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Nelum
奥地利的法律

Cattle Leucosis Ordinance

颁布于 1999-11-30 · 文本截至 2026-10-01

以研究形式发布的公开法律与官方指引,不构成法律、税务或金融建议。

研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。

research.laws.repealedOn

关于这部法律

原标题
Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die periodischen Untersuchungen von Rindern auf enzootische Rinderleukose (Rinderleukose-Untersuchungsverordnung).
语言
German
类型
条例
组织
European Union
国家
奥地利
主题
Livestock
关键词
cattle, pests/diseases, fees/royalties, animal health

在哪里阅读

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文本

所收录的法律原文,按条款排列。每个条款都有自己的链接。

  1. P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U 3083 2 II 556 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 30. November 1999 Teil II 443. Verordnung: Rinderleukose-Untersuchungsverordnung 443. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher schutz über die periodischen Untersuchungen von Rindern auf enzootische Rinderleukose (Rinderleukose-Untersuchungsverordnung) Auf Grund des § 15 Abs. 2 und 3 des Rinderleukosegesetzes, BGBl. Nr. 272/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 133/1999, wird verordnet: § 1. Die periodischen Untersuchungen sind in den Untersuchungsperioden der Jahre 1999 bis 2003 stichprobenmäßig in folgender Weise durchzuführen: Jährlich sind in 20% der Bestände jedes Landes alle über zwei Jahre alten Rinder zu untersuchen, wobei der Landeshauptmann zu gewährleisten hat, dass jeder Bestand im Land bis zum Ende des Jahres 2003 zumindest einmal untersucht worden ist. § 2. Die Auswahl der jeweils zu untersuchenden Bestände aus der Gesamtzahl der Bestände im Land hat nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Kostenersparnis nach statistischen Kriterien und unter Berücksichtigung epidemiologischer Gesichtspunkte durch den Landeshauptmann zu erfolgen. § 3. Hinsichtlich der Kosten für die periodischen Untersuchungen gemäß § 1 gilt § 26 des Rinder leukosegesetzes. Prammer

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