mit Dauergrünland. 3.10.1.1.5 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards Mit dem Genehmigungsverfahren für die Umwandlung von Dauergrünland und der Verpflichtung, Ersatzflächen für Dauergrünland anzulegen, das bereits vor dem 01.01.2015 bestand, wird sichergestellt, dass der Anteil von Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche nicht erheblich abnimmt. Für den Fall, dass es dennoch zu einer Abnahme kommt, ist eine Notbremse vorgesehen, indem bei einer Abnahme von 4 Prozent im Vergleich zum Referenzanteil keine Umwandlungsgenehmigungen mehr erteilt werden. So wird sichergestellt, dass die im EU-Recht beim GLÖZ-Standard 1 vorgesehene Schwelle von 5 Prozent gar nicht erst erreicht wird. 3.10.1.2 GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen 3.10.1.2.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren Feuchtgebiete und Moore sind als Gebietskulisse nach den in der nationalen Verordnung zur Umsetzung der Konditionalität festgelegten Vorgaben auszuweisen. Dauergrünland in Feuchtgebieten und Mooren darf nicht in eine andere landwirtschaftliche Nutzung umgewandelt oder gepflügt werden. Obstbaum-Dauerkulturen in diesen Gebieten dürfen nicht in Ackerland umgewandelt werden. Auf landwirtschaftlichen Flächen in den Feuchtgebieten und Mooren darf kein Eingriff in das Bodenprofil mit schweren Baumaschinen vorgenommen werden. Verboten sind zudem Bodenwendungen tiefer als 30 cm (über die normale Pflugtiefe hinaus) sowie Auf- und Übersandungen. Für das Roden und Anpflanzen von Dauerkulturen ist eine Bodenwendung von mehr als 30 cm nach guter fachlicher Praxis, soweit erforderlich, zulässig. Der Anbau von Paludikulturen durch eine standortangepasste nasse Nutzung ist in der GLÖZ 2-Kulisse möglich, auch wenn dabei Dauergrünland gepflügt oder umgewandelt wird. Dies gilt aber aus Gründen des Biodiversitätsschutzes nicht auf Dauergrünlandflächen in Gebieten mit besonders schützenswertem Dauergrünland (FFH- /Vogelschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope). Bezüglich der Anlage neuer und der Instandsetzung/Erneuerung bestehender Entwässerungsanlagen werden ab 2023 auf Bundesebene folgende zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen neu eingeführt: DE 354 DE Für die erstmalige Entwässerung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in der oben genannten Gebietskulisse durch Drainagen oder Gräben hat der Begünstigte eine Genehmigung der zuständigen Behörde unter Beachtung insbesondere klimarelevanter Belange im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutz- und der zuständigen Wasserbehörde einzuholen. Die Instandsetzung und Erneuerung von Drainagen oder Gräben zur Entwässerung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche ist zulässig, wenn damit keine Tieferlegung des vorhandenen Entwässerungsniveaus der jeweiligen Drainage oder des jeweiligen Grabens erfolgt. Im Ausnahmefall kann die zuständige Behörde unter Zustimmung der Umweltbehörden (Naturschutz- und zuständige Wasserbehörde) bei der Erneuerung oder Instandsetzung eine Tieferlegung des vorhandenen Entwässerungsniveaus der jeweiligen Drainage oder des jeweiligen Grabens genehmigen, sofern dies für die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche zwingend erforderlich ist und dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Natur oder der Umwelt auf der Fläche führt. Diese bundesweiten Vorgaben treten außer Kraft, sobald alle Länder gleichwertige fachrechtliche Regelungen erlassen haben. 3.10.1.2.2 Jahr der Geltung des GLÖZ Bitte Jahr auswählen: 2023 Begründung In der Region Niedersachsen, Bremen und Hamburg (alle zur Zahlstelle Niedersachsen zugehörig) sowie im Saarland konnte die Erstellung der Gebietskulisse erst im Laufe des Jahres 2023 abgeschlossen werden. Die Anwendung des Standards erfolgt ab 1. Januar 2024. Die in Nummer 3.10.1.2.1 beschriebenen Verpflichtungen, inkl. zu den Entwässerungsanlagen, gelten auch für die Region Niedersachsen/Hamburg/Bremen sowie das Saarland, allerdings erst ab dem 1. Januar 2024 mit Fertigstellung der Gebietskulisse. 3.10.1.2.3 Räumlicher Geltungsbereich und ausgewiesenes Gebiet Die betroffenen Gebiete werden von den Ländern ausgewiesen. Kriterium für die Aufnahme in die Gebietskulisse ist ein Corg-Gehalt von mindestens 7,5 Prozent organischen Bodenkohlenstoffs oder mindestens 15 Prozent organischer Bodensubstanz in einer horizontalen oder schräg gestellten Bodenschicht von 10 cm Mächtigkeit innerhalb der oberen 40 cm des Profils. Darüber hinaus ist eine Ermächtigung für die Länder festgehalten, nach der sie die Mindestgröße für die Aufnahme von Flächen mit Feuchtgebieten und Mooren in die Gebietskulisse bis zu einer Obergrenze von 2 ha (zwischen 0,1 ha – 2 ha) für zusammenhängende Flächen (“Moorlinsen”) festlegen können. Das Land Schleswig-Holstein hat die Mindestgröße auf 2 ha festgelegt, Baden-Württemberg und Niedersachsen (einschließlich Bremen und Hamburg) auf 1 ha. Bei den übrigen Ländern sind es 0,5 ha oder weniger. Für Schleswig-Holstein: Die Mindestschwelle von 2 Hektar für die Aufnahme von Feuchtgebieten und Mooren in die Gebietskulisse (nach § 11 GAPKondV) wird nach dem ersten Anwendungsjahr bewertet. Grundlage dieser Bewertung sind die regionalspezifischen Erfahrungen im ersten Anwendungsjahr im Umgang mit der Gebietsabgrenzung vor dem Hintergrund des Ziels einer klimaverträglichen landwirtschaftlichen Nutzung und zur Reduktion der Emission von Treibhausgasen aus kohlenstoffreichen Böden. 3.10.1.2.4 Art der betroffenen Betriebsinhaber Alle Antragsteller mit landwirtschaftlichen Flächen in der Gebietskulisse. 3.10.1.2.5 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards Durch die genannten Bewirtschaftungseinschränkungen soll verhindert werden, dass in landwirtschaftlich genutzten Feuchtgebieten und Mooren gespeicherter organischer Kohlenstoff durch tiefgreifende Eingriffe in den Boden als CO2 freigesetzt wird. Mit der Einbeziehung fachrechtlicher Genehmigungsverfahren für die Neuanlage, Vertiefung und Erneuerung von Entwässerungsanlagen in die Konditionalität werden die Sanktionsmöglichkeiten bei ungenehmigten Vorhaben verschärft und damit eine stärkere abschreckende Wirkung erzielt. Damit wird einer unkontrollierten Entwässerung und der damit verbundenen Zersetzung DE 355 DE des Kohlenstoffspeichers in Mooren und Feuchtgebieten entgegengewirkt. 3.10.1.3 GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern außer zum Zweck des Pflanzenschutzes 3.10.1.3.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren Stoppelfelder dürfen nicht abgebrannt werden. 3.10.1.3.2 Räumlicher Geltungsbereich Betrifft alle Ackerflächen. 3.10.1.3.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber Alle Antragsteller mit Ackerflächen. 3.10.1.3.4 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards Durch das Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern wird die organische Substanz im Boden geschützt. 3.10.2 Hauptthema: Wasser 3.10.2.1 GLÖZ 4: Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen 3.10.2.1.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren Im Abstand von 3 Metern zu Gewässern dürfen auf landwirtschaftlichen Flächen keine Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte und Düngemittel angewendet werden. Die Breite des Pufferstreifens von drei Metern bei GLÖZ 4 steht im Einklang mit den Vorgaben im Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115. In den nationalen Rechtsvorschriften bei Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gilt nicht ein genereller Pufferstreifen von 5 Metern Breite. So sehen die nationalen Rechtsvorschriften zum Beispiel bei der Düngung in ebenem Gelände einen Pufferstreifen von 1 Meter Breite vor, wenn die Ausbringung mit Exaktstreugeräten erfolgt, bei stark geneigten Ackerflächen dagegen von bis zu 20 Metern Breite. Strengere Vorschriften, die in Umsetzung der Nitratrichtlinie oder im Rahmen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erlassen wurden, finden bei GAB 2 und 7 Anwendung (zur Phosphordüngung GAB 1) und werden damit gemäß den dort festgelegten Kriterien kontrolliert und ggf. sanktioniert. Hinweis zur Angabe unter 3.10.2.1.2: Die Landesregierungen können in Gebieten, in denen die landwirtschaftlichen Flächen in einem erheblichen Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen sind, durch Rechtsverordnung den Abstand verringern, sofern dies für diese Gebiete entsprechend begründet ist. Die beiden wasserreichen Regionen Niedersachsen/Hamburg/Bremen und Schleswig-Holstein machen von der Möglichkeit der Verringerung der Mindestbreite der Pufferstreifen auf 1 m in Gebieten mit einer besonders hohen Dichte an Be- und Entwässerungsgräben Gebrauch. Dabei werden in Schleswig-Holstein Gemeinden mit einer Gewässernetzdichte von mehr als 40 Metern pro Hektar als Gebiete mit einer besonders hohen Gewässernetzdichte definiert. Die Gewässernetzdichte in Metern pro Hektar wird auf Basis des Gewässernetzes des Landesvermessungsamtes für Gemeinden ermittelt. In Niedersachsen wird eine Kulisse von Gemeinden ermittelt, in denen die Gewässerdichte so hoch ist, dass mindestens 3% der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch Gewässerrandstreifen in Anspruch genommen würden. In Hamburg und Bremen, bei denen absolut nur wenige landwirtschaftliche Flächen betroffen sind, soll das 3% Kriterium auf Stadtteile bzw. andere untergeordnete regionale Einheiten bezogen werden. Zu beachten ist hierbei insbesondere: • Berichtspflichtigen Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nicht von der Verringerung umfasst. • Die Verringerung der Gewässerabstände führt nicht dazu, dass weitergehende Regelungen aus dem DE 356 DE Dünge- oder dem Pflanzenschutzrecht abgeschwächt werden. • Der verringerte Abstand gilt auch nicht in sogenannten “roten Gebieten”, die gemäß § 13a der Düngeverordnung von den Landesregierungen ausgewiesen wurden bzw. neu ausgewiesen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass die WRRL-Zielsetzung gefährdet wird. Die Auswirkungen dieser Regelung auf Wasserlandschaft und Nordsee sollen im Jahr 2024 untersucht und bewertet werden. 3.10.2.1.2 Mindestbreite der Pufferstreifen (in m) 3 3.10.2.1.3 Räumlicher Geltungsbereich, einschließlich Angabe der Wasserläufe Alle landwirtschaftlichen Flächen von Begünstigten an Gewässern mit Ausnahme kleinerer Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung (Straßenseitengräben als Bestandteil von Straßen, Be- und Entwässerungsgräben, Fischteiche sowie Heilquellen), die nach § 5 Absatz 4 der Düngeverordnung in Verbindung mit § 2 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach § 4a Absatz 1 Satz 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung von der Anwendung des Wasserhaushaltsgesetzes oder der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ausgenommen sind. Es sind Gewässer, die aus Sicht der Wasserwirtschaft einschließlich der aus der Umsetzung der WRRL resultierenden Anforderungen von nachrangiger Bedeutung sind, und die auch für die Thematik “rote Gebiete” und Nährstoffeinträge keine besondere Relevanz haben. Berichtspflichtige Gewässer gemäß der WRRL fallen nicht unter diese Ausnahme. Aufgrund regionaler Wassergesetzgebung kommen zum Beispiel in Niedersachsen nur Gräben, die nicht dazu dienen, die Grundstücke mehrerer Eigentümer zu bewässern oder zu entwässern, als Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung in Frage. 3.10.2.1.4 Art der betroffenen Betriebsinhaber Alle Antragsteller mit landwirtschaftlichen Flächen, die an Gewässer angrenzen. 3.10.2.1.5 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards Durch die Abstandsregelung wird dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngemitteln in Gewässer entgegengewirkt. 3.10.3 Hauptthema: Boden (Schutz und Qualität) 3.10.3.1 GLÖZ 5: Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und -erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung 3.10.3.1.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren Die Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion richten sich nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Flächen. Hierzu teilen die Länder die landwirtschaftlichen Flächen je nach Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung bestimmten Klassen zu. Flächen, die in der Kulisse nach KWasser2 liegen, sind stärker erosionsgefährdet als solche in KWasser1. I. Auf Ackerflächen mit Erosionsgefährdung bestehen folgende Verpflichtungszeiträume und Verpflichtungen (Bundesregelungen): -bei KWasser1 kein Pflügen vom 1. Dezember bis 15. Februar -bei KWasser1 ist das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig -bei KWasser2 kein Pflügen vom 1. Dezember bis 15. Februar -bei KWasser2 ist das Pflügen zwischen dem 16. Februar und dem 30. November nur erlaubt bei unmittelbar folgender Aussaat; kein Pflügen vor der Aussaat von Reihenkulturen -bei KWind ist das Pflügen nur erlaubt bei einer Aussaat vor dem 1. März bzw. ab dem 1. März nur bei unmittelbar folgender Aussaat (gilt nicht bei Reihenkulturen); DE 357 DE Das Verbot des Pflügens vor Reihenkulturen bei KWind gilt nicht bei: -Anlage von Grünstreifen quer zur Hauptwindrichtung -Anlage von Agroforstsystemen -Kulturen in Dämmen quer zur Hauptwindrichtung -Maschinelles Setzen von Jungpflanzen unmittelbar nach dem Pflügen (Bsp. junge Gemüsepflanzen). Zum Begriff „Reihenkulturen“: Die Kulturen werden in Reihen mit einem Abstand von 45 cm oder mehr angebaut (z.B. Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln). Beim Anbau früher Sommerkulturen (siehe Liste bei GLÖZ 6) außer Reihenkulturen ist für Betriebe, die nach der Verordnung (EU) 2018/848 zertifiziert sind, auf KWasser1- und KWasser2 -Ackerflächen eine raue Winterfurche zugelassen. Bei Sommerreihenkulturen ist für die genannten zertifizierten Betriebe auf KWasser2 -Ackerflächen ein Pflügen nur in Verbindung mit dem vorhergehenden Anbau einer Winterzwischenfrucht (auch als Untersaat) zulässig und wenn das Pflügen gemäß guter fachlicher Praxis unmittelbar vor der Einsaat erfolgt. II. Die Landesregierungen können gemäß § 16 Abs. 5 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung durch eine Rechtsverordnung von diesen Bundesregelungen abweichende Anforderungen festlegen, soweit dies erforderlich ist, um in bestimmten Gebieten Folgendem Rechnung zu tragen: a) witterungsbedingten Besonderheiten, b) besonderen Anforderungen bestimmter Kulturen oder c) besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes nach § 1 Nummer 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes. Die Länder stellen dabei sicher, dass die von ihnen festgelegten abweichenden Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz vor Erosion mindestens so wirksam sind wie die betreffenden o.g. Anforderungen der GAPKondV. Der Rechtsverordnung eines Landes muss das jeweilige Umweltministerium zustimmen. Vollständige Liste der von den Bundesregelungen abweichenden, aber gleichwertigen Länderregelungen (Länder wenden jeweils einzelne oder mehrere dieser Regelungen an): a.) Raue Winterfurche vor früher Sommerkultur (ohne Reihenkultur) oder auf schweren Böden (Bodenart korrespondierend mit mindestens 17 % Tongehalt) Erläuterung: Die „raue Winterfurche“ bedeutet, dass im Winter unter bestimmten Bedingungen gepflügt werden darf, danach aber keine weitere Bearbeitung bis zum 15.2. erfolgt, so dass die Feldoberfläche sehr grob gehalten wird. Damit wird der Erosion vorgebeugt. Die finale Vorbereitung des Feldes darf nicht vor dem oben genannten Termin stattfinden. Die raue Winterfurche fördert insbesondere auf nassen und schweren Böden auch die Frostgare, d.h. das Gefrieren und Auftauen des Bodens. Diese bewirkt eine Bodenbearbeitung durch den Frost. Dadurch kann dieser Boden im Frühjahr schneller abtrocknen, ist eher befahrbar für Maschinen, die Gefahr der Bodenverdichtung ist sehr stark verringert, das Saatbeet wird gleichmäßiger und feiner, der Keimerfolg damit höher. Die Frühjahrsniederschläge können von den Pflanzen besser genutzt werden – da es im Frühjahr immer früher trocken wird, ist dies enorm wichtig b.) Späträumende Gemüse(Kultur) als Vorfrucht zu einer Frühjahrskultur (nur KWasser 1) Erläuterung: Im Herbst (November/Dezember) spät geerntete Gemüsekulturen und deren über Winter auf dem Acker verbleibende Erntereste wirken der Erosion entgegen. c.) Pflügen quer zum Hang (nur KWasser 1 sowie in einzelnen Ländern weitere Einschränkungen; z.B. gleichzeitig trockene Gebiete<550 mm Niederschlag) Erläuterung: durch die beim Pflügen quer zum Hang entstehende höhere Bodenrauhigkeit entsteht ein alternativer Schutz vor Bodenerosion. d.) Pflügen quer zum Hang (nur KWasser 2, soweit Gründe des Pflanzenschutzes dies im Einzelfall DE 358 DE erfordern) Erläuterung: durch die beim Pflügen quer zum Hang entstehende höhere Bodenrauhigkeit entsteht ein alternativer Schutz vor Bodenerosion. Die Möglichkeit ist aber eng auszulegen und nur anwendbar, wenn besondere Gründe des Pflanzenschutzes dies erfordern und anderweitige Maßnahmen nicht ausreichend sind. Die besonderen Gründe sind durch eine zeitlich befristete Stellungnahme des amtlichen Pflanzenschutzdienstes nachzuweisen, die der Begünstigte einzuholen hat. Die Regelung kommt damit nur in wenigen und besonders begründeten Einzelfällen zur Anwendung. e.) Bodenbedeckung ab der Ernte der Vorfrucht Erläuterung: Zwischen Ernte der Vorfrucht und dem Pflügen (quer zum Hang) wird eine Bodenbedeckung z. B. durch aktive Begrünung mit einer Zwischenfrucht oder Untersaat (aus der Vorfrucht) sichergestellt f.) Abdecken von Flächen mit einer Folie, einem Vlies, einem engmaschigen Netz oder einer in der erosionsmindernden Wirkung gleichwertigen Abdeckung, die bis zum Reihenschluss auf der Kultur verbleibt Erläuterung: Durch den Einsatz von Folien oder Vlies wird der Boden vor Erosionsereignissen geschützt, entsprechend einer durchgehenden Bodenbedeckung. Gleichzeitig wird das gleichmäßige und schnellere Wachstum der Kultur gefördert, so dass frühzeitig eine ganzflächige Bodenbedeckung durch diese erfolgt. g.) Anlage von Erosionsschutzstreifen Erläuterung: Erosionsschutzstreifen wirken direkt gegen Wind- und Wassererosion. h.) Begrünte Abflusswege; Erläuterung: begrünte Abflusswege fördern die Versickerung des abfließenden Wassers und Verringern die Abfließgeschwindigkeit. i.) Rasenbildende Kultur als Vorfrucht; Erläuterung: rasenbildende Kulturen (z.B. Gras) stabilisieren das Bodengefüge durch ihr umfangreiches Wurzelwerk. j.) Hangteilung durch Kulturwechsel Sommerung-Winterung; Erläuterung: durch Teilung des Hangs und Kombination des Anbaus einer Winterkultur auf einem Teil und einer Sommerkultur auf dem anderen wird das Erosionsrisiko deutlich verringert. k.) Spezielle Dammformen zur Vermeidung von Erosion; Erläuterung: Es werden Querdämme innerhalb von Dammkulturen angelegt. Sie dienen der Wasserspeicherung und verhindern Wassererosion. Neben erosionsmindernden Querdämmen können die Dammsohlen beim Anbau von Kartoffeln auch mit Wintergerste begrünt werden. l.) Teilflächenspezifische Bodenbearbeitung quer zum Hang aus phytosanitären Gründen; Erläuterung: die Maßnahme zielt darauf ab, nur in Teilbereichen eines Schlages aus phytosanitären Gründen eine Bodenbearbeitung als alternative Maßnahme (z.B. mit Tiefengrubber oder Pflug), die gleichermaßen den Erosionsschutz gewährleistet, anwenden zu können. Die Maßnahme erfordert eine Genehmigung der zuständigen Behörde unter angemessener Konsultation der für den Erosionsschutz zuständigen Umweltbehörden. m.) Pflügen überwiegend quer zum Hang und in der Folge Anbau von Beständen zur Saatguterzeugung für regional-spezifische Blühmischungen, die vor dem 15. April ausgesät werden (nur KWasser 1) Erläuterung: durch die beim Pflügen quer zum Hang entstehende höhere Bodenrauhigkeit entsteht ein alternativer Schutz vor Bodenerosion. Darüber hinaus kann so ein feinkrümmeliges Saatbeet gewährleistet werden, was für den Anbau notwendig ist. Die genannten landesspezifischen Regelungen sind zum Teil nur für bestimmte Kulturen vorgesehen (wie DE 359 DE frühe Sommerkulturen, gärtnerische Kulturen, wenig erosionsgefährdete Kulturen wie bestimmte Körnerleguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Heil-, -Duft- und Gewürzpflanzen, Sonderkulturen, frühe Gemüsearten oder späträumende Kulturen), sofern gleichzeitig eine oder mehrere der oben genannten abweichenden Anforderungen mit erosionsmindernden Maßnahmen vorgenommen werden. 3.10.3.1.2 Räumlicher Geltungsbereich (unter Angabe der Flächen mit einem Risiko der Bodenerosion und der Hangneigung) Die erosionsgefährdeten Gebiete werden von den Ländern nach einheitlichen Kriterien ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Erosionsgefährdung für Wasser gemäß DIN 19708 gelten folgende Faktoren als verpflichtend: K: Bodenerodierbarkeitsfaktor S: Hangneigungsfaktor R: Regenerosivitäts- und Oberflächenabflussfaktor Optional kann der Hanglängenfaktor L verwendet werden. Die Ermittlung der Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706 vorzunehmen. Der Umfang der in den Kulissen liegenden Ackerflächen wird sich gegenüber der Förderperiode bis 2022 u.a. aufgrund der verpflichtenden Einführung des Regenerosivitätsfaktors insgesamt erheblich vergrößern (abschließende Zahlen dazu liegen noch nicht vor). 3.10.3.1.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber Alle Antragsteller mit erosionsgefährdeten Ackerflächen in den Kulissen KWasser1 und KWasser2 bzw. KWind 3.10.3.1.4 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards Mit differenzierten Bewirtschaftungsvorgaben je nach Art und Ausprägung der Erosionsgefahr (siehe 3.10.3.1.1) wird der Erosion auf Ackerflächen durch Wind und Wasser entgegengewirkt. 3.10.3.2 GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden 3.10.3.2.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren (einschließlich des betreffenden Zeitraums) 1. Ackerland Es kommt die 80/20-Regel auf Ebene eines Betriebes zur Anwendung. Eine Mindestbodenbedeckung wird vorgeschrieben auf mindestens 80 % der Ackerflächen eines Betriebes. Ausnahmen hiervon gibt es nicht. Als Arten der Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen gelten • nach guter fachlicher Praxis angebaute mehrjährige Kulturen und nach guter fachlicher Praxis möglichst früh nach der Ernte der Hauptkultur beziehungsweise einem Pflügen angebaute Winterkulturen • ein nach guter fachlicher Praxis möglichst früh nach der Ernte der Hauptkultur etablierter Bestand an Zwischenfrüchten oder Begrünungen (inkl. Selbstbegrünung), der mindestens bis zum 31. Dezember des Antragsjahres auf der Fläche vorhanden sein muss • Verzicht auf Pflügen ab der Ernte der Hauptkultur bis zum 31. Dezember des Antragsjahres. Dies umfasst auch: o Stoppelbrachen, zum Beispiel von Körnerleguminosen und Getreide (inkl. Mais), o Mulchauflagen (inkl. Belassen von Ernteresten), o mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitungen (z.B. mittels Grubber oder Scheibenegge). • die Abdeckung durch Folien, Vliese oder engmaschigem Netze oder ähnlichem zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion (Kartoffeln, Gemüse etc.) bis zum 31. Dezember des DE 360 DE Antragsjahres oder bis zum vorhergehende Reihenschluss der Kultur. Auf Ackerflächen mit schweren Böden (d.h. einer Bodenart korrespondierend mit mindestens 17 Prozent Tongehalt) kann die Mindestbodenbedeckung von der Ernte der Hauptkultur bis zum 1. Oktober erbracht werden. Auf Ackerflächen, auf denen im folgenden Jahr frühe Sommerkulturen angebaut werden, kann die Mindestbodenbedeckung von der Ernte der Hauptkultur bis zum 15. Oktober erbracht werden. Ein Wechsel zwischen den Arten der Mindestbodenbedeckung ist gemäß guter fachlicher Praxis möglich. Hinweis: Im Regelfall sind etwa 60 % der Ackerflächen im Winter durch den Anbau von Winterkulturen wie Winterweizen, Winterraps und Feldgrasanbau durchgehend bedeckt. Weitere 10 % der Ackerflächen weisen derzeit im Regelfall im Winter eine Bedeckung durch Winterzwischenfrüchte und Begrünungen auf. Durch Stoppelbrachen, Mulchauflagen usw. ist auf einem weiteren nennenswerten, allerdings nicht exakt quantifizierbaren Teil der Ackerfläche eine Mindestbodenbedeckung im Winter übliche Praxis. Folglich sind im Regefall mindestens 70% der Ackerflächen im Winter bedeckt. Mithin ist der Schutz der Ackerböden in den sensibelsten Zeiten im Winter bereits in großem Umfang gewährleistet. Wie bereits dargelegt, wird eine Mindestbodenbedeckung auf mindestens 70 %der Ackerflächen bereits durch den Anbau von Winterkulturen, Begrünungen, Winterzwischenfrüchten usw. erreicht. Die abweichenden Zeiträume der Mindestbodenbedeckung kommen damit unter Berücksichtigung der 80/20- Regel schätzungsweise auf höchstens 10 % der Ackerflächen zur Anwendung. Durch die abweichenden Zeiträume wird vor allem auch der gewünschte Anbau von frühen Sommerkulturen ermöglicht und gefördert. Nach dem ersten Anwendungsjahr wird eine Überprüfung der Umsetzung von GLÖZ 6 erfolgen, insbesondere im Hinblick auf den Umfang der Ackerflächen mit abweichendem Zeitraum der Mindestbodenbdeckung. Frühe Sommerkulturen sind vor allem Sommergetreide – mit Ausnahme von Mais und Hirse –, Leguminosen – mit Ausnahme von Sojabohnen –, Sonnenblumen, Sommerraps, Sommerrübsen, Körnersenf, Körnerhanf, Leindotter, Lein, Mohn, Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Küchenkräuter, Faserhanf, Buchweizen, Amaranth, Quinoa, Kleegras, Klee- bzw. Luzernegras-Gemisch, Ackergras, Grünlandeinsaat, Kartoffeln, Rüben, Gemüsekulturen (z.B. Radieschen, Rettich, Salate, Möhren, Petersilie, Pastinaken, Spinat). Die Aussaat bzw. Pflanzung einer frühen Sommerkultur muss nach guter fachlicher Praxis so früh wie möglich erfolgen. Auf Ackerland mit zur Bestellung im Folgejahr vorgeformten Dämmen gilt folgendes: Zwischen den Dämmen ist vom 15.11. bis zum 31.12. des Antragsjahres eine Begrünung zuzulassen. 2. Obstbaumkulturen, Weinbauflächen: Eine vorhandene Begrünung zwischen den Reihen darf zwischen dem 15.11. und dem 31.12 des Antragsjahres auf 100 % der Flächen nicht beseitigt werden. Weitere Vorgaben: Vor allem zum Schutz der Brutvögel und der Gelege bestehen zusätzlich folgende Vorgaben: Ackerflächen und Dauergrünlandflächen, die nicht für die landwirtschaftliche Produktion verwendet werden, sind der Selbtbegrünung zu überlassen oder durch Ansaat zu begrünen. Im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres ist das Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf diesen Flächen verboten. Davon ausgenommen sind bewirtschaftete Streuobstwiesen, auf denen der Aufwuchs nicht genutzt wird. Pflegemaßnahmen sind auch innerhalb des Zeitraums 1. April bis 15. August bei selbstbegrünten oder eingesäten Ackerbrachen zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bzw. vergleichbarer freiwilliger Maßnahmen zulässig, soweit diese Bestandteil der Verpflichtungen sind. 3.10.3.2.2 Räumlicher Geltungsbereich DE 361 DE Ackerflächen und Dauerkulturflächen von Begünstigten, zusätzliche Anforderung für brachliegende Flächen 3.10.3.2.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber Betrifft alle Begünstigten mit landwirtschaftlichen Flächen. 3.10.3.2.4 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards Ergänzend zu den Erosionsschutzmaßnahmen gemäß GLÖZ-Standard 5 legen die Vorgaben zu GLÖZ- Standard 6 besonderes Augenmerk auf den Schutz des Bodens vor Auswaschung von Nährstoffen, indem generell auf Ackerflächen eine Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten vorgeschrieben wird. Auf Rebflächen und Obstbaumkulturflächen darf die vorhandene Begrünung zwischen den Reihen im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. Dezember des Antragsjahres nicht beseitigt werden. Auf brachliegenden Flächen wird die Bodenbedeckung durch Selbstbegrünung oder Aussaat sichergestellt. Die Begrünung durch Ausssaat darf nicht mittels Reinsaat einer landwirtschaftlichen Kulturpflanze und nicht allein durch Gräser erfolgen. Mit Rücksicht auf die für den Vogelschutz sensible Zeit vom 1. April bis zum 15. August ist das Mähen und Zerkleinern des Aufwuchses auf brachliegenden Flächen in diesem Zeitraum verboten. Das gilt auch für Dauergrünlandflächen, auf denen keine Erzeugung stattfindet. 3.10.3.3 GLÖZ 7: Fruchtfolge auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im Nassanbau 3.10.3.3.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren zur Anbaudiversifizierung Es kommen folgende Vorgaben im Rahmen von GLÖZ 7 zur Anwendung: - Auf jedem Ackerschlag müssen im Zeitraum von 3 Jahren mindestens 2 verschiedene Hauptkulturen angebaut werden. - Auf mindestens 33 Prozent der Ackerfläche eines Betriebes muss ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur erfolgen oder es muss eine Zwischenfrucht angebaut werden bei gleichbleibender Hauptkultur. Ausgenommen sind Flächen für den Anbau von Mais zur Herstellung von anerkanntem Saatgut, von Tabak und von Roggen jeweils in Selbstfolge (s. u.). Im Gemüseanbau kann der Fruchtwechsel auch durch den Anbau einer Zweitkultur erfolgen. Der beetweise Anbau verschiedener Gemüsekulturen, der im Gemüseanbau oft mit Sammelcodes codiert wird, erfüllt die Vorgaben des Fruchtwechsels. Trotz Nutzung des gleichen Sammelcodes sind daher in einer solchen Fallkonstellation die Vorgaben des Fruchtwechsels erfüllt. Dies gilt auch für wissenschaftliche Versuchsflächen mit nur einer Anbaukultur. Sommer- und Winterkultur einer Kulturart, z. B. Sommergerste und Wintergerste, gelten als zwei verschiedene Kulturen. Mischungen von Kulturen zählen nach denselben Regelungen als Hauptkulturen wie bei der Öko-Regelung 2. Mais-Mischkulturen zählen aber erst ab dem Antragsjahr 2026 zur Hauptkultur Mais. Der Anbau in Selbstfolge von Mais zur Herstellung von anerkanntem Saatgut, von Tabak und von Roggen ist von der Verpflichtung zum Fruchtwechsel ausgenommen. Saatmais wird von hoch spezialisierten Betrieben v. a. in klimatisch begünstigten Regionen erzeugt. Hierfür gibt es gesetzliche Vorgaben (SaatErzG), damit eine Erzeugung von Hybridsaatmais in geschlossenen Anbaugebieten möglich ist, um ungewollte Fremdbefruchtung zu vermeiden. Eine Flächenausdehnung/Flächenverlagerung ist daher kaum möglich. Ohne Ausnahme vom Fruchtwechsel wäre mit einem Rückgang der Saatmaisproduktion zu rechnen. Tabak wird von hoch spezialisierten Betrieben angebaut. Zur Auslastung der erforderlichen speziellen betrieblichen Infrastruktur (z. B. Trocknungsöfen) ist die Beibehaltung des bisherigen Anbauumfangs notwendig. Für gute Tabakqualitäten ist ein sehr niedriger Stickstoffgehalt im Boden erforderlich, er wird unter Stickstoffmangelbedingungen angebaut. Im Rahmen eines Fruchtwechsels bzw. einer Fruchtfolge ist es nicht möglich, einen Stickstoffmangel im Boden dauerhaft zu erhalten, da die anderen Fruchtfolgeglieder erheblich höhere Anforderungen an die Stickstoffversorgung stellen. DE 362 DE Roggenanbau findet seit langer Zeit traditionell in bestimmten Gegenden vor allem auf meist sehr leichten Böden statt, auch weil er die einzige Getreideart von Bedeutung darstellt, die mit sehr geringen Niederschlagsmengen auskommt und damit für Hitze- und Trockenphasen geeignet ist, welche aufgrund des Klimawandels zunehmen werden. Der Anbau von Roggen in Selbstfolge ist aus pflanzenschutz- fachlicher Sicht vertretbar (geringer Krankheitsdruck, geringer Unkrautdruck durch dichten und hohen Wuchs – geringer Pflanzenschutzmitteleinsatz). Roggen ist selbstverträglich und gewährleistet als Winterroggen die Bodenbedeckung im Winter. Die Möglichkeit zur unbegrenzten Selbstfolge ist nicht die gängige Praxis, aber eine Möglichkeit, um in der Praxis flexibel agieren zu können, insbesondere auf verfügbares Wasser (ausbleibende Niederschläge verhindern den Anbau von Alternativkulturen). Es ist nicht davon auszugehen, dass der Roggenanbau in Selbstfolge durch die Ausnahme bei GLÖZ 7 in nennenswertem Umfang ansteigen wird, da Roggen gegenüber den anderen Ackerkulturen auf den meisten Standorten wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig ist. Dennoch wird die Entwicklung des Roggenanbaus in Selbstfolge während der Förderperiode erfasst und im Hinblick auf die Ziele von GLÖZ 7 analysiert werden. Ausgenommen vom verpflichtenden Fruchtwechsel ist Ackerland a) mit einer Gesamtgröße von bis zu 10 Hektar, b) mit einer verbleibenden Gesamtgröße von bis zu 50 Hektar, wenn mehr als 75 % des Ackerlands für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden, dem Anbau von Leguminosen dienen, brachliegendes Land sind oder einer Kombination der Nutzungen unterfallen; c) mit einer verbleibenden Gesamtgröße von bis zu 50 Hektar, wenn mehr als 75 Prozent der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche Dauergrünland sind, für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen oder für den Anbau von Kulturen im Nassanbau genutzt werden oder einer Kombination dieser Nutzungen unterfallen. Damit ist z. B. ein Betrieb mit 800 ha Dauergrünland und 200 ha Ackerland von der Fruchtfolgeregelung umfasst. Die Verpflichtung zum Fruchtwechsel gilt nicht bei mehrjährigen Kulturen, Gras oder anderen Grünfutterpflanzen oder brachliegenden Flächen. Für Betriebe, die nach der Verordnung (EU) 2018/84 zertifiziert sind, gelten die Verpflichtungen des Fruchtwechsels als erfüllt. 3.10.3.3.2 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren zur Anbaudiversifizierung - 3.10.3.3.3 Räumlicher Geltungsbereich Alle Ackerflächen von Begünstigten. 3.10.3.3.4 Art der betroffenen Betriebsinhaber Alle Landwirte, die über Ackerland verfügen (keine Ausnahme) Geltende Ausnahmen Deren Ackerland bis zu 10 Hektar beträgt (Fußnote 5 von Anhang III Nummer 1 Buchstabe c) Bei denen mehr als 75 % der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche Dauergrünland ist (Fußnote 7 von Anhang III Nummer 1 Buchstabe b) Bei denen mehr als 75 % des Ackerlandes für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird, als brachliegendes Land oder für den Anbau von Leguminosen genutzt wird oder einer Kombination dieser Nutzungen dient (Fußnote 7 von Anhang III Nummer 1 Buchstabe a) 3.10.3.3.5 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards (insbesondere, wenn der Mitgliedstaat sich für Anbaudiversifizierung entschieden hat) Die Fruchtwechselvorgaben wirken Monokulturen entgegen und fördern Erneuerung und Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. DE 363 DE 3.10.4 Hauptthema: Biologische Vielfalt und Landschaft (Schutz und Qualität) 3.10.4.1 GLÖZ 8: Mindestanteil des für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehenen Ackerlands sowie auf allen landwirtschaftlichen Flächen, keine Beseitigung von Landschaftselementen und Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln 3.10.4.1.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren Standard für den Mindestanteil: Mindestens 4 % des Ackerlandes auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs sind für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen, vorgesehen. Mindestens 3 % des Ackerlandes auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs ist für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen, vorgesehen, wenn der Landwirt sich im Rahmen erweiterter Öko-Regelungen gemäß Artikel 31 Absatz 5a dazu verpflichtet, mindestens 7 % seines Ackerlandes für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen, vorzusehen. Mindestens 7 % des Ackerlandes auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs ist für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen, vorgesehen, und ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angebaute Zwischenfrüchte oder stickstoffbindende Pflanzen sind inbegriffen, wobei es sich bei 3 % um nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen handeln muss. Die Mitgliedstaaten sollten den Gewichtungsfaktor 0,3 für Zwischenfrüchte verwenden. Liste der Elemente (Indikative Liste der Merkmale und nichtproduktiven Flächen, die für die Berechnung des Mindestanteils in Betracht kommen) Pufferstreifen Steinhaufen Erläuterung • Lesesteinwälle: Aufschüttungen von Lesesteinen von mehr als fünf Metern Länge • Fels- und Steinriegel sowie naturversteinte Flächen mit einer Größe von höchstens 2 000 Quadratmetern Kulturobjekte Gräben Feldraine, Kleinflächen oder Parzellen Erläuterung • Feldraine: überwiegend mit gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen mit einer Gesamtbreite von mehr als zwei Metern, die innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen oder an diese angrenzen und auf denen keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfindet Hecken, Einzelbäume oder Baumgruppen, Baumreihen Erläuterung • Hecken oder Knicks: lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind und eine Mindestlänge von 10 Metern sowie eine Durchschnittsbreite von bis zu 15 Metern aufweisen, wobei kleinere unbefestigte Unterbrechungen unschädlich sind • Einzelne Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne von § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind • Feldgehölze: überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der DE 364 DE landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2 000 Quadratmetern; Flächen, für die eine Beihilfe zur Aufforstung oder eine Aufforstungsprämie gewährt worden ist, gelten nicht als Feldgehölze. • Baumreihen: mindestens fünf linear angeordnete, nicht landwirtschaftlich genutzte Bäume entlang einer Strecke von mindestens 50 Metern Länge Brachliegende Flächen Erläuterung Ausnahmeregelung gemäß Verordnung (EU) 2024/587: Zur Erfüllung der bis 31. Dezember 2024 weiterhin bestehenden Verpflichtungen können zusätzlich zu den existierenden Anrechnungsmöglichkeiten für das Antragsjahr 2024 Flächen angerechnet werden, die 1. für den Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen als Hauptkultur oder 2. für den Anbau von Zwischenfrüchten genutzt werden. In allen Fällen des Satzes 1 dürfen Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 muss der nach guter fachlicher Praxis etablierte Bestand bis mindestens 31. Dezember des Antragsjahres auf der Fläche vorhanden sein. Ab dem Jahr 2025 entfallen die Vorgaben zum Mindestanteil. Sonstiges Erläuterung • Die Länder können aufgrund regionaler Besonderheiten weitere Landschaftselemente dem Beseitigungsverbot gemäß GLÖZ-Standard 8 unterstellen. Gleichzeitig können die Länder Ausnahmen vom Beseitigungsverbot zulassen, soweit dies aus Gründen des Naturschutzes erforderlich ist. • Das Land Schleswig-Holstein sieht als weiteres Landschaftselement Gräben mit einer maximalen Breite von 6 m vor, einschließlich offener Wasserläufe zu Bewässerungs- oder Entwässerungszwecken, mit der Funktion eines Ersatzbiotopes. Ein solcher Graben baut sich aus der Sohle, der Grabenböschung und einer uferähnlichen Begleitvegetation auf. Mit der Aufnahme der Gräben in die Liste der geschützten Landschaftselemente können erhebliche Flächen (bis zu 8.600 ha) durch das Beseitigungsverbot als Strukturelemente und Lebensräume, die mit ihrer begleitenden Vegetation Nahrung, Brut- und Nistplätze, Laichmöglichkeiten und Unterschlupf gewähren, dauerhaft erhalten werden. Da sie ein leitendes Element im Biotopverbundsystem bilden mit vielfältigen ökologischen Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wirken sie weit über ihre eigentliche Fläche hinaus. Aus Naturschutzsicht überwiegen diese Aspekte, unabhängig von einer Breite von 6 m von Böschungskante zu Böschungskante. Diese Ausnahme wurde auf Basis der damals geltenden Regelungen zu Gräben nach Art. 45 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 639/2014 in der Fassung von 2014 aufgenommen. • Eine Ausnahme vom Beseitigungsverbot für Landschaftselemente sieht lediglich das Land Mecklenburg-Vorpommern vor und zwar nur aus Gründen des Naturschutzes, und nur, wenn die Beseitigung des Landschaftselementes dem Erhalt, der Wiederherstellung oder der Neuanlage naturschutzfachlich besonders wertvoller Lebensräume oder Habitate dient, und das mit der Beseitigung verfolgte Ziel aus naturschutzfachlicher Sicht als höherwertiger einzuschätzen ist als der Erhalt des vorhandenen Landschaftselementes. Ziel dieser Ausnahme ist der Erhalt, die Wiederherstellung oder die Neuanlage von wertvollen Offenlandbiotopen, wie Feuchtwiesen und Magerrasen, an Standorten mit gemäß GLÖZ 8 "geschützten" Landschaftselementen (z. B. Feldgehölze), die sich im Zeitablauf in der Regel durch Sukzession vormaliger, ursprünglich artenreicher Offenlandbiotope mit im Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten entwickelt haben. Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, in der kommenden Förderperiode im Rahmen der Naturschutzförderrichtlinie investive Naturschutzmaßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung des Erhaltungszustandes bzw. des Erhaltungstrends von Lebensräumen und Arten, die in der EU- Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, zu fördern. Die Umwandlung der DE 365 DE Landschaftselemente in andere Lebensräume wird in diesen Fällen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biologischen Vielfalt, insbesondere zum Erhalt und zur Förderung von im Rückgang befindlichen Arten und Lebensräumen, leisten. Die Genehmigung solcher Projekte sollte durch Rechtsverordnung geregelt werden. Kleine Teiche Kleine Feuchtgebiete Erläuterung Feuchtgebiete mit einer Größe von höchstens 2 000 Quadratmetern: • in Biotopen, die nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes oder weitergehenden landesrechtlichen Vorschriften geschützt und über die Biotopkartierung erfasst sind, • Tümpel, Sölle, Dolinen und • andere mit Tümpeln, Söllen und Dolinen vergleichbare Feuchtgebiete. Steinmauern Erläuterung • Trocken- und Natursteinmauern: Mauern aus mit Erde oder Lehm verfugten oder nicht verfugten Feld- oder Natursteinen, die Bestandteil einer Terrasse sind oder von mehr als fünf Metern Länge, wenn sie nicht Bestandteil einer Terrasse sind Wasserläufe Terrassen Erläuterung • Terrassen: von Menschen unter Verwendung von Hilfsmaterialien angelegte, linear-vertikale Strukturen in der Agrarlandschaft, die dazu bestimmt sind, die Hangneigung von Nutzflächen zu verringern Liste der Elemente (zur Erhaltung) - Feldraine, Kleinflächen oder Parzellen - Hecken, Einzelbäume oder Baumgruppen, Baumreihen - Kleine Feuchtgebiete - Sonstiges - Steinhaufen - Steinmauern - Terrassen Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln (obligatorisch) Das Schnittverbot vom 1. März bis zum 30. September gemäß Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem darauf gestützten Landesrecht gilt im Rahmen der Konditionalität für 1. Hecken und Knicks, 2. Bäume in Baumreihen, 3. Feldgehölze und 4. Einzelbäume. Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Pflanzenarten nicht vorgesehen. 3.10.4.1.2 Räumlicher Geltungsbereich (anwendbar für den „Mindestanteil“-Standard) Ackerflächen aller Begünstigten gemäß Kapitel 3.10.4.1.3 3.10.4.1.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber DE 366 DE Alle Landwirte, die über Ackerland verfügen (keine Ausnahme) Geltende Ausnahmen Entfällt Deren Ackerland bis zu 10 Hektar beträgt (Fußnote 5 von Anhang III Nummer 1 Buchstabe c) Bei denen mehr als 75 % der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche Dauergrünland ist (Fußnote 5 von Anhang III Nummer 1 Buchstabe b) Bei denen mehr als 75 % des Ackerlandes für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird, als brachliegendes Land oder für den Anbau von Leguminosen genutzt wird oder einer Kombination dieser Nutzungen dient (Fußnote von Anhang III Nummer 1 Buchstabe a) 3.10.4.1.4 Erläuterung des Beitrags zum Hauptziel des Verfahrens/Standards Die geschützten Landschaftselemente bilden für Pflanzen- und Tierarten Lebens- bzw. Rückzugsräume sowie Nahrungsangebote und tragen damit zu mehr Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bei. Das Schnittverbot während der Brutzeit dient dem Vogelschutz. Option 1 (4 % nichtproduktive Flächen) wurde auch aus Vereinfachungsgründen gewählt. 3.10.4.2 GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist 3.10.4.2.1 Zusammenfassung der betrieblichen Bewirtschaftungsverfahren Dauergrünland, das bereits am 1.1.2015 bestand und umweltsensibel ist, darf nicht in eine andere landwirtschaftliche Nutzung umgewandelt oder gepflügt werden. Eine flache Bodenbearbeitung in der bestehenden Narbe zur Erneuerung der Grasnarbe bei bestehendem Dauergrünland gilt nicht als Pflügen. Eine solche ist in FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten sowie gesetzlich geschützten Biotopen jedoch nur mit vorheriger Anzeige möglich und wenn keine Klima-, Umwelt- oder Naturschutzgründe entgegenstehen. Keiner Anzeige bedürfen Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung der Flächen mit Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde. Dauergrünland in FFH- und Vogelschutzgebieten gilt als umweltsensibel. Schäden am Dauegrünland durch Wildtiere (Wildschweine) oder invasiven Arten werden nicht durch spezifische Ausnahmen, sondern durch höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände abgedeckt. Ausnahmeermächtigung für die Länder: Die Länder können Dauergrünland in einzelnen Vogelschutzgebieten gemäß § 12 Absatz 5 Satz 1 GAPKondG durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise von der Regelung zum Umwandlungs- bzw. Pflugverbot ausnehmen, wenn wichtige Gründe, etwa solche des Umwelt- und Naturschutzes oder des Pflanzenschutzes, dafür sprechen. Belange des Umwelt-, des Natur- oder des Klimaschutzes dürfen einer solche Herausnahme keinesfalls entgegenstehen. Eine Beteiligung der Umweltbehörden bei der Erstellung der Rechtsverordnung ist sichergestellt. Von dieser Länderermächtigung werden nur die Region Niedersachsen/Bremen/Hamburg sowie das Land Bayern Gebrauch machen. Die Bestimmungen der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) werden in jedem Fall eingehalten. Weder die Erreichbarkeit der Erhaltungsziele des jeweiligen Gebiets noch die Ziele laufender LIFE- Projekte werden beeinträchtigt. Die Ausnahmen werden auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt. Dies soll u. a. dadurch sichergestellt werden, dass das Dauergrünland in diesen Gebieten – anders als Dauergrünland, das lediglich den Anforderungen von GLÖZ 1 unterliegt – zum einen grundsätzlich nicht in Ackerland umgewandelt werden darf, dass zum anderen aber ein Umbruch im Rahmen einer Narbenerneuerung erfolgen darf, für den eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich ist. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn DE 367 DE dem aus Sicht der zuständigen Naturschutzbehörde nichts entgegensteht. Eine Grasnarbenerneuerung (z. B. zur Beseitigung von Schäden…) soll jedoch auch bei umweltsensiblem Dauergrünland nicht pauschal ausgeschlossen werden; sie ist jedoch der zuständigen Behörde anzuzeigen, damit diese im Einzelfall unter Einbeziehung der zuständigen Naturschutzbehörden (=Belange des Umwelt-, des Natur- und/oder des Klimaschutzes stehen dieser gesetzlichen und begrenzten Ausnahme nicht entgegen) die angezeigte Maßnahme untersagen oder unter bestimmte Maßgaben stellen kann. Eine Anzeigepflicht entfällt, wenn es sich bei der Maßnahme um eine naturschutzfachliche Aufwertung handelt. Bedingungen, die bei der rechtlichen Umsetzung festgeschrieben werden: • Es handelt sich bei keiner Fläche um ein geschütztes Biotop. • Es dürfen weder Belange des Umweltschutzes noch des Natur- und des Klimaschutzes negativ beeinflusst werden. Dies wird gewährleistet, indem diezuständige Naturschutz- und Umweltbehörde dem Verfahren zustimmen muss. Damit ist auch die Beachtung der Einhaltung der Ziele der LIFE-Projekte gesichert. • Es handelt sich jeweils um Einzelfallentscheidungen. • Es erfolgt keine Umwandlung in Ackerland. Ziel ist die auf einzelne Flächen begrenzte Grünlanderneuerung nicht umweltsensiblen Dauergrünlands. Um aber sicherzustellen, dass die vorgesehene Ausnahmeregelung tatsächlich nicht zu naturschutzfachlich kontraproduktiven Wirkungen führt, soll sie bereits nach einem Jahr überprüft und bei Bedarf entsprechend nachjustiert werden. Naturschutzfachliche Aufwertung: Schleswig-Holstein will mit Zustimmung der Umweltbehörden ein Pflügen von umweltsensiblem Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten nur mit dem Ziel der naturschutzfachlichen Aufwertung erlauben. LIFE Projekte werden dadurch nicht beinträchtigt. 3.10.4.2.2 Räumlicher Geltungsbereich Gesamtfläche des unter die GLÖZ-Standards fallenden ökologisch empfindlichen Dauergrünlands in Natura-2000-Gebieten in ha: 895570.52 3.10.4.2.3 Art der betroffenen Betriebsinhaber Alle Begünstigten mit Dauergrünland in FFH- und Vogelschutzgebieten. 3.10.4.2.4 Erläuterung des Beitrags zur Erreichung des Hauptziels des GLÖZ-Standards Das Umwandlungs- und Pflugverbot für Dauergrünland in den genannten Gebieten trägt zum Erhalt besonders wertvoller Habitate und damit zur Artenvielfalt bei. DE 368 DE 3.10.5 Zusätzlicher GLÖZ (falls anwendbar) Code Titel Beschreibung Es ist kein zusätzlicher GLÖZ-Standard vorgesehen. GAEC10 - DE 369 DE DE 370 DE 4 Elemente, die mehreren Interventionen gemein sind 4.1 Definition und Mindestanforderungen 4.1.1 Landwirtschaftliche Tätigkeit 4.1.1.1 Definition der Erzeugung Erzeugung ist auch in Paludikultur möglich; Betrieb von Niederwald mit Kurzumtrieb. 4.1.1.2 Definition der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen 4.1.1.2.1 Erhaltungskriterien für Ackerland Mähen und Abfahren des Aufwuchses oder Aufwuchs zerkleinern und ganzflächig verteilen oder eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung, mindestens in jedem zweiten Jahr. Soweit dies aus natur-, umwelt- oder klimaschutzfachlichen Gründen gerechtfertigt ist nach Genehmigung Durchführung einer anderen Tätigkeit. Bei Flächen, die einer Verpflichtung im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen nach Artikel 22 bis 24 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, nach Artikel 39 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, nach Artikel 28 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, nach Artikel 70 GAP-SP-VO, einer mit den Vorgaben der im Zeitpunkt der Eingehung der Verpflichtung geltenden dieser Grundlagen in Einklang stehenden aus öffentlichen Mitteln finanzierten freiwilligen Maßnahme oder im Rahmen einer produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahme gemäß § 15 Absatz 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie entsprechender Regelungen in bundes- und landesrechtlichen Vorschriften unterliegen, liegt Erhaltung vor, wenn die Voraussetzungen der Verpflichtung gewährleisten, dass die Fläche in einem Zustand erhalten bleibt, der sie ohne über die Anwendung von in der Landwirtschaft üblichen Methoden und Maschinen hinausgehende Vorbereitungsmaßnahmen für die Beweidung oder den Anbau geeignet macht, und diese Voraussetzungen bei Durchführung einer der vorgenannten Tätigkeiten nicht mehr erfüllt wären, und der Betriebsinhaber die Voraussetzungen dieser Verpflichtung einhält. Durchführung jeweils vor dem 16. November, soweit eine Genehmigung oder Verpflichtung nicht eine Durchführung nach dem 15. November vorschreibt. 4.1.1.2.2 Erhaltungskriterien für Dauerkulturen Wie 4.1.1.2.1 (unbeschadet der Begriffsbestimmung Dauerkultur). Im Fall von Dauerkulturen ist mindestens in jedem zweiten Jahr auch eine Pflegemaßnahme an den Pflanzen durchzuführen. 4.1.1.2.3 Erhaltungskriterien für Dauergrünland Wie 4.1.1.2.1 (unbeschadet der Begriffsbestimmung Dauergrünland) 4.1.2 Landwirtschaftliche Fläche 4.1.2.1 Elemente von Agrarforstsystemen, wenn ein solches auf der landwirtschaftlichen Fläche eingerichtet und/oder aufrechterhalten wird 4.1.2.1.1 Elemente von Agrarforstsystemen auf Ackerland Gehölzpflanzen von nicht ausgeschlossenen Arten mit dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion in mindestens zwei Streifen, die höchstens 40 % der landwirtschaftlichen Fläche einnehmen oder verstreut über die Fläche in einer Zahl von mindestens 50 und höchstens 200 solcher Gehölzpflanzen je Hektar. Ausgeschlossen sind folgende Arten: Botanische Bezeichnung Deutsche Bezeichnung Acer negundo Eschen-Ahorn Buddleja davidii Schmetterlingsstrauch DE 371 Fraxinus pennsylvanica Rot-Esche Prunus serotina Späte Traubenkirsche Rhus typhina Essigbaum Robinia pseudoacacia Robinie Rosa rugosa Kartoffel-Rose Symphoricarpos albus Gewöhnliche Schneebeere Quercus rubra Roteiche Paulownia tomentosa und ihre Hybriden, sofern sie Blauglockenbaum nicht steril sind. Die Negativliste gilt für Agroforstsysteme, die ab dem 1. Januar 2022 neu angelegt werden. Der Ausschluss nicht steriler Hybride von Paulownia tomentosa gilt für Agroforstsysteme, die nach dem 31.12.2024 angelegt werden. 4.1.2.1.2 Elemente von Agrarforstsystemen in Dauerkulturen Wie 4.1.2.1.1 4.1.2.1.3 Elemente von Agrarforstsystemen auf Dauergrünland Wie 4.1.2.1.1 4.1.2.2 Ackerland 4.1.2.2.1 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „Ackerland“ Ein begrünter Randstreifen einer Ackerlandfläche von untergeordneter Bedeutung und höchstens einer Breite von 15 Metern ist Ackerland. 4.1.2.3 Dauerkulturen 4.1.2.3.1 Definition des Begriffs „Baumschulen“ Reb- und Baumschulen sind folgende Flächen mit jungen verholzenden Pflanzen im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind: Rebschulen und Rebschnittgärten für Unterlagen; Baumschulen für Obst- und Beerengehölze; Baumschulen für Ziergehölze, gewerbliche Forstbaumschulen ohne forstliche Pflanzgärten innerhalb des Waldes für den Eigenbedarf des Betriebs; Baumschulen für Bäume und Sträucher für die Bepflanzung von Gärten, Parks, Straßen und Böschungen (wie Heckenpflanzen, Rosen und sonstige Ziersträucher, Zierkoniferen) jeweils einschließlich Unterlagen und Jungpflanzen. 4.1.2.3.2 Definition des Begriffs „Niederwald mit Kurzumtrieb“ Niederwald mit Kurzumtrieb sind Flächen, die mit Gehölzpflanzen (Salix, Populus, Robinia, Betula, Alnus, Fraxinus excelsior, Quercus robur, petraea, rubra) bestockt sind, deren Wurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibt und in der nächsten Saison wieder austreibt. Bei einer Neuanlage von Niederwald mit Kurzumtrieb ab dem 1. Januar 2022 sind die Arten der Gattung Robinia sowie die Art Quercus rubra nicht mehr zulässig. Niederwaldflächen mit Kurzumtrieb, die vor dem 1. Januar 2022 angelegt worden sind, bleiben davon unberührt. Der maximale Erntezyklus für Niederwald mit Kurzumtrieb beträgt 20 Jahre. Flächen ohne ausreichende Bestockung in Bezug auf die Gehölzarten und die bodenklimatischen Verhältnisse werden aberkannt. 4.1.2.3.3 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „Dauerkulturen“ Ein begrünter Randstreifen einer Dauerkulturfläche von untergeordneter Bedeutung und höchstens einer Breite von 15 Metern ist Dauerkultur. 4.1.2.4 Dauergrünland 4.1.2.4.1 Definition von Gras und anderen Grünfutterpflanzen DE 372 Gras oder andere Grünfutterpflanzen sind alle krautartigen Pflanzen, die herkömmlicherweise in natürlichem Grünland anzutreffen sind oder die normalerweise Teil von Saatgutmischungen für Weideland oder Wiesen sind, unabhängig davon, ob die Flächen als Viehweiden genutzt werden, mit Ausnahme von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bei dem Anbau zur Erzeugung von Saatgut, Gras bei dem Anbau zur Erzeugung von Rollrasen und Leguminosen bei der Aussaat in Reinsaat oder in Mischungen von Leguminosen solange diese Leguminosen auf der Fläche vorherrschen. Gras oder andere Grünfutterpflanzen sind Pflanzen der Gattungen Juncus und Carex, soweit sie auf der Fläche gegenüber Gras oder anderen Grünfutterpflanzen im Sinne des vorhergehenden Satzes nicht vorherrschen. 4.1.2.4.2 Entscheidung für die Verwendung des Kriteriums „Umpflügen“ in Bezug auf die Einstufung von Dauergrünland : Ja 4.1.2.4.3 Entscheidung für die Verwendung des Kriteriums „Bodenbearbeitung“ in Bezug auf die Einstufung von Dauergrünland : Nein 4.1.2.4.4 Entscheidung für die Verwendung „Neuansaat mit verschiedenen Gräserarten“ in Bezug auf die Einstufung von Dauergrünland : Ja Aussäen von Gras nach dem Anbau einer Mischung von Gras und Leguminosen oder einer Mischung von Gras und Leguminosen nach dem Anbau von Gras. 4.1.2.4.5 Entscheidung über die Einbeziehung anderer Arten wie Bäume und/oder Sträucher, die der Erzeugung von Futtermitteln dienen, sofern Gras und andere Grünfutterpflanzen weiterhin vorherrschen : Ja 4.1.2.4.6 Entscheidung über die Einbeziehung anderer Arten wie Sträucher und/oder Bäume, die abgeweidet werden können und/oder der Erzeugung von Futtermitteln dienen, wenn Gras und andere Grünfutterpflanzen in den Weidegebieten traditionell nicht vorherrschen oder nicht vorkommen Entscheidung über die Einbeziehung anderer Arten wie Sträucher und/oder Bäume, die abgeweidet werden können und/oder der Erzeugung von Futtermitteln dienen, wenn Gras und andere Grünfutterpflanzen in den Weidegebieten traditionell nicht vorherrschen oder nicht vorkommen : Ja a) Bei Bejahung: Geltung für alle Mitgliedstaaten/Regionen? : Nein b) bei Verneinung von Frage a): Geltung nur für Flächen, die Teil etablierter lokaler Bewirtschaftungsverfahren sind? : Ja Jede traditionelle Beweidungspraktik, die auf den betreffenden Flächen gemeinhin angewendet wird, jede traditionelle Mahdnutzung, jede Praktik, die von Bedeutung ist für die Erhaltung der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates genannten Lebensraumtypen und der in den Anhängen II und IV dieser Richtlinie genannten Arten oder für die Erhaltung der Lebensräume der unter die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Arten, jede Kombination der genannten Praktiken. c) Bei Verneinung von Frage a): Nicht auf andere Gebiete als die etablierten lokalen Bewirtschaftungsverfahren begrenzt oder anwendbar? : Nein 4.1.2.4.7 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „Dauergrünland“ Für die Zählung der Jahre bis zum Entstehen von Dauergrünland werden solche Jahre nicht berücksichtigt, in denen Ackerland mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen begrünt war im Rahmen: GLÖZ 8; Öko- Regelung “nichtproduktive Flächen auf Ackerland über den sich aus oder auf Grund von § 11 des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes ergebenden verpflichtenden Anteil hinaus“; im Umweltinteresse genutzte Fläche im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013; Verpflichtung zur Nutzung mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen im Rahmen einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme nach Artikel 22 bis 24 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, Maßnahme nach Artikel 39 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, Artikel 28 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, Artikel 70 GAP-SP-VO oder einer mit den Vorgaben der im Zeitpunkt der Eingehung der Verpflichtung geltenden dieser Grundlagen in Einklang stehenden aus öffentlichen Mitteln finanzierten freiwilligen Maßnahme, soweit DE 373 keine Anlage von Dauergrünland. Als Dauergrünland gelten auch: Flächen, die im Rahmen der Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder der GAP-SP-VO als Dauergrünland angelegt worden sind oder werden; als Dauergrünland angelegte Flächen im Rahmen einer Maßnahme nach Artikel 22 bis 24 Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, einer Maßnahme nach Artikel 39 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, Artikel 28 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, Artikel 70 GAP-SP-VO oder einer mit den Vorgaben der vorgenannten Verordnungen im Zeitpunkt der Eingehung der Verpflichtung in Einklang stehenden aus öffentlichen Mitteln finanzierten freiwilligen Maßnahme; Streuobstwiesen, wenn die begrünte Fläche die Voraussetzungen der Begriffsbestimmung Dauergrünland erfüllt. 4.1.2.5 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „landwirtschaftliche Fläche“ im Allgemeinen - 4.1.3 Förderfähige Hektarfläche 4.1.3.1 Kriterien für die Feststellung des Vorherrschens der landwirtschaftlichen Tätigkeit, wenn die Flächen auch für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden Eine landwirtschaftliche Fläche, die auch für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird, wird hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit auf der Fläche ausgeübt werden kann, ohne durch die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit stark eingeschränkt zu sein. Eine starke Einschränkung der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht gegeben bei der Lagerung von Erzeugnissen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebsinhabers oder von Betriebsmitteln für die landwirtschaftliche Tätigkeit des Betriebsinhabers, wenn die Erzeugnisse nicht länger als 90 aufeinanderfolgende Tage im Kalenderjahr gelagert waren, der Lagerung von Holz auf Dauergrünland außerhalb der Vegetationsperiode, der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen außerhalb der Vegetationsperiode für Wintersport oder bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen von Pflegearbeiten an angrenzenden Gehölzen oder Gewässern einschließlich der Lagerung des dabei anfallenden Schnittgutes oder des Aushubs für nicht länger als 90 Tage. Eine starke Einschränkung ist in der Regel gegeben, wenn • die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit zu einer Zerstörung der Kulturpflanze oder Grasnarbe oder einer wesentlichen Beeinträchtigung des Bewuchses oder einer wesentlichen Minderung des Ertrages führt; • innerhalb der Vegetationsperiode oder in dem Fall, dass Ackerland mit Kulturpflanzen genutzt wird, innerhalb der Vegetationsperiode in dem Zeitraum zwischen der Aussaat oder der Pflanzung und der Ernte eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit, die eine gleichzeitige landwirtschaftliche Tätigkeit in diesem Zeitraum erheblich beeinträchtigt oder ausschließt, länger als 14 aufeinanderfolgende Tage andauert oder an insgesamt mehr als 21 Tagen im Kalenderjahr durchgeführt wird; • durch die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit die Einhaltung von nach dem GAP-Konditionalitäten- Gesetz oder nach einer Rechtsverordnung auf Grund des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes zu beachtenden Grundanforderungen an die Betriebsführung oder GLÖZ-Standards ausgeschlossen ist; • eine auf Dauer angelegte nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit kein übliches landwirtschaftliches Produktionsverfahren mehr ermöglicht. • Folgende Flächen werden hauptsächlich für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt: DE 374 • Flächen, die zu einer Anlage gehören, die dem Wege-, Straßen-, Schienen- oder Schiffsverkehr von Personen oder Fahrzeugen dient, mit Ausnahme beweidbarer Dämme bei einer Anlage, die dem Schiffsverkehr dient; • dem Luftverkehr dienende Funktionsflächen, insbesondere Roll-, Start- und Landebahnen • Flächen, die für Freizeit- oder Erholungszwecke oder zum Sport genutzt werden und hierfür eingerichtet sind oder in einem hierfür bestimmten Zustand erhalten werden, es sei denn der Betriebsinhaber weist nach, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit dadurch nicht stark eingeschränkt ist, oder die Fläche wird außerhalb der Vegetationsperiode für Wintersport genutzt • Parkanlagen und Ziergärten • Flächen auf Truppenübungsplätzen, soweit die Flächen vorrangig militärisch genutzt waren • Flächen, auf denen sich Anlagen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie befinden, es sei denn, der Betriebsinhaber weist nach, dass es sich um eine Agri-Photovoltaik-Anlage handelt und • Deponien vor dem Ablauf der Stilllegungsphase. 4.1.3.2 Kriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Flächen dem Landwirt zur Verfügung stehen Die Verfügungsbefugnis des Betriebsinhabers über Flächen folgt aus den allgemeinen Rechtvorschriften. 4.1.3.3 Zeitraum, in dem eine Fläche der Definition von „förderfähige Hektarfläche“ entsprechen muss Die Fläche muss jederzeit während des Kalenderjahres die Voraussetzungen der förderfähigen Fläche erfüllen. 4.1.3.4 Entscheidung, bestimmte Flächen einzubeziehen, die nur alle zwei Jahre für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden : Ja - 4.1.3.5 Entscheidung über die Einbeziehung anderer Landschaftselemente (die nicht im Rahmen eines GLÖZ-Standards geschützt sind), sofern diese nicht vorherrschend sind und die Durchführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund der von ihnen auf der landwirtschaftlichen Parzelle besetzten Fläche nicht wesentlich behindern : Ja Landschaftselemente bis zu einer Größe von 500 Quadratmetern je Landschaftselement, sofern diese Landschaftselemente höchstens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Parzelle einnehmen. Landschaftselemente, die den Typen von Landschaftselementen entsprechen, die der Konditionalität unterliegen, werden nur berücksichtigt, wenn sie die für diese geltende Mindestmaße unterschreiten. 4.1.3.6 Entscheidung über die Anwendung festgesetzter Verringerungskoeffizienten für Dauergrünland mit verstreuten, nicht förderfähigen Landschaftselementen, um die als förderfähig geltende Fläche festzulegen : Nein 4.1.3.7 Entscheidung, die Förderfähigkeit zuvor förderfähiger Flächen, die der Definition des Begriffs „förderfähige Hektarfläche“ gemäß Artikel 4 Absatz 4 Buchstaben a und b der Verordnung über die GAP-Strategiepläne nicht mehr entsprechen, aufgrund der Umsetzung nationaler Regelungen aufrechtzuerhalten, DE 375 deren Bedingungen mit den vom integrierten System gemäß Artikel 63 Absatz 2 der horizontalen Verordnung abgedeckten Interventionen übereinstimmen, die die Erzeugung von nicht in Anhang I aufgeführten Erzeugnissen durch Paludikultur erlauben und die zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der Verordnung über die GAP-Strategiepläne beitragen : Ja Nationale Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt oder Verringerung der Treibhausgasemissionen, deren Voraussetzungen im Einklang stehen mit flächenbezogenen Maßnahmen nach der GAP-SP-VO, die dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem unterliegen und die Erzeugung und den Anbau von Erzeugnissen, die nicht in Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind, mittels Paludikultur erlauben, wenn sie beitragen zu einem oder mehreren der folgenden Ziele: 1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung, sowie Förderung nachhaltiger Energie 2. Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien sowie 3. Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften. 4.1.4 Aktiver Landwirt 4.1.4.1 Kriterien zur Ermittlung derjenigen, die ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Tätigkeit ausüben Hinweis: Landwirt im Sinne von Art. 3 Nr. 1 GAP-SP-VO wird im GAP-Strategieplan auch als "Betriebsinhaber" bezeichnet. Aktiver Betriebsinhaber ist ein Betriebsinhaber, 1. der nach den Vorschriften des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung Mitglied in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist, 2. dessen Unternehmen Mitglied in der in Nummer 1 genannten Unfallversicherung ist, 3. der den §§ 125 oder 128 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches unterliegt, 4. der oder dessen Unternehmen ohne die Anwendbarkeit des Artikels 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1; L 200 vom 7.6.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/1149 (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung Mitglied in der Nummer 1 genannten Unfallversicherung wäre, 5. der für das Vorjahr zu dem Jahr, für das ein Antrag auf Direktzahlungen gestellt wird, vor Anwendung von Sanktionen keinen Anspruch auf Direktzahlungen von über 5 000 Euro hatte, 6. der für das Vorjahr zu dem Jahr, für das ein Antrag auf Direktzahlungen gestellt wird, keine Direktzahlungen beantragt hat und einen Anspruch hat, bei dem der Betrag, der sich ergibt durch die Multiplikation des Betrags von 225 Euro mit der Hektarzahl der förderfähigen Flächen, die er in dem Sammelantrag nach § 5 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz im Jahr der Antragstellung angegeben hat, nicht größer als 5 000 Euro ist, 7. der, sofern nicht bereits ein Fall nach den Nummern 1 bis 6 vorliegt, mindestens eine zusätzliche sozialversicherte Arbeitskraft, ausgenommen der Fall einer geringfügigen Beschäftigung, in seinem landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt. Die Aufnahme in die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist nicht mit einer Produktionspflicht DE 376 verbunden. 4.1.4.2 Entscheidung für die Verwendung einer Negativliste nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten als ergänzendes Instrument : Nein 4.1.4.3 Entscheidung zur Festlegung eines Betrags an Direktzahlungen von höchstens 5000 EUR, bei dem Landwirte in jedem Fall als „aktive Landwirte“ gelten : Ja Nach Erwägungsgrund 19 der GAP-SP-VO sollen Mitgliedstaaten „kleineren landwirtschaftlichen Betrieben, die auch zur Vitalität ländlicher Gebiete beitragen, Direktzahlungen gewähren“. Durch die Festsetzung dieser Schwelle auf 5000 Euro (entspricht weniger ca. 17 Hektar beihilfefähige Fläche) wird gewährleistet, dass gerade kleineren Nebenerwerbsbetrieben mit einer niedrigen Flächenausstattung von deutlich weniger als der durchschnittlichen Flächenausstattung von Nebenerwerbsbetrieben in Deutschland (2019/20: 33 Hektar) unbürokratisch Direktzahlungen gewährt werden können. Dies berücksichtigt die besondere Situation dieser Betriebe im Hinblick darauf, dass es sich oftmals um Nebenerwerbsbetriebe handelt. 4.1.5 Junglandwirt 4.1.5.1 Höchstaltersgrenze Höchstaltersgrenze: 40 4.1.5.2 Vom „Leiter des Betriebs“ zu erfüllende Voraussetzungen Betriebsinhaber als natürliche Person: erstmalige Niederlassung als Betriebsleiter. Anderer Betriebsinhaber: Ein Betriebsinhaber, der keine natürliche Person ist, muss allein oder gemeinschaftlich erstmals wirksam und langfristig in Bezug auf Entscheidungen zur Betriebsführung, zur Verwendung von Gewinnen und zu finanziellen Risiken kontrolliert werden von einer natürlichen Person, die im Jahr der Aufnahme dieser Kontrolle nicht älter als 40 Jahre ist, sich zuvor nicht in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter niedergelassen hat und zuvor nicht in dem genannten Sinne einen Betriebsinhaber in einer anderen Rechtsform als der einer natürlichen Person kontrolliert hat. Eine Kontrolle ist auch dann gegeben, wenn keine der genannten Entscheidungen gegen ihn getroffen werden kann. Entscheidungen der genannten Art, die eine natürliche Person auf Grund zwingender Rechtsvorschriften nicht in dieser Weise kontrollieren kann, bleiben außer Betracht mit der Maßgabe, dass eine Mitwirkung der für die Eigenschaft als Junglandwirt maßgeblichen natürlichen Person an solchen Entscheidungen rechtlich möglich sein muss. Wird ein Betriebsinhaber, der keine natürliche Person ist, allein oder gemeinschaftlich von einem anderen Unternehmen kontrolliert, das keine natürliche Person ist, so gelten die vorgenannten Voraussetzungen für eine natürliche Person, die die Kontrolle über dieses andere Unternehmen ausübt. 4.1.5.3 Einschlägige Qualifikationen und/oder Ausbildungsanforderungen 1. Eine bestandene Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des Ausbildungsbereichs Landwirtschaft oder ein Studienabschluss im Bereich der Agrarwirtschaft, 2. erfolgreiche Teilnahme an von den zuständigen Stellen der Länder anerkannten Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs in einem Umfang von mindestens 300 Stunden oder 3. mindestens zwei Jahre Tätigkeit in einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben a) aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einer vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden, b) als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger im Rahmen einer DE 377 krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder c) als Gesellschafterin oder Gesellschafter eines landwirtschaftlichen Betriebsinhabers mit einer im Rahmen des Gesellschaftsvertrages vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Leistung von Diensten im Umfang von mindestens 15 Stunden. 4.1.5.4 Sonstige Bemerkungen in Bezug auf die Definition des Begriffs „Junglandwirt“ - 4.1.6 Neuer Landwirt 4.1.6.1 Die von einem erstmaligen „Leiter des Betriebs“ zu erfüllenden Voraussetzungen Betriebsinhaber als natürliche Person: erstmalige Niederlassung als Betriebsleiter und älter als 40 Jahre. Anderer Betriebsinhaber: Ein Betriebsinhaber, der keine natürliche Person ist, muss allein oder gemeinschaftlich erstmals wirksam und langfristig in Bezug auf Entscheidungen zur Betriebsführung, zur Verwendung von Gewinnen und zu finanziellen Risiken kontrolliert werden von einer natürlichen Person, die im Jahr der Aufnahme dieser Kontrolle älter als 40 Jahre ist, sich zuvor nicht in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter niedergelassen hat und zuvor nicht in dem genannten Sinne einen Betriebsinhaber in einer anderen Rechtsform als der einer natürlichen Person kontrolliert hat. Eine Kontrolle ist auch dann gegeben, wenn keine der genannten Entscheidungen gegen ihn getroffen werden kann. Entscheidungen der genannten Art, die eine natürliche Person auf Grund zwingender Rechtsvorschriften nicht in dieser Weise kontrollieren kann, bleiben außer Betracht mit der Maßgabe, dass eine Mitwirkung der für die Eigenschaft als neuer Landwirt maßgeblichen natürlichen Person an solchen Entscheidungen rechtlich möglich sein muss. Wird ein Betriebsinhaber, der keine natürliche Person ist, allein oder gemeinschaftlich von einem anderen Unternehmen kontrolliert, das keine natürliche Person ist, so gelten die vorgenannten Voraussetzungen für eine natürliche Person, die die Kontrolle über dieses andere Unternehmen ausübt. 4.1.6.2 Einschlägige Qualifikationen und Ausbildungsanforderungen 1. Eine bestandene Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des Ausbildungsbereichs Landwirtschaft oder ein Studienabschluss im Bereich der Agrarwirtschaft, 2. erfolgreiche Teilnahme an von den zuständigen Stellen der Länder anerkannten Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs in einem Umfang von mindestens 300 Stunden. 4.1.7 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen 4.1.7.1 Schwellenwert Schwellenwert in ha: 1 Schwellenwert in EUR: 225 4.1.7.2 Erläuterung Die bisherige Regelung (1 ha) hat sich bewährt. Aus Gleichbehandlungsgründen wurde der Betrag in Euro in der Höhe festgesetzt, die der der Einkommensgrundstützung zuzüglich der Umverteilungseinkommensstützung für den ersten Hektar entspricht. DE 378 4.1.8 Andere im GAP-Plan verwendete Definitionen Titel Beschreibung DE 379 DE 4.2 Element im Zusammenhang mit Direktzahlungen 4.2.1 Gegebenenfalls Beschreibung der Bestimmung der Zahlungsansprüche und der Funktionsweise der Reserve 4.2.1.1 Ansprüche Nutzen Sie die Zahlungsansprüche zumindest im ersten Jahr der Anwendung der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] weiter? : Nein Wenn ja, planen Sie, die Nutzung der Zahlungsansprüche während des Zeitraums einzustellen? : Nein 4.2.1.2 Territorialisierung Wenden Sie eine Territorialisierung der Einkommensgrundstützung an? (Artikel 22 Absatz 2) : Nein Wenden Sie je nach Gruppe von Gebieten unterschiedliche Systeme an Zahlungsansprüchen an? : Nein Definition Nutzen Sie Beabsichtigen Sie, die Nutzung von Wenn ja, welches ist das der Zahlungsansprüche bei Zahlungsansprüchen während des neuen erste Jahr ohne Gruppen Erläuterung dieser Gruppe von Programmplanungszeitraums nach 2020 Zahlungsansprüche von Gebieten? einzustellen (Artikel 19 Absatz 2)? (Artikel 23 Absatz 2)? Gebieten 4.2.1.3 System der internen Konvergenz Wenden Sie je nach Gruppe von Gebieten unterschiedliche Methoden einer internen Konvergenz an? : Nein 4.2.1.4 Funktionsweise der Reserve Wenden Sie eine Reserve für jede Gruppe von Gebieten an (Artikel 26 Absatz 2)? : Nein Wenden Sie je nach Gruppe von Gebieten unterschiedliche Methoden zur Festlegung der Reserve an? : Nein Beschreibung des Systems zur Festlegung der Reserve Kategorien förderfähiger Betriebsinhaber und sonstige Vorschriften über Zuweisungen aus der Reserve. (Artikel 26) Bezeichnung der Kategorie Beschreibung Regeln Priorität Young farmer / 1 New Entrant / 1 Regeln für die Auffüllung der Reserve mit finanziellen Mitteln Vorschriften für das Erlöschen von Zahlungsansprüchen und deren Rückführung in die Reserve Sonstige Elemente im Zusammenhang mit der Reserve 4.2.1.5 Gegebenenfalls Vorschriften für die Übertragung von Zahlungsansprüchen 4.2.2 Kürzung der Direktzahlungen 4.2.2.1 Beschreibung der Kürzung und/oder Kappung von Direktzahlungen Nehmen Sie eine Kürzung von Zahlungen vor? : Nein Wenden Sie eine Kappung (d. h. 100%ige Kürzung) an? : Nein Erläuterungen DE 380 4.2.2.2 Abzug von Arbeitskosten Nehmen Sie einen Abzug von Arbeitskosten vor? : Nein DE 381 4.2.2.3 Geschätztes Aufkommen aus der Kürzung der Direktzahlungen und der Deckelung für jedes Jahr Antragsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 Erläuterungen Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 Geschätztes Gesamtaufkommen pro Jahr (EUR) 0 0 0 0 0 - Verwendung für Umverteilungszahlungen (EUR) 0 0 0 0 0 - Verwendung für andere Interventionen in Form von Direktzahlungen (EUR) 0 0 0 0 0 - Übertragung an den ELER (EUR) 0 0 0 0 0 4.2.3 Anwendung auf Ebene von Mitgliedern juristischer Personen oder Vereinigungen bzw. auf Ebene von Vereinigungen verbundener juristischer Einheiten (Artikel 110) - Anwendung der in der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] oder [der horizontalen Verordnung] festgelegten Schwellenwerte/Grenzen auf Ebene der Mitglieder dieser juristischen Personen oder Vereinigungen: Artikel 17 Absatz 4 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Kürzung der Zahlungen Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 29 Absatz 6 Unterabsatz 1 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 30 Absatz 4 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 17 Absatz 1 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Finanzdisziplin Anwendung des Schwellenwerts : Nein - Wenn die Mitgliedstaaten Schwellenwerte/Grenzen festlegen, Anwendung dieser Schwellenwerte/Grenzwerte auf Ebene der Mitglieder dieser juristischen Personen/Vereinigungen: Artikel 28 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Zahlungen an Kleinerzeuger Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 31 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Öko-Regelungen Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 32–34 der [Verordnung über Strategiepläne] Gekoppelte Einkommensstützung Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 70 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 71 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Naturbedingte und andere gebietsspezifische Benachteiligungen Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 72 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben DE 382 DE Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 73 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Investitionen Anwendung des Schwellenwerts : Nein Artikel 75 der [Verordnung über Strategiepläne] Niederlassung von Junglandwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum Anwendung des Schwellenwerts : Nein - Anwendung der in der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] festgelegten Schwellenwerte/Grenzen auf der Ebene der Vereinigung verbundener juristischer Einheiten: Artikel 29 Absatz 6 Unterabsatz 2 der [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung Anwendung des Schwellenwerts : Nein 4.2.4 Beitrag zu Risikomanagementinstrumenten Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, bis zu 3 % der Direktzahlungen davon abhängig zu machen, dass dieser Betrag für einen Beitrag zu einem Risikomanagementinstrument verwendet wird? : Nein Zu welchem Prozentsatz? Hauptelemente 4.3 Technische Hilfe 4.3.1 Ziele Die technische Hilfe dient der Optimierung der Zielerreichung der vom GAP-SP verfolgten Ziele. 4.3.2 Geltungsbereich und indikative Planung der Tätigkeiten 1. Deutschland kann die Mittel der technischen Hilfe im Sinne des Art. 125 der GAP-SP-VO verwenden. Dazu gehören insbesondere folgende Zwecke a) Die Aktivitäten der einzigen Verwaltungsbehörde sowie der benannten regionalen Behörden gem. Art. 123 der Gap-SP-VO. Alle Kosten, insbesondere Personal- und Sachkosten, die im Rahmen der in Art. 123 Abs.2 dieser VO vorgegebenen Aufgabenerledigung anfallen, können mit technischer Hilfe unterstützt werden b) Die Aktivitäten der Zahlstellen und der Koordinierungsstelle gem. Art. 9 Abs. 1 und 2 der HzVO. Alle Kosten, insbesondere Personal- und Sachkosten, die im Rahmen der in Art. 9 Abs. 3 dieser VO vorgegebenen Aufgabenerledigung anfallen, können mit technischer Hilfe unterstützt werden. c) Aktivitäten eines nationalen Netzwerkes auf föderaler Ebene sowie von regionalen Netzwerken gem. Art. 126 der GAP-SP-VO. Alle Kosten, insbesondere Personal- und Sachkosten, die im Rahmen der in Art. 126 Abs. 4 dieser VO vorgegebenen Aufgabenerledigung anfallen, können mit technischer Hilfe unterstützt werden. d) DE 383 DE Erstattung von Kosten der einzigen Verwaltungsbehörde gem. Art. 123 der GAP-SP-VO, die mit der regelmäßigen Konsultation eines Begleitausschusses gem. Art. 124 der GAP-SP-VO verbunden sind. Das kann auch die Erstattung von Reisekosten an die Mitglieder des Begleitausschusses beinhalten. Kosten von regionalen Verwaltungsbehörden für Informelle Treffen von Akteuren auf regionaler Ebene, die zur Aufgabenerfüllung des Begleitausschusses gem. Art. 124 beitragen, können ebenfalls von der technischen Hilfe getragen werden. Dies gilt grundsätzlich auch für gemeinsame Aktivitäten mit fondsübergreifenden Charakter. e) Erstattung von Kosten im Rahmen der vorgenannten Aktivitäten, die sich auf die Nachbereitung der vorhergehenden Förderperiode und auf die Vorbereitung der künftigen Förderperiode beziehen. 2. Aufgrund des Unterstützungscharakters der technischen Hilfe nach Art. 125 der GAP-SPVO und des Prinzips einer pauschalen Erstattung erfolgt keine Zuordnung von Finanzaufwendungen der im Rahmen der Umsetzung des GAP-SP in DEU beantragten Erstattungen. 3. Die Abrechnung gegenüber dem ELER erfolgt als Pauschalsatz in Höhe des unter 4.3.4 genannten Satzes der insgesamt geltend gemachten Ausgaben. Von den so entstehenden Rückflüssen werden pauschal 15 Mio.€ für die Zwecke des nationalen Netzwerkes sowie für Evaluierungsaktivitäten des Bundes verwendet. 4.3.3 Begünstigte 1. Die Verwaltungsbehörde gemäß Art 123 Abs. 1., 1 .Unterabsatz der GAP-SP-VO 2. Die Verwaltungsbehörden der Bundesländer gem. Art. 123, Abs.1 , 2.Unterabsatz der GAP-SP- VO 3. Die Koordinierungsstelle gem. Art. 10 der HzVO 4. Die Zahlstellen der Bundesländer gem. Art. 9 der HzVO Die unter 1-4 genannten Begünstigten können Teile ihrer im Rahmen der technischen Hilfe anfallenden Aufgabenerledigung an nachgeordnete Stellen delegieren. 4.3.4 Satz Geben Sie den zur Finanzierung der Maßnahmen der technischen Hilfe zu verwendenden Prozentsatz der Gesamtbeteiligung des ELER an dem GAP-Strategieplan an. Als einziger Prozentsatz für den Zeitraum des GAP-Strategieplans (bis zu 4 % bzw. bis zu 6 % für BE, DK, EE, CY, LV, LT, LU, MT, NL, SI, SE). 3.385684639480411 4.4 GAP-Netz 4.4.1 Zusammenfassender Überblick und Ziele des nationalen GAP-Netzes, einschließlich Tätigkeiten zur Unterstützung der EIP und des Wissenstransfers innerhalb der AKIS 1. Die Vernetzungsaktivitäten dienen allen in Art. 126 Ziffer 3 der GAP_SP-VO genannten Zielen. Die Aktivitäten gem. Art. 126 Ziffer 3 Buchstabe f (Monitoring und Evaluierung) sind dabei Gegenstand eines eigenständigen Netzwerkes, dessen genaue Organisation und Arbeitsweise aber noch in der Konzeption sind. Dieser Prozess wird innerhalb der in Art. 126 Abs.1 der VO (EU) Nr. 2022/2115 genannten Jahresfrist nach Programmgenehmigung beeendet sein und mit der Implentierung begonnen werden. 2. Inhaltlich konzentriert sich die Aufgabenerfüllung im Sinne von Art. 126 Ziffer 4 des GAP-SP-Plans auf DE 384 DE die Kapitel III (Sektorale Interventionen) und Kapitel IV (Interventionen für die ländliche Entwicklung inkl. der EIP) des GAP-Strategieplans, die landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste (Art. 15) inkl. AKIS und die Regelungen für Klima und Umwelt (Art. 31) soweit sie eine Wechselwirkung auf flächenbezogene Maßnahmen der zweiten Säule) haben. Auch nationale Instrumente (bspw. GAK) sind, soweit Sie über die Kofinanzierung Einfluss auf die genannten Interventionen nehmen, diesbezüglich zu berücksichtigen. Mit Ausnahme der Sektorellen Interventionen sind alle genannten Themenkomplexe bereits vollständig oder in ersten Ansätzen bereits Gegenstand der Aufgabenerledigung im Rahmen des Programms “ Netzwerk für den ländlichen Raum Deutschland “ (NLR). Insofern werden die dortigen Aufgaben zwecks Zielerreichung in Kontinuität fortgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Vernetzung der 372 Lokalen Aktionsgruppen ab 2023 im LEADER- Kontext, die bereits im Rahmen des NLR aufgegriffen wird. Zudem werden, wie bisher, Akteure des nationalen Netzwerkes regelmäßig an den meisten Aktivtäten des Europäischen GAP-Netzwerkes partizipieren. Sie werden dort die Erfahrungen mit der Umsetzung des GAP-Strategieplans in Deutschland einbringen und umgekehrt auch die dort gewonnenen Erkenntnisse auf die nationale Ebene zurück transportieren. Auf der in der Vergangenheit geschaffenen breiten Netzwerkbasis wird das Angebot im GAP-Netzwerk Angebot ausgebaut. Für die erweiterten Aufgaben werden besonders folgende Arbeitsfelder weiter oder neu entwickelt: EIP-Agri Die bereits etablierten Aktivitäten werden weiterentwickelt. Dies betrifft: • Den Austausch zwischen deutschen OGs zu allen EIP-Themenfeldern, den Ergebnistransfer auf die EU- Ebene und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren. • Austauschformate für die wissenschaftliche Gemeinschaft um intensiver über den Forschungsbedarf in der landwirtschaftlichen Praxis zu informieren. Weiter trägt EIP über das GAP-Netz zum nationalen AKIS bei. • Anbahnung und Begleitung transnationaler Zusammenarbeit von OGs AKIS Aufbauend auf die bisherige Vernetzung der EIP-Akteure wird eine Vernetzungsplattform geschaffen, die Transparenz zu Strukturen und Aktivitäten ermöglich und den Austausch der Multiplikatoren begleitet. Sie •bietet für die koordinierenden Ansprechpartner auf Bund- und Länderebene prozessbegleitende Veranstaltungen beim Aufbau an, ist wichtiger Teil eines umfassenderen AKIS-Netzwerks und stellt die Strukturen über ihre Medien dar •unterstützt die Partner aus den Themenbereichen „Beratung“ „berufliche Bildung“, „Medien“ und „Forschung“ bei der Entwicklung von Austauschformaten und bietet selbst Veranstaltungen dazu an •bindet Forschungsverbünde, Themen- und Praktikernetzwerke im AKIS Netzwerk ein Ökoregelungen und AUKM In diesem neuen Feld werden folgende Aktivität von besonderer Relevanz sein: • Transparenz über die Maßnahmen schafft, gute (Praxis)Beispiele aus dem Maßnahmenkatalog der Ökoregelungen sammelt, Kombinationsmöglichkeiten mit AUKM zeigt und medial aufbereitet, • den Austausch der verschiedenen beteiligten Fachreferenten und Verwaltungen zur Verbesserung der Umsetzung anbietet und Kontakt zu Kooperationspartnern aufbaut, • neue Themen wie beispielsweise Agroforstsysteme durch Informations- und DE 385 DE Austauschveranstaltungen für Berater und Verwaltungen begleitet. • Landbewirtschaftungsziele in Natura 2000-Gebieten mit Biodiversitäts- und Naturschutzmaßnahmen der GAP betrachtet sowie Angebote für die Begleitung entwickelt Betriebs,- produktions-, und vertriebsbezogene Förderungen sowie Diversifizierung Hierzu werden verschiedene Themenfelder entwickeln und begleitet: • Der Aufbau kurzer Wertschöpfungsketten, Zusammenschlüsse in Erzeugerorganisationen (Vermarktung und Diversifizierung). • Die Förderung von Junglandwirten, Fragen der Hofnachfolge und neue Betriebsformen. • Stallbau und Tierwohl mit Klimaschutz, Betriebsformen mit Grünland, verringerter Düngereinsatz und neuen Vermarktungsstrategien Integration der Sektorprogramme der 1.Säule der GAP Das Thema ist aus Sicht der Vernetzung neu. Es wird initial darum gehen • Kontakte zu den einschlägigen Akteuren aufzubauen • Die Bedarfe an Vernetzungsaktivitäten in diesem Bereich zu ermitteln um dann ein spezifisches Angebot zu entwickeln. Dabei gelten alle Tätigkeiten im Rahmen der Vernetzung als zweckdienlich, wenn sie unmittelbar oder mittelbar der besseren Umsetzung und Zielerfüllung oder der Weiterentwicklung der vorgenannten Interventionen des GAP-SP-Plans dienen. 3.. Folgende konkreten Instrumente für die Vernetzung der Zielgruppen werden mindestens von der mit der Durchführung betrauten Vernetzungsstelle (s. 4.4.2) angeboten a) Workshops b) Transferbesuche c) Tagungen Diese Veranstaltungen können auch als Mischformen vorkommen und sind ggf. prozessbegleitend angelegt. d) Schulungsveranstaltungen, auch dezentral von einzelnen Akteuren, die mit Hilfe der DVS angeboten werden. e) Viermal jährlich ein Magazin, das einschlägige Themen im Sinne der in Ziffer 3 aufgreift und auch weitere Aspekte der Umsetzung des GAP-SP untersucht. f) Sonderpublikationen, die bestimmte Themen zur Umsetzung der in Ziffer 3 genannten Interventionsbereiche aus aktuellem Anlass untersuchen. g) 6-8 mal im Jahr ein Newsletter mit kurzen, aktuellen Informationen mit unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu den in Ziffer 3 genannten Interventionsbereichen. h) Ein Internetauftritt mit allen einschlägigen Informationen, die in Bezug auf Ziffer 2 zweckdienlich erscheinen. i) Plattformen für weitere Medien wie beispielsweise Social Media und Angebote (z.B. Videos) gemäß des spezifischen Anwendungsspektrums dieser Medien 4.4.2 Struktur, Verwaltung und Betrieb des nationalen GAP-Netzes Zur Aufgabenwahrnehmung in Bezug auf ein nationales Netz für die gemeinsame Agrarpolitik gem. Artikel 126 der GAP-SP-VO richtet die Verwaltungsbehörde für den GAP-SP (Art. 123) eine zentrale Vernetzungsstelle ein. Die Aufgabenerfüllung erfolgt hoheitlich und wird dazu der bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelten Deutschen Vernetzungsstelle (DVS) übertragen. DE 386 DE Die unter 4.4.1, Ziffer 4 a- f genannten Aktivitäten folgen einem jährlichen Arbeitsprogramm, der nach Beteiligung des Begleitausschusses für die Umsetzung des GAP-SP in Verantwortung der Verwaltungsbehörde (Art. 123) durchgeführt wird. Bei der Ausgestaltung dieses Arbeitsprogramms wirkt der Begleitausschuss gem. Art. 124 der GAP-SP-VO mit (keine formale Zustimmung erforderlich). Die Verwaltungsbehörde (Art. 123) kann auf Veranlassung aller im Begleitausschuss gem Art. 124 der GAP-SP-VO vertretenen Akteure weitere Aktionen außerhalb des jährlichen Arbeitsprogramms zulassen, um aktuellen Anlässen gerecht zu werden. Im sachlichen und zeitlichen Kontext mit dem Leistungsbericht gem. Art. 134 des GAP-SP-Plans (aber ohne formaler Bestandteil zu sein) berichtet die Verwaltungsbehörde dem Begleitausschuss über die Umsetzung des jeweils abgelaufenen Arbeitsprogramms Damit wird ein adäquates Angebot sichergestellt, dass bei allen Partnern zu einem besseren Erkenntnisstand führen und dadurch indirekt durch Wissenstransfer zur Optimierung der Zielerreichung der GAP beitragen wird. Die Überwachung und Evaluierung dieser Aktivitäten erfolgt in jedem Einzelfall auf Basis von Beurteilungsbögen nach jeder Veranstaltung und generell durch den GAP-Begleitausschuss. Die Verwaltungsbehörde stellt sicher, dass die für die DVS notwendigen Strukturen, insbesondere das Personal für die Dauer der Förderperiode einschließlich N+2 aufrechterhalten wird. Dieses umfasst insbesondere alle Aktivitäten zum Aufbau und Pflege der für ein Netzwerk unabdingbaren Kontakte zu allen Akteuren, die Einfluss auf die Zielerreichung im Sinne des GAP-SP-Plans nehmen. Die nationale Vernetzungsstelle wird aus der technischen Hilfe gem Art. 125 der GAp-SP-VO finanziert. Hierfür sind 12,5 Mio.Euro vorgesehen. Die Bundesländer können bei Bedarf regionale Netzwerke einrichten und aus der technischen Hilfe gem. Art. 125 finanzieren. Ggf. bindet die DVS die länderspezifischen Unternetzwerke in geeigneter Weise ein Die Evaluierung des deutschen GAP-Strategieplans im Rahmen eines eigenständigen, organisatorisch von der DVS getrennten Netzwerkes soll (Planungsstand September 2022) in einzelnen Modulen über verschiedene Dienstleister erfolgen. Die betreffenden Aufträge sollen über einen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern zusammengesetzten Lenkungskreis sowie einen zentral koordinierenden Dienstleister gesteuert werden. Dieser koordinierende Dienstleister wird den Kontakt zur Deutschen Vernetzungsstelle halten und sowohl Evaluierungsergebnisse für die Netzwerktätigkeit bereitstellen als auch umgekehrt regelmäßig eventuellen Bedarf der Verwaltungen und anderer Akteure (z.B. LAGen) an Information und Weiterbildung im Bereich des Monitorings und der Evaluierung zur Berücksichtigung im Programm der DVS anmelden. Die genaue Mittelausstattung für diese Aufgabenerfüllung befindet sich noch in Abstimmung mit den Bundesländern. 4.5 Übersicht über die Koordinierung, Abgrenzung und Komplementaritäten zwischen dem ELER und anderen in ländlichen Gebieten tätigen Fonds der Union Politischer Rahmen Vor dem Hintergrund des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027, der gemeinsamen Umwelt- und Klimaziele und der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters steht die GAP mit weiteren EU-Fonds in einem inhaltlich-strategischen Zusammenhang. Besondere programmatische Nähe weist der ELER zu den Strukturfonds EFRE, ESF+, EMFAF, Kohäsionsfonds, JTF und Interreg auf. Für deren Förderperiode 2021-2027 hat die EU einen gemeinsamen Rahmen DE 387 DE aufgestellt und fünf politische Ziele definiert (vgl. Art. 5 VO (EU) 2021/1060): • Politisches Ziel 1: Ein wettbewerbsfähigeres, intelligenteres Europa - innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel • Politisches Ziel 2: Ein grüneres, CO2-armes Europa mit einer CO2-armen Wirtschaft - einschließlich Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel und Risikomanagement • Politisches Ziel 3: Ein stärker vernetztes Europa - Mobilität und IKT-Konnektivität • Politisches Ziel 4: Ein sozialeres Europa - europäische Säule sozialer Rechte • Politisches Ziel 5: Ein bürgernäheres Europa - nachhaltige Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengebieten und lokale Initiativen Die GAP-Ziele weisen mehrere Anknüpfungspunkte zu den Zielen der Strukturfonds auf. Diese betreffen insbesondere die Bereiche wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete, Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Biodiversität, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sowie örtliche Initiativen zur lokalen Entwicklung. Die engsten Berührungspunkte weist der ELER mit dem EFRE auf. Dies betrifft vor allem den Bereich der ökonomischen Entwicklung (Politisches Ziel 1), aber auch den Klimaschutz, die Klimawandelanpassung und den Schutz der biologischen Vielfalt (Politisches Ziel 2). Diese bilden die inhaltlichen Schwerpunkte der EFRE-Förderung in Deutschland. Die thematische Konzentration der EFRE-VO legt fest, dass mindestens 85% der Mittel auf diese beiden Ziele entfallen. Im Hinblick auf das Politische Ziel 5 findet im EFRE zumeist eine Konzentration auf die integrierte Entwicklung städtischer Gebiete statt. Ergänzt wird dies durch Ansätze zur Entwicklung ländlicher Gebiete im ELER. Beispielsweise ist in Niedersachsen die Stärkung der Regionen durch mehr Gestaltungsspielraum und Ausweitung des Bottom-Up-Ansatzes ein zentrales Ziel der fondsübergreifenden niedersächsischen Landesförderstrategie. So werden in Niedersachsen mit dem flächendeckenden LEADER-Ansatz (ELER) im ländlichen Raum, den „resilienten Innenstädten“ (EFRE) im großstädtischen Bereich und den „Zukunftsregionen“ (EFRE/ESF+) in größeren, mehrere Landkreise/kreisfreie Städte umfassenden, Stadt-Land-übergreifenden Kooperationsräumen drei aufeinander abgestimmte und sich gegenseitig ergänzende territoriale Instrumente eingesetzt. Die Zukunftsregionen sind dabei vor allem auf regional bedeutsame Projekte in ausgewählten thematischen Handlungsfeldern (Regionale Innovationsfähigkeit, CO2 -arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft, Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume, Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheitsversorgung und Pflege, Kultur und Freizeit) ausgerichtet. Somit werden in den drei Maßnahmen unterschiedliche, sich ergänzende Schwerpunkte gesetzt. Ebenso fondsübergreifend ergänzen EFRE und ESF+ in Sachsen-Anhalt den LEADER-Ansatz (ELER). CLLD wird insoweit in Sachsen-Anhalt als fondsübergreifend integrierend wirkende Methode tatsächlich auch flächendeckend über alle ländlichen wie städtischen Gebiete angewendet, in der fördertechnischen Umsetzung jedoch klar über die jeweiligen Förderbereiche und -regularien sowohl des GAP-SP als auch der Programme EFRE und ESF+ des Landes abgegrenzt. Somit besteht Koordinationsbedarf zwischen dem ELER und den Strukturfonds, dem im Wesentlichen auf Ebene der Detail-Ausgestaltung durch die Länder entsprochen wird. Partnerschaftsvereinbarung für die Umsetzung der Strukturfonds gemäß Dachverordnung EU 2021/1060 Auf Ebene des Bundes thematisieren sowohl die Partnerschaftsvereinbarung als nationale Dachstrategie der Kohäsions- und Strukturpolitik für EFRE, ESF+, EMFAF und JTF als auch der GAP-Strategieplan das Verhältnis des ELER zu den Strukturfonds. Darauf aufbauend und aus der föderalen Ordnung Deutschlands resultierend findet ein Großteil der Umsetzung der fondsbezogenen Förderung auf Ebene der Bundesländer statt. Dies führt zu länderspezifischen Besonderheiten in den Programmen entsprechend des regionalen Handlungsbedarfs. Die strategischen Ausführungen in der Partnerschaftsvereinbarung bestimmen die Ausgestaltung und Umsetzung von 56 Programmen vor Ort (31 regionale, 2 nationale und 23 INTERREG-Programme). Der EFRE wird auf regionaler Ebene über Länderprogramme umgesetzt. Auch für den JTF erstellen die DE 388 DE vier betroffenen Länder (BB, SN, ST, NW) eigene Programme, umgesetzt in vier Multifondsprogrammen gemeinsam mit dem EFRE und einem Multifondsprogramm gemeinsam mit ESF+ (NW). Die Programmierung ist in den vier Braunkohleregionen eng in den nationalen Kohleausstieg eingebunden. Der EMFAF wird indes durch ein einziges, gemeinsam von Bund und Ländern getragenes Programm umgesetzt. Für den ESF+ existieren sowohl ein Bundesprogramm als auch Länderprogramme. In dieser Förderperiode wird der ELER im Rahmen des GAP-Strategieplans erstmals auf Bundesebene programmiert, wenngleich die Umsetzung der Förderung weiterhin auf Länderebene erfolgt. Daher ist die Kohärenz zwischen den Strukturfonds und dem ELER vor allem auf der Programmebene zu betrachten. Die unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsebenen der EU-Fonds in Deutschland stellen eine besondere organisatorische Herausforderung dar. Die Koordinierung der Umsetzung der Strukturfonds nimmt auf nationaler Ebene das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in enger Zusammenarbeit mit den bei den einzelnen Fonds betroffenen Bundesressorts wahr. Dabei begleitet das BMWK die Aktivitäten der Länder von der Konzeption der Programme unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften bis hin zur Finanzkontrolle. Diese Zusammenarbeit erfolgt in Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Es erfolgen im Vorfeld der Aufstellung der konkreten Programme und während der Programmformulierung prozedurale Festlegungen, die den jeweiligen fachlich zuständigen Ministerien als inhaltlich-strategische Leitplanken dienen. Die grundlegende Ausrichtung der Förderprogramme wird durch eine Ressort- und Kabinettbefassung festgelegt. Die Partnerschaftsvereinbarung beschreibt zahlreiche Vorkehrungen zur Sicherstellung der Kohärenz der Fördermaßnahmen zwischen den Fonds. Kohärenz des ELER mit anderen EU-Förderinstrumenten Im Folgenden werden zunächst die Schnittstellen des ELER mit den Strukturfonds aufgeführt. Zusätzlich werden auch Berührungspunkte mit weiteren EU-Fonds sowie dem EU-finanzierten Aufbau- und Resilienzplan identifiziert. Die Darstellung erfolgt auf Ebene der grundlegenden Förderbereiche. Die Ermöglichung von Synergien und der Ausschluss von Doppelförderungen erfolgt im Wesentlichen während der Programmumsetzung. Die dafür vorgesehenen Strukturen und Mechanismen werden anschließend erläutert. Kohärente Ausgestaltung und Verzahnung thematischer Schnittstellen zwischen ELER und weiteren EU-Fonds Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) In wirtschaftspolitischer Hinsicht ist der EFRE das Instrument zur Modernisierung der Wirtschaftsstruktur in den Regionen. Die Schwerpunkte der Strukturförderung liegen künftig auf Innovation, dem intelligenten wirtschaftlichen Wandel, Klimaschutz und -anpassung, Kreislaufwirtschaft, Natur und Umwelt (für weiterentwickelte Regionen sind dafür insg. mindestens 85% der EFRE-Mittel veranschlagt, davon mindestens 30% für Klima und Umwelt). Der EFRE ist nicht auf urbane Räume beschränkt, sondern leistet auch einen Beitrag zur Entwicklung ländlicher Räume. Hier geht es im ländlichen Raum vor allem um die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), die als Rückgrat der deutschen Wirtschaft, als Arbeitgeber sowie als Steuerzahler vor Ort von großer Bedeutung für ländliche Räume sind und deren Innovationkraft als „Hidden Champions“ die ökonomische Entwicklung Deutschlands maßgeblich beeinflusst. Was die Förderung von Unternehmen anbelangt, so beschränkt sich der ELER – außerhalb des engeren Bereichs der Land-und Forstwirtschaft sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Produkte – insbesondere auf die Förderung von Klein- und Kleinstbetrieben im ländlichen Raum im Rahmen von Strategien für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung. Der EFRE fördert KMU in allen Größenklassen und wirkt im Bereich der Bedarfe G.2 bzw. H.9 (Existenzgründungen), H.10 (KMU), H.2 (qualifizierte Arbeitsplätze), H.11 (Bioökonomie) ergänzend zur Förderung des ELER. Keine Fokussierung auf den ländlichen Raum hat der ELER dort, wo es um die investive Förderung der Wettbewerbsfähigkeit land-und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie der Verarbeitung und Vermarktung geht. In diesen Sektoren fördert der EFRE nicht bzw. im Bereich der Ernährungswirtschaft nur in Abgrenzung zum ELER u.a. bezogen auf die Verarbeitungstiefe und die Produktausrichtung. Umwelt und biologische Vielfalt: Dieses für den ELER zentrale Themenfeld hat im EFRE deutlich an DE 389 DE Bedeutung gewonnen. Beide Fonds setzen jedoch andere räumliche Schwerpunkte und sind auf unterschiedliche Ziele ausgerichtet. Der EFRE bietet ein breites Förderportfolio in diesen Bereichen, beispielsweise für die naturnahe Gestaltung öffentlicher und privater Flächen und Gebäude oder die Renaturierung von Gewässern und anderen Flächen sowie für die Inwertsetzung von Schutzgebieten für Erholung und nachhaltigen Tourismus. Die Förderung konzentriert sich überwiegend auf das städtische Umfeld, vereinzelt werden aber auch Maßnahmen für ländliche Räume angeboten (Bedarfe E.1, E.3, F.1, F.2). Im ELER zielt die Förderung überwiegend auf den ländlichen Raum, die Umsetzung spezifischer Schutzziele (insbesondere Natura 2000) sowie den Schutz und die Verbesserung der Agrarumwelt ab. Bei flächenbezogenen Förderungen wie bestimmten Bewirtschaftungsverpflichtungen bestehen dabei keine Berührungspunkte. Gleiches gilt für den Großteil der investiven Förderung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor. In weiteren investiven Förderbereichen können durchaus Synergien zwischen EFRE und ELER entstehen, etwa im Bereich der Moorentwicklung und des Waldumbaus. Beispielhaft für das Zusammenwirken der Fonds beim Moorschutz fördert Niedersachsen in der FP 2021- 2027 aus dem EFRE Innovationsvorhaben in diesem Bereich. Es sollen im Rahmen anwendungsorientierter Forschung, moorschonende und treibhausgasreduzierende Wirtschaftsweisen sowie wirtschaftlich tragfähige Produktions- und Verwertungsmöglichkeiten für diese Erzeugnisse entwickelt und erprobt werden. Dazu zählen auch anwendungsorientierte Forschung, Vernetzung und Wissens- und Technologietransfer im Zusammenhang mit der Entwicklung und Erprobung von moorschonenden Wirtschaftsweisen bzw. von Produktions- und Verwertungsverfahren für deren Erzeugnisse. Diese Förderung ist eine Ergänzung zu den auf Moorschutz bezogenen ELER Interventionen. Diese umfassen Investitionen für die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren, Agrarumwelt und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) in Moorgebieten, die auf Wassereinstau und die Umwandlung von Acker in Dauergrünland in Moorgebieten abzielen sowie die Förderung des Aufbaus von Kooperationen zum Landwirtschaftlichen Moorschutz (u.a. Organisation von Flächentausch für die Arrondierung von Vernässungsflächen, Abstimmung über Staueinrichtungen und Stauziele etc.). Energie: Der EFRE fördert Investitionen in Energieeffizienz, einschließlich Energieeinsparpläne, nachhaltige Energie aus erneuerbaren Quellen und intelligente Energiesysteme. Unterstützt werden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch in andere Unternehmen (z. B. Versorgungsunternehmen). Außerhalb des landwirtschaftlichen Bereichs erfüllt die EFRE- Förderung im Energiebereich daher auch in ländlichen Räumen wichtige Funktionen (Bedarf D.5 – Energieeffizienz von Gebäuden, Anlagen und Technologien). In der GAP sind Energieeffizienz und - einsparung vornehmlich in den vom EGFL finanzierten Sektorprogrammen verortet. Im ELER kann eine Förderung im Bereich einzelbetrieblicher Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen bzw. von Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen begleitend erfolgen. Es werden Vorhaben gefördert, die auf die Agrar- und Forstwirtschaft abzielen oder kleinräumig auf die Situation ländlicher Räume und deren Siedlungsstruktur angepasst sind. Tourismus: In diesem Förderbereich bieten die Fonds Möglichkeiten für Synergien (Bedarf H.8). Während der ELER kleine Infrastrukturprojekte im ländlichen Tourismus (z. B. Verbesserung der Radweginfrastruktur) fördert, hat der EFRE die Voraussetzungen für deutlich umfangreichere infrastrukturelle Investitionen. So kann über den EFRE beispielsweise die digitale Aufwertung öffentlicher touristischer Infrastrukturen, die Entwicklung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote sowie die Schaffung barrierefreier Angebote unterstützt werden. Z. T. konzentriert er sich auf touristische Schwerpunktregionen. Im ländlichen Raum können sich beide Fonds sinnvoll ergänzen und u.a. bei der Umsetzung übergeordneter Tourismusstrategien bei größeren Vorhaben zusammenwirken. Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) fördert die Europäische Union als Teil ihrer Kohäsionspolitik grenzübergreifende Kooperationen zwischen den Regionen verschiedener EU- Mitgliedstaaten (EU-MS) und ggf. EU-MS mit Partner- oder Drittländern. In der Förderperiode 2021 bis 2027 hat Interreg vier Aktionsbereiche: grenzübergreifende Zusammenarbeit (Interreg A) zur Kooperation in Grenzräumen, transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) zur staatenübergreifenden Kooperation in europäischen Großräumen, interregionale Zusammenarbeit (Interreg C) zur Kooperation auf DE 390 DE gesamteuropäischer Ebene sowie die (für Deutschland nicht zutreffende) Zusammenarbeit von Gebieten in äußerster Randlage der EU. Deutschland ist insgesamt an 23 Interreg-A-, B- und C- Kooperationsprogrammen beteiligt. Das Zusammenspiel zwischen INTERREG und ELER spielt in Grenzregionen einiger Länder, etwa in Baden-Württemberg, eine große Rolle. Aufgrund thematischer Übereinstimmungen und ähnlicher strategischer Ausrichtungen kann der ELER mit strukturpolitischen Maßnahmen auf regionaler Ebene an den auf grenzüberschreitenden und transnationalen Austausch gerichteten Ansatz von Interreg anknüpfen. Thematische Anknüpfungspunkte können u. a. im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes unter dem politischen Ziel 2 („Ein grüneres, CO2-armes Europa mit einer CO2-armen Wirtschaft – einschließlich Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel und Risikomanagement“) oder bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den ländlichen Gebieten, etwa durch Projekte im Bereich Mobilität und Digitalisierung, erwartet werden. Europäischer Sozialfonds (ESF+) Für das Verhältnis zwischen ESF+ und ELER sind zwei Bereiche zu unterscheiden: Nur geringe Berührungspunkte bestehen in einem Kernbereich des ESF+, der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Qualifizierung für den Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft. Die Förderung im Bereich „Wissen“ im Rahmen des ELER richtet sich dagegen primär auf Wissensaustausch und Information der für den ländlichen Raum relevanten Berufsgruppen (unter anderem Landwirtinnen und Landwirte) jenseits des originären Berufseinstiegs, um ökonomischen und ökologischen Erkenntnisgewinn zu generieren (vgl. dazu auch Kapitel 8.1ff.). Neben diesem Themenfeld hat der ESF+ insbesondere soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut besonders benachteiligter Menschen im Blick, weil er sehr individuelle Förderansätze bieten kann. Im ELER werden diese Bereiche vor allem durch den LEADER-Ansatz aufgegriffen. Dieser zielt auf regionalspezifische Schwächen mit entsprechenden Lösungsmöglichkeiten, vor allem auch durch Unterstützung von relevanten ehrenamtlichen Strukturen. Maßnahmen über den ESF+ sind also auch im ländlichen Raum wichtig zur Abdeckung der Bedarfe Q.1 (Fachkräftesicherung außerhalb der Landwirtschaft), H.1 (Probleme der demografischen Entwicklung) und H.7 (Gleichstellung aller Geschlechter und sozialer Gruppen). Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) Bundesländer mit relevantem Bezug zu Fischerei und Aquakultur haben über den EMFAF bei der Umsetzung von CLLD enge Bezugspunkte zum ELER. Über den EMFAF können im Rahmen spezieller CLLD-Formen in den sogenannten Fischwirtschafts- und Aquakulturwirtschaftsgebieten Vorhaben in Analogie zum LEADER/ELER gefördert werden. In vielen Ländern besteht Personenidentität bei den Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) in LEADER und den im EMFAF FLAGen (Fishery Local Action Groups) genannten Aktionsgruppen. Daneben flankieren sich die Strategien der LAGen und der FLAGen an den jeweiligen Schnittstellen bzw. überlagern sich. Beispielsweise gibt es in einigen Sächsischen Regionen kombinierte lokale Strategien mit einem gemeinsamen Regionalmanagement, die gemeinsame Ziele des ELER und des EMFAF verfolgen. Parallel zu den im Bottom-up-Prozess durch die FLAGen ausgewählten Vorhaben können ebenfalls über den EMFAF vergleichbare Investitions- und Innovationsvorhaben der Fischerei und der Aquakultur außerhalb der CLLD-Förderung auch direkt unterstützt werden. Dabei sollen vergleichbare Vorhabensarten auch möglichst vergleichbar gefördert werden, um Konkurrenz der Programme bzw. Benachteiligung jeweils in Frage kommender Begünstigter zu vermeiden. Die Förderung der Fischerei und der Aquakultur durch den EMFAF kann Wachstumsimpulse in ländlichen Räumen geben und dort neue Wertschöpfungsketten unterstützen – auch hier gibt es Interdependenzen zum ELER. Über die FLAGen können auch Diversifizierungspotenziale der von der Fischerei und Aquakultur besonders abhängigen Unternehmen erschlossen werden. Solche Investitionen werden durch die Agrarinvestitionsförderung üblicherweise nicht unterstützt. Just Transition Fund (JTF) Der JTF dient der ergänzenden Förderung jener Gebiete, die am stärksten durch den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. In Deutschland können die vom Ausstieg aus der DE 391 DE Braunkohleförderung betroffenen Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen- Anhalt Mittel aus dem Fond erhalten. Ziel ist es, regionale Disparitäten zu verringern. Unterstützt werden Investitionen unter anderem in KMU (für Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung der Wirtschaft), erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Digitalisierung, Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Weiterqualifizierung, Umschulung und soziale Eingliederung betroffener Personen. Somit bestehen durchaus inhaltliche Schnittstellen zum ELER. Da der Einsatz des JTF sich in Deutschland aber nur auf die Braunkohlegebiete beschränkt, werden eventuelle Überschneidungen und Synergien auf regionaler Ebene zu klären sein. LIFE Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen LIFE und ELER besteht im Bereich Umwelt und Klima (sowohl Klimaschutz als auch Klimafolgenanpassung). Synergiepotential besteht im Rahmen von strategischen Naturschutzprojekten und strategischen integrierten Projekten (Art. 8 LIFE-VO). Von der Möglichkeit einer kumulativen Förderung oder direkten Finanzierung von LIFE-Maßnahmen mit Exzellenzsiegel aus dem ELER (Art. 16 LIFE-VO Nr. 2021/783) plant derzeit kein Land Gebrauch zu machen. Die Kommission hat angekündigt, künftig die aufgrund von Budgetrestriktionen nicht über LIFE förderfähigen Projekte mit Exzellenzsiegel verstärkt aktiv an die Mitgliedstaaten zu kommunizieren. Die an der Umsetzung des deutschen GAP-Strategieplans beteiligten Landesbehörden sind hierfür sensibilisiert und werden dementsprechend künftig die Möglichkeit der Förderung dieser Projekte über entsprechende ELER-Interventionen oder nationale Mittel prüfen. Bereits in der Förderperiode 2014-2022 wurden in den Auswahlkriterien Synergieeffekte mit anderen Programmen u.a. mit LIFE positiv bewertet und entsprechend bepunktet. Horizont Europa Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2021- 2027. Anknüpfungspunkte zum ELER ergeben sich insbesondere aus dem Cluster 6 „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“, der unter Säule 2 des Rahmenprogramms „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ fällt. Kooperationen, die im Rahmen einer Kofinanzierung mit dem ELER entstehen können, sollen vorrangig über EIP-Agri Beiträge zur Modernisierung und Vereinfachung der GAP und zur Entwicklung des Wissens- und Informationssystems Landwirtschaft (AKIS) geleistet werden. Synergieeffekte zwischen den beiden Programmen können ebenfalls hinsichtlich des Ziels einer nachhaltigen und öko-basierten Kreislaufwirtschaft in Europa entstehen (Bedarf H.9). Die Möglichkeiten zur Steuerung der Forschungsförderung bzw. die deutsche Beteiligung an den Förderausschreibungen sind begrenzt. Eine Möglichkeit, die Deutschland jedoch wahrnimmt, ist die aktive Beteiligung der deutschen Delegation im Rahmen des Programmausschusses (Programme Committee, PC) zu Cluster 6. Deutschland nimmt an alle Sitzungen teil und liefert umfangreiches Feedback bei den Konsultationen zur Ausgestaltung der Forschungs- und Innovations- (FuI)Arbeitsprogramme für Cluster 6. Hier wird darauf geachtet, dass FuI-Bedürfnisse Deutschlands in Kontext der Agrarforschung, ländlichen Entwicklung usw. möglichst Berücksichtigung finden. Deutschland hat ebenfalls in ein sehr umfangreiches Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen für Horizont Europa investiert. Die NKS Bioökonomie und Umwelt mit Verantwortung für Cluster 6 ist personell besonders gut ausgestattet und unterstützt Interessenten aus Deutschland bei der Suche nach Fördermöglichkeiten und die Einwerbung von Fördermitteln. Zusätzliche zu zahlreichen Informationsveranstaltungen bietet die NKS Bioökonomie und Umwelt umfangreiche Einzelberatungen für Antragstellende an. Die Dienste der NKS Bioökonomie und Umwelt stehen nicht nur Hochschulen und Forschungseinrichtungen gratis zur Verfügung, sondern auch Behörden, Unternehmen, Nicht- Regierungsorganisationen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Privatpersonen. Das Enterprise Europe Netzwerk wird ebenfalls mit öffentlichen Mitteln in Deutschland unterstützt, um gezielt Unternehmen u.a. bei einer Teilnahme an Horizont Europa zu unterstützen. Somit wird der Zugang zu Cluster 6 und Horizont Europa insgesamt für vielfältige Akteure aus Deutschland erleichtert. Europäische Partnerschaften Die europäischen FuI-Partnerschaften sind ein weiterer Teil von Horizont Europa und im Rahmen von DE 392 DE Cluster 6 sind vier Partnerschaften mit einem engeren Bezug zu der GAP geplant. Diese sind: • Accelerating Farming Systems Transition („Agroecology“) • Animal Health and Welfare • Agriculture of Data und • Sustainable Food Systems. Deutschland ist in die Vorbereitungen dieser Partnerschaften in den letzten zwei Jahren stark eingebunden gewesen – u.a. in diversen Arbeitsgruppen und Workshops der Kommission sowie im Kontext des Standing Committee on Agricultural Research (SCAR). Zudem plant Deutschland sich an diesen vier Partnerschaften jeweils intensiv zu beteiligen, sowohl mit personellen Ressourcen als auch finanziell. Beim Aufbau der Partnerschaft zu Agrarökologie nimmt Deutschland die führende Rolle unter den Mitgliedstaaten ein. Bei der Food Systems Partnerschaft wird Deutschland die französische Federführung tatkräftig unterstützen. Deutschland ist ebenfalls an den angelaufenen Partnerschaften Biodiversa+, Sustainable Blue Bioeconomy und PARC („Europäische Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien“), die jeweils Schnittstellen zu den GAP aufweisen, aktiv beteiligt. Durch die Beteiligung an diese Partnerschaften wird Deutschland in Kooperation mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission ihre Forschungsprioritäten in diesen Bereichen setzten und adressieren können. Dies kann auch einen positiven Nebeneffekt – gerade in FuI - für die Implementierung der GAP in Deutschland haben. A Soil Deal for Europe Ein weiterer Teil von Horizont Europa sind die Missionen. Hier besonders zu erwähnen ist die Boden- Mission „A Soil Deal for Europe: 100 living labs and lighthouses to lead the transition towards healthy soils by 2030“. Die Federführung für die Umsetzung der Boden-Mission in Deutschland hat das BMEL. Der Ko-Vorsitz für die Boden-Mission liegt im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Forschung wird ein wichtiges Element der Missionen sein, aber ebenso die konkrete Umsetzung von Maßnahmen in die Praxis. Eine zentrale Aufgabe soll einem Netz von Reallaboren („Living Labs“) und Leuchtturmvorhaben zur nachhaltigen Bodenbewirtschaftung zukommen. Es sollen europäische Aktivitäten, aber auch nationale Aktivitäten durchgeführt werden. Deutschland plant eine „Lenkungsgruppe“ für die Umsetzung der Boden-Mission einzurichten. Neben BMEL, BMBF, BMUV werden weitere relevante Akteure eingebunden und eine Roadmap zur Umsetzung der Mission wird erarbeitet. Schon seit 2015 gibt es in Deutschland das Vorhaben BonaRes: „Boden als nachhaltige Ressource für die Bioökonomie“, das einen Eckpfeiler der deutschen Ansätze im Kontext der Boden-Mission bildet. Bei dieser vom BMBF geförderten Förderinitiative steht die nachhaltige Nutzung der knappen Ressource Boden im Vordergrund. Ziel von BonaRes ist es, das wissenschaftliche Verständnis von Bodenökosystemen zu erweitern und die Produktivität der Böden und ihre anderen Funktionen zu verbessern sowie neue Strategien für eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Böden zu entwickeln. Das BonaRes Portal bietet Informationen zu den BonaRes- Projekten, Zugang zu Daten, Wissen und Modellen sowie Entscheidungshilfen für ein nachhaltiges Bodenmanagement. Ganz im Sinne der Boden-Mission wird derzeit im Rahmen von BonaRes ein Datenzentrum für deutsche Böden aufgebaut und auch ein Online-Repository von Bodenforschungsmaßnahmen (https://maps.bonares.de/mapapps/resources/apps/bonares/index.html?lang=en). Diese Strukturen unterstützen die deutschen Akteure bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans außerhalb des ELER. Connecting Europe Facility (CEF) Gegenstand der CEF ist die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Mit dem neuen Programm CEF2 werden unter anderem Mittel für den Ausbau von hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur bereitgestellt. Aufgrund des geringen Mittelvolumens des ELER für diesen Förderbereich sind allerdings keine nennenswerten Wechselwirkungen zu erwarten. Die Förderung außerhalb des ELER, sowohl über nationale als auch über EU-Mittel, ist daher für die Sicherung einer zeitgemäßen und zukunftsfesten digitalen Infrastruktur in den ländlichen Räumen (Bedarf H.3) deutlich bedeutsamer. DE 393 DE Digital Europe (DIGITAL) DIGITAL ist ein EU-Förderprogramm, das sich darauf konzentriert, Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zur Verfügung zu stellen. Das Programm stellt strategische Mittel bereit, um diesen Herausforderungen zu begegnen und unterstützt Projekte in fünf zentralen Bereichen: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Sicherstellung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft. Mit einem geplanten Gesamtbudget von 7,5 Milliarden Euro soll es die wirtschaftliche Erholung beschleunigen und die digitale Transformation der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gestalten, von der alle profitieren, insbesondere aber kleine und mittlere Unternehmen. Die Testing and Experimentation Facilities (TEF), als Teil des Digital Europe-Programms, umfassen die Unterstützung für die vollständige Integration, das Testen und das Experimentieren der neuesten KI-basierten Technologien, um Probleme zu lösen und Lösungen in einem bestimmten Anwendungssektor zu verbessern, einschließlich Validierung und Demonstration. Sie konzentrieren sich auf das Testen ausgereifter KI- basierter Technologien und Lösungen, die bereits in den Labors getestet wurden und anschließend in realen Umgebungen getestet werden müssen. Das BMEL wird voraussichtlich das TEF „Agri-Food“ mit bis zu 5 Mio. Euro über fünf Jahre hinweg zu 50% kofinanzieren, sofern ein entsprechender TEF-Antrag mit deutscher Beteiligung erfolgreich ist (wie im Digital Europe-Programm vorgesehen). Das Hauptziel des TEF Agri-Food besteht darin, die Entwicklung des Agrar- und Lebensmittelsektors voranzutreiben, indem der volle Nutzen aus der digitalen Transformation mit KI- und Robotiktechnologien für eine nachhaltigere, effizientere und wettbewerbsfähigere Produktion unter hohen Standards ermöglicht wird. Weitere TEFs in anderen Bereichen werden ebenfalls von DEU kofinanziert. Damit werden insbesondere die Bedarfe Q.3, Q.9 und Q.10 abgedeckt. Das Hauptziel des „Data Space for Agriculture“, welcher ebenfalls Bestandteil des Digital Europe- Programms ist, besteht darin, einen sicheren und vertrauenswürdigen Datenraum einzurichten und zu betreiben, um dem Agrarsektor den Austausch und Zugriff auf für die landwirtschaftliche Produktion relevante Daten zu ermöglichen und so eine Steigerung der Umwelt- und Wirtschafts-leistung der Branche zu ermöglichen. Der Datenraum kann auch Gemeinwohlinteressen dienen, wie z. B. Forschung und Innovation für den Sektor und der Generierung von politisch relevanten Informationen. So soll auch zu den nachhaltigen Zielen des Green Deal (inkl. Farm-to-Fork-Strategie) und der Common Agricultural Policy beitragen werden. Das BMEL begleitet den sich der-zeit in Umsetzung befindenden Data Space for Agriculture. Die Beteiligung Deutschlands am Data Space for Agriculture deckt somit die Bedarfe Q.5 und Q.10 ab. Eine mögliche Synergie besteht zudem zur Gaia-X Initiative, an der das BMEL mitwirkt (s. dazu Kapitel 8.5). Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP) Der Plan sieht vor allem Investitionen und Reformen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung vor. Weitere Schwerpunkte sind „Stärkung der sozialen Teilhabe“, „Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems“ sowie „Moderne öffentliche Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen“. Die konkreten Förderbereiche weisen dabei keine absehbaren Überschneidungen mit dem ELER auf. Der Sektor Landwirtschaft wurde im DARP mit einer Maßnahme „Klimafreundliches Bauen mit Holz“ adressiert, die jedoch bis Ende 2021 befristet war. Die öffentlichen Vorhaben berühren nicht die spezifisch ländlichen Bedarfe in den Bereichen Basisdienstleistungen und kommunale Infrastruktur. Koordinierungsmechanismen während der Umsetzung der Programme Der Schwerpunkt der Koordinierung und Sicherstellung der Kohärenz der Förderarchitektur in der Umsetzung findet vor allem auf der Ebene der Länder statt. Aufgrund der geografisch klar abgegrenzten, unterschiedlichen Förderportfolios der Länder werden die Einzelheiten zur Gewährleistung einer größtmöglichen Kohärenz und Konsistenz zwischen den Strukturfonds und der GAP-Förderung in den Programmen und Förderrichtlinien geregelt. Die verschiedenen EU-Programme und der von den Ländern federführend umgesetzte Teil des GAP- Strategieplans werden dabei in verschiedenen strukturell-organisatorischen Settings umgesetzt. In einigen DE 394 DE Ländern gibt es koordinierende Ressortzuständigkeiten für alle EU-Fonds, Verwaltungsbehörden sind in manchen Ländern in einem Ministerium gebündelt. Zur weitergehenden Koordinierung sind in einigen Ländern Staatssekretärsausschüsse eingerichtet, oder es finden regelmäßige Treffen der Fondsverwalterinnen und -verwalter statt. Im Rahmen der Begleitung wird es im Bereich des GAP-SP neben dem Begleitausschuss auf Bundesebene weiterhin formale Begleitgremien auf Landesebene geben, in einzelnen Ländern weiterhin auch fondsübergreifend. In den Ländern, die ihre Begleitaktivitäten eher fondsbezogen organisieren, ist in den Geschäftsordnungen eine Beteiligung der jeweils anderen Fondszuständigen geregelt. Dies gilt auch für den GAP-SP-Begleitausschuss auf Bundesebene. In einigen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) waren, wie oben bereits erläutert, die LEADER-Aktionsgruppen (LAGen) in der vergangenen Förderperiode 2014- 2022 gleichzeitig Fischerei-LAGen (FLAGen). Diese bewährte Form der Koordinierung auf LAG-Ebene soll auch in der neuen Förderperiode so fortgeführt werden. Davon abgesehen ist das Regionalmanagement der LAGen über verschiedene Förderinstrumente, insbesondere über EFRE-/ESF-Fördermöglichkeiten informiert und kann die Vorhabenträger entsprechend beraten sowie Abstimmungen anstoßen. Die Koordinierung der in der Dach-VO benannten sog. „Territorialen Entwicklung“ ist dort (Kapitel II, Art. 28-34) eingehend beschrieben. Auch in ErwGr 46 der EFRE-VO 2021/1058 ist der Bezug zum ELER erwähnt. In Deutschland wird nur Sachsen-Anhalt (wie bereits in der aktuellen Förderperiode) eine solche Multifonds-/CLLD-Finanzierung zusammen mit dem EFRE und dem ESF ermöglichen. Exemplarisch soll hier die Koordinierung in drei Bundesländern beschrieben werden: In Niedersachsen erfolgt die Abstimmung zwischen dem ELER und dem Multifondsprogramm EFRE/ESF+ bislang durch die ELER-Koordinierung im Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Die ELER-Koordinierung ist u.a. für die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner auf regionaler Ebene zuständig und steht in engem Austausch mit der ELER-Verwaltungsbehörde. Durch die Verankerung im Europaministerium ist zudem ein kontinuierlicher Austausch mit der Multifonds-Verwaltungsbehörde gegeben. Zudem sind neben der ELER-Koordinierung auch die ELER- Verwaltungsbehörde bzw. die Multifonds-Verwaltungsbehörde im jeweils anderen Begleitausschuss vertreten. Diese enge Abstimmung ermöglicht die Entwicklung aufeinander abgestimmter territorialer Instrumente sowohl im ELER als auch im EFRE/ESF+. In Brandenburg wurden bislang EU-fondsübergreifende Aktivitäten über das Referat „EU- Koordinierungsstelle“ im Ministerium für Finanzen und Europa umgesetzt und gesteuert, das dabei von den Verwaltungsbehörden EFRE, ESF und ELER unterstützt wird. Die EU-Koordinierungsstelle übt gleichzeitig den Vorsitz im Gemeinsamen Begleitausschuss EFRE, ESF und ELER des Landes Brandenburg aus. Diese Konstellation des Begleitausschusses stellt einen umfänglichen und transparenten Austausch zwischen der Öffentlichkeit – vertreten durch die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner - sowie den verschiedenen Ressorts der Landesregierung, den zuständigen Bundesministerien und Generaldirektionen der EU-Kommission zu allen EU-fondsübergreifenden und EU-fondsspezifischen Aspekten sicher. Im Ergebnis mehrerer Umfragen sind die positiven Effekte dieses Ansatzes durch die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner in Brandenburg bestätigt worden. Mit dem seit 2007 installierten Partnernetzwerk „Kontakt- und Beratungsstelle – KBS Plus“ ist ein weiteres Format entstanden, das einen regelmäßigen, konstruktiven und transparenten Austausch zwischen den Partnern und den Verwaltungen, insbesondere den Verwaltungsbehörden, sicherstellt. Konkrete - auch EU-fondsübergreifende - Aktivitäten erfolgen jährlich beispielweise im Rahmen von verschiedenen Workshops, z.B. zu übergreifenden Themen wie Gender, Nachhaltigkeit, Demografie und Klimaschutz. In Baden-Württemberg koordinieren sich die Verwaltungsbehörden für die Fonds ohne eine Dachstruktur. Die ELER-Verwaltungsbehörde und die EFRE-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg stimmen sich in regelmäßigen Jours fixes untereinander ab. Auch hier trägt die wechselseitige Vertretung in den Begleitausschüssen zur Kohärenz und Nutzung möglicher Synergien der Programme bei. Ebenso werden EU-fondsübergreifende Aktivitäten, z.B. Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit, durchgeführt. Die bisherige Koordinierung aus der Förderperiode 2014-2020 wird in den drei Ländern in ggf. DE 395 DE entsprechend angepasster Form fortgesetzt. Abgrenzung thematisch verwandter Förderansätze Bereits in den zurückliegenden Förderperioden bewährte Abgrenzungsmöglichkeiten bei thematisch naheliegenden Förderansätzen werden dabei fortgeführt und weiterentwickelt. Möglich sind eindeutige Abgrenzungen nach: • Art des Vorhabens (Fördergegenstände und Wirkungsmechanismen), • Art der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger (Art der Betriebe und Unternehmen, Größe der Gebietskörperschaften, Art der Kooperationen, etc.), • Projektgrößen nach Schwellenwerten des Finanzvolumens, • Ort des Fördervorhabens bzw. Fördergebietskulissen (Gemeindegrößen, touristische Schwerpunktgebiete, ländlicher Raum nach jeweiliger regionaler Abgrenzung auf Ebene der Bundesländer, etc.). Die konkreten Festlegungen werden in den Ländern getroffen. Um Doppelförderungen auszuschließen, arbeiten die zuständigen Verwaltungsbehörden in den Länderressorts daher eng zusammen, stellen die gegenseitige Information und Koordination sicher, identifizieren mögliche Überschneidungen und grenzen die Förderinhalte ab. Doppelförderungsprüfungen sind in die jeweiligen Verwaltungs- und Kontrollsysteme der EU-Fonds integriert. 4.6 Finanzinstrumente 4.6.1 Beschreibung des Finanzinstruments Die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen des ELER ist in Deutschland nicht vorgesehen. 4.7 Gemeinsame Elemente für Arten der Intervention zur Entwicklung des ländlichen Raums 4.7.1 Liste der nicht förderfähigen Investitionen 4.7.1 Liste der nicht förderfähigen Investitionen In Deutschland sind im Rahmen des GAP-Strategieplans folgende Investitionen und Ausgabenkategorien nicht förderfähig: • Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten • Erwerb von Zahlungsansprüchen • Erwerb von Flächen für einen Betrag, der über 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben für das betreffende Vorhaben liegt, mit Ausnahme des Erwerbs von Flächen zur Erhaltung der Umwelt sowie zur Erhaltung kohlenstoffreicher Böden • Erwerb von Tieren zu anderen Zwecke als o dem Schutz von Nutztieren vor Großraubtieren oder dem forstwirtschaftlichen Einsatz anstelle von Maschinen, o der Aufzucht gefährdeter Rassen im Sinne von Artikel 2 Nummer 24 der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Rahmen der Verpflichtungen gemäß Artikel 70 • Erwerb von einjährigen Pflanzen und deren Anpflanzung zu anderen Zwecken als o der Wiederherstellung des land- oder forstwirtschaftlichen Potenzials nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen o der Erhaltung von Pflanzensorten, die von genetischer Erosion bedroht sind, im Rahmen der Verpflichtungen gemäß Artikel 70 DE 396 DE • Schuldzinsen, außer in Bezug auf Zuschüsse in Form von Zinszuschüssen oder Prämien für Garantien • Investitionen in große Infrastrukturen, die nicht Teil von Strategien für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung im Sinne von Artikel 32 der Verordnung (EU) 2021/1060 sind, ausgenommen Investitionen in das Breitbandnetz und in Hochwasser- oder Küstenschutz betreffende vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung der Folgen von wahrscheinlichen Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen und Katastrophenereignissen • Investitionen in Aufforstung, die nicht mit den Klima- und Umweltzielen gemäß den in den gesamteuropäischen Leitlinien für Aufforstung und Wiederaufforstung entwickelten Grundsätzen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Einklang stehen • Abschreibungen, sofern nicht in der Interventionsbeschreibung zugelassen • Kosten des laufenden Betriebs/Unterhaltungskosten, sofern nicht in der Interventionsbeschreibung zugelassen • Sachleistungen in Form von Erbringung bzw. Bereitstellung von Arbeitsleistung, sofern nicht in der Interventionsbeschreibung zugelassen • Erbbauzinsen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren, Buchführungskosten • Skonti • Kosten für Leasing, sofern nicht in der Interventionsbeschreibung zugelassen • Grunderwerbsteuer, sofern nicht in der Interventionsbeschreibung zugelassen • Erbabfindungen • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, sofern nicht in der Interventionsbeschreibung zugelassen • Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten • Investitionen, die allein der Erfüllung gesetzlicher Standards und Auflagen dienen. Ausnahmen für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten können von den regionalen Verwaltungsbehörden nach Maßgabe des Art. 73 Abs. 5 GAP-SP-VO zugelassen werden. 4.7.2 Definition des ländlichen Raums und Anwendbarkeit 1. Gebietskulisse für alle Interventionen ist Gesamtdeutschland. 2. Gebietskulisse für Interventionen, die ausschließlich dem spezifischen Ziel nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe h der GAP-SP-VO für die Unterstützung des ländlichen Raums zugeordnet sind, ist Gesamtdeutschland mit Ausnahme der Großstädte ab 100.000 Einwohnern. Ländlich geprägte Ortsteile/Stadtteile der Großstädte gehören zur Gebietskulisse. 3. In den Beschreibungen der Interventionen können für alle oder einzelne Regionen Abweichungen davon festgelegt werden. Dies gilt insbesondere für Multifondsansätze. 4.7.3 Zusätzliche Elemente, die für sektorale Interventionen oder Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums oder sowohl für sektorale Interventionen als auch für Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums gelten 1: Abgrenzung zwischen den Interventionen der ersten und zweiten Säule 1. Die Direktzahlungen nach Artikel 16 GAP-SP-VO werden in allen Regionen uneingeschränkt angeboten. 2. Die Förderung von Interventionen aus Mitteln des EGFL wird im Zuständigkeitsbereich einer regionalen Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht zeitgleich mit einer Förderung identischer (Teil)Interventionen aus dem ELER angeboten. Abweichend davon können im Bereich der sektoralen Interventionskategorien gleichgelagerte (Teil)Interventionskategorien des ELER angeboten werden. In diesem Fall grenzen die zuständigen regionalen Verwaltungsbehörden auf Basis von transparenten, administ-rierbaren und für eine DE 397 DE abstrakte Vielzahl von Fällen geltenden Kriterien die Inan-spruchnahme aus dem EGFL bzw. des ELER ab. Diese Abgrenzung kann z.B. auf Ebene der Fördergegenstände und /oder zeitlich auf Basis von Fristen erfolgen. Sofern eine vollständige Abgrenzung nicht möglich ist, erfolgen im Einzelfall Prüfungen zum Ausschluss der Doppelförderung. 2: Allgemeine Grundsätze der Umsetzung 1.Die (regionalen) Verwaltungsbehörden bzw. im Falle des Hopfens die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellen sicher, dass die potenziellen Begünstigten über die jeweils im Rahmen des GAP- Strategieplans gebotenen Möglichkeiten und die Regelungen informiert werden. 2. Die Länder können –soweit es nicht die bundeseinheitlich geregelten Direktzahlungen (Siehe Ziffer 5) betrifft oder nichts anders vorgegeben ist – das Förderangebot gegenüber den Interventionsbeschreibungen im GAP-SP nur einengen, nicht aber erweitern. Dies be-trifft insbesondere den Kreis der Begünstigten, die Höhe der Zuwendungen, die Förder-atbestände, die Zuwendungsvoraussetzungen, die Förderverpflichtungen und die Anwendung vereinfachter Kostenoptionen oder Förderkulissen. 3. ELER: Die konkrete Anwendung bzw. Umsetzung der Interventionsbeschreibungen erfolgt in den Ländern über entsprechende landesspezifische Förder- oder Rechtsvorschriften in Umsetzung des GAP-Strategieplans. 4. Sektorielle Arten von Interventionen: Die konkrete Anwendung bzw. Umsetzung der Interventionsbeschreibungen erfolgt in den Ländern über entsprechende Förder- oder Rechtsvorschriften in Umsetzung des GAP-Strategieplans. Im Bereich Hopfen liegt die Ausgestaltung und Kontrolle der konkreten Interventionen, die in den Interventionsbeschreibungen enthalten sind, in der Kompetenz des Bundes 5. Direktzahlungen Die Direktzahlungen werden aufgrund vom Bund erlassener Rechtsvorschriften bun-deseinheitlich gewährt. 3: Art und Weise der Anwendung von Vereinfachten Kostenoptionen (VKO ) Für die Umsetzung der Interventionen können die Länder als Alternative zu der Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten nach Artikel 83 Absatz 1 Buchstabe a der GAP-SP- VO folgende vereinfachte Kostenoptionen anwenden, wenn dies in der jeweiligen Intervention vorgesehen ist: 1. Einheitskosten (Art. 83 Abs. 1 Buchstabe b) 2. Pauschalbeträge (Art. 83 Abs. 1 Buchstabe c) 3. Pauschalfinanzierungen (Art. 83 Abs. 1 Buchstabe d). Für die Kalkulation der vorgenannten VKO kommen alle in Art. 83 Abs. 2 der GAP-SP-VO genannten Methoden zur Anwendung. 3.1 Methode der Berechnung im Fall von Art. 83 Abs. 2 Buchstabe a) GAP-SP-VO Bezüglich statistischer Daten (Art 83 Abs. 2 Buchstabe a Ziffer I I können unter anderem alle DE 398 DE Berechnungsgrundlagen herangezogen werden, die in den Ländern oder auf Bundesebene auch in eigenen Angelegenheiten verwendet werden. Wenn die Kalkulation der VKO auf Basis anerkannter statistischer Daten (z. B. KTBL, BKI, Statistisches Bundesamt) erfolgt, ist keine Validierung dieser zugrundeliegenden Basisdaten durch die Zahlstelle bzw. Verwaltungsbehörde erforderlich. Die Kalkulation nach Art. 83 Abs. 2 erfolgt grundsätzlich in Ver-antwortung der Länder. Im Kontext mit der Kalkulation gem. Art. 83 Abs. 2 Buchstabe a) können die Berechnungen durch mehrere Länder oder den Bund für Deutschland insgesamt durchgeführt werden, um eine aussagefähigere Datengrundlage zum Maßstab der Berechnungen zu machen. Die so er-mittelten Werte können an regionale Gegebenheiten (z.B. durch Indexierung und durch Zu- und Abschläge nach objektiven Kriterien) angepasst werden. Die Indexierung beruht dabei auf anerkannten und regional differenzierten geltenden statistischen Daten (bspw. Inflationsrate, Preisentwicklungen). Konkrete Festlegungen erfolgen durch die Länder. Die Überprüfung der Kalkulation einer festgelegten VKO erfolgt in Abhängigkeit von der Entwicklung und der Art der Kosten, spätestens aber nach 5 Jahren nach Erstkalkulation Bei einer Kalkulation nach Art. 83 Abs. 2 Buchstabe a Ziffer ii erfolgt die Korrektur in der Regel auf Basis geeigneter Indizes. Steht ein relevanter Index nicht zur Verfügung wird die allgemeine Inflationsrate herangezogen. Basiert die Kalkulation auf Art. 83 Abs. 2 Buchsta-ben c und d, erfolgt eine Anpassung im Einklang mit den Veränderungen in Bezug auf diese Bestimmungen. Für die Nutzung von VKO besteht eine uneingeschränkte Kombinierbarkeit der VKO-Verfahren untereinander und mit der Förderung anhand tatsächlicher Ausgaben innerhalb eines Vorhabens, soweit sich die Anwendungen auf unterschiedliche, abgrenzbare Kosten, Teil-projekte oder Phasen von Vorhaben beziehen. Entsprechend wird hier bei Definition und der Kalkulation besonders darauf geachtet, dass einzelne Kostenpositionen nicht doppelt in die Basis zur Berechnung der einzelnen kombinierten VKO einfließen werden. 3.2 Haushaltsentwürfe im Fall von Art. 83 Abs. 2 Buchstabe b) GAP-SP-VO Die Festlegung von VKO auf Basis von Haushaltsentwürfen muss von der regionalen Verwaltungsbehörde für die entsprechende Intervention vorab ausdrücklich zugelassen werden. Die für Auswahl der Vorhaben zuständige Stelle legt die VKO unter Einbindung sachkundiger Personen vorhabenbezogen vorab fest. 3.3 Methode der Berechnung im Fall von Art. 83 Abs. 2 Buchstabe c) GAP-SP-VO Folgende Pauschalsätze können in Anwendung des Art. 83 Abs. 2 Buchstabe c) GAP-SP-VO angewandt werden, ohne dass eine Berechnung des anzuwendenden Satzes erfolgt: - bis zu 7 % der förderfähigen direkten Kosten für indirekte Kosten - bis zu 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten für indirekte Kosten - bis zu 20 % der förderfähigen direkten Kosten (abzüglich der direkten Personalkosten) für direkte Personalkosten eines Vorhabens - bis zu 40 % der direkten förderfähigen Personalkosten um förderfähige Restkosten ab-zudecken. - bis zu 25 % der gesamten direkten förderfähigen Kosten für indirekte Kosten Im Rahmen von Pauschalsätzen im Bereich der EIP Als Vorschriften über die Anwendung entsprechender Pauschalsätze, die Rahmen von Unionspolitiken für eine vergleichbare Art von Vorhaben gelten, wird Deutschland insbesondere auf die Artikel 54-56 der VO (EU)Nr.2021/1060 sowie bei EIP auf Art. 35 der VO (EU) 2021/695 abstellen und diese entsprechend anwenden , 3.4 Methode der Berechnung im Fall von Art. 83 Abs. 2 Buchstabe d) GAP-SP-VO Im Einklang mit den Vorschriften über die Anwendung von Einheitskosten, Pauschalbeträge und DE 399 DE Pauschalsätze, die im Rahmen von vollständig vom Bund oder den Ländern finanzierten Zuschussprogrammen für eine vergleichbare Art von Vorhaben gelten, kann die regionale Verwaltungsbehörden entsprechende Einheitskosten, Pauschalbeträge und Pauschalsätze anwenden, ohne dass eine Berechnung der VKO erfolgt. Im föderalen System Deutschlands kann eine länderübergreifende Verwendung von nach dieser Methode kalkulierten Einheitskosten, Pauschalbeträgen und Pauschalsätzen nur erfolgen, wenn die zugrundeliegenden Kosten vergleichbar sind. Die Details der Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen werden in einem Leitfaden geregelt, der zwischen dem Bund und den Ländern erarbeitet und abgestimmt wird. 4: Bedingungen für die Förderfähigkeit 4.1 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist gemäß Art. 186, Abs. 4 Buchst. c der EU-Haushaltsordnung nur förder-fähig, wenn sie gemäß den nationalen Umsatzsteuervorschriften nicht erstattet werden kann. In den Interventionsbeschreibungen kann die Förderung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden. 4.2 Vorhabenbeginn und Beginn der Förderfähigkeit Der Beginn der Förderfähigkeit von Kosten, die dem Begünstigten entstanden sind, wird nach Art. 86 Abs. 4 auf den 1. Januar 2023 festgelegt. Ausgaben, die infolge einer Änderung des GAP-Strategieplans förderfähig werden, kommen für eine Beteiligung des EGFL bzw. ELER nach den in Art. 86 Abs. 2 und Abs.3 der GAP-SP-VO vorgegebenen Zeitpunkten in Betracht Als Vorhabenbeginn gilt der Beginn der Tätigkeiten bzw. der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben oder die Tätigkeit unumkehrbar macht. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Vorarbeiten und Planungsleistungen, die wie bspw. die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien für die planerische Entscheidung über die Umsetzung eines Vorhabens unumgänglich sind gelten nicht als vorzeitiger Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit. Weitergehende Ausnahmen (bspw. der Kauf von Grundstücken) können durch die regionalen Verwaltungsbehörden festgelegt werden. Gemäß Art. 86 Abs. 4 der GAP-SP-VO sind alle Ausgaben eines Vorhabens im Rahmen des ELER, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht physisch abgeschlossen oder voll-ständig durchgeführt wurde, förderfähig. Die regionalen Verwaltungsbehörden können für ihren Zuständigkeitsbereich Einschränkungen bestimmen. Im Falle von Dringlichkeitsmaßnahmen aufgrund von Naturkatastrophen und anderen Um-ständen, die ein sofortiges Handeln erfordern, können die regionalen Verwaltungsbehörden gemäß Art. 86(3) Unterabsatz 2 beschließen, dass die Förderfähigkeit von aus dem ELER finanzierten Ausgaben im Zusammenhang mit Änderungen des GAP-Strategieplans ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem das Ereignis eingetreten ist Einschränkend gilt für Vorhaben, die Art. 107 ff. AEUV unterliegen und nicht nach Art. 145 Abs. 2 oder Art. 146 GAP-SP-VO i.V.m. Art. 42 AEUV zugeordnet werden können, dass sie nur förderfähig sind, wenn das Vorhaben vor Antragstellung nicht begonnen wurde, es sei denn ein Anreizeffekt der Förderung ist nach den einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen (z.B. Naturkatastrophen) nicht erforderlich. Wird der Beginn der Förderfähigkeit mit dem Zeitpunkt des Antrages verbunden, so sind die Ausgaben die durch einen vorherigen Beginn des Vorhabens entstehen, nicht förderfähig. 4.3 Definition Höhere Gewalt/Außergewöhnliche Umstände DE 400 DE Die Kürzungs- und Sanktionsregelungen bzw. vollständige oder teilweise Rückzahlung der Bei-hilfe finden keine Anwendung, wenn der Verstoß bzw. Nichteinhaltung der Verpflichtung auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.“ Fälle „höherer Gewalt“ und „außergewöhnliche Umstände“ (vgl. auch Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/2116) sind insbesondere: 1. eine Naturkatastrophe oder ein schweres Wetterereignis, das das Unternehmen erheblich in Mitleidenschaft zieht bzw. eine Nutzung der geförderten Investition erheblich oder vollkommen beeinträchtigt; 2. eine unfallbedingte Zerstörung der geförderten Investition oder sonstigen für die Nutzung dieser Investition erforderlichen Einrichtungen; 3. eine Tierseuche, der Ausbruch einer Pflanzenkrankheit oder das Auftreten eines Pflanzenschädlings, die bzw. der den gesamten Tier- bzw. Pflanzenbestand des Begünstigten oder einen Teil davon betrifft; 4. die Enteignung des gesamten Unternehmens oder eines wesentlichen Teils davon, soweit diese Enteignung am Tag der Einreichung des Antrags nicht vorherzusehen war; 5. Pandemien oder andere ungewöhnliche, vom Willen der Beteiligten unabhängige Um-stände; 6. Tod des Begünstigten; 7. länger andauernde Berufsunfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit des Begünstigten. 4.4 Umgang mit Mitteln Dritter und Einnahmen Mittel öffentlicher und privater Dritter können im Rahmen der Ermittlung förderfähigen Aus-gaben berücksichtigt werden, sofern dies von den regionalen Verwaltungsbehörden nicht anders geregelt wird. Die festgelegten Höchstsätze der Unterstützung /Zuwendung dürfen nicht überschritten werden. Mittel Dritter werden nicht auf die Zuwendung angerechnet bzw. nicht von den förderfähigen Kosten abgezogen. Die regionalen Verwaltungsbehörden können für ihren Zuständigkeitsbereich Abweichungen festlegen. Zuwendung und Mittel Dritter dürfen die Gesamtinvestitionskosten nicht überschreiten. Die regionalen Verwaltungsbehörden können für ihren Zuständigkeitsbereich festlegen, dass Einnahmen, die sich während oder nach der Umsetzung aus dem geförderten Vorhaben generieren, nicht als vorhabenbezogene Deckungsmittel gelten und daher nicht auf die Finanzierung des Vorhabens anzurechnen sind, wenn sie bei bestimmten Arten von Vorhaben anfallen. Dies kann insbesondere folgende Arten von Vorhaben betreffen: 1. Vorhaben, für die die Unterstützung im Rahmen des GAP-Strategieplans eine staatliche Beihilfe darstellt, 2. Vorhaben, für die die Unterstützung im Rahmen des GAP-Strategieplans in den Geltungsbereich von Artikel 42 AEUV fällt und für die Artikel 107, 108 und 109 AEUV daher keine Anwendung finden, 3. Vorhaben, bei denen die öffentliche Unterstützung in Form von Pauschalfinanzierungen oder auf der Grundlage von Einheitskosten oder Pauschalsätzen erfolgt, 4. Vorhaben, bei denen die insgesamt gewährte Förderung 60.000,- EUR nicht übersteigt, 5. Vorhaben, die im Rahmen eines gemeinsamen Aktionsplans wie z. B. einer lokalen Entwicklungsstrategie einer LEADER-Aktionsgruppe umgesetzt werden, 6. Vorhaben, die von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden, 7. Interventionen, für die aufgrund einer rechtlichen Grundlage Einnahmen bis zu einem bestimmten Zuwendungssatz nicht relevant sind, 8. Basisdienstleistungen, welche von öffentlichen Stellen erbracht werden und nicht wirtschaftlicher Art sind. 4.5 Verfahren bei Sachleistungen Sachleistungen in Form der Erbringung bzw. Bereitstellung von Arbeitsleistungen, Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien, für die keine durch Rechnungen oder gleichwertige DE 401 DE Belege nachgewiesene Zahlung erfolgt ist, können unter den folgenden Bedingungen förderfähig sein: 1. Der den Sachleistungen zugeschriebene Wert liegt nicht über den marktüblichen Kosten. 2. Der Wert und die Erbringung der Sachleistung können unabhängig bewertet und überprüft werden. 3. Im Fall von Grundstücken oder Immobilien wird der Wert von einem unabhängigen qualifizierten Sachverständigen oder einer ordnungsgemäß zugelassenen amtlichen Stelle bescheinigt. 4. Bei Sachleistungen in Form von unbezahlter Arbeit wird der Wert dieser Arbeit unter Berücksichtigung des überprüften Zeitaufwands und des Vergütungssatzes für gleichwertige Arbeiten bestimmt. 5. Die öffentliche Unterstützung für das Vorhaben, dass auch Sachleistungen umfasst, liegt bei Abschluss nicht über den förderfähigen Gesamtausgaben abzüglich der Sachleistungen 5: Vermeidung negativer Umweltwirkungen Der Begünstigte muss spätestens zur Stellung eines Auszahlungsantrages die für die Durch-ührung des Vorhabens notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen im Bereich um-weltrelevanter betriebs- und baurechtlichen Belange (z.B. BImSchG; BNatSchG) vorlegen. 6: Kohärenz und Komplementarität zu anderen EU-Fonds Auf die Beschreibung im Kapitel 4.5 wird verwiesen. Die Prüfung der Kohärenz und Komplementarität zu anderen EU-Fonds erfolgt im Übrigen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Verwaltungsbehörden. 7: Umgang mit Vorschüssen Für die Unterstützung im Rahmen von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Art. 65 Absatz 2 der VO (EU) 2021/2116 können gem. Art. 44 Abs. 2 b der VO (EU) Nr. 2021/2116 Vorschusszahlungen von bis zu 75 % der bewilligten Förderung des betreffenden Jahres geleistet werden. Vorschüsse in Höhe von bis zu 50 % der bei Bewilligung festgelegten Zuwendung für Interventionen gemäß Artikel 73 und 77 der VO (EU) Nr. 2021/2115 gem. Art. 44 Abs. 3der VO (EU) 2021/2116 können für Interventionen von den regionalen Verwaltungsbehörden zugelassen werden. Getätigte Vorschüsse sind spätestens zum Abschluss des Vorhabens durch tatsächliche för-derfähige Ausgaben nachzuweisen. 8: Definition Unterstützungssatz/Unterstützung Unter Unterstützungssatz nach Art. 3 Nr. 14 der GAP-SP-VO wird im Folgenden der Anteil aller öffentlichen Mittel für ein Vorhaben verstanden. Der Unterstützungssatz bei öffentlichen Vorhabenträgern oder diesen gleichgestellten Institutionen beträgt 100 %. Die innerstaatliche Lastenverteilung obliegt den regionalen Verwaltungsbehörden. Unter Unterstützung/Zuwendung wird verstanden: 1. im Fall von öffentlichen Vorhabenträgern der Anteil, den der öffentliche Vorhabenträger von anderen öffentlichen Institutionen erhält 2. im Fall von privaten Vorhabenträgern der Anteil, den der private Vorhabenträger von öffentlichen Institutionen erhält. DE 402 DE 9: Weitere Bedingungen für den ELER 9.1 Definition von „Großen Infrastrukturen“ Als große Infrastrukturen gemäß Art. 73 Abs. 3 f GAP-SP-VO gelten Vorhaben mit förderfähiigen Gesamtkosten i. H. v. über 12 Mio. EUR. Infrastrukturen sind alle staatlichen und priva-ten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten und für die Allgemeinheit ohne Einschränkungen zugänglich bzw. von dieser nutzbar sind. Die Infrastruktur wird meist unterteilt in technische Infrastruktur (z. B. Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und soziale Infrastruktur (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, Einkaufsstätten, kulturelle Einrichtungen). 9.2 Festlegung der Größe von Forstbetrieben gemäß Art. 73 Abs. 2 GAP-SP-VO Als maßgebliche Größe im Sinne des Art. 73 Abs. 2 GAP-SP-VO werden 100 ha forstwirtschaftliche Flächen festgelegt. 9.3 Festlegung von Basisdienstleistung Als Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten und gemäß Art. 73 Abs. 4, Buchst, c) ii der GAP-SP-VO gelten Vorhaben zur Stimulierung des Wachstums und der Förderung der öko-logischen und sozio- ökonomischen Nachhaltigkeit der ländlichen Gebiete, insbesondere durch die Entwicklung der lokalen und sozialen Infrastruktur und der lokalen Grundversorgung (bspw. auch in den Bereichen Freizeit, Informations- und Kommunikationstechnologien) so-wie der Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der Dörfer und ländlichen Landschaften. Ziel ist es, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung mit Basisdienstleistungen sicherzustellen, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft vor Ort zu erhalten und die negativen Folgen des demographischen Wandels auf die wohnortnahe Versorgung einzudämmen. Zu den Basisdienstleistungen zählen insbesondere 1. Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für die Entwicklung von Gemeinden und Dörfern in ländlichen Gebieten und ihrer Basisdienstleistungen sowie von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete von hohem Naturwert; 2. Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen sowie Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeinsparungen in überwiegendem öffentlichen Interesse. 3. Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basiseinrichtungen für die ländliche Bevölkerung wie bspw. Nah-/Grundversorgungseinrichtungen oder ländliche Dienstleistungsagenturen und die dazugehörige Infrastruktur; Hochwasser – und Küstenschutzinfrastruktur. 4. Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien für Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen in ländlichen Räumen 5. Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleinen touristischen Infrastrukturen; 6. Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes von Dörfern, von ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert, einschließlich der dazugehörigen sozioökonomischen Aspekte, sowie Maßnahmen zur Schärfung des Umweltbewusstseins in diesem investiven Kontext. 7. Investitionen für die Verlagerung von Tätigkeiten und die Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb oder in der Nähe ländlicher Siedlungen, um die Lebensqualität oder die Umweltleistung der Siedlung zu verbessern; 8. Investitionen zur Beseitigung ungenutzter baulicher Anlagen bzw. Flächen, mit denen Landschafts- und Siedlungsräume zurückgewonnen werden, um somit einen Beitrag zur Reduzierung der DE 403 DE Flächenneuinanspruchnahme zu leisten. 9.4 EU-Fondsübergreifende Ansätze LEADER/CLLD kann fondsübergreifend angeboten werden. In Deutschland macht davon umfassend nur das Land Sachsen-Anhalt Gebrauch. Eine Spezifizierung der möglichen Angebote erfolgt im Zuständigkeitsbereich der regionalen Verwaltungsbehörden. Mit dem EMFAF erfolgt in weiteren Ländern Angebote. Die Umsetzung integrierter Ansätze/Entwicklungsstrategien kann fondsübergreifend programmiert werden. Die kann aber auch losgelöst von der gemeinsamen Umsetzung nach Art. 31 ff der VO (EU) 2021/1060 organsiert werden. 9.5 Auswahl von Vorhaben Die Auswahlkriterien nach Art. 79 Abs. 1 GAP-SP-VO werden von den regionalen Verwaltungsbehörden festgelegt. Abweichend von Unterabsatz 1 kann in ordnungsgemäß begründe-ten Fällen nach Anhörung des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren gem. Art. 79 Abs. 1 Unterabsatz 3 GAP-SP-VO festgelegt werden. Im Falle einer Förderung im Rahmen von LEADER/CLLD erfolgt die Festlegung durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) gem. Art. 33 Abs. 3 Buchstabe b der VO (EU) Nr. 2021/1060. Für Interventionen in Form von Investitionen, die eindeutig Umweltzwecken dienen (Investition, die überwiegend den spezifischen Zielen 4, 5 und 6 beitragen) oder im Zusammenhang mit Restaurierungsmaßnahmen durchgeführt werden, müssen entsprechend Art. 79 Abs. 1 Unterabsatz 2 GAP-SP-VO keine Auswahlkriterien angewendet Die regionalen Verwaltungsbehörden können optional zur Steuerung der Intervention Auswahlkriterien oder andere vergleichbare Verfahrensregeln in einem transparenten und nicht-diskriminierenden Verfahren auch für Interventionen festlegen, die nicht der Verpflichtung nach Art. 79 Abs.1 der VO (EU) Nr. 2021/2115 unterliegen Die Bewertung der Vorhaben und deren Auswahl müssen dokumentiert werden. Das Verfahren hat nichtdiskriminierenden, transparenten und objektiven Kriterien zu genügen. Auswahlkriterien müssen in einem angemessenen Zeitraum vor der Auswahlrunde für betroffene Interventionen klar definiert und veröffentlicht sein. Die Vorhaben sollen zum Zeit-punkt der Auswahlentscheidung auf der Grundlage der Auswahlkriterien abschließend bewer-tet werden. Auswahlkriterien sollen 1. eindeutig/klar/verständlich, 2. relevant, 3. objektiv, 4. transparent, 5. nichtdiskriminierend, 6. möglichst einfach prüf- und kontrollfähig sein. Auswahlkriterien sind während des gesamten Planungszeitraums anzuwenden. Für die Auswahl der förderwürdigsten Vorhaben wird eine mit dem (regionalen) Begleitausschuss berate-ne Liste von Bewertungskriterien herangezogen. Im Falle von LEADER entfällt die Beratung durch einen regionalen Begleitausschuss (BGA). Die Priorisierung wird in festgelegten Zeitintervallen aus den zu diesem Zeitpunkt en zur Bewilligung vorliegenden Anträgen vorgenommen. Die Einstufung der Förderung einzelner Projekte auf der Grundlage der Prioritätensetzung erfolgt für ein vorgegebenes Budget. Für eine fortlaufende Bewilligung kann in Abstimmung mit dem regionalen Begleitausschuss die Feststellung der besonderen Qualität eines Vorhabens anhand von Kriterien auch anhand eines spezifisches Schwellenwertes (z.B. hohe Punktzahl) erfolgen, ab dem eine Bewilligung erfolgen kann. DE 404 DE Die zuständigen regionalen Behörden können nach Art. 79 Abs. 1, Unterabsatz 3 der GAP-SP-VO abweichende Auswahlverfahren anwenden. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn 1. für die Beurteilung des Mehrwertes konkurrierender Vorhaben innerhalb der Intervention naturwissenschaftliche Expertise (bspw. Umsetzung naturschutzfachlicher Vorhaben) notwendig ist, die in entsprechenden Gremien bereitgehalten wird, 2. der Auswahl auf Projektebene ein umfangreiches und nach formalen Kriterien ablaufen-des öffentliches Konsultationsverfahren vorrausgeht, das per se eine hohe Qualität sichert, 3. bereits im Rahmen eines öffentlichen Auswahlverfahrens bspw. für die Gewinnung von Dienstleister im Bereich Zusammenarbeit, Wissensaustausch und Informationsverbreitung die Qualität der Vorhaben / Angebote gesichert und die Heterogenität der einzelnen Aktionen sich einem Vergleich anhand von ex- ante getroffenen Auswahlkriterien entzieht. Welches Auswahlverfahren (Aufrufverfahren oder fortlaufende Bewilligung mit Schwellenwert gem. Art. 79 Abs. 1 Unterabsatz 1, Verzicht auf Auswahlkriterien gem. Art. 79 Abs. 1 Unterabsatz 2 oder abweichendes Auswahlverfahren nach einer der drei o.g. Optionen gem. Art. 79 Abs. 1 Unterabsatz 3 GAP-SP-VO) wird in den einzelnen Interventionsbeschreibungen aufgeführt. 9.6 Zweckbindungsfrist Die Zweckbindung von im Rahmen des GAP-Strategieplans geförderten materiellen Investitionen beträgt grundsätzlich 5 Jahre. In begründeten Fällen (bspw. zur Erhaltung vor Arbeits-plätzen in KMU oder im Rahmen von Informations- und Kommunikationstechnologien) kann die Zweckbindungsfrist verkürzt werden. Die Zweckbindungsfristen können bei Investitionen, die im Rahmen von Art. 77 der VO (EU) Nr. 2021/2115 getätigt werden (z.B. EIP) auf die Dauer des Projektes verkürzt werden. Die Zweckbindungsfrist beginnt am 1. Januar, der auf das Kalenderjahr folgt, in welchem die Abschlusszahlung durch die Zahlstelle getätigt worden ist, es sei denn, die regionalen Verwaltungsbehörden legen einen anderen Beginn der Zweckbindung fest. Für im Rahmen des GAP-SP geförderte immaterielle Investitionen werden keine Zweckbindungsfristen ausgesprochen. Dies betrifft insbesondere immaterielle Investitionen nach Art. 73, Art. 74 und 77 GAP- SP-VO sowie alle Förderungen nach Art. 78 GAP-SP-VO. Immaterielle Investitionen in diesem Kontext sind nicht physischer Natur und erzielen keinen oder nur indirekt materiellen Mehrwert z.B. durch Wissenstransfer . 9.7 Anwendung des Staatsbeihilfenrechts In der Beschreibung jeder Intervention wird festgelegt, ob die zur Förderung vorgesehenen Vorhaben außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 42 AEUV angesiedelt sind und damit unter das Staatsbeihilfenrecht fallen oder nicht. Bei staatsbeihilfenrechtlicher Relevanz wird erläutert, welche staatsbeihilfenrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass bei allen staatsbeihilferelevanten Vorhaben die bei den betreffenden Beihilfeinstrumenten festgelegten Voraussetzungen für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt erfüllt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Ausschluss einer Beihilfe an Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die aufgrund eines Kommissionsbeschlusses, mit dem eine Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde, noch zur Rückzahlung von Beihilfen verpflichtet sind, sofern die anwendbaren Vorschriften über staatliche Beihilfen nicht ausdrücklich etwas Anderes vorsehen. Des Weiteren muss bei staatlichen Beihilfen grundsätzlich ein Anreizeffekt als Voraussetzung einer Förderung gegeben sein. Ein Anreizeffekt ist ausgeschlossen, wenn die Arbeiten an dem betreffenden Vorhaben oder die betreffenden Tätigkeiten bereits aufgenommen wurden, bevor der Empfänger bei den DE 405 DE nationalen Behörden einen Beihilfeantrag gestellt. Ausnahmen davon sind in den einschlägigen beihilferechtlichen Regelungen enthalten. 10: Weitere Bedingungen für Interventionskategorien in bestimmten Sektoren Die Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission vom 7. Dezember 2021 sind einzuhalten. Obst und Gemüse: Es kommen folgende rechtlichen Vorgaben zur Anwendung: EU: Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission vom 7. Dezember 2021 National: Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse sowie zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen vom 22. Juli 2022 maßgeblich (Anlage) Es gilt vor allem Folgendes: - Teilzahlungen und Vorschüsse Auf Antrag kann die zuständige Stelle Teilzahlungen und Vorschüsse gewähren. - Zweckbindungsfristen Die Zweckbindungsfrist nach Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU)2022/126 der Kommission vom 7. Dezember 2021 beträgt a) für Bauten und baulichen Anlagen zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Bauten oder baulichen Anlagen dem Begünstigten zur Verfügung gestellt werden, b) für andere materielle und immaterielle Vermögenswerte fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte dem Begünstigten zur Verfügung gestellt werden. - Formen der Unterstützung Bei sich häufig wiederholenden, vergleichbaren Aktionen können die Länder zur vereinfachten Handhabung Standardpauschalsätze festlegen. Spätestens fünf Jahre nach Festsetzung eines Standardpauschalsatzes erfolgt eine Überprüfung. Die Bestimmungen von Artikel 21 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission vom 7. Dezember 2021 sind zu beachten. - Verwaltungs- und Personalkosten: Die Länder können gem. Art. 23(3) VO 2022/126 eine Standardpauschale für die Personal- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Betriebsfonds oder der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung des operationellen Programms bis zu einem Höchstsatz von 2 % des genehmigten Betriebsfonds anwenden. Die Verwaltungs- und Personalkosten beinhalten die in Anhang III Nr. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 aufgeführten Kosten. Die Standardpauschale umfasst sowohl die finanzielle Beihilfe der Union als auch den Beitrag der Erzeugerorganisation, der Vereinigung von Erzeugerorganisationen, der länderübergreifenden Erzeugerorganisation, der länderübergreifenden Vereinigung von Erzeugerorganisationen oder der Erzeugergruppierung. - Finanzierung von Maßnahmen: Im Rahmen der Genehmigung eines operationellen Programms kann die Unterstützung für Investitionen in einem Betrag oder in Tranchen aus dem Betriebsfonds finanziert werden. Überschreitet die Zweckbindungsfrist für eine bestimmte Investition die Laufzeit des operationellen Programms, so kann die Erzeugerorganisation bei der Landesstelle die Übertragung auf ein nachfolgendes operationelles Programm beantragen. Bienenzuchterzeugnisse: DE 406 DE Die Anzahl der eingewinterten Bienenstöcke wird jährlich von den Imkerverbänden bei ihren Mitgliedern erhoben. Für die Ermittlung der Anzahl der Bienenstöcke gemäß Artikel 37 der delegierten Verordnung (EU) 2022/126 werden für Deutschland die Daten der Imkerverbän-de zugrunde gelegt. Die Erhebung und Meldung erfolgt zu einem Stichtag im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember eines jeden Jahres, der von den einzelnen Bundesländern festzulegen ist. Die Imkerverbände bestätigen, dass die ermittelten Bienenstockzahlen keine Schätzungen oder Hochrechnungen enthalten. Die Bundesländer teilen dem Bund den jeweiligen Meldestichtag zusammen mit den Bienenstockzahlen mit. Die Bundesländer stellen durch geeignete Verfahren die Stabilität der Datenmeldungen sicher. Entsprechende einheitliche Regelungen in die Förderrichtlinien und/oder Zuwendungsbescheide der Bundesländer aufgenommen. Insbesondere wird festgelegt: a. welche Daten zu bestimmten Zeitpunkten zu erheben, zu übermitteln oder nachzuweisen sind und b. dass die Imkerverbände/Zuwendungsempfänger bei Bedarf alle zur Kontrolle erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Daten werden auf Bundesebene aggregiert und gemäß Art. 38 der delegierten Verord-nung (EU) 2022/126 zum Stichtag 15 März eines jeden Jahres der Kommission übermittelt. Art und Weise der Anwendung von Vereinfachten Kostenoptionen (VKO): Für die Umsetzung der Interventionen können die Länder als Alternative zu der Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten nach Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a der GAP-SP- VO folgende vereinfachte Kostenoptionen anwenden: 1. Einheitskosten (Art. 44 Abs. 1 Buchstabe b) 2. Pauschalbeträge (Art. 44 Abs. 1 Buchstabe c), 3. Pauschalfinanzierungen (Art.44 Abs. 1 Buchstabe d) Für die Kalkulation der vorgenannten VKO kommen alle in Art. 44 der GAP-SP-VO genannten Methoden zur Anwendung. Investitionen in materielle Vermögenswerte, die außerhalb der Räumlichkeiten des Begünstigten erfolgen, sind gemäß Art. 11 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 2022/126förderfähig. Die Bundesländer können in Bezug auf die materiellen und immateriellen Vermögenswerte kürzere Zweckbindungsfristen gemäß Art. 11 Abs. 1 Buchstabe b) VO (EU) 2022/126 vorsehen; dieser Zeitraum darf jedoch nicht weniger als drei Jahre betragen. Die Bundesländer definieren die den öffentlichen Vorhabenträgern gleichgestellten Institutionen/Einrichtungen/Organisationen im Sinne von Nr. 8. Die gemäß Artikel 55 der VO (EU) 2021/2115 programmierten Interventionen im Bienenzuchtsektor stehen zwar nur in einem mittelbaren nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit den Agrarumwelt- und Klimazielen im Sinne von Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126, allerdings ist die Bedeutung der Biodiversität und die Erhaltung/Verbesserung der Bienenpopulationen - auch im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung und das Selbstverständnis der Imker/innen – stets im Fokus der Maßnahmen. Insofern verfolgen alle Interventionen grundsätzlich die Ziele gemäß Art. 12 der VO (EU) 2022/126. Die Förderung des hobbymäßig betriebenen Bienenzuchtsektors erfolgt entsprechend den Anträgen der Imkervereine bzw. von Einzelimkern, die einerseits zwar nicht über fachlich umfängliche Möglichkeiten verfügen, um Planungen diesbezüglich zu verifizieren/prüfen und entsprechende Nachweise für den individuellen Förderfall vorlegen zu können. Andererseits können die in Art, 12 Abs. 1 letzter Unterabsatz der VO (EU) Nr. 2022/126. geforderten Nachweispflichten eine Beschreibung enthalten, wie die DE 407 DE Berücksichtigung und Gewichtung der Bedarfe in Bezug auf die angesteuerten Ziele erfolgt. Dies bedeutet, dass die Begünstigten - auch aus ihrem Selbstverständnis und ihrer umwelt- und gesellschaftsbezogenen Verantwortung heraus - nicht nur für den Erhalt der Bienenvölker sondern insbesondere auch für deren Gesundheit und Vermehrung Sorge tragen. In diesem Zusammenhang wird auch die Sicherstellung einer konstanten bzw. steigenden Bestäubungsleistung unter wirtschaftlichen und Umweltgesichtspunkten abgedeckt. Aufgrund der Förderstruktur kann sich diese Nachweisform – im Gegensatz z. B. zur ELER-Förderung – somit nicht auf Einzelpersonen oder –betriebe beziehen, sondern auf die jeweiligen Maßnahmen und deren Zielrelevanz. Hierdurch wird auch eine belastbare und angemessene Datenbasis für die Beurteilung/Bewertung der Zielerreichung und der Berichtsinhalte geschaffen. Im Falle der Antragstellung von Projekten oder Maßnahmen durch Imkervereinigungen für eigene Ziele sowie im Falle der Antragstellung von Projekten oder Maßnahmen durch Imkervereinigungen für endbegünstigte Imker kann das Förderverfahren kombiniert und grundsätzlich gestaltet werden. Alle Interventionen entsprechen den Erfordernissen des Ziels S06 und gewährleisten in diesem Zusammenhang eine Pauschalabdeckung. Konkrete Festlegungen erfolgen in den Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften der Länder. Im Fall der gemeinsamen Antragstellung von Projekten durch mehrere Imkervereinigungen sowie bei länderübergreifenden Vorhaben (insbesondere bei Beteiligung mehrerer Bundesländer oder/und des Bundes an der Finanzierung von Bieneninstitutsprojekten oder Forschungs-vorhaben sind zwischen den Beteiligten Kooperationsverträge/-vereinbarungen oder Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen. Auf Grundlage der Verträge oder Vereinbarungen legen die Beteiligten Abläufe zur Finanzmittelzuweisung sowie zum Förderverfahren und zur Kontrolle fest. Wein: Gemäß Ziffer 2 gelten für die konkrete Anwendung bzw. Umsetzung der Interventionsbeschreibungen im Sektor Wein die Förder- und Rechtsvorschriften der Länder und des Bundes zur Umsetzung des GAP-SP im Weinsektor. Die Vorschriften bilden dabei die regionalen Besonderheiten der geförderten Interventionen der einzelnen Länder ab und beschreiben die Umsetzung und Ausgestaltung der Interventionen. Im Übrigen gilt: Vereinfachte Kostenoptionen gem Art. 44 der VO (EU) Nr. 2021/2115 Vereinfachte Kostenoptionen werden nach Maßgabe des Artikel 44 der VO (EU) Nr. 2021/2115 angewendet, wobei dabei die in Ziffern 3.1, 3.2,.3.3 und 3.4 genannten Methoden der Berechnung als nationale Regelung für den Sektor gelten und dort auf Art. 44 Abs. 2 a –d der VO (EU) Nr. 2021/2115 gleichermaßen angewendet werden. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist gemäß Art. 186, Abs. 4 Buchst. c der EU-Haushaltsordnung nur förderfähig, wenn sie gemäß den nationalen Umsatzsteuervorschriften nicht erstattet werden kann. In den Interventionsbeschreibungen kann die Förderung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden. Vorhabenbeginn und Beginn der Förderfähigkeit. DE 408 DE Es gelten die unter Ziffer 4.2 getroffenen Festlegungen als nationale Vorgabe für den Sektor Definition Höhere Gewalt/Außergewöhnliche Umstände Es gelten die unter Ziffer 4.3 getroffenen Definitionen als nationale Vorgabe für den Sektor Umgang mit Mitteln Dritter und Einnahmen Die unter Ziffer 4.4 dargestellten Verfahren bei kommen als nationale Vorgabe für den Sektor zur Anwendung Verfahren bei Sachleistungen Soweit im Sektor Sachleistungen zur Anwendung kommen erfolgt dies als nationale Vorgabe nach Maßgabe der in Ziffer 4.5 genannten Bedingungen. Vorschüsse „Vorschüsse können auf Basis der Vorgaben des Art. 44 Abs. 3a i.V.m. Art. 44 Abs.5 der VO (EU) Nr. 2021/2116 in der Fassung der VO (EU) 2022/1408 gewährt werden. Dabei sind nach nationaler Vorgabe getätigte Vorschüsse spätestens zum Abschluss des Vorhabens durch tatsächliche förderfähige Ausgaben nachzuweisen.“ Hopfen: Deutschland hat beschlossen, im Sektor Hopfen Interventionskategorien gemäß Artikel 42 Buchstabe d) in Verbindung mit Artikel 88 Absatz 3 der GAP-Strategieplan-Verordnung durchzuführen. Somit scheiden Interventionskategorien gemäß Artikel 42 Buchstabe f) der GAP-Strategieplan-Verordnung aus. In Deutschland ist im Hopfensektor für die Durchführung und Kontrolle der konkreten Interventionen, die in den Interventionsbeschreibungen enthalten sind und mit der EU-Hopfenbeihilfe gefördert werden können, ausschließlich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und damit der Bund zuständig. Die BLE stellt sicher, dass die potenziellen Begünstigten über die jeweils im Rahmen des GAP- Strategieplans gebotenen Möglichkeiten und die Regelungen informiert werden. Die BLE kontrolliert vor Ort, dass keine Interventionsmaßnahmen mit der EU-Hopfenbeihilfe gefördert werden, die bereits im Rahmen der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (ELER) gefördert worden sind. Begünstigte im Hopfensektor sind nach den Artikeln 61 und 62 der GAP-Strategieplan-Verordnung ausschließlich Erzeugerorganisationen, die nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anerkannt sind, ein operationelles Programm aufgestellt haben, das von der BLE genehmigt worden ist und einen Betriebsfonds eingerichtet haben. DE 409 DE Der Beginn der Förderfähigkeit von Kosten, die dem Begünstigten für Interventionsmaßnahmen entstanden sind, wird auf den Zeitpunkt der Genehmigung seines operationellen Programms und der Einrichtung eines Betriebsfonds gelegt. Die Kürzungs- und Sanktionsregelungen bzw. vollständige oder teilweise Rückzahlung der Beihilfe finden keine Anwendung, wenn der Verstoß bzw. Nichteinhaltung der Verpflichtung auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Mittel öffentlicher und privater Dritter, die z. B. für ein Forschungsvorhaben mitverwendet werden, werden nicht auf die Zuwendung angerechnet bzw. nicht von den förderfähigen Kosten abgezogen. Die Zweckbindungsfrist nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission vom 7. Dezember 2021 beträgt für materielle und immaterielle Vermögenswerte grundsätzlich fünf Jahre. Im Sektor Hopfen werden die förderfähigen Kosten eines Begünstigten nach dem Verfahren gem. Artikel 62 der VO2021/2115 zugewiesen. Nach den Artikeln 61 und 62 der GAP-Strategieplan-Verordnung kann im Hopfensektor nicht ein einzelner Hopfenbauer, sondern nur eine nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anerkannte Erzeugerorganisation für Hopfen Begünstigter sein. Im Rahmen der Mittelzuweisung gemäß Artikel 88 Absatz 3 weist Deutschland den einzelnen Erzeugerorganisationen, die die operationellen Programme im Sin-ne von Artikel 61 Absatz 3 durchführen, den Höchstbetrag der finanziellen Hilfe der Union im Verhältnis zu der Zahl der Hektar zu, auf denen die jeweilige Erzeugerorganisation Hopfen anbaut. Insbesondere bei Interventionen für die Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Erzeugungsmethoden wird kein Auswahlverfahren durchgeführt, weil es für die Forschung im Hopfensektor weltweit nur wenige Institute gibt. Die konkrete Anwendung bzw. Umsetzung der Interventionsbeschreibungen richtet sich nach der GAP- Strategieplan-Verordnung (EU) 2021/2115, der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 zur Ergänzung der GAP-Strategieplan-Verordnung, dem Hopfengesetz und der darauf basierenden Hopfenverordnung. 11: Maßnahmenübergreifende Bestimmungen für flächen- und tierbezogene Interventionen Regelungen zu Kombinationen flächen- bzw. tierbezogener Interventionen Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Öko-Regelungen nach Art. 31 der VO (EU) Nr. 2021/2115 und flächen- bzw. tierbezogene Interventionen nach Art. 70 und 72 der GAP-SP-VO ist eine Doppelförderung bzw. eine Überkompensation auszuschließen. Im Falle der Kombination von Öko-Regelungen (Art. 31) mit flächen- bzw. tierbezogenen Interventionen nach Art. 70 und 72 der GAP-SP- gilt folgender Grundsatz - Priorität 1: Öko-Regelungen (Art. 31) - Priorität 2: gesamtbetriebsbezogene Fördergegenstände - Priorität 3: betriebszweigbezogene Fördergegenstände - Priorität 4: einzelflächenbezogene Fördergegenstände Soweit sich aus den nachfolgenden Tabellen ergibt, dass eine Kombination nur teilweise oder mit Einschränkung möglich ist, muss bei gleichzeitiger Inanspruchnahme auf derselben Fläche die Förderhöhe der der flächen- bzw. tierbezogenen Interventionen nach Art. 70 und 72 der GAP-SP-VO angepasst werden. Wenn eine flächenbezogene Intervention der 2. Säule sämtliche Förderverpflichtungen einer Öko-Regelung enthält, ist der volle Satz der Prämie der ÖR von deren Förderhöhe in Abzug zu bringen. DE 410 DE Ist nur ein Teil der Förderverpflichtungen einer Öko-Regelung in einer (Teil)Intervention ent-halten, ist ein Teilabzug ausreichend. Für die Festlegung der Abzugsbeträge bei den flächenbezogenen Maßnahmen der 2. Säule werden bundeseinheitliche Regelungen getroffen. Die notwendigen Kürzungen beruhen auf den Berechnungen der für die betreffenden Öko-Regelungen vorgegebenen Förderverpflichtungen und den geplanten Förderbeträgen gem. Abschnitt 5.1.7 der Interventionsbeschreibungen für die Öko-Regelungen. Damit wird gewährleistet, dass unabhängig von den tatsächlichen Zahlungen im Rahmen der Ökoregelungen, die dynamisch vom Antragsvolumen abhängen, die bei der Berechnung für die Förderverpflichtungen ermittelten zusätzlichen Kosten bzw. Einkommensverluste berücksichtigt werden und eine Überkompensation ausgeschlossen wird. Die sich aus der o.g. Kürzung ergebenden Förderbeträge werden im Abschnitt 5.3.7 der betreffenden Interventionsbeschreibungen im Rahmen von Art. 70 und 72 der GAP-SP-VO dargestellt. Übersicht über die möglichen Kombinationen: - Kombinationstabelle Öko-Regelungen (Art. 31) mit dem Ökolandbau (Art. 70, Intervention EL-0108) - siehe Anlage - Kombinationstabellen Öko-Regelungen (Art.31) mit den weiteren AUKM (Art.70) und Ausgleichzahlungen - (Art.72) - siehe Anlage - Kombinationstabellen innerhalb AUKM (Art. 70) und Ausgleichzahlungen (Art. 72) - siehe Anlage - Kombinationen von inhaltsgleichen flächenbezogenen Fördermaßnahmen der Interventionskategorien in bestimmten Sektoren mit Art. 31 und Art. 70 und Art. 72 sind in Deutschland wie unter 4.7.3.1.2 beschrieben zulässig. Die Kombination von Öko-Regelungen der flächen- bzw. tierbezogenen Interventionen nach Art. 70 und 72 der GAP-SP-VO auf der gleichen Fläche oder im Betrieb ist ohne Einschränkung möglich, soweit sich die Verpflichtungen nicht überschneiden und es damit nicht zu einer Doppelförderung kommt. 12: Weitere maßnahmenübergreifende Bestimmungen für flächen- und tierbezogene Interventionen nach Art. 70, 71 und 72 der GAP-SP-VO 12.1 Kalkulation der Förderprämien Art. 70, 71 und 72 der GAP-SP-VO Grundlage für die Höhe der Förderprämien von flächen- und tierbezogenen Interventionen nach Art. 70, 71 und 72 der GAP-SP-VO sind Kalkulationen des Bundes oder länderspezifische Kalkulationen. Die Förderprämien können bundes- oder landesweit, regions- oder gebietsspezifisch festgelegt werden. Grundlage für die Beträge sind Kalkulationen, die nach folgenden Vorgaben erstellt wurden: - Das allgemeine methodische Prinzip ist grundsätzlich der Deckungsbeitragsvergleich. Einzelne Förderprämien können auch auf Basis des Aufwandes berechnet sein (z.B. Streu-obst-, Heckenpflege). - Die verwendeten Datenquellen (KTBL, Buchführungsdaten, Testbetriebsnetz, Richtwertdeckungsbeiträge u. ä.) werden offengelegt. Sofern die Daten abgeändert oder aus älteren Datenquellen hochgerechnet wurden, sind die Änderungen erläutert und begründet. - Die Wahl des Referenzverfahrens (Fruchtfolge, Schnitthäufigkeiten, Düngungsmenge etc.) ist beschrieben und begründet. Bei Durchschnittsberechnungen (z.B. Ertragsdaten) wird mindestens ein 3- Jahresdurchschnitt verwendet. Extremjahre, z. B. ausgesprochene Dürrejahre, können einheitlich und über alle Kulturen herausgenommen werden. - Die Beschränkung auf die „zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste“ schließt die Berücksichtigung investiver Kosten nicht grundsätzlich aus. Die Teilnahme an Verpflichtungen nach Artikel 70 führt im Kostenbereich in der Regel nur zu Veränderungen der variablen Kosten. - Die Verrechnung von Arbeitszeiteinsparungen und Mehraufwand bezüglich der Lohnkosten wird erläutert. - Bezüglich der Abschätzung der Ertragseinbußen in Folge von Bewirtschaftungsauflagen liegen in den Ländern belastbare Ergebnisse aus einer Vielzahl von entsprechenden Lan-desversuchen bzw. Landschaftspflegeversuchen etc. vor. Sofern eine Düngung ausgeschlossen wird, ergeben sich die Ertragseinbußen aber zumeist aus der vorübergehenden Aussetzung der Düngung. Der Düngungsverzicht DE 411 DE führt aber bei sehr langfristiger Betrachtung zu einem immer weiteren Absinken der Erträge bis zu einer völligen Aushagerung der Flächen. Sofern dies in der Prämienkalkulation berücksichtigt wurde, sind erläuternde Hinweise ergänzt. - Bei Kombinationen von AUKM untereinander und mit Ökoregelungen sind Prämien ent-sprechend gekürzt, um Doppelförderung auszuschließen. Das gilt analog für die Anwendung im Verhältnis zur Konditionalität. Sofern die Kalkulation nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wurde, wurde die Angemessenheit und Korrektheit der jeweiligen Berechnungen von einer unabhängigen Stelle bestätigt. Auf die Anlage zu Kapitel 4.7.3 (Prämienzertifizierung) wird verwiesen. Dies gilt auch während der lfd. Förderperiode bei etwaigen Änderungen oder Ergänzungen von Förderinhalten. 12.2 GV-Schlüssel Mehrere Länder nutzen die Möglichkeit nach Ziffer 12 des Anhangs der VO (EU) 2021/2290 abweichende Koeffizienten für die Umrechnung von Tieren in Großvieheinheiten (GV) festzulegen. In der beigefügten Anlage sind sind in einer Tabelle die Koeffizienten dargestellt, die in den Ländern zur Anwendung kommen. Diese Umrechnungskoeffizienten wurden anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse ermittelt. Die Begründungen sind ebenfalls Teil der Anlage – GV-Schlüssel. 12.3 Betriebssitzprinzip / Belegenheitsprinzip Für flächen- und tierbezogene Interventionen gelten die Regeln des Landes, in dem die Flächen liegen bzw. die Tiere vorrangig gehalten werden (Belegenheitsprinzip). Die regionalen Verwaltungsbehörden können für Betriebe / Antragsteller mit Betriebssitz / Wohnsitz in ihrem Zuständigkeitsbereich für ausgewählte Interventionen hiervon abweichende Festlegungen wählen (z.B. Betriebssitzprinzip, Betriebssitzprinzip mit einschränkenden Festlegungen oder Belegenheitsprinzip mit einschränkenden Festlegungen). Im Falle der Intervention EL-0201 gilt jedoch uneingeschränkt das Belegenheitsprinzip. Die Anwendung des Betriebssitzprinzips und/oder des Belegenheitsprinzips kann dazu führen, dass bei der Förderung Länder- und somit Zahlstellengrenzen überschritten werden. In diesen Fällen werden länderübergreifende und somit zahlstellenspezifische Vereinbarungen, u.a. auch auf der Basis von Artikel 35 GG, getroffen. 12.4 Dauer der Verpflichtung in Jahre für folgenden ELER-Interventionen nach Art. 70 GAP-SP-VO Die Dauer der jeweiligen Verpflichtungen nach Art 70 GAP-SP-VO wird in den relevanten Interventionsbeschreibungen festgelegt 12.5 Veränderung des Verpflichtungsumfangs im Verpflichtungszeitraum (gilt nur für Art. 70 und 72) 12.5.1 Umwandlung der Verpflichtung Im Falle der Umwandlung einer Verpflichtung innerhalb des Verpflichtungszeitraumes gelten folgende Bestimmungen: Eine Verpflichtung gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2115 kann während des laufenden Verpflichtungszeitraums in eine andere Verpflichtung umgewandelt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Umwandlung bringt erhebliche Vorteile für die Umwelt oder den Tierschutz mit sich; b) die bereits eingegangene Verpflichtung wird wesentlich erweitert; c) die betreffenden Verpflichtungen sind für das betreffende Land im GAP-SP programmiert. Eine neue Verpflichtung wird für den gesamten, in der betreffenden Verpflichtung genannten Zeitraum eingegangen, unabhängig vom Zeitraum, in dem die ursprüngliche Verpflichtung bereits umgesetzt DE 412 DE wurde. 12.5.2 Anderweitige Anpassung der Verpflichtung Im Falle einer anderweitigen Anpassung der Verpflichtung innerhalb des Verpflichtungszeit-raumes gelten folgende Bestimmungen: a) Verpflichtungen gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2115 können während des betreffenden Verpflichtungszeitraums angepasst werden, sofern eine solche Anpassung mit Blick auf die Zielsetzungen der ursprünglichen Verpflichtung hinreichend begründet ist. b) Der Begünstigte erfüllt die angepasste Verpflichtung während der restlichen Laufzeit der ursprünglichen Verpflichtung. Solche Anpassungen können auch in der Verlängerung der Laufzeit der Verpflichtung bestehen. 12.6 Vergrößerung der Fläche des Betriebes Im Falle der Vergrößerung der Fläche des Betriebes während der Dauer der Verpflichtung gelten folgende Bestimmungen: a. Vergrößert ein Begünstigter während der Laufzeit der als Voraussetzung für die Gewährung der Förderung eingegangenen Verpflichtung seine Betriebsfläche, so kann die zusätzliche Fläche für den restlichen Verpflichtungszeitraum in die Verpflichtung einbezogen oder die ursprüngliche Verpflichtung des Begünstigten durch eine neue Verpflichtung ersetzt werden. Das gleiche gilt in Fällen, in denen die in eine Verpflichtung einbezogenen Flächen innerhalb des Betriebs vergrößert werden. b. Die Ausdehnung der Verpflichtung auf zusätzliche Flächen gemäß Buchstabe a ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: I. Sie dient den Umweltzielen der Verpflichtung; II. sie ist durch die Art der Verpflichtung, die Länge des restlichen Zeitraums und die Größe der zusätzlichen Fläche gerechtfertigt; III. sie beeinträchtigt nicht die wirksame Überprüfung der Einhaltung der Gewährungsvoraussetzungen. Die ursprüngliche Laufzeit der Verpflichtung wird eingehalten. Eine bestehende Verpflichtung kann gemäß Buchstabe a auch eine neue Verpflichtung ersetzt werden, sofern die neue Verpflichtung für die gesamte Fläche eingegangen wird und Bedingungen umfasst, die mindestens genauso strikt sind wie die der ursprünglichen Verpflichtung. Wird die ursprüngliche Verpflichtung durch eine neue ersetzt, so wird die neue Verpflichtung für den gesamten, in der betreffenden Maßnahme genannten Zeitraum eingegangen, unabhängig vom Zeitraum, in dem die ursprüngliche Verpflichtung bereits umgesetzt wurde 12.7 Verkleinerung des Umfangs der in die Verpflichtung einbezogenen Flächen eines Betriebes: Die Anzahl Hektar, für die eine Verpflichtung gemäß Artikel 70 der VO (EU) Nr.2022/2115 gilt, kann von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein, wenn a) sich die betreffende Verpflichtung nicht auf feste Parzellen bezieht und b) die Verwirklichung des Verpflichtungsziels nicht gefährdet wird. 12.8 Vergrößerung des Tierbestandes : Im Falle der Vergrößerung des Tierbestandes eines in eine Fördermaßnahme zur Verbesserung des Tierwohls einbezogenen Betriebszweiges mit mehrjährigem Verpflichtungszeitraum können die Länder während der Dauer der Verpflichtung eine entsprechende Anpassung der Verpflichtung unter folgenden DE 413 DE Voraussetzungen vornehmen. - Anpassungen von Verpflichtungen gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2115 können während des betreffenden Verpflichtungszeitraums genehmigt werden, sofern ei-ne solche Anpassung mit Blick auf die Zielsetzungen der ursprünglichen Verpflichtung hinreichend begründet ist. - Der Begünstigte erfüllt die angepasste Verpflichtung während der restlichen Laufzeit der ursprünglichen Verpflichtung. - Solche Anpassungen können auch in der Verlängerung der Laufzeit der Verpflichtung bestehen. 12.9 Übergang von Betrieben, Flächen oder Betriebszweigen an andere Personen: Im Falle des Übergangs von Betrieben, Flächen oder Betriebszweigen an andere Personen während des Verpflichtungszeitraums gelten - für flächenbezogene Verpflichtungen folgende Bestimmungen: Wird die Gesamtheit oder ein Teil der Fläche, auf die sich die Verpflichtung bezieht, oder der gesamte Betrieb während des Zeitraums, für den die Verpflichtung eingegangen wurde, an eine andere Person übertragen, so kann die Verpflichtung oder ein Teil dieser, der der übertragenen Fläche entspricht, für die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person übernommen werden oder auslaufen, ohne dass für den tatsächlichen Verpflichtungszeitraum eine Rückzahlung gefordert wird. - für tierbezogene Verpflichtungen gelten die vorstehenden Bestimmungen analog für den Übergang des Tierbestandes. 12.10 Sonstige Veränderungen: - Für den Fall sonstiger, von den vorangegangenen Beschreibungen nicht erfasster betrieblicher Veränderungen im Verpflichtungszeitraum, ist eine angemessene Anpassung der Verpflichtung möglich. Dabei sind bei flächenbezogenen Verpflichtungen folgende Voraussetzungen zu beachten: Die Anzahl Hektar, für die eine Verpflichtung gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2115 gilt, kann von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein, wenn a) sich die betreffende Verpflichtung nicht auf feste Parzellen bezieht und b) die Verwirklichung des Verpflichtungsziels nicht gefährdet wird. - Bei tierbezogenen Verpflichtungen kann eine entsprechende Anpassung der Verpflichtung unter den folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden: Anpassungen von Verpflichtungen gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2115 können während des betreffenden Verpflichtungszeitraums genehmigt werden, sofern eine solche Anpassung mit Blick auf die Zielsetzungen der ursprünglichen Verpflichtung hinreichend begründet ist. Der Begünstigte erfüllt die angepasste Verpflichtung während der restlichen Laufzeit der ursprünglichen Verpflichtung. Solche Anpassungen können auch in der Verlängerung der Laufzeit der Verpflichtung bestehen. - Ist der Begünstigte an der weiteren Erfüllung seiner eingegangenen Verpflichtungen gehindert, weil der Betrieb oder ein Teil des Betriebs neu parzelliert wurde, Gegenstand von Flurbereinigungsverfahren oder von den zuständigen öffentlichen Behörden gebilligten Bodenordnungsverfahren ist, so sind die Verpflichtungen an die neue Lage des Betriebs anzupassen. Erweist sich eine solche Anpassung als unmöglich, so endet die Verpflichtung, ohne dass für den tatsächlichen Verpflichtungszeitraum eine Rückzahlung gefordert wird. DE 414 DE 13. Revisionsklausel Für Vorhaben, die im Rahmen der in dem Artikel 70 der VO (EU) Nr. 2022/2115 genannten Interventionskategorie durchgeführt werden, ist eine Revisionsklausel vorzusehen. Damit ist sichergestellt, dass sie bei Änderung der einschlägigen verpflichtenden Standards, Anforderungen oder Auflagen gemäß Absatz 3 des vorstehenden Artikels, über die die Verpflichtungen hinausgehen müssen, angepasst werden, oder dass die Einhaltung von Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe d des vorstehenden Artikels gewährleistet ist. Wird eine solche Anpassung von dem Begünstigten nicht akzeptiert, so endet die Verpflichtung, ohne dass für den tatsächlichen Verpflichtungszeitraum eine Rückzahlung der im Rahmen dieses Artikels geleisteten Zahlungen gefordert wird. Die Revisionsklausel muss auch sicherstellen, dass für Vorhaben, die im Rahmen der Interventionskategorie gemäß dem vorliegenden Artikel durchgeführt werden, die über den Zeitraum des GAP-Strategieplans hinausgehen, eine entsprechende Regelung vorgesehen wird, damit sie an den Rechtsrahmen des nächsten Zeitraums angepasst werden können. DE 415 DE 4.7.4 Beteiligungssatz/-sätze für Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums Nationale(r) Beteiligungssatz/-sätze Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz 155(2)(c) - Vorruhestand 20,00% 43,00% 91(2)(a) - Weniger entwickelte Regionen 20,00% 85,00% 91(2)(b) - Regionen in äußerster Randlage und auf den kleineren Inseln des Ägäischen 20,00% 80,00% Meeres 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 Unterabsatz 1 20,00% 60,00% Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 91(2)(d) - Andere Regionen 20,00% 43,00% 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen 20,00% 65,00% gemäß Artikel 71 91(3)(b) - Zahlungen gemäß Artikel 70, Zahlungen gemäß Artikel 72, Unterstützung 20,00% 80,00% nichtproduktiver Investitionen gemäß Artikel 73, Unterstützung für die Projekte der operationellen Gruppen der EIP gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a und LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b 91(3)(c) - Vorhaben, für die gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene 20,00% 100,00% Mittel bereitgestellt werden 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 20,00% 80,00% 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 20,00% 80,00% 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen gemäß Artikel 73 20,00% 80,00% 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische Innovationspartnerschaft gemäß 20,00% 80,00% Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b 20,00% 80,00% 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den Artikeln 17 und 103 auf 20,00% 100,00% den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den Artikeln 17 und 103 auf 20,00% 100,00% den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden 91(3)(c) - 72 - Vorhaben gemäß Artikel 72, für die gemäß den Artikeln 17 und 103 auf 20,00% 100,00% den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die gemäß den Artikeln 17 und 20,00% 100,00% 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden 91(3)(c) - 75 - Vorhaben gemäß Artikel 75, für die gemäß den Artikeln 17 und 103 auf 20,00% 100,00% den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden 91(3)(c) - 76 - Vorhaben gemäß Artikel 76, für die gemäß den Artikeln 17 und 103 auf 20,00% 100,00% den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den Artikeln 17 und 103 auf 20,00% 100,00% den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den Artikeln 17 und 103 auf 20,00% 100,00% den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE 416 DE Regionale(r) Beteiligungssatz/-sätze Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE1 - Baden- 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 60,00% 20,00% 65,00% Württemberg gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE1 - Baden- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE1 - Baden- 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE1 - Baden- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 50,00% 20,00% 80,00% Württemberg gemäß Artikel 73 DE1 - Baden- 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 50,00% 20,00% 80,00% Württemberg Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE1 - Baden- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 60,00% 20,00% 80,00% Württemberg Buchstabe b DE1 - Baden- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Württemberg Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE1 - Baden- 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den 60,00% 20,00% 100,00% Württemberg Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE1 - Baden- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 79,00% 20,00% 100,00% Württemberg gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE2 - Bayern 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE2 - Bayern 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 50,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE2 - Bayern 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 75,00% 20,00% 80,00% DE2 - Bayern 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 50,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE2 - Bayern 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE2 - Bayern 91(3)(c) - 76 - Vorhaben gemäß Artikel 76, für die gemäß den 50,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE2 - Bayern 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 50,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE3 - Berlin 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE3 - Berlin 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE3 - Berlin 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE3 - Berlin 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% DE3 - Berlin 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE3 - Berlin 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE3 - Berlin 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE4 - Brandenburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% DE 417 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE4 - Brandenburg 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DE4 - Brandenburg 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE4 - Brandenburg 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE5 - Bremen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE5 - Bremen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE5 - Bremen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE5 - Bremen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE5 - Bremen 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE6 - Hamburg 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE6 - Hamburg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE6 - Hamburg 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 76 - Vorhaben gemäß Artikel 76, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE7 - Hessen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE7 - Hessen 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE7 - Hessen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE7 - Hessen 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE7 - Hessen 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DE7 - Hessen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% DE 418 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern gemäß Artikel 73 DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern Buchstabe b DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 72 - Vorhaben gemäß Artikel 72, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 76 - Vorhaben gemäß Artikel 76, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE91 - 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Braunschweig DE92 - Hannover 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE93 - Lüneburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE94 - Weser-Ems 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEA - Nordrhein- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Westfalen DEA - Nordrhein- 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 47,00% 20,00% 65,00% Westfalen gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 57,00% 20,00% 80,00% Westfalen DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 47,00% 20,00% 80,00% Westfalen DE 419 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 47,00% 20,00% 80,00% Westfalen Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Westfalen Buchstabe b DEA - Nordrhein- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Westfalen Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Pfalz DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 50,00% 20,00% 80,00% Pfalz DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Pfalz gemäß Artikel 73 DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Pfalz Buchstabe b DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 75 - Vorhaben gemäß Artikel 75, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEC - Saarland 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEC - Saarland 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 43,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEC - Saarland 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 68,86% 20,00% 80,00% DEC - Saarland 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% DEC - Saarland 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DEC - Saarland 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 68,86% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEC - Saarland 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DED - Sachsen 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DED - Sachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DED - Sachsen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DED - Sachsen 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DED - Sachsen 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% DE 420 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz Buchstabe b DED - Sachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DED2 - Dresden 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED4 - Chemnitz 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED5 - Leipzig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEE - Sachsen- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Anhalt Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DEE - Sachsen- 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% Anhalt gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEE - Sachsen- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Anhalt DEE - Sachsen- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Anhalt gemäß Artikel 73 DEE - Sachsen- 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Anhalt Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DEE - Sachsen- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Anhalt Buchstabe b DEE - Sachsen- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Anhalt Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEE - Sachsen- 91(3)(c) - 72 - Vorhaben gemäß Artikel 72, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Anhalt Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Holstein DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Holstein DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% Holstein DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Holstein gemäß Artikel 73 DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Holstein Buchstabe b DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% Holstein gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 421 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DEG - Thüringen 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEG - Thüringen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DEG - Thüringen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DEG - Thüringen 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DEG - Thüringen 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DEG - Thüringen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE 422 DE 5 In der Strategie festgelegte Interventionen in Form von Direktzahlungen, sektoralen Interventionen und Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums Fonds Form der Art der Intervention Interventionscode (MS) – Name Übertragung Gemeinsamer Gen. Env. Rabattsystem LEADER Intervention Outputindikator Renewal für Öko- Regelung EGFL Entkoppelte BISS(21) DZ-0101 - Einkommensgrundstützung O.4 Direktzahlungen für Nachhaltigkeit (EGS) EGFL Entkoppelte CRISS(29) DZ-0201 - Ergänzende O.7 Direktzahlungen Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES) EGFL Entkoppelte CIS-YF(30) DZ-0301 - Ergänzende O.6 Direktzahlungen Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JES) EGFL Entkoppelte Eco-scheme(31) / DZ-0401 - Bereitstellung von Flächen Keine O.8 Direktzahlungen Artikel 31 Absatz 7 zur Verbesserung der Biodiversität Aufnahme Buchstabe b – und Erhaltung von Lebensräumen Ausgleichszahlung EGFL Entkoppelte Eco-scheme(31) / DZ-0402 - Anbau vielfältiger Keine O.8 Direktzahlungen Artikel 31 Absatz 7 Kulturen mit mindestens fünf Aufnahme Buchstabe b – Hauptfruchtarten im Ackerbau Ausgleichszahlung einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent EGFL Entkoppelte Eco-scheme(31) / DZ-0403 - Beibehaltung einer Keine O.8 Direktzahlungen Artikel 31 Absatz 7 agroforstlichen Aufnahme Buchstabe b – Bewirtschaftungsweise auf Ackerland Ausgleichszahlung und Dauergrünland EGFL Entkoppelte Eco-scheme(31) / DZ-0404 - Extensivierung des Keine O.8 Direktzahlungen Artikel 31 Absatz 7 gesamten Dauergrünlands des Aufnahme Buchstabe b – Betriebs Ausgleichszahlung EGFL Entkoppelte Eco-scheme(31) / DZ-0405 - Ergebnisorientierte Keine O.8 Direktzahlungen Artikel 31 Absatz 7 extensive Bewirtschaftung von Aufnahme Buchstabe b – Dauergrünlandflächen mit Nachweis Ausgleichszahlung von mindestens vier regionalen Kennarten DE 423 DE EGFL Entkoppelte Eco-scheme(31) / DZ-0406 - Bewirtschaftung von Keine O.8 Direktzahlungen Artikel 31 Absatz 7 Acker- oder Dauerkulturflächen des Aufnahme Buchstabe b – Betriebes ohne Verwendung von Ausgleichszahlung chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln EGFL Entkoppelte Eco-scheme(31) / DZ-0407 - Anwendung von durch die O.8 Direktzahlungen Artikel 31 Absatz 7 Schutzziele bestimmten Buchstabe a – zusätzliche Landbewirtschaftungsmethoden auf Zahlung zur landwirtschaftlichen Flächen in Einkommensgrundstützung Natura 2000-Gebieten EGFL Gekoppelte CIS(32) DZ-0501 - Gekoppelte O.11 Direktzahlungen Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch (ZMK) EGFL Gekoppelte CIS(32) DZ-0502 - Gekoppelte O.11 Direktzahlungen Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ) EGFL Sektoral - Obst und INVRE(47(1)(a)) SP-0104 - Investitionen und O.35 Gemüse Forschung EGFL Sektoral - Obst und ADVI1(47(1)(b)) SP-0102 - Beratungsdienste und O.35 Gemüse technische Hilfe EGFL Sektoral - Obst und ORGAN(47(1)(d)) SP-0106 - Ökologische/biologische O.35 Gemüse oder integrierte Erzeugung EGFL Sektoral - Obst und PROMO(47(1)(f)) SP-0101 - Absatzförderung und O.35 Gemüse Kommunikation EGFL Sektoral - Obst und QUAL(47(1)(g)) SP-0105 - Qualitätsregelungen O.35 Gemüse EGFL Sektoral - Obst und HARIN(47(2)(i)) SP-0103 - Ernteversicherung O.35 Gemüse EGFL Sektoral - ADVIBEES(55(1)(a)) SP-0202 - Aufbau, Verbesserung und O.37 Imkereierzeugnisse Verbreitung imkerlichen Wissens EGFL Sektoral - INVAPI(55(1)(b)) SP-0203 - Investitionen zur O.37 Imkereierzeugnisse Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen EGFL Sektoral - ACTLAB(55(1)(c)) SP-0204 - Qualitäts- und O.37 Imkereierzeugnisse Reinheitsuntersuchungen EGFL Sektoral - PRESBEEHIVES(55(1)(d)) SP-0205 - Bienenvölkervermehrung/- O.37 Imkereierzeugnisse erhaltung und Bienenzucht EGFL Sektoral - COOPAPI(55(1)(e)) SP-0206 - Durchführung und O.37 Imkereierzeugnisse Anwendung von Forschungsprojekten DE 424 DE EGFL Sektoral - Wein RESTRVINEY(58(1)(a)) SP-0303 - Umstrukturierung und O.36 Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, -strukturen EGFL Sektoral - Wein INVWINE(58(1)(b)) SP-0304 - Investitionen in materielle O.36 und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaube- trieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente EGFL Sektoral - Wein HARINWINE(58(1)(d)) SP-0302 - Ernteversicherung gegen O.36 Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall EGFL Sektoral - Wein INFOR(58(1)(h)) SP-0305 - Informationsmaßnahmen O.36 über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird EGFL Sektoral - Wein PROMOWINE(58(1)(k)) SP-0301 - Absatzförderung und O.36 Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern EGFL Sektoral - Hopfen INVRE(47(1)(a)) SP-0402 - Forschung und O.35 Entwicklung EGFL Sektoral - Hopfen ADVI1(47(1)(b)) SP-0401 - Beratung der O.35 Hopfenpflanzer zur Nachhaltigkeit EGFL Sektoral - Hopfen ORGAN(47(1)(d)) SP-0405 - Integrierte Produktion O.35 EGFL Sektoral - Hopfen PROMO(47(1)(f)) SP-0404 - Vermarktung O.35 EGFL Sektoral - Hopfen CLIMA(47(1)(i)) SP-0403 - Klimawandel O.35 DE 425 DE ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0101 - Teilweise O.14 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0102 - Keine O.14 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Aufnahme Verbesserung der Wasserqualität ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0103 - Teilweise O.14 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0105 - Teilweise O.14 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0107 - Keine O.15 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Aufnahme nachhaltigen Waldbewirtschaftung ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0108 - Ökologischer Landbau Teilweise O.17 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0109 - Keine O.18 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Aufnahme Verbesserung des Tierwohls ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0110 - Keine O.19 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Aufnahme Erhaltung genetischer Ressourcen ELER Entwicklung des ENVCLIM(70) EL-0111 - Einkommensausgleich Keine O.16 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Aufforstung Aufnahme ELER Entwicklung des ANC(71) EL-0201 - Ausgleichszulage für Keine O.12 Nein Ja Nein Nein ländlichen Raums benachteiligte Gebiete Aufnahme ELER Entwicklung des ASD(72) EL-0301 - Keine O.13 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Aufnahme Umsetzung von Natura 2000 ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0401 - Nicht-produktive Keine O.23 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums wasserwirtschaftliche Investitionen Aufnahme ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0402 - Materielle Infrastruktur - Keine O.22 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Hochwasserschutz, Küstenschutz Aufnahme ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0403 - Einzelbetriebliche Keine O.20 Nein Nein Nein ländlichen Raums produktive Investitionen in Aufnahme landwirtschaftlichen Unternehmen ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0404 - Investitionen in Keine O.22 Nein Nein Nein ländlichen Raums landwirtschaftliche und forstliche Aufnahme Infrastrukturen, einschließlich ländlicher Bodenordnung DE 426 DE ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0405 - Investitionen in materielle Keine O.24 Nein Nein Nein ländlichen Raums Vermögenswerte in Unternehmen der Aufnahme Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0407 - Nicht-produktive Keine O.23 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Investitionen im Forstsektor Aufnahme ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0408 - Nicht-produktive Keine O.23 Nein Ja Ja Nein ländlichen Raums Investitionen zum Schutz natürlicher Aufnahme Ressourcen ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0409 - Materielle Infrastruktur - Keine O.22 Nein Nein Nein ländlichen Raums Breitbandversorgung Aufnahme ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0410 - Investitionen in die Keine O.22 Nein Nein Nein ländlichen Raums integrierte ländliche Entwicklung Aufnahme ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0411 - Investitionen in die Keine O.24 Nein Nein Nein ländlichen Raums Schaffung und Entwicklung nicht- Aufnahme landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben (Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID)) ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0412 - Förderung von Keine O.24 Nein Nein Nein ländlichen Raums Investitionen in die Entwicklung Aufnahme nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten ELER Entwicklung des INVEST(73-74) EL-0413 - Investitionen in IKT- Keine O.22 Nein Nein Nein ländlichen Raums Ausstattung in Bildungseinrichtungen Aufnahme ELER Entwicklung des INSTAL(75) EL-0501 - Niederlassungsbeihilfe Teilweise O.25 Ja Nein Nein ländlichen Raums Junglandwirtinnen und Junglandwirte ELER Entwicklung des RISK(76) EL-0601 - Keine O.9 Nein Nein Nein ländlichen Raums Risikomanagementinstrumente Aufnahme ELER Entwicklung des COOP(77) EL-0701 - Netzwerke und Keine O.32 Nein Nein Nein ländlichen Raums Kooperationen Aufnahme ELER Entwicklung des COOP(77) EL-0702 - Europäische Keine O.1 Nein Nein Nein ländlichen Raums Innovationspartnerschaft für Aufnahme Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) ELER Entwicklung des COOP(77) EL-0703 - LEADER Keine O.31 Nein Nein Ja ländlichen Raums Aufnahme ELER Entwicklung des KNOW(78) EL-0801 - Beratung Keine O.33 Nein Nein Nein ländlichen Raums Aufnahme DE 427 DE ELER Entwicklung des KNOW(78) EL-0802 - Qualifizierung, Keine O.33 Nein Nein Nein ländlichen Raums Demonstrationstätigkeiten und Aufnahme Wissensaustausch DE 428 DE 5.1 Interventionen in Form von Direktzahlungen BISS(21) - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit DZ-0101 - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS) Interventionscode (MS) DZ-0101 Bezeichnung der Intervention Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS) Art der Intervention BISS(21) - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Gemeinsamer Outputindikator O.4. Anzahl der Hektar für Einkommensgrundstützung 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung A.1 Sehr hohe Priorität Ja der in der Landwirtschaft tätigen Personen Honorierung von A.2 Gemeinwohlleistungen und Sehr hohe Priorität Ja Ausgleich höherer Standards Stärkung der Krisenfestigkeit landwirtschaftlicher Betriebe A.5 Mittlere Priorität Ja und Unterstützung bei der Entwicklung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen in den vergangenen zwei Dekaden zeichnet sich insbesondere durch zwei Trends aus. Zum einen unterliegen die Einkommen in der Landwirtschaft einer starken Volatilität, zum anderen sind diese selbst in den Hochphasen des Einkommensniveaus im Vergleich zu anderen Einkommen der Gesamtwirtschaft unterdurchschnittlich (siehe Ausgangslagenbeschreibung). Niedrige Einkommenspotenziale einhergehend mit hohen Produktions- und Marktrisiken gefährden langfristig die Attraktivität der Beschäftigung in der Landwirtschaft und somit DE 429 DE auch die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln in ausreichender Menge. Um dieser nachteiligen Entwicklung entgegenzuwirken, die auch die Erbringung von Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft gefährdet, ist die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung in der Landwirtschaft durch Absicherung und Stabilisierung der Betriebseinkommen unabdingbar. Bereits jetzt stellt die Basisprämie das wichtigste Instrument zur Einkommensstützung dar. Als zentrales Element zur Gewährleistung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen trägt die Förderung im Rahmen der Einkommensgrundstützung folglich auch zur Widerstandsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors bei. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Definition des Begünstigten: Aktive Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Abs. 5 der GAP-SP-VO. Spezifische Fördervoraussetzungen Fördervoraussetzungen für den Erhalt der Einkommensgrundstützung werden im Rahmen der Definitionen in Kapitel 4 des Strategieplans dargelegt. Hierzu gehören insbesondere folgende Definitionen: • Aktiver Betriebsinhaber • Landwirtschaftliche Tätigkeit • Förderfähige Fläche Darüber hinaus wird auf die Mindestanforderungen für den Erhalt von entkoppelten Direktzahlungen verwiesen (Kap. 4.1.7). Art der Unterstützung Die Zahlung wird jährlich auf Antrag je förderfähiger Hektarfläche gemäß Art. 21 GAP-SP-VO gewährt. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Für den Ausgleich höherer Standards sowie die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung werden rund 60 Prozent der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für die Einkommensgrundstützung verwendet. Dies entspricht rund 2 640 Millionen Euro für das Jahr 2023, absinkend auf etwa 2 485 Millionen Euro für das Jahr 2026. Unter Berücksichtigung der zukünftig begünstigungsfähigen Flächen kann hiermit eine anfängliche Zahlung (geplanter Einheitsbetrag) je Hektar von etwa 156,56 Euro realisiert werden, welche sich im Laufe der Förderperiode aufgrund der im Zeitablauf steigenden Umschichtung auf rund 147,38 Euro reduzieren wird. Mit der Prämienhöhe wird eine Förderung zur Stabilisierung eines angemessenen Einkommens gewährleistet, die für größere Betriebe, unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs für andere Ziele, als ausreichend angesehen wird. Für einen durchschnittlichen Haupterwerbsbetrieb mit rund 86 Hektar bedeutet dies eine Förderung in Höhe von ca. 13.000 Euro je Betrieb, ausschließlich durch die Einkommensgrundstützung. Unter Berücksichtigung der Anzahl nicht entlohnter Arbeitskräfte je Betrieb entspricht dies rund 10.000 Euro je nicht entlohnter Arbeitskraft. Vor dem Hintergrund der teils sehr hohen und stark volatilen Einkommensabstände zur Gesamtwirtschaft mit einem durchschnittlichen Abstand von rund 23.300 Euro je nicht entlohnter Arbeitskraft in den vergangenen fünf Jahren (siehe Ausgangslagenbeschreibung), hat die einkommenswirksame Einkommensgrundstützung eine besonders hohe Relevanz zur Sicherung einer angemessenen Lebenshaltung in der Landwirtschaft. DE 430 DE 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Handelt es sich bei dieser Intervention zur Einkommensgrundstützung um Zahlungen an Kleinerzeuger? (Artikel 28) Ja Nein Welche Form der Unterstützung nutzen Sie für die Zahlungen an Kleinerzeuger? (Artikel 28) Pauschalbetrag/-beträge Zahlung(en) je Hektar Wie viel beträgt der Höchstbetrag für die Zahlungen an Kleinerzeuger? (Artikel 28) Haben Sie weitere Anmerkungen oder Erläuterungen zu den Zahlungen an Kleinerzeuger? 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 5 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 a) bis e) des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere ist die Höhe der Zahlung nicht abhängig von Art oder Menge der landwirtschaftlichen Erzeugung (entkoppelte Zahlung). DE 431 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE-DZ-0101-00-0-01 - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Homogen R.4; R.6; R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0101-00-0-01 - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 110 Prozent (im Jahr 2023 in Höhe von 115 Prozent) des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. Zudem wird ein geplanter Mindesteinheitsbetrag in Höhe von 90 Prozent des geplanten Einheitsbetrages angewandt, um eine Umwidmung von Mitteln aus anderen Direktzahlungen entgegen ihrer originären Allokation/Verwendung aufgrund höherer Nachfrage möglichst zu vermeiden. Dabei erfolgt aus Gleichbehandlungsgründen eine einheitliche Vorgehensweise für alle Direktzahlungen. Die Festlegung der Höhe der Prozentsätze erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei dem neuen Instrument der Öko-Regelungen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme bestehen, die durch die gewählte Flexibilität abgefedert werden können. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0101-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 156,56 154,72 151,97 147,38 147,38 Einkommensgrundstützung für Mindestbetrag für den geplanten 140,91 139,25 136,78 132,65 132,65 Nachhaltigkeit Einheitsbetrag Höchstbetrag für den geplanten 180,04 170,19 167,16 162,11 162,11 Einheitsbetrag (EUR) O.4 (Einheit: Hektar) 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 Geplanter Output * geplanter 2.639.631.972,64 2.608.609.215,68 2.562.243.682,18 2.484.855.391,72 2.484.855.391,72 12.780.195.653,94 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 84.300.970,00 O.4 (Einheit: Hektar) 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 Max.: 16.860.194,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.639.728.461,39 2.608.759.580,09 2.562.306.258,00 2.484.884.054,38 3.222.238.373,00 13.517.916.726,86 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur DE 432 DE Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 433 DE CRISS(29) - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit DZ-0201 - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES) Interventionscode (MS) DZ-0201 Bezeichnung der Intervention Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES) Art der Intervention CRISS(29) - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Gemeinsamer Outputindikator O.7. Anzahl der Hektar für Umverteilungseinkommensstützung 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung A.1 Sehr hohe Priorität Ja der in der Landwirtschaft tätigen Personen Fairere Verteilung der A.4 Hohe Priorität Ja Einkommensstützungen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Der Strukturwandel skizziert die Entwicklung einer sukzessiv zurückgehenden Anzahl an landwirtschaftlichen Betrieben, während die Betriebsgröße gemessen an der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche zunimmt. Hierbei ist vor allem der Rückgang unterdurchschnittlich großer Betriebe zu verzeichnen, insbesondere von kleinen Betrieben mit ungesicherter Hofnachfolge (siehe Ausgangslagenbeschreibung). Insbesondere die Herausforderungen einer kostengünstigen Produktion, aber auch hohe Standards und steigende gesellschaftliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion stellen wesentliche Gründe hierfür dar. Während große Betriebe aufgrund von Skaleneffekten diese Herausforderungen deutlich besser bewältigen können, sind die Möglichkeiten hierfür bei kleinen und mittleren Betrieben begrenzt. Dabei stellen gerade diese Betriebe mit knapp dreiviertel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland den größten Teil dar. Die Herausforderungen führen oftmals zu geringeren Einkommenspotenzialen für kleine und mittlere Betriebe und unter Umständen zu wenig DE 434 DE tragfähigen Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Personen. Auch die um die Direktzahlungen bereinigten Einkommen je Arbeitskraft in den unterschiedlichen Betriebsgrößen bestätigen die mit der Betriebsgröße korrelierenden Einkommensniveaus je Unternehmen und je Arbeitskraft (siehe Ausganglagenbeschreibung). Geringe Einkommensniveaus haben häufiger Betriebsaufgaben zur Folge, die bei kleinen und mittleren Betriebe deutlich häufiger vorkommen. Dabei ist die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Agrarstruktur mit unterschiedlichen Betriebsformen und –größen gesellschaftlich gewünscht; und gerade kleinteilige Betriebsstrukturen fördern häufig auch die Biodiversität. Durch die Ergänzende Umverteilungseinkommensgrundstützung (UES) für Nachhaltigkeit werden wirtschaftlich geforderte kleine und mittlere Betriebe zukünftig noch stärker gefördert, um eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten und eine vielfältige Agrarstruktur zu erhalten. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Definition des Begünstigten Aktive Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Abs. 5 der GAP-SP-VO Spezifische Fördervoraussetzungen Ein Betriebsinhaber, der Anspruch auf die Einkommensgrundstützung hat, erhält jährlich eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit. Die Umverteilungseinkommensunterstützung wird entsprechend 5.1.9 in zwei Gruppen für höchstens 60 Hektar förderfähige Fläche gewährt. Art der Unterstützung Die Zahlung wird jährlich auf Antrag je förderfähiger Hektarfläche gemäß Art. 29 GAP-SP-VO gewährt. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung In der kommenden Förderperiode wird der derzeitige Ansatz zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe bestehen bleiben, jedoch den Strukturwandel der vergangenen Jahre berücksichtigen. Folglich werden die zu fördernden Flächenumfänge je Betrieb angepasst. Während die erste Gruppe auf Basis der Durchschnittsgröße kleiner Haupterwerbsbetriebe definiert wird, spiegelt die maximal geförderte Fläche je Betrieb die durchschnittliche Betriebsgröße in Deutschland wider. Kleine Haupterwerbsbetriebe haben deutlich weniger landwirtschaftliche Fläche. Hier liegt die zur Verfügung stehende Fläche bei rund 41 Hektar. Für die erste Gruppe wird daher ein Schwellenwert von 40 Hektar definiert. Haupterwerbsbetriebe (2019/2020) Kleinere Mittlere Größere Insgesamt Standard-Output 1 75,7 168,8 515,2 273,2 000 € Ldw. genutzte 41,1 66,9 135,6 85,8 Fläche (ha) Für die Berechnung der durchschnittlichen Betriebsgröße in Deutschland (zweite Gruppe) wird auf die Antragsdaten der derzeitigen Förderperiode zurückgriffen. Da kleinere Betriebe in den Erhebungen der Agrarstrukturerhebungen sowie des Testbetriebsnetzes aufgrund der bestehenden Erfassungsgrenzen unterdurchschnittlich repräsentiert sind, wird die durchschnittliche Betriebsgröße systematisch DE 435 DE überschätzt. Daher wird auf die Antragsdaten aus dem InVeKoS zurückgegriffen. Auf Basis der Antragsdaten ergibt sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 54,6 Hektar. Um der künftigen Entwicklung von steigenden durchschnittlichen Betriebsgrößen in den kommenden Jahren Rechnung zu tragen, wurde die Entwicklung unter Berücksichtigung der vergangenen Jahre fortgeschrieben. Die prognostizierte durchschnittliche Betriebsgröße in 2027 beträgt rund 57,6 Hektar. Die Fördergrenze für die zweite Gruppe wird entsprechend auf 60 Hektar festgelegt. Die Förderung von bis zu 60 Hektar garantiert, dass unterdurchschnittlich große Betriebe auch zukünftig für alle ihre Flächen die Förderung erhalten. Ø – Betriebsgröße in Deutschland (ha) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2027 52,43 52,85 53,31 53,77 54,12 54,57 (57,54) Für die UES werden künftig 12 Prozent der nationalen Obergrenze für Direktzahlungen verwendet werden. Die Förderung mit 12 Prozent der Direktzahlungen entspricht rund 531 Millionen Euro für das Jahr 2023, absinkend auf etwa 501 Millionen Euro für das Jahr 2026. Unter Berücksichtigung der zukünftig begünstigungsfähigen Hektare kann hiermit eine anfängliche Zahlung je Hektar von etwa 69,16 Euro/ha in der ersten Gruppe sowie 41,49 Euro/ha in der zweiten Gruppe realisiert werden, welche sich ceteris paribus im Laufe der Förderperiode aufgrund der höheren Umschichtung auf 65,32 Euro für die erste Gruppe sowie 39,19 Euro für die zweite Gruppe reduzieren werden. Der geplante Einheitsbetrag je Hektar der zweiten Gruppe beträgt 60 Prozent der Prämienhöhe der ersten Gruppe. Mit der beschriebenen Förderstruktur der Umverteilungseinkommensstützung wird die Förderung von kleinen und mittleren Betrieben in Deutschland ausgebaut. Das berücksichtigt das Ziel, die Direktzahlungen fairer zu verteilen und gerade kleine und mittlere Betriebe im Vergleich besser als bisher zu unterstützen. Die folgende Abbildung zeigt das derzeitige Förderniveau der Basis- und Umverteilungsprämie („Förderung 2020“) im Vergleich zur geplanten Ausgestaltung („Förderung ab 2023“) und zwei weiteren Szenarien. Ohne die UES läge die künftige Förderhöhe bei rund 187 Euro/ha für alle Betriebe (Szenario 1), folglich deutlich unter dem aktuellen Förderniveau für kleine und mittlere Betriebe. Mit dem erhöhten Mittelvolumen für die UES und einer Prämiendifferenzierung in zwei Stufen wird das künftige Förderniveau für die kleinen Betriebe (bis 40 ha) auf einem ähnlichen Niveau gehalten (ca. 224 Euro/ha) und trägt somit maßgeblich zur Aufrechterhaltung unterschiedlicher Betriebsformen und -größen bei und fördert insbesondere Betriebe mit geringerem Einkommensniveau. Eine degressive Förderung mit einer reduzierten Förderhöhe in der zweiten Gruppe verhindert zudem ein abruptes Abfallen der durchschnittlichen Förderhöhe je Hektar, wie es z.B. bei einer Förderung bis ausschließlich 40 Hektar der Fall wäre (Szenario 2). Zukünftig profitieren landwirtschaftliche Betriebe bis zu eine Größe von ca. 114 Hektar von der UES. Gleichzeitig werden große Haupterwerbsbetriebe (ø = 136 ha), welche ebenfalls ein deutlich höheres Einkommensniveau haben, sowie insbesondere die überwiegend in Form von juristischen Personen geführten großen Betriebe überproportional zur Finanzierung der Umverteilung beitragen. DE 436 DE Dementsprechend erhalten zukünftig mehr als dreiviertel der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland für ihre gesamte Fläche eine Förderung durch die UES (siehe Abbildung unten). Mehr als zwei Drittel erhalten für ihre gesamte Fläche die erhöhte Förderung der ersten Gruppe. Die Förderstruktur führt dazu, dass rund 90 Prozent der deutschen Betriebe durch die UES bessergestellt werden. Dies soll dem Trend des Rückgangs unterdurchschnittlich großer Betriebe entgegenwirken und das Einkommensniveau kleiner und mittlerer Betriebe stabilisieren. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wenden Sie eine Territorialisierung der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit an? Ja Nein Wenden Sie für verschiedene Spannen von Hektarflächen verschiedene Beträge an? (Artikel 29 Absatz 3) Ja Nein Wenn ja, in welchem Bereich liegen die Spannen von Hektarflächen? (Artikel 29 Absatz 3) DE 437 DE Beträge 69,16 1,00 ha to 40,00 ha 41,49 41,00 ha to 60,00 ha Wie viel beträgt die Höchstzahl der Hektarflächen je Betriebsinhaber, für die eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung gezahlt wird? (Artikel 29 Absatz 3) 60,00 - Schließen Sie landwirtschaftliche Betriebe aufgrund ihrer physischen Größe von ergänzenden Umverteilungseinkommensstützungen aus? Ja Nein - Zusätzliche Regeln und/oder Erläuterungen im Zusammenhang mit der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 5 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 a) bis e) des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere ist die Höhe der Zahlung nicht abhängig von Art oder Menge der landwirtschaftlichen Erzeugung (entkoppelte Zahlung). DE 438 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE-DZ-0201-00-a-01 - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES) (1 ha bis 40 ha) Homogen R.4; R.6; R.7 DE-DZ-0201-00-b-01 - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES) (41 bis 60 ha) Homogen R.4; R.6; R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0201-00-a-01 - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES) (1 ha bis 40 ha) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 110 Prozent (im Jahr 2023 in Höhe von 115 Prozent) des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. Zudem wird ein geplanter Mindesteinheitsbetrag in Höhe von 90 Prozent des geplanten Einheitsbetrages angewandt, um eine Umwidmung von Mitteln aus anderen Direktzahlungen entgegen ihrer originären Allokation/Verwendung aufgrund höherer Nachfrage möglichst zu vermeiden. Dabei erfolgt aus Gleichbehandlungsgründen eine einheitliche Vorgehensweise für alle Direktzahlungen. Die Festlegung der Höhe der Prozentsätze erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei dem neuen Instrument der Öko-Regelungen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme bestehen, die durch die gewählte Flexibilität abgefedert werden können. DE-DZ-0201-00-b-01 - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES) (41 bis 60 ha) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 110 Prozent (im Jahr 2023 in Höhe von 115 Prozent) des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. Zudem wird ein geplanter Mindesteinheitsbetrag in Höhe von 90 Prozent des geplanten Einheitsbetrages angewandt, um eine Umwidmung von Mitteln aus anderen Direktzahlungen entgegen ihrer originären Allokation/Verwendung aufgrund höherer Nachfrage möglichst zu vermeiden. Dabei erfolgt aus Gleichbehandlungsgründen eine einheitliche Vorgehensweise für alle Direktzahlungen. Die Festlegung der Höhe der Prozentsätze erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei dem neuen Instrument der Öko-Regelungen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme bestehen, die durch die gewählte Flexibilität abgefedert werden können. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0201-00-a-01 - Ergänzende Geplanter Einheitsbetrag 69,16 68,39 67,23 65,31 65,31 Umverteilungseinkommensstützung Mindestbetrag für den geplanten 62,25 61,56 60,51 58,78 58,78 für Nachhaltigkeit (UES) (1 ha bis Einheitsbetrag 40 ha) Höchstbetrag für den geplanten 79,53 75,22 73,95 71,84 71,84 Einheitsbetrag (EUR) DE 439 DE Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 O.7 (Einheit: Hektar) 6.663.341,00 6.663.341,00 6.663.341,00 6.663.341,00 6.663.341,00 Geplanter Output * geplanter 460.836.663,56 455.705.890,99 447.976.415,43 435.182.800,71 435.182.800,71 2.234.884.571,40 Einheitsbetrag DE-DZ-0201-00-b-01 - Ergänzende Geplanter Einheitsbetrag 41,49 41,03 40,34 39,19 39,19 Umverteilungseinkommensstützung Mindestbetrag für den geplanten 37,35 36,93 36,31 35,28 35,28 für Nachhaltigkeit (UES) (41 bis 60 Einheitsbetrag ha) Höchstbetrag für den geplanten 47,71 45,13 44,37 43,10 43,10 Einheitsbetrag (EUR) O.7 (Einheit: Hektar) 1.688.295,00 1.688.295,00 1.688.295,00 1.688.295,00 1.688.295,00 Geplanter Output * geplanter 70.047.359,55 69.270.743,85 68.105.820,30 66.164.281,05 66.164.281,05 339.752.485,80 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 41.758.180,00 O.7 (Einheit: Hektar) 8.351.636,00 8.351.636,00 8.351.636,00 8.351.636,00 8.351.636,00 Max.: 8.351.636,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 530.895.109,57 524.996.275,02 516.148.023,20 501.400.936,82 501.400.936,82 2.574.841.281,43 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 440 DE CIS-YF(30) - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte DZ-0301 - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JES) Interventionscode (MS) DZ-0301 Bezeichnung der Intervention Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JES) Art der Intervention CIS-YF(30) - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Gemeinsamer Outputindikator O.6. Anzahl der Hektar, für die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte gezahlt wird 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union SO7 Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und andere neue Betriebsinhaber sowie deren Unterstützung; Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Unterstützung der inner- und G.1 der außerfamiliären Hohe Priorität Ja Betriebsübernahme Sicherung angemessener Einkommen von G.3 Hohe Priorität Ja Junglandwirtinnen und Junglandwirten 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.36 Anzahl der Junglandwirte, die sich mit GAP-Unterstützung niederlassen, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Geschlecht R.37 Neue Arbeitsplätze in geförderten GAP-Projekten R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Ein wichtiges Merkmal des Strukturwandels in der Landwirtschaft ist der kontinuierliche Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und der Beschäftigten. Einer der Gründe für diese Entwicklung ist die Unsicherheit der Hofnachfolge. Über 60 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebsleitern DE 441 DE über 45 Jahren haben keine gesicherte Hofnachfolge. Darüber hinaus bestehen wegen des hohen Kapitalbedarfs Einstiegsbarrieren bei außerfamiliären Betriebsübernahmen und Existenzgründungen durch Neueinsteiger und Neueinsteigerinnen. Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JLW) haben insbesondere in den ersten Jahren nach der Betriebsübernahme oder Neugründung im Rahmen des Betriebsaufbaus erhebliche Kostenbelastungen zu tragen, welche zu ungenügenden Einkommen führen können. Eine ergänzende Unterstützung für Junglandwirte und Junglandwirtinnen bei der Betriebsübernahme oder Existenzgründung ist daher notwendig. Junglandwirtinnen und Junglandwirte werden durch die ergänzende Einkommensstützung (JES) zukünftig stärker gefördert, um eine solide Unterstützung bei der inner- wie auch der außerfamiliären Betriebsübernahme zu garantieren und die Sicherung angemessener Einkommen zu gewährleisten. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Definition des Begünstigten Aktive Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Abs. 5 der GAP-SP-VO, die Junglandwirte im Sinne der gemäß Art. 4 Abs. 6 vom Mitgliedstaat festzulegenden Begriffsbestimmung sind. Spezifische Fördervoraussetzungen Es müssen die Anforderungen an die Begriffsbestimmung für „Junglandwirt“ einschließlich der einschlägigen Qualifikationen oder Ausbildungsanforderungen entsprechend Kapitel 4.1.5 erfüllt sein. Wesentliche Elemente der Fördervoraussetzungen sind unter anderen: a) Der Anspruch auf die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit gemäß Artikel 21 GAP-SP-VO. b) Die erste Antragstellung muss spätestens für das 5. Jahr nach dem Jahr der Niederlassung erfolgen. c) Am Ende des Jahres der ersten Antragstellung darf der Junglandwirt nicht älter als 40 Jahre alt sein. Die Förderung wird für maximal fünf Jahre ab der ersten Antragstellung gewährt. Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 eine Unterstützung erhalten haben und weiterhin erhalten könnten, kann für den verbleibenden Zeitraum gemäß Artikel 50 Abs. 5 Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 eine Unterstützung gemäß Artikel 30 der GAP-SP-VO gewährt werden. Die Anforderungen an die einschlägigen Qualifikationen und Ausbildungserfordernisse gemäß Kapitel 4.1.5 gelten wegen der abweichenden Definition des Begünstigten in Art. 30 Abs. 2 nicht. Art der Unterstützung Die Zahlung wird jährlich auf Antrag je förderfähiger Hektarfläche gemäß Art. 30 GAP-SP-VO für bis zu 120 Hektar gewährt. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung In Deutschland wurden bisher im Rahmen der Förderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis zu 90 Hektar eines Betriebes besonders gefördert. Diese Förderung soll in der künftigen Förderperiode sowohl monetär als auch in Bezug auf die Flächenumfänge ausgebaut werden. Hierzu wurde die Förderung auf bis zu 120 Hektar je Betrieb angehoben. Mit diesem Schwellenwert wird die doppelte Flächengröße der gegen Ende des Planungszeitraums erwarteten Flächenausstattung eines Durchschnittsbetriebes zugrunde gelegt. Dies entspricht in etwa auch dem Schwellenwert, bis zu dem die Betriebe aufgrund der Umverteilung durch die Umverteilungseinkommensstützung profitieren. Dadurch erhalten auch die besonders zukunftsträchtigen größeren Haupterwerbsbetriebe zukünftig im Durchschnitt für die meisten ihrer Flächen die ergänzende Junglandwirte-Einkommensstützung. DE 442 DE Schwellenwert für die Förderung von Junglandwirt:innen max. 90 ha max. 120 ha Anteil der JLW, deren Betriebsfläche unterhalb 81,7% 88,7% des Schwellenwertes liegt Anteil der durch JLW bewirtschafteten Flächen, 72,3% 80,4% die eine Förderung erhalten Durch den Ausbau der Förderung werden zukünftig rund 80 Prozent der Flächen, die von Junglandwirtinnen und Junglandwirten bewirtschaftet werden, eine zusätzliche Förderung erhalten. Der Anteil der Junglandwirtinnen und Junglandwirte, deren Betriebsfläche unterhalb des Schwellenwertes liegt und folglich die Förderung für 100 Prozent ihrer Flächen erhalten, liegt bei ca. 89 Prozent. Für die ergänzende Einkommensstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten werden in den Jahren 2023 bis 2027 je 147,47 Mio. Euro der nationalen Obergrenze für Direktzahlungen verwendet. Unter Berücksichtigung der zukünftig begünstigungsfähigen Flächen kann eine Zahlung je Hektar von rund 134 Euro realisiert werden. Unter Berücksichtigung einer maximalen Förderung von 120 Hektaren stehen für von Junglandwirtinnen und Junglandwirten geführten Betrieben zusätzlich jährlich bis zu rund 16.000 Euro zur Verfügung. Durch diese hohen Beträge, die für maximal fünf Jahre gewährt werden, können insgesamt bis zu rund 80.000 Euro gewährt werden. Dadurch werden die Junglandwirte erheblich und fortlaufend unterstützt. Diese hohen Prämienbeträge können auch dazu beitragen, Eigenkapital zu bilden und damit zusätzliche Investitionen zu erleichtern, die dann zu einer dauerhaften Erhöhung der Einkommenskapazitäten führen. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wie viele Jahre lang werden Junglandwirte im Rahmen der Intervention unterstützt? 5 Welche Bedingungen gelten für die Definition der Neugründung? Im Fall einer natürlichen Person ist die erstmalige Niederlassung dahingehend definiert, dass die betreffende Person sich „erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter niederlässt“. Das bedeutet, sie übernimmt erstmals die selbstständige und leitende Funktion im Betrieb. Für andere als natürliche Personen (juristische Person oder Personengesellschaft) ist definiert, dass diese „erstmals wirksam und langfristig in Bezug auf Entscheidungen zur Betriebsführung, zur Verwendung von Gewinnen und zu finanziellen Risiken“ von mindestens einer natürlichen Person kontrolliert wird, die die persönlichen Voraussetzungen eines „Junglandwirtes“ erfüllt. Mit dem Kriterium „Übernahme der Kontrolle als Betriebsleiter“ ist es Junglandwirten auch möglich, bestehende Betriebe jeglicher Rechtsform zu übernehmen. In welcher Form wird die Unterstützung gewährt: eine jährliche entkoppelte Zahlung je Hektar beihilfefähige Fläche Wie hoch ist der Beihilfebetrag je Hektar/Pauschalbetrag? Legen Sie eine Höchstgrenze für die Hektarzahl fest? J/N Ja Nein Wenn ja, wie viel beträgt die Höchstzahl der Hektarflächen? 120 Sonstige Anmerkungen zu den Schwellenwerten? - Wenden Sie eine Kontinuität mit der vorherigen Regelung (Zahlung für Junglandwirte) an? Ja. Siehe spezifische Fördervoraussetzungen (Kap. 5.1.5). Sonstige Anmerkungen - DE 443 DE 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 5 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 a) bis e) des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere ist die Höhe der Zahlung nicht abhängig von Art oder Menge der landwirtschaftlichen Erzeugung (entkoppelte Zahlung). DE 444 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE-DZ-0301-00-0-01 - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JES) Homogen R.36; R.37; R.4; R.6; R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0301-00-0-01 - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JES) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 110 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. Zudem wird ein geplanter Mindesteinheitsbetrag in Höhe von 90 Prozent des geplanten Einheitsbetrages angewandt, um eine Umwidmung von Mitteln aus anderen Direktzahlungen entgegen ihrer originären Allokation/Verwendung aufgrund höherer Nachfrage möglichst zu vermeiden. Dabei erfolgt aus Gleichbehandlungsgründen eine einheitliche Vorgehensweise für alle Direktzahlungen. Die Festlegung der Höhe der Prozentsätze erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei dem neuen Instrument der Öko-Regelungen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme bestehen, die durch die gewählte Flexibilität abgefedert werden können. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0301-00-0-01 - Ergänzende Geplanter Einheitsbetrag 134,04 134,04 134,04 134,04 134,04 Einkommensstützung für Mindestbetrag für den geplanten 120,64 120,64 120,64 120,64 120,64 Junglandwirtinnen und Einheitsbetrag Junglandwirte (JES) Höchstbetrag für den geplanten 147,44 147,44 147,44 147,44 147,44 Einheitsbetrag (EUR) O.6 (Einheit: Hektar) 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 Geplanter Output * geplanter 147.467.188,92 147.467.188,92 147.467.188,92 147.467.188,92 147.467.188,92 737.335.944,60 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 5.500.865,00 O.6 (Einheit: Hektar) 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 Max.: 1.100.173,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 737.354.320,00 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 737.354.320,00 Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 445 DE Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl DZ-0401 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen Interventionscode (MS) DZ-0401 Bezeichnung der Intervention Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen Art der Intervention Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl / Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b – Ausgleichszahlung Gemeinsamer Outputindikator O.8. Anzahl der Hektar oder Großvieheinheiten, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften BEREICHE VON MAẞNAHMEN DER GAP Code + Beschreibung AOA-C Schutz oder Verbesserung der Wasserqualität und Minderung des Drucks auf die Wasserressourcen AOA-E Schutz der biologischen Vielfalt, Schutz oder Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Arten, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Landschaftselementen oder nicht bewirtschafteten Flächen 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und Verbesserung des E.2 Zustands der Sehr hohe Priorität Ja Grundwasserkörper Erhaltung und Entwicklung F.2 von Lebensräumen und Arten Sehr hohe Priorität Ja außerhalb von Schutzgebieten Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.21 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.22 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zu einer besseren Nährstoffbewirtschaftung bestehen R.24 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) DE 446 DE R.34 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen bestehen R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Durch die gezielte Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen leistet die Intervention einen wirksamen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) der GAP-SP-VO. Darüber hinaus kann auf Grund der ausbleibenden Düngung und Pflanzenschutzmittelanwendung zum Gewässerschutz gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) der GAP-SP- VO beigetragen werden. Die Verpflichtungen dieser Öko-Regelung sind so ausgestaltet, dass die begünstigten Flächen Habitate für Pflanzen- und Tierarten bieten. Durch das Auslassen der Bewirtschaftung können sich Pflanzenarten etablieren und vermehren, die auf dem Acker- oder im Grünland sonst wenig Entwicklungsmöglichkeiten haben. Gleichzeitig bieten diese nicht bewirtschafteten Flächen Lebensraum für Insekten und Feldvögel und ab einer gewissen Wuchshöhe auch Schutz für kleine Säugetiere. Die Begrenzung der Größe von Streifen und Einzelflächen dient der Biodiversität, da hierdurch möglichst viele Randeffekte bzw. Übergänge zwischen Rückzugsräumen und landwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen werden. Die Öko-Regelung trägt auch zu nachhaltiger Nährstoffbewirtschaftung sowie einer reduzierten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei. Denn bei DZ-0401-01 bis -03 sind Düngung und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten und bei DZ-0401-04 ist deren Anwendung aus weitgehend ausgeschlossen. Auch zur Erhaltung von Landschaftselementen trägt DZ-0401 bei, zum einen insofern brachliegende Acker- und Grünlandflächen sowie Blühstreifen/-flächen als Landschaftselemente gelten; zum anderen können die Flächen der Öko-Regelung auch andere Landschaftselemente beinhalten, wobei nach Konditionalität geschützte Landschaftselemente nicht für die Berechnung der Öko-Regelungen-Fläche angerechnet werden dürfen. Zu den Varianten: 1. Nichtproduktive Flächen auf Ackerland In Variante 1 wird für die Begünstigungsfähigkeit eine Obergrenze von 8 Prozent des förderfähigen Ackerlandes des Betriebes eingeführt, um eine zu hohe und gesellschaftlich nicht erwünschte Inanspruchnahme zu vermeiden. Im Fall eines Betriebsinhabers mit mehr als 10 Hektar Ackerland ist nichtproduktives Ackerland im Umfang von bis zu einem Hektar auch dann begünstigungsfähig, wenn dies mehr als 8 Prozent des förderfähigen Ackerlands des Betriebes ausmacht. Es wird zur Klarstellung geregelt, dass geschützte Landschaftselemente nicht berücksichtigt werden, weil sie der Nichtbeseitigungsverpflichtung nach der Konditionalität unterliegen. Gleiches gilt für ein Agroforstsystem auf Ackerland, weil ein Agroforstsystem unabhängig davon, ob eine landwirtschaftliche Kultur angebaut wird oder nicht, wegen der andauernden Holzerzeugung keine nichtproduktive Fläche ist. Es wird eine Mindestgröße festgelegt, um die verwaltungsmäßige Umsetzung und damit die Kontrollierbarkeit zu erleichtern. Weitere Voraussetzungen wurden festgelegt, die teilweise nationalen Umsetzungsvorschriften zu GLÖZ 8 entsprechen. DE 447 DE 2. Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland Es werden Mindest- und Höchstgrößen für Blühstreifen und -flächen festgelegt, um einen positiven ökologischen Effekt sicherzustellen und die verwaltungsmäßige Umsetzung zu erleichtern. Es werden die Anforderungen an die zulässigen Pflanzenarten festgelegt. Diese richten sich nach agronomischen sowie naturschutzfachlichen Aspekten. Dabei wird hier Flexibilität eingeräumt, um eine breite Inanspruchnahme zu ermöglichen. Die erwünschte Anwendung dieser Öko-Regelung auf derselben Fläche ist aus naturschutzfachlichen Gründen ohne erneute Aussaat im Folgejahr möglich. Die Zeiträume für die Verpflichtungen berücksichtigen die Phasen der Vegetationsperiode, die landwirtschaftliche Praxis und naturschutzfachliche Erwägungen. 3. Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen Für Variante 3 gelten die meisten Verpflichtungen der Variante 2. Allerdings ist die Mindestgröße begünstigungsfähiger Flächen bei den Dauerkulturen kleiner als beim Ackerland auf Grund der Produktionsbedingungen, die im Dauerkulturanbau vorherrschen. 4. Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland Es wird eine Obergrenze von 6 Prozent bzw. 1 Hektar, auch wenn dieser über 6 Prozent hinausgeht, der betrieblichen Dauergrünlandfläche eingeführt, um eine zu hohe und gesellschaftlich nicht erwünschte Inanspruchnahme zu vermeiden. Es werden Mindestgrößen und eine Höchstgrenze je Dauergrünlandfläche festgelegt. Dabei ist das aus ökologischer Sicht wichtige Kriterium eingeflossen, dass möglichst viele Randflächen entstehen. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Nutzung sowie die Zulässigkeit von Pflegemaßnahmen wird definiert, um die ökologische Wirksamkeit zu gewährleisten. Beschreibung der Verpflichtungen für die Öko-Regelung Die Öko-Regelung hat vier Varianten: 1. Nichtproduktive Flächen auf Ackerland Es sind nichtproduktive Flächen auf Ackerland über den sich aus GLÖZ 8 ergebenden Anteil hinaus bereitzustellen. Begünstigungsfähig ist nichtproduktives Ackerland höchstens im Umfang von 8 Prozent des förderfähigen Ackerlands des Betriebes. Im Fall eines Betriebsinhabers mit mehr als 10 Hektar Ackerland ist nichtproduktives Ackerland im Umfang von bis zu einem Hektar auch dann begünstigungsfähig, wenn dies mehr als 8 Prozent des förderfähigen Ackerlands des Betriebes ausmacht. Zu der nichtproduktiven Fläche im Sinne des Satzes 1 gehören nicht Landschaftselemente, die der Verpflichtung der Konditionalität unterliegen sowie Agroforstsysteme auf Ackerland. Jede nichtproduktive Fläche muss mindestens 0,1 Hektar groß sein. Jede nichtproduktive Fläche muss während des ganzen Antragsjahres brachliegen und, außer im Fall einer Verpflichtung nach Nummer 2., der Selbstbegrünung überlassen werden oder durch Aussaat begrünt werden. Im Falle einer Begrünung durch Einsaat ist eine Saatgutmischung gemäß den Kriterien der nationalen Verordnung zu verwenden. Auf einer nichtproduktiven Fläche nach Satz 1 dürfen Düngemittel und Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden. Abweichend davon darf ab dem 1. September des Antragsjahres eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe oder Ziegen beweidet werden. Abweichend vom letzten Satz darf eine Aussaat von Winterraps und Wintergerste bereits ab dem 15. August vorbereitet und durchgeführt werden. 2. Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland Blühstreifen oder -flächen müssen eine Mindestgröße von jeweils 0,1 Hektar aufweisen und es sind jeweils höchstens 3 ha begünstigungsfähig. Die Mindestbreite von Blühstreifen beträgt auf der überwiegenden Länge 5 Meter. Ein Blühstreifen oder eine Blühfläche muss durch eine Saatgutmischung gemäß nationaler Verordnung etabliert worden sein. Die Länder können diese Listen anpassen, sofern dies erforderlich ist, um besonderen regionalen agrarstrukturellen oder naturschutzfachlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Düngemittel (einschließlich Wirtschaftsdüngern) und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewendet DE 448 DE werden. Die Fläche kann in dem auf das erste Antragsjahr folgenden Jahr ohne erneute Aussaat wieder beantragt werden, sofern bei der Aussaat eine Mischung gemäß nationaler Verordnung verwendet wurde. Die Aussaat hat bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres zu erfolgen. Ab dem 1. September des Antragsjahres ist eine Bodenbearbeitung mit folgender Aussaat oder Pflanzung einer Folgekultur erlaubt, die nicht vor Ablauf des Antragsjahres zu einer Ernte führt. Dies gilt nur, wenn die Blühfläche oder der Blühstreifen bereits im vorherigen Antragsjahr als Blühfläche oder Blühstreifen gemäß Öko-Regelung DE-DZ-0401-02 beantragt und als begünstigungsfähig anerkannt wurde. 3. Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen Die Verpflichtungen entsprechen denen von Variante 2 außer, dass keine Mindestbreite vorgegeben wird. 4. Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland Die begünstigungsfähigen Altgrasstreifen oder -flächen müssen mindestens ein Prozent der förderfähigen Dauergrünlandfläche des Betriebs umfassen. Begünstigungsfähig sind Altgrasstreifen oder -flächen höchstens im Umfang von 6 Prozent der förderfähigen Dauergrünlandfläche des Betriebes. Es sind Altgrasstreifen oder -flächen im Umfang von bis zu einem Hektar auch dann begünstigungsfähig, wenn dies mehr als 6 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebes ausmacht. Begünstigungsfähig sind Altgrasstreifen oder -flächen höchstens im Umfang von 20 Prozent einer Dauergrünlandfläche. Es sind bis zu 0,3ha Altgrasstreifen oder -flächen begünstigungsfähig, auch wenn sie mehr als 20 Prozent der jeweiligen Dauergrünlandfläche bedecken. Eine Beweidung oder Schnittnutzung vor dem 1. September ist nicht zulässig. Die Zerkleinerung und ganzflächige Verteilung des Aufwuchses ist während des ganzen Jahres nicht zulässig. Diese Intervention wird in 2024 im Hinblick auf die Inanspruchnahme, auch unter Kriterien der betrieblichen Konstellationen im Zusammenhang mit den vorgegebenen Anforderungen zur Inanspruchnahme dieser Öko-Regelung überprüft werden. Die Landesregierungen können festlegen, dass bestimmte Flächen für die ÖR (Variante 1, 2 und 4) nicht in Betracht kommen, soweit dies erforderlich ist, um besonderen regionalen Gegebenheiten des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Begünstigte der Regelungen für Klima und Umwelt sind Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Absatz 5 der GAP-SP-VO, die auf freiwilliger Basis zusätzliche Bewirtschaftungsverpflichtungen und - beschränkungen eingehen, die als förderlich für die Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) und f) GAP-SP-VO angesehen werden. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards Nicht relevant. Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Öko-Regelung (Erläuterung, inwiefern die Öko-Regelung über den Ausgangswert hinausgeht, insbesondere in Bezug auf die GAB und die nationalen Standards) DE 449 DE Die Maßnahme geht auch über GAB und nationale Standards hinaus, weil eine Stilllegung von Flächen und auch Blühflächen dort nicht gefordert wird. Für die Altgrasstreifen ist auch anzumerken, dass die Düngeverordnung (DüV) ein Baseline-Element ist. Denn nach DüV darf nur gedüngt werden, wenn ein Düngebedarf besteht. Dies gilt für alle Arten von Düngern einschließlich Wirtschaftsdüngern. Obwohl die Interventionsbeschreibung für die Altgrasstreifen kein Düngeverbot enthält, wird es bei Altgrasstreifen kaum einen Düngebedarf geben und Düngung somit fachrechtlich ausgeschlossen sein. 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Die Varianten 2 und 3 haben einheitliche Einheitsbeträge. Variante 1 und Variante 4 haben gestaffelte Einheitsbeträge: Den Varianten 1 „nichtproduktive Flächen auf Ackerland“ und 4 „Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland“ wird aus Gründen des Biodiversitätsschutzes ein hoher Stellenwert beigemessen. Daher ist es wichtig, dass diese Maßnahmen auch in Regionen mit hohen Opportunitätskosten von den Landwirtinnen und Landwirten umgesetzt werden. Dies wurde bei der Berechnung des geplanten Einheitsbetrags für die erste Stufe (den ersten Prozentpunkt bzw. auch 1ha) dieser Maßnahme mit 1 300 Euro je Hektar für nichtproduktive Flächen auf Ackerland und 900 Euro je Hektar für Altgrasstreifen und -flächen berücksichtigt. Bei der Berechnung der geplanten Einheitsbeträge für die darauffolgenden Stufen ist eingeflossen, dass Maßnahmen in Regionen mit geringeren Opportunitätskosten nicht über ein sinnvolles Maß hinaus umgesetzt werden sollen. Die geplanten Einheitsbeträge belaufen sich daher auf 500 Euro je Hektar für die Stufe 2 von ÖR 1a (größer als 2 % bzw. größer als der erste Hektar bis 3 %) und 300 Euro je Hektar für die Stufe 3 von ÖR 1a (größer als 3 % bzw. größer als der erste Hektar bis 8 %) beziehungsweise 400 Euro je Hektar für die Stufe 2 von ÖR 1d (größer als 2 % bis 3 %) und 200 Euro je Hektar für die Stufe 3 von ÖR 1d (größer als 3 % bis 6 %). Die geplanten Einheitsbeträge je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr wurden nach dem in der EU-SPVO als eine Option vorgegebenen Prinzip eines teilweisen oder vollständigen Ausgleichs der zusätzlichen Kosten und des entgangenen Einkommens unter Berücksichtigung des angestrebten Zielumfangs der Maßnahme und von Transaktionskosten ermittelt. Es wurde auf Basis wissenschaftlicher Methoden geschätzt, mit welchen Einheitsbeträgen wieviel Teilnahmefläche in welchen Regionen erzielt werden kann und welche Umweltwirkungen mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden können. Auf Basis der angestrebten Maßnahmenziele wurde eine indikative Mittelzuweisung auf die einzelnen Öko-Regelungen herausgearbeitet, die die indikative Mittelzuweisung für die Öko-Regelungen insgesamt ausschöpft und bei den entsprechenden Einheitsbeträgen mit entsprechenden Flächen-Outputs der einzelnen Öko-Regelungen einhergeht. Die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen wird u.a. im Lichte der Höhe und der Staffelung der Einheitsbeträge nach einem Jahr überprüft. Dies umfasst insbesondere auch die Prüfung der Inanspruchnahme auf Intensivstandorten. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 12 des WTO- DE 450 DE Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere wird die Höhe der Zahlungen auf die durch die Maßnahme entstehenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste begrenzt. DE 451 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE-DZ-0401-01-0-01 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Homogen R.21; R.22; R.24; R.31; R.4; R.6; R.7 Lebensräumen - Variante 1 (1300) DE-DZ-0401-01-0-02 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Homogen R.21; R.22; R.24; R.31; R.4; R.6; R.7 Lebensräumen - Variante 1 (500) DE-DZ-0401-01-0-03 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Homogen R.21; R.22; R.24; R.31; R.4; R.6; R.7 Lebensräumen - Variante 1 (300) DE-DZ-0401-02-0-01 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Homogen R.21; R.22; R.24; R.31; R.34; R.4; Lebensräumen - Variante 2 R.6; R.7 DE-DZ-0401-03-0-01 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Homogen R.21; R.22; R.24; R.31; R.34; R.4; Lebensräumen - Variante 3 R.6; R.7 DE-DZ-0401-04-0-01 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Homogen R.21; R.22; R.24; R.31; R.34; R.4; Lebensräumen - Variante 4 (900) R.6; R.7 DE-DZ-0401-04-0-02 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Homogen R.21; R.22; R.24; R.31; R.34; R.4; Lebensräumen - Variante 4 (400) R.6; R.7 DE-DZ-0401-04-0-03 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Homogen R.21; R.22; R.24; R.31; R.34; R.4; Lebensräumen - Variante 4 (200) R.6; R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0401-01-0-01 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen - Variante 1 (1300) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. DE-DZ-0401-01-0-02 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen - Variante 1 (500) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. DE-DZ-0401-01-0-03 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen - Variante 1 (300) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. DE-DZ-0401-02-0-01 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen - Variante 2 Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages DE 452 DE zur Anwendung. DE-DZ-0401-03-0-01 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen - Variante 3 Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. DE-DZ-0401-04-0-01 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen - Variante 4 (900) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. DE-DZ-0401-04-0-02 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen - Variante 4 (400) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. DE-DZ-0401-04-0-03 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen - Variante 4 (200) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0401-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 Verbesserung der Biodiversität und Einheitsbetrag Erhaltung von Lebensräumen - Variante 1 (1300) Höchstbetrag für den geplanten 1.690,00 1.690,00 1.690,00 1.690,00 1.690,00 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 101.287,00 109.282,00 109.278,00 109.278,00 109.278,00 Geplanter Output * geplanter 131.673.100,00 142.066.600,00 142.061.400,00 142.061.400,00 142.061.400,00 699.923.900,00 Einheitsbetrag DE-DZ-0401-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Verbesserung der Biodiversität und Einheitsbetrag Erhaltung von Lebensräumen - Höchstbetrag für den geplanten 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 DE 453 DE Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 Variante 1 (500) Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 70.646,00 54.470,00 54.608,00 54.748,00 54.748,00 Geplanter Output * geplanter 35.323.000,00 27.235.000,00 27.304.000,00 27.374.000,00 27.374.000,00 144.610.000,00 Einheitsbetrag DE-DZ-0401-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Verbesserung der Biodiversität und Einheitsbetrag Erhaltung von Lebensräumen - Variante 1 (300) Höchstbetrag für den geplanten 390,00 390,00 390,00 390,00 390,00 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 140.340,00 140.340,00 140.340,00 140.340,00 140.340,00 Geplanter Output * geplanter 42.102.000,00 42.102.000,00 42.102.000,00 42.102.000,00 42.102.000,00 210.510.000,00 Einheitsbetrag DE-DZ-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 150,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten 150,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Verbesserung der Biodiversität und Einheitsbetrag Erhaltung von Lebensräumen - Variante 2 Höchstbetrag für den geplanten 195,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 176.370,00 167.551,00 141.096,00 114.640,00 114.640,00 Geplanter Output * geplanter 26.455.500,00 33.510.200,00 28.219.200,00 22.928.000,00 22.928.000,00 134.040.900,00 Einheitsbetrag DE-DZ-0401-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 150,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten 150,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Verbesserung der Biodiversität und Einheitsbetrag Erhaltung von Lebensräumen - Variante 3 Höchstbetrag für den geplanten 195,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 9.283,00 8.818,00 7.426,00 6.034,00 6.034,00 Geplanter Output * geplanter 1.392.450,00 1.763.600,00 1.485.200,00 1.206.800,00 1.206.800,00 7.054.850,00 Einheitsbetrag DE-DZ-0401-04-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Verbesserung der Biodiversität und Einheitsbetrag Erhaltung von Lebensräumen - Variante 4 (900) Höchstbetrag für den geplanten 1.170,00 1.170,00 1.170,00 1.170,00 1.170,00 Einheitsbetrag (EUR) DE 454 DE Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 O.8 (Einheit: Hektar) 45.990,00 45.990,00 45.990,00 45.990,00 45.990,00 Geplanter Output * geplanter 41.391.000,00 41.391.000,00 41.391.000,00 41.391.000,00 41.391.000,00 206.955.000,00 Einheitsbetrag DE-DZ-0401-04-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Verbesserung der Biodiversität und Einheitsbetrag Erhaltung von Lebensräumen - Variante 4 (400) Höchstbetrag für den geplanten 520,00 520,00 520,00 520,00 520,00 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 80.429,00 80.429,00 80.429,00 80.429,00 80.429,00 Geplanter Output * geplanter 32.171.600,00 32.171.600,00 32.171.600,00 32.171.600,00 32.171.600,00 160.858.000,00 Einheitsbetrag DE-DZ-0401-04-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Verbesserung der Biodiversität und Einheitsbetrag Erhaltung von Lebensräumen - Variante 4 (200) Höchstbetrag für den geplanten 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 78.829,00 78.289,00 78.829,00 78.829,00 78.829,00 Geplanter Output * geplanter 15.765.800,00 15.657.800,00 15.765.800,00 15.765.800,00 15.765.800,00 78.721.000,00 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 3.307.455,00 O.8 (Einheit: Hektar) 703.173,00 685.710,00 657.996,00 630.288,00 630.288,00 Max.: 703.173,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 326.273.710,91 336.005.670,12 330.500.464,43 325.000.512,80 325.000.512,80 1.642.780.871,06 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 455 DE DZ-0402 - Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent Interventionscode (MS) DZ-0402 Bezeichnung der Intervention Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent Art der Intervention Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl / Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b – Ausgleichszahlung Gemeinsamer Outputindikator O.8. Anzahl der Hektar oder Großvieheinheiten, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien BEREICHE VON MAẞNAHMEN DER GAP Code + Beschreibung AOA-B Anpassung an den Klimawandel, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelproduktionssysteme und der Vielfalt von Fauna und Flora im Interesse einer stärkeren Krankheitsresistenz und Klimaresilienz AOA-D Verhinderung der Bodendegradation, Bodensanierung, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Nährstoffbewirtschaftung [sowie der Bodenbiota] 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Anpassung der Land- und D.3 Forstwirtschaft an den Sehr hohe Priorität Ja Klimawandel Bodenschutz und Reduktion E.3 Hohe Priorität Ja der Flächeninanspruchnahme Ausweitung des nachhaltigen E.6 Mittlere Priorität Ja Anbaus von Eiweißpflanzen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.12 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel bestehen R.19 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen, die der Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota dienen (z. B. Verringerung der Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtfolge mit Leguminosen) R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) DE 456 DE R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Es werden die Mindestzahl der anzubauenden Hauptfrüchte sowie deren Mindestanteile an der begünstigungsfähigen Fläche festgelegt, um die gewünschten Diversitäts-Effekte zu erzielen. Die Diversität der Kulturen kann zur Verbesserung/Bewahrung der Bodenqualität beitragen. Die Anbaudiversität sowie der positive Einfluss der zu integrierenden Leguminosen auf den Humusgehalt des Bodens tragen auch zur Anpassung an den Klimawandel bei. Die Vorgabe des Mindestanteils an Leguminosen fördert zudem die Fixierung von Luftstickstoff und kann damit zur Reduzierung des Stickstoffdüngemitteleinsatzes führen und folglich zum Klimaschutz beitragen. Die anrechenbaren Kulturen sowie der Höchstanteil an Getreide ergeben sich aus agronomischen sowie ökologischen Erwägungen. Beschreibung der Verpflichtungen für die Öko-Regelung Auf dem förderfähigen Ackerland des Betriebes mit Ausnahme des brachliegenden Ackerlandes sind mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten im Antragsjahr anzubauen. Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn auf mindestens 40 Prozent der Ackerfläche des Betriebs beetweise mindestens fünf verschiedene Gemüsekulturen, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- oder Zierpflanzen angebaut werden. Außer im Falle des vorgenannten beetweisen Anbaus, muss jede Hauptfruchtart auf mindestens 10 Prozent und darf auf höchstens 30 Prozent der Fläche angebaut werden. In jedem Fall müssen auf mindestens 10 Prozent des förderfähigen Ackerlands Leguminosen einschließlich deren Gemenge, bei denen Leguminosen auf der Fläche überwiegen, angebaut werden. Als Hauptfrucht zählen: a) eine Kultur einer der verschiedenen in der botanischen Klassifikation landwirtschaftlicher Kulturpflanzen definierten Gattungen, b) jede Art im Fall der Familie Brassicaceae, Solanaceae und Cucurbitaceae, c) Gras oder andere Grünfutterpflanzen gelten als eine Hauptfruchtart. Winter- und Sommerkulturen gelten als unterschiedliche Kulturen, auch wenn sie zur selben Gattung gehören. Triticum spelta gilt als unterschiedliche Kultur gegenüber Kulturen, die zur selben Gattung gehören. Alle Mischkulturen von feinkörnigen Leguminosen oder von feinkörnigen Leguminosen mit anderen Pflanzen, sofern feinkörnige Leguminosen überwiegen, zählen zu der einzigen Hauptfruchtart feinkörnige Leguminosenmischkultur. Alle Mischkulturen von großkörnigen Leguminosen oder von großkörnigen Leguminosen mit anderen Pflanzen, sofern großkörnige Leguminosen überwiegen, zählen zu der einzigen Hauptfruchtart großkörnige Leguminosenmischkultur. Alle Mischkulturen, die nicht unter Gras- oder andere Grünfutterpflanzen oder unter eine Leguminosenmischkultur fallen und die durch Aussaat einer Saatgutmischung oder Aussaat oder Anpflanzung mehrerer Kulturen in getrennten Reihen nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr etabliert wurden, zählen zu der einzigen Kultur „Wintermischkultur“. Alle Mischkulturen, die nicht unter Gras- oder andere Grünfutterpflanzen oder unter eine Leguminosenmischkultur fallen und die durch Aussaat einer Saatgutmischung oder Aussaat oder Anpflanzung mehrerer Kulturen in getrennten Reihen zur Ernte im selben Jahr etabliert wurden, zählen zu der einzigen Kultur „Sommermischkultur". Alle Mischkulturen mit Mais zählen zu der Hauptfruchtart Mais. Beim Anbau von mehr als fünf Hauptfruchtarten werden zur Berechnung der Mindestanteile Hauptfruchtarten zusammengefasst. Der oben genannte beetweise Anbau kann nicht mit anderen Hauptfruchtarten zusammengefasst werden. Der Anteil von Getreide darf höchstens 66 Prozent der Fläche betragen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen DE 457 DE Begünstigte der Regelungen für Klima und Umwelt sind Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Absatz 5 der GAP-SP-VO, die auf freiwilliger Basis zusätzliche Bewirtschaftungsverpflichtungen und - beschränkungen eingehen, die als förderlich für die Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. d) und e) GAP-SP-VO angesehen werden. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Fruchtwechsel auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im GAEC07 Nassanbau Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards Nicht relevant. Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Öko-Regelung (Erläuterung, inwiefern die Öko-Regelung über den Ausgangswert hinausgeht, insbesondere in Bezug auf die GAB und die nationalen Standards) Für diese Intervention gilt für Ackerland GLÖZ 7 gemäß Anlage III der GAP-SP-VO als Baseline. GLÖZ 7 erfordert den jährlichen Fruchtwechsel auf einer Fläche. Bei der Öko-Regelung werden mindestens fünf Kulturen zu einem Zeitpunkt gefordert und zusätzlich wird der Anbau von Leguminosen gefordert. Somit geht die Öko-Regelung deutlich über GLÖZ 7 hinaus. Die Maßnahme geht auch über die GAB und nationale Standards hinaus, weil dort weder die Anzahl der Kulturen noch der Anbau von Leguminosen vorgegeben werden. 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Der geplante Einheitsbetrag je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr wurde nach dem in der EU-SPVO als eine Option vorgegebenen Prinzip eines teilweisen oder vollständigen Ausgleichs der zusätzlichen Kosten und des entgangenen Einkommens unter Berücksichtigung des angestrebten Zielumfangs der Maßnahme und von Transaktionskosten ermittelt. Es wurde auf Basis wissenschaftlicher Methoden geschätzt, mit welchen Einheitsbeträgen wieviel Teilnahmefläche in welchen Regionen erzielt werden kann und welche Umweltwirkungen mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden können. Auf Basis der angestrebten Maßnahmenziele wurde eine indikative Mittelzuweisung für die einzelnen Öko-Regelungen herausgearbeitet, die die indikative Mittelzuweisung für die Öko-Regelungen insgesamt ausschöpft und bei den entsprechenden Einheitsbeträgen mit entsprechenden Flächen-Outputs der einzelnen Öko-Regelungen einhergeht. Die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen wird u.a. im Lichte der Höhe der Einheitsbeträge nach einem Jahr überprüft. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO DE 458 DE Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 12 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere wird die Höhe der Zahlungen auf die durch die Maßnahme entstehenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste begrenzt. DE 459 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE-DZ-0402-00-0-01 - Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Homogen R.12; R.19; R.4; R.6; Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0402-00-0-01 - Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0402-00-0-01 - Anbau Geplanter Einheitsbetrag 45,00 60,00 60,00 60,00 60,00 vielfältiger Kulturen mit mindestens Mindestbetrag für den geplanten 45,00 60,00 60,00 60,00 60,00 fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau Einheitsbetrag einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Höchstbetrag für den geplanten 58,50 78,00 78,00 78,00 78,00 Mindestanteil von 10 Prozent Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 2.673.689,00 2.691.844,00 2.738.898,00 2.597.038,00 2.597.038,00 Geplanter Output * geplanter 120.316.005,00 161.510.640,00 164.333.880,00 155.822.280,00 155.822.280,00 757.805.085,00 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 13.298.777,00 O.8 (Einheit: Hektar) 2.673.689,00 2.691.844,00 2.738.898,00 2.597.038,00 2.597.308,00 Max.: 2.738.898,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 120.315.992,29 161.510.657,82 164.333.858,52 155.822.273,15 155.822.273,15 757.805.054,93 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 460 DE DZ-0403 - Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland Interventionscode (MS) DZ-0403 Bezeichnung der Intervention Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland Art der Intervention Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl / Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b – Ausgleichszahlung Gemeinsamer Outputindikator O.8. Anzahl der Hektar oder Großvieheinheiten, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften BEREICHE VON MAẞNAHMEN DER GAP Code + Beschreibung AOA-A Eindämmung des Klimawandels, einschließlich Verringerung der Treibhausgasemissionen von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren, sowie Erhaltung der vorhandenen Kohlenstoffspeicher und Verbesserung der Kohlenstoffbindung AOA-B Anpassung an den Klimawandel, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelproduktionssysteme und der Vielfalt von Fauna und Flora im Interesse einer stärkeren Krankheitsresistenz und Klimaresilienz 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Anpassung der Land- und D.3 Forstwirtschaft an den Sehr hohe Priorität Ja Klimawandel Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick E.5 Hohe Priorität Ja auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.12 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel bestehen R.14 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, DE 461 DE Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen R.19 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen, die der Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota dienen (z. B. Verringerung der Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtfolge mit Leguminosen) R.21 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.22 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zu einer besseren Nährstoffbewirtschaftung bestehen R.23 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung des Wasserhaushalts bestehen R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.34 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen bestehen R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Diese Öko-Regelung soll insbesondere durch Kohlenstoffspeicherung und Extensivierung der Landbewirtschaftung zum Klimaschutz beitragen. Durch den Humusaufbau, die Beschattung und den Windschutz trägt Agroforstwirtschaft auch zur Klimaanpassung bei, indem das Mikroklima positiv beeinflusst wird. Dadurch kann die potentielle Verdunstung reduziert werden, was sich positiv auf die Nutzung von Wasser durch die landwirtschaftlichen Kulturen auswirken kann. Darüber hinaus können die Gehölze dazu beitragen, den Stoffaustrag aus landwirtschaftlich genutzten Flächen in Grund- und Oberflächengewässer zu reduzieren. Die Gehölzstreifen helfen, die Agrarlandschaft mit Strukturen anzureichern, die vielfältigere Lebensräume bieten. Damit leisten Agroforstsysteme einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Die Möglichkeit zum Ausschluss bestimmter Gebietskulissen sowie die Negativliste tragen naturschutzfachlichen Belangen zusätzlich Rechnung. Auch die Bodenqualität wird in der Regel durch die Gehölzstreifen gefördert. Sie tragen durch die Verminderung von Bodenerosion durch Wind und Wasser, durch erhöhte Wasser-und Nährstoffspeicherfähigkeit aufgrund von Humusaufbau sowie durch die Förderung der Mikroorganismen und des Bodenlebens zum Schutz des Bodens bei. Der Zeitraum für Maßnahmen zur Holzernte wird aus naturschutzfachlichen Gründen beschränkt. Die Erbringung von GLÖZ 8-Flächen zwischen den Gehölzflächen ist ausgeschlossen, weil ein Agroforstsystem ein produktives System ist. Die Kombination von DZ-0403 mit DZ-0401-01 sowie DZ- 0401-02 ist aus demselben Grund ausgeschlossen. Beschreibung der Verpflichtungen für die Öko-Regelung Bei einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf einer förderfähigen Ackerland- oder Dauergrünlandfläche ist die Fläche der Gehölzstreifen begünstigungsfähig, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Der Flächenanteil der Gehölzstreifen an einer förderfähigen Acker- oder Dauergrünlandfläche beträgt zwischen 2 und 40 Prozent. Die Gehölzstreifen müssen weitestgehend durchgängig mit Gehölzen bestockt sein. Die Mindestanzahl an Gehölzstreifen beträgt zwei. Die Breite der einzelnen Gehölzstreifen darf auf der überwiegenden Länge nicht mehr als 25 Meter betragen. Der größte Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Gehölzstreifen und dem Rand der Fläche darf auf der überwiegenden Länge nicht mehr als 100 Meter betragen. Der kleinste Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen muss auf der überwiegenden Länge 20 Meter betragen. Der kleinste Abstand von Gehölzstreifen zu einem Waldrand oder zu einem streifenförmigen DE 462 DE Landschaftselement (Hecken oder Knicks, Baumreihen oder Feldgehölze) darf auf der überwiegenden Länge nicht weniger als 20 Meter betragen. Die Fläche zwischen den Gehölzsstreifen kann nicht zur Erfüllung von GLÖZ 8 und nicht zur Teilnahme an DE-DZ-0401-01 sowie DE-DZ-0401-02 genutzt werden. Unbeschadet naturschutzrechtlicher Vorschriften sind Maßnahmen der Holzernte im Antragsjahr nur in den Monaten Januar, Februar und Dezember zulässig. Durch eine Negativliste werden bestimmte Gehölzarten aufgrund ihres invasiven Potentials von der Förderung ausgeschlossen. Die Landesregierungen können festlegen, dass bestimmte Flächen für diese Öko-Regelung nicht in Betracht kommen, soweit dies erforderlich ist, um besonderen regionalen Gegebenheiten des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Begünstigte der Regelungen für Klima und Umwelt sind Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Absatz 5 der GAP-SP-VO, die auf freiwilliger Basis zusätzliche Bewirtschaftungsverpflichtungen und - beschränkungen eingehen, die als förderlich für die Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. d) GAP-SP-VO angesehen werden. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards Nicht relevant. Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Öko-Regelung (Erläuterung, inwiefern die Öko-Regelung über den Ausgangswert hinausgeht, insbesondere in Bezug auf die GAB und die nationalen Standards) Die Maßnahme geht insofern über die Konditionalität, die GAB und nationale Standards hinaus, als dort keine Verpflichtung zur Anwendung der Agroforstwirtschaft vorgesehen ist. 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Es gibt nur einen Einheitsbetrag für diese Öko-Regelung. Der geplante Einheitsbetrag je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr wurde nach dem in der EU-SPVO als eine Option vorgegebenen Prinzip eines teilweisen oder vollständigen Ausgleichs der zusätzlichen Kosten und des entgangenen Einkommens unter Berücksichtigung des angestrebten Zielumfangs der Maßnahme und von Transaktionskosten ermittelt. Es wurde auf Basis wissenschaftlicher Methoden geschätzt, mit welchen Einheitsbeträgen wieviel Teilnahmefläche in welchen Regionen erzielt werden kann und welche Umweltwirkungen mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden können. Auf Basis der angestrebten Maßnahmenziele wurde eine indikative Mittelzuweisung auf die einzelnen Öko-Regelungen herausgearbeitet, die die indikative Mittelzuweisung für die Öko-Regelungen insgesamt ausschöpft und bei den entsprechenden Einheitsbeträgen mit entsprechenden Flächen-Outputs der einzelnen Öko-Regelungen einhergeht. DE 463 DE Die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen wird u.a. im Lichte der Höhe der Einheitsbeträge nach einem Jahr überprüft. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 12 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere wird die Höhe der Zahlungen auf die durch die Maßnahme entstehenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste begrenzt. DE 464 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE-DZ-0403-00-0-01 - Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Homogen R.12; R.14; R.19; R.21; R.22; R.23; R.31; R.34; Ackerland und Dauergrünland R.4; R.6; R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0403-00-0-01 - Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0403-00-0-01 - Beibehaltung Geplanter Einheitsbetrag 60,00 200,00 200,00 200,00 200,00 einer agroforstlichen Mindestbetrag für den geplanten 60,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bewirtschaftungsweise auf Einheitsbetrag Ackerland und Dauergrünland Höchstbetrag für den geplanten 78,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 25.000,00 7.500,00 9.500,00 11.500,00 11.500,00 Geplanter Output * geplanter 1.500.000,00 1.500.000,00 1.900.000,00 2.300.000,00 2.300.000,00 9.500.000,00 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 65.000,00 O.8 (Einheit: Hektar) 25.000,00 7.500,00 9.500,00 11.500,00 11.500,00 Max.: 25.000,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.500.000,00 1.500.000,00 1.900.000,00 2.300.000,00 2.300.000,00 9.500.000,00 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 465 DE DZ-0404 - Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Interventionscode (MS) DZ-0404 Bezeichnung der Intervention Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Art der Intervention Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl / Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b – Ausgleichszahlung Gemeinsamer Outputindikator O.8. Anzahl der Hektar oder Großvieheinheiten, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften BEREICHE VON MAẞNAHMEN DER GAP Code + Beschreibung AOA-C Schutz oder Verbesserung der Wasserqualität und Minderung des Drucks auf die Wasserressourcen AOA-E Schutz der biologischen Vielfalt, Schutz oder Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Arten, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Landschaftselementen oder nicht bewirtschafteten Flächen 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Schutz und Verbesserung des E.2 Zustands der Sehr hohe Priorität Ja Grundwasserkörper Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.14 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen R.21 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) DE 466 DE R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Die extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands führt durch die Begrenzung des Viehbesatzes sowie des Düngereinsatzes zur Reduktion von Stickstoffemissionen und trägt zum Gewässerschutz und zum Erhalt und zur Schaffung von Lebensräumen für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten bei. Zudem tragen die verringerten Stickstoffemissionen sowie das Pflugverbot dazu bei, dass weniger Treibhausgase entweichen bzw. Kohlenstoff im Boden angereichert wird. Beschreibung der Verpflichtungen für die Öko-Regelung Im Gesamtbetrieb ist jährlich durchschnittlich ein Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,40 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar förderfähigem Dauergrünland einzuhalten. Zugrunde gelegt wird der Berechnungsschlüssel nach der folgenden Tabelle: Art Alter/Kategorie Koeffizient weniger als 6 Monate 0,400 Rinder zwischen 6 Monate und 2 Jahren 0,600 über 2 Jahre 1,000 Equiden über 6 Monate 1,000 Schafe und Ziegen 0,150 Damwild 0,15 Gehegewild Rotwild 0,3 Dabei gilt, dass die Kategorie „Lamm“ von der angegebenen RGV für die Kategorie „Schafe/Ziegen“ mitumfasst ist. Die Verwendung von Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdüngern ist nur in dem Umfang erlaubt, der dem Dunganfall von höchstens 1,4 RGV je Hektar förderfähigem Dauergrünland des Betriebs entspricht. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewendet werden. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Die Dauergründlandflächen des Betriebs dürfen im Antragsjahr nicht gepflügt werden. Ausnahmen von diesem Pflugverbot können in Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände genehmigt werden. Um in solch einer Situation pflügen zu dürfen, muss eine Genehmigung von der zuständigen Behörde eingeholt werden. Nach einem Jahr wird überprüft, in welchem Ausmaß diese Ausnahmen durchgeführt werden. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Begünstigte der Regelungen für Klima und Umwelt sind Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Absatz 5 der GAP-SP-VO, die auf freiwilliger Basis zusätzliche Bewirtschaftungsverpflichtungen und - beschränkungen eingehen, die als förderlich für die Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) und f) GAP-SP-VO angesehen werden. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis GAEC01 von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche auf Ebene DE 467 DE des Landes, der Region, der Teilregion, der Gruppe von Betrieben oder des Betriebs gegenüber dem Referenzjahr 2018. Die maximale Verringerung gegenüber dem Referenzjahr beträgt 5 %. Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards Düngeverordnung Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Öko-Regelung (Erläuterung, inwiefern die Öko-Regelung über den Ausgangswert hinausgeht, insbesondere in Bezug auf die GAB und die nationalen Standards) Die Maßnahme geht über die Konditionalität, die GAB und nationale Standards hinaus, weil dort keine Verpflichtung zur extensiven Dauergrünlandbewirtschaftung vorgesehen ist. GLÖZ 1 ist insofern Baseline, als es um den Erhalt von Dauergrünland geht. Die Düngeverordnung ist insofern Baseline als dort geregelt wird, wie der Düngebedarf ermittelt und die Düngung dokumentiert werden muss. Denn die in der Öko-Regelung angegebene Höchstgrenze an Düngemitteleinsatz darf nicht pauschal ausgebracht werden, sondern entsprechend der DüV (einschließlich Regelungen zu roten Gebieten) nur, wenn ein Düngebedarf besteht. 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Es gibt nur einen Einheitsbetrag für diese Öko-Regelung. Der geplante Einheitsbetrag je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr wurde nach dem in der EU-SPVO als eine Option vorgegebenen Prinzip eines teilweisen oder vollständigen Ausgleichs der zusätzlichen Kosten und des entgangenen Einkommens unter Berücksichtigung des angestrebten Zielumfangs der Maßnahme und von Transaktionskosten ermittelt. Es wurde auf Basis wissenschaftlicher Methoden geschätzt, mit welchen Einheitsbeträgen wieviel Teilnahmefläche in welchen Regionen erzielt werden kann und welche Umweltwirkungen mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden können. Auf Basis der angestrebten Maßnahmenziele wurde eine indikative Mittelzuweisung auf die einzelnen Öko-Regelungen herausgearbeitet, die die indikative Mittelzuweisung für die Öko-Regelungen insgesamt ausschöpft und bei den entsprechenden Einheitsbeträgen mit entsprechenden Flächen-Outputs der einzelnen Öko-Regelungen einhergeht. Die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen wird u.a. im Lichte der Höhe der Einheitsbeträge nach einem Jahr überprüft. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 12 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere wird die Höhe der Zahlungen auf die durch die Maßnahme entstehenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste begrenzt. DE 468 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE-DZ-0404-00-0-01 - Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Homogen R.14; R.21; R.31; R.4; R.6; R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0404-00-0-01 - Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0404-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 115,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Extensivierung des gesamten Mindestbetrag für den geplanten 115,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Dauergrünlands des Betriebs Einheitsbetrag Höchstbetrag für den geplanten 149,50 130,00 130,00 130,00 130,00 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 Geplanter Output * geplanter 227.479.315,00 197.808.100,00 197.808.100,00 197.808.100,00 197.808.100,00 1.018.711.715,00 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 9.890.405,00 O.8 (Einheit: Hektar) 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 Max.: 1.978.081,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 227.479.351,89 197.808.132,08 197.808.132,08 197.808.132,08 197.808.132,08 1.018.711.880,21 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 469 DE DZ-0405 - Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten Interventionscode (MS) DZ-0405 Bezeichnung der Intervention Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten Art der Intervention Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl / Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b – Ausgleichszahlung Gemeinsamer Outputindikator O.8. Anzahl der Hektar oder Großvieheinheiten, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften BEREICHE VON MAẞNAHMEN DER GAP Code + Beschreibung AOA-E Schutz der biologischen Vielfalt, Schutz oder Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Arten, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Landschaftselementen oder nicht bewirtschafteten Flächen 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Die Verpflichtung dieser Öko-Regelung besteht in dem Nachweis von mindestens vier regionaltypischen Kennarten des artenreichen Grünlandes. Diese Arten sind ökologisch wertvoll. Ihr Vorkommen wird mit Blick auf den Erhalt und die Förderung der Biodiversität honoriert. Es handelt sich um eine ergebnisorientierte Maßnahme, die den Begünstigten Flexibilität lässt, mit welchen Bewirtschaftungsmaßnahmen sie das Vorkommen der vier Kennarten erreichen. Beschreibung der Verpflichtungen für die Öko-Regelung Es sind Dauergrünlandflächen begünstigungsfähig, auf denen das Vorkommen von mindestens vier DE 470 DE Pflanzenarten aus der vom Belegenheitsland der Fläche geregelten Liste der Kennarten oder Kennartengruppen des artenreichen Grünlands nachgewiesen wird. Dadurch, dass die Landesregierungen verpflichtet werden, spezifische Kennartenlisten als Grundlage für diese Intervention zu erstellen, ergibt sich eine regionale Differenzierung. Die Landesregierungen können festlegen, dass bestimmte Flächen für die ÖR nicht in Betracht kommen, soweit dies erforderlich ist, um besonderen regionalen Gegebenheiten des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Die Methoden zur Kennartenerfassung werden auf Ebene der Länder festgelegt. Grundsätzlich werden die Kennarten durch eine vorgegebene, systematische Begehung der Flächen erfasst. Die Ergebnisse der Begehung müssen im Detail erfasst werden. Ergänzend finden Vor-Ort-Kontrollen statt, ggf. werden geotagged Fotos eingesetzt. Der Ablauf wird folgendermaßen sein: Ein landwirtschaftlicher Betrieb entscheidet sich zur Teilnahme an der Öko-Regelung DZ-0405 in der Überzeugung, dass die entsprechenden Kennarten auf seinen angemeldeten Flächen vorkommen. Der Betrieb muss die Kennarten selbstständig nach der vom Land vorgegebenen Methode auf den angemeldeten Flächen erfassen. Der Zeitraum für die Erfassung leitet sich davon ab, wann das vegetative Stadium der Pflanzen eine Erfassung begünstigt. In der Regel liegt das günstigste Kartierfenster im Zeitraum zwischen Anfang Mai und Ende Juli, entsprechend der jeweiligen Nutzung (Weide oder Mahd). Der Betrieb führt die Erfassung nach einer repräsentativen Methode durch, die von dem jeweiligen Land vorgegeben wird. Beispielsweise soll hier die Transektmethode oder eine per App vorgegebene Begehungsmethode zum Tragen kommen. Die Ergebnisse werden mit von der Behörde vorgegeben Formularen oder geotagged Fotos und ggf. in Zusammenhang mit einer App, dokumentiert. Die Dokumentation ist für den Fall einer Kontrolle vorzuhalten, soweit dies nicht schon im Rahmen einer App erfolgt ist. Im von der InVeKoS-Verordnung vorgegebenen Rahmen werden Kontrollen durchgeführt, um das Vorkommen der Kennarten und die Begünstigungsfähigkeit der Fläche des Antragstellers sicher zu überprüfen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Begünstigte der Regelungen für Klima und Umwelt sind Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Absatz 5 der GAP-SP-VO, die auf freiwilliger Basis zusätzliche Bewirtschaftungsverpflichtungen und - beschränkungen eingehen, die als förderlich für die Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) GAP-SP-VO angesehen werden. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche auf Ebene des Landes, der Region, der Teilregion, der Gruppe von GAEC01 Betrieben oder des Betriebs gegenüber dem Referenzjahr 2018. Die maximale Verringerung gegenüber dem Referenzjahr beträgt 5 %. Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards Nicht relevant. Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Öko-Regelung (Erläuterung, inwiefern die Öko-Regelung über den Ausgangswert hinausgeht, insbesondere in Bezug auf die GAB und die nationalen Standards) Die Maßnahme geht über die Konditionalität, die GAB und nationale Standards hinaus, weil dort keine DE 471 DE Vorgaben zum Vorkommen von Kennarten auf Dauergrünland vorgesehen sind. GLÖZ 1 ist insofern Baseline, als es um den Erhalt von Dauergrünland geht. 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Es gibt nur einen Einheitsbetrag für diese Öko-Regelung. Der geplante Einheitsbetrag je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr wurde nach dem in der EU-SPVO Regelung als eine Option vorgegebenen Prinzip eines teilweisen oder vollständigen Ausgleichs der zusätzlichen Kosten und des entgangenen Einkommens unter Berücksichtigung des angestrebten Zielumfangs der Maßnahme und von Transaktionskosten ermittelt. Es wurde auf Basis wissenschaftlicher Methoden geschätzt, mit welchen Einheitsbeträgen wieviel Teilnahmefläche in welchen Regionen erzielt werden kann und welche Umweltwirkungen mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden können. Auf Basis der angestrebten Maßnahmenziele wurde eine indikative Mittelzuweisung auf die einzelnen Öko-Regelungen herausgearbeitet, die die indikative Mittelzuweisung für die Öko-Regelungen insgesamt ausschöpft und bei den entsprechenden Einheitsbeträgen mit entsprechenden Flächen-Outputs der einzelnen Öko-Regelungen einhergeht. Die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen wird u.a. im Lichte der Höhe der Einheitsbeträge nach einem Jahr überprüft. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 12 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere wird die Höhe der Zahlungen auf die durch die Maßnahme entstehenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste begrenzt. DE 472 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE-DZ-0405-00-0-01 - Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von Homogen R.31; R.4; R.6; R.7 mindestens vier regionalen Kennarten Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0405-00-0-01 - Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 240,00 240,00 225,00 210,00 210,00 Ergebnisorientierte extensive Mindestbetrag für den geplanten 240,00 240,00 225,00 210,00 210,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Höchstbetrag für den geplanten 312,00 312,00 292,50 273,00 273,00 Kennarten Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 640.605,00 640.605,00 640.605,00 640.605,00 640.605,00 Geplanter Output * geplanter 153.745.200,00 153.745.200,00 144.136.125,00 134.527.050,00 134.527.050,00 720.680.625,00 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 3.203.025,00 O.8 (Einheit: Hektar) 640.605,00 640.605,00 640.605,00 640.605,00 640.605,00 Max.: 640.605,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 153.745.142,56 153.745.142,56 144.136.071,15 134.526.999,74 134.526.999,74 720.680.355,75 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 473 DE DZ-0406 - Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln Interventionscode (MS) DZ-0406 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln Art der Intervention Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl / Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b – Ausgleichszahlung Gemeinsamer Outputindikator O.8. Anzahl der Hektar oder Großvieheinheiten, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland. 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften BEREICHE VON MAẞNAHMEN DER GAP Code + Beschreibung AOA-E Schutz der biologischen Vielfalt, Schutz oder Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Arten, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Landschaftselementen oder nicht bewirtschafteten Flächen AOA-F Maßnahmen für einen nachhaltigen und geringeren Einsatz von Pestiziden, insbesondere von mit Risiken für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt verbundenen Pestiziden 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und Verbesserung des Zustands der E.1 Hohe Priorität Ja Oberflächengewässer und Meere Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.24 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) DE 474 DE 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Es werden Einschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln definiert, die dazu beitragen sollen, dass weniger Pflanzenschutzmittel in die Umwelt geraten. Es werden Kulturen vorgegeben, die für diese Öko-Regelung in Betracht kommen, sowie die jeweils geltenden Zeiträume, in denen die definierten Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden dürfen. Grundsätzlich wird mit den festgelegten Zeiträumen die Vegetationszeit der entsprechenden Anbaukulturen abgedeckt, und es kann anschließend im Herbst die Bestellung einer Folgekultur oder Zwischenfrucht vorbereitet und durchgeführt werden. Die Einbeziehung des Ackerfutterbaus mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen sowie als Ackerfutter genutzten Eiweißpflanzen in die Öko-Regelung erleichtert es den Betrieben, auf die Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln auch ganzjährig zu verzichten, und ist mit einer positiven Wirkung auf die Biodiversität verbunden. Es wird ausschließlich für die Zwecke dieser Öko-Regelung der Begriff der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel definiert, die im jeweiligen Verpflichtungszeitraum nicht angewendet werden dürfen. Zulässig ist die Anwendung nur solcher Pflanzenschutzmittel, die gemäß der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausschließlich Wirkstoffe mit geringem Risiko enthalten oder für die Anwendung in der ökologischen Landwirtschaft zugelassen sind. Ausgeschlossen von der Förderung werden Fälle, in denen aus anderen rechtlichen Gründen bereits ein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besteht. Beschreibung der Verpflichtungen für die Öko-Regelung Begünstigungsfähig sind vom Antragsteller bezeichnetes förderfähiges Ackerland und bezeichnete förderfähige Dauerkulturen des Betriebs, auf denen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel gemäß den von nachfolgend dargestellten Regeln nicht angewendet werden. 1) Kulturen und Zeiträume Auf förderfähigem Ackerland, das im Antragsjahr zur Erzeugung der in den Buchstaben a bis e genannten Kulturen genutzt wird, dürfen unter 2) definierte Pflanzenschutzmittel vom 1. Januar bis zur Ernte, jedoch mindestens bis zum 31. August des Antragsjahres nicht angewendet werden: a) Sommergetreide, einschließlich Mais, Hirse und Pseudocerealien, b) Eiweißpflanzen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, c) Sommer-Ölsaaten, d) Hackfrüchte, e) Feldgemüse. Auf förderfähigem Ackerland, das im Antragsjahr zur Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen oder von als Ackerfutter genutzten Eiweißpflanzen, einschließlich Gemenge, genutzt wird, dürfen unter 2) definierte Pflanzenschutzmittel vom 1. Januar bis 15. November des Antragsjahres nicht angewendet werden. Dieser Zeitraum verkürzt sich auf den Zeitpunkt der letzten Ernte im Antragsjahr, sofern nach der Ernte im Antragsjahr eine Bodenbearbeitung zur Vorbereitung des Anbaus einer Folgekultur erfolgt, aber frühestens auf den 31. August. Auf förderfähigen Dauerkulturflächen dürfen unter 2) definierte Pflanzenschutzmittel vom 1. Januar bis 15. November des Antragsjahres nicht angewendet werden. 2) Pflanzenschutzmittel Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel im Sinne dieser Öko-Regelung sind alle Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme von Pflanzenschutzmitteln, die a) ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die als Wirkstoff mit geringem Risiko genehmigt sind nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober DE 475 DE 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1; L 45 vom 18.02.2020), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/383 (ABl. L 74 vom 4.3.2021, S. 7) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, b) für die ökologische Landwirtschaft zugelassen sindgemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung. Im Jahr 2024 wird diese Öko-Regelung hinsichtlich ihrer Wirkungen mit dem Ziel der PSM-Verringerung evaluiert und aufbauend darauf ggf. Anpassungen vorgenommen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Begünstigte der Regelungen für Klima und Umwelt sind Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Absatz 5 der GAP-SP-VO, die auf freiwilliger Basis zusätzliche Bewirtschaftungsverpflichtungen und - beschränkungen eingehen, die als förderlich für die Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) und f) Verordnung (EU) 2021/2015 angesehen werden. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das SMR07 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates: Artikel 55 Sätze 1 und 2 Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden: Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 8 Absätze 1 bis 5; Artikel 12 in Bezug auf Beschränkungen des Einsatzes von Pestiziden in SMR08 Schutzgebieten, die auf der Grundlage der Richtlinie 2000/60/EG und der Natura-2000-Vorschriften bestimmt wurden; Artikel 13 Absätze 1 und 3 über die Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie der Entsorgung von Restmengen Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzanwendungsverordnung Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Öko-Regelung (Erläuterung, inwiefern die Öko-Regelung über den Ausgangswert hinausgeht, insbesondere in Bezug auf die GAB und die nationalen Standards) Die Maßnahme geht auch über die GAB und nationalen Standards hinaus, weil dort lediglich die Anwendung bzw. Einschränkungen in bestimmten Fällen, jedoch kein grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf den Betriebsflächen vorgesehen ist. 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung DE 476 DE Es gibt zwei Einheitsbeträge für diese Öko-Regelung. Für Ackerland, das im Antragsjahr zur Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen oder von als Ackerfutter genutzten Leguminosen, einschließlich Gemenge, genutzt wird, wird eine niedrigere Prämie als für die anderen Kulturen angesetzt, um die niedrigeren Opportunitätskosten bei diesen Kulturen zu berücksichtigen. Der geplante Einheitsbetrag je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr wurde nach dem in der EU-SPVO als eine Option vorgegebenen Prinzip eines teilweisen oder vollständigen Ausgleichs der zusätzlichen Kosten und des entgangenen Einkommens unter Berücksichtigung des angestrebten Zielumfangs der Maßnahme und von Transaktionskosten ermittelt. Es wurde auf Basis wissenschaftlicher Methoden geschätzt, mit welchen Einheitsbeträgen wieviel Teilnahmefläche in welchen Regionen erzielt werden kann und welche Umweltwirkungen mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden können. Auf Basis der angestrebten Maßnahmenziele wurde eine indikative Mittelzuweisung auf die einzelnen Öko-Regelungen herausgearbeitet, die die indikative Mittelzuweisung für die Öko-Regelungen insgesamt ausschöpft und bei den entsprechenden Einheitsbeträgen mit entsprechenden Flächen-Outputs der einzelnen Öko-Regelungen einhergeht. Die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen wird u.a. im Lichte der Höhe der Einheitsbeträge nach einem Jahr überprüft. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 12 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere wird die Höhe der Zahlungen auf die durch die Maßnahme entstehenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste begrenzt. DE 477 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE-DZ-0406-00-0-01 - Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von Homogen R.24; R.31; R.4; R.6; chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln - EB1 R.7 DE-DZ-0406-00-0-02 - Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von Homogen R.24; R.31; R.4; R.6; chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln - EB2 R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0406-00-0-01 - Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln - EB1 Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. DE-DZ-0406-00-0-02 - Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln - EB2 Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0406-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 130,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Bewirtschaftung von Acker- oder Mindestbetrag für den geplanten 130,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Dauerkulturflächen des Betriebes Einheitsbetrag ohne Verwendung von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln Höchstbetrag für den geplanten 169,00 195,00 195,00 195,00 195,00 - EB1 Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 891.525,00 555.578,00 521.791,00 488.160,00 488.160,00 Geplanter Output * geplanter 115.898.250,00 83.336.700,00 78.268.650,00 73.224.000,00 73.224.000,00 423.951.600,00 Einheitsbetrag DE-DZ-0406-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Bewirtschaftung von Acker- oder Mindestbetrag für den geplanten 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Dauerkulturflächen des Betriebes Einheitsbetrag ohne Verwendung von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln Höchstbetrag für den geplanten 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Einheitsbetrag (EUR) DE 478 DE Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 - EB2 O.8 (Einheit: Hektar) 397.122,00 397.122,00 397.122,00 397.122,00 397.122,00 Geplanter Output * geplanter 19.856.100,00 19.856.100,00 19.856.100,00 19.856.100,00 19.856.100,00 99.280.500,00 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 4.930.824,00 O.8 (Einheit: Hektar) 1.288.647,00 952.700,00 918.913,00 885.282,00 885.282,00 Max.: 1.288.647,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 135.754.298,00 103.192.793,75 98.124.720,81 93.080.080,33 93.080.080,33 523.231.973,22 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 479 DE DZ-0407 - Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000- Gebieten Interventionscode (MS) DZ-0407 Bezeichnung der Intervention Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten Art der Intervention Eco-scheme(31) - Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl / Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe a – zusätzliche Zahlung zur Einkommensgrundstützung Gemeinsamer Outputindikator O.8. Anzahl der Hektar oder Großvieheinheiten, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften BEREICHE VON MAẞNAHMEN DER GAP Code + Beschreibung AOA-E Schutz der biologischen Vielfalt, Schutz oder Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Arten, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Landschaftselementen oder nicht bewirtschafteten Flächen 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Erhalt und Entwicklung von F.1 Lebensräumen und Arten in Sehr hohe Priorität Ja Schutzgebieten 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.33 Anteil an der gesamten Natura 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Ziel dieser Öko-Regelung ist es vorrangig, in Natura 2000-Gebieten wirtschaftenden Landwirten und Landwirtinnen eine Unterstützung zukommen zu lassen, um die Bereitstellung öffentlicher Güter im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchst. (a) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchst. (f) der GAP-SP-VO pauschal zu honorieren. Begünstigt sind alle in dem bezeichneten Gebiet gelegenen landwirtschaftlichen Flächen, sofern bestimmte, niederschwellig angesetzte Bedingungen erfüllt sind: Gleichwohl werden mit DE 480 DE dem Verbot einer über den Status quo hinausgehenden Entwässerung und einer nachhaltigen Änderung des Bodenprofils Anforderungen bestimmt, die in jedem Natura 2000-Gebiet die Basis für die Unterbindung einer weitergehenden Intensivierung der Bewirtschaftung bilden. Sie sind für alle Landnutzungstypen in der Gebietskulisse gleichermaßen relevant und gehen über die Standards der Konditionalität hinaus. Für den Fall, dass eine Veränderung des Bodenprofils aus naturschutzfachlichen Gründen sinnvoll oder geboten ist, wird eine entsprechende Ausnahmemöglichkeit festgelegt. Beschreibung der Verpflichtungen für die Öko-Regelung Begünstigungsfähig sind förderfähige landwirtschaftliche Flächen in Gebieten, 1.die in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG eingetragen sind oder 2.die nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2009/147/EG als Schutzgebiet ausgewiesen sind. Diese Flächen müssen außerdem die folgenden Auflagen erfüllen: Im Antragsjahr dürfen 1. weder zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen noch eine Instandsetzung bestehender Anlagen zur Absenkung von Grundwasser oder zur Drainage durchgeführt werden, sowie 2. keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen vorgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine von einer für Naturschutz zuständigen Behörde genehmigte, angeordnete oder durchgeführte Maßnahme. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Begünstigte der Regelungen für Klima und Umwelt sind Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Absatz 5 der GAP-SP-VO, die auf freiwilliger Basis zusätzliche Bewirtschaftungsverpflichtungen und - beschränkungen eingehen, die als förderlich für die Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) GAP-SP-VO angesehen werden. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung GAEC02 Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von GAEC09 Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der SMR03 wildlebenden Vogelarten: Artikel 3 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 4 Absätze 1, 2 und 4 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur SMR04 Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: Artikel 6 Absätze 1 und 2 Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards Einschlägig sind die in einer Landes(sammel)verordnung oder in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete festgelegten Verbote/unzulässigen Handlungen. Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Öko-Regelung (Erläuterung, inwiefern die Öko-Regelung über den Ausgangswert hinausgeht, insbesondere in Bezug auf die GAB und die nationalen Standards) Vorrangiges Ziel dieser Öko-Regelung ist die Honorierung von Gemeinwohlleistungen, die Landwirte durch eine mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Natura 2000-Gebietes im Einklang stehende Bewirtschaftung erbringen. Daher sind die beiden zusätzlich zu erfüllenden Anforderungen gemäß 5.1.5 DE 481 DE niederschwellig angesetzt, gehen aber dennoch über die konkreten Anforderungen der Konditionalität hinaus, weil dort keine Verpflichtungen betreffend Entwässerung und Verbote zur nachhaltigen Änderung des Bodenprofils festgelegt sind. GLÖZ 9 ist insofern Baseline, als der Erhalt von umweltsensiblem Dauergrünland konstitutiver Bestandteil einer den Erhaltungszielen entsprechenden Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten ist. 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Es gibt nur einen Einheitsbetrag für diese Öko-Regelung. Die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen wird u.a. im Lichte der Höhe der Einheitsbeträge nach einem Jahr überprüft. 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 9 WTO-Konformität Green Box Absatz 5 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Förderung steht im Einklang mit Anhang 2 Absatz 1 sowie Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 b) bis e) des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft. Insbesondere ist die Höhe der Zahlung nicht abhängig von Art oder Menge der landwirtschaftlichen Erzeugung (entkoppelte Zahlung). Außerdem ist keine Produktion erforderlich, um solche Zahlungen zu erhalten. DE 482 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE-DZ-0407-00-0-01 - Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf Homogen R.31; R.33; R.4; R.6; landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten R.7 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0407-00-0-01 - Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000- Gebieten Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 130 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0407-00-0-01 - Anwendung Geplanter Einheitsbetrag 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 von durch die Schutzziele Mindestbetrag für den geplanten 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 bestimmten Einheitsbetrag Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Höchstbetrag für den geplanten 52,00 52,00 52,00 52,00 52,00 Natura 2000-Gebieten Einheitsbetrag (EUR) O.8 (Einheit: Hektar) 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 Geplanter Output * geplanter 52.480.480,00 52.480.480,00 52.480.480,00 52.480.480,00 52.480.480,00 262.402.400,00 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 6.560.060,00 O.8 (Einheit: Hektar) 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 Max.: 1.312.012,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 52.480.464,13 52.480.464,13 52.480.464,13 52.480.464,13 52.480.464,13 262.402.320,65 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 483 DE CIS(32) - Gekoppelte Einkommensstützung DZ-0501 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch (ZMK) Interventionscode (MS) DZ-0501 Bezeichnung der Intervention Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch (ZMK) Art der Intervention CIS(32) - Gekoppelte Einkommensstützung Gemeinsamer Outputindikator O.11. Anzahl der Tiere, für die gekoppelte Einkommensstützung gezahlt wird 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung A.1 Sehr hohe Priorität Ja der in der Landwirtschaft tätigen Personen Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf A.3 Hohe Priorität Ja ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorten Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) R.8 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die gekoppelte Einkommensstützung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit oder Qualität erhalten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Die Beweidung von Flächen durch Mutterkühe findet insbesondere auch auf ökologisch wertvollen Flächen statt. Mit diesen – typischerweise den Sommer über auf der Weide gehaltenen – Tieren wird die Diversität von Landschaften und der dazugehörigen Pflanzen- und Tierarten gestärkt. Dies trägt zum Schutz der Biodiversität bei. Die Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen in Mittelgebirgslagen leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft. Der Sektor leistet so einen DE 484 DE Beitrag zur Nutzung ertragsarmer Flächen und ist Teil traditioneller Bewirtschaftungsformen. Die positiven Einflüsse extensiver Beweidung wie zum Beispiel der Mutterkuhhaltung auf die biologische Vielfalt sind in vielen Studien belegt. Die extensive Beweidung durch Mutterkühe trägt zur Strukturvielfalt der beweideten Flächen bei und fördert dementsprechend die Zahl der ökologischen Nischen. Dies ermöglicht es unter anderem einer größeren Anzahl an Pflanzenarten, sich zu etablieren. Die Mutterkuhhaltung wird auf allen Standorten benötigt, um die gewünschten Umweltleistungen zu erbringen. Auf ertragsstärkeren Standorten ist dies insbesondere zur Bewirtschaftung des ökologisch wichtigen Restgrünlandes erforderlich. Darüber hinaus sind ertragsärmere Standorte nur schwer abzugrenzen. Soweit Standortdifferenzierungen bei Maßnahmen erforderlich sind, sollte dies im Rahmen von Länderprogrammen in der zweiten Säule erfolgen. Bei den gekoppelten Direktzahlungen („gekoppelte Einkommensstützung“) geht es aber vorrangig um den Aspekt der Einkommensstützung, unabhängig vom jeweiligen Standort. Denn der Sektor ist wirtschaftlich gefordert. Die Mutterkuhhaltung bedingt einen erheblichen Mehraufwand und damit höhere Kosten gegenüber intensiv gehaltenen Tieren, was zu einem deutlich geringeren Potenzial der Wertschöpfung in diesem Produktionssystem führt. Die wirtschaftlichen Herausforderungen haben bereits zum Rückgang dieser Wirtschaftsweise in einigen Regionen Deutschlands geführt mit der Folge einer Bewirtschaftungsaufgabe oder starken Unternutzung von ökologisch hochwertigen Standorten unter oft schwierigen Boden- und Klimabedingungen. So ging der Bestand an Mutterkühen zwischen 2008 und 2021 von 744.000 auf 626.000 Mutterkühe zurück; das ist eine Abnahme von 15,9 %. Allein in den letzten fünf Jahren von 2016 bis 2021 war ein Rückgang um 8,6 % zu verzeichnen; der Bestand sank von 685.000 auf 626.000 Tiere. Die ungünstige Einkommenssituation wird aus den Daten des Testbetriebsnetzes Landwirtschaft deutlich. Ein Vergleich spezialisierter Mutterkuhbetriebe im Haupterwerb mit durchschnittlichen Haupterwerbsbetrieben zeigt, dass diese im Durchschnitt der vergangenen drei Wirtschaftsjahre ein 12 Prozent geringeres Durchschnittseinkommen pro Arbeitskraft (AK) hatten als der Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe (siehe Ausgangslagenbeschreibung).Die Einführung gekoppelter Zahlungen für Mutterkühe ist geeignet, die Einkommenssituation der Betriebsinhaber, die Mutterkühe halten, nachhaltig zu verbessern. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Definition des Begünstigten Aktive Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Abs. 5 der GAP-SP-VO, die Mutterkühe halten Spezifische Fördervoraussetzungen Förderfähig sind nur weibliche Rinder, die mindestens einmal gekalbt haben, wenn für den Haltungszeitraum die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren gemäß künftig geltendem EU-Recht und der Viehverkehrsverordnung erfüllt sind. Die Anzahl an begünstigungsfähigen Tieren, für die Zahlung beantragt wird, muss - außer im Fall höherer Gewalt oder ausgewöhnlicher Umstände - während des Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres jederzeit im Betrieb gehalten werden. Die Zahlung für Mutterkühe ist für mindestens drei Mutterkühe zu beantragen. Begründung: Entsprechend Artikel 18 Abs. 1 und 2 der Strategieplanverordnung wurden Mindestwerte (1 Hektar bzw. 225 Euro) festgelegt, unterhalb derer keine Direktzahlungen gewährt werden. Die Höhe der Direktzahlungen, die für die jeweilige Mindesttierzahl gewährt wird, korrespondiert unter Berücksichtigung des geplanten Einheitsbetrags mit diesen Mindestwerten. Der Betriebsinhaber darf keine Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse abgeben. Art der Unterstützung Die Zahlung wird jährlich auf Antrag je förderfähiger Mutterkuh gemäß Art. 32 GAP-SP-VO gewährt. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der DE 485 DE spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Für den Ausgleich der niedrigen Einkommenspotenziale spezialisierter Mutterkuhbetriebe wird 1 Prozent der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen verwendet. Dies entspricht rund 44 Millionen Euro für das Jahr 2023, absinkend aufgrund der steigenden Umschichtung auf etwa 42 Millionen Euro für das Jahr 2026. Unter Berücksichtigung der zukünftig begünstigungsfähigen Tiere kann hiermit eine Zahlung je Mutterkuh von etwa 86 Euro realisiert werden (Durchschnitt über die Förderperiode). Mit einer Prämie von rund 86 Euro wird gemäß Analysen auf der Basis der Testbetriebsdaten das durchschnittliche Einkommen je Arbeitskraft von Mutterkuhbetrieben nahezu dem durchschnittlichen Einkommen je Arbeitskraft in einem Haupterwerbsbetrieb angeglichen; das heißt der bestehene Einkommensabstand wird praktisch vollständig abgebaut. Dieser Einkommensabstand ergibt sich über den Durchschnitt aller Standorte hinweg. Spezialauswertungen für einzelne Gebiete erscheinen aufgrund der verfügbaren Daten (bereits in der Grundgesamtheit nur kleine Gruppengröße – entsprechend wenig Betriebe im Testbetriebsnetz; keine spezifische Zuordnung zu ertragsarmen Standorten im Testbetriebsnetz möglich) kaum realisierbar. Sie erscheinen aber auch nicht erforderlich, da aus guten Gründen die gekoppelten Tierprämien standortunabhängig gewährt werden sollen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Ausgleich der niedrigen Einkommenspotentiale in der Mutterkuhhaltung geleistet, welcher dazu beiträgt, ein tragfähiges landwirtschaftliches Einkommen zu erreichen. Die gekoppelte Einkommensstützung trägt wiederum zur Aufrechterhaltung traditioneller Bewirtschaftungsformen bei, die durch eine nachhaltige Nutzung gekennzeichnet sind und darüber hinaus zur Erhaltung der Biodiversität und von Landschaften beitragen. Es wird erwartet, dass sich die Mutterkuhbestände durch die gekoppelte Zahlung stabilisieren. Spezialisierte Mutterkuhbetriebe Haupterwerbsbetrie im Haupterwerb be Gesamt Förderung durch gekoppelte DZ: je Betrieb 5.811 - je AK 3.378 - Ø Einkommen je AK bei Gewährung einer 35.241 36.052 gekoppelten Förderung 98% 100% 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Begründung der Schwierigkeit(en), der/denen der/die Zielsektor(en)/Erzeugung(en) oder Landwirtschaftsform(en) ausgesetzt ist/sind. Mutterkuhbetriebe haben ein niedriges Einkommenspotenzial, was sich in niedrigen Einkommen und rückläufigen Beständen widerspiegelt. Für weitere Einzelheiten siehe Kapitel 5.1.5. Welches Ziel verfolgt die Intervention in puncto Zielsektor(en)/Erzeugnis(se) oder Landwirtschaftsform(en)? zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zur Verbesserung der Qualität zur Stärkung der Nachhaltigkeit Wie wird die Intervention die festgestellte(n) Schwierigkeit(en) durch dieses Ziel lösen (d. h. Erläuterung der Zielsetzung)? Die Zahlungen verbessern die Einkommenssituation, sollten die Bestände stabilisieren und damit die Erhaltung der wichtigen Funktionen für die Biodiversität gewährleisten. Für weitere Einzelheiten siehe 5.1.7. Welche(r) Sektor(en) ist (sind) betroffen? DE 486 DE Rind- und Kalbfleisch Begründung der Bedeutung des Zielsektors/der Zielsektoren der Erzeugung(en) oder Landwirtschaftsform(en) in diesem Zusammenhang Die Förderung von Mutterkühen trägt wesentlich zur Erhaltung extensiver Grünlandstandorte bei. Für weitere Einzelheiten siehe Kapitel 5.1.5. Erläuterung, inwiefern die Intervention mit der Wasserrahmenrichtlinie (d. h. 2000/60/EG) im Einklang steht. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sieht unter anderem den Schutz und die Verbesserung des Zustandes des Grundwassers und aquatischer Ökosysteme vor. Die extensive Beweidung von Grünland, wie sie in der Mutterkuhhaltung praktiziert wird, ist mit der EU-WRRL vereinbar, da sie keine nennensweerten Belastungen der Fließgewässer und des Grundwasseers hervorruft. Das wird bereits deutlich, wenn man sich die geringe Viehbesatzdichte dieses Produktionssystems vor Augen führt. Nach Auswertungen des Testbetriebsnetzes (siehe Tabelle 2.2 von Anhang II Strategieplanentwurf) liegt die Viehbesatzdichte in spezialisierten Muttterkuhbetrieben nur bei 111 Vieheinheiten pro 100 Hektar LF (VE/100 ha LF). Das liegt sogar noch unter dem Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe (der ja auch alle viehlosen Betriebe umfasst) mit 136,3 VE/100 ha LF und deutlich niedriger als in Milchviehbetrieben (158,4 VE/100 ha LF) oder gar in Veredlungsbetrieben (503,1 VE/100 ha LF). Die Veihbesatzdichte liegt damit auch deutlich unter der Grenze von 1,4 RGV, die bei der Extensivierung des Dauergünlandes im Rahmen der Öko-Regelungen (DZ-0404) als Obergrenze gilt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Mutterkuhhaltung (mit Nachzucht) weniger als 7 % des gesamten Viehbestandes (in GV) in Deutschland ausmacht. Die potenziellen Wirkungen sind daher von vorneherein begrenzt, da die Mutterkuhhaltung nur zu einem geringen Teil zum gesamten Dunganfall in Deutschland beiträgt. Gerade in Gebieten mit intensiver Tierhaltung kann die extensive Mutterkuhhaltung sogar einen Beitrag zum Schutz der Gewässer und somit zu den Zielen der EU-WRRL leisten: Im Vergleich zu einer intensiven Grünlandnutzung ist z. B. die Stickstoffbelastung für die Fließgewässer und damit auch das Grundwasser hier erfahrungsgemäß deutlich geringer, was zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt. Die gekoppelte Prämie kann die Mutterkuhhaltung stabilisieren und so verhindern, dass die Flächen für eine intensive Tierproduktion mit potenziell negativen Wirkungen auf die Gewässer genutzt werden. Soweit sogar eine Ausdehnung der Mutterkuhhaltung zulasten intensiverer Tierhaltungssysteme induziert wird, wird dies den Düngeeinsatz und den Dunganfall je Flächeneinheit reduzieren, was zu einer Verbesserung des Gewässerzustandes beiträgt. Angsichts der dargestellten niedrigen Viehbesatzdichten werden aber auch auf benachteiligten Standorten, wo ohne die gekoppelte Prämie eine Nutzungsaufgabe auf ertragsarmen Standorten erfolgen könnte, keine Probleme für den Gewässerschutz gesehen. Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil in diesen von Produktionsaufgabe bedrohten Gebieten überwiegend Gewässer zu finden sind, die keine signifikante Belastung aufweisen. Gerade auf diesen Standorten liegen Schwerpunkte der Mutterkuhhaltung. So liegt nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes die Bestandsdichte der Mutterkühe in benachteilgten Gebieten mit etwa 5 Tieren je Hundert Hektar LF um etwa 76 % höher als in nicht benachteiligten Gebieten. Weiterhin ist darauf zu verweisen, dass Flächen, die durch Mutterkühe beweidet werden, im Vergleich zu nicht genutzten lückigen Grasbeständen ein höheres Stickstofffiltrationsvermögen aufweisen und auch das Phänomen der Nitrifikation in lückigen Grasbeständen bei beweideten Flächen nicht relevant ist. Diese Vorteile der Beweidung sind im Hinblick auf die Ziele der WRRL positiv zu bewerten. Wird die Intervention ganz oder teilweise aus dem Aufschlag für Eiweißpflanzen (insgesamt höchstens 2 %) im Einklang mit Artikel 96 Absatz 3 der Verordnung über die GAP-Strategiepläne finanziert? Ja Nein Wenn sich die Intervention auf eine Leguminose-Gras-Mischung bezieht: geben Sie bitte den Mindestanteil an Leguminosen in der Mischung an. entfällt Die gekoppelte Einkommensstützung für Seidenraupen ist eine tierbasierte Stützung, bei der die Verwendung von „Tier“ als Basiseinheit der Stützung vorab folgende Klarstellung erfordert: DE 487 DE bitte erläutern Sie den Umrechnungssatz zwischen dieser Einheit und einem „Tier“ (d. h. wie viele dieser Einheit entspricht „1 Tier“?) z. B. für die Zwecke von Indikatoren. entfällt Sie können in einem Kommentar weitere Angaben machen (z. B. das Gewicht der Eier, die in einer Schachtel enthalten sein müssen) 9 WTO-Konformität Amber Box Erläuterung, ob und gegebenenfalls wie die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Artikel 6.5 oder Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft entspricht (Blue Box) Die Maßnahmen fallen in die Gelbe Box. Die gekoppelte Einkommensstützung aus Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 und 2 der VO zur Durchführung der GAP Direktzahlungen ist nicht nach Anhang 2 des Übereinkommens über die Landwirtschaft (AoA) von der Senkungsverpflichtung ausgenommen (Green Box). Weiterhin ist die gekoppelte Einkommensunterstützung nicht von einer Ausnahme des Artikels 6 Absatz 2 ff AoA umfasst (Blue Box). Insbesondere die Kriterien von Artikel 6 Absatz V a iii) AoA sind nicht einschlägig. Es handelt sich zwar um eine Lebendviehprämie, jedoch wird diese nicht auf Grundlage einer festgesetzten Bestandsgröße gezahlt. Damit handelt es sich um eine interne Stützungsmaßnahme, die gemäß Art. 6 Absatz I AoA der Verpflichtung zur Senkung unterfällt (Gelbe Box). DE 488 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE-DZ-0501-00-0-01 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch (ZMK) Homogen R.6; R.7; R.8 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0501-00-0-01 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch (ZMK) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 110 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. Zudem wird ein geplanter Mindesteinheitsbetrag in Höhe von 90 Prozent des geplanten Einheitsbetrages angewandt, um eine Umwidmung von Mitteln aus anderen Direktzahlungen entgegen ihrer originären Allokation/Verwendung aufgrund höherer Nachfrage möglichst zu vermeiden. Dabei erfolgt aus Gleichbehandlungsgründen eine einheitliche Vorgehensweise für alle Direktzahlungen. Die Festlegung der Höhe der Prozentsätze erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei dem neuen Instrument der Öko-Regelungen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme bestehen, die durch die gewählte Flexibilität abgefedert werden können. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0501-00-0-01 - Gekoppelte Geplanter Einheitsbetrag 77,93 77,06 87,72 85,22 85,22 Einkommensstützung für den Sektor Mindestbetrag für den geplanten 70,14 69,36 78,95 76,70 76,70 Rind- und Kalbfleisch (ZMK) Einheitsbetrag Höchstbetrag für den geplanten 85,72 84,76 96,49 93,74 93,74 Einheitsbetrag (EUR) O.11 (Einheit: Anzahl Tiere) 567.694,00 567.694,00 490.300,00 490.300,00 490.300,00 Geplanter Output * geplanter 44.240.393,42 43.746.499,64 43.009.116,00 41.783.366,00 41.783.366,00 214.562.741,06 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 2.606.288,00 O.11 (Einheit: Anzahl Tiere) 567.694,00 567.694,00 490.300,00 490.300,00 490.300,00 Max.: 567.694,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 44.241.259,00 43.749.689,00 43.012.335,00 41.783.411,00 41.783.411,00 214.570.105,00 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 489 DE DZ-0502 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ) Interventionscode (MS) DZ-0502 Bezeichnung der Intervention Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ) Art der Intervention CIS(32) - Gekoppelte Einkommensstützung Gemeinsamer Outputindikator O.11. Anzahl der Tiere, für die gekoppelte Einkommensstützung gezahlt wird 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs Bundesrepublik Deutschland 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung A.1 Sehr hohe Priorität Ja der in der Landwirtschaft tätigen Personen Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf A.3 Hohe Priorität Ja ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorten Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.6 Anteil der zusätzlichen Direktzahlungen je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße (verglichen mit dem Durchschnitt) R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) R.8 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die gekoppelte Einkommensstützung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit oder Qualität erhalten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Die Beweidung von Flächen durch Mutterschafe und –ziegen findet insbesondere auch auf ökologisch wertvollen Flächen statt. Mit diesen – typischerweise den Sommer über auf der Weide gehaltenen – Tieren wird die Diversität von Landschaften und der dazugehörigen Pflanzen- und Tierarten gestärkt. Dies trägt zum Schutz der Biodiversität bei. Die Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen in Mittelgebirgslagen leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft. Der Sektor leistet so einen Beitrag zur Nutzung ertragsarmer Flächen sowie ungünstiger Standorte und ist Teil traditioneller Bewirtschaftungsformen. Die positiven Einflüsse extensiver Beweidung wie zum Beispiel DE 490 DE der Schaf- und Ziegenhaltung auf die biologische Vielfalt sind in vielen Studien belegt. Dieses Produktionssystem trägt zur Strukturvielfalt der beweideten Flächen bei und fördert dementsprechend die Zahl der ökologischen Nischen. Dies ermöglicht es unter anderem einer größeren Anzahl an Pflanzenarten, sich zu etablieren. Die Schaf- und Ziegenhaltung in Deutschland erbringt wichtige gesellschaftliche Leistungen beim Küsten- und Naturschutz und bei der Erfüllung von FFH- Verpflichtungen. Dabei wird die Schaf- und Ziegenhaltung auf allen Standorten benötigt, um die gewünschten Umweltleistungen zu erbringen. Auf ertragsstärkeren Standorten ist dies insbesondere zur Bewirtschaftung des ökologisch wichtigen Restgrünlandes erforderlich. Darüber hinaus sind ertragsärmere Standorte nur schwer abzugrenzen. Soweit Standortdifferenzierungen bei Maßnahmen erforderlich sind, sollte dies im Rahmen von Länderprogrammen in der zweiten Säule erfolgen. Bei den gekoppelten Direktzahlungen („gekoppelte Einkommensstützung“) geht es aber vorrangig um den Aspekt der Einkommensstützung, unabhängig vom jeweiligen Standort. Denn der Sektor ist wirtschaftlich gefordert. Diese Form der Tierhaltung bedingt einen erheblichen Mehraufwand und damit höhere Kosten gegenüber intensiv gehaltenen Tieren, was zu einem deutlich geringeren Potenzial der Wertschöpfung in diesem Produktionssystem führt. Die wirtschaftlichen Herausforderungen führen zum Rückgang dieser Wirtschaftsweise in einigen Regionen Deutschlands mit der Folge einer Bewirtschaftungsaufgabe oder starken Unternutzung von ökologisch hochwertigen Standorten unter oft schwierigen Boden- und Klimabedingungen. Im Zeitraum von 2011 bis 2019 sank die Zahl der Betriebe mit 20 Schafen und mehr von 10 400 auf 9 400, ein Rückgang um fast 10 Prozent. Gleichzeitig sank auch die Zahl der in diesen Betrieben gehaltenen Schafe von 1,66 Millionen auf 1,56 Millionen, was einem Rückgang von mehr als 6 Prozent entspricht. Die ungünstige Einkommenssituation wird aus den Daten des Testbetriebsnetzes Landwirtschaft deutlich. Ein Vergleich spezialisierter Schafbetriebe im Haupterwerb mit durchschnittlichen Haupterwerbsbetrieben zeigt, dass diese im Durchschnitt der vergangenen drei Wirtschaftsjahre ein 25 Prozent geringeres Durchschnittseinkommen pro Arbeitskraft (AK) hatten als der Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe (siehe Ausgangslagenbeschreibung). Die Einführung gekoppelter Zahlungen für Mutterschafe und -ziegen ist geeignet, die Einkommenssituation der Betriebsinhaber, die auf Schaf- und Ziegenhaltung spezialisiert sind, nachhaltig zu verbessern und der der übrigen Haupterwerbsbetriebe maßgeblich anzugleichen. Zudem können mit dieser Förderung auch Wanderschäfer ohne Betriebsflächen unterstützt werden, die durch flächenbezogene Direktzahlungen nicht erreicht werden können. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten, das Gebiet und, sofern zutreffend, andere einschlägige Verpflichtungen Definition des Begünstigten Aktive Betriebsinhaber im Sinne von Art. 4 Abs. 5 der GAP-SP-VO, die Mutterschafe und -ziegen halten Spezifische Fördervoraussetzungen Förderfähig sind nur Mutterschafe und -ziegen, wenn für den Haltungszeitraum die Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren gemäß künftig geltendem EU-Recht und der Viehverkehrsverordnung erfüllt sind. Die Anzahl an begünstigungsfähigen Tieren, für die Zahlung beantragt wird, muss - außer im Fall höherer Gewalt oder ausgewöhnlicher Umstände - während des Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August des Antragsjahres jederzeit im Betrieb gehalten werden. Die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen ist für mindestens sechs Mutterschafe und -ziegen zu beantragen. Begründung: Entsprechend Artikel 18 Abs. 1 und 2 der Strategieplanverordnung wurden Mindestwerte (1 Hektar bzw. 225 Euro) festgelegt, unterhalb derer keine Direktzahlungen gewährt werden. Die Höhe der Direktzahlungen, die für die jeweilige Mindesttierzahl gewährt wird, korrespondiert unter Berücksichtigung des geplanten Einheitsbetrags mit diesen Mindestwerten. Art der Unterstützung Die Zahlung wird jährlich auf Antrag je förderfähigem Mutterschaf und förderfähiger -ziege gemäß Art. 32 GAP-SP-VO gewährt. DE 491 DE 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Spanne und Höhe der Unterstützung Beschreibung Für den Ausgleich der niedrigen Einkommenspotenziale spezialisierter Schafbetriebe wird 1 Prozent der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen verwendet. Dies entspricht rund 44 Millionen Euro für das Jahr 2023, absinkend aufgrund der steigenden Umschichtung auf etwa 42 Millionen Euro für das Jahr 2026. Unter Berücksichtigung der zukünftig begünstigungsfähigen Tiere, kann hiermit eine Zahlung je Mutterschaf und –ziege von ca. 38 Euro realisiert werden (Durchschnitt über die Förderperiode). Mit einer Prämie von ca. 38 Euro wird gemäß Analysen auf der Basis der Testbetriebsdaten das durchschnittliche Einkommen je Arbeitskraft von spezialisierten Schafbetrieben nahezu dem durchschnittlichen Einkommen je Arbeitskraft in einem Haupterwerbsbetrieb angeglichen; das heißt der bestehende Einkommensabstand wird praktisch abgebaut. Dieser Einkommensabstand ergibt sich über den Durchschnitt aller Standorte hinweg. Spezialauswertungen für einzelne Gebiete erscheinen aufgrund der verfügbaren Daten (bereits in Grundgesamtheit nur kleine Gruppengröße – entsprechend wenig Betriebe im Testbetriebsnetz; keine spezifische Zuordnung zu ertragsarmen Standorten im Testbetriebsnetz möglich) kaum realisierbar. Sie erscheinen aber auch nicht erforderlich, da aus guten Gründen die gekoppelten Tierprämien standortunabhängig gewährt werden sollen. Mit der gekoppelten Einkommensstützung wird ein wesentlicher Beitrag zum Ausgleich der niedrigen Einkommenspotentiale in den spezialisierten Schafbetrieben geleistet, welcher dazu beiträgt, ein tragfähiges landwirtschaftliches Einkommen zu erreichen. Dies trägt wiederum zur Aufrechterhaltung traditioneller Bewirtschaftungsformen bei, die durch eine nachhaltige Nutzung gekennzeichnet ist und darüber hinaus zur Erhaltung der Biodiversität und von Landschaften beitragen. Es wird erwartet, dass sich die Mutterschaf- und Mutterziegenbestände durch die gekoppelte Zahlung stabilisieren. Haupterwerbsbetriebe Spezialisierte Schafbetriebe Gesamt Förderung durch gekoppelte DZ: je Betrieb 15.674 - je AK 7.854 - Ø Einkommen je AK bei Erhalt einer 34.840 36.052 gek. Förderung 97% 100% 8 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Begründung der Schwierigkeit(en), der/denen der/die Zielsektor(en)/Erzeugung(en) oder Landwirtschaftsform(en) ausgesetzt ist/sind. Spezialisierte Schafbetriebe haben ein niedriges Einkommenspotenzial, was sich in niedrigen Einkommen und rückläufigen Beständen widerspiegelt. Für weitere Einzelheiten siehe 5.1.5. Welches Ziel verfolgt die Intervention in puncto Zielsektor(en)/Erzeugnis(se) oder Landwirtschaftsform(en)? zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zur Verbesserung der Qualität zur Stärkung der Nachhaltigkeit Wie wird die Intervention die festgestellte(n) Schwierigkeit(en) durch dieses Ziel lösen (d. h. Erläuterung der Zielsetzung)? DE 492 DE Die Zahlungen verbessern die Einkommenssituation, sollten die Bestände stabilisieren und damit die Erhaltung der wichtigen Funktionen für die Biodiversität gewährleisten. Für weitere Einzelheiten siehe 5.1.7. Welche(r) Sektor(en) ist (sind) betroffen? Schaf- und Ziegenfleisch Begründung der Bedeutung des Zielsektors/der Zielsektoren der Erzeugung(en) oder Landwirtschaftsform(en) in diesem Zusammenhang Spezialisierte Schaf- und Ziegenbetriebe tragen durch ihre traditionelle Bewirtschaftungsform wesentlich zur Erhaltung extensiver Grünlandstandorte bei. Für weitere Einzelheiten siehe 5.1.5. Erläuterung, inwiefern die Intervention mit der Wasserrahmenrichtlinie (d. h. 2000/60/EG) im Einklang steht. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sieht unter anderem den Schutz und die Verbesserung des Zustandes des Grundwassers und aquatischer Ökosysteme vor. Die extensive Beweidung von Grünland, wie sie in der Mutterkuhhaltung praktiziert wird, ist mit der EU-WRRL vereinbar, da sie keine nennensweerten Belastungen der Fließgewässer und des Grundwasseers hervorruft. Das wird bereits deutlich, wenn man sich die geringe Viehbesatzdichte dieses Produktionssystems vor Augen führt. Nach Auswertungen des Testbetriebsnetzes (siehe Tabelle 2.2 von Anhang II Strategieplanentwurf) liegt die Viehbesatzdichte in spezialisierten Muttterkuhbetrieben nur bei 111 Vieheinheiten pro 100 Hektar LF (VE/100 ha LF). Das liegt sogar noch unter dem Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe (der ja auch alle viehlosen Betriebe umfasst) mit 136,3 VE/100 ha LF und deutlich niedriger als in Milchviehbetrieben (158,4 VE/100 ha LF) oder gar in Veredlungsbetrieben (503,1 VE/100 ha LF). Die Veihbesatzdichte liegt damit auch deutlich unter der Grenze von 1,4 RGV, die bei der Extensivierung des Dauergünlandes im Rahmen der Öko-Regelungen (DZ-0404) als Obergrenze gilt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Mutterkuhhaltung (mit Nachzucht) weniger als 7 % des gesamten Viehbestandes (in GV) in Deutschland ausmacht. Die potenziellen Wirkungen sind daher von vorneherein begrenzt, da die Mutterkuhhaltung nur zu einem geringen Teil zum gesamten Dunganfall in Deutschland beiträgt. Gerade in Gebieten mit intensiver Tierhaltung kann die extensive Mutterkuhhaltung sogar einen Beitrag zum Schutz der Gewässer und somit zu den Zielen der EU-WRRL leisten: Im Vergleich zu einer intensiven Grünlandnutzung ist z. B. die Stickstoffbelastung für die Fließgewässer und damit auch das Grundwasser hier erfahrungsgemäß deutlich geringer, was zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt. Die gekoppelte Prämie kann die Mutterkuhhaltung stabilisieren und so verhindern, dass die Flächen für eine intensive Tierproduktion mit potenziell negativen Wirkungen auf die Gewässer genutzt werden. Soweit sogar eine Ausdehnung der Mutterkuhhaltung zulasten intensiverer Tierhaltungssysteme induziert wird, wird dies den Düngeeinsatz und den Dunganfall je Flächeneinheit reduzieren, was zu einer Verbesserung des Gewässerzustandes beiträgt. Angsichts der dargestellten niedrigen Viehbesatzdichten werden aber auch auf benachteiligten Standorten, wo ohne die gekoppelte Prämie eine Nutzungsaufgabe auf ertragsarmen Standorten erfolgen könnte, keine Probleme für den Gewässerschutz gesehen. Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil in diesen von Produktionsaufgabe bedrohten Gebieten überwiegend Gewässer zu finden sind, die keine signifikante Belastung aufweisen. Gerade auf diesen Standorten liegen Schwerpunkte der Mutterkuhhaltung. So liegt nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes die Bestandsdichte der Mutterkühe in benachteilgten Gebieten mit etwa 5 Tieren je Hundert Hektar LF um etwa 76 % höher als in nicht benachteiligten Gebieten. Weiterhin ist darauf zu verweisen, dass Flächen, die durch Mutterkühe beweidet werden, im Vergleich zu nicht genutzten lückigen Grasbeständen ein höheres Stickstofffiltrationsvermögen aufweisen und auch das Phänomen der Nitrifikation in lückigen Grasbeständen bei beweideten Flächen nicht relevant ist. Diese Vorteile der Beweidung sind im Hinblick auf die Ziele der WRRL positiv zu bewerten. Wird die Intervention ganz oder teilweise aus dem Aufschlag für Eiweißpflanzen (insgesamt höchstens 2 %) im Einklang mit Artikel 96 Absatz 3 der Verordnung über die GAP-Strategiepläne finanziert? Ja Nein Wenn sich die Intervention auf eine Leguminose-Gras-Mischung bezieht: geben Sie bitte den Mindestanteil an Leguminosen in der Mischung an. DE 493 DE entfällt Die gekoppelte Einkommensstützung für Seidenraupen ist eine tierbasierte Stützung, bei der die Verwendung von „Tier“ als Basiseinheit der Stützung vorab folgende Klarstellung erfordert: bitte erläutern Sie den Umrechnungssatz zwischen dieser Einheit und einem „Tier“ (d. h. wie viele dieser Einheit entspricht „1 Tier“?) z. B. für die Zwecke von Indikatoren. entfällt Sie können in einem Kommentar weitere Angaben machen (z. B. das Gewicht der Eier, die in einer Schachtel enthalten sein müssen) 9 WTO-Konformität Amber Box Erläuterung, ob und gegebenenfalls wie die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Artikel 6.5 oder Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft entspricht (Blue Box) Die Maßnahmen fallen in die Gelbe Box. Die gekoppelte Einkommensstützung aus Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 und 2 der VO zur Durchführung der GAP Direktzahlungen ist nicht nach Anhang 2 des Übereinkommens über die Landwirtschaft (AoA) von der Senkungsverpflichtung ausgenommen (Green Box). Weiterhin ist die gekoppelte Einkommensunterstützung nicht von einer Ausnahme des Artikels 6 Absatz 2 ff AoA umfasst (Blue Box). Insbesondere die Kriterien von Artikel 6 Absatz V a iii) AoA sind nicht einschlägig. Es handelt sich zwar um eine Lebendviehprämie, jedoch wird diese nicht auf Grundlage einer festgesetzten Bestandsgröße gezahlt. Damit handelt es sich um eine interne Stützungsmaßnahme, die gemäß Art. 6 Absatz I AoA der Verpflichtung zur Senkung unterfällt (Gelbe Box). DE 494 DE 11 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE-DZ-0502-00-0-01 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ) Homogen R.6; R.7; R.8 Erläuterung und Begründung (einschließlich Flexibilität) DE-DZ-0502-00-0-01 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ) Um Mittelverluste aufgrund geringerer Nachfrage als erwartet zu vermeiden und eine höchstmögliche Ausschöpfung der alloziierten Mittel zu gewährleisten, kommt zu dem geplanten Einheitsbetrag für jedes Antragsjahr ein geplanter Höchsteinheitsbetrag in Höhe von 110 Prozent des geplanten Einheitsbetrages zur Anwendung. Zudem wird ein geplanter Mindesteinheitsbetrag in Höhe von 90 Prozent des geplanten Einheitsbetrages angewandt, um eine Umwidmung von Mitteln aus anderen Direktzahlungen entgegen ihrer originären Allokation/Verwendung aufgrund höherer Nachfrage möglichst zu vermeiden. Dabei erfolgt aus Gleichbehandlungsgründen eine einheitliche Vorgehensweise für alle Direktzahlungen. Die Festlegung der Höhe der Prozentsätze erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass insbesondere bei dem neuen Instrument der Öko-Regelungen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme bestehen, die durch die gewählte Flexibilität abgefedert werden können. 12 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Geplanter Einheitsbetrag Insgesamt 2023– Kalenderjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-DZ-0502-00-0-01 - Gekoppelte Geplanter Einheitsbetrag 34,83 34,44 39,00 37,89 37,89 Einkommensstützung für den Sektor Mindestbetrag für den geplanten 31,35 31,00 35,11 34,11 34,11 Schaf- und Ziegenfleisch (ZSZ) Einheitsbetrag Höchstbetrag für den geplanten 38,31 37,88 42,91 41,68 41,68 Einheitsbetrag (EUR) O.11 (Einheit: Anzahl Tiere) 1.270.163,00 1.270.163,00 1.102.600,00 1.102.600,00 1.102.600,00 Geplanter Output * geplanter 44.239.777,29 43.744.413,72 43.001.400,00 41.777.514,00 41.777.514,00 214.540.619,01 Einheitsbetrag INSGESAMT Insgesamt: 5.848.126,00 O.11 (Einheit: Anzahl Tiere) 1.270.163,00 1.270.163,00 1.102.600,00 1.102.600,00 1.102.600,00 Max.: 1.270.163,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 44.241.259,00 43.749.689,00 43.012.335,00 41.783.411,00 41.783.411,00 214.570.105,00 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 495 DE 5.2 Sektorale Interventionen Obst und Gemüse DE 496 DE Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE-SP-0100-00-0-01 - Sektorprogramm Obst und Gemüse (Angabe auf Ebene R.1; R.10; R.11; R.14; R.16; R.19; R.21; R.24; R.3; R.31; Durchschnitt des Sektors) R.5; R.9 Beschreibung DE-SP-0100-00-0-01 - Sektorprogramm Obst und Gemüse (Angabe auf Ebene des Sektors) EB auf Basis historischer Werte und Schätzungen ermittelt. Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE-SP-0100-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 2.300.000,00 1.900.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 Sektorprogramm Obst und der Union in EUR) Gemüse (Angabe auf Ebene O.35 (Einheit: Operationelle Programme) 3,00 22,00 31,00 32,00 des Sektors) Jährliche indikative Mittelzuweisung 7.000.000,00 41.500.000,00 49.500.000,00 51.000.000,00 149.000.