Action Plan for Pathways of Invasive Alien Species in Austria 2nd version
颁布于 2022-05-20 · 文本截至 2026-10-01
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研究内容本身以英文撰写。标题和标签已翻译,调查结果和引文未翻译。
关于这部法律
- 原标题
- Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich 2. Fassung.
- 语言
- German
- 类型
- policy
- 国家
- 奥地利
- 主题
- Fisheries and aquaculture, Water, Wild species and ecosystems
- 关键词
- fishing gear/fishing method, fishery management and conservation, public water, protection of species, access-to-information, aquatic animals, aquatic plants, biodiversity, business/industry/corporations, community management, data collection/reporting, ecosystem conservation, environmental planning, internal trade, invasive alien species, management/conservation, monitoring, policy/planning, plant protection, pollution control, protection of environment, soil conservation/soil improvement, captive wild animals, plant variety, wild fauna
- 类别
- *
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Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich 2. Fassung (Stand 20.05.2022) Impressum Erstellt von der Umweltbundesamt GmbH, im Auftrag der österreichischen Bundesländer. Wien, 2022 Alle Rechte vorbehalten 2 INHALT 1 EINLEITUNG .......................................................................................... 3 2 PFAD-MAßNAHMENBLÄTTER ............................................................. 9 2.1 Erläuterungen der Detailinformationen .............................................. 9 2.1.1 Pfad-Kategorie ........................................................................................ 9 2.1.2 Beschreibung und Abgrenzung des Pfades.......................................... 10 2.1.3 Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung ...................................... 10 2.1.4 Betroffene Arten der Unionsliste ........................................................... 10 2.1.5 Maßnahmen .......................................................................................... 10 2.1.6 Literatur ................................................................................................. 12 2.2 Berücksichtigte Pfade ........................................................................ 12 3 DIE PRIORITÄREN PFADE ................................................................. 16 3.1 Pfad #1 „Haustiere, Aquarien und Terrarien“ .................................. 16 3.2 Pfad #2 „Botanischer Garten” ........................................................... 22 3.3 Pfad #3 „Tiergarten“ ........................................................................... 28 3.4 Pfad #4 „Zierarten“ ............................................................................. 34 3.5 Pfad #5 „Fahrzeuge (Pkw, Lkw)“ ....................................................... 39 3.6 Pfad #6 „Fahrzeuge (Zug)“ ................................................................. 44 3.7 Pfad #7 „Fahrzeuge (Schiffe)“ ........................................................... 49 3.8 Pfad #8 „Verunreinigung von Erdreich” ........................................... 52 3.9 Pfad #9 „Verunreinigung von Geräten” ............................................ 58 3.10 Pfad #10 „Verunreinigung von Saatgut und Futtermittel” .............. 63 3.11 Pfad #11 „Fischerei“ ........................................................................... 67 3.12 Pfad #12 „Wasserstraßen“ ................................................................. 73 4 PFADÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN ............................................ 80 4.1 Kontrollen des Online-Handels und Fernabsatz .............................. 80 4.2 Pfad-relevante Management-Maßnahmen gegen Arten der Unionsliste gemäß Art. 19 .................................................................. 85 5 LITERATUR .......................................................................................... 89 ANHANG 1 ......................................................................................................... 90 3 1 EINLEITUNG Mit 1.1.2015 ist die EU-Verordnung 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die „Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft getreten. Die Verordnung ent hält Bestimmungen für die Prävention, Minimierung und Abschwächung nachteiliger Auswirkungen der vorsätzlichen und nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität in der Europäischen Union. Invasive gebietsfremde Arten sind Arten, deren Einbringung oder Ausbreitung die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährdet oder nachteilig be einflusst. Ein wesentliches Element der EU-Verordnung ist eine dynamische Liste von Arten „von unionsweiter Bedeutung“, für die unterschiedliche Maßnahmen zur Prävention, Früher kennung und sofortigen Beseitigung sowie zum Management umzusetzen sind. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die erste Liste invasiver ge bietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung seit 3.8.2016 in Kraft (Durchführungs verordnung (EU) 2016/1141 vom 13. Juli 2016). Sie enthält 37 invasive Tier- und Pflan zenarten, von denen aktuell 16 in Österreich vorkommen. Seit 2.8.2017 ist die erste Er weiterung dieser Liste in Kraft (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 vom 12. Juli 2017), die 12 weitere invasive Arten enthält, von denen aktuell 8 in Österreich vorkom men. Seit 15.8.2019 ist die zweite Erweiterung dieser Liste in Kraft (Durchführungsver ordnung (EU) 2019/1262 vom 25.7.2019), die 17 invasive Arten enthält, von denen aktu ell 4 in Österreich vorkommen. Nach Artikel 13(2) der EU-Verordnung haben die Mitgliedstaaten einen einzigen Aktions plan oder ein Paket mit Aktionsplänen für die für den Mitgliedstaat festgelegten prioritä ren Pfade gemäß Artikel 13(1) zu erstellen. Die Aktionspläne sollen eine Beschreibung der zu treffenden Maßnahmen sowie Zeitpläne für deren Umsetzung enthalten. Neben den zu treffenden Maßnahmen können die Aktionspläne gegebenenfalls auch freiwillige Maßnahmen und Verhaltenskodizes enthalten. Das Ziel der Aktionspläne ist es, die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (der Unions liste) in die bzw. innerhalb der Union zu verhindern. Gemäß Artikel 13(4) der EU-Verordnung enthalten die Aktionspläne insbesondere Maß nahmen, die auf einer Kosten-Nutzen-Analyse beruhen und mit denen Folgendes er reicht werden soll: a) Sensibilisierung; 4 b) Minimierung der Kontaminierung1 von Waren, Gütern, Fahrzeugen und Ausrüstun gen durch Exemplare invasiver gebietsfremder Arten, einschließlich Maßnahmen in Bezug auf die Beförderung invasiver gebietsfremder Arten aus Drittländern; c) Gewährleistung anderer, angemessener Kontrollen an den Unionsgrenzen als den amtlichen Kontrollen gemäß Artikel 15. Gemäß Artikel 13(5) der EU-Verordnung sind die Aktionspläne mindestens alle 6 Jahre zu überarbeiten. Das Umweltbundesamt wurde von den Bundesländern im Zuge eines Forschungsvorha bens beauftragt, sowohl die Priorisierung der Pfade nach Artikel 13(1) als auch den da rauf aufbauenden Aktionsplan nach Artikel 13(2) vorzubereiten. Dieser wurde für die 49 Arten der ersten beiden Listen im März 2021 an die EU-Kommission übermittelt. Die vor liegende 2. Fassung des Aktionsplans wurde um die Arten der Erweiterung aus dem Jahr 2019 ergänzt und überarbeitet. Die 66 Arten, für die diese 2. Fassung gilt, sind: Pflanzen (36 Arten): Acacia saligna Weidenblatt-Akazie Ailanthus altissima Götterbaum Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Andropogon virginicus Blaustängelige Besensegge Asclepias syriaca Gewöhnliche Seidenpflanze Baccharis halimifolia Kreuzstrauch Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Cardiospermum grandiflorum Ballonrebe Cortaderia jubata Purpur-Pampasgras Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Ehrharta calycina Purpur-Veldtgras Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Gunnera tinctoria Mammutblatt Gymnocoronis spilanthoides Falscher Wasserfreund Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Heracleum persicum Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi Sosnowsky Bärenklau Humulus scandens Japanischer Hopfen Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Lagarosiphon major Wechselblatt-Wasserpest 1 Die EU-Verordnung 1143/2014 verwendet den Begriff „Kontaminierung“. Er wird hier mit direktem Bezug zur Verordnung verwendet. Der Begriff „Kontamination“ besitzt im österreichischen Abfallrecht jedoch eine besondere Bedeutung. Zur besseren Trennung wird daher hier der Begriff „Verunreinigung“ verwendet, wenn sich der Text nicht explizit auf die EU-Verordnung 1143/2014 oder die Durchführungsverordnung 2017/1454 (dort: „Beförderung-Kontaminant“) bezieht. 5 Lespedeza cuneata Seidenhaar-Buschklee Ludwigia grandiflora Großblättriges Heusenkraut Ludwigia peploides Flutendes Heusenkraut Lygodium japonicum Japanischer Kletterfarn Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Microstegium vimineum Japanisches Stelzgras Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Parthenium hysterophorus Karottenkraut Pennisetum setaceum Rotes Lampenputzergras Persicaria perfoliata Durchwachsener Knöterich Prosopis juliflora Mesquitebaum Pueraria montana Kudzu Salvinia molesta Büschelfarn Triadica sebifera Chinesischer Talgbaum Tiere (30 Arten): Acridotheres tristis Hirtenmaina Alopochen aegyptiacus Nilgans Arthurdendyus triangulatus Neuseeland-Plattwurm Callosciurus erythraeus Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens Glanzkrähe Eriocheir sinensis Wollhandkrabbe Herpestes javanicus Kleiner Mungo Lepomis gibbosus Sonnenbarsch Lithobates catesbeianus Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii Chinesischer Muntjak Myocastor coypus Nutria Nasua nasua Südamerikanischer Nasenbär Nyctereutes procyonoides Marderhund Ondatra zibethicus Bisamratte Orconectes limosus Kamberkrebs Orconectes virilis Viril-Flusskrebs Oxyura jamaicensis Schwarzkopf-Ruderente Pacifastacus leniusculus Amerikanischer Signalkrebs Perccottus glenii Amur-Schläfergrundel Plotosus lineatus Gestreifter Korallenwels Procambarus clarkii Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus virginalis Marmorkrebs Procyon lotor Waschbär Pseudorasbora parva Blauband-Bärbling Sciurus carolinensis Grauhörnchen 6 Sciurus niger Fuchshörnchen Eutamias sibiricus Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus Heiliger Ibis Trachemys scripta Nordamerikanische Schmuckschildkröte Vespa velutina nigrithorax Asiatische Hornisse Der vorliegende „Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten in Österreich, 2. Fassung“ stellt für die betroffenen Akteure einen Rahmen dar, der ihnen eine Grund lage für die Festlegung und Implementierung der konkret zu ergreifenden und auszuge staltenden Maßnahmen für ihre jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeits- bzw. Verantwortungsbereiche bietet. Festzuhalten ist, dass die in diesem Aktionsplan darge stellten Maßnahmen Verantwortungsträger auf allen Ebenen ansprechen und somit ne ben Behörden der Bundes- und Landesverwaltung, auch Rechtsträger des öffentlichen und privaten Rechtes betroffen sind. Die Umsetzung vieler der hier in Aussicht genomme nen Maßnahmen betrifft darüber hinaus nicht nur den behördlichen bzw. hoheitlichen Bereich, sondern in vielen Fällen auch die Privatwirtschaftsverwaltung. Die hier vorgelegten Pfad-Maßnahmen sind somit der Rahmen an Maßnahmen zur Ver hinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Arten der Unionsliste nach bzw. inner halb von Österreich (gemäß Artikel 13 der EU-Verordnung 1143/2014). Sie bieten allen Akteuren auch eine fachliche Grundlage für die Ausformulierung der von ihnen konkret zu ergreifenden Maßnahmen und somit (gemäß Artikel 13(3) der EU-Verordnung) einen österreichweit übergreifend koordinierten Handlungsrahmen zur möglichst weitgehen den Unterbindung oder Eindämmung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung im Hoheitsge biet. Die Pfad-Maßnahmen enthalten folgende Detailinformationen: • Pfad-Kategorie • Beschreibung und Abgrenzung des Pfades • Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung • Betroffene Arten der Unionsliste • Maßnahmen o Name der Maßnahme o Kategorie (gemäß Artikel 13(4)) o Charakter der Maßnahme o Beschreibung der Maßnahme o Konkretes Ziel der Maßnahme(n) o Akteure 7 o Kosten-Nutzen-Analyse o Zeitplan o Mögliche Kriterien der Evaluation • Literatur Folgende grundlegende Empfehlungen sind in Hinblick auf Pfad-Maßnahmen in jedem Fall zu beachten: • Pfad-Maßnahmen betreffen oft die Interessen oder Rechte verschiedener Sekto ren. Um den Erfolg von Maßnahmen zu ermöglichen, ist gegebenenfalls ein par tizipativer Prozess der beteiligten Sektoren sinnvoll, der im Idealfall zu gemein sam getragener Verantwortung und Finanzierung der Maßnahmen führt. • Biologische Invasionen sind in hohem Maße kontextabhängig. Eine Pfad-Maß nahme kann in einer bestimmten Situation erfolgversprechend sein, in einer an deren Situation aber nicht. Die konkrete Umsetzung von Pfad-Maßnahmen ist daher im Vorfeld je nach Situation bestmöglich abzuwägen und vorzubereiten sowie während der Durchführung zu überwachen und gegebenenfalls anzupas sen („adaptives Management“). • Bei der Auswahl und Beschreibung der Maßnahmen wurde insbesondere darauf geachtet, auf bestehende Maßnahmen aufzubauen und diese fortzuführen bzw. gegebenenfalls anzupassen oder zu erweitern. • Kenntnis und Wirksamkeit der Pfad-Maßnahmen sind Änderungen unterworfen. Neue Technologien und Methodenentwicklungen sind zu erwarten und gegebe nenfalls bei der Durchführung von Maßnahmen in Zukunft zu berücksichtigen, spätestens bei der Überarbeitung des Aktionsplanes in 6 Jahren. • Absichtliche Einbringungs- und Ausbreitungspfade werden im Rahmen dieses Aktionsplanes nicht explizit untersucht. Eine strenge Abgrenzung ist jedoch nicht immer möglich oder sinnvoll, insbesondere wenn Maßnahmen zu Synergien und Mitnahmeeffekten führen. • Für jeden Pfad werden standardmäßig Maßnahmen zu den Themenbereichen (i) Öffentlichkeitsarbeit, (ii) Forschungsbedarf und (iii) Querschnittsmaterien ge prüft und gegebenenfalls angeführt. Unter Querschnittsmaterien sind Verbin dungen zu anderen prioritären und nicht-prioritären Pfaden und deren Maßnah men zu verstehen. Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männli cher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. 8 Der vorliegende Entwurf des Aktionsplans, 2. Fassung, muss gemäß Art. 26 der EU Verordnung einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen und gemäß Art. 13(3) bis 15.8.2022 an die EU-Kommission übermittelt werden. 9 2 PFAD-MAßNAHMENBLÄTTER 2.1 Erläuterungen der Detailinformationen 2.1.1 Pfad-Kategorie Der im Rahmen der Aktivitäten zur Umsetzung der Verpflichtungen der Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) erarbeitete Katalog der Einführungspfade gebietsfremder Ar ten (UNEP 2014) diente als Grundlage für die Ausarbeitung der Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung der Arten der Unionsliste für Öster reich (siehe Rabitsch 2020). Die Durchführungsverordnung DVO(EU) 2017/1454 der Kommission vom 10. August 2017 zur „Festlegung der technischen Formate für die Be richterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Eu ropäischen Parlaments und des Rates“ nimmt Bezug auf dieses Schema und enthält ebenfalls eine Liste an Pfaden, wenngleich mit modifizierter Terminologie und ohne ge nauere Definitionen oder Abgrenzungen. In den Pfad-Maßnahmenblättern werden beide Pfad-Kategorien (CBD und DVO(EU)) genannt. Insgesamt werden in der Durchfüh rungsverordnung acht vorsätzliche und 36 nicht vorsätzliche Pfade in sechs Pfad-Katego rien unterschieden (Tabelle 1 und Anhang 1). Tab. 1: Gegenüberstellung der Terminologie der Pfad-Kategorien bei Rabitsch (2020) und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454. Pfad-Kategorie nach UNEP (2014) bzw. Rabitsch (2020) Pfad-Kategorie nach DVO (EU) 2017/1454 – Freisetzung in die Umwelt2 Entkommen aus Kultur oder Haltung Aus geschlossenen Einrichtungen entwichen Verunreinigung von transportierten Gütern Beförderung – Kontaminant Blinde Passagiere in oder an Transportmitteln Beförderung – Blinde Passagiere Eigenständig (Korridor) Korridore Eigenständig (Ohne Hilfe durch den Menschen) Ohne Einfluss von außen Unbekannt 3 2 Vorsätzliche Pfade wurden bei Rabitsch (2020) nicht berücksichtigt. 3 Für den Aktionsplan nicht berücksichtigt. 10 2.1.2 Beschreibung und Abgrenzung des Pfades Die genaue Zuweisung bzw. Abgrenzung der Pfade bereiten in der Praxis oft Schwierig keiten. Auf Grundlage der „Guidance for interpretation of CBD categories on introduc tion pathways“ (IUCN 2017) und den Angaben bei Rabitsch (2020; siehe auch Anhang 1) wird der Pfad in diesem Kapitel beschrieben und von anderen Pfaden abgegrenzt. 2.1.3 Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454 weist allen genannten Pfaden einen Code zu, der hier wiedergegeben wird. 2.1.4 Betroffene Arten der Unionsliste Die Arten der Unionliste, die den betreffenden Pfad zur Einbringung oder Ausbreitung nutzen, werden hier aufgelistet. Diese Angaben beruhen auf der Analyse der Pfad-Priori sierung (Rabitsch 2020) und der Einschätzung durch die Mitglieder der Projekt-Steue rungsgruppe. 2.1.5 Maßnahmen 2.1.5.1 Name der Maßnahme Ein kurzer, prägnanter Maßnahmentitel, der die Maßnahme(n) möglichst zutreffend be schreibt. 2.1.5.2 Kategorie (gemäß Artikel 13(4a)) Gemäß Artikel 13(4) soll mit den Maßnahmen Folgendes erreicht werden: a) Sensibilisierung; b) Minimierung der Kontaminierung4 von Waren, Gütern, Fahrzeugen und Ausrüstun gen durch Exemplare invasiver gebietsfremder Arten, einschließlich Maßnahmen in Bezug auf die Beförderung invasiver gebietsfremder Arten aus Drittländern; c) Gewährleistung anderer, angemessener Kontrollen an den Unionsgrenzen als den amtlichen Kontrollen gemäß Artikel 15. 4 Die EU-Verordnung 1143/2014 verwendet den Begriff „Kontaminierung“. Er wird hier mit direktem Bezug zur Verordnung verwendet. Der Begriff „Kontamination“ besitzt im österreichischen Abfallrecht jedoch eine besondere Bedeutung. Zur besseren Trennung wird daher hier der Begriff „Verunreinigung“ verwendet, wenn sich der Text nicht explizit auf die EU-Verordnung 1143/2014 oder die Durchführungsverordnung 2017/1454 (dort: „Beförderung-Kontaminant“) bezieht. 11 2.1.5.3 Charakter der Maßnahme(n) Es werden folgende Kategorien unterschieden: • Vorgeschriebene Maßnahme: Eine Maßnahme, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden soll. • Freiwillige Maßnahme: Eine Maßnahme, die auf freiwilliger Basis durchgeführt werden sollte, z.B. die Einhaltung von branchen- oder sektorenspezifischen Ver haltenskodizes. bzw. • Laufende Maßnahme: Eine Maßnahme, die im Rahmen der laufenden Tätigkei ten bereits durchgeführt wird und die gegebenenfalls angepasst oder erweitert werden sollte. • Einmalige Maßnahme: Eine Maßnahme, die eine begrenzte Laufzeit oder Gültig keit besitzt. 2.1.5.4 Beschreibung der Maßnahme(n) Ausformulierung von möglichst konkreten Maßnahmen zum Umgang mit gebietsfrem den Arten der Unionsliste. Der Detaillierungsgrad kann einer allfällig erforderlichen aus führlicheren Beschreibung bzw. Konkretisierung etwa durch die zuständigen Behörden für ihren jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich nicht vorgreifen. 2.1.5.5 Konkretes Ziel der Maßnahme(n) Ausformulierung eines möglichen Endpunktes bzw. des Zieles der Maßnahme. In den meisten Fällen wird es sich jedoch um dauerhafte, regelmäßig durchzuführende Maß nahmen handeln. 2.1.5.6 Akteure Die Umsetzung der Maßnahmen kann einen oder mehrere Akteure betreffen. Mit der Nennung der Akteure wird hier keine formale oder verpflichtende Umsetzung gefordert. Diese gegebenenfalls festzulegen, obliegt den zuständigen Behörden. Die Nennung er hebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Akteure sind alphabetisch gereiht und sind, soweit personenbezogene Bezeichnungen angeführt sind, gleichermaßen auf Män ner und Frauen zu beziehen. 2.1.5.7 Kosten-Nutzen-Analyse Gemäß Artikel 13(4) sollen die Maßnahmen an den Pfaden auf einer Kosten-Nutzen Analyse beruhen. Die Verordnung enthält jedoch keine Methode, wie so eine Analyse im Detail zu erfolgen hat. Kosten lassen sich beispielweise nach finanziellen Gesichtspunk ten des direkten Aufwandes durch die verantwortlichen Akteure abschätzen. Der Nutzen (für die Akteure oder die Gesellschaft) ist hingegen deutlich schwieriger abzuschätzen, da er indirekte Folgekosten und den intrinsischen Selbstwert der Natur enthalten kann. Maßnahmen an den Pfaden können auch wertvolle Mitnahme-Effekte generieren, ins 12 besondere für gebietsfremde Arten, die (noch) nicht auf der Liste der Arten von unions weiter Bedeutung gelistet sind, für die aber aus unterschiedlichen Gründen Handlungs bedarf bestehen kann. Kosten und Nutzen der hier vorgeschlagenen Maßnahmen wurden durch die Experten der Projekt-Steuerungsgruppe abgeschätzt. Dazu wurde jeweils eine dreistufige Skala verwendet (Hoch-Mittel-Gering). Maßnahmen mit geringen Kosten und hohen Nutzen empfehlen sich für die zeitnahe Umsetzung. Die hier vorgelegten Kosten-Nutzen-Ab schätzungen sind jedoch nicht als Priorisierung zu verstehen, sondern sollen den verant wortlichen Behörden und Akteuren vielmehr als Hilfestellung bei der Umsetzung dienen, da diese unter Umständen sektoren- oder bundesländerspezifisch unterschiedlich aus fallen kann. 2.1.5.8 Zeitplan Artikel 13(2) der EU-Verordnung sieht vor, dass die Aktionspläne Zeitpläne für die Um setzung der Maßnahmen enthalten. Es werden hier drei verschiedene „Zeithorizonte“ unterschieden: • Laufend: Maßnahmen, die bereits durchgeführt und gegebenenfalls erweitert, intensiviert oder modifiziert werden sollten • 1-6 Jahre: Maßnahmen, die in der nächsten Berichtsperiode, d.h. bis 2025, um gesetzt werden sollten • 6+ Jahre: Maßnahmen, die längerfristig oder dauerhaft umgesetzt werden soll ten 2.1.5.9 Mögliche Kriterien der Evaluation Es werden mögliche Kriterien oder Indikatoren vorgeschlagen an Hand derer eine Evalu ierung der Effektivität der Maßnahmen für die Überarbeitung des Aktionsplans in sechs Jahren möglich ist. 2.1.6 Literatur Ausgewählte Literaturverweise, insbesondere zu bestehenden Regelwerken und Ma nagementmaßnahmen; eine vollständige Aufarbeitung der Literatur wird nicht ange strebt. 