Schedule of fees for official land survey
颁布于 2000-02-15 · 文本截至 2026-10-01
以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。
研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- Gebührentarif für die amtliche Vermessung.
- 语言
- German
- 类型
- 其他
- 组织
- European Union
- 国家
- 瑞士 · St. Gallen
- 主题
- Land and soil
- 关键词
- survey/mapping, fees/royalties, local government, enforcement/compliance
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Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 914.711 nGS 35–30 Gebührentarif für die amtliche Vermessung vom 15. Februar 2000 (Stand 1. März 2000) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 18 lit. b des Gesetzes über die amtliche Vermessung vom 26. No vember 19951 als Gebührentarif:2 0 Allgemein Die Mehrwertsteuer ist in die Gebührenansätze nach diesem Gebühren tarif nicht eingerechnet. 1 Nachführung 10 Gebäude Fr. 101 Aufnahme eines Gebäudes: 101.1 mit Neuwert bis Fr. 1 200 000.– . . . . . . . . . . . . . . . 350.– bis 1200.– 101.2 mit Neuwert über Fr. 1 200 000.–: 1 Promille des Neuwertes, im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1201.– bis 3500.– 102 Aufnahme von An und Umbauten . . . . . . . . . . . . 350.– bis 1000.– 103 Löschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.– bis 300.– 11 Grenz- und Kulturänderungen sowie Hand änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kosten des Geometers zusätzlich Gebühr nach Nr. 10.07 des Gebühren tarifs für die Staats und Gemeindeverwaltung vom 4. Juli 19953 1 sGS 914.7. 2 nGS 35–30. Im Amtsblatt veröffentlicht am 13. März 2000, ABl 2000, 845; in Vollzug ab 1. März 2000. Geändert durch Abschnitt II des II. Nachtrags zur V zum VermG vom 31. August 2004, sGS 914.71 (nGS 39–125). 3 sGS 821.5. 914.711 2 2 Bezug von Daten in numerischer Form 20 Investitionskosten 201 Dauerbezüger 201.1 Gesamter Grunddatensatz Fr. je Hektare bezogene Toleranzstufe Gebietsfläche 201.11 1 Stadtgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.— 201.12 2 Überbaute Gebiete und Bauzonen . . . . . . . . . . . 60.— 201.13 3 Intensiv genutzte Landwirtschafts und Forst wirtschaftsgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.— 201.14 4 Extensiv genutzte Landwirtschafts und Forst wirtschaftsgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . —.50 201.15 5 Alpgebiete und unproduktive Gebiete . . . . . . . . —.50 201.2 Teilbezug Prozent der Investitions Informationsebene kosten nach Ziff. 201.1 201.21 Fixpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Prozent 201.22 Liegenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Prozent 201.23 Bodenbedeckung mit Gebäude . . . . . . . . . . . . . . . 30 Prozent 201.24 Einzelobjekte/Linienelemente und Rohrleitungen 10 Prozent 201.25 …4 201.26 Nomenklatur, Adressen, administrative Einteilung (als Einzelbezug oder zusammen, jedoch ohne Ziffern 201.21 bis 201.24)5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Prozent 202 Gelegentliche Bezüger 202.1 Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 201 202.2 Private Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 201 4 Aufgehoben durch II. Nachtrag zur V zum VermG. 5 Geändert durch II. Nachtrag zur V zum VermG. 914.711 3 21 Betriebskosten 211 Dauerbezüger 211.1 Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 201 (wenigstens Fr. 100.–) 212 Gelegentliche Bezüger Fr. je Bezug 212.1 Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— 212.2 Private Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— 22 Daten im Rasterformat 220 Investitionskosten 220.1 Dauerbezüger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. 10.– je Quadratdezimeter nutzbare Planfläche im Originalmassstab 220.2 Gelegentliche Bezüger 220.21 Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 220.1 220.22 Private Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 220.1 221 Betriebskosten 221.1 Dauerbezüger 221.11 Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 220.1 (wenigstens Fr. 100.–) 221.2 Gelegentliche Bezüger Fr. je Bezug 221.21 Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— 221.22 Private Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— 914.711 4 23 Provisorisch numerisierte Daten 230 Investitionskosten 230.1 Dauerbezüger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 201 230.2 Gelegentliche Bezüger 230.21 Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 230.1 230.22 Private Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 230.1 231 Betriebskosten 231.1 Dauerbezüger 231.11 Je Vertragsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,5 Prozent der Investitionskosten nach Ziff. 230.1 (wenigstens Fr. 100.–) 231.2 Gelegentliche Bezüger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fr. je Bezug 231.21 Geschäftliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— 231.22 Private Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50.— 3 Bezug von Plänen Investitions und Betriebskostenanteil Fr. nach Planformat 31 Pläne bis und Format A 3 eines nicht zusammen hängenden Gebiets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gebührenfrei 32 Pläne ab Format A3 bis und mit Format A2 . . . . . 50.— 33 Pläne ab Format A2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.— 34 Besondere Planausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150.— 914.711 5 46 Bezug von Daten der Informationsebene Höhen Die nachfolgenden Tarifmodelle gelten für alle Toleranzstufen in Höhenlagen unter 2000 m über Meer.7 41 Tarif Digitales Terrainmodell (roh) Fr. je Hektare bezogene Bezugsfläche in Hektaren Gebietsfläche 411 für die ersten 1000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.80 412 für die weiteren 1000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.75 413 für die weiteren 2000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.70 414 für die weiteren 5000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.65 415 für die weiteren 10 000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.60 416 für die weiteren 20 000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.55 417 für die weiteren 50 000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.50 418 für die weiteren 100 000 bis höchstens 250 000 . . . 0.45 42 Tarif Digitales Terrainmodell (grid2) Fr. je Hektare bezogene Bezugsfläche in Hektaren Gebietsfläche 421 für die ersten 1000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.600 422 für die weiteren 1000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.565 423 für die weiteren 2000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.530 424 für die weiteren 5000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.495 425 für die weiteren 10 000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.460 426 für die weiteren 20 000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.425 427 für die weiteren 50 000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0.390 428 für die weiteren 100 000 bis höchstens 250 000 . . 0.350 Schlussbestimmungen 1. Der Gebührentarif vom 15. Januar 19968 wird aufgehoben. 2. Dieser Gebührentarif wird ab 1. März 2000 angewendet. 6 Ganze Ziff. 4 eingefügt durch II. Nachtrag der V zum VermG. 7 Art. 52 Abs. 1 der V zum VermG, sGS 914.71. 8 nGS 31–26 (sGS 914.711).