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Bird Reserve Ordinance

颁布于 2010-02-05 · 文本截至 2026-10-01

以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。

研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。

关于这部法律

原标题
Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO).
语言
German
类型
条例
组织
European Union
国家
德国 · Baden-Württemberg
主题
Wild species and ecosystems
关键词
birds, protected area, hunting/capture, endangered species, protection of species, biodiversity

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文本

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  1. Seite 1 von 516 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkür zung: VSG-VO Ausfertigungsda tum: 05.02.2010 Gültig ab: 26.02.2010 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstel le: GBl. 2010, 37 Gliede rungs-Nr: 7911 Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) Vom 5. Februar 2010 Zum 14.04.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Es wird verordnet auf Grund von § 36 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745): § 1 Festlegung Europäischer Vogelschutzgebiete Die in der Anlage 1 aufgeführten Gebiete werden als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Novem ber 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010, S. 7) fest gelegt. § 2 Gebietsabgrenzungen Die Gebietsabgrenzungen der Europäischen Vogelschutzgebiete ergeben sich aus den von der Lan desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bearbeiteten und von 1 bis 2582 durchgängig nummerierten Teilkarten im Maßstab 1 : 5000 mit Stand vom 1. Februar 2010 in der Anlage 2. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. § 3 Erhaltungsziele (1) Erhaltungsziele der Europäischen Vogelschutzgebiete sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Bestände und Lebensräume der in der Anlage 1 aufgeführten Brutvogelarten und der in Gruppen zusammengefassten oder einzeln aufgeführten Vogelarten, die in dem Vogelschutzgebiet rasten, mausern oder überwintern. In der Anlage 1 werden ferner die gebiets bezogenen Erhaltungsziele für die einzelnen Vogelarten festgesetzt. (2) Der Erhaltungszustand einer Vogelart umfasst die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der betreffenden Arten in dem jeweiligen Gebiet aus wirken können. Der Erhaltungszustand wird als günstig betrachtet, wenn 1. auf Grund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Vogelart ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfri stig weiterhin bilden wird, und Seite 2 von 516 2. das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermut lich abnehmen wird und 3. ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern. § 4 Ersatzverkündung (1) Die Verordnung mit der Anlage 1, die die festgelegten Europäischen Vogelschutzgebiete des § 1 näher bestimmt, die in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Vogelarten aufführt und die hieraus abgeleiteten gebietsbezogenen Erhaltungsziele nach § 3 Abs. 1 festsetzt sowie mit der Anlage 2, die die in § 2 genannten Karten der Gebietsabgrenzungen im Maßstab 1 : 5000 enthält, wird beim Mini sterium für Ernährung und Ländlichen Raum auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetzblatt, zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann wäh rend der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Entsprechend wird die Verordnung mit der Anlage 1 sowie den das jeweilige Gebiet betreffenden Karten der Anlage 2 bei folgenden unteren Verwaltungsbehör den zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt: Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn in Walldürn, Gemeindeverwaltungsverband Langenau in Langenau, Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler in Müllheim, Große Kreisstadt Aalen in Aalen, Große Kreisstadt Achern in Achern, Große Kreisstadt Balingen in Balingen, Große Kreisstadt Bruchsal in Bruchsal, Große Kreisstadt Crailsheim in Crailsheim, Große Kreisstadt Donaueschingen in Donaueschingen, Große Kreisstadt Ettlingen in Ettlingen, Große Kreisstadt Fellbach in Fellbach, Große Kreisstadt Gaggenau in Gaggenau, Große Kreisstadt Geislingen an der Steige in Geislingen an der Steige, Große Kreisstadt Göppingen in Göppingen, Große Kreisstadt Heidenheim an der Brenz in Heidenheim an der Brenz, Große Kreisstadt Herrenberg in Herrenberg, Große Kreisstadt Kehl in Kehl, Große Kreisstadt Konstanz in Konstanz, Seite 3 von 516 Große Kreisstadt Leimen in Leimen, Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu in Leutkirch im Allgäu Große Kreisstadt Metzingen in Metzingen, Große Kreisstadt Nürtingen in Nürtingen, Große Kreisstadt Offenburg in Offenburg, Große Kreisstadt Radolfzell am Bodensee in Radolfzell am Bodensee, Große Kreisstadt Rastatt in Rastatt, Große Kreisstadt Remseck am Neckar in Remseck am Neckar, Große Kreisstadt Reutlingen in Reutlingen, Große Kreisstadt Rheinstetten in Rheinstetten, Große Kreisstadt Rottenburg am Neckar in Rottenburg am Neckar, Große Kreisstadt Rottweil in Rottweil, Große Kreisstadt Schorndorf in Schorndorf, Große Kreisstadt Schramberg in Schramberg, Große Kreisstadt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall, Große Kreisstadt Schwetzingen in Schwetzingen, Große Kreisstadt Singen (Hohentwiel) in Singen (Hohentwiel), Große Kreisstadt Stutensee in Stutensee, Große Kreisstadt Tübingen in Tübingen, Große Kreisstadt Tuttlingen in Tuttlingen, Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen in Villingen-Schwenningen, Große Kreisstadt Waiblingen in Waiblingen, Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen in Waldshut-Tiengen, Große Kreisstadt Wangen im Allgäu in Wangen im Allgäu, Große Kreisstadt Weil am Rhein in Weil am Rhein, Große Kreisstadt Weinheim in Weinheim, Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm, Seite 4 von 516 Landratsamt Biberach in Biberach a. d. Riß, Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen, Landratsamt Böblingen in Böblingen, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg, Landratsamt Calw in Calw, Landratsamt Emmendingen in Emmendingen, Landratsamt Enzkreis in Pforzheim, Landratsamt Esslingen in Esslingen, Landratsamt Freudenstadt in Freudenstadt, Landratsamt Göppingen in Göppingen, Landratsamt Heidenheim in Heidenheim, Landratsamt Heilbronn in Heilbronn, Landratsamt Hohenlohekreis in Künzelsau, Landratsamt Karlsruhe in Karlsruhe, Landratsamt Konstanz in Konstanz, Landratsamt Lörrach in Lörrach, Landratsamt Ludwigsburg in Ludwigsburg, Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim, Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach, Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg, Landratsamt Ostalbkreis in Aalen, Landratsamt Rastatt in Rastatt, Landratsamt Ravensburg in Ravensburg, Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen, Landratsamt Reutlingen in Reutlingen, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg, Landratsamt Rottweil in Rottweil, Seite 5 von 516 Landratsamt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall, Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen, Landratsamt Sigmaringen in Sigmaringen, Landratsamt Tübingen in Tübingen, Landratsamt Tuttlingen in Tuttlingen, Landratsamt Waldshut in Waldshut-Tiengen, Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen, Stadt Baden-Baden in Baden-Baden, Stadt Freiburg in Freiburg i. Br., Stadt Heidelberg in Heidelberg, Stadt Karlsruhe in Karlsruhe, Stadt Mannheim in Mannheim, Landeshauptstadt Stuttgart in Stuttgart, Stadt Ulm in Ulm, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Albstadt mit der Gemeinde Bitz in Albstadt, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Friedrichshall mit den Gemeinden Oed heim und Offenau in Bad Friedrichshall, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Säckingen mit den Gemeinden Herrisch ried, Murg und Rickenbach in Bad Säckingen, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bietigheim-Bissingen mit den Ge meinden Ingersheim und Tamm in Bietigheim-Bissingen, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Bühl mit der Gemeinde Otterswei er in Bühl, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) mit den Gemein den Griesingen, Öpfingen und Oberdischingen in Ehingen (Donau), Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Freudenstadt mit den Gemeinden Seewald und Bad Rippoldsau-Schapbach in Freudenstadt, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Friedrichshafen mit der Gemeinde Immenstaad in Friedrichshafen, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Hechingen mit den Gemeinden Jungingen und Rangendingen in Hechingen, Seite 6 von 516 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Hockenheim mit den Gemeinden Altlußheim, Neulußheim und Reilingen in Hockenheim, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Kirchheim unter Teck mit den Ge meinden Dettingen unter Teck und Notzingen in Kirchheim unter Teck, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Lörrach mit der Gemeinde Inzlin gen in Lörrach, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mössingen mit den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen in Mössingen, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Mühlacker mit der Gemeinde Ötis heim in Mühlacker, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Nagold mit der Stadt Haiterbach und den Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf in Nagold, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Oberkirch mit der Stadt Renchen und der Ge meinde Lautenbach in Oberkirch, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Öhringen mit den Gemeinden Pfe delbach und Zweiflingen in Öhringen, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Spaichingen mit den Gemeinden Aldingen, Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena und Mahlstetten in Spaichingen, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Stockach mit den Gemeinden Bodmann-Lud wigshafen, Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen in Stockach, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Überlingen mit den Gemeinden Owingen und Sipplingen in Überlingen, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz mit der Stadt Oberriexingen und den Gemeinden Sersheim und Eberdingen in Vaihingen an der Enz, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach und Simonswald in Waldkirch. (2) Die Verordnung mit der Anlage 1 sowie die das Gebiet der jeweiligen unteren Verwaltungsbehörde betreffenden Karten der Anlage 2 sind nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den in Absatz 1 bezeichne ten Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. § 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Stuttgart, den 5. Februar 2010 Hauk Hinweis: Seite 7 von 516 Diese Verordnung einschließlich der Anlage 1 und einem Karten-Service zur Anlage 2 ist zusätzlich im Internet abrufbar unter http://www.natura2000-bw.de . Anlage 1 Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 INHALTSVERZEICHNIS I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele I. Städte und Gemeinden mit Vogelschutzgebieten Gemeinde Gebietsname(n) Gebietsnummer(n) Aalen Ostalbtrauf bei Aalen 7126-401 Achern Acher-Niederung 7314-441 Achern Korker Wald 7313-442 Achern Nordschwarzwald 7415-441 Achern Renchniederung 7313-441 Adelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Aichtal Schönbuch 7420-441 Aitern Südschwarzwald 8114-441 Albbruck Südschwarzwald 8114-441 Albershausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Albstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Allensbach Bodanrück 8220-402 Seite 8 von 516 Allensbach Mindelsee 8220-403 Allensbach Überlinger See des Bodensees 8220-404 Allensbach Untersee des Bodensees 8220-401 Alleshausen Federseeried 7923-401 Allmendingen Schmiechener See 7624-402 Allmendingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Alpirsbach Nordschwarzwald 7415-441 Altdorf Schönbuch 7420-441 Altenriet Schönbuch 7420-441 Altlußheim Rheinniederung Altlußheim - Mannheim 6616-441 Altlußheim Wagbachniederung 6717-401 Altshausen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Wei her 8123-441 Ammerbuch Kochhartgraben und Ammertalhänge 7419-401 Ammerbuch Schönbuch 7420-441 Appenweier Kammbach-Niederung 7413-441 Appenweier Korker Wald 7313-442 Appenweier Renchniederung 7313-441 Argenbühl Bodenmöser 8325-441 Asselfingen Donauried 7527-441 Au am Rhein Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe 7015-441 Aulendorf Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Wei her 8123-441 Seite 9 von 516 Bad Bellingen Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 Bad Buchau Federseeried 7923-401 Bad Ditzenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Bad Dürrheim Baar 8017-441 Bad Friedrichshall Jagst mit Seitentälern 6624-401 Bad Herrenalb Nordschwarzwald 7415-441 Bad Krozingen Bremgarten 8011-441 Bad Peterstal-Griesbach Nordschwarzwald 7415-441 Bad Rippoldsau-Schapbach Nordschwarzwald 7415-441 Bad Schussenried Federseeried 7923-401 Bad Überkingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Bad Überkingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Bad Urach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Bad Wildbad im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 Bad Wimpfen Jagst mit Seitentälern 6624-401 Bad Wurzach Rohrsee 8125-441 Bad Wurzach Wurzacher Ried 8025-401 Baden-Baden Nordschwarzwald 7415-441 Bahlingen Kaiserstuhl 7912-442 Baiersbronn Nordschwarzwald 7415-441 Balgheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Seite 10 von 516 Balingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Balingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 Bärenthal Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Bartholomä Albuch 7226-441 Berghülen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Berglen Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Bernau Südschwarzwald 8114-441 Betzenweiler Federseeried 7923-401 Beuren Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Beuren Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Beuron Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Bingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Binzen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 Bisingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Bissingen an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Bissingen an der Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Blaubeuren Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Blaustein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Blumberg Baar 8017-441 Blumberg Wutach und Baaralb 8116-441 Bodelshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Seite 11 von 516 Bodman-Ludwigshafen Bodanrück 8220-402 Bodman-Ludwigshafen Überlinger See des Bodensees 8220-404 Böhmenkirch Albuch 7226-441 Böhmenkirch Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Boll Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Boll Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Böllen Südschwarzwald 8114-441 Bollschweil Südschwarzwald 8114-441 Bonndorf im Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 Bonndorf im Schwarzwald Wutach und Baaralb 8116-441 Bönnigheim Stromberg 6919-441 Bopfingen Tierstein mit Hangwald und Egerquelle 7127-401 Böttingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Bötzingen Kaiserstuhl 7912-442 Bötzingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 Brackenheim Stromberg 6919-441 Bräunlingen Baar 8017-441 Bräunlingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Bräunlingen Wutach und Baaralb 8116-441 Braunsbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 Breisach am Rhein Kaiserstuhl 7912-442 Seite 12 von 516 Breisach am Rhein Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Lim berg 7911-401 Breisach am Rhein Rheinniederung Neuenburg - Breisach 8011-401 Breitnau Südschwarzwald 8114-441 Bretzfeld Kocher mit Seitentälern 6823-441 Brigachtal Baar 8017-441 Bruchsal Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 Brühl Rheinniederung Altlußheim - Mannheim 6616-441 Bubsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Buchen (Odenwald) Lappen bei Walldürn 6422-401 Buchenbach Südschwarzwald 8114-441 Buchheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Bühl Acher-Niederung 7314-441 Bühl Nordschwarzwald 7415-441 Bühl Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 Bühlertal Nordschwarzwald 7415-441 Bühlertann Kocher mit Seitentälern 6823-441 Bühlerzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 Burladingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Burladingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Cleebronn Stromberg 6919-441 Crailsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 Seite 13 von 516 Creglingen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 Dachsberg (Südschwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 Dauchingen Baar 8017-441 Deggingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Deggingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Deilingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Deißlingen Baar 8017-441 Denkingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Dettenhausen Schönbuch 7420-441 Dettenheim Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 Dettenheim Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim 6816-401 Dettingen an der Erms Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Dettingen unter Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Dettingen unter Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Dietingen Schlichemtal 7717-401 Dobel Nordschwarzwald 7415-441 Donaueschingen Baar 8017-441 Donaueschingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Donaueschingen Wutach und Baaralb 8116-441 Donzdorf Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Dornstadt Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Seite 14 von 516 Dörzbach Jagst mit Seitentälern 6624-401 Dossenheim Bergstraße Dossenheim - Schriesheim 6518-401 Dotternhausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Durbach Nordschwarzwald 7415-441 Dürbheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Durchhausen Baar 8017-441 Dürnau Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Dürnau Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Dußlingen Mittlerer Rammert 7519-401 Edingen-Neckarhausen Rheinniederung Altlußheim - Mannheim 6616-441 Efringen-Kirchen Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 Egesheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Eggenstein-Leopoldshafen Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 Eggenstein-Leopoldshafen Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim 6816-401 Ehingen (Donau) Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Eichstegen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Wei her 8123-441 Eichstetten Kaiserstuhl 7912-442 Eisenbach (Hochschwarzwald) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Eislingen/ Fils Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Elchesheim-Illingen Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe 7015-441 Elzach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Seite 15 von 516 Emeringen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Endingen am Kaiserstuhl Kaiserstuhl 7912-442 Engstingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Eningen unter Achalm Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Enzklösterle Nordschwarzwald 7415-441 Epfendorf Schlichemtal 7717-401 Eriskirch Eriskircher Ried 8323-401 Erkenbrechtsweiler Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Erligheim Stromberg 6919-441 Eschbach Bremgarten 8011-441 Eschbach Rheinniederung Neuenburg - Breisach 8011-401 Eschenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Eschenbach Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Essingen Albuch 7226-441 Ettlingen Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 Feldberg (Schwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 Fellbach Unteres Remstal 7121-442 Fichtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 Forbach Nordschwarzwald 7415-441 Forchheim Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Forchtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 Seite 16 von 516 Frankenhardt Jagst mit Seitentälern 6624-401 Freiberg am Neckar Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 Freiburg im Breisgau Mooswälder bei Freiburg 7912-441 Freiburg im Breisgau Schönberg bei Freiburg 8012-441 Freiburg im Breisgau Südschwarzwald 8114-441 Freudenstadt Nordschwarzwald 7415-441 Freudental Stromberg 6919-441 Frickenhausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Fridingen an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Friedenweiler Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Friedenweiler Wutach und Baaralb 8116-441 Friedrichshafen Eriskircher Ried 8323-401 Friesenheim Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 Frittlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Fröhnd Südschwarzwald 8114-441 Fronreute Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Wei her 8123-441 Furtwangen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Gaggenau Nordschwarzwald 7415-441 Gaienhofen Untersee des Bodensees 8220-401 Gaildorf Kocher mit Seitentälern 6823-441 Gammelshausen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Seite 17 von 516 Gammelshausen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Gammertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Gärtringen Schönbuch 7420-441 Geisingen Baar 8017-441 Geislingen an der Steige Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Geislingen an der Steige Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Geislingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 Gemeindefreier Grundbesitz Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Gengenbach Nordschwarzwald 7415-441 Gerabronn Jagst mit Seitentälern 6624-401 Gernsbach Nordschwarzwald 7415-441 Gerstetten Eselsburger Tal 7327-441 Gingen an der Fils Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Gingen an der Fils Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Glottertal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Göppingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Göppingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Görwihl Südschwarzwald 8114-441 Gosheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Gottenheim Mooswälder bei Freiburg 7912-441 Graben-Neudorf Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 Seite 18 von 516 Graben-Neudorf Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 Grabenstetten Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Grafenhausen Südschwarzwald 8114-441 Grenzach-Wyhlen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 Gruibingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Guggenhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 Güglingen Stromberg 6919-441 Gundelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 Gutach (Schwarzwaldbahn) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Gütenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Häg-Ehrsberg Südschwarzwald 8114-441 Hardheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-441 Hardt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Hardthausen am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 Hartheim Bremgarten 8011-441 Hartheim Rheinniederung Neuenburg - Breisach 8011-401 Hattenhofen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Hausach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Hausen am Tann Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Häusern Südschwarzwald 8114-441 Seite 19 von 516 Hayingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Hechingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Hechingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Heidelberg Steinbruch Leimen 6618-401 Heidenheim an der Brenz Albuch 7226-441 Heiningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Heiningen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Heitersheim Bremgarten 8011-441 Heitersheim Rheinniederung Neuenburg - Breisach 8011-401 Herbolzheim Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 Herbrechtingen Donauried 7527-441 Herbrechtingen Eselsburger Tal 7327-441 Heroldstatt Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Herrenberg Schönbuch 7420-441 Herrischried Südschwarzwald 8114-441 Hettingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Heubach Albtrauf Heubach 7225-401 Hildrizhausen Schönbuch 7420-441 Hilzingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 Hinterzarten Südschwarzwald 8114-441 Hochdorf Lindenweiher 7924-401 Seite 20 von 516 Hochdorf Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Höchenschwand Südschwarzwald 8114-441 Hockenheim Rheinniederung Altlußheim - Mannheim 6616-441 Hockenheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 Hohberg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 Holzgerlingen Schönbuch 7420-441 Holzmaden Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Hornberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Hüfingen Baar 8017-441 Hüfingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Hüfingen Wutach und Baaralb 8116-441 Hügelsheim Rheinniederung von der Rench- bis zur Murg mündung 7114-441 Hügelsheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 Hülben Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Ibach Südschwarzwald 8114-441 Iffezheim Rheinniederung von der Rench- bis zur Murg mündung 7114-441 Igersheim Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 Ihringen Kaiserstuhl 7912-442 Illingen Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 Illingen Stromberg 6919-441 Ilshofen Jagst mit Seitentälern 6624-401 Seite 21 von 516 Ilshofen Kocher mit Seitentälern 6823-441 Immendingen Baar 8017-441 Immendingen Höwenegg 8018-401 Ingelfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 Ingelfingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 Ingersheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 Inzigkofen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Irndorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Isny im Allgäu Adelegg 8226-441 Isny im Allgäu Bodenmöser 8325-441 Jagsthausen Jagst mit Seitentälern 6624-401 Jagstzell Jagst mit Seitentälern 6624-401 Jungingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Kanzach Federseeried 7923-401 Kappel-Grafenhausen Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Karlsdorf-Neuthard Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 Karlsruhe Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 Karlsruhe Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 Karlsruhe Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe 7015-441 Karlsruhe Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim 6816-401 Kehl Gottswald 7513-442 Seite 22 von 516 Kehl Kammbach-Niederung 7413-441 Kehl Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 Kehl Korker Wald 7313-442 Kehl Renchniederung 7313-441 Kehl Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 Kehl Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 Kenzingen Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 Kenzingen Johanniterwald 7712-403 Kenzingen Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Ketsch Rheinniederung Altlußheim - Mannheim 6616-441 Kirchberg an der Jagst Jagst mit Seitentälern 6624-401 Kirchentellinsfurt Schönbuch 7420-441 Kirchheim unter Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Kleines Wiesental Südschwarzwald 8114 - 441 Kohlberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Kohlberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Kolbingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Köngen Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 Königheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-441 Königsbronn Albuch 7226-441 Königseggwald Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 Seite 23 von 516 Königsfeld im Schwarzwald Baar 8017-441 Königsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Konstanz Bodanrück 8220-402 Konstanz Konstanzer Bucht des Bodensees 8321-401 Konstanz Überlinger See des Bodensees 8220-404 Konstanz Untersee des Bodensees 8220-401 Krauchenwies Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 Krautheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 Kuchen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Kuchen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Külsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-441 Künzelsau Kocher mit Seitentälern 6823-441 Kupferzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 Laichingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Langenau Donauried 7527-441 Langenbrettach Kocher mit Seitentälern 6823-441 Langenburg Jagst mit Seitentälern 6624-401 Lauf Acher-Niederung 7314-441 Lauf Nordschwarzwald 7415-441 Lauterach Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Leibertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Seite 24 von 516 Leimen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 Leimen Steinbruch Leimen 6618-401 Lenningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Lenningen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Lenzkirch Wutach und Baaralb 8116-441 Leutkirch im Allgäu Adelegg 8226-441 Lichtenau Acher-Niederung 7314-441 Lichtenau Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 Lichtenau Rheinniederung von der Rench- bis zur Murg mündung 7114-441 Lichtenstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Linkenheim-Hochstetten Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 Linkenheim-Hochstetten Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim 6816-401 Löchgau Stromberg 6919-441 Loffenau Nordschwarzwald 7415-441 Löffingen Baar 8017-441 Löffingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Löffingen Wutach und Baaralb 8116-441 Lonsee Salenberg 7425-401 Lorch Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Lörrach Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 Mahlstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Seite 25 von 516 Mannheim Rheinniederung Altlußheim - Mannheim 6616-441 March Mooswälder bei Freiburg 7912-441 Maulbronn Stromberg 6919-441 Maulbronn Weiher bei Maulbronn 7018-401 Meißenheim Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 Mengen Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 Merzhausen Schönberg bei Freiburg 8012-441 Meßstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Metzingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Michelbach an der Bilz Kocher mit Seitentälern 6823-441 Möckmühl Jagst mit Seitentälern 6624-401 Mönchweiler Baar 8017-441 Moos Untersee des Bodensees 8220-401 Moosburg Federseeried 7923-401 Mössingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Mössingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Mühlacker Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 Mühlenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Mühlhausen im Täle Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Mühlhausen-Ehingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 Mühlheim an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Seite 26 von 516 Mulfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 Müllheim Südschwarzwald 8114-441 Munderkingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Münsingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Münsingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Münstertal/ Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 Nagold Ziegelberg 7418-401 Neckargemünd Felsenberg 6618-402 Neidlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Neidlingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Neudenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 Neuenburg am Rhein Bremgarten 8011-441 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Neuenburg - Breisach 8011-401 Neuenstadt am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 Neuenstein Kocher mit Seitentälern 6823-441 Neuffen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Neuffen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Neulußheim Wagbachniederung 6717-401 Neuried Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 Neuried Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 Seite 27 von 516 Niedereschach Baar 8017-441 Niedernhall Kocher mit Seitentälern 6823-441 Niederstotzingen Donauried 7527-441 Nordrach Nordschwarzwald 7415-441 Notzingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Nufringen Schönbuch 7420-441 Nürtingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Nusplingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Oberboihingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Oberharmersbach Nordschwarzwald 7415-441 Oberhausen-Rheinhausen Wagbachniederung 6717-401 Oberkirch Kammbach-Niederung 7413-441 Oberkirch Nordschwarzwald 7415-441 Oberkirch Renchniederung 7313-441 Oberkochen Albuch 7226-441 Obermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Oberndorf am Neckar Brandhalde 7617-401 Obernheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Oberried Südschwarzwald 8114-441 Oberrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 Obersontheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 Seite 28 von 516 Oberwolfach Nordschwarzwald 7415-441 Offenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 Offenburg Gottswald 7513-442 Offenburg Kammbach-Niederung 7413-441 Offenburg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 Ofterdingen Mittlerer Rammert 7519-401 Oftersheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 Oggelshausen Federseeried 7923-401 Ohmden Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Öhningen Untersee des Bodensees 8220-401 Öhringen Kocher mit Seitentälern 6823-441 Ölbronn-Dürrn Weiher bei Maulbronn 7018-401 Oppenau Nordschwarzwald 7415-441 Ostrach Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 Ottenhöfen im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 Ottersweier Acher-Niederung 7314-441 Ottersweier Nordschwarzwald 7415-441 Owen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Owen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Pfaffenhofen Stromberg 6919-441 Pfedelbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 Seite 29 von 516 Pfullingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Philippsburg Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim 6816-401 Philippsburg Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 Pleidelsheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 Pliezhausen Schönbuch 7420-441 Plüderhausen Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Radolfzell am Bodensee Bodanrück 8220-402 Radolfzell am Bodensee Mindelsee 8220-403 Radolfzell am Bodensee Untersee des Bodensees 8220-401 Rammingen Donauried 7527-441 Rastatt Rheinniederung von der Rench- bis zur Murg mündung 7114-441 Ratshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Ravenstein Jagst mit Seitentälern 6624-401 Rechtenstein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Reichenau Bodanrück 8220-402 Reichenau Untersee des Bodensees 8220-401 Reichenbach am Heuberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Reilingen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 Remseck am Neckar Unteres Remstal 7121-442 Remshalden Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Seite 30 von 516 Renchen Korker Wald 7313-442 Renchen Renchniederung 7313-441 Renquishausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Reutlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Reutlingen Schönbuch 7420-441 Rheinau Acher-Niederung 7314-441 Rheinau Kammbach-Niederung 7413-441 Rheinau Korker Wald 7313-442 Rheinau Renchniederung 7313-441 Rheinau Rheinniederung Kehl - Helmlingen 7313-401 Rheinau Rheinniederung von der Rench- bis zur Murg mündung 7114-441 Rheinhausen Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 Rheinhausen Johanniterwald 7712-403 Rheinhausen Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Rheinmünster Acher-Niederung 7314-441 Rheinmünster Rheinniederung von der Rench- bis zur Murg mündung 7114-441 Rheinmünster Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 Rheinstetten Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe 7015-441 Riedhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 Riedlingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Riegel Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 Seite 31 von 516 Riegel Kaiserstuhl 7912-442 Riegel Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Rietheim-Weilheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Ringsheim Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 Roigheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 Römerstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Rosengarten Kocher mit Seitentälern 6823-441 Rottenburg am Neckar Kochhartgraben und Ammertalhänge 7419-401 Rottenburg am Neckar Mittlerer Rammert 7519-401 Rottenburg am Neckar Schönbuch 7420-441 Rottweil Baar 8017-441 Rudersberg Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Rust Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust 7712-402 Rust Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Sachsenheim Stromberg 6919-441 Salem Salemer Klosterweiher 8221-401 Sandhausen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 Sankt Blasien Südschwarzwald 8114-441 Sankt Georgen im Schwarzwald Baar 8017-441 Sankt Georgen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Sankt Johann Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Seite 32 von 516 Sankt Märgen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Sankt Peter Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Sasbach Acher-Niederung 7314-441 Sasbach Kaiserstuhl 7912-442 Sasbach Nordschwarzwald 7415-441 Sasbach Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Lim berg 7911-401 Sasbach Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Sasbachwalden Nordschwarzwald 7415-441 Satteldorf Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 Satteldorf Jagst mit Seitentälern 6624-401 Schallstadt Mooswälder bei Freiburg 7912-441 Schallstadt Schönberg bei Freiburg 8012-441 Scheer Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Schelklingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Schelklingen Schmiechener See 7624-402 Schelklingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Schenkenzell Nordschwarzwald 7415-441 Schlaitdorf Schönbuch 7420-441 Schlat Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Schlat Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Schliengen Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 Seite 33 von 516 Schlierbach Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Schluchsee Südschwarzwald 8114-441 Schömberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Schonach im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Schönau im Schwarzwald Südschwarzwald 8114-441 Schönenberg Südschwarzwald 8114-441 Schöntal Jagst mit Seitentälern 6624-401 Schönwald im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Schopfheim Südschwarzwald 8114-441 Schorndorf Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Schramberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Schriesheim Bergstraße Dossenheim - Schriesheim 6518-401 Schrozberg Jagst mit Seitentälern 6624-401 Schutterwald Gottswald 7513-442 Schutterwald Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 Schwäbisch Hall Kocher mit Seitentälern 6823-441 Schwanau Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 Schwanau Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Schwenningen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Schwetzingen Rheinniederung Altlußheim - Mannheim 6616-441 Seebach Nordschwarzwald 7415-441 Seite 34 von 516 Seekirch Federseeried 7923-401 Seewald Nordschwarzwald 7415-441 Sersheim Stromberg 6919-441 Sigmaringen Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 Sigmaringen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Sigmaringendorf Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen 7921-401 Sigmaringendorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Simonswald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Singen (Hohentwiel) Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 Singen (Hohentwiel) Untersee des Bodensees 8220-401 Sinzheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 Sipplingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 Sonnenbühl Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Sontheim an der Brenz Donauried 7527-441 Spaichingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Steinheim am Albuch Albuch 7226-441 Steinmauern Rheinniederung von der Rench- bis zur Murg mündung 7114-441 Sternenfels Stromberg 6919-441 Stetten am kalten Markt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Stimpfach Jagst mit Seitentälern 6624-401 Stra ß berg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Seite 35 von 516 Stühlingen Wutach und Baaralb 8116-441 Stutensee Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 Stuttgart Vogelinsel Max-Eyth-See 7121-441 Süßen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Süßen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Talheim Baar 8017-441 Tauberbischofsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-441 Tiefenbach Federseeried 7923-401 Titisee-Neustadt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Todtmoos Südschwarzwald 8114-441 Todtnau Südschwarzwald 8114-441 Triberg im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Trossingen Baar 8017-441 Tübingen Mittlerer Rammert 7519-401 Tübingen Schönbuch 7420-441 Tunau Südschwarzwald 8114-441 Tuningen Baar 8017-441 Tuttlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Überlingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 Uhingen Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Uhldingen-Mühlhofen Salemer Klosterweiher 8221-401 Seite 36 von 516 Uhldingen-Mühlhofen Überlinger See des Bodensees 8220-404 Ühlingen-Birkendorf Südschwarzwald 8114-441 Ulm Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Umkirch Mooswälder bei Freiburg 7912-441 Unterensingen Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 Unterkirnach Baar 8017-441 Unterkirnach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Untermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 Untermünkheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 Urbach Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Uttenweiler Federseeried 7923-401 Utzenfeld Südschwarzwald 8114-441 Vaihingen an der Enz Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 Vaihingen an der Enz Stromberg 6919-441 Vellberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 Veringenstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Villingen-Schwenningen Baar 8017-441 Villingen-Schwenningen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Vogtsburg im Kaiserstuhl Kaiserstuhl 7912-442 Vogtsburg im Kaiserstuhl Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Lim berg 7911-401 Vöhrenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Seite 37 von 516 Vörstetten Mooswälder bei Freiburg 7912-441 Waghäusel Saalbachniederung bei Hambrücken 6817-441 Waghäusel Wagbachniederung 6717-401 Waiblingen Unteres Remstal 7121-442 Waldbronn Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 Walddorfhäslach Schönbuch 7420-441 Waldenbuch Schönbuch 7420-441 Waldkirch Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Waldshut-Tiengen Südschwarzwald 8114-441 Walldorf Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 Walldürn Lappen bei Walldürn 6422-401 Wallhausen Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 Wangen im Allgäu Schwarzensee und Kolbenmoos 8324-441 Wehingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Wehr Südschwarzwald 8114-441 Weil am Rhein Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone 8211-401 Weil am Rhein Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 Weil im Schönbuch Schönbuch 7420-441 Weilen unter den Rinnen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Weilheim Südschwarzwald 8114-441 Weilheim an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Seite 38 von 516 Weilheim an der Teck Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Weinheim Wachenberg bei Weinheim 6418-401 Weisenbach Nordschwarzwald 7415-441 Weißbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 Weisweil Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Wellendingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Welzheim Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Wembach Südschwarzwald 8114-441 Wendlingen am Neckar Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 Wendlingen am Neckar Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Werbach Heiden und Wälder Tauberland 6323-441 Wernau (Neckar) Grienwiesen und Wernauer Baggerseen 7322-401 Wernau (Neckar) Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Widdern Jagst mit Seitentälern 6624-401 Wieden Südschwarzwald 8114-441 Wiesensteig Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Wilhelmsdorf Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 Willstätt Gottswald 7513-442 Willstätt Kammbach-Niederung 7413-441 Willstätt Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 Willstätt Korker Wald 7313-442 Seite 39 von 516 Willstätt Rheinniederung Nonnenweier - Kehl 7512-401 Winden im Elztal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 Winterbach Streuobst- und Weinberggebiete zw. Gerads tetten, Rudersberg und Waldhausen 7123-441 Wittighausen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 Wolpertshausen Kocher mit Seitentälern 6823-441 Wolpertswende Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Wei her 8123-441 Wurmlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 Wüstenrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 Wutach Wutach und Baaralb 8116-441 Wyhl Rheinniederung Sasbach - Wittenweier 7712-401 Zaberfeld Stromberg 6919-441 Zell im Wiesental Südschwarzwald 8114-441 Zell unter Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 Zell unter Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 7323-441 Zimmern ob Rottweil Baar 8017-441 Zweiflingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 Zwiefalten Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 II. Vogelschutzgebiete in alphabetischer Reihenfolge 1. Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441) 2. Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441) 3. Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401) 4. Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441) Seite 40 von 516 5. Baar (Gebietsnummer DE 8017-441) 6. Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401) 7. Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401) 8. Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441) 9. Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402) 10. Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441) 11. Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401) 12. Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441) 13. Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441) 14. Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402) 15. Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441) 16. Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401) 17. Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441) 18. Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401) 19. Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402) 20. Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442) 21. Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401) 22. Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441) 23. Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441) 24. Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441) 25. Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401) 26. Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401) 27. Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401) 28. Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403) 29. Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442) 30. Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401) 31. Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441) Seite 41 von 516 32. Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441) 33. Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441) 34. Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401) 35. Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401) 36. Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442) 37. Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401) 38. Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401) 39. Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403) 40. Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441) 41. Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401) 42. Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441) 43. Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441) 44. Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441) 45. Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401) 46. Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401) 47. Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401) 48. Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441) 49. Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441) 50. Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401) 51. Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441) 52. Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211-401) 53. Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401) 54. Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401) 55. Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401) 56. Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401) 57. Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401) 58. Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114-441) Seite 42 von 516 59. Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441) 60. Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441) 61. Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441) 62. Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401) 63. Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401) 64. Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401) 65. Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402) 66. Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441) 67. Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441) 68. Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441) 69. Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441) 70. Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401) 71. Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnum mer DE 7123-441) 72. Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441) 73. Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441) 74. Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441) 75. Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441) 76. Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401) 77. Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441) 78. Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404) 79. Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442) 80. Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401) 81. Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441) 82. Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441) 83. Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401) 84. Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401) 85. Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401) Seite 43 von 516 86. Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441) 87. Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441) 88. Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401) 89. Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441) 90. Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401) III. Gebietsbezogene Erhaltungsziele 1. Acher-Niederung (Gebietsnummer DE 7314-441) Größe: 1030 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg, Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis, Rastatt Städte und Gemeinden: Achern, Bühl, Lauf, Lichtenau, Ot tersweier, Rheinau, Rheinmünster, Sasbach Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Seite 44 von 516 Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen Erhaltung der Seggenriede Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Seite 45 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Seite 46 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der Gewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Seite 47 von 516 Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Riede, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Möwen (Schwarzkopfmöwe) Seite 48 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze 2. Adelegg (Gebietsnummer DE 8226-441) Größe: 2862 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Ravensburg Städte und Gemeinden: Isny im Allgäu Leutkirch im Allgäu Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Auerhuhn (Tetrao urogallus) Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Tanne und Buche sowie einer gut entwickelten beer strauchreichen Bodenvegetation Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken Erhaltung der anmoorigen Standorte Erhaltung der Balzplätze Erhaltung von Schlafbäumen Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Seite 49 von 516 Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Tot holz Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Seite 50 von 516 Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsuk zession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen Erhaltung von Niederwaldsukzession Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Seite 51 von 516 Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölzen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesonde re buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Ringdrossel (Turdus torquatus) Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flä chen Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Seite 52 von 516 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Bäche Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Seite 53 von 516 Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Feldgehölzen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos) Erhaltung von alten und lichten Bergmischwäldern (Fichten-Tannen-Buchen-Wäldern) mit hohem Laubholzanteil, insbesondere in südexponierter Lage Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von noch stehen dem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) 3. Albtrauf Heubach (Gebietsnummer DE 7225-401) Größe: 427 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Ostalbkreis Seite 54 von 516 Städte und Gemeinden: Heubach Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Wacholderheiden und von offenem Wiesengelände mit Feldgehözen und Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) 4. Albuch (Gebietsnummer DE 7226-441) Größe: 8645 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Göppingen, Heidenheim, Ostalbkreis Städte und Gemeinden: Bartholomä, Böhmenkirch, Essingen, Heidenheim an der Brenz, Königsbronn, Oberkochen, Steinheim am Albuch Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Seite 55 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung der kleinflächigen Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Seite 56 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel-, Misch- oder Buchenwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Seite 57 von 516 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche, Weiher, Hülben und Wasser gefüllten Dolinen Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Seite 58 von 516 Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung der Magerrasen und Heiden Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Seite 59 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten 5. Baar (Gebietsnummer DE 8017-441) Größe: 37702 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen Seite 60 von 516 Städte und Gemeinden: Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchin gen, Deißlingen, Donaueschingen, Durchhausen, Geisingen, Hüfingen, Immendingen, Königsfeld im Schwarzwald, Löffin gen, Mönchweiler, Niedereschach, Rottweil, Sankt Georgen im Schwarzwald, Talheim, Trossingen, Tuningen, Unterkirnach, Vil lingen-Schwenningen, Zimmern ob Rottweil Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Seite 61 von 516 Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauch schicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünland komplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Seite 62 von 516 Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Seite 63 von 516 Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Seite 64 von 516 Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Seite 65 von 516 Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung der Heiden und Moore Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Seite 66 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen Erhaltung der Moore Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Seite 67 von 516 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Stein riegel Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Seite 68 von 516 Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig über schwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Seite 69 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Krickente, Tafelente, Gänsesäger), Lappentaucher (Zwergtaucher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Seite 70 von 516 Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischauf kommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzen sämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Schwarzstorch) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Seite 71 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbil dung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wäs serwiesen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Rot- (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Seite 72 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 6. Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen (Gebietsnummer DE 7921-401) Größe: 750 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Sigmaringen Städte und Gemeinden: Krauchenwies, Mengen, Sigmaringendorf, Sigmaringen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit extensiv genutzten Nasswiesen Seite 73 von 516 Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Seite 74 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Kolbenente (Netta rufina) Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbeson dere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen wäh rend der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4. - 15.9.) Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Seite 75 von 516 Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften Erhaltung der Lachmöwenkolonien Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Seite 76 von 516 Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Ufer bereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort pflanzungszeit (15.3.-15.8.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgrä ben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Seite 77 von 516 Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Gänsesäger) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Baggerseen, Weiher und Fließgewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Bekassine) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Seite 78 von 516 Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm- und Sandbänke Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Krebsen, Schnecken, Wür mern, Insektenlarven und Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Seeschwalben (Trauerseeschwalbe) Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und klei neren Krebstieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete Fischadler (Pandion haliaetus) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Raubwürger (Lanius excubitor) Seite 79 von 516 Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 7. Bergstraße Dossenheim - Schriesheim (Gebietsnummer DE 6518-401) Größe: 371 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Rhein-Neckar-Kreis Städte und Gemeinden: Dossenheim, Schriesheim Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der strukturreichen Gewässer und Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Seite 80 von 516 Erhaltung von mageren Mähwiesen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbauge bieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Seite 81 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern Seite 82 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zaunammer (Emberiza cirlus) Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch oder Gehölzgruppen Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestal ten Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdbo den führen Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungvogelaufzucht Zippammer (Emberiza cia) Erhaltung der sonnenexponierten offenen Felswände und von Steinschutthalden der Steinbrüche Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steil hängen Seite 83 von 516 Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonn ten Trockenmauern oder Steinriegeln Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.) 8. Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher (Gebietsnummer DE 8123-441) Größe: 1626 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Ravensburg Städte und Gemeinden: Altshausen, Aulendorf, Eichstegen, Fronreute, Wol pertswende Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Seite 84 von 516 Erhaltung der naturnahen Moore Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede und Moore Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Seite 85 von 516 Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Weiher, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Seite 86 von 516 Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Seite 87 von 516 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Schwarzstorch (Ciconia nigra) Erhaltung von ausgedehnten und gewässerreichen Wäldern Erhaltung der Bachauen und Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Feuchtgebiete und Fließgewässer im Wald und in Waldnähe Erhaltung von Altholzinseln im Wald Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung von zu Horstanlagen geeigneten Altbäumen, insbesondere hohe Eichen, Bu chen und Kiefern mit freier Anflugmöglichkeit in eine breite, lichte und starkastige Krone Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Wasser insekten, Amphibien, Kleinsäugern Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate wäh rend der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.) Wachtel (Coturnix coturnix) Seite 88 von 516 Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Seite 89 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Seen, Weihern und langsam fließenden Ge wässern Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbe stände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der ge samten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, flache Seen, Moorgewäs ser und Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Raubwürger (Lanius excubitor) Seite 90 von 516 Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 9. Bodanrück (Gebietsnummer DE 8220-402) Größe: 6311 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Konstanz Städte und Gemeinden: Allensbach, BodmanLudwigshafen, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Reichenau Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Seite 91 von 516 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Moorente (Aythya nyroca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasser zonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Hochmoorflächen Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1. 15.10.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Seite 92 von 516 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Seite 93 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) 10. Bodenmöser (Gebietsnummer DE 8325-441) Größe: 918 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Ravensburg Städte und Gemeinden: Argenbühl, Isny im Allgäu Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und ständig Wasser füh renden Gräben Seite 94 von 516 Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hoch moore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede und Moore Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Gänsesäger (Mergus merganser) Erhaltung der Flüsse und Bäche mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Seite 95 von 516 Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der vegetationsreichen Stillgewässer im Moorbereich Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Seite 96 von 516 Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Seite 97 von 516 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden Erhaltung von wildkrautreichen kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Teiche mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficolli)s Seite 98 von 516 Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel und Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Gräben Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) 11. Brandhalde (Gebietsnummer DE 7617-401) Größe: 10 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Rottweil Städte und Gemeinden: Oberndorf am Neckar Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 30.6.) 12. Bremgarten (Gebietsnummer DE 8011-441) Größe: 520 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald Städte und Gemeinden: Bad Krozingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuenburg am Rhein Gebietsbezogene Erhaltungsziele Seite 99 von 516 Brutvögel Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Seite 100 von 516 Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Orpheusspötter (Hippolais polyglotta) Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausge dehnten Krautschicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Seite 101 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel und Mager rasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten Seite 102 von 516 Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten, insbesondere Früh- und Spätkartoffeln Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras- und Staudensäume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von wenigstens zeitweilig Wasser führenden Senken mit Röhricht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten 13. Donauried (Gebietsnummer DE 7527-441) Größe: 4253 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart, Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Alb-Donau-Kreis, Heidenheim Städte und Gemeinden: Asselfingen, Herbrechtingen, Langenau, Niederstotzingen, Rammingen, Sontheim an der Brenz Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Seite 103 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede und Moore Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Seite 104 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen Erhaltung der Seggenriede Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Seite 105 von 516 Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Neuntöter (Lanius collurio) Seite 106 von 516 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetati on und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien Erhaltung von lichten Auenwäldern Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Ufer bereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort pflanzungszeit (15.3.-15.8.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgrä ben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Seite 107 von 516 Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Seite 108 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Seite 109 von 516 Silberreiher (Egretta alba) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) und Wiesenweihe (Circus pygargus) Seite 110 von 516 Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Sumpfohreule (Asio flammeus) Erhaltung der Niedermoorflächen mit ausgedehnten Seggenrieden und kleinen Feldge hölzen im Donauried Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie fest installierte Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 14. Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust (Gebietsnummer DE 7712-402) Größe: 1085 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Emmendingen, Ortenaukreis Städte und Gemeinden: Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Rings heim, Rust Seite 111 von 516 Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Seite 112 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Wiesenkomplexe Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Neuntöter (Lanius collurio) Seite 113 von 516 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Hecken sowie Kleinstrukturen wie kleinflächige Brachen, sumpfige Sen ken, Einzelbüsche und -bäume und unbefestigte Feldwege Erhaltung von magerem Grünland Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Seite 114 von 516 Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Seite 115 von 516 Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Tümpel, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Storchenvögel (Weißstorch) Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit Wässerwiesen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Watvögel (Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Kiebitz) Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken Erhaltung von ausgedehntem Grünland mit Wässerwiesen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Seite 116 von 516 Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen Kornweihe (Circus cyaneus) Erhaltung der Röhrichte Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze 15. Enztal Mühlhausen - Roßwag (Gebietsnummer DE 7019-441) Größe: 540 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe, Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Enzkreis, Ludwigsburg Städte und Gemeinden: Illingen, Mühlacker, Vaihingen an der Enz Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Seite 117 von 516 Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Seite 118 von 516 Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbauge bieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Seite 119 von 516 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe und an Fließgewässern Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Seite 120 von 516 Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Seite 121 von 516 Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiedehopf (Upupa epops) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbau landschaften Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden Erhaltung der Mager- und Trockenrasen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Seite 122 von 516 Erhaltung von Feldgärten Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und wei terer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs und Feldgrillen sowie großen Käfern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) 16. Eriskircher Ried (Gebietsnummer DE 8323-401) Größe: 604 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Bodenseekreis Städte und Gemeinden: Eriskirch, Friedrichshafen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Seite 123 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Seite 124 von 516 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von mageren Mähwiesen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Kolbenente (Netta rufina) Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Arm leuchteralgen und Laichkrautgewächse Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Seite 125 von 516 Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Seite 126 von 516 Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden Gewässern Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Altarme Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Tafelen te), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Altarme und Fließgewässer Seite 127 von 516 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere insbesondere für Krickenten Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Amphi bien, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer) Seite 128 von 516 Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Schlick-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbil dung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und andere Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Seeschwalben (Trauerseeschwalbe) Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und klei neren Krebstieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen Erhaltung der Riede mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Seite 129 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 17. Eselsburger Tal (Gebietsnummer DE 7327-441) Größe: 328 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Heidenheim Städte und Gemeinden: Gerstetten, Herbrechtingen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 30.6.) 18. Federseeried (Gebietsnummer DE 7923-401) Größe: 2930 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Biberach Städte und Gemeinden: Alleshausen, Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Kanzach, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Ut tenweiler Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Moore Seite 130 von 516 Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Seite 131 von 516 Erhaltung der naturnahen Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung der naturnahen Moore Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen Erhaltung der Seggenriede Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Seite 132 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.) Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von magerem Grünland Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Seite 133 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten locke ren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Verlandungszonen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung der Heiden und Moore Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Seite 134 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Ufer bereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort pflanzungszeit (15.3.-15.8.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgrä ben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Seite 135 von 516 Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Niedermoore, Kleingewässer, Wassergräben und von zeitweilig über schwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Seite 136 von 516 Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Kreb stieren und Würmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Seite 137 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Bekassine) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Seen und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung der naturnahen Dynamik an Fließgewässern, die zur Ausbildung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt Erhaltung von, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wäs serwiesen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Seeschwalben (Flussseeschwalbe) Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und klei neren Krebstieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Seite 138 von 516 Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung der ausgedehnten Verlandungszonen mit Röhrichten 19. Felsenberg (Gebietsnummer DE 6618-402) Größe: 6 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Rhein-Neckar-Kreis Städte und Gemeinden: Neckargemünd Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbän dern Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) 20. Gottswald (Gebietsnummer DE 7513-442) Größe: 2208 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis Städte und Gemeinden: Kehl, Offenburg, Schutterwald, Willstätt Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Seite 139 von 516 Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Schwarzmilan (Milvus migrans) Seite 140 von 516 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) 21. Grienwiesen und Wernauer Baggerseen (Gebietsnummer DE 7322-401) Größe: 69 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Esslingen Seite 141 von 516 Städte und Gemeinden: Köngen, Unterensingen, Wendlingen am Neckar, Wer nau (Neckar) Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Gewässer begleitenden Gehölze wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Seite 142 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Wiesen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen Seite 143 von 516 Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungs zeit (1.4.-15.9.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Mittelspecht Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Seite 144 von 516 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Grünlandbrachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung der Magerrasen und Grünlandbrachen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern Seite 145 von 516 Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbe stände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können Erhaltung der während der gesamten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Rallen (Tüpfelsumpfhuhn) Erhaltung der Feuchtgebiete Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen Seite 146 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Kreb stieren und Würmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel) Erhaltung der Feuchtgebiete Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit Grünland Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit ausgedehnten Röhrichten und Gebüschen Erhaltung der ausgedehnten Landröhrichte Seite 147 von 516 22. Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Gebietsnummer DE 6916-441) Größe: 4742 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Karlsruhe Städte und Gemeinden: Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Seite 148 von 516 Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Grauspecht (Picus canus) Seite 149 von 516 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flä chigen Rohbodenstandorten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Seite 150 von 516 Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen Erhaltung von Graswegen, Ruderal- und Staudenfluren Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Seite 151 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Was serflächen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten Seite 152 von 516 Erhaltung von mageren Mähwiesen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wiedehopf (Upupa epops) Erhaltung der Mager- und Trockenrasen Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs und Feldgrillen sowie großen Käfern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.) Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) 23. Heiden und Wälder Tauberland (Gebietsnummer DE 6323-441) Größe: 1117 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe, Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis Seite 153 von 516 Städte und Gemeinden: Hardheim, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim, Werbach Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laubwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Seite 154 von 516 Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flä chigen Rohbodenstandorten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbauge bieten Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von großflächigen Mager- und Trockenrasen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Seite 155 von 516 Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Stein riegel Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 156 von 516 Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiedehopf (Upupa epops) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbau landschaften Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren sowie extensiven Viehwei den Erhaltung der Mager- und Trockenrasen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgärten Erhaltung von Steinhaufen und Steinriegeln Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und wei terer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln Seite 157 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs und Feldgrillen sowie großen Käfern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.) Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) 24. Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen (Gebietsnummer DE 6726-441) Größe: 539 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Schwäbisch Hall Städte und Gemeinden: Satteldorf, Wallhausen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Muldenlagen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Seite 158 von 516 Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von strukturreichem Offenland in Nachbarschaft zu lichten Waldbeständen mit größeren Lichtungen Erhaltung von Kleinstrukturen wie sumpfige Senken, Tümpel, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feldwege Erhaltung von magerem Grünland Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.) Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Seite 159 von 516 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Seite 160 von 516 Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen und Feldgehölzen Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 25. Hohentwiel/Hohenkrähen (Gebietsnummer DE 8218-401) Größe: 150 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Konstanz Städte und Gemeinden: Hilzingen, Mühlhau sen-Ehingen, Singen (Hohentwiel) Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauch schicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) Seite 161 von 516 Zaunammer (Emberiza cirlus) Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch oder Gehölzgruppen Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestal ten Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdbo den führen Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht Zippammer (Emberiza cia) Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutt halden Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steil hängen Erhaltung von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonn ten Trockenmauern oder Steinriegeln Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.) 26. Höwenegg (Gebietsnummer DE 8018-401) Größe: 21 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Tuttlingen Städte und Gemeinden: Immendingen Seite 162 von 516 Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) 27. Jagst mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6624-401) Größe: 852 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe, Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Heilbronn, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall Städte und Gemeinden: Adelsheim, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Crailsheim, Dörzbach, Frankenhardt, Gerabronn, Gundelsheim, Ilshofen, Ingelfingen, Jagst hausen, Jagstzell, Kirchberg an der Jagst, Krautheim, Langenburg, Möckmühl, Mulfingen, Neudenau, Offenau, Ravenstein, Roigheim, Satteldorf, Schöntal, Schrozberg, Stimpfach, Widdern Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Seite 163 von 516 Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern sowie der Brutmöglichkeiten an Brücken Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Seite 164 von 516 Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Altar me, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete 28. Johanniterwald (Gebietsnummer DE 7712-403) Seite 165 von 516 Größe: 58 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Emmendingen Städte und Gemeinden: Kenzingen, Rheinhausen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von lichten Waldbeständen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen 29. Kaiserstuhl (Gebietsnummer DE 7912-442) Seite 166 von 516 Größe: 7923 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen Städte und Gemeinden: Bahlingen, Bötzingen, Breisach am Rhein, Eichstetten, Endin gen am Kaiserstuhl, Ihringen, Riegel, Sasbach, Vogtsburg im Kai serstuhl, Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.) Bienenfresser (Merops apiaster) Erhaltung von blütenreichen Böschungen, Ruderalfluren, Gebüsch- oder Gehölzgruppen, magerem Grünland, Viehweiden und Wiesen in Weinbergslagen Erhaltung von strukturreichen, offenen und wärmebegünstigten Landschaftsteilen Erhaltung von extensiven landwirtschaftlichen Nutzungen in der Umgebung von Brut plätzen Erhaltung der weitgehend vegetationsfreien Brutwände, insbesondere der Lösswände Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche Erhaltung der Gewässer Seite 167 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Fluginsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen Seite 168 von 516 Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Seite 169 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbau landschaften Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Uhu (Bubo bubo) Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Seite 170 von 516 Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung von offenen Felswänden in Steinbrüchen mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwaldstreifen im Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Seite 171 von 516 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiedehopf (Upupa epops) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen sowie Wiesen- und Weinbau landschaften Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden Erhaltung der Mager- und Trockenrasen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgärten Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe sowie der Nisthilfen und wei terer Nistgelegenheiten wie Höhlungen in Mauern, Hütten und Holzstapeln Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs und Feldgrillen sowie großen Käfern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.) Zaunammer (Emberiza cirlus) Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch oder Gehölzgruppen Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestal ten Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen Seite 172 von 516 Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdbo den führen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht 30. Kälberklamm und Hasenklamm (Gebietsnummer DE 7016-401) Größe: 21 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Karlsruhe Städte und Gemeinden: Ettlingen, Karlsruhe, Waldbronn Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswand des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) 31. Kammbach-Niederung (Gebietsnummer DE 7413-441) Größe: 1835 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis Städte und Gemeinden: Appenweier, Kehl, Oberkirch, Offenburg Rheinau, Will stätt Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Seite 173 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Seite 174 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2. - 31.8.) Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Seite 175 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Seite 176 von 516 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Großer Brachvogel) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, und Nahrungs gebiete Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern Seite 177 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete 32. Kinzig-Schutter-Niederung (Gebietsnummer DE 7513-441) Größe: 2822 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis Städte und Gemeinden: Friesenheim, Hohberg, Kehl, Neuried, Offenburg, Schutterwald, Willstätt Gebietsbezogene Erhaltungsziele Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung von hohen Grundwasserständen Seite 178 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Seite 179 von 516 Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 31.8.) Seite 180 von 516 Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Seite 181 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Sen ken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Storchenvögel (Weißstorch) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Seite 182 von 516 Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen sowie Wässerwiesen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Watvögel (Großer Brachvogel, Kiebitz) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wäs serwiesen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Seite 183 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze 33. Kocher mit Seitentälern (Gebietsnummer DE 6823-441) Größe: 888 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall Städte und Gemeinden: Braunsbach, Bretzfeld, Bühlertann, Bühlerzell, Fichtenberg, Forch tenberg, Gaildorf, Hardthausen am Kocher, Ilshofen, Ingelfingen, Künzelsau, Kupferzell, Langenbrettach, Michelbach an der Bilz, Neu enstadt am Kocher, Neuenstein, Niedernhall, Oberrot, Obersontheim, Öhringen, Pfedelbach, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Untermünk heim, Vellberg, Weißbach, Wolpertshausen, Wüstenrot, Zweiflingen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der Brutmöglichkeiten an Brücken Seite 184 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbil dung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt Erhaltung von Flutmulden und zeitweise überschwemmten Senken Erhaltung von Feuchtgrünland entlang der Gewässer Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete 34. Kochhartgraben und Ammertalhänge (Gebietsnummer DE 7419-401) Größe: 54 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Tübingen Seite 185 von 516 Städte und Gemeinden: Ammerbuch, Rottenburg am Neckar Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) 35. Konstanzer Bucht des Bodensees (Gebietsnummer DE 8321-401) Größe: 311 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Konstanz Städte und Gemeinden: Konstanz Gebietsbezogene Erhaltungsziele Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Gänsesäger, Kolbenente, Moorente, Reiherente, Schellente, Schnatte rente, Tafelente), Lappen- und Seetaucher (Eistaucher, Haubentaucher, Prachttau cher, Schwarzhalstaucher, Sterntaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn) Erhaltung der Flachwasserzonen des Bodensees mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Grün delenten und Rallen, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchen ten und Rallen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Seeschwalben (Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe) Seite 186 von 516 Erhaltung der Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und klei neren Krebstieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässerbereiche Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete 36. Korker Wald (Gebietsnummer DE 7313-442) Größe: 2827 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis Städte und Gemeinden: Achern, Appenweier, Kehl, Renchen, Rheinau, Willstätt Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Seite 187 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 188 von 516 Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Seite 189 von 516 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) 37. Lappen bei Walldürn (Gebietsnummer DE 6422-401) Seite 190 von 516 Größe: 63 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Neckar-Odenwald-Kreis Städte und Gemeinden: Buchen (Odenwald), Walldürn Gebietsbezogene Erhaltungsziele Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wäs serwiesen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von artenreichen Wildkrautbeständen, Ackerrandstreifen sowie Grassäumen 38. Lindenweiher (Gebietsnummer DE 7924-401) Größe: 46 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Biberach Städte und Gemeinden: Hochdorf Seite 191 von 516 Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung des aktuellen Wasserstandes im Gebiet Erhaltung der Riede und Niedermoore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung des Lindenweihers mit seiner Flachwasserzone und der zumindest stellenwei se deckungsreichen Stillgewässer wie Quelltöpfe und Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Schneidried oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Seite 192 von 516 Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Reiher (Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Niedermoorflächen Erhaltung der Flachwasserzonen des Lindenweihers und an schwach fließenden Gewäs sern sowie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede, Schneidriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Niedermooren mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 39. Mindelsee (Gebietsnummer DE 8220-403) Größe: 409 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Konstanz Städte und Gemeinden: Allensbach, Radolfzell am Bodensee Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Seite 193 von 516 Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Seite 194 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Seite 195 von 516 Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Kolbenente (Netta rufina) Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbeson dere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen wäh rend der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Moorente (Aythya nyroca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasser zonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1. 15.10.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Seite 196 von 516 Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten Erhaltung der Moore Seite 197 von 516 Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie vegetationsreiche Teiche und Torfstiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7. 