Skip to content
Nelum
Laws of Austria

Codex Alimentarius on Coffee and coffee substitutes, and on sugar and different kinds of sugar

Made 1996 · Text as of 2026-10-01

Public law and official guidance, published as research. Not legal, tax or financial advice.

About this law

Original title
Österreichisches Lebensmittelbuch.
Language
German
Kind
Other
Organisation
European Union
Country
Austria
Subjects
Food and nutrition
Keywords
Codex Alimentarius, food safety and quality, coffee/cocoa/tea, sugar, fraud, standards, international agreement-implementation, beverages
Categories
softs

Where to read it

    No source link is recorded for this law.

Text

The law's own text, section by section, as held. Each section has its own link.

  1. ÖSTERREICHISCHES LEBENSMITTELBUCH (CODEX ALIMENTARIUS AUSTRIACUS) III. AUFLAGE HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ 32. LIEFERUNG B 12 Kaffee, Kaffeemittel VERLAG BRÜDER HOLLINEK WIEN Kliffee, Kaffeemittel INHALTSVERZEICHNIS Teilkapitel A „Kaffee" l. BESCHREIBUNG I JNO A.NflOROP!?I IN'GPN 1. 1 Rohkaffee . . . .. 1.2 Gerösteter Kaffee . 1.3 Entkoffeinierter Kaffee ...... . 1 J. K<1ff<"i'-PYtr<1krl' 1.5 Getränke au~ Kaffee .. 2. BEZEICHNUNG 2.1 Rohkaffee 2.2 Gerösteter Kaffee . 2.3 Entkoffeinie1tcr Kaffoe . 2.4 Kaffee-Extrakrc 2.5 Getränke aus Kaffee .... 3 BEURTEILUNG 3 1 Allgemeine Bwrteilungshinweis 3.2 Gesundheitsschädlichkeit. 3.3 Verdorbenheit 3.4 Verfälschung 3.5 Fa!schc Bezeichnung . 4. REGELUNG DES VERKEHRS 5. A:-.JALYSENMETHODEN 5.1 Bestimmung des Kofferngehaltes in entkoffeinierten B 12 Sehe 5 5 6 7 8 8 9 9 9 9 10 lO 10 lO l l ll Kaffee,fütrakten . . . 12 5.2 Bestimmung de~ Tiuck.enmas~egi:hahes vuu Kaffee-Extrakten 12 Teilkapitel B „Kaffeemittel" l. BESCHREIBUNG UND ANFORDERUNGEN 1. 1 Kaffeemittel. 1.~ Zichoeicn Extrakte ... 1.3 Sonsüge KaHeem'ittel-Extrakte. 1.4 Getni.nke aus Kaffeernitteln . . ......... . September 1996 12 13 \4 \5 B 12 ? RP.7Ff('HNTINC~ 2.1 Kaffeemittel. Kaffee, Kaffeemittel 2.2 Zichorien-Extrakte ..... . 2.J Sonstige Kaffäemittel•Ex1rakte. 2.4 Ge:triinke am Kflffr•Pmittr-ln J. BEURTEILUNG 3. l Allgemeine Beurteilungshinweise J.2 Ge,;undheitsschädlichkeit J.J Verdorbenheit. 3.4 Verf,füchung 3.5 Falsche Bezeichnung J. R GGJ:?UJNGEN t.•.G.S VERKEHRS 5. ANALYSENMETHODEN 5.1 Bestimmung des Trockcnmassegehaltes von Zichonen-Extrakten. 15 16 16 16 16 17 17 17 17 18 Sepwmber 1996 Kaffee, Kaffeemittel B 12 TPilkapitPI A •• Kaffee" 1. BESCHREIBUNG UND ANFORDERUNGEN 1.1 Rohkaffee 1.1, 1 Unter Rohkaffee oder grünem Kaffee versteht man die aus den Frtichten de~ Kaffeebaumes ~ den meist zweisamigen Kaffeekir si.:hcn ge\vonnenen, von der Frucht• und Pergamentschale vollständig uutl vuu tlt:t 3illicilmuL ~uwdL wie tedutvlugiM„h rn0glidi bcfrdtcn Sa· m,;:n, Aus einsamigen Kaffeekirschen gewonnener Rohkaffee wird als "Petlkaffee·· bezeichnet. weil dessen Sanen von rundlicher Form smd. Von der Pflanzengattung „Coffca" kommen derzeit für Genußzwecke vu1 <1lkm ,Jie 3,unen dt'.-1 A1tt,1\ Coffc.:i .:in1.bic.:i L. und Coffcn o::nrtcphorü (Robusta) Pierre C't Froehner in Betracht. 1.1.2 Die Aufbereitung der Kaffeekirschen erfolgt entweder uok• ken oder naß. 1.1.3 Handebilblicher Rohkaffee ist derart be~chaffen, daß er bei 5achgemrißer Weiterverarbeitung ein aromatisches, wohlschmeckende~ Getränk ergibt. Er darf weder durch fab:he Ernte noch durch Fehler kd A1ifhe.reitung Beförderung oder Lagerung verdorben. insbesondere auch nicht verschimmelt oder verunreinigt sein. 1, 1.4 Rohkaffee enthält nicht über 14 Prozent Wasser, der Chlo• ridgeha!t in der Asche darf 1,1 Prozent nicht übersteigen. Ein Koffein gclmll u.utta 0,8 Prn.1:cnt wird m h<1n<l.:.hüblichcr War.; nkht vorausgeseJzi. 1.1.5 Rohkaffee darf nicht mit Stoffen wie Alkali- oder Erdalka lihydroxiden oder -karbonaten, Ammoniak, Ammoniumsalzen oder schwefüger Säure behandelt werden. 1.1.6 Rohkaffee dan· nicht mehr als 5 Gewichtsprozent „Besatz" das sind artfremde Bestandteile, verdorbene Bohnen oder Schalen rnthnltl'n 1.2 Gerösteter Kaffee 1.2.1 Um Rohkaffee z.um menschlichen Genuß geeignet zu ma chen, ist seine Aut'schliel5ung durch Röstung ertordcrhch. 1{1cht1g gerö stete Kaffeebohnen zeigen eine gleid:im:ißig braune Farbe und sind auch im Inneren weder licht noch verbrannt, sondern braun. Gerösteter Kaffee ),:ilr 5 B 12 Kaffee, Kaffeemittel euth<Jlt im Mittc-1 1,2.'i Pwt:t:Ul Kvffoiu. 0,:-,( Kvffeiuge!1..tlt Uc~ Kaffet:.~ wird durch die Röstung nicht wesentlich verändert, 1.2.2 Einwandfrei gerösteter Kaffee muß mindestens 25 Prozent wasserlösliche Stoffe enthalten, Sein Wassergehalt darf 5 Prozent, sein Asc11egena1t ö,'.'i Prozent nicht uberste1gen, wobei mindestens die Hallte der Asche aus wasserlöslichen Stoffen besceh~n muß. 1,2.3 Ehe gerösteter Kaffee in den Handel kommt. wird er mei stens verlesen, wobei sowohl mißfarbige Bohnen als auch Fremdkörper ( .. Einwurf") soweit wie möglich entfernt werden. Der Einwurf bei in Verkehr gebrachtem Röstkaffce darf 2 Gewichtsprozent nicht Uberstci~ gen. 1.2.4 Gerösternr 1(4ffee koinrnt u.fo Bohn.:mwarc oder in gemo.hle nem Zustand in den Handel. Der Anteil zerbrochener oder beschädigter Bohnen bei ungemahlener Ware beträgt bei Abgabe an den Lctztver, braucher im Sinne der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 r MKV, BGB!. Nr. 72/l993 i. d. g. F. höch~tens 10 Gewichtsprn:umt. 1.2.5 Unter aromatischem Kaffee versteht man Röstkaffoe, dem nach dem Röstvorgang zur Aromatisierung Substanzen im Sinne des Codex:kapitels A 9 „Aromen·· zugesetzt worden sind. Bei der Herstel lung von aromaclsienem Kaffee werden keine kUnstlichen Aromen ver wendet. Ethylvanillin kann VE:rwendet werden. Aromen. die geeignet sind, einen Gehalt an Milchprodukten vorzutäuschen (:r,. 8. Obers, oder MikharomaJ sowie Kaffeearomen werden bei der Herstdh1ng von aro 111,nh11.'rtem Kaffee mch, verwendet. 1.3 Entkoffeinierter Kaffee 1.3.1 Entkoffeinierter Ka.ffee wird aus Rohkaffee durch Hchandcln mit Extraktionsm1tteln hergestellt, durch die den Kaffeebohnen ein groß er Teil oder nahezu die Gesamtheit ihres Koffeingehaltes entzogen wer den kann. Dabei müssen die Extraktionsmiccel bis auf technologisch unvermeidbare Spuren wieder entfernt werden. 