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قوانين ليختنشتاين

Climate Change Adaptation Strategy in Liechtenstein

صدر في 2018-06 · النص بتاريخ 2026-10-01

القانون العام والإرشادات الرسمية منشورة بوصفها أبحاثاً. ليست مشورة قانونية أو ضريبية أو مالية.

البحث نفسه مكتوب بالإنجليزية. العناوين والوسوم مترجمة؛ أما النتائج والاقتباسات فغير مترجمة.

عن هذا القانون

العنوان الأصلي
Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Liechtenstein.
اللغة
german
النوع
policy
الدولة
ليختنشتاين
الموضوعات
Agricultural and rural development, Energy, Environment, Forestry, Water
الكلمات المفتاحية
agricultural land, processing/handling, risk assessment/management, soil conservation/soil improvement, biodiversity, climate change, ecosystem conservation, environmental planning, hazards, tourism, policy/planning, forest management/forest conservation, water resources management, flood, energy conservation/energy production

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  1. 2.1 Ziele der Anpassungsstrategie 4

  2. 2.2 Vorgehensweise 5

  3. 2.3 Grundsätze der vorliegenden Strategie 5 3. BEOBACHTETE UND ERWARTETE KLIMATISCHE VERÄNDERUNGEN 6

  4. 3.1 Beobachtete klimatische Veränderungen 6

  5. 3.2 Erwartete klimatische Veränderungen 7 4. ANPASSUNG IN DEN SEKTOREN 10

  6. 4.1 Wasserwirtschaft 10

  7. 4.1.1 Auswirkungen des Klimawandels 10

  8. 4.1.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 11

  9. 4.2 Naturgefahren 13

  10. 4.2.1 Auswirkungen des Klimawandels 13

  11. 4.2.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 15

  12. 4.3 Landwirtschaft 18

  13. 4.3.1 Auswirkungen des Klimawandels 18

  14. 4.3.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 19

  15. 4.4 Waldwirtschaft 21

  16. 4.4.1 Auswirkungen des Klimawandels 21

  17. 4.4.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 23

  18. 4.5 Energie 25

  19. 4.5.1 Auswirkungen des Klimawandels 25

  20. 4.5.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 27

  21. 4.6 Tourismus 28

  22. 4.6.1 Auswirkungen des Klimawandels 28

  23. 4.6.2 Bestehende und zukünftige Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 30

  24. 4.7 Biodiversitätsmanagement 31

  25. 4.7.1 Auswirkungen des Klimawandels 31

  26. 4.7.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 33

  27. 4.8 Gesundheit 36

  28. 4.8.1 Auswirkungen des Klimawandels 36

  29. 4.8.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 37

  30. 4.9 Raumentwicklung 40

  31. 4.9.1 Auswirkungen des Klimawandels 40

  32. 4.9.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 40

  33. 4.10 Sektorübergreifende Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung 42 5. SCHWERPUNKTE, ZIELKONFLIKTE UND UMSETZUNG 44

  34. 5.1 Identifizierte Schwerpunkte 44

  35. 5.2 Zielkonflikte 47

  36. 5.3 Umsetzung und Steuerung der Massnahmen 47 6. SCHLUSSFOLGERUNGEN 48 QUELLENANGABEN 49