15.9.) Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Seite 198 von 516 Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Seite 199 von 516 Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig über schwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung der Magerrasen und Hecken Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbe stände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der ge samten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Seite 200 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Teiche, flache Seen und Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Gänsesäger, Moorente, Reiherente, Tafelente, Zwergsäger) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der besiedelten Gewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchenten gewährleistet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tau chenten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Seite 201 von 516 Reiher (Rohrdommel) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Seite 202 von 516 40. Mittlere Schwäbische Alb (Gebietsnummer DE 7422-441) Größe: 39597 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart, Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Alb-Donau-Kreis, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis Städte und Gemeinden: Aichelberg, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Bad Urach, Be uren, Bissingen an der Teck, Böhmenkirch, Boll, Burladingen, Deggingen, Dettingen an der Erms, Dettingen unter Teck, Donz dorf, Dürnau, Engstingen, Eningen unter Achalm, Erkenbrechts weiler, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Stei ge, Gingen an der Fils, Göppingen, Grabenstetten, Gruibingen, Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet, Hechingen, Heiningen, Heroldstatt, Hülben, Kohlberg, Kuchen, Laichingen, Lenningen, Lichtenstein, Metzingen, Mössingen, Mühlhausen im Täle, Mün singen, Neidlingen, Neuffen, Owen, Pfullingen, Reutlingen, Rö merstein, Sankt Johann, Schelklingen, Schlat, Sonnenbühl, Sü ßen, Weilheim an der Teck, Wiesensteig, Zell unter Aichelberg Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Seite 203 von 516 Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauch schicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hoch moore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Seite 204 von 516 Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flä chigen Rohbodenstandorten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Seite 205 von 516 Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Seite 206 von 516 Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesonde re buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Seite 207 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche Erhaltung der Moore Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder riegeln Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden Seite 208 von 516 Erhaltung der Heidegebiete Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder und Magerra sen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Seite 209 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Seite 210 von 516 Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 41. Mittlerer Rammert (Gebietsnummer DE 7519-401) Größe: 2750 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Tübingen Städte und Gemeinden: Dußlingen, Ofterdingen, Rottenburg am Neckar, Tübingen Seite 211 von 516 Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der wärmeliebenden Vegetationskomplexe mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen Erhaltung der Großseggenriede und Nasswiesen Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Seite 212 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Seite 213 von 516 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsuk zession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen Erhaltung von Niederwaldsukzession Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Seite 214 von 516 Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbauge bieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotkopfwürger (Lanius senator) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen Erhaltung von magerem Grünland Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Seite 215 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wendehals (Jynx torquilla) Seite 216 von 516 Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen- und Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher und Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Seite 217 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) 42. Mittlerer Schwarzwald (Gebietsnummer DE 7915-441) Größe: 21666 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis Städte und Gemeinden: Bräunlingen, Donaueschingen, Eisenbach (Hochschwarzwald), Elzach, Friedenweiler, Furtwangen im Schwarzwald, Glottertal, Gutach (Schwarzwaldbahn), Gütenbach, Hardt, Hausach, Hornberg, Hüfingen, Löffingen, Mühlenbach, Sankt Georgen im Schwarzwald, Sankt Mär gen, Sankt Peter, Schonach im Schwarzwald, Schönwald im Schwarz wald, Schramberg, Simonswald, Titisee-Neustadt, Triberg im Schwarz wald, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach, Waldkirch, Winden im Elztal Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Auerhuhn (Tetrao urogallus) Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte Erhaltung der Balzplätze Erhaltung von Schlafbäumen Erhaltung von gut einsehbaren An- und Abflugplätzen, insbesondere an Hangkanten Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten Seite 218 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräuter, Gräser und Beeren im Sommer und Frühherbst Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland und Weidfeldstrukturen Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Tot holz Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen Grauspecht (Picus canus) Seite 219 von 516 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Weidfeldkomplexen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln, insbesondere alte Buchen und Eichen Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsuk zession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Mittelspecht (Picoides medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Seite 220 von 516 Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünland- und Heidegebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen, Büschen und Gebüschgruppen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesonde re buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Ringdrossel (Turdus torquatus) Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern Erhaltung der Moore, Moorwälder und von Weidfeldern Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flä chen Seite 221 von 516 Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen Erhaltung der Moore Seite 222 von 516 Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zippammer (Emberiza cia) Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutt halden Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steil hängen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebens stätten Seite 223 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.) Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen Erhaltung von Reut- und Weidfeldern Erhaltung der Moore Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen Erhaltung von isolierten Weidgehölzen und Weidfichtensolitären Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) 43. Mooswälder bei Freiburg (Gebietsnummer DE 7912-441) Größe: 3617 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg im Breis gau Städte und Gemeinden: Bötzingen, Freiburg im Breisgau, Gottenheim, March, Schall stadt, Umkirch, Vörstetten Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Seite 224 von 516 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Seite 225 von 516 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Seite 226 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Seite 227 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 228 von 516 Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Sen ken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Seite 229 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Reiher (Rohrdommel) und Storchenvögel (Weißstorch) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Seite 230 von 516 Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 44. Nordschwarzwald (Gebietsnummer DE 7415-441) Größe: 36045 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg, Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Baden-Baden, Calw, Freudenstadt, Ortenaukreis, Rastatt, Rottweil Städte und Gemeinden: Achern, Alpirsbach, Bad Herrenalb, Bad Peterstal-Griesbach, Bad Rip poldsau-Schapbach, Bad Wildbad im Schwarzwald, Baden-Baden, Baiersbronn, Bühl, Bühlertal, Dobel, Durbach, Enzklösterle, Forbach, Freudenstadt, Gaggenau, Gengenbach, Gernsbach, Lauf, Loffenau, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Oberwolfach, Oppenau, Ot tenhöfen im Schwarzwald, Ottersweier, Sasbach, Sasbachwalden, Schenkenzell, Seebach, Seewald, Weisenbach Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Auerhuhn (Tetrao urogallus) Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte Erhaltung der Balzplätze Seite 231 von 516 Erhaltung von Schlafbäumen Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Tot holz Seite 232 von 516 Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsuk zession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel Seite 233 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesonde re buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Ringdrossel (Turdus torquatus) Seite 234 von 516 Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern Erhaltung der Moore, Moorwälder und Heideflächen Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession Erhaltung von Grinden und anderen kurzrasigen Flächen Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittel gebirgen Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen Erhaltung der Moore Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Seite 235 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) Zippammer (Emberiza cia) Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutt halden Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steil hängen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebens stätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.) Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen Seite 236 von 516 Erhaltung der Hochmoore, Missen und Grinden Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen Erhaltung von Reut- und Weidfeldern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) 45. Ostalbtrauf bei Aalen (Gebietsnummer DE 7126-401) Größe: 561 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Ostalbkreis Städte und Gemeinden: Aalen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) 46. Pfrunger und Burgweiler Ried (Gebietsnummer DE 8022-401) Größe: 2826 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Ravensburg, Sigmaringen Städte und Gemeinden: Guggenhausen, Königseggwald, Ostrach, Riedhausen, Wilhelmsdorf Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Seite 237 von 516 Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Bachniederungen und Moore Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Seite 238 von 516 Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der vorhandenen Nistgelegenheiten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Seite 239 von 516 Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Torfstichseen, Kleingewässer und von Was ser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesonde re buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Seite 240 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) Erhaltung der Niedermoore, Fließ- und Stillgewässer begleitenden dichten Ufervegetati on und von Feuchtgebieten mit Sukzessions- und Bewaldungsstadien Erhaltung von lichten Auenwäldern Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Le bensstätten Seite 241 von 516 Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Ufer bereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort pflanzungszeit (15.3.-15.8.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgrä ben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Wasserralle (Rallus aquaticus) Seite 242 von 516 Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig über schwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Seite 243 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Bäche und Wiesengräben Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Kornweihe (Circus cyaneus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Seite 244 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 47. Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar (Gebietsnummer DE 7021-401) Größe: 42 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Ludwigsburg Städte und Gemeinden: Freiberg am Neckar, Ingersheim, Pleidelsheim Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von mageren Mähwiesen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 245 von 516 Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkom men sowie Kleinsäugern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Seite 246 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offen land Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Seite 247 von 516 Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Krickente (Anas crecca) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensäme reien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete 48. Renchniederung (Gebietsnummer DE 7313-441) Größe: 1856 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis Städte und Gemeinden: Achern, Appenweier, Kehl, Oberkirch, Renchen, Rheinau Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Seite 248 von 516 Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Seite 249 von 516 Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen mit zeitlich differenzierter Nutzung Erhaltung der Seggenriede Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Seite 250 von 516 Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Seite 251 von 516 Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Niedermoore, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Seite 252 von 516 Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Reiher (Silberreiher) und Storchenvögel (Weißstorch) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Seite 253 von 516 Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtgrünlandkomplexen und der Riedgebiete Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Würmern Seite 254 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Nahrungsgebiete 49. Rheinniederung Altlußheim - Mannheim (Gebietsnummer DE 6616-441) Größe: 4452 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis Städte und Gemeinden: Altlußheim, Brühl, Edingen-Neckarhausen, Hockenheim, Ketsch, Mannheim, Schwetzingen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Seite 255 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, insbesondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vor genannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Seite 256 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Seite 257 von 516 Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Seite 258 von 516 Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vor genannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.) Seite 259 von 516 Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen, extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Seite 260 von 516 Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vor genannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig über schwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Seite 261 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Seite 262 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vor genannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Blässgans, Saatgans) und Rallen (Tüpfelsumpfhuhn) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Mollusken, kleinen Kreb stieren und Würmern für die Rallen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Watvögel (Kiebitz) Seite 263 von 516 Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbil dung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern und Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Schwarzmilan (Milvus migrans) Seite 264 von 516 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze 50. Rheinniederung Breisach - Sasbach mit Limberg (Gebietsnummer DE 7911-401) Größe: 1116 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen Städte und Gemeinden: Breisach am Rhein, Sasbach, Vogtsburg im Kaiserstuhl Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Seite 265 von 516 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Seite 266 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Sümpfe mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Seite 267 von 516 Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Stockente, Tafelen te) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchenten und Sägern gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischauf kommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Grün delenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Seite 268 von 516 Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 51. Rheinniederung Elchesheim - Karlsruhe (Gebietsnummer DE 7015-441) Größe: 2165 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Karlsruhe, Rastatt Seite 269 von 516 Städte und Gemeinden: Au am Rhein, Elchesheim-Illingen, Karlsruhe, Rheinstet ten Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Seite 270 von 516 Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kies bänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen Seite 271 von 516 Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. 31.7.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Seite 272 von 516 Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Seite 273 von 516 Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Sen ken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wendehals (Jynx torquilla) Seite 274 von 516 Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Krickente Anas crecca) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Seite 275 von 516 Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben mit vor genannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensäme reien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Seite 276 von 516 Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 52. Rheinniederung Haltingen - Neuenburg mit Vorbergzone (Gebietsnummer DE 8211 401) Größe: 1475 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach Städte und Gemeinden: Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Neuenburg am Rhein, Sch liengen, Weil am Rhein Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Seite 277 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Gänsesäger (Mergus merganser) Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Seite 278 von 516 Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Orpheusspötter (Hippolais polyglotta) Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausge dehnten Krautschicht Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Seite 279 von 516 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zaunammer (Emberiza cirlus) Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch oder Gehölzgruppen Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestal ten Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen S äumen Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdbo den führen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten zur Jungenaufzucht Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Seite 280 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schnatterente, Tafelente) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für die Krickente Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchenten gewährleistet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten und Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Seite 281 von 516 Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 53. Rheinniederung Karlsruhe - Rheinsheim (Gebietsnummer DE 6816-401) Größe: 5116 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Karlsruhe Städte und Gemeinden: Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsruhe, Linken heim-Hochstetten, Philippsburg Seite 282 von 516 Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Seite 283 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Seite 284 von 516 Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Seite 285 von 516 Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Seite 286 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 287 von 516 Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Altwässer, Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasser zonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Niedermoore, Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig über schwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Seite 288 von 516 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Seite 289 von 516 Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Gänsesäger, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stocken te, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen Seite 290 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Graureiher, Purpurreiher, Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen sowie Wässerwiesen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Möwen (Sturmmöwe) Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und klei neren Krebstieren Seite 291 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete 54. Rheinniederung Kehl - Helmlingen (Gebietsnummer DE 7313-401) Größe: 2134 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg, Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis, Rastatt Städte und Gemeinden: Kehl, Lichtenau, Rheinau Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Seite 292 von 516 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Seite 293 von 516 Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kies bänken rheinnaher Baggerseen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. 31.7.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Löffelente (Anas clypeata) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Seite 294 von 516 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften Erhaltung der Lachmöwenkolonien Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Seite 295 von 516 Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Seite 296 von 516 Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Seite 297 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Blässgans, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Zwergsäger) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischauf kommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Grün delenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Rohrdommel (Botaurus stellaris) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Seite 298 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Würmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Kiebitz) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wäs serwiesen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer und Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Seite 299 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete 55. Rheinniederung Neuenburg - Breisach (Gebietsnummer DE 8011-401) Größe: 2782 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald Städte und Gemeinden: Breisach am Rhein, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Neuen burg am Rhein Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Seite 300 von 516 Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Gänsesäger (Mergus merganser) Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Seite 301 von 516 Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kolbenente (Netta rufina) Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbeson dere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Aufrechterhaltung eines Wasserregimes an den Brutgewässern ohne starke Wasser standsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Baggerseen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Seite 302 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Orpheusspötter (Hippolais polyglotta) Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausge dehnten Krautschicht Erhaltung von Auenwäldern mit Weidengebüschen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Seite 303 von 516 Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiedehopf (Upupa epops) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Wiesenlandschaften Erhaltung von blütenreichen Böschungen und Ruderalfluren, extensiven Viehweiden Erhaltung der Mager- und Trockenrasen Seite 304 von 516 Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen in bis zu 10 m Höhe Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten wie Maulwurfs und Feldgrillen sowie großen Käfern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis ) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Gänsesäger, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stocken te), Lappentaucher (Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Seite 305 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischauf kommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzen sämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Seite 306 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) und Merlin (Falco columbarius) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze 56. Rheinniederung Nonnenweier - Kehl (Gebietsnummer DE 7512-401) Größe: 3901 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis Städte und Gemeinden: Kehl, Meißenheim, Neuried, Schwanau, Willstätt Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Seite 307 von 516 Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 31.7.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Seite 308 von 516 Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-30.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Seite 309 von 516 Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Seite 310 von 516 Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt Erhaltung der Lachmöwenkolonien Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Seite 311 von 516 Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Seite 312 von 516 Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Seite 313 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentaucher), Rallen (Bläs shuhn) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen und Pflanzensäme reien, Insekten, Mollusken und kleinen Krebstieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Seite 314 von 516 Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 57. Rheinniederung Sasbach - Wittenweier (Gebietsnummer DE 7712-401) Größe: 4719 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Emmendingen, Ortenaukreis Seite 315 von 516 Städte und Gemeinden: Forchheim, Gemeindefreier Grundbesitz, Kappel-Grafenhausen, Kenzingen, Rheinhausen, Riegel, Rust, Sasbach, Schwanau, Weisweil, Wyhl Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Seite 316 von 516 Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Gänsesäger (Mergus merganser) Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.) Seite 317 von 516 Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Seite 318 von 516 Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Seite 319 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Seite 320 von 516 Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Blässgans, Graugans, Krickente, Pfeifente, Reiherente, Saatgans, Schellente, Schnatterente, Stockente, Zwergsäger), Lappentaucher (Haubentau cher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Seite 321 von 516 Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischauf kommen sowie Amphibien für Säger und Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämerei en für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchen ten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Seeadler (Haliaeetus albicilla) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Seite 322 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Bienenfresser (Merops apiaster) Erhaltung von insektenreichem Grünland Erhaltung der Gewässer mit Verlandungszonen Erhaltung von Sitzwarten wie vereinzelte teils dürre Bäume und Büsche Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Gießen als eisfreie Nahrungsgewässer im Winter Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete 58. Rheinniederung von der Rench- bis zur Murgmündung (Gebietsnummer DE 7114 441) Größe: 3105 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg, Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Ortenaukreis, Rastatt Städte und Gemeinden: Hügelsheim, Iffezheim, Lichtenau, Rastatt, Rheinau, Rheinmünster, Steinmauern Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Seite 323 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Seite 324 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit offenen Kies inseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Erhaltung der naturnahen Flüsse und Seen mit Schotter- und Kiesbänken oder Schwemmsandinseln Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und - ufern führt Erhaltung von Pionier- und frühen Sukzessionsstadien an Uferabschnitten oder auf Kies bänken des Rheins oder rheinnaher Baggerseen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Kiesflächen und Flachwasserbereichen Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4. 31.7.