Act amending the Building Act
Made 2017-09-07 · Text as of 2026-10-01
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About this law
- Original title
- Gesetz vom 7. September 2017 über die Abänderung des Baugesetzes
- Language
- German
- Kind
- Act
- Country
- Liechtenstein
- Subjects
- Land and soil
- Keywords
- land-use planning, policy/planning, pollution control
Where to read it
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Text
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701.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2017 Nr. 294 ausgegeben am 25. Oktober 2017 Gesetz vom 7. September 2017 über die Abänderung des Baugesetzes Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1 I. Abänderung bisherigen Rechts Das Baugesetz (BauG) vom 11. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 44, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert: Art. 66 Abs. 4 4) Der Einsatz von Beschneiungsanlagen ist auf die Schnee- und Käl teperiode zwischen dem 1. November und dem 1. März begrenzt. Die Beschneiung darf nur auf gefrorenem Boden erfolgen. Aus dem Betrieb der Anlage darf keine übermässige oder nach dem Ortsgebrauch nicht zumutbare Lärmeinwirkung auf Nachbarn resultieren. Chemische und biologische Zusätze sind verboten. Der Betrieb der Beschneiungsanlage darf die Ökologie und den Wasserhaushalt insbesondere im Hinblick auf die Wasserversorgung nicht beeinträchtigen. Die einzelnen Betreiber der Beschneiungsanlagen haben jährlich eine Energie- und Wasserbilanz zu erstellen und der Regierung zwecks Veröffentlichung vorzulegen. 1 Bericht und Antrag der Regierung Nr. 58/2017 2 II. Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft. In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois Erbprinz gez. Adrian Hasler Fürstlicher Regierungschef