Onshore Wind Energy Strategy
Made 2023-05 · Text as of 2026-10-01
Public law and official guidance, published as research. Not legal, tax or financial advice.
About this law
- Original title
- Windenergie-an-Land-Strategie.
- Language
- german
- Kind
- policy
- Country
- Germany
- Subjects
- Energy, Land and soil
- Keywords
- land-use planning, renewable energy, energy conservation/energy production, innovation, policy/planning, ecofriendly products/ecofriendly processes, environmental planning
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5.6. Flächensicherung erleichtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 5.7. Gesellschaftlicher Rückhalt: Akteursvielfalt stärken und Kommunen am Ausbau beteiligen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5.8. Wertschöpfung und Produktionskapazitäten in Deutschland stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
5.9. Fachkräfte sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5.10. Transporte von Windenergieanlagenteilen und anderen großen und schweren Gütern erleichtern . . . . . . . . . 15
5.11. Technologische Entwicklung voranbringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.12. Stromnetzausbau und Windenergieausbau besser aufeinander ausrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Weitere Ideen aus der Konsultation ...................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 20 2 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 1. Zusammenfassung rechtlichen Vereinfachungen werden durch eine aktuelle Novelle des Bundesimmissions- Diese Strategie zum Ausbau der Windenergie an schutzgesetzes ergänzt, Vollzugsleitfäden sind Land (Windenergie-an-Land-Strategie) verfolgt das in Planung. Ziel, aufbauend auf einer Analyse der vielfältigen Hemmnisse des Ausbaus der Windenergie an Land 4. Kurzfristig mehr Flächen mobilisieren: Neben Lösungsoptionen für alle relevanten Bereiche zu Privathaushalten sind insbesondere Gewerbe identifizieren und zu entwickeln. Für zwölf zentrale und Industrie angesichts hoher Strombörsen- Handlungsfelder werden zunächst bereits umge- preise auf kostengünstigen Windstrom ange- setzte Maßnahmen beschrieben und weitere umzu- wiesen, um wettbewerbsfähig zu sein. Mit dem setzende Maßnahmen aufgezeigt. „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ hat der Koalitions- Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zu einem ausschuss Maßnahmen beschlossen, um kurz- Teil bereits parallel zum Entstehen der Wind-Stra- fristig zusätzliche Flächen für Windenergiean- tegie im Rahmen laufender Gesetzesnovellen und lagen an Land bereitzustellen. vor allem laufender Prozesse mit den Ressorts und den Ländern. Andere Maßnahmen werden im 5. Genehmigungsverfahren vereinfachen und Laufe dieses Jahres gesetzlich umgesetzt. beschleunigen: Mit dem Grundsatz, dass erneu- erbare Energien (EE) im überragenden öffentli- Die zwölf Handlungsfelder im Überblick: chen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen, haben EE-Anlagen Vorrang 1. Ausbau mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Schutzgüterabwägung. Auch die Anwen- (EEG) fördern: Das Handlungsfeld zeigt zentrale dung der EU-Notfallverordnung führt zur Maßnahmen auf, die bereits mit dem EEG 2023 Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. umgesetzt wurden und nennt neue Maßnah- Ergänzend können in verschiedenen Bereichen men, die einen Beitrag zur Erhöhung der Reali- weitere Maßnahmen für Vereinfachung und sierungswahrscheinlichkeit und damit zum Beschleunigung sorgen. erhöhten Zubau bei Windenergie an Land leis- ten können. 6. Flächensicherung erleichtern: Die Sicherung von Grundstücken, auf denen Windenergieanlagen 2. Geschäftsmodelle außerhalb des EEG flankieren: errichtet werden sollen, ist langwierig und auf- Die Bundesregierung setzt auf einen zuneh- wendig. Erstmals soll auch dieser Prozess mend marktgetriebenen Zubau und wird des- erleichtert werden, etwa durch ein verbessertes halb an Maßnahmen zur Verbesserung der Rah- Einsichtsrecht in das Grundbuch und weitere menbedingungen für direkte grüne Maßnahmen. Stromlieferverträge, sogenannte Power Pur- chase Agreements (PPAs), arbeiten. 7. Gesellschaftlichen Rückhalt stärken: Für den gesellschaftlichen Rückhalt und mit Blick auf 3. Bestandsanlagen erhalten und Repowering das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im beschleunigen: Der Ersatz von bestehenden Bundesgebiet gilt es, die Akteursvielfalt zu stär- Windenergieanlagen durch moderne und leis- ken und Kommunen am Ausbau zu beteiligen. tungsfähigere Anlagen (Repowering) ist in den Ziel ist es, mit einer hohen Akteursvielfalt und kommenden Jahren von zentraler Bedeutung. Instrumenten wie der finanziellen Beteiligung Die bisherigen planungs- und genehmigungs- der Kommunen die Akzeptanz vor Ort zu erhö- W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 3 hen und durch Beteiligungsmodelle auch die Alle Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvor- wirtschaftliche Teilhabe an den Wind-Investiti- behalt. Mehrbedarfe an Personal- und Sachkosten onsprojekten zu ermöglichen. sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im jeweiligen Einzelplan gegenzu- 8. Wertschöpfung und Produktionskapazitäten in finanzieren. Deutschland stärken: Die Erreichung der ambi- tionierten Ausbauziele erfordert auch einen Auf einem ersten Windkraft-Gipfel am 22. März 2023 Hochlauf der Produktionskapazitäten der Wind- unter Leitung von Bundesminister Dr. Robert Habeck energieindustrie und flankierende, temporäre wurden die Eckpunkte einer Windenergie-an-Land- Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbs Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und fähigkeit der deutschen und europäischen Her- Klimaschutz (BMWK) vorgestellt und die Länder, steller und Zulieferer. Verbände und Stakeholder um Stellungnahme gebe- ten. Die eingegangenen rund 160 Stellungnahmen 9. Fachkräfte sichern: Die Transformation zur wurden ausgewertet und sind zum Teil in die anläss- Klimaneutralität im Energiesektor kann nur lich des zweiten Windkraft-Gipfels am 23. Mai 2023 gelingen, wenn die derzeit sichtbaren Fach vorgelegte Windenergie-an-Land-Strategie einge- kräftelücken durch ein Bündel an Maßnahmen flossen. Das BMWK bedankt sich bei den Akteurin- geschlossen werden. nen und Akteuren für die wertvollen Konsultations- beiträge. 10. Transporte von Windenergieanlagenteilen und anderen großen und schweren Gütern erleichtern: Ziel ist, die derzeitigen komplexen, zeit- und kostenintensiven Genehmigungsprozesse für die Transporte vor allem für Windrotorblätter deutlich zu verschlanken und zu beschleunigen. Hierzu sind erste Maßnahmen identifiziert worden, die nunmehr zügig umgesetzt werden. 11. Technologische Entwicklung voranbringen: Ziel der intensiven Forschungsförderung der Bun- desregierung ist es, die Innovationskraft der Windenergietechnologie und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wind- energiebranche und die Kosteneffizienz der Projekte zu erhöhen. 