Law amending the Animal Breeding Law
颁布于 1998-02-17 · 文本截至 2026-10-01
以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。
研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- Gesetz über eine Änderung des Tierzuchtgesetzes.
- 语言
- German
- 类型
- 法令
- 组织
- European Union
- 国家
- 奥地利 · Vorarlberg
- 主题
- Livestock
- 关键词
- animal production, animal reproduction, cattle, swine, sheep/goats, poultry, equine-animals, birds
在哪里阅读
该法律没有记录来源链接。
文本
所收录的法律原文,按条款排列。每个条款都有自己的链接。
64 Vorarlberger Landesgesetzblatt, Jahrgang 1998, 9. Stück, Nr. 22 22. Gesetz über eine Änderung des Tierzuchtgesetzes Der Landtag hat beschlossen: Das Tierzuchtgesetz, LGBl.Nr. 10/1995, wird wie folgt geändert: 1. Der § 1 Abs. 1 hat zu lauten: ,,(1) Dieses Gesetz gilt für die Zucht von Rindern einschließlich Büffeln, Equiden (ins besondere Pferden), Schweinen, Schafen, Zie gen und Geflügel. Die Landesregierung kann mit Verordnung den Anwendungsbereich die ses Gesetzes oder einzelner Bestimmungen die ses Gesetzes auf andere Zuchttiere erweitern, wenn dies zur Erreichung des Zieles des Abs. 2 zweckmäßig ist. Sie hat jedenfalls eine solche Verordnung zu erlassen, wenn dies zur Um setzung von Rechtsakten im Rahmen der euro päischen Integration ins Landesrecht notwen dig ist." 2. Im § 9 Abs. 4 ist der letzte Satz durch folgende Sätze zu ersetzen: Der Landtagspräsident: Dipl.Vw. Siegfried Gasser ,,Befähigungsnachweise, die nach dem Recht eines anderen Bundeslandes erworben worden sind, sind anzuerkennen. Die Landesregierung hat im Ein zelfall Befähigungsnachweise oder Qualifikatio nen, die von Inländern oder Angehörigen anderer Mitgliedstaaten des Abkommens über den Euro päischen Wirtschaftsraum in diesen Staaten er worben worden sind, als geeigneten Nachweis der fachlichen Eignung im Sinne der Abs. 2 und 3 anzuerkennen, wenn die Gleichwertigkeit gewähr leistet ist. Sie hat, falls ein nur teilweise gleich wertiger Befähigungsnachweis vorgelegt oder eine nur teilweise gleichwertige Qualifikation nach gewiesen wird, zu bestimmen, in welchem Aus maß eine Anrechnung auf die für Besamungs techniker oder Eigenbestandsbesamer erforder liche Ausbildung zu erfolgen hat. Gegen die Ent scheidung der Landesregierung, die innerhalb von vier Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen des Antragstellers zu erfolgen hat, steht das Rechtsmittel der Berufung an den Unab hängigen Verwaltungssenat offen." Der Landesstatthalter: Dr. Hans-Peter Bischof