1.3.2 Bei der fö:traktioo von Kaffeeinhaltsstoffen, wie Koffein oder Bitterstoffen, gelten im extrahierten Kaffee folgende Rückstands höchstwerte: Memylacerar: Ethylmethylketon: Dichlormethan: Scire 6 LU mg/kg 20 mg/1::g 2 mg/kg September J 996 K!lffee, Kaffeemittel B 12 1.3.3 Ocr Gehalt an wasserlöslichen Stoffen von geröstetem ent koffeiniertem Kaffee darf nich1 weniger als 22 Prozent betragen. Im übrigen gelten die in den Absätzen I.2.2 und 1.2.4 enthaltenen Anfor derungen. 1.3.4 Der Koffeingehalt übersteigt bel entkoffeiniertem Kaffee nicht 0,08 Prozent, bezogen auf die Troc:kenmasse. 1.3.5 Mischungen von koffeinhaltigem mit entkoffeiniertem Kaf• fe:e enthalten einen Anteil von mindestens 50 Prozent entkoffeinierten Kaffees. Der Koffeingehalt deraruger Mischungen beträgt mehr als 0.08 Prozent, bezogen auf die Trockenmasse. jedoch hochstens 0,8 Prozent. 1.4 Katiee-t:xtrakte 1.4.1 Kaffee•Extrakte sind die mehr oder weniger konzentrierten Erzeugnisse, die durch Extraktion des Röstkaff.:es bei ausschließlicher Verwenüung von Wasser als f.xt.raktmnsmltfel - unter Ausschluß jedes Verfahrens der Hydrolyse durch Zusatz von Säuren oder Laugen - ge wonnen werden und die die löslichen und aromatischen Elemente des Kaffees enthalten. 1.4.2 Aus Kaffee stammende unlösliche Öle sowie Spuren von an deren aus Kaffee stammenden unlöslichen Bestandteilen dürfen enthal ten sein. Spuren von unlöslichen Bestandteilen, die nicht aus Kaffee oder Extmktionswasser st:imrnen. dürfen•- ~oweit technologisch unver• meidbar - enthahen sein. 1.4.3 Zur Herstellung von Kaffee-Extrakten dürfen nur einwand freie Ausgangsstoffe handelsüblicher Qualität verwendet werden. 1.4.4 Kaffee-Extrakte werden in fester (,,Kaffee-Extrakt" oder ,,löslicher Kaffee-Extrakt" oder „löslicher Kaffee" oder „lnsrautkaf~ fee''), pastenförmiger (,,Kaffee-Extrakt in Pastenform•· oder „pastenför miger Kaffee-Extrakt") nder flfüqig<'r Fnrm C.fllhsigi>r Kafft>e-Fxrrakt'') in Verkehr gebracht. 1.4.5 Kaffee-Extrakte entsprechen den in Tabelle 1 (Seite 8) ange führten Anforderungen. 1.4.6 Der Koffeingehalt beträgt bei entkoffeinienen Kaffee-Ex trakten höchstens 0,3 Gewichtsprozent, bezogen auf die aus Kaffee stammende Trockenmasse. September 1996 Seite 7 B 12 Kaffee, Kaffeemittel Tabelle 1; Anford0rungen ;:u1 Kaffee Extrukte 1 Trockenmasse aus Nicht aus der Kaffee stammend Extraktion in Gew.% st,1.mi:nende Stoffe j Kaffee-Extrakt > 95.,.9 keine Kaffee-Extrakt in Pastenform 70.0 85,0 kein.~ Flüssi er Kaffee-Extrakt, 15,0 - 55,0 keine*l *) außer gebranntf' orler une<"hrJmntr- 7u<'lti'r orll'.r 7uckernrte,n im A"~ maß von höchsten 12 Gew. % 1.5 Getränke aus Kaffee 1.5. 1 Als Herstellungsverfahren bei Kaffeegetränken kommen vor allem die Espm~somethode, Filtermethoden und Brühmetho<len zur Anwendung. 1.5.2 Kaffeegetränke werden aus Bohnenkaffee oder entkoffeinier Mm Knfff'f', ßPe<>hPnt•nfol1s \Inter Verwendnng von Mik-h und Milcher zeugnissen, wie Kaffeeobern, Schlagobers, Kondensmilch, hergestellt. 1.5.3 Traditionelle Bezeichnungen von Kaffeegetränken schließen die Verwendung von (Kaffee•)Weißer aus (vgl. Abs. 2.5.1). Beisj)ielsweise ent• halt„ Wiener Melange" Kattee rrut autgeschäumtcr, heiL\er Milch und even~ tuell Schlagobers (bei „Cappuccino'' mit Kakao auf der Oberfläche). 1.5.4 Kaffeemittel im Sinne des Teilkapitels 8 werden für solche Getränke iiblicherwei~f' nir-ht vt>rwt>nrlf'I A.llenfäl!~ kiinnecn rlf'm A11fg11fl zLlt Geschmacksabrundung geringe Mengen davon als „Kaffeewur2e" zugesetzt werden. 2. BEZEICHNUNG 2.1 Rohkaffee 2, 1.1 Die Be~eichnung der verschiedenen Sorten des Rohkaffees richtet sich nach den Produktionsländern. Mischungen verschiedener Rohkaffeesorten müssen durch ihre Bezeichnung als solche kenntlich g~macht werden. 2.1.2 Naß aufbereiteter Kaffee kann als „gewaschener"' Kaffee be zeichnet werden. Seite 8 September 1996 Kaffee, Kaffeemittel B 12 :.z.:.z t:;erösteter Kaffee 2.2.1 Werden Sortenbezeichnung bei gerösteiem Kaffee verwen det, richten sie sich ebenso wie die Bezeichnung der Rohk:iffecsorten nach den Prvdukd()mJländern (siehe 2.1.1). 2.2.2 Als Kaffeemischungen dürfen nur Mischungen von Röstk4f. fee verschiedener Sorten bezeichnet werden, wobei die Mischung vor oder nach der Röstung erfolgt sein kann, 2.2.3 Hinweise auf eme Sorte dürten Katteem1schungen m ihrer Bezeichnung nur dann tragen, wenn die namengebende Sorte den Cha rakter der Mischung bestimmt. 2.2,4 Sofeme dem Kaffee Aromen oder Aromastoffe zugesetzt werden, ist im Zusammenhang mit der Sachbezeichnung darauf hinzu weisen \bei Verwendung von natürlichem oder naturidentem Aroma, z. ß. ,,Kaffee mit Erdheer-Aroma" oder ,,Kaffee mit Erdbeere aromati siert"). 2.3 Entkoffeinierter Kaffee 2.3.1 Entkoffeinierter Kaffee muß als solcher bezeichnet werden. 2.3.2 Kaffoemi5chungen gemüß Abi;. 1.3.5 können a.Jc „lei<::ht" oder gleichsinnig bezeichnet werden, wenn sie zusätzlich einen Hinweis tragen, worauf sich die Angabe „leicht" bezieht. Weiters wird in unmit telbarem Zusammenhang mit der hande\siiblichen Sachbezeichnung das Mir,chung'..verhi:iltnh: in g;,,nzen Prozentzahfor1 angegeben. 2,4 Kaffee-Extrakte 2.4.1 Die Kennzeichnung von Kaffee-Extrakten richtet sich nach den Besrtmmungen der Kaffee-Exlrak.wvcron.lnuug, BGBI. N1. 330/199.1 i. d. g. E 2.5 Getränke aus Kaffee 2.5.1 Kaffeegetränke können nach dem Herstellungsverfahren oder traditionell bezeichnet sein, wie .,Wiener Melange", ,,Cappuccino", ,,Einsplinner". 2.5.2 Unter der Bezeichnun,g „Mocca'' wird ein kräftiges Kaffee• getrank verstanden. das aus Kaffee ohne Zusätze hergestellt wird. 2.5.3 Die Verwendung von (Kaffee-)Weißer für Kaffeegetränke bedingt einen deutlichen Hinweis in der Bezeichnung. September ! 996 Seite 9 B 12 2.5.4 Bei Einsatz von K::tffeemitteln umerliegen solche Getränke in der Zusammensetzung und Bezeichnung dem Teilkapitel „K.:iffeemil tel". 2.5.5 Bei Kaffeegetränken aus entkoffeiniertem Kaffee wird dieser Umstand deutlich und allgemein vemändlich kenntlich gemacht. 