12. Stromnetzausbau und Windenergieausbau besser aufeinander ausrichten: Ein vorausschauender Netzausbau und die systematische Erhöhung der Flexibilität des Stromsystems ermöglichen es, dass die Systemintegration der zunehmen- den installierten Kapazitäten der Windenergie erfolgreich gestaltet werden kann. 4 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 2. Ausgangslage Die Windenergie an Land ist aktuell und langfristig eine der günstigsten Energietechnologien für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und das Ziel Deutschland. Windangebot und Energiebedarf sind einer kostengünstigen und nachhaltigen Energiever im Winter am höchsten, daher ist die Windenergie sorgung machen es erforderlich, die Transformation die wichtigste Säule für eine klimaneutrale Strom- unserer Energieversorgung hin zur Klimaneutrali- versorgung. Sie ergänzt sich optimal mit der Photo- tät im Stromsektor deutlich zu beschleunigen. Eine voltaik (PV), die den schwächeren Wind im Som- vollständig auf erneuerbaren Energien beruhende merhalbjahr ausgleicht. Durch das Wind-zu-PV- Stromversorgung sorgt für Versorgungssicherheit Verhältnis wie in den EEG-Ausbaupfaden passt die und Preisstabilität unabhängig von fossilen Impor- Stromproduktion im Jahresverlauf gut zum Strom- ten und begegnet der Energiekrise. Gerade für die verbrauch. Industrie in Deutschland, die verlässlich und kos- tengünstigen Strom benötigt, um am Standort Der Koalitionsvertrag hat das Ziel gesetzt, den Aus- Deutschland wettbewerbsfähig produzieren zu kön- bau der erneuerbaren Energien im Stromsektor auf nen, ist die schnelle Verfügbarkeit von erneuerba- einen Anteil von mindestens 80 Prozent am Brut- ren Energiekapazitäten zentral. tostromverbrauch bis 2030 zu steigern. Die gesetzli- Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land – Entwicklung 2000 – 2022 und Zielpfad bis 2030 nach EEG Installierte Leistung in Gigawatt (GW) 140 120 115 100 99 84 80 69 60 58,1 52,3 54,3 57 45,3 40 37,6 30,7 26,8 22,8 20,5 20 16,4 12,0 6,1 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 20221 20242 20262 20282 20302 ¹ Zielwert für das Jahr 2022 laut EEG 2021 ² Zielwerte für die Jahre 2024, 2026, 2028 und 2030 laut EEG 2023 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) auf Basis der Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA); Stand: Februar 2023 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 5 che Umsetzung erfolgte mit dem EEG 2023, das taik auf 400 GW, dem Import von grünem Strom Treibhausgasneutralität der Stromversorgung nach und Wasserstoff insbesondere aus dem Nord- und Vollendung des Kohleausstiegs anstrebt. Ostseeraum und dem Umbau des Kraftwerksparks insbesondere auf Wasserstoff wird die Stromver- Für die Windenergie an Land sieht das EEG 2023 sorgung klimaneutral, sicher und bezahlbar. Ausbauziele in Höhe von 115 Gigawatt (GW) im Jahr 2030 und 157 GW im Jahr 2035 vor. Das bishe- Das dafür erforderliche Strommarktdesign wird rige Ausbautempo reicht jedoch bislang und abseh- derzeit im Rahmen eines kurzfristigen Vorschlags bar nicht aus, um die Ziele des EEG 2023 zu erfül- zum Strommarkt der Europäischen Kommission len. auf EU-Ebene und national mit einem langfristige- ren Fokus im Rahmen der Plattform Klimaneutra- Der schleppende Ausbau bei der Windenergie an les Stromsystem (PKNS) diskutiert. Land in den zurückliegenden Jahren ist ein starkes Indiz für vielfältige Hemmnisse auf verschiedenen Ebenen, u. a. auf der Ebene der Flächenausweisung, 4. Ziele und Inhalte der Windenergie- in den Genehmigungsverfahren sowie bei den Rah- an-Land-Strategie menbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen. Mit der Windenergie-an-Land-Strategie wird ein Gesamtkonzept vorgelegt, das aufzeigt, welche stra- Der Koalitionsvertrag hat das Ziel gesetzt, alle tegischen Ziele mittel- bis langfristig beim umwelt- Hemmnisse des Ausbaus der erneuerbaren Ener- und naturverträglichen Ausbau der Windenergie gien zu überwinden, ohne ökologische Schutzstan- an Land verfolgt werden und mit welchen zentra- dards abzubauen. Mit dem „Modernisierungspaket len Maßnahmen, die noch in dieser Legislatur für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ ergriffen werden sollen, der zielgerechte Ausbau haben die Koalitionäre am 28. März 2023 Maßnah- der Windenergie an Land bis 2035 gelingen soll. Die men zur Flächenbereitstellung und Verfahrensbe- Maßnahmen richten sich an Bund, Länder, Kom- schleunigung für erneuerbare Energien und hier munen und die Branche. insbesondere für die Windenergienutzung an Land beschlossen. Die Strategie beschreibt darüber hinaus, welche Verbesserungen für den umwelt- und naturver- träglichen Ausbau der Windenergie an Land bereits 3. Langfristperspektive mit dem Oster- und Sommerpaket 2022 auf den Weg gebracht wurden, damit diese in der Praxis Um die EU-weiten Klimaziele zu erreichen, wird größtmögliche Wirksamkeit entfalten können. die Zahl der Zertifikate im EU-Emissionshandel stark reduziert. Dies verknappt und verteuert Strom Die Strategie basiert auf den zum ersten Wind- aus Kohle, Erdgas und anderen fossilen Energie kraft-Gipfel am 22. März 2023 veröffentlichten trägern. Der Ausbau erneuerbarer Energien sorgt BMWK-Eckpunkten und berücksichtigt die Bei- dafür, dass die Stromversorgung sicher und bezahl- träge aus der danach erfolgten Konsultation der bar bleibt, insbesondere auch für die Industrie. Länder und Verbände sowie Stakeholder. Ein gro- ßer Teil der im Rahmen der Konsultation einge- Nach 2035 soll die Leistung der Windenergie an gangenen Stellungnahmen betrifft die konkrete Land gemäß EEG 2023 bei 160 GW stabilisiert wer- Umsetzung der Maßnahmen und wird bei den den. Zusammen mit dem weiteren Ausbau der dafür anstehenden Arbeiten Berücksichtigung Windenergie auf See auf 70 GW und der Photovol- finden. 6 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E In zwölf zentralen Handlungsfeldern werden ge netzagentur (BNetzA) für die Höchstwerte der im setzliche und untergesetzliche Maßnahmen sowie EEG verankerten Ausschreibungen, den erhöhten Prozesse dargelegt, die nunmehr schrittweise Ausschreibungsmengen und Zubaupfaden sowie umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung der Maß- der Klarstellung, dass erneuerbare Energien im nahmen obliegt Bund, Ländern und Kommunen überragenden öffentlichen Interesse liegen und der eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Zuständig- öffentlichen Sicherheit dienen, sind nun die keit. Grundlagen für einen deutlich dynamischeren Ausbau der Windenergie an Land gelegt. Die hier vorliegende Windenergie-an-Land-Strate- gie wurde zum zweiten Windkraft-Gipfel am Im Zusammenhang mit dem EEG liegen die Her- 23. Mai 2023 veröffentlicht. ausforderungen nun insbesondere in der zügigen und möglichst umfassenden Realisierung von Diese Strategie ist kein abgeschlossener Prozess, jenen Projekten, die in den von extrem gestiegenen sondern bleibt lernend und entwicklungsoffen. Preisen geprägten Jahren 2021 und 2022 ihre Auch künftig werden neue gute Maßnahmenvor- Zuschläge in Ausschreibungen erhalten haben. schläge zur Beschleunigung des Zubaus bei Wind- energie an Land entwickelt werden, die neben den Ziel: u. g. Maßnahmen in den Handlungsfeldern schritt- Bis zu einem vollständig marktgetriebenen Zubau weise umgesetzt werden. Die Prüfung der im Rah- der Windenergie an Land dient das EEG als effizi- men der Konsultation eingegangenen Maßnah- entes und zielgerichtetes Instrument zur Absiche- menvorschläge wird fortgeführt. rung ausreichender Investitionen. In dieser Hin- sicht müssen insbesondere die oben genannten Die Windenergie-an-Land-Strategie ist damit ein Herausforderungen in den Novellen des EEG adres- wichtiger Meilenstein, um die Weichen für das siert werden, um den Ausbau der Windenergie wei- Erreichen des Ausbauziels von 160 GW im Jahre ter voranzutreiben und den im EEG festgelegten 2035 zu stellen. Zubaupfad zu ermöglichen. Maßnahmen: 5. Handlungsfelder und Maßnahmen der Mögliche Ansatzpunkte für eine Nachsteuerung Windenergie-an-Land-Strategie zur Verbesserung der Anreizwirkung des EEG und der Wirtschaftlichkeit von Windprojekten sind z. B.: 5.1. Ausbau mit dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) fördern ● Prüfung von Optionen, durch die genehmigte und bereits bezuschlagte Projekte schnellstmög- Aktueller Stand: lich in Betrieb genommen werden können. Mit dem EEG 2023 sind die Weichen für eine weit- gehend klimaneutrale Stromversorgung in den ● Verlängerung der Realisierungsfristen in 30er Jahren und die Treibhausgasneutralität der zukünftigen