  37. ANHANG 50 Massnahmenplan 50 Anpassungsmassnahmen in den einzelnen Sektoren 51 1. Zusammenfassung Der Klimawandel ist eine der grössten umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Er hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf Natur und Umwelt, sondern auch auf die Wirtschaft und die Gesellschaft. Klimapolitisches Handeln bedeutet einerseits, dem weiteren Klimawandel durch eine Reduktion der Treibhausgase aktiv entgegen zu wirken (Klima- schutz, Mitigation), andererseits geht es um die Anpassung an bereits stattfindende klima- bedingte Veränderungen (Adaption). Die vorliegende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt die klimabedingten Veränderungen und den daraus abgeleiteten Handlungsbedarf in Liechtenstein in den Sekto- ren Wasserwirtschaft, Naturgefahren, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversität, Gesundheit und Raumentwicklung. Zu den wesentlichsten Veränderungen in Liechtenstein zählen erhöhte mittlere Temperaturen im Sommer und Winter, Veränderun- gen in den saisonalen Niederschlagsmengen, eine Zunahme von Wetterextremereignissen sowie ein Anstieg der Schneefallgrenze. Im Rahmen der Arbeiten zur Anpassungsstrategie hat sich gezeigt, dass in allen Sektoren bereits Aktivitäten stattfinden. Dazu gehören z.B. die Entlastung der Kanalisationsnetze durch das Fernhalten von unverschmutztem Meteorwasser, die Berücksichtigung des Über- lastfalls bei der Dimensionierung von Schutzbauten im Bereich Hochwasserschutz oder die Verjüngung von Schutzwäldern mit klima- und standortgerechten Baumarten. Ergänzend dazu sind verschiedene Aktivitäten in Planung bzw. befinden sich in Umsetzung, so z.B. die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen. Des Weiteren wurden auch Handlungsfelder identifiziert, die in Zukunft verstärkt in den Fo- kus rücken könnten, wie z.B. das Auftreten von neuen Krankheitsüberträgern bzw. Krank- heitserregern. Im Bericht werden die verschiedenen bestehenden und geplanten Aktivitäten beschrieben und im Massnahmenplan als Übersicht dargestellt. Der Massnahmenplan dient den be- troffenen Stellen als Arbeitsinstrument für die Umsetzung und wird regelmässig besprochen, koordiniert und aktualisiert. Die identifizierten Schwerpunkte zeigen, dass insbesondere bei der Wasserressourcenbe- wirtschaftung, beim Hochwasserschutz, beim Erhalt der Biodiversität und beim Gesundheits- schutz während Hitzeperioden Massnahmen erforderlich sind. Für Liechtenstein sind demzu- folge besonders folgende Bereiche sowie die Koordination der damit verbundenen Aktivitäten von höchster Priorität:  Gewährleistung des Wasserangebotes für verschiedene Nutzungsansprüche während auftretenden Trockenperioden  Hochwasserschutz und die damit bedingte Prüfung der Gefährdungssituation  Schutz der Artenvielfalt durch eine ausreichende Vernetzung und Verbesserung der Öko- systeme  Aufrechterhaltung und Gewährleistung der Funktion der Schutzwälder durch eine grösstmögliche Baumartenvielfalt und Verjüngung der Bestände  die Reduktion von Hitzebelastung durch bauliche und planerische Massnahmen. Ziel der vorliegenden Anpassungsstrategie ist es, die Risiken in Folge der Veränderung durch den Klimawandel für die Bevölkerung, Sachwerte und die natürlichen Lebensgrundlagen zu minimieren. Dadurch wird die Anpassungsfähigkeit in allen Sektoren und somit der Gesell- schaft, der Wirtschaft und der Natur erhöht. Die Anpassungsstrategie soll als Instrument für ein koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen aller Akteure dienen. 1 Executive Summary Climate change is one of the major challenges or today´s environmental policy – and it has wide impacts not only on nature and environment, but also on society and economy. Effec- tive climate policy means on the one hand to reduce greenhouse gas emissions (mitigation) and on the other hand to prepare ourselves for climate related changes (adaptation). The climate change adaptation strategy describes the possible climate shifts and the result- ing actions to be taken by Liechtenstein in the sectors water management, natural hazards, agriculture, forestry, energy, tourism, biodiversity, health and spatial planning. The main changes in Liechtenstein include increasing summer and winter temperatures, changes in seasonal precipitation, an increase in extreme weather events like increasing risks for tem- perature extremes and droughts, increased heavy rains and a shift in the snow line. The climate change adaptation strategy is a cross-sectoral issue with numerous interfaces to other policies and strategies. Therefore, its implementation requires good cooperation among the concerned national offices, the municipalities and other institutions. The present strategy has been elaborated with the involvement and support of all relevant offices. During the elaboration of the adaptation strategy it became clear that activities are already in place in all sectors. These include the discharge of sewage networks by keeping out unpol- luted meteoric water, taking into account the case of overload in the dimensioning of pro- tective structures against high flood risks or the rejuvenation of protective forests with cli- mate and site-adapted tree species. In addition, there are various activities being planned or implemented, such as the clarification of issues related to the irrigation of agricultural crops. Furthermore, areas of action were identified which could come to the fore, such as the emergence of new disease vectors or pathogens. Besides the description of general occurring climate changes and their impacts on natural systems, as well as the need for action in the different economic sectors, the strategy in- cludes an action plan with concrete and sector-specific measures. The action plan serves for the involved actors as a tool for implementation of actions and is regularly discussed, coor- dinated and updated by the competent authorities. Based on actual knowledge, the main focus of Liechtenstein's adaptation strategy is water resources management, flood protection, biodiversity and healthcare during heat waves. Therefore, the following areas and the coordination of related activities ore of the utmost importance for Liechtenstein:  Coordination of the water supply for various usage requirements during drought periods  Flood protection and the resulting risk assessment  Protection of biodiversity through adequate crosslinking and improvement of eco- systems  Maintaining and ensuring the function of the protective forests by increasing the variety of tree species and rejuvenation of the stocks  reduction of heat stress by structural and planning measures The goal of Liechtenstein’s adaptation strategy is to minimize the risks for inhabitants, goods and natural resources posed by climate change and to increase the adaptation ability in all sectors and therefore for society, economy and environment. The adaptation strategy serves as an instrument for a coordinated and targeted approach by all stakeholders. 2 2. Einleitung Der Klimawandel ist ein globales Problem und eine der grössten umweltpolitischen Heraus- forderungen unserer Zeit. Klimapolitisches Handeln bedeutet, zwei Richtungen einzuschla- gen: Zum einen muss dem weiteren Klimawandel aktiv mit der Reduktion von Treibhaus- gasemissionen entgegen gewirkt werden (=Klimaschutz, Mitigation), zum anderen geht es um die Anpassung an bereits stattfindende, durch den Klimawandel bedingte Veränderun- gen (=Adaption). Klimaschutz Das übergeordnete Ziel der Klimaschutzpolitik in Liechtenstein ist es, die Treibhausgasemis- sionen zu reduzieren, um den negativen klimabedingten Entwicklungen entgegen zu wirken. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich Liechtenstein im Jahre 2004 verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen in der ersten Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 um 8 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Im Oktober 2014 hat der Landtag der 2. Verpflichtungsperio- de des Kyoto-Protokolls zugestimmt. Liechtenstein verpflichtet sich darin, seine Treibhaus- gasemissionen in den Jahren 2013 bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Im April 2015 hat sich die Regierung dazu bekannt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Diese Verpflichtung wurde mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris am 20. September 2017 offiziell gegenüber dem UN Klima- sekretariat bestätigt. Klimaanpassung Die vorliegende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt die klimabeding- ten Veränderungen und den daraus abgeleiteten Handlungsbedarf in Liechtenstein in den Sektoren Wasserwirtschaft, Naturgefahren, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Tou- rismus, Biodiversitätsmanagement, Gesundheit und Raumentwicklung. In einem Massnah- menplan werden die wesentlichsten Aktivitäten in den einzelnen Sektoren dargestellt. Die- ser Massnahmenplan dient den betroffenen Stellen als Arbeitsinstrument für die Umsetzung und wird von Seiten der zuständigen Stellen regelmässig besprochen, koordiniert und aktua- lisiert. 3 Abbildung 1: Schematische Darstellung der Zusammenhänge bedingt durch den Klimawandel. 2.1 Ziele der Anpassungsstrategie Ziel der vorliegenden Anpassungsstrategie ist es, die Risiken in Folge der Veränderungen durch den Klimawandel für die Bevölkerung, Sachwerte und natürlichen Lebensgrundlagen zu minimieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anpassungsfähigkeit in allen Sektoren und somit der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Natur erhöht wird. Die Strategie soll auch dazu beitragen, die Chancen des Klimawandels zu nutzen und ist als Querschnittsmaterie mit vielfältigen Schnittstellen zu anderen Politiken und Strategien zu sehen. Bei der Anpassung an den Klimawandel handelt es sich um eine gemeinsame Aufgabe von Land, Gemeinden und Privaten. In der vorliegenden Strategie werden nur die Auswirkungen des Klimawandels in Liechten- stein berücksichtigt. Auswirkungen des Klimawandels in anderen Weltregionen, die Liech- tenstein betreffen (z.B. Beeinträchtigung der globalen Sicherheitslage durch klimabedingte Ressourcenkonflikte) werden in der vorliegenden Anpassungsstrategie nicht näher behan- delt. 4 2.2 Vorgehensweise Die vorliegende Strategie wurde im Rahmen des Interreg-Alpine Space Projekts C3-ALPS – capitalising climate change knowledge for adaptation in the alpine space – erarbeitet und orientiert sich an der Struktur und den Inhalten des ersten Teils der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz1. Die Inhalte des Schweizer Dokuments wurden punktu- ell durch Inhalte anderer relevanter Projekte und nationaler Anpassungsstrategien ergänzt. Im Rahmen des Interreg-Alpine Space Projekts C3-ALPS wurden verschiedene Akteure kon- sultiert und die Informationen in Form von Interviews und Besprechungen dienten als Grundgerüst für die weiteren Arbeiten. In weiterer Folge wurde die Anpassungsstrategie auf Liechtenstein spezifische Gegebenheiten hin konkretisiert. Dazu wurden die verschiedenen Sektoren gezielt mit den zuständigen Amtsstellen und weiteren Akteuren besprochen und deren Erfahrungen eingebaut (siehe Impressum). Da es sich bei der Anpassung an den Kli- mawandel um ein übergreifendes Querschnittsthema handelt, wurde die Strategie vor der Genehmigung durch die Regierung einer breiten Vernehmlassung unterzogen. Durch den Einbezug aller interessierten Personen und Institutionen soll eine breit abgestimmte und fokussierte Strategie mit entsprechenden Massnahmen erreicht werden. Die Umsetzung der Massnahmen soll in Zusammenarbeit mit den involvierten Akteuren stattfinden. Auf dem Weg zu einer erfolgreichen Anpassung an den Klimawandel ist auch eine gute Zu- sammenarbeit mit den Nachbarländern wichtig, um Informationen und Erfahrungen auszu- tauschen und Aktivitäten aufeinander abzustimmen. 2.3 Grundsätze der vorliegenden Strategie Die Anpassung an den Klimawandel orientiert sich im Wesentlichen an folgenden Grund- sätzen:  Ausgewogene Berücksichtigung der Anliegen der Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft (Nachhaltigkeit).  Partnerschaftliches Vorgehen von Land, Gemeinden und Privaten.  Die Anpassung an den Klimawandel erfolgt komplementär zur Reduktion der Treibhaus- gasemissionen.  Die Anpassung an den Klimawandel stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und ist ein dynamischer Prozess, der bestehende Unsicherheiten und künftige Entwicklungen berücksichtigt. Liechtenstein erstellt keine eigenen Klimamodellierungen, sondern ori- entiert sich an den Modellen der Nachbarländer, insbesondere der Schweiz.  Liechtenstein beteiligt sich am internationalen Erfahrungsaustausch. Wissen und Erfah- rungen anderer Länder werden berücksichtigt und eigene Erfahrungen geteilt. Grenz- überschreitende Themen und Aktivitäten werden mit den Nachbarländern koordiniert.  Planung und Umsetzung von Massnahmen berücksichtigen die unterschiedlichen Zeit- skalen der verschiedenen vom Klimawandel betroffenen Sektoren.  Regelmässiger Erfahrungsaustausch und entsprechende Fortschrittskontrolle innerhalb der zuständigen Amtsstellen sowie auch mit den Gemeinden und den betroffenen Insti- tutionen.  Information und Sensibilisierung der betroffenen Akteure und der Bevölkerung. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft (2012): Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz – Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder. Erster Teil der Strategie des Bundesrates vom 2. März 2012. (www.bafu.admin.ch/klimaanpassung) 5 3. Beobachtete und erwartete klimatische Veränderungen 3.1 Beobachtete klimatische Veränderungen Die Temperatur ist im Churer Rheintal seit Beginn der Messungen 1871 bereits um rund 1.9°C angestiegen (siehe Abb. 2). Die Anzahl Sommertage ist seit 1971 im Mittel von etwa 40 auf rund 50 Tage angestiegen, während die Frosttage von etwa 90 auf rund 80 Tage abge- nommen haben. Verbunden mit der Erwärmung ist auch die Nullgradgrenze um mehrere hundert Meter angestiegen und die Vegetationsperiode hat sich um drei bis vier Wochen verlängert. Die jährlichen Tempertaturabweichungen sind in Abbildung 3 dargestellt. Abbildung 2: Abweichung der Jahresmitteltemperatur in Grad Celsius von der Norm 1961-1990 an der Station Bad Ragaz: positive Abweichung (rot), negative (blau), geglätteter Verlauf (dicke Linie), Werte von Vaduz (dünne Linie). Quelle: AU 2016, MeteoSchweiz Abbildung 3: Jährliche Temperaturabweichungen vom Mittel 1961–1990 in Liechtenstein für die Jahre 1961–2015; Farbska- la von -2.5 (blau) bis +2.5°C (dunkelrot). Quelle: AU 2016, MeteoSchweiz 6 Der Niederschlag zeigt sehr grosse Jahr-zu-Jahr Schwankungen (siehe Abb. 4). In der Jahres- summe ist über die 127-jährige Messreihe von Sargans eine signifikante Zunahme von 11% festzustellen. Auswertungen von Schweizer Messreihen zeigen, dass es räumlich konsistente Tendenzen zu zunehmender Intensität und Häufigkeit von Starkniederschlägen gibt. Ebenso zeigen Analysen eine längerfristige Tendenz zu einem Rückgang der Tage mit Schneedecke, insbesondere in tiefen Lagen. Abbildung 4: Verhältnis des Jahresniederschlags zur Norm 1961–1990 an der Station Sargans: positive Abweichungen (grün), negative (braun), geglätteter Verlauf (dicke Linie), Werte von Vaduz (dünne Linie). Quelle: AU 2016, MeteoSchweiz 3.2 Erwartete klimatische Veränderungen Bedingt durch den Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen ist eine Veränderung des Klimas zu erwarten. Mögliche Szenarien sind in Abbildung 5 beschrieben. Abbildung 5: Mögliche Emissionsszenarien. Quelle: AU 2016, MeteoSchweiz Änderung mittlere Temperatur und Niederschlag Im A1B-Szenario ist bis 2060 ein Temperaturanstieg um zusätzliche 1.3 bis 3.5°C wahrschein- lich, wobei die Erwärmung im Sommer etwas stärker ausfallen könnte als im Winter. Die Niederschlagsänderungen bis 2060 sind sehr unsicher. Nur im Sommer ist aus heutiger Sicht mit einer leichten Abnahme der Niederschläge zu rechnen. Die bedeutet, dass die Tempera- turen in Triesenberg bei einem A1B und A2 Szenario um 2060 ähnlich hoch 7 liegen würden wie heute in den tiefsten Lagen im Rheintal. Als weiteres Beispiel würde die winterliche Nullgradgrenze im A1B und A2 Szenario von heute rund 800 m ü.M. auf rund 1600 m ü.M. (Malbun) ansteigen. Beim RCP3PD Szenario (globales 2°C Ziel) sind die Ände- rungen deutlich kleiner (Abb. 6 und 7). Abbildung 6: Temperatur und Niederschlag in Vaduz heute und 2060, Absolute Werte heute (1981-2010), 2060 (Mittel 2045-2074), Änderungen basierend auf A1B Szenario (mittlere Schätzung). Quelle: AU 2016, MeteoSchweiz Änderung der Wetterextreme Als Folge der globalen Erwärmung sind auch Auswirkungen auf verschiedene Wetterextreme zu erwarten. Die Änderung ist für einige Grössen relativ sicher und deutlich (z.B. für Hitze- wellen und Länge der Vegetationsperiode). Etwas weniger sicher aber mit gewissen Tenden- zen sind die Änderungen zu Trockenheit und Starkniederschlägen. Keine gesicherten Aussa- gen sind momentan zu Veränderungen von Winterstürmen, Föhn, Hagel, Nebel, Gewitter und starken Schneefällen möglich. Die Schweizer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel hat die wichtigsten klimabeding- ten Veränderungen zusammengefasst. Diese Erwartungen stützen sich auf das Klimaszenario 2050 aus der Analyse „OcCC (2007): Klimaänderungen und die Schweiz 2050“2. Die Inhalte für die Nordostschweiz können auch auf Liechtenstein übertragen werden. Diese klimati- schen Veränderungen beeinflussen natürliche Prozesse wie den Wasserkreislauf, die Boden-, Wasser- und Luftqualität sowie biologische Prozesse in vielfältiger Weise. Die wichtigsten klimabedingten Veränderungen in den natürlichen Systemen werden in den folgenden Kapi- teln für die einzelnen Sektoren dargestellt. 2 Die neuesten Datengrundlagen sind CH2011 (www.ch2011.ch), CH2014 (http://www.ch2014-impacts.ch/) Diese Daten waren aber nicht Grundlage der Schweizer Strategie. CH2011 bestätigte im Wesentlichen die Aussagen von OcCC (2007). 8 Abbildung 7: Veränderung ausgewählter Indikatoren, Quelle: AU 2016, MeteoSchweiz 9 4. Anpassung in den Sektoren Die nachfolgenden Unterkapitel behandeln die erwarteten klimabedingten Auswirkungen und beschreiben mögliche Ansätze zur Anpassung in den einzelnen Sektoren. Im Weiteren werden die bereits laufenden und geplanten Aktivitäten beschrieben. Zudem werden weite- re mögliche Handlungsfelder der Anpassung identifiziert. Die laufenden, geplanten oder noch zu entwickelnden Aktivitäten sind im Anhang in Form eines Massnahmenplans zusam- mengefasst dargestellt. Die einzelnen Massnahmen sind in Tabellen aufgeführt und durch- nummeriert. 4.1 Wasserwirtschaft 4.1.1 Auswirkungen des Klimawandels Mit dem Klimawandel werden Auswirkungen auf den Wasserkreislauf erwartet, wie bei- spielsweise Veränderungen in der saisonalen Verteilung von Niederschlägen, im Abflussre- gime und bei den Grundwasserständen. Auch vermehrt auftretende Extremereignisse wie Trockenperioden oder Starkniederschläge stellen eine Herausforderung dar. Trockenperio- den führen zu Wassernutzungskonflikten aufgrund einer verminderten Wasserverfügbarkeit. Starkregen können zu Kapazitätsengpässen bei der Siedlungsentwässerung und zu Hochwas- ser führen (das Thema Hochwasser wird im Kapitel 4.2 Naturgefahren behandelt). Neben den klimabedingten Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit, die Entwässerung und Hochwasser sind auch qualitative Beeinträchtigungen der Wasserressourcen möglich, z.B. durch vermehrte Auswaschung von Schadstoffen ins Grundwasser oder aufgrund von erhöh- ten Temperaturen. Erhöhtes Risiko von Wasserknappheit aufgrund von Trockenperioden In den Sommermonaten ist mit zunehmenden Trockenperioden zu rechnen. Dadurch steigt der Bedarf zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen. Gleichzeitig muss die Trink- wasserversorgung gewährleistet werden und negative Auswirkungen auf die Gewässeröko- logie und den Grundwasserträger sind zu vermeiden. Aufgrund der Einschränkungen im Wasserdargebot und dem erwarteten Anstieg der Nachfrage ist in Zukunft vermehrt mit Engpasssituationen zu rechnen. Flachmoore, wie beispielsweise die Naturschutzgebiete Ruggeller Riet und Schwabbrünnen-Äscher, können durch häufigere und intensivere Tro- ckenperioden beeinträchtigt werden (z.B. Veränderung der Vegetation, Austrocknung). Der Trinkwasserverbrauch in Liechtenstein liegt bei rund 8.3 Mio. m3/Jahr. Die Trinkwasser- gewinnung stammt je etwa zur Hälfte aus Quellwasser und Grundwasser. Die nutzbaren Quellwasservorkommen sind heute bereits vollständig erschlossen und können aufgrund der hohen Wasserhärte nicht vollständig genutzt werden. Ein Mehrbedarf an Trinkwasser kann daher nur über eine vermehrte Grundwassernutzung gedeckt werden. Die Gruppenwasser- versorgung Liechtenstein Oberland (GWO) geht davon aus, dass die heutigen Wasserfassun- gen langfristig nicht ausreichen werden (GWP 2012). Dementsprechend kommt dem planeri- schen Grundwasserschutz eine hohe Bedeutung zu. Um die Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind daher geeignete Standorte für zukünftige Grundwasser- pumpwerke vorsorglich als Schutzareale gemäss Gewässerschutzgesetz zu sichern. 