3. BEURTEILUNG 3.1 Allgemeine Beurteilung'>hinweisc Aus der Vielzahl der mögl(chen Anlässe w Bcansrnndungen werden in den folgenden Absiitl.en \oh:he herausgestellt. die für die Waren dieses Teilkapitel5 typisch sind. Bei der Beurteilung sind jedoch auch die all gemeinen Beurteilungsgrundsatze des Codexkapitels A 3 heranzuziehen. Bel den Zusatzstoff- und Beze1chnungsregelungen sind auch etw::uge ~pezielle Vorschriften in Zulassungs- und Kennzeichnungsverordnungen zu beachten. 3.2 Gesundheitsschädlichki!it Als ge.rnndheit.~~chädlich ;ind zu beurteilen: 3.2.1 Kaffee sowie Produkte daraus, die Stoffe in einer Ylenge ent• halten, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit lU gefährden. wie Mykotoxine. Schwermetalle, Schädlingsbekämpfungsmittel. 3.3 Verdorbenh.eit Als verdorben sind :rn beurteilen: 3.3.1 Rohkaffee, dessen bestimmungsgemäße Verwendbarkeit durch falsche Emte, Fehler bei der Autbereitung, Beförderung oder La gerung, insbesondere durch Schimmel oder Verunreinigungen, wesent• lieh beeinträchtigt wurde; 3.3.2 Rohk:.ffee, de~~en b<::~timmung~glfmiifl.,. Vnw;,nclh;irlu•it durch unsachgemäße oder überlange Lagerung wesentlich vermindert oder ausgeschlossen 1st: 3.3.3 gerö~tetcr Kaffee, bei dem durch unsachgemäße Röstung die bcst!mmungsgemaße Verwendbark.eü we.~i:1nlid1 vi::uuimh:a L Ulkt au1,::;e schlossen ist: 3.3.4 gerösteter Kaffee, der aus verdorbenem Rohkaffee hergestdlt wurde; Seue /0 September 1996 Kaffee, Kaff..-emith.'I B 12 3.3.5 Kaffee-Extrakte, die aus verdorbenern Kaffee hergestellt wurden. :,.4 Verfiilschung Als verfälscht sind zu bemteilen: 3.4.1 Rohkaffee, der mehr als 14 Prozent Wasser, mehr als 1.1 Prozent Chlorid in der Asche, mehr als .5 Gewichtsprozent „Besatz" enthält oder dem Koffein entzogen wurde, ohne daß dieser Umstand kenntlich gemacht wurde; 3.4.2 Rohkaffee, der mit Stoffen, wie Alkali-- oder Erdalkalihydro xiti„n ode-r -<'arhonaten Ammoniak. Ammoniumsalzen oder schwefliger Säure. behandelt wurde; 3.4.3 Ri.fatkaffee, dessen Gehalt an wasserlöslichen Stoffen weni ger als 25 Prozent beträgt oder dessen Asche nicht mindestens zur Hälfte WA33<!rli.blich ist; 3.4.4 Röstkaffee, der mehr als 5 Prozent Wasser, mehr als 2 Pro zent Fremdkörper (Einwurt) oder mehr als 6,5 Prozent Asche enthält; 3.4.5 entkoffeinierter Kaffee, dessen Gehalt an wasserlöslichen Stoffen weniger als 22 Prozent beträgt: 3.4.6 Kaffeemischungen gemäß Abs. 1.3.5, die den dort festgeleg ten Anforderungen nicht entsprechen; 3.4.7 Röstkaffoe, der unter Mitv„rwPntinng vnn Kaffeemitteln her. gestellt wurde; 3.4.8 Kaffee-Extrakte, denen andere Stoffe als gebrannte oder un~ gebrannte Zucker oder Zuckerarten zugesetzt wurden; 3.4.9 Kaffee-Extrakte, die den Antorderungen der l abelle I nicht enlsprechen; 3.4.10 als entkoffeiniert be;z:eichneter Kaffee, dessen Koffeingehalt 0,08 Prozent - bezogen auf die Trockenmasse .~ übersteigt; 3.4.11 Röstkaffee, dem Koffein entzogen wul'de, ohne daß dieser Umstand kenntlich gemacht wurde. 3.5 Falsche Bezeichnung Als falsch bezeichnet ist zu beurteilen: 3.5.1 Roh- oder Röstkaffee, der unter einer unrichtigen Sorten oder Herkunftsbezeichnung in Verkehr ge~etzt wurde. September ! 996 Seirt 11 ß 12 Kaffee, Kafteemitttl 4. REGELUNG DES VERKEHRS 4.1 Für Kaffee.Extrakte, Zichonen-E:nrakte, Mischungen hie• raus sowie Extrakte aus einer Misch1,mg von Kaffee mit Zichorie (außer Erzeugnisse in flüssiger Form) gelten hinsichtlich der Packungsgrößen die Vorschriften der Fertigpackungsverordnung BGBL Nr. 867/1993 i.d.g.F. 5. ANALYSENMETHODEN 5.1 Bestimmung des Koffeingehaltes in entkoffeinierten Kaffee F.xtr!!.kt<'n ge-miiß Anhtrng 711r K,.(f,,,. pytn,l,t,.v,.rrirrimmg (A.GRI. Nr. 530/1995) oder gleichwe,tige Methoden 1l. 5.2 Bestimmung des Trockenmassegehaltes von Kaffee-Extrak ten gemäß Anhang zur Kaffee-Extrakteverordnung, BGB!. Nr. 530/1995 1. d. g. F. TEil.KAPITEL B. ,,KAFFEEMITTEL" 1. BESCHREIBUNG UND ANFORDERUNGEN I.l Kaffeemittel 1.1.1 Kaffeemittel im Sinne des vorliegenden Kapitels sind Kaf fee-Ersatzmittel (Kaffeesurrogate), Kaffeezusatzmittel sowie Mischun gen der genannten Produkte mit oder ohne Verwendung von Bohnenkaffee im Sinne des Teilkapitels A .. Kaffee". 1.1.2 Unter Kaffee-Ersatzmitteln und Kaffeezusatzmitteln versteht man durch Rösten kohlenhydrat-, allenfalls auch fett- oder gerbscoffrei cher Pflanzenteile hergestellte Erzeugnisse, die durch Ausziehen mit hei Bitm Wauer ein Getränk kaffet1oähnlichcr Charaktoristik von dunkelbrauner Farbe liefern. 1.1.3 Kaffeezusatzmittel unterscheiden sich von -den Kaffee-Er satzmitteln dadurch, daß sie üblicherweise nicht allein verwendet werden. 1.1.4 Rohstoffe für Kaffee-Ersatz- und Kaffeezusatzmitteln sind in der Regel gemälztes und ungemälztes Getreide. Zichorienwurzel, Fei gen. Zuckerrüben sowie andere Früchte, etwa Eicheln u. a. Zur Herstel lung von Kaffee-Ersatz- und Kaffeezusatzmitteln dürfen nur einwandfreie Ausgangsstoffe handelsüblicher Qualität verwendet werden. Seiu 12 September l 996 K11tret, Kafütrnittr.l D 12 1. 1.5 Kaffee.Ersatzmittel aus gemälztem Getreide müssen minde stens 70 Prozent g:ekeimtc Körner enthalten. Als gekeimt gilt ein Korn, sobald der Blattkeim deutlich sichtbar ist. 1.1.6 Kaffee-Ersatzmittel aus gemälztem oder ungemälztem Ge treide können mit unschädlichen Stoffen wie Zucker, Zuckerarten im Sinne des Codexka-pitels B 22. Melasse oder dera:leichen uberzoa:en (kandiert, glasiert) werden. 1.1. 7 Kaffee-Ersatz- und Kaffeezusatzmittel auf Basis Zichorie sind körnige oder pulverförmige Erzeugnisse aus der nicht zur Erzeu gung von ChicorCc verwendeten Wuri:el von Cichorium Intybu:i L., die einwandfrei gereinigt, getrocknet und unter fakultativem Zusatz von ge ringen Mengen Speiseöl oder -fett undloder verschiedener Zuckerarten und/oder Melasse geröstet wird. Sie entsprechen den in Tabelle 1 ange führten Kennznhlon. 