Ausschreibungen. deutschen Volkswirtschaft bis zum Jahr 2045 gestellt worden. Gerade mit der Verbesserung der ● Prüfung zur Auskömmlichkeit der Höchstwerte Wirtschaftlichkeit für Windenergieanlagen an in den Ausschreibungen ab 2024 (Beihilfekon- weniger windhöffigen Standorten, der Neuformu- formität). lierung der Festlegungskompetenz für die Bundes- W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 7 ● Prüfung möglicher Handlungsspielräume zur haushalt und ebnet den Weg für einen zunehmend rechtssicheren Ausweitung der finanziellen marktgetriebenen Zubau auf dem Weg zur Klima- Beteiligung der Kommunen. neutralität. Außerdem eröffnet der Zubau außer- halb des EEG Spielräume, um beispielsweise ● Analyse zur Entwicklung der Pachtpreise, z. B. EE-Projekte direkt mit Stromverbrauchern wie Branchenumfrage. produzierenden Unternehmen oder Speichern zu kombinieren. Dies stärkt Innovationen für Flexi 5.2. Geschäftsmodelle außerhalb des EEG bilität und Energielösungen, die auf Kundenbedürf- flankieren nisse zugeschnitten sind. Aktueller Stand: Maßnahmen: Außerhalb der EEG-Förderung ist seit einigen Jah- Im Fokus der laufenden Arbeiten steht die Abfede- ren eine Zunahme an direkten „grünen“ Stromlie- rung der erhöhten Finanzierungsrisiken von Pro- ferverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs) zu jekten außerhalb des EEG. verzeichnen. Grundsätzlich unterliegen PPA-Pro- jekte höheren Wirtschaftlichkeits- und Finanzie- ● Prüfung verschiedener Ansätze, wie die Finan- rungsrisiken als EEG-geförderte Projekte. Vorteile zierungsbedingungen für PPA über BMWK- von PPA für Unternehmen bestehen wiederum in Instrumente verbessert werden können. der Vermarktung der Grünstromeigenschaft. Sie bieten zudem eine Möglichkeit, sich gegen schwan- ● Prüfung, welche Rahmenbedingungen ein sich kende Strompreise abzusichern. ergänzendes Nebeneinander von gefördertem EE-Ausbau und marktlichem Ausbau besser Durch die Änderung der Strompreiskompensati- ermöglichen. Dabei soll die Idee eines im Kern ons-Verordnung im Jahr 2022 ist es Unternehmen marktgetriebenen Ausbaus stärker vorangetrie- inzwischen möglich, den Strom über PPA-Verträge ben werden. zu beziehen und gleichzeitig die Strompreiskom- pensation in Anspruch zu nehmen. Mit dem Ener- ● Diese und weitere Maßnahmen werden insbe- giefinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung sondere im Rahmen der Plattform klimaneutra- einen „grünen Bonus“ für stromintensive Unter- les Stromsystem zu diskutieren sein. nehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsre- gelung eingeführt, wenn sie einen Teil ihres Grün- ● Prüfung, ob EU-weite Standardisierung von ein- stromverbrauchs durch PPA decken. zelnen PPA-Vertragskomponenten (EFET-Stand Rahmenvertrag) sinnvoll sein kann. Ziel: Gemäß § 1a EEG 2023 wird die Bundesregierung 5.3. Bestandsanlagen erhalten und Repowering bis zum 31. März 2024 einen Vorschlag vorlegen, beschleunigen wie die Finanzierung des Ausbaus der erneuerba- ren Energien nach der Vollendung des Kohleaus- Aktueller Stand: stieges erfolgen soll. Das dafür erforderliche Strom- Dem Ersatz von Bestandsanlagen durch modernere marktdesign wird derzeit im Rahmen der Plattform und leistungsfähigere Anlagen (Repowering) Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) diskutiert. kommt in den kommenden Jahren eine zentrale Daher soll schon heute der förderfreie Ausbau der Rolle zu. Derzeit sind mehr als 6.100 Windenergie- Erneuerbaren durch geeignete Rahmenbedingun- anlagen mit einer Leistung von insgesamt 5,4 GW gen gestärkt werden. Dies entlastet den Bundes- nach Ablauf ihrer EEG-Vergütung weiterhin in Be 8 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E trieb. Probleme in Genehmigungsverfahren und 5.4. Kurzfristig mehr Flächen mobilisieren planungsrechtliche Hürden standen Repowering- Vorhaben bislang aber entgegen. Mit dem Som- Aktueller Stand: merpaket 2022 wurden zentrale Regelungen zur Vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise und Beseitigung dieser Hemmnisse geschaffen: von Dekarbonisierungszielen in der Wirtschaft ist die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Ener- Durch die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) gien zum Standortfaktor geworden. im Rahmen des „Wind-an-Land-Gesetzes“ (WaLG) wird bis Ende 2030 die planungsrechtliche Repo- Gerade für die stromintensiven Branchen sind nied- weringfähigkeit von Anlagen außerhalb ausgewie- rige Strompreise wichtig für die internationale sener Flächen ermöglicht, indem hier die Aus- Wettbewerbsfähigkeit und für die Transformations- schlusswirkung nach § 249 Abs. 2 BauGB nicht fähigkeit unserer Industrie (Stichworte „Elektrifizie- mehr entgegengehalten werden kann (§ 249 Abs. 3 rung der Grundstoffindustrie“ und „energieinten- BauGB). Auch kann eine gegebenenfalls fortbeste- sive Transformationstechnologien“, z. B. Batterie- hende Ausschlusswirkung von Konzentrationszo- zellfertigung) sowie für die Sicherung der Resilienz nenplanungen (§ 35 Abs. 3 S. 3 BauGB) Repowering- (Stichwort „Halbleiterfertigung“). Aber auch alle Vorhaben künftig nicht entgegengehalten werden anderen Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbe- (§245 e Abs. 3 BauGB). Die vereinfachte Prüfung unternehmen sind angesichts hoher Strombörsen- von Artenschutzbelangen im Bundesnaturschutz- preise auf kostengünstige erneuerbare Energien gesetz (§ 45c BNatSchG) führt zu weiteren notwen- angewiesen, um wettbewerbsfähig zu sein. Neue digen Erleichterungen der Genehmigung von Wind- und Solarparks, die möglichst auf Flächen in Repowering-Vorhaben. Vereinfachungen für das der Nähe der jeweiligen Industriegebiete stehen, übrige Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- können Industrie und Gewerbe über privatwirt- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) befinden sich schaftliche PPAs mit günstigem EE-Strom versor- aktuell im parlamentarischen Verfahren. Um die gen. Wirtschaftlichkeit ausgeförderter Projekte sicher- zustellen, enthält das EEG 2023 mit § 23b eine Gleichzeitig ist Fläche für Windenergie weiterhin ein gesetzliche Regelung zur Anschlussförderung. knappes Gut. Insgesamt wurden bislang 0,8 Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen ausge- Ziel: wiesen, nur ca. 0,5 Prozent der Bundesfläche ist tat- Repowering von Altanlagen verstärken, Repowe- sächlich für die Windenergie an Land verfügbar. ring-Verfahren im Vergleich zu Neuplanungen ver- einfachen. Der Gesetzgeber hat ein wirksames Instrument geschaffen, damit die energiewirtschaftlichen Flä- Maßnahmen: chenbedarfe mittel- und langfristig gedeckt wer- ● Erleichterung und Vereinfachung für Repowe- den. Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getrete- ring-Vorhaben durch Verankerung einer Delta- nen „Wind-an-Land-Gesetz“ (WaLG) wurden prüfung bei den übrigen öffentlichen Belangen Flächenziele für die Ausweisung von Windenergie- (bisher nur Arten- und Lärmschutz) in § 16b gebieten geregelt: Ein Zwischenziel in Höhe von BImSchG. insgesamt 1,4 Prozent der Bundesfläche ist bis Ende 2027 und ein Gesamtziel in Höhe von insge- ● Vollzugsleitfäden zu § 45c BNatSchG, § 16b samt 2 Prozent der Bundesfläche bis Ende 2032 zu BImSchG und zu Repowering in der EU-Notfall- erreichen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz Verordnung. (WindBG) sieht dafür landesspezifisch geltende Flächenziele, sog. Flächenbeitragswerte, vor. W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 9 Gleichzeitig wurde mit Änderungen des BauGB ● Auch der Handlungsspielraum für Länder soll und der Integration der Flächenziele in das Pla- erweitert werden, wenn sie die allgemeine nungsrecht die Planung vereinfacht. Damit sorgt Außenbereichsprivilegierung vorziehen wollen das WaLG voraussichtlich für eine ausreichende (Länderöffnungsklausel). Flächenverfügbarkeit bis zu den gesetzlichen Ziel- marken. Werden die Ziele zu den Stichtagen ver- Die flächenspezifische Außenbereichsprivilegie- fehlt, so sind Windenergieanlagen im gesamten rung bedarf noch konzeptioneller Vorarbeiten. Die bauplanungsrechtlichen Außenbereich, also auch rechtliche Umsetzung wird daher voraussichtlich außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete, pri- erst im 2. Halbjahr 2023 beginnen. Die Erweiterung vilegiert zulässig. Kurzfristig ist jedoch je nach des Handlungsspielraums für Länder und Kommu- Geschwindigkeit der Flächenausweisung mit einer nen soll dagegen zeitnah (möglichst noch vor dem maßgeblichen Flächenknappheit zu rechnen. Sommer) umgesetzt werden. Heute gibt es vor Ort vielfach den Bedarf nach zusätzlichen Flächen, insbesondere für bestehende 5.5. Genehmigungsverfahren vereinfachen und oder neue Industrieansiedlungen. beschleunigen Ziel: Aktueller Stand: Windenergie an Land sollte zeitnah zugebaut wer- Windenergieanlagen an Land werden nach dem den, um insbesondere den Bedarf von Industrie Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geneh- und Gewerbe zu decken, auch hierfür sind kurzfris- migt. Sie können nur dann genehmigt werden, tig zusätzliche Flächen bis Ende 2027 erforderlich. wenn sie mit verschiedenen öffentlichen Belangen vereinbar sind. Hierzu gehören u. a. Belange des Der Koalitionsausschuss hat am 28. März 2023 mit Artenschutzes, der zivilen Luftfahrt, des Straßen- dem „Modernisierungspaket für Klimaschutz und verkehrs sowie militärische Belange, Belange seis- Planungsbeschleunigung“ folgende Maßnahmen mologischer Stationen und des Denkmalschutzes. beschlossen, um kurzfristig zusätzliche Flächen für Der Ausbau der Windenergie muss mit all diesen Windenergieanlagen an Land bereitzustellen: Belangen besser in Einklang gebracht werden. Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, muss ● Der Handlungsspielraum für Kommunen soll die richtige Balance zwischen den widerstreitenden erweitert werden, indem Kommunen auch dann Belangen gefunden und das Verfahrensrecht deut- Flächen für Windenergie ausweisen können, lich gestrafft werden. Genehmigungsverfahren wenn die regionalen Planungen in ihrem Gebiet dauerten im Jahr 2021 im Bundesdurchschnitt über keine Windflächen vorgesehen haben. zwei Jahre ab Einreichung der Erstunterlagen und über zehn Monate ab Feststellung der Vollständig- ● Zusätzlich soll eine flächenspezifische Außenbe- keit der Antragsunterlagen. reichsprivilegierung für bestimmte, besonders geeignete Flächen eingeführt werden. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen er griffen, um Genehmigungsverfahren zu beschleu- ● Auf den o. g. Flächen sollen Windenergieanlagen nigen, vor allem durch die Einführung des Grund- für die direkte Belieferung der benachbarten satzes, dass erneuerbare Energien im überragenden Unternehmen errichtet werden können, ebenso öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen soll auch der Eigenverbrauch ermöglicht wer- Sicherheit dienen. Alle erneuerbaren Energieanla- den. gen müssen damit als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen, beispielsweise im Rah- 10 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E men der denkmalfachlichen Prüfung, eingebracht ● Ersetzung des Zustimmungserfordernisses werden. Darüber hinaus wurden wesentliche durch eine Beteiligung der Straßenbaubehörde Vereinfachungen durch die bundeseinheitliche im immissionsschutzrechtlichen Genehmi- Standardisierung im Bereich des Artenschutzes gungsverfahren, sofern nur der Rotor der Wind- geschaffen. Durch die Anwendung der EU-Notfall- energieanlage in die Anbaubeschränkungszone Verordnung (Verordnung (EU) 2022/2577) im Wind- von Bundesfernstraßen hineinragt. energieflächenbedarfsgesetz (WindBG) entfällt außerdem vorübergehend (Genehmigungen, die bis Erleichterungen in ausgewiesenen Windgebieten: zum 30. Juni 2024 beantragt werden, § 6 Absatz 2 WindBG) in ausgewiesenen Windenergiegebieten ● Einsatz für eine Verlängerung der EU-Notfall- die Umweltverträglichkeits- und die artenschutz- Verordnung bis zur Umsetzung der überarbeite- rechtliche Prüfung. Dies führt übergangsweise zu ten europäischen Erneuerbare-Energie-Richtli- einer erheblichen Beschleunigung. Um das Ziel zu nie (RED II). erreichen, bedarf es aber noch zahlreicher weiterer Verbesserungen und dauerhafter Erleichterungen ● Verankerung dauerhafter Erleichterungen in in ausgewiesenen Gebieten. ausgewiesenen Gebieten durch Umsetzung der RED II in nationales Recht. Ziel: Mindestens Halbierung der durchschnittlichen ● Vollzugsleitfaden zur EU-Notfall-Verordnung und Genehmigungsdauer durch eine deutliche Verein- den hierauf beruhenden Regelungen im WindBG. fachung der Genehmigungsverfahren. Natur- und Artenschutz: Maßnahmen: Verfahrensbeschleunigung: ● Standardisierung der artenschutzrechtlichen Methode durch Konkretisierung der Anforde- ● Prüfung der Wirksamkeit des Grundsatzes nach rungen an die Habitatpotentialanalyse (HPA). § 2 EEG mit Blick auf die beschleunigende Wir- kung in den verschiedenen Bereichen. ● Standardisierung der Erfassungsmethoden von Arten durch Verordnung zum Bundesnatur- ● Ergänzende Regelungen im BImSchG u. a. zu: schutzgesetz (BNatSchG). Genehmigungsfristen sowie den Rechtsfolgen bei Überschreitung; Vollständigkeit der Antrags- ● Textliche Klarstellung landwirtschaftlicher unterlagen, Stichtagen und der anzuwendenden Abschaltung im BNatSchG und Prüfung der Ein- Sach- und Rechtslage, Stärkung der Rolle des führung von Kamerasystemen zur Erfassung Projektmanagers. von Erntemaschinen im BNatSchG. ● Einführung von Zustimmungsfristen – zwei Mo ● Zeitnahe Prüfung der Einführung einer probabi- nate für die Zustimmung der Luftfahrtbehörde listischen Methode zur Berechnung der Kollisi- in § 18a Abs. 1a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) onswahrscheinlichkeit von Vögeln. ohne Verlängerungsmöglichkeit beziehungs- weise mit Verlängerungsmöglichkeit in § 12 ● Prüfung der Standardisierung der artenschutz- LuftVG sowie in § 9 Bundesfernstraßengesetz rechtlichen Prüfung und der Schutzmaßnahmen (FStrG) für die Straßenbaubehörde. für Fledermäuse im BNatSchG auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Standards/Erkennt- nisse. W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 11 ● Vollzugsleitfaden zu § 45b BNatSchG, unter ● Reduzierung der Hubschraubertiefflugstrecken anderem zu einer artspezifischen Unterlegung (bereits teilweise umgesetzt). von Schutzmaßnahmen aus der Anlage 1 des BNatSchG. ● Konzentration der Circling-Verfahren auf einige militärische Flugplätze. ● Konkretisierung der Berücksichtigung des Artenschutzes in der Planung. ● Prüfung der Anhebung bzw. Anpassung von Mindestführhöhen insbesondere im Bereich ● Bereitstellung und Zugänglichkeit von arten- geeigneter Windflächen. schutzfachlichen Daten sicherstellen. ● Entwicklung von Lösungsansätzen bei Anflug- Bauplanung und Bauordnung: verfahren. ● Erleichterungen für Genehmigungen von Wind- ● Einbindung der Belange der Bundeswehr auf energieanlagen in Industrie- und Gewerbege- planerischer Ebene weiterentwickeln zur Entlas- bieten. tung der Genehmigungsverfahren. Zivile Luftfahrt: 5.6. Flächensicherung erleichtern ● Festlegung von transparenten Kriterien zur Prü- Aktueller Stand: fung von Störungen durch Radaranlagen in Die vertragliche Sicherung der Grundstücke, auf einer Verordnung zum Luftverkehrsgesetz denen Windenergieanlagen und die zugehörige (LuftVG), ggf. als neue untergesetzliche Rege- Infrastruktur errichtet werden, ist langwierig, um lung. ständlich und teuer. Projektierer erhalten häufig keinen Einblick in Grundbücher und müssen die ● Entwicklung einer Vorbelastungsmethode im Eigentümer der Grundstücke über Umwege ermit- Rahmen des vom BMWK finanzierten