Ordinance amending the Wine Form Ordinance
Made 2003-07-08 · Text as of 2026-10-01
Public law and official guidance, published as research. Not legal, tax or financial advice.
About this law
- Original title
- Änderung der Weingesetz-Formularverordnung.
- Language
- German
- Kind
- Regulation
- Country
- Austria
- Subjects
- Food and nutrition
- Keywords
- viticulture/oenological practices, inspection, food safety and quality
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Text
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P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M 1737 8 II 361 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 8. Juli 2003 Teil II 314. Verordnung: Änderung der Weingesetz-Formularverordnung 314. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Änderung der Weingesetz-Formularverordnung Auf Grund der §§ 31 Abs. 4 und 33 des Weingesetzes 1999, BGBl. I Nr. 141, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2002, wird verordnet: Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Begleitpapiere und sonstige Formblätter nach dem Weingesetz 1999 (Weingesetz-Formular verordnung), BGBl. II Nr. 512/2002, wird wie folgt geändert: Das Formblatt für den Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer in der Anlage gemäß § 8 lautet: 1738 BGBl. II – Ausgegeben am 8. Juli 2003 – Nr. 314 Vorname Angaben über den Wein Jahr Sonstiges Bezeichnung des Weines Angereichert Abgefüllt Lesegradation Teilmenge mit bereits vorhan denen Prüfnummern in Liter Jahrgangsverschnitt SortenverschnittQualitätsweinrebsorte(n) Farbe Bevollmächtigter - Familienname (wenn nicht wie oben) Straße OrtPostleitzahl Firmenname oder Familienname des Antragstellers (Verfügungsberechtigter) Eingangsdatum TT/MM/JJJJ Untersuchungsnummer Antragsnummer B u n d e s a m t fü r W e in b a u 1 Eingangsstempel der Übernahmestelle Eingangsstempel des Bundesamtes für Weinbau Zutreffendes bitte ankreuzen ! Antrag auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer gemäß § 31 des Weingesetzes 1999 Antragsteller Betriebsnummer Jahrgang Hausnr. Telefon Telefax Aufbewahrungsort des Weines (wenn nicht wie oben) Straße OrtPostleitzahl Hausnr. RoséRot JaNeinWeiß JaNein Einreichmenge in Liter JaNein Teil weise ▲ JaNein Süßung JaNein Qualitätsweinrebsorte(n) Qualitätsstufe Weinbaugebiet Jahrgang Zugrundeliegende Mostchargennummern (aus der Mostwägerbestätigung zu übernehmen) - nur bei Prädikatsweinen! Betriebsnummer Laufende Nummer Teilmengen in Liter Unrichtige Angaben ziehen den Verlust der Prüfnummer gemäß § 31 (9) Z. 1 nach sich! St. Dr. Lager-Nr. 127 – printcom, Drucksortenverlag 569674 Datum, Unterschrift des Antragstellers (Verfügungsberechtigten) Vorname Nicht stempeln! Nicht heften! Geburtsdatum TT/MM/JJJJ Für weitere Angaben zusätzlich das Fortsetzungsblatt Lager-Nr. 128 verwenden! Bei Nichterreichen der beantragten Qualitätsstufe ändere ich meinen Antrag auf die nächstmögliche niedrigere Qualitätsstufe. Füllen sie bitte diesen Antrag in BLOCKSCHRIFT oder mit der SCHREIBMASCHINE aus. 7 181 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 D D D D D 11111 0:::0 D D D D 1 11111 II I □□□□□□ D D D D D 1 11111111 □□ □□ □□ OIJ 