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Seite 325 von 516 Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Seite 326 von 516 Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Seite 327 von 516 Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Altwässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Seite 328 von 516 Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Blässgans, Krickente, Saatgans, Schnatterente, Stockente) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Kiesgruben mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wasserpflanzen, Pflanzensämereien und kleinen Wirbellosen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Seite 329 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 59. Riedmatten und Schiftunger Bruch (Gebietsnummer DE 7214-441) Größe: 375 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Rastatt Städte und Gemeinden: Bühl, Hügelsheim, Rheinmünster, Sinzheim Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Seite 330 von 516 Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der Gewässer Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Seite 331 von 516 Großer Brachvogel (Numenius arquata) Erhaltung von weiträumigen, offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren Erhaltung von Grünland, insbesondere von extensiv genutzten Wiesen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen Erhaltung der Seggenriede Erhaltung von nassen Bodenverhältnissen mit weichem, stocherfähigem Untergrund Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzäune Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und kleineren Wirbeltieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von Wässerwiesen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Seite 332 von 516 Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Seite 333 von 516 Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Senken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Kornweihe (Circus cyaneus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Seite 334 von 516 Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze 60. Rohrsee (Gebietsnummer DE 8125-441) Größe: 111 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Ravensburg Städte und Gemeinden: Bad Wurzach Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Seite 335 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Kolbenente (Netta rufina) Erhaltung der Flachwasserseen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere und Laich krautgewächse Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung des im Mündungsberecih langsam fließenden Baches mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7. - 30.9.) Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) Erhaltung der Flachwasserseen Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen Seite 336 von 516 Erhaltung von Inseln oder -halbinseln Erhaltung der Lachmöwenkolonien Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.7) Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der Flachwasserseen mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflä chen sowie der schwach fließenden Gräben und des Baches mit reicher Ufervegetation Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zum Rohrsee Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Seen und langsam fließenden Gewäs sern Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbe stände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können Seite 337 von 516 Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der ge samten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen flachen Seen und Feuchtwiesen gräben Erhaltung des im Mündungsbereich langsam fließenden Baches Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete Erhaltung der besiedelten Gewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern gewährleistet Seite 338 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Regenüberlaufbecken mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten; Mollusken, kleinen Kreb stieren, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Grünlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Großer Brachvogel, Zwergstrandläufer) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete Erhaltung der Flachwasserzonen an den Seen und schwach fließenden Gewässern sowie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Seite 339 von 516 61. Saalbachniederung bei Hambrücken (Gebietsnummer DE 6817-441) Größe: 385 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Karlsruhe Städte und Gemeinden: Bruchsal, Graben-Neudorf, Karlsdorf-Neuthard, Philipps burg, Waghäusel Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher und Teiche mit Flachwasserzonen Seite 340 von 516 Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von weiträumigem, extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Vieh weiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Sen ken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung der Horststandorte und Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche und Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) 62. Salemer Klosterweiher (Gebietsnummer DE 8221-401) Seite 341 von 516 Größe: 137 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Bodenseekreis Städte und Gemeinden: Salem, Uhldingen-Mühlhofen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Seite 342 von 516 Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Kolbenente (Netta rufina) Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen wäh rend der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Rohrdommel (Botaurus stellaris) Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der ge samten Fortpflanzungszeit (15.2.- 31.8.), außer nach Sömmerung oder Winterung Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleins äugern, Amphibien und Wasserinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) Erhaltung der deckungsreichen Weiher mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden Seite 343 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Was serflächen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Weißstorch (Ciconia ciconia) Erhaltung von extensiv genutztem Grünland mit Feuchtwiesen und Viehweiden Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung der Tümpel, Teiche, Wassergräben und von zeitweilig überschwemmten Sen ken Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen, insbesondere in Verbindung mit Wiesengräben Erhaltung von hohen Grundwasserständen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern, Amphibien, Reptilien, großen Insekten und Würmern Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der Weiher mit Flachwasserzonen Erhaltung der schilfbewachsenen Wassergräben Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Erhaltung der flachen Verlandungszonen an den Weihern und langsam fließenden Ge wässer Seite 344 von 516 Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbe stände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der ge samten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Weiher Erhaltung der langsam fließenden Wiesengräben Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Tafelente) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete Erhaltung der besiedelten Weiher und Wiesengräben Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Mollusken Seite 345 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit angrenzenden offenen Wasserflächen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Grünland mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 63. Salenberg (Gebietsnummer DE 7425-401) Größe: 28 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Alb-Donau-Kreis Städte und Gemeinden: Lonsee Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Seite 346 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) 64. Schlichemtal (Gebietsnummer DE 7717-401) Größe: 218 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Rottweil Städte und Gemeinden: Dietingen, Epfendorf Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-30.6.) 65. Schmiechener See (Gebietsnummer DE 7624-402) Größe: 74 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Alb-Donau-Kreis Städte und Gemeinden: Allmendingen, Schelklingen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Seite 347 von 516 Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungs zeit (1.4.-15.9.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Gräben Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Löffelente (Anas clypeata) Seite 348 von 516 Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Flachwassersees, der Kleingewässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Ufer bereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort pflanzungszeit (15.3.-15.8.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Seite 349 von 516 Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3. - 15.9.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer Erhaltung der langsam fließenden Gewässer Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Reiher (Purpurreiher, Rohrdommel) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Seite 350 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 66. Schönberg bei Freiburg (Gebietsnummer DE 8012-441) Größe: 69 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau Städte und Gemeinden: Freiburg im Breisgau, Merzhausen, Schallstadt Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung von mageren Mähwiesen sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Seite 351 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Zaunammer (Emberiza cirlus) Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit benachbarten dichten Gebüsch oder Gehölzgruppen Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestal ten Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdbo den führen Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht 67. Schönbuch (Gebietsnummer DE 7420-441) Größe: 15 362 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart, Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Böblingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen Städte und Gemeinden: Aichtal, Altdorf, Altenriet, Ammerbuch, Dettenhausen, Gärtrin gen, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Kirchentellinsfurt, Nufringen, Pliezhausen, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Sch laitdorf, Tübingen, Walddorfhäslach, Waldenbuch, Weil im Schön buch Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Seite 352 von 516 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede und Moore Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Seite 353 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 354 von 516 Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Mittelspecht (Picoides medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Seite 355 von 516 Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland und Weinbaugebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten sowie Weinbau landschaften Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Seite 356 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche Seite 357 von 516 Erhaltung der Moore Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Stein riegel Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-HeckenGebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Seite 358 von 516 Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorgewäser Erhaltung der langsam fließenden Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 68. Schwarzensee und Kolbenmoos (Gebietsnummer DE 8324-441) Größe: 56 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Seite 359 von 516 Stadt-/Landkreis(e): Ravensburg Städte und Gemeinden: Wangen im Allgäu Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede und Moore Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Seite 360 von 516 Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht- Bereichen Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungs zeit (1.4.-15.9.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Krickente (Anas crecca) Erhaltung des eutrophen vegetationsreichen Schwarzensees und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.- 31.8.) sowie der Mauser (1.7.- 30.9.) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung des Schwarzensees mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflä chen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Seite 361 von 516 Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Ufer bereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort pflanzungszeit (15.3.-15.8.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung des Schwarzensees mit seinen Flachwasserzonen Erhaltung der schilfbewachsenen Feuchtwiesengräben Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Erhaltung der flachen Verlandungszonen am Schwarzensee und an langsam fließenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbe stände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der ge samten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) Seite 362 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung des deckungsreichen Schwarzensees und zumindest stellenweise deckungs reicher Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben oder Rohrglanz grasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) 69. Schwetzinger und Hockenheimer Hardt (Gebietsnummer DE 6617-441) Größe: 1436 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Rhein-Neckar-Kreis Städte und Gemeinden: Hockenheim, Leimen, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Walldorf Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Seite 363 von 516 Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Seite 364 von 516 Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von lichten Waldbeständen und größeren Lichtungen Erhaltung von Wegrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Seite 365 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Erhaltung von lichten Waldbeständen vor allem auf sandigen Standorten Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald Erhaltung von Rohbodenflächen und Flächen mit niedrigem Bewuchs Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-31.8.) 70. Steinbruch Leimen (Gebietsnummer DE 6618-401) Größe: 22 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis Städte und Gemeinden: Heidelberg, Leimen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbän dern Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Seite 366 von 516 71. Streuobst- und Weinberggebiete zw. Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen (Gebietsnummer DE 7123-441) Größe: 2074 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis Städte und Gemeinden: Berglen, Lorch, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Welzheim, Winterbach Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Seite 367 von 516 Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotkopfwürger (Lanius senator) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen Erhaltung von magerem Grünland Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von Wäldern Seite 368 von 516 Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen, Trockenmauern und Hecken Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Seite 369 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) 72. Stromberg (Gebietsnummer DE 6919-441) Größe: 10306 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe, Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Enzkreis, Heilbronn, Ludwigsburg Städte und Gemeinden: Bönnigheim, Brackenheim, Cleebronn, Erligheim, Freudental, Güglingen, Illingen, Löchgau, Maulbronn, Pfaffenhofen, Sachsen heim, Sersheim, Sternenfels, Vaihingen an der Enz, Zaberfeld Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Seite 370 von 516 Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauch schicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Seite 371 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von Gebüsch- und Feldgehölzstrukturen in den Randbereichen von Weinber gen Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Seite 372 von 516 Erhaltung der naturnahen Flussniederungen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) Seite 373 von 516 Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesonde re buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Rotkopfwürger (Lanius senator) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen Erhaltung von magerem Grünland Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Seite 374 von 516 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Tümpel Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der bekannten Brutplätze Seite 375 von 516 Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld der Brutplätze Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der Brutmöglichkeit am Fernmeldeturm Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Seite 376 von 516 Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen und Hecken Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Seite 377 von 516 Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen, Feldgehöl zen und Einzelbäumen Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 73. Südschwarzwald (Gebietsnummer DE 8114-441) Größe: 33 516 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Seite 378 von 516 Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau, Lörrach, Waldshut Städte und Gemeinden: Aitern, Albbruck, Bernau, Böllen, Bollschweil, Bonndorf im Schwarz wald, Breitnau, Buchenbach, Dachsberg (Südschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Freiburg im Breisgau, Fröhnd, Görwihl, Grafenhausen, Häg-Ehrsberg, Häusern, Herrischried, Hinterzarten, Höchenschwand, Ibach, Kleines Wiesental, Müllheim, Münstertal/ Schwarzwald, Ober ried, Sankt Blasien, Schluchsee, Schönau im Schwarzwald, Schönen berg, Schopfheim, Todtmoos, Todtnau, Tunau, Ühlingen-Birkendorf, Ut zenfeld, Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Auerhuhn (Tetrao urogallus) Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Kiefer, Tanne oder Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation Erhaltung von Beständen mit Altholzstrukturen Erhaltung von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken Erhaltung der Moore und anmoorigen Standorte Erhaltung der Balzplätze Erhaltung von Schlafbäumen Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Baumfalke (Falco subbuteo) Seite 379 von 516 Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der flachen, feuchten, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Hoch moore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Weidfelder Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Seite 380 von 516 Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Tot holz Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsuk zession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen Erhaltung von Niederwald- und Weidfeldsukzession Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen Seite 381 von 516 Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beere für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung der Borstgrasrasen mit Heidelbeerfluren, Moorgebiete und Flügelginsterheiden Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flä chigen Rohbodenstandorten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Grünlandgebieten Seite 382 von 516 Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesonde re buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-31.8.) Ringdrossel (Turdus torquatus) Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern Erhaltung der Moore, Moorwälder und Weidfelder Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen Erhaltung von Flächen mit baumartenreicher Sukzession Erhaltung von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flä chen Erhaltung von Waldinnen- und -außensäumen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-31.7.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Seite 383 von 516 Erhaltung der Heiden und Moore Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) Seite 384 von 516 Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern in den Mittel gebirgen Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bäche und Karseen Erhaltung der Moore Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Seite 385 von 516 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zippammer (Emberiza cia) Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutt halden Erhaltung von strukturreichen Weidfeldern Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steil hängen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Steinbruchhalden mit vorgenannten Lebens stätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.) Zitronenzeisig (Carduelis citrinella) Erhaltung von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, insbesondere Bergkiefernbestände mit Lichtungen Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen Erhaltung der Hochmoore Erhaltung der Magerrasen und von Magerweiden und Feuchtwiesen Erhaltung von mageren Wiesengesellschaften und Ruderalflächen in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen Erhaltung von Weidfeldern Seite 386 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 15.8.) 74. Südwestalb und Oberes Donautal (Gebietsnummer DE 7820-441) Größe: 43031 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg, Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Rottweil, Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Zollernalbkreis Städte und Gemeinden: Albstadt, Balgheim, Balingen, Bärenthal, Beuron, Bingen, Bisingen, Bodelshausen, Böttingen, Bubsheim, Buchheim, Burladingen, Deilin gen, Denkingen, Dotternhausen, Dürbheim, Egesheim, Fridingen an der Donau, Frittlingen, Gammertingen, Gosheim, Hausen am Tann, He chingen, Hettingen, Inzigkofen, Irndorf, Jungingen, Kolbingen, Königs heim, Leibertingen, Mahlstetten, Meßstetten, Mössingen, Mühlheim an der Donau, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Scheer, Schömberg, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Spaichingen, Stetten am kalten Markt, Straßberg, Tuttlingen, Veringenstadt, Wehingen, Wei len unter den Rinnen, Wellendingen, Wurmlingen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.) Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Seite 387 von 516 Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauch schicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streu- und Feuchtwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede, Moore und Heiden Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Seite 388 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Haselhuhn (Tetrastes bonasia) Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsuk zession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen Erhaltung von Niederwaldsukzession Erhaltung von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen Erhaltung von Bestandeslücken mit Bodenvegetation Seite 389 von 516 Erhaltung von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen Erhaltung von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubba den Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanla gen Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesi gen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15.3.-15.7.) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung der Borstgrasrasen und Flügelginsterheiden Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flä chigen Rohbodenstandorten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kornweihe (Circus cyaneus) Seite 390 von 516 Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und -weiden Erhaltung der Schilfflächen Erhaltung von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grünlandgebieten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und bodenlebenden Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Büschen Seite 391 von 516 Erhaltung von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken, kleinflächige Brachen, sumpfige Senken, Einzelbüsche und -bäume, unbefestigte Feld wege Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen Erhaltung von magerem Grünland Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften, insbesondere ohne befestigte Wege und Straßen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.7.) Raufußkauz (Aegolius funereus) Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesonde re buchenreichen Nadelmischwäldern Erhaltung von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangen holz- und Dickungsbereichen Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Seite 392 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder riegeln Erhaltung von extensiv genutzten Viehweiden, insbesondere Schafweiden Erhaltung der Heidegebiete Erhaltung von vegetationsfreien oder -armen Flächen Seite 393 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, Dolinen-Einbrüche, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen Flecken und Steinriegel Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Seite 394 von 516 Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Seite 395 von 516 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Kornweihe (Circus cyaneus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch- und Baumgruppen Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 75. Täler der Mittleren Flächenalb (Gebietsnummer DE 7624-441) Größe: 5692 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Alb-Donau-Kreis, Biberach, Reutlingen, Ulm Städte und Gemeinden: Allmendingen, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt, Ehin gen (Donau), Emeringen, Hayingen, Lauterach, Munderkingen, Seite 396 von 516 Münsingen, Obermarchtal, Rechtenstein, Riedlingen, Schelklingen, Ulm, Untermarchtal, Zwiefalten Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauch schicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) 76. Tierstein mit Hangwald und Egerquelle (Gebietsnummer DE 7127-401) Größe: 3 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Ostalbkreis Seite 397 von 516 Städte und Gemeinden: Bopfingen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten 77. Tüllinger Berg und Gleusen (Gebietsnummer DE 8311-441) Größe: 582 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Lörrach Städte und Gemeinden: Binzen, Grenzach-Wyhlen, Lörrach, Weil am Rhein Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Seite 398 von 516 Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, und Weinbaugebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Seite 399 von 516 Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Orpheusspötter (Hippolais polyglotta) Erhaltung von frühen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten Erhaltung von dichten, nicht zu hohen Gebüschen, einzelnen Bäumen und einer ausge dehnten Krautschicht Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub- und Mischwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Zaunammer (Emberiza cirlus) Erhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebüsch oder Gehölzgruppen Erhaltung von reich strukturiertem Nutzgartengelände und Streuobstwiesen, bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage Seite 400 von 516 Erhaltung von einzeln stehenden schlanken, hochgewachsenen Baum- und Buschgestal ten Erhaltung von ungenutzten Randstreifen und trockenen Säumen Erhaltung von kleineren, zeitweise brach fallenden Flächen Erhaltung von Bewirtschaftungsweisen, die zu niedrig und lückig bewachsenem Erdbo den führen Erhaltung von Stoppelbrachen als Überwinterungsflächen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht 78. Überlinger See des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-404) Größe: 2556 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg, Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Bodenseekreis, Konstanz Städte und Gemeinden: Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Konstanz, Sipplingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Seite 401 von 516 Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauch schicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Seite 402 von 516 Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kolbenente (Netta rufina) Seite 403 von 516 Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees mit Wasserpflanzenvorkommen, insbe sondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkom men sowie Kleinsäugern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Weinbaugebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Seite 404 von 516 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Seite 405 von 516 Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen und Heckengebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der deckungsreichen Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees sowie der Altarme und Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Kolbenente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Tafelente), Lappen taucher (Haubentaucher), Rallen (Blässhuhn) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie die Flachwasserzone des Bodensees, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen am Bodensee und an schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Seite 406 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Taucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelenten, Insek ten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Seeschwalben (Trauerseeschwalbe) Erhaltung der Flachwasserzone des Bodensees Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und klei neren Krebstieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete 79. Unteres Remstal (Gebietsnummer DE 7121-442) Größe: 571 ha Seite 407 von 516 Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis Städte und Gemeinden: Fellbach, Remseck am Neckar, Waiblingen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Seite 408 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Gänsesäger (Mergus merganser) Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.6.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 409 von 516 Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 410 von 516 Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Seite 411 von 516 80. Untersee des Bodensees (Gebietsnummer DE 8220-401) Größe: 5915 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Konstanz Städte und Gemeinden: Allensbach, Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolf zell am Bodensee, Reichenau, Singen (Hohentwiel) Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Seite 412 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) Erhaltung der Schotter- und Kiesbänke oder Schwemmsandinseln Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Nistgelegenheiten Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Brutmöglichkeiten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 30.9.) Grauspecht (Picus canus) Seite 413 von 516 Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungs zeit (1.4.-15.9.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Seite 414 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Klein gewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Kolbenente (Netta rufina) Erhaltung der Flachwasserzonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbesondere Arm leuchteralgen und Laichkrautgewächse Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Klein gewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Löffelente (Anas clypeata) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees, Klein gewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Seite 415 von 516 Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7. 15.9.) Moorente (Aythya nyroca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserbereiche des Bodensees Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Schwimmpflanzen- und Flachwasser zonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Tümpel abgetorfter Moorflächen Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.1. 15.10.) Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkom men sowie Kleinsäugern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Seite 416 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrdommel (Botaurus stellaris) Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen Erhaltung der wasserständigen Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbestände mit unterschiedlicher Altersstruktur Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleins äugern, Amphibien und Wasserinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-31.8.) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten locke ren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.) Seite 417 von 516 Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer Erhaltung der Flachwasserbereiche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen-und Ackergebieten Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln Erhaltung der Niedermoore Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließgewässern, die zur Ausbildung und Umlagerung von Kiesinseln und -ufern führt Erhaltung der Lachmöwenkolonien Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7) Schwarzmilan (Milvus migrans) Seite 418 von 516 Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Ufer bereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie staunasse Torfstiche und Entwässerungsgrä ben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.) Wachtelkönig (Crex crex) Seite 419 von 516 Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Seite 420 von 516 Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Erhaltung der flachen Verlandungszonen an natürlichen und künstlichen Stillgewässern und langsam fließenden Gewässern Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbe stände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Bergente, Gänsesäger, Knäkente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Singschwan, Spießente, Stocken te, Tafelente, Zwergsäger, Zwergschwan), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarz halstaucher, Zwergtaucher), Rallen (Blässhuhn, Tüpfelsumpfhuhn) Seite 421 von 516 Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der besiedelten Gewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jungfischauf kommen sowie Amphibien für Säger und Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzen sämereien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten und Rallen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Mooren mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Seite 422 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Alpenstrandläufer, Bruchwasserläufer, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz, Zwergstrandläufer) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen, Auen landschaften und Moore Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbil dung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit einem Mosaik aus offenen und be wachsenen Ufer- und Flachwasserbereichen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe) Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und klei neren Krebstieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Seite 423 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus), Merlin (Falco co lumbarius) und Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer Erhaltung der im Winter eisfreien Nahrungsgewässer Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete 81. Vogelinsel Max-Eyth-See (Gebietsnummer DE 7121-441) Größe: 3 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Seite 424 von 516 Stadt-/Landkreis(e): Stuttgart Städte und Gemeinden: Stuttgart Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Nachtreiher (Nycticorax nycticorax) Erhaltung einer dichten Ufervegetation und zur Nestanlage geeigneter Baumbestände Erhaltung der bestehenden Graureiherkolonie Erhaltung der Flachwasserbereiche Erhaltung des Nahrungsangebots mit Amphibien, Kleinfischarten und Jungfischaufkom men sowie Kleinsäugern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.9.) 82. Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Gebietsnummer DE 7323-441) Größe: 17003 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Esslingen, Göppingen Städte und Gemeinden: Aichelberg, Albershausen, Bad Überkingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Boll, Deggingen, Dettingen unter Teck, Dürnau, Eislingen/Fils, Eschenbach, Frickenhausen, Gammelshausen, Geislingen an der Stei ge, Gingen an der Fils, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Hoch dorf, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Kuchen, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlat, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar), Zell unter Aichelberg Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Seite 425 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Hohltaube (Columba oenas) Seite 426 von 516 Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland-, Heide- und Weinbauge bieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Seite 427 von 516 Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Seite 428 von 516 Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen, Heiden und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Seite 429 von 516 Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) 83. Wachenberg bei Weinheim (Gebietsnummer DE 6418-401) Größe: 23 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Rhein-Neckar-Kreis Städte und Gemeinden: Weinheim Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Uhu (Bubo bubo) Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbän dern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbän dern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) Zippammer (Emberiza cia) Erhaltung von sonnenexponierten Felsformationen und Steinschutthalden des Stein bruchs Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht Seite 430 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.-15.8.) 84. Wagbachniederung (Gebietsnummer DE 6717-401) Größe: 1042 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Karlsruhe, Rhein-NeckarKreis Städte und Gemeinden: Altlußheim, Neulußheim, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Erhaltung von Flussauen Erhaltung der Sümpfe mit ihren Wäldern Erhaltung der Uferbereiche der Gewässer mit Röhrichten, Gebüschen und Silberweiden beständen oder anderen Bäumen mit herabhängenden Zweigen Erhaltung von ausgeprägten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwäl der wie Hopfen und Waldrebe Seite 431 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.- 31.7.) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche Erhaltung der Fließgewässer und ihrer Auen Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand-, Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Kleines Sumpfhuhn (Porzana parva) Erhaltung der ungenutzten wasserständigen Schilfröhrichte und Großseggenriede mit wasserseitigen Knickschicht-Bereichen Erhaltung einer Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fortpflanzungs zeit (1.4.-15.9.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche oder Weiher in Lehm- und Kiesgruben und stillgelegten Klärteichen mit geeigneten Schilfröhrichten Seite 432 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Gräben Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Kolbenente (Netta rufina) Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, insbeson dere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten und Seggenrieden Aufrechterhaltung eines Wasserregimes ohne starke Wasserstandsschwankungen wäh rend der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Teiche Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (1.6.-15.9.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der vegetationsreichen Moorseen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Seite 433 von 516 Löffelente (Anas clypeata) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen, Kleingewässer, Altwässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7.-15.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Riedränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Purpurreiher (Ardea purpurea) Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Flachwasser- und Verlandungszonen Seite 434 von 516 Erhaltung der wasserständigen Röhrichte, insbesondere Schilfreinbestände mit unter schiedlicher Altersstruktur Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer flachen Überstauung des Schilfröhrichts in den Brutgebieten während der gesamten Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Kleins äugern, Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten locke ren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.) Seite 435 von 516 Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) Erhaltung der deckungsreichen Stillgewässer wie Weiher, Teiche, Altarme Erhaltung der Flachwasserseen Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten und Seggenrieden Erhaltung der Lachmöwen- und Seeschwalbenkolonien Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachflächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) Erhaltung der Gewässer mit Flachwasser- und Verlandungszonen sowie aufgelockerten Schilfbeständen Erhaltung von Kiesinseln oder -halbinseln Erhaltung der Niedermoorbereiche Erhaltung von Feuchtgebieten und Grünland in Flussniederungen und Auenlandschaften Erhaltung der Lachmöwenkolonien Erhaltung von Pionier- bis frühen Sukzessionsstadien an den Brutplätzen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.7) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Seite 436 von 516 Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig überfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggenrieden, im Ufer bereich von ausgedehnten Schilfbeständen und in überschwemmten Feuchtwiesen Erhaltung einer flachen Überstauung der Lebensstätten während der gesamten Fort pflanzungszeit (15.3.-15.8.) Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten und Entwässerungsgräben mit Schilfstreifen, Seggenbülten und einer lockeren Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Seite 437 von 516 Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Seite 438 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Erhaltung der flachen Verlandungszonen an Stillgewässern und langsam fließenden Ge wässern Erhaltung der reich strukturierten Röhrichte und Großseggenriede sowie Schilfreinbe stände, die auch einzelne Gebüsche enthalten können Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung einer flachen Überstauung des Röhrichts in den Brutgebieten während der ge samten Fortpflanzungszeit (1.5.-15.9.) Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Wasserinsekten und kleineren Amphibien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben, Moorkolke Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Lehm- und Kiesgruben sowie stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Entenvögel (Knäkente, Krickente, Löffelente, Schnatterente), Lappentaucher (Schwarzhalstaucher), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn) Seite 439 von 516 Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließgewässer Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedlicher Al tersstruktur und Großseggenrieden Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen Erhaltung von Schlick- und Schlammflächen insbesondere für Krickente und Rallen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbeson dere von Tauchern gewährleistet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien für Lappentaucher, Wasserpflanzen und Pflanzensämereien für Gründelen ten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Lappentaucher und Ral len Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Reiher (Rohrdommel, Silberreiher) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland und Rieden mit hohen Grundwasserständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Seite 440 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Watvögel (Bekassine, Bruchwasserläufer, Flussregenpfeifer, Kampfläufer, Zwergstrandläufer) Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Au enlandschaften Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung von vegetationsfreien oder spärlich bewachsenen Flachuferbereichen wie Schlamm-, Sand- und Kiesbänke Erhaltung der naturnahen Dynamik an größeren Fließ- und Stillgewässern, die zur Ausbil dung von Kies-, Sand- und Schlammbänken bzw. -inseln führt Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Erhaltung von ausgedehntem Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand sowie Wäs serwiesen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten und stillgelegte Klärteiche mit einem Mosaik aus offenen und bewachsenen Ufer- und Flachwasserberei chen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Spinnen, kleinen Krebsen, Schnecken, Würmern, kleineren Fischen und anderen Wirbeltieren sowie Sämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwinterungs und Nahrungsgebiete Möwen (Zwergmöwe) und Seeschwalben (Trauerseeschwalbe, Weißbartseeschwal be) Erhaltung der Stillgewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit kleinen Fischen, Insekten und klei neren Krebstieren Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Sturmmöwe) und Nahrungsgebiete Seite 441 von 516 Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Gras- und Erdwegen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Feldhecken und anderen Dickichten Kormoran (Phalacrocorax carbo) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete 85. Weiher bei Maulbronn (Gebietsnummer DE 7018-401) Größe: 143 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Enzkreis Städte und Gemeinden: Maulbronn, Ölbronn-Dürrn Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Seite 442 von 516 Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Erhaltung der Verlandungszonen, Schilfröhrichte und feuchten lockeren Weidengebüsche Erhaltung von reich strukturierten Grabenrändern, Dämmen und Böschungen Erhaltung von frühen Sukzessionsstadien Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und deren Larven Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.8.) Blauracke (Coracias garrulus) Erhaltung von reich strukturierter Kulturlandschaft Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen und magerem Grünland mit vereinzelten Bäumen Erhaltung von lichten Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Seite 443 von 516 Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Hohltaube (Columba oenas) Seite 444 von 516 Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesen Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.- 31.8.) Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen und Kleingewässer Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut - und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen Seite 445 von 516 Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) Erhaltung der Gewässer mit ausgedehnten Verlandungszonen Erhaltung der Großseggenriede sowie nassen aber nicht großflächig überfluteten locke ren Röhrichte mit ausgeprägter Krautschicht und einzelnen Büschen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.7.) Seite 446 von 516 Tafelente (Aythya ferina) Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Ufervegetation und großen freien Wasserflächen Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbeständen Erhaltung der offenen Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.10.) sowie der Mauser (1.7.-15.9.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Feldhecken Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Seite 447 von 516 Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der deckungsreichen Gewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altar me, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Reiher (Nachtreiher, Rohrdommel) und Storchenvögel (Schwarzstorch) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewässern so wie der Überschwemmungsflächen Erhaltung der Röhrichte, Großseggenriede und Schilfbestände mit offenen Gewässerbe reichen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von großflächigen Offenlandkomplexen aus Grünland mit hohen Grundwasser ständen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen, ungesicherte Schornsteine und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Regenwürmern Seite 448 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Fischadler (Pandion haliaetus) Erhaltung der fischreichen Gewässer Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs-(nur Kormoran) und Nahrungsgebiete 86. Wiesenlandschaft bei Balingen (Gebietsnummer DE 7718-441) Größe: 969 ha Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Zollernalbkreis Städte und Gemeinden: Balingen, Geislingen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Seite 449 von 516 Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Grünlandkomple xen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von extensiv genutzten Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Seite 450 von 516 Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- und stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der mageren Wiesen Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotkopfwürger (Lanius senator) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, insbesondere mit hohem Kernobstanteil Erhaltung von Viehweiden, Hackfruchtfeldern, Gemüsegärten, unbefestigten Feldwegen, Wegrändern und in räumlich und zeitlichem Wechsel geschnittenen Wiesen im Anschluss an Streuobstwiesen Erhaltung von magerem Grünland Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 30.9.) Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Seite 451 von 516 Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken und Kleinmulden Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Seite 452 von 516 Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Feucht- oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen und Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen 87. Wiesenweihe Taubergrund (Gebietsnummer DE 6425-441) Größe: 1692 ha Regierungsbezirk(e): Stuttgart Stadt-/Landkreis(e): Main-Tauber-Kreis Seite 453 von 516 Städte und Gemeinden: Creglingen, Igersheim, Wittighausen Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern in den Randbereichen mit angrenzenden offenen Land schaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Verlandungszonen, Röhrichte und Großseggenriede Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere extensiv genutzten Nasswiesen Erhaltung von Gras- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Seite 454 von 516 Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie Teiche mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) Erhaltung von mäßig feuchten bis nassen oder wechselnassen, extensiv genutzten Grün landgebieten, insbesondere der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von extensiven Viehweiden Erhaltung eines Mosaiks aus Ackerflächen mit verschiedenen Feldfrüchten Erhaltung der Verlandungszonen an Gewässern Erhaltung von Randstrukturen an Nutzungsgrenzen wie Gras-, Röhricht- und Stauden säume an Weg- und Feldrändern, aber auch von Brachflächen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden und anderen als Jagd-, Sitz- und Sing warten geeigneten Strukturen Erhaltung von Wasser führenden Gräben Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Wiesenweihe (Circus pygargus) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung von großflächigen Wintergetreideanbauflächen insbesondere mit Winterwei zen und -gerste Erhaltung von Graswegen und Gras-, Röhricht- und Staudensäumen sowie von Brachen in Ackerbaugebieten Erhaltung der Bruten in Getreidefeldern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.4.- 31.8.) 88. Wurzacher Ried (Gebietsnummer DE 8025-401) Größe: 1798 ha Seite 455 von 516 Regierungsbezirk(e): Tübingen Stadt-/Landkreis(e): Ravensburg Städte und Gemeinden: Bad Wurzach Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Bekassine (Gallinago gallinago) Erhaltung der Feuchtwiesenkomplexe, insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv ge nutzten Nasswiesen Erhaltung der naturnahen Bachauen und Moore Erhaltung der Verlandungszonen stehender Gewässer mit lichtem Schilfröhricht oder Seggenrieden Erhaltung von zeitweise überschwemmten Senken, nassen Ackerbereichen und ständig Wasser führenden Gräben Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Seite 456 von 516 Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung der flachen, feuchten, mit Moorkiefern, Fichten und Birken durchsetzten Moore mit geringer Strauch- und geschlossener Krautschicht Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Erhaltung der wasserständigen Röhrichte mit angrenzenden offenen Wasserflächen, ins besondere Schilfröhrichte mit unterschiedlicher Altersstruktur und stabilen Halmen Erhaltung von langen Röhricht-Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schilfinseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zu stande kommen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Le bensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Knäkente (Anas querquedula) Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleinge wässer und von Wasser führenden Gräben Erhaltung der zur Brutzeit überschwemmten Wiesenbereiche und Sümpfe Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwasserzonen Seite 457 von 516 Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.6.-15.9.) Krickente (Anas crecca) Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleinge wässer, insbesondere der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer, und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Gewässer mit Flachwasserzonen Erhaltung der vegetationsreichen Moorgewässer Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, wasserständigen Ge hölzen, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.3.-31.8.) sowie der Mauser (1.7.-30.9.) Löffelente (Anas clypeata) Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees, der Kleinge wässer und von Wasser führenden Feuchtwiesengräben Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden, Schlickflächen und Flachwasserzonen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw. Mauser stätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4.-15.9.) sowie der Mauser (15.7. 15.9.) Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesengebieten Erhaltung der Heiden und Moore Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen, Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Seite 458 von 516 Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden und Magerrasen-Flecken Erhaltung von wildkrautreichen Wiesenrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen und des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation und der krautreichen Wiesengräben Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Seite 459 von 516 Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Erhaltung von lichten Waldbeständen Erhaltung der offenen Heiden und Moore Erhaltung von größeren offenen Bereichen wie Lichtungen, Pionierwaldstadien und Schneisen im Wald Erhaltung von breiten Wegsäumen im Wald Erhaltung von Flächen mit niedrigem Bewuchs Erhaltung von einzelnen freistehenden Kiefern innerhalb der offenen Bereiche im Wald Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit nachtaktiven Fluginsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.-1.8.) Zwergtaucher (achybaptus ruficollis) Erhaltung des Riedsees, der Haidgauer Quellseen, des Stuttgarter Sees und der durch Biber-Dämme entstandenen Gewässer sowie der Feuchtwiesengräben und Moorgewäs ser Erhaltung der langsam fließenden Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Seite 460 von 516 Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Feldgehölzen Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 89. Wutach und Baaralb (Gebietsnummer DE 8116-441) Größe: 14002 ha Regierungsbezirk(e): Freiburg Stadt-/Landkreis(e): Breisgau-Hochschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut Städte und Gemeinden: Blumberg, Bonndorf im Schwarzwald, Bräunlingen, Donaueschin gen, Friedenweiler, Hüfingen, Lenzkirch, Löffingen, Stühlingen, Wutach Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Baumfalke (Falco subbuteo) Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewäs sern Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Seite 461 von 516 Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen sowie der Feuchtgebiete Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.9.) Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli) Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, sü dexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauch schicht und geschlossener Kurzrasendecke Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.-15.8.) Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Erhaltung von überwiegend spät gemähten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrünland komplexen, insbesondere mit Streuwiesenanteilen Erhaltung der Großseggenriede und Moore Erhaltung von Saumstreifen wie Weg- und Feldraine sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und gehölzfreien Böschungen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Eisvogel (Alcedo atthis) Erhaltung der naturnahen Gewässer Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewässernä he Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe Seite 462 von 516 Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbrüchen ermöglicht Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Gewässern und Steilufern Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Grauammer (Emberiza calandra) Erhaltung von Grünlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren Erhaltung von Brachen, Ackerrandstreifen sowie Gras- und Staudensäumen Erhaltung von Gras- und Erdwegen Erhaltung von Feldhecken, solitären Bäumen und Sträuchern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsämereien Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4.- 31.8.) Grauspecht (Picus canus) Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme Erhaltung von Auenwäldern Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Seite 463 von 516 Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Heidelerche (Lullula arborea) Erhaltung der großflächigen Mager- und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von größeren Waldlichtungen Erhaltung von trockenen, sonnigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen Erhaltung einer lückigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Büschen und Bäumen Erhaltung von Rand- und Saumstrukturen sowie Brachland Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Sand- und Kiesgruben mit flä chigen Rohbodenstandorten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.8.) Hohltaube (Columba oenas) Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Acker randstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen Kiebitz (Vanellus vanellus) Erhaltung von weiträumigen offenen Kulturlandschaften Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe Erhaltung von Viehweiden Erhaltung der naturnahen Flussniederungen und Moore Erhaltung von mageren Wiesen mit lückiger Vegetationsstruktur Erhaltung von Grünlandbrachen Erhaltung von Ackerland mit später Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grün land Erhaltung von Flutmulden, zeitweise überschwemmten Senken und nassen Ackerberei chen Seite 464 von 516 Erhaltung der Gewässer mit Flachufern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.2.-31.8.) Neuntöter (Lanius collurio) Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst- und Grünlandgebieten Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.- 31.8.) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Erhaltung von trockenen extensiv genutzten Wiesen- und Ackergebieten Erhaltung der Moore Seite 465 von 516 Erhaltung der Ried- und Streuwiesen Erhaltung von Weg- und Feldrainen, Saumstreifen, Böschungen, kleineren Feldgehölzen, unbefestigten Feldwegen sowie Rand- und Altgrasstreifen sowie von Brachfächen Erhaltung von vereinzelten Büschen, Hochstauden, Steinhaufen und anderen als Jagd-, Sitz- und Singwarten geeigneten Strukturen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan (Milvus migrans) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Land schaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit, insbesondere in Waldrandnähe Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3.-15.8.) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Erhaltung von ausgedehnten Wäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen Erhaltung von Totholz Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Uhu (Bubo bubo) Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Seite 466 von 516 Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Le bensstätten Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten Wachtel (Coturnix coturnix) Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grünland mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel, staunasse Kleinsenken, quellige Flecken, Kleinmulden, Steinfelder, Magerrasen-Flecken und Stein riegel Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Erhaltung von Gras-, Röhricht- und Staudensäumen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und In sekten Wachtelkönig (Crex crex) Erhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grünland, insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen Erhaltung von Mauser- und Ausweichplätzen wie Gras-, Röhricht- und Staudensäume, Brachen Erhaltung von einzelnen niedrigen Gebüschen und Feldhecken Erhaltung von Bewirtschaftungsformen mit später Mahd (ab 15.8.) Erhaltung von frischen bis nassen Bodenverhältnissen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Schnecken und Regenwür mern Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.8.) Wanderfalke (Falco peregrinus) Seite 467 von 516 Erhaltung der offenen Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.- 30.6.) Wasserralle (Rallus aquaticus) Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasserzonen Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Uferve getation Erhaltung der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röhrichten, Großseggenrieden und Ufergebüschen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.3.-15.9.) Wendehals (Jynx torquilla) Erhaltung von aufgelockerten Laub-, Misch- und Kiefernwäldern auf trockenen Stand orten sowie Auenwäldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen Erhaltung der Magerrasen und Steinriegel-Hecken-Gebiete Erhaltung von mageren Mähwiesen oder Viehweiden sowie Feldgehölzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grünland Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard (Pernis apivorus) Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften Seite 468 von 516 Erhaltung von lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern Erhaltung von Feldgehölzen Erhaltung von extensiv genutztem Grünland Erhaltung der Magerrasen Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglich keit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5.- 31.8.) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Wei her, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Wasserschwa den- oder Rohrglanzgrasbestände Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährlei stet Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2.-15.9.) Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel Kornweihe (Circus cyaneus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus) Erhaltung der Feuchtgebiete mit Verlandungszonen, Röhrichten, Großseggenrieden, Streuwiesen Erhaltung von Agrarlandschaften mit Grünland, Äckern und Brachen Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Seite 469 von 516 Rotmilan (Milvus milvus) Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere im Waldrandbereich Erhaltung einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft Erhaltung von Grünland Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze Raubwürger (Lanius excubitor) Erhaltung von Landschaften mit Heckenstrukturen, lockeren Streuobstwiesen und Feld gehölzen Erhaltung der Moore mit Büschen und Bruchwaldinseln Erhaltung von teils feuchtem Ödland- und Bracheflächen sowie Saumstreifen Erhaltung der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinsäugern und Kleinvögeln Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Überwinterungsgebiete 90. Ziegelberg (Gebietsnummer DE 7418-401) Größe: 56 ha Regierungsbezirk(e): Karlsruhe Stadt-/Landkreis(e): Calw Städte und Gemeinden: Nagold Gebietsbezogene Erhaltungsziele Brutvögel Wanderfalke (Falco peregrinus) Erhaltung von offenen Felswänden des Steinbruchs mit Höhlen, Nischen und Felsbän dern Erhaltung des Lebensraums ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine Erhaltung als störungsfreie oder zumindest störungsarme Fortpflanzungsstätte während der Fortpflanzungszeit (15.2.-30.6.) Seite 470 von 516 Anlage 2 Anlage 2 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010 INHALTSVERZEICHNIS: Gemeinde-Namen Gebietsnamen Gebiets-Nr Teilkarten-Nummer(n) Aalen Ostalbtrauf bei Aalen 7126-401 2540, 2541, 2556, 2557, 2558, 2559, 2566 Achern Acher-Niederung 7314-441 384, 385, 406, 407 Achern Korker Wald 7313-442 352, 382 Achern Nordschwarzwald 7415-441 596, 634, 635, 678 Achern Renchniederung 7313-441 329, 351, 352, 381, 382, 383 Adelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1810, 1833 Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2073, 2074, 2117, 2118 Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2029, 2074, 2118 Aichtal Schönbuch 7420-441 1674, 1691, 1692, 1712, 1713 Aitern Südschwarzwald 8114-441 196, 197, 210, 211, 212, 235, 236 Albbruck Südschwarzwald 8114-441 413, 414, 415, 442, 443, 444, 445, 446, 474, 475 Albershausen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2032, 2076, 2077, 2120, 2121, 2122 Albstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1308, 1309, 1338, 1339, 1340, 1372, 1373, 1374, 1375, 1376, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1455, 1456, 1457, 1458, 1459, 1494, 1495, 1496, Seite 471 von 516 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1540, 1541, 1542, 1543, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1582, 1583, 1584, 1585,1586 Allensbach Bodanrück 8220-402 1528, 1529, 1530, 1570, 1571, 1572, 1573, 1606, 1607, 1608, 1609, 1610, 1630, 1631 Allensbach Mindelsee 8220-403 1529, 1530, 1572 Allensbach Überlinger See des Bodensees 8220-404 1573, 1609, 1610, 1633 Allensbach Untersee des Bodensees 8220-401 1528, 1569, 1570, 1606, 1630 Alleshausen Federseeried 7923-401 2139, 2140, 2141, 2176, 2177, 2178 Allmendingen Schmiechener See 7624-402 2281 Allmendingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2181, 2216, 2217, 2239, 2240, 2255 Alpirsbach Nordschwarzwald 7415-441 788, 789, 790, 791, 828, 829, 830, 831, 832, 833 Altdorf Schönbuch 7420-441 1473, 1474, 1475, 1517, 1518, 1519, 1560, 1561 Altenriet Schönbuch 7420-441 1691 Altlußheim Rheinniederung Altlußheim Mannheim 6616-441 1030, 1031, 1032, 1069, 1070, 1107 Altlußheim Wagbachniederung 6717-401 1068, 1105, 1106 Altshausen Blitzenreuter Seenplatte mit Alts hauser Weiher 8123-441 2008, 2058, 2097, 2098, 2136, 2137 Ammerbuch Kochhartgraben und Ammertal hänge 7419-401 1344, 1345, 1381, 1382 Ammerbuch Schönbuch 7420-441 1346, 1383, 1384, 1424, 1425, 1426, 1427, 1470, Seite 472 von 516 1471, 1472, 1473, 1515, 1516, 1517, 1559, 1560 Appenweier Kammbach-Niederung 7413-441 324, 325, 326 Appenweier Korker Wald 7313-442 303, 304, 326, 327, 328, 329, 349, 350, 378, 379 Appenweier Renchniederung 7313-441 326, 327, 328, 329 Argenbühl Bodenmöser 8325-441 2445, 2454, 2455, 2461, 2462 Asselfingen Donauried 7527-441 2568, 2569, 2570, 2571, 2572 Au am Rhein Rheinniederung Elchesheim Karlsruhe 7015-441 601, 602, 640, 641, 683, 684, 725 Aulendorf Blitzenreuter Seenplatte mit Alts hauser Weiher 8123-441 2137 Bad Bellingen Rheinniederung Haltingen -Neu enburg mit Vorbergzone 8211-401 3, 4, 10, 11, 12 Bad Buchau Federseeried 7923-401 2099, 2100, 2138, 2139, 2140, 2174, 2175, 2176, 2177, 2210, 2211, 2212, 2213 Bad Ditzenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2219, 2220, 2221, 2222, 2242, 2243, 2244, 2245, 2246, 2260, 2261 Bad Dürrheim Baar 8017-441 1050, 1051, 1052, 1088, 1089, 1090, 1091, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1129, 1150, 1151, 1152, 1153, 1154, 1155, 1156, 1173, 1174, 1175, 1176, 1190, 1191, 1192, 1193, 1205,1206 Bad Friedrichshall Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695, 1696, 1717, 1718, 1738, 1739 Bad Herrenalb Nordschwarzwald 7415-441 891, 892, 930, 932, 933, 934, 974, 975, 1019, 1020 Seite 473 von 516 Bad Krozingen Bremgarten 8011-441 73 Bad Peterstal-Griesbach Nordschwarzwald 7415-441 560, 561, 588, 589, 627, 628, 668, 669, 670, 671, 672, 711, 712 Bad Rippoldsau-Schap bach Nordschwarzwald 7415-441 627, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 745, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 788, 789, 790, 791, 792, 833, 834 Bad Schussenried Federseeried 7923-401 2173, 2174, 2209, 2210, 2211, 2236, 2237 Bad Überkingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2264, 2265, 2285, 2286, 2287, 2288, 2311, 2312, 2313, 2314, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352 Bad Überkingen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2264, 2333, 2334 Bad Urach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1798, 1816, 1817, 1818, 1841, 1842, 1843, 1864, 1865, 1866, 1867, 1868, 1869, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1932, 1933, 1934,1935,1936 Bad Wildbad im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 971, 1015, 1016, 1017, 1018, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1098 Bad Wimpfen Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695 Bad Wurzach Rohrsee 8125-441 2369, 2370 Bad Wurzach Wurzacher Ried 8025-401 2371, 2372, 2373, 2395, 2396, 2397, 2415, 2416, 2434, 2435, 2436, 2446 Baden-Baden Nordschwarzwald 7415-441 638, 639, 682, 722, 723, 763, 764, 765 Bahlingen Kaiserstuhl 7912-442 103, 104, 122, 123, 124, 144, 145 Seite 474 von 516 Baiersbronn Nordschwarzwald 7415-441 592, 594, 596, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 752, 753, 754, 755, 756, 757, 758, 793, 794, 795, 796, 797, 798, 799, 835, 836, 837, 838, 839, 840, 879, 880, 881 Balgheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1232, 1233, 1234, 1245, 1246 Balingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1272, 1273, 1289, 1309, 1310, 1311, 1312, 1313, 1339, 1340, 1341, 1342, 1343, 1374, 1375, 1376, 1414 Balingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 1255, 1256, 1274, 1275, 1276, 1277, 1290, 1291, 1292 Bärenthal Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1331, 1332, 1333, 1334, 1366, 1367, 1368, 1404 Bartholomä Albuch 7226-441 2448, 2449, 2457, 2458, 2465, 2466 Berglen Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 1987, 1988, 2037 Bernau Südschwarzwald 8114-441 338, 339, 340, 341, 342, 364, 365, 366, 367, 368, 393, 394, 395, 396, 397, 421, 422, 423, 453 Betzenweiler Federseeried 7923-401 2101, 2102, 2140, 2141 Beuren Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1821, 1846, 1847, 1848, 1871, 1872, 1873 Beuron Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1365, 1366, 1401, 1402, 1403, 1447, 1448, 1449, 1450, 1451, 1490, 1491, 1492, 1534, 1535, 1536, 1576, 1577, 1578, 1613, 1614, 1615, 1636, 1637 Seite 475 von 516 Bingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1725, 1726, 1728, 1745, 1746, 1767, 1768, 1769 Binzen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 32, 50 Bisingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1342, 1343, 1376, 1377, 1414, 1415, 1416, 1417, 1458, 1459 Bissingen an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1939, 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 2025, 2026, 2027, 2070, 2071 Bissingen an der Teck Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1940, 1941, 1977, 1978, 1979, 1980, 2026, 2027 Blaubeuren Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2258, 2259, 2282, 2283, 2308, 2309, 2310, 2328, 2329, 2330, 2331, 2348, 2349, 2350, 2374, 2375, 2377, 2399 Blaustein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2350, 2374, 2375, 2376, 2377, 2398, 2399, 2400, 2401, 2417, 2418, 2419 Blumberg Baar 8017-441 1082, 1083 Blumberg Wutach und Baaralb 8116-441 993, 994, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1143, 1144, 1145, 1146, 1147, 1167, 1168 Bodelshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1463, 1506 Bodman-Ludwigshafen Bodanrück 8220-402 1445, 1487, 1531, 1532, 1573, 1610 Bodman-Ludwigshafen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1488, 1531, 1532, 1533, 1573, 1574, 1575, 1610, 1612 Böhmenkirch Albuch 7226-441 2447, 2448, 2456, 2457 Seite 476 von 516 Böhmenkirch Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2404, 2405, 2406, 2422, 2423, 2424, 2425, 2440 Boll Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2117, 2118, 2152, 2153, 2191, 2192 Boll Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2117, 2118, 2119, 2152, 2153, 2154, 2192, 2193 Böllen Südschwarzwald 8114-441 195, 196, 209, 210, 211 Bollschweil Südschwarzwald 8114-441 215, 216 Bonndorf im Schwarz wald Südschwarzwald 8114-441 611, 612, 646, 647, 687, 688, 727, 728 Bonndorf im Schwarz wald Wutach und Baaralb 8116-441 648, 689, 690, 728, 729, 770, 771, 811, 812 Bönnigheim Stromberg 6919-441 1523, 1524, 1565, 1566, 1601, 1602, 1603 Bopfingen Tierstein mit Hangwald und Egerquelle 7127-401 2580 Böttingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1233, 1234, 1235, 1246, 1247, 1248, 1265, 1266, 1267, 1282, 1283 Bötzingen Kaiserstuhl 7912-442 100, 101, 102, 120, 121, 142, 143 Bötzingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 119, 120, 141, 142 Brackenheim Stromberg 6919-441 1567, 1603 Bräunlingen Baar 8017-441 774, 775, 776, 815, 816, 817, 860, 861, 862, 863, 910, 911, 912, 913, 954, 955, 956, 957, 997, 998, 999, 1000 Bräunlingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 654, 695, 696, 733, 734, 735, 775, 776, 777, 817, 818, 819 Seite 477 von 516 Bräunlingen Wutach und Baaralb 8116-441 909, 910, 953, 954, 996, 997 Braunsbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2302, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2325, 2337, 2338 Breisach am Rhein Kaiserstuhl 7912-442 60, 61 Breisach am Rhein Rheinniederung Breisach -Sas bach mit Limberg 7911-401 29, 30, 31, 41, 42, 43 Breisach am Rhein Rheinniederung Neuenburg Breisach 8011-401 39, 40, 55, 56, 57, 58, 59, 74, 75 Breitnau Südschwarzwald 8114-441 372, 373, 374, 402, 403, 429, 430 Bretzfeld Kocher mit Seitentälern 6823-441 1879, 1880, 1881, 1882, 1912, 1913, 1914, 1951, 1952, 1991, 1992 Brigachtal Baar 8017-441 915, 916, 917, 959, 960, 961, 1002, 1003, 1004, 1049, 1050, 1051, 1088, 1089 Bruchsal Saalbachniederung bei Ham brücken 6817-441 1100, 1101, 1102, 1103, 1136, 1137, 1138 Brühl Rheinniederung Altlußheim Mannheim 6616-441 1033, 1034, 1073, 1074, 1075, 1111, 1112, 1113, 1142 Bubsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1248, 1249, 1266, 1267, 1268, 1283, 1284 Buchen (Odenwald) Lappen bei Walldürn 6422-401 1811, 1812, 1834, 1835 Buchenbach Südschwarzwald 8114-441 372, 373, 374 Buchheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1362, 1363, 1399, 1400, 1401, 1446, 1447 Bühl Acher-Niederung 7314-441 407, 408, 409, 437, 438, 468 Seite 478 von 516 Bühl Nordschwarzwald 7415-441 598, 599, 636, 637, 638, 639, 681, 682 Bühl Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 469, 502 Bühlertal Nordschwarzwald 7415-441 599, 636, 637, 638, 639, 680, 681 Bühlertann Kocher mit Seitentälern 6823-441 2427, 2428, 2429 Bühlerzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 2426, 2427 Burladingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591, 1620, 1641 Burladingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1501, 1547, 1548, 1549, 1550, 1551, 1587, 1588, 1589, 1590, 1591, 1618, 1619 Cleebronn Stromberg 6919-441 1478, 1479, 1523, 1524, 1525, 1565, 1566, 1602, 1603 Crailsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 2469, 2470, 2480, 2481, 2482, 2483, 2484, 2485, 2500, 2501, 2502, 2503 Creglingen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2486, 2487, 2488, 2489, 2506, 2507, 2508, 2509 Dachsberg (Süd schwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 390, 391, 417, 418, 419, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 480, 481 Dauchingen Baar 8017-441 1093, 1094, 1095, 1131, 1132, 1133, 1157, 1158, 1159 Deggingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2243, 2244, 2245, 2246, 2261, 2262, 2263, 2264, 2284, 2285, 2286, 2287 Deggingen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2246, 2264 Seite 479 von 516 Deilingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1228, 1237, 1238, 1239, 1250, 1251, 1252, 1270, 1271 Deißlingen Baar 8017-441 1131, 1132, 1133, 1134, 1158, 1159, 1160, 1161, 1180, 1181, 1197 Denkingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1225, 1226, 1234, 1235, 1236 Dettenhausen Schönbuch 7420-441 1597, 1598, 1626, 1627, 1649, 1650 Dettenheim Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 983 Dettenheim Rheinniederung Karlsruhe Rheinsheim 6816-401 854, 855, 900, 901, 902, 943, 944, 945, 946, 984, 985, 986 Dettingen an der Erms Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1790, 1799, 1800, 1801, 1818, 1819, 1820, 1843, 1844 Dettingen unter Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1941 Dettingen unter Teck Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1848, 1849, 1873, 1874, 1905, 1906, 1907, 1941, 1942 Dietingen Schlichemtal 7717-401 1183,1198 Dobel Nordschwarzwald 7415-441 1019, 1020, 1063, 1064 Donaueschingen Baar 8017-441 817, 862, 863, 864, 865, 913, 914, 915, 956, 957, 958, 959, 999, 1000, 1001, 1002, 1046, 1047, 1048, 1049, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1148, 1149, 1150, 1151, 1152, 1153, 1170 Donaueschingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 734, 735, 776, 777, 778, 817, 818, 819, 864, 865 Seite 480 von 516 Donaueschingen Wutach und Baaralb 8116-441 1147, 1148, 1169, 1170 Donzdorf Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2353, 2354 Dornstadt Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2418, 2419, 2438 Dörzbach Jagst mit Seitentälern 6624-401 2234, 2253, 2254, 2279, 2280 Dossenheim Bergstraße Dossenheim -Schries heim 6518-401 1215, 1216, 1222 Dotternhausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1253, 1254, 1272, 1273 Durbach Nordschwarzwald 7415-441 466 Dürbheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1232, 1233, 1243, 1244, 1245, 1246, 1262, 1263, 1264, 1265 Durchhausen Baar 8017-441 1194, 1195, 1207, 1208 Dürnau Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2153, 2191, 2192 Dürnau Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2153, 2154, 2191, 2192, 2193 Dußlingen Mittlerer Rammert 7519-401 1509, 1510, 1554 Edingen-Neckarhausen Rheinniederung Altlußheim Mannheim 6616-441 1074, 1075, 1112, 1113 Efringen-Kirchen Rheinniederung Haltingen -Neu enburg mit Vorbergzone 8211-401 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 19 Egesheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1283, 1284, 1285, 1302, 1303, 1304, 1333 Eggenstein-Leopoldsha fen Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 938, 939, 940, 980, 981 Eggenstein-Leopoldsha fen Rheinniederung Karlsruhe Rheinsheim 6816-401 810, 849, 850, 851, 852, 895, 896, 897, 898, 939, 940 Seite 481 von 516 Ehingen (Donau) Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1965, 2012, 2013, 2061, 2062, 2063, 2105, 2106 Eichstegen Blitzenreuter Seenplatte mit Alts hauser Weihe 8123-441 2008 Eichstetten Kaiserstuhl 7912-442 102, 103, 121, 122, 143, 144 Eisenbach (Hoch schwarzwald) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 654, 655, 695, 696, 697, 733, 734, 735, 736 Eislingen/ Fils Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2248, 2249, 2266, 2267 Elchesheim-Illingen Rheinniederung Elchesheim Karlsruhe 7015-441 600, 601 Elzach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 434, 435, 462, 463, 464, 492, 493, 494, 495, 496, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 552, 553, 554, 555 Emeringen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2010, 2011, 2059 Endingen am Kai serstuhl Kaiserstuhl 7912-442 80, 81, 92, 93, 94, 103, 104, 105, 123, 124 Engstingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1750, 1772, 1773 Eningen unter Achalm Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1754, 1755, 1756, 1776, 1777, 1778, 1787, 1788, 1789 Enzklösterle Nordschwarzwald 7415-441 924, 925, 968, 969, 970, 971, 1012, 1013, 1014, 1015 Epfendorf Schlichemtal 7717-401 1182, 1183, 1198 Eriskirch Eriskircher Ried 8323-401 2004, 2005, 2006, 2054, 2055 Erkenbrechtsweiler Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1845, 1869, 1870, 1871, 1902, 1903 Seite 482 von 516 Erligheim Stromberg 6919-441 1601 Eschbach Bremgarten 8011-441 35, 36, 52, 53 Eschbach Rheinniederung Neuenburg Breisach 8011-401 35, 36 Eschenbach Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2222, 2246, 2247 Eschenbach Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2247, 2248 Essingen Albuch 7226-441 2465, 2466, 2467, 2468, 2476, 2477, 2478, 2479, 2493, 2494, 2495, 2496 Ettlingen Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976 Feldberg (Schwarzwald) Südschwarzwald 8114-441 342, 343, 344, 368, 369, 370, 399, 400, 425, 426, 456 Fellbach Unteres Remstal 7121-442 1757, 1780 Fichtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 2250, 2251, 2268, 2291 Forbach Nordschwarzwald 7415-441 634, 635, 678, 679, 680, 681, 682, 718, 719, 720, 721, 722, 759, 760, 761, 762, 763, 764, 765, 800, 801, 802, 803, 804, 841, 842, 843, 844, 845, 883, 884, 885, 886, 887, 924, 925, 926, 927, 928, 968, 969 Forchheim Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 106, 107, 125, 126, 147 Forchtenberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 1917, 1918, 1956, 1957, 1995, 1996, 2047, 2048, 2086, 2087, 2088, 2128, 2129, 2130 Frankenhardt Jagst mit Seitentälern 6624-401 2499, 2500 Seite 483 von 516 Freiberg am Neckar Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1715 Freiburg im Breisgau Mooswälder bei Freiburg 7912-441 115, 116, 117, 137, 138, 139, 165, 166, 167, 168, 184, 185, 186, 198, 199, 200, 217, 218 Freiburg im Breisgau Schönberg bei Freiburg 8012-441 164, 183 Freiburg im Breisgau Südschwarzwald 8114-441 215, 216, 240, 241, 242, 270, 271 Freudenstadt Nordschwarzwald 7415-441 711, 751, 752, 792, 793, 832, 833, 834, 835, 877, 878 Freudental Stromberg 6919-441 1564, 1565, 1600, 1601 Frickenhausen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1803, 1821, 1822, 1823, 1846, 1847, 1848 Fridingen an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1328, 1329, 1330, 1362, 1363, 1364, 1365, 1366, 1400, 1401, 1402, 1447, 1448 Friedenweiler Mittlerer Schwarzwald 7915-441 651, 652, 653, 692, 693, 694 Friedenweiler Wutach und Baaralb 8116-441 649, 650, 690, 691, 692, 730 Friedrichshafen Eriskircher Ried 8323-401 1964, 2005, 2006 Friesenheim Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 219, 220, 243, 244 Frittlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227 Fröhnd Südschwarzwald 8114-441 209, 232, 233, 262, 263, 288 Fronreute Blitzenreuter Seenplatte mit Alts hauser Weiher 8123-441 2007, 2056, 2057, 2058, 2095, 2096, 2097, 2134, 2135 Seite 484 von 516 Furtwangen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 486, 517, 518, 547, 548, 549, 577, 578, 579, 580, 616, 617, 618, 619, 620, 656, 657, 658, 659, 660, 700 Gaggenau Nordschwarzwald 7415-441 891, 892, 933 Gaienhofen Untersee des Bodensees 8220-401 1394, 1395, 1396, 1438, 1439, 1440, 1481, 1482 Gaildorf Kocher mit Seitentälern 6823-441 2269, 2270, 2291, 2292, 2293, 2294, 2317, 2318, 2319 Gammelshausen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2191, 2192, 2221, 2222 Gammelshausen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2192, 2222, 2223 Gammertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1729, 1730, 1749, 1771 Gärtringen Schönbuch 7420-441 1349, 1386, 1429, 1430 Geisingen Baar 8017-441 1148, 1149, 1150, 1151, 1170, 1171, 1172, 1173, 1187, 1188, 1189, 1190, 1202, 1203, 1204, 1211, 1212 Geislingen an der Stei ge Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2285, 2311, 2312, 2332, 2333, 2334, 2351, 2352, 2353, 2354, 2378, 2379, 2380, 2381, 2382, 2402, 2403, 2404, 2422, 2423 Geislingen an der Stei ge Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2334, 2335, 2352 Geislingen Wiesenlandschaft bei Balingen 7718-441 1257, 1275, 1276 Gemeindefreier Grund besitz Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 110, 111, 112, 113, 130, 131, 132, 133, 152, 153 Gengenbach Nordschwarzwald 7415-441 465, 466 Gerabronn Jagst mit Seitentälern 6624-401 2387, 2411, 2432 Seite 485 von 516 Gernsbach Nordschwarzwald 7415-441 846, 847, 887, 888, 889, 890, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 969, 970, 971, 972, 973, 974, 975, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1062 Gerstetten Eselsburger Tal 7327-441 2552, 2553, 2564 Gingen an der Fils Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2287, 2288, 2289, 2314, 2315, 2336 Gingen an der Fils Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2288, 2289, 2314, 2315, 2316 Glottertal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 347, 375 Göppingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2248, 2266 Göppingen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2119, 2120, 2121, 2154, 2155, 2156, 2157, 2193, 2194, 2195, 2224, 2225, 2247, 2248, 2249, 2266 Görwihl Südschwarzwald 8114-441 360, 361, 390, 391, 413, 414, 415, 416, 418, 444, 445, 446 Gosheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227, 1228, 1235, 1236, 1237, 1248, 1249 Gottenheim Mooswälder bei Freiburg 7912-441 118, 119, 140, 141 Graben-Neudorf Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 982, 983, 1026, 1027, 1065, 1066, 1100 Graben-Neudorf Saalbachniederung bei Ham brücken 6817-441 1102, 1103 Grabenstetten Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1868, 1869, 1870, 1899, 1900, 1901, 1902, 1935, 1936, 1937, 1938, 1975 Grafenhausen Südschwarzwald 8114-441 540, 573, 574, 608, 609, 610, 612 Grenzach-Wyhlen Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 69, 87 Seite 486 von 516 Gruibingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2115, 2116, 2117, 2150, 2151, 2152, 2189, 2190, 2191, 2219, 2220, 2221, 2244 Guggenhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1888, 1889, 1923 Güglingen Stromberg 6919-441 1436, 1437, 1479, 1480, 1524, 1525 Gundelfingen Mooswälder bei Freiburg 7912-441 217, 218 Gundelsheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1717, 1718, 1739 Gutach (Schwarzwald bahn) Mittlerer Schwarzwald 7915-441 554, 555, 556, 557, 558, 582, 583, 584, 585, 586 Gütenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 486, 487, 488, 516, 517, 547, 548 Gutsbezirk Münsingen, gemfr. Gebiet Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1932, 1933, 1934, 1970, 1971, 1972, 1973, 2018, 2019, 2020, 2021, 2065, 2066, 2067, 2068, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111, 2144, 2145, 2146, 2147, 2183, 2184, 2185, 2186 Häg-Ehrsberg Südschwarzwald 8114-441 232, 261, 262, 263, 287, 288 Hardheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2001, 2002, 2052, 2053 Hardt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 874 Hardthausen am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 1804, 1828, 1829, 1855, 1856, 1883 Hartheim Bremgarten 8011-441 53, 73 Hartheim Rheinniederung Neuenburg Breisach 8011-401 27, 28, 35, 36, 37, 38, 54, 55, 56 Hattenhofen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2030, 2075, 2076, 2119, 2120, 2155 Seite 487 von 516 Hausach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 526, 527, 556, 557, 558 Hausen am Tann Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1270, 1271, 1272, 1273, 1287, 1288, 1289 Häusern Südschwarzwald 8114-441 512, 513, 540, 541, 542 Hayingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1893, 1894, 1895, 1927, 1928, 1929, 1965, 1966, 1967, 2012, 2013, 2014, 2015 Hechingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591 Hechingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1416, 1417, 1459, 1460, 1461, 1462, 1463, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1549, 1550, 1551, 1590, 1591 Heidelberg Steinbruch Leimen 6618-401 1214, 1221 Heidenheim an der Brenz Albuch 7226-441 2516, 2517, 2518, 2536, 2537, 2538, 2554, 2555 Heiningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2222, 2246 Heiningen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2193, 2194, 2195, 2222, 2223, 2224, 2225, 2246, 2248 Heitersheim Bremgarten 8011-441 51, 52 Heitersheim Rheinniederung Neuenburg Breisach 8011-401 35, 36 Herbolzheim Elzniederung zwischen Kenzin gen und Rust 7712-402 149, 150 Herbrechtingen Donauried 7527-441 2572 Herbrechtingen Eselsburger Tal 7327-441 2552, 2553, 2564, 2565 Heroldstatt Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2146, 2184, 2185, 2186 Seite 488 von 516 Herrenberg Schönbuch 7420-441 1314, 1315, 1316, 1347, 1348, 1383, 1384, 1385, 1427, 1428, 1473, 1474 Herrischried Südschwarzwald 8114-441 285, 286, 311, 312, 335, 360, 361 Hettingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1729, 1730, 1747, 1748, 1749, 1770, 1771 Heubach Albtrauf Heubach 7225-401 2441, 2442, 2443, 2450, 2451, 2452 Hildrizhausen Schönbuch 7420-441 1385, 1386, 1428, 1429, 1430, 1474, 1475 Hilzingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1241, 1242, 1259, 1260, 1261 Hinterzarten Südschwarzwald 8114-441 370, 371, 372, 399, 400, 401, 402, 426, 427, 428 Hochdorf Lindenweiher 7924-401 2306, 2307 Hochdorf Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1945 Höchenschwand Südschwarzwald 8114-441 478, 479, 510, 511, 512, 538, 539, 540, 569, 570, 571 Hockenheim Rheinniederung Altlußheim Mannheim 6616-441 1031, 1032, 1069, 1070, 1071, 1072, 1107, 1108, 1109, 1110, 1139, 1140, 1141 Hockenheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1164, 1165, 1166, 1185, 1186 Hohberg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 220, 221, 222, 243, 244, 245 Holzgerlingen Schönbuch 7420-441 1518, 1519, 1561, 1562 Holzmaden Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1981, 2029, 2074, 2075 Seite 489 von 516 Hornberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 553, 554, 581, 582, 583, 623, 624, 625, 663, 664, 705 Hüfingen Baar 8017-441 776, 954, 955, 997, 998, 1043, 1044, 1045, 1046, 1082, 1083, 1084, 1085, 1120, 1121, 1122, 1148 Hüfingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 776, 777, 817 Hüfingen Wutach und Baaralb 8116-441 907, 908, 909, 951, 952, 953, 994, 995, 996, 997, 1041, 1042, 1043, 1044, 1082, 1120, 1121, 1147, 1148, 1169, 1170 Hügelsheim Rheinniederung von der Rench bis zur Murgmündung 7114-441 472, 473, 505, 506, 507 Hügelsheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 504, 532 Hülben Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1843, 1844, 1868, 1869, 1870 Ibach Südschwarzwald 8114-441 361, 362, 363, 391, 392, 393, 394, 418, 419, 420, 421, 451 Iffezheim Rheinniederung von der Rench bis zur Murgmündung 7114-441 506, 507, 508, 533, 534 Igersheim Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2344, 2363, 2390, 2391, 2392, 2412, 2413, 2414, 2433 Ihringen Kaiserstuhl 7912-442 60, 61, 76, 77, 78, 88, 89, 90, 91, 100, 101, 102 Illingen Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1351 Illingen Stromberg 6919-441 1319, 1320, 1352, 1353, 1354, 1389, 1390, 1391 Ilshofen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2431, 2432, 2444 Seite 490 von 516 Ilshofen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2385, 2386 Immendingen Baar 8017-441 1190, 1191, 1203, 1204, 1205, 1211, 1212, 1213, 1219 Immendingen Höwenegg 8018-401 1223 Ingelfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2166, 2202, 2233 Ingelfingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2165, 2201, 2231, 2232 Ingersheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1694, 1716 Inzigkofen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1636, 1659, 1660, 1682, 1683 Irndorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1366, 1367, 1368, 1403, 1404, 1405, 1449, 1450 Isny im Allgäu Adelegg 8226-441 2510, 2511, 2512, 2513, 2527, 2528, 2529, 2530, 2531, 2532, 2545, 2546, 2547 Isny im Allgäu Bodenmöser 8325-441 2454, 2455, 2461, 2462, 2471, 2472 Jagsthausen Jagst mit Seitentälern 6624-401 1884, 1885, 1919, 1920, 1958, 1959 Jagstzell Jagst mit Seitentälern 6624-401 2497, 2498, 2523 Jungingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1502, 1503, 1548, 1549, 1550, 1588, 1589, 1590 Kanzach Federseeried 7923-401 2100, 2101, 2139, 2140 KappelGrafenhausen Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 131, 132, 152, 153 Karlsdorf-Neuthard Saalbachniederung bei Ham brücken 6817-441 1100, 1101, 1137 Seite 491 von 516 Karlsruhe Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 893, 894, 935, 936, 937, 938, 939, 977, 978, 979, 980, 1022 Karlsruhe Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976 Karlsruhe Rheinniederung Elchesheim Karlsruhe 7015-441 725, 726, 766, 767, 768, 769, 805, 806, 807, 808 Karlsruhe Rheinniederung Karlsruhe Rheinsheim 6816-401 809, 810, 848, 849, 850, 895 Kehl Gottswald 7513-442 224, 225, 248, 249 Kehl Kammbach-Niederung 7413-441 254, 280, 281, 325 Kehl Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 204, 224, 225, 226, 227 Kehl Korker Wald 7313-442 252, 253, 254, 278, 280, 281, 304, 305, 328, 329 Kehl Rheinniederung Kehl - Helmlin gen 7313-401 208, 229, 230, 255 Kehl Rheinniederung Nonnenweier Kehl 7512-401 191, 192, 193, 194, 203, 204, 205, 206, 207 Kenzingen Elzniederung zwischen Kenzin gen und Rust 7712-402 147, 148, 149, 150 Kenzingen Johanniterwald 7712-403 126, 127, 148, 149 Kenzingen Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 125, 126, 147 Ketsch Rheinniederung Altlußheim Mannheim 6616-441 1072, 1073, 1074, 1109, 1110, 1111, 1112, 1141 Kirchberg an der Jagst Jagst mit Seitentälern 6624-401 2431, 2444, 2453, 2459, 2460, 2469, 2470 Kirchentellinsfurt Schönbuch 7420-441 1646, 1647, 1648, 1670, 1671, 1672 Seite 492 von 516 Kirchheim unter Teck Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1849, 1850, 1851, 1874, 1875, 1876, 1877, 1906, 1907, 1908, 1909, 1942, 1943, 1944, 1945, 1979, 1980, 1981, 1982, 1983, 2029, 2030 Kleines Wiesental Südschwarzwald 8114-441 134, 135, 160, 161, 162, 163, 177, 178, 179, 180, 181, 195, 196 Kohlberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1801 Kohlberg Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1801, 1802 Kolbingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1281, 1282, 1299, 1300, 1301, 1330, 1331, 1332, 1364, 1365, 1366 Köngen Grienwiesen und Wernauer Bag gerseen 7322-401 1853 Königheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2053, 2093, 2094, 2132, 2133, 2170 Königsbronn Albuch 7226-441 2465, 2466, 2474, 2475, 2476, 2491, 2492, 2493, 2494, 2517, 2518, 2519, 2520, 2537, 2538, 2539, 2555 Königseggwald Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1838, 