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قوانين ألمانيا

Ordinance concerning “Natura 2000”areas

صدر في 2008-01-16 · النص بتاريخ 2026-10-01

القانون العام والإرشادات الرسمية منشورة بوصفها أبحاثاً. ليست مشورة قانونية أو ضريبية أو مالية.

البحث نفسه مكتوب بالإنجليزية. العناوين والوسوم مترجمة؛ أما النتائج والاقتباسات فغير مترجمة.

عن هذا القانون

العنوان الأصلي
Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen.
اللغة
German
النوع
لائحة
المنظمة
European Union
الدولة
ألمانيا · Hessen
الموضوعات
Wild species and ecosystems
الكلمات المفتاحية
protected area, enforcement/compliance, protection of species, biodiversity

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  1. 30 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen*) Vom 16. Januar 2008 *) GVBl. II 881-48 Aufgrund des § 32 Abs. 1 in Verbin dung mit § 62 des Hessischen Natur schutzgesetzes vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 851), wird nach Anhörung der in § 48 Abs. 1 des Hessischen Naturschutzgeset zes genannten Verbände verordnet: § 1 Festsetzung der Natura 2000-Gebiete (1) Als Teile des kohärenten europä ischen ökologischen Netzes Natura 2000 werden zur Erhaltung oder Wiederher stellung eines günstigen Erhaltungszu standes der natürlichen Lebensräume und Populationen von Arten von gemein schaftlichem Interesse, für die die Gebiete bestimmt sind, als besondere Schutzge biete (Natura 2000-Gebiete) festgesetzt: 1. die in Anlage 3a aufgeführten Gebiete als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geän dert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 368), 2. die in Anlage 3b aufgeführten Gebiete als Europäische Vogelschutzgebiete (Vogelschutzgebiete) nach Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Er haltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1), zuletzt geän dert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 368). (2) Die Ausweisung der in Anlage 5 aufgeführten Gebiete bleibt unberührt und gilt jeweils auch als Festsetzung als Europäisches Vogelschutzgebiet. § 2 Lage und Abgrenzung (1) Die örtliche Lage der nach § 1 Abs. 1 festgesetzten Gebiete ergibt sich aus der als Anlage 2 veröffentlichten Übersichts karte im Maßstab 1:220 000. Darin sind die Gebiete von gemeinschaftlicher Be deutung grau und die Europäischen Vo gelschutzgebiete gelb dargestellt. Überla gern sich Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung mit Europäischen Vogel schutzgebieten, sind diese Überlage rungsflächen grau und gelb schraffiert dargestellt. (2) Die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind in den als Anlage 1a, die Europäischen Vogelschutzgebiete in den als Anlage 1b veröffentlichten Abgren zungskarten in der Farbe Electron Gold oder durch unterschiedliche Blautöne dargestellt. Die Grenzen der Gebiete folgen im Regelfall Flurstücksgrenzen oder Nutzungsartengrenzen des Liegen schaftskatasters. (3) Weicht die Grenze von den Flur stücksgrenzen oder Nutzungsartengren zen des Liegenschaftskatasters ab, erfolgt eine geometrisch eindeutig bestimmte Grenzziehung anhand von topografischen Strukturen, wie sie von der amtlichen Ge o topographie nach § 7 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgeset zes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548) beschrieben sind. (4) In den Bereichen, in denen der Grenzverlauf weder Flurstücksgrenzen oder Nutzungsartengrenzen des Liegen schaftskatasters noch erkennbaren topo grafischen Strukturen in einem hinterleg ten entzerrten Luftbild folgt, erfolgt eine textliche Beschreibung der Abgrenzung. Diese textliche Beschreibung ist für die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu tung in der Anlage 4a und für die Eu ropäischen Vogelschutzgebiete in der An lage 4b enthalten. (5) Besteht ein Schutzgebiet oder ein Teil eines Schutzgebietes ausschließlich aus einem Fließgewässer oder einem Fließgewässerabschnitt, wird die Schutz gebietsfläche schematisch dargestellt. In diesem Fall umfasst die Schutzgebiets fläche das jeweils bestehende dunkelblau dargestellte Fließgewässerbett von Bö schungsoberkante zu Böschungsoberkan te. Soweit die Karte entlang des Gewäs sers einen hellblauen Randstreifen auf weist, erstreckt sich die Schutzgebiets fläche auf einen sich an die Böschungs oberkante anschließenden Streifen von zehn Metern Breite. Innerhalb dieses Streifens gelegene Straßen, Schienen oder versiegelte Wege sind nicht Bestand teil des Natura 2000-Gebietes. Sofern da rüber hinaus einzelne Flurstücke nicht Bestandteil des Gebietes sind oder zu sätzlich einbezogen werden, ergibt sich dies aus der Kartendarstellung in Verbin dung mit der textlichen Beschreibung der Gebietsab grenzung. § 3 Niederlegung und Bereithaltung (1) Die Abgrenzungskarten nach § 2 Abs. 2 sind Bestandteil dieser Verord nung. (2) Die Abgrenzungskarten werden ar chivmäßig geordnet beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz – oberste Naturschutzbehörde – Mainzer Straße 82 65189 Wiesbaden niedergelegt. Anlage 3a Anlage 3b Anlage 5 Anlage 2 Anlage 1a Anlage 1b Anlage 4a Anlage 4b (3) Ausfertigungen der Abgrenzungs karten werden in unveränderlicher digita ler Form archivmäßig geordnet beim Regierungspräsidium Darmstadt – obere Naturschutzbehörde – Wilhelminenstraße 1–3 64283 Darmstadt Regierungspräsidium Gießen – obere Naturschutzbehörde – Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Regierungspräsidium Kassel – obere Naturschutzbehörde – Steinweg 6 34117 Kassel Kreisausschuss des Landkreises Berg straße – untere Naturschutzbehörde – Gräffstraße 5 64646 Heppenheim Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg – untere Naturschutzbehörde – Jägertorstraße 207 64289 Darmstadt Kreisausschuss des Landkreises Groß-Gerau – untere Naturschutzbehörde – Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Kreisausschuss des Hochtaunuskreises – Fb 60.00 – – untere Naturschutzbehörde – Ludwig-Erhard-Anlage 1–4 61352 Bad Homburg vor der Höhe Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises – untere Naturschutzbehörde – Barbarossastraße 20 63571 Gelnhausen Hessisches Forstamt Schlüchtern Schloßstraße 24 36381 Schlüchtern Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises – untere Naturschutzbehörde – Am Kreishaus 1–5 65719 Hofheim am Taunus Kreisausschuss des Odenwaldkreises – untere Naturschutzbehörde – Michelstädter Straße 12 64711 Erbach Kreisausschuss des Landkreises Offenbach – untere Naturschutzbehörde – Werner-Hilpert-Straße 1 63128 Dietzenbach Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises – untere Naturschutzbehörde – Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach Kreisausschuss des Wetteraukreises – untere Naturschutzbehörde – Europaplatz 61169 Friedberg Magistrat der Stadt Bad Homburg vor der Höhe – untere Naturschutzbehörde – Rathausplatz 1 61348 Bad Homburg vor der Höhe Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Stadtökologie – untere Naturschutzbehörde – Bessunger Straße 125 64295 Darmstadt Magistrat der Stadt Offenbach – untere Naturschutzbehörde – Berliner Str. 50–52 63065 Offenbach am Main Magistrat der Stadt Hanau – untere Naturschutzbehörde – Hessen-Homberg-Platz 7 63452 Hanau Magistrat der Stadt Rüsselsheim – untere Naturschutzbehörde – Mainzer Straße 7 65428 Rüsselsheim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main – untere Naturschutzbehörde – Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden Umweltamt – untere Naturschutzbehörde – Luisenstraße 23 65185 Wiesbaden Kreisausschuss des Landkreises Gießen – untere Naturschutzbehörde – Ostanlage 33–45 35390 Gießen Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises – untere Naturschutzbehörde – Karl-Kellner-Ring 51 35576 Wetzlar Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises Kreisaussenstelle Dillenburg Wilhelmstraße 16 35683 Dillenburg Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Umweltamt – untere Naturschutzbehörde – Schiede 43 65549 Limburg Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf – untere Naturschutzbehörde – Im Lichtenholz 60 35043 Marburg an der Lahn Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 31 Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf Kreisverwaltung – Außenstelle in Biedenkopf – Kiesackerstraße 10–12 35216 Biedenkopf Kreisausschuss des Vogelsbergkreises – untere Naturschutzbehörde – Goldhelg 20 36341 Lauterbach Magistrat der Stadt Marburg – untere Naturschutzbehörde – Ockershäuser Allee 15 35037 Marburg an der Lahn Magistrat der Stadt Wetzlar – untere Naturschutzbehörde – Neues Rathaus Ernst-Leitz-Straße 30 35578 Wetzlar Universitätsstadt Gießen Der Magistrat Amt für Umwelt und Natur – untere Naturschutzbehörde – Aulweg 45 35392 Gießen Kreisausschuss des Landkreises Fulda – untere Naturschutzbehörde – Wörthstraße 15 36037 Fulda Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg – untere Naturschutzbehörde – Hubertusweg 19 36251 Bad Hersfeld Kreisausschuss des Landkreises Kassel – untere Naturschutzbehörde – Ritterstraße 1 34466 Wolfhagen Landrat des Landkreises Kassel – Amt für den ländlichen Raum – Manteuffel-Anlage 5 34369 Hofgeismar Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises – untere Naturschutzbehörde – Parkstraße 6 34576 Homberg (Efze) Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 83.0 – Landwirtschaft und Landentwicklung – Arbeitsgruppe 83.5 Agrarumwelt maßnahmen Schladenweg 39 34560 Fritzlar Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg – untere Naturschutzbehörde – Südring 2 34497 Korbach Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg – Verwaltungsstelle Frankenberg – Bahnhofstraße 8–12 35066 Frankenberg/Eder Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises – untere Naturschutzbehörde – Schloßplatz 1 37269 Eschwege Magistrat der Stadt Kassel – untere Naturschutzbehörde – Bosestraße 15 34121 Kassel Magistrat der Stadt Fulda – untere Naturschutzbehörde – Schloßstraße 1 36037 Fulda bereit gehalten. (4) Sie können bei den in Abs. 2 und 3 genannten Stellen von jeder Person während der Dienststunden eingesehen werden. § 4 Erhaltungsziele Für die nach § 1 festgesetzten Natura 2000-Gebiete werden die in den Anlagen 3a und 3b aufgeführten Erhaltungsziele gebietsbezogen festgesetzt. § 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 32 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Wiesbaden, den 16. Januar 2008 D e r H e s s i s c h e M i n i s t e r f ü r U m w e l t , l ä n d l i c h e n R a u m u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z D i e t z e l 33 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4322-301 Stahlberg und Hölleberg bei Deisel Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Trendelburg Landkreis: Kassel Größe: 142,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4322-302 Urwald Wichmanessen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gutsbezirk Reinhardswald Landkreis: Kassel Größe: 13,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4420-304 Quast bei Diemelstadt-Rhoden Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Diemelstadt Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 302,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4421-301 Ostheimer Hute Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Liebenau Landkreis: Kassel Größe: 16,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen 34 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4421-305 Siechenberg bei Liebenau Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Liebenau Landkreis: Kassel Größe: 7,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4422-302 Dingel und Eberschützer Klippen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hofgeismar, Trendelburg Landkreis: Kassel Größe: 118,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 35 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie *Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge • Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4422-303 Kalkmagerrasen und Diemelaltwasser bei Lamerden Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Liebenau Landkreis: Kassel Größe: 17,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie 36 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4422-304 Flohrberg und Ohmsberg bei Deisel Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Trendelburg Landkreis: Kassel Größe: 40,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4422-305 Der Bunte Berg bei Eberschütz Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Liebenau, Trendelburg Landkreis: Kassel Größe: 31,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 37 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4422-307 Kalkmagerrasen entlang der Diemel Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Liebenau, Trendelburg Landkreis: Kassel Größe: 127,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4422-308 Wolkenbruch bei Trendelburg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Trendelburg Landkreis: Kassel Größe: 3,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4422-350 Holzapetal Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gutsbezirk Reinhardswald, Hofgeis mar, Trendelburg Landkreis: Kassel Größe: 254,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen 38 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Gutsbezirk Reinhardswald Gemarkung: Oberförsterei Karlshafen Flur: 6, Flurstück: 27 (Teilblatt 1) In den Bereichen wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie vor Ort erkennbaren Schneisen, forstlichen Abteilungsgrenzen oder dem Wegenetz. Die Wege selbst sind nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Gutsbezirk Reinhardswald Gemarkung: Oberförsterei Gottsbüren Flur: 13, Flurstück: 1 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 3/2 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 2/8 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In den Bereichen wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie vor Ort erkennbaren Schneisen, forstlichen Abteilungsgrenzen oder dem Wegenetz. Die Wege selbst sind nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4423-301 Urwald Sababurg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gutsbezirk Reinhardswald Landkreis: Kassel Größe: 101,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie *Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer 39 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4423-350 Weserhänge mit Bachläufen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Fuldatal, Gutsbezirk Reinhardswald, Immenhausen, Oberweser, Rein hardshagen Landkreis: Kassel Größe: 4364,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91D0* Birken-Moorwald • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern *Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4519-301 Büchenberg und Platzberg bei Hesperinghausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Diemelstadt Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 42,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 40 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4520-303 Wittmarwald bei Volkmarsen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Breuna, Volkmarsen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 289,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk--Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Volkmarsen Gemarkung: Volkmarsen Flur: 31, Flurstück: 1 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Volkmarsen Gemarkung: Volkmarsen Flur: 90, Flurstück: 2 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4520-304 Eilsbusch bei Wethen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Diemelstadt Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 4,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 41 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4520-305 Tiergarten bei Külte Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Volkmarsen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 26,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie *Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Volkmarsen Gemarkung: Külte Flur: 6, Flurstück: 80/2 Die östliche Gebietsgrenze wird im Bereich des Flurstückes 80/2 durch den forstwirtschaftlichen Weg gebildet. Sie folgt diesem Weg in nördlicher Richtung bis zum Rechts- Hochwert R: 3503060,09, H: 5697300,36. Von dort verläuft sie in westlicher Richtung in gerader Li nie bis zu dem Vermessungspunkt des Flurstückes 159. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Volkmarsen Gemarkung: Külte Flur: 6, Flurstück: 84/2 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4520-306 Großseggenried am Rhödaer Bach Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Breuna, Volkmarsen Landkreis: Kassel, Waldeck-Fran kenberg Größe: 3,5 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Vertigo angustior Schmale Windelschnecke • Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs • Minimierung von Nährstoffeinträgen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Volkmarsen Gemarkung: Volkmarsen Flur: 34, Flurstück: 13 Von dem Vermessungspunkt des Flurstückes 20 im Süden des Gebietes verläuft die Grenze in gerader Linie nach Westen zum Rechts Hochwert: R: 3510154,09, H 5696715,69. Von dort folgt sie der Nutzungsgrenze des Flurstückes 13 in nördlicher Richting. 42 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4521-301 Warmberg-Osterberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Liebenau Landkreis: Kassel Größe: 62,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4521-304 Schottenbruch bei Niedermeiser Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Calden, Liebenau Landkreis: Kassel Größe: 28,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung. • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums bei prioritären Ausprägungen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes 43 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4521-305 Bachlauf der Warme von Ehlen bis Liebenau Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Calden, Habichtswald, Liebenau, Zie renberg Landkreis: Kassel Größe: 73,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und- Fraxinus excelsior (Alno-Padion, -Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4521-350 Quellgebiet bei Ostheim Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Liebenau Landkreis: Kassel Größe: 35,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4522-302 Rothenberg bei Burguffeln Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Grebenstein, Immenhausen Landkreis: Kassel Größe: 27,5 ha 44 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4522-303 Mittelberg bei Hofgeismar Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hofgeismar Landkreis: Kassel Größe: 41,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4522-304 Kelzer Holz und Meßhagen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Grebenstein, Hofgeismar, Liebenau Landkreis: Kassel Größe: 664,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 45 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-F-agetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4523-304 Termenei bei Wilhelmshausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Fuldatal Landkreis: Kassel Größe: 28,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4524-303 Kreideberg bei Ellerode Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Witzenhausen Landkreis: Werra-Meißner Größe: 57,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie 46 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen • Erhaltung von Rohboden-Habitaten für Sandbienen als wichtige Bestäuber Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4525-302 Rhöneberg bei Marzhausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Neu-Eichenberg Landkreis: Werra-Meißner Größe: 28,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Submediterrane Halbtrockenrasen (Mesobromion) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4618-301 Kahlen-Berg bei Adorf Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Diemelsee Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 6,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4619-301 Kalkflachmoor bei Vasbeck Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Diemelsee Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 11,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) 47 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstofhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4620-301 Scheid bei Volkmarsen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Volkmarsen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 89,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Volkmarsen Gemarkung: Volkmarsen Flur: 39, Flurstück: 75/4 Im Norden des Flurstückes, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, wird sie durch eine gerade Verlängerung der Flurstücksgrenze 75/3 und 76 nach Süden sowie einer geraden Verlängerung der Flurstücksgren ze 61 und 60/4 nach Osten gebildet. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Volkmarsen Gemarkung: Volkmarsen Flur: 3, Flurstück: 13/12 Westen des Flurstückes, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichem Liegenschaftskata sters abweicht, wird sie durch eine gerade Verlängerung der dargestellten Nutzungsgrenze in nördlicher Richtung bis zum Flurstück 37 gebildet. 4620-302 Wald bei Volkhardinghausen und Freienhagen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Arolsen, Twistetal, Waldeck Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 623,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 48 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Dehringhausen Flur: 10, Flurstück: 7/1 Die südliche Grenze des Gebietes im Bereich des Flurstückes 7/1 folgt dem forstlichen Wegenetz. Der Weg ist dabei nicht Teil des Ge bietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Dehringhausen Flur: 10, Flurstück: 38 Die südliche Grenze des Gebietes im Bereich des Flurstückes 38 folgt dem forstlichen Wegenetz. Der Weg ist dabei nicht Teil des Ge bietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Dehringhausen Flur: 10, Flurstück: 5 Die südliche Grenze des Gebietes im Bereich des Flurstückes 5 folgt dem forstlichen Wegenetz. Der Weg ist dabei nicht Teil des Ge bietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Twistetal Gemarkung: Elleringhausen Flur: 6, Flurstück: 6 In den Bereichen des Flurstückes, in denen die Gebietsgrenze nicht durch Flurstücksgrenzen und Nutzungsgrenzen des amtlichen Lie genschaftskatasters gebildet wird, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Twistetal Gemarkung: Nieder-Waroldern Flur: 7, Flurstück: 12/1 In den Bereichen des Flurstückes, in denen die Gebietsgrenze nicht durch Flurstücksgrenzen und Nutzungsgrenzen des amtlichen Lie genschaftskatasters gebildet wird, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Arolsen Gemarkung: Volkhardinghausen Flur: 5, Flurstück: 57 In den Bereichen des Flurstückes, in denen die Gebietsgrenze nicht durch Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ge bildet wird, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Arolsen Gemarkung: Volkhardinghausen Flur: 5, Flurstück: 78/11 Die Gebietsgrenze im Bereich des Flurstückes folgt dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Arolsen Gemarkung: Volkhardinghausen Flur: 5, Flurstück: 9 49 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Die Gebietsgrenze im westlichen Teil des Flürstückes folgt dem forstlichen Wegenetz. 4620-303 Dörneberg und Wünne bei Viesebeck Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Wolfhagen Landkreis: Kassel Größe: 37,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4620-304 Twiste mit Wilde, Watter und Aar Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Arolsen, Korbach, Twistetal, Volkmar sen, Waldeck Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 147,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen. Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4620-401 Vorsperre-Twistetalsperre Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Arolsen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 28,0 ha 50 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4621-302 Burghasunger Berg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Zierenberg Landkreis: Kassel Größe: 9,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung auf den Sekundärstandorten 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4621-303 Wattenberg/Hundsberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Zierenberg Landkreis: Kassel Größe: 209,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze 51 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a keine 4621-305 Festberg bei Philippinenthal Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Wolfhagen Landkreis: Kassel Größe: 14,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4621-306 Wälder bei Zierenberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Calden, Habichtswald, Wolfhagen, Zierenberg Landkreis: Kassel Größe: 1514,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenmischwälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Calden, Habichtswald, Wolfhagen, Zierenberg Gemarkung: null Flur: null, Flurstück: null 52 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie vor Ort erkennbaren Schneisen, forstlichen Abteilungsgrenzen oder dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4622-301 Keischel bei Weimar Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ahnatal Landkreis: Kassel Größe: 19,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4622-302 Habichtswald und Seilerberg bei Ehlen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Kassel, Ahnatal, Habichtswald, Schauenburg Landkreis: Kassel Größe: 2920,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 53 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhal lenwäldern als Sommerlebensraum und Jagdhabitat des Großen Mausohrs • Erhaltung von Sommerquartieren • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Habichtswald Gemarkung: Dörnberg Flur: 20, Flurstück: 185/99 Der Grenzverlauf im Bereich des Steinbruchs Silbersee stellt sich folgendermaßen dar: Ab dem Vermessungspunkt (Rechtswert: 3525618,80 und Hochwert: 5688330,84). nach Osten bis zum Knickpunkt des Grabens (Rechtswert: 3525732,19 und Hochwert: 5688333,85). Dem Graben nach Nord-Osten entlang bis dieser in den Forstweg mündet (Rechtswert: 3525829,55 und Hoch wert: 5688386,41). Dann auf der Verbindungslinie zwischen dem Vermessungspunkt (Rechtswert: 3525829,55 und Hochwert: 5688386,41) und dem Schnittpunkt der Nutzungsgrenze mit der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/2 und 104/1 (Rechts wert: 3525901,43 und Hochwert: 5688418,00) über den Forstweg hinweg nach Nord-Osten bis zur Flurstücksgrenze. RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Habichtswald Gemarkung: Dörnberg Flur: 20, Flurstück: 104/1 Der Grenzverlauf im Bereich des Steinbruchs Silbersee stellt sich folgendermaßen dar: Ab dem Schnittpunkt der Nutzungsgrenze mit der Flurstücksgrenze (Rechtswert: 3525901,43 und Hochwert: 5688418,00) wird der Nutzungsgrenze Richtung Nord-Osten gefolgt, bis der Wanderweg Nr. 34 nach Nord-Westen abbiegt. Von hier aus den Wanderweg Richtung Nord-Westen entlang bis zum Schnittpunkt der Flurstücke 104/1, 180/64 und 188/106. RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Habichtswald Gemarkung: Dörnberg Flur: 20, Flurstück: 69/2 (Teilblatt 1) Der Grenzverlauf im Bereich des Steinbruchs Silbersee stellt sich folgendermaßen dar: Bevor die Grenze des Flurstücks 69/2 scharf nach Osten abknickt, verläuft die Grenze auf einer Linie nach Süden, bis diese nach ca 25 m auf den Wanderweg Nr. 34 trifft (Rechts wert: 3525512,00 und Hochwert: 5688673,01). Von hier aus dem Wanderweg Richtung Westen folgend, der parallel zur Abbaukante verläuft. Dieser stößt weiter südlich auf einen Forstweg (Rechtswert: 3525420,32 und Hochwert: 5688470,30). Von hier 15° Richtung Süd-Ost bis zum Vermessungspunkt auf der Flurstücksgrenze (Rechtwsert: 3525449,35 und Hochwert: 5688363,02). Dort verläßt die Abgrenzung zunächst das Flurstück. Zwischen dem Forstweg (Rechtswert: 3525829,55 und Hochwert: 5688386,41) und dem Schnitt punkt der Nutzungsgrenze mit der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/2 und 104/1 (Rechtswert: 3525901,43 und Hochwert: 5688418,00) verläuft die Abgrenzung wieder in gerader Linie über dieses Flurstück. RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Kassel Gemarkung: Habichtswald Flur: 11, Flurstück: 6/25 (Teilblatt 3) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie vor Ort erkennbaren Schneisen, Wanderwegen, forstlichen Abteilungsgrenzen oder dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 54 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Habichtswald Gemarkung: Dörnberg Flur: 20, Flurstück: 101/3 Der Grenzverlauf im Bereich des Steinbruchs Silbersee stellt sich folgendermaßen dar: Von hier aus 8° Richtung Ost-Süd bis zur Flur stücksgrenze (Rechtswert: 3525618,80 und Hochwert: 5688330,84). 