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 497 DE INVRE(47(1)(a)) - - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen SP-0104 - Investitionen und Forschung Interventionscode (MS) SP-0104 Bezeichnung der Intervention Investitionen und Forschung Art der Intervention INVRE(47(1)(a)) - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs National und im Fall von Mitgliedern in anderen MS transnational 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung CLIMA(46(f)) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel COMP(46(c)) Verbesserung der mittel- und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere durch Modernisierung CONC(46(b)) Bündelung des Angebots und der Vermarktung der Erzeugnisse, auch durch Direktwerbung CONS(46(i)) Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse, frisch oder verarbeitet EMPL(46(k)) Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen und Gewährleistung der Einhaltung Arbeitgeberverpflichtungen sowie der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz gemäß den Richtlinien 89/391/EWG, 2009/104/EG und (EU) 2019/1152 PROD(46(a)) Planung und Organisation der Erzeugung, Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität, Optimierung der Erzeugungskosten und Investitionserträge und Stabilisierung der Erzeugerpreise PROMO(46(e)) Förderung, Entwicklung und Umsetzung: i) von umweltverträglichen Erzeugungsmethoden und -techniken, ii) von schädlings- und krankheitsresistenten Erzeugungsverfahren, iii) von Tiergesundheits- und Tierwohlstandards, die über die im Unionsrecht und im nationalen Recht vorgesehenen Mindestanforderungen hinausgehen, iv) der Abfallverminderung und einer umweltverträglichen Nutzung und Bewirtschaftung von Nebenerzeugnissen, einschließlich deren Wiederverwendung und Wertsteigerung, v) des Schutzes und der Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Schutz der Gewässer, der Böden und der Luft. REDE(46(d)) Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Erzeugungsmethoden, einschließlich in Bezug auf die Resilienz gegenüber Schädlingen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Tierkrankheiten, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, innovative Verfahren und Erzeugungstechniken zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Marktentwicklung SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Code Beschreibung Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan DE 498 DE GAP-Strategieplans behandelt Anpassung der Verarbeitung C.2 und der Vermarktung an die Hohe Priorität Ja Anforderungen des Marktes Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick E.5 Hohe Priorität Ja auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität Stärkere Einbindung von Q.7 Praxis und Beratung in die Hohe Priorität Ja Forschung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.11/Obst und Gemüse Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen am Wert der vermarkteten Erzeugung in bestimmten Sektoren R.16 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine im Rahmen der GAP für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder Biomaterial vorgesehene Investitionsförderung erhalten R.21 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.9 Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich Verbesserung der Ressourceneffizienz, erhalten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Gefördert werden können bauliche und technische Investitionen in Maschinen, Geräte und technische Anlagen und sonstige Maßnahmen (Nichterschöpfende Liste) 1. zur Planung und Organisation der Erzeugung 1. Errichtung, Einrichtung und Modernisierung von Gewächshäusern 2. Einrichtungen zur Nutzung von Abwärme für die Verfrühung von speziellen Kulturen (z. B. Spargel, Erdbeeren) 3. Einrichtung von Flies-, Folien- oder Folientunnel-Systemen im Freiland 4. Anschaffung und Inbetriebnahme von EDV-Systemen zur Produktionsplanung 2. zur Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität 1. Investitionen zum Schutz der Qualität während der Produktion wie z. B. Errichtung von Hagelschutzanlagen und Regendächern 2. Investitionen zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität bei Aufbereitung, Lagerung und Transport 3. zur Bündelung des Angebots und zur Vermarktung der Erzeugnisse 1. Investitionen zur Förderung einer nachfragegerechten Vermarktungsware, wie z. B.: Anschaffung von produktspezifischen Wasch-, Sortier- und Verpackungsanlagen 2. Investitionen zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und logistischen Voraussetzungen 3.Investitionen zur Verbesserung der Organisationsstruktur 4. im Bereich Forschungs- und Versuchsvorhaben Gefördert werden können Investitionen, die für die Realisierung der spezifischen Forschungs- und Versuchsvorhaben erforderlich sind. Gefördert werden können Vorhaben insbesondere in folgenden Bereichen: 1.Produkt- und Prozessinnovation 2.Verbesserung von Lagerverfahren 3. Innovation in der Erzeugung, beispielsweise Anbau- und Sortenversuche, Entwicklung von DE 499 DE Spezialmaschinen und -geräten, Pflanzenschutzmittel- und -verfahren für Lückenindikationen 4.Entwicklung umweltgerechter Verfahren 5.Marktforschung und Trendanalysen 6.umweltfreundliche Verpackungen. Dabei können auch die Kooperation und die Koordinierung von Forschungs- und Versuchsvorhaben zwischen mehreren Erzeugerorganisationen gefördert werden. 5. zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Biodiversität 5.1 Investitionen zum Schutz und zur Einsparung von Wasser 5.2 Investitionen zur Einsparung von Energie 5.3 Investitionen zur Luftreinhaltung 5.3 Investitionen zur Förderung der Biodiversität 5.4 Investitionen zur Abfallvermeidung 5.5 Investitionen zum Klimaschutz Begründung: Zur Deckung des Bedarfs an Kompetenzsteigerung und einer Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowohl in der Produktion als auch in den nachgelagerten Bereichen können Anbauberatung, Forschung- und Versuchsvorhaben beitragen. Es wird der Bedarf gesehen, frühzeitig auf Marktentwicklungen zu reagieren und damit eine Stärkung der Wettbewerbsposition erlangen zu können. Hierzu dienen Forschungs- und Versuchsvorhaben in den Bereichen Marktforschung und Trendanalyse. Es wird der Bedarf einer weiteren Steigerung bei der Effizienz der Bewässerung gesehen. Dies ist auch notwendig, um die Auswirkungen der Wasserentnahme auf Grundwasserspiegel oder Oberflächengewässer zu minimieren. In der Praxis besteht noch immer ein großes Verbesserungspotenzial. Aufgrund der hohen Intensität der Produktionssysteme für Obst und Gemüse gemessen am Einsatz von Wasser besteht besonderer Bedarf an einer Reduzierung des Wasserverbrauchs dieser Produktionssysteme. Es besteht der Bedarf der Verringerung des Energieverbrauchs sowohl in der Produktion als auch in der Vermarktung von Obst und Gemüse, da im Vergleich zum Ackerbau bei gärtnerischen Freilandkulturen bezogen auf die Fläche deutlich mehr Energie eingesetzt wird. Bei der Erzeugung von Obst und Gemüse sind die Produktionssysteme hinsichtlich Arbeits- und Maschineneinsatz, Pflanzenschutz und Bewässerung wesentlich intensiver. Von besonderer Bedeutung ist auch der hohe Energieverbrauch insbesondere zur Heizung und zur Belichtung im Anbau unter Glas. Zudem weisen die frischen Produkte wegen der hohen Wassergehalte große Transportgewichte auf. Auch die Aufbereitung, Kühlung und Lagerung der Erzeugnisse sind mit hohem Energieaufwand verbunden. Es besteht der Bedarf gezielter Maßnahmen, zur Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, um wildlebende Nützlinge zu schützen, zu fördern und dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenzuwirken. Fördervoraussetzungen sind unter Beachtung der Vorgaben des Artikel 11 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen und/oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des OP beiträgt. Die Bedingungen der Delegierten GAP-SP-VO der Kommission zur Ergänzung der GAP-SP-VO sind einzuhalten, insbesondere Artikel 11 und 12. DE 500 DE Die erworbenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte werden vom Begünstigten entsprechend der Art, den Zielen und dem beabsichtigten Einsatz verwendet, wie sie im GAP- Strategieplan und im genehmigten operationellen Programm beschrieben sind (Artikel 11 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126). Die Investitionen in materielle Vermögenswerte gemäß Artikel 11 Absatz Unterabsatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 erfolgen in den Räumlichkeiten des Begünstigten oder gegebenenfalls in den Räumlichkeiten seiner angeschlossenen Erzeuger oder seiner Tochterunternehmen, die die 90 %- Anforderung gemäß Artikel 31 Absatz 7 dieser Verordnung erfüllen. Die Zweckbindungsfrist nach Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU)2022/126 der Kommission vom 7. Dezember 2021 beträgt a) für Bauten und baulichen Anlagen zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Bauten oder baulichen Anlagen dem Begünstigten zur Verfügung gestellt werden, b) für andere materielle und immaterielle Vermögenswerte fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte dem Begünstigten zur Verfügung gestellt werden. Die operationellen Programme müssen • nach Artikel 50 Absatz 7 der GAP-SP-VO mindestens 15 % der Ausgaben für Umweltmaßnahmen (Interventionen im Zusammenhang mit den Zielen gemäß Artikel 46 Buchstaben e und f) und • mindestens 2 % für Forschungsmaßnahmen (Interventionen im Zusammenhang mit dem Ziel gemäß Artikel 46 Buchstabe d) umfassen. Bauliche und technische Investitionen in Maschinen, Geräte und technische Anlagen und sonstige Maßnahmen Modernisierungsinvestitionen sind nur zulässig, wenn das neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut wegen seiner technischen Überlegenheit oder rationelleren Arbeitsweise für die Erzeugerorganisation eine wesentlich andere Bedeutung hat als das ausgeschiedene Wirtschaftsgut. Bauliche und technische Investitionen in Maschinen, Geräte und technische Anlagen und sonstige Maßnahmen können ganz oder anteilig als Beitrag zu den Zielen nach Artikel 50 Absatz 7 lit. a für die Laufzeit des OP angerechnet werden, wenn sie 1. zu einer Verringerung des derzeitigen Einsatzes von Produktionsmitteln, der Freisetzung von Schadstoffen und der Abfälle aus dem Produktionsprozess führen oder 2. die Ablösung der Nutzung fossiler Energieträger durch erneuerbare Energiequellen bewirken oder 3. eine Verringerung der Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung bestimmter Produktionsmittel, einschließlich Pflanzenschutz- oder Düngemittel, erzielen oder 4.den Umweltzustand verbessern oder 5. mit nicht produktiven Investitionen zusammenhängen, die zur Verwirklichung der Ziele einer Agrarumwelt- und Klimaverpflichtung oder Verpflichtung zu ökologischem/biologischem Landbau erforderlich sind, insbesondere, wenn sich diese Ziele auf den Schutz von Lebensräumen und der Biodiversität beziehen. Forschungs- und Versuchsvorhaben Grundvoraussetzung für die Förderung von Forschungs- und Versuchsvorhaben ist das Einreichen einer detaillierten Forschungs- bzw. Versuchsbeschreibung mit formulierten Zielen. Der Umfang für den Versuchslandbau (pflanzenbauliche Versuche; z. B. Sortenfindung) muss vor allem im Hinblick auf die verwendete Anzahl von Versuchspflanzen, Sorten und die verwendete Anbaufläche begründet werden und in die Versuchsbeschreibung einfließen. Außerdem ist ein Abschlussbericht über die erzielten Ergebnisse zu übermitteln. Förderbar sind nur spezifische Kosten, welche von einem externen Gutachter festzustellen sind. Bei Kooperation mit einer Forschungseinrichtung muss diese in dem betreffenden Forschungsfeld über DE 501 DE die entsprechende Expertise verfügen. Nachhaltige Nutzung von Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Biodiversität Anforderungen für alle Umweltinterventionen Umweltinterventionen müssen eines der folgenden Ziele verfolgen: a) Verringerung des derzeitigen Einsatzes von Produktionsmitteln, der Freisetzung von Schadstoffen oder der Abfälle aus dem Produktionsprozess; b) Ersetzung von Energie aus fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energiequellen; 31.1.2022 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 20/61 c) Verringerung der Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung bestimmter Produktionsmittel oder der Erzeugung bestimmter Rückstände, einschließlich Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln, Gülle oder anderen tierischen Rückständen; d) Verringerung des Wasserverbrauchs; e) Verknüpfung mit nichtproduktiven Investitionen, die zur Erreichung der Agrarumwelt- und Klimaziele erforderlich sind, insbesondere wenn diese Ziele den Schutz von Lebensräumen und der biologischen Vielfalt betreffen; f) wirksame und messbare Verringerung der Treibhausgasemissionen oder eine dauerhafte Kohlenstoffbindung; g) Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Erzeugung gegenüber Klimarisiken wie Bodenerosion; h)Erhaltung, nachhaltige Nutzung und Entwicklung der genetischen Ressourcen oder i) Umweltschutz oder Verbesserung des Umweltzustands. Die Begünstigten müssen zum Zeitpunkt der Vorlage eines operationellen Programms, einer Umweltintervention oder der Änderung eines operationellen Programms oder einer Umweltintervention Nachweise über den erwarteten positiven Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen vorlegen (Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126. Ausgaben im Zusammenhang mit Interventionen gemäß den Artikeln 11 und 12, die sich auf Interventionen im Zusammenhang mit Agrarumwelt- und Klimazielen beziehen („Umweltinterventionen“), jedoch nicht ausschließlich, gelten als ausschließlich mit diesen Zielen verbunden, sofern sie einen direkten und signifikanten Beitrag zu diesen Zielen leisten, und daher werden die gesamten Ausgaben auf die 2 % und die 15 % gemäß Artikel 50 Absatz 7 Buchstaben a und c oder auf die 5 % gemäß Artikel 60 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates angerechnet (Artikel 22 Absatz 4). Umweltinterventionen müssen durch die Erzeugerorganisation in Form eines Gutachtens eines externen Experten hinsichtlich ihres positiven Beitrags zu den Umweltzielen und ihrer Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren/Investitionen begründet werden. 1.1 Fördervoraussetzungen im Bereich Wasser sind: 1. Kauf und Installation von lokalen oder Sprinkler-Bewässerungssystemen und integrierten Bewässerungssystemen, wenn die Einführung des neuen oder verbesserten Bewässerungssystems/der neuen oder verbesserten Ausrüstung nachweislich mindestens einen zusätzlichen Umweltnutzen bringt; Investitionen, die zu einer Verringerung des Wasserverbrauchs um mindestens 7 % führen, 2. Investitionen in die Tröpfchenbewässerung (oder ähnliche Systeme), die eine Verringerung des Verbrauchs um mindestens 5 % gegenüber dem Verbrauch vor der Investition ermöglichen; 3. Kauf und Installation von lokalen oder Sprinklerbewässerungssystemen und integrierten Bewässerungssystemen, wenn die Einführung des neuen oder verbesserten Bewässerungssystems/der neuen oder verbesserten Ausrüstung nachweislich mindestens einen DE 502 DE zusätzlichen Umweltnutzen bringt, sind Investitionen, die zu einer potenziellen Verringerung des Wasserverbrauchs um mindestens 7 % und zu einer tatsächlichen Einsparung von mindestens 50 % dieses Betrags führen, förderfähig; 4. Investitionen in Tröpfchenbewässerung (oder ähnliche Systeme), die eine potenzielle Verringerung des Wasserverbrauchs um mindestens 5 % und eine tatsächliche Einsparung von mindestens 50 % dieses Betrags im Vergleich zum Verbrauch vor der Investition ermöglichen; (Artikel 11 Absatz 4 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126). 5. Bei der Erstanschaffung kann nur wassersparende Technik gefördert werden. 6. Nachweis der Optimierung des Wassermanagements des Investierenden durch ein Gutachten eines externen Experten. 7. Baurechtliche Genehmigung, dort wo erforderlich (z. B. Wasserbecken). Investitionen für die Anlage oder den Ausbau eines Reservoirs zum Zwecke der Bewässerung sind nur förderfähig, wenn dies nicht zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen führt. 8. Wasserrechtliche Genehmigung der zuständigen Behörden soweit erforderlich. 9. Reine Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig. Förderfähig ist der Ersatz bestehender Bewässerungsanlagen durch wassersparende Verfahren auf dem Feld bzw. im Gewächshaus. 10. Eine Förderung der überbetrieblichen Bewässerungsinfrastruktur, wie Wassergewinnung, Pumpstationen, Speicher und Zuleitungen, ist als Umweltmaßnahme grundsätzlich möglich, sofern eine Kopplung mit wassersparenden Bewässerungssystemen erfolgt. Zudem ist eine Förderung als Umweltmaßnahme nur in Regionen möglich, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen. Die Bestimmungen von Artikel 11 Absätze 4 – 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 sind zu beachten. Investitionen in die Nutzung von aufbereitetem Wasser als alternative Wasserversorgung sind nur dann förderfähig, wenn die Bereitstellung und Nutzung dieses Wassers mit der Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates in Einklang steht. Dabei sind insbesondere die Bestimmungen von Artikel 6 (Verpflichtungen hinsichtlich Genehmigungen für aufbereitetes Wasser) zu beachten. 1.2 Fördervoraussetzungen im Bereich Energie sind: 1. Nachweis der Optimierung des Energiemanagements des Investierenden durch ein Gutachten eines externen Experten. 2. Die Investitionen müssen zu einer Einsparung von Energie führen, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz von Produktionsmitteln, die aus nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen wie Wasser oder fossilen Brennstoffen stammen oder potentielle Verschmutzungsquellen für die Umwelt darstellen, wie Düngemittel, Pflanzenschutzmittel oder bestimmte Energiequellen, bei Emission von Schadstoffen im Rahmen des Produktionsprozesses in Luft, Boden oder Wasser oder beim Produktionsprozess hinsichtlich Energieverbrauch und/oder Anfalls von Abfällen, einschließlich Abwässer. 3. Die Menge an erzeugter Energie der geförderten Anlage darf nicht größer sein als die Menge an Energie, die jährlich für die normalen Tätigkeiten des Begünstigten genutzt werden kann (Artikel 11 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126). 1.3 Fördervoraussetzungen im Bereich Biodiversität sind: 1. Beihilfefähig sind nur Interventionen, die zu substantiellen Umweltvorteilen für den Erhalt oder die Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) führen und durch Gutachten eines externen Experten nachgewiesen werden. 2. Die Umweltaktionen müssen eng mit dem Obst- und Gemüseanbau und den Aktivitäten der Erzeugerorganisation verbunden sein. Die Kosten für die Pacht von Feldern (beispielsweise für die DE 503 DE Anlage von Blühflächen) können nur beihilfefähig sein, wenn die Erzeugerorganisation den Nachweis einer solch engen Verbindung erbringt. 3. Bei der Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen kann zum Nachweis der Gefährdung der verwendeten Sorten die Datenbank “Historisch genutztes Gemüse – Liste der einheimischen gefährdeten und verschollenen Gemüsesorten sowie der Gemüse-Traditionssorten” sowie für Obst die “Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen in Deutschland” genutzt werden. 1.4 Fördervoraussetzungen für Investitionen zum Klimaschutz Die Interventionen müssen durch Reduktion der Emission von Treibhausgasen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Reduktion ist durch ein Gutachten eines externen Experten nachzuweisen. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung der operationellen Programme richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 52 der GAP-SP-VO anteilig nach der Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge gemäß Artikel 51 Absatz 1 lit. a der GAP-SP-VO, wobei aber die tatsächlich als förderfähig anerkannten Ausgaben begrenzend wirken. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Die Intervention SP-0104 ist als inländische Stützung von den Senkungsverpflichtungen laut WTO- Abkommen über Landwirtschaft ausgenommen. Vorgesehen ist ein Programm mit strukturellen Anpassungshilfen durch Investitionszuschüsse mit Ausgaben im Bereich Investitionen und Kleingeräten. Es erfüllt die Anforderung einer Strukturellen Anpassungshilfe durch Investitionszuschüsse gemäß Absatz 11 in Anhang 2. DE 504 DE ADVI1(47(1)(b)) - - Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz SP-0102 - Beratungsdienste und technische Hilfe Interventionscode (MS) SP-0102 Bezeichnung der Intervention Beratungsdienste und technische Hilfe Art der Intervention ADVI1(47(1)(b)) - Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs National und im Fall von Mitgliedern in anderen MS transnational. 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung CLIMA(46(f)) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel CONS(46(i)) Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse, frisch oder verarbeitet REDE(46(d)) Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Erzeugungsmethoden, einschließlich in Bezug auf die Resilienz gegenüber Schädlingen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Tierkrankheiten, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, innovative Verfahren und Erzeugungstechniken zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Marktentwicklung SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Qualitätsproduktion C.1 einschließlich Ausbau von Hohe Priorität Ja Qualitätsregelungen und Zertifizierungen Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Q.2 Hohe Priorität Ja Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land- 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.1 Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) beteiligen, um die nachhaltige DE 505 DE Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.11/Obst und Gemüse Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen am Wert der vermarkteten Erzeugung in bestimmten Sektoren R.3 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für digitale landwirtschaftliche Technologien erhalten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Fördermöglichkeiten Gefördert werden können (Nichterschöpfende Liste): Weiterbildung und Beratung im Bereich der Erzeugung, zur Verbesserung der Kompetenz der Erzeuger und zur Einführung neuer Produkte/Verfahren. Dabei können auch die Personalkosten für Berater der Erzeugerorganisationen gefördert werden, sofern die Ausgaben nicht im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsfonds und operationellen Programmen stehen und einer Intervention zugeordnet werden können. Weiterbildung und Beratung zur Steigerung der Mitarbeiterkompetenz. Begründung Es besteht Bedarf, Kompetenz und Wissen als Grundlage für unternehmerisches Handeln zu steigern, da diese Faktoren entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen haben. Fördervoraussetzungen sind unter Beachtung der Vorgaben des Artikel 22 Absatz 4 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen und/oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des OP beiträgt. Die Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission zur Ergänzung der GAP- SP-VO sind einzuhalten. Die Beratung muss geeignet sein, die Mitarbeiterkompetenz und damit die Leistungsfähigkeit der Erzeugerorganisation und ihrer Mitgliedsbetriebe zu steigern. Ziel ist eine Optimierung der Produktion und der operativen Abläufe insgesamt und eine Kompetenzsteigerung im Bereich der strategischen Unternehmensentwicklung. Die Beratung muss durch qualifiziertes Personal erfolgen. Qualifiziertes Personal muss Nachweise/Bescheinigungen erbringen (Ausbildung, Fortbildung). 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung der operationellen Programme richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 52 der GAP-SP-VO anteilig nach der Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge gemäß Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a der GAP-SP-VO, wobei aber die tatsächlich als förderfähig anerkannten Ausgaben begrenzend wirken. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 506 DE ORGAN(47(1)(d)) - - ökologische/biologische Erzeugung oder integrierter Landbau SP-0106 - Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung Interventionscode (MS) SP-0106 Bezeichnung der Intervention Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung Art der Intervention ORGAN(47(1)(d)) - ökologische/biologische Erzeugung oder integrierter Landbau Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs National und im Fall von Mitgliedern in anderen MS transnational 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung CLIMA(46(f)) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel CONS(46(i)) Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse, frisch oder verarbeitet MARKET(46(h)) Förderung des Absatzes und der Vermarktung der Erzeugnisse PROMO(46(e)) Förderung, Entwicklung und Umsetzung: i) von umweltverträglichen Erzeugungsmethoden und -techniken, ii) von schädlings- und krankheitsresistenten Erzeugungsverfahren, iii) von Tiergesundheits- und Tierwohlstandards, die über die im Unionsrecht und im nationalen Recht vorgesehenen Mindestanforderungen hinausgehen, iv) der Abfallverminderung und einer umweltverträglichen Nutzung und Bewirtschaftung von Nebenerzeugnissen, einschließlich deren Wiederverwendung und Wertsteigerung, v) des Schutzes und der Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Schutz der Gewässer, der Böden und der Luft. SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Verkürzung der C.3 Wertschöpfungskette (inkl. Hohe Priorität Ja Direktvermarktung) Anpassung der Land- und D.3 Forstwirtschaft an den Sehr hohe Priorität Ja Klimawandel Verbesserung der Datengrundlagen und F.3 evidenzbasierte Mittlere Priorität Ja Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. DE 507 DE R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.11/Obst und Gemüse Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen am Wert der vermarkteten Erzeugung in bestimmten Sektoren R.14 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen R.19 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen, die der Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota dienen (z. B. Verringerung der Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtfolge mit Leguminosen) R.24 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Fördermöglichkeiten Gefördert werden können (Nichterschöpfende Liste): 1. Beratung und Betreuung; 2. Fortbildung der Mitglieder und Mitarbeiter der EO; 3. Kosten für Nährstoffanalysen und Bodenuntersuchungen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Turnus hinausgehen 4. Kosten für die Umsetzung des Biozeichens (gem. Verordnung (EU) 2018/848) 5. Einsatz alternativer Methoden und Verfahren zum chemischen Pflanzenschutz 6. Verwendung von resistentem Saat- und Pflanzgut 7. Precision Farming Begründung: Es besteht, auch im Hinblick auf die „Farm to Fork-Strategie“, Bedarf, den ökologischen Belangen bei der Erzeugung und Vermarktung von Obst und Gemüse verstärkt Rechnung zu tragen und damit die Nachhaltigkeit des Sektors zu verbessern. Der ökologische Landbau kann zum Schutz von Lebensräumen und biologischer Vielfalt beitragen. Durch Beratung und Fortbildung soll die Erzeugung von ökologischem Obst und Gemüse unterstützt werden. Um den hohen Standard der Integrierten Produktion zu sichern und zu stärken, sind Beratung und Betreuung der Erzeugerorganisationen und der Erzeuger erforderlich. Fördervoraussetzungen sind unter Beachtung der Vorgaben des Artikel 22 Absatz 4 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen und/oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des OP beiträgt. Die Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission zur Ergänzung der GAP- SP-VO sind einzuhalten, insbesondere Artikel 12. Allgemeine Beihilfekriterien: Zu dokumentieren sind Umfang und Kosten der durchgeführten Beratung und Betreuung, Fortbildung bzw. Bodenuntersuchungen, Anbauverfahren, Schlaggröße, Saatgutsorten) Die Qualifikation des Personals muss durch Nachweise/Bescheinigungen belegt werden (Ausbildung, Fortbildung). Die operationellen Programme müssen • nach Artikel 50 Absatz 7 der GAP-SP-VO mindestens 15 % der Ausgaben für Umweltmaßnahmen DE 508 DE (Interventionen im Zusammenhang mit den Zielen gemäß Artikel 46 Buchstaben e und f) und • mindestens 2 % für Forschungsmaßnahmen (Interventionen im Zusammenhang mit dem Ziel gemäß Artikel 46 Buchstabe d) umfassen. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung der operationellen Programme richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 52 der GAP-SP-VO anteilig nach der Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge gemäß Artikel 51 Absatz 1 lit. a der GAP-SP-VO, wobei aber die tatsächlich als förderfähig anerkannten Ausgaben begrenzend wirken. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 509 DE PROMO(47(1)(f)) - - Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte SP-0101 - Absatzförderung und Kommunikation Interventionscode (MS) SP-0101 Bezeichnung der Intervention Absatzförderung und Kommunikation Art der Intervention PROMO(47(1)(f)) - Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs National und im Fall von Mitgliedern in anderen MS transnational 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung CONC(46(b)) Bündelung des Angebots und der Vermarktung der Erzeugnisse, auch durch Direktwerbung CONS(46(i)) Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse, frisch oder verarbeitet MARKET(46(h)) Förderung des Absatzes und der Vermarktung der Erzeugnisse SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung von Innovationskraft, Lösungskompetenz, B.2 Hohe Priorität Ja Innovations- und Kooperationsbereitschaft 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.11/Obst und Gemüse Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen am Wert der vermarkteten Erzeugung in bestimmten Sektoren 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Fördermöglichkeiten Gefördert werden können (Nichterschöpfende Liste): 1. Erstellung und Umsetzung von B2B- und B2C-Vermarktungskonzepten, einschließlich der für die (Markt-)Einführung notwendigen Kosten für Produktwerbung, Werbemitteleinsatz, Werbeaufdrucke, Markenentwicklung und E-Businesslösungen, DE 510 DE 2. Präsentation auf Messen, Ausstellungen u. a. Veranstaltungen unter der Maßgabe der Kundengewinnung/-pflege, der Produktvorstellung und Steigerung der (Marken-)Bekanntheit. 3. Dienstleistungen, externe Beratung sowie Einsatz von eigenem Personal mit dem Ziel der Verbesserung des Vermarktungsniveaus. Hierzu zählen insbesondere die Aufgaben und Tätigkeiten von Marketingmanagern und E-Commerce Personal. 4. Informationsweitergabe an Mitglieder, einschließlich Schulungen sowie Werbemaßnahmen für potentielle Mitglieder, 5. Rechts- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Erschaffung von Vermarktungskooperationen, Zusammenschlüssen von Erzeugerorganisationen oder länderübergreifenden Erzeugerorganisationen/Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, einschließlich der von den Erzeugerorganisationen in Auftrag gegebenen Durchführbarkeitsstudien, die Zusammenarbeit (Kooperationen) und der Zusammenschluss (Konzentration) von Unternehmen zur Ausweitung der Marktposition und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich dem damit verbundenen Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. 6. Investitionen in Unternehmensanteile oder -kapital, die unmittelbar zur Verwirklichung der Ziele des operationellen Programms beitragen. Begründung: Es besteht Bedarf für eine Verbesserung der Angebots- und Vermarktungsstrukturen und somit eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Ebene der Erzeugerorganisationen als auch auf Ebene der Erzeuger. Zudem besteht Bedarf für eine Steigerung der Effizienz der Logistik, Lagerung und Aufbereitung, einer Verbreiterung des Sortiments und der Verbesserung der ganzjährigen Verfügbarkeit von Produkten und die Dienstleistungskompetenz zu steigern. Fördervoraussetzungen sind genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen und/oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des OP beiträgt. Die Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission zur Ergänzung der GAP- SP-VO sind einzuhalten. Die Förderung beschränkt sich in der Hauptsache auf ausgewählte Instrumente der Marketingkommunikation, der Erschließung neuer Absatzwege sowie innerbetrieblicher Interventionen nichtinvestiver Art, die von anerkannten Erzeugerorganisationen oder der ihr angeschlossenen Erzeuger oder einer Tochtergesellschaft durchgeführt werden und im direkten Zusammenhang mit den Zielen des genehmigten OP der Erzeugerorganisationen stehen und zu deren Zielerreichung entscheidend beitragen. Ferner sollen mit dieser Intervention Kooperationen in den einzelnen Unternehmensbereichen bzw. Konzentrationsprozesse bei Erzeugerorganisationen angeregt und unterstützt werden. Die Maßnahmen müssen eines der folgenden Ziele verfolgen: a) Sensibilisierung für die Vorzüge landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Union und für die hohen Standards, die in der Union für ihre Erzeugungsmethoden gelten; b) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Verbrauchs landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Union und bestimmter Verarbeitungserzeugnisse, die in der Union hergestellt werden, sowie Steigerung ihres Bekanntheitsgrads innerhalb und außerhalb der Union für andere Sektoren als Wein; c) verstärkte Sensibilisierung für die Qualitätsregelungen der Union sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union; d) Erhöhung des Marktanteils landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Union und bestimmter Verarbeitungserzeugnisse, die in der Union hergestellt werden, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Märkten in Drittländern liegt, die das höchste Wachstumspotenzial aufweisen; e) falls relevant, Beitrag zur Normalisierung der Marktverhältnisse auf dem Unionsmarkt im Fall einer schweren Marktstörung, des Verlusts des Verbrauchervertrauens oder anderer spezifischer Probleme; f) Sensibilisierung für nachhaltige Erzeugung; DE 511 DE g) stärkere Sensibilisierung der Verbraucher für Fabrik- oder Handelsmarken von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, länderübergreifenden Erzeugerorganisationen oder länderübergreifenden Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse (Artikel 14 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2022/126). 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung der operationellen Programme richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 52 der GAP-SP-VO anteilig nach der Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge gemäß Artikel 51 Abssatz 1 lit. a der GAP-SP-VO, wobei aber die tatsächlich als förderfähig anerkannten Ausgaben begrenzend wirken. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 512 DE QUAL(47(1)(g)) - - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen SP-0105 - Qualitätsregelungen Interventionscode (MS) SP-0105 Bezeichnung der Intervention Qualitätsregelungen Art der Intervention QUAL(47(1)(g)) - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs National und im Fall von Mitgliedern in anderen MS transnational 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung BOOST(46(g)) Steigerung des Handelswerts und der Qualität der Erzeugnisse, einschließlich Verbesserung der Erzeugnisqualität und Entwicklung von Erzeugnissen, die mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe versehen sind oder unter von den Mitgliedstaaten anerkannte Qualitätsregelungen auf Unionsebene oder nationaler Ebene fallen CONC(46(b)) Bündelung des Angebots und der Vermarktung der Erzeugnisse, auch durch Direktwerbung CONS(46(i)) Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse, frisch oder verarbeitet PROD(46(a)) Planung und Organisation der Erzeugung, Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität, Optimierung der Erzeugungskosten und Investitionserträge und Stabilisierung der Erzeugerpreise SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Qualitätsproduktion C.1 einschließlich Ausbau von Hohe Priorität Ja Qualitätsregelungen und Zertifizierungen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.11/Obst und Gemüse Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen am Wert der vermarkteten Erzeugung in bestimmten Sektoren 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Fördermöglichkeiten Gefördert werden können u. a. Interventionen im Bereich Qualitätsregelungen und Vermarktung (Nichterschöpfende Liste): 1. Kosten für die Umsetzung nationaler/regionaler Qualitätszeichen auf Grundlage verschiedener festgelegter Qualitätsstandards 2. Kosten für die Umsetzung des Biozeichens (gem. Verordnung (EU) 2018/848) 3. Kosten für die Umsetzung von EU-Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel DE 513 DE nach VO (EU) Nr. 1305/2013 Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b, (z. B. geschützte Herkunftsangaben gem. VO(EU) Nr. 1151/2012 (ggA, gU, gtS). 4. Kosten für die Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung weiterer Qualitätsregelungen 5. Interventionen, die der Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung und Verwendung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Qualitätsregelungen und der Übermittlung von Informationen an Absatzmittler im Einzelhandel und Ernährungshandwerk dienen 6. Markenkonzepte sowie die Teilnahme an Qualitätssicherungs- und Zertifizierungssystemen für die Landwirtschaft. 7. Erarbeitung und Verbreitung wissenschaftlicher Informationen bei Erzeugern, Verarbeitern und Vermarktern landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie den entsprechenden zwischengeschalteten Stellen, einschließlich der Absatzmittler 8. Kosten für die Umsetzung für das allgemeine betriebliche Qualitätsmanagement (Personal, Beratung (extern), Audit, Rückstandsmonitoring, …) 9. Audit- und Zertifizierungskosten (zum Beispiel IFS, QS-GAP) für die Teilnahme an internationalen /nationalen anerkannten Qualitätsregelungen. Begründung Dieser Bedarf wird aus den Forderungen des Handels abgeleitet, der von den Lieferanten und damit auch den Erzeugerorganisationen Zertifizierungen nach den gängigen Qualitätssicherungssystemen für die Land- und Ernährungswirtschaft erwartet. Die Qualitätsanforderungen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Komplexe Qualitätssicherungssysteme, die zunehmend die gesamte Wertschöpfungskette integrieren, sind mittlerweile bei vielen Abnehmern eine Grundvoraussetzung für die Listung als Lieferant. Hier haben die Erzeugerorganisationen bereits einen hohen Standard erreicht, den es zu halten gilt. Ebenso sind Neuentwicklungen von Qualitätssicherungssystemen zukünftig umzusetzen. Fördervoraussetzungen sind genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen und/oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des OP beiträgt. Die Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU)2022/126 der Kommission zur Ergänzung der GAP- SP-VO sind einzuhalten. Förderfähig sind Interventionen, die zur Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Qualitätsregelungen geeignet sind. Die Förderung beschränkt sich auf ausgewählte Instrumente der Marketingkommunikation bzw. Bekanntmachung, der Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen, der Erschließung neuer Absatzwege sowie innerbetriebliche Interventionen nichtinvestiver Art, die von anerkannten Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder der ihr angeschlossenen Erzeuger oder einer Tochtergesellschaft durchgeführt werden und im direkten Zusammenhang mit den Zielen des genehmigten OP der Erzeugerorganisationen stehen und zu deren Zielerreichung entscheidend beitragen. Die Erzeugerorganisationen tragen dafür Sorge, dass die Maßnahmen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden bzw. unter Wettbewerbsgesichtspunkten ausgewählt werden. Alle durchgeführten Zertifizierungen sind mittels Protokoll und das erhaltene Zertifikat nachzuweisen. Gefördert wird die Teilnahme von Erzeugern und Erzeugerzusammenschlüssen an EU- Qualitätsregelungen hinsichtlich der Herstellung und Vermarktung von Erzeugnissen mit geografischer Angabe. Gegenstand sind u. a. die Unterstützung von Gründung und Betrieb entsprechender Erzeugervereinigungen, Beratungsleistungen oder Informationsmaßnahmen. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung der operationellen Programme richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 52 der GAP-SP-VO anteilig nach der Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge gemäß Artikel 51 Absatz 1 lit. a der GAP-SP-VO, wobei aber die tatsächlich als förderfähig anerkannten Ausgaben begrenzend wirken. DE 514 DE 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 515 DE HARIN(47(2)(i)) - - Ernteversicherung und Versicherung der Erzeugung, die zur Sicherung der Erzeugereinkommen bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall beiträgt, unter Gewährleistung, dass die Begünstigten die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen ergreifen SP-0103 - Ernteversicherung Interventionscode (MS) SP-0103 Bezeichnung der Intervention Ernteversicherung Art der Intervention HARIN(47(2)(i)) - Ernteversicherung und Versicherung der Erzeugung, die zur Sicherung der Erzeugereinkommen bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall beiträgt, unter Gewährleistung, dass die Begünstigten die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen ergreifen Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs National und im Fall von Mitgliedern in anderen MS transnational 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung RISK(46(j)) Krisenprävention und Risikomanagement zur Vermeidung und Bewältigung von Störungen auf den Märkten der betreffenden Sektoren SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Krisenfestigkeit landwirtschaftlicher Betriebe A.5 Mittlere Priorität Ja und Unterstützung bei der Entwicklung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.11/Obst und Gemüse Anteil der Erzeugerorganisationen oder Erzeugergruppierungen mit operationellen Programmen am Wert der vermarkteten Erzeugung in bestimmten Sektoren R.5 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten GAP-Risikomanagementinstrumenten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Fördermöglichkeiten Gefördert werden können: Ernteversicherungen zur Deckung von Marktverlusten der DE 516 DE Erzeugerorganisationen und/oder ihrer Mitglieder, wenn diese durch Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse und, soweit zutreffend, Krankheiten oder Schädlingsbefall verursacht werden. Marktverluste umfassen Produktionsverluste, nicht aber Preis- oder Einkommensverluste. Begründung: Das Risiko, aufgrund von Naturkatastrophen, Witterungsverhältnissen und Krankheiten und Schädlingsbefall Marktverluste zu erleiden, nimmt für Obst- und Gemüseerzeuger zu. Daher besteht zunehmender Bedarf durch Krisenprävention und Risikomanagement, Krisen auf dem Obst- und Gemüsemarkt zu vermeiden bzw. zu bewältigen. Ernteversicherungen können dabei als Sicherheitsnetz dienen. Fördervoraussetzungen sind genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen und/oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des OP beiträgt. Die Bedingungen der Delegierten Verordnung (EU)2022/126 der Kommission zur Ergänzung der GAP- SP-VO sind einzuhalten, insbesondere Artikel 18. Ernteversicherungen können nur gefördert werden, wenn sie unter dem Management der Erzeugerorganisation durchgeführt werden (z. B. Abschluss von Rahmenverträgen mit Versicherungsunternehmen). Die Erzeugerorganisationen tragen dafür Sorge, dass die Versicherungsunternehmen unter Wettbewerbsgesichtspunkten ausgewählt werden. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung der operationellen Programme richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 52 der GAP-SP-VO anteilig nach der Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge gemäß Artikel 51 Absatz 1 lit. a der GAP-SP-VO, wobei aber die tatsächlich als förderfähig anerkannten Ausgaben begrenzend wirken. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Amber Box Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention wurde der Amber Box zugeordnet. DE 517 DE Imkereierzeugnisse ADVIBEES(55(1)(a)) - - Beratungsdienste, technische Hilfe, Schulungen, Informationsmaßnahmen und Austausch von bewährten Verfahren, auch durch Netzwerktätigkeiten, für Imker und Imkerorganisationen SP-0202 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Interventionscode (MS) SP-0202 Bezeichnung der Intervention Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Art der Intervention ADVIBEES(55(1)(a)) - Beratungsdienste, technische Hilfe, Schulungen, Informationsmaßnahmen und Austausch von bewährten Verfahren, auch durch Netzwerktätigkeiten, für Imker und Imkerorganisationen Gemeinsamer Outputindikator O.37. Anzahl der Maßnahmen oder Einheiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Bienenzucht 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEC Saarland DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention DE 518 DE Beschreibung Zur Vermittlung, Erweiterung und Verbreitung von imkerlichen Wissen, zur Verbesserung der Einbindung von aktuellen Erkenntnissen in Praxis und Beratung, sowie zur praxisgerechten Nutzung und Kommunikation werden Schulungen und Schulungsmaterial gefördert. Hierdurch wird die imkerliche Praxis verbessert, dies führt zu gesunden Völkern, die einen wichtigen Beitrag zur Bestäubungsleistung erbringen und somit zum spezifischen Ziel 6 beitragen. Förderberechtigte: • Imkerorganisationen • Tierseuchenkassen (Zusammenschluss der Tierhalter) • Bieneninstitute • Bildungseinrichtungen (z.B. Imkerschulen) • Imkerliche Berater/innen Nicht gefördert werden Einzelimerinnen und Einzelimker. Förderbereiche: • Schulungsveranstaltungen mit Imkereibezug • Multiplikatorenschulungen mit Imkereibezug z. B.: Ermittlung des sektorspezifischen Qualifizierungsbedarfs, Planung und Umsetzung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen; Aus- und Aufbau von Schulungskonzepten ; Schulung von weiteren Multiplikatoren (Mentoren/- innen, Trainern/-innen etc.); Qualifizierungsinitiativen innerhalb des Sektors • Beratung/Betreuung von Imkern/innen insbesondere mit Praxisbezug • Beschaffung, Erstellung, Aktualisierung und Verbreitung von Schulungs- und Informationsmaterialien Fördervoraussetzungen: • Geeignetheit der Schulungsmaßnahmen und der Beratung (z.B. Teilnehmerzahl, Dauer) sowie der Schulungsmaterialien • Die Förderung erfolgt auf Grundlage länderspezifischer Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften, die einer regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich Förderumfang, Geeignetheit und Zielrichtung unterliegen Förderfähige Kosten sind zum Beispiel: Personal- und Sachkosten (u.a. benötigtes Material zur Demonstration in Schulungsmaßnahmen); Raummiete; Geräte und Ausstattung (u.a. Beamer, Leinwand, Mikrophon); Schulungsmaterial (Kauf von Materialien oder Erstellungskosten wie z.B. Druckkosten); Reisekosten für Teilnehmer/innen bzw. Referenten/innen; Veröffentlichungen; Veranstaltungen, Tagungen und Ausstellungen; Vergabe von Projekt bezogenen Leistungen an Dritte 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die gewährten Förderungen dürfen den Höchstsatz von 100 % der förderfähigen Kosten, ausgedrückt als Prozentsatz zur Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Nach Maßgabe der Bundesländer können auch vereinfachte Kostenoptionen oder Pauschalfinanzierungen angesetzt werden. Dies setzt voraus, dass die zuständige Verwaltungsbehörde deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände festlegt. Es wird hierbei sichergestellt, dass der Verwaltungskostenanteil 4% der gesamten förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 44 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 10 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: DE 519 DE VKO nach Artikel 44(1) Kostenkategorie Methode/Grundlage Direkte Personalkosten Artikel 44(2)(a)(i); Einheitskosten Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Materialkosten Artikel 44(2)(a)(i) Pauschalbeträge Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Indirekte Kosten Artikel 44(2)(c); Pauschalfinanzierungen Förderfähige Restkosten Artikel 44(2)(c); Direkte Personalkosten Artikel 44(2)(a)(i) Die Förderung der Projekte wird in den jeweiligen Sektoren in einer Region nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Kapitel IV GAP-SP-VO angeboten. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Beschreibung der Einhaltung des WTO-Abkommens: Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 520 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE1-SP-0202-00-0-01 - Förderung des imkerlichen Wissens Durchschnitt DE1; DE2-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Durchschnitt DE2; DE4-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Durchschnitt DE4; DE7-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verarbeitung imkerlichen Wissens Durchschnitt DE7; DE8-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Durchschnitt DE8; DE9-SP-0202-00-0-01 - Bienen-Schulungen Durchschnitt DE5; DE6; DE9; DEA-SP-0202-00-0-01 - Imkereiprogramm - Schulungen Durchschnitt DEA; DEC-SP-0202-00-0-01 - Bienenförderung Prämie 1 Wissen Homogen DEC; DED-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Durchschnitt DED; DEE-SP-0202-00-0-01 - Bienenförderung - Wissenstransfer Durchschnitt DEE; DEF-SP-0202-00-0-01 - Schulungen Homogen DEF; DEG-SP-0202-00-0-01 - Imkereiprogramm-Schulung Homogen DEG; Beschreibung DE1-SP-0202-00-0-01 - Förderung des imkerlichen Wissens Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verarbeitung imkerlichen Wissens Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter DE 521 DE Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-SP-0202-00-0-01 - Bienen-Schulungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-SP-0202-00-0-01 - Imkereiprogramm - Schulungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-SP-0202-00-0-01 - Bienenförderung Prämie 1 Wissen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-SP-0202-00-0-01 - Bienenförderung - Wissenstransfer Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-SP-0202-00-0-01 - Schulungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-SP-0202-00-0-01 - Imkereiprogramm-Schulung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output DE 522 DE Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE1-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 46.750,00 46.750,00 46.750,00 46.750,00 46.750,00 Förderung des imkerlichen der Union in EUR) Wissens O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 93.500,00 93.500,00 93.500,00 93.500,00 93.500,00 467.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 27.500,00 27.500,00 113,88 113,88 113,88 Aufbau, Verbesserung und der Union in EUR) Verbreitung imkerlichen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 4,00 4,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Insgesamt: Wissens 3.308,00 Max.: 1.100,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 110.000,00 110.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 595.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE4-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 2.761,64 3.500,00 Aufbau, Verbesserung und der Union in EUR) Verbreitung imkerlichen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 Insgesamt: Wissens 4,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 5.523,29 7.000,00 12.523,29 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 45.000,00 67.500,00 67.500,00 67.500,00 67.500,00 Aufbau, Verbesserung und der Union in EUR) Verarbeitung imkerlichen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 2,00 1,00 1,00 Insgesamt: Wissens 6,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 45.000,00 67.500,00 117.500,00 67.500,00 67.500,00 365.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE8-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Aufbau, Verbesserung und der Union in EUR) DE 523 DE Verbreitung imkerlichen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Wissens 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 15.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Bienen-Schulungen der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 345,00 346,00 347,00 348,00 349,00 Insgesamt: 1.735,00 Max.: 349,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 120.750,00 121.100,00 121.450,00 121.800,00 122.150,00 607.250,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEA-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 5.000,00 4.500,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 Imkereiprogramm - der Union in EUR) Schulungen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 6,00 10,00 38,00 38,00 38,00 Insgesamt: 130,00 Max.: 38,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 30.000,00 45.000,00 60.800,00 60.800,00 60.800,00 257.400,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEC-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 12.500,00 Bienenförderung Prämie 1 der Union in EUR) Wissen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 Insgesamt: 1,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 12.500,00 12.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 4.333,33 4.333,33 4.333,33 4.333,33 4.333,33 Aufbau, Verbesserung und der Union in EUR) Verbreitung imkerlichen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 Insgesamt: Wissens 75,00 Max.: 15,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 325.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 524 DE DEE-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 500,00 500,00 500,00 4.000,00 4.000,00 Bienenförderung - der Union in EUR) Wissenstransfer O.37 (Einheit: Maßnahmen) 5,00 8,00 8,00 1,00 1,00 Insgesamt: 23,00 Max.: 8,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.500,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 18.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEF-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 24.000,00 36.500,00 36.500,00 36.500,00 36.500,00 Schulungen der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 24.000,00 36.500,00 36.500,00 36.500,00 36.500,00 170.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0202-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 4.000,00 10.000,00 10.000,00 12.500,00 12.500,00 Imkereiprogramm-Schulung der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 4.000,00 10.000,00 10.000,00 12.500,00 12.500,00 49.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) INSGESAMT Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.031.546,58 1.125.200,00 1.273.500,00 1.179.200,00 1.179.900,00 5.789.346,58 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 515.773,29 562.600,00 636.750,00 589.600,00 589.950,00 2.894.673,29 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 DE 525 DE INVAPI(55(1)(b)) - - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Maßnahmen SP-0203 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen Interventionscode (MS) SP-0203 Bezeichnung der Intervention Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen Art der Intervention INVAPI(55(1)(b)) - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Maßnahmen Gemeinsamer Outputindikator O.37. Anzahl der Maßnahmen oder Einheiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Bienenzucht 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEC Saarland DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.35 Anteil der Bienenstöcke, die durch die GAP unterstützt werden 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Wegen der großen ökologischen Bedeutung der Bestäubungsleistung von Bienen ist es notwendig, die DE 526 DE Bienenbestände zu stabilisieren und zu erhöhen um eine flächendeckende Bienenhaltung zu erreichen. Dazu ist es erforderlich, neue Imker/innen zu gewinnen, die Imker/innen auszubilden, Bienenkrankheiten einzudämmen und gute Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen zu gewährleisten.Sämtliche Investitionsmaßnahmen tragen zur Verbesserung der Erzeugungs- oder Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen und somit der Erhaltung und Vermehrung von Bienenvölkern bei und leisten damit einen Beitrag zum spezifischen Ziel 6. Förderberechtigte: • Imkereiorganisationen • Einzelimerinnen und -imker • Zusammenschlüsse von Imkerinnen und Imkern • Tierseuchenkassen Förderbereiche: • Ausstattungen zur Einrichtung und Verbesserung der Bienenhaltung/Gesundheit/Zucht und der Gewinnung und Herstellung von Bienenzuchterzeugnissen sowie für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Art. 55 b ii) + iii) + iv)) • Ausstattungen für Lehr- und Demonstrationszwecke sowie für den Wissenstransfer und Informationsaustausch zur gemeinschaftlichen Verwendung (Art. 55 b - allgemeine materielle Investitionskosten) • Aufwendungen für Lehrbienenstände (Art. 55 b - allgemeine materielle Investitionskosten) • Entwicklung/Beschaffung von online-tools / Softwareanwendungen (Art. 55 b i) + ii)), z. B.: o zur Verbesserung des Informationsflusses bei der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen, o zur Trachtbeobachtung, o zur Fernüberwachung von Bienenstöcken. Die investive Förderung der Trachtbeobachtung erfolgt durch die zur-Verfügung-Stellung und Nutzung von Stockwaagen (Wägevorrichtung), zur Ermittlung und Überwachung der Gewichtsveränderungen eines Bienenvolkes. Die Umsetzung der Datenauswertung (Trachtbetriebsnetz) und geeignete Veröffentlichungsanwendung im Rahmen einer Trachtprognose, die die Ertragsaussichten für Honigsorten (wie z. B. Waldhonig, Blütenhonige etc.) und Hinweise auf regionale oder witterungsbedingte Veränderungen beinhaltet. Diese Daten werden sowohl zur Information von Imkern/innen als auch zur fachlichen Auswertung von Ertragsverläufen genutzt. Die Entwicklung von Tools zur Fernüberwachung von Bienenstöcken dient zur Analyse des Gesundheitszustandes und der Auswertung der Geräuschmuster, also Data Mining und Machine Learning (Erfassungsparameter sind z. B. das signifikante Absinken der Zahl der Flugbewegungen oder das Steigen der Temperatur im Brutnest des Stocks in für den Nachwuchs gefährliche Höhen). Fördervoraussetzungen: • Geeignetheit der Geräte und Maschinen sowie der IT-Lösungen • Die Förderung erfolgt auf Grundlage länderspezifischer Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften, die einer regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich Förderumfang, Geeignetheit und Zielrichtung unterliegen • Die erworbenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte dürfen vom Begünstigten ausschließlich für die Zwecke der Imkerei verwendet werden. Eine Verwendung von erworbenen materiellen Vermögenswerten außerhalb der Räumlichkeiten des Begünstigten ist zulässig. Förderfähig sind zum Beispiel: Kosten für die Beschaffung von Honigschleudern, Honigentdeckelungsmaschinen, Honigabfüllmaschinen, Honigpumpen, Honigrührwerke, Refraktometer, Dampfwachsschmelzer, Wachspressen, Magazinbeuten, Stockwaagen, Honigabfüllgeräte, DE 527 DE Etikettiermaschinen, Kühlzellen, weitere imkerliche (Grund)Ausstattung unter Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. Hebevorrichtungen zur Unterstützung/Entlastung der körperlichen Tätigkeit, insbesondere auch in der Wanderimkerei), Kosten für investive Bekämpfungsmittel. Betriebskosten sind nicht förderfähig. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die gewährten Förderungen dürfen den Höchstsatz von 100 % der förderfähigen Kosten, ausgedrückt als Prozentsatz zur Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Nach Maßgabe der Bundesländer können auch vereinfachte Kostenoptionen angesetzt werden. Dies setzt voraus, dass die zuständige Verwaltungsbehörde deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände festlegt. Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 44 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 10 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel 44(1) Kostenkategorie Methode/Grundlage Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Einheitskosten Materialkosten Artikel 44(2)(a)(i) Pauschalbeträge Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Indirekte Kosten Artikel 44(2)(c); Pauschalfinanzierungen Förderfähige Restkosten Artikel 44(2)(c) Die Förderung der Projekte wird in den jeweiligen Sektoren in einer Region nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Kapitel IV GAP-SP-VO angeboten. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Amber Box Achtung! Interventionen entsprechend Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe b Ziffern i und ii gemäß Artikel 10 und Anhang II müssen die WTO-Green-Box-Kriterien einhalten. Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt das WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft ("Amber Box"). DE 528 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE1-SP-0203-00-0-01 - Investitionen in Ausrüstungen Durchschnitt DE1; R.35 DE2-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Durchschnitt DE2; R.35 Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen DE4-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Durchschnitt DE4; R.35 Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen DE7-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung des Arbeit- und Durchschnitt DE7; R.35 Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen DE8-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Sachkunde, Anwendung von Durchschnitt DE8; R.35 Bekämpfungsmaßnahmen sowie Informations- und Organisationsverbesserung DE5; DE6; DE9-SP-0203-00-0-01 - Bienen Beratungshilfsmittel Durchschnitt R.35 DE9; DEA-SP-0203-00-0-01 - Imkereiprogramm - Investitionen Durchschnitt DEA; R.35 DEC-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Homogen DEC; R.35 Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen DED-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung Durchschnitt DED; R.35 DEE-SP-0203-00-0-01 - Bienenförderung - Technische Ausstattung Durchschnitt DEE; R.35 DEE-SP-0203-00-0-02 - Imkereiprogramm - Inventitionen Durchschnitt DEE; R.35 DEF-SP-0203-00-0-01 - Anschaffung von Maschinen und Geräten zum Wissenstransfer Homogen DEF; R.35 DEG-SP-0203-00-0-01 - Imkereiprogramm - Investition Homogen DEG; R.35 DEG-SP-0203-00-0-02 - Imkereiprogramm - Erzeugung und Vermarktung Durchschnitt DEG; R.35 Beschreibung DE1-SP-0203-00-0-01 - Investitionen in Ausrüstungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen DE 529 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung des Arbeit- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Sachkunde, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen sowie Informations- und Organisationsverbesserung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-SP-0203-00-0-01 - Bienen Beratungshilfsmittel Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-SP-0203-00-0-01 - Imkereiprogramm - Investitionen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-SP-0203-00-0-01 - Bienenförderung - Technische Ausstattung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter DE 530 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-SP-0203-00-0-02 - Imkereiprogramm - Inventitionen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-SP-0203-00-0-01 - Anschaffung von Maschinen und Geräten zum Wissenstransfer Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-SP-0203-00-0-01 - Imkereiprogramm - Investition Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-SP-0203-00-0-02 - Imkereiprogramm - Erzeugung und Vermarktung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE1-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 Investitionen in der Union in EUR) Ausrüstungen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 10,00 20,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: 60,00 Max.: 20,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 60.000,00 120.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 360.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 285,50 285,50 285,50 285,50 285,50 Investitionen zur der Union in EUR) Verbesserung der Erzeugung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Insgesamt: und Vermarktung, des 3.500,00 Arbeits- und Max.: Gesundheitsschutzes, 700,00 DE 531 DE Anwendung von Jährliche indikative Mittelzuweisung 199.850,00 199.850,00 199.850,00 199.850,00 199.850,00 999.250,00 Bekämpfungsmaßnahmen (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE4-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 24.420,82 30.950,00 Investitionen zur der Union in EUR) Verbesserung der Erzeugung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 Insgesamt: und Vermarktung, des 2,00 Arbeits- und Max.: Gesundheitsschutzes, 1,00 Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen Jährliche indikative Mittelzuweisung 24.420,82 30.950,00 55.370,82 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 5.000,00 4.000,00 6.775,00 6.775,00 6.775,00 Investitionen zur der Union in EUR) Verbesserung der Erzeugung O.37 (Einheit: Imker) 1,00 10,00 10,00 10,00 7,00 Insgesamt: und Vermarktung des 38,00 Arbeit- und Max.: Gesundheitsschutzes, 10,00 Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen Jährliche indikative Mittelzuweisung 5.000,00 40.000,00 140.000,00 40.000,00 40.000,00 265.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE8-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Investitionen zur der Union in EUR) Verbesserung der Erzeugung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Insgesamt: und Sachkunde, Anwendung 650,00 von Max.: Bekämpfungsmaßnahmen 130,00 sowie Informations- und Organisationsverbesserung Jährliche indikative Mittelzuweisung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 325.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bienen Beratungshilfsmittel der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 44,00 45,00 46,00 47,00 48,00 Insgesamt: 230,00 Max.: 48,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 8.800,00 9.000,00 9.200,00 9.400,00 9.600,00 46.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEA-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 8.333,50 6.250,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Imkereiprogramm - der Union in EUR) DE 532 DE Investitionen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 2,00 9,00 9,00 9,00 Insgesamt: 30,00 Max.: 9,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 8.333,50 12.500,00 27.000,00 27.000,00 27.000,00 101.833,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEC-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 2.500,00 Investitionen zur der Union in EUR) Verbesserung der Erzeugung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 Insgesamt: und Vermarktung, des 1,00 Arbeits- und Max.: Gesundheitsschutzes, 1,00 Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.500,00 2.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 Investitionen zur der Union in EUR) Verbesserung der Erzeugung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Insgesamt: und Vermarktung 25,00 Max.: 5,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 175.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 500,00 800,00 800,00 5.000,00 5.000,00 Bienenförderung - der Union in EUR) Technische Ausstattung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 202,00 125,00 125,00 16,00 16,00 Insgesamt: 484,00 Max.: 202,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 101.000,00 100.000,00 100.000,00 80.000,00 80.000,00 461.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0203-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 20.000,00 20.000,00 Imkereiprogramm - der Union in EUR) Inventitionen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 Insgesamt: 2,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 20.000,00 20.000,00 40.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 533 DE DEF-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 375,00 375,00 375,00 375,00 375,00 Anschaffung von Maschinen der Union in EUR) und Geräten zum O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Wissenstransfer 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 375,00 375,00 375,00 375,00 375,00 1.875,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0203-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 15.000,00 15.000,00 17.500,00 17.500,00 20.000,00 Imkereiprogramm - der Union in EUR) Investition O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 15.000,00 15.000,00 17.500,00 17.500,00 20.000,00 85.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0203-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Imkereiprogramm - der Union in EUR) Erzeugung und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 66,00 66,00 66,00 66,00 66,00 Insgesamt: Vermarktung 330,00 Max.: 66,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 16.500,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00 82.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) INSGESAMT Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.083.558,64 1.288.350,00 1.340.850,00 1.141.250,00 1.146.650,00 6.000.658,64 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 541.779,32 644.175,00 670.425,00 570.625,00 573.325,00 3.000.329,32 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 DE 534 DE ACTLAB(55(1)(c)) - - Maßnahmen zur Unterstützung der Analyselabore, die Bienenzuchterzeugnisse, Bienensterben oder Rückgänge der Produktivität sowie für Bienen potenziell toxische Stoffe untersuchen SP-0204 - Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen Interventionscode (MS) SP-0204 Bezeichnung der Intervention Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen Art der Intervention ACTLAB(55(1)(c)) - Maßnahmen zur Unterstützung der Analyselabore, die Bienenzuchterzeugnisse, Bienensterben oder Rückgänge der Produktivität sowie für Bienen potenziell toxische Stoffe untersuchen Gemeinsamer Outputindikator O.37. Anzahl der Maßnahmen oder Einheiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Bienenzucht 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEC Saarland DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Zur Bestimmung der Erzeugnisqualität, sowie zur Prüfung auf Rückstände oder Verfälschungen wird die Durchführung von Probenuntersuchungen gefördert. DE 535 DE Die praxisbezogene Analyse von Bienenzuchterzeugnissen lässt, aufgrund des enormen Sammelradius der Honigbienen, Rückschlüsse auf das Spektrum bzw. das Ausmaß an Artenvielfalt, Pflanzenschutzmittelkontamination, Pyrrolizidinalkaloidegehalten, etc. erkennen. Bei der Untersuchung von Rückständen etc. handelt es sich um praxisbezogene Analysen, die der Qualitätsbestimmung (z.B. auch für Honigprämierungen) oder auch der Rückstandsbestimmung (zur Vorsorge bzw. zur Verbesserung der Qualität – nicht im Zusammenhang mit Lebensmittelkontrolluntersuchungen und Forschung) dienen. Die Art und Zuordnung der Förderung entspricht der bisherigen (EU-rechtlich gemäß Art. 55 Abs. 4 lit. D) der VO (EU) 2015/1308 vorgesehenen und im Rahmen der bisherigen 3-Jahres- Programme genehmigten) Verfahrensweise. Der hier verfolgte Ansatz einer praxisbezogenen Maßnahme grenzt sich von einem Forschungsvorhaben, das sich in der Regel über längere Untersuchungszeiträume zum Zweck einer möglichen grundsätzlichen Strategieentwicklung, der Anwendung neuartiger/innovativer Verfahrenstechniken oder -planungen erstreckt, hinsichtlich Umfang, Zielrichtung und Nutzung deutlich ab. . Die Ergebnisse der Analysen dienen neben den Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen insbesondere auch als Indikatorsystem für die Biodiversität. Die Biodiversität in der Pflanzenwelt steht in Wechselwirkung mit der Biodiversität der Insektenwelt. Eine Unterstützung der einen Seite ist gleichzeitig eine Unterstützung der anderen Seite und liefert sowohl regionsspezifische Erkenntnisse als auch übergreifende Daten, die aufgrund ihrer praktischen Umsetzbarkeit über reine Studienergebnisse hinausgehen. Die Maßnahme trägt hierüber zum spezifischen Ziel 6 bei. Förderberechtigte: • Imkerorganisationen • Einzelimerkinnen und Einzelimker • Analyselabore • Universitäten/Hochschulen/Bieneninstitute Förderbereiche: • Qualitäts- und Sortenbestimmung • Untersuchung auf Rückstände in Bienenzuchterzeugnissen • Untersuchungen zu Bienenverlusten, Ertragseinbrüchen und potenziellen Giftstoffen • Prüfung auf Verfälschungen von Handels-Mittelwänden aus Bienenwachs Fördervoraussetzungen: • Fachliche Geeignetheit der Labore • Die Förderung erfolgt auf Grundlage länderspezifischer Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften, die einer regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich Förderumfang, Geeignetheit und Zielrichtung unterliegen Förderfähige Kosten sind zum Beispiel: Personal-, Sach- und Analysekosten; Geräte und Ausstattung; Vergabe von projektbezogenen Leistungen an Dritte sowie Programme zur Prämierung Es wird bestätigt, dass die Unterstützung nur für das Testen von lokal produziertem Honig erfolgt und keinen Bezug zur lebens- oder futtermittelrechtlichen amtlichen Kontrolle besteht. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die gewährten Förderungen dürfen den Höchstsatz von 100 % der förderfähigen Kosten, ausgedrückt als Prozentsatz zur Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Nach Maßgabe der Bundesländer können auch vereinfachte Kostenoptionen oder Pauschalfinanzierungen angesetzt werden. Dies setzt voraus, dass die zuständige Verwaltungsbehörde deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände festlegt. Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 44 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 10 enthalten. Die konkrete DE 536 DE Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel 44(1) Kostenkategorie Methode/Grundlage Direkte Personalkosten Artikel 44(2)(a)(i); Einheitskosten Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Materialkosten Artikel 44(2)(a)(i) Pauschalbeträge Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Pauschalfinanzierungen Indirekte Kosten Artikel 44(2)(c); Die Förderung der Projekte wird in den jeweiligen Sektoren in einer Region nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Kapitel IV GAP-SP-VO angeboten. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 537 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE1-SP-0204-00-0-01 - Unterstützung des Analyselabors Durchschnitt DE1; DE7-SP-0204-00-0-01 - Qualität und Reinheitsuntersuchung Durchschnitt DE7; DE8-SP-0204-00-0-01 - Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen Durchschnitt DE8; DE9-SP-0204-00-0-01 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen NI Durchschnitt DE9; DE9-SP-0204-00-0-02 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen HB Durchschnitt DE5; DE9-SP-0204-00-0-03 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen HH Durchschnitt DE6; DEA-SP-0204-00-0-01 - Imkereiprogramm - Analysen Durchschnitt DEA; DEC-SP-0204-00-0-01 - Bienenförderung Prämie 3 Untersuchungen Homogen DEC; DED-SP-0204-00-0-01 - Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen Durchschnitt DED; DEE-SP-0204-00-0-01 - Bienenförderung - Qualitätskontrolle Durchschnitt DEE; DEF-SP-0204-00-0-01 - Honiganalysen Homogen DEF; DEG-SP-0204-00-0-01 - Imkereiprogramm - Qualität Homogen DEG; Beschreibung DE1-SP-0204-00-0-01 - Unterstützung des Analyselabors Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0204-00-0-01 - Qualität und Reinheitsuntersuchung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-SP-0204-00-0-01 - Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-SP-0204-00-0-01 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen NI Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Ausgaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen festgelegt. DE9-SP-0204-00-0-02 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Ausgaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen festgelegt. DE 538 DE DE9-SP-0204-00-0-03 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen HH Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-SP-0204-00-0-01 - Imkereiprogramm - Analysen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-SP-0204-00-0-01 - Bienenförderung Prämie 3 Untersuchungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-SP-0204-00-0-01 - Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Ausgaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen festgelegt. DEE-SP-0204-00-0-01 - Bienenförderung - Qualitätskontrolle Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Ausgaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen festgelegt. DEF-SP-0204-00-0-01 - Honiganalysen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Ausgaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen festgelegt. DEG-SP-0204-00-0-01 - Imkereiprogramm - Qualität Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Ausgaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen festgelegt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE1-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Unterstützung des der Union in EUR) Analyselabors O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 6,00 Max.: 2,00 DE 539 DE Jährliche indikative Mittelzuweisung 35.000,00 70.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 210.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 40.000,00 42.500,00 62.500,00 42.500,00 42.500,00 Qualität und der Union in EUR) Reinheitsuntersuchung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 30.000,00 42.500,00 62.500,00 42.500,00 42.500,00 220.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE8-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Qualitäts- und der Union in EUR) Reinheitsuntersuchungen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 7.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Bienen - Honig- und der Union in EUR) Wachsanalysen NI O.37 (Einheit: Maßnahmen) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Insgesamt: 200,00 Max.: 40,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 24.000,00 24.000,00 24.000,00 24.000,00 24.000,00 120.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0204-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bienen - Honig- und der Union in EUR) Wachsanalysen HB O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 1.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0204-00-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 750,00 750,00 750,00 750,00 750,00 Bienen - Honig- und der Union in EUR) DE 540 DE Wachsanalysen HH O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 2,00 5,00 5,00 5,00 Insgesamt: 18,00 Max.: 5,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 750,00 1.500,00 3.750,00 3.750,00 3.750,00 13.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEA-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 10.833,50 10.833,50 6.400,00 6.400,00 6.400,00 Imkereiprogramm - der Union in EUR) Analysen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 11,00 Max.: 3,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 21.666,50 32.500,00 12.800,00 12.800,00 12.800,00 92.566,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEC-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 5.000,00 Bienenförderung Prämie 3 der Union in EUR) Untersuchungen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 Insgesamt: 1,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 5.000,00 5.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Qualitäts- und der Union in EUR) Reinheitsuntersuchungen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 100.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 40,00 40,00 40,00 140,00 140,00 Bienenförderung - der Union in EUR) Qualitätskontrolle O.37 (Einheit: Maßnahmen) 63,00 25,00 25,00 7,00 7,00 Insgesamt: 127,00 Max.: 63,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.520,00 1.000,00 1.000,00 980,00 1.000,00 6.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 541 DE DEF-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 Honiganalysen der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 13.125,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0204-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 2.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 Imkereiprogramm - Qualität der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 24.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) INSGESAMT Jährliche indikative Mittelzuweisung 291.523,00 402.650,00 337.750,00 297.710,00 297.750,00 1.627.383,00 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 145.761,50 201.325,00 168.875,00 148.855,00 148.875,00 813.691,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 DE 542 DE PRESBEEHIVES(55(1)(d)) - - Maßnahmen zur Erhaltung oder Steigerung der Anzahl der Bienenstöcke in der Union, einschließlich Bienenzucht SP-0205 - Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht Interventionscode (MS) SP-0205 Bezeichnung der Intervention Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht Art der Intervention PRESBEEHIVES(55(1)(d)) - Maßnahmen zur Erhaltung oder Steigerung der Anzahl der Bienenstöcke in der Union, einschließlich Bienenzucht Gemeinsamer Outputindikator O.37. Anzahl der Maßnahmen oder Einheiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Bienenzucht 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Zur Erhöhung der Bienenvölkerzahl in Verbindung mit ausgebildeten Neu-/Jungimkern/innen sowie zur Erhaltung und Zucht angepasster Bienen werden (Erst)Anschaffungen von Bienenvölkern und Zuchtprojekte sowie der Einsatz von Bienenköniginnen und auch die Beschaffung von Bekämpfungsmitteln gegen Bienenstockkrankheiten und -feinde (insb. Varroa) gefördert. Hieraus lassen sich sowohl regionsspezifische Erkenntnisse als auch übergreifende Daten ableiten, die aufgrund ihrer DE 543 DE praktischen Umsetzbarkeit über reine Studienergebnisse hinausgehen. Durch die Erhöhung der Bienenvölker wird die Bestäubungsleistung erhöht und somit der Schutz der Biodiversität und die Verbesserung der Ökosystemleistungen. Die Maßnahme trägt so zum spezifischen Ziel 6 bei. Förderberechtigte: • Imkerorganisationen • Tierseuchenkassen • Einzelimerinnen und Einzelimker • Projektträger (z. B. Bieneninstitute oder Einrichtungen mit Aufgaben der Information zur Bienenvölkervermehrung, -erhaltung und Bienenzucht) Förderbereiche: • zur Verfügungstellung / Beschaffung von Bienenvölkern und Zuchtmaterial u.a. für Neu-/Jung- und Bestandsimker/innen zum Aufbau und/oder zur Erhaltung des Bienebestandes sowie für Varroatoleranzzuchtprojekte • Beschaffung tierarzneimittelrechtlich zugelassener Behandlungsmittel und dazugehöriger Applikatoren und Sachausgaben für biotechnische Maßnahmen zur Bekämpfung von Bienstockfeinden und -krankheiten (Abgrenzung zu investiven Maßnahmen wird sichergestellt. Es werden hier nur - im Anwendungsfall regelmäßige - Verbrauchsmittel gefördert, die keinen investiven Charakter haben). Diese Arzneimittel und Applikatoren sind keine investiven Fördergegenstände gemäß Legaldefinition, sondern Verbrauchsmittel.Investive Bekämpfungsmittel (soweit gefördert) werden entsprechend Art. 55 Abs.1 lit. b i) unter SP-0203 gefasst. • Kosten für Vorhaben zur Erhaltung und Zucht regional angepasster oder varroatoleranter Bienen einschließlich Leistungsprüfung • Kosten für Informationsvermittlungwie z.B. online-tools), die Imkern/innen Informationen zur imkerlichen Praxis bieten, die dem Erhalt ihrer Bienenstöcke und der Information der interessierten Öffentlichkeit dienen Fördervoraussetzungen: • Geeignetheit der Maßnahmen (z. B. Behandlungsvolumina, geeignete Bienenbelegstellen, Merkmalsbeurteilungen, künstliche Besamung und Spermabereitstellung, ausreichende Datenerfassung und -auswertung, Qualität und praxisbezogene Bereitstellung der Informationen) • Anforderungen zum Bienenvölker- und Bienenköniginnenerwerb durch Eignung der Projektträger • Die Förderung erfolgt auf Grundlage länderspezifischer Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften, die einer regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich Förderumfang, Geeignetheit und Zielrichtung unterliegen Förderfähige Kosten sind zum Beispiel: Personal- und Sachkosten; Kosten für die Datenpflege (Datenerhebung, -erfassung und -auswertung) und Betreuung technischer Anwendungen mit der die Neigung zu Krankheiten in den Bienenvölkern sehr früh angezeigt und ein vorausschauendes, zielgerichtetes Eingreifen ermöglicht werden kann, um dem möglichen Verlust ganzer Völker vorzubeugen - investive Kostenpositionen werden ausgeschlossen; Beschaffungskosten für Bekämpfungsmittel von Bienenstockfeinden und -krankheiten - u.a. Verbrauchsmaterial wie z.B. zugelassene Tierarznei- und Bekämpfungsmittel - (die Zuordnung erfolgt aufgrund des Sachzusammenhangs mit der Bienenvölkererhaltung und -vermehrung und gewährleistet so die Erfassung belastbarer und vergleichbarer Daten sowohl zur Beurteilung der Zielerreichung als auch zur sachgerechten und effizienten Bewertung in den Berichten), Belegstellenbeschickungskosten, Beschaffung von Bienenvölkern und Zuchtmaterial wie Bienenköniginnen; Zuchtmaßnahmen; Kosten für Informationen zur Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht; Vergabe von Projekt bezogenen Leistungen an Dritte. DE 544 DE 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die gewährten Förderungen dürfen den Höchstsatz von 100 % der förderfähigen Kosten, ausgedrückt als Prozentsatz zur Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Nach Maßgabe der Bundesländer können auch vereinfachte Kostenoptionen oder Pauschalfinanzierungen angesetzt werden. Dies setzt voraus, dass die zuständige Verwaltungsbehörde deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände festlegt. Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 44 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 10 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel 44(1) Kostenkategorie Methode/Grundlage Direkte Personalkosten Artikel 44(2)(a)(i); Einheitskosten Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Materialkosten Artikel 44(2)(a)(i) Pauschalbeträge Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Indirekte Kosten Artikel 44(2)(c); Pauschalfinanzierungen Förderfähige Restkosten Artikel 44(2)(c); Direkte Personalkosten Artikel 44(2)(a)(i) Die Förderung der Projekte wird in den jeweiligen Sektoren in einer Region nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Kapitel IV GAP-SP-VO angeboten. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Amber Box Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt das WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft ("Amber Box"). DE 545 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE1-SP-0205-00-0-01 - Förderung der Bienenzucht Durchschnitt DE1; DE4-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht Durchschnitt DE4; DE7-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung /-erhaltung und Bienenzucht Durchschnitt DE7; DE8-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkermehrung/ -erhaltung und Bienenzucht Durchschnitt DE8; DE9-SP-0205-00-0-01 - Bienen - Varroatoleranz NI Durchschnitt DE9; DE9-SP-0205-00-0-02 - Bienen - Varroatoleranz HB Durchschnitt DE5; DE9-SP-0205-00-0-03 - Bienen - Varroatoleranz HH Durchschnitt DE6; DEA-SP-0205-00-0-01 - Imkereiprogramm - Bienenvökererhalt, insb. Bekämpfungsmaßnahmen Bienenkrankheiten Durchschnitt DEA; und -feinde DED-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung/-erhaltung, Bienenzucht Durchschnitt DED; DEE-SP-0205-00-0-01 - Bienenförderung - Zuchtmaßnahmen Durchschnitt DEE; DEF-SP-0205-00-0-01 - Bekämpfungsmittel gegen Bienenstockfeinde- und Krankheiten und Zucht Homogen DEF; DEG-SP-0205-00-0-01 - Imkereiprogramm - Vermehrung-Erhaltung-Zucht Homogen DEG; Beschreibung DE1-SP-0205-00-0-01 - Förderung der Bienenzucht Neue Maßnahme: Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. DE4-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung /-erhaltung und Bienenzucht Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkermehrung/ -erhaltung und Bienenzucht Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 546 DE DE9-SP-0205-00-0-01 - Bienen - Varroatoleranz NI Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-SP-0205-00-0-02 - Bienen - Varroatoleranz HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-SP-0205-00-0-03 - Bienen - Varroatoleranz HH Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-SP-0205-00-0-01 - Imkereiprogramm - Bienenvökererhalt, insb. Bekämpfungsmaßnahmen Bienenkrankheiten und -feinde Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung/-erhaltung, Bienenzucht Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-SP-0205-00-0-01 - Bienenförderung - Zuchtmaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-SP-0205-00-0-01 - Bekämpfungsmittel gegen Bienenstockfeinde- und Krankheiten und Zucht Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-SP-0205-00-0-01 - Imkereiprogramm - Vermehrung-Erhaltung-Zucht Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 547 DE 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE1-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Förderung der Bienenzucht der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 50.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE4-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 6.509,59 8.250,00 Bienenvölkervermehrung/- der Union in EUR) erhaltung und Bienenzucht O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 Insgesamt: 4,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 13.019,18 16.500,00 29.519,18 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Bienenvölkervermehrung /- der Union in EUR) erhaltung und Bienenzucht O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 4,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 140.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE8-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 9.250,00 9.250,00 9.250,00 9.250,00 9.250,00 Bienenvölkermehrung/ - der Union in EUR) erhaltung und Bienenzucht O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 18.500,00 18.500,00 18.500,00 18.500,00 18.500,00 92.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 der Union in EUR) DE 548 DE Bienen - Varroatoleranz NI O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 40.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0205-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Bienen - Varroatoleranz HB der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 750,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0205-00-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Bienen - Varroatoleranz HH der Union in EUR) O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 1.250,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEA-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 6.666,50 5.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Imkereiprogramm - der Union in EUR) Bienenvökererhalt, insb. O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 4,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Bekämpfungsmaßnahmen 15,00 Bienenkrankheiten und - Max.: feinde 4,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 13.333,50 20.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 60.333,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 33.000,00 33.000,00 33.000,00 33.000,00 33.000,00 Bienenvölkervermehrung/- der Union in EUR) erhaltung, Bienenzucht O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 66.000,00 66.000,00 66.000,00 66.000,00 66.000,00 330.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 549 DE DEE-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 17,50 40,00 40,00 400,00 400,00 Bienenförderung - der Union in EUR) Zuchtmaßnahmen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1.087,00 500,00 500,00 50,00 50,00 Insgesamt: 2.187,00 Max.: 1.087,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 19.022,50 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 99.022,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEF-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 10.500,00 10.500,00 10.500,00 10.500,00 10.500,00 Bekämpfungsmittel gegen der Union in EUR) Bienenstockfeinde- und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Krankheiten und Zucht 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 10.500,00 10.500,00 10.500,00 10.500,00 10.500,00 52.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0205-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 4.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 Imkereiprogramm - der Union in EUR) Vermehrung-Erhaltung- O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Zucht 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 4.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 26.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) INSGESAMT Jährliche indikative Mittelzuweisung 326.550,36 420.800,00 365.800,00 365.800,00 365.800,00 1.844.750,36 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 163.275,18 210.400,00 182.900,00 182.900,00 182.900,00 922.375,18 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 DE 550 DE COOPAPI(55(1)(e)) - - Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind SP-0206 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Interventionscode (MS) SP-0206 Bezeichnung der Intervention Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Art der Intervention COOPAPI(55(1)(e)) - Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind Gemeinsamer Outputindikator O.37. Anzahl der Maßnahmen oder Einheiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Bienenzucht 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE7 Hessen DE9 Niedersachsen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Wegen der großen ökologischen Bedeutung der Bestäubungsleistung von Bienen ist es notwendig, die Bienenbestände zu stabilisieren und zu erhöhen um eine flächendeckende Bienenhaltung zu erreichen. Dazu ist es erforderlich, Bienenkrankheiten einzudämmen und gute Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen zu gewährleisten Zur Verbesserung der Wissensbasis für Praxis, Schulungen und Beratungen werden Forschungsprojekte von spezialisierten Instituten/Einrichtungen gefördert. Durch die Verbesserung des imkerlichen Wissens, wird die Bienenhaltung und somit die Bestäubungsleistung gestärkt. Dies trägt zum Erreichen des DE 551 DE spezifischen Ziels 6 bei. Förderberechtigte: • Forschungseinrichtungen / Bieneninstitute / Universitäten / Hochschulen • Tiergesundheitsdienste Nicht gefördert werden Einzelimkerinnen und Einzelimker. Förderbereiche: • Forschung und Wissensvermittlung/transfer Aufgabenbereiche: Durchführung u. a. praxisorientierter Forschung und Veröffentlichung der Ergebnisse zu verschiedenen Aspekten der Bienenhaltung und Bienenbiologie mit den Schwerpunkten: u.a. Zucht und Verhalten, Molekulare Mikrobiologie und Bekämpfung von Bienenkrankheiten, Bienenprodukte Trachtnutzung und Bestäubung. Austausch mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen. Transfer in die Praxis durch verschiedenste Ansätze wie Schulungen, Beratungen, Veröffentlichungen. Fördervoraussetzungen: • Fachliche Geeignetheit der Förderberechtigten • Förderfähige Kosten sind zum Beispiel: Personal- und Sachkosten; Kosten für die Völkerführung wie z.B. Bienenfutter, Bienenwachs, Varroabehandlungsmittel, etc.; anfallende Kosten für die Laborarbeit inkl. Materialien; Kosten für die Datenpflege (Datenerhebung, -erfassung und - auswertung) technischer Anwendungen; Schulungen; wissenschaftliche Veröffentlichungen; Veranstaltungen, Tagungen und Ausstellungen; Vergabe von Projekt bezogenen Leistungen an Dritte Die Förderung erfolgt auf Grundlage länderspezifischer Förderrichtlinien oder Verwaltungsvorschriften, die einer regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich Förderumfang, Geeignetheit und Zielrichtung unterliegen. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die gewährten Förderungen dürfen den Höchstsatz von 100 % der förderfähigen Kosten, ausgedrückt als Prozentsatz zur Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Nach Maßgabe der Bundesländer können auch vereinfachte Kostenoptionen oder Pauschalfinanzierungen angesetzt werden. Dies setzt voraus, dass die zuständige Verwaltungsbehörde deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände festlegt Es wird hierbei sichergestellt, dass der Verwaltungskostenanteil 4% der gesamten förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 44 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 10 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel 44(1) Kostenkategorie Methode/Grundlage Direkte Personalkosten Artikel 44(2)(a)(i); Einheitskosten Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Materialkosten Artikel 44(2)(a)(i) Pauschalbeträge Arbeitskosten Artikel 44(2)(a)(i) und (ii); Indirekte Kosten Artikel 44(2)(c); Pauschalfinanzierungen Förderfähige Restkosten Artikel 44(2)(c); Direkte Personalkosten Artikel 44(2)(a)(i) DE 552 DE Die Förderung der Projekte wird in den jeweiligen Sektoren in einer Region nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Kapitel IV GAP-SP-VO angeboten. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 553 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DE1-SP-0206-00-0-01 - Unterstützung der angewandten Forschung Durchschnitt DE1; DE2-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Durchschnitt DE2; DE4-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Durchschnitt DE4; DE7-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Durchschnitt DE7; DE9-SP-0206-00-0-01 - Bienen - Forschungsvorhaben Durchschnitt DE9; Beschreibung DE1-SP-0206-00-0-01 - Unterstützung der angewandten Forschung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-SP-0206-00-0-01 - Bienen - Forschungsvorhaben Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten, und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE1-SP-0206-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 42.500,00 42.500,00 42.500,00 42.500,00 42.500,00 Unterstützung der der Union in EUR) DE 554 DE angewandten Forschung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 6,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 42.500,00 85.000,00 42.500,00 42.500,00 42.500,00 255.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0206-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 75.000,00 75.000,00 85.000,00 85.000,00 85.000,00 Durchführung und der Union in EUR) Anwendung von O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Forschungsprojekten 10,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 150.000,00 150.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 810.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE4-SP-0206-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 92.870,14 117.700,00 117.700,00 117.700,00 117.700,00 Durchführung und der Union in EUR) Anwendung von O.37 (Einheit: Maßnahmen) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Forschungsprojekten 15,00 Max.: 3,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 278.610,41 353.100,00 353.100,00 353.100,00 353.100,00 1.691.010,41 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0206-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 23.575,00 45.000,00 77.500,00 77.500,00 77.500,00 Durchführung und der Union in EUR) Anwendung von O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 Insgesamt: Forschungsprojekten 4,00 Max.: 2,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 47.150,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 407.150,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0206-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 12.500,00 12.500,00 12.500,00 12.500,00 12.500,00 Bienen - der Union in EUR) Forschungsvorhaben O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 12.500,00 12.500,00 12.500,00 12.500,00 12.500,00 62.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 555 DE INSGESAMT Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.061.520,82 1.381.200,00 1.336.200,00 1.336.200,00 1.336.200,00 6.451.320,82 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 530.760,41 690.600,00 668.100,00 668.100,00 668.100,00 3.225.660,41 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 DE 556 DE Wein RESTRVINEY(58(1)(a)) - - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen SP-0303 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, -strukturen Interventionscode (MS) SP-0303 Bezeichnung der Intervention Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, -strukturen Art der Intervention RESTRVINEY(58(1)(a)) - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen Gemeinsamer Outputindikator O.36. Anzahl der im Weinsektor unterstützten Maßnahmen oder Einheiten 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE7 Hessen DEB Rheinland-Pfalz DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung COMPWINE(57(a)) Verbesserung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger in der Union SUSTWINE(57(b)) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Erzeugungssystemen, zur Verringerung der Auswirkungen des Weinsektors der Union auf die Umwelt, auch durch eine Unterstützung der Weinerzeuger bei der Verringerung des Einsatzes von Betriebsmitteln und der Umsetzung umweltverträglicherer Methoden und Anbauverfahren SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der B.1 Markt- und Hohe Priorität Ja Zukunftsorientierung der Unternehmen D.3 Anpassung der Land- und Sehr hohe Priorität Ja DE 557 DE Forstwirtschaft an den Klimawandel 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.27 Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen R.9 Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich Verbesserung der Ressourceneffizienz, erhalten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Definition des Begünstigten • Weinerzeuger i.S.v. Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, sofern es sich um Weinbauschulen gem. Artikel 40 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 handelt Teilinterventionen (TI) SP-0303-01: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit SP-0303-02: Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt SP 0303: Investitionen in die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen Gefördert wird die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Keltertrauben- und Weinerzeuger, teilweise einschließlich der Errichtung und Wiederherstellung von Weinbergsmauern sowie Installation von Tropfbewässerungsanlagen. Förderinhalte Die Entwicklung des Weinmarktes in Verbindung mit dem geänderten Verbraucherverhalten sowie die Entwicklung neuer, fortschrittlicher, kostengünstiger und ressourcenschonender Bewirtschaftungstechniken erfordert in allen teilnehmenden Ländern die weitere Anpassung der Rebflächen an die geänderten Marktgegebenheiten und Rahmenbedingungen zum Zwecke eines nachhaltigen Wirtschaftens. Grundsätzliches Ziel ist daher in allen Ländern die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung moderner Drahtrahmenanlagen bzw. Weinbergsanlagen mit Anpassung marktgerechter Rebsorten an die sich verändernden Klimabedingungen. Durch eine standortspezifische Flächengestaltung sollen zusätzlich wichtige Ressourcen (Kraftstoffe, Arbeitszeit) eingespart und Umweltbelastungen (Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln) verringert werden. Alle angebotenen Maßnahmen haben das Ziel, die durch den Klimawandel (höhere Jahresdurchschnittstemperatur, ungünstigere Niederschlageverteilung, Unwetter) bereits jetzt entstandenen pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Die wirtschaftliche Situation der Antragsteller soll durch eine Teilnahme an diesem Programm nachhaltig verbessert und die Arbeitsbelastung der in den umgestellten und modernisierten Rebanlagen arbeitenden Personen spürbar verringert werden. Die Verbesserung, zumindest die Erhaltung der Weinqualität, die Verbesserung der Bewirtschaftung und die Erhaltung des Ertrags und damit eines angemessenen Einkommens der Antragsteller sind außerdem zu nennen. Nachstehende Übersicht zeigt zudem, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: DE 558 DE TI: SP 0303-01: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Gefördert wird die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Keltertrauben- und Weinerzeuger, teilweise einschließlich der Installation von Tropfbewässerungsanlagen. Mit einheitlichen Bewirtschaftungsflächen kann Weinbau mit moderner Technik effizienter betrieben werden. Klima- und marktangepasste Rebsorten verbessern die Vermarktungsmöglichkeit und stärkt die Betriebe im Wettbewerb. Somit adressiert die vorliegende TI die Bedarfe B.1 und B.5 im Rahmen des spezifischen Ziels SO2. TI: SP 0303-02: Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Gefördert wird die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger, teilweise einschließlich der Errichtung und Wiederherstellung von Weinbergsmauern (Trockenmauern) im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Erzeugungssysteme und – verfahren, zur Verringerung der Auswirkungen des Weinsektors der Union auf die Umwelt, für Energieeinsparungen sowie zur Verbesserung der globalen Energieeffizienz im Weinsektor, beispielhaft 1. Pilzwiderstandsfähige Rebsorten – der Anbau dieser Rebsorten trägt zur Einsparung von ca. 80 % der Pflanzenschutzmittel bei, zudem bedarf es weniger Überfahrten 2. Querterrassierung am Hang – die natürliche Flora und Fauna der Böschungen in den Rebanlagen bilden ökologische Nischen und tragen zur Biodiversität in der Dauerkultur einen wesentlichen Anteil bei 3. Handarbeitsmauersteillagen – diese Flächen befinden sich in besonderen Expositionen und beherbegen eine einzigartige Flora und Fauna 4. so. Maßnahmen, die den vorstehenden Zielen dienen Die Teilintervention SP 0303-02 steht im Zusammenhang mit Art. 60 Abs. 4 der GAP-SPVO. Sie liefert einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung von Treibhausgasemissionen. Somit adressiert die vorliegende TI die Bedarfe D.1 und D.3 im Rahmen des spezifischen Ziels SO4. Spezifische Fördervoraussetzungen Von der Förderung ausgeschlossen ist die normale Erneuerung ausgedienter Altrebflächen, die Förderung von Rebflächen die bereits in den vergangenen 10 Jahren Gegenstand einer Förderung derselben Maßnahme waren sowie die Förderung nicht klassifizierter Rebsorten. Tropfbewässerungsanlagen müssen mindestens 5 Jahre Bestand haben. Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse oder Voraussetzungen gelten in den Ländern: Projektauswahl Für die Auswahl der Vorhaben finden Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung. Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zugelassen. Verknüpfungen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften 1. Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen DE 559 DE 2. Deutsches Weingesetz vom 27. Januar 2021 Komplementarität mit anderen Interventionen Die Förderung von Investitionen im Weinsektor nach Art. 73 der GAP-Strategieplan-VO in einem Bundesland wird nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Artikel 58 GAP-SP-VO angeboten. Die Länder schließen die Förderung entweder gänzlich aus oder differenzieren nach Förderaufrufen oder Zeiträumen. Aktionen in beiden Säulen und andere relevante Informationen für die Intervention, die einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel(en)/Cross- Cutting-Ziel gewährleisten Durch die Intervention werden Anstrengungen im investiven Bereich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (bspw. SP-0304) des Sektors aber auch durch die Förderung landwirtschaftlicher Infrastrukturen im ELER-Bereich (bspw. EL-0404) flankiert. Maßnahmen in den Bereichen Informations- und Wissenstransfer (SP-0305; EL-0802), Beratung (EL-0801) aber auch die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten (bspw. EL-0703) können die Umsetzung fördern. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Höhe der Unterstützung Die finanzielle Unterstützung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beträgt höchstens 50 % der tatsächlichen Kosten der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen. Die Unterstützung darf nur als den Erzeugern gewährter Ausgleich für Einkommenseinbußen aufgrund der Durchführung der Intervention sowie als Beteiligung an den Umstrukturierungs- und Umstellungskosten erfolgen. Der den Erzeugern gewährte Ausgleich für Einkommenseinbußen aufgrund der Durchführung der Intervention kann sich auf bis zu 100 % der betreffenden Einbußen belaufen. Die Bundesländer veröffentlichen die Mindestanforderungen für vereinfachte Kostenoptionen. Der Zuschuss für Investitionskosten erfolgt als: • anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44(1) (a) bei Tropfbewässerungsanlagen in DE7 • Pauschalbeträge gemäß des Art. 44(1)(c) Erläuterung der Grundlage für Kalkulationsmethoden Der Zuschuss für Kosten erfolgt als: anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44(1) ☒ Erstattung förderfähiger Kosten, die einem Begünstigten tatsächlich entstanden sind (a) ☐ Einheitskosten (b) ☒ Pauschalbeträge (c) ☐ Pauschalfinanzierung (d) Der Pauschalbetrag wird für die Tropfbewässerung angewandt. Was ist die Grundlage /Methode für ihre Bestimmung? Die vereinfachten Kostenoptionen nach Art. 44 (1) (b), (c) und (d) der GAP-SP-VO werden nach den im Kapitel 4.7.3. (allgemeiner Teil der Interventionsbeschreibung) beschriebenen Grundsätzen für die betroffenen Fördertatbestände ermittelt. DE 560 DE In den Ländern wurden für die Fördergegenstände Pauschalbeträge nach Artikel 44 Abs. 1 c der GAP- Strategieplan-VO auf Basis von Art. 44 Abs. 2 a (i) kalkuliert und durch eine unabhängige Stelle geprüft. Unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten werden die Herstellungskosten in Abhängigkeit von der Kategorie der Rebfläche und der geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen berechnet. Nach Bundesland und Fördertatbestand (verkürzt beschrieben) sind entsprechend den regionalen Verhältnissen die Höhe der Zuschüsse bemessen. Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 8 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 8 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 561 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE1-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Durchschnitt DE1; R.27; R.9 DE1-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Anpassung an den Klimawandel, Schutz Durchschnitt DE1; R.27; R.9 der Umwelt DE2-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Durchschnitt DE2; R.27; R.9 DE2-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Anpassung an den Klimawandel, Schutz Durchschnitt DE2; R.27; R.9 der Umwelt DE7-SP-0303-01-0-01 - Wein Umstrukturierung Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Durchschnitt DE7; R.27; R.9 DE7-SP-0303-02-0-01 - Wein Umstrukturierung Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Durchschnitt DE7; R.27; R.9 DEB-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Verbesserung der Durchschnitt DEB; R.27; R.9 Wettbewerbsfähigkeit DEB-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Anpassung an den Durchschnitt DEB; R.27; R.9 Klimawandel, Schutz der Umwelt DED-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Verbesserung der Durchschnitt DED; R.27; R.9 Wettbewerbsfähigkeit DED-SP-0303-02-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Anpassung an den Durchschnitt DED; R.27; R.9 Klimawandel, Schutz der Umwelt DEE-SP-0303-01-0-01 - Wein – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Verbesserung der Durchschnitt DEE; R.27; R.9 Wettbewerbsfähigkeit DEE-SP-0303-02-0-01 - Wein – Umstrukturierung von Rebflächen, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Durchschnitt DEE; R.27; R.9 Umwelt Beschreibung DE1-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 562 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0303-01-0-01 - Wein Umstrukturierung Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0303-02-0-01 - Wein Umstrukturierung Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-SP-0303-02-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-SP-0303-01-0-01 - Wein – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 563 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-SP-0303-02-0-01 - Wein – Umstrukturierung von Rebflächen, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE1-SP-0303-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 Umstrukturierung und der Union in EUR) Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 316,00 194,00 315,00 315,00 Insgesamt: Verbesserung der 1.140,00 Wettbewerbsfähigkeit Max.: 316,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.212.000,00 1.358.000,00 2.205.000,00 2.205.000,00 7.980.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE1-SP-0303-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 7.000,00 11.000,00 11.000,00 11.000,00 Umstrukturierung und der Union in EUR) Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 50,00 44,00 44,00 44,00 Insgesamt: Anpassung an den 182,00 Klimawandel, Schutz der Max.: Umwelt 50,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 350.000,00 484.000,00 484.000,00 484.000,00 1.802.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0303-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 4.055,00 4.055,00 4.055,00 4.055,00 Umstrukturierung und der Union in EUR) Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 132,00 132,00 132,00 132,00 Insgesamt: Verbesserung der 528,00 Wettbewerbsfähigkeit Max.: 132,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 532.609,17 532.609,17 532.609,17 532.609,17 2.130.436,68 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0303-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 4.055,00 4.055,00 4.055,00 4.055,00 Umstrukturierung und der Union in EUR) DE 564 DE Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 7,00 7,00 7,00 7,00 Insgesamt: Anpassung an den 28,00 Klimawandel, Schutz der Max.: Umwelt 7,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 26.441,59 26.441,59 26.441,59 26.441,59 105.766,36 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0303-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 8.950,00 10.120,00 10.120,00 10.120,00 Wein Umstrukturierung der Union in EUR) Verbesserung der O.36 (Einheit: Hektar) 50,00 40,00 40,00 40,00 Insgesamt: Wettbewerbsfähigkeit 170,00 Max.: 50,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 452.000,00 404.800,00 404.800,00 404.800,00 1.666.400,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0303-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 10.000,00 13.083,00 13.083,00 13.083,00 Wein Umstrukturierung der Union in EUR) Anpassung an den O.36 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Klimawandel, Schutz der 12,00 Umwelt Max.: 3,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 30.000,00 39.249,00 39.249,00 39.249,00 147.747,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEB-SP-0303-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 5.100,00 8.100,00 5.100,00 5.100,00 Umstrukturierung und der Union in EUR) Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 1.671,00 600,00 1.470,00 1.470,00 Insgesamt: Umstrukturierung - 5.211,00 Verbesserung der Max.: Wettbewerbsfähigkeit 1.671,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 8.523.083,70 4.681.800,00 7.500.000,00 7.500.000,00 28.204.883,70 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEB-SP-0303-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 7.500,00 10.000,00 7.500,00 7.500,00 Umstrukturierung und der Union in EUR) Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 67,00 172,00 67,00 67,00 Insgesamt: Umstrukturierung - 373,00 Anpassung an den Max.: Klimawandel, Schutz der 172,00 Umwelt Jährliche indikative Mittelzuweisung 502.500,00 1.845.783,70 502.500,00 502.500,00 3.353.283,70 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 565 DE DED-SP-0303-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 5.671,00 17.013,00 17.013,00 17.013,00 Umstrukturierung und der Union in EUR) Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 3,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Umstrukturierung - 6,00 Verbesserung der Max.: Wettbewerbsfähigkeit 3,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 17.013,00 17.013,00 17.013,00 17.013,00 68.052,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0303-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 5.671,00 17.013,00 17.013,00 17.013,00 Umstrukturierung und der Union in EUR) Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 3,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Umstrukturierung - 6,00 Anpassung an den Max.: Klimawandel, Schutz der 3,00 Umwelt Jährliche indikative Mittelzuweisung 17.013,00 17.013,00 17.013,00 17.013,00 68.052,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0303-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 6.000,00 9.375,00 9.375,00 9.375,00 Wein – Umstrukturierung der Union in EUR) und Umstellung von O.36 (Einheit: Hektar) 23,00 8,00 8,00 8,00 Insgesamt: Rebflächen, Verbesserung 47,00 der Wettbewerbsfähigkeit Max.: 23,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 138.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 363.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0303-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 6.000,00 9.375,00 9.375,00 9.375,00 Wein – Umstrukturierung der Union in EUR) von Rebflächen, Anpassung O.36 (Einheit: Hektar) 2,00 8,00 8,00 8,00 Insgesamt: an den Klimawandel, Schutz 26,00 der Umwelt Max.: 8,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 12.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 237.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 566 DE INVWINE(58(1)(b)) - - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen – mit Ausnahme von Vorhaben, die für die Interventionskategorie gemäß Buchstabe a in Betracht kommen –, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente SP-0304 - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaube-trieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Interventionscode (MS) SP-0304 Bezeichnung der Intervention Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaube-trieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Art der Intervention INVWINE(58(1)(b)) - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen – mit Ausnahme von Vorhaben, die für die Interventionskategorie gemäß Buchstabe a in Betracht kommen –, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und - instrumente Gemeinsamer Outputindikator O.36. Anzahl der im Weinsektor unterstützten Maßnahmen oder Einheiten 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE7 Hessen DEB Rheinland-Pfalz DEE Sachsen-Anhalt Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung PERFWINE(57(d)) Verbesserung der Leistung der Weinbaubetriebe in der Union und deren Anpassung an die Marktanforderungen sowie Steigerung ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei der Erzeugung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen, einschließlich Energieeinsparungen, globale Energieeffizienz und nachhaltige Verfahren SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der B.1 Markt- und Hohe Priorität Ja Zukunftsorientierung der Unternehmen DE 567 DE Stärkung von Innovationskraft, Lösungskompetenz, B.2 Hohe Priorität Ja Innovations- und Kooperationsbereitschaft Steigerung der Energieeffizienz der D.5 Landbewirtschaftung, von Mittlere Priorität Ja Gebäuden, Anlagen und Technologien 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.39 Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP entwickelt wurden R.9 Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich Verbesserung der Ressourceneffizienz, erhalten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Definition des Begünstigten: • Weinerzeuger i.S.v. Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 • i.S.v. Art. 40 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 o Weinerzeugerorganisationen o Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Erzeugern Teilinterventionen (TI) SP-0304-01: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit SP-0304-02: Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Förderinhalte: Gefördert werden materielle oder immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinwirtschaftsbetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente. Hierbei handelt es sich um bauliche und technische Investitionen (einschließlich Software sowie investitionsbezogene Planungs- und Beratungskosten) oder Durchführbarkeitsstudien. Die Einsparung von Primärenergie, die Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz sowie die Einführung nachhaltiger Prozesse in den Betrieben werden vorrangig gefördert. Insbesondere qualitätsverbessernde Verarbeitungseinrichtungen können zusätzlich unterstützt werden. Nachstehende Übersicht zeigt zudem, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: TI: SP-0304-01: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Gefördert werden materielle oder immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, DE 568 DE Infrastrukturen von Weinwirtschaftsbetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente. Hierbei handelt es sich um bauliche und technische Investitionen (einschließlich Software sowie investitionsbezogene Planungs- und Beratungskosten) oder Durchführbarkeitsstudien. Somit adressiert die vorliegende TI die Bedarfe B.1 und B.2 im Rahmen des spezifischen Ziels SO2. TI: SP 0304-02: Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Gefördert werden materielle oder immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinwirtschaftsbetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente im Zusammenhang mit der Einsparung von Primärenergie, der Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz sowie die Einführung nachhaltiger Prozesse in den Betrieben. Somit adressiert die vorliegende TI den Bedarf D.5 im Rahmen des spezifischen Ziels SO4. Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 58 der GAP-SP-VO erfüllen und der Erzeugung oder der Vermarktung der im Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 genannten Erzeugnissen, insbesondere der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung oder Verarbeitung dienen. Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Fusionen, Kooperationen und umfangreichen Betriebserweiterungen zählen auch dann zu den förderfähigen Ausgaben, wenn aufgrund ihrer Ergebnisse keine Ausgaben getätigt werden. Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse oder Voraussetzungen gelten in den Ländern: * - MWSt. wird nicht gefördert, wenn der Fördermittelempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Förderbedingungen: Die Investitionen müssen der Erzeugung oder der Vermarktung im Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 genannten Erzeugnisse, insbesondere der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung oder Verarbeitung dienen. Projektauswahl: Für die Auswahl der Vorhaben finden Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung. Folgende Kriterien können in Abstimmung mit dem regionalen Begleitgremium hierzu herangezogen werden: 1. Innovation 2. Größe der Unternehmen 3. Umweltinvestitionen Vorschüsse: DE 569 DE Die Zahlung von Vorschüssen ist zugelassen. Verknüpfungen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften: 1. Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen 2. Deutsches Weingesetz vom 27. Januar 2021 Komplementarität mit anderen Interventionen: Die Förderung von Investitionen im Weinsektor nach Art. 73 der GAP-Strategieplan-VO in einem Bundesland wird nicht zeitgleich mit einer Förderung gemäß Artikel 58 GAP-SP-VO angeboten. Die Länder schließen die Förderung entweder gänzlich aus oder differenzieren nach Förderaufrufen oder Zeiträumen. Aktionen in beiden Säulen und andere relevante Informationen für die Intervention, die einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel(en)/Cross- Cutting-Ziel gewährleisten: Durch die Intervention werden Anstrengungen im investiven Bereich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (bspw. SP-0303) des Sektors aber auch durch die Förderung landwirtschaftlicher Infrastrukturen im ELER-Bereich (bspw. EL-0404) flankiert. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Höhe der Unterstützung Der Zuwendungssatz darf, ausgedrückt als Prozentsatz der förderfähigen Kosten, den Wert von 40 % nicht übersteigen. Die Höhe der Zuwendung kann nach folgenden Kriterien variiert werden: • Regelförderung und Premiumförderung • Größe des Unternehmens • Fördergegenstand • Zielsetzung (Klima-/Umweltschutz …) der Förderung Der Zuschuss für Investitionskosten erfolgt als: anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44 (1) (a) vereinfachte Kostenoptionen auf der Basis des Art. 44 (1) (c) Erläuterung der Grundlage für Kalkulationsmethoden DE 570 DE Der Zuschuss für Kosten erfolgt als: anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44(1) ☒ Erstattung förderfähiger Kosten, die einem Begünstigten tatsächlich entstanden sind (a) ☐ Einheitskosten (b) ☒ Pauschalbeträge (c) ☐ Pauschalfinanzierung (d) Der Pauschalbetrag wird für die Tropfbewässerung angewandt. Was ist die Grundlage /Methode für ihre Bestimmung? Die vereinfachten Kostenoptionen nach Art. 44 (1) (b), (c) und (d) der GAP-SP-VO werden nach den im Kapitel 4.7.3. (allgemeiner Teil der Investitionsbeschreibung) beschriebenen Grundsätzen für die betroffenen Fördertatbestände ermittelt. Die Pauschalbeträge für die Tropfbewässerung werden gemäß Art. 44 Abs. 2 a (i) kalkuliert. Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 571 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE1-SP-0304-01-0-01 - Investitionen in Weinverarbeitung und - vermarktung Durchschnitt DE1; R.39; R.9 DE1-SP-0304-02-0-02 - Investitionen in Weinverarbeitung und -vermarktung mit Steigerung der Energieeffizienz und weiterer Durchschnitt DE1; R.39; R.9 Umweltleistungen DE2-SP-0304-01-0-01 - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbaubetrieben; Verbesserung der Durchschnitt DE2; R.39; R.9 Wettbewerbsfähigkeit DE2-SP-0304-02-0-02 - IInvestitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbaubetrieben; Steigerung der Durchschnitt DE2; R.39; R.9 Energieeffizienz, Energieeinsparun, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt DE7-SP-0304-01-0-01 - materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Durchschnitt DE7; R.39; R.9 Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit DE7-SP-0304-02-0-01 - materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Durchschnitt DE7; R.39; R.9 Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente DEB-SP-0304-01-0-01 - Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente; Durchschnitt DEB; R.39; R.9 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit DEB-SP-0304-02-0-02 - Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente; Durchschnitt DEB; R.39; R.9 Steigerung der Energieffizienz, Energieeinsparung, Verringerung d DEE-SP-0304-01-0-01 - Weinbau - Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft Durchschnitt DEE; R.39; R.9 Beschreibung DE1-SP-0304-01-0-01 - Investitionen in Weinverarbeitung und - vermarktung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-SP-0304-02-0-02 - Investitionen in Weinverarbeitung und -vermarktung mit Steigerung der Energieeffizienz und weiterer Umweltleistungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-SP-0304-01-0-01 - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbaubetrieben; Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-SP-0304-02-0-02 - IInvestitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbaubetrieben; Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparun, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt DE 572 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0304-01-0-01 - materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-SP-0304-02-0-01 - materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-SP-0304-01-0-01 - Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente; Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-SP-0304-02-0-02 - Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente; Steigerung der Energieffizienz, Energieeinsparung, Verringerung d Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-SP-0304-01-0-01 - Weinbau - Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE1-SP-0304-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 69.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 Investitionen in der Union in EUR) DE 573 DE Weinverarbeitung und - O.36 (Einheit: Maßnahmen) 15,00 45,00 45,00 45,00 Insgesamt: vermarktung 150,00 Max.: 45,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.035.000,00 6.300.000,00 6.306.682,93 6.237.683,21 19.879.366,14 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE1-SP-0304-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 69.000,00 Investitionen in der Union in EUR) Weinverarbeitung und - O.36 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 Insgesamt: vermarktung mit Steigerung 1,00 der Energieeffizienz und Max.: weiterer Umweltleistungen 1,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 69.000,00 69.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0304-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 55.178,00 55.178,00 55.178,00 55.178,00 Investitionen in materielle der Union in EUR) und immaterielle O.36 (Einheit: Maßnahmen) 27,00 27,00 27,00 27,00 Insgesamt: Vermögenswerte in 108,00 Weinbaubetrieben; Max.: Verbesserung der 27,00 Wettbewerbsfähigkeit Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.490.605,16 1.490.605,16 1.490.605,16 1.490.605,16 5.962.420,64 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0304-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 55.178,00 55.178,00 55.178,00 55.178,00 IInvestitionen in materielle der Union in EUR) und immaterielle O.36 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vermögenswerte in 8,00 Weinbaubetrieben; Max.: Steigerung der 2,00 Energieeffizienz, Energieeinsparun, Jährliche indikative Mittelzuweisung 102.800,36 102.800,36 102.800,36 102.800,36 411.201,44 Verringerung der (Gesamtausgaben der Union in EUR) Auswirkungen auf die Umwelt DE7-SP-0304-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 12.050,00 20.690,00 20.690,00 20.690,00 materielle und immaterielle der Union in EUR) Investitionen in O.36 (Einheit: Maßnahmen) 49,00 35,00 35,00 35,00 Insgesamt: Verarbeitungseinrichtungen, 154,00 Infrastrukturen von Max.: Weinbaubetrieben sowie 49,00 DE 574 DE Vermarktungsstrukturen und Jährliche indikative Mittelzuweisung 590.450,00 724.150,00 724.150,00 724.150,00 2.762.900,00 -instrumente, Verbesserung (Gesamtausgaben der Union in EUR) der Wettbewerbsfähigkeit DE7-SP-0304-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 13.500,00 23.200,00 23.200,00 23.200,00 materielle und immaterielle der Union in EUR) Investitionen in O.36 (Einheit: Maßnahmen) 5,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Verarbeitungseinrichtungen, 14,00 Infrastrukturen von Max.: Weinbaubetrieben sowie 5,00 Vermarktungsstrukturen und -instrumente Jährliche indikative Mittelzuweisung 67.500,00 69.600,00 69.600,00 69.600,00 276.300,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEB-SP-0304-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 39.000,00 40.000,00 41.000,00 42.000,00 Investition in materielle und der Union in EUR) immaterielle O.36 (Einheit: Maßnahmen) 120,00 65,00 205,00 201,00 Insgesamt: Vermögenswerte in 591,00 Weinbausysteme in Max.: Verarbeitungseinrichtungen, 205,00 Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Jährliche indikative Mittelzuweisung 4.680.000,00 2.600.000,00 8.409.083,70 8.435.083,70 24.124.167,40 Vermarktungsstrukturen und (Gesamtausgaben der Union in EUR) –instrumente; Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit DEB-SP-0304-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 45.000,00 46.000,00 47.000,00 48.000,00 Investition in materielle und der Union in EUR) immaterielle O.36 (Einheit: Maßnahmen) 22,00 22,00 22,00 21,00 Insgesamt: Vermögenswerte in 87,00 Weinbausysteme in Max.: Verarbeitungseinrichtungen, 22,00 Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Jährliche indikative Mittelzuweisung 990.000,00 1.012.000,00 1.034.000,00 1.008.000,00 4.044.000,00 Vermarktungsstrukturen und (Gesamtausgaben der Union in EUR) –instrumente; Steigerung der Energieffizienz, Energieeinsparung, Verringerung d DEE-SP-0304-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 7.200,00 7.200,00 7.200,00 7.200,00 Weinbau - Investitionen in der Union in EUR) technische Anlagen und O.36 (Einheit: Maßnahmen) 9,00 9,00 9,00 9,00 Insgesamt: Geräte in der 36,00 Kellerwirtschaft Max.: 9,00 DE 575 DE Jährliche indikative Mittelzuweisung 64.800,00 64.800,00 64.800,00 64.800,00 259.200,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 576 DE HARINWINE(58(1)(d)) - - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, widrigen Witterungsverhältnissen, durch Tiere verursachten Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall SP-0302 - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall Interventionscode (MS) SP-0302 Bezeichnung der Intervention Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall Art der Intervention HARINWINE(58(1)(d)) - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, widrigen Witterungsverhältnissen, durch Tiere verursachten Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall Gemeinsamer Outputindikator O.36. Anzahl der im Weinsektor unterstützten Maßnahmen oder Einheiten 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DEB Rheinland-Pfalz DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung SAFEWINE(57(f)) Beitrag zur Sicherung der Einkommen der Erzeuger in der Union bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Tiere, Krankheiten oder Schädlingsbefall SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Krisenfestigkeit landwirtschaftlicher Betriebe A.5 Mittlere Priorität Ja und Unterstützung bei der Entwicklung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.5 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten GAP-Risikomanagementinstrumenten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung DE 577 DE Definition des Begünstigten • Weinerzeuger i.S.v. Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, sofern es sich um Weinbauschulen gem. Artikel 40 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 handelt SP 0302 Ernteversicherung Gefördert werden die Versicherungsprämien der Bewirtschafter von Rebflächen zur Sicherung der Erzeugereinkommen, wenn es durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Tiere, Krankheiten oder Schädlingsbefall zu Ertragsausfällen kommen kann. Förderinhalte Die Ernteversicherung hat zum Ziel, Schäden, die durch widrige Witterungsumstände wie zum Beispiel Frost, Hagel, Eis, Regen, Dürre, aber auch durch tierische Schädlinge verursachte Schäden, entstehen, finanziell abzumildern. Die Strategie besteht darin, dass allen Winzern die Möglichkeit eröffnet wird, finanzielle Sicherungsmaßnahmen durchzuführen und somit das Einkommen der Betriebe sowie deren Existenz nach einem Schadensfall abzusichern. Einkommensverluste durch witterungsbedingte Ertragsausfälle im Schadensjahr, Substanzschäden an den Rebstöcken sowie die mit dem Schadensereignis im Zusammenhang stehende Qualitätsminderung der Erzeugnisse, sollen ausgeglichen werden. Es wird sichergestellt, dass die betreffenden Versicherungszahlungen keinen Ausgleich für mehr als 100 % der erlittenen Schäden abdecken. Dem Erzeuger obliegt die Wahl der in Anspruch genommenen Versicherungsleistung. Komplementarität mit anderen Interventionen: Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse oder Voraussetzungen gelten in den Ländern: Spezifische Fördervoraussetzungen Die Versicherungsverträge müssen die Empfänger verpflichten, die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Unterstützung für Ernteversicherungen darf zu keinen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Versicherungsmarkt führen. Förderbedingungen Die Unterstützung darf nur gewährt werden, wenn die Erzeuger unter Berücksichtigung etwaiger Ausgleichszahlungen, die sie über andere Stützungsregelungen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko bezogen haben – durch die betreffenden Versicherungszahlungen keinen Ausgleich für mehr als DE 578 DE 100 % der erlittenen Einkommenseinbuße erhalten. Projektauswahl Für die Auswahl der Vorhaben finden Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung. Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zugelassen. Verknüpfungen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften 1. Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen 2. Deutsches Weingesetz vom 18. Januar 2011 Komplementarität mit anderen Interventionen Entsprechende Förderangebote werden in der Interventionskategorie ELER für den Sektor Wein nicht angeboten. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Höhe der Unterstützung Die finanzielle Unterstützung für die Ernteversicherung darf grundsätzlich 50 % der Kosten der Versicherungsprämien, die von den Erzeugern gezahlt werden, nicht überschreiten. Der Zuschuss erfolgt als anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44 (1) (a) mit Pauschalbetrag auf der Basis des Art. 44 (1) (c) erfolgen. Erläuterung der Grundlage für Kalkulationsmethoden Der Zuschuss für Kosten erfolgt als: anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44(1) ☒ Erstattung förderfähiger Kosten, die einem Begünstigten tatsächlich entstanden sind (a) ☐ Einheitskosten (b) ☒ Pauschalbeträge (c) ☐ Pauschalfinanzierung (d) Was ist die Grundlage /Methode für ihre Bestimmung? Die vereinfachten Kostenoptionen nach Art. 44 (1) (b), (c) und (d) der GAP-SP-VO werden nach den im Kapitel 4.7.3. (allgemeiner Teil der Interventionsbeschreibung) beschriebenen Grundsätzen für die betroffenen Fördertatbestände ermittelt. Die Pauschalbeträge werden nach Artikel 44 Abs. 2 a (i) und (ii) kalkuliert. Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Amber Box DE 579 DE Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention wurde der Amber Box zugeordnet. DE 580 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DEB-SP-0302-00-0-01 - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Durchschnitt DEB; R.5 Schädlingsbefall DED-SP-0302-00-0-01 - Ernteversicherung Durchschnitt DED; R.5 DEE-SP-0302-00-0-01 - Weinbau - Ernteversicherungen Durchschnitt DEE; R.5 Beschreibung DEB-SP-0302-00-0-01 - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-SP-0302-00-0-01 - Ernteversicherung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-SP-0302-00-0-01 - Weinbau - Ernteversicherungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DEB-SP-0302-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 2.800,00 2.205,00 2.205,00 Ernteversicherung gegen der Union in EUR) Einkommensverluste O.36 (Einheit: Maßnahmen) 1.645,00 1.837,00 1.836,00 Insgesamt: aufgrund von 5.318,00 Naturkatastrophen Max.: gleichzusetzende widrige 1.837,00 DE 581 DE Witterungsverhältnisse, Jährliche indikative Mittelzuweisung 4.606.000,00 4.050.000,00 4.050.000,00 12.706.000,00 widrige (Gesamtausgaben der Union in EUR) Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall DED-SP-0302-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 17.012,87 17.012,87 17.012,87 17.012,87 Ernteversicherung der Union in EUR) O.36 (Einheit: Maßnahmen) 8,00 8,00 8,00 8,00 Insgesamt: 32,00 Max.: 8,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 136.102,94 136.102,94 136.102,94 136.102,94 544.411,76 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0302-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 2.425,00 2.425,00 2.425,00 2.450,00 Weinbau - der Union in EUR) Ernteversicherungen O.36 (Einheit: Maßnahmen) 6,00 6,00 6,00 6,00 Insgesamt: 24,00 Max.: 6,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 14.548,87 14.548,87 14.548,87 14.548,87 58.195,48 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 582 DE INFOR(58(1)(h)) - - in den Mitgliedstaaten durchgeführte Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder über Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgeklärt wird SP-0305 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird Interventionscode (MS) SP-0305 Bezeichnung der Intervention Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird Art der Intervention INFOR(58(1)(h)) - in den Mitgliedstaaten durchgeführte Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder über Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgeklärt wird Gemeinsamer Outputindikator O.36. Anzahl der im Weinsektor unterstützten Maßnahmen oder Einheiten 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DEB Rheinland-Pfalz Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung QUALWINE(57(i)) Beitrag zur stärkeren Sensibilisierung der Verbraucher für einen verantwortungsvollen Weinkonsum und die Qualitätsregelungen der Union für Wein SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO9 Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Verbesserung Angebot nachhaltiger und regionaler I.2 Hohe Priorität Ja Lebensmittel mit definierten Produktionskriterien 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Definition des Begünstigten DE 583 DE • Weinerzeuger i.S.v. Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 • i.S.v. Art. 40 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126: o Berufsverbände o Weinerzeugerorganisationen o Vereinigungen von Weinerzeugerorganisationen o Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Erzeugern o Branchenverbände • Einrichtungen des öffentlichen Rechts gem. Art. 40 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 SP 0305 Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten Unterstützt werden Informationsmaßnahmen, die dazu beitragen, Verbraucher stärker zu sensibiliseren für • Verantwortungsvollen Weinkonsum und • Unionsregelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für Weine aus Deutschland, insbesondere die Bedingungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der besonderen Qualität, dem Ansehen oder anderen Eigenschaften des Weins aufgrund seines besonderen geografischen Umfelds oder Ursprungs des Weins als Teil der Informationsmaßnahme benennen. Förderinhalte: Die Informationstätigkeiten können in Form von Informationskampagnen und durch die Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen auf nationaler oder EU-Ebene durchgeführt werden. Die verbreiteten Informationen beruhen auf den dem Wein inhärenten Eigenschaften oder dessen Merkmalen und dürfen weder auf bestimmte Handelsmarken ausgerichtet sein noch aufgrund des besonderen Ursprungs des Weines zu dessen Konsum anregen. Der Ursprung des Weins darf jedoch als Teil der Informationstätigkeit genannt werden. Die Vorhaben und die damit einhergehenden Aktionen, für die die Unterstützung gewährt wird, bestehen darin, dazu beizutragen, die Verbraucher in den Mitgliedstaaten über verantwortungsvollen Weinkonsum und über die Unionsregelung für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben im Zusammenhang mit der besonderen Qualität, dem Ansehen oder anderen Eigenschaften des Weins aufgrund seines besonderen geografischen Umfelds oder Ursprungs stärker zu sensibilisieren. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum SO9. Spezifische Fördervoraussetzungen Die Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird. Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Förderbedingungen Sämtliche Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten beruhen auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten und müssen mit der Vorgehensweise der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörde in dem Mitgliedstaat, in dem die Vorhaben durchgeführt werden, vereinbar sein. Die Unterstützung der Vorhaben ist auf maximal drei Jahre begrenzt, kann jedoch einmalig um höchstens zwei Jahre oder zweimal um jeweils höchstens ein Jahr verlängert werden, wenn dies aufgrund der DE 584 DE Ergebnisse des Vorhabens gerechtfertigt ist. Projektauswahl Für die Auswahl der Vorhaben finden Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung. Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zugelassen. Verknüpfungen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften • Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen • Deutsches Weingesetz vom 18. Januar 2011 Komplementarität mit anderen Interventionen Entsprechende Förderangebote werden in anderen Interventionen nicht angeboten. Aus parafiskalischen Mitteln können analoge Förderungen bzw. die nationale Mitfinanzierung der Vorhaben erfolgen, eine Doppelförderung ist dabei verfahrenstechnisch ausgeschlossen. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Höhe der Unterstützung Die gewährten Förderungen dürfen den Höchstsatz von 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Der Zuschuss für Investitionskosten erfolgt als: - anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44(1) (a) Erläuterung der Grundlage für Kalkulationsmethoden Der Zuschuss für Kosten erfolgt als: anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44(1) ☒ Erstattung förderfähiger Kosten, die einem Begünstigten tatsächlich entstanden sind (a) ☐ Einheitskosten (b) ☐ Pauschalbeträge (c) ☐ Pauschalfinanzierung (d) 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 585 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Art des geplanten Geplanter Einheitsbetrag Region(en) Ergebnisindikator(en) Einheitsbetrags DE1-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union über Qualitätsregelungen und den Durchschnitt DE1; verantwortungsvollen Weinkonsum DEB-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben Durchschnitt DEB; geworben wird DEZ-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union über Qualitätsregelungen und den Durchschnitt DE; verantwortungsvollen Weinkonsum Beschreibung DE1-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union über Qualitätsregelungen und den verantwortungsvollen Weinkonsum Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEZ-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union über Qualitätsregelungen und den verantwortungsvollen Weinkonsum Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DE1-SP-0305-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 250.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Informationsmaßnahmen der Union in EUR) über Weine aus der Union O.36 (Einheit: Maßnahmen) 4,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: über Qualitätsregelungen 10,00 und den Max.: verantwortungsvollen 4,00 Weinkonsum Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.000.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 2.800.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 586 DE DEB-SP-0305-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 50.000,00 150.000,00 50.000,00 50.000,00 Informationsmaßnahmen der Union in EUR) über Weine aus der Union, O.36 (Einheit: Maßnahmen) 10,00 3,00 10,00 10,00 Insgesamt: mit denen ein 33,00 verantwortungsvoller Max.: Weinkonsum gefördert oder 10,00 für Qualitätsregelungen der Union für Jährliche indikative Mittelzuweisung 500.000,00 450.000,00 500.000,00 500.000,00 1.950.000,00 Ursprungsbezeichnungen (Gesamtausgaben der Union in EUR) und geografische Angaben geworben wird DEZ-SP-0305-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Informationsmaßnahmen der Union in EUR) über Weine aus der Union O.36 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: über Qualitätsregelungen 8,00 und den Max.: verantwortungsvollen 2,00 Weinkonsum Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 4.000.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 587 DE PROMOWINE(58(1)(k)) - - Absatzförderung in Drittländern SP-0301 - Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern Interventionscode (MS) SP-0301 Bezeichnung der Intervention Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern Art der Intervention PROMOWINE(58(1)(k)) - Absatzförderung in Drittländern Gemeinsamer Outputindikator O.36. Anzahl der im Weinsektor unterstützten Maßnahmen oder Einheiten 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung THIRDWINE(57(j)) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Weinbauerzeugnissen der Union in Drittländern, einschließlich der Öffnung und Diversifizierung der Weinmärkte SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der B.1 Markt- und Hohe Priorität Ja Zukunftsorientierung der Unternehmen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Definition des Begünstigten • Weinerzeuger i.S.v. Artikel 40 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 • i.S.v. Art. 40 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126: o Berufsverbände o Weinerzeugerorganisationen o Vereinigungen von Weinerzeugerorganisationen o Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Erzeugern o Branchenverbände • Einrichtungen des öffentlichen Rechts gem. Art. 40 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 • Privatunternehmen i.S.v. Art. 40 Abs. 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 DE 588 DE SP 0301 Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern Unterstützt werden Tätigkeiten zur Absatzförderung in Drittländern, die eine oder mehrere Tätigkeiten umfassen. Förderinhalte Unterstützt werden Tätigkeiten zur Absatzförderung in Drittländern, die eine oder mehrere Tätigkeiten umfassen: • Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, insbesondere um die hohen Standards der Unionserzeugnisse vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit oder Ökologie hervorheben; • Teilnahme an international bedeutenden Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen; • Informationskampagnen, insbesondere über die Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und ökologische/biologische Erzeugung; • Studien über neue oder bestehende Märkte zur Verbesserung und Konsolidierung der Absatzmöglichkeiten; • Studien zur Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen. • Erstellung von technischen Unterlagen, einschließlich Laboruntersuchungen und Bewertungen, in Bezug auf önologische Verfahren, Pflanzengesundheits- und Hygienevorschriften sowie anderer Vorschriften von Drittländern für die Einfuhr von Erzeugnissen des Weinsektors, um eine Beschränkung des Zugangs zu Drittlandsmärkten zu verhindern oder den Zugang zu diesen Märkten zu erleichtern Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum SO2. Spezifische Fördervoraussetzungen Die Absatzfördermaßnahmen müssen g.U. und g.g.A. Weine oder Rebsortenweine betreffen. Förderbedingungen Die Unterstützung der Vorhaben ist auf maximal drei Jahre begrenzt, kann jedoch einmalig um höchstens zwei Jahre oder zweimal um jeweils höchstens ein Jahr verlängert werden, wenn dies aufgrund der Ergebnisse des Vorhabens gerechtfertigt ist. Projektauswahl Für die Auswahl der Vorhaben finden Verfahrensregeln der Verwaltungsbehörde Anwendung. Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zugelassen. Verknüpfungen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften • Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen • Deutsches Weingesetz vom 18. Januar 2011 Komplementarität mit anderen Interventionen Entsprechende Förderangebote werden in anderen Interventionen nicht angeboten. Aus parafiskalischen Mitteln können analoge Förderungen erfolgen, eine Doppelförderung ist dabei verfahrenstechnisch ausgeschlossen. Aktionen in beiden Säulen und andere relevante Informationen für die Intervention, die einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel(en)/Cross- Cutting-Ziel gewährleisten Durch die Intervention werden Anstrengungen im investiven Bereich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (bspw. SP-0304, EL-0403) des Sektors flankiert. DE 589 DE 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Höhe der Unterstützung Der Zuwendungssatz darf ausgedrückt als Prozentsatz der förderfähigen Kosten, den Wert von 50 % nicht übersteigen. Erläuterung der Grundlage für Kalkulationsmethoden Der Zuschuss für Kosten erfolgt als: anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 44(1) a) ☒ Erstattung förderfähiger Kosten, die einem Begünstigten tatsächlich entstanden sind (a) ☐ Einheitskosten (b) ☐ Pauschalbeträge (c) ☐ Pauschalfinanzierung (d) 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention - 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 590 DE 9 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DEZ-SP-0301-00-0-01 - Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern Homogen Beschreibung DEZ-SP-0301-00-0-01 - Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern EB auf Basis historischer Werte und Schätzungen ermittelt. 10 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DEZ-SP-0301-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 142.857,14 142.857,14 142.857,14 142.857,14 Absatzförderung und der Union in EUR) Kommunikationsmaßnahme O.36 (Einheit: Maßnahmen) 7,00 7,00 7,00 7,00 Insgesamt: n in Drittländern 28,00 Max.: 7,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 4.000.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 591 DE Hopfen DE 592 DE Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art des geplanten Einheitsbetrags Region(en) Ergebnisindikator(en) DEZ-SP-0400-00-0-01 - Sektorprogramm Hopfen (Angabe auf Ebene des Sektors) Durchschnitt R.10 Beschreibung DEZ-SP-0400-00-0-01 - Sektorprogramm Hopfen (Angabe auf Ebene des Sektors) EB auf Basis historischer Werte und Schätzungen rein rechnerisch und theoretisch ermittelt, die tatsächliche Fördersumme bei jedem der zwei Begünstigten weicht stark vom EB ab. Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Output Insgesamt 2023– Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2027 DEZ-SP-0400-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (Gesamtausgaben 1.094.000,00 1.094.000,00 1.094.000,00 1.094.000,00 1.094.000,00 Sektorprogramm Hopfen der Union in EUR) (Angabe auf Ebene des O.35 (Einheit: Operationelle Programme) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Sektors) Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 10.940.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 593 DE INVRE(47(1)(a)) - - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen SP-0402 - Forschung und Entwicklung Interventionscode (MS) SP-0402 Bezeichnung der Intervention Forschung und Entwicklung Art der Intervention INVRE(47(1)(a)) - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden und andere Maßnahmen Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung REDE(46(d)) Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Erzeugungsmethoden, einschließlich in Bezug auf die Resilienz gegenüber Schädlingen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Tierkrankheiten, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, innovative Verfahren und Erzeugungstechniken zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Marktentwicklung SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der B.1 Markt- und Hohe Priorität Ja Zukunftsorientierung der Unternehmen Stärkung von Innovationskraft, Lösungskompetenz, B.2 Hohe Priorität Ja Innovations- und Kooperationsbereitschaft 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Förderberechtigte: Erzeugerorganisationen (nicht gefördert werden einzelne Hopfenbaubetriebe) Förderbereiche / Fördergegenstände: • Förderbereich: Investitionen in die Entwicklung und Einführung von Produkten und Verfahren zur Modernisierung der Hopfenerzeugung, z.B.: Züchtung moderner Hopfensorten durch die DE 594 DE Erzeugerorganisation und das Hopfenforschungszentrum in Hüll oder Aufbau verbesserter Produktionssysteme mit Zusatzbewässerung durch wassersparende Bewässerungstechniken auf Basis regenerierender Wasserressourcen für ein gezielteres Nährstoffmanagement zur Verringerung negativer ökologischer und ökonomischer Auswirkungen gem. Art. 11 der delegierten Verordnung (EU) 2022/216. • Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren für die Hopfenerzeugung und die Hopfenverarbeitung, z.B.: Entwicklung neuer Hopfenpellets durch die Erzeugerorganisation • Erforschung nachhaltiger Produktionsmethoden, z.B.: Bestandsaufnahme und Förderung zum Schutz der natürlichen Ressourcen, welche an das Hopfenforschungszentrum in Hüll ausgelagert werden kann. Alle genannten Förderbereiche erfüllen die Anforderungen 47(1)a) i) bis xiii). Die Bündelung verschiedener Forschungsbereiche in einer Interventionskategorie ermöglicht eine zielgerichtete, an den aktuellen Bedarf angepasste Forschung und damit eine effektivere Verwendung der finanziellen Mittel. Fördervoraussetzungen sind genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des operationellen Programms beiträgt. Die Erzeugerorganisation entscheidet aufgrund eingereichter Förderanträge oder aufgrund eigener Initiativen über die Mittelverwendung. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahme als Teil eines operationellen Programmes richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 62 der GAP-SP-VO anteilig nach den der Zahl der Hektar, auf denen die jeweilige Erzeugerorganisation Hopfen anbaut. Gemäß Artikel 62 Absatz 3 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 46 Buchstabe d) der GAP-SP-VO beträgt die finanzielle Hilfe der Union maximal 100 % der tatsächlichen Ausgaben für die Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Erzeugungsmethoden, einschließlich in Bezug auf die Resilienz gegenüber Schädlingen, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, innovative Verfahren und Erzeugungstechniken zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Marktentwicklung. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention Es werden nur Forschungsinhalte mit hoher Praxisrelevanz gefördert. Die Projektpartner müssen sich durch eine hohe Kompetenz auszeichnen. 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 595 DE ADVI1(47(1)(b)) - - Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz SP-0401 - Beratung der Hopfenpflanzer zur Nachhaltigkeit Interventionscode (MS) SP-0401 Bezeichnung der Intervention Beratung der Hopfenpflanzer zur Nachhaltigkeit Art der Intervention ADVI1(47(1)(b)) - Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Verfahren der Schädlings- und Seuchenbekämpfung, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln, die Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung PROMO(46(e)) Förderung, Entwicklung und Umsetzung: i) von umweltverträglichen Erzeugungsmethoden und -techniken, ii) von schädlings- und krankheitsresistenten Erzeugungsverfahren, iii) von Tiergesundheits- und Tierwohlstandards, die über die im Unionsrecht und im nationalen Recht vorgesehenen Mindestanforderungen hinausgehen, iv) der Abfallverminderung und einer umweltverträglichen Nutzung und Bewirtschaftung von Nebenerzeugnissen, einschließlich deren Wiederverwendung und Wertsteigerung, v) des Schutzes und der Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Schutz der Gewässer, der Böden und der Luft. SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick E.5 Hohe Priorität Ja auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Q.2 Hohe Priorität Ja Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land- Stärkere Einbindung von Q.7 Hohe Priorität Ja Praxis und Beratung in die DE 596 DE Forschung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Förderberechtigte: Erzeugerorganisationen (nicht gefördert werden einzelne Hopfenbaubetriebe). Förderbereiche / Fördergegenstände: Produktionsbegleitende Beratungsservices für Landwirte, z.B.: Warndienstmodell der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft für den Schaderreger Peronospora. • Ausbau von Nachhaltigkeitssystemen im deutschen Hopfenbau, z.B.: Beratung der Landwirte durch den Hopfenring, einer Selbsthilfereinrichtung der Hopfenpflanzer, und Einbindung zusätzlicher Landwirte in die Nachhaltigkeit • Beratung zur Steigerung der Biodiversität in Hopfenanbaugebieten Fördervoraussetzungen sind genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des operationellen Programms beiträgt. Die Erzeugerorganisation entscheidet aufgrund eingereichter Förderanträge oder aufgrund eigener Initiativen über die Mittelverwendung. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahme als Teil eines operationellen Programmes richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 62 der GAP-SP-VO anteilig nach den der Zahl der Hektar, auf denen die jeweilige Erzeugerorganisation Hopfen anbaut. Gemäß Artikel 62 Absatz 3 Buchstabe b) der GAP-SP-VO beträgt die finanzielle Hilfe der Union für Beratungsdienste und Schulungen maximal 100 % der tatsächlichen Ausgaben. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention Es werden nur wissenschaftlich fundierte oder bewährte Beratungsinhalte, die aktuell sind, gefördert. 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 597 DE ORGAN(47(1)(d)) - - ökologische/biologische Erzeugung oder integrierter Landbau SP-0405 - Integrierte Produktion Interventionscode (MS) SP-0405 Bezeichnung der Intervention Integrierte Produktion Art der Intervention ORGAN(47(1)(d)) - ökologische/biologische Erzeugung oder integrierter Landbau Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Auswahl oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung PROD(46(a)) Planung und Organisation der Erzeugung, Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität, Optimierung der Erzeugungskosten und Investitionserträge und Stabilisierung der Erzeugerpreise SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung von Innovationskraft, Lösungskompetenz, B.2 Hohe Priorität Ja Innovations- und Kooperationsbereitschaft 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Förderberechtigte: Erzeugerorganisationen (nicht gefördert werden einzelne Hopfenbaubetriebe) Förderbereiche / Fördergegenstände: • Weiterentwicklung von Maßnahmen zum Pflanzenschutz auf allen Stufen der integrierten Produktion, z.B.: Testung und Praxiseinführung vorbeugender, physikalischer & biologischer Maßnahmen durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und den Verband Deutscher Hopfenpflanzer oder z.B.: Wildhopfenbekämpfung • Sicherung und Steigerung der Biodiversität, z.B.: Testung von Maßnahmen in der Praxis zur Sicherung und Steigerung der Biodiversität durch Schaffung von Habitaten (Etablierung landschaftlicher Kleinstrukturen) Fördervoraussetzungen sind genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob DE 598 DE die geplante Intervention zu den Zielen des operationellen Programms beiträgt. Die Erzeugerorganisation entscheidet aufgrund eingereichter Förderanträge oder aufgrund eigener Initiativen über die Mittelverwendung und ist dabei im Austausch mit Fachexperten, wodurch sichergestellt ist, dass konkrete Maßnahmen eine hohe Umweltverträglichkeit aufweisen und auf dem aktuellen Wissensstand basieren gem. Art. 12 der delegierten Verordnung (EU) 2022/126. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahme als Teil eines operationellen Programmes richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 62 der GAP-SP-VO anteilig nach den der Zahl der Hektar, auf denen die jeweilige Erzeugerorganisation Hopfen anbaut. Gemäß Artikel 62 Absatz 3 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 46 Buchstabe e) der GAP-SP-VO beträgt die finanzielle Hilfe der Union maximal 100 % der tatsächlichen Ausgaben für Maßnahmen zur Förderung, Entwicklung und Umsetzung • von umweltverträglichen Erzeugungsmethoden und -techniken • von schädlings- und krankheitsresistenten Erzeugungsverfahren. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention Es werden nur Maßnahmen mit einer hohen Umweltverträglichkeit sowie mit einer hohen Praxisrelevanz gefördert. 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 12 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Die Höhe der Zahlungen ist auf die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste gemäß Absatz 12 des Anhangs 2 der WTO begrenzt. DE 599 DE PROMO(47(1)(f)) - - Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte SP-0404 - Vermarktung Interventionscode (MS) SP-0404 Bezeichnung der Intervention Vermarktung Art der Intervention PROMO(47(1)(f)) - Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung MARKET(46(h)) Förderung des Absatzes und der Vermarktung der Erzeugnisse SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Qualitätsproduktion C.1 einschließlich Ausbau von Hohe Priorität Ja Qualitätsregelungen und Zertifizierungen Anpassung der Verarbeitung C.2 und der Vermarktung an die Hohe Priorität Ja Anforderungen des Marktes 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Förderberechtigte: Erzeugerorganisationen (nicht gefördert werden einzelne Hopfenbaubetriebe) Förderbereiche / Fördergegenstände: • Absatzförderung, z.B.: Messen, Pressearbeit, Erarbeitung und Veröffentlichung von Fachinformationen, Werbekonzepte • Maßnahmen um Angebot und Nachfrage in Gleichgewicht zu bringen, z.B.: Kauf, Verarbeitung, Lagerung und Verkauf von Erzeugnissen; z.B. Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit DE 600 DE Sortenumstellungsmaßnahmen • Entwicklung und Etablierung von Marktstrukturelementen zur Standardisierung der Vermarktung für Landwirte (Förderung einheitlicher Hopfenlieferverträge zur Optimierung der Hopfenvermarktung und Verbesserung der Position der Hopfenerzeuger in der Wertschöpfungskette), z.B.: Unterstützung bei der Vermarktung durch Sicherstellung eines Mindestpreises Fördervoraussetzungen sind genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des operationellen Programms beiträgt. Die Erzeugerorganisation entscheidet aufgrund eingereichter Förderanträge oder aufgrund eigener Initiativen über die Mittelverwendung. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahme als Teil eines operationellen Programmes richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 62 der GAP-SP-VO anteilig nach den der Zahl der Hektar, auf denen die jeweilige Erzeugerorganisation Hopfen anbaut. Gemäß Artikel 62 Absatz 3 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 46 Buchstabe h) der GAP-SP-VO beträgt die finanzielle Hilfe der Union maximal 100 % der tatsächlichen Ausgaben für Maßnahmen zur Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung sowie zur Diversifizierung und Konsolidierung der Märkte. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention Es werden nur zielgerichtete und bedarfsgerechte Maßnahmen gefördert. 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 601 DE CLIMA(47(1)(i)) - - Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel SP-0403 - Klimawandel Interventionscode (MS) SP-0403 Bezeichnung der Intervention Klimawandel Art der Intervention CLIMA(47(1)(i)) - Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel Gemeinsamer Outputindikator O.35. Anzahl der geförderten operationellen Programme 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National Code Beschreibung DE Deutschland Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle oben 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SEKTORALES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung CLIMA(46(f)) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Reduktion der THG- D.1 Emissionen in der Sehr hohe Priorität Ja Landwirtschaft Anpassung der Land- und D.3 Forstwirtschaft an den Sehr hohe Priorität Ja Klimawandel Erhöhung des Anteils D.4 Mittlere Priorität Ja erneuerbarer Energieträger Steigerung der Energieeffizienz der D.5 Landbewirtschaftung, von Mittlere Priorität Ja Gebäuden, Anlagen und Technologien 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreibung Förderberechtigte: Erzeugerorganisationen (nicht gefördert werden einzelne Hopfenbaubetriebe) Förderbereiche / Fördergegenstände: • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, z.B.: Einführung neuer Hopfensorten; z.B.: Neue Produktionstechniken wie verbesserte Düngesysteme zur bedarfsgerechteren Pflanzenernährung im Zuge des Klimawandels DE 602 DE • Maßnahmen zur Reduzierung von Klimabelastungen durch den Hopfenbau insbesondere Emissionen, z.B.: Reduktion des Anteils fossiler Energieträger und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien; z.B.: verbesserte Produktionssysteme zur Verringerung des Ressourceneinsatzes. Fördervoraussetzungen sind genehmigte operationelle Programme von anerkannten Erzeugerorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Bei der Genehmigung wird geprüft, ob die geplante Intervention zu den Zielen des operationellen Programms beiträgt. Die Erzeugerorganisation entscheidet aufgrund eingereichter Förderanträge oder aufgrund eigener Initiativen über die Mittelverwendung und ist dabei im Austausch mit Fachexperten, wodurch sichergestellt ist, dass konkrete Maßnahmen eine hohe Klimaverträglichkeit aufweisen und auf dem aktuellen Wissensstand basieren. 6 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahme als Teil eines operationellen Programmes richtet sich unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 62 der GAP-SP-VO anteilig nach den der Zahl der Hektar, auf denen die jeweilige Erzeugerorganisation Hopfen anbaut. Gemäß Artikel 62 Absatz 3 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 46 Buchstabe f) der GAP-SP-VO beträgt die finanzielle Hilfe der Union maximal 100 % der tatsächlichen Ausgaben für Maßnahmen, die einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. 7 Weitere Informationen zur Art der Intervention Es werden nur Maßnahmen gefördert, die eine hohe Klimaverträglichkeit aufweisen oder die auf dem aktuellen Wissensstand basieren. 8 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). 5.3 Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0101 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes Interventionscode (MS) EL-0101 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.14. Anzahl der (nicht forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension DE 603 DE Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEB Rheinland-Pfalz DED Sachsen DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle „Auswahl der NUTS-Ebene“ 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Reduktion der THG- D.1 Emissionen in der Sehr hohe Priorität Ja Landwirtschaft Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Anpassung der Land- und D.3 Forstwirtschaft an den Sehr hohe Priorität Ja Klimawandel Nachhaltige stoffliche Nutzung D.6 nachwachsender Rohstoffe und Mittlere Priorität Ja landwirtschaftlicher Reststoffe Hochwasserschutz, Küstenschutz und D.7 Hohe Priorität Ja Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts Bodenschutz und Reduktion E.3 Hohe Priorität Ja der Flächeninanspruchnahme Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick E.5 Hohe Priorität Ja auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.12 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur DE 604 DE Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel bestehen R.14 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen R.21 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.22 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zu einer besseren Nährstoffbewirtschaftung bestehen R.24 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.33 Anteil an der gesamten Natura 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Aktuell werden gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zur Verbesserung des Klimaschutzes z.T. nicht durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention EL-0101: „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes“ soll eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung vorangetrieben werden und partnerschaftlich mit den Bewirtschaftenden Verbesserungen im Klimaschutz in der Landwirtschaft erreicht werden. Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität (vgl. nachstehenden Abschnitt „Identifikation der relevanten Baseline-Elemente“) und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehende ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Für bestimmte (Teil-)Interventionen/Fördergegenstände wird vollständige auf die Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln verzichtet, wobei in Ausnahmefällen eine Bekämpfung z.B. von invasive/giftige Pflanzenarten bzw. Problemunkräuter oder Schadnager zulässig sein muss. Ebenso soll eine Anwendung im zeitlich definierten Abständen („große zeitliche Abstände“) möglich sein. Ausnahmen werden mit den zuständigen Umweltbehörden abgestimmt. Ebenso wird für bestimmte Teilinterventionen auf die vollständige Verwendung von Düngemitteln verzichtet. Ausnahmen werden mit den zuständigen Umweltbehörden abgestimmt. Die jeweilige Vorgehensweise der Länder wird in der Kombination der Förderverpflichtungen für die einzelnen (Teil)Interventionen/Fördergegenstände in Abschnitt 5 mit den Prämiensätzen der Fördergegenstände in Abschnitt 7 dargelegt. Bei der Umsetzung der flächenbezogenen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes werden die deutschlandweit angebotenen Öko-Regelungen durch einen differenzierten Ansatz mit einem auf die regionalen Verhältnisse abgestimmten Angebot ergänzt. Komplementarität mit anderen Interventionen in beiden Säulen • Öko-Regelungen Die Intervention EL-0101 unterscheidet sich grundsätzlich von den Öko-Regelungen DZ-0401-04 Altgrasstreifen, DZ-0403 Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland, DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs, DZ-0405 Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten, DZ-0407 Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschafltichen Flächen in Natura 2000,-Gebieten. Soweit sich DE 605 DE die Förderverpflichtungen überschneiden, erfolgt eine Kürzung bei EL-0101. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3 • Andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3. • Sektorinterventionen Obst & Gemüse Durch verfahrenstechnische Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der Sektorinterventionen Obst & Gemüse vermieden. Begünstigte, die in den betreffenden NUTS 1 Regionen im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung i.S. des Art. 42 des GAP-SP erhalten, die sich ganz oder teilweise mit EL-0101 überschneidet, wird die Förderung nach EL-0101 versagt oder gekürzt. Auswahlkriterien: Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden. Nachstehende Übersicht zeigt zudem, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention EL-0101-01, EL-0101-02, D.1 Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft EL-0101-03, EL-0101-05 EL-0101-01, Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und - EL-0101-02, D.2 bindung EL- 0101-03, EL-0101-05 EL-0101-03, D.3 Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel EL-0101-04 , EL-0101-05 Nachhaltige stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe und D.6 EL-0101-03 landwirtschaftlicher Reststoffe Hochwasserschutz, Küstenschutz und Verbesserung des natürlichen D.7 EL-0101-04 Wasserrückhalts EL-0101-01, E.3 Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme EL-0101-03 Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und E.5 EL-0101-04 Landschaftswasserhaushalt EL-0101-02, F.4 Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität EL-0101-03, EL-0101-04 Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0101-01: Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland: Mit der Förderung der Umwandlung von Ackerland in Grün- /Dauergrünland wird das klimarelevante Gas CO2 der Atmosphäre entzogen und im Boden festgelegt. Somit wird eine CO2-Senke geschaffen und ein Beitrag zum Bodenschutz geleistet. Damit wird den Bedarfen D1 Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft D.2 Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung und E.3 Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme entsprochen und ein Beitrag zu den DE 606 DE spezifischen Zielen SO4 und S05 geleistet. TI: EL-0101-02: Extensive Grünlandbewirtschaftung: Durch spezifische extensive Bewirtschaftungsverfahren, Weidemanagementsysteme oder andere Nutzungsbeschränkungen (wie z. B. keine Düngung mit Stickstoffdüngemitteln, Verzicht auf Pflegemaßnahmen oder ergänzende Arbeiten, Verschiebung von Schnittzeitpunkten, Verkürzung der Beweidungsdichte oder der Beweidungsdauer oder Vorgaben zur Rationsgestaltung) werden extensive Grünlandstandorte erhalten. Geringerer RGV-Besatz oder Verzicht/Begrenzung der Stickstoffdüngung tragen zur Reduktion der THG-Emissionen bei. Damit wird den Bedarfen D.1 Reduktion der THG- Emissionen in der Landwirtschaft, D2 Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und - bindung und F.4 Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO4 und S06 geleistet. TI: EL-0101-03: Moorbodenschutzmaßnahmen: Funktionsfähige Moore erfüllen eine Vielzahl von ökologischen Leistungen. Neben ihrer besonderen Bedeutung für die Artenvielfalt fördern sie den saisonalen Wasserrückhalt in der Landschaft, regulieren den Nährstoffhaushalt, puffern das regionale Klima, dienen dem Menschen als Erholungsraum und spielen als Kohlenstoffsenke und -speicher eine wichtige Rolle für den Klimaschutz. Im Zusammenhang mit aktuellen klimapolitischen Zielen sind sie auch von wirtschaftlicher Bedeutung. Durch Drainage und Nutzung gehen diese Umweltleistungen weitgehend verloren. Durch die Wiedervernässung von Mooren können die Ökosystemleistungen zumindest partiell wiederhergestellt werden. Damit wird den Bedarfen D.1 Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft, D.2 Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung, D.3 Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel, D.6 Nachhaltige stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe und landwirtschaftlicher Reststoffe, E.3 Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme und F4 Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO4, S05 und SO6 geleistet. TI: EL-0101-04: Wasserrückhalt in der Landschaft: Umsetzung klimaangepasster Produktionsverfahren auf Grünland und Ackerland zur Verbesserung der natürlichen Produktionsbedingungen durch die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Poldergebieten). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln bzw. Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick der sich in Folge des Klimawandels verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden. Damit wird dem Bedarf D.3, Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel D.7 Hochwasserschutz, Küstenschutz und Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts, E.5 Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und F4 Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO4, S05 und SO6 geleistet. TI: EL-0101-05: Kooperative Klimaschutzmaßnahmen Zweck der Förderung ist die Durchführung besonders nachhaltiger und standortangepasster Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die zum Schutz der Artenvielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Landschaften beitragen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Landbewirtschafterinnen bzw. Landbewirtschafter und ein begleitendes Projektmanagement können zielgerichtete Klimaschutzmaßnahmen in eingegrenzten Projektgebieten durch kooperativen Ansatz umgesetzt werden und zu einer Aufwertung eines Gebietes in seiner Gesamtheit beitragen. Die definierten Fördergegenstände können von Kooperationen genutzt werden. Damit wird den Bedarfen D.1 Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft, D.2 DE 607 DE Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung und D.3 Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel SO4 und S05 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen/Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ nein nein ja ja nein nein nein nein nein sind zugelassen (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0101-01: Umwandlung von Ackerland in Grünland / Dauergrünland • EL-0101-02: Extensive Grünlandbewirtschaftung • EL-0101-03: Moorbodenschutzmaßnahmen • EL-0101-04: Wasserrückhalt in der Landschaft • EL-0101-05: Kooperative Klimaschutzmaßnahmen TI: EL-0101-01: Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland: Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Befristete Umwandlung von Ackerflächen in Grünland ggf. mit Festlegung von Gebietskulissen (bspw. Moore, entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten) b) Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland ggf. mit Festlegung von Gebietskulissen (bspw. Moore, entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten) DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Nur Flächen, die mindestens im a) Vorjahr des 1. Verpflichtungsjahrs b) b) b) a) b) b) b) den Status „Ackerland“ haben. b) Gebietskulisse: Moore / Feuchtgebiete / Wiesenbrüter / b) b) Überschwemmungsgebiete Sonstige fachliche Gebietskulisse z.B. Auen a) b) b) b) Kein Einsatz von chemisch synthetischen b) Pflanzenschutzmitteln DE 608 DE Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder b) b) b) b) Mindestbewilligungsbetrag Eigentumsnachweis bzw. b) b) b) Eigentümereinverständniserklärung DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Vorgaben zum Saatgut oder b) b) b) a) b) b) Saattermin Vorgaben zu Mindestbreite und/oder maximaler Breite des b) Streifens Hauptnutzung als Wiese, Weide oder Mähweide ab dem 1. a) Verpflichtungsjahr ggf. mit b) b) b) a) b) b) weiteren Vorgaben wie z.B. b) Abfuhr kein Einsatz von Stickstoff b) b) und/oder Mineraldünger Kein Einsatz von chemisch a)* synthetischen b) b) Pflanzenschutzmitteln b)* Vollständiger Verzicht auf b) b) b) a) Pflanzenschutzmitteln *: In DE 2 stellt der Verzicht auf flächendeckenden chemisch-synthetischen Pflanzenschutz eine „sonstige, nicht prämienrelevante Förderverpflichtung“ dar. TI: EL-0101-02: Extensive Grünlandbewirtschaftung Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Extensive Bewirtschaftung des (Dauer-)grünlandes mit Vorgaben zum RGV-Besatz/ha HFF (Abgrenzung zur Ökoregelung) b) Extensive Bewirtschaftung des (Dauer-)grünlandes durch Verzicht/Begrenzung der Stickstoffdüngung DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Bewirtschaftung der gesamten Dauergrünlandflächen des a) Betriebes Vorgaben zu Mindestfläche oder a) Mindestschlaggröße oder b) Mindestbewilligungsbetrag b) Erfüllung der Bedingungen Erfüllung der Bedingungen, wie a) sie für die Extensive Bewirtschaftung von DE 609 DE Dauergrünland mit Begrenzung des Viehbesatzes und Verzicht auf mineralische Stickstoff Düngung unter Einbeziehung aller Grünlandflächen des Betriebs in DZ 0404 (Öko Regelung) beschrieben sind. Gebietskulisse: Moore / b) Feuchtgebiete DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Verzicht auf jegliche Düngung b) Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B. b) a) a) b) kg/haJahr, GVE/ha) /Art des Düngers (z.B. Sticksstoffdünger) Begrenzung Viehbesatz (RGV a) a) oder GV) im gesamten Betrieb Verzicht auf die Bereitung und den Einsatz von Silage im a) gesamten Betrieb Vorgaben zur Nutzung der Flächen (z.B. Beweidung, Mahd, a) b) Schnittzeitpunkte) Ausschließliche Verwendung von Grundfutter aus eigener a) Erzeugung Zusatzmodul: Pflege/Duldung von biotopgestaltenden b) Maßnahmen Zusatzmodul: Ganzjährige Duldung rastender b) und nahrungssuchender bestimmten Tierarten TI: EL-0101-03: Moorbodenschutzmaßnahmen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Wiedervernässungsmaßnahmen (inkl. Beweidung mit moorangepassten Nutztierrassen) b) Paludikulturen (soweit Flächenförderung) DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3)3 DE DE 610 DE a) a) Gebietskulisse Moore / a) Feuchtgebiete b) b) Vorgaben zu Mindestfläche oder a) a) Mindestschlaggröße oder a) Mindestbewilligungsbetrag b) b) a) a) Die Moorfläche verfügt über ein a) wasserregulierbares System. b) b) Die förderrelevante Stauhöhe ist a) a) durch eine feste Markierung am Staubauwerk nachzuweisen. b) b) Die Maßnahme ist mit allen beeinflussten Flächeninhabern a) a) abzustimmen. Ein Einvernehmen ist vertraglich herzustellen und b) b) im Nutzungsplan zu dokumentieren. Notwendige öffentlich-rechtliche a) a) a) Zulassungen liegen vor DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) a) Vorgaben zur Wasserrregulierung a) oder Stauhöhe b) a) a) Vollständiger Verzicht auf a) Pflanzenschutzmittel b) b) a) Verzicht auf jegliche Düngung b) Vorgabe Düngung Beschränkung Düngung hinsichtlich der Menge a) (z.B. kg/ha/Jahr, GVE/ha) /Art a) des Düngers (z.B. Mineralischer b) Stickstoffdünger) a) a) Vorgaben zum Anbau und zur a) Nutzung b) b) Dokumentationspflichten a) TI: EL-0101-04: Wasserrückhalt in der Landschaft Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Wasserrückhalt in der Landschaft auf Dauergrünland mit Verzicht auf PSM und Düngung b) Wasserrückhalt in der Landschaft auf Dauergrünland (ohne Extensivierung) c) Wasserrückhalt in der Landschaft auf Ackerland mit Verzicht auf PSM und Düngung DE 611 DE DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE a) Gebietskulisse b) „Wasserretentionsflächen“ c) Die Maßnahme ist mit allen a) beeinflussten Flächeninhabern abzustimmen. Ein Einvernehmen b) ist vertraglich herzustellen und im Nutzungsplan zu dokumentieren. c) a) Notwendige öffentlich-rechtliche b) Zulassungen liegen vor c) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) a) Regelung zum Wasserrückhalt b) c) Vorgabe Düngung Beschränkung Düngung hinsichtlich der Menge a) (z.B. kg/haJahr, RGV/ha) /Art des Düngers (z.B. mineralischem und c) organischem Stickstoff ) a) Vorgabe zur Nutzung b) c) a) Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel c) TI: EL-0101-05: Kooperative Klimaschutzmaßnahmen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Kooperative Klimaschutzmaßnahmen - Umsetzung kooperativer Klimaschutzmaßnahmen in einem Projektgebiet einschl. Projektmanagement DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE Vereinigungen/Zusammenschlüsse a) a) DE 612 DE natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis kollektive Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen Es können nur Kosten für Flächen beantragt werden, auf denen a) a) klimaschutzfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Es können nur Kosten für Flächen beantragt werden, für die a) a) erforderliche Genehmigungen / Erlaubnisse vorliegen. Vertrag mit externem Projektmanagement wurde a) geschlossen. DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Das interne bzw. externe Projektmanagement erstellt mit den Flächennutzern abgestimmte Umsetzung bzw. Nutzungspläne, kontrolliert und bestätigt die Einhaltung der festgelegten a) a) Maßnahmen und überprüft die Erreichung der festgelegten Zielvorgaben (bspw. Flächenumfang). Die Überprüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. O14 Welche Fläche ist förderfähig? Für den GAP-Plan definierte landwirtschaftliche Fläche Landwirtschaftliche Flächen einschließlich und jenseits landwirtschaftlicher Gebiete In Ergänzung zu landwirtschaftlichen Flächen gemäß Kapitel 4.1.2, kann die förderfähige Fläche u.a. Landschaftselemente, die der Konditionalität unterliegen bzw. andere Landschaftselemente gemäß Kapitel 4.1.3.5, und sonstige landwirtschaftliche nutzbare Flächen (z.B. Naturschutzflächen NC958), umfassen. Näheres ist in den Länder-Richtlinien geregelt. Nichtlandwirtschaftliche Flächen DE9 DE4 Kriterium DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Landwirtschaftliche Flächen x x x x x x x x x gemäß Definition des GAP- DE 613 DE SP im Kapitel 4.1.2 Landwirtschaftliche Flächen, die über die vorgenannten x x x x x landwirtschaftlichen Flächen hinausgehen Nicht landwirtschaftliche x Flächen Erläuterung, sofern Nicht landwirtschaftliche Flächen: DEF: Flächen, die infolge der Anwendung der Richtlinie 92/43 EWG, der Richtlinie 2000/60/EG sowie der Richtlinie 2009/147/EG nicht mehr der Begriffsbestimmung für „förderfähige Hektarfläche“ entspricht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche auf Ebene des Landes, der Region, der Teilregion, der Gruppe von GAEC01 Betrieben oder des Betriebs gegenüber dem Referenzjahr 2018. Die maximale Verringerung gegenüber dem Referenzjahr beträgt 5 %. GAEC02 Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen GAEC04 Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von GAEC09 Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 SMR02 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen: Artikel 4 und 5 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das SMR07 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates: Artikel 55 Sätze 1 und 2 Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden: Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 8 Absätze 1 bis 5; Artikel 12 in Bezug auf Beschränkungen des Einsatzes von Pestiziden in SMR08 Schutzgebieten, die auf der Grundlage der Richtlinie 2000/60/EG und der Natura-2000-Vorschriften bestimmt wurden; Artikel 13 Absätze 1 und 3 über die Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie der Entsorgung von Restmengen Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards siehe folgende Übersicht: Code Beschreibung 1. Nationale Rechtsvorschriften DE Düngegesetz, Düngeverordnung DE 614 DE DE Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzanwendungsverordnung DE GAP-Konditionalitätengesetzt, GAP-Konditionalitätenverordnung 2. Länderspezifische Rechtsvorschriften Naturschutzgesetz BW, Wassergesetz BW, VODüVGebiete und das Landwirtschafts- DE1 (BW) und Landeskulturgesetz Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der DE2 (BY) Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) DE3 (BE) DE4 (BB) Brandenburgische Düngeverordnung Bremische Verordnung über zusätzliche Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf DE5 (HB) landwirtschaftlich genutzten Flächen (Bremische Landesdüngeverordnung - BremLDüV), Bremisches Wassergesetz Hamburgische Düngeverordnung, Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes DE6 (HH) (HmbBNatSchAG) DE7 (HE) Düngelandesverordnung, Dauergrünlanderhaltungsgesetz; DE8 (MV) Naturschutzausführungsgesetz M-V Gesetz zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“, Niedersächsisches DE9 (NI) Naturschutzgesetz; DEA (NW) DEB (RP) Landesdüngeverordnung (LDüVO) DEC (SL) DED (SN) Sächsische Düngerechtsverordnung DEE (ST) DEF (SH) Landesnaturschutzgesetz SH DEG (TH) Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention Hinweis: Angaben für TI treffen zum Teil nicht für alle Fördergegenstände zu Name DE4 DE9 DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Teilinterve (BB/BE (NI/HB (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) ntion ) /HH) EL-0101- 01 GLÖZ GLÖZ Umwandl 4 GAB 1, 4 ung von 7,8 GLÖZ GLÖZ GLÖZ GLÖZ GLÖZ Ackerland 1, 4 1, 4 1, 4 1, 4 1, 4, in GAB Grünland / GAB 2, 7 Dauergrün 2 land GLÖZ 1 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 1 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland über die Baseline- Anforderungen hinaus. DE 615 DE In Praxis darf die Dauergrünlandfläche auch nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums nicht mehr in Ackerland umgewandelt werden. GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 4 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland über die Baseline- Anforderungen hinaus. In Praxis sind im Frühjahr des 1. Verpflichtungsjahres narbenbildende Gräser oder andere für herkömmliches Grünland standorttypische Grünfutterpflanzen (Standardmischungen für Wiesen, Mähweiden oder Weiden) auf den beantragten Streifen bzw. Flächen anzubauen. GAB 2 Die Verpflichtungen über die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) hinausgehen, z.B. Verzicht auf jegliche Düngung oder Beschränkung der N-Düngung. Die Düngeverordnung (DüV) unmittelbar gilt und deren Auflagen nicht bei der Bemessung des Fördersatzes (Kalkulation) herangezogen werden, geht die Teilintervention über die Anforderungen von GAB 2 hinaus. Für DED gilt: Die Teilintervention geht über die Anforderungen von GAB 2 hinaus, da die Düngeverordnung (DüV) unmittelbar gilt und über die Förderverpflichtungen der Verzicht auf Düngung vorgeschrieben wird GAB 7 Die Förderung wird nicht für die sachgemäße Verwendung von PSM oder die Einhaltung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gewährt, sondern für einen reduzierten Einsatz bzw. für den völligen Verzicht von PSM im Zusammenhang mit dem Schutz von Lebensräumen und Arten. Die Teilintervention geht über die Anforderungen von GAB 7 hinaus. GAB 8 Die Teilintervention geht über die Anforderungen von GAB 8 hinaus, da das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) unmittelbar gilt und nicht bei der Bemessung des Fördersatzes (Kalkulation) herangezogen wird. Durch die befristete Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, bleibt der Ackerstatus der Flächen erhalten. Das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, führt somit zu einer betrieblichen Einschränkung. DE4 DE9 Name DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/ (NI/HB Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) /HH) GLÖZ EL-0101-02 1 Extensive GAB GAB2 Grünlandbewirtsch 2 GAB aftung 2 GAB 2 GLÖZ 1 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 1 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Extensive Grünlandbewirtschaftung über die Baseline-Anforderungen hinaus. In der Praxis darf die Dauergrünlandfläche auch nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums nicht mehr in Ackerland umgewandelt werden. DE 616 DE GAB 2 Die Verpflichtungen gehen, soweit sie einen konkreten Bezug mit den Fördertatbeständen haben, über die GAB 2-Bestimmungen hinaus. Diese Verpflichtungen gehen somit über die Anforderungen der DüngeVO hinaus: Keine mineralische N- Düngung und Reduzierung des Einsatzes organischer N-Düngung im Fall von DE2. Im Fall von DE1 durch den Silageverzicht bzw. Verzicht auf N-Düngung. Name DE9 DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Teilinterventi (NI/HB/ (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) on HH) GLÖZ EL-0101-03 1,2, 4, 9, Moorbodensc GLÖZ 1, hutzmaßnah 4 men GLÖZ GAB 2 1, 2, 9 GLÖZ 1 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 1 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Moorschonende Stauhaltung über die Baseline-Anforderungen hinaus. In Praxis wird ausschließlich Grünland/Dauergrünland bzw. Paludikulturen gefördert GLÖZ 2 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 2 gelten, gehen die Verpflichtungen für Kooperative Klimaschutzmaßnahmen über die Baseline-Anforderungen hinaus, da die Kulisse Moorböden und Feuchtgebiete der Maßnahme zugrunde liegen. GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 4 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Moorschonende Stauhaltung über die Baseline-Anforderungen hinaus. Sofern die Verpflichtungen die Nicht-Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bzw. Biozidprodukten beinhalten werden nur solche finanziellen Verluste ausgeglichen, die nicht mit der Einhaltung von GLÖZ 4 in Zusammenhang stehen. GLÖZ 9 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 9 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Moorschonende Stauhaltung über die Baseline-Anforderungen hinaus. In Praxis wird Dauergrünland gefördert. GAB 2 Die Verpflichtungen über die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) hinausgehen, z.B. Verzicht auf jegliche Düngung oder Beschränkung der N-Düngung. Die Düngeverordnung (DüV) unmittelbar gilt und deren Auflagen nicht bei der Bemessung des Fördersatzes (Kalkulation) herangezogen werden, geht die Teilintervention über die Anforderungen von GAB 2 hinaus. Name DE9 DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Teilinterventio (NI/HB/ (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) n HH) EL-0101-04 GLÖZ 1, DE 617 DE Wasserrückhal 4, 9 t in der Landschaft GAB 2 GLÖZ 1 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 1 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Maßnahme Wasserrückhalt in der Landschaft über die Baseline-Anforderungen hinaus. In Praxis wird Dauergrünland gefördert. GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 4 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Maßnahme Wasserrückhalt in der Landschaft über die Baseline-Anforderungen hinaus. Sofern die Verpflichtungen die Nichtanwendung von Pflanzenschutz und Düngemitteln bzw. Biozidprodukten beinhalten, werden nur solche finanziellen Verluste ausgeglichen, die nicht mit der Einhaltung von GLÖZ 4 in Zusammenhang stehen. GLÖZ 9 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 9 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Maßnahme Wasserrückhalt in der Landschaft über die Baseline-Anforderungen hinaus. In Praxis wird Dauergrünland gefördert. GAB 2 Die Verpflichtungen über die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) hinausgehen, z.B. Verzicht auf jegliche Düngung oder Beschränkung der N-Düngung. Die Düngeverordnung (DüV) unmittelbar gilt und deren Auflagen nicht bei der Bemessung des Fördersatzes (Kalkulation) herangezogen werden, geht die Teilintervention über die Anforderungen von GAB 2 hinaus. Name DE9 Teilinte DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DEA DEC DED DEE DEF DEG (NI/HB/ DEB (RP) rventio (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NW) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) HH) n EL- GLÖZ und 0101- GAB der 05 GLÖZ von der Kooper 1, 2, 4, 9 Kooperation ative ausgewählt Klimas en (Teil-) chutzm GAB 2 Intervention aßnahm en des en GAP-SP GLÖZ 1 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 1 gelten, gehen die Verpflichtungen für Kooperative Klimaschutzmaßnahmen über die Baseline-Anforderungen hinaus. In Praxis wird Dauergrünland gefördert. GLÖZ 2 DE 618 DE Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 2 gelten, gehen die Verpflichtungen für Kooperative Klimaschutzmaßnahmen über die Baseline-Anforderungen hinaus, da die Kulisse Moorböden und Feuchtgebiete der Maßnahme zugrunde liegen. GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 4 gelten, gehen die Verpflichtungen für Kooperative Klimaschutzmaßnahmen über die Baseline-Anforderungen hinaus. Sofern die Verpflichtungen die Nicht-Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bzw. Biozidprodukten beinhalten werden nur solche finanziellen Verluste ausgeglichen, die nicht mit der Einhaltung von GLÖZ 4 in Zusammenhang stehen. GLÖZ 9 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 9 gelten, gehen die Verpflichtungen für Kooperative Klimaschutzmaßnahmen über die Baseline-Anforderungen hinaus. In Praxis wird Dauergrünland gefördert GAB 2 Die Verpflichtungen über die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) hinausgehen, z.B. Verzicht auf jegliche Düngung oder Beschränkung der N-Düngung. Die Düngeverordnung (DüV) unmittelbar gilt und deren Auflagen nicht bei der Bemessung des Fördersatzes (Kalkulation) herangezogen werden, geht die Teilintervention über die Anforderungen von GAB 2 hinaus. 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden IVKS Nicht IVKS IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten s.u. = €/ha (Spalte 4) beginnend mit DE1 Baden-Württemberg DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Silageverzicht im gesamten Betrieb EL-0101- a) 1 80 ha (Heumilch) (A2) (Besatz von max. 1,7 RGV 02 je ha HFF) Extensive Bewirtschaftung bestimmter EL-0101- b) 1 150 ha Grünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in 02 Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL (B1.2) Extensive Bewirtschaftung bestimmter EL-0101- Grünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in b) 2 100 ha 02 Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL (B1.2) - Kombination mit D2 Ökolandbau: -50 €/ha DE2 Bayern DE 619 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand K 58 Umwandlung von Acker- in Grünland EL-0101- a) 1 400 ha entlang von Gewässern und sonstigen 01 sensiblen Gebieten EL-0101- M10 Umwandlung von Ackerland in b) 1 3.300 ha 01 Dauergrünland in der Gebietskulisse Moore K10 Extensive Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha HFF und Verzicht auf Mineraldüngung auch in EL-0101- ha a) 1 110,125 Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 02 „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs (115, 100 €/ha)“ (Antragsjahr 2023, 2024 ff) B19 - Extensive Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha HFF und Verzicht auf Mineraldüngung; auch in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 EL-0101- ha a) 2 110,125 „Extensivierung des gesamten 02 Dauergrünlands des Betriebs (115, 100 €/ha)“ (Antragsjahr 2023, 2024 ff) B19 - Extensive Grünlandbewirtschaftung EL-0101- ha für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha HFF a) 3 225 02 und Verzicht auf Mineraldüngung ohne Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 K10 Extensive Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha HFF und Verzicht auf Mineraldüngung auch in EL-0101- a) 4 110, 125 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 02 „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs (115, 100 €/ha)“ (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Hinweise: A) Bei Kombinationen von Fördergegenständen der Intervention Klimaschutz (EL-0101) auf derselben Fläche mit Fördergegenständen anderer Interventionen/Teilinterventionen, die jeweils eine höhere Zuwendung aufweisen, wird ausschließlich die höhere Zuwendung ausgezahlt. Betroffene Intervention / Teilintervention / Fördergegenstand: ·EL-0102-05 a) 01 und 02 „Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz“ ·EL-0105-01 a) Nr. 1-2 und 51-52: „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Schnittzeitpunkt“ Siehe dazu auch die einschlägigen Kombinationstabellen und die jeweiligen Interventionsbeschreibungen. B) Betriebe mit mehr als 100 ha im Fördergegenstand EL-0101-02 a) 1 und 4 „Extensive Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser“ werden in Abhängigkeit von der einbezogenen Fläche gekürzt. Der durchschnittliche Kürzungsfaktor wird über folgende Staffelung errechnet: • Stufe 1: ≤ 100 ha: kein Prämienabzug. DE 620 DE • Stufe 2: > 100 ha bis ≤ 200 ha: - 10 % Prämienabzug für den 101 – 200 ha • Stufe 3: > 200 ha bis ≤ 300 ha: - 20% Prämienabzug für den 201 – 300 ha • Stufe 4: > 300 ha: - 40% Prämienabzug für den 301 ha und darüber Auf Grund von Skalen- und Größeneffekten sind diese Kürzungen gerechtfertigt und werden auch in der bisherigen Praxis von den Betrieben in breitem Umfang akzeptiert. DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in EL-0101- b) 1 1.600 ha Dauergrünland (Gewässerränder, 01 Abflussrinnen) Moorbodenschutz durch ganzjährigen EL-0101- a) 1 65 ha Wasserrückhalt von mindestens 40 cm unter 03 Flur Moorbodenschutz durch ganzjährigen EL-0101- a) 2 140 ha Wasserrückhalt von mindestens 30 cm unter 03 Flur Moorbodenschutz durch ganzjährigen EL-0101- a) 3 174 ha Wasserrückhalt von mindestens 20 cm unter 03 Flur Moorbodenschutz durch ganzjährigen EL-0101- a) 4 199 ha Wasserrückhalt von mindestens 10 cm unter 03 Flur Moorbodenschutz durch winterlichen Wasserrückhalt (01.11. bis 30.04.) von EL-0101- a) 5 48 ha mindestens 0 cm über dem mittleren 03 Geländeniveau (zusätzlich zu EL-0101-03- a-01 oder -02 oder -03 oder -04) Beweidungszuschlag Moor mit Schafen und EL-0101- a) 6 115 ha / oder Ziegen (zusätzlich zu EL-0101-03-a- 03 01 oder -02 oder -03 oder -04) EL-0101- Anbau von Paludikulturpflanzen auf b) 1 350 ha 03 Ackerland Wasserrückhalt in der Landschaft auf EL-0101- a) 1 344 ha Dauergrünland mit Verzicht auf PSM und 04 Düngung Wasserrückhalt in der Landschaft auf EL-0101- b) 1 179 ha Dauergrünland innerhalb von 04 Schutzgebieten Wasserrückhalt in der Landschaft auf EL-0101- c) 1 261 ha Ackerland mit Verzicht auf PSM und 04 Düngung EL-0101- Umsetzung von kooperativen a) 1 300 ha 05 Klimaschutzmaßnahmen DE7 Hessen DE 621 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Dauerhafte Umwandlung von Acker- in Dauergrünland mit Verzicht auf PSM EL 0101- b) 1 1300 ha kombinierbar ohne Abzug mit den ÖR 1d 01 DZ-0401-04, ÖR 3 DZ-0403, ÖR 4 DZ- 0404, ÖR 5 DZ-0405 und ÖR 7 DZ-0407 Moorschonende Stauhaltung (durch ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 10 cm unter Flur) mit Verzicht EL 0101- a) 1 450 ha auf Düngung und Einsatz von PSM; 03 kombinierbar ohne Abzug mit den ÖR 1d DZ-0401-04, ÖR 4 DZ-0404, ÖR 5 DZ- 0405 und ÖR 7 DZ-0405 Moorschonende Stauhaltung (durch ganzjährigen Wasserrückhalt von EL-0101- a) 2 420 ha mindestens 10 cm unter Flur) in 03 Kombination mit EL 0105-01-4-1, EL 0105- 01-2, EL 0108-01-b-1, EL-0108-02-b-1 Moorschonende Stauhaltung (durch ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 30 cm unter Flur) mit Verzicht EL 0101- a) 3 150 ha auf Düngung und Einsatz von PSM; 03 kombinierbar ohne Abzug mit den ÖR 1d DZ-0401-04, ÖR 4 DZ-0404, ÖR 5 DZ- 0405 und ÖR 7 DZ-0405 Moorschonende Stauhaltung (durch ganzjährigen Wasserrückhalt von EL-0101- a) 4 120 ha mindestens 30 cm unter Flur) in 03 Kombination mit EL 0105-01-4-1, EL 0105- 01-2, EL 0108-01-b-1, 0108-02-b-1 Naturschutzverträgliche Paludikulturen - EL 0101- Anbau - mit Verzicht auf Düngung und b) 1 450 ha 03 Einsatz von PSM; kombinierbar ohne Abzüge mit den ÖR 7 DZ-0407 DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0101- b) 1 2569 ha Umwandlung von Acker in Dauergrünland DE 622 DE 01 (Moorstandorte) EL-0101- Umwandlung von Acker in Dauergrünland b) 2 2021 ha 01 (außerhalb von Moorstandorten) EL-0101- a) 1 536 ha Moorschonender Einstau 03 EL-0101- Moorschonender Einstau für Ökobetrieb, a) 2 436 ha 03 red. Fördersatz DEA Nordrhein-Westfalen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEB Rheinland-Pfalz Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0101- a) 1 445 ha Umwandlung von Acker- in Grünland 01 Extensive Bewirtschaftung des EL-0101- Dauergrünlandes mit Viehbesatz zwischen a) 1 80 ha 02 0,3 und 1,0 RGV/ha HFF und Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung EL-0101- Umsetzung von kooperativen a) 1 90 ha 05 Klimaschutzmaßnahmen Hinweis: A)Bei Kombinationen von Fördergegenständen der Intervention Klimaschutz (EL-0101) auf derselben Fläche mit Fördergegenständen anderer Interventionen/Teilinterventionen, die jeweils eine höhere Wertigkeit aufweisen, wird ausschließlich die höhere Zuwendung ausgezahlt. DEC Saarland Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DED Sachsen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Neues Dauergrünland aus Ackerland vor EL-0101- b 1 4.110 ha allem in Überflutungsauen und auf 01 Moorflächen unter Verzicht auf Düngung DE 623 DE und Pflanzenschutzmittel(GL 2b) Neues Dauergrünland aus Ackerland vor allem in Überflutungsauen und auf EL-0101- b 2 3.880 ha Moorflächen unter Verzicht auf Düngung 01 und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 2b + ÖBL) DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEF Schleswig-Holstein Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Vertragsnaturschutz Moor - Extensive EL-0101- b 1 450 ha Bewirtschaftung des Dauergrünlands mit 02 Verzicht/Reduzierung der Düngung Vertragsnaturschutz Moor (Weidewirtschaft EL-0101- Moor) Extensive Bewirtschaftung des b 5 385 ha 02 Dauergrünlands mit Verzicht/Reduzierung der Düngung (nur organische Düngung) Vertragsnaturschutz Moor (Weidewirtschaft Moor) Extensive Bewirtschaftung des EL-0101- Dauergrünlands, Vorgabe b 6 505 ha 02 Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung mit Verzicht/Reduzierung der Düngung ( keine Düngung) Vertragsnaturschutz Moor (Grünlandwirtschaft Moor) Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands nach dem Ampelsystem (grüne, gelbe und rote EL-0101- Flächen), Vorgabe b 7 190 ha 02 Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung, mit verpflichtender biotopgestaltender Maßnahme sowie Verzicht/Reduzierung der Düngung auf Moorstandorten (grüne Flächen ohne Düngeeinschränkung) Vertragsnaturschutz Moor (Grünlandwirtschaft Moor)Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands nach dem Ampelsystem (grüne, gelbe und rote EL-0101- Flächen), Vorgabe b 8 705 ha 02 Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung, mit verpflichtender biotopgestaltender Maßnahme sowie Verzicht/Reduzierung der Düngung auf Moorstandorten (gelbe und rote Flächen nur organische Düngung) DE 624 DE EL-0101- Duldungszuschlag für Biotopgestaltende b 2 40 ha 02 Maßnahmen Moor EL-0101- Duldungszuschlag für Biotopgestaltende B 2 40 ha 02 Maßnahmen Moor (1%) EL-0101- Duldungszuschlag für Biotopgestaltende B 2 80 ha 02 Maßnahmen Moor (2%) EL-0101- Duldungszuschlag für Biotopgestaltende B 2 120 ha 02 Maßnahmen Moor (3% und mehr) EL-0101- b 3 120 ha Gänseduldungszuschlag 02 EL-0101- b 4 220 ha Altverpflichtungen 02 DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in EL-0101- Dauergrünland in Kulissen; mit b. 1 2297 ha 01 Fördervoraussetzung: Verzicht auf Pflanzenschutz Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. 4 ermittelt. Länder, die kooperative Maßnahmen anbieten, können unter Würdigung des höheren Koordinierungsaufwandes der Begünstigten in diesen Maßnahmen höhere Transaktionskosten veranschlagen. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Die Prämienhöhe der Öko-Regelung bleibt dabei unverändert. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 DE9 (DE5, DE6) DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG ja nein x x x x x x x x gemischt x x DE 625 DE Förderung auch für andere Landbewirtschafter zugelassen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer entfällt Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - Welche Vertragsdauer besteht? Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Bei der Teilintervention EL-0101-01: Umwandlung von Ackerland in Grünland/Dauergrünland beträgt die Grundlaufzeit der Verpflichtungen in Niedersachsen/Bremen/Hamburg 7 Jahre. Für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 4 Jahre. Für am 1.1.2026 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 3 Jahre. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden. Die Regelungen zur Grundlaufzeit, der Verlängerung der Grundlaufzeit bzw. Dauer der neuen Verpflichtung nach der Grundlaufzeit werden in den jeweiligen Landesrichtlinien konkretisiert 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. DE 626 DE 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE2 - Bayern 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 75,00% 20,00% 80,00% DE2 - Bayern 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE5 - Bremen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 50,00% 20,00% 80,00% Pfalz DED - Sachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Holstein DEG - Thüringen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE 627 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0101-02-a-01 - A2 Silageverzicht im gesamten Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Betrieb (Heumilch) 55,00% R.24; R.33 DE1-EL-0101-02-b-01 - B1.2 Extensive Bewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein bestimmter Grünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in 55,00% R.24; R.33 Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL DE1-EL-0101-02-b-02 - B1.2 Extensive Bewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein bestimmter Grünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in 55,00% R.24; R.33 Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL - Kombination mit D2 Ökolandbau DE2-EL-0101-01-a-01 - K58: Umwandlung von Acker- in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen 75,00% R.24; R.33 Gebieten (B28, K58) DE2-EL-0101-01-b-01 - M10: Umwandlung von Ackerland in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Dauergrünland in der Gebietskulisse Moore (M10) 75,00% R.24; R.33 DE2-EL-0101-02-a-01 - K10: Extensive Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 75,00% R.24; R.33 GV/ha HFF (B19, K10); auch in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 DE2-EL-0101-02-a-02 - B19: AV Extensive Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.21; R.22; Ja Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 75,00% R.24; R.33 GV/ha HFF ; in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 DE2-EL-0101-02-a-03 - B19: AV Extensive Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.21; R.22; Ja Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 75,00% R.24; R.33 GV/ha HFF DE2-EL-0101-02-a-04 - K10: Extensive Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 55,00% R.24; R.33 GV/ha HFF (B19, K10); auch in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 DE4-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Umwandlung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Ackerland in Grünland (Gewässerränder, Abflussrinnen) 80,00% R.24; R.33 DE4-EL-0101-03-a-01 - Moorschonende Stauhaltung (40 cm) Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 80,00% R.24; R.33 DE4-EL-0101-03-a-02 - Moorschonende Stauhaltung 30 cm Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 80,00% R.24; R.33 DE 628 DE DE4-EL-0101-03-a-03 - Moorschonende Stauhaltung 20 cm Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 80,00% R.24; R.33 DE4-EL-0101-03-a-04 - Moorschonende Stauhaltung 10 cm Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 80,00% R.24; R.33 DE4-EL-0101-03-a-05 - Winterlicher Wasserrückhalt vom Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 1.11. bis 30.4. 80,00% R.24; R.33 DE4-EL-0101-03-a-06 - Beweidungszuschlag Moor Schafe Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 80,00% R.24; R.33 DE4-EL-0101-03-b-01 - Paludikulturen auf Ackerland Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 80,00% R.24; R.33 DE4-EL-0101-04-a-01 - Wasserrückhalt in der LW (Verzicht Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.24; Nein PSM und Düngung) GL 80,00% R.33 DE4-EL-0101-04-b-01 - Wasserrückhalt in der LW GL Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.24; Nein innerhalb NSG und NLPUO 80,00% R.33 DE4-EL-0101-04-c-01 - Wasserrückhalt in der LW (Verzicht Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.21; R.24; Nein PSM und Düngung) AL 80,00% R.33 DE4-EL-0101-05-a-01 - Kooperative Klimaschutzmaßnahmen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Durchschnitt DE4; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 80,00% R.24; R.33 DE8-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Umwandlung von Acker- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein in Dauergrünland in Kombination mit ÖR 1d, ÖR 3, ÖR 4, ÖR 100,00% R.24; R.33 5, ÖR 7 DE8-EL-0101-03-a-01 - Moorschonende Stauhaltung (durch Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 10 cm unter Flur) 100,00% R.24; R.33 in Kombination mit ÖR 1d, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 DE8-EL-0101-03-a-02 - Moorschonende Stauhaltung (durch Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 10 cm unter Flur) 100,00% R.24; R.33 in Kombination mit EL 0105-01-4-1, EL 0105-01-2, EL 0108- 01-b-1, 0108-02-b-1 DE8-EL-0101-03-a-03 - Moorschonende Stauhaltung (durch Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.21; R.22; Ja ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 30 cm unter Flur) 100,00% R.24; R.33 in Kombination mit ÖR 1d, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 DE8-EL-0101-03-a-04 - Moorschonende Stauhaltung (durch Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.21; R.22; Ja ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 30 cm unter Flur) 100,00% R.24; R.33 in Kombination mit EL 0105-01-4-1, EL 0105-01-2, EL 0108- 01-b-1, 0108-02-b-1 DE8-EL-0101-03-b-01 - Naturschutzverträgliche Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Paludikulturen - Anbau in Kombination mit ÖR 7 100,00% R.24; R.33 DE 629 DE DE9-EL-0101-01-b-03 - AN3 Umwandlung Acker in Grünland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 100,00% DE9; R.24; R.33 91(3)(c) - 70-DE6- 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0101-03-a-01 - BK1 moorschonender Einstau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein 100,00% DE9; R.24; R.33 91(3)(c) - 70-DE6- 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DEB-EL-0101-01-a-01 - Umwandlung von Ackerland in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Grünland 50,00% R.24; R.33 DEB-EL-0101-02-a-01 - Extensive Bewirtschaftung des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Dauergrünlandes mit Viehbesatz zwischen 0,3 und 1,0 RGV/ha 50,00% R.24; R.33 HFF und Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung DEB-EL-0101-05-a-01 - Umsetzung kooperativer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Klimaschutzmaßnahmen 50,00% R.24; R.33 DED-EL-0101-01-b-01 - Neues Dauergrünland aus Ackerland Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein in Überflutungsauen und auf Moorflächen unter Verzicht auf 80,00% R.24; R.33 Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 2b) DED-EL-0101-01-b-02 - Neues Dauergrünland aus Ackerland Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein in Überflutungsauen und auf Moorflächen unter Verzicht auf 80,00% R.24; R.33 Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 2b + ÖBL) DEF-EL-0101-02-b-01 - Vertragsnaturschutz Moor - Extensive Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Bewirtschaftung des Dauergrünlands mit Verzicht/Reduzierung 80,00% R.24; R.33 der Düngung DEF-EL-0101-02-b-02 - Vertragsnaturschutz Moor Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Duldungszuschlag für Biotopgestaltende Maßnahmen Moor 80,00% R.24; R.33 DEF-EL-0101-02-b-03 - Vertragsnaturschutz Moor Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Homogen DEF; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein (Gänseduldungszuschlag) 80,00% R.24; R.33 DEF-EL-0101-02-b-04 - Vertragsnaturschutz Moor Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.12; R.14; R.21; R.22; Ja (Altverpflichtungen) 80,00% R.24; R.33 DEG-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Umwandlung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.12; R.14; R.21; R.22; Nein Ackerland in Grünland 80,00% R.24; R.33 Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0101-02-a-01 - A2 Silageverzicht im gesamten Betrieb (Heumilch) DE 630 DE entfällt DE1-EL-0101-02-b-01 - B1.2 Extensive Bewirtschaftung bestimmter Grünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL entfällt DE1-EL-0101-02-b-02 - B1.2 Extensive Bewirtschaftung bestimmter Grünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL - Kombination mit D2 Ökolandbau entfällt DE2-EL-0101-01-a-01 - K58: Umwandlung von Acker- in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten (B28, K58) entfällt DE2-EL-0101-01-b-01 - M10: Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland in der Gebietskulisse Moore (M10) entfällt DE2-EL-0101-02-a-01 - K10: Extensive Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha HFF (B19, K10); auch in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0101-02-a-02 - B19: AV Extensive Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha HFF ; in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit. DE2-EL-0101-02-a-03 - B19: AV Extensive Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha HFF Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit. DE2-EL-0101-02-a-04 - K10: Extensive Grünlandbewirtschaftung für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha HFF (B19, K10); auch in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE4-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland (Gewässerränder, Abflussrinnen) entfällt DE 631 DE DE4-EL-0101-03-a-01 - Moorschonende Stauhaltung (40 cm) entfällt DE4-EL-0101-03-a-02 - Moorschonende Stauhaltung 30 cm entfällt DE4-EL-0101-03-a-03 - Moorschonende Stauhaltung 20 cm entfällt DE4-EL-0101-03-a-04 - Moorschonende Stauhaltung 10 cm entfällt DE4-EL-0101-03-a-05 - Winterlicher Wasserrückhalt vom 1.11. bis 30.4. entfällt DE4-EL-0101-03-a-06 - Beweidungszuschlag Moor Schafe entfällt DE4-EL-0101-03-b-01 - Paludikulturen auf Ackerland entfällt DE4-EL-0101-04-a-01 - Wasserrückhalt in der LW (Verzicht PSM und Düngung) GL entfällt DE4-EL-0101-04-b-01 - Wasserrückhalt in der LW GL innerhalb NSG und NLPUO entfällt DE4-EL-0101-04-c-01 - Wasserrückhalt in der LW (Verzicht PSM und Düngung) AL entfällt DE4-EL-0101-05-a-01 - Kooperative Klimaschutzmaßnahmen Ein durchschnittliche Einheitsbetrag wurde gewählt, da die konkreten Maßnahmen mit ihren jeweiligen Fördersätzen durch die Kooperativen festgelegt werden. Durch die Struktur der Förderung als kooperative Maßnahme ist hier daher kein einheitlicher Einheitsbetrag möglich. DE8-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Umwandlung von Acker- in Dauergrünland in Kombination mit ÖR 1d, ÖR 3, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 entfällt DE8-EL-0101-03-a-01 - Moorschonende Stauhaltung (durch ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 10 cm unter Flur) in Kombination mit ÖR 1d, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 entfällt DE 632 DE DE8-EL-0101-03-a-02 - Moorschonende Stauhaltung (durch ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 10 cm unter Flur) in Kombination mit EL 0105- 01-4-1, EL 0105-01-2, EL 0108-01-b-1, 0108-02-b-1 entfällt DE8-EL-0101-03-a-03 - Moorschonende Stauhaltung (durch ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 30 cm unter Flur) in Kombination mit ÖR 1d, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 entfällt DE8-EL-0101-03-a-04 - Moorschonende Stauhaltung (durch ganzjährigen Wasserrückhalt von mindestens 30 cm unter Flur) in Kombination mit EL 0105- 01-4-1, EL 0105-01-2, EL 0108-01-b-1, 0108-02-b-1 entfällt DE8-EL-0101-03-b-01 - Naturschutzverträgliche Paludikulturen - Anbau in Kombination mit ÖR 7 entfällt DE9-EL-0101-01-b-03 - AN3 Umwandlung Acker in Grünland Die Einheitswerte (EB) werden auf Grundlage der Durchschnittswerte der errechneten Prämien für Moorstandorte und dem Abschlag für Mineralböden ermittelt. DE9-EL-0101-03-a-01 - BK1 moorschonender Einstau Die Einheitswerte (EB) werden auf Grundlage der Durchschnittswerte der errechneten Prämien und der möglichen Kombinationen mit dem Ökologischen Landbau ermittelt. DEB-EL-0101-01-a-01 - Umwandlung von Ackerland in Grünland entfällt DEB-EL-0101-02-a-01 - Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit Viehbesatz zwischen 0,3 und 1,0 RGV/ha HFF und Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung entfällt DEB-EL-0101-05-a-01 - Umsetzung kooperativer Klimaschutzmaßnahmen entfällt DED-EL-0101-01-b-01 - Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 2b) entfällt DED-EL-0101-01-b-02 - Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 2b + ÖBL) entfällt DEF-EL-0101-02-b-01 - Vertragsnaturschutz Moor - Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands mit Verzicht/Reduzierung der Düngung DE 633 DE Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DEF-EL-0101-02-b-02 - Vertragsnaturschutz Moor Duldungszuschlag für Biotopgestaltende Maßnahmen Moor Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DEF-EL-0101-02-b-03 - Vertragsnaturschutz Moor (Gänseduldungszuschlag) entfällt DEF-EL-0101-02-b-04 - Vertragsnaturschutz Moor (Altverpflichtungen) Durchschnittlicher Einheitsbetrag aufgrund der Förderkombinationen. DEG-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland entfällt 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0101-02-a-01 - A2 Geplanter Einheitsbetrag 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Silageverzicht im gesamten Betrieb (gesamte öffentliche (Heumilch) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 Insgesamt: 45.000,00 Max.: 9.000,00 DE 634 DE DE1-EL-0101-02-b-01 - B1.2 Geplanter Einheitsbetrag 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Extensive Bewirtschaftung (gesamte öffentliche bestimmter Grünlandflächen ohne Ausgaben in EUR) Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 Geplanter RGV/ha GL (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.821,00 2.821,00 2.821,00 2.821,00 2.821,00 Insgesamt: 14.105,00 Max.: 2.821,00 DE1-EL-0101-02-b-02 - B1.2 Geplanter Einheitsbetrag 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Extensive Bewirtschaftung (gesamte öffentliche bestimmter Grünlandflächen ohne Ausgaben in EUR) Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 Geplanter RGV/ha GL - Kombination mit D2 durchschnittlicher Ökolandbau (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.277,00 2.277,00 2.277,00 2.277,00 2.277,00 Insgesamt: 11.385,00 Max.: 2.277,00 DE2-EL-0101-01-a-01 - K58: Geplanter Einheitsbetrag 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Umwandlung von Acker- in Grünland (gesamte öffentliche entlang von Gewässern und sonstigen Ausgaben in EUR) sensiblen Gebieten (B28, K58) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Insgesamt: 25.000,00 Max.: 5.000,00 DE2-EL-0101-01-b-01 - M10: Geplanter Einheitsbetrag 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 Umwandlung von Ackerland in (gesamte öffentliche Dauergrünland in der Gebietskulisse Ausgaben in EUR) Moore (M10) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 635 DE O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.500,00 Max.: 500,00 DE2-EL-0101-02-a-01 - K10: Geplanter Einheitsbetrag 125,00 125,00 125,00 125,00 125,00 Extensive Grünlandbewirtschaftung (gesamte öffentliche für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha Ausgaben in EUR) HFF (B19, K10); auch in Geplanter Kombination mit der Ökoregelung durchschnittlicher DZ-0404 (Finanzhilfe - Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 26.400,00 26.400,00 43.999,00 43.999,00 43.999,00 Insgesamt: 184.797,00 Max.: 43.999,00 DE2-EL-0101-02-a-02 - B19: AV Geplanter Einheitsbetrag 125,00 Extensive Grünlandbewirtschaftung (gesamte öffentliche für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha Ausgaben in EUR) HFF ; in Kombination mit der Geplanter Ökoregelung DZ-0404 (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.400,00 Insgesamt: 4.400,00 Max.: 4.400,00 DE2-EL-0101-02-a-03 - B19: AV Geplanter Einheitsbetrag 225,00 Extensive Grünlandbewirtschaftung (gesamte öffentliche für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha Ausgaben in EUR) HFF (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 40.000,00 Insgesamt: 40.000,00 Max.: 40.000,00 DE2-EL-0101-02-a-04 - K10: Geplanter Einheitsbetrag 125,00 125,00 125,00 125,00 125,00 Extensive Grünlandbewirtschaftung (gesamte öffentliche für Raufutterfresser, max. 1,00 GV/ha Ausgaben in EUR) DE 636 DE HFF (B19, K10); auch in Geplanter Kombination mit der Ökoregelung durchschnittlicher DZ-0404 (Finanzhilfe - Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE4-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Geplanter Einheitsbetrag 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 Umwandlung von Ackerland in (gesamte öffentliche Grünland (Gewässerränder, Ausgaben in EUR) Abflussrinnen) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 400,00 550,00 550,00 550,00 550,00 Insgesamt: 2.600,00 Max.: 550,00 DE4-EL-0101-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Moorschonende Stauhaltung (40 cm) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 4.000,00 6.000,00 8.000,00 10.000,00 Insgesamt: 30.000,00 Max.: 10.000,00 DE4-EL-0101-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Moorschonende Stauhaltung 30 cm (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 637 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 3.000,00 5.000,00 5.500,00 Insgesamt: 16.500,00 Max.: 5.500,00 DE4-EL-0101-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag 174,00 174,00 174,00 174,00 174,00 Moorschonende Stauhaltung 20 cm (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 500,00 1.000,00 1.500,00 2.000,00 Insgesamt: 5.300,00 Max.: 2.000,00 DE4-EL-0101-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag 199,00 199,00 199,00 199,00 199,00 Moorschonende Stauhaltung 10 cm (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 800,00 1.000,00 1.300,00 2.000,00 2.500,00 Insgesamt: 7.600,00 Max.: 2.500,00 DE4-EL-0101-03-a-05 - Winterlicher Geplanter Einheitsbetrag 48,00 48,00 48,00 48,00 48,00 Wasserrückhalt vom 1.11. bis 30.4. (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Insgesamt: 1.000,00 Max.: 200,00 DE4-EL-0101-03-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag 115,00 115,00 115,00 115,00 115,00 Beweidungszuschlag Moor Schafe (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 638 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 10.000,00 Max.: 2.000,00 DE4-EL-0101-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Paludikulturen auf Ackerland (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 70,00 80,00 90,00 90,00 Insgesamt: 390,00 Max.: 90,00 DE4-EL-0101-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 344,00 344,00 344,00 344,00 344,00 Wasserrückhalt in der LW (Verzicht (gesamte öffentliche PSM und Düngung) GL (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 700,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Insgesamt: 4.300,00 Max.: 900,00 DE4-EL-0101-04-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 179,00 179,00 179,00 179,00 179,00 Wasserrückhalt in der LW GL (gesamte öffentliche innerhalb NSG und NLPUO Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 639 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 Insgesamt: 9.000,00 Max.: 1.800,00 DE4-EL-0101-04-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag 261,00 261,00 261,00 261,00 261,00 Wasserrückhalt in der LW (Verzicht (gesamte öffentliche PSM und Düngung) AL (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 400,00 600,00 700,00 700,00 700,00 Insgesamt: 3.100,00 Max.: 700,00 DE4-EL-0101-05-a-01 - Kooperative Geplanter Einheitsbetrag 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Klimaschutzmaßnahmen (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 390,00 390,00 390,00 390,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 Insgesamt: 16.000,00 Max.: 3.500,00 DE8-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Geplanter Einheitsbetrag 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 Umwandlung von Acker- in (gesamte öffentliche Dauergrünland in Kombination mit Ausgaben in EUR) ÖR 1d, ÖR 3, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE8-EL-0101-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Moorschonende Stauhaltung (durch (gesamte öffentliche ganzjährigen Wasserrückhalt von Ausgaben in EUR) DE 640 DE mindestens 10 cm unter Flur) in Geplanter Kombination mit ÖR 1d, ÖR 4, ÖR 5, durchschnittlicher ÖR 7 (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 10.000,00 Max.: 2.000,00 DE8-EL-0101-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 Moorschonende Stauhaltung (durch (gesamte öffentliche ganzjährigen Wasserrückhalt von Ausgaben in EUR) mindestens 10 cm unter Flur) in Geplanter Kombination mit EL 0105-01-4-1, EL durchschnittlicher 0105-01-2, EL 0108-01-b-1, 0108-02- Höchstbetrag pro Einheit b-1 (Finanzhilfe - Homogen) (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 Insgesamt: 3.250,00 Max.: 650,00 DE8-EL-0101-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Moorschonende Stauhaltung (durch (gesamte öffentliche ganzjährigen Wasserrückhalt von Ausgaben in EUR) mindestens 30 cm unter Flur) in Geplanter Kombination mit ÖR 1d, ÖR 4, ÖR 5, durchschnittlicher ÖR 7 (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 Insgesamt: 8.000,00 Max.: 1.600,00 DE8-EL-0101-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Moorschonende Stauhaltung (durch (gesamte öffentliche ganzjährigen Wasserrückhalt von Ausgaben in EUR) mindestens 30 cm unter Flur) in Geplanter Kombination mit EL 0105-01-4-1, EL durchschnittlicher 0105-01-2, EL 0108-01-b-1, 0108-02- Höchstbetrag pro Einheit b-1 (Finanzhilfe - Homogen) (falls zutreffend) (EUR) DE 641 DE O.14 (Einheit: Hektar) 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Insgesamt: 3.000,00 Max.: 600,00 DE8-EL-0101-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Naturschutzverträgliche (gesamte öffentliche Paludikulturen - Anbau in Ausgaben in EUR) Kombination mit ÖR 7 (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 3.000,00 4.000,00 5.000,00 Insgesamt: 15.000,00 Max.: 5.000,00 DE9-EL-0101-01-b-03 - AN3 Geplanter Einheitsbetrag 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Umwandlung Acker in Grünland (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 537,00 549,00 559,00 560,00 565,00 946,00 Insgesamt: 3.716,00 Max.: 946,00 DE9-EL-0101-03-a-01 - BK1 Geplanter Einheitsbetrag 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 moorschonender Einstau (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 101,00 207,00 214,00 215,00 216,00 200,00 Insgesamt: 1.153,00 Max.: 216,00 DEB-EL-0101-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 445,00 445,00 445,00 445,00 445,00 Umwandlung von Ackerland in (gesamte öffentliche Grünland (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 642 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.335,00 5.335,00 5.334,00 5.334,00 5.334,00 Insgesamt: 26.672,00 Max.: 5.335,00 DEB-EL-0101-02-a-01 - Extensive Geplanter Einheitsbetrag 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Bewirtschaftung des Dauergrünlandes (gesamte öffentliche mit Viehbesatz zwischen 0,3 und 1,0 Ausgaben in EUR) RGV/ha HFF und Verzicht auf Geplanter mineralische Stickstoffdüngung durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Insgesamt: 50.000,00 Max.: 10.000,00 DEB-EL-0101-05-a-01 - Umsetzung Geplanter Einheitsbetrag 90,00 90,00 kooperativer Klimaschutzmaßnahmen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 667,00 667,00 Insgesamt: 1.334,00 Max.: 667,00 DED-EL-0101-01-b-01 - Neues Geplanter Einheitsbetrag 2.943,00 4.110,00 4.110,00 4.110,00 Dauergrünland aus Ackerland in (gesamte öffentliche Überflutungsauen und auf Ausgaben in EUR) Moorflächen unter Verzicht auf Geplanter Düngung und Pflanzenschutzmittel durchschnittlicher (GL 2b) (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 643 DE O.14 (Einheit: Hektar) 90,00 180,00 270,00 274,00 Insgesamt: 814,00 Max.: 274,00 DED-EL-0101-01-b-02 - Neues Geplanter Einheitsbetrag 2.713,00 3.880,00 3.880,00 3.880,00 Dauergrünland aus Ackerland in (gesamte öffentliche Überflutungsauen und auf Ausgaben in EUR) Moorflächen unter Verzicht auf Geplanter Düngung und Pflanzenschutzmittel in durchschnittlicher Kombination mit Ökolandbau (GL 2b Höchstbetrag pro Einheit + ÖBL) (Finanzhilfe - Homogen) (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 10,00 20,00 30,00 30,00 Insgesamt: 90,00 Max.: 30,00 DEF-EL-0101-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 350,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Vertragsnaturschutz Moor - Extensive (gesamte öffentliche Bewirtschaftung des Dauergrünlands Ausgaben in EUR) mit Verzicht/Reduzierung der Geplanter 0,00 550,00 550,00 550,00 550,00 Düngung (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.800,00 5.010,00 5.211,00 6.289,00 6.444,00 Insgesamt: 28.754,00 Max.: 6.444,00 DEF-EL-0101-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag 40,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Vertragsnaturschutz Moor (gesamte öffentliche Duldungszuschlag für Ausgaben in EUR) Biotopgestaltende Maßnahmen Moor Geplanter 230,00 230,00 230,00 230,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 140,00 28,00 28,00 28,00 28,00 Insgesamt: 252,00 Max.: 140,00 DEF-EL-0101-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag 100,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Vertragsnaturschutz Moor (gesamte öffentliche (Gänseduldungszuschlag) Ausgaben in EUR) DE 644 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 65,00 54,00 54,00 54,00 54,00 Insgesamt: 281,00 Max.: 65,00 DEF-EL-0101-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag 220,00 Vertragsnaturschutz Moor (gesamte öffentliche (Altverpflichtungen) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) DEG-EL-0101-01-b-01 - Dauerhafte Geplanter Einheitsbetrag 2.299,00 2.299,00 2.299,00 2.299,00 2.299,00 2.299,00 Umwandlung von Ackerland in (gesamte öffentliche Grünland (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 450,00 450,00 450,00 450,00 198,00 Insgesamt: 2.248,00 Max.: 450,00 INSGESAMT O.14 (Einheit: Hektar) 103.288,00 153.353,00 157.779,00 165.470,00 169.834,00 1.344,00 Insgesamt: 751.068,00 Max.: 169.834,00 Jährliche indikative 20.198.034,00 32.413.521,00 26.308.131,00 28.244.116,87 29.107.860,76 2.884.648,25 139.156.311,88 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 15.173.368,00 24.574.305,00 20.170.822,50 21.810.225,00 22.593.342,39 2.793.378,00 107.115.440,89 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) DE 645 DE Davon Übertragung 9.550.000,00 66.233,74 9.616.233,74 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 7.162.500,00 52.986,99 7.215.486,99 (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 646 DE EL-0102 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität Interventionscode (MS) EL-0102 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.14. Anzahl der (nicht forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DED Sachsen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Schutz und Verbesserung des Zustands der E.1 Hohe Priorität Ja Oberflächengewässer und Meere Schutz und Verbesserung des E.2 Zustands der Sehr hohe Priorität Ja Grundwasserkörper 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.14 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen DE 647 DE R.21 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.22 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zu einer besseren Nährstoffbewirtschaftung bestehen R.24 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.33 Anteil an der gesamten Natura 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Aktuell werden gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz und zur Verbesserung des Zustandes von Oberflächengewässern, Grundwasserkörpern und Meeren nicht oder nur teilweise durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention EL-0102: „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität“ soll eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung vorangetrieben werden und partnerschaftlich mit den Bewirtschaftenden Verbesserungen beim Schutz und der Verbesserung der Wasserqualität erreicht werden. Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität (vgl. nachstehenden Abschnitt „Identifikation der relevanten Baseline-Elemente“) und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehende ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Bei der Umsetzung der flächenbezogenen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität werden die deutschlandweit angebotenen Öko-Regelungen durch einen differenzierten Ansatz mit einem auf die regionalen Verhältnisse abgestimmten Angebot ergänzt. In allen Teilinterventionen von EL-0102 gelten zum Schutz und zur Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Grundwasserkörper unterschiedliche Beschränkungen für den Einsatz von Düngemitteln und/oder Pflanzenschutzmitteln bis hin zum völligen Verzicht auf einen Einsatz dieser Stoffe bzw. in TI: EL-0102-07 Vorgaben zur Anwendung des Biologischen und biotechnischen Pflanzenschutzes. Die jeweilige Vorgehensweise der Länder wird in der Kombination der Förderverpflichtungen für die einzelnen (Teil)Interventionen/Fördergegenstände in Abschnitt 5 mit den Prämiensätzen der Fördergegenstände in Abschnitt 7 dargelegt. Komplementarität mit anderen Interventionen in beiden Säulen • Öko-Regelungen Die Intervention EL-0102 unterscheidet sich grundsätzlich von den Öko-Regelungen. Soweit sich die Förderverpflichtungen teilweise überschneiden, erfolgt eine Kürzung bei der Förderung im Rahmen von EL-0102. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3. • Andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3. • Sektorinterventionen Obst & Gemüse Durch verfahrenstechnische Bestimmungen werden Überschneidungen mit .Angeboten der DE 648 DE Sektorinterventionen Obst & Gemüse vermieden. Begünstigte, die in den betreffenden NUTS 1 Regionen im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung i.S. des Art. 42 des GAP-SP erhalten, die sich ganz oder teilweise mit der vorliegenden Intervention überschneidet, wird die Förderung im Rahmen von EL-0102 versagt oder gekürzt. Auswahlkriterien: Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung finden. Nachstehende Übersicht zeigt zudem, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und - EL-0102-01, EL- D.2 bindung 0102-02 EL-0102-01, EL- Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und 0102-04, EL- E.1 Meere 0101-05, EL- 0102-07 EL-0102-02, EL- 0102-04, EL- E.2 Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper 0102-05, EL- 0102-06, EL- 0102-07 Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0102-01: Gewässerschutz-/Uferrandstreifen: Gewässerschutz-/Uferrandstreifen, die über diese Teilintervention angelegt und entwickelt werden, sind nutzungsbeschränkte bzw. nutzungsfreie gewässerbegleitende Flächen unterschiedlicher Breite, die wichtige Funktionen im Rahmen des Gewässerschutzes erfüllen. Zum einen dienen sie als Pufferzone der Verminderung stofflicher Einträge ins Gewässer, zum anderen bieten sie Raum für die eigendynamische Gewässerentwicklung und stellen wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten dar. Sie decken damit den Bedarf D.2 Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung und E.1 Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere und leisten damit einen Beitrag zu den spezifischen Zielen SO4 und SO5. TI: EL-0102-02: Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten: Die Anlage von Begrünungen mit Hilfe von Zwischenfrüchten und Untersaaten reduziert N-Überschüsse durch Überführung pflanzenverfügbarer Nährstoffe in organische Substanz und führt somit zu einer Verringerung des diffusen Eintrags von Stickstoff ins Grundwasser. Damit trägt diese Teil-Intervention zur Deckung des Bedarfs D.2 Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung und E.2 Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper bei und leistet damit einen Beitrag zur Erfüllung der spezifischen Ziele SO4 und SO5. TI: EL-0102-04: Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz: In Ergänzung zu der Ökoregelung „Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“ wird auch im ELER eine Förderung angeboten. Die Reduktion und - in noch stärkerem Maß - der Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und/oder Pflanzenschutzmitteln führt zu einer Verringerung der Belastung des Grundwassers aus diffusen Quellen und dient damit auch dem Schutz der Oberflächengewässer. Damit entspricht diese Teil-Intervention dem Bedarf E.1 Schutz und Verbesserung DE 649 DE des Zustands der Oberflächengewässer und Meere sowie E.2 Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper und trägt damit zur Erfüllung des spezifischen Ziels SO5 bei. TI: EL-0102-05: Extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten: Durch den Verzicht auf wendende oder lockernde Bodenbearbeitung wie Pflügen, Grubbern oder die Bearbeitung mit der Scheibenegge, den Ausschluss von Ackerkulturen, die eine intensive Wirtschaftsweise bedingen wie z.B. E-Weizen, Hartweizen, Raps und Feldgemüse bzw. durch die Einschränkung der Verwendung von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln werden Nährstoffüberschüsse in der Nähe von Oberflächengewässern vermieden bzw. verringert und die N- Mineralisierung reduziert. Damit trägt diese Teil-Intervention zum Schutz und zur Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere / der Grundwasserkörper (Bedarfe E.1 und E.2) bei und leistet damit einen Beitrag zur Erfüllung des spezifischen Ziels SO5. TI: EL-0102-06: Präzisionslandwirtschaft: Sensor- und Satellitentechnik ermöglichen eine ortsdifferenzierte und zielgerichtete Teilflächenbewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Erste Schritte sind die Ermittlung von Bodeneigenschaften und Nährstoffgehalten der einzelnen Teilflächen eines Schlages durch Bodenproben und die elektronische Erfassung der Nährstoffversorgung der Pflanzen. Die Positionen der Bearbeitungsmaschinen werden auf den Flurstücken erfasst und ausgewertet, so dass die anschließende Bodenbewirtschaftung, z. B. die Düngung darauf abgestimmt werden kann. Dadurch wird eine kleinräumige Boden- und (Pflanzen-)Bestandsführung ermöglicht. Eine gezieltere Saat bzw. Düngung und kann damit zu Einsparungen bei Betriebsmitteln und einer ökologischen Entlastung durch geringeren Einsatz von Herbiziden und mineralischen Düngern führen. Damit deckt diese Teil-Intervention Bedarf E.2 Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper und trägt zur Erfüllung des spezifischen Ziels SO5 bei. TI: EL-0102-07: Biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutz: Der biologische Pflanzenschutz wie der Nützlingseinsatz in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Kulturen, insbesondere im Gewächshaus, ist ein wichtiger Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes. Nützlinge wie z.B. Eiparasiten der Gattung Trichogramma sind als natürliche Gegenspieler zahlreicher Schädlinge, vor allem von schädlichen Schmetterlingsarten an vielen verschiedenen Kulturpflanzen, so auch in Mais von Bedeutung. Der Einsatz von Trichogramma ist im Gegensatz zu vielen chemischen Insektiziden absolut umweltfreundlich. Es gibt keine Wartezeiten oder Auflagen hinsichtlich des Wasserschutzes. Auch der biotechnische Pflanzenschutz wie die Pheromon-Verwirrmethode zur Bekämpfung von Schadinsekten im Obst- oder Weinbau wird schon heute erfolgreich eingesetzt. Die weiblichen Tiere verströmen Pheromone, um männliche Tiere anzulocken. Bringt man in ein Feld eine höhere Stoffkonzentration von künstlich hergestellten Pheromonen aus, werden die männlichen Tiere orientierungslos und finden nicht mehr zu den Weibchen. Dadurch wird die Vermehrung dieses Schädlings behindert. Die Verwirrmethode ist sehr artspezifisch, da jede Art eigene Pheromone oder Mischungen daraus verwendet. Zur gezielten Steigerung der Artenvielfalt tragen Maßnahmen, wie das Etablieren von Vogelnistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthilfen und Lesesteinhaufen sowie die Einsaat ein- und mehrjähriger Blühstreifen, bei. Sie fördern natürliche Gegenspieler von Schadorganismen, die auf diese Weise unter der wirtschaftlichen Schadschwelle gehalten werden. Physikalische Barrieren durch Kulturschutznetze und Vliese verhindern das Eindringen von Schädlingen in die Pflanzenbestände und verringern die Notwendigkeit ihrer Bekämpfung. Durch mechanische und ggf. geeignete thermische Verfahren zur Unkrautbekämpfung können zusätzlich chemisch-synthetische Herbizide substituiert werden. Durch den Einsatz von Nützlingen und Pheromonen als Ersatz für chemisch-synthetische Insektizide trägt diese Teil-Intervention zum Bedarf E.1 Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere und zum Bedarf E2 Schutz und zur Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper bei und DE 650 DE leistet damit einen Beitrag zum spezifischen Ziel SO5. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ nein nein nein nein nein nein nein nein sind zugelassen (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0102-01: Gewässerschutz-/Uferrandstreifen • EL-0102-02: Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten • EL-0102-04: Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz • EL-0102-05: Extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten • EL-0102-06: Präzisionslandwirtschaft • EL-0102-07: Biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutz TI: EL-0102-01: Gewässerschutz-/Uferrandstreifen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Gezielte Einsaat bzw. Beibehaltung eines Grünstreifens in bestimmter Breite auf Ackerflächen und/oder Dauergrünlandflächen b) Entwicklung einer naturnahen bachbegleitenden Vegetation bis zum Ende des Verpflichtungszeitraumes in bestimmter Breite auf Ackerland und/oder Grünland, die sich insbesondere am Rand eines Feldstücks/Feldblocks entlang angrenzender Seen, Flüsse, Bäche, Gräben und ständig oder periodisch wasserführender Oberflächengewässer befindet DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Bei Einsaat: Nur Flächen, die in der Hauptnutzung a) als Ackerfläche bewirtschaftet wurden. Vorgaben zu Mindestfläche oder b) a) a) b) Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag Wasserrahmenrichtlinie (Gebietskulisse) b) b) Sonstige fachliche a) a) Gebietskulisse z.B. DE 651 DE Wasserschutzgebiete DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Vorgaben zu Mindestbreite und/oder maximaler Breite des a) b) a) a) b) Gewässerrandstreifens Vorgaben zur Einsaat a) a) Vorgaben zur Bewirtschaftung/Pflege bzw. a) b) a) a) Nutzung/Verwertung/Abfuhr des Aufwuchses Verzicht auf jegliche Düngung a) b) a) a) b) Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder a) b) a) a) b) Wachstumsregulatoren Vorgaben zur Entwicklung einer naturnahen bachbegleitenden b) Vegetation TI: EL-0102-02: Zwischen-, Herbst- und Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Anbau von Zwischenfrüchten/Zwischenfruchtmischungen/Wildsaaten oder Ansaat bzw. Beibehaltung von Untersaaten auf Ackerflächen nach der Ernte der Hauptfrüchte bzw. in Dauerkulturen DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) Mindestbewilligungsbetrag DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Vorgaben zum Saatgut a) a) Vorgaben zum Aussaattermin a) Keine Nutzung des Aufwuchses a) (nur in Ausnahmenfällen) Terminvorgaben zum Mulchen/Einarbeiten/ Walzen a) des Aufwuchses Kein Einsatz von Herbiziden a) a)* *: In DE 2 ist der Verzicht auf Herbizideinsatz eine sonstige, nicht prämienrelevante Förderverpflichtung. TI: EL-0102-04: Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE 652 DE a)Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3)3 DE6) Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) a) a) Mindestbewilligungsbetrag Ökologische Bewirtschaftung a) Wasserrahmenrichtlinie (Gebietskulisse) a) Sonstige fachliche Gebietskulisse z.B. Wasserschutzgebiete und a) Trinkwassergewinnungsgebiete DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder a) a) a) Wachstumsregulatoren Beschränkung der PSM hinsichtlich a) a) bestimmter Wirkstoffgruppen Verzicht auf jegliche Düngung a) Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge pro ha und Jahr/Art des Düngers (keine a) a) chemisch-synthetischen Düngemittel) Gewässerschonender Anbau von a) Leguminosen Vorgaben z.B. zur Bewirtschaftung/Bodenbearbeitung, a) Saatgutmischungen, Nutzung TI: EL-0102-05: Extensive Bewirtschaftung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Verzicht/Reduktion auf Düngung und/oder auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz b) Verzicht auf wendende und lockernde Bodenbearbeitung c) Ausschluss von bestimmten Ackerkulturen/Bewirtschaftungsvorgaben DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorgaben zu Mindestfläche oder a) a) Mindestschlaggröße oder Mindestbewilligungsbetrag c) DE 653 DE b) c) a) Wasserrahmenrichtlinie (Gebietskulisse) b) c) Sonstige fachliche Gebietskulisse a) a) z.B. Wasserschutzgebiete c) c) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Verzicht auf jegliche Düngung a) Beschränkung der Düngung a) hinsichtlich der Menge pro ha und Jahr/Art des Düngers (kein b) a) mineralischer Stickstoff) oder der Anwendungszeiträume c) a) Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder a) b) Wachstumsregulatoren c) Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter a) Wirkstoffgruppen und/oder der Anwendungszeiträume a) a) Vorgaben zur Bewirtschaftung / c) b) Anbau/ Nutzung c) c) TI: EL-0102-06: Präzisionslandwirtschaft Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Precision Farming: Anwendung von Precision Farming als Paket in Kombination mit bestimmten Bewirtschaftungsvorgaben DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) Mindestbewilligungsbetrag DE 654 DE DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Vorgaben zur teilflächenspezifischen Düngung anhand von Ertrags-/Boden-/ a) Satellitenkarten oder mit dem N- Sensor TI: EL-0102-07: Biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutz Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Einsatz von Nützlingen bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide auf den beantragten Flächen gegen denselben Schädling b) Anwendung der Pheromonverwirrmethode bei Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Insektizide auf den beantragten Flächen gegen denselben Schädling c) Anwendung biologischer Präparate zur Substitution chemisch-synthetischer Insektizide und Fungizide auf den beantragten Flächen gegen den selben Schädling d) Förderung der Biodiversität durch das Aufstellen/Anlegen von Nistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthilfen, Steinhaufen und der Anlage von Blühflächen DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorgaben zu Mindestfläche oder a) Mindestschlaggröße oder d) b) Mindestbewilligungsbetrag b) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Einsatz von Nützlingen im Unterglasanbau bei gleichzeitigem Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen a) Insektiziden gegen denselben Schaderreger auf der beantragten Fläche. Ausbringung von Trichogramma auf Maisflächen ohne oder bei gleichzeitigem Verzicht auf den Einsatz von chemisch- a) a) synthetischen Insektiziden gegen denselben Schaderreger auf der beantragten Fläche. Einsatz von Pheromonen im Obst- oder Weinbau bei gleichzeitigem Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen b) b) Insektiziden gegen denselben b) Schaderreger auf der beantragten Fläche. DE 655 DE Einsatz von Nützlingen, biologischen Präparaten und Virusverfahren zur Substitution chemisch-synthetischer Insektizide c) und Fungizide auf den beantragten Flächen gegen den- selben Schädling Kein Einsatz von Herbiziden im Baumstreifenbereich von d) Obstdauerkulturen und Gemüsekulturen Bekämpfung von Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure- c) Kaliumsalzen im Obst- und Gemüsebau Förderung der Biodiversität im integrierten Obst- und Gemüsebau durch das Aufstellen/Anlegen von d) Nistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthilfen, Steinhaufen und der Anlage von Blühflächen Durchführung und Aufzeichnung b) einer Erfolgskontrolle Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. O14 Welche Fläche ist förderfähig? Für den GAP-Plan definierte landwirtschaftliche Fläche Landwirtschaftliche Flächen einschließlich und jenseits landwirtschaftlicher Gebiete In Ergänzung zu landwirtschaftlichen Flächen gemäß Kapitel 4.1.2, kann die förderfähige Fläche u.a. Landschaftselemente, die der Konditionalität unterliegen bzw. andere Landschaftselemente gemäß Kapitel 4.1.3.5, und sonstige landwirtschaftliche nutzbare Flächen (z.B. Naturschutzflächen NC958), umfassen. Näheres ist in den Länder-Richtlinien geregelt. siehe folgende Übersicht: DE9 DE4 Kriterium DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Landwirtschaftliche Flächen gemäß Definition des GAP- x x x x x x x x SP im Kapitel 4.1.2 Landwirtschaftliche Flächen, die über die vorgenannten x x x landwirtschaftlichen Flächen hinausgehen Nicht landwirtschaftliche Flächen Nichtlandwirtschaftliche Flächen 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die DE 656 DE Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung GAEC04 Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den GAEC06 sensibelsten Zeiten zu vermeiden Fruchtwechsel auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im GAEC07 Nassanbau Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 SMR02 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen: Artikel 4 und 5 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das SMR07 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates: Artikel 55 Sätze 1 und 2 Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards siehe folgende Übersicht: Code Beschreibung 1. Nationale Rechtsvorschriften DE Düngegesetz, Düngeverordnung DE Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzanwendungsverordnung DE GAP-Konditionalitätengesetz, GAP-Konditionalitätenverordnung DE Wasserhaushaltsgesetz 2. Länderspezifische Rechtsvorschriften DE1 (BW) Wassergesetz für Baden-Württemberg, VODüVGebiete Bayerisches Wassergesetz, Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Verordnung DE2 (BY) über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) DE4/DE3 (BB, Brandenburgische Düngeverordnung (BbgDüV), Brandenburgisches Wassergesetz BE) (BbgWG) DE8 (MV) DüngelandesVO, Wassergesetz des Landes M-V Bremische Verordnung über zusätzliche Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Bremische Landesdüngeverordnung - BremLDüV), DE9/DE5 Niedersächsische Verordnung über düngerrechtliche Anforderungen zum Schutz der (NS/HB) Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDünGewNPVO), Niedersächsische Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO); Bremisches und Niedersächsisches Wassergesetz Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung (Landesdüngeverordnung – DEA (NW) LDüngVO) DEB (RP) Landesdüngeverordnung (LDüVO) Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung 2023 DED (SN) (Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023) Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention DE 657 DE Hinweis: Angaben für TI treffen zum Teil nicht für alle Fördergegenstände zu. Name DE9 DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Teilinter (NI/HB (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) vention /HH) EL- 0102-01 Gewässe GLÖZ GLÖZ GLÖZ GLÖZ GLÖZ 4 rschutz- 4 4 4 4 /Uferran dstreifen GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlichen Flächen, für die die Anforderungen von GLÖZ 4 gelten, gehen die Verpflichtungen für die Anlage bzw. Entwicklung von Gewässerschutz-/Uferrandstreifen, soweit sie spezielle Vorgaben zur Einsaat, zur Entwicklung oder zur Bewirtschaftung beinhalten, über die Baseline- Anforderungen hinaus. In der Praxis werden entweder Pufferstreifen verbreitert, zusätzliche angelegt oder auf den Pufferstreifen zusätzliche Verpflichtungen (bspw. begleitende Vegetation) eingehalten. Sofern die Verpflichtungen die Nicht-Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bzw. Biozidprodukten beinhalten, werden nur solche finanziellen Verluste ausgeglichen, die nicht mit der Einhaltung von GLÖZ 4 in Zusammenhang stehen. DE9 DE4 Name DE1 DE2 DE7 DE8 (NI/ DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/ Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) HB/ (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) HH) EL-0102-02 Zwischen-, Herbst- und GLÖZ GLÖZ Winterbegrünung 6 6 mit Zwischenfrüchten und Untersaaten GLÖZ 6 Die Anforderungen gehen über die GLÖZ 6- Mindestanforderungen hinaus, insbesondere durch Kosten für Saatgutmischungen und deren Ausbringung, Verzicht auf die Nutzung des Aufwuchses und der Beschränkung des Einsatzes von Herbiziden und insbesondere auch durch abweichende zeitliche Vorgaben. [So ist in Baden-Württemberg beispielsweise die Aussaat bis Ende August zu gewährleisten, wohingegen nach GLÖZ 6 erst ab 1. Dezember eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen ist.] DE9 DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (NI/ DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Name Teilintervention (BB/ (BW) (BY) (HE) (MV) HB/ (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) HH) EL-0102-04 Verzicht/Reduzierung auf Düngung und/oder GAB GAB GAB GAB chemisch- 2, 7 7 2 7 synthetischen Pflanzenschutz DE 658 DE GAB 2 Die Verpflichtungen gehen, soweit sie einen konkreten Bezug mit den Fördertatbeständen haben, über die GAB 2-Bestimmungen hinaus. Diese Verpflichtungen gehen somit über die Anforderungen der DüngeVO hinaus: Keine mineralische N-Düngung und Reduzierung des Einsatzes organischer N-Düngung im Fall von DE9 bzw. kein flächiger Einsatz chemisch-synthetischer Düngemittel auf den gesamten Grünland- Flächen im Fall von DE1. GAB 7 Die Förderung wird nicht für den Einsatz von PSM gewährt, sondern für einen reduzierten Einsatz bzw. für den völligen Verzicht derselben – in Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verpflichtungen und geht damit über die Baseline von GAB 7 deutlich hinaus. DE9 DE4 Name DE1 DE2 DE7 DE8 (NI/ DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/BE Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) HB/ (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) ) HH) EL-0102-05 GLÖZ Extensive GAB 4 Bewirtschaftung GLÖZ 2, GLÖZ an Gewässern, 7, GLÖZ 7 in Auen und in 4 wassersensiblen GAB 2 Gebieten GAB 2 Die Verpflichtungen gehen über die Vorgaben der DüngeVO hinaus, z.B. Verzicht auf jegliche Düngung, ausgenommen Kalkung oder Beschränkung der N-Düngung. GLÖZ 4 Sofern die Verpflichtungen die Nicht-Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bzw. Biozidprodukten beinhalten werden nur solche finanziellen Verluste ausgeglichen, die nicht mit der Einhaltung von GLÖZ 4 in Zusammenhang stehen. GLÖZ 7 Über die Vorgaben des Fruchtwechsel auf Ackerland gemäß GLÖZ 7 hinaus werden mit den Förderverpflichtungen (für die Regionen DE4 (BB) und DED SN) Anbauverbote für bestimmte, ökonomisch vorteilhafte Kulturen, die Gefahren für wassersensible Gebiete (Roten –Nitrat-Gebiete gemäß DüngeV und Überschwemmungsgebite in Auen) haben können, vorgegeben und gehen damit über die Baseline-Vorgaben des Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 hinaus. DE4 DE9 Name DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/ (NI/HB Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) /HH) EL-0102-06 Präzisions- GAB 2 landwirtschaft GAB 2 Die anzuwendenden Verfahren übertreffen die gemäß GAB 2 vorgegebenen Mindeststandards der DE 659 DE Technik zur Düngemittelausbringung und führen damit zu geringeren Emissionen. DE4 DE9 Name DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/ (NI/HB/ Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) HH) EL-0102-07 Biologischer oder GAB GAB GAB biotechnischer 7 7 7 Pflanzenschutz GAB 7 Die anzuwendenden Verfahren übertreffen die gemäß GAB 7 vorgegebenen Mindeststandards da hier nur die Anwendung biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen zugelassen ist und die Verwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel vermieden wird. 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden IVKS Nicht IVKS IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten s.u. = €/ha (Spalte 4) beginnend mit DE1 Baden-Württemberg DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0102- Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau a) 1 100 ha 02 (E1.2) EL-0102- Verzicht auf chemisch-synthetische a) 1 80 ha 04 Produktionsmittel auf Grünland (B7) EL-0102- a) 2 80 ha Herbizidverzicht im Ackerbau (E3) 04 EL-0102- Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in a) 3 300 ha 04 Dauerkulturen (E11) Fungizidverzicht im Winterweizen-, - dinkel, - EL-0102- a) 4 50 ha triticaleanbau bis zum Ährenschieben (EC 49) 04 (E12) EL-0102- Precision Farming (teilflächenspezifische N- a) 1 50 ha 06 Düngung) (F3) EL-0102- a) 1 60 ha Ausbringung von Trichogramma bei Mais (E4) 07 EL-0102- Nützlingseinsatz im Gewächshaus oder a) 2 2.700 ha 07 Folientunnel (E5) EL-0102- a) 3 2.500 ha Nützlingseinsatz im Gewächshaus oder DE 660 DE 07 Folientunnel (E5) in Kombination mit Ökolandbau (D2) – 200 €/ha EL-0102- b) 1 100 ha Pheromoneinsatz im Obstbau (E6) 07 DE2 Bayern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0102- a) 1 800 ha K51: Biodiversitätsstreifen 01 K51: Biodiversitätsstreifen in Kombination mit EL-0102- a) 2 755, 740 ha der Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige 01 Kulturen -45€/ha, -60€/ha ab Finanzjahr 2025 EL-0102- K48: Winterbegrünung mit wildtiergerechten a) 1 80 ha 02 Saaten EL-0102- K40, B62: Herbizidverzicht im a) 1 100 ha 04 Wintergetreide/Winterraps K42: PSM-Komplettverzicht (Herbizid, EL-0102- a) 2 200 ha Fungizid, Insektizid) in 04 Wintergetreide/Winterraps EL-0102- a) 3 420 ha K72: Herbizidverzicht im Weinbau 04 EL-0102- a) 4 150 ha K70: Herbizidverzicht im Hopfenbau 04 K18: Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten mit Verzicht auf jegliche Düngung EL-0102- und chemischen Pflanzenschutz, auch in a) 1 350 ha 05 Kombination mit dem Ökologischen Landbau EL-0108-01-b Einführung Grünlandflächen (B10, O10) und EL-0108-02-b Beibehaltung Grünlandflächen (B10, O10) K18: Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten mit Verzicht auf jegliche Düngung EL-0102- und chemischen Pflanzenschutz, auch in a) 2 350 ha 05 Kombination mit dem Ökologischen Landbau EL-0108-01-b Einführung Grünlandflächen (B10, O10) und EL-0108-02-b Beibehaltung Grünlandflächen (B10, O10) EL-0102- c) 1 250 ha K44: Verzicht auf Intensivkulturen 05 EL-0102- a) 1 50 ha K54: Trichogramma-Einsatz im Mais 07 Hinweise: Betriebe mit mehr als 100 ha im Fördergegenstand EL-0102-07 „Trichogramma“ werden in Abhängigkeit von der einbezogenen Fläche gekürzt. Der durchschnittliche Kürzungsfaktor wird über folgende Staffelung errechnet: DE 661 DE • Stufe 1: ≤ 100 ha: kein Prämienabzug. • Stufe 2: > 100 ha bis ≤ 200 ha: - 10 % Prämienabzug für den 101 – 200 ha • Stufe 3: > 200 ha bis ≤ 300 ha: - 20% Prämienabzug für den 201 – 300 ha • Stufe 4: > 300 ha: - 40% Prämienabzug für den 301 ha und darüber Auf Grund von Skalen- und Größeneffekten sind diese Kürzungen gerechtfertigt und werden auch in der bisherigen Praxis von den Betrieben in breitem Umfang akzeptiert. DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0102- b) 1 366 ha Gewässerschutz-/Uferrandstreifen 01 Extensive Acker-Bewirtschaftung an EL-0102- Gewässern, in Auen und in wassersensiblen a), b), c) 1 241 ha 05 Gebieten (Fördergegenstände a), b) und c) als Paket) DE7 Hessen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Gewässerschutz-/Uferrandstreifen – in EL-0102- Kombination mit ÖR 6 Verzicht N-Düngung a) 1 704 ha 01 und PSM DZ 0406 und ÖR 7 Natura-2000 DZ 0407 Biologischer und biotechnischer EL-0102- b) 1 235 ha Pflanzenschutz – Nutzung von 07 Pheromonverwirrmethoden Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz – Nutzung von b) 2 561 ha 07 Pheromonverwirrmethoden inKombination mit einem Virusverfahren Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz – Bekämpfung des c) 1 123 ha 07 Frostspanners durch Bacillus thuringiensis im Obstbau Biologischer und biotechnischer EL-0102- c) 2 225 ha Pflanzenschutz - Bekämpfung der Mehligen 07 Apfelblattlaus mit Neem Präparaten EL-0102- c) 3 68 ha Biologischer und biotechnischer DE 662 DE 07 Pflanzenschutz - Bekämpfung von Schadraupen durch Bacillus thuringiensis im Gemüsebau Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz - Bekämpfung von Sklerotinia c) 4 79 ha 07 durch Coniothyrium minitans-Präparate im Gemüsebau Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz - Anbau von Tagetes in c) 5 396 ha 07 Erdbeerbeständen zur Nemathodenbekämpfung Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz – Bekämpfung des c) 6 54 ha 07 Apfelschalenwicklers durch Virusverfahren – einmalig Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz – Bekämpfung des c) 7 142 ha 07 Apfelschalenwicklers durch Virusverfahren – zweimalig Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz - Bekämpfung von Wickler- C) 8 94 ha 07 Arten mit Bacillus thuringiensis-Präparaten im Obstbau Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Anbau von Tagetes vor der EL-0102- Neupflanzung von Apfelanlagen auf c) 9 396 ha 07 Nachbauflächen zur Nematodenbekämpfung/zur Bekämpfung von SARD [specific apple replant disease] Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen c) 10 149 ha 07 und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Kern- und Steinobst Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen c) 11 119 ha 07 und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Beerenobst Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen c) 12 133 ha 07 und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen in Erdbeeren Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen c) 13 216 ha 07 und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Gemüsebau Biologischer und biotechnischer EL-0102- c) 14 152 ha Pflanzenschutz - Kernobst/Apfelwickler 07 Virusverfahren zweimalig Biologischer und biotechnischer EL-0102- c) 15 143 ha Pflanzenschutz - Gemüse (einschließlich 07 Spargel) Herbizidverzicht. DE 663 DE EL-0102- Winterbegrünung durch gezielte Aussaat nach c) 16 101 ha 07 der als Hauptfrucht angebauten Gemüsekultur Winterbegrünung durch gezielte Aussaat vor EL-0102- c) 17 101 ha dem Anbau von Gemüse (einschließlich 07 Erdbeeren). Biologischer und biotechnischer EL-0102- Pflanzenschutz - Kein Einsatz von Herbiziden d) 1 383 ha 07 im Baumstreifenbereich von Obstdauerkulturen EL-0102- Förderung der Biodiversität im integrierten d) 2 114 ha 07 Obstbau EL-0102- Förderung der Biodiversität im integrierten d) 4 69 ha 07 Gemüsebau DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Reduzierung der zulässigen organischen Düngung (gewässerschonender Anbau von Leguminosen und gewässerschonende EL-0102- a) 1 96 ha Fruchtfolgegestaltung sowie 04 Mindestanforderungen an die Nutzung des Aufwuchses zum Nährstoffexport von der Fläche ) DEA Nordrhein-Westfalen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Anlage von Uferrandstreifen bei Verzicht auf EL-0102- Düngung und Pflanzenschutzmittel (Herbizid- a) 1 960 ha 01 Einsatz im Einzelfall nach Genehmigung möglich) DEA-EL-0102-01-a-01 in Kombination mit EL-0102- a) 3 910 ha der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 01 DEB Rheinland-Pfalz Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0102- Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im b) 1 80 ha 07 Weinbau (Pheromon-Verwirrmethode) DEC Saarland DE 664 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DED Sachsen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Sukzessionsstreifen mit natürlicher EL-0102- bachbegleitender Vegetation auf Ackerland b 1 4.535 ha 01 unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 13) Sukzessionsstreifen mit natürlicher EL-0102- bachbegleitender Vegetation auf Grünland b 2 1.699 ha 01 unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 9) Gewässer- und bodenschonende Begrünung EL-0102- von Ackerflächenunter Verzicht auf den a 1 299 ha 04 Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 1) Gewässer- und bodenschonende Begrünung von Ackerflächen unter Verzicht auf den EL-0102- a 2 69 ha Einsatz von Düngung und 04 Pflanzenschutzmitteln (AL 1) in Kombination mit Ökolandbau (AL 1 + ÖBL) Schwarzbrachestreifen am Ackerrand unter EL-0102- a 3 677 ha Verzicht auf den Einsatz von Düngung und 04 Pflanzenschutzmitteln (AL 12) Extensivierung der Ackernutzung in Überflutungsauen unter Verzicht auf den EL-0102- a 1 241 ha Einsatz von Düngung und 05 Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Verpflichtungsjahren (AL 4) Angepasste Grünlandnutzung in EL-0102- Überflutungsauen unter Verzicht auf den a 2 364 ha 05 Einsatz Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 2a) Angepasste Grünlandnutzung in Überflutungsauen unter Verzicht auf den EL-0102- a 3 244 ha Einsatz Düngung und Pflanzenschutzmitteln 05 in Kombination mit Ökolandbau (GL 2a + ÖBL) EL-0102- Verzicht auf Kulturen mit hohen N- c 1 69 ha 05 Rückständen nach der Ernte (AL 2) DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung DE 665 DE Interventi gegen- on stand DEF Schleswig-Holstein Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teil- Intervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Dabei wird auch berücksichtigt, wenn Teilflächen bspw. Pufferstreifen bereits Baseline-Verpflichtungen unterliegen. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. 4 ermittelt. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen (siehe Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3). Die Prämienhöhe der Öko-Regelung bleibt dabei unverändert. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - DE 666 DE Welche Vertragsdauer besteht? Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 4 Jahre.Für am 1.1.2026 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 3 Jahre. Für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden. Die Regelungen zur Laufzeit werden in den jeweiligen Landesrichtlinien konkretisiert. 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE2 - Bayern 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 75,00% 20,00% 80,00% DE2 - Bayern 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE4 - Brandenburg 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE5 - Bremen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 57,00% 20,00% 80,00% Westfalen DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 50,00% 20,00% 80,00% Pfalz DED - Sachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DED - Sachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE 667 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0102-02-a-01 - E1.2 Begrünungsmischungen im Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.21; R.22; R.33 Nein Acker-/Gartenbau 55,00% DE1-EL-0102-04-a-01 - E11 Herbizidfreie Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen 55,00% DE1-EL-0102-04-a-02 - E3 Herbizidverzicht im Ackerbau Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein 55,00% DE1-EL-0102-04-a-03 - E12 Fungizidverzicht im Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Winterweizen-, - dinkel, - triticaleanbau bis zum 55,00% DE1-EL-0102-04-a-04 - B7 Verzicht auf chemisch- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein synthetische Produktionsmittel auf Grünland 55,00% DE1-EL-0102-06-a-01 - F3 Precision Farming Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.22; R.33 Nein (teilflächenspezifische N-Düngung) 55,00% DE1-EL-0102-07-a-01 - E4 Ausbringung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.24; R.33 Nein Trichogramma bei Mais 55,00% DE1-EL-0102-07-a-02 - E5 Nützlingseinsatz im Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.24; R.33 Nein Gewächshaus oder Folientunnel 55,00% DE1-EL-0102-07-a-03 - E5 Nützlingseinsatz im Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.24; R.33 Nein Gewächshaus oder Folientunnel - Kombination mit D2 55,00% Ökolandbau DE1-EL-0102-07-b-01 - E6 Pheromoneinsatz im Obstbau Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.21; R.24; R.33 Nein 55,00% DE2-EL-0102-01-a-01 - K51: Biodiversitätsstreifen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein 75,00% R.33 DE2-EL-0102-01-a-02 - K51: Biodiversitätsstreifen in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ-0402 Anbau 75,00% R.33 vielfältige Kulturen -45 €/ha DE2-EL-0102-02-a-01 - K48: Winterbegrünung mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.14; R.21; R.22; R.33 Nein wildtiergerechten Saaten 75,00% DE2-EL-0102-04-a-01 - K40: Herbizidverzicht im Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Wintergetreide/Winterraps 75,00% DE2-EL-0102-04-a-02 - K42: PSM-Komplettverzicht Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein (Herbizid, Fungizid, Insektizid) in 75,00% Wintergetreide/Winterraps DE 668 DE DE2-EL-0102-04-a-03 - K72: Herbizidverzicht im Weinbau Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein 75,00% DE2-EL-0102-04-a-04 - K70: Herbizidverzicht im Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Hopfenbau 75,00% DE2-EL-0102-05-a-01 - BK18: Extensive Grünlandnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein entlang v. Gewässern, sonstigen sensiblen Gebieten + 75,00% Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutz, auch in Kombination mit dem EL-0108-01/02-b DE2-EL-0102-05-a-02 - K18: Extensive Grünlandnutzung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein entlang v. Gewässern, sonstigen sensiblen Gebieten + 55,00% Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutz, auch in Kombination mit dem EL-0108-01/02-b DE2-EL-0102-05-c-01 - K44: Verzicht auf Intensivkulturen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein 75,00% DE2-EL-0102-07-a-01 - K54: Trichogramma-Einsatz im Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.21; R.24; R.33 Nein Mais 75,00% DE4-EL-0102-01-b-01 - Gewässerschutz-/Uferrandstreifen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein (AL) 100,00% R.33 DE4-EL-0102-05-a-01 - Extensive Ackerbewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein an Gewässern, Auen und in wassersensiblen Gebieten 100,00% DE8-EL-0102-01-a-01 - Gewässerschutz-/Uferrandstreifen – Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein in Kombination mit ÖR 6 Verzicht N-Düngung und 80,00% R.33 PSM DZ 0406 und ÖR 7 Natura-2000 DZ 0407 DE8-EL-0102-07-b-01 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz – Nutzung von Pheromonverwirrmethoden 100,00% DE8-EL-0102-07-b-02 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz – Nutzung von Pheromonverwirrmethoden 100,00% inKombination mit einem Virusverfahren DE8-EL-0102-07-c-01 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz – Bekämpfung des Frostspanners durch 100,00% Bacillus thuringiensis im Obstbau DE8-EL-0102-07-c-02 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Bekämpfung der Mehligen Apfelblattlaus 100,00% mit Neem Präparaten DE8-EL-0102-07-c-03 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Bekämpfung von Schadraupen durch 100,00% Bacillus thuringiensis im Gemüsebau DE 669 DE DE8-EL-0102-07-c-04 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Bekämpfung von Sklerotinia durch 100,00% Coniothyrium minitans-Präparate im Gemüsebau DE8-EL-0102-07-c-05 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Anbau von Tagetes in Erdbeerbeständen 100,00% zur Nemathodenbekämpfung DE8-EL-0102-07-c-06 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz – Bekämpfung des Apfelschalenwicklers 100,00% durch Virusverfahren - einmalig DE8-EL-0102-07-c-07 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz – Bekämpfung des Apfelschalenwicklers 100,00% durch Virusverfahren - zweimalig DE8-EL-0102-07-c-08 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Bekämpfung von Wickler-Arten mit 100,00% Bacillus thuringiensis-Präparaten im Obstbau DE8-EL-0102-07-c-09 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Anbau von Tagetes vor der Neupflanzung 100,00% von Apfelanlagen auf Nachbauflächen zur Nematodenbekämpfung/zur Bekämpfung von SARD DE8-EL-0102-07-c-10 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen und 100,00% Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Kern- und Steinobst DE8-EL-0102-07-c-11 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen und 100,00% Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Beerenobst DE8-EL-0102-07-c-12 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen und 100,00% Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen in Erdbeeren DE8-EL-0102-07-c-13 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen und 100,00% Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Gemüsebau DE8-EL-0102-07-c-14 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Kernobst/Apfelwickler Virusverfahren 100,00% zweimalig DE8-EL-0102-07-c-15 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Gemüse (einschließlich Spargel) 100,00% Herbizidverzicht. DE 670 DE DE8-EL-0102-07-c-16 - Winterbegrünung durch gezielte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Aussaat nach der als Hauptfrucht angebauten Gemüsekultur 100,00% DE8-EL-0102-07-c-17 - Winterbegrünung durch gezielte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Aussaat vor dem Anbau von Gemüse (einschließlich 100,00% Erdbeeren). DE8-EL-0102-07-d-01 - Biologischer und biotechnischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein Pflanzenschutz - Kein Einsatz von Herbiziden im 100,00% Baumstreifenbereich von Obstdauerkulturen DE8-EL-0102-07-d-02 - Förderung der Biodiversität im Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein integrierten Obstbau 100,00% DE8-EL-0102-07-d-04 - Förderung der Biodiversität im Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.21; R.24; R.33 Nein integrierten Gemüsebau 100,00% DE9-EL-0102-04-a-01 - BV3 Zusatzförderung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Homogen DE5; DE9; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Wasserschutz Ökologischer Landbau 80,00% DE9-EL-0102-04-a-02 - BV3 Zusatzförderung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Wasserschutz Ökologischer Landbau Umschichtungsmittel 100,00% DEA-A DEA-EL-0102-01-a-01 - Anlage von Uferrandstreifen bei Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (Herbizid- 57,00% R.33 Einsatz im Einzelfall nach Genehmigung möglich) DEA-A DEA-EL-0102-01-a-03 - DEA-EL-0102-01-a-01 in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 57,00% R.33 DEB-EL-0102-07-b-01 - Biotechnischer Pflanzenschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.21; R.24; R.33 Nein (Pheromonverwirrmethode) 50,00% DED-EL-0102-01-b-01 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein bachbegleitender Vegetation auf Ackerland unter Verzicht 80,00% R.33 auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 13) DED-EL-0102-01-b-02 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein bachbegleitender Vegetation auf Grünland unter Verzicht 80,00% R.33 auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 9) DED-EL-0102-01-b-03 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein bachbegleitender Vegetation auf Ackerland unter Verzicht 80,00% R.33 auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 13) ab Antragstellung 2025 DED-EL-0102-01-b-04 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.21; R.22; R.24; Nein bachbegleitender Vegetation auf Grünland unter Verzicht 80,00% R.33 auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 9) ab Antragstellung 2025 DE 671 DE DED-EL-0102-04-a-01 - Gewässer- und bodenschonende Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Begrünung von Ackerflächenunter Verzicht auf den Einsatz 100,00% von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 1) DED-EL-0102-04-a-02 - Gewässer- und bodenschonende Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Begrünung von Ackerflächen unter Verzicht auf den Einsatz 100,00% von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 1) in Kombination mit Ökolandbau (AL 1 + ÖBL) DED-EL-0102-04-a-03 - Schwarzbrachestreifen am Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Ackerrand unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und 100,00% Pflanzenschutzmitteln (AL 12) DED-EL-0102-05-a-01 - Extensivierung der Ackernutzung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein in Überflutungsauen unter Verzicht auf den Einsatz von 100,00% Düngung und Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Verpflichtungsjahren (AL 4) DED-EL-0102-05-a-02 - Angepasste Grünlandnutzung in Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Überflutungsauen unter Verzicht auf den Einsatz Düngung 100,00% und Pflanzenschutzmitteln (GL 2a) DED-EL-0102-05-a-03 - Angepasste Grünlandnutzung in Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein Überflutungsauen unter Verzicht auf den Einsatz Düngung 100,00% und Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit Ökolandbau (GL 2a + ÖBL) DED-EL-0102-05-c-01 - Verzicht auf Kulturen mit hohen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.21; R.22; R.24; R.33 Nein N-Rückständen nach der Ernte (AL 2) 80,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0102-02-a-01 - E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau entfällt DE1-EL-0102-04-a-01 - E11 Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen entfällt DE1-EL-0102-04-a-02 - E3 Herbizidverzicht im Ackerbau entfällt DE1-EL-0102-04-a-03 - E12 Fungizidverzicht im Winterweizen-, - dinkel, - triticaleanbau bis zum entfällt DE1-EL-0102-04-a-04 - B7 Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel auf Grünland entfällt DE1-EL-0102-06-a-01 - F3 Precision Farming (teilflächenspezifische N-Düngung) DE 672 DE entfällt DE1-EL-0102-07-a-01 - E4 Ausbringung von Trichogramma bei Mais entfällt DE1-EL-0102-07-a-02 - E5 Nützlingseinsatz im Gewächshaus oder Folientunnel entfällt DE1-EL-0102-07-a-03 - E5 Nützlingseinsatz im Gewächshaus oder Folientunnel - Kombination mit D2 Ökolandbau entfällt DE1-EL-0102-07-b-01 - E6 Pheromoneinsatz im Obstbau entfällt DE2-EL-0102-01-a-01 - K51: Biodiversitätsstreifen entfällt DE2-EL-0102-01-a-02 - K51: Biodiversitätsstreifen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen -45 €/ha entfällt DE2-EL-0102-02-a-01 - K48: Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten entfällt DE2-EL-0102-04-a-01 - K40: Herbizidverzicht im Wintergetreide/Winterraps entfällt DE2-EL-0102-04-a-02 - K42: PSM-Komplettverzicht (Herbizid, Fungizid, Insektizid) in Wintergetreide/Winterraps entfällt DE2-EL-0102-04-a-03 - K72: Herbizidverzicht im Weinbau entfällt DE2-EL-0102-04-a-04 - K70: Herbizidverzicht im Hopfenbau entfällt DE2-EL-0102-05-a-01 - BK18: Extensive Grünlandnutzung entlang v. Gewässern, sonstigen sensiblen Gebieten + Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutz, auch in Kombination mit dem EL-0108-01/02-b entfällt DE2-EL-0102-05-a-02 - K18: Extensive Grünlandnutzung entlang v. Gewässern, sonstigen sensiblen Gebieten + Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutz, auch in Kombination mit dem EL-0108-01/02-b entfällt DE 673 DE DE2-EL-0102-05-c-01 - K44: Verzicht auf Intensivkulturen entfällt DE2-EL-0102-07-a-01 - K54: Trichogramma-Einsatz im Mais Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE4-EL-0102-01-b-01 - Gewässerschutz-/Uferrandstreifen (AL) entfällt DE4-EL-0102-05-a-01 - Extensive Ackerbewirtschaftung an Gewässern, Auen und in wassersensiblen Gebieten entfällt DE8-EL-0102-01-a-01 - Gewässerschutz-/Uferrandstreifen – in Kombination mit ÖR 6 Verzicht N-Düngung und PSM DZ 0406 und ÖR 7 Natura-2000 DZ 0407 entfällt DE8-EL-0102-07-b-01 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz – Nutzung von Pheromonverwirrmethoden entfällt DE8-EL-0102-07-b-02 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz – Nutzung von Pheromonverwirrmethoden inKombination mit einem Virusverfahren entfällt DE8-EL-0102-07-c-01 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz – Bekämpfung des Frostspanners durch Bacillus thuringiensis im Obstbau entfällt DE8-EL-0102-07-c-02 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Bekämpfung der Mehligen Apfelblattlaus mit Neem Präparaten entfällt DE8-EL-0102-07-c-03 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Bekämpfung von Schadraupen durch Bacillus thuringiensis im Gemüsebau entfällt DE8-EL-0102-07-c-04 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Bekämpfung von Sklerotinia durch Coniothyrium minitans-Präparate im Gemüsebau entfällt DE8-EL-0102-07-c-05 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Anbau von Tagetes in Erdbeerbeständen zur Nemathodenbekämpfung entfällt DE8-EL-0102-07-c-06 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz – Bekämpfung des Apfelschalenwicklers durch Virusverfahren - einmalig DE 674 DE entfällt DE8-EL-0102-07-c-07 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz – Bekämpfung des Apfelschalenwicklers durch Virusverfahren - zweimalig entfällt DE8-EL-0102-07-c-08 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Bekämpfung von Wickler-Arten mit Bacillus thuringiensis-Präparaten im Obstbau entfällt DE8-EL-0102-07-c-09 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Anbau von Tagetes vor der Neupflanzung von Apfelanlagen auf Nachbauflächen zur Nematodenbekämpfung/zur Bekämpfung von SARD entfällt DE8-EL-0102-07-c-10 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Kern- und Steinobst entfällt DE8-EL-0102-07-c-11 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Beerenobst entfällt DE8-EL-0102-07-c-12 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen in Erdbeeren entfällt DE8-EL-0102-07-c-13 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Bekämpfung von Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Gemüsebau entfällt DE8-EL-0102-07-c-14 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Kernobst/Apfelwickler Virusverfahren zweimalig entfällt DE8-EL-0102-07-c-15 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Gemüse (einschließlich Spargel) Herbizidverzicht. entfällt DE8-EL-0102-07-c-16 - Winterbegrünung durch gezielte Aussaat nach der als Hauptfrucht angebauten Gemüsekultur entfällt DE8-EL-0102-07-c-17 - Winterbegrünung durch gezielte Aussaat vor dem Anbau von Gemüse (einschließlich Erdbeeren). entfällt DE8-EL-0102-07-d-01 - Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz - Kein Einsatz von Herbiziden im Baumstreifenbereich von Obstdauerkulturen entfällt DE 675 DE DE8-EL-0102-07-d-02 - Förderung der Biodiversität im integrierten Obstbau entfällt DE8-EL-0102-07-d-04 - Förderung der Biodiversität im integrierten Gemüsebau entfällt DE9-EL-0102-04-a-01 - BV3 Zusatzförderung Wasserschutz Ökologischer Landbau entfällt DE9-EL-0102-04-a-02 - BV3 Zusatzförderung Wasserschutz Ökologischer Landbau Umschichtungsmittel entfällt DEA-EL-0102-01-a-01 - Anlage von Uferrandstreifen bei Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (Herbizid-Einsatz im Einzelfall nach Genehmigung möglich) entfällt DEA-EL-0102-01-a-03 - DEA-EL-0102-01-a-01 in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 entfällt DEB-EL-0102-07-b-01 - Biotechnischer Pflanzenschutz (Pheromonverwirrmethode) entfällt DED-EL-0102-01-b-01 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Ackerland unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 13) entfällt DED-EL-0102-01-b-02 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Grünland unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 9) entfällt DED-EL-0102-01-b-03 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Ackerland unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 13) ab Antragstellung 2025 entfällt DED-EL-0102-01-b-04 - Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Grünland unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 9) ab Antragstellung 2025 entfällt DED-EL-0102-04-a-01 - Gewässer- und bodenschonende Begrünung von Ackerflächenunter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 1) entfällt DE 676 DE DED-EL-0102-04-a-02 - Gewässer- und bodenschonende Begrünung von Ackerflächen unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 1) in Kombination mit Ökolandbau (AL 1 + ÖBL) entfällt DED-EL-0102-04-a-03 - Schwarzbrachestreifen am Ackerrand unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 12) entfällt DED-EL-0102-05-a-01 - Extensivierung der Ackernutzung in Überflutungsauen unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Verpflichtungsjahren (AL 4) entfällt DED-EL-0102-05-a-02 - Angepasste Grünlandnutzung in Überflutungsauen unter Verzicht auf den Einsatz Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 2a) entfällt DED-EL-0102-05-a-03 - Angepasste Grünlandnutzung in Überflutungsauen unter Verzicht auf den Einsatz Düngung und Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit Ökolandbau (GL 2a + ÖBL) entfällt DED-EL-0102-05-c-01 - Verzicht auf Kulturen mit hohen N-Rückständen nach der Ernte (AL 2) entfällt 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0102-02-a-01 - E1.2 Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Begrünungsmischungen im Einheitsbetrag (gesamte Acker-/Gartenbau (Finanzhilfe öffentliche Ausgaben in - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 33.255,00 33.255,00 33.255,00 33.255,00 33.255,00 Insgesamt: 166.275,00 Max.: 33.255,00 DE1-EL-0102-04-a-01 - E11 Geplanter 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Herbizidfreie Einheitsbetrag (gesamte Bewirtschaftungssysteme in öffentliche Ausgaben in Dauerkulturen (Finanzhilfe - EUR) DE 677 DE Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 7.000,00 8.000,00 9.000,00 10.000,00 10.000,00 Insgesamt: 44.000,00 Max.: 10.000,00 DE1-EL-0102-04-a-02 - E3 Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Herbizidverzicht im Ackerbau Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 Insgesamt: 13.125,00 Max.: 2.625,00 DE1-EL-0102-04-a-03 - E12 Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Fungizidverzicht im Einheitsbetrag (gesamte Winterweizen-, - dinkel, - öffentliche Ausgaben in triticaleanbau bis zum EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Insgesamt: 300.000,00 Max.: 60.000,00 DE1-EL-0102-04-a-04 - B7 Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Verzicht auf chemisch- Einheitsbetrag (gesamte synthetische Produktionsmittel öffentliche Ausgaben in auf Grünland (Finanzhilfe - EUR) DE 678 DE Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 57.465,00 57.465,00 57.465,00 57.475,00 57.465,00 Insgesamt: 287.335,00 Max.: 57.475,00 DE1-EL-0102-06-a-01 - F3 Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Precision Farming Einheitsbetrag (gesamte (teilflächenspezifische N- öffentliche Ausgaben in Düngung) (Finanzhilfe - EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.618,00 3.618,00 3.618,00 3.618,00 3.618,00 Insgesamt: 18.090,00 Max.: 3.618,00 DE1-EL-0102-07-a-01 - E4 Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Ausbringung von Einheitsbetrag (gesamte Trichogramma bei Mais öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 37.800,00 37.800,00 37.800,00 37.800,00 37.800,00 Insgesamt: 189.000,00 Max.: 37.800,00 DE1-EL-0102-07-a-02 - E5 Geplanter 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 Nützlingseinsatz im Einheitsbetrag (gesamte Gewächshaus oder Folientunnel öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) DE 679 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Insgesamt: 100,00 Max.: 20,00 DE1-EL-0102-07-a-03 - E5 Geplanter 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Nützlingseinsatz im Einheitsbetrag (gesamte Gewächshaus oder Folientunnel öffentliche Ausgaben in - Kombination mit D2 EUR) Ökolandbau (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 2,00 DE1-EL-0102-07-b-01 - E6 Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Pheromoneinsatz im Obstbau Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 372,00 372,00 372,00 372,00 372,00 Insgesamt: 1.860,00 Max.: 372,00 DE2-EL-0102-01-a-01 - K51: Geplanter 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 Biodiversitätsstreifen Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) DE 680 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.100,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Insgesamt: 15.100,00 Max.: 3.100,00 DE2-EL-0102-01-a-02 - K51: Geplanter 755,00 740,00 740,00 740,00 740,00 Biodiversitätsstreifen in Einheitsbetrag (gesamte Kombination mit der öffentliche Ausgaben in Ökoregelung DZ-0402 Anbau EUR) vielfältige Kulturen -45 €/ha Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 980,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 4.980,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0102-02-a-01 - K48: Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Winterbegrünung mit Einheitsbetrag (gesamte wildtiergerechten Saaten öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Insgesamt: 25.000,00 Max.: 5.000,00 DE2-EL-0102-04-a-01 - K40: Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Herbizidverzicht im Einheitsbetrag (gesamte Wintergetreide/Winterraps öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) DE 681 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: 12.500,00 Max.: 2.500,00 DE2-EL-0102-04-a-02 - K42: Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 PSM-Komplettverzicht Einheitsbetrag (gesamte (Herbizid, Fungizid, Insektizid) öffentliche Ausgaben in in Wintergetreide/Winterraps EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: 12.500,00 Max.: 2.500,00 DE2-EL-0102-04-a-03 - K72: Geplanter 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 Herbizidverzicht im Weinbau Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.500,00 Max.: 500,00 DE2-EL-0102-04-a-04 - K70: Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Herbizidverzicht im Hopfenbau Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) DE 682 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.500,00 Max.: 500,00 DE2-EL-0102-05-a-01 - BK18: Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Extensive Grünlandnutzung Einheitsbetrag (gesamte entlang v. Gewässern, sonstigen öffentliche Ausgaben in sensiblen Gebieten + Verzicht EUR) auf jegliche Düngung und chem. Geplanter Pflanzenschutz, auch in durchschnittlicher Kombination mit dem EL- Höchstbetrag pro 0108-01/02-b (Finanzhilfe - Einheit (falls zutreffend) Homogen) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 15.000,00 15.000,00 14.999,00 14.999,00 14.999,00 Insgesamt: 74.997,00 Max.: 15.000,00 DE2-EL-0102-05-a-02 - K18: Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 Extensive Grünlandnutzung Einheitsbetrag (gesamte entlang v. Gewässern, sonstigen öffentliche Ausgaben in sensiblen Gebieten + Verzicht EUR) auf jegliche Düngung und chem. Geplanter Pflanzenschutz, auch in durchschnittlicher Kombination mit dem EL- Höchstbetrag pro 0108-01/02-b (Finanzhilfe - Einheit (falls zutreffend) Homogen) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE2-EL-0102-05-c-01 - K44: Geplanter 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Verzicht auf Intensivkulturen Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) DE 683 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 Insgesamt: 20.000,00 Max.: 4.000,00 DE2-EL-0102-07-a-01 - K54: Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Trichogramma-Einsatz im Mais Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Insgesamt: 150.000,00 Max.: 30.000,00 DE4-EL-0102-01-b-01 - Geplanter 366,00 366,00 366,00 366,00 366,00 Gewässerschutz- Einheitsbetrag (gesamte /Uferrandstreifen (AL) öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 9.500,00 Max.: 2.000,00 DE4-EL-0102-05-a-01 - Geplanter 241,00 241,00 241,00 241,00 241,00 Extensive Ackerbewirtschaftung Einheitsbetrag (gesamte an Gewässern, Auen und in öffentliche Ausgaben in wassersensiblen Gebieten EUR) DE 684 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Insgesamt: 22.000,00 Max.: 5.000,00 DE8-EL-0102-01-a-01 - Geplanter 704,00 704,00 704,00 704,00 704,00 Gewässerschutz- Einheitsbetrag (gesamte /Uferrandstreifen – in öffentliche Ausgaben in Kombination mit ÖR 6 Verzicht EUR) N-Düngung und PSM DZ 0406 Geplanter und ÖR 7 Natura-2000 DZ 0407 durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.280,00 1.280,00 1.280,00 1.280,00 1.280,00 Insgesamt: 6.400,00 Max.: 1.280,00 DE8-EL-0102-07-b-01 - Geplanter 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz – Nutzung von öffentliche Ausgaben in Pheromonverwirrmethoden EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 100,00 DE8-EL-0102-07-b-02 - Geplanter 561,00 561,00 561,00 561,00 561,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz – Nutzung von öffentliche Ausgaben in Pheromonverwirrmethoden EUR) DE 685 DE inKombination mit einem Geplanter Virusverfahren (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE8-EL-0102-07-c-01 - Geplanter 123,00 123,00 123,00 123,00 123,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz – Bekämpfung öffentliche Ausgaben in des Frostspanners durch EUR) Bacillus thuringiensis im Geplanter Obstbau (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-02 - Geplanter 225,00 225,00 225,00 225,00 225,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Bekämpfung öffentliche Ausgaben in der Mehligen Apfelblattlaus mit EUR) Neem Präparaten (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE8-EL-0102-07-c-03 - Geplanter 68,00 68,00 68,00 68,00 68,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Bekämpfung öffentliche Ausgaben in von Schadraupen durch Bacillus EUR) DE 686 DE thuringiensis im Gemüsebau Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 61,00 61,00 61,00 61,00 61,00 Insgesamt: 305,00 Max.: 61,00 DE8-EL-0102-07-c-04 - Geplanter 79,00 79,00 79,00 79,00 79,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Bekämpfung öffentliche Ausgaben in von Sklerotinia durch EUR) Coniothyrium minitans- Geplanter Präparate im Gemüsebau durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-05 - Geplanter 396,00 396,00 396,00 396,00 396,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Anbau von öffentliche Ausgaben in Tagetes in Erdbeerbeständen zur EUR) Nemathodenbekämpfung Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE8-EL-0102-07-c-06 - Geplanter 54,00 54,00 54,00 54,00 54,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz – Bekämpfung öffentliche Ausgaben in des Apfelschalenwicklers durch EUR) DE 687 DE Virusverfahren - einmalig Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-07 - Geplanter 142,00 142,00 142,00 142,00 142,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz – Bekämpfung öffentliche Ausgaben in des Apfelschalenwicklers durch EUR) Virusverfahren - zweimalig Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-08 - Geplanter 94,00 94,00 94,00 94,00 94,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Bekämpfung öffentliche Ausgaben in von Wickler-Arten mit Bacillus EUR) thuringiensis-Präparaten im Geplanter Obstbau (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE8-EL-0102-07-c-09 - Geplanter 396,00 396,00 396,00 396,00 396,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Anbau von öffentliche Ausgaben in Tagetes vor der Neupflanzung EUR) DE 688 DE von Apfelanlagen auf Geplanter Nachbauflächen zur durchschnittlicher Nematodenbekämpfung/zur Höchstbetrag pro Bekämpfung von SARD Einheit (falls zutreffend) (Finanzhilfe - Homogen) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-10 - Geplanter 149,00 149,00 149,00 149,00 149,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Bekämpfung öffentliche Ausgaben in von Blattläusen und EUR) Spinnmilben mit Fettsäure- Geplanter Kaliumsalzen im Kern- und durchschnittlicher Steinobst (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-11 - Geplanter 119,00 119,00 119,00 119,00 119,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Bekämpfung öffentliche Ausgaben in von Blattläusen und EUR) Spinnmilben mit Fettsäure- Geplanter Kaliumsalzen im Beerenobst durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-12 - Geplanter 133,00 133,00 133,00 133,00 133,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Bekämpfung öffentliche Ausgaben in von Blattläusen und EUR) DE 689 DE Spinnmilben mit Fettsäure- Geplanter Kaliumsalzen in Erdbeeren durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 59,00 59,00 59,00 59,00 59,00 Insgesamt: 295,00 Max.: 59,00 DE8-EL-0102-07-c-13 - Geplanter 216,00 216,00 216,00 216,00 216,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Bekämpfung öffentliche Ausgaben in von Blattläusen und EUR) Spinnmilben mit Fettsäure- Geplanter Kaliumsalzen im Gemüsebau durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-14 - Geplanter 152,00 152,00 152,00 152,00 152,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - öffentliche Ausgaben in Kernobst/Apfelwickler EUR) Virusverfahren zweimalig Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-15 - Geplanter 143,00 143,00 143,00 143,00 143,00 Biologischer und Einheitsbetrag (gesamte biotechnischer Pflanzenschutz - öffentliche Ausgaben in Gemüse (einschließlich Spargel) EUR) DE 690 DE Herbizidverzicht. (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE8-EL-0102-07-c-16 - Geplanter 101,00 101,00 101,00 101,00 101,00 Winterbegrünung durch gezielte Einheitsbetrag (gesamte Aussaat nach der als öffentliche Ausgaben in Hauptfrucht angebauten EUR) Gemüsekultur (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-c-17 - Geplanter 101,00 101,00 101,00 101,00 101,00 Winterbegrünung durch gezielte Einheitsbetrag (gesamte Aussaat vor dem Anbau von öffentliche Ausgaben in Gemüse (einschließlich EUR) Erdbeeren). (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE8-EL-0102-07-d-01 - Geplanter 383,00 383,00 383,00 383,00 383,00 Biologischer und biotechnischer Einheitsbetrag (gesamte Pflanzenschutz - Kein Einsatz öffentliche Ausgaben in von Herbiziden im EUR) DE 691 DE Baumstreifenbereich von Geplanter Obstdauerkulturen (Finanzhilfe durchschnittlicher - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-d-02 - Geplanter 114,00 114,00 114,00 114,00 114,00 Förderung der Biodiversität im Einheitsbetrag (gesamte integrierten Obstbau öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DE8-EL-0102-07-d-04 - Geplanter 69,00 69,00 69,00 69,00 69,00 Förderung der Biodiversität im Einheitsbetrag (gesamte integrierten Gemüsebau öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 62,00 62,00 62,00 62,00 62,00 Insgesamt: 310,00 Max.: 62,00 DE9-EL-0102-04-a-01 - BV3 Geplanter 96,00 96,00 96,00 96,00 96,00 Zusatzförderung Wasserschutz Einheitsbetrag (gesamte Ökologischer Landbau öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) DE 692 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 14.842,00 14.842,00 14.842,00 14.842,00 14.842,00 Insgesamt: 74.210,00 Max.: 14.842,00 DE9-EL-0102-04-a-02 - BV3 Geplanter 96,00 96,00 96,00 96,00 96,00 Zusatzförderung Wasserschutz Einheitsbetrag (gesamte Ökologischer Landbau öffentliche Ausgaben in Umschichtungsmittel EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 31.250,00 31.250,00 31.250,00 31.250,00 31.250,00 Insgesamt: 156.250,00 Max.: 31.250,00 DEB-EL-0102-07-b-01 - Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Biotechnischer Pflanzenschutz Einheitsbetrag (gesamte (Pheromonverwirrmethode) öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Insgesamt: 100.000,00 Max.: 20.000,00 DED-EL-0102-01-b-01 - Geplanter 3.336,00 3.336,00 3.336,00 3.336,00 3.336,00 Sukzessionsstreifen mit Einheitsbetrag (gesamte natürlicher bachbegleitender öffentliche Ausgaben in Vegetation auf Ackerland unter EUR) DE 693 DE Verzicht auf den Einsatz von Geplanter Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteln (AL 13) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 200,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 303,00 Max.: 200,00 DED-EL-0102-01-b-02 - Geplanter 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 Sukzessionsstreifen mit Einheitsbetrag (gesamte natürlicher bachbegleitender öffentliche Ausgaben in Vegetation auf Grünland unter EUR) Verzicht auf den Einsatz von Geplanter Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteln (GL 9) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 75,00 113,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 191,00 Max.: 113,00 DED-EL-0102-01-b-03 - Geplanter 4.535,00 4.535,00 4.535,00 Sukzessionsstreifen mit Einheitsbetrag (gesamte natürlicher bachbegleitender öffentliche Ausgaben in Vegetation auf Ackerland unter EUR) Verzicht auf den Einsatz von Geplanter Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteln (AL 13) Höchstbetrag pro ab Antragstellung 2025 Einheit (falls zutreffend) (Finanzhilfe - Homogen) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 275,00 499,00 699,00 Insgesamt: 1.473,00 Max.: 699,00 DED-EL-0102-01-b-04 - Geplanter 1.699,00 1.699,00 1.699,00 Sukzessionsstreifen mit Einheitsbetrag (gesamte natürlicher bachbegleitender öffentliche Ausgaben in Vegetation auf Grünland unter EUR) DE 694 DE Verzicht auf den Einsatz von Geplanter Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteln (GL 9) Höchstbetrag pro ab Antragstellung 2025 Einheit (falls zutreffend) (Finanzhilfe - Homogen) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 199,00 299,00 399,00 Insgesamt: 897,00 Max.: 399,00 DED-EL-0102-04-a-01 - Geplanter 299,00 299,00 299,00 299,00 299,00 Gewässer- und bodenschonende Einheitsbetrag (gesamte Begrünung von öffentliche Ausgaben in Ackerflächenunter Verzicht auf EUR) den Einsatz von Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmitteln (AL 1) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 950,00 1.050,00 1.150,00 1.250,00 1.350,00 Insgesamt: 5.750,00 Max.: 1.350,00 DED-EL-0102-04-a-02 - Geplanter 69,00 69,00 69,00 69,00 69,00 Gewässer- und bodenschonende Einheitsbetrag (gesamte Begrünung von Ackerflächen öffentliche Ausgaben in unter Verzicht auf den Einsatz EUR) von Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmitteln (AL 1) in durchschnittlicher Kombination mit Ökolandbau Höchstbetrag pro (AL 1 + ÖBL) (Finanzhilfe - Einheit (falls zutreffend) Homogen) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 110,00 120,00 130,00 140,00 Insgesamt: 600,00 Max.: 140,00 DED-EL-0102-04-a-03 - Geplanter 677,00 677,00 677,00 677,00 677,00 Schwarzbrachestreifen am Einheitsbetrag (gesamte Ackerrand unter Verzicht auf öffentliche Ausgaben in den Einsatz von Düngung und EUR) DE 695 DE Pflanzenschutzmitteln (AL 12) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 200,00 300,00 300,00 300,00 Insgesamt: 1.200,00 Max.: 300,00 DED-EL-0102-05-a-01 - Geplanter 241,00 241,00 241,00 241,00 241,00 Extensivierung der Einheitsbetrag (gesamte Ackernutzung in öffentliche Ausgaben in Überflutungsauen unter EUR) Verzicht auf den Einsatz von Geplanter Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteln in Höchstbetrag pro bestimmten Einheit (falls zutreffend) Verpflichtungsjahren (AL 4) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 600,00 700,00 750,00 750,00 750,00 Insgesamt: 3.550,00 Max.: 750,00 DED-EL-0102-05-a-02 - Geplanter 364,00 364,00 364,00 364,00 364,00 Angepasste Grünlandnutzung in Einheitsbetrag (gesamte Überflutungsauen unter öffentliche Ausgaben in Verzicht auf den Einsatz EUR) Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmitteln (GL 2a) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.350,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00 Insgesamt: 6.750,00 Max.: 1.350,00 DED-EL-0102-05-a-03 - Geplanter 134,00 244,00 244,00 244,00 244,00 Angepasste Grünlandnutzung in Einheitsbetrag (gesamte Überflutungsauen unter öffentliche Ausgaben in Verzicht auf den Einsatz EUR) DE 696 DE Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmitteln in durchschnittlicher Kombination mit Ökolandbau Höchstbetrag pro (GL 2a + ÖBL) (Finanzhilfe - Einheit (falls zutreffend) Homogen) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 140,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Insgesamt: 1.140,00 Max.: 250,00 DED-EL-0102-05-c-01 - Geplanter 69,00 69,00 69,00 69,00 69,00 Verzicht auf Kulturen mit hohen Einheitsbetrag (gesamte N-Rückständen nach der Ernte öffentliche Ausgaben in (AL 2) (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 11.000,00 15.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 Insgesamt: 101.000,00 Max.: 25.000,00 DEA-A DEA-EL-0102-01-a-01 - Anlage Geplanter 960,00 960,00 960,00 960,00 960,00 960,00 von Uferrandstreifen bei Einheitsbetrag (gesamte Verzicht auf Düngung und öffentliche Ausgaben in Pflanzenschutzmittel (Herbizid- EUR) Einsatz im Einzelfall nach Geplanter Genehmigung möglich) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0102-01-a-03 - DEA- Geplanter 910,00 910,00 910,00 910,00 EL-0102-01-a-01 in Einheitsbetrag (gesamte Kombination mit der Öko- öffentliche Ausgaben in Regelung DZ-0406-00-0-02 EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) DE 697 DE INSGESAMT O.14 (Einheit: Hektar) 428.998,00 437.636,00 449.479,00 451.124,00 451.723,00 2.500,00 Insgesamt: 2.221.460,00 Max.: 451.723,00 Jährliche indikative 40.292.170,40 41.918.961,20 43.792.450,60 45.177.291,40 46.180.847,00 2.400.000,00 219.761.720,60 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 27.658.796,82 29.377.468,90 30.715.858,82 31.710.455,62 32.475.441,70 1.368.000,00 153.306.021,86 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 698 DE EL-0103 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes Interventionscode (MS) EL-0103 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.14. Anzahl der (nicht forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DED Sachsen DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Anpassung der Land- und D.3 Forstwirtschaft an den Sehr hohe Priorität Ja Klimawandel Schutz und Verbesserung des Zustands der E.1 Hohe Priorität Ja Oberflächengewässer und Meere Schutz und Verbesserung des E.2 Zustands der Sehr hohe Priorität Ja Grundwasserkörper Bodenschutz und Reduktion E.3 Hohe Priorität Ja der Flächeninanspruchnahme E.5 Reduzierung des Hohe Priorität Ja DE 699 DE Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt Ausweitung des nachhaltigen E.6 Mittlere Priorität Ja Anbaus von Eiweißpflanzen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.12 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel bestehen R.14 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen R.19 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen, die der Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota dienen (z. B. Verringerung der Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtfolge mit Leguminosen) R.21 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.22 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zu einer besseren Nährstoffbewirtschaftung bestehen R.33 Anteil an der gesamten Natura 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Aktuell werden gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zur Verbesserung des Bodenschutzes z.T. nicht durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention EL-0103: „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes“ soll ein Beitrag zum Schutz der Böden vor Erosion und zur Verringerung des Eintrags in Gewässer geleistet werden. Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität (vgl. nachstehenden Abschnitt „Identifikation der relevanten Baseline-Elemente“) und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehende ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Für bestimmte (Teil/)Interventionen/Fördergegenstände wird vollständig auf die Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln verzichtet, wobei in Ausnahmefällen eine Bekämpfung z.B. von invasiven/giftigen Pflanzenarten bzw. Problemunkräutern oder Schadnager zulässig sein muss. Ebenso soll eine Anwendung im zeitlich definierten Abständen („große zeitliche Abstände“) möglich sein. Ebenso wird für bestimmte Teilinterventionen auf die vollständige Verwendung von Düngemitteln verzichtet. Ausnahmen sind in Abstimmung zur Sicherung der Umweltziele erforderlich. Die jeweilige Vorgehensweise der Länder wird in der Kombination der Förderverpflichtungen für die einzelnen (Teil)Interventionen/Fördergegenstände in Abschnitt 5 mit den Prämiensätzen der Fördergegenstände in Abschnitt 7 dargelegt. Bei der Umsetzung der flächenbezogenen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes werden die deutschlandweit angebotenen Öko-Regelungen durch einen differenzierten Ansatz mit einem auf die regionalen Verhältnisse abgestimmten Angebot ergänzt. Komplementarität mit anderen Interventionen in beiden Säulen DE 700 DE • Öko-Regelungen Die Intervention EL-0103 unterscheidet sich grundsätzlich von den Öko-Regelungen. Soweit sich die Förderverpflichtungen teilweise überschneiden, erfolgt eine Kürzung bei der Förderung im Rahmen von EL-0103. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3. • Andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3. • Sektorinterventionen Obst & Gemüse Durch verfahrenstechnische Bestimmungen werden Überschneidungen mit .Angeboten der Sektorinterventionen Obst & Gemüse vermieden. Begünstigte, die in den betreffenden NUTS 1 Regionen im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung i.S. des Art. 42 des GAP-SP erhalten, die sich ganz oder teilweise mit der vorliegenden Intervention überschneidet, wird die Förderung im Rahmen von EL-0103 versagt oder gekürzt. Auswahlkriterien: Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung finden. Nachstehende Übersicht zeigt zudem, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung EL-0103-01, EL-0103-02, D.2 und -bindung EL-0103-03, EL-0103-04 Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den EL-0103-01, EL-0103-02, D.3 Klimawandel EL-0103-03, EL-0103-04 Schutz und Verbesserung des Zustands der E.1 EL-0103-01, EL-0103-03 Oberflächengewässer und Meere Schutz und Verbesserung des Zustands der E.2 EL-0103-01, EL-0103-03 Grundwasserkörper Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der EL-0103-01, EL-0103-02, E.3 Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und EL-0103-03, EL-0103-04 Verkehrsfläche Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und Ausweitung EL-0103-01, EL-0103-02, E.5 der ressourcenschonenden und umweltschonenden EL-0103-03, EL-0103-04 Landbewirtschaftung E.6 Ausweitung des nachhaltigen Anbaus von Eiweißpflanzen EL-0103-02, EL-0103-04 Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: Code EL-0103-01: Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen: Gefördert wird die Durchführung ausgewählter Erosionsschutzmaßnahmen zur Reduzierung des jährlichen Bodenabtragsrisikos auf erosionsgefährdetem Ackerland in Förderkulissen. Damit wird ein Beitrag zur Erreichung des guten chemischen und ökologischen Zustands der Oberflächen- und Küstengewässer nach WRRL erreicht. Gleichzeitig kommt es zur Verringerung der Phosphor- und Sedimenteinträge in die Oberflächen- und Küstengewässer sowie Siedlungsschutz, durch die Erosionsschutzmaßnahmen: DE 701 DE • Verkürzung der vegetationslosen Zeit, • Einschränkung der erosionsauslösenden Wirkung der Niederschläge sowie • Abbremsung oberflächlich abfließenden Wassers einschließlich der gelösten und adsorptiv an Partikel gebundenen Stoffe • Schutz der Böden und angrenzender Siedlungsflächen vor Schlammlawinen Damit wird den Bedarfen D.2, D.3, E.1, E.2, E.3 und E.5 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen S04 und S05 geleistet. TI: EL-0103-02: Ackerfutter-/Leguminosenanbau: Nachhaltige Produktionsverfahren des Ackerfutter-/Leguminosenanbaus leisten einen Beitrag zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch eine Verbreiterung des Anbauspektrums im Ackerbau, soweit es im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums steht. Aufgrund der weitgehend ganzjährigen Bodenbedeckung ist ein wirksamer Schutz vor Erosion und eine Stabilisierung des Bodens gegeben. Die ganzjährige Bodendeckung und Durchwurzelung ist ebenfalls für die Bodengare förderlich. Insbesondere durch die Einbeziehung von Leguminosen werden umfangreiche positive Umweltwirkungen verfolgt. Mit dem Anbau von Ackerfutter soll durch den kontinuierlichen ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen und dem damit verbundenen ständigen N-Entzug ein Nitratrückhalt erreicht und somit einer Nährstoffauswaschung entgegengewirkt werden. Damit wird den Bedarfen D.2, D.3, E.3, E.5 und E.6 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen S04 und S05 geleistet. TI: EL-0103-03: Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung: Um Wasser- und Winderosion mit der Folge irreversibler Bodendegradierungen besser zu verhindern, sind standortangepasste Gegenmaßnahmen notwendig Die Durchführung von Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung ist eine wirksame Vorkehrung zum Schutz von Ackerflächen vor Wasser- und Winderosion, zur effizienteren Nutzung des Bodenwassers hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel sowie zur Verbesserung der Qualität von Oberflächengewässern. Damit wird den Bedarfen D.2, D.3, E.1, E.2, E.3 und E.5 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen S04 und S05 geleistet. TI: Code EL-0103-04: Besondere Fruchtfolge/vielfältige Kulturen im Ackerbau: Enge Fruchtfolgen mit einem hohen Anteil von Kulturen mit ähnlichen Ansprüchen bergen das Risiko unausgeglichener Nährstoffnutzung und einseitiger Bodenbearbeitung. Diesem Risiko kann mit weiten Fruchtfolgen wirkungsvoll begegnet werden. Insbesondere die Integration von Leguminosen trägt zur Anbaudiversifizierung bei und kann positive Effekte für Humusgehalt, Bodenstruktur, Bodenleben, Erosionsminderung und Bodenfruchtbarkeit haben. Insgesamt handelt es sich um besonders nachhaltige Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch ein vielfältiges Anbauspektrum im Ackerbau. Damit wird den Bedarfen D.2, D.3, E.3, E.5 und E.6 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen S04 und S05 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ nein nein nein nein nein nein nein nein sind zugelassen DE 702 DE (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0103-01: Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzschutzmaßnahmen • EL-0103-02: Ackerfutter-/Leguminosenanbau • EL-0103-03: Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt-/Streifensaat - konservierende Bodenbearbeitung • EL-0103-04: Besondere Fruchtfolgen/vielfältige Kulturen im Ackerbau TI: EL-0103-01: Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen: Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Durchführung von Erosionsschutzmaßnahmen zur Reduzierung des jährlichen Bodenabtragsrisikos auf erosionsgefährdetem Ackerland DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Kulisse zum Bodenschutz (z.B. a) a) a) Erosionsschutz) Sonstige fachliche Gebietskulisse a) Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) a) a) Mindestbewilligungsbetrag Abgabe des jährlichen Nachweises a) der Erosionsminderung DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Verzicht auf jegliche Düngung a) a) a) Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder a)* a) a) Wachstumsregulatoren Einschränkende Vorgaben hinsichtlich Pflegemaßnahmen/Bodenbearbeitung/ a) a) a) a) Nutzung/ Bodenbedeckung/ Bewirtschaftungsmaßnahmen Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) Mindestbewilligungsbetrag *: In DE 2 stellt der Verzicht auf flächendeckenden chemischen Pflanzenschutz eine „sonstige, nicht prämienrelevante Förderverpflichtung“ dar. TI: EL-0103-02: Ackerfutter-/Leguminosenanbau Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können kombiniert werden: a) Anbau ein- oder mehrjähriger Ackerfutterpflanzen und/oder Körnerleguminosen DE 703 DE DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) a) a) Mindestbewilligungsbetrag DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Anbau ein- oder mehrjähriger Ackerfutterpflanzen (z.B. Reinsaat von Leguminosen oder in Gemischen mit Gräsern, oder a) a) anderen Futterpflanzen) und/oder a) Körnerleguminosen, Mindestanteil an Leguminosen von 33 % Verzicht auf mineralische N- Düngung oder mineralische und a) a) organische N-Düngung Beschränkung der N-Düngung hinsichtlich der Menge auf max. 30 a) kg N/ha im ersten Verpflichtungsjahr Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder a) a) Wachstumsregulatoren beim Ackerfutter- und Leguminosenabbau TI: EL-0103-03: Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Strip-Till-/Mulch-/Streifen-/Direktsaatverfahren bei Raps, Getreide, Leguminosen und Reihenkulturen wie Mais, Rüben, Kartoffeln, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Feldgemüse, Soja, Hirse sowie das Mulchverfahren bei den landwirtschaftlichen Dauerkulturen Hopfen, Wein und Erwerbsobst (ausgenommen Streuobstbau) DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3)3 DE6) Vorgaben zu Mindestfläche oder a) a) Mindestschlaggröße, oder Mindestbewilligungsbetrag DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Durchführung Strip-Till-/Mulch- a) a) a) /Streifen-/Direktsaatverfahren u.a. DE 704 DE bei Raps, Getreide, Leguminosen, Mais, Rüben, Kartoffeln, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Feldgemüse, Soja, Hirse, Pflanzenreste der Vor- und Zwischenkulturen sind als Mulch auf der Bodenoberfläche oder a) a) a) zwischen den bearbeiteten Streifen zu belassen TI: EL-0103-04: Besondere Fruchtfolgen/viel-fältige Kulturen im Ackerbau Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Einhaltung vielfältiger Fruchtfolgen/vielfältiger Kulturen mit mindestens jährlich 5 verschiedenen Hauptfruchtarten DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße, oder a) a) Mindestbewilligungsbetrag Vorgaben zur Einbeziehung der a) a) a) a) Ackerfläche des Unternehmens Erfüllung der Bedingungen, wie sie für den Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von a) Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent in DZ- 0402 (Öko-Regelung) beschrieben sind DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Vorgaben zur Anzahl und/oder Anteilen einzelner a) a) a) a) Fruchtfolgeglieder Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. O14 Welche Fläche ist förderfähig? Für den GAP-Plan definierte landwirtschaftliche Fläche Landwirtschaftliche Flächen einschließlich und jenseits landwirtschaftlicher Gebiete In Ergänzung zu landwirtschaftlichen Flächen gemäß Kapitel 4.1.2, kann die förderfähige Fläche u.a. Landschaftselemente, die der Konditionalität unterliegen bzw. andere Landschaftselemente gemäß Kapitel 4.1.3.5, und sonstige landwirtschaftliche nutzbare Flächen (z.B. Naturschutzflächen NC958), umfassen. Näheres ist in den Länder-Richtlinien geregelt. siehe folgende Übersicht: DE 705 DE DE9 DE4 Kriterium DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Landwirtschaftliche Flächen gemäß Definition des x x x x x x x x GAP-SP im Abschnitt 4.1.2 Landwirtschaftliche Flächen, die über die vorgenannten x x x x landwirtschaftlichen Flächen hinausgehen Nicht landwirtschaftliche Flächen Nichtlandwirtschaftliche Flächen 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der GAEC05 Bodenschädigung und -erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den GAEC06 sensibelsten Zeiten zu vermeiden Fruchtwechsel auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im GAEC07 Nassanbau Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im SMR01 Bereich der Wasserpolitik: Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben e und h hinsichtlich verpflichtender Anforderungen zur Kontrolle diffuser Quellen der Verschmutzung durch Phosphate Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 SMR02 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen: Artikel 4 und 5 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das SMR07 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates: Artikel 55 Sätze 1 und 2 Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards siehe folgende Übersicht: Code Beschreibung 1. Nationale Rechtsvorschriften DE Düngegesetz, Düngeverordnung DE Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzanwendungsverordnung DE 706 DE DE GAP-Konditionalitätengesetz, GAP-Konditionalitätenverordnung 2. Länderspezifische Rechtsvorschriften DE1 (BW) Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der DE2 (BY) Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) DE3 (BE) DE4 (BB) DE8 (MV) Agrarreform-Umsetzungs-Landesverordnung Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung (Landesdüngeverordnung – LDüngVO); Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem DEA (NW) Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind (Landeserosionsschutzverordnung - LESchV) DEB (RP) DED (SN) Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung 2023 DEG (TH) Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention Hinweis: Angaben für TI treffen zum Teil nicht für alle Fördergegenstände zu DE4 DE9 Name DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/ (NI/HB/ Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) HH) GLÖZ EL-0103-01 Anlage GLÖZ GLÖZ 5, von Erosionsschutz- 5, 5, GAB flächen bzw. GAB GAB GLÖZ 1, gesamtbetriebliche 1, 2, 5, 6 GAB Erosionschutz- GAB GAB 2, maßnahmen 2 7, GAB 7 GLÖZ 5 Die Prämie wird für Förderverpflichtungen gewährt, die über die Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung gemäß GLÖZ 5 hinausgehen. Dies betrifft insbesondere Vorgaben für Pflegemaßnahmen/Bodenbearbeitung/Nutzung/Bodenbedeckung und Bewirtschaftungsmaßnahmen. GLÖZ 6 nur DEG (TH) Die Anforderungen gehen über die GLÖZ 6- Mindestanforderungen hinaus, insbesondere Vorgaben für Pflegemaßnahmen/Bodenbearbeitung/Nutzung/Bodenbedeckung und Bewirtschaftungsmaßnahmen in den sensibelsten Zeiten. GAB 1 Die Verpflichtungen dieser Teilintervention beinhalten einen vollständigen Verzicht auf die Ausbringung von Düngemitteln; sie gehen damit über die relevanten Anforderungen von GAB 1 hinaus. GAB 2 Die Verpflichtungen gehen über die GAB 2-Bestimmungen hinaus: 1.Ausbringen von Düngemitteln auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen; 2.Ausbringen von Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden; 3.Bedingungen für das Ausbringen von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von DE 707 DE Wasserläufen; 4.Verfahren für das Ausbringen auf landwirtschaftlichen Flächen — einschließlich der Häufigkeit und Gleichmäßigkeit des Ausbringens — von sowohl Mineraldünger als auch Dung, bei denen die Nährstoffverluste in die Gewässer auf ein annehmbares Maß beschränkt bleiben. GAB 7 Die Verpflichtungen betreffen Flächen, die nicht von den Verboten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach GLÖZ 4 betroffen sind. Die Förderung wird nicht für den Einsatz von PSM gewährt, sondern für einen reduzierten Einsatz bzw. für den völligen Verzicht derselben – in Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verpflichtungen. DE9 Name DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (NI/HB/ Teilintervention (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) HH) EL-0103-02 Ackerfutter- / GLÖZ GLÖZ GLÖZ 7 Leguminosen- 7 7 anbau GLÖZ 7 Die Vorgaben der AUKM-Verpflichtungen beziehen sich nicht auf den Fruchtwechsel sondern auf den Vorgaben zum Anbau, zur Bewirtschaftung und zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Der Fruchtwechsel auf Ackerland gemäß GLÖZ 7 muss bei einjährigen Kulturen zusätzlich eingehalten werden. DE9 Name DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (NI/HB/ Teilintervention (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) HH) EL-0103-03 Strip- Till-Verfahren, GLÖZ Mulchsaat, Direkt- GLÖZ 5, GLÖZ /Streifensaat- 5 GLÖZ 5, konservierende 6 Boden-bearbeitung GLÖZ 5 Die Prämie wird für Förderverpflichtungen gewährt, die über die Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung gemäß GLÖZ 5 hinausgehen. Dies betrifft insbesondere Vorgaben für Pflegemaßnahmen/Bodenbearbeitung/Nutzung/Bodenbedeckung und Bewirtschaftungsmaßnahmen. GLÖZ 6 nur DE2 (BY) Die Anforderungen gehen über die GLÖZ 6- Mindestanforderungen hinaus, insbesondere Vorgaben für Pflegemaßnahmen/Bodenbearbeitung/Nutzung/Bodenbedeckung und Bewirtschaftungsmaßnahmen in den sensibelsten Zeiten. Name DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DE9 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Teilintervention (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NI/HB/HH) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) EL-0103-04 Besondere GLÖZ GLÖZ GLÖZ GLÖZ Fruchtfolgen / 7 7 7 7 vielfältige DE 708 DE Kulturen im Ackerbau GLÖZ 7 Die Vorgaben der AUKM-Verpflichtungen beziehen sich nicht auf den Fruchtwechsel sondern auf Vorgaben zum Anbau und zur Bewirtschaftung. Der Fruchtwechsel auf Ackerland gemäß GLÖZ 7 muss zusätzlich eingehalten werden. 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden IVKS Nicht IVKS IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten DE1 Baden-Württemberg Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand Anbau von Mais mit Gemengepartnern EL-0103-02 a) 1 130 ha (Stangenbohnen) (E9) Mehrjähriger leguminosenbetonter Ackerfutterbau (E10) (Keine mineralische N-Düngung und kein PSM-Einsatz ab dem Zeitpunkt der Einsaat; eine N-Obergrenze EL-0103-02 a) 2 100 ha aus organischer Düngung von 140 kg/ha ist einzuhalten. Wenn die nach Düngebedarfsermittlung ermittelte N- Obergrenze aus organischer Düngung darunter liegt, ist diese einzuhalten.) Mehrjähriger leguminosenbetonter EL-0103-02 a) 3 40 ha Ackerfutterbau (E10) - Kombination mit D2 Ökolandbau: -60 €/ha Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till- EL-0103-03 a) 1 100 ha Verfahren (F4) DE2 Bayern Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand K50: Erosionsschutzstreifen (auch in Kombination mit EL-0108-01 a) O10: EL-0103-01 a) 1 800 ha Einführung Ackerflächen und 02 a) O10: Beibehaltung Ackerflächen „Ökologischer Landbau“ ) DE 709 DE K50: Erosionsschutzstreifen in 755, 740 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0402 EL-0103-01 a) 2 Anbau vielfältige Kulturen 740 €/ha ab Finanzjahr 2025 K46: Konservierende Saatverfahren bei EL-0103-03 a) 1 80 ha Reihenkulturen K30: Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen auch in EL-0103-04 a) 1 60, 45 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen, 45€/ha ab Finanzjahr 2025 K31: Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kulturarten auch in Kombination mit der EL-0103-04 a) 2 85, 70 ha Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen, 70€/ha ab Finanzjahr 2025 K32: Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen auch in Kombination mit der EL-0103-04 a) 3 115, 100 ha Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen, 100€/ha ab Finanzjahr 2025 B43: AV – Vielfältige Fruchtfolge mit EL-0103-04 a) 4 160 ha blühenden Kulturen K33: Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt auch in Kombination mit der EL-0103-04 a) 5 340, 325 ha Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen, 325€/ha ab Finanzjahr 2025 K34: Vielfältige Fruchtfolge zur Verbesserung der Bodenstruktur auch in EL-0103-04 a) 6 95, 80 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen, 80€/ha ab Finanzjahr 2025 B43: AV – Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen in Kombination mit der EL-0103-04 a) 7 115, 100 ha Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen -45 €/ha, 100€/ha ab Finanzjahr 2025 K33: Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt auch in Kombination mit der EL-0103-04 a) 8 340, 325 ha Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen, 325€/ha ab Finanzjahr 2025 Hinweise: A) Bei Kombinationen von Fördergegenständen der Intervention Bodenschutz (EL-0103) auf derselben Fläche mit Fördergegenständen anderer Interventionen/Teilinterventionen, die jeweils eine höhere Zuwendung aufweisen, wird ausschließlich die höhere Zuwendung ausgezahlt. Betroffene Intervention / Teilintervention / Fördergegenstand: ·EL- 0102-05-c -1 „K44: Verzicht auf Intensivkulturen“ ·EL- 0105-03-c- 1“K56: Mehrjährige Blühflächen Siehe dazu auch die einschlägigen Kombinationstabellen und die jeweiligen Interventionsbeschreibungen. B) Betriebe mit mehr als 100 ha im Fördergegenstand EL-0103-04 „Vielfältige Fruchtfolge“ werden in Abhängigkeit von der einbezogenen Fläche gekürzt. Der durchschnittliche Kürzungsfaktor wird über folgende Staffelung errechnet: DE 710 DE • Stufe 1: ≤ 100 ha: kein Prämienabzug. • Stufe 2: > 100 ha bis ≤ 200 ha: - 10 % Prämienabzug für den 101 – 200 ha • Stufe 3: > 200 ha bis ≤ 300 ha: - 20% Prämienabzug für den 201 – 300 ha • Stufe 4: > 300 ha: - 40% Prämienabzug für den 301 ha und darüber Auf Grund von Skalen- und Größeneffekten sind diese Kürzungen gerechtfertigt und werden auch in der bisherigen Praxis von den Betrieben in breitem Umfang akzeptiert. DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand EL-0103-02 a) 1 85 ha Anbau großkörniger Leguminosen DE7 Hessen Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand DE8 Mecklenburg-Vorpommern Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen: Variante 1 TI: EL-0103- Kulisse Ackerflächen in a) 1 500 ha 01 winderosionsgefährdeten Gebieten in Kombination mit ÖR 7 Natura 2000 DZ-0407 Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen: Variante 2 TI: EL-0103- Kulisse Ackerflächen in a) 2 500 ha 01 wassererosionsgefährdeten Gebieten in Kombination mit ÖR 7 Natura 2000 DZ-0407 Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen: Variante 3 Kulisse Ackerflächen auf denen TI: EL-0103- a) 3 500 ha Erosionsereignisse stattgefunden haben und 01 die im Erosionsereigniskataster sind in Kombination mit ÖR 7 Natura 2000 DZ-0407 TI: EL 0103- a) 1 65 ha Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / DE 711 DE 03 Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung in wind- oder wassererosionsgefährdeten Gebieten in Kombination mit ÖR 2 Vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR 6 Verzicht auf PSM DZ-0406, ÖR 7 Natura 2000 DZ-0407, Vielfältige Kulturen EL 0103-04-a, Naturschutzorientierte Ackernutzung EL 0105-03-b, Ökolandbau EL 0108-01-b-1, EL 0108-02- b-1 Einhaltung vielfältiger Fruchtfolgen/vielfältiger Kulturen mit mindestens jährlich 5 verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit ÖR 2 Vielfältige Kulturen DZ-0402, TI: EL 0103- a) 1 60 ha 04 ÖR 6 Verzicht auf PSM DZ-0406, ÖR 7 Natura 2000 DZ-0407, Bodenschutz EL 0103-06-a, Naturschutzorientierte Ackernutzung EL 0105-03-b DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand DEA Nordrhein-Westfalen Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand Anlage von Erosionsschutzstreifen bei Verzicht auf Düngung und EL-0103-01 a) 1 960 ha Pflanzenschutzmittel (Herbizid-Einsatz im Einzelfall nach Genehmigung möglich) DEA-EL-0103-01-a-01 in Kombination mit EL-0103-01 a) 3 910 ha der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 Anbau vielfältiger Kulturen mit EL-0103-04 a) 1 55 ha großkörnigen Leguminosen DEA-EL-0103-04-a-01 bei gleichzeitiger EL-0103-04 a) 2 25 ha Förderung des Ökolandbaus DE 712 DE DEB Rheinland-Pfalz Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand Vielfältige Kulturen im Ackerbau EL-0103-04 a) 1 60 ha – 60 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. - 45 €/ha (Antragsjahr 2024 ff) DEC Saarland Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand DED Sachsen Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand Umweltgerechte Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus (AL EL-0103-02 a 1 199 ha 3) unter Verzicht auf Einsatz N-Düngung und Pflanzenschutzmittel Umweltgerechte Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus unter Verzicht auf Einsatz N-Düngung und EL-0103-02 a 2 154, 139 ha Pflanzenschutzmittel in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0402 (vielfältige Fruchtfolge) (AL 3 + ÖR 2) DEE Sachsen-Anhalt Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand DEF Schleswig-Holstein Förder- Teil- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung gegen- Intervention stand DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung DE 713 DE Intervention gegen- stand EL 0103 -01 a 1 43 ha Erosionsschutz im Gesamtbetrieb EL 0103 - 01 a 2 54 ha Erosionsschutz auf Einzelflächen Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. 4 ermittelt. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Die Prämienhöhe der Öko-Regelung bleibt dabei unverändert. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - Welche Vertragsdauer besteht? Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 4 Jahre. Für am 1.1.2026 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 3 Jahre. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden. Die Regelungen zu Grundlaufzeit, der Verlängerung der Grundlaufzeit bzw. Dauer der neuen Verpflichtung nach der Grundlaufzeit werden in den jeweiligen Landesrichtlinien konkretisiert. 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht DE 714 DE Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE2 - Bayern 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 75,00% 20,00% 80,00% DE2 - Bayern 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE3 - Berlin 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 57,00% 20,00% 80,00% Westfalen DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 50,00% 20,00% 80,00% Pfalz DED - Sachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE 715 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0103-02-a-01 - E9 Anbau von Mais mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Gemengepartnern (Stangenbohnen) 55,00% R.33 DE1-EL-0103-02-a-02 - E10 Mehrjähriger Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein leguminosenbetonter Ackerfutterbau 55,00% R.33 DE1-EL-0103-02-a-03 - E10 Mehrjähriger Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein leguminosenbetonter Ackerfutterbau - Kombination mit D2 55,00% R.33 Ökolandbau DE1-EL-0103-03-a-01 - F4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Strip Till-Verfahren 55,00% R.33 DE2-EL-0103-01-a-01 - K50: Erosionsschutzstreifen auch in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Kombination mit EL-0108-01 a) O10: Einführung 75,00% R.22; R.33 Ackerflächen und 02 a) O10: Beibehaltung Ackerflächen „Ökologischer Landbau“ ) DE2-EL-0103-01-a-02 - K50: Erosionsschutzstreifen in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ-0402 Anbau 75,00% R.22; R.33 vielfältige Kulturen -45 €/ha DE2-EL-0103-03-a-01 - K46: Konservierende Saatverfahren Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein 75,00% R.33 DE2-EL-0103-04-a-01 - K30: Vielfältige Fruchtfolge mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein großkörnigen Leguminosen 75,00% R.33 DE2-EL-0103-04-a-02 - K31: Vielfältige Fruchtfolge mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein alten Kulturarten 75,00% R.33 DE2-EL-0103-04-a-03 - K32: Vielfältige Fruchtfolge mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein blühenden Kulturen 75,00% R.33 DE2-EL-0103-04-a-04 - B43: AV - Vielfältige Fruchtfolge Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Ja mit blühenden Kulturen 75,00% R.33 DE2-EL-0103-04-a-05 - K33: Vielfältige Fruchtfolge mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein humusfördernden Kulturen zum Humuserhalt 75,00% R.33 DE2-EL-0103-04-a-06 - K34: Vielfältige Fruchtfolge zur Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Verbesserung der Bodenstruktur 75,00% R.33 DE2-EL-0103-04-a-07 - B43: AV - Vielfältige Fruchtfolge Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Ja mit blühenden Kulturen in Kombination mit der Ökoregelung 75,00% R.33 DZ-0402 DE 716 DE DE2-EL-0103-04-a-08 - K33: Vielfältige Fruchtfolge mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein humusfördernden Kulturen zum Humuserhalt 55,00% R.33 DE4-EL-0103-02-a-01 - Anbau großkörniger Leguminosen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein 80,00% R.33 DE4-EL-0103-02-a-02 - Berlin - Anbau großkörniger Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Leguminosen 80,00% R.33 DE8-EL-0103-01-a-01 - Anlage von Erosionsschutzflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen in 100,00% R.22; R.33 Kombination mit ÖR 7 DE8-EL-0103-03-a-01 - Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung in 100,00% R.33 wind- oder wassererosionsgefährdeten Gebieten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103-04-a, EL 0105- 03-b, EL 0108-01-b-1, EL 0108-02-b-1 DE8-EL-0103-04-a-01 - Strip-Till- und Direktsaatverfahren, Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein konservierende Bodenbearbeitung in erosionsgefährdeten 100,00% R.33 Gebieten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103- 04-a, EL 0105-03-b, EL 0108-01-b-1, EL 0108-02-b-1 DE8-EL-0103-04-a-02 - Einhaltung vielfältiger Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE8- Homogen DE8; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Fruchtfolgen/vielfältiger Kulturen mit mindestens jährlich 5 80,00% R.33 verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103-06-a, EL 0105-03-b (80:20) DEA-B DEA-EL-0103-01-a-01 - Anlage von Erosionsschutzstreifen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein bei Verzicht auf Düngung und unter Pflanzenschutzmittel 57,00% R.22; R.33 (Herbizid-Einsatz im Einzelfall nach Genehmigung möglich) DEA-B DEA-EL-0103-01-a-03 - DEA-EL-0103-01-a-01 in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 57,00% R.22; R.33 DEA-C DEA-EL-0103-04-a-01 - Anbau vielfältiger Kulturen mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein großkörnigen Leguminosen 57,00% R.33 DEA-C DEA-EL-0103-04-a-02 - Anbau vielfältiger Kulturen mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein großkörnigen Leguminosen bei gleichzeitiger Förderung des 57,00% R.33 Ökolandbaus DEB-EL-0103-04-a-01 - Vielfältige Kulturen im Ackerbau Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein 50,00% R.33 DED-EL-0103-02-a-01 - Umweltgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Produktionsverfahren des Ackerfutter- und 100,00% R.33 Leguminosenanbaus unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 3) DE 717 DE DED-EL-0103-02-a-02 - Umweltgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein Produktionsverfahren d. Ackerfutter- und 100,00% R.33 Leguminosenanbaus unter Verzicht auf N-Düngung u. Pflanzenschutzmittel in Komb. mit d. ÖR DZ 0402 (vielfältige Fruchtfolge) (AL 3 + ÖR 2) DEG-EL-0103-01-a-01 - Erosionsschutz, Gesamtbetrieb Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein 80,00% R.22; R.33 DEG-EL-0103-01-a-02 - Erosionsschutz, Einzelfläche Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.12; R.14; R.19; R.21; Nein 80,00% R.22; R.33 Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0103-02-a-01 - E9 Anbau von Mais mit Gemengepartnern (Stangenbohnen) entfällt DE1-EL-0103-02-a-02 - E10 Mehrjähriger leguminosenbetonter Ackerfutterbau entfällt DE1-EL-0103-02-a-03 - E10 Mehrjähriger leguminosenbetonter Ackerfutterbau - Kombination mit D2 Ökolandbau entfällt DE1-EL-0103-03-a-01 - F4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till-Verfahren entfällt DE2-EL-0103-01-a-01 - K50: Erosionsschutzstreifen auch in Kombination mit EL-0108-01 a) O10: Einführung Ackerflächen und 02 a) O10: Beibehaltung Ackerflächen „Ökologischer Landbau“ ) entfällt DE2-EL-0103-01-a-02 - K50: Erosionsschutzstreifen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0402 Anbau vielfältige Kulturen -45 €/ha entfällt DE2-EL-0103-03-a-01 - K46: Konservierende Saatverfahren entfällt DE2-EL-0103-04-a-01 - K30: Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0103-04-a-02 - K31: Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kulturarten Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: DE 718 DE -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0103-04-a-03 - K32: Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0103-04-a-04 - B43: AV - Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0103-04-a-05 - K33: Vielfältige Fruchtfolge mit humusfördernden Kulturen zum Humuserhalt Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0103-04-a-06 - K34: Vielfältige Fruchtfolge zur Verbesserung der Bodenstruktur Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0103-04-a-07 - B43: AV - Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0402 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0103-04-a-08 - K33: Vielfältige Fruchtfolge mit humusfördernden Kulturen zum Humuserhalt Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit. DE4-EL-0103-02-a-01 - Anbau großkörniger Leguminosen entfällt DE4-EL-0103-02-a-02 - Berlin - Anbau großkörniger Leguminosen entfällt DE8-EL-0103-01-a-01 - Anlage von Erosionsschutzflächen bzw. gesamtbetriebliche Erosionsschutzmaßnahmen in Kombination mit ÖR 7 DE 719 DE entfällt DE8-EL-0103-03-a-01 - Strip-Till-Verfahren, Mulchsaat, Direkt- / Streifensaat, konservierende Bodenbearbeitung in wind- oder wassererosionsgefährdeten Gebieten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103-04-a, EL 0105-03-b, EL 0108-01-b-1, EL 0108-02-b-1 entfällt DE8-EL-0103-04-a-01 - Strip-Till- und Direktsaatverfahren, konservierende Bodenbearbeitung in erosionsgefährdeten Gebieten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103-04-a, EL 0105-03-b, EL 0108-01-b-1, EL 0108-02-b-1 entfällt DE8-EL-0103-04-a-02 - Einhaltung vielfältiger Fruchtfolgen/vielfältiger Kulturen mit mindestens jährlich 5 verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103-06-a, EL 0105-03-b (80:20) entfällt DEA-EL-0103-01-a-01 - Anlage von Erosionsschutzstreifen bei Verzicht auf Düngung und unter Pflanzenschutzmittel (Herbizid-Einsatz im Einzelfall nach Genehmigung möglich) entfällt DEA-EL-0103-01-a-03 - DEA-EL-0103-01-a-01 in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 entfällt DEA-EL-0103-04-a-01 - Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen entfällt DEA-EL-0103-04-a-02 - Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen bei gleichzeitiger Förderung des Ökolandbaus entfällt DEB-EL-0103-04-a-01 - Vielfältige Kulturen im Ackerbau entfällt DED-EL-0103-02-a-01 - Umweltgerechte Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 3) entfällt DED-EL-0103-02-a-02 - Umweltgerechte Produktionsverfahren d. Ackerfutter- und Leguminosenanbaus unter Verzicht auf N-Düngung u. Pflanzenschutzmittel in Komb. mit d. ÖR DZ 0402 (vielfältige Fruchtfolge) (AL 3 + ÖR 2) entfällt DE 720 DE DEG-EL-0103-01-a-01 - Erosionsschutz, Gesamtbetrieb entfällt DEG-EL-0103-01-a-02 - Erosionsschutz, Einzelfläche entfällt 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0103-02-a-01 - E9 Geplanter 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Anbau von Mais mit Einheitsbetrag (gesamte Gemengepartnern öffentliche Ausgaben in (Stangenbohnen) (Finanzhilfe - EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 4.000,00 5.000,00 6.000,00 6.000,00 Insgesamt: 24.000,00 Max.: 6.000,00 DE1-EL-0103-02-a-02 - E10 Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Mehrjähriger Einheitsbetrag (gesamte leguminosenbetonter öffentliche Ausgaben in Ackerfutterbau (Finanzhilfe - EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 12.000,00 13.000,00 14.000,00 15.000,00 Insgesamt: 64.000,00 Max.: 15.000,00 DE1-EL-0103-02-a-03 - E10 Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Mehrjähriger Einheitsbetrag (gesamte leguminosenbetonter öffentliche Ausgaben in Ackerfutterbau - Kombination EUR) DE 721 DE mit D2 Ökolandbau Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 Insgesamt: 70.000,00 Max.: 14.000,00 DE1-EL-0103-03-a-01 - F4 Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Reduzierte Bodenbearbeitung Einheitsbetrag (gesamte mit Strip Till-Verfahren öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 443,00 643,00 643,00 643,00 643,00 Insgesamt: 3.015,00 Max.: 643,00 DE2-EL-0103-01-a-01 - K50: Geplanter 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 Erosionsschutzstreifen auch in Einheitsbetrag (gesamte Kombination mit EL-0108-01 öffentliche Ausgaben in a) O10: Einführung EUR) Ackerflächen und 02 a) O10: Geplanter Beibehaltung Ackerflächen durchschnittlicher „Ökologischer Landbau“ ) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Insgesamt: 15.000,00 Max.: 3.000,00 DE2-EL-0103-01-a-02 - K50: Geplanter 755,00 740,00 740,00 740,00 740,00 Erosionsschutzstreifen in Einheitsbetrag (gesamte Kombination mit der öffentliche Ausgaben in Ökoregelung DZ-0402 Anbau EUR) DE 722 DE vielfältige Kulturen -45 €/ha Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0103-03-a-01 - K46: Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Konservierende Saatverfahren Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: 12.500,00 Max.: 2.500,00 DE2-EL-0103-04-a-01 - K30: Geplanter 60,00 45,00 45,00 45,00 45,00 Vielfältige Fruchtfolge mit Einheitsbetrag (gesamte großkörnigen Leguminosen öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 Insgesamt: 200.000,00 Max.: 40.000,00 DE2-EL-0103-04-a-02 - K31: Geplanter 85,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Vielfältige Fruchtfolge mit Einheitsbetrag (gesamte alten Kulturarten (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) DE 723 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Insgesamt: 50.000,00 Max.: 10.000,00 DE2-EL-0103-04-a-03 - K32: Geplanter 115,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Vielfältige Fruchtfolge mit Einheitsbetrag (gesamte blühenden Kulturen öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 8.261,00 10.