1862 Königsfeld im Schwarz wald Baar 8017-441 873, 922, 923, 966, 967, 1009, 1010, 1011 Königsheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1282, 1283, 1301, 1302, 1333 Konstanz Bodanrück 8220-402 1607, 1608, 1609, 1630, 1631, 1632, 1633, 1653, 1654, 1655, 1677, 1678, 1679, 1680 Konstanz Konstanzer Bucht des Bodensees 8321-401 1675, 1676, 1698, 1720 Seite 493 von 516 Konstanz Überlinger See des Bodensees 8220-404 1609, 1632, 1633, 1655, 1656, 1678, 1679, 1680, 1699 Konstanz Untersee des Bodensees 8220-401 1628, 1629, 1629, 1651, 1652 Krauchenwies Baggerseen Krauchenwies/Ziel fingen 7921-401 1724, 1743, 1744, 1764 Krautheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 2131, 2167, 2168, 2203, 2204, 2234 Kuchen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2313, 2314, 2315, 2334, 2335, 2336 Kuchen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2313, 2314, 2315, 2334, 2335 Külsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2002, 2003, 2052, 2053, 2094 Künzelsau Kocher mit Seitentälern 6823-441 2200, 2230, 2231, 2252, 2277, 2278, 2302, 2303, 2325 Kupferzell Kocher mit Seitentälern 6823-441 2162, 2200, 2229, 2230 Laichingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2146, 2147, 2186, 2187 Langenargen Eriskircher Ried 8323-401 2004 Langenau Donauried 7527-441 2534, 2535, 2548, 2549, 2550, 2551, 2560, 2561, 2562, 2563, 2567, 2568 Langenbrettach Kocher mit Seitentälern 6823-441 1827, 1828, 1854, 1881, 1882 Langenburg Jagst mit Seitentälern 6624-401 2357, 2358, 2359, 2387, 2388 Lauf Acher-Niederung 7314-441 407, 408, 436, 437 Lauf Nordschwarzwald 7415-441 597 Seite 494 von 516 Lauterach Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2061, 2062, 2103, 2104, 2105, 2143 Leibertingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1448, 1449, 1489, 1490, 1534, 1535, 1576, 1577, 1613 Leimen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1185, 1186, 1200, 1201 Leimen Steinbruch Leimen 6618-401 1214, 1221 Lenningen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1902, 1903, 1904, 1936, 1937, 1938, 1939, 1940, 1974, 1975, 1976, 1977, 2022, 2023, 2024, 2025, 2069, 2070, 2113 Lenningen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1902, 1903, 1904, 1937, 1938, 1939, 1940, 1975,1976 Lenzkirch Wutach und Baaralb 8116-441 613, 614, 615, 649, 650, 690 Leutkirch im Allgäu Adelegg 8226-441 2513, 2514, 2515, 2531, 2532, 2533 Lichtenau Acher-Niederung 7314-441 385, 386, 407, 408 Lichtenau Rheinniederung Kehl - Helmlin gen 7313-401 334, 355, 357 Lichtenau Rheinniederung von der Rench bis zur Murgmündung 7114-441 334, 357, 358, 359, 387, 388 Lichtenstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1732, 1733, 1734, 1750, 1751, 1752, 1753, 1754, 1772, 1773, 1774, 1775, 1776, 1786, 1787 Linkenheim-Hochstet ten Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 940, 981, 982, 983, 1026 Linkenheim-Hochstet ten Rheinniederung Karlsruhe Rheinsheim 6816-401 852, 853, 897, 898, 899, 900, 940, 941, 942, 943 Seite 495 von 516 Löchgau Stromberg 6919-441 1600 Loffenau Nordschwarzwald 7415-441 891, 930, 931, 932 Löffingen Baar 8017-441 772, 773, 774, 813, 814, 815, 816, 859, 860, 861, 909, 910 Löffingen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 692, 693, 694, 731, 732, 733, 773, 774, 775 Löffingen Wutach und Baaralb 8116-441 648, 649, 689, 690, 691, 729, 730, 771, 772, 812, 857, 858, 859, 907, 908, 909, 951, 952, 953 Lonsee Salenberg 7425-401 2420, 2421, 2439 Lorch Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 2158, 2196, 2197 Lörrach Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 48, 49, 50, 70, 71, 72 Mahlstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1246, 1263, 1264, 1265, 1266, 1280, 1281, 1282 Mannheim Rheinniederung Altlußheim Mannheim 6616-441 987, 988, 1035, 1036, 1075, 1076, 1113, 1114 March Mooswälder bei Freiburg 7912-441 140, 141, 142, 168, 169, 185, 186 Maulbronn Stromberg 6919-441 1293, 1319 Maulbronn Weiher bei Maulbronn 7018-401 1240, 1278 Meißenheim Rheinniederung Nonnenweier Kehl 7512-401 157, 158, 159, 171, 172, 173 Mengen Baggerseen Krauchenwies/Ziel fingen 7921-401 1743, 1744, 1764, 1765, 1784, 1785 Merzhausen Schönberg bei Freiburg 8012-441 183 Seite 496 von 516 Meßstetten Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1286, 1287, 1288, 1289, 1306, 1307, 1308, 1309, 1335, 1336, 1337, 1338, 1369, 1370, 1371, 1372, 1406, 1407, 1408, 1409, 1452, 1453, 1454, 1494, 1495 Metzingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1778, 1779, 1789, 1790, 1798, 1799 Michelbach an der Bilz Kocher mit Seitentälern 6823-441 2271, 2272, 2295, 2296, 2297 Möckmühl Jagst mit Seitentälern 6624-401 1795, 1796, 1806, 1807, 1808, 1809, 1830, 1831, 1832, 1857, 1858 Mönchweiler Baar 8017-441 871, 872, 873, 921, 922, 923, 965, 966 Moos Untersee des Bodensees 8220-401 1326, 1327, 1360, 1361, 1396 Moosburg Federseeried 7923-401 2101, 2139, 2140 Mössingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1551, 1591, 1592, 1593, 1620, 1621, 1622, 1641, 1642, 1643, 1644, 1667, 1668 Mössingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1463, 1505, 1506, 1507, 1551, 1552, 1553, 1591, 1592, 1593, 1621, 1622 Mühlacker Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1317, 1318, 1350, 1351, 1387 Mühlenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 525, 526, 527, 555, 556, 557 Mühlhausen im Täle Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2188, 2189, 2219, 2220, 2243, 2244 MühlhausenEhingen Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1261 Seite 497 von 516 Mühlheim an der Donau Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262, 1263, 1264, 1279, 1280, 1281, 1298, 1299, 1300, 1329, 1330 Mulfingen Jagst mit Seitentälern 6624-401 2280, 2304, 2305, 2326, 2327, 2339, 2340, 2341, 2342, 2343, 2359, 2360, 2361, 2362 Müllheim Südschwarzwald 8114-441 162 Munderkingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2143, 2179, 2180 Münsingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1864, 1896, 1897, 1932, 1970, 1971, 2018, 2184 Münsingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1930, 1931, 1967, 1968, 1969, 2015, 2016, 2017, 2064 Münstertal/ Schwarz wald Südschwarzwald 8114-441 180, 181, 182, 196, 197, 212, 213, 214, 215, 238, 239, 240 Nagold Ziegelberg 7418-401 1220, 1231 Neckargemünd Felsenberg 6618-402 1258 Neidlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2025, 2026, 2069, 2070, 2071, 2114, 2115, 2116, 2150 Neidlingen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2070, 2071, 2114, 2115, 2116 Neudenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 1739, 1759, 1760, 1782, 1783, 1795, 1796 Neuenburg am Rhein Bremgarten 8011-441 34, 35, 51, 52 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Haltingen -Neu enburg mit Vorbergzone 8211-401 5, 6, 12, 13, 14, 15, 20, 21 Neuenburg am Rhein Rheinniederung Neuenburg Breisach 8011-401 16, 17, 22, 23, 24, 25, 26, 33, 34, 35 Seite 498 von 516 Neuenstadt am Kocher Kocher mit Seitentälern 6823-441 1794, 1804, 1805, 1828 Neuenstein Kocher mit Seitentälern 6823-441 2085, 2128, 2162, 2163, 2200 Neuffen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1801, 1819, 1820, 1844, 1845, 1846, 1869, 1870, 1871 Neuffen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1801, 1802, 1803, 1819, 1820, 1821, 1822, 1844, 1845,1846 Neulußheim Wagbachniederung 6717-401 1105,1106 Neuried Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 201, 202, 203, 219, 220, 221, 222, 223, 224 Neuried Rheinniederung Nonnenweier Kehl 7512-401 159, 173, 174, 175, 176, 187, 188, 189, 190, 191, 202, 203, 204 Niedereschach Baar 8017-441 1008, 1009, 1010, 1011, 1055, 1056, 1057, 1058, 1094, 1095, 1096, 1097, 1133, 1134 Niedernhall Kocher mit Seitentälern 6823-441 2128, 2129, 2162, 2163, 2164, 2165 Niederstotzingen Donauried 7527-441 2569, 2570, 2572, 2573, 2574, 2575, 2576, 2577 Nordrach Nordschwarzwald 7415-441 465, 466, 497, 498, 499, 500, 528, 529, 530, 531 Notzingen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1908, 1909, 1945, 1946, 1983 Nufringen Schönbuch 7420-441 1315, 1316, 1348, 1349, 1385, 1386 Nürtingen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1823, 1824, 1847, 1848, 1849, 1850, 1873, 1874 Nusplingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1285, 1302, 1303, 1304, 1305, 1333, 1334, 1335, Seite 499 von 516 1336, 1368, 1369, 1370, 1405, 1406 Oberboihingen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1850 Oberharmersbach Nordschwarzwald 7415-441 528, 529, 559, 560, 561, 587, 588, 627 Oberhausen-Rheinhau sen Wagbachniederung 6717-401 1028, 1029, 1067, 1068, 1104, 1105, 1106 Oberkirch Kammbach-Niederung 7413-441 325 Oberkirch Nordschwarzwald 7415-441 466, 467, 500, 501 Oberkirch Renchniederung 7313-441 383 Oberkochen Albuch 7226-441 2478, 2494, 2495, 2496, 2520, 2521, 2522 Obermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2010, 2011, 2059, 2060, 2103, 2143, 2179 Oberndorf am Neckar Brandhalde 7617-401 1163 Obernheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1270, 1271, 1285, 1286, 1287, 1304, 1305, 1306 Oberried Südschwarzwald 8114-441 239, 240, 241, 268, 269, 270, 271, 294, 295, 296, 319, 320, 321, 322, 343, 344, 345, 346, 370, 371, 372, 401, 402 Oberrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 2161, 2198, 2199, 2226, 2227, 2228, 2251 Obersontheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 2407, 2408, 2409, 2429, 2430 Oberwolfach Nordschwarzwald 7415-441 587, 588, 626, 627, 665, 666, 667 Offenau Jagst mit Seitentälern 6624-401 1695 Seite 500 von 516 Offenburg Gottswald 7513-442 224, 247, 248, 249, 272, 273, 274, 275, 276, 297 Offenburg Kammbach-Niederung 7413-441 298, 299, 300, 301, 323, 324, 325 Offenburg Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 276 Ofterdingen Mittlerer Rammert 7519-401 1464, 1465, 1508, 1509, 1554 Oftersheim Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1166, 1186 Oggelshausen Federseeried 7923-401 2175, 2176, 2210, 2211, 2212, 2237, 2238 Ohmden Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1981, 1982, 2029, 2030, 2074, 2075 Öhningen Untersee des Bodensees 8220-401 1296, 1297, 1324, 1325, 1358, 1359, 1394 Öhringen Kocher mit Seitentälern 6823-441 1883, 1915, 1916, 1917, 1953, 1954, 1955, 1993, 1994, 2043, 2044, 2085 Ölbronn-Dürrn Weiher bei Maulbronn 7018-401 1240 Oppenau Nordschwarzwald 7415-441 500, 501, 529, 530, 531, 561, 590, 591, 592, 593, 594, 628, 629, 630, 631, 632, 672 Ostrach Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1797, 1813, 1814, 1815, 1836, 1837, 1838, 1839, 1840, 1861, 1862 Ottenhöfen im Schwarzwald Nordschwarzwald 7415-441 562, 593, 594 Ottersweier Acher-Niederung 7314-441 407, 436, 437, 438 Ottersweier Nordschwarzwald 7415-441 598, 636, 679, 680 Seite 501 von 516 Owen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1871, 1903, 1904, 1940, 1941 Owen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1871, 1872, 1873, 1903, 1904, 1905, 1940, 1941 Pfaffenhofen Stromberg 6919-441 1392, 1393, 1436, 1437, 1479, 1480 Pfedelbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2041, 2042, 2043, 2083, 2084 Pfullingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1686, 1687, 1710, 1711, 1733, 1734, 1735, 1736, 1752, 1753, 1754, 1755, 1775, 1776 Philippsburg Rheinniederung Karlsruhe Rheinsheim 6816-401 902, 903, 904, 905, 945, 946, 947, 948, 985, 986 Philippsburg Saalbachniederung bei Ham brücken 6817-441 1103 Pleidelsheim Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar 7021-401 1693, 1694, 1715, 1716 Pliezhausen Schönbuch 7420-441 1648, 1649, 1671, 1672, 1673, 1688, 1689, 1690 Plüderhausen Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 2123, 2158, 2159, 2196, 2197 Radolfzell am Bodensee Bodanrück 8220-402 1398, 1443, 1444, 1445, 1484, 1485, 1486, 1487, 1529, 1530, 1531, 1532, 1572, 1573 Radolfzell am Bodensee Mindelsee 8220-403 1443, 1484, 1485, 1529, 1530 Radolfzell am Bodensee Untersee des Bodensees 8220-401 1361, 1397, 1441, 1442, 1483, 1484 Rammingen Donauried 7527-441 2562, 2563, 2568, 2569, 2570, 2571 Seite 502 von 516 Rastatt Rheinniederung von der Rench bis zur Murgmündung 7114-441 507, 508, 509, 533, 534, 535, 536, 537, 565, 566, 567 Ratshausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1252, 1253, 1270, 1271, 1272 Ravenstein Jagst mit Seitentälern 6624-401 1999, 2000, 2051, 2091, 2092 Rechtenstein Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2011, 2060, 2103 Reichenau Bodanrück 8220-402 1483, 1484, 1528, 1529, 1570, 1571, 1606, 1607, 1629, 1630, 1631 Reichenau Untersee des Bodensees 8220-401 1483, 1484, 1526, 1527, 1528, 1568, 1569, 1605, 1606, 1629, 1629, 1630, 1651 Reichenbach am Heu berg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1267, 1268, 1284, 1285, 1304 Reilingen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1164, 1165, 1184,1185 Remseck am Neckar Unteres Remstal 7121-442 1757, 1758, 1780, 1781, 1793 Remshalden Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 1911, 1949 Renchen Korker Wald 7313-442 328, 329, 349, 350, 351, 352, 378, 379, 382 Renchen Renchniederung 7313-441 329, 350, 351, 352, 353, 380, 381, 382, 383 Renquishausen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1282, 1301, 1302, 1331, 1332, 1333, 1367 Reutlingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1644, 1645, 1667, 1668, 1669, 1686, 1687, 1710 Reutlingen Schönbuch 7420-441 1671, 1688 Seite 503 von 516 Rheinau Acher-Niederung 7314-441 354, 355, 384, 385, 407 Rheinau Kammbach-Niederung 7413-441 281 Rheinau Korker Wald 7313-442 280, 281, 304, 305, 307, 328, 329, 330, 331, 352, 353 Rheinau Renchniederung 7313-441 305, 306, 328, 329, 330, 331, 351, 352, 353 Rheinau Rheinniederung Kehl - Helmlin gen 7313-401 230, 231, 255, 256, 257, 282, 283, 284, 307, 308, 309, 310, 332, 333, 334, 355, 356, 357 Rheinau Rheinniederung von der Rench bis zur Murgmündung 7114-441 334, 357 Rheinhausen Elzniederung zwischen Kenzin gen und Rust 7712-402 127, 128, 129, 149, 150 Rheinhausen Johanniterwald 7712-403 126, 127, 149 Rheinhausen Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 98, 99, 107, 108, 109, 110, 126, 127, 128, 129 Rheinmünster Acher-Niederung 7314-441 385, 407, 409, 438, 439, 468 Rheinmünster Rheinniederung von der Rench bis zur Murgmündung 7114-441 358, 359, 388, 389, 410, 411, 412, 440, 441, 471, 472 Rheinmünster Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 470, 504 Rheinstetten Rheinniederung Elchesheim Karlsruhe 7015-441 683, 684, 724, 725, 726, 766, 767, 805, 806 Riedhausen Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1837, 1838, 1861, 1862, 1889 Riedlingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1924, 2009, 2010 Seite 504 von 516 Riegel Elzniederung zwischen Kenzin gen und Rust 7712-402 147 Riegel Kaiserstuhl 7912-442 123, 124, 145, 146 Riegel Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 125, 147 Rietheim-Weilheim Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1243, 1244, 1262 Ringsheim Elzniederung zwischen Kenzin gen und Rust 7712-402 150, 151 Roigheim Jagst mit Seitentälern 6624-401 1809, 1810, 1833 Römerstein Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1934, 1936, 1973, 1974, 1975, 2021, 2022, 2023, 2112, 2113 Rosengarten Kocher mit Seitentälern 6823-441 2269, 2270, 2271, 2272, 2295, 2296, 2297, 2298 Rottenburg am Neckar Kochhartgraben und Ammertal hänge 7419-401 1344 Rottenburg am Neckar Mittlerer Rammert 7519-401 1378, 1379, 1380, 1418, 1419, 1420, 1421, 1464, 1465, 1466, 1467, 1508, 1509, 1510 Rottenburg am Neckar Schönbuch 7420-441 1422, 1423, 1468, 1469, 1470, 1513 Rottweil Baar 8017-441 1133, 1134, 1135, 1160, 1161, 1162, 1181, 1197 Rudersberg Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 1989, 1990, 2037, 2038, 2039, 2040, 2079, 2080, 2081, 2082, 2126, 2127 Rust Elzniederung zwischen Kenzin gen und Rust 7712-402 128, 129, 150, 151 Rust Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 110, 111, 129, 130, 131 Seite 505 von 516 Sachsenheim Stromberg 6919-441 1321, 1322, 1354, 1355, 1356, 1391, 1392, 1435, 1436, 1476, 1477, 1478, 1479, 1521, 1522, 1523, 1563, 1564, 1565, 1600 Salem Salemer Klosterweiher 8221-401 1723, 1741, 1742, 1761, 1762, 1763 Sandhausen Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1186, 1200, 1201 Sankt Blasien Südschwarzwald 8114-441 367, 368, 369, 396, 397, 398, 399, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 446, 447, 448, 449, 452, 453, 454, 455, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 510, 511, 512, 513, 514 Sankt Georgen im Schwarzwald Baar 8017-441 871, 872, 873 Sankt Georgen im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 702, 703, 704, 705, 741, 742, 743, 783 Sankt Johann Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1776, 1786, 1787, 1788, 1789, 1798, 1799, 1816, 1817, 1818, 1841, 1864 Sankt Märgen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 457, 458, 486, 487 Sankt Peter Mittlerer Schwarzwald 7915-441 375, 404, 431 Sasbach Acher-Niederung 7314-441 437 Sasbach Kaiserstuhl 7912-442 44, 45, 64, 65, 66, 80, 81, 82 Sasbach Nordschwarzwald 7415-441 564, 596, 597, 598, 634, 635, 636, 679, 680 Sasbach Rheinniederung Breisach -Sas bach mit Limberg 7911-401 44, 45, 46, 47, 65, 66, 67 Sasbach Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 47, 67 Seite 506 von 516 Sasbachwalden Nordschwarzwald 7415-441 596, 597, 598, 635 Satteldorf Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 2504, 2505, 2524, 2525, 2542, 2543 Satteldorf Jagst mit Seitentälern 6624-401 2459, 2469, 2470, 2484, 2485 Schallstadt Mooswälder bei Freiburg 7912-441 114, 115, 136, 137, 165 Schallstadt Schönberg bei Freiburg 8012-441 164 Scheer Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1767, 1768 Schelklingen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2183, 2184 Schelklingen Schmiechener See 7624-402 2281 Schelklingen Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2181, 2182, 2216, 2217, 2218, 2239, 2240, 2241, 2255, 2256, 2257, 2258, 2259, 2282, 2283, 2309 Schenkenzell Nordschwarzwald 7415-441 744, 745, 746, 747, 784, 785, 786, 787, 788, 828, 829, 830 Schlaitdorf Schönbuch 7420-441 1691, 1712, 1713, 1737 Schlat Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266, 2287, 2288 Schlat Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2246, 2247, 2248, 2264, 2265, 2266 Schliengen Rheinniederung Haltingen -Neu enburg mit Vorbergzone 8211-401 40167 Schlierbach Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1982, 1983, 2030, 2031, 2075, 2076 Schluchsee Südschwarzwald 8114-441 424, 425, 453, 454, 455, 456, 483, 484, 485, 513, 514, 515, 540, 541, 542, 543, 573, 574,609, 612 Seite 507 von 516 Schömberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1228, 1229, 1230, 1237, 1238, 1239, 1253 Schonach im Schwarz wald Mittlerer Schwarzwald im Schwarzwald 7915-441 491, 492, 493, 494, 519, 520, 521, 522, 551, 552, 553, 621, 622, 661 Schönau im Schwarz wald Südschwarzwald 8114-441 209, 233, 234, 263, 264, 265, 288, 289, 290, 314, 315, 316, 339, 340, 341 Schönenberg Südschwarzwald 8114-441 196, 209, 210, 211, 235 Schöntal Jagst mit Seitentälern 6624-401 1922, 1959, 1960, 1961, 1962, 1997, 1998, 1999, 2049, 2050, 2051, 2089, 2090, 2091, 2131, 2166, 2167 Schönwald im Schwarz wald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 491, 518, 519, 520, 549, 550 Schopfheim Südschwarzwald 8114-441 259, 260, 286, 311, 312 Schorndorf Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 1947, 1948, 1950, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988, 2033, 2034, 2035, 2036, 2037, 2078 Schramberg Mittlerer Schwarzwald 7915-441 705, 825, 826, 827, 874, 875, 876 Schriesheim Bergstraße Dossenheim -Schries heim 6518-401 1209, 1210, 1216, 1217 Schrozberg Jagst mit Seitentälern 6624-401 2361, 2389 Schutterwald Gottswald 7513-442 222, 223, 224, 246, 247, 248, 272, 273 Schutterwald Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 202, 221, 222, 223, 224, 245, 246 Schwäbisch Hall Kocher mit Seitentälern 6823-441 2161, 2273, 2274, 2275, 2297, 2298, 2299, 2300, 2383, 2384, 2385 Seite 508 von 516 Schwanau Rheinniederung Nonnenweier Kehl 7512-401 153, 154, 155, 156, 157, 158, 170, 171 Schwanau Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 153 Schwenningen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1404, 1405, 1406, 1450, 1451, 1452, 1453, 1493, 1494 Schwetzingen Rheinniederung Altlußheim Mannheim 6616-441 1074, 1075, 1112, 1113, 1142 Seebach Nordschwarzwald 7415-441 563, 564, 594, 595, 596, 632, 633, 634 Seekirch Federseeried 7923-401 2177, 2178, 2213, 2214, 2215 Seewald Nordschwarzwald 7415-441 882, 883, 924 Sersheim Stromberg 6919-441 1520, 1521, 1563 Sigmaringen Baggerseen Krauchenwies /Ziel fingen 7921-401 1724, 1743, 1744 Sigmaringen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1613, 1614, 1636, 1637, 1638, 1660, 1661, 1662, 1663, 1683, 1684, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1725, 1726, 1727, 1728, 1745 Sigmaringendorf Baggerseen Krauchenwies /Ziel fingen 7921-401 1743, 1744 Sigmaringendorf Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1766, 1767, 1768 Simonswald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 375, 376, 404, 405, 431, 432, 433, 434, 458, 459, 460, 461, 462, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 516, 517, 518, 519 Singen (Hohentwiel) Hohentwiel/Hohenkrähen 8218-401 1241, 1242, 1259, 1260 Singen (Hohentwiel) Untersee des Bodensees 8220-401 1326, 1327, 1360, 1361 Seite 509 von 516 Sinzheim Riedmatten und Schiftunger Bruch 7214-441 469, 470, 471, 502, 503, 504, 532 Sipplingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1575, 1611, 1612, 1635 Sonnenbühl Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 1641, 1642, 1643, 1665, 1666, 1667, 1668, 1685, 1686, 1709, 1710, 1731, 1732, 1733, 1750, 1751 Sontheim an der Brenz Donauried 7527-441 2576, 2577, 2578, 2579, 2581, 2582 Spaichingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1224, 1225, 1233, 1234 Steinheim am Albuch Albuch 7226-441 2456, 2457, 2458, 2463, 2464, 2465, 2466, 2467, 2473, 2474, 2475, 2476, 2477, 2490, 2491, 2492, 2516, 2517, 2536, 2537 Steinmauern Rheinniederung von der Rench bis zur Murgmündung 7114-441 566, 567, 600 Sternenfels Stromberg 6919-441 1293, 1294, 1295, 1319, 1320, 1321, 1322, 1354, 1355 Stetten am kalten Markt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1453, 1493, 1494, 1495, 1536, 1537, 1538, 1539, 1540, 1577, 1578, 1579, 1580, 1581, 1615, 1616, 1617, 1638, 1639, 1640, 1662, 1663, 1664 Stimpfach Jagst mit Seitentälern 6624-401 2498, 2499 Straßberg Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1539, 1540, 1581, 1582, 1583, 1617, 1640 Stühlingen Wutach und Baaralb 8116-441 949, 950, 989, 990, 991, 992, 993, 1037, 1038, 1039, 1040, 1077 Stutensee Hardtwald nördlich von Karlsruhe 6916-441 978, 979, 980, 981, 982, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1065, 1066, 1099, 1100 Seite 510 von 516 Stuttgart Vogelinsel Max-Eyth-See 7121-441 1714 Süßen Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2265, 2266, 2288, 2289 Süßen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2266, 2267, 2288, 2289, 2290 Talheim Baar 8017-441 1193, 1194, 1206, 1207 Tauberbischofsheim Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2133, 2169, 2170, 2171, 2172, 2205, 2206, 2207, 2208 Tiefenbach Federseeried 7923-401 2176, 2177, 2212, 2213 Titisee-Neustadt Mittlerer Schwarzwald 7915-441 544, 545, 546, 575, 576 Todtmoos Südschwarzwald 8114-441 311, 312, 313, 314, 335, 336, 337, 338, 361, 362, 364 Todtnau Südschwarzwald 8114-441 238, 239, 265, 266, 267, 268, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 368, 369 Triberg im Schwarzwald Mittlerer Schwarzwald 7915-441 621, 622, 623, 624, 661, 662, 663, 703, 705 Trossingen Baar 8017-441 1195,1196 Tübingen Mittlerer Rammert 7519-401 1466, 1467, 1510, 1511 Tübingen Schönbuch 7420-441 1424, 1468, 1469, 1470, 1471, 1512, 1513, 1514, 1515, 1516, 1555, 1556, 1557, 1558, 1559, 1560, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1623, 1624, 1625, 1626, 1646, 1647, 1648, 1649 Tunau Südschwarzwald 8114-441 234, 263, 264, 288, 289 Seite 511 von 516 Tuningen Baar 8017-441 1154, 1155, 1156, 1176, 1177, 1178, 1193, 1194,1195 Tuttlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262, 1279 Überlingen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1612, 1634, 1635, 1635, 1657, 1658, 1681, 1701, 1702, 1722 Uhingen Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2120, 2121, 2122, 2155, 2156, 2157 Uhldingen-Mühlhofen Salemer Klosterweiher 8221-401 1723, 1740, 1741, 1761, 1762 Uhldingen-Mühlhofen Überlinger See des Bodensees 8220-404 1721, 1722 Ühlingen-Birkendorf Südschwarzwald 8114-441 539, 540, 569, 570, 571, 572, 605, 606, 607, 608, 643, 644, 645, 685, 686 Ulm Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2417, 2418, 2437, 2438 Umkirch Mooswälder bei Freiburg 7912-441 139, 140, 141, 167, 168 Unterensingen Grienwiesen und Wernauer Bag gerseen 7322-401 1825, 1826 Unterkirnach Baar 8017-441 871 Unterkirnach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 740, 741, 782, 783, 822, 823, 824 Untermarchtal Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 2142, 2143, 2179, 2180 Untermünkheim Kocher mit Seitentälern 6823-441 2275, 2276, 2301, 2320 Urbach Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 2078, 2124, 2125, 2160 Uttenweiler Federseeried 7923-401 2178, 2214, 2215 Utzenfeld Südschwarzwald 8114-441 235, 236, 264, 265, 266 Seite 512 von 516 Vaihingen an der Enz Enztal Mühlhausen - Roßwag 7019-441 1350, 1351, 1387, 1388, 1431 Vaihingen an der Enz Stromberg 6919-441 1353, 1354, 1389, 1390, 1391, 1432, 1433, 1434, 1435, 1476, 1477, 1478, 1521 Vellberg Kocher mit Seitentälern 6823-441 2383, 2384, 2409, 2410 Veringenstadt Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1707, 1708 Villingen-Schwenningen Baar 8017-441 865, 866, 867, 871, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1129, 1130, 1131, 1156, 1157, 1158, 1178, 1179, 1195, 1196 Villingen-Schwenningen Mittlerer Schwarzwald 7915-441 740, 741, 779, 780, 781, 782, 783, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 865, 866, 868, 869, 870 Vogtsburg im Kai serstuhl Kaiserstuhl 7912-442 44, 61, 62, 63, 64, 77, 78, 79, 80, 90, 91, 92, 102, 103 Vogtsburg im Kai serstuhl Rheinniederung Breisach -Sas bach mit Limberg 7911-401 31, 43, 44 Vöhrenbach Mittlerer Schwarzwald 7915-441 577, 578, 616, 617, 656, 657, 658, 698, 699, 700, 701, 702, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 777, 778, 779, 780, 781, 782, 819, 820 Vörstetten Mooswälder bei Freiburg 7912-441 200, 218 Waghäusel Saalbachniederung bei Ham brücken 6817-441 1103 Waghäusel Wagbachniederung 6717-401 1104 Seite 513 von 516 Waiblingen Unteres Remstal 7121-442 1780, 1781, 1791, 1792, 1793 Waldbronn Kälberklamm und Hasenklamm 7016-401 976, 1021 Walddorfhäslach Schönbuch 7420-441 1649, 1650, 1672, 1673, 1674, 1690, 1691, 1712 Waldenbuch Schönbuch 7420-441 1650, 1674 Waldkirch Mittlerer Schwarzwald 7915-441 347, 348, 375, 376, 377, 405 Waldshut-Tiengen Südschwarzwald 8114-441 446, 447, 476, 477, 603, 604, 605, 642, 643, 685, 686 Walldorf Schwetzinger und Hockenheimer Hardt 6617-441 1184, 1185, 1199, 1200 Walldürn Lappen bei Walldürn 6422-401 1812, 1835 Wallhausen Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen 6726-441 2525, 2526, 2543, 2544 Wangen im Allgäu Schwarzensee und Kolbenmoos 8324-441 2346, 2347, 2367, 2368 Wehingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1236, 1237, 1249, 1250, 1251, 1268, 1269, 1270 Wehr Südschwarzwald 8114-441 258, 259, 260, 285, 286 Weil am Rhein Rheinniederung Haltingen -Neu enburg mit Vorbergzone 8211-401 18, 19 Weil am Rhein Tüllinger Berg und Gleusen 8311-441 32, 48, 49, 50, 70, 71 Weil im Schönbuch Schönbuch 7420-441 1518, 1560, 1561, 1562, 1597, 1598, 1599, 1627 Weilen unter den Rin nen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1230, 1238, 1239, 1252 Seite 514 von 516 Weilheim Südschwarzwald 8114-441 477, 478, 538, 568, 569, 603, 604, 605, 606, 642, 643 Weilheim an der Teck Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2026, 2027, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117, 2151, 2152 Weilheim an der Teck Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1979, 1980, 1981, 2026, 2027, 2028, 2071, 2072, 2073, 2074, 2115, 2116, 2117 Weinheim Wachenberg bei Weinheim 6418-401 1218 Weisenbach Nordschwarzwald 7415-441 846, 887, 888, 928 Weißbach Kocher mit Seitentälern 6823-441 2129, 2130 Weisweil Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 85, 86, 95, 96, 97, 98, 106, 107, 108, 109, 126 Wellendingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1227, 1228, 1229 Welzheim Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 2080 Wembach Südschwarzwald 8114-441 233 Wendlingen am Neckar Grienwiesen und Wernauer Bag gerseen 7322-401 1853 Wendlingen am Neckar Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1825, 1851, 1852, 1853, 1876, 1877 Werbach Heiden und Wälder Tauberland 6323-401 2208, 2235 Wernau (Neckar) Grienwiesen und Wernauer Bag gerseen 7322-401 1853 Wernau (Neckar) Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 1852, 1853, 1877, 1878, 1909, 1910 Westerheim Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2148 Seite 515 von 516 Widdern Jagst mit Seitentälern 6624-401 1857, 1858, 1884, 1885, 1886, 1921, 1922 Wieden Südschwarzwald 8114-441 211, 212, 236, 237, 238, 267 Wiesensteig Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2069, 2070, 2112, 2113, 2114, 2115, 2148, 2149, 2150, 2188, 2189 Wilhelmsdorf Pfrunger und Burgweiler Ried 8022-401 1836, 1837, 1859, 1860, 1861, 1887, 1888, 1889 Willstätt Gottswald 7513-442 225, 226, 249, 250, 275, 276 Willstätt Kammbach-Niederung 7413-441 277, 278, 279, 280, 300, 301, 302, 303, 304, 325, 326, 327 Willstätt Kinzig-Schutter-Niederung 7513-441 225, 226, 227, 228, 250, 251, 276, 277 Willstätt Korker Wald 7313-442 252, 253, 254, 278, 279, 280, 302, 303, 304, 326, 327 Willstätt Renchniederung 7313-441 327 Willstätt Rheinniederung Nonnenweier Kehl 7512-401 192, 193, 205, 206 Winden im Elztal Mittlerer Schwarzwald 7915-441 434, 435 Winterbach Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Ruders berg und Waldhausen 7123-441 1947, 1948, 1949, 1985, 1986 Wittighausen Wiesenweihe Taubergrund 6425-441 2344, 2345, 2363, 2364, 2365, 2366, 2393, 2394 Wolpertshausen Kocher mit Seitentälern 6823-441 2337, 2355, 2356, 2386 Wolpertswende Blitzenreuter Seenplatte mit Alts hauser Weiher 8123-441 2057, 2096, 2097, 2135, 2136, 2137 Seite 516 von 516 Wurmlingen Südwestalb und Oberes Donautal 7820-441 1262 Wüstenrot Kocher mit Seitentälern 6823-441 1991, 1992 Wutach Wutach und Baaralb 8116-441 811, 812, 856, 857, 906, 907, 950, 951, 952, 993, 994 Wyhl Rheinniederung Sasbach -Wit tenweier 7712-401 67, 68, 83, 84, 85, 95, 96 Zaberfeld Stromberg 6919-441 1321, 1322, 1323, 1355, 1356, 1357, 1392, 1393 Zell im Wiesental Südschwarzwald 8114-441 232 Zell unter Aichelberg Mittlere Schwäbische Alb 7422-441 2118 Zell unter Aichelberg Vorland der mittleren Schwäbi schen Alb 7323-441 2074, 2075, 2118, 2119, 2154 Zimmern ob Rottweil Baar 8017-441 1096, 1097, 1133, 1134, 1135, 1161, 1162 Zweiflingen Kocher mit Seitentälern 6823-441 1915, 1995, 2045, 2046, 2087 Zwiefalten Täler der Mittleren Flächenalb 7624-441 1863, 1890, 1891, 1892, 1893, 1924, 1925, 1926, 1927 © juris GmbH