1 111 1 1 II I 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 D I I~~ □□ 1 1 □□ ~~I □□ ~~~~ □□ L J BGBl. II – Ausgegeben am 8. Juli 2003 – Nr. 314 1739 U n te rs u c h u n g s s te ll e 2 Vorname Angaben über den Wein Jahr Sonstiges Bezeichnung des Weines Angereichert Abgefüllt Lesegradation Teilmenge mit bereits vorhan denen Prüfnummern in Liter Jahrgangsverschnitt SortenverschnittQualitätsweinrebsorte(n) Farbe Bevollmächtigter - Familienname (wenn nicht wie oben) Straße OrtPostleitzahl Firmenname oder Familienname des Antragstellers (Verfügungsberechtigter) Eingangsdatum TT/MM/JJJJ Untersuchungsnummer Antragsnummer Eingangsstempel der Übernahmestelle Eingangsstempel des Bundesamtes für Weinbau Zutreffendes bitte ankreuzen ! Antrag auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer gemäß § 31 des Weingesetzes 1999 Antragsteller Betriebsnummer Jahrgang Hausnr. Telefon Telefax Aufbewahrungsort des Weines (wenn nicht wie oben) Straße OrtPostleitzahl Hausnr. RoséRot JaNeinWeiß JaNein Einreichmenge in Liter JaNein Teil weise ▲ JaNein Süßung JaNein Qualitätsweinrebsorte(n) Qualitätsstufe Weinbaugebiet Jahrgang Zugrundeliegende Mostchargennummern (aus der Mostwägerbestätigung zu übernehmen) - nur bei Prädikatsweinen! Betriebsnummer Laufende Nummer Teilmengen in Liter Unrichtige Angaben ziehen den Verlust der Prüfnummer gemäß § 31 (9) Z. 1 nach sich! St. Dr. Lager-Nr. 127 – printcom, Drucksortenverlag 569674 Datum, Unterschrift des Antragstellers (Verfügungsberechtigten) Vorname Nicht stempeln! Nicht heften! Geburtsdatum TT/MM/JJJJ Für weitere Angaben zusätzlich das Fortsetzungsblatt Lager-Nr. 128 verwenden! Bei Nichterreichen der beantragten Qualitätsstufe ändere ich meinen Antrag auf die nächstmögliche niedrigere Qualitätsstufe. Füllen sie bitte diesen Antrag in BLOCKSCHRIFT oder mit der SCHREIBMASCHINE aus. L 7 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 □□□ □□ 11111 □□□ □□ □□ 1 11111111 □□□□□□ D D D D D 111111111 □□□□□□ □□□ 11111 11111 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 D ~~~~□□ ~~~~□□ ~~~~□□ ~~~~□□ J 1740 BGBl. II – Ausgegeben am 8. Juli 2003 – Nr. 314 Vorname Angaben über den Wein Jahr Sonstiges Bezeichnung des Weines Angereichert Abgefüllt Lesegradation Teilmenge mit bereits vorhan denen Prüfnummern in Liter Jahrgangsverschnitt SortenverschnittQualitätsweinrebsorte(n) Farbe Bevollmächtigter - Familienname (wenn nicht wie oben) Straße OrtPostleitzahl Firmenname oder Familienname des Antragstellers (Verfügungsberechtigter) Eingangsdatum TT/MM/JJJJ Untersuchungsnummer Antragsnummer Eingangsstempel der Übernahmestelle Eingangsstempel des Bundesamtes für Weinbau Zutreffendes bitte ankreuzen ! Antrag auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer gemäß § 31 des Weingesetzes 1999 Antragsteller Betriebsnummer Jahrgang Hausnr. Telefon Telefax Aufbewahrungsort des Weines (wenn nicht wie oben) Straße OrtPostleitzahl Hausnr. RoséRot JaNeinWeiß JaNein Einreichmenge in Liter JaNein Teil weise ▲ JaNein Süßung JaNein Qualitätsweinrebsorte(n) Qualitätsstufe Weinbaugebiet Jahrgang Zugrundeliegende Mostchargennummern (aus der Mostwägerbestätigung zu übernehmen) - nur bei Prädikatsweinen! Betriebsnummer