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Insgesamt: 198.261,00 Max.: 60.000,00 DE2-EL-0103-04-a-04 - B43: Geplanter 160,00 AV - Vielfältige Fruchtfolge Einheitsbetrag (gesamte mit blühenden Kulturen öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 80.000,00 Insgesamt: 80.000,00 Max.: 80.000,00 DE2-EL-0103-04-a-05 - K33: Geplanter 340,00 325,00 325,00 325,00 325,00 Vielfältige Fruchtfolge mit Einheitsbetrag (gesamte humusfördernden Kulturen zum öffentliche Ausgaben in Humuserhalt (Finanzhilfe - EUR) DE 724 DE Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 13.846,00 13.845,00 13.845,00 13.845,00 Insgesamt: 60.381,00 Max.: 13.846,00 DE2-EL-0103-04-a-06 - K34: Geplanter 95,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Vielfältige Fruchtfolge zur Einheitsbetrag (gesamte Verbesserung der öffentliche Ausgaben in Bodenstruktur (Finanzhilfe - EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Insgesamt: 25.000,00 Max.: 5.000,00 DE2-EL-0103-04-a-07 - B43: Geplanter 100,00 AV - Vielfältige Fruchtfolge Einheitsbetrag (gesamte mit blühenden Kulturen in öffentliche Ausgaben in Kombination mit der EUR) Ökoregelung DZ-0402 Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 20.000,00 Insgesamt: 20.000,00 Max.: 20.000,00 DE2-EL-0103-04-a-08 - K33: Geplanter 325,00 325,00 325,00 325,00 Vielfältige Fruchtfolge mit Einheitsbetrag (gesamte humusfördernden Kulturen zum öffentliche Ausgaben in Humuserhalt (Finanzhilfe - EUR) DE 725 DE Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 11,00 Insgesamt: 13,00 Max.: 11,00 DE4-EL-0103-02-a-01 - Anbau Geplanter 85,00 85,00 85,00 85,00 85,00 großkörniger Leguminosen Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Insgesamt: 150.000,00 Max.: 30.000,00 DE4-EL-0103-02-a-02 - Berlin Geplanter 85,00 85,00 85,00 85,00 85,00 - Anbau großkörniger Einheitsbetrag (gesamte Leguminosen (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Insgesamt: 200,00 Max.: 40,00 DE8-EL-0103-01-a-01 - Anlage Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 von Erosionsschutzflächen bzw. Einheitsbetrag (gesamte gesamtbetriebliche öffentliche Ausgaben in Erosionsschutzmaßnahmen in EUR) DE 726 DE Kombination mit ÖR 7 Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 Insgesamt: 8.750,00 Max.: 1.750,00 DE8-EL-0103-03-a-01 - Strip- Geplanter 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Till-Verfahren, Mulchsaat, Einheitsbetrag (gesamte Direkt- / Streifensaat, öffentliche Ausgaben in konservierende EUR) Bodenbearbeitung in wind- Geplanter oder wassererosionsgefährdeten durchschnittlicher Gebieten in Kombination mit Höchstbetrag pro ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103- Einheit (falls zutreffend) 04-a, EL 0105-03-b, EL 0108- (EUR) 01-b-1, EL 0108-02-b-1 (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: 12.500,00 Max.: 2.500,00 DE8-EL-0103-04-a-01 - Strip- Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Till- und Direktsaatverfahren, Einheitsbetrag (gesamte konservierende öffentliche Ausgaben in Bodenbearbeitung in EUR) erosionsgefährdeten Gebieten in Geplanter Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, durchschnittlicher ÖR 7, EL 0103-04-a, EL 0105- Höchstbetrag pro 03-b, EL 0108-01-b-1, EL Einheit (falls zutreffend) 0108-02-b-1 (Finanzhilfe - (EUR) Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 23.189,00 63.189,00 63.189,00 63.189,00 63.189,00 Insgesamt: 275.945,00 Max.: 63.189,00 DE8-EL-0103-04-a-02 - Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Einhaltung vielfältiger Einheitsbetrag (gesamte Fruchtfolgen/vielfältiger öffentliche Ausgaben in Kulturen mit mindestens EUR) DE 727 DE jährlich 5 verschiedenen Geplanter Hauptfruchtarten in durchschnittlicher Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, Höchstbetrag pro ÖR 7, EL 0103-06-a, EL 0105- Einheit (falls zutreffend) 03-b (80:20) (Finanzhilfe - (EUR) Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 Insgesamt: 400.000,00 Max.: 80.000,00 DEB-EL-0103-04-a-01 - Geplanter 60,00 45,00 45,00 45,00 45,00 Vielfältige Kulturen im Einheitsbetrag (gesamte Ackerbau (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 20.000,00 25.000,00 26.000,00 27.500,00 28.166,00 Insgesamt: 126.666,00 Max.: 28.166,00 DED-EL-0103-02-a-01 - Geplanter 199,00 199,00 199,00 199,00 199,00 Umweltgerechte Einheitsbetrag (gesamte Produktionsverfahren des öffentliche Ausgaben in Ackerfutter- und EUR) Leguminosenanbaus unter Geplanter Verzicht auf N-Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel (AL 3) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 12.531,00 12.563,00 12.593,00 12.625,00 Insgesamt: 60.312,00 Max.: 12.625,00 DED-EL-0103-02-a-02 - Geplanter 154,00 139,00 139,00 139,00 139,00 Umweltgerechte Einheitsbetrag (gesamte Produktionsverfahren d. öffentliche Ausgaben in Ackerfutter- und EUR) DE 728 DE Leguminosenanbaus unter Geplanter Verzicht auf N-Düngung u. durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel in Komb. Höchstbetrag pro mit d. ÖR DZ 0402 (vielfältige Einheit (falls zutreffend) Fruchtfolge) (AL 3 + ÖR 2) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 7.519,00 7.538,00 7.557,00 7.575,00 Insgesamt: 40.189,00 Max.: 10.000,00 DEG-EL-0103-01-a-01 - Geplanter 43,00 43,00 43,00 43,00 43,00 43,00 Erosionsschutz, Gesamtbetrieb Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 25.000,00 47.000,00 47.000,00 47.000,00 47.000,00 22.000,00 Insgesamt: 235.000,00 Max.: 47.000,00 DEG-EL-0103-01-a-02 - Geplanter 54,00 54,00 54,00 54,00 54,00 54,00 Erosionsschutz, Einzelfläche Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 17.130,00 36.648,00 36.648,00 36.648,00 36.648,00 19.519,00 Insgesamt: 183.241,00 Max.: 36.648,00 DEA-B DEA-EL-0103-01-a-01 - Geplanter 960,00 960,00 960,00 960,00 960,00 960,00 Anlage von Einheitsbetrag (gesamte Erosionsschutzstreifen bei öffentliche Ausgaben in Verzicht auf Düngung und EUR) DE 729 DE unter Pflanzenschutzmittel Geplanter (Herbizid-Einsatz im Einzelfall durchschnittlicher nach Genehmigung möglich) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0103-01-a-03 - DEA- Geplanter 910,00 910,00 910,00 910,00 EL-0103-01-a-01 in Einheitsbetrag (gesamte Kombination mit der Öko- öffentliche Ausgaben in Regelung DZ-0406-00-0-02 EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 110,00 120,00 145,00 170,00 195,00 220,00 Insgesamt: 960,00 Max.: 220,00 DEA-C DEA-EL-0103-04-a-01 - Anbau Geplanter 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 vielfältiger Kulturen mit Einheitsbetrag (gesamte großkörnigen Leguminosen öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0103-04-a-02 - Anbau Geplanter 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 vielfältiger Kulturen mit Einheitsbetrag (gesamte großkörnigen Leguminosen bei öffentliche Ausgaben in gleichzeitiger Förderung des EUR) Ökolandbaus (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 188.300,00 102.300,00 147.400,00 183.358,00 183.358,00 183.358,00 Insgesamt: 988.074,00 Max.: 188.300,00 DE 730 DE INSGESAMT O.14 (Einheit: Hektar) 569.915,00 735.973,00 770.756,00 811.675,00 811.711,00 225.097,00 Insgesamt: 3.925.127,00 Max.: 811.711,00 Jährliche indikative 38.940.890,00 55.808.217,98 48.673.543,15 50.885.558,09 51.051.170,05 11.797.898,00 257.157.277,27 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 27.634.975,10 42.782.340,13 36.947.555,30 38.202.873,54 38.296.851,23 7.184.803,70 191.049.399,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon Übertragung 14.800.000,00 14.800.000,00 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 11.100.000,00 11.100.000,00 (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 731 DE EL-0105 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität Interventionscode (MS) EL-0105 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.14. Anzahl der (nicht forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DEC Saarland DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Reduktion der THG- D.1 Emissionen in der Sehr hohe Priorität Ja Landwirtschaft Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Bodenschutz und Reduktion E.3 Hohe Priorität Ja der Flächeninanspruchnahme DE 732 DE Erhalt und Entwicklung von F.1 Lebensräumen und Arten in Sehr hohe Priorität Ja Schutzgebieten Erhaltung und Entwicklung F.2 von Lebensräumen und Arten Sehr hohe Priorität Ja außerhalb von Schutzgebieten Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität Erhalt und Entwicklung von geschützten F.5 Hohe Priorität Ja Arten/Artengruppen durch spezielles Management 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.22 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zu einer besseren Nährstoffbewirtschaftung bestehen R.24 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.33 Anteil an der gesamten Natura 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen R.34 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Landschaftselementen, einschließlich Hecken und Bäumen bestehen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Aktuell werden gesellschaftlich geforderte Leistungen der Landwirtschaft zur Verbesserung der Biodiversität in der Agrarlandschaft in der Regel nicht durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention EL-0105: „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität“ soll eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung vorangetrieben werden und partnerschaftlich mit den Bewirtschaftenden Verbesserungen in der Biodiversität in der Landwirtschaft erreicht werden. Die Intervention dient insbesondere der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie der Umsetzung von Natura 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF) als Leitlinie. Im Falle von Mittelknappheit sollten insofern Natura 2000-Flächen bei der Förderung einzelner, von den Ländern festgelegter und in Natura 2000 Gebieten besonders wirksamer, (Teil-) fördergegenstände bevorzugt gefördert werden (gilt für DEC (SL) nur soweit diese Natura-2000-Flächen nicht aus EL-0301 gefördert werden). Im Rahmen der Förderung sollen ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen honoriert werden, die auf freiwilliger Basis über Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität (vgl. nachstehenden Abschnitt „Identifikation der relevanten Baseline- Elemente“) und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehen. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Leistungen zur Förderung der Biodiversität umgesetzt. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Bei der Umsetzung der flächenbezogenen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität werden die deutschlandweit angebotenen Öko-Regelungen durch einen differenzierten Ansatz mit einem auf die regionalen Verhältnisse abgestimmten Angebot ergänzt. Für bestimmte (Teil-)Interventionen/Fördergegenstände wird vollständig auf die Verwendungen von DE 733 DE Pflanzenschutzmitteln verzichtet, wobei in Ausnahmefällen eine Bekämpfung z.B. von invasive/giftige Pflanzenarten bzw. Problemunkräuter oder Schadnager zulässig sein muss. Ebenso soll eine Anwendung im zeitlich definierten Abständen („große zeitliche Abstände“) möglich sein. Ebenso wird für bestimmte (Teil-)Interventionen/Fördergegenstände vollständig auf die Verwendung von Düngemitteln verzichtet. Ausnahmen sind (nach Abstimmung) zur Sicherung der Umweltziele erforderlich. Die jeweilige Vorgehensweise der Länder wird in der Kombination der Förderverpflichtungen für die einzelnen (Teil-)Interventionen/Fördergegenstände in Abschnitt 5 mit den Prämiensätzen der Fördergegenstände in Abschnitt 7 dargelegt. Komplementarität mit anderen Interventionen in beiden Säulen • Öko-Regelungen Die Intervention EL-0105 unterscheidet sich grundsätzlich von den Öko-Regelungen. Soweit sich bei DZ- 0401 - Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen, DZ-0405 Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten die Förderverpflichtungen teilweise überschneiden, wird das bei EL-0105 berücksichtigt. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3 • Andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3. • Sektorinterventionen Obst & Gemüse Durch verfahrenstechnische Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der Sektorinterventionen Obst & Gemüse vermieden. Begünstigte, die in den betreffenden NUTS 1 Regionen im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung i.S. des Art. 42 des GAP-SP erhalten, die sich ganz oder teilweise mit EL-0105 überschneidet, wird die Förderung nach EL-0105 versagt oder gekürzt. Auswahlkriterien: Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der Regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention EL-0105-01, EL- 0105-02, EL-0105- D1 Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft 03, EL-0105-04, EL-0105-07 EL-0105-01, EL- Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und - 0105-02, EL-0105- D.2 bindung 03, EL-0105-04, EL-0105-07 EL-0105-01, EL- Schutz und Verbesserung des Zusatndes der 0105-02, EL-0105- E.1 Oberflächengewässer und Meere 03, EL-0105-04, EL-0105-07 EL-0105-01, EL- 0105-02, EL-0105- E.2 Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper 03, EL-0105-04, EL-0105-07 DE 734 DE EL-0105-01, EL- 0105-02, EL-0105- E.3 Bodenschutz und Reduktion der Flächeninsanspruchnahme 03, EL-0105-04, EL-0105-06, EL- 0105-07 EL-0105-01, EL- Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in 0105-02, EL-0105- F.1 Schutzgebieten 03, EL-0105-05, EL-0105-07 EL-0105-01, EL- 0105-02, EL-0105- Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten 03, EL-0105-04, F.2 außerhalb von Schutzgebieten EL-0105-05, EL- 0105-06, EL-0105- 07 EL-0105-01, EL- 0105-02, EL-0105- 03, EL-0105-04, F.4 Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität EL-0105-05, EL- 0105-06, EL-0105- 07 EL-0105-01, EL- Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen F.5 0105-02, EL-0105- durch spezielles Management 03, EL-0105-07 Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0105-01: Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung: Durch spezifische extensive Bewirtschaftungsverfahren oder andere Nutzungsbeschränkungen (wie z.B. keine Düngung mit Stickstoffdüngemitteln, Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Messerbalkenschnitt, Verschiebung von Schnittzeitpunkten, Vorgaben zum Mahdverfahren, Bewirtschaftungsverzicht, Wechsel von Mahd und Beweidung, Duldung biotopgestaltender Maßnahmen (z.B. Anlage von Seigen (feuchten Wiesenmulden)), Duldung rastender und Nahrung suchender Gänse, Schwäne und Enten und ggf. anderer Wildtiere) werden extensive Grünlandstandorte, die auch nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen umfassen können, gefördert. Damit wird die assoziierte Biodiversität erhalten und gesteigert. Damit wird den Bedarfen D.1, D.2, E.1, E.2, E.3, F.1, F.2, F.4 und F.5 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel, S04, S05 und SO6 geleistet. TI: EL-0105-02: Naturschutzorientierte Beweidung: Durch spezifische extensive Weidemanagementsysteme oder andere Nutzungsbeschränkungen (wie z. B. ergänzende Pflegemaßnahmen auch in Form von Mahd, Regelung der Beweidungsdichte oder der Beweidungsdauer, gezielte Beweidung mit Raufutterfressern, spezifische Beweidungspraktiken, Duldung biotopgestaltender Maßnahmen, Duldung rastender und Nahrung suchender Gänse, Schwäne und Enten und ggf. anderer Wildtiere) werden extensive Grünlandstandorte, die auch nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen umfassen können, gefördert. Damit wird die assoziierte Biodiversität erhalten und verbessert. Damit wird den Bedarfen D.1, D.2, E.1, E.2, E.3, F.1, F.2, F.4 und F.5 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel S04, S05 und SO6 geleistet. DE 735 DE TI: EL-0105-03: Naturschutzorientierte Ackernutzung: Die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen (wie z.B. Verzicht auf bestimmte Intensivkulturen, erweiterter Drillreihenabstand, extensive Biomassepflanzen (Anlage und Pflege von mehrjährigen ar- tenreichen Wildpflanzenflächen auf Ackerland) keine Düngung, keine Nutzung von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Anlage von Blühstreifen (Verpflichtung mehrjährig zur Abgrenzung von der Ökoregelung DZ-0401), Schonstreifen, Feldvogelinseln, Anlage von kleinkörnigen Leguminosen für den Rotmilan, Lichtäckern, Bracheformen, Ackerrandstreifen sowie Schlagteilung, Duldung rastender und Nahrung suchender Gänse, Schwäne und Enten und ggf. anderer Wildtiere) dienen dem Erhalt und der Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland inklusive damit assoziierte nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verminderung von Nährstoffeinträgen in Gewässer, zur Erhaltung von Lebensräumen, zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und insbesondere dem Schutz verschiedener Feldvogelarten geleistet. Sie dient dazu, dem Biodiversitätsverlust in intensiv genutzten Ackerlandschaften entgegenzusteuern durch Schaffung von extensiv genutzten Strukturen. Gefährdete Biotoptypen und Arten der offenen Agrarlandschaft können gefördert werden. Damit wird den Bedarfen D.1, D.2, E.1, E.2, E.3, F.1, F.2, F.4 und F.5 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel S04, S05 und SO6 geleistet. TI: EL-0105-04: Ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen- Flora: Durch die zielorientierte Honorierung von Kennarten der Wildpflanzen-Flora werden entsprechend extensive und nachhaltige Wirtschaftsweisen gefördert. Die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland mit Kennarten dient der Erhaltung und Förderung der Flora. Methodisch wird die Maßnahme entsprechend der Ökoregelung DZ-0405 umgesetzt. Damit wird den Bedarfen D.1, D.2, E.1, E.2, E.3, F.2 und F.4 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel S04, S05 und SO6 geleistet. TI: EL-0105-05: Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Landschaftsstrukturen (z.B. Streuobstbäume, Baumreihen, Hecken): Streuobstwiesen sind gekennzeichnet durch Hoch- und Halbstämme von Stein-, Kern- und Wildobst (auch Walnüsse) mit Baumdichten von i.d.R. maximal 100 Bäumen je Hektar. Die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen dient der Sicherung besonderer Landschaftsnutzungen. Streuobstwiesen prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern sind wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Baumreihen, Hecken und sonstige Landschaftsbestandteile strukturieren die Agrarlandschaft, sind Rückzugsräume und Nahrungs- und Bruthabitate für viele Wildtiere. Damit sie diese Funktionen erfüllen können, müssen diese Landschaftsstrukturen durch aktive Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen gesichert und gestaltet werden. Damit wird den Bedarfen F.1, F.2 und F.4 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel SO4, SO5 und SO6 geleistet. TI: EL-0105-06: Extensive Bewirtschaftung von Dauerkulturen (z.B. Weinbergs – und Erwerbsobstanlagen) Die extensive und/oder erschwerte Bewirtschaftung von Dauerkulturen (wie z.B. Weinbau in Steil- und Terrassenlagen) erhält einzigartige Lebensräume und fördert daher die Biodiversität nachhaltig. Damit wird den Bedarfen E.3, F.2 und F.4 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel S04, S05 und SO6 geleistet. TI: EL-0105-07: Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen Zweck der Förderung ist die Durchführung besonders nachhaltiger und standortangepasster Biodiversitätsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die zum Schutz der Artenvielfalt, zur DE 736 DE Verbesserung von Ökosystemsleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Landschaften beitragen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Landbewirtschafter und ein begleitendes internes bzw. externes Projektmanagement können zielgerichtete Biodiversitätsmaßnahmen in eingegrenzten Projektgebieten durch kooperativen Ansatz umgesetzt werden und zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung eines Gebietes in seiner Gesamtheit beitragen. Damit wird den Bedarfen D.1, D2, E.1, E.2. E.3, F.1, F.2, F.4 und F.5 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel S04, S05 und SO6 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen / Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja nein nein sind zugelassen (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): 1. EL-0105-01: Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung 2. EL-0105-02: Naturschutzorientierte Beweidung 3. EL-0105-03: Naturschutzorientierte Ackernutzung 4. EL-0105-04: Ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen-Flora 5. EL-0105-05: Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Streuobstbäumen, Baumreihen, Hecken und sonstigen Landschaftsstrukturen 6. EL-0105-06: Extensive und/oder erschwerte Bewirtschaftung von Dauerkulturen (Weinbergs- und Erwerbsobstanlagen) 7. EL-0105-07: Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen TI: EL-0105-01: Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung: Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Nutzungsvorgaben hinsichtlich Schnittzeitpunkt / Bewirtschaftungsruhe / Nutzungspause / Nutzungshäufigkeit/Mahdverfahren/Weide und Mähweidenutzung b) Verzicht/Reduzierung auf Düngung und /oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz c) Verpflichtender Erhalt von Altgrasstrukturen auf einem bestimmten Anteil der Fläche / Brachlegung von Grünland /Anlage von Streifen DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Fallweise a) a) a) a) Vorabbeteiligung a) a) b) b) b) a) Fachbehörde/beauftragte b) Stelle c) c) c) DE 737 DE a) a) a) Natura 2000 b) b) a) a) b) a) b) c) c) a) a) a) a) a) Sonstige fachlich b) a) b) a) a) b) a) definierte Gebietskulisse b) b) c) c) Vorgaben zur a) a) a) a) Mindestfläche oder a) a) a) b) Mindestschlaggröße oder b) b) a) a) b) b) a) b) Mindesttierbestand oder b) b) c) Mindestbewilligungsbetrag c) c) c) Nur Flächen, die mindestens im Vorjahr des a) 1. Verpflichtungsjahres den Status „Ackerland“ haben Verzicht auf Düngung und a) Pflanzenschutz Antragsberechtigt sind nur a) Milcherzeuger DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Erstellung eines a) a) Leistungsprotokolls b) a) Verzicht auf jegliche b) b) a) a) b) b) Düngung c) b) Beschränkung der Düngung hinsichtlich b) a) a) b) der Menge b) a) b) a) a) a) b) (z.B.kg/ha/a)/Art des c) b) b) c) Düngers (z.B. chemisch- synthetische N-Dünger) Vollständiger Verzicht a) auf Pflanzenschutzmittel a) a) b) a) und b) Wachstumsregulatoren Beschränkung der PSM a) hinsichtlich bestimmter b) Wirkstoffgruppen b) Flächeneigenschaften a) (z.B. Bewirtschaftung a) a) von kleinen Flächen / b) a) a) Schlägen, Nässe, Relief, ertragsstarke/ertragsarme c) DE 738 DE Standorte) einschränkende Vorgaben zum Anbau / zur Nutzung / a) a) a) Bewirtschaftung (z.B. a) a) a) a) b) Umwandlung in b) b) a) a) a) b) a) c) b) Grünland, c) Schnittzeitpunkte, c) c) angepasste Mähtechnik…) Duldung biotopgestaltender b) Maßnahmen Saisonale oder ganzjährige Duldung a) b) bestimmter wildlebender Tierarten Führung a) förderspezifischer b) Aufzeichnungen/ a) Transaktionskosten c) TI: EL-0105-02: Naturschutzorientierte Beweidung: Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Beweidung durch Raufutterfresser einschl. halboffener ganzjähriger Weidelandschaften b) Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tiere DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Fallweise Vorabbeteiligung a) Fachbehörde / beauftragte a) a) a) a) a) Stelle b) Natura 2000 a) a) a) a) a) Sonstige fachlich definierte b) a) a) a) a) a) a) a) Gebietskulisse Vorgaben zur Mindestfläche a) oder Mindestschlaggröße oder a) a) a) a) a) a) Mindesttierbestand oder b) Mindestbewilligungsbetrag Verzicht auf Düngung und a) Pflanzenschutz DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Erstellung eines a) a) Leistungsprotokolls Verzicht auf jegliche Düngung a) a) Beschränkung der Düngung a) a) a) a) DE 739 DE hinsichtlich der Menge (z.B.kg/ha/a)/Art des Düngers (z.B. chemisch- synthetische N-Dünger) Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und/oder a) a) Wachstumsregulatoren Flächeneigenschaften (z.B. Bewirtschaftung von kleinen Flächen /Schlägen, Nässe, a) a) a) a) Relief, ertragsstarke/ertragsarme Standorte) a) einschränkende Vorgaben zur Nutzung / Bewirtschaftung (z.B. Weidezeiträume, a) a) a) a) a) a) a) Zufütterung, zulässige Tierarten b) Duldung biotopgestaltender a) Maßnahmen Beweidung durch a) a) a) a) a) a) Raufutterfresser TI: EL-0105-03: Naturschutzorientierte Ackernutzung Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Extensive Anbauverfahren / Verzicht auf den Anbau von bestimmten Intensivkulturen / Anbauverfahren zum Rotmilanschutz b) Anlage von Sonderstrukturen mit Lebensraumfunktionen (z.B. Kiebitzinseln, Lerchenfenster, Drilllücken, teilweiser Ernteverzicht,..), Schlagteilung c) Anlage/Pflege von Blühflächen, Blühstreifen, Randstreifen, Schonstreifen, d) Verschiedene Bracheformen einschließlich Stoppelbrache DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) a) b) a) b) b) a) Fallweise Vorabbeteiligung Fachbehörde / beauftragte Stelle d) c) d) c) d) c) d) a) a) a) b) a) Natura 2000 b) b) c) c) d) d) Sonstige fachlich definierte a) a) a) a) c) c) Gebietskulisse DE 740 DE b) b) b) c) d) c) d) a) a) a) Vorgaben zur Mindestfläche oder b) a) a) b) a) a) b) b) b) b) c) Mindestschlaggröße oder c) b) c) b) Mindesttierbestand oder c) d) b) c) c) d) c) b) Mindestbewilligungsbetrag d) c) c) d) d) d) a) a) Die Flächen wurden im Frühjahr b) b) des ersten Verpflichtungsjahres b) c) b) c) als Ackerfläche genutzt c) c) c) d) Flächen wurden mindestens im Vorjahr des ersten d) a) c) c) Verpflichtungsjahres als Ackerfläche genutzt b) Verzicht auf Düngung und c) Pflanzenschutz c) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) a) b) b) b) c) b) b) Verzicht auf jegliche Düngung c) a) b) c) c) c) d) d) c) d) d) a) Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge b) a) (z.B.kg/ha/a)/Art des Düngers b) a) a) a) a) c) (z.B. chemisch- synthetische N- c) d) Dünger) d) a), a) b) Vollständiger Verzicht auf b) a) b) b) b) c) Pflanzenschutzmittel und/oder a) c) c) c) Wachstumsregulatoren c) b) c) c) c) d) d) d) Beschränkung der PSM a) a) a) hinsichtlich bestimmter b) a) b) Wirkstoffgruppen d) d) DE 741 DE c) d) b) b) b) a) Vorgaben für die mechanische a) c) Unkrautbekämpfung d) c) d) d) a) Flächeneigenschaften (z.B. b) b) Bewirtschaftung von kleinen b) a) b) b) b) Flächen /Schlägen, Nässe, c) c) Relief, ertragsstarke Standorte) d) a) a) a) einschränkende Vorgaben zur b) b) a) a) Nutzung / Bewirtschaftung (z.B. b) a) b) b) b) b) b) c) reduzierte Saatdichte, c) c) b) b) Ausschluss von c) b) c) c) c) c) c) Intensivkulturen…) d) d) c) c) d) d) d) d) Saisonale oder ganzjährige Duldung bestimmter a) wildlebender Tierarten a) a) Führung förderspezifischer b) Aufzeichnungen/ b) c) Transaktionskosten c) d) TI: EL-0105-04: Ergebnisorientierte Honorierung von mehr als vier Kennarten der Wildpflanzen- Flora Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Nachweis von mehr als vier ausgewählten Kennarten nach definierten Kriterien DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, )DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3)3 DE Fallweise Vorabbeteiligung Fachbehörde / beauftragte a) a) a) Stelle Natura 2000 a) a) Sonstige fachlich definierte a) a) a) Gebietskulisse Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) a) a) a) a) Mindesttierbestand oder Mindestbewilligungsbetrag DE 742 DE DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Nachweis von mehr als vier Kennarten auf a) a) a) a) a) a) Dauergrünlandflächen einschränkende Vorgaben zum Anbau / zur Nutzung / a) Bewirtschaftung (z.B Schnittzeitpunkte, angepasste Mähtechnik…) TI: EL-0105-05: Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Streuobstbeständen, Baumreihen, Hecken und sonstigen Landschaftsstrukturen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Streuobstbeständen, b) Erhaltung durch angepasste Nutzung und Pflege von bestehenden oder neu angelegten Baumreihen und Hecken c) Erhaltung durch angepasste Nutzung von bestehenden oder neu angelegten sonstigen Landschaftsstrukturen DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE Struktur- und Landschaftselemente, die im c) b) Rahmen eines Konzeptes angelegt wurden Fallweise Vorabbeteiligung a) b) Fachbehörde / beauftragte Stelle Natura 2000 a) b) Sonstige fachlich definierte a) b) a) Gebietskulisse Vorgaben zur Mindestfläche oder a) Mindestschlaggröße oder a) a) a) b) a) a) Mindesttierbestand oder b) Mindestbewilligungsbetrag Vorgaben zu Sorten, Wuchsform, a) a) b) a) a) Alter, Bestandsdichte DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Bewirtschaftung von a) a) a) a) a) a) Streuobstbeständen Bereitstellung landwirtschaftlicher Flächen für c) die Anlage/Beibehaltung von Struktur- und DE 743 DE Landschaftselementen Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge (z.B.kg/ha/a)/Art des Düngers a) a) (z.B. chemisch- synthetische N- Dünger) Vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und a) Wachstumsregulatoren Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter a) a) Wirkstoffgruppen Vorgaben zum Anbau/zur a) Nutzung/ Bewirtschaftung / zum a) b) a) a) Baumschnitt b) TI: EL-0105-06: Extensive Bewirtschaftung von Dauerkulturen (Weinberg- und Erwerbsobstanlagen) Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Förderung von bestockten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen aufgrund der Hangneigung oder Stützmauern, die nur unter erschwerten Bedingungen bewirtschaftet werden können b) Dauerhafte Offenhaltung von kulturlandschaftsprägenden Weinbergsanlagen DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE Fallweise Vorabbeteiligung Fachbehörde / beauftragte Stelle Fachlich begründete Kulisse (z.B. amtliche kartierte a) a) Rebflächen in BY) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Bestockte Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen, die aufgrund ihrer Hangneigung oder wegen a) a) Stützmauern nur unter erschwerten Bedingungen bewirtschaftet werden können Vorlage von Bodenuntersuchungsergebnissen a) zu Beginn des Verpflichtungszeitraums Beschränkung der PSM hinsichtlich bestimmter a) Wirkstoffgruppen Vorgaben zum Anbau/zur a) Nutzung / Bewirtschaftung, z.B.erosiondhemmende DE 744 DE Maßnahmen TI: EL-0105-07: Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen - Umsetzung kooperativer Biodiversitätsmaßnahmen in einem Projektgebiet, einschl. Projektmanagement DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE Vereinigungen/Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit a) a) a) ausüben, und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis kollektive Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen Es können nur Kosten für Flächen beantragt werden, die in einem a) a) ausgewiesenen Projektgebiet liegen. Es können nur Kosten für Flächen beantragt werden, auf denen a) a) a) biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Es können nur Kosten für Flächen beantragt werden, für die a) a) a) erforderliche Genehmigungen / Erlaubnisse vorliegen. Vertrag mit Projektmanagement a) wurde geschlossen. DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Das interne bzw. externe Projektmanagement erstellt mit den Flächennutzern abgestimmte Umsetzung bzw. Nutzungspläne, kontrolliert und bestätigt die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und überprüft die a) a) Erreichung der festgelegten Zielvorgaben (bspw. Flächenumfang). Die Überprüfung hat mindestens einmal jährlich durch das Projektmanagement zu erfolgen. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region DE 745 DE Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. O14 Welche Fläche ist förderfähig? Für den GAP-Plan definierte landwirtschaftliche Fläche Landwirtschaftliche Flächen einschließlich und jenseits landwirtschaftlicher Gebiete In Ergänzung zu landwirtschaftlichen Flächen gemäß Kapitel 4.1.2, kann die förderfähige Fläche u.a. Landschaftselemente, die der Konditionalität unterliegen bzw. andere Landschaftselemente gemäß Kapitel 4.1.3.5, und sonstige landwirtschaftliche nutzbare Flächen (z.B. Naturschutzflächen NC958), umfassen. Näheres ist in den Länder-Richtlinien geregelt. Nichtlandwirtschaftliche Flächen DE9 DE4 Kriterium DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Landwirtschaftliche Flächen gemäß Definition des GAP- x x x x x x x x x x x x SP im Kapitel 4.1.2 Landwirtschaftliche Flächen, die über die vorgenannten x x x x x x x x x landwirtschaftlichen Flächen hinausgehen Nicht landwirtschaftliche. x x x x x Flächen Erläuterung, sofern Nicht landwirtschaftliche Flächen: DE1: Dabei handelt es sich zum einen um Landschaftsstrukturen, die auf eine ehemalige (landwirtschaftliche) Nutzung zurückzuführen sind, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung mangels Rentabilität bereits aufgegeben und der Sukzession überlassen wurden. Um hier einer weiteren negativen Veränderung sowohl hinsichtlich des Artenspektrums als auch hinsichtlich des Landschaftsbildes entgegenzuwirken, bedürfen solche Flächen einer an Naturschutzzielen orientierten Pflege. Zum anderen sind dies Flächen, die in ihrer Pflanzenzusammensetzung nicht den Anforderungen an beihilfefähiges Dauergrünland entsprechen, die aber mit ihrer naturschutzfachlich wertvollen Flora und Fauna nur durch eine angepasste extensive Nutzung gesichert und entwickelt werden können. DEA: Hecken, die nicht Landschaftselemente sind, weil keinem landwirtschaftlichen Schlag zugeordnet. DEB: Dabei handelt es sich zum einen um Landschaftsstrukturen, die auf eine ehemalige (landwirtschaftliche) Nutzung zurückzuführen sind, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung mangels Rentabilität bereits aufgegeben und der Sukzession überlassen wurden. Um hier einer weiteren negativen Veränderung sowohl hinsichtlich des Artenspektrums als auch hinsichtlich des Landschaftsbildes entgegenzuwirken, bedürfen solche Flächen einer an Naturschutzzielen orientierten Pflege bzw. im Idealfall soll im Rahmen der Förderung die erneute Freistellung der Flächen erreicht werden. DEE: Dabei handelt es sich zum einen um Landschaftsstrukturen, die auf eine ehemalige (landwirtschaftliche) Nutzung zurückzuführen sind, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung mangels Rentabilität bereits aufgegeben und der Sukzession überlassen wurden. Um hier einer weiteren negativen Veränderung sowohl hinsichtlich des Artenspektrums als auch hinsichtlich des Landschaftsbildes entgegenzuwirken, bedürfen solche Flächen einer an Naturschutzzielen orientierten Pflege. Zum anderen sind dies Flächen, die in ihrer Pflanzenzusammensetzung nicht den Anforderungen an beihilfefähiges Dauergrünland entsprechen, die aber mit ihrer naturschutzfachlich wertvollen Flora und Fauna nur durch eine angepasste extensive Nutzung gesichert und entwickelt werden können. DE 746 DE DEF: Flächen, die infolge der Anwendung der Richtlinie 92/43 EWG, der Richtlinie 2000/60/EG sowie der Richtlinie 2009/147/EG nicht mehr der Begriffsbestimmung für „förderfähige Hektarfläche“ entspricht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche auf Ebene des Landes, der Region, der Teilregion, der Gruppe von GAEC01 Betrieben oder des Betriebs gegenüber dem Referenzjahr 2018. Die maximale Verringerung gegenüber dem Referenzjahr beträgt 5 %. GAEC02 Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen GAEC04 Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der GAEC05 Bodenschädigung und -erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den GAEC06 sensibelsten Zeiten zu vermeiden Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von GAEC09 Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im SMR01 Bereich der Wasserpolitik: Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben e und h hinsichtlich verpflichtender Anforderungen zur Kontrolle diffuser Quellen der Verschmutzung durch Phosphate Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 SMR02 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen: Artikel 4 und 5 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der SMR03 wildlebenden Vogelarten: Artikel 3 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 4 Absätze 1, 2 und 4 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur SMR04 Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: Artikel 6 Absätze 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das SMR07 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates: Artikel 55 Sätze 1 und 2 Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden: Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 8 Absätze 1 bis 5; Artikel 12 in SMR08 Bezug auf Beschränkungen des Einsatzes von Pestiziden in Schutzgebieten, die auf der Grundlage der Richtlinie 2000/60/EG und der Natura-2000-Vorschriften bestimmt wurden; Artikel 13 Absätze 1 und 3 über die Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie der DE 747 DE Entsorgung von Restmengen Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards siehe folgende Übersicht: Code Beschreibung 1. Nationale Rechtsvorschriften DE Düngeverordnung (DüV) DE Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) DE Wassserhaushaltsgesetz (WHG) DE GAP-Konditionalitätengesetz, GAP-Konditionalitätenverordnung 2. Länderspezifische Rechtsvorschriften Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG), Verordnungen des Landes zur Festlegung DE1 (BW) der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-VO) und zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) Anwendungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), DE2 (BY) Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) DE3(BE) DE4 (BB) Brandenburgische Düngeverordnung DE5 (HB) DE6 (HH) DE7 (HE) Naturschutzausführungsgesetz M-V, Dauergrünlanderhaltungsgesetz M-V, Natura DE8 (MV) 2000-LVO M-V Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), DE9 (NI) Bremisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) DEA (NW) DEB (RP) Landesnaturschutzgesetz RLP (LNatSchG) Saarländisches Naturschutzgesetz; Saarländische Ausführungsverordnung zur DEC (SL) Düngeverordnung DED (SN) Sächsische Düngerechtsverordnung DEE (ST) Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA), DüngeRZusV ST DEF (SH) Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatschG SH), DEG (TH) Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention Hinweis: Angaben für TI treffen zum Teil nicht für alle Fördergegenstände zu Name DE9 Teilinte DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (NI/H rventio (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) B/HH) n EL- 0105- GAB 2, GAB GAB GAB 01 GAB GAB GAB GAB GAB 1, 2, 3, 1, 2, 3, 2 Natursc 2, GAB 3, 4 GAB 1, 2; 2, 2; GAB 4 GLÖZ 1, 4, 7, 8; 4, 8; hutz- GLÖZ , 2 1,2,3,4 GLÖZ GLÖZ GLÖZ 2 GLÖZ 4, 9 GLÖZ GLÖZ GLÖZ orientie 4 1, 4,9 1 1, 9 1 1, 2, 9 1, 4, 9 1 rte Grünla DE 748 DE nd- bewirts chaftun g GAB 1 Die Vorgaben zur Düngung (z.B. Reduzierung bzw. Verzicht oder grundsätzlich nur Festmist) gehen über die Vorgaben von GAB 1 hinaus. GAB 2 Die Verpflichtungen gehen, soweit sie einen konkreten Bezug mit den Fördertatbeständen haben, über die GAB 2-Bestimmungen hinaus. Diese Verpflichtungen (u.a. Verzicht auf jegliche Düngung, bzw. grundsätzlich nur Festmist, Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge/Art des Düngers) gehen über die Anforderungen der DüngeVO hinaus. GAB 3 Dies betrifft die Anforderungen nach der Vogelschutzrichtlinie, soweit sie Regelungsbereiche der Vogelschutzrichtlinie betreffen.Die Vorgaben zur Bewirtschaftung des Grünlandes zum Schutz von wildlebenden Vogelarten (z.B. zeitliche Einschränkung der Pflege der Flächen) gehen über die Vorgaben von GAB 3 hinaus. GAB 4 Dies betrifft die Anforderungen nach der FFH-Richtlinie, soweit sie Regelungsbereiche der FFH- Richtlinie betreffen. Die Vorgaben zur Bewirtschaftung des Grünlandes (z.B. Vorgaben zur Bewirtschaftung und zeitliche Einschränkung der Pflege der Flächen) gehen über die Vorgaben von GAB 4 hinaus. GAB 7 Die Verpflichtungen betreffen Flächen, die nicht von den Verboten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach GLÖZ 4 betroffen sind. Die Förderung wird nicht für den Einsatz von PSM gewährt, sondern für einen reduzierten Einsatz bzw. für den völligen Verzicht derselben – in Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verpflichtungen. GAB 8 Die Pflanzenschutz-Richtlinie 2009/128/EG enthält Vorgaben zur Sachkunde, Geräteprüfung oder zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die Anwendung biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen hat die Vermeidung des Umgangs mit Pflanzenschutzmittel zum Ziel. Auch der Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geht über GAB 8 hinaus. GLÖZ 1 Die Verpflichtungen gehen über den bloßen Erhalt des Dauergrünlandes hinaus und beinhalten qualitative Anforderungen an die Bewirtschaftung des Grünlandes. Es wird eine extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes gefördert, z.B. auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung ist im Rahmen der Maßnahme zu verzichten. Umwandlung oder Umbruch und Neuansaat sind somit nicht möglich. Darüber hinaus bestehen weitere Nutzungsbeschränkungen. GLÖZ 2 Die konkreten Anforderungen zur Bewirtschaftung der Flächen gehen über die Anforderungen von GLÖZ 2 hinaus, da z.B. extrem nasse Grünlandstandorte sowie Feucht- und Nassgrünland mit Einschränkungen in der Bewirtschaftung und Pflege gefördert werden. DE 749 DE GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlichen Flächen, die von GLÖZ 4 betroffen sind, gehen die Verpflichtungen für die Anlage bzw. Entwicklung von Gewässerschutz-/Uferrandstreifen, soweit sie spezielle Vorgaben zur Einsaat, zur Entwicklung oder zur Bewirtschaftung beinhalten, über die Baseline-Anforderungen hinaus. In Praxis werden entweder Pufferstreifen verbreitert, zusätzliche angelegt oder auf den Pufferstreifen zusätzliche Verpflichtungen (bspw. begleitende Vegetation) eingehalten. Sofern die Verpflichtungen die Nicht-Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bzw. Biozidprodukten beinhalten werden nur solche finanziellen Verluste ausgeglichen, die nicht mit der Einhaltung von GLÖZ 4 in Zusammenhang stehen. GLÖZ 9: GLÖZ 9 verpflichtet zum quantitativen Erhalt des Dauergrünlandes, die extensive und naturschutzgerechte Dauergrünlandbewirtschaftung geht darüber hinaus, in dem Bewirtschaftungsauflagen einen qualitativen Schutz des Dauergrünlandes bewirken. Es wird z.B. eine extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes gefördert, auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung ist im Rahmen der Maßnahme zu verzichten. Darüber hinaus ist auf mineralische Stickstoffdüngemittel zu verzichten und die zulässige Nährstoffmenge begrenzt. DE9 DE4 Name DE1 DE2 DE7 DE8 (NI/ DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/BE Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) HB/ (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) ) HH) GAB GAB EL-0105-02 GAB GAB 2; 2 Naturschutz- GAB GAB 1, 2; GAB 4 GLÖZ GAB 2 orientierte 2 2 GLÖZ 2 4 GLÖZ GLÖZ Beweidung 1 1 1 GAB 1 Die Vorgaben zur Düngung (z.B. Reduzierung bzw. Verzicht oder grundsätzlich nur Festmist) gehen über die Vorgaben von GAB 1 hinaus. GAB 2 Die Verpflichtungen gehen, soweit sie einen konkreten Bezug mit den Fördertatbeständen haben, über die GAB 2-Bestimmungen hinaus. Diese Verpflichtungen (u.a. Verzicht auf jegliche Düngung, bzw. grundsätzlich nur Festmist, Beschränkung der Düngung hinsichtlich der Menge/Art des Düngers) gehen über die Anforderungen der DüngeVO hinaus. GAB 4 Dies betrifft die Anforderungen nach der FFH-Richtlinie, soweit sie Regelungsbereiche der FFH- Richtlinie betreffen. GLÖZ 1 Es werden Vorgaben zur Bewirtschaftung (z.B. keine Schnittnutzung) gefördert, die über die Anforderungen von GLÖZ 1 hinausgehen. GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlichen Flächen, die von GLÖZ 4 betroffen sind, gehen die Verpflichtungen für die Anlage bzw. Entwicklung von Gewässerschutz-/Uferrandstreifen, soweit sie spezielle Vorgaben zur Einsaat, zur Entwicklung oder zur Bewirtschaftung beinhalten, über die Baseline-Anforderungen hinaus. In Praxis werden entweder Pufferstreifen verbreitert, zusätzliche angelegt oder auf den Pufferstreifen DE 750 DE zusätzliche Verpflichtungen (bspw. begleitende Vegetation) eingehalten. Sofern die Verpflichtungen die Nicht-Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bzw. Biozidprodukten beinhalten und die Verpflichtungen insofern nicht über GLÖZ 4 hinausgehen, wird ein entsprechender Prämienabzug vorgenommen. DE9 DE4 Name DE1 DE2 DE7 DE8 (NI/ DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/BE Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) HB/ (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) ) HH) GAB EL-0105-03 GAB GAB GAB 2, 1, 2, GAB 3, 4 GAB GAB GAB Naturschutzorie 2, 7; 1, 2, 7 3, 4, GAB GAB 3, 4; GAB GAB 1, 2, 2, 7, 2, ntierte GLÖZ GLÖZ GLÖZ 7, 1, 2, 7 2, 7 GLÖZ 2, 7 4 3, 4 8 7 Ackernutzung 4 5, 6 4, 6 GLÖZ 4 4 5, 6 GAB 1: Die Verpflichtungen gehen, sofern sie die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie bezüglich Phostphat und der Bewässerung betreffen, gehen über die Vorgaben von GAB 1 hinaus. Z.B. durch Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (PSM) und Düngemittel oder durch Reduzierung bzw. grundsätzlichen Verzicht auf organische Düngung GAB 2 Die Verpflichtungen gehen über die GAB 2-Bestimmungen hinaus, z.B. durch Einschränkung des Düngezeitraums oder Verzicht auf den Einsatz von Düngemitteln oder Reduzierung bzw. grundsätzlicher Verzicht auf mineralische und organische Düngung. GAB 3 Die Verpflichtungen gehen über die GAB 3-Bestimmungen hinaus, z.B. durch die zeitlichen Vorgaben zur Pflege der Flächen. Dies betrifft die Anforderungen nach der Vogelschutzrichtlinie, soweit sie Regelungsbereiche der Vogelschutzrichtlinie betreffen. GAB 4 Die Verpflichtungen gehen über die GAB 4 – Bestimmungen hinaus, z.B. durch Vorgaben zur Bewirtschaftung und zeitlichen Einschränkung der Pflege der Flächen. Dies betrifft die Anforderungen nach der FFH-Richtlinie, soweit sie Regelungsbereiche der FFH-Richtlinie betreffen. GAB 7 Die Verpflichtungen betreffen Flächen, die nicht von den Verboten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach GLÖZ 4 betroffen sind. Die Förderung wird nicht für den Einsatz von PSM gewährt, sondern für einen reduzierten Einsatz bzw. für den völligen Verzicht derselben in Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verpflichtungen. GAB 8 Die Pflanzenschutz-Richtlinie 2009/128/EG enthält Vorgaben zur Sachkunde, Geräteprüfung oder zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die Anwendung biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen hat die Vermeidung des Umgangs mit Pflanzenschutzmittel zum Ziel. GLÖZ 4 Auf landwirtschaftlichen Flächen, die von GLÖZ 4 betroffen sind, gehen die Verpflichtungen für die Anlage bzw. Entwicklung von Gewässerschutz-/Uferrandstreifen, soweit sie spezielle Vorgaben zur Einsaat, zur Entwicklung oder zur Bewirtschaftung beinhalten, über die Baseline-Anforderungen hinaus. DE 751 DE In Praxis werden entweder Pufferstreifen verbreitert, zusätzliche angelegt oder auf den Pufferstreifen zusätzliche Verpflichtungen (bspw. begleitende Vegetation) eingehalten. Sofern die Verpflichtungen die Nicht-Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bzw. Biozidprodukten beinhalten werden nur solche finanziellen Verluste ausgeglichen, die nicht mit der Einhaltung von GLÖZ 4 in Zusammenhang stehen. GLÖZ 5 Die Prämie wird für Förderverpflichtungen gewährt, die über die Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung gemäß GLÖZ 5 hinausgehen, z.B. Kosten für Saatgutmischungen und deren Ausbringung, Verzicht auf die Nutzung des Aufwuchses, der Beschränkung des Einsatzes von Herbiziden, Verzicht auf die Bestellung und Ernte von Kulturpflanzen. GLÖZ 6 Die Anforderungen gehen über die GLÖZ 6- Mindestanforderungen hinaus, insbesondere durch Kosten für Saatgutmischungen und deren Ausbringung, Verzicht auf die Nutzung des Aufwuchses und der Beschränkung des Einsatzes von Herbiziden und insbesondere auch durch abweichende zeitliche Vorgaben. [So ist in Baden-Württemberg beispielsweise die Aussaat bis Ende August zu gewährleisten, wohingegen nach GLÖZ 6 erst ab 1. Dezember eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen ist.] DE9 DE4 Name DE1 DE2 DE7 DE8 (NI/ DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/ Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) HB/ (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) HH) EL-0105-04 Ergebnisorientie rte Honorierung GLÖZ von mehr als GLÖZ1, GLÖZ 1, MT MT MT vier Kennarten MT 1, MT der MT Wildpflanzen- Flora MT: Die Förderverpflichtungen gehen über die Vorgaben für die landwirtschaftliche Mindesttätigkeit (gemäß GAPDZV § 3 Abs. 2) zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Fläche gemäß der VO (EU) 2021/2115 Artikel 4 Absatz 2 festzulegenden Bedingungen hinaus, indem eine mindestens eine einmalige, landwirtschaftliche Nutzung des Grünlandaufwuchses als Weide und/oder Mahd vorgeschrieben ist. GLÖZ 1 Die Maßnahme geht über die Konditionalität, die GAB und nationale Standards hinaus, weil dort keine Vorgaben zum Vorkommen von Kennarten auf Dauergrünland vorgesehen sind. GLÖZ 1 ist insofern Baseline, als es um den Erhalt von Dauergrünland geht. Name DE4 DE9 Teilint DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/B (NI/H erventi (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) E) B/HH) on EL- 0105- MT MT 05 , MT MT MT MT Erhalt DE 752 DE ung durch angep asste Nutzu ng und Pflege von besteh enden oder neu angele gten Streuo bstbäu men, Baumr eihen, Hecke n und Lands chafts- struktu ren Gefördert wird der Pflegeaufwand der Flächen zum Erhalt des Baumbestandes. Bestandteil der Maßnahmen sind ggf. erforderliche Nachpflanzungen sowie ggf. die Pflege der Fläche unter und zwischen den Bäumen. Die Verpflichtungen gehen insofern über die Mindesttätigkeit hinaus. Die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie die Standards sind für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand hier nicht prämienrelevant. Name DE4 DE9 Teilint DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/B (NI/H erventi (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) E) B/HH) on EL- 0105- 06 Extens ive Bewirt - schaft GAB ung 2, 7, 8; von Dauer kultur en (Wein bergs- und Erwer DE 753 DE bsobst anlage n) GAB 2 Die Verpflichtungen gehen über die GAB 2-Bestimmungen hinaus, z.B. durch Einschränkung des Düngezeitraums oder Verzicht auf den Einsatz von Düngemitteln oder Reduzierung bzw. grundsätzlicher Verzicht auf mineralische und organische Düngung. GAB 7 Die Verpflichtungen betreffen Flächen, die nicht von den Verboten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach GLÖZ 4 betroffen sind. Die Förderung wird nicht für den Einsatz von PSM gewährt, sondern für einen reduzierten Einsatz bzw. für den völligen Verzicht derselben – in Abhängigkeit der Ausgestaltung der Verpflichtungen. GAB 8 Die Pflanzenschutz-Richtlinie 2009/128/EG enthält Vorgaben zur Sachkunde, Geräteprüfung oder zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die Anwendung biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen hat die Vermeidung des Umgangs mit Pflanzenschutzmittel zum Ziel. Name DE4 DE9 Teilint DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/B (NI/H erventi (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) E) B/HH) on GAB GAB GAB & & & GLÖZ GLÖZ GLÖZ der der der von von von EL- der der der 0105- Koope Koope Koope 07 r-ation r-ation r-ation Koope ausge ausge ausge rative wählte wählte wählte Biodiv n n n ersität (Teil-) (Teil-) (Teil-) smaßn Inter- Inter- Inter- ahmen ventio ventio ventio nen nen nen des des des GAP- GAP- GAP- SP SP SP 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden IVKS Nicht IVKS IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten DE 754 DE Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Zulage für zusätzliche Maßnahmen zum EL-0105- a 1 45 ha Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume 01 (LPR) Zulage für zusätzliche Maßnahmen zum 2 85 ha Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume, hoher Mehraufwand (LPR) Zulage für das Stehenlassen von 3 70 ha Altgrasbeständen, einjährig (LPR) Zulage für das Stehenlassen von 4 100 ha Altgrasbeständen, überjährig (LPR) Zulage zum Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (beispielsweise 5 50 ha Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung) (LPR) EL-0105- einschürige Mahd und keine b 1 330 ha 01 Stickstoffdüngung (LPR) zweischürige Mahd und keine 2 470 ha Stickstoffdüngung (LPR) mehr als zweischürige Mahd und keine 3 460 ha Stickstoffdüngung zur Aushagerung von Intensivgrünland (LPR) zweischürige Mahd und angepasste 4 400 ha Stickstoffdüngung (LPR) mehr als zweischürige Mahd und angepasste 5 330 ha Stickstoffdüngung (LPR) Umstellung von Acker auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von 6 700 ha PSM - Extensive Nutzung ohne Stickstoffdüngung (LPR) Umstellung von Acker auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von 7 420 ha PSM Extensive Nutzung mit angepasster Stickstoffdüngung (LPR) EL-0105- Aufgabe der Bewirtschaftung zur Schaffung c 1 570 ha 01 höherwertiger Biotope (LPR) Naturschutzfachliche 2 150-2500 ha Grünlandbewirtschaftung als Dienstleistung (LPR) EL-0105- Hütehaltung – (auf Basis der Anzahl der a 1 220 ha 02 Weidegänge) (LPR) 2 310 ha Extensive Standweide (LPR) DE 755 DE Koppelweide mit mindestens zwei 3 370 ha Weidegängen (LPR) 4 460 ha Mähweide (LPR) Zulage für zusätzliche Maßnahmen zum 5 45 ha Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume (LPR) Zulage für zusätzliche Maßnahmen zum 6 85 ha Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume, hoher Mehraufwand (LPR) Zulage für zusätzliche mechanische 7 100 ha Weidepflege nach naturschutzfachlichen Vorgaben (LPR) Zulage zum Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (beispielsweise 8 50 ha Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung) (LPR) Zulage für Ziegenweide oder Ziegen 9 160 ha mitführen (LPR) Erschwernisausgleich beim Weidemanagement auf Schaf- und EL-0105- b 1 100 ha Ziegenweiden innerhalb einer 02 ausgewiesenen Förderkulisse Wolfsprävention (LPR) EL-0105- Extensive Ackernutzung ohne b 1 810 ha 03 Stickstoffdünger (LPR) Extensive Ackernutzung mit angepasster 2 620 ha Stickstoffdüngung (LPR) Zulage für zusätzliche Maßnahmen zum 3 270 ha Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume (LPR) Zulage für zusätzliche Maßnahmen zum 4 360 ha Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume, hoher Mehraufwand (LPR) Zulage bei Bewirtschaftung in Form von 5 140 ha Ackerrandstreifen (LPR) Zulage besondere 6 125 ha Rahmenbedingung/Anforderung Ökolandbau (LPR) EL-0105- Aufgabe der Ackerbewirtschaftung zur d 1 600 ha 03 Schaffung höherwertiger Biotope (LPR) Buntbrache (drei Jahre ohne Pflege oder 2 1050 ha Nutzung) (LPR) Extensive Nutzung von §30 BNatSchG/§33 EL-0105- NatSchG Biotopen (B4) (angepasste a 6 300 ha 01 extensive Bewirtschaftung der Biotopflächen, PSM Verzicht) Extensive Nutzung von §30 BNatSchG/§33 NatSchG Biotopen (B4) - Kombination mit 7 220 ha B7 Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel auf Grünland: -80 €/ha DE 756 DE Messerbalkenschnitt in Kombination mit 8 50 ha allen FAKT-Grünlandflächen (B6) Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige ha (max. EL-0105- artenreiche Wildpflanzenmischungen (E14) a 1 500 10 ha je 03 (Verzicht auf chem.-synth. Pflanzenschutz Betrieb) nach der Bestandsetablierung im Erstjahr) Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige 2 420 ha artenreiche Wildpflanzenmischungen (E14) – Kombination mit D2 Ökolandbau: -80 €/ha Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehrjährigen Biomassepflanzen und ha (max. Wildpflanzenmischungen (E15) (Verzicht 3 260 10 auf chem.-synth. Pflanzenschutz der ha/Betrieb) Wildpflanzenmischungnach der Bestandsetablierung im Erstjahr) Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehrjährigen Biomassepflanzen und 4 180 ha Wildpflanzenmischungen (E15) – Kombination mit D2 Ökolandbau: - 80€/ha EL-0105- Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender b 7 230 ha 03 Untersaat in Getreide (E13.2) Erweiterter Drillreihenabstand in Getreide 8 150 ha (Lichtäcker) (E13.1) ha (max. EL-0105- Brachebegrünung mit mehrjährigen c 1 730 10 03 Blühmischungen (E8) ha/Betrieb) Anlage von Blüh-, Brut- und 2 650 ha Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) (E7) EL-0105- Bewirtschaftung von artenreichem a 1 260 ha 04 Dauergrünland mit mind. 6 Kennarten (B3.2) Bewirtschaftung von Streuobstflächen (C1) EL-0105- a 1 5 Baum 05 (Bis zu 100 Streuobstbäume von mehr als 1,40 m Stammhöhe/ha sind förderfähig) Extensive Nutzung der FFH- EL-0105- a 9 300 ha Lebensraumtypen Flachland- und 01 Bergmähwiesen (B 5); Vollausgleich Extensive Nutzung der FFH- Lebensraumtypen Flachland- und 10 250 ha Bergmähwiesen (B 5) - Kombination mit B7 Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel auf Grünland: -50 €/ha; Vollausgleich DE2 Bayern Förder- Teil- Nr. € Interventi gegen- Einheit Bezeichnung der Verpflichtung on stand EL-0105- a 1 320 ha K16 Extensive Grünlandnutzung mit DE 757 DE 01 Schnittzeitpunkten 15.6. K17 Extensive Grünlandnutzung mit 2 370 ha Schnittzeitpunkten 1.7 (StMELF) 3 60 ha K14 Insektenschonende Mahd (StMELF) 4 100 ha K12 Heumilch (StMELF) K99 Bewirtschaftung von kleinstrukturierten 5 60 ha Flächen < 0,5 ha (StMELF) K99 Bewirtschaftung von kleinstrukturierten 6 30 ha Flächen 0,5 – 1,0 ha (StMELF) 7 650 ha K20 Mahd von Steilhangwiesen (StMELF) 8 450 ha K20 Mahd von Steilhangwiesen (StMELF) G 20 Umwandlung von Ackerland in Grünland (5 Jahre) als Ausgangsbasis für 9 400 ha weitergehende biodiversitätsfördernde Maßnahmen G 18 Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (dauerhaft) in der 10 3300 ha Gebietskulisse Moore als Ausgangsbasis für weitergehende biodiversitätsfördernde Maßnahmen G21 Extensive Mähnutzung 11 260 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 1.6. G/E/D22 Extensive Mähnutzung 12 325 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 15.6. G/E/D23 Extensive Mähnutzung 13 370 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 1.7. G/E/D19 Extensive Mähnutzung 14 420 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 15.7. G/E24 Extensive Mähnutzung 15 430 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 1.8. G/E25 Extensive Mähnutzung 16 450 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 1.9. G/D26 Mahd bis einschl. 14.6., 17 420 ha Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.bis einschl. 31.8. 18 80 ha Q26 Zuschlag für ertragsstarke Standorte Q03 Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 ha 19 60 ha (Zusatzmodul) Q04 Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 ha 20 175 ha (Zusatzmodul) 21 12 Baum Q07 Erhaltung der Streuobstbäume 22 140 ha Q08 Verwendung eines Messermähwerks 23 290 ha Q10 Verwendung eines Motormähers DE 758 DE Q09 Verwendung einer Spezialmaschine zur 24 150 ha Mahd 25 700 ha Q11 Handmahd 26 100 ha Q25 Erschwerte Mähgutbergung 27 240 ha Q12 Zusammenrechen per Hand Q13 Naturschutzfachlich erforderlicher 28 120 ha Zusatzschnitt Q15 Feuchtezuschlag auf Feucht-, Nass- 29 80 ha und Streuwiesen bzw. auf Flächen im Zuge einer Wiedervernässung Q17 Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. bis zum 30 40 ha vereinbarten Schnittzeitpunkt Q27 Bewirtschaftungsruhe ab 1.4. bis zum 31 30 ha vereinbarten Schnittzeitpunkt H20 AV Umwandlung von Ackerland in Grünland (5 Jahre) als Ausgangsbasis für 32 400 ha weitergehende biodiversitätsfördernde Maßnahmen H21 AV Extensive Mähnutzung 33 260 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 1.6. H/F22 AV Extensive Mähnutzung 34 325 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 15.6. H/F23 AV Extensive Mähnutzung 35 370 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 1.7. H/F24 AV Extensive Mähnutzung 36 430 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 1.8. H/F25 AV Extensive Mähnutzung 37 450 ha naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 1.9. H/F26 AV Mahd bis einschl. 14.6., 38 420 ha Bewirtschaftungsruhe vom 15.6. bis einschl. 31.8. 39 50 ha W02 AV Weite Anfahrt mind. 5 km einfach W03 AV Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 40 60 ha ha (Zusatzmodul) W04 AV Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 41 220 ha ha (Zusatzmodul) 42 12 Baum W07 AV Erhaltung der Streuobstbäume W08 AV Verwendung eines 43 140 ha Messermähwerks 44 290 ha W10 AV Verwendung eines Motormähers W09 AV Verwendung einer 45 190 ha Spezialmaschine 46 700 ha W11 AV Handmahd 47 240 ha W12 AV Zusammenrechen per Hand DE 759 DE W13 AV Naturschutzfachlich erforderlicher 48 120 ha Zusatzschnitt W15 AV Feuchtezuschlag auf Feucht-, 49 80 ha Nass- und Streuwiesen bzw. auf Flächen im Zuge einer Wiedervernässung W17 AV Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. 50 30 ha bzw. 1.4. bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt K16 Extensive Grünlandnutzung mit 51 320 ha Schnittzeitpunkten 15.6. K17 Extensive Grünlandnutzung mit 52 370 ha Schnittzeitpunkten 1.7 (StMELF) 53 60 ha K14 Insektenschonende Mahd (StMELF) 54 100 ha K12 Heumilch (StMELF) 55 650 ha K20 Mahd von Steilhangwiesen (StMELF) 56 450 ha K20 Mahd von Steilhangwiesen (StMELF) EL-0105- P21 Verzicht auf jegliche Düngung und b 1 150 ha 01 chem. Pflanzenschutzmittel G27 Verzicht auf jegliche Düngung und 2 360 ha chem. PSM als Einzelleistung ohne Kombination mit Schnittzeitpunkt P22 Verzicht auf Mineraldüngung, org. 4 120 ha Düngemittel (außer Festmist) und chem. PS; P23 Verzicht auf jegliche Düngung und 6 120 ha chem. PSM; einmalige Ergänzungsdüngung aus naturschutzfachlichen Gründen zulässig N21 AV Verzicht auf jegliche Düngung und 8 150 ha chem. Pflanzenschutzmittel H27 AV Verzicht auf jegliche Düngung und 9 360 ha chem. PSM als Einzelleistung ohne Kombination mit Schnittzeitpunkt N22 AV Verzicht auf Mineraldüngung, org. 11 90 ha Düngemittel (außer Festmist) und chem. PSM EL-0105- Q14/34 Verpflichtender Erhalt von c 1 80 ha 01 ganzjährigen Altgrasstreifen/-flächen G29 Brachlegung von Grünland aus 2 350 ha Artenschutzgründen W14 AV Verpflichtender Erhalt von 3 80 ha ganzjährigen Altgrasstreifen/-flächen H29 AV Brachlegung von Grünland aus 4 350 ha Artenschutzgründen EL-0105- K22 Bewirtschaftung von anerkannten a 1 80 ha 02 Almen und Alpen (StMELF) K99 Bewirtschaftung von kleinstrukturierten 2 60 ha Flächen < 0,5 ha (StMELF) K99 Bewirtschaftung von kleinstrukturierten 3 30 ha Flächen 0,5 – 1,0 ha (StMELF) 4 440 ha G/D31 Extensive Weidenutzung DE 760 DE naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel, Kamelartige) mit Beschränkung der Zufütterung G/D32 Beweidung durch Rinder auf 5 180 ha Almen/Alpen G/D33 Beweidung durch Ziegen mit 6 590 ha Beschränkung der Zufütterung Q18 Mitführen von Ziegen zur Weidepflege 7 70 ha (nicht auf Almen/Alpen und bei reinen Ziegenweiden) 8 100 ha Q19 Erschwerte Beweidung G/D31 Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. 9 340 ha Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel, Kamelartige) mit Beschränkung der Zufütterung - Kombination mit Ökolandbau G/D33 Beweidung durch Ziegen mit 10 490 ha Beschränkung der Zufütterung - Kombination mit Ökolandbau Q28 Zuschlag für unerschlossene 11 20 ha Almen/Alpen 12 12 Baum Q07 Erhaltung der Streuobstbäume H/F31 AV Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume 13 440 ha (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel) mit Beschränkung der Zufütterung H/F32 AV Beweidung durch Rinder auf 14 180 ha Almen/Alpen H/F33 AV Beweidung durch Ziegen mit 15 590 ha Beschränkung der Zufütterung W18 AV Mitführen von Ziegen zur 16 70 ha Weidepflege (nicht auf Almen/Alpen und bei reinen Ziegenweiden) W19 AV Bewirtschaftungseinheit max. 2,00 17 100 ha ha 18 12 Baum W07 AV Erhaltung der Streuobstbäume K22 Bewirtschaftung von anerkannten 19 80 ha Almen und Alpen (StMELF) EL-0105- K99 Bewirtschaftung von kleinstrukturierten a 1 60 ha 03 Flächen < 0,5 ha (StMELF) K99 Bewirtschaftung von kleinstrukturierten 2 30 ha Flächen 0,5 – 1,0 ha (StMELF) G11 Extensive Ackerbewirtschaftung unter 3 530 ha Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und therm.-mechan. Unkrautbekämpfung 5 190 ha P11 Verzicht auf jegliche Düngung DE 761 DE P12 Verzicht auf Mineraldüngung und org. 7 150 ha Düngemittel (außer Festmist) 9 90 ha Q01 Reduzierte Ansaatdichte Q03 Kleine Bewirtschaftungseinheit bis 10 60 ha 0,5ha (Zusatzmodul) Q04 Kleine Bewirtschaftungseinheit bis 11 175 ha 0,3ha (Zusatzmodul) Q23 Teilweiser Ernteverzicht (mind. 10% 12 95 ha des Schlages) Q24 Anlage von Lerchenfenstern (mind. 3 je 13 50 ha Hektar) 14 12 ha Q07 Erhaltung der Streuobstbäume 15 530 ha H11 AV Extensive Ackerbewirtschaftung 17 190 ha N11 AV Verzicht auf jegliche Düngung N12 AV Verzicht auf Mineraldüngung und 19 150 ha org. Düngemittel (außer Festmist) 20 90 ha W01 AV Reduzierte Ansaatdichte W03 AV Kleine Bewirtschaftungseinheit bis 21 60 ha 0,5ha (Zusatzmodul) W04 AV Kleine Bewirtschaftungseinheit bis 22 220 ha 0,3ha (Zusatzmodul) 23 50 ha W02 AV Weite Anfahrt 24 12 ha W07 AV Erhaltung der Streuobstbäume EL-0105- b 1 500 Ha K61 Verspätete Aussaat (StMELF) 03 2 680 ha K60 Feldvogelinseln (StMELF) EL-0105- K56 Blühflächen an Waldrändern und in der c 1 400 ha 03 Feldflur (StMELF), EMZ bis 3500 K56 Blühflächen an Waldrändern und in der 2 550 ha Feldflur (StMELF), EMZ von 3500 bis 4500 K56 Blühflächen an Waldrändern und in der 3 700 ha Feldflur (StMELF) EMZ von 4500 bis 5500 K56 Blühflächen an Waldrändern und in der 4 900 ha Feldflur (StMELF),EMZ von 5500 bis 6500 K56 Blühflächen an Waldrändern und in der 5 1100 ha Feldflur (StMELF),EMZ über 6500 6 450 ha K52 Wildpflanzenmischungen G12 Brachlegung auf Acker mit EL-0105- d 1 500 ha Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – 03 Flächen mit EMZ < 6500 G13 Brachlegung auf Acker mit 2 750 ha Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ ab 6501 Q06 Bewirtschaftungsgang auf 3 30 ha Ackerbrachen im Herbst Q22 Bewirtschaftungsgang auf 4 30 ha Ackerbrachen im Frühjahr 5 130 ha Q05 Stoppelbrache DE 762 DE H12 AV Brachlegung auf Acker mit 6 245 ha Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ < 2500 H13 AV Brachlegung auf Acker mit 7 445 ha Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ 2501-3500 H14 AV Brachlegung auf Acker mit 8 700 ha Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ ab 3501 W06 AV Bewirtschaftungsgang auf 9 30 ha Ackerbrachen 10 100 ha W05 AV Stoppelbrache als Zusatzleistung H15 AV Stoppelbrache als Einzelleistung 11 130 ha ohne Kombination mit Grund- und Zusatzleistungen EL-0105- G/D30 Ergebnisorientierte Grünlandnutzung a 1 340 ha 04 – 6 Kennarten H30 AV Ergebnisorientierte 2 340 ha Grünlandnutzung – 6 Kennarten EL-0105- a 1 12 Baum K78 Erschwerte Unternutzung bei Streuobst 05 G28 Erhaltung der Streuobstbäume 2 12 Baum Einzelmaßnahme (StMUV) H28 AV Erhaltung der Streuobstbäume 3 12 Baum Einzelmaßnahme (StMUV) EL-0105- K88 Bereitstellung von c 1 4000 ha 05 Landschaftselementen K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen EL-0105- a 1 4000 ha Erschwernisstufe 1 Nicht direktzugfähige 06 Kleinterrasse K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen 2 2500 ha Erschwernisstufe 2 Klassischer Seilzug/Erschlossene Kleinterasse K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen 3 1500 ha Erschwernisstufe 3 Erschwerter Direktzug ab 47% Hangneigung K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen 4 1000 ha Erschwernisstufe 4 Erschwerter Direktzug ab 40% Hangneigung DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0105- Mahdnutzung: Verwendung von a 1 40 ha 01 Balkenmähwerken Mahdnutzung mit Teilmahd (von max. 50 % 2 59 ha des beantragten Schlages in einem zeitlichen Abstand von mindestens 10 Tagen) DE 763 DE Nutzungsvorgabe: erste Nutzung nach dem 3 97 ha 1.7. Nutzungsvorgabe: erste Nutzung nach dem 4 104 ha 15.7. Nutzungspause: erste Nutzung vor dem 5 111 ha 15.6. und weitere Nutzung nach dem 31.8. EL-0105- Verzicht auf jegliche Düngung, Beweidung b 1 49 ha 01 ist zulässig ausschließliche Beweidung mit Schafen 2 130 ha und/oder Ziegen Verzicht auf jegliche Düngung und 3 146 ha ausschließliche Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen Bewirtschaftung von Trockenrasen, Dauergrünland unter etablierten lokalen EL-0105- a 1 258 ha Praktiken und anderen sensiblen 02 Grünlandstandorten/Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen und/oder Equiden Bewirtschaftung von Trockenrasen, Dauergrünland unter etablierten lokalen 2 111 ha Praktiken und anderen sensiblen Grünlandstandorten/Beweidung mit Rindern Bewirtschaftung von Heiden/Beweidung mit 3 346 ha Schafen und/oder Ziegen und/oder Equiden Bewirtschaftung von Heiden/Beweidung mit 4 161 ha Rindern Extensiv-Getreide (Anlage sog. Lichtäcker) EL-0105- (doppelter Reihenabstand, halbierte a 1 180 ha 03 Saatstärke, max. 4 % der Ackerfläche des Betriebes) Nutzung von Ackerland als extensives 2 320 ha Grünland Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in 3 1.600 ha extensives Grünland Extensive Produktionsverfahren auf Ackerland innerhalb von Natura 2000- 4 170 ha Gebieten (Verzicht chem. synth. N-Dünger sowie Herbizide, Insektizide und Fungizide) Zuschlag für Verzicht auf Düngung 5 156 ha jeglicher Art; zusätzlich zu EL-0105-03-a-4 Zuschlag für Verwendung alter Sorten; 6 150 ha zusätzlich zu EL-0105-03-a-4 Anlage von Feldvogelinseln EL-0105- (Flächenumfang von 0,5 bis 2 ha, b 1 305 ha 03 Mindestbreite von 50 m, Abstand zu vertikalen Strukturen mind. 50 m) EL-0105- a 1 8,50 Baum Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen 05 EL-0105- a 1 300 ha Umsetzung koop. Biodiversitätsmaßnahmen 07 DE 764 DE DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Variante 1 Kulisse allgemeines Grünland für konventionelle Betriebe: Extensive Grünlandbewirtschaftung; kombinierbar EL-0105- ohne Abzug mit ÖR3, ÖR4, ÖR5 und ÖR7 a 1 220 ha 01 sowie EL-0101-01 Dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland (ohne Abzüge), EL- 0101-03a Moorschonende Stauhaltung/Duldung Wiedervernässung Variante 1 Kulisse allgemeines Grünland für Öko-Betriebe Extensive Grünlandbewirtschaftung; kombinierbar ohne Abzug mit ÖR3, ÖR4, ÖR5 und ÖR7 sowie EL-0101-01 Dauerhafte Umwandlung 2 190 ha von Acker in Grünland (ohne Abzüge), EL- 0101-03a Moorschonende Stauhaltung/Duldung Wiedervernässung, mit Abzug EL-0108-01-b Einführung ÖkoLandbau GL, EL 0108-02-b Beibehaltung ÖkoLandbau GL Variante 2 Küstenvogelbrutgebiete mit Salzgrasland: Naturschutzgerechte 3 360 ha Grünlandbewirtschaftung; kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7 Variante 2 für Ökobetriebe, kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7, mit 4 330 ha Abzug EL-0108-01-b Einführung ÖkoLandbau GL, EL 0108-02-b Beibehaltung ÖkoLandbau GL Variante 3 Extrem nasse Grünlandstandorte: Naturschutzgerechte 5 470 ha Grünlandbewirtschaftung; kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7 Variante 3 für Ökobetriebe, kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7, mit 6 440 ha Abzug EL-0108-01-b Einführung ÖkoLandbau GL, EL 0108-02-b Beibehaltung ÖkoLandbau GL Variante 4 Feucht- und Nassgrünland Naturschutzgerechte 7 360 ha Grünlandbewirtschaftung; kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7 Variante 4 für Ökobetriebe, kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7, mit 8 330 ha Abzug EL-0108-01-b Einführung ÖkoLandbau GL, EL 0108-02-b Beibehaltung ÖkoLandbau GL DE 765 DE Variante 5 Magergrasland 9 360 ha Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung; kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7 Variante 5 für Ökobetriebe; kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7, mit 10 330 ha Abzug EL-0108-01-b Einführung ÖkoLandbau GL, EL 0108-02-b Beibehaltung ÖkoLandbau GL Variante 6 Renaturierungsgrünland: Naturschutzgerechte 11 430 ha Grünlandbewirtschaftung, kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7 Variante 6 für Ökobetriebe; kombinierbar ohne Abzug mit ÖR4, ÖR5 und ÖR7, mit 12 400 ha Abzug EL-0108-01-b Einführung ÖkoLandbau GL, EL 0108-02-b Beibehaltung ÖkoLandbau GL 13 80 ha Inselzuschlag Prädatorenzuschlag: Duldung Maßnahmen 14 50 ha zum Schutz vor Prädatoren Extensive Äcker: Getreide mit doppeltem Reihenabstand, keine Anwendung von PSM EL-0105- und Düngemitteln kombinierbar ohne b 1 600 ha 03 Abzug mit ÖR2 und ÖR7 sowie EL-0103- 03 Strip-Till/Direktsaatverfahren und EL- 0103-04 Vielfältige Kulturen im Ackerbau Extensive Äcker: Getreide mit doppeltem Reihenabstand, keine Anwendung von PSM und Düngemitteln kombinierbar ohne 2 450 ha Abzug mit ÖR2 und ÖR7 sowie EL-0103- 03 Strip-Till/Direktsaatverfahren und EL- 0103-04 Vielfältige Kulturen im Ackerbau mit Abzug EL-0108-01-a, EL-0108-02-a Naturschutzorientierte Ackernutzung – mehrjähriger Wildblumenacker: Anlage von EL-0105- c 1 800 ha Blühflächen, keine Anwendung von PSM 03 und Düngemitteln kombinierbar ohne Abzug mit ÖR7 Naturschutzorientierte Ackernutzung – Pufferstreifen an gesetzlich geschützten 2 325 ha Biotopen, Alleen und Waldrändern; keine Anwendung von PSM und Düngemitteln kombinierbar ohne Abzug mit ÖR7 DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0105- a 1 220 ha Variante 1 Kulisse allgemeines Grünland DE 766 DE 01 für konventionelle Betriebe: Extensive Grünlandbewirtschaftung; kombinierbar ohne Abzug mit ÖR3, ÖR4, ÖR5 und ÖR7 sowie EL-0101-01 Dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland (ohne Abzüge), EL-0101-03a Moorschonende Stauhaltung/Duldung Wiedervernässung GN1 Basisförderung: mindestens 0,3 RGV/ha, Einhaltung Ruhezeit, Obergrenze EL-0105- a 1 453 ha für Beweidungsintensität, Etablierung einer 01 Schonfläche, keine PSM, nur org. Düngung bis max. 50% des N-Bedarfes GN1 Basisförderung für Ökobetriebe, red. 2 373 ha Fördersatz GN1 Zuschlag A Einsatz Mähbalken ohne 3 70 ha Aufbereiter GN1 Zuschlag B Belassen eines ausgezäunten Altgrasstreifens/-fläche mit 4 42 ha einer Größe von mind. 10% des Schlages bis einschließlich 31.7. GN2 Basisförderung: keine PSM, keine chem.-synth. Düngemittel, org. Düngung bis max. 50% des N-Bedarfes, keine Bodenbearbeitung einschließlich Änderung 5 548 ha des Bodenreliefs, Einhaltung Ruhezeit vom 16.3.–15.6., Obergrenze für Beweidungsintensität, Schonfläche ohne Nutzung bis 31.7. GN2 Basisförderung für Ökobetriebe, red. 6 454 ha Fördersatz 7 46 ha GN2 Zuschlag A UNB-Beteiligung GN2 Zuschlag B Einhaltung einer Ruhezeit 8 42 ha bis 30.6 GN2 Zuschlag C Einhaltung einer Ruhezeit 9 224 ha bis 15.8 GN2 Zuschlag D Einsatz Mähbalken ohne 10 70 ha Aufbereiter 11 266 ha GN2 Zuschlag F Wassereinstau/-anstau 12 266 ha GN2 Zuschlag G Pflegeschnitt im Herbst GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 13 78 ha vom 1.3. bis zur ersten Nutzung auf Moorboden GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 14 60 ha vom 1.3. bis zur ersten Nutzung auf Moorboden; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 15 52 ha vom 1.3. bis zur ersten Nutzung auf Mineralboden GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 16 40 ha vom 1.3. bis zur ersten Nutzung auf Mineralboden; Ökobetriebe, red. Fördersatz DE 767 DE GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 17 52 ha vom 16.3. bis zur ersten Nutzung auf Moorboden GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 18 40 ha vom 16.3. bis zur ersten Nutzung auf Moorboden; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 19 39 ha vom 16.3. bis zur ersten Nutzung auf Mineralboden GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 20 30 ha vom 16.3. bis zur ersten Nutzung auf Mineralboden; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 21 39 ha vom 1.4. bis zur ersten Nutzung auf Moorboden GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 22 30 ha vom 1.4. bis zur ersten Nutzung auf Moorboden; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 23 26 ha vom 1.4. bis zur ersten Nutzung auf Mineralboden GN4 Keine maschinelle Bodenbearbeitung 24 26 ha vom 1.4. bis zur ersten Nutzung auf Mineralboden; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Übersaat nur mit standorttypischen 25 65 ha Gräsern - Moorboden GN4 Übersaat nur mit standorttypischen 26 50 ha Gräsern – Moorboden; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Übersaat nur mit standorttypischen 27 52 ha Gräsern - Mineralboden GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 33 78 ha bis 5.6. GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 34 60 ha bis 5.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 35 117 ha bis 10.6. GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 36 90 ha bis 10.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 37 156 ha bis 15.6. GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 38 120 ha bis 15.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 39 273 ha bis 20.6. GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 40 210 ha bis 20.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 41 312 ha bis 30.6. 42 240 ha GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) DE 768 DE bis 30.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 43 429 ha bis 15.8. GN4 Keine Nutzung (Mahd/ Beweidung) 44 330 ha bis 15.8.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Nutzung (Mahd oder Beweidung) 2 x 45 260 ha im Jahr. Zweite Nutzung früh. 10 Wochen nach erstem Nutzungstermin GN4 Nutzung (Mahd oder Beweidung) 2 x im Jahr Zweite Nutzung früh. 10 Wochen 46 200 ha nach erstem Nutzungstermin; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 1 Weidetiere bis 47 481 ha 15.7. GN4 Beweidung max. 1 Weidetiere bis 48 370 ha 15.7.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 49 338 ha 15.7. GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 50 260 ha 15.7.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 51 299 ha 30.6. GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 52 230 ha 30.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 53 273 ha 21.6. GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 54 210 ha 21.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 55 247 ha 10.6. GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 56 190 ha 10.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 57 208 ha 31.5. GN4 Beweidung max. 2 Weidetiere bis 58 160 ha 31.5.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 3 Weidetiere bis 59 195 ha 30.6. GN4 Beweidung max. 3 Weidetiere bis 60 150 ha 30.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 3 Weidetiere bis 61 182 ha 21.6. GN4 Beweidung max. 3 Weidetiere bis 62 140 ha 21.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz 63 134 ha GN4 Beweidung max.3 Weidetiere bis 10.6. GN4 Beweidung max.3 Weidetiere bis 64 110 ha 10.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 3 Weidetiere bis 65 130 ha 31.5. DE 769 DE GN4 Beweidung max. 3 Weidetiere bis 66 100 ha 31.5.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Beweidung max. 4 Weidetiere bis 67 91 ha 30.6. GN4 Beweidung max. 4 Weidetiere bis 68 70 ha 30.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz 69 78 ha GN4 Beweidung max.4 Weidetiere bis 21.6. GN4 Beweidung max.4 Weidetiere bis 70 60 ha 21.6.; Ökobetriebe, red. Fördersatz 71 104 ha GN4 Keine Portions- oder Umtriebsweide GN4 Keine Portions- oder Umtriebsweide; 72 80 ha Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Mahd einseitig oder von innen nach 73 39 ha außen GN4 Mahd einseitig oder von innen nach 74 30 ha außen; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Erhöhte Wasserstandshaltung (1.1. bis 75 520 ha 31.5.), aktive Zuwässerung (1.3. bis 31.5.) GN4 Erhöhte Wasserstandshaltung (1.1. bis 76 400 ha 31.5.), aktive Zuwässerung (1.3. bis 31.5.); Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 Zuschlag A Einsatz Mähbalken ohne 77 70 ha Aufbereiter 78 122 ha GN4 Zuschlag B Pflegeschnitt im Herbst BB2 Basisförderung: Maschinelle Mahd von geschützten Biotopen einschließlich 79 375 ha Abtransport des Mähgutes, keine PSM, keine chem.-synth. Düngemittel, keine Einebnung/Planierung des Bodenreliefs 80 517 ha BB2 Zuschlag A Erschwerte Bedingungen 81 1.200 ha BB2 Zuschlag B Handmahd BB2 Zuschlag C Einsatz Mähbalken ohne 82 70 ha Aufbereiter NG GL Basisförderung: Duldung Nordische Gastvögel, Keine Bewirtschaftung zwischen 83 334 ha 1.11. und 31.3., Einhaltung Ruhezeitraum, Obergrenze für Beweidungsintensität, Etablierung Schonfläche NG GL Basisförderung: Duldung Nordische Gastvögel, Keine Bewirtschaftung zwischen 1.11. und 31.3., Etablierung Ruhefläche, 84 330 ha Obergrenze für Beweidungsintensität, Etablierung Schonfläche; Ökobetriebe, red. Fördersatz 85 45 ha NG GL Zuschlag A UNB-Beteiligung NG GL Zuschlag B Einsatz Mähbalken 86 70 ha ohne Aufbereiter 87 264 ha NG GL Zuschlag C Wassereinstau/ -anstau 88 122 ha NG GL Zuschlag D Pflegeschnitt im Herbst DE 770 DE NG GL Zuschlag E Erhöhung Flächenanteil 89 140 ha Ruhefläche NG GL Zuschlag F Verlängerung 90 35 ha Ruhezeitraum bis 30.6. NG GL Zuschlag G Betroffenheitsbonus 91 167 ha einschließlich Zuschlag C EL-0105- b 1 312 ha GN4 keine Düngung 01 GN4 keine Düngung; Ökobetriebe, red. 2 240 ha Fördersatz 3 156 ha GN4 Düngung nach der ersten Nutzung GN4 Düngung nach der ersten Nutzung; 4 120 ha Ökobetriebe, red. Fördersatz 5 156 ha GN4 keine organische Düngung GN4 keine organische Düngung; 6 120 ha Ökobetriebe, red. Fördersatz 7 104 ha GN4 keine Gülle, Festmistdüngung erlaubt GN4 keine Gülle, Festmistdüngung erlaubt; 8 80 ha Ökobetriebe, red. Fördersatz GN4 keine chem.-synth. PSM auf 9 39 ha Moorboden GN4 keine chem.-synth. PSM auf 10 26 ha Mineralboden 11 13 ha GN4 Nur horstweiser Einsatz von PSM EL-0105- c 1 42 ha GN1 Zuschlag B Altgrasstreifen 01 2 63 ha GN2 Zuschlag E Überjährige Schonfläche GN4 Randstreifen/ Schonfläche auf 10 % 3 52 ha der bewilligten Fläche vom 1.1. bis 31.7. GN4 Randstreifen/ Schonfläche auf 10 % 4 40 ha der bewilligten Fläche vom 1.1. bis 31.7.; Ökobetriebe, red. Fördersatz 5 63 ha GN4 Zuschlag C Überjährige Schonfläche 6 63 ha BB2 Zuschlag D Überjährige Schonfläche NG GL Ruhefläche auf 10% der Verpflichtungsfläche, Keine Nutzung/ 7 30 ha Bewirtschaftung vom 1.4.-15.6., Beweidungsobergrenze, Etablierung einer Schonfläche ohne Nutzung bis 31.7. NG GL Ruhefläche auf 10% der Verpflichtungsfläche, Keine Nutzung/Bewirtschaftung vom 1.4.-15.6., 8 13 ha Beweidungsobergrenze, Etablierung einer Schonfläche ohne Nutzung bis 31.7.; Ökobetriebe, red. Fördersatz GN3 Basisförderung mindestens 0,3 EL-0105- RGV/ha, keine PSM, nur organische a 1 436 ha 02 Düngung bis max. 50% des N-Bedarfes, keine Nutzung als intensive Portionsweide DE 771 DE GN3 Basisförderung für Ökobetriebe, red. 2 353 ha Fördersatz 3 102 ha GN3 Zuschlag A Verzicht auf Düngung GN3 Zuschlag A für Ökobetriebe Verzicht 4 85 ha auf Düngung GN3 Zuschlag B Verzicht auf Beweidung 5 263 ha bis 15.7. 6 91 ha GN3 Zuschlag C Altgrasstreifen 7 122 ha GN3 Zuschlag D zusätzlicher Pflegeschnitt BB1 Beweidung von geschützten Biotopen (Magerrasen/montanen Wiesen/mesophilem Grünland) auf der Basis eines naturschutzfachlichen Beweidungsplanes; 8 412 ha keine PSM, keine chem.-synth. Düngemittel, Obergrenze Beweidungsintensität, Beweidungszeiträume BB1 Beweidung von geschützten Biotopen (Sand- und Moorheiden einschließlich Pfeifengraswiesen) auf der Basis eines naturschutzfachlichen Beweidungsplanes; 9 390 ha keine PSM, keine chem.-synth. Düngemittel, Obergrenze Beweidungsintensität, Beweidungszeiträume 10 206 ha BB1 Zuschlag A Erschwerte Bedingungen BB1 Zuschlag B zusätzliche zweijährige 11 206 ha Mahd 12 565 ha BB1 Zuschlag C Handmahd 13 113 ha BB1 Zuschlag D Ziegenhaltung 14 81 ha BB1 Zuschlag E Ganzjahresbeweidung AN1 Basisförderung: Aussaat von Wildpflanzensaatgut, keine N-Düngung im Ansaatjahr, in den Folgejahren max. 150 kg Gesamt-N/ha bis 15.6., kein EL-0105- a 1 685 ha Klärschlammeinsatz, kein PSM-Einsatz 03 (Ausnahme Herbizid im Ansaatjahr möglich), keine Beregnung, Ernteverpflichtung nicht vor dem 1.8., mind. 10% Teilfläche Ernteverzicht. 2 949 ha AN1 Basisförderung für Ökobetriebe AN2 Basisförderung: Mindestgröße, bzw. ganzer Schlag, Aussaat bis 15.4., Herbstaussaat möglich, Getreide/Getreideleguminosengemenge mit doppelten Saatreihenabstand, kein 3 627 ha Mineraldünger, kein PSM-Einsatz, org. Düngung nur bis zu 50% des berechneten N-Bedarfs (anrechenbarer N), keine mech. Pflegemaßnahmen, keine Beregnung, Stoppelbearbeitung ab dem 16.9. DE 772 DE AN2 Basisförderung für Ökobetriebe, red. 4 523 ha Fördersatz 5 182 ha AN2 Zuschlag A (Blühende Untersaaten) 6 30 ha AN2 Zuschlag B (2 Lerchenfenster/ha) An2 Zuschlag C (1 Feldvogelinsel (0,25ha) 7 305 ha Selbstbegrüngung) AN2 Zuschlag D (1 Feldvogelinsel (0,25ha) 8 340 ha Herbstansaat Wildkräuter) AN4 Ackerwildkräuter Basisförderung: Aussaat bis 15.04., Herbstausaat möglich, Getreide/Getreideleguminosengemenge, kein Mineraldünger, kein PSM-Einsatz, org. 9 688 ha Düngung nur bis zu 50% des berechneten N-Bedarfs (anrechenbarer N), keine Pflegemaßnahmen bis Ernte/Nutzung, keine Beregnung, Bodenbearbeitung ab 16.9. AN4 Ackerwildkräuter Basisförderung für 10 672 ha Ökobetriebe, red. Fördersatz AN4 Ackerwildkräuter Zuschlag A (UNB- 11 107 ha Beteiligung) AN4 Ackerwildkräuter Zuschlag B (keine 12 153 ha Düngung) AN4 Ackerwildkräuter Zuschlag C (Keine 13 375 ha Nutzung des Aufwuchses bis 30.9.) AN5 Feldhamster Basisförderung: Anbau von Wintergetreide/ -leguminosengemenge (im ersten Jahr auch Sommergetreide 14 324 ha zulässig), Mindesthöhe der Stoppel 30 cm, Bodenbearbeitung erst ab 1.10. Keine Ernte auf 10% der Fläche AN5 Feldhamster Basisförderung für 15 269 ha Ökobetriebe, red. Fördersatz AN5 Feldhamster Zuschlag A (UNB- 16 107 ha Beteiligung) AN5 Feldhamster Zuschlag B (Keine 17 1.108 ha Nutzung des Aufwuchses bis 30.9) AN5 Feldhamster Zuschlag C (Keine 18 1.166 ha Nutzung des Aufwuchses bis 15.2.) AN6 Ortolan Basisförderung: Aussaat bis 15.4., Herbstaussaat möglich, Getreide/Getreideleguminosengemenge, kein Mineraldünger, kein PSM-Einsatz, org. 19 688 ha Düngung nur bis zu 50% des berechneten N-Bedarfs (anrechenbarer N), keine Pflegemaßnahmen bis Ernte/Nutzung, keine Beregnung, Bodenbearbeitung ab 16.9. AN6 Ortolan Basisförderung für 20 657 ha Ökobetriebe, red. Fördersatz AN6 Ortolan Zuschlag A (UNB- 21 107 ha Beteiligung) DE 773 DE 22 156 ha AN6 Ortolan Zuschlag B (keine Düngung) AN6 Ortolan Zuschlag C (Keine Nutzung 23 348 ha des Aufwuchses bis 30.9.) AN7 Rotmilan Basisförderung: Aussaat bis 15.4., Herbstaussaat möglich, kleinkörnige Leguminosen, kein Mineraldünger, kein PSM-Einsatz, org. Düngung nur bis zu 50% des berechneten N-Bedarfs (anrechenbarer N), mindestens 2 Nutzungen ab 1.5. bis 24 557 ha 30.6. (Mahd und Abfuhr), Nachbeweidung ab 1.7. (im 1. Verpflichtungsjahr eine Nutzung bis 31.7. und Nachbeweidung ab 1.8.), Ruhezeit auf 20-50% der Fläche, Nutzung dort erst ab 16.8., keine Beregnung. AN7 Rotmilan Basisförderung für 25 452 ha Ökobetriebe, red. Fördersatz 26 107 ha AN7 Zuschlag A (UNB-Beteiligung) NGA- Nordische Gastvögel auf Acker Basisförderung: Duldung Nordische Gastvögel, Keine Bewirtschaftung zwischen 1.11. und 31.3., Anbau von Wintergetreide, 27 451 ha Winterraps, Grassamen, Acker- oder Kleegras. Grundsätzlich keine Bewirtschaftung/ Beunruhigung vom 1.11. bis 31.3. NGANGA- Nordische Gastvögel auf Acker Basisförderung: Duldung Nordische Gastvögel, Keine Bewirtschaftung zwischen 1.11. und 31.3., Anbau von Wintergetreide, 28 447 ha Winterraps, Grassamen, Acker- oder Kleegras. Grundsätzlich keine Bewirtschaftung/ Beunruhigung vom 1.11. bis 31.3. für Ökobetriebe, red. Fördersatz BF1 Basisförderung: Mindestgröße 6 bis max. 30m oder ganzer Schlag bis max. 2 ha, Aussaat bis 30.4., Herbstaussaat möglich, vorgegebene Saatmischung, wechselseitige EL-0105- c 1 1088 ha Bestellung von 50% der Fläche, Rest 03 Selbstbegrünung, keine weiteren Pflegemaßnahmen, der überjährige Teil kann vom 15.7. bis 15.9. geschlegelt werden, keine Nutzung 2 1373 ha BF1 Basisförderung für Ökobetriebe 3 107 ha BF1 Zuschlag A (UNB-Beteiligung) BF2 Basisförderung: Mindestgröße 6 bis max. 30m oder ganzer Schlag bis max. 2 ha, Aussaat bis 30.4., Herbstaussaat möglich, 4 910 ha vorgegebene Wildpflanzenmischung, ganzflächige Bestellung, Auflagen zu weiteren Pflegemaßnahmen, keine Nutzung 5 1209 ha BF2 Basisförderung für Ökobetriebe DE 774 DE 6 107 ha BF2 Zuschlag A (UNB-Beteiligung) EL-0105- BF2 Zuschlag B (Anlage zur Teilung großer b 1 242 ha 03 Schläge (>5ha)) BF2 Zuschlag B (Anlage zur Teilung großer 2 197 Ha Schläge (>5ha)) für Ökobetriebe AN8 Basisförderung: Feldvogelinsel als Stoppelbrache Mindestgröße 0,25 ha max. 1,5 ha je Schlag, Anlage nur in umgebender EL-0105- Hauptkultur Getreide (außer Mais) und d 1 931 ha 03 Raps, rotierend, Selbstbegrünung kein Mineraldünger, kein PSM-Einsatz, keine Bodenbearbeitung Nutzung ab 16.8. möglich, Herbstumbruch obligatorisch AN8 Basisförderung Feldvogelinsel als 2 1189 ha Stoppelbrache für Ökobetriebe AN8 Basisförderung: Feldvogelinsel mit Aussaat von winterharten Leguminosenmischungen Mindestgröße 0,25 ha max. 1,5 ha je Schlag, Anlage nur in umgebender Hauptkultur Getreide (außer 3 1107 ha Mais) und Raps, rotierend, Aussaat von winterharten Leguminosen bis spätestens einschließlich 1.10., kein Mineraldünger, kein PSM-Einsatz, keine Bodenbearbeitung, Nutzung ab 16.8. möglich, Herbstumbruch obligatorisch AN8 Basisförderung Feldvogelinsel mit 4 1365 ha Aussaat von winterharten Leguminosenmischungen für Ökobetriebe AN9 Kiebitzinseln Basisförderung: Mindestgröße 0,5 ha, 5 Jahre lagegenau, einjährige Brache durch Selbstbegrünung 5 974 ha auf Acker.kein chem.-synth. Dünger, keine PSM, keine Bearbeitung ab 21.3., Nutzung ab 16.8., Herbstumbruch obligatorisch AN9 Kiebitzinseln Basisförderung für 6 1.234 ha Ökobetriebe AN9 Kiebitzinseln Zuschlag A (UNB- 7 107 ha Beteiligung) EL-0105- a 1 351 ha GN5 6 Kennarten 04 2 459 ha GN5 8 Kennarten BF8 Basisförderung: Mindestgröße 6 bis EL-0105- max. 15m, Zustimmung UNB, b 1 16863 ha 05 Standorttypische Laubgehölze regionaler Herkunft, 7 Jahre Verpflichtungszeitraum 2 574 ha BF8 Zuschlag A (UNB-Beteiligung) BF8 Zuschlag B (Anlage zur Teilung großer 3 4552 ha Schläge (>5ha)) DEA Nordrhein-Westfalen DE 775 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: EL-0105- a 1 415 ha Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN 01 (5122) Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: 2 300, 315 ha Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5122) auf Flächen mit ÖR4 Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: 3 355 ha Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5124) Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Verbot 4 240, 255 ha Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5124) auf Flächen mit ÖR4 iese 1. Schnitt ab 20.5.; Verbot: flüssige org. 5 550 ha Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5151) Wiese 1. Schnitt ab 20.5.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. 6 435, 450 ha N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5151) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 20.5.; Verbot: alle N- 7 610 ha Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5152) Wiese 1. Schnitt ab 20.5.; Verbot: alle N- 8 495, 510 ha Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5152) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 1.6.; Verbot: flüssige org. 9 580 ha Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5153) Wiese 1. Schnitt ab 1.6.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- 10 465, 480 ha Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5153) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 1.6.; Verbot: alle N- 11 650 ha Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5154) Wiese 1. Schnitt ab 1.6.; Verbot: alle N- 12 535, 550 ha Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5154) auf Flächen mit ÖR4. Wiese 1. Schnitt ab 15.6.; Verbot: flüssige 13 610 ha org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5155) Wiese 1. Schnitt ab 15.6.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. 14 495, 510 ha N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5155) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 15.6.; Verbot: alle N- 15 700 ha Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN DE 776 DE (5156) Wiese 1. Schnitt ab 15.6.; Verbot: alle N- 16 585, 600 ha Dünger, PSM, Nachsaat - 200m ü. NN (5156) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 1.6./15.6.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 17 390 ha mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5157/5163) Wiese 1. Schnitt ab 1.6./15.6.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 18 275, 290 ha mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5157/5163) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 1.6./15.6.; Verbot: alle N- 19 450 ha Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5158/5164) Wiese 1. Schnitt ab 1.6./15.6.; Verbot: alle N- 20 335, 350 ha Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5158/5164) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 15.6./1.7.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 21 410 ha mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5159/5165) Wiese 1. Schnitt ab 15.6./1.7.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 22 295, 310 ha mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5159/5165) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 15.6./1.7.; Verbot: alle N- 23 480 ha Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5160/5166) Wiese 1. Schnitt ab 15.6./1.7.; Verbot: alle N- 24 365, 380 ha Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5160/5166) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 1.7./15.7.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 25 440 ha mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5161/5167) Wiese 1. Schnitt ab 1.7./15.7.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 26 325, 340 ha mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5161/5167) auf Flächen mit ÖR4 Wiese 1. Schnitt ab 1.7./15.7.; Verbot: alle N- 27 520 ha Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5162/5168) Wiese 1. Schnitt ab 1.7./15.7.; Verbot: alle N- 28 405, 420 ha Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5162/5168) auf Flächen mit ÖR4 Zusatzmaßnahme: Pflicht zur Mahdverschiebung über den regulären 29 60 ha Mahdtermin hinaus bei Vorkommen gefährdeter Arten (5169) 30 595 ha Biotoppflege durch Mahd nach DE 777 DE biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5210) Biotoppflege durch Mahd nach 31 480, 495 ha biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5210) auf Flächen mit ÖR4 Zusatzmaßnahme: 2. Mahd ab 15.09. (5550) 32 250 ha auf Flächen mit Vorkommen gefährdeter Arten Umwandlung Acker in Grünland als Grundlage zur Entwicklung von artenreichem 33 615 ha Grünland - Selbstbegrünung od. Rahmenmischung 1. Jahr (5100a) Umwandlung Acker in Grünland als Grundlage zur Entwicklung von artenreichem 34 2040 ha Grünland - Mahgutübertragung od. Regiosaatgut - 1. Jahr (5100b) Umwandlung Acker in Grünland als 35 440 ha Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - Folgejahre (5100) Zusatzmaßnahme: Handarbeitsleistungen beim Mähen und/oder Bergen des 36 1290 ha Schnittgutes z.b. aufgrund steiler Hanglagen/Nassgrünland (5510) Zusatzmaßnahme: Einsatz 37 130 ha insektenschonender Mähtechnik (5520) Zusatzmaßnahme: besondere Bewirtschaftungserschwernisse od. -auflagen 38 300 ha wie Einsatz spezieller Geräte, Entsorgung nicht verwertbaren Aufwuchses, manuelle Bekämpfung von Giftpflanzen (5560) Weide ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: EL-0105- a 1 470 ha Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN 02 (5121) Weide ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: 2 355, 370 ha Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5121) auf Flächen mit ÖR4 Weide ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: 3 345 ha Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5123) Weide ohne zeitliche Einschränkung; Verbot 4 230, 245 ha Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5123) auf Flächen mit ÖR4 Weide: auf 2 GVE beschränkte Besatzdichte v. 15.03. bis 15.06.; Verbot: flüssige org. 5 675 ha Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5131) Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.3. - 15.6.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, 6 560, 575 ha Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5131) auf Flächen mit ÖR4 7 710 ha Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.3. - 15.6.; DE 778 DE Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5132) Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.3. - 15.6.; 8 595, 610 ha Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5132) auf Flächen mit ÖR4 Weide: max. 2 GVE/ha v. 1.4.-1.7./1.4.-15.7.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, 9 410 ha Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m/über 400m ü. NN (5133/5135) Weide: max. 2 GVE/ha v. 1.4.-1.7./1.4.-15.7.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, 10 295, 310 ha Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN (5133/5135) auf Flächen mit ÖR4 Weide: max. 2 GVE/ha v. 1.4.-1.7./1.4.-15.7.; 11 490 ha Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m über NN (5134/5136) Weide: max. 2 GVE/ha v. 1.4.-1.7./1.4.-15.7.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab 12 375, 390 ha 200m/über 400m ü. NN (5134/5136) auf Flächen mit ÖR4 Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.3.-15.6.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, 13 550 ha Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5141) Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.3.-15.6.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, 14 435, 450 ha Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5141) auf Flächen mit ÖR4 Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.3. - 15.6.; 15 625 ha Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5142) Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.3. - 15.6.; 16 510, 525 ha Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5142) auf Flächen mit ÖR4 Weide: max. 4 GVE/ha v. 1.4.-1.7./1.4.-15.7.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, 17 370 ha Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m/über 400m ü. NN (5143/5145) Weide: max. 4 GVE/ha v. 1.4.-1.7./1.4.-15.7.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, 18 255, 270 ha Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN (5143/5145) auf Flächen mit ÖR4 Weide: max. 4 GVE/ha v. 1.4.-1.7./1.4.-15.7.; 19 445 ha Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m über NN (5144/5146) Weide: max. 4 GVE/ha v. 1.4.-1.7./1.4.-15.7.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab 20 330, 345 ha 200m/über 400m ü. NN (5144/5146) auf Flächen mit ÖR4 Ganzjährige Weideprojekte; max. 0,6 21 560 ha GVE/ha; Verbot: Düngung, PSM (5170) DE 779 DE Ganzjährige Weideprojekte; max. 0,6 22 445, 460 ha GVE/ha; Verbot: Düngung, PSM (5170) auf Flächen mit ÖR4 Biotoppflege durch Beweidung nach 23 620 ha biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5200) Biotoppflege durch Beweidung nach 24 505, 520 ha biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5200) auf Flächen mit ÖR4 Zusatzmaßnahme: Einsatz von Ziegen in 25 70 ha Schafherden (5500) Zusatzmaßnahme: Beseitung unerwünschten 26 900 ha Gehözaufwuchses zur Erhaltung von Grünlandbiotopen (5530) Getreideanbau mit weiter Reihe (mindestens EL-0105- a 1 540 ha 20 cm) ohne den Einsatz von Fungiziden, 03 Insektiziden und mineralischen Düngemitteln Stoppelbrache in Ergänzung zu DEA-EL- 3 70 ha 0105-03-a-01 bei Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen (einmaliger 4 460 ha Herbizid-Einsatz zur Etablierung und im Einzelfall nach Genehmigung möglich) Feldhamster freundliche Fruchtfolge mit mind. zweijährigem Anbau von Luzerne, 6 785 ha Klee, Kleegras und zwei Jahren Getreide oder Körnerleguminosen Ackerrandstreifen – Feldflora; Verbot: flüssige org. Dünger, ätzende Dünger, 7 1145 ha mineral. N-Dünger, PSM (außer Saatgutbeizen), Untersaaten (5010) Ackerrandstreifen – Feldflora; Verbot: flüssige org. u. ätzende Dünger, mineral. N- 9 1015, 995 ha Dünger, PSM (außer Saatgutbeizen), Untersaaten (5010) auf Flächen mit ÖR6 Verpflichtung zur Untersaat bzw. Einsaat 10 140 ha einer Zwischenfrucht (5021) 11 30 ha Verbot von Tiefpflügen (5022) Doppelte Saatreihe Wintergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), 12 1100 ha mechanische Beikrautregulierung v. 1.4.- 30.6. (5026) Doppelte Saatreihe Sommergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), 14 1455 ha mechanische Beikrautregulierung v. 1.4.- 30.6. (5027) Doppelte Saatreihe Sommergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), 16 1325, 1305 ha mechanische Beikrautregulierung v. 1.4.- 30.6. (5027) auf Flächen mit ÖR6 DE 780 DE Beschränkung auf einen zweimaligen Einsatz 17 280 ha von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr - Feldhamsterschutz (5032) Beschränkung auf einen zweimaligen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr in 18 150, 130 ha Feldhamstergebieten (5032) auf Flächen mit ÖR6 Verbot: Einsatz von 19 295 ha Insektiziden/Rodentiziden (5033) Verbot: Einsatz von 21 165, 145 ha Insektiziden/Rodentiziden (5033) auf Flächen mit ÖR6 Einschränkung organische Düngung auf 22 135 ha Festmist, Champost, Kompost - Feldhamsterschutz (5035) Verbot: Einsatz von Rodentiziden - 23 55 ha Feldhamsterschutz (5036) Ernterverzicht von Getreide (plus EL-0105- Körnerleguminosen - Feldhamster); bis 28.02. b 1 2240 ha 03 des Folgejahres (bis 20.9;15.10. - Feldhamster) (5025) 2 35 ha Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge Anlage mehrjähriger Buntbrachen bei EL-0105- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (Herbizid- c 1 1620 ha 03 Einsatz im Einzelfall nach Genehmigung möglich) Ackerbrache einjährige Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, 2 1750 ha Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 A) Ackerbrache mehrjährige Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: 3 1970 ha Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 B) - im Jahr der Einsaat Ackerbrache mehrjährige Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: 4 1530 ha Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 B) - in den Folgejahren Ackerbrache einjährige Einsaat; mit Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, 5 2000 ha Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 C) Ackerbrache mehrjährige Einsaat; mit Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, 6 2280 ha Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 C) - im Jahr der Einsaat Ackerbrache mehrjährige Einsaat; mit 7 1530 ha Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 DE 781 DE D) - in den Folgejahren Stoppelbrache in geeigneten Kulturen; bis EL-0105- 15.10. (20.9. bei nachfolgend Wintergerste, d 1 185 ha 03 Winterhafer); Verbot: Herbzideinsatz, mechanische Beikrautregulierung (5024 F) Stoppelbrache in geeigneten Kulturen; bis 28.2. des Folgejahres; Verbot: 2 250 ha Herbzideinsatz, mechanische Beikrautregulierung (5024) Ackerbrache - selbstbegrünt; Verbot: 4 1600 ha Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5041) Pflege von bestehenden Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, EL-0105- a 1 1520 ha Verjüngungsschnitt nach fachlichen 05 Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM- Behandlung der Bäume (5301) Extensive Unternutzung von 2 260 ha Streuobstbeständen; Verbot: chemisch-synth. PSM und Düngemittel (5302) Extensive Unternutzung von Streuobstbeständen; Verbot: chemisch-synth. 3 160 ha PSM und Düngemittel (5302) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Pflege von bestehenden Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen 7 1900 ha Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM- Behandlung der Bäume (5301) – ab 2026 bei 4-jährigem Verpflichtungszeitraum Pflege von bestehenden Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen 8 2530,8 ha Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM- Behandlung der Bäume (5301) – ab 2026 bei 3-jährigem Verpflichtungszeitraum Pflege bestehender Hecken durch Auf-den- EL-0105- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- b 1 6000 ha 05 aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand Pflege bestehender Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- 2 9000 ha aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand (z.B. breite Hecken, Dornengehölze, große Schnittmengen) Pflege bestehender Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- 5 7500 ha aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand - ab 2026 bei 4-jährigem Verpflichtungszeitraum Pflege bestehender Hecken durch Auf-den- 7 11250 ha Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- DE 782 DE aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand (z.B. breite Hecken, Dornengehölze, große Schnittmengen) - ab 2026 bei 4-jährigem Verpflichtungszeitraum Pflege bestehender Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- 6 10000 ha aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand - ab 2026 bei 3-jährigem Verpflichtungszeitraum Pflege bestehender Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter 8 15000 ha Aufwand (z.B. breite Hecken, Dornengehölze, große Schnittmengen) - ab 2026 bei 3-jährigem Verpflichtungszeitraum DEB Rheinland-Pfalz Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Grundmodul: VN Grünland_Mähwiesen und EL-0105- a 1 225 ha Weiden mit Verzicht auf N-Düngung und 01 Mahd nicht vor 15.5. (GMW) Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: Abweichende Bewirtschaftungsvorgaben 2 175 ha hinsichtlichNutzungshäufigkeit oder – zeitpunkt aus Artenschutzgründen Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende 3 140 ha Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als 4 140 ha alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: 5 235 ha ganzjährige Beweidung Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von 6 50 ha Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung VN Grünland GMW mit Verzicht auf N- 7 110 ha Düngung und Nutzung nicht vor 15.5. + DZ- 0404 ExtDGL Grundmodul: VN Grünland_VN Artenreiches 8 300 ha Grünland (GA) mit Verzicht auf jegliche Düngung und Nutzung nicht vor 15.6. Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: Abw. 9 175 ha Bewirtschaftungsvorgaben hinsichtlichNutzungshäufigkeit oder – DE 783 DE zeitpunkt aus Artenschutzgründen Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende 10 140 ha Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als 11 140 ha alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: 12 160 ha ganzjährige Beweidung Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von 13 50 ha Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung VN Grünland_VN Artenreiches Grünland 14 320 ha (GA) mit Verzicht auf jegliche Düngung und Nutzung nicht vor 15.6.+ DZ 0404 ExtDGL Grundmodul: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland mit Vorgaben 15 700 ha hinsichtlich Begrünungsmaßnahmen und Verzicht auf Düngung Zusatzmodul: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: 16 140 ha einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr Zusatzmodul: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: 17 140 ha mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr Zusatzmodul: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: 18 50 ha Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung Grundmodul: VN Acker_Extensivgetreide EL-0105- mit doppeltem Saatreihenabstand und b 1 1050 ha 03 Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzverfahren Zusatzmodul: VN Acker_Extensivgetreide + 2 70 ha ZM: Stoppelumbruch nicht vor 1. Okt./hohe Stoppel auf angrenzenden Flächen EL-0105- c 1 780 ha Einführung mehrjährige Blühstreifen 03 Einführung mehrjährige Blühstreifen - 2 820 ha Kombination DZ-0407 Natura 2000 3 690 ha Beibehaltung mehrjährige Blühstreifen Beibehaltung mehrjährige Blühstreifen - 4 730 ha Kombination DZ-0407 Natura 2000 DE 784 DE EL-0105- Grundmodul: VN Acker_Mehrjährige d 1 800 ha 03 Ackerbrache Zusatzmodul: VN Acker_Mehrjährige Ackerbrache + ZM: Stoppelumbruch nicht 2 70 ha vor 1. Okt./hohe Stoppel auf angrenzenden Flächen EL-0105- Grundmodul: VN 6 Kennarten des a 1 300 ha 04 artenreichen Grünlands Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: einjährige 2 140 ha Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: mehrjährige 3 140 ha Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: 4 50 ha Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung Grundmodul: VN 8 Kennarten des 5 360 ha artenreichen Grünlands Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des artenreichen Grünlands + einjährige 6 140 ha Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des artenreichen Grünlands + mehrjährige 7 140 ha Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: 8 50 ha Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung EL-0105- a 1 765 ha Umweltschonder Steillagenweinbau 06 Umweltschonder Steillagenweinbau - 2 805 ha Kombination DZ-0407 Natura 2000 3 2.555 ha Umweltschonder Steilstlagenweinbau Umweltschonder Steilstlagenweinbau - 4 2595 ha Kombination DZ-0407 Natura 2000 EL-0105- Umsetzung kooperativer a 1 90 ha 07 Biodiversitätsmaßnahmen DEC Saarland DE 785 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0105- Naturschutzorientierte Grünlandnutzung inkl. a 1 200 ha 01 Schnittzeitpunkt ab 15.6. (Grundförderung) Naturschutzorientierte Grünlandnutzung inkl. 2 291 ha Schnittzeitpunkt ab 15.7. (Grundförderung) Naturschutzorientierte Grünlandnutzung inkl. 3 175 ha Schnittzeitpunkt ab 15.6. (Grundförderung) in Kombination mit EL-0108 Naturschutzorientierte Grünlandnutzung inkl. 4 266 ha Schnittzeitpunkt ab 15.7. (Grundförderung) in Kombination mit EL-0108 Verzicht auf flüssigen Wirtschaftsdünger in EL-0105- b 1 49 ha Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL- 01 0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) Verzicht auf flüssigen Wirtschaftsdünger in 16,57/22,6 Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL- 2 ha 3 0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) in Kombination mit ÖR4 Verzicht auf Düngung aller Art in Summe 3 91 ha ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a- 01 oder EL-0105-01-a-02) Verzicht auf Düngung aller Art in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a- 4 31,50 ha 01 oder EL-0105-01-a-02) in Kombination mit ÖR4 Verzicht auf Düngung aller Art in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a- 5 66 ha 01 oder EL-0105-01-a-02) in Kombination mit EL-0108 EL-0105- Anbaudiversifizierung über ÖR2 hinaus a 1 29 ha 03 (zusätzlich zu ÖR2) Anbaudiversifizierung über ÖR2 hinaus 2 29 ha (zusätzlich zu ÖR2) in Kombination mit EL- 0108 EL-0105- Anlage von vielfältigen Lebensraumflächen b 1 350 ha 03 mit ÖR1a (Artenreiche Kulturlandschaft) Anlage von vielfältigen Lebensraumflächen 2 850 ha (Artenreiche Kulturlandschaft) EL-0105- Anlage von mehrjährigen Blühflächen ohne c 1 767 ha 03 Nutzung des Aufwuchses Anlage von mehrjährigen Blühflächen ohne 3 267 ha Nutzung des Aufwuchses mit ÖR1a EL-0105- a 1 6,50 Baum Pflege von Streuobstwiesen 05 DED Sachsen DE 786 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Spezielle artenschutzgerechte EL-0105- Grünlandnutzung – erste Mahd ab 1.6. unter a 1 397 ha 01 Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5a) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 1.6. unter 2 235 ha Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5a + ÖBL) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 15.6. unter 3 422 ha Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5b) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 15.6. unter 4 264 ha Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5b + ÖBL) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 1.7. bzw. 5 482 ha ab 1.8. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5c) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 1.7. bzw. 6 384 ha ab 1.8. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5c + ÖBL) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen 7 534 ha pro Jahr –Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5d) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr – Nutzungspause unter Verzicht auf 8 441 ha N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5d + ÖBL) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen 9 329 ha pro Jahr – kurze Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5e) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen 10 99 ha pro Jahr – kurze Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit DE 787 DE Ökolandbau (GL 5e + ÖBL) 11 57 ha Faunaschonende Mahd auf Grünland (GL 8) 12 64 ha Staffelmahd auf Grünland (GL 7) Offenlandbiotope mit partieller Pflege und einjähriger Nutzungspause auf den 13 525 ha Teilflächen Pflegemahd unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 3a) Offenlandbiotope mit partieller Pflege und zweijähriger Nutzungspause auf den 14 380 ha Teilflächen Pflegemahd unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 3b) Spezielle artenschutzgerechte EL-0105- Grünlandnutzung – Aushagerung unter b 1 311 ha 01 Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 6) Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Aushagerung in 2 107 ha Kombination unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel mit Ökolandbau (GL 6 + ÖBL) Naturschutzgerechte Hütehaltung oder EL-0105- Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen a 1 409 ha 02 unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 4a) Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen 2 179 ha unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 4a + ÖBL) Naturschutzgerechte Beweidung mit 3 380 ha Raufutterfressern unter Verzicht auf N- Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 4b) Naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern unter Verzicht auf N- 4 150 ha Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 4b + ÖBL) Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung EL-0105- für wildkrautreiche Äcker nur mit im a 1 631 ha 03 Ökolandbau zugelassenen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln (AL 6a) Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker nur mit im 2 401 ha Ökolandbau zugelassenen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit Ökolandbau (AL 6a + ÖBL) Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur unter Verzicht auf N- 3 661 ha Düngung und Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (AL 6b) DE 788 DE Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur unter Verzicht auf N- Düngung und Pflanzenschutzmittel bis auf 4 431 ha die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (AL 6b + ÖBL) Insektenschonende Ackerbewirtschaftung in speziellen Gebieten unter Verzicht auf 5 270 ha Herbizide und Insektizide ohne Vorgaben zur Düngung (AL 9) EL-0105- b 1 122 ha Kleinteilige Ackerbewirtschaftung (AL 8) 03 Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland unter EL-0105- c 1 713 ha Verzicht auf Düngung und 03 Pflanzenschutzmittel (AL 5c) Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und 2 221 ha Pflanzenschutzmittel in Kombination mit DZ-0401 (nichtprod. AL über GLÖZ 8 hinaus) (AL 5c + ÖR 1a) Artenreicher Ackerrandstreifen unter Verzicht auf N-Düngung und 3 686 ha Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (AL 7) Faunaschonende Mahd auf Ackerland (AL 4 131 ha 10) Selbstbegrünte einjährige Brache auf EL-0105- d 1 114 ha Ackerland unter Verzicht auf Düngung und 03 Pflanzenschutzmittel (AL 5a) Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf 2 490 ha Ackerland unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 5b) Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und 3 48 ha Pflanzenschutzmittel in Kombination mit DZ-0401 (nichtprod. AL über GLÖZ 8 hinaus) (AL 5b + ÖR 1a) Überwinternde Stoppel unter Verzicht auf 4 100 ha Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 15) Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung - 6 Kennarten mit mindestens EL-0105- a 1 94/109/124 ha einer Nutzung pro Jahr und Belassen von 04 ungenutzten Bereichen bei Mahdnutzung (GL 1a) Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung - 8 Kennarten mit mindestens 123/138/15 2 ha einer Nutzung pro Jahr und Belassen von 3 ungenutzten Bereichen bei Mahdnutzung (GL 1b) DE 789 DE DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Naturschutzorientierte EL-0105- a 1 260 ha Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd vor 01 dem 15.6. und Zweitnutzung ab 1.9 Naturschutzorientierte 2 260 ha Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd vor dem 15.6. und Zweitnutzung ab 1. – 80/20 Naturschutzorientierte 3 360 ha Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd nach dem 15.7 Naturschutzorientierte 4 360 ha Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd nach dem 15.7 – 80/20 Naturschutzorientierte 5 xx ha Grünlandbewirtschaftung - Bewirtschaftung wertvoller Naturschutzflächen (VNS) EL-0105- Verzicht auf min. N-Düngung, Beweidung b 1 145 ha 01 mit Schafen und/oder Ziegen Extensive Grünlandbewirtschaftung mit EL-0105- Anlage einer einjähriger Schonfläche auf c 1 140 ha 01 mind. 10 v. H. des Schlages, Verzicht auf min. N-Düngung Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche auf 2 220 ha mind. 5 v. H. des Schlages, Verzicht auf min. N-Düngung Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer einjähriger Schonfläche auf 3 235 ha mind. 10 v. H. des Schlages, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Verzicht auf min. N-Düngung Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche auf 4 325 ha mind. 5 v. H. des Schlages, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Verzicht auf min. N-Düngung EL-0105- Naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen a 1 560 ha 02 und/oder Ziegen Naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen 2 560 ha und/oder Ziegen – 80/20 3 305 ha Naturschutzgerechte Beweidung mit Rindern Naturschutzgerechte Beweidung mit Rindern 4 305 ha -80/20 Naturschutzgerechte Hütehaltung mit 5 755 ha Schafen und/oder Ziegen Naturschutzgerechte Hütehaltung mit 6 755 ha Schafen und/oder Ziegen – 80/20 DE 790 DE Naturschutzorientierte Ackernutzung - EL-0105- c 1 844 ha Mehrjährige Blühstreifen und -flächen mit 03 einmaliger Aussaat Naturschutzorientierte Ackernutzung - 2 844 ha Mehrjährige Blühstreifen und -flächen mit einmaliger Aussaat - Altverpflichtung EL-0105- Bewirtschaftung von Streuobstflächen - a 1 650 ha 05 Erhalt und Pflege der Streuobstbäume Bewirtschaftung von Streuobstflächen - 2 650 ha Erhalt und Pflege der Streuobstbäume - Altverpflichtung EL-0105- Kooperative Biodiversitätsmaßnamhen - a 1 2.438 ha 07 Erbsenfenster Kooperative Biodiversitätsmaßnamhen - 2 1.130 ha Extensiver Wintergetreidestreifen Kooperative Biodiversitätsmaßnamhen - 3 700 ha Extensives Sommergetreide (flächig) Kooperative Biodiversitätsmaßnamhen - 4 1.065 ha Extensiver Sommergetreidestreifen Kooperative Biodiversitätsmaßnamhen - 5 1.505 ha Extensiver Sommergetreidestreifen mit Untersaat Kooperative Biodiversitätsmaßnamhen - 6 490 ha Ährenernte zum Feldhamsterschutz - gilt auch für Ökobetriebe Kooperative Biodiversitätsmaßnamhen - 7 1.300 ha Ackerwildkrautstreifen Kooperative Biodiversitätsmaßnamhen – 8 1.140 ha Extensiver Anbau kleinkörniger Leguminosen Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen - 9 634 ha Extensives Sommergetreide (flächig ), bei gleichzeitiger Anwendung der DZ-0402 Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen – Extensiver Anbau kleinkörniger 10 1.076 ha Leguminosen, bei gleichzeitiger Anwendung der DZ-0402 Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen – 11 2.348 ha Erbsenfenster für Ökobetriebe Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen - 12 1.889 ha Extensiver Wintergetreidestreifen für Ökobetriebe Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen – 13 1.676 ha Ackerwildkrautstreifen für Ökobetriebe DEF Schleswig-Holstein Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE 791 DE EL-0105- Vertragsnaturschutz b 1 450 ha 01 Grünlandbewirtschaftung Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung (Weidewirtschaft), 5 480 ha ohne Düngung Vorgabe Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung (Weidewirtschaft Marsch) Vorgabe 6 465 ha Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung, mit verpflichtender biotop gestaltender Maßnahme (organischer Düngung) Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung (Weidewirtschaft Marsch), Vorgabe 7 585 ha Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung, mit verpflichtender biotop gestaltender Maßnahme (keine Düngung) Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung (Weidelandschaft Marsch), grüne Flächen Vorgabe 8 145 ha Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung, mit verpflichtender biotop gestaltender Maßnahme (ohne Düngungseinschränkung) Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung (Weidelandschaft Marsch), gelbe Flächen Vorgabe 9 550 ha Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung, mit verpflichtender biotop gestaltender Maßnahme (org. Düngung) Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung (Weidelandschaft Marsch), rote Flächen, Vorgabe 10 990 ha Mahdtermin/Tierzahlbegrenzung, mit verpflichtender biotop gestaltender Maßnahme (keine Düngung) Vertragsnaturschutz 02 70 ha Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul biotopgestaltende Maßnahmen Vertragsnaturschutz 11 40 ha Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul biotopgestaltende Maßnahmen (1%) Vertragsnaturschutz 12 80 ha Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul biotopgestaltende Maßnahmen (2%) Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul 13 120 ha biotopgestaltende Maßnahmen (3% und mehr) Vertragsnaturschutz 03 120 ha Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul Gänseduldung DE 792 DE Vertragsnaturschutz 04 365 ha Grünlandbewirtschaftung, Altverpflichtungen Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung, 14 379 ha Altverpflichtungen (Weidewirtschaft Marsch) Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung, 15 330 ha Altverpflichtungen (Weidelandschaft Marsch) EL-0105- Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne a 1 180 ha 02 Schnittnutzung - Weidegang Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne 3 190 ha Schnittnutzung – Weidegang (mit Bodenbearbeitungssperrfrist) Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne 4 170 ha Schnittnutzung – Weidegang (ohne Bodenbearbeitungssperrfrist) Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne 2 40 ha Schnittnutzung - Weidegang, Zusatzmodul biotopgestaltende Maßnahmen Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne 5 40 ha Schnittnutzung - Weidegang, Zusatzmodul biotopgestaltende Maßnahmen (1%) Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne 6 80 ha Schnittnutzung - Weidegang, Zusatzmodul biotopgestaltende Maßnahmen (2%) Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne Schnittnutzung - Weidegang, Zusatzmodul 7 120 ha biotopgestaltende Maßnahmen (3% und mehr) Vertragsnaturschutz Acker ohne Düngung EL-0105- (Ansaat mit vorgegebener Saatgutmischung c 1 1.000 ha 03 mit Pflegevorgaben (Verzicht auf Bestellung und Ernte von Kulturpflanzen) Vertragsnaturschutz Acker (Kleinteiligkeit EL-0105- b 1 270 ha im Ackerbau,Schlagteilung mit 03 Brach/Blühflächenanteil Vertragsnaturschutz Acker 2 240 ha Altverpflichtungen (Kleinteiligkeit) EL-0105- Vertragsnaturschutz Acker c 2 745 ha 03 Altverpflichtungen (Ackerlebensräume) DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. Interventi gegen- € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung on stand EL-0105- 325 Naturschutzorientierte. GL Bewirtschaftung- a 1 ha 01 Mahd(nach Hangneigung) - Regelungen zur DE 793 DE - 550 Erstnutzung, Bewirtschaftungsruhe , Schonfläche, zusätzliche spezieller Pflegemanagements Naturschutzorientierte. GL Bewirtschaftung 300 Weide (nach Hangneigung) – Regelungen EL-0105- a 1 ha zur Erstnutzung, Bodenbearbeitung, 02 -475 Offenhaltung, zusätzliche spezielle Pflegemanagements) Naturschutzorientierte. GL Bewirtschaftung 400 Hutung (nach Hangneigung) – Regelungen 2 ha zur Erstnutzung, Bodenbearbeitung, -625 Offenhaltung, zusätzliche Pflegemanagements EL-0105- Erschwertes Management (nur in a 2 50 ha 01 Kombination) Naturschutzorientierte Beweidung – Ganzjahres Weide; - Regelungen zu EL-0105- a 3 350 -400 ha Besatzdichte, FlächenNutzung, Offenhalung 02 der Flächen, Zufütterung, Parasitenmanagement EL-0105- Naturschutzorientierte Ackerlandnutzung – b 1 28 ha 03 Schlagteilung – max. Schlaggröße 25 ha Naturschutzorientierte Ackerlandnutzung – EL-0105- c 1 745 ha mehrj. Blühstreifen, Regelungen zu 03 standortangepasste Saatgutmischung, Pflege Ackerrandstreifen – Verzicht Düngung und 143- Pflanzenschutz, keine Untersaaten, kein 2 ha Anbau von mehrjährigen Feldfutter, Raps 672 und Hackfrüchten Schonstreifen – Begrünung 3 556 ha belassen/Selbstbegrünung, Bearbeitungsoptionen Rotmilanschutz – Anbau Luzerne, Klee-oder EL-0105- a 1 140 -200 ha Kleegras, Standzeit (Rotmilan und 03 Kombination mit ÖR2) EL-0105 - Kennarten (6 oder 8) – Nachwes der a 1 60-120 ha 04 Kennarten Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. 4 ermittelt. Länder, die kooperative Maßnahmen anbieten, können unter Würdigung des höheren Koordinierungsaufwandes der Begünstigten in diesen Maßnahmen höhere Transaktionskosten veranschlagen. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den DE 794 DE Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Die Prämienhöhe der Öko-Regelung bleibt dabei unverändert. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen DE9 Kriteri DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG um (DE3) DE6) ja nein x x x x x x x x x gemis x x x cht Förderung auch für andere Landbewirtschafter/ Landbewirtschafterinnen zugelassen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.107914 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - Welche Vertragsdauer besteht? Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Bei der Teilintervention EL-0105-05: Neuanlage, Erhalt und Pflege von Streuobstbäumen, Baumreihen, Hecken und Landschaftselementen beträgt die Grundlaufzeit der Verpflichtungen in Niedersachsen/Bremen/Hamburg 7 Jahre. Für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 4 Jahre. Für am 1.1.2026 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 3 Jahre. DE 795 DE Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden. Die Regelungen bezüglich der Verlängerung der Grundlaufzeit bzw. Dauer der neuen Verpflichtung nach der Grundlaufzeit werden in den jeweiligen Landesrichtlinien konkretisiert. 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE2 - Bayern 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 75,00% 20,00% 80,00% DE2 - Bayern 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE3 - Berlin 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE5 - Bremen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE5 - Bremen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE6 - Hamburg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 57,00% 20,00% 80,00% Westfalen DEA - Nordrhein- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Westfalen Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 50,00% 20,00% 80,00% Pfalz DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% DE 796 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEC - Saarland 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 68,86% 20,00% 80,00% DED - Sachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DED - Sachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEE - Sachsen-Anhalt 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DEE - Sachsen-Anhalt 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Holstein DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DEG - Thüringen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE 797 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0105-01-a-01 - B4 Extensive Nutzung von §30 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein BNatSchG/ §32 NatSchG Biotopen 55,00% DE1-EL-0105-01-a-02 - B4 Extensive Nutzung von §30 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein BNatSchG/§33 NatSchG Biotopen - Kombination mit B7 55,00% DE1-EL-0105-01-a-03 - LPR 1 (Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Durchschnitt DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Zulagen 55,00% Schnittgrünland/Mähwiesen) DE1-EL-0105-01-a-04 - B6 Messerbalkenschnitt In Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Kombination mit allen FAKT GL-Flächen 55,00% DE1-EL-0105-01-a-09 - B5 Extensive Nutzung der FFH- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen 55,00% DE1-EL-0105-01-a-10 - B5 Extensive Nutzung der FFH- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen - 55,00% Kombination mit B7 DE1-EL-0105-01-b-01 - LPR 2 (Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Durchschnitt DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Schnittgrünland/Mähwiesen) 55,00% DE1-EL-0105-01-c-01 - LPR 3 (Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Durchschnitt DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Strukturvielfalt u. 55,00% naturschutzfachliche Dienstleistung) DE1-EL-0105-02-a-01 - LPR 4 (Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Durchschnitt DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Beweidung) 55,00% DE1-EL-0105-02-b-01 - LPR 5 (Erschwernisausgleich Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Weidemanagement in Wolfskulisse) 55,00% DE1-EL-0105-03-a-01 - E14 Extensive Biomassepflanzen: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen 55,00% R.34 DE1-EL-0105-03-a-02 - E15 Extensive Biomassepflanzen: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streifenanbau aus mehrjährigen Biomassepflanzen und 55,00% R.34 Wildpflanzenmischungen DE1-EL-0105-03-a-03 - E14 Extensive Biomassepflanzen: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen - 55,00% R.34 Kombination mit D2 Ökolandbau DE 798 DE DE1-EL-0105-03-a-04 - E15 Extensive Biomassepflanzen: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streifenanbau aus mehrjährigen Biomasse- und 55,00% R.34 Wildpflanzenmischungen - Kombination mit D2 Ökolandbau DE1-EL-0105-03-b-01 - LPR 6 (Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Durchschnitt DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbewirtschaftung) 55,00% R.34 DE1-EL-0105-03-b-02 - E13.2 Erweiterter Drillreihenabstand Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein mit blühender Untersaat in Getreide 55,00% R.34 DE1-EL-0105-03-b-03 - E13.1 Erweiterter Drillreihenabstand Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein in Getreide (Lichtäcker) 55,00% R.34 DE1-EL-0105-03-c-02 - E8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Blühmischungen 55,00% R.34 DE1-EL-0105-03-c-03 - E7 Anlage von Blüh-, Brut- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) 55,00% R.34 DE1-EL-0105-03-d-01 - LPR 7 (Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Durchschnitt DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbewirtschaftung - Strukturvielfalt) 55,00% R.34 DE1-EL-0105-04-a-01 - B3.2 Bewirtschaftung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichem Grünland mit mind. 6 Kennarten 55,00% DE1-EL-0105-05-a-01 - C1 Bewirtschaftung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobstflächen 55,00% R.34 DE2-EL-0105-01-a-01 - K16: Extensive Grünlandnutzung mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schnittzeitpunkten 15.06 75,00% DE2-EL-0105-01-a-02 - K17: Extensive Grünlandnutzung mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schnittzeitpunkten 01.07 75,00% DE2-EL-0105-01-a-03 - K14: Insektenschonende Mahd Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 75,00% DE2-EL-0105-01-a-04 - K12: Heumilch – Extensive Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Futtergewinnung 75,00% DE2-EL-0105-01-a-05 - K99: Bewirtschaftung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein kleinstrukturierten Flächen < 0,5 ha Grünland 75,00% DE2-EL-0105-01-a-06 - K99: Bewirtschaftung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein kleinstrukturierten Flächen 0,5 – 1,0 ha Grünland 75,00% DE2-EL-0105-01-a-07 - K20: Mahd von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Steilhangwiesen:Hangneigungsstufe 2: ab 50% 75,00% DE2-EL-0105-01-a-08 - K20: Mahd von Steilhangwiesen: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Hangneigungsstufe 1 : 30-49% 75,00% DE 799 DE DE2-A DE2-EL-0105-01-a-09 - G20: Umwandlung von Ackerland in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland (5 Jahre) als Ausgangsbasis für weitergehende 75,00% biodiversitätsfördernde Maßnahmen (Kombination) DE2-A DE2-EL-0105-01-a-10 - G18: Umwandlung von Ackerland in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Dauergrünland (dauerhaft) in der Gebietskulisse Moore als 75,00% Ausgangsbasis für weitergehende biodiversitätsfördernde Maßnahmen/Kombination DE2-A DE2-EL-0105-01-a-11 - G21: Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 01.06 DE2-A DE2-EL-0105-01-a-12 - G/E/D 22: Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 15.06 DE2-A DE2-EL-0105-01-a-13 - G/E/D 23: Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 01.07 DE2-A DE2-EL-0105-01-a-14 - G/E/D 19: Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 15.07 DE2-A DE2-EL-0105-01-a-15 - G/E 24: Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 01.08. DE2-A DE2-EL-0105-01-a-16 - G/E 25: Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 01.09. DE2-A DE2-EL-0105-01-a-17 - G/D 26: Mahd bis einschl. 14.06., Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.bis einschl. 31.08 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-18 - Q26: Zuschlag für ertragsstarke Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Standorte 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-19 - Q03: Bewirtschaftungseinheit max. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 0,50 ha (Zusatzmodul) 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-20 - Q04: Bewirtschaftungseinheit max. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 0,30 ha (Zusatzmodul) 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-21 - Q07: Erhaltung der Streuobstbäume Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-22 - Q08: Verwendung eines Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Messermähwerks 75,00% DE 800 DE DE2-A DE2-EL-0105-01-a-23 - Q10: Verwendung eines Motormähers Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-24 - Q09: Verwendung einer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Spezialmaschine zur Mahd 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-25 - Q11: Handmahd Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-26 - Q25: Erschwerte Mähgutbergung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-27 - Q12: Zusammenrechen per Hand Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-28 - Q13: Naturschutzfachlich Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein erforderlicher Zusatzschnitt 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-29 - Q15: Feuchtezuschlag auf Feucht-, Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Nass- und Streuwiesen bzw. auf Flächen im Zuge einer 75,00% Wiedervernässung DE2-A DE2-EL-0105-01-a-30 - Q17: Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-31 - Q27: Bewirtschaftungsruhe ab 1.4. bis Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja zum vereinbarten Schnittzeitpunkt 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-32 - H20 :AV Umwandlung von Ackerland Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja in Grünland (5 Jahre) als Ausgangsbasis für weitergehende 75,00% biodiversitätsfördernde Maßnahmen (Kombination) DE2-A DE2-EL-0105-01-a-33 - H21: AV Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 01.06ab 01.06. DE2-A DE2-EL-0105-01-a-34 - H/F 22: AV Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 15.06. DE2-A DE2-EL-0105-01-a-35 - H/F 23: AV Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 01.07 DE2-A DE2-EL-0105-01-a-36 - H/F 24: AV Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 01.08 DE2-A DE2-EL-0105-01-a-37 - H/F 25: AV Extensive Mähnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 75,00% ab 01.09 DE 801 DE DE2-A DE2-EL-0105-01-a-38 - H/F 26: AV Mahd bis einschl. 14.06., Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.bis einschl. 31.08. 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-39 - W02: AV Weite Anfahrt mind. 5 km Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja einfach 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-40 - W03: AV Bewirtschaftungseinheit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja max. 0,50 ha (Zusatzmodul) 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-41 - W04: AV Bewirtschaftungseinheit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja max. 0,30 ha (Zusatzmodul) 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-42 - W07: AV Erhaltung der Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Streuobstbäume 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-43 - W08: AV Verwendung eines Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Messermähwerks 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-44 - W10: AV Verwendung eines Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Motormähers 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-45 - W09: AV Verwendung einer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Spezialmaschine 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-46 - W11: AV Handmahd Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-47 - W12: AV Zusammenrechen per Hand Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-48 - W13: AV Naturschutzfachlich Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja erforderlicher Zusatzschnitt 75,00% DE2-A DE2-EL-0105-01-a-49 - W15: AV Feuchtezuschlag auf Feucht- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja , Nass- und Streuwiesen bzw. auf Flächen im Zuge einer 75,00% Wiedervernässung DE2-A DE2-EL-0105-01-a-50 - W17: AV Bewirtschaftungsruhe ab Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja 16.3. bzw. 1.4. bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt 75,00% DE2-EL-0105-01-a-51 - K16: Extensive Grünlandnutzung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schnittzeitpunkten 15.06 55,00% DE2-EL-0105-01-a-52 - K17: Extensive Grünlandnutzung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schnittzeitpunkten 01.07 55,00% DE2-EL-0105-01-a-53 - K14: Insektenschonende Mahd Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 55,00% DE2-EL-0105-01-a-54 - K12: Heumilch – Extensive Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Futtergewinnung 55,00% DE2-EL-0105-01-a-55 - K20: Mahd von Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Steilhangwiesen:Hangneigungsstufe 2: ab 50% 55,00% DE 802 DE DE2-EL-0105-01-a-56 - K20: Mahd von Steilhangwiesen: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Hangneigungsstufe 1 : 30-49% 55,00% DE2-B DE2-EL-0105-01-b-01 - P21: Verzicht auf jegliche Düngung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein und chemische Pflanzenschutzmittel 75,00% DE2-B DE2-EL-0105-01-b-02 - G27: Verzicht auf jegliche Düngung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein und chemische Pflanzenschutzmittel als Einzelleistung ohne 75,00% Kombination mit Schnittzeitpunkt DE2-B DE2-EL-0105-01-b-04 - P22: Verzicht auf Mineraldüngung, Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein organische Düngemittel (außer Festmist) und chemische 75,00% Pflanzenschutzmittel DE2-B DE2-EL-0105-01-b-06 - P23: Verzicht auf jegliche Düngung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein und chemische Pflanzenschutzmittel; einmalige 75,00% Ergänzungsdüngung aus naturschutzfachlichen Gründen zulässig DE2-B DE2-EL-0105-01-b-08 - N21: AV Verzicht auf jegliche Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel 75,00% DE2-B DE2-EL-0105-01-b-09 - H27: AV Verzicht auf jegliche Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel als 75,00% Einzelleistung ohne Kombination mit Schnittzeitpunkt DE2-B DE2-EL-0105-01-b-11 - N22: AV Verzicht auf Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist) und 75,00% chemische Pflanzenschutzmittel DE2-C DE2-EL-0105-01-c-01 - Q14/Q34: Verpflichtender Erhalt von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ganzjährigen Altgrasstreifen/-flächen auf 5 bis 20 % der Fläche 75,00% DE2-C DE2-EL-0105-01-c-02 - G29: Brachlegung von Grünland aus Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Artenschutzgründen 75,00% DE2-C DE2-EL-0105-01-c-03 - W14: AV Verpflichtender Erhalt von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja ganzjährigen Altgrasstreifen/-flächen auf 5 bis 20 % der Fläche 75,00% DE2-C DE2-EL-0105-01-c-04 - H29: AV Brachlegung von Grünland Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.31 Ja aus Artenschutzgründen 75,00% DE2-EL-0105-02-a-01 - K22: Bewirtschaftung von anerkannten Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Almen und Alpen 75,00% DE2-EL-0105-02-a-02 - K99: Bewirtschaftung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein kleinstrukturierten Flächen < 0,5 ha Weide 75,00% DE2-EL-0105-02-a-03 - K99: Bewirtschaftung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein kleinstrukturierten Flächen 0,5 – 1,0 ha Weide 75,00% DE 803 DE DE2-D DE2-EL-0105-02-a-04 - G/D 31: Extensive Weidenutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch 75,00% Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel, Kamelartige) mit Beschränkung der Zufütterung DE2-D DE2-EL-0105-02-a-05 - G/D 32: Beweidung durch Rinder auf Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Almen/Alpen 75,00% DE2-D DE2-EL-0105-02-a-06 - G/D 33: Beweidung durch Ziegen mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Beschränkung der Zufütterung 75,00% DE2-D DE2-EL-0105-02-a-07 - Q18: Mitführen von Ziegen zur Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Weidepflege (nicht auf Almen/Alpen und bei reinen 75,00% Ziegenweiden) DE2-D DE2-EL-0105-02-a-08 - Q19: Erschwerte Bewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 75,00% DE2-D DE2-EL-0105-02-a-09 - G/D 31: Extensive Weidenutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch 75,00% Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel, Kamelartige) mit Beschränkung der Zufütterung - Kombination mit Ökolandbau DE2-D DE2-EL-0105-02-a-10 - G/D 33: Beweidung durch Ziegen mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Beschränkung der Zufütterung - Kombination mit Ökolandbau 75,00% DE2-D DE2-EL-0105-02-a-11 - Q28: Zuschlag für unerschlossene Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Almen/Alpen 75,00% DE2-D DE2-EL-0105-02-a-12 - Q07: Erhaltung der Streuobstbäume Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 75,00% DE2-D DE2-EL-0105-02-a-13 - H/F 31: AV Extensive Weidenutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch 75,00% Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel) mit Beschränkung der Zufütterung DE2-D DE2-EL-0105-02-a-14 - H/F 32: AV Beweidung durch Rinder Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja auf Almen/Alpen 75,00% DE2-D DE2-EL-0105-02-a-15 - H/F 33: AV Beweidung durch Ziegen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja mit Beschränkung der Zufütterung 75,00% DE2-D DE2-EL-0105-02-a-16 - W18: AV Mitführen von Ziegen zur Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Weidepflege (nicht auf Almen/Alpen und bei reinen 75,00% Ziegenweiden) DE2-D DE2-EL-0105-02-a-17 - W19: AV Bewirtschaftungseinheit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja max. 2,00 ha 75,00% DE 804 DE DE2-D DE2-EL-0105-02-a-18 - W07: AV Erhaltung der Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Streuobstbäume 75,00% DE2-EL-0105-02-a-19 - K22: Bewirtschaftung von anerkannten Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Almen und Alpen 55,00% DE2-EL-0105-03-a-01 - K99: Bewirtschaftung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein kleinstrukturierten Flächen < 0,5 ha Acker 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-a-02 - K99: Bewirtschaftung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein kleinstrukturierten Flächen 0,5 – 1,0 ha Acker 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-03 - G11: Extensive Ackerbewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel u. und therm.-mechan. 75,00% R.34 Unkrautbekämpfung DE2-E DE2-EL-0105-03-a-05 - P11: Verzicht auf jegliche Düngung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-07 - P12: Verzicht auf Mineraldüngung und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein organische Düngemittel (außer Festmist) 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-09 - Q01: Reduzierte Ansaatdichte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-10 - Q03: Kleine Bewirtschaftungseinheit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein bis 0,5ha (Zusatzmodul) 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-11 - Q04: Kleine Bewirtschaftungseinheit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.31; R.34 Nein bis 0,3ha (Zusatzmodul) 75,00% DE2-E DE2-EL-0105-03-a-12 - Q23: Teilweiser Ernteverzicht (mind. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 10% des Schlages) 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-13 - Q24: Lerchenfenster (mind. 3 je Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Hektar) 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-14 - Q07: Erhaltung der Streuobstbäume Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-15 - H11: AV Extensive Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Ackerbewirtschaftung 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-17 - N11: AV Verzicht auf jegliche Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Düngung 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-19 - N12: AV Verzicht auf Mineraldüngung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja und organische Düngemittel (außer Festmist) 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-20 - W01: AV Reduzierte Ansaatdichte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-21 - W03 :AV Kleine Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Bewirtschaftungseinheit bis 0,5ha (Zusatzmodul) 75,00% R.34 DE 805 DE DE2-E DE2-EL-0105-03-a-22 - W04: AV Kleine Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Bewirtschaftungseinheit bis 0,3ha (Zusatzmodul) 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-23 - W02: AV Weite Anfahrt Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja 75,00% R.34 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-24 - W07: AV Erhalt der Streuobstbäume Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-b-01 - K61: Verspätete Aussaat Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-b-02 - K60: Feldvogelinseln Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-c-01 - K56: Mehrjährige Blühflächen EMZ Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein bis 3500 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-c-02 - K56: Mehrjährige Blühflächen EMZ Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein von 3500 bis 4500 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-c-03 - K56: Mehrjährige BlühflächenEMZ Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein von 4500 bis 5500 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-c-04 - K56: Mehrjährige BlühflächenEMZ Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein von 5500 bis 6500 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-c-05 - K56: Mehrjährige Blühflächen EMZ Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein über 6500 75,00% R.34 DE2-EL-0105-03-c-06 - K52: Wildpflanzenmischungen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 75,00% R.34 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-01 - G12: Brachlegung auf Acker mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ < 75,00% R.34 6500 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-02 - G13: Brachlegung auf Acker mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ 75,00% R.34 ab 6501 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-03 - Q06: Bewirtschaftungsgang auf Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbrachen im Herbst 75,00% R.34 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-04 - Q22: Bewirtschaftungsgang auf Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbrachen im Frühjahr 75,00% R.34 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-05 - Q05: Stoppelbrache Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 75,00% R.34 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-06 - H12: AV Brachlegung auf Acker mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ < 75,00% R.34 2500 DE 806 DE DE2-F DE2-EL-0105-03-d-07 - H13: AV Brachlegung auf Acker mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ 75,00% R.34 2501-3500 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-08 - H14: AV Brachlegung auf Acker mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ 75,00% R.34 ab 3501 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-09 - W06: AV Bewirtschaftungsgang auf Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Ackerbrachen 75,00% R.34 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-10 - W05: AV Stoppelbrache als Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Zusatzleistung 75,00% R.34 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-11 - H15: AV Stoppelbrache als Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Einzelleistung ohne Kombination mit Grund- und 75,00% R.34 Zusatzleistungen DE2-G DE2-EL-0105-04-a-01 - G/D 30: Ergebnisorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – 6 Kennarten 75,00% DE2-G DE2-EL-0105-04-a-02 - H30: AV Ergebnisorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Grünlandnutzung – 6 Kennarten 75,00% DE2-EL-0105-05-a-01 - K78: Erschwerte Unternutzung bei Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobst 75,00% R.34 DE2-H DE2-EL-0105-05-a-02 - K78: Erschwerte Unternutzung bei Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobst 75,00% R.34 DE2-H DE2-EL-0105-05-a-03 - H28: AV Erhaltung der Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Streuobstbäume Einzelmaßnahme 75,00% R.34 DE2-EL-0105-05-c-01 - K88: Flächenbereitstellung zur Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein dauerhaften Anlage von Struktur- und Landschaftselementen 75,00% R.34 DE2-EL-0105-06-a-01 - K74: Weinbau in Steil- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Terrassenlagen Erschwernisstufe 1 Kleinterrasse 75,00% DE2-EL-0105-06-a-02 - K74: Weinbau in Steil- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Terrassenlagen Erschwernisstufe 2 75,00% DE2-EL-0105-06-a-03 - K74: Weinbau in Steil- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Terrassenlagen Erschwernisstufe 3 75,00% DE2-EL-0105-06-a-04 - K74: Weinbau in Steil- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE2- Homogen DE2; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Terrassenlagen Erschwernisstufe 4 75,00% DE4-EL-0105-01-a-01 - Verwendung Mähbalkenwerk Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DE4-EL-0105-01-a-02 - Madnutzung mit Teilmahd Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DE 807 DE DE4-EL-0105-01-a-03 - erste Nutzung nach 1.7. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DE4-EL-0105-01-a-04 - erste Nutzung nach dem 15.7. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DE4-EL-0105-01-a-05 - erste Nutzung vor 15.6. und weitere Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Nutzung nach dem 31.8. 80,00% DE4-EL-0105-01-a-06 - Berlin - erste Nutzung nach 1.7. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DE4-EL-0105-01-a-07 - Berlin - erste Nutzung nach 15.7. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DE4-EL-0105-01-a-08 - Berlin - erste Nutzung vor 15.6. und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein weitere Nutzung nach dem 31.8. 80,00% DE4-EL-0105-01-b-01 - Verzicht auf jegliche Düngung, Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Beweidung ist zulässig 80,00% DE4-EL-0105-01-b-02 - Ausschließliche Beweidung mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schafen / Ziegen 80,00% DE4-EL-0105-01-b-03 - Verzicht auf jegliche Düngung und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ausschl. Beweidg. mit Schafen / Ziegen 80,00% DE4-EL-0105-01-b-04 - Berlin - Verzicht auf jegliche Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Düngung, Beweidung ist zulässig 80,00% DE4-EL-0105-01-b-05 - Berlin - Ausschließliche Beweidung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein mit Schafen / Ziegen 80,00% DE4-EL-0105-02-a-01 - Beweidung mit Schafen /Ziegen von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Trockenrasen, Grünland nach etablierten lokalen Praktiken und 80,00% anderen sensiblen Grünlandstandorten DE4-EL-0105-02-a-02 - Beweidung mit Rindern von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Trockenrasen , Grünland nach etablierten lokalen Praktiken und 80,00% anderen sensiblen Grünlandstandorten DE4-EL-0105-02-a-03 - Beweidung von Heiden mit Schafen / Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Ziegen 80,00% DE4-EL-0105-02-a-04 - Beweidung von Heiden mit Rindern Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DE4-EL-0105-02-a-05 - Berlin - Beweidung von Heiden mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schafen /Ziegen 80,00% DE4-EL-0105-02-a-06 - Berlin - Beweidung von Heiden mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Rindern 80,00% DE 808 DE DE4-EL-0105-03-a-01 - Extensiv-Getreide Lichtacker Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DE4-EL-0105-03-a-02 - Nutzung von AL als GL Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DE4-EL-0105-03-a-03 - Dauerhafte Umwandlung von AL in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein extensives Grünland (Natura 2000) 80,00% R.34 DE4-EL-0105-03-a-04 - Ext. Produkltionsverfahren auf AL Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein innerhalb Natura 2000 80,00% R.34 DE4-EL-0105-03-a-05 - zusätzlich Verzicht auf Düngung jeder Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Art 80,00% R.34 DE4-EL-0105-03-a-06 - Zuschlag für Verwendung alter Sorten Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein (Genreserve) 80,00% R.34 DE4-EL-0105-03-a-07 - Berlin - Dauerhafte Umwandlung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein AL in extensives Grünland (Natura 2000) 80,00% R.34 DE4-EL-0105-03-b-01 - Feldvogelinseln Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DE4-EL-0105-03-b-02 - Überwinternde Stoppel Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DE4-EL-0105-05-a-01 - Erhalt und Pflege von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Homogen DE4; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobstbeständen 80,00% R.34 DE4-EL-0105-05-a-02 - Berlin - Erhalt und Pflege von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE3- Homogen DE3; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobstbeständen 80,00% R.34 DE4-EL-0105-07-a-01 - Umsetzung kooperativer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE4- Durchschnitt DE4; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Biodiversitätsmaßnahmen 80,00% DE8-EL-0105-01-a-01 - Variante 1 Kulisse allgemeines Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland für konventionelle Betriebe 80,00% DE8-EL-0105-01-a-02 - Variante 1 Kulisse allgemeines Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland für Öko-Betriebe 80,00% DE8-EL-0105-01-a-03 - Variante 2 Küstenvogelbrutgebiete mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Salzgrasland für konventionelle Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-04 - Variante 2 Küstenvogelbrutgebiete mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Salzgrasland für Öko-Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-05 - Variante 3 Extrem nasse Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandstandorte für konventionelle Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-06 - Variante 3 Extrem nasse Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandstandorte für Öko-Betriebe 100,00% DE 809 DE DE8-EL-0105-01-a-07 - Variante 4 Feucht- und Nassgrünland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein für konventionelle Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-08 - Variante 4 Feucht- und Nassgrünland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein für Öko-Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-09 - Variante 5 Magergrasland für Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein konventionelle Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-10 - Variante 5 Magergrasland für Öko- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-11 - Variante 6 Renaturierungsgrünland für Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein konventionelle Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-12 - Variante 6 Renaturierungsgrünland für Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Öko-Betriebe 100,00% DE8-EL-0105-01-a-13 - Inselzuschlag Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 100,00% DE8-EL-0105-01-a-14 - Prädatorenzuschlag Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 100,00% DE8-EL-0105-03-b-01 - Extensive Äcker - Getreide mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein doppeltem Reihenabstand 100,00% R.34 DE8-EL-0105-03-b-02 - Extensive Äcker - Getreide mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein doppeltem Reihenabstand in Kombination mit EL 0108-01-a 100,00% R.34 oder EL 0108-02-a DE8-EL-0105-03-c-01 - Naturschutzorientierte Ackernutzung – Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein mehrjähriger Wildblumenacker 100,00% R.34 DE8-EL-0105-03-c-02 - Naturschutzorientierte Ackernutzung – Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Pufferstreifen an gesetzlich geschützten Biotopen, Alleen und 100,00% R.34 Waldrändern DE9-EL-0105-01-a-01 - GN1-Wiesenvogelschutz Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 100,00% DE9-EL-0105-01-a-04 - GN2 - Naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Bewirtschaftung in Schwerpunkträumen des 100,00% Wiesenvogelschutzes Umschichtungsmittel DE9-EL-0105-01-a-05 - GN2 - Naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Bewirtschaftung in Schwerpunkträumen des 80,00% Wiesenvogelschutzes 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0105-01-a-06 - GN4 - Zusätzliche Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE5; DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich- 80,00% Dauergrünland DE 810 DE DE9-EL-0105-01-a-07 - GN4 - Zusätzliche Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich- 100,00% Dauergrünland Umschichtungsmittel DE9-EL-0105-01-a-08 - BB2 - Mahd besonderer Biotoptypen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DE9-EL-0105-01-a-09 - BB2 - Mahd besonderer Biotoptypen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Umschichtungsmittel 100,00% DE9-EL-0105-01-a-10 - NGGL - Naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Bewirtschaftung auf Dauergrünland 80,00% DE9-EL-0105-01-a-11 - NGGL - Naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Bewirtschaftung auf Dauergrünland Umschichtungsmittel 100,00% DE9-EL-0105-01-a-12 - GN1-Wiesenvogelschutz HB Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 100,00% DE9-EL-0105-02-a-01 - GN3-Weidenutzung in Hanglagen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Umschichtungsmittel 100,00% DE9-EL-0105-02-a-02 - GN3-Weidenutzung in Hanglagen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Zuschlag ELER 80,00% DE9-EL-0105-02-a-03 - BB1 - Beweidung besonderer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Biotoptypen 80,00% DE9-EL-0105-02-a-04 - BB1 - Beweidung besonderer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Biotoptypen Umschichtungsmittel 100,00% DE9-EL-0105-02-a-05 - GN3-Weidenutzung in Hanglagen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Zuschlag Umschichtung 100,00% DE9-EL-0105-03-a-01 - AN1-Anbau mehrjähriger Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Wildpflanzen 100,00% R.34 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-a-02 - AN2-Extensiver Getreideanbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Umschichtungsmittel 100,00% R.34 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-a-03 - AN2-Extensiver Getreideanbau Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE6- Durchschnitt DE6; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DE9-EL-0105-03-a-04 - AN4 - naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern - 100,00% R.34 Umschichtungsmittel DE 811 DE DE9-EL-0105-03-a-05 - AN5 - naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern - 100,00% R.34 Umschichtungsmittel DE9-EL-0105-03-a-06 - AN6 - naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Bewirtschaftung zum Schutz des Ortolans - 100,00% R.34 Umschichtungsmittel DE9-EL-0105-03-a-07 - AN7 - naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Bewirtschaftung zum Schutz des Rotmilans - 100,00% R.34 Umschichtungsmittel DE9-EL-0105-03-a-08 - NG A - Nordische Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Gastvögel_Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland 80,00% R.34 DE9-EL-0105-03-a-09 - NG A - Nordische Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Gastvögel_Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland 100,00% R.34 Umschichtungsmittel DE9-EL-0105-03-a-10 - AN4 - naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern 80,00% R.34 DE9-EL-0105-03-a-11 - AN5 - naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern 80,00% R.34 DE9-EL-0105-03-a-12 - AN6 - naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Bewirtschaftung zum Schutz des Ortolans 80,00% R.34 DE9-EL-0105-03-a-13 - AN7 - naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Bewirtschaftung zum Schutz des Rotmilans 80,00% R.34 DE9-EL-0105-03-c-01 - BF1: einjähriger strukturreicher Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Blühstreifen Umschichtungsmittel 100,00% R.34 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-c-02 - BF1: einjähriger strukturreicher Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE6- Durchschnitt DE6; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Blühstreifen 80,00% R.34 DE9-EL-0105-03-c-04 - BF2: mehrjähriger Blühstreifen NI Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 100,00% R.34 DE9-EL-0105-03-c-05 - BF2 - Mehrjährige Blüh- und Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Schutzstreifen HB 100,00% R.34 DE9-EL-0105-03-c-07 - AN8-Feldvogelinseln im Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Intensivgetreide 100,00% DE9; R.34 91(3)(c) - 70-DE6- 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE 812 DE DE9-EL-0105-03-c-08 - BF 2: mehrjähriger Blühstreifen HH Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE6- Durchschnitt DE6; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DE9-EL-0105-03-d-01 - AN9 - Anlage von Kiebitzinseln - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Umschichtungsmittel 100,00% R.34 DE9-EL-0105-03-d-02 - AN9 - Anlage von Kiebitzinseln Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DE9-EL-0105-04-a-01 - GN5-Artenreiches Dauergrünland 6 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Kennarten Umschichtungsmittel 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-04-a-02 - GN5-Artenreiches Dauergrünland 6 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE6- Durchschnitt DE6; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Kennarten 80,00% DE9-EL-0105-04-a-03 - GN5-Artenreiches Dauergrünland 8 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE9; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Kennarten Umschichtungsmittel 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-04-a-04 - GN5-Artenreiches Dauergrünland 8 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE6- Durchschnitt DE6; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Kennarten 80,00% DE9-EL-0105-05-b-01 - BF8: Anlage von Hecken Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE9; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 100,00% R.34 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DEA-D DEA-EL-0105-01-a-01 - Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5122) 57,00% DEA-D DEA-EL-0105-01-a-02 - Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5122) auf 57,00% Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-03 - Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5124) 57,00% DEA-D DEA-EL-0105-01-a-04 - Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5124) 57,00% auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-05 - Wiese 1. Schnitt ab 20.05.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- 57,00% Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5151) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-06 - Wiese 1. Schnitt ab 20.05.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- 57,00% Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5151) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DE 813 DE DEA-D DEA-EL-0105-01-a-07 - Wiese 1. Schnitt ab 20.05.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5152) 57,00% DEA-D DEA-EL-0105-01-a-08 - Wiese 1. Schnitt ab 20.05.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5152) auf 57,00% Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-09 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- 57,00% Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5153) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-10 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- 57,00% Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5153) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-11 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5154) 57,00% DEA-D DEA-EL-0105-01-a-12 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5154) auf 57,00% Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-13 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- 57,00% Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5155) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-14 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- 57,00% Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5155) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-15 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5156) 57,00% DEA-D DEA-EL-0105-01-a-16 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06.; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - 200m ü. NN (5156) auf 57,00% Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-17 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06./15.06.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. 57,00% N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5157/5163) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-18 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06./15.06.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. 57,00% N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5157/5163) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-19 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06./15.06.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN 57,00% (5158/5164) DE 814 DE DEA-D DEA-EL-0105-01-a-20 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06./15.06.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN 57,00% (5158/5164) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-21 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06./01.07.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. 57,00% N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5159/5165) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-22 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06./01.07.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. 57,00% N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5159/5165) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-23 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06./01.07.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN 57,00% (5160/5166) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-24 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06./01.07.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN 57,00% (5160/5166) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-25 - Wiese 1. Schnitt ab 01.07./15.07.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. 57,00% N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5161/5167) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-26 - Wiese 1. Schnitt ab 01.07./15.07.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. 57,00% N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5161/5167) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-27 - Wiese 1. Schnitt ab 01.07./15.07.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN 57,00% (5162/5168) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-28 - Wiese 1. Schnitt ab 01.07./15.07.; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN 57,00% (5162/5168) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-29 - Zusatzmaßnahme: Pflicht zur Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Mahdverschiebung über den regulären Mahdtermin hinaus bei 57,00% Vorkommen gefährdeter Arten (5169) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-30 - Biotoppflege durch Mahd nach Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5210) 57,00% DEA-D DEA-EL-0105-01-a-31 - Biotoppflege durch Mahd nach Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5210) 57,00% auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-D DEA-EL-0105-01-a-32 - Zusatzmaßnahme: 2. Mahd ab 15.09. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein (5550) auf Flächen mit Vorkommen gefährdeter Arten 57,00% DE 815 DE DEA-D DEA-EL-0105-01-a-33 - Umwandlung Acker in Grünland als Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - 57,00% Selbstbegrünung od. Rahmenmischung 1. Jahr (5100a) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-34 - Umwandlung Acker in Grünland als Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - 57,00% Mahgutübertragung od. Regiosaatgut - 1. Jahr (5100b) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-35 - Umwandlung Acker in Grünland als Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - 57,00% Folgejahre (5100) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-36 - Zusatzmaßnahme: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Handarbeitsleistungen beim Mähen und/oder Bergen des 57,00% Schnittgutes z.b. aufgrund steiler Hanglagen/Nassgrünland (5510) DEA-D DEA-EL-0105-01-a-37 - Zusatzmaßnahme: Einsatz Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein insektenschonender Mähtechnik (5520) 57,00% DEA-D DEA-EL-0105-01-a-38 - Zusatzmaßnahme: besondere Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Bewirtschaftungserschwernisse od. -auflagen wie Einsatz 57,00% spezieller Geräte, Entsorgung nicht verwertbaren Aufwuchses, manuelle Bekämpfung von Giftpflanzen (5560) DEA-E DEA-EL-0105-02-a-01 - Weide ohne zeitliche Einschränkung; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5121) 57,00% DEA-E DEA-EL-0105-02-a-02 - Weide ohne zeitliche Einschränkung; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5121) auf 57,00% Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-03 - Weide ohne zeitliche Einschränkung; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5123) 57,00% DEA-E DEA-EL-0105-02-a-04 - Weide ohne zeitliche Einschränkung; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Verbot Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5123) 57,00% auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-05 - Weide: auf 2 GVE beschränkte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Besatzdichte v. 15.03. bis 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, 57,00% Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5131) DEA-E DEA-EL-0105-02-a-06 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.03. - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 57,00% mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5131) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DE 816 DE DEA-E DEA-EL-0105-02-a-07 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.03. - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. 57,00% NN (5132) DEA-E DEA-EL-0105-02-a-08 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.03. - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. 57,00% NN (5132) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-09 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 01.04.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, 57,00% Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m/über 400m ü. NN (5133/5135) DEA-E DEA-EL-0105-02-a-10 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 01.04.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, 57,00% Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN (5133/5135) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-11 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 01.04.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - 57,00% ab 200m/über 400m über NN (5134/5136) DEA-E DEA-EL-0105-02-a-12 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 01.04.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - 57,00% ab 200m/über 400m ü. NN (5134/5136) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-13 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.03.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 57,00% mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5141) DEA-E DEA-EL-0105-02-a-14 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.03.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, 57,00% mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5141) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-15 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.03. - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. 57,00% NN (5142) DEA-E DEA-EL-0105-02-a-16 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.03. - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. 57,00% NN (5142) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-17 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 01.04.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, 57,00% Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m/über 400m ü. NN (5143/5145) DE 817 DE DEA-E DEA-EL-0105-02-a-18 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 01.04.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, 57,00% Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN (5143/5145) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-19 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 01.04.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - 57,00% ab 200m/über 400m über NN (5144/5146) DEA-E DEA-EL-0105-02-a-20 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 01.04.- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - 57,00% ab 200m/über 400m ü. NN (5144/5146) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-21 - Ganzjährige Weideprojekte; max. 0,6 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein GVE/ha; Verbot: Düngung, PSM (5170) 57,00% DEA-E DEA-EL-0105-02-a-22 - Ganzjährige Weideprojekte; max. 0,6 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein GVE/ha; Verbot: Düngung, PSM (5170) auf Flächen mit ÖR 57,00% GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-23 - Biotoppflege durch Beweidung nach Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5200) 57,00% DEA-E DEA-EL-0105-02-a-24 - Biotoppflege durch Beweidung nach Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5200) 57,00% auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-E DEA-EL-0105-02-a-25 - Zusatzmaßnahme: Einsatz von Ziegen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein in Schafherden (5500) 57,00% DEA-E DEA-EL-0105-02-a-26 - Zusatzmaßnahme: Beseitung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein unerwünschten Gehözaufwuchses zur Erhaltung von 57,00% Grünlandbiotopen (5530) DEA-F DEA-EL-0105-03-a-01 - Getreideanbau mit weiter Reihe Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein (mindestens 20 cm) ohne den Einsatz von Fungiziden, 57,00% R.34 Insektiziden und mineralischen Düngemitteln DEA-F DEA-EL-0105-03-a-03 - Stoppelbrache in Ergänzung zu DEA- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein EL-0105-03-a-01 bei Verzicht auf Pflanzenschutzmittel 57,00% R.34 DEA-EL-0105-03-a-04 - Anbau von mehrjährigen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Wildpflanzenmischungen (einmaliger Herbizid-Einsatz zur 57,00% R.34 Etablierung und im Einzelfall nach Genehmigung möglich) DEA-H DEA-EL-0105-03-a-06 - Feldhamster freundliche Fruchtfolge Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein mit mind. zweijährigem Anbau von Luzerne, Klee, Kleegras 57,00% R.34 und zwei Jahren Getreide oder Körnerleguminosen DE 818 DE DEA-H DEA-EL-0105-03-a-07 - Ackerrandstreifen – Feldflora; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein flüssige org. Dünger, ätzende Dünger, mineral. N-Dünger, PSM 57,00% R.34 (außer Saatgutbeizen), Untersaaten (5010) DEA-H DEA-EL-0105-03-a-09 - Ackerrandstreifen – Feldflora; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein flüssige org. u. ätzende Dünger, mineral. N-Dünger, PSM 57,00% R.34 (außer Saatgutbeizen), Untersaaten (5010) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. DEA-H DEA-EL-0105-03-a-10 - Verpflichtung zur Untersaat bzw. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Einsaat einer Zwischenfrucht (5021) 57,00% R.34 DEA-H DEA-EL-0105-03-a-11 - Verbot von Tiefpflügen (5022) Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 57,00% R.34 DEA-H DEA-EL-0105-03-a-12 - Doppelte Saatreihe Wintergetreide; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische 57,00% R.34 Beikrautregulierung v. 01.04.-30.06. (5026) DEA-H DEA-EL-0105-03-a-14 - Doppelte Saatreihe Sommergetreide; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische 57,00% R.34 Beikrautregulierung v. 01.04.-30.06. (5027) DEA-H DEA-EL-0105-03-a-16 - Doppelte Saatreihe Sommergetreide; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische 57,00% R.34 Beikrautregulierung v. 01.04.-30.06. (5027) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. DEA-H DEA-EL-0105-03-a-17 - Beschränkung auf einen zweimaligen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr - Feldhamsterschutz 57,00% R.34 (5032) DEA-H DEA-EL-0105-03-a-18 - Beschränkung auf einen zweimaligen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr in 57,00% R.34 Feldhamstergebieten (5032) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. DEA-H DEA-EL-0105-03-a-19 - Verbot: Einsatz von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Insektiziden/Rodentiziden (5033) 57,00% R.34 DEA-H DEA-EL-0105-03-a-21 - Verbot: Einsatz von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Insektiziden/Rodentiziden (5033) auf Flächen mit ÖR 57,00% R.34 GAPDZG § 20 Abs. 1 6. DEA-H DEA-EL-0105-03-a-22 - Einschränkung organische Düngung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein auf Festmist, Champost, Kompost - Feldhamsterschutz (5035) 57,00% R.34 DEA-H DEA-EL-0105-03-a-23 - Verbot: Einsatz von Rodentiziden - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Feldhamsterschutz (5036) 57,00% R.34 DE 819 DE DEA-H DEA-EL-0105-03-b-01 - Ernterverzicht von Getreide (plus Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Körnerleguminosen - Feldhamster); bis 28.02. des Folgejahres 57,00% R.34 (bis 20.09;15.10. - Feldhamster) (5025) DEA-EL-0105-03-b-02 - Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 100,00% R.34 DEA-EL-0105-03-c-01 - Anlage mehrjähriger Buntbrachen bei Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (Herbizid-Einsatz im 57,00% R.34 Einzelfall nach Genehmigung möglich) DEA-H DEA-EL-0105-03-c-02 - Ackerbrache einjährige Einsaat; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, 57,00% R.34 Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 A) DEA-H DEA-EL-0105-03-c-03 - Ackerbrache mehrjährige Einsaat; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, 57,00% R.34 Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 B) - im Jahr der Einsaat DEA-H DEA-EL-0105-03-c-04 - Ackerbrache mehrjährige Einsaat; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, 57,00% R.34 Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 B) - in den Folgejahren DEA-H DEA-EL-0105-03-c-05 - Ackerbrache einjährige Einsaat; mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe 57,00% R.34 Pflegemanagement (5042 C) DEA-H DEA-EL-0105-03-c-06 - Ackerbrache mehrjährige Einsaat; mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe 57,00% R.34 Pflegemanagement (5042 C) - im Jahr der Einsaat DEA-H DEA-EL-0105-03-c-07 - Ackerbrache mehrjährige Einsaat; mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe 57,00% R.34 Pflegemanagement (5042 D) - in den Folgejahren DEA-H DEA-EL-0105-03-d-01 - Stoppelbrache in geeigneten Kulturen; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein bis 15.10. (20.09. bei nachfolgend Wintergerste, Winterhafer); 57,00% R.34 Verbot: Herbzideinsatz, mechanische Beikrautregulierung (5024 F) DEA-H DEA-EL-0105-03-d-02 - Stoppelbrache in geeigneten Kulturen; Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein bis 28.02. des Folgejahres; Verbot: Herbzideinsatz, 57,00% R.34 mechanische Beikrautregulierung (5024) DEA-H DEA-EL-0105-03-d-04 - Ackerbrache - selbstbegrünt; Verbot: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5041) 57,00% R.34 DE 820 DE DEA-I DEA-EL-0105-05-a-01 - Pflege von bestehenden Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, 57,00% R.34 Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM-Behandlung der Bäume (5301) DEA-I DEA-EL-0105-05-a-02 - Extensive Unternutzung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobstbeständen; Verbot: chemisch-synth. PSM und 57,00% R.34 Düngemittel (5302) DEA-I DEA-EL-0105-05-a-03 - Extensive Unternutzung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobstbeständen; Verbot: chemisch-synth. PSM und 57,00% R.34 Düngemittel (5302) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DEA-I DEA-EL-0105-05-a-07 - Pflege von bestehenden Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, 57,00% R.34 Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM-Behandlung der Bäume - ab 2026 4J DEA-I DEA-EL-0105-05-a-08 - Pflege von bestehenden Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, 57,00% R.34 Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM-Behandlung der Bäume - ab 2026 3J DEA-I DEA-EL-0105-05-b-01 - Pflege bestehender Hecken durch Auf- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; 57,00% R.34 ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand DEA-I DEA-EL-0105-05-b-02 - Pflege bestehender Hecken durch Auf- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; 57,00% R.34 ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand (z.B. breite Hecken, Dornengehölze, große Schnittmengen) DEA-I DEA-EL-0105-05-b-05 - Pflege bestehender Hecken durch Auf- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; 57,00% R.34 ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand - ab 2026 4J DEA-I DEA-EL-0105-05-b-06 - Pflege bestehender Hecken durch Auf- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; 57,00% R.34 ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand - ab 2026 3J DEA-I DEA-EL-0105-05-b-07 - Pflege bestehender Hecken durch Auf- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; 57,00% R.34 ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand - ab 2026 4J DEA-I DEA-EL-0105-05-b-08 - Pflege bestehender Hecken durch Auf- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; 57,00% R.34 ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand - ab 2026 3J DE 821 DE DEB-EL-0105-01-a-01 - Grundmodul: VN Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland_Mähwiesen und Weiden mit Verzicht auf N-Düngung 100,00% und Mahd nicht vor 15.Mai (GMW) DEB-A DEB-EL-0105-01-a-02 - Zusatzmodul:VN Grünland_GMW + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: Abweichende Bewirtschaftungsvorgaben hinsichtlich 100,00% Nutzungshäufigkeit oder -zeitpunkt aus Artenschutzgründen DEB-A DEB-EL-0105-01-a-03 - Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln 100,00% auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr DEB-A DEB-EL-0105-01-a-04 - Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende 100,00% Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr DEB-A DEB-EL-0105-01-a-05 - Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: ganzjährige Beweidung 100,00% DEB-A DEB-EL-0105-01-a-06 - Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit 100,00% starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung DEB-EL-0105-01-a-07 - VN Grünland_GMW mit Verzicht auf Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein N-Düngung und Mahd nicht vor 15.Mai+ DZ-0404 ExtDGL 100,00% DEB-EL-0105-01-a-08 - Grundmodul: VN Grünland_VN Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Artenreiches Grünland (GA) mit Verzicht auf jegliche Düngung 50,00% und Nutzung nicht vor 15. Juni DEB-B DEB-EL-0105-01-a-09 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: Abw. Bewirtschaftungsvorgaben hinsichtlich 50,00% Nutzungshäufigkeit oder -zeitpunkt aus Artenschutzgründen DEB-B DEB-EL-0105-01-a-10 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln 100,00% auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr DEB-B DEB-EL-0105-01-a-11 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende 100,00% Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr DEB-B DEB-EL-0105-01-a-12 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: ganzjährige Beweidung 100,00% DE 822 DE DEB-B DEB-EL-0105-01-a-13 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit 100,00% starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung DEB-EL-0105-01-a-14 - VN Grünland_VN Artenreiches Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland (GA) mit Verzicht auf jegliche Düngung und Nutzung 50,00% nicht vor 15. Juni + DZ-0404 ExtDGL DEB-EL-0105-01-a-15 - Grundmodul: VN Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland mit 50,00% Vorgaben hinsichtlich Begrünungsmaßnahmen und Verzicht auf Düngung DEB-B DEB-EL-0105-01-a-16 - Zusatzmodul: VN Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: 50,00% einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr DEB-B DEB-EL-0105-01-a-17 - Zusatzmodul: VN Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: 50,00% mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr DEB-B DEB-EL-0105-01-a-18 - Zusatzmodul: VN Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: 50,00% Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung DEB-EL-0105-03-b-01 - Grundmodul VN Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Acker_Extensivgetreide mit doppeltem Saatreihenabstand und 50,00% R.34 Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzverfahren DEB-EL-0105-03-b-02 - Zusatzmodul: VN Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Acker_Extensivgetreide + ZM: Stoppelumbruch nicht vor 1. 50,00% R.34 Okt./hohe Stoppel auf angrenzenden Flächen DEB-EL-0105-03-c-01 - Einführung mehrjährige Blühstreifen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 100,00% R.34 DEB-C DEB-EL-0105-03-c-02 - Einführung mehrjährige Blühstreifen - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Kombination DZ-0407 Natura 2000 100,00% R.34 DEB-EL-0105-03-c-03 - Beibehaltung mehrjährige Blühstreifen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 100,00% R.34 DEB-C DEB-EL-0105-03-c-04 - Beibehaltung mehrjährige Blühstreifen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein – - Kombination DZ-0407 Natura 2000 100,00% R.34 DE 823 DE DEB-EL-0105-03-d-01 - Grundmodul: VN Acker_Mehrjährige Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbrache 50,00% R.34 DEB-C DEB-EL-0105-03-d-02 - Zusatzmodul: VN Acker_Mehrjährige Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbrache + ZM: Stoppelumbruch nicht vor 1. Okt./hohe 50,00% R.34 Stoppel auf angrenzenden Flächen DEB-EL-0105-04-a-01 - Grundmodul: VN 6 Kennarten des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichen Grünlands 50,00% DEB-D DEB-EL-0105-04-a-02 - Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichen Grünlands + ZM: einjährige Brachestrukturen als 50,00% alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr DEB-D DEB-EL-0105-04-a-03 - Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichen Grünlands + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als 50,00% alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr DEB-D DEB-EL-0105-04-a-04 - Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichen Grünlands + ZM: Erschwerniszuschlag für 50,00% Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung DEB-EL-0105-04-a-05 - Grundmodul: VN 8 Kennarten des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichen Grünlands 50,00% DEB-D DEB-EL-0105-04-a-06 - Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichen Grünlands + ZM: einjährige Brachestrukturen als 50,00% alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr DEB-D DEB-EL-0105-04-a-07 - Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichen Grünlands + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als 50,00% alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr DEB-D DEB-EL-0105-04-a-08 - Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein artenreichen Grünlands + ZM: Erschwerniszuschlag für 50,00% Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung DEB-EL-0105-06-a-01 - Umweltschonender Steillagenweinbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 100,00% DEB-EL-0105-06-a-02 - Umweltschonender Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Steilstlagenweinbau 100,00% DEB-EL-0105-07-a-01 - Umsetzung kooperativer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Biodiversitätsmaßnahmen 100,00% DE 824 DE DEC-EL-0105-01-a-01 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung inkl. Schnittzeitpunkt ab 15.06. 68,86% (Grundförderung) DEC-EL-0105-01-a-02 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung inkl. Schnittzeitpunkt ab 15.07. 68,86% (Grundförderung) DEC-EL-0105-01-a-03 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung inkl. Schnittzeitpunkt ab 15.06. 68,86% (Grundförderung) in Kombination mit EL-0108 DEC-EL-0105-01-a-04 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung inkl. Schnittzeitpunkt ab 15.07. 68,86% (Grundförderung) in Kombination mit EL-0108 DEC-EL-0105-01-b-01 - Verzicht auf flüssigen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Wirtschaftsdünger in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL- 68,86% 0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) DEC-EL-0105-01-b-02 - Verzicht auf flüssigen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Durchschnitt DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Wirtschaftsdünger in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL- 68,86% 0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) in Kombination mit ÖR4 mit ÖR4 DEC-EL-0105-01-b-03 - Verzicht auf Düngung aller Art in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a-01 oder EL- 68,86% 0105-01-a-02) DEC-EL-0105-01-b-04 - Verzicht auf Düngung aller Art in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a-01 oder EL- 68,86% 0105-01-a-02) in Kombination mit ÖR4 DEC-EL-0105-01-b-05 - Verzicht auf Düngung aller Art in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a-01 oder EL- 68,86% 0105-01-a-02) in Kombination mit EL-0108 DEC-EL-0105-03-a-03 - Grosskörnige Leguminosen mit ÖR 2 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 68,86% R.34 DEC-EL-0105-03-b-01 - Artenreiche Kulturlandschaft mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein ÖR1a 68,86% R.34 DEC-EL-0105-03-b-02 - Artenreiche Kulturlandschaft ohne Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein ÖR1a 68,86% R.34 DEC-EL-0105-03-c-01 - mehrjährige Blühflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 68,86% R.34 DEC-EL-0105-03-c-03 - Anlage von mehrjähriger Blühfläche Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein ohne Nutzung des Aufwuchses mit ÖR 1a 68,86% R.34 DE 825 DE DEC-EL-0105-05-a-06 - Streuobstförderung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 68,86% R.34 DED-EL-0105-01-a-01 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.06. unter Verzicht auf N- 100,00% Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5a) DED-EL-0105-01-a-02 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.06. unter Verzicht auf N- 100,00% Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5a + ÖBL) DED-EL-0105-01-a-03 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – erste Mahd ab 15.06. unter Verzicht auf N- 100,00% Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5b) DED-EL-0105-01-a-04 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – erste Mahd ab 15.06. unter Verzicht auf N- 100,00% Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5b + ÖBL) DED-EL-0105-01-a-05 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.07. bzw. ab 01.08. unter 100,00% Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5c) DED-EL-0105-01-a-06 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.07. bzw. ab 01.08. unter 100,00% Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5c + ÖBL) DED-EL-0105-01-a-07 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr – 100,00% Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5d) DED-EL-0105-01-a-08 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr – 100,00% Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5d + ÖBL) DED-EL-0105-01-a-09 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr – kurze 100,00% Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5e) DE 826 DE DED-EL-0105-01-a-10 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr – kurze 100,00% Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5e + ÖBL) DED-EL-0105-01-a-11 - Faunaschonende Mahd auf Grünland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein (GL 8) 100,00% DED-EL-0105-01-a-12 - Staffelmahd auf Grünland (GL 7) Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 100,00% DED-EL-0105-01-a-13 - Offenlandbiotope mit partieller Pflege Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein und einjähriger Nutzungspause auf den Teilflächen Pflegemahd 100,00% unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 3a) DED-EL-0105-01-a-14 - Offenlandbiotope mit partieller Pflege Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein und zweijähriger Nutzungspause auf den Teilflächen 100,00% Pflegemahd unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 3b) DED-EL-0105-01-b-01 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – Aushagerung unter Verzicht auf N- 100,00% Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 6) DED-EL-0105-01-b-02 - Spezielle artenschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandnutzung – Aushagerung in Kombination unter 100,00% Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel mit Ökolandbau (GL 6 + ÖBL) DED-EL-0105-02-a-01 - Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen unter Verzicht auf N- 100,00% Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 4a) DED-EL-0105-02-a-02 - Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen unter Verzicht auf N- 100,00% Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 4a + ÖLB) DED-EL-0105-02-a-03 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Raufutterfressern unter Verzicht auf N-Düngung und 100,00% Pflanzenschutzmittel (GL 4b) DED-EL-0105-02-a-04 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Raufutterfressern unter Verzicht auf N-Düngung und 100,00% Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 4b + ÖBL) DE 827 DE DED-EL-0105-03-a-01 - Naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker nur mit im 100,00% R.34 Ökolandbau zugelassenen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln (AL 6a) DED-EL-0105-03-a-02 - Naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker nur mit im 100,00% R.34 Ökolandbau zugelassenen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit Ökolandbau (AL 6a + ÖBL) DED-EL-0105-03-a-03 - Naturschutzgerechte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur unter Verzicht auf 100,00% R.34 N-Düngung und Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (AL 6b) DED-EL-0105-03-a-04 - Naturschutzgerechte Ackerbew. für Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Vögel d. Feldflur unter Verzicht N-Düngung u. 100,00% R.34 Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Komb. mit Ökolandbau (AL 6b + ÖBL) DED-EL-0105-03-a-05 - Insektenschonende Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerbewirtschaftung in speziellen Gebieten unter Verzicht auf 100,00% R.34 Herbizide und Insektizide ohne Vorgaben zur Düngung (AL 9) DED-EL-0105-03-b-01 - Kleinteilige Ackerbewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein (AL 8) 100,00% R.34 DED-EL-0105-03-c-01 - Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 5c) 100,00% R.34 DED-EL-0105-03-c-02 - Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel in 100,00% R.34 Kombination mit DZ-0401 (nichtprod. AL über GLÖZ 8 hinaus) (AL 5c + ÖR 1a) DED-EL-0105-03-c-03 - Artenreicher Ackerrandstreifen unter Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel bis auf die 100,00% R.34 im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (AL 7) DED-EL-0105-03-c-04 - Faunaschonende Mahd auf Ackerland Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein (AL 10) 80,00% R.34 DED-EL-0105-03-d-01 - Selbstbegrünte einjährige Brache auf Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Ackerland unter Verzicht auf Düngung und 100,00% R.34 Pflanzenschutzmittel (AL 5a) DED-EL-0105-03-d-02 - Selbstbegrünte mehrjährige Brache Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und 100,00% R.34 Pflanzenschutzmittel (AL 5b) DE 828 DE DED-EL-0105-03-d-03 - Selbstbegrünte mehrjährige Brache Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und 100,00% R.34 Pflanzenschutzmittel in Kombination mit DZ-0401 (nichtprod. AL über GLÖZ 8 hinaus) (AL 5b + ÖR 1a) DED-EL-0105-03-d-04 - Überwinternde Stoppel unter Verzicht Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 15) 100,00% R.34 DED-EL-0105-04-a-01 - Artenreiches Grünland – Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Ergebnisorientierte Honorierung - 6 Kennarten mit mindestens 80,00% einer Nutzung pro Jahr und Belassen von ungenutzten Bereichen bei Mahdnutzung (GL 1a) DED-EL-0105-04-a-02 - Artenreiches Grünland – Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Ergebnisorientierte Honorierung - 8 Kennarten mit mindestens 100,00% einer Nutzung pro Jahr und Belassen von ungenutzten Bereichen bei Mahdnutzung (GL 1b) DEE-EL-0105-01-a-01 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd vor dem 15.6. und 100,00% Zweitnutzung ab 1.9 DEE-EL-0105-01-a-02 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd vor dem 15.6. und 80,00% Zweitnutzung ab 1. – 80/20 DEE-EL-0105-01-a-03 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd nach dem 15.7 100,00% DEE-EL-0105-01-a-04 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd nach dem 15.7 – 80/20 80,00% DEE-EL-0105-01-b-01 - Verzicht auf min. N-Dünung, Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen 80,00% DEE-EL-0105-01-c-01 - Extensive Grünlandbewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein mit Anlage einer unterjährigen Schonfläche auf mind. 10 v. H. 80,00% des Schlages, Verzicht auf min. N-Dünung DEE-EL-0105-01-c-02 - Extensive Grünlandbewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche auf mind. 5 v. H. 80,00% des Schlages, Verzicht auf min. N-Dünung DEE-EL-0105-01-c-03 - Extensive Grünlandbewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein mit Anlage einer unterjährigen Schonfläche auf mind. 10 v. H. 80,00% des Schlages, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Verzicht auf min. N-Dünung DE 829 DE DEE-EL-0105-01-c-04 - Extensive Grünlandbewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche auf mind. 5 v. H. 80,00% des Schlages, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Verzicht auf min. N-Dünung DEE-EL-0105-02-a-01 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.31 Nein Schafen und/oder Ziegen 100,00% DEE-EL-0105-02-a-02 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schafen und/oder Ziegen – 80/20 80,00% DEE-EL-0105-02-a-03 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Rindern 100,00% DEE-EL-0105-02-a-04 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Rindern -80/20 80,00% DEE-EL-0105-02-a-05 - Naturschutzgerechte Hütehaltung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schafen und/oder Ziegen 100,00% DEE-EL-0105-02-a-06 - Naturschutzgerechte Hütehaltung mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schafen und/oder Ziegen – 80/20 80,00% DEE-EL-0105-03-c-01 - Naturschutzorientierte Ackernutzung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Mehrjährige Blühstreifen und -flächen mit einmaliger Aussaat 80,00% R.34 DEE-EL-0105-03-c-02 - Naturschutzorientierte Ackernutzung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Mehrjährige Blühstreifen und -flächen mit einmaliger Aussaat 80,00% R.34 (Altverpflichtung) DEE-EL-0105-05-a-01 - Bewirtschaftung von Streuobstflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein - Erhalt und Pflege der Streuobstbäume 80,00% R.34 DEE-EL-0105-05-a-02 - Bewirtschaftung von Streuobstflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja - Erhalt und Pflege der Streuobstbäume (Altverpflichtung) 80,00% R.34 DEE-EL-0105-07-a-01 - Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Durchschnitt DEE; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein - Kooperativer Naturschutz 100,00% DEF-EL-0105-01-b-01 - Vertragsnaturschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung 80,00% DEF-EL-0105-01-b-02 - Vertragsnaturschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul biotopgestaltende 80,00% Maßnahmen DEF-EL-0105-01-b-03 - Vertragsnaturschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Homogen DEF; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul Gänseduldung 80,00% DEF-EL-0105-01-b-04 - Vertragsnaturschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.22; R.24; R.31; R.33 Ja Grünlandbewirtschaftung, Altverpflichtungen 80,00% DEF-EL-0105-02-a-01 - Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schnittnutzung - Weidegang 80,00% DE 830 DE DEF-EL-0105-02-a-02 - Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Homogen DEF; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Schnittnutzung - Weidegang, Zusatzmodul biotopgestaltende 80,00% Maßnahmen DEF-EL-0105-03-b-01 - Vertragsnaturschutz Acker Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein (Kleinteiligkeit im Ackerbau, Umschichtung), Schlagteilung mit 80,00% R.34 Brach/Blühflächenanteil DEF-EL-0105-03-c-01 - Vertragsnaturschutz Acker ohne Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Durchschnitt DEF; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein Düngung, Umschichtung (Ansaat mit vorgegebener 100,00% R.34 Saatgutmischung mit Pflegevorgaben (Verzicht auf Bestellung und Ernte von Kulturpflanzen) DEF-EL-0105-03-c-02 - Vertragsnaturschutz Acker Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEF- Homogen DEF; R.22; R.24; R.31; R.33; Ja Altverpflichtungen (Ackerlebensräume) 80,00% R.34 DEG-EL-0105-01-a-01 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Mahd (Durchschnitt) 80,00% DEG-EL-0105-01-a-02 - Erschwertes Management Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% DEG-EL-0105-02-a-01 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Weide (Durchschnitt) 80,00% DEG-EL-0105-02-a-02 - Naturschutzorientierte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Grünlandbewirtschaftung - Hutung (Durchschnitt) 80,00% DEG-EL-0105-02-a-03 - Naturschutzorientierte Beweidung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein Ganzjahres Weide (Durchschnitt) 80,00% DEG-EL-0105-03-a-01 - Rotmilan (Durchschnitt mit ÖR2) Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DEG-EL-0105-03-b-01 - Schlagteilung (Umschichtungsmittel) Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 100,00% R.34 DEG-EL-0105-03-b-02 - Schlagteilung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DEG-EL-0105-03-c-01 - Blühstreifen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DEG-EL-0105-03-c-02 - Ackerrandstreifen (Durchschnitt) Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DEG-EL-0105-03-c-03 - Schonstreifen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.22; R.24; R.31; R.33; Nein 80,00% R.34 DEG-EL-0105-04-a-01 - 6 oder 8 Kennarten (Durchschnitt) Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.22; R.24; R.31; R.33 Nein 80,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0105-01-a-01 - B4 Extensive Nutzung von §30 BNatSchG/ §32 NatSchG Biotopen DE 831 DE entfällt DE1-EL-0105-01-a-02 - B4 Extensive Nutzung von §30 BNatSchG/§33 NatSchG Biotopen - Kombination mit B7 entfällt DE1-EL-0105-01-a-03 - LPR 1 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Zulagen Schnittgrünland/Mähwiesen) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Grundleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0105-01-a-04 - B6 Messerbalkenschnitt In Kombination mit allen FAKT GL-Flächen entfällt DE1-EL-0105-01-a-09 - B5 Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen entfällt DE1-EL-0105-01-a-10 - B5 Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen - Kombination mit B7 entfällt DE1-EL-0105-01-b-01 - LPR 2 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Schnittgrünland/Mähwiesen) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Grundleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0105-01-c-01 - LPR 3 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Strukturvielfalt u. naturschutzfachliche Dienstleistung) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Grundleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. DE 832 DE Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0105-02-a-01 - LPR 4 (Naturschutzorientierte Beweidung) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Grundleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0105-02-b-01 - LPR 5 (Erschwernisausgleich Weidemanagement in Wolfskulisse) entfällt DE1-EL-0105-03-a-01 - E14 Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen entfällt DE1-EL-0105-03-a-02 - E15 Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehrjährigen Biomassepflanzen und Wildpflanzenmischungen entfällt DE1-EL-0105-03-a-03 - E14 Extensive Biomassepflanzen: mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen - Kombination mit D2 Ökolandbau entfällt DE1-EL-0105-03-a-04 - E15 Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehrjährigen Biomasse- und Wildpflanzenmischungen - Kombination mit D2 Ökolandbau entfällt DE1-EL-0105-03-b-01 - LPR 6 (Naturschutzorientierte Ackerbewirtschaftung) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Grundleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0105-03-b-02 - E13.2 Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide entfällt DE1-EL-0105-03-b-03 - E13.1 Erweiterter Drillreihenabstand in Getreide (Lichtäcker) DE 833 DE entfällt DE1-EL-0105-03-c-02 - E8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen entfällt DE1-EL-0105-03-c-03 - E7 Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild) entfällt DE1-EL-0105-03-d-01 - LPR 7 (Naturschutzorientierte Ackerbewirtschaftung - Strukturvielfalt) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Grundleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0105-04-a-01 - B3.2 Bewirtschaftung von artenreichem Grünland mit mind. 6 Kennarten entfällt DE1-EL-0105-05-a-01 - C1 Bewirtschaftung von Streuobstflächen entfällt DE2-EL-0105-01-a-01 - K16: Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkten 15.06 entfällt DE2-EL-0105-01-a-02 - K17: Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkten 01.07 entfällt DE2-EL-0105-01-a-03 - K14: Insektenschonende Mahd entfällt DE2-EL-0105-01-a-04 - K12: Heumilch – Extensive Futtergewinnung entfällt DE2-EL-0105-01-a-05 - K99: Bewirtschaftung von kleinstrukturierten Flächen < 0,5 ha Grünland entfällt DE2-EL-0105-01-a-06 - K99: Bewirtschaftung von kleinstrukturierten Flächen 0,5 – 1,0 ha Grünland entfällt DE2-EL-0105-01-a-07 - K20: Mahd von Steilhangwiesen:Hangneigungsstufe 2: ab 50% DE 834 DE entfällt DE2-EL-0105-01-a-08 - K20: Mahd von Steilhangwiesen: Hangneigungsstufe 1 : 30-49% entfällt DE2-EL-0105-01-a-09 - G20: Umwandlung von Ackerland in Grünland (5 Jahre) als Ausgangsbasis für weitergehende biodiversitätsfördernde Maßnahmen (Kombination) entfällt DE2-EL-0105-01-a-10 - G18: Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (dauerhaft) in der Gebietskulisse Moore als Ausgangsbasis für weitergehende biodiversitätsfördernde Maßnahmen/Kombination entfällt DE2-EL-0105-01-a-11 - G21: Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 01.06 entfällt DE2-EL-0105-01-a-12 - G/E/D 22: Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 15.06 entfällt DE2-EL-0105-01-a-13 - G/E/D 23: Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 01.07 entfällt DE2-EL-0105-01-a-14 - G/E/D 19: Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 15.07 entfällt DE2-EL-0105-01-a-15 - G/E 24: Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 01.08. entfällt DE2-EL-0105-01-a-16 - G/E 25: Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 01.09. entfällt DE2-EL-0105-01-a-17 - G/D 26: Mahd bis einschl. 14.06., Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.bis einschl. 31.08 entfällt DE2-EL-0105-01-a-18 - Q26: Zuschlag für ertragsstarke Standorte entfällt DE2-EL-0105-01-a-19 - Q03: Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 ha (Zusatzmodul) entfällt DE2-EL-0105-01-a-20 - Q04: Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 ha (Zusatzmodul) entfällt DE 835 DE DE2-EL-0105-01-a-21 - Q07: Erhaltung der Streuobstbäume entfällt DE2-EL-0105-01-a-22 - Q08: Verwendung eines Messermähwerks entfällt DE2-EL-0105-01-a-23 - Q10: Verwendung eines Motormähers entfällt DE2-EL-0105-01-a-24 - Q09: Verwendung einer Spezialmaschine zur Mahd entfällt DE2-EL-0105-01-a-25 - Q11: Handmahd entfällt DE2-EL-0105-01-a-26 - Q25: Erschwerte Mähgutbergung entfällt DE2-EL-0105-01-a-27 - Q12: Zusammenrechen per Hand entfällt DE2-EL-0105-01-a-28 - Q13: Naturschutzfachlich erforderlicher Zusatzschnitt entfällt DE2-EL-0105-01-a-29 - Q15: Feuchtezuschlag auf Feucht-, Nass- und Streuwiesen bzw. auf Flächen im Zuge einer Wiedervernässung entfällt DE2-EL-0105-01-a-30 - Q17: Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt entfällt DE2-EL-0105-01-a-31 - Q27: Bewirtschaftungsruhe ab 1.4. bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt entfällt DE2-EL-0105-01-a-32 - H20 :AV Umwandlung von Ackerland in Grünland (5 Jahre) als Ausgangsbasis für weitergehende biodiversitätsfördernde Maßnahmen (Kombination) entfällt DE2-EL-0105-01-a-33 - H21: AV Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 01.06ab 01.06. entfällt DE2-EL-0105-01-a-34 - H/F 22: AV Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 15.06. entfällt DE 836 DE DE2-EL-0105-01-a-35 - H/F 23: AV Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 01.07 entfällt DE2-EL-0105-01-a-36 - H/F 24: AV Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 01.08 entfällt DE2-EL-0105-01-a-37 - H/F 25: AV Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab 01.09 entfällt DE2-EL-0105-01-a-38 - H/F 26: AV Mahd bis einschl. 14.06., Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.bis einschl. 31.08. entfällt DE2-EL-0105-01-a-39 - W02: AV Weite Anfahrt mind. 5 km einfach entfällt DE2-EL-0105-01-a-40 - W03: AV Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 ha (Zusatzmodul) entfällt DE2-EL-0105-01-a-41 - W04: AV Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 ha (Zusatzmodul) entfällt DE2-EL-0105-01-a-42 - W07: AV Erhaltung der Streuobstbäume entfällt DE2-EL-0105-01-a-43 - W08: AV Verwendung eines Messermähwerks entfällt DE2-EL-0105-01-a-44 - W10: AV Verwendung eines Motormähers entfällt DE2-EL-0105-01-a-45 - W09: AV Verwendung einer Spezialmaschine entfällt DE2-EL-0105-01-a-46 - W11: AV Handmahd entfällt DE2-EL-0105-01-a-47 - W12: AV Zusammenrechen per Hand entfällt DE2-EL-0105-01-a-48 - W13: AV Naturschutzfachlich erforderlicher Zusatzschnitt entfällt DE2-EL-0105-01-a-49 - W15: AV Feuchtezuschlag auf Feucht-, Nass- und Streuwiesen bzw. auf Flächen im Zuge einer Wiedervernässung DE 837 DE entfällt DE2-EL-0105-01-a-50 - W17: AV Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. bzw. 1.4. bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt entfällt DE2-EL-0105-01-a-51 - K16: Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkten 15.06 entfällt DE2-EL-0105-01-a-52 - K17: Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkten 01.07 entfällt DE2-EL-0105-01-a-53 - K14: Insektenschonende Mahd entfällt DE2-EL-0105-01-a-54 - K12: Heumilch – Extensive Futtergewinnung entfällt DE2-EL-0105-01-a-55 - K20: Mahd von Steilhangwiesen:Hangneigungsstufe 2: ab 50% entfällt DE2-EL-0105-01-a-56 - K20: Mahd von Steilhangwiesen: Hangneigungsstufe 1 : 30-49% entfällt DE2-EL-0105-01-b-01 - P21: Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel entfällt DE2-EL-0105-01-b-02 - G27: Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel als Einzelleistung ohne Kombination mit Schnittzeitpunkt entfällt DE2-EL-0105-01-b-04 - P22: Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist) und chemische Pflanzenschutzmittel entfällt DE2-EL-0105-01-b-06 - P23: Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel; einmalige Ergänzungsdüngung aus naturschutzfachlichen Gründen zulässig entfällt DE2-EL-0105-01-b-08 - N21: AV Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel entfällt DE2-EL-0105-01-b-09 - H27: AV Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel als Einzelleistung ohne Kombination mit Schnittzeitpunkt entfällt DE 838 DE DE2-EL-0105-01-b-11 - N22: AV Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist) und chemische Pflanzenschutzmittel entfällt DE2-EL-0105-01-c-01 - Q14/Q34: Verpflichtender Erhalt von ganzjährigen Altgrasstreifen/-flächen auf 5 bis 20 % der Fläche entfällt DE2-EL-0105-01-c-02 - G29: Brachlegung von Grünland aus Artenschutzgründen entfällt DE2-EL-0105-01-c-03 - W14: AV Verpflichtender Erhalt von ganzjährigen Altgrasstreifen/-flächen auf 5 bis 20 % der Fläche entfällt DE2-EL-0105-01-c-04 - H29: AV Brachlegung von Grünland aus Artenschutzgründen entfällt DE2-EL-0105-02-a-01 - K22: Bewirtschaftung von anerkannten Almen und Alpen entfällt DE2-EL-0105-02-a-02 - K99: Bewirtschaftung von kleinstrukturierten Flächen < 0,5 ha Weide entfällt DE2-EL-0105-02-a-03 - K99: Bewirtschaftung von kleinstrukturierten Flächen 0,5 – 1,0 ha Weide entfällt DE2-EL-0105-02-a-04 - G/D 31: Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel, Kamelartige) mit Beschränkung der Zufütterung entfällt DE2-EL-0105-02-a-05 - G/D 32: Beweidung durch Rinder auf Almen/Alpen entfällt DE2-EL-0105-02-a-06 - G/D 33: Beweidung durch Ziegen mit Beschränkung der Zufütterung entfällt DE2-EL-0105-02-a-07 - Q18: Mitführen von Ziegen zur Weidepflege (nicht auf Almen/Alpen und bei reinen Ziegenweiden) entfällt DE2-EL-0105-02-a-08 - Q19: Erschwerte Bewirtschaftung entfällt DE2-EL-0105-02-a-09 - G/D 31: Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel, Kamelartige) mit Beschränkung der Zufütterung - Kombination mit Ökolandbau DE 839 DE entfällt DE2-EL-0105-02-a-10 - G/D 33: Beweidung durch Ziegen mit Beschränkung der Zufütterung - Kombination mit Ökolandbau entfällt DE2-EL-0105-02-a-11 - Q28: Zuschlag für unerschlossene Almen/Alpen entfällt DE2-EL-0105-02-a-12 - Q07: Erhaltung der Streuobstbäume entfällt DE2-EL-0105-02-a-13 - H/F 31: AV Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel) mit Beschränkung der Zufütterung entfällt DE2-EL-0105-02-a-14 - H/F 32: AV Beweidung durch Rinder auf Almen/Alpen entfällt DE2-EL-0105-02-a-15 - H/F 33: AV Beweidung durch Ziegen mit Beschränkung der Zufütterung entfällt DE2-EL-0105-02-a-16 - W18: AV Mitführen von Ziegen zur Weidepflege (nicht auf Almen/Alpen und bei reinen Ziegenweiden) entfällt DE2-EL-0105-02-a-17 - W19: AV Bewirtschaftungseinheit max. 2,00 ha entfällt DE2-EL-0105-02-a-18 - W07: AV Erhaltung der Streuobstbäume entfällt DE2-EL-0105-02-a-19 - K22: Bewirtschaftung von anerkannten Almen und Alpen entfällt DE2-EL-0105-03-a-01 - K99: Bewirtschaftung von kleinstrukturierten Flächen < 0,5 ha Acker entfällt DE2-EL-0105-03-a-02 - K99: Bewirtschaftung von kleinstrukturierten Flächen 0,5 – 1,0 ha Acker entfällt DE2-EL-0105-03-a-03 - G11: Extensive Ackerbewirtschaftung unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel u. und therm.-mechan. Unkrautbekämpfung entfällt DE2-EL-0105-03-a-05 - P11: Verzicht auf jegliche Düngung DE 840 DE entfällt DE2-EL-0105-03-a-07 - P12: Verzicht auf Mineraldüngung und organische Düngemittel (außer Festmist) entfällt DE2-EL-0105-03-a-09 - Q01: Reduzierte Ansaatdichte entfällt DE2-EL-0105-03-a-10 - Q03: Kleine Bewirtschaftungseinheit bis 0,5ha (Zusatzmodul) entfällt DE2-EL-0105-03-a-11 - Q04: Kleine Bewirtschaftungseinheit bis 0,3ha (Zusatzmodul) entfällt DE2-EL-0105-03-a-12 - Q23: Teilweiser Ernteverzicht (mind. 10% des Schlages) entfällt DE2-EL-0105-03-a-13 - Q24: Lerchenfenster (mind. 3 je Hektar) entfällt DE2-EL-0105-03-a-14 - Q07: Erhaltung der Streuobstbäume entfällt DE2-EL-0105-03-a-15 - H11: AV Extensive Ackerbewirtschaftung entfällt DE2-EL-0105-03-a-17 - N11: AV Verzicht auf jegliche Düngung entfällt DE2-EL-0105-03-a-19 - N12: AV Verzicht auf Mineraldüngung und organische Düngemittel (außer Festmist) entfällt DE2-EL-0105-03-a-20 - W01: AV Reduzierte Ansaatdichte entfällt DE2-EL-0105-03-a-21 - W03 :AV Kleine Bewirtschaftungseinheit bis 0,5ha (Zusatzmodul) entfällt DE2-EL-0105-03-a-22 - W04: AV Kleine Bewirtschaftungseinheit bis 0,3ha (Zusatzmodul) entfällt DE2-EL-0105-03-a-23 - W02: AV Weite Anfahrt DE 841 DE entfällt DE2-EL-0105-03-a-24 - W07: AV Erhalt der Streuobstbäume entfällt DE2-EL-0105-03-b-01 - K61: Verspätete Aussaat entfällt DE2-EL-0105-03-b-02 - K60: Feldvogelinseln entfällt DE2-EL-0105-03-c-01 - K56: Mehrjährige Blühflächen EMZ bis 3500 entfällt DE2-EL-0105-03-c-02 - K56: Mehrjährige Blühflächen EMZ von 3500 bis 4500 entfällt DE2-EL-0105-03-c-03 - K56: Mehrjährige BlühflächenEMZ von 4500 bis 5500 entfällt DE2-EL-0105-03-c-04 - K56: Mehrjährige BlühflächenEMZ von 5500 bis 6500 entfällt DE2-EL-0105-03-c-05 - K56: Mehrjährige Blühflächen EMZ über 6500 entfällt DE2-EL-0105-03-c-06 - K52: Wildpflanzenmischungen entfällt DE2-EL-0105-03-d-01 - G12: Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ < 6500 entfällt DE2-EL-0105-03-d-02 - G13: Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ ab 6501 entfällt DE2-EL-0105-03-d-03 - Q06: Bewirtschaftungsgang auf Ackerbrachen im Herbst entfällt DE2-EL-0105-03-d-04 - Q22: Bewirtschaftungsgang auf Ackerbrachen im Frühjahr entfällt DE2-EL-0105-03-d-05 - Q05: Stoppelbrache DE 842 DE entfällt DE2-EL-0105-03-d-06 - H12: AV Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ < 2500 entfällt DE2-EL-0105-03-d-07 - H13: AV Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ 2501-3500 entfällt DE2-EL-0105-03-d-08 - H14: AV Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ ab 3501 entfällt DE2-EL-0105-03-d-09 - W06: AV Bewirtschaftungsgang auf Ackerbrachen entfällt DE2-EL-0105-03-d-10 - W05: AV Stoppelbrache als Zusatzleistung entfällt DE2-EL-0105-03-d-11 - H15: AV Stoppelbrache als Einzelleistung ohne Kombination mit Grund- und Zusatzleistungen entfällt DE2-EL-0105-04-a-01 - G/D 30: Ergebnisorientierte Grünlandnutzung – 6 Kennarten entfällt DE2-EL-0105-04-a-02 - H30: AV Ergebnisorientierte Grünlandnutzung – 6 Kennarten entfällt DE2-EL-0105-05-a-01 - K78: Erschwerte Unternutzung bei Streuobst entfällt DE2-EL-0105-05-a-02 - K78: Erschwerte Unternutzung bei Streuobst entfällt DE2-EL-0105-05-a-03 - H28: AV Erhaltung der Streuobstbäume Einzelmaßnahme entfällt DE2-EL-0105-05-c-01 - K88: Flächenbereitstellung zur dauerhaften Anlage von Struktur- und Landschaftselementen entfällt DE2-EL-0105-06-a-01 - K74: Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Erschwernisstufe 1 Kleinterrasse entfällt DE2-EL-0105-06-a-02 - K74: Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Erschwernisstufe 2 DE 843 DE entfällt DE2-EL-0105-06-a-03 - K74: Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Erschwernisstufe 3 entfällt DE2-EL-0105-06-a-04 - K74: Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Erschwernisstufe 4 entfällt DE4-EL-0105-01-a-01 - Verwendung Mähbalkenwerk entfällt DE4-EL-0105-01-a-02 - Madnutzung mit Teilmahd entfällt DE4-EL-0105-01-a-03 - erste Nutzung nach 1.7. entfällt DE4-EL-0105-01-a-04 - erste Nutzung nach dem 15.7. entfällt DE4-EL-0105-01-a-05 - erste Nutzung vor 15.6. und weitere Nutzung nach dem 31.8. entfällt DE4-EL-0105-01-a-06 - Berlin - erste Nutzung nach 1.7. entfällt DE4-EL-0105-01-a-07 - Berlin - erste Nutzung nach 15.7. entfällt DE4-EL-0105-01-a-08 - Berlin - erste Nutzung vor 15.6. und weitere Nutzung nach dem 31.8. entfällt DE4-EL-0105-01-b-01 - Verzicht auf jegliche Düngung, Beweidung ist zulässig entfällt DE4-EL-0105-01-b-02 - Ausschließliche Beweidung mit Schafen / Ziegen entfällt DE4-EL-0105-01-b-03 - Verzicht auf jegliche Düngung und ausschl. Beweidg. mit Schafen / Ziegen entfällt DE4-EL-0105-01-b-04 - Berlin - Verzicht auf jegliche Düngung, Beweidung ist zulässig DE 844 DE entfällt DE4-EL-0105-01-b-05 - Berlin - Ausschließliche Beweidung mit Schafen / Ziegen entfällt DE4-EL-0105-02-a-01 - Beweidung mit Schafen /Ziegen von Trockenrasen, Grünland nach etablierten lokalen Praktiken und anderen sensiblen Grünlandstandorten entfällt DE4-EL-0105-02-a-02 - Beweidung mit Rindern von Trockenrasen , Grünland nach etablierten lokalen Praktiken und anderen sensiblen Grünlandstandorten entfällt DE4-EL-0105-02-a-03 - Beweidung von Heiden mit Schafen / Ziegen entfällt DE4-EL-0105-02-a-04 - Beweidung von Heiden mit Rindern entfällt DE4-EL-0105-02-a-05 - Berlin - Beweidung von Heiden mit Schafen /Ziegen entfällt DE4-EL-0105-02-a-06 - Berlin - Beweidung von Heiden mit Rindern entfällt DE4-EL-0105-03-a-01 - Extensiv-Getreide Lichtacker entfällt DE4-EL-0105-03-a-02 - Nutzung von AL als GL entfällt DE4-EL-0105-03-a-03 - Dauerhafte Umwandlung von AL in extensives Grünland (Natura 2000) entfällt DE4-EL-0105-03-a-04 - Ext. Produkltionsverfahren auf AL innerhalb Natura 2000 entfällt DE4-EL-0105-03-a-05 - zusätzlich Verzicht auf Düngung jeder Art entfällt DE4-EL-0105-03-a-06 - Zuschlag für Verwendung alter Sorten (Genreserve) entfällt DE4-EL-0105-03-a-07 - Berlin - Dauerhafte Umwandlung von AL in extensives Grünland (Natura 2000) DE 845 DE entfällt DE4-EL-0105-03-b-01 - Feldvogelinseln entfällt DE4-EL-0105-03-b-02 - Überwinternde Stoppel entfällt DE4-EL-0105-05-a-01 - Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen entfällt DE4-EL-0105-05-a-02 - Berlin - Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen entfällt DE4-EL-0105-07-a-01 - Umsetzung kooperativer Biodiversitätsmaßnahmen Ein durchschnittliche Einheitsbetrag wurde gewählt, da die konkreten Maßnahmen mit ihren jeweiligen Fördersätzen durch die Kooperativen festgelegt werden. Durch die Struktur der Förderung als kooperative Maßnahme ist hier daher kein einheitlicher Einheitsbetrag möglich. DE8-EL-0105-01-a-01 - Variante 1 Kulisse allgemeines Grünland für konventionelle Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-02 - Variante 1 Kulisse allgemeines Grünland für Öko-Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-03 - Variante 2 Küstenvogelbrutgebiete mit Salzgrasland für konventionelle Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-04 - Variante 2 Küstenvogelbrutgebiete mit Salzgrasland für Öko-Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-05 - Variante 3 Extrem nasse Grünlandstandorte für konventionelle Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-06 - Variante 3 Extrem nasse Grünlandstandorte für Öko-Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-07 - Variante 4 Feucht- und Nassgrünland für konventionelle Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-08 - Variante 4 Feucht- und Nassgrünland für Öko-Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-09 - Variante 5 Magergrasland für konventionelle Betriebe DE 846 DE entfällt DE8-EL-0105-01-a-10 - Variante 5 Magergrasland für Öko-Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-11 - Variante 6 Renaturierungsgrünland für konventionelle Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-12 - Variante 6 Renaturierungsgrünland für Öko-Betriebe entfällt DE8-EL-0105-01-a-13 - Inselzuschlag entfällt DE8-EL-0105-01-a-14 - Prädatorenzuschlag entfällt DE8-EL-0105-03-b-01 - Extensive Äcker - Getreide mit doppeltem Reihenabstand entfällt DE8-EL-0105-03-b-02 - Extensive Äcker - Getreide mit doppeltem Reihenabstand in Kombination mit EL 0108-01-a oder EL 0108-02-a entfällt DE8-EL-0105-03-c-01 - Naturschutzorientierte Ackernutzung – mehrjähriger Wildblumenacker entfällt DE8-EL-0105-03-c-02 - Naturschutzorientierte Ackernutzung – Pufferstreifen an gesetzlich geschützten Biotopen, Alleen und Waldrändern entfällt DE9-EL-0105-01-a-01 - GN1-Wiesenvogelschutz Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-01-a-04 - GN2 - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären DE 847 DE Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-01-a-05 - GN2 - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-01-a-06 - GN4 - Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich-Dauergrünland Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-01-a-07 - GN4 - Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich-Dauergrünland Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-01-a-08 - BB2 - Mahd besonderer Biotoptypen Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen DE 848 DE (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-01-a-09 - BB2 - Mahd besonderer Biotoptypen Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-01-a-10 - NGGL - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-01-a-11 - NGGL - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-01-a-12 - GN1-Wiesenvogelschutz HB Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-02-a-01 - GN3-Weidenutzung in Hanglagen Umschichtungsmittel DE 849 DE Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-02-a-02 - GN3-Weidenutzung in Hanglagen Zuschlag ELER Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-02-a-03 - BB1 - Beweidung besonderer Biotoptypen Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-02-a-04 - BB1 - Beweidung besonderer Biotoptypen Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-02-a-05 - GN3-Weidenutzung in Hanglagen Zuschlag Umschichtung Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen DE 850 DE (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-a-01 - AN1-Anbau mehrjähriger Wildpflanzen Die Einheitswerte (EB) werden auf Grundlage der Durchschnittswerte der errechneten Prämien und aller möglichen Kombinationen mit Direktzahlungen ermittelt. DE9-EL-0105-03-a-02 - AN2-Extensiver Getreideanbau Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-a-03 - AN2-Extensiver Getreideanbau Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-a-04 - AN4 - naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern - Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-a-05 - AN5 - naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern - Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, DE 851 DE extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-03-a-06 - AN6 - naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz des Ortolans - Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-a-07 - AN7 - naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz des Rotmilans - Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-a-08 - NG A - Nordische Gastvögel_Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es zu einem Abzug für den Ökolandbau. DE9-EL-0105-03-a-09 - NG A - Nordische Gastvögel_Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es zu einem Abzug für den Ökolandbau. DE9-EL-0105-03-a-10 - AN4 - naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es zu einem Abzug für den Ökolandbau. DE 852 DE DE9-EL-0105-03-a-11 - AN5 - naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie DE9-EL-0105-03-a-12 - AN6 - naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz des Ortolans Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie DE9-EL-0105-03-a-13 - AN7 - naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz des Rotmilans Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie DE9-EL-0105-03-c-01 - BF1: einjähriger strukturreicher Blühstreifen Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-03-c-02 - BF1: einjähriger strukturreicher Blühstreifen Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-03-c-04 - BF2: mehrjähriger Blühstreifen NI Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-c-05 - BF2 - Mehrjährige Blüh- und Schutzstreifen HB Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen DE 853 DE Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-c-07 - AN8-Feldvogelinseln im Intensivgetreide Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-c-08 - BF 2: mehrjähriger Blühstreifen HH Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-03-d-01 - AN9 - Anlage von Kiebitzinseln - Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-03-d-02 - AN9 - Anlage von Kiebitzinseln Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen DE 854 DE (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. DE9-EL-0105-04-a-01 - GN5-Artenreiches Dauergrünland 6 Kennarten Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-04-a-02 - GN5-Artenreiches Dauergrünland 6 Kennarten Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-04-a-03 - GN5-Artenreiches Dauergrünland 8 Kennarten Umschichtungsmittel Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE9-EL-0105-04-a-04 - GN5-Artenreiches Dauergrünland 8 Kennarten Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DE 855 DE DE9-EL-0105-05-b-01 - BF8: Anlage von Hecken Im Rahmen der Teilintervention werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie von NATURA 2000 mit dem prioritären Aktionsrahmen (PAF)). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (insb. extensive Grünlandbewirtschaftung, extensive Ackerbewirtschaftung, extensive Beweidung) als Basisleistung angeboten, die abhängig vom konkreten Naturschutzziel mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen/Zuschlägen) kombiniert werden können (Messerbalkenschnitt, Altgrasbestände, Schnittzeitpunkte, Handarbeitsmaßnahmen etc.). Die Hektarsätze variieren bzw. gibt es keinen fixen Standardhektarsatz. Zur Vermeidung der Doppelförderung kommt es bei Teilinterventionen zu Abzügen im Rahmen der Öko-Regelungen, da diese in den Prämienberechnungen nicht berücksichtigt sind. DEA-EL-0105-01-a-01 - Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5122) entfällt DEA-EL-0105-01-a-02 - Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5122) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-03 - Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5124) entfällt DEA-EL-0105-01-a-04 - Wiese ohne zeitliche Einschränkung; Verbot Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5124) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-05 - Wiese 1. Schnitt ab 20.05.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5151) entfällt DEA-EL-0105-01-a-06 - Wiese 1. Schnitt ab 20.05.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5151) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-07 - Wiese 1. Schnitt ab 20.05.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5152) entfällt DEA-EL-0105-01-a-08 - Wiese 1. Schnitt ab 20.05.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5152) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-09 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5153) entfällt DE 856 DE DEA-EL-0105-01-a-10 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5153) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-11 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5154) entfällt DEA-EL-0105-01-a-12 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5154) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-13 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5155) entfällt DEA-EL-0105-01-a-14 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5155) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-15 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5156) entfällt DEA-EL-0105-01-a-16 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - 200m ü. NN (5156) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-17 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06./15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5157/5163) entfällt DEA-EL-0105-01-a-18 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06./15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5157/5163) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-19 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06./15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5158/5164) entfällt DEA-EL-0105-01-a-20 - Wiese 1. Schnitt ab 01.06./15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5158/5164) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-21 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06./01.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5159/5165) DE 857 DE entfällt DEA-EL-0105-01-a-22 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06./01.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5159/5165) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-23 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06./01.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5160/5166) entfällt DEA-EL-0105-01-a-24 - Wiese 1. Schnitt ab 15.06./01.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5160/5166) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-25 - Wiese 1. Schnitt ab 01.07./15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5161/5167) entfällt DEA-EL-0105-01-a-26 - Wiese 1. Schnitt ab 01.07./15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5161/5167) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-27 - Wiese 1. Schnitt ab 01.07./15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5162/5168) entfällt DEA-EL-0105-01-a-28 - Wiese 1. Schnitt ab 01.07./15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5162/5168) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-29 - Zusatzmaßnahme: Pflicht zur Mahdverschiebung über den regulären Mahdtermin hinaus bei Vorkommen gefährdeter Arten (5169) entfällt DEA-EL-0105-01-a-30 - Biotoppflege durch Mahd nach biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5210) entfällt DEA-EL-0105-01-a-31 - Biotoppflege durch Mahd nach biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5210) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-01-a-32 - Zusatzmaßnahme: 2. Mahd ab 15.09. (5550) auf Flächen mit Vorkommen gefährdeter Arten entfällt DE 858 DE DEA-EL-0105-01-a-33 - Umwandlung Acker in Grünland als Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - Selbstbegrünung od. Rahmenmischung 1. Jahr (5100a) entfällt DEA-EL-0105-01-a-34 - Umwandlung Acker in Grünland als Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - Mahgutübertragung od. Regiosaatgut - 1. Jahr (5100b) entfällt DEA-EL-0105-01-a-35 - Umwandlung Acker in Grünland als Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - Folgejahre (5100) entfällt DEA-EL-0105-01-a-36 - Zusatzmaßnahme: Handarbeitsleistungen beim Mähen und/oder Bergen des Schnittgutes z.b. aufgrund steiler Hanglagen/Nassgrünland (5510) entfällt DEA-EL-0105-01-a-37 - Zusatzmaßnahme: Einsatz insektenschonender Mähtechnik (5520) entfällt DEA-EL-0105-01-a-38 - Zusatzmaßnahme: besondere Bewirtschaftungserschwernisse od. -auflagen wie Einsatz spezieller Geräte, Entsorgung nicht verwertbaren Aufwuchses, manuelle Bekämpfung von Giftpflanzen (5560) entfällt DEA-EL-0105-02-a-01 - Weide ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5121) entfällt DEA-EL-0105-02-a-02 - Weide ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5121) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-03 - Weide ohne zeitliche Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5123) entfällt DEA-EL-0105-02-a-04 - Weide ohne zeitliche Einschränkung; Verbot Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5123) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-05 - Weide: auf 2 GVE beschränkte Besatzdichte v. 15.03. bis 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5131) entfällt DEA-EL-0105-02-a-06 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5131) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. DE 859 DE entfällt DEA-EL-0105-02-a-07 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5132) entfällt DEA-EL-0105-02-a-08 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5132) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-09 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 01.04.-01.07./01.04.-15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m/über 400m ü. NN (5133/5135) entfällt DEA-EL-0105-02-a-10 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 01.04.-01.07./01.04.-15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN (5133/5135) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-11 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 01.04.-01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m über NN (5134/5136) entfällt DEA-EL-0105-02-a-12 - Weide: max. 2 GVE/ha v. 01.04.-01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m ü. NN (5134/5136) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-13 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.03.-15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5141) entfällt DEA-EL-0105-02-a-14 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.03.-15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5141) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-15 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5142) entfällt DEA-EL-0105-02-a-16 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5142) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-17 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 01.04.-01.07./01.04.-15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m/über 400m ü. NN (5143/5145) DE 860 DE entfällt DEA-EL-0105-02-a-18 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 01.04.-01.07./01.04.-15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN (5143/5145) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-19 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 01.04.-01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m über NN (5144/5146) entfällt DEA-EL-0105-02-a-20 - Weide: max. 4 GVE/ha v. 01.04.-01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m ü. NN (5144/5146) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-21 - Ganzjährige Weideprojekte; max. 0,6 GVE/ha; Verbot: Düngung, PSM (5170) entfällt DEA-EL-0105-02-a-22 - Ganzjährige Weideprojekte; max. 0,6 GVE/ha; Verbot: Düngung, PSM (5170) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-23 - Biotoppflege durch Beweidung nach biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5200) entfällt DEA-EL-0105-02-a-24 - Biotoppflege durch Beweidung nach biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5200) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-02-a-25 - Zusatzmaßnahme: Einsatz von Ziegen in Schafherden (5500) entfällt DEA-EL-0105-02-a-26 - Zusatzmaßnahme: Beseitung unerwünschten Gehözaufwuchses zur Erhaltung von Grünlandbiotopen (5530) entfällt DEA-EL-0105-03-a-01 - Getreideanbau mit weiter Reihe (mindestens 20 cm) ohne den Einsatz von Fungiziden, Insektiziden und mineralischen Düngemitteln entfällt DEA-EL-0105-03-a-03 - Stoppelbrache in Ergänzung zu DEA-EL-0105-03-a-01 bei Verzicht auf Pflanzenschutzmittel entfällt DEA-EL-0105-03-a-04 - Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen (einmaliger Herbizid-Einsatz zur Etablierung und im Einzelfall nach Genehmigung möglich) DE 861 DE entfällt DEA-EL-0105-03-a-06 - Feldhamster freundliche Fruchtfolge mit mind. zweijährigem Anbau von Luzerne, Klee, Kleegras und zwei Jahren Getreide oder Körnerleguminosen entfällt DEA-EL-0105-03-a-07 - Ackerrandstreifen – Feldflora; Verbot: flüssige org. Dünger, ätzende Dünger, mineral. N-Dünger, PSM (außer Saatgutbeizen), Untersaaten (5010) entfällt DEA-EL-0105-03-a-09 - Ackerrandstreifen – Feldflora; Verbot: flüssige org. u. ätzende Dünger, mineral. N-Dünger, PSM (außer Saatgutbeizen), Untersaaten (5010) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. entfäll DEA-EL-0105-03-a-10 - Verpflichtung zur Untersaat bzw. Einsaat einer Zwischenfrucht (5021) entfällt DEA-EL-0105-03-a-11 - Verbot von Tiefpflügen (5022) entfällt DEA-EL-0105-03-a-12 - Doppelte Saatreihe Wintergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische Beikrautregulierung v. 01.04.- 30.06. (5026) entfällt DEA-EL-0105-03-a-14 - Doppelte Saatreihe Sommergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische Beikrautregulierung v. 01.04.- 30.06. (5027) entfällt DEA-EL-0105-03-a-16 - Doppelte Saatreihe Sommergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische Beikrautregulierung v. 01.04.- 30.06. (5027) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. entfällt DEA-EL-0105-03-a-17 - Beschränkung auf einen zweimaligen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr - Feldhamsterschutz (5032) entfällt DEA-EL-0105-03-a-18 - Beschränkung auf einen zweimaligen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr in Feldhamstergebieten (5032) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. entfällt DEA-EL-0105-03-a-19 - Verbot: Einsatz von Insektiziden/Rodentiziden (5033) entfällt DE 862 DE DEA-EL-0105-03-a-21 - Verbot: Einsatz von Insektiziden/Rodentiziden (5033) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. entfällt DEA-EL-0105-03-a-22 - Einschränkung organische Düngung auf Festmist, Champost, Kompost - Feldhamsterschutz (5035) entfällt DEA-EL-0105-03-a-23 - Verbot: Einsatz von Rodentiziden - Feldhamsterschutz (5036) entfällt DEA-EL-0105-03-b-01 - Ernterverzicht von Getreide (plus Körnerleguminosen - Feldhamster); bis 28.02. des Folgejahres (bis 20.09;15.10. - Feldhamster) (5025) entfällt DEA-EL-0105-03-b-02 - Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge entfällt DEA-EL-0105-03-c-01 - Anlage mehrjähriger Buntbrachen bei Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (Herbizid-Einsatz im Einzelfall nach Genehmigung möglich) entfällt DEA-EL-0105-03-c-02 - Ackerbrache einjährige Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 A) entfällt DEA-EL-0105-03-c-03 - Ackerbrache mehrjährige Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 B) - im Jahr der Einsaat entfällt DEA-EL-0105-03-c-04 - Ackerbrache mehrjährige Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 B) - in den Folgejahren entfällt DEA-EL-0105-03-c-05 - Ackerbrache einjährige Einsaat; mit Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 C) entfällt DEA-EL-0105-03-c-06 - Ackerbrache mehrjährige Einsaat; mit Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 C) - im Jahr der Einsaat entfällt DEA-EL-0105-03-c-07 - Ackerbrache mehrjährige Einsaat; mit Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 D) - in den Folgejahren DE 863 DE entfällt DEA-EL-0105-03-d-01 - Stoppelbrache in geeigneten Kulturen; bis 15.10. (20.09. bei nachfolgend Wintergerste, Winterhafer); Verbot: Herbzideinsatz, mechanische Beikrautregulierung (5024 F) entfällt DEA-EL-0105-03-d-02 - Stoppelbrache in geeigneten Kulturen; bis 28.02. des Folgejahres; Verbot: Herbzideinsatz, mechanische Beikrautregulierung (5024) entfällt DEA-EL-0105-03-d-04 - Ackerbrache - selbstbegrünt; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5041) entfällt DEA-EL-0105-05-a-01 - Pflege von bestehenden Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM-Behandlung der Bäume (5301) entfällt DEA-EL-0105-05-a-02 - Extensive Unternutzung von Streuobstbeständen; Verbot: chemisch-synth. PSM und Düngemittel (5302) entfällt DEA-EL-0105-05-a-03 - Extensive Unternutzung von Streuobstbeständen; Verbot: chemisch-synth. PSM und Düngemittel (5302) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. entfällt DEA-EL-0105-05-a-07 - Pflege von bestehenden Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM-Behandlung der Bäume - ab 2026 4J entfällt DEA-EL-0105-05-a-08 - Pflege von bestehenden Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. PSM-Behandlung der Bäume - ab 2026 3J entfällt DEA-EL-0105-05-b-01 - Pflege bestehender Hecken durch Auf-den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand entfällt DEA-EL-0105-05-b-02 - Pflege bestehender Hecken durch Auf-den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand (z.B. breite Hecken, Dornengehölze, große Schnittmengen) entfällt DEA-EL-0105-05-b-05 - Pflege bestehender Hecken durch Auf-den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand - ab 2026 4J DE 864 DE entfällt DEA-EL-0105-05-b-06 - Pflege bestehender Hecken durch Auf-den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Standardaufwand - ab 2026 3J entfällt DEA-EL-0105-05-b-07 - Pflege bestehender Hecken durch Auf-den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand - ab 2026 4J entfällt DEA-EL-0105-05-b-08 - Pflege bestehender Hecken durch Auf-den-Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/-aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand - ab 2026 3J entfällt DEB-EL-0105-01-a-01 - Grundmodul: VN Grünland_Mähwiesen und Weiden mit Verzicht auf N-Düngung und Mahd nicht vor 15.Mai (GMW) entfällt DEB-EL-0105-01-a-02 - Zusatzmodul:VN Grünland_GMW + ZM: Abweichende Bewirtschaftungsvorgaben hinsichtlich Nutzungshäufigkeit oder -zeitpunkt aus Artenschutzgründen entfällt DEB-EL-0105-01-a-03 - Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr entfällt DEB-EL-0105-01-a-04 - Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr entfällt DEB-EL-0105-01-a-05 - Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: ganzjährige Beweidung entfällt DEB-EL-0105-01-a-06 - Zusatzmodul: VN Grünland_GMW + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung entfällt DEB-EL-0105-01-a-07 - VN Grünland_GMW mit Verzicht auf N-Düngung und Mahd nicht vor 15.Mai+ DZ-0404 ExtDGL entfällt DEB-EL-0105-01-a-08 - Grundmodul: VN Grünland_VN Artenreiches Grünland (GA) mit Verzicht auf jegliche Düngung und Nutzung nicht vor 15. Juni entfällt DE 865 DE DEB-EL-0105-01-a-09 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: Abw. Bewirtschaftungsvorgaben hinsichtlich Nutzungshäufigkeit oder -zeitpunkt aus Artenschutzgründen entfällt DEB-EL-0105-01-a-10 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr entfällt DEB-EL-0105-01-a-11 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr entfällt DEB-EL-0105-01-a-12 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: ganzjährige Beweidung entfällt DEB-EL-0105-01-a-13 - Zusatzmodul: VN Grünland_GA + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung entfällt DEB-EL-0105-01-a-14 - VN Grünland_VN Artenreiches Grünland (GA) mit Verzicht auf jegliche Düngung und Nutzung nicht vor 15. Juni + DZ-0404 ExtDGL entfällt DEB-EL-0105-01-a-15 - Grundmodul: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland mit Vorgaben hinsichtlich Begrünungsmaßnahmen und Verzicht auf Düngung entfällt DEB-EL-0105-01-a-16 - Zusatzmodul: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr entfällt DEB-EL-0105-01-a-17 - Zusatzmodul: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr entfällt DEB-EL-0105-01-a-18 - Zusatzmodul: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung entfällt DEB-EL-0105-03-b-01 - Grundmodul VN Acker_Extensivgetreide mit doppeltem Saatreihenabstand und Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzverfahren DE 866 DE entfällt DEB-EL-0105-03-b-02 - Zusatzmodul: VN Acker_Extensivgetreide + ZM: Stoppelumbruch nicht vor 1. Okt./hohe Stoppel auf angrenzenden Flächen entfällt DEB-EL-0105-03-c-01 - Einführung mehrjährige Blühstreifen entfällt DEB-EL-0105-03-c-02 - Einführung mehrjährige Blühstreifen - Kombination DZ-0407 Natura 2000 entfällt DEB-EL-0105-03-c-03 - Beibehaltung mehrjährige Blühstreifen entfällt DEB-EL-0105-03-c-04 - Beibehaltung mehrjährige Blühstreifen – - Kombination DZ-0407 Natura 2000 entfällt DEB-EL-0105-03-d-01 - Grundmodul: VN Acker_Mehrjährige Ackerbrache entfällt DEB-EL-0105-03-d-02 - Zusatzmodul: VN Acker_Mehrjährige Ackerbrache + ZM: Stoppelumbruch nicht vor 1. Okt./hohe Stoppel auf angrenzenden Flächen entfällt DEB-EL-0105-04-a-01 - Grundmodul: VN 6 Kennarten des artenreichen Grünlands entfällt DEB-EL-0105-04-a-02 - Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr entfällt DEB-EL-0105-04-a-03 - Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr entfällt DEB-EL-0105-04-a-04 - Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung entfällt DEB-EL-0105-04-a-05 - Grundmodul: VN 8 Kennarten des artenreichen Grünlands entfällt DE 867 DE DEB-EL-0105-04-a-06 - Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im Folgejahr entfällt DEB-EL-0105-04-a-07 - Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd im 3. Bewirtschaftungsjahr entfällt DEB-EL-0105-04-a-08 - Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), hoher Bodenfeuchte, schlechter Zuwegung entfällt DEB-EL-0105-06-a-01 - Umweltschonender Steillagenweinbau entfällt DEB-EL-0105-06-a-02 - Umweltschonender Steilstlagenweinbau entfällt DEB-EL-0105-07-a-01 - Umsetzung kooperativer Biodiversitätsmaßnahmen entfällt DEC-EL-0105-01-a-01 - Naturschutzorientierte Grünlandnutzung inkl. Schnittzeitpunkt ab 15.06. (Grundförderung) entfällt DEC-EL-0105-01-a-02 - Naturschutzorientierte Grünlandnutzung inkl. Schnittzeitpunkt ab 15.07. (Grundförderung) entfällt DEC-EL-0105-01-a-03 - Naturschutzorientierte Grünlandnutzung inkl. Schnittzeitpunkt ab 15.06. (Grundförderung) in Kombination mit EL-0108 entfällt DEC-EL-0105-01-a-04 - Naturschutzorientierte Grünlandnutzung inkl. Schnittzeitpunkt ab 15.07. (Grundförderung) in Kombination mit EL-0108 entfällt DEC-EL-0105-01-b-01 - Verzicht auf flüssigen Wirtschaftsdünger in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) entfällt DEC-EL-0105-01-b-02 - Verzicht auf flüssigen Wirtschaftsdünger in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) in Kombination mit ÖR4 mit ÖR4 entfällt DEC-EL-0105-01-b-03 - Verzicht auf Düngung aller Art in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) DE 868 DE entfällt DEC-EL-0105-01-b-04 - Verzicht auf Düngung aller Art in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) in Kombination mit ÖR4 entfällt DEC-EL-0105-01-b-05 - Verzicht auf Düngung aller Art in Summe ganzjährig (Zusatzmodul zu EL-0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a-02) in Kombination mit EL-0108 entfällt DEC-EL-0105-03-a-03 - Grosskörnige Leguminosen mit ÖR 2 entfällt DEC-EL-0105-03-b-01 - Artenreiche Kulturlandschaft mit ÖR1a entfällt DEC-EL-0105-03-b-02 - Artenreiche Kulturlandschaft ohne ÖR1a entfällt DEC-EL-0105-03-c-01 - mehrjährige Blühflächen entfällt DEC-EL-0105-03-c-03 - Anlage von mehrjähriger Blühfläche ohne Nutzung des Aufwuchses mit ÖR 1a entfällt DEC-EL-0105-05-a-06 - Streuobstförderung entfällt DED-EL-0105-01-a-01 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.06. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5a) entfällt DED-EL-0105-01-a-02 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.06. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5a + ÖBL) entfällt DED-EL-0105-01-a-03 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 15.06. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5b) entfällt DED-EL-0105-01-a-04 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 15.06. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5b + ÖBL) DE 869 DE entfällt DED-EL-0105-01-a-05 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.07. bzw. ab 01.08. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5c) entfällt DED-EL-0105-01-a-06 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – erste Mahd ab 01.07. bzw. ab 01.08. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5c + ÖBL) entfällt DED-EL-0105-01-a-07 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr –Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5d) entfällt DED-EL-0105-01-a-08 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr – Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5d + ÖBL) entfällt DED-EL-0105-01-a-09 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr – kurze Nutzungspause unter Verzicht auf N- Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5e) entfällt DED-EL-0105-01-a-10 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – mind. zwei Nutzungen pro Jahr – kurze Nutzungspause unter Verzicht auf N- Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5e + ÖBL) entfällt DED-EL-0105-01-a-11 - Faunaschonende Mahd auf Grünland (GL 8) entfällt DED-EL-0105-01-a-12 - Staffelmahd auf Grünland (GL 7) entfällt DED-EL-0105-01-a-13 - Offenlandbiotope mit partieller Pflege und einjähriger Nutzungspause auf den Teilflächen Pflegemahd unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 3a) entfällt DED-EL-0105-01-a-14 - Offenlandbiotope mit partieller Pflege und zweijähriger Nutzungspause auf den Teilflächen Pflegemahd unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 3b) entfällt DED-EL-0105-01-b-01 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Aushagerung unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 6) DE 870 DE entfällt DED-EL-0105-01-b-02 - Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung – Aushagerung in Kombination unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel mit Ökolandbau (GL 6 + ÖBL) entfällt DED-EL-0105-02-a-01 - Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 4a) entfällt DED-EL-0105-02-a-02 - Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 4a + ÖLB) entfällt DED-EL-0105-02-a-03 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 4b) entfällt DED-EL-0105-02-a-04 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 4b + ÖBL) entfällt DED-EL-0105-03-a-01 - Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker nur mit im Ökolandbau zugelassenen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln (AL 6a) entfällt DED-EL-0105-03-a-02 - Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker nur mit im Ökolandbau zugelassenen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit Ökolandbau (AL 6a + ÖBL) entfällt DED-EL-0105-03-a-03 - Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (AL 6b) entfällt DED-EL-0105-03-a-04 - Naturschutzgerechte Ackerbew. für Vögel d. Feldflur unter Verzicht N-Düngung u. Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Komb. mit Ökolandbau (AL 6b + ÖBL) entfällt DED-EL-0105-03-a-05 - Insektenschonende Ackerbewirtschaftung in speziellen Gebieten unter Verzicht auf Herbizide und Insektizide ohne Vorgaben zur Düngung (AL 9) entfällt DED-EL-0105-03-b-01 - Kleinteilige Ackerbewirtschaftung (AL 8) DE 871 DE entfällt DED-EL-0105-03-c-01 - Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 5c) entfällt DED-EL-0105-03-c-02 - Mehrjährige Blühfläche auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit DZ-0401 (nichtprod. AL über GLÖZ 8 hinaus) (AL 5c + ÖR 1a) entfällt DED-EL-0105-03-c-03 - Artenreicher Ackerrandstreifen unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (AL 7) entfällt DED-EL-0105-03-c-04 - Faunaschonende Mahd auf Ackerland (AL 10) entfällt DED-EL-0105-03-d-01 - Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 5a) entfällt DED-EL-0105-03-d-02 - Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 5b) entfällt DED-EL-0105-03-d-03 - Selbstbegrünte mehrjährige Brache auf Ackerland unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit DZ- 0401 (nichtprod. AL über GLÖZ 8 hinaus) (AL 5b + ÖR 1a) entfällt DED-EL-0105-03-d-04 - Überwinternde Stoppel unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 15) entfällt DED-EL-0105-04-a-01 - Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung - 6 Kennarten mit mindestens einer Nutzung pro Jahr und Belassen von ungenutzten Bereichen bei Mahdnutzung (GL 1a) entfällt DED-EL-0105-04-a-02 - Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung - 8 Kennarten mit mindestens einer Nutzung pro Jahr und Belassen von ungenutzten Bereichen bei Mahdnutzung (GL 1b) entfällt DEE-EL-0105-01-a-01 - Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd vor dem 15.6. und Zweitnutzung ab 1.9 entfällt DEE-EL-0105-01-a-02 - Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd vor dem 15.6. und Zweitnutzung ab 1. – 80/20 entfällt DE 872 DE DEE-EL-0105-01-a-03 - Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd nach dem 15.7 entfällt DEE-EL-0105-01-a-04 - Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Erstmahd nach dem 15.7 – 80/20 entfällt DEE-EL-0105-01-b-01 - Verzicht auf min. N-Dünung, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen entfällt DEE-EL-0105-01-c-01 - Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer unterjährigen Schonfläche auf mind. 10 v. H. des Schlages, Verzicht auf min. N-Dünung entfällt DEE-EL-0105-01-c-02 - Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche auf mind. 5 v. H. des Schlages, Verzicht auf min. N-Dünung entfällt DEE-EL-0105-01-c-03 - Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer unterjährigen Schonfläche auf mind. 10 v. H. des Schlages, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Verzicht auf min. N-Dünung entfällt DEE-EL-0105-01-c-04 - Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche auf mind. 5 v. H. des Schlages, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Verzicht auf min. N-Dünung entfällt DEE-EL-0105-02-a-01 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen Kalkulation durch KTBL DEE-EL-0105-02-a-02 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen – 80/20 entfällt DEE-EL-0105-02-a-03 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Rindern entfällt DEE-EL-0105-02-a-04 - Naturschutzgerechte Beweidung mit Rindern -80/20 entfällt DEE-EL-0105-02-a-05 - Naturschutzgerechte Hütehaltung mit Schafen und/oder Ziegen entfällt DEE-EL-0105-02-a-06 - Naturschutzgerechte Hütehaltung mit Schafen und/oder Ziegen – 80/20 DE 873 DE entfällt DEE-EL-0105-03-c-01 - Naturschutzorientierte Ackernutzung - Mehrjährige Blühstreifen und -flächen mit einmaliger Aussaat entfällt DEE-EL-0105-03-c-02 - Naturschutzorientierte Ackernutzung - Mehrjährige Blühstreifen und -flächen mit einmaliger Aussaat (Altverpflichtung) entfällt DEE-EL-0105-05-a-01 - Bewirtschaftung von Streuobstflächen - Erhalt und Pflege der Streuobstbäume entfällt DEE-EL-0105-05-a-02 - Bewirtschaftung von Streuobstflächen - Erhalt und Pflege der Streuobstbäume (Altverpflichtung) entfällt DEE-EL-0105-07-a-01 - Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen - Kooperativer Naturschutz Ein durchschnittliche Einheitsbetrag wurde gewählt, da die konkreten Maßnahmen mit ihren jeweiligen Fördersätzen durch die Kooperativen festgelegt werden. Durch die Struktur der Förderung als kooperative Maßnahme ist hier daher kein einheitlicher Einheitsbetrag möglich. DEF-EL-0105-01-b-01 - Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DEF-EL-0105-01-b-02 - Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul biotopgestaltende Maßnahmen Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DEF-EL-0105-01-b-03 - Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung, Zusatzmodul Gänseduldung Bei der Kalkulation wurde auf Erfahrungswerte zurückgegriffen, der Wert wurde gemittelt DEF-EL-0105-01-b-04 - Vertragsnaturschutz Grünlandbewirtschaftung, Altverpflichtungen Bei der Kalkulation wurde auf Erfahrungswerte zurückgegriffen, der Wert wurde gemittelt DEF-EL-0105-02-a-01 - Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne Schnittnutzung - Weidegang DE 874 DE Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DEF-EL-0105-02-a-02 - Vertragsnaturschutz Dauerweide ohne Schnittnutzung - Weidegang, Zusatzmodul biotopgestaltende Maßnahmen Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DEF-EL-0105-03-b-01 - Vertragsnaturschutz Acker (Kleinteiligkeit im Ackerbau, Umschichtung), Schlagteilung mit Brach/Blühflächenanteil Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DEF-EL-0105-03-c-01 - Vertragsnaturschutz Acker ohne Düngung, Umschichtung (Ansaat mit vorgegebener Saatgutmischung mit Pflegevorgaben (Verzicht auf Bestellung und Ernte von Kulturpflanzen) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode. DEF-EL-0105-03-c-02 - Vertragsnaturschutz Acker Altverpflichtungen (Ackerlebensräume) Im Bereich des Vertragsnaturschutzes werden flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen als Grundleistung angeboten, die abhängig von der örtlichen Situation ausgewählt und mit weiteren zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen) kombiniert werden können, wobei die Hektarsätze variieren und es keinen fixen Standardhektarsatz gibt. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Erfahrungen aus der DE 875 DE vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0105-01-a-01 - Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Mahd (Durchschnitt) In TH werden im Bereich des Vertragsnaturschutzes flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (z.B. bei der naturschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung und extensiven Ackernutzung) als Grundleistung angeboten. Die Unteren Naturschutzbehörden stimmen mit den Landwirten in Abhängigkeit vom konkreten Naturschutzziel z.B. beim Grünland Maßnahmen der Mahd, Weide, Hutung unter Berücksichtigung verschiedener Hangneigungsklassen weitere zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen wie Auszäunung sensibler Teilflächen und zeitversetzte Mahd sensibler Teilflächen) und bei der extensiven Ackernutzung z.B. zusätzliche Verpflichtungen wie Anbau der etablierten Hauptkultur mit doppeltem Reihenabstand oder Vereinbarung einer Stoppelruhe bei Getreideanbau, ab. In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Schätzungen, die wiederum aus Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode bezüglich der Akzeptanz bestimmter freiwilliger Verpflichtungen herrühren. DEG-EL-0105-01-a-02 - Erschwertes Management entfällt DEG-EL-0105-02-a-01 - Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Weide (Durchschnitt) In TH werden im Bereich des Vertragsnaturschutzes flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (z.B. bei der naturschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung und extensiven Ackernutzung) als Grundleistung angeboten. Die Unteren Naturschutzbehörden stimmen mit den Landwirten in Abhängigkeit vom konkreten Naturschutzziel z.B. beim Grünland Maßnahmen der Mahd, Weide, Hutung unter Berücksichtigung verschiedener Hangneigungsklassen weitere zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen wie Auszäunung sensibler Teilflächen und zeitversetzte Mahd sensibler Teilflächen) und bei der extensiven Ackernutzung z.B. zusätzliche Verpflichtungen wie Anbau der etablierten Hauptkultur mit doppeltem Reihenabstand oder Vereinbarung einer Stoppelruhe bei Getreideanbau, ab. In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Schätzungen, die wiederum aus Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode bezüglich der Akzeptanz bestimmter freiwilliger Verpflichtungen herrühren. DEG-EL-0105-02-a-02 - Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung - Hutung (Durchschnitt) In TH werden im Bereich des Vertragsnaturschutzes flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (z.B. bei der naturschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung und extensiven Ackernutzung) als Grundleistung angeboten. Die Unteren Naturschutzbehörden stimmen mit den Landwirten in Abhängigkeit vom konkreten Naturschutzziel z.B. beim Grünland Maßnahmen der Mahd, Weide, Hutung unter Berücksichtigung verschiedener Hangneigungsklassen weitere zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen wie Auszäunung sensibler Teilflächen und zeitversetzte Mahd sensibler Teilflächen) und bei der extensiven Ackernutzung z.B. zusätzliche Verpflichtungen wie Anbau der etablierten Hauptkultur mit doppeltem Reihenabstand oder Vereinbarung einer Stoppelruhe bei Getreideanbau, ab. In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene DE 876 DE durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Schätzungen, die wiederum aus Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode bezüglich der Akzeptanz bestimmter freiwilliger Verpflichtungen herrühren. DEG-EL-0105-02-a-03 - Naturschutzorientierte Beweidung - Ganzjahres Weide (Durchschnitt) In TH werden im Bereich des Vertragsnaturschutzes flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (z.B. bei der naturschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung und extensiven Ackernutzung) als Grundleistung angeboten. Die Unteren Naturschutzbehörden stimmen mit den Landwirten in Abhängigkeit vom konkreten Naturschutzziel z.B. beim Grünland Maßnahmen der Mahd, Weide, Hutung unter Berücksichtigung verschiedener Hangneigungsklassen weitere zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen wie Auszäunung sensibler Teilflächen und zeitversetzte Mahd sensibler Teilflächen) und bei der extensiven Ackernutzung z.B. zusätzliche Verpflichtungen wie Anbau der etablierten Hauptkultur mit doppeltem Reihenabstand oder Vereinbarung einer Stoppelruhe bei Getreideanbau, ab. In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Schätzungen, die wiederum aus Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode bezüglich der Akzeptanz bestimmter freiwilliger Verpflichtungen herrühren. DEG-EL-0105-03-a-01 - Rotmilan (Durchschnitt mit ÖR2) In TH werden im Bereich des Vertragsnaturschutzes flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (z.B. bei der naturschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung und extensiven Ackernutzung) als Grundleistung angeboten. Die Unteren Naturschutzbehörden stimmen mit den Landwirten in Abhängigkeit vom konkreten Naturschutzziel z.B. beim Grünland Maßnahmen der Mahd, Weide, Hutung unter Berücksichtigung verschiedener Hangneigungsklassen weitere zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen wie Auszäunung sensibler Teilflächen und zeitversetzte Mahd sensibler Teilflächen) und bei der extensiven Ackernutzung z.B. zusätzliche Verpflichtungen wie Anbau der etablierten Hauptkultur mit doppeltem Reihenabstand oder Vereinbarung einer Stoppelruhe bei Getreideanbau, ab. In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Schätzungen, die wiederum aus Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode bezüglich der Akzeptanz bestimmter freiwilliger Verpflichtungen herrühren. DEG-EL-0105-03-b-01 - Schlagteilung (Umschichtungsmittel) entfällt DEG-EL-0105-03-b-02 - Schlagteilung entfällt DEG-EL-0105-03-c-01 - Blühstreifen entfällt DEG-EL-0105-03-c-02 - Ackerrandstreifen (Durchschnitt) In TH werden im Bereich des Vertragsnaturschutzes flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine DE 877 DE Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (z.B. bei der naturschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung und extensiven Ackernutzung) als Grundleistung angeboten. Die Unteren Naturschutzbehörden stimmen mit den Landwirten in Abhängigkeit vom konkreten Naturschutzziel z.B. beim Grünland Maßnahmen der Mahd, Weide, Hutung unter Berücksichtigung verschiedener Hangneigungsklassen weitere zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen wie Auszäunung sensibler Teilflächen und zeitversetzte Mahd sensibler Teilflächen) und bei der extensiven Ackernutzung z.B. zusätzliche Verpflichtungen wie Anbau der etablierten Hauptkultur mit doppeltem Reihenabstand oder Vereinbarung einer Stoppelruhe bei Getreideanbau, ab. In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Schätzungen, die wiederum aus Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode bezüglich der Akzeptanz bestimmter freiwilliger Verpflichtungen herrühren. DEG-EL-0105-03-c-03 - Schonstreifen entfällt DEG-EL-0105-04-a-01 - 6 oder 8 Kennarten (Durchschnitt) In TH werden im Bereich des Vertragsnaturschutzes flächenspezifisch und konkret an Naturschutzzielen orientierte Maßnahmen umgesetzt. Dies dient der bestmöglichen Zielerreichung, auch im Hinblick auf die übergeordneten Ziele (PAF, Steigerung der Biodiversität, Umsetzung Natura2000). Hierzu wird eine Vielzahl von spezifischen Maßnahmen (z.B. bei der naturschutzorientierten Grünlandbewirtschaftung und extensiven Ackernutzung) als Grundleistung angeboten. Die Unteren Naturschutzbehörden stimmen mit den Landwirten in Abhängigkeit vom konkreten Naturschutzziel z.B. beim Grünland Maßnahmen der Mahd, Weide, Hutung unter Berücksichtigung verschiedener Hangneigungsklassen weitere zusätzlichen Maßnahmen (Zusatzleistungen wie Auszäunung sensibler Teilflächen und zeitversetzte Mahd sensibler Teilflächen) und bei der extensiven Ackernutzung z.B. zusätzliche Verpflichtungen wie Anbau der etablierten Hauptkultur mit doppeltem Reihenabstand oder Vereinbarung einer Stoppelruhe bei Getreideanbau, ab. In Folge dieser passgenauen Maßnahmen im Baukastensystem variieren die Hektarsätze. In Folge dessen können auch keine einheitlichen Einheitsbeträge angegeben werden. Der jeweils angegebene durchschnittliche Einheitsbetrag basiert auf Schätzungen, die wiederum aus Erfahrungen aus der vorherigen Förderperiode bezüglich der Akzeptanz bestimmter freiwilliger Verpflichtungen herrühren. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0105-01-a-01 - B4 Geplanter 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Extensive Nutzung von §30 Einheitsbetrag BNatSchG/ §32 NatSchG (gesamte öffentliche Biotopen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 878 DE O.14 (Einheit: Hektar) 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Insgesamt: 1.675,00 Max.: 335,00 DE1-EL-0105-01-a-02 - B4 Geplanter 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Extensive Nutzung von §30 Einheitsbetrag BNatSchG/§33 NatSchG Biotopen (gesamte öffentliche - Kombination mit B7 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 245,00 245,00 245,00 245,00 245,00 Insgesamt: 1.225,00 Max.: 245,00 DE1-EL-0105-01-a-03 - LPR 1 Geplanter 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 (Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Zulagen Ausgaben in EUR) Schnittgrünland/Mähwiesen) Geplanter 82,00 82,00 82,00 82,00 82,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.235,00 4.995,00 6.902,00 7.140,00 8.390,00 14.277,00 Insgesamt: 42.939,00 Max.: 14.277,00 DE1-EL-0105-01-a-04 - B6 Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Messerbalkenschnitt In Einheitsbetrag Kombination mit allen FAKT GL- (gesamte öffentliche Flächen (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 879 DE O.14 (Einheit: Hektar) 3.600,00 3.600,00 3.600,00 3.600,00 3.600,00 Insgesamt: 18.000,00 Max.: 3.600,00 DE1-EL-0105-01-a-09 - B5 Geplanter 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Extensive Nutzung der FFH- Einheitsbetrag Lebensraumtypen Flachland- und (gesamte öffentliche Bergmähwiesen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.940,00 2.265,00 2.265,00 2.590,00 2.590,00 Insgesamt: 11.650,00 Max.: 2.590,00 DE1-EL-0105-01-a-10 - B5 Geplanter 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Extensive Nutzung der FFH- Einheitsbetrag Lebensraumtypen Flachland- und (gesamte öffentliche Bergmähwiesen - Kombination Ausgaben in EUR) mit B7 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.424,00 1.663,00 1.663,00 1.902,00 1.902,00 Insgesamt: 8.554,00 Max.: 1.902,00 DE1-EL-0105-01-b-01 - LPR 2 Geplanter 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 (Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Schnittgrünland/Mähwiesen) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 509,00 509,00 509,00 509,00 509,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 880 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1.979,00 8.007,00 11.064,00 11.445,00 13.449,00 22.898,00 Insgesamt: 68.842,00 Max.: 22.898,00 DE1-EL-0105-01-c-01 - LPR 3 Geplanter 1.163,00 1.163,00 1.163,00 1.163,00 1.163,00 1.163,00 (Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Strukturvielfalt u. Ausgaben in EUR) naturschutzfachliche Geplanter 1.732,00 1.732,00 1.732,00 1.732,00 1.732,00 Dienstleistung) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.056,00 4.279,00 5.913,00 6.116,00 7.188,00 12.235,00 Insgesamt: 36.787,00 Max.: 12.235,00 DE1-EL-0105-02-a-01 - LPR 4 Geplanter 293,00 293,00 293,00 293,00 293,00 293,00 (Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Beweidung) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 412,00 412,00 412,00 412,00 412,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.981,00 16.114,00 22.267,00 23.033,00 27.067,00 46.095,00 Insgesamt: 138.557,00 Max.: 46.095,00 DE1-EL-0105-02-b-01 - LPR 5 Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 (Erschwernisausgleich Einheitsbetrag Weidemanagement in (gesamte öffentliche Wolfskulisse) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 881 DE O.14 (Einheit: Hektar) 36,00 145,00 200,00 207,00 244,00 414,00 Insgesamt: 1.246,00 Max.: 414,00 DE1-EL-0105-03-a-01 - E14 Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Extensive Biomassepflanzen: Einheitsbetrag Mehrjährige artenreiche (gesamte öffentliche Wildpflanzenmischungen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.700,00 3.150,00 3.600,00 3.600,00 3.600,00 Insgesamt: 16.650,00 Max.: 3.600,00 DE1-EL-0105-03-a-02 - E15 Geplanter 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Extensive Biomassepflanzen: Einheitsbetrag Streifenanbau aus mehrjährigen (gesamte öffentliche Biomassepflanzen und Ausgaben in EUR) Wildpflanzenmischungen Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.150,00 3.744,00 4.500,00 4.950,00 5.400,00 Insgesamt: 21.744,00 Max.: 5.400,00 DE1-EL-0105-03-a-03 - E14 Geplanter 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 Extensive Biomassepflanzen: Einheitsbetrag mehrjährige artenreiche (gesamte öffentliche Wildpflanzenmischungen - Ausgaben in EUR) Kombination mit D2 Ökolandbau Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 882 DE O.14 (Einheit: Hektar) 357,00 416,00 476,00 476,00 476,00 Insgesamt: 2.201,00 Max.: 476,00 DE1-EL-0105-03-a-04 - E15 Geplanter 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Extensive Biomassepflanzen: Einheitsbetrag Streifenanbau aus mehrjährigen (gesamte öffentliche Biomasse- und Ausgaben in EUR) Wildpflanzenmischungen - Geplanter Kombination mit D2 Ökolandbau durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 505,00 600,00 722,00 794,00 866,00 Insgesamt: 3.487,00 Max.: 866,00 DE1-EL-0105-03-b-01 - LPR 6 Geplanter 349,00 349,00 500,00 500,00 500,00 500,00 (Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Ackerbewirtschaftung) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 606,00 2.456,00 2.369,00 2.451,00 2.880,00 4.901,00 Insgesamt: 15.663,00 Max.: 4.901,00 DE1-EL-0105-03-b-02 - E13.2 Geplanter 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 Erweiterter Drillreihenabstand mit Einheitsbetrag blühender Untersaat in Getreide (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 883 DE O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 10.000,00 Max.: 2.000,00 DE1-EL-0105-03-b-03 - E13.1 Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Erweiterter Drillreihenabstand in Einheitsbetrag Getreide (Lichtäcker) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Insgesamt: 15.000,00 Max.: 3.000,00 DE1-EL-0105-03-c-02 - E8 Geplanter 730,00 730,00 730,00 730,00 730,00 Brachebegrünung mit Einheitsbetrag mehrjährigen Blühmischungen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 3.500,00 4.000,00 4.500,00 4.500,00 Insgesamt: 19.000,00 Max.: 4.500,00 DE1-EL-0105-03-c-03 - E7 Geplanter 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 Anlage von Blüh-, Brut- und Einheitsbetrag Rückzugsflächen (Lebensräume (gesamte öffentliche für Niederwild) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 884 DE O.14 (Einheit: Hektar) 425,00 475,00 525,00 575,00 625,00 Insgesamt: 2.625,00 Max.: 625,00 DE1-EL-0105-03-d-01 - LPR 7 Geplanter 626,00 626,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 (Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Ackerbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Strukturvielfalt) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 203,00 825,00 713,00 738,00 867,00 1.472,00 Insgesamt: 4.818,00 Max.: 1.472,00 DE1-EL-0105-04-a-01 - B3.2 Geplanter 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Bewirtschaftung von artenreichem Einheitsbetrag Grünland mit mind. 6 Kennarten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 Insgesamt: 20.000,00 Max.: 4.000,00 DE1-EL-0105-05-a-01 - C1 Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag Streuobstflächen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 885 DE O.14 (Einheit: Hektar) 5.086,00 5.086,00 5.086,00 5.086,00 5.590,00 Insgesamt: 25.934,00 Max.: 5.590,00 DE2-EL-0105-01-a-01 - K16: Geplanter 320,00 320,00 320,00 320,00 320,00 Extensive Grünlandnutzung mit Einheitsbetrag Schnittzeitpunkten 15.06 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.790,00 3.788,00 3.789,00 3.789,00 3.789,00 Insgesamt: 18.945,00 Max.: 3.790,00 DE2-EL-0105-01-a-02 - K17: Geplanter 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 Extensive Grünlandnutzung mit Einheitsbetrag Schnittzeitpunkten 01.07 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.600,00 4.600,00 4.599,00 4.599,00 4.599,00 Insgesamt: 22.997,00 Max.: 4.600,00 DE2-EL-0105-01-a-03 - K14: Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insektenschonende Mahd Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 886 DE O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 4.999,00 4.999,00 4.999,00 Insgesamt: 24.997,00 Max.: 5.000,00 DE2-EL-0105-01-a-04 - K12: Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Heumilch – Extensive Einheitsbetrag Futtergewinnung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 15.000,00 15.000,00 14.999,00 14.999,00 14.999,00 Insgesamt: 74.997,00 Max.: 15.000,00 DE2-EL-0105-01-a-05 - K99: Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag kleinstrukturierten Flächen < 0,5 (gesamte öffentliche ha Grünland (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Insgesamt: 150.000,00 Max.: 30.000,00 DE2-EL-0105-01-a-06 - K99: Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag kleinstrukturierten Flächen 0,5 – (gesamte öffentliche 1,0 ha Grünland (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 887 DE O.14 (Einheit: Hektar) 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Insgesamt: 250.000,00 Max.: 50.000,00 DE2-EL-0105-01-a-07 - K20: Geplanter 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 Mahd von Einheitsbetrag Steilhangwiesen:Hangneigungsstu (gesamte öffentliche fe 2: ab 50% (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 200,00 199,00 199,00 199,00 Insgesamt: 997,00 Max.: 200,00 DE2-EL-0105-01-a-08 - K20: Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Mahd von Steilhangwiesen: Einheitsbetrag Hangneigungsstufe 1 : 30-49% (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 1.499,00 1.499,00 1.499,00 Insgesamt: 7.497,00 Max.: 1.500,00 DE2-EL-0105-01-a-51 - K16: Geplanter 320,00 320,00 320,00 320,00 Extensive Grünlandnutzung mit Einheitsbetrag Schnittzeitpunkten 15.06 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 888 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE2-EL-0105-01-a-52 - K17: Geplanter 370,00 370,00 370,00 370,00 Extensive Grünlandnutzung mit Einheitsbetrag Schnittzeitpunkten 01.07 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE2-EL-0105-01-a-53 - K14: Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 Insektenschonende Mahd Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE2-EL-0105-01-a-54 - K12: Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 Heumilch – Extensive Einheitsbetrag Futtergewinnung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 889 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE2-EL-0105-01-a-55 - K20: Geplanter 650,00 650,00 650,00 650,00 Mahd von Einheitsbetrag Steilhangwiesen:Hangneigungsstu (gesamte öffentliche fe 2: ab 50% (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE2-EL-0105-01-a-56 - K20: Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 Mahd von Steilhangwiesen: Einheitsbetrag Hangneigungsstufe 1 : 30-49% (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE2-EL-0105-02-a-01 - K22: Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Bewirtschaftung von anerkannten Einheitsbetrag Almen und Alpen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 890 DE O.14 (Einheit: Hektar) 12.000,00 12.000,00 11.999,00 11.999,00 11.999,00 Insgesamt: 59.997,00 Max.: 12.000,00 DE2-EL-0105-02-a-02 - K99: Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag kleinstrukturierten Flächen < 0,5 (gesamte öffentliche ha Weide (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Insgesamt: 150.000,00 Max.: 30.000,00 DE2-EL-0105-02-a-03 - K99: Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag kleinstrukturierten Flächen 0,5 – (gesamte öffentliche 1,0 ha Weide (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Insgesamt: 250.000,00 Max.: 50.000,00 DE2-EL-0105-02-a-19 - K22: Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 Bewirtschaftung von anerkannten Einheitsbetrag Almen und Alpen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 891 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE2-EL-0105-03-a-01 - K99: Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag kleinstrukturierten Flächen < 0,5 (gesamte öffentliche ha Acker (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Insgesamt: 150.000,00 Max.: 30.000,00 DE2-EL-0105-03-a-02 - K99: Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag kleinstrukturierten Flächen 0,5 – (gesamte öffentliche 1,0 ha Acker (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Insgesamt: 250.000,00 Max.: 50.000,00 DE2-EL-0105-03-b-01 - K61: Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Verspätete Aussaat (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 892 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0105-03-b-02 - K60: Geplanter 680,00 680,00 680,00 680,00 680,00 Feldvogelinseln (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0105-03-c-01 - K56: Geplanter 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Mehrjährige Blühflächen EMZ bis Einheitsbetrag 3500 (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 Insgesamt: 20.000,00 Max.: 4.000,00 DE2-EL-0105-03-c-02 - K56: Geplanter 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 Mehrjährige Blühflächen EMZ Einheitsbetrag von 3500 bis 4500 (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 893 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0105-03-c-03 - K56: Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Mehrjährige BlühflächenEMZ von Einheitsbetrag 4500 bis 5500 (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0105-03-c-04 - K56: Geplanter 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Mehrjährige BlühflächenEMZ von Einheitsbetrag 5500 bis 6500 (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0105-03-c-05 - K56: Geplanter 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Mehrjährige Blühflächen EMZ Einheitsbetrag über 6500 (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 894 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0105-03-c-06 - K52: Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Wildpflanzenmischungen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Insgesamt: 25.000,00 Max.: 5.000,00 DE2-EL-0105-05-a-01 - K78: Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erschwerte Unternutzung bei Einheitsbetrag Streuobst (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE2-EL-0105-05-c-01 - K88: Geplanter 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 Flächenbereitstellung zur Einheitsbetrag dauerhaften Anlage von Struktur- (gesamte öffentliche und Landschaftselementen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 895 DE O.14 (Einheit: Hektar) 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Insgesamt: 100,00 Max.: 20,00 DE2-EL-0105-06-a-01 - K74: Geplanter 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 Weinbau in Steil- und Einheitsbetrag Terrassenlagen Erschwernisstufe (gesamte öffentliche 1 Kleinterrasse (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE2-EL-0105-06-a-02 - K74: Geplanter 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Weinbau in Steil- und Einheitsbetrag Terrassenlagen Erschwernisstufe 2 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Insgesamt: 600,00 Max.: 120,00 DE2-EL-0105-06-a-03 - K74: Geplanter 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Weinbau in Steil- und Einheitsbetrag Terrassenlagen Erschwernisstufe 3 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 896 DE O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Insgesamt: 750,00 Max.: 150,00 DE2-EL-0105-06-a-04 - K74: Geplanter 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Weinbau in Steil- und Einheitsbetrag Terrassenlagen Erschwernisstufe 4 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 275,00 275,00 275,00 275,00 275,00 Insgesamt: 1.375,00 Max.: 275,00 DE4-EL-0105-01-a-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Verwendung Mähbalkenwerk Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.500,00 4.000,00 4.500,00 5.000,00 Insgesamt: 20.000,00 Max.: 5.000,00 DE4-EL-0105-01-a-02 - Geplanter 59,00 59,00 59,00 59,00 59,00 Madnutzung mit Teilmahd Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 897 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 9.500,00 Max.: 2.000,00 DE4-EL-0105-01-a-03 - erste Geplanter 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00 Nutzung nach 1.7. (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Insgesamt: 25.000,00 Max.: 5.000,00 DE4-EL-0105-01-a-04 - erste Geplanter 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 Nutzung nach dem 15.7. Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 Insgesamt: 8.500,00 Max.: 1.700,00 DE4-EL-0105-01-a-05 - erste Geplanter 111,00 111,00 111,00 111,00 111,00 Nutzung vor 15.6. und weitere Einheitsbetrag Nutzung nach dem 31.8. (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 898 DE O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Insgesamt: 15.000,00 Max.: 3.000,00 DE4-EL-0105-01-a-06 - Berlin - Geplanter 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00 erste Nutzung nach 1.7. Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Insgesamt: 200,00 Max.: 40,00 DE4-EL-0105-01-a-07 - Berlin - Geplanter 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 erste Nutzung nach 15.7. Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Insgesamt: 200,00 Max.: 40,00 DE4-EL-0105-01-a-08 - Berlin - Geplanter 111,00 111,00 111,00 111,00 111,00 erste Nutzung vor 15.6. und Einheitsbetrag weitere Nutzung nach dem 31.8. (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 899 DE O.14 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Insgesamt: 200,00 Max.: 40,00 DE4-EL-0105-01-b-01 - Verzicht Geplanter 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 auf jegliche Düngung, Beweidung Einheitsbetrag ist zulässig (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Insgesamt: 100.000,00 Max.: 20.000,00 DE4-EL-0105-01-b-02 - Geplanter 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Ausschließliche Beweidung mit Einheitsbetrag Schafen / Ziegen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE4-EL-0105-01-b-03 - Verzicht Geplanter 146,00 146,00 146,00 146,00 146,00 auf jegliche Düngung und ausschl. Einheitsbetrag Beweidg. mit Schafen / Ziegen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 900 DE O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE4-EL-0105-01-b-04 - Berlin - Geplanter 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 Verzicht auf jegliche Düngung, Einheitsbetrag Beweidung ist zulässig (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 193,00 193,00 193,00 193,00 194,00 Insgesamt: 966,00 Max.: 194,00 DE4-EL-0105-01-b-05 - Berlin - Geplanter 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Ausschließliche Beweidung mit Einheitsbetrag Schafen / Ziegen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Insgesamt: 450,00 Max.: 90,00 DE4-EL-0105-02-a-01 - Geplanter 258,00 258,00 258,00 258,00 258,00 Beweidung mit Schafen /Ziegen Einheitsbetrag von Trockenrasen, Grünland nach (gesamte öffentliche etablierten lokalen Praktiken und Ausgaben in EUR) anderen sensiblen Geplanter Grünlandstandorten (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 901 DE O.14 (Einheit: Hektar) 4.400,00 4.400,00 4.400,00 4.400,00 4.400,00 Insgesamt: 22.000,00 Max.: 4.400,00 DE4-EL-0105-02-a-02 - Geplanter 111,00 111,00 111,00 111,00 111,00 Beweidung mit Rindern von Einheitsbetrag Trockenrasen , Grünland nach (gesamte öffentliche etablierten lokalen Praktiken und Ausgaben in EUR) anderen sensiblen Geplanter Grünlandstandorten (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Insgesamt: 3.000,00 Max.: 600,00 DE4-EL-0105-02-a-03 - Geplanter 346,00 346,00 346,00 346,00 346,00 Beweidung von Heiden mit Einheitsbetrag Schafen / Ziegen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Insgesamt: 1.250,00 Max.: 250,00 DE4-EL-0105-02-a-04 - Geplanter 161,00 161,00 161,00 161,00 161,00 Beweidung von Heiden mit Einheitsbetrag Rindern (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 902 DE O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 100,00 DE4-EL-0105-02-a-05 - Berlin - Geplanter 346,00 346,00 346,00 346,00 346,00 Beweidung von Heiden mit Einheitsbetrag Schafen /Ziegen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 DE4-EL-0105-02-a-06 - Berlin - Geplanter 161,00 161,00 161,00 161,00 161,00 Beweidung von Heiden mit Einheitsbetrag Rindern (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 83,00 83,00 83,00 83,00 83,00 Insgesamt: 415,00 Max.: 83,00 DE4-EL-0105-03-a-01 - Extensiv- Geplanter 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Getreide Lichtacker (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 903 DE O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 Insgesamt: 27.000,00 Max.: 5.500,00 DE4-EL-0105-03-a-02 - Nutzung Geplanter 320,00 320,00 320,00 260,00 320,00 von AL als GL (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.625,00 2.144,00 2.143,00 2.143,00 2.144,00 Insgesamt: 10.199,00 Max.: 2.144,00 DE4-EL-0105-03-a-03 - Geplanter 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 Dauerhafte Umwandlung von AL Einheitsbetrag in extensives Grünland (Natura (gesamte öffentliche 2000) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 100,00 DE4-EL-0105-03-a-04 - Ext. Geplanter 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 Produkltionsverfahren auf AL Einheitsbetrag innerhalb Natura 2000 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 904 DE O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 Insgesamt: 16.600,00 Max.: 3.400,00 DE4-EL-0105-03-a-05 - zusätzlich Geplanter 156,00 156,00 156,00 156,00 156,00 Verzicht auf Düngung jeder Art Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.500,00 Max.: 500,00 DE4-EL-0105-03-a-06 - Zuschlag Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 für Verwendung alter Sorten Einheitsbetrag (Genreserve) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 750,00 750,00 750,00 750,00 Insgesamt: 3.500,00 Max.: 750,00 DE4-EL-0105-03-a-07 - Berlin - Geplanter 1.600,00 Dauerhafte Umwandlung von AL Einheitsbetrag in extensives Grünland (Natura (gesamte öffentliche 2000) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 905 DE O.14 (Einheit: Hektar) 75,00 Insgesamt: 75,00 Max.: 75,00 DE4-EL-0105-03-b-01 - Geplanter 305,00 305,00 305,00 305,00 305,00 Feldvogelinseln (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.500,00 2.000,00 2.500,00 3.000,00 Insgesamt: 10.000,00 Max.: 3.000,00 DE4-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Überwinternde Stoppel Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) DE4-EL-0105-05-a-01 - Erhalt Geplanter 8,50 8,50 8,50 8,50 8,50 und Pflege von Einheitsbetrag Streuobstbeständen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 18.000,00 18.200,00 18.200,00 18.200,00 18.200,00 Insgesamt: 90.800,00 Max.: 18.200,00 DE 906 DE DE4-EL-0105-05-a-02 - Berlin - Geplanter 8,50 8,50 8,50 8,50 8,50 Erhalt und Pflege von Einheitsbetrag Streuobstbeständen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE4-EL-0105-07-a-01 - Geplanter 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Umsetzung kooperativer Einheitsbetrag Biodiversitätsmaßnahmen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 390,00 390,00 390,00 390,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 800,00 2.700,00 2.900,00 3.200,00 3.300,00 Insgesamt: 12.900,00 Max.: 3.300,00 DE8-EL-0105-01-a-01 - Variante Geplanter 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 1 Kulisse allgemeines Grünland Einheitsbetrag für konventionelle Betriebe (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 17.081,00 17.081,00 17.081,00 17.081,00 17.081,00 Insgesamt: 85.405,00 Max.: 17.081,00 DE 907 DE DE8-EL-0105-01-a-02 - Variante Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 1 Kulisse allgemeines Grünland Einheitsbetrag für Öko-Betriebe (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50.658,00 50.658,00 50.658,00 50.658,00 50.658,00 Insgesamt: 253.290,00 Max.: 50.658,00 DE8-EL-0105-01-a-03 - Variante Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 2 Küstenvogelbrutgebiete mit Einheitsbetrag Salzgrasland für konventionelle (gesamte öffentliche Betriebe (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Insgesamt: 6.000,00 Max.: 1.200,00 DE8-EL-0105-01-a-04 - Variante Geplanter 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 2 Küstenvogelbrutgebiete mit Einheitsbetrag Salzgrasland für Öko-Betriebe (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Insgesamt: 6.000,00 Max.: 1.200,00 DE 908 DE DE8-EL-0105-01-a-05 - Variante Geplanter 470,00 470,00 470,00 470,00 470,00 3 Extrem nasse Grünlandstandorte Einheitsbetrag für konventionelle Betriebe (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 100,00 DE8-EL-0105-01-a-06 - Variante Geplanter 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 3 Extrem nasse Grünlandstandorte Einheitsbetrag für Öko-Betriebe (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 100,00 DE8-EL-0105-01-a-07 - Variante Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 4 Feucht- und Nassgrünland für Einheitsbetrag konventionelle Betriebe (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE 909 DE DE8-EL-0105-01-a-08 - Variante Geplanter 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 4 Feucht- und Nassgrünland für Einheitsbetrag Öko-Betriebe (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE8-EL-0105-01-a-09 - Variante Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 5 Magergrasland für Einheitsbetrag konventionelle Betriebe (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Insgesamt: 2.250,00 Max.: 450,00 DE8-EL-0105-01-a-10 - Variante Geplanter 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 5 Magergrasland für Öko-Betriebe Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Insgesamt: 2.250,00 Max.: 450,00 DE 910 DE DE8-EL-0105-01-a-11 - Variante Geplanter 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 6 Renaturierungsgrünland für Einheitsbetrag konventionelle Betriebe (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Insgesamt: 1.300,00 Max.: 260,00 DE8-EL-0105-01-a-12 - Variante Geplanter 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 6 Renaturierungsgrünland für Einheitsbetrag Öko-Betriebe (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Insgesamt: 1.300,00 Max.: 260,00 DE8-EL-0105-01-a-13 - Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Inselzuschlag (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.070,00 1.070,00 1.070,00 1.070,00 1.070,00 Insgesamt: 5.350,00 Max.: 1.070,00 DE 911 DE DE8-EL-0105-01-a-14 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Prädatorenzuschlag (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.400,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 Insgesamt: 12.000,00 Max.: 2.400,00 DE8-EL-0105-03-b-01 - Extensive Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Äcker - Getreide mit doppeltem Einheitsbetrag Reihenabstand (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 910,00 910,00 910,00 910,00 910,00 Insgesamt: 4.550,00 Max.: 910,00 DE8-EL-0105-03-b-02 - Extensive Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Äcker - Getreide mit doppeltem Einheitsbetrag Reihenabstand in Kombination (gesamte öffentliche mit EL 0108-01-a oder EL 0108- Ausgaben in EUR) 02-a (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Insgesamt: 600,00 Max.: 120,00 DE 912 DE DE8-EL-0105-03-c-01 - Geplanter 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Ackernutzung – mehrjähriger (gesamte öffentliche Wildblumenacker (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE8-EL-0105-03-c-02 - Geplanter 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Ackernutzung – Pufferstreifen an (gesamte öffentliche gesetzlich geschützten Biotopen, Ausgaben in EUR) Alleen und Waldrändern Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Insgesamt: 1.500,00 Max.: 300,00 DE9-EL-0105-01-a-01 - GN1- Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Wiesenvogelschutz (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 495,00 495,00 495,00 495,00 495,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Insgesamt: 50.000,00 Max.: 10.000,00 DE 913 DE DE9-EL-0105-01-a-04 - GN2 - Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung in (gesamte öffentliche Schwerpunkträumen des Ausgaben in EUR) Wiesenvogelschutzes Geplanter 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Umschichtungsmittel (Finanzhilfe durchschnittlicher - Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.750,00 2.768,00 3.000,00 4.500,00 4.500,00 Insgesamt: 16.518,00 Max.: 4.500,00 DE9-EL-0105-01-a-05 - GN2 - Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung in (gesamte öffentliche Schwerpunkträumen des Ausgaben in EUR) Wiesenvogelschutzes (Finanzhilfe Geplanter 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 94,00 2.094,00 94,00 43,00 Insgesamt: 2.325,00 Max.: 2.094,00 DE9-EL-0105-01-a-06 - GN4 - Geplanter 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Zusätzliche Einheitsbetrag Bewirtschaftungsbedingungen (gesamte öffentliche zum Erschwernisausgleich- Ausgaben in EUR) Dauergrünland (Finanzhilfe - Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.844,00 3.344,00 8.594,00 397,00 Insgesamt: 15.179,00 Max.: 8.594,00 DE 914 DE DE9-EL-0105-01-a-07 - GN4 - Geplanter 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Zusätzliche Einheitsbetrag Bewirtschaftungsbedingungen (gesamte öffentliche zum Erschwernisausgleich- Ausgaben in EUR) Dauergrünland Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Umschichtungsmittel (Finanzhilfe durchschnittlicher - Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 8.250,00 8.800,00 8.800,00 Insgesamt: 25.850,00 Max.: 8.800,00 DE9-EL-0105-01-a-08 - BB2 - Geplanter 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Mahd besonderer Biotoptypen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 750,00 Insgesamt: 800,00 Max.: 750,00 DE9-EL-0105-01-a-09 - BB2 - Geplanter 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Mahd besonderer Biotoptypen Einheitsbetrag Umschichtungsmittel (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 1.250,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: 6.500,00 Max.: 2.500,00 DE 915 DE DE9-EL-0105-01-a-10 - NGGL - Geplanter 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 Naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung auf (gesamte öffentliche Dauergrünland (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 495,00 495,00 495,00 495,00 495,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 850,00 13.909,00 Insgesamt: 14.759,00 Max.: 13.909,00 DE9-EL-0105-01-a-11 - NGGL - Geplanter 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 Naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung auf (gesamte öffentliche Dauergrünland Ausgaben in EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe Geplanter 495,00 495,00 495,00 495,00 495,00 - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 850,00 14.000,00 15.000,00 15.000,00 Insgesamt: 44.850,00 Max.: 15.000,00 DE9-EL-0105-01-a-12 - GN1- Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Wiesenvogelschutz HB Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 495,00 495,00 495,00 495,00 495,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 173,00 Insgesamt: 1.673,00 Max.: 300,00 DE 916 DE DE9-EL-0105-02-a-01 - GN3- Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Weidenutzung in Hanglagen Einheitsbetrag Umschichtungsmittel (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 770,00 770,00 770,00 770,00 770,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.200,00 1.000,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00 Insgesamt: 7.250,00 Max.: 1.350,00 DE9-EL-0105-02-a-02 - GN3- Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Weidenutzung in Hanglagen Einheitsbetrag Zuschlag ELER (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 300,00 Insgesamt: 400,00 Max.: 300,00 DE9-EL-0105-02-a-03 - BB1 - Geplanter 510,00 510,00 510,00 510,00 510,00 510,00 Beweidung besonderer Einheitsbetrag Biotoptypen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 765,00 765,00 765,00 765,00 765,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 450,00 8.000,00 Insgesamt: 8.450,00 Max.: 8.000,00 DE 917 DE DE9-EL-0105-02-a-04 - BB1 - Geplanter 510,00 510,00 510,00 510,00 510,00 510,00 Beweidung besonderer Einheitsbetrag Biotoptypen Umschichtungsmittel (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 765,00 765,00 765,00 765,00 765,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 750,00 8.000,00 8.000,00 Insgesamt: 16.750,00 Max.: 8.000,00 DE9-EL-0105-02-a-05 - GN3- Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Weidenutzung in Hanglagen Einheitsbetrag Zuschlag Umschichtung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 350,00 350,00 350,00 Insgesamt: 1.250,00 Max.: 350,00 DE9-EL-0105-03-a-01 - AN1- Geplanter 720,00 720,00 720,00 720,00 720,00 720,00 Anbau mehrjähriger Wildpflanzen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 792,00 792,00 792,00 792,00 792,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.002,00 3.002,00 3.002,00 3.003,00 3.002,00 3.000,00 Insgesamt: 18.011,00 Max.: 3.003,00 DE 918 DE DE9-EL-0105-03-a-02 - AN2- Geplanter 570,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Extensiver Getreideanbau Einheitsbetrag Umschichtungsmittel (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 9.035,00 7.357,00 7.357,00 7.357,00 7.357,00 8.998,00 Insgesamt: 47.461,00 Max.: 9.035,00 DE9-EL-0105-03-a-03 - AN2- Geplanter 570,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Extensiver Getreideanbau Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 53,00 84,00 84,00 84,00 84,00 Insgesamt: 389,00 Max.: 84,00 DE9-EL-0105-03-a-04 - AN4 - Geplanter 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung zum Schutz von (gesamte öffentliche Ackerwildkräutern - Ausgaben in EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe Geplanter - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 375,00 375,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 4.750,00 Max.: 1.000,00 DE 919 DE DE9-EL-0105-03-a-05 - AN5 - Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung zum Schutz von (gesamte öffentliche Feldhamstern - Ausgaben in EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe Geplanter 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 75,00 700,00 900,00 900,00 Insgesamt: 2.575,00 Max.: 900,00 DE9-EL-0105-03-a-06 - AN6 - Geplanter 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung zum Schutz des (gesamte öffentliche Ortolans - Umschichtungsmittel Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 1.105,00 1.105,00 1.105,00 1.105,00 1.105,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.150,00 1.575,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 Insgesamt: 8.125,00 Max.: 1.800,00 DE9-EL-0105-03-a-07 - AN7 - Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung zum Schutz des (gesamte öffentliche Rotmilans - Umschichtungsmittel Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 660,00 660,00 660,00 660,00 660,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 600,00 600,00 1.575,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 Insgesamt: 9.975,00 Max.: 2.400,00 DE 920 DE DE9-EL-0105-03-a-08 - NG A - Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Nordische Einheitsbetrag Gastvögel_Naturschutzgerechte (gesamte öffentliche Bewirtschaftung auf Ackerland Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 Insgesamt: 100,00 Max.: 100,00 DE9-EL-0105-03-a-09 - NG A - Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Nordische Einheitsbetrag Gastvögel_Naturschutzgerechte (gesamte öffentliche Bewirtschaftung auf Ackerland Ausgaben in EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe Geplanter - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 12.000,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00 Insgesamt: 48.000,00 Max.: 12.000,00 DE9-EL-0105-03-a-10 - AN4 - Geplanter 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung zum Schutz von (gesamte öffentliche Ackerwildkräutern (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 35,00 Insgesamt: 35,00 Max.: 35,00 DE 921 DE DE9-EL-0105-03-a-11 - AN5 - Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung zum Schutz von (gesamte öffentliche Feldhamstern (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 335,00 Insgesamt: 485,00 Max.: 335,00 DE9-EL-0105-03-a-12 - AN6 - Geplanter 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung zum Schutz des (gesamte öffentliche Ortolans (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 1.105,00 1.105,00 1.105,00 1.105,00 1.105,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.150,00 Insgesamt: 1.150,00 Max.: 1.150,00 DE9-EL-0105-03-a-13 - AN7 - Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 naturschutzgerechte Einheitsbetrag Bewirtschaftung zum Schutz des (gesamte öffentliche Rotmilans (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 660,00 660,00 660,00 660,00 660,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 Insgesamt: 100,00 Max.: 100,00 DE 922 DE DE9-EL-0105-03-c-01 - BF1: Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 einjähriger strukturreicher Einheitsbetrag Blühstreifen Umschichtungsmittel (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.008,00 6.008,00 7.008,00 7.008,00 7.008,00 7.000,00 Insgesamt: 39.040,00 Max.: 7.008,00 DE9-EL-0105-03-c-02 - BF1: Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 einjähriger strukturreicher Einheitsbetrag Blühstreifen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 22,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Insgesamt: 102,00 Max.: 22,00 DE9-EL-0105-03-c-04 - BF2: Geplanter 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 mehrjähriger Blühstreifen NI Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.500,00 2.000,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: 12.000,00 Max.: 2.500,00 DE 923 DE DE9-EL-0105-03-c-05 - BF2 - Geplanter 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 Mehrjährige Blüh- und Einheitsbetrag Schutzstreifen HB (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Insgesamt: 25,00 Max.: 5,00 DE9-EL-0105-03-c-07 - AN8- Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Feldvogelinseln im Einheitsbetrag Intensivgetreide (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.010,00 1.025,00 1.025,00 1.025,00 1.026,00 150,00 Insgesamt: 5.261,00 Max.: 1.026,00 DE9-EL-0105-03-c-08 - BF 2: Geplanter 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 mehrjähriger Blühstreifen HH Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 30,00 30,00 30,00 30,00 62,00 Insgesamt: 182,00 Max.: 62,00 DE 924 DE DE9-EL-0105-03-d-01 - AN9 - Geplanter 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 Anlage von Kiebitzinseln - Einheitsbetrag Umschichtungsmittel (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.207,50 1.207,50 1.207,50 1.207,50 1.207,50 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 750,00 900,00 900,00 Insgesamt: 2.600,00 Max.: 900,00 DE9-EL-0105-03-d-02 - AN9 - Geplanter 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 Anlage von Kiebitzinseln Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 1.207,50 1.207,50 1.207,50 1.207,50 1.207,50 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 154,00 295,00 2,00 Insgesamt: 451,00 Max.: 295,00 DE9-EL-0105-04-a-01 - GN5- Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Artenreiches Dauergrünland 6 Einheitsbetrag Kennarten Umschichtungsmittel (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.000,00 Insgesamt: 6.400,00 Max.: 1.080,00 DE 925 DE DE9-EL-0105-04-a-02 - GN5- Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Artenreiches Dauergrünland 6 Einheitsbetrag Kennarten (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 90,00 95,00 95,00 95,00 95,00 Insgesamt: 470,00 Max.: 95,00 DE9-EL-0105-04-a-03 - GN5- Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Artenreiches Dauergrünland 8 Einheitsbetrag Kennarten Umschichtungsmittel (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.000,00 Insgesamt: 6.150,00 Max.: 1.030,00 DE9-EL-0105-04-a-04 - GN5- Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Artenreiches Dauergrünland 8 Einheitsbetrag Kennarten (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 30,00 35,00 35,00 35,00 35,00 Insgesamt: 170,00 Max.: 35,00 DE 926 DE DE9-EL-0105-05-b-01 - BF8: Geplanter 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 Anlage von Hecken (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 201,00 131,00 101,00 101,00 101,00 200,00 Insgesamt: 835,00 Max.: 201,00 DEA-EL-0105-03-a-04 - Anbau Geplanter 460,00 460,00 460,00 460,00 460,00 460,00 von mehrjährigen Einheitsbetrag Wildpflanzenmischungen (gesamte öffentliche (einmaliger Herbizid-Einsatz zur Ausgaben in EUR) Etablierung und im Einzelfall nach Geplanter Genehmigung möglich) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 180,00 230,00 280,00 330,00 380,00 Insgesamt: 1.700,00 Max.: 380,00 DEA-EL-0105-03-b-02 - Geplanter 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 Bewirtschaftung kleiner Einheitsbetrag Ackerschläge (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 236.400,00 190.000,00 202.000,00 210.100,00 210.100,00 210.099,00 Insgesamt: 1.258.699,00 Max.: 236.400,00 DE 927 DE DEA-EL-0105-03-c-01 - Anlage Geplanter 1.620,00 1.620,00 1.620,00 1.620,00 1.620,00 1.620,00 mehrjähriger Buntbrachen bei Einheitsbetrag Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (gesamte öffentliche (Herbizid-Einsatz im Einzelfall Ausgaben in EUR) nach Genehmigung möglich) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 3.800,00 5.500,00 6.050,00 6.650,00 7.310,00 Insgesamt: 31.310,00 Max.: 7.310,00 DEB-EL-0105-01-a-01 - Geplanter 225,00 225,00 225,00 225,00 225,00 225,00 Grundmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_Mähwiesen und Weiden (gesamte öffentliche mit Verzicht auf N-Düngung und Ausgaben in EUR) Mahd nicht vor 15.Mai (GMW) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.910,00 4.245,00 7.012,00 7.181,00 7.458,00 5.029,00 Insgesamt: 33.835,00 Max.: 7.458,00 DEB-EL-0105-01-a-07 - VN Geplanter 110,00 110,00 110,00 110,00 110,00 110,00 Grünland_GMW mit Verzicht auf Einheitsbetrag N-Düngung und Mahd nicht vor (gesamte öffentliche 15.Mai+ DZ-0404 ExtDGL Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 750,00 1.000,00 1.100,00 1.100,00 600,00 Insgesamt: 5.050,00 Max.: 1.100,00 DE 928 DE DEB-EL-0105-01-a-08 - Geplanter 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Grundmodul: VN Grünland_VN Einheitsbetrag Artenreiches Grünland (GA) mit (gesamte öffentliche Verzicht auf jegliche Düngung Ausgaben in EUR) und Nutzung nicht vor 15. Juni Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.515,00 3.500,00 6.400,00 6.880,00 4.650,00 1.310,00 Insgesamt: 26.255,00 Max.: 6.880,00 DEB-EL-0105-01-a-14 - VN Geplanter 185,00 185,00 185,00 185,00 185,00 185,00 Grünland_VN Artenreiches Einheitsbetrag Grünland (GA) mit Verzicht auf (gesamte öffentliche jegliche Düngung und Nutzung Ausgaben in EUR) nicht vor 15. Juni + DZ-0404 Geplanter ExtDGL (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 510,00 850,00 1.100,00 1.200,00 1.200,00 700,00 Insgesamt: 5.560,00 Max.: 1.200,00 DEB-EL-0105-01-a-15 - Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Grundmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_Umwandlung Acker in (gesamte öffentliche artenreiches Grünland mit Ausgaben in EUR) Vorgaben hinsichtlich Geplanter Begrünungsmaßnahmen und durchschnittlicher Verzicht auf Düngung Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 135,00 320,00 578,00 606,00 637,00 534,00 Insgesamt: 2.810,00 Max.: 637,00 DE 929 DE DEB-EL-0105-03-b-01 - Geplanter 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 Grundmodul VN Einheitsbetrag Acker_Extensivgetreide mit (gesamte öffentliche doppeltem Saatreihenabstand und Ausgaben in EUR) Verzicht auf jegliche Düngung Geplanter und Pflanzenschutzverfahren durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 415,00 500,00 585,00 800,00 600,00 230,00 Insgesamt: 3.130,00 Max.: 800,00 DEB-EL-0105-03-b-02 - Geplanter 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 75,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Acker_Extensivgetreide + ZM: (gesamte öffentliche Stoppelumbruch nicht vor 1. Ausgaben in EUR) Okt./hohe Stoppel auf Geplanter angrenzenden Flächen durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 230,00 485,00 630,00 662,00 695,00 500,00 Insgesamt: 3.202,00 Max.: 695,00 DEB-EL-0105-03-c-01 - Geplanter 780,00 780,00 780,00 780,00 780,00 Einführung mehrjährige Einheitsbetrag Blühstreifen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Insgesamt: 4.500,00 Max.: 900,00 DE 930 DE DEB-EL-0105-03-c-03 - Geplanter 690,00 690,00 690,00 690,00 690,00 Beibehaltung mehrjährige Einheitsbetrag Blühstreifen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Insgesamt: 750,00 Max.: 150,00 DEB-EL-0105-03-d-01 - Geplanter 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 Grundmodul: VN Einheitsbetrag Acker_Mehrjährige Ackerbrache (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 75,00 90,00 110,00 120,00 130,00 65,00 Insgesamt: 590,00 Max.: 130,00 DEB-EL-0105-04-a-01 - Geplanter 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Grundmodul: VN 6 Kennarten des Einheitsbetrag artenreichen Grünlands (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.800,00 2.100,00 1.000,00 1.400,00 450,00 Insgesamt: 7.750,00 Max.: 2.100,00 DE 931 DE DEB-EL-0105-04-a-05 - Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 250,00 Grundmodul: VN 8 Kennarten des Einheitsbetrag artenreichen Grünlands (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 950,00 2.100,00 2.205,00 2.315,00 1.931,00 Insgesamt: 10.001,00 Max.: 2.315,00 DEB-EL-0105-06-a-01 - Geplanter 765,00 765,00 765,00 765,00 765,00 Umweltschonender Einheitsbetrag Steillagenweinbau (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.520,00 Insgesamt: 7.520,00 Max.: 1.520,00 DEB-EL-0105-06-a-02 - Geplanter 2.555,00 2.555,00 2.555,00 2.555,00 2.555,00 Umweltschonender Einheitsbetrag Steilstlagenweinbau (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Insgesamt: 750,00 Max.: 150,00 DE 932 DE DEB-EL-0105-07-a-01 - Geplanter 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Umsetzung kooperativer Einheitsbetrag Biodiversitätsmaßnahmen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 112,00 112,00 Insgesamt: 224,00 Max.: 112,00 DEC-EL-0105-01-a-01 - Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandnutzung inkl. (gesamte öffentliche Schnittzeitpunkt ab 15.06. Ausgaben in EUR) (Grundförderung) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 6.350,00 6.350,00 6.350,00 6.350,00 6.350,00 Insgesamt: 31.750,00 Max.: 6.350,00 DEC-EL-0105-01-a-02 - Geplanter 291,00 291,00 291,00 291,00 291,00 291,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandnutzung inkl. (gesamte öffentliche Schnittzeitpunkt ab 15.07. Ausgaben in EUR) (Grundförderung) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Insgesamt: 5.500,00 Max.: 1.100,00 DE 933 DE DEC-EL-0105-01-a-03 - Geplanter 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandnutzung inkl. (gesamte öffentliche Schnittzeitpunkt ab 15.06. Ausgaben in EUR) (Grundförderung) in Kombination Geplanter mit EL-0108 (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Insgesamt: 4.500,00 Max.: 900,00 DEC-EL-0105-01-a-04 - Geplanter 266,00 266,00 266,00 266,00 266,00 266,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandnutzung inkl. (gesamte öffentliche Schnittzeitpunkt ab 15.07. Ausgaben in EUR) (Grundförderung) in Kombination Geplanter mit EL-0108 (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Insgesamt: 4.500,00 Max.: 900,00 DEC-EL-0105-01-b-01 - Verzicht Geplanter 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 auf flüssigen Wirtschaftsdünger in Einheitsbetrag Summe ganzjährig (Zusatzmodul (gesamte öffentliche zu EL-0105-01-a-01 oder EL- Ausgaben in EUR) 0105-01-a-02) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE 934 DE DEC-EL-0105-01-b-02 - Verzicht Geplanter 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 auf flüssigen Wirtschaftsdünger in Einheitsbetrag Summe ganzjährig (Zusatzmodul (gesamte öffentliche zu EL-0105-01-a-01 oder EL- Ausgaben in EUR) 0105-01-a-02) in Kombination mit Geplanter 22,42 22,42 22,42 22,42 ÖR4 mit ÖR4 (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 354,00 354,00 354,00 354,00 354,00 Insgesamt: 1.770,00 Max.: 354,00 DEC-EL-0105-01-b-03 - Verzicht Geplanter 91,00 91,00 91,00 91,00 91,00 auf Düngung aller Art in Summe Einheitsbetrag ganzjährig (Zusatzmodul zu EL- (gesamte öffentliche 0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a- Ausgaben in EUR) 02) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Insgesamt: 2.000,00 Max.: 400,00 DEC-EL-0105-01-b-04 - Verzicht Geplanter 31,50 31,50 31,50 31,50 31,50 auf Düngung aller Art in Summe Einheitsbetrag ganzjährig (Zusatzmodul zu EL- (gesamte öffentliche 0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a- Ausgaben in EUR) 02) in Kombination mit ÖR4 Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 362,00 362,00 362,00 362,00 362,00 Insgesamt: 1.810,00 Max.: 362,00 DE 935 DE DEC-EL-0105-01-b-05 - Verzicht Geplanter 66,00 66,00 66,00 66,00 66,00 66,00 auf Düngung aller Art in Summe Einheitsbetrag ganzjährig (Zusatzmodul zu EL- (gesamte öffentliche 0105-01-a-01 oder EL-0105-01-a- Ausgaben in EUR) 02) in Kombination mit EL-0108 Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 404,00 404,00 404,00 404,00 404,00 Insgesamt: 2.020,00 Max.: 404,00 DEC-EL-0105-03-a-03 - Geplanter 29,00 29,00 29,00 29,00 29,00 Grosskörnige Leguminosen mit Einheitsbetrag ÖR 2 (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 7.620,00 7.620,00 7.620,00 7.620,00 7.620,00 Insgesamt: 38.100,00 Max.: 7.620,00 DEC-EL-0105-03-b-01 - Geplanter 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 Artenreiche Kulturlandschaft mit Einheitsbetrag ÖR1a (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Insgesamt: 650,00 Max.: 130,00 DE 936 DE DEC-EL-0105-03-b-02 - Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Artenreiche Kulturlandschaft ohne Einheitsbetrag ÖR1a (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 85,00 85,00 85,00 85,00 85,00 Insgesamt: 425,00 Max.: 85,00 DEC-EL-0105-03-c-01 - Geplanter 767,00 767,00 767,00 767,00 767,00 mehrjährige Blühflächen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 281,00 281,00 281,00 281,00 281,00 Insgesamt: 1.405,00 Max.: 281,00 DEC-EL-0105-03-c-03 - Anlage Geplanter 267,00 267,00 267,00 267,00 267,00 267,00 von mehrjähriger Blühfläche ohne Einheitsbetrag Nutzung des Aufwuchses mit ÖR (gesamte öffentliche 1a (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 183,00 183,00 183,00 183,00 183,00 Insgesamt: 915,00 Max.: 183,00 DE 937 DE DEC-EL-0105-05-a-06 - Geplanter 378,00 325,00 325,00 325,00 325,00 Streuobstförderung (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.500,00 Max.: 500,00 DED-EL-0105-01-a-01 - Spezielle Geplanter 397,00 397,00 397,00 397,00 397,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – erste Mahd ab (gesamte öffentliche 01.06. unter Verzicht auf N- Ausgaben in EUR) Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel (GL 5a) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 7.700,00 7.473,00 7.518,00 7.518,00 7.518,00 Insgesamt: 37.727,00 Max.: 7.700,00 DED-EL-0105-01-a-02 - Spezielle Geplanter 167,00 235,00 235,00 235,00 235,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – erste Mahd ab (gesamte öffentliche 01.06. unter Verzicht auf N- Ausgaben in EUR) Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel in durchschnittlicher Kombination mit Ökolandbau (GL Höchstbetrag pro 5a + ÖBL) (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 795,00 1.022,00 1.032,00 1.032,00 1.032,00 Insgesamt: 4.913,00 Max.: 1.032,00 DE 938 DE DED-EL-0105-01-a-03 - Spezielle Geplanter 422,00 422,00 422,00 422,00 422,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – erste Mahd ab (gesamte öffentliche 15.06. unter Verzicht auf N- Ausgaben in EUR) Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel (GL 5b) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.700,00 3.350,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 Insgesamt: 17.250,00 Max.: 3.700,00 DED-EL-0105-01-a-04 - Spezielle Geplanter 192,00 264,00 264,00 264,00 264,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – erste Mahd ab (gesamte öffentliche 15.06. unter Verzicht auf N- Ausgaben in EUR) Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel in durchschnittlicher Kombination mit Ökolandbau (GL Höchstbetrag pro 5b + ÖBL) (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 405,00 760,00 765,00 765,00 765,00 Insgesamt: 3.460,00 Max.: 765,00 DED-EL-0105-01-a-05 - Spezielle Geplanter 482,00 482,00 482,00 482,00 482,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – erste Mahd ab (gesamte öffentliche 01.07. bzw. ab 01.08. unter Ausgaben in EUR) Verzicht auf N-Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel (GL 5c) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.800,00 4.660,00 4.660,00 4.660,00 4.673,00 Insgesamt: 23.453,00 Max.: 4.800,00 DE 939 DE DED-EL-0105-01-a-06 - Spezielle Geplanter 252,00 384,00 384,00 384,00 384,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – erste Mahd ab (gesamte öffentliche 01.07. bzw. ab 01.08. unter Ausgaben in EUR) Verzicht auf N-Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel in durchschnittlicher Kombination mit Ökolandbau (GL Höchstbetrag pro 5c + ÖBL) (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 520,00 725,00 725,00 725,00 725,00 Insgesamt: 3.420,00 Max.: 725,00 DED-EL-0105-01-a-07 - Spezielle Geplanter 534,00 534,00 534,00 534,00 534,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – mind. zwei (gesamte öffentliche Nutzungen pro Jahr – Ausgaben in EUR) Nutzungspause unter Verzicht auf Geplanter N-Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel (GL 5d) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 495,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.495,00 Max.: 500,00 DED-EL-0105-01-a-08 - Spezielle Geplanter 304,00 441,00 441,00 441,00 441,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – mind. zwei (gesamte öffentliche Nutzungen pro Jahr – Ausgaben in EUR) Nutzungspause unter Verzicht auf Geplanter N-Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel in Höchstbetrag pro Kombination mit Ökolandbau (GL Einheit (falls 5d + ÖBL) (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 450,00 Max.: 100,00 DE 940 DE DED-EL-0105-01-a-09 - Spezielle Geplanter 329,00 329,00 329,00 329,00 329,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – mind. zwei (gesamte öffentliche Nutzungen pro Jahr – kurze Ausgaben in EUR) Nutzungspause unter Verzicht auf Geplanter N-Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel (GL 5e) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 345,00 345,00 395,00 395,00 395,00 Insgesamt: 1.875,00 Max.: 395,00 DED-EL-0105-01-a-10 - Spezielle Geplanter 99,00 99,00 99,00 99,00 99,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – mind. zwei (gesamte öffentliche Nutzungen pro Jahr – kurze Ausgaben in EUR) Nutzungspause unter Verzicht auf Geplanter N-Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel in Höchstbetrag pro Kombination mit Ökolandbau (GL Einheit (falls 5e + ÖBL) (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 35,00 35,00 40,00 40,00 40,00 Insgesamt: 190,00 Max.: 40,00 DED-EL-0105-01-a-11 - Geplanter 57,00 57,00 57,00 57,00 57,00 Faunaschonende Mahd auf Einheitsbetrag Grünland (GL 8) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 800,00 900,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 Insgesamt: 4.850,00 Max.: 1.050,00 DE 941 DE DED-EL-0105-01-a-12 - Geplanter 64,00 64,00 64,00 64,00 64,00 Staffelmahd auf Grünland (GL 7) Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 200,00 250,00 250,00 250,00 Insgesamt: 1.100,00 Max.: 250,00 DED-EL-0105-01-a-13 - Geplanter 525,00 525,00 525,00 525,00 525,00 Offenlandbiotope mit partieller Einheitsbetrag Pflege und einjähriger (gesamte öffentliche Nutzungspause auf den Ausgaben in EUR) Teilflächen Pflegemahd unter Geplanter Verzicht auf Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel (GL 3a) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Insgesamt: 700,00 Max.: 150,00 DED-EL-0105-01-a-14 - Geplanter 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 Offenlandbiotope mit partieller Einheitsbetrag Pflege und zweijähriger (gesamte öffentliche Nutzungspause auf den Ausgaben in EUR) Teilflächen Pflegemahd unter Geplanter Verzicht auf Düngung und durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel (GL 3b) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 99,00 Insgesamt: 499,00 Max.: 100,00 DE 942 DE DED-EL-0105-01-b-01 - Spezielle Geplanter 311,00 311,00 311,00 311,00 311,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – Aushagerung (gesamte öffentliche unter Verzicht auf N-Düngung Ausgaben in EUR) und Pflanzenschutzmittel (GL 6) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 145,00 195,00 245,00 245,00 245,00 Insgesamt: 1.075,00 Max.: 245,00 DED-EL-0105-01-b-02 - Spezielle Geplanter 81,00 107,00 107,00 107,00 107,00 artenschutzgerechte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – Aushagerung (gesamte öffentliche in Kombination unter Verzicht auf Ausgaben in EUR) N-Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel mit durchschnittlicher Ökolandbau (GL 6 + ÖBL) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 15,00 20,00 25,00 25,00 25,00 Insgesamt: 110,00 Max.: 25,00 DED-EL-0105-02-a-01 - Geplanter 409,00 409,00 409,00 409,00 409,00 Naturschutzgerechte Hütehaltung Einheitsbetrag oder Beweidung mit Schafen (gesamte öffentliche und/oder Ziegen unter Verzicht Ausgaben in EUR) auf N-Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel (GL 4a) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 7.500,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 Insgesamt: 38.700,00 Max.: 7.800,00 DE 943 DE DED-EL-0105-02-a-02 - Geplanter 179,00 179,00 179,00 179,00 179,00 Naturschutzgerechte Hütehaltung Einheitsbetrag oder Beweidung mit Schafen (gesamte öffentliche und/oder Ziegen unter Verzicht Ausgaben in EUR) auf N-Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel in durchschnittlicher Kombination mit Ökolandbau (GL Höchstbetrag pro 4a + ÖLB) (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 800,00 830,00 830,00 830,00 830,00 Insgesamt: 4.120,00 Max.: 830,00 DED-EL-0105-02-a-03 - Geplanter 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 Naturschutzgerechte Beweidung Einheitsbetrag mit Raufutterfressern unter (gesamte öffentliche Verzicht auf N-Düngung und Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel (GL 4b) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.900,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 Insgesamt: 16.500,00 Max.: 3.400,00 DED-EL-0105-02-a-04 - Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Naturschutzgerechte Beweidung Einheitsbetrag mit Raufutterfressern unter (gesamte öffentliche Verzicht auf N-Düngung und Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel in Geplanter Kombination mit Ökolandbau (GL durchschnittlicher 4b + ÖBL) (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Insgesamt: 1.700,00 Max.: 350,00 DE 944 DE DED-EL-0105-03-a-01 - Geplanter 631,00 631,00 631,00 631,00 631,00 Naturschutzgerechte Einheitsbetrag Ackerbewirtschaftung für (gesamte öffentliche wildkrautreiche Äcker nur mit im Ausgaben in EUR) Ökolandbau zugelassenen Geplanter Düngemitteln und durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteln (AL 6a) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.350,00 1.650,00 1.750,00 1.950,00 2.050,00 Insgesamt: 8.750,00 Max.: 2.050,00 DED-EL-0105-03-a-02 - Geplanter 401,00 401,00 401,00 401,00 401,00 Naturschutzgerechte Einheitsbetrag Ackerbewirtschaftung für (gesamte öffentliche wildkrautreiche Äcker nur mit im Ausgaben in EUR) Ökolandbau zugelassenen Geplanter Düngemitteln und durchschnittlicher Pflanzenschutzmitteln in Höchstbetrag pro Kombination mit Ökolandbau (AL Einheit (falls 6a + ÖBL) (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 140,00 170,00 190,00 200,00 210,00 Insgesamt: 910,00 Max.: 210,00 DED-EL-0105-03-a-03 - Geplanter 661,00 661,00 661,00 661,00 661,00 Naturschutzgerechte Einheitsbetrag Ackerbewirtschaftung für Vögel (gesamte öffentliche der Feldflur unter Verzicht auf N- Ausgaben in EUR) Düngung und Geplanter Pflanzenschutzmittel bis auf die durchschnittlicher im Ökolandbau zugelassenen Höchstbetrag pro Pflanzenschutzmittel (AL 6b) Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.750,00 3.050,00 3.200,00 3.400,00 3.600,00 Insgesamt: 16.000,00 Max.: 3.600,00 DE 945 DE DED-EL-0105-03-a-04 - Geplanter 431,00 431,00 431,00 431,00 431,00 Naturschutzgerechte Ackerbew. Einheitsbetrag für Vögel d. Feldflur unter (gesamte öffentliche Verzicht N-Düngung u. Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel bis auf die Geplanter im Ökolandbau zugelassenen durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel in Komb. mit Höchstbetrag pro Ökolandbau (AL 6b + ÖBL) Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 280,00 310,00 325,00 345,00 365,00 Insgesamt: 1.625,00 Max.: 365,00 DED-EL-0105-03-a-05 - Geplanter 270,00 270,00 270,00 270,00 270,00 Insektenschonende Einheitsbetrag Ackerbewirtschaftung in (gesamte öffentliche speziellen Gebieten unter Verzicht Ausgaben in EUR) auf Herbizide und Insektizide Geplanter ohne Vorgaben zur Düngung (AL durchschnittlicher 9) (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.100,00 6.200,00 7.750,00 9.300,00 9.300,00 Insgesamt: 35.650,00 Max.: 9.300,00 DED-EL-0105-03-b-01 - Geplanter 122,00 122,00 122,00 122,00 122,00 Kleinteilige Ackerbewirtschaftung Einheitsbetrag (AL 8) (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 13.000,00 13.000,00 14.500,00 15.000,00 14.950,00 Insgesamt: 70.450,00 Max.: 15.000,00 DE 946 DE DED-EL-0105-03-c-01 - Geplanter 713,00 713,00 713,00 713,00 713,00 Mehrjährige Blühfläche auf Einheitsbetrag Ackerland unter Verzicht auf (gesamte öffentliche Düngung und Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel (AL 5c) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 890,00 890,00 890,00 894,00 895,00 Insgesamt: 4.459,00 Max.: 895,00 DED-EL-0105-03-c-02 - Geplanter 221,00 221,00 221,00 221,00 221,00 Mehrjährige Blühfläche auf Einheitsbetrag Ackerland unter Verzicht auf (gesamte öffentliche Düngung und Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel in Geplanter Kombination mit DZ-0401 durchschnittlicher (nichtprod. AL über GLÖZ 8 Höchstbetrag pro hinaus) (AL 5c + ÖR 1a) Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.050,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Insgesamt: 5.350,00 Max.: 1.100,00 DED-EL-0105-03-c-03 - Geplanter 686,00 686,00 686,00 686,00 686,00 Artenreicher Ackerrandstreifen Einheitsbetrag unter Verzicht auf N-Düngung (gesamte öffentliche und Pflanzenschutzmittel bis auf Ausgaben in EUR) die im Ökolandbau zugelassenen Geplanter Pflanzenschutzmittel (AL 7) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 200,00 300,00 300,00 300,00 Insgesamt: 1.200,00 Max.: 300,00 DE 947 DE DED-EL-0105-03-c-04 - Geplanter 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 Faunaschonende Mahd auf Einheitsbetrag Ackerland (AL 10) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 150,00 150,00 200,00 201,00 Insgesamt: 801,00 Max.: 201,00 DED-EL-0105-03-d-01 - Geplanter 114,00 114,00 114,00 114,00 114,00 Selbstbegrünte einjährige Brache Einheitsbetrag auf Ackerland unter Verzicht auf (gesamte öffentliche Düngung und Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel (AL 5a) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.500,00 3.700,00 3.700,00 4.000,00 4.000,00 Insgesamt: 18.900,00 Max.: 4.000,00 DED-EL-0105-03-d-02 - Geplanter 540,00 490,00 490,00 490,00 490,00 Selbstbegrünte mehrjährige Einheitsbetrag Brache auf Ackerland unter (gesamte öffentliche Verzicht auf Düngung und Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel (AL 5b) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 550,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.550,00 Max.: 550,00 DE 948 DE DED-EL-0105-03-d-03 - Geplanter 48,00 48,00 48,00 48,00 48,00 Selbstbegrünte mehrjährige Einheitsbetrag Brache auf Ackerland unter (gesamte öffentliche Verzicht auf Düngung und Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel in Geplanter Kombination mit DZ-0401 durchschnittlicher (nichtprod. AL über GLÖZ 8 Höchstbetrag pro hinaus) (AL 5b + ÖR 1a) Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 350,00 400,00 400,00 400,00 Insgesamt: 1.800,00 Max.: 400,00 DED-EL-0105-03-d-04 - Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Überwinternde Stoppel unter Einheitsbetrag Verzicht auf Düngung und (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmittel (AL 15) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.500,00 3.800,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 Insgesamt: 19.300,00 Max.: 4.000,00 DED-EL-0105-04-a-01 - Geplanter 94,00 109,00 124,00 124,00 124,00 Artenreiches Grünland – Einheitsbetrag Ergebnisorientierte Honorierung - (gesamte öffentliche 6 Kennarten mit mindestens einer Ausgaben in EUR) Nutzung pro Jahr und Belassen Geplanter von ungenutzten Bereichen bei durchschnittlicher Mahdnutzung (GL 1a) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.301,00 4.350,00 4.350,00 4.350,00 4.345,00 Insgesamt: 21.696,00 Max.: 4.350,00 DE 949 DE DED-EL-0105-04-a-02 - Geplanter 123,00 138,00 153,00 153,00 153,00 Artenreiches Grünland – Einheitsbetrag Ergebnisorientierte Honorierung - (gesamte öffentliche 8 Kennarten mit mindestens einer Ausgaben in EUR) Nutzung pro Jahr und Belassen Geplanter von ungenutzten Bereichen bei durchschnittlicher Mahdnutzung (GL 1b) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.950,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 9.950,00 Max.: 2.000,00 DEE-EL-0105-01-a-01 - Geplanter 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Erstmahd vor dem 15.6. und Ausgaben in EUR) Zweitnutzung ab 1.9 (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 14.758,00 14.758,00 14.758,00 14.758,00 14.758,00 Insgesamt: 73.790,00 Max.: 14.758,00 DEE-EL-0105-01-a-02 - Geplanter 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Erstmahd vor dem 15.6. und Ausgaben in EUR) Zweitnutzung ab 1. – 80/20 Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.800,00 3.577,00 4.958,00 4.958,00 4.958,00 Insgesamt: 20.251,00 Max.: 4.958,00 DE 950 DE DEE-EL-0105-01-a-03 - Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Erstmahd nach dem 15.7 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 7.269,00 7.269,00 7.269,00 7.269,00 7.269,00 Insgesamt: 36.345,00 Max.: 7.269,00 DEE-EL-0105-01-a-04 - Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Erstmahd nach dem 15.7 – 80/20 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 916,00 1.791,00 2.471,00 71,00 2.471,00 Insgesamt: 7.720,00 Max.: 2.471,00 DEE-EL-0105-01-b-01 - Verzicht Geplanter 145,00 145,00 145,00 145,00 145,00 145,00 auf min. N-Dünung, Beweidung Einheitsbetrag mit Schafen und/oder Ziegen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.510,00 1.960,00 2.410,00 2.410,00 2.410,00 910,00 Insgesamt: 11.610,00 Max.: 2.410,00 DE 951 DE DEE-EL-0105-01-c-01 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Extensive Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung mit (gesamte öffentliche Anlage einer unterjährigen Ausgaben in EUR) Schonfläche auf mind. 10 v. H. Geplanter des Schlages, Verzicht auf min. N- durchschnittlicher Dünung (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 10.669,00 13.069,00 15.469,00 15.469,00 15.469,00 4.800,00 Insgesamt: 74.945,00 Max.: 15.469,00 DEE-EL-0105-01-c-02 - Geplanter 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Extensive Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung mit (gesamte öffentliche Anlage einer zweijährigen Ausgaben in EUR) Schonfläche auf mind. 5 v. H. des Geplanter Schlages, Verzicht auf min. N- durchschnittlicher Dünung (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 21.331,00 26.131,00 30.931,00 30.931,00 30.931,00 9.600,00 Insgesamt: 149.855,00 Max.: 30.931,00 DEE-EL-0105-01-c-03 - Geplanter 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Extensive Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung mit (gesamte öffentliche Anlage einer unterjährigen Ausgaben in EUR) Schonfläche auf mind. 10 v. H. Geplanter des Schlages, Beweidung mit durchschnittlicher Schafen und/oder Ziegen, Verzicht Höchstbetrag pro auf min. N-Dünung (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.950,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 900,00 Insgesamt: 11.550,00 Max.: 2.400,00 DE 952 DE DEE-EL-0105-01-c-04 - Geplanter 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 Extensive Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung mit (gesamte öffentliche Anlage einer zweijährigen Ausgaben in EUR) Schonfläche auf mind. 5 v. H. des Geplanter Schlages, Beweidung mit Schafen durchschnittlicher und/oder Ziegen, Verzicht auf Höchstbetrag pro min. N-Dünung (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 3.030,00 3.930,00 4.830,00 4.830,00 4.830,00 1.830,00 Insgesamt: 23.280,00 Max.: 4.830,00 DEE-EL-0105-02-a-01 - Geplanter 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 Naturschutzgerechte Beweidung Einheitsbetrag mit Schafen und/oder Ziegen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.188,00 2.188,00 2.188,00 2.188,00 188,00 Insgesamt: 8.940,00 Max.: 2.188,00 DEE-EL-0105-02-a-02 - Geplanter 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 Naturschutzgerechte Beweidung Einheitsbetrag mit Schafen und/oder Ziegen – (gesamte öffentliche 80/20 (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 277,00 541,00 735,00 735,00 735,00 Insgesamt: 3.023,00 Max.: 735,00 DE 953 DE DEE-EL-0105-02-a-03 - Geplanter 305,00 305,00 305,00 305,00 305,00 Naturschutzgerechte Beweidung Einheitsbetrag mit Rindern (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 7.094,00 7.094,00 7.094,00 7.094,00 7.094,00 Insgesamt: 35.470,00 Max.: 7.094,00 DEE-EL-0105-02-a-04 - Geplanter 305,00 305,00 305,00 305,00 305,00 Naturschutzgerechte Beweidung Einheitsbetrag mit Rindern -80/20 (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 896,00 1.751,00 2.404,00 2.404,00 2.404,00 Insgesamt: 9.859,00 Max.: 2.404,00 DEE-EL-0105-02-a-05 - Geplanter 755,00 755,00 755,00 755,00 755,00 Naturschutzgerechte Hütehaltung Einheitsbetrag mit Schafen und/oder Ziegen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.122,00 1.122,00 1.122,00 1.122,00 22,00 Insgesamt: 4.510,00 Max.: 1.122,00 DE 954 DE DEE-EL-0105-02-a-06 - Geplanter 755,00 755,00 755,00 755,00 755,00 Naturschutzgerechte Hütehaltung Einheitsbetrag mit Schafen und/oder Ziegen – (gesamte öffentliche 80/20 (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 141,00 276,00 376,00 376,00 376,00 Insgesamt: 1.545,00 Max.: 376,00 DEE-EL-0105-03-c-01 - Geplanter 844,00 844,00 844,00 844,00 844,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Ackernutzung - Mehrjährige (gesamte öffentliche Blühstreifen und -flächen mit Ausgaben in EUR) einmaliger Aussaat (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.720,00 3.201,00 4.911,00 6.810,00 6.814,00 Insgesamt: 23.456,00 Max.: 6.814,00 DEE-EL-0105-03-c-02 - Geplanter 844,00 844,00 844,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Ackernutzung - Mehrjährige (gesamte öffentliche Blühstreifen und -flächen mit Ausgaben in EUR) einmaliger Aussaat Geplanter (Altverpflichtung) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.225,00 3.554,00 1.185,00 Insgesamt: 9.964,00 Max.: 5.225,00 DE 955 DE DEE-EL-0105-05-a-01 - Geplanter 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag Streuobstflächen - Erhalt und (gesamte öffentliche Pflege der Streuobstbäume Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 20,00 66,00 133,00 215,00 215,00 Insgesamt: 649,00 Max.: 215,00 DEE-EL-0105-05-a-02 - Geplanter 650,00 650,00 650,00 Bewirtschaftung von Einheitsbetrag Streuobstflächen - Erhalt und (gesamte öffentliche Pflege der Streuobstbäume Ausgaben in EUR) (Altverpflichtung) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 230,00 154,00 77,00 Insgesamt: 461,00 Max.: 230,00 DEE-EL-0105-07-a-01 - Geplanter 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Kooperative Einheitsbetrag Biodiversitätsmaßnahmen - (gesamte öffentliche Kooperativer Naturschutz Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE 956 DE DEF-EL-0105-01-b-01 - Geplanter 350,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Vertragsnaturschutz Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 550,00 550,00 550,00 550,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 18.057,00 14.716,00 14.939,00 14.956,00 15.338,00 Insgesamt: 78.006,00 Max.: 18.057,00 DEF-EL-0105-01-b-02 - Geplanter 70,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Vertragsnaturschutz Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung, (gesamte öffentliche Zusatzmodul biotopgestaltende Ausgaben in EUR) Maßnahmen (Finanzhilfe - Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.143,00 537,00 550,00 72,00 734,00 Insgesamt: 3.036,00 Max.: 1.143,00 DEF-EL-0105-01-b-03 - Geplanter 100,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Vertragsnaturschutz Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung, (gesamte öffentliche Zusatzmodul Gänseduldung Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.000,00 3.750,00 4.250,00 4.667,00 5.000,00 Insgesamt: 21.667,00 Max.: 5.000,00 DE 957 DE DEF-EL-0105-01-b-04 - Geplanter 365,00 Vertragsnaturschutz Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung, (gesamte öffentliche Altverpflichtungen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 389,00 Insgesamt: 389,00 Max.: 389,00 DEF-EL-0105-02-a-01 - Geplanter 100,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Vertragsnaturschutz Dauerweide Einheitsbetrag ohne Schnittnutzung - Weidegang (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 6.868,00 3.982,00 4.149,00 4.327,00 4.427,00 Insgesamt: 23.753,00 Max.: 6.868,00 DEF-EL-0105-02-a-02 - Geplanter 40,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Vertragsnaturschutz Dauerweide Einheitsbetrag ohne Schnittnutzung - Weidegang, (gesamte öffentliche Zusatzmodul biotopgestaltende Ausgaben in EUR) Maßnahmen (Finanzhilfe - Geplanter 90,00 90,00 90,00 90,00 Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 85,00 49,00 49,00 49,00 49,00 Insgesamt: 281,00 Max.: 85,00 DE 958 DE DEF-EL-0105-03-b-01 - Geplanter 260,00 270,00 270,00 270,00 270,00 Vertragsnaturschutz Acker Einheitsbetrag (Kleinteiligkeit im Ackerbau, (gesamte öffentliche Umschichtung), Schlagteilung mit Ausgaben in EUR) Brach/Blühflächenanteil Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.885,00 2.963,00 3.056,00 3.241,00 3.426,00 Insgesamt: 15.571,00 Max.: 3.426,00 DEF-EL-0105-03-c-01 - Geplanter 850,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Vertragsnaturschutz Acker ohne Einheitsbetrag Düngung, Umschichtung (Ansaat (gesamte öffentliche mit vorgegebener Ausgaben in EUR) Saatgutmischung mit Geplanter 1.150,00 1.150,00 1.150,00 1.150,00 Pflegevorgaben (Verzicht auf durchschnittlicher Bestellung und Ernte von Höchstbetrag pro Kulturpflanzen) (Finanzhilfe - Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 6.000,00 6.460,00 7.055,00 8.101,00 9.676,00 Insgesamt: 37.292,00 Max.: 9.676,00 DEF-EL-0105-03-c-02 - Geplanter 620,00 Vertragsnaturschutz Acker Einheitsbetrag Altverpflichtungen (gesamte öffentliche (Ackerlebensräume) (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.679,00 Insgesamt: 1.679,00 Max.: 1.679,00 DE 959 DE DEG-EL-0105-01-a-01 - Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - Mahd (gesamte öffentliche (Durchschnitt) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 6.851,00 8.564,00 8.564,00 8.564,00 8.564,00 1.713,00 Insgesamt: 42.820,00 Max.: 8.564,00 DEG-EL-0105-01-a-02 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Erschwertes Management Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.800,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 700,00 Insgesamt: 17.500,00 Max.: 3.500,00 DEG-EL-0105-02-a-01 - Geplanter 352,00 352,00 352,00 352,00 352,00 352,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - Weide (gesamte öffentliche (Durchschnitt) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 12.846,00 16.058,00 16.058,00 16.058,00 16.058,00 3.212,00 Insgesamt: 80.290,00 Max.: 16.058,00 DE 960 DE DEG-EL-0105-02-a-02 - Geplanter 475,00 475,00 475,00 475,00 475,00 475,00 Naturschutzorientierte Einheitsbetrag Grünlandbewirtschaftung - (gesamte öffentliche Hutung (Durchschnitt) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 8.850,00 11.170,00 11.170,00 11.170,00 11.170,00 2.320,00 Insgesamt: 55.850,00 Max.: 11.170,00 DEG-EL-0105-02-a-03 - Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Naturschutzorientierte Beweidung Einheitsbetrag - Ganzjahres Weide (gesamte öffentliche (Durchschnitt) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 649,00 811,00 811,00 811,00 811,00 162,00 Insgesamt: 4.055,00 Max.: 811,00 DEG-EL-0105-03-a-01 - Rotmilan Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 (Durchschnitt mit ÖR2) Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 480,00 480,00 480,00 480,00 230,00 Insgesamt: 2.400,00 Max.: 480,00 DE 961 DE DEG-EL-0105-03-b-01 - Geplanter 28,00 28,00 28,00 28,00 28,00 Schlagteilung Einheitsbetrag (Umschichtungsmittel) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 57.142,00 57.142,00 57.142,00 57.142,00 57.143,00 Insgesamt: 285.711,00 Max.: 57.143,00 DEG-EL-0105-03-b-02 - Geplanter 28,00 28,00 28,00 28,00 28,00 28,00 Schlagteilung (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 14.286,00 14.286,00 14.286,00 14.286,00 14.286,00 Insgesamt: 71.430,00 Max.: 14.286,00 DEG-EL-0105-03-c-01 - Geplanter 745,00 745,00 745,00 745,00 745,00 745,00 Blühstreifen (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 400,00 950,00 950,00 950,00 950,00 550,00 Insgesamt: 4.750,00 Max.: 950,00 DE 962 DE DEG-EL-0105-03-c-02 - Geplanter 571,00 571,00 571,00 571,00 571,00 571,00 Ackerrandstreifen (Durchschnitt) Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 400,00 400,00 400,00 400,00 200,00 Insgesamt: 2.000,00 Max.: 400,00 DEG-EL-0105-03-c-03 - Geplanter 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 Schonstreifen (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 400,00 400,00 400,00 400,00 200,00 Insgesamt: 2.000,00 Max.: 400,00 DEG-EL-0105-04-a-01 - 6 oder 8 Geplanter 65,50 65,50 65,50 65,50 65,50 65,50 Kennarten (Durchschnitt) Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 92,00 92,00 92,00 92,00 92,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 40.000,00 44.150,00 44.150,00 44.150,00 44.150,00 4.150,00 Insgesamt: 220.750,00 Max.: 44.150,00 DE 963 DE DE2-A DE2-EL-0105-01-a-09 - G20: Geplanter 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Umwandlung von Ackerland in Einheitsbetrag Grünland (5 Jahre) als (gesamte öffentliche Ausgangsbasis für weitergehende Ausgaben in EUR) biodiversitätsfördernde Geplanter Maßnahmen (Kombination) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-10 - G18: Geplanter 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 Umwandlung von Ackerland in Einheitsbetrag Dauergrünland (dauerhaft) in der (gesamte öffentliche Gebietskulisse Moore als Ausgaben in EUR) Ausgangsbasis für weitergehende Geplanter biodiversitätsfördernde durchschnittlicher Maßnahmen/Kombination Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-11 - G21: Geplanter 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 01.06 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-12 - G/E/D Geplanter 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 22: Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 15.06 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-13 - G/E/D Geplanter 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 23: Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) DE 964 DE ab 01.07 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-14 - G/E/D Geplanter 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 19: Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 15.07 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-15 - G/E 24: Geplanter 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 01.08. (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-16 - G/E 25: Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 01.09. (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-17 - G/D 26: Geplanter 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 Mahd bis einschl. 14.06., Einheitsbetrag Bewirtschaftungsruhe vom (gesamte öffentliche 15.06.bis einschl. 