For- teln. schungsvorhabens der Physikalisch-Techni- schen Bundesanstalt WERAN plus (Ergebnisse Neben den Grundstücken, auf denen die Anlagen der Untersuchung zu Auswirkungen von Wind- errichtet werden, sind auch umfangreiche Abstands- energieanlagen auf Doppler-Drehfunkfeuer). flächen, Zuwegungen und kilometerlange Wege für die Anschlussleitungen vertraglich und dinglich zu ● Verweis auf technische Beratungen für Kommu- sichern. Teilweise weigern sich Grundstückseigen- nen und Planungsverbände bei der Bewertung tümer und auch Gemeinden, ihre Grundstücke für von Flächen für die Windenergienutzung vor Leitungen oder Zuwegungen zur Verfügung zu dem Hintergrund potenzieller Störungen durch stellen. Dies kann umfangreiche Um- und Neupla- die Aktivitäten des unabhängigen An-Institutes nungen erforderlich machen und die Projekte bis der Jade Hochschule. zu mehreren Jahren verzögern. Militärische Belange: Auch Grundstücke im Eigentum Dritter müssen für die Errichtung der Windenergieanlage vorüber- ● Fortführung der AG Bundeswehr und Wind- gehend genutzt werden. Es kommt jedoch vor, dass energie an Land. die Gestattungen nicht erteilt werden. Das hat zur Folge, dass sich die Errichtung erheblich verzögert. 12 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E Die Bundesregierung hat in diesem Bereich bisher Energie weiter gestiegen. Vielerorts haben Bürge- keine Maßnahmen umgesetzt. rinnen und Bürger den Wunsch, sich auf unter- schiedliche Weise am Ausbau der Windenergie zu Ziel: beteiligen. Die Sicherung von Grundstücken, die zur Errich- tung, zum Betrieb und zum Anschluss der Anlagen Auch eine wachsende Zahl von Kommunen ist erforderlich sind, soll unkompliziert und schnell bereits entschlossen, beim Ausbau von Windener- möglich werden. Dadurch wird die Planung, der gie an Land und der Energiewende insgesamt aktiv Anschluss und die Errichtung der Windenergiean- zu werden, stößt dabei jedoch oftmals an Grenzen. lagen beschleunigt. Gründe hierfür sind mangelnde Personalressour- cen, ungenügende transformative Prozesskompe- Maßnahmen: tenz und Unsicherheit über die wirtschaftlichen, ● Verbesserung des Einsichtsrechts für Projek- politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. tierer erneuerbarer Energieanlagen in das Verschärfend hinzu kommt ein teilweise geringer – Grundbuch. tatsächlicher oder unterstellter – Rückhalt für die konkreten Projekte vor Ort in der lokalen Bevölke- ● Prüfung der Einführung einer Duldungspflicht rung. für Grundstückeigentümer gegen Entschädi- gung im EEG für die Verlegung und den Betrieb Die Projektierung von Windenergieprojekten ist von Anschlussleitungen sowie für die temporäre darüber hinaus mit großen fachlichen, prozessua- Nutzung von Grundstücken bei der Errichtung len und rechtlichen Herausforderungen verbunden von Windenergieanlagen. und birgt finanzielle Risiken. In Regionen mit star- kem Windenergieausbau sind zudem die Netzent- ● Geprüft werden derzeit außerdem verschiedene gelte besonders hoch und treiben so den Strom- weitere Ansätze, um die Flächensicherung zu preis nach oben, was den gesellschaftlichen vereinfachen und zu beschleunigen, u. a. die Rückhalt für Windenergieprojekte weiter belastet. Nutzung des Flurbereinigungsverfahrens für erneuerbare Energieanlagen sowie die Ver- In den vergangenen Monaten hat die Bundesregie- pflichtung öffentlicher Stellen, ungenutzte Flä- rung bereits einige Maßnahmen ergriffen, um die chen und öffentliche Forste für den Ausbau der Akteursvielfalt zu stärken und Kommunen und Windenergie an Land bereitzustellen. damit auch Bürgerinnen und Bürger stärker am Ausbau der Windenergie an Land zu beteiligen. Im 5.7. Gesellschaftlicher Rückhalt: Akteursvielfalt EEG 2023 wurden die Möglichkeiten der finanziel- stärken und Kommunen am Ausbau beteili- len Beteiligung über die Regelung des § 6 EEG ver- gen bessert. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen wurde auf nicht EEG-geförderte Windenergieanla- Aktueller Stand: gen an Land ausgeweitet. Bürgerenergiegesellschaf- Der Ausbau der Windenergie genießt grundsätzlich ten, die Projekte bis zu einer Größe von 18 Mega- sehr großen Rückhalt in der Bevölkerung, wie watt (MW) projektieren, werden von diesem Jahr an aktuelle Umfragen der Fachagentur Windenergie von der verpflichtenden Teilnahme an den Aus- an Land (FA Wind) zeigen. Vor dem Hintergrund schreibungen ausgenommen. Zum 1. Januar 2023 des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde das Förderprogramm für Bürgerenergiege- und die dadurch ausgelöste Energiekrise ist der sellschaften eröffnet. Ziel des neuen Förderpro- Wunsch nach erneuerbar und vor Ort produzierter gramms ist es, die Hürde der hohen Kosten der W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 13 Planungs- und Genehmigungsphase von Wind- sam mit den kommunalen Spitzenverbänden energieanlagen an Land für Bürgerenergiegesell- und mit Beteiligung der EE-Branche Vorschläge schaften herabzusetzen. Konkret können Kosten für eine weitergehende Kommunal- und Bür- für Planungs- und Genehmigungsleistungen mit gerbeteiligung entwickelt werden. Zuschüssen von bis 70 Prozent oder max. 200.000 Euro pro Projekt gefördert werden. 5.8. Wertschöpfung und Produktions kapazitäten in Deutschland stärken Ziel: Der Ausbau der Windenergie an Land findet vor- Aktueller Stand: rangig in den ländlichen Räumen statt und ist eine Das Erreichen der Ausbauziele setzt entsprechende gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder Produktionskapazitäten in der Erneuerbare-Ener- und Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gien-Industrie voraus. Dabei soll ein wesentlicher wahrnehmen. Es gilt sicherzustellen, dass Bürge- Teil der Wertschöpfung auch in Deutschland und rinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen der EU erbracht werden. Zwar sind derzeit die Pro- den Ausbau aktiv mit vorantreiben können und an duktionskapazitäten der Windenergieindustrie den Erträgen des Ausbaus der erneuerbaren Ener- noch nicht wieder ausgelastet. Es ist eine große gien partizipieren. So werden zusätzliche Ressour- Herausforderung für die Branche, den perspekti- cen für den Ausbau mobilisiert und der gesell- visch stark anwachsenden Zubau mit ihren aktuel- schaftliche Rückhalt nachhaltig gesichert. Der len Produktions- und Installationskapazitäten zu Ausbau ist so zu gestalten, dass Kommunen, in ermöglichen. Zuletzt haben Windenergieanlagen- denen viel Windenergie produziert wird, auch in hersteller z. T. wegen zurückgehender Nachfrage den Genuss der Vorteile der Windenergie kommen. und einem hohen Preisdruck Produktionskapazi Dies schließt insbesondere direkte finanzielle Vor- täten zurückgefahren. teile, Wertschöpfung und Arbeitsplätze ein. Ziel: Neben der finanziellen Beteiligung sowie bürokra- Die Bundesregierung strebt nach strategischer, tischen Entlastungen bedarf es für einen starken technologischer und energiepolitischer Souveräni- gesellschaftlichen Rückhalt der Windenergie auch tät Europas und hält neben insbesondere dem Aus- einer Verbesserung der Prozesse zur Projektpla- bau erneuerbarer Energien eine gezielte temporäre nung und -umsetzung sowie einer stärkeren finanzielle Unterstützung strategisch relevanter Gemeinwohlorientierung der Projekte. Dafür sind Bereiche für den Aufbau von Produktionsstätten in die Kommunen Schlüsselakteure. Europa für sinnvoll. Die Europäische Kommission hat sich mit ihrem Green Deal Industrial Plan vom Maßnahmen: 1. Februar 2023 das Ziel gesetzt, die für das Gelin- ● Das BMWK prüft, Beratungs- und Förderange- gen der Energiewende und für die Erreichung der bote für Kommunen, die den Windenergieaus- Klimaziele notwendige industrielle Basis in der EU bau in Angriff nehmen wollen, künftig stärker zu sichern und insbesondere eine strategische Sou- zu unterstützen. veränität