2.2 Berücksichtigte Pfade Bei der Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung von Arten der Unionsliste nach bzw. innerhalb von Österreich (Rabitsch 2020) wurden meh rere Pfade als „prioritär“ identifiziert. Für die Ausarbeitung von möglichst konkreten Maßnahmen und korrespondierenden Zuständigkeiten ist es zielführend manche dieser Pfade enger und andere weiter zu fassen. Im Zuge der Arbeiten für den Aktionsplan wer 13 den daher manche Pfade getrennt und andere zusammengefasst. Zudem werden wei tere (nicht prioritäre) Pfade in die Ausarbeitung integriert, insbesondere wenn ein hohes Maß an Synergien (d.h. geringe Kosten und hoher Nutzen) oder hoher Forschungsbedarf zu erwarten ist. Die folgende Tabelle (nächste Seite) zeigt eine Übersicht über die prioritären Pfade (nach Rabitsch 2020), die Pfade in der korrespondierenden Terminologie der Durchfüh rungsverordnung (EU) 2017/1454, mögliche Mitnahme-Effekte für weitere Pfade und die in Kapitel 3 weiter ausgearbeiteten Maßnahmenblätter für die ausgewählten Pfade. Prioritäre Pfade (Reihung nach Rabitsch 2020) Prioritäre Pfade (nach DV (EU) 2017/1454) Mitnahme-Effekte für weitere Pfade (Auswahl) Maßnahmenblätter Pfade Reihung Haustierhandel / Aquaristik /Terraristik Haustier/Aquarium-/Terrarium-Arten Haustiere, Aquarien und Terrarien #1 Verunreinigung von Erdreich, Kies, to tem Pflanzenmaterial Beförderung von Substrat (Boden, Pflanzen usw.) Verunreinigung von Erd reich #8 Verunreinigung von Saatgut, Futtermit teln, Besatzmaterial Saatgutkontaminant Verunreinigung von Saat gut und Futtermitteln #10 Botanischer Garten / Tierpark Botanischer Garten Forschung und ex-situ Züchtung Botanischer Garten #2 Botanischer Garten / Tierpark Zoo/Aquarien (ohne Heimaquarien) Forschung und ex-situ Züchtung Tiergarten #3 In oder an Autos und Zügen Fahrzeuge (PKW, LKW) Eigenständige Ausbreitung entlang terrestrischer Verkehrsinfrastruktu ren Fahrzeuge (PKW, LKW) #5 In oder an Autos und Zügen Fahrzeuge (Zug) Eigenständige Ausbreitung entlang terrestrischer Verkehrsinfrastruktu ren Fahrzeuge (Zug) #6 In oder auf Schiffen Trittbrettfahrer am Schiff (ausgenom men Ballastwasser u. Ablagerungen) Ballastwasser, Ablagerungen an Schiffen/Booten, Container/Massen gut Fahrzeuge (Schiffe) #7 Zierarten Andere Zierzwecke als Gartenbau Baumschulmaterial von Kontaminan ten, Biovektoren Zierarten #4 15 In oder an Geräten / Maschinen /Aus rüstung Maschinen/Anlagen Verunreinigung von Gerä ten #9 Fischerei- und Angelzubehör Angel-/Fischereiausrüstung Aquakultur Fischerei #11 Eigenständige Ausbreitung entlang von Kanälen Untereinander verbundene Wasser straßen/Becken Wasserstraßen #12 3 DIE PRIORITÄREN PFADE 3.1 Pfad #1 „Haustiere, Aquarien und Terrarien“ Pfad-Kategorie: „Entkommen aus Kultur oder Haltung“ / „Aus geschlossenen Einrichtun gen entwichen“ Beschreibung und Abgrenzung des Pfades: Der Pfad #1 „Haustiere, Aquarien und Terra rien“ umfasst alle nicht vorsätzlichen Möglichkeiten der Einbringung und Ausbreitung von Arten der Unionsliste, die als Haustiere in der Wohnung, in Volieren oder privaten Hausgärten und Gartenteichen sowie in Aquarien oder Terrarien gehalten werden. In den Pfad integriert sind auch Arten, die als Lebendfutter für Haustiere, Aquarium- und Terrarium-Arten genutzt werden könnten und deren nicht vorsätzliches Entkommen aus den Einrichtungen. Hauptziel der Maßnahmen ist die Verhinderung des unabsichtlichen Entweichens dieser Arten aus den Einrichtungen. Die Verhinderung des absichtlichen Freisetzens solcher Ar ten ist nicht Gegenstand dieses Aktionsplans, wenngleich einige der Maßnahmen auch dieses Ziel unterstützen. Kommerzielle und wissenschaftliche Haltungen (Zoos, Tiergär ten, Botanische Gärten) werden bei den Pfaden #3 „Tiergarten“ und #2 „Botanischer Garten“ behandelt. Die vorsätzliche Einfuhr von Arten der Unionsliste (z.B. zu For schungs- oder Vermittlungszwecken) ist nach Art. 8 (EU) 1143/2014 genehmigungs pflichtig und wird hier nicht weiter berücksichtigt. Der Pfad „Lebende Nahrung und Kö dertiere“ betrifft Arten, die als lebende Nahrung für den Menschen, Futter- und/oder Ködertiere, z.B. in der Angelfischerei, verwendet werden und wird im Pfad #11 „Fische rei“ berücksichtigt. Es ist festzuhalten, dass Haustiere in der Regel von ihren Besitzern artgerecht gehalten werden und ein Entkommen aus der Haltung weder gewünscht noch beabsichtigt ist und auch durch entsprechende Maßnahmen unterbunden wird. Tropische Arten in Warm wasseraquarien oder Terrarien haben in der Regel keine Überlebenschancen in der freien Natur in Österreich, ausgenommen an Sonderstandorten (Thermalgewässer, Glas häuser). Die regelmäßigen Zeitungsberichte über in der freien Natur aufgefundene Tiere (insbe sondere Schlangen) zeigen jedoch, dass es auch zu unerwünschten (und illegalen) Aus setzungen kommt. Auch wenn diese Freisetzungen mit Vorsatz erfolgen, sollen sie hier nicht unerwähnt bleiben. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung sind auch für diese Fälle ein probates Mittel zur Verhinderung. Die Berufsgruppe Zoofachhandel ist als Teil der Fachgruppe Versand-, Internet- und all gemeiner Handel in der Wirtschaftskammer organisiert und umfasst österreichweit rund 1.000 Mitglieder mit fast 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Stand 2018). Die Zahl der in privaten Haltungen untergebrachten Tiere und Pflanzen ist unbekannt. Schätzungen gehen davon aus, dass jeder zweite Haushalt in Europa Haustiere besitzt. 17 Insgesamt vermutet man rund 7.000 Tierarten in privaten Haltungen. Der wirtschaftliche Umsatz durch Tierhalter in Europa beträgt mehrere Milliarden Euro pro Jahr. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 2.4 Betroffene Arten der Unionsliste: Innerhalb der Pflanzen sind für diesen Pfad vor allem Wasserpflanzen, die in Aquarien Verwendung finden, von Relevanz. Innerhalb der Tiere sind jene betroffen, die als Haustiere oder in Aquarien gehalten werden. Wiss. Name Dt. Name Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Gymnocoronis spilanthoides Falscher Wasserfreund Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Lagarosiphon major Afrikanische Wasserpest Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Salvinia molesta Büschelfarn Acridotheres tristis Hirtenmaina Alopochen aegyptiacus Nilgans Callosciurus erythraeus Pallas-Schönhörnchen Eutamias sibiricus Sibirisches Streifenhörnchen Herpestes javanicus Kleiner Mungo Lepomis gibbosus Sonnenbarsch Lithobates catesbeianus Nordamerikanischer Ochsenfrosch Nasua nasua Südamerikanischer Nasenbär Orconectes limosus Kamberkrebs Orconectes virilis Viril-Flusskrebs Oxyura jamaicensis Schwarzkopf-Ruderente Pacifastacus leniusculus Amerikanischer Signalkrebs Procambarus clarkii Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus virginalis Marmorkrebs Procyon lotor Waschbär Sciurus carolinensis Grauhörnchen Sciurus niger Fuchshörnchen Threskiornis aethiopicus Heiliger Ibis Trachemys scripta Nordamerikanische Schmuckschildkröte Maßnahmen 18 M#1.1 Öffentlichkeitsarbeit Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Informationsbereitstellung für den Groß- und Einzel handel, Zoofachhändler, Haustierhalter, Aquarien- und Terrarienbesitzer (z.B. durch Bro schüren, Flyer, Internetangebote). Gezielte Aufklärungskampagnen im Rahmen von the menspezifischen Veranstaltungen (z.B. Haustiermessen). Laufende Kontrollen im Einzel handel sowie in Internetforen (siehe Kap. 16.2). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung im Handel (insbesondere im Groß- und Einzelhandel) sowie bei Endkunden (Aquarien- und Terrarienbesitzer). Akteure: Zoofachhandel und Aquaristik, Gartenhandel (z.B. Baumärkte oder Gartencen ter mit Lebendtierverkauf) und Gartenbau bzw. Gärtner sowie deren Fachorganisationen (z.B. Bundesverband Österreichischer Gärtner), Wirtschaftskammer, fachspezifische Schulen und Bildungseinrichtungen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Zahl der Broschüren, Flyer bzw. Kampagnen bei Infor mationsveranstaltungen. M#1.2 Ausbildung und Weiterbildung Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Verpflichtende Schulungen im Rahmen der Berufsaus bildung zum Zoofachhändler in Zoofachgeschäften und vergleichbaren Einrichtungen (z.B. Baumärkte oder Gartencenter mit Lebendtierverkauf). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung in der Ausbildung zum Zoofachhändler. Akteure: Zoofachhandel und Aquaristik, Gartenhandel und Gartenbau bzw. Gärtner sowie deren Fachorganisationen (z.B. Bundesverband Österreichischer Gärtner), Wirtschafts kammer, fachspezifische Schulen und Bildungseinrichtungen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. 19 Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten (Unterrichtsmaterialien). Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen von adäquaten Unterrichtsmaterialien. M#1.3 Kennzeichnungspflicht Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme (als Auflage der behördlichen Genehmigung nach Art. 8) bzw. Einmalige Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Folgende Tierarten sollten bei Prüfung einer Genehmi gung nach Art. 8 durch geeignete Maßnahmen (Beringung, Besenderung, permanente Markierungen) individuell gekennzeichnet werden: Acridotheres tristis Hirtenmaina Alopochen aegyptiacus Nilgans Callosciurus erythraeus Pallas-Schönhörnchen Herpestes javanicus Kleiner Mungo Nasua nasua Südamerikanischer Nasenbär Nyctereutes procyonoides Marderhund Oxyura jamaicensis Schwarzkopf-Ruderente Procyon lotor Waschbär Sciurus carolinensis Grauhörnchen Sciurus niger Fuchshörnchen Eutamias sibiricus Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus Heiliger Ibis Trachemys scripta Nordamerikanische Schmuckschildkröte Tierhalter, die aktuell im Besitz dieser Tierarten sind und diese bis zu ihrem natürlichen Ableben unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen halten dürfen, können diese Maßnahme auf freiwilliger Basis umsetzen. Kontrolle von absichtlich eingebrachten Aquarienpflanzen hinsichtlich möglicher taxono mischer Verwechslungen (insbesondere bei schwierig zu unterscheidenden Arten) durch den Importeur mit Rückmeldung an die zuständigen Behörden bei Auftreten von Arten der Unionsliste. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Identifikation des Tierhalters nach Auffinden entkom mener Tiere aus der Haltung. Akteure: Tierhalter, Zoofachhandel und Aquaristik (Großhandel), Behörden 20 Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Meldepflicht der Halter von Arten der Unionsliste. M#1.4 Berücksichtigung des Europäischen Verhaltenskodex im Umgang mit Heimtie ren und Zierarten (und IAS) Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme (Verhaltenskodex) bzw. Einmalige Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Die im Jahr 2016 veröffentlichten Grundsätze zur Hal tung von Haustieren, die als invasive Arten gelten (Davenport & Collins 2016), sollten durch Übersetzung in die deutsche Sprache i) einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und ii) hinsichtlich der Erfordernisse der EU-Verordnung weiterentwi ckelt werden. Eine Abstimmung mit deutschsprachigen Nachbarländern wäre lohnens wert und auch im Sinne von Art. 22 („Zusammenarbeit und Koordination“) der EU Verordnung. Die Grundsätze enthalten eine Vielzahl von Maßnahmen, die an Importeure, Einzelhänd ler, Züchter, Halter und Besitzer gerichtet sind, zum Beispiel: • Bewusstseinsbildung für die Probleme, die invasive gebietsfremde Arten in der Natur verursachen können • Aufklärung der Importeure über die bestehende Gesetzeslage • Förderung der Botschaft: Lassen Sie niemals Haustiere absichtlich frei! • Unterstützung für den Handel und die Halter genau zu wissen, was sie verkaufen bzw. besitzen. • Freiwillige Rücknahmeverpflichtung von nicht mehr erwünschten Tieren durch den Handel Als ergänzende Maßnahmen könnten zum Beispiel ausgearbeitet werden: • Handlungsempfehlungen im Falle des Entkommens von invasiven Arten (Notfall plan) • Verstärkter Informationsaustausch der beteiligten Akteure und Sicherstellung eines regelmäßigen Informationsflusses in den betroffenen Sektoren Konkretes Ziel der Maßnahmen: Sensibilisierung von Käufer und Verkäufer von Heimtie ren zur Minimierung des möglichen Entkommens aus der Haltung in die freie Natur. 21 Akteure: Zoofachhandel und Aquaristik, Gartenhandel und Gartenbau bzw. Gärtner sowie deren Fachorganisationen (z.B. Bundesverband Österreichischer Gärtner), Wirtschafts kammer). Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen des angepassten Verhaltenskodex und An wendung der Grundsätze. Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Botanischer Garten/Zoo/Aquarien (ohne Heimaquarien) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Ausstellung in bo tanischen Gärten oder Tierparks. • Zierarten (Tiere und Pflanzen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als Zier pflanzen und Ziertiere, i.d.R. außerhalb von Gebäuden, z.B. in öffentli chen oder privaten Parks und Gärten (inkl. Gartenteiche). • Forschung und Ex-situ-Zucht (in Einrichtungen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung zu For schungszwecken und zur ex-situ Züchtung in Laboren. • Personen und ihr Gepäck/ihre Ausrüstung (namentlich Reiseverkehr) o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste, die sich in oder an reisenden Personen (z.B. an der Kleidung) oder ihrem Gepäck befinden, insbesondere im Zusammenhang mit Tourismus. Literatur (Pfad „Haustiere, Aquarien und Terrarien“) Davenport, K. & Collins, J. (2016): European Code of Conduct on pets and invasive alien species. Council of Europe, Strasbourg: 60 pp. https://easin.jrc.ec.eu ropa.eu/easin/Document/EuropeanCodeofConduct/Publication Code of con duct pets IAS 2016 web.pdf Wirtschaftskammer Wien (2019): Zertifizierter Zoofachhandel. Leitbild & Argumenta rium. 11 S. Fehler! Linkreferenz ungültig. 22 3.2 Pfad #2 „Botanischer Garten” Pfad-Kategorie: „Entkommen aus Kultur oder Haltung“ / „Aus geschlossenen Einrichtun gen entwichen“ Beschreibung und Abgrenzung des Pfades: Der Pfad #2 „Botanischer Garten“ umfasst alle nicht vorsätzlichen Möglichkeiten der Einbringung und Ausbreitung von Arten der Unionsliste in und aus Botanischen Gärten. Hauptziel der Maßnahmen ist die Verhinde rung des Entweichens dieser Arten aus den Einrichtungen. Die „ARGE Österreichischer Botanischer Gärten“ hat derzeit 18 Mitglieder aus sieben Bundesländern. Diese Gärten sind unterschiedlich organisiert und allfällige Maßnahmen unterliegen demnach unterschiedlichen Zuständigkeiten (z.B. Universitätsgärten, Bun desgärten, Privatwirtschaftlich geführte Gärten). Botanische Gärten erfüllen verschie dene Funktionen (z.B. Forschung und Lehre, Erhaltung und Kultur von bedrohten Pflan zenarten, Besucherinformation und Erholungsnutzung) und haben einen hohen Stellen wert als Multiplikatoren in der Wissensvermittlung. Aus diesem Grund wird der Pfad „Forschung und ex-situ Züchtung“, wenngleich in der Pfad-Priorisierung als wenig rele vant bewertet, hier (für Pflanzenarten) integriert. Pflanzen in öffentlichen Parks und pri vaten Hausgärten sind hingegen nicht in diesen Pfad inkludiert (siehe Pfad #4 „Zierar ten“). Die vorsätzliche Einfuhr von Arten der Unionsliste (z.B. zu Forschungs- oder Vermitt lungszwecken) ist nach Art. 8 (EU) 1143/2014 genehmigungspflichtig und wird hier nicht weiter berücksichtigt. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 2.3 Betroffene Arten der Unionsliste: Prinzipiell können Botanische Gärten für die Einbrin gung (vorsätzliche Einführung und nicht vorsätzliche Ausbringung) aller Pflanzenarten der Unionsliste relevant sein. Auch für die Früherkennung nach dem Entweichen aus der Einrichtung (innerhalb des Gartens und in der unmittelbaren Umgebung) sind Botani sche Gärten vordringliche Ansprechpartner. Wiss. Name Dt. Name Acacia saligna Weidenblatt-Akazie Ailanthus altissima Götterbaum Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Asclepias syriaca Gewöhnliche Seidenpflanze Baccharis halimifolia Kreuzstrauch Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Cardiospermum grandiflorum Ballonrebe Cortaderia jubata Purpur-Pampasgras Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest 23 Gunnera tinctoria Mammutblatt Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Heracleum persicum Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi Sosnowsky Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Lagarosiphon major Afrikanische Wasserpest Lespedeza cuneata Seidenhaar-Buschklee Ludwigia grandiflora Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides Flutendes Heusenkraut Lygodium japonicum Japanischer Kletterfarn Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Microstegium vimineum Japanisches Stelzgras Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Parthenium hysterophorus Karottenkraut Pennisetum setaceum Rotes Lampenputzergras Persicaria perfoliata Durchwachsener Knöterich Prosopis juliflora Mesquitebaum Pueraria montana Kudzu Maßnahmen M#2.1 Öffentlichkeitsarbeit Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Informationsbereitstellung für Besucher, z.B. durch Flyer, Führungen, Vorträge, Ausstellungen, Kennzeichnung von Arten, die in ihrem na türlichen Bestand durch gebietsfremde Arten gefährdet sind. Gezielte Aufklärungskam pagnen im Rahmen von Tausch- oder Raritätenbörsen. Fortführung der Tätigkeit als In formationsplattform über Erfahrungen mit gebietsfremden Pflanzenarten aus garten praktischer Sicht. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung als Multiplikator in der Öffentlichkeit (Hausgartenbesitzer). Akteure: ARGE Österreichischer Botanischer Gärten, Träger der Botanischen Gärten Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. 24 Mögliche Kriterien der Evaluation: Zahl der Besucher, Führungen, Broschüren, Flyer. M#2.2 Ausbildung und Weiterbildung Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Fortführung und gegebenenfalls Anpassung der Inhalte der Unterrichtsmaterialien in der Ausbildung zum Facharbeiter Gartenbau, Forstgarten und Forstpflegewirtschaft sowie Bioenergiegewinnung der land- und forstwirtschaftli chen Lehrberufe sowie an Höheren Schulen (siehe auch Pfad „Gartenbau/Zierarten“). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung als Multiplikator in der Ausbildung (Gärtner, Universitäten, Fachhochschulen). Akteure: ARGE Österreichischer Botanischer Gärten, höhere Bundeslehr- und Forschungs anstalt für Gartenbau, Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen für Gartenbau der Länder sowie Berufsschulen für den Lehrberuf Garten- und Grünflächengestaltung, Hö here Land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten des Bundes, Universitäten und Fach hochschulen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Verankerung der Inhalte in Lehrplänen. M#2.3 Forschung Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Forschungen zur Ökologie (Ausbreitungsbiologie, Invasi vität) und zum Management (Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung und Eindäm mung) der Arten der Unionsliste. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Forschungsergebnisse zur Ökologie und zum Manage ment der Arten der Unionsliste. Akteure: ARGE Österreichischer Botanischer Gärten, Universitäten und Fachhochschulen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. 25 Mögliche Kriterien der Evaluation: Wissenschaftliche Publikationen. M#2.4 Frühwarnsystem Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme (als Auflage einer behördlichen Genehmigung nach Art. 8) oder Freiwillige Maßnahme (als Datengrundlage für allfällige Konflikte nach dem Verursacherprinzip) bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Kartierung der Vorkommen von Pflanzenarten der Uni onsliste im Garten (bei Vorliegen von Genehmigungen nach Art. 8) bzw. jährliche Über wachung der Vorkommen dieser Arten in der näheren Umgebung (bis zu max. 250 m) des Gartens. Entwicklung eines Notfallplans für den Fall des Entweichens einer Art inner halb des Gartens oder in unmittelbarer Umgebung mit dem Ziel der vollständigen Besei tigung der Vorkommen dieser Art mit fachgerechter Entsorgung des anfallenden Pflan zenmaterials. Kontrolle von absichtlich eingebrachten Pflanzen hinsichtlich möglicher ta xonomischer Verwechslungen (insbesondere bei schwierig zu unterscheidenden aquati schen Arten, z.B. durch molekularbiologische Methoden) mit Rückmeldung an die zu ständigen Behörden bei Auftreten von Arten der Unionsliste. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Überwachung des möglichen nicht vorsätzlichen Ent weichens aus dem Garten bzw. der Ausbreitung der Art innerhalb des Gartens und sei ner unmittelbaren Umgebung durch regelmäßige Kontrollen. Akteure: ARGE Österreichischer Botanischer Gärten, Träger der Botanischen Gärten, Ös terreichische Bundesgärten, Österreichische Gartenbau-Gesellschaft, Universitäten und Fachhochschulen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Mögliche Kriterien der Evaluation: Jährliche Berichte der Kartierungen und Vorliegen der Notfallpläne M#2.5 Anpassung der „Grundsätze im Umgang mit invasiven und potentiell invasiven Pflanzenarten in Botanischen Gärten“ Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme (Verhaltenskodex) bzw. Einmalige Maßnahme 26 Beschreibung der Maßnahmen: Die im Jahr 2007 gemeinsam mit dem Verband Botani scher Gärten in Deutschland erarbeiteten „Grundsätze im Umgang mit invasiven und po tentiell invasiven Pflanzenarten in Botanischen Gärten“ (Kiehn et al. 2007) sollen hin sichtlich der Erfordernisse der EU-Verordnung weiterentwickelt werden. Dabei sollte ins besondere der „European Code of Conduct for Botanic Gardens on Invasive Alien Spe cies“ (Heywood & Sharrock 2013) berücksichtigt werden. Die „Grundsätze“ enthalten Maßnahmen zur (i) Weitergabe von invasiven oder potenti ell invasiven Arten (inkl. Samen, Stecklinge oder andere Vermehrungseinheiten), (ii) Vor beugung (z.B. Verhinderung des Entweichens invasiver Arten, (iii) Beobachtung (z.B. Un tersuchungen zum Ausbreitungsvermögen der Arten, (iv) Informationsvermittlung und (v) Ausbreitungskontrolle (z.B. durch Entfernen der Arten aus dem Garten). Die Maß nahme (i) ist ohne Genehmigung nach Art. 8 der Verordnung verboten, die anderen Akti vitäten sind in den oben beschriebenen Maßnahmen teilweise enthalten. Die „Grundsätze“ sollten daher um folgende Aspekte erweitert werden: (i) Ausbildung (siehe Maßnahme M#2.2), (ii) Informationsaustausch zu den Arten der Unionsliste zwi schen den Gärten, (iii) Verpflichtende Überwachung der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung von Arten der Unionsliste in den Garten und seine nähere Umgebung (siehe Maßnahme M#2.3), (iv) Ausarbeitung von Richtlinien und Instruktionen des Gar tenpersonals und der Besucher für den allfälligen Umgang mit lebenden und abgestor benen Pflanzenteilen, insbesondere für den möglichen Fall einer Verunreinigung von Kompost, Erde oder Bodenaushub im Rahmen der Gartengestaltung und der gartenbau lichen Tätigkeiten bzw. der Forschung. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung in der Ausbildung sowie Minimierung des nicht vorsätzlichen Transportes von Pflanzen oder Pflanzenteilen. Akteure: ARGE Österreichischer Botanischer Gärten Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen des angepassten Verhaltenskodex und An wendung der Grundsätze. Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Haustier/Aquarium-/Terrarium-Arten 27 o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als (nicht domestizierte) Heimtiere, i.d.R. innerhalb von Gebäuden (terrestrisch o der aquatisch). • Gartenbau o Entkommen von Arten der Unionsliste im Zuge der Züchtung und/oder Nutzung neuer Pflanzenvarietäten im hortikulturellen Gartenbau (z.B. Obstanbau) • Zierarten (Pflanzen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als Zier pflanzen in öffentlichen oder privaten Parks und Gärten (inkl. Gartentei che). • Forschung und ex-situ Züchtung o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung zu For schungszwecken und zur ex-situ Züchtung. • Mit Material aus Gärtnereien und Baumschulen (z.B. Topferde) o Arten der Unionsliste als Verunreinigung im Zuge der Aktivitäten von Gärtnereien und Baumschulen (inkl. Verbringung durch Substrat) • Verunreinigung von Saatgut, Futtermitteln (z.B. Vogel-Körnerfutter), Besatzmate rial (in der Fischerei) oder ähnlichem o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Trans ports von Saatgut, in dem sie sich befinden, z.B. Samen einer anderen Pflanzenart, Verunreinigungen von Vogel-Körnerfutter, Besatzmaterial (in der Fischerei) oder ähnlichem. • Verunreinigung von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder ähnlichem (z.B. im Erd- oder Landschaftsbau) o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Trans ports von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder anderen Pflanzen produkten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) oder ähnlichem, worin sie sich befinden. • In oder an Geräten / Maschinen / Ausrüstung o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Maschinerie, in und/oder an der sie sich befinden, z.B. Pflanzenteile/-samen oder Insek ten. Literatur (Pfad „Botanischer Garten“) Heywood, V.H. & Sharrock, S. (2013): European Code of Conduct for Botanic Gardens on Invasive Alien Species. Council of Europe, Strasbourg: 64 pp. http://www.botanicgar dens.eu/downloads/Heywood&Sharrock-2013.pdf Kiehn, M., Lauerer, M., Lobin, W. & Schepker, H. (2007): Grundsätze im Umgang mit in vasiven und potentiell invasiven Pflanzenarten in Botanischen Gärten. Gärtn. Bot. Brief 169: 39-41. 28 3.3 Pfad #3 „Tiergarten“ Pfad-Kategorie: „Entkommen aus Kultur oder Haltung“ / „Aus geschlossenen Einrichtun gen entwichen“ Beschreibung und Abgrenzung des Pfades: Der Pfad #3 „Tiergarten“ umfasst alle nicht vorsätzlichen Möglichkeiten der Einbringung und Ausbreitung von Arten der Unionsliste, die in privaten oder öffentlichen, wirtschaftlich geführten Tierhaltungen (Zoos, Tiergar ten, Tierparks, Wildparks, öffentliche Aquarien) ausgestellt werden. In den Pfad zu integ rieren sind auch Arten, die als Lebendfutter für die gehaltenen Tiere eingeführt werden. Hauptziel der Maßnahmen ist die Verhinderung des unabsichtlichen Entweichens dieser Arten aus den Einrichtungen. Die vorsätzliche Einfuhr von Arten der Unionsliste (z.B. zu Forschungs- oder Vermittlungszwecken) ist nach Art. 8 (EU) 1143/2014 genehmigungs pflichtig und wird hier nicht weiter berücksichtigt. Das vorsätzliche Ausbringen von Tier arten aus Tiergärten erfolgte gelegentlich in der Vergangenheit (z.B. amerikanische Grauhörnchen und australische Wallabys in Großbritannien), und ist in ordnungsgemäß geführten Tiergärten aktuell nicht relevant, kann jedoch in Einzelfällen bei nicht ord nungsgemäßer Führung oder in Sondersituationen (z.B. Extremereignisse) von Bedeu tung sein. In Österreich sind über 60 Tierhaltungen (im weiteren Sinn, d.h. Zoos, Tiergärten, Tier parks und Wildparks) bekannt. Die Zahl der privaten Tierhaltungen ist unbekannt. Die Österreichische Zoo Organisation (OZO, Fehler! Linkreferenz ungültig.) ist ein Zu sammenschluss der wissenschaftlich geführten Tiergärten, die nach den internationalen Richtlinien des Europäischen Verbandes der Zoos und Aquarien (EAZA) geführt werden. Derzeitige Mitglieder sind der Alpenzoo Innsbruck, das Haus des Meeres, der Reptilien zoo Happ, die Schönbrunner Tiergarten-Ges.m.b.H., die Tierwelt Herberstein, der Zoo Linz, der Zoo Salzburg, der Zoo Schmiding, und das Museum Niederösterreich. Gemein sam zählen diese Einrichtungen jährlich mehrere Millionen an Besuchern, darunter auch zahlreiche Jahreskartenbesitzer. Diese besucherstarken Institutionen können einen we sentlichen Beitrag zur Vermittlung der Thematik gebietsfremder Arten leisten. Das Ziel der OZO ist die Umsetzung der EU Zoo Direktive (1999/22/EC vom 29. März 1999). Als ein Kriterium für die Mitgliedschaft wird die Wissensvermittlung an Zoobesu cher über die Bedeutung des Erhalts der biologischen Vielfalt angesehen (Zoopädago gik). Paragraph 2(1) Punkt 7 der Zoo-Verordnung sowie Artikel 3 der EU Zoo Direktive (Anforderungen an Zoos) sieht vor, dass die Einrichtungen „dem Entweichen von Tieren vorbeugen, um eine mögliche ökologische Bedrohung einheimischer Arten zu verhin dern“. Es ist festzuhalten, dass ein Entkommen der Tiere aus Haltungen weder gewünscht noch beabsichtigt ist und in der Regel auch durch entsprechende Maßnahmen unterbunden wird. Die Bedeutung von Tiergärten als „Quelle“ für die Ausbringung von gebietsfrem den Tierarten in die freie Natur hat aktuell sicherlich abgenommen. Immerhin 27 von 29 insgesamt 77 in Europa unabsichtlich freigesetzten gebietsfremde Vogelarten stammen jedoch aus Tiergärten (Scalera et al. 2016). Es ist daher auch festzuhalten, dass nicht alle Tierhaltungen die erforderlichen Standards von artgerechter Haltung oder sicherer Ver wahrung erfüllen, wie regelmäßige Ausbrüche aus Tierhaltungen belegen. Existierende Notfall-Maßnahmen bei Extremereignissen (z.B. Sturm, Feuer, Stromausfall) sollten auch für invasive Arten ausgearbeitet werden. Dies gilt insbesondere für nicht in der OZO ver tretene Einrichtungen. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 2.3 Betroffene Arten der Unionsliste: Im Prinzip sind alle Tierarten der Unionsliste, ausge nommen der Insekten, für diesen Pfad relevant, vor allem Säugetiere, Amphibien und Reptilien sowie Vögel, während Fische und Krebstiere sowie Wasserpflanzen für öffentli che Aquarien relevant sind. Es ist festzuhalten, dass die aktuelle Zahl der in Tiergärten und Aquarien Österreichs gehaltenen Arten der Unionsliste sehr gering ist. Wiss. Name Dt. Name Acridotheres tristis Hirtenmaina Alopochen aegyptiacus Nilgans Arthurdendyus triangulatus Neuseelandplattwurm Callosciurus erythraeus Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens Glanzkrähe Eriocheir sinensis Wollhandkrabbe Herpestes javanicus Kleiner Mungo Lepomis gibbosus Sonnenbarsch Lithobates catesbeianus Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii Chinesischer Muntjak Myocastor coypus Nutria Nasua nasua Südamerikanischer Nasenbär Nyctereutes procyonoides Marderhund Ondatra zibethicus Bisamratte Orconectes limosus Kamberkrebs Orconectes virilis Viril-Flusskrebs Oxyura jamaicensis Schwarzkopf-Ruderente Pacifastacus leniusculus Amerikanischer Signalkrebs Perccottus glenii Amur-Schläfergrundel Plotosus lineatus Gestreifter Korallenwels Procambarus clarkii Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus virginalis Marmorkrebs Procyon lotor Waschbär Pseudorasbora parva Blauband-Bärbling Sciurus carolinensis Grauhörnchen Sciurus niger Fuchshörnchen Eutamias sibiricus Sibirisches Streifenhörnchen 30 Threskiornis aethiopicus Heiliger Ibis Trachemys scripta Nordamerikanische Schmuckschildkröte Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Gymnocoronis spilanthoides Falscher Wasserfreund Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Lagarosiphon major Afrikanische Wasserpest Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Salvinia molesta Büschelfarn Maßnahmen M#3.1 Öffentlichkeitsarbeit Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Öffentlichkeitsarbeit für Tiergarten- und Aquarienbesu cher, z.B. i) Kennzeichnung der globalen, gebietsfremden Vorkommen und Hinweise auf die mögliche Invasivität der Arten (diese Maßnahme wird für alle gehaltenen Arten emp fohlen!) durch Informationstafeln, ii) Kennzeichnung von Arten, die in ihrem natürlichen Bestand durch gebietsfremde Arten gefährdet sind (inkl. spezieller Besucherführungen zu dem Thema). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für Besucher. Akteure: OZO, Zoos, öffentliche Aquarien Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten (Zoopädagogik). Mögliche Kriterien der Evaluation: Zahl der Aktivitäten, Führungen bzw. Veranstaltun gen. M#3.2 Ausbildung und Weiterbildung Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung 31 Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Informationsbereitstellung für Tiergarten- und Aquari enbetreiber und Tierpfleger (z.B. durch Broschüren, Flyer, Vorträge, Internetangebote); Verpflichtende Schulung im Rahmen der Berufsausbildung zum Tierpfleger. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Bewusstseinsbildung für Tiergartenbetreiber und Tier pfleger. Akteure: fachspezifische Schulen sowie Einrichtungen zur fachspezifischen Aus- und Wei terbildung, Wirtschaftskammer Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten (Ausbildung). Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen von Unterrichtsmaterialien. M#3.3 Berücksichtigung des Europäischen Verhaltenskodex im Umgang mit IAS in zoo logischen Gärten und Aquarien Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme (Verhaltenskodex) bzw. Einmalige Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Die im Jahr 2012 veröffentlichten Grundsätze zu invasi ven Arten in zoologischen Gärten und Aquarien (Scalera et al. 2016) sollten berücksich tigt und gegebenenfalls hinsichtlich der Erfordernisse der EU-Verordnung weiterentwi ckelt werden. Eine Abstimmung mit deutschsprachigen Nachbarländern wäre lohnens wert und auch im Sinne von Art. 22 („Zusammenarbeit und Koordination“) der EU Verordnung. Die Grundsätze enthalten fünf Empfehlungen: • Einrichtung effektiver Präventiv-Maßnahmen zur Verhinderung des unabsichtli chen Entkommens der Arten • Berücksichtigung der Risiken durch gebietsfremde Arten in allen Artenschutz programmen und anderen Projekten • Proaktive Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen, die gebietsfremde Arten ver ursachen können • Einrichtung eines Frühwarnsystems und Notfallplans für den Fall, dass invasive gebietsfremde Arten entkommen • Wahrnehmung aller relevanten Verordnungen und Regelwerke im Zusammen hang von Tiergärten und Aquarien und gebietsfremden Arten 32 Die meisten dieser Punkte sind in Österreichs OZO-Tiergärten und öffentlichen Aquarien erfüllt. Die hohen Besucherzahlen bieten ein bisher zu wenig genutztes Potenzial der Be wusstseinsbildung der Öffentlichkeit. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Sensibilisierung der Besucher von Tiergärten und öf fentlichen Aquarien und gezielte Öffentlichkeitsarbeit für Tierhaltungen, die nicht in der OZO vertreten sind. Akteure: OZO, Zoos, öffentliche Aquarien Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen des angepassten Verhaltenskodex und An wendung der Grundsätze Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Haustier/Aquarium-/Terrarium-Arten o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als (nicht domestizierte) Heimtiere, i.d.R. innerhalb von Gebäuden (terrestrisch o der aquatisch). • Zierarten (Tiere und Pflanzen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als Zier pflanzen und Ziertiere, i.d.R. außerhalb von Gebäuden, z.B. in öffentli chen oder privaten Parks und Gärten (inkl. Gartenteiche). • Forschung und Ex-situ-Zucht (in Einrichtungen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung zu For schungszwecken und zur ex-situ Züchtung in Laboren. • Lebendfutter und Lebendköder o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als le bende Nahrung für den Menschen, Futtertiere und/oder Ködertiere (z.B. Angelfischerei). • Baumschulmaterial von Kontaminanten o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge der Aktivitäten von Gärtnereien und Baumschulen. Dabei werden nicht nur die Pflanzen selbst transportiert, sondern auch das Substrat in dem sie wachsen, welches selbst eine Reihe von Organismen (z.B. Insekten, Pilze, Pflanzensamen) enthalten kann. • Futterkontaminant (einschließlich Lebendfutter) 33 o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Transports von Nahrungsmitteln, z.B. Obst und Gemüse, in und/oder an denen sie sich befinden. • Beförderung von Substrat (Boden, Pflanzen usw.) o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Transports von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder anderen Pflanzenprodukten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) oder ähnlichem, wo rin sie sich befinden. • In oder an Geräten / Maschinen / Ausrüstung o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Ma schinerie, in und/oder an der sie sich befinden, z.B. Pflanzenteile/-samen oder Insekten. Literatur (Pfad „Tiergarten“) European Commission (2015): EU Zoos Directive Good Practices. 81 pp. Fábregas, M., Guillén-Salazar, F. & Garcés-Narro, C. (2010): The risk of zoological parks as potential pathways for the introduction of non-indigenous species Biol. Invasions 12: 3627-3636. Scalera, R., Genovesi, P., de Man, D., Klausen, B. & Dickie, L. (2016): European Code of Conduct on zoological gardens and aquaria and invasive alien species. Council of Eu rope, Strasbourg: 40 pp. Fehler! Linkreferenz ungültig. Österreichische Zoo Organisation (Fehler! Linkreferenz ungültig.) Wirtschaftskammer Wien (2019): Zertifizierter Zoofachhandel. Leitbild & Argumenta rium. 11 S. Fehler! Linkreferenz ungültig. 34 3.4 Pfad #4 „Zierarten“ Pfad-Kategorie: „Entkommen aus Kultur oder Haltung“ / „Aus geschlossenen Einrichtun gen entwichen“ Beschreibung und Abgrenzung des Pfades: Der Pfad #4 „Zierarten“ umfasst alle Tiere und Pflanzen, die aufgrund ihrer Nutzung außerhalb von Gebäuden, z.B. in öffentlichen oder privaten Parks und Gärten (inklusive Park- und größere Gartenteiche) genutzt wer den. Er unterscheidet sich damit von der Haltung von Tieren oder Pflanzen innerhalb von Gebäuden (Pfad #1 „Haustiere, Aquarien und Terrarien“), der Ausstellung in botani schen Gärten (Pfad #2 „Botanischer Garten“) und Tierhaltungen (Pfad #3 „Tiergarten“) sowie der Nutzung/Züchtung von Arten im hortikulturellen Gartenbau (nicht prioritärer Pfad „Gartenbau“). Die Abgrenzung der Pfade #1 „Haustiere, Aquarien und Terrarien“ und #4 „Zierarten“ hinsichtlich von Vorkommen in „Gartenteichen“ erfolgt am besten über die Größe der Gewässer. Kleinere Gartenteiche auf Privatgrund sollten dem Pfad „Haustiere, Aquarien und Terrarien“ zugeordnet werden, größere Gartenteiche (auf privatem oder öffentli chem Grund) sollten dem Pfad „Zierarten“ zugeordnet werden. Hauptziel der Maßnahmen ist die Verhinderung der unabsichtlichen Einbringung und des Entkommens aus den Parks und Gärten in die freie Natur. Der Zierpflanzenhandel ist die wirtschaftlich bedeutendste Motivation für die Einfuhr ge bietsfremder Pflanzenarten. Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit rund 17.000 verschiedene Taxa (Arten, Unterarten, Varietäten und Hybride) in Gärten in Europa vor kommen (Heywood & Brunel 2011). Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 2.9 Betroffene Arten der Unionsliste: Prinzipiell können alle Pflanzen- und mehrere Tierar ten der Unionsliste relevant sein. Wiss. Name Dt. Name Acacia saligna Weidenblatt-Akazie Ailanthus altissima Götterbaum Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Asclepias syriaca Gewöhnliche Seidenpflanze Baccharis halimifolia Kreuzstrauch Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Cardiospermum grandiflorum Ballonrebe Cortaderia jubata Purpur-Pampasgras Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Gunnera tinctoria Mammutblatt Gymnocoronis spilanthoides Falscher Wasserfreund 35 Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Heracleum persicum Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi Sosnowsky Bärenklau Humulus scandens Japanischer Hopfen Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Lagarosiphon major Afrikanische Wasserpest Lespedeza cuneata Seidenhaar-Buschklee Ludwigia grandiflora Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides Flutendes Heusenkraut Lygodium japonicum Japanischer Kletterfarn Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Microstegium vimineum Japanisches Stelzgras Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Parthenium hysterophorus Karottenkraut Pennisetum setaceum Rotes Lampenputzergras Persicaria perfoliata Durchwachsener Knöterich Prosopis juliflora Mesquitebaum Pueraria montana Kudzu Salvinia molesta Büschelfarn Alopochen aegyptiacus Nilgans Callosciurus erythraeus Pallas-Schönhörnchen Lepomis gibbosus Sonnenbarsch Lithobates catesbeianus Nordamerikanischer Ochsenfrosch Orconectes limosus Kamberkrebs Orconectes virilis Viril-Flusskrebs Oxyura jamaicensis Schwarzkopf-Ruderente Pacifastacus leniusculus Amerikanischer Signalkrebs Procambarus clarkii Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus virginalis Marmorkrebs Sciurus carolinensis Grauhörnchen Sciurus niger Fuchshörnchen Eutamias sibiricus Sibirisches Streifenhörnchen Trachemys scripta Nordamerikanische Schmuckschildkröte Maßnahmen M#4.1 Öffentlichkeitsarbeit Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme 36 Beschreibung der Maßnahmen: Informationsbereitstellung (z.B. durch Aussendungen, Broschüren, Flyer) für den Handel und den Endkonsumenten im Groß- und Einzelhandel einschließlich des online-Handels, insbesondere auch auf das Haltungs- und Ausbrin gungsverbot; Gezielte Aufklärungskampagnen im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Blu men- und Gartenbaumessen); Hinweise auf heimische Alternativen in der Landschafts pflege, im Gartenbau und in privaten Gärten sowie auf die fachgerechte Entsorgung von Pflanzenabfällen (siehe z.B. Projekt „Neophytensack“ der Umweltberatung Luzern). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung im Handel und Besitz von Zierarten (Handel, Hausgartenbesitzer). Akteure: Betreiber öffentlicher Parks und Gärten, Gartenhandel und Gartenbau bzw. Gärtner, Wirtschaftskammer, Österreichische Bundesgärten, fachspezifische Organisatio nen, Vereinigungen und Verbände (zB Bundesverband Österreichischer Gärtner) Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Zahl der Aktivitäten, Broschüren, Flyer. M#4.2 Ausbildung und Weiterbildung Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Fortführung und gegebenenfalls Anpassung der Inhalte der Unterrichtsmaterialien in der Ausbildung der Landschaftsarchitekten, Landschafts planer und Landschaftsgärtner, Facharbeiter im Gartenbau. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung in der Ausbildung (Landschaftsplaner, Gärtner). Akteure: Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau, Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen für Gartenbau der Länder sowie Berufsschulen für den Lehrberuf Garten- und Grünflächengestaltung, Höhere Land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten des Bundes, Universitäten und Fachhochschulen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Verankerung der Inhalte in Lehrplänen. 37 M#4.3 Anpassung bzw. Umsetzung der „Grundsätze im Umgang mit invasiven und po tentiell invasiven Pflanzenarten im Gartenbau“ Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme (Verhaltenskodex) bzw. Einmalige Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Die „Grundsätze im Umgang mit invasiven und potenti ell invasiven Pflanzenarten im Gartenbau“ (Heywood & Brunel 2011) sollten hinsichtlich der Erfordernisse der EU-Verordnung weiterentwickelt werden. Das Ziel des Verhaltens kodex ist die Kooperation des Zierpflanzenhandels und seiner professionellen und priva ten Nutzer, um die Einfuhr und Ausbreitung invasiver Pflanzenarten zu verhindern. Der Verhaltenskodex sieht unter anderem vor: • Kenntnis der invasiven Arten (bzw. Arten der Unionsliste) und Anwendung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen (IAS-Verordnung) im Zierpflanzenhan del • Gewährleistung der korrekten Identifikation bzw. Kennzeichnung beim Verkauf von Zierarten im Handel • Besondere Vorsicht beim Neu- bzw. Erstimport neuer Arten sowie Abschätzung des möglichen Invasivitätsrisikos durch vereinfachte Risikoanalysen bzw. Exper tenabschätzung (inkl. mögliche Auswirkungen des Klimawandels) • Intensivierte Zusammenarbeit zwischen Handel und öffentlichen Anwendern • Aufklärung und Bewusstseinsbildung für private Nutzer von Zierarten, insbeson dere Empfehlungen zu alternativen Arten und zur fachgerechten Entsorgung und Reinigung von Pflanzenabfällen oder Geräten und Ausrüstung oder nicht mehr gewünschten Tierarten. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung im Handel und Besitz von Zierarten (Handel, Hausgartenbesitzer). Akteure: Zoofachhandel und Aquaristik, Gartenhandel und Gartenbau bzw Gärtner - Im porteure von Pflanzen, Baumärkte, Gartencenter, Wirtschaftskammer Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Mittel. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen des angepassten Verhaltenskodex und An wendung der Grundsätze (z.B. durch entsprechende Zertifizierungen). Querschnittsmaterien 38 Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Forschung und ex-situ Züchtung o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung zu For schungszwecken und zur ex-situ Züchtung. • Mit Material aus Gärtnereien und Baumschulen (z.B. Topferde) o Arten der Unionsliste als Verunreinigung im Zuge der Aktivitäten von Gärtnereien und Baumschulen (inkl. Verbringung durch Substrat) • Verunreinigung von Saatgut, Futtermitteln (z.B. Vogel-Körnerfutter), Besatzmaterial (in der Fischerei) oder ähnlichem o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Trans ports von Saatgut, in dem sie sich befinden, z.B. Samen einer anderen Pflanzenart, Verunreinigungen von Vogel-Körnerfutter, Besatzmaterial (in der Fischerei) oder ähnlichem. • Verunreinigung von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder ähnlichem (z.B. im Erd- oder Landschaftsbau) o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Trans ports von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder anderen Pflanzen produkten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) oder ähnlichem, worin sie sich befinden. • In oder an Geräten / Maschinen / Ausrüstung o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Maschinerie, in und/oder an der sie sich befinden, z.B. Pflanzenteile/-samen oder Insek ten. Literatur (Pfad „Gartenbau/Zierarten“) AlterIAS (2019): ALTERnatives to Invasive Alien Species. LIFE Project. http://www.alter ias.be/en/ Griebl, N. (2018): Gärtnern ohne invasive Pflanzen: Problempflanzen und ihre heimi schen Alternativen. Haupt, Bern: 256 S. Heywood, V.H. & Brunel, S. (2011): Code of conduct on horticulture and invasive alien plants: Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats (Bern Convention) (Vol. 155). Council of Europe: 99 pp. Umweltberatung Luzern (2021) https://umweltberatung-luzern.ch/neophytensack https://umweltberatung-luzern.ch/neophytensack 39 3.5 Pfad #5 „Fahrzeuge (Pkw, Lkw)“ Pfad-Kategorien: „Blinde Passagiere in oder an Transportmitteln“ / „Beförderung – Blinde Passagiere“ und „Eigenständig (Korridor)“ / „Korridore“. Beschreibung und Abgrenzung der Pfade: Die Pfad-Maßnahmen im Transport- und Inf rastrukturbereich werden getrennt für die Bereiche #5 „Fahrzeuge (Pkw, Lkw)“, #6 „Fahrzeuge (Zug)“ und #7 „Fahrzeuge (Schiffe)“ ausgearbeitet. Der Pfad „In oder an Autos (entlang von Straßen)“ umfasst das nicht vorsätzliche Ver schleppen von Samen oder Pflanzenteilen (aber auch lebenden Tieren als blinde Passa giere) in und an privaten und gewerblichen Kraftfahrzeugen. Hier inkludiert wird auch die Verschleppung von Samen in Reifenprofilen der Kraftfahrzeuge. Inkludiert werden hier auch Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Straßen und zugehöriger Flächen (z.B. Raststätten, Autohöfe), des Begleitgrüns und benachbarter Grünflächen. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass diese Flächen als Ausgangspunkt für weitere Ver schleppungen dienen können. Der nicht prioritäre Pfad „Eigenständige Ausbreitung ent lang terrestrischer Verkehrsinfrastrukturen“ umfasst die Nutzung der terrestrischen Inf rastruktur als Ausbreitungskorridor durch Tier- und Pflanzenarten, z.B. durch passive Verdriftung mit dem Fahrtwind oder durch aktive Fortbewegung bzw. Ausbreitung der Organismen. Die Verschleppung von Samen oder Pflanzenteilen mit Arbeitsgeräten und Maschinen wird im Pfad #9 „Verunreinigung von Geräten“ behandelt. Das österreichische Straßennetz umfasst über 100.000 km. Rund 2.200 km (2 %) davon sind hochrangige Straßen (Autobahnen und Schnellstraßen), für deren Finanzierung, Pla nung, Bau, Erhaltung, Betrieb und Bemautung die ASFINAG, eine Gesellschaft des Bun des, verantwortlich ist. Die übrigen 98% des Straßennetzes entfallen auf Gemeindestra ßen (rund 66%) und Landesstraßen (32%) für die das jeweilige Bundesland als Straßener halter verantwortlich ist. Privatstraßen und öffentliche Privatstraßen machen nur einen geringen Anteil aus. In Österreich gibt es rund 7 Millionen Kraftfahrzeuge, von denen rund eine Million als Nutzfahrzeug, vor allem land- und forstwirtschaftliche Zugmaschi nen, eingesetzt werden. Hauptziel der Maßnahmen an diesen unterschiedlichen Pfaden ist die Minimierung der Verunreinigung und damit die weitere Ausbreitung von Arten der Unionsliste durch Ver schleppung mit Fahrzeugen und entlang der Verkehrsinfrastruktur, sowohl im Zuge de ren Errichtung und Erhaltung als auch während des Betriebes. Viele der Maßnahmen be sitzen wichtige Mitnahmeeffekte auf andere invasive, wirtschaftlich oder gesundheitlich relevante, gebietsfremde Arten in Österreich. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 4.10, 5.2 Betroffene Arten der Unionsliste: Prinzipiell können zahlreiche Arten der Unionsliste entlang von terrestrischer Infrastruktur passiv verschleppt werden oder sich aktiv ent lang dieser Einrichtungen ausbreiten. Die folgende Liste umfasst jene Arten für die eine 40 solche Verbringung im Zuge der Priorisierung der Pfade in der Literatur als sehr wahr scheinlich erachtet wird, sie ist aber nicht als Liste der ausschließlich betroffenen Arten zu verstehen. Wiss. Name Dt. Name Ailanthus altissima Götterbaum Baccharis halimifolia Kreuzstrauch Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Heracleum persicum Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi Sosnowsky Bärenklau Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Parthenium hysterophorus Karottenkraut Pennisetum setaceum Rotes Lampenputzergras Vespa velutina nigrithorax Asiatische Hornisse Maßnahmen M#5.1 Ausbildung und Weiterbildung bzw. Schulungen Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Schulungen für Fachkräfte im Straßenbau sowie in der Anlage, Pflege und Instandhaltung der Straßeninfrastruktur bzw. zugehöriger Flächen (z.B. Raststätten, Autohöfe), des Begleitgrüns und benachbarter Grünflächen. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für alle relevanten Akteure im Sektor Straßenverkehr, auch als Grundlage für an die Nutzer von Straßeninfrastruktur gerichteter Öffentlichkeitsarbeit. Akteure: Die öffentlichen und privaten Straßen-Halter, z. B. ASFINAG, Länder und Ge meinden, aber auch Weggenossenschaften in besonders relevanten Gebieten (d. h. stark von invasiven Arten betroffene Gebiete bzw. Gebietsteile und in der Nähe von natur schutzfachlich wertvollen Gebieten), sowie Frächter, Transporteure und Berufskraftfahrer bzw deren Verbände und Vereinigungen. Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informations- und Unterrichtsmaterialien, Durchfüh rung von Schulungen, Materialien für Öffentlichkeitsarbeit 41 M#5.2 Vermeidung von Verunreinigungen bei Bau- und Pflegemaßnahmen Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahmen (als behördliche Auflage) bzw. Freiwillige Maßnahmen. Einmalige oder laufende Maßnahmen. Beschreibung der Maßnahmen: Einhaltung der Vorgaben bezüglich eines gezielten Neo phyten-Managements in behördlichen Bescheiden bei Bauvorhaben. Etablierung eines Verantwortlichen in der Umweltbaubegleitung oder der Umweltbauaufsicht (z.B. ökolo gische Bauaufsicht), um mögliche Verunreinigungen zu minimieren bzw. frühzeitig zu er kennen. Bei Neu- und Ausbauprojekten ist zudem bei der Landschaftsgestaltung auf ent sprechende Pflanzenauswahl (soweit möglich regionales, autochthones Pflanzenmaterial und Saatgut verwenden) zu achten. Sachgerechte Anlage, Pflege und Instandhaltung zu gehöriger Flächen (z.B. Raststätten, Autohöfe, Parkplätze), des Begleitgrüns und benach barter Grünflächen. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Verhinderung bzw. Minimierung der Verunreinigung von Einbringungs- und Ausbreitungsvektoren (Pkw, Lkw) durch Maßnahmen im unmit telbaren Umfeld der Straßen und auf zugehörigen Grünflächen. Zur Verschleppung mit Arbeitsgeräten und Maschinen siehe Pfad #9 „Verunreinigung von Geräten“. Akteure: Die öffentlichen und privaten Straßen-Halter, z. B. ASFINAG, Länder und Ge meinden und Weggenossenschaften; Frächter, Transporteure und Berufskraftfahrer; die mit den Angelegenheiten des Straßenbaues und der Straßenerhaltung befassten bzw zu ständigen Behörden Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Hoch. Nutzen: Mittel. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Daten der Umweltbauaufsicht. M#5.3 Ausarbeitung von Maßnahmen im Straßeninfrastrukturbereich Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme (Verhaltenskodex) bzw. Einmalige Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Ausarbeitung von möglichst konkreten Maßnahmen, Handlungsempfehlungen und -anleitungen im Straßeninfrastrukturbereich zum Umgang mit Arten der Unionsliste. Überarbeitung und Anpassung oder falls erforderlich Neuer stellung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (Umwelt-RVS) in Hinblick 42 auf die Erfordernisse der EU-Verordnung 1143/2014, gegebenenfalls Erstellung einer ei genen RVS, die sich spezifisch dem Umgang mit gebietsfremden Arten in der Planungs und Ausführungsphase von Verkehrsinfrastrukturprojekten widmet. Konkretes Ziel der Maßnahme: Bewusstseinsbildung bei der Durchführung von Trans portrelevanten Aktivitäten und Maßnahmen zur Minimierung der nicht vorsätzlichen Verschleppung und Ausbreitung von Pflanzen und Tieren der Unionsliste. Akteure: BMK in Kooperation mit den Ländern Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen des Masterplans und seine Unterstützung in den Fachgremien Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Zierarten (Pflanzen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als Zier pflanzen, z.B. bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Straßenbegleitgrün oder bei Ausgleichsmaßnahmen. • Eigenständig (Korridor) o Eigenständige Bewegung entlang terrestrischer Verkehrsinfrastrukturen (z.B. Straßen, Bahntrassen, Tunnel, Landbrücken) • Verunreinigung von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder ähnlichem (z.B. im Erd- oder Landschaftsbau) o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Trans ports von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder anderen Pflanzen produkten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) oder ähnlichem, worin sie sich befinden. • Verunreinigung von Saatgut, Futtermitteln (z.B. Vogel-Körnerfutter), Besatzmate rial (in der Fischerei) oder ähnlichem o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Trans ports von Saatgut, in dem sie sich befinden, z.B. Samen einer anderen Pflanzenart, Verunreinigungen von Vogel-Körnerfutter, Besatzmaterial (in der Fischerei) oder ähnlichem. • In oder an Geräten / Maschinen / Ausrüstung o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Maschinerie, in und/oder an der sie sich befinden, z.B. Pflanzenteile/-samen oder Insek ten. 43 Literatur (Pfad „Fahrzeuge Pkw, Lkw“) ASFINAG (2020): https://www.asfinag.at/ueber-uns/verantwortung/umwelt/biodiver sitaet/" \t " blank Wittmann, H. et al. (2009): Ökologische Bauaufsicht als naturschutzbehördliches Allheil mittel? Recht der Umwelt 2009/04: 42-49. 44 3.6 Pfad #6 „Fahrzeuge (Zug)“ Pfad-Kategorien: „Blinde Passagiere in oder an Transportmitteln“ / „Beförderung – Blinde Passagiere“ und „Eigenständig (Korridor)“ / „Korridore“. Beschreibung und Abgrenzung der Pfade: Die Pfad-Maßnahmen im Transport- und Inf rastrukturbereich werden getrennt für die Bereiche #5 „Fahrzeuge (Pkw, Lkw)“, #6 „Fahrzeuge (Zug)“ und #7 „Fahrzeuge (Schiffe)“ ausgearbeitet. Der Pfad „In oder an Zügen (entlang von Schieneninfrastruktur)“ umfasst das nicht vor sätzliche Verschleppen von Samen oder Pflanzenteilen (aber auch lebenden Tieren als blinde Passagiere) in und an privaten und öffentlichen Zügen. Der nicht prioritäre Pfad „Eigenständige Ausbreitung entlang terrestrischer Verkehrsinfrastrukturen“ umfasst die Nutzung der terrestrischen Infrastruktur als Ausbreitungskorridor durch Tier- und Pflan zenarten, z.B. durch passive Verdriftung mit dem Fahrtwind oder durch aktive Fortbewe gung bzw. Ausbreitung der Organismen. Das Streckennetz der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) umfasst rund 5.000 km Länge und ist ein wichtiger Ausbreitungskorridor für gebietsfremde Arten (ÖBB 2018). Die ÖBB betreibt zudem über 1.000 Bahnhöfe und Haltestellen, mehrere Güter-Termi nals und besitzt rund 200 km2 Grundstücksflächen. Zusätzlich zur ÖBB gibt es mehrere private Schienennetzbetreiber in Österreich mit rund 800 km Schieneninfrastruktur, z. B. die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, die Niederösterreichische Verkehrsorga nisationsgesellschaft m.b.H., und die Steiermärkischen Landesbahnen. Neben den negativen Auswirkungen auf die Biodiversität durch die Ausbreitung entlang des Schienennetzes sind auch Schäden an der Infrastruktur selbst und steigende Erhal tungskosten sowie die Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern, Anrainern und Kunden von besonderer Bedeutung. Hauptziel der Maßnahmen ist die Sensibilisierung von Betreibern von Zügen sowie Bahninfrastrukturunternehmen und die Minimierung der Verunreinigung und damit die weitere Ausbreitung von Arten der Unionsliste. Viele der Maßnahmen besitzen wichtige Mitnahmeeffekte auf andere invasive, wirtschaftlich oder gesundheitlich relevante, ge bietsfremde Arten in Österreich. Der Transport von Saatgut mittels Zügen und dessen mögliche Verunreinigung wird im Pfad #10 „Verunreinigung von Saatgut und Futtermitteln“ behandelt, der überwiegende Anteil der Saatguttransporte findet allerdings per LKW auf der Straße statt. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 4.10, 5.2 Betroffene Arten der Unionsliste: Prinzipiell können zahlreiche Arten der Unionsliste entlang von Schieneninfrastruktur passiv verschleppt werden oder sich aktiv entlang die ser Einrichtungen ausbreiten. Die folgende Liste umfasst jene Arten für die eine solche Verbringung im Zuge der Priorisierung der Pfade in der Literatur als sehr wahrscheinlich 45 erachtet wird, sie ist aber nicht als Liste der ausschließlich betroffenen Arten zu verste hen. Wiss. Name Dt. Name Ailanthus altissima Götterbaum Asclepias syriaca Gewöhnliche Seidenpflanze Baccharis halimifolia Kreuzstrauch Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Heracleum persicum Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi Sosnowsky Bärenklau Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Parthenium hysterophorus Karottenkraut Pennisetum setaceum Rotes Lampenputzergras Vespa velutina nigrithorax Asiatische Hornisse Maßnahmen M#6.1 Ausbildung und Weiterbildung bzw. Schulungen Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Schulungen für Fachkräfte im Trassenmanagement, der Anlage, Pflege und Instandhaltung der Schieneninfrastruktur bzw. des Begleitgrüns und benachbarter Grünflächen sowie der Fachkräfte in der Fahrzeuginstandhaltung und der Umweltbaubegleitung oder Umweltbauaufsicht. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für alle relevanten Akteure im Schieneninfrastrukturbereich, auch als Grund lage für gezielte Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Personentransports. Akteure: Die öffentlichen und nicht-öffentlichen Eisenbahnunternehmen (Infrastruktur und Verkehr), insbesondere die ÖBB-Infrastruktur AG (siehe als Beispiel ÖBB: „Neophyten – Nichteinheimische Pflanzenarten auf Bahnanlagen“). Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informations- und Unterrichtsmaterialien, Durchfüh rung von Schulungen, Materialien für Öffentlichkeitsarbeit 46 M#6.2 Vermeidung der Verunreinigung bei Bau- und Pflegemaßnahmen Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahmen (als verpflichtender Projekt bestandteil oder als behördliche Auflage) bzw. Freiwillige Maßnahmen. Einmalige oder laufende Maßnahmen. Beschreibung der Maßnahmen: Erstaufnahme des Vorkommens von Arten der Unions liste im Baufeld und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (insbesondere auch in Hin blick auf Pfad #8, Verunreinigung von Erdreich) als verpflichtender Teil des Einreichpro jektes im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Maßnahmen, die auf ein gezieltes Neophyten-Management gerichtet sind, um eine weitere Ausbreitung der Arten möglichst einzuschränken, sind während des Baues und des Betriebes der Schieneninfrastruktur rechtlich sicherzustellen. Kontrolle (und Überwachung) dieser Maßnahmen sollte im Zuge der Umweltbaubegleitung oder Umweltbauaufsicht (z.B. ökologische Bauaufsicht) erfolgen. Bei Neu- und Ausbauprojekten ist zudem bei der Landschaftsgestaltung auf entsprechende Pflanzenauswahl (soweit möglich regionales, autochthones Pflanzenmaterial und Saatgut verwenden) zu achten, um unbeabsichtigte Verschleppungen auszuschließen. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Verhinderung bzw. Minimierung der Verunreinigung von Einbringungs- und Ausbreitungsvektoren (Züge) durch Maßnahmen im unmittelba ren Umfeld der Schieneninfrastruktur (inkl. Gleiskörper) und auf zugehörigen Grünflä chen. Zur Verschleppung mit Arbeitsgeräten und Maschinen siehe Pfad #9 „Verunreini gung von Geräten“. Akteure: Die öffentlichen und nicht-öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, insbesondere die ÖBB-Infrastruktur AG (siehe als Beispiel ÖBB: „Neophyten – Nichtein heimische Pflanzenarten auf Bahnanlagen“) sowie die mit dem Bau und der Erhaltung von Eisenbahnanlagen befassten bzw zuständigen Behörden. Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Hoch. Nutzen: Mittel. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Daten der Umweltbauaufsicht. M#6.3 Ausarbeitung von Maßnahmen im Schieneninfrastrukturbereich Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme (Verhaltenskodex) bzw. Einmalige Maßnahme 47 Beschreibung der Maßnahmen: Ausarbeitung von möglichst konkreten Maßnahmen, Handlungsempfehlungen und -anleitungen im Schieneninfrastrukturbereich zum Um gang mit Arten der Unionsliste. Gegebenenfalls Überarbeitung und Anpassung beste hender oder Neubearbeitung einer eigenen Richtlinie und Vorschrift für das Eisenbahn wesen (RVE) in Hinblick auf die Erfordernisse der EU-Verordnung 1143/2014, die sich spezifisch dem Umgang mit gebietsfremden Arten in der Planungs- und Ausführungs phase von Verkehrsinfrastrukturprojekten widmet. Konkretes Ziel der Maßnahme: Bewusstseinsbildung bei der Durchführung von Ver kehrs-, Infrastruktur und Transportrelevanten Aktivitäten und Maßnahmen zur Minimie rung der nicht vorsätzlichen Verschleppung und Ausbreitung von Pflanzen und Tieren der Unionsliste. Akteure: BMK in Kooperation mit den Ländern, Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen des Masterplans und seine Unterstützung in den Fachgremien Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Zierarten (Pflanzen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als Zier pflanzen, z.B. bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Verkehrswegebe gleitgrün oder bei Ausgleichsmaßnahmen. • Verunreinigung von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder ähnlichem (z.B. im Erd- oder Landschaftsbau) o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Trans ports von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder anderen Pflanzen produkten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) oder ähnlichem, worin sie sich befinden. • Verunreinigung von Saatgut, Futtermittel (z.B. Vogel-Körnerfutter), Besatzmate rial (in der Fischerei) oder ähnlichem o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Trans ports von Saatgut, in dem sie sich befinden, z.B. Samen einer anderen Pflanzenart, Verunreinigungen von Vogel-Körnerfutter, Besatzmaterial (in der Fischerei) oder ähnlichem. • In oder an Geräten / Maschinen / Ausrüstung 48 o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Maschinerie, in und/oder an der sie sich befinden, z.B. Pflanzenteile/-samen oder Insek ten. • Eigenständig (Korridor) o Eigenständige Bewegung entlang terrestrischer Verkehrsinfrastrukturen (z.B. Straßen, Bahntrassen, Tunnel, Landbrücken) Literatur (Pfad „Fahrzeuge Zug“) ÖBB (2018) Neophyten. Nichteinheimische Pflanzenarten auf Bahnanlagen. https://neo biota-austria.at/fileadmin/inhalte/neobiota/pdf/OBB-Folder Neophyten.pdf Wittmann, H. et al. (2009): Ökologische Bauaufsicht als naturschutzbehördliches Allheil mittel? Recht der Umwelt 2009/04: 42-49. 49 3.7 Pfad #7 „Fahrzeuge (Schiffe)“ Pfad-Kategorien: „Blinde Passagiere in oder an Transportmitteln“ / „Beförderung – Blinde Passagiere“ Beschreibung und Abgrenzung der Pfade: Die Pfad-Maßnahmen im Transport- und Inf rastrukturbereich werden getrennt für die Bereiche #5 „Fahrzeuge (Pkw, Lkw)“, #6 „Fahrzeuge (Zug)“ und #7 „Fahrzeuge (Schiffe)“ ausgearbeitet. Der Pfad „In oder an Schiffen“ umfasst das nicht vorsätzliche Verschleppen von Samen oder Pflanzenteilen (aber auch lebenden Tieren als blinde Passagiere) in und an Schiffen. Der Pfad „Bewuchs/Anlagerung an Schiffsrumpf“ wurde in der Pfad-Priorisierung für Ös terreich (Rabitsch 2020) zwar als nicht prioritär bewertet, angesichts der hohen Bedeu tung in anderen Ländern und der Kosteneffizienz wird er aber hier inkludiert. Es werden Maßnahmen zur Sensibilisierung vorgeschlagen (vgl. M#7.1), für die Synergien mit ande ren Maßnahmen bestehen (z.B. M#11.3 im Pfad #11 „Fischerei“) und die gegebenenfalls zusammengeführt werden können. Der Pfad #12 „Eigenständige Bewegung entlang von Kanälen oder Wasserstraßen zwi schen Flusseinzugsgebieten/Meere“ wird in Kapitel 3.12 (Wasserstraßen) behandelt. Dort werden auch Sondermaßnahmen zu dem nicht prioritären Pfad „Ballastwasser“ vorgeschlagen. Die Zahl der Sport- und Freizeitboote in Österreich ist unbekannt. Es gibt über 16.000 re gistrierte Segler und rund 100 Segelclubs. Hauptziel der Maßnahmen ist die Sensibilisierung von Fachkräften und Privatpersonen sowie die Minimierung der Verunreinigung und damit die weitere Ausbreitung von Arten der Unionsliste. Viele der Maßnahmen besitzen wichtige Mitnahmeeffekte auf andere invasive, wirtschaftlich oder gesundheitlich relevante, gebietsfremde Arten in Öster reich. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 4.4, 4.9 Betroffene Arten der Unionsliste: Prinzipiell können zahlreiche Arten der Unionsliste „in oder an Schiffen“ bzw. als „Bewuchs/Anlagerung an Schiffsrumpf“ (inkl. Ankerketten o der ähnlichen Strukturen) verschleppt werden. Die folgende Liste umfasst jene Arten für die eine solche Verbringung im Zuge der Priorisierung der Pfade in der Literatur als sehr wahrscheinlich erachtet wird, sie ist aber nicht als Liste der ausschließlich betroffenen Arten zu verstehen. Wiss. Name Dt. Name Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest 50 Eriocheir sinensis Wollhandkrabbe Gymnocoronis spilanthoides Falscher Wasserfreund Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Lagarosiphon major Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora Großblättriges Heusenkraut Ludwigia peploides Flutendes Heusenkraut Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Salvinia molesta Büschelfarn Maßnahmen M#7.1 Öffentlichkeitsarbeit (Check-Clean-Dry Kampagne) Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Die unabsichtliche Verschleppung von Arten am Rumpf von Schiffen („fouling“) im privaten Sport- und Segelbootbereich (inkl. Ruderboote, Ka jaks, Kanus, Paddelboards) an Stillgewässern kann durch verschiedene Maßnahmen hintangehalten werden, z.B. regelmäßige mechanische Reinigung (insbesondere vor Transport des Bootes zwischen verschiedenen Gewässern) bzw. umweltfreundlichen Spezialbeschichtungen des Rumpfes (CleanTec, SilicOne). Der Einsatz von Bioziden auf Arsen- und Quecksilberbasis sowie von zinnorganischen Verbindungen und chlorierten Kohlenwasserstoffen zur Rumpfbehandlung ist durch das Chemikalienrecht in Österreich verboten, aber auch derzeit erlaubte Mittel (z.B. auf Kupferbasis, organische Herbizide und Fungizide) werden kritisch gesehen bzw. sind registrierungspflichtig oder lokal ver boten (z.B. im Bodensee). Biozidfreie Alternativen sollten entsprechend gefördert wer den. Verankerung des Themas in der Ausbildung zur Erlangung von Befähigungsauswei sen zur Führung von Segel- und Motorjachten. Konkretes Ziel der Maßnahme: Öffentlichkeitskampagne im Stil der „Check-Clean-Dry“ (Großbritannien, http://www.nonnativespecies.org/checkcleandry/; Irland, http://www.biodiversityireland.ie/check-clean-dry/; Neuseeland, https://www.mpi.govt.nz/travel-and-recreation/outdoor-activities/check-clean-dry/) o der „Clean-Drain-Dry“ (U.S.A., http://stopaquatichitchhikers.org/) Kampagnen. Diese Kampagne kann z.B. Maßnahmen zur Reinigung von Angel- und Fischereiausrüstung be inhalten und so Synergien generieren (siehe Pfad „Fischerei“). Akteure: Halter von Schiffen, Booten und sonstigen Wassersportgeräten, Motorboot sport und Seefahrtsverband Österreich (MSVÖ), Österreichischer Segelverband Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. 51 Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Stichprobenartige Kontrollen durch zuständige Behör den. Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Ballastwasser o Einbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Ballastwasser (Schifffahrt). • Eigenständig (Korridor) o Eigenständige Bewegung entlang von Kanälen oder Wasserstraßen zwi schen Flusseinzugsgebieten / Meeren Literatur (Pfad „Fahrzeuge Schiffe“) GB Non-Native Species Secretariat (2019): Help stop the spread of invasive plants and animals in British waters. Check, Clean, Dry. http://www.nonnativespecies.org/check cleandry/index.cfm Schwartz, N. & Schöll, F. (2018): Blinde Passagiere auf Binnenschiffen. Ergebnisse der Jahrestagung 2017 der Deutschen Gesellschaft für Limnologie (DGL), Cottbus: 424 433. 52 3.8 Pfad #8 „Verunreinigung von Erdreich” Pfad-Kategorien: „Verunreinigung von transportierten Gütern“ / „Beförderung – Konta minant“ Beschreibung und Abgrenzung der Pfade: Der Pfad #8 „Verunreinigung von Erdreich“ umfasst das nicht vorsätzliche Verschleppen von Individuen bzw. ausbreitungsfähigen Teilen oder Lebensstadien (Samen, Sprosse, Rhizome, Pflanzenteile) von Arten im Zuge des Transportes von Boden und Bodenaushub, Kies, Geröll, Steinen, insbesondere im Landschaftsbau und bei baulichen Infrastrukturmaßnahmen sowie von totem Pflanzen material und anderen Pflanzenprodukten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle), die mit über lebensfähigen Teilen oder Lebensstadien verunreinigt sein können sowie das Ausbringen von verunreinigtem Bodenaushub zum Ausgleich von Geländeunebenheiten. Hier inklu diert werden auch Verunreinigungen von Material aus Gärtnereien und Baumschulen (z.B. Topferde) (nicht prioritärer Pfad „Mit Material aus Gärtnereien und Baumschulen“) sowie die Beförderung von Organismen in oder an den Pflanzenteilen (nicht prioritärer Pfad „In oder an pflanzlichen Biovektoren“), die bei oben genannten Maßnahmen erfol gen können. Nicht inkludiert sind hingegen die Verunreinigung von Saatgut und Futtermitteln (Pfad #10) sowie von lebendem, totem oder verarbeitetem Holz (nicht prioritärer Pfad „Holz handel“). Der Transport kann dabei mit verschiedenen Fahrzeugen erfolgen (PKW, LKW, Zug, Schiffe). Die Verschleppung von Arten mit diesen Fahrzeugen selbst (als „blinde Passagiere“) wird in anderen Pfaden behandelt (siehe Kapitel 3.5-3.7). Zu den üblichen Erdbauarbeiten zählen neben dem Aushub, dem Abtragen, dem Zwi schenlagern und Wiedereinbau des Materials nach dem Transport auch Sicherungsarbei ten (z.B. an Böschungen und an Ufern) und Drainagearbeiten. In Österreich gibt es rund 1.600 Erdbau-Fachbetriebe und 3.300 Erdbeweger-Unternehmen. Aufgrund der strengen phytosanitären Bestimmungen für Erde und Kultursubstrate ist das Risiko der Einschleppung invasiver Arten aus Drittstaaten gering. Mit 1.9.2019 wur den die Bestimmungen der RL 2000/29 für die Einfuhr von Substraten verschärft (Durch führungsrichtlinie 2019/523). So ist (unter anderem) die Einfuhr von Erde und Kultursub strat (ausgenommen Torf und Kokosfasern) aus Drittstaaten (ausgenommen Schweiz) verboten. Für die Einfuhr von Kultursubstrat, das an Pflanzen anhaftet oder beigefügt ist und der Erhaltung der Lebensfähigkeit der Pflanzen dient, muss die Exportbehörde im Pflanzengesundheitszeugnis unter anderem bestätigen, dass das Produkt zuvor nicht zum Pflanzenanbau oder für landwirtschaftliche Zwecke verwendet wurde und einer wirksamen Behandlung unterzogen wurde, um sicherzustellen, dass es frei von Schador ganismen ist. Hauptziel der Maßnahmen an diesen unterschiedlichen Pfaden ist die Verhinderung, zu mindest aber Minimierung der Verunreinigung und damit die Reduktion der weiteren 53 Ausbreitung von Arten der Unionsliste. Viele der Maßnahmen besitzen wichtige Mitnah meeffekte auf andere invasive, wirtschaftlich oder gesundheitlich relevante, gebiets fremde Arten in Österreich. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 3.10, (3.1., 3.7) Betroffene Arten der Unionsliste: Auch, wenn bestimmte Tiere mit Erde verschleppt werden können (z.B. Plattwürmer), ist der Pfad in erster Linie für die in der Unionsliste genannten Pflanzenarten von Bedeutung. Wiss. Name Dt. Name Acacia saligna Weidenblatt-Akazie Ailanthus altissima Götterbaum Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Andropogon virginicus Blaustängelige Besensegge Asclepias syriaca Gewöhnliche Seidenpflanze Baccharis halimifolia Kreuzstrauch Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Cortaderia jubata Purpur-Pampasgras Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Ehrharta calycina Purpur-Veldtgras Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Gunnera tinctoria Mammutblatt Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Heracleum persicum Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi Sosnowsky Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Lagarosiphon major Afrikanische Wasserpest Lespedeza cuneata Seidenhaar-Buschklee Ludwigia grandiflora Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides Flutendes Heusenkraut Lygodium japonicum Japanischer Kletterfarn Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Microstegium vimineum Japanisches Stelzgras Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Parthenium hysterophorus Karottenkraut Pennisetum setaceum Rotes Lampenputzergras Persicaria perfoliata Durchwachsener Knöterich Pueraria montana Kudzu Salvinia molesta Büschelfarn Triadica sebifera Chinesischer Talgbaum 54 Arthurdendyus triangulatus Neuseelandplattwurm Maßnahmen M#8.1 Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere hinsichtlich Grünschnitt und Gartenabfäl len) Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Informationsbereitstellung (z.B. Flyer, Broschüren) für alle Sektoren bzw. Personengruppen, die mit dem Transport und der Zwischenlagerung von Boden(aushub), Kies, Geröll und Steinen sowie von totem Pflanzenmaterial und an deren Pflanzenprodukten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) im Rahmen ihrer Tätigkeit ge werblich oder privat zu tun haben (z.B. Straßenbau, Landschaftsbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Gärtnereien, Privatgärtner). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für alle relevanten Sektoren und Personengruppen. Akteure: Die maßgeblich für Bau- und Infrastrukturvorhaben verantwortlichen bzw zu ständigen Rechtsträger und Gebietskörperschaften und die für diesen Pfad maßgebenden Handlungsträger, insbesondere aus den Bereichen der Abfallwirtschaft, Transportwirt schaft, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Naturschutz sowie deren Verbände und Vereinigungen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informations- und Unterrichtsmaterialien, Veranstal tungen M#8.2 Ausbildung und Weiterbildung bzw. Schulungen (insbesondere an Baustellen und Lagerplätzen) Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Handlungsanleitungen bzw. Schulungen für Fachkräfte im Erdbau und Infrastrukturbau sowie in der Anlage, Pflege und Instandhaltung der Inf rastruktur bzw. zugehöriger Flächen (z.B. Raststätten, Autohöfe), des Begleitgrüns und 55 benachbarter Grünflächen. Etablierung eines Verantwortlichen im Baustellenmanage ment oder der Umweltbaubegleitung oder Umweltbauaufsicht, um mögliche Verunreini gungen zu minimieren bzw. frühzeitig zu erkennen. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Bewusstseinsbildung und Informationsvermittlung für alle betroffenen Akteure. Akteure: Die für Bau- und Infrastrukturvorhaben verantwortlichen bzw zuständigen Rechtsträger und Gebietskörperschaften sowie die für diesen Pfad maßgebenden Hand lungsträger, insbesondere aus den Bereichen der Abfallwirtschaft, Transportwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Naturschutz sowie deren Verbände und Vereini gungen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informations- und Unterrichtsmaterialien M#8.3 Vermeidung der Ausbreitung bei Bau- und Pflegemaßnahmen Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahmen (als behördliche Auflage), In halt des Einreichprojektes bzw. Freiwillige Maßnahmen. Einmalige oder laufende Maß nahmen. Beschreibung der Maßnahmen: Da Materialumlagerungen und offene Bodenbereiche das Eindringen von invasiven Neophyten begünstigen, ist ein entsprechender Maßnah menplan zur Neophytenüberwachung bzw. -bekämpfung für Bau und Pflege bzw. be triebliche Erhaltung zu erstellen, mit den Fachpersonen (Landschaftsplanung, Umwelt baubegleitung oder Umweltbauaufsicht, Verantwortliche im Baumanagement bzw. be trieblicher Erhaltung) abzustimmen und umzusetzen: Vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt die Erhebung, Auspflockung und Dokumentation der mit Neophyten belasteten Berei che. Gesonderter Oberbodenabtrag und Behandlung bzw. Entsorgung nach Stand der Technik. Dieses Erdmaterial darf nicht mit dem übrigen Bodenaushub vermischt werden. Zwischengelagerten Oberboden durch geeignete Maßnahmen (z. B. gezielte Begrünung, Abdeckung) gegen das Eindringen und Aufkommen von Neophyten schützen. Transport von mit Neophyten belastetem Erdmaterial nur in erdfeuchtem Zustand oder, falls nicht möglich, mittels Befeuchtung oder Abdecken des Materials. Verhindern des Aufkom mens von Neophyten durch entsprechende Ansaat bzw. Bepflanzung. Sollten trotz aller Maßnahmen Neophyten aufkommen, sind Pflegemaßnahmen umzusetzen bzw. anzu passen. In diesem Zusammenhang sollte die Erstellung einheitlicher technischer Regel werke, z. B. in Form einer ÖNORM, angestrebt werden. 56 Die Kontrolle (und Überwachung) dieser Maßnahmen erfolgt im Zuge der Umweltbau aufsicht, z.B der ökologischen Bauaufsicht. Bei Neu- und Ausbauprojekten ist zudem bei der Landschaftsgestaltung auf entsprechende Pflanzenauswahl und nach Möglichkeit auf nicht verunreinigtes Erdreich zu achten, um unbeabsichtigte Verschleppungen aus zuschließen. Auch bei genehmigungsfreien Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen Bodenabtrag oder –austausch erfolgt, sind die oben angeführten Maßnahmen zu beachten. Es wäre sinnvoll, diese Maßnahmen nach Möglichkeit bereits in den Bauausschreibun gen aufzunehmen. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Verhinderung bzw. Minimierung der Verunreinigung von Erdreich und anderen Substraten. Akteure: Die für Bau- und Infrastrukturvorhaben verantwortlichen bzw zuständigen Rechtsträger und Gebietskörperschaften, die hinsichtlich der Genehmigung von diesbe züglichen Projekten oder Vorhaben zuständigen Behörden (auch im Hinblick auf die ihnen obliegende Überwachung und Kontrolle der Ausführung und des weiteren Betrie bes) sowie die mit der Erstellung von Handlungsanleitungen und Leitfäden befassten und betrauten Stellen. Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Hoch. Nutzen: Mittel. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Daten der Umweltbauaufsicht bzw. des Baumanage ments Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Zierarten (Pflanzen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als Zier pflanzen, z.B. bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Straßenbegleitgrün oder bei Ausgleichsmaßnahmen. • Fahrzeuge (Pkw, Zug, usw.) o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Au tos, Lastwagen und Zügen, in und/oder an denen sie sich befinden. • In oder auf Schiffen (exkl. Ballastwasser und am Schiffsrumpf) o Einbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Schiffen, z.B. auf dem Schiff lebende Tiere, die von dort an Land gelangen. • In oder an Geräten / Maschinen / Ausrüstung 57 o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Maschinerie, in und/oder an der sie sich befinden, z.B. Pflanzenteile/-samen oder Insek ten. Literatur (Pfad „Verunreinigung von Erdreich“) RVS 04.05.11 (2015): Umweltbauaufsicht und Umweltbaubegleitung. Bundesministe rium für Verkehr, Innovation und Technologie. Österreichische Forschungsgesell schaft Straße-Schiene-Verkehr. Simbeni, R. (2016): Handbuch zur Durchführung der ökologischen Bauaufsicht und öko logischen Baubegleitung bei Bauvorhaben in und an Fließgewässern. Umweltanwalt schaft Steiermark: 86 S. Wittmann, H. et al. (2009): Ökologische Bauaufsicht als naturschutzbehördliches Allheil mittel? Recht der Umwelt 2009/04: 42-49. Wirtschaftskammer (2019): Serviceangebote für Erdbau-Betriebe. Fehler! Linkreferenz ungültig. 58 3.9 Pfad #9 „Verunreinigung von Geräten” Pfad-Kategorien: „Blinde Passagiere in oder an Transportmitteln“ / „Beförderung – Blinde Passagiere“ Beschreibung und Abgrenzung der Pfade: Der Pfad #9 „Verunreinigung von Geräten“ umfasst das nicht vorsätzliche Verschleppen von Individuen bzw. ausbreitungsfähigen Teilen oder Lebensstadien (Samen, Sprosse, Rhizome, Pflanzenteile) von Arten in und an Arbeitsgeräten und Maschinen (z.B. Bagger, Baufahrzeuge, Balkenmäher, Mähboote, Harvester) und Ausrüstung (z.B. Bekleidung im Zusammenhang mit der Anwendung der Geräte). Hier inkludiert wird auch die Ver schleppung von Samen in Reifenprofilen der Arbeitsgeräte und Maschinen. Nicht inkludiert sind hingegen die Verunreinigung von Saatgut und Futtermitteln (Pfad #10) und die Verunreinigung von Angel- und Fischereiausrüstung (Pfad #11 „Fischerei“). Die Verschleppung als „blinde Passagiere“ durch den Transport mit verschiedenen Fahr zeugen (PKW, LKW, Zug, Schiffe) wird in anderen Pfaden behandelt (siehe Kapitel 3.5 3.7). Die Zahl der in Österreich für diesen Pfad relevanten Arbeitsgeräte und Maschinen ist unbekannt, wird aber als erheblich eingestuft. Die Forstmaschinenstatistik weist einen jährlichen Zuwachs von 40 bis 50 Spezialmaschinen für den professionellen Forsteinsatz auf, vor allem Holzvollernter (Harvester) und Tragschlepper (Forwarder). Aufgrund der strengen phytosanitären Bestimmungen für gebrauchte land- und forst wirtschaftliche Maschinen ist das Risiko der Einschleppung invasiver Arten aus Drittstaa ten gering. Seit 1.9.2019 gelten neue Bestimmungen für die Einfuhr von Fahrzeugen und Maschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke: Diese Maschinen oder Fahrzeuge müssen gereinigt und frei von Erde und Pflanzenresten sein. Eine Bestätigung über die Freiheit von Verunreinigungen im Pflanzengesundheitszeugnis durch die Behörde des Exportlandes und Einfuhrkontrolle beim Import sind erforderlich5. Hauptziel der Maßnahmen ist die Verhinderung, zumindest aber Minimierung der Ver unreinigung von Geräten und damit die Reduktion der weiteren Ausbreitung von Arten der Unionsliste. Einige der Maßnahmen besitzen wichtige Mitnahmeeffekte auf andere invasive, wirtschaftlich oder gesundheitlich relevante, gebietsfremde Arten in Öster reich. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 4.5 5 Annex VII. 2 der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/2072 DER KOMMISSION vom 28. November 2019 zur Festlegung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 690/2008 der Kommission sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission 59 Betroffene Arten der Unionsliste: Auch, wenn bestimmte Tiere mit Geräten, Maschinen und Ausrüstung verschleppt werden können, ist der Pfad in erster Linie für die in der Unionsliste genannten Pflanzen von Bedeutung. Wiss. Name Dt. Name Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Ailanthus altissima Götterbaum Andropogon virginicus Blaustängelige Besensegge Asclepias syriaca Gewöhnliche Seidenpflanze Baccharis halimifolia Kreuzstrauch Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Cortaderia jubata Purpur-Pampasgras Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Gunnera tinctoria Mammutblatt Gymnocoronis spilanthoides Falscher Wasserfreund Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Heracleum persicum Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi Sosnowsky Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Lagarosiphon major Afrikanische Wasserpest Ludwigia grandiflora Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides Flutendes Heusenkraut Lygodium japonicum Japanischer Kletterfarn Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Microstegium vimineum Japanisches Stelzgras Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Parthenium hysterophorus Karottenkraut Pennisetum setaceum Rotes Lampenputzergras Persicaria perfoliata Durchwachsener Knöterich Pueraria montana Kudzu Maßnahmen M#9.1 Öffentlichkeitsarbeit Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme 60 Beschreibung der Maßnahmen: Informationsbereitstellung (z.B. Flyer, Broschüren) für alle Sektoren bzw. Personengruppen, die mit Arbeitsgeräten und Maschinen sowie Aus rüstung im Rahmen ihrer Tätigkeit gewerblich oder privat zu tun haben (z.B. Infrastruk turbau, Landschaftsbau, Wasserbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz) zu tun haben. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für alle relevanten Sektoren und Personengruppen. Akteure: Die maßgeblich für Bau- und Infrastrukturvorhaben verantwortlichen bzw zu ständigen Rechtsträger und Gebietskörperschaften und die für diesen Pfad maßgebenden Handlungsträger, insbesondere aus den Bereichen der Abfallwirtschaft, Transportwirt schaft, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Naturschutz sowie deren Verbände und Vereinigungen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informationsmaterialien M#9.2 Ausbildung und Weiterbildung bzw. Schulungen (insbesondere an Baustellen und Lagerplätzen) Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Handlungsanleitungen bzw. Schulungen für Fachkräfte im Infrastruktur- und Wegebau sowie in der Anlage, Pflege und Instandhaltung der Infra struktur bzw. zugehöriger Flächen (z.B. Raststätten, Autohöfe), des Begleitgrüns und be nachbarter Grünflächen und Gewässer. Etablierung eines Verantwortlichen im Baustel lenmanagement, der Umweltbaubegleitung oder Umweltbauaufsicht, um mögliche Ver unreinigungen von Arbeitsgeräten und Maschinen sowie Ausrüstung zu minimieren bzw. frühzeitig zu erkennen. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Bewusstseinsbildung und Informationsvermittlung für alle betroffenen Akteure. Akteure: Die für Bau- und Infrastrukturvorhaben verantwortlichen bzw zuständigen Rechtsträger und Gebietskörperschaften sowie die für diesen Pfad maßgebenden Hand lungsträger, insbesondere aus den Bereichen der Abfallwirtschaft, Transportwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Naturschutz sowie deren Verbände und Vereini gungen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. 