1.1.8 Unter aroma1isiertem Kaffeemittel versteht man Kaffee,Er satz• bzw. Kaffeezusatzmittel mit oder ohne Bohnenkaffee, dem nach dem Röstvorgang Aromen 1m Sinne des Codexkapitels A 9 zugesetzt worden sind. Bei der Herste!lung von aromalisien:em Kaffeemittel wer• den keine künstlichen Aromen verwendet. Ethylvanillin kann verwendet werden. Aromen, die geeignet sind, einen Gehalt an Kaffee oder Milch, produkten vor2utauschen (z. B. Oben- oder Milcharoma) sowie :lrtei gene Aromen wer(.li!n bei Uer Herslellung von arumatlsienem Kaffeemittel nicht verwendet, 1.1.9 Kaffeemittel kommen gemahlen (granuliert), ungemahlen (z. B. Malzkaffee Ganzkorn) oder als Preßlinge (z. B. Feigenkaffeewür fel) in den Handel. 1. 1.10 Kaffee-Ersatz• und Kaffeezusatz.mittel, die nicht mit Bohnen kaffee vermischt sind, s(nd regelmäßig koffeinfrei. Tabelle 1: Anforderun en an Kaffee-Ersatz- und Kaffeezusatzmitte! 1 Kaffeemitttl Wasserlöslicher Extrakt Asche Sand 1auf Basis Gtw.% Gew.% Gew.% 1Ge1reide > Jj,Q < 7,0 < 2,:.; iZichorienwurzel > 60 0 < 6 0 <20 :Fei e > 50,0 < 7,0 < 2,5 ; andere Rohstoffe > 28,0 < 7,0 < 2,5 Seocember l 996 B 12 Kaffee, Kaffeemittel 1.2 Zichorien•Extrakte 1.2.1 Zichorien-Extrakte sind die mehr oder weniger konzentrier ten Erzeugnisse, die durch Extraktion gerösreter Zichorie im Sinne des Al>;;. 1.2.2 [Ji;i au;;;;d1licßlid1t::1 Vt:twt::111lu11g VUII Wa1>~t::l ab Eu1ak.tium; mitte! - unter Ausschlul3 Jedes Verfahrens der Hydrolyse durch Zusatz von Säuren oder Laugen - gewonnen werden. Spuren von unlöslichen Bestandteilen, die nicht von Zichorie stammen, dürfen - soweit techno lugi~ ... h uu~eJmr,idl.,,11 - enthalten ~eiu. 1.2.2 Geröstete Zichorie isr das körnige oder pulverförmtge Er zeugnis aus der nicht ,;ur Erzeugui1g von Chicoree verwendeten Wurzel vnn Cich()rium Intybus L., die einwandfrei gereinigt, getrocknet und unter raKU!tattvem zusacz von geringen Mengen Spe!seo! oder -fw und/oder verschiedener Zuckerarten und/oder Melasse geröstet werden. 1.2.3 Zur Herstellung von Zichorien-Extrakten dürfen nur ein wandfreie Ausgangsstoffe handelsüblicher Qualität verwendet werden. 1.2.4 Zichorien-Extrakte werden in fester (,,Zichorien-Extrakt" oder „lösliche Zichorie" oder „Instant-Zichorie"), pastenförmiger (,,Zi chorien-Extrakt in Pastenform" oder „pastenfönnige Zichorien-Extrak te") in Verkehr gebracht. 1.2.5 Zichorien-Extrakte entsprechen den in Tabelle 2 angeführten Anforderungen. Tabelle 2: Anforderungen an Zichorien-Extrakte ! Trockenmasse Nicht aus Stoffe, nicht aus Zichorien Zichorie aus der stammend in stammende Extraktion Gew.% Stoffe in stammend in Gew.% Gew.% , Zichorien-Extrakt .> 95,0 < 1,0 keine : in trocKener Form 1 Zidwrien-Extrak;t 70,0 - 85,0 < 1,0 keine in Pastenfonn Flüssiger Zichorien- 25,0 - 55,0 keine*) Ex!rakc *) außer Zuckerarten im Ausmaß von höchsten 35 Gew.% Seite 14 September 1996 Ka!Tee, Kaffeemittel B 12 1.3 Sonstige Kaffeemittel-Extrakte 1.3.1 Kaffeemittel-Extrakte werden in Oiissiger, pastenförmiger c:,der trockener Form in Verkehr zebracht. 1.3.2 Die verwendeten Ausgangsstoffe sind in der Regel gemalztes und ungemiilztes Gdreide. Feigen sowie anderer Früchte. Zur Herstel lung von sonstigen Kaffee-Ex.trakten dürfen nur einwandfreie Ausgangs stuffr li,:111cJel,<,UlJli1..her Qu,1litJt ~crwcndct werden. 1.3.3 Werden Kaffeemittel-Extrakte als Mischung mit Extrakten aus Bohnenkaffee m Verkehr gebracht, dann muß der Anteil an Boh nenkaffee-Extrakt den Reinheits-, Qualitäts- und sonstigen Bestimmun gen für Bohnenkaffee-Extrakte entsprechen. Wir ein Extrakt au~ entkoffeiniertem Kaffee verwendet, dann muß dieser den Anforderungen der einschlägigen Absätze Uber entkoffeinierten Kaf fee bzw Extrakte daraus entsprechen. 1.3.4 Hmskhtlich emer Aromatisienmg :st Abs. 1.1.8 sinngemäß anzuwenden. 1.4 Getränke aus Kaffeemitteln 1.4.1 ffe.rstellungsverfahren für Getränke aus Kaffeemitteln sind vor allem: Filterverfahren. Brührnethode oder das Auflösen von Extrak ten in heißem Wasser oder heißer Milch. 1.4.2 Getränke aus Kaffeemitteln werden aus Kaffeemitteln mit oOer o'nne 2uga'oe von Bo'nnenka'i'iee berge:,te\\t. 2. BEZEICHNUNG 2.1 Kaffeemittel 2.1.1 Kaffeemittel sind in der Sachbezeichnung als Kaffee-Ersatz mittel (Kaffeesurrogate), Kaffeezusatzmittel oder als Kaffeemittel in Verbindung mit den bei der Herstellung verwendeten wesentlichen Rö i.rrnhstoffl'n 7H hneichnen 2.1.2 Ein Zusatz von Bohnenkaffee zu Kaffeemitteln wird in der Sachbezeichnung in Gewichtsprozent, bezogen auf die Gesamtmischung, angegeben. September l 996 Sme 15 ß f 2 Karre~. Karfccmitt~I 2.1.3 Kaffee•Ersatzmittel und Kaffeezusatzmittel auf ausschließli cher Basis von Getreide, Malz, Feige oder Zichorie werden auch als Getreidekaffee, Malzkaffee usw. bezeichnet. 2.1.4 0\e Bezeichnung Malzkaffee setzt die ausschließliche Ver wendung von gemälzter Gerste voraus. Bei Verwendung anderer Mal• zarten sind die Getreidearten zu ne'nnen. 2.1.5 Oi„ w?ittlirhP ,m,1 hilcilirhP A11fmnrhnng v,,n Ko1ff0„mi11,-ln darf nicht zur Täusclrnng über den wahren Charakter des Erzeugni%es geeignet 5ein, 2.1.6 Sofern Kaffeemitteln Aromen oder Aromastoffc zugesetzt wer• den, [3t im Zu;;arr'lm,;;;nhang mit der Sac;hbcz;cichnung ddlauf !liHLuwebeu (bei Verwendung· von natürlichen 0der naturidenten Aromen, z. B. ,.!Vlalz kaffee rnit Himbeeraroma" oder „Ma!zkaf'."ee m(t Himbeere aromacbk:11·'). 2.2 Zichorien-Extrakte 2.2.1 Die Kennzeichnung von Zichorien•Extrakten richtet sich nach den Bestimmungen der Kaffee-Eüraktevcrordnung, BGB!. Nr. 530/ 1995 1. d. e. E 2.3 Sonstige Kaffeemittel-Extrakte 2.3.1 Sonstige Ka.ffeern(ttel,Extrakte sind in ihri.:r Sachbezeich nung als „ Kaff eeersarzmittei-Extrakt I Kaffeesurrogat• Extrakt)·' und .,Kaffeezusatzmittel-Exrrakt" oder als „Kaffeemittel-Extrakt" in Verbin• dung mit den bei der Herstellung verwendeten wesentlichen Rfütroh stoffen zu bezeichnen. Anstelle des Begriffes Extrakt können auch die Wörter „Instant" oder .,loslich'' verwendet werden. 2.3.2 Kaffeemittel,Extrakte auf ausschließlicher Basis von Getrei• de. Malz, Feigen. u. a. werden auch als Getreidekaffee-Extrakte. Malz kaffee.Extrakte usw. bezeichnet. 2.3.3 Die Absätze 2.1 ,4 bis 2.1.6 gelten sinngemäß. 