im Bereich der Transformationstechnolo- gien zu erlangen. Dafür seien ein diversifizierter ● Das BMWK wird darüber hinaus prüfen, ob und Zugang zu Ressourcen, der Aufbau ausreichender welche Spielräume für die Akzeptanz des EE- Produktionskapazitäten in den Transformations- Ausbaus vor Ort die Entscheidung des Bundes- technologien entlang der Wertschöpfungsketten verfassungsgerichts auch für die Bundesebene und schließlich entsprechende Investitionen not- eröffnet. Auf dieser Grundlage können gemein- wendig. Es soll ein grüner Leitmarkt für Transfor- 14 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E mationstechnologien geschaffen werden. Die Wett- 5.9. Fachkräfte sichern bewerbsfähigkeit für in der EU entwickelte Produkte wird zudem durch gezielte Forschungs- Aktueller Stand: und Entwicklungsförderung unterstützt. In den Berufen, die für die Klimaneutralität des Stromsystems und den Ausbau von Solar- und Wind- Maßnahmen: energie benötigt werden (u. a. Handwerk, Elektrik, Im Zuge des vom BMWK im Jahre 2022 initiierten Technik, IT, Logistik), gab es im April 2023 rund Stakeholderdialogs zu industriellen Produktionska- 136.000 offene Stellen. Ausgeschriebene Stellen im pazitäten für die Energiewende (StiPE) wurden von Bereich Sanitär, Heizung und Elektrik haben bei- der Deutschen Energie-Agentur (dena) elf Hand- spielsweise eine Vakanzzeit von 261 Tagen. Dabei lungsempfehlungen für die Bereiche Windenergie, konkurriert die Solar- und Windenergie mit ande- Photovoltaik, Kabel und Stromnetze erarbeitet und ren Branchen – mit und ohne Klimabezug – um dem BMWK in einem Abschlussbericht Ende 2022 diese Fachkräfte. Auch der Bedarf an qualifiziertem vorgelegt. Personal in den Planungs- und Genehmigungsbe- hörden der Länder ist sehr hoch. Angesichts der Ziel ist es, etwaige Hemmnisse in den einzelnen ambitionierten Ausbauziele für die erneuerbaren Branchen abzubauen und den Hochlauf der Indus- Energien ist davon auszugehen, dass sich Fachkräf- trien und Produktionskapazitäten der sog. Trans- teknappheiten und Konkurrenzsituationen noch formationstechnologien für die Energiewende und weiter vergrößern werden. den Klimaschutz zu unterstützen. Ziel: Einige der elf übergreifenden Handlungsempfeh- Die Sicherung von Fachkräften ist eine wesentli- lungen aus dem STiPE-Stakeholderdialog (vgl. che Voraussetzung für einen zielkonformen Aus- https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikatio- bau der Windenergie an Land. Der Fachkräftebe- nen/Energie/stakeholderdialog-industrielle-pro- darf in der Windenergieindustrie bietet die duktionskapazitaten-fur-die-energiewende.pdf?__ Möglichkeit, Beschäftigungsverluste durch die blob=publicationFile) werden auch in dieser Transformation zur Klimaneutralität in anderen Strategie sowie im Eckpunktepapier zur Stärkung Branchen zu kompensieren und geht sogar darü- der Transformationstechnologien für die Energie- ber hinaus. Die Bundesregierung prüft, wie die wende aufgegriffen. Möglichkeiten für entsprechende Aus- und Weiter- bildungsmaßnahmen weiter verbessert werden Folgende ergänzende Handlungsempfehlungen können. Vor dem Hintergrund des demografischen werden derzeit geprüft bis der Ausbau der Wind- Wandels in Deutschland ist außerdem eine umfas- energie Fahrt aufgenommen hat: sende Strategie für die Einwanderung von Fach- kräften zentral. Gezielte Forschungsförderung im ● Es werden Möglichkeiten der Umsetzung einer Windenergiebereich sorgt unter anderem für den Investitionsförderung nach dem bis 2025 befris- weiteren Wissensaufbau sowie für den Ausbau teten Temporary Crisis and Transition Frame- windenergiespezifischer Fachbereiche in Universi- work (TCTF) geprüft. Das betrifft sowohl die täten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Hersteller von Windenergieanlagen als auch Damit wird die Ausbildung von hochqualifizierten Zulieferer. Nachwuchskräften unterstützt. W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 15 Maßnahmen: Qualität der Ausbildungs- und Meisterberufe durch- Die Bundesregierung hat im Herbst 2022 eine neue gehend sicherzustellen, werden die Verordnungen branchenübergreifende Fachkräftestrategie (Ff. in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern BMAS) verabschiedet. Zentrale Handlungsfelder regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. der Fachkräftestrategie sind Die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“, unter ● zeitgemäße Ausbildung, Federführung des BMWK, mit Vertretern aus Poli- tik, Wirtschaft und Gewerkschaften, setzt sich ● gezielte Weiterbildung, grundsätzlich dafür ein, junge Menschen für eine duale Ausbildung zu begeistern. ● Arbeitspotenziale und Erwerbsbeteiligung erhöhen, Weiterhin wurden unter gemeinsamer Federfüh- rung von BMI, BMAS, BMWK, BMBF und AA Eck- ● Arbeitsqualität und Arbeitskultur verbessern, punkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaa- ten entwickelt, die sich sowohl auf die Reform des ● Einwanderung modernisieren und Abwande- Einwanderungsrecht als auch auf nicht gesetzliche rung reduzieren. Maßnahmen beziehen. Das Bundeskabinett hat am 29. März 2023 einem Gesetz- und Verordnungsent- Im Rahmen des Pakts für Planungs-, Genehmi- wurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteein- gungs und Umsetzungsbeschleunigung mit den wanderung zugestimmt. Ländern strebt die Bundesregierung unter Berück- sichtigung der grundgesetzlichen Aufgabenvertei- Die Ende 2022 gestartete Öffentlichkeitskampagne lung u. a. eine Personal- und Weiterbildungsoffen- zum Thema Fachkräfte richtet sich an inländische sive an. Fachkräfte und bespielt die beiden vom BMWK im Rahmen der Fachkräftestrategie vorgebrachten Im Rahmen der „Allianz für Transformation“, Schwerpunkte „Steigerung des Arbeitsvolumens“ einem im Koalitionsvertrag festgelegten und vom und „Stärkung der Aus- und Weiterbildung“. Ein Bundeskanzleramt gesteuerten Multistakeholder- besonderer Fokus der Kampagne wird auf für die Dialogformat von Bundesregierung, Wirtschaft, Energiewende relevanten Berufen, u. a. in der Sozialpartnern, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Windindustrie, liegen. zu großen Transformationsprojekten, war das Thema Fachkräfte vom Herbst 2022 bis Frühjahr 5.10. Transporte von Windenergieanlagenteilen 2023 ein Schwerpunktthema. Im Rahmen der Alli- und anderen großen und schweren Gütern anz wurde eine „Taskforce Fachkräfte“ gebildet, die erleichtern sich unter Beteiligung des BMWK mit der Identifi- zierung und Sicherung des Fachkräftebedarfs für Aktueller Stand: die Energiewende beschäftigte. Die Arbeitsergeb- Der Großraum- und Schwertransport (GST) von nisse der Taskforce werden auf dem nächsten Spit- Komponenten von Windenergieanlagen und ande- zentreffen der Allianz vorgestellt. ren für die Energiewende dringend benötigten Gütern, wie z. B. Kabelrollen und Großtransforma- Mit den Ausbildungsordnungen und Meisterprü- toren für den Netzausbau, stellt die Energiebranche fungsverordnungen setzt das BMWK die qualitativen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Rahmenbedingungen, damit die Fachkräfte von Stromnetze vor immer größere Herausforderun- morgen auch über die erforderlichen Fertigkeiten, gen. Derzeit erfolgt der Transport überwiegend auf Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Um die hohe der Straße, nur in geringerem Umfang auf Schiene 16 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E und Binnenwasserstraßen. Für GST auf der Straße Die Straße wird für einen Übergangszeitraum, bis sind u. a. Erlaubnisse für eine übermäßige Straßen- Windkraftanlagen-Hubs in Binnenhäfen in bedarfs- benutzung nach § 29 Abs. 3 StVO einzuholen. Die gerechtem Umfang verfügbar sind, für den GST Genehmigungsprozesse für diese Transporte sind von Windkraftanlagenteilen noch eine wichtige derzeit