10 Beeinträchtigung der Artenvielfalt und Grundwasserqualität durch Gewässererwärmung Die Temperaturen des Grundwassers und des Oberflächenwassers haben in den letzten Jah- ren zugenommen. So liegt z.B. die Temperatur bei der Liechtensteiner Messstation Binnen- kanal heute rund 1.5 Grad über den Werten des Jahres 1970. Die Grundwassertemperatur hat sich bei den Trinkwasserpumpwerken in den letzten 30 Jahren bis zu 1.5 °C erhöht. Eine Erhöhung der Wassertemperatur hat ein Absinken des Sauerstoffgehaltes zur Folge. Dies kann im Grundwasser zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen. In Oberflächen- gewässern kann sich die Temperaturerhöhung auf die Gewässerökologie und die Artenzu- sammensetzung auswirken und im Extremfall zu Fischsterben führen. Durch die Erhöhung der Wassertemperatur wird das Ausbreitungsgebiet von Kaltwasserfischen eingeschränkt und wärmeliebende Arten können vermehrt einwandern. Der Binnenkanal ist als wichtigstes Gewässer Liechtensteins auch im Hochsommer vergleichsweise kühl. Dies ist zum einen auf die Exfiltration von kühlerem Grundwasser und zum anderen auf Dotierungen von kaltem Wasser zurückzuführen. Nennenswerte Dotierungen von kaltem Wasser finden über das Kraftwerk Lawena Triesen in den Binnenkanal, das Pumpspeicherkraftwerk Samina in Vaduz in den Vaduzer Giessen und anschliessend in den Binnenkanal sowie vom Rhein in die Balz- ner Giessen statt. Weitere Auswirkungen Weitere mögliche klimabedingte Auswirkungen sind:  Überlastung der Siedlungsentwässerung: Kanalisationsnetze und Regenrückhaltebecken könnten im Falle intensiver auftretender Niederschläge unzureichend dimensioniert sein.  Auswaschung von Stoffen/Bodenerosion: Intensive Niederschläge können (Schad-) Stoffe wie z.B. Dünge- und Pflanzenschutzmittel auswaschen und abschwemmen. Dadurch kann die Wasserqualität von Grund- und Oberflächenwasser beeinträchtigt werden.  Eine veränderte Bodenfestigkeit aufgrund des Absenkens des Grundwasserspiegels. 4.1.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Bestehende Aktivitäten Für die Wasserbeschaffung, -verteilung und -entsorgung dienen in der Wasserwirtschaft als zentrale Planungsinstrumente die generellen Entwässerungspläne (GEP) und die generellen Wasserversorgungspläne (GWP). GEP: Der GEP legt fest, wie das Regen- und Schmutzwasser aus dem Siedlungsgebiet abzulei- ten ist und dient als Grundlage für die Dimensionierung, Werterhaltung und Finanzierung der Abwasseranlagen. Die generellen Entwässerungspläne werden von den Gemeinden er- stellt und von der Regierung genehmigt. Der Klimawandel wird in den aktualisierten Entwäs- serungsplänen bereits berücksichtigt, indem unverschmutztes Meteorwasser aus den Sied- lungen möglichst wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen ist. So soll z.B. Dachwasser oder Abwasser von wenig frequentierten Wegen und Strassen in erster Priorität versickert werden. Durch die Rückhaltung des unverschmutzten Abwassers im Einzugsgebiet wird das Grundwasser angereichert und steht somit für eine spätere Nutzung grundsätzlich wieder zur Verfügung. Auch wird dadurch die hydraulische Belastung der Kanalisation, der Abwasserreinigungsanlage in Bendern sowie der Gewässer verringert. GWP: Der GWP zeigt im Wesentlichen die Wasserbedarfsermittlung, die Wasserbeschaffung, Speicherung und Verteilung auf. Veränderungen beim Wasserdargebot und -bedarf werden planerisch berücksichtigt. So wurden in den vergangen Jahren fünf Grundwasserschutzarea- le ausgeschieden, bei welchen zukünftig zusätzliche Trinkwassergewinnungsanlagen erstellt 11 werden können. Zuständig für die Erstellung der generellen Wasserversorgungspläne sind die Wasserversorger. In der Gruppenwasserversorgung Oberland (GWO) sind die Gemeinden Balzers, Triesen, Triesenberg, Vaduz und Schaan vertreten, die Wasserversorgung Liechten- steiner Unterland (WLU) stellt die Wasserversorgung der Unterländer Gemeinden sicher. Planken betreibt die Wasserversorgung eigenständig. Aktivität Kurzbeschreibung Regenwasserrückhalt Unverschmutztes Meteorwasser aus den Siedlungen soll möglichst (WA 1) wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden. Trinkwassergewin- Gebiete, welche sich besonders zur Nutzung von Grundwasser nung (WA 2) eignen, sollen für eine zukünftige Trinkwassergewinnung plane- risch als Schutzareale gesichert werden. Geplante Aktivitäten Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen: Der Bedarf zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen hat in den letzten Jahren zugenommen. Aufgrund der rechtlichen Grundlagen (Wasserrechtsgesetz) sind Wasserentnahmen aus Fliessgewässern zur Bewässerung konzes- sionspflichtig, wenn sie den Schwellenwert von 100 Litern pro Minute überschreiten. Beim Vollzug und in der praktischen Umsetzung sind einige Fragen offen, welche sich derzeit in Abklärung befinden (siehe dazu auch Interpellation zum Gewässerschutz 2014, Bericht und Antrag Nr. 12/2015). Geprüft werden die Rahmenbedingungen für den Wasserbezug aus Oberflächengewässern, aus dem Grundwasser oder aus dem Trinkwasserleitungsnetz. Ziel ist eine Regelung des Wasserbezugs unter Berücksichtigung aller Wasserentnahmemöglichkei- ten und der verschiedenen Interessen bzw. Zielkonflikte. In der Zwischenzeit orientiert sich die Wasserentnahme aus Fliessgewässern an einem Merkblatt des Amtes für Umwelt aus dem Jahre 2014. Wassertemperaturmonitoring: Die Entwicklung der Gewässertemperaturen wird an der NADUF Messstation3 am Binnenkanal in Ruggell kontinuierlich überwacht und die Auswir- kungen auf die Gewässerökologie werden beobachtet, u.a. mittels verschiedenen bestehen- den biologischen Monitorings. Zur Beurteilung der Auswirkungen der zunehmenden energe- tischen Nutzung des Grundwassers zu Heiz- und Kühlzwecken auf die Grundwassertemperatur wird aktuell eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die erhobenen Angaben zu den Wärme- und Kälteeinträgen und zur räumlichen Verteilung der Anlagen die- nen u.a. dazu die Auswirkungen auf die Grundwassertemperatur abschätzen zu können. Wasserressourcen-Bewirtschaftungspläne: Für die Mühleholzquellen gibt es ein integrales Nutzungskonzept, in welchem die unterschiedlichen Nutzungsansprüche koordiniert wer- den. Sofern sich in Zukunft eine Verschärfung der Wassernutzungskonflikte abzeichnet, müssten auch für weitere Gebiete entsprechende Wasserressourcen-Bewirtschaftungspläne erarbeitet bzw. die bestehenden Pläne angepasst werden. GEP und GWP: Die Planungsinstrumente GEP und GWP werden periodisch aktualisiert. Im Rahmen dieser Aktualisierungen sind die aktuellsten Erkenntnisse zu klimatischen Verände- rungen jeweils zu berücksichtigen. 3 Die Messstation am Binnenkanal in Ruggell ist Teil des NADUF Messnetzes der Schweiz (Nationale Daueruntersuchung der Fliessgewässer der Schweiz). 12 Aktivität Kurzbeschreibung Bewässerung land- Regelung der Wasserentnahmen von ober- und unterirdischen wirtschaftlicher Kultu- Gewässern sowie aus dem Trinkwasserleitungsnetz für landwirt- ren (WA 3) schaftliche Zwecke. Wassertemperatur- Aufbau eines Messnetzes für das langfristige Monitoring von Ge- monitoring (WA 4) wässertemperaturen. Aktuell wird die Gewässertemperatur bei einer Messstation am Binnenkanal in Ruggell gemessen. Weitere Messstandorte werden geprüft. Wasserressourcenbe- Instrument zur Koordination von verschiedenen Nutzungsansprü- wirtschaftungspläne chen. Bei Bedarf Anpassung der bestehenden Pläne bzw. Erarbei- (WA 5) tung neuer Pläne. Überprüfung der GEP Bei der periodischen Aktualisierung der GEP und GWP werden die und GWP (WA 6) Planungs- und Bemessungsgrundlagen hinsichtlich klimatischer Veränderungen überprüft. Weitere mögliche Handlungsfelder Folgende Handlungsfelder sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht von hoher Priorität. Es ist periodisch zu überprüfen, ob in diesen Bereichen konkrete Massnahmen umgesetzt werden müssten. Handlungsfeld Kurzbeschreibung Begrenzung des Tem- Begrenzung von thermischen Wassernutzungen. peraturanstiegs in Bestehende Beschattung erhalten und zusätzliche Beschattung Fliessgewässern prüfen, insbesondere im Rahmen von Revitalisierungsprojekten. (WA 7) Sensibilisieren der Bewirtschafter von Ufergehölzen bezüglich der positiven Auswirkungen auf die Beschattung. 4.2 Naturgefahren 4.2.1 Auswirkungen des Klimawandels Die erwartete Zunahme von hydrometeorologischen Extremsituationen, wie etwa bezüglich der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlägen und die Auswirkungen der erhöhten Temperaturen, wirken sich auf verschiedene Naturgefahrenprozesse aus. Überschwemmungen, Rutschungen und Murgänge stellen die grössten Risiken dar. Steigendes Risiko von Hochwasserereignissen Überschwemmungen können grossflächig wirken und je nach Exposition erhebliche Sach- schäden verursachen. Zukünftig könnte sich das Hochwasserrisiko erhöhen, vor allem bei einer Überlagerung von grossflächiger Schneeschmelze und intensiven Regenereignissen im Winterhalbjahr. 13 Abbildung 8: Überschwemmung im Gebiet des Sportplatzes Eschen 2013, ABS Zu dynamischen Überschwemmungen und beschleunigter Erosion kann es im steilen Gelän- de vor allem dann kommen, wenn ein Gewässer aus dem Gerinne ausbricht. Wildbäche kön- nen grosse Mengen an Lockermaterial im Bachbett transportieren. Steigendes Risiko von Rutschungen und Murgängen Ein verändertes Niederschlagsregime kann grössere und variablere Abflüsse und häufigere spontane Rutschungen verursachen. Dadurch kann die Geschiebezufuhr in die Wildbäche steigen. Die Wahrscheinlichkeit von Murgängen wie Schlamm- und Gerölllawinen nimmt zu. Diese können zu Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen führen sowie auch Menschenle- ben gefährden. In Risikogebieten wird die Gefahrensituation speziell untersucht. Beim permanenten Rutsch- gebiet Triesenberg/Triesen ist nach heutigem Stand der Kenntnisse aufgrund der klimabe- dingten Veränderungen nicht von einem erhöhten Risiko auszugehen (EPFL 2006). Abbildung 9: Murgang Süttigerwis 1995, ABS Abbildung 10: Rutschung Sücka 2005, ABS 14 Weitere Auswirkungen Weitere mögliche klimabedingte Auswirkungen sind:  Steinschlag und Felssturz: Steinschlag und Felssturz wirken eher punktuell. Sie können dort von grosser Bedeutung sein, wo sie Siedlungen, Verkehrs-, Tourismus- und Verbin- dungsinfrastrukturen betreffen. Die Verwitterungsintensität kann beeinflusst oder ver- stärkt werden durch Änderungen in der Frostwechselhäufigkeit, länger dauernde Hitze- perioden und intensivere Niederschläge sowie Schwankungen des Wasserspiegels in Felsklüften. Diese Prozesse erhöhen die Verfügbarkeit von Lockermaterial, was zu einer erhöhten Steinschlagaktivität führen kann. Auftauender Permafrost kann in den obers- ten Höhenstufen lokal ebenfalls zu grösserer Sturzaktivität beitragen. Diese Auswirkung beschränkt sich allerdings auf den nicht besiedelten Raum.  Waldbrand: Aufgrund der verlängerten Trockenperioden kann sich das Waldbrandrisiko vor allem in Kombination mit ungünstigen Windverhältnissen zukünftig erhöhen. Ein grosses Risiko besteht vor allem entlang der rheintalseitigen Hänge, die ein wichtiges Schutzwaldgebiet für das Siedlungsgebiet darstellen. Waldbrände könnten die Schutz- funktion grossflächig beeinträchtigen und das Siedlungsgebiet würde dadurch einem er- höhten Naturgefahrenrisiko ausgesetzt. Zudem gibt es auch Siedlungen, die relativ nahe am Wald liegen und möglicherweise auch direkt von Waldbränden betroffen sein könn- ten. Im Saminatal könnte sich ein Waldbrand grossflächig ausbreiten, da das Gebiet nur schwer zugänglich ist. In diesem Gebiet sind jedoch weder Siedlungen noch Infrastruk- turanlagen vorhanden und daher besteht kaum Schadenpotenzial.  Sturm: Über klimabedingte Veränderungen der Häufigkeit und Intensität von Sturmer- eignissen sind zum heutigen Zeitpunkt keine Aussagen möglich. Stürme stellen jedoch bereits heute eine Gefährdung dar (EBP 2012).  Schutzwald: Bei einer Erhöhung des Risikos von Rutschungen, Murgängen und Stein- schlag kommt der Funktion des Schutzwaldes eine besondere Bedeutung zu. Die Erhal- tung dieser Funktionen ist somit eine wichtige Massnahme, um das Naturgefahrenrisiko zu minimieren (Das Thema Schutzwald wird im Kapitel 4.4 Waldwirtschaft behandelt). 4.2.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Ein vollständiger Schutz vor Naturgefahren ist aus technischen, finanziellen und ressourcen- bedingten Gründen nicht möglich. Ziel soll es sein, sich durch die Erfahrungen aus der Ver- gangenheit besser auf zukünftige Naturgefahrenereignisse vorzubereiten und somit die ne- gativen Auswirkungen auf ein allgemein akzeptiertes Mass zu beschränken. 15 Bestehende Aktivitäten Naturgefahrenkarten: Bereits heute werden verschiedene Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren umgesetzt. Liechtenstein ver- fügt über Gefahrenkarten und die damit ver- bundenen Auflagen werden von den Behör- den verfügt und umgesetzt. Aktuell werden die Gefahrenkarten überprüft und bei Bedarf an die veränderte Situation angepasst. Statistische Auswertung von extremen Nie- derschlagsereignissen: Bereits heute wird beim Bau von Schutzbauten konsequent der Überlastfall berücksichtigt, das heisst, dass z.B. Sammleranlagen so dimensioniert wer- den, dass sie im Überlastfall überflossen werden können ohne dabei zu kollabieren. Zur Überprüfung der Dimensionierungsgrös- sen wurden die extremen Niederschlagser- eignisse statistisch ausgewertet und die Er- weiterung des Niederschlags- und Abfluss- Abbildung ABS 11: Ausschnitt Naturgefahrenkarte Triesenberg, messnetzes hilft die Datenrundlage für zu- künftige Auswertungen zu verbessern. Aktuell besteht kein Anpassungsbedarf der Dimensi- onierungsgrössen und das bestehende Monitoring ermöglicht allfällige Veränderungen früh- zeitig zu erkennen. Integrales Risikomanagement: Der Umsetzung des integralen Risikomanagement (bestehend aus dem Monitoring, der Umsetzung von baulichen und raumplanerischen Schutzmassnah- men und Notfallkonzepten) kommt somit im Hinblick auf eine klimabedingte Veränderung der Gefahrensituation eine steigende Bedeutung zu. Aktivität Kurzbeschreibung Überprüfung der Na- Laufende Überprüfung der Gefahrenprozesse, Ereignisse, Risiken turgefahrenkarten und des Erfolgs implementierter Massnahmen. (NG 1) Statistische Auswer- Die statistischen Auswertungen von extremen Niederschlagser- tung von extremen eignissen wurden auf Basis von aktuellen Messreihen im Jahr 2014 Niederschlagsereignis- überprüft. Zudem wurde das Niederschlagsmessnetz in den letz- sen (NG 2) ten Jahren laufend erweitert und bildet eine gute Grundlage für zukünftige Untersuchungen von Intensivniederschlägen. Abflussprognosemo- Das Schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) betreibt ein dell Rhein (NG 3) Modell zur Abfluss- und Wasserstandsvorhersage für den Rhein. Die laufende Weiterentwicklung des Modells verbessert die Prog- nosen und ermöglicht somit eine frühzeitige Erkennung von Hoch- wasserereignissen für den liechtensteinischen Rheinabschnitt. 16 Abbildung 12: Mobiler Schutz Säga, ABS Der Schutz vor Naturgefahren weist viele Überschneidungen mit Massnahmen in anderen Sektoren wie beispielsweise der Raumplanung, dem Gewässerschutz und der Waldwirtschaft auf. Das Naturgefahrenmanagement ist als Querschnittsmaterie zu sehen und erfordert ein hohes Mass an inter- und intrainstitutioneller Zusammenarbeit. Geplante Aktivitäten Mit den bestehenden Messnetzen, Monitoringaktivitäten und Ereignisdokumentationen verfügt Liechtenstein über eine gute Datengrundlage zur Beobachtung von Naturgefahren- prozessen. Veränderungen in der Gefährdungssituation fliessen in die Gefahrenkarte ein und können so beim Bau neuer Schutzbauten berücksichtigt werden. Aktivität Kurzbeschreibung Laufende Überprüfung Überprüfung und Anpassung von Schutzbauten an zu erwartende und Anpassung des klimabedingte Ereignisse. Sicherheitsniveaus bei bestehenden Schutz- bauten (NG 4) Notfallplanungen Für den Bereich Starkniederschläge werden Notfallplanungen lau- Starkniederschläge fend erweitert, um bei ausserordentlichen oder klimabedingt stär- (NG 5) keren Ereignissen organisatorisch vorbereitet zu sein. Notfallplanung Wald- Die Erarbeitung einer Notfallplanung ist vorgesehen und es wer- brand (NG 6) den Notfallkonzepte erstellt und gegebenenfalls bauliche Mass- nahmen ergriffen (Schneisen zur Verhinderung der Ausbreitung, Sicherstellung der Verfügbarkeit von Löschwasser). 17 Weitere mögliche Handlungsfelder Folgende Handlungsfelder sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht von hoher Priorität. Es ist periodisch zu überprüfen, ob in diesen Bereichen konkrete Massnahmen umgesetzt werden müssten. Handlungsfeld Kurzbeschreibung Überprüfung der Di- Die per Ende 2014 abgeschlossene Auswertung der Niederschlags- mensionierungsgrös- extreme zeigt, dass keine Anpassung der Dimensionierungsgrös- sen Schutzbauten (NG sen notwendig ist. Sofern sich bei zukünftigen Auswertungen eine 7) deutliche Veränderung der extremen Niederschlagsereignisse ab- zeichnet, müssten die Dimensionierungsgrössen entsprechend angepasst werden. Aufgrund der langen Lebensdauer von Schutzbauten, können bau- liche Massnahmen nur langfristig umgesetzt werden. Kurz- und mittelfristig müsste das grössere Risiko hauptsächlich mit organi- satorischen Massnahmen angegangen werden. 4.3 Landwirtschaft 4.3.1 Auswirkungen des Klimawandels Die Landwirtschaft ist von klimatischen Veränderungen in verschiedenen Bereichen betrof- fen. Die Kombination von Trockenheit, Hitzestress und hohen Ozonkonzentrationen kann zu Produktionseinbussen führen. Daneben kann der Klimawandel auch positive Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben, da durch die klimabedingte Erwärmung bei ausreichender Nährstoff- und Wasserverfügbarkeit eine Produktionssteigerung möglich sein kann. Zudem verändert der Klimawandel auch die globalen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Ver- änderungen am internationalen Agrarmarkt durch die Verknappung von Wasser, stark schwankende Erträge, steigende Transportkosten, Zunahme der Nachfrage, Landnutzungs- konflikte und wachsende Kosten von Produktionsfaktoren. Somit können sich klimabedingte Veränderungen auch indirekt auf die landwirtschaftlichen Märkte und damit auf die Produk- tion auswirken. Risiko von Ernteeinbussen durch Trockenheit und Hitzestress Bei steigenden Temperaturen erhöht sich der Wasserverlust durch die erhöhte Transpiration der Pflanzen und die Evaporation von Bodenoberflächen. Zusammen mit einer möglichen Verminderung der Niederschläge kann sich das Risiko von Qualitätseinbussen oder Ertrags- ausfällen im Acker-, Futter- oder Gemüseanbau erhöhen. Um die Folgen zu minimieren ist eine verstärkte Bewässerung der landwirtschaftlichen Kulturen notwendig, was insbesonde- re zu Zielkonflikten mit dem Gewässerschutz und der Fischerei führen kann. Längere Hitze- perioden mit extrem hohen Temperaturen können bei Pflanzen und Tieren Hitzestress ver- ursachen. Dies kann zu Einbussen in der Tier- und Pflanzenproduktion führen. Veränderung der Standorteignung Die Standorteignung für die landwirtschaftliche Produktion kann sich durch direkte und indi- rekte klimabedingte Auswirkungen verändern. Klimaveränderungen beeinflussen Bodenei- genschaften wie den Humusgehalt, die Bodenfeuchte und die Gründigkeit der Böden. Dies kann sich auf die Nutzbarkeit und die Bewirtschaftung eines Standortes auswirken. 18 Weitere Auswirkungen Weitere mögliche klimabedingte Auswirkungen sind:  Starkniederschläge und extreme Wetterereignisse: Durch eine mögliche Zunahme an Ext- remereignissen kann die Ertragssicherheit, die Qualität sowie die Preisvolatilität land- wirtschaftlicher Produkte beeinflusst werden. Bodenerosion (Oberbodenverlust) und Auswaschung von Nährstoffen können besonders in der vegetationsarmen Zeit vermehrt durch Starkniederschläge verursacht werden. Langandauernde Niederschlagsperioden wie z.B. im Frühjahr 2016 können zu Ernte- und Qualitätseinbussen führen. Auch auf Alpweiden könnte die Bodenerosion in Folge eines veränderten Niederschlagsregimes zunehmen. Häufiger auftretende Starkniederschläge und Hagel sowie Stürme können Schäden insbesondere an Acker- und Spezialkulturen verursachen. Durch frühere Blüte- zeiten kann die Frostgefährdung zunehmen.  Schadorganismen und invasive Ausbreitung von gebietsfremden Arten: Das Auftreten und die Verbreitung von neuen Schadorganismen wie Schadinsekten (z.B. Kirschessigflie- ge), Unkräuter und Krankheitsüberträgern kann durch steigende Temperaturen und die damit einhergehenden milden Winter begünstigt werden. Bei Nutztieren treten ver- mehrt neue Schadorganismen auf (z.B. Bluetonguevirus [BTV]-Stämme durch Wind- verfrachtete Arthropoden oder Vektoren). Neben der klimabedingten Veränderung trägt auch der globalisierte Handel stark zur Verbreitung von Schadorganismen und Krank- heitserregern bei. Bereits heute wird lokal der Anbau von bestimmten Ackerkulturen durch die invasive Ausbreitung bestimmter Pflanzen erschwert, wie beispielsweise das Erdmandelgras aus dem Mittelmeerraum.  