2.4 Getränke aus Kaffeemitteln 2.4.1 Getränke aus Kaffeemitteln dürfen nid1t unter Bezeichnun gen in Verkehr gebracht werden, die den Eindruck erwecken können, daß es sich um Getränke ausschließlich aus Bohnenkaffee im Sinne des Teilkapitels A „Kaffee" handelt. Sept~mbn 1996 B 12 3. BEURTEILUNG J,l Allgemeine fJeurteilungshinweise Au:, th:1 Vh:!Lalil i.let 1110g!it.:ht::ll Aulfü,~t: l,U Beamlamluugt:11 Wt:11.lt:ll i11 den folgenden Absätzen solche herausgestellt, die für die Waren dieses Teilkapitels typisch sind. Bei 1kr 81:urteilung smd jed01:h auch die allgemd nen Beurteilungsgnmdslitze des Codexkapitels A 3 heranzuziehen. Bei den Zu~.J.t.l.'>tuff- uuU De1,eidmuug~1egeluugeu :,iuU <tud1 etw,üge -'>iJeLidle Vu1· s..:hnften in Zulassungs· und Kennzeichnungsverordnungen zu beachten. 3.2 Gesundheitsschädlichkeit A!~ gesundheitsschädlich sind zu beurteilen: 3.2.1 Kaffeemittel sowie Produkte daraus, die Stoffe in erner Men• ge enthalten, die geeignet ist, die mensd.liche Gesundhei! zu gefährden, wie Mykotoxine, Schwermetalle, SchJ.dlingsbekämpfungsmittel. 3.3 Verdorbenheit Als verdorben sind zu beurteilen: 3.,3.1 Kam.:emiw:I, Uen:11 bt::-timmuug'.>gcmUßc Vc1 wcr11Jbarkell durch falsche Ernte, Fehler bei der Aufbereitung, Beförderung odt.-r La gerung. insbesondere durch Schimmel oder Verunreinigungen, wesent• lieh beeinträchtigt wurde; 3.3.2 KafteemitteL die aus verdorbenen Au~gangsmatcrialien her~ gestellt wurden; 3.3.3 Kaffeemittel. bei denen durch unsachgemäße Röstung die be stimmungsgemäßc Verwendbarkeit wesentlich vermindert oder ausge schlossen ist. 3.4 Verfälschung Als verfälscht sind zu beurteilen: 3.4.1 Kaffeemine!. die nicht den Anforderungen der Tabelle I ent sprechen: 3.4.2 Zichonen-Extrakte, die nicht den Anforderungen der Tabel le 2 ont~preQhon, 3.5 Falsche Bezeichnung Als falsch bezeichnet sind zu bturtcilen: September 19% Seue 17 B 12 3.5.1 zciclmung Ja Kaffte,.rnte1l nicht in Ge¼idu,proLentcn angegd1cn i,r· 3.5.2 Jls Mal;k;iffee, Ro~gen-!Korn-Ji\-lalzkaffee od...:r W,;i1cn malzkallcc 111 Verkehr ge,,eizce Produkte, Jeren !\usgang latcrial nicht JUS illl/ldcstcns 70 PHw:nl gekdmtcn Körnem he\lCht: 3.5.3 Kaffrcminel und (inriinkc' au~ Kalfct.:mitteln. darn 13e1e1ch rrnng die Vnr\rellun~ d'Wecken k.mn, daß e, ~ir.:h um Er1.eu1.rnbs1.C au~ K,iffee handelt. 4, REGELU:'.'fG DFS VERKEHRS 4.1 Pi.ir Kaffee.J::xtraktc. Zichorien-Extrak1e, .\li~cbungcn h1e ruu~ .,owi1c Extrakte :.uis <:iner Mischung von Kaffee mit lichorn: (außer E11c•ugms.,e in til.issiger FormJ gelten hin~1chtlich Jcr Packungsgrnßen Ji<.: \:or~chriftcn der Ftrt1\1packsme~•i:rordnung /BGBI :-Jr. 867/19Y1 i d, g F.l. 5. ANAL YSENMETHOOEN 5.1 Besllmrnung <le~ Trockenmassegchaltes von Zichorien-Ex: crnkten gemiiß Anhang zur Kaffec-E;,ar;;kteverordnung, BGBI. r--;r 530/1995 i. J. g. F. Fußnote zum Text (Teilkapitel -\J ll .-\.b gleichwertig sind Analysc:nmcth,)den arit:u~chen, dte un Rahmen Jq jcwciligrn F1uge~tclluug ~ergk11.:hbure Ergehniss.: l!etern. Ver gleichbare Ergehnis~e ~ind jedenfalb dann zu erwart.:n. wenn di1.: iu Jcr Verordnung genannkn Verfahrcnske1rnd,m.:n von angew,in<ltcn V.:rfahrcn erreicht 0der ühcrtrotfrn wenkn. ACHTUNG! AUSTAUSCH! Sämtliche Blätter des in der 14. Lieferung und 15 Lieferung enthaltenen Kapitels B 22 Zucker und Zuckerarten siml gi.::grn llk in Uer 32. Lieferung enthaltene fassung dieses Kapitels auszutauschen. Zueker und Zuckerwaren IN!IALTSVERZEICHNIS 1. BESCHREIBUNG A. Allgemein B. Besondere Beschreibung Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen ... Raffinierter Zucker .... Zucker. . . . . Geibzucker . Braunzucker . Brauner Rohrzucker Vollzucker .... HaJbwelßzucker. Flüssigzucker . Invertflüssigzucker. Invertzuckersirup, . lnvcrto~c'.lirup Kristallinvertzucker. Glukosesirup ....... . Getrockneter G\ukosesirup .... Dextrose, kristallwasserhaltig Dextrose, kristallwasserfrei Maltodextrine ... lnvertzuckercrerne .. Fruchtsüße .. Fruktose Maltose. Laktose .. Heze1chnung ........................................ . II. BEURTEILUNG Allgemeine Beurteih.mgshinweise. Verdorbenheit. Verfälschung .................. . Falsche Bezeichnung ............ . lII. ANALYSCNMCTIIODCN Fußnoten ... September J 995 B 22 Absillu 1- 5 ~28 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29-31 32 33 34 35 I ' 1 b II Seite 3 Zucker und Zuckerwaren B 22 I. DESCHREIDUNG A. Allg('mein 1 Dieses Kapitel regelt das Inverkehrbringen von Zucker und fol• genden Zuckerarten; darunter werden wasserlösliche süßschmeckende Lehensmitte! von Kohlenhydratnatur verstanden. Nicht geregelt werden süßschmeckende Zuckeralkohole. 2 Zucker ist die aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr J;!;ewonnene und von Nichtzuckerstoffen weitgehend befreite Saccharose (ß·D-Fructofu ranosy 1- o:-D-gl ucopyranosid). 3 Unter Zuckeranen werden Zuckerinversionsprodukre und Stärke verzuckcrung~produkte verntandcn. Zu den Zuckerarten zählen a.uch Fruktose, Maltose und Laklose, 4 Zuckerinversionsprodukte sind durch hydrolytische Spaltung der Saccharose gewonnene Erzeugnisse sowie deren Gemische mit Zucker. 5 Stärkeverzuckerungsprodukte sind alle wasserldslichen süß• schmeckenden Lebensmittel, die aus Stärke oder direkt aus stärkehalti gen Rohstoffen hergestellt werden und aus für die menschliche Ernährung geeign.:ten $:icchariden, außer Stärke, bestehen. In diesem Kapitel werden auch Erzeugnisse wie die Jnvertzuk• kercreme 11 und die Fruchtsüße beschrieben. B. Besondere Beschreibung Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen 6 Raffinienet' Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade Gereinigte und kristallisierte Saccharose, die folgenden Merkmalen emsprlchc: a) Polarisation b) Gehalt an c) d) Invertzucker \.'