61 Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informations- und Unterrichtsmaterialien M#9.3 Minimierung der Verunreinigung von Geräten bei Bau- und sonstigen Maßnah men mit Auswirkungen vergleichbarer Art Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahmen (z.B. als Auflage im Rahmen der Bewilligungsverfahren zur Errichtung von Straßen und Wegen oder im Rahmen an derer relevanter Bewilligungsverfahren, z.B. bei Geländeveränderungen) bzw. Freiwillige Maßnahmen. Einmalige oder laufende Maßnahmen. Beschreibung der Maßnahmen: Überprüfung und Reinigung der Geräte, die bei der Durchführung von Bau- und sonstigen Maßnahmen zur Verwendung gelangen, insbeson dere bei Zu- und Abfahrt bzw. An- und Abtransport der Maschinen oder Geräte von ei nem Gebiet mit bekannten Vorkommen von Arten der Unionsliste in Gebiete ohne be kannte Vorkommen dieser Arten nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglich keiten. Reinigung auch der Kleidung und Schuhe der Fachkräfte bei Verunreinigung. Durchführung einer sachgerechten Entsorgung von überlebensfähigen Pflanzenteilen o der Samen von Arten der Unionsliste. Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der bestehenden Rechtsmaterien im Zusammenhang mit der Verwendung von Arbeitsgerä ten und Maschinen sowie Ausrüstung im Landschaftsbau und bei baulichen Infrastruk turmaßnahmen in der Planungs-, Bau- und Betriebsphase inkl. Pflegemaßnahmen sowie Nachsorgephase. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Verhinderung bzw. Minimierung der Verunreinigung von Arbeitsgeräten und Maschinen sowie Ausrüstung. Akteure: Die für Bau- und Infrastrukturvorhaben sowie die für deren Erhaltung und Pflege verantwortlichen bzw. zuständigen Rechtsträger und Gebietskörperschaften, die hinsichtlich der Genehmigung von diesbezüglichen Projekten oder Vorhaben zuständi gen Behörden (auch im Hinblick auf die ihnen obliegende Überwachung und Kontrolle der Ausführung und des weiteren Betriebes) sowie die mit der Erstellung von Hand lungsanleitungen und Leitfäden befassten und betrauten Stellen. Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Hoch. Nutzen: Mittel. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Daten der Umweltbauaufsicht bzw. des Baumanage ments 62 Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Landwirtschaft (einschließlich Rohstoffe für Biokraftstoffe) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung in der landwirtschaftlichen Produktion (z.B. Nahrung, Energie). • Forstwirtschaft (einschließlich Aufforstung oder Wiederaufforstung) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung in der Forstwirtschaft. • Baumschulmaterial von Kontaminanten o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge der Aktivitäten von Gärtnereien und Baumschulen. Dabei werden nicht nur die Pflanzen selbst transportiert, sondern auch das Substrat in dem sie wachsen, welches selbst eine Reihe von Organismen (z.B. Insekten, Pilze, Pflanzensamen) enthalten kann. • Beförderung von Substrat (Boden, Pflanzen usw.) o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Transports von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder anderen Pflanzenprodukten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) oder ähnlichem, wo rin sie sich befinden. • Angel-/Fischereiausrüstung o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Transports von Angel-, Fischerei- und Aquakulturzubehör (z.B. Boote, Bojen), in und/oder an dem sie sich befinden, z.B. als Bewuchs. Literatur (Pfad „Verunreinigung von Geräten“) RVS 04.05.11 (2015): Umweltbauaufsicht und Umweltbaubegleitung. Bundesministe rium für Verkehr, Innovation und Technologie. Österreichische Forschungsgesell schaft Straße-Schiene-Verkehr. Simbeni, R. (2016): Handbuch zur Durchführung der ökologischen Bauaufsicht und öko logischen Baubegleitung bei Bauvorhaben in und an Fließgewässern. Umweltanwalt schaft Steiermark: 86 S. Wittmann, H. et al. (2009): Ökologische Bauaufsicht als naturschutzbehördliches Allheil mittel? Recht der Umwelt 2009/04: 42-49. 63 3.10 Pfad #10 „Verunreinigung von Saatgut und Futtermitteln” Pfad-Kategorien: „Verunreinigung von transportierten Gütern“ / „Beförderung – Konta minant“ Beschreibung und Abgrenzung der Pfade: Der Pfad #10 „Verunreinigung von Saatgut und Futtermitteln“ umfasst das nicht vorsätzliche Verschleppen von ausbreitungsfähigen Teilen (insbesondere Samen) von Arten im Zuge des Transportes von Saatgut und Futter mitteln (inkl. Vogel-Körnerfutter), in dem sie sich als Verunreinigung befinden. Der Pfad inkludiert gemäß Durchführungsverordnung DVO(EU) 2017/1454 auch die nicht vorsätzliche Verunreinigung von Besatzmaterial in der Fischerei durch andere Fischar ten; dieser Teil des Pfades wird im vorliegenden Aktionsplan aber in Kapitel 3.11 (Pfad #11 „Fischerei“) behandelt. Nicht inkludiert sind außerdem Verunreinigungen von Erd reich (Pfad #8 „Verunreinigung von Erdreich“). Der Transport von Saatgut kann mit ver schiedenen Fahrzeugen erfolgen (PKW, LKW, Zug, Schiff, Flugzeug) – die Verschleppung von Arten mit diesen Fahrzeugen selbst (als „blinde Passagiere“) wird in anderen Pfaden behandelt (siehe Kapitel 3.5-3.7). In Österreich wird jährlich Saatgut im Wert von rund 140 Millionen Euro umgesetzt (ohne Gemüse). 2019 entfielen davon rund 40% auf Mais, rund 20% auf Getreide und je weils rund 10% auf Öl- und Eiweißpflanzen sowie Kartoffeln. 6.000 Landwirte sind auf rund 39.000 Hektar (ca. 1,3% der landwirtschaftlichen Fläche; davon 25% Biosaatgut) in der Saatgutvermehrung und ca. 25 Unternehmen sind in der Pflanzenzüchtung, Saatgut produktion und im Saatgutverkauf (inkl. Export, vor allem Mais und Soja in die Nachbar staaten) tätig (Saatgut Austria 2019). Saatgut unterliegt strengen Regelungen vor dem Inverkehrbringen und beim internatio nalen Saatgutverkehr. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist für den Voll zug der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zuständig. Dazu zählt z.B. die Kon trolle des Zertifizierungssystems zur Verhinderung der Verbreitung von nicht zugelasse nem Saatgut sowie die behördliche Kontrolle von Saatgutimporten aus Drittländern. Die höchste Relevanz für diesen Pfad besitzt vermutlich der Import und Vertrieb von Vo gel-Körnerfutter durch Gartencenter, Baumärkte und Zoofachhandlungen und die Aus breitung der Samen von Ragweed (Ambrosia artemisiifolia), die jedoch keine Art der Unionsliste ist. Inwieweit keimfähige Samen der Pflanzenarten der Unionliste in Vogel Körnerfuttermischungen enthalten sind, ist unbekannt. Hauptziel der Maßnahmen an diesem Pfad ist die Minimierung der Verunreinigung von Saatgut und Futtermitteln und damit die Reduktion der weiteren Ausbreitung von Arten der Unionsliste. Die Maßnahmen besitzen aber auch wichtige Mitnahmeeffekte auf an dere invasive, wirtschaftlich oder gesundheitlich relevante, gebietsfremde Arten in Ös terreich. Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 3.8 64 Betroffene Arten der Unionsliste: Prinzipiell können alle Pflanzenarten der Unionsliste als Samen unabsichtlich eingeschleppt und ausgebracht werden. Wiss. Name Dt. Name Acacia saligna Weidenblatt-Akazie Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Asclepias syriaca Gewöhnliche Seidenpflanze Baccharis halimifolia Kreuzstrauch Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Cardiospermum grandiflorum Ballonrebe Cortaderia jubata Purpur-Pampasgras Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Ehrharta calycina Purpur-Veldtgras Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Gunnera tinctoria Mammutblatt Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Heracleum persicum Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi Sosnowsky Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Lagarosiphon major Afrikanische Wasserpest Ludwigia grandiflora Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Microstegium vimineum Japanisches Stelzgras Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Parthenium hysterophorus Karottenkraut Pennisetum setaceum Rotes Lampenputzergras Persicaria perfoliata Durchwachsener Knöterich Pueraria montana Kudzu Maßnahmen M#10.1 Öffentlichkeitsarbeit Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Informationsbereitstellung (z.B. Flyer, Broschüren) für Produzenten und Importeure von Saatgut und Vogelfutter. 65 Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für alle betroffenen Akteure. Akteure: Baumärkte, Gartencenter, Land- und Forstwirtschaft, Saatgut Austria, Zoofach handlungen Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Mittel. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informationsmaterialien M#10.2 Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen Vorgaben bei Saatgutimporten und Saatguttransporten sowie bei Vogelfutter Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahmen und Freiwillige Maßnahmen bzw. Einmalige und laufende Maßnahmen. Beschreibung der Maßnahmen: Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der beste henden Rechtsmaterien im Zusammenhang mit dem Import und dem Transport von Saatgut in der Landwirtschaft bzw. von Vogelfutter. Kontrolle nach der Ausbringung auf das Aufkommen von invasiven Arten. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Verhinderung bzw. Minimierung der Verunreinigung von Saatgut. Akteure: AGES, BAES, Landwirtschaft bzw. zuständige Behörden Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Hoch. Nutzen: Mittel. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Stichprobenartige Importkontrollen, Monitoring von Verdachtsflächen in der Landwirtschaft oder im städtischen Bereich. Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Landwirtschaft (einschließlich Rohstoffe für Biokraftstoffe) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung in der landwirtschaftlichen Produktion (z.B. Nahrung, Energie). • Forstwirtschaft (einschließlich Aufforstung oder Wiederaufforstung) 66 o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung in der Forstwirtschaft. • Gartenbau o Entkommen von Arten der Unionsliste im Zuge der Züchtung und/oder Nutzung neuer Pflanzenvarietäten im hortikulturellen Gartenbau (z.B. Obstanbau). • Forschung und Ex-situ-Zucht (in Einrichtungen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung zu For schungszwecken und zur ex-situ Züchtung in Laboren. • Beförderung von Substrat (Boden, Pflanzen usw.) o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Transports von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder anderen Pflanzenprodukten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) oder ähnlichem, wo rin sie sich befinden. • Container/Massengut o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste im Zuge des Transports von Containern (z.B. via Seehäfen, Flughäfen oder Bahn höfen), in und/oder an denen sie sich befinden. • Maschinen/Anlagen o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Ma schinerie, in und/oder an der sie sich befinden, z.B. Pflanzenteile/-samen oder Insekten. • Personen und ihr Gepäck/ihre Ausrüstung (namentlich Reiseverkehr) o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste, die sich in oder an reisenden Personen (z.B. an der Kleidung) oder ihrem Gepäck befinden, insbesondere im Zusammenhang mit Tourismus. • Fahrzeuge (Pkw, Zug usw.) o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Au tos, Lastwagen und Zügen, in und/oder an denen sie sich befinden. • Trittbrettfahrer am Schiff/Boot o Einführung/Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Flug zeugen, in und/oder an denen sie sich befinden. Literatur (Pfad „Verunreinigung von Saatgut“) BAES (2019): Saatgut. Fehler! Linkreferenz ungültig. Kloeber, S. & Wagner, N. (2014): Potenzielle Ausbreitung invasiver Pflanzenarten durch Vogelfutter. Vogelwarte 52: 204-206. Saatgut Austria (2019): Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Öster reichs. Fehler! Linkreferenz ungültig. 67 3.11 Pfad #11 „Fischerei“ Pfad-Kategorien: „Entkommen aus Kultur oder Haltung“ / „Aus geschlossenen Einrich tungen entwichen“ und „Verunreinigung von transportierten Gütern“ / „Beförderung – Kontaminant“ und „Blinde Passagiere in oder an Transportmitteln“ / „Beförderung – Blinde Passagiere“ Beschreibung und Abgrenzung der Pfade: Zuständigkeiten und Akteure im Fischereisek tor sind vergleichsweise konzentriert, weshalb hier mehrere Pfade aus unterschiedlichen Pfad-Kategorien zusammengefasst werden: Der prioritäre Pfad „Angel-/Fischereiausrüstung“ umfasst die nicht vorsätzliche Verun reinigung von Ausrüstung und Zubehör bei der Ausübung von Fischerei und Aquakultur im Zuge des Transports als blinder Passagier. Betroffen sind Verunreinigungen von z. B. Angeln, Netzen, Keschern, Eimern, Wathosen und Gummistiefel, Booten und Bojen. Der nicht prioritäre Pfad „Aquakultur“ umfasst das nicht vorsätzliche Entweichen von Arten bei der Speisefischproduktion in Fischzucht- bzw. Aquakulturanlagen. In Österreich um fasst der Begriff Aquakultur die Forellenzucht in sog. „Durchflussanlagen“, die Karpfen teichwirtschaft in Erd- bzw. Naturteichen und die „Indoor“-Fischproduktion in Kreislauf anlagen, wobei für die Thematik der invasiven Arten nur die beiden Erstgenannten von Relevanz sind. Der nicht prioritäre Pfad „Lebendfutter und Lebendköder“ umfasst das nicht vorsätzliche Entweichen von Arten aufgrund ihrer Nutzung als Futtertier sowie als Ködertier in der Angelfischerei und wird hier inkludiert. Der nicht prioritäre Pfad „Konta minierte Köder“ umfasst die nicht vorsätzliche Verunreinigung von Ködern in der Angel fischerei und wird hier inkludiert. Der Pfad #10 „Verunreinigung von Saatgut und Futter mitteln) umfasst unter anderem die nicht vorsätzliche Verunreinigung von Besatzmate rial in der Fischerei und dieser Teilaspekt wird hier inkludiert. Hauptziel der Maßnahmen an diesen unterschiedlichen Pfaden in der Fischerei ist die Verhinderung der Verunreini gung und des Entweichens von Arten der Unionsliste in die freie Natur. Viele der Maß nahmen besitzen wichtige Mitnahmeeffekte auf andere invasive gebietsfremde Arten. Der nicht prioritäre Pfad „Nutztiere“ betrifft die Zucht und Nutzung von Arbeitstieren o der von Tieren als Nahrungsquelle, ausgenommen die Produktion in der Aquakultur, da her ist dieser Pfad hier nicht enthalten. Der Pfad #12 „Wasserstraßen“ betrifft die Aus breitung von Arten entlang von Kanälen oder Wasserstraßen und wird gesondert behan delt (siehe Kap. 3.12). Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 2.2, 2.11, 3.2, 3.8, 4.1 Betroffene Arten der Unionsliste: Prinzipiell können in der Fischerei für die Einbringung (vorsätzliche Einführung und nicht vorsätzliche Ausbringung) und Ausbreitung alle aqua tischen Pflanzen- und Tierarten der Unionsliste relevant sein. Auch für die Früherken nung nach dem Entweichen aus den Einrichtungen sind Anlagenbetreiber und Fischerei berechtigte bzw. Fischereiausübungsberechtigte vordringliche Ansprechpartner. 68 Wiss. Name Dt. Name Alternanthera philoxeroides Alligatorkraut Cabomba caroliniana Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes Wasserhyazinthe Elodea nuttallii Schmalblättrige Wasserpest Gymnocoronis spilanthoides Falscher Wasserfreund Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Lagarosiphon major Afrikanische Wasserpest Ludwigia grandiflora Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum Verschiedenblättriges Tausendblatt Salvinia molesta Büschelfarn Eriocheir sinensis Chinesische Wollhandkrabbe Lepomis gibbosus Sonnenbarsch Lithobates catesbeianus Nordamerikanischer Ochsenfrosch Orconectes limosus Kamberkrebs Orconectes virilis Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus Signalkrebs Perccottus glenii Amur-Schläfergrundel Procambarus clarkii Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus virginalis Marmorkrebs Pseudorasbora parva Blaubandbärbling Trachemys scripta Nordamerikanische Schmuckschildkröte Maßnahmen M#11.1 Öffentlichkeitsarbeit Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Informationsbereitstellung für Fischereiberechtigte bzw. Fischereiausübungsberechtigte, Fischzucht- und Aquakulturbetreiber (z.B. durch österreichweit einheitliche Flyer, Vorträge im Rahmen von Weiterbildungskursen, z.B. auch über das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI), Ausstellungen, Internetbeiträge auf den Homepages von den Landesfischereiverbänden und den Aquakulturbranchenver bänden); Verfassen von Beiträgen für Fachzeitschriften wie Österreichs Fischerei, den Mitteilungsblättern der Landesfischereiverbände, z.B. Fischen Inside, den Rundschreiben 69 der Aquakulturbranchenverbände; Gezielte Aufklärungskampagnen (z.B. im Rahmen von Tagungen und Informationsveranstaltungen). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für Fischereiberechtigte bzw. Fischereiausübungsberechtigte und in der Öffent lichkeit (Angelfischer). Akteure: Betreiber von Fischzucht- und Aquakulturanlagen, Berufsfischer, Bundesamt für Wasserwirtschaft (Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde, Öko logische Station Waldviertel), Fischereisachverständige, Fischereischutzdienst, Fischerei vereine und überregionale Vereine (KLFV, ÖFG, ÖKF, ÖS-FV, VÖAFV), Fischereiberechtigte bzw. Fischereiausübungsberechtigte, Landesfischereiverbände und Landesorganisatio nen, Landwirtschaftskammern, Ländliche Fortbildungsinstitute (LFIs), Österreichischer Fi schereiverband, Österreichischer Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur, Päch ter und Bewirtschafter von Fischwasser Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informations- und Unterrichtsmaterialien M#11.2 Ausbildung und Weiterbildung bzw. Schulungen Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Fortführung und Intensivierung des Themas gebiets fremder Arten in der Aus- und Fortbildung zum Facharbeiter bzw. Meister der Fischerei wirtschaft, in den Unterrichtsmaterialien (Prüfungsbehelfe, Fischerhandbuch) sowie im Rahmen der gesetzlichen Fischerprüfung (Nachweis der fischereifachlichen Eignung) bzw. von Unterweisungen sowie für die Weiterbildung der Fischereisachverständigen (z. B. in den Richtlinien für die praktische Sachverständigentätigkeit) und der Fischerei aufseher; gegebenenfalls Anpassung der als gleichwertig anerkannten Prüfungen zum Nachweis der fischereifachlichen Eignung; Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe zur Informationsbereitstellung und dem Erfahrungsaustausch aus fischereiwirtschaftlicher Sicht (z.B. im Rahmen der Fachgruppe der Fischereisachverständigen Österreichs). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung im Rahmen der landwirtschaftlichen Berufsausübung (Berufsfischer, Fischzucht und Aquakultur). Akteure: Betreiber von Fischzucht- und Aquakulturanlagen, Berufsfischer, Bundesamt für Wasserwirtschaft (Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde, Öko 70 logische Station Waldviertel), Fischereisachverständige, Fischereischutzdienst, Fischerei vereine und überregionale Vereine (KLFV, ÖFG, ÖKF, ÖS-FV, VÖAFV), Fischereiberechtigte bzw. Fischereiausübungsberechtigte, Landesfischereiverbände und Landesorganisatio nen, Landwirtschaftskammern, Ländliche Fortbildungsinstitute (LFIs), Österreichischer Fi schereiverband, Österreichischer Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur, Päch ter und Bewirtschafter von Fischwasser Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informations- und Unterrichtsmaterialien M#11.3 Kontrollsystem Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahmen (im Rahmen der Verpflichtung des Bewirtschafters zur Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischwässer im Hinblick auf einen gewässertypspezifischen Bestand und dessen Kontrolle), freiwillige Maßnahmen, laufende Maßnahmen Beschreibung der Maßnahmen: Kontrolle von allen Gerätschaften, die bei der Ausübung der fischereiwirtschaftlichen Tätigkeiten (inkl. Aquakultur) mit Arten der Unionsliste (inkl. überlebensfähigen Pflanzenteilen, Samen, Krebs- und Fischeiern) kontaminiert sein könnten sowie sorgfältige Reinigung dieser Gerätschaften (insbesondere in Gewässern mit bekannten Vorkommen der Arten) und fachgerechte Entsorgung anfallenden Mate rials (siehe dazu auch Maßnahme 1 „Check Clean Dry-Kampagne“ im Pfad „Fahrzeuge (Schiff)“). Gewährleistung der Kontrollen (durch den Produzenten/Anbieter des Materi als) von vorsätzlich ausgebrachten Tieren im Zuge von Besatzmaßnahmen (insbesondere bei gemischten Besatzbeständen) und von Pflanzen im Zuge von Lebensraumverbesse rungsmaßnahmen auf Verunreinigung, insbesondere hinsichtlich möglicher taxonomi scher Verwechslungen; zusätzliche freiwillige Kontrolle durch den Fischereiberechtigten bzw. Fischereiausübungsberechtigten und Rückmeldung an die zuständigen Behörden bei Auftreten von Arten der Unionsliste. Verhinderung des nicht vorsätzlichen Entwei chens von Arten der Unionsliste aus Fischzucht- bzw. Aquakulturanlagen („Durchflussan lagen“) und aus Teichwirtschaften („Fischteiche“ und Naturteiche) durch geeignete Si cherungsmaßnahmen, insbesondere beim Abfischen bzw. Ablassen von Teichen, wenn möglich z. B. durch engmaschige Netze oder andere praktikable und geeignete Maßnah men. Verhinderung des nicht vorsätzlichen Entweichens von Arten der Unionsliste bei der Verwendung als Lebendfutter (z.B. spontane, d h. nicht auf Besatz zurückgehende Vorkommen des Blaubandbärblings in Teichwirtschaften), z. B. durch engmaschige Netze oder andere praktikable und geeignete Maßnahmen. Die Verwendung von leben 71 den Wirbeltieren, seltener auch von lebenden Krustentieren, ist gemäß allen Fischerei gesetzen der Länder verboten (Burgenland: bei entsprechender Interpretation von § 57 Abs. (1) Fischereigesetz 1949, LGBl. 1/1949 idgF). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Verhinderung bzw. Minimierung der Verunreinigung von Einbringungs- und Ausbreitungsquellen (Besatzmaterial, Gerätschaften) Akteure: Betreiber von Fischzucht- und Aquakulturanlagen, Berufsfischer, Bundesamt für Wasserwirtschaft (Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde, Öko logische Station Waldviertel), Fischereisachverständige, Fischereischutzdienst, Fischerei vereine und überregionale Vereine (KLFV, ÖFG, ÖKF, ÖS-FV, VÖAFV), Fischereiberechtigte bzw. Fischereiausübungsberechtigte, Landesfischereiverbände und Landesorganisatio nen, Landwirtschaftskammern, Ländliche Fortbildungsinstitute (LFIs), Österreichischer Fi schereiverband, Österreichischer Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur, Päch ter und Bewirtschafter von Fischwasser Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel bis Hoch. Nutzen: Mittel bis Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Kontrollen durch Fischereischutzdienste M#11.4 Berücksichtigung des „Leitfaden nachhaltiger Angelfischerei“ Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme (Verhaltenskodex) bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahme: Seit Mitte 2019 wird ein „Leitfaden nachhaltiger Angelfi scherei in Österreich“ erstellt. Dieser soll Maßnahmen enthalten, deren Berücksichtigung zur Erreichung der Ziele der (EU) Verordnung beitragen kann. Der Leitfaden soll Orientie rungsrahmen und Praxishilfe für eine nachhaltige Angelfischerei sein, die auf die Erhal tung und allfällige Verbesserung von Süßwasserlebensräumen Bedacht nimmt. Er ist keine Handlungsvorschrift (Richtlinie) mit bindendem Charakter. Konkretes Ziel der Maßnahme: Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung in der Ausübung fischereiwirtschaftlicher Tätigkeiten und in der Ausbildung durch Minimierung der nicht vorsätzlichen Verschleppung und Ausbreitung von aquatischen Pflanzen und Tieren der Unionsliste. Akteure: Betreiber von Fischzucht- und Aquakulturanlagen, Berufsfischer, Bundesamt für Wasserwirtschaft (Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde, Öko logische Station Waldviertel), Fischereisachverständige, Fischereischutzdienst, Fischerei vereine und überregionale Vereine (KLFV, ÖFG, ÖKF, ÖS-FV, VÖAFV), Fischereiberechtigte und Fischereiausübungsberechtigte, Landesfischereiverbände und Landesorganisationen, 72 Landwirtschaftskammern, Ländliche Fortbildungsinstitute (LFIs), Österreichischer Fische reiverband, Österreichischer Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur, Pächter und Bewirtschafter von Fischwasser Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen des Leitfadens und seine Unterstützung in den Fachgremien Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Ballastwasser von Schiffen/Booten o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Ballastwasser (Schifffahrt) • Ablagerungen an Schiffen/Booten o Ausbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste, die sich an Schiffs rümpfe anlagern (z.B. Muscheln, Algen). Literatur (Pfad „Fischerei“) BMNT (2012): Aquakultur 2020 - Österreichische Strategie zur Förderung der nationalen Fischproduktion. Wien: 16 S. 73 3.12 Pfad #12 „Wasserstraßen“ Pfad-Kategorien: „Eigenständig (Korridor)“ / „Korridore“ Beschreibung und Abgrenzung der Pfade: Der Pfad „Eigenständige Bewegung entlang von Kanälen oder Wasserstraßen zwischen Flusseinzugsgebieten/Meere“ bzw. „Unterei nander verbundene Wasserstraßen/Becken/Meere“ umfasst die Einbringung und Aus breitung von Arten in künstlich geschaffenen, schiffbaren oder nicht schiffbaren Gräben, Kanälen und Fließgewässern, die voneinander getrennte Gewässereinzugsgebiete ver binden. Die Arten bewegen sich dabei aktiv und eigenständig im Wasser oder am Ge wässergrund oder passiv mit der Wasserströmung, aber nicht als blinde Passagiere in o der an Schiffen oder als Verunreinigung von transportierten Gütern auf den Schiffen; letztere Verschleppungen werden anderen Pfaden zugerechnet. Das Wasserstraßennetz in Österreich (Bundeswasserstraßen) umfasst die zur Binnen schifffahrt geeigneten Tieflandflüsse (Donau und Donaukanal sowie die Mündungsberei che der Enns, Traun und March. Bauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Instandhal tung von Bundeswasserstraßen sind in Gesetzgebung und Vollziehung Aufgaben des Bundes. Hauptziel der Maßnahmen an diesem Pfad ist die Verhinderung der weiteren Ausbrei tung von Arten der Unionsliste. Einige der Maßnahmen können relevante Mitnahmeef fekte für andere invasive, wirtschaftlich oder gesundheitlich relevante, gebietsfremde Arten in Österreich mit sich bringen, insbesondere für ponto-kaspische Arten aus dem Einzugsgebiet des Schwarzen Meeres, die nicht als Arten der Unionsliste in Frage kom men können (siehe dazu insbesondere Sondermaßnahme M#12.4). Pfad-Code gemäß Durchführungsverordnung: 5.1 Betroffene Arten der Unionsliste: Prinzipiell können wahrscheinlich alle aquatischen bzw. semiterrestrischen Arten innerhalb bzw. entlang von Wasserstraßen aktiv wandern bzw. ihre Ausbreitungseinheiten passiv mit der Wasserströmung verschleppt werden. Die folgende Liste umfasst jene Arten für die eine solche Verbringung im Zuge der Priori sierung der Pfade in der Literatur als sehr wahrscheinlich erachtet wird. Die Wasserstra ßeninfrastruktur nutzende Arten sind jene, die den Lückenraum von Steinwurf, Buhnen und Leitwerken besiedeln, wie z. B. die gebietsfremden Krebsarten. Wiss. Name Dt. Name Eriocheir sinensis Wollhandkrabbe Heracleum mantegazzianum Riesen-Bärenklau Impatiens glandulifera Drüsiges Springkraut Lithobates catesbeianus Nordamerikanischer Ochsenfrosch Ondatra zibethicus Bisamratte Orconectes limosus Kamberkrebs Pacifastacus leniusculus Signalkrebs 74 Perccottus glenii Amur-Schläfergrundel Procambarus clarkii Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis Marmorkrebs Pseudorasbora parva Blauband-Bärbling Trachemys scripta Nordamerikanische Schmuckschildkröte Maßnahmen M#12.1 Öffentlichkeitsarbeit Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahme: Informationsbereitstellung und gegebenenfalls Hand lungsanleitungen für gewerbliche und private Wasserstraßennutzer (Schiffsverkehr Wien-Bratislava, Güterverkehr, Sportboote, Kajaks, Mähboote, etc.), Hafenbetreiber und deren Angestellte sowie alle im Gewässer und im unmittelbar angrenzenden Uferbe reich (z.B. Hochwasserschutzdämme) tätigen Akteure und Personen, wie z.B. Fischerei berechtigte bzw. Fischereiausübungsberechtigte, Landschaftsplaner und -gestalter. Ab stimmung und Informationsaustausch der beteiligten Akteure. Aktualisierung des ÖWAV-Ausschusspapiers „Neophytenmanagement“ aus dem Jahr 2013 hinsichtlich der Erfordernisse und Ziele der EU-IAS-Verordnung 1143/2014. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für alle im Wasserstraßenbereich tätigen Akteure. Akteure: Bundes-Wasserstraßenverwaltung lt § 15 Schifffahrtsgesetz und Wasserstraßen gesetz - via donau Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft m.b.H., Fischereiberech tigte und Landesfischereiverbände, Anrainer der Wasserstraßen, Hafenmeistereien, ÖWAV Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informationsmaterialien M#12.2 Ausbildung und Weiterbildung bzw. Schulungen Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahme bzw. Laufende Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Handlungsanleitungen bzw. Schulungen für alle im und am Gewässer tätigen Fachkräfte im Rahmen durchzuführender Arbeiten (z.B. Bau, Pflege 75 und Instandhaltung der Wasserstraßen und unmittelbar angrenzender Flächen). Fortfüh rung der ÖWAV-Ausbildungskurse zur „Fachkraft für Neophytenbekämpfung“. Aktuali sierung der bestehenden ÖWAV-Steckbriefe der Arten der Unionsliste sowie Ergänzung mit bisher fehlenden Arten (Wasserpflanzen). Abstimmung und Informationsaustausch der beteiligten Akteure (z.B. ÖWAV-Seminar „Neophytenmanagement“). Konkretes Ziel der Maßnahmen: Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Informationsver mittlung für alle im Wasserstraßenbereich tätigen Akteure. Akteure: Bundes-Wasserstraßenverwaltung lt § 15 Schifffahrtsgesetz und Wasserstraßen gesetz - via donau Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft m.b.H., Fischereiberech tigte und Landesfischereiverbände, Anrainer der Wasserstraßen, Gewässeraufsicht, Ha fenmeistereien, Naturschutz, ÖWAV, Ziviltechniker Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Gering. Nutzen: Hoch. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Informations- und Unterrichtsmaterialien, Durchfüh rung von Schulungen M#12.3 Vermeidung der Verunreinigung bei Bau- und Pflegemaßnahmen Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Vorgeschriebene Maßnahmen (als behördliche Auflage der Erteilung von Bau- oder Pflegemaßnahme) bzw. freiwillige Maßnahmen. Laufende Maß nahmen. Beschreibung der Maßnahmen: Die Projekte zur Instandhaltung und zum Ausbau der Wasserstraßen samt der damit in Zusammenhang stehenden Ufergestaltung sollten ein gezieltes Neobiota-Management zur Einschränkung der weiteren Ausbreitung der invasi ven Arten beinhalten, allenfalls wäre dies durch entsprechende Vorschreibung als Auf lage im Rahmen der erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren sicherzustel len. Kontrolle (und Überwachung) im Zuge der Umweltbaubegleitung oder Umweltbau aufsicht. Bei Neu- und Ausbauprojekten ist zudem bei der Landschaftsgestaltung auf entsprechende Pflanzenauswahl (soweit möglich regionales, autochthones Pflanzenma terial und Saatgut verwenden) zu achten, um unbeabsichtigte Verschleppungen auszu schließen. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Verhinderung bzw. Minimierung der Verunreinigung von Einbringungs- und Ausbreitungsvektoren (Schiffe) durch Maßnahmen im unmittel baren Umfeld der Wasserstraßeninfrastruktur und auf zugehörigen Flächen (z. B. Hoch wasserschutzdämme). Zur Verschleppung mit Arbeitsgeräten und Maschinen siehe Pfad #9 „Verunreinigung von Geräten“. 76 Akteure: Baugewerbe, Bundes-Wasserstraßenverwaltung lt § 15 Schifffahrtsgesetz und Wasserstraßengesetz. via donau Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft m.b.H., Ha fenmeistereien, Naturschutz Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Hoch. Nutzen: Mittel. Zeitplan: Laufend. Fortführung und gegebenenfalls Erweiterung bestehender Aktivitäten. Mögliche Kriterien der Evaluation: Daten der Umweltbauaufsicht. M#12.4 Machbarkeitsstudie Barrierewirkung Kategorie gemäß Art. 13(4): Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme; Studie als einmalige Maßnahme, da nach gegebenenfalls laufende Maßnahme(n). Beschreibung der Maßnahmen: Die aktive Wanderung und die passive Ausbreitung von invasiven Arten in kleineren Kanälen und größeren Wasserstraßen könnte unter Um ständen durch die Einrichtung von Barrieren an geeigneten Stellen unterbunden wer den. Die Erhaltung oder Schaffung von frei durchgängigen Fließgewässerstrecken, insbe sondere für wandernde Fischarten, ist ein hohes Naturschutzziel und mögliche Barriere einrichtungen dürfen diesen Zielen nicht widersprechen. Eine sorgfältige Einzelfallbe wertung und Abwägung möglicher negativer Nebeneffekte ist zwingend vorzunehmen. Konkretes Ziel der Maßnahmen: Durchführung eines Forschungsprojektes zur Untersu chung der technischen Möglichkeiten von temporären und permanenten Barriereein richtungen (z.B. Reusen oder Netze gegen die Verbringung von Sprossabschnitten von Makrophyten mit Wasserströmungen, insbesondere nach Managementmaßnahmen im oder am Gewässer; Krebssperren an kleineren Gewässern; Elektrosperren, akustische Sperren oder Luftblasenvorhänge an Schleusenanlagen) an geeigneten Stellen in Kanä len und Wasserstraßen. Akteure: Bundes-Wasserstraßenverwaltung lt § 15 Schifffahrtsgesetz und Wasserstraßen gesetz. via donau Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft m.b.H., Fischereiberech tigte und Landesfischereiverbände, Gewässeraufsicht, Naturschutz Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Mittel. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Studienergebnisse. M#12.5 Ausarbeitung von Maßnahmen im Wasserstraßeninfrastrukturbereich 77 Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme (Verhaltenskodex) bzw. Einmalige Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Ausarbeitung von möglichst konkreten Maßnahmen, Handlungsempfehlungen und -anleitungen im Wasserstraßeninfrastrukturbereich zum Umgang mit Arten der Unionsliste. Konkretes Ziel der Maßnahme: Bewusstseinsbildung bei der Durchführung von Trans portrelevanten Aktivitäten und Maßnahmen zur Minimierung der nicht vorsätzlichen Verschleppung und Ausbreitung von Pflanzen und Tieren der Unionsliste. Akteure: BMK in Kooperation mit den Ländern. Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Vorliegen des Masterplans und seine Unterstützung in den Fachgremien. M#12.6 Sondermaßnahme Ballastwasser Der Pfad „Ballastwasser“ wurde in der Pfad-Priorisierung für Österreich (Rabitsch 2020) als nicht vorrangig bewertet. Angesichts der hohen Bedeutung in anderen Ländern und der großen bestehenden Wissensdefizite wird eine detaillierte Untersuchung dieses Pfa des und seiner Relevanz für die unabsichtliche Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Österreich aber als zielführend erachtet. Kategorie gemäß Art. 13(4): Sensibilisierung und Minimierung der Kontaminierung Charakter der Maßnahme: Freiwillige Maßnahme bzw. Einmalige Maßnahme Beschreibung der Maßnahmen: Die unabsichtliche Verschleppung von Arten im Ballast wasser von Schiffen ist global von herausragender Bedeutung (vgl. z.B. das seit 2017 in Kraft stehende internationale Ballastwasser-Übereinkommen). Die Relevanz von Ballast bzw. Bilgenwasser im Binnenwasserstraßenbereich auf der Donau (und evtl. den größe ren Zubringern) ist hingegen weitgehend unbekannt. Die Frage, ob im Bilgenwasser der Transportschiffe auf der Donau gebietsfremde Arten (oder deren Reproduktionseinhei ten) in relevanter Anzahl überleben und transportiert werden können, sollte gezielt un tersucht werden. Sollten von anderen Teilen des europäischen Binnenwasserstraßennetzes invasive ge bietsfremde Arten eingeschleppt werden können, wären folgende Punkte zu berücksich tigen: Am häufigsten wird ballastiert, um niedrige Brücken passieren zu können. Da sich 78 dadurch der Treibstoffverbrauch erhöht, wird die Strecke mit Ballast möglichst kurz ge halten. Realistisch erscheinen Ballastierungen von nach Österreich fahrenden Schiffen auf der Donau in der Slowakei oder am Main in Deutschland. Sollte ein Überwachungs system eingeführt werden, könnte die Schifffahrtsaufsicht Kontrollorgane der Umwelt behörden an Bord der Schiffe bringen. Eine gesonderte Rechtsgrundlage für die Proben nahme von Ballastwasser ist nicht erforderlich, die Bestimmungen des Schifffahrtsgeset zes würden dafür ausreichen. Die Möglichkeiten der Untersuchung, Kontrolle und gege benenfalls Reinigung an Schleusenanlagen sollten geprüft werden. Konkretes Ziel der Maßnahme: Forschungsprojekt zur Untersuchung der Bedeutung der Verschleppung von Arten im Ballast-/Bilgenwasser von Transportschiffen auf der Donau. Neben gezielten Probenahmen (z.B. in Häfen) könnten hier auch neue Methoden (e DNA) zum Einsatz kommen. Akteure: Hafenbetreiber, Transportunternehmer, via donau Österreichische Wasserstra ßen Gesellschaft m.b.H. (Schleusenaufsicht) Kosten-Nutzen-Analyse: Kosten: Mittel. Nutzen: Hoch. Zeitplan: 1-6 Jahre. Mögliche Kriterien der Evaluation: Studienergebnisse. Querschnittsmaterien Es bestehen Querverbindungen zu folgenden anderen Pfaden der nicht vorsätzlichen Ein bringung und Ausbreitung: • Zierarten (Pflanzen) o Entkommen von Arten der Unionsliste aufgrund ihrer Nutzung als Zier pflanzen, z.B. bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Pflegemaßnahmen im unmittelbaren Wasserstraßenbereich oder bei Ausgleichsmaßnah men. • In oder auf Schiffen (exkl. Ballastwasser und am Schiffsrumpf) o Einbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Schiffen, z.B. auf dem Schiff lebende Tiere, die von dort an Land gelangen. • Ballastwasser o Einbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste mit Ballastwasser (Schifffahrt). • Bewuchs / Anlagerung an Schiffsrumpf o Einbringung/Ausbreitung von Arten der Unionsliste, die sich an Schiffs rümpfe anlagern (z.B. Muscheln, Algen). 79 Literatur (Pfad „Wasserstraßen“) Jacoby, U. & Pfrommer, W. (2000) Antifoulings für den Bodensee. Ratgeber für Bootsbe sitzer. https://mein-bodensee.com/downloads/Anitfouling-Ratgeber.PDF ÖWAV (2013) Ausschusspapier "Neophytenmanagement". https://www.oewav.at/Kon text/WebService/SecureFileAccess.aspx?fileguid={b7501b1c-8b7a-4198-9ab6 26497839a2f6} ÖWAV (2016) Invasive Alien Species (IAS)-Steckbriefe mit Bekämpfungsmaßnahmen https://www.oewav.at/Downloads/Neophyten ViaDonau (2020): Fehler! Linkreferenz ungültig. Watermann, B. (2017) Biozidfreie Alternativen im Bewuchsschutz für Sportboote in Süß und Salzwasser. https://pan-germany.org/wp-content/uploads/2018/01/c Water mann Alternativen PAN-Webinar 170209.pdf 80 4 PFADÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN 4.1 Kontrollen des Online-Handels und Fernabsatz Der Online-Handel hat in den letzten Jahren sukzessive Marktanteile des stationären Einzelhandels übernommen. Eine weitere Fortsetzung dieses Trends ist absehbar, eine angemessene Kontrolle und Regulierung des Marktes, insbesondere invasive gebiets fremde Arten (IAS) betreffend, ist daher dringend geboten. Speziell die Möglichkeit, lebende Tiere und Pflanzen über das Internet zu beziehen, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Durch die schwierige Regulierbarkeit und welt weite Zugänglichkeit des Fernhandels (neue Regionen werden laufend an die Handels ströme angeschlossen) drängen Arten auf den Weltmarkt deren Eigenschaften in neuen Gebieten oft unbekannt sind, und die sich daher potenziell als invasive Arten etablieren können. Oft haben Länder trotz strenger Einfuhrauflagen bzw. Einfuhrverboten für den Import gebietsfremder Arten, kaum Regulationen zum Export (z.B. Nordamerika, Austra lien). All das macht die Ausbreitung (potenziell) invasiver Arten so leicht wie noch nie. Neben den Arten der Unionsliste werden täglich weltweit Arten, die auf internationalen und/oder nationalen schwarzen Listen invasiver Arten stehen über Online-Auktionsplatt formen gehandelt. Dadurch verschärft der Online-Handel das Problem biologischer Inva sionen erheblich. Drei Möglichkeiten für die Einfuhr invasiver Arten über den Online-Handel sind prinzipi ell differenzierbar: 1. Arten der Unionsliste werden – trotz Verbot – weiterhin gehandelt, manchmal unter falschen Namen oder ungenügender Deklaration 2. Mit legal gehandelten, lebenden Organismen und Produkten (z.B. keimende Grußkarten) werden Arten der Unionsliste unbeabsichtigt eingeschleppt 3. Es werden Arten gehandelt über deren invasives Potential im Ankunftsland keine Informationen vorliegen Im Folgenden werden vor allem Studien und Handlungsstrategien zu Punkt 1 diskutiert. Leitlinien zum Umgang mit IAS im Online-Handel Im Jänner 2019 wurde der erste Entwurf einer Leitlinie zum Umgang mit IAS im Online Handel durch die Berner Konvention in Kooperation mit der IUCN SSC Invasive Species Specialist Group veröffentlicht (Fehler! Linkreferenz ungültig.). Neben der Darstellung der Problematik des Fernabsatzes invasiver Arten, wurde eine Reihe von freiwilligen Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Weiterentwicklung und Implementierung die ser Richtlinien leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung wesentlicher Sta keholder und gesellschaftlicher Sektoren und trägt zur Erreichung des Aichi-Biodiversi tätszieles 9 („Bis 2020 sind die invasiven gebietsfremden Arten und ihre Einschleppungs 81 wege identifiziert und nach Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder besei tigt und Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen, um eine Einschlep pung und Ansiedlung zu verhindern“) des globalen strategischen Plans zur Biodiversität 2011-2020 (Fehler! Linkreferenz ungültig.) und Ziel 5 („Bekämpfung invasiver gebiets fremder Arten“) der EU Biodiversitätsstrategie 2020 bei. Außerdem unterstützt die Um setzung die (EU) Verordnung Nr. 1143/2014. Die CBD erarbeitete 2015 Methoden um Anbieter und potenzielle Kunden über das Ri siko invasiver Arten im Online-Handel zu sensibilisieren (Fehler! Linkreferenz ungül tig.). Es wurde dabei auf den Bericht des 6. Treffens der interinstitutionellen Liaison Group on Invasive Alien Species (April 2015, London Fehler! Linkreferenz ungültig.) Be zug genommen, in dem die CBD, WTO und CITES Probleme des Fernabsatzes themati sierten und beschlossen sich auf die Implementierung von Vorschlägen der CPM (9/2014/2, Recommendation R05-2017; Fehler! Linkreferenz ungültig.) zu fokussieren. Zu erwähnen ist außerdem die 12. COP (Oktober 2014, Pyeongchang) und die Entschei dung XII/16 (Fehler! Linkreferenz ungültig.), die spezifisch invasive Arten, die als Hau stiere (inkl. Terraristik und Aquaristik) und als lebende Köder bzw. Futtermittel über das Internet gehandelt werden, anspricht sowie die Entscheidung XII/17 (Fehler! Linkrefe renz ungültig.) in der die Notwendigkeit der Kooperation mit relevanten Partner-Orga nisationen (SPS Agreement, IPPC, OIE, Codex Alimentarius Commission etc.) bezüglich Online-Handel behandelt wird. Studien zu IAS im Online-Handel Neben einer internen Desktop-Study der IPPC (International Plant Protection Conven tion), veröffentlichte die Regierung der USA 2012 eine, von ISAC (Invasive Species Advi sory Commitee) anerkannte, Studie über invasive Arten und Online-Handel (Fehler! Linkreferenz ungültig.). 2015 prüfte eine Schweizer Studie (Humair et al.: E-commerce trade in invasive plants. Conserv. Biol.; Fehler! Linkreferenz ungültig. bzw. Fehler! Linkreferenz ungültig.) mittels einer eigens programmierten Software, 50 Tage lang 10 Auktionsplattformen auf invasive Pflanzenarten, um das Ausmaß des globalen Online-Handels mit invasiven Arten auf Internethandelsportalen abschätzen zu können. Das Ergebnis zeigte, dass ein weites Spektrum der IUCN Top-100 IAS-Arten ohne Warnhinweise angeboten wurden (auf eBay waren es in dem genannten Zeitraum 35 Arten der Top-100-Liste). 