Geruchsbelästigung: Insbesondere bei der Ausbringung von Gülle kommt es immer wie- der zu Geruchsreklamationen. Wird die Gülle bei moderaten Tempertaturen und vor leichtem Niederschlag ausgebracht, kann die Geruchsentwicklung reduziert werden. Durch die Zunahme von trockenen und heissen Perioden kann es zu vermehrten Ge- ruchsbelästigungen kommen.  Preisvolatilität: Der Klimawandel kann auf globaler Ebene eine Verschiebung der geeig- neten Anbauflächen erzeugen. Dies kann insgesamt zu einer Abnahme geeigneter Flä- chen führen. Globale Ernte- und Preisschwankungen sind vermehrt zu erwarten. Diese Schwankungen werden extremer und führen allgemein zu einem Anstieg der Preise für Nahrungs- und Futtermittel. 4.3.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung In manchen Bereichen kann die Landwirtschaft flexibel auf Klimaänderungen reagieren, da bestimmte Kulturen eine relativ kurze Vegetationszeit haben. In anderen Bereichen (z.B. Rebbau, Stallgebäude) ist eine Reaktion auf Klimaänderungen erst über längere Zeiträume möglich und erfordert daher frühzeitiges Handeln. Die möglichen Auswirkungen der Hitze auf die Anpassungsfähigkeit der Nutztiere sind weiter zu beobachten. Ausserdem muss der Anpassungsbedarf im Bereich der Tierhaltung und -produktion geprüft werden. Bestehende Aktivitäten Erosionsschutz: Um Ernte- und Qualitätseinbussen bei landwirtschaftlich genutzten Böden aufgrund von Extremereignissen zu minimieren, laufen bereits heute verschiedene Aktivitä- ten. Die Förderung der bodenschonenden Bewirtschaftung ist gesetzlich verankert (Art. 20, Landwirtschafts-Bewirtschaftungs-Förderungs-Verordnung (LBFV)). Sie umfasst beispielswei- se die Winterbegrünung offener Ackerflächen zum Schutz vor Erosion durch Wind und Stark- regen. Zudem wurden bereits in den 1950er Jahren Windschutzstreifen gepflanzt, welche die 19 Windgeschwindigkeiten über Ackerböden reduzieren und so Böden vor Winderosion schüt- zen und auch einen Beitrag gegen das Austrocknen leisten. Radar Bulletin: Das schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwe- sen (BLV) bedient die Partner im „Veterinärdienst Schweiz“, welchem das Amt für Lebens- mittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) angeschlossen ist, in zweiwöchigen Intervallen mit einer Informationshilfe namens „Infomail“. Letzteres wird monatlich um das sog. „Radar Bulletin“ ergänzt. Dieses stellt Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten zusammen und bewertet diese. Dadurch können mögliche Risiken früh erkannt werden. Die Kommunikation erfolgt mit Hilfe der Am- pelsymbole rot (grosse Gefahr), gelb (mittlere Gefahr) und grün (kleine Gefahr). Aktivität Kurzbeschreibung Starkregenschutz (LW 1) Massnahmen zur Reduktion des Erosions-, Verschlämmungs- & Verdichtungsrisikos sowie der Auswaschung von Nährstoffen. Agrarökologie und Bo- Reduktion der Windangriffsfläche/Windgeschwindigkeit und denqualität (LW 2) der Bodenerosion. Radar Bulletin (LW 3) Frühwarnsystem für Schadorganismen und pathogene Mikroor- ganismen von Nutztieren Geplante Aktivitäten Bewässerung: Bereits heute sind verschiedene Pflanzenkulturen auf eine künstliche Bewäs- serung angewiesen. Bezüglich des Bezugs von Wasser gibt es jedoch noch offene Fragen, die sich derzeit in Abklärung befinden. Bei den laufenden Abklärungen ist u.a. zu berücksichti- gen, dass in Liechtenstein das landwirtschaftlich genutzte Gebiet sehr kleinräumig parzelliert ist und die Pachtverhältnisse komplex sind. Entsprechend ist der Koordination und Zusam- menarbeit zwischen den involvierten Akteuren grosse Beachtung zu schenken (Landwirte, Gemeinden, Bodeneigentümer, etc.). Das Thema Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen wird im Kapitel 4.1. Wasserwirtschaft behandelt (WA 3). Vermeidung von Hitzestress bei Tieren und Pflanzen: Sobald in der Schweiz Empfehlungen zum Umgang mit Hitzestress bei Tieren und Pflanzen vorliegen, wird deren Umsetzung für Liechtenstein geprüft. Gegebenenfalls werden die Empfehlungen an die spezifischen lokalen Gegebenheiten angepasst und umgesetzt (siehe auch Kapitel 4.8 Gesundheit). Frühwarnsystem für Schadorganismen im Pflanzenbau: Beim Pflanzenbau fehlt ein analoges System wie zum Frühwarnsystem für Schadorganismen von Nutztieren. Verbesserungen des bestehenden Schweizer Systems in Sachen Zuständigkeiten bei der Erarbeitung und Umset- zung von konkreten Massnahmen werden im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden für Liechtenstein übernommen werden. Aktivität Kurzbeschreibung Vermeidung von Hit- Zur Reduktion der Hitzebelastung bei Nutztieren sind vor allem zestress bei Tieren stallbauliche Empfehlungen vorgesehen (Windschutznetze, grös- und Pflanzen (LW 4) serer Luftraum in Stallneubauten, Beschattungsmassnahmen auf Weiden). 20 Aktivität Kurzbeschreibung Anbauempfehlungen Ausrichtung der Empfehlungen auf angepasste Sorten. (LW 5) Frühwarnsystem für Frühwarnsystem für Schadorganismen im Pflanzenbau aufbauen Schadorganismen im und zukünftig auf neue Schadorganismen und Krankheiten er- Pflanzenbau (LW 6) weitern. Weitere mögliche Handlungsfelder Aufgrund der starken Ausrichtung auf die Milchproduktion ist die landwirtschaftliche Pro- duktion einem hohen Risiko ausgesetzt. Dieses kann mittel- bis langfristig über eine Ein- kommensdiversifizierung reduziert werden. Handlungsfeld Kurzbeschreibung Preisvolatilität und Risikoabfederung durch Betriebs- und Einkommensdiversifizie- Risikomanagement rung. Versicherungsmöglichkeiten prüfen. (LW 7) Sobald in der Schweiz Empfehlungen zu Schadorganismen und Trockenheit vorliegen, wird deren Umsetzung für Liechtenstein geprüft. Gegebenenfalls werden die Empfehlungen an die spezifischen lokalen Gegebenheiten angepasst und umgesetzt. Handlungsfeld Kurzbeschreibung Schadorganismen Überwachung potenziell schädlicher Organismen, die sich in bisher (LW 8) nicht betroffene Gebiete auszubreiten drohen. Ausbau von vorhan- den Anpassungs- und Bekämpfungsstrategien. Entwicklung und Umsetzung alternativer Bekämpfungsmassnahmen und Anti- Resistenz-Strategien. Trockenheit (LW 9) Verbesserung der Wasserrückhaltung der Böden, Verringerung der Verdunstungsverluste und Vermeidung kritischer Bodenwasserzu- stände. 4.4 Waldwirtschaft 4.4.1 Auswirkungen des Klimawandels Die heute vorkommenden Waldgesellschaften sind aufgrund von regionalen Unterschieden in der Geologie sehr vielfältig. Bis in eine Höhe von rund 900 Metern kommen Buchen- mischwälder vor. In höheren Lagen sind vor allem Tannen/Fichten sowie Fichten/Lärchen- wälder verbreitet. Eine äusserst wichtige Rolle kommt den Schutzwäldern zu, die sowohl rheintalseitig als auch im Berggebiet vorkommen. Im Vergleich zu den natürlichen Prozessen im Wald (Wachstum, Verjüngung, genetische Anpassung etc.), gehen klimatische Veränderungen mit einer Ge- schwindigkeit vor sich, die die natürlichen Anpassungsfähigkeiten des Waldes zu überfordern 21 drohen. Die Klimaveränderungen können bestimmte Waldfunktionen wie den Schutz gegen Naturgefahren beeinträchtigen (siehe auch Kapitel 4.2 Naturgefahren). Aber auch andere Leistungen des Waldes (Holzproduktion, Biodiversität etc.) sind durch den Klimawandel be- troffen und erfordern entsprechende Anpassungsmassnahmen. Beeinträchtigung von kritischen Schutzwäldern durch vermehrte Extremereignisse und Trockenheit Die Schutzwälder in Liechtenstein zeigen eine klare Tendenz zur Überalterung. Rund die Hälf- te der Wälder mit Schutzfunktion (ca. 1‘800 ha) ist älter als 80-120 Jahre. Die Schutzwald- funktion kann beeinträchtigt werden durch Temperaturerhöhung und zunehmende Tro- ckenheit (z.B. Ausbreitung von Schädlingen, Trockenstress, Waldbrand) und allenfalls ver- mehrt auftretenden Stürmen. Als neueres Phänomen wird, vor allem nach Sturmereignis- sen, die Massenvermehrung von Borkenkäfern in Höhenlagen über 800 Metern beobachtet. Vor allem Schutzwälder mit Problemen der Bestandsstabilität4 und zu geringer Verjüngung (= kritische Schutzwälder) sind von den klima- bedingten Stressfaktoren betroffen. Es ist auch von einer steigenden Waldbrandgefahr auszu- gehen. Aufgrund der erwarteten Temperaturerhö- hung ist von einer höheren Laubwaldgrenze Abbildung 13: Beispiel Schutzwaldfunktion, AU und von einer verbesserten Naturverjüngung in höheren Lagen auszugehen. Es ist dabei wichtig, auch bei einer klimabedingten Verände- rung der Artenzusammensetzung sicherzustellen, dass die Schutzfunktion aufrechterhalten werden kann. Eine allfällige Intensivierung und Häufung von Sturmereignissen könnte die Schutzfunktion ebenfalls beeinträchtigen. Über klimabedingte Veränderungen der Häufigkeit und Intensität von Sturmereignissen sind zum heutigen Zeitpunkt jedoch keine eindeutigen Aussagen mög- lich. Beeinträchtigung von kritischen klimasensitiven Waldstandorten durch vermehrte Tro- ckenheit Auf allen Standorten ist von einer Veränderung der Klimaeignung5 auszugehen. Obwohl un- ter den erwarteten klimatischen Veränderungen keine starke Reduktion der Jahresnieder- schläge erwartet wird, ist besonders bei flachgründigen, sandigen Böden, die nur wenig Wasserspeichervermögen haben, in Zukunft vermehrt mit Trockenheit und entsprechend 4 Beständigkeit eines Bestandes gegenüber störenden Einflüssen (gegen mechanische Belastungen überwiegend durch abiotische Faktoren z.B. Wind, Schnee usw.). (http://www.wsl.ch/forest/waldman/vorlesung/ww_gloss.ehtml, 19.01.2016) 5 Klimaeignung: Das Verbreitungsgebiet einer Art wird durch die Ausprägung klimatischer Faktoren beeinflusst (Tempera- tur, Niederschlag, Boden, etc.). Die Klimaeignung definiert die klimatischen Bedingungen, unter welchen eine bestimmte Art vorkommen kann. 22 verringertem Zuwachs zu rechnen. Weiter können auch Wälder an Hanglagen verstärkt von Trockenheit betroffen sein. Beeinträchtigung von Waldgesellschaften durch invasive Ausbreitung von gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten Durch die stetig wachsende Globalisierung werden zunehmend gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten eingeschleppt, die sich unter den gegebenen bzw. veränderten klimatischen Rahmenbedingungen in unseren Breiten ausbreiten und etablieren können. Diese sogenann- ten Neobioten können ein invasives Verhalten entwickeln und dadurch die biologische Viel- falt, die Schutzfunktion des Waldes und die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Hervorzuheben ist dabei der Götterbaum, welcher sich bereits vor rund 60 Jahren als Zier- baum im Siedlungsgebiet etabliert hat. Seit ein paar Jahren ist eine invasive Ausbreitung zu beobachten und durch den erwarteten Temperaturanstieg ist zukünftig von einer verstärk- ten Ausbreitung auszugehen. Problematisch ist insbesondere die Ausbreitung in Schutzwäl- dern, da man nach heutigem Stand des Wissens davon ausgehen muss, dass der Götterbaum aufgrund seiner Holz- und Verwurzelungseigenschaften die Schutzfunktion nicht in gleichem Masse gewährleisten kann wie die heutigen Waldgesellschaften. Zudem sondert der Götterbaum Stoffe in den Boden ab, der das Ansamen von heimischen Baumarten verhindert. Betroffen sind dabei vor allem Standorte, an denen Verjüngung vor- gesehen ist. Entsprechende Korrekturmassnahmen sind sehr aufwändig und entsprechend kostenintensiv. Weitere Auswirkungen Weitere mögliche klimabedingte Auswirkungen sind:  Ausbreitung von Schadorganismen: Unter den heutigen klimatischen Bedingungen kommt es in regelmässigen Abständen zu einer massenhaften Ausbreitung von Borken- käfern. In Jahren mit genügend Wasser- und Nährstoffverfügbarkeit führt dies in den meisten Fällen nicht zu ernsthaften Schäden. Hingegen ist unter der erwarteten Zunah- me von Trockenperioden vermehrt mit Borkenkäferbefall zu rechnen.  Baumbestände mit hohen Nadelholzanteilen in tieferen Lagen: Baumbestände mit hohen Nadelholzanteilen in tieferen Lagen können empfindlich gegenüber Windwurf, Trocken- heit und Borkenkäferbefall sein. Dies kann negative Konsequenzen für die Bewirtschaf- tung dieser Wälder haben. Aufgrund der hohen Wilddichte ist der Fokus der Verjüngung im gesamten Wald auf Nadelbaumarten, vornehmlich Fichte. Dies führt zu einer Verar- mung der Artenvielfalt/Biodiversität und zu verminderten Schutzfunktion der Wälder. 4.4.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Bestehende Aktivitäten Waldfunktionenplanung: Liechtenstein verfügt über eine Waldfunktionenplanung (1993), welche den Zustand des Waldes in Bezug auf die Erfüllung verschiedener Waldfunktionen beurteilt, sowie über ein nationales Waldprogramm (2001), das eine Strategie für die zu- künftige Bewirtschaftung enthält. In forstlichen Betriebsplänen der Gemeinden und der Bür- gergenossenschaften wird die Bewirtschaftung der einzelnen Forstreviere im Detail ausgear- beitet. Diese Betriebspläne werden alle 10 Jahre überarbeitet und aktualisiert. Zukünftig wird in den forstlichen Betriebsplänen auch der Umgang mit Neophyten thematisiert. Mit diesem Planungsinstrument können im Rahmen der periodischen Aktualisierungen auch all- fällige klimabedingte Veränderungen berücksichtigt werden. 23 Klimasensitive Waldstandorte: Um auch in Zukunft die verschiedenen Waldfunktionen si- cherzustellen, müssen in den gefährdeten Waldbeständen vermehrt trockenheits- (Föhre) und sturmresistente Arten (Tanne, Bergahorn, Buche) angebaut werden. Generell sind Wäl- der mit einer hohen Artenvielfalt resistenter gegen Störungen durch Extremereignisse und sind somit gegenüber klimatischen Veränderungen besser aufgestellt. Vornehmlich auf kli- masensitiven Standorten, die zu Trockenheit neigen, ist auf eine erhöhte Resilienz (Erho- lungsfähigkeit) und Anpassungsfähigkeit der Bestände zu achten. Daher stellt die Wahl von standortgerechten Baumarten zukünftig eine grosse Herausforderung für Forschung und Praxis dar. Sie ist Grundvoraussetzung für die Erhaltung der Waldfunktionen und für die Mi- nimierung von Ertragseinbussen. Daneben stellt die standortgerechte Verjüngung auch die Aufrechterhaltung der CO2-Speicherleistung sicher und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Aktivität Kurzbeschreibung Rahmenbedingung für Um für die Naturverjüngung geeignete Rahmenbedingungen zu Naturverjüngung schaffen, verfügt Liechtenstein eine Gesetzgebung, welche ver- (WW 1) schiedene Massnahmen zur Verbesserung der Naturverjüngung vorsieht (inklusive eine Wald-Wild-Strategie). Verjüngung von kriti- Verjüngung mit klima- und standortgerechten, resilienten und schen Schutzwäldern wuchskräftigen Baumarten. Umsetzung gemäss forstlichen Be- (WW 2) triebsplänen der Gemeinden / Bürgergenossenschaften. Aktivität Kurzbeschreibung Umgang mit Neobio- Eliminieren, Reduzieren, Halten oder Akzeptieren von invasiven ten (WW 3) Arten. Umsetzung gemäss forstlicher Betriebspläne der Gemein- den / Bürgergenossenschaften. Da sich der Götterbaum bereits heute invasiv ausbreitet, werden verschiedene waldbauliche Be- kämpfungsmassnahmen umgesetzt (Das Neophytenkonzept wird im Kapitel 4.7. Biodiversitätsmanagement behandelt). Klimasensitive Wald- Anbau von resistenten und standortgerechten Baumarten an standorte (WW 4) Standorten, die zu Trockenstress neigen. Vertikale Ausbreitung von Laubholzgesellschaften. Geplante Aktivitäten  Überarbeitung der forstlichen Betriebspläne für die Jahre 2017-2028: Die forstlichen Betriebspläne der Gemeinden werden auf Basis der neuesten Datenerhebungen bis Anfang 2017 überarbeitet. Diese stellen dann die Handlungsgrundlagen in den ein- zelnen Forstbetrieben dar.  Erarbeitung eines Waldentwicklungsplanes (WEP): Die bestehende Waldfunktionen- planung wird überarbeitet und in einen Waldentwicklungsplan überführt. Er dient der überbetrieblichen Planung auf Behördenebene und gibt den planerischen Rah- men für die Forstlichen Betriebspläne vor.  Erarbeitung eines Leitbildes Wald-Wild-Jagd: In der bisherigen Wald-Wild-Strategie 2000 wird die Reduktion des Wildes nicht ausreichend behandelt und es sollen Mas- snahmen zur weiteren Reduktion von Wild erarbeitet werden um Rahmenbedingun- 24 gen für angepasste Baumarten zu schaffen, damit sich diese in höheren Lagen etab- lieren können.  Aktuell erarbeitet Liechtenstein ein Neophytenkonzept, das für die invasiven Arten mögliche Bekämpfungsmassnahmen und die sachgemässe Entsorgung definiert (sie- he Kapitel 4.7 Biodiversität). Aktivität Kurzbeschreibung Überarbeitung der Die forstlichen Betriebspläne der Gemeinden werden auf Basis der forstlichen Betriebs- neuesten Datenerhebungen bis Anfang 2017 überarbeitet. Diese pläne für die Jahre stellen dann die Handlungsgrundlagen in den einzelnen Forstbe- 2017-2028 (WW 5) trieben dar. Erarbeitung eines Die bestehende Waldfunktionenplanung wurde im Jahr 2016 Waldentwicklungspla- überarbeitet und in einen Waldentwicklungsplan überführt. Er nes (WEP) (WW 6) dient der überbetrieblichen Planung auf Behördenebene und gibt den planerischen Rahmen für die Forstlichen Betriebspläne vor. Erarbeitung eines In der bisherigen Wald-Wild-Strategie wird die Reduktion des Wil- Leitbildes Wald-Wild- des nicht ausreichend behandelt. Es sollen Massnahmen zur wei- Jagd (WW 7) teren Reduktion von Wild erarbeitet werden um Rahmenbedin- gungen für angepasste Baumarten zu schaffen, damit sich diese in höheren Lagen etablieren können. Aktivität Kurzbeschreibung Neophytenkonzept Aktuell erarbeitet Liechtenstein ein Neophytenkonzept, das für die (WW 8) invasiven Arten mögliche Bekämpfungsmassnahmen und die sachgemässe Entsorgung definiert (siehe Kapitel 4.7 Biodiversität). Testpflanzungen zu- In der Schweiz wurde ein Projekt lanciert, welches zum Ziel hat, kunftsfähiger Baumar- jene Baumarten zu erarbeiten, die gegen Ende des 21. Jahrhun- ten (WW 9) derts auf einem Standort als geeignet gelten. Neben den Projekt- partnern WSL, BAFU, HAFL und Waldbau-Fachstellen, ist es er- wünscht dass sich ebenfalls kantonale Forstdienste engagieren. Liechtenstein hat eine Absichtserklärung über eine Teilnahme am Projekt unterzeichnet. Die konkrete Umsetzung wird geplant, wenn alle offenen Fragen beantwortet sind. 4.5 Energie 4.5.1 Auswirkungen des Klimawandels Liechtenstein bezieht rund 90% der Energie (Strom und Wärme) aus dem Ausland. Die Ei- genversorgungsquote von rund 10% setzt sich aus folgenden einheimischen Energiequellen zusammen: Wasserkraft, Brennholz, thermische Sonnenkollektoren, Photovoltaik und Bio- gas. Die Wasserkraft steuert den grössten Beitrag zur Eigenversorgungsquote bei. Diese Energiequelle wird gleichzeitig am stärksten vom Klimawandel beeinflusst. Die von der Re- gierung im 2012 erlassene Energiestrategie 2020 hat u.a. das Ziel, die Eigenversorgungsquo- te auf 20% zu erhöhen. Mit dem Klimawandel sind auch Veränderungen beim Energiebedarf zu erwarten. 25 Erzeugung von Elektrizität aus Wasserkraft Klimabedingte Veränderungen im Niederschlags- und Abflussregime können die Nutzung der Wasserkraft beeinflussen. Das Produktionspotenzial, die Sicherheit und der Betrieb der Kraftwerksanlagen können durch Extremwetterperioden wie Trockenheit und Hochwasser sowie durch die steigende Schneefallgrenze beeinflusst werden. Liechtenstein hat zwei grös- sere Kraftwerke an der Samina und Lawena. Eine Veränderung des Abflussregimes kann die Auslastungsgrade der Kraftwerksturbinen ändern. Bestehende Vorschriften in den Berech- nungsgrundlagen für Restwassermengen können unter veränderten Abflussbedingungen möglicherweise unzureichend sein. Insgesamt ist mit einer verschärften Konkurrenz um die Ressource Wasser (z.B. seitens der Wasserkraftproduktion, der Landwirtschaft, der Industrie, des Tourismus, des Naturschutzes) zu rechnen und mit zusätzlichen Ansprüchen an die Be- wirtschaftung von Wasserspeichern. Abbildung 14: Die LKW verfügen über 12 eigene Wasserkraftwerke. Quelle: www.lkw.li Erhöhter Kühlenergiebedarf im Sommer und reduzierter Heizenergiebedarf im Winter Steigende Durchschnitts- und Maximaltemperaturen sowie intensivere Hitzeperioden haben Auswirkungen auf den Kühl- und Heizenergiebedarf. Im Gebäudebereich ist bei Installatio- nen und Geräten für die Lüftung, Kühlung und Klimatisierung ein Anstieg des Energiever- brauchs zu erwarten. Auch bei gut gedämmten Gebäuden ist während der Sommermonate mit einem Anstieg des Kühlenergiebedarfs zu rechnen, insbesondere bei schlechten Mög- lichkeiten zur Beschattung. Neben dem Klimawandel sind dabei auch steigende Komfortan- sprüche ausschlaggebend. Hingegen ist im Winter aufgrund der steigenden Mitteltempera- turen eine klimabedingte Reduktion des Heizenergiebedarfs zu erwarten. Weitere Auswirkungen Weitere mögliche klimabedingte Auswirkungen sind:  Unterhalt und Sicherheit der Versorgungsinfrastruktur: Wichtige Infrastrukturanlagen können punktuell in Gebieten liegen, die bei steigenden Temperaturen von vermehrten 26 Massenbewegungen wie Murgängen und Felsstürzen betroffen sein können. Beispiels- weise ist die Wassertransportleitung entlang der Samina im Steg durch Massenbewe- gungen gefährdet. 