Law on the protection of human beings from nuclear power plants
颁布于 1978-12-14 · 文本截至 2026-10-01
以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。
研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken.
- 语言
- German
- 类型
- 法令
- 组织
- European Union
- 国家
- 瑞士 · Basel-Stadt
- 主题
- Air and atmosphere, Energy
- 关键词
- pollution control, air quality/air pollution, radiation, emissions, nuclear energy, energy conservation/energy production
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文本
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§ 1. Die Behörden des Kantons Basel-Stadt sind verpflichtet, im Rahmen des Bundesrechts und des kantonalen Verfassungsrechts mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mit- teln darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspal- tung und keine Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe oder Lager- stätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden.
§ 2.1) Der Kanton, seine Anstalten und die Gemeinden dürfen sich nicht an Gesellschaften beteiligen, die Atomstrom produzieren. Dieses Gesetz ist zu publizieren und der Gesamtheit der Stimmbe- rechtigten zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Es erwächst mit seiner Annahme durch das Volk sofort in Kraft und Wirksamkeit.2) 1)
§ 2 beigefügt durch § 54 des IWB-Gesetzes vom 21. 4. 1988 (wirksam seit 1. 8. 1988). 2) Angenommen in der Volksabstimmung vom 18. 2. 1979. 1 1. 5. 1998 49