komplex, kostenintensiv, langwierig und Rolle spielen; sie wird aber auch nach Verlagerung bürokratisch. In der Folge führt die derzeitige, regi- des GST für Windkraftanlagenteile auf die Binnen- onal teils sehr unterschiedliche Genehmigungspra- wasserstraße weiterhin im Vor- und Nachlauf die- xis bei Windenergieprojekten und auch beim ser Transporte benötigt und Transporte auf der Stromnetzausbau zu großen Verzögerungen, massiv Straße müssen unbürokratisch realisiert werden steigenden Kosten und Unsicherheiten in der Pro- können. jektplanung und -realisierung. Das Problem stellt sich nicht nur für GST, die für die Energiewende Straßentransporte werden so gestaltet, dass es nicht von Bedeutung sind, sondern insgesamt für GST zu einer weiteren Schädigung oder gar zur dauer- auf Straßen und Autobahnen, etwa auch für den haften schadensbedingten Sperrung von Brücken Transport von Baumaschinen und Kränen. Betrof- kommt. fen sind daher zahlreiche Wirtschaftsbranchen. Um das Ziel zu erreichen, bedarf es aber noch wei- Ein großes Potenzial in Bezug auf die Entlastung terer zusätzlicher Maßnahmen, die über die hier der Straßeninfrastruktur und für die Entbürokrati- angesprochenen Maßnahmen hinausgehen. Diese sierung und Beschleunigung von GST bieten die sind im weiteren Prozess zu prüfen und zu entwi- Bundeswasserstraßen, da auf der Wasserstraße – ckeln. anders als auf der Straße – keine Genehmigung für GST erforderlich ist. Derzeit werden diese aber für Maßnahmen: den Transport von Komponenten von Windener- ● Erarbeitung der Streckennetze der Wasserstraße gieanlagen und anderen für die Energiewende inklusive Umschlagstellen für Windenergieanla- benötigten Gütern auch aufgrund z. T. fehlender gen und Kabeltrommeln im Hauptlauf sowie Umschlagmöglichkeiten in den Häfen noch nicht Einrichtung von Hubs für Windenergieanlagen im – auch klimaschutzpolitisch – wünschenswer- und Kabeltrommeln an der Wasserstraße: ten Umfang von Speditionen genutzt. a. Digitale Bereitstellung der Hafendaten inkl. Kai- und Krankapazitäten und Gleisan- Ziel: schlüssen für die Routenplanung; So schnell wie möglich werden GST von Windener- b. Vollständige Übersicht über Erreichbarkeit gieanlagenteilen, Kabelrollen und anderen für die und Hafenkapazitäten bis Mitte 2023; Energiewende benötigten Gütern, wo immer dies c. Einbindung der Binnenwasserstraße für den möglich ist, im Hauptlauf auf die Wasserstraße ver- Hauptlauf in die Routenplanung (gebro- lagert. Bei Transformatorentransporten behält die chene Transporte); Schiene ihre wichtige Funktion. d. Anreize zur Einbindung der Binnenwasser- straße (bzw. Schiene) in den Transportweg. Zugleich werden der Genehmigungsprozess und Erforderlich ist eine Selbstverpflichtung der die Durchführung von GST auf der Straße – in Zu verladenden Wirtschaft, die Wasserstraße im sammenarbeit mit den hierfür zuständigen Ländern Hauptlauf für Windenergieanlagenteile und und Kommunen – nicht nur für die genannten Kabeltrommeln auf dem erarbeiteten Stre- Güter, sondern für alle Großraum- und Schwer- ckennetz verbindlich zu nutzen, damit transporte deutlich vereinfacht und beschleunigt. Hafenbetreiber und Reeder Investitionssi- cherheit haben. W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 17 ● Sicherung eines Schienenkernnetzes, das es beschränkung unterliegen, sofern nur eine Stre- ermöglicht, Transformatorentransporte in cke beantragt wird. Das BMDV hat insbesondere Deutschland auch weiterhin auf der Schiene die betroffenen Transportverbände in einem durchzuführen. Hierzu wird das BMWK in Schreiben vom 11. Mai 2023 auf diese Möglich- Abstimmung mit dem BMDV eine gesetzliche keit aufmerksam gemacht und aktiv für die Grundlage für die Sicherstellung der Durchführ- Nutzung streckenbezogener Kurzzeit- und Dau- barkeit dieser für die Versorgungssicherheit ererlaubnisse geworben. besonders wichtigen Transporte schaffen. ● Ermöglichen von „Anschlussgenehmigungen“ ● Weitere Vereinfachung und Beschleunigung der von/zu Autobahnanschlussstellen, sodass für die Genehmigungsverfahren für GST bspw. durch Nutzung der Autobahn eine streckenbezogene Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvor- Dauer- oder Kurzzeiterlaubnis beantragt werden schrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) kann und lediglich für die „letzte Meile“ von der (u. a. Anpassung/Konkretisierung der Anforde- Anschlussstelle zum Zielort der GST (z. B. Stand- rungen an die Genehmigungsanträge, weitere ort der Windenergieanlage oder Baustelle des Flexibilisierungsmaßnahmen und darüber hin- Netzausbauvorhabens) eine Anschlussgenehmi- aus Prüfung von Entscheidungsfristen für die gung benötigt wird. stellungnahmeberechtigten Träger öffentlicher Belange). Hier sind insbesondere auch die für ● Konsequente Nutzung der vorhandenen Mög- die Genehmigungen zuständigen Länder und lichkeiten der digitalen Antragstellung und Kommunen gefordert. Die Bundesregierung Bearbeitung von GST und Hinwirken auf weitere wird mit entsprechenden Vorschlägen auf diese Vereinfachung und bundesweit flächenhafte, zugehen. vollständige Digitalisierung des GST-Antrags- verfahrens über das Onlineportal „VEMAGS“ ● Innerhalb eines zeitlichen befristeten Rahmens (einschließlich einer Integration der Wasser- (wg. Bauwerkszustand) wiederholte Nutzung straße und Schiene). einer im Rahmen einer vorherigen GST-Geneh- migung erstellten einzelbauwerksbezogenen ● Schnelles Inkrafttreten der Transportbeglei- Brückennachrechnung nach BEM-ING 3, sofern tungs-Verordnung, die den Verzicht auf polizei- Fahrzeugkonfiguration und Nutzlast annähernd liche Begleitung der GST und Übernahme durch gleich sind und die Infrastruktur nicht im grö- private Transportbegleiter regeln wird. ßeren Maße belasten als der vormalig geneh- migte Transport. Voraussetzung ist, dass sich der ● Optimierung der Abstimmung der GST und des Bauwerkszustand währenddessen nicht nachtei- Baustellenmanagements, insbesondere auch zu lig verändert hat. Die betroffenen Transportver- Kurzzeit- und Tagesbaustellen. Hierzu ist ein IT- bände wurden bereits auf diese Möglichkeit auf- gestütztes GST-System der Autobahn GmbH des merksam gemacht, um aktiv für ihre Nutzung Bundes im Aufbau, das bereits alle relevanten zu werben. Es wäre hilfreich, wenn Speditionen, Baustelleninformationen enthalten und mit die Eigentümer von erstellten Nachrechnungen dem autobahninternen Baustellenmanagement- sind, diese auch anderen Speditionen zur Verfü- system kommunizieren soll. Den genehmigen- gung zu stellen. den Stellen und Antragstellenden werden alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt. ● Verstärkte Nutzung von streckenbezogenen Digitale Bereitstellung der relevanten Baustel- Dauererlaubnissen und Kurzzeiterlaubnissen, leninformationen auf Autobahnen auch für die die keiner grundsätzlichen Masse- oder Gewichts- GST-Planung auf Zulaufstrecken von Häfen im 18 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E nachgeordneten Netz in Zusammenarbeit mit feldern zum Beispiel an Prototypen unter der Vor- Ländern und Kommunen. aussetzung tragfähiger Betreiberkonzepte grund- sätzlich auch in Zukunft denkbar. Zudem werden ● Sicherung der Erreichbarkeit von Umspannwer- technologische Entwicklungen zugunsten des ken über die Straße, dort wo ein Straßenvor- Naturschutzes weiterhin Teil der Forschungsförde- bzw. -nachlauf für den Transport von Transfor- rung sein. matoren benötigt wird. Dies könnte bspw. über Dokumentationen und eine Konsultations- Ziel: pflicht der ÜNB bei straßenbaulichen Verände- Deutschlands Rolle als Innovationstreiber der rungen auf den jeweiligen Streckenabschnitten Windenergie wird konsequent gestärkt und hierfür umgesetzt werden, um den Einbau unüber- die Bundes- und Landesmittel zur Forschungsför- windbarer Hindernisse zu vermeiden. derung gezielt eingesetzt.