4.5.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Bestehende Aktivitäten Energiestrategie 2020: Im Jahr 2012 hat die Regierung die Energiestrategie 2020 erlassen. Sie hat zum Ziel die Energieeffizienz zu steigern, die einheimische Energieproduktion aus neuen erneuerbaren Energieträgern zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen zu reduzie- ren (Energiestrategie Liechtenstein 2020). Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein Massnah- menkatalog erarbeitet. Nachfrageseitig sind Massnahmen im Gebäudebereich (z.B. durch energetische Gebäudesanierungen, Ersatz von fossilen Heizsystemen durch Wärmepumpen), beim Verkehr (z.B. Ausbau des Angebots im öffentlichen Verkehr) geplant sowie die Förde- rung des Einsatzes von energieeffizienten Geräten (z.B. Haushaltgeräte, Beleuchtung). Bei der Energieerzeugung sind Massnahmen zur Ausschöpfung der einheimischen Potentiale zur erneuerbaren Energieproduktion vorgesehen wie z.B. das PV-Potential innerhalb der Sied- lungsräume besser ausnutzen. Diese Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Kli- maschutz und sind somit eine wichtige Ergänzung zur vorliegenden Klimaanpassungsstrate- gie. Wasserkraftwerk Samina: Das Wasserkraftwerk Samina wurde in ein Pumpspeicherkraftwerk erweitert. Dieser Ausbau ermöglicht mehr Flexibilität bei der Stromproduktion. Die Möglich- keit, das Wasser mehrfach zu turbinieren, verbessert die Versorgungssicherheit, insbesonde- re im Hinblick auf die erwartete klimabedingte Zunahme an Trockenperioden. Zudem soll die Abwärmenutzung aus dem Pumpspeicherkraftwerk Samina geprüft werden. Wärmedämmung und Beschattung: Die erwartete klimabedingte Zunahme von Hitzewellen erhöht den Bedarf an Klimatisierung und Kühlung im Gebäudebereich. Bereits heute werden verschiedene bauliche Massnahmen im Bereich der Gebäudetechnik umgesetzt. Der Strom- verbrauch kann insbesondere durch Dämmung, Aussenverschattung und Minimierung inne- rer Wärmelasten reduziert werden. Der Grundsatz des sparsamen und rationellen Einsatzes von Energie zu Heiz- und Kühlzwecken ist in der Energieverordnung verankert. Klimatisierung: Bereits heute besteht eine Bewilligungspflicht für Kälte- und Klimaanlagen. Sie werden nur dann bewilligt, wenn der Bedarf nachgewiesen werden kann und wenn gleichzeitig Alternativmassnahmen umgesetzt werden (z.B. energetische Sanierung, Einsatz einer Photovoltaikanlage). Da der Einsatz von Kälte- und Klimaanlagen nach den heutigen Vorschriften nur sehr restriktiv bewilligt wird, kann mit der bestehenden Praxis auch der erwartete Anstieg der Kühlenergienachfrage begrenzt werden. Durch die Möglichkeit kleine Geräte zur Kühlung und Klimatisierung im Handel zu erwerben, kann es dennoch zu einem höheren Stromverbrauch kommen. In der Energiestrategie ist eine Massnahme zur Qualitätssicherung bei Wärmepumpen und Kälteanlagen (Massnahme 5.9) vorgesehen, welche die Effizienz von Kühlanlagen verbessern soll. Bei der Bewilligung von Kühlanlagen wird bereits heute vorgeschrieben, dass nur quali- tativ hochwertige Geräte eingesetzt werden dürfen. Das Ziel den Kühlenergieverbrauch zu senken, steht in einem gewissen Konflikt mit dem Ziel die gesundheitlichen Belastungen während Hitzeperioden zu minimieren. Bei diesem Zielkonflikt ist daher eine gute Koordina- tion zwischen den involvierten Fachstellen notwendig, damit insbesondere die sensiblen 27 Personengruppen vor einer übermässigen Hitzebelastung geschützt werden können (siehe Kapitel 4.8. Gesundheit). Im Weiteren liefert die passive Kühlung zahlreiche Möglichkeiten, um gerade Neubauten ohne Klimaanlagen betreiben zu können z.B. durch intelligente An- ordnung von Fensterflächen, Beschattung, Nutzung von Mauern als Kältespeicher, Umge- bungsbepflanzung und Wärmedämmung. Aktivität Kurzbeschreibung Wärmedämmung Alt- Weiterführung von Anreizen und Lenkungsmassnahmen für eine bauten (EN 1) umfassende Wärmedämmung, Beschattung und weitere bauliche Massnahmen zur Substitution aktiver Kühlung. Wärmedämmung von Vorgaben für hohe Wärmedämmung, windfeste Beschattung und Neubauten (EN 2) weitere bauliche Massnahmen zur Substitution aktiver Kühlung. Klimatisierung (EN 3) Weiterführung der bestehenden Bewilligungspraxis und Prüfung von neuen Entwicklungen. Zudem Umsetzung der Massnahme 5.9 der Energiestrategie 2020 (Qualitätssicherung bei Wärmepumpen und Kälteanlagen). Weitere mögliche Handlungsfelder der Anpassung Handlungsfeld Kurzbeschreibung Unterhalt und Sicher- Die Gefährdungssituation der Wassertransportleitung entlang der heit von Versorgungs- Samina bis Pumpwerk Rietern wird bereits heute beobachtet. Si- infrastruktur (EN 4) cherheit der Importleitungen der Gas- und Stromversorgung ge- währleisten. Die Energieversorgungssicherheit in Not- und Krisen- situationen, beispielsweise in Folge eines Extremhochwassers muss sichergestellt werden. 4.6 Tourismus 4.6.1 Auswirkungen des Klimawandels Das heutige touristische Angebot in Liechtenstein umfasst verschiedene Aktivitäten. Für den Wintertourismus sind das Skigebiet Malbun sowie das Gebiet Steg/Valüna (Langlauf, Schlit- telbahn) wichtige Destinationen. Im Sommer ist vor allem der Wandertourismus bedeutsam. Für den Tagestourismus ist Vaduz eine wichtige Destination (Gäste aus Südost-Asien bzw. China und Indien spielen im Übernachtungstourismus dieser Destinationen eine immer be- deutendere Rolle). Touristen aus dem nahen Ausland (Deutschschweiz, Süddeutscher Raum) sowie einheimische Touristen sind die wichtigsten Zielgruppen. Durch den Klimawandel sind direkte Auswirkungen auf den Tourismus zu erwarten. Der er- wartete Anstieg der Schneefallgrenze stellt für den Wintertourismus ein Risiko dar. Weiters können sich klimatische Veränderungen auch indirekt auswirken. Beispielsweise kann die grössere Hitzebelastung in den nahegelegenen Städten/ Agglomerationen dazu führen, dass vergleichsweise kühle Tourismusdestinationen in höheren Lagen an Attraktivität gewinnen. 28 Die Anpassung an die klimatischen Veränderungen ist daher eine wichtige zukünftige Her- ausforderung. Abbildung 15: Foto F.J. Meier, Lawena Mazora Risiken für den Wintertourismus wegen abnehmender Schneesicherheit In der Höhenlage von Malbun und Steg ist in Zukunft aufgrund des erwarteten Anstiegs der Schneefallgrenze mit einer abnehmenden Schneesicherheit und entsprechend mit Einbussen beim klassischen Wintertourismus zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass Winterniederschläge bedingt durch die steigende Mitteltemperatur vermehrt in Form von Regen fallen oder aus- bleiben. Der Einsatz von technischen Beschneiungseinrichtungen ist bei höheren Temperatu- ren nicht oder nur eingeschränkt möglich und kann daher die erwartete Reduktion der na- türlichen Schneemenge nur teilweise kompensieren. Vor allem bei südexponierten Lagen besteht daher das Risiko, dass die Schneesicherheit zukünftig abnehmen wird. Neben der erwarteten Abnahme der Schneesicherheit wurde in den letzten Jahren auch eine Verschiebung der Wintersaison beobachtet. Der Beginn der Saison findet tendenziell später statt. Für den Wintertourismus ist es daher wichtig, witterungsunabhängige Alternativen zum bestehenden Angebot zu entwickeln. Chancen für den Sommertourismus aufgrund steigender Temperaturen und Hitzewellen Als Sommerdestination könnte das Fürstentum Liechtenstein dank der längeren Sommersai- son und aufgrund der zunehmenden Hitzeperioden profitieren. Vor allem in den höheren Lagen sind während Hitzewellen vermehrt erholungssuchende Touristen aus Agglomerati- onsgebieten zu erwarten. Insbesondere Malbun und Steg könnten aufgrund der guten Er- reichbarkeit und der attraktiven Lage an Bedeutung gewinnen. Chancen können sich auch durch die ansteigende Mitteltemperatur ergeben. Insbesondere kann der erwartete Tempe- raturanstieg im Frühjahr und im Herbst zu einer Verlängerung der Sommersaison führen. 29 4.6.2 Heutige und zukünftige Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Bestehende Aktivitäten Erweiterung und Flexibilisierung des touristischen Angebots: Um die klimabedingten Chancen nutzen zu können und um die erwarteten Risiken zu minimieren, muss das touristische An- gebot an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst werden. Mit der Inbetriebnahme der Kunsteisbahn in Malbun im Jahre 2015 konnte das touristische Angebot erhöht und mehr Flexibilität geschaffen werden, da die Anlage weitestgehend unabhängig von den Wit- terungsbedingungen in Betrieb ist. Zudem wurden die Anlagen zur künstlichen Beschneiung erweitert. Marketing: Der Klimawandel stellt touristische Akteure auch im Bereich des Marketings vor grosse Herausforderungen. Die Angebote im Frühling müssen erweitert werden um eine Attraktivität und Buchbarkeit zu erreichen. Hier ist innovative Produktentwicklung gefragt. Aktivität Kurzbeschreibung Flexibilisierung des tou- Massnahmen und Etablierung von flexiblen und wetterunab- ristischen Angebots hängigen Ganzjahrestourismusaktivitäten (z.B. Naturpark Rä- (TO 1) tikon, Kunsteisbahn) Geplante Aktivitäten Kurzfristig sind vor allem Projekte geplant, welche mit geringem Aufwand umgesetzt werden können, wie beispielsweise Angebote im Gesundheitsbereich. Grössere Projekte (z.B. Ganz- jahresrodelbahn, Klettergarten) können erst mittel- bzw. langfristig umgesetzt werden, da sie eine umfangreichere Planung erfordern und mit einem grösseren finanziellen Aufwand verbunden sind. Zudem sollen sie energieschonend und nachhaltig umgesetzt werden unter Berücksichtigung des Schutzes der natürlichen Ressourcen. Es braucht innovative Ansätze und Produkte um bei den Gästen zu punkten. Der Liechtensteiner Tourismus muss sich ganz klar positionieren und dafür eine entsprechende Nische suchen. Um die verlängerte Sommersaison nutzen zu können, wären bei den Bergbahnen Anpassun- gen am Betriebsablauf notwendig. Beim Sommertourismus besteht zudem bereits heute eine grosse Planungsunsicherheit, da bei schlechtem Wetter das Angebot kaum genutzt wird. Wissenstransfer: Um die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, ist zudem ein Wissenstransfer zu möglichen Anpassungsmassnahmen notwendig. Beispielsweise könn- ten Erkenntnisse aus den in der Schweiz bereits laufenden Pilotprojekten zur Klimaanpas- sung im Tourismussektor als Grundlage für die Weiterentwicklung des touristischen Ange- bots beigezogen werden. Aktivität Kurzbeschreibung Weitere Flexibilisierung Weitere Massnahmen und Etablierung von flexiblen und wetter- des touristischen An- unabhängigen Ganzjahrestourismusaktivitäten (Klettergarten, gebots (TO 2) Ganzjahresrodelbahn, innovativer Alpenpark mit Kräutern, ge- sunde Ernährung, etc.) Wissenstransfer Klima- Unterstützung der Wissensvernetzung zu Fragen der Anpassung wandel & Tourismus des Tourismus an den Klimawandel (TO 3) 30 4.7 Biodiversitätsmanagement 4.7.1 Auswirkungen des Klimawandels Im Inventar der Naturvorrangflächen werden rund 15% der Landesfläche als schützenswerte Lebensräume ausgewiesen (Renat 2015a). Mehr als die Hälfte dieser Flächen liegen im alpi- nen Grossraumbiotop „Drei Schwestern – Garselli – Zigerberg“. In der Rheintalebene sind die Relikte der ursprünglich grossflächigen Riedflächen wichtige Schutzgebiete. Die bedeutends- ten Flachmoore sind das Ruggeller Riet6 und der Schwabbrünnen Äscher. Wichtig sind jedoch auch kleinere Riedflächen, welche die Vernetzung zwischen den bestehenden Flachmoorflä- chen sicherstellen. Weiter sind trockene Magerstandorte, wie extensiv genutzte Trocken- wiesen und -weiden wichtige Standorte mit hoher Artenvielfalt. Liechtenstein hat sich im Rahmen der Biodiversitätskonvention der Rio-Konferenz dazu ver- pflichtet, die Artenvielfalt zu schützen. Dazu erfolgt eine periodische Berichterstattung über den Zustand der Artenvielfalt (AU 2014b). Die Rote Liste der gefährdeten Arten umfasst ge- mäss den aktuellsten Erhebungen 25% der Pflanzen, 40% der Vögel, 62% der Fische, 67% der Reptilien und 75% der Amphibien. Bei den Amphibien ist zudem ein negativer Trend zu ver- zeichnen. Hingegen hat sich die Situation bei den Fischen leicht verbessert (AU 2014b). Im Gegensatz dazu ist nach wie vor der ökologische Zustand des Alpenrheins gemäss den aktu- ellsten Erhebungen der Fischfauna (2008/2011) schlecht (Renat 2015b, IRKA 2014). Als wichtigste Faktoren für die zunehmende Gefährdung der Artenvielfalt werden die Zerstö- rung von Lebensräumen durch die Zunahme von Siedlungsflächen sowie die Ausbreitung von gebietsfremden Arten identifiziert (AU 2014b). Klimaveränderungen beeinflussen die Lebensbedingungen und somit die Verbreitung von Arten. Diese Ent- wicklung kann bereits gefährdete Arten zusätzlich beeinträchtigen. Die Biodiversität kann auch durch Anpas- sungsmassnahmen in anderen Sekto- ren beeinträchtigt werden, wie bei- spielsweise bei einer vermehrten Wasserentnahme aus Fliessgewäs- sern zur landwirtschaftlichen Bewäs- serung. Es ist daher wichtig, dass Zielkonflikte mit andern Sektoren Abbildung 16: Rohrdommel, Rainer Kühnis frühzeitig erkannt und angegangen werden, und dass Anpassungsmassnahmen in anderen Sektoren so ausgestaltet werden, dass die negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt mi- nimiert werden. Umgekehrt können funktionierende Ökosysteme einen wertvollen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Lebensräume und Arten Der Klimawandel kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Arten und Le- bensräume haben. Negative Auswirkungen sind insbesondere bei Gewässern und Feuchtle- bensräumen zu erwarten, wie beispielsweise bei den Flachmoorgebieten Ruggeller Riet und Schwabbrünnen Äscher oder beim „Gampriner Seelein“ sowie bei den Balzner Giessen, wel- 6 Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (Ramsargebiet Nr. 529, 06/08/1991) 31 che für verschiedene Amphibien- und Fischarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Vor allem die erwartete Häufung und Intensivierung von Trockenperioden stellt für diese Ökosysteme ein Risiko dar. Kleinräumige Ökosysteme bieten bei Klimaveränderungen kaum Ausweichmöglichkeit, was die Anpassungsfähigkeit der Arten stark einschränken kann. Der Lebensraum alpiner Arten verschiebt sich bei einem Anstieg der Mitteltemperatur tendenziell in höhere Lagen, was zu einem Flächenverlust führen kann. Dadurch verkleinern sich die Populationen und somit auch die genetische Vielfalt, was die Anpassungsfähigkeit einer Art ebenfalls beeinträchtigt. Chancen für Trockenstandorte: Für gewisse Arten ergeben sich durch die erwarteten klimati- schen Veränderungen auch Chancen. Lebewesen, die auf Trockenstandorte (z.B. Trocken- wiesen und -weiden) angewiesen sind, können beispielsweise von der erwarteten Häufung von Trockenperioden profitieren. Positiv kann sich der Klimawandel auch auf die Artenviel- falt der Schwemmkegel von Rüfen auswirken, die in Liechtenstein an den Hanglagen vor- kommen. Nach starken Regenereignissen führen diese jeweils Wasser und Geschiebe und diese Ökosysteme sind daher von einer starken Umlagerungsdynamik geprägt. Sie sind daher wichtige Standorte für Pioniervegetation und tragen somit zur Artenvielfalt bei. Klimabe- dingt ist aufgrund der erwarteten Intensivniederschläge mit einer verstärkten Dynamik zu rechnen und entsprechend sind für diese Standorte, sofern sie nicht vor allem von Neophy- ten besiedelt werden, positive Auswirkungen zu erwarten. Biotopverbund und Vernetzung Klimabedingte Wanderungsbewegungen erhöhen den Bedarf an Vernetzung zwischen den Lebensräumen. Neben der klimabedingten Beeinträchtigung von Ökosystemen, kann auch eine Veränderung in der Umgebungsnutzung die Qualität eines Ökosystems stark beeinflus- sen. Daher ist der Erhalt bestehender Vernetzungselemente, wie beispielsweise Relikte von Flachmooren, sehr wichtig. Diese sind als Trittsteine zwischen den grösseren Rietgebieten wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt (z.B. Amphibien). Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Der Klimawandel kann die Etablierung und Ausbreitung gebietsfremder Arten begünstigen. Dies kann dazu führen, dass sich diese Organismen invasiv ausbreiten. Menschliche Aktivitä- ten wie der Handel und das Reiseverhalten prägen die Geschwindigkeit und das Ausmass der Ausbreitung wesentlich mit. Der Götterbaum ist eine gebietsfremde Art, die schon seit mehreren Jahren in Gärten vor- kommt. In den letzten Jahren sind vermehrt eine Verwilderung und eine invasive Ausbrei- tung dieser wärmeliebenden Art zu beobachten. Unter dem erwarteten klimabedingten Temperaturanstieg ist somit eine weitere Ausbreitung in höhere Lagen zu erwarten. Schutz- wälder könnten dadurch beeinträchtigt werden, da es sich um eine schnellwüchsige Art handelt (siehe auch Kapitel 4.4 Waldwirtschaft). 32 Abbildung 17: Neophytenbekämpfung im Ruggeller Riet, AU Weitere Auswirkungen Weitere mögliche klimabedingte Auswirkungen sind:  Genpool: Der Klimawandel erhöht das Risiko der Entstehung von Reliktpopulationen, beispielsweise durch die Verschiebung der Lebensräume in höhere Lagen und entspre- chenden Flächenverlusten. Diese Verschiebung kann auch die genetische Vielfalt redu- zieren und somit die Anpassungsfähigkeit einschränken.  Ökosystemleistungen: Klimatische Veränderungen können auch die Funktionsweise und die Leistungen von Ökosystemen beeinträchtigen (z.B. Wasserspeicherung, Wasserreini- gung, Kohlenstoffspeicherung, Schutz vor Erosion und Sturzprozessen). Bei Flachmooren kann der Grundwasserspiegel während längeren Trockenperioden absinken und wenn der Boden nicht mehr gesättigt ist, wird der Torf biologisch abgebaut und der gespei- cherte Kohlenstoff wird freigesetzt und verstärkt dadurch den Treibhauseffekt. Weiter kann die Ausbreitung invasiver Arten die Schutzwaldfunktion beeinträchtigen. 4.7.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Bestehende Aktivitäten Neophytenkonzept: Liechtenstein hat ein Konzept erarbeitet, welches die problematischen Pflanzenarten definiert und einen Massnahmenplan mit entsprechenden Handlungsempfeh- lungen enthält (AU 2015). Derzeit werden noch offene Punkte abgeklärt (Zuständigkeiten und Finanzierung). Zur Bekämpfung des Götterbaumes liegt ein Regierungsbeschluss vor (AU 2014). Liechtenstein verfügt zudem über ein Web-GIS, das die Verbreitungsgebiete invasiver Arten aufzeigt. 33 Aktivität Kurzbeschreibung Früherkennung und Das Neophytenkonzept enthält eine Liste der zu bekämpfenden Bekämpfung invasiver Arten (Schwarze Liste) und den Arten, die zu beobachten sind gebietsfremder Arten (Watch List). Das Konzept enthält zudem einen Massnahmenplan (BI 1) mit entsprechenden Handlungsempfehlungen. Erhaltung besonders Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung be- betroffener Lebens- sonders betroffener Lebensräume (Gewässer- und Feuchtlebens- räume (BI 2) räume, alpine Lebensräume). Fast alle Feuchtgebietsflächen sind bereits heute über den Vertragsnaturschutz gesichert (Renat, 2015a). Aktivitäten zum Erhalt der bestehenden Flachmoorrelikte sind somit bereits in Umsetzung. Geplante Aktivitäten Renaturierungen: Nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist regelmässig der Zustand aller grösseren Fliessgewässer zu erfassen (AU 2015). Der ökologische Zustand wird dabei anhand von verschiedenen Indikatorarten bewertet. Defizite bestehen v.a. bei den Fliessgewässern. Diese sind oft geradlinig und strukturarm. Durch gezielte Renaturie- rungsmassnahmen ist der strukturelle Zustand der Fliessgewässer zu verbessern. In den ver- gangenen Jahren wurden einige Gewässerabschnitte renaturiert (Bofel, Pfarrmäder, Zoll- strasse Vaduz). Eine zentrale Massnahme war die niveaugleiche Anbindung des Binnenkanals an den Rhein und die Renaturierung der Binnenkanalmündung im Jahre 2000. Dadurch ist es vielen Fischarten wieder möglich vom Rhein in den Binnenkanal und in weitere Fliessgewäs- ser aufzusteigen und sich zu vermehren. Handlungsfeld Kurzbeschreibung Renaturierung von Die meisten Fliessgewässer in der Talebene, inklusive Rhein, sind Fliessgewässern (BI 3) geradlinig und strukturarm. Durch gezielte Renaturierungsmass- nahmen sollen die Lebensräume verbessert werden. In Bezug auf den Rhein wird auf das Entwicklungskonzept Alpenrhein der In- ternationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) verwie- sen. Renaturierungen können zusätzlich einen positiven Einfluss auf den Grundwasserhaushalt haben (siehe auch WA 2 und WA 3) und damit auch auf die Wasserführung von Fliessgewässern, die in Verbindung mit dem Grundwasser stehen. 