(.,du.:st bdm Tro..::kncn Gesamtpunktzahl davon September 1996 mindestens höchstens hü..;h5tc11~ höchstens höchstens höchstens höchstens 99,7 °2 0,04 Gew% 0,1 Gcw'Jt, 8 6 für den Gehalt 4 3 an Leitfähig k-,.it~1~"h"' für die Farbtype für die Farbe der Lösung Seite 5 B 22 Zucker und Zuckerwaren 7 Zucker 7 .1 Zucker oder Weißzucker Gereinigte und kristallisierte Saccharose, die folgenden Merkma~ 1„n s>ntsprkht: ,1 b) c) d) Polarisation Gehalt an Invertzucker Verlust beim Trocknen l!iUl.kr Wurtelzucker ) bei Wtirfe!zucker Punktzahl für die Farbtype mindestens 99,rz höchstens 0,04 Gew% höchstens 0,1 Gew% höchstens 0,2 Gew% höchstens 12 7.2 Die:: ve1~l:liit:1.km:11 Hanöelsfurmen Ues Weißzuckers (Z:UCKersor ten), werden durch Bearbeitung des Kristallisates ohne oder mit Zutaten hergestellt. Hantl"'ldnrmPn nhnP 7.utflf;m: Kristallzucker verschiedener Korngröße, z. B. Feinkristallzucker, Nonnalkristallzucker, Grießzucker, Rieselzucker ~ Staubzucker, Puderzucker Wfüfd.1.ud•,er, Hagelzucker, Bridgezucker, Zuckerhure Handelsformen mit Zutaten: Streuzucker oder Dekorzucker ist feingemahlener Zucker. dem zur Erhöhung der Rieselflihigkeit und wr Verringerung der 1Iygro5kopi zität bis höchstens I Gew% Tricalciumphosphat, auch bis zu 5 Gew% gehärtetes Pflanzenfett zugesetz,t werden konnen. An Stelle von Tri calciurnphosphat können auch bis zu 5 Gew% Stärke verwendet wer• den. Bezt1ichnungen wie „St(nib.:ucker" oder ,,Puder.:uckcr" werden nicht verwendet. Gelierzucker ist Kristallzucker mit PektinlJ und höchstens 20 g Zi•• tronensäure pro kg Zucker. ,,Gelierzucker 2 1" enthält zusätzlich SorbiMüurc7). Vanillinzucker ist Kristallzucker oder Staubzucker mit mindestens Gew% Vanillin oder Ethylvanillin. 7 .3 Kandiszucker Kandiszucker isl Zucker in Form großer Kristalle. ,,Kandi3zw:ker weiß" entspricht den Merkmalen von Zucker gern. Abs. 7.1. Seite 6 September 1996 Zucker und Zu,;:knwaren B 22 „Ko.ndinuckcr brll.un", de!l3en Pnrbe von karumeli,:;iertom Zucker herrührt, entspricht folgenden Merkmalen: ,, Polarisation mindestens 97"'Z b) Gehalt an Invertzucker höchstens 0,5 Gew% c) Ver!u:;t beim Tro<limert höehuens 0,5 Gew% 8 Gelbzucker Zucker, dem Reste des Sirups anhaften. aus dem er kristallisiert wtord!"n i<:r und dl'cr fc,lgendf'n Merkmalen ent~pricht: a) Polarisation mindestens b) Gehalt an Invertzucker höchstens c) Verlust beim Trocknen höchstens d) Leitfähi c:keitsasche höchstens 9 Braunzucker 96"Z 0,4 Gew% 3 Gew% 1 Gew% Durch Kristallisation aus braunen RUbenzuckersirupen gewonne ner und mit höchstens 2.3 Gewichtsprozent Rohr?.uckersirup vermischter Zucker. der folgenden Merkmalen enrnprkht: a) Polarisation b) Gehalt an lnvcrtzuckcr r.:l Verlust beim Trocknen d) Leitfähigkeirsasche mindestens höchstens höchstens höchstens 97"'Z 1,2 Gew% 0,9 Gew% 0,9 Gew% Die braunen Zuckersirupe werden ohne Zusatz von die Farbbil dung katalysierenden Substanzen hergestellt. Ein Zusatz von färbenden Stoffen erfolgt nkhc In 1.mmittclb,m:m Zu6amm.:.nhang mit der S.1chbc· zeichnung .,Braunzucker", kann auf die Verwendung von Rohrzucker sirup hingewiesen werden. 10 Brauner Rohrzucker Durch Kristallisation aus braunen Rohrzuckersirupcn gewonnener Zucker der folgenden Merkmalen entspricht: a) Polarisation mindesrens 97°Z bJ Gehalt an lnvcn:2uc:ker höc:hstent 1,2 Gew% c) Verlust beim Trocknen höchstens 0,9 Gew% d) Lei tfähigke i tsasche höchstens 0,9 Gew% 11 Vollzucker Aus Zuckerrüben durch Pressung, Konzentrierung und Trocknung unter möglichster Erhaltung der Rilbeninhaltsstoffe gewonnener Zucker der folgenden Merkmalen entspricht: September 1996 Seire 7 B 22 Zucker und Zuckerwaren a1 Polarisation mindestens srz bJ Gehalt an Invertzucker hochstens 3 Gew% c) Verlust beim Trocknen höchstens 2 Gew% d) Leitfähigkeitsasche mindestens Gew% e) Protein (N x fi ?.'i) minrleqtens 2.5 CTew% 12 Halbweißzucker Gereinigte und kristallisierte Saccharose, die folgenden Merkma len entspricht: a) b) C) Polarisation Gehalt an Invertzu<;ker Verlust beim Trocknen 13 Flüssigzucker mindestens höchstens höchstens 99,5 °2 0,1 Gew% 0.1 Gew% Wäßrige Lösung von Saccharose, die folgenden Merkmalen ent ~µlidll: a) bl c) dl Trockenmasse Gehalt an Invertzucker (Verhältnis D-Fruktose zu D~Glukose: 1,0 ± 0,2) mindestens höchstens Leitfahigkeitsasi;:he höchstens Farbe dl!r Lösung höchstens 62 Gew% 3 Gew% i. d. TM 0.1 Gew% i. d. TM 45 ICUMSA~Einheiten Liegt der Wert des Merkmales d) bei bOchst.ens 25 IClJMSA.F:in heiten, kann die Bezeichnung durch das Wort „weiß'' ergänzt werden. 14 lnvertflüssigzucker Wilfüigt:: LO;;uu11 VUII Ldlwt:i:;l! iJ.urdl HyiJ.ruly~i: iuvenit1rter Sm.:• ch!lrose, bei welcher der Anteil an Invertzucker nicht vorherrscht und die folgenden Merkmalen entspricht: aJ b) C) Trockenmasse mindestens Gehalt an Invertzucker über (Verhältnis D-Fruktose höchstens zu D-G\ukose: 1,0 ± 0, 1) Leitfähigkeitsasche höchstens 62 Gew% 3 Gew% i. d. TM 50 Gew% i. d. TM 0,4 Gew% i. d. TM Liegt der Wert des Merkmales c) bei höchstens O.l Gew% i. d. TM und die Farbe der Lösung bei höchstens 25 ICUMSA-Einheiten. kann die Bezeichnung durch das Wort „weiß" ergänzt werden. Seite 8 Scplo:mber ! 996 Zuekef und 2,ueker:wafen B 22 15 Invertzuckersirup Wäßrige. auch kristallisierte Lösung von teilweise durch Hydro• lyse invertierter Saccharose, in welcher der Anteil an Invertzucker vor herrscht und die fo!uenden Merkmalen entspricht: a) Trockenmasse mindestens 62 Gew% b) Gehalt an Invertzucker über 50 Gew% i. d. TM (Verhältnis 0-Fruktose zu IJ-Ulukose: l ,U ::1:: U,1) ,) Lei lfiihigkeitsasche höchstens 0.4 Gew% i. d. TM Liegt der Wert des Merkmales c) bei hOchstens 0, 1 Gew% i.d.TM und dio Furbo dor Lö:;uni; bei höoh~ten~ 25 ICUMSA Einheiten, kann die Bezeichnung durch das Wort „weiß" ergänzt werden. 16 Invertosesirup Wäßrige. auch kristallisierte Lösung von teilweise durch Hydro lyse invertierter Saccharose, bei \velcher der Anteil an Pruktose (durch Anreicherung bei der Fruktosefabrikation) vorhemcht und folgenden Merkmalen entspricht: a) Trm;kenma5se mindestens 62 Gew% bJ Gehalt an Glukose über 25 Gew% L d.TM (Verhältnis D-Fruktose zu D-Glukosc, 1,25 ± o, 1) c) Lei tfähigkei tsasche höchstens 0,4 Gew% i. d. TM 17 Kristallinvertzucker Pastöses, feinkristallines Gemisch aus Invertzucker und Saccha rose, das folgenden Merkmalen entspricht: aJ ,) c) Trockenmasse Odtah au Ju Vt:I l/.ui.;kt:l Lei tfähigkei tsasche 18.1 Glukos;u;lrup (Stlirlu,drup) mindestens 76 Gew% mi111Jnm:11~ 90 Gew% i. lL TM höchstens 0,4 Gew% Gereinigte und konzentrierte wäßnge Lfü,ung von zur Ernährung geeigneten. aus Stärke gewonnenen Sacchariden. die folgenden Merk malen entspricht: September 1996 Seire 9 B 22 Zucktr und Z111:kerwartn a) Trockenmasse mindestens 70 Gew% b) Oextroseäquivalent (DE) mindestens 20 Gew% i. d. TM. in D~Gluko~e ausgedrückt c) Sulfatasche höchstens 1,0 Gew% i. d. TM ,,Sc:irkesirup" kann als zusätzliche Sachbezeichnung neben ,,Glu· Kosesirup·· verwenctec weraen. 