4622-303 Dörnberg, Immelburg und Helfenstein Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ahnatal, Habichtswald, Zierenberg Landkreis: Kassel Größe: 410,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 55 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4623-302 Fuldaschleuse Wolfsanger Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Kassel Landkreis: Kassel Größe: 14,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und- Fraxinus excelsior (Alno-Padion, -Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4623-350 Fulda ab Wahnhausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Fuldatal, Gutsbezirk Reinhardswald Landkreis: Kassel Größe: 34,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 56 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4624-301 Ermschwerder Heegen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Witzenhausen Landkreis: Werra-Meißner Größe: 37,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Euphydryas aurinia Skabiosen-Scheckenfalter • Erhaltung von Magerrasen und Wiesen mit stabilen Beständen der Futterpflanze Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung der Magerrasen und Wiesen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4624-302 Kalkmagerrasen bei Roßbach Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Witzenhausen Landkreis: Werra-Meißner Größe: 55,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie 57 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Euphydryas aurinia Skabiosen-Scheckenfalter • Erhaltung von Magerrasen und Wiesen mit stabilen Beständen der Futterpflanze Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung der Magerrasen und Wiesen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4624-303 Freudenthal bei Witzenhausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Witzenhausen Landkreis: Werra-Meißner Größe: 75,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4625-301 Ebenhöhe-Liebenberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Witzenhausen Landkreis: Werra-Meißner Größe: 142,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) 58 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4717-301 NSG-Komplex bei Willingen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Willingen (Upland) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 182,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden) • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91D0* Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden 59 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 112 ; Flur: 8, Flurstück: 75/2 ; Flur: 8, Flurstück: 218/108 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 105/3 Die Gebietsgrenze folgt dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 103 ; Flur: 8, Flurstück: 88/1 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 109 Die südliche Grenze des Teilgebietes wird im Bereich des Flurstückes 109 durch eine gerade Linie zwischen dem Rechts- Hochwert R: 3474515,89 / H: 5681254,60 und der nördlichen Spitze des Flurstückes (Vermessungspunkt) gebildet. Die östliche Teilgebietsgrenze bildet der Forstwirtschaftsweg. Der Weg selbst ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 110 Die nördliche Grenze des Teilgebietes wird im Bereich des Flurstückes 110 durch eine gerade Linie zwischen dem Rechts- Hochwert R: 3474469,03 / H: 5681507,90 und dem Rechts- Hochwert R: 3474528,11 / H: 5681466,91 gebildet. Die östliche Grenze wird durch den Forstwirtschaftsweg gebildet. Der Weg selbst ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 40/1 ; Flur: 8, Flurstück: 36/1 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 105/2 ; Flur: 8, Flurstück: 51 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 176/114 Die Gebietsgrenze folgt dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 8, Flurstück: 2 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 60 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Willingen Flur: 21, Flurstück: 29 ; Flur: 21, Flurstück: 45/4 ; Flur: 21, Flurstück: 30/3 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Willingen Flur: 21, Flurstück: 168/28 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Willingen Flur: 21, Flurstück: 36 ; Flur: 21, Flurstück: 37 ; Flur: 21, Flurstück: 29 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4717-350 Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Willingen (Upland) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 115,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Willingen Flur: 25, Flurstück: 1/2 ; Flur: 21, Flurstück: 25/2 61 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Willingen Flur: 21, Flurstück: 23 ; Flur: 21, Flurstück: 118/39 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4718-301 Osterkopf bei Usseln Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Willingen (Upland) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 35,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4718-302 Kahle Pön bei Usseln Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Willingen (Upland) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 35,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 44, Flurstück: 11 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie einer geraden Linie zwischen den Rechts- Hochwerten R: 3476322,08 / H: 5681782,38 und R: 3476441,22 / H: 5681629,71. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 41, Flurstück: 4 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskata sters abweicht, folgt sie einer geraden Linie zwischen dem nördlichen Ende des Wegeflurstückes 23 und dem Rechts- Hochwert R: 3477123,31 / H: 5681869,03 . 62 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Willingen (Upland) Gemarkung: Usseln Flur: 42, Flurstück: 15/6 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskata sters abweicht, folgt sie einer geraden Linie zwischen dem westlichen Ende des Wegeflurstückes 13 und dem Rechts- Hochwert R: 3476725,92 / H: 5681920,91 . 4718-303 Goldhäuser Teich Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Korbach Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 19,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer- Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4718-304 Magerrasen am Aarberg südl. Eppe Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Korbach Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 18,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert. 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Korbach Gemarkung: Eppe Flur: 5, Flurstück: 3/3 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie einer geraden Linie zwischen den Rechts- Hochwerten R: 3484476,75 / H: 5677637,70 und R: 3484513,06 / H: 5677598,24. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Korbach Gemarkung: Eppe Flur: 2, Flurstück: 45 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen bzw. einer direkten Verbindung zweier Ver messungspunkte des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie einer geraden Linie zwischen den Rechts- Hochwerten R: 3484251,64 / H: 5677402,66 und R: 3484295,37 / H: 5677294,14. 63 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4719-301 Hagenfeld Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Korbach Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 5,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4719-303 Dalwigker Holz und Gebranntes Holz bei Korbach Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Korbach, Vöhl Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 135,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4719-304 Langenstein, Klinger Klippen und Hochstein Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Vöhl, Waldeck Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 83,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 64 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Ober-Werbe Flur: 3, Flurstück: 92/28 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, wird sie von einer Linie zwischen den Rechts- Hochwerten R: 3498762,18 / H: 5677145,69 , R: 3498776,75 / H: 5677135,99 und R: 3498749,89 / H: 5677075,91 gebildet. 4719-305 Magerrasen bei Korbach und Dorfitter Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Korbach, Vöhl Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 23,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4719-306 Siegfriedhöhle bei Obernburg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Vöhl Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 0,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 65 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhal lenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4720-303 Wald nördlich Netze Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Arolsen, Naumburg, Waldeck, Wolfha gen Landkreis: Kassel, Waldeck-Fran kenberg Größe: 1080,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Freienhagen Flur: 13, Flurstück: 3 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Wolfhagen Gemarkung: Ippinghausen Flur: 13, Flurstück: 23 ; Flur: 13, Flurstück: 6 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. RP: Kassel Landkreis: Kassel Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Netze Flur: 18, Flurstück: 16 ; Flur: 18, Flurstück: 12 ; Flur: 18, Flurstück: 19 ; Flur: 18, Flurstück: 14 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. 4720-304 Edersee-Steilhänge Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Edertal, Vöhl, Waldeck Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 697,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 66 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten • Erhaltung der Nährstoffarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhal lenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere 67 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere *Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge • Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer • Erhaltung alter, teilweise absterbender Laubwälder im Bereich der bekannten Vorkommen Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern *Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Vöhl Gemarkung: Asel Flur: 22, Flurstück: 5/1 (Teilblatt 1) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forst lichen Wegeetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Vöhl Gemarkung: Asel Flur: 8, Flurstück: 19/3 (Teilblatt 1) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forst lichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Vöhl Gemarkung: Asel Flur: 7, Flurstück: 1/3 (Teilblatt 1) Im Bereich des Flurstückes folgt die Gebietsgrenze dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Vöhl Gemarkung: Basdorf Flur: 10, Flurstück: 1 (Teilblatt 1, 2) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Vöhl Gemarkung: Basdorf Flur: 13, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forst lichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Nieder-Werbe Flur: 12, Flurstück: 5 (Teilblatt 1); Flur: 12, Flurstück: 7 (Teilblatt 1) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forst lichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 68 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Nieder-Werbe Flur: 12, Flurstück: 10 (Teilblatt 1,2); Flur: 12, Flurstück: 24/1 (Teilblatt 2) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Nieder-Werbe Flur: 9, Flurstück: 89 (Teilblatt 2) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Nieder-Werbe Flur: 12, Flurstück: 8 (Teilblatt 1, 2) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Waldeck Flur: 13, Flurstück: 41/1 (Teilblatt 3) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forst lichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Waldeck Flur: 14, Flurstück: 33/9 (Teilblatt 3) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder der geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Waldeck Flur: 14, Flurstück: 14 (Teilblatt 3) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forst lichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Waldeck Gemarkung: Nieder-Werbe Flur: 12, Flurstück: 10 (Teilblatt 1,2) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4721-302 Auf den Hesseln bei Naumburg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Naumburg Landkreis: Kassel Größe: 20,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 69 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4721-304 Gudensberger Basaltkuppen und Wald am Falkenstein Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Emstal, Gudensberg, Nieden stein Landkreis: Schwalm-Eder, Kassel Größe: 327,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten • Erhaltung der Nährstoffarmut 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4722-303 Baunsberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Baunatal Landkreis: Kassel Größe: 28,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 70 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4722-304 Dönche Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Kassel Landkreis: Kassel Größe: 206,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4723-301 Quellgebiet bei Oberkaufungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gutsbezirk Kaufunger Wald, Kaufun gen Landkreis: Kassel Größe: 8,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 71 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91D0* Birken-Moorwald • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4723-302 Heubruchwiesen bei Eschenstruth Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Helsa, Söhrewald Landkreis: Kassel Größe: 92,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und- Fraxinus excelsior (Alno-Padion, -Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs(Sanguisorba officinalis) und Kolo nien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 72 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4723-303 Wald nördlich Niederkaufungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Kaufungen Landkreis: Kassel Größe: 17,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4723-304 Lossewiesen bei Niederkaufungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Kaufungen, Niestetal Landkreis: Kassel Größe: 16,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirts ameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4724-304 Lichtenauer Hochland Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hessisch Lichtenau Landkreis: Werra-Meißner Größe: 287,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 73 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220 * Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Im Offenland Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Euphydryas aurinia Skabiosen-Scheckenfalter • Erhaltung von Magerrasen und Wiesen mit stabilen Beständen der Futterpflanze Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung der Magerrasen und Wiesen. Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4724-306 Lossetal bei Fürstenhagen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Helsa, Hessisch Lichtenau Landkreis: Werra-Meißner, Kassel Größe: 272,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum); • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0 * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreichen Offenlandbereichen in den zentralen Lebens raumkomplexen Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 74 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4724-308 Niestetal und Niestehänge Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Großalmerode, Gutsbezirk Kaufunger Wald, Nieste Landkreis: Werra-Meißner Größe: 510,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten und ruhigen Berei chen mit Schlammauflagen sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Gutsbezirk Kaufunger Wald Gemarkung: Großalmerode Flur: 6, Flurstück: 80 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 91 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 92 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 97 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 98 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 103 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 102 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 104 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 115 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 14 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 13 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flur stück: 12 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 11 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 10 (Teilblatt 2); Flur: 50, Flurstück: 8 (Teilblatt 2); Flur: 52, Flurstück: 58 (Teilblatt 1); Flur: 52, Flurstück: 51 (Teilblatt 1); Flur: 51, Flurstück: 32 (Teilblatt 2); Flur: 6, Flurstück: 62 (Teilblatt 2); Flur: 6, Flurstück: 69/1 (Teilblatt 2); Flur: 6, Flurstück: 70/1 (Teilblatt 2); Flur: 6, Flurstück: 71 (Teilblatt 2); Flur: 6, Flurstück: 72 (Teilblatt 2); Flur: 6, Flurstück: 75 (Teilblatt 2); Flur: 6, Flurstück: 76 (Teilblatt 2) 75 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder den Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selber gehören nicht zum Gebiet. 4724-309 Rösberg bei Rommerode Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Großalmerode, Hessisch Lichtenau Landkreis: Werra-Meißner Größe: 42,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4724-310 Hirschberg- und Tiefenbachwiesen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Großalmerode, Helsa Landkreis: Werra-Meißner, Kassel Größe: 141,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 76 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4724-311 Hohekopf bei Großalmerode Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Großalmerode Landkreis: Werra-Meißner Größe: 48,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4725-302 Jestädter Weinberg / Werraaltarm u. -aue bei Albungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Eschwege, Meinhard Landkreis: Werra-Meißner Größe: 86,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 77 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4725-303 Bilstein im Höllental Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Eschwege Landkreis: Werra-Meißner Größe: 3,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten • Erhaltung der Nährstoffarmut 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Eschwege Gemarkung: Albungen Flur: 11, Flurstück: 1/10 An der Nordwestgrenze des FFH-Gebietes folgt die Grenze des FFH-Gebietes der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemarkung Fran kershausen und Albungen Richtung Norden bis zu dem Forstwirtschaftsweg. Vor dort verläuft die FFH-Gebietsgrenze Richtung Süd osten in gerader Linie auf den Eckpunkt des Flurstückes 1/1 in der Flur 1, Gemarkung Wellingerode zu. 4725-306 Meißner und Meißner Vorland Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Eschwege, Großalmerode, Hessisch Lichtenau, Meißner, Waldkappel Landkreis: Werra-Meißner Größe: 2043,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen 4030 Trockene europäische Heiden 78 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung auf Primärstandorten • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen 79 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Hessisch Lichtenau Gemarkung: Hausen Flur: 15, Flurstück: 2/2 (Teilblatt 1); Flur: 15, Flurstück: 2/2 (Teilblatt 2) Vom Eckpunkt der Flurstücke 1/2, Flur 16, 1/2 Flur 37 und dem Flurstück 2/2, Flur 15 verläuft die FFH-Gebietsgrenze innerhalb des Flurstückes 2/2, Flur 15 entlang von vor Ort nachvollziehbaren Schneisen, forstlichen Abteilungsgrenzen, Nutzungsgrenzen oder forstli chen Wegen. Die Wege oder Schneisen selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Der Verlauf der FFH-Gebietsgrenze wird in diesem Teil zusätzlich durch folgende Recht- und Hochwerte festgelegt: Im Norden beginnend mit dem Rechtswert 3559591,05999/ Hochwert 5677516,94999 Richtung Süden einem Forstwirtschaftsweg folgend zum Schneisenkreuz Rechtswert 3559254,098, Hoch wert 5676440,877, nach Westen abknickend in Verlängerung der Schneise auf den Punkt 3558972,938, Hochwert 5676552,3840, dann dem forstlichem Weg folgend bis zu dem Parkplatz (Flurstück 8/1, Flur 15, Gemarkung Hausen. Das FFH-Gebiet liegt westlich dieser Li nie. RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Meißner Gemarkung: Vockerode Flur: 21, Flurstück: 37/12 (Teilblatt 4) Von der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 4/1, Flur 21, Gemarkung Vockerode, verläuft die FFH-Gebietsgrenze auf ei nem forstlichen Weg Richtung Norden entlang folgender Rechts- und Hochwerte beginnen im Süden: Rechtswert 3560778,74064, Hochwert 5675324,12695 zum Punkt 3560973,99307, 5675622,83403 zum Punkt 3561104,15853, 5675907,54037. Der letzte Punkt 80 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a liegt auf einem im Luftbild erkennbaren Forstweg. Die FFH-Gebietsgrenze folgt ab hiet dem im Luftbild erkennbaren forstwirtschaftli chem Weg. Dass FFH-Gebiet liegt östlich dieser Linie. 4726-350 Kalkklippen der Gobert Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Sooden-Allendorf, Meinhard Landkreis: Werra-Meißner Größe: 289,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung der natürlichen Entwicklung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4819-301 Kellerwald Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen, Edertal, Frankenau, Vöhl Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 5823,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität 81 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer naturnahen Überflutungsdynamik • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen. 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 82 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhal lenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden *Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge • Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer • Erhaltung alter, teilweise absterbender Laubwälder im Bereich der bekannten Vorkommen Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern *Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Vöhl Gemarkung: Harbshausen Flur: 3, Flurstück: 1/3 (Teilblatt 1) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4819-303 Ederseeufer bei Herzhausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Vöhl Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 29,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze 83 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a keine 4819-307 Calluna Heide bei Altenlotheim Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Frankenau Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 3,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4820-301 Sonderrain bei Bad Wildungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 4,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4820-302 Zechsteinhänge bei Lieschensruh Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Edertal Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 44,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 84 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4820-305 Bilstein bei Bad Wildungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 62,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4820-307 Schartenberg bei Reitzenhagen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen, Edertal Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 41,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 85 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4820-308 Schrummbachsrain und Kalkrain bei Giflitz Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Edertal Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 17,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte Gewährleistung der natürlichen Entwicklung • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten • Erhaltung der Nährstoffarmut Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4820-401 Stausee von Affoldern Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Edertal Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 147,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • (Im Offenland) Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4821-301 Wartberg bei Kirchberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gudensberg, Niedenstein Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 24,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 86 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4821-304 Kalkmagerrasen nordwestlich Lohne Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Fritzlar Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 4,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4821-305 Eckerich bei Fritzlar Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Fritzlar Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 26,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4821-306 Magerrasen am Sauerbrunnen bei Geismar Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Fritzlar Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 1,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 87 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4821-307 Ems zwischen Merxhausen und Werkel Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Niedenstein, Bad Emstal, Fritzlar, Gu densberg Landkreis: Schwalm-Eder, Kassel Größe: 30,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4822-303 Heiligenberg östlich Gensungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Felsberg Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 17,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4822-304 Untere Eder Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen, Edertal, Felsberg, Fritzlar, Wabern Landkreis: Schwalm-Eder, Wal deck-Frankenberg Größe: 1666,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 88 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4823-301 Riedforst bei Melsungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hessisch Lichtenau, Melsungen, Spangenberg, Söhrewald Landkreis: Schwalm-Eder, Wer ra-Meißner, Kassel Größe: 2054,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie 89 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhal lenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Söhrewald Gemarkung: Eiterhagen Flur: 14.0, Flurstück: 16/4 (Teilblatt 1) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Spangenberg Gemarkung: Spangenberg Flur: 30, Flurstück: 16.0 (Teilblatt 2); Flur: 30, Flurstück: 14.0 (Teilblatt 2); Flur: 31.0, Flurstück: 3.0 (Teilblatt 2) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Söhrewald Gemarkung: Eiterhagen Flur: 12.0, Flurstück: 45/10 (Teilblatt 1); Flur: 13.0, Flurstück: 10/1 . (Teilblatt 1); Flur: 13.0, Flurstück: 17/1 . (Teilblatt 1) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Melsungen Gemarkung: Kehrenbach Flur: 7.0, Flurstück: 4/1 . (Teilblatt 1.0); Flur: 7.0, Flurstück: 3/1 . (Teilblatt 1.0); Flur: 7.0, Flurstück: 11/1 . (Teilblatt 1.0) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Melsungen Gemarkung: Günsterode Flur: 19.0, Flurstück: 3.0 (Teilblatt 1.0) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4824-301 Reichenbacher Kalkberge Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hessisch Lichtenau, Waldkappel Landkreis: Werra-Meißner Größe: 383,5 ha 90 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Im Offenland Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 9110 Hainsimsen-Buchenwald • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionsfähigerr Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen 91 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4824-302 Weißbachtal bei Reichenbach Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hessisch Lichtenau Landkreis: Werra-Meißner Größe: 27,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4824-304 Wacholderheide bei Vockerode-Dinkelberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Spangenberg Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 15,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4824-308 Glimmerode und Hambach bei Hessisch Lichtenau Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hessisch Lichtenau Landkreis: Werra-Meißner Größe: 782,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 92 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) Im Offenland • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionsfähigerr Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren • Erhaltung der Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra 93 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4825-301 Trimberg bei Reichensachsen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Wehretal Landkreis: Werra-Meißner Größe: 158,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 magere Flachland-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Orchideen-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren Erhalt von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland Triturus cristatus Kammolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern sowie strukturreichen Laub- und Laubmischwaldgebieten und strukturreichen Offenlandbereichen • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen • Erhaltung von Rohboden-Habitaten für Sandbienen als wichtige Bestäuber Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4825-302 Werra- und Wehretal Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Eschwege, Großalmerode, Gutsbezirk Kaufunger Wald, Hessisch Lichtenau, Meinhard, Meißner, Neu-Eichenberg, Ringgau, Sontra, Spangenberg, Wald kappel, Wanfried, Wehretal, Witzen hausen Landkreis: Werra-Meißner, Schwalm-Eder Größe: 158,8 ha 94 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 95 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Orchideen-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen. Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn • Erhaltung besiedelter Felsstandorte sowie lichtarmer Felsspalten und Höhlen im Umfeld • Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Neu-Eichenberg Gemarkung: Eichenberg Flur: 3, Flurstück: 3 (Teilblatt 5) An der südwestliche Spitze des Flurstückes 117, Flur 1, Gemarkung Ziegenhagen folgt die FFH-Gebietsgrenze nach Süden einem Forstwirtschaftsweg bis zum Punkt 3562131,13433/5693075,6553. Von dort folgt die Grenze einem Forstwirtschaftweg nach Osten bis zur südwestlichen Spitze des Flurstückes 2, Flur 2, Gemarkung Eichenberg. RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Meinhard Gemarkung: Grebendorf Flur: 7, Flurstück: 4/1 (Teilblatt 19) Von der südöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 45, Flur 6, Gemarkung Grebendorf folgt die FFH-Gebietsgrenze nach Nordwe sten einem Forstwirtschaftsweg zur östlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 73. Von dort folgt die Grenze einem Forstwirtschafts weg nach Nordosten zum Punkt 3576110,1104/5676775,7448. Dann folgt die Grenze einem in der Karte gekennzeichneten und im Luft bild sichtbaren Forstwirtschaftsweg erst nach Norden und dann nach Osten. Vom Punkt 3576230,1999/5676981,32 verläuft die Grenze in gerader Linie Richtung Osten zum Punkt 3576347,93/5676983,06 auf der Gemeinde- und Landesgrenze zu Thüringen. Das FFH-Ge biet liegt östlich bzw. südlich dieser Linie. 