34 Abbildung 18: Renaturierung Pfarrmäder Schaan, Drohnenaufnahme von Carlo und Rainer Kühnis Weitere mögliche Handlungsfelder der Anpassung Handlungsfeld Kurzbeschreibung Ökosystemleistungen Massnahmen zur Beobachtung von allfälligen Veränderungen von (BI 4) Ökosystemleistungen. Erhaltung, Schaffung Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung, und Vernetzung be- Schaffung und Vernetzung besonders stark betroffener Lebens- sonders betroffener räume (Gewässer- und Feuchtlebensräume, kleinräumige Sonder- Lebensräume (BI 5) standorte, alpine Lebensräume). Um die Vernetzung von Ökosys- temen zu optimieren, müssen geeignete Standorte identifiziert werden. In einem ersten Schritt sind daher Kriterien zur Beurtei- lung von möglichen Vernetzungsstandorten zu definieren. Dazu sind entsprechende Grundlagenstudien erforderlich Genpool (BI 6) Über die genetische Vielfalt sind zum heutigen Zeitpunkt noch wenige Grundlagen verfügbar. Liechtenstein wird sich diesbezüg- lich weitgehend auf allfällige neue Erkenntnisse von Forschungs- arbeiten in den Nachbarländern abstützen. Berücksichtigung der Politische Entscheidungen in verschiedenen Bereichen über Art Auswirkungen anderer und Intensität der Flächen- und Ressourcennutzung können direk- Anpassungssektoren ten oder indirekten Einfluss auf die Biodiversität haben. Bei ent- auf die Biodiversität sprechenden Entscheidungen müssen die negativen Einflüsse auf (BI 7) die Biodiversität berücksichtigt und so weit wie möglich vermie- den werden. 35 Handlungsfeld Kurzbeschreibung Erarbeiten und Erlas- Schweizer Verordnung für Liechtenstein anpassen um extensive sen einer Ökoquali- Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft gezielt zu fördern. tätsverordnung (BI 8). Erarbeitung eines Mit einem übergeordneten Planungsinstrument liessen sich not- übergeordneten Na- wendige Massnahmen zielgerichtet und koordiniert umsetzen. tur- und Landschafts- Klimatische Veränderungen sollen darin berücksichtigt werden. An entwicklungskonzep- diesem Gerüst können sich die Gemeinden orientieren. tes (NLEK) (BI 9). 4.8 Gesundheit 4.8.1 Auswirkungen des Klimawandels Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier sind einerseits direkt von klima- tischen Faktoren abhängig und andererseits beeinflusst das Klima auch die Entwicklung und Ausbreitung von Krankheitserregern und wirkt sich somit auch indirekt auf die Gesundheit aus. Die erwarteten klimatischen Veränderungen sind daher auch mit gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier verbunden und können das Wohlbefinden und die Leis- tungsfähigkeit beeinträchtigen. Bei hohen Temperaturen nimmt die Haltbarkeit von verderb- lichen Lebensmitteln ab, wodurch das Risiko von Lebensmittelvergiftungen erhöht wird. Gesundheitliche Beeinträchtigung und Leistungseinbussen während Hitzeperioden (Mensch und Tier) Hitzewellen können die Leistungsfähigkeit des Menschen reduzieren und Herz-Kreislauf- Probleme, Flüssigkeitsmangel und Überhitzung verursachen. Zudem nimmt bei Sommerhitze die Ozonbelastung zu, was zu Atemwegsbeschwerden und Einschränkungen der Lungen- funktion, insbesondere bei sensiblen Bevölkerungsgruppen wie Kleinkindern und älteren Personen, führen kann. Des Weiteren können Hitzewellen auch bei Nutztieren zu Leistungs- einbussen führen und die Landwirte müssen einen erhöhten Bedarf an Trinkwasser sicher- stellen können. Weitere Auswirkungen Weitere mögliche klimabedingte Auswirkungen sind:  Infektionskrankheiten (Übertragung auf Mensch und Tier): Veränderte klimatische Be- dingungen können das Auftreten von neuen Krankheitserregern und die Entwicklung von Wirtsorganismen und Krankheitsüberträgern (Vektoren) begünstigen. Insbesondere bei Krankheitserregern, die für die Verbreitung auf ausreichend hohe Temperaturen angewie- sen sind, ist eine Veränderung des Ausbrei- tungsgebiets zu erwarten. Neben klimatischen Veränderungen sind verschiedene weitere Faktoren ausschlaggebend für die Verbreitung von Infektionskrankheiten. Insbesondere der globale Handel und Tourismus und der weit- räumige Transport von Tieren und Tierproduk- ten erhöht das Risiko der Ausbreitung von Abbildung 19: Tigermücke, Quelle: pixabay.com 36 Krankheitserregern. Inwieweit die erwarteten klimatischen Veränderungen zu diesem Ri- siko beitragen, ist jedoch in vielen Fällen nicht bekannt. Bei der Ausbreitung der Tiger- mücke wird der Einfluss des Klimas als relativ hoch eingeschätzt. Die Tigermücke ist eine invasive Stechmückenart, die Erreger wie das Chikungunya- und das Dengue-Virus über- tragen kann. Sie kommt im Tessin bereits vor und wurde vereinzelt auch schon auf der Schweizer Alpennordseite entlang von Verkehrswegen nachgewiesen. Es ist anzuneh- men, dass sich das Verbreitungsgebiet bei einem Anstieg der Mitteltemperatur weiter nach Norden und auch in höhere Lagen ausdehnen wird.  Über Lebensmittel und Wasser übertragene Infektionskrankheiten (Mensch): Bei höheren Temperaturen können sich Infektionskeime im Wasser und in Nahrungsmitteln, insbe- sondere in Milch- und Fleischprodukten, besser entwickeln. Durch Starkregenereignisse und hohe Niederschlagsmengen kann kontaminiertes Wasser aus Oberflächengewässern ins Grundwasser fliessen und dieses verunreinigen.  Erhöhte Ozonbelastung: Während Hitzeperioden ist in Kombination intensiver Sonnen- einstrahlung mit einer verstärkten Bildung von bodennahem Ozon zu rechnen. Ozon ist ein Reizgas und verursacht in hohen Konzentrationen verschiedene Beschwerden, insbe- sondere bei sensiblen Bevölkerungsgruppen wie Kindern, kranken oder älteren Men- schen (z.B. Reizung der Schleimhäute, Augenbrennen, Atembeschwerden und Beein- trächtigung der Lungenfunktion). Auch für Pflanzen und Tiere sind hohe Ozonkonzentrationen schädlich. Mit der Zunahme von Hitzeperioden ist auch mit einer Zunahme von hohen Ozonkonzentrationen zu rechnen. Für eine Reduktion der Ozonbil- dung bedarf es weiterer Anstrengungen im Bereich der Luftreinhaltung, insbesondere bezüglich der Reduktion der Ozonvorläufersubstanzen wie flüchtigen organischen Sub- stanzen und Stickoxiden. 4.8.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Bestehende Aktivitäten Zur Reduktion der Hitzebelastung beim Menschen könnten verschiedene bauliche und plane- rische Massnahmen ergriffen werden ohne die Notwendigkeit zur aktiven Kühlung mittels Klimaanlagen (siehe Kapitel 4.5 Energie). Beispielsweise kann die Hitzebelastung durch ver- besserte Isolation oder Beschattung reduziert werden. Eine Anpassung der vorgeschriebe- nen Grenzabstände, welche für Bäume gelten, könnte dazu beitragen, dass vermehrt Bäume gepflanzt werden und für den benötigten Schatten sorgen (siehe Kapitel 4.9 Raumentwick- lung). Bei Neubauten kann die Ausrichtung des Gebäudes und die Dimensionierung der Fensterflächen dahingehend optimiert werden, dass die Sonneneinstrahlung im Sommer nicht zu einer übermässigen Hitzebelastung führt. Monitoring der Trinkwasserqualität: Die Qualität des Trinkwassers wird heute durch die Wasserversorgungen und das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen laufend überwacht. Eine allfällige klimabedingte Häufung von mikrobiologischen Verunreinigungen könnte mit dem bestehenden Monitoring somit erkannt werden und gegebenenfalls mit entsprechenden Massnahmen bekämpft werden. Überwachung der Ozonbelastung: Die Überwachung der Ozonbelastung erfolgt am Standort Vaduz Landesbibliothek. Liechtenstein arbeitet bei der Luftqualitätsüberwachung und Kom- munikation der Messergebnisse mit den Ostschweizer Kantonen im Rahmen von OSTLUFT zusammen (www.ostluft.li). Neben der punktuellen Ozonüberwachung stehen Modellierungen über die Fläche zur Verfügung. Bei länger andauernden Ozonbelastungen wird die Bevölke- rung aktiv über die möglichen Risiken informiert und es werden allgemeine Verhaltensemp- 37 fehlungen abgegeben. Diesbezüglich wurde im Jahre 2006 von der Regierung der Aktions- plan Ozon erlassen. Meldepflichtige Krankheiten: Mit der Etablierung neuer Vektoren ist das Risiko für neue Krankheiten erhöht. Verhaltensempfehlung bei Hitzewellen: Die Öffentlichkeit wird bei erwarteten Hitzewellen präventiv über die möglichen Risiken informiert und es werden allgemeine Verhaltensemp- fehlungen abgegeben. Liechtenstein stützt sich dabei weitgehend auf die Empfehlungen der Schweiz ab. Der Grundsatz, dass Bauten und Anlagen den Erfordernissen der Gesundheit, der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes entsprechen müssen, ist im Baugesetzt ver- ankert. Konkrete bautechnische Massnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung und Not- wendigkeit zur aktiven Kühlung mittels Klimaanlagen sind jedoch nicht vorgeschrieben. Im Kapitel 4.6 Energie wird auf die Themen Beschattung und Klimatisierung eingegangen. Aktivität Kurzbeschreibung Schutzmassnahmen Reduktion der Hitzebelastung durch bauliche und planerische gegen Hitze (GE 1) Massnahmen. Monitoring der Trink- Wasserversorger sind dafür verantwortlich, dass das von ihnen wasserqualität (GE 2) abgegebene Trinkwasser die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und dass die Qualität laufend überwacht wird. Überwachung Ozon- Überwachung der Ozonbelastung am Standort Vaduz Landesbib- belastung und Infor- liothek. Information der Bevölkerung bei hohen Ozonkonzentra- mation (GE 3) tionen. Schweizerische Liste In Liechtenstein gilt das Schweizerische Epidemiegesetz und die meldepflichtiger Liste meldepflichtiger Krankheiten wird ebenfalls von der Krankheiten (GE 4) Schweiz übernommen. Das Dengue- und das Chikungunya-Fieber gehören bereits heute zu den meldepflichtigen Krankheiten. Verhaltensempfeh- Die Öffentlichkeit wird bei erwarteten Hitzewellen präventiv lung bei Hitzewellen über die möglichen Risiken informiert und es werden allgemeine (GE 5) Verhaltensempfehlungen abgegeben. Geplante Aktivitäten Schutz vor Infektionskrankheiten: Bei der Planung von weitergehenden Aktivitäten zur An- passung an den Klimawandel im Bereich der Infektionskrankheiten stützt sich Liechtenstein weitgehend auf die enge Zusammenarbeit mit der Schweiz ab. Konkrete Massnahmen kön- nen erst erarbeitet werden, wenn bekannt ist, welche Erreger sich aufgrund des erwarteten Klimawandels vermehrt ausbreiten könnten. Je nach Massnahme sind dabei unterschiedli- che Stellen zuständig. Bei Massnahmen im Bereich der Sensibilisierung und Aufklärung liegt die Zuständigkeit beim Amt für Gesundheit. Für Massnahmen zur Überwachung und Be- kämpfung der Krankheitsüberträger sind zudem verschiedene weitere Fachstellen zuständig. Die Impfung von Nutztieren oder Massnahmen im Bereich der Lebensmittelkontrolle veran- lasst das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen. 38 Zur Reduktion der Hitzebelastung bei Nutztieren sind vor allem stallbauliche Empfehlungen vorgesehen. Verschiedene Massnahmen sind bereits in Umsetzung (Windschutznetze, grös- serer Luftraum in Stallneubauten). Verbesserungspotenzial besteht beim Witterungsschutz für Jungtiere. Die Hitzebelastung kann durch Beschattungsmassnahmen auf Weiden verbes- sert werden (z.B. Bäume, Unterstände). Diesbezüglich ist vor allem eine aktive Sensibilisie- rung der Landwirte geplant. Zudem ist die Tiergesundheit durch eingeschleppte Erreger (z.B. Schmalenbergvirus) bedroht. Bei Massnahmen zur Bekämpfung von Erregern und Infekti- onskrankheiten ist Liechtenstein weitgehend an die Schweizer Gesetze gebunden (siehe auch Kapitel 4.3 Landwirtschaft). Aktivität Kurzbeschreibung Schutz vor Infektions- Die Ausbreitung von Erregern, Infektionskrankheiten und Krank- krankheiten - Verbes- heitsüberträgern (Vektoren) ist zu minimieren. Dazu sollen die serung der Wissens- Bevölkerung und das medizinische Personal regelmässig über basis über klimabe- mögliche neue Risiken informiert werden. Gegebenenfalls sind dingte Veränderungen entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und von der Verbreitung von den zuständigen Fachstellen umzusetzen. Entwicklungen mitver- Erregern und Infekti- folgen, Zusammenarbeit mit CH und Abstimmen der Zuständigkei- onskrankheiten (GE 6) ten. Reduktion der Hitze- Die Hitzebelastung kann durch stallbauliche Empfehlungen und belastung bei Nutztie- Beschattungsmassnahmen auf Weiden verbessert werden. Die ren (GE 7) Sensibilisierung der Landwirte ist geplant. Weitere mögliche Handlungsfelder der Anpassung In der Schweiz läuft bereits ein Programm zur Beobachtung der asiatischen Tigermücke. Zu- dem werden bereits vorsorgliche Massnahmen getroffen, wie Empfehlungen zur Beseitigung von möglichen Brutstätten der Tigermücke, Mückenschutz bei erkrankten Personen sowie Sensibilisierung des medizinischen Personals und der Öffentlichkeit. Sofern sich das Ausbrei- tungsgebiet der Tigermücke weiter ausdehnt, müssten auch für Liechtenstein ähnliche Mas- snahmen geprüft werden. Handlungsfeld Kurzbeschreibung Infektionskrankheiten Vernetzung der fachlichen Kompetenzen im Bereich der über Vek- (Übertragung auf toren übertragenen Infektionskrankheiten auf nationaler und in- Mensch & Tier) (GE 8) ternationaler Ebene. Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen (Amt für Gesundheit, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen). Umsetzung der Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+, in die Liechtenstein direkt eingebunden ist. Über Lebensmittel & Periodische Evaluierung des Handlungsbedarfs im Bereich der Wasser übertragene In- Wasserhygiene. fektionskrankheiten (GE 9) 39 4.9 Raumentwicklung 4.9.1 Auswirkungen des Klimawandels Der Lebensraum wird durch den Klimawandel stetig verändert. In Agglomerationen bei- spielsweise nimmt die Hitzebelastung zu, in Berggebieten steigt die Schneefallgrenze, Extre- mereignisse treten häufiger auf und gefährden die Infrastrukturen und Siedlungen. Konflikte um natürliche Ressourcen, wie die knapper werdenden Ressourcen Wasser und Boden spit- zen sich zu. Aus raumplanerischer Sicht ist man vor allem dort gefordert, wo die Folgen des Klimawan- dels einen direkten Einfluss auf Raumnutzungen und -entwicklungen haben. Je nach Raum ergeben sich dabei unterschiedliche Herausforderungen. Hitzewellen nehmen zu und beeinträchtigen die Lebensqualität. Dichte Bebauungen, der hohe Anteil an Flächenversiegelungen und der zu geringe Anteil an Grünflächen führen dazu, dass z.B. Siedlungen noch stärker zu Hitzeinseln werden. Als Folge daraus wird erwartet, dass sich die Luftqualität aufgrund von möglicherweise häufiger auftretenden stabilen Hochdrucklagen und damit ungenügender Durchlüftung in Bodennähe verschlechtert. Hitze und mangelhafte Luftqualität belasten somit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Be- völkerung. Abbildung 20: Ausschnitt Landesrichtplan, ABI Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Die Raumplanung ist bzw. wäre grundsätzlich bereits heute in der Lage die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und gegebenenfalls zu koordinieren. Dafür ist es erforder- lich, Klimaaspekte in der Planung integral zu berücksichtigen und anpassungsfähige Raum- strukturen zu schaffen. 4.9.2 Bestehende und geplante Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Bestehende Aktivitäten Planungsinstrumente: Die bestehenden Planungsinstrumente (Richt- und Zonenpläne) auf Landes- und Gemeindeebene werden periodisch revidiert. Dabei werden die erwarteten 40 klimabedingten Veränderungen teilweise berücksichtigt (z.B. Baugesetz). Die Raumplanung weist verschiedene Schnittstellen zu den anderen Sektoren auf. Eine enge Zusammenarbeit mit allen involvierten Stellen und Organisationen ist demzufolge unabdingbar. Aktivität Kurzbeschreibung Planungsinstrumente Anlässlich der periodischen Überarbeitung von Planungsinstru- (RA 1) menten auf Landes- und Gemeindeebene werden klimabedingte Veränderungen bereits berücksichtigt. Geplante Aktivitäten Widerstands- und Anpassungsfähigkeit von Strukturen, Prozessen und Systemen fördern Der wesentliche Beitrag der Raumentwicklung, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen, besteht darin, räumliche Konflikte möglichst früh zu erkennen und zu entschärfen sowie die Verwundbarkeit der Räume und Lebewesen gegenüber den Folgen des Klimawan- dels zu reduzieren. Beiträge können folgendermassen dazu geleistet werden:  Angesichts der grossen Unsicherheiten klimatischer Entwicklungen ist es wichtig, Raum- strukturen zu schaffen, die sich unter verschiedenen Rahmenbedingungen bewähren. Darunter sind bspw. Quartiere zu verstehen, deren Aussenräume bei Kälte und Hitze ei- ne gute Aufenthaltsqualität gewährleisten oder Siedlungsräume, die bei extremen Na- turereignissen durch genügend Rückhalteflächen, Entlastungsräume oder Abflusskorri- dore geschützt sind. Im Weiteren sollten Infrastrukturen so gestaltet sein, dass sie bei Ausfall schnell wieder instand gestellt werden können. Grünflächen sollten auch längere Trockenheitsperioden ohne künstliche Bewässerung überstehen und damit das Grund- wasser schonen.  Prozesse, die gut auf Veränderungen reagieren können, sind unter dem Aspekt des Kli- mawandels zentral. Dies bedingt etwa ein Lernen aus vergangenen Ereignissen, das Be- wahren einer ausreichenden Flexibilität für künftige Veränderungen oder auch die re- gelmässige Überprüfung und Anpassung von Grundlagen oder Planaussagen. Die Raumplanung strebt weniger nach einem erwünschten Endzustand, sondern ist als schrittweise agierender, anpassungsfähiger Prozess angelegt. Dies bedingt, in Szenarien zu denken und verschiedene mögliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Raumpla- nung ist gewohnt, langfristig zu denken und künftige Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Prozesse und Planungshorizonte der bestehenden Instrumente sind durchaus geeig- net, um auf die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel reagieren zu können. Kernkompetenzen der Raumplanung einbringen – Synergien erkennen und nutzen Die Funktionen und Wirkungsweisen der Raumplanung gewinnen unter dem Aspekt des Kli- mawandels an Bedeutung. Die Raumplanung ist noch mehr gefordert, vorausschauend zu planen, bei Nutzungskonflikten zu vermitteln und Abwägungsprozesse zu unterstützen. Kompetenzen der Raumentwicklung wie interdisziplinäre Herangehensweisen, sektorüber- greifende und über einzelne Gebietskörperschaften hinausgehende Zusammenarbeitsfor- men sind gefragt. Es gilt, diese Kompetenzen der Raumentwicklung zu pflegen und einzu- bringen. Ansätze zur Anpassung an den Klimawandel gehen häufig einher mit Ansätzen einer nachhaltigen Raumentwicklung. Werden Synergien erkannt und eingebracht, können Anpas- sungsmassnahmen leichter umgesetzt werden. 41 Klimawandel in Planungsprozesse aufnehmen und Instrumentarium ergänzen Die Anpassung an den Klimawandel ist eine Aufgabe, die in Planungsinstrumenten, räumli- che Strategien oder Leitbilder aufzunehmen ist. Räume sichern: Raum für zukünftige Szenarien freihalten, z.B. Abflusskorridore oder Raum für den Überlastfall, Pufferzonen, Gewässerraum. für künftige Nutzungen erhalten und schaffen. Aktivität Kurzbeschreibung Räume sichern (RA 2) Raum für zukünftige Szenarien freihalten. Weitere mögliche Handlungsfelder Folgende Handlungsfelder sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht von hoher Priorität. Es ist periodisch zu prüfen, ob konkrete Massnahmen ergriffen werden müssen: Leitlinien zur Räumlichen Entwicklung: Anpassung an den Klimawandel als Herausforderung für die Raumentwicklung aufnehmen, in den Leitlinien räumlicher Entwicklung berücksichti- gen und Massnahmen ableiten. Anpassung an den Klimawandel auf Gemeindeebene: Anpassung an den Klimawandel auf Gemeindeebene begleitend mit Landesbehörden einbauen und konkretisieren: z.B. Hitzein- seln bezeichnen und entsprechende Massnahmen wie Freiflächenausscheidung oder Zonie- rung ableiten. Handlungsfeld Kurzbeschreibung Leitlinien zur Räumli- Anpassung an den Klimawandel als Herausforderung für die chen Entwicklung (RA Raumentwicklung aufnehmen, in den Leitlinien räumlicher Ent- 3) wicklung berücksichtigen und Massnahmen ableiten. 