18.2 Den Glukosesirupen werden auch Erzeugnisse zugeordnet, bei de· nen aufgrund besonderer Herstellungsverfahren ein InhaHsstoff wegen seiner Men,ge oder Bedeutung dem Erzeugnis spezielle senwrische oder anwendungstechnische Eigenschaften verleiht 19 G~tn:,ckneter G\ukol',(:S\l'\1\) (in}1::k1::·Mfärk~~i,n1p) Teilweise getrockneter Glukoses1rup, der folgenden Merkmalen .;;nt.\prkht: a) Trockenmasse mindestens 93 Gew% bJ Dextroseäquivalent (DE) mindestens 20 Gew% L d. TM, in D,Glukose ausgedruckt c) Su!fatasche höchstens 1.0 Gew% i. d. TM .,Trockenstärkesirup" kann als zusätzliche Sachbezekhnung ne· ben „getrockneter Glukosesirup'' verwendet werden. 20 Stärkezucker t„80er•·-Stärkezucker) Durch weitgehende Hydrolyse hergestelltes gereinigtes Gemenge verschiedener von wr Ernährung geeigneten aus Stärke oder stärkehal tigen Rohstoffen gewonn,;1nen Sacchariden in kristalliner Form, da& foJ. genden Merkmalen entspricht: a) Trockenmasse rnindesrens b) Oextroseäquivalent (DE) mindestens Sulfatasche höchstens 21 Dextrose, kristallwasserhaltig (Traubenzucker, kristallwasserhaltig) 80 80 Gew% Gew% i. d. TM. i"'- QJ'J\\\Y.'~-;.~ ausgedrückt l,O Gew% i. d. TM Gereinigte und kristallisierte D-Glukose mit Kristallwasser, die folgenden Merkmalen entspricht: QQ,i 0P.w% i rl TM Srite 10 $eptemb,;r [ 996 Zucker u11d Zuckerwaren B 22 b) Trockenmasse mindestem; 90,0 Gew% c) Sulfataschc höchstens 0,25 Gew% i. d. TM Wenn dieses Erzeugnis im Einzelhandel in den Verkehr gebracht wird, kann das Wort „k:nstallwasserhältig" als Teil der Sachbezeichnung entfalkn. 22 Dextrose, kristallwasserfrei (Trau hen zucker, kristall wassi'rfrei) Gereinigte und kristallisierte D~Glukose ohne Kristallwasser, die folgenden Merkmalen entspricht: a) Dextrose (D-Glukose) mindestens h) Trod:f'nm:t~S<" minclr-~tr-m c) Sulfatasche höchstens 99,5 Gew% i. d. TM Q~ (1 (';pwl:Jl'., 0,25 Gew% i. d. TM Wenn dieses Erzeugnis im Einzelhandel in den Verkehr gebracht wird. kann das Wort „kristal!wasserfrei" als Teil der Sachbezeichnung r-ntfnll,-n 23 Maltodextrine (Maltosaccharide, Dextrimaltosen) Durch geringfügige Hydrolyse aus Stärke hergestelltes gereinigtes Gemenge mit geringem D-Glukosegehalt und anderen zur Ernährung ge etgneten ~acchancten tn tester ronn. das tolgenctcn Merkmalen ent• spricht: a) b) c) 24 Trockenmasse Dextroseäquivalent (DE) Sulfatasche Invertzu.ik(lrCr(lm(l1l mindestens höchstens höchstens 92 20 Gcw% Gew% i. d. TM, in D·Glukose ausgedrückt 1,0 Gew% L d. TM Ein aus überwiegend invertiertet Saccharose mit oder ohne Ver wendung von Glukosesirup und anderen Stärkeverzuckerungserzeugnis sen, mit oder ohne Honig hergestelltes aromatisiertes, auch gefärbtes3l Er;,:ougnis, das von seinor Herntelluni; her oq;11nischo Nichtzuckcr5toffo und anorganische Stoffe enthalten kann und folgenden Merkmalen ent spricht: a) Trockenmasse b) Gehalt an Invertzucker c) Gehalt an Saccharose d) Starkeverzuckerungs el erzeugnisse Asche September J 996 mindestem mindor.ten~ höchstens höchstens hfü:hstens 78 Gew% 50 Gew% 38,5 Gew% i. d. TM 38.5 Gew% i. d. TM 0.5 Gew% i. d. TM Stile 11 B 22 Zucker 1111d Zuck.-rwann 25 Fruchtsüße Konzentrierte wäßrige Lösung der sUßenden Stoffe einer oder mehrerer Fruchtarten m ihrem originären Verhältnis, die aus dem jewei• ligen Fruchtsaft nach Entzug der Fruchtsäuren, Farbstoffe, Mineralstof fo. Aromasloffe und anderer Fruchtinhaltsstoffe im Rahmen der technologischen Möglichketten gewonnen werden. Fruchtsüße entspm:ht den folgenden Merkmalen: a) Trockenmasse mindestens 70 Gew% bl Asche höchstens 0,18 Gew% Für bestimmte Weiterverarbeitungsiwecke ist Fruchtsüße auch mit c.i11u gc.iiugelen T1u!.J,eum.i:,,~e liarn.lebiil,lid1, Llit: t:Jll~l)tt:i.:lit:ull LU deklarieren ist. Fruchtsüße wird als solche. allenfalls unter Voranstellung des Na mens der Ausgangsfrucht (-früchte) bezeichnet. Nicht vcrweudct wc1dcu hcrvrnhclit:ialc Bt::1.:ddu1uugcu wi..: ,,Na tur-", ,,natürliche", ,,Voll-", ,,Vollwert" - oder sinngemäß, Auf das Vorhandensein von Sorbit in der Fruchlsilße oder in fruchtsüßehaltigen Produkten wird dann hingewiesen, wenn vom fertig produkt bd Ublichcr Vcu.chr~mcngc eine <1bfilh1cmic Wid,1111~ c1wu1t1:1 werden kann. In diesem Fall lautet der Warnhinweis: ,,Sorbit kann in Mengen ab lO g pro Tag abführend wirken, das entspricht .. ," (z, B. Teelöffel, Stück, g, rnl). 26 Fruktose (Fruchtzucker, Laevulose) Gereinigte Ketohexose in fester Fonn, die folgenden Merkmalen entspricht: a) Trocktnma.~~e bJ spezifische Drehung (et.) ;Q cJ Sulfatasche O höchstens mincle~Ten~ 27 Maltose (Malzzucker, Maltobiose) QCJ,'i r,,.w% 92" (±1°) 0,1 Gew% L d. TM Aus Starke hergestelites gerem1gtes D1sacchand aus D-Glukose in Monohydrat- oder Anhydridforn1, das folgenden Merkmalen ent• spricht: a) Trockenmasse b) Andere, beim Herstel lungs- prozeß entstehende Saccharide außer Maltose c) Sulfatasche Seite 12 mindestens höchstens höchstens 90 Gew% 4 Gew% i. d. TM 1.0 Gew% L d. TM September 1996 Zucker und Zucktrwaren B 22 28 Laktose (Milchzucker, Lactobiose) Vorzugsweise aus Molke hergestelltes Disaccharid aus D•Galak" to5c und D·Gluko5c in fo5tcr rmm, dd5 folgem.leu Me1J,..ni.lleu eut· spricht: a) b) cl d) Trockenmasse (16 Std .. 120 °C) Laktmemonohydrat Laktoseanhydrid Trocknungsverlust (4 Std., 88 QC) Laktose Sulfatasche mindesten; mindestens höchstens mindestens höchstens BEZEICHNUNG 94 5 Gew% 99,5 Gew% 0,5 Gew% 99 Gew% i. d. TM 0,3 Gew% i. d. TM 29 Die in den Abs. 6-28 genannten Bezeichnungen sind den dort definierten Erzeugnissen vorbehalten und werden zu ihrer Kennzeich uuug ve1 weutkL Die Iktdd111uug. iu AlJ:, 7 .1 kann auch LUf 6i!ti!id1 nung des im Abs. 6 definierten Erzeugnisses verwendet werden. 