31.08 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 965 DE DE2-EL-0105-01-a-18 - Q26: Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Zuschlag für ertragsstarke Einheitsbetrag Standorte (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-19 - Q03: Geplanter 60,00 140,00 140,00 60,00 60,00 Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 Einheitsbetrag ha (Zusatzmodul) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-20 - Q04: Geplanter 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 Einheitsbetrag ha (Zusatzmodul) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-21 - Q07: Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erhaltung der Streuobstbäume Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-22 - Q08: Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Verwendung eines Einheitsbetrag Messermähwerks (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) DE 966 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-23 - Q10: Geplanter 290,00 290,00 290,00 290,00 290,00 Verwendung eines Motormähers Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-24 - Q09: Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Verwendung einer Einheitsbetrag Spezialmaschine zur Mahd (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-25 - Q11: Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Handmahd (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-26 - Q25: Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Erschwerte Mähgutbergung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 967 DE DE2-EL-0105-01-a-27 - Q12: Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Zusammenrechen per Hand Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-28 - Q13: Geplanter 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Naturschutzfachlich erforderlicher Einheitsbetrag Zusatzschnitt (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-29 - Q15: Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Feuchtezuschlag auf Feucht-, Einheitsbetrag Nass- und Streuwiesen bzw. auf (gesamte öffentliche Flächen im Zuge einer Ausgaben in EUR) Wiedervernässung (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-30 - Q17: Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. bis Einheitsbetrag zum vereinbarten Schnittzeitpunkt (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-31 - Q27: Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Bewirtschaftungsruhe ab 1.4. bis Einheitsbetrag zum vereinbarten Schnittzeitpunkt (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 968 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-32 - H20 :AV Geplanter 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Umwandlung von Ackerland in Einheitsbetrag Grünland (5 Jahre) als (gesamte öffentliche Ausgangsbasis für weitergehende Ausgaben in EUR) biodiversitätsfördernde Geplanter Maßnahmen (Kombination) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-33 - H21: AV Geplanter 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 01.06ab 01.06. (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-34 - H/F 22: Geplanter 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 AV Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 15.06. (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-35 - H/F 23: Geplanter 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 AV Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 01.07 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 969 DE DE2-EL-0105-01-a-36 - H/F 24: Geplanter 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 AV Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 01.08 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-37 - H/F 25: Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 AV Extensive Mähnutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume – Schnittzeitpunkt Ausgaben in EUR) ab 01.09 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-38 - H/F 26: Geplanter 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 AV Mahd bis einschl. 14.06., Einheitsbetrag Bewirtschaftungsruhe vom (gesamte öffentliche 15.06.bis einschl. 31.08. Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-39 - W02: AV Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Weite Anfahrt mind. 5 km einfach Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-40 - W03: AV Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 Einheitsbetrag ha (Zusatzmodul) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) DE 970 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-41 - W04: AV Geplanter 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 Einheitsbetrag ha (Zusatzmodul) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-42 - W07: AV Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erhaltung der Streuobstbäume Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-43 - W08: AV Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Verwendung eines Einheitsbetrag Messermähwerks (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-44 - W10: AV Geplanter 290,00 290,00 290,00 290,00 290,00 Verwendung eines Motormähers Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 971 DE DE2-EL-0105-01-a-45 - W09: AV Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Verwendung einer Einheitsbetrag Spezialmaschine (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-46 - W11: AV Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Handmahd (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-47 - W12: AV Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Zusammenrechen per Hand Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-48 - W13: AV Geplanter 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Naturschutzfachlich erforderlicher Einheitsbetrag Zusatzschnitt (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-49 - W15: AV Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Feuchtezuschlag auf Feucht-, Einheitsbetrag Nass- und Streuwiesen bzw. auf (gesamte öffentliche Flächen im Zuge einer Ausgaben in EUR) DE 972 DE Wiedervernässung (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-50 - W17: Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 AV Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. Einheitsbetrag bzw. 1.4. bis zum vereinbarten (gesamte öffentliche Schnittzeitpunkt (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 97.579,00 147.376,00 155.770,00 108.241,00 Insgesamt: 508.966,00 Max.: 155.770,00 DE2-B DE2-EL-0105-01-b-01 - P21: Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Verzicht auf jegliche Düngung Einheitsbetrag und chemische (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmittel (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-b-02 - G27: Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Verzicht auf jegliche Düngung Einheitsbetrag und chemische (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmittel als Ausgaben in EUR) Einzelleistung ohne Kombination Geplanter mit Schnittzeitpunkt (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-b-04 - P22: Geplanter 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Verzicht auf Mineraldüngung, Einheitsbetrag organische Düngemittel (außer (gesamte öffentliche Festmist) und chemische Ausgaben in EUR) DE 973 DE Pflanzenschutzmittel (Finanzhilfe Geplanter - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-b-06 - P23: Geplanter 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Verzicht auf jegliche Düngung Einheitsbetrag und chemische (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmittel; einmalige Ausgaben in EUR) Ergänzungsdüngung aus Geplanter naturschutzfachlichen Gründen durchschnittlicher zulässig (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-b-08 - N21: AV Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Verzicht auf jegliche Düngung Einheitsbetrag und chemische (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmittel (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-b-09 - H27: AV Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Verzicht auf jegliche Düngung Einheitsbetrag und chemische (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmittel als Ausgaben in EUR) Einzelleistung ohne Kombination Geplanter mit Schnittzeitpunkt (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-b-11 - N22: AV Geplanter 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Verzicht auf Mineraldüngung, Einheitsbetrag organische Düngemittel (außer (gesamte öffentliche Festmist) und chemische Ausgaben in EUR) Pflanzenschutzmittel (Finanzhilfe Geplanter - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 974 DE O.14 (Einheit: Hektar) 63.839,00 87.435,00 16.917,00 89.526,00 Insgesamt: 257.717,00 Max.: 89.526,00 DE2-C DE2-EL-0105-01-c-01 - Q14/Q34: Geplanter 80,00 80,00 100,00 100,00 100,00 Verpflichtender Erhalt von Einheitsbetrag ganzjährigen Altgrasstreifen/- (gesamte öffentliche flächen auf 5 bis 20 % der Fläche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-c-02 - G29: Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Brachlegung von Grünland aus Einheitsbetrag Artenschutzgründen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-c-03 - W14: AV Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Verpflichtender Erhalt von Einheitsbetrag ganzjährigen Altgrasstreifen/- (gesamte öffentliche flächen auf 5 bis 20 % der Fläche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-c-04 - H29: AV Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Brachlegung von Grünland aus Einheitsbetrag Artenschutzgründen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 975 DE O.14 (Einheit: Hektar) 119,00 6.221,00 3.422,00 15.856,00 Insgesamt: 25.618,00 Max.: 15.856,00 DE2-D DE2-EL-0105-02-a-04 - G/D 31: Geplanter 440,00 440,00 440,00 450,00 450,00 Extensive Weidenutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume (Beweidung durch Ausgaben in EUR) Schafe, Rinder einschl. Geplanter Wasserbüffel oder Pferde einschl. durchschnittlicher Esel, Kamelartige) mit Höchstbetrag pro Beschränkung der Zufütterung Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-05 - G/D 32: Geplanter 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Beweidung durch Rinder auf Einheitsbetrag Almen/Alpen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-06 - G/D 33: Geplanter 590,00 590,00 590,00 590,00 590,00 Beweidung durch Ziegen mit Einheitsbetrag Beschränkung der Zufütterung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-07 - Q18: Geplanter 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Mitführen von Ziegen zur Einheitsbetrag Weidepflege (nicht auf (gesamte öffentliche Almen/Alpen und bei reinen Ausgaben in EUR) Ziegenweiden) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 976 DE DE2-EL-0105-02-a-08 - Q19: Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Erschwerte Bewirtschaftung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-09 - G/D 31: Geplanter 340,00 340,00 340,00 340,00 340,00 Extensive Weidenutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume (Beweidung durch Ausgaben in EUR) Schafe, Rinder einschl. Geplanter Wasserbüffel oder Pferde einschl. durchschnittlicher Esel, Kamelartige) mit Höchstbetrag pro Beschränkung der Zufütterung - Einheit (falls Kombination mit Ökolandbau zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) DE2-EL-0105-02-a-10 - G/D 33: Geplanter 490,00 490,00 490,00 490,00 490,00 Beweidung durch Ziegen mit Einheitsbetrag Beschränkung der Zufütterung - (gesamte öffentliche Kombination mit Ökolandbau Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-11 - Q28: Geplanter 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Zuschlag für unerschlossene Einheitsbetrag Almen/Alpen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-12 - Q07: Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erhaltung der Streuobstbäume Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 977 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-13 - H/F 31: Geplanter 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 AV Extensive Weidenutzung Einheitsbetrag naturschutzfachlich wertvoller (gesamte öffentliche Lebensräume (Beweidung durch Ausgaben in EUR) Schafe, Rinder einschl. Geplanter Wasserbüffel oder Pferde einschl. durchschnittlicher Esel) mit Beschränkung der Höchstbetrag pro Zufütterung (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-14 - H/F 32: Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 AV Beweidung durch Rinder auf Einheitsbetrag Almen/Alpen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-15 - H/F 33: Geplanter 590,00 590,00 590,00 590,00 590,00 AV Beweidung durch Ziegen mit Einheitsbetrag Beschränkung der Zufütterung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-16 - W18: AV Geplanter 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Mitführen von Ziegen zur Einheitsbetrag Weidepflege (nicht auf (gesamte öffentliche Almen/Alpen und bei reinen Ausgaben in EUR) Ziegenweiden) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 978 DE DE2-EL-0105-02-a-17 - W19: AV Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Bewirtschaftungseinheit max. 2,00 Einheitsbetrag ha (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-02-a-18 - W07: AV Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erhaltung der Streuobstbäume Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 20.845,00 16.386,00 22.506,00 71.347,00 Insgesamt: 131.084,00 Max.: 71.347,00 DE2-E DE2-EL-0105-03-a-03 - G11: Geplanter 530,00 530,00 530,00 530,00 530,00 Extensive Ackerbewirtschaftung Einheitsbetrag unter Verzicht auf (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmittel u. und Ausgaben in EUR) therm.-mechan. Geplanter Unkrautbekämpfung (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-05 - P11: Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Verzicht auf jegliche Düngung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 979 DE DE2-EL-0105-03-a-07 - P12: Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Verzicht auf Mineraldüngung und Einheitsbetrag organische Düngemittel (außer (gesamte öffentliche Festmist) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-09 - Q01: Geplanter 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Reduzierte Ansaatdichte Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-10 - Q03: Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Kleine Bewirtschaftungseinheit Einheitsbetrag bis 0,5ha (Zusatzmodul) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-11 - Q04: Geplanter 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Kleine Bewirtschaftungseinheit Einheitsbetrag bis 0,3ha (Zusatzmodul) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-12 - Q23: Geplanter 95,00 95,00 95,00 95,00 95,00 Teilweiser Ernteverzicht (mind. Einheitsbetrag 10% des Schlages) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) DE 980 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-13 - Q24: Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Lerchenfenster (mind. 3 je Hektar) Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-14 - Q07: Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erhaltung der Streuobstbäume Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-15 - H11: AV Geplanter 530,00 530,00 530,00 530,00 530,00 Extensive Ackerbewirtschaftung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-17 - N11: AV Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Verzicht auf jegliche Düngung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 981 DE DE2-EL-0105-03-a-19 - N12: AV Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Verzicht auf Mineraldüngung und Einheitsbetrag organische Düngemittel (außer (gesamte öffentliche Festmist) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-20 - W01: AV Geplanter 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Reduzierte Ansaatdichte Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-21 - W03 :AV Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Kleine Bewirtschaftungseinheit Einheitsbetrag bis 0,5ha (Zusatzmodul) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-22 - W04: AV Geplanter 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Kleine Bewirtschaftungseinheit Einheitsbetrag bis 0,3ha (Zusatzmodul) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-23 - W02: AV Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Weite Anfahrt (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 982 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-24 - W07: AV Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erhalt der Streuobstbäume Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 4.521,00 1.910,00 10.315,00 Insgesamt: 16.746,00 Max.: 10.315,00 DE2-F DE2-EL-0105-03-d-01 - G12: Geplanter 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Brachlegung auf Acker mit Einheitsbetrag Selbstbegrünung aus (gesamte öffentliche Artenschutzgründen – Flächen mit Ausgaben in EUR) EMZ < 6500 (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-02 - G13: Geplanter 750,00 750,00 750,00 750,00 750,00 Brachlegung auf Acker mit Einheitsbetrag Selbstbegrünung aus (gesamte öffentliche Artenschutzgründen – Flächen mit Ausgaben in EUR) EMZ ab 6501 (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-03 - Q06: Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Bewirtschaftungsgang auf Einheitsbetrag Ackerbrachen im Herbst (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 983 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-04 - Q22: Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Bewirtschaftungsgang auf Einheitsbetrag Ackerbrachen im Frühjahr (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-05 - Q05: Geplanter 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Stoppelbrache (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-06 - H12: AV Geplanter 245,00 245,00 245,00 245,00 245,00 Brachlegung auf Acker mit Einheitsbetrag Selbstbegrünung aus (gesamte öffentliche Artenschutzgründen – Flächen mit Ausgaben in EUR) EMZ < 2500 (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-07 - H13: AV Geplanter 445,00 445,00 445,00 445,00 445,00 Brachlegung auf Acker mit Einheitsbetrag Selbstbegrünung aus (gesamte öffentliche Artenschutzgründen – Flächen mit Ausgaben in EUR) EMZ 2501-3500 (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 984 DE DE2-EL-0105-03-d-08 - H14: AV Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Brachlegung auf Acker mit Einheitsbetrag Selbstbegrünung aus (gesamte öffentliche Artenschutzgründen – Flächen mit Ausgaben in EUR) EMZ ab 3501 (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-09 - W06: AV Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Bewirtschaftungsgang auf Einheitsbetrag Ackerbrachen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-10 - W05: AV Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Stoppelbrache als Zusatzleistung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-11 - H15: AV Geplanter 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Stoppelbrache als Einzelleistung Einheitsbetrag ohne Kombination mit Grund- und (gesamte öffentliche Zusatzleistungen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.507,00 3.055,00 0,00 Insgesamt: 5.562,00 Max.: 3.055,00 DE 985 DE DE2-G DE2-EL-0105-04-a-01 - G/D 30: Geplanter 340,00 340,00 340,00 340,00 340,00 Ergebnisorientierte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – 6 Kennarten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-04-a-02 - H30: AV Geplanter 340,00 340,00 340,00 340,00 340,00 Ergebnisorientierte Einheitsbetrag Grünlandnutzung – 6 Kennarten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 310,00 190,00 479,00 Insgesamt: 979,00 Max.: 479,00 DE2-H DE2-EL-0105-05-a-02 - K78: Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erschwerte Unternutzung bei Einheitsbetrag Streuobst (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-05-a-03 - H28: AV Geplanter 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Erhaltung der Streuobstbäume Einheitsbetrag Einzelmaßnahme (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 986 DE O.14 (Einheit: Hektar) 141,00 57,00 230,00 Insgesamt: 428,00 Max.: 230,00 DEA-D DEA-EL-0105-01-a-01 - Wiese Geplanter 415,00 415,00 415,00 415,00 415,00 415,00 ohne zeitliche Einschränkung; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat (gesamte öffentliche – bis 200m ü. NN (5122) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-02 - Wiese Geplanter 300,00 315,00 315,00 315,00 ohne zeitliche Einschränkung; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat (gesamte öffentliche – bis 200m ü. NN (5122) auf Ausgaben in EUR) Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-03 - Wiese Geplanter 355,00 355,00 355,00 355,00 355,00 355,00 ohne zeitliche Einschränkung; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat (gesamte öffentliche – über 200m ü. NN (5124) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-04 - Wiese Geplanter 240,00 255,00 255,00 255,00 ohne zeitliche Einschränkung; Einheitsbetrag Verbot Düngung, PSM, Nachsaat (gesamte öffentliche – über 200m ü. NN (5124) auf Ausgaben in EUR) Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 987 DE DEA-EL-0105-01-a-05 - Wiese 1. Geplanter 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 Schnitt ab 20.05.; Verbot: flüssige Einheitsbetrag org. Dünger, Geflügelmist, (gesamte öffentliche Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Ausgaben in EUR) - bis 200m ü. NN (5151) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-06 - Wiese 1. Geplanter 435,00 450,00 450,00 450,00 Schnitt ab 20.05.; Verbot: flüssige Einheitsbetrag org. Dünger, Geflügelmist, (gesamte öffentliche Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Ausgaben in EUR) - bis 200m ü. NN (5151) auf Geplanter Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 durchschnittlicher Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-07 - Wiese 1. Geplanter 610,00 610,00 610,00 610,00 610,00 610,00 Schnitt ab 20.05.; Verbot: alle N- Einheitsbetrag Dünger, PSM, Nachsaat - bis (gesamte öffentliche 200m ü. NN (5152) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-08 - Wiese 1. Geplanter 495,00 510,00 510,00 510,00 Schnitt ab 20.05.; Verbot: alle N- Einheitsbetrag Dünger, PSM, Nachsaat - bis (gesamte öffentliche 200m ü. NN (5152) auf Flächen Ausgaben in EUR) mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-09 - Wiese 1. Geplanter 580,00 580,00 580,00 580,00 580,00 580,00 Schnitt ab 01.06.; Verbot: flüssige Einheitsbetrag org. Dünger, Geflügelmist, (gesamte öffentliche Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Ausgaben in EUR) DE 988 DE - bis 200m ü. NN (5153) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-10 - Wiese 1. Geplanter 465,00 480,00 480,00 480,00 Schnitt ab 01.06.; Verbot: flüssige Einheitsbetrag org. Dünger, Geflügelmist, (gesamte öffentliche Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Ausgaben in EUR) - bis 200m ü. NN (5153) auf Geplanter Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 durchschnittlicher Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-11 - Wiese 1. Geplanter 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 Schnitt ab 01.06.; Verbot: alle N- Einheitsbetrag Dünger, PSM, Nachsaat - bis (gesamte öffentliche 200m ü. NN (5154) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-12 - Wiese 1. Geplanter 535,00 550,00 550,00 550,00 Schnitt ab 01.06.; Verbot: alle N- Einheitsbetrag Dünger, PSM, Nachsaat - bis (gesamte öffentliche 200m ü. NN (5154) auf Flächen Ausgaben in EUR) mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-13 - Wiese 1. Geplanter 610,00 610,00 610,00 610,00 610,00 610,00 Schnitt ab 15.06.; Verbot: flüssige Einheitsbetrag org. Dünger, Geflügelmist, (gesamte öffentliche Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Ausgaben in EUR) - bis 200m ü. NN (5155) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 989 DE DEA-EL-0105-01-a-14 - Wiese 1. Geplanter 495,00 510,00 510,00 510,00 Schnitt ab 15.06.; Verbot: flüssige Einheitsbetrag org. Dünger, Geflügelmist, (gesamte öffentliche Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Ausgaben in EUR) - bis 200m ü. NN (5155) auf Geplanter Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 durchschnittlicher Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-15 - Wiese 1. Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Schnitt ab 15.06.; Verbot: alle N- Einheitsbetrag Dünger, PSM, Nachsaat - bis (gesamte öffentliche 200m ü. NN (5156) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-16 - Wiese 1. Geplanter 585,00 600,00 600,00 600,00 Schnitt ab 15.06.; Verbot: alle N- Einheitsbetrag Dünger, PSM, Nachsaat - 200m ü. (gesamte öffentliche NN (5156) auf Flächen mit ÖR Ausgaben in EUR) GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-17 - Wiese 1. Geplanter 390,00 390,00 390,00 390,00 390,00 390,00 Schnitt ab 01.06./15.06.; Verbot: Einheitsbetrag flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) N-Dünger, PSM - über 200/400 m Geplanter ü. NN (5157/5163) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-18 - Wiese 1. Geplanter 275,00 290,00 290,00 290,00 Schnitt ab 01.06./15.06.; Verbot: Einheitsbetrag flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) DE 990 DE N-Dünger, PSM - über 200/400 m Geplanter ü. NN (5157/5163) auf Flächen durchschnittlicher mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-19 - Wiese 1. Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Schnitt ab 01.06./15.06.; Verbot: Einheitsbetrag alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - (gesamte öffentliche über 200/400 m ü. NN Ausgaben in EUR) (5158/5164) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-20 - Wiese 1. Geplanter 335,00 350,00 350,00 350,00 Schnitt ab 01.06./15.06.; Verbot: Einheitsbetrag alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - (gesamte öffentliche über 200/400 m ü. NN Ausgaben in EUR) (5158/5164) auf Flächen mit ÖR Geplanter GAPDZG § 20 Abs. 1 4. durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-21 - Wiese 1. Geplanter 410,00 410,00 410,00 410,00 410,00 410,00 Schnitt ab 15.06./01.07.; Verbot: Einheitsbetrag flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) N-Dünger, PSM - über 200/400 m Geplanter ü. NN (5159/5165) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-22 - Wiese 1. Geplanter 295,00 310,00 310,00 310,00 Schnitt ab 15.06./01.07.; Verbot: Einheitsbetrag flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) N-Dünger, PSM - über 200/400 m Geplanter ü. NN (5159/5165) auf Flächen durchschnittlicher mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 991 DE DEA-EL-0105-01-a-23 - Wiese 1. Geplanter 480,00 480,00 480,00 480,00 480,00 480,00 Schnitt ab 15.06./01.07.; Verbot: Einheitsbetrag alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - (gesamte öffentliche über 200/400 m ü. NN Ausgaben in EUR) (5160/5166) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-24 - Wiese 1. Geplanter 365,00 380,00 380,00 380,00 Schnitt ab 15.06./01.07.; Verbot: Einheitsbetrag alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - (gesamte öffentliche über 200/400 m ü. NN Ausgaben in EUR) (5160/5166) auf Flächen mit ÖR Geplanter GAPDZG § 20 Abs. 1 4. durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-25 - Wiese 1. Geplanter 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 Schnitt ab 01.07./15.07.; Verbot: Einheitsbetrag flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) N-Dünger, PSM - über 200/400 m Geplanter ü. NN (5161/5167) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-26 - Wiese 1. Geplanter 325,00 340,00 340,00 340,00 Schnitt ab 01.07./15.07.; Verbot: Einheitsbetrag flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) N-Dünger, PSM - über 200/400 m Geplanter ü. NN (5161/5167) auf Flächen durchschnittlicher mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-27 - Wiese 1. Geplanter 520,00 520,00 520,00 520,00 520,00 520,00 Schnitt ab 01.07./15.07.; Verbot: Einheitsbetrag alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - (gesamte öffentliche über 200/400 m ü. NN Ausgaben in EUR) DE 992 DE (5162/5168) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-28 - Wiese 1. Geplanter 405,00 420,00 420,00 420,00 Schnitt ab 01.07./15.07.; Verbot: Einheitsbetrag alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - (gesamte öffentliche über 200/400 m ü. NN Ausgaben in EUR) (5162/5168) auf Flächen mit ÖR Geplanter GAPDZG § 20 Abs. 1 4. durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-29 - Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Zusatzmaßnahme: Pflicht zur Einheitsbetrag Mahdverschiebung über den (gesamte öffentliche regulären Mahdtermin hinaus bei Ausgaben in EUR) Vorkommen gefährdeter Arten Geplanter (5169) (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-30 - Geplanter 595,00 595,00 595,00 595,00 595,00 595,00 Biotoppflege durch Mahd nach Einheitsbetrag biotopspezifischen Vorgaben; (gesamte öffentliche Verbot: Düngung, PSM (5210) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-31 - Geplanter 480,00 495,00 495,00 495,00 Biotoppflege durch Mahd nach Einheitsbetrag biotopspezifischen Vorgaben; (gesamte öffentliche Verbot: Düngung, PSM (5210) auf Ausgaben in EUR) Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 993 DE DEA-EL-0105-01-a-32 - Geplanter 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Zusatzmaßnahme: 2. Mahd ab Einheitsbetrag 15.09. (5550) auf Flächen mit (gesamte öffentliche Vorkommen gefährdeter Arten Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-33 - Geplanter 615,00 615,00 615,00 615,00 615,00 615,00 Umwandlung Acker in Grünland Einheitsbetrag als Grundlage zur Entwicklung (gesamte öffentliche von artenreichem Grünland - Ausgaben in EUR) Selbstbegrünung od. Geplanter Rahmenmischung 1. Jahr (5100a) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-34 - Geplanter 2.040,00 2.040,00 2.040,00 2.040,00 2.040,00 2.040,00 Umwandlung Acker in Grünland Einheitsbetrag als Grundlage zur Entwicklung (gesamte öffentliche von artenreichem Grünland - Ausgaben in EUR) Mahgutübertragung od. Geplanter Regiosaatgut - 1. Jahr (5100b) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-35 - Geplanter 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 Umwandlung Acker in Grünland Einheitsbetrag als Grundlage zur Entwicklung (gesamte öffentliche von artenreichem Grünland - Ausgaben in EUR) Folgejahre (5100) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-36 - Geplanter 1.290,00 1.290,00 1.290,00 1.290,00 1.290,00 1.290,00 Zusatzmaßnahme: Einheitsbetrag Handarbeitsleistungen beim (gesamte öffentliche Mähen und/oder Bergen des Ausgaben in EUR) DE 994 DE Schnittgutes z.b. aufgrund steiler Geplanter Hanglagen/Nassgrünland (5510) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-37 - Geplanter 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Zusatzmaßnahme: Einsatz Einheitsbetrag insektenschonender Mähtechnik (gesamte öffentliche (5520) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-01-a-38 - Geplanter 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Zusatzmaßnahme: besondere Einheitsbetrag Bewirtschaftungserschwernisse (gesamte öffentliche od. -auflagen wie Einsatz Ausgaben in EUR) spezieller Geräte, Entsorgung Geplanter nicht verwertbaren Aufwuchses, durchschnittlicher manuelle Bekämpfung von Höchstbetrag pro Giftpflanzen (5560) (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 760,00 2.500,00 18.900,00 19.700,00 20.500,00 21.000,00 Insgesamt: 83.360,00 Max.: 21.000,00 DEA-E DEA-EL-0105-02-a-01 - Weide Geplanter 470,00 470,00 470,00 470,00 470,00 470,00 ohne zeitliche Einschränkung; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat (gesamte öffentliche – bis 200m ü. NN (5121) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-02 - Weide Geplanter 355,00 370,00 370,00 370,00 ohne zeitliche Einschränkung; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat (gesamte öffentliche – bis 200m ü. NN (5121) auf Ausgaben in EUR) DE 995 DE Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-03 - Weide Geplanter 345,00 345,00 345,00 345,00 345,00 345,00 ohne zeitliche Einschränkung; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat (gesamte öffentliche – über 200m ü. NN (5123) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-04 - Weide Geplanter 230,00 245,00 245,00 245,00 ohne zeitliche Einschränkung; Einheitsbetrag Verbot Düngung, PSM, Nachsaat (gesamte öffentliche – über 200m ü. NN (5123) auf Ausgaben in EUR) Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-05 - Weide: Geplanter 675,00 675,00 675,00 675,00 675,00 675,00 auf 2 GVE beschränkte Einheitsbetrag Besatzdichte v. 15.03. bis 15.06.; (gesamte öffentliche Verbot: flüssige org. Dünger, Ausgaben in EUR) Geflügelmist, Gärreste, mineral. Geplanter N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN durchschnittlicher (5131) (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-06 - Weide: Geplanter 560,00 575,00 575,00 575,00 max. 2 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Einheitsbetrag Verbot: flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN Geplanter (5131) auf Flächen mit ÖR durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 996 DE DEA-EL-0105-02-a-07 - Weide: Geplanter 710,00 710,00 710,00 710,00 710,00 710,00 max. 2 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Einheitsbetrag Verbot: alle N-Dünger, PSM, (gesamte öffentliche Nachsaat - bis 200m ü. NN (5132) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-08 - Weide: Geplanter 595,00 610,00 610,00 610,00 max. 2 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Einheitsbetrag Verbot: alle N-Dünger, PSM, (gesamte öffentliche Nachsaat - bis 200m ü. NN (5132) Ausgaben in EUR) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § Geplanter 20 Abs. 1 4. (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-09 - Weide: Geplanter 410,00 410,00 410,00 410,00 410,00 410,00 max. 2 GVE/ha v. 01.04.- Einheitsbetrag 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: (gesamte öffentliche flüssige org. Dünger, Ausgaben in EUR) Geflügelmist, Gärreste, mineral. Geplanter N-Dünger, PSM - ab 200m/über durchschnittlicher 400m ü. NN (5133/5135) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-10 - Weide: Geplanter 295,00 310,00 310,00 310,00 max. 2 GVE/ha v. 01.04.- Einheitsbetrag 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: (gesamte öffentliche flüssige org. Dünger, Ausgaben in EUR) Geflügelmist, Gärreste, mineral. Geplanter N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN durchschnittlicher (5133/5135) auf Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-11 - Weide: Geplanter 490,00 490,00 490,00 490,00 490,00 490,00 max. 2 GVE/ha v. 01.04.- Einheitsbetrag 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle (gesamte öffentliche N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab Ausgaben in EUR) DE 997 DE 200m/über 400m über NN Geplanter (5134/5136) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-12 - Weide: Geplanter 375,00 390,00 390,00 390,00 max. 2 GVE/ha v. 01.04.- Einheitsbetrag 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle (gesamte öffentliche N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab Ausgaben in EUR) 200m/über 400m ü. NN Geplanter (5134/5136) auf Flächen mit ÖR durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-13 - Weide: Geplanter 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 max. 4 GVE/ha v. 15.03.-15.06.; Einheitsbetrag Verbot: flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN Geplanter (5141) (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-14 - Weide: Geplanter 435,00 450,00 450,00 450,00 max. 4 GVE/ha v. 15.03.-15.06.; Einheitsbetrag Verbot: flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche Geflügelmist, Gärreste, mineral. Ausgaben in EUR) N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN Geplanter (5141) auf Flächen mit ÖR durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-15 - Weide: Geplanter 625,00 625,00 625,00 625,00 625,00 625,00 max. 4 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Einheitsbetrag Verbot: alle N-Dünger, PSM, (gesamte öffentliche Nachsaat - bis 200m ü. NN (5142) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 998 DE DEA-EL-0105-02-a-16 - Weide: Geplanter 510,00 525,00 525,00 525,00 max. 4 GVE/ha v. 15.03. - 15.06.; Einheitsbetrag Verbot: alle N-Dünger, PSM, (gesamte öffentliche Nachsaat - bis 200m ü. NN (5142) Ausgaben in EUR) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § Geplanter 20 Abs. 1 4. (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-17 - Weide: Geplanter 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 max. 4 GVE/ha v. 01.04.- Einheitsbetrag 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: (gesamte öffentliche flüssige org. Dünger, Ausgaben in EUR) Geflügelmist, Gärreste, mineral. Geplanter N-Dünger, PSM - ab 200m/über durchschnittlicher 400m ü. NN (5143/5145) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-18 - Weide: Geplanter 255,00 270,00 270,00 270,00 max. 4 GVE/ha v. 01.04.- Einheitsbetrag 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: (gesamte öffentliche flüssige org. Dünger, Ausgaben in EUR) Geflügelmist, Gärreste, mineral. Geplanter N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN durchschnittlicher (5143/5145) auf Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-19 - Weide: Geplanter 445,00 445,00 445,00 445,00 445,00 445,00 max. 4 GVE/ha v. 01.04.- Einheitsbetrag 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle (gesamte öffentliche N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab Ausgaben in EUR) 200m/über 400m über NN Geplanter (5144/5146) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-20 - Weide: Geplanter 330,00 345,00 345,00 345,00 max. 4 GVE/ha v. 01.04.- Einheitsbetrag 01.07./01.04.-15.07.; Verbot: alle (gesamte öffentliche N-Dünger, PSM, Nachsaat - ab Ausgaben in EUR) DE 999 DE 200m/über 400m ü. NN Geplanter (5144/5146) auf Flächen mit ÖR durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-21 - Geplanter 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 Ganzjährige Weideprojekte; max. Einheitsbetrag 0,6 GVE/ha; Verbot: Düngung, (gesamte öffentliche PSM (5170) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-22 - Geplanter 445,00 460,00 460,00 460,00 Ganzjährige Weideprojekte; max. Einheitsbetrag 0,6 GVE/ha; Verbot: Düngung, (gesamte öffentliche PSM (5170) auf Flächen mit ÖR Ausgaben in EUR) GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-23 - Geplanter 620,00 620,00 620,00 620,00 620,00 620,00 Biotoppflege durch Beweidung Einheitsbetrag nach biotopspezifischen (gesamte öffentliche Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM Ausgaben in EUR) (5200) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-24 - Geplanter 505,00 520,00 520,00 520,00 Biotoppflege durch Beweidung Einheitsbetrag nach biotopspezifischen (gesamte öffentliche Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM Ausgaben in EUR) (5200) auf Flächen mit ÖR Geplanter GAPDZG § 20 Abs. 1 4. durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1000 DE DEA-EL-0105-02-a-25 - Geplanter 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Zusatzmaßnahme: Einsatz von Einheitsbetrag Ziegen in Schafherden (5500) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-02-a-26 - Geplanter 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Zusatzmaßnahme: Beseitung Einheitsbetrag unerwünschten Gehözaufwuchses (gesamte öffentliche zur Erhaltung von Ausgaben in EUR) Grünlandbiotopen (5530) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 560,00 1.400,00 13.000,00 13.400,00 13.800,00 14.000,00 Insgesamt: 56.160,00 Max.: 14.000,00 DEA-F DEA-EL-0105-03-a-01 - Geplanter 540,00 540,00 540,00 540,00 540,00 540,00 Getreideanbau mit weiter Reihe Einheitsbetrag (mindestens 20 cm) ohne den (gesamte öffentliche Einsatz von Fungiziden, Ausgaben in EUR) Insektiziden und mineralischen Geplanter Düngemitteln (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-03 - Geplanter 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Stoppelbrache in Ergänzung zu Einheitsbetrag DEA-EL-0105-03-a-01 bei (gesamte öffentliche Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1001 DE O.14 (Einheit: Hektar) 850,00 1.300,00 2.100,00 2.940,00 3.360,00 3.780,00 Insgesamt: 14.330,00 Max.: 3.780,00 DEA-H DEA-EL-0105-03-a-06 - Geplanter 785,00 785,00 785,00 785,00 785,00 785,00 Feldhamster freundliche Einheitsbetrag Fruchtfolge mit mind. (gesamte öffentliche zweijährigem Anbau von Luzerne, Ausgaben in EUR) Klee, Kleegras und zwei Jahren Geplanter Getreide oder Körnerleguminosen durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-07 - Geplanter 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 Ackerrandstreifen – Feldflora; Einheitsbetrag Verbot: flüssige org. Dünger, (gesamte öffentliche ätzende Dünger, mineral. N- Ausgaben in EUR) Dünger, PSM (außer Geplanter Saatgutbeizen), Untersaaten durchschnittlicher (5010) (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-09 - Geplanter 1.015,00 995,00 995,00 995,00 Ackerrandstreifen – Feldflora; Einheitsbetrag Verbot: flüssige org. u. ätzende (gesamte öffentliche Dünger, mineral. N-Dünger, PSM Ausgaben in EUR) (außer Saatgutbeizen), Geplanter Untersaaten (5010) auf Flächen durchschnittlicher mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-10 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Verpflichtung zur Untersaat bzw. Einheitsbetrag Einsaat einer Zwischenfrucht (gesamte öffentliche (5021) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1002 DE DEA-EL-0105-03-a-11 - Verbot Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 von Tiefpflügen (5022) Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-12 - Doppelte Geplanter 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Saatreihe Wintergetreide; Verbot: Einheitsbetrag Düngung, PSM (außer (gesamte öffentliche Saatgutbeizen), mechanische Ausgaben in EUR) Beikrautregulierung v. 01.04.- Geplanter 30.06. (5026) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-14 - Doppelte Geplanter 1.455,00 1.455,00 1.455,00 1.455,00 1.455,00 1.455,00 Saatreihe Sommergetreide; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM (außer (gesamte öffentliche Saatgutbeizen), mechanische Ausgaben in EUR) Beikrautregulierung v. 01.04.- Geplanter 30.06. (5027) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-16 - Doppelte Geplanter 1.325,00 1.305,00 1.305,00 1.305,00 Saatreihe Sommergetreide; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM (außer (gesamte öffentliche Saatgutbeizen), mechanische Ausgaben in EUR) Beikrautregulierung v. 01.04.- Geplanter 30.06. (5027) auf Flächen mit ÖR durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 6. Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-17 - Geplanter 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 Beschränkung auf einen Einheitsbetrag zweimaligen Einsatz von (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmitteln pro Jahr - Ausgaben in EUR) DE 1003 DE Feldhamsterschutz (5032) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-18 - Geplanter 150,00 130,00 130,00 130,00 Beschränkung auf einen Einheitsbetrag zweimaligen Einsatz von (gesamte öffentliche Pflanzenschutzmitteln pro Jahr in Ausgaben in EUR) Feldhamstergebieten (5032) auf Geplanter Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 durchschnittlicher Abs. 1 6. (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-19 - Verbot: Geplanter 295,00 295,00 295,00 295,00 295,00 295,00 Einsatz von Einheitsbetrag Insektiziden/Rodentiziden (5033) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-21 - Verbot: Geplanter 165,00 145,00 145,00 145,00 Einsatz von Einheitsbetrag Insektiziden/Rodentiziden (5033) (gesamte öffentliche auf Flächen mit ÖR GAPDZG § Ausgaben in EUR) 20 Abs. 1 6. (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-a-22 - Geplanter 135,00 135,00 135,00 135,00 135,00 135,00 Einschränkung organische Einheitsbetrag Düngung auf Festmist, Champost, (gesamte öffentliche Kompost - Feldhamsterschutz Ausgaben in EUR) (5035) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1004 DE DEA-EL-0105-03-a-23 - Verbot: Geplanter 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 Einsatz von Rodentiziden - Einheitsbetrag Feldhamsterschutz (5036) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-b-01 - Geplanter 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 Ernterverzicht von Getreide (plus Einheitsbetrag Körnerleguminosen - (gesamte öffentliche Feldhamster); bis 28.02. des Ausgaben in EUR) Folgejahres (bis 20.09;15.10. - Geplanter Feldhamster) (5025) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-c-02 - Geplanter 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 Ackerbrache einjährige Einsaat; Einheitsbetrag vorgegebene Rahmenmischung; (gesamte öffentliche Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Ausgaben in EUR) Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter A) (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-c-03 - Geplanter 1.970,00 1.970,00 1.970,00 1.970,00 1.970,00 1.970,00 Ackerbrache mehrjährige Einsaat; Einheitsbetrag vorgegebene Rahmenmischung; (gesamte öffentliche Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Ausgaben in EUR) Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter B) - im Jahr der Einsaat durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-c-04 - Geplanter 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.970,00 1.970,00 Ackerbrache mehrjährige Einsaat; Einheitsbetrag vorgegebene Rahmenmischung; (gesamte öffentliche Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Ausgaben in EUR) DE 1005 DE Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter B) - in den Folgejahren durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-c-05 - Geplanter 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Ackerbrache einjährige Einsaat; Einheitsbetrag mit Regiosaatgut; Verbot: (gesamte öffentliche Düngung, PSM, Nutzung; Ausgaben in EUR) Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter C) (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-c-06 - Geplanter 2.280,00 2.280,00 2.280,00 2.280,00 1.680,00 1.680,00 Ackerbrache mehrjährige Einsaat; Einheitsbetrag mit Regiosaatgut; Verbot: (gesamte öffentliche Düngung, PSM, Nutzung; Ausgaben in EUR) Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter C) - im Jahr der Einsaat durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-c-07 - Geplanter 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.530,00 Ackerbrache mehrjährige Einsaat; Einheitsbetrag mit Regiosaatgut; Verbot: (gesamte öffentliche Düngung, PSM, Nutzung; Ausgaben in EUR) Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter D) - in den Folgejahren durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-d-01 - Geplanter 185,00 185,00 185,00 185,00 185,00 185,00 Stoppelbrache in geeigneten Einheitsbetrag Kulturen; bis 15.10. (20.09. bei (gesamte öffentliche nachfolgend Wintergerste, Ausgaben in EUR) Winterhafer); Verbot: Geplanter Herbzideinsatz, mechanische durchschnittlicher Beikrautregulierung (5024 F) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1006 DE DEA-EL-0105-03-d-02 - Geplanter 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Stoppelbrache in geeigneten Einheitsbetrag Kulturen; bis 28.02. des (gesamte öffentliche Folgejahres; Verbot: Ausgaben in EUR) Herbzideinsatz, mechanische Geplanter Beikrautregulierung (5024) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-03-d-04 - Geplanter 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 Ackerbrache - selbstbegrünt; Einheitsbetrag Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; (gesamte öffentliche Vorgabe Pflegemanagement Ausgaben in EUR) (5041) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) DEA-I DEA-EL-0105-05-a-01 - Pflege Geplanter 1.520,00 1.520,00 1.520,00 1.520,00 1.520,00 1.520,00 von bestehenden Einheitsbetrag Streuobstbeständen; mind. 35 (gesamte öffentliche Bäume/ha; Erziehung-, Ausgaben in EUR) Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt Geplanter nach fachlichen Vorgaben; durchschnittlicher Verbot: chemisch-synth. PSM- Höchstbetrag pro Behandlung der Bäume (5301) Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-a-02 - Geplanter 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Extensive Unternutzung von Einheitsbetrag Streuobstbeständen; Verbot: (gesamte öffentliche chemisch-synth. PSM und Ausgaben in EUR) Düngemittel (5302) (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-a-03 - Geplanter 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Extensive Unternutzung von Einheitsbetrag Streuobstbeständen; Verbot: (gesamte öffentliche chemisch-synth. PSM und Ausgaben in EUR) DE 1007 DE Düngemittel (5302) auf Flächen Geplanter mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 4. durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-a-07 - Pflege Geplanter 1.900,00 1.900,00 1.900,00 von bestehenden Einheitsbetrag Streuobstbeständen; mind. 35 (gesamte öffentliche Bäume/ha; Erziehung-, Ausgaben in EUR) Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt Geplanter nach fachlichen Vorgaben; durchschnittlicher Verbot: chemisch-synth. PSM- Höchstbetrag pro Behandlung der Bäume - ab 2026 Einheit (falls 4J (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-a-08 - Pflege Geplanter 2.530,00 2.530,00 2.530,00 von bestehenden Einheitsbetrag Streuobstbeständen; mind. 35 (gesamte öffentliche Bäume/ha; Erziehung-, Ausgaben in EUR) Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt Geplanter nach fachlichen Vorgaben; durchschnittlicher Verbot: chemisch-synth. PSM- Höchstbetrag pro Behandlung der Bäume - ab 2026 Einheit (falls 3J (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-b-01 - Pflege Geplanter 0,60 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 bestehender Hecken durch Auf- Einheitsbetrag den-Stock-Setzen/Auslichten; (gesamte öffentliche Reisigentfernung/-aufschichtung; Ausgaben in EUR) ggf. Nachpflanzung; Geplanter Standardaufwand (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-b-02 - Pflege Geplanter 0,90 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 bestehender Hecken durch Auf- Einheitsbetrag den-Stock-Setzen/Auslichten; (gesamte öffentliche Reisigentfernung/-aufschichtung; Ausgaben in EUR) ggf. Nachpflanzung; erhöhter Geplanter Aufwand (z.B. breite Hecken, durchschnittlicher Dornengehölze, große Höchstbetrag pro Schnittmengen) (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1008 DE DEA-EL-0105-05-b-05 - Pflege Geplanter 7.500,00 7.500,00 7.500,00 bestehender Hecken durch Auf- Einheitsbetrag den-Stock-Setzen/Auslichten; (gesamte öffentliche Reisigentfernung/-aufschichtung; Ausgaben in EUR) ggf. Nachpflanzung; Geplanter Standardaufwand - ab 2026 4J durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-b-06 - Pflege Geplanter 10.000,00 10.000,00 10.000,00 bestehender Hecken durch Auf- Einheitsbetrag den-Stock-Setzen/Auslichten; (gesamte öffentliche Reisigentfernung/-aufschichtung; Ausgaben in EUR) ggf. Nachpflanzung; Geplanter Standardaufwand - ab 2026 3J durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-b-07 - Pflege Geplanter 11.250,00 11.250,00 11.250,00 bestehender Hecken durch Auf- Einheitsbetrag den-Stock-Setzen/Auslichten; (gesamte öffentliche Reisigentfernung/-aufschichtung; Ausgaben in EUR) ggf. Nachpflanzung; erhöhter Geplanter Aufwand - ab 2026 4J durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0105-05-b-08 - Pflege Geplanter 15.000,00 15.000,00 15.000,00 bestehender Hecken durch Auf- Einheitsbetrag den-Stock-Setzen/Auslichten; (gesamte öffentliche Reisigentfernung/-aufschichtung; Ausgaben in EUR) ggf. Nachpflanzung; erhöhter Geplanter Aufwand - ab 2026 3J durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 35,00 200,00 1.150,00 1.180,00 1.200,00 1.220,00 Insgesamt: 4.985,00 Max.: 1.220,00 DE 1009 DE DEB-A DEB-EL-0105-01-a-02 - Geplanter 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Zusatzmodul:VN Einheitsbetrag Grünland_GMW + ZM: (gesamte öffentliche Abweichende Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsvorgaben Geplanter hinsichtlich Nutzungshäufigkeit durchschnittlicher oder -zeitpunkt aus Höchstbetrag pro Artenschutzgründen (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-03 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_GMW + ZM: einjährige (gesamte öffentliche Brachestrukturen als alternierende Ausgaben in EUR) Altgrasinseln auf Vertragsfläche Geplanter zur Mahd im Folgejahr durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-04 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_GMW + ZM: (gesamte öffentliche mehrjährige Brachestrukturen als Ausgaben in EUR) alternierende Altgrasinseln auf Geplanter Vertragsfläche zur Mahd im 3. durchschnittlicher Bewirtschaftungsjahr (Finanzhilfe Höchstbetrag pro - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-05 - Geplanter 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_GMW + ZM: (gesamte öffentliche ganzjährige Beweidung Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-06 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_GMW + ZM: (gesamte öffentliche Erschwerniszuschlag für Ausgaben in EUR) DE 1010 DE Bewirtschaftung von Flächen mit Geplanter starker Hangneigung (CCW2), durchschnittlicher hoher Bodenfeuchte, schlechter Höchstbetrag pro Zuwegung (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 210,00 285,00 390,00 431,00 471,00 305,00 Insgesamt: 2.092,00 Max.: 471,00 DEB-B DEB-EL-0105-01-a-09 - Geplanter 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Einheitsbetrag ZM: Abw. (gesamte öffentliche Bewirtschaftungsvorgaben Ausgaben in EUR) hinsichtlich Nutzungshäufigkeit Geplanter oder -zeitpunkt aus durchschnittlicher Artenschutzgründen (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-10 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Einheitsbetrag ZM: einjährige Brachestrukturen (gesamte öffentliche als alternierende Altgrasinseln auf Ausgaben in EUR) Vertragsfläche zur Mahd im Geplanter Folgejahr (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-11 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Einheitsbetrag ZM: mehrjährige Brachestrukturen (gesamte öffentliche als alternierende Altgrasinseln auf Ausgaben in EUR) Vertragsfläche zur Mahd im 3. Geplanter Bewirtschaftungsjahr (Finanzhilfe durchschnittlicher - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-12 - Geplanter 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Einheitsbetrag ZM: ganzjährige Beweidung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1011 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-13 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Zusatzmodul: VN Grünland_GA + Einheitsbetrag ZM: Erschwerniszuschlag für (gesamte öffentliche Bewirtschaftung von Flächen mit Ausgaben in EUR) starker Hangneigung (CCW2), Geplanter hoher Bodenfeuchte, schlechter durchschnittlicher Zuwegung (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-16 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_Umwandlung Acker in (gesamte öffentliche artenreiches Grünland + ZM: Ausgaben in EUR) einjährige Brachestrukturen als Geplanter alternierende Altgrasinseln auf durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd im Höchstbetrag pro Folgejahr (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-17 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_Umwandlung Acker in (gesamte öffentliche artenreiches Grünland + ZM: Ausgaben in EUR) mehrjährige Brachestrukturen als Geplanter alternierende Altgrasinseln auf durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd im 3. Höchstbetrag pro Bewirtschaftungsjahr (Finanzhilfe Einheit (falls - Homogen) zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-01-a-18 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Grünland_Umwandlung Acker in (gesamte öffentliche artenreiches Grünland + ZM: Ausgaben in EUR) Erschwerniszuschlag für Geplanter Bewirtschaftung von Flächen mit durchschnittlicher starker Hangneigung (CCW2), Höchstbetrag pro hoher Bodenfeuchte, schlechter Einheit (falls Zuwegung (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Homogen) DE 1012 DE O.14 (Einheit: Hektar) 700,00 880,00 2.085,00 2.224,00 2.368,00 1.818,00 Insgesamt: 10.075,00 Max.: 2.368,00 DEB-C DEB-EL-0105-03-c-02 - Geplanter 820,00 820,00 820,00 820,00 820,00 Einführung mehrjährige Einheitsbetrag Blühstreifen - Kombination DZ- (gesamte öffentliche 0407 Natura 2000 (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-03-c-04 - Geplanter 730,00 730,00 730,00 730,00 730,00 Beibehaltung mehrjährige Einheitsbetrag Blühstreifen – - Kombination DZ- (gesamte öffentliche 0407 Natura 2000 (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-03-d-02 - Geplanter 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Zusatzmodul: VN Einheitsbetrag Acker_Mehrjährige Ackerbrache (gesamte öffentliche + ZM: Stoppelumbruch nicht vor Ausgaben in EUR) 1. Okt./hohe Stoppel auf Geplanter angrenzenden Flächen durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 185,00 190,00 200,00 210,00 220,00 45,00 Insgesamt: 1.050,00 Max.: 220,00 DEB-D DEB-EL-0105-04-a-02 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des Einheitsbetrag artenreichen Grünlands + ZM: (gesamte öffentliche einjährige Brachestrukturen als Ausgaben in EUR) DE 1013 DE alternierende Altgrasinseln auf Geplanter Vertragsfläche zur Mahd im durchschnittlicher Folgejahr (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-04-a-03 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des Einheitsbetrag artenreichen Grünlands + ZM: (gesamte öffentliche mehrjährige Brachestrukturen als Ausgaben in EUR) alternierende Altgrasinseln auf Geplanter Vertragsfläche zur Mahd im 3. durchschnittlicher Bewirtschaftungsjahr (Finanzhilfe Höchstbetrag pro - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-04-a-04 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 205,00 Zusatzmodul: VN 6 Kennarten des Einheitsbetrag artenreichen Grünlands + ZM: (gesamte öffentliche Erschwerniszuschlag für Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Flächen mit Geplanter starker Hangneigung (CCW2), durchschnittlicher hoher Bodenfeuchte, schlechter Höchstbetrag pro Zuwegung (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-04-a-06 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des Einheitsbetrag artenreichen Grünlands + ZM: (gesamte öffentliche einjährige Brachestrukturen als Ausgaben in EUR) alternierende Altgrasinseln auf Geplanter Vertragsfläche zur Mahd im durchschnittlicher Folgejahr (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEB-EL-0105-04-a-07 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 205,00 Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des Einheitsbetrag artenreichen Grünlands + ZM: (gesamte öffentliche mehrjährige Brachestrukturen als Ausgaben in EUR) alternierende Altgrasinseln auf Geplanter Vertragsfläche zur Mahd im 3. durchschnittlicher Bewirtschaftungsjahr (Finanzhilfe Höchstbetrag pro - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1014 DE DEB-EL-0105-04-a-08 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Zusatzmodul: VN 8 Kennarten des Einheitsbetrag artenreichen Grünlands + ZM: (gesamte öffentliche Erschwerniszuschlag für Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Flächen mit Geplanter starker Hangneigung (CCW2), durchschnittlicher hoher Bodenfeuchte, schlechter Höchstbetrag pro Zuwegung (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 230,00 395,00 470,00 530,00 590,00 420,00 Insgesamt: 2.635,00 Max.: 590,00 INSGESAMT O.14 (Einheit: Hektar) 1.217.573,00 1.643.718,00 1.825.808,99 1.858.382,00 1.887.774,00 590.508,00 Insgesamt: 9.023.763,99 Max.: 1.887.774,00 Jährliche indikative 180.898.528, 271.825.565, 353.256.488, 364.203.205, 378.324.129, 184.106.421, 1.732.614.33 Mittelzuweisung 88 02 71 51 92 48 9,52 (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 152.554.217, 218.882.763, 276.518.679, 287.167.630, 298.492.266, 136.665.477, 1.370.281.03 Mittelzuweisung 07 96 88 65 40 38 5,34 (Beitrag der Union in EUR) Davon Übertragung 46.687.836,6 31.887.565,3 20.564.818,3 1.159.807,50 100.300.027, (öffentliche 0 6 1 77 Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 35.015.877,4 24.143.674,0 15.637.761,6 922.355,63 75.719.668,7 (Unionsbeitrag in 5 2 9 9 EUR) DE 1015 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisu ng gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisu ng gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1016 DE EL-0107 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung Interventionscode (MS) EL-0107 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.15. Anzahl der (forstwirtschaftlich genutzten) Hektar oder sonstigen Einheiten, für die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehende Umwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DEE Sachsen-Anhalt DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Erhalt und Wiederherstellung D.8 stabiler standortangepasster Mittlere Priorität Ja Wälder Erhalt und Entwicklung von F.1 Lebensräumen und Arten in Sehr hohe Priorität Ja Schutzgebieten Erhaltung und Entwicklung F.2 von Lebensräumen und Arten Sehr hohe Priorität Ja außerhalb von Schutzgebieten Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.30 Anteil der forstwirtschaftlichen Flächen, für die Verpflichtungen zum Schutz des Waldes und der Bewirtschaftung von Ökosystemleistungen gelten R.33 Anteil an der gesamten Natura 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention DE 1017 DE Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Aktuell werden gesellschaftliche Leistungen der Forstwirtschaft zur Besserung der Biodiversität sowie der Erbringung weiterer Ökosystemleistungen regelmäßig nicht durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention EL-0107: „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung“ soll eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung vorgetrieben werden und partnerschaftlich mit den Waldbewirtschaftern Beiträge zur Steigerung der Biodiversität sowie weiterer Ökosystemleistungen erreicht werden. Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität (vgl. nachstehenden Abschnitt „Identifikation der relevanten Baseline-Elemente“) und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehende ökologische Leistungen auf forstwirtschaftlichen Flächen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Hybride Verpflichtungen oder Einmalzahlungen sind in der Intervention nicht vorgesehen. Bei der Umsetzung der flächenbezogenen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität werden die deutschlandweit angebotenen Öko-Regelungen durch einen differenzierten Ansatz mit einem auf die regionalen Verhältnisse abgestimmten Angebot für Forstflächen ergänzt. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift. Codierung Bezeichnung Teilintervention Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und - EL-0107-01, D.2 bindung EL-0107-02 Erhalt und Wiederherstellung stabiler standortangepasster Wälder EL-0107-01, D.8 einschließlich Verjüngung und Vorbeugung gegen Waldschäden EL-0107-02 Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten im EL-0107-01, F.1 Schutzgebietssystem Natura 2000 sowie in Schutzgebieten nach EL-0107-02 BNatSchG Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb EL-0107-01, F.2 von Schutzgebieten EL-0107-02 Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der EL-0107-01, F.4 Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren EL-0107-02 Ökosystemleistungen Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0107-01: Schonende, biodiversitätsfördernde, klimastabile und naturgemäße Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen: Ziel der Waldumweltmaßnahmen ist es, Waldlebensräume, Waldbiotope und -habitate zu sichern und zu entwickeln. Insbesondere sollen auch Wäldern mit Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse (vgl. bspw. Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG - FFH-Richtlinie) und die Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten (vgl. bspw. Anhang II und IV der FFH-Richtlinie oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG - Vogelschutzrichtlinie) erhalten und entwickelt werden. Damit kann auch zum Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sowie zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme beigetragen werden. Damit wird den Bedarfen D.2, F.1, F.2 und F.4 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen S04, und S06 geleistet. DE 1018 DE TI: EL-0107-02: Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes: Ziel der Förderung der Beibehaltung oder Wiederaufnahme einer Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftung ist es, die typische Vegetation für diese historische Waldnutzungsform zu erhalten. Gerade auch die Verjüngung des Waldes über den Stockaustrieb bedingt eine andere Holzartenzusammensetzung und führt im Vergleich zur Hochwald zu einer abweichen Pflanzengesellschaft. Damit wird den Bedarfen D.2, D.8 F.1, F.2 und F.4 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen S04 und S06 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß § 15 Bundeswaldgesetz. DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ sind zugelassen nein ja (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0107-01: Schonende, biodiversitätsfördernde, klimastabile und naturgemäße Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen • EL-0107-02: Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes TI: EL-0107-01: Schonende, biodiversitätsfördernde, klimastabile und naturgemäße Waldbewirtschaftung im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen: Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Nutzungsvorgaben struktureller Aufbau, Betriebsmitteleinsatz, Bewirtschaftung der Forstflächen b) Beschränkung bei der Baumartenwahl in ausgewiesenen Waldlebensräumen c) Einschränkung in der Endnutzung (Hiebsruhe/Nutzungsverzicht) von Altbeständen, Biotopbäumen und Totholz DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Biotopbäume – Mindestanzahl c) c) vorhanden Totholz Mindestanzahl c) c) vorhanden Vorlage einer Fachplanung, die einen Nutzungsverzicht bzw. c) eine Hiebsruhe für die konkrete Waldfläche vorgibt. Beantragte Fläche liegt in einer b) von der regionalen c) Verwaltungsbehörde (VB) c) festgelegten Gebietskulisse Ausschluss einzelner c) b) Baumarten DE 1019 DE Mindestmaße c) keine Spechthöhle bei c) Antragsstellung Mindestlängen c) Ausschluss der Förderung bei Waldschutz- und c) Verkehrssicherungsproblemen DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Nutzungsverzicht 10 Jahre c) Verzicht auf die forstwirtschaftliche c) Bewirtschaftung (Nutzungsverzicht/Hiebsruhe) TI: EL-0107-02: Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes: Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Besondere Berücksichtigung der traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorlage eines Fachkonzepts zur Bewirtschaftung der Waldflächen, das die a) Nutzungen für die Schläge vorgibt. DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Bewirtschaftung der Flächen als Nieder- bzw. Mittelwald a) gemäß Fachkonzept. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards DE 1020 DE Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) Landesvorschriften: DEE: Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG), Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA); Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen- Anhalt (N2000-LVO LSA) DEG: Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG), Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention GLÖZ und GAB betreffen mehrheitlich nur landwirtschaftliche Flächen. Die Baseline wird insofern primär über die Wasserrahmenrichtlinie, NATURA 2000-Richtlinie sowie die vorgenannten nationalen und landesspezifischen Rechtsvorschriften bestimmt. • Einschränkungen in der Endnutzung (Hiebsruhe / Nutzungsverzicht / Belassen von Biotopbäumen) • Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes • Vorgaben zum Anteil lebensraumtypischer Laubbaumarten ausgewiesener Waldlebensräume 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden IVKS Nicht IVKS IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten s.u. = €/ha (Spalte 4) beginnend mit DE1 Baden-Württemberg DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE2 Bayern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE 1021 DE DE7 Hessen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEA Nordrhein-Westfalen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEB Rheinland-Pfalz Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEC Saarland Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DED Sachsen Teil- Förder- Nr. Interventi gegen- € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung on stand DE 1022 DE DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Förderung des lebenslangen Nutzungsverzichts von Biotopbäumen: ·569 € je Baum für Traubeneiche, Stieleiche und seltene heimische EL-0107- 162 bis zu Baumarten wie: Elsbeere, Speierling, Wild- c 1 ha 01 8.535 Birne, Wild-Apfel, Vogelkirsche, Feldulme, Bergulme, Flatterulme und Eibe ·162 € je Baum für andere Baumarten max. 15 Bäume pro Hektar Förderung von Belassen von abgestorbenen stehenden oder liegenden ganzen Bäumen oder Baumteilen bis zum vollständigen Verfall: ·100 € je Baum für ganze Bäume Weichlaubholz EL-0107- 42 bis zu c 2 ha 01 486 ·162 € je Baum für ganze Bäume anderer Baumarten ·42 € je Festmeter bei Baumteilen max. 3 Bäume oder 10 Festmeter pro Hektar DEF Schleswig-Holstein Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Einschränkung der Baumartenwahl - EL-0107- b) 1 50 ha Anbauverzicht für nicht 01 lebensraumtypische Baumarten EL-0107- Verzicht auf die forstwirtschaftliche c) 1 200 ha 01 Bewirtschaftung EL-0107- Verzicht auf die Nutzung von c) 2 60 ha 01 Biotopbäumen / Totholz DE 1023 DE EL-0107- Bewirtschaftung der Flächen als Nieder- a) 1 130 ha 02 bzw. Mittelwald gemäß Fachkonzept Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. ermittelt. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Zusätzliche Erläuterungen 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 DE9 (DE5, DE6) DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG ja x x nein gemischt Die Waldumweltmaßnahmen werden auf Basis einer geltenden Freistellung oder einer Notifizierung durchgeführt. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.112428 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) DE 1024 DE hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - Welche Vertragsdauer besteht? Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 4 Jahre. Für am 1.1.2026 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 3 Jahre. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden. 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Nicht relevant - Die Waldumweltmaßnahmen unterliegen nicht des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens der Landwirtschaft. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DEE - Sachsen- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Anhalt Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Thüringen DE 1025 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag auf Unterstützung sätze Einheitsbetrags übertragenen Ausgaben? DEE-EL-0107-01-c-01 - Biotopbäume Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Durchschnitt DEE; R.30; R.33 Nein 100,00% DEE-EL-0107-01-c-02 - Totholz Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Durchschnitt DEE; R.30; R.33 Nein 100,00% DEE-EL-0107-01-c-03 - Erhalt von Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Durchschnitt DEE; R.30; R.33 Nein Altholzbeständen 100,00% DEG-EL-0107-01-b-01 - Beschränkung bei Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.30; R.33 Nein Baumartenauswahl 80,00% DEG-EL-0107-01-c-01 - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.30; R.33 Nein Hiebruhe/Nutzungsverzicht 80,00% DEG-EL-0107-01-c-02 - Nutzungsverzicht Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.30; R.33 Nein Biotopbäume / Totholz 80,00% DEG-EL-0107-02-a-01 - Nieder- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.30; R.33 Nein Mittelwald 80,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DEE-EL-0107-01-c-01 - Biotopbäume Es wird ein durchschnittlicher Einheitsbetrag verwendet. Dieser errechnet sich aus Daten von den Bewilligungsbehörden auf Grundlage von durchgeführten Maßnahmen. DEE-EL-0107-01-c-02 - Totholz Es wird ein durchschnittlicher Einheitsbetrag verwendet. Dieser errechnet sich aus Daten von den Bewilligungsbehörden auf Grundlage von durchgeführten Maßnahmen. DEE-EL-0107-01-c-03 - Erhalt von Altholzbeständen Es wird ein durchschnittlicher Einheitsbetrag verwendet. Dieser errechnet sich aus Daten von den Bewilligungsbehörden auf Grundlage von durchgeführten Maßnahmen. DEG-EL-0107-01-b-01 - Beschränkung bei Baumartenauswahl entfällt DEG-EL-0107-01-c-01 - Hiebruhe/Nutzungsverzicht entfällt DEG-EL-0107-01-c-02 - Nutzungsverzicht Biotopbäume / Totholz entfällt DE 1026 DE DEG-EL-0107-02-a-01 - Nieder- und Mittelwald entfällt 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DEE-EL-0107-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag 1.100,00 1.100,00 5.475,00 5.475,00 5.475,00 5.475,00 Biotopbäume (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.485,00 7.397,00 7.397,00 7.397,00 7.397,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.15 (Einheit: Hektar) 236,00 200,00 204,00 231,00 212,00 220,00 Insgesamt: 1.303,00 Max.: 236,00 DEE-EL-0107-01-c-02 - Totholz Geplanter Einheitsbetrag 480,00 480,00 564,00 564,00 564,00 564,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.15 (Einheit: Hektar) 533,00 790,00 672,00 453,00 453,00 451,00 Insgesamt: 3.352,00 Max.: 790,00 DEE-EL-0107-01-c-03 - Erhalt von Geplanter Einheitsbetrag 2.500,00 2.500,00 Altholzbeständen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.15 (Einheit: Hektar) 36,00 360,00 0,00 Insgesamt: 396,00 Max.: 360,00 DE 1027 DE DEG-EL-0107-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Beschränkung bei Baumartenauswahl (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.15 (Einheit: Hektar) 24.000,00 35.830,00 15.000,00 21.830,00 21.830,00 28.660,00 Insgesamt: 147.150,00 Max.: 35.830,00 DEG-EL-0107-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Hiebruhe/Nutzungsverzicht (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.15 (Einheit: Hektar) 5,00 10,00 10,00 10,00 10,00 5,00 Insgesamt: 50,00 Max.: 10,00 DEG-EL-0107-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag 60,00 60,00 60,00 Nutzungsverzicht Biotopbäume / (gesamte öffentliche Totholz (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.15 (Einheit: Hektar) 6.667,00 6.667,00 13.334,00 Insgesamt: 26.668,00 Max.: 13.334,00 DEG-EL-0107-02-a-01 - Nieder- und Geplanter Einheitsbetrag 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Mittelwald (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1028 DE O.15 (Einheit: Hektar) 30,00 50,00 50,00 50,00 50,00 20,00 Insgesamt: 250,00 Max.: 50,00 INSGESAMT O.15 (Einheit: Hektar) 24.840,00 37.240,00 15.936,00 29.241,00 29.222,00 42.690,00 Insgesamt: 179.169,00 Max.: 42.690,00 Jährliche indikative 1.804.877,00 3.299.200,00 2.257.700,00 3.022.140,00 2.918.740,00 3.697.343,00 17.000.000,00 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 1.563.897,00 2.939.200,00 2.106.000,00 2.722.140,00 2.618.740,00 3.250.023,00 15.200.000,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1029 DE EL-0108 - Ökologischer Landbau Interventionscode (MS) EL-0108 Bezeichnung der Intervention Ökologischer Landbau Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.17. Anzahl der Hektar oder sonstigen Einheiten, für die eine Unterstützung für den ökologischen/biologischen Landbau gewährt wird Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DEC Saarland DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften SO9 Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Schutz und Verbesserung des E.1 Hohe Priorität Ja Zustands der DE 1030 DE Oberflächengewässer und Meere Schutz und Verbesserung des E.2 Zustands der Sehr hohe Priorität Ja Grundwasserkörper Bodenschutz und Reduktion E.3 Hohe Priorität Ja der Flächeninanspruchnahme Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick E.5 Hohe Priorität Ja auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität Verstärkte Berücksichtigung I.1 des Tierschutzes und der Hohe Priorität Ja Tiergesundheit Beibehaltung und Ausbau der I.5 Anbauflächen des Sehr hohe Priorität Ja ökologischen Landbaus 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.14 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen oder zur Erhaltung oder Ausweitung der Kohlenstoffspeicherung (einschließlich Dauergrünland, Dauerkulturen mit Dauerbegrünung, landwirtschaftlicher Boden in Feucht- und Torfgebieten) bestehen R.19 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen, die der Bodenbewirtschaftung zur Verbesserung der Bodenqualität und der Biota dienen (z. B. Verringerung der Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung mit Pflanzen, Fruchtfolge mit Leguminosen) R.21 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Qualität von Wasserkörpern bestehen R.24 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche, für die spezifische mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden bestehen, um die Risiken und Auswirkungen (z. B. durch Ausschwemmung) von Pestiziden zu verringern R.29 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), die für den ökologischen Landbau im Rahmen der GAP unterstützt wird, aufgeteilt in Erhaltung und Umstellung R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.33 Anteil an der gesamten Natura 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen R.43 Anteil der Großvieheinheiten (GVE), für die unterstützte Maßnahmen zur Begrenzung des Einsatzes antimikrobieller Mittel (Prävention/Reduzierung) durchgeführt wurden R.44 Anteil der Großvieheinheiten (GVE), für die geförderte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes durchgeführt wurden 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Aktuell werden Leistungen der ökologischen Landwirtschaft nicht gänzlich durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention EL-0108: „Ökologischer Landbau“ soll die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft vorangetrieben und der bewusste Umgang mit natürlichen Ressourcen in der Landwirtschaft gefördert werden. Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität (vgl. nachstehenden Abschnitt „Identifikation der relevanten Baseline-Elemente“) und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehende ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen DE 1031 DE Flächen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht. Komplementarität mit anderen Interventionen in beiden Säulen • Öko-Regelungen Soweit sich die Förderverpflichtungen für die Intervention EL-0108 teilweise mit Öko-Regelungen überschneiden, wie bei DZ-0404 “Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes” und DZ- 0406 “Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln”, erfolgt eine Kürzung bei der Intervention EL-0108. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3 • Andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Die Kombinierbarkeit mit anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen ist in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3 dargestellt. • Sektorinterventionen Obst & Gemüse Durch verfahrenstechnische Bestimmungen werden Überschneidungen mit .Angeboten der Sektorinterventionen Obst & Gemüse vermieden. Begünstigte, die in den betreffenden NUTS 1 Regionen im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung i.S. des Art. 42 des GAP-SP erhalten, die sich ganz oder teilweise mit EL-0108 überschneidet, wird die Öko-Förderung nach EL-0108 versagt oder gekürzt. Auswahlkriterien: Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung finden. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und - EL-0108-01, D.2 bindung EL-0108-02 Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und EL-0108-01, E.1 Meere EL-0108-02 EL-0108-01, E.2 Schutz und Verbesserung des Zustands des Grundwasserkörpers EL-0108-02 Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der EL-0108-01, E.3 Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche EL-0108-02 Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und EL-0108-01, E.5 Landschaftswasserhaushalt und Ausweitung der EL-0108-02 ressourcenschonenden und umweltschonenden Landbewirtschaftung EL-0108-01, I.1 Verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes und der Tiergesundheit EL-0108-02 Beibehaltung und Ausbau der Anbauflächen des ökologischen EL-0108-01, I.5 Landbaus EL-0108-02 Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der EL-0108-01, F.4 Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren EL-0108-02 Ökosystemleistungen Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus: Zweck der Förderung ist eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Anbauflächen durch Einführung DE 1032 DE ökologischer Anbauverfahren. Ziel ist die schonende Nutzung der natürlichen Produktionsgrundlagen, die mit der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft einhergeht. Durch die ökologische Bewirtschaftung von Ackerland-, Dauergrünland- und Dauerkulturflächen wird der Nährstoffeintrag in Gewässer verringert, die biologische Vielfalt gefördert, durch die Kohlenstoffspeicherung ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet und den gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Tierwohl und Ernährung - einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel - entsprochen. Für den Zeitraum der Einführung der ökologischen Bewirtschaftung wird eine Zuwendung gewährt. Bestandteil der Zuwendung ist auch der Ausgleich erforderlicher betrieblicher Transaktionskosten (außer DEE). Damit wird den Bedarfen D.2, E.1, E.2, E.3, E.5, F.4, I.1 und I.5 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO4, SO5, S06 und SO9 geleistet. TI: EL-0108-02: Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus: Zweck der Förderung ist eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Anbauflächen durch Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Ziel ist die schonende Nutzung der natürlichen Produktionsgrundlagen, die mit der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft einhergeht. Durch die ökologische Bewirtschaftung von Ackerland-, Dauergrünland- und Dauerkulturflächen wird der Nährstoffeintrag in Gewässer verringert, die biologische Vielfalt gefördert, durch die Kohlenstoffspeicherung ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet und den gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Tierschutz und Ernährung - einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel - entsprochen. Für den Zeitraum nach der Einführung wird für die Beibehaltung der ökologischen Bewirtschaftung eine Zuwendung gewährt. Bestandteil der Zuwendung ist auch der Ausgleich erforderlicher betrieblicher Transaktionskosten (außer DEE). Damit wird den Bedarfen D.2, E.1, E.2, E.3, E.5, F.4, I.1 und I.5 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO4, SO5, S06 und SO9 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ sind nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein zugelassen (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus • EL-0108-02: Beibehaltung des Ökologischen/Biologischen Landbaus TI: EL-0108-01: Einführung des Ökologischen/Biologischen Landbaus: Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Bewirtschaftung von Ackerflächen b) Bewirtschaftung von Grünlandflächen c) Bewirtschaftung von Gemüse-, Blumen,- und Zierpflanzenanbauflächen d) Bewirtschaftung von Dauer- oder Baumschulkulturen DE 1033 DE e) Ausgleich von Transaktionskosten DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Der Betrieb muss am a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Kontrollverfahren gemäß Verordnung (EU) 2018/848 zu b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) einem Datum teilnehmen, das c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) nicht vor einem von der regionalen Verwaltungs- d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) behörde festgelegten Zeitpunkt / Stichtag liegt. e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) a) a) a) a) a) a) a) Bei Erweiterung der b) b) b) b) b) b) b) Betriebsflächen um mindestens c) c) c) c) c) c) c) 50% ist ein Abschluss eines Neuvertrages zulässig. d) d) d) d) d) d) d) e) e) e) e) e) e) e) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) Mindestbewilligungsbetrag. d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Einführung des Ökologischen Landbaus mit allen b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) Produktionseinheiten, c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) Imkerei. e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Vorlage einer Bescheinigung b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) der Kontrollstelle über die c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) Kontrolle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848. d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) DE 1034 DE TI: EL-0108-02: Beibehaltung des Ökologischen /Biologischen Landbaus Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Bewirtschaftung von Ackerflächen b) Bewirtschaftung von Grünlandflächen c) Bewirtschaftung von Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenanbauflächen d) Bewirtschaftung von Dauer- und Baumschulkulturen e) Ausgleich von Transaktionskosten DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Der Gesamtbetrieb nimmt am Kontrollverfahren gemäß b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) Verordnung (EU) 2018/848 teil. Algen und c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) Aquakulturerzeugnisse sowie Imkerei sind von dieser d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) Verpflichtung ausgenommen. e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Vorgaben zur Mindestfläche b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) oder Mindestschlaggröße oder c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) zum Mindestbewilligungsbetrag. d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Beibehaltung des Ökologischen Landbaus im b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) Gesamtbetrieb mit allen Produktionseinheiten c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) ausgenommen Algen und Aquakulturerzeugnisse sowie d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) Imkerei e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Vorlage einer Bescheinigung b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) b) der Kontrollstelle über die c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) c) Kontrolle gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) d) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) e) Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region DE 1035 DE Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 SMR02 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen: Artikel 4 und 5 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das SMR07 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates: Artikel 55 Sätze 1 und 2 Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards siehe folgende Übersicht: Code Beschreibung 1. Nationale Rechtsvorschriften DE Düngegesetz, Düngeverordnung DE Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzanwendungsverordnung DE Wasserhaushaltsgesetz DE Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 2. Länderspezifische Rechtsvorschriften Wassergesetz für Baden-Württemberg, VODüVGebiete, VO zur Durchführung des DE1 (BW) Ökolandbau-Gesetzes Bayerisches Wassergesetz, Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung DE2 (BY) und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) DE4/DE3 Brandenburgische Düngeverordnung (BbgDüV), Brandenburgisches Wassergesetz (BB/BE) (BbgWG), Berliner Wassergesetz (BWG) DE7 (HE) Hessisches Wassergesetz (HWG), Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung DE8 (MV) Landesdüngeverordnung (DüLVO M-V), Wassergesetz des Landes M-V (LWaG) Bremische Verordnung über zusätzliche Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Bremische Landesdüngeverordnung - BremLDüV), Niedersächsische Verordnung über düngerrechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDünGewNPVO), DE9/DE5/DE6 Niedersächsische Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (NI/HB/HH) (SchuVO); Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes, Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus, Hamburgische Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen DE 1036 DE (Hamburgische Düngeverordnung) Bremisches Wassergesetz, Hamburger und Niedersächsisches Wassergesetz und Wasserhaushaltsgesetze DEA (NW) Landesdüngeverordnung Rheinland-pfälzisches Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG); Landesgesetz zur DEB (RP) Ausführung des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - (Landesabwasserabgabengesetz - LAbwAG -)¸ Landesdüngeverordnung (LDüVO) Saarländisches Wassergesetz, Saarländische Ausführungsverordnung zur DEC (SL) Düngeverordnung DED (SN) Sächsische Düngerechtsverordnung – SächsDüReVO DEE (ST) DüngeRZusV ST, Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) DEF (SH) Landesverordnung über ergänzende Vorschriften zur DüV (Landesdüngeverordnung) DEG (TH) Thüringer Wassergesetz; Thüringer DüngeVO Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention DE9 Name Teil- DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (NI/HB/ intervention (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) HH) EL-0108-01 Einführung des GAB2, GAB GAB 2, GAB GAB GAB 2, GAB GAB2, GAB GAB GAB GAB GAB Ökolog-ischen 7 2, 7 7 2, 7 2, 7 7 2, 7 7 2, 7 2, 7 2, 7 2, 7 2, 7 / Bio-logischen Landbaus EL-0108-02 Beibehaltung des Öko- GAB2, GAB GAB 2, GAB GAB GAB 2, GAB GAB2, GAB GAB GAB GAB GAB logischen / 7 2, 7 7 2, 7 2, 7 7 2, 7 7 2, 7 2, 7 2, 7 2, 7 2, 7 Biologischen Landbaus GAB 2 Nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/848 dürfen nur gemäß Artikel 24 der genannten Verordnung zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in der ökologischen/biologischen Produktion verwendet werden, sofern ihre Verwendung nach relevanten Unionsvorschriften auch für die nichtökologische/nichtbiologische Produktion zugelassen ist. Die Verpflichtungen gehen über die GAB 2- Bestimmungen hinaus, insofern nur bestimmte Düngemittel, Bodenverbesserer und Nährstoffe erlaubt sind; ihr Einsatz ist zudem besonderen Einschränkungen unterworfen (siehe Durchführungsverordnung 2021/1165, Artikel 2 i.V.m. Anhang II) GAB 7 Nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/848 dürfen nur gemäß Artikel 24 der genannten Verordnung zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in der ökologischen/biologischen Produktion verwendet werden, sofern ihre Verwendung nach relevanten Unionsvorschriften auch für die nichtökologische/nichtbiologische Produktion zugelassen ist. Die Verpflichtungen gehen über GAB 7 hinaus, insofern ausschließlich Pflanzenschutzmittel erlaubt sind, deren Wirkstoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassen sind. (siehe Durchführungsverordnung 2021/1165, Artikel 1 i.V.m. Anhang I). 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden IVKS DE 1037 DE Nicht IVKS IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten s.u. = €/ha (Spalte 4) beginnend mit DE1 Baden-Württemberg DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- a) 1 430 ha Ökolandbau - Einführung - Acker (D2) 01 EL-0108- b) 1 430 ha Ökolandbau - Einführung - Grünland (D2) 01 Ökolandbau – Einführung - Grünland (D2) EL-0108- b) 2 380 ha Kombination mit Ökoregelung DZ-0404: -50 01 €/ha EL-0108- c) 1 950 ha Ökolandbau - Einführung - Gartenbau (D2) 01 EL-0108- d) 1 1.450 ha Ökolandbau - Einführung - Dauerkulturen (D2) 01 EL-0108- Ökolandbau – Einführung - Ausgleich e) 1 40 ha 01 Transaktionskosten (max. 600 €/Betrieb) (D2) EL-0108- a) 1 240 ha Ökolandbau - Beibehaltung - Acker (D2) 02 EL-0108- b) 1 240 ha Ökolandbau - Beibehaltung - Grünland (D2) 02 Ökolandbau - Beibehaltung - Grünland (D2) EL-0108- b) 2 190 ha Kombination mit Ökoregelung DZ-0404: - 50 02 €/ha EL-0108- c) 1 680 ha Ökolandbau - Beibehaltung – Gartenbau(D2) 02 EL-0108- Ökolandbau - Beibehaltung - Dauerkulturen d) 1 1.000 ha 02 (D2) EL-0108- Ökolandbau - Beibehaltung - Ausgleich e) 1 40 ha 02 Transaktionskosten (max. 600 €/Betrieb) (D2) EL-0108-01 a) 01 „Ökolandbau – Einführung – Ackerbau“ keine Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 möglich EL-0108-01 d) 01 „Ökolandbau – Einführung – Dauerkulturen “ keine Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 möglich EL-0108-02 a) 01 „Ökolandbau – Beibehaltung – Ackerbau“ keine Kombination mit Ökoregelung DZ- 0406 möglich EL-0108-02 d) 01 „Ökolandbau – Beibehaltung – Dauerkulturen“ keine Kombination mit Ökoregelung DE 1038 DE DZ-0406 möglich DE2 Bayern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- a) 1 423 ha O10, Ökolandbau Einführung Acker 01 O10, Ökolandbau Einführung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, EL-0108- a) 2 293, 273 ha Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer 01 Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024f) O10, Einführung Acker in Kombination mit EL-0108- a) 3 373 ha der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM 01 im Feldfutterbau - 50 €/ha) EL-0108- b) 1 423 ha O10, B10: Ökolandbau Einführung Grünland 01 O10, Ökolandbau Einführung Grünland in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 2 373 ha 01 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- O10, Ökolandbau Einführung Gemüse, - c) 1 630 ha 01 Blumen und Zierpflanzenanbau O10, Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbau in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: c) 2 500, 480 ha 01 Verzicht auf PSM im Feldgemüse – 130 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024 ff) EL-0108- O10, Ökolandbau Einführung Dauer- und d) 1 1.300 ha 01 Baumschulkulturen O10,: Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der EL-0108- 1.170, d) 2 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 01 1.150 Dauerkulturflächen -130 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024 ff) O12,: Ökolandbau Einführung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) EL-0108- a) 1 314 ha O10 B10: Ökolandbau Beibehaltung Acker 02 O10, Ökolandbau Beibehaltung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, EL-0108- a 2 184, 164 ha Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer 02 Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024ff.) DE 1039 DE O10, Ökolandbau Beibehaltung Acker in EL-0108- a 3 264 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: 02 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau – 50 €/ha EL-0108- b) 1 284 ha O10, Ökolandbau Beibehaltung Grünland 02 O10, Ökolandbau Beibehaltung Grünland in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 2 234 ha 02 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- O10, Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - c) 1 485 ha 02 Blumen und Zierpflanzenanbau O10, Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbau in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: c) 2 355, 335 ha 02 Verzicht auf PSM im Feldgemüse – 130 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024 ff ) EL-0108- O10: Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und d) 1 1.000 ha 02 Baumschulkulturen O10: Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Bauschulkulturen in Kombination mit der EL-0108- d 2 870, 850 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 02 Dauerkulturflächen -130 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024 ff ) O12: Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) EL-0108- a) 4 314 ha B10 - Ökolandbau Beibehaltung Acker 02 B10 - Ökolandbau Beibehaltung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, EL-0108- a 5 184, 164 ha Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer 02 Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024ff) B10 - Ökolandbau Beibehaltung Acker in EL-0108- a 6 264 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: 02 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau – 50 €/ha EL-0108- b) 3 284 ha B10 - Ökolandbau Beibehaltung Grünland 02 B10 - Ökolandbau Beibehaltung Grünland in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 4 234 ha 02 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- B10 - Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - c) 3 485 ha 02 Blumen und Zierpflanzenanbau B10 - Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - EL-0108- Blumen und Zierpflanzenanbau in c) 4 355, 335 ha 02 Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse -130 €/ha DE 1040 DE (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024 ff) EL-0108- B10: Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und d) 3 1.000 ha 02 Baumschulkulturen B10 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Bauschulkulturen in Kombination mit der EL-0108- d) 4 870, 850 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 02 Dauerkulturflächen -130 €/ha (Antragsjahr 2023) bzw. -150 €/ha (Antragsjahr 2024 ff) B12 - Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für EL-0108- e) 2 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) Hinweise: A) Bei Kombinationen des ökologischen Landbaus (EL-0108) auf derselben Fläche mit Fördergegenständen anderer Interventionen/Teilinterventionen, die jeweils eine höhere Zuwendung aufweisen, wird ausschließlich die höhere Zuwendung ausgezahlt. Betroffene Intervention / Teilintervention / Fördergegenstand: ·EL-0102-01 a) 01 „K51, B32, B33, B34: Biodiversitätsstreifen“ ·EL-0103-01 a) 01 „K50, B32, B33, B34: Erosionsschutzstreifen“ ·EL-0105-03 c) 01 „K56, B48: Mehrjährige Blühflächen“ ·EL-0102-05 a) 01 „K18, B30: Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz“ Siehe dazu auch die einschlägigen Kombinationstabellen und die jeweiligen Interventionsbeschreibungen. Bezüglich des Leistungsberichts ist zu beachten, dass diese Flächen, die ökologische bewirtschaftet werden, die aber keine Auszahlung erhalten, dennoch zu dem entsprechenden Indikator O.17 und R.14, R.19. R.21, R.24, R.29, R.31, R.43 und R.44 zählen. B) Betriebe mit mehr als 100 ha LF werden bei den jeweiligen Fördergegenständen EL-0108-01 a) – d) Einführung bzw. EL-0108-02 a) -d) Beibehaltung in Abhängigkeit der gesamten Betriebs-LF gekürzt. Dabei ergibt sich aus der jeweiligen Betriebsgröße gemäß der gemeldeten Fläche zum Mehrfachantrag ein durchschnittlicher Kürzungsfaktor, der sich über folgende Staffelung errechnet: • Stufe 1: ≤ 100 ha / Betrieb: kein Prämienabzug. • Stufe 2: > 100 ha bis ≤ 200 ha: - 10 % Prämienabzug für den 101 – 200 ha • Stufe 3: > 200 ha bis ≤ 300 ha: - 20% Prämienabzug für den 201 – 300 ha • Stufe 4: > 300 ha: - 40% Prämienabzug für den 301 ha und darüber Dieser Kürzungsfaktor wird bei den jeweiligen Fördergegenständen EL-0108-01 a) – d) Einführung bzw. EL-0108-02 a) – d) Beibehaltung angewandt. DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- a) 1 335 ha Ökolandbau Einführung Ackerflächen 01 EL-0108- Ökolandbau Einführung Ackerflächen in a) 2 225 ha 01 Kombination mit Öko-Regelung DZ-0406 EL-0108- b) 1 210 ha Ökolandbau Einführung Grünlandflächen 01 EL-0108- Ökolandbau Einführung in Kombination mit b) 2 160 ha 01 Öko-Regelung DZ-0404 DE 1041 DE EL-0108- Ökolandbau Einführung Gemüse-, Blumen- c) 1 637 ha 01 und Zierpflanzenanbauflächen Ökolandbau Einführung Gemüse-, Blumen- EL-0108- c) 2 527 ha und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination 01 mit Öko-Regelung DZ- 0406 EL-0108- Ökolandbau Einführung Dauer- und d) 1 1.553 ha 01 Baumschulkulturen (Stein- und Kernobst) Ökolandbau Einführung Dauer- und EL-0108- d) 2 1.443 ha Baumschulkulturen (Stein- und Kernobst) in 01 Kombination mit Öko-Regelung DZ- 0406 Ökolandbau Einführung Dauer- und EL-0108- d) 3 1.350 ha Baumschulkulturen (Beeren-, Strauch- und 01 Wildobst) Ökolandbau Einführung Dauer- und EL-0108- Baumschulkulturen (Beeren-, Strauch- und d) 4 1.240 ha 01 Wildobst) in Kombination mit Öko-Regelung DZ- 0406 Ökolandbau Einführung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) EL-0108- a) 1 220 ha Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen 02 EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen in a) 2 110 ha 02 Kombination mit Öko-Regelung DZ-0406 EL-0108- b) 1 210 ha Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen 02 EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen in b) 2 160 ha 02 Kombination mit Öko-Regelung DZ-0404 EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Gemüse-, Blumen- c) 1 490 ha 02 und Zierpflanzenanbauflächen Ökolandbau Beibehaltung Gemüse-, Blumen- EL-0108- c) 2 380 ha und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination 02 mit Öko-Regelung DZ- 0406 EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und d) 1 994 ha 02 Baumschulkulturen (Stein- und Kernobst) Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und EL-0108- d) 2 884 ha Baumschulkulturen (Stein- und Kernobst) in 02 Kombination mit Öko-Regelung DZ- 0406 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und EL-0108- d) 3 830 ha Baumschulkulturen (Beeren-, Strauch- und 02 Wildobst) Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und EL-0108- Baumschulkulturen (Beeren-, Strauch- und d) 4 720 ha 02 Wildobst) in Kombination mit Öko-Regelung DZ- 0406 Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) DE7 Hessen DE 1042 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- a) 1 350 ha Ökolandbau Einführung Ackerflächen 01 EL-0108- b) 1 220 ha Ökolandbau Einführung Grünlandflächen 01 EL-0108- Ökolandbau Einführung Grünlandflächen + b) 2 170 ha 01 Öko-Regelung 4 (DZ-0404) Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen EL-0108- und Zierpflanzenanbauflächen (550 Euro/ha im c) 1 550 ha 01 Finanzjahr 2024 und 600 €/ha ab Finanzjahr 2025) EL-0108- Ökolandbau Einführung Dauer- und d) 1 1325 ha 01 Baumschulkulturen Ökolandbau Einführung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) EL-0108- a) 1 300 ha Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen 02 EL-0108- b) 1 200 ha Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen 02 EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen + b) 2 150 ha 02 Öko-Regelung 4 (DZ-0404) EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen c) 1 500 ha 02 und Zierpflanzenanbauflächen EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und d) 1 1000 ha 02 Baumschulkulturen Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) Bei Kombinationen des ökologischen Landbaus (EL-0108) mit Fördergegenständen anderer Interventionen/Teilinterventionen auch außerhalb des GAP Strategieplans, die jeweils eine höhere Wertigkeit aufweisen, wird ausschließlich die höhere Zuwendung ausgezahlt. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Ackerflächen – Kombination mit ÖR2 EL-0108- vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst a) 1 350 ha 01 DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 DE 1043 DE Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – EL-0108- Kombination mit ÖR1d DZ-0401-04, ÖR3 b) 1 425 ha 01 Agroforst DZ-0403, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – EL-0108- b) 2 375 Kombination mit ÖR4 extensives 01 Dauergrünland DZ-0404 Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen – Kombination mit EL-0108- c) 1 630 ha ÖR2 vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 01 Agroforst DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Dauer- und Baumschulkulturen – Kombination mit ÖR1c Blühstreifen/-flächen in EL-0108- d) 1 1300 ha Dauerkulturen DZ-0401-03, ÖR3 Agroforst 01 DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Ökolandbau Einführung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) Ackerflächen – Kombination mit ÖR2 EL-0108- vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst a) 1 284 ha 02 DZ-0403, , Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – Kombination mit ÖR1d DZ-0401-04, ÖR3 EL-0108- b) 1 284 ha Agroforst DZ-0403, ÖR4 extensives 02 Dauergrünland DZ-0404, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – EL-0108- b) 2 234 Kombination mit ÖR4 extensives 02 Dauergrünland DZ-0404 Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen – Kombination mit EL-0108- c) 1 490 ha ÖR2 vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 02 Agroforst DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Dauer- und Baumschulkulturen – Kombination mit ÖR1c Blühstreifen/-flächen in EL-0108- d) 1 850 ha Dauerkulturen DZ-0401-03, ÖR3 Agroforst 02 DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE 1044 DE EL-0108- a) 1 548 ha Ökolandbau Einführung Ackerflächen 01 Ökolandbau Einführung Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: EL-0108- Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, a) 2 418, 398 ha 01 Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) Ökolandbau Einführung Ackerflächen in EL-0108- a) 3 498 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: 01 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha EL-0108- b) 1 609 ha Ökolandbau Einführung Grünlandflächen 01 Ökolandbau Einführung Grünlandflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 2 559 ha 01 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen c) 1 485 ha 01 und Zierpflanzenanbauflächen Ökolandbau Einführung Gemüse, Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM EL-0108- c) 2 355, 335 ha in Sommergetreide, Mais, Leguminosen, 01 einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) EL-0108- Ökolandbau Einführung Dauer- und d) 1 1546 ha 01 Baumschulkulturen Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der EL-0108- 1416, d) 2 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 01 1396 Dauerkulturflächen -130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) Ökolandbau Einführung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) EL-0108- a) 1 314 ha Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: EL-0108- Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, a) 2 184, 164 ha 02 Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen in EL-0108- a) 3 264 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: 02 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha EL-0108- b) 1 284 ha Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen 02 EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen in b) 2 234 ha 02 Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 DE 1045 DE Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen c) 1 485 ha 02 und Zierpflanzenanbauflächen Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf EL-0108- c) 2 355, 335 ha PSM in Sommergetreide, Mais, Leguminosen, 02 einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und d) 1 987 ha 02 Baumschulkulturen Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der EL-0108- d) 2 857, 837 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 02 Dauerkulturflächen -130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) DEA Nordrhein-Westfalen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- a) 1 550 ha Ökolandbau Einführung Ackerflächen 01 EL-0108- Ökolandbau Einführung Ackerflächen, 3.-5. a) 2 280 ha 01 Jahr Ökolandbau Einführung Ackerflächen in EL-0108- a) 3 400 ha Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 01 00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ökolandbau Einführung Ackerflächen in EL-0108- a) 4 500 ha Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 01 00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ökolandbau Einführung Ackerflächen in EL-0108- Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- a) 5 130 ha 01 00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) , 3.-5. Jahr Ökolandbau Einführung Ackerflächen in EL-0108- Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- a) 6 230 ha 01 00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) , 3.-5. Jahr EL-0108- b) 1 360 ha Ökolandbau Einführung Grünlandflächen 01 EL-0108- Ökolandbau Einführung Grünlandflächen in b) 2 310 ha 01 Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0404 EL-0108- Ökolandbau Einführung Grünlandflächen, 3.-5. b) 3 260 ha 01 Jahr DE 1046 DE Ökolandbau Einführung Grünlandflächen in EL-0108- b) 4 210 ha Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0404, 01 3.-5. Jahr EL-0108- Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen c) 1 1.500 ha 01 und Zierpflanzenanbauflächen EL-0108- Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen c) 2 470 ha 01 und Zierpflanzenanbauflächen, 3.-5. Jahr Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen EL-0108- und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination c) 3 1350 ha 01 mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) EL-0108- Ökolandbau Einführung Flächen unter Glas c) 4 6.130 ha 01 („Unterglas-Flächen“) Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen EL-0108- und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination c) 5 320 ha 01 mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026), 3.-5. Jahr EL-0108- Ökolandbau Einführung Flächen unter Glas c) 6 4.210 ha 01 („Unterglas-Flächen“), 3.-5. Jahr EL-0108- Ökolandbau Einführung Dauer- und d) 1 2.240 ha 01 Baumschulkulturen EL-0108- Ökolandbau Einführung Dauer- und d) 2 1.060 ha 01 Baumschulkulturen, 3.-5. Jahr Ökolandbau Einführung Dauer- und EL-0108- Baumschulkulturen in Kombination mit der d) 3 2.090 ha 01 Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ökolandbau Einführung Dauer- und EL-0108- Baumschulkulturen in Kombination mit der d) 4 910 ha 01 Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 (Antragsjahre 2024 bis 2026), 3.-5. Jahr Ökolandbau Einführung Ausgleich für EL-0108- e) 1 50 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) EL-0108- a) 1 280 ha Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen in EL-0108- a) 2 130 ha Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 02 00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen in EL-0108- a) 3 230 ha Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 02 00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) EL-0108- b) 1 260 ha Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen 02 EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen in b) 2 210 ha 02 Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0404 EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen c) 1 470 ha 02 und Zierpflanzenanbauflächen EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen c) 3 320 ha 02 und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination DE 1047 DE mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ökolandbau Beibehaltung Flächen unter Glas c) 4 4210 („Unterglas-Flächen“) EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und d) 1 1.060 ha 02 Baumschulkulturen Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und EL-0108- Baumschulkulturen in Kombination mit der d) 2 910 ha 02 Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für EL-0108- e) 1 50 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) DEB Rheinland-Pfalz Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- a) 1 423 ha Ökolandbau Einführung: Ackerflächen 01 Ökolandbau Einführung: Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 EL-0108- Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, a) 2 293, 273 ha 01 Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte - 293€/ha (Antragsjahr 2023), 273€/ha (Antragsjahr 2024ff) Ökolandbau Einführung: Ackerflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 a) 3 373 ha 01 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - EL-0108- b) 1 473 ha Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen 01 Ökolandbau Einführung Grünlandflächen: in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 2 423 ha 01 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs EL-0108- Ökolandbau Einführung: Gemüse, - Blumen c) 1 485 ha 01 und Zierpflanzenanbauflächen Ökolandbau Einführung: Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination EL-0108- c) 2 355, 335 ha mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf 01 PSM im Feldgemüse - 355€/ha (Antragsjahr 2023) bzw. 335€/ha (Antragsjahr 2024ff) EL-0108- Ökolandbau Einführung: Dauerkulturen d) 1 1250 ha 01 (Obstbau) EL-0108- Ökolandbau Einführung: Dauerkulturen d) 2 1250 ha 01 (Weinbau) EL-0108- d) 4 1120, ha Ökolandbau Einführung Dauerkulturen (Obst- DE 1048 DE 01 1100 Weinbau) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen - 1120€/ha (Antragsjahr 2023) bzw. 1100€/ha (Antragsjahr 2024ff) Ökolandbau Einführung: Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) EL-0108- a) 1 242 ha ÖkolandbauBeibehaltung: Ackerflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 EL-0108- Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, a) 2 112, 92 ha 02 Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 115€/ha (Antragsjahr 2023) bzw. 95€/ha (Antragsjahr 2024ff) Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in EL-0108- a) 3 192 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 02 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau EL-0108- b) 1 219 ha Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 2 169 ha 02 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: Gemüse, - Blumen c) 1 485 ha 02 und Zierpflanzenanbauflächen Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination EL-0108- c) 2 355, 335 ha mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf 02 PSM im Feldgemüse – 355€/ha (Antragsjahr 2023) bzw. 335€/ha (Antragsjahr 2024ff) EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: Dauerkulturen d) 1 1000 ha 02 (Obstbau) EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: Dauerkulturen d) 2 1000 ha 02 (Weinbau) Ökolandbau Beibehaltung Dauerkulturen (Obst-Weinbau) in Kombination mit der EL-0108- d) 4 870, 850 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 02 Dauerkulturflächen – 870€/ha (Antragsjahr 2023) bzw. 850€/ha (Antragsjahr 2024ff) Ökolandbau Beibehaltung: Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) Bei Kombinationen des ökologischen Landbaus (EL-0108) auf derselben Fläche mit Fördergegenständen anderer Inter-ventionen/Teilinterventionen, die jeweils eine höhere Wertigkeit aufweisen, wird ausschließlich die höhere Zuwendung ausgezahlt. Betroffene Intervention / Teilintervention / Fördergegenstand: · DEB-EL-0105-01-a-01: VN Grünland (Mähwiesen und Weiden) DE 1049 DE · DEB-EL-0105-01-a-09:VN Artenreiches Grünland (GA) · DEB-EL-0105-01-a-17: VN Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland · DEB-EL-0105-03-b-01: VN Acker_Extensivgetreide · DEB-EL-0105-03-b-03: VN Acker_Extensivgetreide – Kombination AUKM oder ÖR – · DEB-EL-0105-03-c-01: Einführung mehrjährige Blühstreifen · DEB-EL-0105-03-c-02: Einführung mehrjährige Blühstreifen - Kombiantion ÖR- · DEB-EL-0105-03-c-03: Beibehaltung mehrjährige Blühstreifen · DEB-EL-0105-03-c-04: Beibehaltung mehrjährige Blühstreifen – Kombination ÖR - · DEB-EL-0105-03-d-01: VN Acker_Mehrjährige Ackerbrache · DEB-EL-0105-03-d-02: VN Acker_Mehrjährige Ackerbrache – Kombination AUKM oder ÖR · DEB-EL-0105-06-a-02 Umweltschonender Steilstlagenweinbau Siehe dazu auch die einschlägigen Kombinationstabellen und die jeweiligen Interventionsbeschreibungen (vgl. Kapitel 4.7.3). Bezüglich des Leistungsberichts ist zu beachten, dass diese Flächen, die ökologisch bewirtschaftet werden, die aber keine Auszahlung erhalten, dennoch zu dem entsprechenden Indikator O.17 und R.14, R.19. R.21, R.24, R.29, R.31, R.43 und R.44 zählen. DEC Saarland Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- Ökolandbau Einführung: Ackerflächen Jahr 1- a) 1 400 ha 01 2 EL-0108- Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen Jahr b) 1 400 ha 01 1-2 Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen Jahr EL-0108- 1-2 in Kombination mit der Ökoregelung DZ b) 3 350 ha 01 0404: Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha EL-0108- Ökolandbau Einführung: Gemüse, - Blumen c) 1 485 ha 01 und Zierpflanzenanbauflächen Jahr 1-2 EL-0108- Ökolandbau Einführung: Dauer- und d) 1 1.500 ha 01 Baumschulkulturen Jahr 1-2 EL-0108- Ökolandbau Einführung: Ackerflächen Jahr 3- a) 2 240 ha 01 5 EL-0108- Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen Jahr b) 2 190 ha 01 3-5 Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen Jahr EL-0108- 3-5 in Kombination mit der Ökoregelung DZ b) 4 140 ha 01 0404: Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha EL-0108- Ökolandbau Einführung: Gemüse, - Blumen c) 2 485 ha 01 und Zierpflanzenanbauflächen Jahr 3-5 EL-0108- Ökolandbau Einführung: Dauer- und d) 2 987 ha 01 Baumschulkulturen Jahr 3-5 Ökolandbau Einführung: Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten Jahr 1-5 (max. 600 € je 01 Unternehmen) EL-0108- a) 1 240 ha Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen DE 1050 DE 02 EL-0108- b) 1 190 ha Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ 0404: b) 2 140 ha 02 Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: Gemüse, - Blumen c) 1 485 ha 02 und Zierpflanzenanbauflächen EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: Dauer- und d) 1 987 ha 02 Baumschulkulturen Ökolandbau Beibehaltung: Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) DED Sachsen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- Einführung Ackerflächen (Einführung 2 a) 1 435 ha 01 Jahre) Einführung Ackerflächen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in EL-0108- a) 2 205/185 ha Sommergetreide, Mais, Leguminosen, 01 einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, - 150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Einführung Ackerflächen (Einführung 2 EL-0108- Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung a) 3 285 ha 01 DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha EL-0108- a) 4 230 ha Einführung Ackerflächen (ab dem 3. Jahr) 01 Einführung Ackerflächen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, EL-0108- a) 5 100/80 ha Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer 01 Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Einführung Ackerflächen (ab dem 3. Jahr) in EL-0108- a) 6 180 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: 01 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha EL-0108- Einführung Grünlandflächen (Einführung 2 b) 1 335 ha 01 Jahre) Einführung Grünlandflächen (Einführung 2 EL-0108- Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung b) 2 285 ha 01 DZ 0404: Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha DE 1051 DE EL-0108- b) 3 230 ha Einführung Grünlandflächen (ab dem 3. Jahr) 01 Einführung Grünlandflächen (ab dem 3. Jahr) EL-0108- in Kombination mit der Ökoregelung DZ b) 4 180 ha 01 0404; Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha EL-0108- Einführung Gemüseanbauflächen (Einführung c) 1 482 ha 01 2 Jahre) Einführung Gemüseanbauflächen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung EL-0108- c) 2 352/332 ha DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse - 01 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) EL-0108- Einführung Gemüseanbauflächen (ab dem 3. c) 3 413 ha 01 Jahr) Einführung Gemüseanbauflächen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung EL-0108- c) 4 283/263 ha DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse - 01 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff)) EL-0108- Einführung Dauer- und Baumschulkulturen d) 1 1.410 ha 01 (Einführung 2 Jahre) Einführung Dauer- und Baumschulkulturen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der EL-0108- d) 2 1280/1260 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 01 Dauerkulturen – 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) EL-0108- Einführung Dauer- und Baumschulkulturen d) 3 890 ha 01 (ab dem 3. Jahr) Einführung Dauer- und Baumschulkulturen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der EL-0108- d) 4 760/740 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 01 Dauerkulturen – 130 €/ha, -110 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) EL-0108- Einführung Ausgleich für Transaktionskosten e) 1 40 ha 01 (max. 550 € je Unternehmen) EL-0108- a) 1 230 ha Beibehaltung Ackerflächen 02 Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, EL-0108- a) 2 100/80 ha Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer 02 Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, – 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Beibehaltung Ackerflächen in Kombination EL-0108- a) 3 180 ha mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf 02 PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha EL-0108- b) 1 230 ha Beibehaltung Grünlandflächen 02 EL-0108- b) 2 180 ha Beibehaltung Grünlandflächen in DE 1052 DE 02 Kombination mit der Ökoregelung DZ 0404: Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha EL-0108- c) 1 413 ha Beibehaltung Gemüseanbauflächen 02 Beibehaltung Gemüseanbauflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: c) 2 283/263 ha 02 Verzicht auf PSM im Feldgemüse – 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) EL-0108- d) 1 890 ha Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen 02 Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ EL-0108- d) 2 760/740 ha 0406:Verzicht auf PSM in Dauerkulturen – 02 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Beibehaltung Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 550 € je 02 Unternehmen) DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- Ökolandbau Einführung: Ackerflächen Jahr 1 - a) 1 240 ha 01 5 Ökolandbau Einführung: Ackerflächen Jahr 1-5 EL-0108- a) 2 90 ha in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: 01 -150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff) Ökolandbau Einführung: Ackerflächen Jahr 1-5 EL-0108- a) 3 190 ha in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: 01 -50 €/ha EL-0108- Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen Jahr b) 1 240 ha 01 1-5 Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen Jahr EL-0108- 1-5 in Kombination mit der Ökoregelung DZ- b) 2 190 ha 01 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- Ökolandbau Einführung: Gemüseanbauflächen c) 1 375 ha 01 Jahr 1-5 Ökolandbau Einführung: Gemüseanbauflächen EL-0108- c) 2 225 ha Jahr 1-5 in Kombination mit der Ökoregelung 01 DZ 0406: -150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff) EL-0108- Ökolandbau Einführung: Dauer- und d) 1 850 ha 01 Baumschulkulturen Jahr 1-5 Ökolandbau Einführung: Dauer- und EL-0108- Baumschulkulturen Jahr 1-5 in Kombination d) 2 700 ha 01 mit der Ökoregelung DZ 0406: -150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff ) DE 1053 DE Ökolandbau Einführung: Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) Jahr 1-5 EL-0108- a) 1 240 ha Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in EL-0108- a) 2 90 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: - 02 150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff) Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in EL-0108- a) 3 190 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: - 02 50 €/ha EL-0108- a) 4 240 ha Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in EL-0108- a) 5 90 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: - 02 150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff) Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in EL-0108- a) 6 190 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: - 02 50 €/ha EL-0108- b) 1 240 ha Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 2 190 ha 02 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- b) 3 240 ha Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 4 190 ha 02 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: c) 1 375 ha 02 Gemüseanbauflächen Ökolandbau Beibehaltung: EL-0108- Gemüseanbauflächen in Kombination mit der c) 2 225 ha 02 Ökoregelung DZ 0406: -150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff) EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: c) 3 375 ha 02 Gemüseanbauflächen Ökolandbau Beibehaltung: EL-0108- Gemüseanbauflächen in Kombination mit der c) 4 225 ha 02 Ökoregelung DZ 0406: -150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff) EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: Dauer- und d) 1 850 ha 02 Baumschulkulturen Ökolandbau Beibehaltung: Dauer- und EL-0108- Baumschulkulturen in Kombination mit der d) 2 700 ha 02 Ökoregelung DZ 0406: -150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff) EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: Dauer- und d) 3 850 ha 02 Baumschulkulturen DE 1054 DE Ökolandbau Beibehaltung: Dauer- und EL-0108- Baumschulkulturen in Kombination mit der d) 4 700 ha 02 Ökoregelung DZ 0406: -150 €/ha (Antragsjahr 2025 ff) Ökolandbau Beibehaltung: Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) DEF Schleswig-Holstein Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- a) 1 423 ha Einführung Ackerflächen Jahr 1+2 01 Einführung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM in EL-0108- Sommergetreide, Mais, Leguminosen, a) 2 293, 273 ha 01 einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte,- 130 €/ha, -150 €/ha, (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Jahr 1+2 Einführung Ackerflächen in Kombination mit EL-0108- a) 3 373 ha Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM im 01 Feldfutterbau - 50 €/ha Jahr 1+2 EL-0108- a) 4 280 ha Einführung Ackerflächen ab 3. Jahr 01 Einführung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM in EL-0108- Sommergetreide, Mais, Leguminosen, a) 5 150,130 ha 01 einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, -150 €/ha, (Antragsjahr 2023, 2024 ff ab 3. Jahr Einführung Ackerflächen in Kombination mit EL-0108- a) 6 230 ha der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM 01 im Feldfutterbau - 50 €/ha ab 3. Jahr EL-0108- b) 1 473 ha Einführung Grünlandflächen Jahr 1+2 01 EL-0108- Einführung Grünlandflächen mit Auflagen Jahr b) 2 413 ha 01 1+2 Einführung Grünlandflächen in Kombination EL-0108- mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung b) 3 423 ha 01 des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha Jahr 1+2 Einführung Grünlandflächen mit Auflagen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 4 363 ha 01 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha Jahr 1+2 EL-0108- b) 5 260 ha Einführung Grünlandflächen ab 3. Jahr 01 EL-0108- Einführung Grünlandflächen mit Auflagen ab b) 6 200 ha 01 3. Jahr DE 1055 DE Einführung Grünlandflächen in Kombination EL-0108- mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung b) 7 210 ha 01 des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha ab 3. Jahr Einführung Grünlandflächen mit Auflagen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 8 150 ha 01 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha ab 3. Jahr EL-0108- Einführung Gemüse, - Blumen und c) 1 485 ha 01 Zierpflanzenanbauflächen Einführung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit EL-0108- c) 2 355, 335 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im 01 Feldgemüse – 130 €/ha, -150 €/ha, (Antragsjahr 2023, 20245 ff) EL-0108- Einführung Dauer- und Baumschulkulturen d) 1 1546 ha 01 Jahr 1+2 Einführung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit Ökoregelung DZ 0406: EL-0108- 1416, d) 2 ha Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen -130 01 1396 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff ) Jahr 1+2 EL-0108- Einführung Dauer- und Baumschulkulturen ab d) 3 987 ha 01 3. Jahr Einführung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: EL-0108- d) 4 857, 837 ha Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen -130 01 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff ) ab 3. Jahr EL-0108- Einführung Ausgleich für Transaktionskosten e) 1 40 ha 01 (max. 600 € je Unternehmen) EL-0108- a) 1 280 ha Beibehaltung Ackerflächen 02 Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM in EL-0108- Sommergetreide, Mais, Leguminosen, a) 2 150, 130 ha 02 einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte,- 130 €/ha, -150 €/ha (B10, O10) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit EL-0108- a) 3 230 ha der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM 02 im Feldfutterbau - 50 €/ha EL-0108- b) 1 260 ha Beibehaltung Grünlandflächen 02 EL-0108- b) 2 200 ha Beibehaltung Grünlandflächen mit Auflagen 02 Beibehaltung Grünlandflächen in Kombination EL-0108- mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung b) 3 210 ha 02 des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- b) 4 150 ha Beibehaltung Grünlandflächen mit Auflagen in DE 1056 DE 02 Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- Beibehaltung Gemüse, - Blumen und c) 1 485 ha 02 Zierpflanzenanbauflächen Beibehaltung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit EL-0108- c) 2 355, 335 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im 02 Feldgemüse – 130 €/ha, -150 €/ha, (B10, O10) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) EL-0108- d) 1 987 ha Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen 02 Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: d) 2 857, 837 ha 02 Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen -130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff ) EL-0108- Beibehaltung Ausgleich für Transaktionskosten e) 1 40 ha 02 (max. 600 € je Unternehmen) DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0108- a) 1 314 ha Ökolandbau Einführung: Ackerflächen 01 Ökolandbau Einführung: Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, EL-0108- a) 2 184; 164 ha Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer 01 Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, -150 €/ha, (Antragsjahr 2023, 2024ff) Ökolandbau Einführung: Ackerflächen in EL 0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: a) 3 264 ha 01 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha EL-0108- Ökolandbau Einführung: Ackerflächen (2- a) 4 423 ha 01 jährig, ab 2024) Ökolandbau Einführung: Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: EL-0108- Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, a) 5 273 ha 01 Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 150 €/ha (Antragsjahr 2024ff) Ökolandbau Einführung: Ackerflächen in EL 0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: a) 6 373 ha 01 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha (2-jährig, ab2024) EL-0108- b) 1 320 ha Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen 01 DE 1057 DE Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 2 270 ha 01 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen (2- b) 3 473 ha 01 jährig, ab 2024) Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen in EL-0108- Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 b) 4 423 ha 01 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha (2-jährig, ab 2024) EL-0108- Ökolandbau Einführung: Gemüse, - Blumen c) 1 485 ha 01 und Zierpflanzenanbauflächen Ökolandbau Einführung: Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in EL-0108- c) 2 355;335 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: 01 Verzicht auf PSM im Feldgemüse – 130 €/ha, -150 €/ha(Antragsjahr 2023, 2024ff) Ökolandbau Einführung: Gemüse, - Blumen EL-0108- c) 3 485 ha und Zierpflanzenanbauflächen (2-jährig, ab 01 2024) Ökolandbau Einführung: Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in EL-0108- c) 4 335 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: 01 Verzicht auf PSM im Feldgemüse -150 €/ha (Antragsjahr 2024ff) EL-0108- Ökolandbau Einführung: Dauer- und d) 1 1210 ha 01 Baumschulkulturen Ökolandbau Einführung: Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der EL -0108- d) 2 1080;1060 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 01 Dauerkulturflächen -130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) EL-0108- Ökolandbau Einführung: Dauer- und d) 3 1546 ha 01 Baumschulkulturen (2-jährig, ab 2024) Ökolandbau Einführung: Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der EL -0108- d) 4 1396 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 01 Dauerkulturflächen -150 €/ha(Antragsjahr 2024ff) Ökolandbau Einführung: Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 01 Unternehmen) EL-0108- a) 1 242 ha Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, EL-0108- a) 2 112;92 ha Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer 02 Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte, - 130 €/ha, -150 €/ha, (Antragsjahr 2023, 2024ff) DE 1058 DE Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in EL-0108- a) 3 192 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau – 50 €/ha 02 EL-0108- b) 1 219 ha Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen 02 Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen EL-0108- in Kombination mit der Ökoregelung DZ- b) 2 169 ha 02 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha EL-0108- Ökolandbau Beibehaltung: Gemüse, - c) 1 485 ha 02 Blumen und Zierpflanzenanbauflächen Ökolandbau Beibehaltung: Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in EL-0108- c) 2 355;335 ha Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: 02 Verzicht auf PSM im Feldgemüse – 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) EL- Ökolandbau Beibehaltung: Dauer- und d) 1 987 ha 0108.02 Baumschulkulturen Ökolandbau Beibehaltung: Dauer- und Bauschulkulturen in Kombination mit der EL-0108- d) 2 857;837 ha Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in 02 Dauerkulturflächen -130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024ff) Ökolandbau Beibehaltung: Ausgleich für EL-0108- e) 1 40 ha Transaktionskosten (max. 600 € je 02 Unternehmen) Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Dabei wird auch berücksichtigt, wenn die Flächen bereits Baseline- Verpflichtungen unterliegen. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. 4 bzw. Art. 72 Abs. 4 ermittelt. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen (siehe Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3). Die Prämienhöhe der Öko-Regelung bleibt dabei unverändert. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention DE 1059 DE Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - Welche Vertragsdauer besteht? Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 4 Jahre. Für am 1.1.2026 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 3 Jahre. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für Verpflichtungen zur Umstellung auf den Ökologischen Landbau, sowie für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden. Von der Regelung des Art. 70 (6) (b) sind auch die neuen Verpflichtungen umfasst, die sich unmittelbar an Verpflichtungen anschließen, die noch über die EPLR der Länder ausfinanziert werden. Die Regelungen zur Laufzeit werden in den jeweiligen Landesrichtlinien konkretisiert. 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE1 - Baden- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Württemberg Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE2 - Bayern 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE3 - Berlin 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE4 - Brandenburg 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE5 - Bremen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE6 - Hamburg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE7 - Hessen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% DE 1060 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 57,00% 20,00% 80,00% Westfalen DEA - Nordrhein- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Westfalen Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 50,00% 20,00% 80,00% Pfalz DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEC - Saarland 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 68,86% 20,00% 80,00% DEC - Saarland 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 68,86% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DED - Sachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DEE - Sachsen-Anhalt 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DEE - Sachsen-Anhalt 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE 1061 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0108-01-a-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Acker 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-a-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Einführung - Acker 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-b-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-b-02 - D2 Ökolandbau - Einführung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland - Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-b-03 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Einführung - Grünland 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-b-04 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Einführung - Grünland - Kombination mit Ökoregelung 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ-0404 R.44 DE1-EL-0108-01-c-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gartenbau 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-c-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Einführung - Gartenbau 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-d-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkultur 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-d-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Einführung - Dauerkultur 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-01-e-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ausgleich Transaktionskosten 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1062 DE DE1-EL-0108-01-e-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Einführung - Ausgleich Transaktionskosten 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-a-01 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Beibehaltung - Acker 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-a-02 - D2- Ökolandbau - Beibehaltung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Acker 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-b-01 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Beibehaltung - Grünland 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-b-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Beibehaltung - Grünland - Kombination mit Ökoregelung 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ-0404 R.44 DE1-EL-0108-02-b-03 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-b-04 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland - Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-c-01 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Beibehaltung - Gartenbau 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-c-02 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gartenbau 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-d-01 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Beibehaltung - Dauerkultur 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-d-02 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkultur 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-e-01 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ausgleich Transaktionskosten 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE1-EL-0108-02-e-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE1- Homogen DE1; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Beibehaltung - Ausgleich Transaktionskosten 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1063 DE DE2-EL-0108-01-a-01 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Acker 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-01-a-02 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 1 R.44 DE2-EL-0108-01-a-03 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 2 R.44 DE2-EL-0108-01-b-01 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-01-b-02 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-01-c-01 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbau 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-01-c-02 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbau in Kombination 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: R.44 DE2-EL-0108-01-d-01 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauer- und Baumschulkulturen 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-01-d-02 - O10: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 R.44 DE2-EL-0108-01-e-01 - O12: Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Unternehmen) R.44 DE2-EL-0108-02-a-01 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Acker 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-a-02 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 1 R.44 DE2-EL-0108-02-a-03 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 2 R.44 DE 1064 DE DE2-EL-0108-02-a-04 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Acker 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-a-05 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Acker in Kombination mit der Ökoregelung 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ-0406 Nr. 1 R.44 DE2-EL-0108-02-a-06 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Acker in Kombination mit der Ökoregelung 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ-0406 Nr. 2 R.44 DE2-EL-0108-02-b-01 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-b-02 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-b-03 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Grünland 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-b-04 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Grünland in Kombination mit der 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ-0404 R.44 DE2-EL-0108-02-c-01 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbau 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-c-02 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbau in Kombination 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: R.44 DE2-EL-0108-02-c-03 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbau 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-c-04 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbau in 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: R.44 DE2-EL-0108-02-d-01 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauer- und Baumschulkulturen 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-d-02 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 R.44 DE 1065 DE DE2-EL-0108-02-d-03 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE2-EL-0108-02-d-04 - B10: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Durchschnitt DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen in 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 R.44 DE2-EL-0108-02-e-01 - O12: Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Unternehmen) R.44 DE2-EL-0108-02-e-02 - B12: AV Ökolandbau Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Beibehaltung Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 55,00% R.29; R.31; R.33; R.43; € je Unternehmen) R.44 DE4-EL-0108-01-a-01 - Einführung Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-a-02 - Berlin - Einführung Ackerland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE3- Homogen DE3; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-b-01 - Einführung Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-b-02 - Berlin - Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE3- Homogen DE3; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-b-03 - Einführung Grünland mit ÖR 4 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-c-01 - Einführung Gemüse Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-c-02 - Berlin - Einführung Gemüse Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE3- Homogen DE3; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-d-01 - Einführung Kern- und Steinobst Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-d-02 - Einführung Beeren-, Strauch- und Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Wildobst 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1066 DE DE4-EL-0108-01-e-01 - Transaktionskosten Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-01-e-02 - Berlin - Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE3- Homogen DE3; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Einführung 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-a-01 - Beibehaltung Ackerland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-a-02 - Berlin - Beibehaltung Ackerland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE3- Homogen DE3; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung Grünland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-b-02 - Berlin - Beibehaltung Grünland Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE3- Homogen DE3; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-b-03 - Beibehaltung Grünland mit ÖR 4 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-c-01 - Beibehaltung Gemüse Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-c-02 - Berlin - Beibehaltung Gemüse Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE3- Homogen DE3; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-d-01 - Beibehaltung Kern- und Steinobst Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-d-02 - Beibehaltung Beeren-, Strauch- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Wildobst 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-e-01 - Transaktionskosten Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE4- Homogen DE4; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE4-EL-0108-02-e-02 - Berlin - Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE3- Homogen DE3; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Beibehaltung 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1067 DE DE7-EL-0108-01-a-01 - Einführung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; genutzten Ackerflächen R.44 DE7-EL-0108-01-a-02 - Einführung ÖL; Bewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Durchschnitt DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht bei Sommergetreide R.44 etc. DE7-EL-0108-01-a-03 - Einführung ÖL; Bewirtschaftung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht im Feldfutterbau R.44 DE7-EL-0108-01-b-01 - Einführung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; genutzten Grünlandflächen R.44 DE7-EL-0108-01-b-02 - Einführung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; genutzten Grünlandflächen Kombination mit ÖR 4 R.44 DE7-EL-0108-01-c-01 - Einführung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ackerflächen R.44 DE7-EL-0108-01-c-02 - Einführung des ÖL; Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Durchschnitt DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht R.44 DE7-EL-0108-01-c-03 - Einführung des ÖL; Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht im Feldfutterbau R.44 (Finanzhilfe - Homogen) DE7-EL-0108-01-d-01 - Einführung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; genutzten Dauerkulturen R.44 DE7-EL-0108-01-d-02 - Einführung des ÖL; Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Durchschnitt DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Dauerkulturen Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht R.44 DE7-EL-0108-01-e-01 - Einführung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Transaktionskostenzuschuss 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE7-EL-0108-02-a-01 - Beibehaltung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; genutzten Ackerflächen R.44 DE 1068 DE DE7-EL-0108-02-a-02 - Beibehaltung des ÖL; Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Durchschnitt DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht bei R.44 Sommergetreide etc. DE7-EL-0108-02-a-03 - Beibehaltung des ÖL; Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht im R.44 Feldfutterbau DE7-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; genutzten Grünlandflächen R.44 DE7-EL-0108-02-b-02 - Beibehaltung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; genutzten Grünlandflächen Kombination mit ÖR 4 R.44 DE7-EL-0108-02-c-01 - Beibehaltung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ackerflächen R.44 DE7-EL-0108-02-c-02 - Beibehaltung des ÖL; Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Durchschnitt DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit ÖR6; PSM Verzich R.44 DE7-EL-0108-02-c-03 - Beibehaltung des ÖL; Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht im Feldfutterbau R.44 DE7-EL-0108-02-d-01 - Beibehaltung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; genutzten Dauerkulturen R.44 DE7-EL-0108-02-d-02 - Beibehaltung des ÖL; Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Durchschnitt DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Dauerkulturen Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht R.44 DE7-EL-0108-02-e-01 - Beibehaltung des Ökologischen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE7- Homogen DE7; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbaus; Transaktionskostenzuschuss 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE8-EL-0108-01-a-01 - Ackerflächen – Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein ÖR2 vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst DZ- 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 R.44 DE8-EL-0108-01-b-01 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein RGV – Kombination mit ÖR1d DZ-0401-04, ÖR3 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Agroforst DZ-0403, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, R.44 ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 DE 1069 DE DE8-EL-0108-01-b-02 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein RGV – Kombination mit ÖR4 extensives Dauergrünland 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ-0404 R.44 DE8-EL-0108-01-c-01 - Gemüse, - Blumen und Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Zierpflanzenanbauflächen – Kombination mit ÖR2 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst DZ-0403, R.44 Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 DE8-EL-0108-01-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit ÖR1c Blühstreifen/-flächen in 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Dauerkulturen DZ-0401-03, ÖR3 Agroforst DZ-0403, R.44 Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 DE8-EL-0108-01-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (max. 600 € je Unternehmen) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE8-EL-0108-02-b-01 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein RGV – Kombination mit ÖR1d DZ-0401-04, ÖR3 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Agroforst DZ-0403, ÖR4 extensives Dauergrünland DZ- R.44 0404, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 DE8-EL-0108-02-b-02 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein RGV – Kombination mit ÖR4 extensives Dauergrünland 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ-0404 R.44 DE8-EL-0108-02-b-03 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein RGV – Kombination mit ÖR1d DZ-0401-04, ÖR3 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Agroforst DZ-0403, ÖR4 extens. DG DZ-0404, ÖR5 5- R.44 Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 (100% EU-Mittel) DE8-EL-0108-02-c-01 - Gemüse, - Blumen und Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Zierpflanzenanbauflächen – Kombination mit ÖR2 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst DZ-0403, R.44 Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 DE8-EL-0108-02-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit ÖR1c Blühstreifen/-flächen in 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Dauerkulturen DZ-0401-03, ÖR3 Agroforst DZ-0403, R.44 Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 DE8-EL-0108-02-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (max. 600 € je Unternehmen) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1070 DE DE9-EL-0108-01-a-01 - Einführung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Ackerland - Umschichtung 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE9-EL-0108-01-a-02 - Einführung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Ackerland 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-01-a-03 - Einführung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Landbau Ackerland - Altverpflichtung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE9-EL-0108-01-b-01 - Einführung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Grünland 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-01-c-01 - Einführung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Gemüse 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-01-c-02 - Einführung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Landbau Gemüse - Altverpflichtung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE9-EL-0108-01-d-01 - Einführung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Dauerkultur 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-01-d-02 - Einführung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Landbau Dauerkultur - Altverpflichtung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE9-EL-0108-01-e-01 - Ausgleich von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE9- Durchschnitt DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Transaktionskosten - Altverpflichtungen 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1071 DE DE9-EL-0108-01-e-02 - Ausgleich von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Transaktionskosten - Einführung Ökologischer Landbau 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-a-02 - Beibehaltung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Ackerland 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-a-03 - a)+b) BV1AG: Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau - Acker Beibehalter - Umschichtungsmittel 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE9-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Grünland 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-b-02 - Beibehaltung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Ja Landbau Grünland - Altverpflichtungen 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE9- R.44 80,00% DE9-EL-0108-02-b-03 - a)+b) BV1AG: Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau - Grünland Beibehalter - Umschichtungsmittel 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE9-EL-0108-02-c-01 - Beibehaltung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Gemüse 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-c-02 - c) BV1GM: Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau - Gemüse Beibehalter - Umschichtungsmittel 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1072 DE DE9-EL-0108-02-d-01 - Beibehaltung Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Homogen DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau Dauerkultur 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-d-02 - d) BV1DK: Ökologischer Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Landbau - Dauerkulturen Beibehalter - 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Umschichtungsmittel R.44 DE9-EL-0108-02-e-01 - Ausgleich von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Transaktionskosten Beibehaltung Ökologischer Landbau 80,00% DE9; R.29; R.31; R.33; R.43; 91(3)(b) - 70-DE6- R.44 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-e-02 - Ausgleich von Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Transaktionskosten Beibehaltung Ökologischer Landbau - 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Umschichtungsmittel R.44 DEA-J DEA-EL-0108-01-a-01 - Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-J DEA-EL-0108-01-a-02 - Ackerflächen - Einführung, 3.-5. Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Jahr 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-J DEA-EL-0108-01-a-03 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; bis 2026) R.44 DEA-J DEA-EL-0108-01-a-04 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 (Antragsjahre 2024 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; bis 2026) R.44 DEA-J DEA-EL-0108-01-a-05 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; bis 2026) - Einführung, 3.-5. Jahr R.44 DEA-J DEA-EL-0108-01-a-06 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 (Antragsjahre 2024 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; bis 2026) - Einführung, 3.-5. Jahr R.44 DEA-K DEA-EL-0108-01-b-01 - Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1073 DE DEA-K DEA-EL-0108-01-b-02 - Grünlandflächen in Kombination Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein mit Öko-Regelung DZ-0404 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-K DEA-EL-0108-01-b-03 - Grünlandflächen - Einführung, Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 3.-5. Jahr 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-K DEA-EL-0108-01-b-04 - Grünlandflächen in Kombination Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein mit Öko-Regelung DZ-0404 - Einführung, 3.-5. Jahr 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-L DEA-EL-0108-01-c-01 - Gemüse, - Blumen und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Zierpflanzenanbauflächen 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-L DEA-EL-0108-01-c-02 - Gemüse-, Blumen- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Zierpflanzenanbauflächen - Einführung, 3.-5. Jahr 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-L DEA-EL-0108-01-c-03 - Gemüse, - Blumen und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Öko- 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) R.44 DEA-S DEA-EL-0108-01-c-04 - Flächen unter Glas („Unterglas- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Flächen“) 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-L DEA-EL-0108-01-c-05 - Gemüse, - Blumen und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Öko- 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) R.44 - Einführung, 3.-5. Jahr DEA-S DEA-EL-0108-01-c-06 - Flächen unter Glas („Unterglas- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Flächen“) - Einführung, 3.-5. Jahr 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-M DEA-EL-0108-01-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-M DEA-EL-0108-01-d-02 - Dauer- und Baumschulkulturen - Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Einführung, 3.-5. Jahr 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-M DEA-EL-0108-01-d-03 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; (Antragsjahre 2024 bis 2026) R.44 DE 1074 DE DEA-M DEA-EL-0108-01-d-04 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Einführung, 3.-5. Jahr R.44 DEA-EL-0108-01-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (max. 600 € je Unternehmen) 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-N DEA-EL-0108-02-a-01 - Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-N DEA-EL-0108-02-a-02 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; bis 2026) R.44 DEA-N DEA-EL-0108-02-a-03 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 (Antragsjahre 2024 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; bis 2026) R.44 DEA-O DEA-EL-0108-02-b-01 - Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-O DEA-EL-0108-02-b-02 - Grünlandflächen in Kombination Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein mit der Öko-Regelung DZ-0404 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-P DEA-EL-0108-02-c-01 - Gemüse, - Blumen und Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Zierpflanzenanbauflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-P DEA-EL-0108-02-c-03 - Gemüse-, Blumen- und Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Öko- 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) R.44 DEA-EL-0108-02-c-04 - Flächen unter Glas („Unterglas- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Flächen“) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-Q DEA-EL-0108-02-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEA-Q DEA-EL-0108-02-d-02 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; (Antragsjahre 2024 bis 2026) R.44 DEA-EL-0108-02-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (max. 600 € je Unternehmen) 57,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1075 DE DEB-EL-0108-01-a-01 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-01-a-02 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ- 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0406 - Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, R.44 Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte DEB-EL-0108-01-a-03 - Landwirtschaftlich genutzte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen + Öko-Regelung DZ-0406 Verzicht auf 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; PSM im Futterbau R.44 DEB-EL-0108-01-b-01 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-01-b-02 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen: in Kombination mit der Ökoregelung 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands R.44 des Betriebs DEB-EL-0108-01-c-01 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-01-c-02 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf R.44 PSM im Feldgemüse DEB-EL-0108-01-d-01 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkulturen (Obstbau) 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-01-d-02 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkulturen (Weinbau) 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-01-d-03 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkulturen (Weinbau) komb. Mit Steil- und 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Steilstlagenweinbau R.44 DEB-EL-0108-01-d-04 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkulturen (Obst-Weinbau) in Kombination mit der 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in R.44 Dauerkulturflächen DE 1076 DE DEB-EL-0108-01-e-01 - Ökolandbau Einführung: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Unternehmen) R.44 DEB-EL-0108-02-a-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-02-a-02 - Ökolandbau Beibehaltung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ- 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0406 Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, R.44 Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte DEB-EL-0108-02-a-03 - Landwirtschaftlich genutzte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen + Öko-Regelung DZ-0406 Verzicht auf 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; PSM im Futterbau R.44 DEB-EL-0108-02-b-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-02-b-02 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ- 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des R.44 Betriebs DEB-EL-0108-02-c-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEA; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-02-c-02 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf R.44 PSM im Feldgemüse DEB-EL-0108-02-d-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkulturen (Obstbau) 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-02-d-02 - Ökolandbau Beibehaltung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkulturen (Weinbau) 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEB-EL-0108-02-d-03 - Ökolandbau Beibehaltung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkulturen (Weinbau) komb. Mit Steil- und 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Steilstlagenweinbau R.44 DE 1077 DE DEB-EL-0108-02-d-04 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Dauerkulturen (Obst-Weinbau) in Kombination mit der 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in R.44 Dauerkulturflächen DEB-EL-0108-02-e-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEB- Homogen DEB; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je 50,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Unternehmen) R.44 DEC-EL-0108-01-a-01 - Einführung: Ackerflächen Jahr 1- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 2 (400) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-01-a-02 - Einführung: Ackerflächen Jahr 3- Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 5 (240) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-01-b-01 - Einführung: Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Jahr 1-2 (400) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-01-b-04 - Einführung: Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Jahr 3-5 (190) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-01-b-05 - Einführung: Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Jahr 1-2 in Kombination ÖR DZ 0404 (350): 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 R.44 EUR/ha (350) DEC-EL-0108-01-b-06 - Einführung: Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Jahr 3-5 in Kombination ÖR DZ 0404 (140): 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 R.44 EUR/ha (140) DEC-EL-0108-01-c-03 - Einführung: Gemüse, - Blumen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Zierpflanzenanbauflächen Jahr 1-2 (485) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-01-c-04 - Einführung: Gemüse, - Blumen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Zierpflanzenanbauflächen Jahr 3-5 (485) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-01-d-04 - Einführung: Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen Jahr 1-2 (1500) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-01-d-05 - Einführung: Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen Jahr 3-5 (987) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1078 DE DEC-EL-0108-01-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Jahr 1-5 (max. 600 € je Unternehmen) mit 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; Umschichtungsmitteln R.44 DEC-EL-0108-02-a-01 - Beibehaltung: Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (240) mit Umschichtungsmittel 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-02-a-03 - Beibehaltung: Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (240) ohne Umschichtungsmittel 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung: Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein in Kombination mit ÖR DZ 0404 (140): Extensivierung 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha R.44 DEC-EL-0108-02-b-02 - Beibehaltung: Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (190) mit Umschichtungsmittel 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-02-b-04 - Beibehaltung: Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (190) ohne Umschichtungsmittel 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-02-c-03 - Beibehaltung: Gemüse, - Blumen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Zierpflanzenanbauflächen (458) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-02-d-04 - Beibehaltung: Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen (987) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-02-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (max. 600 € je Unternehmen) mit Umschichtungsmitteln 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEC-EL-0108-02-e-02 - Ausgleich für Transaktionskosten Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEC- Homogen DEC; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein ohne Umschichtungsmittel (max. 600 € je Unternehmen) 68,86% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-A DED-EL-0108-01-a-01 - Einführung Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (Einführung 2 Jahre) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-A DED-EL-0108-01-a-02 - Einführung Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ 0406 R.44 DED-A DED-EL-0108-01-a-03 - Einführung Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha R.44 DE 1079 DE DED-B DED-EL-0108-01-a-04 - Einführung Ackerflächen (ab Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein dem 3. Jahr) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-B DED-EL-0108-01-a-05 - Einführung Ackerflächen (ab Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0406: Verzicht auf PSM außer Ackerfutter R.44 DED-B DED-EL-0108-01-a-06 - Einführung Ackerflächen (ab Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau R.44 DED-EL-0108-01-b-01 - Einführung Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (Einführung 2 Jahre) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-EL-0108-01-b-02 - Einführung Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ 0404: Extensivierung Dauergrünland im R.44 Gesamtbetrieb -50 EUR/ha DED-EL-0108-01-b-03 - Einführung Grünlandflächen (ab Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein dem 3. Jahr) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-EL-0108-01-b-04 - Einführung Grünlandflächen (ab Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0404; Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb - R.44 50 EUR/ha DED-C DED-EL-0108-01-c-01 - Einführung Gemüseanbauflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (Einführung 2 Jahre) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-C DED-EL-0108-01-c-02 - Einführung Gemüseanbauflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse – 130 €/ha, - R.44 120 €/ha, -110 €/ha DED-D DED-EL-0108-01-c-03 - Einführung Gemüseanbauflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (ab dem 3. Jahr) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-D DED-EL-0108-01-c-04 - Einführung Gemüseanbauflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse R.44 DED-E DED-EL-0108-01-d-01 - Einführung Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen (Einführung 2 Jahre) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1080 DE DED-E DED-EL-0108-01-d-02 - Einführung Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen (Einführung 2 Jahre) in Kombination 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in R.44 Dauerkulturen DED-F DED-EL-0108-01-d-03 - Einführung Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen (ab dem 3. Jahr) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-F DED-EL-0108-01-d-04 - Einführung Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in R.44 Dauerkulturen DED-EL-0108-01-e-01 - Einführung Ausgleich für Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Transaktionskosten (max. 550 € je Unternehmen) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-G DED-EL-0108-02-a-01 - Beibehaltung Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-G DED-EL-0108-02-a-02 - Beibehaltung Ackerflächen in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406, außer 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ackerfutter R.44 DED-G DED-EL-0108-02-a-03 - Beibehaltung Ackerflächen in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; PSM im Feldfutterbau R.44 DED-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung Ackerflächen in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; PSM im Feldfutterbau R.44 DED-EL-0108-02-b-02 - Beibehaltung Grünlandflächen in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ 0404: 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb R.44 DED-H DED-EL-0108-02-c-01 - Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüseanbauflächen 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DED-H DED-EL-0108-02-c-02 - Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüseanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse R.44 DED-I DED-EL-0108-02-d-01 - Beibehaltung Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1081 DE DED-I DED-EL-0108-02-d-02 - Beibehaltung Dauer- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturen R.44 DED-EL-0108-02-e-01 - Beibehaltung Ausgleich für Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Transaktionskosten (max. 550 € je Unternehmen) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-01-a-01 - Ackerflächen Jahr 1-5 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-01-a-02 - Ackerflächen Jahr 1-5 in Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, - 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DEE-EL-0108-01-a-03 - Ackerflächen Jahr 1-5 in Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha R.44 DEE-EL-0108-01-b-01 - Grünlandflächen Jahr 1-5 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-01-b-02 - Grünlandflächen Jahr 1-5 in Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs R.44 – 50 €/ha DEE-EL-0108-01-c-01 - Gemüseanbauflächen Jahr 1-5 Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-01-c-02 - Gemüseanbauflächen Jahr 1-5 in Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, - 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DEE-EL-0108-01-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Jahr 1-5 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-01-d-02 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Jahr 1-5 in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DEE-EL-0108-02-a-01 - Ackerflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1082 DE DEE-EL-0108-02-a-02 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DEE-EL-0108-02-a-03 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM im 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Feldfutterbau - 50 €/ha R.44 DEE-EL-0108-02-a-04 - Ackerflächen (80/20 % Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Finanzierung) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-02-a-05 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DEE-EL-0108-02-a-06 - Ackerflächen in Kombination mit Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM im 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Feldfutterbau - 50 €/ha R.44 DEE-EL-0108-02-b-01 - Grünlandflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-02-b-02 - Grünlandflächen in Kombination Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha R.44 DEE-EL-0108-02-b-03 - Grünlandflächen (80/20 % Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Finanzierung) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-02-b-04 - Grünlandflächen in Kombination Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha R.44 DEE-EL-0108-02-c-01 - Gemüseanbauflächen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-02-c-02 - Gemüseanbauflächen in Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, - 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DEE-EL-0108-02-c-03 - Gemüseanbauflächen (80/20 % Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Finanzierung) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-02-c-04 - Gemüseanbauflächen in Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, - 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DE 1083 DE DEE-EL-0108-02-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-02-d-02 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DEE-EL-0108-02-d-03 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (80/20 % Finanzierung) 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEE-EL-0108-02-d-04 - Dauer- und Baumschulkulturen Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEE- Homogen DEE; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, 80,00% R.29; R.31; R.33; R.43; -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) R.44 DEF-EL-0108-01-a-01 - Ökolandbau Ackerflächen Jahr Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 1+2 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-01-a-02 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen Jahr 1+2 R.44 DEF-EL-0108-01-a-03 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Verzicht auf PSM im Feldfutterbau Jahr 1+2 R.44 DEF-EL-0108-01-a-04 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen ab 3. Jahr 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-01-a-05 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen ab 3. Jahr R.44 DEF-EL-0108-01-a-06 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Verzicht auf PSM im Feldfutterbau ab 3. Jahr R.44 DEF-EL-0108-01-b-01 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen Jahr 1+2 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-01-b-02 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen mit Auflagen Jahr 1+2 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1084 DE DEF-EL-0108-01-b-03 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ- 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des R.44 Betriebs Jahr 1+2 DEF-EL-0108-01-b-04 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen mit Auflagen in Kombination mit 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten R.44 Dauergrünlands des Betriebs Jahr 1+2 DEF-EL-0108-01-b-05 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen ab 3. Jahr 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-01-b-06 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen mit Auflagen ab 3. Jahr 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-01-b-07 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ- 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des R.44 Betriebs ab 3. Jahr DEF-EL-0108-01-b-08 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen mit Auflagen in Kombination mit 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten R.44 Dauergrünlands des Betriebs ab 3. Jahr DEF-EL-0108-01-c-01 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-01-c-02 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf PSM im R.44 Feldgemüse DEF-EL-0108-01-d-01 - Ökolandbau Einführung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen Jahr 1+2 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-01-d-02 - Ökolandbau Einführung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen in Kombination mit der 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in R.44 Dauerkulturflächen Jahr 1+2 DEF-EL-0108-01-d-03 - Ökolandbau Einführung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen ab 3. Jahr 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1085 DE DEF-EL-0108-01-d-04 - Ökolandbau Einführung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen in Kombination mit der 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in R.44 Dauerkulturflächen ab 3. Jahr DEF-EL-0108-01-e-01 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Unternehmen) R.44 DEF-EL-0108-02-a-01 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-02-a-02 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen R.44 DEF-EL-0108-02-a-03 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Verzicht auf PSM im Feldfutterbau R.44 DEF-EL-0108-02-b-01 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-02-b-02 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen mit Auflagen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-02-b-03 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ- 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des R.44 Betriebs DEF-EL-0108-02-b-04 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünlandflächen mit Auflagen in Kombination mit 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten R.44 Dauergrünlands des Betriebs DEF-EL-0108-02-c-01 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEF-EL-0108-02-c-02 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf R.44 PSM im Feldgemüse DEF-EL-0108-02-d-01 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1086 DE DEF-EL-0108-02-d-02 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen in Kombination mit der 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in R.44 Dauerkulturflächen DEF-EL-0108-02-e-01 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEF- Homogen DEF; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Unternehmen) R.44 DEG-EL-0108-01-a-01 - Ökolandbau Einführung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-a-02 - Ökolandbau Einführung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein ÖR6 Stufe I 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-a-03 - Ökolandbau Einführung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein ÖR6 Stufe II 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-a-04 - Ökolandbau Einführung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein (2-jährig ab Antragsjahr 2024) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-a-05 - Ökolandbau Einführung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein ÖR6 Stufe I (2-jährig ab Antragsjahr 2024) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-a-06 - Ökolandbau Einführung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein ÖR6 Stufe II (2-jährig ab Antragsjahr 2024) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-b-01 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-b-02 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland ÖR4 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-b-03 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland (2-jährig ab Antragsjahr 2024) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-b-04 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland ÖR4 (2-jährig ab Antragsjahr 2024) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1087 DE DEG-EL-0108-01-c-01 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Blumen und Zierpflanzen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-c-02 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Blumen und Zierpflanzen ÖR6 Stufe I 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-c-03 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Blumen und Zierpflanzen (2-jährig ab Antragsjahr 2024) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-c-04 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Blumen und Zierpflanzen ÖR6 Stufe I (2-jährig ab 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Antragsjahr 2024) R.44 DEG-EL-0108-01-d-01 - Ökolandbau Einführung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-d-02 - Ökolandbau Einführung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen ÖR6 Stufe I 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-d-03 - Ökolandbau Einführung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen (2-jährig ab Antragsjahr 2024) 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-01-d-04 - Ökolandbau Einführung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen ÖR6 Stufe I (2-jährig ab 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; Antragsjahr 2024) R.44 DEG-EL-0108-01-e-01 - Ökolandbau Einführung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Transaktionskosten 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-a-01 - Ökolandbau Beibehaltung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-a-02 - Ökolandbau Beibehaltung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein ÖR 6 Stufe I 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-a-03 - Ökolandbau Beibehaltung Acker Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein ÖR 6 Stufe II 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-b-01 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DE 1088 DE DEG-EL-0108-02-b-02 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Grünland ÖR4 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-c-01 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, Blumen und Zierpflanzen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-c-02 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Gemüse, Blumen und Zierpflanzen ÖR6 Stufe I 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-d-01 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-d-02 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein und Baumschulkulturen ÖR6 Stufe I 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 DEG-EL-0108-02-e-01 - Ökolandbau Beibehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Homogen DEG; R.14; R.19; R.21; R.24; Nein Transaktionskosten 100,00% R.29; R.31; R.33; R.43; R.44 Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0108-01-a-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Acker entfällt DE1-EL-0108-01-a-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Einführung - Acker entfällt DE1-EL-0108-01-b-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Grünland entfällt DE1-EL-0108-01-b-02 - D2 Ökolandbau - Einführung - Grünland - Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 entfällt DE1-EL-0108-01-b-03 - D2 U55% - Ökolandbau - Einführung - Grünland entfällt DE1-EL-0108-01-b-04 - D2 U55% - Ökolandbau - Einführung - Grünland - Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 entfällt DE1-EL-0108-01-c-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Gartenbau entfällt DE1-EL-0108-01-c-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Einführung - Gartenbau DE 1089 DE entfällt DE1-EL-0108-01-d-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Dauerkultur entfällt DE1-EL-0108-01-d-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Einführung - Dauerkultur entfällt DE1-EL-0108-01-e-01 - D2 Ökolandbau - Einführung - Ausgleich Transaktionskosten entfällt DE1-EL-0108-01-e-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Einführung - Ausgleich Transaktionskosten entfällt DE1-EL-0108-02-a-01 - D2 U55% - Ökolandbau - Beibehaltung - Acker entfällt DE1-EL-0108-02-a-02 - D2- Ökolandbau - Beibehaltung - Acker entfällt DE1-EL-0108-02-b-01 - D2 U55% - Ökolandbau - Beibehaltung - Grünland entfällt DE1-EL-0108-02-b-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Beibehaltung - Grünland - Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 entfällt DE1-EL-0108-02-b-03 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Grünland entfällt DE1-EL-0108-02-b-04 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Grünland - Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 entfällt DE1-EL-0108-02-c-01 - D2 U55% - Ökolandbau - Beibehaltung - Gartenbau entfällt DE1-EL-0108-02-c-02 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Gartenbau entfällt DE1-EL-0108-02-d-01 - D2 U55% - Ökolandbau - Beibehaltung - Dauerkultur entfällt DE1-EL-0108-02-d-02 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Dauerkultur DE 1090 DE entfällt DE1-EL-0108-02-e-01 - D2 Ökolandbau - Beibehaltung - Ausgleich Transaktionskosten entfällt DE1-EL-0108-02-e-02 - D2 U55% - Ökolandbau - Beibehaltung - Ausgleich Transaktionskosten entfällt DE2-EL-0108-01-a-01 - O10: Ökolandbau Einführung Acker Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-01-a-02 - O10: Ökolandbau Einführung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 1 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-01-a-03 - O10: Ökolandbau Einführung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 2 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-01-b-01 - O10: Ökolandbau Einführung Grünland Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-01-b-02 - O10: Ökolandbau Einführung Grünland in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-01-c-01 - O10: Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbau Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-01-c-02 - O10: Ökolandbau Einführung Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbau in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: DE 1091 DE -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-01-d-01 - O10: Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag je Fördergegenstand gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit. DE2-EL-0108-01-d-02 - O10: Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-01-e-01 - O12: Ökolandbau Einführung Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DE2-EL-0108-02-a-01 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Acker Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag je Fördergegenstand gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwandund die Fehleranfälligkeit. DE2-EL-0108-02-a-02 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 1 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-a-03 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 2 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-a-04 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Acker Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-a-05 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 1 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE 1092 DE DE2-EL-0108-02-a-06 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Acker in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Nr. 2 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-b-01 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Grünland Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag je Fördergegenstand gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwandund die Fehleranfälligkeit. DE2-EL-0108-02-b-02 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Grünland in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-b-03 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Grünland Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-b-04 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Grünland in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-c-01 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbau Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag je Fördergegenstand gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwandund die Fehleranfälligkeit. DE2-EL-0108-02-c-02 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbau in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-c-03 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbau Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE 1093 DE DE2-EL-0108-02-c-04 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbau in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-d-01 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag je Fördergegenstand gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwandund die Fehleranfälligkeit. DE2-EL-0108-02-d-02 - O10: Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-d-03 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-d-04 - B10: AV Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 Da die Intervention bzw. alle Fördergegenstände bis auf die Transaktionskosten jeweils auf einer Grundprämie und zusätzlich 3 Degressionsstufen (> 100 ha: -10% , > 200 ha: - 20%, > 300 ha: - 40%) besteht, wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE2-EL-0108-02-e-01 - O12: Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DE2-EL-0108-02-e-02 - B12: AV Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DE4-EL-0108-01-a-01 - Einführung Ackerflächen entfällt DE4-EL-0108-01-a-02 - Berlin - Einführung Ackerland entfällt DE4-EL-0108-01-b-01 - Einführung Grünlandflächen entfällt DE4-EL-0108-01-b-02 - Berlin - Einführung Grünlandflächen DE 1094 DE entfällt DE4-EL-0108-01-b-03 - Einführung Grünland mit ÖR 4 entfällt DE4-EL-0108-01-c-01 - Einführung Gemüse entfällt DE4-EL-0108-01-c-02 - Berlin - Einführung Gemüse entfällt DE4-EL-0108-01-d-01 - Einführung Kern- und Steinobst entfällt DE4-EL-0108-01-d-02 - Einführung Beeren-, Strauch- und Wildobst entfällt DE4-EL-0108-01-e-01 - Transaktionskosten Einführung entfällt DE4-EL-0108-01-e-02 - Berlin - Transaktionskosten Einführung entfällt DE4-EL-0108-02-a-01 - Beibehaltung Ackerland entfällt DE4-EL-0108-02-a-02 - Berlin - Beibehaltung Ackerland entfällt DE4-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung Grünland entfällt DE4-EL-0108-02-b-02 - Berlin - Beibehaltung Grünland entfällt DE4-EL-0108-02-b-03 - Beibehaltung Grünland mit ÖR 4 entfällt DE4-EL-0108-02-c-01 - Beibehaltung Gemüse entfällt DE4-EL-0108-02-c-02 - Berlin - Beibehaltung Gemüse DE 1095 DE entfällt DE4-EL-0108-02-d-01 - Beibehaltung Kern- und Steinobst entfällt DE4-EL-0108-02-d-02 - Beibehaltung Beeren-, Strauch- und Wildobst entfällt DE4-EL-0108-02-e-01 - Transaktionskosten Beibehaltung entfällt DE4-EL-0108-02-e-02 - Berlin - Transaktionskosten Beibehaltung entfällt DE7-EL-0108-01-a-01 - Einführung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen entfällt DE7-EL-0108-01-a-02 - Einführung ÖL; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht bei Sommergetreide etc. Da es mehrere Stufen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 gibt, sind mehr als eine Prämie zu hinterlegen. Deshalb wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE7-EL-0108-01-a-03 - Einführung ÖL; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht im Feldfutterbau entfällt DE7-EL-0108-01-b-01 - Einführung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen entfällt DE7-EL-0108-01-b-02 - Einführung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen Kombination mit ÖR 4 entfällt DE7-EL-0108-01-c-01 - Einführung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen entfällt DE7-EL-0108-01-c-02 - Einführung des ÖL; Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht Da es mehrere Stufen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 gibt, sind mehr als eine Prämie zu hinterlegen. Deshalb wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE7-EL-0108-01-c-03 - Einführung des ÖL; Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht im Feldfutterbau (Finanzhilfe - Homogen) entfällt DE 1096 DE DE7-EL-0108-01-d-01 - Einführung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Dauerkulturen entfällt DE7-EL-0108-01-d-02 - Einführung des ÖL; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Dauerkulturen Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht Da es mehrere Stufen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 gibt, sind mehr als eine Prämie zu hinterlegen. Deshalb wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE7-EL-0108-01-e-01 - Einführung des Ökologischen Landbaus; Transaktionskostenzuschuss entfällt DE7-EL-0108-02-a-01 - Beibehaltung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen entfällt DE7-EL-0108-02-a-02 - Beibehaltung des ÖL; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht bei Sommergetreide etc. Da es mehrere Stufen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 gibt, sind mehr als eine Prämie zu hinterlegen. Deshalb wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE7-EL-0108-02-a-03 - Beibehaltung des ÖL; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht im Feldfutterbau entfällt DE7-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen entfällt DE7-EL-0108-02-b-02 - Beibehaltung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen Kombination mit ÖR 4 entfällt DE7-EL-0108-02-c-01 - Beibehaltung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen entfällt DE7-EL-0108-02-c-02 - Beibehaltung des ÖL; Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM Verzich Da es mehrere Stufen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 gibt, sind mehr als eine Prämie zu hinterlegen. Deshalb wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE7-EL-0108-02-c-03 - Beibehaltung des ÖL; Bewirtschaftung von gärtnerisch genutzten Ackerflächen Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht im Feldfutterbau entfällt DE7-EL-0108-02-d-01 - Beibehaltung des Ökologischen Landbaus; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Dauerkulturen DE 1097 DE entfällt DE7-EL-0108-02-d-02 - Beibehaltung des ÖL; Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Dauerkulturen Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht Da es mehrere Stufen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 gibt, sind mehr als eine Prämie zu hinterlegen. Deshalb wurde ein durchschnittlicher Einheitsbetrag für die Intervention gewählt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit DE7-EL-0108-02-e-01 - Beibehaltung des Ökologischen Landbaus; Transaktionskostenzuschuss entfällt DE8-EL-0108-01-a-01 - Ackerflächen – Kombination mit ÖR2 vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 entfällt DE8-EL-0108-01-b-01 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – Kombination mit ÖR1d DZ-0401-04, ÖR3 Agroforst DZ-0403, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 entfällt DE8-EL-0108-01-b-02 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – Kombination mit ÖR4 extensives Dauergrünland DZ-0404 entfällt DE8-EL-0108-01-c-01 - Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen – Kombination mit ÖR2 vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 entfällt DE8-EL-0108-01-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Kombination mit ÖR1c Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen DZ-0401-03, ÖR3 Agroforst DZ- 0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 entfällt DE8-EL-0108-01-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DE8-EL-0108-02-b-01 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – Kombination mit ÖR1d DZ-0401-04, ÖR3 Agroforst DZ-0403, ÖR4 extensives Dauergrünland DZ-0404, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 entfällt DE8-EL-0108-02-b-02 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – Kombination mit ÖR4 extensives Dauergrünland DZ-0404 entfällt DE8-EL-0108-02-b-03 - Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 RGV – Kombination mit ÖR1d DZ-0401-04, ÖR3 Agroforst DZ-0403, ÖR4 extens. DG DZ- 0404, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 (100% EU-Mittel) entfällt DE 1098 DE DE8-EL-0108-02-c-01 - Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen – Kombination mit ÖR2 vielfältige Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 entfällt DE8-EL-0108-02-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Kombination mit ÖR1c Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen DZ-0401-03, ÖR3 Agroforst DZ- 0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 entfällt DE8-EL-0108-02-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DE9-EL-0108-01-a-01 - Einführung Ökologischer Landbau Ackerland - Umschichtung entfällt DE9-EL-0108-01-a-02 - Einführung Ökologischer Landbau Ackerland entfällt DE9-EL-0108-01-a-03 - Einführung Ökologischer Landbau Ackerland - Altverpflichtung entfällt DE9-EL-0108-01-b-01 - Einführung Ökologischer Landbau Grünland entfällt DE9-EL-0108-01-c-01 - Einführung Ökologischer Landbau Gemüse entfällt DE9-EL-0108-01-c-02 - Einführung Ökologischer Landbau Gemüse - Altverpflichtung entfällt DE9-EL-0108-01-d-01 - Einführung Ökologischer Landbau Dauerkultur entfällt DE9-EL-0108-01-d-02 - Einführung Ökologischer Landbau Dauerkultur - Altverpflichtung entfällt DE9-EL-0108-01-e-01 - Ausgleich von Transaktionskosten - Altverpflichtungen Die Einheitswerte (EB) werden auf Grundlage der Durchschnittswerte der errechneten Transaktionskosten ermittelt. DE9-EL-0108-01-e-02 - Ausgleich von Transaktionskosten - Einführung Ökologischer Landbau Die Einheitswerte (EB) werden auf Grundlage der Durchschnittswerte der errechneten Transaktionskosten ermittelt. DE9-EL-0108-02-a-02 - Beibehaltung Ökologischer Landbau Ackerland DE 1099 DE entfällt DE9-EL-0108-02-a-03 - a)+b) BV1AG: Ökologischer Landbau - Acker Beibehalter - Umschichtungsmittel entfällt DE9-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung Ökologischer Landbau Grünland entfällt DE9-EL-0108-02-b-02 - Beibehaltung Ökologischer Landbau Grünland - Altverpflichtungen entfällt DE9-EL-0108-02-b-03 - a)+b) BV1AG: Ökologischer Landbau - Grünland Beibehalter - Umschichtungsmittel entfällt DE9-EL-0108-02-c-01 - Beibehaltung Ökologischer Landbau Gemüse entfällt DE9-EL-0108-02-c-02 - c) BV1GM: Ökologischer Landbau - Gemüse Beibehalter - Umschichtungsmittel entfällt DE9-EL-0108-02-d-01 - Beibehaltung Ökologischer Landbau Dauerkultur entfällt DE9-EL-0108-02-d-02 - d) BV1DK: Ökologischer Landbau - Dauerkulturen Beibehalter - Umschichtungsmittel entfällt DE9-EL-0108-02-e-01 - Ausgleich von Transaktionskosten Beibehaltung Ökologischer Landbau Die Einheitswerte (EB) werden auf Grundlage der Durchschnittswerte der errechneten Transaktionskosten ermittelt. DE9-EL-0108-02-e-02 - Ausgleich von Transaktionskosten Beibehaltung Ökologischer Landbau - Umschichtungsmittel entfällt DEA-EL-0108-01-a-01 - Ackerflächen entfällt DEA-EL-0108-01-a-02 - Ackerflächen - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-a-03 - Ackerflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) entfällt DEA-EL-0108-01-a-04 - Ackerflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) DE 1100 DE entfällt DEA-EL-0108-01-a-05 - Ackerflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-a-06 - Ackerflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-b-01 - Grünlandflächen entfällt DEA-EL-0108-01-b-02 - Grünlandflächen in Kombination mit Öko-Regelung DZ-0404 entfällt DEA-EL-0108-01-b-03 - Grünlandflächen - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-b-04 - Grünlandflächen in Kombination mit Öko-Regelung DZ-0404 - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-c-01 - Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen entfällt DEA-EL-0108-01-c-02 - Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenanbauflächen - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-c-03 - Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) entfällt DEA-EL-0108-01-c-04 - Flächen unter Glas („Unterglas-Flächen“) entfällt DEA-EL-0108-01-c-05 - Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-c-06 - Flächen unter Glas („Unterglas-Flächen“) - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen entfällt DE 1101 DE DEA-EL-0108-01-d-02 - Dauer- und Baumschulkulturen - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-d-03 - Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 (Antragsjahre 2024 bis 2026) entfällt DEA-EL-0108-01-d-04 - Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Einführung, 3.-5. Jahr entfällt DEA-EL-0108-01-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DEA-EL-0108-02-a-01 - Ackerflächen entfällt DEA-EL-0108-02-a-02 - Ackerflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) entfällt DEA-EL-0108-02-a-03 - Ackerflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) entfällt DEA-EL-0108-02-b-01 - Grünlandflächen entfällt DEA-EL-0108-02-b-02 - Grünlandflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0404 entfällt DEA-EL-0108-02-c-01 - Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen entfällt DEA-EL-0108-02-c-03 - Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) entfällt DEA-EL-0108-02-c-04 - Flächen unter Glas („Unterglas-Flächen“) entfällt DEA-EL-0108-02-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen entfällt DEA-EL-0108-02-d-02 - Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406-00-0-03 (Antragsjahre 2024 bis 2026) DE 1102 DE entfällt DEA-EL-0108-02-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DEB-EL-0108-01-a-01 - Ökolandbau Einführung: Ackerflächen entfällt DEB-EL-0108-01-a-02 - Ökolandbau Einführung: Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 - Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte entfällt DEB-EL-0108-01-a-03 - Landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen + Öko-Regelung DZ-0406 Verzicht auf PSM im Futterbau entfällt DEB-EL-0108-01-b-01 - Ökolandbau Einführung: Grünlandflächen entfällt DEB-EL-0108-01-b-02 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen: in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs entfällt DEB-EL-0108-01-c-01 - Ökolandbau Einführung: Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen entfällt DEB-EL-0108-01-c-02 - Ökolandbau Einführung: Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse entfällt DEB-EL-0108-01-d-01 - Ökolandbau Einführung: Dauerkulturen (Obstbau) entfällt DEB-EL-0108-01-d-02 - Ökolandbau Einführung: Dauerkulturen (Weinbau) entfällt DEB-EL-0108-01-d-03 - Ökolandbau Einführung: Dauerkulturen (Weinbau) komb. Mit Steil- und Steilstlagenweinbau entfällt DEB-EL-0108-01-d-04 - Ökolandbau Einführung Dauerkulturen (Obst-Weinbau) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen DE 1103 DE entfällt DEB-EL-0108-01-e-01 - Ökolandbau Einführung: Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DEB-EL-0108-02-a-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen entfällt DEB-EL-0108-02-a-02 - Ökolandbau Beibehaltung: Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, Hackfrüchte entfällt DEB-EL-0108-02-a-03 - Landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen + Öko-Regelung DZ-0406 Verzicht auf PSM im Futterbau entfällt DEB-EL-0108-02-b-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Grünlandflächen entfällt DEB-EL-0108-02-b-02 - Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs entfällt DEB-EL-0108-02-c-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen entfällt DEB-EL-0108-02-c-02 - Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, -Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse entfällt DEB-EL-0108-02-d-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Dauerkulturen (Obstbau) entfällt DEB-EL-0108-02-d-02 - Ökolandbau Beibehaltung: Dauerkulturen (Weinbau) entfällt DEB-EL-0108-02-d-03 - Ökolandbau Beibehaltung: Dauerkulturen (Weinbau) komb. Mit Steil- und Steilstlagenweinbau entfällt DEB-EL-0108-02-d-04 - Ökolandbau Beibehaltung Dauerkulturen (Obst-Weinbau) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen entfällt DE 1104 DE DEB-EL-0108-02-e-01 - Ökolandbau Beibehaltung: Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DEC-EL-0108-01-a-01 - Einführung: Ackerflächen Jahr 1-2 (400) entfällt DEC-EL-0108-01-a-02 - Einführung: Ackerflächen Jahr 3-5 (240) entfällt DEC-EL-0108-01-b-01 - Einführung: Grünlandflächen Jahr 1-2 (400) entfällt DEC-EL-0108-01-b-04 - Einführung: Grünlandflächen Jahr 3-5 (190) entfällt DEC-EL-0108-01-b-05 - Einführung: Grünlandflächen Jahr 1-2 in Kombination ÖR DZ 0404 (350): Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha (350) entfällt DEC-EL-0108-01-b-06 - Einführung: Grünlandflächen Jahr 3-5 in Kombination ÖR DZ 0404 (140): Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha (140) entfällt DEC-EL-0108-01-c-03 - Einführung: Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen Jahr 1-2 (485) entfällt DEC-EL-0108-01-c-04 - Einführung: Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen Jahr 3-5 (485) entfällt DEC-EL-0108-01-d-04 - Einführung: Dauer- und Baumschulkulturen Jahr 1-2 (1500) entfällt DEC-EL-0108-01-d-05 - Einführung: Dauer- und Baumschulkulturen Jahr 3-5 (987) entfällt DEC-EL-0108-01-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten Jahr 1-5 (max. 600 € je Unternehmen) mit Umschichtungsmitteln entfällt DEC-EL-0108-02-a-01 - Beibehaltung: Ackerflächen (240) mit Umschichtungsmittel entfällt DEC-EL-0108-02-a-03 - Beibehaltung: Ackerflächen (240) ohne Umschichtungsmittel DE 1105 DE entfällt DEC-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung: Grünlandflächen in Kombination mit ÖR DZ 0404 (140): Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha entfällt DEC-EL-0108-02-b-02 - Beibehaltung: Grünlandflächen (190) mit Umschichtungsmittel entfällt DEC-EL-0108-02-b-04 - Beibehaltung: Grünlandflächen (190) ohne Umschichtungsmittel entfällt DEC-EL-0108-02-c-03 - Beibehaltung: Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen (458) entfällt DEC-EL-0108-02-d-04 - Beibehaltung: Dauer- und Baumschulkulturen (987) entfällt DEC-EL-0108-02-e-01 - Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) mit Umschichtungsmitteln entfällt DEC-EL-0108-02-e-02 - Ausgleich für Transaktionskosten ohne Umschichtungsmittel (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DED-EL-0108-01-a-01 - Einführung Ackerflächen (Einführung 2 Jahre) entfällt DED-EL-0108-01-a-02 - Einführung Ackerflächen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 entfällt DED-EL-0108-01-a-03 - Einführung Ackerflächen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha entfällt DED-EL-0108-01-a-04 - Einführung Ackerflächen (ab dem 3. Jahr) entfällt DED-EL-0108-01-a-05 - Einführung Ackerflächen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM außer Ackerfutter entfällt DED-EL-0108-01-a-06 - Einführung Ackerflächen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau entfällt DE 1106 DE DED-EL-0108-01-b-01 - Einführung Grünlandflächen (Einführung 2 Jahre) entfällt DED-EL-0108-01-b-02 - Einführung Grünlandflächen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0404: Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha entfällt DED-EL-0108-01-b-03 - Einführung Grünlandflächen (ab dem 3. Jahr) entfällt DED-EL-0108-01-b-04 - Einführung Grünlandflächen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0404; Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha entfällt DED-EL-0108-01-c-01 - Einführung Gemüseanbauflächen (Einführung 2 Jahre) entfällt DED-EL-0108-01-c-02 - Einführung Gemüseanbauflächen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse – 130 €/ha, -120 €/ha, -110 €/ha entfällt DED-EL-0108-01-c-03 - Einführung Gemüseanbauflächen (ab dem 3. Jahr) entfällt DED-EL-0108-01-c-04 - Einführung Gemüseanbauflächen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse entfällt DED-EL-0108-01-d-01 - Einführung Dauer- und Baumschulkulturen (Einführung 2 Jahre) entfällt DED-EL-0108-01-d-02 - Einführung Dauer- und Baumschulkulturen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturen entfällt DED-EL-0108-01-d-03 - Einführung Dauer- und Baumschulkulturen (ab dem 3. Jahr) entfällt DED-EL-0108-01-d-04 - Einführung Dauer- und Baumschulkulturen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturen entfällt DE 1107 DE DED-EL-0108-01-e-01 - Einführung Ausgleich für Transaktionskosten (max. 550 € je Unternehmen) entfällt DED-EL-0108-02-a-01 - Beibehaltung Ackerflächen entfällt DED-EL-0108-02-a-02 - Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406, außer Ackerfutter entfällt DED-EL-0108-02-a-03 - Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau entfällt DED-EL-0108-02-b-01 - Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau entfällt DED-EL-0108-02-b-02 - Beibehaltung Grünlandflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0404: Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb entfällt DED-EL-0108-02-c-01 - Beibehaltung Gemüseanbauflächen entfällt DED-EL-0108-02-c-02 - Beibehaltung Gemüseanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse entfällt DED-EL-0108-02-d-01 - Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen entfällt DED-EL-0108-02-d-02 - Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturen entfällt DED-EL-0108-02-e-01 - Beibehaltung Ausgleich für Transaktionskosten (max. 550 € je Unternehmen) entfällt DEE-EL-0108-01-a-01 - Ackerflächen Jahr 1-5 entfällt DEE-EL-0108-01-a-02 - Ackerflächen Jahr 1-5 in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEE-EL-0108-01-a-03 - Ackerflächen Jahr 1-5 in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha entfällt DEE-EL-0108-01-b-01 - Grünlandflächen Jahr 1-5 DE 1108 DE entfällt DEE-EL-0108-01-b-02 - Grünlandflächen Jahr 1-5 in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha entfällt DEE-EL-0108-01-c-01 - Gemüseanbauflächen Jahr 1-5 entfällt DEE-EL-0108-01-c-02 - Gemüseanbauflächen Jahr 1-5 in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEE-EL-0108-01-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen Jahr 1-5 entfällt DEE-EL-0108-01-d-02 - Dauer- und Baumschulkulturen Jahr 1-5 in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEE-EL-0108-02-a-01 - Ackerflächen entfällt DEE-EL-0108-02-a-02 - Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEE-EL-0108-02-a-03 - Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha entfällt DEE-EL-0108-02-a-04 - Ackerflächen (80/20 % Finanzierung) entfällt DEE-EL-0108-02-a-05 - Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEE-EL-0108-02-a-06 - Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406: Verzicht auf PSM im Feldfutterbau - 50 €/ha entfällt DEE-EL-0108-02-b-01 - Grünlandflächen entfällt DEE-EL-0108-02-b-02 - Grünlandflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha DE 1109 DE entfällt DEE-EL-0108-02-b-03 - Grünlandflächen (80/20 % Finanzierung) entfällt DEE-EL-0108-02-b-04 - Grünlandflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha entfällt DEE-EL-0108-02-c-01 - Gemüseanbauflächen entfällt DEE-EL-0108-02-c-02 - Gemüseanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEE-EL-0108-02-c-03 - Gemüseanbauflächen (80/20 % Finanzierung) entfällt DEE-EL-0108-02-c-04 - Gemüseanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEE-EL-0108-02-d-01 - Dauer- und Baumschulkulturen entfällt DEE-EL-0108-02-d-02 - Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEE-EL-0108-02-d-03 - Dauer- und Baumschulkulturen (80/20 % Finanzierung) entfällt DEE-EL-0108-02-d-04 - Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) entfällt DEF-EL-0108-01-a-01 - Ökolandbau Ackerflächen Jahr 1+2 entfällt DEF-EL-0108-01-a-02 - Ökolandbau Einführung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen Jahr 1+2 entfällt DEF-EL-0108-01-a-03 - Ökolandbau Einführung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau Jahr 1+2 entfällt DE 1110 DE DEF-EL-0108-01-a-04 - Ökolandbau Einführung Ackerflächen ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-a-05 - Ökolandbau Einführung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-a-06 - Ökolandbau Einführung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-b-01 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen Jahr 1+2 entfällt DEF-EL-0108-01-b-02 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen mit Auflagen Jahr 1+2 entfällt DEF-EL-0108-01-b-03 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Jahr 1+2 entfällt DEF-EL-0108-01-b-04 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen mit Auflagen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Jahr 1+2 entfällt DEF-EL-0108-01-b-05 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-b-06 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen mit Auflagen ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-b-07 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-b-08 - Ökolandbau Einführung Grünlandflächen mit Auflagen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-c-01 - Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen entfällt DE 1111 DE DEF-EL-0108-01-c-02 - Ökolandbau Einführung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf PSM im Feldgemüse entfällt DEF-EL-0108-01-d-01 - Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen Jahr 1+2 entfällt DEF-EL-0108-01-d-02 - Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen Jahr 1+2 entfällt DEF-EL-0108-01-d-03 - Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-d-04 - Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen ab 3. Jahr entfällt DEF-EL-0108-01-e-01 - Ökolandbau Einführung Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DEF-EL-0108-02-a-01 - Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen entfällt DEF-EL-0108-02-a-02 - Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen entfällt DEF-EL-0108-02-a-03 - Ökolandbau Beibehaltung Ackerflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau entfällt DEF-EL-0108-02-b-01 - Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen entfällt DEF-EL-0108-02-b-02 - Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen mit Auflagen entfällt DEF-EL-0108-02-b-03 - Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs entfällt DEF-EL-0108-02-b-04 - Ökolandbau Beibehaltung Grünlandflächen mit Auflagen in Kombination mit Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs DE 1112 DE entfällt DEF-EL-0108-02-c-01 - Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen entfällt DEF-EL-0108-02-c-02 - Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, - Blumen und Zierpflanzenanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf PSM im Feldgemüse entfällt DEF-EL-0108-02-d-01 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen entfällt DEF-EL-0108-02-d-02 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen entfällt DEF-EL-0108-02-e-01 - Ökolandbau Beibehaltung Ausgleich für Transaktionskosten (max. 600 € je Unternehmen) entfällt DEG-EL-0108-01-a-01 - Ökolandbau Einführung Acker entfällt DEG-EL-0108-01-a-02 - Ökolandbau Einführung Acker ÖR6 Stufe I entfällt DEG-EL-0108-01-a-03 - Ökolandbau Einführung Acker ÖR6 Stufe II entfällt DEG-EL-0108-01-a-04 - Ökolandbau Einführung Acker (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-a-05 - Ökolandbau Einführung Acker ÖR6 Stufe I (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-a-06 - Ökolandbau Einführung Acker ÖR6 Stufe II (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-b-01 - Ökolandbau Einführung Grünland entfällt DEG-EL-0108-01-b-02 - Ökolandbau Einführung Grünland ÖR4 entfällt DE 1113 DE DEG-EL-0108-01-b-03 - Ökolandbau Einführung Grünland (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-b-04 - Ökolandbau Einführung Grünland ÖR4 (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-c-01 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Blumen und Zierpflanzen entfällt DEG-EL-0108-01-c-02 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Blumen und Zierpflanzen ÖR6 Stufe I entfällt DEG-EL-0108-01-c-03 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Blumen und Zierpflanzen (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-c-04 - Ökolandbau Einführung Gemüse, Blumen und Zierpflanzen ÖR6 Stufe I (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-d-01 - Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen entfällt DEG-EL-0108-01-d-02 - Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen ÖR6 Stufe I entfällt DEG-EL-0108-01-d-03 - Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-d-04 - Ökolandbau Einführung Dauer- und Baumschulkulturen ÖR6 Stufe I (2-jährig ab Antragsjahr 2024) entfällt DEG-EL-0108-01-e-01 - Ökolandbau Einführung Transaktionskosten entfällt DEG-EL-0108-02-a-01 - Ökolandbau Beibehaltung Acker entfällt DEG-EL-0108-02-a-02 - Ökolandbau Beibehaltung Acker ÖR 6 Stufe I entfällt DEG-EL-0108-02-a-03 - Ökolandbau Beibehaltung Acker ÖR 6 Stufe II entfällt DEG-EL-0108-02-b-01 - Ökolandbau Beibehaltung Grünland DE 1114 DE entfällt DEG-EL-0108-02-b-02 - Ökolandbau Beibehaltung Grünland ÖR4 entfällt DEG-EL-0108-02-c-01 - Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, Blumen und Zierpflanzen entfällt DEG-EL-0108-02-c-02 - Ökolandbau Beibehaltung Gemüse, Blumen und Zierpflanzen ÖR6 Stufe I entfällt DEG-EL-0108-02-d-01 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen entfällt DEG-EL-0108-02-d-02 - Ökolandbau Beibehaltung Dauer- und Baumschulkulturen ÖR6 Stufe I entfällt DEG-EL-0108-02-e-01 - Ökolandbau Beibehaltung Transaktionskosten entfällt 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0108-01-a-01 - D2 Geplanter 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 Ökolandbau - Einführung - Acker Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 10.852,00 11.069,00 11.291,00 11.517,00 11.747,00 Insgesamt: 56.476,00 Max.: 11.747,00 DE1-EL-0108-01-a-02 - D2 Geplanter 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 U55% - Ökolandbau - Einführung Einheitsbetrag - Acker (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1115 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-01-b-01 - D2 Geplanter 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 Ökolandbau - Einführung - Einheitsbetrag Grünland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 6.117,00 6.239,00 6.364,00 6.491,00 6.621,00 Insgesamt: 31.832,00 Max.: 6.621,00 DE1-EL-0108-01-b-02 - D2 Geplanter 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 Ökolandbau - Einführung - Einheitsbetrag Grünland - Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.729,00 1.764,00 1.799,00 1.835,00 1.872,00 Insgesamt: 8.999,00 Max.: 1.872,00 DE1-EL-0108-01-b-03 - D2 Geplanter 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 U55% - Ökolandbau - Einführung Einheitsbetrag - Grünland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1116 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-01-b-04 - D2 Geplanter 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 U55% - Ökolandbau - Einführung Einheitsbetrag - Grünland - Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-01-c-01 - D2 Geplanter 950,00 950,00 950,00 950,00 950,00 Ökolandbau - Einführung - Einheitsbetrag Gartenbau (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 127,00 129,00 132,00 135,00 137,00 Insgesamt: 660,00 Max.: 137,00 DE1-EL-0108-01-c-02 - D2 Geplanter 950,00 950,00 950,00 950,00 950,00 U55% - Ökolandbau - Einführung Einheitsbetrag - Gartenbau (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1117 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-01-d-01 - D2 Geplanter 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 Ökolandbau - Einführung - Einheitsbetrag Dauerkultur (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 502,00 512,00 523,00 533,00 544,00 Insgesamt: 2.614,00 Max.: 544,00 DE1-EL-0108-01-d-02 - D2 Geplanter 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 U55% - Ökolandbau - Einführung Einheitsbetrag - Dauerkultur (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-01-e-01 - D2 Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau - Einführung - Einheitsbetrag Ausgleich Transaktionskosten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1118 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 7.199,00 7.319,00 7.439,00 7.649,00 7.811,00 Insgesamt: 37.417,00 Max.: 7.811,00 DE1-EL-0108-01-e-02 - D2 Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 U55% - Ökolandbau - Einführung Einheitsbetrag - Ausgleich Transaktionskosten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-02-a-01 - D2 Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 U55% - Ökolandbau - Einheitsbetrag Beibehaltung - Acker (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 64.400,00 65.688,00 67.002,00 68.342,00 69.709,00 Insgesamt: 335.141,00 Max.: 69.709,00 DE1-EL-0108-02-a-02 - D2- Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Ökolandbau - Beibehaltung - Einheitsbetrag Acker (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1119 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 Insgesamt: 35,00 Max.: 7,00 DE1-EL-0108-02-b-01 - D2 Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 U55% - Ökolandbau - Einheitsbetrag Beibehaltung - Grünland (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 72.502,00 73.951,00 75.430,00 75.430,00 76.939,00 Insgesamt: 374.252,00 Max.: 76.939,00 DE1-EL-0108-02-b-02 - D2 Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 U55% - Ökolandbau - Einheitsbetrag Beibehaltung - Grünland - (gesamte öffentliche Kombination mit Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ-0404 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 22.894,00 23.352,00 23.819,00 23.819,00 24.296,00 Insgesamt: 118.180,00 Max.: 24.296,00 DE1-EL-0108-02-b-03 - D2 Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Ökolandbau - Beibehaltung - Einheitsbetrag Grünland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1120 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-02-b-04 - D2 Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Ökolandbau - Beibehaltung - Einheitsbetrag Grünland - Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-02-c-01 - D2 Geplanter 680,00 680,00 680,00 680,00 680,00 U55% - Ökolandbau - Einheitsbetrag Beibehaltung - Gartenbau (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.142,00 2.185,00 2.228,00 2.273,00 2.318,00 Insgesamt: 11.146,00 Max.: 2.318,00 DE1-EL-0108-02-c-02 - D2 Geplanter 680,00 680,00 680,00 680,00 680,00 Ökolandbau - Beibehaltung - Einheitsbetrag Gartenbau (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1121 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-02-d-01 - D2 Geplanter 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 U55% - Ökolandbau - Einheitsbetrag Beibehaltung - Dauerkultur (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 4.995,00 5.095,00 5.197,00 5.301,00 5.407,00 Insgesamt: 25.995,00 Max.: 5.407,00 DE1-EL-0108-02-d-02 - D2 Geplanter 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Ökolandbau - Beibehaltung - Einheitsbetrag Dauerkultur (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE1-EL-0108-02-e-01 - D2 Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau - Beibehaltung - Einheitsbetrag Ausgleich Transaktionskosten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1122 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 52.797,00 53.677,00 54.557,00 56.097,00 57.285,00 Insgesamt: 274.413,00 Max.: 57.285,00 DE1-EL-0108-02-e-02 - D2 Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 U55% - Ökolandbau - Einheitsbetrag Beibehaltung - Ausgleich (gesamte öffentliche Transaktionskosten (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 0,00 Insgesamt: 15,00 Max.: 3,00 DE2-EL-0108-01-a-01 - O10: Geplanter 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung Acker Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 29.000,00 Insgesamt: 154.000,00 Max.: 29.000,00 DE2-EL-0108-01-a-02 - O10: Geplanter 293,00 273,00 273,00 273,00 273,00 273,00 Ökolandbau Einführung Acker in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406 Nr. 1 (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1123 DE Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.417,00 2.340,00 2.340,00 2.340,00 2.340,00 2.340,00 Insgesamt: 14.117,00 Max.: 2.417,00 DE2-EL-0108-01-a-03 - O10: Geplanter 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 Ökolandbau Einführung Acker in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406 Nr. 2 (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: 15.000,00 Max.: 2.500,00 DE2-EL-0108-01-b-01 - O10: Geplanter 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung Grünland Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 29.000,00 Insgesamt: 154.000,00 Max.: 29.000,00 DE2-EL-0108-01-b-02 - O10: Geplanter 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 Ökolandbau Einführung Grünland Einheitsbetrag in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) DE 1124 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.064,00 2.064,00 2.064,00 2.064,00 2.064,00 2.064,00 Insgesamt: 12.384,00 Max.: 2.064,00 DE2-EL-0108-01-c-01 - O10: Geplanter 630,00 630,00 630,00 630,00 630,00 630,00 Ökolandbau Einführung Gemüse, Einheitsbetrag - Blumen und Zierpflanzenanbau (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 413,00 413,00 413,00 413,00 413,00 413,00 Insgesamt: 2.478,00 Max.: 413,00 DE2-EL-0108-01-c-02 - O10: Geplanter 500,00 480,00 480,00 480,00 480,00 480,00 Ökolandbau Einführung Gemüse, Einheitsbetrag -Blumen und Zierpflanzenanbau (gesamte öffentliche in Kombination mit der Ausgaben in EUR) Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 74,00 72,00 72,00 72,00 72,00 72,00 Insgesamt: 434,00 Max.: 74,00 DE2-EL-0108-01-d-01 - O10: Geplanter 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1125 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Insgesamt: 1.800,00 Max.: 300,00 DE2-EL-0108-01-d-02 - O10: Geplanter 1.170,00 1.150,00 1.150,00 1.150,00 1.150,00 1.150,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406: Nr. 1 (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 50,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 Insgesamt: 295,00 Max.: 50,00 DE2-EL-0108-01-e-01 - O12: Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Einführung Ausgleich Einheitsbetrag für Transaktionskosten (max. 600 (gesamte öffentliche € je Unternehmen) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 Insgesamt: 90.000,00 Max.: 15.000,00 DE2-EL-0108-02-a-01 - O10: Geplanter 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1126 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 37.847,00 130.000,00 130.000,00 168.790,00 176.207,00 Insgesamt: 642.844,00 Max.: 176.207,00 DE2-EL-0108-02-a-02 - O10: Geplanter 184,00 164,00 164,00 164,00 164,00 164,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Nr. 1 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 7.878,00 27.059,00 27.059,00 27.059,00 27.059,00 Insgesamt: 116.114,00 Max.: 27.059,00 DE2-EL-0108-02-a-03 - O10: Geplanter 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Nr. 2 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 8.734,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Insgesamt: 128.734,00 Max.: 30.000,00 DE2-EL-0108-02-a-04 - B10: AV Geplanter 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1127 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 92.153,00 Insgesamt: 92.153,00 Max.: 92.153,00 DE2-EL-0108-02-a-05 - B10: AV Geplanter 184,00 164,00 164,00 164,00 164,00 164,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Nr. 1 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 19.181,00 Insgesamt: 19.181,00 Max.: 19.181,00 DE2-EL-0108-02-a-06 - B10: AV Geplanter 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Nr. 2 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 21.266,00 Insgesamt: 21.266,00 Max.: 21.266,00 DE2-EL-0108-02-b-01 - O10: Geplanter 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1128 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 29.113,00 100.000,00 100.000,00 147.887,00 148.131,00 Insgesamt: 525.131,00 Max.: 148.131,00 DE2-EL-0108-02-b-02 - O10: Geplanter 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünland in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 14.594,00 50.128,00 50.128,00 50.128,00 50.128,00 Insgesamt: 215.106,00 Max.: 50.128,00 DE2-EL-0108-02-b-03 - B10: AV Geplanter 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 70.887,00 Insgesamt: 70.887,00 Max.: 70.887,00 DE2-EL-0108-02-b-04 - B10: AV Geplanter 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünland in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) DE 1129 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 35.534,00 Insgesamt: 35.534,00 Max.: 35.534,00 DE2-EL-0108-02-c-01 - O10: Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, - Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbau (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 961,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 Insgesamt: 14.161,00 Max.: 3.300,00 DE2-EL-0108-02-c-02 - O10: Geplanter 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, -Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbau in Ausgaben in EUR) Kombination mit der Ökoregelung Geplanter DZ 0406 Nr. 1: (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 83,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Insgesamt: 1.219,00 Max.: 284,00 DE2-EL-0108-02-c-03 - B10: AV Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, - Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbau (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1130 DE Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.339,00 Insgesamt: 2.339,00 Max.: 2.339,00 DE2-EL-0108-02-c-04 - B10: AV Geplanter 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, -Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbau in Ausgaben in EUR) Kombination mit der Ökoregelung Geplanter DZ 0406 Nr. 1: (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 201,00 Insgesamt: 201,00 Max.: 201,00 DE2-EL-0108-02-d-01 - O10: Geplanter 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 699,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 Insgesamt: 10.299,00 Max.: 2.400,00 DE2-EL-0108-02-d-02 - O10: Geplanter 870,00 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DE 1131 DE DZ 0406: Nr. 1 (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 57,00 196,00 196,00 196,00 196,00 Insgesamt: 841,00 Max.: 196,00 DE2-EL-0108-02-d-03 - B10: AV Geplanter 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.701,00 Insgesamt: 1.701,00 Max.: 1.701,00 DE2-EL-0108-02-d-04 - B10: AV Geplanter 870,00 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406: Nr. 1 (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 139,00 Insgesamt: 139,00 Max.: 139,00 DE2-EL-0108-02-e-01 - O12: Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Ausgleich für Transaktionskosten (gesamte öffentliche (max. 600 € je Unternehmen) Ausgaben in EUR) DE 1132 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 29.113,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Insgesamt: 429.113,00 Max.: 100.000,00 DE2-EL-0108-02-e-02 - B12: AV Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Ausgleich für Transaktionskosten (gesamte öffentliche (max. 600 € je Unternehmen) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 70.887,00 Insgesamt: 70.887,00 Max.: 70.887,00 DE4-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 335,00 335,00 335,00 Einführung Ackerflächen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Insgesamt: 60.000,00 Max.: 20.000,00 DE4-EL-0108-01-a-02 - Berlin - Geplanter 335,00 335,00 335,00 Einführung Ackerland Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1133 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 5,00 Insgesamt: 15,00 Max.: 5,00 DE4-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 210,00 210,00 210,00 Einführung Grünlandflächen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.500,00 4.500,00 4.500,00 Insgesamt: 11.500,00 Max.: 4.500,00 DE4-EL-0108-01-b-02 - Berlin - Geplanter 210,00 210,00 210,00 Einführung Grünlandflächen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: 9,00 Max.: 3,00 DE4-EL-0108-01-b-03 - Geplanter 160,00 160,00 160,00 Einführung Grünland mit ÖR 4 Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1134 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 8.000,00 8.000,00 Insgesamt: 21.000,00 Max.: 8.000,00 DE4-EL-0108-01-c-01 - Geplanter 637,00 637,00 637,00 Einführung Gemüse (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 3.000,00 Max.: 1.000,00 DE4-EL-0108-01-c-02 - Berlin - Geplanter 637,00 637,00 637,00 Einführung Gemüse (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 4,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 4,00 DE4-EL-0108-01-d-01 - Geplanter 1.553,00 1.553,00 1.553,00 Einführung Kern- und Steinobst Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1135 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 Insgesamt: 360,00 Max.: 120,00 DE4-EL-0108-01-d-02 - Geplanter 1.350,00 1.350,00 1.350,00 Einführung Beeren-, Strauch- und Einheitsbetrag Wildobst (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 100,00 DE4-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 Transaktionskosten Einführung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 4.000,00 4.100,00 4.150,00 Insgesamt: 12.250,00 Max.: 4.150,00 DE4-EL-0108-01-e-02 - Berlin - Geplanter 40,00 40,00 40,00 Transaktionskosten Einführung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1136 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 3,00 Max.: 1,00 DE4-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 220,00 220,00 220,00 Beibehaltung Ackerland Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 160.000,00 170.000,00 185.350,00 Insgesamt: 515.350,00 Max.: 185.350,00 DE4-EL-0108-02-a-02 - Berlin - Geplanter 220,00 220,00 220,00 Beibehaltung Ackerland Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 155,00 155,00 155,00 Insgesamt: 465,00 Max.: 155,00 DE4-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 210,00 210,00 210,00 Beibehaltung Grünland Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1137 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 25.000,00 25.000,00 35.000,00 Insgesamt: 85.000,00 Max.: 35.000,00 DE4-EL-0108-02-b-02 - Berlin - Geplanter 210,00 210,00 210,00 Beibehaltung Grünland Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 171,00 171,00 171,00 Insgesamt: 513,00 Max.: 171,00 DE4-EL-0108-02-b-03 - Geplanter 160,00 160,00 160,00 Beibehaltung Grünland mit ÖR 4 Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Insgesamt: 90.000,00 Max.: 30.000,00 DE4-EL-0108-02-c-01 - Geplanter 490,00 490,00 490,00 Beibehaltung Gemüse (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1138 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.700,00 4.200,00 4.700,00 Insgesamt: 12.600,00 Max.: 4.700,00 DE4-EL-0108-02-c-02 - Berlin - Geplanter 490,00 490,00 490,00 Beibehaltung Gemüse (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 32,00 32,00 32,00 Insgesamt: 96,00 Max.: 32,00 DE4-EL-0108-02-d-01 - Geplanter 994,00 994,00 994,00 Beibehaltung Kern- und Steinobst Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 860,00 920,00 Insgesamt: 2.580,00 Max.: 920,00 DE4-EL-0108-02-d-02 - Geplanter 830,00 830,00 830,00 Beibehaltung Beeren-, Strauch- Einheitsbetrag und Wildobst (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1139 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.050,00 1.100,00 Insgesamt: 3.150,00 Max.: 1.100,00 DE4-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 Transaktionskosten Beibehaltung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 12.100,00 12.100,00 12.150,00 Insgesamt: 36.350,00 Max.: 12.150,00 DE4-EL-0108-02-e-02 - Berlin - Geplanter 40,00 40,00 40,00 Transaktionskosten Beibehaltung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 9,00 9,00 9,00 Insgesamt: 27,00 Max.: 9,00 DE7-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 350,00 380,00 350,00 350,00 Einführung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) DE 1140 DE Ackerflächen (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 28.120,00 29.150,00 30.120,00 31.300,00 Insgesamt: 118.690,00 Max.: 31.300,00 DE7-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 230,00 Einführung ÖL; Bewirtschaftung Einheitsbetrag von landwirtschaftlich genutzten (gesamte öffentliche Ackerflächen Kombination mit Ausgaben in EUR) ÖR6; PSM-Verzicht bei Geplanter Sommergetreide etc. (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 10,00 DE7-EL-0108-01-a-03 - Geplanter 300,00 Einführung ÖL; Bewirtschaftung Einheitsbetrag von landwirtschaftlich genutzten (gesamte öffentliche Ackerflächen Kombination mit Ausgaben in EUR) ÖR6; PSM-Verzicht im Geplanter Feldfutterbau (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 10,00 DE7-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 220,00 240,00 220,00 220,00 Einführung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) DE 1141 DE Grünlandflächen (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 22.023,00 22.770,00 23.575,00 24.150,00 Insgesamt: 92.518,00 Max.: 24.150,00 DE7-EL-0108-01-b-02 - Geplanter 170,00 190,00 170,00 170,00 Einführung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Kombination mit Geplanter ÖR 4 (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 22.020,00 22.770,00 23.575,00 24.145,00 Insgesamt: 92.510,00 Max.: 24.145,00 DE7-EL-0108-01-c-01 - Geplanter 550,00 600,00 550,00 550,00 Einführung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche gärtnerisch genutzten Ausgaben in EUR) Ackerflächen (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 422,00 455,00 450,00 500,00 Insgesamt: 1.827,00 Max.: 500,00 DE7-EL-0108-01-c-02 - Geplanter 430,00 Einführung des ÖL; Einheitsbetrag Bewirtschaftung von gärtnerisch (gesamte öffentliche genutzten Ackerflächen Ausgaben in EUR) DE 1142 DE Kombination mit ÖR6; PSM Geplanter Verzicht (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 5,00 DE7-EL-0108-01-c-03 - Geplanter 500,00 Einführung des ÖL; Einheitsbetrag Bewirtschaftung von gärtnerisch (gesamte öffentliche genutzten Ackerflächen Ausgaben in EUR) Kombination mit ÖR6; PSM Geplanter Verzicht im Feldfutterbau durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 5,00 DE7-EL-0108-01-d-01 - Geplanter 1.325,00 1.400,00 1.325,00 1.325,00 Einführung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) Dauerkulturen (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 795,00 850,00 876,00 950,00 Insgesamt: 3.471,00 Max.: 950,00 DE7-EL-0108-01-d-02 - Geplanter 1.205,00 Einführung des ÖL; Einheitsbetrag Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) DE 1143 DE Dauerkulturen Kombination mit Geplanter ÖR6; PSM Verzicht (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 5,00 DE7-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 Einführung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; (gesamte öffentliche Transaktionskostenzuschuss Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 18.346,00 18.950,00 19.600,00 20.500,00 Insgesamt: 77.396,00 Max.: 20.500,00 DE7-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 300,00 330,00 300,00 300,00 Beibehaltung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) Ackerflächen (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 18.746,00 19.393,00 20.075,00 20.500,00 Insgesamt: 78.714,00 Max.: 20.500,00 DE7-EL-0108-02-a-02 - Geplanter 180,00 Beibehaltung des ÖL; Einheitsbetrag Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) DE 1144 DE Ackerflächen Kombination mit Geplanter ÖR6; PSM-Verzicht bei durchschnittlicher Sommergetreide etc. (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Durchschnitt) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 10,00 DE7-EL-0108-02-a-03 - Geplanter 250,00 Beibehaltung des ÖL; Einheitsbetrag Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) Ackerflächen Kombination mit Geplanter ÖR6; PSM-Verzicht im durchschnittlicher Feldfutterbau (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 10,00 DE7-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 200,00 220,00 200,00 200,00 Beibehaltung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) Grünlandflächen (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 14.678,00 15.160,00 15.700,00 16.150,00 Insgesamt: 61.688,00 Max.: 16.150,00 DE7-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 150,00 170,00 150,00 150,00 Beibehaltung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) DE 1145 DE Grünlandflächen Kombination mit Geplanter ÖR 4 (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 14.682,00 15.160,00 15.703,00 16.150,00 Insgesamt: 61.695,00 Max.: 16.150,00 DE7-EL-0108-02-c-01 - Geplanter 500,00 550,00 500,00 500,00 Beibehaltung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche gärtnerisch genutzten Ausgaben in EUR) Ackerflächen (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 281,00 300,00 300,00 325,00 Insgesamt: 1.206,00 Max.: 325,00 DE7-EL-0108-02-c-02 - Geplanter 380,00 Beibehaltung des ÖL; Einheitsbetrag Bewirtschaftung von gärtnerisch (gesamte öffentliche genutzten Ackerflächen Ausgaben in EUR) Kombination mit ÖR6; PSM Geplanter Verzich (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 5,00 DE7-EL-0108-02-c-03 - Geplanter 450,00 Beibehaltung des ÖL; Einheitsbetrag Bewirtschaftung von gärtnerisch (gesamte öffentliche genutzten Ackerflächen Ausgaben in EUR) DE 1146 DE Kombination mit ÖR6; PSM Geplanter Verzicht im Feldfutterbau durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 5,00 DE7-EL-0108-02-d-01 - Geplanter 1.000,00 1.100,00 1.000,00 1.000,00 Beibehaltung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) Dauerkulturen (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 530,00 550,00 575,00 600,00 Insgesamt: 2.255,00 Max.: 600,00 DE7-EL-0108-02-d-02 - Geplanter 880,00 0,00 Beibehaltung des ÖL; Einheitsbetrag Bewirtschaftung von (gesamte öffentliche landwirtschaftlich genutzten Ausgaben in EUR) Dauerkulturen Kombination mit Geplanter ÖR6; PSM Verzicht (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 5,00 DE7-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 Beibehaltung des Ökologischen Einheitsbetrag Landbaus; (gesamte öffentliche Transaktionskostenzuschuss Ausgaben in EUR) DE 1147 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 12.230,00 12.650,00 13.075,00 13.750,00 Insgesamt: 51.705,00 Max.: 13.750,00 DE8-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Ackerflächen – Kombination mit Einheitsbetrag ÖR2 vielfältige Kulturen DZ- (gesamte öffentliche 0402, ÖR3 Agroforst DZ-0403, Ausgaben in EUR) Kombination mit ÖR7 Natura Geplanter 2000 DZ-0407 (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.534,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 Insgesamt: 31.534,00 Max.: 7.000,00 DE8-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 425,00 425,00 425,00 425,00 425,00 Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Einheitsbetrag RGV – Kombination mit ÖR1d (gesamte öffentliche DZ-0401-04, ÖR3 Agroforst DZ- Ausgaben in EUR) 0403, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ- Geplanter 0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.500,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Insgesamt: 35.500,00 Max.: 8.000,00 DE8-EL-0108-01-b-02 - Geplanter 375,00 375,00 375,00 375,00 375,00 Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Einheitsbetrag RGV – Kombination mit ÖR4 (gesamte öffentliche extensives Dauergrünland DZ- Ausgaben in EUR) DE 1148 DE 0404 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 1.000,00 DE8-EL-0108-01-c-01 - Gemüse, Geplanter 630,00 630,00 630,00 630,00 630,00 - Blumen und Einheitsbetrag Zierpflanzenanbauflächen – (gesamte öffentliche Kombination mit ÖR2 vielfältige Ausgaben in EUR) Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst Geplanter DZ-0403, Kombination mit ÖR7 durchschnittlicher Natura 2000 DZ-0407 Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 Insgesamt: 30,00 Max.: 6,00 DE8-EL-0108-01-d-01 - Dauer- Geplanter 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 und Baumschulkulturen Einheitsbetrag Kombination mit ÖR1c (gesamte öffentliche Blühstreifen/-flächen in Ausgaben in EUR) Dauerkulturen DZ-0401-03, ÖR3 Geplanter Agroforst DZ-0403, Kombination durchschnittlicher mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 82,00 164,00 164,00 164,00 164,00 Insgesamt: 738,00 Max.: 164,00 DE8-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für Transaktionskosten Einheitsbetrag (max. 600 € je Unternehmen) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1149 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 10.000,00 Max.: 2.000,00 DE8-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Einheitsbetrag RGV – Kombination mit ÖR1d (gesamte öffentliche DZ-0401-04, ÖR3 Agroforst DZ- Ausgaben in EUR) 0403, ÖR4 extensives Geplanter Dauergrünland DZ-0404, ÖR5 5- durchschnittlicher Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Höchstbetrag pro Natura 2000 DZ-0407 Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 33.870,00 33.870,00 37.370,00 45.370,00 53.370,00 Insgesamt: 203.850,00 Max.: 53.370,00 DE8-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Einheitsbetrag RGV – Kombination mit ÖR4 (gesamte öffentliche extensives Dauergrünland DZ- Ausgaben in EUR) 0404 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 10.000,00 Max.: 2.000,00 DE8-EL-0108-02-b-03 - Geplanter 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Grünlandflächen – Viehbesatz 0,3 Einheitsbetrag RGV – Kombination mit ÖR1d (gesamte öffentliche DZ-0401-04, ÖR3 Agroforst DZ- Ausgaben in EUR) DE 1150 DE 0403, ÖR4 extens. DG DZ-0404, Geplanter ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, durchschnittlicher ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 (100% Höchstbetrag pro EU-Mittel) (Finanzhilfe - Einheit (falls Homogen) zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 26.900,00 27.800,00 27.800,00 27.800,00 27.800,00 Insgesamt: 138.100,00 Max.: 27.800,00 DE8-EL-0108-02-c-01 - Gemüse, Geplanter 490,00 490,00 490,00 490,00 490,00 - Blumen und Einheitsbetrag Zierpflanzenanbauflächen – (gesamte öffentliche Kombination mit ÖR2 vielfältige Ausgaben in EUR) Kulturen DZ-0402, ÖR3 Agroforst Geplanter DZ-0403, Kombination mit ÖR7 durchschnittlicher Natura 2000 DZ-0407 Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 800,00 806,00 806,00 806,00 Insgesamt: 4.018,00 Max.: 806,00 DE8-EL-0108-02-d-01 - Dauer- Geplanter 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 und Baumschulkulturen Einheitsbetrag Kombination mit ÖR1c (gesamte öffentliche Blühstreifen/-flächen in Ausgaben in EUR) Dauerkulturen DZ-0401-03, ÖR3 Geplanter Agroforst DZ-0403, Kombination durchschnittlicher mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.920,00 1.920,00 2.002,00 2.084,00 2.166,00 Insgesamt: 10.092,00 Max.: 2.166,00 DE8-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für Transaktionskosten Einheitsbetrag (max. 600 € je Unternehmen) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1151 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 Insgesamt: 80.000,00 Max.: 16.000,00 DE9-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 548,00 548,00 548,00 548,00 548,00 548,00 Einführung Ökologischer Landbau Einheitsbetrag Ackerland - Umschichtung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 6.000,00 6.260,00 6.500,00 6.412,00 Insgesamt: 30.172,00 Max.: 6.500,00 DE9-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 548,00 548,00 548,00 548,00 548,00 Einführung Ökologischer Landbau Einheitsbetrag Ackerland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 232,00 428,00 442,00 452,00 230,00 Insgesamt: 1.784,00 Max.: 452,00 DE9-EL-0108-01-a-03 - Geplanter 314,00 314,00 Einführung Ökologischer Landbau Einheitsbetrag Ackerland - Altverpflichtung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1152 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 11.737,00 7.390,00 Insgesamt: 19.127,00 Max.: 11.737,00 DE9-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 609,00 609,00 609,00 609,00 609,00 Einführung Ökologischer Landbau Einheitsbetrag Grünland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 180,00 200,00 8.354,00 8.720,00 9.120,00 Insgesamt: 26.574,00 Max.: 9.120,00 DE9-EL-0108-01-c-01 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Einführung Ökologischer Landbau Einheitsbetrag Gemüse (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 260,00 513,00 513,00 510,00 1.010,00 0,00 Insgesamt: 2.806,00 Max.: 1.010,00 DE9-EL-0108-01-c-02 - Geplanter 485,00 485,00 Einführung Ökologischer Landbau Einheitsbetrag Gemüse - Altverpflichtung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1153 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 603,00 281,00 Insgesamt: 884,00 Max.: 603,00 DE9-EL-0108-01-d-01 - Geplanter 1.546,00 1.546,00 1.546,00 1.546,00 1.546,00 1.546,00 Einführung Ökologischer Landbau Einheitsbetrag Dauerkultur (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 125,00 177,00 177,00 175,00 176,00 Insgesamt: 830,00 Max.: 177,00 DE9-EL-0108-01-d-02 - Geplanter 987,00 987,00 Einführung Ökologischer Landbau Einheitsbetrag Dauerkultur - Altverpflichtung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 152,00 76,00 Insgesamt: 228,00 Max.: 152,00 DE9-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 600,00 600,00 Ausgleich von Transaktionskosten Einheitsbetrag - Altverpflichtungen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1154 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 350,00 200,00 Insgesamt: 550,00 Max.: 350,00 DE9-EL-0108-01-e-02 - Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Ausgleich von Transaktionskosten Einheitsbetrag - Einführung Ökologischer (gesamte öffentliche Landbau (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 206,00 316,00 310,00 210,00 203,00 Insgesamt: 1.245,00 Max.: 316,00 DE9-EL-0108-02-a-02 - Geplanter 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 Beibehaltung Ökologischer Einheitsbetrag Landbau Ackerland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20.539,00 30.539,00 63.391,00 80.637,00 100.402,00 Insgesamt: 295.508,00 Max.: 100.402,00 DE9-EL-0108-02-a-03 - a)+b) Geplanter 314,00 314,00 314,00 314,00 BV1AG: Ökologischer Landbau - Einheitsbetrag Acker Beibehalter - (gesamte öffentliche Umschichtungsmittel (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) DE 1155 DE - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 5.385,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: 10.385,00 Max.: 5.385,00 DE9-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Beibehaltung Ökologischer Einheitsbetrag Landbau Grünland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 17.080,00 22.730,00 47.730,00 55.987,00 70.261,00 Insgesamt: 213.788,00 Max.: 70.261,00 DE9-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 284,00 284,00 Beibehaltung Ökologischer Einheitsbetrag Landbau Grünland - (gesamte öffentliche Altverpflichtungen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 10.262,00 5.287,00 Insgesamt: 15.549,00 Max.: 10.262,00 DE9-EL-0108-02-b-03 - a)+b) Geplanter 284,00 284,00 284,00 284,00 BV1AG: Ökologischer Landbau - Einheitsbetrag Grünland Beibehalter - (gesamte öffentliche Umschichtungsmittel (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) DE 1156 DE - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 200,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 200,00 DE9-EL-0108-02-c-01 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Beibehaltung Ökologischer Einheitsbetrag Landbau Gemüse (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.538,00 2.538,00 5.038,00 5.051,00 8.048,00 Insgesamt: 22.213,00 Max.: 8.048,00 DE9-EL-0108-02-c-02 - c) Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 BV1GM: Ökologischer Landbau - Einheitsbetrag Gemüse Beibehalter - (gesamte öffentliche Umschichtungsmittel (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 200,00 Max.: 50,00 DE9-EL-0108-02-d-01 - Geplanter 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 Beibehaltung Ökologischer Einheitsbetrag Landbau Dauerkultur (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1157 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 735,00 985,00 1.735,00 1.730,00 2.227,00 Insgesamt: 7.412,00 Max.: 2.227,00 DE9-EL-0108-02-d-02 - d) Geplanter 987,00 987,00 987,00 987,00 BV1DK: Ökologischer Landbau - Einheitsbetrag Dauerkulturen Beibehalter - (gesamte öffentliche Umschichtungsmittel (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 10,00 10,00 11,00 Insgesamt: 51,00 Max.: 20,00 DE9-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Ausgleich von Transaktionskosten Einheitsbetrag Beibehaltung Ökologischer (gesamte öffentliche Landbau (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 776,00 981,00 2.090,00 2.090,00 2.052,00 Insgesamt: 7.989,00 Max.: 2.090,00 DE9-EL-0108-02-e-02 - Geplanter 600,00 600,00 600,00 600,00 Ausgleich von Transaktionskosten Einheitsbetrag Beibehaltung Ökologischer (gesamte öffentliche Landbau - Umschichtungsmittel Ausgaben in EUR) DE 1158 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 40,00 20,00 20,00 20,00 Insgesamt: 100,00 Max.: 40,00 DEA-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Ausgleich für Transaktionskosten Einheitsbetrag (max. 600 € je Unternehmen) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 500,00 1.000,00 1.500,00 2.000,00 2.500,00 Insgesamt: 7.500,00 Max.: 2.500,00 DEA-EL-0108-02-c-04 - Flächen Geplanter 4.210,00 4.210,00 4.210,00 4.210,00 4.210,00 unter Glas („Unterglas-Flächen“) Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Insgesamt: 123,00 Max.: 30,00 DEA-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Ausgleich für Transaktionskosten Einheitsbetrag (max. 600 € je Unternehmen) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1159 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 0,00 1.800,00 21.800,00 21.800,00 21.800,00 21.800,00 Insgesamt: 89.000,00 Max.: 21.800,00 DEB-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung: Einheitsbetrag Ackerflächen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 800,00 800,00 800,00 1.200,00 Insgesamt: 4.400,00 Max.: 1.200,00 DEB-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 293,00 273,00 273,00 273,00 273,00 273,00 Ökolandbau Einführung: Einheitsbetrag Ackerflächen in Kombination mit (gesamte öffentliche der Ökoregelung DZ-0406 - Ausgaben in EUR) Verzicht auf PSM in Geplanter Sommergetreide, Mais, durchschnittlicher Leguminosen, einschließlich Höchstbetrag pro Gemenge, außer Ackerfutter, Einheit (falls Sommerölsaaten, Hackfrüchte zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 1.200,00 1.200,00 1.400,00 900,00 1.215,00 Insgesamt: 5.915,00 Max.: 1.400,00 DEB-EL-0108-01-a-03 - Geplanter 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 Landwirtschaftlich genutzte Einheitsbetrag Ackerflächen + Öko-Regelung (gesamte öffentliche DZ-0406 Verzicht auf PSM im Ausgaben in EUR) DE 1160 DE Futterbau (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 1.000,00 650,00 Insgesamt: 3.650,00 Max.: 1.000,00 DEB-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 473,00 473,00 473,00 473,00 473,00 473,00 Ökolandbau Einführung: Einheitsbetrag Grünlandflächen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 500,00 Insgesamt: 5.500,00 Max.: 1.000,00 DEB-EL-0108-01-b-02 - Geplanter 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen: in Kombination (gesamte öffentliche mit der Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) Extensivierung des gesamten Geplanter Dauergrünlands des Betriebs durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 500,00 Insgesamt: 6.500,00 Max.: 1.500,00 DEB-EL-0108-01-c-01 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Einführung: Gemüse, Einheitsbetrag - Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbauflächen Ausgaben in EUR) DE 1161 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 52,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 552,00 Max.: 100,00 DEB-EL-0108-01-c-02 - Geplanter 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Einführung: Gemüse, Einheitsbetrag -Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbauflächen in Ausgaben in EUR) Kombination mit der Ökoregelung Geplanter DZ 0406: Verzicht auf PSM im durchschnittlicher Feldgemüse (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 300,00 150,00 250,00 350,00 487,00 300,00 Insgesamt: 1.837,00 Max.: 487,00 DEB-EL-0108-01-d-01 - Geplanter 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 Ökolandbau Einführung: Einheitsbetrag Dauerkulturen (Obstbau) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 20,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Insgesamt: 140,00 Max.: 25,00 DEB-EL-0108-01-d-02 - Geplanter 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 Ökolandbau Einführung: Einheitsbetrag Dauerkulturen (Weinbau) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1162 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 430,00 125,00 125,00 125,00 125,00 Insgesamt: 930,00 Max.: 430,00 DEB-EL-0108-01-d-03 - Geplanter 300,00 Ökolandbau Einführung: Einheitsbetrag Dauerkulturen (Weinbau) komb. (gesamte öffentliche Mit Steil- und Steilstlagenweinbau Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 10,00 DEB-EL-0108-01-d-04 - Geplanter 1.120,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Dauerkulturen (Obst-Weinbau) in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406: Verzicht auf PSM in Geplanter Dauerkulturflächen (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 400,00 200,00 260,00 260,00 275,00 200,00 Insgesamt: 1.595,00 Max.: 400,00 DEB-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Einführung: Einheitsbetrag Ausgleich für Transaktionskosten (gesamte öffentliche (max. 600 € je Unternehmen) Ausgaben in EUR) DE 1163 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 Insgesamt: 18.000,00 Max.: 4.000,00 DEB-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 242,00 242,00 242,00 242,00 242,00 242,00 Ökolandbau Beibehaltung: Einheitsbetrag Ackerflächen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.500,00 4.000,00 8.800,00 9.600,00 Insgesamt: 24.900,00 Max.: 9.600,00 DEB-EL-0108-02-a-02 - Geplanter 112,00 92,00 92,00 92,00 92,00 92,00 Ökolandbau Beibehaltung: Einheitsbetrag Ackerflächen in Kombination mit (gesamte öffentliche der Ökoregelung DZ-0406 Ausgaben in EUR) Verzicht auf PSM in Geplanter Sommergetreide, Mais, durchschnittlicher Leguminosen, einschließlich Höchstbetrag pro Gemenge, außer Ackerfutter, Einheit (falls Sommerölsaaten, Hackfrüchte zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 4.000,00 8.573,00 19.700,00 20.900,00 23.100,00 22.315,00 Insgesamt: 98.588,00 Max.: 23.100,00 DEB-EL-0108-02-a-03 - Geplanter 192,00 192,00 192,00 192,00 192,00 Landwirtschaftlich genutzte Einheitsbetrag Ackerflächen + Öko-Regelung (gesamte öffentliche DZ-0406 Verzicht auf PSM im Ausgaben in EUR) DE 1164 DE Futterbau (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.180,00 1.680,00 5.080,00 5.580,00 5.825,00 Insgesamt: 19.345,00 Max.: 5.825,00 DEB-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 219,00 219,00 219,00 219,00 219,00 219,00 Ökolandbau Beibehaltung: Einheitsbetrag Grünlandflächen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.680,00 5.180,00 15.430,00 16.430,00 17.430,00 22.750,00 Insgesamt: 79.900,00 Max.: 22.750,00 DEB-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 169,00 169,00 169,00 169,00 169,00 169,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünlandflächen in Kombination (gesamte öffentliche mit der Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) Extensivierung des gesamten Geplanter Dauergrünlands des Betriebs durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 9.590,00 29.590,00 30.590,00 31.590,00 32.195,00 Insgesamt: 138.555,00 Max.: 32.195,00 DEB-EL-0108-02-c-01 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Beibehaltung: Einheitsbetrag Gemüse, - Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbauflächen Ausgaben in EUR) DE 1165 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.800,00 300,00 300,00 300,00 Insgesamt: 2.700,00 Max.: 1.800,00 DEB-EL-0108-02-c-02 - Geplanter 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, -Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbauflächen in Ausgaben in EUR) Kombination mit der Ökoregelung Geplanter DZ 0406: Verzicht auf PSM im durchschnittlicher Feldgemüse (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 120,00 410,00 1.350,00 1.400,00 2.161,00 Insgesamt: 5.441,00 Max.: 2.161,00 DEB-EL-0108-02-d-01 - Geplanter 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Ökolandbau Beibehaltung: Einheitsbetrag Dauerkulturen (Obstbau) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 400,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 800,00 Max.: 400,00 DEB-EL-0108-02-d-02 - Geplanter 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Ökolandbau Beibehaltung: Einheitsbetrag Dauerkulturen (Weinbau) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1166 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 7.000,00 Max.: 5.000,00 DEB-EL-0108-02-d-03 - Geplanter 300,00 Ökolandbau Beibehaltung: Einheitsbetrag Dauerkulturen (Weinbau) komb. (gesamte öffentliche Mit Steil- und Steilstlagenweinbau Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 112,00 Insgesamt: 112,00 Max.: 112,00 DEB-EL-0108-02-d-04 - Geplanter 870,00 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Dauerkulturen (Obst-Weinbau) in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406: Verzicht auf PSM in Geplanter Dauerkulturflächen (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.060,00 3.577,00 8.484,00 8.934,00 9.357,00 7.334,00 Insgesamt: 40.746,00 Max.: 9.357,00 DEB-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Beibehaltung: Einheitsbetrag Ausgleich für Transaktionskosten (gesamte öffentliche (max. 600 € je Unternehmen) Ausgaben in EUR) DE 1167 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20.750,00 21.000,00 22.100,00 25.000,00 29.000,00 32.000,00 Insgesamt: 149.850,00 Max.: 32.000,00 DEC-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Einführung: Ackerflächen Jahr 1-2 Einheitsbetrag (400) (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.561,00 2.185,00 2.264,00 2.343,00 2.500,00 Insgesamt: 10.853,00 Max.: 2.500,00 DEC-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Einführung: Ackerflächen Jahr 3-5 Einheitsbetrag (240) (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.561,00 2.810,00 3.077,00 3.344,00 3.500,00 Insgesamt: 14.292,00 Max.: 3.500,00 DEC-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Einführung: Grünlandflächen Jahr Einheitsbetrag 1-2 (400) (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1168 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEC-EL-0108-01-b-04 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Einführung: Grünlandflächen Jahr Einheitsbetrag 3-5 (190) (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 375,00 1.624,00 1.754,00 1.884,00 2.000,00 Insgesamt: 7.637,00 Max.: 2.000,00 DEC-EL-0108-01-b-05 - Geplanter 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Einführung: Grünlandflächen Jahr Einheitsbetrag 1-2 in Kombination ÖR DZ 0404 (gesamte öffentliche (350): Extensivierung Ausgaben in EUR) Dauergrünland im Gesamtbetrieb - Geplanter 50 EUR/ha (350) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.561,00 2.185,00 2.335,00 2.485,00 3.085,00 Insgesamt: 11.651,00 Max.: 3.085,00 DEC-EL-0108-01-b-06 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Einführung: Grünlandflächen Jahr Einheitsbetrag 3-5 in Kombination ÖR DZ 0404 (gesamte öffentliche (140): Extensivierung Ausgaben in EUR) Dauergrünland im Gesamtbetrieb - Geplanter 50 EUR/ha (140) (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1169 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.186,00 1.498,00 1.548,00 1.598,00 1.598,00 Insgesamt: 7.428,00 Max.: 1.598,00 DEC-EL-0108-01-c-03 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Einführung: Gemüse, - Blumen Einheitsbetrag und Zierpflanzenanbauflächen (gesamte öffentliche Jahr 1-2 (485) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 6,00 6,00 18,00 26,00 26,00 Insgesamt: 82,00 Max.: 26,00 DEC-EL-0108-01-c-04 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Einführung: Gemüse, - Blumen Einheitsbetrag und Zierpflanzenanbauflächen (gesamte öffentliche Jahr 3-5 (485) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEC-EL-0108-01-d-04 - Geplanter 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Einführung: Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen Jahr 1-2 (gesamte öffentliche (1500) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 12,00 12,00 36,00 48,00 48,00 Insgesamt: 156,00 Max.: 48,00 DE 1170 DE DEC-EL-0108-01-d-05 - Geplanter 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 Einführung: Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen Jahr 3-5 (987) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEC-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für Transaktionskosten Einheitsbetrag Jahr 1-5 (max. 600 € je (gesamte öffentliche Unternehmen) mit Ausgaben in EUR) Umschichtungsmitteln Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 250,00 375,00 500,00 625,00 700,00 Insgesamt: 2.450,00 Max.: 700,00 DEC-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Beibehaltung: Ackerflächen (240) Einheitsbetrag mit Umschichtungsmittel (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.883,00 2.015,00 4.163,00 4.295,00 4.350,00 Insgesamt: 16.706,00 Max.: 4.350,00 DEC-EL-0108-02-a-03 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Beibehaltung: Ackerflächen (240) Einheitsbetrag ohne Umschichtungsmittel (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1171 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEC-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Beibehaltung: Grünlandflächen in Einheitsbetrag Kombination mit ÖR DZ 0404 (gesamte öffentliche (140): Extensivierung Ausgaben in EUR) Dauergrünland im Gesamtbetrieb - Geplanter 50 EUR/ha (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 187,00 312,00 364,00 562,00 562,00 Insgesamt: 1.987,00 Max.: 562,00 DEC-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Beibehaltung: Grünlandflächen Einheitsbetrag (190) mit Umschichtungsmittel (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 121,00 154,00 187,00 220,00 220,00 Insgesamt: 902,00 Max.: 220,00 DEC-EL-0108-02-b-04 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Beibehaltung: Grünlandflächen Einheitsbetrag (190) ohne Umschichtungsmittel (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1172 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.181,00 1.507,00 1.652,00 2.159,00 2.159,00 Insgesamt: 8.658,00 Max.: 2.159,00 DEC-EL-0108-02-c-03 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Beibehaltung: Gemüse, - Blumen Einheitsbetrag und Zierpflanzenanbauflächen (gesamte öffentliche (458) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 31,00 37,00 37,00 37,00 37,00 Insgesamt: 179,00 Max.: 37,00 DEC-EL-0108-02-d-04 - Geplanter 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 Beibehaltung: Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen (987) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 87,00 93,00 93,00 93,00 93,00 Insgesamt: 459,00 Max.: 93,00 DEC-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für Transaktionskosten Einheitsbetrag (max. 600 € je Unternehmen) mit (gesamte öffentliche Umschichtungsmitteln Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1173 DE O.17 (Einheit: Hektar) 683,00 683,00 683,00 683,00 Insgesamt: 2.732,00 Max.: 683,00 DEC-EL-0108-02-e-02 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für Transaktionskosten Einheitsbetrag ohne Umschichtungsmittel (max. (gesamte öffentliche 600 € je Unternehmen) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 749,00 749,00 749,00 749,00 0,00 Insgesamt: 2.996,00 Max.: 749,00 DED-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Einführung Grünlandflächen Einheitsbetrag (Einführung 2 Jahre) (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.711,00 2.905,00 3.205,00 2.975,00 3.100,00 Insgesamt: 14.896,00 Max.: 3.205,00 DED-EL-0108-01-b-02 - Geplanter 285,00 285,00 285,00 285,00 285,00 Einführung Grünlandflächen Einheitsbetrag (Einführung 2 Jahre) in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0404: Extensivierung Geplanter Dauergrünland im Gesamtbetrieb - durchschnittlicher 50 EUR/ha (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1174 DE O.17 (Einheit: Hektar) 2.711,00 2.905,00 3.205,00 2.975,00 3.100,00 Insgesamt: 14.896,00 Max.: 3.205,00 DED-EL-0108-01-b-03 - Geplanter 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 Einführung Grünlandflächen (ab Einheitsbetrag dem 3. Jahr) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.586,00 2.711,00 4.491,00 5.916,00 Insgesamt: 14.704,00 Max.: 5.916,00 DED-EL-0108-01-b-04 - Geplanter 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Einführung Grünlandflächen (ab Einheitsbetrag dem 3. Jahr) in Kombination mit (gesamte öffentliche der Ökoregelung DZ 0404; Ausgaben in EUR) Extensivierung Dauergrünland im Geplanter Gesamtbetrieb -50 EUR/ha durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.586,00 2.711,00 4.491,00 5.916,00 Insgesamt: 14.704,00 Max.: 5.916,00 DED-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Einführung Ausgleich für Einheitsbetrag Transaktionskosten (max. 550 € je (gesamte öffentliche Unternehmen) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1175 DE O.17 (Einheit: Hektar) 3.587,00 4.521,00 5.531,00 6.621,00 7.799,00 Insgesamt: 28.059,00 Max.: 7.799,00 DED-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 Beibehaltung Ackerflächen in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ 0406 Verzicht auf PSM im Ausgaben in EUR) Feldfutterbau (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 16.395,00 16.395,00 16.395,00 16.395,00 16.395,00 Insgesamt: 81.975,00 Max.: 16.395,00 DED-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Beibehaltung Grünlandflächen in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ 0404: Extensivierung Ausgaben in EUR) Dauergrünland im Gesamtbetrieb Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 16.395,00 16.395,00 16.395,00 16.395,00 16.395,00 Insgesamt: 81.975,00 Max.: 16.395,00 DED-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Beibehaltung Ausgleich für Einheitsbetrag Transaktionskosten (max. 550 € je (gesamte öffentliche Unternehmen) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1176 DE O.17 (Einheit: Hektar) 8.291,00 8.291,00 8.291,00 8.291,00 8.301,00 Insgesamt: 41.465,00 Max.: 8.301,00 DEE-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 Ackerflächen Jahr 1-5 Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 609,00 1.218,00 1.827,00 1.827,00 Insgesamt: 5.481,00 Max.: 1.827,00 DEE-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 90,00 90,00 90,00 90,00 Ackerflächen Jahr 1-5 in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha Ausgaben in EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 27,00 55,00 82,00 82,00 Insgesamt: 246,00 Max.: 82,00 DEE-EL-0108-01-a-03 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 Ackerflächen Jahr 1-5 in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406: Verzicht auf PSM im Ausgaben in EUR) Feldfutterbau - 50 €/ha Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1177 DE O.17 (Einheit: Hektar) 19,00 38,00 57,00 57,00 Insgesamt: 171,00 Max.: 57,00 DEE-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 Grünlandflächen Jahr 1-5 Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 243,00 486,00 729,00 729,00 Insgesamt: 2.187,00 Max.: 729,00 DEE-EL-0108-01-b-02 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 Grünlandflächen Jahr 1-5 in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0404 Extensivierung des Ausgaben in EUR) gesamten Dauergrünlands des Geplanter Betriebs – 50 €/ha (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 81,00 162,00 243,00 243,00 Insgesamt: 729,00 Max.: 243,00 DEE-EL-0108-01-c-01 - Geplanter 375,00 375,00 375,00 375,00 Gemüseanbauflächen Jahr 1-5 Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1178 DE O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 10,00 15,00 15,00 Insgesamt: 45,00 Max.: 15,00 DEE-EL-0108-01-c-02 - Geplanter 225,00 225,00 225,00 225,00 Gemüseanbauflächen Jahr 1-5 in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha Ausgaben in EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 4,00 4,00 Insgesamt: 12,00 Max.: 4,00 DEE-EL-0108-01-d-01 - Dauer- Geplanter 850,00 850,00 850,00 850,00 und Baumschulkulturen Jahr 1-5 Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 4,00 8,00 12,00 12,00 Insgesamt: 36,00 Max.: 12,00 DEE-EL-0108-01-d-02 - Dauer- Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 und Baumschulkulturen Jahr 1-5 Einheitsbetrag in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406, - 130 €/ha, Ausgaben in EUR) -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 Geplanter ff) (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1179 DE O.17 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 4,00 4,00 Insgesamt: 12,00 Max.: 4,00 DEE-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 Ackerflächen (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 62.854,00 63.785,00 64.716,00 64.716,00 Insgesamt: 256.071,00 Max.: 64.716,00 DEE-EL-0108-02-a-02 - Geplanter 90,00 90,00 90,00 90,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Ökoregelung DZ-0406, - 130 (gesamte öffentliche €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, Ausgaben in EUR) 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.898,00 2.940,00 2.985,00 2.984,00 Insgesamt: 11.807,00 Max.: 2.985,00 DEE-EL-0108-02-a-03 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Ökoregelung DZ-0406: (gesamte öffentliche Verzicht auf PSM im Ausgaben in EUR) Feldfutterbau - 50 €/ha Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1180 DE O.17 (Einheit: Hektar) 2.006,00 2.036,00 2.066,00 2.066,00 Insgesamt: 8.174,00 Max.: 2.066,00 DEE-EL-0108-02-a-04 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 Ackerflächen (80/20 % Einheitsbetrag Finanzierung) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5.156,00 5.156,00 5.156,00 5.156,00 Insgesamt: 20.624,00 Max.: 5.156,00 DEE-EL-0108-02-a-05 - Geplanter 90,00 90,00 90,00 90,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Ökoregelung DZ-0406, - 130 (gesamte öffentliche €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, Ausgaben in EUR) 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 239,00 238,00 238,00 238,00 Insgesamt: 953,00 Max.: 239,00 DEE-EL-0108-02-a-06 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Ökoregelung DZ-0406: (gesamte öffentliche Verzicht auf PSM im Ausgaben in EUR) Feldfutterbau - 50 €/ha Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1181 DE O.17 (Einheit: Hektar) 165,00 165,00 165,00 165,00 Insgesamt: 660,00 Max.: 165,00 DEE-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 Grünlandflächen (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20.618,00 20.989,00 21.360,00 21.360,00 Insgesamt: 84.327,00 Max.: 21.360,00 DEE-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 Grünlandflächen in Kombination Einheitsbetrag mit der Ökoregelung DZ-0404 (gesamte öffentliche Extensivierung des gesamten Ausgaben in EUR) Dauergrünlands des Betriebs – 50 Geplanter €/ha (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 6.873,00 6.997,00 7.121,00 7.121,00 Insgesamt: 28.112,00 Max.: 7.121,00 DEE-EL-0108-02-b-03 - Geplanter 240,00 240,00 240,00 240,00 Grünlandflächen (80/20 % Einheitsbetrag Finanzierung) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1182 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.692,00 1.692,00 1.692,00 1.692,00 Insgesamt: 6.768,00 Max.: 1.692,00 DEE-EL-0108-02-b-04 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 Grünlandflächen in Kombination Einheitsbetrag mit der Ökoregelung DZ-0404 (gesamte öffentliche Extensivierung des gesamten Ausgaben in EUR) Dauergrünlands des Betriebs – 50 Geplanter €/ha (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 564,00 564,00 564,00 564,00 Insgesamt: 2.256,00 Max.: 564,00 DEE-EL-0108-02-c-01 - Geplanter 375,00 375,00 375,00 375,00 Gemüseanbauflächen (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 516,00 524,00 532,00 532,00 Insgesamt: 2.104,00 Max.: 532,00 DEE-EL-0108-02-c-02 - Geplanter 225,00 225,00 225,00 225,00 Gemüseanbauflächen in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha Ausgaben in EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1183 DE O.17 (Einheit: Hektar) 19,00 20,00 21,00 21,00 Insgesamt: 81,00 Max.: 21,00 DEE-EL-0108-02-c-03 - Geplanter 375,00 375,00 375,00 375,00 Gemüseanbauflächen (80/20 % Einheitsbetrag Finanzierung) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 42,00 42,00 42,00 43,00 Insgesamt: 169,00 Max.: 43,00 DEE-EL-0108-02-c-04 - Geplanter 225,00 225,00 225,00 225,00 Gemüseanbauflächen in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha Ausgaben in EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 8,00 Max.: 2,00 DEE-EL-0108-02-d-01 - Dauer- Geplanter 850,00 850,00 850,00 850,00 und Baumschulkulturen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1184 DE O.17 (Einheit: Hektar) 402,00 408,00 414,00 414,00 Insgesamt: 1.638,00 Max.: 414,00 DEE-EL-0108-02-d-02 - Dauer- Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 und Baumschulkulturen in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha Ausgaben in EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 47,00 48,00 49,00 49,00 Insgesamt: 193,00 Max.: 49,00 DEE-EL-0108-02-d-03 - Dauer- Geplanter 850,00 850,00 850,00 850,00 und Baumschulkulturen (80/20 % Einheitsbetrag Finanzierung) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 33,00 33,00 33,00 33,00 Insgesamt: 132,00 Max.: 33,00 DEE-EL-0108-02-d-04 - Dauer- Geplanter 700,00 700,00 700,00 700,00 und Baumschulkulturen in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ-0406, - 130 €/ha, -150 €/ha Ausgaben in EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1185 DE O.17 (Einheit: Hektar) 4,00 4,00 5,00 5,00 Insgesamt: 18,00 Max.: 5,00 DEF-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Ackerflächen Jahr Einheitsbetrag 1+2 (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 2.000,00 DEF-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 273,00 273,00 273,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Ackerflächen in Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Verzicht Ausgaben in EUR) auf PSM in bestimmten Geplanter Sommerungen Jahr 1+2 durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 2.963,00 2.963,00 Insgesamt: 7.426,00 Max.: 2.963,00 DEF-EL-0108-01-a-03 - Geplanter 373,00 373,00 373,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Ackerflächen in Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Verzicht Ausgaben in EUR) auf PSM im Feldfutterbau Jahr Geplanter 1+2 (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1186 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 3.000,00 3.000,00 Insgesamt: 7.500,00 Max.: 3.000,00 DEF-EL-0108-01-a-04 - Geplanter 280,00 280,00 280,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Ackerflächen ab 3. Jahr (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 Insgesamt: 1.000,00 Max.: 1.000,00 DEF-EL-0108-01-a-05 - Geplanter 130,00 130,00 130,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Ackerflächen in Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Verzicht Ausgaben in EUR) auf PSM in bestimmten Geplanter Sommerungen ab 3. Jahr durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 Insgesamt: 1.500,00 Max.: 1.500,00 DEF-EL-0108-01-a-06 - Geplanter 230,00 230,00 230,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Ackerflächen in Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Verzicht Ausgaben in EUR) auf PSM im Feldfutterbau ab 3. Geplanter Jahr (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1187 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 Insgesamt: 1.500,00 Max.: 1.500,00 DEF-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 473,00 473,00 473,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen Jahr 1+2 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.700,00 3.396,00 3.395,00 Insgesamt: 8.491,00 Max.: 3.396,00 DEF-EL-0108-01-b-02 - Geplanter 413,00 413,00 413,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen mit Auflagen (gesamte öffentliche Jahr 1+2 (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 5.000,00 Max.: 2.000,00 DEF-EL-0108-01-b-03 - Geplanter 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen in Kombination (gesamte öffentliche mit Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) Extensivierung des gesamten Geplanter Dauergrünlands des Betriebs Jahr durchschnittlicher 1+2 (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1188 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 3.000,00 3.000,00 Insgesamt: 7.500,00 Max.: 3.000,00 DEF-EL-0108-01-b-04 - Geplanter 363,00 363,00 363,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen mit Auflagen in (gesamte öffentliche Kombination mit Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ-0404 Extensivierung des Geplanter gesamten Dauergrünlands des durchschnittlicher Betriebs Jahr 1+2 (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 1.600,00 1.600,00 Insgesamt: 4.000,00 Max.: 1.600,00 DEF-EL-0108-01-b-05 - Geplanter 260,00 260,00 260,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen ab 3. Jahr (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.700,00 Insgesamt: 1.700,00 Max.: 1.700,00 DEF-EL-0108-01-b-06 - Geplanter 200,00 200,00 200,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen mit Auflagen ab (gesamte öffentliche 3. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1189 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 Insgesamt: 1.000,00 Max.: 1.000,00 DEF-EL-0108-01-b-07 - Geplanter 210,00 210,00 210,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen in Kombination (gesamte öffentliche mit Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) Extensivierung des gesamten Geplanter Dauergrünlands des Betriebs ab 3. durchschnittlicher Jahr (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 Insgesamt: 1.500,00 Max.: 1.500,00 DEF-EL-0108-01-b-08 - Geplanter 150,00 150,00 150,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Grünlandflächen mit Auflagen in (gesamte öffentliche Kombination mit Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ-0404 Extensivierung des Geplanter gesamten Dauergrünlands des durchschnittlicher Betriebs ab 3. Jahr (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 Insgesamt: 800,00 Max.: 800,00 DEF-EL-0108-01-c-01 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Einführung Gemüse, Einheitsbetrag - Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbauflächen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1190 DE O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 40,00 60,00 Insgesamt: 120,00 Max.: 60,00 DEF-EL-0108-01-c-02 - Geplanter 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Einführung Gemüse, Einheitsbetrag - Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbauflächen in Ausgaben in EUR) Kombination mit der Ökoregelung Geplanter DZ 0406 Verzicht auf PSM im durchschnittlicher Feldgemüse (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 40,00 60,00 Insgesamt: 120,00 Max.: 60,00 DEF-EL-0108-01-d-01 - Geplanter 1.546,00 1.546,00 1.546,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen Jahr 1+2 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 10,00 10,00 Insgesamt: 25,00 Max.: 10,00 DEF-EL-0108-01-d-02 - Geplanter 1.396,00 1.396,00 1.396,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ-0406 Verzicht auf PSM in Geplanter Dauerkulturflächen Jahr 1+2 durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1191 DE O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 10,00 10,00 Insgesamt: 25,00 Max.: 10,00 DEF-EL-0108-01-d-03 - Geplanter 987,00 987,00 987,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen ab 3. Jahr (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 5,00 DEF-EL-0108-01-d-04 - Geplanter 837,00 837,00 837,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ-0406 Verzicht auf PSM in Geplanter Dauerkulturflächen ab 3. Jahr durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 5,00 DEF-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Einführung Ausgleich Einheitsbetrag für Transaktionskosten (max. 600 (gesamte öffentliche € je Unternehmen) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1192 DE O.17 (Einheit: Hektar) 4.500,00 4.500,00 4.500,00 Insgesamt: 13.500,00 Max.: 4.500,00 DEF-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 280,00 280,00 280,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Ackerflächen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 6.000,00 9.000,00 9.000,00 Insgesamt: 24.000,00 Max.: 9.000,00 DEF-EL-0108-02-a-02 - Geplanter 130,00 130,00 130,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Ackerflächen in Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Verzicht Ausgaben in EUR) auf PSM in bestimmten Geplanter Sommerungen (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 10.000,00 16.000,00 16.000,00 Insgesamt: 42.000,00 Max.: 16.000,00 DEF-EL-0108-02-a-03 - Geplanter 230,00 230,00 230,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Ackerflächen in Kombination mit (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ-0406 Verzicht Ausgaben in EUR) auf PSM im Feldfutterbau Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1193 DE O.17 (Einheit: Hektar) 8.000,00 13.000,00 13.000,00 Insgesamt: 34.000,00 Max.: 13.000,00 DEF-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 260,00 260,00 260,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünlandflächen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 10.000,00 10.000,00 Insgesamt: 25.000,00 Max.: 10.000,00 DEF-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 200,00 200,00 200,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünlandflächen mit Auflagen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 7.000,00 11.000,00 11.000,00 Insgesamt: 29.000,00 Max.: 11.000,00 DEF-EL-0108-02-b-03 - Geplanter 210,00 210,00 210,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünlandflächen in Kombination (gesamte öffentliche mit Ökoregelung DZ-0404 Ausgaben in EUR) Extensivierung des gesamten Geplanter Dauergrünlands des Betriebs durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1194 DE O.17 (Einheit: Hektar) 10.000,00 16.000,00 16.000,00 Insgesamt: 42.000,00 Max.: 16.000,00 DEF-EL-0108-02-b-04 - Geplanter 150,00 150,00 150,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünlandflächen mit Auflagen in (gesamte öffentliche Kombination mit Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ-0404 Extensivierung des Geplanter gesamten Dauergrünlands des durchschnittlicher Betriebs (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 8.000,00 8.000,00 Insgesamt: 21.000,00 Max.: 8.000,00 DEF-EL-0108-02-c-01 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, - Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbauflächen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 60,00 100,00 100,00 Insgesamt: 260,00 Max.: 100,00 DEF-EL-0108-02-c-02 - Geplanter 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, - Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzenanbauflächen in Ausgaben in EUR) Kombination mit der Ökoregelung Geplanter DZ 0406 Verzicht auf PSM im durchschnittlicher Feldgemüse (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1195 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 5.500,00 Max.: 2.000,00 DEF-EL-0108-02-d-01 - Geplanter 987,00 987,00 987,00 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 40,00 40,00 Insgesamt: 100,00 Max.: 40,00 DEF-EL-0108-02-d-02 - Geplanter 837,00 837,00 837,00 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ-0406 Verzicht auf PSM in Geplanter Dauerkulturflächen (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 150,00 250,00 250,00 Insgesamt: 650,00 Max.: 250,00 DEF-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Ausgleich für Transaktionskosten (gesamte öffentliche (max. 600 € je Unternehmen) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1196 DE O.17 (Einheit: Hektar) 8.625,00 16.635,00 16.635,00 Insgesamt: 41.895,00 Max.: 16.635,00 DEG-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 Ökolandbau Einführung Acker Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 6.000,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00 Insgesamt: 32.000,00 Max.: 6.500,00 DEG-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 184,00 164,00 164,00 164,00 164,00 Ökolandbau Einführung Acker Einheitsbetrag ÖR6 Stufe I (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.300,00 3.194,00 3.357,00 3.359,00 3.358,00 Insgesamt: 15.568,00 Max.: 3.359,00 DEG-EL-0108-01-a-03 - Geplanter 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 Ökolandbau Einführung Acker Einheitsbetrag ÖR6 Stufe II (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1197 DE O.17 (Einheit: Hektar) 1.800,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 9.800,00 Max.: 2.000,00 DEG-EL-0108-01-a-04 - Geplanter 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung Acker (2- Einheitsbetrag jährig ab Antragsjahr 2024) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 600,00 1.030,00 1.495,00 Insgesamt: 3.125,00 Max.: 1.495,00 DEG-EL-0108-01-a-05 - Geplanter 273,00 273,00 273,00 Ökolandbau Einführung Acker Einheitsbetrag ÖR6 Stufe I (2-jährig ab (gesamte öffentliche Antragsjahr 2024) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 287,00 573,00 917,00 Insgesamt: 1.777,00 Max.: 917,00 DEG-EL-0108-01-a-06 - Geplanter 373,00 373,00 373,00 Ökolandbau Einführung Acker Einheitsbetrag ÖR6 Stufe II (2-jährig ab (gesamte öffentliche Antragsjahr 2024) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1198 DE O.17 (Einheit: Hektar) 200,00 400,00 500,00 Insgesamt: 1.100,00 Max.: 500,00 DEG-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 320,00 320,00 320,00 320,00 320,00 Ökolandbau Einführung Grünland Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 Insgesamt: 17.000,00 Max.: 3.500,00 DEG-EL-0108-01-b-02 - Geplanter 270,00 270,00 270,00 270,00 270,00 Ökolandbau Einführung Grünland Einheitsbetrag ÖR4 (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 7.000,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 Insgesamt: 37.000,00 Max.: 7.500,00 DEG-EL-0108-01-b-03 - Geplanter 473,00 473,00 473,00 Ökolandbau Einführung Grünland Einheitsbetrag (2-jährig ab Antragsjahr 2024) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1199 DE O.17 (Einheit: Hektar) 600,00 1.100,00 1.800,00 Insgesamt: 3.500,00 Max.: 1.800,00 DEG-EL-0108-01-b-04 - Geplanter 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung Grünland Einheitsbetrag ÖR4 (2-jährig ab Antragsjahr (gesamte öffentliche 2024) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 400,00 650,00 800,00 Insgesamt: 1.850,00 Max.: 800,00 DEG-EL-0108-01-c-01 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Einführung Gemüse, Einheitsbetrag Blumen und Zierpflanzen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 60,00 75,00 75,00 75,00 75,00 Insgesamt: 360,00 Max.: 75,00 DEG-EL-0108-01-c-02 - Geplanter 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Einführung Gemüse, Einheitsbetrag Blumen und Zierpflanzen ÖR6 (gesamte öffentliche Stufe I (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1200 DE O.17 (Einheit: Hektar) 60,00 82,00 84,00 84,00 84,00 Insgesamt: 394,00 Max.: 84,00 DEG-EL-0108-01-c-03 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Einführung Gemüse, Einheitsbetrag Blumen und Zierpflanzen (2- (gesamte öffentliche jährig ab Antragsjahr 2024) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 15,00 30,00 40,00 Insgesamt: 85,00 Max.: 40,00 DEG-EL-0108-01-c-04 - Geplanter 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Einführung Gemüse, Einheitsbetrag Blumen und Zierpflanzen ÖR6 (gesamte öffentliche Stufe I (2-jährig ab Antragsjahr Ausgaben in EUR) 2024) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 17,00 28,00 34,00 Insgesamt: 79,00 Max.: 34,00 DEG-EL-0108-01-d-01 - Geplanter 1.210,00 1.210,00 1.210,00 1.210,00 1.210,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1201 DE O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Insgesamt: 120,00 Max.: 25,00 DEG-EL-0108-01-d-02 - Geplanter 1.080,00 1.060,00 1.060,00 1.060,00 1.060,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen ÖR6 (gesamte öffentliche Stufe I (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 31,00 31,00 31,00 31,00 Insgesamt: 144,00 Max.: 31,00 DEG-EL-0108-01-d-03 - Geplanter 1.546,00 1.546,00 1.546,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen (2-jährig (gesamte öffentliche ab Antragsjahr 2024) (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 20,00 25,00 Insgesamt: 50,00 Max.: 25,00 DEG-EL-0108-01-d-04 - Geplanter 1.396,00 1.396,00 1.396,00 Ökolandbau Einführung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen ÖR6 (gesamte öffentliche Stufe I (2-jährig ab Antragsjahr Ausgaben in EUR) 2024) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1202 DE O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 12,00 21,00 Insgesamt: 36,00 Max.: 21,00 DEG-EL-0108-01-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Einführung Einheitsbetrag Transaktionskosten (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.200,00 2.300,00 2.500,00 2.600,00 Insgesamt: 11.600,00 Max.: 2.600,00 DEG-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 242,00 242,00 242,00 242,00 242,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 11.000,00 12.000,00 13.000,00 14.000,00 16.000,00 Insgesamt: 66.000,00 Max.: 16.000,00 DEG-EL-0108-02-a-02 - Geplanter 112,00 92,00 92,00 92,00 92,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag ÖR 6 Stufe I (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1203 DE O.17 (Einheit: Hektar) 3.159,00 4.643,00 5.452,00 6.025,00 6.453,00 Insgesamt: 25.732,00 Max.: 6.453,00 DEG-EL-0108-02-a-03 - Geplanter 192,00 192,00 192,00 192,00 192,00 Ökolandbau Beibehaltung Acker Einheitsbetrag ÖR 6 Stufe II (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.276,00 3.500,00 3.800,00 4.200,00 4.500,00 Insgesamt: 19.276,00 Max.: 4.500,00 DEG-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 219,00 219,00 219,00 219,00 219,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünland (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 4.000,00 5.000,00 5.500,00 6.000,00 6.500,00 Insgesamt: 27.000,00 Max.: 6.500,00 DEG-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 169,00 169,00 169,00 169,00 169,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Grünland ÖR4 (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1204 DE O.17 (Einheit: Hektar) 12.000,00 13.000,00 14.000,00 14.500,00 16.000,00 Insgesamt: 69.500,00 Max.: 16.000,00 DEG-EL-0108-02-c-01 - Geplanter 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 180,00 190,00 200,00 210,00 220,00 Insgesamt: 1.000,00 Max.: 220,00 DEG-EL-0108-02-c-02 - Geplanter 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüse, Blumen und (gesamte öffentliche Zierpflanzen ÖR6 Stufe I Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 180,00 208,00 223,00 234,00 246,00 Insgesamt: 1.091,00 Max.: 246,00 DEG-EL-0108-02-d-01 - Geplanter 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1205 DE O.17 (Einheit: Hektar) 146,00 150,00 155,00 170,00 180,00 Insgesamt: 801,00 Max.: 180,00 DEG-EL-0108-02-d-02 - Geplanter 857,00 837,00 837,00 837,00 837,00 Ökolandbau Beibehaltung Dauer- Einheitsbetrag und Baumschulkulturen ÖR6 (gesamte öffentliche Stufe I (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 150,00 165,00 177,00 186,00 233,00 Insgesamt: 911,00 Max.: 233,00 DEG-EL-0108-02-e-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Beibehaltung Einheitsbetrag Transaktionskosten (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.100,00 3.200,00 3.300,00 3.600,00 Insgesamt: 16.200,00 Max.: 3.600,00 DEA-J DEA-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 Ackerflächen (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1206 DE DEA-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 280,00 280,00 280,00 Ackerflächen - Einführung, 3.-5. Einheitsbetrag Jahr (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-a-03 - Geplanter 400,00 400,00 400,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Öko-Regelung DZ-0406-00-0- (gesamte öffentliche 01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-a-04 - Geplanter 500,00 500,00 500,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Öko-Regelung DZ-0406-00-0- (gesamte öffentliche 02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-a-05 - Geplanter 130,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Öko-Regelung DZ-0406-00-0- (gesamte öffentliche 01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Ausgaben in EUR) Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe Geplanter - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-a-06 - Geplanter 230,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Öko-Regelung DZ-0406-00-0- (gesamte öffentliche 02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Ausgaben in EUR) DE 1207 DE Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe Geplanter - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEA-K DEA-EL-0108-01-b-01 - Geplanter 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Grünlandflächen (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-b-02 - Geplanter 310,00 310,00 310,00 Grünlandflächen in Kombination Einheitsbetrag mit Öko-Regelung DZ-0404 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-b-03 - Geplanter 260,00 260,00 260,00 Grünlandflächen - Einführung, 3.- Einheitsbetrag 5. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-b-04 - Geplanter 210,00 Grünlandflächen in Kombination Einheitsbetrag mit Öko-Regelung DZ-0404 - (gesamte öffentliche Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) DE 1208 DE - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 2.000,00 4.000,00 6.000,00 8.000,00 1.000,00 Insgesamt: 21.000,00 Max.: 8.000,00 DEA-L DEA-EL-0108-01-c-01 - Gemüse, Geplanter 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 - Blumen und Einheitsbetrag Zierpflanzenanbauflächen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-c-02 - Gemüse- Geplanter , Blumen- und Einheitsbetrag Zierpflanzenanbauflächen - (gesamte öffentliche Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-c-03 - Gemüse, Geplanter 1.350,00 1.350,00 1.350,00 - Blumen und Einheitsbetrag Zierpflanzenanbauflächen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Öko- Ausgaben in EUR) Regelung DZ-0406-00-0-01 Geplanter (Antragsjahre 2024 bis 2026) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-c-05 - Gemüse, Geplanter 320,00 - Blumen und Einheitsbetrag Zierpflanzenanbauflächen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Öko- Ausgaben in EUR) DE 1209 DE Regelung DZ-0406-00-0-01 Geplanter (Antragsjahre 2024 bis 2026) - durchschnittlicher Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe Höchstbetrag pro - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 470,00 470,00 470,00 Insgesamt: 1.410,00 Max.: 470,00 DEA-M DEA-EL-0108-01-d-01 - Dauer- Geplanter 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 und Baumschulkulturen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-d-02 - Dauer- Geplanter 1.060,00 1.060,00 1.060,00 und Baumschulkulturen - Einheitsbetrag Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-d-03 - Dauer- Geplanter 2.090,00 2.090,00 2.090,00 und Baumschulkulturen in Einheitsbetrag Kombination mit der Öko- (gesamte öffentliche Regelung DZ-0406-00-0-03 Ausgaben in EUR) (Antragsjahre 2024 bis 2026) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-d-04 - Dauer- Geplanter 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 und Baumschulkulturen in Einheitsbetrag Kombination mit der Öko- (gesamte öffentliche Regelung DZ-0406-00-0-03 Ausgaben in EUR) DE 1210 DE (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Geplanter Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe durchschnittlicher - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEA-N DEA-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 Ackerflächen (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-02-a-02 - Geplanter 130,00 130,00 130,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Öko-Regelung DZ-0406-00-0- (gesamte öffentliche 01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-02-a-03 - Geplanter 230,00 230,00 230,00 Ackerflächen in Kombination mit Einheitsbetrag der Öko-Regelung DZ-0406-00-0- (gesamte öffentliche 02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEA-O DEA-EL-0108-02-b-01 - Geplanter 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Grünlandflächen (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1211 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-02-b-02 - Geplanter 210,00 210,00 210,00 Grünlandflächen in Kombination Einheitsbetrag mit der Öko-Regelung DZ-0404 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEA-P DEA-EL-0108-02-c-01 - Gemüse, Geplanter 470,00 470,00 470,00 470,00 470,00 - Blumen und Einheitsbetrag Zierpflanzenanbauflächen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-02-c-03 - Gemüse- Geplanter 320,00 320,00 320,00 , Blumen- und Einheitsbetrag Zierpflanzenanbauflächen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Öko- Ausgaben in EUR) Regelung DZ-0406-00-0-01 Geplanter (Antragsjahre 2024 bis 2026) durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEA-Q DEA-EL-0108-02-d-01 - Dauer- Geplanter 1.060,00 1.060,00 1.060,00 1.060,00 1.060,00 und Baumschulkulturen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1212 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-02-d-02 - Dauer- Geplanter 910,00 910,00 910,00 und Baumschulkulturen in Einheitsbetrag Kombination mit der Öko- (gesamte öffentliche Regelung DZ-0406-00-0-03 Ausgaben in EUR) (Antragsjahre 2024 bis 2026) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DEA-S DEA-EL-0108-01-c-04 - Flächen Geplanter 6.130,00 6.130,00 6.130,00 6.130,00 6.130,00 unter Glas („Unterglas-Flächen“) Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-c-06 - Flächen Geplanter 4.210,00 4.210,00 4.210,00 unter Glas („Unterglas-Flächen“) - Einheitsbetrag Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 Insgesamt: 15,00 Max.: 5,00 DED-A DED-EL-0108-01-a-01 - Geplanter 335,00 335,00 435,00 435,00 435,00 Einführung Ackerflächen Einheitsbetrag (Einführung 2 Jahre) (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1213 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-01-a-02 - Geplanter 205,00 185,00 185,00 185,00 185,00 Einführung Ackerflächen Einheitsbetrag (Einführung 2 Jahre) in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-01-a-03 - Geplanter 285,00 285,00 285,00 285,00 285,00 Einführung Ackerflächen Einheitsbetrag (Einführung 2 Jahre) in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406: Verzicht auf PSM im Geplanter Feldfutterbau - 50 €/ha durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) DED-B DED-EL-0108-01-a-04 - Geplanter 230,00 230,00 230,00 230,00 Einführung Ackerflächen (ab dem Einheitsbetrag 3. Jahr) (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-01-a-05 - Geplanter 80,00 80,00 80,00 80,00 Einführung Ackerflächen (ab dem Einheitsbetrag 3. Jahr) in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ 0406: Verzicht Ausgaben in EUR) DE 1214 DE auf PSM außer Ackerfutter Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-01-a-06 - Geplanter 180,00 180,00 180,00 180,00 Einführung Ackerflächen (ab dem Einheitsbetrag 3. Jahr) in Kombination mit der (gesamte öffentliche Ökoregelung DZ 0406: Verzicht Ausgaben in EUR) auf PSM im Feldfutterbau Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.904,00 7.404,00 11.488,00 14.267,00 Insgesamt: 37.063,00 Max.: 14.267,00 DED-C DED-EL-0108-01-c-01 - Geplanter 482,00 482,00 482,00 482,00 482,00 Einführung Gemüseanbauflächen Einheitsbetrag (Einführung 2 Jahre) (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-01-c-02 - Geplanter 352,00 332,00 332,00 332,00 332,00 Einführung Gemüseanbauflächen Einheitsbetrag (Einführung 2 Jahre) in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406: Verzicht auf PSM im Geplanter Feldgemüse – 130 €/ha, -120 €/ha, durchschnittlicher -110 €/ha (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 100,00 DE 1215 DE DED-D DED-EL-0108-01-c-03 - Geplanter 413,00 413,00 413,00 413,00 Einführung Gemüseanbauflächen Einheitsbetrag (ab dem 3. Jahr) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-01-c-04 - Geplanter 263,00 263,00 263,00 263,00 Einführung Gemüseanbauflächen Einheitsbetrag (ab dem 3. Jahr) in Kombination (gesamte öffentliche mit der Ökoregelung DZ 0406: Ausgaben in EUR) Verzicht auf PSM im Feldgemüse Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 50,00 100,00 150,00 200,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 200,00 DED-E DED-EL-0108-01-d-01 - Geplanter 1.410,00 1.410,00 1.410,00 1.410,00 1.410,00 Einführung Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen (Einführung 2 (gesamte öffentliche Jahre) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-01-d-02 - Geplanter 1.280,00 1.260,00 1.260,00 1.260,00 1.260,00 Einführung Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen (Einführung 2 (gesamte öffentliche Jahre) in Kombination mit der Ausgaben in EUR) Ökoregelung DZ 0406: Verzicht Geplanter auf PSM in Dauerkulturen durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1216 DE O.17 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Insgesamt: 600,00 Max.: 120,00 DED-F DED-EL-0108-01-d-03 - Geplanter 890,00 890,00 890,00 890,00 Einführung Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen (ab dem 3. (gesamte öffentliche Jahr) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-01-d-04 - Geplanter 740,00 740,00 740,00 740,00 Einführung Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen (ab dem 3. (gesamte öffentliche Jahr) in Kombination mit der Ausgaben in EUR) Ökoregelung DZ 0406: Verzicht Geplanter auf PSM in Dauerkulturen durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 60,00 120,00 180,00 240,00 Insgesamt: 600,00 Max.: 240,00 DED-G DED-EL-0108-02-a-01 - Geplanter 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 Beibehaltung Ackerflächen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-02-a-02 - Geplanter 100,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Beibehaltung Ackerflächen in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ 0406, außer Ackerfutter Ausgaben in EUR) DE 1217 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-02-a-03 - Geplanter 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Beibehaltung Ackerflächen in Einheitsbetrag Kombination mit der Ökoregelung (gesamte öffentliche DZ 0406 Verzicht auf PSM im Ausgaben in EUR) Feldfutterbau (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 37.839,00 37.839,00 37.839,00 37.839,00 37.839,00 Insgesamt: 189.195,00 Max.: 37.839,00 DED-H DED-EL-0108-02-c-01 - Geplanter 413,00 413,00 413,00 413,00 413,00 Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüseanbauflächen (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-02-c-02 - Geplanter 283,00 263,00 263,00 263,00 263,00 Beibehaltung Einheitsbetrag Gemüseanbauflächen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406: Verzicht auf PSM im Geplanter Feldgemüse (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.536,00 1.536,00 1.536,00 1.536,00 1.536,00 Insgesamt: 7.680,00 Max.: 1.536,00 DE 1218 DE DED-I DED-EL-0108-02-d-01 - Geplanter 890,00 890,00 890,00 890,00 890,00 Beibehaltung Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DED-EL-0108-02-d-02 - Geplanter 760,00 740,00 740,00 740,00 740,00 Beibehaltung Dauer- und Einheitsbetrag Baumschulkulturen in (gesamte öffentliche Kombination mit der Ökoregelung Ausgaben in EUR) DZ 0406: Verzicht auf PSM in Geplanter Dauerkulturen (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Insgesamt: 5.500,00 Max.: 1.100,00 INSGESAMT O.17 (Einheit: Hektar) 961.771,00 1.468.109,00 2.222.916,00 2.368.119,00 2.346.641,00 1.011.215,00 Insgesamt: 10.378.771,0 0 Max.: 2.368.119,00 Jährliche indikative 198.820.910, 328.633.152, 494.012.300, 527.061.392, 538.673.418, 241.013.844, 2.328.215.01 Mittelzuweisung 51 75 64 49 77 50 9,66 (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 148.883.078, 225.372.458, 378.859.122, 408.838.047, 406.092.851, 155.965.906, 1.724.011.46 Mittelzuweisung 98 31 07 97 98 41 5,72 (Beitrag der Union in EUR) Davon Übertragung 72.000.000,0 7.252.489,47 4.153.500,00 83.405.989,4 (öffentliche 0 7 Gesamtausgaben in EUR) DE 1219 DE Davon Übertragung 39.600.000,0 5.801.991,58 3.322.800,00 48.724.791,5 (Unionsbeitrag in 0 8 EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisu ng gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisu ng gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1220 DE EL-0109 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls Interventionscode (MS) EL-0109 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.18. Anzahl der Großvieheinheiten, für die Unterstützung für Tierwohl, Tiergesundheit oder verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gewährt wird Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE6 Hamburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO9 Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Verstärkte Berücksichtigung I.1 des Tierschutzes und der Hohe Priorität Ja Tiergesundheit 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.44 Anteil der Großvieheinheiten (GVE), für die geförderte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes durchgeführt wurden 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Aktuell werden gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zur Verbesserung des Tierwohls z.T. nicht durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention EL-0109: „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls“ soll eine zukunftsorientierte und DE 1221 DE nachhaltige Entwicklung vorangetrieben werden und partnerschaftlich mit den Bewirtschaftenden Verbesserungen im Tierwohl in der Landwirtschaft erreicht werden. Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität (vgl. nachstehenden Abschnitt „Identifikation der relevanten Baseline-Elemente“) und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehende Leistungen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Leistungen erbracht. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Mit dieser Intervention werden bestimmte Bewirtschaftungsverpflichtungen finanziell unterstützt und damit die Haltungsbedingungen verbessert sowie Haltungsverfahren umgestellt bzw. beibehalten. Dies erfolgt über Vorgaben zur Beweidung bzw. Vorgaben zur Haltungsform Diesbezügliche Investitionen werden nicht gefördert. Die Weidehaltung soll die in der Praxis weit verbreitete ganzjährige Stallhaltung ergänzen. Sie dient ferner der Anpassung der Produktionsstrukturen im Sinne einer nachhaltigen Erzeugung von Agrarprodukten. Bei den besonders tiergerechten Haltungsverfahren wird z.B. durch mehr Platz, einer verbesserten Qualität des Liegebereichs sowie Attraktivität des Beschäftigungsmaterials, aber auch durch Außenklimakontakt oder Auslauf insgesamt zum Wohlbefinden der Tiere beigetragen. Damit wird die Tiergesundheit gefördert und letztlich dem Tierverhalten an sich Rechnung getragen. Verbesserte Haltungsbedingungen helfen mit, auf das routinemäßige Kupieren der Schwänze bei Schweinen schrittweise verzichten zu können. Auswahlkriterien: Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung finden. Nachstehende Übersicht zeigt zudem, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift. Teilinterventi Codierung Bezeichnung on EL-0109-01, I.1 Verstärkte Berücksichtigung des Tierwohls und der Tiergesundheit EL-0109-02 Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0109-01: Weidehaltung: Mit der Förderung der Weidehaltung werden die Haltungsbedingungen von Nutztieren im landwirtschaftlichen Betrieb im Vergleich zu in der Praxis üblichen ganzjährigen Stallhaltungsverfahren verbessert. Mit der Weidehaltung wird den Tieren die Möglichkeit gegeben, ihr arteigenes Verhalten (z. B. Bewegen, bei Rindern gemeinsames Grasen, Ruhen und Wiederkäuen im Herdenverband, Komfort- und Sozialverhalten…) besser ausleben zu können. Die mit dem Weidegang verbundene freie Bewegung und die witterungsbedingten zusätzlichen Reize sollen insgesamt das Wohlbefinden und Gesundheit der Tiere erhöhen. Damit wird dem Bedarf I.1 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel SO9 geleistet. TI: EL-0109-02: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren: Durch die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren wird Unterstützung geleistet, auf besonders tiergerechte Haltungsverfahren umzustellen bzw. diese beizubehalten. Besonders tiergerechte Haltungsverfahren sollen in der Praxis etabliert werden. Den Tieren im Stall wird vorrangig mehr Platz DE 1222 DE eingeräumt, durch entsprechende Einstreu kann u. a. die Qualität des Liegebereichs sowie die Attraktivität des Beschäftigungsmaterials verbessert werden, auch Außenklimakontakt oder Auslauf kann angeboten werden und damit insgesamt zum Wohlbefinden der Tiere beitragen. Auch die Tiergesundheit wird damit gefördert und letztlich dem Tierverhalten an sich Rechnung getragen. Damit wird dem Bedarf I.1 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel SO9 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ sind nein nein nein nein nein nein zugelassen (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0109-01: Weidehaltung • EL-0109-02: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren TI: EL-0109-01: Weidehaltung Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Weidehaltung von Nutztieren (von der Sommerweide des Milchviehs bis zur ganzjährigen Freilandhaltung unter Einhaltung von Mindestvorgaben) DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Betriebssitz des Antragsstellers muss in der entsprechenden a) a) a) a) NUTS-Region liegen Länderspezifisch: Haltung beantragungsfähiger Weidegruppen; Vorgaben zur Größe der Weidegruppe bzw. zu förderfähigen Tieren (z.B a) a) a) a) Weidegruppe besteht aus Milchkühen; Weidegruppe besteht aus Färsen > 12 Monate,…) Vorgaben zu a) a) a) Mindestbewilligungsbetrag DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Länderspezifisch: Vorgaben a) a) a) a) zur Beweidung wie z.B. DE 1223 DE Verpflichtungen zum täglichen Weidegang innerhalb einer definierten Weideperiode; Vorgaben zur Mindestweidefläche je GVE; Führen eines Weidetagebuchs; Mindestweidedauer,… TI: EL-0109-02: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können kombiniert werden: a) Besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren mit Haltungsvorgaben DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Betriebssitz des Antragsstellers muss in der entsprechenden a) a) a) a) a) NUTS-Region liegen Vorgaben zu Betriebszweig und förderfähigen Tieren, z.B. Betriebszweige wie Milchviehhaltung, Mutterkuhhaltung, a) a) a) a) a) a) Schweinezucht, Mastschweine, Zuchtläufer, Jungsauen, Sauen, Sonstige Schweinhaltung oder Ferkelaufzucht),… Vorgaben a) a) a) zum Mindestauszahlungsbetrag DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Vorgaben zur Haltungsform nach Tierarten, z.B. Größe und/oder Ausgestaltung von a) a) a) a) a) a) Stall- / Liegeflächen, Außenklima Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung DE 1224 DE Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 SMR09 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern: Artikel 3 und 4 Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 SMR10 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen: Artikel 3 und 4 Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den SMR11 Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere: Artikel 4 Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards siehe folgende Übersicht: Code Beschreibung 1. Nationale Rechtsvorschriften DE Tierschutzgesetz, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention DE4 DE9 Name DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/ (NI/HB Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) /HH) EL-0109-01 GAB GAB GAB GAB GAB Weidehaltung 11 11 11 11 11 GAB 11 Die Verpflichtungen im Rahmen dieser Teilintervention gehen über die Bestimmungen von GAB 11 hinaus. Sie beinhalten u.a. die Pflicht zu einer mehrmonatigen Weidehaltung von Rindern. DE4 DE9 Name DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (BB/ (NI/HB Teilintervention (BW) (BY) (HE) (MV) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) BE) /HH) GAB GAB EL-0109-02 9, GAB 9, GAB GAB GAB Besonders GAB 10, GAB 10, 10, 10, tiergerechte 10, GAB 10, GAB GAB GAB Haltungsverfahr GAB 11 GAB 11 11 11 en 11 11 GAB 9: Kälber: Gefördert wird die tiergerechte Haltung von Kälbern und Mastrindern, die über den gesetzlichen Standard hinausgeht, in Anlehnung an die Kriterien des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes. GAB 10 Die Verpflichtungen im Rahmen dieser Teilintervention gehen über die Bestimmungen von GAB 10 hinaus. Sie beinhalten u.a. die Pflicht zur Bereitstellung einer größeren benutzbaren Bodenfläche für die Schweine und zusätzliche Anforderungen im Liegebereich (z.B. Einstreu). GAB 11 Die Verpflichtungen im Rahmen dieser Teilintervention gehen über die Bestimmungen von GAB 11 hinaus. Sie beinhalten u.a. die Pflicht zur Bereitstellung von mehr Platz im Stall für Schweine, Rinder und Geflügel. Hinweis: Angaben für TI treffen zum Teil nicht für alle Fördergegenstände zu. 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden DE 1225 DE IVKS Nicht IVKS IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten s.u. = €/GVE (Spalte 4) beginnend mit DE1 Baden-Württemberg DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Sommerweideprämie Milchkühe EL-0109- a) 1 50 GV /Sommerweideprämie weibliche Rinder 01 (G1.1 / G1.2) Tiergerechte Mastschweinehaltung - Einstiegsstufe (G 2.1) EL-0109- a) 1 14 Tier 02 überwiegend 40 % mehr nutzbare Bodenfläche, zusätzliche Anforderungen an Liegebereich, Beschäftigungsmaterial etc. Tiergerechte Mastschweinehaltung - Premiumstufe ( G 2.2) EL-0109- a) 2 23 Tier 02 mind. 60 % mehr nutzbare Bodenfläche, zusätzliche Anforderungen an Liegebereich, Beschäftigungsmaterial etc. EL-0109- Tiergerechte Haltung von Masthühnern - a) 3 25 100 Tiere 02 Einstiegsstufe ( G 3.1) EL-0109- Tiergerechte Haltung von Masthühnern - a) 4 65 100 Tiere 02 Premiumstufe ( G 3.2) EL-0109- Tiergerechte Haltung von Masthühnern - a) 5 130 100 Tiere 02 Premiumstufe Variante Bruderhahn (G 3.3) EL-0109- Tiergerechte Junghühneraufzucht von a) 6 130 100 Tiere 02 Zweinutzungshuhnrassen (G4.1) EL-0109- Tiergerechte Haltung von Legehennen von a) 7 800 100 Tiere 02 Zweinutzungshuhnrassen(G4.2) EL-0109- Tiergerechte Ferkelerzeugung - a) 8 110 Tier 02 Premiumstufe (Abferkelung) (G5) EL-0109- Tiergerechte Ferkelerzeugung - a) 9 45 Tier 02 Premiumstufe (Deckzentrum) (G5) EL-0109- Tiergerechte Ferkelerzeugung - a) 10 125 Tier 02 Premiumstufe (Wartestall) (G5) Tiergerechte Ferkelaufzucht – Premiumstufe EL-0109- a) 11 8 Tier (G 6) 02 DE 1226 DE 70 % mehr nutzbare Bodenfläche, zusätzliche Anforderungen an Liegebereich etc. EL-0109- a) 12 35 Tier Tiergerechte Haltung von Kälbern (G 7) 02 EL-0109- Tiergerechte Haltung von Mastrindern – a) 13 140 Tier 02 Einstiegsstufe (G 8.1) EL-0109- Tiergerechte Haltung von Mastrindern – a) 14 250 Tier 02 Premiumstufe (G 8.2) DE2 Bayern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand MS: Mastschweine EL-0109- Mastschwe mehr Platz, Einstreu/Tiefstreu und a) 1 16 02 in Außenklimareiz, zusätzliches Beschäftigungsmaterial, offene Tränke ZS: Komfortstufe – Modul: Deckstall EL-0109- a) 2 50 Zuchtsau 20% mehr nutzbare Bodenfläche, 02 zusätzliche Anforderungen an Liegebereich, Beschäftigungsmaterial, offene Tränke,. ZS: Komfortstufe – Modul: Wartestall EL-0109- a) 3 16 Zuchtsau 20% mehr nutzbare Bodenfläche, 02 zusätzliche Anforderungen an Liegebereich, Beschäftigungsmaterial, offene Tränke, ZS: Komfortstufe – Modul: Abferkelstall mind. 6 m² bzw. mind 6,5 m² (Neu- und EL-0109- a) 4 60 Zuchtsau Umbauten ab 2021) nutzbare Bodenfläche, 02 zusätzliche Anforderungen an Liegebereich, Nestbau- und Beschäftigungsmaterial, offene Tränke FE: Komfortstufe – Modul Ferkelaufzucht EL-0109- a) 5 1,50 Ferkel 20% mehr nutzbare Bodenfläche, 02 zusätzliche Anforderungen an Liegebereich, Beschäftigungsmaterial, offene Tränke ZS: Premiumstufe – Modul Deckstall EL-0109- 5 m² nutzbare Bodenfläche, a) 6 92 Zuchtsau 02 Einstreu/Tiefstreu, zusätzliches Beschäftigungsmaterial, Außenklimareiz, offene Tränke ZS: Premiumstufe – Wartestall EL-0109- a) 7 31 Zuchtsau 50 % mehr nutzbare Bodenfläche, 02 Einstreu/Tiefstreu, zusätzliches Beschäftigungsmaterial, Außenklimareiz, DE 1227 DE offenen Tränke ZS: Premiumstufe – Abferkelstall EL-0109- 7,5 m² Bodenfläche, Bodenfläche mind. 50 a) 8 111 Zuchtsau 02 % geschlossen Einstreu/Tiefstreu, zusätzliches Beschäftigungsmaterial, Nestbaumaterial, offene Tränke FE: Premiumstufe – Ferkelaufzucht EL-0109- 45 % mehr nutzbare Bodenfläche, a) 9 5,5 Ferkel 02 Einstreu/Tiefstreu, zusätzliches Beschäftigungsmaterial, Außenklimareiz, offenen Tränke MR: Mastrinder Vorgaben von Mindeststallflächen in den EL-0109- Mastabschnitten, die uneingeschränkt a) 10 280 GV 02 nutzbar sind, Anforderungen an die Größe und Qualität der Liegeflächen wie ausreichende Einstreu mit organischem Material und Außenklimareize. DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE7 Hessen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Besonders tiergerechte Haltung von Milchkühen, Mastschweinen und Sauen mit EL-0109- a) 1 120 GV zusätzlichen Haltungsvorgaben, wie 02 vergrößertem Platzangebot in Höhe von 20 %. DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- DE 1228 DE on stand Weidehaltung von Milchkühen Weidezeitraum 120 Tage -6 h/Tag, 2000 qm EL-0109- a) 1 75 GV Grünland – davon 1000 qm Weidefläche / 01 Milchkuh; Mindestförderbetrag 500 €, Weidetagebuch, keine Zufütterung auf der Weide tiergerechte Ferkelaufzucht (0,02 GVE je Ferkel) Verzicht auf Kupieren, Beratung, erhöhtes EL-0109- Platzangebot mehr als 20%, ständiger a) 1 450 GV 02 Zugang zu langfaserigem Raufutter, zusätzliche Anforderungen an Strukturierung, Möglichkeit zur Thermoregulation, Beschäftigung, Tränke, Fütterung, Stallklima Zusatzprämie für Auslauf in der Ferkelaufzucht EL-0109- a) 2 400 GV 02 Auslauf außerhalb eines festen Stallgebäudes, mindestens 0,2 m² je Ferkel tiergerechte Haltung von Mastschweinen (0,13 GVE je Mastschwein) Verzicht auf Kupieren, Beratung, erhöhtes EL-0109- Platzangebot mehr als 20%, ständiger a) 3 161,54 GV 02 Zugang zu langfaserigem Raufutter, zusätzliche Anforderungen an Strukturierung, Möglichkeit zur Thermoregulation, Beschäftigung, Tränke, Fütterung, Stallklima Zusatzprämie für Auslauf in der Mast EL-0109- a) 4 284,62 GV Auslauf außerhalb eines festen 02 Stallgebäudes von mindestens 0,5 m² je Mastschwein tiergerechte Sauenhaltung (0,5 GVE je Zuchtsau) Verzicht auf Fixierung der Sauen, Beratung, EL-0109- erhöhtes Platzangebot mehr als 20% im a) 5 1030 GV 02 Wartebereich des Deckzentrums, besondere Anforderungen an Liegebereich, Beschäftigung, Raufutterversorgung, Angebot an Nestbaumaterial, Absetzalter der Ferkel, Mikroklimabereich Zusatzprämie für Auslauf in der Sauenhaltung EL-0109- a) 6 300 GV 02 Auslauf außerhalb eines festen Stallgebäudes für Sauen in der Gruppenhaltung von mindestens 2,5 m² je DE 1229 DE Tier Zusatzprämie für tiergerechte Haltung der Saugferkel EL-0109- 182 Verzicht auf Schleifen der Zähne, a) 7 GV 02 planbefestigter Liegebereich mit Einstreu, höheres Absetzalter, Schalentränke, zusätzliche Anforderungen an Fütterung und Beschäftigungsmaterial DEA Nordrhein-Westfalen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0109- a) 1 60 GVE Sommerweidehaltung 01 Haltungsverfahren auf Stroh „Milchviehhaltung“ EL-0109- mit u.a. Festlegung einer a) 1 65 GVE 02 Mindeststallfläche, die uneingeschränkt nutzbar ist undzusätzlichen Anforderungen an die Anzahl und Qualität der Liegeflächen (u.a. regelmäßige Stroheinstreu) Haltungsverfahren auf Stroh „Mutterkuhhaltung“ EL-0109- mit u.a. Festlegung einer a) 2 65 GVE 02 Mindeststallfläche, die uneingeschränkt nutzbar ist und zusätzlichen Anforderungen an die Anzahl und Qualität der Liegeflächen (u.a. regelmäßige Stroheinstreu) Haltungsverfahren auf Stroh „Sonstige Rinderhaltung” EL-0109- mit u.a. Festlegung einer a) 3 65 GVE 02 Mindeststallfläche, die uneingeschränkt nutzbar ist und zusätzlichen Anforderungen an die Anzahl und Qualität der Liegeflächen (u.a. regelmäßige Stroheinstreu) Haltungsverfahren auf Stroh „Bullenmast“ mit u.a. Festlegung einer EL-0109- a) 4 220 GVE Mindeststallfläche, die uneingeschränkt 02 nutzbar ist und zusätzlichen Anforderungen an die Anzahl und Qualität der Liegeflächen (u.a. regelmäßige Stroheinstreu) Haltungsverfahren auf Stroh „Schweinezucht” EL-0109- a) 5 265 GVE 02 mit u.a. 20% größeren nutzbaren Bodenfläche, Stroheinstreu und DE 1230 DE zusätzlichen Anforderungen an die Anzahl und Qualität der Liegeflächen (u.a. regelmäßige Stroheinstreu) Haltungsverfahren auf Stroh „Sonstige Schweinehaltung“ EL-0109- mit u.a. 20% größeren nutzbaren a) 6 90 GVE 02 Bodenfläche, Stroheinstreu und zusätzlichen Anforderungen an die Anzahl und Qualität der Liegeflächen (u.a. regelmäßige Stroheinstreu) Haltungsverfahren auf Stroh „Ferkelaufzucht“ EL-0109- mit u.a. 20% größeren nutzbaren a) 7 500 GVE 02 Bodenfläche und zusätzlichen Anforderungen an die Anzahl und Qualität der Liegeflächen (u.a. regelmäßige Stroheinstreu) DEB Rheinland-Pfalz Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEC Saarland Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DED Sachsen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEF Schleswig-Holstein DE 1231 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventio gegen- n stand DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventio gegen- n stand Sommerweidehaltung EL-0109- a) 1 53 - 60 GVE 01 Mind. 4 Monate täglicher Weidegang, Tränke, Mindestweidefläche Strohschweinehaltung mit Investförderung EL-0109- a) 1 50-140 GVE 02 Planbefestigte Flächen, mind. 20% mehr Platz, Einstreu, Fixierungszeitraum Strohschweinehaltung ohne Investförderung EL-0109- a) 2 59-167 GVE 02 Planbefestigte Flächen, mind. 20% mehr Platz, Einstreu, Fixierungszeitraum Sauenhaltung mit Investförderung Gruppenhaltung, Einstreu, EL-0109- Komfortliegefläche,Fixierungszeitraum a) 3 744-1.260 GVE 02 mind. 20% mehr Platz, Buchtenstrukurelemente, Raufutter, entspr.Förderstufe Außenklima oder Auslauf, Mindestabsetzalter der Ferkel Sauenhaltung ohne Investförderung Gruppenhaltung, Einstreu, EL-0109- 1.056- Komfortliegefläche,Fixierungszeitraum a) 4 GVE 02 1.656 mind. 20% mehr Platz, Buchtenstrukurelemente, Raufutter, entspr.Förderstufe Außenklima oder Auslauf, Mindestabsetzalter der Ferkel Ferkelaufzucht mit Investförderung Gruppenhaltung, mind.20% mehr Platz, EL-0109- a) 5 189-377 GVE Komfortliegefläche, 02 Buchtenstrukturelemente, offene Tränke, entspr. Fördersufe Außenklima oder Auslauf Ferkelaufzucht ohne Investförderung EL-0109- a) 6 255-500 GVE Gruppenhaltung, mind.20% mehr Platz, 02 Komfortliegefläche, Buchtenstrukturelemente, offene DE 1232 DE Tränke, entspr. Fördersufe Außenklima oder Auslauf Schweinemast mit Investförderung Gruppenhaltung, mind.20% mehr Platz, EL-0109- a) 7 73-327 GVE Komfortliegefläche, 02 Buchtenstrukturelemente, offene Tränke, entspr. Fördersufe Außenklima oder Auslauf Schweinemast ohne Investförderung Gruppenhaltung, mind.20% mehr Platz, EL-0109- a) 8 110-403 GVE Komfortliegefläche, 02 Buchtenstrukturelemente, offene Tränke, entspr. Fördersufe Außenklima oder Auslauf EL-0109- Ständiges Raufutterangebot alle a) 9 24-103 GVE 02 Produktionsstufen Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. 4 bzw. Art. 72 Abs. 4 ermittelt. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Die Prämienhöhe der Öko-Regelung bleibt dabei unverändert. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - Welche Vertragsdauer besteht? Dauer der Verpflichtung: DE 1233 DE DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEF DEG* (DE3) DE6) EL-0109 Grundlaufzeit der 1 1 1 1-5 Verpflichtung in Jahre Sonderregelung EL-0109- 02 a) Grundlaufzeit der 5 5 1-5 Verpflichtung in Jahren *DEG: Ab Antragsjahr 2024 vierjähriger Verpflichtungszeitraum, in den Folgejahren jeweils um ein weiteres Jahr verkürzt. 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE2 - Bayern 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 55,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 57,00% 20,00% 80,00% Westfalen DEA - Nordrhein- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Westfalen Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE 1234 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0109-01-a-01 - G1.1 / G1.2 Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Sommerweideprämie Milchkühe /Sommerweideprämie 55,00% weibliche Rinder DE1-EL-0109-02-a-01 - G6 Tiergerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Ferkelaufzucht - Premiumstufe 55,00% DE1-EL-0109-02-a-02 - G5 Tiergerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Ferkelerzeugung - Premiumstufe (Abferkelung) 55,00% DE1-EL-0109-02-a-03 - G5 Tiergerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Ferkelerzeugung - Premiumstufe (Deckzentrum) 55,00% DE1-EL-0109-02-a-04 - G5 Tiergerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Ferkelerzeugung - Premiumstufe (Wartestall) 55,00% DE1-EL-0109-02-a-05 - G7 Tiergerechte Haltung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Kälbern 55,00% DE1-EL-0109-02-a-06 - G3.1 Tiergerechte Haltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein von Masthühnern - Einstiegsstufe 55,00% DE1-EL-0109-02-a-07 - G3.2 Tiergerechte Haltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein von Masthühnern - Premiumstufe 55,00% DE1-EL-0109-02-a-08 - G8.1 Tiergerechte Haltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein von Mastrindern - Einstiegsstufe 55,00% DE1-EL-0109-02-a-09 - G4.2 Tiergerechte Haltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein von Legehennen von Zweinutzungshuhnrassen 55,00% DE1-EL-0109-02-a-10 - G2.1 Tiergerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Mastschweinehaltung - Einstiegsstufe 55,00% DE1-EL-0109-02-a-11 - G2.2 Tiergerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Mastschweinehaltung - Premiumstufe 55,00% DE1-EL-0109-02-a-12 - G3.3 Tiergerechte Haltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein von Masthühnern - Premiumstufe Variante Bruderhahn 55,00% DE1-EL-0109-02-a-13 - G4.1 Tiergerechte Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein Junghühneraufzucht von Zweinutzungshuhnrassen 55,00% DE1-EL-0109-02-a-14 - G8.2 Tiergerechte Haltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.44 Nein von Mastrindern - Premiumstufe 55,00% DE2-EL-0109-02-a-01 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Mastschweine 55,00% DE 1235 DE DE2-EL-0109-02-a-02 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Komfortstufe: Zuchtsauen: Deckstall 55,00% DE2-EL-0109-02-a-03 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Komfortstufe: Zuchtsauen: Wartestall 55,00% DE2-EL-0109-02-a-04 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Komfortstufe: Zuchtsauen: Abferkelbucht 55,00% DE2-EL-0109-02-a-05 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Komfortstufe: Ferkel: Ferkelaufzucht 55,00% DE2-EL-0109-02-a-06 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Premiumstufe: Zuchtsauen: Deckstall 55,00% DE2-EL-0109-02-a-07 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Premiumstufe: Zuchtsauen: Wartestall 55,00% DE2-EL-0109-02-a-08 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Premiumstufe: Zuchtsauen: Abferkelbucht 55,00% DE2-EL-0109-02-a-09 - BayProTier Schweine: Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein Premiumstufe: Ferkel: Ferkelaufzucht 55,00% DE2-EL-0109-02-a-10 - BayProTier Mastrinder Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE2- Homogen DE2; R.44 Nein 55,00% DE8-EL-0109-02-a-01 - Ganzjährige Haltung in Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE8- Homogen DE8; R.44 Nein Außenklimaställen mit Auslauf und Weidehaltung 100,00% DE9-EL-0109-01-a-01 - Sommerweide Milchkühe Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE6- Homogen DE6; DE9; R.44 Nein 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0109-01-a-02 - Sommerweide Milchkühe Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE6- Homogen DE6; DE9; R.44 Nein Ökobetriebe 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0109-02-a-01 - Tierwohl Mastschweine Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.44 Nein 100,00% DE9-EL-0109-02-a-02 - Tierwohl Mastschweine Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.44 Nein (Zuschlag Auslauf) 100,00% DE9-EL-0109-02-a-03 - Tierwohl Ferkel Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.44 Nein 100,00% DE9-EL-0109-02-a-04 - Tierwohl Ferkel (Zuschlag Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.44 Nein Auslauf) 100,00% DE9-EL-0109-02-a-05 - Tierwohl Sauen Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.44 Nein 100,00% DE 1236 DE DE9-EL-0109-02-a-06 - Tierwohl Sauen (Zuschlag Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.44 Nein Auslauf) 100,00% DE9-EL-0109-02-a-07 - Tierwohl Sauen (Zuschlag Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DE9- Homogen DE9; R.44 Nein Saugferkel) 100,00% DEA-EL-0109-01-a-01 - Sommerweidehaltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein 57,00% DEA-EL-0109-02-a-01 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Milchkühe“ 100,00% DEA-EL-0109-02-a-02 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Mutterkühe“ 100,00% DEA-EL-0109-02-a-03 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Aufzuchtrinder“ 100,00% DEA-EL-0109-02-a-04 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Mastrinder“ 100,00% DEA-EL-0109-02-a-05 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Zuchtschweine“ 100,00% DEA-EL-0109-02-a-06 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Mastschweine“ 100,00% DEA-EL-0109-02-a-07 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Ferkelaufzucht“ 100,00% DEA-EL-0109-02-a-09 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Mutterkühe“ - ab 2029 57,00% DEA-EL-0109-02-a-10 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Aufzuchtrinder“ - ab 2029 57,00% DEA-EL-0109-02-a-11 - Haltungsverfahren auf Stroh Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEA- Homogen DEA; R.44 Nein „Mastrinder“ - ab 2029 57,00% DEG-EL-0109-01-a-01 - Sommerweidehaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein 100,00% DEG-EL-0109-02-a-01 - Strohschweinehaltung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein Investitionsförderung 100,00% DEG-EL-0109-02-a-02 - Strohschweinehaltung ohne Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein Investitionsförderung 100,00% DEG-EL-0109-02-a-03 - Sauenhaltung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein Investitionsförderung 100,00% DEG-EL-0109-02-a-04 - Sauenhaltung ohne Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein Investitionsförderung 100,00% DE 1237 DE DEG-EL-0109-02-a-05 - Ferkelaufzucht mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein Investitionsförderung 100,00% DEG-EL-0109-02-a-06 - Ferkelaufzucht ohne Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein Investitionsförderung 100,00% DEG-EL-0109-02-a-07 - Schweinemast mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein Investitionsförderung 100,00% DEG-EL-0109-02-a-08 - Schweinemast ohne Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein Investitionsförderung 100,00% DEG-EL-0109-02-a-09 - Ständiges Raufutterangebot Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEG- Durchschnitt DEG; R.44 Nein alle Produktionsrichtungen 100,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0109-01-a-01 - G1.1 / G1.2 Sommerweideprämie Milchkühe /Sommerweideprämie weibliche Rinder entfällt DE1-EL-0109-02-a-01 - G6 Tiergerechte Ferkelaufzucht - Premiumstufe entfällt DE1-EL-0109-02-a-02 - G5 Tiergerechte Ferkelerzeugung - Premiumstufe (Abferkelung) entfällt DE1-EL-0109-02-a-03 - G5 Tiergerechte Ferkelerzeugung - Premiumstufe (Deckzentrum) entfällt DE1-EL-0109-02-a-04 - G5 Tiergerechte Ferkelerzeugung - Premiumstufe (Wartestall) entfällt DE1-EL-0109-02-a-05 - G7 Tiergerechte Haltung von Kälbern entfällt DE1-EL-0109-02-a-06 - G3.1 Tiergerechte Haltung von Masthühnern - Einstiegsstufe entfällt DE1-EL-0109-02-a-07 - G3.2 Tiergerechte Haltung von Masthühnern - Premiumstufe entfällt DE1-EL-0109-02-a-08 - G8.1 Tiergerechte Haltung von Mastrindern - Einstiegsstufe entfällt DE1-EL-0109-02-a-09 - G4.2 Tiergerechte Haltung von Legehennen von Zweinutzungshuhnrassen entfällt DE 1238 DE DE1-EL-0109-02-a-10 - G2.1 Tiergerechte Mastschweinehaltung - Einstiegsstufe entfällt DE1-EL-0109-02-a-11 - G2.2 Tiergerechte Mastschweinehaltung - Premiumstufe entfällt DE1-EL-0109-02-a-12 - G3.3 Tiergerechte Haltung von Masthühnern - Premiumstufe Variante Bruderhahn entfällt DE1-EL-0109-02-a-13 - G4.1 Tiergerechte Junghühneraufzucht von Zweinutzungshuhnrassen entfällt DE1-EL-0109-02-a-14 - G8.2 Tiergerechte Haltung von Mastrindern - Premiumstufe entfällt DE2-EL-0109-02-a-01 - BayProTier Schweine: Mastschweine entfällt DE2-EL-0109-02-a-02 - BayProTier Schweine: Komfortstufe: Zuchtsauen: Deckstall entfällt DE2-EL-0109-02-a-03 - BayProTier Schweine: Komfortstufe: Zuchtsauen: Wartestall entfällt DE2-EL-0109-02-a-04 - BayProTier Schweine: Komfortstufe: Zuchtsauen: Abferkelbucht entfällt DE2-EL-0109-02-a-05 - BayProTier Schweine: Komfortstufe: Ferkel: Ferkelaufzucht entfällt DE2-EL-0109-02-a-06 - BayProTier Schweine: Premiumstufe: Zuchtsauen: Deckstall entfällt DE2-EL-0109-02-a-07 - BayProTier Schweine: Premiumstufe: Zuchtsauen: Wartestall entfällt DE2-EL-0109-02-a-08 - BayProTier Schweine: Premiumstufe: Zuchtsauen: Abferkelbucht entfällt DE2-EL-0109-02-a-09 - BayProTier Schweine: Premiumstufe: Ferkel: Ferkelaufzucht entfällt DE2-EL-0109-02-a-10 - BayProTier Mastrinder DE 1239 DE entfällt DE8-EL-0109-02-a-01 - Ganzjährige Haltung in Außenklimaställen mit Auslauf und Weidehaltung entfällt DE9-EL-0109-01-a-01 - Sommerweide Milchkühe entfällt DE9-EL-0109-01-a-02 - Sommerweide Milchkühe Ökobetriebe entfällt DE9-EL-0109-02-a-01 - Tierwohl Mastschweine entfällt DE9-EL-0109-02-a-02 - Tierwohl Mastschweine (Zuschlag Auslauf) entfällt DE9-EL-0109-02-a-03 - Tierwohl Ferkel entfällt DE9-EL-0109-02-a-04 - Tierwohl Ferkel (Zuschlag Auslauf) entfällt DE9-EL-0109-02-a-05 - Tierwohl Sauen entfällt DE9-EL-0109-02-a-06 - Tierwohl Sauen (Zuschlag Auslauf) entfällt DE9-EL-0109-02-a-07 - Tierwohl Sauen (Zuschlag Saugferkel) entfällt DEA-EL-0109-01-a-01 - Sommerweidehaltung entfällt DEA-EL-0109-02-a-01 - Haltungsverfahren auf Stroh „Milchkühe“ entfällt DEA-EL-0109-02-a-02 - Haltungsverfahren auf Stroh „Mutterkühe“ entfällt DEA-EL-0109-02-a-03 - Haltungsverfahren auf Stroh „Aufzuchtrinder“ DE 1240 DE entfällt DEA-EL-0109-02-a-04 - Haltungsverfahren auf Stroh „Mastrinder“ entfällt DEA-EL-0109-02-a-05 - Haltungsverfahren auf Stroh „Zuchtschweine“ entfällt DEA-EL-0109-02-a-06 - Haltungsverfahren auf Stroh „Mastschweine“ entfällt DEA-EL-0109-02-a-07 - Haltungsverfahren auf Stroh „Ferkelaufzucht“ entfällt DEA-EL-0109-02-a-09 - Haltungsverfahren auf Stroh „Mutterkühe“ - ab 2029 entfällt DEA-EL-0109-02-a-10 - Haltungsverfahren auf Stroh „Aufzuchtrinder“ - ab 2029 entfällt DEA-EL-0109-02-a-11 - Haltungsverfahren auf Stroh „Mastrinder“ - ab 2029 entfällt DEG-EL-0109-01-a-01 - Sommerweidehaltung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DEG-EL-0109-02-a-01 - Strohschweinehaltung mit Investitionsförderung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DEG-EL-0109-02-a-02 - Strohschweinehaltung ohne Investitionsförderung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DEG-EL-0109-02-a-03 - Sauenhaltung mit Investitionsförderung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DEG-EL-0109-02-a-04 - Sauenhaltung ohne Investitionsförderung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DE 1241 DE DEG-EL-0109-02-a-05 - Ferkelaufzucht mit Investitionsförderung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DEG-EL-0109-02-a-06 - Ferkelaufzucht ohne Investitionsförderung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DEG-EL-0109-02-a-07 - Schweinemast mit Investitionsförderung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DEG-EL-0109-02-a-08 - Schweinemast ohne Investitionsförderung Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. DEG-EL-0109-02-a-09 - Ständiges Raufutterangebot alle Produktionsrichtungen Die durchschnittlichen Einheitsbeträge sind bedingt durch weitere Differenzierungen wie z.B. verschiedene Tierwohlstufen in den entsprechenden Produktionsstufen. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0109-01-a-01 - G1.1 / G1.2 Geplanter Einheitsbetrag 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Sommerweideprämie Milchkühe (gesamte öffentliche /Sommerweideprämie weibliche Ausgaben in EUR) Rinder (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 8.310,00 8.310,00 8.310,00 8.310,00 8.310,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 41.550,00 Max.: 8.310,00 DE1-EL-0109-02-a-01 - G6 Geplanter Einheitsbetrag 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Tiergerechte Ferkelaufzucht - (gesamte öffentliche Premiumstufe (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1242 DE Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 1.500,00 Max.: 300,00 DE1-EL-0109-02-a-02 - G5 Geplanter Einheitsbetrag 367,00 367,00 367,00 367,00 367,00 Tiergerechte Ferkelerzeugung - (gesamte öffentliche Premiumstufe (Abferkelung) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 950,00 Max.: 190,00 DE1-EL-0109-02-a-03 - G5 Geplanter Einheitsbetrag 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Tiergerechte Ferkelerzeugung - (gesamte öffentliche Premiumstufe (Deckzentrum) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 462,00 462,00 462,00 462,00 462,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 2.310,00 Max.: 462,00 DE1-EL-0109-02-a-04 - G5 Geplanter Einheitsbetrag 417,00 417,00 417,00 417,00 417,00 Tiergerechte Ferkelerzeugung - (gesamte öffentliche Premiumstufe (Wartestall) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1243 DE O.18 (Einheit: 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 850,00 Max.: 170,00 DE1-EL-0109-02-a-05 - G7 Geplanter Einheitsbetrag 87,00 87,00 87,00 87,00 Tiergerechte Haltung von Kälbern (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 3.000,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 12.900,00 Max.: 3.300,00 DE1-EL-0109-02-a-06 - G3.1 Geplanter Einheitsbetrag 166,00 166,00 166,00 166,00 166,00 Tiergerechte Haltung von (gesamte öffentliche Masthühnern - Einstiegsstufe Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 485,00 Max.: 97,00 DE1-EL-0109-02-a-07 - G3.2 Geplanter Einheitsbetrag 433,00 433,00 433,00 433,00 433,00 Tiergerechte Haltung von (gesamte öffentliche Masthühnern - Premiumstufe Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 48,00 48,00 48,00 48,00 48,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 240,00 Max.: 48,00 DE1-EL-0109-02-a-08 - G8.1 Geplanter Einheitsbetrag 233,00 233,00 233,00 233,00 Tiergerechte Haltung von Mastrindern (gesamte öffentliche - Einstiegsstufe (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1244 DE Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 2.070,00 2.205,00 2.250,00 2.250,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 8.775,00 Max.: 2.250,00 DE1-EL-0109-02-a-09 - G4.2 Geplanter Einheitsbetrag 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Tiergerechte Haltung von Legehennen (gesamte öffentliche von Zweinutzungshuhnrassen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 60,00 Max.: 12,00 DE1-EL-0109-02-a-10 - G2.1 Geplanter Einheitsbetrag 108,00 108,00 108,00 108,00 108,00 Tiergerechte Mastschweinehaltung - (gesamte öffentliche Einstiegsstufe (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 4.022,00 8.161,00 8.529,00 8.324,00 8.325,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 37.361,00 Max.: 8.529,00 DE1-EL-0109-02-a-11 - G2.2 Geplanter Einheitsbetrag 177,00 177,00 177,00 177,00 177,00 Tiergerechte Mastschweinehaltung - (gesamte öffentliche Premiumstufe (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1245 DE O.18 (Einheit: 1.999,00 1.999,00 1.999,00 1.999,00 1.999,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 9.995,00 Max.: 1.999,00 DE1-EL-0109-02-a-12 - G3.3 Geplanter Einheitsbetrag 866,00 866,00 866,00 866,00 866,00 Tiergerechte Haltung von (gesamte öffentliche Masthühnern - Premiumstufe Variante Ausgaben in EUR) Bruderhahn (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 112,00 112,00 112,00 112,00 112,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 560,00 Max.: 112,00 DE1-EL-0109-02-a-13 - G4.1 Geplanter Einheitsbetrag 866,00 866,00 866,00 866,00 866,00 Tiergerechte Junghühneraufzucht von (gesamte öffentliche Zweinutzungshuhnrassen (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 20,00 Max.: 4,00 DE1-EL-0109-02-a-14 - G8.2 Geplanter Einheitsbetrag 416,00 416,00 416,00 416,00 Tiergerechte Haltung von Mastrindern (gesamte öffentliche - Premiumstufe (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 100,00 100,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 200,00 Max.: 100,00 DE2-EL-0109-02-a-01 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Schweine: Mastschweine (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1246 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 8.620,00 8.663,00 8.706,00 8.749,00 8.792,00 8.836,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 52.366,00 Max.: 8.836,00 DE2-EL-0109-02-a-02 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 166,67 166,67 166,67 166,67 166,67 166,67 Schweine: Komfortstufe: Zuchtsauen: (gesamte öffentliche Deckstall (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 916,00 921,00 926,00 930,00 935,00 939,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 5.567,00 Max.: 939,00 DE2-EL-0109-02-a-03 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 53,33 53,33 53,33 53,33 53,33 53,33 Schweine: Komfortstufe: Zuchtsauen: (gesamte öffentliche Wartestall (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 955,00 959,00 964,00 969,00 974,00 978,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 5.799,00 Max.: 978,00 DE2-EL-0109-02-a-04 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 196,67 196,67 196,67 196,67 196,67 196,67 Schweine: Komfortstufe: Zuchtsauen: (gesamte öffentliche Abferkelbucht (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1247 DE O.18 (Einheit: 477,00 480,00 482,00 484,00 487,00 489,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 2.899,00 Max.: 489,00 DE2-EL-0109-02-a-05 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 Schweine: Komfortstufe: Ferkel: (gesamte öffentliche Ferkelaufzucht (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 4.712,00 4.736,00 4.760,00 4.783,00 4.807,00 4.830,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 28.628,00 Max.: 4.830,00 DE2-EL-0109-02-a-06 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 306,67 306,67 306,67 306,67 306,67 306,67 Schweine: Premiumstufe: (gesamte öffentliche Zuchtsauen: Deckstall (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 802,00 806,00 810,00 814,00 818,00 822,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 4.872,00 Max.: 822,00 DE2-EL-0109-02-a-07 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 103,33 103,33 103,33 103,33 103,33 103,33 Schweine: Premiumstufe: (gesamte öffentliche Zuchtsauen: Wartestall (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 802,00 806,00 810,00 814,00 818,00 822,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 4.872,00 Max.: 822,00 DE2-EL-0109-02-a-08 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 Schweine: Premiumstufe: (gesamte öffentliche Zuchtsauen: Abferkelbucht Ausgaben in EUR) DE 1248 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 802,00 806,00 810,00 814,00 818,00 822,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 4.872,00 Max.: 822,00 DE2-EL-0109-02-a-09 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 275,00 275,00 275,00 275,00 275,00 275,00 Schweine: Premiumstufe: Ferkel: (gesamte öffentliche Ferkelaufzucht (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 3.689,00 3.708,00 3.726,00 3.744,00 3.763,00 3.781,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 22.411,00 Max.: 3.781,00 DE2-EL-0109-02-a-10 - BayProTier Geplanter Einheitsbetrag 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 Mastrinder (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 6.000,00 6.030,00 6.060,00 6.090,00 6.120,00 6.150,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 36.450,00 Max.: 6.150,00 DE8-EL-0109-02-a-01 - Ganzjährige Geplanter Einheitsbetrag 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Haltung in Außenklimaställen mit (gesamte öffentliche Auslauf und Weidehaltung Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1249 DE O.18 (Einheit: 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 50.000,00 Max.: 10.000,00 DE9-EL-0109-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 Sommerweide Milchkühe (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 120.900,00 120.900,00 187.598,00 187.598,00 187.737,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 804.733,00 Max.: 187.737,00 DE9-EL-0109-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag 51,00 51,00 Sommerweide Milchkühe (gesamte öffentliche Ökobetriebe (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 98.080,00 98.085,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 196.165,00 Max.: 98.085,00 DE9-EL-0109-02-a-01 - Tierwohl Geplanter Einheitsbetrag 162,00 162,00 162,00 162,00 162,00 Mastschweine (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 6.500,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 32.500,00 Max.: 6.500,00 DE9-EL-0109-02-a-02 - Tierwohl Geplanter Einheitsbetrag 285,00 285,00 285,00 285,00 285,00 Mastschweine (Zuschlag Auslauf) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) DE 1250 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 2.600,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 7.800,00 Max.: 2.600,00 DE9-EL-0109-02-a-03 - Tierwohl Geplanter Einheitsbetrag 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Ferkel (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 5.556,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 21.556,00 Max.: 5.556,00 DE9-EL-0109-02-a-04 - Tierwohl Geplanter Einheitsbetrag 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Ferkel (Zuschlag Auslauf) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 2.000,00 Max.: 400,00 DE9-EL-0109-02-a-05 - Tierwohl Geplanter Einheitsbetrag 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.030,00 Sauen (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1251 DE O.18 (Einheit: 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 12.500,00 Max.: 2.500,00 DE9-EL-0109-02-a-06 - Tierwohl Geplanter Einheitsbetrag 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Sauen (Zuschlag Auslauf) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 2.500,00 Max.: 500,00 DE9-EL-0109-02-a-07 - Tierwohl Geplanter Einheitsbetrag 182,00 182,00 182,00 182,00 182,00 Sauen (Zuschlag Saugferkel) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 1.250,00 Max.: 250,00 DEA-EL-0109-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 60,00 60,00 60,00 60,00 Sommerweidehaltung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 114.000,00 114.000,00 228.000,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 456.000,00 Max.: 228.000,00 DEA-EL-0109-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Milchkühe“ (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1252 DE Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 78.