Ordinance amending the First Animal Keeping Ordinance
颁布于 2006-01-27 · 文本截至 2026-10-01
以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。
研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung.
- 语言
- German
- 类型
- 条例
- 国家
- 奥地利
- 主题
- Livestock
- 关键词
- pests/diseases, quarantine, animal health
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文本
所收录的法律原文,按条款排列。每个条款都有自己的链接。
1 von 1 www.ris.bka.gv.at BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 27. Jänner 2006 Teil II 25. Verordnung: Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung 25. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die 1. Tierhaltungsverordnung geändert wird Aufgrund der §§ 7 Abs. 2 und 3, 14, 16 Abs. 4 und 24 Abs. 1 Z 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 Art. 2, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004, wie folgt geändert: 1. § 2 lautet: „§ 2. Für die Haltung der in § 1 genannten Tierarten gelten die in den Anlagen 1 bis 11 festgelegten Mindestanforderungen. Für Quarantäne- sowie für sonstige aufgrund von tierseuchenrechtlichen Bestim mungen vorgeschriebenen Schutz und Überwachungsmaßnahmen oder für die Behandlung erkrankter Tiere sind fachlich begründete abweichende Haltungsbedingungen zulässig.“ 2. Anlage 2 Punkt 3.1. lautet: „3.1. Für Kälber bis 150 kg muss eine trockene, weiche und verformbare Liegefläche vorhanden sein. Für Kälber unter zwei Wochen muss eine geeignete Einstreu zur Verfügung stehen.“ 3. Anlage 5 Punkt 8 wird folgender Satz hinzugefügt: „Die Bestimmungen des Punkt 6 gelten auch im Falle der Notwendigkeit baulicher Maßnahmen für alle Betriebe ab In-Kraft-Treten dieser Verordnung.“ Rauch-Kallat