5.11. Technologische Entwicklung voranbringen Maßnahmen: Das BMWK wird diesen Ansatz der Forschungsför- Aktueller Stand: derung auch in Zukunft kontinuierlich weiterver- Das BMWK hat in den vergangenen 15 Jahren Mit- folgen. Im neuen Energieforschungsprogramm sol- tel in Höhe von 55–105 Mio. Euro pro Jahr für die len Anträge für kleinere Forschungsprojekte Forschungsförderung von Innovationen in der beschleunigt geprüft werden können. Windenergie (insgesamt) bewilligt. Auch das BMBF hat in den vergangenen Jahren Forschungsprojekte Inhaltliche Schwerpunktsetzungen zielen unter für Innovationen in die Windenergie gefördert, die anderem darauf ab, technische Lösungen für die sich mit Aspekten der Effizienzsteigerung und der sich verändernden Anforderungen an Windparks Materialforschung auseinandergesetzt haben. in einem zunehmend auf erneuerbaren Quellen beruhenden Energiesystem zu finden. Darüber Der Großteil der geförderten Forschungsprojekte hinaus treten Herausforderungen der Sektoren- zielt auf mittel- bis langfristig verfügbare Innovati- kopplung, Akzeptanzforschung, der natur- und onen ab. Mittelfristige Innovationen basieren in umweltverträglichen Installation immer größerer der Regel auf Verbesserungen bestehender Techno- Anlagen, der Rückbau, Kreislauffähigkeit und Recy- logien. Mit eher langfristiger Perspektive werden cling in den Vordergrund für die zukünftige Aus- zudem Technologiepfade verfolgt, deren Potenzial richtung der Energieforschung. deutlich über die Erwartungen an Optimierungen etablierter Windenergietechnik hinausgeht. Eine 5.12. Stromnetzausbau und Windenergieausbau wichtige Rolle nehmen dabei Großprüfstände und besser aufeinander ausrichten Testfelder ein, die durch die BMWK-Forschungsför- derung finanziert und an Forschungsinstituten und Aktueller Stand: Hochschulen errichtet werden. Diese Prüfstände Netzbetreiber in windstarken Regionen stehen vor und Forschungswindparks ermöglichen beispiels- der zentralen Herausforderung, den Ausbau ihrer weise Untersuchungen von Rotorblattprototypen, Netze mit dem Tempo des EE-Ausbaus zu synchro- Triebsträngen, Leistungselektronik oder der gegen- nisieren. Insbesondere in der Hochspannungs- seitigen Beeinflussung von Anlagen eines Wind- ebene sind oft langwierige Planungs- und Geneh- parks. Sie ermöglichen Unternehmen und For- migungsverfahren zu durchlaufen. Um dennoch schenden somit auch aufwendige Untersuchungen eine möglichst synchrone Entwicklung von EE- mit volkswirtschaftlichem Mehrwert. Dabei ist die und Netzkapazitäten zu gewährleisten, kommt es Förderung von Forschungsvorhaben in neuen Test- entscheidend darauf an, die Verteilnetze im Sinne W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E 19 des § 14 EnWG vorausschauend zu planen. Der Zur Beschleunigung dieser Verfahren wurde im Gesetzgeber hat den Rechtsrahmen für die Verteil- Rahmen des Energiesofortmaßnahmenpakets ein netzplanung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 14d) gesetzlicher Abwägungsvorrang für die Hochspan- mit dem im Juli 2022 verabschiedeten Energieso- nungsebene (110 kV) eingeführt. Die Errichtung fortmaßnahmenpaket grundlegend weiterentwi- und der Betrieb dieser Netze liegen demnach – wie ckelt. auch der EE-Ausbau – im überragenden öffentli- chen Interesse und dienen der öffentlichen Sicher- Darüber hinaus wächst bei steigendem Anteil heit. Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des erneuerbarer Energien die Bedeutung von Techno- Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften logien zur Erhöhung der Systemflexibilität. Hierzu wurde dies für Verteilnetze im Außenbereich auch gehören insbesondere flexible Lasten, Speicher und auf Spannungsebenen unterhalb der Hochspan- regelbare Kraftwerke. Infolge der Sektorkopplung nung ausgeweitet. Weitere Verfahrenserleichterun- ist von einem starken Anstieg flexibler Lasten aus- gen für die Hochspannungsebene beruhend auf der zugehen. Im Kontext der Sektorkopplung sind auch EU-Notfall-Verordnung zum beschleunigten EE- übergeordnete Fragestellungen wie eine koordi- Ausbau wurden im Energiewirtschaftsgesetz auf nierte Planung der verschiedenen Energieversor- den Weg gebracht. So kann bei Netzausbauvorha- gungsnetze (Gas, Wärme, Strom) zu betrachten. ben in dieser Spannungsebene unter bestimmten Voraussetzungen von der Durchführung einer Ausgehend vom Langfristziel der Treibhausgasneu- Umweltveträglichkeitsprüfung sowie artenschutz- tralität sowie unter Berücksichtigung der im EEG rechtlichen Prüfungen vorübergehend (für Plan- 2023 festgeschriebenen Ausbaupfade ist die voraus- feststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, die sichtliche Entwicklung von Erzeugung und Ver- bis zum 30. Juni 2024 beantragt werden, § 43m brauch in Form sogenannter Regionalszenarien Absatz 3 EnWG) abgesehen werden. darzustellen. Der Referentenentwurf zur aktuellen EnWG-Novelle sieht dazu einen Verweis auf die Ziel: konkreten Ausbauziele des EEG vor. Dadurch wird Ein vorausschauender Netzausbau und die syste- sichergestellt, dass auch die auf dem Pfad zur Treib- matische Erhöhung der Flexibilität des Stromsys- hausgasneutralität liegenden Wegmarken (z. B. tems stellen sicher, dass auch bei einem sehr hohen 115 GW bis 2030 bei Wind an Land) in die Netzaus- Ausbauvolumen der Windenergie an Land über die bauplanung eingehen. kommenden Jahre Anlagen zügig ans Netz ange- schlossen werden können und der erzeugte Strom Belastbaren Prognosen zum weiteren Ausbau der effizient genutzt wird. Dabei spielen auch Innovati- Windenergie an Land kommt dabei ein hoher Stel- onen im Stromnetz eine wichtige Rolle. lenwert zu. Auf dieser Grundlage können die vom Windenergieausbau besonders betroffenen Netzbe- Maßnahmen: treiber ihre Netzkapazitäten bedarfsgerecht und Den novellierten Rechtsrahmen (§ 14d EnWG) gilt vorausschauend dimensionieren. es nun in die praktische Anwendung zu bringen. Zur Unterstützung der betroffenen Stakeholder hat Neben einer vorausschauenden Planung ist auch das BMWK im Juni 2022 den Branchendialog „Ver- der Vollzug des Verteilnetzausbaus zu beschleuni- teilnetze der Zukunft“ initiiert. Ziel ist es insbeson- gen. Der Ausbau der Netze unterliegt vor allem in dere, die Branche bei der (Weiter-)Entwicklung ein- der Hochspannung oft langwierigen Planungs- und heitlicher Planungsgrundsätze als Grundlage für Genehmigungsverfahren. einen vorausschauenden Netzausbau zu unterstüt- zen. Der Branchendialog wird zu diesem Zweck durch ein dreijähriges Gutachten zur „Planung von 20 W I N D E N E R G I E -A N - L A N D -S T R AT E G I E Verteilnetzen der Zukunft“ und einen Fachbeirat Die Windenergie-an-Land-Strategie umfasst ein begleitet. Die Studie soll planmäßig Ende 2024 sehr breites Arbeitsprogramm. Darüber hinaus abgeschlossen werden. Der Branchendialog bildet erscheint es denkbar, insbesondere die folgenden neben der Erzeugerseite auch die zunehmende Vorschläge zu einem späteren Zeitpunkt noch ein- Elektrifizierung der Verbraucherseite durch Wär- mal aufzugreifen und vertieft zu prüfen: mepumpen und Ladeinfrastruktur ab. ● Anreize zur Realisierungsbeschleunigung Neue Ansätze, die dabei helfen, eine bessere Syn- chronisierung zwischen Stromnetzausbau und ● Verbesserte Rahmenbedingungen für die Windenergieausbau zu gewährleisten, werden wei- Finanzierung terentwickelt und die Voraussetzungen für einen Transfer in die Praxis vorangetrieben. In den vom ● Maßnahmen gegen Preisschwankungen, z. B. BMBF geförderten Kopernikus-Projekten ENSURE Indexierung und Synergie wird an Lösungen gearbeitet, die die Netznutzung kurz- und mittelfristig schneller, opti- ● Maßnahmen zur Risikominimierung bei Liefer- miert und flexibel gestalten können – durch Ent- engpässen wicklung von Bausteinen zur optimalen Nutzung bereits vorhandener Betriebsmittel und die auto- ● Umgang mit Belangen des Denkmalschutzes matisierte flexible Anpassung an Verfügbarkeiten erleichtern von Strom aus erneuerbaren Energien durch indus- trielle Verbraucher. ● Prüfung zum Umgang mit Toleranzgrenzen beim Transport 6. Weitere Ideen aus der Konsultation ● Überprüfung der Vorschriften bei sog. Leerfahr- ten bei GST-Transporten Der Strategieprozess bleibt entwicklungsoffen und es werden auch künftig zielführende Maßnahmen- ● Prüfung von Möglichkeiten für mehr Transpa- vorschläge zur Beschleunigung des Zubaus bei renz bei Pachtverträgen Windenergie an Land entwickelt und umgesetzt. Dafür bieten die im Zuge der Konsultation einge- ● Umgang mit seismologischen Stationen erleich- gangenen Stellungnahmen eine gute Grundlage. tern Länder, Verbände und Stakeholder haben zu den BMWK-Eckpunkten der Windenergie-an-Land- ● Evaluierung und ggf. Anpassung der Standardi- Strategie viele weitere Maßnahmen vorgeschlagen. sierung im BNatSchG Nicht alle konnten in der Strategie berücksichtigt werden. Zum Teil handelt es sich um detaillierte ● Prüfung, ob Anpassungen bei den Plansiche- Anregungen zu bereits in der Strategie enthaltenen rungsinstrumenten und den Regelungen zur Maßnahmen, die in den laufenden oder anstehen- Positivplanung erforderlich sind den Verfahren Berücksichtigung finden können. Es wurden aber auch zusätzliche Maßnahmen vorge- schlagen, die noch nicht abschließend bewertet wurden und die sich die Bundesregierung deshalb nicht zu eigen machen kann und zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Strategie berücksichtigen konnte. bmwk.de