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.569,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 593.569,00 Max.: 103.569,00 DEA-EL-0109-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Mutterkühe“ (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 100.000,00 Max.: 20.000,00 DEA-EL-0109-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Aufzuchtrinder“ (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 25.000,00 38.000,00 42.000,00 42.000,00 42.000,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 189.000,00 Max.: 42.000,00 DEA-EL-0109-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Mastrinder“ (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1253 DE O.18 (Einheit: 35.000,00 38.900,00 38.900,00 38.900,00 38.900,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 190.600,00 Max.: 38.900,00 DEA-EL-0109-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag 265,00 265,00 265,00 265,00 265,00 265,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Zuchtschweine“ (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 1.900,00 1.800,00 1.900,00 1.900,00 1.900,00 1.900,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 11.300,00 Max.: 1.900,00 DEA-EL-0109-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Mastschweine“ (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 30.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 135.000,00 Max.: 30.000,00 DEA-EL-0109-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Ferkelaufzucht“ (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 1.000,00 900,00 900,00 900,00 950,00 950,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 5.600,00 Max.: 1.000,00 DEA-EL-0109-02-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag 65,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Mutterkühe“ - ab 2029 (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1254 DE Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 20.000,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 20.000,00 Max.: 20.000,00 DEA-EL-0109-02-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag 65,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Aufzuchtrinder“ - ab 2029 Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 42.000,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 42.000,00 Max.: 42.000,00 DEA-EL-0109-02-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag 220,00 Haltungsverfahren auf Stroh (gesamte öffentliche „Mastrinder“ - ab 2029 (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 38.900,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 38.900,00 Max.: 38.900,00 DEG-EL-0109-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 57,00 57,00 57,00 57,00 57,00 57,00 Sommerweidehaltung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1255 DE O.18 (Einheit: 13.001,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 999,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 70.000,00 Max.: 14.000,00 DEG-EL-0109-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 110,00 110,00 110,00 110,00 110,00 110,00 Strohschweinehaltung mit (gesamte öffentliche Investitionsförderung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 798,00 50,00 50,00 50,00 50,00 51,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 1.049,00 Max.: 798,00 DEG-EL-0109-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 Strohschweinehaltung ohne (gesamte öffentliche Investitionsförderung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 3.908,00 3.908,00 3.908,00 3.908,00 3.908,00 717,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 20.257,00 Max.: 3.908,00 DEG-EL-0109-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag 744,00 807,00 807,00 807,00 807,00 807,00 Sauenhaltung mit (gesamte öffentliche Investitionsförderung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 1.134,00 1.134,00 1.134,00 1.134,00 1.134,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 366,00 927,00 927,00 927,00 927,00 590,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 4.664,00 Max.: 927,00 DEG-EL-0109-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag 1.056,00 1.131,00 1.131,00 1.131,00 1.131,00 1.131,00 Sauenhaltung ohne (gesamte öffentliche Investitionsförderung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1256 DE Durchschnitt) Geplanter 1.490,00 1.490,00 1.490,00 1.490,00 1.490,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 724,00 1.600,00 1.859,00 1.859,00 1.859,00 415,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 8.316,00 Max.: 1.859,00 DEG-EL-0109-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag 189,00 210,00 210,00 210,00 210,00 210,00 Ferkelaufzucht mit (gesamte öffentliche Investitionsförderung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 339,00 339,00 339,00 339,00 339,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 369,00 915,00 915,00 915,00 915,00 583,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 4.612,00 Max.: 915,00 DEG-EL-0109-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag 255,00 285,00 285,00 285,00 285,00 285,00 Ferkelaufzucht ohne (gesamte öffentliche Investitionsförderung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 721,00 1.779,00 1.779,00 1.779,00 1.779,00 1.134,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 8.971,00 Max.: 1.779,00 DEG-EL-0109-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag 73,00 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Schweinemast mit (gesamte öffentliche Investitionsförderung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 294,00 294,00 294,00 294,00 294,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1257 DE O.18 (Einheit: 729,00 2.800,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 1.062,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 13.891,00 Max.: 3.100,00 DEG-EL-0109-02-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag 110,00 127,00 127,00 127,00 127,00 127,00 Schweinemast ohne (gesamte öffentliche Investitionsförderung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 363,00 363,00 363,00 363,00 363,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 1.345,00 3.154,00 3.154,00 3.154,00 3.154,00 1.989,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 15.950,00 Max.: 3.154,00 DEG-EL-0109-02-a-09 - Ständiges Geplanter Einheitsbetrag 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 Raufutterangebot alle (gesamte öffentliche Produktionsrichtungen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 93,00 93,00 93,00 93,00 93,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: 3.414,00 9.355,00 9.355,00 9.355,00 9.355,00 5.941,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 46.775,00 Max.: 9.355,00 INSGESAMT O.18 (Einheit: 577.897,00 700.670,00 679.437,00 794.507,00 794.838,00 516.575,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 4.063.924,00 Max.: 794.838,00 Jährliche indikative 44.195.905,41 56.924.313,65 57.677.705,89 64.571.815,14 64.631.463,38 51.144.490,76 339.145.694,23 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 41.258.391,18 53.440.280,61 54.139.014,39 58.067.574,47 58.116.333,51 37.627.051,60 302.648.645,76 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) DE 1258 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1259 DE EL-0110 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erhaltung genetischer Ressourcen Interventionscode (MS) EL-0110 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erhaltung genetischer Ressourcen Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.19. Anzahl der Vorhaben oder Einheiten zur Unterstützung genetischer Ressourcen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.25 Anteil der Großvieheinheiten, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit bestehen R.31 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen zur Förderung des Erhalts oder der Wiederherstellung der Biodiversität bestehen (auch landwirtschaftliche Verfahren mit hohem Naturschutzwert) R.33 Anteil an der gesamten Natura 2000-Fläche, für die mit einer Unterstützung verbundene Verpflichtungen bestehen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Aktuell werden gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zum Erhalt genetischer Ressourcen z.T. nicht durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention EL-0110: „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Erhaltung genetischer Ressourcen “ soll eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung vorangetrieben werden und partnerschaftlich mit den Bewirtschaftenden Verbesserungen beim Erhalt genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft erreicht werden. DE 1260 DE Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität (vgl. nachstehenden Abschnitt „Identifikation der relevanten Baseline-Elemente“) hinausgehende Leistungen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Bei der Umsetzung der flächenbezogenen Bewirtschaftungsverpflichtungen zum Erhalt genetischer Ressourcen werden die deutschlandweit angebotenen Öko-Regelungen durch einen differenzierten Ansatz mit einem auf die regionalen Verhältnisse abgestimmten Angebot ergänzt. Die Intervention steht mit Art. 45 der Verordnung (EU) 2022/126 in Einklang: • EL-0110-01 sowie EL-0110-02, Fördergegenstand a) werden vom Geltungsbereich des Abs. 1 a ) umfasst. • förderfähig sind nur von genetischer Erosion bedrohte Kulturpflanzenarten gemäß Art. 45 Abs. 5 der Verordnung • Gefördert werden nur Arten von Nutztieren gemäß Art. 45 Abs. 3 der Verordnung. • Die Zahl der weiblichen Nutztiere ist in der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) erfasst (Art. 45, Abs 4). • das Zuchtbuch der betreffenden Rasse wird von einem amtlich anerkannten einschlägigen Zuchtverband geführt (Art. 45, Abs4). Eine Liste mit den förderfähigen Rassen ist in den jeweils länderspezifischen Förderrichtlinien enthalten. Auswahlkriterien: Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung finden. Nachstehende Übersicht zeigt zudem, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift. Codierung Bezeichnung Teilintervention Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in der EL 0110-01, EL F.4 0110-02 Land- und Forstwirtschaft sowie deren Ökosystemleistungen Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0110-01: Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft Die Erhaltung und Förderung tiergenetischer Ressourcen ist ein wichtiges Element der Agrobiodiversität. Die Förderung der Zucht und Haltung von Nutztierrassen, die vom Aussterben bedroht sind, eine Genreserve darstellen und durch deren Fortbestand auch ein Beitrag zum Erscheinungsbild, zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft leistet, trägt dazu bei, die Tierzahlen wieder zu erhöhen bzw. in ihrem Bestand zu festigen. Damit wird dem Bedarf F.4 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel SO6 geleistet. TI: EL-0110-02: Erhaltung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft: Die Erhaltung und Förderung pflanzengenetischer Ressourcen ist ein wichtiges Element der Agrobiodiversität und dient der Sicherung des Vorkommens pflanzengenetischer Ressourcen. Damit wird dem Bedarf F.4 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel SO6 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. DE 1261 DE DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ sind nein nein ja nein zugelassen (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0110-01: Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft • EL-0110-02: Erhaltung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen TI: EL-0110-01: Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Zucht oder Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Die Begünstigten an der TI müssen Mitglied einer staatlich a) anerkannten Züchtervereinigung sein Die gemäß länderspezifischer Liste zur Förderung zugelassenen Tiere müssen im a) a) a) Zuchtbuch der entsprechenden Rasse eingetragen sein Die Begünstigten halten die Tiere in einem Tierhaltungsbetrieb mit Sitz in a) a) der entsprechenden NUTS- Region Vorgaben zu a) Mindestbewilligungsbetrag Bereitschaft des/der Begünstigten, auf Anfrage an Programmen zur Gewinnung von Material für den Aufbau a) der Mindestreserve der „Deutschen Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere“ teilzunehmen. DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Der/die Begünstigte hält den beantragten Umfang an Tieren a) a) a) für den gesamten DE 1262 DE Verpflichtungszeitraum ein Der/die Begünstigte ersetzt ausscheidende Tiere durch a) a) a) neue Tiere derselben Rasse Der/die Begünstigte nimmt für eine bestimmte Dauer an einem Zucht- und a) a) a) Reproduktionsprogramm einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung teil TI: EL-0110-02: Erhaltung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen Folgender Fördergegenstand wird angeboten: a)Anbau und Erhaltung heimischer/regional angepasster gefährdeter Kulturpflanzenarten und -sorten einschließlich Sammlungen und Vorkommen genetischer Ressourcen DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorgaben zu a) Mindestschlaggrößen DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Anbau bestimmter Kulturen im gesamten Verpflichtungszeitraum a) gemäß länderspezifischer Kulturarten-/Sortenliste Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards - Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention - 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden IVKS Nicht IVKS DE 1263 DE IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten s.u. = €/GVE bzw. €/ha, (Spalte 4) beginnend mit DE1 Baden-Württemberg DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0110- a) 1 120 Tier Vorderwälder Rind – Milchkühe (C3.1.1) 01 EL-0110- a) 2 90 Tier Vorderwälder Rind – Mutterkühe (C3.1.2) 01 EL-0110- a) 3 200 Tier Vorderwälder Rind – Zuchtbulle (C3.1.3) 01 EL-0110- a) 4 400 Tier Hinterwälder Rind – Milchkühe (C3.1.4) 01 EL-0110- a) 5 140 Tier Hinterwälder Rind – Mutterkühe (C3.1.5) 01 EL-0110- a) 6 360 Tier Hinterwälder Rind – Zuchtbulle (C3.1.6) 01 EL-0110- a) 7 400 Tier Limpurger Rind – Milchkühe (C3.1.7) 01 EL-0110- a) 8 140 Tier Limpurger Rind – Mutterkühe (C3.1.8) 01 EL-0110- a) 9 360 Tier Limpurger Rind – Zuchtbulle (C3.1.9) 01 EL-0110- Braunvieh alter Zuchtrichtung – Milchkühe a) 10 400 Tier 01 (C3.1.10) EL-0110- Braunvieh alter Zuchtrichtung – Mutterkühe a) 11 140 Tier 01 (C3.1.11) EL-0110- Braunvieh alter Zuchtrichtung – Zuchtbulle a) 12 360 Tier 01 (C3.1.12) EL-0110- a) 13 120 Tier Altwürttemberger Pferd – Stuten (C3.2.1) 01 EL-0110- a) 14 250 Tier Altwürttemberger Pferd – Hengste (C3.2.2) 01 EL-0110- a) 15 120 Tier Schwarzw. Fuchs – Stuten (C3.2.3) 01 EL-0110- a) 16 250 Tier Schwarzw. Fuchs – Hengste (C3.2.4) 01 EL-0110- Schwäb. Hällisches Schwein – Muttersau a) 17 160 Tier 01 (C3.3.1) EL-0110- a) 18 180 Tier Schwäb. Hällisches Schwein – Eber (C3.3.2) DE 1264 DE 01 EL-0110- a) 19 100 Tier Deutsches Edelschwein – Muttersau (C3.3.3) 01 EL-0110- a) 20 180 Tier Deutsches Edelschwein – Eber (C3.3.4) 01 EL-0110- a) 21 100 Tier Deutsche Landrasse – Muttersau (C3.3.5) 01 EL-0110- a) 22 180 Tier Deutsche Landrasse – Eber (C3.3.6) 01 DE2 Bayern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE7 Hessen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEA Nordrhein-Westfalen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- DE 1265 DE on stand DEB Rheinland-Pfalz Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEC Saarland Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DED Sachsen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0110- a 1 120 ha In situ Erhalt seltener Kulturen (AL 11) 02 DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0110- a) 1 200 GVE Haltungsprämie 01 DEF Schleswig-Holstein Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0110- Erhalt genetischer Ressourcen speziell vom a) 1 200 GVE 01 Aussterben bedrohter Nutztierrassen Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten DE 1266 DE auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. 4 ermittelt. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Die Prämienhöhe der Öko-Regelung bleibt dabei unverändert. Zusätzliche Erläuterungen 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - Welche Vertragsdauer besteht? Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 4 Jahre. Für am 1.1.2026 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 3 Jahre. In Thüringen beträgt die Grundlaufzeit für Verpflichtungen für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen nach EL-0110-01 Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft 4 Jahre; dieser wird in den Folgejahren jeweils um ein weiteres Jahr verkürzt. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden. Die Regelungen bezüglich der Verlängerung der Grundlaufzeit bzw. Dauer der neuen Verpflichtung nach der Grundlaufzeit werden in den jeweiligen Landesrichtlinien konkretisiert. 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der DE 1267 DE zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DED - Sachsen 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEE - Sachsen- 91(3)(c) - 70 - Vorhaben gemäß Artikel 70, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Anhalt Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE 1268 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag auf Unterstützung sätze Einheitsbetrags übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0110-01-a-01 - C3 Erhaltung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Durchschnitt DE1; R.25 Nein gefährdeter Nutztierrassen 55,00% DED-EL-0110-02-a-01 - In situ Erhalt seltener Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DED- Homogen DED; R.31; R.33 Nein Kulturen (AL 11) 100,00% DEE-EL-0110-01-a-01 - Erhaltung Finanzhilfe 91(3)(c) - 70-DEE- Homogen DEE; R.25 Nein tiergenetischer Ressourcen in der 100,00% Landwirtschaft DEG-EL-0110-01-a-01 - Vom Aussterben Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DEG- Homogen DEG; R.25 Nein bedrohte Nutztierrassen 80,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0110-01-a-01 - C3 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Es werden verschiedene gefährdete Rinder-, Schweine- und Pferderassen gefördert. Innerhalb dieser Rassen wird die Förderung noch weiter differenziert, bei Rinderrassen nach Zuchtbullen, Mutterkühe und Milchkühe bzw. männliche und weibliche Zuchttiere bei Schweine- und Pferderassen. DED-EL-0110-02-a-01 - In situ Erhalt seltener Kulturen (AL 11) entfällt DEE-EL-0110-01-a-01 - Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft entfällt DEG-EL-0110-01-a-01 - Vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen entfällt 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0110-01-a-01 - C3 Erhaltung Geplanter Einheitsbetrag 207,04 207,04 207,04 207,04 207,04 gefährdeter Nutztierrassen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1269 DE O.19 (Einheit: 1.485,00 1.485,00 1.485,00 1.485,00 1.485,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 7.425,00 Max.: 1.485,00 DED-EL-0110-02-a-01 - In situ Erhalt Geplanter Einheitsbetrag 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 seltener Kulturen (AL 11) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.19 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 Insgesamt: 15.000,00 Max.: 3.500,00 DEE-EL-0110-01-a-01 - Erhaltung Geplanter Einheitsbetrag 200,00 200,00 200,00 200,00 tiergenetischer Ressourcen in der (gesamte öffentliche Landwirtschaft (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.19 (Einheit: 950,00 997,00 998,00 2.055,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 5.000,00 Max.: 2.055,00 DEG-EL-0110-01-a-01 - Vom Geplanter Einheitsbetrag 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Aussterben bedrohte Nutztierrassen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.19 (Einheit: 1.700,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 300,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 10.000,00 Max.: 2.000,00 DE 1270 DE INSGESAMT O.19 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 Insgesamt: 15.000,00 Max.: 3.500,00 O.19 (Einheit: 11.572,00 11.872,00 12.822,00 12.869,00 12.870,00 2.355,00 Insgesamt: Großvieheinheiten) 64.360,00 Max.: 12.870,00 Jährliche indikative 887.482,50 1.007.421,50 1.317.421,50 1.326.921,50 1.326.921,50 471.000,00 6.337.168,50 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 681.115,38 789.081,83 1.099.081,83 1.108.581,83 1.108.581,83 459.000,00 5.245.442,70 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1271 DE EL-0111 - Einkommensausgleich Aufforstung Interventionscode (MS) EL-0111 Bezeichnung der Intervention Einkommensausgleich Aufforstung Art der Intervention ENVCLIM(70) - Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Gemeinsamer Outputindikator O.16. Anzahl der Hektar oder sonstigen Einheiten, für die Erhaltungsverpflichtungen bezüglich Aufforstung und Agrarforstwirtschaft bestehen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DED Sachsen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Erhalt und Wiederherstellung D.8 stabiler standortangepasster Mittlere Priorität Ja Wälder Erhalt und Entwicklung von F.1 Lebensräumen und Arten in Sehr hohe Priorität Ja Schutzgebieten Erhaltung und Entwicklung F.2 von Lebensräumen und Arten Sehr hohe Priorität Ja außerhalb von Schutzgebieten Schutz und nachhaltige F.4 Sehr hohe Priorität Ja Nutzung der Biodiversität 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.17 Anteil der unterstützten Bodenbedeckung zur Aufforstung und agroforstlichen Wiederaufforstung, einschließlich einer Aufschlüsselung 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. DE 1272 DE Aktuell werden gesellschaftliche Leistungen der Forstwirtschaft zur Besserung der Biodiversität sowie der Erbringung weiterer Ökosystemleistungen regelmäßig nicht durch den Markt abgegolten. Insbesondere gesellschaftlich gewünschte zusätzliche Leistungen müssen daher mit Hilfe öffentlicher Mittel honoriert werden. Mit der Intervention sollen ein zusätzlicher Anreiz für die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen bzw. die Wiederaufforstung von Schadflächen geschaffen werden und das Ziel vielfältiger, resilienter Wäldern, mit angepassten Baumarten und Mischungen zu unterstützen. Einkommenverluste kompensiert werden. Damit wird auch ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Waldes partnerschaftlich mit den Waldbewirtschaftern geleistet und zur Steigerung der Biodiversität, Erhöhung der Kohlenstoffspeicherung sowie Verbesserung weiterer Ökosystemleistungen beigetragen. Die Ziele sollen mit Bewirtschaftunsgsverpflichtungen erreicht werden, hybride Verpflichtungen oder Einmalzahlungen sind in der Intervention nicht vorgesehen. Die mit der Pflege von Aufforstungsflächen verbundenen Kosten werden teilweise im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Die Prämie wird auf Basis der mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Erzeugung oder der Auswahl klimastabiler Baumartenmischungen verbundenen Einkommensverluste ermittelt. Nachstehende Übersicht zeigt, welcher Fördergegenstand welche Bedarfe konkret aufgreift: Fördergegensta Codierung Bezeichnung nd D.2 Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung EL-0111-00-a Erhalt und Wiederherstellung stabiler standortangepasster Wälder D.8 EL-0111-00-a einschließlich Verjüngung und Vorbeugung gegen Waldschäden Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten im F.1 Schutzgebietssystem Natura 2000 sowie in Schutzgebieten nach EL-0111-00-a BNatSchG Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb F.2 EL-0111-00-a von Schutzgebieten Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der F.4 Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren EL-0111-00-a Ökosystemleistungen Abdeckung der Bedarfe durch die Fördergegenstände: Ziel der Aufforstung ist die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels. Gefördert werden die Erstaufforstung sowie die Wiederaufforstung. Dazu zählen auch Aufforstungen, um ökologische Verbesserungen wie der Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände sowie Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen. Die Wiederaufforstung und die Verjüngung mit denselben Arten und dem Ziel der Beibehaltung derselben Bestandsstruktur ist nicht förderfähig. Damit wird den Bedarfen D.2, D8, F.1, F.2 und F.4 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO4 und S06 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß § 15 Bundeswaldgesetz. Regionale DE4 DE9 DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Konkretisierung (DE3) (DE5, DE 1273 DE DE6) „Andere Begünstigte“ nein sind zugelassen (ja/nein) Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Prämien zum Ausgleich von aufforstungsbedingten Einkommensverlusten bei Erstaufforstung DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3)3 DE Waldfläche im a) Belegenheitsland Vorgaben zu Mindestfläche oder Mindestschlaggröße a) oder Mindestbewilligungsbetrag Vorherige Erstaufforstung nach Vorgaben der a) landesspezifischen forstlichen Förderung DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Kein Einsatz von Insektiziden und a) Herbiziden Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) Landesvorschriften: DED: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention GLÖZ und GAB betreffen mehrheitlich nur landwirtschaftliche Flächen. Die Baseline wird insofern primär über die Wasserrahmenrichtlinie, NATURA 2000-Richtlinie sowie die vorgenannten nationalen und landesspezifischen Rechtsvorschriften bestimmt. Nach Art. 70 Absatz 3 Buchstabe b der GAP-SP-VO DE 1274 DE gelten die einschlägigen Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder für das Tierwohl sowie die über sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht hinausgehende Anforderung nicht für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Pflege von Aufforstungsflächen. EL-0111-00-a Es handelt sich um einen Ausgleich der Einkommensverluste nach Erstaufforstung gegenüber der Nutzung als Acker- bzw. Grünland. 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden IVKS Nicht IVKS IVKS-Abschnitt Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DED Sachsen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Einkommensausgleich Aufforstung nach Erstaufforstung zur Entwicklung EL-0111 a 1 2.635 ha standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Ackerland genutzten Flächen (AL 14) Einkommensausgleich Aufforstung nach Erstaufforstung zur Entwicklung EL-0111 a 2 958 ha standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Dauergrünland genutzten Flächen (GL 10) Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 70 Abs. ermittelt. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der DE 1275 DE Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 DE9 (DE5, DE6) DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG ja x nein gemischt Der Einkommensausgleich Aufforstung wird auf Basis einer Freistellung oder einer Notifizierung durchgeführt. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.116256 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Welches sind die Modelle für die Verpflichtung(en) im Rahmen der Intervention? ergebnisorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) verwaltungsorientiert (mit der Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen) hybrid (verwaltungs- und ergebnisorientiert) Bitte erläutern Sie die Verpflichtungen/Möglichkeiten für die Begünstigten in Bezug auf die in der Intervention festgelegten Verpflichtungen. - Welche Vertragsdauer besteht? Die Grundlaufzeit für Verpflichtungen der vorliegenden Intervention beträgt 5 Jahre. Für am 1.1.2025 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 4 Jahre. Für am 1.1.2026 beginnende Verpflichtungen beträgt die Grundlaufzeit mindestens 3 Jahre. Nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums kann eine Verlängerung jeweils um ein Jahr erfolgen. Für neue Verpflichtungen, die sich unmittelbar an die Verpflichtung des anfänglichen Zeitraums anschließen, kann ein kürzerer Zeitraum von mindestens 1 Jahr festgelegt werden. DE 1276 DE 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Nicht relevant - Der Einkommensverlustausgleich Aufforstung unterliegt nicht des Anhang 2 des WTO- Übereinkommens der Landwirtschaft. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Satz Min. Satz Max. Satz DE1 - Baden-Württemberg 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 55,00% 20,00% 80,00% DED - Sachsen 91(3)(b) - 70 - Zahlungen gemäß Artikel 70 80,00% 20,00% 80,00% DE 1277 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0111-00-b-01 - Klimaprämie Privatwald Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DE1- Homogen DE1; R.17 Nein 55,00% DED-EL-0111-00-a-01 - Einkommensausgleich Aufforstung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.17 Nein nach Erstaufforstung zur Entwicklung standortgerechter und 80,00% klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Ackerland genutzten Flächen (AL 14) DED-EL-0111-00-a-02 - Einkommensausgleich Aufforstung Finanzhilfe 91(3)(b) - 70-DED- Homogen DED; R.17 Nein nach Erstaufforstung zur Entwicklung standortgerechter und 80,00% klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Dauergrünland genutzten Flächen (GL 10) Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0111-00-b-01 - Klimaprämie Privatwald entfällt DED-EL-0111-00-a-01 - Einkommensausgleich Aufforstung nach Erstaufforstung zur Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Ackerland genutzten Flächen (AL 14) entfällt DED-EL-0111-00-a-02 - Einkommensausgleich Aufforstung nach Erstaufforstung zur Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Dauergrünland genutzten Flächen (GL 10) entfällt 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0111-00-b-01 - Klimaprämie Geplanter Einheitsbetrag 100,00 100,00 Privatwald (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.16 (Einheit: Hektar) DE 1278 DE DED-EL-0111-00-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 1.935,00 2.635,00 2.635,00 2.635,00 Einkommensausgleich Aufforstung (gesamte öffentliche nach Erstaufforstung zur Entwicklung Ausgaben in EUR) standortgerechter und klimaresilienter Geplanter Mischwälder auf vormals als durchschnittlicher Ackerland genutzten Flächen (AL 14) Höchstbetrag pro Einheit (Finanzhilfe - Homogen) (falls zutreffend) (EUR) O.16 (Einheit: Hektar) 40,00 50,00 60,00 72,00 Insgesamt: 222,00 Max.: 72,00 DED-EL-0111-00-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag 639,00 958,00 958,00 958,00 Einkommensausgleich Aufforstung (gesamte öffentliche nach Erstaufforstung zur Ausgaben in EUR) Entwicklung standortgerechter und Geplanter klimaresilienter Mischwälder auf durchschnittlicher vormals als Dauergrünland genutzten Höchstbetrag pro Einheit Flächen (GL 10) (Finanzhilfe - (falls zutreffend) (EUR) Homogen) O.16 (Einheit: Hektar) 15,00 30,00 45,00 50,00 Insgesamt: 140,00 Max.: 50,00 INSGESAMT O.16 (Einheit: Hektar) 55,00 80,00 105,00 122,00 Insgesamt: 362,00 Max.: 122,00 Jährliche indikative 86.985,00 115.920,00 144.855,00 171.270,00 519.030,00 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 69.588,00 92.736,00 115.884,00 137.016,00 415.224,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) DE 1279 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1280 DE ANC(71) - Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen EL-0201 - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Interventionscode (MS) EL-0201 Bezeichnung der Intervention Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Art der Intervention ANC(71) - Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen Gemeinsamer Outputindikator O.12. Anzahl der Hektar, für die Unterstützung für Gebiete mit naturbedingten oder spezifischen Benachteiligungen gewährt wird, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Art des Gebiets Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Nein LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE7 Hessen DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DEC Saarland DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf A.3 Hohe Priorität Ja ertragsarmen Flächen und ungünstigen Standorten Erhaltung und Entwicklung F.2 von Lebensräumen und Arten Sehr hohe Priorität Ja außerhalb von Schutzgebieten 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. DE 1281 DE R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Landwirtschaftliche Produktion in Gebieten mit natürlich bedingten / spezifischen Standortnachteilen hat zum Teil zu besonderen und stärker differenzierten Landnutzungssystemen und Betriebsstrukturen geführt, in deren Folge kulturhistorisch typische Lebensräume und eine stärker differenzierte Landschaft entstanden sind. Durch ökonomische Nachteile für die Betriebe, die in den benachteiligten Regionen wirtschaften, besteht die Gefahr der Aufgabe der Landbewirtschaftung. Insbesondere das Grünland und die Streuobstwiesen sind in ihrem Fortbestand von einer regelmäßigen Bewirtschaftung abhängig. Die landwirtschaftliche Produktion in Gebieten mit natürlich bedingten / spezifischen Standortnachteilen ist für die ländliche Struktur und damit der Kulturlandschaft wichtig. Ebenso wird zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, beigetragen. Gefördert wird die Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, die Erhaltung traditioneller Bewirtschaftungsformen sowie der Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in den benachteiligten Gebieten. Codierung Bezeichnung Teilintervention EL-0201-01, Ausgleich niedriger Einkommenspotenziale auf ertragsarmen Flächen A.3 EL-0201-02, und ungünstigen Standorten EL-0201-03 EL-0201-01, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten außerhalb F.2 EL-0201-02, von Schutzgebieten EL-0201-03 Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0201-01: Berggebiet: Gebietskulisse gem. Art. 32 (2) der VO (EU) 1305/2013. Mit der Teil-Intervention wird den Bedarfen A.3 und F.2 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO1 und SO6 geleistet. TI: EL-0201-02: Natürliche Benachteiligung: Gebietskulisse gem. Art. 32 (3) der VO (EU) 1305/2013. Mit der Teil-Intervention wird den Bedarfen A.3 und F.2 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO1 und SO6 geleistet. TI: EL-0201-03: Spezifische Gebiete: Gebietskulisse gem. Art. 32 (4) der VO (EU) 1305/2013. Mit der Teil-Intervention wird den Bedarfen A.3 und F.2 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO1 und SO6 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten selbst bewirtschaften und aktiver Landwirt sind. DE 1282 DE Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0201-01: Berggebiet • EL-0201-02: Natürliche Benachteiligung • EL-0201-03: Spezifische Gebiete TI: EL-0201-01: Berggebiet Fördergegenstand: a) Berggebiet DE9 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE3 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 6) Belegenheit der Flächen im a) a) a) Berggebiet Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) a) a) Mindestbewilligungsbetrag. DE9 Prämienrelevante DE1 DE2 DE3 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen DE6) Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen a) a) a) im Berggebiet TI: EL-0201-02: Natürliche Benachteiligung Fördergegenstand: a) Natürliche Benachteiligung DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Mindestbewilligungsbetrag. Belegenheit der Flächen im Gebiet mit natürlicher a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) Benachteiligung DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen a) a) a) a) a) a) a) a) a) a) in Gebieten mit natürlicher Benachteiligung DE 1283 DE TI: EL-0201-03: Spezifische Gebiete Fördergegenstand: a) Spezifische Gebiete DE9 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE3 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE Vorgaben zur Mindestfläche oder Mindestschlaggröße oder a) a) a) a) a) a) a) a) Mindestbewilligungsbetrag. Belegenheit der Flächen im Gebiet mit spezifischer a) a) a) a) a) a) a) a) Benachteiligung DE9 Prämienrelevante DE1 DE2 DE3 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen DE6) Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in Gebieten, die aus anderen a) a) a) a) a) a) a) a) spezifischen Gründen benachteiligt sind. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. O12 Welche Fläche ist förderfähig? Berggebiete (gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) DE1: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E- 1221943738/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/Foerderwegweiser/AZL/2021-02- 24_Benachteiligte%20Gebiete%20BW_end.pdf https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/35434/index.html DE2:www.stmelf.bayern.de/ibalis/kartenviewer DEA: www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/ausgleichnachteil/verzeichnis.htm Aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete außer Berggebieten (gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) DE1: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E- 1221943738/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/Foerderwegweiser/AZL/2021-02- 24_Benachteiligte%20Gebiete%20BW_end.pdf https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/35434/index.html DE2:www.stmelf.bayern.de/ibalis/kartenviewer DE4: Geoportal Brandenburg - Detailansichtdienst Benachteiligte Gebiete 2020 - Dokumentation (brandenburg.de) DE7: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2021- 06/gesamtuebersicht_ergebnis_neuabgrenzung_agz_kartenansicht.pdf DEA: www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/ausgleichnachteil/verzeichnis.htm DEB: https://www.eler-eulle.rlp.de/Eler-EULLE/EULLE/EULLE/Benachteiligte-Gebiete DEC: https://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Geoportal-SL- 2020&WMC=3910 https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/landwirtschaft/informationen/agrarumwelt- DE 1284 DE klimamassnahmen/ausgleichszulagebenachteiligtegebiete/ausgleichszulagebenachteiligtegebiete_node.ht ml DED: https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/download/Gemarkungsliste_AZL_2020.pdf https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/download/Foerderkulisse_AZL_2022.jpg DEE: https://www.inet17.sachsen- anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=ST21_AGZ_Gemarkungsliste_benachteil igt.pdf DEG: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/invekos.html# Andere, aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) DE1: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E- 1221943738/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/Foerderwegweiser/AZL/2021-02- 24_Benachteiligte%20Gebiete%20BW_end.pdf https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/35434/index.html DE2:www.stmelf.bayern.de/ibalis/kartenviewer DE7: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2021- 06/gesamtuebersicht_ergebnis_neuabgrenzung_agz_kartenansicht.pdf DEA: www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/ausgleichnachteil/verzeichnis.htm DEB: https://www.eler-eulle.rlp.de/Eler-EULLE/EULLE/EULLE/Benachteiligte-Gebiete DEC: https://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Geoportal-SL- 2020&WMC=3910 https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/landwirtschaft/informationen/agrarumwelt- klimamassnahmen/ausgleichszulagebenachteiligtegebiete/ausgleichszulagebenachteiligtegebiete_node.ht ml DED: https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/download/Gemarkungsliste_AZL_2020.pdf https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/download/Foerderkulisse_AZL_2022.jpg DEE: https://www.inet17.sachsen- anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=ST21_AGZ_Gemarkungsliste_benachteil igt.pdf DEF: https://www.schleswig- holstein.de/DE/fachinhalte/F/foerderprogramme/MELUR/LPLR/ausgleichszulage.html?nn=b9297423- 8bdd-4d9e-8f27-b4f1b98a6f4a Alle Gebiete, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind Andere 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten s.u. = €/ha (Spalte 4) beginnend mit DE1 Baden-Württemberg DE1 Baden-Württemberg DE 1285 DE Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ), EL-0201- Degression in Abhängigkeit der Betriebsgröße a) 1 100-140 ha 01 Ertragsmesszahl der Gemarkung (EMZ) Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ) und Bewirtschaftungssystem in Abhängigkeit des Grünland- und Ackerfutteranteils; Degression in EL-0201- Abhängigkeit der Betriebsgröße a) 1 25 - 80 ha 02 Bewirtschaftungssystem Futterbaubetrieb/ Gemischtbetrieb/ Marktfruchtbetrieb Ertragsmesszahl der Gemarkung (EMZ) EL-0201- a) 1 40 ha Degression in Abhängigkeit der Betriebsgröße 03 Die Zahlungen werden entsprechend der förderfähigen Fläche in den benachteiligten Gebieten wie folgt degressiv gestaffelt: förderfähige die weiteren Flächen von die ersten 100 Fläche des über 100 bis über 201 bis über 301 bis über 401 bis ha über 500 ha Antragstellers 200 ha 300 ha 400 ha 500 ha Degression (Reduzierung 0% 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % der Beihilfe je um) DE2 Bayern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ) und Bewirtschaftungssystem in Abhängigkeit EL-0201- a) 1 25-200 ha des Grünlandanteils; Degression in 01 Abhängigkeit der Betriebsgröße; Maximalwert inkl. Zuschläge; EL-0201- Zuschläge für Steilflächen (ab 20 % a) 2 50 ha 01 Hangneigung und ab 100 m2) Unabhängig vom Grad der Benachteiligung EL-0201- und dem Bewirtschaftungssystem werden für a) 3 200 ha 01 die Bewirtschaftung anerkannter Almen/Alpen 200 €/ha gewährt Unabhängig vom Grad der Benachteiligung EL-0201- und dem Bewirtschaftungssystem werden für a) 4 200 ha 01 die Bewirtschaftung von Flächen über 1 000 m Höhe 200 €/ha gewährt EL-0201- Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ) a) 1 25-200 ha 02 und Bewirtschaftungssystem in Abhängigkeit DE 1286 DE des Grünlandanteils; Degression in Abhängigkeit der Betriebsgröße; Maximalwert inkl. Zuschläge; EL-0201- Zuschläge für Steilflächen (ab 20 % a) 2 50 ha 02 Hangneigung und ab 100 m2) Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ) und Bewirtschaftungssystem in Abhängigkeit EL-0201- a) 1 25-200 ha des Grünlandanteils; Degression in 03 Abhängigkeit der Betriebsgröße; Maximalwert inkl. Zuschläge; EL-0201- Zuschläge für Steilflächen (ab 20 % a) 2 50 ha 03 Hangneigung und ab 100 m2) Die Zahlungen werden in Abhängigkeit von der LF des Betriebs wie folgt gekürzt: - bis zum 75. ha: Keine Kürzung,- über dem 75. ha bis zum 150. ha: Kürzung der Zahlung je ha um 35 %, - über dem 150. ha bis zum 250. ha: Kürzung der Zahlung je ha um 65 %, - über dem 250. ha: Kürzung der Zahlung je ha um 100 % Betrachtet werden nur die in Bayern gelegenen Flächen. Bei gemeinschaftlich bewirtschafteten Almen/Alpen erfolgt die Kürzung der Zahlungen auf Ebene der einzelnen aktiven Mitglieder, wenn für die gemeinschaftlich bewirtschaftete Alm/Alpe auf der Basis einer eigenen InVeKoS-Betriebsnummer - ein eigener Zahlungsantrag gestellt wird, - die Alm/Alpe die Bedingungen der Richtlinie zur Anerkennung von Almen und Alpen (AnerkAlm/AlpRL) erfüllt, - die Alm/Alpe in der Adressdatenbank im iBALIS als Gemeinschaftsalm/Gemeinschaftsalpe geführt wird und - dieser dort auch die aktiven Mitglieder mit Tierhaltung zugeordnet werden und - die Rechte und Pflichten der Mitglieder/des Geschäftsführers schriftlich niedergelegt sind (z.B. Satzung). Bei Begünstigten, die einen Einzelbetrieb bewirtschaften und gleichzeitig aktives Mitglied einer gemeinschaftlich bewirtschafteten Alm/Alpe sind, erfolgt die Kürzung der Zahlungen getrennt. DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0201- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete a) 1 25 ha 02 (AGZ) EL-0201- Berlin - Ausgleichszulage für benachteiligte a) 2 25 ha 02 Gebiete (AGZ) DE7 Hessen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Staffelung nach Ertragsmesszahl (EMZ), Anteil EL-0201- a) 1 25 - 180 ha der förderfähigen HFF an der im 02 benachteiligten Gebiet liegenden LF des DE 1287 DE Betriebs; Degression in Abhängigkeit der Betriebsgröße Staffelung nach Ertragsmesszahl (EMZ), Anteil der förderfähigen HFF an der im EL-0201- a) 1 25 - 180 ha benachteiligten Gebiet liegenden LF des 03 Betriebs; Degression in Abhängigkeit der Betriebsgröße Die Zahlung wird oberhalb des Schwellenwertes von 100 ha je Betrieb im benachteiligten Gebiet liegenden förderfähigen LF wie folgt degressiv gestaffelt: -Bis zu einer Betriebsgröße von 100ha beträgt die Auszahlung 100 Prozent, -bei einer Betriebsgröße von mehr als 100 bis 250 ha beträgt die Auszahlung 80 Prozent und -bei einer Betriebsgröße von mehr als 250 bis 500 ha beträgt die Auszahlung 60 Prozent der errechneten Ausgleichszulage. Bei den über 500 ha je Betrieb hinausgehenden Flächen erfolgt keine Förderung. Relevant für die Ermittlung ist nur die Fläche im benachteiligten Gebiet. DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DE9 Niedersachsen (DE5 Bremen / DE6 Hamburg) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand DEA Nordrhein-Westfalen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0201- Für alle bewirtschaftete Flächen, Degression in a) 1 75 ha 01 Abhängigkeit der Betriebsgröße Für Grünland und Ackergras bzw. Klee-Gras EL-0201- Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ), a) 1 25-75 ha 02 Für Ackerflächen generell 25 € /ha, Degression in Abhängigkeit der Betriebsgröße Für Grünland und Ackergras bzw. Klee-Gras EL-0201- Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ), a) 1 25-75 ha 03 Für Ackerflächen generell 25 € /ha, Degression in Abhängigkeit der Betriebsgröße Die Degression erfolgt in Abhängigkeit der Betriebsgröße. - bis einschließlich 100 Hektar: 100 Prozent - über 100 bis einschließlich 150 Hektar: 75 Prozent. - für Flächen über 150 Hektar wird keine Prämie gewährt. Werden Flächen in mehreren Gemeinden beziehungsweise Gemarkungen des benachteiligten Gebietes DE 1288 DE bewirtschaftet, so wird das gewogene Mittel für die bewirtschafteten Flächen gebildet. Relevant für die Ermittlung ist nur die Fläche im benachteiligten Gebiet. DEB Rheinland-Pfalz Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Ausgleichszulage für bewirtschaftete Flächen EL-0201- a) 1 25 ha in aus naturbedingten Gründen benachteiligten 02 Gebiete Ausgleichszulage für bewirtschaftete Flächen EL-0201- a) 1 25 ha in aus anderen spezifischen Gründen 03 benachteiligten Gebiete DEC Saarland Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0201- Für alle bewirtschafteten Flächen für die ersten a) 1 40 ha 02 100 ha EL-0201- Für alle bewirtschafteten Flächen für die ersten a) 1 40 ha 03 100 ha Im Falle eines nationalen Top-ups für alle EL-0201- a) 2 25 ha bewirtschafteten Flächen ab dem 100. ha bis 02 zum 250. ha Im Falle eines nationalen Top-ups für alle EL-0201- a) 2 25 ha bewirtschafteten Flächen ab dem 100. ha bis 03 zum 250. ha DED Sachsen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Benachteiligte Agrarzone 1 EL-0201- a) 1 95 ha (≥ 800 m ü. NN oder ≥ 600 m ü. NN und < 800 02 m ü. NN und EMZ* ≤ 21); Degression ab mehr als 85 ha benachteiligte LF/Betrieb um 40 %i Benachteiligte Agrarzone 2 (≥ 600 m ü. NN EL-0201- und < 800 m ü. NN und EMZ* > 21 oder < 600 a) 2 55 ha 02 m ü. NN und EMZ* < 30); Degression ab mehr als 85 ha benachteiligte LF/Betrieb um 40 %i Benachteiligte Agrarzone 3 (< 600 m ü. NN EL-0201- a) 3 40 ha und EMZ* ≥ 30); Degression ab mehr als 85 02 ha benachteiligte LF/Betrieb um 40 % EL-0201- Spezifische Gebiete; Degression ab mehr als a) 1 25 ha 03 85 ha benachteiligte LF/Betrieb um 40 % Grundlage der Degression bildet die benachteiligte LF pro Betrieb. Der Schwellenwert, ab dem eine DE 1289 DE Degression angewendet wird, liegt bei 85 ha benachteiligte LF/Betrieb. Ab einer Fläche über 85 ha benachteiligte LF/Betrieb erfolgt eine Degression des Prämiensatzes um 40 %. DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0201- Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ): a) 1 45 ha 02 <33 EL-0201- Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ): ≥ a) 2 25 ha 02-- 33 bis37 Die Degression liegt bei 45€/ ha vor. Die Zuwendung wird oberhalb eines Schwellenwertes von 90 ha im benachteiligten Gebiet degressiv gekürzt und 95 v.H. des Ausgleichs gewährt. Für den Zuwendungsbetrag von 25€/ha wird keine Degression vorgenommen. DEF Schleswig-Holstein Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0201- a) 1 152-160 ha Grünland mit Tierhaltung 03 EL-0201- a) 2 57-60 ha Ackerland Marktfruchtanbau 03 Die Zahlung wird oberhalb eines Schwellenwertes von 200 ha bezogen auf das Bewirtschaftungssystem folgendermaßen degressiv gestaltet: • auf den ersten 200 ha des Bewirtschaftungssystems: Gewährung von 100% der Zahlung, • auf der darüber hinausgehenden Fläche (>200 ha): Gewährung einer um 5 % reduzierten Zahlung.. DEG Thüringen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Staffelung nach Ertragsmesszahl (EMZ) und EL-0201- a) 1 25 - 75 ha ackerbaubetontes Bewirtschaftungssystem 02 Staffelung nach Ertragsmesszahl (EMZ) und EL-0201- a) 2 35 - 160 ha futterbaubetontes Bewirtschaftungssystem 02 Die Zahlung wird oberhalb eines Schwellenwertes von 300 ha pro Betrieb folgendermaßen degressiv gestaltet: • auf den ersten 300 ha: Gewährung von 100% der Zahlung, • auf den folgenden 300 ha (>300 bis 600 ha): Gewährung von 94% der Zahlung, • auf dem Rest der Fläche (>600 ha): Gewährung von 88% der Zahlung. Berechnungsmethode Der Ausgleich wird für einen Teil der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste in Bezug auf naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen im Vergleich zu Gebieten berechnet, die DE 1290 DE nicht von naturbedingten oder anderen gebietsspezifischen Benachteiligungen betroffen sind. Die Höhe der Zahlungen kann unter Berücksichtigung des Bewirtschaftungssystems oder um unterschiedliche Benachteiligungsgrade (z.B. anhand der Ertragsmesszahl EMZ) zu berücksichtigen, differenziert werden. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 71 Abs. 4 ermittelt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Die Länder DE1 (BW), DE2 (BY), DE7 (HE), DEA (NW), DEB (RP), DEC (SL), DED (SN), DEE (ST), DEF (SH) und DEG (TH) bestätigen, dass die Berechnung der Zahlungen Artikel 71 der Verordnung (EU) 2021/2115 vollständig entspricht. Dies wurde durch unabhängige Stellen gem. Art.82 der VO (EU) 2021/2115 berechnet bzw. geprüft und bestätigt. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 13 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 60,00% 20,00% 65,00% Württemberg gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE1 - Baden- 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den 60,00% 20,00% 100,00% Württemberg Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE2 - Bayern 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 50,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE3 - Berlin 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE4 - 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% Brandenburg gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE7 - Hessen 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEA - Nordrhein- 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 47,00% 20,00% 65,00% Westfalen gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% DE 1291 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEC - Saarland 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 43,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEC - Saarland 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DED - Sachsen 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEE - Sachsen- 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% Anhalt gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 71 - Vorhaben gemäß Artikel 71, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(3)(a) - Zahlungen für naturbedingte oder andere 65,00% 20,00% 65,00% gebietsspezifische Benachteiligungen gemäß Artikel 71 DE 1292 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0201-01-a-01 - Berggebiete Finanzhilfe 91(3)(a)-DE1- Durchschnitt DE1; R.4; R.7 Nein 60,00% DE1-EL-0201-01-a-02 - U60% - Berggebiete Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DE1- Durchschnitt DE1; R.4; R.7 Nein 60,00% DE1-EL-0201-02-a-01 - Andere Gebiete als Finanzhilfe 91(3)(a)-DE1- Durchschnitt DE1; R.4; R.7 Nein Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten 60,00% Gründen benachteiligt sind DE1-EL-0201-02-a-02 - U60% - Andere Gebiete als Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DE1- Durchschnitt DE1; R.4; R.7 Nein Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten 60,00% Gründen benachteiligt sind DE1-EL-0201-03-a-01 - U60% - Andere, aus anderern Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DE1- Durchschnitt DE1; R.4; R.7 Nein spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete 60,00% DE1-EL-0201-03-a-02 - Andere, aus anderen Finanzhilfe 91(3)(a)-DE1- Durchschnitt DE1; R.4; R.7 Nein spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete 60,00% DE2-EL-0201-01-a-01 - AGZ - Berggebiet Finanzhilfe 91(3)(a)-DE2- Durchschnitt DE2; R.4; R.7 Nein 50,00% DE2-EL-0201-02-a-01 - AGZ - Natürliche Finanzhilfe 91(3)(a)-DE2- Durchschnitt DE2; R.4; R.7 Nein Benachteiligung 50,00% DE2-EL-0201-03-a-01 - AGZ - Spezifische Gebiete Finanzhilfe 91(3)(a)-DE2- Durchschnitt DE2; R.4; R.7 Nein 50,00% DE4-EL-0201-02-a-01 - Ausgleichszulage für Finanzhilfe 91(3)(a)-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein benachteiligte Gebiete (AGZ) 65,00% DE4-EL-0201-02-a-02 - Berlin - Ausgleichszulage für Finanzhilfe 91(3)(a)-DE3- Homogen DE3; R.4; R.7 Nein benachteiligte Gebiete (AGZ) 65,00% DE7-EL-0201-02-0-01 - AGZ natürliche Finanzhilfe 91(3)(a)-DE7- Durchschnitt DE7; R.4; R.7 Nein Benachteiligung 65,00% DE7-EL-0201-03-0-01 - AGZ spezifische Finanzhilfe 91(3)(a)-DE7- Durchschnitt DE7; R.4; R.7 Nein Benachteiligung 65,00% DEA-EL-0201-01-a-01 - Ausgleichszulage Berggebiet Finanzhilfe 91(3)(a)-DEA- Durchschnitt DEA; R.4; R.7 Nein 47,00% DEA-EL-0201-02-a-01 - Ausgleichszulage natürliche Finanzhilfe 91(3)(a)-DEA- Durchschnitt DEA; R.4; R.7 Nein Benachteiligung 47,00% DE 1293 DE DEA-EL-0201-03-a-01 - Ausgleichszulage spezifische Finanzhilfe 91(3)(a)-DEA- Durchschnitt DEA; R.4; R.7 Nein Gebiete 47,00% DEB-EL-0201-02-0-01 - Ausgleichszulage für Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DEB- Homogen DEB; R.4; R.7 Nein natürliche Benachteiligung 100,00% DEB-EL-0201-03-0-01 - Ausgleichszulage spezifische Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DEB- Homogen DEB; R.4; R.7 Nein Benachteiligung 100,00% DEC-EL-0201-02-a-01 - Ausgleichszulage natürliche Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein Benachteiligung bis Hektar 100 100,00% DEC-EL-0201-03-a-01 - Ausgleichszulage spezifische Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein Benachteiligung 100,00% DED-EL-0201-02-a-01 - Benachteiligte Agrarzone 1 Finanzhilfe 91(3)(a)-DED- Homogen DED; R.4; R.7 Nein 65,00% DED-EL-0201-02-a-02 - Benachteiligte Agrarzone 2 Finanzhilfe 91(3)(a)-DED- Homogen DED; R.4; R.7 Nein 65,00% DED-EL-0201-02-a-03 - Benachteiligte Agrarzone 3 Finanzhilfe 91(3)(a)-DED- Homogen DED; R.4; R.7 Nein 65,00% DED-EL-0201-03-a-01 - Spezifische Gebiete Finanzhilfe 91(3)(a)-DED- Homogen DED; R.4; R.7 Nein 65,00% DEE-EL-0201-02-a-01 - Staffelung nach der Finanzhilfe 91(3)(a)-DEE- Durchschnitt DEE; R.4; R.7 Nein Ertragsmesszahl (EMZ): <33 65,00% DEE-EL-0201-02-a-02 - Staffelung nach der Finanzhilfe 91(3)(a)-DEE- Homogen DEE; R.4; R.7 Nein Ertragsmesszahl (EMZ): ≥ 33 bis37 65,00% DEF-EL-0201-03-a-01 - Ausgleichszulage: Grünland Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DEF- Durchschnitt DEF; R.4; R.7 Nein mit Tierhaltung 100,00% DEF-EL-0201-03-a-02 - Ausgleichszulage: Ackerland Finanzhilfe 91(3)(c) - 71-DEF- Durchschnitt DEF; R.4; R.7 Nein Marktfruchtanbau 100,00% DEG-EL-0201-02-a-01 - Ackerbaubetont, EMZ <21 Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein 65,00% DEG-EL-0201-02-a-02 - Ackerbaubetont, EMZ 21 bis Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein <24,5 65,00% DEG-EL-0201-02-a-03 - Ackerbaubetont, EMZ 24,5 bis Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEF; R.4; R.7 Nein <28 65,00% DEG-EL-0201-02-a-04 - Ackerbaubetont, EMZ 28 bis Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein <31,5 65,00% DEG-EL-0201-02-a-05 - Ackerbaubetont, EMZ 31,5 bis Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein <35 65,00% DE 1294 DE DEG-EL-0201-02-a-06 - Ackerbaubetont, EMZ >=35 Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein 65,00% DEG-EL-0201-02-a-07 - Futterbaubetont, EMZ <21 Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein 65,00% DEG-EL-0201-02-a-08 - Futterbaubetont, EMZ 21 bis Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein <24,5 65,00% DEG-EL-0201-02-a-09 - Futterbaubetont, EMZ 24,5 bis Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein <28 65,00% DEG-EL-0201-02-a-10 - Futterbaubetont, EMZ 28 bis Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein <31,5 65,00% DEG-EL-0201-02-a-11 - Futterbaubetont, EMZ 31,5 bis Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein <35 65,00% DEG-EL-0201-02-a-12 - Futterbaubetont, EMZ >=35 Finanzhilfe 91(3)(a)-DEG- Durchschnitt DEG; R.4; R.7 Nein 65,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0201-01-a-01 - Berggebiete Die Höhe der Förderung hängt ab von der Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung. Je niedriger die EMZ, desto höher der Grad der Benachteiligung. Der Einheitsbetrag wird ermittelt aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0201-01-a-02 - U60% - Berggebiete Die Höhe der Förderung hängt ab von der Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung. Je niedriger die EMZ, desto höher der Grad der Benachteiligung. Der Einheitsbetrag wird ermittelt aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0201-02-a-01 - Andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind Die Höhe der Förderung hängt ab von der Einstufung in ein Bewirtschaftungssystem in Abhängigkeit des Grünland- und Ackerfutteranteils. Innerhalb des Bewirtschaftungssystems wird die Benachteiligung anhand der Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung gestaffelt. Der Einheitsbetrag wird ermittelt aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0201-02-a-02 - U60% - Andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind Die Höhe der Förderung hängt ab von der Einstufung in ein Bewirtschaftungssystem in Abhängigkeit des Grünland- und Ackerfutteranteils. Innerhalb des Bewirtschaftungssystems wird die Benachteiligung anhand der Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung gestaffelt. Der Einheitsbetrag wird ermittelt aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0201-03-a-01 - U60% - Andere, aus anderern spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Die Höhe der Förderung hängt ab von der Einstufung in ein Bewirtschaftungssystem in Abhängigkeit des Grünland-es und Ackerfutteranteils. Innerhalb des Bewirtschaftungssystems wird die Benachteiligung anhand der Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung ermittelt. Der Einheitsbetrag wird ermittelt aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DE1-EL-0201-03-a-02 - Andere, aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete DE 1295 DE Die Höhe der Förderung hängt ab von der Einstufung in ein Bewirtschaftungssystem in Abhängigkeit des Grünlandes und Ackerfutteranteils. Innerhalb des Bewirtschaftungssystems wird die Benachteiligung anhand der Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung ermittelt. Der Einheitsbetrag wird ermittelt aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DE2-EL-0201-01-a-01 - AGZ - Berggebiet Die Höhe der Förderung hängt vom Bewirtschaftungssystem und vom Grad der einzelbetrieblichen Benachteiligung ab. Die Einstufung in ein Bewirtschaftungssystem richtet sich nach dem Anteil der Dauergrünlandfläche des Betriebs. Die Benachteiligung des Betriebs ergibt sich aus der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ) des Betriebs. Der Durchschnittswert für den Einheitsbetrag berücksichtigt die Erfahrungswerte aus der Förderperiode 2014 bis 2022 und ist deshalb als relativ stabil anzusehen DE2-EL-0201-02-a-01 - AGZ - Natürliche Benachteiligung Die Höhe der Förderung hängt vom Bewirtschaftungssystem und vom Grad der einzelbetrieblichen Benachteiligung ab. Die Einstufung in ein Bewirtschaftungssystem richtet sich nach dem Anteil der Dauergrünlandfläche des Betriebs. Die Benachteiligung des Betriebs ergibt sich aus der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ) des Betriebs. Der Durchschnittswert für den Einheitsbetrag berücksichtigt die Erfahrungswerte aus der Förderperiode 2014 bis 2022 und ist deshalb als relativ stabil anzusehen. DE2-EL-0201-03-a-01 - AGZ - Spezifische Gebiete Die Höhe der Förderung hängt vom Bewirtschaftungssystem und vom Grad der einzelbetrieblichen Benachteiligung ab. Die Einstufung in ein Bewirtschaftungssystem richtet sich nach dem Anteil der Dauergrünlandfläche des Betriebs. Die Benachteiligung des Betriebs ergibt sich aus der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ) des Betriebs. Der Durchschnittswert für den Einheitsbetrag berücksichtigt die Erfahrungswerte aus der Förderperiode 2014 bis 2022 und ist deshalb als relativ stabil anzusehen. DE4-EL-0201-02-a-01 - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) entfällt DE4-EL-0201-02-a-02 - Berlin - Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) entfällt DE7-EL-0201-02-0-01 - AGZ natürliche Benachteiligung Die Hektarbeträge werden betriebsindividuell nach der Höhe der Ertragsmesszahlen (EMZ) in einer Bandbreite von 25 bis 180 €/ha errechnet. Je niedriger die Ertragsmesszahl einer Gemarkung ist (geringe Ertragsfähigkeit der Böden), umso höher fällt der errechnete Hektarbetrag aus. Mit diesem Fördermodell kann der Grad der Benachteiligung sehr gut bestimmt und somit die Wirksamkeit der Förderung deutlich verbessert werden. DE7-EL-0201-03-0-01 - AGZ spezifische Benachteiligung Die Hektarbeträge werden betriebsindividuell nach der Höhe der Ertragsmesszahlen (EMZ) in einer Bandbreite von 25 bis 180 €/ha errechnet. Je niedriger die Ertragsmesszahl einer Gemarkung ist (geringe Ertragsfähigkeit der Böden), umso höher fällt der errechnete Hektarbetrag aus. Mit diesem Fördermodell kann der Grad der Benachteiligung sehr gut bestimmt und somit die Wirksamkeit der Förderung deutlich verbessert werden. DEA-EL-0201-01-a-01 - Ausgleichszulage Berggebiet Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode DE 1296 DE DEA-EL-0201-02-a-01 - Ausgleichszulage natürliche Benachteiligung Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode DEA-EL-0201-03-a-01 - Ausgleichszulage spezifische Gebiete Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode DEB-EL-0201-02-0-01 - Ausgleichszulage für natürliche Benachteiligung entfällt DEB-EL-0201-03-0-01 - Ausgleichszulage spezifische Benachteiligung entfällt DEC-EL-0201-02-a-01 - Ausgleichszulage natürliche Benachteiligung bis Hektar 100 Berechnung der Benachteiligung - Teilausgleich DEC-EL-0201-03-a-01 - Ausgleichszulage spezifische Benachteiligung Berechnung der Benachteiligung - Teilausgleich DED-EL-0201-02-a-01 - Benachteiligte Agrarzone 1 entfällt DED-EL-0201-02-a-02 - Benachteiligte Agrarzone 2 entfällt DED-EL-0201-02-a-03 - Benachteiligte Agrarzone 3 entfällt DED-EL-0201-03-a-01 - Spezifische Gebiete entfällt DEE-EL-0201-02-a-01 - Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ): <33 Die Höhe der Förderung hängt vom Bewirtschaftungssystem und vom Grad der einzelbetrieblichen Benachteiligung ab. Die Einstufung in ein Bewirtschaftungssystem richtet sich nach dem Anteil der Dauergrünlandfläche des Betriebs. Die Benachteiligung des Betriebs ergibt sich aus der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ) des Betriebs. Der Durchschnittswert für den Einheitsbetrag berücksichtigt die Erfahrungswerte aus der Förderperiode 2014 bis 2022 und ist deshalb als relativ stabil anzusehen. DEE-EL-0201-02-a-02 - Staffelung nach der Ertragsmesszahl (EMZ): ≥ 33 bis37 entfällt DEF-EL-0201-03-a-01 - Ausgleichszulage: Grünland mit Tierhaltung Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DE 1297 DE DEF-EL-0201-03-a-02 - Ausgleichszulage: Ackerland Marktfruchtanbau Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode DEG-EL-0201-02-a-01 - Ackerbaubetont, EMZ <21 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-02 - Ackerbaubetont, EMZ 21 bis <24,5 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-03 - Ackerbaubetont, EMZ 24,5 bis <28 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-04 - Ackerbaubetont, EMZ 28 bis <31,5 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-05 - Ackerbaubetont, EMZ 31,5 bis <35 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-06 - Ackerbaubetont, EMZ >=35 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-07 - Futterbaubetont, EMZ <21 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-08 - Futterbaubetont, EMZ 21 bis <24,5 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-09 - Futterbaubetont, EMZ 24,5 bis <28 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-10 - Futterbaubetont, EMZ 28 bis <31,5 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-11 - Futterbaubetont, EMZ 31,5 bis <35 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. DEG-EL-0201-02-a-12 - Futterbaubetont, EMZ >=35 Der durchschnittliche Einheitsbetrag wurde errechnet aus Erfahrungen der vorherigen Förderperiode. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE 1298 DE DE1-EL-0201-01-a-01 - Berggebiete Geplanter 126,00 126,00 126,00 126,00 126,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) Einheitsbetrag (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 98.825,00 19.145,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 117.973,00 Max.: 98.825,00 DE1-EL-0201-01-a-02 - U60% - Geplanter 126,00 126,00 126,00 126,00 Berggebiete (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 79.680,00 98.824,00 98.824,00 98.824,00 Insgesamt: 376.152,00 Max.: 98.824,00 DE1-EL-0201-02-a-01 - Andere Geplanter 45,00 45,00 45,00 45,00 Gebiete als Berggebiete, die aus Einheitsbetrag (gesamte erheblichen naturbedingten Gründen öffentliche Ausgaben in benachteiligt sind (Finanzhilfe - EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 202.033,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 202.036,00 Max.: 202.033,00 DE 1299 DE DE1-EL-0201-02-a-02 - U60% - Geplanter 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 Andere Gebiete als Berggebiete, die Einheitsbetrag (gesamte aus erheblichen naturbedingten öffentliche Ausgaben in Gründen benachteiligt sind EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 173.521,00 375.557,00 375.557,00 375.557,00 375.554,00 Insgesamt: 1.675.746,00 Max.: 375.557,00 DE1-EL-0201-03-a-01 - U60% - Geplanter 39,00 39,00 39,00 39,00 39,00 Andere, aus anderern spezifischen Einheitsbetrag (gesamte Gründen benachteiligte Gebiete öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 Insgesamt: 875.000,00 Max.: 175.000,00 DE1-EL-0201-03-a-02 - Andere, aus Geplanter 39,00 39,00 39,00 39,00 39,00 anderen spezifischen Gründen Einheitsbetrag (gesamte benachteiligte Gebiete (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: 5,00 Max.: 1,00 DE 1300 DE DE2-EL-0201-01-a-01 - AGZ - Geplanter 90,50 90,50 90,50 90,50 90,50 Berggebiet (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 451.131,00 451.131,00 451.131,00 451.131,00 451.131,00 Insgesamt: 2.255.655,00 Max.: 451.131,00 DE2-EL-0201-02-a-01 - AGZ - Geplanter 54,10 54,10 54,10 54,10 54,10 Natürliche Benachteiligung Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 789.096,00 789.096,00 789.096,00 789.096,00 789.096,00 Insgesamt: 3.945.480,00 Max.: 789.096,00 DE2-EL-0201-03-a-01 - AGZ - Geplanter 37,60 37,60 37,60 37,60 37,60 Spezifische Gebiete (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 683.972,00 683.972,00 683.972,00 683.972,00 683.972,00 Insgesamt: 3.419.860,00 Max.: 683.972,00 DE 1301 DE DE4-EL-0201-02-a-01 - Geplanter 25,00 25,00 Ausgleichszulage für benachteiligte Einheitsbetrag (gesamte Gebiete (AGZ) (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 980.000,00 980.000,00 Insgesamt: 1.960.000,00 Max.: 980.000,00 DE4-EL-0201-02-a-02 - Berlin - Geplanter 25,00 25,00 Ausgleichszulage für benachteiligte Einheitsbetrag (gesamte Gebiete (AGZ) (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 2.923,00 2.923,00 Insgesamt: 5.846,00 Max.: 2.923,00 DE7-EL-0201-02-0-01 - AGZ Geplanter 53,00 53,00 53,00 53,00 53,00 natürliche Benachteiligung Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 75,00 75,00 75,00 75,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 Insgesamt: 1.100.000,00 Max.: 220.000,00 DE 1302 DE DE7-EL-0201-03-0-01 - AGZ Geplanter 53,00 53,00 53,00 53,00 53,00 spezifische Benachteiligung Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 75,00 75,00 75,00 75,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 63.019,00 63.019,00 63.019,00 63.019,00 63.019,00 Insgesamt: 315.095,00 Max.: 63.019,00 DEA-EL-0201-01-a-01 - Geplanter 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 Ausgleichszulage Berggebiet Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 Insgesamt: 30.000,00 Max.: 6.000,00 DEA-EL-0201-02-a-01 - Geplanter 29,00 34,00 34,00 34,00 34,00 Ausgleichszulage natürliche Einheitsbetrag (gesamte Benachteiligung (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 311.000,00 311.000,00 311.000,00 311.000,00 311.000,00 Insgesamt: 1.555.000,00 Max.: 311.000,00 DE 1303 DE DEA-EL-0201-03-a-01 - Geplanter 26,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Ausgleichszulage spezifische Einheitsbetrag (gesamte Gebiete (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 35,00 35,00 35,00 35,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 21.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 0,00 Insgesamt: 105.000,00 Max.: 21.000,00 DEB-EL-0201-02-0-01 - Geplanter 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Ausgleichszulage für natürliche Einheitsbetrag (gesamte Benachteiligung (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 143.000,00 143.000,00 143.000,00 143.000,00 143.000,00 Insgesamt: 715.000,00 Max.: 143.000,00 DEB-EL-0201-03-0-01 - Geplanter 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Ausgleichszulage spezifische Einheitsbetrag (gesamte Benachteiligung (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 143.000,00 143.000,00 143.000,00 143.000,00 143.000,00 Insgesamt: 715.000,00 Max.: 143.000,00 DE 1304 DE DEC-EL-0201-02-a-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleichszulage natürliche Einheitsbetrag (gesamte Benachteiligung bis Hektar 100 öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 52.500,00 52.500,00 52.500,00 52.500,00 52.500,00 Insgesamt: 262.500,00 Max.: 52.500,00 DEC-EL-0201-03-a-01 - Geplanter 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleichszulage spezifische Einheitsbetrag (gesamte Benachteiligung (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 Insgesamt: 12.500,00 Max.: 2.500,00 DED-EL-0201-02-a-01 - Geplanter 95,00 Benachteiligte Agrarzone 1 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 3.958,00 Insgesamt: 3.958,00 Max.: 3.958,00 DE 1305 DE DED-EL-0201-02-a-02 - Geplanter 55,00 Benachteiligte Agrarzone 2 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 89.454,00 Insgesamt: 89.454,00 Max.: 89.454,00 DED-EL-0201-02-a-03 - Geplanter 40,00 Benachteiligte Agrarzone 3 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 193.660,00 Insgesamt: 193.660,00 Max.: 193.660,00 DED-EL-0201-03-a-01 - Spezifische Geplanter 25,00 Gebiete (Finanzhilfe - Homogen) Einheitsbetrag (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 46.623,00 Insgesamt: 46.623,00 Max.: 46.623,00 DE 1306 DE DEE-EL-0201-02-a-01 - Staffelung Geplanter 45,00 45,00 45,00 nach der Ertragsmesszahl (EMZ): Einheitsbetrag (gesamte <33 (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 101.509,00 101.509,00 Insgesamt: 203.018,00 Max.: 101.509,00 DEE-EL-0201-02-a-02 - Staffelung Geplanter 25,00 25,00 25,00 nach der Ertragsmesszahl (EMZ): ≥ Einheitsbetrag (gesamte 33 bis37 (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 106.514,00 106.514,00 Insgesamt: 213.028,00 Max.: 106.514,00 DEF-EL-0201-03-a-01 - Geplanter 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Ausgleichszulage: Grünland mit Einheitsbetrag (gesamte Tierhaltung (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 8.400,00 8.400,00 8.400,00 8.400,00 8.400,00 Insgesamt: 42.000,00 Max.: 8.400,00 DE 1307 DE DEF-EL-0201-03-a-02 - Geplanter 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Ausgleichszulage: Ackerland Einheitsbetrag (gesamte Marktfruchtanbau (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 Insgesamt: 9.000,00 Max.: 1.800,00 DEG-EL-0201-02-a-01 - Geplanter 75,00 75,00 Ackerbaubetont, EMZ <21 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 Insgesamt: 4,00 Max.: 2,00 DEG-EL-0201-02-a-02 - Geplanter 55,00 55,00 Ackerbaubetont, EMZ 21 bis <24,5 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 Insgesamt: 6,00 Max.: 3,00 DE 1308 DE DEG-EL-0201-02-a-03 - Geplanter 40,00 40,00 Ackerbaubetont, EMZ 24,5 bis <28 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 1.599,00 1.599,00 Insgesamt: 3.198,00 Max.: 1.599,00 DEG-EL-0201-02-a-04 - Geplanter 30,00 30,00 Ackerbaubetont, EMZ 28 bis <31,5 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 7.600,00 7.600,00 Insgesamt: 15.200,00 Max.: 7.600,00 DEG-EL-0201-02-a-05 - Geplanter 25,00 25,00 Ackerbaubetont, EMZ 31,5 bis <35 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 16.000,00 16.000,00 Insgesamt: 32.000,00 Max.: 16.000,00 DE 1309 DE DEG-EL-0201-02-a-06 - Geplanter 25,00 25,00 Ackerbaubetont, EMZ >=35 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 18.219,00 18.219,00 Insgesamt: 36.438,00 Max.: 18.219,00 DEG-EL-0201-02-a-07 - Geplanter 160,00 160,00 Futterbaubetont, EMZ <21 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 3.500,00 3.500,00 Insgesamt: 7.000,00 Max.: 3.500,00 DEG-EL-0201-02-a-08 - Geplanter 135,00 135,00 Futterbaubetont, EMZ 21 bis <24,5 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 13.000,00 13.000,00 Insgesamt: 26.000,00 Max.: 13.000,00 DE 1310 DE DEG-EL-0201-02-a-09 - Geplanter 110,00 110,00 Futterbaubetont, EMZ 24,5 bis <28 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 20.700,00 20.700,00 Insgesamt: 41.400,00 Max.: 20.700,00 DEG-EL-0201-02-a-10 - Geplanter 85,00 85,00 Futterbaubetont, EMZ 28 bis <31,5 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 45.650,00 45.650,00 Insgesamt: 91.300,00 Max.: 45.650,00 DEG-EL-0201-02-a-11 - Geplanter 60,00 60,00 Futterbaubetont, EMZ 31,5 bis <35 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 28.000,00 28.000,00 Insgesamt: 56.000,00 Max.: 28.000,00 DE 1311 DE DEG-EL-0201-02-a-12 - Geplanter 35,00 35,00 Futterbaubetont, EMZ >=35 Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 0,00 Insgesamt: 40.000,00 Max.: 20.000,00 INSGESAMT O.12 (Einheit: Hektar) 3.498.098,00 3.938.101,00 4.146.125,00 5.637.016,00 5.095.295,00 440.017,00 Insgesamt: 22.754.652,00 Max.: 5.637.016,00 Jährliche indikative 174.244.750,47 181.394.842,13 188.625.675,53 239.406.750,53 217.956.823,80 7.150.000,00 1.008.778.842,46 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 94.533.390,65 101.683.445,65 106.383.484,15 139.391.182,90 125.452.290,40 7.150.000,00 574.593.793,75 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1312 DE ASD(72) - Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben EL-0301 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000 Interventionscode (MS) EL-0301 Bezeichnung der Intervention Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000 Art der Intervention ASD(72) - Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben Gemeinsamer Outputindikator O.13. Anzahl der Hektar, die im Rahmen von Natura 2000 oder der Richtlinie 2000/60/EG unterstützt werden Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DEA Nordrhein-Westfalen DEC Saarland DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Honorierung von A.2 Gemeinwohlleistungen und Sehr hohe Priorität Ja Ausgleich höherer Standards Erhalt und Entwicklung von F.1 Lebensräumen und Arten in Sehr hohe Priorität Ja Schutzgebieten 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.4 Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), für die Einkommensstützung gezahlt wird und die der Konditionalität unterliegt R.7 Anteil der zusätzlichen Unterstützung je Hektar in Gebieten mit größeren Erfordernissen (verglichen mit dem Durchschnitt) 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention DE 1313 DE Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Land- und Forstwirtschaft sind in ausgewiesenen Schutzgebieten gemäß Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409 EWG (EG-Vogelschutzgebiete)) sowie gemäß Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH - Gebiete)) je nach Schutzgebietskategorie bzw. Zonierung in unterschiedlichem Maße von Bewirtschaftungsauflagen betroffen. Für die Sicherung des Schutzgebietssystems NATURA 2000, insbesondere auf Flächen mit ungünstigen Erhaltungszuständen, müssen aufgrund ihrer wichtigen Wirkungen für Biodiversität, Wasserqualität und Klimaschutz weiterhin Maßnahmen stattfinden. Der Ausgleich betrieblicher Einschränkungen erhöht die Akzeptanz von Auflagen und damit letztlich auch der Schutzgebiete insgesamt. Für Benachteiligungen aufgrund von Anforderungen aus Natura 2000 werden Ausgleichszahlungen aufgrund der Bewirtschaftungseinschränkungen in Natura 2000 bzw. auf Grundlage der gesetzlichen Erhaltungspflichten und Verschlechterungsverbote zur Bewahrung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands der direkt oder indirekt betroffenen Natura 2000-Schutzgüter (Arten, Lebensraumtypen) gewährt. Diese Anforderungen werden beispielsweise durch Regelungen in nationalen Schutzgebietsausweisungen konkretisiert. Die Förderung trägt insbesondere zur Bewahrung günstiger Erhaltungszustände von FFH- Lebensraumtypen, FFH-Arten und Vogelarten nach Vogelschutz-Richtlinie bei und leistet damit einen direkten Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 (Einzelziel: „Keine Verschlechterung geschützter Lebensräume und Arten bis 2030 und ein günstiger Zustand oder ein starker positiver Trend von mindestens 30 %). Die Erschwernisse lassen sich - wie folgt - gruppieren: 1. Erhöhte Bewirtschaftungsaufwendungen 2. Verminderte Bewirtschaftungserträge 3. Transaktionskosten (bspw. erhöhte Verwaltungsaufwendungen) Überdies wird der Ausgleich auch aufgrund von Schutzgebietsverordnungen von anderen für die Zwecke des Naturschutzes abgegrenzten Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen für die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gewährt, sofern diese Gebiete nicht mehr als 5 % der ausgewiesenen Natura- 2000-Gebiete ausmachen. Komplementarität mit anderen Interventionen in beiden Säulen • Öko-Regelungen Soweit sich die Förderverpflichtungen für die Intervention EL-0301 teilweise mit Öko-Regelungen überschneiden, können nur die Prämien nach der Intervention EL-0301 beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt 7 der Interventionsbeschreibung und in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3. • Andere Bewirtschaftungsverpflichtungen Die Kombinierbarkeit mit anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen ist in den Regelungen zur Kombination in Kap. 4.7.3 dargestellt. • Sektorinterventionen Obst & Gemüse Durch verfahrenstechnische Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der Sektorinterventionen Obst & Gemüse vermieden. Begünstigte, die in den betreffenden NUTS 1 Regionen im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung i.S. des Art. 42 des GAP-SP erhalten, die sich ganz oder teilweise mit EL-0301 überschneidet, wird die Förderung nach EL-0301 versagt oder gekürzt. Auswahlkriterien: DE 1314 DE Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden. Nachstehende Übersicht zeigt zudem, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Honorierung von Gemeinwohlleistungen und Ausgleich höherer EL-0301-01; A.2 Standards EL-0301-02 Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten im EL-0301-01; F.1 Schutzgebietssystem Natura 2000 sowie in Schutzgebieten nach EL-0301-02 BNatSchG Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0301-01: Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen: Übergeordnete Zielsetzung ist die Erhaltung von guten und die Verbesserung von weniger guten Erhaltungszuständen landwirtschaftlich genutzter Lebensraumtypen. Weiterhin soll die Bewahrung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands der direkt oder indirekt betroffenen Natura 2000- Schutzgüter (Arten, Lebensraumtypen) begünstigt werden. Ausgeglichen werden naturale oder wirtschaftliche Einschränkungen, die sich aufgrund der Anforderungen der FFH-Richtlinie und für Arten nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sowie Schutzgebietsverordnungen ergeben. Damit wird den Bedarfen A.2 und F.1 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO1 und SO6 geleistet. TI: EL-0301-02: Natura 2000-Ausgleich für forstwirtschaftliche Flächen: Übergeordnete Zielsetzung ist die Erhaltung von guten und die Verbesserung von weniger guten Erhaltungszuständen forstwirtschaftlich genutzter Lebensraumtypen. Weiterhin soll die Bewahrung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands der direkt oder indirekt betroffenen Natura 2000- Schutzgüter (Arten, Lebensraumtypen) begünstigt werden. Ausgeglichen werden naturale oder wirtschaftliche Einschränkungen, die sich aufgrund der Anforderungen der FFH-Richtlinie und für Arten nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ergeben. Damit wird den Bedarfen A.2 und F.1 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO1 und SO6 geleistet. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, die landwirtschaftliche Flächen in Natura 2000- Gebieten bewirtschaften. • Für Zahlungen in der Forstwirtschaft nur Waldbesitzenden, Forstverwaltungen und deren Vereinigungen DE9 Regionale DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEF DEG Konkretisierung (DE3) DE6) „Andere Begünstigte“ sind zugelassen ja ja ja ja nein nein (ja/nein) - EL-0301-01 Andere Begünstigte“ sind zugelassen ja ja (ja/nein) - EL-0301-02 Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen DE 1315 DE Teilinterventionen (TI): • EL-0301-01: Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen • EL-0301-02: Natura 2000-Ausgleich für forstwirtschaftliche Flächen TI: EL-0301-01: Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können teilweise kombiniert werden: a) Ausgleich für Bewirtschaftungsverpflichtungen auf Grünland oder Ackerland (bspw., Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz, Einschränkungen bei der Narbenerneuerung und Nachsaat, Beschränkungen der Düngung, Schnittzeitpunkt/Bewirtschaftungsruhe/Nutzungspause) b) Ausgleich für Vorgaben zur Wasserregulierung oder Stauhöhe c) Ausgleich für Bewirtschaftungsverpflichtungen zum Schutz / Erhaltung von Lebensraumtypen und Arten in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) / EU-Vogelschutzgebiete DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets mit relevanten, a) a) den Bewirtschaftungsauflagen c) a) a) a) (bspw. Düngeverzicht, b) c) Schnittzeitvorgabe) in den maßgeblichen Schutzgebieten Andere für die Zwecke des Naturschutzes abgegrenzte Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen für die land- oder forstwirtschaftliche a) Tätigkeit, die zur a) a) Durchführung von Artikel 10 c) der Richtlinie 92/43/EWG beitragen, sofern diese Gebiete nicht mehr als 5 % der ausgewiesenen Natura-2000- Gebiete ausmachen Vorgaben zu Mindestflächen a) a) oder Mindestschlaggrößen oder c) a) a) Mindestbewilligungsbetrag b) c) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Flächenbewirtschaftung gemäß den in den relevanten Rechtsbestimmungen festgelegten a) a) Bewirtschaftungsauflagen, die a) a) a) im Zusammenhang mit der b) c) Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EG und 92/43/EWG bzw. der Vorgaben für die 5% DE 1316 DE Zusatzflächen ordnungsrechtlich festgelegt wurden Erhaltung des günstigen Erhaltungszustandes von c) definierten Schutzgutflächen. TI: EL-0301-02: Natura 2000-Ausgleich für forstwirtschaftliche Flächen Folgende Fördergegenstände werden angeboten und können kombiniert werden: a) Ausgleich von Erschwernissen in FFH-Gebieten bzw. Wald-Lebensraumtypen, die sich aus den Anforderungen an die Waldbewirtschaftung ergeben. b) Ausgleich von Erschwernissen in FFH-Gebieten, die sich aus den Anforderungen an die Waldbewirtschaftung für bestimmte Arten ergeben. c) Ausgleich von Erschwernissen in EU-Vogelschutzgebieten, die sich aus den Anforderungen an die Waldbewirtschaftung ergeben. DE9 DE4 Fördervoraussetzungen DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) Abgrenzung eines Natura 2000-Gebiets (u.a. Wald- a) Lebensraumtyps) mit a) relevanten, den b) Bewirtschaftungsauflagen () in c) den maßgeblichen c) Schutzgebieten Andere für die Zwecke des Naturschutzes abgegrenzte Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen für die land- oder forstwirtschaftliche a) a) Tätigkeit, die zur b) Durchführung von Artikel 10 c) der Richtlinie 92/43/EWG c) beitragen, sofern diese Gebiete nicht mehr als 5 % der ausgewiesenen Natura-2000- Gebiete ausmachen, (Bsp. SASA und Horstschutzzone II) DE9 Prämienrelevante DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Förderverpflichtungen (DE3) DE6) Flächenbewirtschaftung gemäß den in den relevanten a) Rechtsbestimmungen a) festgelegten b) Bewirtschaftungsauflagen, die c) im Zusammenhang mit der c) Umsetzung der Richtlinien DE 1317 DE 2009/147/EG und 92/43/EWG bzw. der Vorgaben für die 5% Zusatzflächen ordnungsrechtlich festgelegt wurden a) Erhaltung des günstigen Erhaltungszustandes von b) definierten Schutzgutflächen. c) Einhaltung der Anforderungen c) des Aktionsplans Auerhuhn Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. O13 Welche Fläche ist förderfähig? Landwirtschaftliche Flächen in Natura-2000-Gebieten Forstwirtschaftliche Flächen in Natura-2000-Gebieten Andere für die Zwecke des Naturschutzes abgegrenzte Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen für die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit, die zur Durchführung von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG beitragen In Bewirtschaftungsplänen für Flusseinzugsgebiete gemäß der Wasserrahmenrichtlinie aufgeführte landwirtschaftliche Gebiete 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) Liste der relevanten GLÖZ-Standards und GAB Code Beschreibung Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche auf Ebene des Landes, der Region, der Teilregion, der Gruppe von GAEC01 Betrieben oder des Betriebs gegenüber dem Referenzjahr 2018. Die maximale Verringerung gegenüber dem Referenzjahr beträgt 5 %. GAEC02 Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen GAEC04 Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von GAEC09 Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im SMR01 Bereich der Wasserpolitik: Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben e und h hinsichtlich verpflichtender Anforderungen zur Kontrolle diffuser Quellen der Verschmutzung durch Phosphate Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 SMR02 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen: Artikel 4 und 5 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der SMR03 wildlebenden Vogelarten: Artikel 3 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 4 Absätze 1, 2 und 4 DE 1318 DE Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur SMR04 Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: Artikel 6 Absätze 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das SMR07 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates: Artikel 55 Sätze 1 und 2 Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden: Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 8 Absätze 1 bis 5; Artikel 12 in Bezug auf Beschränkungen des Einsatzes von Pestiziden in SMR08 Schutzgebieten, die auf der Grundlage der Richtlinie 2000/60/EG und der Natura-2000-Vorschriften bestimmt wurden; Artikel 13 Absätze 1 und 3 über die Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie der Entsorgung von Restmengen Liste der einschlägigen verbindlichen nationalen Standards TI: EL-0301-01: Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen: TI: EL-0301-01: Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen: Code Beschreibung 1. Nationale Rechtsvorschriften DE Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) DE Düngeverordnung (DüV) DE Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 2. Länderspezifische Rechtsvorschriften Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (NatSchGBln), Berliner DE3 (BE) Wassergesetz (BWG) Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG), DE4 (BB) Schutzgebietsverordnungen, Brandenburgische Düngeverordnung (BbgDüV), Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) DE8 (MV) Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung (Natura 2000-LVO M-V) Saarl. Naturschutzgesetz; Saarl. Wassergesetz; Saarl. Bodenschutzgesetz; Saarländische DEC (SL) Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung DEE (ST) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatschG LSA) DEF (SH) Landesnaturschutzgesetz SH TI: EL-0301-02: Natura 2000-Ausgleich für forstwirtschaftliche Flächen: Code Beschreibung 1. Nationale Rechtsvorschriften DE Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) DE Bundeswaldgesetz (BWaldG) DE Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 2. Länderspezifische Rechtsvorschriften Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG), Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft DE1 (BW) (Naturschutzgesetz - NatSchG), Verordnungen des Landes zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-VO) und zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) DE8 (MV) Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung (Natura 2000-LVO M-V) in Verbindung mit dem DE 1319 DE Landeswaldgesetz (LWaldG M-V) Zusammenhang von GLÖZ-Standards, GAB und nationalen Standards mit der Intervention Name DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DE9 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Teilintervention (BW) (BY) (BB/BE) (HE) (MV) (NI/HB/HH) (NW) (RP) (SL) (SN) (ST) (SH) (TH) GLÖZ 1, GLÖZ GLÖZ EL-0301-01 2, 1, GAB GLÖZ Natura 2000- GLÖZ GLÖZ GAB GLÖZ 2, 1, Ausgleich für 9, GAB 4, 7 4, GAB GLÖZ landwirtschaftliche 2, GAB 4 9, Flächen 3, GAB GLÖZ 4, GAB 9 7, GAB 8 GLÖZ 1 Es bestehen Vorgaben zur extensiven Bewirtschaftung des Dauergrünlandes oder Umbruchsverbote oder sonstige Bewirtschaftungsauflagen, die über die GLÖZ 1 - Anforderungen hinausgehen. GLÖZ 2 Es bestehen Vorgaben zur extensiven Bewirtschaftung, die über die GLÖZ 2 - Anforderungen zum Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen hinausgehen. GLÖZ 4 Es bestehen Vorgaben, die über die GLÖZ 4 – Anforderungen zur Schaffung von 3 m breiten Pufferflächen entlang von Wasserflächen - hinausgehen (breitere Pufferflächen an Wasserflächen, Pufferflächen an anderen Strukturen). GLÖZ 9 Die Verpflichtungen gehen bspw. durch extensive Bewirtschaftungsvorgaben über die Vorgaben von GLÖZ 9 (Verbot des Pflügens von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten (FFH- oder Vogelschutzgebieten) oder auf Moorstandorten) hinaus. GAB 2 Die Verpflichtungen gehen über die Vorgaben der DüngeVO hinaus, z.B. Verzicht auf jegliche Düngung oder Beschränkung der N-Düngung. Da die Düngeverordnung (DüV) unmittelbar gilt und deren Auflagen nicht bei der Bemessung des Fördersatzes (Kalkulation) herangezogen werden, geht die Teilintervention über die Anforderungen von GAB 2 hinaus. GAB 7 Die Förderung wird nicht für die sachgemäße Verwendung von PSM oder die Einhaltung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gewährt, sondern für einen reduzierten Einsatz bzw. für den völligen Verzicht von PSM im Zusammenhang mit dem Schutz von Lebensräumen und Arten. Insofern geht die Teilintervention über die Anforderungen von GAB 7 hinaus. GAB 8 Die Pflanzenschutz-Richtlinie 2009/128/EG enthält Vorgaben zur Sachkunde, Geräteprüfung oder zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die Anwendung biologischer oder biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen hat die Vermeidung des Umgangs mit Pflanzenschutzmittel zum Ziel. DE 1320 DE EL-0301-02 Natura 2000-Ausgleich für forstwirtschaftliche Flächen DE1 Baden-Württemberg • EL-0301-02-a-01 – Erhalt von FFH-Waldlebensraumtypen im Privatwald DE1 (BW): Der Anteil von nicht lebensraumtypischen Baumarten darf je FFH-Gebiet und Waldlebensraumtyp 25 % nicht überschreiten. Bezugsfläche ist die entsprechende Eigentumsfläche. Nicht lebensraumtypische Baumarten dürfen innerhalb von Waldlebensraumtypen nur in Mischung vorkommen - ein kleinbestandsweises (> 0,5 ha) oder großflächigeres Vorkommen ist unzulässig. Nicht gesicherte Verjüngung, in der noch keine Erstpflege stattgefunden hat, ist bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. • EL-0301-02-c-01 Erhalt von Natura 2000-Art- Auerhuhn im Privatwald DE1 (BW): Die Anforderungen des Aktionsplans Auerhuhn (APA) sind einzuhalten, zeitliche Einschränkungen bei der Jagdausübung, Keine Betriebsarbeiten während Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit, verstärkte Aufwendungen im Verbisssschutz , Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vor Betriebsmaßnahmen nach Naturschutzrecht (z.B. Holzernte). DE8 Mecklenburg-Vorpommern Ein Ausgleich der Erschwernisse bei der Waldbewirtschaftung innerhalb der Gebietskulisse erfolgt erst, wenn die rechtmäßige und nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (Baseline) ausgeübte Nutzung aufgrund der Anforderungen, die auf die Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG (FFH- oder/und EU-Vogelschutzrichtlinie) zurückgehen, wesentlich erschwert ist. Die Baseline bilden die Anforderungen des Bundes- bzw. Landeswaldgesetzes. Hinweis: Angaben für TI treffen zum Teil nicht für alle Fördergegenstände zu. 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Art der Zahlung Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten Transaktionskosten inbegriffen einmalige Zahlung Pauschalbetrag Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten s.u. = €/ha (Spalte 4) beginnend mit DE1 Baden-Württemberg DE1 Baden-Württemberg Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0301- Erhalt von FFH-Waldlebensraumtypen im a) 01 50 ha 02 Privatwald; Teilausgleich EL-0301- Erhalt von Natura 2000-Art-Auerhuhn im c) 01 50 ha 02 Privatwald; Teilausgleich DE4 Brandenburg (DE3 Berlin) Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand kein Einsatz von chem.-synthet. EL-0301- a) 01 165,00 ha Stickstoffdüngemitteln und 01 Pflanzenschutzmitteln; Vollausgleich DE 1321 DE EL-0301- zusätzlich kein Einsatz von Mineraldünger; a) 02 48,00 ha 01 Vollausgleich EL-0301- zusätzlich kein Einsatz von Gülle; a) 03 47,00 ha 01 Vollausgleich EL-0301- zusätzlich Kein Einsatz von Dünger aller Art; a) 04 56,00 ha 01 Vollausgleich EL-0301- Grünlandnutzung nicht vor dem 16. Juni; a) 05 57,00 ha 01 Vollausgleich EL-0301- Grünlandnutzung nicht vor dem 01. Juli; a) 06 97,00 ha 01 Vollausgleich Oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände EL-0301- b) 01 65,00 ha mit Blänkenbildung bis zum 30. April; 01 Vollausgleich Oberflächennahe/-gleiche Grundwasserstände EL-0301- b) 02 227,00 ha mit Blänkenbildung bis zum 30. Juni; 01 Vollausgleich Verzicht auf chemisch-synthetische EL-0301- a) 07 100,00 ha Stickstoffdüngemittel im Ackerbau; 01 Vollausgleich EL-0301- zusätzlich kein Einsatz von Gülle im a) 08 47,00 ha 01 Ackerbau; Vollausgleich EL-0301- kein Einsatz von Herbiziden, Insektiziden a) 09 70,00 ha 01 und Fungiziden im Ackerbau; Vollausgleich EL-0301- Grünlandnutzung nicht vor dem 16.08., a) 10 222,00 ha 01 Vollausgleich Erste Grünlandnutzung vor dem 15.06. und EL-0301- a) 11 111,00 ha weitere Nutzung erst nach dem 31.08., 01 Vollausgleich DE8 Mecklenburg-Vorpommern Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0301- Erhaltung von Grünland-Lebensraumtypen in c) 1 200 ha 01 GGB; Teilausgleich Erhaltung von Grünland-Lebensraumtypen in EL-0301- FFH-Gebieten in Kombination mit c) 2 170 ha 01 Ökolandbau EL-0108-01-b oder EL-0108- 02-b; Vollausgleich EL-0301- Erhalt von Wiesenbrüterhabitaten in c) 3 200 ha 01 Vogelschutzgebieten; Vollausgleich Erhalt von Wiesenbrüterhabitaten in EL-0301- Vogelschutzgebieten in Kombination c) 4 170 ha 01 mitÖkolandbau EL-0108-01-b oder EL- 0108-02-b; Vollausgleich Schutz von Lebensraumtypen und Arten vor EL-0301- c) 05 200 ha PSM und Nährstoffeintrag in GGB; 01 Vollausgleich EL-0301- c) 6 50 Schutz von Lebensraumtypen und Arten vor DE 1322 DE 01 PSM und Nährstoffeintrag in FFH- Gebietenin Kombination mit Ökolandbau EL-0108-01-a oder EL-0108-02-a; Vollausgleich Erhaltung nährstoffempfindlicher EL-0301- c) 07 200 ha Lebensraumtypen und Arten in GGB; 01 Vollausgleich Erhaltung nährstoffempfindlicher Lebensraumtypen und Arten in FFH- EL-0301- c) 8 170 ha Gebieten in Kombination mit Ökolandbau 01 EL-0108-01-b oder EL-0108-02-b; Vollausgleich Erhaltung nährstoffempfindlicher Lebensraumtypen und Arten in FFH- EL-0301- c) 11 50 ha Gebieten in Kombination mit Ökolandbau 01 EL-0108-01-a oder EL-0108-02-a ; Vollausgleich Erhalt von Nahrungshabitaten für Vögel in EL-0301- c) 09 90 ha Vogelschutzgebieten und Fledermäusen in 01 GGB; Vollausgleich EL-0301- a) 01 25 Ha Lage in FFH; Vollausgleich 02 Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen, EL-0301- Anbauverbot lebensraumuntypischer a) 02 113 Ha 02 Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH Vollausgleich Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen EL-0301- b) 01 113 Ha 02 Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH Vollausgleich EL-0301- b) 02 81 Ha Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne 02 DE 1323 DE Kennzeichnung) Nadelholzanteil max. 40% Lage in FFH Vollausgleich Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer EL-0301- Baumarten b) 03 181 Ha 02 Totholzerhaltung Lage in FFH Nadelholzanteil max. 40% Vollausgleich Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) EL-0301- Nadelholzanteil max. 40% b) 04 149 Ha 02 Lage in FFH Vollausgleich Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten EL-0301- Totholzerhaltung b) 05 181 Ha 02 Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) Lage in FFH Vollausgleich Belassen von 6 Habitatbäumen (mit EL-0301- Kennzeichnung) b) 06 129 Ha 02 Lage in FFH; Vollausgleich EL-0301- Zeitweiliger Bewirtschaftungsverbot¸ b) 07 20,00 Ha 02 Vollausgleich Rückegassenabstand 40m EL-0301- c) 01 165 Ha Bestockungsgrad von min. 1,0 02 (Einschlagsbegrenzung) DE 1324 DE Vollausgleich Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 EL-0301- (Einschlagsbegrenzung) c) 02 190 Ha 02 Lage in FFH Vollausgleich Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von EL-0301- c) 03 278 Ha Rückegassen 02 Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH Vollausgleich Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage in FFH Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne EL-0301- c) 04 278 Ha Kennzeichnung) 02 Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Vollausgleich Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 EL-0301- c) 05 246 Ha (Einschlagsbegrenzung) 02 Lage in FFH DE 1325 DE Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage in FFH Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (mit EL-0301- c) 06 346 Ha Kennzeichnung) 02 Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Vollausgleich Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage in FFH EL-0301- c) 07 314 Ha 02 Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) Vollausgleich Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage in FFH Belassen von 6 Habitatbäumen (mit EL-0301- Kennzeichnung) c) 08 346 Ha 02 Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung DE 1326 DE Vollausgleich Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) EL-0301- c) 09 294 Ha Lage in FFH 02 Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) Vollausgleich DEA Nordrhein-Westfalen Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Ausgleichszahlung Umwelt in Natura 2000 Gebieten, Rücksichtnahme auf Brutvögel, EL-0301- a) 01 95 €/ha erschwerte wirtsch. Verwertbarkeit der 01 Fläche, nachteilige betriebswirtsch. Entwicklung; Vollausgleich Ausgleichszahlung Umwelt in Kohärenzgebieten, Rücksichtnahme auf EL-0301- Brutvögel; keine Entwässerungsmaßnahmen; a) 02 135 €/ha 01 keine Auffülllungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, erschwerte wirtsch. Verwertbarkeit der Fläche; Vollausgleich EL-0301- a) 03 35 €/ha Verzicht auf PSM; Vollausgleich 01 EL-0301- a) 04 30 €/ha Verzicht auf Nachsaat; Vollausgleich 01 Pflegeeinschränkungen im Frühjahr, Verbot: EL-0301- Schleppen, Walzen nach dem 15.3. im a) 05 45 €/ha 01 Tiefland beziehungsweise 1.4. im Bergland; Vollausgleich EL-0301- Einschränkung auf zweimalige Mahd; a) 06 235 €/ha 01 Vollausgleich DEC Saarland Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Grünland mit Schutz- und Bewirtschaftungsauflagen bzgl. EL-0301- a 01 200 €/ha Düngung (zeitlich; Teil- oder Vollverbot; 01 Mengenbegrenzung), Schnittzeitpunkt (Sperrzeiten), Anzahl der Mahden, Nutzungsverpflichtung und Form der DE 1327 DE Nutzung; Verbot von Pflanzenschutzmitteln; Teilausgleich Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Grünland bzgl. Düngung (zeitlich; Teil- oder Vollverbot; EL-0301- Mengenbegrenzung), Schnittzeitpunkt a 02 150 €/ha 01 (Sperrzeiten), Anzahl der Mahden, Nutzungsverpflichtung und Form der Nutzung; Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Kombinationmit ÖR5 Teilausgleich Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Grünland bzgl. Düngung (zeitlich; Teil- oder Vollverbot; Mengenbegrenzung), Schnittzeitpunkt EL-0301- a 03 150 €/ha (Sperrzeiten), Anzahl der Mahden, 01 Nutzungsverpflichtung und Form der Nutzung; Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit dem Ökologischen Landbau (EL-0108); Teilausgleich Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Ackerland mit Bewirtschaftungsauflagen bzgl. Zeitraum, in EL-0301- a 04 200 €/ha dem Pflanzenbewuchs zulässig ist bzw. 01 Vorgaben zum frühesten/spätesten Erntezeitpunkt; Einschränkung von Pflanzenschutz und Düngung; Teilausgleich Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – mit Bewirtschaftungsauflagen bzgl. Zeitraum, in dem Pflanzenbewuchs zulässig ist bzw. EL-0301- a 05 150 €/ha Vorgaben zum frühesten/spätesten 01 Erntezeitpunkt; Einschränkung von Pflanzenschutz und Düngung in Kombination mit dem Ökologischen Landbau (EL-0108); Teilausgleich Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Grünland bzgl. Düngung (zeitlich; Teil- oder Vollverbot; EL-0301- Mengenbegrenzung), Schnittzeitpunkt a 06 125 €/ha 01 (Sperrzeiten), Anzahl der Mahden, Nutzungsverpflichtung und Form der Nutzung; Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit ÖR 4; Teilausgleich EL-0301- Erhaltung von Arthabitaten in GGB; c 01 200 €/ha 01 Teilausgleich DEE Sachsen-Anhalt Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand EL-0301- a) 01 440 ha Verbot der Düngung mit Stickstoff auf DE 1328 DE 01 Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha Dauergrünland des Betriebes; Vollausgleich Einschränkung der Düngung mit Stickstoff EL-0301- auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV a) 02 370 ha 01 je ha Dauergrünland des Betriebes; Vollausgleich Verbot der Düngung mit Stickstoff auf EL-0301- Dauergrünland bei weniger als 0,3 RGV je a) 03 204 ha 01 ha Dauergrünland des Betriebes; Vollausgleich Einschränkung der Düngung mit Stickstoff EL-0301- auf Dauergrünland bei weniger als 0,3 RGV a) 04 106 ha 01 je ha Dauergrünland des Betriebes; Vollausgleich Verbot der Düngung mit Stickstoff auf EL-0301- Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha a) 05 340 ha 01 Dauergrünland des Betriebes; bei gleichzeitiger Anwendung der DZ-0404 Einschränkung der Düngung mit Stickstoff EL-0301- auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV a) 06 270 ha 01 je ha Dauergrünland des Betriebes; bei gleichzeitiger Anwendung der DZ-0404 DEF Schleswig-Holstein Teil- Förder- Nr. € Einheit Bezeichnung der Verpflichtung Interventi gegen- on stand umbruchlose Grünland-Narbenerneuerung mit narbenschonenderen Verfahren, Verzicht EL-0301- a) 02 100 ha auf Totalherbizideinsatz. Erhalt Beet- 01 Grüppen bzw. Beet-Grabensystem; Vollausgleich umbruchlose Grünland-Narbenerneuerung mit narbenschonenderen Verfahren, Verzicht EL-0301- auf Totalherbizideinsatz. Erhalt Beet- a) 01 180 ha 01 Grüppen bwz. Beet-Grabensystem in ausgewählten Vogelschutzgebieten; Vollausgleich Berechnungsmethode Die Beträge werden grundsätzlich so festgelegt, dass Einkommensverluste und/oder zusätzliche Kosten auf den jeweiligen Standorten ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Dabei werden zudem der in der Intervention/Teilintervention geplante Flächenumfang bzw. die geplante Anzahl an Tiereinheiten und ggf. Transaktionskosten berücksichtigt. Dabei werden Baseline-Verpflichtungen berücksichtigt. Sämtliche Prämien/Förderbeträge werden anhand aktueller Kalkulationsgrundlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der SPVO Art. 72 Abs. 4 ermittelt. Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode hinsichtlich Inanspruchnahme der Maßnahmen seitens der Begünstigten und der Zielerreichung werden soweit einschlägig berücksichtigt. Die Einheitsbeträge (EB) entsprechen grundsätzlich den Förderbeträgen, die sich aus der Prämienkalkulation ableiten, deren Methodik im Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Im Falle einer Kumulierung mehrerer Fördergegenstände auf derselben Fläche berücksichtigt die Kalkulation den DE 1329 DE Betrag, der in diesem Fall prämienmindernd zu berücksichtigen ist, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen. Die Prämienhöhe der Öko-Regelung bleibt dabei unverändert. Zusätzliche Erläuterungen - 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 DE9 (DE5, DE6) DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG ja x nein x x x x x x gemischt x Die Gewährung der Ausgleichzahlungen für Forstflächen fällt nicht unter den Geltungsbereich des Artikel 42 AEUV. Die Gewährung der Ausgleichzahlungen für Forstflächen wird auf Basis einer Freistellung oder einer Notifizierung durchgeführt. Die regionalen Verwaltungsbehörden informieren die Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nach Artikel 123 Abs. 2 k) GAP-SP-VO über die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.116911 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 12 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die detaillierten Kriterien für die Zahlungen werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorliegenden Interventionsbeschreibung in den Förderrichtlinien der Länder festgelegt. Die Höhe der Zahlungen wird auf der Grundlage von Prämienkalkulationen festgelegt und auf den Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten begrenzt. Die Berechnung erfolgt nach der Methodik die in Kapitel 4.7.3 beschrieben ist. Der Ausgleichzahlungen für Forstflächen unterliegen nicht des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens der DE 1330 DE Landwirtschaft. Als beihilferechtlichen Grundlagen sollen nach den Bestimmungen der neuen Agrarfreistellungsverordnung sowie des neuen Agrarrahmens als Beihilfe angezeigt werden. Die neuen Beihilfenummern können erst nach entsprechender Notifizierung auf Basis der neuen Rechtsgrundlagen ergänzt werden. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 55,00% 20,00% 80,00% Württemberg DE3 - Berlin 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 72 - Vorhaben gemäß Artikel 72, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 47,00% 20,00% 80,00% Westfalen DEC - Saarland 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% DEE - Sachsen- 91(3)(c) - 72 - Vorhaben gemäß Artikel 72, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Anhalt Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 72 - Zahlungen gemäß Artikel 72 80,00% 20,00% 80,00% Holstein DE 1331 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0301-02-a-01 - Erhalt von FFH- Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE1- Homogen DE1; R.7 Nein Waldlebensraumtypen im Privatwald 55,00% DE1-EL-0301-02-c-01 - Erhalt von Natura 2000-Arten- Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE1- Homogen DE1; R.7 Nein Auerhuhn im Privatwald 55,00% DE4-EL-0301-01-a-01 - Extensive Grünlandnutzung (NSG / Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein Natura 2000) 80,00% DE4-EL-0301-01-a-02 - Extensive Grünlandnutzung: ohne Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein Mineraldünger 80,00% DE4-EL-0301-01-a-03 - Extensive Grünlandnutzung: ohne Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein Gülle 80,00% DE4-EL-0301-01-a-04 - Extensive Grünlandnutzung: ohne Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein Dünger 80,00% DE4-EL-0301-01-a-05 - Nutzung nicht vor dem 16.06. Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein 80,00% DE4-EL-0301-01-a-06 - Nutzung nicht vor dem 01.07. Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein 80,00% DE4-EL-0301-01-a-07 - Nutzungsbeschränkung Ackerland Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein (Verzicht chemisch-synthetischer N-Dünger) 80,00% DE4-EL-0301-01-a-08 - Nutzungbeschränkung Ackerland Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein (zusätzlich kein Einsatz von Gülle) 80,00% DE4-EL-0301-01-a-09 - Nutzungsbeschränkung Ackerland Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein (kein Einsatz von Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden) 80,00% DE4-EL-0301-01-a-10 - Berlin - Extensive Grünlandnutzung Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE3- Homogen DE3; R.4; R.7 Nein (NSG / Natura 2000) 80,00% DE4-EL-0301-01-a-11 - Extensive Grünlandnutzung Berlin - Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE3- Homogen DE3; R.4; R.7 Nein Nutzung nicht vor dem 16.06. 80,00% DE4-EL-0301-01-a-12 - Extensive Grünlandnutzung Berlin - Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE3- Homogen DE3; R.4; R.7 Nein Nutzung nicht vor dem 01.07. 80,00% DE4-EL-0301-01-a-13 - Erste Grünlandnutzung vor dem Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein 15.06. und weitere Nutzung erst nach dem 31.08. 80,00% DE4-EL-0301-01-a-14 - Grünlandnutzung nicht vor dem Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein 16.08. 80,00% DE 1332 DE DE4-EL-0301-01-b-01 - Hohe Wasserhaltung bis 30.04. Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein 80,00% DE4-EL-0301-01-b-02 - Hohe Wasserhaltung bis 30.06. Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DE4- Homogen DE4; R.4; R.7 Nein 80,00% DE8-EL-0301-01-c-01 - Erhaltung von Grünland- Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Lebensraumtypen in FFH-Gebieten 100,00% DE8-EL-0301-01-c-02 - Erhaltung von Grünland- Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Lebensraumtypen in FFH-Gebieten in Kombination mit EL- 100,00% 0108-01-b oder EL-0108-02-b DE8-EL-0301-01-c-03 - Erhalt von Wiesenbrüterhabitaten in Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Vogelschutzgebieten 100,00% DE8-EL-0301-01-c-04 - Erhalt von Wiesenbrüterhabitaten in Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Vogelschutzgebieten in Kombination mit EL-0108-01-b oder 100,00% EL-0108-02-b DE8-EL-0301-01-c-05 - Schutz von Lebensraumtypen und Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Arten vor PSM und Nährstoffeintrag in FFH-Gebieten 100,00% DE8-EL-0301-01-c-06 - Schutz von Lebensraumtypen und Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Arten vor PSM und Nährstoffeintrag in FFH-Gebieten in 100,00% Kombination mit EL-0108-01-a oder EL-0108-02-a DE8-EL-0301-01-c-07 - Erhaltung nährstoffempfindlicher Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Lebensraumtypen und Arten in FFH-Gebieten 100,00% DE8-EL-0301-01-c-08 - Erhaltung nährstoffempfindlicher Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Lebensraumtypen und Arten in FFH-Gebieten in Kombination 100,00% mit EL-0108-01-a oder EL-0108-01-b oder EL-0108-02-a oder EL-0108-02-b DE8-EL-0301-01-c-09 - Erhalt von Nahrungshabitaten für Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Vögel in Vogelschutzgebieten und Fledermäusen in FFH- 100,00% Gebieten DE8-EL-0301-01-c-11 - Erhaltung nährstoffempfindlicher Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.4; R.7 Nein Lebensraumtypen und Arten in FFH-Gebieten in Kombination 100,00% mit EL-0108-01-a oder EL-0108-02-a DE8-EL-0301-02-a-01 - Lage in FFH Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein 100,00% DE8-EL-0301-02-a-02 - Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von 100,00% Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH DE 1333 DE DE8-EL-0301-02-b-01 - Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von 100,00% Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung, FFH, Nadelholzanteil max. 40% DE8-EL-0301-02-b-02 - Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Kennzeichnung) Nadelholzanteil max. 40% Lage in FFH 100,00% DE8-EL-0301-02-b-03 - Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von 100,00% Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH DE8-EL-0301-02-b-04 - Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Kennzeichnung) Nadelholzanteil max. 40% Lage in FFH 100,00% DE8-EL-0301-02-b-05 - Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von 100,00% Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH DE8-EL-0301-02-b-06 - Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Kennzeichnung) Lage in FFH 100,00% DE8-EL-0301-02-b-07 - Zeitweiliges Bewirtschaftungsverbot Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein 100,00% DE8-EL-0301-02-c-01 - Rückegassenabstand 40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) 100,00% DE8-EL-0301-02-c-02 - Rückegassenabstand 40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage 100,00% in FFH DE8-EL-0301-02-c-03 - Rückegassenabstand 40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min.1,0 Belassen von 6 Habitatbäumen 100,00% Befahrungsverbot auß. Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH DE8-EL-0301-02-c-04 - Rückegassenabst.40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min.1,0 Belassen von 6 Habitatbäumen 100,00% (ohne Kennz.) Befahr.verbot außerh. von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung Nadelholz max.40% DE8-EL-0301-02-c-05 - Rückegassenabstand 40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage 100,00% in FFH Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) DE 1334 DE DE8-EL-0301-02-c-06 - Rückegassenabst.40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min.1,0 Belassen von 6 Habitatbäumen 100,00% (mit Kennz.) Befahr.verbot außerh. von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung Nadelholz max.40% DE8-EL-0301-02-c-07 - Rückegassenabstand 40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage 100,00% in FFH Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) DE8-EL-0301-02-c-08 - Rückegassenabstand 40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min. 1,0 Belassen von 6 100,00% Habitatbäumen (mit Kennz.)Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung DE8-EL-0301-02-c-09 - Rückegassenabstand 40m Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DE8- Homogen DE8; R.7 Nein Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage 100,00% in FFH Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) DEA-R DEA-EL-0301-01-a-01 - Ausgleichszahlung in N2000 Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEA- Homogen DEA; R.4; R.7 Nein Gebieten; Rücksichtnahme auf Brutvögel, erschwerte wirtsch. 47,00% Verwertbarkeit der Fläche, nachteilige betriebswirtsch. Entwicklung DEA-R DEA-EL-0301-01-a-02 - Ausgleichszahlung in Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEA- Homogen DEA; R.4; R.7 Nein Kohärenzgebieten; Rücksichtnahme auf Brutvögel; keine 47,00% Entwässerungsmaßnahmen; keine Auffüllungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, erschwerte wirtsch. Verwertbarkeit der Fläche DEA-R DEA-EL-0301-01-a-03 - Verzicht auf PSM Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEA- Homogen DEA; R.4; R.7 Nein 47,00% DEA-R DEA-EL-0301-01-a-04 - Verzicht auf Nachsaat Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEA- Homogen DEA; R.4; R.7 Nein 47,00% DEA-R DEA-EL-0301-01-a-05 - Pflegeeinschränkungen im Frühjahr; Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEA- Homogen DEA; R.4; R.7 Nein Verbot: Schleppen, Walzen nach dem 15.3. im Tiefland 47,00% beziehungsweise 1.4. im Bergland DEA-R DEA-EL-0301-01-a-06 - Einschränkung auf zweimalige Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEA- Homogen DEA; R.4; R.7 Nein Mahd 47,00% DEC-EL-0301-01-a-01 - Natura 2000-Ausgleich für Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein landwirtschaftliche Flächen - Grünland 80,00% DEC-EL-0301-01-a-02 - Natura2000-Ausgleich für Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein landwirtschaftliche Flächen – Grünland in Kombination mit 80,00% ÖR5 DE 1335 DE DEC-EL-0301-01-a-03 - Natura2000-Ausgleich für Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein landwirtschaftliche Flächen – Grünland in Kombination mit 80,00% dem Ökologischen Landbau (EL-0108) DEC-EL-0301-01-a-04 - Natura2000-Ausgleich für Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein landwirtschaftliche Flächen - Ackerland 80,00% DEC-EL-0301-01-a-05 - Natura2000-Ausgleich für Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein landwirtschaftliche Flächen – Ackerland in Kombination mit 80,00% dem Ökologischen Landbau (EL-0108) DEC-EL-0301-01-a-06 - Natura2000-Ausgleich für Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein landwirtschaftliche Flächen – Grünland in Kombination mit 80,00% ÖR4 DEC-EL-0301-01-c-01 - Erhaltung von Arthabitaten in GGB Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEC- Homogen DEC; R.4; R.7 Nein 80,00% DEE-EL-0301-01-a-01 - Verbot der Düngung mit Stickstoff Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DEE- Homogen DEE; R.4; R.7 Nein auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha 100,00% Dauergrünland des Betriebes DEE-EL-0301-01-a-02 - Einschränkung der Düngung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DEE- Homogen DEE; R.4; R.7 Nein Stickstoff auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha 100,00% Dauergrünland des Betriebes DEE-EL-0301-01-a-03 - Verbot der Düngung mit Stickstoff Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DEE- Homogen DEE; R.4; R.7 Nein auf Dauergrünland bei weniger als 0,3 RGV je ha 100,00% Dauergrünland des Betriebes DEE-EL-0301-01-a-04 - Einschränkung der Düngung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DEE- Homogen DEE; R.4; R.7 Nein Stickstoff auf Dauergrünland bei weniger als 0,3 RGV je ha 100,00% Dauergrünland des Betriebes DEE-EL-0301-01-a-05 - Verbot der Düngung mit Stickstoff Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DEE- Homogen DEE; R.4; R.7 Nein auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha 100,00% Dauergrünland des Betriebes; bei gleichzeitiger Anwendung der DZ-0404 DEE-EL-0301-01-a-06 - Einschränkung der Düngung mit Finanzhilfe 91(3)(c) - 72-DEE- Homogen DEE; R.4; R.7 Nein Stickstoff auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha 100,00% Dauergrünland des Betriebes; bei gleichzeitiger Anwendung der DZ-0404 DEF-EL-0301-01-a-01 - Natura-2000 Prämie umbruchlose Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEF- Homogen DEF; R.4; R.7 Nein Narbenerneuerung, Verzicht Totalherbizid, Erhalt Beet- 80,00% Grüppen-/Grabensystem in ausgewählten Vogelschutzgebieten DE 1336 DE DEF-EL-0301-01-a-02 - Natura-2000 Prämie umbruchlose Finanzhilfe 91(3)(b) - 72-DEF- Homogen DEF; R.4; R.7 Nein Narbenerneuerung, Verzicht Totalherbizid. Erhalt Beet- 80,00% Grüppen-/Grabensystem Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0301-02-a-01 - Erhalt von FFH-Waldlebensraumtypen im Privatwald entfällt DE1-EL-0301-02-c-01 - Erhalt von Natura 2000-Arten-Auerhuhn im Privatwald entfällt DE4-EL-0301-01-a-01 - Extensive Grünlandnutzung (NSG / Natura 2000) entfällt DE4-EL-0301-01-a-02 - Extensive Grünlandnutzung: ohne Mineraldünger entfällt DE4-EL-0301-01-a-03 - Extensive Grünlandnutzung: ohne Gülle entfällt DE4-EL-0301-01-a-04 - Extensive Grünlandnutzung: ohne Dünger entfällt DE4-EL-0301-01-a-05 - Nutzung nicht vor dem 16.06. entfällt DE4-EL-0301-01-a-06 - Nutzung nicht vor dem 01.07. entfällt DE4-EL-0301-01-a-07 - Nutzungsbeschränkung Ackerland (Verzicht chemisch-synthetischer N-Dünger) entfällt DE4-EL-0301-01-a-08 - Nutzungbeschränkung Ackerland (zusätzlich kein Einsatz von Gülle) entfällt DE4-EL-0301-01-a-09 - Nutzungsbeschränkung Ackerland (kein Einsatz von Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden) entfällt DE4-EL-0301-01-a-10 - Berlin - Extensive Grünlandnutzung (NSG / Natura 2000) entfällt DE4-EL-0301-01-a-11 - Extensive Grünlandnutzung Berlin - Nutzung nicht vor dem 16.06. DE 1337 DE entfällt DE4-EL-0301-01-a-12 - Extensive Grünlandnutzung Berlin - Nutzung nicht vor dem 01.07. entfällt DE4-EL-0301-01-a-13 - Erste Grünlandnutzung vor dem 15.06. und weitere Nutzung erst nach dem 31.08. entfällt DE4-EL-0301-01-a-14 - Grünlandnutzung nicht vor dem 16.08. entfällt DE4-EL-0301-01-b-01 - Hohe Wasserhaltung bis 30.04. entfällt DE4-EL-0301-01-b-02 - Hohe Wasserhaltung bis 30.06. entfällt DE8-EL-0301-01-c-01 - Erhaltung von Grünland-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten entfällt DE8-EL-0301-01-c-02 - Erhaltung von Grünland-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten in Kombination mit EL-0108-01-b oder EL-0108-02-b entfällt DE8-EL-0301-01-c-03 - Erhalt von Wiesenbrüterhabitaten in Vogelschutzgebieten entfällt DE8-EL-0301-01-c-04 - Erhalt von Wiesenbrüterhabitaten in Vogelschutzgebieten in Kombination mit EL-0108-01-b oder EL-0108-02-b entfällt DE8-EL-0301-01-c-05 - Schutz von Lebensraumtypen und Arten vor PSM und Nährstoffeintrag in FFH-Gebieten entfällt DE8-EL-0301-01-c-06 - Schutz von Lebensraumtypen und Arten vor PSM und Nährstoffeintrag in FFH-Gebieten in Kombination mit EL-0108-01-a oder EL-0108-02-a entfällt DE8-EL-0301-01-c-07 - Erhaltung nährstoffempfindlicher Lebensraumtypen und Arten in FFH-Gebieten entfällt DE8-EL-0301-01-c-08 - Erhaltung nährstoffempfindlicher Lebensraumtypen und Arten in FFH-Gebieten in Kombination mit EL-0108-01-a oder EL-0108- 01-b oder EL-0108-02-a oder EL-0108-02-b entfällt DE 1338 DE DE8-EL-0301-01-c-09 - Erhalt von Nahrungshabitaten für Vögel in Vogelschutzgebieten und Fledermäusen in FFH-Gebieten entfällt DE8-EL-0301-01-c-11 - Erhaltung nährstoffempfindlicher Lebensraumtypen und Arten in FFH-Gebieten in Kombination mit EL-0108-01-a oder EL-0108- 02-a entfällt DE8-EL-0301-02-a-01 - Lage in FFH entfällt DE8-EL-0301-02-a-02 - Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH entfällt DE8-EL-0301-02-b-01 - Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung, FFH, Nadelholzanteil max. 40% entfällt DE8-EL-0301-02-b-02 - Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) Nadelholzanteil max. 40% Lage in FFH entfällt DE8-EL-0301-02-b-03 - Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH entfällt DE8-EL-0301-02-b-04 - Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) Nadelholzanteil max. 40% Lage in FFH entfällt DE8-EL-0301-02-b-05 - Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH entfällt DE8-EL-0301-02-b-06 - Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) Lage in FFH entfällt DE8-EL-0301-02-b-07 - Zeitweiliges Bewirtschaftungsverbot entfällt DE8-EL-0301-02-c-01 - Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) entfällt DE8-EL-0301-02-c-02 - Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage in FFH DE 1339 DE entfällt DE8-EL-0301-02-c-03 - Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min.1,0 Belassen von 6 Habitatbäumen Befahrungsverbot auß. Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in FFH entfällt DE8-EL-0301-02-c-04 - Rückegassenabst.40m Bestockungsgrad von min.1,0 Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennz.) Befahr.verbot außerh. von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung Nadelholz max.40% entfällt DE8-EL-0301-02-c-05 - Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage in FFH Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) entfällt DE8-EL-0301-02-c-06 - Rückegassenabst.40m Bestockungsgrad von min.1,0 Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennz.) Befahr.verbot außerh. von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung Nadelholz max.40% entfällt DE8-EL-0301-02-c-07 - Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage in FFH Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) entfällt DE8-EL-0301-02-c-08 - Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennz.)Befahrungsverbot außerhalb von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung entfällt DE8-EL-0301-02-c-09 - Rückegassenabstand 40m Bestockungsgrad von min. 1,0 (Einschlagsbegrenzung) Lage in FFH Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) entfällt DEA-EL-0301-01-a-01 - Ausgleichszahlung in N2000 Gebieten; Rücksichtnahme auf Brutvögel, erschwerte wirtsch. Verwertbarkeit der Fläche, nachteilige betriebswirtsch. Entwicklung entfällt DEA-EL-0301-01-a-02 - Ausgleichszahlung in Kohärenzgebieten; Rücksichtnahme auf Brutvögel; keine Entwässerungsmaßnahmen; keine Auffüllungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, erschwerte wirtsch. Verwertbarkeit der Fläche entfällt DEA-EL-0301-01-a-03 - Verzicht auf PSM entfällt DEA-EL-0301-01-a-04 - Verzicht auf Nachsaat DE 1340 DE entfällt DEA-EL-0301-01-a-05 - Pflegeeinschränkungen im Frühjahr; Verbot: Schleppen, Walzen nach dem 15.3. im Tiefland beziehungsweise 1.4. im Bergland entfällt DEA-EL-0301-01-a-06 - Einschränkung auf zweimalige Mahd entfällt DEC-EL-0301-01-a-01 - Natura 2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen - Grünland entfällt DEC-EL-0301-01-a-02 - Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Grünland in Kombination mit ÖR5 entfällt DEC-EL-0301-01-a-03 - Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Grünland in Kombination mit dem Ökologischen Landbau (EL-0108) entfällt DEC-EL-0301-01-a-04 - Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen - Ackerland entfällt DEC-EL-0301-01-a-05 - Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Ackerland in Kombination mit dem Ökologischen Landbau (EL-0108) entfällt DEC-EL-0301-01-a-06 - Natura2000-Ausgleich für landwirtschaftliche Flächen – Grünland in Kombination mit ÖR4 Berechnung Einkommensverluste bzw. Mehraufwand - Teilausgleich DEC-EL-0301-01-c-01 - Erhaltung von Arthabitaten in GGB entfällt DEE-EL-0301-01-a-01 - Verbot der Düngung mit Stickstoff auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha Dauergrünland des Betriebes entfällt DEE-EL-0301-01-a-02 - Einschränkung der Düngung mit Stickstoff auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha Dauergrünland des Betriebes entfällt DEE-EL-0301-01-a-03 - Verbot der Düngung mit Stickstoff auf Dauergrünland bei weniger als 0,3 RGV je ha Dauergrünland des Betriebes entfällt DEE-EL-0301-01-a-04 - Einschränkung der Düngung mit Stickstoff auf Dauergrünland bei weniger als 0,3 RGV je ha Dauergrünland des Betriebes entfällt DEE-EL-0301-01-a-05 - Verbot der Düngung mit Stickstoff auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha Dauergrünland des Betriebes; bei gleichzeitiger Anwendung der DZ-0404 DE 1341 DE entfällt DEE-EL-0301-01-a-06 - Einschränkung der Düngung mit Stickstoff auf Dauergrünland bei 0,3 oder mehr RGV je ha Dauergrünland des Betriebes; bei gleichzeitiger Anwendung der DZ-0404 entfällt DEF-EL-0301-01-a-01 - Natura-2000 Prämie umbruchlose Narbenerneuerung, Verzicht Totalherbizid, Erhalt Beet-Grüppen-/Grabensystem in ausgewählten Vogelschutzgebieten entfällt DEF-EL-0301-01-a-02 - Natura-2000 Prämie umbruchlose Narbenerneuerung, Verzicht Totalherbizid. Erhalt Beet-Grüppen-/Grabensystem entfällt 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0301-02-a-01 - Erhalt Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 von FFH-Waldlebensraumtypen Einheitsbetrag im Privatwald (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Insgesamt: 40.000,00 Max.: 8.000,00 DE1-EL-0301-02-c-01 - Erhalt Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 von Natura 2000-Arten-Auerhuhn Einheitsbetrag im Privatwald (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1342 DE O.13 (Einheit: Hektar) 11.000,00 11.000,00 11.000,00 11.000,00 11.000,00 Insgesamt: 55.000,00 Max.: 11.000,00 DE4-EL-0301-01-a-01 - Extensive Geplanter 165,00 165,00 165,00 165,00 Grünlandnutzung (NSG / Natura Einheitsbetrag 2000) (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 22.500,00 22.500,00 22.500,00 Insgesamt: 67.500,00 Max.: 22.500,00 DE4-EL-0301-01-a-02 - Extensive Geplanter 48,00 48,00 48,00 48,00 Grünlandnutzung: ohne Einheitsbetrag Mineraldünger (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 550,00 550,00 550,00 Insgesamt: 1.650,00 Max.: 550,00 DE4-EL-0301-01-a-03 - Extensive Geplanter 47,00 47,00 47,00 47,00 Grünlandnutzung: ohne Gülle Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1343 DE O.13 (Einheit: Hektar) 2.200,00 2.200,00 2.200,00 Insgesamt: 6.600,00 Max.: 2.200,00 DE4-EL-0301-01-a-04 - Extensive Geplanter 56,00 56,00 56,00 56,00 Grünlandnutzung: ohne Dünger Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Insgesamt: 15.000,00 Max.: 5.000,00 DE4-EL-0301-01-a-05 - Nutzung Geplanter 57,00 57,00 57,00 57,00 nicht vor dem 16.06. (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 4.300,00 4.300,00 4.300,00 Insgesamt: 12.900,00 Max.: 4.300,00 DE4-EL-0301-01-a-06 - Nutzung Geplanter 97,00 97,00 97,00 97,00 nicht vor dem 01.07. (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1344 DE O.13 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: 150,00 Max.: 50,00 DE4-EL-0301-01-a-07 - Geplanter 100,00 100,00 100,00 100,00 Nutzungsbeschränkung Ackerland Einheitsbetrag (Verzicht chemisch-synthetischer (gesamte öffentliche N-Dünger) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 180,00 180,00 180,00 Insgesamt: 540,00 Max.: 180,00 DE4-EL-0301-01-a-08 - Geplanter 47,00 47,00 47,00 47,00 Nutzungbeschränkung Ackerland Einheitsbetrag (zusätzlich kein Einsatz von (gesamte öffentliche Gülle) (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 100,00 DE4-EL-0301-01-a-09 - Geplanter 70,00 70,00 70,00 70,00 Nutzungsbeschränkung Ackerland Einheitsbetrag (kein Einsatz von Herbiziden, (gesamte öffentliche Insektiziden und Fungiziden) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1345 DE O.13 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Insgesamt: 9.000,00 Max.: 3.000,00 DE4-EL-0301-01-a-10 - Berlin - Geplanter 165,00 165,00 165,00 165,00 Extensive Grünlandnutzung (NSG Einheitsbetrag / Natura 2000) (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 Insgesamt: 360,00 Max.: 120,00 DE4-EL-0301-01-a-11 - Extensive Geplanter 57,00 57,00 57,00 57,00 Grünlandnutzung Berlin - Einheitsbetrag Nutzung nicht vor dem 16.06. (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 100,00 DE4-EL-0301-01-a-12 - Extensive Geplanter 97,00 97,00 97,00 97,00 Grünlandnutzung Berlin - Einheitsbetrag Nutzung nicht vor dem 01.07. (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1346 DE O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 100,00 DE4-EL-0301-01-a-13 - Erste Geplanter 111,00 111,00 111,00 Grünlandnutzung vor dem 15.06. Einheitsbetrag und weitere Nutzung erst nach (gesamte öffentliche dem 31.08. (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 100,00 DE4-EL-0301-01-a-14 - Geplanter 222,00 222,00 222,00 Grünlandnutzung nicht vor dem Einheitsbetrag 16.08. (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 100,00 DE4-EL-0301-01-b-01 - Hohe Geplanter 65,00 65,00 65,00 65,00 Wasserhaltung bis 30.04. Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1347 DE O.13 (Einheit: Hektar) 15,00 15,00 15,00 Insgesamt: 45,00 Max.: 15,00 DE4-EL-0301-01-b-02 - Hohe Geplanter 227,00 227,00 227,00 227,00 Wasserhaltung bis 30.06. Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 30,00 30,00 30,00 Insgesamt: 90,00 Max.: 30,00 DE8-EL-0301-01-c-01 - Erhaltung Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 von Grünland-Lebensraumtypen Einheitsbetrag in FFH-Gebieten (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 1.918,00 1.918,00 1.918,00 1.918,00 1.918,00 Insgesamt: 9.590,00 Max.: 1.918,00 DE8-EL-0301-01-c-02 - Erhaltung Geplanter 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 von Grünland-Lebensraumtypen Einheitsbetrag in FFH-Gebieten in Kombination (gesamte öffentliche mit EL-0108-01-b oder EL-0108- Ausgaben in EUR) 02-b (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1348 DE O.13 (Einheit: Hektar) 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Insgesamt: 2.250,00 Max.: 450,00 DE8-EL-0301-01-c-03 - Erhalt Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 von Wiesenbrüterhabitaten in Einheitsbetrag Vogelschutzgebieten (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 8.300,00 8.300,00 8.300,00 8.300,00 8.300,00 Insgesamt: 41.500,00 Max.: 8.300,00 DE8-EL-0301-01-c-04 - Erhalt Geplanter 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 von Wiesenbrüterhabitaten in Einheitsbetrag Vogelschutzgebieten in (gesamte öffentliche Kombination mit EL-0108-01-b Ausgaben in EUR) oder EL-0108-02-b (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 10.000,00 Max.: 2.000,00 DE8-EL-0301-01-c-05 - Schutz Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 von Lebensraumtypen und Arten Einheitsbetrag vor PSM und Nährstoffeintrag in (gesamte öffentliche FFH-Gebieten (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1349 DE O.13 (Einheit: Hektar) 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 Insgesamt: 8.500,00 Max.: 1.700,00 DE8-EL-0301-01-c-06 - Schutz Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 von Lebensraumtypen und Arten Einheitsbetrag vor PSM und Nährstoffeintrag in (gesamte öffentliche FFH-Gebieten in Kombination Ausgaben in EUR) mit EL-0108-01-a oder EL-0108- Geplanter 02-a (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 598,00 598,00 598,00 598,00 598,00 Insgesamt: 2.990,00 Max.: 598,00 DE8-EL-0301-01-c-07 - Erhaltung Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 nährstoffempfindlicher Einheitsbetrag Lebensraumtypen und Arten in (gesamte öffentliche FFH-Gebieten (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.150,00 Insgesamt: 15.750,00 Max.: 3.150,00 DE8-EL-0301-01-c-08 - Erhaltung Geplanter 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 nährstoffempfindlicher Einheitsbetrag Lebensraumtypen und Arten in (gesamte öffentliche FFH-Gebieten in Kombination mit Ausgaben in EUR) EL-0108-01-a oder EL-0108-01-b Geplanter oder EL-0108-02-a oder EL-0108- durchschnittlicher 02-b (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1350 DE O.13 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.500,00 Max.: 500,00 DE8-EL-0301-01-c-09 - Erhalt Geplanter 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 von Nahrungshabitaten für Vögel Einheitsbetrag in Vogelschutzgebieten und (gesamte öffentliche Fledermäusen in FFH-Gebieten Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 Insgesamt: 30.000,00 Max.: 6.000,00 DE8-EL-0301-01-c-11 - Erhaltung Geplanter 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 nährstoffempfindlicher Einheitsbetrag Lebensraumtypen und Arten in (gesamte öffentliche FFH-Gebieten in Kombination mit Ausgaben in EUR) EL-0108-01-a oder EL-0108-02-a Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Insgesamt: 2.500,00 Max.: 500,00 DE8-EL-0301-02-a-01 - Lage in Geplanter 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 FFH (Finanzhilfe - Homogen) Einheitsbetrag (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1351 DE O.13 (Einheit: Hektar) 6.600,00 6.600,00 6.600,00 6.600,00 6.600,00 Insgesamt: 33.000,00 Max.: 6.600,00 DE8-EL-0301-02-a-02 - Belassen Geplanter 113,00 113,00 113,00 113,00 113,00 von 6 Habitatbäumen (ohne Einheitsbetrag Kennzeichnung) (gesamte öffentliche Befahrungsverbot außerhalb von Ausgaben in EUR) Rückegassen Anbauverbot Geplanter lebensraumuntypischer Baumarten durchschnittlicher Totholzerhaltung Lage in FFH Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 3.200,00 3.200,00 3.200,00 3.200,00 3.200,00 Insgesamt: 16.000,00 Max.: 3.200,00 DE8-EL-0301-02-b-01 - Belassen Geplanter 113,00 113,00 113,00 113,00 113,00 von 6 Habitatbäumen (ohne Einheitsbetrag Kennzeichnung) (gesamte öffentliche Befahrungsverbot außerhalb von Ausgaben in EUR) Rückegassen Anbauverbot Geplanter lebensraumuntypischer Baumarten durchschnittlicher Totholzerhaltung, FFH, Höchstbetrag pro Nadelholzanteil max. 40% Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 Insgesamt: 7.250,00 Max.: 1.450,00 DE8-EL-0301-02-b-02 - Belassen Geplanter 81,00 81,00 81,00 81,00 81,00 von 6 Habitatbäumen (ohne Einheitsbetrag Kennzeichnung) Nadelholzanteil (gesamte öffentliche max. 40% Lage in FFH Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1352 DE O.13 (Einheit: Hektar) 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 Insgesamt: 9.000,00 Max.: 1.800,00 DE8-EL-0301-02-b-03 - Belassen Geplanter 181,00 181,00 181,00 181,00 181,00 von 6 Habitatbäumen (mit Einheitsbetrag Kennzeichnung) (gesamte öffentliche Befahrungsverbot außerhalb von Ausgaben in EUR) Rückegassen Anbauverbot Geplanter lebensraumuntypischer Baumarten durchschnittlicher Totholzerhaltung Lage in FFH Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 125,00 125,00 125,00 125,00 125,00 Insgesamt: 625,00 Max.: 125,00 DE8-EL-0301-02-b-04 - Belassen Geplanter 149,00 149,00 149,00 149,00 149,00 von 6 Habitatbäumen (mit Einheitsbetrag Kennzeichnung) Nadelholzanteil (gesamte öffentliche max. 40% Lage in FFH Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Insgesamt: 400,00 Max.: 80,00 DE8-EL-0301-02-b-05 - Belassen Geplanter 181,00 181,00 181,00 181,00 181,00 von 6 Habitatbäumen (mit Einheitsbetrag Kennzeichnung) (gesamte öffentliche Befahrungsverbot außerhalb von Ausgaben in EUR) Rückegassen Anbauverbot Geplanter lebensraumuntypischer Baumarten durchschnittlicher Totholzerhaltung Lage in FFH Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1353 DE O.13 (Einheit: Hektar) 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 Insgesamt: 1.150,00 Max.: 230,00 DE8-EL-0301-02-b-06 - Belassen Geplanter 129,00 129,00 129,00 129,00 129,00 von 6 Habitatbäumen (mit Einheitsbetrag Kennzeichnung) Lage in FFH (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 210,00 210,00 210,00 210,00 210,00 Insgesamt: 1.050,00 Max.: 210,00 DE8-EL-0301-02-b-07 - Geplanter 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Zeitweiliges Einheitsbetrag Bewirtschaftungsverbot (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Insgesamt: 10.000,00 Max.: 2.000,00 DE8-EL-0301-02-c-01 - Geplanter 165,00 165,00 165,00 165,00 165,00 Rückegassenabstand 40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min. 1,0 (gesamte öffentliche (Einschlagsbegrenzung) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1354 DE O.13 (Einheit: Hektar) 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 Insgesamt: 5.400,00 Max.: 1.080,00 DE8-EL-0301-02-c-02 - Geplanter 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Rückegassenabstand 40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min. 1,0 (gesamte öffentliche (Einschlagsbegrenzung) Lage in Ausgaben in EUR) FFH (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 152,00 152,00 152,00 152,00 152,00 Insgesamt: 760,00 Max.: 152,00 DE8-EL-0301-02-c-03 - Geplanter 278,00 278,00 278,00 278,00 278,00 Rückegassenabstand 40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min.1,0 (gesamte öffentliche Belassen von 6 Habitatbäumen Ausgaben in EUR) Befahrungsverbot auß. Geplanter Rückegassen Anbauverbot durchschnittlicher untypischer Baumarten Höchstbetrag pro Totholzerhaltung Lage in FFH Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 85,00 85,00 85,00 85,00 85,00 Insgesamt: 425,00 Max.: 85,00 DE8-EL-0301-02-c-04 - Geplanter 278,00 278,00 278,00 278,00 278,00 Rückegassenabst.40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min.1,0 (gesamte öffentliche Belassen von 6 Habitatbäumen Ausgaben in EUR) (ohne Kennz.) Befahr.verbot Geplanter außerh. von Rückegassen durchschnittlicher Anbauverbot untypischer Höchstbetrag pro Baumarten Totholzerhaltung Einheit (falls Nadelholz max.40% (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) DE 1355 DE Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 127,00 127,00 127,00 127,00 127,00 Insgesamt: 635,00 Max.: 127,00 DE8-EL-0301-02-c-05 - Geplanter 246,00 246,00 246,00 246,00 246,00 Rückegassenabstand 40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min. 1,0 (gesamte öffentliche (Einschlagsbegrenzung) Lage in Ausgaben in EUR) FFH Nadelholzanteil max. 40% Geplanter Belassen von 6 Habitatbäumen durchschnittlicher (ohne Kennzeichnung) Höchstbetrag pro (Finanzhilfe - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 201,00 201,00 201,00 201,00 201,00 Insgesamt: 1.005,00 Max.: 201,00 DE8-EL-0301-02-c-06 - Geplanter 346,00 346,00 346,00 346,00 346,00 Rückegassenabst.40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min.1,0 (gesamte öffentliche Belassen von 6 Habitatbäumen Ausgaben in EUR) (mit Kennz.) Befahr.verbot Geplanter außerh. von Rückegassen durchschnittlicher Anbauverbot untypischer Höchstbetrag pro Baumarten Totholzerhaltung Einheit (falls Nadelholz max.40% (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Insgesamt: 25,00 Max.: 5,00 DE8-EL-0301-02-c-07 - Geplanter 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 Rückegassenabstand 40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min. 1,0 (gesamte öffentliche (Einschlagsbegrenzung) Lage in Ausgaben in EUR) FFH Nadelholzanteil max. 40% Geplanter Belassen von 6 Habitatbäumen durchschnittlicher (mit Kennzeichnung) (Finanzhilfe Höchstbetrag pro - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1356 DE O.13 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: 10,00 Max.: 2,00 DE8-EL-0301-02-c-08 - Geplanter 346,00 346,00 346,00 346,00 346,00 Rückegassenabstand 40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min. 1,0 (gesamte öffentliche Belassen von 6 Habitatbäumen Ausgaben in EUR) (mit Kennz.)Befahrungsverbot Geplanter außerhalb von Rückegassen durchschnittlicher Anbauverbot untypischer Höchstbetrag pro Baumarten Totholzerhaltung Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: 50,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0301-02-c-09 - Geplanter 294,00 294,00 294,00 294,00 294,00 Rückegassenabstand 40m Einheitsbetrag Bestockungsgrad von min. 1,0 (gesamte öffentliche (Einschlagsbegrenzung) Lage in Ausgaben in EUR) FFH Belassen von 6 Geplanter Habitatbäumen (mit durchschnittlicher Kennzeichnung) (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 62,00 62,00 62,00 62,00 62,00 Insgesamt: 310,00 Max.: 62,00 DEC-EL-0301-01-a-01 - Natura Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 2000-Ausgleich für Einheitsbetrag landwirtschaftliche Flächen - (gesamte öffentliche Grünland (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1357 DE O.13 (Einheit: Hektar) 2.300,00 2.300,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00 Insgesamt: 8.650,00 Max.: 2.300,00 DEC-EL-0301-01-a-02 - Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Natura2000-Ausgleich für Einheitsbetrag landwirtschaftliche Flächen – (gesamte öffentliche Grünland in Kombination mit Ausgaben in EUR) ÖR5 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 Insgesamt: 8.500,00 Max.: 1.700,00 DEC-EL-0301-01-a-03 - Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Natura2000-Ausgleich für Einheitsbetrag landwirtschaftliche Flächen – (gesamte öffentliche Grünland in Kombination mit dem Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbau (EL-0108) Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 280,00 280,00 743,00 743,00 743,00 Insgesamt: 2.789,00 Max.: 743,00 DEC-EL-0301-01-a-04 - Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Natura2000-Ausgleich für Einheitsbetrag landwirtschaftliche Flächen - (gesamte öffentliche Ackerland (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1358 DE O.13 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Insgesamt: 300,00 Max.: 60,00 DEC-EL-0301-01-a-05 - Geplanter 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Natura2000-Ausgleich für Einheitsbetrag landwirtschaftliche Flächen – (gesamte öffentliche Ackerland in Kombination mit Ausgaben in EUR) dem Ökologischen Landbau (EL- Geplanter 0108) (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: 500,00 Max.: 100,00 DEC-EL-0301-01-a-06 - Geplanter 125,00 125,00 125,00 Natura2000-Ausgleich für Einheitsbetrag landwirtschaftliche Flächen – (gesamte öffentliche Grünland in Kombination mit Ausgaben in EUR) ÖR4 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 965,00 965,00 965,00 Insgesamt: 2.895,00 Max.: 965,00 DEC-EL-0301-01-c-01 - Geplanter 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Erhaltung von Arthabitaten in Einheitsbetrag GGB (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1359 DE O.13 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Insgesamt: 200,00 Max.: 40,00 DEE-EL-0301-01-a-01 - Verbot Geplanter 440,00 440,00 der Düngung mit Stickstoff auf Einheitsbetrag Dauergrünland bei 0,3 oder mehr (gesamte öffentliche RGV je ha Dauergrünland des Ausgaben in EUR) Betriebes (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 710,00 5.702,00 Insgesamt: 6.412,00 Max.: 5.702,00 DEE-EL-0301-01-a-02 - Geplanter 370,00 370,00 Einschränkung der Düngung mit Einheitsbetrag Stickstoff auf Dauergrünland bei (gesamte öffentliche 0,3 oder mehr RGV je ha Ausgaben in EUR) Dauergrünland des Betriebes Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 1.367,00 10.990,00 Insgesamt: 12.357,00 Max.: 10.990,00 DEE-EL-0301-01-a-03 - Verbot Geplanter 204,00 204,00 der Düngung mit Stickstoff auf Einheitsbetrag Dauergrünland bei weniger als 0,3 (gesamte öffentliche RGV je ha Dauergrünland des Ausgaben in EUR) Betriebes (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1360 DE O.13 (Einheit: Hektar) 88,00 4.447,00 Insgesamt: 4.535,00 Max.: 4.447,00 DEE-EL-0301-01-a-04 - Geplanter 106,00 106,00 Einschränkung der Düngung mit Einheitsbetrag Stickstoff auf Dauergrünland bei (gesamte öffentliche weniger als 0,3 RGV je ha Ausgaben in EUR) Dauergrünland des Betriebes Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 107,00 5.025,00 Insgesamt: 5.132,00 Max.: 5.025,00 DEE-EL-0301-01-a-05 - Verbot Geplanter 340,00 340,00 der Düngung mit Stickstoff auf Einheitsbetrag Dauergrünland bei 0,3 oder mehr (gesamte öffentliche RGV je ha Dauergrünland des Ausgaben in EUR) Betriebes; bei gleichzeitiger Geplanter Anwendung der DZ-0404 durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 177,00 1.900,00 Insgesamt: 2.077,00 Max.: 1.900,00 DEE-EL-0301-01-a-06 - Geplanter 270,00 270,00 Einschränkung der Düngung mit Einheitsbetrag Stickstoff auf Dauergrünland bei (gesamte öffentliche 0,3 oder mehr RGV je ha Ausgaben in EUR) Dauergrünland des Betriebes; bei Geplanter gleichzeitiger Anwendung der durchschnittlicher DZ-0404 (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1361 DE O.13 (Einheit: Hektar) 342,00 3.663,00 Insgesamt: 4.005,00 Max.: 3.663,00 DEF-EL-0301-01-a-01 - Natura- Geplanter 170,00 180,00 180,00 180,00 180,00 2000 Prämie umbruchlose Einheitsbetrag Narbenerneuerung, Verzicht (gesamte öffentliche Totalherbizid, Erhalt Beet- Ausgaben in EUR) Grüppen-/Grabensystem in Geplanter ausgewählten durchschnittlicher Vogelschutzgebieten (Finanzhilfe Höchstbetrag pro - Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 12.112,00 12.112,00 12.112,00 12.112,00 12.112,00 Insgesamt: 60.560,00 Max.: 12.112,00 DEF-EL-0301-01-a-02 - Natura- Geplanter 90,00 100,00 100,00 100,00 100,00 2000 Prämie umbruchlose Einheitsbetrag Narbenerneuerung, Verzicht (gesamte öffentliche Totalherbizid. Erhalt Beet- Ausgaben in EUR) Grüppen-/Grabensystem Geplanter (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 6.011,00 6.011,00 6.011,00 6.011,00 6.011,00 Insgesamt: 30.055,00 Max.: 6.011,00 DEA-R DEA-EL-0301-01-a-01 - Geplanter 95,00 95,00 95,00 95,00 95,00 95,00 Ausgleichszahlung in N2000 Einheitsbetrag Gebieten; Rücksichtnahme auf (gesamte öffentliche Brutvögel, erschwerte wirtsch. Ausgaben in EUR) Verwertbarkeit der Fläche, Geplanter nachteilige betriebswirtsch. durchschnittlicher Entwicklung (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Homogen) Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1362 DE DEA-EL-0301-01-a-02 - Geplanter 135,00 135,00 135,00 135,00 135,00 135,00 Ausgleichszahlung in Einheitsbetrag Kohärenzgebieten; (gesamte öffentliche Rücksichtnahme auf Brutvögel; Ausgaben in EUR) keine Entwässerungsmaßnahmen; Geplanter keine Auffüllungen, durchschnittlicher Aufschüttungen, Abgrabungen, Höchstbetrag pro erschwerte wirtsch. Einheit (falls Verwertbarkeit der Fläche zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) DEA-EL-0301-01-a-03 - Verzicht Geplanter 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 auf PSM (Finanzhilfe - Homogen) Einheitsbetrag (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0301-01-a-04 - Verzicht Geplanter 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 auf Nachsaat (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0301-01-a-05 - Geplanter 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 Pflegeeinschränkungen im Einheitsbetrag Frühjahr; Verbot: Schleppen, (gesamte öffentliche Walzen nach dem 15.3. im Ausgaben in EUR) Tiefland beziehungsweise 1.4. im Geplanter Bergland (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DEA-EL-0301-01-a-06 - Geplanter 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Einschränkung auf zweimalige Einheitsbetrag Mahd (Finanzhilfe - Homogen) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1363 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 26.700,00 26.700,00 26.700,00 26.700,00 26.700,00 26.900,00 Insgesamt: 160.400,00 Max.: 26.900,00 INSGESAMT O.13 (Einheit: Hektar) 110.838,00 110.838,00 152.552,00 181.488,00 149.761,00 26.900,00 Insgesamt: 732.377,00 Max.: 181.488,00 Jährliche indikative 13.211.023,0 13.392.283,0 19.073.518,0 27.723.518,0 18.073.518,0 3.400.000,00 94.873.860,0 Mittelzuweisung 0 0 0 0 0 0 (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 10.313.723,0 10.458.731,0 15.203.719,0 23.853.719,0 14.203.719,0 1.598.000,00 75.631.611,0 Mittelzuweisung 0 0 0 0 0 0 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisu ng gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisu ng gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1364 DE INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung EL-0401 - Nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen Interventionscode (MS) EL-0401 Bezeichnung der Intervention Nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.23. Anzahl unterstützter nichtproduktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE4 Brandenburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und Verbesserung des Zustands der E.1 Hohe Priorität Ja Oberflächengewässer und Meere Schutz und Verbesserung des E.2 Zustands der Sehr hohe Priorität Ja Grundwasserkörper Bodenschutz und Reduktion E.3 Hohe Priorität Ja der Flächeninanspruchnahme Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick E.5 Hohe Priorität Ja auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.27 Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention DE 1365 DE Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Ziel der Intervention ist es, den Schutz und die Erhaltung der Umweltqualität zu fördern. Die Intervention dient der Abmilderung der negativen Wirkung von Klimaveränderungen auf den Landschaftswasserhaushalt und negativer Auswirkungen anthropogener Eingriffe und Einflüsse auf den Zustand der Oberflächengewässer als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, für nachhaltiges Wasserressourcenmanagement und nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. In diesem Sinne sollen nachhaltige Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Gewässern und zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes erzielt werden. Es wird eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Verbesserung der Gewässerstruktur und der Gewässerqualität sowie die gezielte Steigerung und die Inanspruchnahme der Speicherfunktion der Landschaft zum Wasserrückhalt auch zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der EG-Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie und EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie angestrebt. Dabei wird auch auf die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands bzw. Potenzials der oberirdischen Gewässer und auf den Schutz der Grundwasserressourcen durch Erhöhung der Grundwasserneubildung abgestellt. Intervention greift die Bedarfe E.1 bis E.3 und E.5 auf und leistet so einen wirksamen Beitrag zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien gemäß SO5. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift. Codierung Bezeichnung Teilintervention Code 0401-01, Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und E.1 Code 0401-02, Meere Code 0401-03 E.2 Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper Code 0401-01 Code 0401-01, Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der E.3 Code 0401-02, Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche Code 0401-03 Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Code 0401-02, E.5 Landschaftswasserhaushalt und Ausweitung der Ressourcen- und Code 0401-03 umweltschonenden Landbewirtschaftung Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0401-01: Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers: Vorhaben zur Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und zur Verbesserung des Schadstoffrückhalts ohne Bezug zu Produktionszyklen, Bewirtschaftungsverpflichtungen oder Gewinnerzielung. Unterstützt werden auch Vorhaben zur Gewässersanierung sowie Vorhaben zum Seenschutz. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe E.1, E.2 und E.3 im Rahmen des Spezifischen Ziels S05. TI: EL-0401-02: Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung: DE 1366 DE Vorhaben zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer durch Verbesserung der Hydromorphologie im Gewässer einschließlich Ufer/Küsten und Sohle/Boden sowie des unmittelbaren Gewässerumfelds. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe E.1, E.3 und E.5 im Rahmen des Spezifischen Ziels S05. TI: EL-0401-03: Förderung zum Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels auf den Landschaftswasserhaushalt und das Wasserdargebot: Vorhaben zur Verbesserung der Wasserspeicherfunktionen in der Landschaft, durch Minderung der Flächenentwässerung und gezielten Wasserrückhalt sowie Vorhaben für nachhaltiges Wassermanagement, mit denen einer zu erwartenden Verringerung des nutzbaren Wasserdargebots in Folge des Klimawandels begegnet werden kann. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe E.1, E.3 und E.5 im Rahmen des Spezifischen Ziels S05. Auswahl der Vorhaben Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplan-Verordnung, dem Green Deal und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt. DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit x x Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x Auswahltermin Kontinuierliche Antragstellung mit Nachweis x eines vorgelagerten fachlichen Begleitverfahrens Förderaufrufe mit Antragsstichtag ohne x x Auswahlstichtag Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Insbesondere darf Begünstigten, die in der betreffenden NUTS 1-Region im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung in einer Interventionskategorie im Sinne des Artikels 42 der GAP-SP-VO erhalten können, nicht gleichzeitig eine Förderung im ELER eröffnet werden. DE 1367 DE Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zu den Interventionen EL-0402 (materielle Infrastruktur - Hochwasserschutz, Küstenschutz, überbetriebliche Bewässerungsanlagen) und EL-0410 (Interventionen in die integrierte ländliche Entwicklung). Im Bereich der nicht-produktiven wasserwirtschaftlichen Investitionen wird die Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Investitionsförderung (EL 0403 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen) sichergestellt (vgl. Allg. Teil). Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse • natürliche Personen • Personengesellschaften • Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen Im Falle von juristischen Personen des privaten Rechts, natürlichen Personen oder Personengesellschaften als Begünstigte dieser Intervention, ist sicherzustellen, dass es sich bei der geförderten Investition um eine gemeinnützige bzw. im öffentlichen Interesse stehende Investition handelt. Die Definition des/der Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): 1. EL-0401-01: Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers 2. EL-0401-02: Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung 3. EL-0401-03: Förderung zum Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt und das Wasserdargebot Teilintervention EL-0401-01: Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers Förderinhalte - Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Sachleistungen in Form von Eigenleistungen, Grunderwerb bzw. Grunderwerbssteuer, Verfahren, Monitoring und Projektmanagement im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen, die ausschließlich Umweltinteressen und keiner kommerziellen Nutzung dienen, so dass das vorrangige Ziel aller förderfähigen Investitionen die Verbesserung der Umwelt ist und für die Begünstigten kein wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist -investive nicht-produktive und nicht-gewinnorientierte Maßnahmen, z. B. durch 1. Reduzierung von Stoffeinträgen aus Dränagen, z. B. anhand technischer Maßnahmen am Drainagesystem (spezielle Rohrmaterialien, die Anlage von Dränteichen, die Umgestaltung von Dränausmündungen, technische Filteranlagen, die Verwendung von Bodenfiltertechniken usw.) 2. Verbesserung der dezentralen Abwasserentsorgung zur Reduzierung von Nährstoffen aus Punktquellen wie etwa Abwassereinleitungen und/oder aus diffusen Quellen (Anpassung von Kleinkläranlagen), 3. Restaurierung von Seen (z. B. bei der Wassergütebewirtschaftung; Belüftung des Freiwassers oder des Sediments, Tiefenwasserableitung, Pflanzenentnahme, chemische Fällung der Nährstoffe, Biomanipulation, 4. Anwendung innovative Verfahren mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern DE9 DE4 TI / Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) DE 1368 DE EL-0401-01 x x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.3 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Spezifische Förderbedingungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Teilintervention EL-0401-02: Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung Förderinhalte -Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Sachleistungen in Form von Eigenleistungen, Grunderwerb bzw. Grunderwerbssteuer, Verfahren, Monitoring und Projektmanagement im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen, die ausschließlich Umweltinteressen und keiner kommerziellen Nutzung dienen, so dass das vorrangige Ziel aller förderfähigen Investitionen die Verbesserung der Umwelt ist und für die Begünstigten kein wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist. -investive Maßnahmen, z. B. durch 1. Maßnahmen zur Änderung der Gewässerdynamik, Umgestaltung der Linienführung oder der Gewässermorphologie, zur Verbesserung der Gewässerqualität, 2. Maßnahmen, auch in den Ästuaren und Wattenbereichen, zur Verbesserung der Gewässerstruktur zum Rückhalt von Sedimenten, 3. zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Altarm- und Auenanbindung und zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, 4. Maßnahmen in Überflutungsbereichen sowie 5. Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Gewässerrandstreifen (u.a. mit standortgerechten Gehölzanpflanzungen), 6. Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Oberflächengewässern, 7. Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen, 8. Verbesserung der Wasserretention DE9 DE4 TI / Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0401-02 x x x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. DE 1369 DE Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Tabelle 0401-02: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Förderung von Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen x x x der Eingriffskompensation verpflichtend ist Investitionen, die allein der Erfüllung x x gesetzlicher Standards und Auflagen dienen Ausgaben Dritter, x Finanzierungskosten Ausgaben für Beschaffung beweglicher Sachen, die nicht x x x ausschließlich für das Projekt eingesetzt werden Tabelle 0401-02: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Förderober- bzw. x x x x untergrenze Die zur Umsetzung des Projekts erforderlichen Flächen müssen x verfügbar sein bzw. gemacht werden Spezifische Förderbedingungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0401-02: 3 - Folgende zusätzlichen Förderbedingungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Zweckbindung für geförderte Bauten und x x bauliche Anlagen: 12 Jahre DE 1370 DE Teilintervention EL-0401-03: Förderung zum Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt und das Wasserdargebot Förderinhalte -Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Sachleistungen in Form von Eigenleistungen, Grunderwerb bzw. Grunderwerbssteuer, Verfahren, Monitoring und Projektmanagement im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen, die ausschließlich Umweltinteressen und keiner kommerziellen Nutzung dienen, so dass das vorrangige Ziel aller förderfähigen Investitionen die Verbesserung der Umwelt ist und für die Begünstigten kein wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist. Die Investitionen erfolgen ohne Bezug zu Produktionszyklen, Bewirtschaftungsverpflichtungen oder Gewinnerzielung. Das vorsorgende Wassermanagement erfolgt im Gemeinwohlinteresse nach abgestimmten Grundsätzen z.B. zur Stützung von Niedrigwasserabflüssen. -investive Maßnahmen, z. B. durch 1. Modernisierung und Umbau von Stauanlagen und Wehren und Kleinstauen zur Anpassung an ein nachhaltiges Staumanagement (Wiederherstellung der Regulierbarkeit der Abflüsse und Wasserstände) unter Beachtung der EG-WRRL 2. Einbau von Stützschwellen, Sohlanhebungen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in Fließgewässern, 3. Anpassung und Rückbau von Anlagen zur Bodenentwässerung (Entwässerungsgräben, Drainagen), 4. Rückbau von künstlichen Gewässerabschnitten sowie Verrohrungen z.B. zur Renaturierung von Quellgebieten und der Wiederherstellung von Binneneinzugsgebieten 5. Reaktivierung von Altarmen, Kleingewässern und Feuchtgebieten, 6. Anpassung der Gewässerprofile an in Folge des Klimawandels zu erwartende geringere Abflüsse in den Fließgewässern (Gestaltung von Niedrigwasserrinnen, Reduzierung überdimensionierter Abflussprofile) 7. Verbesserung des Potentials für ein optimiertes Wassermanagement (Ertüchtigung und bauliche Anpassungen an Talsperren und Speichernsowie bauliche Anpassungen an wasserwirtschaftlichen Anlagen zur Erschließung zusätzlicher Bewirtschaftungsmöglichkeiten, die die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erfordert) 8. Erschließung von Pufferräumen und Speichermöglichkeiten (Kleingewässer, natürliche Senken, Bodenkörper, künstliche Becken) in denen Niederschlagswasser, (z.B. auch aus Starkniederschlägen) gezielt in der Landschaft gehalten wird, um Grundwasserstände und Niedrigwasserabflüsse zu stützen, sowie um Grundwasserneubildung zu erhöhen). DE9 DE4 TI / Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0401-03 x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellenden Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. DE 1371 DE Tabelle 0401-03: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Förderung von Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen x der Eingriffskompensation verpflichtend ist Tabelle 0401-03: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Die Vorhaben dürfen der Erreichung der Bewirtschaftungsziele sowie den Bewirtschaftungsplänen x x und den Hochwasserrisikomanage mentplänen der jeweiligen Flussgebiete nicht entgegenstehen. Spezifische Förderbedingungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0401-03: 3 - Folgende zusätzlichen Förderbedingungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Zweckbindung für geförderte Bauten und x bauliche Anlagen: 12 Jahre Das Vorhaben ist für die Erhaltung, Wiederherstellung oder x Entwicklung der natürlichen biologischen Vielfalt zweckmäßig Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) DE 1372 DE entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel 83(1) Kostenkategorie Methode/Grundlage Einheitskosten Direkte Personalkosten 83(2)(a)(i) und (ii); Pauschalfinanzierungen Indirekte Kosten Artikel 83(2)(c) Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 75 % bis höchstens 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Zuwendung kann nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien variieren. • Gemeinnütziger Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels • Status des Begünstigten (öffentlich, gemeinnützig etc.) • Beitrag zur EG-WRRL. • Besonderes Landesinteresse Im Rahmen der vorliegenden Intervention bedarf es (teilweise) der Vollfinanzierung, um die mit der Intervention verbundenen Förderziele zu erreichen. Vor dem Hintergrund des nicht-produktiven Charakters der Intervention und der umweltrechtlichen Verpflichtungen stellt die Intervention keinen Investitionsanreiz dar, sondern eine Kostenerstattung. Es handelt sich um Investitionen gemäß Artikel 73 Absatz 4 c) i) GAP-SP-VO. Zusätzliche Erläuterungen Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist nicht zulässig. 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Soweit Vorhaben im Einzelfall eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellen, erfolgt die Unterstützung auf der Grundlage einer erfolgten Notifizierung, einer Freistellung oder einer geltenden de-minimis-Regelung. DE 1373 DE Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer entfällt Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe jeweils Tabelle „Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern“ Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet. Förderbedingung ist, dass die nicht- produktiven Investitionen außerhalb der landwirtschaftlichen Erzeugung getätigt werden müssen. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE 1374 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE7 - Hessen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DEE - Sachsen-Anhalt 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Holstein gemäß Artikel 73 DE 1375 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE4-EL-0401-01-0-01 - Förderung zur Minderung stofflicher Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.27 Nein Belastungen des Wassers 80,00% DE4-EL-0401-02-0-01 - Förderung der naturnahen Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.27 Nein Gewässerentwicklung 80,00% DE4-EL-0401-03-0-01 - Landschaftswasserhaushalt Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.27 Nein 80,00% DE7-EL-0401-02-0-01 - Synergiemaßnahmen Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE7- Durchschnitt DE7; R.27 Nein 80,00% DE8-EL-0401-01-0-01 - Förderung zur Minderung stofflicher Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Belastungen des Wassers - Fließgewässer 60,00% DE8-EL-0401-01-0-02 - Förderung zur Minderung stofflicher Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Belastungen des Wassers Standgewässer 60,00% DE8-EL-0401-02-0-01 - Förderung der naturnahen Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Gewässerentwicklung Gewässer I. Ordnung 60,00% DE8-EL-0401-02-0-02 - Förderung der naturnahen Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Gewässerentwicklung Gewässer II. Ordnung 60,00% DE8-EL-0401-03-0-01 - Förderung zum Ausgleich negativer Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Folgen des Klimawandels auf den Landschaftswasserhaushalt 60,00% und das Wasserdargebot Gewässer I. Ordnung DE8-EL-0401-03-0-02 - Förderung zum Ausgleich negativer Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Folgen des Klimawandels auf den Landschaftswasserhaushalt 60,00% und das Wasserdargebot Gewässer II. Ordnung DE9-EL-0401-02-0-01 - NEOG – Naturnahe Entwicklung der Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE9- Durchschnitt DE9; R.27 Nein Oberflächengewässer 80,00% DEE-EL-0401-02-0-01 - Umsetzung WRRL Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEE- Durchschnitt DEE; R.27 Nein 80,00% DEF-EL-0401-01-0-01 - Abwasserbehandlung Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEF- Durchschnitt DEF; R.27 Nein 80,00% DEF-EL-0401-02-0-01 - Naturnahe Gewässerentwicklung Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEF- Durchschnitt DEF; R.27 Nein 80,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE4-EL-0401-01-0-01 - Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter DE 1376 DE Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0401-02-0-01 - Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0401-03-0-01 - Landschaftswasserhaushalt Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0401-02-0-01 - Synergiemaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0401-01-0-01 - Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers - Fließgewässer Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0401-01-0-02 - Förderung zur Minderung stofflicher Belastungen des Wassers Standgewässer Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0401-02-0-01 - Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung Gewässer I. Ordnung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0401-02-0-02 - Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung Gewässer II. Ordnung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0401-03-0-01 - Förderung zum Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels auf den Landschaftswasserhaushalt und das Wasserdargebot Gewässer I. Ordnung DE 1377 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0401-03-0-02 - Förderung zum Ausgleich negativer Folgen des Klimawandels auf den Landschaftswasserhaushalt und das Wasserdargebot Gewässer II. Ordnung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0401-02-0-01 - NEOG – Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0401-02-0-01 - Umsetzung WRRL Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0401-01-0-01 - Abwasserbehandlung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0401-02-0-01 - Naturnahe Gewässerentwicklung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE4-EL-0401-01-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 226.875,00 226.875,00 378.125,00 453.750,00 499.125,00 zur Minderung stofflicher (gesamte öffentliche Belastungen des Wassers (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Durchschnitt) Geplanter 294.937,50 294.937,50 491.562,50 589.875,00 648.862,50 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1378 DE O.23 (Einheit: 1,00 2,00 3,00 3,00 5,00 Insgesamt: Vorhaben) 14,00 Max.: 5,00 DE4-EL-0401-02-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 226.875,00 226.875,00 378.125,00 453.750,00 499.125,00 der naturnahen Gewässerentwicklung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 294.937,50 294.937,50 491.562,50 589.875,00 648.862,50 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 2,00 3,00 3,00 5,00 Insgesamt: Vorhaben) 14,00 Max.: 5,00 DE4-EL-0401-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 226.875,00 226.875,00 378.125,00 453.750,00 499.125,00 Landschaftswasserhaushalt (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 294.937,50 294.937,50 491.562,50 589.875,00 648.862,50 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 2,00 4,00 6,00 6,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 28,00 Max.: 10,00 DE7-EL-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Synergiemaßnahmen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 3,00 10,00 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 22,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0401-01-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 292.000,00 292.000,00 292.000,00 292.000,00 292.000,00 292.000,00 zur Minderung stofflicher (gesamte öffentliche Belastungen des Wassers - Ausgaben in EUR) DE 1379 DE Fließgewässer (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 7,00 8,00 9,00 8,00 6,00 Insgesamt: Vorhaben) 38,00 Max.: 9,00 DE8-EL-0401-01-0-02 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 397.000,00 397.000,00 397.000,00 397.000,00 397.000,00 397.000,00 zur Minderung stofflicher (gesamte öffentliche Belastungen des Wassers Ausgaben in EUR) Standgewässer (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 7,00 7,00 7,00 4,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 29,00 Max.: 7,00 DE8-EL-0401-02-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 der naturnahen Gewässerentwicklung (gesamte öffentliche Gewässer I. Ordnung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 DE8-EL-0401-02-0-02 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 der naturnahen Gewässerentwicklung (gesamte öffentliche Gewässer II. Ordnung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1380 DE O.23 (Einheit: 5,00 10,00 5,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 24,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0401-03-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 3.000.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 zum Ausgleich negativer Folgen des (gesamte öffentliche Klimawandels auf den Ausgaben in EUR) Landschaftswasserhaushalt und das Geplanter Wasserdargebot Gewässer I. Ordnung durchschnittlicher (Finanzhilfe - Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 1,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 2,00 DE8-EL-0401-03-0-02 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 zum Ausgleich negativer Folgen des (gesamte öffentliche Klimawandels auf den Ausgaben in EUR) Landschaftswasserhaushalt und das Geplanter Wasserdargebot Gewässer II. durchschnittlicher Ordnung (Finanzhilfe - Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DE9-EL-0401-02-0-01 - NEOG – Geplanter Einheitsbetrag 250.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 Naturnahe Entwicklung der (gesamte öffentliche Oberflächengewässer (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 2,00 11,00 10,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 25,00 Max.: 11,00 DEE-EL-0401-02-0-01 - Umsetzung Geplanter Einheitsbetrag 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 WRRL (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1381 DE Geplanter 260.000,00 260.000,00 260.000,00 260.000,00 260.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 20,00 18,00 23,00 28,00 21,00 Insgesamt: Vorhaben) 110,00 Max.: 28,00 DEF-EL-0401-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 167.500,00 174.583,33 174.583,33 174.583,33 174.583,33 Abwasserbehandlung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 8,00 9,00 9,00 9,00 9,00 0,00 Insgesamt: Vorhaben) 44,00 Max.: 9,00 DEF-EL-0401-02-0-01 - Naturnahe Geplanter Einheitsbetrag 339.242,00 339.242,00 409.918,00 409.918,00 409.918,00 409.918,00 409.918,00 Gewässerentwicklung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 5,00 10,00 6,00 21,00 21,00 18,00 6,00 Insgesamt: Vorhaben) 87,00 Max.: 21,00 INSGESAMT O.23 (Einheit: 16,00 125,00 153,00 189,00 188,00 106,00 38,00 Insgesamt: Vorhaben) 815,00 Max.: 189,00 Jährliche indikative 3.036.210,00 7.873.674,00 18.899.819,25 38.512.658,62 46.099.336,13 42.202.524,00 33.203.500,00 189.827.722,00 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1382 DE Jährliche indikative 2.428.968,00 5.796.939,20 14.020.455,40 28.648.126,90 33.937.468,90 31.133.219,20 24.777.000,00 140.742.177,60 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1383 DE EL-0402 - Materielle Infrastruktur - Hochwasserschutz, Küstenschutz Interventionscode (MS) EL-0402 Bezeichnung der Intervention Materielle Infrastruktur - Hochwasserschutz, Küstenschutz Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.22. Anzahl unterstützter Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder -einheiten Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Hochwasserschutz, Küstenschutz und D.7 Hohe Priorität Ja Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts Sicherung oder Verbesserung H.3 der Daseinsvorsorge in Sehr hohe Priorität Ja ländlichen Räumen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.27 Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme DE 1384 DE In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Die extremen Hochwasserereignisse in den Jahren 1993, 1995, 1997, 1999, 2002, 2005 und 2013 – und ganz besonders die Flutkatastrophe u. a. an der Ahr im Juli 2021 haben eindrucksvoll gezeigt, dass das Hochwasserrisiko entlang der Gewässer in Deutschland real ist. Die gemessenen Wasserstände und Abflussmengen waren teilweise die höchsten bisher erfassten und führten durch Überflutungen zu Schäden in allen Daseinsbereichen und belegen den erheblichen und noch steigenden Handlungsbedarf, vor Überschwemmungen zu schützen. In Folge des Klimawandels ist u. a. ein zunehmendes Auftreten von Extremwetterlagen, z. B. mit Starkregenereignissen, zu erwarten. Dies führt infolge von Sturzfluten und Flusshochwässern zu erhöhten Überschwemmungsrisiken im Binnenland. Ursächlich für Hochwasserereignisse sind immer starke bis extreme Niederschlagsereignisse ggf. in Verbindung mit einer Schneeschmelze und einer erhöhten Bodenfeuchte. Daher werden Überschwemmungsrisiken vor allem durch die mögliche Zunahme von stabilen regenintensiven sommerlichen Großwetterlagen sowie die mögliche Zunahme von langanhaltenden Winterniederschlägen vergrößert. Dies wird durch die in Folge der Erderwärmung verursachte Verlangsamung des Jetstreams (Höhenströmung zwischen Arktis und gemäßigten Breiten) noch verstärkt. Hochwasser können zudem in bislang von Schnee und Gletschern beeinflussten Einzugsgebieten von Temperaturzunahmen und von der dadurch verringerten Zwischenspeicherung als Schnee bzw. der intensivierten Eisschmelze beeinflusst werden. Eine Veränderung der Windintensität hat zudem Auswirkungen auf Wellengang und Windstau und kann somit Einfluss auf bestimmte Hochwasserschutzanlagen wie z. B. Stauanlagen haben. Die Auswirkungen des Klimawandels haben daher auch für die Ausgestaltung des Hochwasserschutzes Konsequenzen. Hierbei kommt es auch auf die Schaffung von Rückhalt in der Fläche durch Ausweisung von Retentionsräumen und eine angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung an (vgl. DAS 2008). Durch Erosion, durch mit dem Hochwasser auf überflutete Flächen eingetragene Schadstoffe, durch das Absterben der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Bodenverdichtung bei Überstau können extreme Hochwasser natürliche Lebensräumen erheblich beeinträchtigen. Der Schutz vor katastrophalen Überflutungen durch bauliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes ist daher auch ein unmittelbarer Schutz der Umwelt. Auch Küstenschutzmaßnahmen dienen dem Ziel S04, da sie Maßnahmen zur Klimaanpassung sind. Dazu werden die Küstenschutzlinien gemäß den Prognosen des Weltklimarates (IPCC) fortlaufend angepasst. Die norddeutschen Küstenländer haben sich dazu auf ein einheitliches Vorsorgemaß verständigt und setzen die Empfehlungen des IPCC in ihren jeweiligen Bauprogrammen um. Ziel ist es dabei, den Schutz der Küsten und der tidebeeinflussten Flussdeichabschnitte nachhaltig vor Überflutung zu sichern. Dabei werden alle eingedeichten Flächen vor Überflutung geschützt, unabhängig ob es sich um landwirtschaftliche Produktionsflächen, um Wohn- oder Gewerbeflächen handelt. Damit wird der Lebens- und Produktionsraum für alle Küstenbewohner erhalten. Ziel der Förderung ist es zum einen, die landwirtschaftlichen Flächen, Siedlungsflächen und der im ländlichen Raum lebenden Menschen nachhaltig zu schützen und zu erhalten. Ohne Schutzmaßnahmen wären Nutzungen z.B. in den schleswig-holsteinischen Küstenniederungen kaum möglich. In den 3.987 km2 großen potenziell überflutungsgefährdeten Küstenniederungen an Nord- und Ostsee sowie an der Tideelbe wohnen 333.000 Menschen und es sind Sachwerte in Höhe von rund 60 Mrd. € vorhanden. Darüber hinaus werden wertvolle Natur- und Lebensräume vor Überflutung und Salzwassereintrag geschützt. Weite Teile der Niederungen sind von Mooren bedeckt. Moore stellen eine der größten CO2 Senken dar, zum anderen binden diese Standorte bei entsprechender Pflege weiteres CO2. Es gilt daher diese Naturräume großflächig vor dem Eintrag von Salzwasser und vor Überschwemmung durch Küsten- und oder Binnenhochwasser zu schützen. Neben diesen Moorflächen werden die süßwasserabhängigen Lebensräume, wie beispielsweise Wälder (CO2-Speicher) Seen und Fließgewässern ebenfalls geschützt. Auch zu nennen ist der Schutz von klimasensitiven Böden, von Wiesenvogelbrutgebieten sowie von Rast- und Nahrungsgebieten für Zugvögel, vor Überflutung. DE 1385 DE Eine Maßnahme des Küstenschutzes ist das Vorlandmanagement. Diese dient der Entwicklung der Deichvorländer (Erhöhung des Deichvorlandes), die Teil des Wattenmeeres sind. In diesen Bereichen entwickeln sich unter anderem Salzwiesen. Salzwiesen erbringen eine Ökosystemleistung für den Küstenschutz bzw. das stellt eine Form des ökosystembasierten Küstenschutzes dar. Unter Naturschutzgesichtspunkten erfüllen die ökologisch wertvollen Salzwiesen eine wichtige Funktion im NATURA 2000 Netzwerk. Entsprechend der Veröffentlichung „Custodians of the globe’s blue carbon assets“ vom UNESCO Marine World Heritage spielt unter anderem das Wattenmeer der Nordsee (Niederlande, Deutschland und Dänemark) eine wichtige Rolle bei der Speicherung von Kohlenstoff in marinen Ökosystemen – und hat damit eine große Bedeutung für den Klimaschutz. Als blaue Kohlenstoffökosysteme werden zum Beispiel Seegraswiesen, Mangroven und Gezeitensümpfe bezeichnet, sie zählen zu den wichtigsten natürlichen Kohlenstoffsenken. Indem sie erhebliche Mengen Kohlenstoff aus der Atmosphäre absorbieren und im Ozean speichern, tragen sie zur Eindämmung des Klimawandels bei. Für die deutschen Küsten sind durch den Klimawandel verursachte mögliche Veränderungen der hydrologischen Parameter Meeresspiegel, Sturmfluten und Seegang relevant. Infolge der hydrologischen Veränderungen ist wiederum mit morphologischen Änderungen zu rechnen. Diese hydro- und morphologischen Veränderungen beeinflussen nicht nur den Küstenschutz (Hochwasserschutz und Erosionsschutz), sondern auch die Entwässerung der Küstenniederungen, die Entwässerung von Küstenniederungen von Polderflächen ohne freie Vorflut sowie den Küstenrückgang an Steilküsten. Ziele der Intervention sind die Verhütung und Verminderung von Sturmflut- und Hochwasserschäden sowie die Verbesserung der Hochwasservorsorge (u. a. durch eine Verbesserung des Wasserrückhaltes) im ländlichen Raum an den Küsten und im Binnenland (D.7). Damit trägt diese Intervention auch zur Daseinsvorsorge und zur lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten (H.3) bei. Die Intervention bedient damit die spezifischen Ziele S04 und SO8. Allerdings dienen alle geplanten Vorhaben dem Ziel SO4 und leisten einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel sowie zum Klimaschutz durch die Reduktion von Treibhausgas-Emissionen und, Steigerung der Kohlenstoffbindung. Die Ziele des Hochwasserschutzes, Küstenschutzes und der Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts müssen immer erfüllt sein. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Hochwasserschutz, Küstenschutz und Verbesserung des natürlichen EL-0402-01, EL- D.7 Wasserrückhalts 0402-02, Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen EL-0402-01, EL- H.3 Räumen durch angemessene lokale Infrastrukturen und 0402-02 Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen TI: EL-0402-01: Hochwasserschutz Förderung für Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung der Folgen von wahrscheinlichen Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen und Katastrophenereignissen sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Zweck der Interventionen ist die Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes. Erreicht werden soll eine Verbesserung des Hochwasserschutzes zur Stärkung und Sicherung der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums. Ebenfalls soll die Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts und der Schutz wichtiger Naturräume erzielt werden. Gefördert werden wasserwirtschaftliche Vorhaben, die der Abwehr von Naturkatastrophen im Speziellen vor Hochwasser DE 1386 DE im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe D.7 und H.3 im Rahmen der spezifischen Ziele S04 und SO8. TI: EL-0402-02: Küstenschutz Förderung für Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung der Folgen von wahrscheinlichen Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen und Katastrophenereignissen. Zweck der Interventionen ist die Förderung von Vorhaben des Küstenschutzes an den tidebeeinflussten Strömen sowie an deren tidebeeinflussten Nebenflüssen. Diese Vorhaben ermöglichen den Schutz vor Überflutungen und Landverlusten durch Sturmfluten und sichern somit Flächen vor Meeresangriff. Mit der Verbesserung des Sturmflutschutzes werden landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsflächen nachhaltig geschützt und erhalten. Mit der Förderung sollen auch wichtige Naturräume und Kohlenstoffböden geschützt werden. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe D.7 und H.3 im Rahmen der spezifischen Ziele S04 und SO8. Auswahl der Vorhaben Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplan-Verordnung, dem Green Deal und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit x Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x Auswahltermin Prioritätenliste x Kontinuierliche Antragstellung mit Nachweis x eines vorgelagerten fachlichen Begleitverfahrens Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zu den Interventionen EL-0401 (nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen) und EL-0410. So sind in der EL-0402 ausschließlich DE 1387 DE Hochwasserschutzmaßnahmen förderfähig. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, denen Unterhaltungspflichten an Gewässern obliegen und die im öffentlichen Interesse tätig sind. Die Definition des/der Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0402-01: Hochwasserschutz • EL-0402-02 Küstenschutz Teilintervention EL-0402-01: Hochwasserschutz: Förderinhalte: • Investive Maßnahmen o Investitionen im Zusammenhang mit dem Neubau und der Verstärkung/Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen inkl. Grundinstandsetzungen von Schöpfwerken sowie notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege infolge von Hochwasserschutzmaßnahmen o Rückverlegung und Rückbau von Deichen o Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserabflusses und des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen wie die Einrichtung oder Verstärkung von Hochwasserrückhaltebecken und die Einrichtung von gesteuerten und ungesteuerten Poldern sowie durch Rück- oder Umbau von Hochwasserschutzanlagen sowie von Wildbachverbauungen • Konzeptionelle Vorarbeiten, Planungen, Erhebungen, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen im Zusammenhang mit beabsichtigten investiven Maßnahmen sind förderfähig Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0402-01 x x x x x Hochwasserschutz Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen und der Grunderwerbssteuer in dieser Teilintervention zugelassen. Tabelle 0402-01: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: DE 1388 DE Region/ DE5 / DE3 / DE1 DE2 DE6 / DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Sachleistungen x Tabelle 0402-01: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE5 / DE3 / DE1 DE2 DE6 / DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Hochwasserschutzmaßna hmen müssen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanage x x*) x x x mentplanes oder eines sonstiges Hochwasserschutzkonzep tes sein Förderfähiges Mindestinvestitionsvolu men/Höchstinvestitionsv olumen nach Vorgaben x x x der regionalenVerwaltungsbe hörde Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. x x x Verfügbarkeit von Vorhabensflächen) festlegen *) Die aufgeführte Fördervoraussetzung wird von den Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich erfüllt, mit Ausnahme der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Grundsanierung von Schöpfwerken. Diese Maßnahmen werden über die Auswahlkriterien für die Hochwasserschutzmaßnahmen integriert und somit im Ranking berücksichtigt. Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Teilintervention EL-0402-02: Küstenschutz Förderinhalte • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen • öffentliche Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit an den Küsten, auf Inseln sowie an den fließenden oberirdischen Gewässern im Tidengebiet gegen Überflutung und Landverlust durch Sturmflut und Meeresangriff • notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege infolge von Küstenschutzmaßnahmen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 DE9 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 1389 DE (DE3) (DE5, DE6) EL-0402-02 x x Küstenschutzmaßnahmen Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen und der Grunderwerbssteuer in dieser Teilintervention zugelassen. Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 70 % bis höchstens 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Art des Zuwendungsempfängers • Art des Fördergegenstandes Zusätzliche Erläuterungen Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschuss finden in folgenden Ländern Anwendung: DE 1390 DE DE5/ DE3 / Teilintervention DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 EL-0402-01 x EL-0402-02 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabelle "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern" Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention fällt nicht unter die Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: Die Zahlungen werden nach den Vorgaben des GAP-SP, den darin definierten Zielen und für den erforderlichen Zeitraum gewährt. Die Förderung hat keine Mengen- oder Produktionsbezüge. Die Höhe der Zuwendung bezieht sich nicht auf inländische oder internationale Preise, die für eine Erzeugung nach dem Ausgangszeitraum liegenden Jahr gelten. Die Zahlung wird für die erforderliche Zeitspanne gewährt, um die Investition für den Zweck durchzuführen, für den sie vorgesehen wurden. Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE 1391 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE4 - Brandenburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE5 - Bremen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE6 - Hamburg 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DEE - Sachsen-Anhalt 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Holstein gemäß Artikel 73 DE 1392 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE4-EL-0402-01-0-01 - Hochwasserschutz Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4- Durchschnitt DE4; R.27 Nein 60,00% DE8-EL-0402-01-0-01 - Investitionen im Zusammenhang Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein mit dem Neubau und der Verstärkung von 60,00% Hochwasserschutzanlagen Land DE8-EL-0402-01-0-02 - Investitionen im Zusammenhang Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein mit dem Neubau und der Verstärkung von 60,00% Hochwasserschutzanlagen Gemeinden DE8-EL-0402-01-0-03 - Förderung zur Stabilisierung des Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Landschaftswasserhaushaltes - Fließgewässer I. Ordnung 60,00% DE8-EL-0402-01-0-04 - Förderung zur Stabilisierung des Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Landschaftswasserhaushaltes - Fließgewässer II. Ordnung 60,00% DE9-EL-0402-01-0-01 - Vorhaben Hochwasserschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE9- Durchschnitt DE9; R.27 Nein Gutachten und Vorplanungen 80,00% DE9-EL-0402-01-0-02 - Vorhaben Hochwasserschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE9- Durchschnitt DE9; R.27 Nein Vorplanungen und Bauen 80,00% DE9-EL-0402-01-0-07 - Vorhaben Hochwasserschutz HB Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE5- Durchschnitt DE5; R.27 Nein 80,00% DE9-EL-0402-01-0-08 - Vorhaben Hochwasserschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE9- Durchschnitt DE9; R.27 Nein 80,00% DE9-EL-0402-02-0-01 - Vorhaben Küstenschutz NI/HB Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE5- Durchschnitt DE5; DE9; R.27 Nein 80,00% 91(3)(b) - 73-DE9- 80,00% DE9-EL-0402-02-0-02 - Vorhaben Küstenschutz HH Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE6- Durchschnitt DE6; R.27 Nein 80,00% DEE-EL-0402-01-0-01 - Hochwasserschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEE- Durchschnitt DEE; R.27 Nein Planungsleistungen 80,00% DEE-EL-0402-01-0-02 - Hochwasserschutz Bauleistungen Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEE- Durchschnitt DEE; R.27 Nein 80,00% DEF-EL-0402-01-0-01 - Hochwasserschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEF- Durchschnitt DEF; R.27 Nein 80,00% DEF-EL-0402-02-0-01 - Küstenschutz gesamt Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEF- Durchschnitt DEF; R.27 Nein 80,00% DE 1393 DE Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE4-EL-0402-01-0-01 - Hochwasserschutz Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0402-01-0-01 - Investitionen im Zusammenhang mit dem Neubau und der Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen Land Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0402-01-0-02 - Investitionen im Zusammenhang mit dem Neubau und der Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen Gemeinden Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0402-01-0-03 - Förderung zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes - Fließgewässer I. Ordnung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0402-01-0-04 - Förderung zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes - Fließgewässer II. Ordnung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0402-01-0-01 - Vorhaben Hochwasserschutz Gutachten und Vorplanungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0402-01-0-02 - Vorhaben Hochwasserschutz Vorplanungen und Bauen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0402-01-0-07 - Vorhaben Hochwasserschutz HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1394 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0402-01-0-08 - Vorhaben Hochwasserschutz Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0402-02-0-01 - Vorhaben Küstenschutz NI/HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0402-02-0-02 - Vorhaben Küstenschutz HH Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0402-01-0-01 - Hochwasserschutz Planungsleistungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0402-01-0-02 - Hochwasserschutz Bauleistungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0402-01-0-01 - Hochwasserschutz Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0402-02-0-01 - Küstenschutz gesamt Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE 1395 DE DE4-EL-0402-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 925.290,00 1.340.715,00 1.608.977,20 1.613.176,38 958.481,30 234.603,09 Hochwasserschutz (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.742.929,50 2.091.670,36 2.097.129,30 1.246.025,69 304.984,02 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 3,00 5,00 8,00 10,00 15,00 Insgesamt: Vorhaben) 43,00 Max.: 15,00 DE8-EL-0402-01-0-01 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 1.875.000,00 1.875.000,00 1.875.000,00 1.875.000,00 1.875.000,00 1.875.000,00 im Zusammenhang mit dem Neubau (gesamte öffentliche und der Verstärkung von Ausgaben in EUR) Hochwasserschutzanlagen Land Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 4,00 4,00 3,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 12,00 Max.: 4,00 DE8-EL-0402-01-0-02 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 206.250,00 206.250,00 206.250,00 206.250,00 206.250,00 206.250,00 im Zusammenhang mit dem Neubau (gesamte öffentliche und der Verstärkung von Ausgaben in EUR) Hochwasserschutzanlagen Gemeinden Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 8,00 10,00 5,00 6,00 3,00 8,00 Insgesamt: Vorhaben) 40,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0402-01-0-03 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 1.800.000,00 1.800.000,00 1.800.000,00 1.800.000,00 zur Stabilisierung des (gesamte öffentliche Landschaftswasserhaushaltes - Ausgaben in EUR) Fließgewässer I. Ordnung Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1396 DE O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DE8-EL-0402-01-0-04 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 zur Stabilisierung des (gesamte öffentliche Landschaftswasserhaushaltes - Ausgaben in EUR) Fließgewässer II. Ordnung Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 6,00 4,00 6,00 5,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 25,00 Max.: 6,00 DE9-EL-0402-01-0-01 - Vorhaben Geplanter Einheitsbetrag 468.669,37 Hochwasserschutz Gutachten und (gesamte öffentliche Vorplanungen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 13,00 Insgesamt: Vorhaben) 13,00 Max.: 13,00 DE9-EL-0402-01-0-02 - Vorhaben Geplanter Einheitsbetrag 425.978,24 Hochwasserschutz Vorplanungen und (gesamte öffentliche Bauen (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 25,00 Insgesamt: Vorhaben) 25,00 Max.: 25,00 DE9-EL-0402-01-0-07 - Vorhaben Geplanter Einheitsbetrag 125.000,00 125.000,00 Hochwasserschutz HB (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1397 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DE9-EL-0402-01-0-08 - Vorhaben Geplanter Einheitsbetrag 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 Hochwasserschutz (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 4,00 10,00 4,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 20,00 Max.: 10,00 DE9-EL-0402-02-0-01 - Vorhaben Geplanter Einheitsbetrag 3.989.042,00 3.989.042,00 3.989.042,00 Küstenschutz NI/HB (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DE9-EL-0402-02-0-02 - Vorhaben Geplanter Einheitsbetrag 10.325.442,00 10.325.442,00 10.325.442,00 Küstenschutz HH (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1398 DE O.22 (Einheit: 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 2,00 DEE-EL-0402-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 334.889,00 334.889,00 334.889,00 334.889,00 334.889,00 334.889,00 334.889,00 Hochwasserschutz (gesamte öffentliche Planungsleistungen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 9,00 Max.: 9,00 DEE-EL-0402-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 Hochwasserschutz Bauleistungen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 7,00 6,00 Insgesamt: Vorhaben) 13,00 Max.: 7,00 DEF-EL-0402-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 1.312.500,00 875.000,00 Hochwasserschutz (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 2,00 DEF-EL-0402-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 5.175.000,00 5.175.000,00 6.487.500,00 6.487.500,00 6.487.500,00 6.487.500,00 Küstenschutz gesamt (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1399 DE Geplanter 8.000.000,00 8.000.000,00 8.000.000,00 8.000.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 10,00 Max.: 2,00 INSGESAMT O.22 (Einheit: 25,00 56,00 38,00 33,00 27,00 20,00 24,00 Insgesamt: Vorhaben) 223,00 Max.: 56,00 Jährliche indikative 7.249.579,01 31.581.869,90 51.746.128,28 51.602.795,14 69.804.907,27 42.907.249,04 9.447.165,00 264.339.693,64 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 5.799.663,21 24.175.379,92 39.062.473,62 38.023.258,91 51.552.843,62 30.983.836,63 6.049.299,00 195.646.754,91 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1400 DE EL-0403 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen Interventionscode (MS) EL-0403 Bezeichnung der Intervention Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.20. Anzahl unterstützter produktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DE91 Braunschweig DE92 Hannover DE93 Lüneburg DE94 Weser-Ems DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DEC Saarland DED Sachsen DED2 Dresden DED4 Chemnitz DED5 Leipzig DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO9 Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die DE 1401 DE Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Unterstützung von Investitionen zur Stärkung der B.1 Markt- und Hohe Priorität Ja Zukunftsorientierung der Unternehmen Reduktion der THG- D.1 Emissionen in der Sehr hohe Priorität Ja Landwirtschaft Bodenschutz und Reduktion E.3 Hohe Priorität Ja der Flächeninanspruchnahme Reduktion der Luftschadstoffe, E.4 Sehr hohe Priorität Ja insbes. Ammoniak Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick E.5 Hohe Priorität Ja auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt Verstärkte Berücksichtigung I.1 des Tierschutzes und der Hohe Priorität Ja Tiergesundheit Generierung von Wissen und Q.8 Hohe Priorität Ja Intensivierung des Monitorings 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.16 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine im Rahmen der GAP für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder Biomaterial vorgesehene Investitionsförderung erhalten R.26 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für produktive und nichtproduktive Investitionen im Zusammenhang mit der Pflege der natürlichen Ressourcen erhalten R.3 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen der GAP Unterstützung für digitale landwirtschaftliche Technologien erhalten R.44 Anteil der Großvieheinheiten (GVE), für die geförderte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes durchgeführt wurden R.9 Anteil der Betriebsinhaber, die Investitionsförderung für Umstrukturierung und Modernisierung, einschließlich Verbesserung der Ressourceneffizienz, erhalten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Durch die Förderung der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, die auch auf nachhaltigere Lösungen, Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen und die Steigerung der Wertschöpfung für Primärerzeuger in der Lebensmittelversorgungskette abzielen, werden die Empfehlungen der Kommission für den GAP-Strategieplan Deutschlands aufgegriffen und Beiträge zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ geleistet. Landwirtschaftliche Betriebe sind vor dem Hintergrund der sich ändernden gesellschaftlichen, politischen DE 1402 DE und rechtlichen Rahmenbedingungen, Markt- und Preisverhältnissen sowie produktionstechnischen Entwicklungen einem ständigen Anpassungsdruck im Hinblick auf die Betriebs-, Produktions- und Organisationsstruktur ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund stellt die investive Förderung im Rahmen dieser Intervention eine wichtige Unterstützung für notwendige Entwicklungs- und Modernisierungsschritte in der Landwirtschaft dar. Die Intervention dient somit u.a. der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von der Produktionsausrichtung und der Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken mit Schwerpunkt bei der Verbesserung der Wirtschaftsleistung landwirtschaftlicher Betriebe und der Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung sowie der Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung. Dem dient auch die Unterstützung von Investitionen in die Vorbereitung für und den Erstverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Sinne des Anhang I AEUV. Weiterhin wird die Effizienzsteigerung bei der Wasser- und Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung und die Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen unterstützt. Zur Emissionsminderung sind beispielsweise Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Güllekühlungen oder Fütterungssysteme für eine nährstoffreduzierte Phasenfütterung förderfähig. Somit wird ein Beitrag zum Ziel SO5 geleistet. Ebenso werden Investitionen gefördert, die der Biosicherheit in den Betrieben dienen. Investive Maßnahmen der Biosicherheit wie Wasch- und Desinfektionsanlagen, Anlagen zur Kadaverlagerung und entsprechende Einzäunungen/Tore sind ebenfalls förderfähig. Besondere Schwerpunkte bilden insbesondere Investitionen mit Blick auf Tierwohl, Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (u. a. in Verbindung mit Stallbauinvestitionen), die Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei landwirtschaftlichen Investitionen sowie die Stärkung der Lebensfähigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe. Vorhaben mit Blick auf das Tierwohl (bspw. höhere Stallplatzflächen, Liegeflächengestaltung, Beschäftigungselemente, Schutzeinrichtungen) und zum Umwelt- und Klimaschutz sowie Vorhaben von Junglandwirtinnen und Junglandwirte können dabei durch erhöhte Fördersätze besonders berücksichtigt werden. Darüber hinaus können kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einem höheren Fördersatz für Investitionen besonders unterstützt werden (Artikel 73 Abs. 4 Buchstabe b). Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zur Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gemäß SO2 und bedient in vielfältiger Weise die Ziele SO4, SO5 und SO9. Durch die Einführung und Nutzung moderner, innovativer und automatisierter Verfahrenstechniken wird ebenso das Querschnittsziel (Digitalisierung) angesprochen. TI: EL-0403-01: Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Gefördert werden Maßnahmen zur • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen; • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten; • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung/Wettbewerbsfähigkeit; • Verbesserung des Tierwohls • Effizienzsteigerung bei der Wasser- und Energienutzung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie • Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung und Kohlenstoffspeicherung; • Erhaltung der Kulturlandschaft • Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse (u. a. Frostschutzberegnung, Hagelschutz, Starkregenschutz) oder Investitionen in die Prävention vor Tierseuchen, Pflanzenschädlinge oder geschützten Tieren. Hierzu zählen beispielsweise investive Maßnahmen der Biosicherheit, insbesondere auch im Schweinesektor. So können investive Maßnahmen der Biosicherheit zur Vermeidung eines DE 1403 DE Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest beitragen. • Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten Damit wird den Bedarfen B.1, D.1, E.3, E.4, I.1 und Q.8 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO2, SO4, SO5, SO9 und dem Querschnittsziel geleistet. TI: EL-0403-02: Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) Zur Vorsorge gegenüber wetterbedingten Risiken und zur Absicherung der Produktqualität können einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen im landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Damit wird den Bedarfen B.1, E.5 und Q.8 entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen SO2, SO5 und dem Querschnittsziel (XCO) geleistet. Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbe- darfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl. Für investive Maßnahmen der Biosicherheit sollen Zusatzpunkte vorgesehen werden. Für Vorhaben in EL-0403-01, die zu einer Verringerung von Ammoniakemissionen beitragen, können ebenfalls Zusatzpunkte vorgesehen werden. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) x Kontinuierliche EL- Antragstellung mit x x x x x 0403- x x x x Auswahlterminen 01-0- 02 Kontinuierliche Antragstellung mit kontinuierliche Auswahl von Premiumvorhaben und Auswahlterminen für weitere Vorhaben x EL- Förderaufrufe mit 0403- Antragsfristen und x x x 01-0- Auswahltermin 01 EL- DE 1404 DE 0403- 02 Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der sektorielle Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Interventionen genannt. Junglandwirteförderung (DZ-0303) Die Intervention unterstützt die im Rahmen der Direktzahlungen vorgesehene ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte durch die Förderung von Investitionen und insbesondere die Option der Zahlung eines Aufschlags auf geförderte Investitionen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (EL-0501) Die Förderung von Investitionen im Rahmen der Interventionen EL-0501 flankiert die - ohne Bindung an Investitionen – gewährten Beihilfen für die Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten. Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen (EL-0408) Im Bereich der Anschaffung von Technik und Ausstattung wird die Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Investitionsförderung (EL-0408) sichergestellt. Diversifizierung (EL-0411) Die Förderung von produktiven Investitionen in die Vorbereitung und Erstverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (EL-0403) ergänzt die Förderung hin zu Verarbeitung und Vermarktung in landwirtschaft- lichen Betrieben, die nicht ausschließlich der Primärerzeugung zuzuordnen ist (EL-0411), sowie zu nicht- landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Diversifizierung (EL-0411) und nutzt damit Synergie- effekte für die Entstehung zukunftsfähiger gesamtbetrieblicher Konzepte sowie die Erhaltung der Wirtschaftskraft der Ländlichen Räume. So ist beispielsweise eine Förderung von Maschinen der Außenwirtschaft, die der Primärerzeugung dienen, ausgeschlossen. Marktstrukturförderung (EL-0405) Im Bereich der Marktstrukturförderung gibt es Synergieeffekte, aber keine Überschneidungen mit der Intervention. So ist beispielsweise eine Förderung von Maschinen der Außenwirtschaft, die der Primärerzeugung dienen, ausgeschlossen. Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls (EL-0109) Durch die Förderung erforderlichen Investitionen in EL-0403 kann die Umsetzung besonders tiergerechten Haltungsverfahren in EL-0109 unterstützt werden. Netzwerke und Kooperationen (EL-0701) und Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP- Agri) (EL-0702) Aus den Bereichen der Unterstützung von Netzwerken und Kooperationen und von EIP-Agri können sich Synergieeffekte sowie sich anschließende Investitionen ergeben, die einen unmittelbaren Bezug zur Intervention EL-0403 haben. Sektorielle Interventionen Obst & Gemüse, Wein, Hopfen, Bienenzucht Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen (z.B. Abgrenzung auf Ebene der Fördergegenstände oder DE 1405 DE Zuwendungsempfänger) werden Überschneidungen mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Eine Doppelförderung wird in jedem Fall (vgl. Kapitel 4.7.3) ausgeschlossen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, unabhängig von der Rechtsform, einschließlich deren Kooperationen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI) • EL-0403-01: Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen • EL-0403-02: Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0403-01 x x x x x x x x x x x x x EL-0403-02 x x x x x x x x x x x TI: EL-0403-01: Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen Förderfähig sind • Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, die der Erzeugung von Primärerzeugnissen des Anhangs I AEUV dienen, einschließlich der Tätigkeiten zur Vorbereitung eines tierischen oder pflanzlichen Erzeugnisses für den Erstverkauf, wie beispielsweise Reinigung, Lagerung, Kühlung etc. Als Erstverkauf eines unverarbeiteten Anhang-I-Erzeugnisses gilt der Verkauf durch den Primärerzeuger an Wiederverkäufer oder Verarbeiter. Der Verkauf durch einen Primärerzeuger an Endverbraucher in gesonderten, für diesen Zweck vorgesehenen Räumen gilt nicht als Erstverkauf im Sinne der Intervention EL-0403. • Investitionen in die Tierhaltung, insbesondere auch zur Verbesserung der Hygienebedingungen oder auch des Tierwohlstandards wie beispielsweise erhöhte Platzanforderungen gegenüber den gesetzlichen Standards, Außenklimaställe oder speziell ausgestaltete Funktionsbereiche. • Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, u.a. Frostschutzberegnung, Hagelschutz und Starkregenschutz. • Investitionen in die Prävention vor Tierseuchen, Pflanzenschädlingen oder geschützten Tieren. Hierzu zählen beispielsweise investive Maßnahmen der Biosicherheit. • Die Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich Anlagen, Technik, Agroforstsysteme und Dauerkulturen sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. • Kauf von neuen Maschinen, Geräten und Anlagen der Innen- und Außenwirtschaft, u.a. auch für die Präzisionslandwirtschaft und Techniken im Sinne des Umwelt- und Klimaschutz.. Die zuständige regionale Verwaltungsbehörde legt für ihren Zuständigkeitsbereich die förderfähigen Maschinen und Geräte fest. Spezifische Fördervoraussetzungen: • Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet DE 1406 DE jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum jeweiligen Auswahltermin gilt. • Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs. • Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen der Länder. Tabelle 0403-01: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: DE 5/ Region/ DE3 DE DE1 DE2 / DE DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 6/ Kriterium 4 DE 9 Erschließungskosten, soweit die Erschließung nicht nach Vorgaben der regionalen x x x x x x x x x x x x x Verwaltungsbehörde zugelassen ist. Ausschlüsse in bestimmten Bereichen (z.B. Überschreitung von Tierbestands- /besatzobergrenzen, Energiegewinnungsanlagen, x x x x x x x x x x x x x bestimmte Gebäudetypen) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden Landankauf x x x x x x x x x x x x x Ausgaben, die nur mittelbar mit der Investition in Verbindung stehen (u.a. Rechtsberatungskosten, x x x x x x x x x x x x Ablösung von Verbindlichkeiten) nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde Tabelle 0403-01: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: DE 5/ Region/ DE3 DE DE1 DE2 / DE DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 6/ Kriterium 4 DE 9 Allgemeine Voraussetzungen Unternehmen erreicht min. Grenze lt. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die x x x x x x x x x x x x Alterssicherung der Landwirte Einhaltung von Prosperitätsgrenzen x x x x x x x x x x x x oder vergleichbarer Kriterien Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des x x x x x x x x x x x x x Unternehmens nach den Vorgaben DE 1407 DE der regionalen Verwaltungsbehörde Sicherung der Finanzierbarkeit der x x x x x x x x x x x x x durchzuführenden Maßnahmen Anforderung an Investitionen in bestimmten Bereichen (z.B. Tierbestands- / besatzobergrenzen) x x x x x x x x x x x x x können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden Spezielle Voraussetzungen Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde für die x x x x x x x x x x x Gewährung höherer Fördersätze für Junglandwirtinnen / Junglandwirte Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen oder Höchstinvestitionsvolumen nach x x x x x x x x x x x x x Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde, ggf. auch für EL-0403 insgesamt. Im Falle der Förderung von kleinen landwirtschaftlichen Unternehmen nach Definition der regionalen Verwaltungsbehörde (aufgrund von Art. 73 Abs. 4 Buchstabe b) GAP- x SP-VO) können spezifische Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden. Baulich-technische Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß spezifischer x x x x x x x x x x x x x Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde. Spezifischen Förderverpflichtungen: Die Investitionen müssen der Erzeugung bis zum Erstverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß Anhang –I – AEUV-Erzeugnissen dienen. Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Daneben gelten die nachstehend aufgeführten Förderbedingungen der Länder. Tabelle 0403-01: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: DE 5/ Region/ DE3 DE DE1 DE2 / DE DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 6/ Kriterium 4 DE 9 Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach x x x x x x x x x Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten DE 1408 DE und bauliche Anlagen Maschinen und Geräte müssen der von der zuständigen x x x x x x x x x x x regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Liste entsprechen TI: EL-0403-02: Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) Förderfähig sind • Investitionen in Bewässerungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben, die der Erzeugung von Anhang –I – AEUV-Erzeugnissen dienen: o Investitionen in die Verbesserung einer bestehenden Bewässerungsanlage oder eines Teils der Bewässerungsinfrastruktur (Art. 74 Abs. 4 der GAP-SP-VO) o Investitionen, die zu einer Nettovergrößerung der bewässerten Fläche führen (Art. 74 Abs. 6 der GAP-SP-VO o Investitionen zur Verwendung von aufbereitetem Wasser als alternative Wasserversorgungsoption (Art. 74 Abs. 5 GAP-SP-VO) o Investitionen in den Bau oder Ausbau von Speicherbecken zu Bewässerungszwecken (Art. 74 Abs. 7 GAP-AP-VO) • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von Bewässerungsanlagen, einschließlich Technik, und Wasserspeicheranlagen sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. • Bei der Erstanschaffung kann nur wassersparende Technik gefördert werden. Spezifische Fördervoraussetzungen: • Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum jeweiligen Auswahltermin gilt. • Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs. • Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen insbesondere gemäß WHG und der Wassergesetze der Länder zum für die Umsetzung jeweils maßgeblichen Zeitpunkt. Ergänzende spezifische Fördervoraussetzungen: • Investitionen in eine bestehende Bewässerungsanlage sind förderfähig, o wenn eine ex-ante Bewertung durchgeführt wird, die auf ein Wassereinsparungspotential im Einklang mit den technischen Parametern der bestehenden Anlage oder Infrastruktur schließen lässt. Durch die Investition muss ein Wassereinsparpotenzial von mindestens 15 % erreicht werden. o wenn Grund- oder Oberflächenwasserkörper betroffen sind, deren Zustand aus mit der Wassermenge zusammenhängenden Gründen schlechter als gut eingestuft werden, muss durch die Investition eine Reduktion des Wasserverbrauchs um mindestens 50% erreicht werden, um dazu beizutragen, dass ein guter Zustand dieses Wasserkörpers erreicht wird (lt. Art. 74 Abs. 4 b der GAP-SP-VO) o Ausgenommen von vorstehenden Bedingungen sind Investitionen, die lediglich auf die Energieeffizienz abzielen, Investitionen von Speicherbecken bzw. für Investitionen zur Verwendung von aufbereitetem Wasser ohne Auswirkungen auf den Grund- und Oberflächenwasserkörper gem. Art 74 Abs. 4 letzter Unterabsatz. Ein Nachweis kann von DE 1409 DE der zuständigen Behörde (bspw. Genehmigung) erbracht werden. • Investitionen, die zu einer Nettovergrößerung der bewässerten Fläche führen und dadurch Auswirkungen auf einen bestimmten Grund- oder Oberflächenwasserkörper haben, sind nur förderfähig in Wasserkörpern, die sich aus mit der Wassermenge zusammenhängenden Gründen in keinem schlechteren als dem guten Zustand befinden. Mit der wasserrechtlichen Genehmigung wird ein Nachweis geführt, dass keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind (Art. 74 Abs. 6 Buchstabe b GAP-SP-VO). • Investitionen zur Verwendung von aufbereitetem Wasser als alternative Wasserversorgungsoption sind nur förderfähig, wenn durch Genehmigung der zuständigen Behörden nachgewiesen wird, dass die Bereitstellung und die Verwendung des betreffenden Wassers im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgt. Investitionen in den Bau oder Ausbau von Speicherbecken zu Bewässerungszwecken sind nur förderfähig, wenn nachgewiesen wird, dass sie keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen haben. Ein Nachweis kann von der zuständigen Behörde (bspw. Genehmigung) erbracht werden. Für Investitionen zur Verbesserung einer bestehenden Bewässerungsanlage oder eines Teils einer Bewässerungsinfrastruktur Tabelle 0403-02: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: DE 5/ Region/ DE3 DE DE1 DE2 / DE DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 6/ Kriterium 4 DE 9 Ersatzinvestitionen (Investition zum Ersatz abgenutzter oder funktionsuntüchtiger Vermögensgegenstände ohne x x x x x x x x x x x technischen Fortschritt (bspw. Energieeffizienz), Rationalisierung oder Erweiterung) Förderung der überbetrieblichen allgemeinen Infrastruktur, wie Wassergewinnung, x x x x x x x x x x x Pumpstationen, Speicher und Zuleitungen Landankauf x x x x x x x x x x x Ausgaben, die nur mittelbar mit der Investition in Verbindung stehen (u.a. Rechtsberatungskosten, Ablösung x x x x x x x x x x von Verbindlichkeiten) nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde Tabelle 0403-02: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: DE 1410 DE DE 5/ Region/ DE3 DE DE1 DE2 / DE DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 6/ Kriterium 4 DE 9 Allgemeine Voraussetzungen Unternehmen erreicht min. Grenze lt. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die x x x x x x x x x x Alterssicherung der Landwirte Einhaltung von Prosperitätsgrenzen oder x x x x x x x x x x vergleichbarer Kriterien Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben x x x x x x x x x x x der jeweiligen Verwaltungsbehörde Sicherung der Finanzierbarkeit der x x x x x x x x x x x durchzuführenden Maßnahmen Anforderung an Investitionen in bestimmten Bereichen (z.B. Wasserspeicheranlagen, Bewässerungstechnik) können von x x x x x x x x x x x der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden Spezielle Voraussetzungen Vorgaben der Verwaltungsbehörde für die Gewährung höherer x x x x x x x x x Fördersätze für Junglandwirtinnen / Junglandwirte Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen oder Höchstinvestitionsvolumen nach x x x x x x x x x x x Vorgaben der Verwaltungsbehörde, ggf. auch für EL-0403 insgesamt. Spezifische Förderverpflichtungen Bei Investitionen in die Bewässerung sind Wasserzähler, mit denen der Wasserverbrauch auf der Ebene der geförderten Investition gemessen werden kann, installiert oder als Teil der Investition zu installieren. Andere Verpflichtungen: Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Daneben gelten die nachstehend aufgeführten Förderbedingungen der Länder. Tabelle 0403-02: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE DE1 DE2 / DE 5 / DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium 4 DE DE 1411 DE 6/ DE 9 Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen x x x x x x x Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel Kostenkategorie Methode/Grundlage 83(1) Artikel 83(2)(a)(i) und Pauschalbeträge Beratungs- und Betreuungsleistungen (ii) Nebenkostenkategorien einer Investition (z. B. Architekten- und Ingenieursleistungen) in Abhängigkeit Artikel 83(2)(a)(i) und Pauschalfinanzierungen von der Bausumme (ii) Beratungs- und Betreuungsleistungen Bauliche Investitionen (z.B. pro Stallplatz, Güllebehälter Artikel 83(2)(a)(i) und Einheitskosten (ii) pro m³) Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. DE 1412 DE Die Zuschüsse reichen von mind. 20 % und höchstens 65 % der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Investition in Tierwohl und/oder Biosicherheit • Investition Klima-/Umweltschutz • Basisförderung und Premiumförderung • Größe des Unternehmens • Benachteiligtes Gebiet / nicht benachteiligtes Gebiet • EIP-Vorhaben • Junglandwirtinnen/Junglandwirte Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschüsse finden in folgenden Ländern Anwendung: DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 DE9 (DE5, DE6) DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG x 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabelle "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern“ Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) 15 % Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten 50 % Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 1413 DE Begründung: • Die Zahlungen werden nach den Vorgaben des GAP-SP und den darin definierten Zielen und den erforderlichen Zeitraum gewährt. • Die Förderung hat keine Mengen- oder Produktionsbezüge (Erzeugungsmenge, Vieheinheiten). • Die Höhe der Zuwendung bezieht sich nicht auf inländische oder internationale Preise, die für eine Erzeugung nach dem Ausgangszeitraum liegenden Jahr gelten. • Die Zuwendung wird nur für die erforderliche Zeitspanne gewährt, um die Investition für den Zweck durchzuführen, für den sie vorgesehen wurde. • Die Förderung bedingt von den Empfängern keine Erzeugung landwirtschaftlicher Waren. • Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE1 - Baden- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 79,00% 20,00% 100,00% Württemberg gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE2 - Bayern 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE3 - Berlin 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE4 - Brandenburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE5 - Bremen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE6 - Hamburg 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE7 - Hessen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE91 - 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Braunschweig DE92 - Hannover 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE93 - Lüneburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE94 - Weser-Ems 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEA - Nordrhein- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Westfalen DEB - Rheinland- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Pfalz DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEC - Saarland 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DED2 - Dresden 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED4 - Chemnitz 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED5 - Leipzig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEE - Sachsen- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Anhalt Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DEF - Schleswig- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Holstein DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% DE 1414 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz Holstein gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1415 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0403-01-0-01 - Investitionen in landwirtschaftliche Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Unternehmen 43,00% R.9 DE1-EL-0403-01-0-02 - U79% - Investitionen in Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DE1; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein landwirtschaftliche Unternehmen DE1-79,00% R.9 DE1-EL-0403-01-0-03 - Investitionen in kleine Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein landwirtschaftliche Betriebe 43,00% R.9 DE1-EL-0403-02-0-01 - Investitionen in landwirtschaftliche Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.26 Nein Unternehmen - Verbesserung bestehender 43,00% Bewässerungssysteme DE1-EL-0403-02-0-02 - U79% - Investitionen in Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DE1; R.26 Nein landwirtschaftliche Unternehmen - Verbesserung DE1-79,00% bestehender Bewässerungssysteme DE1-EL-0403-02-0-03 - Investitionen in landwirtschaftliche Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.9 Nein Unternehmen - Vergrößerung der bewässerten Fläche 43,00% DE1-EL-0403-02-0-04 - U79% - Investitionen in Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DE1; R.9 Nein landwirtschaftliche Unternehmen - Vergrößerung der DE1-79,00% bewässerten Fläche DE2-EL-0403-01-0-01 - AFP - Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2- Durchschnitt DE2; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Agrarinvestitionsförderprogramm 43,00% R.9 DE2-EL-0403-02-0-01 - AFP - Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2- Durchschnitt DE2; R.9 Nein Agrarinvestitionsförderprogramm - Bewässerung 43,00% DE4-EL-0403-01-0-01 - Einzelbetriebliche produktive Finanzhilfe 91(2)(d)-DE3- Durchschnitt DE3; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe 43,00% R.9 DE4-EL-0403-01-0-02 - Einzelbetriebliche produktive Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4- Durchschnitt DE4; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe 60,00% R.9 DE4-EL-0403-02-0-01 - Einzelbetriebliche produktive Finanzhilfe 91(2)(d)-DE3- Durchschnitt DE3; R.26 Nein Investitionen in Bewässerung Berlin - bestehende Anlagen 43,00% DE4-EL-0403-02-0-02 - Einzelbetriebliche produktive Finanzhilfe 91(2)(d)-DE3- Durchschnitt DE3; R.9 Nein Investitionen in Bewässerung Berlin - Neuanlagen 43,00% DE4-EL-0403-02-0-03 - Einzelbetriebliche produktive Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4- Durchschnitt DE4; R.26 Nein Investitionen in Bewässerung Brandenburg - bestehende 60,00% Anlagen DE 1416 DE DE4-EL-0403-02-0-04 - Einzelbetriebliche produktive Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4- Durchschnitt DE4; R.9 Nein Investitionen in Bewässerung Brandenburg - Neuanlagen 60,00% DE7-EL-0403-01-0-01 - Einzelbetriebliche Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Investitionsförderung AFP 43,00% R.9 DE8-EL-0403-01-0-01 - Produktive Investitionen zur Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe 60,00% R.9 DE8-EL-0403-02-0-01 - Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.9 Nein landwirtschaftlicher Betriebe in neue Bewässerungssysteme 60,00% (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) DE8-EL-0403-02-0-02 - Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.26 Nein landwirtschaftlicher Betriebe in bestehende 60,00% Bewässerungssysteme (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP- VO) DE9-EL-0403-01-0-01 - AFP-Modernisierung - Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Übergangsregion 60,00% R.9 DE9-EL-0403-01-0-02 - AFP-Modernisierung - stärker Finanzhilfe 91(2)(d)-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein entwickelte Region 43,00% DE91; DE92; R.9 91(2)(d)-DE6- DE94; 43,00% 91(2)(d)-DE91- 43,00% 91(2)(d)-DE92- 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DE9-EL-0403-02-0-01 - AFP - Bewässerung Neuanlage - Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.9 Nein Übergangsregion 60,00% DE9-EL-0403-02-0-02 - AFP - Bewässerung Neuanlage - Finanzhilfe 91(2)(d)-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; R.9 Nein stärker entwickelte Region 43,00% DE91; DE92; 91(2)(d)-DE6- DE94; 43,00% 91(2)(d)-DE91- 43,00% 91(2)(d)-DE92- 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DE 1417 DE DE9-EL-0403-02-0-04 - AFP - Bewässerung Verbesserung Finanzhilfe 91(2)(d)-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; R.26 Nein bestehender Anlagen - stärker entwickelte Region 43,00% DE91; DE92; 91(2)(d)-DE6- DE94; 43,00% 91(2)(d)-DE91- 43,00% 91(2)(d)-DE92- 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DEA-EL-0403-01-0-01 - AFP-Modernisierung Finanzhilfe 91(2)(d)-DEA- Durchschnitt DEA; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein 43,00% R.9 DEA-EL-0403-02-0-01 - AFP-Bewässerung -bestehende Finanzhilfe 91(2)(d)-DEA- Durchschnitt DEA; R.26 Nein Anlage 43,00% DEA-EL-0403-02-0-02 - AFP-Bewässerung - Finanzhilfe 91(2)(d)-DEA- Durchschnitt DEA; R.9 Nein Nettovergrößerung 43,00% DEB-EL-0403-01-0-01 - AFP (Agrarinvestitionsprogramm) Finanzhilfe 91(2)(d)-DEB- Durchschnitt DEB; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein 43,00% R.9 DEB-EL-0403-01-0-02 - FISU (Förderung/Investition von Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DEB; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Spezialmaschinen - Umwelt) DEB-100,00% R.9 DEB-EL-0403-02-0-03 - AFP Bewässerungssysteme / Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DEB; R.9 Nein Beregnungsinfrastruktur (Vergrößerung der bewässerten DEB-100,00% Fläche (Neuanlagen) DEB-EL-0403-02-0-04 - AFP Bewässerungssysteme / Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DEB; R.26 Nein Beregnungsinfrastruktur (Verbesserung bestehender DEB-100,00% Bewässerungssysteme) DEC-EL-0403-01-0-01 - AFP - Einzelbetriebliche Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Förderung 43,00% R.9 DEC-EL-0403-02-0-01 - AFP - Bewässerung Neuanlage Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.9 Nein 43,00% DED-EL-0403-01-0-01 - [C/DD] Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(c)-DED2- Durchschnitt DED2; DED4; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe 60,00% R.9 91(2)(c)-DED4- 60,00% DED-EL-0403-01-0-02 - [L] Produktive Investitionen zur Finanzhilfe 91(2)(d)-DED5- Durchschnitt DED5; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe 43,00% R.9 DE 1418 DE DED-EL-0403-02-0-01 - [C/DD] Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(c)-DED2- Durchschnitt DED2; DED4; R.9 Nein landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme- 60,00% Neuanlagen 91(2)(c)-DED4- 60,00% DED-EL-0403-02-0-02 - [L] Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(d)-DED5- Durchschnitt DED5; R.9 Nein landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme- 43,00% Neuanlagen DED-EL-0403-02-0-03 - [C/DD] Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(c)-DED2- Durchschnitt DED2; DED4; R.26 Nein landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme- 60,00% Bestandsanlagen 91(2)(c)-DED4- 60,00% DED-EL-0403-02-0-04 - [L] Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(d)-DED5- Durchschnitt DED5; R.26 Nein landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme- 43,00% Bestandsanlagen DEE-EL-0403-01-0-01 - Produktive Investitionen zur Finanzhilfe 91(2)(c)-DEE- Durchschnitt DEE; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein Modernisierung landwirtschafticher Betriebe - AFP 60,00% R.9 DEE-EL-0403-02-0-01 - Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(c)-DEE- Durchschnitt DEE; R.26 Nein landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme AFP 60,00% bestehende Anlage DEE-EL-0403-02-0-02 - Produktive Investitionen Finanzhilfe 91(2)(c)-DEE- Durchschnitt DEE; R.9 Nein landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme AFP 60,00% Neuanlage DEF-EL-0403-01-0-01 - AFP: originäre ELER-Mittel Finanzhilfe 91(2)(d)-DEF- Durchschnitt DEF; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein 43,00% R.9 DEF-EL-0403-01-0-02 - AFP: Umschichtungsmittel Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DEF; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein DEF-100,00% R.9 DEG-EL-0403-01-0-01 - Investitionen Landwirtschaft Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.16; R.26; R.3; R.44; Nein 60,00% R.9 DEG-EL-0403-02-0-01 - Bewässerung Neuanlage Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.9 Nein 60,00% DEG-EL-0403-02-0-02 - Bewässerung Modernisierung Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.26 Nein 60,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0403-01-0-01 - Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1419 DE DE1-EL-0403-01-0-02 - U79% - Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0403-01-0-03 - Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0403-02-0-01 - Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen - Verbesserung bestehender Bewässerungssysteme Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0403-02-0-02 - U79% - Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen - Verbesserung bestehender Bewässerungssysteme Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0403-02-0-03 - Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen - Vergrößerung der bewässerten Fläche Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0403-02-0-04 - U79% - Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen - Vergrößerung der bewässerten Fläche Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0403-01-0-01 - AFP - Agrarinvestitionsförderprogramm Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0403-02-0-01 - AFP - Agrarinvestitionsförderprogramm - Bewässerung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1420 DE DE4-EL-0403-01-0-01 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0403-01-0-02 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0403-02-0-01 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in Bewässerung Berlin - bestehende Anlagen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0403-02-0-02 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in Bewässerung Berlin - Neuanlagen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0403-02-0-03 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in Bewässerung Brandenburg - bestehende Anlagen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0403-02-0-04 - Einzelbetriebliche produktive Investitionen in Bewässerung Brandenburg - Neuanlagen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0403-01-0-01 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung AFP Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0403-01-0-01 - Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1421 DE DE8-EL-0403-02-0-01 - Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in neue Bewässerungssysteme (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0403-02-0-02 - Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in bestehende Bewässerungssysteme (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP- VO) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0403-01-0-01 - AFP-Modernisierung - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0403-01-0-02 - AFP-Modernisierung - stärker entwickelte Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0403-02-0-01 - AFP - Bewässerung Neuanlage - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0403-02-0-02 - AFP - Bewässerung Neuanlage - stärker entwickelte Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0403-02-0-04 - AFP - Bewässerung Verbesserung bestehender Anlagen - stärker entwickelte Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-EL-0403-01-0-01 - AFP-Modernisierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1422 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-EL-0403-02-0-01 - AFP-Bewässerung -bestehende Anlage Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-EL-0403-02-0-02 - AFP-Bewässerung -Nettovergrößerung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0403-01-0-01 - AFP (Agrarinvestitionsprogramm) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0403-01-0-02 - FISU (Förderung/Investition von Spezialmaschinen - Umwelt) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0403-02-0-03 - AFP Bewässerungssysteme / Beregnungsinfrastruktur (Vergrößerung der bewässerten Fläche (Neuanlagen) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0403-02-0-04 - AFP Bewässerungssysteme / Beregnungsinfrastruktur (Verbesserung bestehender Bewässerungssysteme) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0403-01-0-01 - AFP - Einzelbetriebliche Förderung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0403-02-0-01 - AFP - Bewässerung Neuanlage Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1423 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0403-01-0-01 - [C/DD] Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0403-01-0-02 - [L] Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0403-02-0-01 - [C/DD] Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme-Neuanlagen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0403-02-0-02 - [L] Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme-Neuanlagen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0403-02-0-03 - [C/DD] Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme-Bestandsanlagen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0403-02-0-04 - [L] Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme-Bestandsanlagen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0403-01-0-01 - Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschafticher Betriebe - AFP Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0403-02-0-01 - Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme AFP bestehende Anlage Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1424 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0403-02-0-02 - Produktive Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in Bewässerungssysteme AFP Neuanlage Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0403-01-0-01 - AFP: originäre ELER-Mittel Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0403-01-0-02 - AFP: Umschichtungsmittel Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0403-01-0-01 - Investitionen Landwirtschaft Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0403-02-0-01 - Bewässerung Neuanlage Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0403-02-0-02 - Bewässerung Modernisierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0403-01-0-01 - Geplanter 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 Investitionen in landwirtschaftliche Einheitsbetrag (gesamte Unternehmen (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) DE 1425 DE Geplanter 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 2,00 110,00 219,00 241,00 235,00 137,00 31,00 Insgesamt: Vorhaben) 975,00 Max.: 241,00 DE1-EL-0403-01-0-02 - U79% - Geplanter 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 Investitionen in landwirtschaftliche Einheitsbetrag (gesamte Unternehmen (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) Geplanter 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 22,00 91,00 70,00 Insgesamt: Vorhaben) 184,00 Max.: 91,00 DE1-EL-0403-01-0-03 - Geplanter 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 Investitionen in kleine Einheitsbetrag (gesamte landwirtschaftliche Betriebe öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 2,00 43,00 86,00 87,00 87,00 88,00 44,00 Insgesamt: Vorhaben) 437,00 Max.: 88,00 DE1-EL-0403-02-0-01 - Geplanter 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Investitionen in landwirtschaftliche Einheitsbetrag (gesamte Unternehmen - Verbesserung öffentliche Ausgaben in bestehender Bewässerungssysteme EUR) DE 1426 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 2,00 DE1-EL-0403-02-0-02 - U79% - Geplanter 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Investitionen in landwirtschaftliche Einheitsbetrag (gesamte Unternehmen - Verbesserung öffentliche Ausgaben in bestehender Bewässerungssysteme EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 2,00 DE1-EL-0403-02-0-03 - Geplanter 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Investitionen in landwirtschaftliche Einheitsbetrag (gesamte Unternehmen - Vergrößerung der öffentliche Ausgaben in bewässerten Fläche (Finanzhilfe - EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 2,00 DE1-EL-0403-02-0-04 - U79% - Geplanter 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Investitionen in landwirtschaftliche Einheitsbetrag (gesamte Unternehmen - Vergrößerung der öffentliche Ausgaben in bewässerten Fläche (Finanzhilfe - EUR) DE 1427 DE Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 2,00 DE2-EL-0403-01-0-01 - AFP - Geplanter 175.899,42 180.765,51 186.056,58 191.323,59 197.121,27 199.132,72 Agrarinvestitionsförderprogramm Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 150,00 223,00 217,00 204,00 198,00 56,00 Insgesamt: Vorhaben) 1.048,00 Max.: 223,00 DE2-EL-0403-02-0-01 - AFP - Geplanter 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Agrarinvestitionsförderprogramm - Einheitsbetrag (gesamte Bewässerung (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 53,00 80,00 80,00 80,00 79,00 20,00 Insgesamt: Vorhaben) 392,00 Max.: 80,00 DE4-EL-0403-01-0-01 - Geplanter 49.304,98 49.304,60 Einzelbetriebliche produktive Einheitsbetrag (gesamte Investitionen in landwirtschaftliche öffentliche Ausgaben in Betriebe (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) DE 1428 DE Geplanter 64.096,48 64.095,98 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DE4-EL-0403-01-0-02 - Geplanter 66.529,66 66.529,66 66.529,66 66.529,66 66.529,66 66.529,66 Einzelbetriebliche produktive Einheitsbetrag (gesamte Investitionen in landwirtschaftliche öffentliche Ausgaben in Betriebe (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter 86.488,56 86.488,56 86.488,56 86.488,56 86.488,56 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 28,00 68,00 82,00 82,00 82,00 68,00 Insgesamt: Vorhaben) 410,00 Max.: 82,00 DE4-EL-0403-02-0-01 - Geplanter 5.891,47 Einzelbetriebliche produktive Einheitsbetrag (gesamte Investitionen in Bewässerung Berlin - öffentliche Ausgaben in bestehende Anlagen (Finanzhilfe - EUR) Durchschnitt) Geplanter 7.658,91 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DE4-EL-0403-02-0-02 - Geplanter 11.782,95 Einzelbetriebliche produktive Einheitsbetrag (gesamte Investitionen in Bewässerung Berlin - öffentliche Ausgaben in Neuanlagen (Finanzhilfe - EUR) DE 1429 DE Durchschnitt) Geplanter 15.317,84 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DE4-EL-0403-02-0-03 - Geplanter 5.835,94 5.835,94 5.835,94 5.835,94 5.835,97 5.835,94 Einzelbetriebliche produktive Einheitsbetrag (gesamte Investitionen in Bewässerung öffentliche Ausgaben in Brandenburg - bestehende Anlagen EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 7.586,72 7.586,72 7.586,72 7.586,76 7.586,72 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 6,00 13,00 16,00 16,00 16,00 15,00 Insgesamt: Vorhaben) 82,00 Max.: 16,00 DE4-EL-0403-02-0-04 - Geplanter 11.671,87 11.671,87 11.671,87 11.671,87 11.671,87 11.671,87 Einzelbetriebliche produktive Einheitsbetrag (gesamte Investitionen in Bewässerung öffentliche Ausgaben in Brandenburg - Neuanlagen EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 15.173,43 15.173,43 15.173,43 15.173,43 15.173,43 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 6,00 13,00 16,00 16,00 16,00 15,00 Insgesamt: Vorhaben) 82,00 Max.: 16,00 DE7-EL-0403-01-0-01 - Geplanter 132.593,40 132.593,40 206.156,00 206.156,00 206.156,00 206.156,00 206.156,00 Einzelbetriebliche Einheitsbetrag (gesamte Investitionsförderung AFP öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) DE 1430 DE Geplanter 287.448,00 287.448,00 287.448,00 287.448,00 287.448,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 58,00 71,00 56,00 61,00 59,00 85,00 Insgesamt: Vorhaben) 390,00 Max.: 85,00 DE8-EL-0403-01-0-01 - Produktive Geplanter 161.275,00 161.275,00 161.275,00 161.275,00 161.275,00 Investitionen zur Modernisierung Einheitsbetrag (gesamte landwirtschaftlicher Betriebe öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter 201.594,00 201.594,00 201.594,00 201.594,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 53,00 53,00 53,00 53,00 57,00 Insgesamt: Vorhaben) 269,00 Max.: 57,00 DE8-EL-0403-02-0-01 - Produktive Geplanter 50.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 Investitionen landwirtschaftlicher Einheitsbetrag (gesamte Betriebe in neue öffentliche Ausgaben in Bewässerungssysteme (unter EUR) Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) Geplanter 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 1,00 DE8-EL-0403-02-0-02 - Produktive Geplanter 50.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Investitionen landwirtschaftlicher Einheitsbetrag (gesamte Betriebe in bestehende öffentliche Ausgaben in Bewässerungssysteme (unter EUR) DE 1431 DE Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 1,00 DE9-EL-0403-01-0-01 - AFP- Geplanter 210.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 Modernisierung - Übergangsregion Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 396.000,00 396.000,00 396.000,00 396.000,00 396.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 5,00 12,00 16,00 16,00 16,00 22,00 Insgesamt: Vorhaben) 87,00 Max.: 22,00 DE9-EL-0403-01-0-02 - AFP- Geplanter 210.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 Modernisierung - stärker entwickelte Einheitsbetrag (gesamte Region (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 396.000,00 396.000,00 396.000,00 396.000,00 396.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 13,00 30,00 43,00 43,00 41,00 64,00 Insgesamt: Vorhaben) 234,00 Max.: 64,00 DE9-EL-0403-02-0-01 - AFP - Geplanter 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 Bewässerung Neuanlage - Einheitsbetrag (gesamte Übergangsregion (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) DE 1432 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DE9-EL-0403-02-0-02 - AFP - Geplanter 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 Bewässerung Neuanlage - stärker Einheitsbetrag (gesamte entwickelte Region (Finanzhilfe - öffentliche Ausgaben in Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 3,00 10,00 14,00 14,00 13,00 15,00 Insgesamt: Vorhaben) 69,00 Max.: 15,00 DE9-EL-0403-02-0-04 - AFP - Geplanter 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 Bewässerung Verbesserung Einheitsbetrag (gesamte bestehender Anlagen - stärker öffentliche Ausgaben in entwickelte Region (Finanzhilfe - EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DEA-EL-0403-01-0-01 - AFP- Geplanter 120.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 Modernisierung (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1433 DE Geplanter 360.000,00 360.000,00 360.000,00 360.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 80,00 108,00 108,00 136,00 138,00 Insgesamt: Vorhaben) 570,00 Max.: 138,00 DEA-EL-0403-02-0-01 - AFP- Geplanter 40.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Bewässerung -bestehende Anlage Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 10,00 5,00 5,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 26,00 Max.: 10,00 DEA-EL-0403-02-0-02 - AFP- Geplanter 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Bewässerung -Nettovergrößerung Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 5,00 5,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 16,00 Max.: 5,00 DEB-EL-0403-01-0-01 - AFP Geplanter 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00 (Agrarinvestitionsprogramm) Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1434 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 110,00 110,00 104,00 113,00 109,00 Insgesamt: Vorhaben) 546,00 Max.: 113,00 DEB-EL-0403-01-0-02 - FISU Geplanter 23.800,00 23.800,00 23.800,00 23.800,00 23.800,00 23.800,00 (Förderung/Investition von Einheitsbetrag (gesamte Spezialmaschinen - Umwelt) öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 125,00 125,00 125,00 126,00 126,00 42,00 Insgesamt: Vorhaben) 669,00 Max.: 126,00 DEB-EL-0403-02-0-03 - AFP Geplanter 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Bewässerungssysteme / Einheitsbetrag (gesamte Beregnungsinfrastruktur öffentliche Ausgaben in (Vergrößerung der bewässerten EUR) Fläche (Neuanlagen) (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 4,00 4,00 4,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 15,00 Max.: 4,00 DEB-EL-0403-02-0-04 - AFP Geplanter 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00 Bewässerungssysteme / Einheitsbetrag (gesamte Beregnungsinfrastruktur öffentliche Ausgaben in (Verbesserung bestehender EUR) DE 1435 DE Bewässerungssysteme) (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 4,00 3,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 11,00 Max.: 4,00 DEC-EL-0403-01-0-01 - AFP - Geplanter 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Einzelbetriebliche Förderung Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 101.000,00 101.000,00 101.000,00 101.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 8,00 9,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 47,00 Max.: 10,00 DEC-EL-0403-02-0-01 - AFP - Geplanter 37.500,00 37.500,00 37.500,00 Bewässerung Neuanlage (Finanzhilfe Einheitsbetrag (gesamte - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 50.000,00 50.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DED-EL-0403-01-0-01 - [C/DD] Geplanter 165.685,27 265.096,43 265.096,43 265.096,43 265.096,43 265.096,43 Produktive Investitionen zur Einheitsbetrag (gesamte Modernisierung landwirtschaftlicher öffentliche Ausgaben in Betriebe (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) DE 1436 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 20,00 13,00 26,00 26,00 26,00 41,00 Insgesamt: Vorhaben) 152,00 Max.: 41,00 DED-EL-0403-01-0-02 - [L] Geplanter 165.685,27 265.096,43 265.096,43 265.096,43 265.096,43 265.096,43 Produktive Investitionen zur Einheitsbetrag (gesamte Modernisierung landwirtschaftlicher öffentliche Ausgaben in Betriebe (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 19,00 12,00 24,00 24,00 24,00 39,00 Insgesamt: Vorhaben) 142,00 Max.: 39,00 DED-EL-0403-02-0-01 - [C/DD] Geplanter 27.222,22 43.555,56 43.555,56 43.555,56 43.555,56 43.555,56 Produktive Investitionen Einheitsbetrag (gesamte landwirtschaftlicher Betriebe in öffentliche Ausgaben in Bewässerungssysteme-Neuanlagen EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 2,00 DED-EL-0403-02-0-02 - [L] Geplanter 27.222,22 43.555,56 43.555,56 43.555,56 43.555,56 43.555,56 Produktive Investitionen Einheitsbetrag (gesamte landwirtschaftlicher Betriebe in öffentliche Ausgaben in Bewässerungssysteme-Neuanlagen EUR) DE 1437 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 1,00 DED-EL-0403-02-0-03 - [C/DD] Geplanter 32.000,00 32.000,00 32.000,00 32.000,00 Produktive Investitionen Einheitsbetrag (gesamte landwirtschaftlicher Betriebe in öffentliche Ausgaben in Bewässerungssysteme- EUR) Bestandsanlagen (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 1,00 DED-EL-0403-02-0-04 - [L] Geplanter 32.000,00 32.000,00 32.000,00 32.000,00 Produktive Investitionen Einheitsbetrag (gesamte landwirtschaftlicher Betriebe in öffentliche Ausgaben in Bewässerungssysteme- EUR) Bestandsanlagen (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 1,00 DEE-EL-0403-01-0-01 - Produktive Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Investitionen zur Modernisierung Einheitsbetrag (gesamte landwirtschafticher Betriebe - AFP öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Durchschnitt) EUR) DE 1438 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 30,00 32,00 27,00 25,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 118,00 Max.: 32,00 DEE-EL-0403-02-0-01 - Produktive Geplanter 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 Investitionen landwirtschaftlicher Einheitsbetrag (gesamte Betriebe in Bewässerungssysteme öffentliche Ausgaben in AFP bestehende Anlage (Finanzhilfe EUR) - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 1,00 DEE-EL-0403-02-0-02 - Produktive Geplanter 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 Investitionen landwirtschaftlicher Einheitsbetrag (gesamte Betriebe in Bewässerungssysteme öffentliche Ausgaben in AFP Neuanlage (Finanzhilfe - EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 1,00 DEF-EL-0403-01-0-01 - AFP: Geplanter 192.558,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 originäre ELER-Mittel (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1439 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 5,00 10,00 11,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 56,00 Max.: 11,00 DEF-EL-0403-01-0-02 - AFP: Geplanter 191.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 3,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 Insgesamt: Vorhaben) 26,00 Max.: 5,00 DEG-EL-0403-01-0-01 - Geplanter 174.000,00 206.500,00 206.500,00 207.000,00 207.250,00 207.667,00 Investitionen Landwirtschaft Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 413.000,00 413.000,00 413.000,00 413.000,00 413.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 54,00 49,00 52,00 52,00 52,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 269,00 Max.: 54,00 DEG-EL-0403-02-0-01 - Geplanter 19.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Bewässerung Neuanlage (Finanzhilfe Einheitsbetrag (gesamte - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1440 DE Geplanter 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 1,00 DEG-EL-0403-02-0-02 - Geplanter 19.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Bewässerung Modernisierung Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 INSGESAMT O.20 (Einheit: 22,00 1.010,00 1.533,00 1.574,00 1.586,00 1.534,00 735,00 Insgesamt: Vorhaben) 7.994,00 Max.: 1.586,00 Jährliche indikative 2.016.656,70 96.820.182,32 168.910.485,72 187.009.733,84 193.822.413,24 188.488.733,91 93.856.020,26 930.924.225,99 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 1.202.419,60 48.178.594,49 81.089.200,65 90.550.309,44 94.625.470,43 95.346.599,86 48.864.429,40 459.857.023,87 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) DE 1441 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1442 DE EL-0404 - Investitionen in landwirtschaftliche und forstliche Infrastrukturen, einschließlich ländlicher Bodenordnung Interventionscode (MS) EL-0404 Bezeichnung der Intervention Investitionen in landwirtschaftliche und forstliche Infrastrukturen, einschließlich ländlicher Bodenordnung Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.22. Anzahl unterstützter Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder -einheiten Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE91 Braunschweig DE92 Hannover DE93 Lüneburg DE94 Weser-Ems DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DEE Sachsen-Anhalt DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO2 die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung, Optimierung, B.3 Erschließung und Neuordnung Hohe Priorität Ja ländlichen Grundbesitzes Anpassung der Erschließungssituation von H.13 Waldflächen an Erf. einer Mittlere Priorität Ja nachhaltigen Waldbewirtschaftung Sicherung oder Verbesserung H.3 der Daseinsvorsorge in Sehr hohe Priorität Ja ländlichen Räumen 4 Ergebnisindikator(en) DE 1443 DE ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.18 Gesamtinvestitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Forstsektors R.39 Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP entwickelt wurden R.41 Anteil der ländlichen Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur hat 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Die Intervention dient in allen Regionen der Förderung von dem land- und forstwirtschaftlichen Charakter angepassten Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur sowie der ländlichen Bodenordnung in ländlichen Gebieten im Sinne des Artikels 73 Abs. 4, Buchst. b) der GAP-SP-VO, insbesondere zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen sowie touristischen Entwicklungspotenziale. Damit werden die Sicherung einer flächendeckenden und wettbewerbsfähigen Landbewirtschaftung unterstützt und die Arbeits- und Lebensbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum verbessert. Es handelt sich hauptsächlich um land- und forstwirtschaftlichen Straßen- bzw. Wegebau sowie um Bodenordnung von land- und forstwirtschaftlich geprägten Regionen. Die vg. Infrastrukturmaßnahmen können auch durch das Förderinstrument der Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sind neben den Ausführungskosten (§ 105 FlurbG) auch damit im Zusammenhang stehende Verfahrenskosten nach § 104 FlurbG bzw. § 62 LwAnpG sowie die Beauftragung der Verfahrensdurchführung an Dritte im Rahmen der Teilintervention EL-0404-03 förderfähig. Die ländliche Bevölkerung profitiert von verbesserten Infrastrukturen (Vgl. R.41). Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zu dem spezifischen Ziel SO8. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention EL-0404-01, Schaffung und Verbesserung der Infrastruktur und Sicherung, B.3 EL-0404-02, Optimierung, Erschließung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes EL-0404-03 Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen H.3 Räumen durch angemessene lokale Infrastrukturen und EL-0404-03 Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung Anpassung der Erschließungssituation von Waldflächen an die EL-0404-02, H.13 Erfordernisse einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung EL-0404-03 Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0404-01: Investitionen in landwirtschaftliche Infrastrukturen Die Förderung zielt darauf ab, dem landwirtschaftlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen Entwicklungspotenziale zu unterstützen. Bei der Konzeption und Umsetzung können weitere öffentliche Anliegen (beispielsweise touristische Entwicklungspotentiale) beachtet werden. Es handelt sich hauptsächlich um landwirtschaftlichen Straßen- DE 1444 DE bzw. Wege- und Brückenbau, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, in landwirtschaftlich geprägten Gebieten. Die Förderung umfasst auch den Bau und die Erhaltung von Weinbergs- oder Trockenmauern. Umweltrecht und Fachrecht verhindern bzw. minimieren mögliche Schädigungen der Umwelt. Einzelbetriebliche Investitionen sind dabei ausgeschlossen. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise den Bedarf B.3 im Rahmen des spezifischen Ziels S08. TI: EL-0404-02: Investitionen in forstliche Infrastrukturen Ziel ist die Verbesserung der forstlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung auch zur Erschließung einer waldtouristischen Nutzung zugänglich zu machen. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur ist durch zunehmende Kalamitätsereignisse sowie Extremwetterereignisse stark in Mitleidenschaft gezogen. Daher werden Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen benötigt, die gleichzeitig auch der Anpassung der Infrastruktur an Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels dienen. Die Förderung inkludiert auch Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, die den Wasserrückhalt im Wald verbessern. Bei der Konzeption und Umsetzung können auch Anliegen der Waldbrandbekämpfung berücksichtigt werden. Umweltrecht und Fachrecht verhindern oder minimieren mögliche Schädigungen der Umwelt. Im Rahmen der Antragsprüfung wird auch die Erforderlichkeit der Investition sowie Einbindung in das bestehende Wegenetz geprüft. Diese Prüfungen umfassen auch Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Waldökosysteme. Letztlich berücksichtigt die Teilintervention die Bedarfe B.3 und H.13 im Rahmen des spezifischen Ziels SO8. TI: EL-0404-03: Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz dienen insbesondere der zweckmäßigen, wirtschaftlichen und konfliktfreien Landnutzung, verbessern die Produktivität der landwirt- und forstwirtschaftlichen Betriebe und erlauben eine an den Entwicklungszielen des ländlichen Raums ausgerichtete Ordnung der Flächen und der Flächennutzung. Im Rahmen der Teilintervention EL-0404-03 werden die Ausführungskosten nach § 105 FlurbG und die Verfahrenskosten nach § 104 FlurbG bzw. § 62 LwAnpG sowie der Beauftragung der Verfahrensdurchführung an Dritte gefördert. Damit erfolgt eine Unterstützung der Bedarfe nach B.3 und H.13 im Rahmen des spezifischen Ziels S08. Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt. DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) DE 1445 DE Kontinuierliche Antragstellung mit x x x x x x Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x x x Auswahltermin Ausnahme: In-house- x Vergabe Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Die Förderung ergänzt die Förderung produktiver Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen (vgl. EL-0403) und sichert eine flächendeckende und wettbewerbsfähige und nachhaltige Landbewirtschaftung. Zusammen mit den Maßnahmen der Dorfentwicklung (vgl. auch Intervention EL-0410) wird eine integrierte ländliche Entwicklung gefördert. Gleichzeitig erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zur der Intervention EL-0410. Es ist damit sichergestellt, dass eine unzulässige Doppelfinanzierung auf gleicher Gebietskulisse ausgeschlossen wird. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts • Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz Die Definition des/der Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen, mit Ausnahme von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • TI: EL-0404-01: Investitionen in landwirtschaftliche Infrastrukturen • TI: EL-0404-02: Investitionen in forstliche Infrastrukturen • TI: EL-0404-03: Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes Die Förderung von großen Infrastrukturen wird ausgeschlossen. TI: EL-0404-01: Investitionen in landwirtschaftliche Infrastrukturen Förderfähig sind: • Kosten von Investitionen für an den ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen einschließlich touristischen Entwicklungspotenziale • Bau und Erhaltung von Weinbergs- oder Trockenmauern • Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Straßen-, Wegebaumaßnahme stehende Anlagen (u.a. Beschilderung, notwendige Ausgleichsmaßnahmen) • Allgemeine Aufwendungen, u.a. für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0404-01 x x x Spezifische Fördervoraussetzungen DE 1446 DE • Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeiner Teil Kapitel 4.7.3 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen in den Ländern. EL-0404-01: 1 - Folgende zusätzliche Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEG DE4 Kriterium DE9 Kosten für die Unterhaltung von x x x landwirtschaftlichen Wegen EL-0404-01: 2 - Folgende zusätzliche Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEG Kriterium DE4 DE9 Vorgaben zur Mindest- oder Höchstinvestitionsvolumen oder x x Höchstförderbetrag durch Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde Ergänzende Anforderungen (z.B. Konzeptumsetzung) können von der x x x regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden. Spezifische Förderverpflichtungen: • Die Publizitätspflichten sind zu beachten. • Die Investitionen dürfen nicht direkt auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein. Daneben gelten die nachstehend aufgeführten Förderbedingungen in den Ländern. EL-0404-01: 3 - Folgende zusätzliche Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen x x Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen Sicherung des öffentlichen x x Nutzungsrechtes Die Vorhaben sind grundsätzlich x innerhalb von drei Jahren DE 1447 DE durchzuführen. Sie können sich in Projektabschnitte gliedern. Beachtung einschlägiger technischen Vorgaben nach der x regionalen Verwaltungsbehörde TI: EL-0404-02: Investitionen in forstliche Infrastrukturen Förderfähig sind: • Kosten von Investitionen für dem forstlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der forstwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale forstwirtschaftlicher Infrastrukturen inklusive erforderliche Zuwegungen vom Straßennetz in den Wald sowie zur Prävention und Bewältigung von Kalamitäten (z.B. Hochwasservorsorge zur Verbesserung des Wasserrückhalts) . • Kosten für unmittelbar im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme stehende Anlagen (z.B. Holzpolter-, Ausweich- oder Wendeplätze, Brücken, Beschilderung, notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Sicherungs- und Entwässerungsmaßnahmen) und Bauwerke, sowie erforderlich werdende Maßnahmen der Landschaftspflege, des vorbeugenden Hochwasserschutzes und des Naturschutzes gelten als Bestandteil der Wegebaumaßnahme. • Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Zweckforschung, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind • Konzeption und Neuanlage von naturverträglichen und unbeschränkt zugänglichen Infrastruktureinrichtungen zur Steigerung des Erholungswertes von Wäldern [z.B. Mountainbike Single Trails] • Kosten für die Unterhaltung von intensiv durch Erholungssuchende genutzten Wegen. TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0404-02 x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen • Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeiner Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. • Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen in den Ländern. EL-0404-02: 1 - Folgende zusätzliche Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Kosten für die Unterhaltung von x x x forstlichen Wegen Umsatzsteuer x x Regionale x x x Verwaltungsbehörden können DE 1448 DE zusätzliche Anforderungen (z.B. Zulässiges Baumaterial) festlegen. EL-0404-02: 2 - Folgende zusätzliche Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Vorgaben zur Mindest- oder Höchstinvestitionsvolumen oder Höchstförderbetrag durch x x x Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde Ergänzende Anforderungen (z.B. Konzeptumsetzung, Höchstwegedichte, x x x x Gebietskulisse) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden. Spezifische Förderverpflichtungen • Die Publizitätspflichten sind zu beachten. • Die Investitionen dürfen nicht auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein. • Daneben gelten die nachstehend aufgeführten Förderbedingungen in den Ländern. Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Träger von gemeinschaftlichen Projekten können x x x x Zuwendungsempfänger sein Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen x x x x Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen TI: EL-0404-03: Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes Förderfähig sind: • Kosten für die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raums zur Verbesserung der Agrarstruktur in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz einschließlich Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts (Ausführungskosten nach § 105 FlurbG). • Vergabe von Leistungen an geeignete Dritte in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder Landwirtschaftsanpassungsgesetz (Verfahrenskosten nach § 104 FlurbG bzw. § 62 LwAnpG) TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0404-03 x x x x x DE 1449 DE Spezifische Fördervoraussetzungen • Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellenden Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeiner Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. • Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen in den Ländern. EL-0404-03: 1 - Folgende zusätzliche Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Unterhaltungskosten der x x x x Kommunen EL-0404-03: 2 - Folgende zusätzliche Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Für die Herstellung gemeinschaftlicher Anlagen Genehmigung des Wege- und x x x Gewässerplans nach § 41 FlurbG EL-0404-03: 3 - Folgende zusätzliche Förderverpflichtung gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen x x x x Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument DE 1450 DE Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel Kostenkategorie Methode/Grundlage 83(1) Bauliche Investitionen, z.B Wegebau pro Meter Artikel 83(2)(a)(i) und Einheitskosten (ii) Verfahrenskosten pro Teilnehmer Nebenkostenkategorien einer Investition (z. B. Architekten- und Ingenieursleistungen) in Abhängigkeit Artikel 83(2)(a)(i) und Pauschalfinanzierungen von der Bausumme. (ii) Verfahrenskosten in Abhängigkeit von Gesamtkosten Flurbereinigungsverfahren Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der öffentliche Unterstützungssatz beträgt 30 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für einnahmengenerierende Komponenten muss der Zuwendungssatz weniger als 100 % betragen. Ein Zuwendungssatz von bis zu 100 % ist entsprechend Art. 73 Absatz 4 c) Buchstaben ii und iv VO (EU) 2021/2115 für land- und forstwirtschaftlichen Infrastrukturen sowie in nicht-produktiven Investitionen zulässig. Für die TI EL-0404-03 gilt: Sofern es sich nicht um eine land- oder forstwirtschaftliche Flurbereinigung (Zuwendungssatz von bis zu 100 %) handelt, ist ein Zuwendungssatz von bis zu 65 % anzuwenden. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Art des Vorhabens (bspw. einnahmengenerierende Komponenten) • Öffentliche oder private Zuwendungsempfangenden • Gebietskulissen • Umsetzung von Entwicklungsstrategien Die Lastenträgerschaft für die öffentlich zugänglichen Infrastrukturen wird zwischen den nationalen Gebietskörperschaften intern geregelt. Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschüsse finden in folgenden Ländern Anwendung: Teilintervention DE1 DE2 DE3 / DE DE5/ DE6/ DE DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 1451 DE 4 9 EL-0404-01 X EL-0404-02 X EL-0404-03 X 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen DE5 / DE3 / Kriterium DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE9 Ja X X Nein gemischt X X X X X X Der Forstbereich fällt nicht in den Geltungsbereich von Artikel 42 AEUV. Für Vorhaben außerhalb des Forstbereichs gilt: Soweit Vorhaben im Einzelfall beihilferechtlich relevant sind, erfolgt die Förderung auf der Grundlage der geltenden De-minimis-Regelungen oder einer Freistellung oder einer Notifizierung. Die regionalen Verwaltungsbehörden informieren die Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nach Artikel 123 Abs. 2 k) GAP-SP-VO über die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.113011 SA.107195 SA.111115 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabellen "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern" Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) DE 1452 DE Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention fällt unter die Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: Es werden keine Stützungsmaßnahmen zugunsten von landwirtschaftlichen Erzeugern gewährt werden. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE7 - Hessen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE91 - Braunschweig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE92 - Hannover 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE93 - Lüneburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE94 - Weser-Ems 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEA - Nordrhein- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Westfalen DEB - Rheinland- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Pfalz DEE - Sachsen-Anhalt 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DEG - Thüringen 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1453 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0404-02-0-01 - Forstwirtschaftliche Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.18; R.39 Nein Infrastruktur 43,00% DE1-EL-0404-02-0-02 - Unterhaltung der Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Homogen DE1; R.18; R.39 Nein forstwirtschaftlichen Infrastruktur im 43,00% Erholungswald DE7-EL-0404-01-0-01 - Wege- und Brückenbau in Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.39 Nein Flurbereinigungsverfahren 43,00% DE7-EL-0404-02-0-01 - Forstlicher Wegebau Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.18; R.39 Nein 43,00% DE8-EL-0404-03-0-01 - Flurneuordnung, Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.39; R.41 Nein Verfahrenskosten 60,00% DE8-EL-0404-03-0-02 - Ausführungskosten Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.39; R.41 Nein Flurneuordnung 60,00% DE9-EL-0404-03-0-01 - Flurbereinigung - Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.39; R.41 Nein Übergangsregion 60,00% DE9-EL-0404-03-0-02 - Flurbereinigung - stärker Finanzhilfe 91(2)(d)-DE91- Durchschnitt DE91; DE92; R.39; R.41 Nein entwickelte Region 43,00% DE94; 91(2)(d)-DE92- 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DEA-EL-0404-01-0-01 - landwirtschaftlicher Finanzhilfe 91(2)(d)-DEA- Durchschnitt DEA; R.39 Nein Wegebau 43,00% DEB-EL-0404-01-0-01 - Wirtschaftswegebau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEB- Durchschnitt DEB; R.39 Nein 43,00% DEB-EL-0404-02-0-01 - Forstwegebau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEB- Durchschnitt DEB; R.18; R.39 Nein 43,00% DEB-EL-0404-03-0-01 - Flurbereinigung Finanzhilfe 91(2)(d)-DEB- Durchschnitt DEB; R.39; R.41 Nein 43,00% DEE-EL-0404-03-0-01 - Flurbereinigung Finanzhilfe 91(2)(c)-DEE- Durchschnitt DEE; R.39; R.41 Nein Ausführungskosten 60,00% DEG-EL-0404-02-0-01 - Forstwirtschaftliche Wege Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.18; R.39 Nein 60,00% DE 1454 DE DEG-EL-0404-02-0-02 - Rückewege bei Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.18; R.39 Nein Kalamitäten 60,00% DEG-EL-0404-03-0-01 - Flurneuordnung, Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.39; R.41 Nein Verfahrenskosten 60,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0404-02-0-01 - Forstwirtschaftliche Infrastruktur Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0404-02-0-02 - Unterhaltung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur im Erholungswald Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0404-01-0-01 - Wege- und Brückenbau in Flurbereinigungsverfahren Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangengen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0404-02-0-01 - Forstlicher Wegebau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0404-03-0-01 - Flurneuordnung, Verfahrenskosten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0404-03-0-02 - Ausführungskosten Flurneuordnung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0404-03-0-01 - Flurbereinigung - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1455 DE DE9-EL-0404-03-0-02 - Flurbereinigung - stärker entwickelte Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-EL-0404-01-0-01 - landwirtschaftlicher Wegebau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0404-01-0-01 - Wirtschaftswegebau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0404-02-0-01 - Forstwegebau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0404-03-0-01 - Flurbereinigung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangengen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0404-03-0-01 - Flurbereinigung Ausführungskosten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0404-02-0-01 - Forstwirtschaftliche Wege Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0404-02-0-02 - Rückewege bei Kalamitäten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1456 DE DEG-EL-0404-03-0-01 - Flurneuordnung, Verfahrenskosten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0404-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 Forstwirtschaftliche Infrastruktur (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 25,00 Insgesamt: Vorhaben) 295,00 Max.: 45,00 DE1-EL-0404-02-0-02 - Unterhaltung Geplanter Einheitsbetrag 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 der forstwirtschaftlichen Infrastruktur (gesamte öffentliche im Erholungswald (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: ) 200.000,00 300.000,00 600.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 300.000,00 Insgesamt: 3.500.000,00 Max.: 700.000,00 DE7-EL-0404-01-0-01 - Wege- und Geplanter Einheitsbetrag 200.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 Brückenbau in (gesamte öffentliche Flurbereinigungsverfahren Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 501.000,00 501.000,00 501.000,00 501.000,00 501.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1457 DE O.22 (Einheit: 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 15,00 Max.: 3,00 DE7-EL-0404-02-0-01 - Forstlicher Geplanter Einheitsbetrag 17.361,00 17.361,00 17.361,00 17.361,00 17.361,00 17.361,00 17.361,00 Wegebau (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 22.381,00 22.381,00 22.381,00 22.381,00 22.381,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 80,00 100,00 120,00 135,00 135,00 100,00 50,00 Insgesamt: Vorhaben) 720,00 Max.: 135,00 DE8-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Flurneuordnung, Verfahrenskosten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 40,00 40,00 Insgesamt: Vorhaben) 83,00 Max.: 40,00 DE8-EL-0404-03-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 Ausführungskosten Flurneuordnung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 45,00 45,00 45,00 Insgesamt: Vorhaben) 137,00 Max.: 45,00 DE9-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 450.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 Flurbereinigung - Übergangsregion (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1458 DE Geplanter 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 5,00 3,00 3,00 3,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 17,00 Max.: 5,00 DE9-EL-0404-03-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 450.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 Flurbereinigung - stärker entwickelte (gesamte öffentliche Region (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 29,00 12,00 14,00 14,00 12,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 83,00 Max.: 29,00 DEA-EL-0404-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 721.120,00 721.120,00 721.120,00 721.120,00 721.120,00 landwirtschaftlicher Wegebau (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 16,00 16,00 16,00 16,00 16,00 Insgesamt: Vorhaben) 80,00 Max.: 16,00 DEB-EL-0404-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 Wirtschaftswegebau (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1459 DE O.22 (Einheit: 140,00 80,00 80,00 80,00 55,00 Insgesamt: Vorhaben) 435,00 Max.: 140,00 DEB-EL-0404-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 40.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Forstwegebau (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 52,00 30,00 30,00 30,00 30,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 182,00 Max.: 52,00 DEB-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 Flurbereinigung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 30,00 21,00 21,00 21,00 Insgesamt: Vorhaben) 93,00 Max.: 30,00 DEE-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 200.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 Flurbereinigung Ausführungskosten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 720.000,00 720.000,00 720.000,00 720.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 10,00 8,00 17,00 17,00 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 61,00 Max.: 17,00 DEG-EL-0404-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 21.000,00 35.055,00 35.055,00 35.055,00 35.055,00 35.055,00 Forstwirtschaftliche Wege (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1460 DE Geplanter 0,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 10,00 20,00 30,00 30,00 27,00 20,00 Insgesamt: Vorhaben) 137,00 Max.: 30,00 DEG-EL-0404-02-0-02 - Rückewege Geplanter Einheitsbetrag 4.300,00 6.226,00 6.226,00 6.226,00 6.226,00 bei Kalamitäten (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 0,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 35,00 21,00 25,00 25,00 25,00 Insgesamt: Vorhaben) 131,00 Max.: 35,00 DEG-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 111.111,00 444.444,44 444.444,44 444.444,44 388.888,88 Flurneuordnung, Verfahrenskosten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 6,00 6,00 6,00 6,00 12,00 Insgesamt: Vorhaben) 36,00 Max.: 12,00 INSGESAMT O.22 (Einheit: 125,00 348,00 518,00 595,00 637,00 498,00 225,00 Insgesamt: Vorhaben) 2.946,00 Max.: 637,00 O.22 (Einheit: metre of 200.000,00 300.000,00 600.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 300.000,00 Insgesamt: forest road in 3.500.000,00 recreational forests) Max.: 700.000,00 DE 1461 DE Jährliche indikative 2.263.889,00 34.254.531,00 49.917.765,67 64.471.636,67 66.037.636,67 59.929.236,66 17.866.721,67 294.741.417,34 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 973.472,27 15.558.283,33 22.857.196,39 31.497.648,10 32.744.778,10 29.335.968,73 8.671.713,20 141.639.060,12 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1462 DE EL-0405 - Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) Interventionscode (MS) EL-0405 Bezeichnung der Intervention Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung (Marktstruktur) Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.24. Anzahl unterstützter produktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DEF Schleswig-Holstein Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Qualitätsproduktion C.1 einschließlich Ausbau von Hohe Priorität Ja Qualitätsregelungen und Zertifizierungen Anpassung der Verarbeitung C.2 und der Vermarktung an die Hohe Priorität Ja Anforderungen des Marktes Verkürzung der C.3 Wertschöpfungskette (inkl. Hohe Priorität Ja Direktvermarktung) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner H.10 Hohe Priorität Ja und mittlerer Unternehmen (KMU) 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen DE 1463 DE R.39 Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP entwickelt wurden 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie von Erzeugerzusammenschlüssen zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden. Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes - insbesondere von Wasser und/oder Energie - leisten und damit die ressourcensparende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützen. Durch eine Bindung an einen Mindestumfang der geförderten Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten an Verträge mit der Erzeugerebene wird auch die Mitteilung der Europäischen Kommission mit Empfehlungen bezüglich ihrer Strategiepläne für die Gemeinsame Agrarpolitik in Zusammenhang mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ aufgegriffen. Grundsätzlich soll die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette durch die Förderung von Investitionen mit dem Ziel der Entwicklung und des Aufbaus regionaler Wertschöpfungsketten sowie der Schaffung kurzer Versorgungswege gestärkt werden. Durch gleichzeitige Bedienung von regionalen Qualitätsprogrammen kann auch die Produktion landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse in den ländlichen Räumen vorangetrieben werden. Nachstehende Übersicht zeigt, welche (Teil-)Intervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung (Teil-)Intervention Stärkung der Qualitätsproduktion C.1 einschließlich Ausbau von EL-0405 Qualitätsregelungen und Zertifizierung Anpassung der Verarbeitung und C.2 Vermarktung an die Anforderungen des EL-0405 Marktes Verkürzung der Wertschöpfungskette C.3 EL-0405 (Direktvermarktung) Stärkung wettbewerbsfähiger kleiner und H.10 EL-0405 mittlerer Unternehmen (KMU) Abdeckung der Bedarfe durch die (Teil-) Interventionen: Strategische Ansatzpunkte zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen und -kapazitäten sind vor allem in nachfolgenden Bereichen gegeben: • Schaffung und/oder Modernisierung von Erfassungs-, Lagerungs-, Kühlungs-, Sortierungs-, Aufbereitungs-, Verpackungskapazitäten-, Etikettierungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten; • Innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen; • Nutzung von Marktnischen und Möglichkeiten zur Differenzierung durch sich ändernde DE 1464 DE Konsummuster; • Unterstützung innovativer Entwicklungen im Verarbeitungsbereich, d.h. Einführung von Technologien (Lager-, Verarbeitungs-, Verpackungs- und Herstellungstechniken), Digitalisierung von Prozessen und Entwicklung von Produkten; • Entwicklung und Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten vom Erzeuger bis zum Endverbraucher; • Verbesserung im Bereich Ressourceneffizienz (z.B. durch wasser- und energiesparende Reinigungsverfahren, Umstellung auf regenerative Energien). Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel SO3 und SO8 und bedient die Bedarfe C.1, C.2, C.3 und H.10. Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Umwelt- und Klimaschutz und Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit x x x x x Auswahlterminen Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der Sektorinterventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Interventionen genannt. Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403) Die Förderung der überbetrieblichen Verarbeitungs- und Vermarktungsinvestitionen ergänzt die Förderung produktiver Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen (vgl. EL-0403 & EL-0411) und ermöglicht insofern auch einzelbetriebliche Entwicklungsperspektiven zu erschließen und die Position der Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken. Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP- Agri) (EL-0702) und Netzwerke und Kooperationen (landwirtschaftlich und außerlandwirtschaftlich) Aus den Bereichen der Unterstützung von Netzwerken und Kooperationen und von EIP-Agri können sich Synergieeffekte sowie sich anschließende Investitionen ergeben, die einen Bezug zur Intervention EL- 0405 haben können. Sektorielle Interventionen Obst & Gemüse, Wein, Hopfen, Bienenzucht Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen (z.B. Abgrenzung auf Ebene der Fördergegenstände oder DE 1465 DE Zuwendungsempfänger) werden Überschneidungen mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Eine Doppelförderung wird in jedem Fall (vgl. Kapitel 4.7.3) ausgeschlossen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder vermarkten. Nicht gefördert werden • Unternehmen, die nicht unter Artikel 2 Absatz 1 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG fallen und 750 Personen oder mehr beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 200 Mio. EUR erzielen • Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse, • Unternehmen, die in der betreffenden NUTS 1-Region im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung in einer Interventionskategorie im Sinne des Artikels 42 der GAP-SP-VO für identische Fördergegenstände erhalten können. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Förderfähig sind: • Investitionen für Maschinen, Einrichtungen und bauliche Anlagen, die zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, sowie andere Maßnahmen der Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. • allgemeine Aufwendungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen, Beratungsgebühren, Durchführungsstudien und Kosten der Vorplanung, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind. • innovative Investitionen im Rahmen der EIP, wenn dies im Rahmen der Tätigkeit einer OG oder deren Mitglieder durchgeführt werden Spezifische Fördervoraussetzungen • Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes/ der Bewilligung gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen in den Ländern. Tabelle EL-0405 1 - Folgende zusätzliche Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE9 DE3 / DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE 6) Aufwendungen (bspw. Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft), die ausschließlich die x X x X X Erzeugung von Primärerzeugnissen gem. Anhang-I des Vertrages über die Arbeitsweise der DE 1466 DE Europäischen Kommission betreffen Investitionen im Bestand zur Erfüllung geltender EU-Normen (Umwelt- x X X X X und Hygienevorschriften), Erwerb von X X x x x Grundstücken Aufwendungen, die dem Absatz auf Erzeuger- X X x x x oder Einzelhandelsstufe dienen Aufwendungen für Investitionen zur Schlachtung von Tieren x X x x x in mittelgroßen Unternehmen Wohnbauten nebst x X x x x Zubehör Umsatzsteuer (MwSt.), auch wenn sie endgültig x X x x vom Begünstigten getragen wurde Neuanlagen, wenn Um- bzw. Ausbau X X X x x wirtschaftlicher ist Wohnbauten, Personenkraft- und x x x x x Vertriebsfahrzeug, Büroeinrichtungen Tabelle EL-0405 2 - Folgende zusätzliche Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens bzw. der X X x x x durchzuführenden Maßnahmen Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen /Höchstinvestitionsvolumen x x X x x nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Anforderung an Investitionen in bestimmten Bereichen (z.B. Nachweis X X X x zur Verbesserung der Ressourcennutzung, DE 1467 DE Anlieferungs- und Vermarktungsregeln) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden Spezifische Förderverpflichtung • Die Investitionen müssen der Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-I-AEUV-Erzeugnissen dienen. Bei dem Endprodukt des Produktionsprozesses kann es sich um ein nicht unter Anhang I AEUV fallendes Erzeugnis handeln. • Die Investitionen sind auf den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Einrichtungen auszurichten. Andere Verpflichtungen: Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Für die geförderten Investitionen sind Zweckbindungen entsprechend der haushaltsrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Darüber hinaus gelten die nachstehend aufgeführten Förderverpflichtungen in den Ländern. Tabelle EL-0405 - 3 Folgende zusätzliche Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Zweckbindung 3 Jahre für X X X x EDV-Ausstattungen Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen x x X x x Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen Die Vorhaben sind grundsätzlich innerhalb von drei Jahren durchzuführen. x X X x x Sie können sich in Projektabschnitte gliedern. Bindung der geförderten Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten an einen Mindestumfang an x X X X Verträgen mit der Erzeugerebene spätestens bis Abschluss des Vorhabens Zusätzliche Verpflichtungen in bestimmten Bereichen x x X x x (z.B. Nachweis zur Verbesserung der DE 1468 DE Ressourceneffizienz), die im Rahmen der Umsetzung des Investitionsvorhabens einzuhalten sind, können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 10 % bis höchstens 65 % der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Größe des Unternehmens • Art und Umfang der erfassten und weiterverarbeiteten Produkte (z.B. Qualitätsprodukte, Öko- Erzeugnisse) • Umfang der vertraglich gebundenen Kapazitäten • EIP-Vorhaben Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschüsse finden in folgenden Ländern Anwendung: DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 DE9 (DE5, DE6) DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG x 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen DE 1469 DE Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja Nein gemischt x x x x Bei der Verarbeitung von Primärerzeugnissen werden ggf. Endprodukte hergestellt, die nicht unter Anhang I-AEUV-Erzeugnisse fallen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.108367 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabelle "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern“ Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 1470 DE Begründung: • Die Zahlungen werden nach den Vorgaben des GAP-SP und den darin definierten Zielen und den erforderlichen Zeitraum gewährt. • Die Förderung hat keine Mengen- oder Produktionsbezüge (Erzeugungsmenge, Vieheinheiten). • Die Höhe der Zuwendung bezieht sich nicht auf inländische oder internationale Preise, die für eine Erzeugung im nach dem Ausgangszeitraum liegenden Jahr gelten. • Die Zuwendung wird nur für die erforderliche Zeitspanne gewährt, um die Investition für den Zweck durchzuführen, für den sie vorgesehen wurde. • Die Förderung bedingt von den Empfängern keine Erzeugung landwirtschaftlicher Waren. • Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE2 - Bayern 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE7 - Hessen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% Holstein gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE 1471 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0405-00-0-01 - Investitionen in der Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1-43,00% Durchschnitt DE1; R.10; R.39 Nein Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse DE2-EL-0405-00-0-01 - Marktstrukturförderung Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2-43,00% Durchschnitt DE2; R.10; R.39 Nein DE7-EL-0405-00-0-01 - Marktstrukturförderung Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7-43,00% Durchschnitt DE7; R.10; R.39 Nein DE8-EL-0405-00-0-01 - Marktstrukturförderung Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8-60,00% Durchschnitt DE8; R.10; R.39 Nein DEF-EL-0405-00-0-01 - Verarbeitung und Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74-DEF- Durchschnitt DEF; R.10; R.39 Nein Vermarktung 100,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0405-00-0-01 - Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0405-00-0-01 - Marktstrukturförderung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0405-00-0-01 - Marktstrukturförderung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0405-00-0-01 - Marktstrukturförderung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0405-00-0-01 - Verarbeitung und Vermarktung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs DE 1472 DE Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0405-00-0-01 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 in der Verarbeitung und Vermarktung (gesamte öffentliche landwirtschaftlicher Erzeugnisse Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 1,00 23,00 35,00 35,00 40,00 40,00 42,00 Insgesamt: Vorhaben) 216,00 Max.: 42,00 DE2-EL-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 600.000,00 600.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 Marktstrukturförderung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 900.000,00 900.000,00 900.000,00 900.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 20,00 20,00 20,00 12,00 Insgesamt: Vorhaben) 72,00 Max.: 20,00 DE7-EL-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 919.415,98 919.415,98 1.429.508,00 1.429.508,00 1.429.508,00 1.429.508,00 1.429.508,00 Marktstrukturförderung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 1,00 6,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 Insgesamt: Vorhaben) 42,00 Max.: 7,00 DE8-EL-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Marktstrukturförderung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1473 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 1,00 4,00 7,00 8,00 0,00 Insgesamt: Vorhaben) 20,00 Max.: 8,00 DEF-EL-0405-00-0-01 - Verarbeitung Geplanter Einheitsbetrag 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 und Vermarktung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 20,00 Max.: 4,00 INSGESAMT O.24 (Einheit: 3,00 40,00 56,00 79,00 85,00 77,00 67,00 Insgesamt: Vorhaben) 407,00 Max.: 85,00 Jährliche indikative 1.860.000,00 12.700.000,00 16.568.000,00 33.568.000,00 36.368.000,00 35.968.000,00 26.168.000,00 163.200.000,0 Mittelzuweisung 0 (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 799.800,00 6.390.000,00 8.172.240,00 15.737.240,00 17.162.240,00 16.922.240,00 11.252.240,00 76.436.000,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 1474 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1475 DE EL-0407 - Nicht-produktive Investitionen im Forstsektor Interventionscode (MS) EL-0407 Bezeichnung der Intervention Nicht-produktive Investitionen im Forstsektor Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.23. Anzahl unterstützter nichtproduktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DEB Rheinland-Pfalz DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle „Auswahl der NUTS-Ebene“ 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO4 Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Sicherung und Verbesserung D.2 der Kohlenstoffspeicherung Sehr hohe Priorität Ja und -bindung Anpassung der Land- und D.3 Forstwirtschaft an den Sehr hohe Priorität Ja Klimawandel Erhalt und Wiederherstellung D.8 stabiler standortangepasster Mittlere Priorität Ja Wälder 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.18 Gesamtinvestitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Forstsektors R.27 Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. DE 1476 DE Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und der Auswahlkriterien berücksichtigt. Ziel der Intervention ist es, die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern zu fördern. Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern leisten einen zentralen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen. Darüber hinaus bieten Wälder mit einer hohen Strukturvielfalt wichtigen Lebensraum für geschützte und/oder gefährdete Arten. Die Widerstandsfähigkeit der Lebensgemeinschaften im Wald wird zudem gestärkt. Weiterhin werden durch die Förderung von Investitionen im Forstsektor die Wälder an die sich ändernden Umweltbedingungen und Wetterextreme angepasst. Dabei sind naturnahe Wälder mit einer großen Vielfalt an Strukturen am besten für die künftigen Klimabedingungen gewappnet. Zudem sind stabile Waldökosysteme wichtige Kohlenstoffsenken und damit ein wichtiger Baustein zur Eindämmung des Klimawandels. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel S04. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Sicherung und Verbesserung der D.2 EL-0407-01, EL-0407-02 Kohlenstoffspeicherung und -bindung Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an D.3 den Klimawandel und Erhalt EL-0407-01, EL-0407-02 anpassungsfähiger Ökosysteme Erhalt und Wiederherstellung stabiler D.8 EL-0407-01, EL-0407-02 standortangepasster Wälder einschließlich Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0407-01: Naturnahe Waldbewirtschaftung Die Investitionen zielen auf die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder ab. Erreicht werden soll dies mittels vielfältiger Aufwendungen beispielsweise für den Waldumbau, die Bodenschutzkalkung, die Verbesserung des Bodenschutzes bei der Holzernte, sowie für Waldbewirtschaftungspläne. Hierdurch können der Wald als zentrale Kohlenstoffsenke gestärkt und gleichzeitig stabile, anpassungsfähige Waldökosysteme entwickelt werden. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe D.2, D.3 und D.8 im Rahmen des spezifischen Ziels S04. TI: EL-0407-02: Vorbeugung von Waldschäden Waldgebiete in niederschlagsarmen Regionen auf armen Standorten (vorwiegend Nadelwälder) haben eine besonders hohe Waldbrandgefährdung und ein hohes Kalamitätsrisiko. Vorbeugende Maßnahmen gegen Kalamitäten sowie automatische Waldbrandfrüherkennungssysteme in diesen Gebieten helfen die Risiken einer Waldzerstörung durch Schädlinge oder Großbrände zu senken. Auch investive Waldbrandschutzmaßnahmen wie Löschwasserstellen oder Waldbrandriegel tragen dazu bei, Waldbrände im Anfangsstadium schnell zu löschen. Hierdurch kann im Zuge zunehmender Gefährdung durch Hitze- und Trockenzeiten die Erhaltung der Lebensfähigkeit und die vielfältigen Funktionen von Wäldern unterstützt werden. Somit deckt die vorliegende Teilintervention die Bedarfe D.2, D.3 und D.8 im Rahmen des spezifischen DE 1477 DE Ziels S04 ab. Auswahl der Vorhaben Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Die Bundesländer können entscheiden, dennoch Auswahlverfahren oder andere Verfahrensregeln anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP- SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 DE4 Verfahren der Projektauswahl DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung und x Bewilligung Kontinuierliche Antragstellung mit x x x Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x x Auswahltermin Auswahl durch Fachgremien oder aufgrund x x naturwissenschaftlicher Expertisen Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten den sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zu den Teilinterventionen EL-0404 (land- und forstwirtschaftliche Infrastrukturen und Bodenordnung und EL-0408 (nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen). Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts • natürliche Personen • Personengesellschaften • Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß § 15 Bundeswaldgesetz Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI) 1. EL-0407-01: Naturnahe Waldbewirtschaftung DE 1478 DE 2. EL-0407-02: Vorbeugung von Waldschäden TI: EL-0407-01: Naturnahe Waldbewirtschaftung Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a) Naturnahe Waldbewirtschaftung Förderfähig sind: 1. Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände 2. Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen 3. Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und Sicherung der Stabilität und Vitalität durch Pflege jüngerer Bestände 4. bodenschonende Holzernte DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0407-01 a) x x x x b) Bodenschutzkalkung Förderfähig sind: 1. Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen Dritter zur Ausbringung des Kalkes DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0407-01 b) x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Antragszeitpunkts gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Tabelle 0407-01: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Meliorationsdüngung x Tabelle 0407-01: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Förderfähiges x x x x Mindestinvestitionsvolumen DE 1479 DE /Höchstinvestitionsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Geeignete Maschinen bzw. Maschinenausstattungen nach Vorgabe der x regionalen Verwaltungsbehörde Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0407-01: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen a) Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen Auswahl der Kalkungsfläche auf der Grundlage einer Planung b) b) b) b) und eines Nachweises der Kalkungsbedürftigkeit Vorlage öffentlich- rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden, b) b) b) die für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, um negative Umweltauswirkungen auszuschließen Angaben zu Bewirtschaftungsplanungen und Basisdatenerhebungen c) nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde TI: EL-0407-02: Vorbeugung von Waldschäden Förderfähig sind: • Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Waldbränden, um das Risiko waldzerstörender Großbrände zu reduzieren • investive Waldbrandschutzmaßnahmen (z. B. Löschwasserstellen, unversiegelte Rettungswege, DE 1480 DE Anlage und Unterhaltung von Waldbrandriegeln und Waldbrandschutzstreifen) • vorbeugende Maßnahmen gegen Kalamitäten in Wäldern sowie Vorbereitung und Durchführung von aviotechnischen Abwehrmaßnahmen bei großflächigen, waldzerstörenden Insektenkalamitäten. • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Waldbrandschutzmaßnahmen stehen und behördlich festgesetzt wurden. DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) EL-0407-02 x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen. Tabelle 0407-02: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Ersatzbeschaffungen ohne wesentliche technische x x x Verbesserung Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, x x die keine grundhafte Instandsetzung sind Förderung der Umsatzsteuer x Tabelle 0407-02: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen /Höchstinvestitionsvolumen x x nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Der Zuwendungsempfänger muss Eigentümer der begünstigten Fläche sein x x x oder eine schriftliche Einverständniserklärung des DE 1481 DE Eigentümers vorlegen (Ausnahmen gelten u. a. für Waldbrandriegel-, Wund- und schutzstreifensysteme sowie für vorbeugende Maßnahmen gegen Kalamitäten und aviotechnischen Abwehrmaßnahmen bei großflächigen Insektenkalamitäten) Vorhaben (Überwachungsanlage, Löschwassereinrichtung) x x x x steht im Einklang mit einem Waldbrandschutzplan Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0407-02: 3 - Folgende zusätzlichen Förderbedingungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der regionalen x Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen Vorlage öffentlich- rechtlicher Genehmigungen, in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden, x x x x die für eine Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, um negativeUmweltauswirkung en auszuschließen Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung DE 1482 DE Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung VKO nach Methode/Gru Kostenkategorie Artikel 83(1) ndlage Artikel Einheitskosten z.B. Kosten für Neu/Ersatzpflanzungen im ha, Kalkung pro ha 83(2)(a)(i) und (ii) Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 20 % bis höchstens 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Beitrag zum Klimaschutz • Dringlichkeit • Größe des Unternehmens/ Walbbesitzes 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja x x x x x x x Nein gemischt Die Förderung bezieht sich auf den Forstsektor, der außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 42 AEUV fällt. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.108844 SA.113011 Weitere Informationen: DE 1483 DE Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabelle „Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern“ Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention fällt nicht unter die Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: Es werden keine Stützungsmaßnahmen zugunsten von landwirtschaftlichen Erzeugern gewährt. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 50,00% 20,00% 80,00% Württemberg gemäß Artikel 73 DE3 - Berlin 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE3 - Berlin 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel DE 1484 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Pfalz gemäß Artikel 73 DED - Sachsen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DEE - Sachsen- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Anhalt gemäß Artikel 73 DEG - Thüringen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE 1485 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag auf Unterstützung sätze Einheitsbetrags übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0407-01-a-01 - Technikförderung - Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE1- Durchschnitt DE1; R.18; R.27 Nein bodenschonende Holzernte 50,00% DE1-EL-0407-01-b-01 - Bodenschutzkalkung im Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE1- Durchschnitt DE1; R.18; R.27 Nein Wald 50,00% DE4-EL-0407-01-a-01 - EU-Forst-RL/Naturnahe Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.18; R.27 Nein Waldbewirtschaftung 80,00% DE4-EL-0407-01-d-01 - EU-Forst- Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.18; R.27 Nein RL/Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen 80,00% DE4-EL-0407-02-0-01 - EU-Forst-RL/Vorbeugung Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE3- Durchschnitt DE3; R.18; R.27 Nein von Waldschäden BE 80,00% DE4-EL-0407-02-0-02 - EU-Forst-RL/Vorbeugung Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.18; R.27 Nein von Waldschäden 80,00% DE4-EL-0407-02-0-03 - EU-Forst-RL/Vorbeugung Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74-DE3- Durchschnitt DE3; R.18; R.27 Nein von Waldschäden BE UM 100,00% DE8-EL-0407-02-0-01 - Kalamitätsvorsorge Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74-DE8- Durchschnitt DE8; R.18; R.27 Nein 100,00% DE8-EL-0407-02-0-02 - Waldbrandvorbeugung Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74-DE8- Durchschnitt DE8; R.18; R.27 Nein 100,00% DE8-EL-0407-02-0-03 - unversiegelte Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74-DE8- Durchschnitt DE8; R.18; R.27 Nein Rettungswege 100,00% DEB-EL-0407-01-b-01 - Bodenschutzkalkung Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEB- Durchschnitt DEB; R.18; R.27 Nein 80,00% DED-EL-0407-01-b-01 - Naturnahe Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DED- Durchschnitt DED; R.18; R.27 Nein Waldbewirtschaftung 80,00% DED-EL-0407-02-0-01 - Vorbeugung von Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DED- Durchschnitt DED; R.18; R.27 Nein Waldschäden 80,00% DEE-EL-0407-01-a-01 - Waldbau/Waldumbau Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEE- Durchschnitt DEE; R.18; R.27 Nein 80,00% DEG-EL-0407-01-a-01 - Naturnahe Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEG- Durchschnitt DEG; R.18; R.27 Nein Waldbewirtschaftung 80,00% DEG-EL-0407-01-b-01 - Bodenschutzkalkung Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEG- Durchschnitt DEG; R.18; R.27 Nein 80,00% DEG-EL-0407-02-0-01 - Vorbeugung gegen Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEG- Durchschnitt DEG; R.18; R.27 Nein Kalamitäten 80,00% DE 1486 DE Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0407-01-a-01 - Technikförderung - bodenschonende Holzernte Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0407-01-b-01 - Bodenschutzkalkung im Wald Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0407-01-a-01 - EU-Forst-RL/Naturnahe Waldbewirtschaftung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0407-01-d-01 - EU-Forst-RL/Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0407-02-0-01 - EU-Forst-RL/Vorbeugung von Waldschäden BE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0407-02-0-02 - EU-Forst-RL/Vorbeugung von Waldschäden Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0407-02-0-03 - EU-Forst-RL/Vorbeugung von Waldschäden BE UM Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0407-02-0-01 - Kalamitätsvorsorge Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1487 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0407-02-0-02 - Waldbrandvorbeugung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0407-02-0-03 - unversiegelte Rettungswege Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0407-01-b-01 - Bodenschutzkalkung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0407-01-b-01 - Naturnahe Waldbewirtschaftung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0407-02-0-01 - Vorbeugung von Waldschäden Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0407-01-a-01 - Waldbau/Waldumbau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0407-01-a-01 - Naturnahe Waldbewirtschaftung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0407-01-b-01 - Bodenschutzkalkung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1488 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0407-02-0-01 - Vorbeugung gegen Kalamitäten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0407-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Technikförderung - bodenschonende (gesamte öffentliche Holzernte (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 25,00 25,00 18,00 18,00 17,00 17,00 Insgesamt: Vorhaben) 120,00 Max.: 25,00 DE1-EL-0407-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Bodenschutzkalkung im Wald (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 15,00 50,00 40,00 22,00 60,00 Insgesamt: Vorhaben) 187,00 Max.: 60,00 DE4-EL-0407-01-a-01 - EU-Forst- Geplanter Einheitsbetrag 8.474,58 8.498,90 8.506,22 8.496,73 7.232,01 RL/Naturnahe Waldbewirtschaftung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 11.016,95 11.048,57 11.058,09 11.045,75 9.401,61 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1489 DE O.23 (Einheit: 118,00 453,00 482,00 459,00 604,00 Insgesamt: Vorhaben) 2.116,00 Max.: 604,00 DE4-EL-0407-01-d-01 - EU-Forst- Geplanter Einheitsbetrag RL/Ausarbeitung von (gesamte öffentliche Waldbewirtschaftungsplänen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: Vorhaben) DE4-EL-0407-02-0-01 - EU-Forst- Geplanter Einheitsbetrag 220.000,25 220.000,00 24.051,00 RL/Vorbeugung von Waldschäden (gesamte öffentliche BE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 286.000,33 286.000,00 31.266,30 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DE4-EL-0407-02-0-02 - EU-Forst- Geplanter Einheitsbetrag 58.823,53 61.000,00 60.860,85 60.952,38 60.175,44 RL/Vorbeugung von Waldschäden (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 76.470,59 79.300,00 79.119,10 79.238,10 78.228,07 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 17,00 100,00 106,00 105,00 82,00 Insgesamt: Vorhaben) 410,00 Max.: 106,00 DE4-EL-0407-02-0-03 - EU-Forst- Geplanter Einheitsbetrag 220.000,00 135.754,00 RL/Vorbeugung von Waldschäden (gesamte öffentliche BE UM (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1490 DE Geplanter 286.000,00 176.480,20 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 2,00 DE8-EL-0407-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 22.917,00 22.917,00 22.917,00 22.917,00 22.917,00 Kalamitätsvorsorge (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 Insgesamt: Vorhaben) 60,00 Max.: 12,00 DE8-EL-0407-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 31.731,00 31.731,00 31.731,00 31.731,00 31.731,00 Waldbrandvorbeugung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 Insgesamt: Vorhaben) 130,00 Max.: 26,00 DE8-EL-0407-02-0-03 - unversiegelte Geplanter Einheitsbetrag 66.667,00 66.667,00 66.667,00 66.667,00 66.667,00 Rettungswege (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1491 DE O.23 (Einheit: 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 Insgesamt: Vorhaben) 60,00 Max.: 12,00 DEB-EL-0407-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 100.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 Bodenschutzkalkung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 7,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 15,00 Max.: 7,00 DED-EL-0407-01-b-01 - Naturnahe Geplanter Einheitsbetrag 5.760.000,00 3.787.248,00 Waldbewirtschaftung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DED-EL-0407-02-0-01 - Vorbeugung Geplanter Einheitsbetrag 42.800,00 68.480,00 68.480,00 68.480,00 68.480,00 von Waldschäden (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 17,00 Max.: 4,00 DEE-EL-0407-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 8.500,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Waldbau/Waldumbau (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1492 DE Geplanter 32.000,00 32.000,00 32.000,00 32.000,00 32.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 353,00 177,00 150,00 74,00 74,00 215,00 Insgesamt: Vorhaben) 1.043,00 Max.: 353,00 DEG-EL-0407-01-a-01 - Naturnahe Geplanter Einheitsbetrag 23.000,00 23.000,00 23.000,00 23.000,00 23.000,00 Waldbewirtschaftung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 20,00 22,00 22,00 22,00 22,00 Insgesamt: Vorhaben) 108,00 Max.: 22,00 DEG-EL-0407-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Bodenschutzkalkung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 4,00 6,00 7,00 6,00 7,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 32,00 Max.: 7,00 DEG-EL-0407-02-0-01 - Vorbeugung Geplanter Einheitsbetrag 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 gegen Kalamitäten (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 0,00 8.800,00 8.800,00 8.800,00 8.800,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1493 DE O.23 (Einheit: 27,00 27,00 27,00 27,00 28,00 Insgesamt: Vorhaben) 136,00 Max.: 28,00 INSGESAMT O.23 (Einheit: 25,00 497,00 459,00 889,00 836,00 795,00 966,00 Insgesamt: Vorhaben) 4.467,00 Max.: 966,00 Jährliche indikative 200.000,00 7.044.114,00 10.876.154,00 26.359.514,25 23.106.254,00 18.817.827,00 20.621.059,00 107.024.922,2 Mittelzuweisung 5 (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 100.000,00 5.955.294,00 8.585.794,00 19.921.654,20 17.621.998,00 14.776.250,00 14.713.648,80 81.674.639,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1494 DE EL-0408 - Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen Interventionscode (MS) EL-0408 Bezeichnung der Intervention Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.23. Anzahl unterstützter nichtproduktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Ja Rabattsystem für Öko-Regelung: Ja LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEB Rheinland-Pfalz DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO5 Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien SO6 Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Schutz und Verbesserung des Zustands der E.1 Hohe Priorität Ja Oberflächengewässer und Meere Erhalt und Entwicklung von F.1 Lebensräumen und Arten in Sehr hohe Priorität Ja Schutzgebieten Erhaltung und Entwicklung F.2 von Lebensräumen und Arten Sehr hohe Priorität Ja außerhalb von Schutzgebieten Verbesserung der Datengrundlagen und F.3 evidenzbasierte Mittlere Priorität Ja Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes F.4 Schutz und nachhaltige Sehr hohe Priorität Ja DE 1495 DE Nutzung der Biodiversität Erhalt und Entwicklung von geschützten F.5 Hohe Priorität Ja Arten/Artengruppen durch spezielles Management 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.27 Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität berücksichtigt. Ziel der Intervention ist es, die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume sowie den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen zu verbessern. Damit wird ein Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften geleistet. Zahlreiche natürliche Ressourcen (Klima, Wasser, Boden, Luft) sowie Arten und Lebensräume weisen eine hohe Gefährdung bzw. unzureichende bis schlechte Erhaltungszustände auf. Die Förderung greift die Empfehlungen der Kommission für den GAP-Strategieplan Deutschland auf, einen Beitrag zur „Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den umwelt- und klimabezogenen Zielen der Union“ zu leisten. Um die anhaltende Gefährdung der Lebensräume und Arten sowie Belastung natürlicher Ressourcen zu vermindern und einen aktiven Beitrag zum Erhalt der Biologischen Vielfalt sowie der Ökosysteme zu leisten, besteht Bedarf, nicht-produktive Investitionen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Biologischen Vielfalt und natürlichen Ressourcen sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaft zu unterstützen. Entsprechende Maßnahmen tragen dabei im besonderen Maße zum Erhalt und zur Neuschaffung Grüner Infrastrukturen und zur Bereitstellung und Verbesserung von Ökosystemdienstleistungen bei. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel S05 bzw. S06. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Schutz und Verbesserung des Zustands der E.1 EL-0408-01 Oberflächengewässer und Meere Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten im EL-0408-01, EL- F.1 Schutzgebietssystem Natura 2000 sowie in Schutzgebieten 0408-02, EL-0408- nach BNatSchG 03 EL-0408-04 EL-0408-01, EL- Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten F.2 0408-02, EL-0408- außerhalb von Schutzgebieten 03, EL-0408-04 EL-0408-02, EL- Verbesserung der Datengrundlagen und evidenzbasierte F.3 0408-03, EL-0408- Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes 04 Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der EL-0408-01, EL- F.4 Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren 0408-02, EL-0408- Ökosystemleistungen 03, EL-0408-04 DE 1496 DE EL-0408-01, EL- Erhaltung und Entwicklung von geschützten Arten/ F.5 0408-02, EL-0408- Artengruppen durch spezielles Management 03, EL-0408-04 Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0408-01: Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen Die Investitionen betreffen unter anderem Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten und sonstigen Biotopen mit besonderer Bedeutung. Dies betrifft Vorhaben zur Vernässung und Optimierung des Wasserhaushalts in Mooren, die Offenlandpflege, Vorhaben zum Feld- und Wiesenvogelschutz, die naturschutzfachliche Aufwertung/Pflege von Biotopflächen und Managementeingriffe zum Erhalt, zur Entwicklung, zur Verbesserung sowie zur Wiederherstellung von Biotopen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung, die Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Gewässern und Waldflächen, Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbundes, sowie die Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von Biotopen der Kulturlandschaft, z. B. Knicks und Steinrücken und die Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes. Zudem werden Lebensräume, Lebensstätten von geschützten und/oder gefährdeten wildlebenden Arten gesichert, wiederhergestellt und entwickelt sowie bestandsunterstützende Maßnahmen umgesetzt. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe E.1, F.1, F.2, F.4 und F.5 im Rahmen des spezifischen Ziels S05 bzw. S06. TI: EL-0408-02: Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien Naturschutz- und Umweltplanungen haben die Erstellung bzw. Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen zur Entwicklung der Gebietskulisse von Großschutzgebieten einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen sowie Studien zur Dokumentation von Artvorkommen zum Ziel. Diese Fachplanungen umfassen beispielsweise die Dokumentation des Erhaltungszustandes bestimmter Flächen, Artenhilfsprogramme, Bewirtschaftungs-, Pflege- und Entwicklungskonzepte für Schutzgegenstände und Schutzgebiete und stehen nicht im Zusammenhang mit investiven Einzelvorhaben. Hierzu gehören insbesondere die Erarbeitung und/oder die Fortschreibung von Natura2000-Managementplänen, Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz sowie projektbezogenen Planungen und Konzepten, Monitoring von Tier- und Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinien. Als Grundlage für die Planungen, zur Vorbereitung von Maßnahmen sowie zur Effizienzkontrolle durchgeführter Maßnahmen wird im Rahmen dieser Teilintervention die Erarbeitung von Monitoringkonzepten sowie die Erfassung von Arten, Artvorkommen, Artengesellschaften einschließlich Lebensraumtypen und Habitatqualitäten, Artbestimmungen, die Bewertung von Erhaltungszuständen, die Feststellung von Beeinträchtigungen, die Ableitung von Zielen und Handlungsbedarfen und Maßnahmenempfehlungen, die Konzipierung von Maßnahmen, die Dokumentation von Erfassungs- und Bewertungsergebnissen sowie die Erfolgskontrolle und Überwachung (Monitoring) unterstützt. Förderfähig ist weiterhin die Vorbereitung von Maßnahmen (Machbarkeitsstudien), insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Flächen und die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Herstellung von Genehmigungsunterlagen und die Vorbereitung von Förderanträgen. In erster Linie wird mit der vorliegenden Teilintervention somit ein Beitrag zur Verbesserung von Datengrundlagen und damit zur evidenzbasierten Weiterentwicklung des Biodiversitätsschutzes sowie des Ressourcenschutzes geleistet (Bedarf F.3). Letztlich berücksichtigt die Teilintervention neben dem Bedarf F.3 somit auch die Bedarfe F.1, F.2, F.4 und F.5 im Rahmen des spezifischen Ziels S06. TI: EL-0408-03: Investitionen in die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit DE 1497 DE Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit umfasst sämtliche Formen von Investitionen und damit verbundenen Aktionen mit dem Ziel der Sensibilisierung für die Anliegen und Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes und der Erhaltung von Kulturlandschaften. Dies umfasst u. a. Anlagen der Besucherlenkung und Besucherinformation (z. B. Lehrpfade, Beobachtungseinrichtungen, Informationstafeln, Einrichtung, Neu-, Um- und Ausbau von Informationszentren). Hierzu zählen auch die Errichtung und Unterhaltung von Kontaktstellen und Kontaktbüros zur Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit (z. B. Natura 2000-Netzwerke, Natura 2000-Stationen) einschließlich Ausstellungen und Bauvorhaben zur Herstellung von Einrichtungen der Umweltbildung. Die Teilintervention hat somit übergreifenden Charakter und adressiert folglich alle Bedarfe (F.1 bis F.5) der Intervention im Rahmen des spezifischen Ziels S06. TI: EL-0408-04: Investitionen in die Entwicklung Nationaler Naturlandschaften Großschutzgebiete sind geeignete Instrumente, um Naturschutz in ländlichen Gebieten zu implementieren und eine nachhaltige Landnutzung zu gewährleisten. Sie schützen Natur- und Kulturlandschaften, erhalten und entwickeln wertvolle Lebensräume für Mensch und Natur und stellen eine naturverträgliche und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume sicher. Die Aufgabenschwerpunkte liegen unter anderem in der Erhaltung und Förderung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, der nachhaltigen Gebietsentwicklung sowie in der Sicherung und Entwicklung einer attraktiven Erholungslandschaft. Durch naturverträglichen, nachhaltigen Naturtourismus ergibt sich ein bedeutendes Wertschöpfungspotenzial für die ländlichen Räume. Über die Einrichtung und Aktualisierung von Informationszentren, Besucherleit- und Informationssystemen werden freilebende Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen nicht gestört und zusätzlich die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Biotop- und Artenschutz gestärkt. Die Teilintervention hat somit übergreifenden Charakter und adressiert folglich alle Bedarfe (F.1 bis F.5) der Intervention im Rahmen des spezifischen Ziels S06. Auswahl der Vorhaben Kein Auswahlverfahren im Sinne von Art. 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Interventionen, die eindeutig Umweltzwecken (spezifische Ziele d, e, f) dienen, keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Die Bundesländer können entscheiden dennoch Auswahlverfahren oder andere Verfahrensregeln anzuwenden. In diesem Fall werden die Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP- SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung und x Bewilligung Kontinuierliche Antragstellung mit x x x x x Auswahlterminen Kontinuierliche Antragstellung mit x kontinuierliche Auswahl von DE 1498 DE Premiumvorhaben [und Auswahlterminen für weitere Vorhaben] Förderaufrufe mit Antragsfristen und x x Auswahltermin Ausnahme: In-house-Vergabe x Förderaufrufe mit Antragsfristen und x x x x Projektauswahl anhand fachlicher Kriterien Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zu den Interventionen EL-0401, EL-0403, EL-0407 und EL-0802. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts • natürliche Personen • Personengesellschaften unabhängig von der Rechtsform. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI) 1. EL-0408-01: Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen 2. EL-0408-02: Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien 3. EL-0408-03: Investitionen in die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit 4. EL-0408-04: Investitionen in die Entwicklung Nationaler Naturlandschaften TI: EL-0408-01: Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen Förderfähig sind: 1. Vorhaben zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotopflächen durch Entwicklung und flächige Erweiterung (z. B. durch Mähgutübertragung, Gehölzentfernung im Offenland) 2. Managementmaßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Schutzgebieten, Biotopen und Habitaten (z. B. Entbuschungsmaßnahmen, Biotopsanierung durch Mahd, Pflegemaßnahmen zur Herstellung lichter Waldstrukturen) 3. Wiederherstellung, Schaffung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten, 4. Naturschutzvorhaben im Wald 5. Vorhaben zur Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Mooren, Gewässern und Waldflächen 6. Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von wertvollen Kulturbiotopen, wie z. B Knicks, Steinrücken und Streuobstwiesen und die Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes 7. Erwerb von Grundstücken einschl. Grunderwerbssteuer, langfristige Pacht, Ablösung bestehender Nutzungsrechte sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten DE 1499 DE 8. Aufwendungen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung 9. Erwerb von baulichen Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen (inkl. Leasing), Geräten und Technik zur Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Instandsetzungs- oder Pflegemaßnahmen (z. B. Anschaffung von Biotoppflegetechnik sowie Technik zur insekten-/artenschonenden Mahd, Transportgeräte, Technik zur Aufbereitung von Biomasse aus der Landschaftspflege, Weidezäune) sowie zur Prävention vor Schäden durch geschützte Arten 10. Begleitende Arbeiten in direktem Zusammenhang mit dem konkreten Einzelvorhaben wie z. B.: 1. Planungsarbeiten 2. Projektmanagement 3. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit 4. Evaluierungen/Studien sowie Datenerhebung, und -pflege 11. Sachleistungen DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0408-01 x x x x x x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Die geförderten nicht-produktiven Investitionen dürfen nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Wertes oder der Wirtschaftlichkeit des Betriebes des privaten Begünstigten führen. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen in den Ländern. Tabelle 0408-01: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen x x x x x x x der Eingriffskompensation verpflichtend ist Betriebskosten der x Verwaltung Tabelle 0408-01: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Förderfähiges Mindestinvestiti- onsvolumen/Höchstinvestiti x x x x x x x onsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Maßnahmen stehen in x Verbindung zu behördlichen DE 1500 DE Fachplanungen Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Investitionen dürfen nicht auf die Steigerung der land- oder forstwirtschaftliche Erzeugung ausgerichtet sein. Tabelle 0408-01: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Bedarfsgerechte Verlängerung der x x x Zweckbindungsfristen für Maschinen und Flächen TI: EL-0408-02: Umwelt- und Naturschutzplanungen, Monitoring und Studien Förderfähig sind: 1. Erstellung bzw. Fortschreibung von Fachplanungen des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen zur Entwicklung der Gebietskulisse von Großschutzgebieten einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen sowie Monitoring von Tier- und Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinien 2. Monitoringkonzepte, Studien zum Artenschutz und zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, zur Entwicklung einheitlicher Bewertungsstandards sowie in diesem Zusammenhang umgesetzte Tätigkeiten zur Sensibilisierung für Arten und Verbesserung von Habitateigenschaften für diese Artvorkommen und im Sinne der Zielsetzung der Teilintervention 3. Aufbau und Unterhaltung eines Überwachungssystems für gefährdete oder geschützte Arten und Lebensräume 4. Vorbereitung von Maßnahmen (z. B. Machbarkeitsstudien), insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Flächen und die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Herstellung von Genehmigungsunterlagen und die Vorbereitung von Förderanträgen 5. Sachleistungen DE9 TI/ DE4 DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0408-02 x x x x x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen in den Ländern. Tabelle 0408-02: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: DE 1501 DE Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Dokumentation von Artvorkommen an Amphibienleiteinrichtungen x innerhalb von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Tabelle 0408-02: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Förderfähiges Mindestinvestiti- onsvolumen/Höchstinvestiti x x x x x x x onsvolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. TI: EL-0408-03: Investitionen in die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Förderfähig sind: Investive Vorhaben und damit verbundene Aktionen in die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit einschließlich deren Konzeption wie z. B.: 1. Neu-, Um- und Ausbau, Ausstattung sowie Unterhaltung von Informationszentren, Ausstellungen, Kontaktstellen, Kontaktbüros sowie Anlagen der Besucherlenkung und Besucherinformation (z. B. Lehrpfade, Beobachtungseinrichtungen) 2. Einrichtung von einfachen Feldstationen zu Lehr- und Bildungszwecken über gefährdete Arten und Lebensraumtypen. 3. vorbereitende Bedarfsanalysen und Planungsgrundlagen 4. Erwerb von Grundstücken einschl. Grunderwerbssteuer, langfristige Pacht, Ablösung bestehender Nutzungsrechte sowie damit im Zusammenhang stehende Kosten 5. Sachleistungen 6. Mit der Investition verbundene Aktionen z. B.: o Erarbeitung und Publikation von Informationsmaterialien zum Schutz der Biodiversität, o Erstellung von Informationsmaterialien mit unmittelbarem Bezug zu örtlichen Schutzobjekten für die Flächenbewirtschafter, Besucher und Pfleger, wie zum Beispiel Naturschutzpläne für landwirtschaftliche Unternehmen o Seminare, Fachtagungen und öffentliche Veranstaltungen o Evaluierungen/Studien sowie Datenerhebung, und -pflege o Projektmanagement DE9 DE3/ TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 DE6) EL-0408-03 x x x x x x DE 1502 DE Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen in den Ländern. Tabelle 0408-03: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Förderfähiges Mindestinvestitionsvolu men/Höchstinvestitionsv x x x x x olumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0408-03: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Über die ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben x x x x x der regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen TI: EL-0408-04: Investitionen in Nationale Naturlandschaften Förderfähig sind: In der Kulisse von Nationalen Naturlandschaften: 1. die Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, einschließlich Grunderwerb, Anlagen und Technik sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. 2. Infrastrukturmaßnahmen: Bauplanung, -ausführung sowie Bauleitung sind förderfähig 3. Investitionen in die Entwicklung des Erholungswertes von Großschutzgebieten (z.B. Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Bauplanung, -ausführung und Bauleitung für eine naturverträgliche, nachhaltige Erholung, Maßnahmen der Landschaftspflege, Investitionen und Studien zur Entwicklung, Errichtung und Aufwertung von Informationszentren, Besucherleit- und -informationssystemen) 4. Investitionen in die Entwicklung und Erhaltung des natürlichen Erbes (z.B. Investitionen in Studien und Aktionen zum Biotop- und Artenschutz) TI/ DE1 DE2 DE4 DE4 DE7 DE8 DE9 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 1503 DE Fördergegenstand (DE3) (DE5, DE6) EL-0408-04 x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen in den Ländern. Tabelle 0408-04: 1- Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Umsatzsteuer x Laufende allgemeine Personal- und Betriebskosten von x x Einrichtungen die nicht dem jeweiligen Vorhaben zugeordnet werden können Aus- und Umbau von Gebäuden, ausgenommen x Naturpark-Infozentren Tabelle 0408-04: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen /Höchstinvestitionsvolumen x x nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Das Vorhaben erfolgt innerhalb der Kulisse der Nationalen Naturlandschaften Bei Vorhaben mit x x unmittelbarer Wirkung in die Nationale Naturlandschaft kann das zuständig Ministerium in begründeten Fällen hiervon Ausnahmen zulassen. Zuwendungen werden für x Maßnahmen gewährt, die DE 1504 DE den Zielsetzungen des Naturparks entsprechen und sich aus den Naturparkplänen ableiten Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0408-04: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Bedarfsgerechte Verlängerung der x Zweckbindungsfristen bei baulichen Anlagen Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Kostenkategorie Methode/Grundlage Artikel 83(1) Direkte Personalkosten 83(2)(a)(i) und (ii); Materialkosten/Fläche (z.B. Gehölzpflanzung) Einheitskosten Artikel Laufende Meter z. B. Wildschutzzäune Technikkosten z.B. für bestimmte homogene kleinere bauliche Pauschalbeträge Artikel 83(2)(a)(i) und (ii) Anschaffungen wie Nistkästen DE 1505 DE Nebenkostenkategorien (z. B. Ingenieursleistungen) Artikel 83(2)(a)(i) und (ii); Pauschalfinanzier Förderfähige Restkosten ungen Artikel 83(2)(c) Indirekte Kosten Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 50 % bis höchstens 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe des Zuwendungssatzes variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Bedeutung für Erreichung naturschutzfachlicher Ziele • Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen • Bezug zu Schutzgebieten • Landschaftsökologische Bedeutung • Bedeutung für Erhaltung/Entwicklung der Kulturlandschaft • Dringlichkeit • Art des Zuwendungsempfangenden Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschuss finden in folgenden Ländern Anwendung: 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja x x x x x x Nein x gemischt x x Soweit Vorhaben im Einzelfall außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 42 AEUV fallen, erfolgt die Unterstützung auf der Grundlage einer erfolgten Notifizierung, Freistellung oder einer geltenden de- minimis-Regelung. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: DE 1506 DE Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.108933 SA.108255 SA.112781 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabellen "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern" Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention fällt nicht unter die Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet. Förderbedingung ist, dass die nicht- produktiven Investitionen außerhalb der landwirtschaftlichen Erzeugung getätigt werden müssen. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE 1507 DE Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz Württemberg DE1 - Baden- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 50,00% 20,00% 80,00% Württemberg gemäß Artikel 73 DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE5 - Bremen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern gemäß Artikel 73 DE8 - Mecklenburg- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die 100,00% 20,00% 100,00% Vorpommern gemäß den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Pfalz gemäß Artikel 73 DED - Sachsen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DEE - Sachsen- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Anhalt gemäß Artikel 73 DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% Holstein gemäß Artikel 73 DEG - Thüringen 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive Investitionen 80,00% 20,00% 80,00% gemäß Artikel 73 DE 1508 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze Einheitsbetrags Einheitsbetrag auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0408-01-0-01 - Waldnaturschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE1- Durchschnitt DE1; R.27 Nein 50,00% DE1-EL-0408-02-0-02 - Erstellung und Aktualisierung von Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.27 Nein Naturparkplänen 43,00% DE1-EL-0408-04-0-01 - Investitionen in Naturparke Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.27 Nein 43,00% DE4-EL-0408-01-0-01 - natürliches Erbe/Investitionen zur Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.27 Nein Bewahrung natürlicher Ressourcen 80,00% DE4-EL-0408-02-0-01 - natürliches Erbe/Naturschutz- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.27 Nein Umweltplanungen, Monitoring und Studien 80,00% DE4-EL-0408-03-0-01 - natürliches Erbe/Investitionen in die Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.27 Nein umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und 80,00% Bildungsarbeit DE4-EL-0408-04-0-01 - natürliches Erbe/Investionen in die Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE4- Durchschnitt DE4; R.27 Nein Entwicklung Nationaler Naturlandschaften 80,00% DE8-EL-0408-01-0-01 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Ressourcen (Sölle und Gewässer) DE8-100,00% DE8-EL-0408-01-0-02 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Ressourcen (Lebensräume und Arten) DE8-100,00% DE8-EL-0408-01-0-03 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Ressourcen (Moorschutz) DE8-100,00% DE8-EL-0408-01-0-04 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Ressourcen (Studien Moorschutz) DE8-100,00% DE8-EL-0408-01-0-05 - Naturschutzvorhaben im Wald Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein 80,00% DE8-EL-0408-02-0-01 - Naturschutz- und Umweltplanungen, Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Monitoring und Studien (Managementpläne) 80,00% DE8-EL-0408-02-0-02 - Naturschutz- und Umweltplanungen, Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Monitoring und Studien (Studien) 80,00% DE8-EL-0408-03-0-01 - Umwelt- und naturschutzbezogene Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (Sensibilisierung) 80,00% DE 1509 DE DE8-EL-0408-03-0-02 - Umwelt- und naturschutzbezogene Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (GSG-Infrastruktur) 80,00% DE8-EL-0408-03-0-04 - Umwelt- und naturschutzbezogene Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Forstsektor 80,00% DE8-EL-0408-03-0-05 - Umwelt- und naturschutzbezogene Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE8- Durchschnitt DE8; R.27 Nein Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit bei 80,00% Landschaftspflegeverbänden DE9-EL-0408-01-0-01 - Biologische Vielfalt Investitionen zur Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE9- Durchschnitt DE9; R.27 Nein Bewahrung natürlicher Ressourcen NI 80,00% DE9-EL-0408-01-0-02 - Biologische Vielfalt Investitionen zur Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE5- Durchschnitt DE5; R.27 Nein Bewahrung natürlicher Ressourcen HB 80,00% DE9-EL-0408-02-0-01 - Biologische Vielfalt Naturschutz- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE9- Durchschnitt DE9; R.27 Nein Umweltplanungen, Monitoring und Studien NI 80,00% DE9-EL-0408-02-0-02 - Biologische Vielfalt Naturschutz- und Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DE5- Durchschnitt DE5; R.27 Nein Umweltplanungen, Monitoring und Studien HB 80,00% DEB-EL-0408-01-0-01 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEB- Durchschnitt DEB; R.27 Nein Ressourcen sowie zur Schaffung, Wiederherstellung und 80,00% Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten DEB-EL-0408-02-0-01 - Naturschutz- und Umweltplanungen, Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEB- Durchschnitt DEB; R.27 Nein Monitoring und Studien 80,00% DEB-EL-0408-03-0-01 - Umwelt- und naturschutzbezogene Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEB- Durchschnitt DEB; R.27 Nein Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit 80,00% DED-EL-0408-01-0-01 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DED- Durchschnitt DED; R.27 Nein Ressourcen 80,00% DED-EL-0408-02-0-01 - Umwelt- und Naturschutzplanungen, Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DED- Durchschnitt DED; R.27 Nein Monitoring und Studien 80,00% DED-EL-0408-03-0-01 - Investive Vorhaben zur Öffentlichkeits- Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DED- Durchschnitt DED; R.27 Nein und Bildungsarbeit 80,00% DEE-EL-0408-01-0-01 - ELER Naturschutz Projektförderung Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEE- Durchschnitt DEE; R.27 Nein 80,00% DEE-EL-0408-02-0-02 - ELER Naturschutz Projektförderung TI Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEE- Durchschnitt DEE; R.27 Nein 02 80,00% DEE-EL-0408-03-0-03 - ELER Naturschutz Projektförderung TI Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEE- Durchschnitt DEE; R.27 Nein 03 80,00% DEF-EL-0408-01-0-01 - Investiver Naturschutz Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEF- Durchschnitt DEF; R.27 Nein 80,00% DE 1510 DE DEG-EL-0408-01-0-01 - Investive Waldumweltmaßnahmen Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEG- Durchschnitt DEG; R.27 Nein 80,00% DEG-EL-0408-01-0-02 - ENL Investitionen Natur und Landschaft Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEG- Durchschnitt DEG; R.27 Nein 80,00% DEG-EL-0408-02-0-01 - ENL Planungen usw. Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEG- Durchschnitt DEG; R.27 Nein 80,00% DEG-EL-0408-03-0-01 - ENL Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEG- Durchschnitt DEG; R.27 Nein 80,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0408-01-0-01 - Waldnaturschutz Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0408-02-0-02 - Erstellung und Aktualisierung von Naturparkplänen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0408-04-0-01 - Investitionen in Naturparke Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0408-01-0-01 - natürliches Erbe/Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0408-02-0-01 - natürliches Erbe/Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0408-03-0-01 - natürliches Erbe/Investitionen in die umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1511 DE DE4-EL-0408-04-0-01 - natürliches Erbe/Investionen in die Entwicklung Nationaler Naturlandschaften Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-01-0-01 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen (Sölle und Gewässer) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-01-0-02 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen (Lebensräume und Arten) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-01-0-03 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen (Moorschutz) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-01-0-04 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen (Studien Moorschutz) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-01-0-05 - Naturschutzvorhaben im Wald Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-02-0-01 - Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien (Managementpläne) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-02-0-02 - Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien (Studien) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1512 DE DE8-EL-0408-03-0-01 - Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (Sensibilisierung) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-03-0-02 - Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (GSG-Infrastruktur) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-03-0-04 - Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Forstsektor Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0408-03-0-05 - Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit bei Landschaftspflegeverbänden Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0408-01-0-01 - Biologische Vielfalt Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen NI Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0408-01-0-02 - Biologische Vielfalt Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0408-02-0-01 - Biologische Vielfalt Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien NI Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0408-02-0-02 - Biologische Vielfalt Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1513 DE DEB-EL-0408-01-0-01 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen sowie zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0408-02-0-01 - Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0408-03-0-01 - Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0408-01-0-01 - Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0408-02-0-01 - Umwelt- und Naturschutzplanungen, Monitoring und Studien Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0408-03-0-01 - Investive Vorhaben zur Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0408-01-0-01 - ELER Naturschutz Projektförderung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0408-02-0-02 - ELER Naturschutz Projektförderung TI 02 Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1514 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0408-03-0-03 - ELER Naturschutz Projektförderung TI 03 Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0408-01-0-01 - Investiver Naturschutz Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0408-01-0-01 - Investive Waldumweltmaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0408-01-0-02 - ENL Investitionen Natur und Landschaft Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0408-02-0-01 - ENL Planungen usw. Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0408-03-0-01 - ENL Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Waldnaturschutz (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1515 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 25,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: Vorhaben) 275,00 Max.: 50,00 DE1-EL-0408-02-0-02 - Erstellung Geplanter Einheitsbetrag 55.000,00 55.000,00 und Aktualisierung von (gesamte öffentliche Naturparkplänen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 5,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 5,00 DE1-EL-0408-04-0-01 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 22.700,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 in Naturparke (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 15,00 14,00 33,00 46,00 42,00 38,00 Insgesamt: Vorhaben) 188,00 Max.: 46,00 DE4-EL-0408-01-0-01 - natürliches Geplanter Einheitsbetrag 150.000,00 1.000.000,00 750.000,00 1.600.000,00 Erbe/Investitionen zur Bewahrung (gesamte öffentliche natürlicher Ressourcen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 195.000,00 1.300.000,00 975.000,00 2.080.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1516 DE O.23 (Einheit: 2,00 1,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 DE4-EL-0408-02-0-01 - natürliches Geplanter Einheitsbetrag 145.341,98 1.641.509,43 1.282.429,25 525.795,99 2.154.481,13 Erbe/Naturschutz- und (gesamte öffentliche Umweltplanungen, Monitoring und Ausgaben in EUR) Studien (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 188.944,58 2.133.962,26 1.667.158,03 683.534,79 2.800.825,47 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 6,00 1,00 2,00 4,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 14,00 Max.: 6,00 DE4-EL-0408-03-0-01 - natürliches Geplanter Einheitsbetrag 125.000,00 250.000,00 250.000,00 125.000,00 Erbe/Investitionen in die umwelt- und (gesamte öffentliche naturschutzbezogene Öffentlichkeits- Ausgaben in EUR) und Bildungsarbeit (Finanzhilfe - Geplanter 162.500,00 325.000,00 325.000,00 162.500,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 1,00 DE4-EL-0408-04-0-01 - natürliches Geplanter Einheitsbetrag 250.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Erbe/Investionen in die Entwicklung (gesamte öffentliche Nationaler Naturlandschaften Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 325.000,00 650.000,00 650.000,00 650.000,00 650.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 10,00 Max.: 2,00 DE8-EL-0408-01-0-01 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 zur Bewahrung natürlicher (gesamte öffentliche Ressourcen (Sölle und Gewässer) Ausgaben in EUR) DE 1517 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 20,00 20,00 25,00 25,00 30,00 Insgesamt: Vorhaben) 120,00 Max.: 30,00 DE8-EL-0408-01-0-02 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 100.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 zur Bewahrung natürlicher (gesamte öffentliche Ressourcen (Lebensräume und Arten) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 20,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Insgesamt: Vorhaben) 120,00 Max.: 25,00 DE8-EL-0408-01-0-03 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 0,00 650.000,00 650.000,00 650.000,00 zur Bewahrung natürlicher (gesamte öffentliche Ressourcen (Moorschutz) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 0,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 9,00 Max.: 3,00 DE8-EL-0408-01-0-04 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 zur Bewahrung natürlicher (gesamte öffentliche Ressourcen (Studien Moorschutz) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1518 DE O.23 (Einheit: 2,00 2,00 1,00 1,00 0,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 DE8-EL-0408-01-0-05 - Geplanter Einheitsbetrag 12.000,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00 Naturschutzvorhaben im Wald (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Insgesamt: Vorhaben) 125,00 Max.: 25,00 DE8-EL-0408-02-0-01 - Naturschutz- Geplanter Einheitsbetrag 125.000,00 156.250,00 156.250,00 156.250,00 156.250,00 und Umweltplanungen, Monitoring (gesamte öffentliche und Studien (Managementpläne) Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 235.000,00 235.000,00 235.000,00 235.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Insgesamt: Vorhaben) 100,00 Max.: 20,00 DE8-EL-0408-02-0-02 - Naturschutz- Geplanter Einheitsbetrag 50.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 und Umweltplanungen, Monitoring (gesamte öffentliche und Studien (Studien) (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 50,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0408-03-0-01 - Umwelt- und Geplanter Einheitsbetrag 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 naturschutzbezogene Öffentlichkeits- (gesamte öffentliche und Bildungsarbeit (Sensibilisierung) Ausgaben in EUR) DE 1519 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 1,00 DE8-EL-0408-03-0-02 - Umwelt- und Geplanter Einheitsbetrag 123.250,00 123.250,00 123.250,00 123.250,00 123.250,00 naturschutzbezogene Öffentlichkeits- (gesamte öffentliche und Bildungsarbeit (GSG- Ausgaben in EUR) Infrastruktur) (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 Insgesamt: Vorhaben) 35,00 Max.: 7,00 DE8-EL-0408-03-0-04 - Umwelt- und Geplanter Einheitsbetrag 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 naturschutzbezogene Öffentlichkeits- (gesamte öffentliche und Bildungsarbeit im Forstsektor Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 50,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0408-03-0-05 - Umwelt- und Geplanter Einheitsbetrag 19.000,00 19.000,00 19.000,00 19.000,00 19.000,00 naturschutzbezogene Öffentlichkeits- (gesamte öffentliche und Bildungsarbeit bei Ausgaben in EUR) Landschaftspflegeverbänden Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1520 DE O.23 (Einheit: 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 50,00 Max.: 10,00 DE9-EL-0408-01-0-01 - Biologische Geplanter Einheitsbetrag 278.200,00 870.000,00 870.000,00 870.000,00 870.000,00 870.000,00 Vielfalt Investitionen zur Bewahrung (gesamte öffentliche natürlicher Ressourcen NI Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 7,00 4,00 25,00 14,00 10,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 64,00 Max.: 25,00 DE9-EL-0408-01-0-02 - Biologische Geplanter Einheitsbetrag 360.000,00 360.000,00 360.000,00 360.000,00 Vielfalt Investitionen zur Bewahrung (gesamte öffentliche natürlicher Ressourcen HB Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 2,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 2,00 DE9-EL-0408-02-0-01 - Biologische Geplanter Einheitsbetrag 278.200,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 Vielfalt Naturschutz- und (gesamte öffentliche Umweltplanungen, Monitoring und Ausgaben in EUR) Studien NI (Finanzhilfe - Geplanter 310.000,00 310.000,00 310.000,00 310.000,00 310.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 3,00 2,00 6,00 3,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 17,00 Max.: 6,00 DE9-EL-0408-02-0-02 - Biologische Geplanter Einheitsbetrag 233.000,00 233.000,00 233.000,00 Vielfalt Naturschutz- und (gesamte öffentliche Umweltplanungen, Monitoring und Ausgaben in EUR) DE 1521 DE Studien HB (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DEB-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Investitionen zur Bewahrung (gesamte öffentliche natürlicher Ressourcen sowie zur Ausgaben in EUR) Schaffung, Wiederherstellung und Geplanter 325.000,00 325.000,00 325.000,00 325.000,00 325.000,00 Entwicklung von Lebensräumen durchschnittlicher sowie Lebensstätten wildlebender Höchstbetrag pro Einheit Tier- und Pflanzenarten (Finanzhilfe - (falls zutreffend) (EUR) Durchschnitt) O.23 (Einheit: 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 15,00 Max.: 3,00 DEB-EL-0408-02-0-01 - Naturschutz- Geplanter Einheitsbetrag 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 und Umweltplanungen, Monitoring (gesamte öffentliche und Studien (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 3,00 3,00 3,00 4,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 17,00 Max.: 4,00 DEB-EL-0408-03-0-01 - Umwelt- Geplanter Einheitsbetrag 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 und naturschutzbezogene (gesamte öffentliche Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 195.000,00 195.000,00 195.000,00 195.000,00 195.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1522 DE O.23 (Einheit: 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 11,00 Max.: 3,00 DED-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 18.158,00 29.052,80 29.052,80 29.052,80 29.052,80 29.052,80 Investitionen zur Bewahrung (gesamte öffentliche natürlicher Ressourcen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 63,00 88,00 189,00 270,00 268,00 98,00 Insgesamt: Vorhaben) 976,00 Max.: 270,00 DED-EL-0408-02-0-01 - Umwelt- Geplanter Einheitsbetrag 19.804,00 31.686,40 31.686,40 31.686,40 31.686,40 31.686,40 und Naturschutzplanungen, (gesamte öffentliche Monitoring und Studien (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 18,00 25,00 53,00 78,00 75,00 27,00 Insgesamt: Vorhaben) 276,00 Max.: 78,00 DED-EL-0408-03-0-01 - Investive Geplanter Einheitsbetrag 38.504,00 61.606,40 61.606,40 61.606,40 61.606,40 61.606,40 Vorhaben zur Öffentlichkeits- und (gesamte öffentliche Bildungsarbeit (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 2,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 2,00 DEE-EL-0408-01-0-01 - ELER Geplanter Einheitsbetrag 380.294,12 380.294,12 380.294,12 380.294,12 380.294,12 380.294,12 380.294,12 Naturschutz Projektförderung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1523 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 7,00 15,00 12,00 Insgesamt: Vorhaben) 34,00 Max.: 15,00 DEE-EL-0408-02-0-02 - ELER Geplanter Einheitsbetrag 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 Naturschutz Projektförderung TI 02 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 5,00 8,00 8,00 Insgesamt: Vorhaben) 21,00 Max.: 8,00 DEE-EL-0408-03-0-03 - ELER Geplanter Einheitsbetrag 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Naturschutz Projektförderung TI 03 (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 3,00 6,00 5,00 Insgesamt: Vorhaben) 14,00 Max.: 6,00 DEF-EL-0408-01-0-01 - Investiver Geplanter Einheitsbetrag 345.874,00 289.874,00 304.874,00 312.874,00 332.322,00 308.000,00 Naturschutz (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 350.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1524 DE O.23 (Einheit: 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 60,00 Max.: 10,00 DEG-EL-0408-01-0-01 - Investive Geplanter Einheitsbetrag 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 Waldumweltmaßnahmen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 6,00 21,00 21,00 21,00 21,00 14,00 Insgesamt: Vorhaben) 104,00 Max.: 21,00 DEG-EL-0408-01-0-02 - ENL Geplanter Einheitsbetrag 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 Investitionen Natur und Landschaft (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 0,00 640.000,00 640.000,00 640.000,00 640.000,00 640.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 50,00 Max.: 10,00 DEG-EL-0408-02-0-01 - ENL Geplanter Einheitsbetrag 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Planungen usw. (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 320.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 1,00 2,00 2,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 7,00 Max.: 2,00 DEG-EL-0408-03-0-01 - ENL Geplanter Einheitsbetrag 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1525 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.23 (Einheit: 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 15,00 Max.: 3,00 INSGESAMT O.23 (Einheit: 39,00 353,00 497,00 632,00 734,00 679,00 285,00 Insgesamt: Vorhaben) 3.219,00 Max.: 734,00 Jährliche indikative 1.550.000,00 23.077.824,00 32.202.027,89 49.885.490,43 60.088.054,50 62.245.073,46 24.820.298,22 253.868.768,50 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 1.180.000,00 18.996.274,20 26.395.637,31 40.614.278,34 48.752.094,60 50.479.206,77 19.450.829,58 205.868.320,80 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1526 DE EL-0409 - Materielle Infrastruktur - Breitbandversorgung Interventionscode (MS) EL-0409 Bezeichnung der Intervention Materielle Infrastruktur - Breitbandversorgung Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.22. Anzahl unterstützter Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder -einheiten Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE7 Hessen DEE Sachsen-Anhalt Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Förderung der ländlichen H.1 Hohe Priorität Ja Entwicklung Sicherung oder Verbesserung H.3 der Daseinsvorsorge in Sehr hohe Priorität Ja ländlichen Räumen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.41 Anteil der ländlichen Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur hat 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Ziel der Förderung ist es, unterversorgte ländliche Gebiete besser an die Breitbandnetze anzuschließen. Durch kleinräumige Maßnahmen, die Lücken in der bestehenden Breitbandinfrastruktur schließen, ergänzt die ELER-Förderung bestehende nationale Programme für den Breitbandausbau und die damit DE 1527 DE angestrebten Versorgungsziele. Damit soll den Unternehmen und der Bevölkerung in ländlichen Räumen ein adäquater Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht werden. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel S08. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Innovative, generationenübergreifende und interkommunale Ansätze zum Umgang mit den Problemen der ländlichen H.1 EL-0409-01 Entwicklung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und sich daraus ergebenden Herausforderungen Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch angemessene lokale Infrastrukturen und H.3 EL-0409-01 Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung sowie die ländliche Wirtschaft Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen Die Interventionen betreffen Planungsaufgaben im Rahmen der Erstellung von digitalen Infrastrukturen sowie die Verlegung von Leerrohren und physischen Breitbandnetzen. Somit wird ein auf Glasfaserbasiertes FTTH-Netz die Ortschaften im ländlichen Raum mit schnellen Internet versorgen. Damit wird dem Bedarf H.1 und H.3 entsprochen und ein Betrag zum spezifischen Ziel SO8 geleistet. Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit x Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x Auswahltermin Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen (z.B. Abgrenzung auf Ebene der Fördergegenstände oder Zuwendungsempfänger) werden Überschneidungen mit Angeboten der Sektorprogramme vermieden und Synergien erschlossen. Eine Doppelförderung wird in jedem Fall (vgl. Kapitel 4.7.3) ausgeschlossen. DE 1528 DE Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse, Personengesellschaften. Die Definition des Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0409-01: Investitionen in den Ausbau des Breitbandnetzes Teilintervention EL-0409-01: Investitionen in den Ausbau des Breitbandnetzes Förderinhalte • vorbereitende und begleitende Maßnahmen sowie die eigentlichen Investitionskosten zum Ausbau des Breitbandnetzes in ländlichen Gebieten Die Förderung erfolgt nach den folgenden Modellen: Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Die Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke (mit und ohne Betriebskostenzuschüssen) für Investitionen in den Aufbau und/oder Betrieb von Breitbandinfrastrukturen eines privaten Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Zweckbindungsfrist). Betreibermodell: Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für: • Die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und /oder • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen, • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel), sofern nicht eine entsprechende gesetzliche Pflicht besteht, zur Nutzung durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard. Zur jeweiligen Förderung können begleitende Studien, Informationsveranstaltungen und Machbarkeitsstudien gefördert werden. Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0409-01 Investitionen in den x x Ausbau des Breitbandnetzes Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Die Investitionen müssen zur Sicherstellung und Ausbau der Basisdienstleistungen, Daseinsvorsorge und lokalen Infrastrukturen für die ländliche Wirtschaft oder zur Schaffung von gleichwertigen Lebens- und DE 1529 DE Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten beitragen. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Tabelle 0409-01: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE DE3 / DE DE DE1 DE 6/ DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 2 DE 4 7 8 Kriterium DE 9 Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen/ Höchstinvestitionsvolumen x x nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0409-01: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme verdoppeln und mind. 100 Mbit/s betragen. x x Uploadrate im gleichen Verhältnis zu Ausgangsbandbreite steigen Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen DE 1530 DE Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel Methode/Grundla Kostenkategorie 83(1) ge Artikel 83(2)(a)(i) Pauschalfinanzieru Nebenkostenkategorien (z. B. Ingenieursleistungen) in und (ii) ngen Abhängigkeit vom Auftragsvolumen Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 80 % bis höchstens 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörden unter anderem anhand des folgenden Kriteriums: • Betreibermodell oder Wirtschaftlichkeitslückenförderung Zusätzliche Erläuterungen Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschüsse finden in folgenden Ländern Anwendung: DE3 / DE DE5/ DE6/ Teilintervention DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 4 DE 9 EL-0409-01 x 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen DE5 / DE6/ Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE9 Ja x x Nein gemischt Soweit Vorhaben im Einzelfall beihilferechtlich relevant sind, erfolgt die Förderung auf der Grundlage der geltenden De-minimis-Regelungen, Freistellung oder einer Notifizierung. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.52732 Weitere Informationen: DE 1531 DE Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabelle "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern" Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: Förderbedingung ist, dass die nicht-produktiven Investitionen außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe getätigt werden müssen. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE7 - Hessen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEE - 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Sachsen- Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 Anhalt DE 1532 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag auf Unterstützung sätze Einheitsbetrags übertragenen Ausgaben? DE7-EL-0409-01-0-01 - Breitbandförderung Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.41 Nein 43,00% DEE-EL-0409-01-0-01 - Finanzhilfe 91(2)(c)-DEE- Durchschnitt DEE; R.41 Nein Wirtschaftlichkeitslückenförderung 60,00% DEE-EL-0409-01-0-02 - Betreibermodell Finanzhilfe 91(2)(c)-DEE- Durchschnitt DEE; R.41 Nein 60,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE7-EL-0409-01-0-01 - Breitbandförderung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0409-01-0-01 - Wirtschaftlichkeitslückenförderung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0409-01-0-02 - Betreibermodell Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE7-EL-0409-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 3.750.000,00 3.750.000,00 3.750.000,00 3.750.000,00 Breitbandförderung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 3,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 3,00 DE 1533 DE DEE-EL-0409-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00 Wirtschaftlichkeitslückenförderung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 4,00 DEE-EL-0409-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 5.000.003,34 5.000.003,34 5.000.003,34 5.000.003,34 5.000.003,34 Betreibermodell (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 INSGESAMT O.22 (Einheit: 5,00 3,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 11,00 Max.: 5,00 Jährliche indikative 1.000.000,00 14.750.000,00 5.500.000,00 14.750.000,00 11.500.003,34 47.500.003,34 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 600.000,00 6.937.500,00 3.300.000,00 7.575.000,00 6.262.502,00 24.675.002,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) DE 1534 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1535 DE EL-0410 - Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung Interventionscode (MS) EL-0410 Bezeichnung der Intervention Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.22. Anzahl unterstützter Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder -einheiten Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE91 Braunschweig DE92 Hannover DE93 Lüneburg DE94 Weser-Ems DEB Rheinland-Pfalz DEC Saarland DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Förderung der ländlichen H.1 Hohe Priorität Ja Entwicklung Sicherung oder Verbesserung H.3 der Daseinsvorsorge in Sehr hohe Priorität Ja ländlichen Räumen Stärkung der Selbstorganisation bei der H.4 Hohe Priorität Ja Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, H.5 Hohe Priorität Ja Entwicklung von Dorf- und Ortskernen Unterstützung des Ehrenamts H.6 und bürgerschaftlichen Hohe Priorität Ja Engagements H.8 Steigerung der Kooperations-, Hohe Priorität Ja DE 1536 DE Service- und Innovationskultur im Tourismus 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.37 Neue Arbeitsplätze in geförderten GAP-Projekten R.41 Anteil der ländlichen Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur hat 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Ziel der Intervention ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Bestandteil dieses Ziels ist auch die Verbesserung der Teilhabe vulnerabler Gruppen an der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Maßnahmen sollen zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen, einer positiven Entwicklung der Wirtschaftsstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sowie zu einer nachhaltigen Stärkung deren Wirtschaftskraft beitragen. Die Maßnahmen können in diesem Kontext auch Wirkungen für die Armutsbekämpfung entfalten. Durch die Förderung dem ländlichen Charakter und den Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerung angepasster Infrastrukturmaßnahmen und Basisdienstleistungen soll die Erschließung landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer und touristischer Entwicklungspotenziale gestärkt werden. Dies umfasst auch Beiträge zur Unterstützungen eines umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrssystems im Sinne der grünen Mobilität. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel S08. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention(en) welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Innovative, generationenübergreifende und interkommunale Ansätze zum Umgang mit den Problemen der ländlichen Entwicklung unter EL-0410-01, EL-0410-02, H.1 Berücksichtigung der demografischen EL-0410-03, EL-0410-05 Entwicklung und sich daraus ergebenden Herausforderungen Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch EL-0410-02, EL-0410-03, H.3 angemessene lokale Infrastrukturen und EL-0410-05 Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung Stärkung der Selbstorganisation bei der EL-0410-01, EL-0410-02, H.4 Förderung der lokalen Entwicklung der EL-0410-07 Regionen (Bottom-up-Ansatz) Stärkung der Identität und Erhalt des EL-0410-01, EL-0410-02, H.5 kulturellen und natürlichen Erbes sowie EL-0410-05, EL-0410-07 Entwicklung von Dorf- und Ortskernen Unterstützung des Ehrenamts und H.6 EL-0410-02, EL-0410-07 bürgerschaftlichen Engagements DE 1537 DE Steigerung der Kooperations-, Service- und Innovationskultur im Tourismus und H.8 EL-0410-03, EL-0410-07 qualitative Verbesserung der touristischen Infrastruktur Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen EL-0410-01: Förderung integrierter Entwicklungskonzepte und Pläne Sowohl durch gebietsübergreifende ländliche Entwicklungspläne als auch gemeindebezogenen Planungen werden wichtige Voraussetzungen für eine innovative, generationenübergreifende und interkommunale Entwicklung der ländlichen Gemeinden geschaffen. Dabei ist der umfassenden Beteiligung der Bevölkerung sowohl zur Stärkung der kommunalen und interkommunalen Selbstorganisation als auch zur Identitätssteigerung mit dem kulturellen und nationalen Erbe zu sichern. Die Initiierung und Begleitung der Aufstellung sowie der Umsetzung der Konzepte und Pläne durch Managements kann für die Erreichung der besten Ergebnisse erforderlich und zweckmäßig sein. Zur Ermittlung von Lösungsansätzen für bestehende Herausforderungen und konsensfähiger Umsetzungsvarianten können Moderationsprozesse beitragen. Damit wird den Bedarfen H.1, H.4 und H.5 entsprochen und ein Betrag zum spezifischen Ziel SO8 geleistet. EL-0410-02 Förderung der Dorfentwicklung Förderfähig sind Maßnahmen zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte, die der Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung dienen. Mit der Umsetzung investiver Vorhaben privater und öffentlicher Träger in den Gemeinden wird die die Verbundenheit der örtlichen Bevölkerung mit Ihrer Region gestärkt und die nachhaltige Entwicklung von Ortskernen gefördert. Die investiven Vorhaben sind ausgerichtet auf eine nachhaltige Dorfentwicklung einschließlich des Erhalts des baukulturellen Erbes unter besonderer Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der demografischen Entwicklung, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung. Durch die Möglichkeit der Unterstützung privater Zuwendungsempfänger mobilisieren die Vorhaben bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement für die Entwicklung der Dörfer. Damit wird den Bedarfen H.1, H.3, H.4, H.5 und H.6 entsprochen und ein Betrag zum spezifischen Ziel SO8 geleistet. EL-0410-03 Förderung dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturen Durch die Förderung von Investitionen in kleine Infrastrukturen sollen ländliche Räume beispielhaft entwickelt werden und die Lebensqualität im ländlichen Raum für die Bevölkerung verbessert werden. So kann bspw. durch den Ausbau von Radwegen einschließlich der notwendigen Begleitinfrastrukturen die Möglichkeit für Pendler im Sinne einer grünen Mobilität verbessert werden, das Fahrrad als Transportmittel zur Fahrt zum Arbeitsplatz zu nutzen. Zudem können Beiträge zu touristische Infrastrukturen geleistet und damit der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum weiter gestärkt werden. DE 1538 DE Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden. Damit wird den Bedarfen H.1 und H.3 entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel S08 geleistet. Um die nachhaltige Lebensfähigkeit kleiner ländlicher Gemeinden zu stärken, ist eine den modernen Anforderungen entsprechende Infrastruktur von entscheidender Bedeutung. Die Förderung von Investitionen zur Anpassung ländlicher Wege und Brücken an die modernen Verkehrsanforderungen führt zu einer Erleichterung des Alltags-, Schul- und Arbeitsverkehrs und trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Wohnstandortqualität der ländlichen Gemeinden bei. Neben der Erschließung landwirtschaftlicher Produktionsflächen dienen die ländlichen Wege auch der Anbindung von Streusiedlungen sowie der Stärkung des Tourismus und der Naherholung. Für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume ist daher ein gut ausgebautes ländliches Wegenetz von zentraler Bedeutung (Beitrag zum Bedarf H.3). Die Förderung von Investitionen zur qualitativen Verbesserung der touristischen Infrastruktur (u.a. die Modernisierung touristischer Radrouten einschließlich der notwendigen Begleitinfrastrukturen, die Schaffung von Einrichtungen zur Besucherinformation, Besucherleitsysteme, die Gestaltung von touristischen Ankommenspunkten) stärkt die touristischen Entwicklungspotenziale der ländlichen Regionen. (Beitrag zum Bedarf H. 8) Neue unter anderem aus der demographischen Entwicklung entstehende Herausforderungen in den Gemeinden bedingen Anpassungen an den Ausbau und die Sicherung einer den aktuellen und zukünftigen Anforderungen entsprechenden Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Verrohrte Gewässerstrecken sind, wie Ver- und Entsorgungsleitungen Bestandteil der ländlichen Infrastruktur und ebenso Voraussetzung für die Besiedlung und die Nutzung von Flächen. Die zur Förderung vorgesehenen Anlagen der Abwasserentsorgung dienen als grundlegende Infrastrukturausstattung der Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Das Vorhandensein derartiger technischen Systeme ist zugleich Grundvoraussetzung für alle anderen Entwicklungsbereiche des ländlichen Raums. EL-0410-05 Förderung der Einrichtung lokaler Basisdienstleistungen einschließlich devastierter Flächen und Siedlungsabfalldeponien sowie der Revitalisierung von Brachflächen Um die Attraktivität der ländlichen Räume als Lebens- und Arbeitsraum zu erhalten bzw. zu erzeugen, ist es notwendig, wichtige Elemente der Basisdienstleitungen zu schaffen beziehungsweise den Anforderungen eines modernen Lebens- und Arbeitsumfeldes anzupassen. Zur Sicherung und Stärkung der Daseinsvorsorge gehört auch die Schaffung und Erhaltung eines ökologisch gesicherten Lebensraums durch die Wiedernutz-barmachung von devastierten Flächen und Brachflächen sowie die Rekultivierung von Siedlungsabfalldepo-nien oder -deponieabschnitten. Durch Investitionen in die Schaffung und Verbesserung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevöl-kerung erfolgt ein Beitrag zur Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch angemessene lokale Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung sowie die ländliche Wirtschaft. (Beitrag zu Bedarfen H.3 und H.5) Diese Teilintervention leistet auch einen Beitrag zum Bedarf H.1: Innovative, generationenübergreifende und interkommunale Ansätze zum Umgang mit den Problemen der ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und sich daraus ergebenden Herausforderungen. DE 1539 DE Mit der Revitalisierung von Brachflächen soll ein Beitrag zum ressourcenschonenden Europa geleistet werden. Die Wiedernutzbarmachung solcher Flächen kann zu einer Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen und damit dem Schutz der natürlichen Ressource Boden beitragen. Damit werden die EU-Leitlinien „Ressourcenschonendes Europa“ und „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ und die EU-Bodenstrategie mit dem Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren, befördert (H.3 und H.5). Durch die Flächenentsiegelung können Beiträge zur Sicherung und Entwicklung funktionsfähiger und natürlicher Ökosysteme geleistet werden. So führt z.B. ein Mehr an begrünten Freiflächen zur Verbesserung des innerörtlichen Klimas. Intelligente Maßnahmen zur Flächenentsiegelung können auf kommunaler Ebene aktiv zum Gelingen von Klimastrategien beitragen. Notwendig sind heute Projekte zur Klimaverbesserung, die kurzfristig Wirkung zeigen. Mit der Teilmaßnahme Revitalisierung von Brachflächen können solche Projekte zeitnah zur Umsetzung gelangen (H.3). Durch Rückgewinnung von brachliegenden Flächen werden Renaturierungspotenziale und neue Möglichkeiten für die Nachnutzung eröffnet und somit zur Aufwertung von Altstandorten in ländlich geprägten Gemeinden ein Beitrag geleistet. Durch die Beräumung nicht nutzbarer Areale und deren Vorbereitung für Folgenutzungen wird aktiv die Neuinanspruchnahme von Flächen reduziert, die natürliche Ressource Boden geschont. Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu erhöhen, steht nicht nur die Beräumung im Vordergrund, sondern auch die Nachnutzung (H.3). EL-0410-07: Investitionen in das kulturelle Erbe in ländlichen Räumen Um die Identifikation der ländlichen Bevölkerung mit ihrem wirtschaftlichen und sozialen Umfeld zu stärken und die Attraktivität der ländlichen Räume zu steigern, ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung materieller sowie immaterieller Kulturgüter wichtig. Durch die Förderung von Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes der Dörfer und ländlicher Regionen wird die kulturelle Identität gestärkt und trägt mit der Inwertsetzung des kulturellen Erbes zur positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei. In Abgrenzung zur EL-0410-02 (mit Fokus nachhaltiger Dorfentwicklung einschließlich der Erhaltung des baukulturellen Erbes) beinhaltet EL-0410-07 neben der Förderung von Studien und Investitionen im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes in ländlichen Räumen auch Ausgaben zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Zusammenhänge von Kultur und Natur im ländlichen Raum und für kulturhistorisches Erbe. Somit wird den Bedarfen H.4, H.5, H.6 und H.8 entsprochen. Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt. DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) DE 1540 DE Kontinuierliche X EL- Antragstellung mit x x x x 0410- Auswahlterminen 05-e Kontinuierliche Antragstellung mit kontinuierliche Auswahl x von Premiumvorhaben und Auswahlterminen für weitere Vorhaben x EL- 0410- Förderaufrufe mit 02a-e Antragsfristen und x x x Auswahltermin EL 0410- 03-d Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen EL-0410-02-c: LEADER (EL-0703) Eine Doppelförderung im Bereich von Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen ist auszuschließen. Es wird sichergestellt, dass im Rahmen dieser Intervention eine inhaltliche bzw. räumliche Abgrenzung zu den Interventionen EL-0403, EL-0404, EL-0405 und EL 0411 erfolgt. Die Förderung der Teilintervention EL-0410-03 ergänzt in der Fläche die Angebote unter EL-0404. Zusammen mit den Angeboten der Dorfinnenentwicklung (vgl. auch Intervention EL-0410) wird eine integrierte ländliche Entwicklung gefördert. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse • natürliche Personen und Personengesellschaften sowie • juristische Personen des privaten Rechts Die Definition des Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI) • EL-0410-01: Förderung integrierter Entwicklungskonzepte und Pläne • EL-0410-02 Förderung der Dorfentwicklung • EL-0410-03 Förderung dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturen • EL-0410-05 Förderung der Einrichtung lokaler Basisdienstleistungen einschließlich devastierter Flächen und Siedlungsabfalldeponien sowie der Revitalisierung von Brachflächen • EL-0410-07: Investitionen in das kulturelle Erbe in ländlichen Räumen Teilintervention EL-0410-01: Förderung integrierter Entwicklungskonzepte und Pläne Förderinhalte • Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden DE 1541 DE • gemeindeübergreifende Entwicklungskonzepte Hiermit sollen gleichwertige Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, die Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die Nutzung der Chancen der digitalen Transformation sowie die demografische Entwicklung berücksichtigt werden. Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0410-01-a: Integrierte Entwicklungskonzepte EL 0410-01-b: Pläne für die Entwicklung in x ländlichen Gemeinden. Spezifische Fördervoraussetzungen Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Ausgeschlossen sind Investitionen in Bewässerung, die nicht der Erreichung eines guten Zustands der Wasserkörper gemäß EG-WRRL oder der Verbesserung des Wasserhaushalts dienen. Es sind die Maßnahmenprogramme der Bewirtschaftungspläne der EG-WRRL sowie zusätzliche EU- und EG-Richtlinien für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu beachten. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen. Für das Saarland gilt angesichts der insgesamt sehr hohen Einwohnerdichte (383 EW/km²), dass auch ländlich geprägte Stadtteile von Großstädten bis 190.000 Einwohnern in den räumlichen Geltungsbereich der Förderung fallen. Diese Orte waren auch in der Förderperiode 2014-2022 Teil der Gebietskulisse des ländlichen Raumes. Tabelle 0410-01: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE 4 DE 9 Förderfähiges Mindestinvestitionsvolu x men/Höchstinvestitionsv DE 1542 DE olumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Teilintervention EL-0410-02: Dorfentwicklung Förderinhalte • private und öffentliche Investitionen, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und deren soziale und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit stärken Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0410-02-a: Investitionen der privaten x x x x Dorferneuerung und - entwicklung EL-0410-02-b: Gestaltung von dörflichen Plätzen, x x x x Straßen, Wegen und Freiflächen EL-0410-02-c: dorfgemäße Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie x x x x x x x Mehrfunktionshäuser einschließlich Co- Working Spaces EL-0410-02-d Sport- , Freizeit- und x x x x x Naherholungseinrichtung en EL-0410-02-e: x x x Digitalisierungsvorhaben Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen. Für das Saarland gilt angesichts der insgesamt sehr hohen Einwohnerdichte (383 EW/km²), dass auch ländlich geprägte Stadtteile von Großstädten bis 190.000 Einwohnern in den räumlichen Geltungsbereich der Förderung fallen. Diese Orte waren auch in der Förderperiode 2014-2022 Teil der Gebietskulisse des ländlichen Raumes. DE 1543 DE Tabelle 0410-02: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: DE 5 / DE3 / Region DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 FörderfähigesMindestinv estitionsvolumen/Höchsti nvestitionsvolumen nach x x x x x x Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. x x x x Beschränkung der Zuwendungsempfänger) festlegen. Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0410-02: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: DE 5 / DE3 / Region DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 Regionale Verwaltungsbehörden x x x x x x können zusätzliche Anforderungen festlegen Teilintervention EL-0410-03: Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen Förderinhalte • Verbesserung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen Gegenstand der Förderung ist es, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der landwirtschaftlichen, siedlungsstrukturellen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale sowie private und öffentliche Investitionen zu unterstützen, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und deren soziale und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit stärken. Dies umfasst auch die hierfür ggf. erforderlichen Konzepte. Neue unter anderem aus der demographischen Entwicklung entstehende Herausforderungen in den Gemeinden bedingen Anpassungen an den Ausbau und die Sicherung einer den aktuellen und zukünftigen Anforderungen entsprechenden Abwasserentsorgung. Verrohrte Gewässerstrecken sind Bestandteil der ländlichen Infrastruktur und ebenso Voraussetzung für die Besiedlung und die Nutzung von Flächen. Die zur Förderung vorgesehenen Anlagen der Abwasserentsorgung dienen als grundlegende Infrastrukturausstattung der Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Das Vorhandensein derartiger technischen Systeme ist zugleich Grundvoraussetzung für alle anderen Entwicklungsbereiche des ländlichen Raums. DE 1544 DE Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0410-03-a: Ländlicher Straßen- x x x x x Wegebau (bspw. Radwege) EL-0410-03-b: Touristische x x x x x Einrichtungen/touristisch e Infrastruktur EL-0410-03-c: Sport- x x x und Freizeiteinrichtungen EL-0410-03-d: Förderung dem aktuellen Stand der Technik angepassten Infrastruktur x x der Abwasserentsorgung/der verrohrten Gewässerstrecken Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen. Für das Saarland gilt angesichts der insgesamt sehr hohen Einwohnerdichte (383 EW/km²), dass auch ländlich geprägte Stadtteile von Großstädten bis 190.000 Einwohnern in den räumlichen Geltungsbereich der Förderung fallen. Diese Orte waren auch in der Förderperiode 2014-2022 Teil der Gebietskulisse des ländlichen Raumes. Tabelle 0410-03: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 / DE 5 / DE 6/ DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 Kriterium Sachleistungen x x Tabelle 0410-03: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Förderfähiges x x x x x DE 1545 DE Mindestinvestitionsvolu men/Höchstinvestitionsv olumen nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. x x x x x Beschränkung der Zuwendungsempfänger) festlegen Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0410-03: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen x für Maschinen und Flächen Bedarfsgerechte Verlängerung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der x x x regionalen Verwaltungsbehörde für Bauten und bauliche Anlagen Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche x x x x x x Anforderungen (z.B. Zulässiges Baumaterial) festlegen Anforderung an Investitionen in bestimmten Bereichen (z.B. Zugang der Öffentlichkeit, x x x x x Folgekosten) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden Teilintervention EL-0410-05: Förderung der Einrichtung lokaler Basisdienstleistungen einschl. devastierter Flächen und Siedlungsabfalldeponien sowie der Revitalisierung von Brachflächen DE 1546 DE Förderinhalte • Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Erneuerung von stationären und mobilen Einrichtungen der wohnortnahen Grundversorgung (einschließlich medizinischer Versorgung) für die ländliche BevölkerungInvestitionen in die Sanierung, den Um- und Ausbau sowie Neubau von Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen • Investitionen zur Wiedernutzbarmachung von devastierten Flächen und Rekultivierung von Siedlungsabfalldeponien • Vorhaben zur Beseitigung ungenutzter baulicher Anlagen bzw. Flächen, mit denen Landschafts- und Siedlungsräume zurückgewonnen werden, um somit einen Beitrag zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme zu leisten. Damit verbunden ist die Verbesserung der lokalen Infrastrukturen bzw. Basisdienstleistungen im ländlichen Raum. Eine Förderung der Folgenutzung bei dem Fördergegenstand EL-0410-05-e “Revitalisierung von Brachflächen“ ist möglich. Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0410-05-a: Einrichtungen der x x x allgemeinen Grundversorgung EL-0410-05-c: Kindertageseinrichtungen x x und allgemeinbildenden Schulen EL-0410-05-d: Devastierte Flächen und x Siedlungsabfalldeponien EL-0410-05-e: Revitalisierung von Brachflächen mit und x ohne geförderter Folgenutzung Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen. Für das Saarland gilt angesichts der insgesamt sehr hohen Einwohnerdichte (383 EW/km²), dass auch ländlich geprägte Stadtteile von Großstädten bis 190.000 Einwohnern in den räumlichen Geltungsbereich der Förderung fallen. Diese Orte waren auch in der Förderperiode 2014-2022 Teil der Gebietskulisse des ländlichen Raumes. Tabelle 0410-05: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: DE 1547 DE Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Vorhaben zur Beseitigung von Altlasten und Vorhaben x x auf altlastverdächtigen Flächen Sachleistungen x Tabelle 0410-05: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. x x x Zulässige Zuwendungsempfänger) festlegen Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Teilintervention EL-0410-07: Investitionen in das kulturelle Erbe ländlicher Räume Förderfähig • Ausgaben für Investitionen und Studien sowie für mit den Investitionen verbundene Sensibilisierung der Bevölkerung im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes in ländlichen Räumen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) EL-0410-07 x x x Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Abweichend zu den Ausführungen des Allgemeinen Kapitels wird die Förderung von Sachleistungen in Form von Eigenleistungen in dieser Teilintervention zugelassen. Tabelle 0410-07: 1 – Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: DE 1548 DE Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Ausgaben für x x Ersatzbeschaffungen Investitionen in landwirtschaftliche Primärproduktion und x x x Erstverkauf an Wiederverkäufer oder Verarbeiter Investitionen in aktuell x gelebtes Brauchtum. Sachleistungen x Tabelle 0410-07: 2 – Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche Anforderungen (z.B. x x x Zulässige Zuwendungsempfänger und Förderkulisse) festlegen Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0410-07: 3 – Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: DE 5 / DE3 / Region DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche x x x Anforderungen (z.B. Zweckbindungsfristen) festlegen Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt DE 1549 DE 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Methode/Grundl Kostenkategorie Artikel 83(1) age Einheitskosten z.B. Bauliche Investitionen z.B.anhand m2 Nutzfläche; Wegelänge Artikel 83(2)(a)(i) in Meter und (ii) Nebenkostenakategorien (z. B. Ingenieursleistungen) Artikel 83(2)(a)(i) Förderfähige Restkosten Pauschalfinanzier und (ii); ungen Indirekte Kosten, wo Hauptfördergegenstand Personalkosten der Artikel 83(2)(c) öffentlichen Hand oder von dieser Beliehene sind, z.B. im Rahmen der Förderung von Plänen Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 30 % bis höchstens 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Art des Zuwendungsempfängers • Festlegung von Basisdienstleistung (s. Ziffer 5.8 des allgemeinen Teils) • Bedeutung für Erhaltung/Entwicklung der Kulturlandschaft • Wirkung des Vorhabens (privat vs. gemeinschaftlich) • Sicherung/Erweiterung der Grundversorgung für die örtliche Bevölkerung • Art des Vorhabens 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen DE Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 8 DE 1550 DE Ja x Nein gemischt x x x x x x x Soweit Vorhaben im Einzelfall eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellen und Art. 145 Abs. 2 der VO (EU) 2021/2115 nicht zur Anwendung kommt, erfolgt die Förderung auf der Grundlage einer erfolgten Notifizierung, einer Freistellung oder einer geltenden de-minimis-Regelung. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.63295 SA.112781 SA.111115 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabellen "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern" Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention fällt nicht unter die Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die DE 1551 DE Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: • Die Zahlungen werden nach den Vorgaben des GAP-SP und den darin definierten Zielen und den erforderlichen Zeitraum gewährt. • Die Förderung hat keine Mengen- oder Produktionsbezüge. • Die Höhe der Zuwendung bezieht sich nicht auf inländische oder internationale Preise, die für eine Erzeugung nach dem Ausgangszeitraum liegenden Jahr gelten. • Die Zahlung wird für erforderliche Zeitspanne gewährt, um die Investition für den Zweck durchzuführen, für den sie vorgesehen wurden. • Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE2 - Bayern 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE7 - Hessen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE91 - Braunschweig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE92 - Hannover 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE93 - Lüneburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE94 - Weser-Ems 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEB - Rheinland- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Pfalz DEC - Saarland 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEF - Schleswig- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Holstein DEG - Thüringen 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1552 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Unterstützung sätze geplanten Einheitsbetrag Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0410-07-0-01 - Erhaltung kulturelles Erbe und Kulturlandschaft Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.37; R.41 Nein in Naturparken 43,00% DE2-EL-0410-02-b-01 - Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2- Durchschnitt DE2; R.37; R.41 Nein Wegen und Freiflächen 43,00% DE2-EL-0410-02-c-01 - Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2- Durchschnitt DE2; R.37; R.41 Nein Gemeinschaftseinrichtungen 43,00% DE2-EL-0410-03-a-01 - Ländlicher Wegebau Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2- Durchschnitt DE2; R.37; R.41 Nein 43,00% DE2-EL-0410-03-b-01 - Touristische Einrichtungen Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2- Durchschnitt DE2; R.37; R.41 Nein 43,00% DE2-EL-0410-03-c-01 - Sport- und Freizeiteinrichtungen Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2- Durchschnitt DE2; R.37; R.41 Nein 43,00% DE7-EL-0410-02-c-01 - Förderung Dorferneuerung, dorfgemäße Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.37; R.41 Nein Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Mehrfunktionshäuser 43,00% einschließlich Co-Working-Spaces DE7-EL-0410-02-d-01 - Förderung Dorferneuerung, Sport-, Freizeit- und Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.37; R.41 Nein Naherholungseinrichtungen 43,00% DE7-EL-0410-03-a-01 - Förderung dem ländlichen Charakter Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.37; R.41 Nein angepasster Infrastrukturmaßnahmen 43,00% DE8-A DE8-EL-0410-02-a-01 - Förderung der Dorfentwicklung Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein 60,00% DE8-A DE8-EL-0410-02-c-01 - dorfgemäße Einrichtung der Daseinsvorsorge Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein sowie Mehrfunktionshäuser einschließlich Co-Working Spaces 60,00% DE8-A DE8-EL-0410-02-d-01 - Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein 60,00% DE8-A DE8-EL-0410-02-e-01 - Digitalisierungsvorhaben Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein 60,00% DE8-EL-0410-03-a-01 - Ländlicher Wegebau Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein 60,00% DE8-EL-0410-03-b-01 - Touristische Einrichtungen/touristische Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein Infrastruktur 60,00% DE 1553 DE DE8-EL-0410-03-b-02 - Touristische Einrichtungen/touristische Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein Infrastruktur Land 60,00% DE8-EL-0410-03-c-01 - Sport- und Freizeiteinrichtungen Vereine Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein 60,00% DE8-EL-0410-03-c-02 - Sport- und Freizeiteinrichtungen Kommunen Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein 60,00% DE8-EL-0410-03-d-01 - Förderung dem aktuellen Stand der Technik Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein angepassten Infrastruktur der Abwasserentsorgung/der verrohrten 60,00% Gewässerstrecken DE8-EL-0410-05-a-01 - Einrichtungen der allgemeinen Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein Grundversorgung inkl. Mehrfunktionshäuser 60,00% DE8-EL-0410-05-c-01 - Kindertageseinrichtungen und Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein allgemeinbildende Schulen 60,00% DE8-EL-0410-05-d-01 - Investitionen in das kulturelle Erbe in ländlichen Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.41 Nein Räumen 60,00% DE9-EL-0410-02-a-01 - private Dorfentwicklung - Übergangsregion Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.37; R.41 Nein 60,00% DE9-EL-0410-02-a-02 - private Dorfentwicklung - stärker entwicklete Finanzhilfe 91(2)(d)-DE91- Durchschnitt DE91; R.37; R.41 Nein Region 43,00% DE92; 91(2)(d)-DE92- DE94; 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DE9-EL-0410-02-b-01 - Gestaltung Straßen u. Plätze - Übergangsregion Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.37; R.41 Nein 60,00% DE9-EL-0410-02-b-02 - Gestaltung Straßen u. Plätze - stärker Finanzhilfe 91(2)(d)-DE91- Durchschnitt DE91; R.37; R.41 Nein entwickelte Region 43,00% DE92; 91(2)(d)-DE92- DE94; 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DE9-EL-0410-02-c-01 - Gemeinschaftseinrichtungen - Übergangsregion Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.37; R.41 Nein 60,00% DE9-EL-0410-02-c-02 - Gemeinschaftseinrichtungen - stärker Finanzhilfe 91(2)(d)-DE91- Durchschnitt DE91; R.37; R.41 Nein entwickelte Region 43,00% DE92; 91(2)(d)-DE92- DE94; 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DE 1554 DE DE9-EL-0410-02-d-01 - Freizeiteinrichtungen - Übergangsregion Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.37; R.41 Nein 60,00% DE9-EL-0410-02-d-02 - Freizeiteinrichtungen - stärker entwickelte Finanzhilfe 91(2)(d)-DE91- Durchschnitt DE91; R.37; R.41 Nein Region 43,00% DE92; 91(2)(d)-DE92- DE94; 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DE9-EL-0410-05-a-01 - Basisdienstleistungen - Übergangsregion Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.37; R.41 Nein 60,00% DE9-EL-0410-05-a-02 - Basisdienstleistungen - stärker entwicklete Finanzhilfe 91(2)(d)-DE91- Durchschnitt DE91; R.37; R.41 Nein Region 43,00% DE92; 91(2)(d)-DE92- DE94; 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DEB-EL-0410-03-a-01 - Radwegebau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEB- Durchschnitt DEB; R.37; R.41 Nein 43,00% DEC-EL-0410-01-b-01 - Integrierte Entwicklungsplanungen/-konzepte Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein für Dörfer & ländliche Gemeinden - 55% 43,00% DEC-EL-0410-01-b-02 - Integrierte Entwicklungsplanungen/-konzepte Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein für Dörfer & ländliche Gemeinden - 65% 43,00% DEC-EL-0410-01-b-03 - Integrierte Entwicklungsplanungen/-konzepte Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein für Dörfer & ländliche Gemeinden - 75% 43,00% DEC-EL-0410-01-b-04 - Integrierte Entwicklungsplanungen/-konzepte Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein für Dörfer & ländliche Gemeinden - 85% 43,00% DEC-EL-0410-02-a-01 - Private Revitalisierung Langzeitleerstände Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Vermietung - 20% 43,00% DEC-EL-0410-02-a-02 - Private Revitalisierung Langzeitleerstände Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Eigennutzung - 25% 43,00% DEC-EL-0410-02-a-03 - Private Vorhaben zur stilgerechten Sanierung Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein historischer Bausubstanz und Erhaltung des ländlich-baukulturellen 43,00% Erbes - 35% DEC-EL-0410-02-b-01 - Öffentliche Gestaltung von dörflichen Plätzen, Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Straßen, Wegen und Freiflächen - 55% 43,00% DEC-EL-0410-02-b-02 - Öffentliche Gestaltung von dörflichen Plätzen, Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Straßen, Wegen und Freiflächen - 65% 43,00% DE 1555 DE DEC-EL-0410-02-b-03 - Öffentliche Gestaltung von dörflichen Plätzen, Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Straßen, Wegen und Freiflächen - 75% 43,00% DEC-EL-0410-02-b-04 - Öffentliche Gestaltung von dörflichen Plätzen, Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein Straßen, Wegen und Freiflächen - 85% 43,00% DEC-EL-0410-02-c-01 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein dorfgemäßer 43,00% Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 55% DEC-EL-0410-02-c-02 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein dorfgemäßer 43,00% Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 65% DEC-EL-0410-02-c-03 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein dorfgemäßer 43,00% Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 75% DEC-EL-0410-02-c-04 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein dorfgemäßer 43,00% Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 85% DEC-EL-0410-02-c-05 - Private Vorhaben zur Schaffung, Erhaltung und Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen/ 43,00% Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 35% DEC-EL-0410-02-d-01 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein dorfgemäßer Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (innerorts) 43,00% - 55% DEC-EL-0410-02-d-02 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein dorfgemäßer Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (innerorts) 43,00% - 65% DEC-EL-0410-02-d-03 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein dorfgemäßer Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (innerorts) 43,00% - 75% DEC-EL-0410-02-d-04 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein dorfgemäßer Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (innerorts) 43,00% - 85% DEC-EL-0410-02-e-01 - Öffentliche IT-Anwendungen zur Verbesserung Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein der Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum - 55% 43,00% DEC-EL-0410-02-e-02 - Öffentliche IT-Anwendungen zur Verbesserung Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein der Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum - 65% 43,00% DE 1556 DE DEC-EL-0410-02-e-03 - Öffentliche IT-Anwendungen zur Verbesserung Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein der Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum - 75% 43,00% DEC-EL-0410-02-e-04 - Öffentliche IT-Anwendungen zur Verbesserung Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein der Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum - 85% 43,00% DEC-EL-0410-03-b-01 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein kleinerer Tourismusinfrastrukturen (außerörtlich)- 55% 43,00% DEC-EL-0410-03-b-02 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein kleinerer Tourismusinfrastrukturen (außerörtlich) - 65% 43,00% DEC-EL-0410-03-b-03 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein kleinerer Tourismusinfrastrukturen (außerörtlich) - 75% 43,00% DEC-EL-0410-03-b-04 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein kleinerer Tourismusinfrastrukturen (außerörtlich) - 85% 43,00% DEC-EL-0410-03-c-01 - Öffentliche Modernisierungsvorhaben größerer Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein multifunktionaler Hallen, Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 55% 43,00% DEC-EL-0410-03-c-02 - Öffentliche Modernisierungsvorhaben größerer Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein multifunktionaler Hallen, Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 65% 43,00% DEC-EL-0410-03-c-03 - Öffentliche Modernisierungsvorhaben größerer Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein multifunktionaler Hallen, Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 75% 43,00% DEC-EL-0410-03-c-04 - Öffentliche Modernisierungsvorhaben größerer Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein multifunktionaler Hallen, Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 85% 43,00% DEC-EL-0410-05-a-01 - Private Investitionen in Kleinstunternehmen der Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Grundversorgung - 45% 43,00% DEC-EL-0410-05-a-02 - Private Investitionen in Kleinstunternehmen der Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Grundversorgung in LEADER-Regionen - 55% 43,00% DEC-EL-0410-05-a-03 - Private/Öffentliche Investitionen in Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen - 65% 43,00% DEC-EL-0410-05-a-04 - Private/Öffentliche Investitionen in Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen in LEADER-Regionen - 43,00% 75% DEC-EL-0410-05-a-05 - Öffentliche Investitionen in Einrichtungen für Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein lokale Basisdienstleistungen in finanzschwache Kommunen - 85% 43,00% DEC-EL-0410-05-c-01 - Private Investitionen in kleinere Sanierungs-, Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und allgemeinbildenden Schulen 43,00% - 35% DEC-EL-0410-05-c-02 - Öffentliche Investitionen in kleinere Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und 43,00% allgemeinbildenden Schulen - 55% DE 1557 DE DEC-EL-0410-05-c-03 - Öffentliche Investitionen in kleinere Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und 43,00% allgemeinbildenden Schulen - 65% DEC-EL-0410-05-c-04 - Öffentliche Investitionen in kleinere Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und 43,00% allgemeinbildenden Schulen - 75% DEC-EL-0410-05-c-05 - Öffentliche Investitionen in kleinere Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und 43,00% allgemeinbildenden Schulen - 85% DEC-EL-0410-07-0-01 - Private Vorhaben zur Erhaltung und Pflege des Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein ländlich-kulturellen Erbes - 35% 43,00% DEC-EL-0410-07-0-02 - Öffentliche Vorhaben zur Erhaltung und Pflege Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein des ländlich-kulturellen Erbes - 55% 43,00% DEC-EL-0410-07-0-03 - Öffentliche Vorhaben zur Erhaltung und Pflege Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein des ländlich-kulturellen Erbes – 65% 43,00% DEC-EL-0410-07-0-04 - Öffentliche Vorhaben zur Erhaltung und Pflege Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.41 Nein des ländlich-kulturellen Erbes – 75% 43,00% DEC-EL-0410-07-0-05 - Öffentliche Vorhaben zur Erhaltung und Pflege Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Homogen DEC; R.37; R.41 Nein des ländlich-kulturellen Erbes – 85% 43,00% DEF-EL-0410-02-c-01 - Lokale Basisdienstleistungen Finanzhilfe 91(2)(d)-DEF- Durchschnitt DEF; R.37; R.41 Nein 43,00% DEF-EL-0410-03-a-01 - Modernisierung ländlicher Wege Finanzhilfe 91(2)(d)-DEF- Durchschnitt DEF; R.37; R.41 Nein 43,00% DEF-EL-0410-03-b-01 - Kleine touristische Infrastruktur Finanzhilfe 91(2)(d)-DEF- Durchschnitt DEF; R.37; R.41 Nein 43,00% DEF-EL-0410-07-0-01 - Erhaltung des kulturellen Erbes Finanzhilfe 91(2)(d)-DEF- Durchschnitt DEF; R.37; R.41 Nein 43,00% DEG-EL-0410-02-a-01 - Investitionen Private Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.37; R.41 Nein 60,00% DEG-EL-0410-02-b-01 - Gestaltung Plätze, Wege usw. Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.37; R.41 Nein 60,00% DEG-EL-0410-02-c-01 - Einrichtungen zur Daseinsvorsorge Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.37; R.41 Nein 60,00% DEG-EL-0410-02-d-01 - Freizeit- und Naherholungseinrichtungen Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.37; R.41 Nein 60,00% DEG-EL-0410-02-e-01 - Digitalisierungsvorhaben Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.37; R.41 Nein 60,00% DE 1558 DE DEG-EL-0410-03-d-01 - Basisdienstleistung Abwasser Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.37; R.41 Nein 60,00% DEG-EL-0410-05-e-01 - Brachflächenrevitalisierung Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.37; R.41 Nein 60,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0410-07-0-01 - Erhaltung kulturelles Erbe und Kulturlandschaft in Naturparken Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0410-02-b-01 - Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0410-02-c-01 - Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0410-03-a-01 - Ländlicher Wegebau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0410-03-b-01 - Touristische Einrichtungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0410-03-c-01 - Sport- und Freizeiteinrichtungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0410-02-c-01 - Förderung Dorferneuerung, dorfgemäße Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Mehrfunktionshäuser einschließlich Co- Working-Spaces Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1559 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0410-02-d-01 - Förderung Dorferneuerung, Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0410-03-a-01 - Förderung dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturmaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-02-a-01 - Förderung der Dorfentwicklung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-02-c-01 - dorfgemäße Einrichtung der Daseinsvorsorge sowie Mehrfunktionshäuser einschließlich Co-Working Spaces Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-02-d-01 - Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-02-e-01 - Digitalisierungsvorhaben Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-03-a-01 - Ländlicher Wegebau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-03-b-01 - Touristische Einrichtungen/touristische Infrastruktur Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1560 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-03-b-02 - Touristische Einrichtungen/touristische Infrastruktur Land Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-03-c-01 - Sport- und Freizeiteinrichtungen Vereine Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-03-c-02 - Sport- und Freizeiteinrichtungen Kommunen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-03-d-01 - Förderung dem aktuellen Stand der Technik angepassten Infrastruktur der Abwasserentsorgung/der verrohrten Gewässerstrecken Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-05-a-01 - Einrichtungen der allgemeinen Grundversorgung inkl. Mehrfunktionshäuser Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-05-c-01 - Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0410-05-d-01 - Investitionen in das kulturelle Erbe in ländlichen Räumen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-02-a-01 - private Dorfentwicklung - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1561 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-02-a-02 - private Dorfentwicklung - stärker entwicklete Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-02-b-01 - Gestaltung Straßen u. Plätze - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-02-b-02 - Gestaltung Straßen u. Plätze - stärker entwickelte Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-02-c-01 - Gemeinschaftseinrichtungen - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-02-c-02 - Gemeinschaftseinrichtungen - stärker entwickelte Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-02-d-01 - Freizeiteinrichtungen - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-02-d-02 - Freizeiteinrichtungen - stärker entwickelte Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-05-a-01 - Basisdienstleistungen - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1562 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0410-05-a-02 - Basisdienstleistungen - stärker entwicklete Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0410-03-a-01 - Radwegebau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-01-b-01 - Integrierte Entwicklungsplanungen/-konzepte für Dörfer & ländliche Gemeinden - 55% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-01-b-02 - Integrierte Entwicklungsplanungen/-konzepte für Dörfer & ländliche Gemeinden - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-01-b-03 - Integrierte Entwicklungsplanungen/-konzepte für Dörfer & ländliche Gemeinden - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-01-b-04 - Integrierte Entwicklungsplanungen/-konzepte für Dörfer & ländliche Gemeinden - 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-a-01 - Private Revitalisierung Langzeitleerstände Vermietung - 20% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-a-02 - Private Revitalisierung Langzeitleerstände Eigennutzung - 25% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1563 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-a-03 - Private Vorhaben zur stilgerechten Sanierung historischer Bausubstanz und Erhaltung des ländlich-baukulturellen Erbes - 35% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-b-01 - Öffentliche Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen - 55% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-b-02 - Öffentliche Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-b-03 - Öffentliche Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-b-04 - Öffentliche Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen - 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-c-01 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 55% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-c-02 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE 1564 DE DEC-EL-0410-02-c-03 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-c-04 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-c-05 - Private Vorhaben zur Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen/ Mehrfunktionshäuser/Coworkingangebote - 35% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-d-01 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (innerorts) - 55% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-d-02 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (innerorts) - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-d-03 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (innerorts) - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-d-04 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen (innerorts) - 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-e-01 - Öffentliche IT-Anwendungen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum - 55% DE 1565 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-e-02 - Öffentliche IT-Anwendungen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-e-03 - Öffentliche IT-Anwendungen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-02-e-04 - Öffentliche IT-Anwendungen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ländlichen Raum - 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-03-b-01 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau kleinerer Tourismusinfrastrukturen (außerörtlich)- 55% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-03-b-02 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau kleinerer Tourismusinfrastrukturen (außerörtlich) - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-03-b-03 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau kleinerer Tourismusinfrastrukturen (außerörtlich) - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-03-b-04 - Öffentliche Schaffung, Erhaltung und Ausbau kleinerer Tourismusinfrastrukturen (außerörtlich) - 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-03-c-01 - Öffentliche Modernisierungsvorhaben größerer multifunktionaler Hallen, Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 55% DE 1566 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-03-c-02 - Öffentliche Modernisierungsvorhaben größerer multifunktionaler Hallen, Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-03-c-03 - Öffentliche Modernisierungsvorhaben größerer multifunktionaler Hallen, Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-03-c-04 - Öffentliche Modernisierungsvorhaben größerer multifunktionaler Hallen, Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-a-01 - Private Investitionen in Kleinstunternehmen der Grundversorgung - 45% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-a-02 - Private Investitionen in Kleinstunternehmen der Grundversorgung in LEADER-Regionen - 55% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-a-03 - Private/Öffentliche Investitionen in Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-a-04 - Private/Öffentliche Investitionen in Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen in LEADER-Regionen - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-a-05 - Öffentliche Investitionen in Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen in finanzschwache Kommunen - 85% DE 1567 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-c-01 - Private Investitionen in kleinere Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 35% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-c-02 - Öffentliche Investitionen in kleinere Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 55% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-c-03 - Öffentliche Investitionen in kleinere Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 65% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-c-04 - Öffentliche Investitionen in kleinere Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-05-c-05 - Öffentliche Investitionen in kleinere Sanierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-07-0-01 - Private Vorhaben zur Erhaltung und Pflege des ländlich-kulturellen Erbes - 35% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-07-0-02 - Öffentliche Vorhaben zur Erhaltung und Pflege des ländlich-kulturellen Erbes - 55% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-07-0-03 - Öffentliche Vorhaben zur Erhaltung und Pflege des ländlich-kulturellen Erbes – 65% DE 1568 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-07-0-04 - Öffentliche Vorhaben zur Erhaltung und Pflege des ländlich-kulturellen Erbes – 75% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0410-07-0-05 - Öffentliche Vorhaben zur Erhaltung und Pflege des ländlich-kulturellen Erbes – 85% Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0410-02-c-01 - Lokale Basisdienstleistungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0410-03-a-01 - Modernisierung ländlicher Wege Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0410-03-b-01 - Kleine touristische Infrastruktur Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0410-07-0-01 - Erhaltung des kulturellen Erbes Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0410-02-a-01 - Investitionen Private Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0410-02-b-01 - Gestaltung Plätze, Wege usw. DE 1569 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0410-02-c-01 - Einrichtungen zur Daseinsvorsorge Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0410-02-d-01 - Freizeit- und Naherholungseinrichtungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0410-02-e-01 - Digitalisierungsvorhaben Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0410-03-d-01 - Basisdienstleistung Abwasser Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0410-05-e-01 - Brachflächenrevitalisierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Gruppe Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0410-07-0-01 - Erhaltung Geplanter 30.600,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 kulturelles Erbe und Einheitsbetrag Kulturlandschaft in Naturparken (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1570 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: ) 3,00 5,00 7,00 10,00 10,00 5,00 Insgesamt: 40,00 Max.: 10,00 DE2-EL-0410-02-b-01 - Geplanter 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Gestaltung von dörflichen Plätzen, Einheitsbetrag Straßen, Wegen und Freiflächen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 6,00 20,00 20,00 30,00 42,00 Insgesamt: Vorhaben) 118,00 Max.: 42,00 DE2-EL-0410-02-c-01 - Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Schaffung, Erhaltung und Ausbau Einheitsbetrag dorfgemäßer (gesamte öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 5,00 5,00 10,00 19,00 Insgesamt: Vorhaben) 41,00 Max.: 19,00 DE2-EL-0410-03-a-01 - Geplanter 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Ländlicher Wegebau (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1571 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 6,00 20,00 20,00 30,00 42,00 Insgesamt: Vorhaben) 118,00 Max.: 42,00 DE2-EL-0410-03-b-01 - Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Touristische Einrichtungen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 2,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 4,00 DE2-EL-0410-03-c-01 - Sport- Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 und Freizeiteinrichtungen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 2,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 4,00 DE7-EL-0410-02-c-01 - Geplanter 181.914,89 181.914,89 181.914,89 181.914,89 181.914,89 181.914,89 181.914,89 Förderung Dorferneuerung, Einheitsbetrag dorfgemäße Einrichtungen der (gesamte öffentliche Daseinsvorsorge sowie Ausgaben in EUR) DE 1572 DE Mehrfunktionshäuser Geplanter einschließlich Co-Working-Spaces durchschnittlicher (Finanzhilfe - Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 18,00 18,00 18,00 18,00 18,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 94,00 Max.: 18,00 DE7-EL-0410-02-d-01 - Geplanter 241.860,47 241.860,47 241.860,47 241.860,47 241.860,47 241.860,47 241.860,47 Förderung Dorferneuerung, Sport- Einheitsbetrag , Freizeit- und (gesamte öffentliche Naherholungseinrichtungen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 6,00 10,00 8,00 8,00 8,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 43,00 Max.: 10,00 DE7-EL-0410-03-a-01 - Geplanter 200.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 Förderung dem ländlichen Einheitsbetrag Charakter angepasster (gesamte öffentliche Infrastrukturmaßnahmen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 6,00 9,00 9,00 10,00 9,00 7,00 Insgesamt: Vorhaben) 50,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0410-03-a-01 - Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Ländlicher Wegebau (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1573 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 50,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0410-03-b-01 - Geplanter 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Touristische Einheitsbetrag Einrichtungen/touristische (gesamte öffentliche Infrastruktur (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 Insgesamt: Vorhaben) 35,00 Max.: 7,00 DE8-EL-0410-03-b-02 - Geplanter 2.600.000,00 2.600.000,00 2.600.000,00 2.600.000,00 2.600.000,00 Touristische Einheitsbetrag Einrichtungen/touristische (gesamte öffentliche Infrastruktur Land (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 5,00 5,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 15,00 Max.: 5,00 DE8-EL-0410-03-c-01 - Sport- Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 und Freizeiteinrichtungen Vereine Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1574 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 18,00 18,00 18,00 18,00 18,00 Insgesamt: Vorhaben) 90,00 Max.: 18,00 DE8-EL-0410-03-c-02 - Sport- Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 und Freizeiteinrichtungen Einheitsbetrag Kommunen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 50,00 Max.: 10,00 DE8-EL-0410-03-d-01 - Geplanter 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 Förderung dem aktuellen Stand Einheitsbetrag der Technik angepassten (gesamte öffentliche Infrastruktur der Ausgaben in EUR) Abwasserentsorgung/der Geplanter verrohrten Gewässerstrecken durchschnittlicher (Finanzhilfe - Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 20,00 20,00 21,00 Insgesamt: Vorhaben) 61,00 Max.: 21,00 DE8-EL-0410-05-a-01 - Geplanter 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 Einrichtungen der allgemeinen Einheitsbetrag Grundversorgung inkl. (gesamte öffentliche Mehrfunktionshäuser (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) DE 1575 DE - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 6,00 15,00 17,00 Insgesamt: Vorhaben) 40,00 Max.: 17,00 DE8-EL-0410-05-c-01 - Geplanter 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 Kindertageseinrichtungen und Einheitsbetrag allgemeinbildende Schulen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 9,00 9,00 9,00 9,00 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 45,00 Max.: 9,00 DE8-EL-0410-05-d-01 - Geplanter 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 Investitionen in das kulturelle Einheitsbetrag Erbe in ländlichen Räumen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 2,00 DE9-EL-0410-02-a-01 - private Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Dorfentwicklung - Einheitsbetrag Übergangsregion (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1576 DE Geplanter 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 6,00 7,00 7,00 6,00 Insgesamt: Vorhaben) 28,00 Max.: 7,00 DE9-EL-0410-02-a-02 - private Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Dorfentwicklung - stärker Einheitsbetrag entwicklete Region (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 10,00 35,00 35,00 35,00 25,00 Insgesamt: Vorhaben) 140,00 Max.: 35,00 DE9-EL-0410-02-b-01 - Geplanter 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 Gestaltung Straßen u. Plätze - Einheitsbetrag Übergangsregion (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 10,00 Max.: 2,00 DE9-EL-0410-02-b-02 - Geplanter 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 Gestaltung Straßen u. Plätze - Einheitsbetrag stärker entwickelte Region (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1577 DE Geplanter 880.000,00 880.000,00 880.000,00 880.000,00 880.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 8,00 8,00 8,00 8,00 7,00 Insgesamt: Vorhaben) 39,00 Max.: 8,00 DE9-EL-0410-02-c-01 - Geplanter 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 Gemeinschaftseinrichtungen - Einheitsbetrag Übergangsregion (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 7,00 6,00 6,00 7,00 6,00 Insgesamt: Vorhaben) 32,00 Max.: 7,00 DE9-EL-0410-02-c-02 - Geplanter 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 Gemeinschaftseinrichtungen - Einheitsbetrag stärker entwickelte Region (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 880.000,00 880.000,00 880.000,00 880.000,00 880.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 24,00 24,00 24,00 24,00 18,00 Insgesamt: Vorhaben) 114,00 Max.: 24,00 DE9-EL-0410-02-d-01 - Geplanter 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Freizeiteinrichtungen - Einheitsbetrag Übergangsregion (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1578 DE Geplanter 700.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 DE9-EL-0410-02-d-02 - Geplanter 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Freizeiteinrichtungen - stärker Einheitsbetrag entwickelte Region (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 780.000,00 780.000,00 780.000,00 780.000,00 780.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 6,00 5,00 5,00 5,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 25,00 Max.: 6,00 DE9-EL-0410-05-a-01 - Geplanter 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 Basisdienstleistungen - Einheitsbetrag Übergangsregion (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 830.000,00 830.000,00 830.000,00 830.000,00 830.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 8,00 5,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 22,00 Max.: 8,00 DE9-EL-0410-05-a-02 - Geplanter 750.000,00 750.000,00 750.000,00 750.000,00 750.000,00 Basisdienstleistungen - stärker Einheitsbetrag entwicklete Region (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1579 DE Geplanter 1.100.000,00 1.100.000,00 1.100.000,00 1.100.000,00 1.100.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 20,00 15,00 10,00 10,00 8,00 Insgesamt: Vorhaben) 63,00 Max.: 20,00 DEB-EL-0410-03-a-01 - Geplanter 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 Radwegebau (Finanzhilfe - Einheitsbetrag Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 24,00 24,00 18,00 24,00 Insgesamt: Vorhaben) 90,00 Max.: 24,00 DEC-EL-0410-01-b-01 - Geplanter 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 Integrierte Einheitsbetrag Entwicklungsplanungen/-konzepte (gesamte öffentliche für Dörfer & ländliche Gemeinden Ausgaben in EUR) - 55% (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-01-b-02 - Geplanter 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Integrierte Einheitsbetrag Entwicklungsplanungen/-konzepte (gesamte öffentliche für Dörfer & ländliche Gemeinden Ausgaben in EUR) DE 1580 DE - 65% (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-01-b-03 - Geplanter 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 Integrierte Einheitsbetrag Entwicklungsplanungen/-konzepte (gesamte öffentliche für Dörfer & ländliche Gemeinden Ausgaben in EUR) - 75% (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-01-b-04 - Geplanter Integrierte Einheitsbetrag Entwicklungsplanungen/-konzepte (gesamte öffentliche für Dörfer & ländliche Gemeinden Ausgaben in EUR) - 85% (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-02-a-01 - Private Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Revitalisierung Langzeitleerstände Einheitsbetrag Vermietung - 20% (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1581 DE Geplanter 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 2,00 2,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 2,00 DEC-EL-0410-02-a-02 - Private Geplanter 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Revitalisierung Langzeitleerstände Einheitsbetrag Eigennutzung - 25% (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 2,00 2,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 2,00 DEC-EL-0410-02-a-03 - Private Geplanter 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Vorhaben zur stilgerechten Einheitsbetrag Sanierung historischer (gesamte öffentliche Bausubstanz und Erhaltung des Ausgaben in EUR) ländlich-baukulturellen Erbes - Geplanter 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 35% (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 14,00 Max.: 3,00 DEC-EL-0410-02-b-01 - Geplanter 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Öffentliche Gestaltung von Einheitsbetrag dörflichen Plätzen, Straßen, (gesamte öffentliche Wegen und Freiflächen - 55% Ausgaben in EUR) DE 1582 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-02-b-02 - Geplanter 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 Öffentliche Gestaltung von Einheitsbetrag dörflichen Plätzen, Straßen, (gesamte öffentliche Wegen und Freiflächen - 65% Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 2,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 DEC-EL-0410-02-b-03 - Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Öffentliche Gestaltung von Einheitsbetrag dörflichen Plätzen, Straßen, (gesamte öffentliche Wegen und Freiflächen - 75% Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 2,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 DEC-EL-0410-02-b-04 - Geplanter Öffentliche Gestaltung von Einheitsbetrag dörflichen Plätzen, Straßen, (gesamte öffentliche Wegen und Freiflächen - 85% Ausgaben in EUR) DE 1583 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-02-c-01 - Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau dorfgemäßer (gesamte öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen/Mehr Ausgaben in EUR) funktionshäuser/Coworkingangeb Geplanter 320.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 ote - 55% (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 2,00 3,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 8,00 Max.: 3,00 DEC-EL-0410-02-c-02 - Geplanter 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau dorfgemäßer (gesamte öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen/Mehr Ausgaben in EUR) funktionshäuser/Coworkingangeb Geplanter 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 ote - 65% (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 2,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 DEC-EL-0410-02-c-03 - Geplanter 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau dorfgemäßer (gesamte öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen/Mehr Ausgaben in EUR) DE 1584 DE funktionshäuser/Coworkingangeb Geplanter 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 ote - 75% (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 2,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 6,00 Max.: 2,00 DEC-EL-0410-02-c-04 - Geplanter Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau dorfgemäßer (gesamte öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen/Mehr Ausgaben in EUR) funktionshäuser/Coworkingangeb Geplanter ote - 85% (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-02-c-05 - Private Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Vorhaben zur Schaffung, Einheitsbetrag Erhaltung und Ausbau (gesamte öffentliche dorfgemäßer Ausgaben in EUR) Gemeinschaftseinrichtungen/ Geplanter 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 Mehrfunktionshäuser/Coworkinga durchschnittlicher ngebote - 35% (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Durchschnitt) Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-02-d-01 - Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau dorfgemäßer Sport-, (gesamte öffentliche Freizeit- und Ausgaben in EUR) DE 1585 DE Naherholungseinrichtungen Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 (innerorts) - 55% (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-02-d-02 - Geplanter 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau dorfgemäßer Sport-, (gesamte öffentliche Freizeit- und Ausgaben in EUR) Naherholungseinrichtungen Geplanter 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 (innerorts) - 65% (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-02-d-03 - Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau dorfgemäßer Sport-, (gesamte öffentliche Freizeit- und Ausgaben in EUR) Naherholungseinrichtungen Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 (innerorts) - 75% (Finanzhilfe - durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-02-d-04 - Geplanter Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau dorfgemäßer Sport-, (gesamte öffentliche Freizeit- und Ausgaben in EUR) DE 1586 DE Naherholungseinrichtungen Geplanter (innerorts) - 85% (Finanzhilfe - durchschnittlicher Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-02-e-01 - Geplanter 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Öffentliche IT-Anwendungen zur Einheitsbetrag Verbesserung der Daseinsvorsorge (gesamte öffentliche und Infrastruktur im ländlichen Ausgaben in EUR) Raum - 55% (Finanzhilfe - Geplanter 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-02-e-02 - Geplanter 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 Öffentliche IT-Anwendungen zur Einheitsbetrag Verbesserung der Daseinsvorsorge (gesamte öffentliche und Infrastruktur im ländlichen Ausgaben in EUR) Raum - 65% (Finanzhilfe - Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-02-e-03 - Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Öffentliche IT-Anwendungen zur Einheitsbetrag Verbesserung der Daseinsvorsorge (gesamte öffentliche und Infrastruktur im ländlichen Ausgaben in EUR) DE 1587 DE Raum - 75% (Finanzhilfe - Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-02-e-04 - Geplanter Öffentliche IT-Anwendungen zur Einheitsbetrag Verbesserung der Daseinsvorsorge (gesamte öffentliche und Infrastruktur im ländlichen Ausgaben in EUR) Raum - 85% (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-03-b-01 - Geplanter 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau kleinerer (gesamte öffentliche Tourismusinfrastrukturen Ausgaben in EUR) (außerörtlich)- 55% (Finanzhilfe - Geplanter 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-03-b-02 - Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau kleinerer (gesamte öffentliche Tourismusinfrastrukturen Ausgaben in EUR) DE 1588 DE (außerörtlich) - 65% (Finanzhilfe - Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-03-b-03 - Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau kleinerer (gesamte öffentliche Tourismusinfrastrukturen Ausgaben in EUR) (außerörtlich) - 75% (Finanzhilfe - Geplanter 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 3,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-03-b-04 - Geplanter Öffentliche Schaffung, Erhaltung Einheitsbetrag und Ausbau kleinerer (gesamte öffentliche Tourismusinfrastrukturen Ausgaben in EUR) (außerörtlich) - 85% (Finanzhilfe - Geplanter Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-03-c-01 - Geplanter 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 Öffentliche Einheitsbetrag Modernisierungsvorhaben (gesamte öffentliche größerer multifunktionaler Hallen, Ausgaben in EUR) DE 1589 DE Sport- und Freizeitinfrastrukturen Geplanter 215.000,00 215.000,00 215.000,00 215.000,00 215.000,00 - 55% (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-03-c-02 - Geplanter 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 Öffentliche Einheitsbetrag Modernisierungsvorhaben (gesamte öffentliche größerer multifunktionaler Hallen, Ausgaben in EUR) Sport- und Freizeitinfrastrukturen Geplanter 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 - 65% (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-03-c-03 - Geplanter 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 Öffentliche Einheitsbetrag Modernisierungsvorhaben (gesamte öffentliche größerer multifunktionaler Hallen, Ausgaben in EUR) Sport- und Freizeitinfrastrukturen Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 - 75% (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-03-c-04 - Geplanter Öffentliche Einheitsbetrag Modernisierungsvorhaben (gesamte öffentliche größerer multifunktionaler Hallen, Ausgaben in EUR) Sport- und Freizeitinfrastrukturen Geplanter - 85% (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DE 1590 DE DEC-EL-0410-05-a-01 - Private Geplanter 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Investitionen in Einheitsbetrag Kleinstunternehmen der (gesamte öffentliche Grundversorgung - 45% Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 4,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-05-a-02 - Private Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Investitionen in Einheitsbetrag Kleinstunternehmen der (gesamte öffentliche Grundversorgung in LEADER- Ausgaben in EUR) Regionen - 55% (Finanzhilfe - Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-05-a-03 - Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Private/Öffentliche Investitionen Einheitsbetrag in Einrichtungen für lokale (gesamte öffentliche Basisdienstleistungen - 65% Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DE 1591 DE DEC-EL-0410-05-a-04 - Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Private/Öffentliche Investitionen Einheitsbetrag in Einrichtungen für lokale (gesamte öffentliche Basisdienstleistungen in Ausgaben in EUR) LEADER-Regionen - 75% Geplanter 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-05-a-05 - Geplanter Öffentliche Investitionen in Einheitsbetrag Einrichtungen für lokale (gesamte öffentliche Basisdienstleistungen in Ausgaben in EUR) finanzschwache Kommunen - Geplanter 85% (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-05-c-01 - Private Geplanter 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Investitionen in kleinere Einheitsbetrag Sanierungs-, Um- und (gesamte öffentliche Ausbaumaßnahmen von Kitas und Ausgaben in EUR) allgemeinbildenden Schulen - Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 35% (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-05-c-02 - Geplanter 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 Öffentliche Investitionen in Einheitsbetrag kleinere Sanierungs-, Um- und (gesamte öffentliche Ausbaumaßnahmen von Kitas und Ausgaben in EUR) DE 1592 DE allgemeinbildenden Schulen - Geplanter 215.000,00 215.000,00 215.000,00 215.000,00 215.000,00 55% (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-05-c-03 - Geplanter 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 Öffentliche Investitionen in Einheitsbetrag kleinere Sanierungs-, Um- und (gesamte öffentliche Ausbaumaßnahmen von Kitas und Ausgaben in EUR) allgemeinbildenden Schulen - Geplanter 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 65% (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-05-c-04 - Geplanter 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 Öffentliche Investitionen in Einheitsbetrag kleinere Sanierungs-, Um- und (gesamte öffentliche Ausbaumaßnahmen von Kitas und Ausgaben in EUR) allgemeinbildenden Schulen - Geplanter 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 75% (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-05-c-05 - Geplanter 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 Öffentliche Investitionen in Einheitsbetrag kleinere Sanierungs-, Um- und (gesamte öffentliche Ausbaumaßnahmen von Kitas und Ausgaben in EUR) allgemeinbildenden Schulen - Geplanter 85% (Finanzhilfe - Homogen) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) DE 1593 DE DEC-EL-0410-07-0-01 - Private Geplanter 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Vorhaben zur Erhaltung und Einheitsbetrag Pflege des ländlich-kulturellen (gesamte öffentliche Erbes - 35% (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-07-0-02 - Geplanter 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 Öffentliche Vorhaben zur Einheitsbetrag Erhaltung und Pflege des ländlich- (gesamte öffentliche kulturellen Erbes - 55% Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 52.000,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-07-0-03 - Geplanter 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Öffentliche Vorhaben zur Einheitsbetrag Erhaltung und Pflege des ländlich- (gesamte öffentliche kulturellen Erbes – 65% Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DE 1594 DE DEC-EL-0410-07-0-04 - Geplanter 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 Öffentliche Vorhaben zur Einheitsbetrag Erhaltung und Pflege des ländlich- (gesamte öffentliche kulturellen Erbes – 75% Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DEC-EL-0410-07-0-05 - Geplanter 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Öffentliche Vorhaben zur Einheitsbetrag Erhaltung und Pflege des ländlich- (gesamte öffentliche kulturellen Erbes – 85% Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DEF-EL-0410-02-c-01 - Lokale Geplanter 1.767.441,86 1.767.441,86 2.356.589,15 2.356.589,15 2.356.589,15 2.356.589,15 2.356.589,15 Basisdienstleistungen (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 3.063.565,89 3.063.565,89 3.063.565,89 3.063.565,89 3.063.565,89 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 3,00 2,00 2,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 12,00 Max.: 3,00 DE 1595 DE DEF-EL-0410-03-a-01 - Geplanter 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 Modernisierung ländlicher Wege Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 6,00 8,00 8,00 8,00 8,00 Insgesamt: Vorhaben) 40,00 Max.: 8,00 DEF-EL-0410-03-b-01 - Kleine Geplanter 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 touristische Infrastruktur Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 3,00 4,00 4,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 15,00 Max.: 4,00 DEF-EL-0410-07-0-01 - Geplanter 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 Erhaltung des kulturellen Erbes Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 1,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 7,00 Max.: 2,00 DE 1596 DE DEG-EL-0410-02-a-01 - Geplanter 14.500,00 14.500,00 14.500,00 14.500,00 14.500,00 14.500,00 Investitionen Private (Finanzhilfe Einheitsbetrag - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 40,00 240,00 240,00 240,00 206,00 5,00 Insgesamt: Vorhaben) 971,00 Max.: 240,00 DEG-EL-0410-02-b-01 - Geplanter 74.000,00 275.000,00 280.500,00 286.110,00 291.833,00 297.670,00 Gestaltung Plätze, Wege usw. Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 440.000,00 448.800,00 457.776,00 466.933,00 476.272,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 8,00 13,00 13,00 13,00 13,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 62,00 Max.: 13,00 DEG-EL-0410-02-c-01 - Geplanter 160.000,00 505.000,00 515.100,00 525.402,00 535.910,00 546.630,00 Einrichtungen zur Einheitsbetrag Daseinsvorsorge (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 808.000,00 824.160,00 840.643,00 857.456,00 874.608,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 12,00 26,00 25,00 25,00 24,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 114,00 Max.: 26,00 DE 1597 DE DEG-EL-0410-02-d-01 - Freizeit- Geplanter 77.500,00 425.000,00 433.500,00 442.170,00 451.013,00 457.415,00 und Naherholungseinrichtungen Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 604.000,00 616.080,00 628.401,60 640.969,63 653.789,02 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 20,00 Max.: 4,00 DEG-EL-0410-02-e-01 - Geplanter 16.000,00 63.000,00 64.260,00 65.545,75 67.315,75 Digitalisierungsvorhaben Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 100.800,00 102.816,00 104.872,00 107.705,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 10,00 Max.: 2,00 DEG-EL-0410-03-d-01 - Geplanter 406.504,00 406.504,00 451.671,00 451.671,00 451.671,00 Basisdienstleistung Abwasser Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 650.000,00 722.000,00 722.000,00 722.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 4,00 7,00 8,00 10,00 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 38,00 Max.: 10,00 DE 1598 DE DEG-EL-0410-05-e-01 - Geplanter 72.000,00 82.731,00 83.989,00 84.783,00 91.860,00 Brachflächenrevitalisierung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 5,00 50,00 58,00 52,00 50,00 Insgesamt: Vorhaben) 215,00 Max.: 58,00 DE8-A DE8-EL-0410-02-a-01 - Geplanter 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Förderung der Dorfentwicklung Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE8-EL-0410-02-c-01 - Geplanter 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 dorfgemäße Einrichtung der Einheitsbetrag Daseinsvorsorge sowie (gesamte öffentliche Mehrfunktionshäuser Ausgaben in EUR) einschließlich Co-Working Spaces Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE8-EL-0410-02-d-01 - Sport-, Geplanter 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Freizeit- und Einheitsbetrag Naherholungseinrichtungen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1599 DE DE8-EL-0410-02-e-01 - Geplanter 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Digitalisierungsvorhaben Einheitsbetrag (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) INSGESAMT O.22 (Einheit: 563,00 434,00 816,00 908,00 924,50 717,50 236,50 Insgesamt: Vorhaben) 4.599,50 Max.: 924,50 O.22 (Einheit: number 5,00 25,00 9,00 12,00 12,00 9,00 Insgesamt: of operations to 72,00 preserve cultural Max.: heritage) 25,00 Jährliche indikative 4.870.000,00 28.376.532,5 125.047.200, 148.970.450, 162.190.974, 180.591.998, 139.708.330, 789.755.486, Mittelzuweisung 6 26 44 84 49 31 90 (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 2.094.100,00 15.291.064,0 64.680.484,2 76.163.483,8 83.138.616,6 92.383.230,2 63.819.910,9 397.570.889, Mittelzuweisung 0 0 0 0 1 7 78 (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisu ng gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 1600 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisu ng gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1601 DE EL-0411 - Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben (Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID)) Interventionscode (MS) EL-0411 Bezeichnung der Intervention Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht- landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben (Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID)) Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.24. Anzahl unterstützter produktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE7 Hessen DEC Saarland DED2 Dresden DED4 Chemnitz DED5 Leipzig Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO7 Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und andere neue Betriebsinhaber sowie deren Unterstützung; Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Diversifizierung G.4 landwirtschaftlicher Betriebe Hohe Priorität Ja und Einkommen Schaffung qualifizierter H.2 Hohe Priorität Ja Arbeitsplätze Gleichstellung aller H.7 Geschlechter und sozialen Hohe Priorität Ja Gruppen Erleichterung von nicht- H.9 landwirtschaftlichen Hohe Priorität Ja Existenzgründungen 4 Ergebnisindikator(en) DE 1602 DE ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.37 Neue Arbeitsplätze in geförderten GAP-Projekten R.39 Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP entwickelt wurden 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rahmenbedingungen bedingen einen stetigen Strukturwandel. Nicht alle Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften können. Die Schaffung und Entwicklung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit wird mit der Förderung unterstützt und damit ein Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des Ländlichen Raums geleistet. Insofern wird auch die in der Mitteilung der Europäischen Kommission ausgesprochene Empfehlung aufgegriffen, einen diversifizierten Agrarsektor u.a. zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit, die Einkommenssicherung im ländlichen Raum zu unterstützen, weiterzuentwickeln und die Steigerung der Wertschöpfung der zu Grunde liegenden landwirtschaftlichen Unternehmen und deren Haushalte zu unterstützen. Durch die Diversifizierungstätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen soll ein außerlandwirtschaftliches, über die Primärproduktion hinaus gehendes Zusatzeinkommen generiert und damit die wirtschaftliche Stabilität und Lebensfähigkeit der Betriebe durch mehrere Standbeine verbessert werden. Durch die Förderung im Bereich der Be- und Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftsnaher Produkte und Dienstleistungen wird das Ziel einer verstärkten Ausrichtung auf den Markt sowie Steigerung der Wertschöpfung des zu Grund liegenden landwirtschaftlichen Unternehmens und deren Haushalte verfolgt. Dies gilt auch für den Verkauf durch einen Primärerzeuger an Endverbraucher, wenn er in gesonderten, für diesen Zweck vorgesehenen Räumen erfolgt. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zu den spezifischen Zielen SO7 und SO8. Nachstehende Übersicht zeigt, welche (Teil-)Intervention welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung (Teil-)Intervention G.4 Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe und Einkommen EL-0411 H.2 Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze EL-0411 H.7 Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen Gruppen EL-0411 Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen H.9 EL-0411 Existenzgründungen Abdeckung der Bedarfe durch die (Teil)Intervention Der Aufbau ergänzender Erwerbstätigkeiten und Erwerbskombinationen in landwirtschaftsnahen Bereichen aber auch außerhalb der Landwirtschaft festigt die wirtschaftliche Basis der landwirtschaftlichen Haushalte und deren Angehörigen, eröffnet Entwicklungsmöglichkeiten und erleichtert so die Weiterführung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie den Werterhalt bestehender Infrastruktur. Die Umwidmung landwirtschaftlicher Produktionsfaktoren für landwirtschaftsnahe und nicht landwirtschaftliche Unternehmertätigkeiten und die gezielte Nutzung persönlicher, regionaler und DE 1603 DE ökologischer Potenziale schafft neue Wertschöpfung und trägt zur Erhaltung der regionalen Wirtschaftskraft bei. Durch die Bildung und Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten können Impulse zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung gesetzt werden (z.B. durch die bessere Ausschöpfung von Marktpotenzialen im Tourismus, in der Vermarktung und Nahversorgung oder die Bereitstellung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen etc.). Durch die zunehmende Digitalisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen wird neben einer regionalen Vermarktungsstrategie die Online-Vermarktung an Bedeutung zunehmen und somit zusätzliches Entwicklungspotential bieten. Somit adressiert die vorliegende Intervention in vielfältiger Weise die Bedarfe G.4 im Rahmen des spezifischen Ziels SO7 sowie H.2, H.7 und H.9 im Rahmen des spezifischen Ziels SO8. Auswahl des Vorhabens Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Für Vorhaben, die von Frauen beantragt werden, sollen Zusatzpunkte vorgesehen werden. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit x x x x x Auswahlterminen Förderaufrufe mit x Antragsfristen Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der Sektorinterventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Interventionen genannt. Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (EL-0403) Mit EL-0403-01 werden produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen im Bereich der Erzeugung, einschließlich der Tätigkeiten zur Vorbereitung eines tierischen oder pflanzlichen Erzeugnisses für den Erstverkauf landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse des Anhangs I AEUV an Wiederverkäufer und Verarbeiter gefördert. Der Verkauf durch einen Primärerzeuger an Endverbraucher in gesonderten, für diesen Zweck vorgesehenen Räumen wird nicht in der Intervention EL-0403 unterstützt. Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten (EL-0412) Mit EL-0412 werden keine landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert. Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP- Agri) (EL-0702) und Netzwerke und Kooperationen (EL-0701) Aus den Bereichen der Unterstützung von Netzwerken und Kooperationen (EL-0701) und von EIP-Agri (EL-0702) können sich Synergieeffekte sowie sich anschließende Investitionen ergeben, die einen Bezug DE 1604 DE zur Intervention EL-0411 haben können. LEADER (EL-0703) Im Rahmen des LEADER-Ansatzes können nur von lokalen Aktionsgruppen (LAG) ausgewählte Vorhaben gefördert werden, die der LES der jeweiligen LAG entsprechen. LEADER unterstützt somit einen regionalen Ansatz. Sektorielle Interventionen Obst & Gemüse, Wein, Bienenschutzförderung Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen (z.B. auf Ebene der Fördergegenstände oder Zuwendungsempfänger) werden Überschneidungen mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Eine Doppelförderung wird in jedem Fall (vgl. Kap. 4.7.3) ausgeschlossen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • Landwirtschaftliche Unternehmen und deren Zusammenschlüsse, unabhängig von der Rechtsform und Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen • Ehegattinnen und Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige gem. § 1 Abs. 8 Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, einer Inhaberin bzw. eines Inhabers/Mitglieds eines landwirtschaftlichen Unternehmens, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb eine selbständige Existenz weiterentwickeln. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Die Unterstützung umfasst einzelbetriebliche produktive Investitionen in nicht landwirtschaftlichen aber landwirtschaftsnahen Tätigkeiten. Förderfähig sind insbesondere: • Investitionen, die der Schaffung und Entwicklung zusätzlicher Einkommensquellen (z.B. Hofladen, Direktvermarktung, bäuerliche Gastronomie, Urlaub auf dem Bauernhof, landwirtschaftliche oder landwirtschaftsnahe Bildung, bäuerliches Handwerk), einschließlich der Be- und Verarbeitung landwirtschaftsnaher Produkte sowie landwirtschaftsnaher Dienstleistungen (z.B. Natur- und Landschaftspflege, Lebensmittelservice, Familien- und Altenbetreuung), dienen und nicht die Primärproduktion betreffen. • Die Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich zielgerichteter Ausstattungsgegenstände. • Erstanschaffung von neuen Maschinen, Geräten, Anlagen und anderen im Verbund mit beweglichem Vermögen inventarisierbaren langlebigen Wirtschaftsgütern bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes einschließlich digitalisierter Einrichtungen und Prozesse einschließlich Computersoftware sowie Errichtung und Erwerb von digitalen Einrichtungen zur Online- Vermarktung. • Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind. Spezifische Fördervoraussetzungen 1. Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. 2. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. 3. Nachweis (z.B. über notarieller Vertrag, Eintragung ins Handelsregister, Bestätigung Sozialversicherung, Förderdatenbank), dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht. DE 1605 DE Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen in den Ländern. Tabelle 0411: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Aufwendungen, die ausschließlich die X X X X X X Erzeugung gem. Anhang-I AEUV betreffen Aufwendungen, die den Erstverkauf und/oder die Vorbereitung von landwirt¬schaftlichen X X X X X X Erzeugnissen (Anhang I- Produkte) an Wiederverkäufer und Verarbeiter betreffen Aufwendungen, die den Erstverkauf an den Endverbraucher (ggf. auch die Vorbereitung) betreffen, sofern der Verkauf nicht in dafür X X X X X X vorgesehenen Räumen erfolgt. (Hinweis: Bei einem reinen Online- Verkauft an Endverbraucher liegt ein virtueller Raum vor). Maschinen, bauliche Anlagen und Geräte, die X X X X X X der Primärerzeugung dienen Maschinen und Geräte für X X X die Außenwirtschaft Ablösung von X X X X X X Verbindlichkeiten Investitionen in privat X X X X X X genutzte Wohnungen Investitionen in X X X X X Verwaltungsgebäude Energiegewinnungsanlage n sowie damit zusammenhängende bauliche Anlagen und X X X X X X technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbaren- DE 1606 DE EnergienGesetz oder das Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz förderfähig sind Landkauf X X X X X X Von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegte Investitionsvorhaben im Bereich eines Standorts X X außerhalb einer von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegten Gebietskulisse. Tabelle 0411: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den X X X X X X Vorgaben der jeweiligen Verwaltungsbehörde Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen /Höchstinvestitionsvolumen X X X X X X nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Prosperitätsregelung oder X X X X X vergleichbare Kriterien Nachweis über die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der X X X X X X durchzuführenden Maßnahmen Spezifischen Förderverpflichtungen · Ausgehend von dem zugrundeliegenden landwirtschaftlichen Betrieb müssen die Investitionen nicht- landwirtschaftliche Tätigkeiten (Diversifizierung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit) betreffen. Andere Verpflichtungen: • Investitionen sind auf den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung außerhalb der Erzeugung von Anhang I-AUEV-Erzeugnissen auszurichten. • Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Daneben gelten die nachstehend aufgeführten Förderbedingungen in den Ländern DE 1607 DE Tabelle 0411: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: DE3 DE5/ Region DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 DE9 Bedarfsgerechte Anpassung der Zweckbindung durch X X X X X regionale Verwaltungsbehörde Die Vorhaben sollen grundsätzlich im vorgegebenen X X X X X X Bewilligungszeitraum durchgeführt werden. Anforderung an Investitionen in bestimmten Bereichen (z.B. Beherbergung, Brennereien, X X X X X X Pensions-Tierhaltung) können von der regionalen Verwaltungsbehörde festgelegt werden Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 20 % bis höchstens 65% der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Investition Klima-/Ressourcen-/Umweltschutz • Größe des Unternehmens • Benachteiligtes Gebiet / nicht benachteiligtes Gebiet DE 1608 DE • EIP-Vorhaben • Junglandwirtinnen/Junglandwirte Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschüsse finden in den folgenden Ländern Anwendung: DE5 / DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE9 x 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja Nein gemischt x x x x x x Die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse des Anhangs I AEUV fällt in den Geltungsbereich von Artikel 42 AEUV. Für Ausgaben, die nicht der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (= Anhang – I Produkte) dienen, erfolgt die Förderung auf der Grundlage der geltenden De-minimis-Regelungen. Die regionalen Verwaltungsbehörden informieren die Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nach Artikel 123 Abs. 2 k) GAP-SP-VO über die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? siehe Tabelle "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern“ Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) DE 1609 DE Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: • Betroffen ist lediglich der Diversifizierungsbereich „Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“. Die Erzeugung/Herstellung von Primärerzeugnissen des Anhang I-AEUV ist kein Fördergegenstand, welcher in der Diversifizierung (Interventionsbeschreibung EL-0411) gefördert wird. • Die Förderung hat keine Mengen- oder Produktionsbezüge (Erzeugungsmenge, Vieheinheiten). • Die Höhe der Zuwendung bezieht sich nicht auf inländische oder internationale Preise, die für eine Erzeugung nach dem Ausgangszeitraum liegenden Jahr gelten. • Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet entsprechend der Vorgaben des GAP-SP. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE1 - Baden- 91(3)(c) - 73-74 - Vorhaben gemäß Artikel 73 bis 74, für die gemäß 79,00% 20,00% 100,00% Württemberg den Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE2 - Bayern 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE3 - Berlin 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE4 - 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Brandenburg Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE7 - Hessen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEC - Saarland 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DED2 - Dresden 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED4 - Chemnitz 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED5 - Leipzig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE 1610 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0411-00-0-01 - Diversifizierung der Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.37; R.39 Nein landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit 43,00% DE1-EL-0411-00-0-02 - U79% - Diversifizierung der Finanzhilfe 91(3)(c) - 73-74- Durchschnitt DE1; R.37; R.39 Nein landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit DE1-79,00% DE2-EL-0411-00-0-01 - EIF - Diversifizierung Finanzhilfe 91(2)(d)-DE2- Durchschnitt DE2; R.37; R.39 Nein 43,00% DE4-EL-0411-00-0-01 - Diversifizierung (Teil der EBI- Finanzhilfe 91(2)(d)-DE3- Durchschnitt DE3; R.37; R.39 Nein RL) BE 43,00% DE4-EL-0411-00-0-02 - Diversifizierung (Teil der EBI- Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4- Durchschnitt DE4; R.37; R.39 Nein RL) 60,00% DE7-EL-0411-00-0-01 - Diversifizierung Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.37; R.39 Nein 43,00% DEC-EL-0411-00-0-01 - FID - Diversifizierung Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC- Durchschnitt DEC; R.37; R.39 Nein 43,00% DED-EL-0411-00-0-01 - [C/DD] Investitionen Finanzhilfe 91(2)(c)-DED2- Durchschnitt DED2; R.37; R.39 Nein landwirtschaftlicher Unternehmen in die Verarbeitung und 60,00% DED4; Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte 91(2)(c)-DED4- 60,00% DED-EL-0411-00-0-02 - [L] Investitionen Finanzhilfe 91(2)(d)-DED5- Durchschnitt DED5; R.37; R.39 Nein landwirtschaftlicher Unternehmen in die Verarbeitung und 43,00% Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0411-00-0-01 - Diversifizierung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0411-00-0-02 - U79% - Diversifizierung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0411-00-0-01 - EIF - Diversifizierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter DE 1611 DE Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0411-00-0-01 - Diversifizierung (Teil der EBI-RL) BE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0411-00-0-02 - Diversifizierung (Teil der EBI-RL) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0411-00-0-01 - Diversifizierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEC-EL-0411-00-0-01 - FID - Diversifizierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0411-00-0-01 - [C/DD] Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0411-00-0-02 - [L] Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 Diversifizierung der (gesamte öffentliche landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit Ausgaben in EUR) DE 1612 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 1,00 23,00 44,00 34,00 32,00 25,00 8,00 Insgesamt: Vorhaben) 167,00 Max.: 44,00 DE1-EL-0411-00-0-02 - U79% - Geplanter Einheitsbetrag 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 Diversifizierung der (gesamte öffentliche landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 1,00 14,00 37,00 48,00 23,00 Insgesamt: Vorhaben) 123,00 Max.: 48,00 DE2-EL-0411-00-0-01 - EIF - Geplanter Einheitsbetrag 63.776,00 65.077,00 66.405,00 67.760,00 67.760,00 67.790,00 Diversifizierung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 52,00 79,00 76,00 76,00 74,00 25,00 Insgesamt: Vorhaben) 382,00 Max.: 79,00 DE4-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 58.139,57 58.139,50 Diversifizierung (Teil der EBI-RL) (gesamte öffentliche BE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 75.581,44 75.581,35 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1613 DE O.24 (Einheit: 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 2,00 Max.: 1,00 DE4-EL-0411-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 37.000,00 37.000,00 37.000,00 37.000,00 37.000,00 37.000,00 Diversifizierung (Teil der EBI-RL) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 48.100,00 48.100,00 48.100,00 48.100,00 48.100,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 2,00 4,00 5,00 5,00 5,00 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 30,00 Max.: 9,00 DE7-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 80.537,48 80.537,48 125.220,00 125.220,00 125.220,00 125.220,00 125.220,00 Diversifizierung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 186.546,00 186.546,00 186.546,00 186.546,00 186.546,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 10,00 10,00 8,00 9,00 9,00 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 55,00 Max.: 10,00 DEC-EL-0411-00-0-01 - FID - Geplanter Einheitsbetrag 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Diversifizierung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 67.000,00 67.000,00 67.000,00 67.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 19,00 Max.: 4,00 DED-EL-0411-00-0-01 - [C/DD] Geplanter Einheitsbetrag 26.528,92 42.446,27 42.446,27 42.446,27 42.446,27 42.446,27 Investitionen landwirtschaftlicher (gesamte öffentliche Unternehmen in die Verarbeitung und Ausgaben in EUR) DE 1614 DE Vermarktung landwirtschaftlicher Geplanter Produkte (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 8,00 5,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 53,00 Max.: 10,00 DED-EL-0411-00-0-02 - [L] Geplanter Einheitsbetrag 26.528,92 42.446,27 42.446,27 42.446,27 42.446,27 42.446,27 Investitionen landwirtschaftlicher (gesamte öffentliche Unternehmen in die Verarbeitung und Ausgaben in EUR) Vermarktung landwirtschaftlicher Geplanter Produkte (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 7,00 5,00 9,00 9,00 9,00 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 48,00 Max.: 9,00 INSGESAMT O.24 (Einheit: 2,00 116,00 162,00 162,00 183,00 186,00 95,00 Insgesamt: Vorhaben) 906,00 Max.: 186,00 Jährliche indikative 110.000,00 7.719.535,80 13.087.016,80 13.537.037,17 16.083.127,60 16.511.997,10 8.631.117,60 75.679.832,07 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 47.300,00 3.367.027,34 5.727.224,17 6.476.869,87 8.482.488,75 9.102.502,64 4.748.884,45 37.952.297,22 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 1615 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1616 DE EL-0412 - Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten Interventionscode (MS) EL-0412 Bezeichnung der Intervention Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.24. Anzahl unterstützter produktiver Investitionsvorhaben oder -einheiten außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE8 Mecklenburg-Vorpommern Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner H.10 Hohe Priorität Ja und mittlerer Unternehmen (KMU) Schaffung qualifizierter H.2 Hohe Priorität Ja Arbeitsplätze Sicherung oder Verbesserung H.3 der Daseinsvorsorge in Sehr hohe Priorität Ja ländlichen Räumen Gleichstellung aller H.7 Geschlechter und sozialen Hohe Priorität Ja Gruppen Erleichterung von nicht- H.9 landwirtschaftlichen Hohe Priorität Ja Existenzgründungen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.37 Neue Arbeitsplätze in geförderten GAP-Projekten R.39 Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP entwickelt wurden 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität DE 1617 DE mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Ziel der Intervention ist es, die nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen in ländlichen Gebieten zu stärken. Durch die Förderung von Investitionen in die Entwicklung von Kleinstunternehmen, insbesondere von Frauen, soll die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum erhalten und gestärkt werden. Dazu gehören auch Investitionen mit dem Ziel, neue Geschäftsfelder zu erschließen bzw. Investitionen junger Betriebe zu unterstützen. Die Förderung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen kann nachhaltig zum Beschäftigungsaufbau und zur Durchsetzung von Innovationen und zur Beschleunigung des wirtschaftlichen Strukturwandels in ländlichen Gebieten beitragen. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum SO8 der GAP-SP-VO. Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung H.2 Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch H.3 angemessene lokale Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen für die Bevölkerung H.7 Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen Gruppen H.9 Erleichterung von nicht-landwirtschaftlichen Existenzgründungen H.10 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0412: Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten. Dadurch werden im ländlichen Raum qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert. Dies trägt zur Steigerung der Beschäftigung und zum wirtschaftlichen Wachstum in ländlichen Gebieten und somit der Teilhabe aller Menschen im Sinne der Gleichstellung aller Geschlechter bei. Somit adressiert die vorliegende Intervention in vielfältiger Weise die Bedarfe H.2, H.3, H.7, H.9 und H.10 im Rahmen des spezifischen Ziels S08. Projektauswahl Auswahlkriterien finden Anwendung gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt. DE9 Verfahren der DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl DE 6) DE 1618 DE Kontinuierliche Antragstellung mit x x Auswahlterminen Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Die Abgrenzung der Intervention EL-0412 zur EL-0501 besteht darin, dass in der EL-0501 ausschließlich Land- und Forstwirte eine Existenzgründungsbeihilfe erhalten. Es erfolgt eine verfahrenstechnische Abgrenzung zu EL-0411 Diversifizierung und EL-0703 LEADER. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Kleinstunternehmen, die im Sinne des Anhang I der Verordnung(EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen und Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1, L 283 vom 27.09.2014, S. 65) einem Kleinstunternehmen entsprechen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen TI: EL-0412: Förderung von Investitionen in dieEntwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten Förderfähig sind: • Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens • Aufwendungen für Beratungsleistungen; Architekten- und Ingenieurleistungen können gefördert werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen • Durchführbarkeitsstudien, Erwerb von Lizenzen, • Werbekonzeption • Aufbau digitaler Vermarktungsformen DE9 TI/ DE1 DE2 DE4 (DE3) DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand DE6) EL-0412 X X Spezifische Fördervoraussetzungen • Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. • Nachweis (z.B. über notarieller Vertrag, Eintragung ins Handelsregister, Bestätigung Sozialversicherung, Förderdatenbank), dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht. • Berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens sind nachzuweisen • Ein Wirtschaftlichkeitskonzept in Form eines Geschäftsplans ist zu erbringen • Die Sicherung der Gesamtfinanzierung ist nachzuweisen, ggf. unter Vorlage der Bestätigung eines Kreditinstitutes Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtung in den Ländern. DE 1619 DE Tabelle 0412: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Unternehmen mit einer Kapitalbeteiligung der x x öffentlichen Hand von mehr als 25% Unternehmen über die ein Insolvenzverfahren x x beantragt oder eröffnet ist Unternehmen mit Rückforderungsanordnung x x , die dieser nicht Folge geleistet haben Unternehmen, deren Jahresumsatz mehr als 2,0 x x Mio. Euro beträgt Unternehmen, des Einzelhandels in Orten mit x mehr als 500 Einwohnern Nicht förderfähig sind Ärzte, Zahnärzte, x x Psychotherapeuten und Apotheker Der Erwerb von Kraftfahrzeugen Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstigen überwiegend dem Transport dienenden x x und im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen mit Ausnahme mobiler Verkaufseinrichtungen Inzahlungnahme, x x Mietkauf, Leasing Investitionen in x Wohnraum Umsatzsteuer x x Energiegewinnungsanlage n sowie damit zusammenhängende bauliche Anlagen und technische Einrichtungen, x x die nach dem Erneuerbaren-Energien- Gesetz oder das Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz förderfähig sind Förderobergrenze x DE 1620 DE Förderuntergrenze x x Tabelle 0412: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: DE5/ DE3 / Region DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 DE9 Kleinstunternehmen im x x ländlichen Raum Begünstigte sind Frauen x Spezifische Förderverpflichtung Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 30 % und höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Vorhaben, die der Umsetzung in einem anerkannten ILEK dienen • Vorhaben, die der Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dienen Zusätzliche Erläuterungen Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist nicht zulässig. 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt DE 1621 DE Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja x x Nein gemischt Soweit Vorhaben im Einzelfall eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellen und Art. 145 Abs. 2 der VO (EU) 2021/2115 nicht zur Anwendung kommt, erfolgt die Förderung auf der Grundlage einer geltenden de-minimis-Regelung. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabelle „Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern“ Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention fällt unter die Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 1622 DE Begründung: • Die Erzeugung/Herstellung von Primärerzeugnissen des Anhang I-AEUV ist kein Fördergegenstand, welcher in der Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten (Interventionsbeschreibung EL- 0412) gefördert wird. • Die Förderung hat keine Mengen- oder Produktionsbezüge (Erzeugungsmenge, Vieheinheiten). • Die Höhe der Zuwendung bezieht sich nicht auf inländische oder internationale Preise, die für eine Erzeugung nach dem Ausgangszeitraum liegenden Jahr gelten. Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet entsprechend der Vorgaben des GAP-SP. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1623 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0412-00-0-01 - Investitionen in die Entwicklung Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.37; R.39 Nein nicht lw. Tätigkeiten durch Frauen in Ländl. Gebieten 43,00% DE8-EL-0412-00-0-01 - Förderung von Investitionen in die Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.37; R.39 Nein Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in 60,00% ländlichen Gebieten Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0412-00-0-01 - Investitionen in die Entwicklung nicht lw. Tätigkeiten durch Frauen in Ländl. Gebieten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0412-00-0-01 - Förderung von Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen in ländlichen Gebieten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0412-00-0-01 - Investitionen Geplanter Einheitsbetrag 45.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 in die Entwicklung nicht lw. (gesamte öffentliche Tätigkeiten durch Frauen in Ländl. Ausgaben in EUR) Gebieten (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 7,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 22,00 Max.: 7,00 DE8-EL-0412-00-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 von Investitionen in die Entwicklung (gesamte öffentliche nichtlandwirtschaftlicher Ausgaben in EUR) DE 1624 DE Unternehmen in ländlichen Gebieten Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: 15,00 25,00 25,00 25,00 35,00 Insgesamt: Vorhaben) 125,00 Max.: 35,00 INSGESAMT O.24 (Einheit: 22,00 28,00 28,00 28,00 38,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 147,00 Max.: 38,00 Jährliche indikative 765.000,00 1.110.000,00 1.110.000,00 1.110.000,00 1.410.000,00 360.000,00 5.865.000,00 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 405.450,00 604.800,00 604.800,00 604.800,00 784.800,00 154.800,00 3.159.450,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1625 DE EL-0413 - Investitionen in IKT- Ausstattung in Bildungseinrichtungen Interventionscode (MS) EL-0413 Bezeichnung der Intervention Investitionen in IKT- Ausstattung in Bildungseinrichtungen Art der Intervention INVEST(73-74) - Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung Gemeinsamer Outputindikator O.22. Anzahl unterstützter Infrastrukturinvestitionsvorhaben oder -einheiten Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DEE Sachsen-Anhalt Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle „Auswahl der NUTS-Ebene“ 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Förderung der ländlichen H.1 Hohe Priorität Ja Entwicklung Sicherung oder Verbesserung H.3 der Daseinsvorsorge in Sehr hohe Priorität Ja ländlichen Räumen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.41 Anteil der ländlichen Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur hat 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Bestehende Defizite in der IT-Ausstattung von Schulen im ländlichen Raum, Weiterbildungseinrichtungen (einschließlich überbetrieblicher Bildungseinrichtungen) und Träger von Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum sollen ausgeglichen werden. Damit soll der Bevölkerung in ländlichen Räumen ein DE 1626 DE adäquater Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht werden. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel S08. Abdeckung der Bedarfe durch die Intervention Wegen der rasanten Entwicklung der Informationstechnik und des daraus erwachsenden Ausstattungs- und insbesondere Modernisierungsbedarfs der Bildungseinrichtungen deckt der erreichte Ausstattungsgrad an den Schulen nicht den Bedarf ab. Der in der Zeit der Corona-Pandemie gestiegene Bedarf nach Distanzunterricht an Schulen sowie digital oder hybrid durchgeführter Veranstaltungen in der Weiterbildung im Ländlichen Raum hat diese Einschätzung nochmals bestärkt. Sowohl Schulen als auch die Schülerinnen und Schüler sind unterschiedlich ausgestattet, durchweg aber unzureichend. Deshalb soll die Ausstattung für Schulen aller Schulformen mit Multimedia-Arbeitsstationen und Multimedia- Endgeräten zur variablen und örtlich gebundenen Nutzung einschließlich Installation ausgebaut werden. Weiterhin werden mit der Förderung Defizite in der IT-Ausstattung von Weiterbildungseinrichtungen (einschließlich überbetrieblicher Bildungseinrichtungen) und Träger von Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum behoben und ihnen ermöglicht, zeitgemäße Bildungsangebote im ländlichen Raum anzubieten. Das umfasst auch Bildungsträger und –einrichtungen (einschließlich Zusammenschlüsse) ,die ihren Sitz außerhalb des ländlichen Raums haben. Dies umfasst die Ausstattung von Bildungseinrichtungen mit Informations- und Kommunikationstechnologien, die es ermöglichen, verschiedenartige, auch dezentral abgelegte Inhalte in der Bildung aufzurufen und zu präsentieren. Eingeschlossen ist die Schaffung von technischen Voraussetzungen für die Durchführung von hybriden und rein digitalen Veranstaltungen. Insbesondere sollen so Menschen im ländlichen Raum mit Bildungsangeboten erreicht werden, die solche z.B. aufgrund der damit verbundenen Reise- oder vergleichbarer zeitlicher Aufwendungen bisher nicht wahrgenommen haben. Damit wird den Bedarfen H.1 und H.3 entsprochen und ein Betrag zum spezifischen Ziel SO8 geleistet. Auswahl des Vorhabens Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands. Die regionalen Verwaltungsbehörden können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: Verfahren der DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit x Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x Auswahltermin Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der Sektorprogramme vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. DE 1627 DE Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • Träger kommunaler Schulen sowie Träger von anerkannten Ersatzschulen (freie Träger), die öffentliche Finanzhilfe erhalten. Eine genauere Definition erfolgt in den Richtlinien. • Gebietskörperschaften und sonstige Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie deren Zusammenschlüsse, Personengesellschaften. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Förderinhalte • Investitionen in IKT- Ausstattung an Schulen einschließlich Software • Investitionen in die entsprechende Hard- und Softwareausstattung Weiterbildungseinrichtungen (einschließlich überbetrieblicher Bildungseinrichtungen) und Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum, d.h. Maßnahmen haben Wirkung für die Menschen des ländlichen Raumes. Die Umsatzsteuer ist förderfähig, sofern die Förderung nicht von der regionalen Verwaltungsbehörde ausgeschlossen wird. DE9 DE4 TI/ Fördergegenstand DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE6) 0413: Investitionen in IKT- Ausstattung in X X Bildungseinrichtungen Spezifische Fördervoraussetzungen: Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Art. 73 Abs. 2 der GAP-SP-VO erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Die Investitionen müssen zur Sicherstellung und Ausbau der Basisdienstleistungen, Daseinsvorsorge und lokalen Infrastrukturen für die ländliche Wirtschaft oder zur Schaffung von gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten beitragen. In begründeten Fällen kann die Zweckbindungsfrist geringer als 5 Jahre sein. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Tabelle 0413: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE 5 / DE3 / DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 Kriterium DE 9 Die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten einschließlich des erforderlichen Mobiliars X X sowie Versicherungskosten und Aufwendungen, die nicht unmittelbar für die DE 1628 DE Projektrealisierung erforderlich sind. Wartung X X Oberzentren (Dessau- Roßlau, Halle und X Magdeburg) Umsatzsteuer X Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0413: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: DE 5 / DE3 / Region DE1 DE2 DE 6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 Nutzungskonzept X Fördermaßnahme wird im ländlichen Raum X X umgesetzt Zuwendungsempfänger müssen als Bildungsträger /- einrichtung X X (einschließlich Zusammenschluss) anerkannt sein Dokumentation der X Bestandssicherheit Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. DE 1629 DE Der Zuwendungssatz variiert zwischen 50% und 100% und die Höhe der Zuwendung variiert, je nach Bundesland und nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde, insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • öffentliche oder freie anerkannte Trägerschaft, die öffentliche Finanzhilfe erhalten • Gemeinnützige bzw. private Bildungseinrichtung und Bildungsträger, sowie deren Zusammenschluss auch außerhalb des ländlichen Raumes, die im ländlichen Raum tätig sind. Zusätzliche Erläuterungen Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschuss finden in folgenden Ländern Anwendung: DE5/ DE6/ Intervention DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 9 EL-0413 X 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja X Nein X gemischt Soweit Vorhaben im Einzelfall beihilferechtlich relevant sind, erfolgt die Förderung auf der Grundlage der geltenden De-minimis-Regelungen, Freistellung oder einer Notifizierung. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Wofür gibt es kein Anrecht auf Unterstützung? Siehe Tabellen "Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern" Umfasst die Investition eine Bewässerung? Ja Nein Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen: Angabe des bzw. der geforderten Wassereinsparpotenzials/-potenziale (ausgedrückt in Prozent) entfällt Einzelheiten zu den unterschiedlichen Wassereinsparpotenzialen je nach Art der Anlage oder Infrastruktur (falls zutreffend) DE 1630 DE Investitionen in die Verbesserung bestehender Bewässerungsanlagen (die sich auf Wasserkörper mit einem niedriger als gut eingestuften Zustand auswirken): Angabe, welche Anforderung(en) für eine effektive Senkung des Wasserverbrauchs – ausgedrückt in Prozent – gilt/gelten entfällt Regionale Unterteilung 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 11 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 11 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: • Betroffen ist lediglich die Anschaffung von IKT Ausstattung für Bildungseinrichtungen. Erzeuger/Hersteller von Primärerzeugnissen des Anhang I AEUV sind keine förderfähigen Begünstigten der Intervention EL-0413. Investitionen in die Erzeugung/Herstellung von Primärerzeugnissen des Anhang I AEUV sind im Rahmen der Intervention EL-0413 nicht förderfähig. • Die Förderung hat keine Mengen- oder Produktionsbezüge (Erzeugungsmenge, Vieheinheiten). • Die Höhe der Zuwendung ist nicht von inländischen oder internationalen Preisen, die für landwirtschaftliche Erzeugung gelten, abhängig. • Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet entsprechend der Vorgaben des GAP-SP 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DEE - Sachsen-Anhalt 91(3)(b) - 73 - Unterstützung für nichtproduktive 80,00% 20,00% 80,00% Investitionen gemäß Artikel 73 DE 1631 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag auf Unterstützung sätze Einheitsbetrags übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0413-00-0-01 - IT-Technik für Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.41 Nein Weiterbildungseinrichtungen und -träger 43,00% DEE-EL-0413-00-0-01 - IKT Förderung an Finanzhilfe 91(3)(b) - 73-DEE- Durchschnitt DEE; R.41 Nein Schulen 80,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0413-00-0-01 - IT-Technik für Weiterbildungseinrichtungen und -träger Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0413-00-0-01 - IKT Förderung an Schulen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0413-00-0-01 - IT-Technik Geplanter Einheitsbetrag 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 für Weiterbildungseinrichtungen und - (gesamte öffentliche träger (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: 2,00 12,00 8,00 7,00 7,00 6,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 45,00 Max.: 12,00 DEE-EL-0413-00-0-01 - IKT Geplanter Einheitsbetrag 59.912,43 59.912,43 80.000,00 80.000,00 Förderung an Schulen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1632 DE O.22 (Einheit: 100,00 53,00 16,00 Insgesamt: Vorhaben) 169,00 Max.: 100,00 INSGESAMT O.22 (Einheit: 2,00 112,00 61,00 23,00 7,00 6,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 214,00 Max.: 112,00 Jährliche indikative 1.320.000,00 6.720.202,50 4.680.000,00 1.661.320,00 420.000,00 360.000,00 180.000,00 15.341.522,50 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 1.011.600,00 5.109.762,00 3.566.400,00 1.173.656,00 180.600,00 154.800,00 77.400,00 11.274.218,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1633 DE INSTAL(75) - Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum EL-0501 - Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte Interventionscode (MS) EL-0501 Bezeichnung der Intervention Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte Art der Intervention INSTAL(75) - Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum Gemeinsamer Outputindikator O.25. Anzahl der Junglandwirte, die Unterstützung für die Niederlassung erhalten Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Ja Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE3 Berlin DE4 Brandenburg DEB Rheinland-Pfalz DEC Saarland DED2 Dresden DED4 Chemnitz DED5 Leipzig DEE Sachsen-Anhalt DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO7 Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und andere neue Betriebsinhaber sowie deren Unterstützung; Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Unterstützung der inner- und G.1 der außerfamiliären Hohe Priorität Ja Betriebsübernahme Unterstützung beim Flächen- und Kapitalzugang für JLW G.2 Hohe Priorität Ja bzw. Existenzgründerinnen und Existenzgründer Sicherung angemessener Einkommen von G.3 Hohe Priorität Ja Junglandwirtinnen und Junglandwirten Diversifizierung G.4 landwirtschaftlicher Betriebe Hohe Priorität Ja und Einkommen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. DE 1634 DE R.36 Anzahl der Junglandwirte, die sich mit GAP-Unterstützung niederlassen, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Geschlecht R.37 Neue Arbeitsplätze in geförderten GAP-Projekten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Ziel der Intervention ist es, die Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte zu steigern oder aufrecht zu erhalten. Insgesamt haben in Deutschland nur 36,6 % der haupterwerblichen Einzelunternehmen mit Betriebsleitung ab 45 Jahren eine gesicherte Hofnachfolge. Insbesondere die hohe Kapitalintensität, das Fehlen von Risikokapitalgebern, der erschwerte Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und der teilweise hohe Investitionsstau bei landwirtschaftlichen Betrieben, die einen Hofnachfolger benötigen, erschweren oder verhindern den Generationswechsel in der Landwirtschaft. Es entwickelt sich eine Tendenz zur Übernahme landwirtschaftlich wertvollerer Flächen durch etablierte, finanzstarke Unternehmen und auch außerlandwirtschaftliche Investoren, die die traditionelle landwirtschaftliche Vielfalt auch kleinerer und mittlere Betriebe und in Folge auch den Erhalt der Kulturlandschaft eingeschränkt. Das wirkt sich auch agrarstrukturell negativ aus. Die Intervention unterstützt Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Niederlassung und der Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Tätigkeit mit einer Existenzgründungsbeihilfe und sichert so das Einkommen. Außerdem wird mit der Existenzgründungsbeihilfe der Flächenzugang für die Junglandwirtinnen und Junglandwirte erleichtert. Gefördert werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel S07. Nachstehende Übersicht zeigt, wie diese Intervention mit beiden Teilintervention welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung G.1 Unterstützung der inner- wie auch der außerfamiliären Betriebsübernahme Unterstützung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte bzw.Existenzgründerinnen G.2 und Existenzgründer in der Landwirtschaft beim Flächen- und Kapitalzugang G.3 Sicherung angemessener Einkommen von Junglandwirtinnen und Junglandwirten G.4 Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe und Einkommen Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL-0501-01: Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte Altverpflichtungen Die Beihilfe wird an Junglandwirtinnen und Junglandwirte gewährt, die sich in der Förderperiode 2014- 2022 niedergelassen haben. Die Zahlung der Niederlassungsbeihilfe erfolgt über mehrere Jahre, sodass mit den Mitteln des GAP-Strategieplans die Altverpflichtungen weiterfinanziert werden können. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe G.1, G.2, G.3 und G.4 im Rahmen des spezifischen Ziels S07. TI: EL-0501-02: Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte DE 1635 DE Gefördert wird die Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten mittels einer Existenzgründungsbeihilfe, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen. Somit adressiert die vorliegende Teilintervention in vielfältiger Weise die Bedarfe G.1, G.2, G.3 und G.4 im Rahmen des spezifischen Ziels S07. Auswahl der Vorhaben Auswahlkriterien finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP VO Anwendung. Auswahlkriterien gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 DE4 Verfahren der Projektauswahl DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit X X X X Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und X Auswahltermin Auswahl durch Fachgremien oder aufgrund X naturwissenschaftlicher Expertisen Antragstellung zu einem festen Antragstermin und X Auswahlverfahren Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Es besteht eine Abgrenzung zur EGFL-Intervention Junglandwirteförderung, in der eine zusätzliche Flächenprämie für Junglandwirte gewährt wird. Der gewährte Pauschalbetrag im Rahmen der vorliegenden Interventionsbeschreibung (EL-0501) ist an die Umsetzung eines Geschäftsplanes geknüpft. Eine konkrete Förderung von Investitionen wie im Rahmen der Beschreibung EL-0403 erfolgt nicht. Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen EL-0403 Im Rahmen der der Förderung von einzelbetrieblichen produktiven Investitionen können Junglandwirtinnen und Junglandwirte einen Zuschlag für geförderte Investitionen erhalten. Die Bindung an eine Investition erfolgt bei der Intervention EL-0501 nicht. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • Einzelunternehmen, deren Betriebsleiter ein/e Junglandwirtin bzw. ein Junglandwirt ist, • Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristische Personen, wenn ein Junglandwirt DE 1636 DE die Gesellschaft wirksam und langfristig in Bezug auf die Entscheidungen zur Betriebsführung, zu Gewinnen und finanziellen Risiken kontrolliert. Die Definition des Begünstigten gilt für alle Teilinterventionen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI): • EL-0501-01: Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte Altverpflichtungen • EL-0501-02: Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte TI: EL-0501-01: Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte Altverpflichtungen: Förderinhalte: 1. Die Weiterfinanzierung von Verpflichtungen an Junglandwirtinnen und Junglandwirte, deren Niederlassungsbeihilfe zur Gründung, Übernahme oder Kauf eines landwirtschaftlichen Betriebs in der Förderperiode 2014-2022 bewilligt wurde. TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0501-01 X Spezifische Fördervoraussetzungen Die Junglandwirtinnen und Junglandwirte müssen die Voraussetzungen des Art. 75 Abs. 2 (a) und Art. 75 Abs. 3 der GAP-SP-VO erfüllen. Erfüllung der Begriffsbestimmung des Junglandwirts, gem. Art. 4 Abs. 1 Buchst. e) GAP-SP VO welche Folgendes umfasst: 1. eine Altersgrenze von höchstens 40 Jahren zum Zeitpunkt erstmaligen Antragstellung. 2. erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirtin bzw. Landwirt, 3. Die einschlägigen Qualifikationen und/oder Ausbildungsanforderungen für die ordnungsgemäße Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs. 4. Der Nachweis der Qualifikation und/oder der Ausbildungsanforderungen zur Erfüllung der Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs ist auch innerhalb von 36 Monaten ab Zeitpunkt der Bewilligung möglich. 5. Vorlage eines Geschäftsplans 6. Eine Förderung wurde bereits in der Förderperiode 2014-2022 gewährt/bewilligt (Altverpflichtung) Bei der Festlegung der Auswahlkriterien werden Junglandwirtinnen gegenüber Junglandwirten besonders berücksichtigt. So können bei Punktgleichheit nach Bewertung auf Basis der Auswahlkriterien, Junglandwirtinnen vorgezogen werden. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Tabelle 0501-01: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Unternehmen mit einer Kapitalbeteiligung der X öffentlichen Hand von mehr als 25% DE 1637 DE Unternehmen in Schwierigkeiten X Unternehmen über die ein Insolvenzverfahren beantragt oder X eröffnet ist Unternehmen mit Rückforderungsanordnung, die X dieser nicht Folge geleistet haben Unternehmen, deren Jahresumsatz X mehr als 10 Mio. Euro beträgt Aktiengesellschaften X Ausschluss bei Überschreiten X Einkommensprosperitätsschwelle Tabelle 0501-01: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Definition der einschlägigen X Qualifikation Möglichkeit der Nachreichung des landwirtschaftlichen X Qualifikation Inhaltsanforderungen an den X Geschäftsplan Wirksamer Einfluss des Junglandwirtes bei Personengesellschaften, X juristischen Personen oder Personenvereinigungen Tierbesatzobergrenzen X Wohn- und/oder Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der reg. X Verwaltungsbehörde Festlegung Unter- und Obergrenze nach Standardoutput X und/oder anderen Kriterien Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche X Anforderungen festlegen Spezifische Förderverpflichtung Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Beihilfe darf nicht gekoppelt auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein. Tabelle 0501-01: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtung gelten in den Ländern: Region/ DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Auszahlung der Prämie X DE 1638 DE innerhalb von fünf Jahren ab Bewilligung TI: EL-0501-02: Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte Förderfähig sind: 1. Die Finanzierung einer Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte die einen landwirtschaftlichen Betrieb kaufen, übernehmen oder gründen. DE9 TI/ DE4 DE1 DE2 DE4 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0501-02 x x x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Junglandwirtinnen und Junglandwirte müssen die Voraussetzungen des Art. 75 Abs. 2 (a) und Art. 75 Abs. 3 der GAP-SP-VO erfüllen. Erfüllung der Begriffsbestimmung des Junglandwirts, gem. Art. 4 Abs. 1 Buchst. e) GAP-SP VO, welche Folgendes umfasst: 1. eine Altersgrenze von höchstens 40 Jahren zum Zeitpunkt erstmaligen Antragstellung. 2. erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt, 3. Die einschlägigen Qualifikationen und/oder Ausbildungsanforderungen für die ordnungsgemäße Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörden. 4. Der Nachweis der Qualifikation und/oder der Ausbildungsanforderungen zur Erfüllung der Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs ist auch innerhalb von 36 Monaten ab Zeitpunkt der Bewilligung möglich. 5. Vorlage eines Geschäftsplans. Bei der Festlegung der Auswahlkriterien werden Junglandwirtinnen gegenüber Junglandwirten besonders berücksichtigt. So können bei Punktgleichheit nach Bewertung auf Basis der Auswahlkriterien, Junglandwirtinnen vorgezogen werden. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Tabelle 0501-02: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Unternehmen mit einer Kapitalbeteiligung der X X X X X X öffentlichen Hand von mehr als 25% Unternehmen über die ein Insolvenzverfahren beantragt oder X X X X X X eröffnet ist Unternehmen mit Rückforderungsanordnung, die X X X X X X dieser nicht Folge geleistet haben DE 1639 DE Unternehmen, deren Jahresumsatz festgelegte Schwellen X X X X überschreitet Aktiengesellschaften X X X X X X Ausschluss bei Überschreiten X X X X X X Einkommensprosperitätsschwelle Tabelle 0501-02: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Tierbesatzgrenzen X X X X Einhaltung KMU-Kriterium X X X X X X Antragstellung innerhalb von bis zu 5 Jahren nach der erstmaligen X X X X X X Niederlassung Festlegung Unter- und Obergrenze nach Standardoutput und/oder anderen Kriterien nach X X X X den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörden Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die X X X X X Alterssicherung der Landwirte (ALG) Wohn- und/oder Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der reg. X X X X X X Verwaltungsbehörde Regionale Verwaltungsbehörden können zusätzliche X X X X X X Anforderungen festlegen Spezifische Förderverpflichtung Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Beihilfe darf nicht gekoppelt auf die land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein. Tabelle 0501-02: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 inhaltliche Anforderungen an X X X X X X den Geschäftsplan Verpflichtung des Junglandwirtes den Betrieb X X X X X noch mindestens 5 Jahre nach der Bewilligung zu führen Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente DE 1640 DE (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Nach Art. 75 Abs. 4 erfolgt die Unterstützung in Form eines Pauschalbetrags von höchstens 100.000 Euro. Die regionalen Verwaltungsbehörden legen Kriterien fest, nach denen die Höhe des Pauschalbetrags variieren kann wie z.B. • Landwirt im Nebenerwerb; • Art der Betriebsübernahme; • Bewertung des Geschäftsplans. • Arbeitskräftenachweis Die Länder DEB und DEC legen einen einheitlichen Pauschalbetrag je Niederlassung fest. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es wird ein Pauschalbetrag gewährt. In den Ländern gelten die folgenden Auszahlungsmodalitäten des Pauschalbetrags: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Der Pauschalbetrag wird in mehreren Tranche innerhalb X X X von drei Jahren nach Bewilligung ausgezahlt Der Pauschalbetrag wird in mehreren Tranchen über mehr X X X als drei Jahre ausgezahlt Zusätzliche Erläuterungen Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist nicht zulässig. Die Antragstellung erfolgt erst nach der Niederlassung. 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt DE 1641 DE 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 10 WTO-Konformität Amber Box Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention fällt in den Artikel 6 des WTO Übereinkommens zur Landwirtschaft (Amber Box“). 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE3 - Berlin 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE4 - 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Brandenburg Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DEB - 91(3)(c) - 75 - Vorhaben gemäß Artikel 75, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Rheinland-Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEC - Saarland 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DED2 - Dresden 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED4 - 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Chemnitz Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED5 - Leipzig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEE - Sachsen- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Anhalt Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DEG - 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Thüringen Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1642 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag auf Unterstützung sätze Einheitsbetrags übertragenen Ausgaben? DE4-EL-0501-02-0-01 - Niederlassungsbeihilfe Finanzhilfe 91(2)(d)-DE3-43,00% Durchschnitt DE3; R.36; R.37 Nein Junglandwirte BE DE4-EL-0501-02-0-02 - Niederlassungsbeihilfe Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4-60,00% Durchschnitt DE4; R.36; R.37 Nein Junglandwirte DEB-EL-0501-02-0-01 - Niederlassungsprämie Finanzhilfe 91(3)(c) - 75-DEB- Homogen DEB; R.36; R.37 Nein für Junglandwirte 100,00% DEC-EL-0501-02-0-01 - Finanzhilfe 91(2)(d)-DEC-43,00% Homogen DEC; R.36; R.37 Nein Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte DED-EL-0501-02-0-01 - [C/DD] Finanzhilfe 91(2)(c)-DED2- Durchschnitt DED2; R.36; R.37 Nein Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 60,00% DED4; 91(2)(c)-DED4- 60,00% DED-EL-0501-02-0-02 - [L] Finanzhilfe 91(2)(d)-DED5- Durchschnitt DED5; R.36; R.37 Nein Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 43,00% DEE-EL-0501-01-0-01 - Niederlassungsbeihilfe Finanzhilfe 91(2)(c)-DEE-60,00% Durchschnitt DEE; R.36; R.37 Ja Junglandwirte Altverpflichtung DEE-EL-0501-02-0-01 - Niederlassungsbeihilfe Finanzhilfe 91(2)(c)-DEE-60,00% Homogen DEE; R.36; R.37 Nein Junglandwirte DEG-EL-0501-02-0-01 - Junglandwirte Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG-60,00% Durchschnitt DEG; R.36; R.37 Nein Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE4-EL-0501-02-0-01 - Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte BE Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung DE4-EL-0501-02-0-02 - Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung DEB-EL-0501-02-0-01 - Niederlassungsprämie für Junglandwirte Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung DEC-EL-0501-02-0-01 - Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung DED-EL-0501-02-0-01 - [C/DD] Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung DED-EL-0501-02-0-02 - [L] Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte DE 1643 DE Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung DEE-EL-0501-01-0-01 - Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte Altverpflichtung Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung DEE-EL-0501-02-0-01 - Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung DEG-EL-0501-02-0-01 - Junglandwirte Durchschnittlich erwarteter Pauschalbetrag pro Niederlassung 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE4-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (gesamte öffentliche BE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 97.500,00 97.500,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: 1,00 2,00 1,00 Insgesamt: Begünstigte) 4,00 Max.: 2,00 DE4-EL-0501-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 97.500,00 97.500,00 97.500,00 97.500,00 97.500,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: 8,00 14,00 25,00 27,00 18,00 8,00 Insgesamt: Begünstigte) 100,00 Max.: 27,00 DEB-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 Niederlassungsprämie für (gesamte öffentliche Junglandwirte (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1644 DE Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: 88,00 46,00 44,00 44,00 Insgesamt: Begünstigte) 222,00 Max.: 88,00 DEC-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Existenzgründungsbeihilfen für (gesamte öffentliche Junglandwirte (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: 18,00 10,00 5,00 5,00 5,00 0,00 Insgesamt: Begünstigte) 43,00 Max.: 18,00 DED-EL-0501-02-0-01 - [C/DD] Geplanter Einheitsbetrag 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: 5,00 5,00 5,00 4,00 4,00 Insgesamt: Begünstigte) 23,00 Max.: 5,00 DED-EL-0501-02-0-02 - [L] Geplanter Einheitsbetrag 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1645 DE O.25 (Einheit: 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 Insgesamt: Begünstigte) 22,00 Max.: 5,00 DEE-EL-0501-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 14.000,00 14.000,00 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (gesamte öffentliche Altverpflichtung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: 10,00 8,00 Insgesamt: Begünstigte) 18,00 Max.: 10,00 DEE-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 71.268,00 71.268,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Homogen) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: 18,00 25,00 20,00 20,00 16,00 Insgesamt: Begünstigte) 99,00 Max.: 25,00 DEG-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Junglandwirte (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: 20,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Begünstigte) 50,00 Max.: 20,00 DE 1646 DE INSGESAMT O.25 (Einheit: 28,00 176,00 111,00 123,00 124,00 23,00 8,00 Insgesamt: Begünstigte) 593,00 Max.: 176,00 Jährliche indikative 1.091.412,00 5.185.850,00 6.345.000,00 7.885.000,00 7.403.000,00 4.503.000,00 2.499.758,28 34.913.020,28 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 617.979,73 3.436.892,53 4.453.391,57 5.696.641,57 5.151.030,12 3.168.210,84 1.745.936,04 24.270.082,40 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon Übertragung 140.000,00 140.000,00 280.000,00 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 84.000,00 84.000,00 168.000,00 (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1647 DE RISK(76) - Risikomanagementinstrumente EL-0601 - Risikomanagementinstrumente Interventionscode (MS) EL-0601 Bezeichnung der Intervention Risikomanagementinstrumente Art der Intervention RISK(76) - Risikomanagementinstrumente Gemeinsamer Outputindikator O.9. Anzahl der Einheiten, die unter im Rahmen der GAP finanzierte Risikomanagementinstrumente fallen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE9 Niedersachsen DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Krisenfestigkeit landwirtschaftlicher Betriebe A.5 Mittlere Priorität Ja und Unterstützung bei der Entwicklung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.5 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten GAP-Risikomanagementinstrumenten 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Die Intervention dient dazu, eine wachsende Destabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen und DE 1648 DE erhöhte Einkommensverlustrisiken insbesondere aufgrund einer zunehmenden Häufigkeit und höherer Ausmaße extremer Wetterereignisse sowie weiterer Gefahren, die auf Grund des Klimawandels vermehrt auftreten, wie zum Beispiel Fraßschäden durch (Wild-)Tiere zu mindern. Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen gegen bestimmte Risiken dient der Liquiditäts- und Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen beim Auftreten bestimmter Schadereignisse und stärkt die eigenverantwortliche Risikovorsorge. Für bestimmte Kulturen und Witterungsrisiken gibt es allerdings kein für die große Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich tragfähiges Versicherungsangebot. Durch die finanzielle Unterstützung von Versicherungsprämien der Landwirte und einer damit verbundenen breiteren Inanspruchnahme von Versicherungen kann ein Beitrag zur Stärkung der Krisenfestigkeit geleistet werden. Die Intervention soll die Landwirtinnen und Landwirte nicht aus der Eigenverantwortung entlassen, ein betriebsindividuelles Risikomanagement zu erstellen und umzusetzen. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel S01. Auswahl der Vorhaben Kein Auswahlverfahren im Sinne von Artikel 79 der GAP-SP-VO erforderlich, da für Risikomanagementmaßnahmen keine Auswahlkriterien angewendet werden müssen. Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Interventionen genannt. Sektorielle Interventionen Obst & Gemüse, Wein, Hopfen, Bienenzucht: Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Eine Doppelförderung wird in jedem Fall (vgl. Kapitel 4.7.3.) ausgeschlossen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Förderfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, die gleichzeitig die Anforderungen des aktiven Landwirts entsprechend Punkt 4.1.4 des GAP-Strategieplans erfüllen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Förderfähig sind: • Finanzbeiträge für Versicherungsprämien gemäß Art. 76 Abs. 3a der GAP-SP-VO. TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0601 x x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen a) Der Versicherungsvertrag wird für einzelne oder mehrere Kulturen oder für den gesamten Betrieb abgeschlossen. b) Grundsätzlich sind sowohl schadens- als auch indexbasierte Versicherungen förderfähig. DE 1649 DE c) Förderfähig sind Versicherungsprämien gegen die Risiken Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmungen und Trockenheit/Dürre sowie Fraßschäden durch Wildtiere, wie z.B. Saatkrähen, Engerlinge oder Gänse einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen, wobei bei Mehrgefahrenversicherungen zusätzlich das Risiko Hagel förderfähig ist. d) Die Unterstützung wird nur für die Deckung von Verlusten gewährt, die sich auf mindestens 20% der durchschnittlichen Jahreserzeugung oder des durchschnittlichen Jahreseinkommens des Zuwendungsempfängers im vorhergehenden Dreijahreszeitraum oder eines Dreijahresdurchschnitts auf der Grundlage des vorhergehenden Fünfjahreszeitraums unter Ausschluss des höchsten und des niedrigsten Wertes belaufen. e) Der Versicherungsvertrag beinhaltet einen Selbstbehalt von mindestens 20%-Punkten. Hiermit wird d) und damit Art. 76, Absatz 5 Rechnung getragen. f) Die Unterstützung ist nicht auf den Vertragsabschluss mit einer bestimmten Versicherungsgesellschaft oder -gruppe beschränkt. Eine Kumulierung mit anderen Beihilfen ist ausgeschlossen Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen in den Ländern. Tabelle 0601: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE9 DE1 DE2 / (DE5, DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE6) Unterstützung für Vorhaben, die im Rahmen der sektoriellen x x x x x Interventionen gefördert werden Unterstützung von landwirtschaftlichen Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der x x x x Definition entsprechend Artikel 2 Absatz 2 Nummer 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 Tabelle 0601: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE9 DE1 DE2 / (DE5, DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE6) Förderfähige Kulturen entsprechend Vorgaben der x x x x regionalen Verwaltungsbehörden Förderfähige Risiken entsprechend der Vorgaben der x x x x x regionalen Verwaltungsbehörden Mindestfläche entsprechend x x x x x DE 1650 DE Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörden Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region Die o.g. Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen und Zielkulissen werden in den Länder-Richtlinien konkretisiert und von diesen veröffentlicht. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 20 % bis höchstens 70% der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere auf Grund eines oder mehrerer der folgenden Kriterien: • Bestehendes Angebot auf dem Versicherungsmarkt • Art des geförderten Risikos • Art der versicherten Kulturen • Umfang der versicherten und geförderten Fläche Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist gemäß Art. 42 Abs. 2 der Verordnung über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP nicht zulässig. 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Verlustausgleich Bei welchem Schwellenwert wird ein Ausgleich ausgelöst? Es gilt ein Selbstbehalt von mindestens 20 %-Punkten (siehe spezifische Fördervoraussetzungen). Weiterhin beeinflussen weitere Vertragsbestandteile, wie die maximale Auszahlung oder die Höhe der DE 1651 DE Versicherungssumme, die für eine Kultur festgelegt wurde, die Höhe der Entschädigung. Dies variiert von Vertrag zu Vertrag. Nach welcher Methode werden die Verluste und Auslösefaktoren für eine Entschädigung berechnet? Schadenbasiert: Nach einer Schadenmeldung durch den LW/VN erfolgt eine Schadenbegutachtung vor Ort, auf den geschädigten Anbauflächen durch Sachverständige. Die Sachverständigen ermitteln unter anderem: • In welchem Entwicklungsstadium der versicherten Bodenerzeugnisse auf welche Art und in welchem Umfang diese beschädigt oder zerstört wurde; • Wie hoch der mengenmäßige Ernteertragsverlust ist, der auf eine Schadursache zurückzuführen ist, gegen die Versicherung schützt.: dieser Ertragsverlust wird ausgehend von durchschnittlichen Ausprägungen von Schadsymptomen in der geschädigten Anbaufläche und deren Einfluss auf die Ertragsbildung der Pflanze ermittelt. • Nicht versicherte Fremdschäden werden mit ihrem Anteil auf den Ertragsverlust angerechnet und von der Versicherungssumme abgezogen. • Ein versicherter Ernteertragsverlust wird in Prozent der Versicherungssumme des versicherten Feldstücks festgestellt (Schadenquote). Indexbasiert: Bei Indexversicherungen ist der Auslöser für Entschädigungen grundsätzlich ein oder mehrere spezifische Indizes in Kombination mit einer vorher festgelegten Auslöseschwelle. Sind die Bedingungen für die Auszahlung einer Entschädigungsleistung erfüllt, so zahlt der Versicherer die beim Vertragsabschluss vereinbarte Entschädigungspauschale in Prozent der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer aus. Eine Schadensbegutachtung vor Ort findet in der Regel nicht statt. Bietet eine Versicherung eine hybride Indexversicherung an, wird z.B. nach der Feststellung der Unterschreitung eines modifizierten Niederschlagsindexwertes durch einen staatlichen Meteorologischen Dienst, zusätzlich eine Schadenbegutachtung vor Ort vorgenommen. Welche Art von Risikomanagementinstrument gibt es? Versicherung Fonds auf Gegenseitigkeit Sonstige Wie hoch ist die Deckung der Produktionsverluste? Ernte Wie hoch ist die Deckung der Einkommensverluste? sektorspezifisch Welche Bestimmungen sind vorgesehen, um eine Überkompensierung dieses Beitrags zu vermeiden? Der Beantragung eines Versicherungsschutzes liegt unter anderem die Ertrags- und Preiserwartung für die jeweiligen Ernteprodukte zugrunde, die über die feldstückbezogene Versicherungssumme deklariert wird. Eine Ernte kann im Rahmen von „Versicherungspaketen“ abgesichert werden, daher wird seitens des Versicherers dafür gesorgt, dass es eine Überkompensation von Verlusten ausgeschlossen ist: es kann in einer Versicherungsperiode nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme abzüglich des Selbstbehalts ausgezahlt werden. Gleichzeitig steuern die Versicherungsunternehmen die Höhe der festgelegten Versicherungssummen je Hektar, in dem der Landwirt den Wert nicht höher als die marktüblichen Preise, die er für die jeweilige Kultur erlösen würde, festlegen kann. 10 WTO-Konformität Amber Box DE 1652 DE Erläuterung, ob und gegebenenfalls wie die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft entspricht (Green Box) Die Intervention erfüllt Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“) nicht. Daher fällt diese Förderung unter die Amber Box. Begründung: Im Rahmen der Intervention werden staatliche geförderte Zahlungen für Versicherungsprämien für Versicherungen mit einem Mindest-Selbstbehalt von 20 %-Punkten gewährt, um Einkommensverluste im Falle von witterungsbedingten Ernteausfällen sowie Ausfällen auf Grund weiterer Gefahren, die durch den Klimawandel vermehrt auftreten, zu kompensieren. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE2 - Bayern 91(3)(c) - 76 - Vorhaben gemäß Artikel 76, für die gemäß den 50,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE4 - Brandenburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE5 - Bremen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 76 - Vorhaben gemäß Artikel 76, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE9 - 91(3)(c) - 76 - Vorhaben gemäß Artikel 76, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Niedersachsen Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1653 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag auf Unterstützung sätze Einheitsbetrags übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0601-00-0-01 - Förderung von Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.5 Nein Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau 43,00% DE2-EL-0601-00-0-01 - Förderung von Finanzhilfe 91(3)(c) - 76-DE2- Durchschnitt DE2; R.5 Nein Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft 50,00% DE4-EL-0601-00-0-01 - EU-RL Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4-60,00% Durchschnitt DE4; R.5 Nein Risikomanagementsysteme Gartenbau DE9-EL-0601-00-0-01 - Förderung von Finanzhilfe 91(3)(c) - 76-DE6- Durchschnitt DE6; DE9; R.5 Nein Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft 100,00% HH/NI 91(3)(c) - 76-DE9- 100,00% DE9-EL-0601-00-0-02 - Förderung von Finanzhilfe 91(3)(c) - 76-DE9- Durchschnitt DE9; R.5 Nein Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft NI 100,00% DE9-EL-0601-00-0-03 - Förderung von Finanzhilfe 91(2)(d)-DE5- Durchschnitt DE5; R.5 Nein Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft HB 43,00% DE9-EL-0601-00-0-04 - Förderung von Finanzhilfe 91(3)(c) - 76-DE6- Durchschnitt DE6; R.5 Nein Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft HH 100,00% DEG-EL-0601-00-0-01 - Förderung von Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.5 Nein Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft 60,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0601-00-0-01 - Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau Neue Maßnahme: Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0601-00-0-01 - Förderung von Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0601-00-0-01 - EU-RL Risikomanagementsysteme Gartenbau Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0601-00-0-01 - Förderung von Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft HH/NI Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. DE 1654 DE DE9-EL-0601-00-0-02 - Förderung von Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft NI Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0601-00-0-03 - Förderung von Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0601-00-0-04 - Förderung von Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft HH Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0601-00-0-01 - Förderung von Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage einer Kalkulation der zu erwartenden Kostenhöhe unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und der zu erwartenden allgemeinen Entwicklung der Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0601-00-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 3.000,00 3.000,00 3.000,00 von Ertragsversicherungen im Obst- (gesamte öffentliche und Weinbau (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.9 (Einheit: 2.333,00 2.333,00 2.334,00 Insgesamt: Begünstigte) 7.000,00 Max.: 2.334,00 DE2-EL-0601-00-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 von Mehrgefahrenversicherung in der (gesamte öffentliche Landwirtschaft (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1655 DE O.9 (Einheit: 5.700,00 7.300,00 9.000,00 10.600,00 12.300,00 Insgesamt: Begünstigte) 44.900,00 Max.: 12.300,00 DE4-EL-0601-00-0-01 - EU-RL Geplanter Einheitsbetrag 2.800,00 2.800,00 2.800,00 2.800,00 Risikomanagementsysteme Gartenbau (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 3.640,00 3.640,00 3.640,00 3.640,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.9 (Einheit: 100,00 100,00 100,00 200,00 Insgesamt: Begünstigte) 500,00 Max.: 200,00 DE9-EL-0601-00-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 2.800,00 2.800,00 von Mehrgefahrenversicherung in der (gesamte öffentliche Landwirtschaft HH/NI (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.9 (Einheit: 445,00 549,00 Insgesamt: Begünstigte) 994,00 Max.: 549,00 DE9-EL-0601-00-0-02 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 2.200,00 2.200,00 von Mehrgefahrenversicherung in der (gesamte öffentliche Landwirtschaft NI (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.9 (Einheit: 3.468,00 3.468,00 Insgesamt: Begünstigte) 6.936,00 Max.: 3.468,00 DE9-EL-0601-00-0-03 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 635,00 635,00 635,00 von Mehrgefahrenversicherung in der (gesamte öffentliche Landwirtschaft HB (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) DE 1656 DE Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.9 (Einheit: 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: Begünstigte) 300,00 Max.: 100,00 DE9-EL-0601-00-0-04 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 1.537,00 1.537,00 von Mehrgefahrenversicherung in der (gesamte öffentliche Landwirtschaft HH (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.9 (Einheit: 246,00 246,00 Insgesamt: Begünstigte) 492,00 Max.: 246,00 DEG-EL-0601-00-0-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 10.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 von Mehrgefahrenversicherung in der (gesamte öffentliche Landwirtschaft (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.9 (Einheit: 100,00 20,00 35,00 45,00 50,00 50,00 Insgesamt: Begünstigte) 300,00 Max.: 100,00 INSGESAMT O.9 (Einheit: 5.800,00 7.765,00 12.017,00 16.892,00 18.598,00 450,00 Insgesamt: Begünstigte) 61.522,00 Max.: 18.598,00 Jährliche indikative 18.000.000,00 23.646.000,00 36.516.200,00 46.551.595,00 51.654.775,00 1.687.000,00 178.055.570,00 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1657 DE Jährliche indikative 9.100.000,00 12.486.000,00 18.634.770,00 26.053.970,00 28.615.440,00 990.610,00 95.880.790,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1658 DE COOP(77) - Zusammenarbeit EL-0701 - Netzwerke und Kooperationen Interventionscode (MS) EL-0701 Bezeichnung der Intervention Netzwerke und Kooperationen Art der Intervention COOP(77) - Zusammenarbeit Gemeinsamer Outputindikator O.32. Anzahl unterstützter anderer Vorhaben oder Einheiten der Zusammenarbeit (ausgenommen unter O.1 gemeldete EIP) Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE91 Braunschweig DE92 Hannover DE93 Lüneburg DE94 Weser-Ems DED2 Dresden DED4 Chemnitz DED5 Leipzig DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. SO3 Verbesserung der Position des Betriebsinhabers in der Wertschöpfungskette XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Stärkung der Qualitätsproduktion C.1 einschließlich Ausbau von Hohe Priorität Ja Qualitätsregelungen und Zertifizierungen Fachkräftesicherung in der Q.1 Land- und Forstwirtschaft Hohe Priorität Ja sowie im ländlichen Raum Q.10 Stärkung der Innovationskraft Hohe Priorität Ja Qualifizierung und Verbesserung Q.3 Hohe Priorität Ja unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen DE 1659 DE Ausbau regionaler, interdisziplinärer Q.5 Kooperationen sowie Hohe Priorität Ja Vernetzung und Informationsaustausch Verbesserung der öffentlichen Q.6 Hohe Priorität Ja Kommunikation Stärkere Einbindung von Q.7 Praxis und Beratung in die Hohe Priorität Ja Forschung Generierung von Wissen und Q.8 Hohe Priorität Ja Intensivierung des Monitorings 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.10 Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die an im Rahmen der GAP geförderten Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, lokalen Märkten, kurzen Versorgungsketten und Qualitätsregelungen teilnehmen R.27 Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Hier sind auch potentielle Nebenziele angesprochen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Über eine horizontale und vertikale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Landtourismus und weiteren Akteuren (z.B. Verbraucherinnen und Verbraucher) sollen folgende wesentliche Ziele erreicht werden: • Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tiergerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bzw. sonstiger Landnutzungsformen • eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete zu leisten. Mit praxisorientierten Netzwerken und Kooperationen soll die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum sowie der land- und forstwirtschaftlichen Strukturen gestärkt werden. Durch den Wissens- und Erfahrungsaustausch und die daraus resultierende Verbreitung und Anwendung umwelt- und klimaschonenderer sowie an den Klimawandel angepasster Verfahren einschließlich Überwindung von Strukturnachteilen soll der Bereich der Landnutzung im Hinblick auf den Klimawandel stabilisiert und in die Lage versetzt werden, einen wirksamen und dauerhaften Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz zu leisten. Die Intervention leistet vor dem Hintergrund der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte insbesondere einen wirksamen Beitrag für einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen gemäß Art. 6 Abs. 2 GAP-SP-VO. Die im Rahmen dieser Intervention durchgeführten Vorhaben tragen zum Erreichen des Querschnittszieles „Modernisierung des Sektors durch Förderung und den Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“ bei. DE 1660 DE Daraus leiten sich u.a. folgende Förderthemen ab: 1. Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen 2. Etablierung und Unterstützung der sozialer und solidarischen Landwirtschaft 3. Etablierung, Ausbau oder Betrieb von regionalen Wertschöpfungsketten 4. klima-, ressourcen- und umweltschonende, biodiversitätssteigernde sowie Tierwohl gerechte Landwirtschaft und Landnutzung (z.B. breite Konzeption und Anwendung von neuen Verfahren, Technologien und Produkte) 5. Überwindung von Strukturnachteilen im Kleinprivatwald durch Gründung von Kooperationen zur Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Anpassung der Wälder an den Klimawandel 6. klima-, ressourcen- und umweltschonende, biodiversitätssteigernde sowie Tierwohl gerechte ländliche Entwicklung 7. Minderung der Auswirkungen oder Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft und Landnutzung (inkl. Forstwirtschaft) 8. Kooperationen und Netzwerke als Zusammenarbeitsform zum Schutz und Steigerung der biologischen Vielfalt 9. Bildungs- und Informationsmaßnahmen zur Fachkräftesicherung und zur Verbreitung von Informationen über die Land- und Forstwirtschaft (Image Land- und Forstwirtschaft und Verbraucheraufklärung) 10. Digitalisierung der Landwirtschaft 11. Koordination und Durchführung von Projekten in den Kulissen von Großschutzgebieten. Es kommen alle Formen der Zusammenarbeit (u. a. Projekte, Strategien und Netzwerke) für eine Unterstützung in Frage. Die Unterstützung ist auf maximal sieben Jahre beschränkt. Diese Voraussetzung gilt nicht für in ordnungsgemäß begründeten Fällen bei gemeinsamen Umwelt- und Klimamaßnahmen, die notwendig sind, um die Erreichung der spezifischen umwelt- und klimabezogenen Ziele gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d,e und f zu erreichen. Abdeckung der Bedarfe durch die Intervention: • Zusammenarbeit u.a. bei der Entwicklung und Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen, zur Etablierung und Unterstützung der sozialen und solidarischen Landwirtschaft sowie zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Etablierung, zum Ausbau oder zum Betrieb von regionalen Wertschöpfungsketten. Dabei zielt die Zusammenarbeit u.a. auf die Schaffung und Entwicklung von Versorgungsketten ab und leistet einen Beitrag, die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes und einer nachhaltigen Entwicklung anzupassen sowie innovative Ansätze umzusetzen. Darüber hinaus soll u.a. regionale Zusammenarbeit gestärkt werden und damit zur Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten im Markt beitragen. • Zusammenarbeit, die auf eine klima-, ressourcen- und umweltschonende, biodiversitätssteigernde sowie Tierwohl gerechte Land- und Forstwirtschaft, Landbewirtschaftung und die ländliche Entwicklung bzw. Landnutzung abzielt sowie u.a. zur Minderung oder Anpassung an den Klimawandel beiträgt. Dabei sollen u.a. kooperationsbasierte Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassung der Wälder an die Klimaveränderung sowie die nachhaltige Erbringung der Waldfunktionen unterstützt werden. Außerdem soll u.a. die Zusammenarbeit beim Management von Schutzgebieten gefördert werden. • Zusammenarbeit bei der Durchführung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen Dabei sollen u.a. Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und zur Verbreitung und Koordinierung von DE 1661 DE Informationen über die Land- und Forstwirtschaft in Form von Ernährungsbildung und Verbraucheraufklärung sowie Bildung zur nachhaltigen Entwicklung umgesetzt werden. • Zusammenarbeit sowie Erfahrungs- und Informationsaustausch u.a. zwischen Forschungseinrichtungen, Verbänden, Behörden und Akteuren im ländlichen Raum, Dabei soll ein Beitrag geleistet werden zur breiten Anwendung von neuen Verfahren, Technologien und Produkten. Hierzu zählt auch die Digitalisierung in der Landwirtschaft. Die Intervention greift die Bedarfe Q.1, Q.3 und Q.5 bis Q.8 sowie Q.10 auf und leistet so einen wirksamen Beitrag zum spezifischen Ziel XCO. Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP- Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit (Tierwohl). Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Projektauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit x x Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x x x x x Auswahltermin Antragsstellung zu x Antragsstichtagen Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der sektoriellen Programme vermieden und soweit möglich Synergien erschlossen. Insbesondere darf Begünstigten, die in der betreffenden NUTS 1-Region eine Förderung für das selbe Vorhaben in einer Interventionskategorie im Sinne des Artikels 42 der GAP-SP- VO erhalten können, nicht gleichzeitig eine Förderung aus der Intervention EL-0701 erhalten. Es erfolgen inhaltliche Abgrenzungen zu den Interventionen EL-0403 (EBI) sowie zur Intervention EL- 0408 (nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen), EL-0703 (LEADER) und zur Intervention EL-0801 (Beratung; Einrichtung von Beratungsdiensten) und EL-0802 (Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch). Es wird sichergestellt, dass im Rahmen dieser Intervention nur Netzwerke bzw. Kooperationen förderfähig sind, die für das selbe Vorhaben nicht auch eine Förderung über die Intervention EL-0702 (EIP) in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Unterstützung der EL-0403 (Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen) und EL-0405 (Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung/Marktstruktur) können sich Synergieeffekte ergeben, die einen unmittelbaren Bezug zur Intervention EL-0701 haben bzw. sofern im Rahmen dieser Intervention nur die Kooperationskosten gefördert werden, kann die Zielerreichung durch eine Förderung durch die Interventionen EL-0403 und EL-0405 ergänzt werden. Wird die Unterstützung im Rahmen der Intervention in Form eines Gesamtbetrages gewährt, so wird sichergestellt, dass die Bestimmungen der Intervention EL-0403 und EL-0405 eingehalten werden. Eine Doppelförderung wird dabei ausgeschlossen. DE 1662 DE Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse • natürliche Personen • Personengesellschaften • Kooperationen der vorgenannten Rechtsformen. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Förderinhalte • Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien/Erhebungen und Plänen (z.B. Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken • Umsetzung von Plänen (z.B. Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen • Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit • Einrichtung und Koordinierung regionaler und überregionaler Kooperationen Sachleistungen • Grunderwerbssteuer • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung Spezifische Fördervoraussetzungen Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Eine Unterstützung erfolgt in dieser Intervention nur für neue Formen der Zusammenarbeit, einschließlich bestehender Formen der Zusammenarbeit bei Aufnahme einer neuer Tätigkeit, wenn mindestens zwei Akteure an der Zusammenarbeit beteiligt sind. Es wird keine Zusammenarbeit unterstützt, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen in den Ländern. Tabelle 0701: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE9 DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) Kriterium DE 6) Sachleistungen in Form von unbare x x x Eigenleistungen Kosten für Rechts-, Versicherungs- und x x Steuerberatung Grunderwerbsteuer x x x x Spezifische Förderausschlüsse Bereits bestehende Projekte ohne zusätzlichen Mehrwert können nicht gefördert werden. Tabelle 0701: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE4 DE9 DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG (DE3) (DE5, DE 1663 DE Kriterium DE 6) Förderober- bzw. x x x x x untergrenze Vorlage eines Konzepts zur Zusammenarbeit/Projekt x x x x x x x x beschreibung/Pläne nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde Eine Kooperation muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, davon mindestens ein Unternehmen der x x landwirtschaftlichen Primärproduktion bzw. ein Akteur sonstiger Landnutzungsformen Abschluss eines Kooperationsvertrags/- x x x vereinbarung Ein Mindestanteil an Partnern müssen ihren x x Sitz im Bundesland haben Spezifische Förderverpflichtung Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Grenzübergreifende Vorhaben mit anderen Bundesländern / EU-Mitgliedstaaten sind auf Basis entsprechender Vereinbarungen möglich. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung DE 1664 DE Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel Kostenkategorie Methode/Grundlage 83(1) Artikel 83(2)(a)(i) Einheitskosten Direkte Personalkosten und (ii); Pauschalfinanzierung Indirekte Kosten Artikel 83(2)(c); en Förderfähige Restkosten Artikel 83(2)(c) Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 50 % bis höchstens 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Qualitätsregelungen darf der Zuschuss 70 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Die Anforderungen von Artikel 77 Absatz (1) Buchstabe c werden erfüllt. Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • erwartete Innovationschancen • Größe der Unternehmen • Investition von Erzeugerzusammenschlüssen • Höhe der Gesamtkosten • Anteil der Qualitätserzeugnisse oder Erzeugnisse für die Regionalvermarktung]. • Effekte für die Biodiversität und den Klimaschutz • Form der Zusammenarbeit (Projekte, Netzwerke…) • Inhalt der Zusammenarbeit: • Gesamtqualität und Kohärenz des Projekts • Kohärenz der Projektpläne zur Erreichung der Projektziele • Eignung der ausgewählten Partner zur Erreichung der Projektziele • besonderes Landesinteresse Zusätzliche Erläuterungen Die Unterstützung kann gemäß Art. 77 Abs. 4 der GAP-SP VO als Gesamtbetrag gewährt werden, der die Kosten der Zusammenarbeit sowie die Kosten der durchgeführten Vorhaben im Rahmen dieser Intervention Netzwerke und Kooperation einschließlich Investitionskosten deckt, oder es werden nur die Kosten der Zusammenarbeit gedeckt und die Mittel für die Vorhabendurchführung werden aus anderen Interventionskategorien, nationalen Stützungsinstrumenten oder solchen der Union verwendet. Wird die Unterstützung in Form eines Gesamtbetrags gezahlt, so wird sichergestellt, dass die Bestimmungen und Anforderungen gemäß den Artikeln 70 bis 76 und 78 eingehalten werden. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. DE 1665 DE Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschuss finden in folgenden Ländern Anwendung: DE3 / DE5/ DE6/ Kriterium DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 EL-0701 x 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja x x Nein gemischt x x x x x Soweit Vorhaben im Einzelfall beihilferechtlich relevant sind, erfolgt die Förderung auf der Grundlage der geltenden De-minimis-Regelungen oder einer Freistellung oder einer Notifizierung. Die regionalen Verwaltungsbehörden informieren die Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nach Artikel 123 Abs. 2 k) GAP-SP-VO über die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.112781 SA.116441 SA.107414 SA.113057 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Absatz 2 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft DE 1666 DE („Grüne Box“). Begründung: • Die Zahlungen werden nach den Vorgaben des GAP-SP und den darin definierten Zielen und den erforderlichen Zeitraum gewährt. • Die Höhe der Zuwendung bezieht sich nicht auf inländische oder internationale Preise, die für eine Erzeugung nach dem Ausgangszeitraum liegenden Jahr gelten. • Die Zahlungen werden bedarfsgerecht begrenzt und sind zielgerichtet. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE4 - Brandenburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE5 - Bremen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE7 - Hessen 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE91 - 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Braunschweig DE92 - Hannover 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE93 - Lüneburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE94 - Weser-Ems 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DED2 - Dresden 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED4 - Chemnitz 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED5 - Leipzig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1667 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0701-00-0-01 - Neugründung und Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.10; R.27 Nein Erweiterung von Gemeinschaftswäldern 43,00% DE1-EL-0701-00-0-02 - Projektkoordination für Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.10; R.27 Nein Naturparke 43,00% DE4-EL-0701-00-0-01 - Netzwerke und Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4- Durchschnitt DE4; R.10; R.27 Nein Kooperationen 60,00% DE7-EL-0701-00-0-01 - Zusammenarbeit und Finanzhilfe 91(2)(d)-DE7- Durchschnitt DE7; R.10; R.27 Nein Kooperationen 43,00% DE8-EL-0701-00-0-01 - Netzwerke und Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.10; R.27 Nein Kooperationen 60,00% DE9-EL-0701-00-0-01 - NuK Netzwerke und Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.10; R.27 Nein Kooperationen zur Landschaftspflege - 60,00% Übergangsregion DE9-EL-0701-00-0-02 - NuK Netzwerke und Finanzhilfe 91(2)(d)-DE91- Durchschnitt DE91; DE92; R.10; R.27 Nein Kooperationen zur Landschaftspflege - stärker 43,00% DE94; entwicklete Region 91(2)(d)-DE92- 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DE9-EL-0701-00-0-03 - NuK Netzwerke und Finanzhilfe 91(2)(d)-DE5- Durchschnitt DE5; R.10; R.27 Nein Kooperationen zur Landschaftspflege - HB 43,00% DED-EL-0701-00-0-01 - [C/DD] Zusammenarbeit Finanzhilfe 91(2)(c)-DED2- Durchschnitt DED2; R.10; R.27 Nein Nachhaltigkeit und Klimaschutz und 60,00% DED4; Landwirtschaftliche Produktivität 91(2)(c)-DED4- 60,00% DED-EL-0701-00-0-02 - [L] Zusammenarbeit Finanzhilfe 91(2)(d)-DED5- Durchschnitt DED5; R.10; R.27 Nein Nachhaltigkeit und Klimaschutz und 43,00% Landwirtschaftliche Produktivität DEF-EL-0701-00-0-01 - Kooperationen im Finanzhilfe 91(3)(c) - 77-DEF- Durchschnitt DEF; R.10; R.27 Nein Naturschutz 100,00% DEG-EL-0701-00-0-01 - Zusammenarbeit Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.10; R.27 Nein 60,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0701-00-0-01 - Neugründung und Erweiterung von Gemeinschaftswäldern DE 1668 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0701-00-0-02 - Projektkoordination für Naturparke Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0701-00-0-01 - Netzwerke und Kooperationen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0701-00-0-01 - Zusammenarbeit und Kooperationen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0701-00-0-01 - Netzwerke und Kooperationen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0701-00-0-01 - NuK Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0701-00-0-02 - NuK Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege - stärker entwicklete Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0701-00-0-03 - NuK Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege - HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0701-00-0-01 - [C/DD] Zusammenarbeit Nachhaltigkeit und Klimaschutz und Landwirtschaftliche Produktivität DE 1669 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0701-00-0-02 - [L] Zusammenarbeit Nachhaltigkeit und Klimaschutz und Landwirtschaftliche Produktivität Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0701-00-0-01 - Kooperationen im Naturschutz Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0701-00-0-01 - Zusammenarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 Neugründung und Erweiterung von (gesamte öffentliche Gemeinschaftswäldern (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 5,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Insgesamt: Vorhaben) 65,00 Max.: 10,00 DE1-EL-0701-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 35.100,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 Projektkoordination für Naturparke (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1670 DE O.32 (Einheit: 6,00 6,00 9,00 11,00 10,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 45,00 Max.: 11,00 DE4-EL-0701-00-0-01 - Netzwerke Geplanter Einheitsbetrag 50.000,00 178.542,67 95.016,10 101.920,51 98.287,47 95.010,64 222.916,67 und Kooperationen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 123.520,93 132.496,66 127.773,72 123.513,84 289.791,67 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 1,00 3,00 39,00 55,00 59,00 59,00 30,00 Insgesamt: Vorhaben) 246,00 Max.: 59,00 DE7-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 238.095,24 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Zusammenarbeit und Kooperationen (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 20,00 Max.: 4,00 DE8-EL-0701-00-0-01 - Netzwerke Geplanter Einheitsbetrag 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 und Kooperationen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DE9-EL-0701-00-0-01 - NuK Geplanter Einheitsbetrag 341.700,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 Netzwerke und Kooperationen zur (gesamte öffentliche Landschaftspflege - Übergangsregion Ausgaben in EUR) DE 1671 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 4,00 1,00 0,00 0,00 0,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 4,00 DE9-EL-0701-00-0-02 - NuK Geplanter Einheitsbetrag 341.700,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 Netzwerke und Kooperationen zur (gesamte öffentliche Landschaftspflege - stärker Ausgaben in EUR) entwicklete Region (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 9,00 7,00 0,00 0,00 0,00 Insgesamt: Vorhaben) 16,00 Max.: 9,00 DE9-EL-0701-00-0-03 - NuK Geplanter Einheitsbetrag 312.500,00 312.500,00 312.500,00 312.500,00 Netzwerke und Kooperationen zur (gesamte öffentliche Landschaftspflege - HB (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 1,00 Max.: 1,00 DED-EL-0701-00-0-01 - [C/DD] Geplanter Einheitsbetrag 207.252,31 207.252,31 331.603,70 331.603,70 331.603,70 331.603,70 331.603,70 Zusammenarbeit Nachhaltigkeit und (gesamte öffentliche Klimaschutz und Landwirtschaftliche Ausgaben in EUR) Produktivität (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1672 DE O.32 (Einheit: 2,00 3,00 3,00 4,00 4,00 2,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 19,00 Max.: 4,00 DED-EL-0701-00-0-02 - [L] Geplanter Einheitsbetrag 207.252,31 207.252,31 331.603,70 331.603,70 331.603,70 331.603,70 331.603,70 Zusammenarbeit Nachhaltigkeit und (gesamte öffentliche Klimaschutz und Landwirtschaftliche Ausgaben in EUR) Produktivität (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 1,00 3,00 3,00 3,00 4,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 16,00 Max.: 4,00 DEF-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 278.125,00 287.500,00 375.000,00 378.500,00 284.375,00 Kooperationen im Naturschutz (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 0,00 331.000,00 431.250,00 435.275,00 327.031,25 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 8,00 8,00 Insgesamt: Vorhaben) 16,00 Max.: 8,00 DEG-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 150.000,00 285.000,00 285.000,00 285.000,00 285.000,00 285.000,00 Zusammenarbeit (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 0,00 401.500,00 401.500,00 401.500,00 401.500,00 401.500,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: 10,00 5,00 5,00 5,00 6,00 Insgesamt: Vorhaben) 31,00 Max.: 10,00 DE 1673 DE INSGESAMT O.32 (Einheit: 9,00 61,00 78,00 91,00 105,00 91,00 46,00 Insgesamt: Vorhaben) 481,00 Max.: 105,00 Jährliche indikative 452.500,00 6.926.003,00 11.756.367,00 16.891.355,00 18.878.696,99 14.810.012,00 10.340.315,00 80.055.248,99 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 236.542,47 4.559.534,32 7.414.775,28 10.471.706,25 11.526.475,86 9.153.680,11 5.757.586,10 49.120.300,39 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1674 DE EL-0702 - Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) Interventionscode (MS) EL-0702 Bezeichnung der Intervention Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) Art der Intervention COOP(77) - Zusammenarbeit Gemeinsamer Outputindikator O.1. Anzahl der Projekte der operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE4 Brandenburg DE6 Hamburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Q.10 Stärkung der Innovationskraft Hohe Priorität Ja Ausbau regionaler, interdisziplinärer Q.5 Kooperationen sowie Hohe Priorität Ja Vernetzung und Informationsaustausch Stärkere Einbindung von Q.7 Praxis und Beratung in die Hohe Priorität Ja Forschung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.1 Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) beteiligen, um die nachhaltige Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern DE 1675 DE R.2 Anzahl der in Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) integrierten Berater, für die Unterstützung gewährt wird 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Ziel der EIP ist die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß Art. 127 der GAP-SP-VO. Die Zusammenarbeit erfolgt in operationellen Gruppen (OG). Durch die Gründung operationeller Gruppen sollen Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden. Die geplante Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen. Die Vorhaben leisten einen Beitrag zu dem Querschnittsziel Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung und unterstützen die Verwirklichung der spezifischen Ziele nach Art. 6 Abs. 1 GAP-SP-VO. Die EIP-Vorhaben leisten darüber hinaus einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der landwirtschaftlichen Praxis, der Wissenschaft und Forschung, der Beratung, der Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors sowie sonstigen Akteuren. Eine Unterstützung erfolgt in dieser Intervention nur für neue Formen der Zusammenarbeit, einschließlich bestehender Formen der Zusammenarbeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Die regionalen Verwaltungsbehörden können für ihren Zuständigkeitsbereich die konkrete Zusammensetzung der Mitglieder einer OG unter Berücksichtigung von Art. 77 Abs. 2 und 5 GAP-SP-VO festlegen. Mitglieder einer OG können u.a. sein: • land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen, • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft, • Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen, • Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen, • Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts, • sonstige Unternehmen, • natürliche Personen. Bei länderübergreifenden Operationellen Gruppen (OG) finden für die Arbeit der OG die Regelungen der regionalen Verwaltungsbehörde Anwendung, von der die OG gefördert wird. Die regionale Verwaltungsbehörde kann eine Förderung auch für Mitglieder der OG in anderen Ländern zulassen. Darüber hinaus kann die regionale Verwaltungsbehörde grenzüberschreitende oder nationale Kooperationen von operationellen Gruppen zulassen. Für die Vorbereitung und Umsetzung der EIP-Vorhaben, bei der Verbreitung der Ergebnisse sowie für die Vernetzung auf der Programmebene können die Operationellen Gruppen durch Innovationsdienstleistungen (IDL) bzw. regionale Verwaltungsbehörden unterstützt werden. DE 1676 DE Die Unterstützung einer OG ist auf maximal sieben Jahre beschränkt. Diese Voraussetzung gilt nicht für in ordnungsgemäß begründeten Fällen bei gemeinsamen Umwelt- und Klimamaßnahmen, die notwendig sind, um die Erreichung der spezifischen umwelt- und klimabezogenen Ziele gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f zu erreichen. Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien werden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Zudem werden die Anforderungen nach Art. 127 Abs. 3 a-c berücksichtigt. Darüber hinaus werden Projekte, die eine große Relevanz für die Praxis haben und von LandwirtInnen ausgehen in den Auswahlkriterien nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde berücksichtigt. Die regionalen Verwaltungsbehörden können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Vorhabenauswahl (DE3) DE 6) Förderaufrufe mit Antragsfristen und x x x x x x x x x x x x Auswahltermin Auswahl durch Fachgremien oder aufgrund x x x x x x x x x naturwissenschaftlicher Expertisen (Fachbeirat) Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Interventionen genannt. Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zur Intervention EL-0701. Es wird sichergestellt, dass im Rahmen dieser Intervention nur Vorhaben förderfähig sind, die für das selbe Vorhaben nicht auch eine Förderung über die Intervention EL-0701 (Netzwerke und Kooperationen) in Anspruch nehmen. Sofern im Rahmen dieser Intervention nur die Kooperationskosten gefördert werden, kann die Zielerreichung durch die Förderung durch die Interventionen EL-0403 und EL-0405 ergänzt werden. Wird die Unterstützung im Rahmen der Intervention in Form eines Gesamtbetrags gewährt, so wird im Falle von Investitionen sichergestellt, dass die Bestimmungen insbesondere zu den Interventionen EL- 0403 und EL-0405 kohärent sind. Eine Doppelförderung wird dabei ausgeschlossen. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet • operationelle Gruppen (OG) • ein rechtsfähiger Akteur der operationellen Gruppe Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Folgende Fördergegenstände werden angeboten: DE 1677 DE EL-0702-a: Vorbereitung eines Vorhabens einer operationellen Gruppe Förderfähig sind die Kosten der Vorbereitung und Gründung einer OG, inklusive der Kosten für die Konzepterstellung. EL-0702-b: Durchführung von Vorhaben von operationellen Gruppen Förderfähig sind alle Kosten der Zusammenarbeit, die Kosten für die Durchführung des Vorhabens sowie Investitionskosten. Sofern die Unterstützung nicht als Gesamtbetrag gewährt wird, können auch ausschließlich die Kosten der Zusammenarbeit gefördert werden. TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0702-a x x x x EL-0702-b x x x x x x x x x x x x Grundsätzlich sind u.a. förderfähig: • Abschreibungen • Kosten des laufenden Betriebs • Unbare Eigenleistungen • Kosten für Leasing • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung • Grunderwerbssteuer • Vorhabenbezogene Personalausgaben • Investitionen für KMU • Ausgaben für Untersuchungen, Analysen, Tests Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs eines Vorhabens sind die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs durchgeführten und begonnenen Teilschritte des zugehörigen Plans förderfähig. Spezifische Fördervoraussetzungen Für eine Förderung müssen die Voraussetzungen des Art. 77 und 127 der GAP-SP-VO erfüllt sein: • Zusammenarbeit von mindestens zwei unabhängigen Mitgliedern im Rahmen einer OG. • Es ist keine Zusammenarbeit förderfähig, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind. • Jede OG erstellt einen Plan für ein innovatives Vorhaben das entwickelt, getestet, angepasst oder durchgeführt werden soll. • Das innovative Projekt stützt sich auf das interaktive Innovationsmodell gemäß Art. 127 Abs. 3 a), b) und c) der GAP-SP-VO. • Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen / Fördertatbestände, die in dem nach Art. 73 Abs. 3 der GAP-SP-VO zu erstellendem Verzeichnis nicht förderfähiger Investitionen und Ausgabenkategorien aufgelistet sind (vgl. Allgemeinen Teil Kapitel 4.7.1 des GAP-SP). Es findet jeweils das Verzeichnis Anwendung, das zum Zeitpunkt des jeweiligen Förderaufrufes gilt. Tabelle 0702: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Anmeldung von Patenten x x x x x x x x x x Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumenten x x x x x x x x x x x und DE 1678 DE Ausrüstungsgegenständen Umsatzsteuer x x x x x x x x Kauf und/oder Leasing von x x x x x x x x Kraftfahrzeugen EIP-Projekte, die ausschließlich x x x x x x x x x x x x wissenschaftliche Arbeiten o. Studien umfassen Förderung von Investitionen x Abschreibungen x x x Unbare Eigenleistungen x x Kosten für Rechts-, Versicherungs- und x x x Steuerberatung Grunderwerbsteuer x x x x x x x x Unternehmen in Schwierigkeiten x x x x x x entsprechend der geltenden Definition Tabelle 0702: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE DE1 DE2 / DE6/ DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG 7 Kriterium DE4 DE9 Mindestförderbetrag/Höchstf örderbetrag nach Vorgaben x x x x x x x x x der Länder Mind. 1 Mitglied der OG muss ein Unternehmen des land- oder x x x x x x x x forstwirtschaftlichen Sektors sein Eine OG muss mehr als 2 x x x x x x Mitglieder vorweisen Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die OG eine x x x x x x x x x Kooperationsvereinbarung oder ähnliches vorlegen, die die Zusammenarbeit regelt. Sitz oder Niederlassung bzw. eines Mindestanteils der OG x x x x x x x x x im jeweiligen Bundesland Das Vorhaben muss durch positiven Beschluss eines Gremiums als förderwürdig x x x x x x x x x oder innovativ eingestuft worden sein. Spezifische Förderverpflichtungen DE 1679 DE Verpflichtung der OG zur Verbreitung mind. einer Zusammenfassung der Pläne und der Ergebnisse ihrer Vorhaben insbesondere über die nationalen und europäischen GAP-Netzwerke. Im Fall eines Abbruchs/Einstellung der Zusammenarbeit innerhalb der Laufzeit eines Vorhabens besteht Mitteilungspflicht der OG gegenüber der Bewilligungsstelle sowie eine Pflicht zur Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse. Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Tabelle 0702: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Direkt durch die Durchführung eines Innovationsvorhabens x x x x erzielte Einnahmen sind von den zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen. Förderung von Investitionen nur für KMU´s (Definition x x x entsprechend der einschlägigen Verordnung) zeitliche Begrenzung der Vorhabensdauer bei der x x x Vorbereitung bzw. Gründung einer OG Verpflichtung zur Erstellung von Zwischenberichten x x x x x x x x zusätzlich zum Abschlussbericht Bedarfsgerechte Anpassung der Zweckbindungsfristen nach Vorgabe der x x regionalen Verwaltungsbehörde Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge DE 1680 DE Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Methode/Grundl Kostenkategorie Artikel 83(1) age Direkte Personalkosten Artikel 83(2)(a)(i) Einheitskosten Direkte Kosten z.B. in Form von Reisekosten und (ii); (Entfernungspauschale in km oder Verpflegungsaufwendungen pro Tag) Pauschalbetrag pro Projekt für vordefinierte Projekttypen als Pauschalbeträge Artikel 83(2)(d); Einzelfall Indirekte Kosten Pauschalfinanzieru Artikel 83(2)(c); ngen Förderfähige Restkosten Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 50 % bis höchstens 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Gewerbliche Tätigkeit von Einrichtungen • Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau • Unternehmensgröße • Kostenart • Umfang der geplanten Wissensverbreitung Zusätzliche Erläuterungen Die Unterstützung kann gemäß Art. 77 Abs. 4 der GAP-SP VO als Gesamtbetrag gewährt werden, der die Kosten der Zusammenarbeit sowie die Kosten der durchgeführten EIP-Vorhaben einschließlich Investitionskosten deckt, oder es werden nur die Kosten der Zusammenarbeit gedeckt und die Mittel für die Vorhabendurchführung werden aus anderen Interventionskategorien, nationalen Stützungsinstrumenten oder solchen der Union verwendet. Wird die Unterstützung in Form eines Gesamtbetrags gezahlt, so wird sichergestellt, dass die Bestimmungen und Anforderungen der Union für Maßnahmen im Rahmen der Artikel 70 bis 76 und 78 der GAP-SP VO eingehalten werden. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschuss finden in folgenden Ländern Anwendung: DE5/ DE3 / DE6/ DE7 DE8 DEA DE1 DE2 DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 DE 1681 DE x x x x 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja Nein gemischt x x x x x x x x x x x x Soweit Vorhaben im Einzelfall beihilferechtlich relevant sind, erfolgt die Förderung auf der Grundlage der geltenden De-minimis-Regelungen oder einer Freistellung oder einer Notifizierung. Die regionalen Verwaltungsbehörden informieren die Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nach Artikel 123 Abs. 2 k) GAP-SP-VO über die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.106769 SA.108932 SA.115807 SA.113057 SA.113302 SA.114704 SA.115431 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 2 des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: Die Intervention zählt zu den Allgemeinen Dienstleistungen, da durch Zusammenarbeit ein DE 1682 DE Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis erfolgt und so Vorteile für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum generiert werden. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 50,00% 20,00% 80,00% Württemberg Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE2 - Bayern 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 50,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE7 - Hessen 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 47,00% 20,00% 80,00% Westfalen Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DED - Sachsen 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DEE - Sachsen- 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Anhalt Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(3)(b) - 77(1)(a) - Unterstützung für die Europäische 80,00% 20,00% 80,00% Innovationspartnerschaft gemäß Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe a DE 1683 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0702-00-b-01 - EIP "Landwirtschaftliche Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DE1; R.1; R.2 Nein Produktivität und Nachhaltigkeit" - Durchführung von DE1-50,00% Vorhaben DE2-EL-0702-00-a-01 - Vorbereitung eines Vorhabens Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DE2; R.1; R.2 Nein einer operationellen Gruppe DE2-50,00% DE2-EL-0702-00-b-01 - Durchführung von Vorhaben von Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DE2; R.1; R.2 Nein operationellen Gruppen DE2-50,00% DE4-EL-0702-00-b-01 - Europäische Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DE4; R.1; R.2 Nein Innovationspartnerschaft für Produktivität und DE4-80,00% Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) DE7-EL-0702-00-a-01 - EIP Agri Vorbereitung Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DE7; R.1; R.2 Nein DE7-80,00% DE7-EL-0702-00-b-01 - EIP Agri Durchführung Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DE7; R.1; R.2 Nein DE7-80,00% DE8-EL-0702-00-b-01 - Europäische Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DE8; R.1; R.2 Nein Innovationspartnerschaft für Produktivität und DE8-80,00% Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) DE9-EL-0702-00-b-01 - Europäische Finanzhilfe 91(3)(c) - 77-DE6- Durchschnitt DE6; DE9; R.1; R.2 Nein Innovationspartnerschaft (EIP) 100,00% 91(3)(c) - 77-DE9- 100,00% DEA-EL-0702-00-b-01 - EIP Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DEA; R.1; R.2 Nein DEA-47,00% DEB-EL-0702-00-b-01 - Europäische Finanzhilfe 91(3)(c) - 77-DEB- Durchschnitt DEB; R.1; R.2 Nein Innovationspartnerschaft für Produktivität und 100,00% Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) DED-EL-0702-00-b-01 - Europäische Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DED; R.1; R.2 Nein Innovationspartnerschaften (EIP AGRI) DED-80,00% DEE-EL-0702-00-b-01 - Europäische Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DEE; R.1; R.2 Nein Innovationspartnerschaft für Produktivität und DEE-80,00% Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) DEF-EL-0702-00-b-01 - EIP Finanzhilfe 91(3)(c) - 77-DEF- Durchschnitt DEF; R.1; R.2 Nein 100,00% DE 1684 DE DEG-EL-0702-00-b-01 - EIP Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(a)- Durchschnitt DEG; R.1; R.2 Nein DEG-80,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0702-00-b-01 - EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" - Durchführung von Vorhaben Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0702-00-a-01 - Vorbereitung eines Vorhabens einer operationellen Gruppe Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE2-EL-0702-00-b-01 - Durchführung von Vorhaben von operationellen Gruppen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0702-00-b-01 - Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0702-00-a-01 - EIP Agri Vorbereitung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE7-EL-0702-00-b-01 - EIP Agri Durchführung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0702-00-b-01 - Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0702-00-b-01 - Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) DE 1685 DE Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEA-EL-0702-00-b-01 - EIP Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0702-00-b-01 - Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0702-00-b-01 - Europäische Innovationspartnerschaften (EIP AGRI) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEE-EL-0702-00-b-01 - Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0702-00-b-01 - EIP Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0702-00-b-01 - EIP Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0702-00-b-01 - EIP Geplanter Einheitsbetrag 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 "Landwirtschaftliche Produktivität (gesamte öffentliche und Nachhaltigkeit" - Durchführung Ausgaben in EUR) DE 1686 DE von Vorhaben (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 6,00 12,00 9,00 4,00 2,00 Insgesamt: 33,00 Max.: 12,00 DE2-EL-0702-00-a-01 - Vorbereitung Geplanter Einheitsbetrag 80.000,00 80.000,00 eines Vorhabens einer operationellen (gesamte öffentliche Gruppe (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 6,00 6,00 Insgesamt: 12,00 Max.: 6,00 DE2-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag 400.000,00 400.000,00 400.000,00 Durchführung von Vorhaben von (gesamte öffentliche operationellen Gruppen (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 10,00 13,00 Insgesamt: 23,00 Max.: 13,00 DE4-EL-0702-00-b-01 - Europäische Geplanter Einheitsbetrag 1.085.000,00 1.085.000,00 1.085.000,00 1.085.000,00 1.085.000,00 1.085.000,00 Innovationspartnerschaft für (gesamte öffentliche Produktivität und Nachhaltigkeit in Ausgaben in EUR) der Landwirtschaft (EIP) (Finanzhilfe Geplanter 1.410.500,00 1.410.500,00 1.410.500,00 1.410.500,00 1.410.500,00 - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1687 DE O.1 (Einheit: Projekte) 11,00 12,00 Insgesamt: 23,00 Max.: 12,00 DE7-EL-0702-00-a-01 - EIP Agri Geplanter Einheitsbetrag 114.864,86 121.428,57 121.428,57 121.428,57 121.428,57 121.428,57 Vorbereitung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 5,00 8,00 9,00 7,00 4,00 2,00 Insgesamt: 35,00 Max.: 9,00 DE7-EL-0702-00-b-01 - EIP Agri Geplanter Einheitsbetrag 459.459,46 485.714,29 485.714,29 485.714,29 485.714,29 485.714,29 Durchführung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 5,00 8,00 9,00 7,00 4,00 2,00 Insgesamt: 35,00 Max.: 9,00 DE8-EL-0702-00-b-01 - Europäische Geplanter Einheitsbetrag 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Innovationspartnerschaft für (gesamte öffentliche Produktivität und Nachhaltigkeit in Ausgaben in EUR) der Landwirtschaft (EIP-Agri) Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 8,00 Insgesamt: 8,00 Max.: 8,00 DE9-EL-0702-00-b-01 - Europäische Geplanter Einheitsbetrag 394.595,00 394.595,00 394.595,00 394.595,00 394.595,00 394.595,00 394.595,00 Innovationspartnerschaft (EIP) (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1688 DE Geplanter 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 8,00 10,00 9,00 10,00 Insgesamt: 37,00 Max.: 10,00 DEA-EL-0702-00-b-01 - EIP Geplanter Einheitsbetrag 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 5,00 8,00 10,00 10,00 Insgesamt: 33,00 Max.: 10,00 DEB-EL-0702-00-b-01 - Europäische Geplanter Einheitsbetrag 454.545,45 1.190.000,00 1.190.000,00 1.190.000,00 1.190.000,00 1.190.000,00 Innovationspartnerschaft für (gesamte öffentliche Produktivität und Nachhaltigkeit in Ausgaben in EUR) der Landwirtschaft (EIP-Agri) Geplanter 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 4,00 3,00 4,00 2,00 2,00 Insgesamt: 15,00 Max.: 4,00 DED-EL-0702-00-b-01 - Europäische Geplanter Einheitsbetrag 250.000,00 250.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 Innovationspartnerschaften (EIP (gesamte öffentliche AGRI) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1689 DE O.1 (Einheit: Projekte) 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 Insgesamt: 15,00 Max.: 4,00 DEE-EL-0702-00-b-01 - Europäische Geplanter Einheitsbetrag 530.000,00 530.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 Innovationspartnerschaft für (gesamte öffentliche Produktivität und Nachhaltigkeit in Ausgaben in EUR) der Landwirtschaft (EIP-Agri) Geplanter 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 2,00 3,00 6,00 7,00 2,00 Insgesamt: 20,00 Max.: 7,00 DEF-EL-0702-00-b-01 - EIP Geplanter Einheitsbetrag 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 12,00 11,00 Insgesamt: 23,00 Max.: 12,00 DEG-EL-0702-00-b-01 - EIP Geplanter Einheitsbetrag 170.000,00 235.000,00 235.000,00 235.000,00 235.000,00 235.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.1 (Einheit: Projekte) 9,00 6,00 6,00 6,00 7,00 Insgesamt: 34,00 Max.: 9,00 DE 1690 DE INSGESAMT O.1 (Einheit: Projekte) 22,00 68,00 82,00 97,00 46,00 27,00 4,00 Insgesamt: 346,00 Max.: 97,00 Jährliche indikative 2.088.989,00 13.382.603,80 25.715.188,00 35.550.565,20 32.137.313,00 24.414.607,00 22.939.734,00 156.229.000,00 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 2.008.989,00 11.004.270,60 20.442.854,80 27.916.249,20 25.112.763,60 18.198.285,60 14.665.587,20 119.349.000,00 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1691 DE EL-0703 - LEADER Interventionscode (MS) EL-0703 Bezeichnung der Intervention LEADER Art der Intervention COOP(77) - Zusammenarbeit Gemeinsamer Outputindikator O.31. Anzahl unterstützter von der örtlichen Bevölkerung betriebener Strategien für die lokale Entwicklung (LEADER) oder vorbereitender Maßnahmen Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Ja 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE2 Bayern DE4 Brandenburg DE7 Hessen DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEA Nordrhein-Westfalen DEB Rheinland-Pfalz DEC Saarland DED Sachsen DEE Sachsen-Anhalt DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs LEADER-Regionen betreffen grundsätzlich ländliche Gebiete gemäß Kapitel 4.7.2 des GAP SP in allen Bundesländern auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bevölkerung eines LEADER-Gebiets soll zum Zeitpunkt der Einreichung der LES grundsätzlich nicht weniger als 30.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohner und Einwohnerinnen betragen. Über- oder Unterschreitungen sind in begründeten Fällen möglich, wenn dies aufgrund der naturräumlichen, historischen oder administrativen Gegebenheiten bzw. der wirtschaftlichen Zusammenhänge von der Bewerberregion begründet und vom Auswahlgremium der regionalen Verwaltungsbehörde akzeptiert wird. Da Sachsen-Anhalt Gebrauch von einem CLLD-Multifondsansatz macht, können sich dort LEADER- Regionen bzw. –gebiete darüberhinausgehend ausnahmsweise auch auf Großstädte erstrecken. Die Förderung unter Beteiligung des ELER in solchen LEADER/CLLD-Regionen bleibt aber ausdrücklich auf die für den ELER definierte Gebietskulisse gemäß Kapitel 4.7.2 des GAP SP beschränkt. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen entfällt die Verpflichtung, diese Intervention anzubieten. LEADER-Regionen angrenzender Bundesländer können aber ländliche Gebiete in diesen Stadtstaaten umfassen. LEADER-Vorhaben müssen innerhalb eines LEADER-Gebiets verwirklicht werden oder der LEADER Region zu Gute kommen. Unter den definierten Förderbedingungen wird der Nutzen für Projekte in oder mit Städten im Rahmen einer „Privilegierten Funktionalen Partnerschaft“ jedenfalls angenommen. Insbesondere in den Übergangsregionen wird auf Grund der Bedarfsanalyse eine flächendeckende Anwendung von LEADER im ländlichen Raum, und in den übrigen Regionen eine flächenmäßige Ausweitung bzw. Erhöhung der Anzahl der LAG angestrebt. 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. DE 1692 DE SO8 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Förderung der ländlichen H.1 Hohe Priorität Ja Entwicklung Schaffung qualifizierter H.2 Hohe Priorität Ja Arbeitsplätze Sicherung oder Verbesserung H.3 der Daseinsvorsorge in Sehr hohe Priorität Ja ländlichen Räumen Stärkung der Selbstorganisation bei der H.4 Hohe Priorität Ja Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, H.5 Hohe Priorität Ja Entwicklung von Dorf- und Ortskernen Unterstützung des Ehrenamts H.6 und bürgerschaftlichen Hohe Priorität Ja Engagements Gleichstellung aller H.7 Geschlechter und sozialen Hohe Priorität Ja Gruppen Steigerung der Kooperations-, H.8 Service- und Innovationskultur Hohe Priorität Ja im Tourismus Erleichterung von nicht- H.9 landwirtschaftlichen Hohe Priorität Ja Existenzgründungen 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.27 Anzahl der Vorhaben, die in ländlichen Gebieten zu ökologischer Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele bezüglich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beitragen R.37 Neue Arbeitsplätze in geförderten GAP-Projekten R.38 Anteil der ländlichen Bevölkerung, die unter eine Strategie für die lokale Entwicklung fällt R.39 Anzahl der ländlichen Unternehmen, einschließlich Unternehmen im Bereich der Bioökonomie, die mit Unterstützung der GAP entwickelt wurden R.41 Anteil der ländlichen Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur hat 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie in Kapitel 2.1.SO8 wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Ziel der Intervention ist es, eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume zur Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien zur Erhaltung der Lebens-qualität der ländlichen Bevölkerung und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit einschließlich des Schutzes und die Erhaltung natürlicher Ressourcen zu unterstützen. 1 Entwicklungsstrategien DE 1693 DE Ländliche Regionen, die sich als LEADER-Gebiet etablieren wollen, müssen eine lokale Entwicklungsstrategie (LES) im Sinne des Art. 32 der VO (EU) 2021/1060 vorlegen, die auf die Region und ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Gegebenheiten abgestimmt ist. Auch Lokale Aktionsgruppen (LAG), die in der Förderperiode 2014 bis 2022 anerkannt waren, müssen sich erneut bewerben und können dabei auf Ihren Erfahrungen aufbauen. Sie müssen aber die aktuellen und neuen regionalen und gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen und Rahmenbedingungen (bspw. des GAP-SP) berücksichtigen. Neue Bewerberregionen erhalten gleichberechtigt die Chance zur Teilnahme am Auswahlverfahren. Die LES beziehen sich unter Berücksichtigung der jeweiligen SWOT-Analyse primär auf das Ziel S.O8 und auf mindestens einen der in diesem Kapitel aufgeführten Bedarfe. Einzelne Projekte zur Umsetzung der LES können zusätzlich oder stattdessen auch anderen Zielen der GAP-SP-VO und den ermittelten Bedarfen des GAP SP dienen, insbesondere auch den Querschnittszielen, wenn dies der Umsetzung der Ziele der LES zuträglich ist. Zentrale Aspekte einer LES sind ihr integrativer und innovativer Ansatz Die LES enthält gemäß Art. 32 zumindest folgende Elemente: a. das geografische Gebiet und die Bevölkerung, die von der Strategie abgedeckt werden b. die Einbindung der örtlichen Gemeinschaft in die Entwicklung der Strategie c. eine Analyse des Entwicklungsbedarfs und des Potenzials des Gebiets d. die Ziele der Strategie, einschließlich messbarer Sollvorgaben für Ergebnisse, und zugehörige geplante Maßnahmen e. die Vorkehrungen für Verwaltung, Begleitung und Evaluierung mit Verdeutlichung der Kapazität der lokalen Aktionsgruppe bei der Durchführung der Strategie f. ein Finanzplan, einschließlich der geplanten Zuweisung aus jedem betroffenen Fonds — gegebenenfalls auch der geplanten Zuweisung aus dem ELER — und aus jedem betroffenen Programm. Außerdem können sie Arten von Maßnahmen und Vorhaben beinhalten, die aus jedem betroffenen Fonds gefördert werden. Die LES soll aufbauend auf der SWOT insgesamt einen partizipativen Ansatz verfolgen und unterschiedliche soziale und wirtschaftliche Gruppen bei der Zielformulierung der Strategie berücksichtigen. Zu den sozialen Gruppen gehören z.B. NGO`s, Vereine sowie Frauen und Jugend, aber auch ältere Menschen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie sozial Schwache. Zu den wirtschaftlichen Gruppen gehören z.B. lokale Unternehmen oder wirtschaftliche Berufs- und Branchenverbände wie z. B. Handwerkskammer oder Bauernverband. Der angestrebte partizipative Ansatz der LES darf sich dabei nicht nur auf die den Erstellungsprozess, sondern muss auch die Umsetzungsphase einschließen. 2. Auswahl und Genehmigung der LES Für die Auswahl und Anerkennung der LAG sind die nach Art. 123 der GAP-SP-VO beauftragten zuständigen regionalen VB zuständig. Die zuständigen Stellen regeln und gewährleisten gemäß Art. 32 der VO (EU). 2021/1060 der Dach-VO die Auswahl und Genehmigung der lokalen Strategien auf Basis eines Ausschreibungsverfahrens. Die regionalen Verwaltungsbehörden der Länder • legen zur Sicherung der Qualität der LES Kriterien für die Auswahl der Strategien fest und richten einen Ausschuss für die Auswahl der LES (LES-Auswahlausschuss) ein, • veröffentlichten jeweils einen Aufruf zur Einreichung der LES und • stellen sicher, dass nach Ablauf der Einreichfrist alle rechtzeitig vorgelegten LES vom vg. LES- Auswahlausschuss bewertet wird • stellen sicher, dass den Bewerberregionen zeitlich befristet die Möglichkeit zur Überarbeitung Ihrer Strategie gegeben wird. Vorrausetzung für eine Anerkennung der LES ist die Einhaltung der LES-Bestimmungen dieses Kapitels DE 1694 DE einschließlich einer breiten Beteiligung der relevanten Akteure vor Ort. Das gilt auch bei der Planung und späteren Umsetzung der LES, wobei keine Gruppe den Prozess dominieren darf. In den LES erfolgt auch eine Beschreibung des inklusiven Charakters der LAG, z. B. wie ein angemessenes Verhältnis der Geschlechter, eine faire Vertretung spezieller Zielgruppen, die von der LES betroffen sind (z.B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung), erreicht werden soll. Ebenfalls in der LES werden die Maßnahmen der LAG zur Sicherstellung eines nichtdiskriminierenden und transparenten Auswahlverfahrens beschrieben. Maßstab einer Auswahl einer LES ist insbesondere, dass diese folgende Kriterien erfüllen: • Angabe des subregionalen geografischen Gebiets und der betroffenen Bevölkerung durch diese Strategie; • eine Beschreibung des Prozesses der Beteiligung lokaler Akteure an der Entwicklung an dieser Strategie; • eine Analyse der Stärken und Schwächen und des Entwicklungspotenzials des Gebiets; Daraus abgeleitet eine Beschreibung des Bedarfs, der sich dann in den Handlungsfeldern der LES wiederfindet. • eine Darstellung der Ziele dieser Strategie mit messbaren Zielwerten für die Ergebnisse und die entsprechenden geplanten Maßnahmen; • eine Erklärung über die getroffenen Vorkehrungen für Verwaltung, Überwachung, Bewertung und Bestätigung der Kapazität der Lokalen Aktionsgruppe zur Umsetzung dieser Strategie; einen vorläufigen Finanzplan über die Zuweisungen zu den Handlungsfeldern, sowie, im Falle eines Multifondsansatzes (in D nur ST) die Aufteilung auf die verschiedenen Fonds. Über die Einhaltung der genannten Bedingungen hinaus sollte dann ein kohärentes Gesamtbild für die jeweilige Region ableitet werden. Der Auswahlausschuss wählt die LES aus. Anschließend wird diese von der regionalen Verwaltungsbehörde genehmigt. Die LAG erhalten mit der Genehmigung der LES eine indikative Information zur Mittelausstattung. Soweit auf Grund der Vergleichbarkeit der LES/LAG keine einheitliche Finanzausstattung erfolgt, differenzieren die regionalen Verwaltungsbehörden diese Mittelausstattung nach objektiven Kriterien wie z.B. Bevölkerungszahl oder Flächengröße der LAG. 3. Anforderungen an die LAG 3.1 Aufbau von Kapazitäten Die regionalen Verwaltungsbehörden haben i.d.R. bereits mit dem vg. Aufruf vorgegeben, dass die LAG • über angemessene personelle Kapazitäten verfügen müssen und • für die LES-Steuerung, Projektgenese und Projektauswahl zuständig sind. • Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei den LAG werden die Bewilligungs-, Zahlungs- oder Kontrollfunktionen nicht auf die LAG übertragen, sondern werden von den Ländern wahrgenommen. 3.2 Partnerschaft • Zur Sicherung des partizipativen Ansatzes sollen in der LAG soziale und wirtschaftliche Gruppen angemessen vertreten sein. Dabei sind neben den regionalen Verhältnissen und der offiziellen Vertretung von Zielgruppen (z.B. Kommunen, Landwirtschaft, Naturschutz) auch Querschnittsziele wie ein angemessenes Verhältnis der Geschlechter sowie fachlich spezifische Ziele der LES zu berücksichtigen. • Auch im LAG-Entscheidungsgremium ist generell eine faire und ausgewogene Vertretung der verschiedenen Zielgruppen anzustreben. Eine angemessene Beteiligung von Frauen ist bspw. in allen Entscheidungsgremien zwingend. Auch eine junge Person (unter 40 Jahre zu Beginn der Förderperiode) (bzw. ein Jugendvertreter) muss im LAG-Entscheidungsgremium vertreten sein. Die zusätzliche Beteiligung von Jugendlichen wird angestrebt, diese sind aber z.T. auch auf Grund DE 1695 DE der demographischen Entwicklung schwierig für eine Mitarbeit zu begeistern. • Neben den Vertretern öffentlicher Stellen müssen auf der Ebene der Beschlussfassung auch Vertreter sozialer/wirtschaftlicher Gruppen im ländlichen Raum vertreten sein. Eine einzelne Interessengruppe darf die Entscheidungsfindung nicht kontrollieren. 3.3. Kooperation/Netzwerke • Jede LAG soll Teil mindestens eines über die eigene LAG hinausgehenden Netzwerkes sein durch • Zusammenarbeit oder Erfahrungsaustausch mit anderen regionalen Initiativen oder • Mitgliedschaft in einem übergeordneten Netzwerk. • Sie soll darüber hinaus mindestens ein Kooperationsprojekt durchführen oder unterstützen. 3.4. Innovation • Jede LAG muss in der Strategie beschreiben, welche innovativen Ansätze in der Strategie verfolgt werden. Die Begründung des innovativen Charakters der Strategie ist eng mit der Frage verknüpft „Was will die Gemeinschaft verändern?“ • Die LAG soll einen Blick auf Problemfelder und Chancen richten und auch neue Wege und Ideen testen, die zu längerfristigen und nachhaltigeren Lösungen führen können. Innovation kann z.B. neue Dienstleistungen, neue Produkte und neue Herangehensweisen im lokalen Kontext bedeuten. Der Maßstab für Innovation ist, was ist neu für die (LEADER-)Region. 4. Koordinierung mit anderen Fonds (vgl. Kapitel 4.5) • Das Regionalmanagement der LAG wird über verschiedene Förderinstrumente, insbesondere über EFRE-/ESF-Fördermöglichkeiten informiert und kann die Vorhabenträger entsprechend beraten sowie Abstimmungen anstoßen. • In einigen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) nehmen die LAG aufgrund der Erfahrungen der letzten Förderperiode gleichzeitig auch die Funktion Fischerei-LAG (FLAG) war. • Deutschland wird nur Sachsen-Anhalt eine Multifonds-/CLLD-Finanzierung zusammen mit dem EFRE und dem ESF+ ermöglichen. 5. Auswahl der Vorhaben durch die LAG • Die Auswahl der Projekte erfolgt nach den in Kapitel 4.7.3, Ziffer 9.5 festgelegten Grundsätzen durch die LAG mit der Maßgabe, dass diese Kriterien die spezifischen Ziele (bspw. Innovation) der ausgewählten lokalen Strategie widerspiegeln müssen. Dies gilt abgesehen von der Förderung des vorgeschriebenen Regionalmanagements analog auch für LAG-eigene Projekte. • Die LAG vermeidet bei der Projektauswahl eine Konzentration der Budgetmittel auf einige wenige Großprojekte. Ziel ist vielmehr die Umsetzung der jeweiligen LES-Ziele durch mehrere, auch kleinere Vorhaben. Die Zuwendung aus EU-Mitteln für ein unterstütztes Einzelprojekt der LAG darf daher grundsätzlich entweder nicht mehr als 20% des Gesamtbudgets der LAG oder 250.000 Euro betragen, ausgenommen ist der laufende Betrieb der LAG. Ausnahmen von den beiden vorgenannten alternativen Obergrenzen sind nur bei Einhaltung des vorgenannten Ziels und mit Genehmigung der regionalen VB möglich. • Die Bewilligung der durch die LAG ausgewählten Vorhaben ist in Deutschland wie bisher Aufgabe entsprechender Bewilligungsbehörden, die aber das Auswahlermessen der LAG-Gremien nur auf Fälle offensichtlicher sachfremder Erwägungen hinterfragen können. • In den nachfolgenden LEADER-spezifischen Förderbedingungen sind die Regelungen zu Interessenkonflikten enthalten. 6. Förderfähigkeit Förderfähig sind alle Vorhaben, die zur Erreichung der Ziele des GAP-Strategieplans sowie der DE 1696 DE Zielsetzungen der jeweiligen LEADER-Region, beschrieben in deren Strategie für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung im Sinne von Artikel 32 der VO (EU) 2021/1060 (LES), beitragen. Dazu zählen insbesondere auch Themensetzungen, die von an-deren im GAP-SP beschriebenen Interventionen nicht erfasst sind. Bei Förderfähigkeitskriterien sind auch die interventionsübergreifenden Regelungen in Kapitel 4.7.1 und 4.7.3 zu beachten. Grundsätzlich begrenzt auf lokaler Ebene die LES mit ihren Inhalten die Art der Kosten, die gefördert werden können. Folgende Einschränkungen sind dabei zu beachten: • Vorhaben nach Art. 70-72 der VO (EU) 2021/2115 sind nicht über LEADER förderfähig. • Vorhaben zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten und neuen Landwirten nach Art. 75 der VO (EU) 2021/2115 sind nicht über LEADER förderfähig. • Vorhaben nach Art. 76 (Risikomanagementinstrumente) sind nicht förderfähig. • Kosten der Zusammenarbeit, an der nur Forschungseinrichtungen beteiligt sind, sind nicht in LEADER förderfähig. • Soweit Vorhaben nach Art. 73, 74, 75 (bei Existenzgründungen für nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten) und 78 gefördert werden, sind gem. Art.77 Abs. 4, 2. Unterabsatz die dort geltenden Vorschriften und Anforderungen einzuhalten. • Vorhaben der technischen Infrastruktur, insbesondere der Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraßeninfrastruktur oder im Bereich der Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (EL-0403, EL-0411) sind nur förderfähig, wenn das Vorhaben o Teil eines integrierten Vorhabens ist, oder o einen durch die LAG begründeten gemeinschaftlichen Mehrwert durch die Erfüllung der in der LES formulierten Ziele der LAG aufweist oder o sich durch einen besonderen Innovationsgehalt auszeichnet. Vorhaben, die nicht der technischen Basis-Straßenverkehrsinfrastruktur zuzuordnen sind, sind förderfähig, insbesondere im Bereich der Bildung, Fürsorgedienstleistungen einschließlich Kindertagesstätten, Gesundheitswesen, Kultur, Sport und Freizeit. Formale Vorrausetzungen der Förderfähigkeit: 1. Für Vorhaben (inkl. Umbrella-Vorhaben/ Regionalbudgets und Ähnliches als Sonderform eines Vorhabens) nach Art. 34 Abs. 1 Buchst. b der VO (EU) 2021/1060: Positiver Beschluss des LAG- Entscheidungsgremiums auf Basis der genehmigten LES. 2. Für Vorhaben nach Art. 34 Abs. 1 Buchst. c der VO (EU) 2021/1060: genehmigte LES Vorhaben nach Art. 34 Abs. 1 Buchst. a der VO (EU) 2021/1060 (Vorbereitungskosten, Kapazitätsausbau) werden in Deutschland aus ELER-Mitteln 2023ff für die Erstellung der LES der Förderperiode 2023 – 2027 nicht angeboten. Die Förderung erfolgt hier entweder über mit Beteiligung des ELER auf Basis der Förderperiode 2014-2020 einschließlich der Verlängerung oder aus nationalen Mitteln oder aus dem ESF+ (Sachsen Anhalt) und richtet sich sowohl an existierende als auch potentielle neue LAG, die eine (LES) vorlegen wollen. Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Es erfolgt eine verfahrenstechnische durch den LEADER-Ansatz geprägte Abgrenzung zu anderen Interventionen des ELER sowie zu den Interventionskategorien in bestimmten Sektoren. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet Begünstigte sind natürliche und juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform. Das schließt Verbände und gemeinnützige Organisationen, Vereine und auch die LAG selber als Begünstigte eines DE 1697 DE Vorhabens ein. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen LEADER - spezifische Förderbedingungen a) Die Anforderung des Art. 77 Nr. 2 der GAP-SP-VO nach mindestens zwei Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit wird im Fall der Förderung über LEADER durch die Vorgaben des Art. 31 Abs. 2 b der VO (EU) 2021/1060 gewährleistet. b) Förderfähig sind alle Kosten für Vorhaben nach Art. 34 Abs. 1, Buchstaben b und c der VO (EU) Nr. 2021/1060. Zur Sicherstellung der Konsistenz im Sinne von Art. 77 Nr. 4 Buchstabe b der GAP-SP-VO gelten die in der VO Art. 73 Abs. 3 und 4 der GAP-SP-VO vorgesehenen unionsrechtlich relevanten Regelungen und Anforderungen (vgl. Kapitel 4.7.1 Liste der nicht förderfähigen Investitionen und Ausgabenkategorien mit Ausnahme des Ausschlusses der Förderung von Eigenleistungen, der Förderung von Ersatzbeschaffungen als Projektbestandteile, Kosten für Leasing, Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung sowie der Förderung von gebrauchten Maschinen und Einrichtungen)auch für den LEADER-Ansatz. Sonstige Einschränkungen der Förderkonditionen in anderen Interventionen des GAP- Strategieplans gelten für LEADER systembedingt nicht. Für gebietsübergreifende, überregionalen und transnationalen Kooperationen gilt: 1. In der Kooperationsvereinbarung der beteiligten LAG bzw. sonstigen von der regionalen Verwaltungsbehörde zulässigen leaderähnlichen Gruppe(n)/ Region(en) (im Folgenden nur LAG genannt) ist eine federführende LAG festzulegen. Für nicht teilbare Vorhaben gelten die für die federführende LAG maßgeblichen Regeln. 2. Bei nicht teilbaren Vorhaben in überregionalen und transnationalen Kooperationen ist die Zahlstelle der federführenden LAG für die Durchführung der erforderlichen In- und Outdoor- Kontrollen zuständig. Die Entscheidungen dieser federführenden Zahlstelle werden von den nicht federführenden, beteiligten anderen Zahlstellen auf Basis von Vereinbarungen ohne eigene Prüfung anerkannt. Sofern die Förderung des nicht teilba-ren Vorhabens aus mehreren EU-Fonds erfolgt, stimmen sich die jeweiligen zuständigen Stellen direkt ab. c) Zu Art. 31 Abs. 2b und 33 Abs. 3b der VO (EU) 2021/1060 gilt: 1. Die Definition der Interessengruppen und die Zuordnung der Mitglieder des Entschei- dungsgremiums zu diesen Interessengruppen ist eine Aufgabe der LAG. 2. Bei LAG-Entscheidungen zur Umsetzung der LES haben die stimmberechtigten Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Vertreter von Landes- und Bundesbehörden insgesamt max. 49 % der Stimmenanteile. d) Zu Art. 33 Abs. 3 b der VO (EU) 2021/1060 gilt: 1. Mitglieder des Entscheidungsgremiums sind von den Entscheidungen zu Vorhaben im Entscheidungsgremium ausgeschlossen, die sie persönlich oder als Vertreter einer Organisation direkt betreffen. Dies betrifft nicht LAG-eigene Vorhaben. 2. In keinem Fall darf durch die Auswahlentscheidung dem an der Entscheidung Beteiligten selbst, seinen Angehörigen oder einer von ihnen vertretenen natürlichen oder juristischen Person ein unmittelbarer Vorteil oder Nachteil verschafft werden. Angehörige sind alle, zu deren Gunsten dem Mitglied des Entscheidungsgremiums in einem Straf-verfahren das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zustehen würde. 3. Vorgenannte Regelungen gelten auch für Beschäftigte und Beauftragte der LAG. e) Zu Art. 34 Abs. 1 Buchstabe b der VO (EU) 2021/1060 gilt: Es können auch in einigen Ländern DE 1698 DE Vorhaben außerhalb des LES-Gebiets ausgewählt werden, die der Umsetzung der Ziele der LES dienen. f) Grundsätzlich wählt die LAG eine eigenständige juristische Person als Rechtsform. Die regionale Verwalltungsbehörde kann Abweichungen hiervon im Rahmen des Art. 33. Abs. 2, 2. Halbsatz der VO (EU) 2021/1060 zulassen. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region In den lokalen Entwicklungsstrategien spiegeln sich Besonderheiten der Förderfähigkeit in Bezug auf die betreffende Region wieder. 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die Zuwendung wird in der Regel auf Basis tatsächlicher Kosten der Begünstigten berechnet. Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel Kostenkategorie Methode/Grundlage 83(1) z.B. Bauliche Interventionen z.B. durch m2 Nutzfläche; m3 umbauter Raum, Wegelänge in Meter. etc 83(2)(a)(i) und (ii); Einheitskosten Direkte Personalkosten Artikel 83(2)(a)(i) LAG-Management und (ii); Pauschalbeträge Pauschalbetrag per Projekt für vordefinierte Projekttypen (z. B. Umbrella, kulturelle –künstlerisch-gestaltende Objekte) Artikel 83(2)(d); Pauschalfinanzierung Indirekte Kosten z. B. des LAG-Managements Artikel 83(2)(c); en Förderfähige Restkosten Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen als Alternative setzt voraus, dass die ELER- Verwaltungsbehörde (VB) bzw. die regionalen VB für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung für LEADER zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten DE 1699 DE Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuschüsse reichen von mind. 20 % bis höchstens 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine Differenzierung erfolgt unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben der regionalen Verwaltungsbehörden und durch die transparenten Festlegungen der LAG. Die Höhe der Zuwendung kann nach den Vorgaben der LAG insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien variiern: - lokaler Bedarf - Priorität/Gewichtung der lokalen Ziele (bspw. Innovation) - Art des Zuwendungsempfängers z.B. gemeinnützig, öffentlich, gewerblich. Beihilferechtliche Höchstintensitäten einschließlich der Bestimmungen in der GAP-SP-VO werden beachtet. Vorschüsse Die Zahlung von Vorschüssen ist zulässig. Vorschussregelungen finden in folgenden Ländern Anwendung: DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE 4 DE 9 x x x x x Zusätzliche Erläuterungen Höhe der Unterstützung: a) Der Unterstützungssatz bei öffentlichen Vorhabenträgern und diesen gleichgestellten Institutionen beträgt 100 %. Die innerstaatliche Lastenverteilung obliegt den regionalen VB. b) Die Unterstützung bei sonstigen Vorhabenträgern beträgt von 20% bis zu 100%. c) Für Investitionen im Sinne von Art. 73 Abs. 4 der GAP-SP-VO gelten dessen Einschränkungen. Die LAG legen für Vorhaben zur Umsetzung einer LES die Zuwendungssätze und/ oder die Zuwendungshöhe im Rahmen der allgemeinen Vorgaben (siehe oben) fest. Darüber hinaus können die Bundesländer im Rahmen ihrer LEADER-Regelungen differenzierte Zuwendungs-sätze und -höhen festlegen. 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Soweit Vorhaben/Projekte außerhalb des Anhang I AEUV-Bereichs beihilferelevant sind, finden die jeweils geltenden De-minimis- oder Freistellungsverordnungen Anwendung bzw. es erfolgt eine Notifizierung nach der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2021–2027. Freistellungsmöglichkeiten sind in der aktuell geltenden Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den Art. 19 a und Art. 19 b den dortigen Obergrenzen enthalten. Zudem können für alle Zuwendungsempfänger bei Beihilfen, die unter einen der Freistellungstatbestände des Art. 13 „Regionalbeihilfen“, Art. 53 „Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes“, Art. 55 „Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen“ oder Art. 56 DE 1700 DE „Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen“ der AGVO fallen, von diesen Artikeln Gebrauch gemacht werden. Beihilfen für Vorhaben kommunaler Zuwendungsempfänger können auch ggf. unter die Frei- stellungstatbestände des DAWI-Freistellungsbeschlusses sowie der DAWI-De-minimis-VO fallen, sofern diese eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zum Gegenstand haben. (Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, ABl. EU L 7 vom 11.1.2012) sowie der DAWI-De-minimis-VO (VO (EU) Nr. 360/2012) Die Länder legen die jeweiligen anzuwendenden Beihilfevorschriften (De-minimis, AGVO) im Rahmen ihres regionalen VKS fest. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.109039 SA.109112 SA.109814 SA.113729 SA.113730 SA.117028 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention Worin besteht der Mehrwert des LEADER-Konzepts für die Entwicklung des ländlichen Raums? Der Mehrwert von LEADER wird insbesondere durch Bezugnahme zu folgenden Prinzipien erzielt 1. Erarbeitung territorialer ländlicher/lokaler Entwicklungsstrategien (LES) 2. Bottom-up-Ausarbeitung und geplante Umsetzung der Strategien 3. die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) als Träger der öffentlich-privaten Partnerschaft 4. Nutzung des endogenen Potentials einer ländlichen Region 5. Unterstützung von Innovation 6. Unterstützung von integrierten und multisektoralen Aktionen 7. Unterstützung von Netzwerkbildung 8. Unterstützung von Kooperationen Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Erarbeitung und Umsetzung des LEADER-Prozesses sichert eine nachhaltige lokale Entwicklung. Gerade durch die bereits über LEADER generierte Einbeziehung der örtlichen Gemeinschaft und der möglichen Unterstützung digitaler Instrumente besteht das Potential, Strategien für LEADER zu entwickeln und umzusetzen oder sich als LAG in bereits vorhandene Strategien einzubringen. Praktische Anwendung findet dies in unterschiedlichen Bereichen zum Beispiel durch einen verbesserten Zugang zu Dienstleistungen, den Aufbau von Wertschöpfungsketten, einer Verbesserung der Mobilität, Umweltschutz oder kurzen Lieferketten für Nahrungsmittel. Durch die DE 1701 DE Vernetzung der verschiedenen Akteure in einer LAG sowie auch in Zusammenarbeit mit anderen LEADER-Gruppen wird eine Verbreitung und Teilhabe am gemeinsamen Wissen gesichert. LEADER ist geeignet, auf aktuelle Entwicklungen lokal angepasste Antworten zu geben. Die ländlichen Räume in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen, welche durch die Auswirkungen z.B. von Corona, des Ukraine Krieges, klimatischer Veränderungen und volatiler Marktbedingungen weiter verstärkt wurden. Die LEADER- Methode bietet durch ihren Ansatz der partizipativen Regionalentwicklung unter Beteiligung der ländlichen Gemeinden, der Wirtschaft sowie einer breiten zivilgesellschaftliche Beteiligung hierfür den geeigneten Rahmen. Basis bilden hierfür individuelle regionaler Entwicklungsstrategien, welche konkrete Handlungsfelder für die lokale Entwicklung je nach den spezifischen lokalen Ausgangbedingungen identifizieren und ausgestalten. Aufgrund der regionalen Entscheidungsfreiheit vor Ort können Innovation im lokalen Kontext, sozialen Inklusion und auch Strategien zur Entwicklung der Dörfer in den LEADER-Gebieten zielgerichtet und bedarfsgerecht unterstützt werden. Dabei können im Rahmen des bottom up Ansatzes auch europäische und überregionale Initiativen unterstützt werden. Beschreiben Sie, wie die grundlegenden Anforderungen und Grundsätze im Zusammenhang mit dem LEADER-Konzept durch das Umsetzungsmodell sichergestellt werden. Die Einhaltung der relevanten zuvor genannten Prinzipien werden bei der Auswahl der LES sichergestellt, spiegeln sich als abstrakter Handlungsrahmen bei der Auswahl der Vorhaben anhand dieser LES wieder und schaffen so auch einen LEADER-spezifischen Mehrwert bei den konkreten Vorhaben. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Beschränkung auf ein subregionales Gebiet, dass sich anhand naturräumlicher, ökonomischer und historischer Gegebenheiten definieren kann. Die LES muss offen für Vernetzungsaktivitäten und Zusammenarbeit mit anderen territorialen Initiativen sein. Dafür wurden auf Basis der letzten Förderperiode spezifische Umsetzungsvorschriften vorgesehen. Die LEADER-spezifischen Merkmale wie Innovation (auf Ebene der LES; bei der Auswahl der LES und als ein Qualitätskriterium bei der Projektauswahl der LAG), Nutzung des endogenen Potenzials und bottom up sind in einerLES, neben der Adressierung der sich aus einer lokalen SWOT und Bedarfsbeschreibung ergebenden Handlungsfelder, wichtige themenübergreifende Ziele und wesentliche Merkmale der LEADER- Förderung. In der LES muss dargestellt werden, mit welchen Aktivitäten diese Ziele untersetzt werden sollen und welche Ressourcen eingeplant werden. Die Einhaltung der Prinzipien wird auch durch Schulungsangebote der Deutschen Vernetzungsstelle und ggf. regionaler Angebote unterstützt. Die Einreichung des GAP-Strategieplans bzw. dessen Genehmigung sind keine Voraussetzung für den Beginn und Durchführung des LAG-Auswahlverfahrens nach Art. 32 Abs. 2 der VO(EU) 2021/1060. . Die LAG adressieren im Rahmen der Umsetzung der LES mit der konkreten Auswahl von Vorhaben die Handlungsfelder der LES. Dadurch wird sichergestellt, dass die zu fördernden Vorhaben den in der LES dargestellten lokalen Bedarfen entsprechen und zur Zielerreichung beitragen. Die Einreichung von Projektskizzen bei der LEADER-Aktionsgruppe kann fortlaufend oder stichtagsbezogen auf Basis eines Aufrufs erfolgen, die Vorhabenauswahl durch das LAG- Entscheidungsgremium erfolgt auf Basis der zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegenden Projektskizzen. Die Mittelzuweisung für die einzelnen LAG richtet sich insbesondere nach den Erfordernissen der Gebiete und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Eine anlass-/vorhabenbezogene Zusammenarbeit mit mittelgroßen Städten, die nicht einer LEADER- Region angehören, ist möglich. DE 1702 DE Die Ausgaben für das Gesamtvorhaben sind dann insgesamt förderfähig, wenn sie überwiegend der LEADER-Region zu Gute kommen. Die Voraussetzungen für die Ausgestaltung dieser Stadt-/Umlandpartnerschaften werden von den Bundesländern geregelt. Ist eine Unterstützung aus mehr als einem EU-Fonds geplant? Ja Nein Beschreibung des Fonds In Sachsen-Anhalt tragen EFRE und ESF+ zur Zielerreichung der dortigen LES bei. Würde die Option des federführenden Fonds angewendet werden? Ja Nein Beschreibung des federführenden Fonds LEAD-Fond im Kontext mit den Ausgaben für das Management gem. Art. 34 Abs.1 Buchstabe c der VO (EU) 2021/1060 in Sachsen-Anhalt ist der EFRE. 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Es werden keine Produktionsbeihilfen gewährt. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 60,00% 20,00% 80,00% Württemberg Buchstabe b DE2 - Bayern 91(3)(c) - 77 - Vorhaben gemäß Artikel 77, für die gemäß den 50,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE4 - Brandenburg 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DE7 - Hessen 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DE8 - Mecklenburg- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Vorpommern Buchstabe b DE9 - Niedersachsen 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DEA - Nordrhein- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Westfalen Buchstabe b DEB - Rheinland- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Pfalz Buchstabe b DEC - Saarland 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DED - Sachsen 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DEE - Sachsen-Anhalt 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DEF - Schleswig- 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Holstein Buchstabe b DEG - Thüringen 91(3)(b) - 77(1)(b) - LEADER gemäß Artikel 77 Absatz 1 80,00% 20,00% 80,00% Buchstabe b DE 1703 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/-sätze Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag auf Unterstützung Einheitsbetrags übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0703-00-0-01 - Förderung der Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Homogen DE1; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein Vorhaben im Rahmen der lokalen Strategien DE1-60,00% R.41 DE2-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(c) - 77-DE2- Durchschnitt DE2; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein 50,00% R.41 DE4-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DE4; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DE4-80,00% R.41 DE7-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DE7; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DE7-80,00% R.41 DE8-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DE8; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DE8-80,00% R.41 DE9-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DE9; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DE9-80,00% R.41 DEA-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DEA; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DEA-80,00% R.41 DEB-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DEB; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DEB-80,00% R.41 DEC-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Homogen DEC; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein Zuteilung Regionen DEC-80,00% R.41 DED-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DED; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DED-80,00% R.41 DEE-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DEE; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DEE-80,00% R.41 DEF-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Homogen DEF; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DEF-80,00% R.41 DEG-EL-0703-00-0-01 - LEADER Finanzhilfe 91(3)(b) - 77(1)(b)- Durchschnitt DEG; R.27; R.37; R.38; R.39; Nein DEG-80,00% R.41 Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0703-00-0-01 - Förderung der Vorhaben im Rahmen der lokalen Strategien Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DE2-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DE 1704 DE DE4-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DE7-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DE8-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DE9-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DEA-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DEB-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DEC-EL-0703-00-0-01 - LEADER Zuteilung Regionen Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DED-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DEE-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DEF-EL-0703-00-0-01 - LEADER Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. DEG-EL-0703-00-0-01 - LEADER DE 1705 DE Berechnung auf Basis der pro LES zugewiesenen Mittel in der laufenden Förderperiode, hochgerechnet auf die geplante Finanzausstattung, die geplante Anzahl der anerkannten LES. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 4.259.259,26 3.833.333,33 3.833.333,33 3.833.333,33 3.833.333,33 3.833.333,33 Förderung der Vorhaben im Einheitsbetrag (gesamte Rahmen der lokalen Strategien öffentliche Ausgaben in (Finanzhilfe - Homogen) EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 20,00 Insgesamt: Strategien) 20,00 Max.: 20,00 DE2-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 2.549.676,72 2.549.676,72 2.549.676,72 2.549.676,72 2.549.676,72 2.549.676,72 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 70,00 Insgesamt: Strategien) 70,00 Max.: 70,00 DE4-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 17.916.666,67 19.196.428,57 19.196.428,57 19.196.428,57 19.196.428,57 19.196.428,57 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1706 DE O.31 (Einheit: 14,00 Insgesamt: Strategien) 14,00 Max.: 14,00 DE7-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 2.864.583,00 2.864.583,00 2.864.583,00 2.864.583,00 2.864.583,00 2.864.583,00 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 24,00 Insgesamt: Strategien) 24,00 Max.: 24,00 DE8-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 4.580.000,00 4.907.142,86 4.907.142,86 4.907.142,86 4.907.142,86 4.907.142,86 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 14,00 Insgesamt: Strategien) 14,00 Max.: 14,00 DE9-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 3.030.897,30 3.030.897,30 3.030.897,30 3.030.897,30 3.030.897,30 3.030.897,30 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1707 DE O.31 (Einheit: 68,00 Insgesamt: Strategien) 68,00 Max.: 68,00 DEA-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 2.777.777,78 2.777.777,78 2.777.777,78 2.777.777,78 2.777.777,78 2.777.777,78 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 45,00 Insgesamt: Strategien) 45,00 Max.: 45,00 DEB-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 3.571.428,57 3.571.428,57 3.571.428,57 3.571.428,57 3.571.428,57 3.571.428,57 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 21,00 Insgesamt: Strategien) 21,00 Max.: 21,00 DEC-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 LEADER Zuteilung Regionen Einheitsbetrag (gesamte (Finanzhilfe - Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1708 DE O.31 (Einheit: 5,00 Insgesamt: Strategien) 5,00 Max.: 5,00 DED-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 8.634.453,00 8.634.453,00 8.634.453,00 8.634.453,00 8.634.453,00 8.634.453,00 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 9.500.000,00 9.500.000,00 9.500.000,00 9.500.000,00 9.500.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 30,00 Insgesamt: Strategien) 30,00 Max.: 30,00 DEE-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 7.840.000,00 8.166.667,67 8.166.667,67 8.166.667,67 8.166.667,67 8.166.667,67 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 24,00 Insgesamt: Strategien) 24,00 Max.: 24,00 DEF-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 3.125.000,00 3.125.000,00 3.125.000,00 3.125.000,00 3.125.000,00 3.125.000,00 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Homogen) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1709 DE O.31 (Einheit: 22,00 Insgesamt: Strategien) 22,00 Max.: 22,00 DEG-EL-0703-00-0-01 - Geplanter 2.666.666,67 2.666.666,67 2.666.666,67 2.666.666,67 2.666.666,67 2.666.666,67 LEADER (Finanzhilfe - Einheitsbetrag (gesamte Durchschnitt) öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: 15,00 Insgesamt: Strategien) 15,00 Max.: 15,00 INSGESAMT O.31 (Einheit: 194,00 106,00 72,00 Insgesamt: Strategien) 372,00 Max.: 194,00 Jährliche indikative 38.432.706,34 161.848.806,64 238.319.182,63 310.133.155,16 351.500.912,32 321.337.510,68 222.156.362,45 1.643.728.636,22 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 30.691.403,17 121.173.754,12 183.658.167,85 237.446.471,04 267.206.373,34 242.637.556,80 163.292.638,21 1.246.106.364,53 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 1710 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1711 DE KNOW(78) - Wissensaustausch und Verbreitung von Information EL-0801 - Beratung Interventionscode (MS) EL-0801 Bezeichnung der Intervention Beratung Art der Intervention KNOW(78) - Wissensaustausch und Verbreitung von Information Gemeinsamer Outputindikator O.33. Anzahl unterstützter Schulungs-, Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen oder -einheiten Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE3 Berlin DE4 Brandenburg DE5 Bremen DE6 Hamburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DE91 Braunschweig DE92 Hannover DE93 Lüneburg DE94 Weser-Ems DEB Rheinland-Pfalz DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Fachkräftesicherung in der Q.1 Land- und Forstwirtschaft Hohe Priorität Ja sowie im ländlichen Raum Q.10 Stärkung der Innovationskraft Hohe Priorität Ja Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Q.2 Hohe Priorität Ja Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land- Qualifizierung und Verbesserung Q.3 Hohe Priorität Ja unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen Verbesserung der öffentlichen Q.6 Hohe Priorität Ja Kommunikation DE 1712 DE Stärkere Einbindung von Q.7 Praxis und Beratung in die Hohe Priorität Ja Forschung Generierung von Wissen und Q.8 Hohe Priorität Ja Intensivierung des Monitorings Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Q.9 Hohe Priorität Ja Anforderungen der Digitalisierung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.1 Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) beteiligen, um die nachhaltige Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern R.2 Anzahl der in Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) integrierten Berater, für die Unterstützung gewährt wird R.28 Anzahl der Personen, die Beratung, Schulung oder Wissensaustausch erhalten oder an im Rahmen der GAP geförderten operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) teilnehmen, die sich mit dem Thema Umwelt und Klima befassen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Maßnahme In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Diese werden bei der Formulierung von Zuwendungsbedingungen einschließlich der Förderintensität und den Auswahlkriterien berücksichtigt. Die Bereitstellung von qualifizierten Beratungsleistungen für die Akteure im ländlichen Raum ist eine horizontale Aufgabe. Es bedarf einer leistungsfähigen und fachlich hochwertigen Beratung, damit die Akteure im ländlichen Raum auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unter anderem in Bezug auf Klimawandel und -anpassung, Umwelt- und Naturschutz, sowie gemeinwohlorientierter und unternehmerischer Entwicklungen ziel- und ergebnisorientiert reagieren können. Sie müssen eine hohe Kompetenz und innovative Lösungen aufweisen, um Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die es ermöglichen, den vorgenannten Herausforderungen gerecht zu werden. Die Beratungsleistungen und Fortbildungsangebote für Beratungskräfte leisten dabei einen Beitrag innerhalb des Systems zur Bereitstellung von Diensten zur Beratung von Landwirten und anderen Begünstigten der GAP-Unterstützung im Sinne des Artikels 15 der GAP-SP-VO. Sie leisten zudem einen Beitrag bei der Verbesserung der Kenntnisse über bewährte Verfahren im Bereich der Biosicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest, über Paludikulturen sowie dem Pestizidmanagement und dem integrierten Pflanzenschutz. Mit Beratungsleistungen sollen - unabhängig von der Beratungsmethode - die Leistungs- und Innovationskraft der Beratenen gestärkt werden. Die Beratung kann als Einzel- oder Kleingruppenberatung und ergänzend auch als vor- oder nachgeschaltete Gruppenberatung erfolgen. Mit den neuen Herausforderungen werden auch die Themenfelder der Beratung immer komplexer bzw. es kommen neue hinzu. Zur Bewältigung dieser Probleme bedarf es ausreichender Beratungskapazitäten sowie guter fachlicher Qualifikationen und Kompetenzen der Beratungskräfte. DE 1713 DE Mit der weitergehenden Qualifizierung von Beratungskräften soll ein zielgerichtetes und bedarfsorientiertes Angebot von Beratungsleistungen u. a. zum Erreichen der Ziele des Art. 6 der GAP- SP-VO sowie deren Qualität und Wirksamkeit unterstützt werden. Dies schließt die Stärkung und Verbesserung der methodischen und sozialen Kompetenz mit ein. Zur Verbesserung der Breite des Beratungsangebots soll die Einrichtung beziehungsweise Erweiterung von Beratungsdiensten unterstützt und ein koordiniertes flächendeckendes Angebot sichergestellt werden. Die Intervention leistet so einen wirksamen Beitrag zum Querschnittsziel (XCO). Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Fachkräftesicherung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im EL 0801-01 Q.1 ländlichen Raum Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an EL 0801-01 Q.2 Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft einschließlich Biodiversität EL 0801-02 Qualifizierung und Verbesserung unternehmerischer und EL 0801-01 Q.3 ökologischer Kompetenzen sowie Professionalisierung der höherwertigen Verarbeitung und Vermarktung EL 0801-02 Verbesserung der öffentlichen Kommunikation zu Ernährungs- Q.6 und Umweltthemen, Ernährungsbildung und EL 0801-01 Verbraucheraufklärung Stärkere Einbindung von Praxis und Beratung in die EL 0801-01 Q.7 Forschung sowie praxisgerechte Aufbereitung und Kommunikation der Ergebnisse EL 0801-02 Generierung von Wissen und Intensivierung des Monitorings EL 0801-01 Q.8 zu nachhaltiger Ressourcennutzung, Umwelt, Biodiversität und Klimaschutz EL 0801-02 Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Anforderungen der EL 0801-01 Q.9 Digitalisierung sowie Verstärkung digitaler Formate EL 0801-02 Stärkung der Innovationskraft land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen sowie Akteure der ländlichen Entwicklung durch EL 0801-01 Q.10 verbesserte Information zum Transfer von Innovationen sowie EL 0801-02 Handlungsfelder der lokalen Entwicklung Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL 0801-01: Beratung a)Fördergegenstand: Beratungsleistungen b)Fördergegenstand: Weitergehende Qualifizierung von Beratungskräften und TI: EL 0801-02: Einrichtung von Beratungsdiensten Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft werden durch ein aktuelles flächendeckendes Beratungsangebot gesteigert. Dabei geht es darum, Ökonomie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Ressourcen-, Klima- und Tierschutz sowie soziale Aspekte ausgewogen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen. DE 1714 DE Die landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten die Möglichkeit, sich betriebsspezifisch beraten zu lassen, um die für ihre Entscheidungsfindungen und die Weiterentwicklung ihrer Unternehmen benötigten Informationen zu erhalten. Mit der weitergehenden Qualifizierung von Beratungskräften und auch der Einrichtung von Beratungsdiensten wird das Beratungsangebot quantitativ und qualitativ verstärkt. Damit wird den Bedarfen Q.1, Q.2, Q3 sowie Q.6 bis Q.10 entsprochen und ein Beitrag zum Querschnittsziel XCO geleistet. Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien und –verfahren gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-SP-VO und an den Handlungsbedarfen des GAP-Strategieplans Deutschlands sowie den Themen des Art. 15 Abs. 4 der GAP-SP-VO, das können u.a. Klima-, Wasser-, Natur- und Umweltschutz sowie Tiergesundheit (z.B. Afrikanische Schweinepest), Paludikulturen, Pestizidmanagement und integrierter Pflanzenschutz sein. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt. TI: EL 0801-01-a DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Vorhabenauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung mit x x Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x X Auswahltermin Öffentliche Auftragsvergabe nach x x x x x Vergabeverfahren In-house-Vergabe x TI: EL 0801-01-b DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Vorhabenauswahl (DE3) DE 6) Antragstellung zu x x vorgegebenen Terminen Öffentliche Auftragsvergabe nach x Vergabeverfahren In-house-Vergabe x TI: EL 0801-02 DE 1715 DE DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Vorhabenauswahl (DE3) DE 6) Öffentliche Auftragsvergabe nach x Vergabeverfahren In-house-Vergabe x Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der sektoriellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Interventionen genannt. • Netzwerke und Kooperationen (EL-0701), • LEADER (EL-0703), • Bildung (EL-0802), • Sektorprogramme Obst und Gemüse, Weinbau, Bienenzuchterzeugnisse und Hopfen Für Begünstige, die in der betreffenden NUTS 1-Region im maßgeblichen Zeitraum eine Förderung in einer Interventionskategorie im Sinne des Artikels 42 der GAP-SP-VO erhalten können, kann nicht gleichzeitig für den gleichen Beratungs- bzw. Bildungsgegenstand eine Förderung im ELER eröffnet wer- den. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet TI EL-0801-01-a und EL-0801-02: Anbieter und Vermittler von Beratungsleistungen, unabhängig von ihrer Rechtsform. TI EL-0801-01-b: Bildungsträger und Beratungsanbieter, unabhängig von ihrer Rechtsform. Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI) • EL-0801-01: Beratung • EL-0802-02: Einrichtung von Beratungsdiensten TI: EL-0801-01: Beratung Folgende Fördergegenstände werden angeboten: a)Beratungsleistungen b)die weitergehende Qualifizierung von Beratungskräften Förderfähig sind die Kosten für die Durchführung des Vorhabens einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie von Plänen und Studien im Zusammenhang mit Maßnahmen für den Wissens- und Informationsaustausch. TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL 0801-01-a X X X X X X X EL 0801-01-b X X X Spezifische Fördervoraussetzungen DE 1716 DE Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Beratungsanbieter erklären ihre Einbindung in die Organisationsstruktur von AKIS oder Teilnahme an AKIS. Die Anbieter der Beratungsleistungen und die Anbieter der weitergehenden Qualifizierung für Beratungskräfte müssen die erforderliche Kompetenz und passende Qualifikation, auch durch die Einbindung in AKIS, und angemessene Ausbildung aufweisen. Beratungsleistungen müssen unparteiisch und frei von Interessenskonflikten erfolgen. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen in den Ländern. Tabelle 0801-01-a: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Umsatztsteuer x x x x Sonstige unternehmensbezogene x x Dienstleistungen Tabelle 0801-01-b: 1 - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: DE5/ DE3 / Region DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 DE9 Umsatztsteuer x Aufwendungen der Teilnehmer (u.a. x x Übernachtungs-, Versorgungs- und Fahrtkosten) Tabelle 0801-01-a: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Das Vorhaben muss grundsätzlich in der Region durchgeführt werden oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Beratungsmaßnahme in der x x x x x x x Region tätig sind oder bei der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden oder ihren Unternehmenssitz in der jeweiligen Region haben. Beratungsempfänger sind x x x x x landwirtschaftliche Unternehmen Es wird nur einzelbetriebliche x x x Beratung unterstützt Beratungsdienste bedürfen der x x x Anerkennung durch die Länder DE 1717 DE nach Mindestkriterien. Tabelle 0801-01-b: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden oder sich an Beratungskräfte x richten, die in der Region tätig sind ausgewählter Anbieter von x Vorhaben nach EL 0801-01-a Spezifische Förderverpflichtungen: Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Persönliche oder betriebliche Informationen, die der Beratungsanbieter oder die Beratungskraft im Laufe der Beratung erhält, sind vertraulich zu behandeln. Die Zuwendung darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden. Tabelle 0801-01-a: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE5/ DE3 / DE1 DE2 DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG DE4 Kriterium DE9 Regelmäßige Fortbildung der eingesetzten x x x x x Beratungskräfte Nur zugelassene oder x x x anerkannte Beratungskräfte TI: EL-0801-02: Einrichtung von Beratungsdiensten Förderfähig ist die Einrichtung von Beratungsdiensten. Gefördert werden darauf gerichtete Beratungsleistungen sowie Personal- und Sachkosten für die Schaffung der notwendigen Beratungskapazitäten. Die Unterstützung ist auf einen Zeitraum von maximal 5 Jahren begrenzt. TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0801-02 x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Beratungsanbieter erklären ihre Einbindung in die Organisationsstruktur von AKIS oder Teilnahme an AKIS und leisten einen Beitrag zu den Themen nach Art. 15 Abs.4 der GAP-SP-VO. Vorzulegen ist ein Konzept, mit dem die wirtschaftliche Tragfähigkeit des neu eingerichteten oder erweiterten Beratungsdienstes schlüssig dargelegt und beschrieben und wie der Einsatz von qualifiziertem und geschultem Personal sichergestellt wird. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse, Fördervoraussetzungen und DE 1718 DE Förderbedingungen in den Ländern. Tabelle 0801-02: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 der neu eingerichtete oder erweiterte Beratungsdienst x muss seinen Sitz in der Region haben Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel Kostenkategorie Methode/Grundlage 83(1) Direkte Personalkosten auf Basis von Zeitäquivalenten (Jahres-oder Monatsstundensätzen) Artikel 83(2)(a)(i) Einheitskosten und (ii); Arbeitskosten Artikel 83(2)(a)(i) Pauschalbeträge Direkte Kosten einer definierten Beratungseinheit und (ii); Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten DE 1719 DE Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Zuschuss erfolgt als anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 83(1) (a) ausgedrückt als Prozentsatz der zuwendungsfähigen Kosten (Zuwendungssatz). Der Zuwendungssatz liegt je nach Bundesland zwischen 50 % und 100 %. Für die Einrichtung von Beratungsdiensten wird ein Zuschuss von maximal 200.000 Euro gewährt. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: • Beratungsgegenstand (öffentliches Interesse; gesellschaftlicher Stellenwert) • Dringlichkeit • Zielgruppe • wirtschaftlicher Nutzen für den landwirtschaftlichen Betrieb 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja Nein x gemischt x x x x x x Soweit Vorhaben im Einzelfall eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellen und Art. 145 Abs. 2 der VO (EU) 2021/2115 nicht zur Anwendung kommt, erfolgt die Förderung auf der Grundlage einer erfolgten Notifizierung, einer Freistellung oder einer geltenden de-minimis-Regelung. Die regionalen Verwaltungsbehörden informieren die Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nach Artikel 123 Abs. 2 k) GAP-SP-VO über die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer entfällt Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 10 WTO-Konformität DE 1720 DE Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 2 c und d des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). Begründung: Die Intervention ist eine allgemeine Dienstleistung, die Beratungsmöglichkeiten genereller wie auch spezifischer Art dient. Die Mittel werden durch öffentlich finanzierte Programme aufgebracht und beinhalten keine Preisstützung für die Erzeuger. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE4 - Brandenburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE5 - Bremen 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE6 - Hamburg 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE6 - Hamburg 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DE91 - Braunschweig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE92 - Hannover 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DE93 - Lüneburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE94 - Weser-Ems 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEF - Schleswig- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Holstein DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1721 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0801-01-a-01 - Förderung von Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.1; R.28 Nein Beratungsleistungen 43,00% DE4-EL-0801-01-a-01 - Beratungs- Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4-60,00% Durchschnitt DE4; R.1; R.28 Nein RL/Beratungsleistungen DE4-EL-0801-01-b-01 - Beratungs- Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4-60,00% Durchschnitt DE4; R.1; R.2; R.28 Nein RL/Weitergehende Qualifizierung von Beratungskräften DE4-EL-0801-02-0-01 - Beratungs- Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4-60,00% Durchschnitt DE4; R.1; R.2; R.28 Nein RL/Einrichtung von Beratungsdiensten DE8-EL-0801-01-a-01 - Beratung Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8-60,00% Durchschnitt DE8; R.1; R.28 Nein DE9-EL-0801-01-a-01 - Einzelbetriebliche Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DE6- Durchschnitt DE6; DE9; R.1; R.28 Nein Beratung 100,00% 91(3)(c) - 78-DE9- 100,00% DE9-EL-0801-01-a-02 - Einzelbetriebliche Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DE5- Durchschnitt DE5; R.1; R.28 Nein Beratung HB 100,00% DE9-EL-0801-01-a-03 - Finanzhilfe 91(2)(c)-DE93- Durchschnitt DE93; R.1; R.28 Nein Gewässerschutzberatung - Übergangsregion 60,00% DE9-EL-0801-01-a-04 - Finanzhilfe 91(2)(d)-DE6- Durchschnitt DE6; DE91; R.1; R.28 Nein Gewässerschutzberatung - stärker entwickelte 43,00% DE92; DE94; Region 91(2)(d)-DE91- 43,00% 91(2)(d)-DE92- 43,00% 91(2)(d)-DE94- 43,00% DE9-EL-0801-01-b-01 - Aus- und Weiterbildung Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DE5- Durchschnitt DE5; DE6; DE9; R.1; R.2; R.28 Nein von Beratern 100,00% 91(3)(c) - 78-DE6- 100,00% 91(3)(c) - 78-DE9- 100,00% DEB-EL-0801-01-a-01 - Beratung Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DEB- Durchschnitt DEB; R.1; R.28 Nein 100,00% DE 1722 DE DEF-EL-0801-01-a-01 - Finanzhilfe 91(2)(d)-DEF- Durchschnitt DEF; R.1; R.28 Nein Gewässerschutzberatung: originäre ELER-Mittel 43,00% DEF-EL-0801-01-a-02 - Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DEF- Durchschnitt DEF; R.1; R.28 Nein Gewässerschutzberatung: Umschichtungsmittel 100,00% DEF-EL-0801-01-a-03 - Beratung für Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DEF- Durchschnitt DEF; R.1; R.28 Nein nachhaltige Landwirtschaft 100,00% DEG-EL-0801-01-a-01 - Beratung Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.1; R.28 Nein 60,00% DEG-EL-0801-01-b-01 - Aus- und Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.1; R.2; R.28 Nein Weiterbildung Berater 60,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0801-01-a-01 - Förderung von Beratungsleistungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0801-01-a-01 - Beratungs-RL/Beratungsleistungen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0801-01-b-01 - Beratungs-RL/Weitergehende Qualifizierung von Beratungskräften Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0801-02-0-01 - Beratungs-RL/Einrichtung von Beratungsdiensten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0801-01-a-01 - Beratung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0801-01-a-01 - Einzelbetriebliche Beratung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter DE 1723 DE Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0801-01-a-02 - Einzelbetriebliche Beratung HB Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0801-01-a-03 - Gewässerschutzberatung - Übergangsregion Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0801-01-a-04 - Gewässerschutzberatung - stärker entwickelte Region Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0801-01-b-01 - Aus- und Weiterbildung von Beratern Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0801-01-a-01 - Beratung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0801-01-a-01 - Gewässerschutzberatung: originäre ELER-Mittel Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0801-01-a-02 - Gewässerschutzberatung: Umschichtungsmittel Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0801-01-a-03 - Beratung für nachhaltige Landwirtschaft Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter DE 1724 DE Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0801-01-a-01 - Beratung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0801-01-b-01 - Aus- und Weiterbildung Berater Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0801-01-a-01 - Förderung Geplanter Einheitsbetrag 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 von Beratungsleistungen (Finanzhilfe (gesamte öffentliche - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 100,00 5.380,00 5.380,00 5.380,00 5.380,00 5.380,00 1.333,00 Insgesamt: Vorhaben) 28.333,00 Max.: 5.380,00 DE4-EL-0801-01-a-01 - Beratungs- Geplanter Einheitsbetrag 2.954,55 2.953,01 2.953,01 2.953,01 2.953,01 2.952,67 RL/Beratungsleistungen (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 3.838,91 3.838,91 3.838,91 3.838,91 3.838,47 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 200,00 642,00 642,00 642,00 642,00 1.084,00 Insgesamt: Vorhaben) 3.852,00 Max.: 1.084,00 DE 1725 DE DE4-EL-0801-01-b-01 - Beratungs- Geplanter Einheitsbetrag 68.214,19 68.214,19 68.214,19 68.214,19 RL/Weitergehende Qualifizierung von (gesamte öffentliche Beratungskräften (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 88.678,45 88.678,45 88.678,45 88.678,45 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 7,00 7,00 7,00 7,00 Insgesamt: Vorhaben) 28,00 Max.: 7,00 DE4-EL-0801-02-0-01 - Beratungs- Geplanter Einheitsbetrag RL/Einrichtung von (gesamte öffentliche Beratungsdiensten (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) DE8-EL-0801-01-a-01 - Beratung Geplanter Einheitsbetrag 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Insgesamt: Vorhaben) 1.200,00 Max.: 240,00 DE9-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 1.020,00 1.020,00 1.020,00 1.020,00 1.020,00 1.020,00 1.020,00 Einzelbetriebliche Beratung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.460,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1726 DE O.33 (Einheit: 1.044,00 1.513,00 1.513,00 1.513,00 1.045,00 3.026,00 Insgesamt: Vorhaben) 9.654,00 Max.: 3.026,00 DE9-EL-0801-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag 930,00 930,00 930,00 930,00 930,00 930,00 930,00 Einzelbetriebliche Beratung HB (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 0,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 2,00 3,00 4,00 4,00 2,00 7,00 Insgesamt: Vorhaben) 22,00 Max.: 7,00 DE9-EL-0801-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag 72.200,00 72.200,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 Gewässerschutzberatung - (gesamte öffentliche Übergangsregion (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 16,00 18,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 Insgesamt: Vorhaben) 52,00 Max.: 18,00 DE9-EL-0801-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag 72.200,00 72.200,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 Gewässerschutzberatung - stärker (gesamte öffentliche entwickelte Region (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 52,00 58,00 11,00 11,00 11,00 11,00 22,00 Insgesamt: Vorhaben) 176,00 Max.: 58,00 DE9-EL-0801-01-b-01 - Aus- und Geplanter Einheitsbetrag 52,00 52,00 52,00 52,00 52,00 52,00 52,00 Weiterbildung von Beratern (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1727 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 1.046,00 1.516,00 1.517,00 1.517,00 1.047,00 3.033,00 Insgesamt: Vorhaben) 9.676,00 Max.: 3.033,00 DEB-EL-0801-01-a-01 - Beratung Geplanter Einheitsbetrag 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.600,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 450,00 900,00 1.125,00 900,00 600,00 Insgesamt: Vorhaben) 3.975,00 Max.: 1.125,00 DEF-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag 880,00 880,00 880,00 880,00 880,00 880,00 Gewässerschutzberatung: originäre (gesamte öffentliche ELER-Mittel (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 3.563,00 3.311,00 3.855,00 3.999,00 4.184,00 1.770,00 Insgesamt: Vorhaben) 20.682,00 Max.: 4.184,00 DEF-EL-0801-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag 880,00 880,00 880,00 880,00 880,00 880,00 Gewässerschutzberatung: (gesamte öffentliche Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1728 DE O.33 (Einheit: 447,00 893,00 1.340,00 1.340,00 1.395,00 17,00 Insgesamt: Vorhaben) 5.432,00 Max.: 1.395,00 DEF-EL-0801-01-a-03 - Beratung für Geplanter Einheitsbetrag 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 nachhaltige Landwirtschaft (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 1.850,00 1.850,00 1.850,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Insgesamt: Vorhaben) 4.000,00 Max.: 1.000,00 DEG-EL-0801-01-a-01 - Beratung Geplanter Einheitsbetrag 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 221,00 441,00 441,00 441,00 441,00 215,00 Insgesamt: Vorhaben) 2.200,00 Max.: 441,00 DEG-EL-0801-01-b-01 - Aus- und Geplanter Einheitsbetrag 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 Weiterbildung Berater (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 10,00 Max.: 2,00 DE 1729 DE INSGESAMT O.33 (Einheit: 4.178,00 13.415,00 16.396,00 16.999,00 17.464,00 11.507,00 9.333,00 Insgesamt: Vorhaben) 89.292,00 Max.: 17.464,00 Jährliche indikative 8.134.782,30 21.159.677,84 25.677.783,84 27.183.598,16 27.854.766,16 22.103.593,36 18.959.306,04 151.073.507,7 Mittelzuweisung 0 (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 3.918.350,39 11.456.045,92 14.779.863,91 16.022.317,58 16.600.476,51 12.060.414,86 11.772.677,02 86.610.146,19 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1730 DE EL-0802 - Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch Interventionscode (MS) EL-0802 Bezeichnung der Intervention Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch Art der Intervention KNOW(78) - Wissensaustausch und Verbreitung von Information Gemeinsamer Outputindikator O.33. Anzahl unterstützter Schulungs-, Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen oder -einheiten Beitrag zur Anforderung an die Zweckbindung für/bezüglich Generationswechsel: Nein Umwelt: Nein Rabattsystem für Öko-Regelung: LEADER: Nein 1 Räumlicher Geltungsbereich und gegebenenfalls regionale Dimension Räumlicher Geltungsbereich: National mit regionalen Elementen Code Beschreibung DE Deutschland DE1 Baden-Württemberg DE4 Brandenburg DE8 Mecklenburg-Vorpommern DE9 Niedersachsen DEB Rheinland-Pfalz DED2 Dresden DED4 Chemnitz DED5 Leipzig DEF Schleswig-Holstein DEG Thüringen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs siehe Tabelle "Auswahl der NUTS-Ebene" 2 Zugehörige spezifische Ziele, Querschnittsziel und relevante sektorale Ziele SPEZIFISCHES ZIEL DER GAP Code + Beschreibung Empfohlene spezifische Ziele der GAP für diese Art der Intervention sind fett hervorgehoben. XCO Übergreifendes Ziel der Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung 3 Bedarf(e), auf den/die mit der Intervention eingegangen wird Priorisierung auf Ebene des Im GAP-Strategieplan Code Beschreibung GAP-Strategieplans behandelt Fachkräftesicherung in der Q.1 Land- und Forstwirtschaft Hohe Priorität Ja sowie im ländlichen Raum Q.10 Stärkung der Innovationskraft Hohe Priorität Ja Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an Q.2 Hohe Priorität Ja Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land- Qualifizierung und Verbesserung Q.3 Hohe Priorität Ja unternehmerischer und ökologischer Kompetenzen Ausbau regionaler, interdisziplinärer Q.5 Kooperationen sowie Hohe Priorität Ja Vernetzung und Informationsaustausch Verbesserung der öffentlichen Q.6 Hohe Priorität Ja Kommunikation DE 1731 DE Stärkere Einbindung von Q.7 Praxis und Beratung in die Hohe Priorität Ja Forschung Generierung von Wissen und Q.8 Hohe Priorität Ja Intensivierung des Monitorings Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Q.9 Hohe Priorität Ja Anforderungen der Digitalisierung 4 Ergebnisindikator(en) ERGEBNISINDIKATOR Code + Beschreibung Empfohlene Ergebnisindikatoren für die ausgewählten spezifischen Ziele der GAP dieser Intervention sind fett hervorgehoben. R.1 Anzahl der Personen, die durch im Rahmen der GAP geförderte Beratung, Schulung oder Wissensaustausch unterstützt werden oder sich an operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) beteiligen, um die nachhaltige Leistung in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Klima und Ressourceneffizienz zu verbessern R.28 Anzahl der Personen, die Beratung, Schulung oder Wissensaustausch erhalten oder an im Rahmen der GAP geförderten operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) teilnehmen, die sich mit dem Thema Umwelt und Klima befassen 5 Spezifische Ausgestaltung, Anforderungen und Fördervoraussetzungen der Intervention Beschreiben Sie die spezifischen Ziele und den Inhalt der Maßnahme, einschließlich der Zielausrichtung, der Auswahlgrundsätze, der Verbindungen zu einschlägigen Rechtsvorschriften, der Komplementarität mit anderen Interventionen/Bündeln von Vorhaben im Rahmen beider Säulen und anderer relevanter Informationen. Spezifische Ziele und Inhalte der Intervention In der SWOT-Analyse sowie in der Strategie wird auf den Bedarf und strategischen Ansatz eingegangen. Die Förderung von Qualifizierung, Demonstrationsmaßnahmen und Wissensaustausch ist eine horizontale Aufgabe. Mit den Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen wird die Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen v.a. der Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Beschäftigte und weiteren Akteuren im ländlichen Raum erreicht und damit die Zielerreichung des GAP-Strategieplans insgesamt unterstützt bzw. die Wirkung der einzelnen Interventionen verstärkt werden. Dies betrifft auch solche Vorhaben mit gemeinwohlorientierten Inhalten und beinhaltet Angebote zu Themen der lokalen Entwicklung der ländlichen Räume. Dazu soll mit den Bildungsmaßnahmen das Humankapital der Menschen im ländlichen Raum, die in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen Unternehmen im ländlichen Raum tätig sind und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum und dabei insbesondere deren fachliche und persönliche Kompetenz, gestärkt werden. Mit der Unterstützung von Demonstrations- und Informationsmaßnahmen sowie praktischen Vorführungen, wie z.B. von Best practice-Anwendungen und Präsentationen von neuen Produkten, Verfahren und neuer Technik, soll ein Beitrag geleistet werden, vorhandenes Potenzial in den in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen Unternehmen im ländlichen Raum und von weiteren Akteuren im ländlichen Raum zu verbessern oder besser nutzen zu können. Die Demonstrationsvorhaben sollen dabei, soweit möglich, unter realen Praxisbedingungen durchgeführt werden. Darüber hinaus können gezielte Informationsmaßnahmen Themen über die Land- und Forstwirtschaft und sonstiger Unternehmen sowie weiteren Akteuren im ländlichen Raum beinhalten. Ein fachlicher Wissensaustausch zwischen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Unternehmen und weiteren Akteuren im ländlichen Raum kann dazu beitragen, dass das Wissen zu nachhaltiger Ressourcennutzung, Umwelt, Biodiversität und Klimaschutz gestärkt und die Einführung von Best practice Modellen beschleunigt wird. Mit einer an die allgemeine Öffentlichkeit gerichteten, umwelt- und naturschutzbezogenen DE 1732 DE Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit soll das Bewusstsein für die Anliegen und Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes und der Erhaltung von Kulturlandschaften sowie von Nationalen Naturlandschaften gestärkt werden. Umweltbildungsangebote sowie eine kreative Öffentlichkeitsarbeit sollen die Akzeptanz für Natur- und Landschaftsschutz sowie für nachhaltiges Wirtschaften weiter erhöhen und die Verbundenheit und das Engagement der Bevökerung für ihre Region stärker fördern. Die Intervention greift die Bedarfe Q.1 bis Q3, Q.5 bis Q7 sowie Q.8 bis Q.10 auf und leistet so einen wirksamen Beitrag zum Querschnittsziel (XCO). Nachstehende Übersicht zeigt, welche Teilintervention welche Bedarfe konkret aufgreift: Codierung Bezeichnung Teilintervention Fachkräftesicherung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im EL 0802-01 Q.1 ländlichen Raum Stärkung des koordinierten flächendeckenden Angebots an EL 0802-01 Q.2 Bildung und Beratung zur nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft einschließlich Biodiversität Qualifizierung und Verbesserung unternehmerischer und EL 0802-01 Q.3 ökologischer Kompetenzen sowie Professionalisierung der höherwertigen Verarbeitung und Vermarktung Ausbau regionaler, interdisziplinärer Kooperationen sowie Vernetzung und Informationsaustausch zwischen Q.5 landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen, EL 0802-01 Industrie, Bevölkerung, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Forschung und Verwaltung Verbesserung der öffentlichen Kommunikation zu Ernährungs- EL 0802-01 Q.6 und Umweltthemen, Ernährungsbildung und Verbraucheraufklärung EL 0802-02 Stärkere Einbindung von Praxis und Beratung in die EL 0802-01 Q.7 Forschung sowie praxisgerechte Aufbereitung und Kommunikation der Ergebnisse EL 0802-02 Generierung von Wissen und Intensivierung des Monitorings EL 0802-01 Q.8 zu nachhaltiger Ressourcennutzung, Umwelt, Biodiversität und Klimaschutz EL 0802-02 Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Anforderungen der EL 0802-01 Q.9 Digitalisierung sowie Verstärkung digitaler Formate EL-0802-02 Stärkung der Innovationskraft land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen sowie Akteure der ländlichen Entwicklung durch EL 0802-01 Q.10 verbesserte Information zum Transfer von Innovationen sowie Handlungsfelder der lokalen Entwicklung Abdeckung der Bedarfe durch die Teilinterventionen: TI: EL 0802-01: Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen und TI: EL 0802-02: Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit DE 1733 DE Auswahl der Vorhaben Auswahlverfahren finden gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO Anwendung. Die Auswahlkriterien und –verfahren gemäß Artikel 79 der GAP-SP-VO werden von der regionalen Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des regionalen Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der GAP-Strategieplanverordnung, des Green Deals und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des GAP-SP Deutschlands, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tierwohl. Die Bundesländer können beschließen, abweichend von Unterabsatz 1 des Artikels 79 der GAP-SP-VO nach Konsultation des Begleitausschusses ein anderes Auswahlverfahren festzulegen. Nachstehende Übersicht gibt an, welches der in Kapitel 4.7.3 beschriebenen Verfahren der Vorhabenauswahl zur Anwendung kommt: DE9 Verfahren der DE4 DE1 DE2 DE7 DE8 (DE5, DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Vorhabenauswahl (DE3) DE 6) Kontinuierliche Antragstellung x x x x x mit Auswahlterminen Förderaufrufe mit Antragsfristen und x x x x x Auswahltermin Öffentliche Auftragsvergabe x x x nach Vergabeverfahren In-house-Vergabe x Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen x durch die regionale Verwaltungsbehörde Komplementarität mit anderen Interventionen/Aktionen in beiden Säulen Durch verfahrensrechtliche Bestimmungen werden Überschneidungen grundsätzlich mit anderen ELER- Interventionen sowie mit Angeboten der sektorellen Interventionen vermieden und Synergien erschlossen. Es kommt zu keiner Überschneidung; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Interventionen genannt. • Nicht-produktive Investitionen zum Schutz natürlicher Ressourcen (EL-0408-03) • Netzwerke und Kooperationen (landwirtschaftlich und außerlandwirtschaftlich) (EL-0701) • Aus- und Weiterbildung von Beratern (EL-0801-b) • Sektorprogramme Obst und Gemüse, Weinbau, Bienenzuchterzeugnisse und Hopfen Für Begünstige, die in der betreffenden NUTS 1-Region eine Förderung in einer Interventionskategorie im Sinne des Artikels 42 der GAP-SP-VO erhalten können, kann nicht gleichzeitig für den gleichen Bildungsgegenstand eine Förderung im ELER eröffnet werden. Festlegung förderfähiger Begünstigter und gegebenenfalls spezifischer Förderkriterien in Bezug auf den Begünstigten und das Gebiet TI EL-0802-01 Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Bildungs-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform. TI EL-0802-02 Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften DE 1734 DE Festlegung der förderfähigen Art der Unterstützung (Nicht-InVeKoS) oder Verpflichtungen (InVeKoS) und anderer Verpflichtungen Teilinterventionen (TI) • EL 0802-01: Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen • EL 0802-02: Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit TI: EL 0802-01: Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen Förderfähig sind bei dem Wissenstransfer- und bei Demonstrations- und Informationsmaßnahmen anfallende Kosten, wobei die Vorhaben zu einem oder mehreren der spezifischen Ziele gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 beitragen und insbesondere auch folgende Themen aufgreifen: • Naturschutz, Umweltschutz, Klimaschutz und -anpassung, Biodiversität, nachhaltige Ressourcennutzung, • Digitalisierung, • Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Nachhaltigkeit, • lokale Entwicklung, • Ernährung und Tierwohl. Zu den förderfähigen Kosten gehören Kosten für die Organisation, Bereitstellung und Durchführung des Vorhabens einschließlich der Vor- und Nachbereitung und der Beauftragung von Dienstleistungen an Dritte, die Herstellung von Lehr- und Lernmaterialien und von Plänen und Studien im Zusammenhang mit Maßnahmen für den Wissens- und Informationsaustausch TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0802-01 X X X X X X X X Spezifische Fördervoraussetzungen Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Anbieter von Bildungs-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen sowie Wissensaustausch müssen die erforderliche Kompetenz aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal mit Fachwissen einsetzen. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Fördervoraussetzungen und Förderausschlüsse in den Ländern. Tabelle 0802-01: 1: - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Die Unterstützung umfasst keine Aktivitäten, die Gegenstand einer staatlich anerkannten Berufsausbildung oder weiterer x x x x x x x x gesetzlich geregelter Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind. Umsatzsteuer x x x x Tabelle 0802-01: 2 - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: DE 1735 DE Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Das Vorhaben muss in der Region durchgeführt werden (Ausnahme: Exkursionen) oder sich an Akteure richten, die in Bezug auf den Gegenstand der Maßnahme in der Region tätig sind (Betriebssitz x x x x x x x x Arbeitgeber), ihren Hauptwohnsitz dort haben oder nach der Umsetzung des Vorhabens in der Region tätig sein werden. Bei speziell auf Frauen ausgerichtete Förderprogramme: x Teilnehmende müssen weiblich sein Anerkennung des Bildungsanbieters nach x Weiterbildungsförderungsgesetz Findet das Vorhaben außerhalb der Region statt, muss die x Bewilligungsbehörde zustimmen. Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Zuwendung darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden. Tabelle 0802-01: 3 - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Mindestteilnehmerzahl aus x x NUTS-Region Förderfähig sind Personen, die bereits in der Land-, Forstwirtschaft oder im x Gartenbau tätig sind, sowie die in den genannten Bereichen tätig werden möchten Über die Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen sind x Berichte anzufertigen. Die Anbieter der Maßnahmen setzen entsprechend der Vorgaben der regionalen x x Verwaltungsbehörde qualifiziertes Personal ein. DE 1736 DE TI: EL-0802-02: Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Förderfähig sind: Umwelt- und naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, mit der eine Sensibilisierung derÖffentlichkeit und ausgewählter Zielgruppen erreicht werden soll und die nicht im Zusammenhang mit einem konkreten investiven Einzelvorhaben steht. Dies umfasst u. a.: • Konzeption, Erstellung und Veröffentlichung von Informations- und Bildungsmaterialien einschließlich digitaler Angebote, • Konzeption und Durchführung von Aufklärungs- und Informationsvorhaben (einschließlich Ausstellungen), von Bildungsangeboten und Aktionen (z.B. für Schulen und Kindergärten) sowie die Konzeption und Durchführung von Schulungen und Aus- und Fortbildungen von Multiplikatoren (z.B. Naturparkführern) und Ansprechpartnern von Kontaktstellen • Aufklärung, Information und Lenkung von Besuchern, Bürgerinnen und Bürgern sowie von Touristen beispielsweise in Schutzgebieten (z.B. Schutzgebietsbetreuung, Exkursionen), • Datenerhebung und -pflege im Zusammenhang mit Besucherlenkung und Schutzgebietsbetreuungen sowie eines Monitorings von schutzwürdigen Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräumen • Konfliktmanagement sowie die Moderation und Begleitung von Kommunikationsprozessen (z.B. Zielkonflikte bei der Umsetzung von Natura2000-Managementplänen). Das Projektmanagement, Evaluierungen und Studien, vorbereitende Bedarfsanalysen, die Datenerhebung und –pflege sowie Sachleistungen sind im Zusammenhang mit der umwelt- und naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit förderfähig. TI/ DE4 DE9 (DE5, DE1 DE2 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Fördergegenstand (DE3) DE6) EL-0802-02 x x x x x x Spezifische Fördervoraussetzungen Die Förderungen müssen die Voraussetzungen des Art. 78 der GAP-SP-VO erfüllen. Die Anbieter der umwelt- und naturschutzbezogener Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit müssen die erforderliche Kompetenz aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal mit Fachwissen einsetzen. Im Übrigen gelten die nachstehend aufgeführten Förderausschlüsse und Fördervoraussetzungen in den Ländern. Tabelle 0802-02: 1: - Folgende zusätzlichen Förderausschlüsse gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Laufende allgemeine Personal- und Betriebskosten von Einrichtungen (z.B. Naturparkinformations- und x x x x besucherzentren), die nicht dem jeweiligen Vorhaben zugeordnet werden können. DE 1737 DE Tabelle 0802-02: 2: - Folgende zusätzlichen Fördervoraussetzungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Förderfähiges Mindestfördervolumen/Höchst- x x x x Fördervolumen nach Vorgaben der Verwaltungsbehörde Vorhaben erfolgen innerhalb der Kulisse der Nationalen Kulturlandschaften, Naturparken oder sonstigen Schutzgebieten. Bei Vorhaben mit unmittelbarer x Wirkung auf die vorgenannten Gebiete kann die regionale Verwaltungsbehörde in begründeten Fällen hiervon Ausnahmen zulassen. Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, wenn die den Zielsetzungen der jeweiligen Schutzgebiete (bspw. Naturpark) entsprechen und sich aus den Management/ Naturparkplänen des Schutzgebietes ableiten x x lassen. Die zuständige regionale Verwaltungsbehörde in begründeten Fällen hiervon Ausnahmen zulassen. Spezifische Förderverpflichtungen Die Publizitätspflichten sind zu beachten. Die Zuwendung darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden. Tabelle 0802-02: 3: - Folgende zusätzlichen Förderverpflichtungen gelten in den Ländern: Region/ DE3 DE5/ DE1 DE2 / DE6/ DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Kriterium DE4 DE9 Über die Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen sind entsprechend den Vorgaben der x x x x regionalen Verwaltungsbehörde Berichte anzufertigen. Die Anbieter der Maßnahmen setzen entsprechend den x x x Vorgaben der regionalen DE 1738 DE Verwaltungsbehörde und entsprechend der Zielsetzung qualifiziertes Personal ein. Besonderheit der Förderfähigkeit in Bezug auf die Regionen, gegebenenfalls für jede betroffene Region - 6 Angabe relevanter Ausgangselemente (relevante GLÖZ-Standards, Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und sonstige verpflichtende Anforderungen gemäß nationalem und Unionsrecht), gegebenenfalls Beschreibung der spezifischen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der GAB und Erläuterung, inwiefern die Verpflichtung über die verpflichtenden Anforderungen hinausgeht (gemäß Artikel 28 Absatz 5, Artikel 70 Absatz 3 und Artikel 72 Absatz 5) entfällt 7 Form und Satz der Unterstützung/Beträge/Berechnungsmethoden Form der Unterstützung Zuschuss Finanzierungsinstrument Art der Zahlung Erstattung tatsächlich entstandener förderfähiger Kosten eines Begünstigten Einheitskosten Pauschalbeträge Pauschalfinanzierungen Grundlage für die Bestimmung Die allgemeine Beschreibung der einschlägigen Methoden für die Festlegung der vereinfachten Kostenoptionen gemäß Artikel 83 Absatz 2 ist in Kapitel 4.7.3, Abschnitt 3 enthalten. Die konkrete Beschreibung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: VKO nach Artikel Kostenkategorie Methode/Grundlage 83(1) Direkte Personalkosten Artikel 83(2)(a)(i) Einheitskosten und (ii) Indirekte Kosten in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl Pauschalfinanzierung Indirekte Kosten Artikel 83(2)(c); en Förderfähige Restkosten Die Zuwendung auf Grundlage vereinfachter Kostenoptionen setzt voraus, dass die regionale Verwaltungsbehörde für ihren Zuständigkeitsbereich deren Anwendung zulässt und die entsprechenden Fördertatbestände und vereinfachten Kostenoptionen festlegt. Spanne der Unterstützungshöhe auf Ebene der Begünstigten Die gewährten Förderungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Zuschuss erfolgt als anteilige Erstattung der entstandenen zuwendungsfähigen Kosten auf der Basis des Art. 83(1) (a) ausgedrückt als Prozentsatz der zuwendungsfähigen Kosten (Zuwendungssatz). Der Zuwendungssatz liegt je nach Bundesland zwischen 60 % und 100 %. Zusätzliche Erläuterungen Die Höhe der Zuwendung variiert nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde insbesondere nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien: DE 1739 DE • Bildungs- oder Sensibilisierungsgegenstand (öffentliches Interesse, gesellschaftlicher/ökologischer Stellenwert) • Dringlichkeit • Teilnehmerkreis, Zielgruppe • Art des Zuwendungsempfangenden 8 Informationen zur beihilferechtlichen Prüfung Die Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung: Ja Nein Gemischt Erläuterung von Fördertätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 42 AEUV fallen Kriterium DE1 DE2 DE3 / DE 4 DE5 / DE6/ DE9 DE7 DE8 DEA DEB DEC DED DEE DEF DEG Ja x x Nein gemischt x x x x x x Soweit Vorhaben im Einzelfall eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellen und Art. 145 Abs. 2 der VO (EU) 2021/2115 nicht zur Anwendung kommt, erfolgt die Förderung auf der Grundlage einer erfolgten Notifizierung, einer Freistellung oder einer geltenden de-minimis-Regelung. Die regionalen Verwaltungsbehörden informieren die Begünstigten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nach Artikel 123 Abs. 2 k) GAP-SP-VO über die entsprechenden beihilferechtlichen Grundlagen. Art des Beihilfeinstruments, das für die Genehmigung verwendet werden soll: Anmeldung Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (Agrar-GVO) De-minimis-Regelung Beihilfenummer SA.109044 SA.108932 SA.108255 SA.112781 Weitere Informationen: Der Mitgliedstaat hat das (die) Instrument(e) noch nicht gewählt und die Alternativen angegeben. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung des gewählten Instruments wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, aber die Genehmigung wurde noch nicht erteilt. Es wird keine Unterstützung an Begünstigte vor dem Datum bezahlt, an dem die Genehmigung wirksam wird. Der Mitgliedstaat hat das Instrument gewählt, wie angegeben, die Genehmigung wurde erteilt und die Nummer der Beihilfesache wurde für die Notifizierung angegeben, AGVO oder Agrar-GVO 9 Weitere Fragen/Informationen zur Art der Intervention entfällt 10 WTO-Konformität Green Box Absatz 2 von Anhang 2 WTO Erläuterung, inwiefern die Intervention den einschlägigen Bestimmungen von Anhang 2 des WTO- Übereinkommens über die Landwirtschaft, wie in Artikel 10 und Anhang II dieser Verordnung ausgeführt (Green Box), entspricht Die Intervention erfüllt Nummer 2 c und d des Anhang 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft („Grüne Box“). DE 1740 DE Die Intervention ist eine allgemeine Dienstleistung, die Ausbildungsmöglichkeiten genereller wie auch spezifischer Art als auch der Zurverfügungstellung von Mitteln zur Erleichterung des Informationstransfers dient. Die Mittel werden durch öffentlich finanzierte Programme aufgebracht und beinhalten keine Preisstützung für die Erzeuger. 11 Beteiligungssatz/-sätze für diese Intervention Region Artikel Anzuwendender Min. Max. Satz Satz Satz DE1 - Baden- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Württemberg DE4 - Brandenburg 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE8 - Mecklenburg- 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Vorpommern Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE9 - Niedersachsen 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEB - Rheinland- 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% Pfalz DEB - Rheinland- 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Pfalz Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DED2 - Dresden 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED4 - Chemnitz 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DED5 - Leipzig 91(2)(d) - Andere Regionen 43,00% 20,00% 43,00% DEF - Schleswig- 91(3)(c) - 78 - Vorhaben gemäß Artikel 78, für die gemäß den 100,00% 20,00% 100,00% Holstein Artikeln 17 und 103 auf den ELER übertragene Mittel bereitgestellt werden DEG - Thüringen 91(2)(c) - Übergangsregionen im Sinne des Artikels 108 Absatz 2 60,00% 20,00% 60,00% Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 DE 1741 DE 12 Geplante Einheitsbeträge – Definition Geplanter Einheitsbetrag Art der Beteiligungssatz/- Art des geplanten Region(en) Ergebnisindikator(en) Beruht der Einheitsbetrag Unterstützung sätze Einheitsbetrags auf übertragenen Ausgaben? DE1-EL-0802-01-0-01 - Coachingmaßnahmen für Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Homogen DE1; R.1; R.28 Nein Frauen im Ländlichen Raum 43,00% DE1-EL-0802-01-0-02 - Qualifizierungsmaßnahmen für Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Homogen DE1; R.1; R.28 Nein Frauen im Ländlichen Raum 43,00% DE1-EL-0802-01-0-03 - Qualifizierung und Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.1; R.28 Nein Demonstrationstätigkeit 43,00% DE1-EL-0802-01-0-04 - Coaching Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.1; R.28 Nein 43,00% DE1-EL-0802-02-0-01 - Sensibilisierung in Naturparken Finanzhilfe 91(2)(d)-DE1- Durchschnitt DE1; R.1; R.28 Nein 43,00% DE4-EL-0802-01-0-01 - Bildungs-RL/Wissenstransfer-, Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4- Durchschnitt DE4; R.1; R.28 Nein Demonstrations- und Informationsmaßnahmen 60,00% DE4-EL-0802-02-0-01 - Bildungs-RL/Umwelt- und Finanzhilfe 91(2)(c)-DE4- Durchschnitt DE4; R.1; R.28 Nein naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit 60,00% DE8-EL-0802-01-0-01 - Qualifizierung Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.1; R.28 Nein 60,00% DE8-EL-0802-01-0-02 - Demonstrationstätigkeiten Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.1; R.28 Nein 60,00% DE8-EL-0802-01-0-03 - Wissensaustausch Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.1; R.28 Nein 60,00% DE8-EL-0802-02-0-01 - Sensibilisierung Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.1; R.28 Nein 60,00% DE8-EL-0802-02-0-02 - GSG-Infrastruktur Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.1; R.28 Nein Öffentlichkeit/Bildung 60,00% DE8-EL-0802-02-0-03 - Gebietsbetreuung Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.1; R.28 Nein 60,00% DE8-EL-0802-02-0-04 - Landschaftspflegeverbände Finanzhilfe 91(2)(c)-DE8- Durchschnitt DE8; R.1; R.28 Nein Öffentlichkeit/bildung 60,00% DE9-EL-0802-01-0-01 - Bildungsmaßnahmen zur Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DE9- Durchschnitt DE9; R.1; R.28 Nein beruflichen Qualifizierung 100,00% DEB-EL-0802-01-0-01 - Informationsmaßnahmen und Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DEB- Durchschnitt DEB; R.1; R.28 Nein Wissentransfer 100,00% DE 1742 DE DEB-EL-0802-02-0-01 - Umwelt- und Finanzhilfe 91(2)(d)-DEB- Durchschnitt DEB; R.1; R.28 Nein naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit 43,00% DED-EL-0802-01-0-01 - [C/DD] Finanzhilfe 91(2)(c)-DED2- Durchschnitt DED2; R.1; R.28 Nein Demonstrationstätigkeiten, Informationsmaßnahmen und 60,00% DED4; Wissensaustausch 91(2)(c)-DED4- 60,00% DED-EL-0802-01-0-02 - [L] Demonstrationstätigkeiten, Finanzhilfe 91(2)(d)-DED5- Durchschnitt DED5; R.1; R.28 Nein Informationsmaßnahmen und Wissensaustausch 43,00% DED-EL-0802-02-0-01 - [C/DD] Nicht-investive Finanzhilfe 91(2)(c)-DED2- Durchschnitt DED2; R.1; R.28 Nein Sensibilisierungsmaßnahmen zur Öffentlichkeits- und 60,00% DED4; Bildungsarbeit 91(2)(c)-DED4- 60,00% DED-EL-0802-02-0-02 - [L] Nicht-investive Finanzhilfe 91(2)(d)-DED5- Durchschnitt DED5; R.1; R.28 Nein Sensibilisierungsmaßnahmen zur Öffentlichkeits- und 43,00% Bildungsarbeit DEF-EL-0802-01-0-01 - Bildung Finanzhilfe 91(3)(c) - 78-DEF- Durchschnitt DEF; R.1; R.28 Nein 100,00% DEG-EL-0802-01-0-01 - Qualifizierung Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.1; R.28 Nein 60,00% DEG-EL-0802-01-0-02 - Demonstrationstätigkeiten und Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.1; R.28 Nein Informationsmaßnahmen 60,00% DEG-EL-0802-02-0-01 - Umwelt- und Finanzhilfe 91(2)(c)-DEG- Durchschnitt DEG; R.1; R.28 Nein naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit 60,00% Erläuterung und Begründung in Bezug auf den Wert des Einheitsbetrags DE1-EL-0802-01-0-01 - Coachingmaßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum entfällt DE1-EL-0802-01-0-02 - Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum entfällt DE1-EL-0802-01-0-03 - Qualifizierung und Demonstrationstätigkeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0802-01-0-04 - Coaching Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1743 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE1-EL-0802-02-0-01 - Sensibilisierung in Naturparken Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0802-01-0-01 - Bildungs-RL/Wissenstransfer-, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE4-EL-0802-02-0-01 - Bildungs-RL/Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0802-01-0-01 - Qualifizierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0802-01-0-02 - Demonstrationstätigkeiten Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0802-01-0-03 - Wissensaustausch Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0802-02-0-01 - Sensibilisierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0802-02-0-02 - GSG-Infrastruktur Öffentlichkeit/Bildung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1744 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0802-02-0-03 - Gebietsbetreuung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE8-EL-0802-02-0-04 - Landschaftspflegeverbände Öffentlichkeit/bildung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DE9-EL-0802-01-0-01 - Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0802-01-0-01 - Informationsmaßnahmen und Wissentransfer Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEB-EL-0802-02-0-01 - Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0802-01-0-01 - [C/DD] Demonstrationstätigkeiten, Informationsmaßnahmen und Wissensaustausch Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0802-01-0-02 - [L] Demonstrationstätigkeiten, Informationsmaßnahmen und Wissensaustausch Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0802-02-0-01 - [C/DD] Nicht-investive Sensibilisierungsmaßnahmen zur Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter DE 1745 DE Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DED-EL-0802-02-0-02 - [L] Nicht-investive Sensibilisierungsmaßnahmen zur Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEF-EL-0802-01-0-01 - Bildung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0802-01-0-01 - Qualifizierung Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0802-01-0-02 - Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. DEG-EL-0802-02-0-01 - Umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Die Einheitsbeträge (EB) werden auf der Grundlage der Durchschnittswerte für gleiche oder vergleichbare Vorhaben in den vergangenen Jahren unter Beachtung der Höhe der Unterstützung und den allgemeinen Entwicklungen der Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhe der Kosten und unter Berücksichtigung der erwarteten Kostenentwicklung festgelegt. 13 Geplante Einheitsbeträge – Finanzübersicht mit Outputs Insgesamt Geplanter Einheitsbetrag Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2023–2029 DE1-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Coachingmaßnahmen für Frauen im (gesamte öffentliche Ländlichen Raum (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1746 DE O.33 (Einheit: 4,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 Insgesamt: Vorhaben) 35,00 Max.: 7,00 DE1-EL-0802-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 Qualifizierungsmaßnahmen für (gesamte öffentliche Frauen im Ländlichen Raum Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 9,00 Insgesamt: Vorhaben) 49,00 Max.: 9,00 DE1-EL-0802-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Qualifizierung und (gesamte öffentliche Demonstrationstätigkeit (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 2,00 91,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Insgesamt: Vorhaben) 543,00 Max.: 91,00 DE1-EL-0802-01-0-04 - Coaching Geplanter Einheitsbetrag 6.715,00 6.715,00 6.715,00 6.715,00 6.715,00 6.715,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 23,00 23,00 23,00 23,00 23,00 22,00 Insgesamt: Vorhaben) 137,00 Max.: 23,00 DE1-EL-0802-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 22.700,00 22.700,00 22.700,00 22.700,00 22.700,00 22.700,00 Sensibilisierung in Naturparken (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1747 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 10,00 10,00 25,00 40,00 40,00 17,00 Insgesamt: Vorhaben) 142,00 Max.: 40,00 DE4-EL-0802-01-0-01 - Bildungs- Geplanter Einheitsbetrag 25.739,06 25.739,08 25.739,08 25.739,09 25.739,09 25.739,09 RL/Wissenstransfer-, Demonstrations- (gesamte öffentliche und Informationsmaßnahmen Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 33.460,80 33.460,81 33.460,82 33.460,81 33.460,81 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 17,00 26,00 37,00 67,00 68,00 121,00 Insgesamt: Vorhaben) 336,00 Max.: 121,00 DE4-EL-0802-02-0-01 - Bildungs- Geplanter Einheitsbetrag 93.333,33 326.666,67 425.000,00 200.000,00 RL/Umwelt- und (gesamte öffentliche naturschutzbezogene Öffentlichkeits- Ausgaben in EUR) und Bildungsarbeit (Finanzhilfe - Geplanter 121.333,33 424.666,67 552.500,00 260.000,00 Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 15,00 6,00 6,00 11,00 Insgesamt: Vorhaben) 38,00 Max.: 15,00 DE8-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Qualifizierung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1748 DE O.33 (Einheit: 50,00 35,00 50,00 50,00 50,00 Insgesamt: Vorhaben) 235,00 Max.: 50,00 DE8-EL-0802-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Demonstrationstätigkeiten (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Insgesamt: Vorhaben) 150,00 Max.: 30,00 DE8-EL-0802-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 Wissensaustausch (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 1,00 DE8-EL-0802-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Sensibilisierung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 20,00 Max.: 4,00 DE8-EL-0802-02-0-02 - GSG- Geplanter Einheitsbetrag 38.063,00 38.063,00 38.063,00 38.063,00 38.063,00 Infrastruktur Öffentlichkeit/Bildung (gesamte öffentliche (Finanzhilfe - Durchschnitt) Ausgaben in EUR) DE 1749 DE Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 Insgesamt: Vorhaben) 20,00 Max.: 4,00 DE8-EL-0802-02-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag 300.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 Gebietsbetreuung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 468.750,00 468.750,00 468.750,00 468.750,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Insgesamt: Vorhaben) 25,00 Max.: 5,00 DE8-EL-0802-02-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Landschaftspflegeverbände (gesamte öffentliche Öffentlichkeit/bildung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 5,00 Max.: 1,00 DE9-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Bildungsmaßnahmen zur beruflichen (gesamte öffentliche Qualifizierung (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1750 DE O.33 (Einheit: 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Insgesamt: Vorhaben) 500,00 Max.: 100,00 DEB-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 Informationsmaßnahmen und (gesamte öffentliche Wissentransfer (Finanzhilfe - Ausgaben in EUR) Durchschnitt) Geplanter 3.510,00 3.510,00 3.510,00 3.510,00 3.510,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 50,00 295,00 415,00 415,00 325,00 Insgesamt: Vorhaben) 1.500,00 Max.: 415,00 DEB-EL-0802-02-0-01 - Umwelt- Geplanter Einheitsbetrag 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 und naturschutzbezogene (gesamte öffentliche Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 3,00 4,00 3,00 3,00 1,00 Insgesamt: Vorhaben) 14,00 Max.: 4,00 DED-EL-0802-01-0-01 - [C/DD] Geplanter Einheitsbetrag 68.442,89 109.508,63 109.508,63 109.508,63 109.508,63 109.508,63 Demonstrationstätigkeiten, (gesamte öffentliche Informationsmaßnahmen und Ausgaben in EUR) Wissensaustausch (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 5,00 5,00 8,00 12,00 6,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 38,00 Max.: 12,00 DED-EL-0802-01-0-02 - [L] Geplanter Einheitsbetrag 68.442,89 109.508,63 109.508,63 109.508,63 109.508,63 109.508,63 Demonstrationstätigkeiten, (gesamte öffentliche Informationsmaßnahmen und Ausgaben in EUR) DE 1751 DE Wissensaustausch (Finanzhilfe - Geplanter Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 5,00 4,00 8,00 11,00 6,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 36,00 Max.: 11,00 DED-EL-0802-02-0-01 - [C/DD] Geplanter Einheitsbetrag 38.507,00 61.611,20 61.611,20 61.611,20 61.611,20 61.611,20 Nicht-investive (gesamte öffentliche Sensibilisierungsmaßnahmen zur Ausgaben in EUR) Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 2,00 2,00 6,00 8,00 7,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 28,00 Max.: 8,00 DED-EL-0802-02-0-02 - [L] Nicht- Geplanter Einheitsbetrag 38.507,00 61.611,20 61.611,20 61.611,20 61.611,20 61.611,20 investive (gesamte öffentliche Sensibilisierungsmaßnahmen zur Ausgaben in EUR) Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Geplanter (Finanzhilfe - Durchschnitt) durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 1,00 2,00 5,00 7,00 7,00 3,00 Insgesamt: Vorhaben) 25,00 Max.: 7,00 DEF-EL-0802-01-0-01 - Bildung Geplanter Einheitsbetrag 3.450,00 3.450,00 3.450,00 3.450,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Geplanter 4.400,00 4.400,00 4.400,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) DE 1752 DE O.33 (Einheit: 180,00 180,00 180,00 180,00 Insgesamt: Vorhaben) 720,00 Max.: 180,00 DEG-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 3.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 Qualifizierung (Finanzhilfe - (gesamte öffentliche Durchschnitt) Ausgaben in EUR) Geplanter 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 90,00 38,00 38,00 38,00 38,00 12,00 Insgesamt: Vorhaben) 254,00 Max.: 90,00 DEG-EL-0802-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Demonstrationstätigkeiten und (gesamte öffentliche Informationsmaßnahmen (Finanzhilfe Ausgaben in EUR) - Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Insgesamt: Vorhaben) 25,00 Max.: 5,00 DEG-EL-0802-02-0-01 - Umwelt- Geplanter Einheitsbetrag 193.000,00 193.000,00 193.000,00 193.000,00 193.000,00 193.000,00 193.000,00 und naturschutzbezogene (gesamte öffentliche Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) Geplanter 308.800,00 308.800,00 308.800,00 308.800,00 308.800,00 durchschnittlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 Insgesamt: Vorhaben) 11,00 Max.: 3,00 DE 1753 DE INSGESAMT O.33 (Einheit: 4,00 719,00 731,00 1.022,00 1.197,00 1.009,00 776,00 Insgesamt: Vorhaben) 5.458,00 Max.: 1.197,00 Jährliche indikative 120.000,00 7.396.343,00 9.992.852,00 13.072.561,00 15.855.077,28 13.486.861,00 9.302.529,00 69.226.223,28 Mittelzuweisung (gesamte öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative 68.600,00 4.689.989,34 6.233.722,10 8.180.971,73 9.858.226,84 8.287.163,29 5.565.505,77 42.884.179,07 Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 1754 DE 6 Finanzplan 6.1 Übersichtstabelle Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Direktzahlungen (AJ N = HJ N+1) gemäß der Verordnung Insgesamt 2022 2023 2024 2025 2026 2027 (EU) 2021/2115 Ursprüngliche Mittelzuweisungen für Direktzahlungen (ursprünglicher 1 entfällt 4.915.695.459,00 4.915.695.459,00 4.915.695.459,00 4.915.695.459,00 4.915.695.459,00 24.578.477.295,00 Anhang V) 2 Baumwolle (Anhang VIII) entfällt Ursprüngliche Mittelzuweisungen für Direktzahlungen ausgenommen 3 entfällt 4.915.695.459,00 4.915.695.459,00 4.915.695.459,00 4.915.695.459,00 4.915.695.459,00 24.578.477.295,00 Baumwolle (ursprünglicher Anhang IX) 4 Gekoppelte Einkommensstützung (Artikel 96) entfällt 88.482.518,00 87.499.378,00 86.024.670,00 83.566.822,00 83.566.822,00 429.140.210,00 Übertragung auf den Gesamtbetrag des ELER (Flexibilität und 5 entfällt 491.569.546,00 540.726.500,00 614.461.932,00 737.354.319,00 entfällt 2.384.112.297,00 Kürzung) Sich ergebender Betrag 6 Flexibilität insgesamt – Artikel 103 Absatz 1 Buchstabe a – Betrag entfällt 491.569.546,00 540.726.500,00 614.461.932,00 737.354.319,00 entfällt 2.384.112.297,00 Falls über 25 %: davon für die umwelt- und klimabezogenen Ziele 7 entfällt entfällt (Artikel 103 Absatz 2 Buchstabe a) – Betrag Falls über 25 %: davon für die Niederlassung von Junglandwirten 8 entfällt entfällt (Artikel 103 Absatz 2 Buchstabe b) – Betrag 9 Flexibilität insgesamt in % entfällt 10,00 11,00 12,50 15,00 entfällt 12,12 Übertragung des geschätzten Aufkommens aus der Kürzung auf den 10 entfällt entfällt ELER, falls anwendbar (Artikel 17 Absatz 5) Übertragung auf Interventionskategorien in anderen Sektoren (Artikel 88 11 entfällt Absatz 6) – Betrag Übertragung auf Interventionskategorien in anderen Sektoren (Artikel 88 12 entfällt Absatz 6) – Prozentsatz 13 Übertragen aus dem ELER: Betrag (Artikel 103 Absatz 1 Buchstabe b) entfällt entfällt Übertragung aus Hopfen: (Artikel 88 Absatz 5) (nur Deutschland) 14 entfällt entfällt Betrag 16 Angepasste Mittelzuweisungen für Direktzahlungen (Anhang V) entfällt 4.424.125.913,00 4.374.968.959,00 4.301.233.527,00 4.178.341.140,00 4.915.695.459,00 22.194.364.998,00 Angepasste Mittelzuweisungen für Direktzahlungen ausgenommen 17 entfällt 4.424.125.913,00 4.374.968.959,00 4.301.233.527,00 4.178.341.140,00 4.915.695.459,00 22.194.364.998,00 Baumwolle vor Übertragung der Kürzung (Anhang IX) DE 1755 DE EGFL – sektorbezogen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt 18 Wein (Anhang VII) 25.484.467,79 29.727.316,79 37.380.999,72 37.381.000,00 entfällt 129.973.784,30 19 Imkerei (Anhang X) 1.897.349,70 2.309.100,00 2.327.050,00 2.160.080,00 2.163.150,00 entfällt 10.856.729,70 20 Hopfen (Artikel 88 Absatz 3) (nur Deutschland) 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 entfällt 10.940.000,00 Interventionskategorien in anderen Sektoren (Artikel 42 Buchstabe f) aus 22 entfällt Direktzahlungen ELER gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt 23 Ursprüngliche ELER-Zuweisung des Mitgliedstaats (Anhang XI) 1.092.359.738,00 1.092.359.738,00 1.092.359.738,00 1.092.359.738,00 1.092.359.738,00 entfällt 5.461.798.690,00 Flexibilität – Übertragung auf Direktzahlungen (Artikel 103 Absatz 1 24 entfällt Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b) – Betrag 25 Prozentsatz entfällt Übertragung aus Direktzahlungen (Flexibilität und Schätzung der 26 393.256.000,00 491.569.546,00 540.726.500,00 614.461.932,00 737.354.319,00 entfällt 2.777.368.297,00 Kürzung) (Artikel 17 und 103) 27 Zugewiesen an InvestEU (Artikel 81) entfällt 28 Zugewiesen an LIFE – (Artikel 99) - Betrag entfällt 28a Zugewiesen an Erasmus – (Artikel 99) - Betrag entfällt Übertragene Beträge für die Vorruhestandsbeihilfe (Artikel 155 28b Absatz 2 Buchstabe a) (Artikel 23 der Verordnung (EG) entfällt Nr. 1698/2005) – Betrag 30 Angepasste ELER-Zuweisungen für die Mitgliedstaaten (Anhang XI) 1.485.615.738,00 1.583.929.284,00 1.633.086.238,00 1.706.821.670,00 1.829.714.057,00 entfällt 8.239.166.987,00 Haushaltsjahr, vorgeschriebene Mindestausgaben gemäß der 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt Verordnung (EU) 2021/2115 Vorgesehen für LEADER (Artikel 92 Absatz 1) – mindestens 5 % 31 16,78 15,73 15,26 14,60 13,62 entfällt 15,12 während des Zeitraums sich ergebender Prozentsatz 32 Vorgesehen für LEADER – Betrag 249.221.272,90 249.221.272,90 249.221.272,91 249.221.272,91 249.221.272,91 entfällt 1.246.106.364,53 Vorgesehen für umwelt- und klimabezogene Ziele im Rahmen des 33 ELER (Artikel 93) (mindestens 35 %) – ausgenommen Gebiete in 65,38 61,32 59,47 56,90 53,08 entfällt 58,94 äußerster Randlage sich ergebender Prozentsatz Vorgesehen für umwelt- und klimabezogene Ziele im Rahmen des 34 971.226.615,08 971.226.615,08 971.226.615,09 971.226.615,10 971.226.615,11 entfällt 4.856.133.075,46 ELER – Betrag 35 - Davon für Artikel 70 773.854.535,05 773.854.535,05 773.854.535,05 773.854.535,06 773.854.535,06 entfällt 3.869.272.675,27 36 - Davon für Artikel 71 (50 %) 57.459.379,37 57.459.379,37 57.459.379,38 57.459.379,38 57.459.379,38 entfällt 287.296.896,88 37 - Davon für Artikel 72 15.126.322,20 15.126.322,20 15.126.322,20 15.126.322,20 15.126.322,20 entfällt 75.631.611,00 - Davon für Artikel 73, verbunden mit spezifischen Zielen gemäß 38 Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f und in Bezug auf das Tierwohl 124.786.378,46 124.786.378,46 124.786.378,46 124.786.378,46 124.786.378,47 entfällt 623.931.892,31 gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i - Davon für Artikel 74, verbunden mit spezifischen Zielen gemäß 38a entfällt Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f 39 Differenz zum Mindestbetrag entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 1.972.424.630,01 Vorzusehen für Junglandwirte (Anhang XII) – (Artikel 95) (wenn es sich 39a entfällt 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 737.354.320,00 nur um Direktzahlungen handelt: vorzusehende jährliche Beträge) 39b Vorgesehen für Junglandwirte 4.854.016,48 152.324.880,48 152.324.880,48 152.324.880,48 152.324.880,48 147.470.864,00 761.624.402,40 DE 1756 DE Vorgesehen für Junglandwirte – erforderlich zur Erfüllung der 40 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 737.354.320,00 Mindestanforderungen – durch ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (im Rahmen 41 entfällt 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 737.354.320,00 von Direktzahlungen) „davon erforderlich zur Erfüllung der Mindestanforderung“ – Basis für 42 entfällt 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 737.354.320,00 umgekehrte Obergrenze – durch Investitionen von Junglandwirten (gewichtet zu 50 %) (im 43 entfällt Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums) „davon erforderlich zur Erfüllung der Mindestanforderung“ – Basis für 44 entfällt umgekehrte Obergrenze - Niederlassung von Junglandwirten (im Rahmen der Entwicklung des 45 4.854.016,48 4.854.016,48 4.854.016,48 4.854.016,48 4.854.016,48 entfällt 24.270.082,40 ländlichen Raums) „davon erforderlich zur Erfüllung der Mindestanforderung“ – Basis für 46 entfällt umgekehrte Obergrenze 47 Mindestbetrag, der für Öko-Regelungen vorzusehen ist (Artikel 97) entfällt 1.106.031.478,25 1.093.742.239,75 1.075.308.381,75 1.044.585.285,00 1.228.923.864,75 5.548.591.249,50 48 Rabatt (falls zutreffend – fakultativ für die Mitgliedstaaten) entfällt 88.482.518,47 87.499.379,29 86.024.670,63 83.566.822,77 267.905.402,52 613.478.793,68 Für Öko-Regelungen im Rahmen der Direktzahlungen vorgesehene 49 entfällt 1.017.548.959,78 1.006.242.860,46 989.283.711,12 961.018.462,23 961.018.462,23 4.935.112.455,82 jährliche Beträge Davon Beträge, die eine zu geringe Ausschöpfung im Vorjahr/in den 50 entfällt entfällt Vorjahren ausgleichen 51 Gesamtbetrag für Öko-Regelungen, einschließlich Rabatt entfällt 1.106.031.478,25 1.093.742.239,75 1.075.308.381,75 1.044.585.285,00 1.228.923.864,75 5.548.591.249,50 Beträge für die Entwicklung des ländlichen Raums, mit denen die unvollständige Ausschöpfung von Öko-Regelungen ausgeglichen wird 52 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt (Artikel 97 Absatz 6 Buchstabe b, Artikel 97 Absatz 7 Buchstabe b und Artikel 97 Absatz 9 Buchstabe b) Davon für Artikel 70 zum Ausgleich der unvollständigen Ausschöpfung 52a von Öko-Regelungen (Artikel 97 Absatz 6 Buchstabe b, Artikel 97 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Absatz 7 Buchstabe b und Artikel 97 Absatz 9 Buchstabe b) Für Umverteilungsprämien vorgesehener Betrag (Artikel 29) – 53 mindestens 10 % jährlich in Zeile 17 angewandt, sofern keine Ausnahme entfällt 530.895.109,57 524.996.275,02 516.148.023,20 501.400.936,82 501.400.936,82 2.574.841.281,43 gilt DE 1757 DE 6.2 Detaillierte Finanzinformationen, Aufschlüsselung nach Interventionen und Planung der Outputs 6.2.1 Direktzahlungen Insgesamt 2024– Haushaltsjahr 2024 2025 2026 2027 2028 2028 Insgesamt 2023– Kalenderjahr N = Haushaltsjahr N-1 2023 2024 2025 2026 2027 2027 Angepasste Mittelzuweisungen für Direktzahlungen (Anhang V) 4.424.125.913,00 4.374.968.959,00 4.301.233.527,00 4.178.341.140,00 4.915.695.459,00 22.194.364.998,00 Baumwolle (Anhang VIII) Angepasste Mittelzuweisungen für Direktzahlungen ausgenommen 4.424.125.913,00 4.374.968.959,00 4.301.233.527,00 4.178.341.140,00 4.915.695.459,00 22.194.364.998,00 Baumwolle vor Übertragung der Kürzung (Anhang IX) Übertragung des geschätzten Aufkommens aus der Kürzung auf den entfällt ELER, falls anwendbar (Artikel 17 Absatz 5) Höchstbetrag der indikativen Mittelzuweisungen (Artikel 87 Absatz 3) 2.639.728.461,39 2.608.759.580,09 2.562.306.258,00 2.484.884.054,38 3.222.238.373,00 Entkoppelte Interventionen (Artikel 16 Absatz 2) BISS (21) Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Insgesamt 2023– DZ-0101 Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS) 2023 2024 2025 2026 2027 2027 Geplanter Einheitsbetrag 156,56 154,72 151,97 147,38 147,38 DE-DZ-0101-00-0-01 - Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 140,91 139,25 136,78 132,65 132,65 Einkommensgrundstützung für Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 180,04 170,19 167,16 162,11 162,11 Nachhaltigkeit (Homogen) O.4 (Einheit: Hektar) 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 2.639.631.972,64 2.608.609.215,68 2.562.243.682,18 2.484.855.391,72 2.484.855.391,72 12.780.195.653,94 O.4 (Einheit: Hektar) 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 16.860.194,00 84.300.970,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 2.639.728.461,39 2.608.759.580,09 2.562.306.258,00 2.484.884.054,38 3.222.238.373,00 13.517.916.726,86 Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) TOTAL Davon erforderten eine Übertragung – Ausgaben (gilt nur für die Öko- Regelung und nur für Zahlungen der Art „Ausgleichszahlung“ (Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b), sofern die Intervention Übertragungen umfasst) Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für CRISS (29) Nachhaltigkeit Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Insgesamt 2023– DZ-0201 2023 2024 2025 2026 2027 (UES) 2027 Geplanter Einheitsbetrag 69,16 68,39 67,23 65,31 65,31 DE-DZ-0201-00-a-01 - Ergänzende Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 62,25 61,56 60,51 58,78 58,78 Umverteilungseinkommensstützung Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 79,53 75,22 73,95 71,84 71,84 für Nachhaltigkeit (UES) (1 ha bis O.7 (Einheit: Hektar) 6.663.341,00 6.663.341,00 6.663.341,00 6.663.341,00 6.663.341,00 40 ha) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 460.836.663,56 455.705.890,99 447.976.415,43 435.182.800,71 435.182.800,71 2.234.884.571,40 Geplanter Einheitsbetrag 41,49 41,03 40,34 39,19 39,19 DE-DZ-0201-00-b-01 - Ergänzende Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 37,35 36,93 36,31 35,28 35,28 Umverteilungseinkommensstützung Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 47,71 45,13 44,37 43,10 43,10 für Nachhaltigkeit (UES) (41 bis 60 O.7 (Einheit: Hektar) 1.688.295,00 1.688.295,00 1.688.295,00 1.688.295,00 1.688.295,00 ha) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 70.047.359,55 69.270.743,85 68.105.820,30 66.164.281,05 66.164.281,05 339.752.485,80 O.7 (Einheit: Hektar) 8.351.636,00 8.351.636,00 8.351.636,00 8.351.636,00 8.351.636,00 41.758.180,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 530.895.109,57 524.996.275,02 516.148.023,20 501.400.936,82 501.400.936,82 2.574.841.281,43 TOTAL Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 1758 DE Davon erforderten eine Übertragung – Ausgaben (gilt nur für die Öko- Regelung und nur für Zahlungen der Art „Ausgleichszahlung“ (Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b), sofern die Intervention Übertragungen umfasst) CIS-YF (30) Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Insgesamt 2023– DZ-0301 2023 2024 2025 2026 2027 Junglandwirte (JES) 2027 Geplanter Einheitsbetrag 134,04 134,04 134,04 134,04 134,04 DE-DZ-0301-00-0-01 - Ergänzende Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 120,64 120,64 120,64 120,64 120,64 Einkommensstützung für Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 147,44 147,44 147,44 147,44 147,44 Junglandwirtinnen und O.6 (Einheit: Hektar) 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 Junglandwirte (JES) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 147.467.188,92 147.467.188,92 147.467.188,92 147.467.188,92 147.467.188,92 737.335.944,60 O.6 (Einheit: Hektar) 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 1.100.173,00 5.500.865,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 737.354.320,00 Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 147.470.864,00 737.354.320,00 Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) TOTAL Davon erforderten eine Übertragung – Ausgaben (gilt nur für die Öko- Regelung und nur für Zahlungen der Art „Ausgleichszahlung“ (Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b), sofern die Intervention Übertragungen umfasst) Eco-scheme (31) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Insgesamt 2023– DZ-0401 2023 2024 2025 2026 2027 Erhaltung von Lebensräumen 2027 DE-DZ-0401-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 Verbesserung der Biodiversität und Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 1.690,00 1.690,00 1.690,00 1.690,00 1.690,00 Erhaltung von Lebensräumen - O.8 (Einheit: Hektar) 101.287,00 109.282,00 109.278,00 109.278,00 109.278,00 Variante 1 (1300) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 131.673.100,00 142.066.600,00 142.061.400,00 142.061.400,00 142.061.400,00 699.923.900,00 DE-DZ-0401-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Verbesserung der Biodiversität und Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 Erhaltung von Lebensräumen - O.8 (Einheit: Hektar) 70.646,00 54.470,00 54.608,00 54.748,00 54.748,00 Variante 1 (500) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 35.323.000,00 27.235.000,00 27.304.000,00 27.374.000,00 27.374.000,00 144.610.000,00 DE-DZ-0401-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Verbesserung der Biodiversität und Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 390,00 390,00 390,00 390,00 390,00 Erhaltung von Lebensräumen - O.8 (Einheit: Hektar) 140.340,00 140.340,00 140.340,00 140.340,00 140.340,00 Variante 1 (300) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 42.102.000,00 42.102.000,00 42.102.000,00 42.102.000,00 42.102.000,00 210.510.000,00 DE-DZ-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 150,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 150,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Verbesserung der Biodiversität und Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 195,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Erhaltung von Lebensräumen - O.8 (Einheit: Hektar) 176.370,00 167.551,00 141.096,00 114.640,00 114.640,00 Variante 2 (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 26.455.500,00 33.510.200,00 28.219.200,00 22.928.000,00 22.928.000,00 134.040.900,00 DE-DZ-0401-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 150,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 150,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Verbesserung der Biodiversität und Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 195,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Erhaltung von Lebensräumen - O.8 (Einheit: Hektar) 9.283,00 8.818,00 7.426,00 6.034,00 6.034,00 Variante 3 (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 1.392.450,00 1.763.600,00 1.485.200,00 1.206.800,00 1.206.800,00 7.054.850,00 DE-DZ-0401-04-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Verbesserung der Biodiversität und Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 1.170,00 1.170,00 1.170,00 1.170,00 1.170,00 Erhaltung von Lebensräumen - O.8 (Einheit: Hektar) 45.990,00 45.990,00 45.990,00 45.990,00 45.990,00 Variante 4 (900) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 41.391.000,00 41.391.000,00 41.391.000,00 41.391.000,00 41.391.000,00 206.955.000,00 DE 1759 DE DE-DZ-0401-04-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Verbesserung der Biodiversität und Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 520,00 520,00 520,00 520,00 520,00 Erhaltung von Lebensräumen - O.8 (Einheit: Hektar) 80.429,00 80.429,00 80.429,00 80.429,00 80.429,00 Variante 4 (400) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 32.171.600,00 32.171.600,00 32.171.600,00 32.171.600,00 32.171.600,00 160.858.000,00 DE-DZ-0401-04-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bereitstellung von Flächen zur Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Verbesserung der Biodiversität und Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Erhaltung von Lebensräumen - O.8 (Einheit: Hektar) 78.829,00 78.289,00 78.829,00 78.829,00 78.829,00 Variante 4 (200) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 15.765.800,00 15.657.800,00 15.765.800,00 15.765.800,00 15.765.800,00 78.721.000,00 O.8 (Einheit: Hektar) 703.173,00 685.710,00 657.996,00 630.288,00 630.288,00 3.307.455,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 326.273.710,91 336.005.670,12 330.500.464,43 325.000.512,80 325.000.512,80 1.642.780.871,06 TOTAL Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) Eco-scheme (31) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Insgesamt 2023– DZ-0402 Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem 2023 2024 2025 2026 2027 2027 Mindestanteil von 10 Prozent DE-DZ-0402-00-0-01 - Anbau Geplanter Einheitsbetrag 45,00 60,00 60,00 60,00 60,00 vielfältiger Kulturen mit Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 45,00 60,00 60,00 60,00 60,00 mindestens fünf Hauptfruchtarten Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 58,50 78,00 78,00 78,00 78,00 im Ackerbau einschließlich des O.8 (Einheit: Hektar) 2.673.689,00 2.691.844,00 2.738.898,00 2.597.038,00 2.597.038,00 Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 120.316.005,00 161.510.640,00 164.333.880,00 155.822.280,00 155.822.280,00 757.805.085,00 Prozent (Homogen) O.8 (Einheit: Hektar) 2.673.689,00 2.691.844,00 2.738.898,00 2.597.038,00 2.597.308,00 13.298.777,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 120.315.992,29 161.510.657,82 164.333.858,52 155.822.273,15 155.822.273,15 757.805.054,93 TOTAL Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) Eco-scheme (31) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Insgesamt 2023– DZ-0403 2023 2024 2025 2026 2027 Ackerland und Dauergrünland 2027 DE-DZ-0403-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 60,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Beibehaltung einer agroforstlichen Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 60,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Bewirtschaftungsweise auf Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 78,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Ackerland und Dauergrünland O.8 (Einheit: Hektar) 25.000,00 7.500,00 9.500,00 11.500,00 11.500,00 (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 1.500.000,00 1.500.000,00 1.900.000,00 2.300.000,00 2.300.000,00 9.500.000,00 O.8 (Einheit: Hektar) 25.000,00 7.500,00 9.500,00 11.500,00 11.500,00 65.000,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 1.500.000,00 1.500.000,00 1.900.000,00 2.300.000,00 2.300.000,00 9.500.000,00 TOTAL Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) Eco-scheme (31) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl Insgesamt 2023– DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs 2023 2024 2025 2026 2027 2027 Geplanter Einheitsbetrag 115,00 100,00 100,00 100,00 100,00 DE-DZ-0404-00-0-01 - Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 115,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Extensivierung des gesamten Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 149,50 130,00 130,00 130,00 130,00 Dauergrünlands des Betriebs O.8 (Einheit: Hektar) 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 227.479.315,00 197.808.100,00 197.808.100,00 197.808.100,00 197.808.100,00 1.018.711.715,00 O.8 (Einheit: Hektar) 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 1.978.081,00 9.890.405,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 227.479.351,89 197.808.132,08 197.808.132,08 197.808.132,08 197.808.132,08 1.018.711.880,21 TOTAL Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) DE 1760 DE Eco-scheme (31) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Insgesamt 2023– DZ-0405 Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen 2023 2024 2025 2026 2027 2027 Kennarten DE-DZ-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 240,00 240,00 225,00 210,00 210,00 Ergebnisorientierte extensive Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 240,00 240,00 225,00 210,00 210,00 Bewirtschaftung von Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 312,00 312,00 292,50 273,00 273,00 Dauergrünlandflächen mit O.8 (Einheit: Hektar) 640.605,00 640.605,00 640.605,00 640.605,00 640.605,00 Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 153.745.200,00 153.745.200,00 144.136.125,00 134.527.050,00 134.527.050,00 720.680.625,00 O.8 (Einheit: Hektar) 640.605,00 640.605,00 640.605,00 640.605,00 640.605,00 3.203.025,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 153.745.142,56 153.745.142,56 144.136.071,15 134.526.999,74 134.526.999,74 720.680.355,75 TOTAL Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) Eco-scheme (31) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes Insgesamt 2023– DZ-0406 2023 2024 2025 2026 2027 ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln 2027 DE-DZ-0406-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 130,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Bewirtschaftung von Acker- oder Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 130,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Dauerkulturflächen des Betriebes Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 169,00 195,00 195,00 195,00 195,00 ohne Verwendung von chemisch- O.8 (Einheit: Hektar) 891.525,00 555.578,00 521.791,00 488.160,00 488.160,00 synthetischen Pflanzenschutzmitteln - EB1 Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 115.898.250,00 83.336.700,00 78.268.650,00 73.224.000,00 73.224.000,00 423.951.600,00 (Homogen) DE-DZ-0406-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Bewirtschaftung von Acker- oder Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Dauerkulturflächen des Betriebes Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 ohne Verwendung von chemisch- O.8 (Einheit: Hektar) 397.122,00 397.122,00 397.122,00 397.122,00 397.122,00 synthetischen Pflanzenschutzmitteln - EB2 Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 19.856.100,00 19.856.100,00 19.856.100,00 19.856.100,00 19.856.100,00 99.280.500,00 (Homogen) O.8 (Einheit: Hektar) 1.288.647,00 952.700,00 918.913,00 885.282,00 885.282,00 4.930.824,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 135.754.298,00 103.192.793,75 98.124.720,81 93.080.080,33 93.080.080,33 523.231.973,22 TOTAL Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) Eco-scheme (31) Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Insgesamt 2023– DZ-0407 Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in 2023 2024 2025 2026 2027 2027 Natura 2000-Gebieten DE-DZ-0407-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Anwendung von durch die Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Schutzziele bestimmten Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 52,00 52,00 52,00 52,00 52,00 Landbewirtschaftungsmethoden auf O.8 (Einheit: Hektar) 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 52.480.480,00 52.480.480,00 52.480.480,00 52.480.480,00 52.480.480,00 262.402.400,00 O.8 (Einheit: Hektar) 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 1.312.012,00 6.560.060,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 52.480.464,13 52.480.464,13 52.480.464,13 52.480.464,13 52.480.464,13 262.402.320,65 Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) TOTAL Davon erforderten eine Übertragung – Ausgaben (gilt nur für die Öko- Regelung und nur für Zahlungen der Art „Ausgleichszahlung“ (Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b), sofern die Intervention Übertragungen umfasst) DE 1761 DE Summe der indikativen Zuweisungen für entkoppelte 4.335.643.394,74 4.287.469.579,57 4.215.208.856,32 4.094.774.317,43 4.832.128.636,05 21.765.224.784,11 Interventionen Gekoppelte Einkommensstützung (Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe a) – Betrag – verbindliche Obergrenze CIS (32) Gekoppelte Einkommensstützung Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Insgesamt 2023– DZ-0501 2023 2024 2025 2026 2027 Kalbfleisch (ZMK) 2027 Geplanter Einheitsbetrag 77,93 77,06 87,72 85,22 85,22 DE-DZ-0501-00-0-01 - Gekoppelte Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 70,14 69,36 78,95 76,70 76,70 Einkommensstützung für den Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 85,72 84,76 96,49 93,74 93,74 Sektor Rind- und Kalbfleisch O.11 (Einheit: Anzahl Tiere) 567.694,00 567.694,00 490.300,00 490.300,00 490.300,00 (ZMK) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 44.240.393,42 43.746.499,64 43.009.116,00 41.783.366,00 41.783.366,00 214.562.741,06 O.11 (Einheit: Anzahl Tiere) 567.694,00 567.694,00 490.300,00 490.300,00 490.300,00 2.606.288,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 44.241.259,00 43.749.689,00 43.012.335,00 41.783.411,00 41.783.411,00 214.570.105,00 Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) TOTAL Davon erforderten eine Übertragung – Ausgaben (gilt nur für die Öko- Regelung und nur für Zahlungen der Art „Ausgleichszahlung“ (Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b), sofern die Intervention Übertragungen umfasst) CIS (32) Gekoppelte Einkommensstützung Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Insgesamt 2023– DZ-0502 2023 2024 2025 2026 2027 Ziegenfleisch (ZSZ) 2027 Geplanter Einheitsbetrag 34,83 34,44 39,00 37,89 37,89 DE-DZ-0502-00-0-01 - Gekoppelte Mindestbetrag für den geplanten Einheitsbetrag 31,35 31,00 35,11 34,11 34,11 Einkommensstützung für den Höchstbetrag für den geplanten Einheitsbetrag (EUR) 38,31 37,88 42,91 41,68 41,68 Sektor Schaf- und Ziegenfleisch O.11 (Einheit: Anzahl Tiere) 1.270.163,00 1.270.163,00 1.102.600,00 1.102.600,00 1.102.600,00 (ZSZ) (Homogen) Geplanter Output * geplanter Einheitsbetrag 44.239.777,29 43.744.413,72 43.001.400,00 41.777.514,00 41.777.514,00 214.540.619,01 O.11 (Einheit: Anzahl Tiere) 1.270.163,00 1.270.163,00 1.102.600,00 1.102.600,00 1.102.600,00 5.848.126,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der Union in EUR) 44.241.259,00 43.749.689,00 43.012.335,00 41.783.411,00 41.783.411,00 214.570.105,00 Davon erforderte die Erfüllung der Mindestanforderung an die Zweckbindung (Anhang XII) (nur gemäß Artikel 30) (Unionsbeitrag) TOTAL Davon erforderten eine Übertragung – Ausgaben (gilt nur für die Öko- Regelung und nur für Zahlungen der Art „Ausgleichszahlung“ (Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe b), sofern die Intervention Übertragungen umfasst) Summe der indikativen Zuweisungen für gekoppelte 88.482.518,00 87.499.378,00 86.024.670,00 83.566.822,00 83.566.822,00 429.140.210,00 Interventionen Summe aller indikativen Zuweisungen von Direktzahlungen 4.424.125.912,74 4.374.968.957,57 4.301.233.526,32 4.178.341.139,43 4.915.695.458,05 22.194.364.994,11 6.2.2 Sektoral Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen Obst und Gemüse DE-SP-0100-00-0-01 - Sektorprogramm Obst und O.35 (Einheit: Operationelle Programme) 3,00 22,00 31,00 32,00 Gemüse (Angabe auf Ebene des Sektors) (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 7.000.000,00 41.500.000,00 49.500.000,00 51.000.000,00 149.000.