Laufende Nummer Teilmengen in Liter Unrichtige Angaben ziehen den Verlust der Prüfnummer gemäß § 31 (9) Z. 1 nach sich! St. Dr. Lager-Nr. 127 – printcom, Drucksortenverlag 569674 Datum, Unterschrift des Antragstellers (Verfügungsberechtigten) Vorname Nicht stempeln! Nicht heften! Geburtsdatum TT/MM/JJJJ Für weitere Angaben zusätzlich das Fortsetzungsblatt Lager-Nr. 128 verwenden! Bei Nichterreichen der beantragten Qualitätsstufe ändere ich meinen Antrag auf die nächstmögliche niedrigere Qualitätsstufe. Füllen sie bitte diesen Antrag in BLOCKSCHRIFT oder mit der SCHREIBMASCHINE aus. Ü b e rn a h m e s te ll e 3 L 7 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 □□□ □□ 11111 □□□ □□ □□ 1 11111111 □□□□□□ D D D D D 111111111 □□□□□□ □□□ 11111 11111 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 D ~~~~□□ ~~~~□□ ~~~~□□ ~~~~□□ J BGBl. II – Ausgegeben am 8. Juli 2003 – Nr. 314 1741 Vorname Angaben über den Wein Jahr Sonstiges Bezeichnung des Weines Angereichert Abgefüllt Lesegradation Teilmenge mit bereits vorhan denen Prüfnummern in Liter Jahrgangsverschnitt SortenverschnittQualitätsweinrebsorte(n) Farbe Bevollmächtigter - Familienname (wenn nicht wie oben) Straße OrtPostleitzahl Firmenname oder Familienname des Antragstellers (Verfügungsberechtigter) Eingangsdatum TT/MM/JJJJ Untersuchungsnummer Antragsnummer Eingangsstempel der Übernahmestelle Eingangsstempel des Bundesamtes für Weinbau Zutreffendes bitte ankreuzen ! Antrag auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer gemäß § 31 des Weingesetzes 1999 Antragsteller Betriebsnummer Jahrgang Hausnr. Telefon Telefax Aufbewahrungsort des Weines (wenn nicht wie oben) Straße OrtPostleitzahl Hausnr. RoséRot JaNeinWeiß JaNein Einreichmenge in Liter JaNein Teil weise ▲ JaNein Süßung JaNein Qualitätsweinrebsorte(n) Qualitätsstufe Weinbaugebiet Jahrgang Zugrundeliegende Mostchargennummern (aus der Mostwägerbestätigung zu übernehmen) - nur bei Prädikatsweinen! Betriebsnummer Laufende Nummer Teilmengen in Liter Unrichtige Angaben ziehen den Verlust der Prüfnummer gemäß § 31 (9) Z. 1 nach sich! St. Dr. Lager-Nr. 127 – printcom, Drucksortenverlag 569674 Datum, Unterschrift des Antragstellers (Verfügungsberechtigten) Vorname Nicht stempeln! Nicht heften! Geburtsdatum TT/MM/JJJJ Für weitere Angaben zusätzlich das Fortsetzungsblatt Lager-Nr. 128 verwenden! Bei Nichterreichen der beantragten Qualitätsstufe ändere ich meinen Antrag auf die nächstmögliche niedrigere Qualitätsstufe. Füllen sie bitte diesen Antrag in BLOCKSCHRIFT oder mit der SCHREIBMASCHINE aus. A n tr a g s te ll e r 4 L 7 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 □□□ □□ 11111 □□□ □□ □□ 1 11111111 □□□□□□ D D D D D 111111111 □□□□□□ □□□ 11111 11111 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 D ~~~~□□ ~~~~□□ ~~~~□□ ~~~~□□ J 1742 BGBl. II – Ausgegeben am 8. Juli 2003 – Nr. 314 Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer gem. Weingesetz 1999 Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Diese Formular wird automationsunterstützt eingelesen. Beim AUSFÜLLEN MIT DER HAND ist zu beachten: Schreiben Sie nur GROSSBUCHSTABEN in Druckschrift, da Kleinbuchstaben nicht erkannt werden. Tragen