Law on apiculture
颁布于 1977-05-01 · 文本截至 2026-10-01
以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。
研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- Gesetz über die Bienenzucht und Bienenhaltung.
- 语言
- German
- 类型
- 法令
- 组织
- European Union
- 国家
- 瑞士 · Glarus
- 主题
- Livestock
- 关键词
- apiculture/sericulture, offences/penalties, animal production
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文本
所收录的法律原文,按条款排列。每个条款都有自己的链接。
1.7.1977–2 IX D/631/5 Gesetz über die Bienenzucht und Bienenhaltung (Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1977) Art. 1 1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vorschriften über die Bienenzucht und die Bienenhaltung zu erlassen. 2 Für die Erteilung von Bewilligungen und besondere Aufwendungen des Kantons können Gebühren bis zu einem Betrage von höchstens 200 Fran ken erhoben werden. Art. 2 Die Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung bleiben vorbehalten. Art. 3 Wer den vom Regierungsrat erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft. Art. 4 Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft. Kanton Glarus 1995