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) Imkereierzeugnisse ADVIBEES (55(1)(a)) - Beratungsdienste, technische Hilfe, DE 1762 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen Schulungen, Informationsmaßnahmen und Austausch von bewährten Verfahren, auch durch Netzwerktätigkeiten, für Imker und Imkerorganisationen SP-0202 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung imkerlichen Wissens 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt DE1-SP-0202-00-0-01 - Förderung des imkerlichen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 Wissens (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 93.500,00 93.500,00 93.500,00 93.500,00 93.500,00 467.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 4,00 4,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 3.308,00 imkerlichen Wissens (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 110.000,00 110.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 595.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE4-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 4,00 imkerlichen Wissens (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 5.523,29 7.000,00 12.523,29 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verarbeitung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 2,00 1,00 1,00 6,00 imkerlichen Wissens (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 45.000,00 67.500,00 117.500,00 67.500,00 67.500,00 365.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE8-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 imkerlichen Wissens (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 15.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0202-00-0-01 - Bienen- O.37 (Einheit: Maßnahmen) 345,00 346,00 347,00 348,00 349,00 1.735,00 Schulungen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 120.750,00 121.100,00 121.450,00 121.800,00 122.150,00 607.250,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEA-SP-0202-00-0-01 - Imkereiprogramm - Schulungen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 6,00 10,00 38,00 38,00 38,00 130,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 30.000,00 45.000,00 60.800,00 60.800,00 60.800,00 257.400,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEC-SP-0202-00-0-01 - Bienenförderung Prämie 1 Wissen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 12.500,00 12.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0202-00-0-01 - Aufbau, Verbesserung und Verbreitung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 75,00 imkerlichen Wissens (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 325.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 1763 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen DEE-SP-0202-00-0-01 - Bienenförderung - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 5,00 8,00 8,00 1,00 1,00 23,00 Wissenstransfer (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.500,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 18.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEF-SP-0202-00-0-01 - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Schulungen (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 24.000,00 36.500,00 36.500,00 36.500,00 36.500,00 170.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0202-00-0-01 - Imkereiprogramm-Schulung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 4.000,00 10.000,00 10.000,00 12.500,00 12.500,00 49.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung TOTAL 1.031.546,58 1.125.200,00 1.273.500,00 1.179.200,00 1.179.900,00 5.789.346,58 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 515.773,29 562.600,00 636.750,00 589.600,00 589.950,00 2.894.673,29 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 INVAPI (55(1)(b)) - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige Maßnahmen SP-0203 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen DE1-SP-0203-00-0-01 - Investitionen in Ausrüstungen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 10,00 20,00 10,00 10,00 10,00 60,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 60.000,00 120.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 360.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 3.500,00 Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 199.850,00 199.850,00 199.850,00 199.850,00 199.850,00 999.250,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE4-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 2,00 Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 24.420,82 30.950,00 55.370,82 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung des Arbeit- und O.37 (Einheit: Imker) 1,00 10,00 10,00 10,00 7,00 38,00 Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen (Durchschnitt) DE 1764 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen Jährliche indikative Mittelzuweisung 5.000,00 40.000,00 140.000,00 40.000,00 40.000,00 265.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE8-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Sachkunde, Anwendung von O.37 (Einheit: Maßnahmen) 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 650,00 Bekämpfungsmaßnahmen sowie Informations- und Organisationsverbesserung (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 325.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0203-00-0-01 - Bienen Beratungshilfsmittel O.37 (Einheit: Maßnahmen) 44,00 45,00 46,00 47,00 48,00 230,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 8.800,00 9.000,00 9.200,00 9.400,00 9.600,00 46.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEA-SP-0203-00-0-01 - Imkereiprogramm - Investitionen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 2,00 9,00 9,00 9,00 30,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 8.333,50 12.500,00 27.000,00 27.000,00 27.000,00 101.833,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEC-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 Gesundheitsschutzes, Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.500,00 2.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0203-00-0-01 - Investitionen zur Verbesserung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 der Erzeugung und Vermarktung (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 175.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0203-00-0-01 - Bienenförderung - Technische O.37 (Einheit: Maßnahmen) 202,00 125,00 125,00 16,00 16,00 484,00 Ausstattung (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 101.000,00 100.000,00 100.000,00 80.000,00 80.000,00 461.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0203-00-0-02 - Imkereiprogramm - Inventitionen O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 2,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 20.000,00 20.000,00 40.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEF-SP-0203-00-0-01 - Anschaffung von Maschinen und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Geräten zum Wissenstransfer (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 375,00 375,00 375,00 375,00 375,00 1.875,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 1765 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen DEG-SP-0203-00-0-01 - Imkereiprogramm - Investition O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 15.000,00 15.000,00 17.500,00 17.500,00 20.000,00 85.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0203-00-0-02 - Imkereiprogramm - Erzeugung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 66,00 66,00 66,00 66,00 66,00 330,00 und Vermarktung (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 16.500,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00 82.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung TOTAL 1.083.558,64 1.288.350,00 1.340.850,00 1.141.250,00 1.146.650,00 6.000.658,64 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 541.779,32 644.175,00 670.425,00 570.625,00 573.325,00 3.000.329,32 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 ACTLAB (55(1)(c)) - Maßnahmen zur Unterstützung der Analyselabore, die Bienenzuchterzeugnisse, Bienensterben oder Rückgänge der Produktivität sowie für Bienen potenziell toxische Stoffe untersuchen SP-0204 - Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt DE1-SP-0204-00-0-01 - Unterstützung des Analyselabors O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 6,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 35.000,00 70.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 210.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0204-00-0-01 - Qualität und Reinheitsuntersuchung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 30.000,00 42.500,00 62.500,00 42.500,00 42.500,00 220.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE8-SP-0204-00-0-01 - Qualitäts- und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Reinheitsuntersuchungen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 7.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0204-00-0-01 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen NI O.37 (Einheit: Maßnahmen) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 200,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 24.000,00 24.000,00 24.000,00 24.000,00 24.000,00 120.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0204-00-0-02 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen HB O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 1.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0204-00-0-03 - Bienen - Honig- und Wachsanalysen HH O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 2,00 5,00 5,00 5,00 18,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 750,00 1.500,00 3.750,00 3.750,00 3.750,00 13.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEA-SP-0204-00-0-01 - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 11,00 Imkereiprogramm - Analysen DE 1766 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 21.666,50 32.500,00 12.800,00 12.800,00 12.800,00 92.566,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEC-SP-0204-00-0-01 - Bienenförderung Prämie 3 O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 Untersuchungen (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 5.000,00 5.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0204-00-0-01 - Qualitäts- und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Reinheitsuntersuchungen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 100.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0204-00-0-01 - Bienenförderung - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 63,00 25,00 25,00 7,00 7,00 127,00 Qualitätskontrolle (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.520,00 1.000,00 1.000,00 980,00 1.000,00 6.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEF-SP-0204-00-0-01 - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Honiganalysen (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 13.125,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0204-00-0-01 - Imkereiprogramm - Qualität O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 24.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung TOTAL 291.523,00 402.650,00 337.750,00 297.710,00 297.750,00 1.627.383,00 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 145.761,50 201.325,00 168.875,00 148.855,00 148.875,00 813.691,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 PRESBEEHIVES (55(1)(d)) - Maßnahmen zur Erhaltung oder Steigerung der Anzahl der Bienenstöcke in der Union, einschließlich Bienenzucht SP-0205 - Bienenvölkervermehrung/-erhaltung und Bienenzucht 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt DE1-SP-0205-00-0-01 - Förderung der Bienenzucht O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 50.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE4-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung/- O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 4,00 erhaltung und Bienenzucht (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 13.019,18 16.500,00 29.519,18 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung /- O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 erhaltung und Bienenzucht (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 140.000,00 DE 1767 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE8-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkermehrung/ -erhaltung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 und Bienenzucht (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 18.500,00 18.500,00 18.500,00 18.500,00 18.500,00 92.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0205-00-0-01 - Bienen - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 Varroatoleranz NI (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 40.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0205-00-0-02 - Bienen - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Varroatoleranz HB (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 750,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0205-00-0-03 - Bienen - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Varroatoleranz HH (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 1.250,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEA-SP-0205-00-0-01 - Imkereiprogramm - Bienenvökererhalt, insb. O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 4,00 3,00 3,00 3,00 15,00 Bekämpfungsmaßnahmen Bienenkrankheiten und -feinde (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 13.333,50 20.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 60.333,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0205-00-0-01 - Bienenvölkervermehrung/- O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 erhaltung, Bienenzucht (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 66.000,00 66.000,00 66.000,00 66.000,00 66.000,00 330.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0205-00-0-01 - Bienenförderung - O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1.087,00 500,00 500,00 50,00 50,00 2.187,00 Zuchtmaßnahmen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 19.022,50 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 99.022,50 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEF-SP-0205-00-0-01 - Bekämpfungsmittel gegen Bienenstockfeinde- und O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Krankheiten und Zucht (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 10.500,00 10.500,00 10.500,00 10.500,00 10.500,00 52.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEG-SP-0205-00-0-01 - Imkereiprogramm - Vermehrung- O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Erhaltung-Zucht (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 4.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 26.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung TOTAL 326.550,36 420.800,00 365.800,00 365.800,00 365.800,00 1.844.750,36 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 163.275,18 210.400,00 182.900,00 182.900,00 182.900,00 922.375,18 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 1768 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 COOPAPI (55(1)(e)) - Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind SP-0206 - Durchführung und Anwendung von Forschungsprojekten 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt DE1-SP-0206-00-0-01 - Unterstützung der angewandten O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 6,00 Forschung (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 42.500,00 85.000,00 42.500,00 42.500,00 42.500,00 255.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 von Forschungsprojekten (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 150.000,00 150.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 810.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE4-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 15,00 von Forschungsprojekten (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 278.610,41 353.100,00 353.100,00 353.100,00 353.100,00 1.691.010,41 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0206-00-0-01 - Durchführung und Anwendung O.37 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 4,00 von Forschungsprojekten (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 47.150,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 407.150,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE9-SP-0206-00-0-01 - Bienen - Forschungsvorhaben O.37 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 12.500,00 12.500,00 12.500,00 12.500,00 12.500,00 62.500,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung TOTAL 1.061.520,82 1.381.200,00 1.336.200,00 1.336.200,00 1.336.200,00 6.451.320,82 (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung 530.760,41 690.600,00 668.100,00 668.100,00 668.100,00 3.225.660,41 (Gesamtausgaben der Union in EUR) EU Kofinanzierungssatz in % 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Summe der indikativen Zuweisungen und Outputs für Interventionen 1.897.349,70 2.309.100,00 2.327.050,00 2.160.080,00 2.163.150,00 10.856.729,70 für imkereierzeugnisse Wein RESTRVINEY (58(1)(a)) - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen SP-0303 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken, -strukturen DE1-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung O.36 (Einheit: Hektar) 316,00 194,00 315,00 315,00 1.140,00 von Rebflächen, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit DE 1769 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.212.000,00 1.358.000,00 2.205.000,00 2.205.000,00 7.980.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE1-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Anpassung an O.36 (Einheit: Hektar) 50,00 44,00 44,00 44,00 182,00 den Klimawandel, Schutz der Umwelt (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 350.000,00 484.000,00 484.000,00 484.000,00 1.802.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Verbesserung der O.36 (Einheit: Hektar) 132,00 132,00 132,00 132,00 528,00 Wettbewerbsfähigkeit (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 532.609,17 532.609,17 532.609,17 532.609,17 2.130.436,68 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Anpassung an O.36 (Einheit: Hektar) 7,00 7,00 7,00 7,00 28,00 den Klimawandel, Schutz der Umwelt (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 26.441,59 26.441,59 26.441,59 26.441,59 105.766,36 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0303-01-0-01 - Wein Umstrukturierung Verbesserung O.36 (Einheit: Hektar) 50,00 40,00 40,00 40,00 170,00 der Wettbewerbsfähigkeit (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 452.000,00 404.800,00 404.800,00 404.800,00 1.666.400,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0303-02-0-01 - Wein Umstrukturierung Anpassung an O.36 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 3,00 3,00 12,00 den Klimawandel, Schutz der Umwelt (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 30.000,00 39.249,00 39.249,00 39.249,00 147.747,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEB-SP-0303-01-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 1.671,00 600,00 1.470,00 1.470,00 5.211,00 Umstrukturierung - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 8.523.083,70 4.681.800,00 7.500.000,00 7.500.000,00 28.204.883,70 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEB-SP-0303-02-0-02 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 67,00 172,00 67,00 67,00 373,00 Umstrukturierung - Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 502.500,00 1.845.783,70 502.500,00 502.500,00 3.353.283,70 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0303-01-0-01 - O.36 (Einheit: Hektar) 3,00 1,00 1,00 1,00 6,00 DE 1770 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Umstrukturierung - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 17.013,00 17.013,00 17.013,00 17.013,00 68.052,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0303-02-0-01 - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, O.36 (Einheit: Hektar) 3,00 1,00 1,00 1,00 6,00 Umstrukturierung - Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 17.013,00 17.013,00 17.013,00 17.013,00 68.052,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0303-01-0-01 - Wein – Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Verbesserung der O.36 (Einheit: Hektar) 23,00 8,00 8,00 8,00 47,00 Wettbewerbsfähigkeit (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 138.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 363.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0303-02-0-01 - Wein – Umstrukturierung von Rebflächen, Anpassung an den O.36 (Einheit: Hektar) 2,00 8,00 8,00 8,00 26,00 Klimawandel, Schutz der Umwelt (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 12.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 237.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) INVWINE (58(1)(b)) - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen – mit Ausnahme von Vorhaben, die für die Interventionskategorie gemäß Buchstabe a in Betracht kommen –, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und - instrumente SP-0304 - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme, Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaube- 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt trieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente DE1-SP-0304-01-0-01 - Investitionen in Weinverarbeitung O.36 (Einheit: Maßnahmen) 15,00 45,00 45,00 45,00 150,00 und - vermarktung (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.035.000,00 6.300.000,00 6.306.682,93 6.237.683,21 19.879.366,14 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE1-SP-0304-02-0-02 - Investitionen in Weinverarbeitung und -vermarktung mit Steigerung O.36 (Einheit: Maßnahmen) 1,00 1,00 der Energieeffizienz und weiterer Umweltleistungen (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 69.000,00 69.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0304-01-0-01 - Investitionen in materielle und O.36 (Einheit: Maßnahmen) 27,00 27,00 27,00 27,00 108,00 immaterielle Vermögenswerte in DE 1771 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen Weinbaubetrieben; Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.490.605,16 1.490.605,16 1.490.605,16 1.490.605,16 5.962.420,64 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE2-SP-0304-02-0-02 - IInvestitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbaubetrieben; Steigerung der O.36 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 Energieeffizienz, Energieeinsparun, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 102.800,36 102.800,36 102.800,36 102.800,36 411.201,44 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0304-01-0-01 - materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von O.36 (Einheit: Maßnahmen) 49,00 35,00 35,00 35,00 154,00 Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und - instrumente, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 590.450,00 724.150,00 724.150,00 724.150,00 2.762.900,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE7-SP-0304-02-0-01 - materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, O.36 (Einheit: Maßnahmen) 5,00 3,00 3,00 3,00 14,00 Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und - instrumente (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 67.500,00 69.600,00 69.600,00 69.600,00 276.300,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEB-SP-0304-01-0-01 - Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von O.36 (Einheit: Maßnahmen) 120,00 65,00 205,00 201,00 591,00 Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und – instrumente; Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 4.680.000,00 2.600.000,00 8.409.083,70 8.435.083,70 24.124.167,40 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEB-SP-0304-02-0-02 - Investition in materielle und O.36 (Einheit: Maßnahmen) 22,00 22,00 22,00 21,00 87,00 immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in DE 1772 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und – instrumente; Steigerung der Energieffizienz, Energieeinsparung, Verringerung d (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 990.000,00 1.012.000,00 1.034.000,00 1.008.000,00 4.044.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0304-01-0-01 - Weinbau - Investitionen in technische O.36 (Einheit: Maßnahmen) 9,00 9,00 9,00 9,00 36,00 Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 64.800,00 64.800,00 64.800,00 64.800,00 259.200,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) HARINWINE (58(1)(d)) - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen, widrigen Witterungsverhältnissen, durch Tiere verursachten Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall SP-0302 - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall DEB-SP-0302-00-0-01 - Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige O.36 (Einheit: Maßnahmen) 1.645,00 1.837,00 1.836,00 5.318,00 Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 4.606.000,00 4.050.000,00 4.050.000,00 12.706.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DED-SP-0302-00-0-01 - O.36 (Einheit: Maßnahmen) 8,00 8,00 8,00 8,00 32,00 Ernteversicherung (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 136.102,94 136.102,94 136.102,94 136.102,94 544.411,76 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEE-SP-0302-00-0-01 - Weinbau - Ernteversicherungen O.36 (Einheit: Maßnahmen) 6,00 6,00 6,00 6,00 24,00 (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 14.548,87 14.548,87 14.548,87 14.548,87 58.195,48 (Gesamtausgaben der Union in EUR) INFOR (58(1)(h)) - in den Mitgliedstaaten durchgeführte Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder über Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgeklärt wird SP-0305 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt DE 1773 DE Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamtmittelzuweisungen verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird DE1-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union über O.36 (Einheit: Maßnahmen) 4,00 2,00 2,00 2,00 10,00 Qualitätsregelungen und den verantwortungsvollen Weinkonsum (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.000.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 2.800.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEB-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für O.36 (Einheit: Maßnahmen) 10,00 3,00 10,00 10,00 33,00 Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 500.000,00 450.000,00 500.000,00 500.000,00 1.950.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DEZ-SP-0305-00-0-01 - Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union über O.36 (Einheit: Maßnahmen) 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 Qualitätsregelungen und den verantwortungsvollen Weinkonsum (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 4.000.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) PROMOWINE (58(1)(k)) - Absatzförderung in Drittländern SP-0301 - Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Insgesamt DEZ-SP-0301-00-0-01 - Absatzförderung und O.36 (Einheit: Maßnahmen) 7,00 7,00 7,00 7,00 28,00 Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern (Homogen) Jährliche indikative Mittelzuweisung 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 4.000.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) Summe der indikativen Zuweisungen und Outputs für Interventionen 25.484.467,79 29.727.316,79 37.380.999,72 37.381.000,00 129.973.784,30 für wein Hopfen DEZ-SP-0400-00-0-01 - Sektorprogramm Hopfen (Angabe O.35 (Einheit: Operationelle Programme) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 auf Ebene des Sektors) (Durchschnitt) Jährliche indikative Mittelzuweisung 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 2.188.000,00 10.940.000,00 (Gesamtausgaben der Union in EUR) DE 1774 DE 6.2.3 Entwicklung des ländlichen Raums 2029 (including Total 2023 - Haushaltsjahr 2023 2024 2025 2026 2027 2028 payments of 2029 Q4 2029) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0101 zur Verbesserung des 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Klimaschutzes DE1-EL-0101-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 A2 Silageverzicht im öffentliche Ausgaben in EUR) gesamten Betrieb Geplanter durchschnittlicher (Heumilch) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 45.000,00 DE1-EL-0101-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 B1.2 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher bestimmter Höchstbetrag pro Einheit (falls Grünlandflächen ohne zutreffend) (EUR) Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 2.821,00 2.821,00 2.821,00 2.821,00 2.821,00 14.105,00 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE1-EL-0101-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 B1.2 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher bestimmter Höchstbetrag pro Einheit (falls Grünlandflächen ohne zutreffend) (EUR) Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL - Kombination mit D2 Ökolandbau O.14 (Einheit: Hektar) 2.277,00 2.277,00 2.277,00 2.277,00 2.277,00 11.385,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE2-EL-0101-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 K58: Umwandlung von öffentliche Ausgaben in EUR) Acker- in Grünland Geplanter durchschnittlicher entlang von Gewässern Höchstbetrag pro Einheit (falls und sonstigen sensiblen zutreffend) (EUR) DE 1775 DE Gebieten (B28, K58) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 25.000,00 75,00% DE2-EL-0101-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 M10: Umwandlung von öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland in Geplanter durchschnittlicher Dauergrünland in der Höchstbetrag pro Einheit (falls Gebietskulisse Moore zutreffend) (EUR) (M10) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.500,00 75,00% DE2-EL-0101-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125,00 125,00 125,00 125,00 125,00 K10: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher für Raufutterfresser, Höchstbetrag pro Einheit (falls max. 1,00 GV/ha HFF zutreffend) (EUR) (B19, K10); auch in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 (Finanzhilfe - O.14 (Einheit: Hektar) 26.400,00 26.400,00 43.999,00 43.999,00 43.999,00 184.797,00 Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0101-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125,00 B19: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher für Raufutterfresser, Höchstbetrag pro Einheit (falls max. 1,00 GV/ha HFF ; zutreffend) (EUR) in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 4.400,00 4.400,00 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0101-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 225,00 B19: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher für Raufutterfresser, Höchstbetrag pro Einheit (falls max. 1,00 GV/ha HFF zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 40.000,00 40.000,00 75,00% DE2-EL-0101-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125,00 125,00 125,00 125,00 125,00 K10: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher für Raufutterfresser, Höchstbetrag pro Einheit (falls max. 1,00 GV/ha HFF zutreffend) (EUR) DE 1776 DE (B19, K10); auch in Kombination mit der Ökoregelung DZ-0404 (Finanzhilfe - O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE4-EL-0101-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 Dauerhafte Umwandlung öffentliche Ausgaben in EUR) von Ackerland in Geplanter durchschnittlicher Grünland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Gewässerränder, zutreffend) (EUR) Abflussrinnen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE4- O.14 (Einheit: Hektar) 400,00 550,00 550,00 550,00 550,00 2.600,00 80,00% DE4-EL-0101-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Moorschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Stauhaltung (40 cm) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 4.000,00 6.000,00 8.000,00 10.000,00 30.000,00 DE4-EL-0101-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Moorschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Stauhaltung 30 cm Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 3.000,00 5.000,00 5.500,00 16.500,00 DE4-EL-0101-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 174,00 174,00 174,00 174,00 174,00 Moorschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Stauhaltung 20 cm Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 500,00 1.000,00 1.500,00 2.000,00 5.300,00 DE4-EL-0101-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 199,00 199,00 199,00 199,00 199,00 Moorschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Stauhaltung 10 cm Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 800,00 1.000,00 1.300,00 2.000,00 2.500,00 7.600,00 DE4-EL-0101-03-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 48,00 48,00 48,00 48,00 48,00 Winterlicher öffentliche Ausgaben in EUR) Wasserrückhalt vom Geplanter durchschnittlicher 1.11. bis 30.4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 1.000,00 DE 1777 DE DE4-EL-0101-03-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 115,00 115,00 115,00 115,00 115,00 Beweidungszuschlag öffentliche Ausgaben in EUR) Moor Schafe Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 10.000,00 DE4-EL-0101-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Paludikulturen auf öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 70,00 80,00 90,00 90,00 390,00 DE4-EL-0101-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 344,00 344,00 344,00 344,00 344,00 Wasserrückhalt in der öffentliche Ausgaben in EUR) LW (Verzicht PSM und Geplanter durchschnittlicher Düngung) GL Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 700,00 900,00 900,00 900,00 900,00 4.300,00 DE4-EL-0101-04-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 179,00 179,00 179,00 179,00 179,00 Wasserrückhalt in der öffentliche Ausgaben in EUR) LW GL innerhalb NSG Geplanter durchschnittlicher und NLPUO Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 9.000,00 DE4-EL-0101-04-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 261,00 261,00 261,00 261,00 261,00 Wasserrückhalt in der öffentliche Ausgaben in EUR) LW (Verzicht PSM und Geplanter durchschnittlicher Düngung) AL Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 400,00 600,00 700,00 700,00 700,00 3.100,00 DE4-EL-0101-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Kooperative öffentliche Ausgaben in EUR) Klimaschutzmaßnahmen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 390,00 390,00 390,00 390,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 16.000,00 DE8-EL-0101-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 Dauerhafte Umwandlung öffentliche Ausgaben in EUR) von Acker- in Geplanter durchschnittlicher Dauergrünland in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit ÖR 1d, zutreffend) (EUR) DE 1778 DE ÖR 3, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 100,00% DE8-EL-0101-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Moorschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Stauhaltung (durch Geplanter durchschnittlicher ganzjährigen Höchstbetrag pro Einheit (falls Wasserrückhalt von zutreffend) (EUR) mindestens 10 cm unter Flur) in Kombination mit ÖR 1d, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 10.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0101-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 Moorschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Stauhaltung (durch Geplanter durchschnittlicher ganzjährigen Höchstbetrag pro Einheit (falls Wasserrückhalt von zutreffend) (EUR) mindestens 10 cm unter Flur) in Kombination mit EL 0105-01-4-1, EL 0105-01-2, EL 0108-01- b-1, 0108-02-b-1 O.14 (Einheit: Hektar) 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 3.250,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0101-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Moorschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Stauhaltung (durch Geplanter durchschnittlicher ganzjährigen Höchstbetrag pro Einheit (falls Wasserrückhalt von zutreffend) (EUR) mindestens 30 cm unter Flur) in Kombination mit ÖR 1d, ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7 O.14 (Einheit: Hektar) 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 8.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0101-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Moorschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Stauhaltung (durch Geplanter durchschnittlicher ganzjährigen Höchstbetrag pro Einheit (falls Wasserrückhalt von zutreffend) (EUR) DE 1779 DE mindestens 30 cm unter Flur) in Kombination mit EL 0105-01-4-1, EL 0105-01-2, EL 0108-01- b-1, 0108-02-b-1 O.14 (Einheit: Hektar) 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 3.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0101-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Naturschutzverträgliche öffentliche Ausgaben in EUR) Paludikulturen - Anbau Geplanter durchschnittlicher in Kombination mit ÖR 7 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 3.000,00 4.000,00 5.000,00 15.000,00 DE9-EL-0101-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 AN3 Umwandlung öffentliche Ausgaben in EUR) Acker in Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% 91(3)(c) - 70-DE6- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 537,00 549,00 559,00 560,00 565,00 946,00 3.716,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0101-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 BK1 moorschonender öffentliche Ausgaben in EUR) Einstau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% 91(3)(c) - 70-DE6- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 101,00 207,00 214,00 215,00 216,00 200,00 1.153,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DEB-EL-0101-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 445,00 445,00 445,00 445,00 445,00 Umwandlung von öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland in Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 50,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5.335,00 5.335,00 5.334,00 5.334,00 5.334,00 26.672,00 DEB-EL-0101-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung des Geplanter durchschnittlicher Dauergrünlandes mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Viehbesatz zwischen 0,3 zutreffend) (EUR) DE 1780 DE und 1,0 RGV/ha HFF und Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 50.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0101-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 Umsetzung kooperativer öffentliche Ausgaben in EUR) Klimaschutzmaßnahmen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 50,00% O.14 (Einheit: Hektar) 667,00 667,00 1.334,00 DED-EL-0101-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.943,00 4.110,00 4.110,00 4.110,00 Neues Dauergrünland öffentliche Ausgaben in EUR) aus Ackerland in Geplanter durchschnittlicher Überflutungsauen und Höchstbetrag pro Einheit (falls auf Moorflächen unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 2b) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 90,00 180,00 270,00 274,00 814,00 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0101-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.713,00 3.880,00 3.880,00 3.880,00 Neues Dauergrünland öffentliche Ausgaben in EUR) aus Ackerland in Geplanter durchschnittlicher Überflutungsauen und Höchstbetrag pro Einheit (falls auf Moorflächen unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 2b + ÖBL) O.14 (Einheit: Hektar) 10,00 20,00 30,00 30,00 90,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DEF-EL-0101-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Moor - Extensive Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung des Höchstbetrag pro Einheit (falls 550,00 550,00 550,00 550,00 Dauergrünlands mit zutreffend) (EUR) Verzicht/Reduzierung der Düngung (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 5.800,00 5.010,00 5.211,00 6.289,00 6.444,00 28.754,00 91(3)(b) - 70-DEF- 80,00% DEF-EL-0101-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1781 DE Moor Duldungszuschlag Geplanter durchschnittlicher für Biotopgestaltende Höchstbetrag pro Einheit (falls 230,00 230,00 230,00 230,00 Maßnahmen Moor zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEF- O.14 (Einheit: Hektar) 140,00 28,00 28,00 28,00 28,00 252,00 80,00% DEF-EL-0101-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Moor Geplanter durchschnittlicher (Gänseduldungszuschlag Höchstbetrag pro Einheit (falls ) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEF- O.14 (Einheit: Hektar) 65,00 54,00 54,00 54,00 54,00 281,00 80,00% DEF-EL-0101-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Moor Geplanter durchschnittlicher (Altverpflichtungen) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEF- O.14 (Einheit: Hektar) 80,00% DEG-EL-0101-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.299,00 2.299,00 2.299,00 2.299,00 2.299,00 2.299,00 Dauerhafte Umwandlung öffentliche Ausgaben in EUR) von Ackerland in Geplanter durchschnittlicher Grünland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEG- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 450,00 450,00 450,00 450,00 198,00 2.248,00 O.14 (Einheit: Hektar) 103.288,00 153.353,00 157.779,00 165.470,00 169.834,00 1.344,00 751.068,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 20.198.034,00 32.413.521,00 26.308.131,00 28.244.116,87 29.107.860,76 2.884.648,25 139.156.311,88 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 15.173.368,00 24.574.305,00 20.170.822,50 21.810.225,00 22.593.342,39 2.793.378,00 107.115.440,89 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument INSGESAMT (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche 9.550.000,00 66.233,74 9.616.233,74 Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 7.162.500,00 52.986,99 7.215.486,99 (Unionsbeitrag in EUR) DE 1782 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0102 zur Verbesserung der 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Wasserqualität DE1-EL-0102-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 E1.2 öffentliche Ausgaben in EUR) Begrünungsmischungen Geplanter durchschnittlicher im Acker-/Gartenbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 33.255,00 33.255,00 33.255,00 33.255,00 33.255,00 166.275,00 DE1-EL-0102-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 E11 Herbizidfreie öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungssysteme Geplanter durchschnittlicher in Dauerkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 7.000,00 8.000,00 9.000,00 10.000,00 10.000,00 44.000,00 DE1-EL-0102-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 E3 Herbizidverzicht im öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 2.625,00 13.125,00 DE1-EL-0102-04-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 E12 Fungizidverzicht im öffentliche Ausgaben in EUR) Winterweizen-, - dinkel, Geplanter durchschnittlicher - triticaleanbau bis zum Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 300.000,00 DE1-EL-0102-04-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 B7 Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) chemisch-synthetische Geplanter durchschnittlicher Produktionsmittel auf Höchstbetrag pro Einheit (falls Grünland zutreffend) (EUR) DE 1783 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 57.465,00 57.465,00 57.465,00 57.475,00 57.465,00 287.335,00 55,00% DE1-EL-0102-06-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 F3 Precision Farming öffentliche Ausgaben in EUR) (teilflächenspezifische Geplanter durchschnittlicher N-Düngung) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.618,00 3.618,00 3.618,00 3.618,00 3.618,00 18.090,00 DE1-EL-0102-07-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 E4 Ausbringung von öffentliche Ausgaben in EUR) Trichogramma bei Mais Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 37.800,00 37.800,00 37.800,00 37.800,00 37.800,00 189.000,00 DE1-EL-0102-07-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 E5 Nützlingseinsatz im öffentliche Ausgaben in EUR) Gewächshaus oder Geplanter durchschnittlicher Folientunnel Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 100,00 DE1-EL-0102-07-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 E5 Nützlingseinsatz im öffentliche Ausgaben in EUR) Gewächshaus oder Geplanter durchschnittlicher Folientunnel - Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit D2 zutreffend) (EUR) Ökolandbau (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 55,00% DE1-EL-0102-07-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 E6 Pheromoneinsatz im öffentliche Ausgaben in EUR) Obstbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 372,00 372,00 372,00 372,00 372,00 1.860,00 DE2-EL-0102-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 K51: öffentliche Ausgaben in EUR) Biodiversitätsstreifen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.100,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 15.100,00 DE2-EL-0102-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 755,00 740,00 740,00 740,00 740,00 K51: öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1784 DE Biodiversitätsstreifen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0402 zutreffend) (EUR) Anbau vielfältige Kulturen -45 €/ha (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 980,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 4.980,00 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0102-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 K48: Winterbegrünung öffentliche Ausgaben in EUR) mit wildtiergerechten Geplanter durchschnittlicher Saaten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 25.000,00 DE2-EL-0102-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 K40: Herbizidverzicht im öffentliche Ausgaben in EUR) Wintergetreide/Winterra Geplanter durchschnittlicher ps Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 12.500,00 DE2-EL-0102-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 K42: PSM- öffentliche Ausgaben in EUR) Komplettverzicht Geplanter durchschnittlicher (Herbizid, Fungizid, Höchstbetrag pro Einheit (falls Insektizid) in zutreffend) (EUR) Wintergetreide/Winterra ps (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 12.500,00 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0102-04-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 K72: Herbizidverzicht im öffentliche Ausgaben in EUR) Weinbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.500,00 DE2-EL-0102-04-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 K70: Herbizidverzicht im öffentliche Ausgaben in EUR) Hopfenbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.500,00 DE2-EL-0102-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 BK18: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung entlang Geplanter durchschnittlicher v. Gewässern, sonstigen Höchstbetrag pro Einheit (falls sensiblen Gebieten + zutreffend) (EUR) DE 1785 DE Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutz, auch in Kombination mit dem EL-0108-01/02-b O.14 (Einheit: Hektar) 15.000,00 15.000,00 14.999,00 14.999,00 14.999,00 74.997,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0102-05-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 K18: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung entlang Geplanter durchschnittlicher v. Gewässern, sonstigen Höchstbetrag pro Einheit (falls sensiblen Gebieten + zutreffend) (EUR) Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutz, auch in Kombination mit dem EL-0108-01/02-b O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0102-05-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 K44: Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) Intensivkulturen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 20.000,00 DE2-EL-0102-07-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 K54: Trichogramma- öffentliche Ausgaben in EUR) Einsatz im Mais Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 150.000,00 DE4-EL-0102-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 366,00 366,00 366,00 366,00 366,00 Gewässerschutz- öffentliche Ausgaben in EUR) /Uferrandstreifen (AL) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 9.500,00 DE4-EL-0102-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 241,00 241,00 241,00 241,00 241,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbewirtschaftung an Geplanter durchschnittlicher Gewässern, Auen und in Höchstbetrag pro Einheit (falls wassersensiblen zutreffend) (EUR) Gebieten (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE4- O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 22.000,00 100,00% DE 1786 DE DE8-EL-0102-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 704,00 704,00 704,00 704,00 704,00 Gewässerschutz- öffentliche Ausgaben in EUR) /Uferrandstreifen – in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR 6 Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht N-Düngung und zutreffend) (EUR) PSM DZ 0406 und ÖR 7 Natura-2000 DZ 0407 (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 1.280,00 1.280,00 1.280,00 1.280,00 1.280,00 6.400,00 91(3)(b) - 70-DE8- 80,00% DE8-EL-0102-07-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz – Höchstbetrag pro Einheit (falls Nutzung von zutreffend) (EUR) Pheromonverwirrmethod en (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 500,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 561,00 561,00 561,00 561,00 561,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz – Höchstbetrag pro Einheit (falls Nutzung von zutreffend) (EUR) Pheromonverwirrmethod en inKombination mit einem Virusverfahren (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 123,00 123,00 123,00 123,00 123,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz – Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung des zutreffend) (EUR) Frostspanners durch Bacillus thuringiensis im Obstbau (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 225,00 225,00 225,00 225,00 225,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung der zutreffend) (EUR) DE 1787 DE Mehligen Apfelblattlaus mit Neem Präparaten (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 68,00 68,00 68,00 68,00 68,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung von zutreffend) (EUR) Schadraupen durch Bacillus thuringiensis im Gemüsebau (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 61,00 61,00 61,00 61,00 61,00 305,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 79,00 79,00 79,00 79,00 79,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung von zutreffend) (EUR) Sklerotinia durch Coniothyrium minitans- Präparate im Gemüsebau (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 396,00 396,00 396,00 396,00 396,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Anbau Höchstbetrag pro Einheit (falls von Tagetes in zutreffend) (EUR) Erdbeerbeständen zur Nemathodenbekämpfung (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 54,00 54,00 54,00 54,00 54,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz – Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung des zutreffend) (EUR) Apfelschalenwicklers durch Virusverfahren - einmalig (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 142,00 142,00 142,00 142,00 142,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1788 DE biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz – Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung des zutreffend) (EUR) Apfelschalenwicklers durch Virusverfahren - zweimalig (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 94,00 94,00 94,00 94,00 94,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung von zutreffend) (EUR) Wickler-Arten mit Bacillus thuringiensis- Präparaten im Obstbau (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 396,00 396,00 396,00 396,00 396,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Anbau Höchstbetrag pro Einheit (falls von Tagetes vor der zutreffend) (EUR) Neupflanzung von Apfelanlagen auf Nachbauflächen zur Nematodenbekämpfung/ zur Bekämpfung von O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 SARD (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 149,00 149,00 149,00 149,00 149,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung von zutreffend) (EUR) Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Kern- und Steinobst O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 119,00 119,00 119,00 119,00 119,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung von zutreffend) (EUR) DE 1789 DE Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Beerenobst O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 133,00 133,00 133,00 133,00 133,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung von zutreffend) (EUR) Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen in Erdbeeren O.14 (Einheit: Hektar) 59,00 59,00 59,00 59,00 59,00 295,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 216,00 216,00 216,00 216,00 216,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung von zutreffend) (EUR) Blattläusen und Spinnmilben mit Fettsäure-Kaliumsalzen im Gemüsebau O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 152,00 152,00 152,00 152,00 152,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Höchstbetrag pro Einheit (falls Kernobst/Apfelwickler zutreffend) (EUR) Virusverfahren zweimalig (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-c-15 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 143,00 143,00 143,00 143,00 143,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Gemüse Höchstbetrag pro Einheit (falls (einschließlich Spargel) zutreffend) (EUR) Herbizidverzicht. (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 100,00% DE 1790 DE DE8-EL-0102-07-c-16 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 101,00 101,00 101,00 101,00 101,00 Winterbegrünung durch öffentliche Ausgaben in EUR) gezielte Aussaat nach der Geplanter durchschnittlicher als Hauptfrucht Höchstbetrag pro Einheit (falls angebauten zutreffend) (EUR) Gemüsekultur (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 100,00% DE8-EL-0102-07-c-17 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 101,00 101,00 101,00 101,00 101,00 Winterbegrünung durch öffentliche Ausgaben in EUR) gezielte Aussaat vor dem Geplanter durchschnittlicher Anbau von Gemüse Höchstbetrag pro Einheit (falls (einschließlich zutreffend) (EUR) Erdbeeren). (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 100,00% DE8-EL-0102-07-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 383,00 383,00 383,00 383,00 383,00 Biologischer und öffentliche Ausgaben in EUR) biotechnischer Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutz - Kein Höchstbetrag pro Einheit (falls Einsatz von Herbiziden zutreffend) (EUR) im Baumstreifenbereich von Obstdauerkulturen (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0102-07-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 114,00 114,00 114,00 114,00 114,00 Förderung der öffentliche Ausgaben in EUR) Biodiversität im Geplanter durchschnittlicher integrierten Obstbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 DE8-EL-0102-07-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 69,00 69,00 69,00 69,00 69,00 Förderung der öffentliche Ausgaben in EUR) Biodiversität im Geplanter durchschnittlicher integrierten Gemüsebau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 62,00 62,00 62,00 62,00 62,00 310,00 DE9-EL-0102-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 96,00 96,00 96,00 96,00 96,00 BV3 Zusatzförderung öffentliche Ausgaben in EUR) Wasserschutz Geplanter durchschnittlicher Ökologischer Landbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 14.842,00 14.842,00 14.842,00 14.842,00 14.842,00 74.210,00 DE 1791 DE DE9-EL-0102-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 96,00 96,00 96,00 96,00 96,00 BV3 Zusatzförderung öffentliche Ausgaben in EUR) Wasserschutz Geplanter durchschnittlicher Ökologischer Landbau Höchstbetrag pro Einheit (falls Umschichtungsmittel zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 31.250,00 31.250,00 31.250,00 31.250,00 31.250,00 156.250,00 100,00% DEA-EL-0102-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 960,00 960,00 960,00 960,00 960,00 960,00 Anlage von öffentliche Ausgaben in EUR) Uferrandstreifen bei Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (Herbizid-Einsatz im Einzelfall nach Geplanter durchschnittlicher Genehmigung möglich) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-A] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-A] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0102-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 910,00 910,00 910,00 910,00 DEA-EL-0102-01-a-01 öffentliche Ausgaben in EUR) in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-02 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-A] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 1.900,00 1.400,00 1.900,00 2.100,00 2.300,00 2.500,00 12.100,00 57,00% DEB-EL-0102-07-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Biotechnischer öffentliche Ausgaben in EUR) Pflanzenschutz Geplanter durchschnittlicher (Pheromonverwirrmetho Höchstbetrag pro Einheit (falls de) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- O.14 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 100.000,00 50,00% DED-EL-0102-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.336,00 3.336,00 3.336,00 3.336,00 3.336,00 Sukzessionsstreifen mit öffentliche Ausgaben in EUR) natürlicher Geplanter durchschnittlicher bachbegleitender Höchstbetrag pro Einheit (falls Vegetation auf zutreffend) (EUR) DE 1792 DE Ackerland unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 13) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 200,00 1,00 1,00 1,00 303,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0102-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 Sukzessionsstreifen mit öffentliche Ausgaben in EUR) natürlicher Geplanter durchschnittlicher bachbegleitender Höchstbetrag pro Einheit (falls Vegetation auf Grünland zutreffend) (EUR) unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 9) O.14 (Einheit: Hektar) 75,00 113,00 1,00 1,00 1,00 191,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0102-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.535,00 4.535,00 4.535,00 Sukzessionsstreifen mit öffentliche Ausgaben in EUR) natürlicher Geplanter durchschnittlicher bachbegleitender Höchstbetrag pro Einheit (falls Vegetation auf zutreffend) (EUR) Ackerland unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 13) ab O.14 (Einheit: Hektar) 275,00 499,00 699,00 1.473,00 Antragstellung 2025 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0102-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.699,00 1.699,00 1.699,00 Sukzessionsstreifen mit öffentliche Ausgaben in EUR) natürlicher Geplanter durchschnittlicher bachbegleitender Höchstbetrag pro Einheit (falls Vegetation auf Grünland zutreffend) (EUR) unter Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 9) ab O.14 (Einheit: Hektar) 199,00 299,00 399,00 897,00 Antragstellung 2025 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0102-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 299,00 299,00 299,00 299,00 299,00 Gewässer- und öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1793 DE bodenschonende Geplanter durchschnittlicher Begrünung von Höchstbetrag pro Einheit (falls Ackerflächenunter zutreffend) (EUR) Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 1) O.14 (Einheit: Hektar) 950,00 1.050,00 1.150,00 1.250,00 1.350,00 5.750,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0102-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 69,00 69,00 69,00 69,00 69,00 Gewässer- und öffentliche Ausgaben in EUR) bodenschonende Geplanter durchschnittlicher Begrünung von Höchstbetrag pro Einheit (falls Ackerflächen unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf den Einsatz von Düngung und Pflanzenschutzmitteln (AL 1) in Kombination mit Ökolandbau (AL 1 + O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 110,00 120,00 130,00 140,00 600,00 ÖBL) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0102-04-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 677,00 677,00 677,00 677,00 677,00 Schwarzbrachestreifen öffentliche Ausgaben in EUR) am Ackerrand unter Geplanter durchschnittlicher Verzicht auf den Einsatz Höchstbetrag pro Einheit (falls von Düngung und zutreffend) (EUR) Pflanzenschutzmitteln (AL 12) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 200,00 300,00 300,00 300,00 1.200,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0102-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 241,00 241,00 241,00 241,00 241,00 Extensivierung der öffentliche Ausgaben in EUR) Ackernutzung in Geplanter durchschnittlicher Überflutungsauen unter Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf den Einsatz zutreffend) (EUR) von Düngung und Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Verpflichtungsjahren (AL 4) O.14 (Einheit: Hektar) 600,00 700,00 750,00 750,00 750,00 3.550,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0102-05-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 364,00 364,00 364,00 364,00 364,00 Angepasste öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1794 DE Grünlandnutzung in Geplanter durchschnittlicher Überflutungsauen unter Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf den Einsatz zutreffend) (EUR) Düngung und Pflanzenschutzmitteln (GL 2a) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 1.350,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00 6.750,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0102-05-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 134,00 244,00 244,00 244,00 244,00 Angepasste öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung in Geplanter durchschnittlicher Überflutungsauen unter Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf den Einsatz zutreffend) (EUR) Düngung und Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit Ökolandbau (GL 2a + ÖBL) O.14 (Einheit: Hektar) 140,00 250,00 250,00 250,00 250,00 1.140,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0102-05-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 69,00 69,00 69,00 69,00 69,00 Verzicht auf Kulturen öffentliche Ausgaben in EUR) mit hohen N- Geplanter durchschnittlicher Rückständen nach der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ernte (AL 2) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- O.14 (Einheit: Hektar) 11.000,00 15.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 101.000,00 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 428.998,00 437.636,00 449.479,00 451.124,00 451.723,00 2.500,00 2.221.460,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 40.292.170,40 41.918.961,20 43.792.450,60 45.177.291,40 46.180.847,00 2.400.000,00 219.761.720,60 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 27.658.796,82 29.377.468,90 30.715.858,82 31.710.455,62 32.475.441,70 1.368.000,00 153.306.021,86 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument INSGESAMT (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 1795 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0103 zur Verbesserung des 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Bodenschutzes DE1-EL-0103-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 E9 Anbau von Mais mit öffentliche Ausgaben in EUR) Gemengepartnern Geplanter durchschnittlicher (Stangenbohnen) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 4.000,00 5.000,00 6.000,00 6.000,00 24.000,00 DE1-EL-0103-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 E10 Mehrjähriger öffentliche Ausgaben in EUR) leguminosenbetonter Geplanter durchschnittlicher Ackerfutterbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 12.000,00 13.000,00 14.000,00 15.000,00 64.000,00 DE1-EL-0103-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 E10 Mehrjähriger öffentliche Ausgaben in EUR) leguminosenbetonter Geplanter durchschnittlicher Ackerfutterbau - Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit D2 zutreffend) (EUR) Ökolandbau (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 70.000,00 55,00% DE1-EL-0103-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 F4 Reduzierte öffentliche Ausgaben in EUR) Bodenbearbeitung mit Geplanter durchschnittlicher Strip Till-Verfahren Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 443,00 643,00 643,00 643,00 643,00 3.015,00 DE2-EL-0103-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 K50: öffentliche Ausgaben in EUR) Erosionsschutzstreifen Geplanter durchschnittlicher auch in Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls EL-0108-01 a) O10: zutreffend) (EUR) DE 1796 DE Einführung Ackerflächen und 02 a) O10: Beibehaltung Ackerflächen „Ökologischer Landbau“ O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 15.000,00 ) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0103-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 755,00 740,00 740,00 740,00 740,00 K50: öffentliche Ausgaben in EUR) Erosionsschutzstreifen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0402 zutreffend) (EUR) Anbau vielfältige Kulturen -45 €/ha (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0103-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 K46: Konservierende öffentliche Ausgaben in EUR) Saatverfahren Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 12.500,00 DE2-EL-0103-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 45,00 45,00 45,00 45,00 K30: Vielfältige öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge mit Geplanter durchschnittlicher großkörnigen Höchstbetrag pro Einheit (falls Leguminosen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 200.000,00 75,00% DE2-EL-0103-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 85,00 70,00 70,00 70,00 70,00 K31: Vielfältige öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge mit alten Geplanter durchschnittlicher Kulturarten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 50.000,00 75,00% DE2-EL-0103-04-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 115,00 100,00 100,00 100,00 100,00 K32: Vielfältige öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge mit Geplanter durchschnittlicher blühenden Kulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) DE 1797 DE Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 8.261,00 10.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 198.261,00 75,00% DE2-EL-0103-04-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 160,00 B43: AV - Vielfältige öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge mit Geplanter durchschnittlicher blühenden Kulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 80.000,00 80.000,00 75,00% DE2-EL-0103-04-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 340,00 325,00 325,00 325,00 325,00 K33: Vielfältige öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge mit Geplanter durchschnittlicher humusfördernden Höchstbetrag pro Einheit (falls Kulturen zum zutreffend) (EUR) Humuserhalt (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 13.846,00 13.845,00 13.845,00 13.845,00 60.381,00 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0103-04-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 95,00 80,00 80,00 80,00 80,00 K34: Vielfältige öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge zur Geplanter durchschnittlicher Verbesserung der Höchstbetrag pro Einheit (falls Bodenstruktur zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 25.000,00 75,00% DE2-EL-0103-04-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 B43: AV - Vielfältige öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge mit Geplanter durchschnittlicher blühenden Kulturen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ-0402 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0103-04-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 325,00 325,00 325,00 325,00 K33: Vielfältige öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge mit Geplanter durchschnittlicher humusfördernden Höchstbetrag pro Einheit (falls Kulturen zum zutreffend) (EUR) DE 1798 DE Humuserhalt (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 11,00 13,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE4-EL-0103-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 85,00 85,00 85,00 85,00 85,00 Anbau großkörniger öffentliche Ausgaben in EUR) Leguminosen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 150.000,00 DE4-EL-0103-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 85,00 85,00 85,00 85,00 85,00 Berlin - Anbau öffentliche Ausgaben in EUR) großkörniger Geplanter durchschnittlicher Leguminosen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE3- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 200,00 DE8-EL-0103-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Anlage von öffentliche Ausgaben in EUR) Erosionsschutzflächen Geplanter durchschnittlicher bzw. gesamtbetriebliche Höchstbetrag pro Einheit (falls Erosionsschutzmaßnahm zutreffend) (EUR) en in Kombination mit ÖR 7 (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 8.750,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0103-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Strip-Till-Verfahren, öffentliche Ausgaben in EUR) Mulchsaat, Direkt- / Geplanter durchschnittlicher Streifensaat, Höchstbetrag pro Einheit (falls konservierende zutreffend) (EUR) Bodenbearbeitung in wind- oder wassererosionsgefährdete n Gebieten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103- 04-a, EL 0105-03-b, EL O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 12.500,00 0108-01-b-1, EL 0108- 02-b-1 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0103-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Strip-Till- und öffentliche Ausgaben in EUR) Direktsaatverfahren, Geplanter durchschnittlicher konservierende Höchstbetrag pro Einheit (falls Bodenbearbeitung in zutreffend) (EUR) DE 1799 DE erosionsgefährdeten Gebieten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103-04-a, EL 0105- 03-b, EL 0108-01-b-1, O.14 (Einheit: Hektar) 23.189,00 63.189,00 63.189,00 63.189,00 63.189,00 275.945,00 EL 0108-02-b-1 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0103-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Einhaltung vielfältiger öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolgen/vielfältiger Geplanter durchschnittlicher Kulturen mit mindestens Höchstbetrag pro Einheit (falls jährlich 5 verschiedenen zutreffend) (EUR) Hauptfruchtarten in Kombination mit ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7, EL 0103- 06-a, EL 0105-03-b (80:20) O.14 (Einheit: Hektar) 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 400.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE8- 80,00% DEA-EL-0103-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 960,00 960,00 960,00 960,00 960,00 960,00 Anlage von öffentliche Ausgaben in EUR) Erosionsschutzstreifen bei Verzicht auf Düngung und unter Pflanzenschutzmittel (Herbizid-Einsatz im Geplanter durchschnittlicher Einzelfall nach Höchstbetrag pro Einheit (falls Genehmigung möglich) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-B] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0103-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 910,00 910,00 910,00 910,00 DEA-EL-0103-01-a-01 öffentliche Ausgaben in EUR) in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-02 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-B] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-B] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 110,00 120,00 145,00 170,00 195,00 220,00 960,00 57,00% DEA-EL-0103-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 Anbau vielfältiger öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1800 DE Kulturen mit großkörnigen Leguminosen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-C] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0103-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Anbau vielfältiger öffentliche Ausgaben in EUR) Kulturen mit großkörnigen Leguminosen bei gleichzeitiger Förderung Geplanter durchschnittlicher des Ökolandbaus Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-C] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-C] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 188.300,00 102.300,00 147.400,00 183.358,00 183.358,00 183.358,00 988.074,00 57,00% DEB-EL-0103-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 45,00 45,00 45,00 45,00 Vielfältige Kulturen im öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 50,00% O.14 (Einheit: Hektar) 20.000,00 25.000,00 26.000,00 27.500,00 28.166,00 126.666,00 DED-EL-0103-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 199,00 199,00 199,00 199,00 199,00 Umweltgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Produktionsverfahren des Geplanter durchschnittlicher Ackerfutter- und Höchstbetrag pro Einheit (falls Leguminosenanbaus zutreffend) (EUR) unter Verzicht auf N- Düngung und Pflanzenschutzmittel (AL 3) O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 12.531,00 12.563,00 12.593,00 12.625,00 60.312,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0103-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 154,00 139,00 139,00 139,00 139,00 Umweltgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Produktionsverfahren d. Geplanter durchschnittlicher Ackerfutter- und Höchstbetrag pro Einheit (falls Leguminosenanbaus zutreffend) (EUR) DE 1801 DE unter Verzicht auf N- Düngung u. Pflanzenschutzmittel in Komb. mit d. ÖR DZ 0402 (vielfältige Fruchtfolge) (AL 3 + ÖR O.14 (Einheit: Hektar) 10.000,00 7.519,00 7.538,00 7.557,00 7.575,00 40.189,00 2) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DEG-EL-0103-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 43,00 43,00 43,00 43,00 43,00 43,00 Erosionsschutz, öffentliche Ausgaben in EUR) Gesamtbetrieb Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 25.000,00 47.000,00 47.000,00 47.000,00 47.000,00 22.000,00 235.000,00 DEG-EL-0103-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 54,00 54,00 54,00 54,00 54,00 54,00 Erosionsschutz, öffentliche Ausgaben in EUR) Einzelfläche Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 17.130,00 36.648,00 36.648,00 36.648,00 36.648,00 19.519,00 183.241,00 O.14 (Einheit: Hektar) 569.915,00 735.973,00 770.756,00 811.675,00 811.711,00 225.097,00 3.925.127,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 38.940.890,00 55.808.217,98 48.673.543,15 50.885.558,09 51.051.170,05 11.797.898,00 257.157.277,27 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 27.634.975,10 42.782.340,13 36.947.555,30 38.202.873,54 38.296.851,23 7.184.803,70 191.049.399,00 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT 14.800.000,00 14.800.000,00 Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 11.100.000,00 11.100.000,00 (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen DE 1802 DE Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0105 zur Verbesserung der 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Biodiversität DE1-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 B4 Extensive Nutzung öffentliche Ausgaben in EUR) von §30 BNatSchG/ §32 Geplanter durchschnittlicher NatSchG Biotopen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 1.675,00 DE1-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 B4 Extensive Nutzung öffentliche Ausgaben in EUR) von §30 BNatSchG/§33 Geplanter durchschnittlicher NatSchG Biotopen - Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit B7 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 245,00 245,00 245,00 245,00 245,00 1.225,00 55,00% DE1-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 LPR 1 öffentliche Ausgaben in EUR) (Naturschutzorientierte Geplanter durchschnittlicher Grünlandbewirtschaftung Höchstbetrag pro Einheit (falls 82,00 82,00 82,00 82,00 82,00 - Zulagen zutreffend) (EUR) Schnittgrünland/Mähwie sen) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 1.235,00 4.995,00 6.902,00 7.140,00 8.390,00 14.277,00 42.939,00 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE1-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 B6 Messerbalkenschnitt öffentliche Ausgaben in EUR) In Kombination mit allen Geplanter durchschnittlicher FAKT GL-Flächen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.600,00 3.600,00 3.600,00 3.600,00 3.600,00 18.000,00 DE1-EL-0105-01-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 B5 Extensive Nutzung öffentliche Ausgaben in EUR) der FFH- Geplanter durchschnittlicher Lebensraumtypen Höchstbetrag pro Einheit (falls Flachland- und zutreffend) (EUR) Bergmähwiesen (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 1.940,00 2.265,00 2.265,00 2.590,00 2.590,00 11.650,00 55,00% DE1-EL-0105-01-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 B5 Extensive Nutzung öffentliche Ausgaben in EUR) der FFH- Geplanter durchschnittlicher Lebensraumtypen Höchstbetrag pro Einheit (falls Flachland- und zutreffend) (EUR) DE 1803 DE Bergmähwiesen - Kombination mit B7 (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 1.424,00 1.663,00 1.663,00 1.902,00 1.902,00 8.554,00 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE1-EL-0105-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 LPR 2 öffentliche Ausgaben in EUR) (Naturschutzorientierte Geplanter durchschnittlicher Grünlandbewirtschaftung Höchstbetrag pro Einheit (falls 509,00 509,00 509,00 509,00 509,00 - zutreffend) (EUR) Schnittgrünland/Mähwie sen) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 1.979,00 8.007,00 11.064,00 11.445,00 13.449,00 22.898,00 68.842,00 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE1-EL-0105-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.163,00 1.163,00 1.163,00 1.163,00 1.163,00 1.163,00 LPR 3 öffentliche Ausgaben in EUR) (Naturschutzorientierte Geplanter durchschnittlicher Grünlandbewirtschaftung Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.732,00 1.732,00 1.732,00 1.732,00 1.732,00 - Strukturvielfalt u. zutreffend) (EUR) naturschutzfachliche Dienstleistung) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 1.056,00 4.279,00 5.913,00 6.116,00 7.188,00 12.235,00 36.787,00 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE1-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 293,00 293,00 293,00 293,00 293,00 293,00 LPR 4 öffentliche Ausgaben in EUR) (Naturschutzorientierte Geplanter durchschnittlicher Beweidung) Höchstbetrag pro Einheit (falls 412,00 412,00 412,00 412,00 412,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 3.981,00 16.114,00 22.267,00 23.033,00 27.067,00 46.095,00 138.557,00 55,00% DE1-EL-0105-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 LPR 5 öffentliche Ausgaben in EUR) (Erschwernisausgleich Geplanter durchschnittlicher Weidemanagement in Höchstbetrag pro Einheit (falls Wolfskulisse) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 36,00 145,00 200,00 207,00 244,00 414,00 1.246,00 55,00% DE1-EL-0105-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 E14 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Biomassepflanzen: Geplanter durchschnittlicher Mehrjährige artenreiche Höchstbetrag pro Einheit (falls Wildpflanzenmischungen zutreffend) (EUR) DE 1804 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 2.700,00 3.150,00 3.600,00 3.600,00 3.600,00 16.650,00 55,00% DE1-EL-0105-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 E15 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Biomassepflanzen: Geplanter durchschnittlicher Streifenanbau aus Höchstbetrag pro Einheit (falls mehrjährigen zutreffend) (EUR) Biomassepflanzen und Wildpflanzenmischungen (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 3.150,00 3.744,00 4.500,00 4.950,00 5.400,00 21.744,00 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE1-EL-0105-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 E14 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Biomassepflanzen: Geplanter durchschnittlicher mehrjährige artenreiche Höchstbetrag pro Einheit (falls Wildpflanzenmischungen zutreffend) (EUR) - Kombination mit D2 Ökolandbau (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 357,00 416,00 476,00 476,00 476,00 2.201,00 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE1-EL-0105-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 E15 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Biomassepflanzen: Geplanter durchschnittlicher Streifenanbau aus Höchstbetrag pro Einheit (falls mehrjährigen Biomasse- zutreffend) (EUR) und Wildpflanzenmischungen - Kombination mit D2 Ökolandbau O.14 (Einheit: Hektar) 505,00 600,00 722,00 794,00 866,00 3.487,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% DE1-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 349,00 349,00 500,00 500,00 500,00 500,00 LPR 6 öffentliche Ausgaben in EUR) (Naturschutzorientierte Geplanter durchschnittlicher Ackerbewirtschaftung) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 606,00 2.456,00 2.369,00 2.451,00 2.880,00 4.901,00 15.663,00 55,00% DE1-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 E13.2 Erweiterter öffentliche Ausgaben in EUR) Drillreihenabstand mit Geplanter durchschnittlicher blühender Untersaat in Höchstbetrag pro Einheit (falls Getreide zutreffend) (EUR) DE 1805 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 10.000,00 55,00% DE1-EL-0105-03-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 E13.1 Erweiterter öffentliche Ausgaben in EUR) Drillreihenabstand in Geplanter durchschnittlicher Getreide (Lichtäcker) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 15.000,00 DE1-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 730,00 730,00 730,00 730,00 730,00 E8 Brachebegrünung mit öffentliche Ausgaben in EUR) mehrjährigen Geplanter durchschnittlicher Blühmischungen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.500,00 3.500,00 4.000,00 4.500,00 4.500,00 19.000,00 DE1-EL-0105-03-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 E7 Anlage von Blüh-, öffentliche Ausgaben in EUR) Brut- und Geplanter durchschnittlicher Rückzugsflächen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Lebensräume für zutreffend) (EUR) Niederwild) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 425,00 475,00 525,00 575,00 625,00 2.625,00 55,00% DE1-EL-0105-03-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 626,00 626,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 LPR 7 öffentliche Ausgaben in EUR) (Naturschutzorientierte Geplanter durchschnittlicher Ackerbewirtschaftung - Höchstbetrag pro Einheit (falls Strukturvielfalt) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 203,00 825,00 713,00 738,00 867,00 1.472,00 4.818,00 55,00% DE1-EL-0105-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 B3.2 Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von artenreichem Geplanter durchschnittlicher Grünland mit mind. 6 Höchstbetrag pro Einheit (falls Kennarten zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.14 (Einheit: Hektar) 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 20.000,00 55,00% DE1-EL-0105-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 C1 Bewirtschaftung von öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstflächen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) DE 1806 DE 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5.086,00 5.086,00 5.086,00 5.086,00 5.590,00 25.934,00 DE2-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 320,00 320,00 320,00 320,00 320,00 K16: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung mit Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkten 15.06 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.790,00 3.788,00 3.789,00 3.789,00 3.789,00 18.945,00 DE2-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 K17: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung mit Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkten 01.07 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 4.600,00 4.600,00 4.599,00 4.599,00 4.599,00 22.997,00 DE2-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 K14: Insektenschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Mahd Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 4.999,00 4.999,00 4.999,00 24.997,00 DE2-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 K12: Heumilch – öffentliche Ausgaben in EUR) Extensive Geplanter durchschnittlicher Futtergewinnung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 15.000,00 15.000,00 14.999,00 14.999,00 14.999,00 74.997,00 DE2-EL-0105-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 K99: Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von kleinstrukturierten Geplanter durchschnittlicher Flächen < 0,5 ha Höchstbetrag pro Einheit (falls Grünland zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 150.000,00 75,00% DE2-EL-0105-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 K99: Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von kleinstrukturierten Geplanter durchschnittlicher Flächen 0,5 – 1,0 ha Höchstbetrag pro Einheit (falls Grünland zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 250.000,00 75,00% DE2-EL-0105-01-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 K20: Mahd von öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1807 DE Steilhangwiesen:Hangnei Geplanter durchschnittlicher gungsstufe 2: ab 50% Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 200,00 199,00 199,00 199,00 997,00 DE2-EL-0105-01-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 K20: Mahd von öffentliche Ausgaben in EUR) Steilhangwiesen: Geplanter durchschnittlicher Hangneigungsstufe 1 : Höchstbetrag pro Einheit (falls 30-49% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 1.499,00 1.499,00 1.499,00 7.497,00 75,00% DE2-EL-0105-01-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 G20: Umwandlung von öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland in Grünland (5 Jahre) als Ausgangsbasis für weitergehende biodiversitätsfördernde Geplanter durchschnittlicher Maßnahmen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Kombination) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 G18: Umwandlung von öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland in Dauergrünland (dauerhaft) in der Gebietskulisse Moore als Ausgangsbasis für weitergehende Geplanter durchschnittlicher biodiversitätsfördernde Höchstbetrag pro Einheit (falls Maßnahmen/Kombinatio zutreffend) (EUR) n (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 G21: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1808 DE Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 01.06 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 G/E/D 22: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 15.06 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 G/E/D 23: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 01.07 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 G/E/D 19: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 15.07 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-15 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 G/E 24: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1809 DE Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 01.08. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-16 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 G/E 25: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 01.09. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-17 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 G/D 26: Mahd bis öffentliche Ausgaben in EUR) einschl. 14.06., Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.bis einschl. 31.08 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-18 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Q26: Zuschlag für öffentliche Ausgaben in EUR) ertragsstarke Standorte (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-19 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 140,00 140,00 60,00 60,00 Q03: öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 ha (Zusatzmodul) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-20 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Q04: öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1810 DE Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 ha (Zusatzmodul) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-21 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Q07: Erhaltung der öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbäume (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-22 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Q08: Verwendung eines öffentliche Ausgaben in EUR) Messermähwerks (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-23 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 290,00 290,00 290,00 290,00 290,00 Q10: Verwendung eines öffentliche Ausgaben in EUR) Motormähers (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-24 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Q09: Verwendung einer öffentliche Ausgaben in EUR) Spezialmaschine zur Mahd (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-25 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Q11: Handmahd öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-A] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE2- Höchstbetrag pro Einheit (falls 75,00% zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-26 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Q25: Erschwerte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1811 DE Mähgutbergung (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-27 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Q12: Zusammenrechen öffentliche Ausgaben in EUR) per Hand (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-28 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Q13: öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutzfachlich erforderlicher Zusatzschnitt Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-29 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Q15: Feuchtezuschlag öffentliche Ausgaben in EUR) auf Feucht-, Nass- und Streuwiesen bzw. auf Flächen im Zuge einer Wiedervernässung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-30 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Q17: öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-31 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Q27: öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1812 DE Bewirtschaftungsruhe ab 1.4. bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-32 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 H20 :AV Umwandlung öffentliche Ausgaben in EUR) von Ackerland in Grünland (5 Jahre) als Ausgangsbasis für weitergehende biodiversitätsfördernde Geplanter durchschnittlicher Maßnahmen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Kombination) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-33 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 H21: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 01.06ab 01.06. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-34 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 H/F 22: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 15.06. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-35 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 H/F 23: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1813 DE Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 01.07 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-36 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 H/F 24: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 01.08 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-37 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 H/F 25: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt ab Geplanter durchschnittlicher 01.09 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-38 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 420,00 420,00 420,00 420,00 420,00 H/F 26: AV Mahd bis öffentliche Ausgaben in EUR) einschl. 14.06., Bewirtschaftungsruhe vom 15.06.bis einschl. 31.08. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-39 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 W02: AV Weite Anfahrt öffentliche Ausgaben in EUR) mind. 5 km einfach (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-40 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 W03: AV öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1814 DE Bewirtschaftungseinheit max. 0,50 ha (Zusatzmodul) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-41 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 W04: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungseinheit max. 0,30 ha (Zusatzmodul) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-42 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 W07: AV Erhaltung der öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbäume (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-43 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 W08: AV Verwendung öffentliche Ausgaben in EUR) eines Messermähwerks (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-44 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 290,00 290,00 290,00 290,00 290,00 W10: AV Verwendung öffentliche Ausgaben in EUR) eines Motormähers (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-45 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 W09: AV Verwendung öffentliche Ausgaben in EUR) einer Spezialmaschine (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-46 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 W11: AV Handmahd öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1815 DE (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-A] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE2- Höchstbetrag pro Einheit (falls 75,00% zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-01-a-47 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 W12: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Zusammenrechen per Hand (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-a-48 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 W13: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutzfachlich erforderlicher Zusatzschnitt Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-49 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 W15: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Feuchtezuschlag auf Feucht-, Nass- und Streuwiesen bzw. auf Flächen im Zuge einer Geplanter durchschnittlicher Wiedervernässung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-a-50 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 W17: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsruhe ab 16.3. bzw. 1.4. bis zum vereinbarten Schnittzeitpunkt Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% [DE2-A] 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 97.579,00 147.376,00 155.770,00 108.241,00 508.966,00 75,00% DE2-EL-0105-01-a-51 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 320,00 320,00 320,00 320,00 K16: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1816 DE Grünlandnutzung mit Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkten 15.06 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 DE2-EL-0105-01-a-52 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 370,00 370,00 370,00 370,00 K17: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung mit Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkten 01.07 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 DE2-EL-0105-01-a-53 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 K14: Insektenschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Mahd Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 DE2-EL-0105-01-a-54 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 K12: Heumilch – öffentliche Ausgaben in EUR) Extensive Geplanter durchschnittlicher Futtergewinnung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 DE2-EL-0105-01-a-55 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 650,00 650,00 650,00 650,00 K20: Mahd von öffentliche Ausgaben in EUR) Steilhangwiesen:Hangnei Geplanter durchschnittlicher gungsstufe 2: ab 50% Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 DE2-EL-0105-01-a-56 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 K20: Mahd von öffentliche Ausgaben in EUR) Steilhangwiesen: Geplanter durchschnittlicher Hangneigungsstufe 1 : Höchstbetrag pro Einheit (falls 30-49% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 55,00% DE2-EL-0105-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 P21: Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1817 DE jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-B] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 G27: Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel als Einzelleistung ohne Kombination mit Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkt Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-B] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 P22: Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist) und chemische Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-B] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-b-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 P23: Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel; einmalige Ergänzungsdüngung aus Geplanter durchschnittlicher naturschutzfachlichen Höchstbetrag pro Einheit (falls Gründen zulässig zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-B] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-b-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 N21: AV Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1818 DE jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-B] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-b-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 H27: AV Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutzmittel als Einzelleistung ohne Kombination mit Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkt Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-B] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-b-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 N22: AV Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist) und chemische Geplanter durchschnittlicher Pflanzenschutzmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-B] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% [DE2-B] 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 63.839,00 87.435,00 16.917,00 89.526,00 257.717,00 75,00% DE2-EL-0105-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 100,00 100,00 100,00 Q14/Q34: öffentliche Ausgaben in EUR) Verpflichtender Erhalt von ganzjährigen Altgrasstreifen/-flächen auf 5 bis 20 % der Fläche Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-C] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 G29: Brachlegung von öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1819 DE Grünland aus Artenschutzgründen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-C] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 W14: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Verpflichtender Erhalt von ganzjährigen Altgrasstreifen/-flächen auf 5 bis 20 % der Fläche Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-C] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-01-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 H29: AV Brachlegung öffentliche Ausgaben in EUR) von Grünland aus Artenschutzgründen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-C] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% [DE2-C] 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 119,00 6.221,00 3.422,00 15.856,00 25.618,00 75,00% DE2-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 K22: Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von anerkannten Almen Geplanter durchschnittlicher und Alpen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 12.000,00 12.000,00 11.999,00 11.999,00 11.999,00 59.997,00 DE2-EL-0105-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 K99: Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von kleinstrukturierten Geplanter durchschnittlicher Flächen < 0,5 ha Weide Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 150.000,00 DE2-EL-0105-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 K99: Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von kleinstrukturierten Geplanter durchschnittlicher Flächen 0,5 – 1,0 ha Höchstbetrag pro Einheit (falls Weide zutreffend) (EUR) DE 1820 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 250.000,00 75,00% DE2-EL-0105-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 440,00 440,00 440,00 450,00 450,00 G/D 31: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel, Geplanter durchschnittlicher Kamelartige) mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Beschränkung der zutreffend) (EUR) Zufütterung (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-D] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 G/D 32: Beweidung öffentliche Ausgaben in EUR) durch Rinder auf Almen/Alpen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-D] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 590,00 590,00 590,00 590,00 590,00 G/D 33: Beweidung öffentliche Ausgaben in EUR) durch Ziegen mit Beschränkung der Zufütterung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Q18: Mitführen von öffentliche Ausgaben in EUR) Ziegen zur Weidepflege (nicht auf Almen/Alpen und bei reinen Ziegenweiden) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-02-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Q19: Erschwerte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1821 DE Bewirtschaftung (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-D] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-02-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 340,00 340,00 340,00 340,00 340,00 G/D 31: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde einschl. Esel, Kamelartige) mit Geplanter durchschnittlicher Beschränkung der Höchstbetrag pro Einheit (falls Zufütterung - zutreffend) (EUR) Kombination mit Ökolandbau (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-D] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-02-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 490,00 490,00 490,00 490,00 490,00 G/D 33: Beweidung öffentliche Ausgaben in EUR) durch Ziegen mit Beschränkung der Zufütterung - Kombination mit Geplanter durchschnittlicher Ökolandbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-D] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-02-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Q28: Zuschlag für öffentliche Ausgaben in EUR) unerschlossene Almen/Alpen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-D] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-02-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Q07: Erhaltung der öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbäume (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-D] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE 1822 DE DE2-EL-0105-02-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 H/F 31: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (Beweidung durch Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel oder Pferde Geplanter durchschnittlicher einschl. Esel) mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Beschränkung der zutreffend) (EUR) Zufütterung (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-D] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-02-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 H/F 32: AV Beweidung öffentliche Ausgaben in EUR) durch Rinder auf Almen/Alpen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-D] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-02-a-15 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 590,00 590,00 590,00 590,00 590,00 H/F 33: AV Beweidung öffentliche Ausgaben in EUR) durch Ziegen mit Beschränkung der Zufütterung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-02-a-16 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 W18: AV Mitführen von öffentliche Ausgaben in EUR) Ziegen zur Weidepflege (nicht auf Almen/Alpen und bei reinen Ziegenweiden) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-02-a-17 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 W19: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungseinheit max. 2,00 ha (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-D] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE 1823 DE DE2-EL-0105-02-a-18 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 W07: AV Erhaltung der öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbäume (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-D] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% [DE2-D] 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 20.845,00 16.386,00 22.506,00 71.347,00 131.084,00 75,00% DE2-EL-0105-02-a-19 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 K22: Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von anerkannten Almen Geplanter durchschnittlicher und Alpen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 DE2-EL-0105-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 K99: Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von kleinstrukturierten Geplanter durchschnittlicher Flächen < 0,5 ha Acker Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 150.000,00 DE2-EL-0105-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 K99: Bewirtschaftung öffentliche Ausgaben in EUR) von kleinstrukturierten Geplanter durchschnittlicher Flächen 0,5 – 1,0 ha Höchstbetrag pro Einheit (falls Acker zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 250.000,00 75,00% DE2-EL-0105-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 530,00 530,00 530,00 530,00 530,00 G11: Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbewirtschaftung unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel u. und therm.-mechan. Geplanter durchschnittlicher Unkrautbekämpfung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-E] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 P11: Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1824 DE jegliche Düngung (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 P12: Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) Mineraldüngung und organische Düngemittel (außer Festmist) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-E] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Q01: Reduzierte öffentliche Ausgaben in EUR) Ansaatdichte (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Q03: Kleine öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungseinheit bis 0,5ha (Zusatzmodul) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Q04: Kleine öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungseinheit bis 0,3ha (Zusatzmodul) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 95,00 95,00 95,00 95,00 95,00 Q23: Teilweiser öffentliche Ausgaben in EUR) Ernteverzicht (mind. 10% des Schlages) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Q24: Lerchenfenster öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1825 DE (mind. 3 je Hektar) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Q07: Erhaltung der öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbäume (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-15 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 530,00 530,00 530,00 530,00 530,00 H11: AV Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbewirtschaftung (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-17 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 N11: AV Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) jegliche Düngung (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-19 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 N12: AV Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) Mineraldüngung und organische Düngemittel (außer Festmist) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-E] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-a-20 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 W01: AV Reduzierte öffentliche Ausgaben in EUR) Ansaatdichte (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-21 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 W03 :AV Kleine öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1826 DE Bewirtschaftungseinheit bis 0,5ha (Zusatzmodul) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-22 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 W04: AV Kleine öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungseinheit bis 0,3ha (Zusatzmodul) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-a-23 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 W02: AV Weite Anfahrt öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-E] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE2- Höchstbetrag pro Einheit (falls 75,00% zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-a-24 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 W07: AV Erhalt der öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbäume (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% [DE2-E] 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 4.521,00 1.910,00 10.315,00 16.746,00 75,00% DE2-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 K61: Verspätete Aussaat öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE2- Höchstbetrag pro Einheit (falls 75,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE2-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 680,00 680,00 680,00 680,00 680,00 K60: Feldvogelinseln öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE2- Höchstbetrag pro Einheit (falls 75,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE2-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 K56: Mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Blühflächen EMZ bis Geplanter durchschnittlicher 3500 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 20.000,00 DE 1827 DE DE2-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 K56: Mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Blühflächen EMZ von Geplanter durchschnittlicher 3500 bis 4500 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE2-EL-0105-03-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 K56: Mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) BlühflächenEMZ von Geplanter durchschnittlicher 4500 bis 5500 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE2-EL-0105-03-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 K56: Mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) BlühflächenEMZ von Geplanter durchschnittlicher 5500 bis 6500 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE2-EL-0105-03-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 K56: Mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Blühflächen EMZ über Geplanter durchschnittlicher 6500 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE2-EL-0105-03-c-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 K52: öffentliche Ausgaben in EUR) Wildpflanzenmischungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 25.000,00 DE2-EL-0105-03-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 G12: Brachlegung auf öffentliche Ausgaben in EUR) Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ < 6500 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-F] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 750,00 750,00 750,00 750,00 750,00 G13: Brachlegung auf öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1828 DE Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ ab Geplanter durchschnittlicher 6501 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-F] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Q06: öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsgang auf Ackerbrachen im Herbst Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-F] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Q22: öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsgang auf Ackerbrachen im Frühjahr Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-F] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-d-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Q05: Stoppelbrache öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DE2-F] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE2- Höchstbetrag pro Einheit (falls 75,00% zutreffend) (EUR) DE2-EL-0105-03-d-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 245,00 245,00 245,00 245,00 245,00 H12: AV Brachlegung öffentliche Ausgaben in EUR) auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ < 2500 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-F] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-d-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 445,00 445,00 445,00 445,00 445,00 H13: AV Brachlegung öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1829 DE auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ 2501- Geplanter durchschnittlicher 3500 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-F] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-d-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 H14: AV Brachlegung öffentliche Ausgaben in EUR) auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen – Flächen mit EMZ ab Geplanter durchschnittlicher 3501 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DE2-F] 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-03-d-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 W06: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsgang auf Ackerbrachen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-F] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-d-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 W05: AV Stoppelbrache öffentliche Ausgaben in EUR) als Zusatzleistung (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-F] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-03-d-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 H15: AV Stoppelbrache öffentliche Ausgaben in EUR) als Einzelleistung ohne Kombination mit Grund- und Zusatzleistungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-F] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% [DE2-F] 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 2.507,00 3.055,00 5.562,00 75,00% DE2-EL-0105-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 340,00 340,00 340,00 340,00 340,00 G/D 30: öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1830 DE Ergebnisorientierte Grünlandnutzung – 6 Kennarten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-G] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% DE2-EL-0105-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 340,00 340,00 340,00 340,00 340,00 H30: AV öffentliche Ausgaben in EUR) Ergebnisorientierte Grünlandnutzung – 6 Kennarten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DE2-G] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% [DE2-G] 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 310,00 190,00 479,00 979,00 75,00% DE2-EL-0105-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 K78: Erschwerte öffentliche Ausgaben in EUR) Unternutzung bei Geplanter durchschnittlicher Streuobst Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE2-EL-0105-05-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 K78: Erschwerte öffentliche Ausgaben in EUR) Unternutzung bei Streuobst (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-H] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% DE2-EL-0105-05-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 H28: AV Erhaltung der öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbäume Einzelmaßnahme (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DE2-H] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 75,00% [DE2-H] 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 141,00 57,00 230,00 428,00 75,00% DE2-EL-0105-05-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 K88: öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1831 DE Flächenbereitstellung zur Geplanter durchschnittlicher dauerhaften Anlage von Höchstbetrag pro Einheit (falls Struktur- und zutreffend) (EUR) Landschaftselementen (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 100,00 75,00% DE2-EL-0105-06-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 K74: Weinbau in Steil- öffentliche Ausgaben in EUR) und Terrassenlagen Geplanter durchschnittlicher Erschwernisstufe 1 Höchstbetrag pro Einheit (falls Kleinterrasse zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE2- O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 75,00% DE2-EL-0105-06-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 K74: Weinbau in Steil- öffentliche Ausgaben in EUR) und Terrassenlagen Geplanter durchschnittlicher Erschwernisstufe 2 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 600,00 DE2-EL-0105-06-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 K74: Weinbau in Steil- öffentliche Ausgaben in EUR) und Terrassenlagen Geplanter durchschnittlicher Erschwernisstufe 3 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 750,00 DE2-EL-0105-06-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 K74: Weinbau in Steil- öffentliche Ausgaben in EUR) und Terrassenlagen Geplanter durchschnittlicher Erschwernisstufe 4 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE2- 75,00% O.14 (Einheit: Hektar) 275,00 275,00 275,00 275,00 275,00 1.375,00 DE4-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Verwendung öffentliche Ausgaben in EUR) Mähbalkenwerk Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.500,00 4.000,00 4.500,00 5.000,00 20.000,00 DE4-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 59,00 59,00 59,00 59,00 59,00 Madnutzung mit öffentliche Ausgaben in EUR) Teilmahd Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 9.500,00 DE 1832 DE DE4-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00 erste Nutzung nach 1.7. öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 25.000,00 DE4-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 erste Nutzung nach dem öffentliche Ausgaben in EUR) 15.7. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 8.500,00 DE4-EL-0105-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 111,00 111,00 111,00 111,00 111,00 erste Nutzung vor 15.6. öffentliche Ausgaben in EUR) und weitere Nutzung Geplanter durchschnittlicher nach dem 31.8. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 15.000,00 DE4-EL-0105-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00 Berlin - erste Nutzung öffentliche Ausgaben in EUR) nach 1.7. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 200,00 DE4-EL-0105-01-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 104,00 104,00 104,00 104,00 104,00 Berlin - erste Nutzung öffentliche Ausgaben in EUR) nach 15.7. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 200,00 DE4-EL-0105-01-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 111,00 111,00 111,00 111,00 111,00 Berlin - erste Nutzung öffentliche Ausgaben in EUR) vor 15.6. und weitere Geplanter durchschnittlicher Nutzung nach dem 31.8. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE3- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 200,00 DE4-EL-0105-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 Verzicht auf jegliche öffentliche Ausgaben in EUR) Düngung, Beweidung ist Geplanter durchschnittlicher zulässig Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 100.000,00 DE4-EL-0105-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Ausschließliche öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1833 DE Beweidung mit Schafen / Geplanter durchschnittlicher Ziegen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE4-EL-0105-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 146,00 146,00 146,00 146,00 146,00 Verzicht auf jegliche öffentliche Ausgaben in EUR) Düngung und ausschl. Geplanter durchschnittlicher Beweidg. mit Schafen / Höchstbetrag pro Einheit (falls Ziegen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE4- O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 80,00% DE4-EL-0105-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 Berlin - Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) jegliche Düngung, Geplanter durchschnittlicher Beweidung ist zulässig Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE3- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 193,00 193,00 193,00 193,00 194,00 966,00 DE4-EL-0105-01-b-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Berlin - Ausschließliche öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung mit Schafen / Geplanter durchschnittlicher Ziegen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE3- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 450,00 DE4-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 258,00 258,00 258,00 258,00 258,00 Beweidung mit Schafen öffentliche Ausgaben in EUR) /Ziegen von Geplanter durchschnittlicher Trockenrasen, Grünland Höchstbetrag pro Einheit (falls nach etablierten lokalen zutreffend) (EUR) Praktiken und anderen sensiblen Grünlandstandorten (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 4.400,00 4.400,00 4.400,00 4.400,00 4.400,00 22.000,00 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% DE4-EL-0105-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 111,00 111,00 111,00 111,00 111,00 Beweidung mit Rindern öffentliche Ausgaben in EUR) von Trockenrasen , Geplanter durchschnittlicher Grünland nach Höchstbetrag pro Einheit (falls etablierten lokalen zutreffend) (EUR) Praktiken und anderen sensiblen Grünlandstandorten (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 3.000,00 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% DE 1834 DE DE4-EL-0105-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 346,00 346,00 346,00 346,00 346,00 Beweidung von Heiden öffentliche Ausgaben in EUR) mit Schafen / Ziegen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 1.250,00 DE4-EL-0105-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 161,00 161,00 161,00 161,00 161,00 Beweidung von Heiden öffentliche Ausgaben in EUR) mit Rindern Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 500,00 DE4-EL-0105-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 346,00 346,00 346,00 346,00 346,00 Berlin - Beweidung von öffentliche Ausgaben in EUR) Heiden mit Schafen Geplanter durchschnittlicher /Ziegen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE3- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 250,00 DE4-EL-0105-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 161,00 161,00 161,00 161,00 161,00 Berlin - Beweidung von öffentliche Ausgaben in EUR) Heiden mit Rindern Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 83,00 83,00 83,00 83,00 83,00 415,00 DE4-EL-0105-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Extensiv-Getreide öffentliche Ausgaben in EUR) Lichtacker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 27.000,00 DE4-EL-0105-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 320,00 320,00 320,00 260,00 320,00 Nutzung von AL als GL öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.625,00 2.144,00 2.143,00 2.143,00 2.144,00 10.199,00 DE4-EL-0105-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 Dauerhafte Umwandlung öffentliche Ausgaben in EUR) von AL in extensives Geplanter durchschnittlicher Grünland (Natura 2000) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 500,00 DE4-EL-0105-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 Ext. öffentliche Ausgaben in EUR) Produkltionsverfahren Geplanter durchschnittlicher auf AL innerhalb Natura Höchstbetrag pro Einheit (falls 2000 zutreffend) (EUR) DE 1835 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE4- O.14 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 16.600,00 80,00% DE4-EL-0105-03-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 156,00 156,00 156,00 156,00 156,00 zusätzlich Verzicht auf öffentliche Ausgaben in EUR) Düngung jeder Art Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.500,00 DE4-EL-0105-03-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Zuschlag für öffentliche Ausgaben in EUR) Verwendung alter Sorten Geplanter durchschnittlicher (Genreserve) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE4- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 750,00 750,00 750,00 750,00 3.500,00 DE4-EL-0105-03-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.600,00 Berlin - Dauerhafte öffentliche Ausgaben in EUR) Umwandlung von AL in Geplanter durchschnittlicher extensives Grünland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Natura 2000) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE3- O.14 (Einheit: Hektar) 75,00 75,00 80,00% DE4-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 305,00 305,00 305,00 305,00 305,00 Feldvogelinseln öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.500,00 2.000,00 2.500,00 3.000,00 10.000,00 DE4-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Überwinternde Stoppel öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) DE4-EL-0105-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8,50 8,50 8,50 8,50 8,50 Erhalt und Pflege von öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbeständen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 18.000,00 18.200,00 18.200,00 18.200,00 18.200,00 90.800,00 DE4-EL-0105-05-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8,50 8,50 8,50 8,50 8,50 Berlin - Erhalt und öffentliche Ausgaben in EUR) Pflege von Geplanter durchschnittlicher Streuobstbeständen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE3- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE 1836 DE DE4-EL-0105-07-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Umsetzung kooperativer öffentliche Ausgaben in EUR) Biodiversitätsmaßnahme Geplanter durchschnittlicher n Höchstbetrag pro Einheit (falls 390,00 390,00 390,00 390,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE4- O.14 (Einheit: Hektar) 800,00 2.700,00 2.900,00 3.200,00 3.300,00 12.900,00 80,00% DE8-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Variante 1 Kulisse öffentliche Ausgaben in EUR) allgemeines Grünland für Geplanter durchschnittlicher konventionelle Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE8- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 17.081,00 17.081,00 17.081,00 17.081,00 17.081,00 85.405,00 DE8-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Variante 1 Kulisse öffentliche Ausgaben in EUR) allgemeines Grünland für Geplanter durchschnittlicher Öko-Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE8- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 50.658,00 50.658,00 50.658,00 50.658,00 50.658,00 253.290,00 DE8-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Variante 2 öffentliche Ausgaben in EUR) Küstenvogelbrutgebiete Geplanter durchschnittlicher mit Salzgrasland für Höchstbetrag pro Einheit (falls konventionelle Betriebe zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.14 (Einheit: Hektar) 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 6.000,00 100,00% DE8-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 Variante 2 öffentliche Ausgaben in EUR) Küstenvogelbrutgebiete Geplanter durchschnittlicher mit Salzgrasland für Höchstbetrag pro Einheit (falls Öko-Betriebe zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.14 (Einheit: Hektar) 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 6.000,00 100,00% DE8-EL-0105-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 470,00 470,00 470,00 470,00 470,00 Variante 3 Extrem nasse öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandstandorte für Geplanter durchschnittlicher konventionelle Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 500,00 DE8-EL-0105-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 Variante 3 Extrem nasse öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1837 DE Grünlandstandorte für Geplanter durchschnittlicher Öko-Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 500,00 DE8-EL-0105-01-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Variante 4 Feucht- und öffentliche Ausgaben in EUR) Nassgrünland für Geplanter durchschnittlicher konventionelle Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE8-EL-0105-01-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 Variante 4 Feucht- und öffentliche Ausgaben in EUR) Nassgrünland für Öko- Geplanter durchschnittlicher Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 DE8-EL-0105-01-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Variante 5 öffentliche Ausgaben in EUR) Magergrasland für Geplanter durchschnittlicher konventionelle Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 2.250,00 DE8-EL-0105-01-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 Variante 5 öffentliche Ausgaben in EUR) Magergrasland für Öko- Geplanter durchschnittlicher Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 2.250,00 DE8-EL-0105-01-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 Variante 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Renaturierungsgrünland Geplanter durchschnittlicher für konventionelle Höchstbetrag pro Einheit (falls Betriebe zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.14 (Einheit: Hektar) 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 1.300,00 100,00% DE8-EL-0105-01-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Variante 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Renaturierungsgrünland Geplanter durchschnittlicher für Öko-Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 1.300,00 DE 1838 DE DE8-EL-0105-01-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Inselzuschlag öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE8- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 1.070,00 1.070,00 1.070,00 1.070,00 1.070,00 5.350,00 DE8-EL-0105-01-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Prädatorenzuschlag öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE8- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 2.400,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 12.000,00 DE8-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Extensive Äcker - öffentliche Ausgaben in EUR) Getreide mit doppeltem Geplanter durchschnittlicher Reihenabstand Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 910,00 910,00 910,00 910,00 910,00 4.550,00 DE8-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Extensive Äcker - öffentliche Ausgaben in EUR) Getreide mit doppeltem Geplanter durchschnittlicher Reihenabstand in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit EL zutreffend) (EUR) 0108-01-a oder EL 0108- 02-a (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 600,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Ackernutzung – Geplanter durchschnittlicher mehrjähriger Höchstbetrag pro Einheit (falls Wildblumenacker zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 100,00% DE8-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Ackernutzung – Geplanter durchschnittlicher Pufferstreifen an Höchstbetrag pro Einheit (falls gesetzlich geschützten zutreffend) (EUR) Biotopen, Alleen und Waldrändern (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 1.500,00 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE9-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 GN1-Wiesenvogelschutz öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1839 DE (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 495,00 495,00 495,00 495,00 495,00 91(3)(c) - 70-DE9- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 50.000,00 DE9-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 GN2 - öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung in Höchstbetrag pro Einheit (falls 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Schwerpunkträumen des zutreffend) (EUR) Wiesenvogelschutzes Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 1.750,00 2.768,00 3.000,00 4.500,00 4.500,00 16.518,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 GN2 - öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung in Höchstbetrag pro Einheit (falls 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Schwerpunkträumen des zutreffend) (EUR) Wiesenvogelschutzes (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE5- O.14 (Einheit: Hektar) 94,00 2.094,00 94,00 43,00 2.325,00 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0105-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 GN4 - Zusätzliche öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsbedingu Geplanter durchschnittlicher ngen zum Höchstbetrag pro Einheit (falls 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Erschwernisausgleich- zutreffend) (EUR) Dauergrünland (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 2.844,00 3.344,00 8.594,00 397,00 15.179,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0105-01-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 GN4 - Zusätzliche öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsbedingu Geplanter durchschnittlicher ngen zum Höchstbetrag pro Einheit (falls 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Erschwernisausgleich- zutreffend) (EUR) Dauergrünland Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 8.250,00 8.800,00 8.800,00 25.850,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-01-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 BB2 - Mahd besonderer öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1840 DE Biotoptypen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 750,00 800,00 DE9-EL-0105-01-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 BB2 - Mahd besonderer öffentliche Ausgaben in EUR) Biotoptypen Geplanter durchschnittlicher Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 1.250,00 2.500,00 2.500,00 6.500,00 100,00% DE9-EL-0105-01-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 NGGL - öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung auf Höchstbetrag pro Einheit (falls 495,00 495,00 495,00 495,00 495,00 Dauergrünland zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 850,00 13.909,00 14.759,00 80,00% DE9-EL-0105-01-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 330,00 NGGL - öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung auf Höchstbetrag pro Einheit (falls 495,00 495,00 495,00 495,00 495,00 Dauergrünland zutreffend) (EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 850,00 14.000,00 15.000,00 15.000,00 44.850,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-01-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 GN1-Wiesenvogelschutz öffentliche Ausgaben in EUR) HB Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 495,00 495,00 495,00 495,00 495,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 173,00 1.673,00 DE9-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 GN3-Weidenutzung in öffentliche Ausgaben in EUR) Hanglagen Geplanter durchschnittlicher Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls 770,00 770,00 770,00 770,00 770,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.200,00 1.000,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00 7.250,00 100,00% DE9-EL-0105-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 GN3-Weidenutzung in öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1841 DE Hanglagen Zuschlag Geplanter durchschnittlicher ELER Höchstbetrag pro Einheit (falls 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 300,00 400,00 80,00% DE9-EL-0105-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 510,00 510,00 510,00 510,00 510,00 510,00 BB1 - Beweidung öffentliche Ausgaben in EUR) besonderer Biotoptypen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 765,00 765,00 765,00 765,00 765,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 450,00 8.000,00 8.450,00 DE9-EL-0105-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 510,00 510,00 510,00 510,00 510,00 510,00 BB1 - Beweidung öffentliche Ausgaben in EUR) besonderer Biotoptypen Geplanter durchschnittlicher Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls 765,00 765,00 765,00 765,00 765,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 750,00 8.000,00 8.000,00 16.750,00 100,00% DE9-EL-0105-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 GN3-Weidenutzung in öffentliche Ausgaben in EUR) Hanglagen Zuschlag Geplanter durchschnittlicher Umschichtung Höchstbetrag pro Einheit (falls 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 350,00 350,00 350,00 1.250,00 100,00% DE9-EL-0105-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 720,00 720,00 720,00 720,00 720,00 720,00 AN1-Anbau öffentliche Ausgaben in EUR) mehrjähriger Geplanter durchschnittlicher Wildpflanzen Höchstbetrag pro Einheit (falls 792,00 792,00 792,00 792,00 792,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 3.002,00 3.002,00 3.002,00 3.003,00 3.002,00 3.000,00 18.011,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 570,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 AN2-Extensiver öffentliche Ausgaben in EUR) Getreideanbau Geplanter durchschnittlicher Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 9.035,00 7.357,00 7.357,00 7.357,00 7.357,00 8.998,00 47.461,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE 1842 DE DE9-EL-0105-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 570,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 AN2-Extensiver öffentliche Ausgaben in EUR) Getreideanbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 53,00 84,00 84,00 84,00 84,00 389,00 DE9-EL-0105-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 AN4 - öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung zum Höchstbetrag pro Einheit (falls Schutz von zutreffend) (EUR) Ackerwildkräutern - Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 375,00 375,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 4.750,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 AN5 - öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung zum Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Schutz von Feldhamstern zutreffend) (EUR) - Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 75,00 700,00 900,00 900,00 2.575,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 AN6 - öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung zum Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.105,00 1.105,00 1.105,00 1.105,00 1.105,00 Schutz des Ortolans - zutreffend) (EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 1.150,00 1.575,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 8.125,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 AN7 - öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung zum Höchstbetrag pro Einheit (falls 660,00 660,00 660,00 660,00 660,00 Schutz des Rotmilans - zutreffend) (EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 600,00 600,00 1.575,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 9.975,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 NG A - Nordische öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1843 DE Gastvögel_Naturschutzg Geplanter durchschnittlicher erechte Bewirtschaftung Höchstbetrag pro Einheit (falls auf Ackerland zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 80,00% DE9-EL-0105-03-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 NG A - Nordische öffentliche Ausgaben in EUR) Gastvögel_Naturschutzg Geplanter durchschnittlicher erechte Bewirtschaftung Höchstbetrag pro Einheit (falls auf Ackerland zutreffend) (EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 12.000,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00 48.000,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 AN4 - öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung zum Höchstbetrag pro Einheit (falls Schutz von zutreffend) (EUR) Ackerwildkräutern (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 35,00 35,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0105-03-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 AN5 - öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung zum Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Schutz von Feldhamstern zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 335,00 485,00 80,00% DE9-EL-0105-03-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 AN6 - öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung zum Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.105,00 1.105,00 1.105,00 1.105,00 1.105,00 Schutz des Ortolans zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 1.150,00 1.150,00 80,00% DE9-EL-0105-03-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 AN7 - öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung zum Höchstbetrag pro Einheit (falls 660,00 660,00 660,00 660,00 660,00 Schutz des Rotmilans zutreffend) (EUR) DE 1844 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 80,00% DE9-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 BF1: einjähriger öffentliche Ausgaben in EUR) strukturreicher Geplanter durchschnittlicher Blühstreifen Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 Umschichtungsmittel zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5.008,00 6.008,00 7.008,00 7.008,00 7.008,00 7.000,00 39.040,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 BF1: einjähriger öffentliche Ausgaben in EUR) strukturreicher Geplanter durchschnittlicher Blühstreifen Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE6- O.14 (Einheit: Hektar) 22,00 20,00 20,00 20,00 20,00 102,00 80,00% DE9-EL-0105-03-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 BF2: mehrjähriger öffentliche Ausgaben in EUR) Blühstreifen NI Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.500,00 2.000,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 12.000,00 DE9-EL-0105-03-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 BF2 - Mehrjährige Blüh- öffentliche Ausgaben in EUR) und Schutzstreifen HB Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 DE9-EL-0105-03-c-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 AN8-Feldvogelinseln im öffentliche Ausgaben in EUR) Intensivgetreide Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 1.320,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% 91(3)(c) - 70-DE6- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.010,00 1.025,00 1.025,00 1.025,00 1.026,00 150,00 5.261,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE 1845 DE DE9-EL-0105-03-c-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 BF 2: mehrjähriger öffentliche Ausgaben in EUR) Blühstreifen HH Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 1.200,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 30,00 30,00 30,00 30,00 62,00 182,00 DE9-EL-0105-03-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 AN9 - Anlage von öffentliche Ausgaben in EUR) Kiebitzinseln - Geplanter durchschnittlicher Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.207,50 1.207,50 1.207,50 1.207,50 1.207,50 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 750,00 900,00 900,00 2.600,00 100,00% DE9-EL-0105-03-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 AN9 - Anlage von öffentliche Ausgaben in EUR) Kiebitzinseln Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.207,50 1.207,50 1.207,50 1.207,50 1.207,50 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 154,00 295,00 2,00 451,00 DE9-EL-0105-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 GN5-Artenreiches öffentliche Ausgaben in EUR) Dauergrünland 6 Geplanter durchschnittlicher Kennarten Höchstbetrag pro Einheit (falls Umschichtungsmittel zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.000,00 6.400,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 GN5-Artenreiches öffentliche Ausgaben in EUR) Dauergrünland 6 Geplanter durchschnittlicher Kennarten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE6- O.14 (Einheit: Hektar) 90,00 95,00 95,00 95,00 95,00 470,00 80,00% DE9-EL-0105-04-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 GN5-Artenreiches öffentliche Ausgaben in EUR) Dauergrünland 8 Geplanter durchschnittlicher Kennarten Höchstbetrag pro Einheit (falls Umschichtungsmittel zutreffend) (EUR) DE 1846 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE5- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.000,00 6.150,00 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% DE9-EL-0105-04-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 GN5-Artenreiches öffentliche Ausgaben in EUR) Dauergrünland 8 Geplanter durchschnittlicher Kennarten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE6- O.14 (Einheit: Hektar) 30,00 35,00 35,00 35,00 35,00 170,00 80,00% DE9-EL-0105-05-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 BF8: Anlage von Hecken öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE5- zutreffend) (EUR) 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- O.14 (Einheit: Hektar) 201,00 131,00 101,00 101,00 101,00 200,00 835,00 100,00% DEA-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 415,00 415,00 415,00 415,00 415,00 415,00 Wiese ohne zeitliche öffentliche Ausgaben in EUR) Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5122) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 315,00 315,00 315,00 Wiese ohne zeitliche öffentliche Ausgaben in EUR) Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5122) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter durchschnittlicher Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 355,00 355,00 355,00 355,00 355,00 355,00 Wiese ohne zeitliche öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1847 DE Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5124) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 255,00 255,00 255,00 Wiese ohne zeitliche öffentliche Ausgaben in EUR) Einschränkung; Verbot Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5124) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter durchschnittlicher Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 20.05.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Geplanter durchschnittlicher - bis 200m ü. NN (5151) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 435,00 450,00 450,00 450,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 20.05.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5151) Geplanter durchschnittlicher auf Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 610,00 610,00 610,00 610,00 610,00 610,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1848 DE 20.05.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5152) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 495,00 510,00 510,00 510,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 20.05.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5152) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 580,00 580,00 580,00 580,00 580,00 580,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Geplanter durchschnittlicher - bis 200m ü. NN (5153) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 465,00 480,00 480,00 480,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5153) Geplanter durchschnittlicher auf Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1849 DE 01.06.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5154) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 535,00 550,00 550,00 550,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.06.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5154) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 610,00 610,00 610,00 610,00 610,00 610,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Geplanter durchschnittlicher - bis 200m ü. NN (5155) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 495,00 510,00 510,00 510,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5155) Geplanter durchschnittlicher auf Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-15 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1850 DE 15.06.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5156) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-16 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 585,00 600,00 600,00 600,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 15.06.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - 200m ü. NN (5156) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-17 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 390,00 390,00 390,00 390,00 390,00 390,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.06./15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN Geplanter durchschnittlicher (5157/5163) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-18 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 275,00 290,00 290,00 290,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.06./15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5157/5163) auf Flächen Geplanter durchschnittlicher mit ÖR GAPDZG § 20 Höchstbetrag pro Einheit (falls Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-19 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1851 DE 01.06./15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5158/5164) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-20 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 335,00 350,00 350,00 350,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.06./15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5158/5164) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-21 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 410,00 410,00 410,00 410,00 410,00 410,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 15.06./01.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN Geplanter durchschnittlicher (5159/5165) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-22 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 295,00 310,00 310,00 310,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 15.06./01.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5159/5165) auf Flächen Geplanter durchschnittlicher mit ÖR GAPDZG § 20 Höchstbetrag pro Einheit (falls Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-23 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 480,00 480,00 480,00 480,00 480,00 480,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1852 DE 15.06./01.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5160/5166) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-24 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 365,00 380,00 380,00 380,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 15.06./01.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5160/5166) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-25 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.07./15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN Geplanter durchschnittlicher (5161/5167) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-26 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 325,00 340,00 340,00 340,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.07./15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - über 200/400 m ü. NN (5161/5167) auf Flächen Geplanter durchschnittlicher mit ÖR GAPDZG § 20 Höchstbetrag pro Einheit (falls Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-27 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 520,00 520,00 520,00 520,00 520,00 520,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1853 DE 01.07./15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5162/5168) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-28 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 405,00 420,00 420,00 420,00 Wiese 1. Schnitt ab öffentliche Ausgaben in EUR) 01.07./15.07.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - über 200/400 m ü. NN (5162/5168) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-29 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Zusatzmaßnahme: Pflicht öffentliche Ausgaben in EUR) zur Mahdverschiebung über den regulären Mahdtermin hinaus bei Vorkommen gefährdeter Geplanter durchschnittlicher Arten (5169) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-30 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 595,00 595,00 595,00 595,00 595,00 595,00 Biotoppflege durch öffentliche Ausgaben in EUR) Mahd nach biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5210) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-31 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 480,00 495,00 495,00 495,00 Biotoppflege durch öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1854 DE Mahd nach biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5210) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-32 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Zusatzmaßnahme: 2. öffentliche Ausgaben in EUR) Mahd ab 15.09. (5550) auf Flächen mit Vorkommen gefährdeter Arten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-33 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 615,00 615,00 615,00 615,00 615,00 615,00 Umwandlung Acker in öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland als Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - Selbstbegrünung od. Rahmenmischung 1. Jahr Geplanter durchschnittlicher (5100a) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-34 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.040,00 2.040,00 2.040,00 2.040,00 2.040,00 2.040,00 Umwandlung Acker in öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland als Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - Mahgutübertragung od. Regiosaatgut - 1. Jahr Geplanter durchschnittlicher (5100b) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-35 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 440,00 Umwandlung Acker in öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1855 DE Grünland als Grundlage zur Entwicklung von artenreichem Grünland - Folgejahre (5100) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-36 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.290,00 1.290,00 1.290,00 1.290,00 1.290,00 1.290,00 Zusatzmaßnahme: öffentliche Ausgaben in EUR) Handarbeitsleistungen beim Mähen und/oder Bergen des Schnittgutes z.b. aufgrund steiler Hanglagen/Nassgrünland Geplanter durchschnittlicher (5510) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-37 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Zusatzmaßnahme: öffentliche Ausgaben in EUR) Einsatz insektenschonender Mähtechnik (5520) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-D] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-01-a-38 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Zusatzmaßnahme: öffentliche Ausgaben in EUR) besondere Bewirtschaftungserschwe rnisse od. -auflagen wie Einsatz spezieller Geräte, Entsorgung nicht verwertbaren Geplanter durchschnittlicher Aufwuchses, manuelle Höchstbetrag pro Einheit (falls Bekämpfung von zutreffend) (EUR) Giftpflanzen (5560) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-D] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 760,00 2.500,00 18.900,00 19.700,00 20.500,00 21.000,00 83.360,00 57,00% DEA-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 470,00 470,00 470,00 470,00 470,00 470,00 Weide ohne zeitliche öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1856 DE Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5121) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-E] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 355,00 370,00 370,00 370,00 Weide ohne zeitliche öffentliche Ausgaben in EUR) Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – bis 200m ü. NN (5121) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter durchschnittlicher Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 345,00 345,00 345,00 345,00 345,00 345,00 Weide ohne zeitliche öffentliche Ausgaben in EUR) Einschränkung; Verbot: Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5123) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-E] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 245,00 245,00 245,00 Weide ohne zeitliche öffentliche Ausgaben in EUR) Einschränkung; Verbot Düngung, PSM, Nachsaat – über 200m ü. NN (5123) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Geplanter durchschnittlicher Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 675,00 675,00 675,00 675,00 675,00 675,00 Weide: auf 2 GVE öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1857 DE beschränkte Besatzdichte v. 15.03. bis 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- Geplanter durchschnittlicher Dünger, PSM - bis 200m Höchstbetrag pro Einheit (falls ü. NN (5131) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 560,00 575,00 575,00 575,00 Weide: max. 2 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 15.03. - 15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N- Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5131) auf Geplanter durchschnittlicher Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 710,00 710,00 710,00 710,00 710,00 710,00 Weide: max. 2 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 15.03. - 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5132) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-E] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 595,00 610,00 610,00 610,00 Weide: max. 2 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 15.03. - 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5132) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 410,00 410,00 410,00 410,00 410,00 410,00 Weide: max. 2 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1858 DE v. 01.04.-01.07./01.04.- 15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Geplanter durchschnittlicher - ab 200m/über 400m ü. Höchstbetrag pro Einheit (falls NN (5133/5135) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 295,00 310,00 310,00 310,00 Weide: max. 2 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 01.04.-01.07./01.04.- 15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN Geplanter durchschnittlicher (5133/5135) auf Flächen Höchstbetrag pro Einheit (falls mit ÖR GAPDZG § 20 zutreffend) (EUR) Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 490,00 490,00 490,00 490,00 490,00 490,00 Weide: max. 2 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 01.04.-01.07./01.04.- 15.07.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m über Geplanter durchschnittlicher NN (5134/5136) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 375,00 390,00 390,00 390,00 Weide: max. 2 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 01.04.-01.07./01.04.- 15.07.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m ü. NN (5134/5136) auf Geplanter durchschnittlicher Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DE 1859 DE DEA-EL-0105-02-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 Weide: max. 4 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 15.03.-15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Geplanter durchschnittlicher - bis 200m ü. NN (5141) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 435,00 450,00 450,00 450,00 Weide: max. 4 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 15.03.-15.06.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - bis 200m ü. NN (5141) Geplanter durchschnittlicher auf Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-15 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 625,00 625,00 625,00 625,00 625,00 625,00 Weide: max. 4 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 15.03. - 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5142) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-E] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-16 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 510,00 525,00 525,00 525,00 Weide: max. 4 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 15.03. - 15.06.; Verbot: alle N-Dünger, PSM, Nachsaat - bis 200m ü. NN (5142) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-17 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 Weide: max. 4 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1860 DE v. 01.04.-01.07./01.04.- 15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM Geplanter durchschnittlicher - ab 200m/über 400m ü. Höchstbetrag pro Einheit (falls NN (5143/5145) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-18 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 255,00 270,00 270,00 270,00 Weide: max. 4 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 01.04.-01.07./01.04.- 15.07.; Verbot: flüssige org. Dünger, Geflügelmist, Gärreste, mineral. N-Dünger, PSM - ab 200m ü. NN Geplanter durchschnittlicher (5143/5145) auf Flächen Höchstbetrag pro Einheit (falls mit ÖR GAPDZG § 20 zutreffend) (EUR) Abs. 1 4. (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-19 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 445,00 445,00 445,00 445,00 445,00 445,00 Weide: max. 4 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 01.04.-01.07./01.04.- 15.07.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m über Geplanter durchschnittlicher NN (5144/5146) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-20 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 330,00 345,00 345,00 345,00 Weide: max. 4 GVE/ha öffentliche Ausgaben in EUR) v. 01.04.-01.07./01.04.- 15.07.; Verbot: alle N- Dünger, PSM, Nachsaat - ab 200m/über 400m ü. NN (5144/5146) auf Geplanter durchschnittlicher Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 4. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DE 1861 DE DEA-EL-0105-02-a-21 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 Ganzjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Weideprojekte; max. 0,6 GVE/ha; Verbot: Düngung, PSM (5170) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-E] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-22 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 445,00 460,00 460,00 460,00 Ganzjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Weideprojekte; max. 0,6 GVE/ha; Verbot: Düngung, PSM (5170) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-23 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 620,00 620,00 620,00 620,00 620,00 620,00 Biotoppflege durch öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung nach biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5200) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-E] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-24 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 505,00 520,00 520,00 520,00 Biotoppflege durch öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung nach biotopspezifischen Vorgaben; Verbot: Düngung, PSM (5200) auf Flächen mit ÖR Geplanter durchschnittlicher GAPDZG § 20 Abs. 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-02-a-25 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Zusatzmaßnahme: öffentliche Ausgaben in EUR) Einsatz von Ziegen in Schafherden (5500) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DE 1862 DE DEA-EL-0105-02-a-26 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 Zusatzmaßnahme: öffentliche Ausgaben in EUR) Beseitung unerwünschten Gehözaufwuchses zur Erhaltung von Geplanter durchschnittlicher Grünlandbiotopen (5530) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-E] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 560,00 1.400,00 13.000,00 13.400,00 13.800,00 14.000,00 56.160,00 57,00% DEA-EL-0105-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 540,00 540,00 540,00 540,00 540,00 540,00 Getreideanbau mit weiter öffentliche Ausgaben in EUR) Reihe (mindestens 20 cm) ohne den Einsatz von Fungiziden, Insektiziden und mineralischen Geplanter durchschnittlicher Düngemitteln Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-F] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Stoppelbrache in öffentliche Ausgaben in EUR) Ergänzung zu DEA-EL- 0105-03-a-01 bei Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-F] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-F] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 850,00 1.300,00 2.100,00 2.940,00 3.360,00 3.780,00 14.330,00 57,00% DEA-EL-0105-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 460,00 460,00 460,00 460,00 460,00 460,00 Anbau von mehrjährigen öffentliche Ausgaben in EUR) Wildpflanzenmischungen Geplanter durchschnittlicher (einmaliger Herbizid- Höchstbetrag pro Einheit (falls Einsatz zur Etablierung zutreffend) (EUR) und im Einzelfall nach Genehmigung möglich) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 180,00 230,00 280,00 330,00 380,00 1.700,00 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DE 1863 DE DEA-EL-0105-03-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 785,00 785,00 785,00 785,00 785,00 785,00 Feldhamster freundliche öffentliche Ausgaben in EUR) Fruchtfolge mit mind. zweijährigem Anbau von Luzerne, Klee, Kleegras und zwei Jahren Getreide Geplanter durchschnittlicher oder Körnerleguminosen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 1.145,00 Ackerrandstreifen – öffentliche Ausgaben in EUR) Feldflora; Verbot: flüssige org. Dünger, ätzende Dünger, mineral. N-Dünger, PSM (außer Saatgutbeizen), Geplanter durchschnittlicher Untersaaten (5010) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.015,00 995,00 995,00 995,00 Ackerrandstreifen – öffentliche Ausgaben in EUR) Feldflora; Verbot: flüssige org. u. ätzende Dünger, mineral. N- Dünger, PSM (außer Saatgutbeizen), Untersaaten (5010) auf Geplanter durchschnittlicher Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 6. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Verpflichtung zur öffentliche Ausgaben in EUR) Untersaat bzw. Einsaat einer Zwischenfrucht (5021) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-H] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Verbot von Tiefpflügen öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1864 DE (5022) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-H] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Doppelte Saatreihe öffentliche Ausgaben in EUR) Wintergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische Beikrautregulierung v. Geplanter durchschnittlicher 01.04.-30.06. (5026) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 Ernterverzicht von öffentliche Ausgaben in EUR) Getreide (plus Körnerleguminosen - Feldhamster); bis 28.02. des Folgejahres (bis 20.09;15.10. - Geplanter durchschnittlicher Feldhamster) (5025) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 1.750,00 Ackerbrache einjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter durchschnittlicher A) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.970,00 1.970,00 1.970,00 1.970,00 1.970,00 1.970,00 Ackerbrache mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1865 DE Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter durchschnittlicher B) - im Jahr der Einsaat Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.970,00 1.970,00 Ackerbrache mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Einsaat; vorgegebene Rahmenmischung; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter durchschnittlicher B) - in den Folgejahren Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Ackerbrache einjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Einsaat; mit Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter durchschnittlicher C) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-c-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.280,00 2.280,00 2.280,00 2.280,00 1.680,00 1.680,00 Ackerbrache mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Einsaat; mit Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter durchschnittlicher C) - im Jahr der Einsaat Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-c-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.530,00 1.530,00 Ackerbrache mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1866 DE Einsaat; mit Regiosaatgut; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement (5042 Geplanter durchschnittlicher D) - in den Folgejahren Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 185,00 185,00 185,00 185,00 185,00 185,00 Stoppelbrache in öffentliche Ausgaben in EUR) geeigneten Kulturen; bis 15.10. (20.09. bei nachfolgend Wintergerste, Winterhafer); Verbot: Herbzideinsatz, Geplanter durchschnittlicher mechanische Höchstbetrag pro Einheit (falls Beikrautregulierung zutreffend) (EUR) (5024 F) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 Stoppelbrache in öffentliche Ausgaben in EUR) geeigneten Kulturen; bis 28.02. des Folgejahres; Verbot: Herbzideinsatz, mechanische Beikrautregulierung Geplanter durchschnittlicher (5024) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.455,00 1.455,00 1.455,00 1.455,00 1.455,00 1.455,00 Doppelte Saatreihe öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1867 DE Sommergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische Beikrautregulierung v. Geplanter durchschnittlicher 01.04.-30.06. (5027) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-16 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.325,00 1.305,00 1.305,00 1.305,00 Doppelte Saatreihe öffentliche Ausgaben in EUR) Sommergetreide; Verbot: Düngung, PSM (außer Saatgutbeizen), mechanische Beikrautregulierung v. 01.04.-30.06. (5027) auf Geplanter durchschnittlicher Flächen mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls GAPDZG § 20 Abs. 1 6. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-17 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 Beschränkung auf einen öffentliche Ausgaben in EUR) zweimaligen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr - Feldhamsterschutz Geplanter durchschnittlicher (5032) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-18 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 130,00 130,00 130,00 Beschränkung auf einen öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1868 DE zweimaligen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr in Feldhamstergebieten (5032) auf Flächen mit Geplanter durchschnittlicher ÖR GAPDZG § 20 Abs. Höchstbetrag pro Einheit (falls 1 6. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-19 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 295,00 295,00 295,00 295,00 295,00 295,00 Verbot: Einsatz von öffentliche Ausgaben in EUR) Insektiziden/Rodentizide n (5033) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-H] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-21 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 165,00 145,00 145,00 145,00 Verbot: Einsatz von öffentliche Ausgaben in EUR) Insektiziden/Rodentizide n (5033) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. 1 6. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-H] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-22 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 135,00 135,00 135,00 135,00 135,00 135,00 Einschränkung öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1869 DE organische Düngung auf Festmist, Champost, Kompost - Feldhamsterschutz Geplanter durchschnittlicher (5035) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-a-23 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 55,00 Verbot: Einsatz von öffentliche Ausgaben in EUR) Rodentiziden - Feldhamsterschutz (5036) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-H] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 Bewirtschaftung kleiner öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerschläge Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 236.400,00 190.000,00 202.000,00 210.100,00 210.100,00 210.099,00 1.258.699,00 DEA-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.620,00 1.620,00 1.620,00 1.620,00 1.620,00 1.620,00 Anlage mehrjähriger öffentliche Ausgaben in EUR) Buntbrachen bei Verzicht Geplanter durchschnittlicher auf Pflanzenschutzmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls (Herbizid-Einsatz im zutreffend) (EUR) Einzelfall nach Genehmigung möglich) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 2.000,00 3.800,00 5.500,00 6.050,00 6.650,00 7.310,00 31.310,00 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-03-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1.600,00 Ackerbrache - öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1870 DE selbstbegrünt; Verbot: Düngung, PSM, Nutzung; Vorgabe Pflegemanagement Geplanter durchschnittlicher (5041) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-H] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 270,00 1.800,00 9.200,00 10.000,00 10.600,00 11.200,00 43.070,00 57,00% DEA-EL-0105-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.520,00 1.520,00 1.520,00 1.520,00 1.520,00 1.520,00 Pflege von bestehenden öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. Geplanter durchschnittlicher PSM-Behandlung der Höchstbetrag pro Einheit (falls Bäume (5301) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Extensive Unternutzung öffentliche Ausgaben in EUR) von Streuobstbeständen; Verbot: chemisch-synth. PSM und Düngemittel (5302) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-I] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Extensive Unternutzung öffentliche Ausgaben in EUR) von Streuobstbeständen; Verbot: chemisch-synth. PSM und Düngemittel (5302) auf Flächen mit ÖR GAPDZG § 20 Abs. Geplanter durchschnittlicher 1 4. Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.900,00 1.900,00 1.900,00 Pflege von bestehenden öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1871 DE Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. Geplanter durchschnittlicher PSM-Behandlung der Höchstbetrag pro Einheit (falls Bäume - ab 2026 4J zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.530,00 2.530,00 2.530,00 Pflege von bestehenden öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstbeständen; mind. 35 Bäume/ha; Erziehung-, Erhaltungs-, Verjüngungsschnitt nach fachlichen Vorgaben; Verbot: chemisch-synth. Geplanter durchschnittlicher PSM-Behandlung der Höchstbetrag pro Einheit (falls Bäume - ab 2026 3J zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 0,60 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 Pflege bestehender öffentliche Ausgaben in EUR) Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Geplanter durchschnittlicher Standardaufwand Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 0,90 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 Pflege bestehender öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1872 DE Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter Aufwand (z.B. breite Geplanter durchschnittlicher Hecken, Dornengehölze, Höchstbetrag pro Einheit (falls große Schnittmengen) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-b-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 7.500,00 7.500,00 7.500,00 Pflege bestehender öffentliche Ausgaben in EUR) Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Geplanter durchschnittlicher Standardaufwand - ab Höchstbetrag pro Einheit (falls 2026 4J zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-b-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Pflege bestehender öffentliche Ausgaben in EUR) Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; Geplanter durchschnittlicher Standardaufwand - ab Höchstbetrag pro Einheit (falls 2026 3J zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0105-05-b-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 11.250,00 11.250,00 11.250,00 Pflege bestehender öffentliche Ausgaben in EUR) Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter Geplanter durchschnittlicher Aufwand - ab 2026 4J Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DE 1873 DE DEA-EL-0105-05-b-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 15.000,00 15.000,00 15.000,00 Pflege bestehender öffentliche Ausgaben in EUR) Hecken durch Auf-den- Stock-Setzen/Auslichten; Reisigentfernung/- aufschichtung; ggf. Nachpflanzung; erhöhter Geplanter durchschnittlicher Aufwand - ab 2026 3J Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-I] 91(3)(b) - 70-DEA- O.14 (Einheit: Hektar) 35,00 200,00 1.150,00 1.180,00 1.200,00 1.220,00 4.985,00 57,00% DEB-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 225,00 225,00 225,00 225,00 225,00 225,00 Grundmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_Mähwiesen Geplanter durchschnittlicher und Weiden mit Verzicht Höchstbetrag pro Einheit (falls auf N-Düngung und zutreffend) (EUR) Mahd nicht vor 15.Mai (GMW) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 2.910,00 4.245,00 7.012,00 7.181,00 7.458,00 5.029,00 33.835,00 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Zusatzmodul:VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_GMW + ZM: Abweichende Bewirtschaftungsvorgabe n hinsichtlich Nutzungshäufigkeit oder Geplanter durchschnittlicher -zeitpunkt aus Höchstbetrag pro Einheit (falls Artenschutzgründen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-A] 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1874 DE Grünland_GMW + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Geplanter durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd Höchstbetrag pro Einheit (falls im Folgejahr zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-A] 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_GMW + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd Geplanter durchschnittlicher im 3. Höchstbetrag pro Einheit (falls Bewirtschaftungsjahr zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-A] 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_GMW + ZM: ganzjährige Beweidung (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEB-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% DEB-EL-0105-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_GMW + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), Geplanter durchschnittlicher hoher Bodenfeuchte, Höchstbetrag pro Einheit (falls schlechter Zuwegung zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-A] 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% [DEB-A] 91(3)(c) - 70-DEB- O.14 (Einheit: Hektar) 210,00 285,00 390,00 431,00 471,00 305,00 2.092,00 100,00% DE 1875 DE DEB-EL-0105-01-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 110,00 110,00 110,00 110,00 110,00 110,00 VN Grünland_GMW mit öffentliche Ausgaben in EUR) Verzicht auf N-Düngung Geplanter durchschnittlicher und Mahd nicht vor Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.Mai+ DZ-0404 zutreffend) (EUR) ExtDGL (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEB- O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 750,00 1.000,00 1.100,00 1.100,00 600,00 5.050,00 100,00% DEB-EL-0105-01-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Grundmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_VN Geplanter durchschnittlicher Artenreiches Grünland Höchstbetrag pro Einheit (falls (GA) mit Verzicht auf zutreffend) (EUR) jegliche Düngung und Nutzung nicht vor 15. Juni (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 3.515,00 3.500,00 6.400,00 6.880,00 4.650,00 1.310,00 26.255,00 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-01-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_GA + ZM: Abw. Bewirtschaftungsvorgabe n hinsichtlich Nutzungshäufigkeit oder Geplanter durchschnittlicher -zeitpunkt aus Höchstbetrag pro Einheit (falls Artenschutzgründen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-B] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-01-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_GA + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Geplanter durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd Höchstbetrag pro Einheit (falls im Folgejahr zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-B] 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-01-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1876 DE Grünland_GA + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Vertragsfläche zur Mahd Geplanter durchschnittlicher im 3. Höchstbetrag pro Einheit (falls Bewirtschaftungsjahr zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-B] 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-01-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_GA + ZM: ganzjährige Beweidung (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEB-B] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% DEB-EL-0105-01-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_GA + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Hangneigung (CCW2), Geplanter durchschnittlicher hoher Bodenfeuchte, Höchstbetrag pro Einheit (falls schlechter Zuwegung zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-B] 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-01-a-16 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Geplanter durchschnittlicher Altgrasinseln auf Höchstbetrag pro Einheit (falls Vertragsfläche zur Mahd zutreffend) (EUR) im Folgejahr (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-B] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-01-a-17 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1877 DE Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Geplanter durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd Höchstbetrag pro Einheit (falls im 3. zutreffend) (EUR) Bewirtschaftungsjahr (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-B] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-01-a-18 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_Umwandlung Acker in artenreiches Grünland + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Geplanter durchschnittlicher Hangneigung (CCW2), Höchstbetrag pro Einheit (falls hoher Bodenfeuchte, zutreffend) (EUR) schlechter Zuwegung (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-B] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% [DEB-B] 91(3)(b) - 70-DEB- O.14 (Einheit: Hektar) 700,00 880,00 2.085,00 2.224,00 2.368,00 1.818,00 10.075,00 50,00% DEB-EL-0105-01-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 185,00 185,00 185,00 185,00 185,00 185,00 VN Grünland_VN öffentliche Ausgaben in EUR) Artenreiches Grünland Geplanter durchschnittlicher (GA) mit Verzicht auf Höchstbetrag pro Einheit (falls jegliche Düngung und zutreffend) (EUR) Nutzung nicht vor 15. Juni + DZ-0404 ExtDGL (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 510,00 850,00 1.100,00 1.200,00 1.200,00 700,00 5.560,00 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-01-a-15 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 700,00 Grundmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland_Umwandlung Geplanter durchschnittlicher Acker in artenreiches Höchstbetrag pro Einheit (falls Grünland mit Vorgaben zutreffend) (EUR) DE 1878 DE hinsichtlich Begrünungsmaßnahmen und Verzicht auf Düngung O.14 (Einheit: Hektar) 135,00 320,00 578,00 606,00 637,00 534,00 2.810,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 Grundmodul VN öffentliche Ausgaben in EUR) Acker_Extensivgetreide Geplanter durchschnittlicher mit doppeltem Höchstbetrag pro Einheit (falls Saatreihenabstand und zutreffend) (EUR) Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzverfahren (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 415,00 500,00 585,00 800,00 600,00 230,00 3.130,00 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 75,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Acker_Extensivgetreide Geplanter durchschnittlicher + ZM: Stoppelumbruch Höchstbetrag pro Einheit (falls nicht vor 1. Okt./hohe zutreffend) (EUR) Stoppel auf angrenzenden Flächen (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 230,00 485,00 630,00 662,00 695,00 500,00 3.202,00 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 780,00 780,00 780,00 780,00 780,00 Einführung mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Blühstreifen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 4.500,00 DEB-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 820,00 820,00 820,00 820,00 820,00 Einführung mehrjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Blühstreifen - Kombination DZ-0407 Natura 2000 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEB-C] zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-03-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 730,00 730,00 730,00 730,00 730,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1879 DE mehrjährige Blühstreifen – - Kombination DZ- 0407 Natura 2000 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEB-C] zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0105-03-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Zusatzmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Acker_Mehrjährige Ackerbrache + ZM: Stoppelumbruch nicht vor 1. Okt./hohe Stoppel auf angrenzenden Geplanter durchschnittlicher Flächen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEB-C] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% [DEB-C] 91(3)(c) - 70-DEB- O.14 (Einheit: Hektar) 185,00 190,00 200,00 210,00 220,00 45,00 1.050,00 100,00% DEB-EL-0105-03-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 690,00 690,00 690,00 690,00 690,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) mehrjährige Blühstreifen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 750,00 DEB-EL-0105-03-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 800,00 Grundmodul: VN öffentliche Ausgaben in EUR) Acker_Mehrjährige Geplanter durchschnittlicher Ackerbrache Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% O.14 (Einheit: Hektar) 75,00 90,00 110,00 120,00 130,00 65,00 590,00 DEB-EL-0105-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Grundmodul: VN 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Kennarten des Geplanter durchschnittlicher artenreichen Grünlands Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.800,00 2.100,00 1.000,00 1.400,00 450,00 7.750,00 DEB-EL-0105-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN 6 öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1880 DE Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Geplanter durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd Höchstbetrag pro Einheit (falls im Folgejahr zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-D] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-04-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Geplanter durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd Höchstbetrag pro Einheit (falls im 3. zutreffend) (EUR) Bewirtschaftungsjahr (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-D] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-04-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 205,00 Zusatzmodul: VN 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Geplanter durchschnittlicher Hangneigung (CCW2), Höchstbetrag pro Einheit (falls hoher Bodenfeuchte, zutreffend) (EUR) schlechter Zuwegung (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-D] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-04-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Zusatzmodul: VN 8 öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1881 DE Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: einjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Geplanter durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd Höchstbetrag pro Einheit (falls im Folgejahr zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-D] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-04-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 205,00 Zusatzmodul: VN 8 öffentliche Ausgaben in EUR) Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: mehrjährige Brachestrukturen als alternierende Altgrasinseln auf Geplanter durchschnittlicher Vertragsfläche zur Mahd Höchstbetrag pro Einheit (falls im 3. zutreffend) (EUR) Bewirtschaftungsjahr (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-D] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0105-04-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Zusatzmodul: VN 8 öffentliche Ausgaben in EUR) Kennarten des artenreichen Grünlands + ZM: Erschwerniszuschlag für Bewirtschaftung von Flächen mit starker Geplanter durchschnittlicher Hangneigung (CCW2), Höchstbetrag pro Einheit (falls hoher Bodenfeuchte, zutreffend) (EUR) schlechter Zuwegung (Finanzhilfe - Homogen) [DEB-D] 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% [DEB-D] 91(3)(b) - 70-DEB- O.14 (Einheit: Hektar) 230,00 395,00 470,00 530,00 590,00 420,00 2.635,00 50,00% DEB-EL-0105-04-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 250,00 Grundmodul: VN 8 öffentliche Ausgaben in EUR) Kennarten des Geplanter durchschnittlicher artenreichen Grünlands Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1882 DE 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 950,00 2.100,00 2.205,00 2.315,00 1.931,00 10.001,00 DEB-EL-0105-06-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 765,00 765,00 765,00 765,00 765,00 Umweltschonender öffentliche Ausgaben in EUR) Steillagenweinbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.520,00 7.520,00 DEB-EL-0105-06-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.555,00 2.555,00 2.555,00 2.555,00 2.555,00 Umweltschonender öffentliche Ausgaben in EUR) Steilstlagenweinbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 750,00 DEB-EL-0105-07-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Umsetzung kooperativer öffentliche Ausgaben in EUR) Biodiversitätsmaßnahme Geplanter durchschnittlicher n Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 112,00 112,00 224,00 DEC-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung inkl. Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkt ab Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.06. (Grundförderung) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.14 (Einheit: Hektar) 6.350,00 6.350,00 6.350,00 6.350,00 6.350,00 31.750,00 68,86% DEC-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 291,00 291,00 291,00 291,00 291,00 291,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung inkl. Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkt ab Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.07. (Grundförderung) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.14 (Einheit: Hektar) 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 5.500,00 68,86% DEC-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung inkl. Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkt ab Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.06. (Grundförderung) zutreffend) (EUR) in Kombination mit EL- 0108 (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 4.500,00 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DE 1883 DE DEC-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 266,00 266,00 266,00 266,00 266,00 266,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung inkl. Geplanter durchschnittlicher Schnittzeitpunkt ab Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.07. (Grundförderung) zutreffend) (EUR) in Kombination mit EL- 0108 (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 900,00 900,00 900,00 900,00 900,00 4.500,00 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DEC-EL-0105-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 Verzicht auf flüssigen öffentliche Ausgaben in EUR) Wirtschaftsdünger in Geplanter durchschnittlicher Summe ganzjährig Höchstbetrag pro Einheit (falls (Zusatzmodul zu EL- zutreffend) (EUR) 0105-01-a-01 oder EL- 0105-01-a-02) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DEC-EL-0105-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Verzicht auf flüssigen öffentliche Ausgaben in EUR) Wirtschaftsdünger in Geplanter durchschnittlicher Summe ganzjährig Höchstbetrag pro Einheit (falls 22,42 22,42 22,42 22,42 (Zusatzmodul zu EL- zutreffend) (EUR) 0105-01-a-01 oder EL- 0105-01-a-02) in Kombination mit ÖR4 mit ÖR4 (Finanzhilfe - O.14 (Einheit: Hektar) 354,00 354,00 354,00 354,00 354,00 1.770,00 Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DEC-EL-0105-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 91,00 91,00 91,00 91,00 91,00 Verzicht auf Düngung öffentliche Ausgaben in EUR) aller Art in Summe Geplanter durchschnittlicher ganzjährig (Zusatzmodul Höchstbetrag pro Einheit (falls zu EL-0105-01-a-01 oder zutreffend) (EUR) EL-0105-01-a-02) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.14 (Einheit: Hektar) 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 2.000,00 68,86% DEC-EL-0105-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 31,50 31,50 31,50 31,50 31,50 Verzicht auf Düngung öffentliche Ausgaben in EUR) aller Art in Summe Geplanter durchschnittlicher ganzjährig (Zusatzmodul Höchstbetrag pro Einheit (falls zu EL-0105-01-a-01 oder zutreffend) (EUR) DE 1884 DE EL-0105-01-a-02) in Kombination mit ÖR4 (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 362,00 362,00 362,00 362,00 362,00 1.810,00 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DEC-EL-0105-01-b-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 66,00 66,00 66,00 66,00 66,00 66,00 Verzicht auf Düngung öffentliche Ausgaben in EUR) aller Art in Summe Geplanter durchschnittlicher ganzjährig (Zusatzmodul Höchstbetrag pro Einheit (falls zu EL-0105-01-a-01 oder zutreffend) (EUR) EL-0105-01-a-02) in Kombination mit EL- 0108 (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 404,00 404,00 404,00 404,00 404,00 2.020,00 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DEC-EL-0105-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 29,00 29,00 29,00 29,00 29,00 Grosskörnige öffentliche Ausgaben in EUR) Leguminosen mit ÖR 2 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEC- zutreffend) (EUR) 68,86% O.14 (Einheit: Hektar) 7.620,00 7.620,00 7.620,00 7.620,00 7.620,00 38.100,00 DEC-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 Artenreiche öffentliche Ausgaben in EUR) Kulturlandschaft mit Geplanter durchschnittlicher ÖR1a Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.14 (Einheit: Hektar) 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 650,00 DEC-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Artenreiche öffentliche Ausgaben in EUR) Kulturlandschaft ohne Geplanter durchschnittlicher ÖR1a Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.14 (Einheit: Hektar) 85,00 85,00 85,00 85,00 85,00 425,00 DEC-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 767,00 767,00 767,00 767,00 767,00 mehrjährige Blühflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEC- Höchstbetrag pro Einheit (falls 68,86% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 281,00 281,00 281,00 281,00 281,00 1.405,00 DEC-EL-0105-03-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 267,00 267,00 267,00 267,00 267,00 267,00 Anlage von mehrjähriger öffentliche Ausgaben in EUR) Blühfläche ohne Nutzung Geplanter durchschnittlicher des Aufwuchses mit ÖR Höchstbetrag pro Einheit (falls 1a zutreffend) (EUR) DE 1885 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.14 (Einheit: Hektar) 183,00 183,00 183,00 183,00 183,00 915,00 68,86% DEC-EL-0105-05-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 378,00 325,00 325,00 325,00 325,00 Streuobstförderung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEC- Höchstbetrag pro Einheit (falls 68,86% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.500,00 DED-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 397,00 397,00 397,00 397,00 397,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – erste Höchstbetrag pro Einheit (falls Mahd ab 01.06. unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5a) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 7.700,00 7.473,00 7.518,00 7.518,00 7.518,00 37.727,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 167,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – erste Höchstbetrag pro Einheit (falls Mahd ab 01.06. unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5a + ÖBL) O.14 (Einheit: Hektar) 795,00 1.022,00 1.032,00 1.032,00 1.032,00 4.913,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 422,00 422,00 422,00 422,00 422,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – erste Höchstbetrag pro Einheit (falls Mahd ab 15.06. unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5b) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 3.700,00 3.350,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 17.250,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 192,00 264,00 264,00 264,00 264,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – erste Höchstbetrag pro Einheit (falls Mahd ab 15.06. unter zutreffend) (EUR) DE 1886 DE Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5b + ÖBL) O.14 (Einheit: Hektar) 405,00 760,00 765,00 765,00 765,00 3.460,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 482,00 482,00 482,00 482,00 482,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – erste Höchstbetrag pro Einheit (falls Mahd ab 01.07. bzw. ab zutreffend) (EUR) 01.08. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5c) O.14 (Einheit: Hektar) 4.800,00 4.660,00 4.660,00 4.660,00 4.673,00 23.453,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 252,00 384,00 384,00 384,00 384,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – erste Höchstbetrag pro Einheit (falls Mahd ab 01.07. bzw. ab zutreffend) (EUR) 01.08. unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5c + O.14 (Einheit: Hektar) 520,00 725,00 725,00 725,00 725,00 3.420,00 ÖBL) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 534,00 534,00 534,00 534,00 534,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – Höchstbetrag pro Einheit (falls mind. zwei Nutzungen zutreffend) (EUR) pro Jahr –Nutzungspause unter Verzicht auf N- Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5d) O.14 (Einheit: Hektar) 495,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.495,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 304,00 441,00 441,00 441,00 441,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1887 DE artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – Höchstbetrag pro Einheit (falls mind. zwei Nutzungen zutreffend) (EUR) pro Jahr – Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5d + O.14 (Einheit: Hektar) 50,00 100,00 100,00 100,00 100,00 450,00 ÖBL) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 329,00 329,00 329,00 329,00 329,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – Höchstbetrag pro Einheit (falls mind. zwei Nutzungen zutreffend) (EUR) pro Jahr – kurze Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 5e) O.14 (Einheit: Hektar) 345,00 345,00 395,00 395,00 395,00 1.875,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 99,00 99,00 99,00 99,00 99,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – Höchstbetrag pro Einheit (falls mind. zwei Nutzungen zutreffend) (EUR) pro Jahr – kurze Nutzungspause unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 5e + O.14 (Einheit: Hektar) 35,00 35,00 40,00 40,00 40,00 190,00 ÖBL) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 57,00 57,00 57,00 57,00 57,00 Faunaschonende Mahd öffentliche Ausgaben in EUR) auf Grünland (GL 8) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 800,00 900,00 1.050,00 1.050,00 1.050,00 4.850,00 DED-EL-0105-01-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 64,00 64,00 64,00 64,00 64,00 Staffelmahd auf öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1888 DE Grünland (GL 7) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 150,00 200,00 250,00 250,00 250,00 1.100,00 DED-EL-0105-01-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 525,00 525,00 525,00 525,00 525,00 Offenlandbiotope mit öffentliche Ausgaben in EUR) partieller Pflege und Geplanter durchschnittlicher einjähriger Höchstbetrag pro Einheit (falls Nutzungspause auf den zutreffend) (EUR) Teilflächen Pflegemahd unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 3a) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 150,00 150,00 150,00 150,00 700,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 Offenlandbiotope mit öffentliche Ausgaben in EUR) partieller Pflege und Geplanter durchschnittlicher zweijähriger Höchstbetrag pro Einheit (falls Nutzungspause auf den zutreffend) (EUR) Teilflächen Pflegemahd unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 3b) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 99,00 499,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 311,00 311,00 311,00 311,00 311,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – Höchstbetrag pro Einheit (falls Aushagerung unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 6) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 145,00 195,00 245,00 245,00 245,00 1.075,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 81,00 107,00 107,00 107,00 107,00 Spezielle öffentliche Ausgaben in EUR) artenschutzgerechte Geplanter durchschnittlicher Grünlandnutzung – Höchstbetrag pro Einheit (falls Aushagerung in zutreffend) (EUR) DE 1889 DE Kombination unter Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel mit Ökolandbau (GL 6 + ÖBL) O.14 (Einheit: Hektar) 15,00 20,00 25,00 25,00 25,00 110,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 409,00 409,00 409,00 409,00 409,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Hütehaltung oder Geplanter durchschnittlicher Beweidung mit Schafen Höchstbetrag pro Einheit (falls und/oder Ziegen unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel (GL 4a) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 7.500,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 7.800,00 38.700,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 179,00 179,00 179,00 179,00 179,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Hütehaltung oder Geplanter durchschnittlicher Beweidung mit Schafen Höchstbetrag pro Einheit (falls und/oder Ziegen unter zutreffend) (EUR) Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 4a + ÖLB) O.14 (Einheit: Hektar) 800,00 830,00 830,00 830,00 830,00 4.120,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung mit Geplanter durchschnittlicher Raufutterfressern unter Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf N-Düngung zutreffend) (EUR) und Pflanzenschutzmittel (GL 4b) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 2.900,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00 16.500,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung mit Geplanter durchschnittlicher Raufutterfressern unter Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf N-Düngung zutreffend) (EUR) DE 1890 DE und Pflanzenschutzmittel in Kombination mit Ökolandbau (GL 4b + ÖBL) O.14 (Einheit: Hektar) 300,00 350,00 350,00 350,00 350,00 1.700,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 631,00 631,00 631,00 631,00 631,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher für wildkrautreiche Höchstbetrag pro Einheit (falls Äcker nur mit im zutreffend) (EUR) Ökolandbau zugelassenen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln (AL 6a) O.14 (Einheit: Hektar) 1.350,00 1.650,00 1.750,00 1.950,00 2.050,00 8.750,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 401,00 401,00 401,00 401,00 401,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher für wildkrautreiche Höchstbetrag pro Einheit (falls Äcker nur mit im zutreffend) (EUR) Ökolandbau zugelassenen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in Kombination mit Ökolandbau (AL 6a + O.14 (Einheit: Hektar) 140,00 170,00 190,00 200,00 210,00 910,00 ÖBL) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 661,00 661,00 661,00 661,00 661,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher für Vögel der Feldflur Höchstbetrag pro Einheit (falls unter Verzicht auf N- zutreffend) (EUR) Düngung und Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel O.14 (Einheit: Hektar) 2.750,00 3.050,00 3.200,00 3.400,00 3.600,00 16.000,00 (AL 6b) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 431,00 431,00 431,00 431,00 431,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1891 DE Ackerbew. für Vögel d. Geplanter durchschnittlicher Feldflur unter Verzicht Höchstbetrag pro Einheit (falls N-Düngung u. zutreffend) (EUR) Pflanzenschutzmittel bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Komb. mit Ökolandbau O.14 (Einheit: Hektar) 280,00 310,00 325,00 345,00 365,00 1.625,00 (AL 6b + ÖBL) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 270,00 270,00 270,00 270,00 270,00 Insektenschonende öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbewirtschaftung in Geplanter durchschnittlicher speziellen Gebieten unter Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf Herbizide zutreffend) (EUR) und Insektizide ohne Vorgaben zur Düngung (AL 9) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 3.100,00 6.200,00 7.750,00 9.300,00 9.300,00 35.650,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 122,00 122,00 122,00 122,00 122,00 Kleinteilige öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher (AL 8) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 13.000,00 13.000,00 14.500,00 15.000,00 14.950,00 70.450,00 DED-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 713,00 713,00 713,00 713,00 713,00 Mehrjährige Blühfläche öffentliche Ausgaben in EUR) auf Ackerland unter Geplanter durchschnittlicher Verzicht auf Düngung Höchstbetrag pro Einheit (falls und Pflanzenschutzmittel zutreffend) (EUR) (AL 5c) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- O.14 (Einheit: Hektar) 890,00 890,00 890,00 894,00 895,00 4.459,00 100,00% DED-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 221,00 221,00 221,00 221,00 221,00 Mehrjährige Blühfläche öffentliche Ausgaben in EUR) auf Ackerland unter Geplanter durchschnittlicher Verzicht auf Düngung Höchstbetrag pro Einheit (falls und Pflanzenschutzmittel zutreffend) (EUR) DE 1892 DE in Kombination mit DZ- 0401 (nichtprod. AL über GLÖZ 8 hinaus) (AL 5c + ÖR 1a) O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.050,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 5.350,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 686,00 686,00 686,00 686,00 686,00 Artenreicher öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerrandstreifen unter Geplanter durchschnittlicher Verzicht auf N-Düngung Höchstbetrag pro Einheit (falls und Pflanzenschutzmittel zutreffend) (EUR) bis auf die im Ökolandbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel (AL 7) O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 200,00 300,00 300,00 300,00 1.200,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 Faunaschonende Mahd öffentliche Ausgaben in EUR) auf Ackerland (AL 10) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 100,00 150,00 150,00 200,00 201,00 801,00 DED-EL-0105-03-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 114,00 114,00 114,00 114,00 114,00 Selbstbegrünte einjährige öffentliche Ausgaben in EUR) Brache auf Ackerland Geplanter durchschnittlicher unter Verzicht auf Höchstbetrag pro Einheit (falls Düngung und zutreffend) (EUR) Pflanzenschutzmittel (AL 5a) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 3.500,00 3.700,00 3.700,00 4.000,00 4.000,00 18.900,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 540,00 490,00 490,00 490,00 490,00 Selbstbegrünte öffentliche Ausgaben in EUR) mehrjährige Brache auf Geplanter durchschnittlicher Ackerland unter Verzicht Höchstbetrag pro Einheit (falls auf Düngung und zutreffend) (EUR) Pflanzenschutzmittel (AL 5b) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 550,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.550,00 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 48,00 48,00 48,00 48,00 48,00 Selbstbegrünte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1893 DE mehrjährige Brache auf Geplanter durchschnittlicher Ackerland unter Verzicht Höchstbetrag pro Einheit (falls auf Düngung und zutreffend) (EUR) Pflanzenschutzmittel in Kombination mit DZ- 0401 (nichtprod. AL über GLÖZ 8 hinaus) (AL 5b + ÖR 1a) O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 350,00 400,00 400,00 400,00 1.800,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DED-EL-0105-03-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Überwinternde Stoppel öffentliche Ausgaben in EUR) unter Verzicht auf Geplanter durchschnittlicher Düngung und Höchstbetrag pro Einheit (falls Pflanzenschutzmittel zutreffend) (EUR) (AL 15) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- O.14 (Einheit: Hektar) 3.500,00 3.800,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 19.300,00 100,00% DED-EL-0105-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 94,00 109,00 124,00 124,00 124,00 Artenreiches Grünland – öffentliche Ausgaben in EUR) Ergebnisorientierte Geplanter durchschnittlicher Honorierung - 6 Höchstbetrag pro Einheit (falls Kennarten mit zutreffend) (EUR) mindestens einer Nutzung pro Jahr und Belassen von ungenutzten Bereichen bei Mahdnutzung (GL O.14 (Einheit: Hektar) 4.301,00 4.350,00 4.350,00 4.350,00 4.345,00 21.696,00 1a) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0105-04-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 123,00 138,00 153,00 153,00 153,00 Artenreiches Grünland – öffentliche Ausgaben in EUR) Ergebnisorientierte Geplanter durchschnittlicher Honorierung - 8 Höchstbetrag pro Einheit (falls Kennarten mit zutreffend) (EUR) mindestens einer Nutzung pro Jahr und Belassen von ungenutzten Bereichen bei Mahdnutzung (GL O.14 (Einheit: Hektar) 1.950,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 9.950,00 1b) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DED- 100,00% DEE-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1894 DE Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher - Erstmahd vor dem 15.6. Höchstbetrag pro Einheit (falls und Zweitnutzung ab 1.9 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 14.758,00 14.758,00 14.758,00 14.758,00 14.758,00 73.790,00 100,00% DEE-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher - Erstmahd vor dem 15.6. Höchstbetrag pro Einheit (falls und Zweitnutzung ab 1. – zutreffend) (EUR) 80/20 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 1.800,00 3.577,00 4.958,00 4.958,00 4.958,00 20.251,00 80,00% DEE-EL-0105-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher - Erstmahd nach dem Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.7 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 7.269,00 7.269,00 7.269,00 7.269,00 7.269,00 36.345,00 100,00% DEE-EL-0105-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher - Erstmahd nach dem Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.7 – 80/20 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 916,00 1.791,00 2.471,00 71,00 2.471,00 7.720,00 80,00% DEE-EL-0105-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 145,00 145,00 145,00 145,00 145,00 145,00 Verzicht auf min. N- öffentliche Ausgaben in EUR) Dünung, Beweidung mit Geplanter durchschnittlicher Schafen und/oder Ziegen Höchstbetrag pro Einheit (falls zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 1.510,00 1.960,00 2.410,00 2.410,00 2.410,00 910,00 11.610,00 80,00% DEE-EL-0105-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher mit Anlage einer Höchstbetrag pro Einheit (falls unterjährigen zutreffend) (EUR) DE 1895 DE Schonfläche auf mind. 10 v. H. des Schlages, Verzicht auf min. N- Dünung O.14 (Einheit: Hektar) 10.669,00 13.069,00 15.469,00 15.469,00 15.469,00 4.800,00 74.945,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEE-EL-0105-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher mit Anlage einer Höchstbetrag pro Einheit (falls zweijährigen zutreffend) (EUR) Schonfläche auf mind. 5 v. H. des Schlages, Verzicht auf min. N- Dünung O.14 (Einheit: Hektar) 21.331,00 26.131,00 30.931,00 30.931,00 30.931,00 9.600,00 149.855,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEE-EL-0105-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher mit Anlage einer Höchstbetrag pro Einheit (falls unterjährigen zutreffend) (EUR) Schonfläche auf mind. 10 v. H. des Schlages, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Verzicht auf min. N- O.14 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.950,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 900,00 11.550,00 Dünung (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEE-EL-0105-01-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 325,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher mit Anlage einer Höchstbetrag pro Einheit (falls zweijährigen zutreffend) (EUR) Schonfläche auf mind. 5 v. H. des Schlages, Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, Verzicht auf min. N- O.14 (Einheit: Hektar) 3.030,00 3.930,00 4.830,00 4.830,00 4.830,00 1.830,00 23.280,00 Dünung (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEE-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1896 DE Beweidung mit Schafen Geplanter durchschnittlicher und/oder Ziegen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.188,00 2.188,00 2.188,00 2.188,00 188,00 8.940,00 DEE-EL-0105-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung mit Schafen Geplanter durchschnittlicher und/oder Ziegen – 80/20 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 277,00 541,00 735,00 735,00 735,00 3.023,00 DEE-EL-0105-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 305,00 305,00 305,00 305,00 305,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung mit Rindern Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEE- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 7.094,00 7.094,00 7.094,00 7.094,00 7.094,00 35.470,00 DEE-EL-0105-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 305,00 305,00 305,00 305,00 305,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung mit Rindern - Geplanter durchschnittlicher 80/20 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 896,00 1.751,00 2.404,00 2.404,00 2.404,00 9.859,00 DEE-EL-0105-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 755,00 755,00 755,00 755,00 755,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Hütehaltung mit Schafen Geplanter durchschnittlicher und/oder Ziegen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 1.122,00 1.122,00 1.122,00 1.122,00 22,00 4.510,00 DEE-EL-0105-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 755,00 755,00 755,00 755,00 755,00 Naturschutzgerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Hütehaltung mit Schafen Geplanter durchschnittlicher und/oder Ziegen – 80/20 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 141,00 276,00 376,00 376,00 376,00 1.545,00 DEE-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 844,00 844,00 844,00 844,00 844,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Ackernutzung - Geplanter durchschnittlicher Mehrjährige Blühstreifen Höchstbetrag pro Einheit (falls und -flächen mit zutreffend) (EUR) einmaliger Aussaat (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 1.720,00 3.201,00 4.911,00 6.810,00 6.814,00 23.456,00 80,00% DE 1897 DE DEE-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 844,00 844,00 844,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Ackernutzung - Geplanter durchschnittlicher Mehrjährige Blühstreifen Höchstbetrag pro Einheit (falls und -flächen mit zutreffend) (EUR) einmaliger Aussaat (Altverpflichtung) (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 5.225,00 3.554,00 1.185,00 9.964,00 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEE-EL-0105-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 650,00 650,00 650,00 650,00 650,00 Bewirtschaftung von öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstflächen - Erhalt Geplanter durchschnittlicher und Pflege der Höchstbetrag pro Einheit (falls Streuobstbäume zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 20,00 66,00 133,00 215,00 215,00 649,00 80,00% DEE-EL-0105-05-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 650,00 650,00 650,00 Bewirtschaftung von öffentliche Ausgaben in EUR) Streuobstflächen - Erhalt Geplanter durchschnittlicher und Pflege der Höchstbetrag pro Einheit (falls Streuobstbäume zutreffend) (EUR) (Altverpflichtung) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 230,00 154,00 77,00 461,00 80,00% DEE-EL-0105-07-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Kooperative öffentliche Ausgaben in EUR) Biodiversitätsmaßnahme Geplanter durchschnittlicher n - Kooperativer Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Naturschutz zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DEE- O.14 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 100,00% DEF-EL-0105-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 550,00 550,00 550,00 550,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEF- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 18.057,00 14.716,00 14.939,00 14.956,00 15.338,00 78.006,00 DEF-EL-0105-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher , Zusatzmodul Höchstbetrag pro Einheit (falls 200,00 200,00 200,00 200,00 biotopgestaltende zutreffend) (EUR) DE 1898 DE Maßnahmen (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 1.143,00 537,00 550,00 72,00 734,00 3.036,00 91(3)(b) - 70-DEF- 80,00% DEF-EL-0105-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher , Zusatzmodul Höchstbetrag pro Einheit (falls Gänseduldung zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEF- O.14 (Einheit: Hektar) 4.000,00 3.750,00 4.250,00 4.667,00 5.000,00 21.667,00 80,00% DEF-EL-0105-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 365,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher , Altverpflichtungen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEF- O.14 (Einheit: Hektar) 389,00 389,00 80,00% DEF-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Dauerweide ohne Geplanter durchschnittlicher Schnittnutzung - Höchstbetrag pro Einheit (falls Weidegang zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEF- O.14 (Einheit: Hektar) 6.868,00 3.982,00 4.149,00 4.327,00 4.427,00 23.753,00 80,00% DEF-EL-0105-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 70,00 70,00 70,00 70,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Dauerweide ohne Geplanter durchschnittlicher Schnittnutzung - Höchstbetrag pro Einheit (falls 90,00 90,00 90,00 90,00 Weidegang, Zusatzmodul zutreffend) (EUR) biotopgestaltende Maßnahmen (Finanzhilfe - Homogen) O.14 (Einheit: Hektar) 85,00 49,00 49,00 49,00 49,00 281,00 91(3)(b) - 70-DEF- 80,00% DEF-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 270,00 270,00 270,00 270,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Acker (Kleinteiligkeit im Geplanter durchschnittlicher Ackerbau, Höchstbetrag pro Einheit (falls Umschichtung), zutreffend) (EUR) DE 1899 DE Schlagteilung mit Brach/Blühflächenanteil (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.14 (Einheit: Hektar) 2.885,00 2.963,00 3.056,00 3.241,00 3.426,00 15.571,00 91(3)(b) - 70-DEF- 80,00% DEF-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 850,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Acker ohne Düngung, Geplanter durchschnittlicher Umschichtung (Ansaat Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.150,00 1.150,00 1.150,00 1.150,00 mit vorgegebener zutreffend) (EUR) Saatgutmischung mit Pflegevorgaben (Verzicht auf Bestellung und Ernte von Kulturpflanzen) O.14 (Einheit: Hektar) 6.000,00 6.460,00 7.055,00 8.101,00 9.676,00 37.292,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 620,00 Vertragsnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Acker Geplanter durchschnittlicher Altverpflichtungen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Ackerlebensräume) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEF- O.14 (Einheit: Hektar) 1.679,00 1.679,00 80,00% DEG-EL-0105-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher - Mahd (Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEG- O.14 (Einheit: Hektar) 6.851,00 8.564,00 8.564,00 8.564,00 8.564,00 1.713,00 42.820,00 80,00% DEG-EL-0105-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Erschwertes öffentliche Ausgaben in EUR) Management Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 2.800,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 700,00 17.500,00 DEG-EL-0105-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 352,00 352,00 352,00 352,00 352,00 352,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher - Weide (Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) DE 1900 DE Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEG- O.14 (Einheit: Hektar) 12.846,00 16.058,00 16.058,00 16.058,00 16.058,00 3.212,00 80.290,00 80,00% DEG-EL-0105-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 475,00 475,00 475,00 475,00 475,00 475,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher - Hutung (Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEG- O.14 (Einheit: Hektar) 8.850,00 11.170,00 11.170,00 11.170,00 11.170,00 2.320,00 55.850,00 80,00% DEG-EL-0105-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Naturschutzorientierte öffentliche Ausgaben in EUR) Beweidung - Ganzjahres Geplanter durchschnittlicher Weide (Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DEG- O.14 (Einheit: Hektar) 649,00 811,00 811,00 811,00 811,00 162,00 4.055,00 80,00% DEG-EL-0105-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Rotmilan (Durchschnitt öffentliche Ausgaben in EUR) mit ÖR2) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEG- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 250,00 480,00 480,00 480,00 480,00 230,00 2.400,00 DEG-EL-0105-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 28,00 28,00 28,00 28,00 28,00 Schlagteilung öffentliche Ausgaben in EUR) (Umschichtungsmittel) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.14 (Einheit: Hektar) 57.142,00 57.142,00 57.142,00 57.142,00 57.143,00 285.711,00 DEG-EL-0105-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 28,00 28,00 28,00 28,00 28,00 28,00 Schlagteilung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEG- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 14.286,00 14.286,00 14.286,00 14.286,00 14.286,00 71.430,00 DEG-EL-0105-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 745,00 745,00 745,00 745,00 745,00 745,00 Blühstreifen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEG- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 400,00 950,00 950,00 950,00 950,00 550,00 4.750,00 DEG-EL-0105-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 571,00 571,00 571,00 571,00 571,00 571,00 Ackerrandstreifen öffentliche Ausgaben in EUR) (Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) DE 1901 DE 91(3)(b) - 70-DEG- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 400,00 400,00 400,00 400,00 200,00 2.000,00 DEG-EL-0105-03-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 560,00 Schonstreifen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEG- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.14 (Einheit: Hektar) 200,00 400,00 400,00 400,00 400,00 200,00 2.000,00 DEG-EL-0105-04-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,50 65,50 65,50 65,50 65,50 65,50 6 oder 8 Kennarten öffentliche Ausgaben in EUR) (Durchschnitt) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 92,00 92,00 92,00 92,00 92,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEG- 80,00% O.14 (Einheit: Hektar) 40.000,00 44.150,00 44.150,00 44.150,00 44.150,00 4.150,00 220.750,00 O.14 (Einheit: Hektar) 1.217.573,00 1.643.718,00 1.825.808,99 1.858.382,00 1.887.774,00 590.508,00 9.023.763,99 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 180.898.528,88 271.825.565,02 353.256.488,71 364.203.205,51 378.324.129,92 184.106.421,48 1.732.614.339,52 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 152.554.217,07 218.882.763,96 276.518.679,88 287.167.630,65 298.492.266,40 136.665.477,38 1.370.281.035,34 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT 46.687.836,60 31.887.565,36 20.564.818,31 1.159.807,50 100.300.027,77 Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 35.015.877,45 24.143.674,02 15.637.761,69 922.355,63 75.719.668,79 (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0107 zur nachhaltigen 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Waldbewirtschaftung DEE-EL-0107-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.100,00 1.100,00 5.475,00 5.475,00 5.475,00 5.475,00 Biotopbäume öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.485,00 7.397,00 7.397,00 7.397,00 7.397,00 91(3)(c) - 70-DEE- zutreffend) (EUR) DE 1902 DE 100,00% O.15 (Einheit: Hektar) 236,00 200,00 204,00 231,00 212,00 220,00 1.303,00 DEE-EL-0107-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 480,00 480,00 564,00 564,00 564,00 564,00 Totholz öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEE- zutreffend) (EUR) 100,00% O.15 (Einheit: Hektar) 533,00 790,00 672,00 453,00 453,00 451,00 3.352,00 DEE-EL-0107-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.500,00 2.500,00 Erhalt von öffentliche Ausgaben in EUR) Altholzbeständen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% O.15 (Einheit: Hektar) 36,00 360,00 396,00 DEG-EL-0107-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Beschränkung bei öffentliche Ausgaben in EUR) Baumartenauswahl Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.15 (Einheit: Hektar) 24.000,00 35.830,00 15.000,00 21.830,00 21.830,00 28.660,00 147.150,00 DEG-EL-0107-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Hiebruhe/Nutzungsverzic öffentliche Ausgaben in EUR) ht Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.15 (Einheit: Hektar) 5,00 10,00 10,00 10,00 10,00 5,00 50,00 DEG-EL-0107-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 Nutzungsverzicht öffentliche Ausgaben in EUR) Biotopbäume / Totholz Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.15 (Einheit: Hektar) 6.667,00 6.667,00 13.334,00 26.668,00 DEG-EL-0107-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 130,00 Nieder- und Mittelwald öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEG- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.15 (Einheit: Hektar) 30,00 50,00 50,00 50,00 50,00 20,00 250,00 O.15 (Einheit: Hektar) 24.840,00 37.240,00 15.936,00 29.241,00 29.222,00 42.690,00 179.169,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 1.804.877,00 3.299.200,00 2.257.700,00 3.022.140,00 2.918.740,00 3.697.343,00 17.000.000,00 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative INSGESAMT Mittelzuweisung (Beitrag der 1.563.897,00 2.939.200,00 2.106.000,00 2.722.140,00 2.618.740,00 3.250.023,00 15.200.000,00 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 1903 DE Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen EL-0108 Ökologischer Landbau 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 DE1-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung - Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 10.852,00 11.069,00 11.291,00 11.517,00 11.747,00 56.476,00 DE1-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Einführung - Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE1-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung - Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 6.117,00 6.239,00 6.364,00 6.491,00 6.621,00 31.832,00 DE1-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung - Grünland - Geplanter durchschnittlicher Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.17 (Einheit: Hektar) 1.729,00 1.764,00 1.799,00 1.835,00 1.872,00 8.999,00 55,00% DE1-EL-0108-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 430,00 430,00 430,00 430,00 430,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1904 DE - Einführung - Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE1-EL-0108-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 380,00 380,00 380,00 380,00 380,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Einführung - Grünland Geplanter durchschnittlicher - Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE1- O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 55,00% DE1-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 950,00 950,00 950,00 950,00 950,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung - Gartenbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 127,00 129,00 132,00 135,00 137,00 660,00 DE1-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 950,00 950,00 950,00 950,00 950,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Einführung - Gartenbau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE1-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung - Dauerkultur Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 502,00 512,00 523,00 533,00 544,00 2.614,00 DE1-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Einführung - Geplanter durchschnittlicher Dauerkultur Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE1-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung - Ausgleich Geplanter durchschnittlicher Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 7.199,00 7.319,00 7.439,00 7.649,00 7.811,00 37.417,00 DE1-EL-0108-01-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1905 DE - Einführung - Ausgleich Geplanter durchschnittlicher Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE1-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Beibehaltung - Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 64.400,00 65.688,00 67.002,00 68.342,00 69.709,00 335.141,00 DE1-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 D2- Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung - Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 DE1-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Beibehaltung - Geplanter durchschnittlicher Grünland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 72.502,00 73.951,00 75.430,00 75.430,00 76.939,00 374.252,00 DE1-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Beibehaltung - Geplanter durchschnittlicher Grünland - Kombination Höchstbetrag pro Einheit (falls mit Ökoregelung DZ- zutreffend) (EUR) 0404 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE1- O.17 (Einheit: Hektar) 22.894,00 23.352,00 23.819,00 23.819,00 24.296,00 118.180,00 55,00% DE1-EL-0108-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung - Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE1-EL-0108-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung - Grünland Geplanter durchschnittlicher - Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 55,00% DE 1906 DE DE1-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 680,00 680,00 680,00 680,00 680,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Beibehaltung - Geplanter durchschnittlicher Gartenbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 2.142,00 2.185,00 2.228,00 2.273,00 2.318,00 11.146,00 DE1-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 680,00 680,00 680,00 680,00 680,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung - Geplanter durchschnittlicher Gartenbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE1-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Beibehaltung - Geplanter durchschnittlicher Dauerkultur Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 4.995,00 5.095,00 5.197,00 5.301,00 5.407,00 25.995,00 DE1-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung - Geplanter durchschnittlicher Dauerkultur Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE1-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 D2 Ökolandbau - öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung - Ausgleich Geplanter durchschnittlicher Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 52.797,00 53.677,00 54.557,00 56.097,00 57.285,00 274.413,00 DE1-EL-0108-02-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 D2 U55% - Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) - Beibehaltung - Geplanter durchschnittlicher Ausgleich Höchstbetrag pro Einheit (falls Transaktionskosten zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE1- O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 15,00 55,00% DE2-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) DE 1907 DE 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 29.000,00 154.000,00 DE2-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 293,00 273,00 273,00 273,00 273,00 273,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Acker in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) Nr. 1 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 2.417,00 2.340,00 2.340,00 2.340,00 2.340,00 2.340,00 14.117,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Acker in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) Nr. 2 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 15.000,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 29.000,00 154.000,00 DE2-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Grünland in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 2.064,00 2.064,00 2.064,00 2.064,00 2.064,00 2.064,00 12.384,00 55,00% DE2-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 630,00 630,00 630,00 630,00 630,00 630,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbau zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 413,00 413,00 413,00 413,00 413,00 413,00 2.478,00 55,00% DE2-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 480,00 480,00 480,00 480,00 480,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1908 DE Einführung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbau in zutreffend) (EUR) Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: (Finanzhilfe - O.17 (Einheit: Hektar) 74,00 72,00 72,00 72,00 72,00 72,00 434,00 Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 1.800,00 55,00% DE2-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.170,00 1.150,00 1.150,00 1.150,00 1.150,00 1.150,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 50,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 295,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 O12: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Ausgleich für Geplanter durchschnittlicher Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (max. 600 € je zutreffend) (EUR) Unternehmen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 90.000,00 55,00% DE2-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 37.847,00 130.000,00 130.000,00 168.790,00 176.207,00 642.844,00 DE2-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 184,00 164,00 164,00 164,00 164,00 164,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) DE 1909 DE Nr. 1 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 7.878,00 27.059,00 27.059,00 27.059,00 27.059,00 116.114,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) Nr. 2 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 8.734,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 128.734,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 92.153,00 92.153,00 DE2-EL-0108-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 184,00 164,00 164,00 164,00 164,00 164,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) Nr. 1 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 19.181,00 19.181,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) Nr. 2 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 21.266,00 21.266,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 29.113,00 100.000,00 100.000,00 147.887,00 148.131,00 525.131,00 DE 1910 DE DE2-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Grünland Geplanter durchschnittlicher in Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 14.594,00 50.128,00 50.128,00 50.128,00 50.128,00 215.106,00 55,00% DE2-EL-0108-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.17 (Einheit: Hektar) 70.887,00 70.887,00 DE2-EL-0108-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Grünland Geplanter durchschnittlicher in Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 35.534,00 35.534,00 55,00% DE2-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbau zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 961,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 14.161,00 55,00% DE2-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbau in zutreffend) (EUR) Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: (Finanzhilfe - O.17 (Einheit: Hektar) 83,00 284,00 284,00 284,00 284,00 1.219,00 Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-02-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1911 DE Beibehaltung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbau zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 2.339,00 2.339,00 55,00% DE2-EL-0108-02-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbau in zutreffend) (EUR) Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Nr. 1: (Finanzhilfe - O.17 (Einheit: Hektar) 201,00 201,00 Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 699,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 2.400,00 10.299,00 55,00% DE2-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 870,00 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 O10: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 57,00 196,00 196,00 196,00 196,00 841,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-02-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 1.701,00 1.701,00 55,00% DE2-EL-0108-02-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 870,00 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 B10: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1912 DE Beibehaltung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ 0406: Nr. 1 (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 139,00 139,00 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% DE2-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 O12: Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Ausgleich Geplanter durchschnittlicher für Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (max. 600 € je zutreffend) (EUR) Unternehmen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 29.113,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 429.113,00 55,00% DE2-EL-0108-02-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 B12: AV Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Ausgleich Geplanter durchschnittlicher für Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (max. 600 € je zutreffend) (EUR) Unternehmen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE2- O.17 (Einheit: Hektar) 70.887,00 70.887,00 55,00% DE4-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 335,00 335,00 335,00 Einführung Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 20.000,00 60.000,00 DE4-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 335,00 335,00 335,00 Berlin - Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 5,00 15,00 DE4-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210,00 210,00 210,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 2.500,00 4.500,00 4.500,00 11.500,00 DE4-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210,00 210,00 210,00 Berlin - Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) DE 1913 DE 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 3,00 9,00 DE4-EL-0108-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 160,00 160,00 160,00 Einführung Grünland mit öffentliche Ausgaben in EUR) ÖR 4 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 8.000,00 8.000,00 21.000,00 DE4-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 637,00 637,00 637,00 Einführung Gemüse öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 3.000,00 DE4-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 637,00 637,00 637,00 Berlin - Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 4,00 10,00 DE4-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.553,00 1.553,00 1.553,00 Einführung Kern- und öffentliche Ausgaben in EUR) Steinobst Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 360,00 DE4-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.350,00 1.350,00 1.350,00 Einführung Beeren-, öffentliche Ausgaben in EUR) Strauch- und Wildobst Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 300,00 DE4-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 Transaktionskosten öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 4.000,00 4.100,00 4.150,00 12.250,00 DE4-EL-0108-01-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 Berlin - öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher Einführung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE3- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 3,00 DE4-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 Beibehaltung Ackerland öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1914 DE (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 160.000,00 170.000,00 185.350,00 515.350,00 DE4-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 Berlin - Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 155,00 155,00 155,00 465,00 DE4-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210,00 210,00 210,00 Beibehaltung Grünland öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 25.000,00 25.000,00 35.000,00 85.000,00 DE4-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210,00 210,00 210,00 Berlin - Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 171,00 171,00 171,00 513,00 DE4-EL-0108-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 160,00 160,00 160,00 Beibehaltung Grünland öffentliche Ausgaben in EUR) mit ÖR 4 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 30.000,00 30.000,00 30.000,00 90.000,00 DE4-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 490,00 490,00 490,00 Beibehaltung Gemüse öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE4- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 3.700,00 4.200,00 4.700,00 12.600,00 DE4-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 490,00 490,00 490,00 Berlin - Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE3- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 32,00 32,00 32,00 96,00 DE4-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 994,00 994,00 994,00 Beibehaltung Kern- und öffentliche Ausgaben in EUR) Steinobst Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 860,00 920,00 2.580,00 DE4-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 830,00 830,00 830,00 Beibehaltung Beeren-, öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1915 DE Strauch- und Wildobst Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.050,00 1.100,00 3.150,00 DE4-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 Transaktionskosten öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE4- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 12.100,00 12.100,00 12.150,00 36.350,00 DE4-EL-0108-02-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 Berlin - öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher Beibehaltung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE3- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 9,00 9,00 9,00 27,00 DE7-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 380,00 350,00 350,00 Einführung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlich zutreffend) (EUR) genutzten Ackerflächen (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- O.17 (Einheit: Hektar) 28.120,00 29.150,00 30.120,00 31.300,00 118.690,00 100,00% DE7-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 Einführung ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlich Höchstbetrag pro Einheit (falls genutzten Ackerflächen zutreffend) (EUR) Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht bei Sommergetreide etc. (Finanzhilfe - O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 10,00 Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 Einführung ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlich Höchstbetrag pro Einheit (falls genutzten Ackerflächen zutreffend) (EUR) Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht im Feldfutterbau (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 10,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE 1916 DE DE7-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 240,00 220,00 220,00 Einführung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlich zutreffend) (EUR) genutzten Grünlandflächen (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 22.023,00 22.770,00 23.575,00 24.150,00 92.518,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170,00 190,00 170,00 170,00 Einführung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlich zutreffend) (EUR) genutzten Grünlandflächen Kombination mit ÖR 4 (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 22.020,00 22.770,00 23.575,00 24.145,00 92.510,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 550,00 600,00 550,00 550,00 Einführung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls gärtnerisch genutzten zutreffend) (EUR) Ackerflächen (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- O.17 (Einheit: Hektar) 422,00 455,00 450,00 500,00 1.827,00 100,00% DE7-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 430,00 Einführung des ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher gärtnerisch genutzten Höchstbetrag pro Einheit (falls Ackerflächen zutreffend) (EUR) Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 Einführung des ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher gärtnerisch genutzten Höchstbetrag pro Einheit (falls Ackerflächen zutreffend) (EUR) DE 1917 DE Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht im Feldfutterbau (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.325,00 1.400,00 1.325,00 1.325,00 Einführung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlich zutreffend) (EUR) genutzten Dauerkulturen (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- O.17 (Einheit: Hektar) 795,00 850,00 876,00 950,00 3.471,00 100,00% DE7-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.205,00 Einführung des ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlich Höchstbetrag pro Einheit (falls genutzten Dauerkulturen zutreffend) (EUR) Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 Einführung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Transaktionskostenzusch Höchstbetrag pro Einheit (falls uss zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- O.17 (Einheit: Hektar) 18.346,00 18.950,00 19.600,00 20.500,00 77.396,00 100,00% DE7-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 330,00 300,00 300,00 Beibehaltung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlich zutreffend) (EUR) genutzten Ackerflächen (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- O.17 (Einheit: Hektar) 18.746,00 19.393,00 20.075,00 20.500,00 78.714,00 100,00% DE7-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 180,00 Beibehaltung des ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlich Höchstbetrag pro Einheit (falls genutzten Ackerflächen zutreffend) (EUR) DE 1918 DE Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht bei Sommergetreide etc. (Finanzhilfe - O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 10,00 Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250,00 Beibehaltung des ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlich Höchstbetrag pro Einheit (falls genutzten Ackerflächen zutreffend) (EUR) Kombination mit ÖR6; PSM-Verzicht im Feldfutterbau (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 10,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 220,00 200,00 200,00 Beibehaltung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlich zutreffend) (EUR) genutzten Grünlandflächen (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 14.678,00 15.160,00 15.700,00 16.150,00 61.688,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 170,00 150,00 150,00 Beibehaltung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlich zutreffend) (EUR) genutzten Grünlandflächen Kombination mit ÖR 4 (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 14.682,00 15.160,00 15.703,00 16.150,00 61.695,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 550,00 500,00 500,00 Beibehaltung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls gärtnerisch genutzten zutreffend) (EUR) Ackerflächen (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- O.17 (Einheit: Hektar) 281,00 300,00 300,00 325,00 1.206,00 100,00% DE7-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 380,00 Beibehaltung des ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1919 DE Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher gärtnerisch genutzten Höchstbetrag pro Einheit (falls Ackerflächen zutreffend) (EUR) Kombination mit ÖR6; PSM Verzich (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-02-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 Beibehaltung des ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher gärtnerisch genutzten Höchstbetrag pro Einheit (falls Ackerflächen zutreffend) (EUR) Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht im Feldfutterbau (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.100,00 1.000,00 1.000,00 Beibehaltung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Bewirtschaftung von Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlich zutreffend) (EUR) genutzten Dauerkulturen (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- O.17 (Einheit: Hektar) 530,00 550,00 575,00 600,00 2.255,00 100,00% DE7-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 880,00 Beibehaltung des ÖL; öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftung von Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlich Höchstbetrag pro Einheit (falls genutzten Dauerkulturen zutreffend) (EUR) Kombination mit ÖR6; PSM Verzicht (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 91(3)(c) - 70-DE7- 100,00% DE7-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 Beibehaltung des öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischen Landbaus; Geplanter durchschnittlicher Transaktionskostenzusch Höchstbetrag pro Einheit (falls uss zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE7- O.17 (Einheit: Hektar) 12.230,00 12.650,00 13.075,00 13.750,00 51.705,00 100,00% DE8-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Ackerflächen – öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1920 DE Kombination mit ÖR2 Geplanter durchschnittlicher vielfältige Kulturen DZ- Höchstbetrag pro Einheit (falls 0402, ÖR3 Agroforst zutreffend) (EUR) DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 3.534,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 31.534,00 91(3)(b) - 70-DE8- 80,00% DE8-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 425,00 425,00 425,00 425,00 425,00 Grünlandflächen – öffentliche Ausgaben in EUR) Viehbesatz 0,3 RGV – Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR1d Höchstbetrag pro Einheit (falls DZ-0401-04, ÖR3 zutreffend) (EUR) Agroforst DZ-0403, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ- 0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 O.17 (Einheit: Hektar) 3.500,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 35.500,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 375,00 375,00 375,00 375,00 375,00 Grünlandflächen – öffentliche Ausgaben in EUR) Viehbesatz 0,3 RGV – Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR4 Höchstbetrag pro Einheit (falls extensives zutreffend) (EUR) Dauergrünland DZ-0404 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 5.000,00 100,00% DE8-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 630,00 630,00 630,00 630,00 630,00 Gemüse, - Blumen und öffentliche Ausgaben in EUR) Zierpflanzenanbaufläche Geplanter durchschnittlicher n – Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls ÖR2 vielfältige Kulturen zutreffend) (EUR) DZ-0402, ÖR3 Agroforst DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 O.17 (Einheit: Hektar) 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 30,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR1c Höchstbetrag pro Einheit (falls Blühstreifen/-flächen in zutreffend) (EUR) DE 1921 DE Dauerkulturen DZ-0401- 03, ÖR3 Agroforst DZ- 0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ- 0407 O.17 (Einheit: Hektar) 82,00 164,00 164,00 164,00 164,00 738,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher (max. 600 € je Höchstbetrag pro Einheit (falls Unternehmen) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.17 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 10.000,00 100,00% DE8-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Grünlandflächen – öffentliche Ausgaben in EUR) Viehbesatz 0,3 RGV – Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR1d Höchstbetrag pro Einheit (falls DZ-0401-04, ÖR3 zutreffend) (EUR) Agroforst DZ-0403, ÖR4 extensives Dauergrünland DZ-0404, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura O.17 (Einheit: Hektar) 33.870,00 33.870,00 37.370,00 45.370,00 53.370,00 203.850,00 2000 DZ-0407 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE8- 80,00% DE8-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 234,00 234,00 234,00 234,00 234,00 Grünlandflächen – öffentliche Ausgaben in EUR) Viehbesatz 0,3 RGV – Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR4 Höchstbetrag pro Einheit (falls extensives zutreffend) (EUR) Dauergrünland DZ-0404 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.17 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 10.000,00 100,00% DE8-EL-0108-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Grünlandflächen – öffentliche Ausgaben in EUR) Viehbesatz 0,3 RGV – Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR1d Höchstbetrag pro Einheit (falls DZ-0401-04, ÖR3 zutreffend) (EUR) DE 1922 DE Agroforst DZ-0403, ÖR4 extens. DG DZ-0404, ÖR5 5-Kennarten DGL DZ-0405, ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 (100% O.17 (Einheit: Hektar) 26.900,00 27.800,00 27.800,00 27.800,00 27.800,00 138.100,00 EU-Mittel) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 490,00 490,00 490,00 490,00 490,00 Gemüse, - Blumen und öffentliche Ausgaben in EUR) Zierpflanzenanbaufläche Geplanter durchschnittlicher n – Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls ÖR2 vielfältige Kulturen zutreffend) (EUR) DZ-0402, ÖR3 Agroforst DZ-0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ-0407 O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 800,00 806,00 806,00 806,00 4.018,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR1c Höchstbetrag pro Einheit (falls Blühstreifen/-flächen in zutreffend) (EUR) Dauerkulturen DZ-0401- 03, ÖR3 Agroforst DZ- 0403, Kombination mit ÖR7 Natura 2000 DZ- 0407 O.17 (Einheit: Hektar) 1.920,00 1.920,00 2.002,00 2.084,00 2.166,00 10.092,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- 100,00% DE8-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher (max. 600 € je Höchstbetrag pro Einheit (falls Unternehmen) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.17 (Einheit: Hektar) 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 80.000,00 100,00% DE9-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 548,00 548,00 548,00 548,00 548,00 548,00 Einführung Ökologischer öffentliche Ausgaben in EUR) Landbau Ackerland - Geplanter durchschnittlicher Umschichtung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE9- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 6.000,00 6.260,00 6.500,00 6.412,00 30.172,00 DE 1923 DE DE9-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 548,00 548,00 548,00 548,00 548,00 Einführung Ökologischer öffentliche Ausgaben in EUR) Landbau Ackerland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE5- zutreffend) (EUR) 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 232,00 428,00 442,00 452,00 230,00 1.784,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 314,00 314,00 Einführung Ökologischer öffentliche Ausgaben in EUR) Landbau Ackerland - Geplanter durchschnittlicher Altverpflichtung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 11.737,00 7.390,00 19.127,00 DE9-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 609,00 609,00 609,00 609,00 609,00 Einführung Ökologischer öffentliche Ausgaben in EUR) Landbau Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE5- zutreffend) (EUR) 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 180,00 200,00 8.354,00 8.720,00 9.120,00 26.574,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Einführung Ökologischer öffentliche Ausgaben in EUR) Landbau Gemüse Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE5- zutreffend) (EUR) 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 260,00 513,00 513,00 510,00 1.010,00 2.806,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 Einführung Ökologischer öffentliche Ausgaben in EUR) Landbau Gemüse - Geplanter durchschnittlicher Altverpflichtung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 603,00 281,00 884,00 DE9-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.546,00 1.546,00 1.546,00 1.546,00 1.546,00 1.546,00 Einführung Ökologischer öffentliche Ausgaben in EUR) Landbau Dauerkultur Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE5- zutreffend) (EUR) DE 1924 DE 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 125,00 177,00 177,00 175,00 176,00 830,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 987,00 987,00 Einführung Ökologischer öffentliche Ausgaben in EUR) Landbau Dauerkultur - Geplanter durchschnittlicher Altverpflichtung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 152,00 76,00 228,00 DE9-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 Ausgleich von öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten - Geplanter durchschnittlicher Altverpflichtungen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE9- O.17 (Einheit: Hektar) 350,00 200,00 550,00 80,00% DE9-EL-0108-01-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Ausgleich von öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten - Geplanter durchschnittlicher Einführung Ökologischer Höchstbetrag pro Einheit (falls Landbau zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE5- 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- O.17 (Einheit: Hektar) 206,00 316,00 310,00 210,00 203,00 1.245,00 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau Geplanter durchschnittlicher Ackerland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE5- 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 20.539,00 30.539,00 63.391,00 80.637,00 100.402,00 295.508,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 314,00 314,00 314,00 314,00 a)+b) BV1AG: öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau - Geplanter durchschnittlicher Acker Beibehalter - Höchstbetrag pro Einheit (falls Umschichtungsmittel zutreffend) (EUR) DE 1925 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE9- O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 5.385,00 1.000,00 1.000,00 10.385,00 100,00% DE9-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 284,00 284,00 284,00 284,00 284,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau Geplanter durchschnittlicher Grünland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE5- 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 17.080,00 22.730,00 47.730,00 55.987,00 70.261,00 213.788,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 284,00 284,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau Geplanter durchschnittlicher Grünland - Höchstbetrag pro Einheit (falls Altverpflichtungen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE5- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 10.262,00 5.287,00 15.549,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 284,00 284,00 284,00 284,00 a)+b) BV1AG: öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau - Geplanter durchschnittlicher Grünland Beibehalter - Höchstbetrag pro Einheit (falls Umschichtungsmittel zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE9- O.17 (Einheit: Hektar) 200,00 100,00 100,00 100,00 500,00 100,00% DE9-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau Geplanter durchschnittlicher Gemüse Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE5- 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.538,00 2.538,00 5.038,00 5.051,00 8.048,00 22.213,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 c) BV1GM: öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau - Geplanter durchschnittlicher Gemüse Beibehalter - Höchstbetrag pro Einheit (falls Umschichtungsmittel zutreffend) (EUR) DE 1926 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE9- O.17 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 50,00 200,00 100,00% DE9-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau Geplanter durchschnittlicher Dauerkultur Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE5- 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 735,00 985,00 1.735,00 1.730,00 2.227,00 7.412,00 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 987,00 987,00 987,00 987,00 d) BV1DK: öffentliche Ausgaben in EUR) Ökologischer Landbau - Geplanter durchschnittlicher Dauerkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls Beibehalter - zutreffend) (EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE9- O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 10,00 10,00 11,00 51,00 100,00% DE9-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 600,00 600,00 600,00 Ausgleich von öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher Beibehaltung Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökologischer Landbau zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 70-DE5- 80,00% 91(3)(b) - 70-DE6- O.17 (Einheit: Hektar) 776,00 981,00 2.090,00 2.090,00 2.052,00 7.989,00 80,00% 91(3)(b) - 70-DE9- 80,00% DE9-EL-0108-02-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600,00 600,00 600,00 600,00 Ausgleich von öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher Beibehaltung Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökologischer Landbau - zutreffend) (EUR) Umschichtungsmittel (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE9- O.17 (Einheit: Hektar) 40,00 20,00 20,00 20,00 100,00 100,00% DEA-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1927 DE (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-J] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEA- Höchstbetrag pro Einheit (falls 57,00% zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 280,00 280,00 280,00 Ackerflächen - öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-J] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0108-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Geplanter durchschnittlicher Einführung, 3.-5. Jahr Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-J] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DEA-EL-0108-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Geplanter durchschnittlicher Einführung, 3.-5. Jahr Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-J] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-J] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-J] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DE 1928 DE [DEA-J] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 57,00% DEA-EL-0108-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-J] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-J] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 3.000,00 4.000,00 5.000,00 15.000,00 57,00% DEA-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360,00 360,00 360,00 360,00 360,00 Grünlandflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-K] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEA- Höchstbetrag pro Einheit (falls 57,00% zutreffend) (EUR) DEA-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 310,00 310,00 310,00 Grünlandflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit Öko- Regelung DZ-0404 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-K] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0108-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 Grünlandflächen - öffentliche Ausgaben in EUR) Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-K] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0108-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210,00 Grünlandflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit Öko- Regelung DZ-0404 - Einführung, 3.-5. Jahr Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-K] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% DE 1929 DE [DEA-K] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 2.000,00 4.000,00 6.000,00 8.000,00 1.000,00 21.000,00 57,00% DEA-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Gemüse, - Blumen und öffentliche Ausgaben in EUR) Zierpflanzenanbaufläche n (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-L] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0108-01-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 320,00 Gemüse, - Blumen und öffentliche Ausgaben in EUR) Zierpflanzenanbaufläche n in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Geplanter durchschnittlicher Einführung, 3.-5. Jahr Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-L] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-L] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 470,00 470,00 470,00 1.410,00 57,00% DEA-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Gemüse-, Blumen- und öffentliche Ausgaben in EUR) Zierpflanzenanbaufläche n - Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-L] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0108-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.350,00 1.350,00 1.350,00 Gemüse, - Blumen und öffentliche Ausgaben in EUR) Zierpflanzenanbaufläche n in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-01 (Antragsjahre Geplanter durchschnittlicher 2024 bis 2026) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-L] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-L] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 100,00 200,00 300,00 400,00 500,00 1.500,00 57,00% DE 1930 DE DEA-EL-0108-01-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 6.130,00 6.130,00 6.130,00 6.130,00 6.130,00 Flächen unter Glas öffentliche Ausgaben in EUR) („Unterglas-Flächen“) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-S] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0108-01-c-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.210,00 4.210,00 4.210,00 Flächen unter Glas öffentliche Ausgaben in EUR) („Unterglas-Flächen“) - Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-S] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% [DEA-S] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 15,00 57,00% DEA-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 2.240,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-M] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.060,00 1.060,00 1.060,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen - Einführung, 3.-5. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-M] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 57,00% DEA-EL-0108-01-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-03 (Antragsjahre 2024 bis 2026) - Geplanter durchschnittlicher Einführung, 3.-5. Jahr Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-M] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-M] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 57,00% DE 1931 DE DEA-EL-0108-01-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.090,00 2.090,00 2.090,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-03 (Antragsjahre Geplanter durchschnittlicher 2024 bis 2026) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-M] 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% [DEA-M] 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 750,00 57,00% DEA-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Ausgleich für öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher (max. 600 € je Höchstbetrag pro Einheit (falls Unternehmen) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 500,00 1.000,00 1.500,00 2.000,00 2.500,00 7.500,00 57,00% DEA-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-N] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DEA- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) [DEA-N] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 100,00% DEA-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-01 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-N] zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEA- 100,00% [DEA-N] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 100,00% DEA-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 230,00 230,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1932 DE Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-02 (Antragsjahre 2024 bis 2026) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DEA-N] zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEA- 100,00% [DEA-N] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 3.800,00 29.800,00 29.800,00 29.800,00 29.800,00 123.000,00 100,00% DEA-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 260,00 260,00 Grünlandflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-O] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DEA- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) [DEA-O] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 100,00% DEA-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210,00 210,00 210,00 Grünlandflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0404 (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-O] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% [DEA-O] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 53.000,00 53.000,00 53.000,00 53.000,00 215.000,00 100,00% DEA-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 470,00 470,00 470,00 470,00 470,00 Gemüse, - Blumen und öffentliche Ausgaben in EUR) Zierpflanzenanbaufläche n (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-P] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% [DEA-P] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 100,00% DEA-EL-0108-02-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 320,00 320,00 320,00 Gemüse-, Blumen- und öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1933 DE Zierpflanzenanbaufläche n in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-01 (Antragsjahre Geplanter durchschnittlicher 2024 bis 2026) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-P] 91(3)(c) - 70-DEA- 100,00% [DEA-P] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 400,00 4.200,00 4.200,00 4.200,00 4.200,00 17.200,00 100,00% DEA-EL-0108-02-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.210,00 4.210,00 4.210,00 4.210,00 4.210,00 Flächen unter Glas öffentliche Ausgaben in EUR) („Unterglas-Flächen“) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 30,00 30,00 30,00 30,00 123,00 DEA-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.060,00 1.060,00 1.060,00 1.060,00 1.060,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-Q] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% [DEA-Q] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 100,00% DEA-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 910,00 910,00 910,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen in Kombination mit der Öko-Regelung DZ-0406- 00-0-03 (Antragsjahre Geplanter durchschnittlicher 2024 bis 2026) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-Q] 91(3)(c) - 70-DEA- 100,00% [DEA-Q] 91(3)(c) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 50,00 530,00 530,00 530,00 530,00 2.170,00 100,00% DEA-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Ausgleich für öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher (max. 600 € je Höchstbetrag pro Einheit (falls Unternehmen) zutreffend) (EUR) DE 1934 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEA- O.17 (Einheit: Hektar) 1.800,00 21.800,00 21.800,00 21.800,00 21.800,00 89.000,00 57,00% DEB-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 50,00% O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 800,00 800,00 800,00 1.200,00 4.400,00 DEB-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 293,00 273,00 273,00 273,00 273,00 273,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 - zutreffend) (EUR) Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, Sommerölsaaten, O.17 (Einheit: Hektar) 1.200,00 1.200,00 1.400,00 900,00 1.215,00 5.915,00 Hackfrüchte (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 373,00 Landwirtschaftlich öffentliche Ausgaben in EUR) genutzte Ackerflächen + Geplanter durchschnittlicher Öko-Regelung DZ-0406 Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf PSM im zutreffend) (EUR) Futterbau (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- O.17 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 1.000,00 650,00 3.650,00 50,00% DEB-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 473,00 473,00 473,00 473,00 473,00 473,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 500,00 5.500,00 DEB-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen: in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) DE 1935 DE Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 500,00 6.500,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEB- 100,00% DEB-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse, - Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzenanbaufläche Höchstbetrag pro Einheit (falls n zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- O.17 (Einheit: Hektar) 52,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 552,00 50,00% DEB-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse, -Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzenanbaufläche Höchstbetrag pro Einheit (falls n in Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 300,00 150,00 250,00 350,00 487,00 300,00 1.837,00 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Dauerkulturen (Obstbau) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEB- zutreffend) (EUR) 50,00% O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 20,00 25,00 25,00 25,00 25,00 140,00 DEB-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 1.250,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Dauerkulturen Geplanter durchschnittlicher (Weinbau) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% O.17 (Einheit: Hektar) 430,00 125,00 125,00 125,00 125,00 930,00 DEB-EL-0108-01-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Dauerkulturen Geplanter durchschnittlicher (Weinbau) komb. Mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Steil- und zutreffend) (EUR) Steilstlagenweinbau (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- O.17 (Einheit: Hektar) 10,00 10,00 50,00% DE 1936 DE DEB-EL-0108-01-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.120,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauerkulturen (Obst- Geplanter durchschnittlicher Weinbau) in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 400,00 200,00 260,00 260,00 275,00 200,00 1.595,00 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Ausgleich für Geplanter durchschnittlicher Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (max. 600 € je zutreffend) (EUR) Unternehmen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEB- O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 18.000,00 100,00% DEB-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 242,00 242,00 242,00 242,00 242,00 242,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung: Geplanter durchschnittlicher Ackerflächen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% O.17 (Einheit: Hektar) 2.500,00 4.000,00 8.800,00 9.600,00 24.900,00 DEB-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 112,00 92,00 92,00 92,00 92,00 92,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung: Geplanter durchschnittlicher Ackerflächen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in Sommergetreide, Mais, Leguminosen, einschließlich Gemenge, außer Ackerfutter, O.17 (Einheit: Hektar) 4.000,00 8.573,00 19.700,00 20.900,00 23.100,00 22.315,00 98.588,00 Sommerölsaaten, Hackfrüchte (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 192,00 192,00 192,00 192,00 192,00 Landwirtschaftlich öffentliche Ausgaben in EUR) genutzte Ackerflächen + Geplanter durchschnittlicher Öko-Regelung DZ-0406 Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf PSM im zutreffend) (EUR) DE 1937 DE Futterbau (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- O.17 (Einheit: Hektar) 1.180,00 1.680,00 5.080,00 5.580,00 5.825,00 19.345,00 50,00% DEB-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 219,00 219,00 219,00 219,00 219,00 219,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung: Geplanter durchschnittlicher Grünlandflächen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% O.17 (Einheit: Hektar) 2.680,00 5.180,00 15.430,00 16.430,00 17.430,00 22.750,00 79.900,00 DEB-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 169,00 169,00 169,00 169,00 169,00 169,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Grünlandflächen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 9.590,00 29.590,00 30.590,00 31.590,00 32.195,00 138.555,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung: Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbaufläche zutreffend) (EUR) n (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- O.17 (Einheit: Hektar) 1.800,00 300,00 300,00 300,00 2.700,00 50,00% DEB-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbaufläche zutreffend) (EUR) n in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Feldgemüse O.17 (Einheit: Hektar) 120,00 410,00 1.350,00 1.400,00 2.161,00 5.441,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung: Geplanter durchschnittlicher Dauerkulturen (Obstbau) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1938 DE 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% O.17 (Einheit: Hektar) 400,00 100,00 100,00 100,00 100,00 800,00 DEB-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung: Geplanter durchschnittlicher Dauerkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Weinbau) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 500,00 500,00 500,00 500,00 7.000,00 50,00% DEB-EL-0108-02-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung: Geplanter durchschnittlicher Dauerkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Weinbau) komb. Mit zutreffend) (EUR) Steil- und Steilstlagenweinbau (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 112,00 112,00 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0108-02-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 870,00 850,00 850,00 850,00 850,00 850,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Dauerkulturen (Obst- Höchstbetrag pro Einheit (falls Weinbau) in zutreffend) (EUR) Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen O.17 (Einheit: Hektar) 3.060,00 3.577,00 8.484,00 8.934,00 9.357,00 7.334,00 40.746,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- 50,00% DEB-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung: Ausgleich Geplanter durchschnittlicher für Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (max. 600 € je zutreffend) (EUR) Unternehmen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEB- O.17 (Einheit: Hektar) 20.750,00 21.000,00 22.100,00 25.000,00 29.000,00 32.000,00 149.850,00 50,00% DEC-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen Jahr 1-2 Geplanter durchschnittlicher (400) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) 1.561,00 2.185,00 2.264,00 2.343,00 2.500,00 10.853,00 DE 1939 DE DEC-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen Jahr 3-5 Geplanter durchschnittlicher (240) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) 1.561,00 2.810,00 3.077,00 3.344,00 3.500,00 14.292,00 DEC-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Jahr 1-2 Geplanter durchschnittlicher (400) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) DEC-EL-0108-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Jahr 3-5 Geplanter durchschnittlicher (190) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) 375,00 1.624,00 1.754,00 1.884,00 2.000,00 7.637,00 DEC-EL-0108-01-b-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Jahr 1-2 Geplanter durchschnittlicher in Kombination ÖR DZ Höchstbetrag pro Einheit (falls 0404 (350): zutreffend) (EUR) Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha (350) O.17 (Einheit: Hektar) 1.561,00 2.185,00 2.335,00 2.485,00 3.085,00 11.651,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DEC-EL-0108-01-b-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Einführung: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Jahr 3-5 Geplanter durchschnittlicher in Kombination ÖR DZ Höchstbetrag pro Einheit (falls 0404 (140): zutreffend) (EUR) Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha (140) O.17 (Einheit: Hektar) 1.186,00 1.498,00 1.548,00 1.598,00 1.598,00 7.428,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DEC-EL-0108-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Einführung: Gemüse, - öffentliche Ausgaben in EUR) Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzenanbaufläche Höchstbetrag pro Einheit (falls n Jahr 1-2 (485) zutreffend) (EUR) DE 1940 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.17 (Einheit: Hektar) 6,00 6,00 18,00 26,00 26,00 82,00 68,86% DEC-EL-0108-01-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Einführung: Gemüse, - öffentliche Ausgaben in EUR) Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzenanbaufläche Höchstbetrag pro Einheit (falls n Jahr 3-5 (485) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.17 (Einheit: Hektar) 68,86% DEC-EL-0108-01-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Einführung: Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen Jahr Geplanter durchschnittlicher 1-2 (1500) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) 12,00 12,00 36,00 48,00 48,00 156,00 DEC-EL-0108-01-d-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 Einführung: Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen Jahr Geplanter durchschnittlicher 3-5 (987) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) DEC-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Jahr Geplanter durchschnittlicher 1-5 (max. 600 € je Höchstbetrag pro Einheit (falls Unternehmen) mit zutreffend) (EUR) Umschichtungsmitteln (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEC- O.17 (Einheit: Hektar) 250,00 375,00 500,00 625,00 700,00 2.450,00 68,86% DEC-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Beibehaltung: öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen (240) mit Geplanter durchschnittlicher Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) 1.883,00 2.015,00 4.163,00 4.295,00 4.350,00 16.706,00 DEC-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 Beibehaltung: öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen (240) ohne Geplanter durchschnittlicher Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) DE 1941 DE DEC-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 140,00 Beibehaltung: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit ÖR DZ Höchstbetrag pro Einheit (falls 0404 (140): zutreffend) (EUR) Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha O.17 (Einheit: Hektar) 187,00 312,00 364,00 562,00 562,00 1.987,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% DEC-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Beibehaltung: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen (190) Geplanter durchschnittlicher mit Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) 121,00 154,00 187,00 220,00 220,00 902,00 DEC-EL-0108-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Beibehaltung: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen (190) Geplanter durchschnittlicher ohne Höchstbetrag pro Einheit (falls Umschichtungsmittel zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.17 (Einheit: Hektar) 1.181,00 1.507,00 1.652,00 2.159,00 2.159,00 8.658,00 68,86% DEC-EL-0108-02-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Beibehaltung: Gemüse, - öffentliche Ausgaben in EUR) Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzenanbaufläche Höchstbetrag pro Einheit (falls n (458) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.17 (Einheit: Hektar) 31,00 37,00 37,00 37,00 37,00 179,00 68,86% DEC-EL-0108-02-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 Beibehaltung: Dauer- öffentliche Ausgaben in EUR) und Baumschulkulturen Geplanter durchschnittlicher (987) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEC- 68,86% O.17 (Einheit: Hektar) 87,00 93,00 93,00 93,00 93,00 459,00 DEC-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher (max. 600 € je Höchstbetrag pro Einheit (falls Unternehmen) mit zutreffend) (EUR) DE 1942 DE Umschichtungsmitteln (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEC- O.17 (Einheit: Hektar) 683,00 683,00 683,00 683,00 2.732,00 68,86% DEC-EL-0108-02-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleich für öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten ohne Geplanter durchschnittlicher Umschichtungsmittel Höchstbetrag pro Einheit (falls (max. 600 € je zutreffend) (EUR) Unternehmen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEC- O.17 (Einheit: Hektar) 749,00 749,00 749,00 749,00 2.996,00 68,86% DED-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 335,00 335,00 435,00 435,00 435,00 Einführung Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Einführung 2 Jahre) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 205,00 185,00 185,00 185,00 185,00 Einführung Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DED-A] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% [DED-A] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 80,00% DED-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 285,00 285,00 285,00 285,00 285,00 Einführung Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Geplanter durchschnittlicher Feldfutterbau - 50 €/ha Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-A] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% [DED-A] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 7.404,00 6.034,00 6.114,00 6.019,00 5.537,00 31.108,00 80,00% DED-EL-0108-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 230,00 230,00 230,00 Einführung Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1943 DE (ab dem 3. Jahr) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-B] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80,00 80,00 80,00 80,00 Einführung Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM außer Geplanter durchschnittlicher Ackerfutter Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-B] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0108-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 180,00 180,00 180,00 180,00 Einführung Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Geplanter durchschnittlicher Feldfutterbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-B] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% [DED-B] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 3.904,00 7.404,00 11.488,00 14.267,00 37.063,00 80,00% DED-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 335,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Geplanter durchschnittlicher (Einführung 2 Jahre) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 2.711,00 2.905,00 3.205,00 2.975,00 3.100,00 14.896,00 DED-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 285,00 285,00 285,00 285,00 285,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Geplanter durchschnittlicher (Einführung 2 Jahre) in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) DE 1944 DE Ökoregelung DZ 0404: Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha O.17 (Einheit: Hektar) 2.711,00 2.905,00 3.205,00 2.975,00 3.100,00 14.896,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0108-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen (ab dem Geplanter durchschnittlicher 3. Jahr) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.586,00 2.711,00 4.491,00 5.916,00 14.704,00 DED-EL-0108-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen (ab dem Geplanter durchschnittlicher 3. Jahr) in Kombination Höchstbetrag pro Einheit (falls mit der Ökoregelung DZ zutreffend) (EUR) 0404; Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb -50 EUR/ha O.17 (Einheit: Hektar) 1.586,00 2.711,00 4.491,00 5.916,00 14.704,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 482,00 482,00 482,00 482,00 482,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüseanbauflächen (Einführung 2 Jahre) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-C] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 352,00 332,00 332,00 332,00 332,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüseanbauflächen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Geplanter durchschnittlicher Feldgemüse – 130 €/ha, - Höchstbetrag pro Einheit (falls 120 €/ha, -110 €/ha zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DED-C] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DE 1945 DE [DED-C] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 500,00 80,00% DED-EL-0108-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 413,00 413,00 413,00 413,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüseanbauflächen (ab dem 3. Jahr) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-D] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-01-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 263,00 263,00 263,00 263,00 Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüseanbauflächen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Geplanter durchschnittlicher Feldgemüse Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-D] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% [DED-D] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 50,00 100,00 150,00 200,00 500,00 80,00% DED-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.410,00 1.410,00 1.410,00 1.410,00 1.410,00 Einführung Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen (Einführung 2 Jahre) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-E] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.280,00 1.260,00 1.260,00 1.260,00 1.260,00 Einführung Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen (Einführung 2 Jahre) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Geplanter durchschnittlicher Dauerkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-E] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DE 1946 DE [DED-E] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 600,00 80,00% DED-EL-0108-01-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 890,00 890,00 890,00 890,00 Einführung Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen (ab dem 3. Jahr) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-F] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-01-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 740,00 740,00 740,00 740,00 Einführung Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen (ab dem 3. Jahr) in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Geplanter durchschnittlicher Dauerkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-F] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% [DED-F] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 60,00 120,00 180,00 240,00 600,00 80,00% DED-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Einführung Ausgleich für öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher (max. 550 € je Höchstbetrag pro Einheit (falls Unternehmen) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 3.587,00 4.521,00 5.531,00 6.621,00 7.799,00 28.059,00 80,00% DED-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-G] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 80,00 80,00 80,00 80,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1947 DE Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406, außer Ackerfutter Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls [DED-G] zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf PSM im Geplanter durchschnittlicher Feldfutterbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-G] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% [DED-G] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 37.839,00 37.839,00 37.839,00 37.839,00 37.839,00 189.195,00 80,00% DED-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ 0406 zutreffend) (EUR) Verzicht auf PSM im Feldfutterbau (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 16.395,00 16.395,00 16.395,00 16.395,00 16.395,00 81.975,00 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 180,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ 0404: zutreffend) (EUR) Extensivierung Dauergrünland im Gesamtbetrieb (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 16.395,00 16.395,00 16.395,00 16.395,00 16.395,00 81.975,00 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 413,00 413,00 413,00 413,00 413,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1948 DE Gemüseanbauflächen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-H] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 283,00 263,00 263,00 263,00 263,00 Beibehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüseanbauflächen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM im Geplanter durchschnittlicher Feldgemüse Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-H] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% [DED-H] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 1.536,00 1.536,00 1.536,00 1.536,00 1.536,00 7.680,00 80,00% DED-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 890,00 890,00 890,00 890,00 890,00 Beibehaltung Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DED-I] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% DED-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 760,00 740,00 740,00 740,00 740,00 Beibehaltung Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406: Verzicht auf PSM in Geplanter durchschnittlicher Dauerkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DED-I] 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% [DED-I] 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 1.100,00 5.500,00 80,00% DED-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Beibehaltung Ausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) für Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher (max. 550 € je Höchstbetrag pro Einheit (falls Unternehmen) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- O.17 (Einheit: Hektar) 8.291,00 8.291,00 8.291,00 8.291,00 8.301,00 41.465,00 80,00% DE 1949 DE DEE-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 Ackerflächen Jahr 1-5 öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DEE- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 609,00 1.218,00 1.827,00 1.827,00 5.481,00 DEE-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 90,00 90,00 Ackerflächen Jahr 1-5 in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0406, - Höchstbetrag pro Einheit (falls 130 €/ha, -150 €/ha zutreffend) (EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 27,00 55,00 82,00 82,00 246,00 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% DEE-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 Ackerflächen Jahr 1-5 in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0406: Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf PSM im zutreffend) (EUR) Feldfutterbau - 50 €/ha (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEE- O.17 (Einheit: Hektar) 19,00 38,00 57,00 57,00 171,00 100,00% DEE-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 Grünlandflächen Jahr 1-5 öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DEE- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 243,00 486,00 729,00 729,00 2.187,00 DEE-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 Grünlandflächen Jahr 1-5 öffentliche Ausgaben in EUR) in Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0404 Höchstbetrag pro Einheit (falls Extensivierung des zutreffend) (EUR) gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 81,00 162,00 243,00 243,00 729,00 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% DEE-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 375,00 375,00 375,00 375,00 Gemüseanbauflächen öffentliche Ausgaben in EUR) Jahr 1-5 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEE- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 10,00 15,00 15,00 45,00 DEE-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 225,00 225,00 225,00 225,00 Gemüseanbauflächen öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1950 DE Jahr 1-5 in Kombination Geplanter durchschnittlicher mit der Ökoregelung DZ- Höchstbetrag pro Einheit (falls 0406, - 130 €/ha, -150 zutreffend) (EUR) €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 4,00 4,00 12,00 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% DEE-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 850,00 850,00 850,00 850,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen Jahr Geplanter durchschnittlicher 1-5 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 4,00 8,00 12,00 12,00 36,00 DEE-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen Jahr Geplanter durchschnittlicher 1-5 in Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls der Ökoregelung DZ- zutreffend) (EUR) 0406, - 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 4,00 4,00 12,00 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% DEE-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 Ackerflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DEE- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 62.854,00 63.785,00 64.716,00 64.716,00 256.071,00 DEE-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 90,00 90,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0406, - Höchstbetrag pro Einheit (falls 130 €/ha, -150 €/ha zutreffend) (EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 2.898,00 2.940,00 2.985,00 2.984,00 11.807,00 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% DEE-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0406: Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf PSM im zutreffend) (EUR) DE 1951 DE Feldfutterbau - 50 €/ha (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEE- O.17 (Einheit: Hektar) 2.006,00 2.036,00 2.066,00 2.066,00 8.174,00 100,00% DEE-EL-0108-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 Ackerflächen (80/20 % öffentliche Ausgaben in EUR) Finanzierung) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEE- zutreffend) (EUR) 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 5.156,00 5.156,00 5.156,00 5.156,00 20.624,00 DEE-EL-0108-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 90,00 90,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0406, - Höchstbetrag pro Einheit (falls 130 €/ha, -150 €/ha zutreffend) (EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 239,00 238,00 238,00 238,00 953,00 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEE-EL-0108-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 Ackerflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0406: Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht auf PSM im zutreffend) (EUR) Feldfutterbau - 50 €/ha (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DEE- O.17 (Einheit: Hektar) 165,00 165,00 165,00 165,00 660,00 80,00% DEE-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 Grünlandflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DEE- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 20.618,00 20.989,00 21.360,00 21.360,00 84.327,00 DEE-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 Grünlandflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0404 Höchstbetrag pro Einheit (falls Extensivierung des zutreffend) (EUR) gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 6.873,00 6.997,00 7.121,00 7.121,00 28.112,00 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% DEE-EL-0108-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 240,00 240,00 240,00 240,00 Grünlandflächen (80/20 öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1952 DE % Finanzierung) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEE- zutreffend) (EUR) 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.692,00 1.692,00 1.692,00 1.692,00 6.768,00 DEE-EL-0108-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 Grünlandflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0404 Höchstbetrag pro Einheit (falls Extensivierung des zutreffend) (EUR) gesamten Dauergrünlands des Betriebs – 50 €/ha (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 564,00 564,00 564,00 564,00 2.256,00 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEE-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 375,00 375,00 375,00 375,00 Gemüseanbauflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DEE- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.17 (Einheit: Hektar) 516,00 524,00 532,00 532,00 2.104,00 DEE-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 225,00 225,00 225,00 225,00 Gemüseanbauflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0406, - Höchstbetrag pro Einheit (falls 130 €/ha, -150 €/ha zutreffend) (EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 19,00 20,00 21,00 21,00 81,00 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% DEE-EL-0108-02-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 375,00 375,00 375,00 375,00 Gemüseanbauflächen öffentliche Ausgaben in EUR) (80/20 % Finanzierung) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEE- zutreffend) (EUR) 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 42,00 42,00 42,00 43,00 169,00 DEE-EL-0108-02-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 225,00 225,00 225,00 225,00 Gemüseanbauflächen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kombination mit der Geplanter durchschnittlicher Ökoregelung DZ-0406, - Höchstbetrag pro Einheit (falls 130 €/ha, -150 €/ha zutreffend) (EUR) (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEE-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 850,00 850,00 850,00 850,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1953 DE Baumschulkulturen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEE- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 402,00 408,00 414,00 414,00 1.638,00 DEE-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406, - zutreffend) (EUR) 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 47,00 48,00 49,00 49,00 193,00 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% DEE-EL-0108-02-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 850,00 850,00 850,00 850,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen Geplanter durchschnittlicher (80/20 % Finanzierung) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% O.17 (Einheit: Hektar) 33,00 33,00 33,00 33,00 132,00 DEE-EL-0108-02-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 700,00 700,00 700,00 700,00 Dauer- und öffentliche Ausgaben in EUR) Baumschulkulturen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit der Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406, - zutreffend) (EUR) 130 €/ha, -150 €/ha (Antragsjahr 2023, 2024 ff) (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 4,00 4,00 5,00 5,00 18,00 91(3)(b) - 70-DEE- 80,00% DEF-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen Jahr 1+2 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEF- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 2.000,00 5.000,00 DEF-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 273,00 273,00 273,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) DE 1954 DE Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen Jahr 1+2 (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 2.963,00 2.963,00 7.426,00 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 373,00 373,00 373,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) Verzicht auf PSM im Feldfutterbau Jahr 1+2 (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 3.000,00 3.000,00 7.500,00 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 280,00 280,00 280,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen ab 3. Jahr Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEF- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 DEF-EL-0108-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen ab 3. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 230,00 230,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0406 zutreffend) (EUR) Verzicht auf PSM im Feldfutterbau ab 3. Jahr (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 473,00 473,00 473,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen Jahr Geplanter durchschnittlicher 1+2 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1955 DE 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.700,00 3.396,00 3.395,00 8.491,00 DEF-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 413,00 413,00 413,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen mit Geplanter durchschnittlicher Auflagen Jahr 1+2 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 2.000,00 2.000,00 5.000,00 DEF-EL-0108-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Jahr 1+2 O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 3.000,00 3.000,00 7.500,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 363,00 363,00 363,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen mit Geplanter durchschnittlicher Auflagen in Kombination Höchstbetrag pro Einheit (falls mit Ökoregelung DZ- zutreffend) (EUR) 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs Jahr 1+2 O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 1.600,00 1.600,00 4.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-b-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen ab 3. Geplanter durchschnittlicher Jahr Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.700,00 1.700,00 DEF-EL-0108-01-b-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen mit Geplanter durchschnittlicher Auflagen ab 3. Jahr Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.000,00 1.000,00 DEF-EL-0108-01-b-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210,00 210,00 210,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1956 DE Grünlandflächen in Geplanter durchschnittlicher Kombination mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Ökoregelung DZ-0404 zutreffend) (EUR) Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ab 3. Jahr O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 1.500,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-b-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandflächen mit Geplanter durchschnittlicher Auflagen in Kombination Höchstbetrag pro Einheit (falls mit Ökoregelung DZ- zutreffend) (EUR) 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs ab 3. Jahr O.17 (Einheit: Hektar) 800,00 800,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse, - Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzenanbaufläche Höchstbetrag pro Einheit (falls n zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 40,00 60,00 120,00 100,00% DEF-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse, - Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzenanbaufläche Höchstbetrag pro Einheit (falls n in Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf PSM im Feldgemüse (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 40,00 60,00 120,00 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.546,00 1.546,00 1.546,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen Jahr Höchstbetrag pro Einheit (falls 1+2 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 10,00 10,00 25,00 100,00% DE 1957 DE DEF-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.396,00 1.396,00 1.396,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen Jahr 1+2 O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 10,00 10,00 25,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 987,00 987,00 987,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen ab 3. Höchstbetrag pro Einheit (falls Jahr zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 100,00% DEF-EL-0108-01-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 837,00 837,00 837,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen ab 3. Jahr O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Ausgleich für Geplanter durchschnittlicher Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (max. 600 € je zutreffend) (EUR) Unternehmen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- O.17 (Einheit: Hektar) 4.500,00 4.500,00 4.500,00 13.500,00 100,00% DEF-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 280,00 280,00 280,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Ackerflächen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 6.000,00 9.000,00 9.000,00 24.000,00 DEF-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 130,00 130,00 130,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1958 DE Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Ackerflächen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in bestimmten Sommerungen O.17 (Einheit: Hektar) 10.000,00 16.000,00 16.000,00 42.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230,00 230,00 230,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Ackerflächen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM im Feldfutterbau (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 8.000,00 13.000,00 13.000,00 34.000,00 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 260,00 260,00 260,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Grünlandflächen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 10.000,00 10.000,00 25.000,00 DEF-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Grünlandflächen mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Auflagen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- O.17 (Einheit: Hektar) 7.000,00 11.000,00 11.000,00 29.000,00 100,00% DEF-EL-0108-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210,00 210,00 210,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Grünlandflächen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit zutreffend) (EUR) Ökoregelung DZ-0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs O.17 (Einheit: Hektar) 10.000,00 16.000,00 16.000,00 42.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DE 1959 DE DEF-EL-0108-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Grünlandflächen mit Höchstbetrag pro Einheit (falls Auflagen in Kombination zutreffend) (EUR) mit Ökoregelung DZ- 0404 Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs O.17 (Einheit: Hektar) 5.000,00 8.000,00 8.000,00 21.000,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbaufläche zutreffend) (EUR) n (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- O.17 (Einheit: Hektar) 60,00 100,00 100,00 260,00 100,00% DEF-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Gemüse, - Geplanter durchschnittlicher Blumen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Zierpflanzenanbaufläche zutreffend) (EUR) n in Kombination mit der Ökoregelung DZ 0406 Verzicht auf PSM im Feldgemüse O.17 (Einheit: Hektar) 1.500,00 2.000,00 2.000,00 5.500,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 987,00 987,00 987,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 40,00 40,00 100,00 DEF-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 837,00 837,00 837,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit der zutreffend) (EUR) DE 1960 DE Ökoregelung DZ-0406 Verzicht auf PSM in Dauerkulturflächen (Finanzhilfe - Homogen) O.17 (Einheit: Hektar) 150,00 250,00 250,00 650,00 91(3)(c) - 70-DEF- 100,00% DEF-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Ausgleich Geplanter durchschnittlicher für Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (max. 600 € je zutreffend) (EUR) Unternehmen) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEF- O.17 (Einheit: Hektar) 8.625,00 16.635,00 16.635,00 41.895,00 100,00% DEG-EL-0108-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 6.000,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00 32.000,00 DEG-EL-0108-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 184,00 164,00 164,00 164,00 164,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Acker ÖR6 Stufe I Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 2.300,00 3.194,00 3.357,00 3.359,00 3.358,00 15.568,00 DEG-EL-0108-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 264,00 264,00 264,00 264,00 264,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Acker ÖR6 Stufe II Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 1.800,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 9.800,00 DEG-EL-0108-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Acker (2-jährig ab Geplanter durchschnittlicher Antragsjahr 2024) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 600,00 1.030,00 1.495,00 3.125,00 DEG-EL-0108-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 273,00 273,00 273,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Acker ÖR6 Stufe I (2- Geplanter durchschnittlicher jährig ab Antragsjahr Höchstbetrag pro Einheit (falls 2024) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 287,00 573,00 917,00 1.777,00 100,00% DE 1961 DE DEG-EL-0108-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 373,00 373,00 373,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Acker ÖR6 Stufe II (2- Geplanter durchschnittlicher jährig ab Antragsjahr Höchstbetrag pro Einheit (falls 2024) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 200,00 400,00 500,00 1.100,00 100,00% DEG-EL-0108-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 320,00 320,00 320,00 320,00 320,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 17.000,00 DEG-EL-0108-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 270,00 270,00 270,00 270,00 270,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland ÖR4 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 7.000,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 7.500,00 37.000,00 DEG-EL-0108-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 473,00 473,00 473,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland (2-jährig ab Geplanter durchschnittlicher Antragsjahr 2024) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 600,00 1.100,00 1.800,00 3.500,00 DEG-EL-0108-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 423,00 423,00 423,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland ÖR4 (2-jährig Geplanter durchschnittlicher ab Antragsjahr 2024) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 400,00 650,00 800,00 1.850,00 DEG-EL-0108-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse, Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 60,00 75,00 75,00 75,00 75,00 360,00 DEG-EL-0108-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse, Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzen ÖR6 Stufe I Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 60,00 82,00 84,00 84,00 84,00 394,00 DE 1962 DE DEG-EL-0108-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse, Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzen (2-jährig ab Höchstbetrag pro Einheit (falls Antragsjahr 2024) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 15,00 30,00 40,00 85,00 100,00% DEG-EL-0108-01-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Gemüse, Blumen und Geplanter durchschnittlicher Zierpflanzen ÖR6 Stufe I Höchstbetrag pro Einheit (falls (2-jährig ab Antragsjahr zutreffend) (EUR) 2024) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 17,00 28,00 34,00 79,00 100,00% DEG-EL-0108-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.210,00 1.210,00 1.210,00 1.210,00 1.210,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 25,00 25,00 25,00 25,00 120,00 DEG-EL-0108-01-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.080,00 1.060,00 1.060,00 1.060,00 1.060,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen ÖR6 Höchstbetrag pro Einheit (falls Stufe I zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 20,00 31,00 31,00 31,00 31,00 144,00 100,00% DEG-EL-0108-01-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.546,00 1.546,00 1.546,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen (2- Höchstbetrag pro Einheit (falls jährig ab Antragsjahr zutreffend) (EUR) 2024) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 5,00 20,00 25,00 50,00 100,00% DEG-EL-0108-01-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.396,00 1.396,00 1.396,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen ÖR6 Höchstbetrag pro Einheit (falls Stufe I (2-jährig ab zutreffend) (EUR) DE 1963 DE Antragsjahr 2024) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 3,00 12,00 21,00 36,00 100,00% DEG-EL-0108-01-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau Einführung öffentliche Ausgaben in EUR) Transaktionskosten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.200,00 2.300,00 2.500,00 2.600,00 11.600,00 DEG-EL-0108-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 242,00 242,00 242,00 242,00 242,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 11.000,00 12.000,00 13.000,00 14.000,00 16.000,00 66.000,00 DEG-EL-0108-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 112,00 92,00 92,00 92,00 92,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker ÖR Geplanter durchschnittlicher 6 Stufe I Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 3.159,00 4.643,00 5.452,00 6.025,00 6.453,00 25.732,00 DEG-EL-0108-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 192,00 192,00 192,00 192,00 192,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Acker ÖR Geplanter durchschnittlicher 6 Stufe II Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 3.276,00 3.500,00 3.800,00 4.200,00 4.500,00 19.276,00 DEG-EL-0108-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 219,00 219,00 219,00 219,00 219,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Grünland Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 4.000,00 5.000,00 5.500,00 6.000,00 6.500,00 27.000,00 DEG-EL-0108-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 169,00 169,00 169,00 169,00 169,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Grünland Geplanter durchschnittlicher ÖR4 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 12.000,00 13.000,00 14.000,00 14.500,00 16.000,00 69.500,00 DEG-EL-0108-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 485,00 485,00 485,00 485,00 485,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Gemüse, Geplanter durchschnittlicher Blumen und Zierpflanzen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1964 DE 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 180,00 190,00 200,00 210,00 220,00 1.000,00 DEG-EL-0108-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 355,00 335,00 335,00 335,00 335,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Gemüse, Geplanter durchschnittlicher Blumen und Zierpflanzen Höchstbetrag pro Einheit (falls ÖR6 Stufe I zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 180,00 208,00 223,00 234,00 246,00 1.091,00 100,00% DEG-EL-0108-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 987,00 987,00 987,00 987,00 987,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 146,00 150,00 155,00 170,00 180,00 801,00 DEG-EL-0108-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 857,00 837,00 837,00 837,00 837,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Dauer- und Geplanter durchschnittlicher Baumschulkulturen ÖR6 Höchstbetrag pro Einheit (falls Stufe I zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DEG- O.17 (Einheit: Hektar) 150,00 165,00 177,00 186,00 233,00 911,00 100,00% DEG-EL-0108-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ökolandbau öffentliche Ausgaben in EUR) Beibehaltung Geplanter durchschnittlicher Transaktionskosten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.17 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.100,00 3.200,00 3.300,00 3.600,00 16.200,00 O.17 (Einheit: Hektar) 961.771,00 1.468.109,00 2.222.916,00 2.368.119,00 2.346.641,00 1.011.215,00 10.378.771,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 198.820.910,51 328.633.152,75 494.012.300,64 527.061.392,49 538.673.418,77 241.013.844,50 2.328.215.019,66 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 148.883.078,98 225.372.458,31 378.859.122,07 408.838.047,97 406.092.851,98 155.965.906,41 1.724.011.465,72 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument INSGESAMT (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche 72.000.000,00 7.252.489,47 4.153.500,00 83.405.989,47 Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 39.600.000,00 5.801.991,58 3.322.800,00 48.724.791,58 (Unionsbeitrag in EUR) DE 1965 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0109 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 zur Verbesserung des Tierwohls DE1-EL-0109-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 G1.1 / G1.2 öffentliche Ausgaben in EUR) Sommerweideprämie Geplanter durchschnittlicher Milchkühe Höchstbetrag pro Einheit (falls /Sommerweideprämie zutreffend) (EUR) weibliche Rinder (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 8.310,00 8.310,00 8.310,00 8.310,00 8.310,00 41.550,00 55,00% DE1-EL-0109-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 G6 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Ferkelaufzucht - Geplanter durchschnittlicher Premiumstufe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 1.500,00 DE1-EL-0109-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 367,00 367,00 367,00 367,00 367,00 G5 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Ferkelerzeugung - Geplanter durchschnittlicher Premiumstufe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Abferkelung) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 950,00 55,00% DE1-EL-0109-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 G5 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Ferkelerzeugung - Geplanter durchschnittlicher Premiumstufe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Deckzentrum) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 462,00 462,00 462,00 462,00 462,00 2.310,00 55,00% DE1-EL-0109-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 417,00 417,00 417,00 417,00 417,00 G5 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1966 DE Ferkelerzeugung - Geplanter durchschnittlicher Premiumstufe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Wartestall) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 850,00 55,00% DE1-EL-0109-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 87,00 87,00 87,00 87,00 G7 Tiergerechte Haltung öffentliche Ausgaben in EUR) von Kälbern Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DE1- zutreffend) (EUR) 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 3.000,00 3.300,00 3.300,00 3.300,00 12.900,00 DE1-EL-0109-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 166,00 166,00 166,00 166,00 166,00 G3.1 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Haltung von Geplanter durchschnittlicher Masthühnern - Höchstbetrag pro Einheit (falls Einstiegsstufe zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 97,00 97,00 97,00 97,00 97,00 485,00 55,00% DE1-EL-0109-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 433,00 433,00 433,00 433,00 433,00 G3.2 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Haltung von Geplanter durchschnittlicher Masthühnern - Höchstbetrag pro Einheit (falls Premiumstufe zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 48,00 48,00 48,00 48,00 48,00 240,00 55,00% DE1-EL-0109-02-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 233,00 233,00 233,00 233,00 G8.1 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Haltung von Mastrindern Geplanter durchschnittlicher - Einstiegsstufe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 2.070,00 2.205,00 2.250,00 2.250,00 8.775,00 DE1-EL-0109-02-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 G4.2 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Haltung von Legehennen Geplanter durchschnittlicher von Höchstbetrag pro Einheit (falls Zweinutzungshuhnrassen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 60,00 55,00% DE1-EL-0109-02-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 108,00 108,00 108,00 108,00 108,00 G2.1 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Mastschweinehaltung - Geplanter durchschnittlicher Einstiegsstufe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1967 DE 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 4.022,00 8.161,00 8.529,00 8.324,00 8.325,00 37.361,00 DE1-EL-0109-02-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 177,00 177,00 177,00 177,00 177,00 G2.2 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Mastschweinehaltung - Geplanter durchschnittlicher Premiumstufe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 1.999,00 1.999,00 1.999,00 1.999,00 1.999,00 9.995,00 DE1-EL-0109-02-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 866,00 866,00 866,00 866,00 866,00 G3.3 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Haltung von Geplanter durchschnittlicher Masthühnern - Höchstbetrag pro Einheit (falls Premiumstufe Variante zutreffend) (EUR) Bruderhahn (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DE1- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 112,00 112,00 112,00 112,00 112,00 560,00 55,00% DE1-EL-0109-02-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 866,00 866,00 866,00 866,00 866,00 G4.1 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Junghühneraufzucht von Geplanter durchschnittlicher Zweinutzungshuhnrassen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 20,00 DE1-EL-0109-02-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 416,00 416,00 416,00 416,00 G8.2 Tiergerechte öffentliche Ausgaben in EUR) Haltung von Mastrindern Geplanter durchschnittlicher - Premiumstufe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 100,00 100,00 200,00 DE2-EL-0109-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) Mastschweine Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE2- zutreffend) (EUR) 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 8.620,00 8.663,00 8.706,00 8.749,00 8.792,00 8.836,00 52.366,00 DE2-EL-0109-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 166,67 166,67 166,67 166,67 166,67 166,67 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) Komfortstufe: Geplanter durchschnittlicher Zuchtsauen: Deckstall Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 916,00 921,00 926,00 930,00 935,00 939,00 5.567,00 DE2-EL-0109-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 53,33 53,33 53,33 53,33 53,33 53,33 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1968 DE Komfortstufe: Geplanter durchschnittlicher Zuchtsauen: Wartestall Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 955,00 959,00 964,00 969,00 974,00 978,00 5.799,00 DE2-EL-0109-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 196,67 196,67 196,67 196,67 196,67 196,67 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) Komfortstufe: Geplanter durchschnittlicher Zuchtsauen: Höchstbetrag pro Einheit (falls Abferkelbucht zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE2- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 477,00 480,00 482,00 484,00 487,00 489,00 2.899,00 55,00% DE2-EL-0109-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) Komfortstufe: Ferkel: Geplanter durchschnittlicher Ferkelaufzucht Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 4.712,00 4.736,00 4.760,00 4.783,00 4.807,00 4.830,00 28.628,00 DE2-EL-0109-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 306,67 306,67 306,67 306,67 306,67 306,67 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) Premiumstufe: Geplanter durchschnittlicher Zuchtsauen: Deckstall Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 802,00 806,00 810,00 814,00 818,00 822,00 4.872,00 DE2-EL-0109-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 103,33 103,33 103,33 103,33 103,33 103,33 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) Premiumstufe: Geplanter durchschnittlicher Zuchtsauen: Wartestall Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 802,00 806,00 810,00 814,00 818,00 822,00 4.872,00 DE2-EL-0109-02-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 370,00 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) Premiumstufe: Geplanter durchschnittlicher Zuchtsauen: Höchstbetrag pro Einheit (falls Abferkelbucht zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE2- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 802,00 806,00 810,00 814,00 818,00 822,00 4.872,00 55,00% DE2-EL-0109-02-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 275,00 275,00 275,00 275,00 275,00 275,00 BayProTier Schweine: öffentliche Ausgaben in EUR) Premiumstufe: Ferkel: Geplanter durchschnittlicher Ferkelaufzucht Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1969 DE 91(3)(c) - 70-DE2- 55,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 3.689,00 3.708,00 3.726,00 3.744,00 3.763,00 3.781,00 22.411,00 DE2-EL-0109-02-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 280,00 BayProTier Mastrinder öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE2- Höchstbetrag pro Einheit (falls 55,00% zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 6.000,00 6.030,00 6.060,00 6.090,00 6.120,00 6.150,00 36.450,00 DE8-EL-0109-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 Ganzjährige Haltung in öffentliche Ausgaben in EUR) Außenklimaställen mit Geplanter durchschnittlicher Auslauf und Höchstbetrag pro Einheit (falls Weidehaltung zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 70-DE8- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 50.000,00 100,00% DE9-EL-0109-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 Sommerweide öffentliche Ausgaben in EUR) Milchkühe Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE6- zutreffend) (EUR) 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 120.900,00 120.900,00 187.598,00 187.598,00 187.737,00 804.733,00 100,00% DE9-EL-0109-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 51,00 51,00 Sommerweide öffentliche Ausgaben in EUR) Milchkühe Ökobetriebe Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE6- zutreffend) (EUR) 100,00% 91(3)(c) - 70-DE9- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 98.080,00 98.085,00 196.165,00 100,00% DE9-EL-0109-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 162,00 162,00 162,00 162,00 162,00 Tierwohl Mastschweine öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE9- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 6.500,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00 32.500,00 DE9-EL-0109-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 285,00 285,00 285,00 285,00 285,00 Tierwohl Mastschweine öffentliche Ausgaben in EUR) (Zuschlag Auslauf) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE9- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 2.600,00 7.800,00 DE9-EL-0109-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Tierwohl Ferkel öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE9- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00 5.556,00 21.556,00 DE 1970 DE DE9-EL-0109-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 Tierwohl Ferkel öffentliche Ausgaben in EUR) (Zuschlag Auslauf) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE9- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 400,00 400,00 400,00 400,00 400,00 2.000,00 DE9-EL-0109-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.030,00 1.030,00 Tierwohl Sauen öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 70-DE9- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 12.500,00 DE9-EL-0109-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300,00 300,00 300,00 300,00 300,00 Tierwohl Sauen öffentliche Ausgaben in EUR) (Zuschlag Auslauf) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE9- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.500,00 DE9-EL-0109-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 182,00 182,00 182,00 182,00 182,00 Tierwohl Sauen öffentliche Ausgaben in EUR) (Zuschlag Saugferkel) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DE9- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 1.250,00 DEA-EL-0109-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 Sommerweidehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DEA- Höchstbetrag pro Einheit (falls 57,00% zutreffend) (EUR) O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 114.000,00 114.000,00 228.000,00 456.000,00 DEA-EL-0109-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Milchkühe“ Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 78.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.000,00 103.569,00 593.569,00 DEA-EL-0109-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Mutterkühe“ Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 100.000,00 DEA-EL-0109-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,00 65,00 65,00 65,00 65,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Aufzuchtrinder“ Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 25.000,00 38.000,00 42.000,00 42.000,00 42.000,00 189.000,00 DE 1971 DE DEA-EL-0109-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 220,00 220,00 220,00 220,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Mastrinder“ Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 35.000,00 38.900,00 38.900,00 38.900,00 38.900,00 190.600,00 DEA-EL-0109-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 265,00 265,00 265,00 265,00 265,00 265,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Zuchtschweine“ Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 1.900,00 1.800,00 1.900,00 1.900,00 1.900,00 1.900,00 11.300,00 DEA-EL-0109-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Mastschweine“ Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 30.