2018 ergab eine von A. Monaco für die Berner Konvention in Kooperation mit der IUCN SSC Invasive Species Specialist Group durchgeführte Internet Studie, dass 217 Anbieter EU gelistete IAS online zum Verkauf anboten. Dabei fielen vor allem 4 Exportländer ins Gewicht: USA (34%), China (18%), Deutschland (16%) und Großbritannien (12%). 29 Ar ten der Unionsliste wurden angeboten, das sind 59% der derzeit gelisteten 49 Arten, wo von 19 Arten (39%) in Europa bestellbar waren. Am häufigsten angeboten wurden Asclepias syriaca, Cabomba caroliniana, und Eichhornia crassipes. 82 Ein stichprobenartiger Test, durchgeführt am Umweltbundesamt (Wien, 6/7. Juni 2019) ergab, dass 26% der auf der Unionsliste geführten Pflanzenarten nach Österreich bestell bar waren. Zusätzlich wurden weitere 13% im Sortiment angeboten und beworben, wa ren aber „zurzeit nicht lieferbar“. Nur in Einzelfällen gab es einen Hinweis auf die Uni onsliste der EU (z.B. auf Fehler! Linkreferenz ungültig.), und die Information, dass es sich laut EU Richtlinie um eine invasive Art handelt. Es wurde jede Art dreimal gesucht: der „lateinische Artname + kaufen“, der „lateinische Name + sale“ und der „deutsche Name + kaufen“, pro Suche wurden nur die ersten 10 Treffer berücksichtigt. Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes) auf Fehler! Linkreferenz ungültig. 83 Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca) auf Fehler! Linkreferenz ungültig. Online-Plattformen als potenzieller Umschlagplatz für IAS Wissenschaftliche Studien und informelle Kontrollen zeigen, dass auf kommerziellen Webseiten und spezifischen Nischenmärkten ein breites Angebot an invasiven Arten zum Verkauf steht. Durch den freien Marktplatz ergeben sich außerdem folgende Schwierigkeiten: Eine Zunahme an unprofessionellen Händlern, die ungenügend über Sicherheits bestimmungen informiert sind und/oder Handelsprodukte nicht richtig identifi zieren. In solchen Fällen ist Aufklärung und Bewusstseinsbildung vermutlich we sentlich schwieriger als im Umgang mit geschultem Fachpersonal. Durch den ansteigenden weltweiten Umsatz steigt das Risiko, dass Produkte an den Grenzkontrollen vorbei in das Zielland eingeführt werden. Der Online-Markt wird durch die Einbindung neuer Handelsregionen (z.B. Afrika, Südamerika, Asien) zunehmend komplexer. Das betrifft das angebotene Sorti ment und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Einzelpersonen und Onlinefirmen, die Produkte im Internet anbieten, sind nicht immer registrierte Unternehmen und geben häufig nicht den Firmenstandort bzw. eine gültige Adresse/Kontaktmöglichkeit bekannt. So wird der Zugriff auf Personen und Firmen erschwert. Auskünfte über Plattformbetreiber sind durch Datenschutzauflagen meist nicht möglich. Da es international keine genormte Regelung zu Sendungen (Verpackung und Deklaration) lebender Organismen gibt, wissen beauftragte Speditionen häufig weder, dass sie lebende Arten transportieren, noch ob es sich um potentiell schädliche Arten handelt. Es gibt diverse Online-Plattformen die potenziell als Umschlagplatz für invasive Arten ge nützt werden. Dazu gehören alle großen Handelsplattformen, die eine weite Produktpa lette anbieten (z.B. Amazon, Ali Baba), sowie Auktionsseiten (z.B. eBay) und Internetsei ten, die Preisvergleiche zu Produkten durchführen und zu Anbietern weitervermitteln (z.B. Idealo, Geizhals). Hinzu kommen Plattformen, die für Privatpersonen und professio nelle Händler einen ‚shared space‘ zur Verfügung stellen (z.B. willhaben, craigslist) und themenbezogene Foren bzw. soziale Medien wie Facebook, Google+, Yahoo Group u.a. Außerdem gibt es Kleinanbieter, die auf einschlägigen Themenseiten (Garten/ Teich/ Aquaristik/ Zoo/ Züchter etc.) Arten der Unionsliste in ihrem Produktkatalog führen. Lösungen und Umsetzungsmöglichkeiten für eine Kontrolle des Online-Handels 1. Umfassende Stakeholder und Sektoren Analyse Es braucht geeignete Methoden um Internetplattformen (Sektoren und Stakeholder), die IAS in Umlauf bringen, möglichst vollständig zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich der Online-Markt schnell und flexibel verschiebt (domain switching). 84 2. Bewusstmachung über potenzielle Risiken des Online-Handels mit invasiven Arten Durch breit angelegte und spezifische Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsbildung sollen im Internet vertretene Händler, z.B. Großgärtnereien (Ziergarten, Gartenbau), Zooge schäfte (Aquaristik/Terraristik/Haustierhandel), Zuchtverbände und andere einschlägige Plattformen dazu angehalten werden, ihr Sortiment freiwillig anzupassen und verant wortungsbewusst mit dem Thema umzugehen. Ratgeber und nicht-kommerzielle Fach seiten (z.B. Fehler! Linkreferenz ungültig.) sollen bei einer Artbeschreibung deutlich auf die Bestimmungen der EU Verordnung hinweisen. 3. Arten der Unionsliste dauerhaft aus dem Online-Sortiment entfernen IAS der Unionsliste unterliegen laut EU Verordnung einem Handelsverbot. Dennoch sind diese Arten aber noch häufig im Handel verfügbar, werden weiter beworben und sind mitunter nur als „zurzeit nicht lieferbar“ bzw. „leider derzeit vergriffen“ deklariert. Es fehlen Hinweise auf ökologische Risiken und Verweise auf die Unionsliste. So werden potenzielle Kontrollen erschwert und ein falsches Bild an den Kunden vermittelt. Arten der Unionsliste müssen aus dem (Sortiment)Katalog der Anbieter permanent gestrichen werden. Hier fehlen im internationalen Kontext rechtliche Rahmenbedingungen, um nach ausgesprochener Mahnung Folgeschritte zu setzen (z.B. bei Nichtbeachtung die Entfernung des Produktangebots zu erwirken). Innerhalb der EU scheint eine erfolgrei che Implementierung, zumindest mit Großhändlern, möglich. 4. Regelmäßige Überwachung Eine regelmäßige proaktive Suche nach Arten der Unionsliste in Handelsplattformen ist erforderlich, um aktive Internetanbieter ausfindig zu machen. Hier ist eine koordinierte Vorgehensweise mit anderen Staaten der EU sinnvoll. Die anfangs erwähnte Schweizer Studie (2015) zeigt, dass die technischen Möglichkeiten einer Internetkontrolle beste hen. Neben automatisierten Kontrollen und Abfragen, gibt es auch persönliche Metho den: So wird in Großbritannien durch das Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA) der (Online)-Handel mit IAS aktiv durch eigens dafür abgestelltes Perso nal überwacht. Auftretende Probleme durch Synonyme bzw. inkorrekt deklarierte Pro dukte sind zu berücksichtigen. 5. Synergien nutzen Synergien mit anderen Kontrollinstanzen sollen genutzt werden. Mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), dass den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten kontrolliert, oder durch Einbindung/Beauftragung von TRAFFIC bei der Analyse und Überwachung von Märkten und Handelsströmen. Ebenso bietet sich eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie CBD, IPPC, OIE, SPS u.a. an. Geeignete Arbeitskooperationen können den Kontrollaufwand minimieren und die Effizienz steigern. 85 4.2 Pfad-relevante Management-Maßnahmen gegen Arten der Unionsliste gemäß Art. 19 Gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung haben die Mitgliedstaaten für jene invasiven ge bietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung, die im Hoheitsgebiet weit verbreitet sind, über wirksame Managementmaßnahmen zu verfügen, damit deren negative Aus wirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden. Das Umweltbundesamt hat für 27 in Österreich vorkommende Arten einen Optionenka talog von Managementmaßnahmen ausgearbeitet (Rabitsch & Adam 2020, Umweltbun desamt 2021). Diese Informationen sollen eine fachliche Grundlage für die konkrete Ausformulierung der Maßnahmenvorschläge durch die zuständigen Behörden der Bun desländer und einen bundesländerübergreifend abgestimmten Handlungsrahmen zum Management der weit verbreiteten Arten der Unionsliste in Österreich bieten. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen gegen weit verbreitete Arten decken sich mit möglichen Maßnahmen an den prioritären Einbringungs- und Ausbreitungspfaden, ins besondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung. Maßnahmen zur Verringerung der nicht vorsätzlichen Verschleppung von Pflanzensamen mit Garten abfällen und Materialtransporten (von Erde, Kies, Bauschutt) entlang von Verkehrswe gen sind sowohl als Maßnahme gegen die Art(en) selbst, als auch zur Kontrolle der Pfade von großer Bedeutung. Im Folgenden wird tabellarisch und überblicksartig auf diese Sy nergien hingewiesen, indem Managementmaßnahmen gegen weit verbreitete Arten aufgelistet werden, die auch Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung betreffen. Für eine detailliertere Darstellung wird auf den Optionenkatalog der Manage mentmaßnahmen verwiesen (Rabitsch & Adam 2020, Umweltbundesamt 2021). Art (dt./wiss. Name) Relevante Management maßnahmen gemäß Art. 19 (vereinfacht) Betroffene Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung Beschreibung Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca), Riesen-Bären klau (Heracleum mantegazzianum), Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Götterbaum (Ailan thus altissima), Japanischer Hopfen (Humulus scandens) Mechanische Entnahme, Öffentlichkeitsarbeit Botanischer Garten, Zierar ten, Fahrzeuge (PKW, LKW, Zug), Verunreinigung von Erdreich, Verunreinigung von Geräten Die Verschleppung von Samen mit verschiedenen Materialien (Erde, Kies, Bodenaushub), mit Geräten (z.B. Mähgeräte) so wie mit den Fahrzeugen selbst ist durch verschiedene Maß nahmen (z.B. gründliche Reinigung von Einsatzgeräten und Maschinen nach Durchführung von Maßnahmen) zu verhin dern. Die Verschleppung mit Gartenabfällen und Gartengerä ten ist durch entsprechende Informationsbereitstellung zu un terbinden. Über den richtigen Umgang zur sachgerechten Ent sorgung ist zu informieren. Um bei der Lagerung bzw. Zwi schenlagerung von Boden(aushub) die unbeabsichtigte Ver mehrung von gebietsfremder Arten zu verhindern ist mög lichst umgehend eine aktive Begrünung durch die Einsaat mit heimischen, standortgemäßen, krautigen Pflanzen vorzuneh men und für die Zeit der Lagerung bzw. Zwischenlagerung zu erhalten und falls erforderlich nachzubessern. Karolina-Haarnixe (Cabomba caroli niana), Schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii), Wechselblatt Wasserpest (Lagarosiphon major), Brasilianisches Tausendblatt (Myri Mechanische Entnahme, Öffentlichkeitsarbeit Aquarien, Zierarten, Verun reinigung von Geräten, Fi scherei, Wasserstraßen Die Verschleppung mit Ausrüstung und Booten ist durch ent sprechende Informationsbereitstellung zu unterbinden. Über den richtigen Umgang zur sachgerechten Entsorgung ist zu in formieren. Die gründliche Reinigung von Einsatzgeräten und 87 ophyllum aquaticum), Verschieden blättriges Tausendblatt (Myrio phyllum heterophyllum), Büschel farn (Salvinia molesta) Maschinen nach Durchführung von Maßnahmen ist erforder lich. Hirtenmaina (Acridotheres tristis), Nilgans (Alopochen aegyptiacus), Nutria (Myocastor coypus), Mar derhund (Nyctereutes procyonoi des), Bisamratte (Ondatra zibethi cus), Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis), Waschbär (Procyon lotor), Heiliger Ibis (Threskiornis aethiopicus) Öffentlichkeitsarbeit Tiergarten, Zierarten Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Folgen des nicht vor sätzlichen Entkommens aus Tierhaltungen in die Natur. Chinesische Wollhandkrabbe (Erio cheir sinensis) Öffentlichkeitsarbeit Fischerei, Wasserstraßen Öffentlichkeitsarbeit bei Gastronomiebetrieben, der Berufs und Angelfischerei und bei Angelverbänden. Lokale Überwa chung an Invasions-Hotspots, z.B. in Hafenanlagen. Kamberkrebs (Orconectes limosus), Signalkrebs (Pacifastacus leniuscu lus), Roter Amerikanischer Sumpf krebs (Procambarus clarkii), Mar morkrebs (Procambarus virginalis) Öffentlichkeitsarbeit Aquarien, Zierarten, Fische rei, Wasserstraßen Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Folgen des nicht vor sätzlichen Entkommens aus Tierhaltungen, Gartenteichen, als Angelköder, Tierfutter oder aus der Gastronomie in die Natur. 88 Blaubandbärbling (Pseudorasbora parva), Sonnenbarsch (Lepomis gib bosus) Öffentlichkeitsarbeit Aquarien, Zierarten, Fische rei, Wasserstraßen Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Folgen des nicht vor sätzlichen Entkommens bei Besatzmaßnahmen sowie aus Tier haltungen, Gartenteichen, als Angelköder oder als Tierfutter in die Natur. Nordamerikanische Schmuckschild kröte (Trachemys scripta) Öffentlichkeitsarbeit Aquarien, Tiergarten, Zier arten Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Folgen des nicht vor sätzlichen Entkommens aus Tierhaltungen in die Natur. 5 LITERATUR IUCN (2017): Guidance for interpretation of CBD categories on introduction pathways. Technical note prepared by IUCN for the European Commission. 100 S. Rabitsch, W. (2020): Prioritäre Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbrei tung der Arten der Unionsliste in Österreich. Projektbericht, Umweltbundesamt: 32 S.. Rabitsch, W. & Adam, M. (2020): Managementmaßnahmen der weit verbreiteten invasi ven Arten der Unionsliste in Österreich. Projektbericht, Umweltbundesamt: 108 S.. Umweltbundesamt (2021): Priorisierung der Pfade und weitere Elemente der nicht vor sätzlichen Einbringung und Ausbreitung der Arten der Unionsliste in Österreich. Pro jektzwischenbericht, Umweltbundesamt: 77 S. UNEP (2014): Pathways of introduction of invasive species, their prioritization and man agement. Decision XII/17 CBD COP12. http://www.cbd.int/doc/meetings/sbstta/sbstta 18/official/sbstta-18-09-add1-en.pdf Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbrei tung invasiver gebietsfremder Arten. Amtsblatt der Europäischen Union L 317: 35-55. ANHANG 1 Pfad-Kategorien, Pfade und deren Kurz-Beschreibung der nicht vorsätzlichen Einführung, Ausbringung und Ausbreitung gebietsfremder Arten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1454. Aus der Beschreibung ist ersichtlich, für welche Invasionsphase (Einführung/Ausbringung/Ausbreitung) der Pfad relevant ist. Pfad Kategorie Pfad DVO (EU) 2017/1454 Code Beschreibung A us g es ch lo ss en en E in ri ch tu ng en e nt w ic he n Landwirtschaft (einschließ lich Rohstoffe für Biokraft stoffe) 2.1 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Nutzung in der land wirtschaftlichen Produktion (z.B. Nahrung, Energie). Aquakultur/Marikultur 2.2 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Nutzung zur Nahrungs produktion, z.B. in Fischzuchten. Botanischer Gar ten/Zoo/Aquarien (ohne Heimaquarien) 2.3 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Ausstellung in botani schen Gärten oder Tierparks. Haustier/Aquarium-/Terra rium-Arten (einschließlich Lebendfutter für solche Ar ten) 2.4 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Nutzung als (nicht do mestizierte) Heimtiere, i.d.R. innerhalb von Gebäuden (terrestrisch oder aquatisch). Nutztiere (einschließlich we nig beaufsichtigter Tiere) 2.5 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Zucht und Nutzung als Arbeitstiere oder Nahrungsquelle. 91 Pfad Kategorie Pfad DVO (EU) 2017/1454 Code Beschreibung Forstwirtschaft (einschließ lich Aufforstung oder Wie deraufforstung) 2.6 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Nutzung in der Forst wirtschaft. Pelztierfarmen 2.7 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Nutzung zur Pelzpro duktion. Gartenbau 2.8 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten im Zuge der Züchtung und/oder Nut zung neuer Pflanzenvarietäten im hortikulturellen Gartenbau (z.B. Obstanbau). Andere Zierzwecke als Gar tenbau 2.9 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Nutzung als Zierpflan zen und Ziertiere, i.d.R. außerhalb von Gebäuden, z.B. in öffentlichen oder privaten Parks und Gärten (inkl. Gartenteiche). Forschung und Ex-situ-Zucht (in Einrichtungen) 2.10 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Nutzung zu Forschungs zwecken und zur ex-situ Züchtung in Laboren. Lebendfutter und Lebendkö der 2.11 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund ihrer Nutzung als lebende Nahrung für den Menschen, Futtertiere und/oder Ködertiere (z.B. Angelfischerei). Sonstige aus geschlossenen Einrichtungen entwichene Arten 2.12 Einführung/Ausbringung gebietsfremder Arten aufgrund anderweitiger Nutzung (z.B. Pflanzen zur Abgrenzung von Grundstücken oder Weideflächen). 92 Pfad Kategorie Pfad DVO (EU) 2017/1454 Code Beschreibung Be fö rd er un g — K on ta m in an t Baumschulmaterial von Kon taminanten 3.1 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge der Aktivitäten von Gärtnereien und Baumschulen. Dabei werden nicht nur die Pflanzen selbst trans portiert, sondern auch das Substrat in dem sie wachsen, welches selbst eine Reihe von Organismen (z.B. Insekten, Pilze, Pflanzensamen) enthalten kann. Kontaminierte Köder 3.2 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Ködern, z.B. für die Angelfischerei, in und/oder an denen sie sich befinden. Futterkontaminant (ein schließlich Lebendfutter) 3.3 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Nahrungsmitteln, z.B. Obst und Gemüse, in und/oder an denen sie sich befinden. Kontaminant auf Tieren (ausgenommen Parasiten o der von einem Wirt/Vektor beförderte Arten) 3.4 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Tieren, in und/oder an denen sie sich befinden, z.B. Pflanzensamen (jedoch nicht als Parasit, Kommensale, Krankheitserreger in/an ihrem Wirt/Biovektor). Parasiten auf Tieren (ein schließlich von einem Wirt/Vektor beförderte Ar ten) 3.5 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Tieren (Wirte), in und/oder an denen sie sich als Parasit, Kommensale, Krankheits erreger befinden. Kontaminant auf Pflanzen (ausgenommen Parasiten o der von einem Wirt/Vektor beförderte Arten) 3.6 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von lebenden Pflanzen, in und/oder an denen sie sich befinden, z.B. Insekten und Sa men einer anderen Pflanze (jedoch nicht als Parasit, Kommensale, Krankheitserreger in/an ihrem Wirt/Biovektor). 93 Pfad Kategorie Pfad DVO (EU) 2017/1454 Code Beschreibung Parasiten auf Pflanzen (ein schließlich von einem Wirt/Vektor beförderte Ar ten) 3.7 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Pflanzen (Wirte), in und/oder an denen sie sich als Parasit, Kommensale, Krank heitserreger befinden, z.B. Pilze, Viren, Milben. Saatgutkontaminant 3.8 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Saatgut, in dem sie sich befinden, z.B. Samen einer anderen Pflanzenart, Verunrei nigungen von Vogel-Körnerfutter, Besatzmaterial (in der Fischerei) oder ähnlichem. Holzhandel 3.9 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Holz, in und/oder an dem sie sich befinden. Beförderung von Substrat (Boden, Pflanzen usw.) 3.10 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports und der Lagerung bzw. Zwischenlagerung von Erdreich, Kies, totem Pflanzenmaterial oder anderen Pflanzenprodukten (z.B. Heu, Stroh, Gartenabfälle) oder ähnlichem, wo rin sie sich befinden. Be fö rd er un g — B lin de Pa ss ag ie re Angel-/Fischereiausrüstung 4.1 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Angel-, Fischerei- und Aquakulturzubehör (z.B. Boote, Bojen), in und/oder an dem sie sich befinden, z.B. als Bewuchs. Container/Massengut 4.2 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten im Zuge des Transports von Containern (z.B. via Seehäfen, Flughäfen oder Bahnhöfen), in und/oder an denen sie sich befinden. 94 Pfad Kategorie Pfad DVO (EU) 2017/1454 Code Beschreibung Trittbrettfahrer im oder am Flugzeug 4.3 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten mit Flugzeugen, in und/o der an denen sie sich befinden. Trittbrettfahrer am Schiff/Boot (ausgenommen Ballastwasser und Ablage rungen am Schiffsrumpf) 4.4 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten mit Schiffen, z.B. auf dem Schiff lebende Nagetiere, die von dort an Land gelangen. Maschinen/Anlagen 4.5 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten mit Maschinerie, in und/oder an der sie sich befinden, z.B. Pflanzenteile/-samen oder Insekten. Personen und ihr Ge päck/ihre Ausrüstung (na mentlich Reiseverkehr) 4.6 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten, die sich in oder an reisen den Personen (z.B. an der Kleidung) oder ihrem Gepäck befinden, insbesondere im Zu sammenhang mit Tourismus. Organisches Verpackungs material, insbesondere Ver packungsmaterial aus Holz 4.7 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten mit organischem Verpa ckungsmaterial (z.B. unbehandelte Holzpaletten). Ballastwasser von Schif fen/Booten 4.8 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten mit Ballastwasser (Schiff fahrt). Ablagerungen an Schif fen/Booten 4.9 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten, die sich an Schiffsrümpfe anlagern (z.B. Muscheln, Algen). 95 Pfad Kategorie Pfad DVO (EU) 2017/1454 Code Beschreibung Fahrzeuge (Pkw, Zug usw.) 4.10 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten mit Autos, Lastwagen und Zügen, in und/oder an denen sie sich befinden. Sonstige Beförderungsmittel 4.11 Einführung/Ausbringung/Ausbreitung gebietsfremder Arten mit anderen Transport mitteln, in und/oder an denen sie sich befinden. Ko rr id or e Untereinander verbundene Wasserstraßen/Be cken/Meere 5.1 Bewegung/Ausbreitung gebietsfremder Arten entlang von Kanälen oder Wasserstra ßen, die z.B. Flusseinzugsgebiete, Seen oder Meere miteinander verbinden. Tunnel und Landbrücken 5.2 Bewegung/Ausbreitung gebietsfremder Arten entlang terrestrischer Verkehrsinfra strukturen (z.B. entlang Straßen, Bahntrassen, durch Tunnel zwischen Bergtälern oder über Landbrücken zu Inseln). O hn e Ei nf lu ss vo n au ße n Natürliche grenzüberschrei tende Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten, die über die Pfade 1 bis 5 einge schleppt wurden 6.1 Bezieht sich auf gebietsfremde Arten, deren Ausbreitung im Bezugsgebiet eigenstän dig geschieht bzw. die sich eigenständig aus direkt benachbarten Gebieten in das Be zugsgebiet bewegen, nachdem sie über einen der obigen Pfade in ein anderes Gebiet eingeführt wurden. U nb e ka nn t