Ordinance amending the Ordinance on special payments in connection with the BSE crisis
颁布于 2001-03-20 · 文本截至 2026-10-01
以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。
研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- Änderung der Verordnung über die Aufbringung und Höhe der Mittel der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der BSE-Krise.
- 语言
- German
- 类型
- 条例
- 组织
- European Union
- 国家
- 奥地利
- 主题
- Livestock
- 关键词
- pests/diseases, subsidy/incentive, special fund, animal health
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文本
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P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U 787 2 II 154 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2001 Ausgegeben am 20. März 2001 Teil II 128. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammen hang mit der BSE-Krise 128. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der BSE-Krise, BGBl. II Nr. 60/2001, geändert wird Auf Grund des § 3 Z 3 lit. b des Katastrophenfondsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2000, wird verordnet: Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der BSE-Krise, BGBl. II Nr. 60/2001, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 erster Satz wird der Betrag „65 Millionen Schilling“ durch den Betrag „130 Millionen Schilling“ ersetzt. 2. In § 5 entfallen die Wortfolge „gemäß § 2 Z 1“ im ersten Satz und der zweite Satz. 3. In § 6 erster Satz wird die Wortfolge „bis 28. Februar 2001“ durch die Wortfolge „bis 30. April 2001“ ersetzt. Grasser