4.10 Sektorübergreifende Aktivitäten mit Bezug zur Klimaanpassung Monitoring und Erfahrungsaustausch Um die Entwicklungen bei den klimabedingten Auswirkungen mitverfolgen und neue Risiken frühzeitig erkennen zu können, bedarf es in allen Sektoren eines entsprechenden Monito- rings sowie eines Erfahrungsaustausches mit den Nachbarkantonen und den Nachbarlän- dern. Dadurch werden allfällige Veränderungen und Entwicklungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls können entsprechende Massnahmen zur Minimierung der Risiken oder Nut- zung von Chancen ergriffen werden. Eine gute Datengrundlage und Wissensbasis ermöglicht zudem die Entwicklung von gezielten Massnahmen und gewährleistet die Erfolgskontrolle. Eine kontinuierliche Erfassung der meteorologischen und klimatologischen Daten bildet da- bei eine wichtige Grundlage für zukünftige Risikoanalysen zum Klimawandel. Hier verfügt Liechtenstein über Daten von MeteoSchweiz sowie weiteren Stellen (privat und öffentlich). Daneben ist auch in den einzelnen Sektoren eine regelmässige Beobachtung der klimabe- 42 dingten Veränderungen notwendig. Dies umfasst beispielsweise die Artenvielfalt, Naturge- fahrenereignisse sowie die Entwicklung der Waldgesellschaften. Eine weitere wichtige Grundlage ist die Arealstatistik, welche periodisch die Bodennutzung erfasst und eine wichtige Basis für die Raumbeobachtung bildet. Aus dieser Erhebung kön- nen Veränderungen in der Flächennutzung abgeleitet werden. Diese Datengrundlage ist auch zur Beobachtung von klimabedingten Veränderungen wichtig. Die aktuellste Arealsta- tistik für das Jahr 2014 wurde im Jahr 2015 fertiggestellt. Der Erfahrungsaustausch mit den Nachbarkantonen und den Nachbarländern ermöglicht es Wissen und Erfahrungen auszutauschen sowie bei Bedarf gemeinsame Projekte durchzufüh- ren. Im Rahmen der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) wurde z.B. im Jahre 2007 ein Statusbericht zum Thema „Auswirkungen des Klimawandels und mögliche Anpassungsmass- nahmen“ (AWEL IBK, 2007) erarbeitet. Im Projekt „Klimawandel am Bodensee“ (KlimBo) der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) wurde u.a. untersucht, wie sich das Schichtungs- und Mischungsverhalten des Sees in Zukunft auf seine Wasserqua- lität und – damit verbunden – auf seine Nutzung als Trinkwasserspeicher auswirkt (IGKB, 2015). Mitverfolgung der Forschung und von Wissensgrundlagen Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung, um die erwarteten Folgen des Klimawandels v.a. auch kleinräumig besser abschätzen zu können. Zudem ermög- licht ein verbessertes Verständnis der klimabedingten Veränderungen die gezielte Entwick- lung konkreter Massnahmen, wie beispielsweise die Verbesserung von Frühwarnsystemen für Hochwasserereignisse, oder architektonische Ansätze zur passiven Kühlung. Daher ist es wichtig die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeit mitzuverfolgen sowie auch Pilotpro- jekte in anderen Ländern. Bei Bedarf ist die Mitwirkung bei Projekten im Einzelfall zu prüfen. Der Dialog zwischen Forschung, Verwaltung, NGO‘s und Praxis ist zu pflegen. Information und Sensibilisierung Neben der Erarbeitung von Wissensgrundlagen ist die Informationsarbeit ein wichtiges Ele- ment der Anpassung an den Klimawandel. In allen Sektoren ist daher der Informationsaus- tausch mit den betroffenen Akteuren zu fördern. Dazu sind praxisrelevante Daten- und In- formationsgrundlagen zu erarbeiten, die den betroffenen Akteuren als Entscheidungsgrundlage dienen sollen. Zudem ist auch die Bevölkerung in Bezug auf die er- warteten klimabedingten Veränderungen zu sensibilisieren und über die geplanten und ge- troffenen Massnahmen zu informieren. Rechtlicher Rahmen In allen Sektoren kann die klimabedingte Veränderung eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern. Daher ist jeweils der Anpassungsbedarf des rechtlichen Rahmens zu prüfen. Bei der Umsetzung spezifischer Massnahmen kann zudem die Schaffung von neuen gesetzlichen Grundlagen notwendig sein. 43 5. Schwerpunkte, Zielkonflikte und Umsetzung Wie im Kapitel 4 dargestellt, beeinflussen die Klimaveränderungen verschiedene Sektoren in unterschiedlichem Masse. Eine sektorübergreifende Zusammenarbeit und Koordination der Aktivitäten ist deshalb wichtig. Die folgende Abbildung stellt die verschiedenen klimabeding- ten Auswirkungen in den einzelnen Sektoren zusammenfassend dar. Biodiversitätsmanagement Auswirkungen des Klima- Wasserwirtschaft Raumentwicklung wandels in den Sektoren Naturgefahren Landwirtschaft Waldwirtschaft Gesundheit Energie Tourismus Grössere Hitzebelastung Zunehmende Sommertrockenheit Steigendes Hochwasserrisiko Abnehmende Hangstabilität und häufige- re Massenbewegungen Steigende Schneefallgrenze Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität Veränderung von Lebensräumen, Arten- zusammensetzung und Landschaft Ausbreitung von Schadorganismen, Krankheiten und gebietsfremden Arten 5.1 Identifizierte Schwerpunkte Basierend auf den Feststellungen im Kapitel 4 lassen sich zusammenfassend für Liechten- stein folgende zentrale Herausforderungen ableiten:  Eine zunehmende Sommertrockenheit kann Engpässe im Wasserdargebot verursachen und somit Auswirkungen auf verschiedene Wassernutzer haben. Insbesondere bei der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen ist künftig mit einem zusätzlichen Bedarf zu rechnen. Es ist auch von einer steigenden Waldbrandgefahr auszugehen.  Eine Zunahme des Hochwasserrisikos kann zu einer veränderten Gefährdung von Sied- lungen, Gebäuden, Verkehrswegen, Infrastrukturen und landwirtschaftlich genutzten Flächen führen.  Lebensräume und Artenzusammensetzung werden durch den erwarteten Temperatur- anstieg und Änderungen des Niederschlagsregimes beeinflusst. Es ist eine Veränderung der Verbreitungsgebiete und der Artenzusammensetzung zu erwarten. Dadurch können 44 bestimmte Leistungen von Ökosystemen, wie beispielsweise die Schutzwaldfunktion o- der die Kohlenstoffspeicherung beeinträchtigt werden.  Häufigere, intensivere und länger andauernde Hitzewellen stellen insbesondere für alte, kranke und pflegebedürftige Personen sowie Säuglinge eine Belastung für die Gesund- heit dar. Hohe Temperaturen begünstigen zudem die Ozonbildung in der Luft, was zu Atemwegsbeschwerden führen kann. Bei hohen Temperaturen nimmt die Haltbarkeit von verderblichen Lebensmitteln ab und kann somit das Risiko von Lebensmittelvergif- tungen erhöhen.  Eine steigende Schneefallgrenze hat Auswirkungen auf den Wintertourismus sowie auf den Wasserkreislauf bzw. das Hochwasserrisiko.  Durch den erwarteten Anstieg der Mitteltemperatur und die milderen Winter können sich Schadorganismen, Krankheiten und gebietsfremde Arten vermehrt ausbreiten. Dies betrifft die Sektoren Landwirtschaft, Waldwirtschaft (inkl. Schutzwaldfunktion bei Natur- gefahren), Biodiversität und Gesundheit. Diese Herausforderungen erfordern in allen Sektoren entsprechende Massnahmen. Folgen- de Massnahmen haben eine hohe Priorität. Tabelle 2: Anpassungsmassnahmen mit hoher Priorität Nr. Titel Kurzbeschreibung Wasserwirtschaft WA 1 Regenwasserrückhalt Unverschmutztes Meteorwasser aus der Siedlung soll möglichst dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. WA 2 Trinkwassergewinnung Gebiete, welche sich besonders zur Nutzung von Grundwasser eignen, sollen für eine allfällige zukünftige Trinkwassergewinnung planerisch als Schutzareale gesichert werden. WA 3 Bewässerung landwirt- Regelung der Wasserentnahmen von ober- und unterirdischen Gewäs- schaftlicher Kulturen sern sowie aus dem Trinkwasserleitungsnetz für landwirtschaftliche Zwecke. Naturgefahren NG 1 Überprüfung Natur- Laufende Überprüfung der Gefahrenprozesse, Ereignisse, Risiken und gefahrenkarte des Erfolgs implementierter Massnahmen. NG 2 Statistische Auswertung Die heutigen statistischen Auswertungen von Niederschlagsextremen von extremen Nieder- wurden aufgrund der aktuellen Messdaten im Jahr 2014 überprüft. Zu- schlagsereignissen dem wurde das Niederschlagsmessnetz in den letzten Jahren laufend erweitert und bildet eine gute Grundlage für zukünftige Untersuchungen von Intensivniederschlägen. NG 3 Abflussprognosemodell Das Schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) betreibt ein Modell Rhein zur Abfluss- und Wasserstandsvorhersage für den Rhein. Die laufende Weiterentwicklung des Modells verbessert die Prognosen und ermög- licht somit eine frühzeitige Erkennung von Hochwasserereignissen für den liechtensteinischen Rheinabschnitt. NG 4 Laufende Überprüfung Überprüfung und Anpassung von Schutzbauten an zu erwartende klima- und Anpassung des Sicher- bedingte Ereignisse. heitsniveaus bei bestehen- den Schutzbauten 45 Waldwirtschaft WW 1 Rahmenbedingung für Um für die Naturverjüngung geeignete Rahmenbedingungen zu schaf- Naturverjüngung fen, verfügt Liechtenstein eine Gesetzgebung, welche verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Naturverjüngung vorsieht (inklusive eine Wald-Wild-Strategie). WW 2 Verjüngung von kritischen Verjüngung mit standortgerechten, resilienten und wuchskräftigen Schutzwäldern Baumarten. Umsetzung gemäss Forstlicher Betriebspläne der Gemein- den/Bürgergenossenschaften. Energie EN 1 Wärmedämmung Altbau- Schaffung von Anreizen und Lenkungsmassnahmen für eine umfassende ten Wärmedämmung, Beschattung und weitere bauliche Massnahmen zur Substitution aktiver Kühlung. EN 2 Wärmedämmung Neubau- Vorgaben für hohe Wärmedämmung, windfeste Beschattung und weite- ten re bauliche Massnahmen zur Substitution aktiver Kühlung. Biodiversitätsmanagement BI 1 Früherkennung und Be- Das Neophytenkonzept enthält eine Liste der zu bekämpfenden Arten kämpfung invasiver ge- (Schwarze Liste) und den Arten, die zu beobachten sind (Watch List). Das bietsfremder Arten Konzept enthält zudem einen Massnahmenplan mit entsprechenden Handlungsempfehlungen. BI 2 Erhaltung besonders be- Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung besonders troffener Lebensräume betroffener Lebensräume (Gewässer- und Feuchtlebensräume, alpine Lebensräume). Fast alle Feuchtgebietsflächen sind bereits heute über den Vertragsnaturschutz gesichert (AU 2015a). Aktivitäten zum Erhalt der bestehenden Flachmoorrelikte sind somit bereits in Umsetzung. BI 3 Renaturierung von Fliess- Die meisten Fliessgewässer in der Talebene, inklusive Rhein, sind gerad- gewässern linig und strukturarm. Durch gezielte Renaturierungsmassnahmen sollen die Lebensräume verbessert werden. In Bezug auf den Rhein wird auf das Entwicklungskonzept Alpenrhein der Internationale Regierungs- kommission Alpenrhein (IRKA) verwiesen. Renaturierungen können zu- sätzlich einen positiven Einfluss auf den Grundwasserhaushalt haben (siehe auch WA 2 und WA 3) und damit auch auf die Wasserführung von Fliessgewässern, die in Verbindung mit dem Grundwasser stehen. Gesundheit GE 1 Schutzmassnahmen gegen Reduktion der Hitzebelastung durch bauliche und planerische Massnah- Hitze men. Raumentwicklung RA 1 Planungsinstrumente Anlässlich der periodischen Überarbeitung von Planungsinstrumenten auf Landes- und Gemeindeebene werden klimabedingte Veränderungen teilweise bereits berücksichtigt. RA 2 Räume sichern Raum für zukünftige Szenarien freihalten. 46 5.2 Zielkonflikte Bei verschiedenen Anpassungsmassnahmen kann es zu Zielkonflikten kommen, die eine ent- sprechende Koordination zwischen den involvierten Akteuren erfordern. Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen aus Oberflächengewässern – Gewässer- schutz/Biodiversität: Mit einer Zunahme von Trockenperioden steigt der Bedarf zur Bewässerung von landwirt- schaftlichen Kulturen. Bei der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern muss gewähr- leistet sein, dass die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer nicht beeinträchtigt wird. Entsprechend sind bei der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verschiedene Rand- bedingungen zu berücksichtigen, wie z.B. Restwassermenge, Ort und Art der Wasserent- nahme. Gesundheit – Kühlenergieverbrauch Die erwartete Zunahme an Hitzewellen kann die Gesundheit und das Wohlbefinden beein- trächtigen. Technische Massnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung, wie z.B. der ver- mehrte Einsatz von Klimageräten, sind mit einem steigenden Energieverbrauch verbunden und laufen den Zielen, die sich Liechtenstein in seiner Energiestrategie 2020 gesetzt hat, entgegen. Daher gilt es, soweit möglich, bauliche und planerische Schutzmassnahmen gegen Hitze umzusetzen, so dass die gesundheitliche Belastung reduziert und gleichzeitig der An- stieg des Kühlenergieverbrauchs begrenzt werden kann. Die Bedürfnisse besonders sensibler Bevölkerungsgruppen sind bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Landwirtschaft – Hochwasserschutz Bei Hochwasserereignissen sind unter Umständen gezielte Überflutungen von landwirt- schaftlich genutzten Flächen vorgesehen, um grössere Schäden in Siedlungsgebieten zu ver- meiden. Durch planerische Massnahmen müssen daher geeignete Standorte bestimmt wer- den, um den Hochwasserschutz zu optimieren und gleichzeitig die negativen Auswirkungen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen und vor allem das Siedlungsgebiet zu minimie- ren. 5.3 Umsetzung und Steuerung der Massnahmen Die Umsetzung der Massnahmen (siehe Anhang) erfolgt nach den Prioritäten, welche in der Arbeitsgruppe diskutiert und festgelegt wurden. Primär erfolgt die Umsetzung der Mass- nahmen bei den zuständigen Ämtern bzw. bei den zuständigen Institutionen. Die Arbeits- gruppe besteht aus folgenden Stellen: Amt für Bau und Infrastruktur, Amt für Bevölkerungs- schutz, Amt für Gesundheit, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, Amt für Umwelt, Amt für Volkswirtschaft. Sie kann durch weitere Akteure erweitert werden. Das Amt für Umwelt koordiniert die Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe trifft sich einmal jähr- lich zwecks Informationsaustausch und Abstimmung der Aktivitäten. Nach 5 Jahren soll im Rahmen der Arbeitsgruppe eine Standortbestimmung durchgeführt werden. Bei Bedarf wer- den die Massnahmen neu beurteilt und die Strategie aktualisiert. Im Rahmen der CO2- Gesetzes Revision ab 2020 soll auch die Anpassung an den Klimawandel aufgenommen wer- den. 47 6. Schlussfolgerungen Die identifizierten Schwerpunkte zeigen, dass insbesondere bei der Wasserressourcenbe- wirtschaftung, beim Hochwasserschutz, beim Erhalt der Biodiversität und beim Gesundheits- schutz während Hitzeperioden Massnahmen erforderlich sind. Vermeidung von Wasserknappheit während Trockenperioden Das erhöhte Risiko von Wasserknappheit aufgrund von vermehrt auftretenden Trockenperi- oden stellt für Liechtenstein eine der wichtigsten Herausforderungen dar. Die Massnahmen zur Koordination der unterschiedlichen Nutzungsansprüche (Landwirtschaft, Naturschutz, weitere Wassernutzungen) sind somit von zentraler Bedeutung. Die wichtigsten Grundlagen zur Vermeidung von Engpasssituationen sind die bestehenden Planungsinstrumente (Gene- relle Wasserversorgungspläne, Wasserressourcenbewirtschaftungspläne) und die geplanten Massnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Bewässerung (siehe Kapitel 4.1 Wasser- wirtschaft). Wichtig sind dabei auch Massnahmen zur Sicherstellung der ökologischen Min- destanforderungen bei Wasserentnahmen. Einem weiteren Absinken des Grundwasserspie- gels soll entgegengewirkt werden. Hochwasserschutz Die klimabedingte Zunahme von Hochwasserereignissen erfordert eine laufende Prüfung der Gefährdungssituation. Mit einer periodischen Aktualisierung der Gefahrenkarten können neue Risiken identifiziert und gegebenenfalls mit entsprechenden Massnahmen angegangen werden. Wichtig ist eine laufende Überprüfung und Anpassung des Sicherheitsniveaus bei bestehenden Schutzbauten. Das Überschwemmungsrisiko im Siedlungsgebiet kann mit den bestehenden Massnahmen zur Verbesserung des Regenwasserrückhalts reduziert werden (siehe Kapitel 4.1 Wasserwirtschaft, 4.2 Naturgefahren). Schutz der Artenvielfalt Die klimabedingte Veränderung stellt für viele Arten und Ökosysteme eine Herausforderung dar (z.B. Gewässer, Riedgebiete, alpine Lebensräume). Um die Anpassungsfähigkeit der be- troffenen Lebensräume zu verbessern, muss eine ausreichende Vernetzung der Ökosysteme sichergestellt werden. Der erwartete Anstieg der Mitteltemperatur ermöglicht eine weitere Ausdehnung der Verbreitungsgebiete gebietsfremder invasiver Arten. Massnahmen zur Früherkennung und Bekämpfung von invasiven Arten sind daher notwendig, um wichtige Ökosystemleistungen (z.B. Schutzwaldfunktion) aufrechterhalten zu können. Für die Wald- wirtschaft sind insbesondere auch Massnahmen zur Verbesserung der Verjüngung wichtig, da in diesem Bereich eine Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen nur über län- gere Zeithorizonte möglich ist (siehe Kapitel 4.3 Landwirtschaft, 4.4 Waldwirtschaft und 4.7 Biodiversitätsmanagement). Reduktion der Hitzebelastung Um während Hitzeperioden eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu vermeiden, sind insbe- sondere bauliche und planerische Massnahmen erforderlich. Vor allem Neubauten sind so zu planen, dass auch während Hitzeperioden ein angenehmes Raumklima aufrechterhalten werden kann, sodass auf eine aktive Kühlung mit Klimageräten weitgehend verzichtet wer- den kann (siehe Kapitel 4.5 Energie, 4.8 Gesundheit). Auch die planerische Gestaltung der Siedlungsräume mit Bäumen und kühlenden Elementen kann Hitzebelastung verringern. 48 Quellenangaben AU 2014: Regierungsbeschluss: Bekämpfung Götterbaum, September 2014 AU 2014b: 5. Nationaler Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt im Fürstentum Liechten- stein, August 2014 AU 2015: Klaus Büchel, Nationale Strategie zur Bekämpfung invasiver Neophyten – Vernehmlassungsbericht, Ingenieurbüro für Agrar- & Umweltberatung, Mauren, im Auftrag des AU, Mai 2015 AU 2015a: Aktualisierung Naturvorrangflächeninventar, Renat AG im Auftrag des AU, Dezember 2015 (unveröffentlichter Entwurf) AU 2015b: Bestandsaufnahme und Überwachungsprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie, Renat AG im Auftrag des AU, April 201 AU 2016: Klimawandel Zahlen und Fakten zum Klima in Liechtenstein, MeteoSchweiz, Oktober 2016 AWEL IBK 2007: Auswirkungen des Klimawandels und mögliche Anpassungsmassnahmen. Erste Standortbestimmung. Anpassungsfähigkeit des Planungssystems an die Auswirkungen des Klimawandels am Beispiel der Wassernutzung im Fürstentum Liechtenstein. CLISP, Esther Casanova Raumplanung, Chur. Bericht 14.1.2011 Agglomerationsprogramm Werdenberg Liechtenstein, Bericht 2011 Atlas zum Agglomerationsprogramm Werdenberg – Liechtenstein 2011, http://www.agglomeration-werdenberg- liechtenstein.ch/pdf/Atlas_WFL_2012.pdf Baugesetz vom 11. Dez. 2008 (Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Nr. 44) Beantwortung Interpellation Gewässerschutz 2014: Interpellationsbeantwortung der Regierung an den _Landtag des Fürs- tentums Liechtenstein betreffend Gewässerschutz. Bundesamt für Raumentwicklung ARE (2013). Klimawandel und Raumentwicklung: Eine Arbeitshilfe für Planerinnen und Planer Die österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Teil 1 – KONTEXT. Vom Ministerrat am 23. Oktober 2012 beschlossen. http://www.lebensministerium.at/dms/lmat/umwelt/klimaschutz/klimapolitik_national/anpassungsstrategie/ strategie-aussendung/Anpassungsstrategie-Kontext_23-10-2012_MR.pdf Die österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Teil 2 – AKTIONSPLAN. Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Vom Ministerrat am 23. Oktober 2012 beschlossen. http://www.lebensministerium.at/dms/lmat/umwelt/ klimaschutz/klimapolitik_national/anpassungsstrategie/strategie-aussendung/Anpassungsstrategie_Aktionsplan_23-10- 2012_MR.pdf (13. Dezember 2013) Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (das). Vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2008 beschlossen EBP (2012): Gefährdungsanalyse Liechtenstein - Bericht zur Phase I: Situationsanalyse, Gefährdungsauswahl und Risikoab- schätzung, im Auftrag des Amtes für Bevölkerungsschutz Fürstentum Liechtenstein, November 2012 Energiestrategie Liechtenstein 2020. Auftraggeber: Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Ressort Wirtschaft EPFL (2006): Geologische, Hydrogeologische und Geomechanische Modellierung des Erdrutsches von Triesenberg, Schluss- bericht, Lausanne. Fischökologisches Monitoring Alpenrhein 2013, Zustand des Alpenrheins, IRKA-Projektgruppe Gewässer- und Fischökologie, 2014.htp://www.alpenrhein.net/Portals/0/Content/Publikationen/Fisch%C3%B6kologisches%20Monitoring%20Alpenrhein %202013%20Endbericht.pdf IGKB 2015: KlimBo – Klimawandel am Bodensee. Bericht Nr. 60. Interreg IV-Forschungsprojekt von 2011 – 2015. Landesforstamt (1993): Waldfunktionenplanung Liechtenstein, im Auftrag des Landesforstamtes, Dezember 1993 Landesrichtplan des Fürstentums Liechtenstein, Stand 3/2011 http://www.llv.li/files/abi/pdf-llv-slp-lrpl-gesamtbericht_3- 2011.pdf , http://www.llv.li/#/1118 Mündliche Rücksprachen mit den Zuständigen in den einzelnen Ämtern des Fürstentum Liechtensteins im November und Dezember 2013 MeteoSchweiz: Klimawandel Schweiz 1963-2013: http://www.meteoschweiz.admin.ch/home/suche.subpage.html/de/ data/publications/2015/1/klimawandel-schweiz.html?query=klimawandel+schweiz Nationale Klimaschutzstrategie für das Fürstentum Liechtenstein. Regierung des Fürstentums Liechtenstein, September 2007 Pfefferkorn, W.; Wanschura, B.:Gartlacher, S.:Key Messages for Climate Change Adaptation. C3-Alps Project. General and sector specific messages and statements. Long version. Final Draft 2013 Schweizerische Eidgenossenschaft (2012): Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz – Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder. Erster Teil der Strategie des Bundesrates vom 2. März 2012. (www.bafu.admin.ch/klimaanpassung) Waldprogramm (2001): Nationales Waldprogramm für den Liechtensteiner Wald, Amt für Wald, Natur und Landschaft, 2001 Wald-Wild-Strategie (2000): Ein Gutachten zur praktischen Lösung des Wald-Wild-Problems im Fürstentum Liechtenstein, Dr. Peter Meile, Amt für Wald, Natur und Landschaft und Liechtensteiner Jägerschaft, 2000 49 Anhang Massnahmenplan Der Massnahmenplan fasst die bereits laufenden sowie die geplanten Aktivitäten zusam- men. Der Massnahmenplan wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe erarbeitet (siehe Impres- sum). Er dient als Arbeitsinstrument und als Grundlage für den jährlichen Informationsaus- tausch. Erläuterungen zu den einzelnen Spalten der Tabelle:  Fortlaufende Nummer (inkl. Sektorbezeichnung)  Titel der Massnahme  Federführende Stelle (fett), beteiligte Stellen und Akteure  Priorität aus der Sicht des verantwortlichen Sektors: H = hoch, M = mittel, G = gering  Kurzbeschreibung  Umsetzungsstand: geplant, bestehend, weitere Handlungsfelder  Sonstige Anmerkungen  Allfällige Querbezüge zu anderen Massnahmen  Umsetzung seit Welche Massnahmen in die Tabelle aufgenommen werden, bestimmt jeder Sektor selbst. Die Massnahmen werden priorisiert. Kriterien für die Priorisierung der Massnahmen:  Dringlichkeit: ohne Realisierung der Massnahme muss mit grösseren negativen Folgen für Infrastruktur, Mensch oder Natur gerechnet werden.  