Sie in jedes Kästchen nur einen Buchstaben, eine Ziffer oder ein Sonderzeichen ein. Schreiben Sie nicht über die jeweilige Begrenzung hinaus. Streichen Sie nicht benötigte Felder auf keinen Fall durch. Benutzen Sie am Besten einen Kugelschreiber in der Farbe schwarz oder blau. Verwenden Sie bitte die unten angegebene Schreibweise der Handblockschrift. Beim AUSFÜLLEN BZW. BEDRUCKEN MIT MASCHINE ist zu beachten: Sie können jede Schreibmaschine, jeden Schnelldrucker oder Schönschriftmatrixdrucker benutzen. Rasterkästchen auf dem Formular sind nicht zu beachten, fortlaufend schreiben. Achten Sie lediglich auf die Zeilen. Die Zeichen einer Zeile müssen eine gemeinsame Grundlinie haben. Schreiben Sie bitte so, dass sich die Zeichen nicht berühren. Sie können Groß- und Kleinschreibung miteinander gemischt verwenden. Zeichen außerhalb der Lesefelder werden nicht gelesen. Jene Felder, in denen keine Eintragungen erfolgen, sind frei zulassen. Die Angaben der Liter erfolgt ganzzahlig. Antragsteller: Das Geburtsdatum dient als weiteres Identifikationsmerkmal und ist nur bei natürlichen Personen anzugeben. Sollte der Bescheid mittels Fax übermittelt werden, wäre die Fax-Nummer am Antragsformular anzuführen. Sowohl Telefonnummer als auch Fax-Nummer sind mit Vorwahl einzutragen. Aufbewahrungsort des Weines: Nur einzutragen, wenn die Lagerung des Weines an einem anderen Ort erfolgt als in der Zustelladresse für den Bescheid angegeben ist. Angaben über den Wein: Qualitätsweinrebsorte(n): Es sind ausschließlich die nachstehend angeführten Rebsortencodes zu verwenden. Rebsorten sind anzugeben, wenn der Wein ausschließlich aus diesen zwei oder drei Rebsorten besteht. Besteht der Wein aus mehr als drei Rebsorten ist das Kürzel für gemischter Satz oder Sortenverschnitt zu verwenden. Sortenverschnitt: „Ja“ ist anzukreuzen, wenn nicht die vorgeschriebenen 85% einer Sorte erreicht werden. Jahrgang: Ein Jahrgang ist nur dann einzutragen, wenn der Anteil des Jahrganges mindestens 85% beträgt. Jahrgangsverschnitt: „Ja“ ist anzukreuzen, wenn nicht die vorgeschriebenen 85% eines Jahrganges erreicht werden. Anreicherung: Hier ist anzukreuzen, ob der Wein aufgebessert wurde oder nicht. Süßung: Hier ist „ja“ anzukreuzen, wenn dem fertiggegorenen Wein nachträglich eine Restsüße verliehen wurde. Teilmenge mit bereits vorhandenen Prüfnummern: Falls eine Teilmenge des eingereichten Weines bereits eine Prüfnummer erhalten hat, so ist hier diese Teilmenge in Liter anzugeben. Bezeichnung des Weines: (für die Angaben am Etikett) Qualitätsweinrebsorte(n): Es sind ausschließlich die nachstehend angeführten Rebsortencodes zu verwenden. Eine Rebsorte darf lt. Weingesetz angegeben werden, wenn ihr Anteil mindestens 85 % beträgt. Zwei oder drei Rebsorten sind anzugeben, wenn der Wein ausschließlich aus diesen zwei oder drei Rebsorten besteht. Des Weiteren darf Sortenverschnitt oder Gemischter Satz oder eine Bezeichnung ohne Rebsorten verwendet werden. Qualitätsstufe: Die Codierung der Qualitätsstufen sind der nachstehenden Liste zu entnehmen. Jahrgang: Ein Jahrgang ist nur dann einzutragen, wenn der Anteil des Jahrganges mindestens 85% beträgt. Eine verpflichtende Jahrgangsangabe