Law amending the Water Supply Law
Made 2001-12-13 · Text as of 2026-10-01
Public law and official guidance, published as research. Not legal, tax or financial advice.
About this law
- Original title
- Gesetz, mit dem das Wasserversorgungsgesetz geändert wird.
- Language
- German
- Kind
- Act
- Organisation
- European Union
- Country
- Austria · Wien
- Subjects
- Water
- Keywords
- water supply
Where to read it
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Text
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651 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2001 Ausgegeben am 13. Dezember 2001 117. Stück 117. Gesetz: Wasserversorgungsgesetz; Änderung 117. Gesetz, mit dem das Wasserversorgungsgesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wasserversorgungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 10/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz, LGBl. für Wien Nr. 46/2000, wird wie folgt geändert: (Verfassungsbestimmung) Nach § 3 wird folgender § 3a samt Überschrift eingefügt: „Schutz der Wiener Wasserversorgung § 3a. (Verfassungsbestimmung) (1) Die bestehende Wiener Wasserversorgung durch städtische Was serversorgungsanlagen einschließlich der bestehenden Sammlung von Wasser zu diesem Zweck darf unter Berücksichtigung innerbetrieblicher Erfordernisse keine Verringerung erfahren. Darüber hinaus ist die Wie ner Wasserversorgung durch städtische Wasserversorgungsanlagen im jeweils erforderlichen Ausmaß zu gewährleisten. (2) Zu einem Beschluss des Gemeinderates über die Veräußerung von Liegenschaften oder Anlagen der Gemeinde, die der Wiener Wasserversorgung dienen oder für diese sonst von wesentlicher Bedeutung sind, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Dies gilt auch für sonstige Ver fügungen, die im Ergebnis einer Veräußerung gleich oder ähnlich sind.“ Artikel II (Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Der Landeshauptmann: Der Landesamtsdirektor: Häupl Theimer Impressum: Medieninhaber: Land Wien, Herstellung: Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.b.H., 3580 Horn LGBl. für Wien ist erhältlich in der Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, 1082 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre und kann bei der MA 53 - Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, Rathaus, 1082 Wien, Telefon: (01) 4000-81026 DW bestellt bzw. abonniert werden.