تخطَّ إلى المحتوى
Nelum
قوانين ألمانيا

Ordinance on the Land Development Plan 2010 of Sachsen-Anhalt

صدر في 2011-02-16 · النص بتاريخ 2026-10-01

القانون العام والإرشادات الرسمية منشورة بوصفها أبحاثاً. ليست مشورة قانونية أو ضريبية أو مالية.

البحث نفسه مكتوب بالإنجليزية. العناوين والوسوم مترجمة؛ أما النتائج والاقتباسات فغير مترجمة.

عن هذا القانون

العنوان الأصلي
Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt.
اللغة
German
النوع
لائحة
الدولة
ألمانيا · Sachsen-Anhalt
الموضوعات
Land and soil
الكلمات المفتاحية
land tenure, land-use planning, land reform, land consolidation

أين تقرؤه

    لا يوجد رابط مصدر مسجل لهذا القانون.

النص

نص القانون نفسه، مادةً مادة، كما هو محفوظ. لكل مادة رابطها.

  1. Seite 1 von 2 Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz juris-Abkürzung: LEP ST 2010 Ausfertigungs datum: 16.02.2011 Gültig ab: 12.03.2011 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2011, 160 Gliede rungs-Nr: 230.10 Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt Vom 16. Februar 2011 Zum 23.02.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S. 255), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2007 (GVBl. LSA S. 466) wird verordnet: § 1 Gegenstand der Verordnung Der in der Anlage enthaltene Landesentwicklungsplan mit seinen Anhängen 1 (Zeichnerische Darstel lung), 2 und 3 (Zusammenfassende Erklärung und Umweltbericht) ist Bestandteil dieser gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung beschlos senen Verordnung. Die in Satz 1 genannten Bestandteile sind Verordnungsrecht. § 2 Überleitungsvorschrift Die Regionalen Entwicklungspläne für Planungsregionen gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Die Regionalen Teilgebietsentwicklungsplä ne gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht wider sprechen. § 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Magdeburg, den 16. Februar 2011. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Böhmer Dr. Daehre Landesentwicklungsplan Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunktionen in der Standardansicht Ihres Browsers. Zeichnerische Darstellung Seite 2 von 2 Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunktionen in der Standardansicht Ihres Browsers. Beikarten • Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunk tionen in der Standardansicht Ihres Browsers. • Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunk tionen in der Standardansicht Ihres Browsers. • Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunk tionen in der Standardansicht Ihres Browsers. • Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunk tionen in der Standardansicht Ihres Browsers. • Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunk tionen in der Standardansicht Ihres Browsers. • Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunk tionen in der Standardansicht Ihres Browsers. • Abbildung oder Text nicht darstellbar. Bitte nutzen Sie die weiteren Speicher- oder Druckfunk tionen in der Standardansicht Ihres Browsers. © juris GmbH

Ordinance on the Land Development Plan 2010 of Sachsen-Anhalt · Nelum