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 135.000,00 DEA-EL-0109-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Ferkelaufzucht“ Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEA- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 1.000,00 900,00 900,00 900,00 950,00 950,00 5.600,00 DEA-EL-0109-02-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Mutterkühe“ - ab Geplanter durchschnittlicher 2029 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 20.000,00 20.000,00 DEA-EL-0109-02-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Aufzuchtrinder“ - Geplanter durchschnittlicher ab 2029 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 42.000,00 42.000,00 DEA-EL-0109-02-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220,00 Haltungsverfahren auf öffentliche Ausgaben in EUR) Stroh „Mastrinder“ - ab Geplanter durchschnittlicher 2029 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DEA- 57,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 38.900,00 38.900,00 DEG-EL-0109-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 57,00 57,00 57,00 57,00 57,00 57,00 Sommerweidehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1972 DE (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 13.001,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 999,00 70.000,00 DEG-EL-0109-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 110,00 110,00 110,00 110,00 110,00 110,00 Strohschweinehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) mit Investitionsförderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 798,00 50,00 50,00 50,00 50,00 51,00 1.049,00 DEG-EL-0109-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 131,00 Strohschweinehaltung öffentliche Ausgaben in EUR) ohne Geplanter durchschnittlicher Investitionsförderung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DEG- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 3.908,00 3.908,00 3.908,00 3.908,00 3.908,00 717,00 20.257,00 100,00% DEG-EL-0109-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 744,00 807,00 807,00 807,00 807,00 807,00 Sauenhaltung mit öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionsförderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.134,00 1.134,00 1.134,00 1.134,00 1.134,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 366,00 927,00 927,00 927,00 927,00 590,00 4.664,00 DEG-EL-0109-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.056,00 1.131,00 1.131,00 1.131,00 1.131,00 1.131,00 Sauenhaltung ohne öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionsförderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.490,00 1.490,00 1.490,00 1.490,00 1.490,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 724,00 1.600,00 1.859,00 1.859,00 1.859,00 415,00 8.316,00 DEG-EL-0109-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 189,00 210,00 210,00 210,00 210,00 210,00 Ferkelaufzucht mit öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionsförderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 339,00 339,00 339,00 339,00 339,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 369,00 915,00 915,00 915,00 915,00 583,00 4.612,00 DEG-EL-0109-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 255,00 285,00 285,00 285,00 285,00 285,00 Ferkelaufzucht ohne öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionsförderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 721,00 1.779,00 1.779,00 1.779,00 1.779,00 1.134,00 8.971,00 DE 1973 DE DEG-EL-0109-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 73,00 175,00 175,00 175,00 175,00 175,00 Schweinemast mit öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionsförderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 294,00 294,00 294,00 294,00 294,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 729,00 2.800,00 3.100,00 3.100,00 3.100,00 1.062,00 13.891,00 DEG-EL-0109-02-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 110,00 127,00 127,00 127,00 127,00 127,00 Schweinemast ohne öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionsförderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 363,00 363,00 363,00 363,00 363,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEG- 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 1.345,00 3.154,00 3.154,00 3.154,00 3.154,00 1.989,00 15.950,00 DEG-EL-0109-02-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 Ständiges öffentliche Ausgaben in EUR) Raufutterangebot alle Geplanter durchschnittlicher Produktionsrichtungen Höchstbetrag pro Einheit (falls 93,00 93,00 93,00 93,00 93,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 70-DEG- O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 3.414,00 9.355,00 9.355,00 9.355,00 9.355,00 5.941,00 46.775,00 100,00% O.18 (Einheit: Großvieheinheiten) 577.897,00 700.670,00 679.437,00 794.507,00 794.838,00 516.575,00 4.063.924,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 44.195.905,41 56.924.313,65 57.677.705,89 64.571.815,14 64.631.463,38 51.144.490,76 339.145.694,23 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 41.258.391,18 53.440.280,61 54.139.014,39 58.067.574,47 58.116.333,51 37.627.051,60 302.648.645,76 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen DE 1974 DE Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0110 zur Erhaltung genetischer 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Ressourcen DE1-EL-0110-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 207,04 207,04 207,04 207,04 207,04 C3 Erhaltung gefährdeter öffentliche Ausgaben in EUR) Nutztierrassen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 70-DE1- 55,00% O.19 (Einheit: Großvieheinheiten) 1.485,00 1.485,00 1.485,00 1.485,00 1.485,00 7.425,00 DED-EL-0110-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120,00 120,00 120,00 120,00 120,00 In situ Erhalt seltener öffentliche Ausgaben in EUR) Kulturen (AL 11) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 70-DED- zutreffend) (EUR) 100,00% O.19 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 15.000,00 DEE-EL-0110-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 Erhaltung tiergenetischer öffentliche Ausgaben in EUR) Ressourcen in der Geplanter durchschnittlicher Landwirtschaft Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 70-DEE- 100,00% O.19 (Einheit: Großvieheinheiten) 950,00 997,00 998,00 2.055,00 5.000,00 DEG-EL-0110-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Vom Aussterben öffentliche Ausgaben in EUR) bedrohte Nutztierrassen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 70-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.19 (Einheit: Großvieheinheiten) 1.700,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 300,00 10.000,00 INSGESAMT O.19 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.500,00 3.500,00 3.500,00 3.500,00 15.000,00 O.19 (Einheit: Großvieheinheiten) 11.572,00 11.872,00 12.822,00 12.869,00 12.870,00 2.355,00 64.360,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 887.482,50 1.007.421,50 1.317.421,50 1.326.921,50 1.326.921,50 471.000,00 6.337.168,50 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 681.115,38 789.081,83 1.099.081,83 1.108.581,83 1.108.581,83 459.000,00 5.245.442,70 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument INSGESAMT (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) DE 1975 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Umwelt-, Klima- und andere ENVCLIM (70) Bewirtschaftungsverpflichtu ngen Einkommensausgleich EL-0111 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Aufforstung DE1-EL-0111-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 Klimaprämie Privatwald öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 70-DE1- Höchstbetrag pro Einheit (falls 55,00% zutreffend) (EUR) O.16 (Einheit: Hektar) DED-EL-0111-00-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.935,00 2.635,00 2.635,00 2.635,00 Einkommensausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) Aufforstung nach Geplanter durchschnittlicher Erstaufforstung zur Höchstbetrag pro Einheit (falls Entwicklung zutreffend) (EUR) standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Ackerland genutzten Flächen (AL 14) O.16 (Einheit: Hektar) 40,00 50,00 60,00 72,00 222,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% DED-EL-0111-00-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 639,00 958,00 958,00 958,00 Einkommensausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) Aufforstung nach Geplanter durchschnittlicher Erstaufforstung zur Höchstbetrag pro Einheit (falls Entwicklung zutreffend) (EUR) standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Dauergrünland genutzten Flächen (GL O.16 (Einheit: Hektar) 15,00 30,00 45,00 50,00 140,00 10) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 70-DED- 80,00% O.16 (Einheit: Hektar) 55,00 80,00 105,00 122,00 362,00 Jährliche indikative INSGESAMT Mittelzuweisung (gesamte 86.985,00 115.920,00 144.855,00 171.270,00 519.030,00 öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1976 DE Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 69.588,00 92.736,00 115.884,00 137.016,00 415.224,00 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Naturbedingte oder andere ANC (71) gebietsspezifische Benachteiligungen Ausgleichszulage für EL-0201 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 benachteiligte Gebiete DE1-EL-0201-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 126,00 126,00 126,00 126,00 126,00 Berggebiete öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(a)-DE1-60,00% zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 98.825,00 19.145,00 1,00 1,00 1,00 117.973,00 DE1-EL-0201-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 126,00 126,00 126,00 126,00 U60% - Berggebiete öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 71-DE1- zutreffend) (EUR) 60,00% O.12 (Einheit: Hektar) 79.680,00 98.824,00 98.824,00 98.824,00 376.152,00 DE1-EL-0201-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 45,00 45,00 45,00 45,00 Andere Gebiete als öffentliche Ausgaben in EUR) Berggebiete, die aus Geplanter durchschnittlicher erheblichen Höchstbetrag pro Einheit (falls naturbedingten Gründen zutreffend) (EUR) benachteiligt sind (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.12 (Einheit: Hektar) 202.033,00 1,00 1,00 1,00 202.036,00 91(3)(a)-DE1-60,00% DE1-EL-0201-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 U60% - Andere Gebiete öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1977 DE als Berggebiete, die aus Geplanter durchschnittlicher erheblichen Höchstbetrag pro Einheit (falls naturbedingten Gründen zutreffend) (EUR) benachteiligt sind (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.12 (Einheit: Hektar) 173.521,00 375.557,00 375.557,00 375.557,00 375.554,00 1.675.746,00 91(3)(c) - 71-DE1- 60,00% DE1-EL-0201-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 39,00 39,00 39,00 39,00 39,00 U60% - Andere, aus öffentliche Ausgaben in EUR) anderern spezifischen Geplanter durchschnittlicher Gründen benachteiligte Höchstbetrag pro Einheit (falls Gebiete zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 71-DE1- O.12 (Einheit: Hektar) 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 875.000,00 60,00% DE1-EL-0201-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 39,00 39,00 39,00 39,00 39,00 Andere, aus anderen öffentliche Ausgaben in EUR) spezifischen Gründen Geplanter durchschnittlicher benachteiligte Gebiete Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(a)-DE1-60,00% O.12 (Einheit: Hektar) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE2-EL-0201-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,50 90,50 90,50 90,50 90,50 AGZ - Berggebiet öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(a)-DE2-50,00% zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 451.131,00 451.131,00 451.131,00 451.131,00 451.131,00 2.255.655,00 DE2-EL-0201-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 54,10 54,10 54,10 54,10 54,10 AGZ - Natürliche öffentliche Ausgaben in EUR) Benachteiligung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DE2-50,00% O.12 (Einheit: Hektar) 789.096,00 789.096,00 789.096,00 789.096,00 789.096,00 3.945.480,00 DE2-EL-0201-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 37,60 37,60 37,60 37,60 37,60 AGZ - Spezifische öffentliche Ausgaben in EUR) Gebiete Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DE2-50,00% O.12 (Einheit: Hektar) 683.972,00 683.972,00 683.972,00 683.972,00 683.972,00 3.419.860,00 DE4-EL-0201-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 Ausgleichszulage für öffentliche Ausgaben in EUR) benachteiligte Gebiete Geplanter durchschnittlicher (AGZ) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DE4-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 980.000,00 980.000,00 1.960.000,00 DE 1978 DE DE4-EL-0201-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 Berlin - öffentliche Ausgaben in EUR) Ausgleichszulage für Geplanter durchschnittlicher benachteiligte Gebiete Höchstbetrag pro Einheit (falls (AGZ) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(a)-DE3-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 2.923,00 2.923,00 5.846,00 DE7-EL-0201-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 53,00 53,00 53,00 53,00 53,00 AGZ natürliche öffentliche Ausgaben in EUR) Benachteiligung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 75,00 75,00 75,00 75,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DE7-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 1.100.000,00 DE7-EL-0201-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 53,00 53,00 53,00 53,00 53,00 AGZ spezifische öffentliche Ausgaben in EUR) Benachteiligung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 75,00 75,00 75,00 75,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DE7-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 63.019,00 63.019,00 63.019,00 63.019,00 63.019,00 315.095,00 DEA-EL-0201-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75,00 75,00 75,00 75,00 75,00 Ausgleichszulage öffentliche Ausgaben in EUR) Berggebiet Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEA-47,00% O.12 (Einheit: Hektar) 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 30.000,00 DEA-EL-0201-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 29,00 34,00 34,00 34,00 34,00 Ausgleichszulage öffentliche Ausgaben in EUR) natürliche Geplanter durchschnittlicher Benachteiligung Höchstbetrag pro Einheit (falls 40,00 40,00 40,00 40,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(a)-DEA-47,00% O.12 (Einheit: Hektar) 311.000,00 311.000,00 311.000,00 311.000,00 311.000,00 1.555.000,00 DEA-EL-0201-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 26,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Ausgleichszulage öffentliche Ausgaben in EUR) spezifische Gebiete Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 35,00 35,00 35,00 35,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEA-47,00% O.12 (Einheit: Hektar) 21.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 21.000,00 105.000,00 DEB-EL-0201-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Ausgleichszulage für öffentliche Ausgaben in EUR) natürliche Geplanter durchschnittlicher Benachteiligung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 71-DEB- 100,00% O.12 (Einheit: Hektar) 143.000,00 143.000,00 143.000,00 143.000,00 143.000,00 715.000,00 DEB-EL-0201-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Ausgleichszulage öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1979 DE spezifische Geplanter durchschnittlicher Benachteiligung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 71-DEB- 100,00% O.12 (Einheit: Hektar) 143.000,00 143.000,00 143.000,00 143.000,00 143.000,00 715.000,00 DEC-EL-0201-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleichszulage öffentliche Ausgaben in EUR) natürliche Geplanter durchschnittlicher Benachteiligung bis Höchstbetrag pro Einheit (falls Hektar 100 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 71-DEC- O.12 (Einheit: Hektar) 52.500,00 52.500,00 52.500,00 52.500,00 52.500,00 262.500,00 100,00% DEC-EL-0201-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 Ausgleichszulage öffentliche Ausgaben in EUR) spezifische Geplanter durchschnittlicher Benachteiligung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 71-DEC- 100,00% O.12 (Einheit: Hektar) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 12.500,00 DED-EL-0201-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 95,00 Benachteiligte Agrarzone öffentliche Ausgaben in EUR) 1 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(a)-DED-65,00% zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 3.958,00 3.958,00 DED-EL-0201-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 55,00 Benachteiligte Agrarzone öffentliche Ausgaben in EUR) 2 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(a)-DED-65,00% zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 89.454,00 89.454,00 DED-EL-0201-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 Benachteiligte Agrarzone öffentliche Ausgaben in EUR) 3 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(a)-DED-65,00% zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 193.660,00 193.660,00 Geplanter Einheitsbetrag (gesamte DED-EL-0201-03-a-01 - 25,00 öffentliche Ausgaben in EUR) Spezifische Gebiete Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(a)-DED-65,00% zutreffend) (EUR) O.12 (Einheit: Hektar) 46.623,00 46.623,00 DEE-EL-0201-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 45,00 45,00 45,00 Staffelung nach der öffentliche Ausgaben in EUR) Ertragsmesszahl (EMZ): Geplanter durchschnittlicher <33 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(a)-DEE-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 101.509,00 101.509,00 203.018,00 DE 1980 DE DEE-EL-0201-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 25,00 Staffelung nach der öffentliche Ausgaben in EUR) Ertragsmesszahl (EMZ): Geplanter durchschnittlicher ≥ 33 bis37 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEE-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 106.514,00 106.514,00 213.028,00 DEF-EL-0201-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 160,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Ausgleichszulage: öffentliche Ausgaben in EUR) Grünland mit Tierhaltung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 71-DEF- 100,00% O.12 (Einheit: Hektar) 8.400,00 8.400,00 8.400,00 8.400,00 8.400,00 42.000,00 DEF-EL-0201-03-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Ausgleichszulage: öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland Geplanter durchschnittlicher Marktfruchtanbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 71-DEF- O.12 (Einheit: Hektar) 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 9.000,00 100,00% DEG-EL-0201-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75,00 75,00 Ackerbaubetont, EMZ öffentliche Ausgaben in EUR) <21 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 4,00 DEG-EL-0201-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 55,00 55,00 Ackerbaubetont, EMZ 21 öffentliche Ausgaben in EUR) bis <24,5 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 3,00 3,00 6,00 DEG-EL-0201-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40,00 40,00 Ackerbaubetont, EMZ öffentliche Ausgaben in EUR) 24,5 bis <28 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 1.599,00 1.599,00 3.198,00 DEG-EL-0201-02-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 Ackerbaubetont, EMZ 28 öffentliche Ausgaben in EUR) bis <31,5 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 7.600,00 7.600,00 15.200,00 DEG-EL-0201-02-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 Ackerbaubetont, EMZ öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1981 DE 31,5 bis <35 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 16.000,00 16.000,00 32.000,00 DEG-EL-0201-02-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 Ackerbaubetont, EMZ öffentliche Ausgaben in EUR) >=35 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 18.219,00 18.219,00 36.438,00 DEG-EL-0201-02-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 160,00 160,00 Futterbaubetont, EMZ öffentliche Ausgaben in EUR) <21 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 3.500,00 3.500,00 7.000,00 DEG-EL-0201-02-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 135,00 135,00 Futterbaubetont, EMZ 21 öffentliche Ausgaben in EUR) bis <24,5 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 13.000,00 13.000,00 26.000,00 DEG-EL-0201-02-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 110,00 110,00 Futterbaubetont, EMZ öffentliche Ausgaben in EUR) 24,5 bis <28 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 20.700,00 20.700,00 41.400,00 DEG-EL-0201-02-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 85,00 85,00 Futterbaubetont, EMZ 28 öffentliche Ausgaben in EUR) bis <31,5 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 45.650,00 45.650,00 91.300,00 DEG-EL-0201-02-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60,00 60,00 Futterbaubetont, EMZ öffentliche Ausgaben in EUR) 31,5 bis <35 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 28.000,00 28.000,00 56.000,00 DEG-EL-0201-02-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35,00 35,00 Futterbaubetont, EMZ öffentliche Ausgaben in EUR) >=35 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(a)-DEG-65,00% O.12 (Einheit: Hektar) 20.000,00 20.000,00 40.000,00 INSGESAMT O.12 (Einheit: Hektar) 3.498.098,00 3.938.101,00 4.146.125,00 5.637.016,00 5.095.295,00 440.017,00 22.754.652,00 DE 1982 DE Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 174.244.750,47 181.394.842,13 188.625.675,53 239.406.750,53 217.956.823,80 7.150.000,00 1.008.778.842,46 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 94.533.390,65 101.683.445,65 106.383.484,15 139.391.182,90 125.452.290,40 7.150.000,00 574.593.793,75 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich ASD (72) aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben Bewirtschaftungsverpflichtungen EL-0301 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 zur Umsetzung von Natura 2000 DE1-EL-0301-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Erhalt von FFH- öffentliche Ausgaben in EUR) Waldlebensraumtypen Geplanter durchschnittlicher im Privatwald Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 72-DE1- 55,00% O.13 (Einheit: Hektar) 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 40.000,00 DE1-EL-0301-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Erhalt von Natura 2000- öffentliche Ausgaben in EUR) Arten-Auerhuhn im Geplanter durchschnittlicher Privatwald Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 72-DE1- 55,00% O.13 (Einheit: Hektar) 11.000,00 11.000,00 11.000,00 11.000,00 11.000,00 55.000,00 DE4-EL-0301-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 165,00 165,00 165,00 165,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung (NSG / Geplanter durchschnittlicher Natura 2000) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1983 DE 91(3)(b) - 72-DE4- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 22.500,00 22.500,00 22.500,00 67.500,00 DE4-EL-0301-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 48,00 48,00 48,00 48,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung: ohne Geplanter durchschnittlicher Mineraldünger Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 72-DE4- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 550,00 550,00 550,00 1.650,00 DE4-EL-0301-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 47,00 47,00 47,00 47,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung: ohne Geplanter durchschnittlicher Gülle Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 72-DE4- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 2.200,00 2.200,00 2.200,00 6.600,00 DE4-EL-0301-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 56,00 56,00 56,00 56,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung: ohne Geplanter durchschnittlicher Dünger Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 72-DE4- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 5.000,00 5.000,00 5.000,00 15.000,00 DE4-EL-0301-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 57,00 57,00 57,00 57,00 Nutzung nicht vor dem öffentliche Ausgaben in EUR) 16.06. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 72-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 4.300,00 4.300,00 4.300,00 12.900,00 DE4-EL-0301-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 97,00 97,00 97,00 97,00 Nutzung nicht vor dem öffentliche Ausgaben in EUR) 01.07. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 72-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 50,00 50,00 50,00 150,00 DE4-EL-0301-01-a-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100,00 100,00 100,00 100,00 Nutzungsbeschränkung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland (Verzicht Geplanter durchschnittlicher chemisch-synthetischer Höchstbetrag pro Einheit (falls N-Dünger) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 72-DE4- O.13 (Einheit: Hektar) 180,00 180,00 180,00 540,00 80,00% DE4-EL-0301-01-a-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 47,00 47,00 47,00 47,00 Nutzungbeschränkung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland (zusätzlich Geplanter durchschnittlicher kein Einsatz von Gülle) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 1984 DE 91(3)(b) - 72-DE4- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 300,00 DE4-EL-0301-01-a-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70,00 70,00 70,00 70,00 Nutzungsbeschränkung öffentliche Ausgaben in EUR) Ackerland (kein Einsatz Geplanter durchschnittlicher von Herbiziden, Höchstbetrag pro Einheit (falls Insektiziden und zutreffend) (EUR) Fungiziden) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 72-DE4- O.13 (Einheit: Hektar) 3.000,00 3.000,00 3.000,00 9.000,00 80,00% DE4-EL-0301-01-a-10 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 165,00 165,00 165,00 165,00 Berlin - Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung (NSG / Geplanter durchschnittlicher Natura 2000) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 72-DE3- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 120,00 120,00 120,00 360,00 DE4-EL-0301-01-a-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 57,00 57,00 57,00 57,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung Berlin Geplanter durchschnittlicher - Nutzung nicht vor dem Höchstbetrag pro Einheit (falls 16.06. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 72-DE3- O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 300,00 80,00% DE4-EL-0301-01-a-12 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 97,00 97,00 97,00 97,00 Extensive öffentliche Ausgaben in EUR) Grünlandnutzung Berlin Geplanter durchschnittlicher - Nutzung nicht vor dem Höchstbetrag pro Einheit (falls 01.07. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 72-DE3- O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 300,00 80,00% DE4-EL-0301-01-a-13 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 111,00 111,00 111,00 Erste Grünlandnutzung öffentliche Ausgaben in EUR) vor dem 15.06. und Geplanter durchschnittlicher weitere Nutzung erst Höchstbetrag pro Einheit (falls nach dem 31.08. zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 72-DE4- O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 300,00 80,00% DE4-EL-0301-01-a-14 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 222,00 222,00 222,00 Grünlandnutzung nicht öffentliche Ausgaben in EUR) vor dem 16.08. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 72-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 300,00 DE 1985 DE DE4-EL-0301-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 65,00 65,00 65,00 65,00 Hohe Wasserhaltung bis öffentliche Ausgaben in EUR) 30.04. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 72-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 15,00 15,00 15,00 45,00 DE4-EL-0301-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 227,00 227,00 227,00 227,00 Hohe Wasserhaltung bis öffentliche Ausgaben in EUR) 30.06. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 72-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 30,00 30,00 30,00 90,00 DE8-EL-0301-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Erhaltung von Grünland- öffentliche Ausgaben in EUR) Lebensraumtypen in Geplanter durchschnittlicher FFH-Gebieten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% O.13 (Einheit: Hektar) 1.918,00 1.918,00 1.918,00 1.918,00 1.918,00 9.590,00 DE8-EL-0301-01-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 Erhaltung von Grünland- öffentliche Ausgaben in EUR) Lebensraumtypen in Geplanter durchschnittlicher FFH-Gebieten in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit EL- zutreffend) (EUR) 0108-01-b oder EL- 0108-02-b (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 450,00 450,00 450,00 450,00 450,00 2.250,00 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-01-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Erhalt von öffentliche Ausgaben in EUR) Wiesenbrüterhabitaten in Geplanter durchschnittlicher Vogelschutzgebieten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% O.13 (Einheit: Hektar) 8.300,00 8.300,00 8.300,00 8.300,00 8.300,00 41.500,00 DE8-EL-0301-01-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 Erhalt von öffentliche Ausgaben in EUR) Wiesenbrüterhabitaten in Geplanter durchschnittlicher Vogelschutzgebieten in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit EL- zutreffend) (EUR) 0108-01-b oder EL- 0108-02-b (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 10.000,00 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-01-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Schutz von öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1986 DE Lebensraumtypen und Geplanter durchschnittlicher Arten vor PSM und Höchstbetrag pro Einheit (falls Nährstoffeintrag in FFH- zutreffend) (EUR) Gebieten (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- O.13 (Einheit: Hektar) 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 8.500,00 100,00% DE8-EL-0301-01-c-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Schutz von öffentliche Ausgaben in EUR) Lebensraumtypen und Geplanter durchschnittlicher Arten vor PSM und Höchstbetrag pro Einheit (falls Nährstoffeintrag in FFH- zutreffend) (EUR) Gebieten in Kombination mit EL- 0108-01-a oder EL-0108- 02-a O.13 (Einheit: Hektar) 598,00 598,00 598,00 598,00 598,00 2.990,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-01-c-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Erhaltung öffentliche Ausgaben in EUR) nährstoffempfindlicher Geplanter durchschnittlicher Lebensraumtypen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Arten in FFH-Gebieten zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- O.13 (Einheit: Hektar) 3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.150,00 3.150,00 15.750,00 100,00% DE8-EL-0301-01-c-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170,00 170,00 170,00 170,00 170,00 Erhaltung öffentliche Ausgaben in EUR) nährstoffempfindlicher Geplanter durchschnittlicher Lebensraumtypen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Arten in FFH-Gebieten zutreffend) (EUR) in Kombination mit EL- 0108-01-a oder EL-0108- 01-b oder EL-0108-02-a oder EL-0108-02-b O.13 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.500,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-01-c-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 Erhalt von öffentliche Ausgaben in EUR) Nahrungshabitaten für Geplanter durchschnittlicher Vögel in Höchstbetrag pro Einheit (falls Vogelschutzgebieten und zutreffend) (EUR) Fledermäusen in FFH- Gebieten (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 30.000,00 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE 1987 DE DE8-EL-0301-01-c-11 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Erhaltung öffentliche Ausgaben in EUR) nährstoffempfindlicher Geplanter durchschnittlicher Lebensraumtypen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Arten in FFH-Gebieten zutreffend) (EUR) in Kombination mit EL- 0108-01-a oder EL-0108- 02-a (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 2.500,00 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 Lage in FFH öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(c) - 72-DE8- Höchstbetrag pro Einheit (falls 100,00% zutreffend) (EUR) O.13 (Einheit: Hektar) 6.600,00 6.600,00 6.600,00 6.600,00 6.600,00 33.000,00 DE8-EL-0301-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 113,00 113,00 113,00 113,00 113,00 Belassen von 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Habitatbäumen (ohne Geplanter durchschnittlicher Kennzeichnung) Höchstbetrag pro Einheit (falls Befahrungsverbot zutreffend) (EUR) außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in O.13 (Einheit: Hektar) 3.200,00 3.200,00 3.200,00 3.200,00 3.200,00 16.000,00 FFH (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 113,00 113,00 113,00 113,00 113,00 Belassen von 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Habitatbäumen (ohne Geplanter durchschnittlicher Kennzeichnung) Höchstbetrag pro Einheit (falls Befahrungsverbot zutreffend) (EUR) außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung, FFH, O.13 (Einheit: Hektar) 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 7.250,00 Nadelholzanteil max. 40% (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 81,00 81,00 81,00 81,00 81,00 Belassen von 6 öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1988 DE Habitatbäumen (ohne Geplanter durchschnittlicher Kennzeichnung) Höchstbetrag pro Einheit (falls Nadelholzanteil max. zutreffend) (EUR) 40% Lage in FFH (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- O.13 (Einheit: Hektar) 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00 9.000,00 100,00% DE8-EL-0301-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 181,00 181,00 181,00 181,00 181,00 Belassen von 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Habitatbäumen (mit Geplanter durchschnittlicher Kennzeichnung) Höchstbetrag pro Einheit (falls Befahrungsverbot zutreffend) (EUR) außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in O.13 (Einheit: Hektar) 125,00 125,00 125,00 125,00 125,00 625,00 FFH (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 149,00 149,00 149,00 149,00 149,00 Belassen von 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Habitatbäumen (mit Geplanter durchschnittlicher Kennzeichnung) Höchstbetrag pro Einheit (falls Nadelholzanteil max. zutreffend) (EUR) 40% Lage in FFH (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- O.13 (Einheit: Hektar) 80,00 80,00 80,00 80,00 80,00 400,00 100,00% DE8-EL-0301-02-b-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 181,00 181,00 181,00 181,00 181,00 Belassen von 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Habitatbäumen (mit Geplanter durchschnittlicher Kennzeichnung) Höchstbetrag pro Einheit (falls Befahrungsverbot zutreffend) (EUR) außerhalb von Rückegassen Anbauverbot lebensraumuntypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in O.13 (Einheit: Hektar) 230,00 230,00 230,00 230,00 230,00 1.150,00 FFH (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-b-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 129,00 129,00 129,00 129,00 129,00 Belassen von 6 öffentliche Ausgaben in EUR) Habitatbäumen (mit Geplanter durchschnittlicher Kennzeichnung) Lage in Höchstbetrag pro Einheit (falls FFH zutreffend) (EUR) DE 1989 DE (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- O.13 (Einheit: Hektar) 210,00 210,00 210,00 210,00 210,00 1.050,00 100,00% DE8-EL-0301-02-b-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Zeitweiliges öffentliche Ausgaben in EUR) Bewirtschaftungsverbot Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 72-DE8- zutreffend) (EUR) 100,00% O.13 (Einheit: Hektar) 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 10.000,00 DE8-EL-0301-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 165,00 165,00 165,00 165,00 165,00 Rückegassenabstand öffentliche Ausgaben in EUR) 40m Bestockungsgrad Geplanter durchschnittlicher von min. 1,0 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Einschlagsbegrenzung) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- O.13 (Einheit: Hektar) 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 1.080,00 5.400,00 100,00% DE8-EL-0301-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190,00 190,00 190,00 190,00 190,00 Rückegassenabstand öffentliche Ausgaben in EUR) 40m Bestockungsgrad Geplanter durchschnittlicher von min. 1,0 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Einschlagsbegrenzung) zutreffend) (EUR) Lage in FFH (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- O.13 (Einheit: Hektar) 152,00 152,00 152,00 152,00 152,00 760,00 100,00% DE8-EL-0301-02-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 278,00 278,00 278,00 278,00 278,00 Rückegassenabstand öffentliche Ausgaben in EUR) 40m Bestockungsgrad Geplanter durchschnittlicher von min.1,0 Belassen Höchstbetrag pro Einheit (falls von 6 Habitatbäumen zutreffend) (EUR) Befahrungsverbot auß. Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung Lage in O.13 (Einheit: Hektar) 85,00 85,00 85,00 85,00 85,00 425,00 FFH (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 278,00 278,00 278,00 278,00 278,00 Rückegassenabst.40m öffentliche Ausgaben in EUR) Bestockungsgrad von Geplanter durchschnittlicher min.1,0 Belassen von 6 Höchstbetrag pro Einheit (falls Habitatbäumen (ohne zutreffend) (EUR) DE 1990 DE Kennz.) Befahr.verbot außerh. von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung O.13 (Einheit: Hektar) 127,00 127,00 127,00 127,00 127,00 635,00 Nadelholz max.40% (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 246,00 246,00 246,00 246,00 246,00 Rückegassenabstand öffentliche Ausgaben in EUR) 40m Bestockungsgrad Geplanter durchschnittlicher von min. 1,0 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Einschlagsbegrenzung) zutreffend) (EUR) Lage in FFH Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (ohne Kennzeichnung) O.13 (Einheit: Hektar) 201,00 201,00 201,00 201,00 201,00 1.005,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-c-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 346,00 346,00 346,00 346,00 346,00 Rückegassenabst.40m öffentliche Ausgaben in EUR) Bestockungsgrad von Geplanter durchschnittlicher min.1,0 Belassen von 6 Höchstbetrag pro Einheit (falls Habitatbäumen (mit zutreffend) (EUR) Kennz.) Befahr.verbot außerh. von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten Totholzerhaltung O.13 (Einheit: Hektar) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 Nadelholz max.40% (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-c-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 314,00 314,00 314,00 314,00 314,00 Rückegassenabstand öffentliche Ausgaben in EUR) 40m Bestockungsgrad Geplanter durchschnittlicher von min. 1,0 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Einschlagsbegrenzung) zutreffend) (EUR) Lage in FFH Nadelholzanteil max. 40% Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) O.13 (Einheit: Hektar) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-c-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 346,00 346,00 346,00 346,00 346,00 Rückegassenabstand öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1991 DE 40m Bestockungsgrad Geplanter durchschnittlicher von min. 1,0 Belassen Höchstbetrag pro Einheit (falls von 6 Habitatbäumen zutreffend) (EUR) (mit Kennz.)Befahrungsverbo t außerhalb von Rückegassen Anbauverbot untypischer Baumarten O.13 (Einheit: Hektar) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 50,00 Totholzerhaltung (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DE8-EL-0301-02-c-09 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 294,00 294,00 294,00 294,00 294,00 Rückegassenabstand öffentliche Ausgaben in EUR) 40m Bestockungsgrad Geplanter durchschnittlicher von min. 1,0 Höchstbetrag pro Einheit (falls (Einschlagsbegrenzung) zutreffend) (EUR) Lage in FFH Belassen von 6 Habitatbäumen (mit Kennzeichnung) (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 62,00 62,00 62,00 62,00 62,00 310,00 91(3)(c) - 72-DE8- 100,00% DEA-EL-0301-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 95,00 95,00 95,00 95,00 95,00 95,00 Ausgleichszahlung in öffentliche Ausgaben in EUR) N2000 Gebieten; Rücksichtnahme auf Brutvögel, erschwerte wirtsch. Verwertbarkeit der Fläche, nachteilige Geplanter durchschnittlicher betriebswirtsch. Höchstbetrag pro Einheit (falls Entwicklung zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-R] 91(3)(b) - 72-DEA- 47,00% DEA-EL-0301-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 135,00 135,00 135,00 135,00 135,00 135,00 Ausgleichszahlung in öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1992 DE Kohärenzgebieten; Rücksichtnahme auf Brutvögel; keine Entwässerungsmaßnahm en; keine Auffüllungen, Aufschüttungen, Geplanter durchschnittlicher Abgrabungen, erschwerte Höchstbetrag pro Einheit (falls wirtsch. Verwertbarkeit zutreffend) (EUR) der Fläche (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-R] 91(3)(b) - 72-DEA- 47,00% DEA-EL-0301-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 Verzicht auf PSM öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-R] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 72-DEA- Höchstbetrag pro Einheit (falls 47,00% zutreffend) (EUR) DEA-EL-0301-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Verzicht auf Nachsaat öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) [DEA-R] Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 72-DEA- Höchstbetrag pro Einheit (falls 47,00% zutreffend) (EUR) DEA-EL-0301-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 Pflegeeinschränkungen öffentliche Ausgaben in EUR) im Frühjahr; Verbot: Schleppen, Walzen nach dem 15.3. im Tiefland beziehungsweise 1.4. im Geplanter durchschnittlicher Bergland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) [DEA-R] 91(3)(b) - 72-DEA- 47,00% DEA-EL-0301-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 235,00 Einschränkung auf öffentliche Ausgaben in EUR) zweimalige Mahd (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher [DEA-R] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 72-DEA- zutreffend) (EUR) 47,00% [DEA-R] 91(3)(b) - 72-DEA- O.13 (Einheit: Hektar) 26.700,00 26.700,00 26.700,00 26.700,00 26.700,00 26.900,00 160.400,00 47,00% DEC-EL-0301-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Natura 2000-Ausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1993 DE für landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Flächen - Grünland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 72-DEC- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 2.300,00 2.300,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00 8.650,00 DEC-EL-0301-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Natura2000-Ausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) für landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Flächen – Grünland in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit ÖR5 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 72-DEC- O.13 (Einheit: Hektar) 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 1.700,00 8.500,00 80,00% DEC-EL-0301-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Natura2000-Ausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) für landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Flächen – Grünland in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit dem zutreffend) (EUR) Ökologischen Landbau (EL-0108) (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 280,00 280,00 743,00 743,00 743,00 2.789,00 91(3)(b) - 72-DEC- 80,00% DEC-EL-0301-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Natura2000-Ausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) für landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Flächen - Ackerland Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 72-DEC- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 300,00 DEC-EL-0301-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00 Natura2000-Ausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) für landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Flächen – Ackerland in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit dem zutreffend) (EUR) Ökologischen Landbau (EL-0108) (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 500,00 91(3)(b) - 72-DEC- 80,00% DEC-EL-0301-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125,00 125,00 125,00 Natura2000-Ausgleich öffentliche Ausgaben in EUR) für landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Flächen – Grünland in Höchstbetrag pro Einheit (falls Kombination mit ÖR4 zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 72-DEC- O.13 (Einheit: Hektar) 965,00 965,00 965,00 2.895,00 80,00% DE 1994 DE DEC-EL-0301-01-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Erhaltung von öffentliche Ausgaben in EUR) Arthabitaten in GGB Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 72-DEC- zutreffend) (EUR) 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 200,00 DEE-EL-0301-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 440,00 440,00 Verbot der Düngung mit öffentliche Ausgaben in EUR) Stickstoff auf Geplanter durchschnittlicher Dauergrünland bei 0,3 Höchstbetrag pro Einheit (falls oder mehr RGV je ha zutreffend) (EUR) Dauergrünland des Betriebes (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 710,00 5.702,00 6.412,00 91(3)(c) - 72-DEE- 100,00% DEE-EL-0301-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 370,00 370,00 Einschränkung der öffentliche Ausgaben in EUR) Düngung mit Stickstoff Geplanter durchschnittlicher auf Dauergrünland bei Höchstbetrag pro Einheit (falls 0,3 oder mehr RGV je ha zutreffend) (EUR) Dauergrünland des Betriebes (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 1.367,00 10.990,00 12.357,00 91(3)(c) - 72-DEE- 100,00% DEE-EL-0301-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 204,00 204,00 Verbot der Düngung mit öffentliche Ausgaben in EUR) Stickstoff auf Geplanter durchschnittlicher Dauergrünland bei Höchstbetrag pro Einheit (falls weniger als 0,3 RGV je zutreffend) (EUR) ha Dauergrünland des Betriebes (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 88,00 4.447,00 4.535,00 91(3)(c) - 72-DEE- 100,00% DEE-EL-0301-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 106,00 106,00 Einschränkung der öffentliche Ausgaben in EUR) Düngung mit Stickstoff Geplanter durchschnittlicher auf Dauergrünland bei Höchstbetrag pro Einheit (falls weniger als 0,3 RGV je zutreffend) (EUR) ha Dauergrünland des Betriebes (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 107,00 5.025,00 5.132,00 91(3)(c) - 72-DEE- 100,00% DEE-EL-0301-01-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 340,00 340,00 Verbot der Düngung mit öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1995 DE Stickstoff auf Geplanter durchschnittlicher Dauergrünland bei 0,3 Höchstbetrag pro Einheit (falls oder mehr RGV je ha zutreffend) (EUR) Dauergrünland des Betriebes; bei gleichzeitiger Anwendung der DZ- 0404 O.13 (Einheit: Hektar) 177,00 1.900,00 2.077,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DEE- 100,00% DEE-EL-0301-01-a-06 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 270,00 270,00 Einschränkung der öffentliche Ausgaben in EUR) Düngung mit Stickstoff Geplanter durchschnittlicher auf Dauergrünland bei Höchstbetrag pro Einheit (falls 0,3 oder mehr RGV je ha zutreffend) (EUR) Dauergrünland des Betriebes; bei gleichzeitiger Anwendung der DZ- 0404 O.13 (Einheit: Hektar) 342,00 3.663,00 4.005,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(c) - 72-DEE- 100,00% DEF-EL-0301-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170,00 180,00 180,00 180,00 180,00 Natura-2000 Prämie öffentliche Ausgaben in EUR) umbruchlose Geplanter durchschnittlicher Narbenerneuerung, Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht Totalherbizid, zutreffend) (EUR) Erhalt Beet-Grüppen- /Grabensystem in ausgewählten Vogelschutzgebieten O.13 (Einheit: Hektar) 12.112,00 12.112,00 12.112,00 12.112,00 12.112,00 60.560,00 (Finanzhilfe - Homogen) 91(3)(b) - 72-DEF- 80,00% DEF-EL-0301-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 90,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Natura-2000 Prämie öffentliche Ausgaben in EUR) umbruchlose Geplanter durchschnittlicher Narbenerneuerung, Höchstbetrag pro Einheit (falls Verzicht Totalherbizid. zutreffend) (EUR) Erhalt Beet-Grüppen- /Grabensystem (Finanzhilfe - Homogen) O.13 (Einheit: Hektar) 6.011,00 6.011,00 6.011,00 6.011,00 6.011,00 30.055,00 91(3)(b) - 72-DEF- 80,00% O.13 (Einheit: Hektar) 110.838,00 110.838,00 152.552,00 181.488,00 149.761,00 26.900,00 732.377,00 Jährliche indikative INSGESAMT Mittelzuweisung (gesamte 13.211.023,00 13.392.283,00 19.073.518,00 27.723.518,00 18.073.518,00 3.400.000,00 94.873.860,00 öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1996 DE Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 10.313.723,00 10.458.731,00 15.203.719,00 23.853.719,00 14.203.719,00 1.598.000,00 75.631.611,00 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Nicht-produktive EL-0401 wasserwirtschaftliche 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Investitionen DE4-EL-0401-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 226.875,00 226.875,00 378.125,00 453.750,00 499.125,00 Förderung zur öffentliche Ausgaben in EUR) Minderung stofflicher Geplanter durchschnittlicher Belastungen des Wassers Höchstbetrag pro Einheit (falls 294.937,50 294.937,50 491.562,50 589.875,00 648.862,50 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE4- O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 3,00 3,00 5,00 14,00 80,00% DE4-EL-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 226.875,00 226.875,00 378.125,00 453.750,00 499.125,00 Förderung der öffentliche Ausgaben in EUR) naturnahen Geplanter durchschnittlicher Gewässerentwicklung Höchstbetrag pro Einheit (falls 294.937,50 294.937,50 491.562,50 589.875,00 648.862,50 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE4- O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 3,00 3,00 5,00 14,00 80,00% DE4-EL-0401-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 226.875,00 226.875,00 378.125,00 453.750,00 499.125,00 Landschaftswasserhaush öffentliche Ausgaben in EUR) alt Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 294.937,50 294.937,50 491.562,50 589.875,00 648.862,50 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DE4- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 4,00 6,00 6,00 10,00 28,00 DE7-EL-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Synergiemaßnahmen öffentliche Ausgaben in EUR) DE 1997 DE (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 73-DE7- zutreffend) (EUR) 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 3,00 10,00 9,00 22,00 DE8-EL-0401-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 292.000,00 292.000,00 292.000,00 292.000,00 292.000,00 292.000,00 Förderung zur öffentliche Ausgaben in EUR) Minderung stofflicher Geplanter durchschnittlicher Belastungen des Wassers Höchstbetrag pro Einheit (falls - Fließgewässer zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 7,00 8,00 9,00 8,00 6,00 38,00 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0401-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 397.000,00 397.000,00 397.000,00 397.000,00 397.000,00 397.000,00 Förderung zur öffentliche Ausgaben in EUR) Minderung stofflicher Geplanter durchschnittlicher Belastungen des Wassers Höchstbetrag pro Einheit (falls Standgewässer zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 7,00 7,00 7,00 4,00 4,00 29,00 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 Förderung der öffentliche Ausgaben in EUR) naturnahen Geplanter durchschnittlicher Gewässerentwicklung Höchstbetrag pro Einheit (falls Gewässer I. Ordnung zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 2,00 6,00 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0401-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Förderung der öffentliche Ausgaben in EUR) naturnahen Geplanter durchschnittlicher Gewässerentwicklung Höchstbetrag pro Einheit (falls Gewässer II. Ordnung zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 5,00 10,00 5,00 4,00 24,00 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0401-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.000.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 3.000.000,00 Förderung zum öffentliche Ausgaben in EUR) Ausgleich negativer Geplanter durchschnittlicher Folgen des Höchstbetrag pro Einheit (falls Klimawandels auf den zutreffend) (EUR) Landschaftswasserhaush alt und das Wasserdargebot Gewässer I. Ordnung O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 4,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% DE 1998 DE DE8-EL-0401-03-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 Förderung zum öffentliche Ausgaben in EUR) Ausgleich negativer Geplanter durchschnittlicher Folgen des Höchstbetrag pro Einheit (falls Klimawandels auf den zutreffend) (EUR) Landschaftswasserhaush alt und das Wasserdargebot Gewässer II. Ordnung O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% DE9-EL-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 1.600.000,00 NEOG – Naturnahe öffentliche Ausgaben in EUR) Entwicklung der Geplanter durchschnittlicher Oberflächengewässer Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE9- O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 11,00 10,00 2,00 25,00 80,00% DEE-EL-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Umsetzung WRRL öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 260.000,00 260.000,00 260.000,00 260.000,00 260.000,00 91(3)(b) - 73-DEE- zutreffend) (EUR) 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 20,00 18,00 23,00 28,00 21,00 110,00 DEF-EL-0401-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 167.500,00 174.583,33 174.583,33 174.583,33 174.583,33 Abwasserbehandlung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 73-DEF- zutreffend) (EUR) 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 8,00 9,00 9,00 9,00 9,00 44,00 DEF-EL-0401-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 339.242,00 339.242,00 409.918,00 409.918,00 409.918,00 409.918,00 409.918,00 Naturnahe öffentliche Ausgaben in EUR) Gewässerentwicklung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEF- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 5,00 10,00 6,00 21,00 21,00 18,00 6,00 87,00 O.23 (Einheit: Vorhaben) 16,00 125,00 153,00 189,00 188,00 106,00 38,00 815,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 3.036.210,00 7.873.674,00 18.899.819,25 38.512.658,62 46.099.336,13 42.202.524,00 33.203.500,00 189.827.722,00 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative INSGESAMT Mittelzuweisung (Beitrag der 2.428.968,00 5.796.939,20 14.020.455,40 28.648.126,90 33.937.468,90 31.133.219,20 24.777.000,00 140.742.177,60 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 1999 DE Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Materielle Infrastruktur - EL-0402 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Hochwasserschutz, Küstenschutz DE4-EL-0402-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 925.290,00 1.340.715,00 1.608.977,20 1.613.176,38 958.481,30 234.603,09 Hochwasserschutz öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.742.929,50 2.091.670,36 2.097.129,30 1.246.025,69 304.984,02 91(2)(c)-DE4-60,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 3,00 5,00 8,00 10,00 15,00 43,00 DE8-EL-0402-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.875.000,00 1.875.000,00 1.875.000,00 1.875.000,00 1.875.000,00 1.875.000,00 Investitionen im öffentliche Ausgaben in EUR) Zusammenhang mit dem Geplanter durchschnittlicher Neubau und der Höchstbetrag pro Einheit (falls Verstärkung von zutreffend) (EUR) Hochwasserschutzanlage n Land (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 4,00 4,00 3,00 1,00 12,00 Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0402-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 206.250,00 206.250,00 206.250,00 206.250,00 206.250,00 206.250,00 Investitionen im öffentliche Ausgaben in EUR) Zusammenhang mit dem Geplanter durchschnittlicher Neubau und der Höchstbetrag pro Einheit (falls Verstärkung von zutreffend) (EUR) Hochwasserschutzanlage n Gemeinden (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 8,00 10,00 5,00 6,00 3,00 8,00 40,00 Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0402-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.800.000,00 1.800.000,00 1.800.000,00 1.800.000,00 Förderung zur öffentliche Ausgaben in EUR) Stabilisierung des Geplanter durchschnittlicher Landschaftswasserhaush Höchstbetrag pro Einheit (falls altes - Fließgewässer I. zutreffend) (EUR) DE 2000 DE Ordnung (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0402-01-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 Förderung zur öffentliche Ausgaben in EUR) Stabilisierung des Geplanter durchschnittlicher Landschaftswasserhaush Höchstbetrag pro Einheit (falls altes - Fließgewässer II. zutreffend) (EUR) Ordnung (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 6,00 4,00 6,00 5,00 4,00 25,00 91(2)(c)-DE8-60,00% DE9-EL-0402-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 468.669,37 Vorhaben öffentliche Ausgaben in EUR) Hochwasserschutz Geplanter durchschnittlicher Gutachten und Höchstbetrag pro Einheit (falls Vorplanungen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE9- O.22 (Einheit: Vorhaben) 13,00 13,00 80,00% DE9-EL-0402-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 425.978,24 Vorhaben öffentliche Ausgaben in EUR) Hochwasserschutz Geplanter durchschnittlicher Vorplanungen und Bauen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE9- O.22 (Einheit: Vorhaben) 25,00 25,00 80,00% DE9-EL-0402-01-0-07 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125.000,00 125.000,00 Vorhaben öffentliche Ausgaben in EUR) Hochwasserschutz HB Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DE5- 80,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 DE9-EL-0402-01-0-08 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 Vorhaben öffentliche Ausgaben in EUR) Hochwasserschutz Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DE9- 80,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 4,00 10,00 4,00 1,00 1,00 20,00 DE9-EL-0402-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.989.042,00 3.989.042,00 3.989.042,00 Vorhaben Küstenschutz öffentliche Ausgaben in EUR) NI/HB Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) DE 2001 DE 91(3)(b) - 73-DE5- 80,00% 91(3)(b) - 73-DE9- O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 80,00% DE9-EL-0402-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 10.325.442,00 10.325.442,00 10.325.442,00 Vorhaben Küstenschutz öffentliche Ausgaben in EUR) HH Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DE6- 80,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 DEE-EL-0402-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 334.889,00 334.889,00 334.889,00 334.889,00 334.889,00 334.889,00 334.889,00 Hochwasserschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Planungsleistungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEE- 80,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 9,00 9,00 DEE-EL-0402-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 2.652.769,23 Hochwasserschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Bauleistungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEE- 80,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 7,00 6,00 13,00 DEF-EL-0402-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.312.500,00 875.000,00 Hochwasserschutz öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 73-DEF- zutreffend) (EUR) 80,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 1,00 3,00 DEF-EL-0402-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 5.175.000,00 5.175.000,00 6.487.500,00 6.487.500,00 6.487.500,00 6.487.500,00 Küstenschutz gesamt öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 8.000.000,00 8.000.000,00 8.000.000,00 8.000.000,00 91(3)(b) - 73-DEF- zutreffend) (EUR) 80,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 O.22 (Einheit: Vorhaben) 25,00 56,00 38,00 33,00 27,00 20,00 24,00 223,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 7.249.579,01 31.581.869,90 51.746.128,28 51.602.795,14 69.804.907,27 42.907.249,04 9.447.165,00 264.339.693,64 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 5.799.663,21 24.175.379,92 39.062.473,62 38.023.258,91 51.552.843,62 30.983.836,63 6.049.299,00 195.646.754,91 INSGESAMT Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) DE 2002 DE Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Einzelbetriebliche produktive Investitionen in EL-0403 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 landwirtschaftlichen Unternehmen DE1-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Unternehmen Höchstbetrag pro Einheit (falls 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 2,00 110,00 219,00 241,00 235,00 137,00 31,00 975,00 DE1-EL-0403-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 140.000,00 140.000,00 140.000,00 140.000,00 U79% - Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Unternehmen Höchstbetrag pro Einheit (falls 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 73-74-DE1- O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 22,00 91,00 70,00 184,00 79,00% DE1-EL-0403-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 Investitionen in kleine öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Betriebe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 2,00 43,00 86,00 87,00 87,00 88,00 44,00 437,00 DE1-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Unternehmen - Höchstbetrag pro Einheit (falls Verbesserung zutreffend) (EUR) DE 2003 DE bestehender Bewässerungssysteme (Finanzhilfe - O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 8,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DE1-43,00% DE1-EL-0403-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 U79% - Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Unternehmen - Höchstbetrag pro Einheit (falls Verbesserung zutreffend) (EUR) bestehender Bewässerungssysteme (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 2,00 5,00 91(3)(c) - 73-74-DE1- 79,00% DE1-EL-0403-02-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Unternehmen - Höchstbetrag pro Einheit (falls Vergrößerung der zutreffend) (EUR) bewässerten Fläche (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 8,00 91(2)(d)-DE1-43,00% DE1-EL-0403-02-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 U79% - Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftliche Geplanter durchschnittlicher Unternehmen - Höchstbetrag pro Einheit (falls Vergrößerung der zutreffend) (EUR) bewässerten Fläche (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 2,00 5,00 91(3)(c) - 73-74-DE1- 79,00% DE2-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 175.899,42 180.765,51 186.056,58 191.323,59 197.121,27 199.132,72 AFP - öffentliche Ausgaben in EUR) Agrarinvestitionsförderpr Geplanter durchschnittlicher ogramm Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE2-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 150,00 223,00 217,00 204,00 198,00 56,00 1.048,00 DE2-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 AFP - öffentliche Ausgaben in EUR) Agrarinvestitionsförderpr Geplanter durchschnittlicher ogramm - Bewässerung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE2-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 53,00 80,00 80,00 80,00 79,00 20,00 392,00 DE 2004 DE DE4-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 49.304,98 49.304,60 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) produktive Investitionen Geplanter durchschnittlicher in landwirtschaftliche Höchstbetrag pro Einheit (falls 64.096,48 64.095,98 Betriebe zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 91(2)(d)-DE3-43,00% DE4-EL-0403-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 66.529,66 66.529,66 66.529,66 66.529,66 66.529,66 66.529,66 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) produktive Investitionen Geplanter durchschnittlicher in landwirtschaftliche Höchstbetrag pro Einheit (falls 86.488,56 86.488,56 86.488,56 86.488,56 86.488,56 Betriebe zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 28,00 68,00 82,00 82,00 82,00 68,00 410,00 91(2)(c)-DE4-60,00% DE4-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 5.891,47 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) produktive Investitionen Geplanter durchschnittlicher in Bewässerung Berlin - Höchstbetrag pro Einheit (falls 7.658,91 bestehende Anlagen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 91(2)(d)-DE3-43,00% DE4-EL-0403-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 11.782,95 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) produktive Investitionen Geplanter durchschnittlicher in Bewässerung Berlin - Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.317,84 Neuanlagen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 91(2)(d)-DE3-43,00% DE4-EL-0403-02-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 5.835,94 5.835,94 5.835,94 5.835,94 5.835,97 5.835,94 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) produktive Investitionen Geplanter durchschnittlicher in Bewässerung Höchstbetrag pro Einheit (falls 7.586,72 7.586,72 7.586,72 7.586,76 7.586,72 Brandenburg - zutreffend) (EUR) bestehende Anlagen (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 6,00 13,00 16,00 16,00 16,00 15,00 82,00 91(2)(c)-DE4-60,00% DE4-EL-0403-02-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 11.671,87 11.671,87 11.671,87 11.671,87 11.671,87 11.671,87 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) produktive Investitionen Geplanter durchschnittlicher in Bewässerung Höchstbetrag pro Einheit (falls 15.173,43 15.173,43 15.173,43 15.173,43 15.173,43 Brandenburg - zutreffend) (EUR) DE 2005 DE Neuanlagen (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 6,00 13,00 16,00 16,00 16,00 15,00 82,00 91(2)(c)-DE4-60,00% DE7-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 132.593,40 132.593,40 206.156,00 206.156,00 206.156,00 206.156,00 206.156,00 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionsförderung Geplanter durchschnittlicher AFP Höchstbetrag pro Einheit (falls 287.448,00 287.448,00 287.448,00 287.448,00 287.448,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE7-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 58,00 71,00 56,00 61,00 59,00 85,00 390,00 DE8-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 161.275,00 161.275,00 161.275,00 161.275,00 161.275,00 Produktive Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) zur Modernisierung Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls 201.594,00 201.594,00 201.594,00 201.594,00 Betriebe zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 53,00 53,00 53,00 53,00 57,00 269,00 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 Produktive Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftlicher Geplanter durchschnittlicher Betriebe in neue Höchstbetrag pro Einheit (falls 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Bewässerungssysteme zutreffend) (EUR) (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) (Finanzhilfe - O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0403-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Produktive Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftlicher Geplanter durchschnittlicher Betriebe in bestehende Höchstbetrag pro Einheit (falls 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Bewässerungssysteme zutreffend) (EUR) (unter Maßgabe von Art. 74 GAP-SP-VO) (Finanzhilfe - O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% DE9-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 AFP-Modernisierung - öffentliche Ausgaben in EUR) Übergangsregion Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 396.000,00 396.000,00 396.000,00 396.000,00 396.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 5,00 12,00 16,00 16,00 16,00 22,00 87,00 DE9-EL-0403-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 273.000,00 AFP-Modernisierung - öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2006 DE stärker entwickelte Geplanter durchschnittlicher Region Höchstbetrag pro Einheit (falls 396.000,00 396.000,00 396.000,00 396.000,00 396.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE5-43,00% 91(2)(d)-DE6-43,00% 91(2)(d)-DE91-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 13,00 30,00 43,00 43,00 41,00 64,00 234,00 91(2)(d)-DE92-43,00% 91(2)(d)-DE94-43,00% DE9-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 AFP - Bewässerung öffentliche Ausgaben in EUR) Neuanlage - Geplanter durchschnittlicher Übergangsregion Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 DE9-EL-0403-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 AFP - Bewässerung öffentliche Ausgaben in EUR) Neuanlage - stärker Geplanter durchschnittlicher entwickelte Region Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE5-43,00% 91(2)(d)-DE6-43,00% 91(2)(d)-DE91-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 3,00 10,00 14,00 14,00 13,00 15,00 69,00 91(2)(d)-DE92-43,00% 91(2)(d)-DE94-43,00% DE9-EL-0403-02-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 56.000,00 AFP - Bewässerung öffentliche Ausgaben in EUR) Verbesserung Geplanter durchschnittlicher bestehender Anlagen - Höchstbetrag pro Einheit (falls stärker entwickelte zutreffend) (EUR) Region (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(2)(d)-DE5-43,00% 91(2)(d)-DE6-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 91(2)(d)-DE91-43,00% 91(2)(d)-DE92-43,00% 91(2)(d)-DE94-43,00% DEA-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 120.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 AFP-Modernisierung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 360.000,00 360.000,00 360.000,00 360.000,00 91(2)(d)-DEA-43,00% zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: Vorhaben) 80,00 108,00 108,00 136,00 138,00 570,00 DEA-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 AFP-Bewässerung - öffentliche Ausgaben in EUR) bestehende Anlage Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) DE 2007 DE 91(2)(d)-DEA-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 10,00 5,00 5,00 3,00 3,00 26,00 DEA-EL-0403-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 AFP-Bewässerung - öffentliche Ausgaben in EUR) Nettovergrößerung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEA-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 5,00 5,00 3,00 3,00 16,00 DEB-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00 AFP öffentliche Ausgaben in EUR) (Agrarinvestitionsprogra Geplanter durchschnittlicher mm) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEB-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 110,00 110,00 104,00 113,00 109,00 546,00 DEB-EL-0403-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 23.800,00 23.800,00 23.800,00 23.800,00 23.800,00 23.800,00 FISU öffentliche Ausgaben in EUR) (Förderung/Investition Geplanter durchschnittlicher von Spezialmaschinen - Höchstbetrag pro Einheit (falls Umwelt) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 73-74-DEB- O.20 (Einheit: Vorhaben) 125,00 125,00 125,00 126,00 126,00 42,00 669,00 100,00% DEB-EL-0403-02-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 AFP öffentliche Ausgaben in EUR) Bewässerungssysteme / Geplanter durchschnittlicher Beregnungsinfrastruktur Höchstbetrag pro Einheit (falls (Vergrößerung der zutreffend) (EUR) bewässerten Fläche (Neuanlagen) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 4,00 4,00 4,00 2,00 1,00 15,00 91(3)(c) - 73-74-DEB- 100,00% DEB-EL-0403-02-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00 AFP öffentliche Ausgaben in EUR) Bewässerungssysteme / Geplanter durchschnittlicher Beregnungsinfrastruktur Höchstbetrag pro Einheit (falls (Verbesserung zutreffend) (EUR) bestehender Bewässerungssysteme) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 4,00 3,00 2,00 2,00 11,00 91(3)(c) - 73-74-DEB- 100,00% DEC-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 AFP - Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2008 DE Förderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 101.000,00 101.000,00 101.000,00 101.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEC-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 8,00 9,00 10,00 10,00 10,00 47,00 DEC-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 37.500,00 37.500,00 37.500,00 AFP - Bewässerung öffentliche Ausgaben in EUR) Neuanlage Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 50.000,00 50.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEC-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 DED-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 165.685,27 265.096,43 265.096,43 265.096,43 265.096,43 265.096,43 [C/DD] Produktive öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen zur Geplanter durchschnittlicher Modernisierung Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlicher zutreffend) (EUR) Betriebe (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 20,00 13,00 26,00 26,00 26,00 41,00 152,00 91(2)(c)-DED2-60,00% 91(2)(c)-DED4-60,00% DED-EL-0403-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 165.685,27 265.096,43 265.096,43 265.096,43 265.096,43 265.096,43 [L] Produktive öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen zur Geplanter durchschnittlicher Modernisierung Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlicher zutreffend) (EUR) Betriebe (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 19,00 12,00 24,00 24,00 24,00 39,00 142,00 91(2)(d)-DED5-43,00% DED-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 27.222,22 43.555,56 43.555,56 43.555,56 43.555,56 43.555,56 [C/DD] Produktive öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls Betriebe in zutreffend) (EUR) Bewässerungssysteme- Neuanlagen (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 8,00 91(2)(c)-DED2-60,00% 91(2)(c)-DED4-60,00% DED-EL-0403-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 27.222,22 43.555,56 43.555,56 43.555,56 43.555,56 43.555,56 [L] Produktive öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls Betriebe in zutreffend) (EUR) DE 2009 DE Bewässerungssysteme- Neuanlagen (Finanzhilfe - O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 6,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DED5-43,00% DED-EL-0403-02-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 32.000,00 32.000,00 32.000,00 32.000,00 [C/DD] Produktive öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls Betriebe in zutreffend) (EUR) Bewässerungssysteme- Bestandsanlagen (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 91(2)(c)-DED2-60,00% 91(2)(c)-DED4-60,00% DED-EL-0403-02-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 32.000,00 32.000,00 32.000,00 32.000,00 [L] Produktive öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen Geplanter durchschnittlicher landwirtschaftlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls Betriebe in zutreffend) (EUR) Bewässerungssysteme- Bestandsanlagen (Finanzhilfe - O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DED5-43,00% DEE-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Produktive Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) zur Modernisierung Geplanter durchschnittlicher landwirtschafticher Höchstbetrag pro Einheit (falls Betriebe - AFP zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 30,00 32,00 27,00 25,00 4,00 118,00 91(2)(c)-DEE-60,00% DEE-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 Produktive Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftlicher Geplanter durchschnittlicher Betriebe in Höchstbetrag pro Einheit (falls Bewässerungssysteme zutreffend) (EUR) AFP bestehende Anlage (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 91(2)(c)-DEE-60,00% DEE-EL-0403-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 50.866,00 Produktive Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftlicher Geplanter durchschnittlicher Betriebe in Höchstbetrag pro Einheit (falls Bewässerungssysteme zutreffend) (EUR) DE 2010 DE AFP Neuanlage (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 6,00 91(2)(c)-DEE-60,00% DEF-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 192.558,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 AFP: originäre ELER- öffentliche Ausgaben in EUR) Mittel Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEF-43,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 5,00 10,00 11,00 10,00 10,00 10,00 56,00 DEF-EL-0403-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 191.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 AFP: öffentliche Ausgaben in EUR) Umschichtungsmittel Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 73-74-DEF- 100,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 3,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 26,00 DEG-EL-0403-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 174.000,00 206.500,00 206.500,00 207.000,00 207.250,00 207.667,00 Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) Landwirtschaft Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 413.000,00 413.000,00 413.000,00 413.000,00 413.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 54,00 49,00 52,00 52,00 52,00 10,00 269,00 DEG-EL-0403-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 19.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Bewässerung Neuanlage öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 91(2)(c)-DEG-60,00% zutreffend) (EUR) O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DEG-EL-0403-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 19.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Bewässerung öffentliche Ausgaben in EUR) Modernisierung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.20 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 2,00 1,00 6,00 O.20 (Einheit: Vorhaben) 22,00 1.010,00 1.533,00 1.574,00 1.586,00 1.534,00 735,00 7.994,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 2.016.656,70 96.820.182,32 168.910.485,72 187.009.733,84 193.822.413,24 188.488.733,91 93.856.020,26 930.924.225,99 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 1.202.419,60 48.178.594,49 81.089.200,65 90.550.309,44 94.625.470,43 95.346.599,86 48.864.429,40 459.857.023,87 Union in EUR) INSGESAMT Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 2011 DE Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Investitionen in landwirtschaftliche und forstliche EL-0404 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Infrastrukturen, einschließlich ländlicher Bodenordnung DE1-EL-0404-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 Forstwirtschaftliche öffentliche Ausgaben in EUR) Infrastruktur Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00 25,00 295,00 DE1-EL-0404-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Unterhaltung der öffentliche Ausgaben in EUR) forstwirtschaftlichen Geplanter durchschnittlicher Infrastruktur im Höchstbetrag pro Einheit (falls Erholungswald zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) O.22 (Einheit: metre of forest road 91(2)(d)-DE1-43,00% 200.000,00 300.000,00 600.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 300.000,00 3.500.000,00 in recreational forests) DE7-EL-0404-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 Wege- und Brückenbau öffentliche Ausgaben in EUR) in Geplanter durchschnittlicher Flurbereinigungsverfahre Höchstbetrag pro Einheit (falls 501.000,00 501.000,00 501.000,00 501.000,00 501.000,00 n zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 15,00 91(2)(d)-DE7-43,00% DE7-EL-0404-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 17.361,00 17.361,00 17.361,00 17.361,00 17.361,00 17.361,00 17.361,00 Forstlicher Wegebau öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 22.381,00 22.381,00 22.381,00 22.381,00 22.381,00 91(2)(d)-DE7-43,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 80,00 100,00 120,00 135,00 135,00 100,00 50,00 720,00 DE8-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Flurneuordnung, öffentliche Ausgaben in EUR) Verfahrenskosten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 40,00 40,00 83,00 DE 2012 DE DE8-EL-0404-03-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 Ausführungskosten öffentliche Ausgaben in EUR) Flurneuordnung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 45,00 45,00 45,00 137,00 DE9-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 Flurbereinigung - öffentliche Ausgaben in EUR) Übergangsregion Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 5,00 3,00 3,00 3,00 2,00 1,00 17,00 DE9-EL-0404-03-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 Flurbereinigung - stärker öffentliche Ausgaben in EUR) entwickelte Region Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE91-43,00% 91(2)(d)-DE92-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 29,00 12,00 14,00 14,00 12,00 2,00 83,00 91(2)(d)-DE94-43,00% DEA-EL-0404-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 721.120,00 721.120,00 721.120,00 721.120,00 721.120,00 landwirtschaftlicher öffentliche Ausgaben in EUR) Wegebau Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEA-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 16,00 16,00 16,00 16,00 16,00 80,00 DEB-EL-0404-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 Wirtschaftswegebau öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DEB-43,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 140,00 80,00 80,00 80,00 55,00 435,00 DEB-EL-0404-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Forstwegebau öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 91(2)(d)-DEB-43,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 52,00 30,00 30,00 30,00 30,00 10,00 182,00 DEB-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 Flurbereinigung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DEB-43,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 30,00 21,00 21,00 21,00 93,00 DEE-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 Flurbereinigung öffentliche Ausgaben in EUR) Ausführungskosten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 720.000,00 720.000,00 720.000,00 720.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEE-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 10,00 8,00 17,00 17,00 9,00 61,00 DE 2013 DE DEG-EL-0404-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 21.000,00 35.055,00 35.055,00 35.055,00 35.055,00 35.055,00 Forstwirtschaftliche öffentliche Ausgaben in EUR) Wege Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 52.000,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 10,00 20,00 30,00 30,00 27,00 20,00 137,00 DEG-EL-0404-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.300,00 6.226,00 6.226,00 6.226,00 6.226,00 Rückewege bei öffentliche Ausgaben in EUR) Kalamitäten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 35,00 21,00 25,00 25,00 25,00 131,00 DEG-EL-0404-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 111.111,00 444.444,44 444.444,44 444.444,44 388.888,88 Flurneuordnung, öffentliche Ausgaben in EUR) Verfahrenskosten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 6,00 6,00 6,00 6,00 12,00 36,00 INSGESAMT O.22 (Einheit: Vorhaben) 125,00 348,00 518,00 595,00 637,00 498,00 225,00 2.946,00 O.22 (Einheit: null) 200.000,00 300.000,00 600.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 300.000,00 3.500.000,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 2.263.889,00 34.254.531,00 49.917.765,67 64.471.636,67 66.037.636,67 59.929.236,66 17.866.721,67 294.741.417,34 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 973.472,27 15.558.283,33 22.857.196,39 31.497.648,10 32.744.778,10 29.335.968,73 8.671.713,20 141.639.060,12 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung DE 2014 DE Investitionen in materielle Vermögenswerte in EL-0405 Unternehmen der Verarbeitung 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 und Vermarktung (Marktstruktur) DE1-EL-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Investitionen in der öffentliche Ausgaben in EUR) Verarbeitung und Geplanter durchschnittlicher Vermarktung Höchstbetrag pro Einheit (falls landwirtschaftlicher zutreffend) (EUR) Erzeugnisse (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.24 (Einheit: Vorhaben) 1,00 23,00 35,00 35,00 40,00 40,00 42,00 216,00 91(2)(d)-DE1-43,00% DE2-EL-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600.000,00 600.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 Marktstrukturförderung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 900.000,00 900.000,00 900.000,00 900.000,00 91(2)(d)-DE2-43,00% zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: Vorhaben) 20,00 20,00 20,00 12,00 72,00 DE7-EL-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 919.415,98 919.415,98 1.429.508,00 1.429.508,00 1.429.508,00 1.429.508,00 1.429.508,00 Marktstrukturförderung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DE7-43,00% zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: Vorhaben) 1,00 6,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 42,00 DE8-EL-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Marktstrukturförderung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: Vorhaben) 1,00 4,00 7,00 8,00 20,00 DEF-EL-0405-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 Verarbeitung und öffentliche Ausgaben in EUR) Vermarktung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 73-74-DEF- 100,00% O.24 (Einheit: Vorhaben) 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 20,00 O.24 (Einheit: Vorhaben) 3,00 40,00 56,00 79,00 85,00 77,00 67,00 407,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 1.860.000,00 12.700.000,00 16.568.000,00 33.568.000,00 36.368.000,00 35.968.000,00 26.168.000,00 163.200.000,00 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 799.800,00 6.390.000,00 8.172.240,00 15.737.240,00 17.162.240,00 16.922.240,00 11.252.240,00 76.436.000,00 Union in EUR) INSGESAMT Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 2015 DE Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Nicht-produktive Investitionen EL-0407 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 im Forstsektor DE1-EL-0407-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Technikförderung - öffentliche Ausgaben in EUR) bodenschonende Geplanter durchschnittlicher Holzernte Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE1- O.23 (Einheit: Vorhaben) 25,00 25,00 18,00 18,00 17,00 17,00 120,00 50,00% DE1-EL-0407-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Bodenschutzkalkung im öffentliche Ausgaben in EUR) Wald Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DE1- 50,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 15,00 50,00 40,00 22,00 60,00 187,00 DE4-EL-0407-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8.474,58 8.498,90 8.506,22 8.496,73 7.232,01 EU-Forst-RL/Naturnahe öffentliche Ausgaben in EUR) Waldbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 11.016,95 11.048,57 11.058,09 11.045,75 9.401,61 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DE4- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 118,00 453,00 482,00 459,00 604,00 2.116,00 DE4-EL-0407-01-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte EU-Forst- öffentliche Ausgaben in EUR) RL/Ausarbeitung von Geplanter durchschnittlicher Waldbewirtschaftungsplä Höchstbetrag pro Einheit (falls nen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE4- O.23 (Einheit: Vorhaben) 80,00% DE4-EL-0407-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220.000,25 220.000,00 24.051,00 EU-Forst- öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2016 DE RL/Vorbeugung von Geplanter durchschnittlicher Waldschäden BE Höchstbetrag pro Einheit (falls 286.000,33 286.000,00 31.266,30 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE3- O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 80,00% DE4-EL-0407-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 58.823,53 61.000,00 60.860,85 60.952,38 60.175,44 EU-Forst- öffentliche Ausgaben in EUR) RL/Vorbeugung von Geplanter durchschnittlicher Waldschäden Höchstbetrag pro Einheit (falls 76.470,59 79.300,00 79.119,10 79.238,10 78.228,07 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE4- O.23 (Einheit: Vorhaben) 17,00 100,00 106,00 105,00 82,00 410,00 80,00% DE4-EL-0407-02-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220.000,00 135.754,00 EU-Forst- öffentliche Ausgaben in EUR) RL/Vorbeugung von Geplanter durchschnittlicher Waldschäden BE UM Höchstbetrag pro Einheit (falls 286.000,00 176.480,20 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 73-74-DE3- O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 3,00 100,00% DE8-EL-0407-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 22.917,00 22.917,00 22.917,00 22.917,00 22.917,00 Kalamitätsvorsorge öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 73-74-DE8- zutreffend) (EUR) 100,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 60,00 DE8-EL-0407-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 31.731,00 31.731,00 31.731,00 31.731,00 31.731,00 Waldbrandvorbeugung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 73-74-DE8- zutreffend) (EUR) 100,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 130,00 DE8-EL-0407-02-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 66.667,00 66.667,00 66.667,00 66.667,00 66.667,00 unversiegelte öffentliche Ausgaben in EUR) Rettungswege Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 73-74-DE8- 100,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 60,00 DEB-EL-0407-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 Bodenschutzkalkung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 91(3)(b) - 73-DEB- zutreffend) (EUR) 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 7,00 2,00 2,00 2,00 2,00 15,00 DE 2017 DE DED-EL-0407-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 5.760.000,00 3.787.248,00 Naturnahe öffentliche Ausgaben in EUR) Waldbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DED- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 DED-EL-0407-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 42.800,00 68.480,00 68.480,00 68.480,00 68.480,00 Vorbeugung von öffentliche Ausgaben in EUR) Waldschäden Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DED- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 17,00 DEE-EL-0407-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8.500,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Waldbau/Waldumbau öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 32.000,00 32.000,00 32.000,00 32.000,00 32.000,00 91(3)(b) - 73-DEE- zutreffend) (EUR) 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 353,00 177,00 150,00 74,00 74,00 215,00 1.043,00 DEG-EL-0407-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 23.000,00 23.000,00 23.000,00 23.000,00 23.000,00 Naturnahe öffentliche Ausgaben in EUR) Waldbewirtschaftung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEG- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 20,00 22,00 22,00 22,00 22,00 108,00 DEG-EL-0407-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Bodenschutzkalkung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 73-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 4,00 6,00 7,00 6,00 7,00 2,00 32,00 DEG-EL-0407-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 5.500,00 Vorbeugung gegen öffentliche Ausgaben in EUR) Kalamitäten Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 8.800,00 8.800,00 8.800,00 8.800,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEG- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 27,00 27,00 27,00 27,00 28,00 136,00 O.23 (Einheit: Vorhaben) 25,00 497,00 459,00 889,00 836,00 795,00 966,00 4.467,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 200.000,00 7.044.114,00 10.876.154,00 26.359.514,25 23.106.254,00 18.817.827,00 20.621.059,00 107.024.922,25 INSGESAMT öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 100.000,00 5.955.294,00 8.585.794,00 19.921.654,20 17.621.998,00 14.776.250,00 14.713.648,80 81.674.639,00 Union in EUR) DE 2018 DE Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Nicht-produktive Investitionen EL-0408 zum Schutz natürlicher 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Ressourcen DE1-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Waldnaturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 73-DE1- zutreffend) (EUR) 50,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 25,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 275,00 DE1-EL-0408-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 55.000,00 55.000,00 Erstellung und öffentliche Ausgaben in EUR) Aktualisierung von Geplanter durchschnittlicher Naturparkplänen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 5,00 3,00 8,00 DE1-EL-0408-04-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 22.700,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) Naturparke Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 15,00 14,00 33,00 46,00 42,00 38,00 188,00 DE4-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150.000,00 1.000.000,00 750.000,00 1.600.000,00 natürliches öffentliche Ausgaben in EUR) Erbe/Investitionen zur Geplanter durchschnittlicher Bewahrung natürlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls 195.000,00 1.300.000,00 975.000,00 2.080.000,00 Ressourcen zutreffend) (EUR) DE 2019 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE4- O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 1,00 2,00 1,00 6,00 80,00% DE4-EL-0408-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 145.341,98 1.641.509,43 1.282.429,25 525.795,99 2.154.481,13 natürliches öffentliche Ausgaben in EUR) Erbe/Naturschutz- und Geplanter durchschnittlicher Umweltplanungen, Höchstbetrag pro Einheit (falls 188.944,58 2.133.962,26 1.667.158,03 683.534,79 2.800.825,47 Monitoring und Studien zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE4- O.23 (Einheit: Vorhaben) 6,00 1,00 2,00 4,00 1,00 14,00 80,00% DE4-EL-0408-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125.000,00 250.000,00 250.000,00 125.000,00 natürliches öffentliche Ausgaben in EUR) Erbe/Investitionen in die Geplanter durchschnittlicher umwelt- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 162.500,00 325.000,00 325.000,00 162.500,00 naturschutzbezogene zutreffend) (EUR) Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 91(3)(b) - 73-DE4- 80,00% DE4-EL-0408-04-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 natürliches öffentliche Ausgaben in EUR) Erbe/Investionen in die Geplanter durchschnittlicher Entwicklung Nationaler Höchstbetrag pro Einheit (falls 325.000,00 650.000,00 650.000,00 650.000,00 650.000,00 Naturlandschaften zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE4- O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 80,00% DE8-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Investitionen zur öffentliche Ausgaben in EUR) Bewahrung natürlicher Geplanter durchschnittlicher Ressourcen (Sölle und Höchstbetrag pro Einheit (falls Gewässer) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 73-74-DE8- O.23 (Einheit: Vorhaben) 20,00 20,00 25,00 25,00 30,00 120,00 100,00% DE8-EL-0408-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Investitionen zur öffentliche Ausgaben in EUR) Bewahrung natürlicher Geplanter durchschnittlicher Ressourcen Höchstbetrag pro Einheit (falls 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 (Lebensräume und zutreffend) (EUR) DE 2020 DE Arten) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 20,00 25,00 25,00 25,00 25,00 120,00 91(3)(c) - 73-74-DE8- 100,00% DE8-EL-0408-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 650.000,00 650.000,00 650.000,00 Investitionen zur öffentliche Ausgaben in EUR) Bewahrung natürlicher Geplanter durchschnittlicher Ressourcen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Moorschutz) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 73-74-DE8- O.23 (Einheit: Vorhaben) 3,00 3,00 3,00 9,00 100,00% DE8-EL-0408-01-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 Investitionen zur öffentliche Ausgaben in EUR) Bewahrung natürlicher Geplanter durchschnittlicher Ressourcen (Studien Höchstbetrag pro Einheit (falls Moorschutz) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 73-74-DE8- O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 1,00 1,00 6,00 100,00% DE8-EL-0408-01-0-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 12.000,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00 Naturschutzvorhaben im öffentliche Ausgaben in EUR) Wald Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DE8- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 125,00 DE8-EL-0408-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125.000,00 156.250,00 156.250,00 156.250,00 156.250,00 Naturschutz- und öffentliche Ausgaben in EUR) Umweltplanungen, Geplanter durchschnittlicher Monitoring und Studien Höchstbetrag pro Einheit (falls 235.000,00 235.000,00 235.000,00 235.000,00 (Managementpläne) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE8- O.23 (Einheit: Vorhaben) 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 100,00 80,00% DE8-EL-0408-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Naturschutz- und öffentliche Ausgaben in EUR) Umweltplanungen, Geplanter durchschnittlicher Monitoring und Studien Höchstbetrag pro Einheit (falls 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 (Studien) zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE8- O.23 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 50,00 80,00% DE 2021 DE DE8-EL-0408-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Umwelt- und öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzbezogene Geplanter durchschnittlicher Öffentlichkeits- und Höchstbetrag pro Einheit (falls Bildungsarbeit zutreffend) (EUR) (Sensibilisierung) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 91(3)(b) - 73-DE8- 80,00% DE8-EL-0408-03-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 123.250,00 123.250,00 123.250,00 123.250,00 123.250,00 Umwelt- und öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzbezogene Geplanter durchschnittlicher Öffentlichkeits- und Höchstbetrag pro Einheit (falls Bildungsarbeit (GSG- zutreffend) (EUR) Infrastruktur) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 91(3)(b) - 73-DE8- 80,00% DE8-EL-0408-03-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Umwelt- und öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzbezogene Geplanter durchschnittlicher Öffentlichkeits- und Höchstbetrag pro Einheit (falls Bildungsarbeit im zutreffend) (EUR) Forstsektor (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 50,00 91(3)(b) - 73-DE8- 80,00% DE8-EL-0408-03-0-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 19.000,00 19.000,00 19.000,00 19.000,00 19.000,00 Umwelt- und öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzbezogene Geplanter durchschnittlicher Öffentlichkeits- und Höchstbetrag pro Einheit (falls Bildungsarbeit bei zutreffend) (EUR) Landschaftspflegeverbän den (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 50,00 91(3)(b) - 73-DE8- 80,00% DE9-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 278.200,00 870.000,00 870.000,00 870.000,00 870.000,00 870.000,00 Biologische Vielfalt öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen zur Geplanter durchschnittlicher Bewahrung natürlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls Ressourcen NI zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE9- O.23 (Einheit: Vorhaben) 7,00 4,00 25,00 14,00 10,00 4,00 64,00 80,00% DE 2022 DE DE9-EL-0408-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 360.000,00 360.000,00 360.000,00 360.000,00 Biologische Vielfalt öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen zur Geplanter durchschnittlicher Bewahrung natürlicher Höchstbetrag pro Einheit (falls Ressourcen HB zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DE5- O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 1,00 1,00 1,00 5,00 80,00% DE9-EL-0408-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 278.200,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 Biologische Vielfalt öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutz- und Geplanter durchschnittlicher Umweltplanungen, Höchstbetrag pro Einheit (falls 310.000,00 310.000,00 310.000,00 310.000,00 310.000,00 Monitoring und Studien zutreffend) (EUR) NI (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 3,00 2,00 6,00 3,00 2,00 1,00 17,00 91(3)(b) - 73-DE9- 80,00% DE9-EL-0408-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 233.000,00 233.000,00 233.000,00 Biologische Vielfalt öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutz- und Geplanter durchschnittlicher Umweltplanungen, Höchstbetrag pro Einheit (falls Monitoring und Studien zutreffend) (EUR) HB (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 91(3)(b) - 73-DE5- 80,00% DEB-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Investitionen zur öffentliche Ausgaben in EUR) Bewahrung natürlicher Geplanter durchschnittlicher Ressourcen sowie zur Höchstbetrag pro Einheit (falls 325.000,00 325.000,00 325.000,00 325.000,00 325.000,00 Schaffung, zutreffend) (EUR) Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten O.23 (Einheit: Vorhaben) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 15,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DEB- 80,00% DEB-EL-0408-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Naturschutz- und öffentliche Ausgaben in EUR) Umweltplanungen, Geplanter durchschnittlicher Monitoring und Studien Höchstbetrag pro Einheit (falls 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) DE 2023 DE Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DEB- O.23 (Einheit: Vorhaben) 3,00 3,00 3,00 4,00 4,00 17,00 80,00% DEB-EL-0408-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Umwelt- und öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzbezogene Geplanter durchschnittlicher Öffentlichkeits- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 195.000,00 195.000,00 195.000,00 195.000,00 195.000,00 Bildungsarbeit zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DEB- O.23 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 11,00 80,00% DED-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 18.158,00 29.052,80 29.052,80 29.052,80 29.052,80 29.052,80 Investitionen zur öffentliche Ausgaben in EUR) Bewahrung natürlicher Geplanter durchschnittlicher Ressourcen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DED- O.23 (Einheit: Vorhaben) 63,00 88,00 189,00 270,00 268,00 98,00 976,00 80,00% DED-EL-0408-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 19.804,00 31.686,40 31.686,40 31.686,40 31.686,40 31.686,40 Umwelt- und öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutzplanungen, Geplanter durchschnittlicher Monitoring und Studien Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DED- O.23 (Einheit: Vorhaben) 18,00 25,00 53,00 78,00 75,00 27,00 276,00 80,00% DED-EL-0408-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 38.504,00 61.606,40 61.606,40 61.606,40 61.606,40 61.606,40 Investive Vorhaben zur öffentliche Ausgaben in EUR) Öffentlichkeits- und Geplanter durchschnittlicher Bildungsarbeit Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 73-DED- O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 2,00 2,00 1,00 8,00 80,00% DEE-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 380.294,12 380.294,12 380.294,12 380.294,12 380.294,12 380.294,12 380.294,12 ELER Naturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Projektförderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEE- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 7,00 15,00 12,00 34,00 DEE-EL-0408-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 ELER Naturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Projektförderung TI 02 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) DE 2024 DE 91(3)(b) - 73-DEE- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 5,00 8,00 8,00 21,00 DEE-EL-0408-03-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 ELER Naturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) Projektförderung TI 03 Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEE- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 3,00 6,00 5,00 14,00 DEF-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 345.874,00 289.874,00 304.874,00 312.874,00 332.322,00 308.000,00 Investiver Naturschutz öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 350.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 91(3)(b) - 73-DEF- zutreffend) (EUR) 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 60,00 DEG-EL-0408-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 Investive öffentliche Ausgaben in EUR) Waldumweltmaßnahmen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEG- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 6,00 21,00 21,00 21,00 21,00 14,00 104,00 DEG-EL-0408-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 ENL Investitionen Natur öffentliche Ausgaben in EUR) und Landschaft Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 640.000,00 640.000,00 640.000,00 640.000,00 640.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEG- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 50,00 DEG-EL-0408-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 ENL Planungen usw. öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 320.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 91(3)(b) - 73-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 2,00 1,00 1,00 7,00 DEG-EL-0408-03-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 ENL Öffentlichkeits- und öffentliche Ausgaben in EUR) Bildungsarbeit Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEG- 80,00% O.23 (Einheit: Vorhaben) 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 15,00 O.23 (Einheit: Vorhaben) 39,00 353,00 497,00 632,00 734,00 679,00 285,00 3.219,00 Jährliche indikative INSGESAMT Mittelzuweisung (gesamte 1.550.000,00 23.077.824,00 32.202.027,89 49.885.490,43 60.088.054,50 62.245.073,46 24.820.298,22 253.868.768,50 öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2025 DE Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 1.180.000,00 18.996.274,20 26.395.637,31 40.614.278,34 48.752.094,60 50.479.206,77 19.450.829,58 205.868.320,80 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Materielle Infrastruktur - EL-0409 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Breitbandversorgung DE7-EL-0409-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.750.000,00 3.750.000,00 3.750.000,00 3.750.000,00 Breitbandförderung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DE7-43,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 3,00 2,00 1,00 6,00 DEE-EL-0409-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00 Wirtschaftlichkeitslücken öffentliche Ausgaben in EUR) förderung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEE-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 4,00 4,00 DEE-EL-0409-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 5.000.003,34 5.000.003,34 5.000.003,34 5.000.003,34 5.000.003,34 Betreibermodell öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DEE-60,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 O.22 (Einheit: Vorhaben) 5,00 3,00 2,00 1,00 11,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 1.000.000,00 14.750.000,00 5.500.000,00 14.750.000,00 11.500.003,34 47.500.003,34 INSGESAMT öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 600.000,00 6.937.500,00 3.300.000,00 7.575.000,00 6.262.502,00 24.675.002,00 Union in EUR) DE 2026 DE Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Investitionen in die integrierte EL-0410 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 ländliche Entwicklung DE1-EL-0410-07-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30.600,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Erhaltung kulturelles öffentliche Ausgaben in EUR) Erbe und Geplanter durchschnittlicher Kulturlandschaft in Höchstbetrag pro Einheit (falls Naturparken zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: number of Durchschnitt) operations to preserve cultural 3,00 5,00 7,00 10,00 10,00 5,00 40,00 91(2)(d)-DE1-43,00% heritage) DE2-EL-0410-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Gestaltung von öffentliche Ausgaben in EUR) dörflichen Plätzen, Geplanter durchschnittlicher Straßen, Wegen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Freiflächen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 6,00 20,00 20,00 30,00 42,00 118,00 91(2)(d)-DE2-43,00% DE2-EL-0410-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Schaffung, Erhaltung öffentliche Ausgaben in EUR) und Ausbau dorfgemäßer Geplanter durchschnittlicher Gemeinschaftseinrichtun Höchstbetrag pro Einheit (falls gen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 5,00 5,00 10,00 19,00 41,00 91(2)(d)-DE2-43,00% DE2-EL-0410-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Ländlicher Wegebau öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DE2-43,00% zutreffend) (EUR) DE 2027 DE O.22 (Einheit: Vorhaben) 6,00 20,00 20,00 30,00 42,00 118,00 DE2-EL-0410-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Touristische öffentliche Ausgaben in EUR) Einrichtungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE2-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 4,00 8,00 DE2-EL-0410-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Sport- und öffentliche Ausgaben in EUR) Freizeiteinrichtungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE2-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 4,00 8,00 DE7-EL-0410-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 181.914,89 181.914,89 181.914,89 181.914,89 181.914,89 181.914,89 181.914,89 Förderung öffentliche Ausgaben in EUR) Dorferneuerung, Geplanter durchschnittlicher dorfgemäße Höchstbetrag pro Einheit (falls Einrichtungen der zutreffend) (EUR) Daseinsvorsorge sowie Mehrfunktionshäuser einschließlich Co- Working-Spaces O.22 (Einheit: Vorhaben) 18,00 18,00 18,00 18,00 18,00 4,00 94,00 (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(2)(d)-DE7-43,00% DE7-EL-0410-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 241.860,47 241.860,47 241.860,47 241.860,47 241.860,47 241.860,47 241.860,47 Förderung öffentliche Ausgaben in EUR) Dorferneuerung, Sport-, Geplanter durchschnittlicher Freizeit- und Höchstbetrag pro Einheit (falls Naherholungseinrichtung zutreffend) (EUR) en (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 6,00 10,00 8,00 8,00 8,00 3,00 43,00 91(2)(d)-DE7-43,00% DE7-EL-0410-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 350.000,00 Förderung dem öffentliche Ausgaben in EUR) ländlichen Charakter Geplanter durchschnittlicher angepasster Höchstbetrag pro Einheit (falls 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00 Infrastrukturmaßnahmen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 6,00 9,00 9,00 10,00 9,00 7,00 50,00 91(2)(d)-DE7-43,00% DE8-EL-0410-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Förderung der öffentliche Ausgaben in EUR) Dorfentwicklung (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) [DE8-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) DE 2028 DE [DE8-A] 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) DE8-EL-0410-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 dorfgemäße Einrichtung öffentliche Ausgaben in EUR) der Daseinsvorsorge sowie Mehrfunktionshäuser einschließlich Co- Geplanter durchschnittlicher Working Spaces Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) [DE8-A] 91(2)(c)-DE8-60,00% [DE8-A] 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) DE8-EL-0410-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Sport-, Freizeit- und öffentliche Ausgaben in EUR) Naherholungseinrichtung en Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) [DE8-A] zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE8-60,00% [DE8-A] 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) DE8-EL-0410-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Digitalisierungsvorhaben öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) [DE8-A] Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) [DE8-A] 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 20,00 80,00 80,00 182,00 DE8-EL-0410-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Ländlicher Wegebau öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 50,00 DE8-EL-0410-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Touristische öffentliche Ausgaben in EUR) Einrichtungen/touristisch Geplanter durchschnittlicher e Infrastruktur Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 DE8-EL-0410-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.600.000,00 2.600.000,00 2.600.000,00 2.600.000,00 2.600.000,00 Touristische öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2029 DE Einrichtungen/touristisch Geplanter durchschnittlicher e Infrastruktur Land Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 5,00 5,00 3,00 15,00 DE8-EL-0410-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Sport- und öffentliche Ausgaben in EUR) Freizeiteinrichtungen Geplanter durchschnittlicher Vereine Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 18,00 18,00 18,00 18,00 18,00 90,00 DE8-EL-0410-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Sport- und öffentliche Ausgaben in EUR) Freizeiteinrichtungen Geplanter durchschnittlicher Kommunen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 50,00 DE8-EL-0410-03-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 Förderung dem aktuellen öffentliche Ausgaben in EUR) Stand der Technik Geplanter durchschnittlicher angepassten Infrastruktur Höchstbetrag pro Einheit (falls der zutreffend) (EUR) Abwasserentsorgung/der verrohrten Gewässerstrecken (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 20,00 20,00 21,00 61,00 Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0410-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 Einrichtungen der öffentliche Ausgaben in EUR) allgemeinen Geplanter durchschnittlicher Grundversorgung inkl. Höchstbetrag pro Einheit (falls Mehrfunktionshäuser zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 6,00 15,00 17,00 40,00 91(2)(c)-DE8-60,00% DE8-EL-0410-05-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 Kindertageseinrichtunge öffentliche Ausgaben in EUR) n und allgemeinbildende Geplanter durchschnittlicher Schulen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 9,00 9,00 9,00 9,00 9,00 45,00 DE8-EL-0410-05-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 Investitionen in das öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2030 DE kulturelle Erbe in Geplanter durchschnittlicher ländlichen Räumen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 1,00 5,00 DE9-EL-0410-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 private Dorfentwicklung öffentliche Ausgaben in EUR) - Übergangsregion Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 6,00 7,00 7,00 6,00 28,00 DE9-EL-0410-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 private Dorfentwicklung öffentliche Ausgaben in EUR) - stärker entwicklete Geplanter durchschnittlicher Region Höchstbetrag pro Einheit (falls 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE91-43,00% 91(2)(d)-DE92-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 10,00 35,00 35,00 35,00 25,00 140,00 91(2)(d)-DE94-43,00% DE9-EL-0410-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 Gestaltung Straßen u. öffentliche Ausgaben in EUR) Plätze - Übergangsregion Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 DE9-EL-0410-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 Gestaltung Straßen u. öffentliche Ausgaben in EUR) Plätze - stärker Geplanter durchschnittlicher entwickelte Region Höchstbetrag pro Einheit (falls 880.000,00 880.000,00 880.000,00 880.000,00 880.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE91-43,00% 91(2)(d)-DE92-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 8,00 8,00 8,00 8,00 7,00 39,00 91(2)(d)-DE94-43,00% DE9-EL-0410-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 Gemeinschaftseinrichtun öffentliche Ausgaben in EUR) gen - Übergangsregion Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 800.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 7,00 6,00 6,00 7,00 6,00 32,00 DE9-EL-0410-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 562.500,00 Gemeinschaftseinrichtun öffentliche Ausgaben in EUR) gen - stärker entwickelte Geplanter durchschnittlicher Region Höchstbetrag pro Einheit (falls 880.000,00 880.000,00 880.000,00 880.000,00 880.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) DE 2031 DE Durchschnitt) 91(2)(d)-DE91-43,00% 91(2)(d)-DE92-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 24,00 24,00 24,00 24,00 18,00 114,00 91(2)(d)-DE94-43,00% DE9-EL-0410-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Freizeiteinrichtungen - öffentliche Ausgaben in EUR) Übergangsregion Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 700.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 700.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 6,00 DE9-EL-0410-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Freizeiteinrichtungen - öffentliche Ausgaben in EUR) stärker entwickelte Geplanter durchschnittlicher Region Höchstbetrag pro Einheit (falls 780.000,00 780.000,00 780.000,00 780.000,00 780.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE91-43,00% 91(2)(d)-DE92-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 6,00 5,00 5,00 5,00 4,00 25,00 91(2)(d)-DE94-43,00% DE9-EL-0410-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 675.000,00 Basisdienstleistungen - öffentliche Ausgaben in EUR) Übergangsregion Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 830.000,00 830.000,00 830.000,00 830.000,00 830.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 8,00 5,00 3,00 3,00 3,00 22,00 DE9-EL-0410-05-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 750.000,00 750.000,00 750.000,00 750.000,00 750.000,00 Basisdienstleistungen - öffentliche Ausgaben in EUR) stärker entwicklete Geplanter durchschnittlicher Region Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.100.000,00 1.100.000,00 1.100.000,00 1.100.000,00 1.100.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE91-43,00% 91(2)(d)-DE92-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 20,00 15,00 10,00 10,00 8,00 63,00 91(2)(d)-DE94-43,00% DEB-EL-0410-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 Radwegebau öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DEB-43,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 24,00 24,00 18,00 24,00 90,00 DEC-EL-0410-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 16.000,00 Integrierte öffentliche Ausgaben in EUR) Entwicklungsplanungen/- Geplanter durchschnittlicher konzepte für Dörfer & Höchstbetrag pro Einheit (falls 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 ländliche Gemeinden - zutreffend) (EUR) 55% (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DE 2032 DE DEC-EL-0410-01-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Integrierte öffentliche Ausgaben in EUR) Entwicklungsplanungen/- Geplanter durchschnittlicher konzepte für Dörfer & Höchstbetrag pro Einheit (falls 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 ländliche Gemeinden - zutreffend) (EUR) 65% (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-01-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 Integrierte öffentliche Ausgaben in EUR) Entwicklungsplanungen/- Geplanter durchschnittlicher konzepte für Dörfer & Höchstbetrag pro Einheit (falls 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 ländliche Gemeinden - zutreffend) (EUR) 75% (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-01-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Integrierte öffentliche Ausgaben in EUR) Entwicklungsplanungen/- Geplanter durchschnittlicher konzepte für Dörfer & Höchstbetrag pro Einheit (falls ländliche Gemeinden - zutreffend) (EUR) 85% (Finanzhilfe - Homogen) O.22 (Einheit: Vorhaben) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Private Revitalisierung öffentliche Ausgaben in EUR) Langzeitleerstände Geplanter durchschnittlicher Vermietung - 20% Höchstbetrag pro Einheit (falls 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 2,00 2,00 1,00 8,00 DEC-EL-0410-02-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Private Revitalisierung öffentliche Ausgaben in EUR) Langzeitleerstände Geplanter durchschnittlicher Eigennutzung - 25% Höchstbetrag pro Einheit (falls 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 90.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 2,00 2,00 1,00 8,00 DEC-EL-0410-02-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Private Vorhaben zur öffentliche Ausgaben in EUR) stilgerechten Sanierung Geplanter durchschnittlicher historischer Bausubstanz Höchstbetrag pro Einheit (falls 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 und Erhaltung des zutreffend) (EUR) DE 2033 DE ländlich-baukulturellen Erbes - 35% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 14,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Öffentliche Gestaltung öffentliche Ausgaben in EUR) von dörflichen Plätzen, Geplanter durchschnittlicher Straßen, Wegen und Höchstbetrag pro Einheit (falls 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 Freiflächen - 55% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 175.000,00 Öffentliche Gestaltung öffentliche Ausgaben in EUR) von dörflichen Plätzen, Geplanter durchschnittlicher Straßen, Wegen und Höchstbetrag pro Einheit (falls 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00 Freiflächen - 65% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 1,00 1,00 6,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Öffentliche Gestaltung öffentliche Ausgaben in EUR) von dörflichen Plätzen, Geplanter durchschnittlicher Straßen, Wegen und Höchstbetrag pro Einheit (falls 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Freiflächen - 75% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 1,00 1,00 6,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Öffentliche Gestaltung öffentliche Ausgaben in EUR) von dörflichen Plätzen, Geplanter durchschnittlicher Straßen, Wegen und Höchstbetrag pro Einheit (falls Freiflächen - 85% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(2)(d)-DEC-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) DEC-EL-0410-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher dorfgemäßer Höchstbetrag pro Einheit (falls 320.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 320.000,00 Gemeinschaftseinrichtun zutreffend) (EUR) gen/Mehrfunktionshäuser /Coworkingangebote - 55% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 3,00 1,00 1,00 8,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2034 DE Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher dorfgemäßer Höchstbetrag pro Einheit (falls 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 Gemeinschaftseinrichtun zutreffend) (EUR) gen/Mehrfunktionshäuser /Coworkingangebote - 65% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 2,00 1,00 6,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher dorfgemäßer Höchstbetrag pro Einheit (falls 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 Gemeinschaftseinrichtun zutreffend) (EUR) gen/Mehrfunktionshäuser /Coworkingangebote - 75% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 2,00 1,00 6,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher dorfgemäßer Höchstbetrag pro Einheit (falls Gemeinschaftseinrichtun zutreffend) (EUR) gen/Mehrfunktionshäuser /Coworkingangebote - 85% O.22 (Einheit: Vorhaben) (Finanzhilfe - Homogen) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Private Vorhaben zur öffentliche Ausgaben in EUR) Schaffung, Erhaltung Geplanter durchschnittlicher und Ausbau dorfgemäßer Höchstbetrag pro Einheit (falls 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 Gemeinschaftseinrichtun zutreffend) (EUR) gen/ Mehrfunktionshäuser/Co workingangebote - 35% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher dorfgemäßer Sport-, Höchstbetrag pro Einheit (falls 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Freizeit- und zutreffend) (EUR) DE 2035 DE Naherholungseinrichtung en (innerorts) - 55% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-d-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher dorfgemäßer Sport-, Höchstbetrag pro Einheit (falls 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 Freizeit- und zutreffend) (EUR) Naherholungseinrichtung en (innerorts) - 65% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-d-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher dorfgemäßer Sport-, Höchstbetrag pro Einheit (falls 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Freizeit- und zutreffend) (EUR) Naherholungseinrichtung en (innerorts) - 75% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-d-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher dorfgemäßer Sport-, Höchstbetrag pro Einheit (falls Freizeit- und zutreffend) (EUR) Naherholungseinrichtung en (innerorts) - 85% (Finanzhilfe - Homogen) O.22 (Einheit: Vorhaben) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Öffentliche IT- öffentliche Ausgaben in EUR) Anwendungen zur Geplanter durchschnittlicher Verbesserung der Höchstbetrag pro Einheit (falls 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Daseinsvorsorge und zutreffend) (EUR) Infrastruktur im ländlichen Raum - 55% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-e-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 Öffentliche IT- öffentliche Ausgaben in EUR) Anwendungen zur Geplanter durchschnittlicher Verbesserung der Höchstbetrag pro Einheit (falls 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Daseinsvorsorge und zutreffend) (EUR) DE 2036 DE Infrastruktur im ländlichen Raum - 65% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-e-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Öffentliche IT- öffentliche Ausgaben in EUR) Anwendungen zur Geplanter durchschnittlicher Verbesserung der Höchstbetrag pro Einheit (falls 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Daseinsvorsorge und zutreffend) (EUR) Infrastruktur im ländlichen Raum - 75% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-02-e-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Öffentliche IT- öffentliche Ausgaben in EUR) Anwendungen zur Geplanter durchschnittlicher Verbesserung der Höchstbetrag pro Einheit (falls Daseinsvorsorge und zutreffend) (EUR) Infrastruktur im ländlichen Raum - 85% (Finanzhilfe - Homogen) O.22 (Einheit: Vorhaben) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher kleinerer Höchstbetrag pro Einheit (falls 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 Tourismusinfrastrukturen zutreffend) (EUR) (außerörtlich)- 55% (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-03-b-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher kleinerer Höchstbetrag pro Einheit (falls 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Tourismusinfrastrukturen zutreffend) (EUR) (außerörtlich) - 65% (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-03-b-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher kleinerer Höchstbetrag pro Einheit (falls 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Tourismusinfrastrukturen zutreffend) (EUR) DE 2037 DE (außerörtlich) - 75% (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 3,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-03-b-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Öffentliche Schaffung, öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Ausbau Geplanter durchschnittlicher kleinerer Höchstbetrag pro Einheit (falls Tourismusinfrastrukturen zutreffend) (EUR) (außerörtlich) - 85% (Finanzhilfe - Homogen) O.22 (Einheit: Vorhaben) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-03-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 Öffentliche öffentliche Ausgaben in EUR) Modernisierungsvorhabe Geplanter durchschnittlicher n größerer Höchstbetrag pro Einheit (falls 215.000,00 215.000,00 215.000,00 215.000,00 215.000,00 multifunktionaler Hallen, zutreffend) (EUR) Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 55% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-03-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 Öffentliche öffentliche Ausgaben in EUR) Modernisierungsvorhabe Geplanter durchschnittlicher n größerer Höchstbetrag pro Einheit (falls 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 multifunktionaler Hallen, zutreffend) (EUR) Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 65% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-03-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 Öffentliche öffentliche Ausgaben in EUR) Modernisierungsvorhabe Geplanter durchschnittlicher n größerer Höchstbetrag pro Einheit (falls 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 multifunktionaler Hallen, zutreffend) (EUR) Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 75% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-03-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Öffentliche öffentliche Ausgaben in EUR) Modernisierungsvorhabe Geplanter durchschnittlicher n größerer Höchstbetrag pro Einheit (falls multifunktionaler Hallen, zutreffend) (EUR) DE 2038 DE Sport- und Freizeitinfrastrukturen - 85% O.22 (Einheit: Vorhaben) (Finanzhilfe - Homogen) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-05-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Private Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kleinstunternehmen der Geplanter durchschnittlicher Grundversorgung - 45% Höchstbetrag pro Einheit (falls 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 180.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 DEC-EL-0410-05-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Private Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) Kleinstunternehmen der Geplanter durchschnittlicher Grundversorgung in Höchstbetrag pro Einheit (falls 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 LEADER-Regionen - zutreffend) (EUR) 55% (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-05-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Private/Öffentliche öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen in Geplanter durchschnittlicher Einrichtungen für lokale Höchstbetrag pro Einheit (falls 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Basisdienstleistungen - zutreffend) (EUR) 65% (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-05-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Private/Öffentliche öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen in Geplanter durchschnittlicher Einrichtungen für lokale Höchstbetrag pro Einheit (falls 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 125.000,00 Basisdienstleistungen in zutreffend) (EUR) LEADER-Regionen - 75% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-05-a-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Öffentliche Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) in Einrichtungen für Geplanter durchschnittlicher lokale Höchstbetrag pro Einheit (falls Basisdienstleistungen in zutreffend) (EUR) finanzschwache Kommunen - 85% (Finanzhilfe - Homogen) O.22 (Einheit: Vorhaben) 91(2)(d)-DEC-43,00% DE 2039 DE DEC-EL-0410-05-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Private Investitionen in öffentliche Ausgaben in EUR) kleinere Sanierungs-, Geplanter durchschnittlicher Um- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Ausbaumaßnahmen von zutreffend) (EUR) Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 35% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-05-c-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 170.000,00 Öffentliche Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) in kleinere Sanierungs-, Geplanter durchschnittlicher Um- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 215.000,00 215.000,00 215.000,00 215.000,00 215.000,00 Ausbaumaßnahmen von zutreffend) (EUR) Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 55% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-05-c-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 190.000,00 Öffentliche Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) in kleinere Sanierungs-, Geplanter durchschnittlicher Um- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 225.000,00 Ausbaumaßnahmen von zutreffend) (EUR) Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 65% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-05-c-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 210.000,00 Öffentliche Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) in kleinere Sanierungs-, Geplanter durchschnittlicher Um- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Ausbaumaßnahmen von zutreffend) (EUR) Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 75% (Finanzhilfe - O.22 (Einheit: Vorhaben) Durchschnitt) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-05-c-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 230.000,00 Öffentliche Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) in kleinere Sanierungs-, Geplanter durchschnittlicher Um- und Höchstbetrag pro Einheit (falls Ausbaumaßnahmen von zutreffend) (EUR) DE 2040 DE Kitas und allgemeinbildenden Schulen - 85% O.22 (Einheit: Vorhaben) (Finanzhilfe - Homogen) 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-07-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Private Vorhaben zur öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Pflege des Geplanter durchschnittlicher ländlich-kulturellen Höchstbetrag pro Einheit (falls 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 Erbes - 35% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-07-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 Öffentliche Vorhaben zur öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Pflege des Geplanter durchschnittlicher ländlich-kulturellen Höchstbetrag pro Einheit (falls 52.000,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 52.000,00 Erbes - 55% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-07-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 Öffentliche Vorhaben zur öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Pflege des Geplanter durchschnittlicher ländlich-kulturellen Höchstbetrag pro Einheit (falls 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Erbes – 65% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-07-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 Öffentliche Vorhaben zur öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Pflege des Geplanter durchschnittlicher ländlich-kulturellen Höchstbetrag pro Einheit (falls 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Erbes – 75% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 91(2)(d)-DEC-43,00% DEC-EL-0410-07-0-05 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Öffentliche Vorhaben zur öffentliche Ausgaben in EUR) Erhaltung und Pflege des Geplanter durchschnittlicher ländlich-kulturellen Höchstbetrag pro Einheit (falls Erbes – 85% zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Homogen) 91(2)(d)-DEC-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 DEF-EL-0410-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.767.441,86 1.767.441,86 2.356.589,15 2.356.589,15 2.356.589,15 2.356.589,15 2.356.589,15 Lokale öffentliche Ausgaben in EUR) Basisdienstleistungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 3.063.565,89 3.063.565,89 3.063.565,89 3.063.565,89 3.063.565,89 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) DE 2041 DE 91(2)(d)-DEF-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 3,00 2,00 2,00 3,00 12,00 DEF-EL-0410-03-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 Modernisierung öffentliche Ausgaben in EUR) ländlicher Wege Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEF-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 6,00 8,00 8,00 8,00 8,00 40,00 DEF-EL-0410-03-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 465.116,28 Kleine touristische öffentliche Ausgaben in EUR) Infrastruktur Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEF-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 3,00 4,00 4,00 4,00 15,00 DEF-EL-0410-07-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 2.325.581,40 Erhaltung des kulturellen öffentliche Ausgaben in EUR) Erbes Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEF-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 2,00 2,00 7,00 DEG-EL-0410-02-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 14.500,00 14.500,00 14.500,00 14.500,00 14.500,00 14.500,00 Investitionen Private öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DEG-60,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 40,00 240,00 240,00 240,00 206,00 5,00 971,00 DEG-EL-0410-02-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 74.000,00 275.000,00 280.500,00 286.110,00 291.833,00 297.670,00 Gestaltung Plätze, Wege öffentliche Ausgaben in EUR) usw. Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 440.000,00 448.800,00 457.776,00 466.933,00 476.272,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 8,00 13,00 13,00 13,00 13,00 2,00 62,00 DEG-EL-0410-02-c-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 160.000,00 505.000,00 515.100,00 525.402,00 535.910,00 546.630,00 Einrichtungen zur öffentliche Ausgaben in EUR) Daseinsvorsorge Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 808.000,00 824.160,00 840.643,00 857.456,00 874.608,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 12,00 26,00 25,00 25,00 24,00 2,00 114,00 DEG-EL-0410-02-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 77.500,00 425.000,00 433.500,00 442.170,00 451.013,00 457.415,00 Freizeit- und öffentliche Ausgaben in EUR) Naherholungseinrichtung Geplanter durchschnittlicher en Höchstbetrag pro Einheit (falls 604.000,00 616.080,00 628.401,60 640.969,63 653.789,02 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 1,00 20,00 DEG-EL-0410-02-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 16.000,00 63.000,00 64.260,00 65.545,75 67.315,75 Digitalisierungsvorhaben öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2042 DE (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 100.800,00 102.816,00 104.872,00 107.705,00 91(2)(c)-DEG-60,00% zutreffend) (EUR) O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 DEG-EL-0410-03-d-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 406.504,00 406.504,00 451.671,00 451.671,00 451.671,00 Basisdienstleistung öffentliche Ausgaben in EUR) Abwasser Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 650.000,00 722.000,00 722.000,00 722.000,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 4,00 7,00 8,00 10,00 9,00 38,00 DEG-EL-0410-05-e-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 72.000,00 82.731,00 83.989,00 84.783,00 91.860,00 Brachflächenrevitalisieru öffentliche Ausgaben in EUR) ng Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 5,00 50,00 58,00 52,00 50,00 215,00 INSGESAMT O.22 (Einheit: Vorhaben) 563,00 434,00 816,00 908,00 924,50 717,50 236,50 4.599,50 O.22 (Einheit: null) 5,00 25,00 9,00 12,00 12,00 9,00 72,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 4.870.000,00 28.376.532,56 125.047.200,26 148.970.450,44 162.190.974,84 180.591.998,49 139.708.330,31 789.755.486,90 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 2.094.100,00 15.291.064,00 64.680.484,20 76.163.483,80 83.138.616,60 92.383.230,21 63.819.910,97 397.570.889,78 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht- landwirtschaftlicher Tätigkeiten EL-0411 in landwirtschaftlichen Betrieben 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 (Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID)) DE 2043 DE DE1-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 Diversifizierung der öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftlichen Geplanter durchschnittlicher Erwerbstätigkeit Höchstbetrag pro Einheit (falls 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.24 (Einheit: Vorhaben) 1,00 23,00 44,00 34,00 32,00 25,00 8,00 167,00 DE1-EL-0411-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 110.000,00 U79% - Diversifizierung öffentliche Ausgaben in EUR) der landwirtschaftlichen Geplanter durchschnittlicher Erwerbstätigkeit Höchstbetrag pro Einheit (falls 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 151.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 73-74-DE1- O.24 (Einheit: Vorhaben) 1,00 14,00 37,00 48,00 23,00 123,00 79,00% DE2-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 63.776,00 65.077,00 66.405,00 67.760,00 67.760,00 67.790,00 EIF - Diversifizierung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DE2-43,00% zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: Vorhaben) 52,00 79,00 76,00 76,00 74,00 25,00 382,00 DE4-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 58.139,57 58.139,50 Diversifizierung (Teil der öffentliche Ausgaben in EUR) EBI-RL) BE Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 75.581,44 75.581,35 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE3-43,00% O.24 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 2,00 DE4-EL-0411-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 37.000,00 37.000,00 37.000,00 37.000,00 37.000,00 37.000,00 Diversifizierung (Teil der öffentliche Ausgaben in EUR) EBI-RL) Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 48.100,00 48.100,00 48.100,00 48.100,00 48.100,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE4-60,00% O.24 (Einheit: Vorhaben) 2,00 4,00 5,00 5,00 5,00 9,00 30,00 DE7-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80.537,48 80.537,48 125.220,00 125.220,00 125.220,00 125.220,00 125.220,00 Diversifizierung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 186.546,00 186.546,00 186.546,00 186.546,00 186.546,00 91(2)(d)-DE7-43,00% zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 8,00 9,00 9,00 9,00 55,00 DEC-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 FID - Diversifizierung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 67.000,00 67.000,00 67.000,00 67.000,00 91(2)(d)-DEC-43,00% zutreffend) (EUR) O.24 (Einheit: Vorhaben) 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 19,00 DED-EL-0411-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 26.528,92 42.446,27 42.446,27 42.446,27 42.446,27 42.446,27 [C/DD] Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftlicher Geplanter durchschnittlicher Unternehmen in die Höchstbetrag pro Einheit (falls Verarbeitung und zutreffend) (EUR) DE 2044 DE Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte (Finanzhilfe - O.24 (Einheit: Vorhaben) 8,00 5,00 10,00 10,00 10,00 10,00 53,00 Durchschnitt) 91(2)(c)-DED2-60,00% 91(2)(c)-DED4-60,00% DED-EL-0411-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 26.528,92 42.446,27 42.446,27 42.446,27 42.446,27 42.446,27 [L] Investitionen öffentliche Ausgaben in EUR) landwirtschaftlicher Geplanter durchschnittlicher Unternehmen in die Höchstbetrag pro Einheit (falls Verarbeitung und zutreffend) (EUR) Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte (Finanzhilfe - O.24 (Einheit: Vorhaben) 7,00 5,00 9,00 9,00 9,00 9,00 48,00 Durchschnitt) 91(2)(d)-DED5-43,00% O.24 (Einheit: Vorhaben) 2,00 116,00 162,00 162,00 183,00 186,00 95,00 906,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 110.000,00 7.719.535,80 13.087.016,80 13.537.037,17 16.083.127,60 16.511.997,10 8.631.117,60 75.679.832,07 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 47.300,00 3.367.027,34 5.727.224,17 6.476.869,87 8.482.488,75 9.102.502,64 4.748.884,45 37.952.297,22 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Förderung von Investitionen in die Entwicklung EL-0412 nichtlandwirtschaftlicher 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Unternehmen in ländlichen Gebieten DE1-EL-0412-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 45.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 120.000,00 Investitionen in die öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2045 DE Entwicklung nicht lw. Geplanter durchschnittlicher Tätigkeiten durch Frauen Höchstbetrag pro Einheit (falls in Ländl. Gebieten zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.24 (Einheit: Vorhaben) 7,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 22,00 91(2)(d)-DE1-43,00% DE8-EL-0412-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Investitionen in die Geplanter durchschnittlicher Entwicklung Höchstbetrag pro Einheit (falls nichtlandwirtschaftlicher zutreffend) (EUR) Unternehmen in ländlichen Gebieten (Finanzhilfe - O.24 (Einheit: Vorhaben) 15,00 25,00 25,00 25,00 35,00 125,00 Durchschnitt) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.24 (Einheit: Vorhaben) 22,00 28,00 28,00 28,00 38,00 3,00 147,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 765.000,00 1.110.000,00 1.110.000,00 1.110.000,00 1.410.000,00 360.000,00 5.865.000,00 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 405.450,00 604.800,00 604.800,00 604.800,00 784.800,00 154.800,00 3.159.450,00 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Investitionen, einschließlich INVEST (73-74) Investitionen in Bewässerung Investitionen in IKT- EL-0413 Ausstattung in 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Bildungseinrichtungen DE1-EL-0413-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 IT-Technik für öffentliche Ausgaben in EUR) Weiterbildungseinrichtun Geplanter durchschnittlicher gen und -träger Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) DE 2046 DE Durchschnitt) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 12,00 8,00 7,00 7,00 6,00 3,00 45,00 DEE-EL-0413-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 59.912,43 59.912,43 80.000,00 80.000,00 IKT Förderung an öffentliche Ausgaben in EUR) Schulen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(b) - 73-DEE- 80,00% O.22 (Einheit: Vorhaben) 100,00 53,00 16,00 169,00 O.22 (Einheit: Vorhaben) 2,00 112,00 61,00 23,00 7,00 6,00 3,00 214,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 1.320.000,00 6.720.202,50 4.680.000,00 1.661.320,00 420.000,00 360.000,00 180.000,00 15.341.522,50 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 1.011.600,00 5.109.762,00 3.566.400,00 1.173.656,00 180.600,00 154.800,00 77.400,00 11.274.218,00 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Niederlassung von Junglandwirten und neuen INSTAL (75) Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum Niederlassungsbeihilfe EL-0501 Junglandwirtinnen und 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Junglandwirte DE4-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Niederlassungsbeihilfe öffentliche Ausgaben in EUR) Junglandwirte BE Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 97.500,00 97.500,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE3-43,00% O.25 (Einheit: Begünstigte) 1,00 2,00 1,00 4,00 DE4-EL-0501-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 Niederlassungsbeihilfe öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2047 DE Junglandwirte Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 97.500,00 97.500,00 97.500,00 97.500,00 97.500,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE4-60,00% O.25 (Einheit: Begünstigte) 8,00 14,00 25,00 27,00 18,00 8,00 100,00 DEB-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 Niederlassungsprämie öffentliche Ausgaben in EUR) für Junglandwirte Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 75-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% O.25 (Einheit: Begünstigte) 88,00 46,00 44,00 44,00 222,00 DEC-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Existenzgründungsbeihilf öffentliche Ausgaben in EUR) en für Junglandwirte Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DEC-43,00% zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: Begünstigte) 18,00 10,00 5,00 5,00 5,00 43,00 DED-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 [C/DD] öffentliche Ausgaben in EUR) Niederlassungsbeihilfe Geplanter durchschnittlicher Junglandwirte Höchstbetrag pro Einheit (falls 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DED2-60,00% O.25 (Einheit: Begünstigte) 5,00 5,00 5,00 4,00 4,00 23,00 91(2)(c)-DED4-60,00% DED-EL-0501-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 69.771,47 [L] öffentliche Ausgaben in EUR) Niederlassungsbeihilfe Geplanter durchschnittlicher Junglandwirte Höchstbetrag pro Einheit (falls 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 75.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DED5-43,00% O.25 (Einheit: Begünstigte) 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 22,00 DEE-EL-0501-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 14.000,00 14.000,00 Niederlassungsbeihilfe öffentliche Ausgaben in EUR) Junglandwirte Geplanter durchschnittlicher Altverpflichtung Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DEE-60,00% O.25 (Einheit: Begünstigte) 10,00 8,00 18,00 DEE-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 71.268,00 71.268,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Niederlassungsbeihilfe öffentliche Ausgaben in EUR) Junglandwirte Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DEE-60,00% zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: Begünstigte) 18,00 25,00 20,00 20,00 16,00 99,00 DEG-EL-0501-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 70.000,00 70.000,00 70.000,00 70.000,00 Junglandwirte öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DEG-60,00% zutreffend) (EUR) O.25 (Einheit: Begünstigte) 20,00 10,00 10,00 10,00 50,00 DE 2048 DE O.25 (Einheit: Begünstigte) 28,00 176,00 111,00 123,00 124,00 23,00 8,00 593,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 1.091.412,00 5.185.850,00 6.345.000,00 7.885.000,00 7.403.000,00 4.503.000,00 2.499.758,28 34.913.020,28 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 617.979,73 3.436.892,53 4.453.391,57 5.696.641,57 5.151.030,12 3.168.210,84 1.745.936,04 24.270.082,40 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT 140.000,00 140.000,00 280.000,00 Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung 84.000,00 84.000,00 168.000,00 (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Risikomanagementinstrume RISK (76) nte EL-0601 Risikomanagementinstrumente 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 DE1-EL-0601-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Ertragsversicherungen Geplanter durchschnittlicher im Obst- und Weinbau Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.9 (Einheit: Begünstigte) 2.333,00 2.333,00 2.334,00 7.000,00 DE2-EL-0601-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Mehrgefahrenversicheru Geplanter durchschnittlicher ng in der Landwirtschaft Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 76-DE2- O.9 (Einheit: Begünstigte) 5.700,00 7.300,00 9.000,00 10.600,00 12.300,00 44.900,00 50,00% DE4-EL-0601-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.800,00 2.800,00 2.800,00 2.800,00 EU-RL öffentliche Ausgaben in EUR) Risikomanagementsyste Geplanter durchschnittlicher me Gartenbau Höchstbetrag pro Einheit (falls 3.640,00 3.640,00 3.640,00 3.640,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE4-60,00% O.9 (Einheit: Begünstigte) 100,00 100,00 100,00 200,00 500,00 DE 2049 DE DE9-EL-0601-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.800,00 2.800,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Mehrgefahrenversicheru Geplanter durchschnittlicher ng in der Landwirtschaft Höchstbetrag pro Einheit (falls HH/NI zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 76-DE6- 100,00% O.9 (Einheit: Begünstigte) 445,00 549,00 994,00 91(3)(c) - 76-DE9- 100,00% DE9-EL-0601-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.200,00 2.200,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Mehrgefahrenversicheru Geplanter durchschnittlicher ng in der Landwirtschaft Höchstbetrag pro Einheit (falls NI zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 76-DE9- O.9 (Einheit: Begünstigte) 3.468,00 3.468,00 6.936,00 100,00% DE9-EL-0601-00-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 635,00 635,00 635,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Mehrgefahrenversicheru Geplanter durchschnittlicher ng in der Landwirtschaft Höchstbetrag pro Einheit (falls HB zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.9 (Einheit: Begünstigte) 100,00 100,00 100,00 300,00 91(2)(d)-DE5-43,00% DE9-EL-0601-00-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.537,00 1.537,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Mehrgefahrenversicheru Geplanter durchschnittlicher ng in der Landwirtschaft Höchstbetrag pro Einheit (falls HH zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(3)(c) - 76-DE6- O.9 (Einheit: Begünstigte) 246,00 246,00 492,00 100,00% DEG-EL-0601-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 10.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Mehrgefahrenversicheru Geplanter durchschnittlicher ng in der Landwirtschaft Höchstbetrag pro Einheit (falls 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 40.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.9 (Einheit: Begünstigte) 100,00 20,00 35,00 45,00 50,00 50,00 300,00 O.9 (Einheit: Begünstigte) 5.800,00 7.765,00 12.017,00 16.892,00 18.598,00 450,00 61.522,00 Jährliche indikative INSGESAMT Mittelzuweisung (gesamte 18.000.000,00 23.646.000,00 36.516.200,00 46.551.595,00 51.654.775,00 1.687.000,00 178.055.570,00 öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2050 DE Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 9.100.000,00 12.486.000,00 18.634.770,00 26.053.970,00 28.615.440,00 990.610,00 95.880.790,00 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) COOP (77) Zusammenarbeit EL-0701 Netzwerke und Kooperationen 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 DE1-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 Neugründung und öffentliche Ausgaben in EUR) Erweiterung von Geplanter durchschnittlicher Gemeinschaftswäldern Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.32 (Einheit: Vorhaben) 5,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 65,00 DE1-EL-0701-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 35.100,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 Projektkoordination für öffentliche Ausgaben in EUR) Naturparke Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.32 (Einheit: Vorhaben) 6,00 6,00 9,00 11,00 10,00 3,00 45,00 DE4-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 178.542,67 95.016,10 101.920,51 98.287,47 95.010,64 222.916,67 Netzwerke und öffentliche Ausgaben in EUR) Kooperationen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 123.520,93 132.496,66 127.773,72 123.513,84 289.791,67 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE4-60,00% O.32 (Einheit: Vorhaben) 1,00 3,00 39,00 55,00 59,00 59,00 30,00 246,00 DE7-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 238.095,24 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00 Zusammenarbeit und öffentliche Ausgaben in EUR) Kooperationen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE7-43,00% O.32 (Einheit: Vorhaben) 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 1,00 20,00 DE8-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 150.000,00 Netzwerke und öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2051 DE Kooperationen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.32 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 DE9-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 341.700,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 NuK Netzwerke und öffentliche Ausgaben in EUR) Kooperationen zur Geplanter durchschnittlicher Landschaftspflege - Höchstbetrag pro Einheit (falls Übergangsregion zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.32 (Einheit: Vorhaben) 4,00 1,00 5,00 91(2)(c)-DE93-60,00% DE9-EL-0701-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 341.700,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 540.000,00 NuK Netzwerke und öffentliche Ausgaben in EUR) Kooperationen zur Geplanter durchschnittlicher Landschaftspflege - Höchstbetrag pro Einheit (falls stärker entwicklete zutreffend) (EUR) Region (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(2)(d)-DE91-43,00% O.32 (Einheit: Vorhaben) 9,00 7,00 16,00 91(2)(d)-DE92-43,00% 91(2)(d)-DE94-43,00% DE9-EL-0701-00-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 312.500,00 312.500,00 312.500,00 312.500,00 NuK Netzwerke und öffentliche Ausgaben in EUR) Kooperationen zur Geplanter durchschnittlicher Landschaftspflege - HB Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE5-43,00% O.32 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 DED-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 207.252,31 207.252,31 331.603,70 331.603,70 331.603,70 331.603,70 331.603,70 [C/DD] Zusammenarbeit öffentliche Ausgaben in EUR) Nachhaltigkeit und Geplanter durchschnittlicher Klimaschutz und Höchstbetrag pro Einheit (falls Landwirtschaftliche zutreffend) (EUR) Produktivität (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.32 (Einheit: Vorhaben) 2,00 3,00 3,00 4,00 4,00 2,00 1,00 19,00 91(2)(c)-DED2-60,00% 91(2)(c)-DED4-60,00% DED-EL-0701-00-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 207.252,31 207.252,31 331.603,70 331.603,70 331.603,70 331.603,70 331.603,70 [L] Zusammenarbeit öffentliche Ausgaben in EUR) Nachhaltigkeit und Geplanter durchschnittlicher Klimaschutz und Höchstbetrag pro Einheit (falls Landwirtschaftliche zutreffend) (EUR) Produktivität (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.32 (Einheit: Vorhaben) 1,00 3,00 3,00 3,00 4,00 1,00 1,00 16,00 91(2)(d)-DED5-43,00% DE 2052 DE DEF-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 278.125,00 287.500,00 375.000,00 378.500,00 284.375,00 Kooperationen im öffentliche Ausgaben in EUR) Naturschutz Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 331.000,00 431.250,00 435.275,00 327.031,25 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 77-DEF- 100,00% O.32 (Einheit: Vorhaben) 8,00 8,00 16,00 DEG-EL-0701-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 150.000,00 285.000,00 285.000,00 285.000,00 285.000,00 285.000,00 Zusammenarbeit öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 401.500,00 401.500,00 401.500,00 401.500,00 401.500,00 91(2)(c)-DEG-60,00% zutreffend) (EUR) O.32 (Einheit: Vorhaben) 10,00 5,00 5,00 5,00 6,00 31,00 O.32 (Einheit: Vorhaben) 9,00 61,00 78,00 91,00 105,00 91,00 46,00 481,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 452.500,00 6.926.003,00 11.756.367,00 16.891.355,00 18.878.696,99 14.810.012,00 10.340.315,00 80.055.248,99 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 236.542,47 4.559.534,32 7.414.775,28 10.471.706,25 11.526.475,86 9.153.680,11 5.757.586,10 49.120.300,39 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) COOP (77) Zusammenarbeit Europäische Innovationspartnerschaft für EL-0702 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) DE1-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 600.000,00 EIP "Landwirtschaftliche öffentliche Ausgaben in EUR) Produktivität und Geplanter durchschnittlicher Nachhaltigkeit" - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchführung von zutreffend) (EUR) DE 2053 DE Vorhaben (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.1 (Einheit: Projekte) 6,00 12,00 9,00 4,00 2,00 33,00 91(3)(b) - 77(1)(a)-DE1- 50,00% DE2-EL-0702-00-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 80.000,00 80.000,00 Vorbereitung eines öffentliche Ausgaben in EUR) Vorhabens einer Geplanter durchschnittlicher operationellen Gruppe Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 77(1)(a)-DE2- O.1 (Einheit: Projekte) 6,00 6,00 12,00 50,00% DE2-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 400.000,00 400.000,00 400.000,00 Durchführung von öffentliche Ausgaben in EUR) Vorhaben von Geplanter durchschnittlicher operationellen Gruppen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 77(1)(a)-DE2- O.1 (Einheit: Projekte) 10,00 13,00 23,00 50,00% DE4-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.085.000,00 1.085.000,00 1.085.000,00 1.085.000,00 1.085.000,00 1.085.000,00 Europäische öffentliche Ausgaben in EUR) Innovationspartnerschaft Geplanter durchschnittlicher für Produktivität und Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.410.500,00 1.410.500,00 1.410.500,00 1.410.500,00 1.410.500,00 Nachhaltigkeit in der zutreffend) (EUR) Landwirtschaft (EIP) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.1 (Einheit: Projekte) 11,00 12,00 23,00 91(3)(b) - 77(1)(a)-DE4- 80,00% DE7-EL-0702-00-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 114.864,86 121.428,57 121.428,57 121.428,57 121.428,57 121.428,57 EIP Agri Vorbereitung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(a)-DE7- zutreffend) (EUR) 80,00% O.1 (Einheit: Projekte) 5,00 8,00 9,00 7,00 4,00 2,00 35,00 DE7-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 459.459,46 485.714,29 485.714,29 485.714,29 485.714,29 485.714,29 EIP Agri Durchführung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(a)-DE7- zutreffend) (EUR) 80,00% O.1 (Einheit: Projekte) 5,00 8,00 9,00 7,00 4,00 2,00 35,00 DE8-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Europäische öffentliche Ausgaben in EUR) Innovationspartnerschaft Geplanter durchschnittlicher für Produktivität und Höchstbetrag pro Einheit (falls Nachhaltigkeit in der zutreffend) (EUR) DE 2054 DE Landwirtschaft (EIP- Agri) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.1 (Einheit: Projekte) 8,00 8,00 91(3)(b) - 77(1)(a)-DE8- 80,00% DE9-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 394.595,00 394.595,00 394.595,00 394.595,00 394.595,00 394.595,00 394.595,00 Europäische öffentliche Ausgaben in EUR) Innovationspartnerschaft Geplanter durchschnittlicher (EIP) Höchstbetrag pro Einheit (falls 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(c) - 77-DE6- 100,00% O.1 (Einheit: Projekte) 8,00 10,00 9,00 10,00 37,00 91(3)(c) - 77-DE9- 100,00% DEA-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 EIP öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(a)-DEA- zutreffend) (EUR) 47,00% O.1 (Einheit: Projekte) 5,00 8,00 10,00 10,00 33,00 DEB-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 454.545,45 1.190.000,00 1.190.000,00 1.190.000,00 1.190.000,00 1.190.000,00 Europäische öffentliche Ausgaben in EUR) Innovationspartnerschaft Geplanter durchschnittlicher für Produktivität und Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 Nachhaltigkeit in der zutreffend) (EUR) Landwirtschaft (EIP- Agri) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.1 (Einheit: Projekte) 4,00 3,00 4,00 2,00 2,00 15,00 91(3)(c) - 77-DEB- 100,00% DED-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 250.000,00 250.000,00 400.000,00 400.000,00 400.000,00 Europäische öffentliche Ausgaben in EUR) Innovationspartnerschaft Geplanter durchschnittlicher en (EIP AGRI) Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(3)(b) - 77(1)(a)-DED- O.1 (Einheit: Projekte) 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 15,00 80,00% DEE-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 530.000,00 530.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 Europäische öffentliche Ausgaben in EUR) Innovationspartnerschaft Geplanter durchschnittlicher für Produktivität und Höchstbetrag pro Einheit (falls 450.000,00 450.000,00 450.000,00 450.000,00 Nachhaltigkeit in der zutreffend) (EUR) DE 2055 DE Landwirtschaft (EIP- Agri) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.1 (Einheit: Projekte) 2,00 3,00 6,00 7,00 2,00 20,00 91(3)(b) - 77(1)(a)-DEE- 80,00% DEF-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 500.000,00 EIP öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 77-DEF- zutreffend) (EUR) 100,00% O.1 (Einheit: Projekte) 12,00 11,00 23,00 DEG-EL-0702-00-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 170.000,00 235.000,00 235.000,00 235.000,00 235.000,00 235.000,00 EIP öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 91(3)(b) - 77(1)(a)-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.1 (Einheit: Projekte) 9,00 6,00 6,00 6,00 7,00 34,00 O.1 (Einheit: Projekte) 22,00 68,00 82,00 97,00 46,00 27,00 4,00 346,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 2.088.989,00 13.382.603,80 25.715.188,00 35.550.565,20 32.137.313,00 24.414.607,00 22.939.734,00 156.229.000,00 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 2.008.989,00 11.004.270,60 20.442.854,80 27.916.249,20 25.112.763,60 18.198.285,60 14.665.587,20 119.349.000,00 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) COOP (77) Zusammenarbeit EL-0703 LEADER 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 DE1-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.259.259,26 3.833.333,33 3.833.333,33 3.833.333,33 3.833.333,33 3.833.333,33 Förderung der Vorhaben öffentliche Ausgaben in EUR) im Rahmen der lokalen Geplanter durchschnittlicher Strategien Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) DE 2056 DE 91(3)(b) - 77(1)(b)-DE1- 60,00% O.31 (Einheit: Strategien) 20,00 20,00 DE2-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.549.676,72 2.549.676,72 2.549.676,72 2.549.676,72 2.549.676,72 2.549.676,72 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(c) - 77-DE2- zutreffend) (EUR) 50,00% O.31 (Einheit: Strategien) 70,00 70,00 DE4-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 17.916.666,67 19.196.428,57 19.196.428,57 19.196.428,57 19.196.428,57 19.196.428,57 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DE4- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 14,00 14,00 DE7-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.864.583,00 2.864.583,00 2.864.583,00 2.864.583,00 2.864.583,00 2.864.583,00 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DE7- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 24,00 24,00 DE8-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 4.580.000,00 4.907.142,86 4.907.142,86 4.907.142,86 4.907.142,86 4.907.142,86 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DE8- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 14,00 14,00 DE9-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.030.897,30 3.030.897,30 3.030.897,30 3.030.897,30 3.030.897,30 3.030.897,30 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DE9- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 68,00 68,00 DEA-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.777.777,78 2.777.777,78 2.777.777,78 2.777.777,78 2.777.777,78 2.777.777,78 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DEA- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 45,00 45,00 DEB-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.571.428,57 3.571.428,57 3.571.428,57 3.571.428,57 3.571.428,57 3.571.428,57 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DEB- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 21,00 21,00 DEC-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 2.500.000,00 LEADER Zuteilung öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2057 DE Regionen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Homogen) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DEC- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 5,00 5,00 DED-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8.634.453,00 8.634.453,00 8.634.453,00 8.634.453,00 8.634.453,00 8.634.453,00 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 9.500.000,00 9.500.000,00 9.500.000,00 9.500.000,00 9.500.000,00 91(3)(b) - 77(1)(b)-DED- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 30,00 30,00 DEE-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 7.840.000,00 8.166.667,67 8.166.667,67 8.166.667,67 8.166.667,67 8.166.667,67 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DEE- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 24,00 24,00 DEF-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.125.000,00 3.125.000,00 3.125.000,00 3.125.000,00 3.125.000,00 3.125.000,00 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Homogen) Geplanter durchschnittlicher 91(3)(b) - 77(1)(b)-DEF- Höchstbetrag pro Einheit (falls 80,00% zutreffend) (EUR) O.31 (Einheit: Strategien) 22,00 22,00 DEG-EL-0703-00-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.666.666,67 2.666.666,67 2.666.666,67 2.666.666,67 2.666.666,67 2.666.666,67 LEADER öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(3)(b) - 77(1)(b)-DEG- zutreffend) (EUR) 80,00% O.31 (Einheit: Strategien) 15,00 15,00 O.31 (Einheit: Strategien) 194,00 106,00 72,00 372,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 38.432.706,34 161.848.806,64 238.319.182,63 310.133.155,16 351.500.912,32 321.337.510,68 222.156.362,45 1.643.728.636,22 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 30.691.403,17 121.173.754,12 183.658.167,85 237.446.471,04 267.206.373,34 242.637.556,80 163.292.638,21 1.246.106.364,53 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument INSGESAMT (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) DE 2058 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) Wissensaustausch und KNOW (78) Verbreitung von Information EL-0801 Beratung 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 DE1-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Förderung von öffentliche Ausgaben in EUR) Beratungsleistungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 100,00 5.380,00 5.380,00 5.380,00 5.380,00 5.380,00 1.333,00 28.333,00 DE4-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.954,55 2.953,01 2.953,01 2.953,01 2.953,01 2.952,67 Beratungs- öffentliche Ausgaben in EUR) RL/Beratungsleistungen Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 3.838,91 3.838,91 3.838,91 3.838,91 3.838,47 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE4-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 200,00 642,00 642,00 642,00 642,00 1.084,00 3.852,00 DE4-EL-0801-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 68.214,19 68.214,19 68.214,19 68.214,19 Beratungs- öffentliche Ausgaben in EUR) RL/Weitergehende Geplanter durchschnittlicher Qualifizierung von Höchstbetrag pro Einheit (falls 88.678,45 88.678,45 88.678,45 88.678,45 Beratungskräften zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.33 (Einheit: Vorhaben) 7,00 7,00 7,00 7,00 28,00 91(2)(c)-DE4-60,00% DE4-EL-0801-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte Beratungs- öffentliche Ausgaben in EUR) RL/Einrichtung von Geplanter durchschnittlicher Beratungsdiensten Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DE4-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) DE8-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 Beratung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) 240,00 240,00 240,00 240,00 240,00 1.200,00 DE9-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.020,00 1.020,00 1.020,00 1.020,00 1.020,00 1.020,00 1.020,00 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) Beratung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.460,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 78-DE6- 100,00% 91(3)(c) - 78-DE9- O.33 (Einheit: Vorhaben) 1.044,00 1.513,00 1.513,00 1.513,00 1.045,00 3.026,00 9.654,00 100,00% DE 2059 DE DE9-EL-0801-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 930,00 930,00 930,00 930,00 930,00 930,00 930,00 Einzelbetriebliche öffentliche Ausgaben in EUR) Beratung HB Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.460,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 1.460,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 78-DE5- 100,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 2,00 3,00 4,00 4,00 2,00 7,00 22,00 DE9-EL-0801-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 72.200,00 72.200,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 Gewässerschutzberatung öffentliche Ausgaben in EUR) - Übergangsregion Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE93-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 16,00 18,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 52,00 DE9-EL-0801-01-a-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 72.200,00 72.200,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 440.000,00 Gewässerschutzberatung öffentliche Ausgaben in EUR) - stärker entwickelte Geplanter durchschnittlicher Region Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(d)-DE6-43,00% 91(2)(d)-DE91-43,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 52,00 58,00 11,00 11,00 11,00 11,00 22,00 176,00 91(2)(d)-DE92-43,00% 91(2)(d)-DE94-43,00% DE9-EL-0801-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 52,00 52,00 52,00 52,00 52,00 52,00 52,00 Aus- und Weiterbildung öffentliche Ausgaben in EUR) von Beratern Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 78-DE5- 100,00% 91(3)(c) - 78-DE6- 100,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 1.046,00 1.516,00 1.517,00 1.517,00 1.047,00 3.033,00 9.676,00 91(3)(c) - 78-DE9- 100,00% DEB-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 Beratung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.600,00 2.600,00 91(3)(c) - 78-DEB- zutreffend) (EUR) 100,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 450,00 900,00 1.125,00 900,00 600,00 3.975,00 DEF-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 880,00 880,00 880,00 880,00 880,00 880,00 Gewässerschutzberatung: öffentliche Ausgaben in EUR) originäre ELER-Mittel Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DEF-43,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 3.563,00 3.311,00 3.855,00 3.999,00 4.184,00 1.770,00 20.682,00 DEF-EL-0801-01-a-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 880,00 880,00 880,00 880,00 880,00 880,00 Gewässerschutzberatung: öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2060 DE Umschichtungsmittel Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 78-DEF- 100,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 447,00 893,00 1.340,00 1.340,00 1.395,00 17,00 5.432,00 DEF-EL-0801-01-a-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 1.450,00 1.450,00 1.450,00 1.450,00 Beratung für nachhaltige öffentliche Ausgaben in EUR) Landwirtschaft Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 1.850,00 1.850,00 1.850,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 78-DEF- 100,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 4.000,00 DEG-EL-0801-01-a-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 Beratung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DEG-60,00% zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) 221,00 441,00 441,00 441,00 441,00 215,00 2.200,00 DEG-EL-0801-01-b-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00 Aus- und Weiterbildung öffentliche Ausgaben in EUR) Berater Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 10,00 O.33 (Einheit: Vorhaben) 4.178,00 13.415,00 16.396,00 16.999,00 17.464,00 11.507,00 9.333,00 89.292,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 8.134.782,30 21.159.677,84 25.677.783,84 27.183.598,16 27.854.766,16 22.103.593,36 18.959.306,04 151.073.507,70 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 3.918.350,39 11.456.045,92 14.779.863,91 16.022.317,58 16.600.476,51 12.060.414,86 11.772.677,02 86.610.146,19 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche INSGESAMT Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 2061 DE Wissensaustausch und KNOW (78) Verbreitung von Information Qualifizierung, EL-0802 Demonstrationstätigkeiten und 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Total 2023 - 2029 Wissensaustausch DE1-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Coachingmaßnahmen für öffentliche Ausgaben in EUR) Frauen im Ländlichen Geplanter durchschnittlicher Raum Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 4,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 35,00 DE1-EL-0802-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 Qualifizierungsmaßnahm öffentliche Ausgaben in EUR) en für Frauen im Geplanter durchschnittlicher Ländlichen Raum Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - Homogen) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 9,00 49,00 DE1-EL-0802-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Qualifizierung und öffentliche Ausgaben in EUR) Demonstrationstätigkeit Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 2,00 91,00 90,00 90,00 90,00 90,00 90,00 543,00 DE1-EL-0802-01-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 6.715,00 6.715,00 6.715,00 6.715,00 6.715,00 6.715,00 Coaching öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(d)-DE1-43,00% zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) 23,00 23,00 23,00 23,00 23,00 22,00 137,00 DE1-EL-0802-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 22.700,00 22.700,00 22.700,00 22.700,00 22.700,00 22.700,00 Sensibilisierung in öffentliche Ausgaben in EUR) Naturparken Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(d)-DE1-43,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 10,00 10,00 25,00 40,00 40,00 17,00 142,00 DE4-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 25.739,06 25.739,08 25.739,08 25.739,09 25.739,09 25.739,09 Bildungs- öffentliche Ausgaben in EUR) RL/Wissenstransfer-, Geplanter durchschnittlicher Demonstrations- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 33.460,80 33.460,81 33.460,82 33.460,81 33.460,81 Informationsmaßnahmen zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.33 (Einheit: Vorhaben) 17,00 26,00 37,00 67,00 68,00 121,00 336,00 91(2)(c)-DE4-60,00% DE4-EL-0802-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 93.333,33 326.666,67 425.000,00 200.000,00 Bildungs-RL/Umwelt- öffentliche Ausgaben in EUR) und naturschutzbezogene Geplanter durchschnittlicher Öffentlichkeits- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 121.333,33 424.666,67 552.500,00 260.000,00 Bildungsarbeit zutreffend) (EUR) DE 2062 DE (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.33 (Einheit: Vorhaben) 15,00 6,00 6,00 11,00 38,00 91(2)(c)-DE4-60,00% DE8-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Qualifizierung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) 50,00 35,00 50,00 50,00 50,00 235,00 DE8-EL-0802-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Demonstrationstätigkeite öffentliche Ausgaben in EUR) n Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 150,00 DE8-EL-0802-01-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 Wissensaustausch öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE8-EL-0802-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Sensibilisierung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 20,00 DE8-EL-0802-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 38.063,00 38.063,00 38.063,00 38.063,00 38.063,00 GSG-Infrastruktur öffentliche Ausgaben in EUR) Öffentlichkeit/Bildung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 20,00 DE8-EL-0802-02-0-03 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 300.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 375.000,00 Gebietsbetreuung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 468.750,00 468.750,00 468.750,00 468.750,00 91(2)(c)-DE8-60,00% zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 DE8-EL-0802-02-0-04 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Landschaftspflegeverbän öffentliche Ausgaben in EUR) de Öffentlichkeit/bildung Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(2)(c)-DE8-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 5,00 DE9-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00 Bildungsmaßnahmen zur öffentliche Ausgaben in EUR) beruflichen Geplanter durchschnittlicher Qualifizierung Höchstbetrag pro Einheit (falls 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) DE 2063 DE Durchschnitt) 91(3)(c) - 78-DE9- O.33 (Einheit: Vorhaben) 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 500,00 100,00% DEB-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 2.700,00 Informationsmaßnahmen öffentliche Ausgaben in EUR) und Wissentransfer Geplanter durchschnittlicher (Finanzhilfe - Höchstbetrag pro Einheit (falls 3.510,00 3.510,00 3.510,00 3.510,00 3.510,00 Durchschnitt) zutreffend) (EUR) 91(3)(c) - 78-DEB- 100,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 50,00 295,00 415,00 415,00 325,00 1.500,00 DEB-EL-0802-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Umwelt- und öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzbezogene Geplanter durchschnittlicher Öffentlichkeits- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 Bildungsarbeit zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.33 (Einheit: Vorhaben) 3,00 4,00 3,00 3,00 1,00 14,00 91(2)(d)-DEB-43,00% DED-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 68.442,89 109.508,63 109.508,63 109.508,63 109.508,63 109.508,63 [C/DD] öffentliche Ausgaben in EUR) Demonstrationstätigkeite Geplanter durchschnittlicher n, Höchstbetrag pro Einheit (falls Informationsmaßnahmen zutreffend) (EUR) und Wissensaustausch (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.33 (Einheit: Vorhaben) 5,00 5,00 8,00 12,00 6,00 2,00 38,00 91(2)(c)-DED2-60,00% 91(2)(c)-DED4-60,00% DED-EL-0802-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 68.442,89 109.508,63 109.508,63 109.508,63 109.508,63 109.508,63 [L] öffentliche Ausgaben in EUR) Demonstrationstätigkeite Geplanter durchschnittlicher n, Höchstbetrag pro Einheit (falls Informationsmaßnahmen zutreffend) (EUR) und Wissensaustausch (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.33 (Einheit: Vorhaben) 5,00 4,00 8,00 11,00 6,00 2,00 36,00 91(2)(d)-DED5-43,00% DED-EL-0802-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 38.507,00 61.611,20 61.611,20 61.611,20 61.611,20 61.611,20 [C/DD] Nicht-investive öffentliche Ausgaben in EUR) Sensibilisierungsmaßnah Geplanter durchschnittlicher men zur Öffentlichkeits- Höchstbetrag pro Einheit (falls und Bildungsarbeit zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) 91(2)(c)-DED2-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 6,00 8,00 7,00 3,00 28,00 91(2)(c)-DED4-60,00% DED-EL-0802-02-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 38.507,00 61.611,20 61.611,20 61.611,20 61.611,20 61.611,20 [L] Nicht-investive öffentliche Ausgaben in EUR) DE 2064 DE Sensibilisierungsmaßnah Geplanter durchschnittlicher men zur Öffentlichkeits- Höchstbetrag pro Einheit (falls und Bildungsarbeit zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.33 (Einheit: Vorhaben) 1,00 2,00 5,00 7,00 7,00 3,00 25,00 91(2)(d)-DED5-43,00% DEF-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.450,00 3.450,00 3.450,00 3.450,00 Bildung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 4.400,00 4.400,00 4.400,00 91(3)(c) - 78-DEF- zutreffend) (EUR) 100,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 180,00 180,00 180,00 180,00 720,00 DEG-EL-0802-01-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 3.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 Qualifizierung öffentliche Ausgaben in EUR) (Finanzhilfe - Geplanter durchschnittlicher Durchschnitt) Höchstbetrag pro Einheit (falls 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 91(2)(c)-DEG-60,00% zutreffend) (EUR) O.33 (Einheit: Vorhaben) 90,00 38,00 38,00 38,00 38,00 12,00 254,00 DEG-EL-0802-01-0-02 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Demonstrationstätigkeite öffentliche Ausgaben in EUR) n und Geplanter durchschnittlicher Informationsmaßnahmen Höchstbetrag pro Einheit (falls (Finanzhilfe - zutreffend) (EUR) Durchschnitt) 91(2)(c)-DEG-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 DEG-EL-0802-02-0-01 - Geplanter Einheitsbetrag (gesamte 193.000,00 193.000,00 193.000,00 193.000,00 193.000,00 193.000,00 193.000,00 Umwelt- und öffentliche Ausgaben in EUR) naturschutzbezogene Geplanter durchschnittlicher Öffentlichkeits- und Höchstbetrag pro Einheit (falls 308.800,00 308.800,00 308.800,00 308.800,00 308.800,00 Bildungsarbeit zutreffend) (EUR) (Finanzhilfe - Durchschnitt) O.33 (Einheit: Vorhaben) 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 11,00 91(2)(c)-DEG-60,00% O.33 (Einheit: Vorhaben) 4,00 719,00 731,00 1.022,00 1.197,00 1.009,00 776,00 5.458,00 Jährliche indikative Mittelzuweisung (gesamte 120.000,00 7.396.343,00 9.992.852,00 13.072.561,00 15.855.077,28 13.486.861,00 9.302.529,00 69.226.223,28 öffentliche Ausgaben in EUR) Jährliche indikative Mittelzuweisung (Beitrag der 68.600,00 4.689.989,34 6.233.722,10 8.180.971,73 9.858.226,84 8.287.163,29 5.565.505,77 42.884.179,07 Union in EUR) Davon für Finanzinstrument INSGESAMT (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon für Finanzinstrument (Unionsbeitrag in EUR) Davon Übertragung (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon Übertragung (Unionsbeitrag in EUR) DE 2065 DE Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (anwendbar auf Artikel 95 Absatz 1 gemäß Artikel 73 und 75) (öffentliche Gesamtausgaben in EUR) Davon erforderte die Erreichung der Mindestmittelzuweisung gemäß Anhang XII (Unionsbeitrag in EUR) DE 2066 DE DE 2067 DE 7 Verwaltungs- und Koordinierungssystem 7.1 Benennung von Verwaltungs- und Koordinierungsstellen + Kontrollstellen Art der Behörde Name der Einrichtung EGFL ELER Name des Verantwortlichen Anschrift E-Mail Koordinierende Rochusstr. Verwaltungsbehörde Y Y BMEL, Ref. 613 613@bmel.bund.de Verwaltungsbehörde GAP-SP 1.53123 Bonn Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Regionale Verwaltungsbehörde Kernerplatz 10 Verwaltungsbehörde Y Y Württemberg Abteilung Landwirtschaft eler-bw@mlr.bwl.de Baden-Württemberg 70182 Stuttgart Referat 20 Agrarpolitik und Europaangelegenheiten Bayerisches Staatsministerium für Regionale Verwaltungsbehörde Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Verwaltungsbehörde Y Y 80535 München Referat-G6@stmelf.bayern.de Bayern Tourismus Referat G6 – Grundsatzfragen der Agrarförderung Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Regionale Verwaltungsbehörde Postfach 60 11 50 Verwaltungsbehörde Y Y Brandenburg - Referat Foerderung@mluk.brandenburg.de Brandenburg 14411 Potsdam "Verwaltungsbehörde ELER Brandenburg/Berlin, GAK, EU- Beihilferecht" Hessisches Ministerium für Regionale Verwaltungsbehörde Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Mainzer Straße 80 Verwaltungsbehörde Y Y eler@landwirtschaft.hessen.de Hessen Forsten, Jagd und Heimat Abteilung 65189 Wiesbaden Agrarpolitik Referat VII 4 Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Regionale Verwaltungsbehörde Paulshöher Weg Verwaltungsbehörde Y Y Umwelt Referat 350 Europäische und poststelle@lm.mv-regierung.de Mecklenburg-Vorpommern 1 19061 Schwerin nationale Förderpolitik, Fondsverwaltung ELER, Gemeinschaftsaufgabe GAK Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Calenberger Regionale Verwaltungsbehörde Verbraucherschutz Referat 305 - Verwaltungsbehörde Y Y Straße 2 30169 eler@ml.niedersachsen.de Niedersachsen Förderung des ländlichen Raums, ELER- Hannover Verwaltungsbehörde, fachliche Koordinierung GAK, LEADER Verwaltungsbehörde Regionale Verwaltungsbehörde Y Y Ministerium für Landwirtschaft und Stadttor 1 40219 eler-nrw@mlv.nrw.de DE 2068 DE Nordrhein-Westfalen Verbraucherschutz Düsseldorf Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Referat Regionale Verwaltungsbehörde 8511 Europäische Strukturpolitik für den Stiftsstraße 9 Verwaltungsbehörde Y Y Eler-vb@mwvlw.rlp.de Rheinland-Pfalz ländlichen Raum, Koordinierungsreferat 55116 Mainz der Verwaltungsbehörde zum GAP- Strategieplan Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Keplerstraße 18 Regionale Verwaltungsbehörde - Verwaltung B, Stabsstelle Verwaltungsbehörde Y Y D-66117 eler-vb@umwelt.saarland.de Saarland „Gemeinsame Agrarpolitik der EU, Saarbrücken ELER-Verwaltungsbehörde, EGFL, GAK Sächsisches Staatsministerium für Wilhelm-Buck Regionale Verwaltungsbehörde Verwaltungsbehörde Y Y Umwelt und Landwirtschaft Referat 23 - Straße 4 01097 eler@smekul.sachsen.de Sachsen Förderstrategie Dresden Regionale Verwaltungsbehörde Ministerium der Finanzen des Landes Editharing 40 Verwaltungsbehörde Y Y eler-VB.mf@sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt EU-VB ELER 39108 Magdeburg Ministerium für Energiewende, Regionale Verwaltungsbehörde Postfach 7151 Verwaltungsbehörde Y Y Klimaschutz, Umwelt und Natur des vb-eler@mekun.landsh.de Schleswig-Holstein 24171 Kiel Landes Schleswig-Holstein Referat V 12 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Regionale Verwaltungsbehörde Landwirtschaft und Ländlichen Raum Max-Reger-Straße Verwaltungsbehörde Y Y VB-GAP@tmwllr.thueringen.de Thüringen „EU-Fondsverwaltung und 4-8 99096 Erfurt Gemeinschaftsaufgabe“ Ministerium für Ernährung, Ländlichen Stabstelle der Zuständigen Behörde Postfach 10 34 44, Zuständige Behörde Y Y Raum und Verbraucherschutz, Baden- Zustaendige.Behoerde@mlr.bwl.de (SZB); 70029 Stuttgart Württemberg Bayerisches Staatsministerium für 80535 Zuständige Behörde Zuständige Behörde Bayern Y Y Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Zustaendige_behoerde@stmelf.bayern.de München Tourismus Ministerium für Land- und Henning-von- Ernährungswirtschaft, Umwelt und Tresckow-Str. 2- Zuständige Behörde Zuständige Behörde Brandenburg Y Y ZB@mluk.brandenburg.de Verbraucherschutz des Landes 13, 14467 Brandenburg Potsdam Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Mainzer Str. 80, Zuständige Behörde Zuständige Behörde Hessen Y Y Zustaendige.Behoerde@landwirtschaft.hessen.de Forsten, Jagd und Heimat Abteilung 65189 Wiesbaden Agrarpolitik Referat VII 5 Zuständige Behörde Zuständige Behörde Mecklenburg- Y Y Ministerium für Landwirtschaft und Paulshöher Weg zustaendige_behoerde@lm-mv-regierung.de DE 2069 DE Vorpommern Umwelt des Landes Mecklenburg- 1, 19061 Schwerin Vorpommern Niedersächsisches Ministerium für Postfach 243, Zuständige Behörde Zuständige Behörde Niedersachsen Y Y Ernährung, Landwirtschaft und Zustaendige-Behoerde@ml.niedersachsen.de 30002 Hannover Verbraucherschutz Zuständige Behörde Nordrhein- Ministerium für Landwirtschaft und Stadttor 1, 40219 Zuständige Behörde Y Y Zustaendige.Behoerde@mlv.nrw.de Westfalen Verbrauchersschutz Düsseldorf Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Zuständige Behörde Rheinland- Stiftsstr. 9, 55116 Zuständige Behörde Y Y Landwirtschaft und Weinbau Rheinland- zustaendige.behoerde@mwvlw.rlp.de Pfalz Mainz Pfalz Keplerstr. 18, Ministerium für Umwelt und Zuständige Behörde Zuständige Behörde Saarland Y Y 66117 ZB@umwelt.saarland.de Verbraucherschutz Saarbrücken Sächsisches Staatsministerium für 01076 Zuständige Behörde Zuständige Behörde Sachsen Y Y Zustaendige_Behoerde@smul.sachsen.de Umwelt und Landwirtschaft Dresden Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft Leipziger Str. 58, Zuständige Behörde Zuständige Behörde Sachsen-Anhalt Y Y Zustaendige.Behoerde@mule.sachsen-anhalt.de und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 39112 Magdeburg Zuständige Behörde Schleswig- Finanzministerium des Landes Postfach 71 27, Zuständige Behörde Y Y Zustaendige.Behoerde@fimi.landsh.de Holstein Schleswig-Holstein 24171 Kiel Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Max-Reger-Straße Zuständige Behörde Zuständige Behörde Thüringen Y Y ref33@tmwllr.thueringen.de Landwirtschaft und Ländlichen Raum 4-8, 99096 Erfurt Zuständige Behörde für die Rochusstr. 1 Zuständige Behörde Koordinierungsstelle EU- Y Y BMEL- Abteilungsleiter 6 AL6@bmel.bund.de 53123 Bonn Zahlstellen Zuständige Behörde für die 53123 Bonn, Zuständige Behörde Y N BMEL, Referat 615 615@bmel.bund.de Zahlstelle der BLE Rochusstr 1 53123 Bonn, Zahlstelle Koordinierende Zahlstelle BMEL Y Y BMEL, Ref. 615/614 615@bmel.bund.de Rochusstr 1 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Postfach 10 34 44, Zahlstelle Zahlstelle Baden-Württemberg Y Y Württemberg Stabstelle Steuerung und Posteingang.SEU@mlr.bwl.de 70029 Stuttgart Koordinierung von EU-Maßnahmen (SEU Bayerisches Staatsministerium für Zahlstelle Zahlstelle Bayern Y Y Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und 80535 München zahlstellenkoordinierung@stmelf.bayern.de Tourismus Ministerium für Land- und Postfach 60 11 50, Zahlstelle Zahlstelle Brandenburg Y Y Ernährungswirtschaft, Umwelt und Zahlstelle-BB-BE@MLUK.Brandenburg.de 14411 Potsdam Verbraucherschutz des Landes DE 2070 DE Brandenburg EU-Zahlstelle EGFL und ELER Wirtschafts- und Infrastrukturbank Main Park Hessen (WIBank) Abt. Kaiserleistr. 29- Zahlstelle Zahlstelle Hessen Y Y Zahlstelle.egfl.eler@wibank.de Landwirtschaftsförderung Zahlstelle 35, 63067 EGFL/ELER Offenbach/M. Zahlstelle Mecklenburg- Ministerium für Landwirtschaft und Postfach 544, Zahlstelle Y Y zahlstelle@lm.mv-regierung.de Vorpommern Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Niedersächsisches Ministerium für Zahlstelle Postfach 243, Zahlstelle Y Y Ernährung, Landwirtschaft und EU-Zahlstelle@ml.niedersachsen.de Niedersachsen/Bremen/Hamburg 30002 Hannover Verbraucherschutz Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Postfach 5980, Zahlstelle Zahlstelle Nordrhein-Westfalen Y Y nrwzahlstelle@lwk.nrw.de Landesbeauftragter - GB 3 – EU- 48108 Münster Zahlstelle, Förderung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland- Stiftsstr. 9, 55116 Zahlstelle Zahlstelle Rheinland-Pfalz Y Y Zahlstelle-rlp@mwvlw.rlp.de Pfalz - Referat Leitung EGFL-/ELER- Mainz Zahlstelle - Ministerium für Umwelt und Keplerstr. 18, Zahlstelle Zahlstelle Saarland Y Y Verbraucherschutz Referat A/5 – 66117 zl@umwelt.saarland.de Zahlstelle ELER/EGFL Saarbrücken Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft - Referat ZA Postfach 10 05 10, Zahlstelle Zahlstelle Sachsen Y Y EU-Zahlstelle-SMUL@smul.sachsen.de – Steuerung. Koordinierung der EU- 01076 Dresden Zahlstelle DE 19 - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft Leipziger Str. 58, ZahlstelleST_EGFL_ELER@mule.sachsen- Zahlstelle Zahlstelle Sachsen-Anhalt Y Y und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 39112 Magdeburg anhalt.de Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Postfach 7052, Zahlstelle Zahlstelle Schleswig -Holstein Y Y zahlstelle-sh@mllev.landsh.de Verbraucherschutz des Landes 24170 Kiel Schleswig-Holstein Referat IX 15 Thüringer Landesamt für Landwirtschaft Uhlandstr. 3, Zahlstelle Zahlstelle Thüringen Y Y und ländlichen Raum Abt. 5 – Zahlstelle ZahlstelleTH@tlllr.thueringen.de 99610 Sömmerda EGFL/ELER Zahlstelle bei der Bundesanstalt für Bundesanstalt für Landwirtschaft und Deichmanns Aue Zahlstelle Landwirtschaft und Ernährung Y N EU-Zahlstelle@ble.de Ernährung - Referat 212 - 29, 53179 Bonn (Für bestimmte Sektor-Vo'en) Koordinierungsstelle Koordinierungstelle der EU- Y Y Koordination Zahlstelle: Rochusstr. 615@bmel.bund.de DE 2071 DE Zahlstellen Bundesministerium für Ernährung und 1,53123 Bonn Landwirtschaft, Referat 615 – EU- Agrarfinanzierung Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Bescheinigende Stelle Baden- Stabstelle EFK, Unabhängige Moltkestr. 50, Bescheinigende Stelle Y Y EFK_Agrar@ofdka.bwl.de Württemberg Bescheinigende Stelle für den Bereich 76133 Karlsruhe EU-Agrar und EU-Forschung Deloitte GmbH Rosenheimer Platz Bescheinigende Stelle Bescheinigende Stelle Bayern Y Y bs-bayern@deloitte.de Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 4, 81669 München Ministerium der Finanzen und für Heinrich-Mann- Europa Referat 42 Finanzkontrolle der Bescheinigende Stelle Bescheinigende Stelle Brandenburg Y Y Allee 107, 14473 Bescheinigende-Stelle@mdfe.brandenburg.de EU-Fonds- Prüfbehörde und Potsdam Bescheinigende Stelle Hessisches Ministerium für Mainzer Straße Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Bescheinigende Stelle Bescheinigende Stelle Hessen Y Y 80, 65189 bs@landwirtschaft.hessen.de Forsten, Jagd und Heimat Referat VII 6 Wiesbaden Bescheinigende Stelle Bescheinigende Stelle Mecklenburg Deloitte GmbH Kurfürstendamm Bescheinigende Stelle Y Y bs-m-v@deloitte.de -Vorpommern Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 23, 10719 Berlin Bescheinigende Stelle Niedersächsisches Finanzministerium Schiffgraben 10, Bescheinigende Stelle Y Y MF-ReferatBS@mf.niedersachsen.de Niedersachsen Referat Bescheinigende Stelle 30159 Hannover Bescheinigende Stelle Nordrhein- Deloitte GmbH Rather Straße 49g, Bescheinigende Stelle Y Y bs-nrw@deloitte.de Westfalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 40476 Düsseldorf Reichskanzler- Bescheinigende Stelle Rheinland- Deloitte GmbH Bescheinigende Stelle Y Y Müller-Str. 25, bs-rlp@deloitte.de Pfalz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 68165 Mannheim Reichskanzler- Deloitte GmbH Bescheinigende Stelle Bescheinigende Stelle Saarland Y Y Müller-Straße 25, BS-Saarland@deloitte.de Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 68165 Mannheim Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Referat 51 – Prüfbehörde Carolaplatz 1, Bescheinigende Stelle Bescheinigende Stelle Sachsen Y Y BS@smf.sachsen.de Strukturfonds, Bescheinigende Stelle, 01097 Dresden Prüfbehörde EFF und EMFF BS des Landes Sachsen-Anhalt für EU- Bescheinigende Stelle Sachsen- Agrarfonds in der Investitionsbank Domplatz 12, Bescheinigende Stelle Y Y Bescheinigende_stelle@ib-lsa.de Anhalt Sachsen-Anhalt, Anstalt der 39104 Magdeburg Norddeutschen Landesbank Girozentrale Bescheinigende Stelle Schleswig- Ministerium für Landwirtschaft, Postfach 7052, Bescheinigende Stelle Y Y Zahlstelle-sh@mllev.landsh.de Holstein ländliche Räume, Europa und 24170 Kiel DE 2072 DE Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein Referat IX 15 Steigerstraße 24, Bescheinigende Stelle Bescheinigende Stelle Thüringen Y Y Thüringer Landesamt für Finanzen ReferatZ3@tlf.thueringen.de 99096 Bescheinigende Stelle für Rochusstr 1 , Bescheinigende Stelle Koordinierungsstelle BMEL und Y Y BMEL, Referat 124 124@bmel.bund.de 53123 Bonn Zahlstelle BLE Referat 613 in der Funktion der BMEL, Rochusstr. Begleitausschuss Begleitschuss zum GAP-SP Y Y 613@bmel.bund.de Geschäftsführung 1 53123 Bonn Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Postfach 10 34 44, Kontrollstelle Kontrollstelle Baden-Württemberg Y Y Württemberg Stabstelle Steuerung und Posteingang.SEU@mlr.bwl.de 70029 Stuttgart Koordinierung von EU-Maßnahmen (SEU) Bayerisches Staatsministerium für Kontrollstelle Kontrollstelle Bayern Y Y Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und 80535 München zahlstellenkoordinierung@stmelf.bayern.de Tourismus Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Postfach 60 11 50, Kontrollstelle Kontrollstelle Brandenburg Y Y Verbraucherschutz des Landes Zahlstelle-BB-BE@MLUK.Brandenburg.de 14411 Potsdam Brandenburg EU-Zahlstelle EGFL und ELER Wirtschafts- und Infrastrukturbank Main Park Hessen (WIBank) Abt. Kaiserleistr. 29- Kontrollstelle Kontrollstelle Hessen Y Y zahlstelle.egfl.eler@wibank.de Landwirtschaftsförderung Zahlstelle 35, 63067 EGFL/ELER Offenbach/M. Kontrollstelle Mecklenburg- Ministerium für Landwirtschaft und Postfach 544, Kontrollstelle Y Y zahlstelle@lm.mv-regierung.de Vorpommern Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Niedersächsisches Ministerium für Postfach 243, Kontrollstelle Kontrollstelle Niedersachsen Y Y Ernährung, Landwirtschaft und EU-Zahlstelle@ml.niedersachsen.de 30002 Hannover Verbraucherschutz Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Postfach 5980, Kontrollstelle Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen Y Y nrwzahlstelle@lwk.nrw.de Landesbeauftragter - GB 3 – EU- 48108 Münster Zahlstelle, Förderung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland- Stiftsstr. 9, 55116 Kontrollstelle Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Y Y Zahlstelle-rlp@mwvlw.rlp.de Pfalz - Referat Leitung EGFL-/ELER- Mainz Zahlstelle - DE 2073 DE Ministerium für Umwelt und Keplerstr. 18, Kontrollstelle Kontrollstelle Saarland Y Y Verbraucherschutz Referat A/5 – 66117 zl@umwelt.saarland.de Zahlstelle ELER/EGFL Saarbrücken Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft - Referat ZA Postfach 10 05 10, Kontrollstelle Kontrollstelle Sachsen Y Y EU-Zahlstelle-SMUL@smul.sachsen.de – Steuerung. Koordinierung der EU- 01076 Dresden Zahlstelle DE 19 - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft Leipziger Str. 58, ZahlstelleST_EGFL_ELER@mule.sachsen- Kontrollstelle Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Y Y und Energie des Landes Sachsen-Anhalt 39112 Magdeburg anhalt.de Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Mercatorstr. 5, Kontrollstelle Kontrollstelle Schleswig-Holstein Y Y zahlstelle-sh@melund.landsh.de Verbraucherschutz des Landes 24106 Kiel Schleswig-Holstein Referat IX 15 Thüringer Landesamt für Landwirtschaft Uhlandstr. 3, Kontrollstelle Kontrollstelle Thüringen Y Y und ländlichen Raum Abt. 5 – Zahlstelle ZahlstelleTH@tlllr.thueringen.de 99610 Sömmerda EGFL/ELER Koordinierung der AKIS, einschließlich Beratung 53123 Bonn der landwirtschaftlichen AKIS-Koordinierungstelle Y Y BMEL-Referat 122 122@bmel.bund.de Rochusstr. 1 Betriebe – Zuständige Koordinierungsstelle Kurze Beschreibung der Einrichtung und Organisation der zuständigen Behörde Verwaltungsbehörden: Die 13 regionalen Verwaltungsbehörden sind bezüglich des ELER für die eigentliche Umsetzung verantwortlich, d.h. die Überführung der abstrakten Vorgaben des GAP-.SP in die nationalen Richtlinien, nach den sich dann die konkreten Anspruchsvorrausetzungen richten. Die regionalen Verwaltungsbehörden sind für das regionale Finanzmanagement einschließlich der Darstellung von Outputs, Einheitswerten und Zielindikatoren nebst Zielwerten verantwortlich. Die nationale Verwaltungsbehörde sorgt für die Kohärenz dieser regionalen Regelungen im Rahmen des GAP-Strategieplans und steuert Evaluierung und Monitoring nach den Vorgaben der Kommission. Die koordinierende Verwaltungsbehörde behält sich Eingriffe in das Finanzmanagement vor, soweit die Zielerreichung und damit die Mittelverausgabung im Rahmen des GAP-SP insgesamt gefährdet erscheint. Sie ist diesbezüglich erster Adressat für die Kommission. Im Bereich des EGFL liegt die Verantwortung für Planung und Umsetzung auf Ebene der zentralen Verwaltungsbehörde. Dabei muss die Verwaltungsbehörde auf die Verwaltungen der Länder zurückgreifen, die in ihrem Auftrag tätig werden. Die regionalen Verwaltungsbehörden sind insofern für die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Rahmen dieses Auftrages zuständig. Es wird dazu regelmäßige Treffen zwischen den regionalen und der zentralen Verwaltungsbehörden geben, um die Kohärenz der Maßnahmen im ELER, die Zielerreichung des GAP-SP sowie die Auftragserfüllung im Rahmen der Umsetzung des EGFL zu optimieren Begleitausschuss: DE 2074 DE Der Begleitausschuss wird alle relevanten Akteure der Zivilgesellschaft sowie alle öffentlichen Stellen, die Einfluss auf den GAP-SP-Plan nehmen sollten, als Teilnehmer enthalten. Dabei werden insbesondere Frauen und Jugendliche über entsprechende Wirtschafts- und Sozialpartner fest im Begleitausschuss vertreten sein. Die Anzahl der Teilnehmer wird limitiert sein, die Teilnehmer werden im Rahmen des Sprecherprinzips eine gewisse Bündelungsfunktion für ihren Interessensbereich wahrnehmen. Ein Interessensbekundungsverfahren wurde kürzlich gestartet. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Kosten, eine finanzielle Aufwandsentschädigung steht nicht in Aussicht. Daher wird es kein wie auch immer geartetes Abhängigkeitsverhältnis von der Verwaltungsbehörde geben, die eine objektive Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Begleitausschusses behindern würde. Zuständige Behörde: Auf Bundesebene ist die Zuständige Behörde im BMEL, Referat 615, angesiedelt und von der Zahlstelle (BLE) und der Bescheinigenden Stelle (BMEL, Referat 124) unabhängig. Grundlage der ständigen Überwachung der Einhaltung der Zulassungskriterien ist die "Vereinbarung gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 zwischen der Zuständigen Behörde Referat 615, der Bescheinigenden Stelle 125 und der Zahlstelle der BLE, Referat 211" vom 20.04.2016. In dieser Vereinbarung ist festgelegt, dass der Zuständigen Behörde sämtliche Prüfberichte der Bescheinigenden Stelle und der Internen Revision der Zahlstelle zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sind halbjährliche Besprechungen zwischen der Zuständigen Behörde, der Zahlstelle und der Bescheinigenden Stelle festgelegt. Im Falle von Feststellungen der Bescheinigenden Stelle, nach denen die Zahlstelle Gefahr laufen könnte, die Zulassungskriterien nicht mehr zu erfüllen, wird die Zuständige Behörde umgehend informiert, um entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Vergleichbare Strukturen der Zuständigen Behörden sind in den Bundesländern eingerichtet worden. In der Regel sind die Zuständigen Behörde dort als Stabsstelle bei der Leitung des entsprechenden Landesministeriums angesiedelt und von den Zahlstellen und Bescheinigenden Stellen der Länder unabhängig. Die Zusammenarbeit ist ebenfalls durch Verwaltungsvereinbarungen bzw. Dienstanweisungen geregelt und ähnelt dem im BMEL angewendeten Verfahren." DE 2075 DE 7.2 Beschreibung der Struktur für Überwachung und Berichterstattung Daten und Informationen Die Zielerreichung des deutschen GAP-Strategieplans wird auf Basis von Daten und Informationen beurteilt, die hierfür von den beteiligten Stellen nach EU-Vorgaben und nationalen Erfordernissen erhoben werden. Diese Daten werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erfordernisse insbesondere für den Leistungsbericht (Art. 134 GAP-SPVO), für die zusätzlichen Datenanforderungen der Kommission (Art. 143 GAP-SPVO) und für Evaluierungsaufgaben des Mitgliedstaates (Art. 140 GAP-SPVO) verwendet. Die für die o. a. Zwecke notwendigen Daten werden möglichst im Rahmen der Antragsbearbeitung bei den einzelnen Vorhaben in IT-gestützten Förderdatenbanksystemen vom Bund oder den jeweils verantwortlichen Ländern erfasst. Die Länder unterhalten dazu jeweils ihre eigenen Datenbanksysteme. Eine Sicherung der Datenqualität soll insbesondere durch ein nationales Handbuch erfolgen, welches die Grundlage für eine einheitliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur Datenerhebung schaffen soll. Dieses Handbuch wird aktuell in einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe in Verantwortung der Verwaltungsbehörde erstellt. Zusätzlich werden die mit der Datenerfassung beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv geschult. Soweit Daten nicht direkt aus Förderdatenbanken entnommen werden können, sind diese als Rohdaten erst durch gezielte Verarbeitungsschritte statistisch nutzbar zu machen. Über die Zuständigkeit für die Erfassung und Bereitstellung von Daten entscheiden die Länder in eigener Verantwortung. Für in der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) liegende Interventionen ist dies die Zahlstelle der BLE. In den o. a. Datenbanken der Länder und der BLE werden die erforderlichen Daten zentral zusammengeführt. Die Daten / Ergebnisse werden vor der Weitergabe von den jeweils verantwortlichen Stellen auf Plausibilität überprüft. Die für den Leistungsbericht relevanten Daten werden anschließend jeweils von der Bescheinigenden Stelle geprüft, die für die Zahlstelle des jeweiligen Landes oder für die Zahlstelle der BLE verantwortlich ist. Die Zahlstellen übermitteln die für den Leistungsbericht relevanten Daten anschließend an den Bund. Diese Daten werden in eine Bundesdatenbank überführt und vorgehalten, um von dort – soweit erforderlich zusammengefasst - in den Leistungsbericht einzufließen. Diese Bundesdatenbank wird von der BLE betrieben. Auch bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe erfolgen Plausibilitätsprüfungen, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung von Daten entsprechend der Vorgaben erfolgen und diese Ergebnisse korrekt in den Leistungsbericht übernommen werden. Die Bescheinigende Stelle auf Ebene des Bundes überwacht zusätzlich diese Aufgaben der BLE und bestätigt deren korrekte Wahrnehmung. Durch einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch aller beteiligten Stellen auf Ebene des Bundes und der Länder beabsichtigen die Verwaltungsbehörde und die Koordinierungsstelle zusätzlich sicherstellen, eventuell auftretende Änderungserfordernisse der Verfahren - einschließlich von Anpassungen des Handbuches und der IT-Systeme - zeitnah umgesetzt werden. Die zusätzlichen Datenanforderungen der Kommission (Art. 143 GAP-SPVO) werden von den Ländern über SFC2021 bzw. ISAMM für die Sektorprogramme an die Europäische Kommission übermittelt, soweit die Kommission die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen hat. Eine extern beauftragte koordinierende Stelle für Monitoring und Evaluierung des GAP-Strategieplans wird kontinuierlich die Umsetzung des gemeinsam von Bund und Ländern erstellten nationalen Evaluierungsplans nach Art. 140 GAP-SPVO begleiten und unterstützen. Die genauen Strukturen der Evaluierung sind in Vorbereitung des Evaluierungsplans von Bund und Ländern gemeinsam zu entwickeln. Bund und Länder stellen den Evaluatoren die für die Umsetzung des Evaluierungsplans notwendigen Daten bereit oder unterstützen deren Erhebung. Im Kreis der zuständigen Referentinnen und Referenten von Bund und Ländern werden Informationen aus o. a. Daten und vorliegende Evaluierungserkenntnisse ausgewertet, in gemeinsamen Beratungen regelmäßig die Fortschritte bei der Zielerreichung des deutschen GAP-Strategieplans beurteilt und unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Verantwortlichkeiten ggf. erforderliche Abhilfemaßnahmen im Falle der Nicht-Erreichung vereinbart. Begleitausschuss und Kommunikation Über den Fortschritt und die Ergebnisse der Umsetzung des deutschen GAP-Strategieplans wird jeweils in den jährlichen Leistungsberichten berichtet. Diese werden gleichzeitig dem Begleitausschuss, der nach DE 2076 den Vorgaben gemäß Art. 124 GAP-SP-VO eingesetzt wird, vorgelegt und der Kommission übersandt. Nach der Einreichung des jährlichen Leistungsberichts erfolgt eine Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des Fortschrittes bei der Umsetzung des deutschen GAP-Strategieplans im Begleitausschuss, damit dieser insbesondere seinen Aufgaben nach Art. 124 Abs. 3 a) und b) sowie 4 b) GAP-SP-VO nachkommen kann. Es erfolgt eine Veröffentlichung der jährlichen Leistungsberichte entsprechend der EU-Vorgaben im Rahmen des Internetauftritts des BMELs. Die Fortschritte bei der Umsetzung des GAP- Strategieplans sollen der breiten Öffentlichkeit wie auch der Fachöffentlichkeit und der Verwaltung gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Zeitplan Die jährlichen Leistungsberichte gemäß Art. 134 (GAP-SP-VO) werden von 2024 bis einschließlich 2030 für das jeweils vorangegangene EU-Haushaltsjahr (16.10. Jahr N-1 bis 15.10. Jahr N) erstellt und unter Beachtung der Prüfungserfordernisse durch Bescheinigende Stellen der Länder und des Bundes der Kommission bis zum 15.02. des jeweiligen Jahres vorgelegt. Der in den Jahren 2025 und 2027 einzureichende jährliche Leistungsbericht wird einer Leistungsüberprüfung durch die Kommission über die Fortschritte beim Erreichen der Meilensteine des Strategieplans nach Art. 135 (GAP-SP-VO) und den jeweiligen Ergebnisindikatoren unterzogen. Abbildung 7.2.1: Monitoringsystem der GAP ab 2023 schematisch DE 2077 7.3 Angaben zum Kontrollsystem und zu den Sanktionen 7.3.1 InVeKoS – integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem Wird das InVeKoS für die Verwaltung und Kontrolle von Interventionen im Weinsektor gemäß Titel III der Verordnung (EU) .../... [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] verwendet? : Ja Wird das InVeKoS zur Verwaltung und Kontrolle der Konditionalität genutzt? : Ja Gemäß Artikel 65 Absatz 4 Buchstabe d der horizontalen Verordnung können die Mitgliedstaaten den Begriff „landwirtschaftliche Parzelle“ definieren. Bitte geben Sie die Definition des Begriffs „landwirtschaftliche Parzelle“ in Ihrem Mitgliedstaat an. Eine landwirtschaftliche Parzelle ist ein Schlag, d. h. eine zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche, die von einem Betriebsinhaber im Sammelantrag mit einem im voraus festgelegten Nutzungscode angegeben wird. Die Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle, für die ein Antrag gestellt werden kann, ist einheitlich festgelegt und beträgt grundsätzlich 0,1 Hektar. Abweichend davon können die Landesregierungen regional kleinere Mindestgrößen festlegen. Flächen aus Blüh- und Altgrasstreifen oder -flächen, begrünte Randstreifen, Pufferstreifen an Gewässerrändern aus Bracheflächen oder Brachestreifen, Bejagungsschneisen sowie Gehölzstreifen bei Agroforstsystemen bilden, auch bei Angabe unterschiedlicher Nutzungscodes, zusammen mit dem angrenzenden Schlag desselben Betriebsinhabers eine landwirtschaftliche Parzelle. Beihilfefähige Landschaftselemente zählen zur landwirtschaftlichen Parzelle, auf der sie liegen, oder an die sie angrenzen. 7.3.1.1 Alle Elemente des InVeKoS gemäß der horizontalen Verordnung sind festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2023. Alle Elemente des InVeKoS gemäß der horizontalen Verordnung sind festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2023. : Nein 7.3.1.1.1 System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) In Deutschland bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung, auf welche der nachfolgend genannten Referenzparzellen sich das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen im betreffenden Bundesland stützt: 1. Ein Feldblock ist eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber, 2. Ein Schlag ist eine zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche, die von einem Betriebsinhaber mit einem von der Landesstelle vor der Antragstellung für die Zwecke der Antragsbearbeitung festgelegten Nutzungscode im Sammelantrag angegeben wird, 3. Ein Feldstück ist eine zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines Betriebsinhabers, 4. Ein Flurstück ist eine im Kataster abgegrenzte Fläche. Diese Referenzsysteme werden in den Ländern wie folgt eingesetzt: Land Code Referenzsystem SH 01 Feldblock HH 02 Feldblock NI 03 Feldblock HB 04 Feldblock NW 05 Feldblock HE 06 Schlag RP 07 Flurstück BW 08 Flurstück BY 09 Feldstück SL 10 Schlag DE 2078 BE 11 Feldblock BB 12 Feldblock MV 13 Feldblock SN 14 Feldblock ST 15 Feldblock TH 16 Feldblock Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturflächen sind als Hauptbodennutzungen geografisch durch Bildung gesonderter Polygone innerhalb der bestehenden Referenzparzellen oder durch Bildung gesonderter Referenzparzellen getrennt zu erfassen. Zu den Referenzparzellen gehören alle weiteren förderfähigen nichtlandwirtschaftlichen Flächen, für die ein Anspruch auf Zahlung der Einkommensgrundstützung besteht. Dies sind z. B. bestimmte Flächen, die der FFH-Richtlinie oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterliegen. Diese Flächen sind durch Bildung gesonderter Referenzparzellen getrennt geografisch zu erfassen. Jede Referenzfläche ist durch einen Flächenidentifikator beschrieben. Zu den Referenzflächen gehören auch Landschaftselemente (LE): Für festgelegte LE sind entsprechende Anforderungen (Größe, Umfang,,…) in der GAP Konditionalitäten-Verordnung definiert. Siehe Ausführungen unter 3.10.4.1.1. Sofern eine landwirtschaftliche Parzelle erstmalig in das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen aufgenommen werden soll und erstmalig, oder nach drei Jahren Unterbrechung erneut beantragt wird, hat der betreffende Betriebsinhaber mit dem Sammelantrag seine Verfügungsberechtigung nachzuweisen, insbesondere durch Nachweise über Eigentum, Tausch oder Pacht. Ausgenommen hiervon sind landwirtschaftliche Parzellen, die lediglich im Rahmen von Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz neu zugeteilt wurden. 7.3.1.1.2 Geodatenbasiertes und tierbezogenes Antragssystem (GSA) Die Beantragung der dem InVeKoS unterliegenden Interventionen (ausgenommen unter 7.3.1 genannte Interventionen im Weinsektor) erfolgt grundsätzlich in einem einzigen Antrag je Antragsteller (Sammelantrag). Der Betriebsinhaber erhält von der zuständigen Behörde im Betriebssitzland auf Antrag vor der ersten Antragstellung eine Betriebsnummer, anhand derer er im System erfasst und zugeordnet werden kann. Im Sammelantrag muss er detaillierte Angaben zu Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung etc. machen. Darüberhinaus muss er das Betriebsgründungsdatum oder das Betriebsübernahmedatum (natürliche Personen) bzw. das Gründungsdatum der juristischen Person angeben und zum Nachweis, dass er zum Zeitpunkt der Antragstellung aktiver Betriebsinhaber ist, die zutreffende Möglichkeit im Antrag auswählen und belegen. Außerdem sind detaillierte Angaben je nach Rechtsform des Unternehmens gefordert (Name, Umsatzsteuernummer, Wirtschaftsidentifikationsnummer, zuständiges Finanzamt, bei Gruppen nach Art. 2 Nr. 11 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auch für das des jeweiligen Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und für Tochterunternehmen). Bei Beantragung der Junglandwirte-Einkommensstützung sind ebenfalls definierte Nachweise bzw. Erklärungen einzureichen. Der Sammelantrag muss bezogen auf Flächen in geodatenbasierter Form gestellt werden und alle zur Feststellung der Förderfähigkeit und zur Kontrolle der Konditionalität erforderlichen Angaben enthalten. Der Betriebsinhaber muss im Sammelantrag alle landwirtschaftlichen Parzellen sowie alle anderen von ihm beantragten nichtlandwirtschaftlichen Flächen des Betriebs grafisch in das von der Landesstelle zur Verfügung gestellte geografische Beihilfeantragsformular einzeichnen. Es sind alle LE, die dem Beseitigungsverbot gemäß der Konditionalität (GLÖZ 8) unterliegen, im Antrag anzugeben. Zusätzlich muss der Betriebsinhaber für jede landwirtschaftliche Parzelle des Betriebes die Hauptkultur, die sich im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli am längsten auf der Fläche befindet, angeben. Dies erfolgt getrennt nach der Nutzung der jeweiligen Fläche unter Angabe des von der zuständigen Landesstelle für DE 2079 die Kultur vorgesehenen Nutzungscodes. Flächen, für die Ökoregelungen oder Maßnahmen der 2. Säule beantragt wurden, sind zu kennzeichnen. Die Einhaltung zusätzlicher Fördervoraussetzungen und Förderanforderungen muss der Betriebsinhaber explizit bestätigen. Landschaftselemente, die nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung zur förderfähigen Fläche gehören, und über die ein Betriebsinhaber verfügt, oder Teile dieser Landschaftselemente, die sowohl an eine Dauergrünlandfläche oder eine Dauerkulturfläche, als auch an eine Ackerfläche desselben Betriebsinhabers angrenzen, muss der Betriebsinhaber bei der Angabe im Sammelantrag der Dauergrünlandfläche, der Dauerkulturfläche oder der Ackerfläche zuordnen. Dies gilt entsprechend auch für Landschaftselemente, die zwischen Dauerkulturflächen und Dauergrünland liegen. Die für die Bearbeitung des Antrags zuständige Stelle wird durch Landesrecht bestimmt. Maßgeblich für die Direktzahlungen ist jeweils der Betriebssitz des Antragsstellers bzw. bei Maßnahmen der 2. Säule richtet sich die Zuständigkeit im Regelfall nach der Belegenheit der Flächen. Der Sammelantrag ist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der zuständigen Behörde einzureichen. Fällt ein Tag, der nach nationalem Recht als Frist bestimmt wird, auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist an diesem Tag und nicht am darauffolgenden Werktag. Die zuständige Behörde muss gemäß GAP-InVeKoS-Verordnung vorliegende Hinweise auf mögliche Verstöße bei Kontrollen berücksichtigen. Darüber hinaus steht jedem Antragsteller der jeweilige Rechtsweg offen, im Falle, dass er einen Fehler der Verwaltungsbehörde/Zahlstelle vermutet. Mögliche Umgehungstatbestände werden unter anderem im Rahmen von automatisierten Gegenkontrollen (Plausibilitätsprüfungen) bei den Verwaltungskontrollen geprüft. 7.3.1.1.3 Wenden Sie ein automatisches Antragssystem (im Sinne des Artikels 65 Absatz 4 Buchstabe f der horizontalen Verordnung) an? Für flächenbezogene Interventionen? : Nein Für tierbezogene Interventionen? : Nein 7.3.1.1.4 Flächenüberwachungssystem Der vollständige Einstieg in das AMS erfolgt je nach Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten, spätestens aber 2024. Ab 01.01.2024 werden alle vom jeweiligen Bundesland als zu diesem Zeitpunkt monitoringfähig eingestuften Kriterien mit AMS geprüft. Die Ergebnisse dieser Auswertungen fließen systematisch in das integrierte System ein. 7.3.1.1.5 Kontroll- und Sanktionssystem Sind die Anforderungen gemäß Artikel 72 der horizontalen Verordnung erfüllt? : Ja 7.3.1.1.5.1 Beschreibung des oder der Kontroll- und Sanktionssysteme für unter das InVeKoS fallende Interventionen Siehe angefügte(s) Dokument(e) 7.3.1.1.6 Gegebenenfalls ein System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen Sind die Anforderungen gemäß Artikel 71 der horizontalen Verordnung erfüllt? : entfällt 7.3.1.1.7 System zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren im Sinne des Artikels 65 Absatz 4 Buchstabe c [Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe g der horizontalen Verordnung] Verfügen Sie über ein System zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren gemäß Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe g der horizontalen Verordnung? : Ja System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates : Ja DE 2080 System zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates : Ja System zur Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen gemäß der Richtlinie 2008/71/EG des Rates : Ja 7.3.2 Nicht InVeKoS 7.3.2.1 Kurzbeschreibung des Sanktionssystems für nicht unter das InVeKoS fallende Interventionen im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung Nicht-InVeKoS EGFL Sektor Obst und Gemüse: Im Sektor Obst und Gemüse verhängen die zuständigen Stellen gegenüber den Begünstigten wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Verwaltungssanktionen auf Grundlage des § 26ff der Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse sowie zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen vom 22. Juli 2022 (Anlage), gestützt auf das Marktorganisationsgesetz (MOG). Es sind folgende Sanktionen vorgesehen: Verwaltungssanktionen bei Nichtbeachtung der Anerkennungsvoraussetzungen, bei Wegfall der Beihilfevoraussetzungen, bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht, bei hinreichendem Verdacht von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und bei Verhinderung von Vor-Kontrollen und bei Verstoß gegen sonstige Pflichten. Als Verwaltungssanktionen sind je nach Art und Ausmaß des Verstoßes folgende Maßnahmen vorgesehen: Die Aussetzung der Beihilfezahlungen, die Aussetzung der Anerkennung, ein Widerruf der Anerkennung, die Wiedereinziehung bereits ausgezahlter Beihilfen und ein Ausschluss von zukünftiger Förderung. Wenn höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2116 vorliegt, sind Verwaltungssanktionen ausgeschlossen. Hopfen: Im Sektor Hopfen ist ausschließlich die BLE für den Vollzug und die Kontrolle der EU-Hopfenbeihilfe zuständig. Diese EU-Beihilfe wird nur zwei anerkannten Hopfen-Erzeugerorganisationen und damit nur zwei Begünstigten gewährt. Die BLE wird gegenüber den Begünstigten wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Verwaltungssanktionen auf Grundlage nationaler Durchführungsbestimmungen im Einklang mit geltenden EU-Vorschriften verhängen. Verwaltungssanktionen werden zwingend bei Nichtbeachtung der Anerkennungskriterien, bei Betrug sowie bei Verhinderung von Vor-Ort-Kontrollen verhängt. Bei Verstößen gegen sonstige Mitteilungs-, Mitwirkungs- oder Duldungspflichten soll die BLE nach ihrem Ermessen Verwaltungssanktionen anordnen. Als solche kommen je nach Art und Ausmaß des Verstoßes folgende Maßnahmen in Betracht: Die Aussetzung der Beihilfezahlungen, die Aussetzung der Anerkennung, ein Widerruf der Anerkennung, die Wiedereinziehung bereits ausgezahlter Beihilfen und ein Ausschluss von zukünftiger Förderung. Für den Bereich Wein sowie Bienenerzeugnisse gelten hier die Ausführungen für die Nicht-InVeKoS- ELER- Interventionen. Nicht-InVeKoS ELER 1.Kurze Beschreibung des Sanktionssystems für Nicht-IVKS-Interventionen im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung Die zuständigen Stellen verhängen in allen Interventionen gegenüber den Begünstigten wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Verwaltungssanktionen, soweit dies in den anwendbaren sektorspezifischen Verordnungen oder in spezifischen Bestimmungen des nationalen Rechts vorgesehen ist. DE 2081 Auf Grundlage von Art. 59 der Horizontalen GAP-Verordnung (HzVO) werden Verwaltungssanktionen in Abhängigkeit von Ausmaß, Schwere, Dauer und Häufigkeit angewendet, wenn das Vorhaben nicht wie bewilligt umgesetzt wurde bzw. Auflagen oder Verpflichtungen, die in den jeweiligen Interventionen festgelegt sind, nicht eingehalten werden. Werden nicht förderfähige Ausgaben beantragt, erfolgt eine Kürzung, wenn die von der Bewilligungsbehörde anerkannten förderfähigen Ausgaben geringer ausfallen, als diese für den Erhalt des bewilligten Zahlungsbetrages erforderlich sind. Die Bewilligungsbehörde lehnt in der Regel die beantragte Förderung ganz ab bzw. hebt die Bewilligung ganz auf, wenn 1. der Begünstigte vorsätzlich falsche Angaben macht bzw. vorsätzlich falsche Belege vorlegt, 2. der Begünstigte Voraussetzungen für den Erhalt von Vorteilen künstlich, den Zielen der GAP-SP- VO zuwiderlaufend geschaffen hat, 3. der Begünstigte die Durchführung einer Kontrolle vor Ort verhindert hat. Wenn der Begünstigte die Nichteinhaltung einer Auflage oder Verpflichtung mitteilt, bevor die Kontrolle angekündigt wird, kann dies im Rahmen einer Ermessensentscheidung zur Festsetzung der Sanktionshöhe berücksichtigt werden. Auf eine Sanktion kann verzichtet werden, wenn 1. der Verstoß des Begünstigten gegen eine Auflage oder Verpflichtung auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, 2. der Verstoß des Begünstigten gegen eine Auflage oder Verpflichtung auf einen Fehler der Bewilligungsbehörde oder einer anderen Behörde zurückzuführen ist und wenn der Fehler für den Begünstigten nach vernünftiger Einschätzung nicht erkennbar war, 3. der Begünstigte die Bewilligungsbehörde davon überzeugen kann, dass er nicht die Schuld trägt an der Nichteinhaltung von Auflagen oder Verpflichtungen oder wenn die Bewilligungsbehörde auf andere Weise zu der Überzeugung gelangt, dass der Begünstigte keine Schuld trägt, 4. eine Heilungsmöglichkeit verhältnismäßig, innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist und der Verstoß die Verwirklichung des Vorhabenziels insgesamt nicht gefährdet oder der Verstoß geringfügigen Charakter hat. 7.3.2.2 Kurzbeschreibung des Kontrollsystems für nicht unter das IVKS fallende Interventionen (Kontrollmethoden, Gegenkontrollen, Dauerhaftigkeit der Investitionen und entsprechende Ex-Post-Kontrollen usw.) Nicht-InVeKoS EGFL Für die Sektorbereiche Wein und Bienenerzeugnisse gelten die Ausführungen für die Nicht-InVeKoS- ELER-Interventionen. Für den Obst- und Gemüse-Sektor sind gemäß des§ 31ff der Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse sowie zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen vom 22. Juli 2022 (Anlage) folgende Kontrollen vorgesehen: Verwaltungs- und Vor-Ort- Kontrollen sowie Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung und zur Einhaltung der Zweckbindung. Die nationalen Kontrollvorschriften orientieren sich an dem bisherigen Kontrollrahmen aus Del. VO (EU) 2017/891 und DVO (EU) 2017/892. Für den Hopfensektor sind folgende Kontrollen vorgesehen: Kontrolle der Anerkennung der Hopfen-Erzeugerorganisationen (EO) durch die BLE. Für die Anerkennung der beiden bestehenden Erzeugerorganisation im Hopfensektor ist der Freistaat Bayern zuständig, da beide ihren Hauptsitz bzw. Sitz im Freistaat Bayern haben. DE 2082 Die BLE genehmigt und kontrolliert die operationellen Programme der beiden EOen unter Berücksichtigung der Interventionsbeschreibungen. Die vorgesehenen Kontrollen in Bezug auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Beihilfe dienen dem Schutz der finanziellen Interessen der öffentlichen Haushalte und insbesondere der Verhinderung von Subventionsbetrug bzw. der Umgehung oder künstlichen Schaffung der Fördervoraussetzungen. Es geht um die Verhinderung der unzulässigen Doppelförderung sowie der Sicherstellung der Betrugsprävention. Aufgrund der Vorgaben für EU-Zahlstellen erfolgt eine angemessene Funktionstrennung, so dass sichergestellt wird, dass die Tätigkeiten Bewilligung, Auszahlung und Verbuchung der zu Lasten des EGFL gehenden Beträge durch unterschiedliche Personen und in unterschiedlichen Bereichen erfolgen. Das Vier-Augen-Prinzip mit zusätzlicher Vorgesetztenkontrolle wird angewendet. Die Verteilung der Beihilfe – die jährliche Beihilfe-Höchstsumme beträgt gemäß Artikel 82 Absatz 3 SPVO 2,188 Mio. € - auf die beiden EOen erfolgt wie im bisherigen System aufgrund der bewirtschaften Flächen der aktiven Mitglieder der EOen. Hierzu erhält die BLE aus der zentralen InVeKoS-Datenbank die Flächendaten aller Hopfenanbauer und die zusätzliche Angabe, in welcher der beiden EO ein Hopfenpflanzer Mitglied ist. Die Flächenangaben werden durch Stichprobenkontrollen durch die Länderbehörden und der BLE bezogen auf insgesamt 10% der Gesamtfläche aufgrund einer risiko- und zufallsbasierten Stichprobenauswahl überprüft und angepasst. Die Aufteilung der Beihilfe erfolgt auf Antrag unter Verwendung der ggf. korrigierten Flächenangaben und Bewilligung und Einzahlung in einen Betriebsfonds, den jede EO einrichten muss. Bei Auswahl von Fördervorhaben, die nur mit 50% durch den EU-Haushalt gefördert werden dürfen, sind von der betroffenen EO weitere 50% in den Betriebsfonds einzuzahlen. Nach den vorliegenden Interventionsbeschreibungen sind jedoch nur Fördervorhaben beabsichtigt, die zu 100 % mit der EU- Beihilfe bezuschusst werden können. Jedes geförderte Vorhaben wird geprüft, um sicherzustellen, dass die Vorhaben korrekt und wirksam gemäß den geltenden Vorschriften des EGFL und der genehmigten Vorgaben des GAP-Strategieplans umgesetzt werden. Jedes Vorhaben wird einer Verwaltungskontrolle unterzogen und durch eine Kontrolle vor Ort ergänzt um die ordnungsgemäß Verwendung der Beihilfe gemäß dem operationellen Programm, der Interventionsbeschreibungen und der konkret durchgeführten Maßnahme überprüfen und sicherstellen zu können. Dies umfasst auch Feststellungen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung. Die Wiedereinziehung von zu Unrecht gezahlten und zweckwidrigen Beihilfen ist sichergestellt. Nicht-InVeKoS ELER 2. Kurze Beschreibung des Kontrollsystems für Nicht-IVKS-Interventionen (Kontrollmethode, Gegenkontrolle usw.) Das vorgesehene Verwaltungs- und Kontrollsystem dient dem Schutz der finanziellen Interessen der öffentlichen Haushalte insbesondere der Verhinderung von Subventionsbetrug bzw. Umgehung / künstliche Schaffung der Fördervoraussetzungen, Interessenskonflikt und der Betrugsprävention. Es erfolgt eine angemessene funktionale Trennung, die gewährleistet, dass ein Bediensteter jeweils nur für eine der drei Funktionen Bewilligung, Auszahlung oder Verbuchung der zu Lasten des EGFL oder des ELER gehenden Beträge zuständig ist und dass kein Bediensteter eine dieser Funktionen ohne Aufsicht DE 2083 eines zweiten Bediensteten ausübt. Jedes geförderte Vorhaben wird geprüft. Dabei werden alle von einem Begünstigten oder Dritten vorzulegenden Anträge auf Fördermittel, Zahlungsanträge und sonstigen Erklärungen einer Verwaltungskontrolle unterzogen, um sicherzustellen, dass die Vorhaben korrekt und wirksam gemäß den geltenden Vorschriften des ELER bzw. des EGFL und der genehmigten Vorgaben des GAP- Strategieplans umgesetzt werden. Bei den Verwaltungskontrollen ist insbesondere zu prüfen: • die Förderfähigkeit des Vorhabens und des Begünstigten • die Einhaltung der nationalen und EU-Vorschriften im direkten Zusammenhang mit der Förderung des Vorhabens • der Ausschluss einer Doppelfinanzierung mit EU-Mitteln oder unzulässigen Kumulierung • die Feststellung der förderfähigen Kosten • die Angemessenheit der Kosten (Plausibilitätsprüfung) anhand der wesentlichen Kostenpositionen des Vorhabens (z.B. durch Kostenberechnung nach DIN 276 durch qualifizierte Ingenieure/Architekten, Referenzkosten, verschiedene Angebote oder Kostenvoranschläge, Bewertungsausschuss oder durch Plausibilisierung zum Zahlungsantrag nach Abschluss des Vergabeverfahrens, usw.) • dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung nicht künstlich geschaffen wurden. Vor-Ort-Kontrollen werden grundsätzlich stichprobenartig durchgeführt. Im Rahmen der Vor-Ort-- Kontrolle wird nur das überprüft, was im Rahmen der Verwaltungskontrolle typischerweise nicht überprüft werden kann. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle werden Eigenschaften des geförderten Vorhabens überprüft. Diese Eigenschaften können mit voranschreitender Technik auch durch Alternativen nachgewiesen werden (z. B. georeferenzierte Fotos). Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen werden interventionsübergreifend mindestens 5 % der beantragten Zuwendung der abgeschlossenen Vorhaben innerhalb der Förderperiode einer Prüfung unterzogen. Die Auswahl der zu kontrollierenden Vorhaben erfolgt dabei auf Basis einer Risikobewertung und einer Zufallsauswahl, wobei der Sollanteil der Zufallsauswahl mindestens 25 % betragen muss. Bei immateriellen Investitionen sind grundsätzlich keine Vor-Ort-Kontrollen erforderlich, da alle für die Zuwendung relevanten Sachverhalte im Rahmen der Verwaltungskontrolle abschließend geprüft werden können. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Auflagen und Verpflichtungen während der Zweckbindung für maximal 5 Jahre anhand von Ex-post-Kontrollen überprüft. Die Ex-post Kontrollen umfassen in jedem Kalenderjahr mindestens 0,6 % der Vorhaben, die eine Abschlusszahlung erhalten haben und noch einer Zweckbindung unterliegen. Die zu kontrollierenden Vorhaben werden zu mindestens 50 % nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die verbliebenen 50% Kontrollstichprobe werden in Abhängigkeit der bereits verstrichenen Zweckbindung risikoorientiert ermittelt. Darüber hinaus können jederzeit anlassbezogene Kontrollen durchgeführt werden, beispielsweise wenn im Einzelfall ein größeres Risiko einer nicht zweckentsprechenden Nutzung gesehen wird oder die Bewilligungsbehörde Kenntnis von Unregelmäßigkeiten bzw. Verdachtsfällen erlangt. Entsprechend ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet, Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten oder Beschwerden auch durch externe Personen nachzugehen und diese aufzuklären. Soweit Stichproben zur Anwendung kommen, werden die Stichprobenelemente auf Basis einer Zufallsauswahl sowie in der Regel anhand von Risikokriterien gezogen. DE 2084 Soweit es möglich ist, wird angestrebt Vereinfachte Kostenoptionen anzuwenden mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand sowohl für die Begünstigten als auch für die Verwaltung zu verringern. Zudem gewährleistet das VKS die Wiedereinziehung von zu Unrecht gezahlten Beträgen. Zur eindeutigen Identifizierung eines jeden Begünstigten, wird diesem bei erstmaliger Antragstellung eine spezifische Antragstellernummer zugeordnet. 7.3.2.3 Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge? Kurze Beschreibung, wie die Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistet wird. Die Einhaltung der öffentlichen Auftragsvergabe wird bei Begünstigten, die dazu verpflichtet sind, geprüft. • Bei Aufträgen über den EU-Schwellenwerten erfolgt die Prüfung und die Ahndung von Nichteinhaltungen gemäß den „Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind“ der Kommission in der jeweils geltenden Fassung. • Bei Aufträgen unterhalb den EU-Schwellenwerten, welche nach den nationalen Regelungen ablaufen, werden die Sachverhalte geprüft, die nach den nationalen Regelungen eine schwerwiegende Unregelmäßigkeit (im Sinne der KOM-LL) darstellen. Diese Prüfung umfasst auch Aspekte zum Schutz des Binnenmarktes. Die Prüfung der öffentlichen Auftragsvergabe kann auch anhand einer Stichprobe erfolgen. Eine stichprobenartige Überprüfung der öffentlichen Vergabeverfahren eines Vorhabens kann erfolgen, sofern eine stichprobenartige Rechnungsbelegprüfung zur Anwendung kommt. In diesen Fällen wird bei allen im Rahmen der Stichprobe ausgewählten Rechnungsbelegen auch das dazugehörige Auftragsvergabeverfahren geprüft. Eine stichprobenartige Rechnungsbelegprüfung kann insbesondere bei mehr als 30 Rechnungsbelegen pro Zahlungsantrag erfolgen. Dazu wird risikoabhängig eine Stichprobe aus allen Rechnungsbelegen eines Zahlungsantrags, ergänzt um einen Zufallsanteil, gezogen. Bei Begünstigten, die zur öffentlichen Vergabe verpflichtet sind, können auch vereinfachte Kostenoptionen angewendet werden. Eine Prüfung des Vergabeverfahrens innerhalb des VKS der Zahlstelle ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Tätigkeiten der nationalen Instanzen zur Kontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe bleiben davon unberührt. Die Ahndung von Verstößen erfolgt außerhalb des Zahlstellenverfahrens nach nationalen Vorschriften durch die nationalen Instanzen. 7.4 Konditionalität 7.4.1 Kontrollsystem für die Konditionalität 7.4.1.1 Beschreibung des Kontrollsystems für die Konditionalität 1. Kontrollsystem der Konditionalität Beschreibung des Kontrollsystems der Konditionalität Es kommt Artikel 83 der Verordnung (EU) 2021/2116 zur Anwendung, einschließlich des Absatzes 2 gemäß Artikel 2 Ziffer 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2024/1468. DE 2085 Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Unionsregelung wird zum Zwecke der Einhaltung und der Durchführung der Konditionalität angewendet. Grundsätzlich sind die Definitionen des Direktzahlungen-Bereichs auch für die Konditionalität gültig. Die Kontrollbehörde führt im Bereich der in ihre Zuständigkeit fallenden GAB und GLÖZ-Standards Kontrollen vor Ort bei mindestens 1 Prozent aller in ihre Zuständigkeit fallenden Begünstigten durch. Die Auswahl der Stichprobe der zu kontrollierenden Begünstigten durch die zuständige Kontrollbehörde umfasst einen Risiko- und einen Zufallsanteil. Kommt es in Bezug auf bestimmte Rechtsakte oder Standards in einem Jahr bei den systematischen Kontrollen zu erheblichen Verstoßraten, so wird geprüft, ob und in welchem Umfang der Risikoanteil an der Mindestkontrollquote zu erhöhen ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein gewisser Zufallsanteil sichergestellt wird. Durch die mindestens einmal jährlich stattfindenden Sitzungen der zuständigen Bund-Länder- Arbeitsgruppe und deren fachlichen Unterarbeitsgruppen findet eine jährliche Überprüfung der Kontrollsysteme statt, in dem sowohl die vorliegenden Kontrollergebnisse bewertet als auch die Kontroll- und Verwaltungsverfahren einer Evaluierung unterzogen werden. Um die Qualität der Risikoanalyse zu überprüfen, vergleichen die Zahlstellen der Länder des Weiteren die Ergebnisse der Kontrollen des Risiko- und des Zufallsanteils. Die Kontrollen werden in dem Kalenderjahr durchgeführt, in dem die Sammelanträge nach der Unionsregelung gestellt und eingereicht werden. Die Möglichkeit einer Stichprobenkontrolle ist nicht nur für die landwirtschaftlichen Flächen gegeben, sondern insbesondere auch für Dokumentationen/Aufzeichnungen, Tiere, Anlagen/Ställe und Silage- /Lagerstätten. Verwaltungskontrollen werden insbesondere für den GLÖZ-Standard 1 bzgl. Umwandlung von Dauergrünland sowie für den GLÖZ-Standard 7 im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben zum Fruchtwechsel bei allen Begünstigten mit mehr als 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche durchgeführt. Die Zahlstellen der Länder können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die in Art. 83 Abs. 6 Buchst c der Verordnung (EU) 2021/2216 genannten Methoden und Technologien bei Vor-Ort-Kontrollen im Bereich der Konditionalität einsetzen. DE 2086 7.4.1.2 Arten von Kontrollen GAB/GLÖZ Arten von Kontrollen GAEC01 - Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche auf Ebene des Vor-Ort-Kontrolle, Verwaltungskontrollen, Landes, der Region, der Teilregion, der Gruppe von Betrieben oder des Betriebs gegenüber dem Referenzjahr 2018. Die maximale Verringerung Flächenüberwachungssystem gegenüber dem Referenzjahr beträgt 5 %. Vor-Ort-Kontrolle, GAEC02 - Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen Flächenüberwachungssystem GAEC03 - Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern außer zum Zweck des Pflanzenschutzes Vor-Ort-Kontrolle GAEC04 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen Vor-Ort-Kontrolle GAEC05 - Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und -erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung Vor-Ort-Kontrolle GAEC06 - Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden Vor-Ort-Kontrolle Vor-Ort-Kontrolle, GAEC07 - Fruchtwechsel auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im Nassanbau Flächenüberwachungssystem, Verwaltungskontrollen GAEC08 - Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente. Ein Mindestanteil von 4 % des Ackerlandes auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs ist für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen, vorgesehen Wenn Landwirte sich im Rahmen erweiterter Öko-Regelungen gemäß Artikel 31 Absatz 6 dazu verpflichten, mindestens 7 % ihres Ackerlandes für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen, vorzusehen, beschränkt sich der Anteil zur Erfüllung dieses GLÖZ-Standards auf 3 %. Wenn ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angebaute Vor-Ort-Kontrolle Zwischenfrüchte oder stickstoffbindende Pflanzen inbegriffen sind, gilt ein Mindestanteil von 7 % des Ackerlands auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs, wobei es sich bei 3 % um brachliegende Flächen oder nichtproduktive Landschaftselemente handeln muss Für Zwischenfrüchte sollten die Mitgliedstaaten den Gewichtungsfaktor 0,3 verwenden. Keine Beseitigung von Landschaftselementen. Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln. Option: Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Pflanzenarten. GAEC09 - Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten Vor-Ort-Kontrolle, ausgewiesen ist Flächenüberwachungssystem SMR01 - Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik: Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben e und h hinsichtlich verpflichtender Vor-Ort-Kontrolle Anforderungen zur Kontrolle diffuser Quellen der Verschmutzung durch Phosphate SMR02 - Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus Vor-Ort-Kontrolle landwirtschaftlichen Quellen: Artikel 4 und 5 SMR03 - Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vor-Ort-Kontrolle Vogelarten: Artikel 3 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 4 Absätze 1, 2 und 4 SMR04 - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Vor-Ort-Kontrolle Pflanzen: Artikel 6 Absätze 1 und 2 SMR05 - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit: Artikel 14 und 15, Vor-Ort-Kontrolle Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18, 19 und 20 DE 2087 DE SMR06 - Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und Vor-Ort-Kontrolle 88/299/EWG: Artikel 3 Buchstaben a, b, d und e sowie Artikel 4, 5 und 7 SMR07 - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Vor-Ort-Kontrolle Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates: Artikel 55 Sätze 1 und 2 SMR08 - Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden: Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 8 Absätze 1 bis 5; Artikel 12 in Bezug auf Beschränkungen des Einsatzes von Pestiziden in Schutzgebieten, die auf der Grundlage der Richtlinie 2000/60/EG und der Natura-2000- Vor-Ort-Kontrolle Vorschriften bestimmt wurden; Artikel 13 Absätze 1 und 3 über die Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie der Entsorgung von Restmengen SMR09 - Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern: Artikel 3 und 4 Vor-Ort-Kontrolle SMR10 - Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen: Artikel 3 und Vor-Ort-Kontrolle 4 SMR11 - Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere: Artikel 4 Vor-Ort-Kontrolle DE 2088 DE 7.4.2 Sanktionssystem für die Konditionalität 7.4.2.1 Beschreibung des Sanktionssystems für die Konditionalität Beschreibung des Sanktionssystems der Konditionalität Es kommen Artikel 84 und 85 der Verordnung (EU) 2021/2116 zur Anwendung, einschließlich des Artikels 84 Absatz 4 gemäß Artikel 2 Ziffer 2 der Verordnung (EU) 2024/1468. Darüber hinaus kommen Kapitel III und IV der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 zur Anwendung. Werden im Laufe des Kalenderjahres eine landwirtschaftliche Fläche oder andere Betriebsteile übertragen, ergeht die Verwaltungssanktion gegen denjenigen an der Übertragung Beteiligten, der einen Sammelantrag nach der Unionsregelung für die landwirtschaftliche Fläche gestellt hat oder dessen Betriebsteil übertragen wurde. Wenn derjenige Beteiligte, dem der Verstoß unmittelbar zuzurechnen ist, selbst einen Sammelantrag nach der Unionsregelung stellt, ist die Verwaltungssanktion gegen diesen Beteiligten zu richten. Ist es dem Begünstigten aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht möglich seinen Verpflichtungen nachzukommen, so wird für diesen Fall keine Verwaltungssanktionen verhängt. Ein Begünstigter ist von der Einhaltung der Verpflichtungen hinsichtlich einzelner landwirtschaftlichen Flächen befreit, soweit ihm das Einhalten der Verpflichtungen aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht möglich ist. Bei der Feststellung, ob bei der Konditionalität Wiederholungsverstöße vorliegen, bleiben Verstöße aus dem Bereich Greening unberücksichtigt. Greening-Verstöße werden einem anderen Rechtsbereich, den Fördervoraussetzungen, zugerechnet. Zur Anwendung der Verwaltungssanktionen wird der Gesamtbetrag der relevanten Zahlungen, der dem betreffenden Begünstigten gewährt wurde bzw. zu gewähren ist, für die Beihilfeanträge die er in dem (ggfs. zurückliegenden) Kalenderjahr, in dem der Verstoß begangen wurde, eingereicht hat oder einreichen wird, gekürzt oder gestrichen. Die allgemeinen Grundsätze zur Bewertung von Verstößen, anhand der Kriterien Ausmaß, Schwere, Dauer und Häufigkeit, werden beibehalten. Auch an der Differenzierung zwischen fahrlässig begangenen und vorsätzlich begangenen Verstößen wird festgehalten. Die Verwaltungssanktionen sind abschreckend und verhältnismäßig zu verhängen. Die Kürzung beträgt in der Regel 3 % des Gesamtbetrags der Zahlungen. Die Begünstigten werden grundsätzlich über festgestellte Verstöße und etwaige zu ergreifende Abhilfemaßnahmen informiert. Hat der Verstoß keine oder nur unerhebliche Folgen, wird keine Verwaltungssanktion verhängt. Hat der Verstoß schwerwiegende Folgen oder stellt er eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier dar, wird ein höherer Prozentsatz als der Regelprozentsatz (von 3%) als Kürzung vorgesehen, maximal jedoch 10 Prozent. Bei vorsätzlichen Verstößen beträgt die Kürzung mindestens 15 Prozent. Zur Berechnung einer Kürzung/Verwaltungssanktion sind Verstöße in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich (Konditionalität, Auflage, Fördervoraussetzung) unabhängig voneinander heranzuziehen. Deutschland wendet den Artikel 86 der Verordnung (EU) 2021/2116 an und behält folglich 25 % der DE 2089 Beträge aus Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität ein. 7.4.2.2 Definition und Anwendung des Begriffs „Wiederholung“ (Berechnung und abgedeckter Zeitraum): Definition und Anwendung von „Wiederholung“ (Berechnung und Zeitraum) Dauert derselbe Verstoß an oder tritt er innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erneut auf, beträgt die prozentuale Kürzung in der Regel 10 % des Gesamtbetrags der Zahlungen, sofern der Begünstigte auf den vorangegangenen Verstoß hingewiesen wurde und er je nach Fall die Möglichkeit hatte, die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des vorangegangenen Verstoßes zu treffen. 7.4.2.3 Definition und Anwendung des Begriffs „Vorsätzlichkeit“ Definition und Anwendung von „Vorsatz“ Ein wiederholt erneutes Auftreten derselben Nichteinhaltung (erneuter Wiederholungsverstoß) innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren ohne triftige Begründung durch den Begünstigten gilt als vorsätzliche Nichteinhaltung; in diesem Fall beträgt die prozentuale Kürzung mindestens 15 % des Gesamtbetrags der Zahlungen. Vorsatz ist „das Wissen und Wollen um den rechtswidrigen Erfolg“. Darüber hinaus hat der Begünstigte einen Verstoß gegen die Verpflichtungen durch seine Arbeitnehmer im Betrieb und der Personen, derer er sich zur Erfüllung dieser Verpflichtungen bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie einen eigenen Verstoß. Definition und Anwendung von „Fahrlässigkeit“ Ein fahrlässiger Verstoß liegt dann vor, wenn durch den Handelnden die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde (§ 276 BGB). Dieser kommt zur Anwendung, wenn die Bedingungen gemäß Artikel 84 Absatz 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EU) 2021/2116 erfüllt sind. Darüber hinaus hat der Begünstigte einen Verstoß gegen die Verpflichtungen durch seine Arbeitnehmer im Betrieb und der Personen, derer er sich zur Erfüllung dieser Verpflichtungen bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie einen eigenen Verstoß. 7.4.3 Angabe, ob ein vereinfachtes Kontrollsystem für Kleinerzeuger angewendet wird - DE 2090 7.4.4 Zuständige Kontrollstellen für die Prüfung der Konditionalität und der Grundanforderungen an die Betriebsführung Die Kontrollstellen der neuen GABs und GLÖZ-Standards werden von den jeweils zuständigen Zahlstellen/Ländern festgelegt. GAB/GLÖZ Bezeichnung der Zahlstelle Bezeichnung der Kontrollstelle Name des für die Kontrolle Verantwortlichen Anschrift E-Mail Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr 1.53123 GAEC01 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr 1 53123 GAEC02 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Koordinierende Zahlstelle Kontrollstelle Bayern BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr. 1 53123 GAEC03 616@bmel.bund.de BMEL Kontrollstelle Brandenburg Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Hessen DE 2091 DE Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr1. 1 53123 GAEC04 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Koordinierende Zahlstelle Kontrollstelle Niedersachsen BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr 1 53123 GAEC05 616@bmel.bund.de BMEL Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen DE 2092 DE Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr. 1 53123 GAEC06 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr 1 53123 GAEC07 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr. 1 53123 GAEC08 Kontrollstelle Mecklenburg- 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen Kontrollstelle Rheinland-Pfalz DE 2093 DE Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr. 1 53123 GAEC09 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen 53123 Bonn, Rochusstr SMR01 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen 1 Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Koordinierende Zahlstelle Kontrollstelle Bayern BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr 1 53123 SMR02 616@bmel.bund.de BMEL Kontrollstelle Brandenburg Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Hessen DE 2094 DE Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr. 1 53123 SMR03 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Koordinierende Zahlstelle Kontrollstelle Niedersachsen BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr 1 53123 SMR04 616@bmel.bund.de BMEL Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen DE 2095 DE Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr 1 53123 SMR05 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr. 1 53123 SMR06 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr 1 53123 SMR07 Kontrollstelle Mecklenburg- 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen Kontrollstelle Rheinland-Pfalz DE 2096 DE Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr.1 53123 SMR08 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr. 1 53123 SMR09 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Koordinierende Zahlstelle Kontrollstelle Bayern BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr.1 53123 SMR10 616@bmel.bund.de BMEL Kontrollstelle Brandenburg Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Hessen DE 2097 DE Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen Kontrollstelle Baden-Württemberg Kontrollstelle Bayern Kontrollstelle Brandenburg Kontrollstelle Hessen Kontrollstelle Mecklenburg- Vorpommern Kontrollstelle Niedersachsen Koordinierende Zahlstelle BMEL, Ref. 615/616 delegiert an die jeweiligen Rochusstr. 1 53123 SMR11 Kontrollstelle Nordrhein-Westfalen 616@bmel.bund.de BMEL Länderzahlstellen Bonn Kontrollstelle Rheinland-Pfalz Kontrollstelle Saarland Kontrollstelle Sachsen Kontrollstelle Sachsen-Anhalt Kontrollstelle Schleswig-Holstein Kontrollstelle Thüringen DE 2098 DE 7.5 Soziale Konditionalität 7.5.1 Beschreibung des Kontrollsystems für die soziale Konditionalität Das Kontroll-/Durchsetzungssystem für die soziale Konditionalität in Deutschland lässt sich in unterschiedliche Bereiche unterteilen: Zu den Aufsichtsbehörden im Bereich Arbeitsschutz zur Umsetzung der Regelungen zur sozialen Konditionalität zählen insbesondere die Gewerbeaufsichtsämter (Ämter für Arbeitsschutz) der Länder. Daneben führt im Bereich der Landwirtschaft auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Unfallversicherungsträger Kontrollen durch und erlässt Anordnungen. Die Vor-Ort- Kontrollen werden von Amts wegen entsprechend der gesetzlichen Grundlagen des jeweils einschlägigen Fachrechts durchgeführt. Im Bereich des Nachweisgesetzes, das maßgeblich der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ("Arbeitsbedingungenrichtlinie") dient, werden Verstöße des Arbeitsgebers gegen seine Nachweispflichten als Ordnungswidrigkeit durch Bußgelder geahndet. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Die jeweils zuständigen Behörden werden in der Regel aufgrund von Anzeigen tätig. Welche Behörde zuständig ist, bestimmt sich nach den allgemeinen Regelungen des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des jeweiligen Landesrechts. Soweit Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2008/104 (Leiharbeitsrichtlinie) dient, betroffen sind, ist die Bundesagentur für Arbeit als Durchführungsbehörde zuständig. Ferner sind auch die Arbeitsgerichte in die Umsetzung der sozialen Konditionalität einbezogen, soweit im Klageverfahren die Regelungen zur Umsetzung der Artikel 8, 10 und 13 der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (Abl. L 186 vom 11.7.2019, S. 105) betroffen sind. 7.5.2 Beschreibung des Sanktionssystems für die soziale Konditionalität Die Verwaltungssanktionen werden durch die Zahlstellen der Länder berechnet und verhängt. Einzelheiten des Sanktionssystems für die soziale Konditionalität sollen – parallel zu den Regelungen bei Verstößen gegen die GLÖZ-Standards – in die GAP-Konditionalitäten-Verordnung aufgenommen werden. Demnach richtet sich die Höhe der Sanktion nach der Dauer, dem Ausmaß und der Schwere des Verstoßes, wobei berücksichtigt wird, ob der Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde und ob es sich um eine Wiederholungsverstoß handelt. So sollen Verstöße mit schwerwiegenden Folgen abweichend vom Regelsatz von 3 Prozent mit einem Kürzungssatz bis zu 10 Prozent geahndet werden. Bei vorsätzlichen Verstößen soll der Kürzungssatz mindestens 15 Prozent betragen. Auf der anderen Seite ist auch vorgesehen, den Zahlstellen die Möglichkeit zu eröffnen, bei nicht vorsätzlichen Verstößen gegen die Vorschriften der sozialen Konditionalität im Einzelfall den Regelsatz von 3 Prozent auf 1 Prozent zu senken („leichte Verstöße“). Bei besonders schwerwiegenden vorsätzlichen Verstößen soll auch ein Ausschluss von den Zahlungen beschlossen werden können. DE 2099 8 Modernisierung: AKIS und Digitalisierung 8.1 AKIS 8.1 Geplante allgemeine Organisationsstruktur des verbesserten AKIS Das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationsystem (Agricultural Knowledge and Innovation System – AKIS) in Deutschland integriert eine Vielfalt an Akteuren aus Beratungswesen, Forschung, Bildung, öffentlicher Verwaltung, Politik, Privatwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Landwirtschaftsorganisationen. Im föderalen deutschen System teilen sich die Zuständigkeiten für die Maßnahmen zur Erreichung des Querschnittziels „Modernisierung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums durch Förderung und Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung sowie Anreize für Landwirtinnen und Landwirte, dies dank verbesserten Zugangs und entsprechender Schulungen umzusetzen“ zwischen der Bundes- und der Länderebene auf. Gerade die für das Querschnittsziel wichtigen Interventionen Beratung (EL-0801) und Bildung (Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch EL-0802) liegen primär in der Zuständigkeit der Länder. Bildung ist in Deutschland grundsätzlich Sache der Länder mit Ausnahme der beruflichen Bildung, für die der Bund einen koordinierten Rahmen vorgibt. Dadurch, dass das Beratungswesen auf Ebene der Länder angesiedelt ist, kann diese besonders gut auf die weitreichenden Unterschiede der Landwirtschaft, die zwischen den Ländern bestehen, und auf die regionalen Besonderheiten ausgerichtet werden. Im Bereich der Agrarforschung findet man eine geteilte Zuständigkeit sowohl beim Bund als auch bei den Ländern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit seiner breit aufgestellten Ressortforschung und seinen umfangreichen Forschungsprogrammen ist der Hauptakteur der deutschen Agrarforschung und finanziert Forschungs- und Modellvorhaben, Netzwerke und Erprobungsvorhaben. Stärken und Schwächen des deutschen AKIS Im Rahmen des strukturierten Dialogs zur Vorbereitung des Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) stellte die EU-Kommission (KOM) fest, dass das AKIS in Deutschland zwar eines der leistungsfähigsten in der EU ist, aber die Wissensnetzwerke noch nicht eng genug zusammenarbeiten und die mangelnde Gesamtkoordinierung zu einer „Fragmentierung“ der Maßnahmen und Dienstleistungen führt. Die KOM empfiehlt daher Investitionen in die Koordinierung des AKIS und in den horizontalen Wissensaustausch zwischen Forschung und Praxis sowie in eine effiziente Netzwerkbildung von Beratungskräften im Wissenssystem, insbesondere von privaten Beratungskräften, und in die Ausbildung und Qualifikation von Beratungskräften. Auch von den EU finanzierten Projekten PRO AKIS (2012-2015) und i2connect (2019-2024) wurden Bestandsaufnahmen für das AKIS in Deutschland vorgenommen, die sich im Ergebnis mit den Einschätzungen der KOM aus dem strukturierten Dialog zur Vorbereitung des GAP-Strategieplans decken. Es wurde festgestellt, dass der Wissensfluss innerhalb des deutschen AKIS, bedingt durch die institutionell sehr unterschiedlichen Systeme, effizienter gestaltet werden kann. Durch das föderale System sind die Ansätze der Agrarforschung und der entsprechende Wissenstransfer sehr vielschichtig sowohl in der horizontalen Ebene (privat und öffentlich) wie auch in der vertikalen Ebene (Bund, Länder, Regionen). Grundsätzlich zeigten Untersuchungen wie die SWOT-Analyse zum GAP-Strategieplan oder das Projekt i2connect auf, dass die Vernetzung der verschiedenen Akteure innerhalb der Länder weit fortgeschritten ist. Allerdings besteht für die Vernetzung über die Grenzen der Länder hinaus Verbesserungspotenzial. Nach jetzigem Kenntnisstand wird deutlich, dass die Akteure aus Bildung, Beratungswesen und Forschung, insbesondere auf nationaler Ebene, nur lose vernetzt sind. Die Herausforderungen für die Weiterentwicklung des deutschen AKIS in der neuen GAP-Förderperiode 2023-2027 liegen somit in der Organisation und Unterstützung von Wissensflüssen und in der Verstetigung der Vernetzung der AKIS-Akteure innerhalb der Länder sowie über Bundeslandgrenzen hinaus. DE 2100 Grundsätzliche Zielsetzung zur Verbesserung des deutschen AKIS in der neuen GAP-Periode 2023- 2027 In der neuen Förderperiode wird angestrebt, die 16 AKIS-Systeme der Länder bzw. deren Akteure regional übergreifend besser zu vernetzen. Hierfür sollen vorrangig bereits existierende Strukturen gestärkt werden. So soll etwa der thematische Austausch, wie er bereits von der Deutschen Vernetzungsstelle (DVS) für Innovationsdienstleister und Operationelle Gruppen (OGs) erfolgreich stattfindet, ausgebaut werden (siehe 8.4). Zusätzlich zum Austausch der OGs wird die DVS weitere thematische Austausche anbieten. Beratungskräfte sollen im Sinne eines strategischen AKIS-Ansatzes verstärkt angesprochen und einbezogen werden. Die Austauschformate finden in Präsenz und online statt, mit in der Regel 30-50 (Präsenz) bzw. 200-300 (online) Teilnehmenden. Die Themen der Austauschformate sind eng verknüpft mit den 10 Zielen der neuen GAP. Z.B. gab es 2022 Formate zu diesen Themen: Smarte Dörfer und Regionen, Netzwerktreffen Biodiversitätsberatung, Fachkräfte aufs Land, (Re-)Regionalisierung von Wertschöpfungsketten und Vermarktung, u.v.m.. Darüber hinaus wird angestrebt eine stärkere Vernetzung zwischen den zuständigen Akteuren der Bundesverwaltung – die die Funktion der AKIS-Koordinierungsstelle übernimmt – und den Landesverwaltungen als regelmäßigen Informationsfluss dauerhaft zu etablieren. Ein erster Schritt in diese Richtung der Verbesserung des Wissensaustausches und des Austauschs auch für die Programmgestaltung war die Benennung von AKIS-Referentinnen und -Referenten der Länder, die sich regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes treffen. Gegenstand der Treffen sind u.a. Fragestellungen, wie Innovationen gefördert und wie Wissensflüsse zwischen den Akteuren auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Region) verbessert werden können und der Erfahrungsaustausch zu den AKIS-Systemen der Länder. Die für diese Bestrebungen relevanten Interventionen zur Stärkung und optimierten Koordination des AKIS sind in Sektion 5 beschrieben (EL-0802_Qualifizierung, Demonstrationstätigkeiten und Wissensaustausch; EL-0801_Beratung, Einrichtung von Beratungsdiensten; EL-0702_EIP-AGRI; EL- 0701_Netzwerke, Kooperationen). Die Interventionen EL-0801_Beratung und EL-0802_Qualfizierung werden von den Ländern – soweit von diesen im Rahmen des GAP-Strategieplans vorgesehen – umgesetzt und von Seiten des Bundes ergänzend die länderübergreifende Vernetzung und Austauschformate zentraler AKIS-Akteure in diesen Bereichen verbessert. Die Weichen für eine verbesserte Integration der Beratungskräfte im AKIS werden in EL-0801 gestellt, indem Begünstigte bei der Antragsstellung beschreiben, wie Beratungskräfte z.B. Zugang zu Netzwerken haben oder in Forschungsvorhaben eingebunden sind. Ergänzend wird die AKIS Koordinierungsstelle mit den Gremien AKIS-Bund-Länderrunde und AKIS-Expertinnen- und Expertenbeirat einen Workshop zum Thema verbesserte Integration der Beratungskräfte in das AKIS organisieren. Daraus werden dann gemeinsam konkrete Maßnahmen im Sinne des strategischen AKIS-Ansatzes abgeleitet. Außerdem soll auf Bundesebene das AKIS insoweit gestärkt werden, dass die jährlichen Forschungsmittel des BMEL für Forschung, Entwicklung und Innovationen besser an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden. Hierfür sollen zum einen die Forschungsergebnisse für die Praxis nutzbarer gemacht und zum anderen die Forschung durch spezielle Formate näher an die Praxis gerückt werden, um die Landwirtinnen und Landwirt im erforderlichen Transformationsprozess mit z.B. neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen zu unterstützen. Um Innovationspotentiale zwischen den AKIS-Akteuren zu heben, wird auf bewährten Strukturen und Formaten aufgebaut. Eine weitere Möglichkeit für das BMEL, Themen aus der Praxis für künftige Forschungs- und Innovationsbekanntmachungen zu identifizieren, ist die diesbezügliche regelmäßige Abfrage in Beratung und Entscheidungsgremien, die mit Vertretern der landwirtschaftlichen Praxis und aus Verbänden besetzt ist. Ein Beispiel hierfür ist die Lenkungsgruppe der „Deutschen Innovationspartnerschaft Agrar“ (DIP), die vor Beginn der eigentlichen Gremienarbeit den grundsätzlichen Punkt „Vorschläge für neue Förderbekanntmachungen des BMEL“ aufruft. Denn der reine Transfer von Projektinhalten reicht nicht aus, um die 10 Ziele der GAP zu adressieren und umzusetzen, u.a. Klimaschutz, Erhalt der Biodiversität, Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte, Förderung lebendiger ländlicher Gebiete. Vielmehr müssen zukünftig auch Beratungs-, Aus- und Fortbildungsinhalte flüssiger im AKIS verbreitet werden. Mit den Zielen des europäischen Grünen Deal, der Strategie vom Hof auf den Teller, der DE 2101 Biodiversitätsstrategie und weiteren europäischen Zielen werden Transformationsprozesse mit ambitionierten Zeithorizonten (2030) angestoßen. Dies betrifft besonders die neuen Inhalte des Nachhaltigkeitsbereichs und kurzer Wertschöpfungsketten, die mit den AKIS-Akteuren adressiert werden müssen. Für die erfolgreiche Erreichung der Ziele, bedarf es einer besseren Einbindung der Praxis, der Beratung und Bildung in die Forschung sowie einer praxisgerechten Aufbereitung und Kommunikation der Ergebnisse (Q7). Hier leistet auch das landwirtschaftliche Versuchswesen im AKIS einen bedeutenden Beitrag zum Wissenstransfer. Neben den Ländern mit ihren „regionalen“ AKIS-Strukturen werden Partner wie z.B. der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) mit seinen Schnittstellen zu den umfangreichen Aktivitäten und Angeboten der Kammern und Beratungseinrichtungen auf Länderebene oder auch die Kooperation der Landesanstalten und Landesämter für Landwirtschaft eine große Rolle spielen. Bundesweit bündelnde Forschungseinrichtungen oder Organisationen wie beispielsweise die Deutsche Agrarforschungsallianz (DAFA) werden ihre Verbindungen einbringen (siehe 8.2). Zu berücksichtigen ist, dass die Aufgabe „Innovationstransfer in die Praxis“ für einige Akteure eine neue oder weiterzuentwickelnde Aufgabe ist. Die DVS wird als Plattform Transparenz zu Strukturen und Aktivitäten schaffen und den Austausch der Multiplikatoren im Prozess begleiten. Die DVS bietet für die koordinierenden Ansprechpersonen auf Bund- und Länderebene prozessbegleitende Veranstaltungen zur Rollenklärung, Abstimmung, Vorgehen und Zusammenarbeit beim Aufbau an. Bestehende Forschungsverbünde, Themen- und Praktikernetzwerke werden durch die DVS oder Partner in das AKIS Netzwerk eingebunden. AKIS-Koordinierungsstelle Die AKIS-Koordinierungsstelle (AKIS Coordination Body) ist im BMEL im zuständigen Fachreferat für AKIS und EIP-AGRI angesiedelt (zum Zeitpunkt der Erstellung des GAP-Strategieplans 2022 ist dies Referat 123 „Forschung und Innovation“). Der Koordinierungsstelle obliegen folgende Aufgaben: • Kontaktpunkt für alle AKIS-bezogenen Fragen gegenüber der KOM, • Sicherstellung der regelmäßigen Kommunikation mit der KOM und den anderen Mitgliedsstaaten über den Fortschritt von AKIS, • Bündelung der Informationen aus den Sachstandsberichten der Bundesländer, • Entwicklung einer Strategie mit der AKIS-Bund-Länderrunde und des AKIS-Expertinnen- und Expertenbeirats, wie Ergebnisse aus Innovationsvorhaben (Europäische, Bundes- und Landesebne) effizient gebündelt und jeweils zielgruppengerecht und zentral zugänglich zur Verfügung gestellt werden können, • Unterstützung der Bundesländer bei der Bündelung der Evaluierungsergebnisse des Querschnittsziels „Modernisierung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums durch Förderung und Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung sowie Anreize für Landwirtinnen und Landwirte, dies dank verbesserten Zugangs und entsprechender Schulungen umzusetzen“ und • Anfallende Sekretariatsarbeiten durch die deutschen AKIS-Gremien. Der Koordinierungsstelle werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwei Gremien zur Seite gestellt, die AKIS- Bund-Länderrunde und der AKIS-Expertinnen- und Expertenbeirat. In der AKIS-Bund-Länderrunde sind die AKIS-Referentinnen und Referenten der 16 Bundesländer vertreten. Den Vorsitz hat die AKIS-Koordinierungsstelle. Die AKIS-Bund-Länderrunde trifft sich mindestens einmal im Jahr auf Einladung der AKIS-Koordinierungsstelle, um u.a. Fragestellungen, wie Innovationen befördert und Wissen besser zwischen den Akteuren auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Region) verbreitet werden können, zu erörtern. Darüber hinaus informieren die Bundesländer in Form von Sachstandsberichten während der Treffen der AKIS-Bund-Länderrunde oder auf Anfrage ggf. auch schriftlich über den Umsetzungsfortschritt des Querschnittziels „Modernisierung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums durch Förderung und Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung sowie Anreize für Landwirtinnen und Landwirte, dies dank verbesserten Zugangs und entsprechender Schulungen umzusetzen“. Zudem werden anlassbezogen gemeinsam im Gremium auftretende Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Querschnittsziels sowie deren Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Die AKIS-Bund-Länderrunde erstellt einen fortlaufenden Zweijahres- DE 2102 Aktionsplan mit dem Ziel zur weiteren Verstetigung des Austausches und Wissensflusses zwischen der Bundes- und Länderebene. Die AKIS-Referentinnen und Referenten der Bundesländer tragen Informationen und Ideen aus der AKIS-Bund-Länderrunde in ihre Bundesländer und an AKIS-Akteure auf Bundeslandebene weiter und bringen ebenso die Anliegen und Ideen ihrer regionalen AKIS-Akteure in die Bund-Länderrunde ein. Neben der Einbindung der Bundesländer soll auch ein AKIS-Expertinnen- und Expertenbeirat verstetigt werden, in dem wichtige Stakeholder vertreten sind, die über besondere Fachexpertise für das Erreichen des Querschnittsziels und für AKIS verfügen. An diesem Gremium sollen unter anderem die DVS, das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL), die DAFA, sowie Vertretungen aus der Beratung, der Bildung und aus Forschungseinrichtungen mit AKIS-relevanter Expertise beteiligt sein. Die Beteiligung im AKIS-Expertinnen- und Expertenbeirat und die Einbindung wichtiger AKIS-Akteure unterliegt einer ständigen kritischen Überprüfung. Nach Bedarf kann der Kreis der Akteure jederzeit angepasst werden. Die Rolle des AKIS-Expertinnen- und Expertenbeirats wird die Beratung der AKIS-Koordinierungsstelle sowie der Bund-Länderrunde in Fragen der Forschung, Bildung und Beratung, des Wissenstransfers sowie bei der Erstellung und Weiterentwicklung des Zweijahres-Aktionsplans sein. Der AKIS-Expertinnen- und Expertenbeirat trifft sich nach Bedarf auf Vorschlag der AKIS-Koordinierungsstelle, die auch den Vorsitz über dieses Gremium führt. Zur Verbesserung der Vernetzung des AKIS-Expertinnen- und Expertenbeirats und der AKIS-Bund- Länderrunde findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsamer AKIS-Workshop statt. Je nach Themenschwerpunktsetzung könnten weitere relevante Akteure, wie die Agrarforschungsreferentinnen und –referenten, die EIP-AGRI-Referentinnen und –Referenten, die Bildungsreferentinnen und-refereten oder die Beratungsreferentinnen und –referenten der Länder inkl. der für diese Themen zuständigen Fachreferate des BMEL zu diesem als Gäste geladen werden. 8.2 Beschreibung, wie Beratungsdienste, Forschung und GAP-Netze im Rahmen der AKIS zusammenarbeiten werden (Artikel 114 Buchstabe a Ziffer ii) Das Querschnittsziel setzen auf Bundes- und Länderebene hauptsächlich Akteure aus den Bereichen Bildung, Beratungswesen, Forschung um, die im Folgenden beschrieben werden. a) Agrarforschung Die Agrarforschung setzt sich derzeit auf Bundesebene aus den sechs Ressortforschungseinrichtungen, sowie Leibniz-Einrichtungen zusammen. Das BMEL fördert auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens gemeinsam mit den Ländern sechs Forschungseinrichtungen, die der Forschungsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. angehören. Daneben gibt es in den Ländern noch vielfältige weitere Einrichtungen, die Forschung in der Landwirtschaft betreiben. Dies sind insbesondere Universitäten und Hochschulen, Landwirtschaftskammern, Landesämter, Landesbetriebe sowie Landesanstalten. Daneben gibt es auch privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen und auch Vereine wie Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck- Gesellschaft. Zur besseren Vernetzung der Forschungslandschaft gründete sich 2010 die Deutsche Agrarforschungsallianz (DAFA), eine Gemeinschaftsunternehmung der deutschen Agrarforschung. Die DAFA arbeitet an dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der deutschen Agrarforschung zu stärken, Kompetenzen fachübergreifend zu bündeln und der Fragmentierung der deutschen Agrar- und Ernährungsforschung in Deutschland entgegen zu wirken. Mittlerweile gehören der DAFA 63 deutsche Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landesforschungsinstitute an. In so genannten Fachforen fassen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihr gemeinsames Bearbeitungsinteresse in übergeordneten Fragestellungen und aktuelle Herausforderungen für den Agrar- und Ernährungsbereich zusammen. Daraus wurden und werden Forschungsbedarfe formuliert. Über die Fachforen werden „bottom-up“, aus den Einrichtungen heraus, Forschungsstrategien für komplexere Fragestellungen erarbeitet und an die fachlich zuständigen Ministerien und Projektträger weitergeleitet. Zu folgenden Themen gab es in der Vergangenheit Fachforen: Fachforum Nutztiere, Fachforum Leguminosen, Fachforum Bienen und Landwirtschaft; Fachforum Aquakultur, Fachforum Grünland, Fachforum Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Plattform DE 2103 Landwirtschaft im Klimawandel, Strategisches Forum. Auf nationaler Ebene gestalten sich ein engerer forschungsstrategischer Austausch zwischen dem Bund und den Ländern schwierig, da die Hochschulen in ihren Forschungsschwerpunkten autonom sind. Um die Forschungsaktivitäten zu bündeln, schaffen Kooperationen zwischen den Einrichtungen der Ressortforschung des Bundes und der Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen der Länder gute Vernetzungsmöglichkeiten. Um weitere Synergieeffekte zu erzielen, werden Bund und Länder in geeigneten Fällen Kooperationsverträge abschließen. Die Arbeit der DAFA und ihr Netzwerk bietet dafür bereits eine gute Basis. Ein weiteres Instrument, um den Wissensaustausch zu organisieren und zu stärken, sind die regelmäßigen Bund-Länderrunden zwischen den Forschungsreferentinnen und –Referenten der Länder mit dem Forschungsreferat des BMEL. Vom BMEL organisierte Innovationsveranstaltungen wie die „Innovationstage“ werden künftig noch stärker genutzt, um Synergien zwischen den Fördertiteln des BMEL zu schaffen. Auf europäischer Ebene erfolgt eine enge und gut koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Jedoch ist die Abstimmung zwischen den Forschungsaktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene noch verbesserungsfähig. Mit der europäischen Joint Programming Initiative on Agriculture, Food Security and Climate Change (FACCE-JPI) wurde ein Instrument geschaffen, um die Forschungsaktivitäten auf europäischer Ebene zu koordinieren. Die auslaufenden ERA-NETs (CORE- Organic, ERA-GAS, ICT-AGRI-FOOD, SusAn, SusCrop, SUSFOOD etc.), in denen für die deutsche Agrarwirtschaft relevante Forschung betrieben wurde und in denen sich AKIS Akteure thematisch vernetzt haben, sollen in die Europäischen Partnerschaften integriert werden (z.B. in der Partnerschaft Agrarökologie). Die Partnerschaft ist so angelegt, dass es Vernetzungsaktivitäten mit AKIS-Akteuren und auch EIP-OGs geben wird. Neben der inhaltlichen Abstimmung der Forschungsaktivitäten auf den verschiedenen Ebenen ist auch die horizontale Integration, das heißt die Implementierung von Ergebnissen der Forschung in die Praxis, von großer Bedeutung. Das BMEL adressiert die horizontale Integration von Forschungsergebnissen, indem es in seinem Innovationsprogramm eine Begleitforschung obligatorisch einfügt. Diese Begleitforschung unterstützt die Forschungsprojekte aus Forschungsbekanntmachungen, vernetzt die Projekte, analysiert den wissenschaftlichen Fortschritt, ermittelt Forschungslücken und prüft, welche Forschungsprojekte praxisnahe Ergebnisse erzielt haben. Anschließend werden auf verschiedenen Kommunikationswegen die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Praxis, dem Beratungswesen und der Politik zur Verfügung gestellt. Trotz dieses erfolgversprechenden Ansatzes sind Verbesserungen notwendig und möglich. Auch das landwirtschaftliche Versuchswesen leistet im AKIS einen bedeutenden Beitrag zum Wissenstransfer zwischen Akteuren aus Agrarforschung, Bildung, Beratungswesen und Praxis. Sowohl nicht- bzw. halbstaatliche Einrichtungen, wie z.B. Beratungsringe oder Landwirtschaftskammern, als auch staatliche Stellen, wie z.B. Landesanstalten oder -betriebe, tragen mit einem breit aufgestellten Versuchswesen Innovationen in die Praxis. Ein Beispiel sind hier Versuchsfeldbegehungen, Demonstrationsbetriebsnetzwerke oder auch die Vermittlung von Referentinnen und Referenten aus dem Versuchswesen zu Fachveranstaltungen mit Praxisakteuren (z. B Beratungskräften) oder auch für Fortbildungen. Speziell durch das landwirtschaftliche Versuchswesen werden neueste Forschungsergebnisse und Innovationen unter praxisnahen Bedingungen geprüft, getestet und weiterentwickelt. Oft werden die Ergebnisse der Praxis demonstriert, was den horizontalen Austausch von landwirtschaftlichen Innovationen auf Praxisebene stärkt. Zur Sicherstellung der entsprechenden bundesweiten Verbreitung sind z.B. Landesanstalten Partner in bundesweiten Demonstrationsnetzwerken. Dies soll auch weiterhin, u.a. durch die Ausschreibung von Modell- und Demonstrationsvorhaben oder durch Interventionen, gefördert werden (siehe Sektion 5, EL0802). b) Landwirtschaftliche Bildung Die landwirtschaftliche Bildung in Deutschland ruht im Wesentlichen auf vier Säulen. Dies sind: • berufliche Aus- und Fortbildung, • fachschulische und sonstige Weiterbildung, • akademische Bildung sowie DE 2104 • berufliche Weiterbildung und Informationsmaßnahmen. Berufliche Aus- und Fortbildung Die Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das BMEL ist nach dem BBiG zuständiges Fachministerium für den Erlass der rechtlichen Regelungen für die bundeseinheitliche Aus- und Fortbildung in den landwirtschaftlichen Berufen. Die Überwachung und Beratung der beruflichen Aus- und Fortbildung obliegt den zuständigen Stellen (Behörden) in den Ländern In Deutschland sichert die berufliche Ausbildung in Betrieben den Fachkräftenachwuchs für den Agrarbereich. Aktuell befinden sich ca. 33.500 Jugendliche in einer Ausbildung in den 14 sogenannten „Grünen Berufen“. Diese Ausbildung erfolgt im dualen System mit den Partnern Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Die berufliche Fortbildung umfasst z.B. auch die Meisterqualifikation im Agrarbereich mit ca. 1.700 Absolventinnen und Absolventen im Jahr 2019. Fachschulische und sonstige Weiterbildung Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für diesen Bereich bei den Ländern. Die berufliche Weiterbildung an Fachschulen hat für die Sicherung des Nachwuchses an Fach- und Führungskräften im Agrarbereich eine ähnlich große Bedeutung wie die sonstigen beruflichen Angebote an Weiterbildung, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit lebenslangen Lernens. Akademische Bildung Für den Bereich der Hochschulen liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. In Deutschland hat sich die Zahl von Studierenden im Bereich der Agrarwirtschaft erhöht. Laut den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes zu Studierenden an Hochschulen für das Sommersemester 2020 waren 57.517 Studierende der Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften sowie Veterinärmedizin an deutschen Hochschulen immatrikuliert, mit einem Anteil von rund 60% Studentinnen (Quelle: Bildungsserver Agrar). Berufliche Weiterbildung und Informationsmaßnahmen Die Zuständigkeit für die Durchführung der Aus- und Weiterbildung liegt grundsätzlich bei den Ländern. Die Koordination auf Landesebene erfolgt in jeweils länderspezifischen Gremien (z.B. Berufsbildungsausschüssen u. ä.). Die Integration bzw. der Wissenstransfer aus der Forschung in die Bildung erfolgt auf Landesebene. Die Koordination auf Bundesebene erfolgt für die berufliche Aus- und Fortbildung im Rahmen von Ressortabstimmungen, der Arbeit von Bund-Länder-Gremien und des Arbeitskreises der zuständigen Stellen. Ein wesentlicher Akzent wird auch durch die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auf Bundesebene, aber auch auf Länderebene gesetzt. Entsprechend den dadurch ermittelten Bedarfen wird ggf. das Bundesrecht zur beruflichen Aus- und Fortbildung angepasst, oder es werden Erkenntnislücken durch Studien und Forschung bzw. Modellvorhaben gefüllt. Die Länder aber auch der Berufsstand verfügen über ein gutes Netz von Weiterbildungsträgern und -einrichtungen, die in der beruflichen Weiterbildung tätig sind. c) Beratungswesen Dieses formale System wird durch ein umfangreiches System der beruflichen Weiterbildung ergänzt, welches die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der beruflichen Kompetenzen sicherstellen soll. Ziel dieses Systems ist die Wahrnehmung lebenslangen Lernens. Die Zuständigkeit für die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe liegt bei den Ländern. Diese steuern und koordinieren die Beratung jeweils in ihren Ländern. Weitere Ausführungen zu den landwirtschaftlichen Beratungsdiensten in Deutschland sind unter Punkt 8.3 zu finden. d) Integration von Forschung, Bildung und Beratungswesen auf Bundesebene im Rahmen von AKIS während der Förderperiode 2023-2027 Die KOM hat den Bedarf für Wissenstransfer und Beratung bereits frühzeitig erkannt und Strukturen geschaffen, um Wissen aus der Agrarforschung oder dem Versuchswesen für die Agrarwirtschaft DE 2105 verfügbar zu machen. Hierzu gehören die Strategische Arbeitsgruppe „AKIS“ im Rahmen des Ständigen Ausschusses für Agrarforschung und die „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“. Das gesamte neue Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ ist schwerpunktmäßig auf praxisnahe Forschung ausgelegt, und insbesondere im Agrarbereich legt die KOM mit der Partnerschaft „Accelerating farming systems transition: agroecology living labs and research infrastructures“ einen deutlichen Fokus auf den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis sowie das gemeinsame Experimentieren und Lernen. Das deutsche AKIS soll hierzu einen Beitrag leisten. Im Rahmen von AKIS sollte in der neuen Förderperiode folgendes erreicht werden: • Verbesserung und Verstetigung der Forschungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern; • Gute Abstimmung der AKIS-Akteure auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene; • Verbesserung (und Verstetigung) des Transfers von Wissen aus den Forschungsergebnissen in die Praxis; Einbindung der Landwirtschaft als Impulsgeber für die Forschungsbedarfe • Verbesserung der Ausrichtung der Agrarforschung durch engere Rückkopplung mit anderen AKIS-Akteuren und der landwirtschaftlichen Praxis auf nationaler Ebene; • Stärkung von nicht- und halbstaatlichen Beratungsanbietern durch Neufassung und Konkretisierung zur Vereinfachung von verwaltungstechnisch umzusetzenden Regelungen. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich: Die in den Ländern vorhandenen Kommunikationskanäle und Vernetzungsstrukturen sind mit der Forschung zu verknüpfen. Wegen der Komplexität der Aufgabe und der umfassenden Zuständigkeit der Länder müssen diese Strukturen gemeinsam weiterentwickelt oder vorhandene so genutzt werden. Ergänzend zu den notwendigen Schritten zur Optimierung des AKIS bietet die Digitalisierung erhebliche Potenziale, um effizient und ressourcenschonend Wissen und Informationen an landwirtschaftliche Unternehmen weiterzugeben und Wissen auszutauschen (z.B. durch digitale Experimentierfelder, Online- Beratung oder Blended Counseling für Landwirtinnen und Landwirte, Blended Learning für Fachschülerinnen und –schüler). Neben dem generierten Wissen bilden in einer digitalisierten Landwirtschaft Daten die Grundlage für Entscheidungshilfen (s. hierzu sogleich Ziff. 8.1.5.) Das für das Innovationsprogramm des BMEL eingeführte Konzept der Begleitforschung sollte flächendeckend für alle Forschungsbekanntmachungen eingeführt werden. So sollten Forschungsprojekte auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene nach thematischen Schwerpunkten gruppiert werden. Aufgrund der gruppierten Projekte können Forschungsfortschritte und praxisnahe Ergebnisse analysiert und für zielgruppenspezifische Medien aufbereitet werden, z.B. in Form von einheitlich aufgebauten Projektblättern, Filmen, Podcasts, Social Media Beiträgen und Printmedien. Anschließend sind bestehende Kommunikationskanäle (z.B. Bildungsserver Agrar) zu nutzen und ggf. weiter auszubauen. Eine AKIS-Kommunikationsstrategie wird entwickelt, um dieses gewonnene Wissen effizient und nutzerorientiert an die Praxis weiter zu vermitteln. Das Netzwerk Fokus Tierwohl ist ein erfolgreiches Modell für ein thematisch koordinierendes Netzwerk mit einer engen Zusammenarbeit zwischen Agrarforschung, Beratung und landwirtschaftlicher Praxis. In ähnlicher Weise sollen weitere (u.a. bestehende) Netzwerke nach dem Vorbild des Netzwerk Tierwohl ausgebaut und miteinander verknüpft werden (z.B. zum Thema Ökolandbau, Anpassung an Auswirkungen der Klimakrise). Im Rahmen der Agroecology Living Labs Partnerschaft soll ein Betriebsnetzwerk etabliert werden und als Forschungsinfrastruktur dienen, um die Praxistauglichkeit von Forschungsergebnissen, u.a. zur Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie und der Biodiversitätsstrategie, zu testen und diese in einem Ko-Kreationsprozessmit AKIS-Akteuren weiterzuentwickeln. Diese Living Labs haben zusätzlich die Aufgabe, Landwirtschaft, Beratung, Bildung und Interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Prozess des Testens von neuen Ansätzen einzubeziehen und so tragfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Hierbei ist der Multi-Akteursansatz und die Verwendung partizipativer Methoden zur optimalen Einbeziehung der Stakeholder im Sinne des strategischen AKIS-Ansatzes wichtig. Des Weiteren werden die beiden Wissensplattformen „Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL)“ und „Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)“, die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelt sind und vom BMEL finanziert werden, kontinuierlich weiter als umfassende Informationsbasis für Praxis, Bildung und Beratung ausgebaut. Z.B. bietet das BZL eine DE 2106 Fachzeitschrift für Beratungskräfte an, in der u.a. Forschungsthemen zielgruppenspezifisch aufbereitet werden (https://www.bildungsserveragrar.de/fachzeitschrift/). Diese bietet auch Informationen und Erfahrungsberichte zur methodischen Beratungsansätzen. Daneben gibt es Newsletter für Landwirtinnen und Landwirte, aufbereitetes Lehrmaterial u.v.m. Im Ernährungsbereich bietet das BZfE verschiedenen Medien zu gesunder Ernährung, Ernährungsbildung und Ernährung&Klima an. e)Zusammenspiel des strategischen Ansatzes von AKIS mit anderen relevanten Instrumenten/Maßnahmen außerhalb der Reichweite des GAP-Strategieplans Im internationalen und europäischen Kontext beteiligt sich das BMEL gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten sowie ausgewählten Drittländern an der Förderung anwendungsorientierter Forschungsvorhaben. Wesentliche Ziele sind, durch Kooperationsprojekte zur Entwicklung der Agrarforschung grenzüberschreitend beizutragen und langfristige, strategische Partnerschaften sowie internationale und europäische Forschungsnetzwerke aufzubauen. Das BMEL beteiligt sich im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit z.B. derzeit an 15 EU-Initiativen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Neben themenspezifischen Projekten fördert das BMEL verstärkt transnationale Forschungsprojekte zu strategischen Querschnittsthemen. Die Ergebnisse und das Wissen werden seitens der verschiedenen Partner gezielt bspw. über Veranstaltungen in die wissenschaftliche Gemeinschaft und Öffentlichkeit transferiert. Um das historisch gewachsene und sich stetig weiterentwickelnde nationale AKIS sowie die Modernisierung des landwirtschaftlichen Sektors zu unterstützen, stehen somit den AKIS-Akteuren in Deutschland verschiedene weitere Förderprogramme im Bereich der Innovationen und des Wissenstransfers außerhalb der GAP zur Verfügung: • auf EU-Ebene (z.B. Horizont Europa und weitere Programme wie ERDF, ERASMUS+, ESF+), • auf Bundesebene (z.B. Programm zur Innovationsförderung des BMEL, Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) und • auf Länderebene (z.B. durch länderspezifische Förderprogramme). Zwischen den Programmen/Instrumenten lassen sich Komplementaritäten bzw. Synergien nutzen. Die AKIS Koordinierungsstelle wird unterstützen, diese Synergien auf Bundesebene zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Zum Beispiel sieht die Europäische Partnerschaft „Accelerating farming systems transition: agroecology living labs and research infrastructures”, bei der Deutschland Mitglied sein wird, eine enge Vernetzung mit AKIS-Akteuren vor. Die Partnerschaft will u.a. zur Umsetzung der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" und der "Biodiversitätsstrategie" in einem Ko- Kreationsprozess mit AKIS-Akteuren beitragen. 8.3 Beschreibung der Organisation aller landwirtschaftlichen Betriebsberater entsprechend den Anforderungen gemäß Artikel 15 Absätze 2, 3 und 4 Beteiligung privater und staatlich organisierter Beratung In Deutschland ist die Umsetzung von Beratung Aufgabe der Länder. Es ist den Ländern freigestellt, die Beratung im Rahmen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Einrichtungen zu organisieren. Abgedeckt werden die Beratungsangebote somit durch eine große Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen. In Abhängigkeit vom Beratungsthema kann das auch innerhalb eines Bundeslandes teilweise deutlich variieren. Entsprechend vielfältig sind die Beratungsstrukturen. Ein Großteil der Länder bietet eine öffentlich-rechtliche Beratung an. Nur wenige Länder organisieren das Beratungsangebot ausschließlich privatwirtschaftlich, z.B. Thüringen und Sachsen-Anhalt. Abgedeckt werden die Beratungsangebote dabei über private Beratungsanbieter. Mischformen sind möglich und üblich, insbesondere in Bundesländern mit öffentlich/rechtlicher Beratung gibt es häufig zudem auch privatwirtschaftliche Beratung, z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Saarland. Ergänzend zu den geförderten oder staatlichen Beratungsangeboten gibt es privatrechtliche Beratungsstrukturen in den Ländern, die oft auch gezielt von den Ländern in das System für die Beratung der landwirtschaftlichen Unternehmen einbezogen werden. Beispielsweise bietet Bayern eine DE 2107 Verbundberatung an - eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Bratungsanbietern mit staatlichen Beratungsstrukturen auf Basis des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes. Auch andere Länder wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen kooperieren mit privatrechtlichen Beratungsanbietern, wie den Landwirtschaftskammern, die hauptsächlich kostenpflichtige, teilweise aber auch kostenfreie Beratungsdienstleistungen zu bestimmten Themen anbieten. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen weisen eine überwiegend privatrechtliche Beratungsstruktur auf - mit Ausnahme des Bereichs der sozioökonomischen Beratung von Betrieben in Schwierigkeiten. Hessen beispielsweise bietet über den Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) als nachgeordnete Dienststelle des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine flächendeckende Offizialberatung mit gebührenfreier Grundberatung und weiteren gebührenpflichtigen Spezialberatungsangeboten an. Eine für landwirtschaftliche Unternehmen ausschließlich kostenfreie, sämtliche landwirtschaftliche Themen umfassende und flächendeckende „Offizialberatung“ (Beratung im öffentlichen Interesse bzw. im staatlichen Auftrag) durch Ministerien und nachgelagerte Behörden wie Landwirtschaftskammern gibt es nicht mehr in jedem Bundesland. Die Beratungslandschaft ist pluralistischer geworden (Knierim, A.; Thomas, A.; Schmitt, S. (2017): Agrarberatung im Wandel. In: B&B Agrar 4-2017). Die geänderten Anforderungen in der Landwirtschaft sowie die knapper gewordenen Haushaltsmittel sowie Verwaltungsreformen haben zu Umstrukturierungen und Anpassungen bei den landwirtschaftlichen Beratungssystemen der Länder geführt. In allen Bundesländern erfüllt das Gesamtangebot und die Organisation der Beratungsleistungen die Anforderungen des Artikel 15 GAP-SP-VO. Die verpflichtenden Beratungsthemen werden umgesetzt und durch das Beratungsangebot abgedeckt. Abgedeckt werden die Beratungsangebote durch eine große Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen. Das land- und forstwirtschaftliche Beratungswesen wird in Deutschland im Wesentlichen getragen durch: • Staatliche Beratungseinrichtungen (in einigen Ländern), • Landwirtschaftskammern (in einigen Ländern), • Landwirtschaftliche Beratungsringe in Form eingetragener Vereine, • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, • Private Beratungsanbieter, • Verbandsberatung durch Berufsverbände, • Beratung durch Genossenschaften, Erzeuger- und Kontrollringe, • Beratung von Familien durch kirchliche Einrichtungen. Die Rolle von Beratungsanbietern soll in der neuen Förderperiode 2023-2027, beispielsweise durch die Einbindung in Operationelle Gruppen (OGs) einer EIP-AGRI oder als Multiplikatoren für den Wissens- und Praxistransfer weiter gefördert werden. Finanzierungsmodalitäten der unterschiedlichen Beratungsdienstleistungen So vielfältig wie die Beratungsstrukturen sind auch die Finanzierungsmodalitäten. Fast alle Länder nutzen eine Kombination aus mehreren Finanzierungsquellen. Die Mehrzahl der Bundesländer nutzt für die Finanzierung von Beratungsleistungen Mittel aus dem ELER; jedoch nicht in ausschließlicher Form. Auch außerhalb des Strategieplans erfolgt eine Finanzierung. In den Ländern bestehen neben den geförderten Angeboten des Beratungswesens, beispielsweise aus ELER-Mitteln, auch vollständig kostenpflichtige Beratungsangebote für die landwirtschaftlichen Betriebe. Im Saarland und in Sachsen-Anhalt werden Beratungsleistungen nicht über den ELER, dafür jedoch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und mit Landesmitteln finanziert, im Saarland auch ergänzt durch z.B. private Eigenmittel oder Mitgliedsbeiträge. Auch ohne ELER-Mittel, dafür ausschließlich mit Landesmitteln fördert Hessen. In Bayern, und Sachsen wird die mit Landesmitteln geförderte Beratung ergänzend zum Teil durch Mitgliedsbeiträge finanziert. DE 2108 Qualifizierung der Beratungsanbieter Die öffentlichen oder privaten Beratungsanbieter und Beratungskräfte bedürfen im Fall einer Finanzierung über den ELER einer Auswahl bzw. einer Zulassung durch die von den Ländern benannten zuständigen Stellen. Die Interventionsbeschreibung EL-0801-01 legt als spezifische Fördervoraussetzung fest, dass die Anbieter von Beratungsleistungen und der weitergehenden Qualifizierung für Beratungskräfte die erforderliche Kompetenz und Erfahrung aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen müssen. Dies wird im Rahmen der Vergabe der Leistung (Eignungs- und Zuschlagskriterien) bzw. der Zulassung überprüft. Beratungsanbieter und Beratungskräfte sind zu einer gewissenhaften sowie unabhängigen Beratung verpflichtet, die frei von Interessen Dritter erfolgt. Ungeachtet dessen, ob die Beratungsleistung in einer öffentlichen Auftragsvergabe oder in einem Auswahlverfahren erfolgt. Insbesondere darf im Zusammenhang mit einer Beratung keine direkte oder indirekte Werbe-, Verkaufs- oder Vermittlertätigkeit für Waren oder unternehmensbezogene Dienstleistungen vorgenommen und keine Rechtsberatung durchgeführt werden. Eine konkrete Produktwerbung ist ausdrücklich untersagt. Ferner hat der Beratungsanbieter eine Trennung von Beratung und Kontrolle sicherzustellen. Die Zulassungsstellen der Länder, die Beratung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) fördern, führen regelmäßig eine Liste der in ihrem Zuständigkeitsbereich anerkannten Beratungsanbieter und Beratungskräfte. Diese erklären ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der Liste. Die Zulassung als Beratungsanbieter/ Beratungskraft ist von der zuständigen Stelle zu versagen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Beratungskraft nicht die notwendige fachliche Qualifikation oder die erforderliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit besitzt. Diese Anforderungen gelten auch bei einer ELER-Kofinanzierung. Die Länder bieten ein breites Bildungsangebot für die Beratungskräfte an. Dies kann, wie bei Teilen der Beratungsleistungen, innerhalb oder außerhalb des GAP-Strategieplans erfolgen. Im Saarland beispielsweise nehmen die Beratungskräfte in eigener Verantwortung landes- und bundesweite Angebote in der fachlichen Fort- und Weiterbildung sowie in methodischen Fragen in Anspruch. So führen z.B. in Sachsen-Anhalt das Beraterseminar der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau jährlich zwei fest terminierte Veranstaltungen mit aktuellen beratungsrelevanten Inhalten durch. Zusätzlich werden weitere Fortbildungen mit fachspezifischen Themen für die Berater und Beraterinnen angeboten. In Hessen erfolgt die Fort- und Weiterbildung in Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz durch Besuch interner und externer Angebote. Institutionen für die Qualifizierung sind unter anderem das Bildungsseminar Rauischholzhausen des LLH (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen) sowie die zentrale Fortbildung der hessischen Landesverwaltung. Fachliche Qualifizierung erfolgt zudem durch den Besuch landes- und bundesweiter Fortbildungs- und Fachveranstaltungen sowie über verschiedene Medien. Darüber hinaus werden in Hessen auch längerfristige Fortbildungen im Rahmen der verwaltungsübergreifenden Personalqualifikation (VPQ Agrar) angeboten. Dazu zählen auch die Seminare im Rahmen der CECRA (Certificate for European Consultans in Rural Areas) Ausbildung der IALB (Internationale Akademie land- und hauswirtschaftlicher Beraterinnen und Berater) und ermöglichen den Erwerb einer internationalen Qualifikation nach CECRA. Seminare im Rahmen der CECRA Ausbildung werden auch in anderen Bundesländern und in anderen Mitgliedsstaaten (z.B. Österreich, Irland, Lettland, Slowenien) angeboten. In Baden-Württemberg wird im Rahmen der Zulassung der Beratungskräfte die Qualifizierung geprüft und es besteht eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Die Qualifizierung wird über landwirtschaftliche Landesanstalten in Baden-Württemberg, aber auch andere Anbieter (z.B. bundesweite Angebote) geleistet. Auch Thüringen steuert die Qualifizierung über die ELER-Beratungsförderung im Rahmen von regelmäßigen Ausschreibungen. Darüber hinaus nehmen die Berater natürlich auch an Weiterbildungen außerhalb der ELER-Förderung teil. Regelmäßige (Pflicht)Fortbildungen zu den verpflichtenden Beratungsthemen gibt es auch in Rheinland- Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Die Fortbildungen erfolgen durch das Land, in Mecklenburg- Vorpommern ergänzt durch private Angebote und in Rheinland-Pfalz durch regelmäßige Fortbildungsangebote durch Arbeitgeber und ein eigenes Versuchswesen und anwendungsorientierte Forschung. DE 2109 In Niedersachsen erfolgt die Qualifizierung der Berater und Beraterinnen hauptsächlich über die Landwirtschaftskammer. Auch die Landwirtschaftskammer in Schleswig-Holstein hält ein umfassendes Fort-und Weiterbildungsprogramm bereit. Beratungsanbieter, die allein mit Landesmitteln im Rahmen eigener Beratungsprogramme der Länder gefördert werden, unterliegen entsprechend den jeweiligen Landesbestimmungen. 8.4 Beschreibung der Art und Weise, wie Innovationsförderung gemäß Artikel 114 Buchstabe a Ziffer ii geleistet wird Die Maßnahme der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI), wird seit der Förderperiode 2014-2020 in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) umgesetzt. Ziel der EIP-AGRI ist die Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß Art. 127 der GAP-SP-VO. Wegen der erfolgreichen Umsetzung und der Bedeutung für den Austausch und Ergebnistransfer auf Bundesebene und europaweit wird die Maßnahme auch in der Förderperiode 2023- 2027 mit der Bezeichnung „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ fortgesetzt (siehe Kapitel 5, Intervention EIP-AGRI EL0702). Künftig soll verstärkt auf eine Komplementarität bzw. die Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Förderinstrumenten geachtet werden. Bereits jetzt ist es möglich, Projekten, die im Rahmen der EIP-AGRI gefördert worden, eine Anschlussförderung aus der Deutschen Innovationspartnerschaft (DIP) zu ermöglichen. Die DIP hat es sich zum Ziel gesetzt, die Marktreife von Technologien, Verfahren, Dienstleistungen etc. durch spezifische Förderung von F&E-Projekten zu erlangen und so die Innovationskraft der deutschen Landwirtschaft im Sinne der 10 Ziele der neuen GAP zu steigern. Im Rahmen von EIP-AGRI arbeiten Personen, Unternehmen und Einrichtungen gemeinsam in Operationellen Gruppen (OGs) an einem Innovationsprojekt. Diese suchen nach innovativen Lösungsansätzen für praxisorientierte Fragestellungen oder setzen innovative Ideen um. OGs sind das zentrale Instrument der EIP-AGRI. Sie werden in den Ländern in Planung, Umsetzung und Abwicklung von Projekten unterstützt. Zudem wird die Vernetzung der Gruppen regional und überregional gefördert. Organisation, Umsetzung und Umfang dieser Angebote variieren in den Ländern. Sie erfolgen beispielsweise über Innovationsdienstleister (IDLs), aber auch über andere Strukturen. Die IDLs der Länder (engl. Innovation Broker) arbeiten an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Praxis/Beratungswesen und Forschung. Ihre Funktionen im Sinne eines „one-stop-shop“ für Innovationen sind, z.B. die Bereitstellung eines Innovationsbüros, das einerseits bestehende OGs und neue Antragsteller in der Planung, Umsetzung und Abwicklung von Projektideen berät, andererseits bei der Vernetzung der Gruppen untereinander und mit OGs aus anderen Bundesländern und Mitgliedsstaaten der EU unterstützt. Allerdings ist die Einrichtung von IDLs in der Verantwortung der Länder und demnach unterschiedlich stark ausgeprägt. Nicht alle Bundesländer haben IDLs. Länder ohne durch den ELER geförderte IDLs berufen sich auf jeweils bundesland-spezifische Innovationsförderung. Die Länder haben eigene auf die spezifische Situation im Bundesland zugeschnittene Förderinstrumente. Die EIP-AGRI unterstützt das AKIS, indem es praxisorientierte Bottom-up Strategien und Instrumente, wie den OGs mit Partnern aus Praxis Wissenschaft und Beratungswesen miteinander verknüpft, um den Innovationstransfer zu beschleunigen. Es gibt auf Bundes- und Länderebene vielfältige Vernetzungsveranstaltungen, bei denen sich Partnern außerhalb der Wissenschaft die Möglichkeit bietet neue Kooperationen zu schließen, z.B. Feldtage, Vernetzungsveranstaltungen der DVS, Beratertage, Konferenzen. Forschende sind in Deutschland auch bei national geförderten Projekten mehr und mehr angehalten, Akteure aus der Praxis zu beteiligen. Kontakte zur Netzwerkstelle NKS Bioökonomie und Umwelt (Horizon Europe) werden ausgebaut. Ein weiteres Element ist die Vernetzung von Innovationsakteuren und –projekten durch das nationale GAP-Netzwerk. Ziel war und ist es, die Arbeit der IDLs zu stärken, die OGs anlassbezogen in Austausch zu bringen, den Ergebnistransfer auf Bundes- und EU- Ebene zu unterstützen und so eine schnelle und breitere Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis zu ermöglichen. Zudem wird EIP-AGRI durch ein europaweites Netzwerk mit einer Service-Stelle bei der KOM begleitet. Im Rahmen seiner Aufgaben trägt das nationale GAP-Netzwerk weiter zu deren Aktivitäten bei. Gerade das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure des ländlichen Raumes und der starke DE 2110 Praxisbezug hat sich als besonders wichtiges Element der EIP-AGRI erwiesen. Der bisher verwendete abstrakte und weitgefasste Innovationsbegriff, der beispielsweise sowohl Produkt- als auch Prozessinnovationen umfassen kann, hat sich bewährt und soll fortgeführt werden. Das BMEL wird im Rahmen seiner Koordinierungsrolle die Länder auf die erweiterten thematischen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der EIP AGRI informieren und für eine breite Anwendung, auch über landwirtschaftliche Produktivität hinaus, sensibilisieren. Durch Innovation sollen Produkte und Prozesse optimiert oder neu entwickelt werden, um eine ressourcenschonendere und klimafreundliche aber trotzdem wirtschaftliche Landwirtschaft zu ermöglichen. Der Ergebnistransfer aus den EIP-Projekten heraus, erfolgt über verschiedene Wege: 1) Über Angebote und Aktivitäten auf Länderebene. 2) Durch Maßnahmen des EIP-Netzwerkes, maßgeblich getragen durch die kontinuierliche Zusammenarbeit der IDLs der Länder mit der DVS. Hierzu gehören z.B. bundeslandübergreifende Workshops oder die Beteiligung an Messen und Ausstellungen wie bspw. den DLG-Feldtagen, der Grünen Woche und der „innovate!“, einer der führenden Veranstaltungen für Startups und Innovationen in Deutschland. Medien für den Transfer sind Filme, Praxisblätter, Publikationen in Fachmedien sowie die nationale EIP-Datenbank. Auch der transnationale Ergebnistransfer erfolgt überwiegend über diesen Weg. 3) Aus der OG heraus (solange sie besteht), z.B. durch Maßnahmen, die die OG selbst durchführt (wie Tag des Offenen Hofes oder Workshops und Vorträge) sowie durch die Aktivität der Mitglieder der OG in ihren jeweiligen Netzwerken (Berater oder Landwirte selbst wirken als Multiplikatoren). Unterstützungs- und Vernetzungsangebote an die OGs innerhalb der Länder • Die Unterstützungs- und Vernetzungsangebote an die OGs in den Ländern sind in Organisation und in Umfang sehr unterschiedlich organisiert, auch der Umfang variiert. Die Angebote reichen von Workshops zur Suche nach Projektpartnern oder zur Gründung von OGs, über thematischen Workshops zu Projektinhalten bis zu Veranstaltungen zum Ergebnistransfer aus den Projekten. Aber auch Workshops zur Antragsstellung und Verwaltung der OG werden in den Ländern angeboten. Die Formate sind offen für die Beratung (gemäß Art. 15 Abs. 4e) GAP-SP-VO). Es werden z.B. zu Workshops externe Expertinnen und Experten eingeladen, zu Themen wie Arbeiten und Führen von Teams, Moderation und Kommunikation. Thematische Workshops werden auch organisiert, z.B. haben die IDLs in Brandenburg Workshops zum Erfahrungsaustausch von OGs (jährlich) sowie Fachaustausche zwischen Wissenschaft und Praxis zur „Milchviehhaltung“ und „Bodenfruchtbarkeit“ durchgeführt. Bundesweite Vernetzungsangebote • Bisher fanden nach Bedarf zweimal jährlich Treffen der Innovationsdienstleister mit der DVS statt. Zu diesen so genannten IDL-Workshops werden auch Akteure aus anderen Netzwerken regelmäßig eingeladen, ebenso Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, die zur Ergebnisverbreitung beitragen können. • Einmal im Jahr findet ein bundesweiter Workshop für OGs und IDLs statt. Hier nehmen auch EIP- Akteure aus anderen Mitgliedsstaaten teil und stellen ihre Projekte vor. Ergänzt werden diese Treffen durch zusätzliche kurze (Online-)Workshops und Schulungen. • Drei bis vier thematische Workshops finden jährlich für OGs statt. Die Themen dafür werden von den OGs selbst gesetzt. Akteure aus anderen Initiativen (DIP, Horizon2020 oder aus existierenden thematischen Netzwerken) werden hinzugezogen, um einen förderprogrammübergreifenden Austausch zu ermöglichen. • Transnationale Exkursionen in Nachbarländer zu OGs und Partner-Vernetzungsstellen. Teilnehmende sind hier OGs, IDLs, Beraterinnen und Berater sowie Verwaltungsbehörden. Die DVS dient auf Bundesebene als Austauschplattform für weitere Bundesnetzwerke aus dem Wissenschafts-, und Beratungskontext. Auf diesen bewährten Erfahrungen, Methoden, Formaten und etablierten Strukturen soll in der neuen Förderperiode aufgebaut werden, um die Vernetzung und den DE 2111 Wissensaustausch zwischen den AKIS-Akteuren zu stärken, und somit die Innovationsfähigkeit des Agrarsektors und der ländlichen Räume zu erhöhen. Das GAP-Netz soll Pläne und Ergebnisse der OGs verbreiten und den Transfer in die Praxis fördern. Gleichzeitig sind Verbindungen zu anderen von der Europäischen Union finanzierten Strategien oder Netzen herzustellen. Nach aktuellem Stand wird in der kommenden Förderperiode die finanzielle Ausstattung der EIP-AGRI in etwa der Hälfte der Bundesländer gestärkt. Dadurch wächst der Vernetzungsaufwand. Drei bis vier zusätzliche Arbeitskräfte werden eingestellt. Das Budget der DVS wird in der Förderperiode 2023-2027 um 25 % ansteigen, von 10 Millionen Euro auf 12,5 Mllionen Euro. Über die bisherigen Angebote der DVS hinaus – beispielsweise der Vernetzung der Innovationsdienstleister - werden künftig zusätzliche Aktivitäten der DVS stattfinden: • Es wird die Organisation eines themenübergreifenden Austausches zwischen deutschen OGs angeboten, z.B. über thematische Workshops. Der Ergebnistransfer auf die EU-Ebene und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, z.B. aus Horizon Europe, ist Pflicht. • Über den Multi-Actor-Approach sollen praxisnahe Ansätze aus EIP-AGRI stärker Einzug in Horizon Europe halten. Die DVS wird hier an der Schnittstelle auch zu nationalen Begleiteinrichtungen arbeiten. Die DVS arbeitet mit der Nationalen Kontaktstelle (NKS Bioökonomie und Umwelt) zusammen. Z.B. gab es im September 2022 eine Präsentation im Rahmen eines Workshops für die OGs, um Horizon Europe bei diesen AKIS-Akteuren bekannter zu machen. Weitere Veranstaltungen sind in der Planung (wie z.B. die Ausschreibung für thematische Netzwerke von OGs). Auch IDLs nehmen die NKS in Anspruch. • EIP-AGRI trägt über das GAP-Netz mit innovativen praxisorientierten und übertragbaren EIP- Projektergebnissen und dem Wissenstransfer zwischen Praxis, Beratung, Bildung und Wissenschaft und anderen Innovationsakteuren zum nationalen AKIS bei. • Die wissenschaftliche Gemeinschaft soll intensiver und strukturiert über den Forschungsbedarf in der landwirtschaftlichen Praxis informiert werden. Dieser muss im EIP-Kontext ermittelt werden. Basierend darauf werden Austauschformate mit den relevanten Akteuren entwickelt. • Die Anbahnung und Begleitung transnationaler Zusammenarbeit von OGs verschiedener Mitgliedsstaaten wird ein neues Thema für die Vernetzung. Zu diesem Thema wird auch die Teilnahme an Veranstaltungen von KOM und EIP-Servicepoint erwartet. Ggf. ist die EIP- Datenbank der DVS weiterzuentwickeln. • Gemäß Artikel 77 der GAP-SP-VO können auch verschiedene Formen der Zusammenarbeit gefördert werden. Es zeichnet sich ab, dass in einigen Bundesländern zukünftig OGs im Rahmen von ländlichen Entwicklungsstrategien mit lokalen Aktionsgruppen im Rahmen von LEADER kooperieren werden. Die DVS wird das unterstützen. Des Weiteren soll in der Förderperiode 2023-2027, unterstützt durch die AKIS-Koordinierungsstelle und die AKIS-Bund-Länderrunde, eine Strategie entwickelt sowie Ergebnisse aus Innovationsvorhaben (Europäische, Bundes- und Landesebene) effizient gebündelt und jeweils zielgruppengerecht und zentral zugänglich zur Verfügung gestellt zu werden (siehe Kapitel 8.1). 8.5 Digitalisierungsstrategie (Artikel 114 Buchstabe b) Sowohl die Landwirtschaft als auch die ländlichen Räume stehen aktuell vor besonderen Umbrüchen. Die Digitalisierung leistet in der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, aber auch dazu, den gesellschaftlichen Ansprüchen an eine umwelt- und tiergerechtere Produktion Rechnung zu tragen. Die Entwicklungen in der COVID19-Pandemie haben gezeigt, welchen enormen Schub die Attraktivität der ländlichen Räume als Arbeits- und Lebensraum durch Digitalisierung gewinnt. Diese Entwicklungen gilt es im Interesse einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit mehr Umwelt- und Tierschutz sowie einer nachhaltigen, dezentralen Siedlungsstruktur, attraktiver ländlicher Räume und einer familiengerechteren, umweltfreundlicheren Arbeitswelt auch weiter voranzutreiben. DE 2112 In der SWOT-Analyse wurde herausgestellt, dass wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen teilweise durch mangelnde Versorgung mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie hochleistungsfähigen, digitalen Infrastrukturen (Festnetz-Breitband, Mobilfunk) gefährdet sind. Um die Risiken und Schwächen effektiv anzugehen, Stärken weiter zu fördern und Chancen nutzbar zu machen, wird durch umfassende staatliche Förderinstrumente und sonstige Maßnahmen die Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche vorangetrieben. Dies betrifft sowohl die digitale Infrastruktur als auch digitale Ökosysteme (insbesondere Plattformen) und Anwendungen sowie die digitalen Kompetenzen der Bevölkerung insgesamt und in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen sowie in der Verwaltung und im Bildungswesen. Neben dem Bund sind die Länder, Kommunen, Unternehmen der Agrarwirtschaft und die landwirtschaftlichen Betriebe Akteure in der nationalen Digitalisierungsstrategie. Zusätzlich zu öffentlichen Förderprogrammen treiben diese Akteure die Digitalisierung in der Landwirtschaft durch verschiedenste Aktivitäten voran. 1.Digitale Infrastruktur Das übergeordnete Ziel der Bundesregierung ist bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und mit dem neusten Mobilfunkstandard, überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind, auch in ländlichen Gebieten. Bis 2025 soll die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen auf 50 % erhöht und bis 2026 flächendeckende mobile Sprach- und Datendienste insbesondere auch in ländlichen Räumen sichergestellt werden. Diese Ziele sowie die Maßnahmen zu deren Erreichung werden in der Gigabitstrategie der Bundesregierung beschrieben sein. Zu den Maßnahmen des Bundes zählt die Forführung des Mobilfunkförderprogramms der Bundesregierung für die Erschließung von bis zu 5.000 Mobilfunkstandorten in nicht mit Mobilfunk versorgten bzw. unterversorgten Gebieten mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Hinzu kommen die Förderprogramme der Länder für den Mobilfunk. Mit dem Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Breitbandausbau wird der Ausbau der Glasfasernetze in Gebieten vorangetrieben, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbau durch Unternehmen in absehbarer Zeit keine Wirkung entfalten wird. Im April 2021 wurde die Förderung des Glasfaserausbaus auf Gebiete mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde („Graue Flecken“), in denen kein privatwirtschaftlicher Glasfaserausbau stattfindet, ausgeweitet. Zuvor war die Förderung auf sog. „weiße Flecken“ mit weniger als 30 Mbit/s im Downstream beschränkt. Ab dem Jahr 2023 entfällt die beihilferechtliche Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, so dass grundsätzlich ab Anfang 2023 alle Haushalte, die noch nicht über einen gigabitfähigen Anschluss verfügen im Rahmen der beihilfenrechtlichen Genehmigung des Gigabit-Förderprogramms förderfähig werden könnten. Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich in der Regel mit Förderquoten zwischen 50 und 70 % an den Ausbaukosten und mit bis zu 100 % an den Ausgaben für Beratungs-/Planungsleistungen. Bisher wurden insgesamt rund 8,4 Mrd. Euro Bundesmittel bewilligt und 1,2 Mrd. Euro Bundesmittel ausgezahlt. Flankierend zu den beschriebenen Fördermaßnahmen enthält die Gigabitstrategie weitere Maßnahmen, die den Ausbau der Mobilfunk- und Glasfasernetze vor allem auch in ländlichen Räumen beschleunigen. Dazu zählen u.a.: Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz von alternativen, im Vergleich zum klassischen Tiefbau schnelleren Verlegemethoden (z.B. Trenchverfahren oder oberirdische Verlegung), Einführung eines Gigabit- Grundbuchs zur Bereitstellung von Informationen zu Leitungsnetzen, die Erstellung eines Konzeptes für die Neuvergabe der Mobilfunkfrequenzen aus den Spektren 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz im Jahr 2025 sowie die Festlegung geeigneter Versorgungsauflagen durch die unabhängige Bundesnetzagentur etc. DE 2113 Die flächendeckende Versorgung mit digitaler Infrastruktur ist besonders mit Blick auf die ländlichen Räume und die Land- und Forstwirtschaft relevant. Denn zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Nutzung der Vorteile der Präzisionslandwirtschaft und eines digital unterstützten Schutzes der Wälder vor Bränden und Schädlingen, ist die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Netzes im gesamten ländlichen Raum (auch auf den land- und forstwirtschaftlichen Flächen) notwendig. Das Bundesprogramm für den Breitbandausbau) ist – neben speziellen Landesprogrammen – das Hauptförderinstrument, um die angestrebten Versorgungsziele zu erreichen. Die GAP ergänzt dies für spezielle kleinräumige Maßnahmen, die Lücken in der bestehenden Glasfaserinfrastruktur schließen. Dadurch können besonders in den ländlichen Regionen bestehende Versorgungslücken geschlossen werden. Mit der Förderung im Rahmen der GAP soll insbesondere der Anschluss von landwirtschaftlichen Unternehmen an das Glasfasernetz gefördert werden.. Neben der ELER-Förderung ermöglicht auch die nationale Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eine Förderung des Breitbandausbaus. In den Ländern bestanden bzw. bestehen teilweise zusätzliche Landesprogramme. Im ELER standen in der vergangenen Förderperiode 2014-2022 Mittel für den kleinräumigen Breitbandausbau bereit, die durch rund rd. 97 Millionen Euro (Bundes- und Landesmittel) aus der GAK ergänzt wurden. Auch im Rahmen der SWOT-Analyse wurde die flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitband- und Mobilfunknetze als Grundvoraussetzung für die Digitalisierung in ländlichen Räumen identifiziert (H.3). Somit zahlen die oben beschriebenen Maßnahmen auf SO8 ein. Eine Intervention, die eine Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur ermöglicht, wird auch im neuen GAP- Strategieplan angeboten (EL-0409 „materielle Infrastruktur - Breitbandversorgung, Mobilfunk“). In der Interventionsbeschreibung wird auch die Infrastruktur für den Mobilfunk berücksichtigt, die den Ausbau der Breitbandinfrastruktur ergänzt. Unterschiede in der jeweiligen Länderumsetzung ergeben sich durch die regionale Schwerpunktsetzung und unterschiedliche Ausbausituationen. Bei dem beschriebenen Maßnahmenmix wird darauf geachtet, dass der ländliche Raum nicht vernachlässigt wird und somit kein Gefälle zwischen urbanem und ländlichem Raum entsteht. Unter anderem im Hinblick auf den Ausbau der 5G-Infrastrukturen könnten auch Synergien mit anderen EU-Programmen bestehen. So ist z. B. im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) der Ausbau von 5G- Infrastrukturen entlang grenzüberschreitender Korridore und für soziökonomische Treiber förderfähig. Über die infrastrukturellen Förderprogramme des Bundes und der Länder hinaus treiben einzelne Länder, auch teilweise in Form von private-public Partnerschaften, den Aufbau von resilienten IT-Infrastrukturen voran. Neben bisher gängigen Technologien werden hierbei auch wenig bekannte IT-Systeme berücksichtigt. Bspw. ist hier der Aufbau von lokalen Netzwerken auf Basis von LoRaWAN (Long Range Wide Area Network) zu benennen, die insbesondere in Krisensituationen, wie z.B. im Falle eines Black- outs, eine Minimalkommunikation bzw. einen Minimaldatenaustausch ermöglichen. 2.Digitale Ausstattung, digitale Ökosysteme, digitale Anwendungen Digitale Infrastruktur ist zwar die Grundvoraussetzung für die Digitalisierung aller Lebensbereiche, aber sie bietet nicht die Gewähr dafür, dass diese auch zügig und effektiv erfolgt. Erforderlich sind neben Investitionen in Hardware auch digitale Ökosysteme und Anwendungen, die mit einer Nutzer- bzw. Nutzenorientierung die Digitalisierung tatsächlich ermöglichen. Denn die zunehmende Nutzung moderner Kommunikationstechnik (Digitalisierung) wurde in der SWOT-Analyse als Stärke identifiziert; hier gilt es DE 2114 weiter zu unterstützen, gerade auch mit Blick auf den Erhalt und den Ausbau von hochwertigen Arbeitsmöglichkeiten sowie Bildungsangeboten in den ländlichen Räumen. Auf der Ebene der Interventionen des GAP-Strategieplans sind hier zunächst die „klassischen“ einzelbetrieblichen Investitionen zu nennen, die insbesondere zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen in landwirtschaftlichen Betrieben beitragen können (EL-0403 „Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen “). Auch andere „klassische“ Instrumente der Agrarförderung wie die Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (EL-0501) kann hier greifen und die Anschaffung von IT oder Schulungen als Teil des Geschäftsplans umfassen. Kommunikations- und netzwerkbasierte Entwicklungen sind ohne digitale Elemente nicht mehr vorstellbar, so dass auch die Interventionsbeschreibungen EL-0701 (Netzwerke und Kooperationen) und EL-0702 (EIP) die Digitalisierung weiter vorantreiben. Die genannten Instrumente tragen durch Modernisierung, fachlichen Austausch und Innovation nicht nur zur nachhaltigen Betriebsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit bei (SO1 und SO2) und fördern eine Attraktivität für junge Unternehmerinnen und Unternehmer (SO7) sowie eine bessere Verhandlungsposition der Erzeugerinnen und Erzeuger gegenüber anderen Marktteilnehmenden (SO3). Sie ermöglichen auf der Ebene der einzelnen Unternehmen auch arbeitseffiziente, wissens- und technologiebasierte Verbesserungen in Sachen Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl (SO4, SO5, SO6, SO9), tragen durch die weitere Verbreitung digitaler Lösungen in der Fläche zur Modernisierung der ländlichen Räume insgesamt bei (SO8) und erfüllen die gesellschaftlichen Erwartungen an die Modernisierung und Weiterentwicklung der Landwirtschaft (SO9). Mit nationalen Fördermitteln fördert das BMEL seit einigen Jahren massiv die Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Räumen. So wurden seit September 2019 über das gesamte Bundesgebiet verteilt 14 digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft eingerichtet. Sie sind mit einem Gesamt-Mittelvolumen von etwa 50 Millionen Euro ausgestattet. Auf diesen digitalen Testfeldern auf landwirtschaftlichen Betrieben wird, auch mit der Beteiligung von Agrarunternehmen und Start-ups, u.a. untersucht, wie digitale Techniken optimal zum Umwelt- und Klimaschutz , zur Steigerung des Tierwohls und der Biodiversität sowie zur Arbeitserleichterung eingesetzt werden können. Landwirtinnen und Landwirte können sich vor Ort über die neuesten digitalen Landtechnikentwicklungen informieren. Ziel ist ein enger Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und landwirtschaftlicher Praxis. Dabei helfen die digitalen Experimentierfelder auch bei der Wissensvermittlung über Digitalisierungsmaßnahmen, welche für kleine und mittlere Betriebe nutzbar sind. Unterstützend wurde ein Kompetenznetzwerk aus Expertinnen und Experten des BMEL-Geschäftsbereichs, der Experimentierfelder sowie Wissenschaft und Wirtschaft ins Leben gerufen. Es hat die Aufgabe, die Aktivitäten der „Experimentierfelder zur Digitalisierung in der Landwirtschaft“ zu unterstützen, zu vernetzen und wissenschaftlich zu begleiten. Durch die digitalen Experimentierfelder und das Kompetenznetzwerk wird so auch der in der SWOT-Analyse herausgestellte Bedarf an Wissensvermittlung zu Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung (Q.9) gestärkt. Darüber hinaus tragen die digitalen Experimentierfelder mit den verschiedenen Techniken zum Umweltschutz, Tierwohl und der Biodiversität zur Erreichung verschiedenster Ziele des GAP-Strategieplans bei (SO2, SO4, SO5 und SO6). Darüber hinaus startete am 30. Juli 2021 die neue Förderrichtlinie „Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen, mit der die nachhaltige digitale Transformation der Landwirtschaft und in den ländlichen Regionen weiter vorangetrieben wird. Insgesamt stehen aus der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung 60 Millionen Euro für digitale Techniken und die Nutzung von leistungsfähigem Mobilfunk und Breitband in der Landwirtschaft und den ländlichen Regionen zur Verfügung. Mögliche Synergien zwischen dem GAP-Strategieplan und anderen europäischen Programmen ergeben sich zum Beispiel durch die Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“. DE 2115 Im Programm „Horizont Europa“ sind vier Partnerschaften vorgesehen, bei denen zwei für die Digitalisierung von besonderem Interesse sind. So plant das BMEL, an den Partnerschaften „Accelerating farming systems transition: agroecology, living labs, research infrastructures” und „Agriculture of data” mitzuarbeiten. Das Programm „Digitales Europa“ soll den digitalen Wandel in der EU voranbringen. Hierbei sind mit Blick auf die Ziele des GAP-Strategieplans insbesondere die Testing and Experimentation Facilities (TEFs), als Teil desProgramms „Digitales Europa“, interessant. Das BMEL wird voraussichtlich das TEF „Agri-Food“ mit bis zu 5 Mio. Euro über fünf Jahre hinweg zu 50% kofinanzieren, sofern ein entsprechender TEF-Antrag mit deutscher Beteiligung erfolgreich ist. Die TEFs umfassen im Rahmen ihrer Foschung die Unterstützung für die vollständige Integration, das Testen und das Experimentieren der neuesten KI-basierten Technologien, um Probleme zu lösen und Lösungen in einem bestimmten Anwendungssektor zu verbessern, einschließlich Validierung und Demonstration. Sie konzentrieren sich auf ausgereifte KI-basierte Technologien und Lösungen, die bereits in Laboren, jedoch noch nicht in realen Umgebungen getestet wurden. Auch die Implementierung eines geplanten „Data Space for Agriculture“ durch die EU, verfolgt das BMEL in der aktuellen Planung konstruktiv und ist bereit, sich bei Bedarf weiter einzubringen. Ziel ist es, einen sicheren und vertrauenswürdigen Datenraum einzurichten und zu betreiben, um dem Agrarsektor den Austausch und Zugriff auf für die landwirtschaftliche Produktion relevante Daten zu ermöglichen. Der Datenraum kann auch Gemeinwohlinteressen dienen, wie z. B. Forschung und Innovation für den Sektor und der Generierung von politisch relevanten Informationen. Zusätzlich wurde im Februar 2020 eine Bekanntmachung zur Förderung des Einsatzes der Künstlichen Intelligenz (KI) gestartet, mit der das BMEL den KI-Einsatz in der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette, der gesunden Ernährung und den Ländlichen Räumen mit ca. 44 Mio. Euro finanziell unterstützt. Die Förderung umfasst Vorhaben der industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung. Die Zuwendungen sollen die Entwicklung und Umsetzung von Forschungsergebnissen sowie die Anwendung neuer Erfolg versprechender und beispielhafter Verfahren im Bereich praxisrelevanter KI ermöglichen. Aus der Grundlagenforschung stammende Verfahren und Techniken mit Nutzung von KI-Werkzeugen sollen so gezielt für die Praxis anwendbar gemacht werden. Durch die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis in gemeinsamen Verbundvorhaben werden dazu die Grundlagen geschaffen. Die Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben fördern das Erreichen des SO2. Bis Mitte 2022 sind 36 Verbundvorhaben gestartet. Von diesen 36 Projektverbünden sind 28 dem Bereich Landwirtschaft zuzuordnen, vier dem Bereich Lebensmittelkette, ein Projekt der gesundheitlichen Ernährung und weitere drei den Ländlichen Räumen. Ein Vernetzungs- und Transferprojekt (VuT) wird die Verbundvorhaben begleiten. Die wesentlichen Ziele des VuT sind dabei die übergreifende Vernetzung der Projektverbünde, der Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie der gemeinsame Wissens- und Ergebnistransfer an relevante Zielgruppen. Darüber hinaus ist das VuT auch für die Evaluierung der Gesamtmaßnahme verantwortlich. In Planung ist auch der Aufbau eines KI- und Daten-Akzelerators als „Befähiger“ und „Ideenschmiede/Ideenlabor“ zum Aufbau und zur Stärkung der KI-und Datenkompetenzen für die Bereiche Ernährung und Landwirtschaft im Geschäftsbereich/in der Ressortforschung des BMEL. Dieser KI- und Daten-Akzelerator umfasst dabei sowohl infrastrukturelle Maßnahmen (Investition in zentrale IT- und Rechenzentrum für das Thema) als auch personelle (Aufbau eines ressortforschungsübergreifenden Do-Tanks zum Themenkomplex KI und Daten). Innerhalb des Projekts Gaia-X, das eine leistungs- und wettbewerbsfähige, sichere und vertrauenswürdige Dateninfrastruktur für Europa aufbauen soll, hat in Deutschland das BMEL den Co-Vorsitz der Domäne Agrar übernommen und wirkt damit aktiv an der Entwicklung der Gaia-X Infrastruktur mit. In der Arbeitsgruppe der Domäne Agrar werden aktuell die technischen Anforderungen der Landwirtschaft an Gaia-X beschrieben und neue Use Cases (Anwendungsfälle) identifiziert. Die deutsche Mitarbeit im europäischen Gaia-X Hub wird ebenfalls eng vom BMEL begleitet. Das Gaia-X Projekt kann bei hoher Aktzeptanz der Wirtschaft erfolgreich bei der Erreichung des SO2 und SO3 helfen. DE 2116 Die öffentliche Bereitstellung von Daten ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige, ressourcensparende, digitale Landwirtschaft. In der deutschen Landwirtschaft wird die Entwicklung der Agrartechnologie bereits jetzt enorm durch die Übernahme digitaler Technologien beeinflusst. Digitale Lösungen werden in landwirtschaftlichen Betrieben sowie im vor- und nachgelagerten Bereich bereits auf breiter Basis entlang der gesamten Lebensmittelkette genutzt. Dabei fallen viele Daten an, deren Erhebung und Nutzung Fragen bzgl. der Datenhoheit und Datensicherheit, aber auch der Datenverfügbarkeit aufwirft. Das BMEL hat daher eine Machbarkeitsstudie zu staatlichen, digitalen Datenplattformen für die Landwirtschaft in Auftrag gegeben. Aufgrund der Ergebnisse dieser Studie hat das BMEL in einem ersten Schritt eine Informationsplattform für Landwirtinnen und Landwirte, die Wirtschaft, Forschung und andere Nutzer aufgebaut, auf der zukünftig alle relevanten Agrardaten des Bundes zu finden sind und durchsuchbar gemacht werden. Sie macht Informationen von Wetterdaten über Geodaten, statistische Daten bis zu Zulassungsdaten für Pflanzenschutzmittel unkompliziert zugänglich. Parallel wird daran gearbeitet, die Datenqualität der vorhandenen Daten zu erhöhen und sie maschinenlesbar zur Verfügung zu stellen. So können die vorhandenen Daten in Zukunft beispielsweise direkt in Farmmanagementsysteme eingespielt und als Entscheidungshilfen für Landwirtinnen und Landwirte genutzt werden (B.2 Stärkung von Innovationskraft, Lösungskompetenz, Innovations- und Kooperationsbereitschaft; SO2). Da die Bundesländer über die vergleichsweise größte Menge an öffentlichen Daten verfügen, die für die Landwirtschaft von Bedeutung sind, haben sich in den vergangenen Jahren auf Länderebene verschiedene Initiativen entwickelt, wie z. B. die GeoBox-Initiative. Ziel dieser Initiative ist es, das vorhandene Wissen der öffentlichen AKIS-Akteure und die öffentlich verfügbaren Daten, die für die Landwirtschaft und die Akteure im Ländlichen Raum von Interesse sind, effizient zu bündeln. Diese Daten lassen sich grundsätzlich in georeferenzierte, wie z.B. Liegenschaftskataster oder Ackerzahlen und zeitkritische Daten, wie z.B. agrarmeteorologische Daten, unterscheiden. Um diese Daten und das Wissen bereitzustellen, haben sieben Länder sich dazu bekannt, gemeinsam eine digitale Datenaustausch- und Kommunikations-Plattform, die GeoBox-Infrastruktur, zu betreiben. Damit tragen die GeoBox-Länder soweit als möglich sowohl den Anforderungen der Landwirtschaft hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit als auch des IT-Sicherheits- und Datenschutz-Rechts Rechnung. Zukünftig ist es geplant, dass diese IT-Infrastruktur es auch ermöglicht, betriebsindividuell Daten zu verschneiden. Weitergehend soll die GeoBox-Infrastruktur auch Anknüpfungspunkte für digitale Anwendungen (Apps), wie z.B. Pflanzenschutzmittelapplikationsassistenten oder Düngeplaner bieten, die auch durch Dritte entwickelt und betrieben werden können. Indem die GeoBox-Infrastruktur für jeden landwirtschaftlichen Betrieb und für alle Akteure in den ländlichen Räumen kostenlos zugänglich ist und größter Wert auf Nutzerfreundlichkeit gelegt wird, stellt diese IT-Infrastruktur ein niederschwelliges digitales Angebot zum Bezug von Daten und Wissen, das für die Landwirtschaft von Relevanz ist, dar. Somit sollen insbesondere Betriebe und sonstige Interessierte, die über sehr geringe digitale Kompetenzen verfügen, darin gestärkt werden digitale Systeme zu nutzen. Dadurch wird das Ziel verfolgt die digitale Kluft, z. B. zwischen verschiedenen Arten landwirtschaftlicher Betriebe oder verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu verringern. Die Finanzierung des Betriebs der GeoBox-Infrastruktur ist unbefristet und erfolgt ausschließlich aus Mitteln der beteiligten Landeshaushalte. Die neue Datenstrategie der Bundesregierung sieht die Einrichtung und Etablierung von Datennutzungsbeauftragten (Chief Data Scientists) und Datenlaboren in allen Ressorts und/oder allen nachgeordneten Behörden vor. Primäre Ziele sind dabei die Stärkung der Datenbereitstellung, die Verbesserung des Datenzugangs und die Beförderung einer verantwortungsvollen und modernen Datennutzung in den Behörden. Wichtig sind dabei der Aufbau und die Weiterentwicklung von internen Kompetenzen im Umgang mit Daten, um darauf basierend Arbeitsabläufe effizienter sowie fachliche und politische Analysen stärker datenbasiert gestalten zu können. DE 2117 Betriebliche Investitionen, die durch digitale Steuerungsmöglichkeiten den steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an Umwelt- und Tiergerechtigkeit dienen, können durch die investiven Interventionen des GAP-Strategieplans eine Förderung erhalten. Eigenständige Interventionen speziell für Digitalisierungsanwendungen wurden nicht geschaffen, da eine Förderung solcher Investitionen bereits über den gesamten Katalog der investiven Interventionen hinweg möglich ist. Um das Lebens- und Arbeitsumfeld in ländlichen Regionen attraktiv zu halten, ist der Einsatz neuer, digitaler Möglichkeiten entscheidend. Dies gilt insbesondere für zukunftsrelevante Bereiche wie etwa E- Mobilität, Bildung (z.B. E-Learning), Telemedizin, die ortsunabhängige Gestaltung von Arbeit, aber auch für soziale und kulturelle Angebote, insbesondere auch für Jugendliche und junge Erwachsene. Die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung leisten einen wichtigen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen. Um diese Möglichkeiten verstärkt nutzen zu können, müssen Anwendungen entwickelt und erprobt sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung der Digitalisierung in ländlichen Räumen gewonnen werden. Dazu unterstützt das BMEL im Rahmen des Modellprojektes Smarte.Land.Regionen von 2021 bis 2025 zusammen mit dem Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) in sieben Landkreisen die Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im ländlichen Raum. Der Bund setzt hier insgesamt Fördermittel in Höhe von 25 Millionen Euro ein. Das IESE soll ein digitales Ökosystem sowie in Zusammenarbeit mit den Landkreisen passgenaue Dienste und Anwendungen entwickeln und erforschen. Die Ergebnisse und digitalen Lösungen werden auf weitere Regionen in Deutschland übertragbar sein; Vernetzung und Verstetigung sind wichtige Ziele. 61 innovative und übertragbare Digitalisierungs-Modellprojekte in ländlichen Räumen fördert das BMEL Ende 2017 bis März 2022 mit einem Mittelvolumen von rund 8,5 Millionen Euro auch mit der Fördermaßnahme Land.Digital unter dem Dach des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung. Der Erfahrungsaustausch der Akteure untereinander und der Wissenstransfer spielen hier ebenfalls eine besondere Rolle. Ergänzend unterstützt das BMEL von April 2020 bis April 2023 insgesamt 11 Projekte mit einem Mittelvolumen von je 300.000 Euro über die Maßnahme „Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung“ die Erforschung dieser Veränderungen. Aus den Untersuchungsergebnissen sollen Handlungsoptionen für die ländliche Entwicklung abgeleitet werden. Die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für ländliche Räume durch die beschriebenen Maßnahmen zahlt insbesondere auf SO8 ein. Es werden hier auch die in der SWOT-Analyse ermittelten Bedarfe zur Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen (H.3) und zur Unterstützung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements (H.6) adressiert. Ebenso wie bei den investiven Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben bieten auch die breiteren Interventionen im Bereich der ländlichen Entwicklung alle Möglichkeiten zur Förderung digitaler Anwendungen in ländlichen Räumen. Ob Netzwerke und Kooperationen, Basisdienstleistungen, Start-ups oder Beratungsmaßnahmen – digitale Anwendungen sind hier ebenso förderfähig wie in dem noch breiteren Spektrum an Maßnahmen, das innerhalb der LEADER-Programme denkbar ist. LEADER (EL- 0703) kann grundsätzlich für Digitalisierungsvorhaben genutzt werden und ermöglicht vielfältige Unterstützungsangebote für technische und soziale Innovationen (z. B. Co-Working-Spaces). Neben den genannten Fördermöglichkeiten im Kontext des investiven Bereiches werden auf Landesebene weitere Maßnahmen angeboten. So wird beispielsweise in Baden-Württemberg seit 2015 im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) über eine gezielte Flächenmaßnahme (im Sinne des Precision Farming) die Digitalisierung in der Landwirtschaft vorangetrieben. Dies soll auch in der DE 2118 künftigen Förderperiode fortgeführt werden. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2017 „digital@bw“ das Programm „Landwirtschaft 4.0 – nachhaltig-digital“ initiiert. Als praxistaugliche Lösungen für die landwirtschaftlichen Betriebe werden hierdurch u.a. Software, Sensortechnologie, Management- und Beratungshilfen für die Innen- und Außenwirtschaft entwickelt und weiterentwickelt. Auch in Brandenburg wird mit Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes in den nächsten Jahren die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel der Wirtschafts-, Lebens- und Arbeitsstrukturen eine zentrale Herausforderung sein. Die Digitalisierung wird hier als eine auch fondsübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden, die in vielen Bereichen eine entscheidende Rolle spielt, sei es bei guter Arbeit, dem effizienteren Einsatz von Ressourcen oder einer stärkeren Verknüpfung von städtischen und ländlichen Räumen. Bereits in Vorbereitung auf die neue Förderperiode ab 2023 bot das Partnernetzwerk für Brandenburg (KBSplus - Kontakt- und Beratungsstelle zur Begleitung der EU- Fonds) entsprechende Workshops an; weitere Veranstaltungen zur Verstärkung des Wissenstransfers zu Fördermöglichkeiten sollen folgen. Auch die anderen Länder tragen durch ihre jeweiligen Förderprogramme auf vielfältige Art und Weise zur Weiterentwicklung der Digitalisierung bei. 3.Digitale Kompetenzen der Bevölkerung und der Wirtschaft Neben der Infrastruktur und den nutzbaren Anwendungen sind die digitalen Kompetenzen der Nutzerinnen und Nutzer eine weitere Grundvoraussetzung, auch zu Datenschutz und Datensicherheit. Angebote und Leistungen werden künftig verstärkt digital vorgehalten werden, und Unternehmen werden immer mehr gezwungen sein, ihre Produktion oder Dienstleistungen weitgehend in digitale Prozesse zu überführen. Die Bevölkerung und die Betriebe in den ländlichen Räumen müssen die Möglichkeit haben, die erforderlichen digitalen Kompetenzen zu erwerben. In der SWOT-Analyse wurde bei Fachkräften und Betriebsleitungen ein Bedarf an Wissensvermittlung zu Anforderungen und Möglichkeiten der Digitalisierung (Q.9) identifiziert. Wie bereits im vorherigen Kapitel dargelegt, obliegen die Ausgestaltung der Bereiche Bildung und Beratungswesens in der Landwirtschaft den Ländern. Darüber hinaus ist der Berufsstand ein zentraler Akteur im Bereich der Ausbildung von Fachkräften in der Agrarwirtschaft. Um sowohl zukünftigen als auch bereits ausgebildeten Fachkräften in der Agrarwirtschaft, aber auch andere Akteuren in den Ländlichen Räumen, über die Chancen und Risiken der Digitalisierung hinreichend zu informieren, stellen die Akteure der Aus-, Fort- und Weiterbildung eine breites Bildungsangebot bereit. Insbesondere sind hier Berufs- und Fachschulen sowie überbetriebliche Fortbildungseinrichtungen zu nennen, die spezielle Bildungsangebote zur Digitalisierung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum anbieten. Diese Angebote werden in der Regel aus Mitteln der Länderhaushalte bzw. auf privatrechtlciher Basis finanziert. Zur Unterstützung der Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildungildung sieht der nationale GAP- Strategieplan auch die Förderung der IT-Ausstattung in Bildungseinrichtungen für alle Altersgruppen vor (EL-0413). Über die Interventionen für Bildung (EL-0802, insbesondere Berufsbildung und Wissensaustausch) und Beratung (EL-0801) können die Investitionen in die IT-Bildungsinfrastruktur ideal ergänzt werden. Die Interventionen des GAP-Strategieplan bieten damit insgesamt einen guten und breiten Rahmen, um sowohl Investitionen in benötigte Infrastrukturen als auch die Qualifizierung von Menschen und die Unterstützung von Netzwerken im ländlichen Raum zu unterstützen. Im Hinblick auf den Aufbau digitaler Kompetenzen in der Bevölkerung könnten auch Synergien zu anderen EU-Programmen bestehen. So sind im Rahmen des Programmes „Digitales Europa“ Projekte zum Aufbau von digitalen Kompetenzen förderfähig. DE 2119 Anhänge
Anhang I – Ex-ante-Evaluierung und strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß Richtlinie 2001/42/EG 1. Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung und der Ergebnisse Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung siehe unter Allgemeines>Dokumente>Anhang I DE 2120 2. Empfehlungen hinsichtlich der Ex-ante-Evaluierung und der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) und wie die Ergebnisse berücksichtigt wurden Titel/Aktenzeichen Kategorie der Empfehlung Datum SO1 SO2 SO3 SO4 SO5 SO6 SO7 SO8 SO9 XCO 813-40001/0109 – für vollständige Interventionslogik/Beitrag zu 04-04- X X X Liste der Empfehlungen s. Anlage den Zielen 2022 813-40001/0109 – für vollständige Liste der Empfehlungen s. Anlage - Beschreibung Unklare Wirkungsbeschreibungen und Ziele von (Teil-)Interventionen sollten überarbeitet werden. 813-40001/0109 – für vollständige Liste der Empfehlungen s. Anlage - Begründung Konkretere Wirkungsbeschreibungen in den Interventionsbeschreibungen und in der Interventionsstrategie wurden vorgenommen. 3. Bericht Ex-ante-Evaluierung Siehe angefügte(s) Dokument(e) 4. Bericht über die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung Siehe angefügte(s) Dokument(e)
Anhang II – SWOT-Analyse Siehe angefügte(s) Dokument(e)
Anhang III – Anhörung der Partner Siehe angefügte(s) Dokument(e)
Anhang IV – Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle (falls zutreffend) DE 2121 DE
Anhang V – Zusätzliche nationale Finanzierung im Rahmen des GAP-Strategieplans Grundlage Intervention Haushaltsmittel höhere Zahl höhere Finanzierung Weitere Informationen von Beihilfeintensität eines Begünstigten bestimmten Vorhabens im Rahmen der Intervention Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0410 85.482.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Investitionen in die integrierte (kofinanziert): 789.755.487 € jeweiligen Bundesländer zu ländliche Entwicklung Kofinanzierungssatz: ⌀ 50% Grunde EU-Mittel: 397.570.890 € Die nationale Rechtslegung liegt ENVCLIM(70) - EL-0101 64.049.898,85 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur (kofinanziert): 139.156.312 € jeweiligen Bundesländer zu Verbesserung des Klimaschutzes Kofinanzierungssatz: ⌀ 77% Grunde EU-Mittel: 107.115.516 € Die nationale Rechtslegung liegt ENVCLIM(70) - EL-0105 378.488.792,87 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur (kofinanziert): 1.732.614.340 € jeweiligen Bundesländer zu Verbesserung der Biodiversität Kofinanzierungssatz: ⌀ 79% Grunde EU-Mittel: 1.370.282.253 € Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0404 45.182.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Investitionen in landwirtschaftliche (kofinanziert): 294.741.417 € jeweiligen Bundesländer zu und forstliche Infrastrukturen, Kofinanzierungssatz: ⌀ 48% Grunde einschließlich ländlicher EU-Mittel: 141.639.060 € Bodenordnung Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0405 3.700.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Investitionen in materielle (kofinanziert): 163.200.000 € jeweiligen Bundesländer zu Vermögenswerte in Unternehmen der Kofinanzierungssatz: ⌀ 47% Grunde Verarbeitung und Vermarktung EU-Mittel: 76.436.000 € (Marktstruktur) Die nationale Rechtslegung liegt ENVCLIM(70) - EL-0108 205.581.348,78 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Ökologischer Landbau (kofinanziert): 2.328.215.020 € jeweiligen Bundesländer zu Kofinanzierungssatz: ⌀ 74% Grunde EU-Mittel: 1.724.011.466 € Die nationale Rechtslegung liegt ENVCLIM(70) - EL-0103 52.448.150,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur (kofinanziert): 257.154.190 € jeweiligen Bundesländer zu Verbesserung des Bodenschutzes Kofinanzierungssatz: ⌀ 74% DE 2122 DE Grundlage Intervention Haushaltsmittel höhere Zahl höhere Finanzierung Weitere Informationen von Beihilfeintensität eines Begünstigten bestimmten Vorhabens im Rahmen der Intervention Grunde EU-Mittel: 191.047.896 € Die nationale Rechtslegung liegt KNOW(78) - EL-0802 Qualifizierung, 2.247.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Demonstrationstätigkeiten und (kofinanziert): 69.226.223 € jeweiligen Bundesländer zu Wissensaustausch Kofinanzierungssatz: ⌀ 62% Grunde EU-Mittel: 42.884.179 € Die nationale Rechtslegung liegt ENVCLIM(70) - EL-0102 25.126.030,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur (kofinanziert): 219.761.721 € jeweiligen Bundesländer zu Verbesserung der Wasserqualität Kofinanzierungssatz: ⌀ 70% Grunde EU-Mittel: 153.306.232 € Die nationale Rechtslegung liegt ENVCLIM(70) - EL-0109 77.050.321,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur (kofinanziert): 339.161.131 € jeweiligen Bundesländer zu Verbesserung des Tierwohls Kofinanzierungssatz: ⌀ 89% Grunde EU-Mittel: 302.657.136 € Die nationale Rechtslegung liegt ENVCLIM(70) - EL-0110 8.679.351,50 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur (kofinanziert): 6.337.169 € jeweiligen Bundesländer zu Erhaltung genetischer Ressourcen Kofinanzierungssatz: ⌀ 83% Grunde EU-Mittel: 5.245.443 € Die nationale Rechtslegung liegt ANC(71) - EL-0201 Ausgleichszulage 49.842.936,85 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der für benachteiligte Gebiete (kofinanziert): 1.008.761.862 € jeweiligen Bundesländer zu Kofinanzierungssatz: ⌀ 57% Grunde EU-Mittel: 574.585.304 € Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0403 95.060.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Einzelbetriebliche produktive (kofinanziert): 930.924.226 € jeweiligen Bundesländer zu Investitionen in landwirtschaftlichen Kofinanzierungssatz: ⌀ 49% Grunde Unternehmen EU-Mittel: 459.857.024 € Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0408 Nicht- 2.954.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der produktive Investitionen zum Schutz (kofinanziert): 253.868.769 € jeweiligen Bundesländer zu natürlicher Ressourcen Kofinanzierungssatz: ⌀ 81% Grunde EU-Mittel: 205.868.321 € DE 2123 DE Grundlage Intervention Haushaltsmittel höhere Zahl höhere Finanzierung Weitere Informationen von Beihilfeintensität eines Begünstigten bestimmten Vorhabens im Rahmen der Intervention Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0411 2.970.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Investitionen in die Schaffung und (kofinanziert): 75.679.832 € jeweiligen Bundesländer zu Entwicklung nicht- Kofinanzierungssatz: ⌀ 50% Grunde landwirtschaftlicher Tätigkeiten in EU-Mittel: 37.952.297 € landwirtschaftlichen Betrieben (Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID)) Die nationale Rechtslegung liegt INSTAL(75) - EL-0501 540.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Niederlassungsbeihilfe (kofinanziert): 34.913.001 € jeweiligen Bundesländer zu Junglandwirtinnen und Junglandwirte Kofinanzierungssatz: ⌀ 70% Grunde EU-Mittel: 24.270.071 € Die nationale Rechtslegung liegt COOP(77) - EL-0703 LEADER 74.700.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der (kofinanziert): 1.643.728.636 € jeweiligen Bundesländer zu Kofinanzierungssatz: ⌀ 76 % Grunde EU-Mittel: 1.246.106.365 € Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0401 Nicht- 41.954.458,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der produktive wasserwirtschaftliche (kofinanziert): 189.827.722 € jeweiligen Bundesländer zu Investitionen Kofinanzierungssatz: ⌀ 74% Grunde EU-Mittel: 140.742.178 € Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0402 Materielle 230.900.417,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der Infrastruktur - Hochwasserschutz, (kofinanziert): 264.339.694 € jeweiligen Bundesländer zu Küstenschutz Kofinanzierungssatz: ⌀ 76% Grunde EU-Mittel: 195.646.755 € Die nationale Rechtslegung liegt INVEST(73-74) - EL-0407 Nicht- 3.290.000,00 Öffentliche Gesamtmittel den Verwaltungsvorschriften der produktive Investitionen im (kofinanziert): 107.024.922 € jeweiligen Bundesländer zu Forstsektor Kofinanzierungssatz: ⌀ 76% Grunde EU-Mittel: 81.674.639 € DE 2124 DE Nationale finanzielle Hilfe im Sektor Obst und Gemüse gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 Kalenderjahr 2023 Kalenderjahr 2024 Kalenderjahr 2025 Kalenderjahr 2026 Kalenderjahr 2027 2023-2027 insgesamt Geschätzter Betrag der nationalen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 finanziellen Hilfe (in EUR) (Artikel 53) DE 2125 DE Geschätzter jährlicher Betrag der nationalen finanziellen Hilfe für den Sektor Obst und Gemüse je betroffene Region und Gesamtbetrag für den Mitgliedstaat nicht vorgesehen
Anhang VI – Nationale Übergangsbeihilfe (falls zutreffend) a) jährlicher sektorspezifischer Finanzrahmen für jeden Sektor, dem nationale Übergangsbeihilfe gewährt wird Sektorspezifischer Finanzrahmen (in EUR) Sektor 2023 2024 2025 2026 2027 b) gegebenenfalls den Höchstsatz der Unterstützung je Einheit für jedes Jahr des Zeitraums Höchstsatz der Unterstützung je Einheit (in %) Sektor 2023 2024 2025 2026 2027 c) gegebenenfalls Angaben zu dem im Einklang mit Artikel 147 Absatz 2 Unterabsatz 2 geänderten Referenzzeitraum Sektor Angaben zum geänderten Referenzzeitraum d) Kurzbeschreibung der Komplementarität der nationalen Übergangsbeihilfe mit den Interventionen des GAP-Strategieplans Anhang (Sonstiges): Kohärenz mit den Zielen der Union für 2030 und Beitrag zu diesen Zielen Nationaler Beitrag zum EU-2030-Ziel einer Verringerung der Nährstoffausschwemmung um 50 %, während gleichzeitig keine Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit gewährleistet wird - Nationaler Beitrag zum EU-2030-Ziel, 10 % der landwirtschaftlichen Fläche für Landschaftselemente mit hoher biologischer Vielfalt vorzusehen. - Nationaler Beitrag zum EU-2030-Ziel, 25 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU für den ökologischen/biologischen Landbau vorzusehen - Nationaler Beitrag zu den EU-2030-Zielen einer Verringerung des Gesamteinsatzes und des Risikos chemischer Pestizide sowie des Einsatzes gefährlicherer Pestizide um 50 % - DE 2126 Nationaler Beitrag zum EU-2030-Ziel einer 50%igen Verringerung des Verkaufs antimikrobieller Mittel bei Nutztieren und in der Aquakultur - Nationaler Beitrag zum EU-2025-Ziel eines Ausbaus des schnellen Breitband- Internets in ländlichen Gebieten, um das Ziel eines Zugangs für alle zu erreichen - DE 2127 DOKUMENTE Dokumententitel Art des Dokuments Dokumentdatum Lokale Bezugsnummer Aktenzeichen der Dateien Sendedatum Gesendet von Kommission Umweltbericht für die Anhang I: Ex-ante- 14.12.2021 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU- Ares(2025)4304397 Umweltbericht für die 28.05.2025 Durchführung der Evaluierung und Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan- Durchführung der Strategischen strategische umweltbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Strategischen Umweltprüfung zum Umweltprüfung (SUP) Umweltprüfung zum Entwurf des GAP- gemäß der Entwurf des GAP- Strategieplans für die Richtlinie 2001/42/EG Strategieplans für die Bundesrepublik Bundesrepublik Deutschland für die Deutschland für die Förderperiode 2023- Förderperiode 2023- 2027 2027 Einbeziehung und Anhang III: 27.01.2022 Ares(2025)4304397 Anhang 28.05.2025 Anhörung der Partner Konsultation der Partner Einbeziehung und Anhörung der Partner Zusammenfassung der Anhang I: Ex-ante- 14.02.2022 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU- Ares(2025)4304397 Zusammenfassung der 28.05.2025 Ex-ante-Evaluierung des Evaluierung und Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan_anhang- Ex-ante-Evaluierung des GAP-Strategieplans für strategische I.pdf?__blob=publicationFile&v=2 GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Umweltprüfung (SUP) die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Deutschland Richtlinie 2001/42/EG Ex-ante-Evaluierung des Anhang I: Ex-ante- 04.04.2022 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU- Ares(2025)4304397 Ex-ante-Evaluierung des 28.05.2025 GAP-Strategieplans für Evaluierung und Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan_ex-ante- GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik strategische evaluierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 die Bundesrepublik Deutschland Umweltprüfung (SUP) Deutschland Förderperiode 2023– gemäß der Förderperiode 2023– 2027 Richtlinie 2001/42/EG 2027 Kombinationstabelle Anhang Kapitel 5: In der 13.06.2022 Ares(2025)4304397 Kombinationstabelle 28.05.2025 ÖR-ÖR Strategie festgelegte ÖR-ÖR Interventionen in Form von Direktzahlungen, sektoralen Interventionen und Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums Anhang zu Kap. 7.3: VO Anhang Kapitel 7: 22.06.2022 Ares(2025)4304397 VO zur Durchführung 28.05.2025 zur Durchführung der Verwaltungs- und der unionsrechtlichen unionsrechtlichen Koordinierungssystem Regelungen über Regelungen über Erzeugerorganisationen Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und im Sektor Obst und Gemüse Gemüse Umgang mit offenen Anhang I: Ex-ante- 01.09.2022 Ares(2025)4304397 Umgang mit offenen 28.05.2025 Empfehlungen Ex-ante- Evaluierung und Empfehlungen Ex-ante- Evaluierung strategische Evaluierung DE 2128 DE Dokumententitel Art des Dokuments Dokumentdatum Lokale Bezugsnummer Aktenzeichen der Dateien Sendedatum Gesendet von Kommission Umweltprüfung (SUP) gemäß der Richtlinie 2001/42/EG Ausgangslage der Anhang II: SWOT- 05.09.2022 Ares(2025)4304397 Ausgangslage der 28.05.2025 Landwirtschaft und des Analyse Landwirtschaft und des ländlichen Raums in ländlichen Raums in Deutschland Deutschland Nationale Verordnung Anhang Kapitel 7: 28.09.2022 Ares(2025)4304397 Nationale Verordnung 28.05.2025 zur Durchführung der Verwaltungs- und unionsrechtlichen Koordinierungssystem Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse sowie zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemein-samen Marktorganisationen und der Direktzahlungen vom 22. Juli 2022 Bescheinigungen über Anhang Kapitel 5: In der 04.09.2023 Ares(2025)4304397 Bescheinigung über 28.05.2025 die erfolgte Prüfung der Strategie festgelegte erfolgte Prüfung der Prämien für die Öko- Interventionen in Form Prämienanpassungen für Regelungen von Direktzahlungen, die Öko-Regelungen sektoralen Bescheinigung der Ex- Interventionen und Ante-Evaluatoren über Interventionen zur die erfolgte Prüfung der Entwicklung des Prämien für die Öko- ländlichen Raums Regelungen Anlage zu Abschnitt Anhang Kapitel 7: 18.07.2024 Ares(2025)4304397 Anlage zu Abschnitt 28.05.2025 7.3.1.1.5.1 VKS Verwaltungs- und 7.3.1.1.5.1 VKS InVeKoS Koordinierungssystem InVeKoS Anlage zu Kaptiel 4.7.4 Anhang Kapitel 4: 03.09.2024 Ares(2025)4304397 Bescheinigung Bund 28.05.2025 (Prämienzertifizierung) Elemente, die mehreren Öko-Landbau Interventionen gemein Bescheinigung BW 3 sind Bescheinigung NI HH HB 2 Bescheinigung BY 2 Bescheinigung HE 2 Bescheinigung NI HH HB 3 Bescheinigung SH 2 Bescheinigung SN 3 Bescheinigung ST Bescheinigung Bund Bescheinigung BB BE Bescheinigung BW Bescheingung BY Bescheinigung HE DE 2129 DE Dokumententitel Art des Dokuments Dokumentdatum Lokale Bezugsnummer Aktenzeichen der Dateien Sendedatum Gesendet von Kommission Bescheinigung MV Bescheinigung NI HH HB 1 Bescheinigung NW Bescheinigung BB BE 2 Bescheinigung SL 2 Bescheinigung SL 3 Bescheinigung ST 2 Bescheinigung ST 3 Bescheinigung SN 3 Bescheinigung NW 2 Bescheinigung RP Bescheinigung SL Bescheinigung SN 1 Bescheinigung SN 2 Bescheinigung TH 1 Bescheinigung SH Bescheinigung TH 2 Bescheinigung BW 2 GVE-Schlüssel nach Anhang Kapitel 4: 17.03.2025 Ares(2025)4304397 GVE-Schlüssel nach 28.05.2025 Ländern Elemente, die mehreren Ländern Interventionen gemein sind Kombinationstabellen Anhang Kapitel 4: 06.05.2025 Ares(2025)4304397 Kombinationstabellen 28.05.2025 Elemente, die mehreren Interventionen gemein sind Programme snapshot Snapshot der Daten vor 28.05.2025 Ares(2025)4304397 Programme snapshot 28.05.2025 2023DE06AFSP001 6.1 dem Senden 2023DE06AFSP001 6.1 DE 2130 DE