30 Die in den Abs. 6, 7.1, 12-15, 18.1, 19, 21 und 22 genannten Rneichnungen diirfen :111ch für die Kenn1Pil'hmme; nmforf'r I f'hen~mitrPI verwendet werden, wenn diese Bezeichnungen in Wortverbmdungen ge braucht werden, die für die Kennzeichnung dieser Lebensmittel üblich sind und mit den in diesen Absätzen definierten Erzeugnissen nicht ver wechselt werden können. 31 Hins(chtlic-h weiterer Kennzeichnungsvorschriften wird auf die Bestimmungen der Lebensmitteikennzeichnungsverordnung 1993-LMKV, BGBI. Nr. 72/1993 i. d. g. F. und der Zuckerverordnung, BGB!. Nr. 551/1994 i. d. g. F. verwiesen. September 1996 Seile l J B 22 Zucker und Zuckel'wartn II. BEURTEILUNG Allgemeine Beurteilungshinweise 32 Bei der Beurteilung der in den Rahmen dieses Kapitels fallenden Erzeugnisse sind die m den a!lgememen Codexkapiteln enthaltenen Be urteilungsgrundsätze sinngemäß anzuwenden, Aus der Vielzahl der hie raus ableitbaren Anlässe zu Beanstandungen werden in den folgenden Absät,:en solche herausgestellt, die für die rn den Rahmen dieses Kapi tels fallenden Waren typisch sind. Die im folgenden vorgenommenen Zuordnungen zu den einzelnen Beanstandungsgründen schließen in be sonders gelage.rten Fällen eine andere Beurteilung nicht aus. 33 Verdorbenheit Als verdorben sind zu beurteilen: En:cugni;;~c mit einem abwegigen, de-r b-::rc..:htigtcn Verbrauche· rerwanung nicht entsprechenden Aussehen, Geruch oder Geschmack. 34 Verfälschung Als verfälscht sind zu beurteilen; Erzeugnisse, die den in den Abs. 6 -28 genannten Merkmalen nicht entsprechen. 35 Falsche Bezeichnung Als falsch bezeichnet sind zu beurteilen: 35.1 Erzeugnisse, die mit einer in den Abs. 6-28 genannten Bezeich nung versehen sind, ohne der Begriffsbestimmung für das betreffende Erzeugnis zu entsprechen; Abs. 30 bleibt da,,.on unberührt. 35.2 Erzeugnisse gemäß Abs. 13, 14 und 15, die als „weiß" bezeichnet ~inrl, r:.hw(lhl 'lir. rlr.n rlnrt gr>nAnntr>n Anforc1rmngr>n ni!'ht r>11t<:prr, 0 hf'r1 35.3 Erzeugnisse, die den Kennzeichnungsvorschriften der Lebensmit~ telkennzeichnungsverordnung 1993---LMKV, BGBL Nr. 72/1993 i. d g. F, und der Zuckerverordnung, BGBL Nr. 55 [.II 994 L d. g, F. nicht ent sprechen. Sme /4 Septemtier ! 996 Zutker und Zntkrrwarrn ANHANG Ja ANALYSENMETHODEN, B 22 deren Beschreibung sich aus folgenden EG-Regelungen ergibt: EWG-VO Nr. 1265/69 vom l. 7. 1969 über die l\Jethoden zur Be stimmung der Qualität von Zucker. der von der (ntervention.sstelle gekauft wird. Er~te Richtlinie (79/796/EWG) der Kommission vorn 26. 7. 1979 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysenmethoden für die Kontrolle von zur menschlichen Ernährung bestimmten Zuckerarten. Die Merkmale der in nachstehender Tabelle aufgeführten Zucker arten sind nach deu dort vorgesehenen Methoden zu bestimmen. :\'1erkmal Zuckerart Methode (siehe Abschnitt Beschreibunß"). ·· Gehalt an Leitfähigkeitsasche 6. 13. 14. 15 Nr. 1 Abschnitt A des Farbtype 6, 7 Nr. 2 j Anhangs der Ver Farbe der Lösung 6, 13, 14, 15 Nr. 3 J ordnung (EWG) Nr. 1265/69 \J tr\us\ be)m 1:rntknen b, 1, n Nr. 1 Trockenmasse 18. 19, :?:1, 22 Nr 2 Anlage IT 13, 14, !) Nr. 3 Gchnlt t.n Jnvcn::z:uckcr 12 Nr. 4 doc 6, 7 Nr 5 13, 14, 15 Nr. 6 Richtlinie Dextrose rD-Glukose), 18, 19. 21. 22 Nr. 6 79/796/EWG Dextroseäquivalent Sulfatasche 18, 19, 21, 22 Nr. 9 Polarisation 6, 7, 12 Ne. 10 September 1996 Seile 1 5 B 22 Zucker und Zuckerwuen ANHANG- lb ANALYSENMETHODEN Pür Zucb:m.rten, di\l ni.::ht im Anh,,ng Ta erfaßL sind. Neben den angegebenen Analysenmethoden können auch andere gleichwertige Methoden herangezogen werden; sie bilden jedoch die Grundlage für die im Abschnitt 8 bei den ernzdnen Zuckerarten aufge fti.h,ttin M„rkri1u.le. Merkmal Zuekerart '.\.1ethode (siehe Abschnitt BeschreibunJü Gehalt an Abschnitt 8, 9, 10, 11, 16, Abschnitt A des Le1tfähigke1tsasche 17 Ne Anhangs der Ver ordnung (EWG) Nr. ! 265/fi9 Ver!u~t beim 8, 9, 10. 11 Nr. Trocknen Trockenmasse l6, 17, 20, Nr. 2 21 ?.4. 26. n Gehalt an Invertzucker 8, 9, 10, 11 Ne 4 Anlage II De;,;trose 20, 23 Nr. 7 der Richtlinie (D-Gluct:m::), 79/796/EWG Dextroseäqui valent Sulfatasche 20, 23, 24, 26, Nr. 9 27, 28 Po!llrLrntion 8, '), 10, 11 Nr. 10 spez. Drehung 26 1 Protein 11 II, Aufschluß nach II a Glur.:use/Frui..:tuse, 16, 1 7, 24 III Invertzucker Lactose 28 IV andere Saccharide 27 V Gelöste Trocken substanz 25 VI Asche 25 VII Seue 16 Sep1ember l 996 C Zu~ker und Zurkuwaren B 22 l.) Europäisches Arzndbuch. Amtliche österreichische Ausgabe 1990. Kapitel V.6.6. Optische Drehung und Kapitel Fructose. Il,) Holz, F. und H. Kremers: Dle automatische Bestimmung des Stickstoffs als lndophenolgrtin in Böden und Pflanzen. Landwirt• ~chaftliches Forschungssonderheft. 26/1. S. 177-191. IIa.) Kubadinow. N. und G. Römer: Au sujet du dosage de l'az.ote selon Kjeld:ihl dans !es bctteraves sucrieres et !es produits inter mediaires de sucrel'ie. La Sucrerie Belie. Vol 96, S. 9-!6. 1977 III.) Methoden der enzymatischen Lebensmittelanalytik: Glucu se/Frnctose. UV-Test zur Bestirnnung von Glucose und Fructose in Lebensmitteln. Boehringer Mannheim GmbH. 1980. (Die Be• stimmung kann mit der Test-Combination Best.- Nr.139106 oder mit Einzelreagenzien durchgeführt werden.) IV.) Methoden der enzymatischen Leben;rnittelanalytik: Lacwse/Ga lactose. UV-Test zur Bestimmung von Lacto:,e und Galactose in Lebensmitteln. Buchringer Mannheim GmbH, l 980. (Die Bestim• mung kann mit der Test-Combinat1on Be~t.- Nr.176303 oder mit Einzelreagenzien durchgeführt werden.) V J l)unnschichtchmmatogr:1phische Bestimmung (höherer Sacchari de) nach F. Schur et al.. Schweizer Brauerei Rundschau. Jhg 85/9 (1974). s. 74. VI.J Bestimmung der (gelösten) Trockensubstanz (indirekte Bestim, mung aus der Refraktion). Internationale Frucht~aft-Union. !Fü Analysen Nr. 8. 1991 Vif.) Bestimmung der Asche. Internationale Fru..:htsafr-Union. IFU Analysen Nr. 9. 1962 ANHANG II FuHnoten 11 Vormals „Kunsthonig", BGB!. Nr. 262/1954. 2.J Vorbehaltlich einer Zulassung gemäß§ 12 LMG 1975. )1 Verordnung über den Zusatz von Farbstoffen zu Lebensmitteln und Verzehrprodukten, BGB!. NL 279/l979 i. d. g. F. Septem!xr 1996

Codex Alimentarius on Coffee and coffee substitutes, and on sugar and different kinds of sugar · Nelum