Wirksamkeit: Die Massnahme erzeugt hohe Wirkungen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel.  Realisierbarkeit: Die Massnahme kann in den nächsten Jahren weitgehend umgesetzt werden.  Die Massnahme ist bereits in Umsetzung begriffen ABI – Amt für Bau und Infrastruktur ABS – Amt für Bevölkerungsschutz AG – Amt für Gesundheit ALKVW – Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen AU – Amt für Umwelt EFS – Energiefachstelle GEM – Gemeinden GEMF – Gemeinde-Forstbetriebe LKW – Liechtensteinische Kraftwerke LM = Liechtenstein Marketing WA: Wasserwirtschaft NG: Naturgefahren LW: Landwirtschaft WW: Waldwirtschaft EN: Energie TO: Tourismus BI: Biodiversität GE: Gesundheit RA: Raumentwicklung 50 Anpassungsmassnahmen in den einzelnen Sektoren 1 Wasserwirtschaft Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Unverschmutztes Meteorwasser aus der Siedlung soll möglichst dem Rechtliche Grundlagen vorhanden NG WA 1 Regenwasserrückhalt AU H natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. bestehend Ab 2013 Gebiete, welche sich besonders zur Nutzung von Grundwasser eignen, GE WA 2 Trinkwassergewinnung AU H sollen für eine allfällige zukünftige Trinkwassergewinnung planerisch bestehend Ab 2014 als Schutzareale gesichert werden. Bewässerung Regelung der Wasserentnahmen von ober- und unterirdischen In Trockenperioden sinkt das LW WA 3 landwirtschaftlicher AU H Gewässern sowie aus dem Trinkwasserleitungsnetz für geplant Wasserdargebot bei steigender Nachfrage Ab 2015 Kulturen landwirtschaftliche Zwecke. Aufbau eines Messnetzes für das langfristige Monitoring von BI Wassertemperatur- Gewässertemperaturen: Aktuell wird die Gewässertemperatur bei einer WA 4 AU M geplant Ab 2018 Monitoring Messstation am Binnenkanal in Ruggell gemessen. Die Ausweitung des bestehenden Temperaturnetzwerkes auf weitere Standorte wird geprüft. Instrument zur Koordination von verschiedenen Nutzungsansprüchen. Wasserressourcen- WA 5 AU G Bei Bedarf Anpassung der bestehenden Pläne bzw. Erarbeitung neuer geplant bewirtschaftungspläne Pläne. 51 Bei der periodischen Aktualisierung der GEP und GWP werden die Überprüfung der GEP und WA 6 AU G Planungs- und Bemessungsgrundlagen hinsichtlich klimatischer geplant GWP Veränderungen überprüft. Begrenzung von thermischen Wassernutzungen. Bestehende Beschattung BI Begrenzung des erhalten und zusätzliche Beschattung prüfen, insbesondere im Rahmen weitere WA 7 Temperaturanstiegs in AU M von Revitalisierungsprojekten. Sensibilisieren der Bewirtschafter von Handlungsfelder Fliessgewässern Ufergehölzen bezüglich der positiven Auswirkungen auf die Beschattung. 2 Naturgefahren Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Überprüfung Laufende Überprüfung der Gefahrenprozesse, Ereignisse, Risiken und des erste Gemeinden abgeschlossen NG 1 ABS AU H Erfolgs implementierter Massnahmen. bestehend Ab 2015 Naturgefahrenkarten Die heutigen statistischen Auswertungen von Niederschlagsextremen Statistische Auswertung wurden aufgrund der aktuellen Messdaten im Jahr 2014 überprüft. NG 2 von extremen Nieder- ABS H Zudem wurde das Niederschlagsmessnetz in den letzten Jahren laufend bestehend 2014 schlagsereignissen erweitert und bildet eine gute Grundlage für zukünftige Untersuchungen von Intensivniederschlägen. Das Schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) betreibt ein Modell zur Abfluss- und Wasserstandsvorhersage für den Rhein. Die laufende Abflussprognosemodell NG 3 ABS H Weiterentwicklung des Modells verbessert die Prognosen und bestehend 2015 Rhein ermöglicht somit eine frühzeitige Erkennung von Hochwasserereignissen für den liechtensteinischen Rheinabschnitt. Laufende Überprüfung Überprüfung und Anpassung von Schutzbauten an zu erwartende und Anpassung des klimabedingte Ereignisse. NG 4 Sicherheitsniveaus bei ABS H geplant 2015 bestehenden Schutzbauten Für den Bereich Starkniederschläge werden Notfallplanungen erstellt, Notfallplanung NG 5 ABS M um bei ausserordentlichen oder klimabedingt stärkeren Ereignissen geplant 2016 52 Starkniederschläge organisatorisch vorbereitet zu sein. Erarbeitung einer Notfallplanung. Es werden Notfallkonzepte erstellt und Notfallplanung ABS gegebenenfalls bauliche Massnahmen ergriffen (bspw. Schneisen zur NG 6 M geplant 2016 Waldbrand AU Verhinderung der Ausbreitung, Sicherstellung der Verfügbarkeit von Löschwasser). Die per Ende 2014 abgeschlossene Auswertung der Niederschlags- extreme zeigt, dass keine Anpassung der Dimensionierungsgrössen notwendig ist. Sofern sich bei zukünftigen Auswertungen eine deutliche Überprüfung der Dimen- Veränderung der extremen Niederschlagsereignissen abzeichnet, weitere NG 7 sionierungsgrössen ABS G müssten die Dimensionierungsgrössen entsprechend angepasst werden. Handlungsfelder Schutzbauten Aufgrund der langen Lebensdauer von Schutzbauten, können bauliche Massnahmen erst langfristig umgesetzt werden. Kurz- und mittelfristig müsste das Risiko hauptsächlich mit organisatorischen Massnahmen angegangen werden. 3 Landwirtschaft Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Massnahmen zur Reduktion des Erosions-, Verschlämmungs- und Teilaspekt des ökologischen Leistungs- Verdichtungsrisikos sowie der Auswaschung von Nährstoffen. nachweises; sowie Förderung der Boden- Seit LW 1 Starkregenschutz AU M bestehend bedeckung gem. LBFV, minimale Boden- 1996 bearbeitung; Humus Förderung. Agrarökologie und Reduktion der Windangriffsfläche/Windgeschwindigkeit und der LW2 AU M bestehend Bodenqualität Bodenerosion. Frühwarnsystem für Schadorganismen und pathogene Mikroorganismen LW3 Radar Bulletin ALKVW G bestehend von Nutztieren. Vermeidung von Zur Reduktion der Hitzebelastung bei Nutztieren sind vor allem wenn für CH solche Empfehlungen GE 5 LW 4 Hitzestress bei Tieren und AU G stallbauliche Empfehlungen vorgesehen (Windschutznetze, grösserer geplant vorliegen Pflanzen Luftraum in Stallneubauten, Beschattungsmassnahmen auf Weiden). Ausrichtung der Empfehlungen auf angepasste Sorten. wenn für CH solche Empfehlungen LW 5 Anbauempfehlungen AU M geplant vorliegen Frühwarnsystem für Frühwarnsystem für Schadorganismen im Pflanzenbau aufbauen und weitere LW 6 Schadorganismen im AU G zukünftig auf neue Schadorganismen und Krankheiten erweitern. Handlungsfelder Pflanzenbau Preisvolatilität und Risikoabfederung durch Betriebs- und Einkommensdiversifizierung. weitere LW 7 AU G Risikomanagement Versicherungsmöglichkeiten prüfen. Handlungsfelder Überwachung potenziell schädlicher Organismen, die sich in bisher 53 nicht betroffene Gebiete auszubreiten drohen. Ausbau von vorhanden LW 8 Schadorganismen AU G Anpassungs- und Bekämpfungsstrategien. Entwicklung und Umsetzung alternativer Bekämpfungsmassnahmen und Anti-Resistenz-Strategien. Verbesserung der Wasserrückhaltung der Böden, Verringerung der weitere LW 9 Trockenheit AU G Verdunstungsverluste und Vermeidung kritischer Bodenwasserzustände. Handlungsfelder 4 Waldwitschaft Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Um für die Naturverjüngung geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, Konkretisierung durch Forstliche Rahmenbedingung für verfügt Liechtenstein eine Gesetzgebung, welche verschiedene Betriebspläne WW 1 AU, GEMF H bestehend Naturverjüngung Massnahmen zur Verbesserung der Naturverjüngung vorsieht (inklusive eine Wald-Wild-Strategie). Verjüngung mit klima- und standortgerechten, resilienten und Wald-Wild-Strategie 2000 Verjüngung von kritischen AU WW 2 H wuchskräftigen Baumarten. Umsetzung gemäss forstlichen bestehend Schutzwäldern GEMF, ABS Betriebsplänen der Gemeinden/Bürgergenossenschaften. Eliminieren, Reduzieren, Halten oder Akzeptieren von invasiven Arten. Konkretisierung durch Forstliche BI 1 Umsetzung gemäss forstlicher Betriebspläne der Gemeinden/Bürgerge- Betriebspläne WW 3 Umgang mit Neobioten AU GEMF H nossenschaften. Da sich der Götterbaum bereits invasiv ausbreitet, wer- bestehend den verschiedene waldbauliche Bekämpfungsmassnahmen umgesetzt. Anbau von resistenten und standortgerechten Baumarten an Standorten, Grundlage Standortkarte FL; Seit Ende Klimasensitive WW 4 GEMF M die zu Trockenstress neigen. Vertikale Ausbreitung von bestehend 1980er Waldstandorte Laubholzgesellschaften. Jahre Überarbeitung der Die forstlichen Betriebspläne der Gemeinden werden auf Basis der WW 5 forstlichen Betriebspläne AU, GEMF G neuesten Datenerhebungen überarbeitet. Diese stellen dann die geplant für die Jahre 2017-2028 Handlungsgrundlagen in den einzelnen Forstbetrieben dar. Die bestehende Waldfunktionenplanung wird im Jahr 2016 überarbeitet Erarbeitung eines und in einen Waldentwicklungsplan überführt. Er dient der 54 WW 6 Waldentwicklungsplanes AU, GEMF G geplant überbetrieblichen Planung auf Behördenebene und gibt den (WEP) planerischen Rahmen für die Forstlichen Betriebspläne vor. In der bisherigen Wald-Wild-Strategie wird die Reduktion des Wildes Erarbeitung eines nicht ausreichend behandelt, sollen Massnahmen zur weiteren WW 7 Leitbildes Wald-Wild- AU, GEMF G Reduktion von Wild erarbeitet werden um Rahmenbedingungen für geplant Jagd angepasste Baumarten zu schaffen, damit sich diese in höheren Lagen etablieren können. Aktuell erarbeitet Liechtenstein mögliche Bekämpfungsmassnahmen für WW 8 Neophytenkonzept AU H die invasiven Arten und definiert die sachgemässe Entsorgung (siehe geplant Kapitel 4.7 Biodiversität). In der Schweiz wurde ein Projekt lanciert, welches zum Ziel hat, jene Baumarten zu erarbeiten, die gegen Ende des 21. Jahrhunderts auf einem Testpflanzungen Standort als geeignet gelten. Neben den Projektpartnern WSL, BAFU, HAFL WW 9 zukunftsfähiger AU, GEMF H und Waldbau-Fachstellen, ist es erwünscht dass sich ebefalls kantonale geplant Baumarten Forstdienste engagieren. Liechtenstein hat eine Absichtserklärung über eine Teilnahme am Projekt unterzeichnet. Die konkrete Umsetzung wird geplant, wenn alle offenen Fragen beantwortet sind. 5 Energie Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Schaffung von Anreizen und Lenkungsmassnahmen für eine umfassende GE 5 Wärmedämmung Energie- EN 1 H Wärmedämmung, Beschattung und weitere bauliche Massnahmen zur bestehend Altbauten fachstelle, AG Substitution aktiver Kühlung. Wärmedämmung Vorgaben für hohe Wärmedämmung, windfeste Beschattung und weitere GE 5 EN 2 ABI H bestehend Neubauten bauliche Massnahmen zur Substitution aktiver Kühlung. Weiterführung der bestehenden Bewilligungspraxis und Prüfung von neuen Entwicklungen. Zudem Umsetzung der Massnahme 5.9 der EN2 Klimatisierung ABI H bestehend Energiestrategie 2020 (Qualitätssicherung bei Wärmepumpen und Kälteanlagen). Die Gefährdungssituation der Wassertransportleitung entlang der Samina bis Pumpwerk Rietern wird bereits heute beobachtet. Sicherheit Unterhalt und Sicherheit Energie- der Importleitungen der Gas- und Stromversorgung gewährleisten. Die weitere EN 4 von Versorgungs- fachstelle G Energieversorgungssicherheit in Not- und Krisensituationen, Handlungsfelder infrastruktur LKW, AU beispielsweise in Folge eines Extremhochwassers muss sichergestellt werden. 6 Tourismus Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Massnahmen und Etablierung von flexiblen und wetterunabhängigen u.a. Schatzkammer für 2015 geplant Flexibilisierung des TO 1 LM M Ganzjahrestourismusaktivitäten (z.B. Naturpark Rätikon, Kunsteisbahn). bestehend 55 touristischen Angebots Weitere Flexibilisierung Weitere Massnahmen und Etablierung von flexiblen und wetterunab- TO 2 des touristischen An- LM M hängigen Ganzjahrestourismusaktivitäten (Klettergarten, Ganzjahres- geplant gebots rodelbahn, innovativer Alpenpark mit Kräutern, gesunde Ernährung, etc.) Wissenstransfer Unterstützung der Wissensvernetzung zu Fragen der Anpassung des Teil im Workshop "Zukunft" TO 3 Klimawandel und LM M Tourismus an den Klimawandel. geplant Tourismus 7 Biodiversitätsmanagement Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Das Neophytenkonzept enthält eine Liste der zu bekämpfenden Arten Früherkennung durch enge Zusammen- WW 3 (Schwarze Liste) und den Arten, die zu beobachten sind (Watch List). Das arbeit mit Nachbarländern und eigenem Sofort Früherkennung und AU, ABS, AG, Konzept enthält zudem einen Massnahmen- plan mit entsprechenden Web-GIS, Schulung von Neobiota- und BI 1 Bekämpfung invasiver ABI, GEM, H bestehend Handlungsempfehlungen. Beauftragten, Sensibilisierung der fortlaufe gebietsfremder Arten NGO’s Bevölkerung, fortlaufende Bekämpfung nd durch Land, Gemeinden & Freiwillige. Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung besonders betroffener Lebensräume (Gewässer- und Feucht-, alpine Lebensräume). Erhaltung besonders BI 2 AU, ABI H Fast alle Feuchtgebietsflächen sind bereits heute über den bestehend betroffener Lebensräume Vertragsnaturschutz gesichert. Aktivitäten zum Erhalt der bestehenden Flachmoorelikte sind somit bereits in Umsetzung. Die meisten Fliessgewässer in der Talebene, inklusive Rhein, sind geradlinig und strukturarm. Durch gezielte Renaturierungsmassnahmen sollen die Lebensräume verbessert werden. In Bezug auf den Rhein wird auf das Entwicklungskonzept Alpenrhein der Internationalen Renaturierung von ABS, AU, ABI, BI 3 M Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) verwiesen. Renaturierungen geplant Fliessgewässern GEM können zusätzlich einen positiven Einfluss auf den Grundwasserhaushalt haben (siehe auch WA 2 und WA 3) und damit auch auf die Wasserführung von Fliessgewässern, die in Verbindung mit dem Grundwasser stehen. 56 Massnahmen zur Beobachtung von allfälligen Veränderungen von weitere BI 4 Ökosystemleistungen AU G Ökosystemleistungen. Handlungsfelder Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung, Schaffung Sicherstellung ökologischer Mindestan- RA 4 und Vernetzung besonders stark betroffener Lebensräume (Gewässer- & forderungen bei Wasserentnahmen aus Feuchtlebensräume, kleinräumige Sonderstandorte, alpine Fliessgewässern, Renaturierungen von Lebensräume). Um die Vernetzung von Ökosystemen zu optimieren, Fliessgewässern, Erhaltung und Verbesser- Sofort Erhaltung, Schaffung und müssen geeignete Standorte identifiziert werden. In einem ersten Schritt weitere ung (alpiner) Lebensräume durch Schutz- und BI 5 Vernetzung besonders AU, ABI H sind daher Kriterien zur Beurteilung von möglichen Handlungsfelder zonen, Ausweisung von Landschaftsschutz- fortlaufe betroffener Lebensräume Vernetzungsstandorten zu definieren. Dazu sind entsprechende gebieten zur Erhaltung von Vernetzungs- nd Grundlagenstudien erforderlich. strukturen und zur Verhinderung der weiteren Zersiedelung, etc. Über die genetische Vielfalt sind zum heutigen Zeitpunkt noch keine Grundlagen verfügbar. Liechtenstein wird sich diesbezüglich weitgehend weitere BI 6 Genpool AU G auf allfällige neue Erkenntnisse aus Schweizer Forschungsarbeiten Handlungsfelder abstützen. Politische Entscheidungen in verschiedenen Sektoren über Art & Berücksichtigung der Intensität der Flächen- und Ressourcennutzung können direkten oder Auswirkungen anderer indirekten Einfluss auf die Biodiversität haben. Bei der Ausgestaltung weitere BI 7 AU G Anpassungssektoren auf von Massnahmen müssen die negativen Einflüsse auf die Biodiversität Handlungsfelder die Biodiversität berücksichtigt und so weit wie möglich vermieden werden. Erarbeiten und in Kraft Schweizer Verordnung für Liechtenstein anpassen um extensive weitere BI 8 setzen einer Ökoqualitäts- AU G Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft gezielt zu fördern. Handlungsfelder verordnung Erarbeitung eines über- Mit einem übergeordneten Planungsinstrument liessen sich notwendige geordneten Natur- und Massnahmen zielgerichtet und koordiniert umsetzen. Klimatische weitere BI 9 AU G Veränderungen sollen darin berücksichtigt werden. An diesem Gerüst Landschaftsentwicklungs- Handlungsfelder konzeptes (NLEK) können sich die Gemeinden orientieren. 8 Gesundheit LGU Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Reduktion der Hitzebelastung durch bauliche Massnahmen. Die vorliegende Arbeit wird als Grund- EN 1, EN 2, LW lagenarbeit betrachtet. Die interessierten 4 Kreise (Bauherren jeglicher Art, vorab Schutzmassnahmen gegen GE 1 AG, ALKVW H bestehend Arbeitgeber) und die Branche (LIA) sollen Hitze sensibilisiert werden. insbes. i.R. des Baubew.verfahrens als entscheid.-befugte Behörde gem. Art. 59 BauV Wasserversorger sind dafür verantwortlich, dass das von ihnen Monitoring der GE 2 ALKVW, AG M abgegebene Trinkwasser die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und dass bestehend Trinkwasserqualität die Qualität laufend überwacht wird. Überwachung der Überwachung der Ozonbelastung am Standort Vaduz Landesbibliothek. GE 3 Ozonbelastung und AU, AG, M Information der Bevölkerung bei hohen Ozonkonzentrationen. bestehend Information In Liechtenstein gilt das Schweizerische Epidemiegesetz und die Liste Schweizerische Liste meldepflichtiger Krankheiten wird ebenfalls von der Schweiz GE 4 meldepflichtiger AG, M bestehend übernommen. Das Dengue- und das Chikungunya-Fieber gehören bereits Krankheiten heute zu den meldepflichtigen Krankheiten. Die Öffentlichkeit wird bei erwarteten Hitzewellen präventiv über die Verhaltensempfehlung bei GE 5 AG, ABS M möglichen Risiken informiert und es werden allgemeine bestehend Hitzewellen 57 Verhaltensempfehlungen abgegeben. Schutz vor Infektions- Die Ausbreitung von Erregern, Infektionskrankheiten und Mitarbeit in int. Gremien und krankheiten.Verbesserung Krankheitsüberträgern (Vektoren) ist zu minimieren. Dazu sollen die Sensibilisierung der Bevölkerung über die der Wissensbasis über Bevölkerung und das medizinische Personal regelmässig über mögliche Ärzte im Zusammenhang mit GE 6 klimabedingte Veränder- AG, ALKVW M neue Risiken informiert werden. Gegebenenfalls sind entsprechende geplant Reisemedizinischer Beratung. ungen der Verbreitung von Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und von den zuständigen Fach- Erregern und Infektions- stellen umzusetzen. Entwicklungen mitverfolgen, Zusammenarbeit mit CH krankheiten und Abstimmen der Zuständigkeiten. Reduktion der Die Hitzebelastung kann durch stallbauliche Empfehlungen und LW 4 GE 7 Hitzebelastung bei ALKVW, AU M Beschattungsmassnahmen auf Weiden verbessert werden. Die geplant Nutztieren Sensibilisierung der Landwirte ist geplant. Vernetzung der fachlichen Kompetenzen im Bereich der über Vektoren übertragenen Infektionskrankheiten auf nationaler und internationaler Infektionskrankheiten Ebene. Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen (Amt für weitere GE 8 (Übertragung auf Mensch AG, ALKVW G Gesundheit, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen). Handlungsfelder und Tier) Umsetzung der Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+, in die Liechtenstein direkt eingebunden ist. Über Lebensmittel und Periodische Evaluierung des Handlungsbedarfs im Bereich der Wasserhygiene. weitere GE 9 Wasser übertragene AG, ALKVW G Handlungsfelder Infektionskrankheiten 9 Raumentwicklung Nr. Titel Federführung Priorität Kurzbeschreibung Umsetzungsstand Sonstige Anmerkungen Querbezug zu Beginn Anlässlich der periodischen Überarbeitung von Planungsinstrumenten RA 2, RA 3 RA 1 Planungsinstrumente ABI, H auf Landes- und Gemeindeebene werden klimabedingte Veränderungen geplant teilweise bereits berücksichtigt. RA 2 Räume sichern ABI, AU H Raum für zukünftige Szenarien freihalten. geplant Koordination mit AU RA1, RA3 Anpassung an den Klimawandel als Herausforderung für die RA1, RA2, Leitlinien zur Räumlichen RA 3 ABI, M Raumentwicklung aufnehmen, in den Leitlinien räumlicher Entwicklung geplant Entwicklung berücksichtigen und Massnahmen ableiten. 58 Regierung Fürstentum Liechtenstein Regierungsgebäude Peter-Kaiser-Platz 1 Postfach 684 9490 Vaduz Telefon: +423 236 61 11 office@regierung.li www.regierung.li

Climate Change Adaptation Strategy in Liechtenstein · Nelum