ist nicht vorgeschrieben. Weinbaugebiet: Die Codierung der Weinbaugebiete sind der nachstehenden Liste zu entnehmen. Sonstiges: Hier sind Zusatzbezeichnungen wie z.B.: „Cuvèe“, Heuriger, Riedbezeichnungen etc. einzutragen. Eine Rebsorte darf lt. Weingesetz angegeben werden, wenn ihr Anteil mindestens 85 % beträgt. Zwei oder drei IA!BICIJ>iEIFIG(HIIIJIK!LIHINlolPlalRlslr!u!vlwlxlYIZIÄIQlülfl] 1-112131i.1sl6I 11s1s101 BGBl. II – Ausgegeben am 8. Juli 2003 – Nr. 314 1743 Bei nicht Erreichen der beantragten Qualitätsstufe ändere ich meinen Antrag auf die nächst mögliche niedrigere Qualitätsstufe: Dieses Feld können Sie bei Prädikats-, Kabinett- und DAC-Weinen ankreuzen. Wenn Sie es ankreuzen, so ändern Sie hiermit Ihren Antrag bei nicht Erreichen der beantragten Qualitätsstufe auf die nächst mögliche niedrigere Qualitätsstufe ab. Dies führt zu einem abgekürzten Verfahren ohne einem Parteiengehör und Sie erhalten dann ohne Zeitverlust einen Prüfnummernbescheid mit einer niedrigeren Qualitätsstufe. Zugrundeliegende Mostchargennummern: diesen Abschnitt nur bei Prädikatsweinen ausfüllen!!! Die Daten sind dabei 1:1 aus der zu Grunde liegenden Mostwägerbestätigung zu übernehmen. Teilmengen in Liter: Einzutragen ist die Teilmenge, die aus der angeführten Mostwägerbestätigung für den eingereichten Wein verwendet wurde. Sollte mit den 4 Zeilen NICHT das Auslangen gefunden werden, wäre zusätzlich das Fortsetzungsblatt zu verwenden. Herkunftscodes Rebsortencodes Region Weinbaugebiet Kürzel Weißweinrebsorte Kürzel Rotweinrebsorte Kürzel WLXX Bouvier BO Blauburger BL Mittelburgenland WLMB Chardonnay CH Blauer Burgunder BB Neusiedlersee WLNS Morillon MR Blauer Spätburgunder BS Neusiedlersee-Hügelland WLNH Frühroter Veltliner FV Blauburgunder BR Südburgenland WLSB Malvasier MA Pinot Noir PN Carnuntum WLCA Furmint FU Blauer Portugieser BP Donauland WLDL Goldburger GB Blauer Wildbacher BW Kamptal WLKA Grauer Burgunder GR Blaufränkisch BF Kremstal WLKT Pinot Gris PG Cabernet Franc CF Thermenregion WLTH Ruländer RU Cabernet Sauvignon CS Traisental WLTT Grüner Veltliner GV Merlot ME Wachau WLWA Weißgipfler WG Rathay RH Weinviertel WLWV Jubiläumsrebe JU Roesler RL Burgenland WLBL Müller-Thurgau MT St. Laurent SL Niederösterreich WLNO Rivaner RA Syrah SH BLXX Muskateller MU Zweigelt ZW Kärnten BLKA Gelber Muskateller GM Blauer Zweigelt BZ Oberösterreich BLOO Roter Muskateller RM Rotburger RB Salzburg BLSB Muskat-Ottonel MO Tirol BLTI Neuburger NB Vorarlberg BLVO Roter Veltliner RV Sortenverschnitt SV SLXX Rotgipfler RG Gemischter Satz GS Süd-Oststeiermark SLSO Sauvignon blanc SB Südsteiermark SLSS Scheurebe SC Weststeiermark SLWS Sämling 88 SA Steiermark SLST Sylvaner SY Wien Wien WIEN Grüner Sylvaner GY Traminer TR Qualitätsstufencodes Gewürztraminer GT Roter Traminer RT Kürzel Weißer Burgunder WB QUW Weißburgunder WE KAB Pinot blanc PB SPL Klevner KL ALW Weißer Riesling WI BAL Riesling RI AUB Rheinriesling RR TBA Welschriesling WR EIW Zierfandler ZF STW Spätrot SR DACDistrictus Austria Controllatus Strohwein Beerenauslese Ausbruch Trockenbeerenauslese Eiswein Qualitätswein Kabinett Spätlese Auslese Weinland Bergland Steierland Qualitätsstufen Pröll