96 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Waldkappel Gemarkung: Harmuthsachsen Flur: 8, Flurstück: 1 (Teilblatt 27) Im Osten des Flurstückes folgt die FFH-Gebietsgrenze einem Forstwirtschaftsweg. Im Süden beginnt die Grenze an der nördliche Spitze des Flurstückes 2, Flur 8, Gemarkung Harmuthsachsen, verläuft dann nach Nordosten über den Punkt 3560325,681/5668794,81677, wo der Weg dann nach Westen hin über die Punkte 3560317,6156/5668829,0946 und 3560272,584/5668860,0119 anknickt zum Punkt 3560192,6024/5668909,0762 bevor er kurz darauf auf die Flurgrenze zur Flur 6 beim Flurstück 84/1 trifft. Das FFH-Gebiet liegt westlich bzw. südlich dieser Linie. RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Wehretal Gemarkung: Oetmannshausen Flur: 7, Flurstück: 32/1 (Teilblatt 31) Im Westen folgt die FFH-Gebietsgrenze auf diesem Flurstück einem Forstwirtschaftsweg von der südöstlichen Spitze des Flurstückes 107 nach Norden verlaufend bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Oetmannshausen und Reichensachsen. RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Wehretal Gemarkung: Reichensachsen Flur: 16, Flurstück: 90/1 (Teilblatt 31) Von der Gemarkungsgrenze Oetmannhausen/Reichensachsen zwischen den Flurstücken 32/1, Flur 7 Gemarkung Oetmannshausen und Flurstück 90/1, Flur 16 Gemarkung Reichenbach folgt die FFH-Gebietsgrenze einem Forstwirtschaftsweg erst Richtung Nordosten und dann Richtung Osten abknickend. Dabei werden im Westen beginnend folgende Punkte berührt: 3569052,5854/5667416,0114 über 3569179,833/5667458,2396 zum Punkt 3569326,94/5667373,12. Der letzte Punkt endet an der Nutzungsgrenze Wald/Feld. Ab dort ist die Grenze auf dem Luftbild eindeutig nachvollziehbar. Das FFH-Gebiet liegt östlich und südlich dieser Linie. RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Witzenhausen Gemarkung: Ziegenhagen Flur: 13, Flurstück: 36/4 (Teilblatt 2) An der nördlichen Spitze des Flurstückes 5, Flur 4, Gemarkung Ziegenhagen beginnt in der gedachten Verlängerung der Flurstücksgrenze über die Wegeparzelle (Flurstück 124) die FFH-Gebietsgrenze und verläuft nach Nordosten zu dem Punkt 3552685,0636/5692064,1637. Von dort folgt die Grenze einem in der Luftbildkarte sichbarem forstwirtschaftlichem Weg nach Norden. Das FFH-Gebiet liegt südlich bzw. östlich dieser Linie. RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Witzenhausen Gemarkung: Ziegenhagen Flur: 8, Flurstück: 5/5 (Teilblatt 2) Beginnend an der westlichen Grenze des Flurstückes 13/1, Flur 8, Gemarkung Ziegenhagen verläuft die FFH-Gebietsgrenze von dem Punkt in gerader Linie nach Südosten zum Punkt 3552890,412, 5693522,671. Ab diesem Punkt folgt die FFH-Gebietsgrenze einem Forstweg Richtung Südwesten, der auf dem Luftbild erkennbar ist. Das FFH-Gebiet liegt südlich bzw. westlich dieser Linie. RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Witzenhausen Gemarkung: Ziegenhagen Flur: 8, Flurstück: 11/1 (Teilblatt 2) An der nördlichen Spitze des Flurstückes 32/1, Flur 3, Gemarkung Ziegenhagen verläuft die FFH-Gebietsgrenze auf dem Flurstück11/1 nach Norden zu dem Punkt 3551743,6449/5692662,2843. Von dort folgt die Grenze einem auf dem Luftbild erkennbaren Forstwirt schaftsweg. Das FFH-Gebiet liegt westlich der Linie. 4826-302 Eichenberg bei Frieda Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Meinhard, Wanfried Landkreis: Werra-Meißner Größe: 14,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 97 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4826-304 Werraaltarm bei Schwebda Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Meinhard Landkreis: Werra-Meißner Größe: 8,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen) • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4826-305 Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ringgau, Weißenborn Landkreis: Werra-Meißner Größe: 634,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6213 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) auf Primärstandorten • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung der natürlichen Entwicklung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) 98 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder) mit Auflichtungen und (Innen-) Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Ringgau Gemarkung: Netra Flur: 8, Flurstück: 10/3 (Teilblatt 2); Flur: 8, Flurstück: 10/3 (Teilblatt 1) Im Bereich des Flurstückes 10/3 in der Flur 8, Gemarkung Netra verläuft die FFH-Gebietsgrenze vom nordöstlich Eckpunkt des Flur stückes 11, Flur 9, Gemarkung Netra entlang eines forstwirtschaftlichen Weges bis zur Gemarkungsgrenze zum Flurstück 1/1 in der Flur 1, Gemarkung Rittmannshausen, wo die Grenze auf einen in der Karte eingezeichneten forstlichen Weg trifft. Hier verläuft die Grenze weiter entlang dieses in der Karte eingezeichneten Weges bis zum Flurstück 1/2. Das FFH-Gebiet liegt nördlich dieser Linie, der Weg selber ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Weißenborn Gemarkung: Rambach Flur: 14, Flurstück: 1 (Teilblatt 2) An der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 1, Flur 14, Gemarkung Rambach verläuft die FFH-Gebietsgrenze im Bereich des Flur stückes 44 und 145, Flur 9, Gemarkung Rambach entlang der Flurgrenze zwisschen Flur 9 und 14 bis zur südöstlichen Spitze der Wegeparzelle des Flustückes 145. Von dort verläuft die Grenze in Verlängerung der Flurgrenze nach Süden bis diese bei dem Punkt Rechtwert 3580407,41, Hochwert 5663362,98 auf den dortigen Forstwirtschaftweg trifft. 4827-301 Plesse-Konstein-Karnberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Wanfried Landkreis: Werra-Meißner Größe: 564,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandoreten • Erhaltung der natürlichen Entwicklung auf Primärstandorten 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 99 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) 8160* kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4827-302 Frankenloch bei Heldra Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Wanfried Landkreis: Werra-Meißner Größe: 8,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4917-306 Breite Heide bei Hatzfeld Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hatzfeld (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 17,5 ha 100 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4917-307 Battenfelder Driescher Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Allendorf (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 31,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Allendorf (Eder) Gemarkung: Battenfeld Flur: 6, Flurstück: 125 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Allendorf (Eder) Gemarkung: Battenfeld Flur: 7, Flurstück: 4 Die westliche Gebietsgrenze im Bereich des Flurstücks folgt dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Ab dem Rechts- Hochwert R: 34 74 721,94 / H: 56 56 144,33 verläuft sie in südlicher Richtung über den Rechts- Hochwert R: 34 74 655,14 / H: 56 56 045,38 bis zur südlichen Flurstücksgrenze (Vermessungspunkt). RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Allendorf (Eder) 101 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Battenfeld Flur: 8, Flurstück: 47/2 Die südliche Gebietsgrenze in dem Flurstück folgt dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestand teil des FFH-Gebietes. 4917-308 Haasenblick Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Allendorf (Eder), Battenberg (Eder), Bromskirchen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 1223,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Bromskirchen Gemarkung: Bromskirchen Flur: 21, Flurstück: 17 (Teilblatt 1,2); Flur: 19, Flurstück: 25/1 (Teilblatt 2) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Battenberg (Eder) Gemarkung: Dodenau Flur: 22, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht (im Südosten des Flurstücks), folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Battenberg (Eder) Gemarkung: Dodenau Flur: 23, Flurstück: 47 (Teilblatt 1) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht (im Osten des Flurstücks), folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Battenberg (Eder) Gemarkung: Dodenau Flur: 20, Flurstück: 3 (Teilblatt 1); Flur: 21, Flurstück: 30 (Teilblatt 1) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Allendorf (Eder) Gemarkung: Battenfeld Flur: 3, Flurstück: 1 (Teilblatt 1,2) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 102 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4917-309 Grünland zwischen Binsenbach und Burghelle Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Battenberg (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 21,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen- (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4917-310 Burgberg Battenberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Battenberg (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 27,8 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4917-350 Obere Eder Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Allendorf (Eder), Battenberg (Eder), Bromskirchen, Burgwald, Frankenau, Frankenberg (Eder), Hatzfeld (Eder), Korbach, Lichtenfels, Vöhl Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 2335,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis- auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes 103 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Cobitis taenia Steinbeißer • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Cottus gobio Groppe 104 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer • Erhaltung von reich strukturierten Fließgewässerabschnitten mit für die Art günstigen Habitatstrukturen (Wechsel besonnter und be schatteter Abschnitte, variierender Fließgeschwindigkeit und sandigkiesiges Substrat) • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Unio crassus Gemeine Flussmuschel • Erhaltung eines natürlichen, einheimischen Fischbestandes (Weißfische) • Erhaltung von strukturreichen, unverbauten Fließgewässern mit sandigkiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lücken system der Gewässersohle und einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässergüte • Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer • Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Bromskirchen Gemarkung: Bromskirchen Flur: 20, Flurstück: 81 (Teilblatt 12) In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Lichtenfels Gemarkung: Dalwigksthal Flur: 5, Flurstück: 5/1 (Teilblatt 5) In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem landwirtschaftlichen Wegenetz. Der Weg selbst ist nicht Teil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Battenberg (Eder) Gemarkung: Dodenau Flur: 16, Flurstück: 1 (Teilblatt 11); Flur: 25, Flurstück: 1 (Teilblatt 16); Flur: 25, Flurstück: 1 (Teilblatt 15); Flur: 19, Flurstück: 12/1 (Teil blatt 11); Flur: 21, Flurstück: 30 (Teilblatt 11); Flur: 20, Flurstück: 3 (Teilblatt 11); Flur: 19, Flurstück: 12/2 (Teilblatt 11); Flur: 24, Flur stück: 21 (Teilblatt 15); Flur: 24, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 12); Flur: 21, Flurstück: 30 (Teilblatt 12); Flur: 13, Flurstück: 20/4 (Teilblatt 14); Flur: 17, Flurstück: 108 (Teilblatt 14); Flur: 20, Flurstück: 3 (Teilblatt 14); Flur: 16, Flurstück: 1 (Teilblatt 14); Flur: 15, Flurstück: 42 (Teil blatt 14); Flur: 21, Flurstück: 30 (Teilblatt 15); Flur: 17, Flurstück: 108 (Teilblatt 11) In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Vöhl Gemarkung: Ederbringhausen Flur: 5, Flurstück: 21/12 (Teilblatt 8); Flur: 5, Flurstück: 21/7 (Teilblatt 8) In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 105 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Allendorf (Eder) Gemarkung: Battenfeld Flur: 1, Flurstück: 1 (Teilblatt 15); Flur: 1, Flurstück: 2 (Teilblatt 16); Flur: 1, Flurstück: 1 (Teilblatt 12) In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Bromskirchen Gemarkung: Bromskirchen Flur: 24, Flurstück: 4 (Teilblatt 11); Flur: 24, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 11) In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4917-351 Fledermaus-Winterquartier Tunnel Dodenau Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hatzfeld (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 0,6 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Barbastella barbastellus Mopsfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen und natürlichen Spaltenquartieren als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Mopsfledermaus • Erhaltung strukturreicher Waldränder und Waldinnensäume • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von naturnahen Gewässern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Hatzfeld (Eder) Gemarkung: Reddighausen Flur: 7, Flurstück: 33/2 ; Flur: 7, Flurstück: 11 Bei dem Gebiet handelt es sich um den Tunnel. Die Eingänge befinden sich an der südwestlichen Grenze des Flurstückes 11 und an der nördlichen Grenze des Flurstückes 33/2. 4918-301 Nemphetal bei Bottendorf Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Burgwald, Rosenthal Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 42,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3160 Dystrophe Seen und Teiche • Erhaltung des intakten Wasserhaushalts, der nährstoffarmen Verhältnisse und des biotopprägenden Gewässerchemismus • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie 106 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Burgwald Gemarkung: Bottendorf Flur: 17, Flurstück: 1/5 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Rosenthal Gemarkung: Rosenthal Flur: 42, Flurstück: 2/14 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4918-302 Hommershäuser Heide Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Frankenberg (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 39,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten • Erhaltung der Nährstoffarmut Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 107 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4918-303 Eichelpfühl Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Allendorf (Eder), Frankenberg (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 19,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4919-301 Heide an der obersten Mühle bei Frankenau Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Frankenau Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 15,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4919-302 Magerrasen-Komplex am Mittelberg bei Frankenau Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Frankenau Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 27,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 108 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4920-301 Bernertsgrund bei Löhlbach Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Haina (Kloster) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 13,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden TeichBewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Rhodeus sericeus amarus Bitterling • Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4920-302 Sondertal und Talgraben bei Bad Wildungen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 62,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern 109 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Bad Wildungen Gemarkung: Bad Wildungen Flur: 19, Flurstück: 27/8 ; Flur: 20, Flurstück: 3 ; Flur: 18, Flurstück: 3/4 ; Flur: 19, Flurstück: 20/4 ; Flur: 20, Flurstück: 14/2 ; Flur: 18, Flurstück: 2 ; Flur: 20, Flurstück: 18/1 ; Flur: 20, Flurstück: 18/2 ; Flur: 20, Flurstück: 14/1 ; Flur: 20, Flurstück: 13 ; Flur: 19, Flurstück: 7/2 ; Flur: 20, Flurstück: 12 ; Flur: 19, Flurstück: 6 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Ge bietes. 4920-303 Waldgebiet nördlich Fischbach Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 28,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen. Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Bad Wildungen Gemarkung: Armsfeld Flur: 4, Flurstück: 1/2 110 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Ge bietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Bad Wildungen Gemarkung: Bergfreiheit Flur: 2, Flurstück: 12/6 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Ge bietes. 4920-304 Hoher Keller Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen, Haina (Kloster), Jes berg Landkreis: Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder Größe: 1494,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstofhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen. Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Densberg Flur: 14, Flurstück: 5 (Teilblatt 2) Die südliche Gebietsgrenze in dem Flurstück folgt, soweit sie von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegen schaftskatasters abweicht, dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 111 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Densberg Flur: 14, Flurstück: 3 (Teilblatt 2) Die östliche Gebietsgrenze in dem Flurstück folgt, soweit sie von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegen schaftskatasters abweicht, dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 14, Flurstück: 2/5 (Teilblatt 2) Die südliche Gebietsgrenze in dem Flurstück folgt, soweit sie von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegen schaftskatasters abweicht, dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 4920-305 Urff zwischen Hundsdorf und der Mündung in die Schwalm Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Wildungen, Bad Zwesten, Haina (Kloster) Landkreis: Schwalm-Eder, Wal deck-Frankenberg Größe: 42,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4921-301 Borkener See Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Borken (Hessen) Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 329,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 112 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4922-301 Mosenberg bei Homberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Homberg (Efze), Wabern Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 64,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Homberg (Efze) Gemarkung: Mardorf Flur: 9, Flurstück: 14/2 (Teilblatt 1); Flur: 9, Flurstück: 15/3 (Teilblatt 1); Flur: 9, Flurstück: 16/4 (Teilblatt 1) Die NO - Grenze des FFH Gebietes stellt der Zufahrtsweg / Waldweg zur "Alten Flughalle" dar. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Homberg (Efze) Gemarkung: Mardorf Flur: 9, Flurstück: 17/5 (Teilblatt 1); Flur: 9, Flurstück: 18/6 (Teilblatt 1); Flur: 9, Flurstück: 29/7 (Teilblatt 1); Flur: 9, Flurstück: 20/8 (Teil blatt 1); Flur: 9, Flurstück: 21/9 (Teilblatt 1) Die NO-Grenze des FFH Gebietes entspricht der Grenze des NSG "Mosenberg bei Homberg" vom 01.12.1986 (StAnz. 50/1986 S. 2490). RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Homberg (Efze) Gemarkung: Mörshausen Flur: 9, Flurstück: 39084.0 (Teilblatt 1) Die SO-Grenze des FFH Gebietes entspricht der Grenze des NSG "Mosenberg bei Homberg" vom 01.12.1986 (StAnz. 50/1986 S. 2490). 4922-302 Efze zwischen Holzhausen und Völkershain Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Homberg (Efze), Knüllwald Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 27,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 113 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4922-303 Standortübungsplatz Homberg/Efze Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Homberg (Efze) Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 290,7 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4923-301 Fuldatal bei Konnefeld Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Alheim, Morschen Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 16,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 114 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4923-302 Waltersberg bei Rengshausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Knüllwald Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 13,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4925-302 Gipskarst bei Berneburg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Sontra Landkreis: Werra-Meißner Größe: 8,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4925-304 Wald südöstlich Nentershausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Nentershausen Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 321,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat des Großen Mausohrs • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 115 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 4926-303 Werraaue von Herleshausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Herleshausen Landkreis: Werra-Meißner Größe: 260,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4926-304 Wald südöstlich von Netra Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ringgau Landkreis: Werra-Meißner Größe: 185,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4926-305 Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau-Südabdachung Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Herleshausen, Ringgau, Sontra Landkreis: Werra-Meißner Größe: 1568,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtum '6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) Im Offenland • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik 116 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Orchideen-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung von funktionsfähigen Winter- und Sommerquartieren • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen. Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 4926-350 Boyneburg und Schickeberg bei Breitau Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ringgau, Sontra Landkreis: Werra-Meißner Größe: 292,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung (auf Primärstandorten) • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • (Auf Sekundärstandorten) Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchide en) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtum 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt 117 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen • Erhaltung von Rohboden-Habitaten für Sandbienen als wichtige Bestäuber Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Werra-Meißner Gemeinde: Sontra Gemarkung: Wichmannshausen Flur: 20, Flurstück: 2/4 (Teilblatt 1) Von der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 15 verläuft die FFH-Gebietsgrenze nach Norden entlang eines Forstwirt schaftsweges durch das Flurstück 2/5. Bei dem Punkt 3570796,3282/5663720,81284 schneidet der Weg die Flurstücksgrenze und ver läuft weiter Richtung Norden zum Punkt 3570869,098/5663845,489. Dann knickt die Linie leicht nach Nordwesten ab bis zum Punkt 3570846,42/5663962,12 . Von dort biegt die Grenze nach Osten ab zu dem Punkt 3571050,675/5663940,747 und trifft dort auf die Flur stücksgrenzue zum Flurstück 2/3. Ab diesem Punkt folgt die Grenze einem im Luftbild erkennbaren Forstwirtschaftsweg Richtung Sü den bzw. Südwesten. Die Wege selbst sind nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 5017-302 Sackpfeife Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hatzfeld (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 1890,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen(und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 118 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5017-303 Wiese an der Prächte bei Holzhausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Battenberg (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 7,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen- (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 119 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 5017-304 Hirschbachseite und Eifaer Berg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hatzfeld (Eder) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 86,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Hatzfeld (Eder) Gemarkung: Eifa Flur: 3, Flurstück: 5 Die nördliche Gebietsgrenze in dem Flurstück folgt, soweit sie von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegen schaftskatasters abweicht, dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 5017-305 Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Biedenkopf, Dautphetal, Marburg, Wetter (Hessen), Weimar, Gladen bach Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 9458,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180 * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 120 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen und natürlichen Spaltenquartieren als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Mopsfledermaus • Erhaltung strukturreicher Waldränder und Waldinnensäume • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von naturnahen Gewässern Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf Gemarkung: Biedenkopf Flur: 4, Flurstück: 196/11 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Biedenkopf, Flur 4, Flurstück 196/11, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf Gemarkung: Biedenkopf Flur: 45, Flurstück: 1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Biedenkopf, Flur 45, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf Gemarkung: Biedenkopf Flur: 46, Flurstück: 1 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Biedenkopf, Flur 46, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf Gemarkung: Biedenkopf Flur: 47, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Biedenkopf, Flur 47, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf Gemarkung: Biedenkopf Flur: 52, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Biedenkopf, Flur 52, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf Gemarkung: Biedenkopf Flur: 65, Flurstück: 36/1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Biedenkopf, Flur 65, Flurstück 36/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf 121 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Biedenkopf Flur: 66, Flurstück: 1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Biedenkopf, Flur 66, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf Gemarkung: Biedenkopf Flur: 67, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Biedenkopf, Flur 67, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Biedenkopf Gemarkung: Wallau Flur: 2, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wallau, Flur 2, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Dautphetal Gemarkung: Buchenau Flur: 5, Flurstück: 1/16 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Buchenau, Flur 5, Flurstück 1/16, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Dautphetal Gemarkung: Buchenau Flur: 6, Flurstück: 3 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Buchenau, Flur 6, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Dautphetal Gemarkung: Buchenau Flur: 6, Flurstück: 5/1 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Buchenau, Flur 6, Flurstück 5/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Dautphetal Gemarkung: Buchenau Flur: 6, Flurstück: 2/4 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Buchenau, Flur 6, Flurstück 2/4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Dautphetal Gemarkung: Buchenau Flur: 10, Flurstück: 13/1 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Buchenau, Flur 10, Flurstück 13/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Dautphetal Gemarkung: Buchenau Flur: 15, Flurstück: 5/1 (Teilblatt 10) In der Gemarkung Buchenau, Flur 15, Flurstück 5/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Dautphetal 122 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Damshausen Flur: 1, Flurstück: 98 (Teilblatt 11) In der Gemarkung Damshausen, Flur 1, Flurstück 98, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 15, Flurstück: 2 (Teilblatt 9) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 15, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 15, Flurstück: 13 (Teilblatt 9) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 15, Flurstück 13, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 15, Flurstück: 18/11 (Teilblatt 9) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 15, Flurstück 18/11, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Marburg Gemarkung: Dilschhausen Flur: 1, Flurstück: 1 (Teilblatt 15) In der Gemarkung Dilschhausen, Flur 1, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Warzenbach Flur: 30, Flurstück: 32/8 (Teilblatt 8) In der Gemarkung Warzenbach, Flur 30, Flurstück 32/8, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Wetter Flur: 14, Flurstück: 4/1 (Teilblatt 9) In der Gemarkung Wetter, Flur 14, Flurstück 4/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. 5018-301 Franzosenwiesen und Rotes Wasser Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wetter (Hessen), Rauschenberg, Cöl be Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 111,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3160 Dystrophe Seen und Teiche 123 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des intakten Wasserhaushalts, der nährstoffarmen Verhältnisse und des biotopprägenden Gewässerchemismus • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten 6230 * Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 91D0* Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer • Erhaltung von mesotrophen, schwach sauren bis neutralen, zumindest teilweise besonnten fischfreien Stillgewässern mit Verlan dungszonen in (wind)geschützter Lage • Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Gewässerpflege • Erhaltung von Pufferzonen zur Gewährleistung günstiger Trophieverhältnisse unter Vermeidung von starker Verschattung und Nähr stoffeinträgen durch Laubfall Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg 124 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 57/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 57/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 74/7 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 74/7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 74/8 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 74/8, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 74/9 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 74/9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 80/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 80/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 85/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 85/3, verläuft die Gebietsgrenze vom südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 22 in gerader Linie weiter bis zum Rechtswert 3489258 / Hochwert 5644965 und in gerader Linie weiter bis zu einem Eckpunkt des Flurstücks 85/3 an der Brücke über das Rote Wasser an der L 3077. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abtei lungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 125 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 8 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 8, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 10 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 12 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 12, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 13 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 13, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 14 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 14, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 18 (Teilblatt 1) An der nördlichsten Spitze des Gebietes in der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstücke 18 und 19, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3486960 / Hochwert 5646281 in gerader Linie nach Nordosten weiter bis zum Rechtswert 3486989 / Hochwert 5646316. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 19 (Teilblatt 1) An der nördlichsten Spitze des Gebietes in der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstücke 18 und 19, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3486960 / Hochwert 5646281 in gerader Linie nach Nordosten weiter bis zum Rechtswert 3486989 / Hochwert 5646316. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 15, Flurstück: 18 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 15, Flurstück 18, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 15, Flurstück: 19 (Teilblatt 1) 126 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Bracht, Flur 15, Flurstück 19, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 9 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstück 9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 5, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau , Flur 5, Flurstück 6, verläuft die Gebietsgrenze von dem nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 8 der Flur 6 in gerader Linie weiter bis zum Rechtswert 3486032 / Hochwert 5645533. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forst wegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 6, Flurstück: 7 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 6, Flurstück 7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 6, Flurstück: 8 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 6, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3485361 / Hochwert 5645394 nach Osten bis zum Rechtswert 3485413 / Hochwert 5645376 und weiter bis zum Rechtswert 3485437 / Hochwert 5645387. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 20, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) Im Nordwesten des Gebietes, in der Gemarkung Oberrosphe, Flur 20, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3485865 / Hochwert 5645932 in gerader Linie nach Nordosten weiter bis zum Rechtswert 3485990 / Hochwert 5646008. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 119/76 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 119/76, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungs grenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5018-302 Christenberg Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wetter (Hessen) Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 22,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik 127 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180 * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0 * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 1, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 1, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkar te. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 1, Flurstück: 14 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 1, Flurstück 14, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte; ausgenommen davon ist ein Teilstück der Gebietsgrenze im Südwesten des Gebietes, wo die Verbindung zwischen Rechtswert 3482156 / Hochwert 5646878 und Rechtswert 3482133 / Hochwert 5646939 die Gebietsgrenze darstellt. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 1, Flurstück: 20 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 1, Flurstück 20, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. 5018-303 Diebskeller / Landgrafenborn Regierungspräsidium: Gießen, Kassel Gemeinde: Wetter (Hessen), Rosenthal Landkreis: Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg Größe: 22,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des biotopprägenden Wasserhaushalts 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes 128 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 91D0 * Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Münchhausen Gemarkung: Mellnau Flur: 1, Flurstück: 9 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 1, Flurstück 9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Münchhausen Gemarkung: Mellnau Flur: 1, Flurstück: 10 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 1, Flurstück 10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Münchhausen Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Münchhausen Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstück 6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 20, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) Im Südosten des Gebietes, Gemarkung Oberrosphe, Flur 20, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3485885 / Hochwert 5646715 im Flurstück 1 in gerader Linie weiter nach Süden zum Rechtswert 3485896 / Hochwert 5646599 im Flurstück 6. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 20, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 20, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 20, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 20, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 20, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) 129 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Im Südosten des Gebietes, Gemarkung Oberrosphe, Flur 20, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3485885 / Hochwert 5646715 im Flurstück 1 in gerader Linie weiter nach Süden zum Rechtswert 3485896 / Hochwert 5646599 im Flurstück 6. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Kassel (hier RP Gießen zuständig) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Rosenthal Gemarkung: Roda Flur: 6, Flurstück: 81 (Teilblatt 1) Im Nordwesten des Gebietes, Gemarkung Roda, Flur 6, Flurstück 81, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3484289 / Hochwert 5647517 in gerader Linie weiter nach Südosten zum Rechtswert 3484319 / Hochwert 5647494 . RP: Kassel (hier RP Gießen zuständig) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Rosenthal Gemarkung: Rosenthal Flur: 44, Flurstück: 1/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Rosenthal, Flur 44, Flurstück 1/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5018-304 Christenberger Talgrund Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wetter (Hessen) Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 105,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 91D0 * Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts 3160 Dystrophe Seen und Teiche • Erhaltung des intakten Wasserhaushalts, der nährstoffarmen Verhältnisse und des biotopprägenden Gewässerchemismus • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 24 (Teilblatt 1) 130 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstück 24, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 25/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstück 25/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 32/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstück 32/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 7 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 8 (Teilblatt 1) 131 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 8, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 15 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 15, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 34, Flurstück: 25 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 34, Flurstück 25, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 1, Flurstück: 16 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 1, Flurstück 16, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 2, Flurstück: 36 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 2, Flurstück 36, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 2, Flurstück: 37 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 2, Flurstück 37, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 2, Flurstück: 38 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 2, Flurstück 38, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 2, Flurstück: 34/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 2, Flurstück 34/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5018-305 Langer Grund bei Schönstadt Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wetter (Hessen), Rauschenberg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 23,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3160 Dystrophe Seen und Teiche • Erhaltung des intakten Wasserhaushalts, der nährstoffarmen Verhältnisse und des biotopprägenden Gewässerchemismus • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen 132 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 18 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 18, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 22 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 22, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 23/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 23/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 45/17 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 45/17, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 90 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 90, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 92 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 92, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 95 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 95, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 133 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 22, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 22, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 22, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 22, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 22, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 22, Flurstück 6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 22, Flurstück: 7 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 22, Flurstück 7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 22, Flurstück: 9 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 22, Flurstück 9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 22, Flurstück: 23 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 22, Flurstück 23, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 5018-306 Krämersgrund / Konventswiesen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wetter (Hessen) Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 11,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 134 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 91D0 * Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 6, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 6, Flurstück 4, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 6, Flurstück: 15 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 6, Flurstück 15, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 6, Flurstück: 25 (Teilblatt 1) Im Bereich des nordöstlichen Seitenastes, in der Gemarkung Mellnau, Flur 6, Flurstück 25, verläuft die Gebietsgrenze im Norden vom Rechtswert 3484912 / Hochwert 5644260 nach Südwesten bis zum Rechtswert 3484880 / Hochwert 5644235 und dann nach Süden weiter in einem Abstand von 40 m zum östlich die Gebietsgrenze darstellenden Forstweg bis zum Rechtswert 3485053 / Hochwert 5644083 und weiter zum Rechtswert 3485065 / Hochwert 5644041. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 6, Flurstück: 13/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 6, Flurstück 13/1, verläuft die Gebietsgrenze von Nordosten kommend entlang des Forstweges auf Grundlage der Forstgrundkarte bis zum Rechtswert 3485125 / Hochwert 5644401 und weiter nach Süden bis zum Eckpunkt des Flur stückes 13/1. Im gleichen Flurstück verläuft die Gebietsgrenze auf der Westseite des nordöstlichen Seitenastes vom Rechtswert 3485065 / Hochwert 5644041 in gerader Linie weiter nach Norden zum Rechtswert 3485053 / Hochwert 56440083 . RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 6, Flurstück: 14/21 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 6, Flurstück 14/21, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5018-307 Nebeler Hintersprung Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wetter (Hessen) Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 16,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 135 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Mellnau Flur: 3, Flurstück: 3 (Teilblatt 1); Flur: 3, Flurstück: 4 (Teilblatt 1); Flur: 3, Flurstück: 5 (Teilblatt 1); Flur: 3, Flurstück: 7 (Teilblatt 1); Flur: 3, Flurstück: 15 (Teilblatt 1); Flur: 3, Flurstück: 48/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mellnau, Flur 3, Flurstücke 3, 4, 5, 7, 15 und 48/2 folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. Abwei chend hiervon verläuft die Gebietsgrenze an einer Stelle vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 55/1 in gerader Verlängerung bis zum Rechtswert 3484975 / Hochwert 5646278 . 5018-308 Hohe Hardt und Geiershöhe / Rothebuche Regierungspräsidium: Gießen, Kassel Gemeinde: Wetter (Hessen), Rauschenberg, Ro senthal Landkreis: Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg Größe: 401,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 21 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 21, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 20, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 20, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 20, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 20, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 20, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 20, Flurstück 6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 136 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 5 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 84 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 84, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 85 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 85, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 86 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 86, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 87 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 87, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 90 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 90, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 95 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 95, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 96 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 96, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Wetter (Hessen) Gemarkung: Oberrosphe Flur: 21, Flurstück: 97/3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Oberrosphe, Flur 21, Flurstück 97/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungs grenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 137 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 2 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 9/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 9/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 23/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 23/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 7/3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 7/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 12, Flurstück: 46/6 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Bracht, Flur 12, Flurstück 46/6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 84/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 84/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 13, Flurstück: 103/82 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Bracht, Flur 13, Flurstück 103/82, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 13 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 13, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 138 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Rauschenberg Gemarkung: Bracht Flur: 14, Flurstück: 17 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bracht, Flur 14, Flurstück 17, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgrenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Kassel (hier RP Gießen zuständig) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Rosenthal Gemarkung: Rosenthal Flur: 43, Flurstück: 71/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Rosenthal, Flur 43, Flurstück 71/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen bzw. Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Kassel (hier RP Gießen zuständig) Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Rosenthal Gemarkung: Rosenthal Flur: 44, Flurstück: 1/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Rosenthal, Flur 44, Flurstück 1/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen bzw. Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5019-301 Wald zwischen Roda und Oberholzhausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Burgwald, Rosenthal Landkreis: Waldeck-Frankenberg Größe: 705,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen. Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Burgwald Gemarkung: Bottendorf Flur: 16, Flurstück: 3/5 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Burgwald Gemarkung: Bottendorf Flur: 16, Flurstück: 47/1 139 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Rosenthal Gemarkung: Rosenthal Flur: 1, Flurstück: 14/1 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Rosenthal Gemarkung: Rosenthal Flur: 42, Flurstück: 1/9 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters ab weicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Waldeck-Frankenberg Gemeinde: Rosenthal Gemarkung: Rosenthal Flur: 42, Flurstück: 2/14 In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 5020-301 Kalkkuppen bei Winterscheid Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gilserberg Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 42,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Gilserberg Gemarkung: Winterscheid Flur: 1, Flurstück: 32 (Teilblatt 1) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 5020-302 Waldgebiet südlich Densberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gilserberg, Jesberg Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 539,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 140 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Densberg Flur: 13, Flurstück: 24/1 (Teilblatt 1); Flur: 13, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 17, Flurstück: 37/12 (Teilblatt 1) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Gilserberg Gemarkung: Schönau Flur: 2, Flurstück: 13 (Teilblatt 1); Flur: 2, Flurstück: 23 (Teilblatt 1) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 5020-303 Wald zwischen Sachsenhausen und Strang Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gilserberg, Jesberg Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 486,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Gilserberg Gemarkung: Sebbeterode Flur: 10, Flurstück: 5/5 (Teilblatt 1) An der südlichen Grenzlinie des Flurstückes 48/17, Flur 19, Gemarkung Hundshausen mit dem Flurstück 5/5, Flur 10, Gemarkung Seb beterode (Rechtswert: 3508627, 82, Hochwert: 5646475,85) folgt die Gebietsgrenze Richtung Süden einem Forstwirtschaftsweg bis zu dem Punkt: Rechtswert 3508217,74, Hochwert: 5645462,16. Von dort verläuft die Grenze in westliche Richtung auf den östlichen Schnittpunkt mit dem Flurstück 4, Flur 10, Gemarkung Sebbeterode und durchschneidet dieses Flurstück dann in gerader Linie bis zur östlichen Flurstücksgrenze. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Gilserberg Gemarkung: Sebbeterode Flur: 10, Flurstück: 5/5 (Teilblatt 1) Im südlichen Teilbereich des Gebietes auf dem Flurstück 5/5, Flur 10, Gemarkung Sebbeterode (südlich des Forsthauses Treisbach) folgt die Grenze ebenfalls einem Forstwirtschaftsweg, erst nach Süden und dann nach Osten. 141 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 5020-304 Hutebäume südlich Jesberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Jesberg Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 17,4 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie *Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 16, Flurstück: 6/1 (Teilblatt 1) Das Schutzgebiet umfasst auf diesem Flurstück die Eichenallee am Weg von Flurstück 6/2 zum Prinzessingarten. Abgegrenzt wurde der Weg mit einem beidseitigen Randstreifen in einer Gesamtbreite von 25m. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 16, Flurstück: 8/7 (Teilblatt 1) Das Schutzgebiet umfasst auf diesem Flurstück die Eichenallee am Weg von Flurstück 6/2 zum Prinzessingarten und den Prinzessin garten selbst. Abgegrenzt wurde der Weg mit einem beidseitigen Randstreifen in einer Gesamtbreite von 25m. Die Abgrenzung Prin zessingarten entspricht der historischen Anlage, die als Naturdenkmal ausgewiesen ist. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 16, Flurstück: 8/4 (Teilblatt 1) Die Abgrenzung Prinzessingarten entspricht der historischen Anlage, die als Naturdenkmal ausgewiesen ist. An der "Elnröder Eiche" folgt die Abgrenzung dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 16, Flurstück: 49/10 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt auf diesem Flurstück dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 16, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt auf diesem Flurstück dem forstlichen Wegenetz RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 16, Flurstück: 1/2 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt auf diesem Flurstück der Wald-Feld-Grenze und dem forstlichen Wegenetz RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 16, Flurstück: 50/2 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt auf diesem Flurstück dem forstlichen Wegenetz RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Jesberg Gemarkung: Jesberg Flur: 16, Flurstück: 48/8 (Teilblatt 1); Flur: 16, Flurstück: 46/8 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt auf diesem Flurstück dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz 142 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 5020-305 Ehemaliger Steinbruch nordwestlich Sebbeterode Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gilserberg Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 0,6 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5021-301 Leistwiesen bei Rommershausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Schwalmstadt Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 27,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern sowie strukturreichen Offenlandbereichen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5021-302 Altwässer der Schwalm nordöstlich Schlierbach Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Neuental Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 11,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 143 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5022-301 Schwärzwiesen bei Hülsa Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Homberg (Efze) Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 16,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen- (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5023-301 Roßbachtal bei Völkershain Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Knüllwald Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 114,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 144 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5024-301 Forbachsee bei Bebra Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bebra, Rotenburg a.d. Fulda Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 22,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5024-303 Heide bei Atzelrode Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Rotenburg a.d. Fulda Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 2,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5024-305 Auenwiesen von Fulda, Rohrbach und Solz Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Hersfeld, Bebra, Ludwigsau Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 787,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik 145 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit mit sandigkiesiger Sohle und gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt Erhal tung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Primärhabitaten in den Auen durch Gewährleistung einer möglichst naturnahen Auendynamik • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5024-306 Wald westlich Lüdersdorf Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bebra, Ludwigsau, Rotenburg a.d. Fulda Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 977,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Ludwigsau Gemarkung: Gerterode Flur: 10, Flurstück: 10 (Teilblatt 1) Im Bereich des Flurstückes folgt die Grenze dem forstlichen Wege- bzw. Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte. RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Bebra Gemarkung: Lüdersdorf Flur: 4, Flurstück: 79/13 (Teilblatt 2); Flur: 4, Flurstück: 78/16 (Teilblatt 2); Flur: 4, Flurstück: 38/15 (Teilblatt 2) Im Bereich des Flurstückes folgt die Grenze dem forstlichen Wege- bzw. Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte. RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Rotenburg a. d. Fulda Gemarkung: Rotenburg Flur: 20, Flurstück: 3 (Teilblatt 1); Flur: 20, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) 146 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Im Bereich des Flurstückes folgt die Grenze dem forstlichen Wege- bzw. Abteilungsnetz der forstlichen Grundkarte. 5025-302 Säulingssee bei Kleinensee Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Heringen (Werra) Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 21,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5025-303 Seulingswald Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Bad Hersfeld, Bebra, Friedewald, He ringen (Werra), Ludwigsau, Ronshau sen, Wildeck Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 2323,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze 147 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Bad Hersfeld, Bebra, Friedewald, Heringen (Werra), Ludwigsau, Ronshau sen, Wildeck Gemarkung: null Flur: null, Flurstück: null (Teilblatt 1,2,3) Soweit die Grenzen des Gebietes nicht deutlich erkennbar an Gemarkungsgrenzen, Flurstücksgrenzen, Wegen, Nutzungsgrenzen en den, orientieren sie sich am forstlichen Abteilungs- und Wegenetz der forstlichen Grundkarte. 5025-350 Kalkmagerrasen zwischen Morschen und Sontra Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Alheim, Bebra, Cornberg, Morschen, Nentershausen, Rotenburg a.d. Ful da, Schenklengsfeld, Sontra Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 444,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung (auf Primärstandorten) • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • (Auf Sekundärstandorten) Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • (Auf Sekundärstandorten) Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung der natürlichen Entwicklung (auf Primärstandorten) (Hinweis: dies betrifft entsprechende Ausprägungen des Subtyps 6213) 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtum 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5026-301 Rohrlache von Heringen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Heringen (Werra) Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 75,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 1340* Salzwiesen im Binnenland • Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität 148 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt Erhal tung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Heringen Gemarkung: Heringen Flur: 1, Flurstück: 496/46 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 495/46 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 45 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 44 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 43 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 42 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 41 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 725/40 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 724/40 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 39/1 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 348/38 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 722/37 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 36/1 (Teilblatt 1); Flur: 1, Flurstück: 707/36 (Teilblatt 1) Im Bereich des genannten Flurstückes verläuft die westliche Grenze entlang der dortigen amtlichen Vermessungspunkte. 5026-302 Obersuhler Aue Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Wildeck Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 68,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5026-350 Rhäden bei Obersuhl und Bosserode Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Wildeck Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 122,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 149 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Rhodeus sericeus amarus Bitterling • Erhaltung von mäßig eutrophen Stillgewässern, Altarmen oder schwach strömenden Fließgewässern mit organischer Auflage auf sandigem Untergrund, Wasserpflanzenbeständen und mit zur Eiablage notwendigen Großmuschelvorkommen Vermeidung von Verschlammungen und Faulschlammbildung • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5115-302 Dillquellgebiet bei Offdilln Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Haiger Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 146,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe 150 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 2, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Offdilln verläuft die Gebietsgrenze vom nordwestlichen Eckpunkt des Wegeflurstücks 30 in der Flur 5 in gerader Linie nach Westen zum Rechtswert 3446026 / Hochwert 5634007. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 2, Flurstück: 5/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Offdilln verläuft die Gebietsgrenze vom nordwestlichen Eckpunkt des Wegeflurstücks 30 in der Flur 5 in gerader Linie nach Westen zum Rechtswert 3446026 / Hochwert 5634007. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 3, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Offdilln, Flur 3, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 3, Flurstück: 8/3 (Teilblatt 1) Im Nordosten des Gebietes verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3446269 / Hochwert 5634572 auf der Flurstücksgrenze 5 in gerader Linie weiter bis zum Rechtswert 3446311 / Hochwert 5634544 und dann weiter nach Süden entlang des Forstweges bis zum Rechtswert 3446216 / Hochwert 5634363 und in gerader Linie weiter nach Westen bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 1 der Flur 5. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 9, Flurstück: 13/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Offdilln, Flur 9, Flurstück 13/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 9, Flurstück: 14/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Offdilln, Flur 9, Flurstück 14/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 9, Flurstück: 26/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Offdilln, Flur 9, Flurstück 26/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 9, Flurstück: 26/7 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Offdilln, Flur 9, Flurstück 26/7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Offdilln Flur: 20, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Offdilln, Flur 20, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 151 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 5115-303 Dietzhölztal bei Rittershausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Dietzhölztal Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 156,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91D0* Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 1, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) Im Nordosten des Gebietes, in der Gemarkung Rittershausen, Flur 1, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze vom nordöstlichen Eck punkt des Flurstücks 7, Flur 23, in gerader Linie zum Rechtswert 3449735 / Hochwert 5637926. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 1, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 1, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 152 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 1, Flurstück: 7/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 1, Flurstück 7/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 1, Flurstück: 11/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 1, Flurstück 11/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 2, Flurstück: 26/10 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 2, Flurstück 26/10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 2, Flurstück: 27/13 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 2, Flurstück 27/13, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 6, Flurstück: 32/12 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 6, Flurstück 32/12, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 7, Flurstück: 9 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 7, Flurstück 9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 7, Flurstück: 24/3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 7, Flurstück 24/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 8, Flurstück: 18/7 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 8, Flurstück 18/7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 10, Flurstück: 38/17 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 10, Flurstück 38/17, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 153 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 10, Flurstück: 39/18 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 10, Flurstück 39/18, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dietzhölztal Gemarkung: Rittershausen Flur: 10, Flurstück: 41/24 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rittershausen, Flur 10, Flurstück 41/24, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5116-301 Am Dimberg bei Steinperf Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Angelburg, Bad Endbach, Steffenberg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 49,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Angelburg Gemarkung: Gönnern Flur: 14, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) Im Nordwesten des Gebietes in der Gemarkung Gönnern, Flur 14, Flurstück 5, verläuft die Gebietsgrenze ab dem südlichen Eckpunkt des Flurstücks 19 über 25 m entlang der Flurstücksgrenze und von dort weiter bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 123 der Flur 19 der Gemarkung Steinperf. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Steffenberg Gemarkung: Steinperf Flur: 18, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Steinperf, Flur 18, Flurstück 1/1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der östlichen Nutzungsgrenze des Sportplatzes im Norden bis zum Flurstück 123 der Flur 19 und im Süden bis zum Flurstück 32 der Flur 17. 5116-302 Extensivgrünland um Mandeln Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Dietzhölztal Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 61,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 154 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5116-304 Grünland um den Weis-Berg bei Eiershausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Eschenburg Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 105,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 155 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5116-305 Extensivgrünland bei Ober- und Niederhörlen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Steffenberg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 158,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Steffenberg Gemarkung: Oberhörlen Flur: 5, Flurstück: 173 (Teilblatt 1); Flur: 5, Flurstück: 176 (Teilblatt 1); Flur: 5, Flurstück: 177 (Teilblatt 1); Flur: 5, Flurstück: 175/1 (Teil blatt 1) Im Westen des Gebietes in der Gemarkung Oberhörlen, Flur 5, verläuft die Gebietsgrenze ab dem nordwestlichen Eckpunkt des Flur stücks 177 über 31 m nach Süden entlang der Flurstücksgrenze und von dort weiter zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 166. 5116-308 Borstgrasrasen nördlich Simmersbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Eschenburg Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 91,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 156 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0 * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Eschenburg Gemarkung: Simmersbach Flur: 5, Flurstück: 91 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Simmersbach, Flur 5, verläuft die Gebietsgrenze im Flurstück 100 vom Rechtswert 3457457 / Hochwert 5633397 auf der Grenze der Flurstücke 100 und 101 jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3457470 / 5633406 und 3457461 / 5633434 und 3457485 / 5633461 und 3457461 / 5633488 auf der Grenze der Flurstücke 91 und 95. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Eschenburg Gemarkung: Simmersbach Flur: 5, Flurstück: 100 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Simmersbach, Flur 5, verläuft die Gebietsgrenze im Flurstück 100 vom Rechtswert 3457457 / Hochwert 5633397 auf der Grenze der Flurstücke 100 und 101 jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3457470 / 5633406 und 3457461 / 5633434 und 3457485 / 5633461 und 3457461 / 5633488 auf der Grenze der Flurstücke 91 und 95. 5116-309 Lohmühlenteich südlich Eibelshausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Eschenburg Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 4,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 157 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 5116-310 Magerrasen bei Steinperf und Brachehöll bei Niedereisenhau sen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Steffenberg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 8,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Steffenberg Gemarkung: Niedereisenhausen Flur: 8, Flurstück: 87 (Teilblatt 1); Flur: 8, Flurstück: 112/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niedereisenhausen, Flur 8, verläuft die Gebietsgrenze ab dem südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 86/1 in gera der Verlängerung bis zum Flurstück 132/88. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Steffenberg Gemarkung: Steinperf Flur: 6, Flurstück: 124/33 (Teilblatt 2); Flur: 6, Flurstück: 174/1 (Teilblatt 2) Im Südwesten der südlichen Teilfläche der Gemarkung Steinperf, Flur 6, verläuft die Gebietsgrenze ab dem nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 124/32 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 99 entlang des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes-Nr. 2 für den OT. Steinperf (genehmigt am 07.07.1974 vom RP Darmstadt). 5118-301 Dammelsberg und Köhlersgrund Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Marburg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 21,8 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern 158 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Marburg Gemarkung: Marburg Flur: 24, Flurstück: 35/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Marburg, Flur 24 verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 72 in gerader Linie zum Rechtswert 3482804 / Hochwert 5630701 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3482840 / Hochwert 5630691 auf der Grenze der Flurstücke 31/1 und 35/1. 5118-302 Obere Lahn und Wetschaft mit Nebengewässern Regierungspräsidium: Gießen, Kassel Gemeinde: Biedenkopf, Dautphetal, Marburg, Wetter (Hessen), Lahntal, Cölbe, Münchhausen, Burgwald, Rosenthal Landkreis: Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg Größe: 374,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Caldern Flur: 6, Flurstück: ¿ (Teilblatt 13+14+16) In der Gemarkung Caldern, Flur 6, Flurstücke 220/97, 221/97, 172/96, 93/1, 198/6, 90/1, 89/1, 7, 11/2, 8, 114, 37/1, 36, 35, 34, 33, 32, 31, 30, 29, 28, 25, 167/120, 15/1, 15/2, 186/21, 39/1, 39/2, 207/41, 209/41, 43/1, 45, 48/1, 49, 52/1, 53, 55, 230/56, 231/56, 58, 59, 60/1, 229/60, 184/18, 185/20, 64, 67, 68, 72, 73, 74, 75, 125/76 und 222/98 orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkations rinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Caldern Flur: 8, Flurstück: 20/1 (Teilblatt 16) In der Gemarkung Caldern, Flur 8, Flurstück 20/1, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. 159 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Caldern Flur: 8, Flurstück: 22/1 (Teilblatt 16) In der Gemarkung Caldern, Flur 8, Flurstück 22/1, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Caldern Flur: 8, Flurstück: 25/1 (Teilblatt 16) In der Gemarkung Caldern, Flur 8, Flurstück 25/1, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 84 (Teilblatt 14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 84, verläuft die Gebietsgrenze von dem nordöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 141 in östlicher Richtung bis zum Rechtswert 3479294 / Hochwert 5635898. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 2 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 2, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 3 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 3, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 84 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 84, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 96 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 96, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 97 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 97, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 98 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 98, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. 160 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 99 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 99, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 102 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 102, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 372 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 372, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 15/9 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 15/9, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Lahntal Gemarkung: Sterzhausen Flur: 9, Flurstück: 15/18 (Teilblatt 13+14) In der Gemarkung Sterzhausen, Flur 9, Flurstück 15/18, orientiert sich die Gebietsgrenze im Bereich der Furkationsrinnen nördlich der Lahn an den geplanten Flurstücksgrenzen des Flurbereinigungsverfahrens Lahntal-Caldern. 5119-301 Brückerwald und Hußgeweid Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Amöneburg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 404,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 161 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraum komplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5119-302 Wohraaue zwischen Kirchhain und Gemünden (Wohra) Regierungspräsidium: Gießen, Kassel Gemeinde: Rauschenberg, Wohratal, Kirchhain, Gemünden (Wohra), Haina (Kloster), Rosenthal Landkreis: Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg Größe: 278,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 162 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 5119-303 Kuhteiche Emsdorf Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Kirchhain Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 18,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraum komplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5120-301 Wieragrund von Schwalmstadt Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Schwalmstadt Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 72,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5120-302 Maculinea-Schutzgebiet bei Neustadt Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Neustadt, Kirtorf Landkreis: Mar burg-Biedenkopf ,Vogelsbergkreis Größe: 296,2 ha 163 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5120-303 Herrenwald östlich Stadtallendorf Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Neustadt, Kirtorf, Stadtallendorf Landkreis: Vogelsbergkreis, Mar burg-Biedenkopf Größe: 2706,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) 164 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraum komplexen Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Stadtallendorf Gemarkung: Stadtallendorf Flur: 42, Flurstück: 437/64 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Stadtallendorf, Flur 42, Flurstück 437/64, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Stadtallendorf Gemarkung: Stadtallendorf Flur: 39, Flurstück: 48/525 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Stadtallendorf, Flur 39, Flurstück 48/525, verläuft die Gebietsgrenze ab dem nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 48/201 entlang vorhandener Wege in gerader Strecke zum Rechtswert 3503371 / Hochwert 5631248 und dann im rechten Winkel in ge rader Strecke weiter zum Rechtswert 3504073 / Hochwert 5631695 auf der Flurstücksgrenze 48/487. 5122-301 Truppenübungsplatz Schwarzenborn Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Neukirchen (Knüllgebirge), Oberaula, Schwarzenborn Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 927,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) 165 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Schwarzenborn Gemarkung: Schwarzenborn Flur: 15, Flurstück: 2 (Teilblatt 2) Nach Norden zu Punkt R3532916,139 H 5640312,668 , von dort nach NO zu Punkt R 3533012,590 H 5640354,660. ----- Von Punkt 3532500,000 H 5640799,171 nordöstlich nach R 3532707,613 H 5640890,117 RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Schwarzenborn Gemarkung: Schwarzenborn Flur: 15, Flurstück: 3 (Teilblatt 2) Von Punkt R 3534177,279 H 5640855,999 nördlich nach R 3534147,582 H 5640999,917, dann nordöstlich nachPunkt R 3534181,277 H 5641051,317 , dann nordwestlich nach Punkt R3534157,291 H 5641089,010 , von dort südwestlich nach R 3533882,018 H 5640977,644 RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Schwarzenborn Gemarkung: Schwarzenborn Flur: 15, Flurstück: 6 (Teilblatt 2) Grenze von R 3532923,264 H 56398117,616 nördlich nach R 3532952,268 H 5639948,304, dann nordöstlich nach R3533007,369 H5639983,802 , weiter nördlich nachR 3533025,383 H 5640037,314, von dort nordwestlich nach R 3532845,774 H 5640145,397, weiter nordwestlich nach 3532821,329 H 5640175,623, dann nordöstlich nach R 3532911,831 H 5640249,999. 5122-302 Kalkberg bei Weißenborn Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ottrau Landkreis: Schwalm-Eder Größe: 18,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5125-301 Dreienberg bei Friedewald Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Friedewald Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 351,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 166 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5125-302 Landecker Berg bei Ransbach Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Friedewald, Hohenroda, Schenklengs feld Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 618,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 167 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat des Großen Mausohrs • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5125-303 Stöckig - Ruppertshöhe Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hohenroda Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 69,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Hohenroda Gemarkung: Ransbach Flur: 8, Flurstück: 2/14 (Teilblatt 1) Im Bereich des Flurstückes orientieren sich die Grenzen insbesondere im Osten am forstlichen Abteilungsnetz bzw. des Forstwegenetz der forstlichen Grundkarte. RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Hohenroda Gemarkung: Ransbach Flur: 8, Flurstück: 10/16 (Teilblatt 1) Im Bereich des Flurstückes orientieren sich die Grenzen am forstlichen Abteilungsnetz bzw. des Forstwegenetz der forstlichen Grund karte. RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Hohenroda Gemarkung: Ransbach Flur: 8, Flurstück: 10/25 (Teilblatt 1) Im Bereich des Flst. orientieren sich die südlichen Grenzen am amtlichen Liegenschaftskataster, im nördlichen Teil an den Grenzen des forstlichen Abteilungsnetzes bzw. des Forstwegenetzes der forstlichen Grundkarte. 5125-350 Werra zwischen Phillippsthal und Herleshausen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Heringen (Werra), Herleshausen, Phil ippsthal (Werra) Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 97,9 ha 168 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit sandigkiesiger Sohle und gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Gemeinde: Heringen (Werra), Herleshausen, Philippsthal (Werra) Gemarkung: null Flur: null, Flurstück: null Die Grenzen des Gebietes stellt der Flusslauf der Werra dar. 5215-304 Orchideenwiesen bei Haiger-Seelbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Haiger Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 90,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5215-305 Krombachswiesen und Struth bei Sechshelden Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Haiger, Dillenburg Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 342,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230 * Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 169 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Manderbach Flur: 1, Flurstück: 9/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Manderbach, Flur 1, Flurstück 9/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Manderbach Flur: 1, Flurstück: 11/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Manderbach, Flur 1, Flurstück 11/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Manderbach Flur: 1, Flurstück: 15/10 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Manderbach, Flur 1, Flurstück 15/10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Manderbach Flur: 3, Flurstück: 4/120 (Teilblatt 1) Im Nordosten des Gebietes, in der Gemarkung Manderbach, Flur 3, Flurstück 4/120, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3447360 / Hochwert 5626463 nach Südosten in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3447480 / Hochwert 5626264 . RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Niederroßbach Flur: 24, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) Im Norden des Gebietes, in der Gemarkung Niederroßbach, Flur 24, Flurstück 3, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3445864 / Hochwert 5627224 in gerader Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3445963 / Hochwert 5627215, danach folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. Im Nordwesten des Gebietes, in der Gemarkung Niederroßbach, Flur 24, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Rodenbach Flur: 8, Flurstück: 42 (Teilblatt 1) 170 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Rodenbach, Flur 8, Flurstück 42, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 5215-306 Dill bis Herborn-Burg mit Zuflüssen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Haiger, Dillenburg, Herborn Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 94,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5215-307 Waldgebiet östlich von Langenaubach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Haiger, Breitscheid Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 138,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 171 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Langenaubach Flur: 18, Flurstück: 6/115 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Langenaubach, Flur 18, Flurstück 6/115, verläuft die Gebietsgrenze in nördlicher Verlängerung der östlichen Grenze der Flurstücke 6/79 und 6/83 bis zum Rechtswert 3443364 / Hochwert 5620683 . 5215-308 Wald und Grünland um Donsbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Dillenburg Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 230,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie 172 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Donsbach Flur: 1, Flurstück: 7033/12 (Teilblatt 1) Im mittleren Teilgebiet, Gemarkung Donsbach, Flur 1, Flurstück 7033/12, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3445892 / Hoch wert 5620933 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3445895 / Hochwert 5620915. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Donsbach Flur: 64, Flurstück: 7067 (Teilblatt 1) Im mittleren Teilgebiet, Gemarkung Donsbach, Flur 64, Flurstück 7067, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Donsbach Flur: 64, Flurstück: 7060/4 (Teilblatt 1) Im mittleren Teilgebiet, Gemarkung Donsbach, Flur 64, Flurstück 7060/4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Sechshelden Flur: 17, Flurstück: 19/3 (Teilblatt 1) Im nördlichen Teilgebiet, Gemarkung Sechshelden, Flur 17, Flurstück 19/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Sechshelden Flur: 17, Flurstück: 28/2 (Teilblatt 1) Im nördlichen Teilgebiet, Gemarkung Sechshelden, Flur 17, Flurstück 28/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Sechshelden Flur: 23, Flurstück: 88 (Teilblatt 1) Im nördlichen Teilgebiet, Gemarkung Sechshelden, Flur 23, Flurstück 88, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 5215-309 Weißehöll und Waldbereiche östlich Niederscheld Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Dillenburg, Herborn Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 106,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 173 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0 * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Niederscheld Flur: 6, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederscheld, Flur 6, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Niederscheld Flur: 6, Flurstück: 6/10 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederscheld, Flur 6, Flurstück 6/10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Niederscheld Flur: 6, Flurstück: 31/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederscheld, Flur 6, Flurstück 31/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Niederscheld Flur: 6, Flurstück: 71/4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederscheld, Flur 6, Flurstück 71/4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Niederscheld Flur: 6, Flurstück: 82/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederscheld, Flur 6, Flurstück 82/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Burg 174 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Flur: 8, Flurstück: 22 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Burg, Flur 8, Flurstück 22, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Herbornseelbach Flur: 67, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Herbornseelbach, Flur 67, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3452327 / Hochwert 5620525 auf der Flurstücksgrenze 31/1 der Flur 6 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3452478 / 5620390 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3452568 / Hochwert 5620276, dann folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. 5215-310 Wechselfeuchtes Grünland nordwestlich Haiger-Flammers bach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Haiger Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 12,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5216-302 Strickshute von Frechenhausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Angelburg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 33,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 175 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5216-303 Struth von Bottenhorn und Erweiterungsflächen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Bad Endbach Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 105,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Auf Sekundärstandorten Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an tradi tionellen Nutzungsformen orientiert Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Bad Endbach Gemarkung: Bottenhorn Flur: 26, Flurstück: 19/1 (Teilblatt 1) Im Süden des Gebietes, in der Gemarkung Bottenhorn, Flur 26, Flurstück 19/1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der Nutzungsgrenze bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 16. Im Osten des oben genannten Flurstücks 19/1 verläuft die Gebiets grenze vom Rechtswert 3462504 / Hochwert 5628739 in gerader Linie zum Rechtswert 3462508 / Hochwert 5628714 . 5216-305 Schelder Wald Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Dillenburg, Eschenburg, Siegbach Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 3789,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums bei prioritären Ausprägungen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts (Hinweis: nur auf Bestände feuchter Standorte) • Auf Sekundärstandorten Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an tradi tionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 176 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Wirtschaft 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Dillenburg Flur: 1, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Dillenburg, Flur 1, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Dillenburg Flur: 1, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) 177 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Dillenburg, Flur 1, Flurstück 4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Dillenburg Flur: 5, Flurstück: 2/2 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Dillenburg, Flur 5, Flurstück 2/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Dillenburg Flur: 5, Flurstück: 3/6 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Dillenburg, Flur 5, Flurstück 3/6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Dillenburg Flur: 5, Flurstück: 4/2 (Teilblatt 1+4) In der Gemarkung Dillenburg, Flur 5, Flurstück 4/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Dillenburg Flur: 6, Flurstück: 2/6 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Dillenburg, Flur 6, Flurstück 2/6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Dillenburg Flur: 6, Flurstück: 3/3 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Dillenburg, Flur 6, Flurstück 3/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Dillenburg Flur: 53, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Dillenburg, Flur 53, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Nanzenbach Flur: 22, Flurstück: 500 (Teilblatt 2); Flur: 33, Flurstück: 231/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Nanzenbach, Flur 22, Flurstück 500, Flur 33, Flurstück 231/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Oberscheld Flur: 48, Flurstück: 6379/10 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Oberscheld, Flur 48, Flurstück 6379/10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Oberscheld Flur: 50, Flurstück: 6402/8 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Oberscheld, Flur 50, Flurstück 6402/8, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 178 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Oberscheld Flur: 52, Flurstück: 6418/14 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Oberscheld, Flur 52, Flurstück 6418/14, verläuft die Gebietsgrenze vom westlichen Eckpunkt des Flurstücks 100 der Flur 72 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3454211 / Hochwert 5621296 , im Süden des Gebietes verläuft sie von der Grenze des Flurstücks 6418/14 in gerader Linie weiter nach Norden zum Rechtswert 3454880 / Hochwert 5620962 . Im Übrigen folgt die Gebiets grenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Dillenburg Gemarkung: Oberscheld Flur: 71, Flurstück: 115 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Oberscheld, Flur 71, Flurstück 115, verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 307 in ge rader Linie weiter bis zum Rechtswert 3454051 / Hochwert 5621357. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Eschenburg Gemarkung: Hirzenhain Flur: 19, Flurstück: 3 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Hirzenhain, Flur 19, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Herbornseelbach Flur: 66, Flurstück: 5 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Herbornseelbach, Flur 66, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Oberndorf/Sb. Flur: 13, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Oberndorf/Sb., Flur 13, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Tringenstein Flur: 2, Flurstück: 18/1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Tringenstein, Flur 2, Flurstück 18/1, verläuft die Gebietsgrenze vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 97 in ge rader Linie weiter zum Rechtswert 3458946 / Hochwert 5626007, ab dort folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Tringenstein Flur: 3, Flurstück: 49/2 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Tringenstein, Flur 3, Flurstück 49/2, verläuft die Gebietsgrenze vom westlichen Eckpunkt des Flurstücks 42 in gera der Linie bis zum Rechtswert 3458771 / Hochwert 5626091 . RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Tringenstein Flur: 4, Flurstück: 98/8 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Tringenstein, Flur 4, Flurstück 98/8, verläuft die Gebietsgrenze vom östlichen Eckpunkt des Flurstücks 158 in gera der Linie nach Südosten zum nächsten Eckpunkt auf der Grenze des Flurstücks 157/34. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Wallenfels Flur: 13, Flurstück: 1234 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Wallenfels, Flur 13, Flurstück 1234, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 179 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Wallenfels Flur: 13, Flurstück: 1239 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Wallenfels, Flur 13, Flurstück 1239, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Wallenfels Flur: 13, Flurstück: 1223/1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Wallenfels, Flur 13, Flurstück 1223/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Wallenfels Flur: 13, Flurstück: 1228/1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Wallenfels, Flur 13, Flurstück 1228/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 5216-306 Hoffeld bei Eisemroth Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Siegbach Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 42,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Auf Sekundärstandorten Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums bei prioritären Ausprägungen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Auf Sekundärstandorten Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an tradi tionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Siegbach Gemarkung: Eisemroth Flur: 11, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) 180 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Eisemroth, Flur 11, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze ab der Grenze der Flurstücke 1 und 2 vom Rechtswert 3456797 / Hochwert 5620627 jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3456901 / 5620674 und 3456928 / 5620613 und 3457034 / 5620634 und 3457046 / 5620676 und 3457277 / 5620650 und 3457286 / 5620610 und 3457329 / 5620562 . 5216-307 Magerrasen bei Wommelshausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Bad Endbach Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 6,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5217-301 Waldgebiet östlich von Lohra Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lohra Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 82,2 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5218-301 Kleine Lummersbach bei Cyriaxweimar Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Marburg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 138,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 181 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5218-302 Lahnaltarm von Bellnhausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Fronhausen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 16,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Fronhausen Gemarkung: Bellnhausen/Fro. Flur: 4, Flurstück: 128 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bellnhausen/Fro., Flur 4, verläuft die Gebietsgrenze ab dem südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 128 auf 74 m nach Norden entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 128 und 189 und von dort in gerader Linie weiter zum südöstli chen Eckpunkt des Flurstücks 128. 5218-303 Zwester Ohm Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Ebsdorfergrund, Fronhausen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 31,8 ha 182 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5219-301 Amöneburg Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Amöneburg Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 31,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5219-303 Ohmwiesen bei Rüdigheim Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Amöneburg, Kirchhain, Stadtallendorf Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 198,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 183 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5219-304 Wald zwischen Roßberg und Höingen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Ebsdorfergrund Landkreis: Marburg-Biedenkopf Größe: 366,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Ebsdorfergrund Gemarkung: Roßberg Flur: 5, Flurstück: 25/1 (Teilblatt 1) Im Süden des Gebietes, in der Gemarkung Roßberg, Flur 5, Flurstück 25/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Marburg-Biedenkopf Gemeinde: Ebsdorfergrund Gemarkung: Roßberg Flur: 6, Flurstück: 76/14 (Teilblatt 1) Im Süden des Gebietes, in der Gemarkung Roßberg, Flur 6, Flurstück 76/14, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5220-302 Lützelgrund bei Maulbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Homberg (Ohm) Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 45,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 184 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Homberg (Ohm) Gemarkung: Maulbach Flur: 13, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Maulbach, Flur 13, verläuft die Gebietsgrenze ab dem westlichen Eckpunkt des Flurstücks 2 entlang einer Forst schneise weiter zum Rechtswert 3506228 / Hochwert 5621571 auf der Flurstücksgrenze der Flurstücke 5 und 3. 5221-301 Wälder nördlich Ohmes Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Antrifttal, Kirtorf Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 271,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebens gemeinschaften • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Antrifttal Gemarkung: Ruhlkirchen Flur: 11, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) 185 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Ruhlkirchen, Flur 11, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1 der Flur 6 der Gemarkung Ohmes über 150 m entlang der Flurstücksgrenze nach Südwesten und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/ Hochwerte: 3512537 / 5627867 und 3512627 / 5628015 und 3512587 / 5628220 und 3512439 / 5628271 auf der Grenze des Flurstücks 3. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Kirtorf Gemarkung: Arnshain Flur: 16, Flurstück: 78 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Arnshain, Flur 16 verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 78 über 105 m entlang der Flurstücksgrenze nach Norden und von dort in gerader Linie nach Westen bis zur Grenze des Flurstücks 1 in der Flur 17. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Kirtorf Gemarkung: Arnshain Flur: 19, Flurstück: 21 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Arnshain, Flur 19, Flurstück 21, verläuft die Gebietsgrenze vom nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1 der Flur 20 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3509843 / Hochwert 5627732 auf der Grenze des Flurstücks 24. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Antrifttal Gemarkung: Ohmes Flur: 7, Flurstück: 4/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Ohmes, Flur 7, Flurstück 4/1, verläuft die südliche Gebietsgrenze ab dem nordöstlichen Eckpunkt des Wegeflur stücks 21/1 über 160 m entlang der südlichen Flurstücksgrenze 4/1 und von dort weiter zum Rechtswert 3513154 / Hochwert 5626114 und weiter zum Rechtswert 3513251 / Hochwert 5626176 und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3513256 / 5626162 und 3513475 / 5626321 auf der Grenze des Flurstücks 18/1. 5221-302 Wald zwischen Romrod und Ober-Sorg Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Alsfeld, Romrod, Schwalmtal Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 532,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Alsfeld Gemarkung: Liederbach Flur: 6, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Liederbach, Flur 6, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schwalmtal Gemarkung: Hopfgarten Flur: 11, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Hopfgarten, Flur 11, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 5222-301 Immichenhainer Teiche Regierungspräsidium: Kassel, Gießen Gemeinde: Alsfeld, Ottrau Landkreis: Schwalm-Eder, Vogels bergkreis Größe: 23,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 186 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Schwalm-Eder Gemeinde: Ottrau Gemarkung: Immichenhain Flur: 20, Flurstück: 5 (Teilblatt 1); Flur: 20, Flurstück: 8.0 (Teilblatt 1); Flur: 20, Flurstück: 22.0 (Teilblatt 1) 'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Ver bindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. 5224-301 Großes Moor bei Großenmoor Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Burghaun Landkreis: Fulda Größe: 23,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 91D0* Birken-Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5224-302 Moor bei Wehrda Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Haunetal Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 5,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3160 Dystrophe Seen und Teiche • Erhaltung des intakten Wasserhaushalts, der nährstoffarmen Verhältnisse und des biotopprägenden Gewässerchemismus • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 91D0* Birken-Moorwald • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 187 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5224-303 Hauneaue zwischen Neukirchen und Hermannspiegel Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Haunetal Landkreis: Hersfeld-Rotenburg Größe: 183,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5314-301 Hoher Westerwald Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Haiger, Herborn, Breitscheid, Driedorf Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 1965,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes 188 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Breitscheid Gemarkung: Breitscheid Flur: 12, Flurstück: 23 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Breitscheid, Flur 12, Flurstück 23, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Breitscheid Gemarkung: Gusternhain Flur: 3, Flurstück: 2/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Gusternhain, Flur 3, Flurstück 2/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Breitscheid Gemarkung: Gusternhain Flur: 4, Flurstück: 177/1 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Gusternhain, Flur 4, Flurstück 177/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3442534 / Hochwert 5613768 wei ter nach Südwest in gerader Line zum Rechtswert 3442386 / Hochwert 5613653, danach folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Breitscheid Gemarkung: Rabenscheid Flur: 1, Flurstück: 49 (Teilblatt 1) 189 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Rabenscheid, Flur 1, Flurstück 49, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Driedorf Flur: 29, Flurstück: 2/4 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Driedorf, Flur 29, Flurstück 2/4, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Heisterberg Flur: 3, Flurstück: 2 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Heisterberg, Flur 3, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze nach Norden dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte und der geraden Verlängerung dieses Weges. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Heisterberg Flur: 3, Flurstück: 120 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Heisterberg, Flur 3, Flurstück 120, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Hohenroth Flur: 2, Flurstück: 29/3 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Hohenroth, Flur 2, Flurstück 29/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Hohenroth Flur: 2, Flurstück: 32 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Hohenroth, Flur 2, Flurstück 32, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Roth/D. Flur: 5, Flurstück: 10/1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Roth/D., Flur 5, Flurstück 10/1, verläuft die Gebietsgrenze von der Flurstücksgrenze 11/1 nach Westen entlang dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Waldaubach Flur: 1, Flurstück: 8 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Waldaubach, Flur 1, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze von dem nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 7/1 in gera der Linie weiter zum Rechtswert 3438006 / Hochwert 5616160 auf der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 8. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Waldaubach Flur: 2, Flurstück: 265 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Waldaubach, Flur 2, Flurstück 265, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Langenaubach Flur: 14, Flurstück: 318/2 (Teilblatt 2) 190 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Langenaubach, Flur 14, Flurstück 318/2, verläuft die Gebietsgrenze in Verlängerung der Grenze der Flurstücke 313 und 310/1 weiter bis zum Flurstück 20/2. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Langenaubach Flur: 17, Flurstück: 19/2 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Langenaubach, Flur 17, Flurstück 19/2, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3441808 / Hochwert 5618813 weiter nach Südost in gerader Line zum Rechtswert 3441895 / Hochwert 5618708 und weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3441817 / 5618622 und 3441665 / 5618696. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkar te. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Haiger Gemarkung: Langenaubach Flur: 18, Flurstück: 12/4 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Langenaubach, Flur 18 verläuft die Gebietsgrenze in Verlängerung der Grenze der Flurstücke 81 und 293 der Flur 12 bis zum Rechtswert 3442934 / Hochwert 5619265 und von dort in gerader Linie zum Rechtswert 3442959 / Hochwert 5619259. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Schönbach Flur: 15, Flurstück: 9/16 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Schönbach, Flur 15, Flurstück 9/16, verläuft die Grenze vom Rechtswert 3444809 / Hochwert 5614445 auf dem nörd lich gelegenen Flurstück 6/2 in gerader Linie nach Süden auf den an der Waldrandecke gelegenen Rechtswert 3444962 / Hochwert 5614100 und von dort entlang der Waldrandgrenze bis zum Weg oberhalb des Steinbruches. Der Grenzverlauf folgt dann zunächst dem Weg und dann dem Gewässergraben nach Süden bis zum Flurstück 10/1. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Schönbach Flur: 16, Flurstück: 6/1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Schönbach, Flur 16 Flurstück 6/1, verläuft die Grenze vom Rechtswert 3444809 / Hochwert 5614445 auf dem nörd lich gelegenen Flurstück 6/2 in gerader Linie nach Süden auf den an der Waldrandecke gelegenen Rechtswert 3444962 / Hochwert 5614100 und von dort entlang der Waldrandgrenze bis zum Weg oberhalb des Steinbruches. Der Grenzverlauf folgt dann zunächst dem Weg und dann dem Gewässergraben nach Süden bis zum Flurstück 10/1. 5315-302 Amdorfer Viehweide Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Herborn Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 17,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze 191 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a keine 5315-303 Hörbacher Viehweide Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Herborn Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 29,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Hörbach Flur: 8, Flurstück: 3/4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Hörbach, Flur 8, Flurstück 3/4, verläuft die Gebietsgrenze vom nordwestlichen Eckpunkt des Wegeflurstücks 25 in gerader Linie zum Rechtswert 3447939 / Hochwert 5615499 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3447944 / Hochwert 5615432. 5315-304 Rehbachtal zwischen Driedorf und Merkenbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Herborn, Driedorf Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 110,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 192 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Guntersdorf Flur: 4, Flurstück: 60 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Guntersdorf, Flur 4, Flurstück 60, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3446929 / Hochwert 5612190 in gera der Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3447302 / Hochwert 5612112 . 5315-305 Ulmbachtal und Wiesen in den Hainerlen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Driedorf, Greifenstein Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 144,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 193 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Driedorf Gemarkung: Mademühlen Flur: 40, Flurstück: 41/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Mademühlen, Flur 40, Flurstück 41/2, verläuft die Gebietsgrenze ab der westlichen Ecke des Flurstücks 53/3 in gera der Linie nach Südosten zum Rechtswert 3441382 / Hochwert 5608347. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Beilstein Flur: 4, Flurstück: 15/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Beilstein, Flur 4, Flurstück 15/1, verläuft die Gebietsgrenze im Südosten ab dem Rechtswert 3447987 / Hochwert 5609252 auf der Grenze des Flurstücks 18 in gerader Linie weiter nach Nordosten zum Rechtswert 3447999 / Hochwert 5609291. Im Nordosten des gleichen Flurstücks verläuft sie ab dem Eckpunkt des Flurstücks 14 in gerader Linie nach Norden zum Rechtswert 3447983 / Hochwert 5609799 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3448007 / Hochwert 5609817. Im Südwesten des gleichen Flurstücks verläuft sie ab dem Rechtswert 3447635 / Hochwert 5609183 nach Norden zum Rechtswert 3447642 / Hochwert 5609300. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Beilstein Flur: 4, Flurstück: 26/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Beilstein, Flur 4, Flurstück 26/1, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Flurstück 25/1 nach Nordwesten zum Rechtswert 3447597 / Hochwert 5609473 und in gerader Linie weiter zum Flurstück 11/3. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Beilstein Flur: 5, Flurstück: 73/1 (Teilblatt 2) 194 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Beilstein, Flur 5, Flurstück 73/1, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Flurstück 136/1 in gerader Linie nach Westen zum Rechtswert 3447013 / Hochwert 5608501 und in gerader Linie weiter zum Flurstück 1/1. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Beilstein Flur: 5, Flurstück: 74 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Beilstein, Flur 5, Flurstück 74, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Rechtswert 3447013 / Hochwert 5608501auf dem Flurstück 73/1 in gerader Linie weiter zum Flurstück 1/1. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Beilstein Flur: 5, Flurstück: 75 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Beilstein, Flur 5, Flurstück 75, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Rechtswert 3447013 / Hochwert 5608501auf dem Flurstück 73/1 in gerader Linie weiter zum Flurstück 1/1. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Greifenstein Flur: 1, Flurstück: 21 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Greifenstein, Flur 1, Flurstück 21, verläuft die Gebietsgrenze im Süden vom Rechtswert 3448072 / Hochwert 5609178 weiter nach Norden zum Rechtswert 3448018 / Hochwert 5609313. Im Norden des gleichen Flurstücks verläuft sie vom Rechtswert 3448018 / Hochwert 5609463 in gerader Linie weiter nach Nordosten zum Rechtswert 3448079 / Hochwert 5609491 und in gerader Linie weiter nach Nordwesten zum Rechtswert 3448001 / Hochwert 5609590. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Greifenstein Flur: 15, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Greifenstein, Flur 15, Flurstück 1/1, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Eckpunkt im Südwesten in gerader Linie wei ter nach Norden zum Rechtswert 3448161 / Hochwert 5608941 und in gerader Linie weiter zur südwestlichen Ecke des Flurstücks 18 der Flur 1. 5315-306 Fleisbachtal und Hindstein Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Sinn, Greifenstein, Herborn Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 102,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden 195 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Greifenstein Flur: 2, Flurstück: 1/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Greifenstein, Flur 2, Flurstück 1/2, verläuft die Gebietsgrenze am Fließgewässer über den 10-Meter-Puffer hinaus vom Rechtswert 3449303 / Hochwert 5610565 zum Rechtswert 3449281 / Hochwert 5610545 und weiter zum Rechtswert 3449303 / Hochwert 5610527. Im gleichen Flurstück verläuft sie im Süden von West nach Ost vom Rechtswert 3449354 / Hochwert 5610475 über die Rechts-/Hochwerte: 3449359 / 5610503 und 3449432 / 5610482 und 3449422 / 5610456. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Greifenstein Flur: 2, Flurstück: 44/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Greifenstein, Flur 2, Flurstück 44/2, verläuft die Gebietsgrenze von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 44/3 in gerader Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 44/3 auf die Grenze des Flurstücks 44/5. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Greifenstein Flur: 2, Flurstück: 44/6 (Teilblatt 1) 196 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Greifenstein, Flur 2 Flurstück 44/6, verläuft die Gebietsgrenze beginnend am Wegeflurstück 48 mit Rechtswert 3449034 / Hochwert 5610557 zum Rechtswert 3449039 / Hochwert 5610557 und weiter zum Rechtswert 3449039 / Hochwert 5610533. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Merkenbach Flur: 9, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Merkenbach, Flur 9, Flurstück 3 verläuft die Gebietsgrenze in Verlängerung des Fließgewässers mit Pufferstreifen vom Rechtswert 3448779 / Hochwert 5611669 über die Rechts-/Hochwerte: 3448742 / 5611684 und 3448753 / 5611707 und 3448801 / 5611684. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Merkenbach Flur: 10, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Merkenbach, Flur 10, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze in 30 m Abstand zum südlich verlaufenden Fließgewäs ser. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Herborn Gemarkung: Merkenbach Flur: 10, Flurstück: 9 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Merkenbach, Flur 10, Flurstück 9, verläuft die Gebietsgrenze vom Eckpunkt des Wegeflurstücks 6 zum Rechtswert 3447750 / Hochwert 5611114. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Sinn Gemarkung: Fleisbach Flur: 8, Flurstück: 39 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Fleisbach, Flur 8, Flurstück 39, verläuft die Gebietsgrenze in 30 m Abstand zum nördlich angrenzenden Flurstück 10. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Sinn Gemarkung: Fleisbach Flur: 9, Flurstück: 16 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Fleisbach, Flur 9, Flurstück 16, verläuft die Gebietsgrenze im Südwesten vom Weg zum Fließgewässer über den Rechtswert 3448820 / Hochwert 5610597 zum Rechtswert 3448841 / Hochwert 5610613. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Sinn Gemarkung: Fleisbach Flur: 9, Flurstück: 18 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Fleisbach, Flur 9, Flurstück 18, verläuft die Gebietsgrenze im Osten vom Wegeflurstück 17 zum Wegeflurstück 48 in der Flur 2, Gemarkung Greifenstein vom Rechtswert 3448987 / Hochwert 5610570 zur südwestlichen Ecke des Flurstücks 1/1 und wei ter zum Rechtswert 3448958 / Hochwert 5610509. 5315-307 Waldgebiet zwischen Uckersdorf und Burg Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Herborn Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 117,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus 197 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5315-308 Beilstein bei Herborn Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Herborn, Sinn Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 54,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5315-309 Grünland und Höhlen bei Erdbach und Medenbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Herborn, Breitscheid Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 306,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 198 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten, großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs. • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Breitscheid Gemarkung: Medenbach Flur: 48, Flurstück: 4040/35 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Medenbach, Flur 48, Flurstück 4040/35, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der Grenze der Flur stücke 2827 und 2801 der Flur 36 bis zum Flurstück 4041 der Flur 48. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Breitscheid Gemarkung: Erdbach Flur: 36, Flurstück: 3733 (Teilblatt 1) Im südöstlichen Teilgebiet, in der Gemarkung Erdbach, Flur 36, Flurstück 3733, verläuft die Gebietsgrenze vom südlichen Eckpunkt des Flurstücks 404 der Flur 4 in gerader Linie zum Rechtswert 3444852 / Hochwert 5616558 . RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Breitscheid Gemarkung: Erdbach Flur: 36, Flurstück: 3739/5 (Teilblatt 1) 199 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Im südwestlichen Teilgebiet, in der Gemarkung Erdbach, Flur 36, Flurstück 3739/5, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3444489 / Hochwert 5617320 nach Südosten in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3444523 / Hochwert 5617228 . 5316-301 Wacholderheiden und Grünland nördlich von Niederlemp Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Ehringshausen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 48,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Ehringshausen Gemarkung: Niederlemp Flur: 3, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederlemp, Flur 3, Flurstück 6, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der östlichen Grenze des Flur stücks 130 der Flur 6 bis zum Flurstück 8 der Flur 3. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Ehringshausen Gemarkung: Niederlemp Flur: 7, Flurstück: 31 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederlemp, Flur 7, Flurstück 31, verläuft die Gebietsgrenze ab dem nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 14 in gerader Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 95 weiter bis zum Flurstück 96. 5316-302 Grünlandkomplexe von Herbornseelbach bis Ballersbach und Aar-Aue Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Mittenaar, Herborn Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 412,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes 200 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Mittenaar Gemarkung: Ballersbach Flur: 17, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Ballersbach, Flur 35, verläuft die Gebietsgrenze vom westlichen Eckpunkt des Flurstücks 56 der Flur 16 in gerader Linie zum Rechtswert 3454504 / Hochwert 5615437 . RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Mittenaar Gemarkung: Ballersbach Flur: 37, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Ballersbach, Flur 37, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze jeweils in gerader Linie: - vom nordwestlichen Eck punkt des Flurstücks 51 der Flur 19 zum Rechtswert 3453856 / Hochwert 5615964 . - vom südlichsten Eckpunkt des Flurstücks 136 der Flur 21 zum Rechtswert 3453796 / Hochwert 5615955 und weiter zum nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks 136 der Flur 21. - über die Rechts-/Hochwerte 3453945 / 5616099 und 3453884 / 5616162 und 3453932 / 5616242 und 3453913 / 5616296 und 3453951 / 5616348 und 3453960 / 5616353 und 3453908 / 5616397 zum östlichsten Eckpunkt des Flurstücks 34 der Flur 20 zum Rechtswert 3454105 / Hochwert 5616553 und zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 81 der Flur 27. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Mittenaar Gemarkung: Ballersbach Flur: 37, Flurstück: 10 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Ballersbach, Flur 37, Wegeflurstück 10, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3453945 / Hochwert 5616099 in gerader Linie zum Rechtswert 3453884 / Hochwert 5616162 . RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Mittenaar Gemarkung: Herbornseelbach Flur: 2, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Herbornseelbach, Flur 2, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3453509 / Hochwert 5617412 in gerader Linie bis zum nördlichsten Eckpunkt der Flurstücks 101/2 der Flur 58 . In den Fluren 53 und 2, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3453350 / Hochwert 5617904 in gerader Linie bis zum südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 30 der Flur 51. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Mittenaar 201 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Herbornseelbach Flur: 39, Flurstück: 163 (Teilblatt 1); Flur: 39, Flurstück: 188 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Herbornseelbach, Flur 39, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3454254 / Hochwert 5617805 in gerader Linie bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 39. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Mittenaar Gemarkung: Herbornseelbach Flur: 53, Flurstück: 74 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Herbornseelbach, Flur 53 und 2, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3453350 / Hochwert 5617904 in gera der Linie bis zum südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 30 der Flur 51. 5316-303 Dillwiesen bei Katzenfurt Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Ehringshausen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 47,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5316-304 Salbeiwiesen bei Bechlingen und Breitenbachtal Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Ehringshausen, Asslar Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 136,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. 202 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5316-305 Wiesen westlich des Leuchteküppels bei Bellersdorf Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Mittenaar, Hohenahr Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 34,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5316-306 Struthwiesen bei Großaltenstädten Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Hohenahr Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 167,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra 203 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5316-308 Krausebachtal bei Großaltenstädten Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Hohenahr Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 11,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5316-309 Auenbereich zwischen Oberlemp und Kölschhausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Asslar, Ehringshausen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 53,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra 204 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5317-301 Oberes Verstal Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Biebertal Landkreis: Gießen Größe: 85,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5317-302 Helfholzwiesen und Brühl bei Erda Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Hohenahr, Bischoffen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 121,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Auf Sekundärstandorten Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an tradi tionellen Nutzungsformen orientiert 205 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5317-304 Holzwäldchen bei Krofdorf-Gleiberg Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wettenberg Landkreis: Gießen Größe: 11,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebens gemeinschaften • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 21, Flurstück: 158/4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 21, verläuft die Gebietsgrenze vom östlichen Eckpunkt des Flurstücks 158/4 in nordwestli cher Richtung entlang der Grenze der Flurstücke 158/4 und 89/14 und in gerader Linie weiter nach Nordwesten bis zur Flurstücksgren ze 97/13. 5317-305 Grünland und Wälder zwischen Frankenbach und Heuchel heim Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Biebertal, Heuchelheim, Lahnau Landkreis: Gießen, Lahn-Dill-Kreis Größe: 499,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 206 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen 207 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Königsberg Flur: 5, Flurstück: 40 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Königsberg, Flur 5, Flurstück 40, verläuft die Grenze entlang der Nutzungsgrenze zwischen Grünland und Acker und im Norden in Verlängerung dieser Nutzungsgrenze vom Rechtswert 3468784 / Hochwert 5611974 zum Rechtswert 3468800 / Hochwert 5611966. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Königsberg Flur: 7, Flurstück: 103 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Königsberg, Flur 7, Flurstück 103, verläuft die Gebietsgrenze von der südlichen Ecke des Flurstücks 104 zum Rechtswert 3468168 / Hochwert 5610429 auf der Grenze des Wegeflurstücks 99. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Rodheim-Bieber Flur: 1, Flurstück: 34/3 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rodheim-Bieber, Flur 1, Flurstück 34/3, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der südwestlichen Gren ze des Flurstücks 82 zur Grenze des Flurstücks 35/1. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Rodheim-Bieber Flur: 26, Flurstück: 22/3 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rodheim-Bieber liegt folgendes Flurstück des Fließgewässers Bieber im FFH-Gebiet: Flur 26, Flurstück 22/3. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Rodheim-Bieber Flur: 40, Flurstück: 1/6 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rodheim-Bieber liegt folgendes Flurstück des Fließgewässers Bieber im FFH-Gebiet: Flur 40, Flurstück 1/6. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Rodheim-Bieber Flur: 45, Flurstück: 111/1 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rodheim-Bieber liegt folgendes Flurstück des Fließgewässers Bieber im FFH-Gebiet: Flur 45, Flurstück 111/1. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Rodheim-Bieber Flur: 47, Flurstück: 99/1 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rodheim-Bieber liegt folgendes Flurstück des Fließgewässers Bieber im FFH-Gebiet: Flur 47, Flurstück 99/1. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Rodheim-Bieber Flur: 47, Flurstück: 100 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rodheim-Bieber liegt folgendes Flurstück des Fließgewässers Bieber im FFH-Gebiet: Flur 47, Flurstück 100. 208 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Fellingshausen Flur: 2, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 1+2) In der Gemarkung Fellingshausen, Flur 2, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Fellingshausen Flur: 2, Flurstück: 8/1 (Teilblatt 1+2) In der Gemarkung Fellingshausen, Flur 2, Flurstück 8/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Fellingshausen Flur: 2, Flurstück: 5/1 (Teilblatt 1+2+4) In der Gemarkung Fellingshausen, Flur 2, Flurstück 5/1, verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt über 52 m entlang der Flurstücksgrenze nach Nordwesten, von dort parallel zum Flurstück 41, Flur 17 über 52 m zum Rechtswert 3469929 / Hochwert 5611052 und von dort parallel zum Flurstück 21/3, Flur 1 über 52 m auf die Grenze zum Flurstück 41 der Flur 17. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Biebertal Gemarkung: Königsberg Flur: 4, Flurstück: 9/4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Königsberg, Flur 4, Flurstück 9/4, verläuft die Gebietsgrenze beginnend mit dem Rechtswert 3469149 / Hochwert 5612055 auf Grenze des Flurstücks 3 nach Nordosten zum Rechtswert 3469196 / Hochwert 5612110 und von hier weiter entlang der vorhandenen Forstwege auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5317-306 Krofdorfer Forst Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wettenberg, Lollar Landkreis: Gießen Größe: 811,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Lollar Gemarkung: Odenhausen/Lahn Flur: 1, Flurstück: 128/50 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Odenhausen/Lahn, Flur 1, Flurstück 128/50, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) 209 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 24 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 24, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 4/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 4/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 11/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 11/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 20/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 20/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 21/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 21/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 22/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 22/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 23/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 23/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 29/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 29/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3475999 / Hochwert 5615955 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3476133 / Hochwert 5616052 . RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 6/2 (Teilblatt 1) 210 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 6/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 20/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 20/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 22/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 22/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 23/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 23/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 6/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 6/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 20/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 20/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 23/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 23/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 26, Flurstück: 195/22 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 26, Flurstück 195/22, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Wißmar Flur: 2, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wißmar, Flur 2, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Wißmar Flur: 26, Flurstück: 289 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wißmar, Flur 26, Flurstück 289, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 5317-307 Fohnbach und Gleibach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wettenberg Landkreis: Gießen Größe: 34,1 ha 211 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 1, Flurstück: 2/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 1, Flurstück 2/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 1, Flurstück: 14/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 1, Flurstück 14/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 1, Flurstück: 411/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 1, Flurstück 411/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 1, Flurstück: 414/15 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 1, Flurstück 414/15, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 7 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 30 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 30, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 32 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 32, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 35 (Teilblatt 1) 212 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 35, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 9/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 9/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3474334 / Hochwert 5613305 in gerader Linie nach Südwesten zum Rechtswert 3474277 / Hochwert 5613281 und weiter auf vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 31/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 31/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 9/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 9/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 239/10 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 239/10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 2, Flurstück: 253/36 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 2, Flurstück 253/36, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 3, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 3, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 23 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 23, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 25 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 25, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 26 (Teilblatt 1) 213 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 26, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 33 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 33, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 45 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 45, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 24/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 24/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 30/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 30/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 24/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 24/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 39/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 39/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 39/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 39/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 44/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 44/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 44/3 (Teilblatt 1) 214 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 44/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 48/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 48/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 48/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 48/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 48/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 48/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 49/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 49/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 52/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 52/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 52/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 52/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 25, Flurstück: 61/58 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 25, Flurstück 61/58, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 41, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 41, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Krofdorf-Gleiberg Flur: 42, Flurstück: 55/47 (Teilblatt 1) 215 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Krofdorf-Gleiberg, Flur 42, Flurstück 55/47, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Wettenberg Gemarkung: Wißmar Flur: 26, Flurstück: 338/293 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wißmar, Flur 26, Flurstück 338/293, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3474277 / Hochwert 5613281 in ge rader Linie nach Nordosten zum Rechtswert 3474334 / Hochwert 5613305 und weiter auf vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5318-301 Hangelstein Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Gießen Landkreis: Gießen Größe: 106,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Wieseck Flur: 20, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wieseck, Flur 20, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Wieseck Flur: 22, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wieseck, Flur 22, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Wieseck Flur: 23, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wieseck, Flur 23, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Wieseck Flur: 27, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) 216 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Wieseck, Flur 27, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 5318-302 Wieseckaue und Josolleraue Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Gießen, Buseck, Reiskirchen, Grün berg Landkreis: Gießen Größe: 649,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Vertigo angustior Schmale Windelschnecke • Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs • Minimierung von Nährstoffeinträgen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 57, Flurstück: 5/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 57, Flurstück 5/1, verläuft die Gebietsgrenze von Süden nach Norden vom Rechtswert 3481387 / Hoch wert 5607623 zum Rechtswert 3481382 / Hochwert 5607636, von dort zum Rechtswert 3481372 / Hochwert 5607642 und dann zum Rechtswert 3481358 / Hochwert 5607673 . RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Wieseck Flur: 8, Flurstück: 15/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wieseck, Flur 8, Flurstück 15/1, verläuft die Gebietsgrenze vom östlichsten Eckpunkt über 7 m entlang der Flur stücksgrenze nach Südwesten, von dort über 40 m parallel zum Flurstück 28/2 nach Nordwesten und von dort im rechten Winkel zur Grenze des Flurstücks 28/2. 217 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Reiskirchen Flur: 11, Flurstück: 85 (Teilblatt 3) Nordöstlich des Ortsteiles Reiskirchen in der Gemarkung Reiskirchen, Flur 11, Flurstück 85, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Ver längerung der südwestlichen Grenze des Flurstücks 121. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Reiskirchen Flur: 13, Flurstück: 62 (Teilblatt 3) Östlich des Ortsteiles Reiskirchen in der Gemarkung Reiskirchen, Flur 13, Flurstück 62, verläuft die Gebietsgrenze vom nordwestlichen Eckpunkt auf der nördlichen Flurstücksgrenze über 27 m nach Osten, von dort zur südlichen Flurstücksgrenze auf einen Punkt, der 11 m vom südwestlichen Eckpunkt entfernt ist. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Reiskirchen Flur: 13, Flurstück: 43/1 (Teilblatt 3) Östlich des Ortsteiles Reiskirchen in der Gemarkung Reiskirchen, Flur 13, Flurstück 43/1, verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt über 34 m entlang der Flurstücksgrenze nach Nordwesten und von dort im rechten Winkel bis zur Grenze des Flurstücks 19. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 632 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 632, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 627 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 627, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 628 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 628, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 629 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 629, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 699/1 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 699/1, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 598 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 598, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". 218 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 600 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 600, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 601 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 601, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 602 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 602, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 592 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 592, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 591 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 591, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 1, Flurstück: 700/1 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 1, Flurstück 700/1, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 2, Flurstück: 108 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 2, Flurstück 108, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände". RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 2, Flurstück: 104/2 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Saasen, Flur 2, Flurstück 104/2, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Aussengrenze des Bebauungsplanes 2.0.2 "Sport- und Freizeitgelände" sowie entlang der Grenze der nördlichen Ausgleichsfläche des vorgenannten Bebauungsplanes. 5318-303 Feuchtwiesen bei Daubringen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Staufenberg, Buseck, Lollar Landkreis: Gießen Größe: 164,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 219 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Buseck Gemarkung: Alten-Buseck Flur: 5, Flurstück: 27 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Alten-Buseck, Flur 5, Flurstück 27, verläuft die Gebietsgrenze auf dem ehemals militärisch genutzten Gelände von dem auf der westlichen Grenze des Flurstücks gelegenen Rechtswert 3482298 / Hochwert 5611424 (entlang des Zaunes) jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3482307 / 5611425 und 3482354 / 5611462 und 3482374 / 5611463 und 3482505 / 5611539 und weiter im rechten Winkel zum am Gehölz gelegenen Rechtswert 3482513 / Hochwert 5611525 . Von hier folgt die Ge bietsgrenze nach Süd/Südost dem Gehölzrand und anschliessend der Straße nach Süd/Südwest bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 28. 5318-304 Tränkbachniederung bei Daubringen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Staufenberg Landkreis: Gießen Größe: 119,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. 220 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5318-305 Borstgrasrasen bei Wieseck und Callunaheiden bei Mainzlar Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Staufenberg, Gießen Landkreis: Gießen Größe: 11,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5318-306 Wiesecker Teiche Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Gießen Landkreis: Gießen Größe: 4,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5319-301 Hoher Stein bei Nordeck Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Allendorf/ Lumda Landkreis: Gießen Größe: 31,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 221 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung von funktionfähigen Sommerquartieren • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Allendorf (Lumda) Gemarkung: Nordeck Flur: 3, Flurstück: 40/6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Nordeck, Flur 3, Flurstück 40/6, verläuft die Gebietsgrenze in direkter Verlängerung der Grenze der Flurstücke 40/7 und 40/5. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Allendorf (Lumda) Gemarkung: Nordeck Flur: 9, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Nordeck, Flur 9, Flurstück 1/1, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Flurstück 47/1 der Flur 3 bis zum Rechtswert 3489949 / Hochwert 5617963 entlang der Forst-Abteilungsgrenze und ab dem oben genannten Rechts-/Hochwert weiter in gerader Li nie zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 67/1 der Flur 3. 5319-302 Sickler Teich bei Londorf Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Rabenau Landkreis: Gießen Größe: 6,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze 222 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a keine 5319-303 Waldgebiete zwischen Weitershain und Bersrod Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Reiskirchen, Grünberg, Mücke Landkreis: Gießen, Vogelsbergkreis Größe: 574,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Grünberg Gemarkung: Lumda Flur: 11, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Lumda, Flur 11, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3495157 / Hochwert 5612488 in gerader Linie nach Norden zum Rechtswert 3495076 / Hochwert 5612566 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3495192 / Hochwert 5612573 . RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Grünberg Gemarkung: Lumda Flur: 13, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Lumda, Flur 13, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkar te. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 11, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 11, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 12, Flurstück: 5 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 12, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 12, Flurstück: 6 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 12, Flurstück 6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 12, Flurstück: 9 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 12, Flurstück 9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen 223 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Saasen Flur: 12, Flurstück: 10 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 12, Flurstück 10, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 12, Flurstück: 50 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 12, Flurstück 50, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 12, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 12, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 12, Flurstück: 26/1 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 12, Flurstück 26/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 14, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 14, Flurstück 1/1 folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Reiskirchen Gemarkung: Saasen Flur: 15, Flurstück: 1 (Teilblatt 2) In der südlichen Teilfläche, in der Gemarkung Saasen, Flur 15, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Mücke Gemarkung: Atzenhain Flur: 14, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Atzenhain, Flur 14, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Mücke Gemarkung: Atzenhain Flur: 14, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Atzenhain, Flur 14, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. 5320-303 Feldatal/Kahlofen und Ohmaue Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Homberg (Ohm), Mücke, Gemünden, Romrod, Feldatal Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 969,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 224 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Ermenrod Flur: 1, Flurstück: 2/1 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Ermenrod, Flur 1, Flurstück 2/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Ermenrod Flur: 2, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Ermenrod, Flur 2, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Gemünden (Felda) Gemarkung: Ehringshausen Flur: 14, Flurstück: 41 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Ehringshausen, Flur 14, Flurstück 41, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Gemünden (Felda) Gemarkung: Hainbach Flur: 3, Flurstück: 4 (Teilblatt 3) 225 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Hainbach, Flur 3, Flurstück 4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Gemünden (Felda) Gemarkung: Hainbach Flur: 3, Flurstück: 5 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Hainbach, Flur 3, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Gemünden (Felda) Gemarkung: Hainbach Flur: 4, Flurstück: 8/1 (Teilblatt 3+6) In der Gemarkung Hainbach, Flur 4, Flurstück 8/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3509667 / Hochwert 5615444 auf der Gemarkungsgrenze Hainbach/Ermenrod in gerader Linie nach Norden zum Rechtswert 3509676 / Hochwert 5615568 und in gerader Li nie weiter zum Rechtswert 3509707 / Hochwert 5615653 und in gerader Linie weiter nach Westen zum Rechtswert 3509695 / Hochwert 5615664 . Von dort folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Homberg (Ohm) Gemarkung: Bleidenrod Flur: 9, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bleidenrod, Flur 9, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Homberg (Ohm) Gemarkung: Bleidenrod Flur: 9, Flurstück: 2/4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bleidenrod, Flur 9, Flurstück 2/4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Romrod Gemarkung: Zell Flur: 41, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 3+6) In der Gemarkung Zell, Flur 41, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkar te. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Romrod Gemarkung: Zell Flur: 46, Flurstück: 22 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Zell, Flur 46, Flurstück 22, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5321-301 Talauen von Brenderwasser, Sengersbach, Wannbach- und Köpfelbachtal Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vo gelsberg), Schwalmtal, Feldatal Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 174,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen 226 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Allmenrod Flur: 11, Flurstück: 1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Allmenrod, Flur 11, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3524100 / Hochwert 5609250 nach We sten zum Rechtswert 3524070 / Hochwert 5609265 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Allmenrod Flur: 11, Flurstück: 3 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Allmenrod, Flur 11, Flurstück 3, verläuft die Gebietsgrenze vom Eckpunkt des westlichen Flurstücks 4/1 zum Rechts wert 3524169 / Hochwert 5609329 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Allmenrod Flur: 12, Flurstück: 19 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Allmenrod, Flur 12, Flurstück19, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3524762 / Hochwert 5610400 auf der Flurstücksgrenze 18/1 in gerader Linie weiter bis auf die Flurstücksgrenze 20/1 in einem Abstand von 78 m zum Wegeflurstück 53. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Allmenrod Flur: 12, Flurstück: 18/2 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Allmenrod, Flur 12, Flurstück 18/2, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3524762 / Hochwert 5610400 auf der Flurstücksgrenze 18/1 in gerader Linie weiter bis auf die Flurstücksgrenze 20/1 in einem Abstand von 78 m zum Wegeflurstück 53. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Dirlammen Flur: 5, Flurstück: 54 (Teilblatt 2) 227 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Dirlammen, Flur 5, Flurstück 54, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3520036 / Hochwert 5609305 in gerader Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3520127 / Hochwert 5609291 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520262 / Hochwert 5609307 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520279 / Hochwert 5609299 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Dirlammen Flur: 5, Flurstück: 55 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Dirlammen, Flur 5, Flurstück 55, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3520036 / Hochwert 5609305 in gerader Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3520127 / Hochwert 5609291 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520262 / Hochwert 5609307 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520279 / Hochwert 5609299 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Dirlammen Flur: 5, Flurstück: 56 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Dirlammen, Flur 5, Flurstück 56, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3520036 / Hochwert 5609305 in gerader Linie nach Osten weiter zum Rechtswert 3520127 / Hochwert 5609291 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520262 / Hochwert 5609307 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520279 / Hochwert 5609299 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Wallenrod Flur: 19, Flurstück: 1/3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Wallenrod, Flur 19, Flurstück 1/3, verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Gewässerflurstücks 16 der Flur 9 der Gemarkung Storndorf in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520356 / Hochwert 5611545 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Dirlammen Flur: 8, Flurstück: 37/1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Dirlammen, Flur 8, Flurstück 37/1, verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Wegeflurstücks 42/1 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3522452 / Hochwert 5608515 und in gerader Linie weiter bis auf die Flurstücksgrenze 44 in einem Abstand von 51 m zum Wegeflurstück 42/1. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schwalmtal Gemarkung: Storndorf Flur: 9, Flurstück: 13 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Storndorf, Flur 9, Flurstück 13, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3519950 / Hochwert 5611964 in gerader Linie nach Südosten weiter zum Rechtswert 3519974 / Hochwert 5611954 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schwalmtal Gemarkung: Storndorf Flur: 9, Flurstück: 14 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Storndorf, Flur 9, Flurstück 14, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Nutzungsgrenze nach Süden und vom Rechts wert 3520197 / Hochwert 5611436 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3520186 / Hochwert 5611406 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schwalmtal Gemarkung: Storndorf Flur: 11, Flurstück: 42 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Storndorf, Flur 11, Flurstück 42, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3518867 / Hochwert 5611310 nach Nordwesten weiter zum Rechtswert 3518798 / Hochwert 5611316 und weiter zum Rechtswert 3518713 / Hochwert 5611330 . Von dort folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schwalmtal Gemarkung: Storndorf Flur: 12, Flurstück: 4 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Storndorf, Flur 12, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3518940 / Hochwert 5611267 nach We sten weiter zum Rechtswert 3518893 / Hochwert 5611270 in Verlängerung der Nutzungslinie. 228 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schwalmtal Gemarkung: Vadenrod Flur: 11, Flurstück: 2/4 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Vadenrod, Flur 11, Flurstück 2/4, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Geländekante vom Rechtswert 3519678 / Hochwert 5613356 nach Süden zum Rechtswert 3519709 / Hochwert 5613264 und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/ Hochwerte: 3519701 / 5612966 und 3519741 / 5612885. 5321-302 Am Kalten Born bei Wallenrod Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 40,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Wallenrod Flur: 14, Flurstück: 21 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wallenrod, Flur 14, verläuft die Gebietsgrenze ab dem westlichen Eckpunkt des Flurstücks 21 nach Nordosten auf 31 m entlang der Flurstücksgrenze und von dort parallel zur norddöstlichen Grenze des Flurstücks 22 bis zur nordöstlichen Ecke des Flur stücks 15. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Wallenrod Flur: 14, Flurstück: 36 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 37 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 38 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 39 (Teil blatt 1); Flur: 14, Flurstück: 40 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 41 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 42 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 43 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 44 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 45 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 46 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flur stück: 47 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wallenrod, Flur 14, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Flurstück 1 der Flur 16 bis zum Flurstück 48 der Flur 14 ent lang der Nordwestgrenze des künftigen Flurstücks 74 der Flur 14 (zur Zeit Flurbereinigungsverfahren). RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Wallenrod Flur: 16, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wallenrod, Flur 16, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze ab dem Wegeflurstück 46 der Flur 16 entlang der West grenze des künftigen Flurstücks 74 der Flur 14 (zur Zeit Flurbereinigungsverfahren). 5321-303 Seifen und Maschhag westlich Allmenrod Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg), Lauterbach (Hessen) Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 35,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 229 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Wallenrod Flur: 21, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wallenrod, Flur 21, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Wallenrod Flur: 22, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wallenrod, Flur 22, Flurstück 2, verläuft die Gebietsgrenze bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 3/1 der Flur 21 und weiter in gerader Verlängerung. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Wallenrod Flur: 22, Flurstück: 1/4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wallenrod, Flur 22, Flurstück 1/4, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Grenze des Flurstücks 2 nach Norden und von dort nach Nordosten zum Rechtswert 3521495 / Hochwert 5612406. Von dort folgt sie den vorhandenen Forstwegen und Bestan desinnenrändern. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Dirlammen Flur: 6, Flurstück: 11 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Dirlammen, Flur 6, Flurstück 11, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3521215 / Hochwert 5619017 auf der Grenze des Wegeflurstücks 9 nach Westen zum Rechtswert 3520935 / Hochwert 5609974. Von dort folgt sie den vorhandenen Forst wegen. 5321-304 Wald nördlich Köddingen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg), Feldatal Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 544,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Köddingen Flur: 2, Flurstück: 18 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Köddingen, Flur 2, Flurstück 18, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Köddingen Flur: 4, Flurstück: 40 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Köddingen, Flur 4, Flurstück 40, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte und den Bestandesinnenrändern. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal 230 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Köddingen Flur: 5, Flurstück: 6/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Köddingen, Flur 5, Flurstück 6/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte und den Bestandesinnenrändern. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Köddingen Flur: 6, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Köddingen, Flur 6, Flurstück 1/1, verläuft die Gebietsgrenze entlang der vorhandenen Forstwege auf Grundlage der Forstgrundkarte und im Norden des genannten Flurstücks ab dem Rechtswert 3516697 / Hochwert 5610531 auf der Flurstücksgrenze des Flurstücks 4 bis zum Rechtswert 3516609 / Hochwert 5610318 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Köddingen Flur: 7, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Köddingen, Flur 7, Flurstück 1/1, verläuft die Gebietsgrenze entlang der vorhandenen Forstwege auf Grundlage der Forstgrundkarte und der Bestandesinnenränder einschließlich der geraden Verlängerung dieser Bestandesinnenränder. Im Nordwe sten desselben Flurstücks verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3516332 / Hochwert 5609548 in gerader Linie zum Rechtswert 3516013 / Hochwert 5609391 auf der Flurstücksgrenze des Flurstücks 50 der Flur 2. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Köddingen Flur: 8, Flurstück: 8/3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Köddingen, Flur 8, Flurstück 8/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Windhausen Flur: 7, Flurstück: 2/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Windhausen, Flur 7, Flurstück 2/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Windhausen Flur: 8, Flurstück: 30/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Windhausen, Flur 6, Flurstück 30/1, verläuft die Gebietsgrenze entlang der vorhandenen Forstwege auf Grundlage der Forstgrundkarte und der Bestandesinnenränder. Im Südosten desgleichen Flurstücks verläuft sie vom südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 23 zum Rechtswert 3516686 / Hochwert 5610892 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Windhausen Flur: 9, Flurstück: 4/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Windhausen, Flur 9, Flurstück 4/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Feldatal Gemarkung: Windhausen Flur: 10, Flurstück: 2/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Windhausen, Flur 10, Flurstück 2/3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungsgren zen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Meiches Flur: 2, Flurstück: 22/1 (Teilblatt 2) 231 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Meiches, Flur 2, Flurstück 22/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Meiches Flur: 7, Flurstück: 1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Meiches, Flur 7, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkar te und den Bestandesinnenrändern. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Meiches Flur: 8, Flurstück: 47 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Meiches, Flur 8, Flurstück 47, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. 5322-303 Großseggenried am Huhnrod Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wartenberg Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 2,8 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Vertigo angustior Schmale Windelschnecke • Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs • Minimierung von Nährstoffeinträgen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5322-304 Hutewald auf dem Hainig bei Lauterbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 5,1 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie *Osmoderma ermita Eremit Juchtenkäfer • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbständen mit einem ausreichenden Anteil alter, anbrüchiger und höh lenreicher Laubbäume Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Lauterbach Flur: 9, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 1); Flur: 9, Flurstück: 5/0 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Lauterbach, Flur 9, verläuft die Gebietsgrenze in den Flurstücken 3/1 und 5/0 vom gemeinsamen Eckpunkt der Flur stücke 3/1, 1/0 und 5/0 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3529648 / Hochwert 5609858 und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3529739 / 5609756 und 3529651 / 5609678 und 3529636 / 5609601 und 3529580 / 5609565 . 5322-305 Magerrasen bei Lauterbach und Kalkberge bei Schwarz Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lauterbach (Hessen), Schwalmtal, Grebenau, Wartenberg Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 362,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden 232 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums bei prioritären Ausprägungen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0 * Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenau Gemarkung: Schwarz Flur: 30, Flurstück: 6 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Schwarz, Flur 30, Flurstück 6, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkar te. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Lauterbach Flur: 4, Flurstück: 121 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Lauterbach, Flur 4, Flurstück 121, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3529591 / Hochwert 5613375 auf der westlichen Flurstücksgrenze weiter nach Nordosten über die Rechts-/Hochwerte: 3529624 / 5613391 und 3529617 / 5613350 und 3529626 / 5613271 und 3529598 / 5613214 und 3529580 / 5613169. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Lauterbach Flur: 4, Flurstück: 120/1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Lauterbach, Flur 4, Flurstück 120/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3529580 / Hochwert 5613169 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 121 in gerader Linie nach Westen zum Rechtswert 3529549 / Hochwert 5613174 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Maar Flur: 3, Flurstück: 76 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Maar, Flur 3, Flurstück 76, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3528340 / Hochwert 5614538 auf der Flur stücksgrenze 75 in gerader Linie weiter nach Südosten zum Rechtswert 3528403 / Hochwert 5614491. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) 233 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Maar Flur: 3, Flurstück: 78 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Maar, Flur 3, Flurstück 78, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3528403 / Hochwert 5614491 auf der Flur stücksgrenze 76 in gerader Linie weiter nach Süden zum Rechtswert 3528419 / Hochwert 5614468 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Maar Flur: 16, Flurstück: 10/8 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Maar, Flur 16, Flurstück 10/8, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3528481 / Hochwert 5614615 auf der nord westlichen Flurstücksgrenze in gerader Linie nach Südosten zum Rechtswert 3528502 / Hochwert 5614599 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3528526 / Hochwert 5614546 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3528511 / Hochwert 5614530 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Maar Flur: 16, Flurstück: 10/11 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Maar, Flur 16, Flurstück 10/11, verläuft die Gebietsgrenze vom östlichen Eckpunkt des Flurstücks 4/4 in gerader Li nie weiter nach Südosten zum Rechtswert 3528385 / Hochwert 5614632 und in gerader Linie weiter nach Südwesten zum Rechtswert 3528373 / Hochwert 5614622 und in gerader Linie weiter nach Südosten zum Rechtswert 3528426 / Hochwert 5614559 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Maar Flur: 23, Flurstück: 8 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Maar, Flur 23, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze in 42m parallel zur südwestlichen Grenze des Flurstücks 7. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Maar Flur: 26, Flurstück: 8/1 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Maar, Flur 26, Flurstück 8/1, verläuft die Gebietsgrenze vom nördlichen Eckpunkt des Wegeflurstücks 39/1 nach Nordwesten zur gegenüberliegenden Flurstücksgrenze des Flurstücks 8/1 in einem Abstand von 44 m zur südwestlichen Flurstück secke. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Maar Flur: 26, Flurstück: 30/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Maar, Flur 26, Flurstück 30/1, verläuft die Gebietsgrenze im Abstand von 46 m vom östlichen Flurstückseckpunkt nach Nordwesten zur gegenüberliegenden Flurstücksgrenze im Abstand von 31 m vom nördlichen Flurstückseckpunkt. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Maar Flur: 26, Flurstück: 29/3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Maar, Flur 26, Flurstück 29/3, folgt die Gebietsgrenze der südöstlichen Flurstücksgrenze 122 m nach Südwesten und von dort weiter nach Nordwesten auf die gegenüberliegende Flurstücksgrenze in einem Abstand von 87 m zum westlichen Flurstück seckpunkt. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Sickendorf Flur: 3, Flurstück: 11 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Sickendorf, Flur 3, Flurstück 11, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3523696 / Hochwert 5611757 auf der östlichen Flurstücksgrenze nach Südwesten zum Rechtswert 3523641 / Hochwert 5611696 und weiter zum Rechtswert 3523569 / Hochwert 5611698 und weiter zum Rechtswert 3523581 / Hochwert 5611826 auf dem Wegeflurstück 46. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Sickendorf Flur: 3, Flurstück: 47 (Teilblatt 4) 234 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Sickendorf, Flur 3, Flurstück 47, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3523691 / Hochwert 5611820 auf dem Wegeflurstück 46 nach Südosten zum Rechtswert 3523706 / Hochwert 5611803 und weiter zum Rechtswert 3523704 / Hochwert 5611766 und weiter zum Rechtswert 3523696 / Hochwert 5611757. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Sickendorf Flur: 3, Flurstück: 1/2 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Sickendorf, Flur 3, Flurstück 1/2, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3523687 / Hochwert 5611825 auf dem Wegeflurstück 46 nach Norden zum Rechtswert 3523657 / Hochwert 5611917 und dann weiter entlang der Flurstücksgrenze bis zum Rechtswert 3523581/ Hochwert 5611835. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schwalmtal Gemarkung: Brauerschwend Flur: 8, Flurstück: 28 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Brauerschwend, Flur 8, Flurstück 28, folgt die Gebietsgrenze dem östlichen Waldrand bis zum Rechtswert 3525470 / Hochwert 5617656. Von dort folgt sie dem Heckenrain nach Südwesten bis zum Wegeflurstück 42/1. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenau Gemarkung: Schwarz Flur: 26, Flurstück: 10 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Schwarz, Flur 26, Flurstück 10, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3526910 / Hochwert 5618679 auf der Westgrenze des Flurstücks 1 der Flur 27 in gerader Linie nach Norden zum Rechtswert 3526945 / Hochwert 5618754 und jeweils in gerader Linie weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3526925 / 5618766 und 3526953 / 5618871 und 3526929 / 5618881 und 3526955 / 5618957 und 3526998 / 5618948. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Wartenberg Gemarkung: Angersbach Flur: 17, Flurstück: 66 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Angersbach, Flur 17, Flurstück 66, verläuft die Gebietsgrenze in einem Abstand von 50 m parallel zur westlichen Grenze des Wegeflurstücks 204 sowie in einem Abstand vom 40 m parallel zur nördlichen Grenze des Flurstücks 66. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Wartenberg Gemarkung: Angersbach Flur: 17, Flurstück: 67 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Angersbach, Flur 17, Flurstück 67, verläuft die Gebietsgrenze vom südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 67 über 33 m entlang der Flurstücksgrenze nach Osten und dann zur gegenüberliegenden Flurstücksgrenze in einem Abstand von 69 m von der nordwestlichen Flurstücksecke. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Wartenberg Gemarkung: Angersbach Flur: 17, Flurstück: 78 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Angersbach, Flur 17, Flurstück 78, verläuft die Gebietsgrenze vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstück 79 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3530337 / Hochwert 5609918 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3530381 / Hochwert 5609815 . 5322-306 Lauter und Eisenbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg), Lauterbach (Hessen) Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 170,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 235 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Eichelhain Flur: 8, Flurstück: 8 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Eichelhain, Flur 8, Flurstück 8, umfasst das FFH-Gebiet die Forst-Abteilung 489 B. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Eichelhain Flur: 9, Flurstück: 1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Eichelhain, Flur 9, Flurstück 1, umfasst das FFH-Gebiet die Forst-Abteilung 477 A2 teilweise. Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den Forstwegen und Bestandesinnenrändern. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Eichelhain Flur: 11, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Eichelhain, Flur 11, Flurstück 2, umfasst das FFH-Gebiet die Forst-Abteilung 498 B östlich des Hauptforstweges und die Forst-Abteilung 498 C. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Eichelhain Flur: 11, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Eichelhain, Flur 11, Flurstück 4, umfasst das FFH-Gebiet die Forst-Abteilungen 495 B, C und D; die Forst-Abteilung 495 E im Norden jedoch nur bis zu dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Forstweg. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Eichelhain Flur: 11, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Eichelhain, Flur 11, Flurstück 6, umfasst das FFH-Gebiet die Forst-Abteilungen 494 A, B, G und E bis zu den darge stellten Gerinnen bzw. bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 44. 236 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Eichelhain Flur: 12, Flurstück: 44 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Eichelhain, Flur 12, Flurstück 44, umfasst das FFH-Gebiet die Forst-Abteilungen 494 A, B, G und E bis zu den darge stellten Gerinnen bzw. bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 44. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lauterbach (Hessen) Gemarkung: Frischborn Flur: 19, Flurstück: 31 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Frischborn, Flur 19, Flurstück 31, folgt die Gebietsgrenze einer Linie, die die Fließgewässer-Flurstücke 76 und 77/1 direkt miteinander verbindet. 5323-301 Breitenbachtal bei Michelsrombach Regierungspräsidium: Kassel, Gießen Gemeinde: Hünfeld, Schlitz Landkreis: Fulda, Vogelsbergkreis Größe: 593,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hünfeld, Schlitz Gemarkung: null Flur: null, Flurstück: null Die Grenze folgt im gesamten Gebiet den Flurstücksgrenzen oder den vorhandenen Wegen. Die Grenze des FFH-Gebietes ist identisch mit der Grenze des Naturschutzgebietes "Breitenbachtal bei Michelsrombach", veröffentlicht im Staatsanzeiger 3/2000, S. 297 5323-303 Obere und Mittlere Fuldaaue Regierungspräsidium: Kassel, Gießen Gemeinde: Bad Hersfeld, Ebersburg, Eichenzell, Fulda, Gersfeld (Rhön), Großenlüder, Niederaula, Schlitz Landkreis: Fulda, Hersfeld-Roten burg, Vogelsbergkreis Größe: 2539,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 237 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen • Erhaltung trockenwarmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährlei stung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch • Erhaltung von Hauptwanderkorridoren • Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Primärhabitaten in den Auen durch Gewährleistung einer möglichst naturnahen Auendynamik • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel, Gießen Landkreis: Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis Gemeinde: Gersfeld (Rhön) Gemarkung: Altenfeld Flur: 4, Flurstück: 43 (Teilblatt 13) Die Grenze folgt zur Aue hin der Bebauungsgrenze aus dem Luftbild und geht hinter dem östlichen Gebäude parallel zur Grenze des Flst. 96 bis zur südlich angrenzenden Straße. RP: Kassel, Gießen Landkreis: Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis Gemeinde: Gersfeld (Rhön) Gemarkung: Altenfeld Flur: 4, Flurstück: 96 (Teilblatt 13) 238 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Die Grenze des FFH-Gebietes wird durch die Verlängerung der Grenzlinie zwischen den Flurstücken 43 und 44 gebildet. RP: Kassel, Gießen Landkreis: Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis Gemeinde: Gersfeld (Rhön) Gemarkung: Gichenbach Flur: 13, Flurstück: 17 (Teilblatt 12) Die Grenze bildet die Verbindungslinie zwischen dem Eckpunkt der Nutzungsgrenze (aus der Karte ersichtliche gestrichelte Linie) und dem Vermessungspunkt an der südöstlichen Ecke des Flurstückes 16. RP: Kassel, Gießen Landkreis: Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis Gemeinde: Eichenzell Gemarkung: Kerzell Flur: 19, Flurstück: 24 (Teilblatt 9) Die Grenze verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 23, 24 und 25 senkrecht zu der Grenzlinie Flst. 24 und 25 bis zur Grenze Flst. 20 (Kreisstraße 100) RP: Kassel, Gießen Landkreis: Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis Gemeinde: Eichenzell Gemarkung: Lütter Flur: 2, Flurstück: 5/2 (Teilblatt 10) Die Grenze verläuft in Verängerung des von Süden kommenden Grabens (Flurstück 73, Flur 8, Gemarkung Ebersburg). Die Kläranlage liegt außerhalb des FFH-Gebietes RP: Kassel, Gießen Landkreis: Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis Gemeinde: Großenlüder Gemarkung: Lütterz Flur: 3, Flurstück: 24 (Teilblatt 7) Ab dem Vermessungspunkt am ersten Knick der Grenze zum Flurstück 33 vom Flurstück 32 kommend (Rechtswert: 3542966,02, Hoch wert: 5607286,09) verläuft die Grenze auf einem Waldweg, der im westlichen Teil auch (aus dem Luftbild erkennbar) eine Bestands grenze darstellt. Kurz vor der Grundstücksgrenze zum Flurstück 19, Flur 1, Gemarkung Lütterz folgt die FFH-Gebietsgrenze der Be standsgrenze und knickt vom Weg nach Norden ab. RP: Kassel, Gießen Landkreis: Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis Gemeinde: Ebersburg Gemarkung: Ried Flur: 4, Flurstück: 12 (Teilblatt 10) Ein 10m breiten Uferrandstreifen dieses Grundstückes ist FFH-Gebiet RP: Kassel, Gießen Landkreis: Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis Gemeinde: Ebersburg Gemarkung: Schmalnau Flur: 7, Flurstück: 5 und 11 (Teilblatt 12) Die Grenze verläuft vom Vermessungspunkt am Schnittpunkt der Flurstücke 11, 12 und 95 zum Vermessungspunkt am Schnittpunkt der Flurstücke 4, 5, und 95 5325-305 Vorderrhön Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Dipperz, Eiterfeld, Hilders, Hofbieber, Hohenroda, Hünfeld, Künzell, Nüsttal, Poppenhausen (Wasserkuppe), Ras dorf, Schenklengsfeld Landkreis: Fulda, Hersfeld-Roten burg Größe: 3690,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) 239 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung (auf Primärstandorten) • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • (Auf Sekundärstandorten) Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 240 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern sowie strukturreichen Laub- und Laubmischwaldgebieten und/oder strukturreichen Offenlandbereichen • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt Vertigo angustior Schmale Windelschnecke • Erhaltung von nassen, basenreichen Biotopen, wie Feucht- und Nasswiesen, Seggenriede, Flachmoore und Erlensumpfwälder mit einem lichten Pflanzenwuchs • Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hohenroda Gemarkung: Mansbach Flur: 2, Flurstück: 43/1 (Teilblatt 1) Die Grenze führt von dem Schnittpunkt der Flurstücke 1, 43/1 und 86/5 zum Vermessungspunkt (leichter Knick) auf der Grenzlinie zum Flurstück 70 (Rechtswert: 3564824,53 Hochwert: 5629021,27). RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Nüsttal Gemarkung: Mittelaschenbach Flur: 19, Flurstück: 10 (Teilblatt 7) Die Grenze folgt der Wald-Magerrasen-Grenze. Dies bedeutet die Grenzlinie verbindet den Vermessungspunkt am Knick der Gren ze zwischen den Flurstücken 10 und 18 und den Punkt mit den Koordinaten Rechtswert: 3560167,96, Hochwert: 5612630,26, auf der Grenzlinie zwischen den Flurstücken 10 und 20. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Nüsttal Gemarkung: Haselstein Flur: 14, Flurstück: 16/6 (Teilblatt 5) Die Grenze folgt im Bereich des Abbaus Suhl den Flurstücken und soweit dies nicht der Fall ist den Waldwegen. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Nüsttal Gemarkung: Haselstein Flur: 14, Flurstück: 8/1 (Teilblatt 5) Die Grenze folgt im Bereich des Abbaus Suhl den Flurstücken und soweit dies nicht der Fall ist den Waldwegen. Im Fall des Flurstückes 8/1 folgt die Grenze dem Waldrand. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hünfeld Gemarkung: Molzbach Flur: 4, Flurstück: 4 (Teilblatt 5) Die Grenze folgt im Bereich des Abbaus Suhl den Flurstücken und soweit dies nicht der Fall ist den Waldwegen. 241 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hünfeld Gemarkung: Molzbach Flur: 5, Flurstück: 12 (Teilblatt 5) Die Grenze folgt im Bereich des Abbaus Suhl den Flurstücken und soweit dies nicht der Fall ist den Waldwegen. Im Fall des Flurstückes 8/1 folgt die Grenze dem Waldrand. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Nüsttal Gemarkung: Haselstein Flur: 14, Flurstück: 11 (Teilblatt 5) Die Grenze folgt im Bereich des Abbaus Suhl den Flurstücken und soweit dies nicht der Fall ist den Waldwegen. Im Fall des Flurstückes 8/1 folgt die Grenze dem Waldrand. 5325-308 Nüst ab Mahlerts Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hofbieber, Hünfeld, Nüsttal Landkreis: Fulda Größe: 49,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5325-350 Ulsteraue Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ehrenberg (Rhön), Hilders, Hohenro da, Tann (Rhön) Landkreis: Fulda, Hersfeld-Roten burg Größe: 279,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 242 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Tann (Rhön) Gemarkung: Lahrbach Flur: 2, Flurstück: 36 (Teilblatt 3) Der Uferrandstreifen (10m Streifen) endet am Knickpunkt der Grenzlinie zur Fließgewässerparzelle mit den Koordinaten 3571393 (Rechtswert) und 5610379 (Hochwert). 5414-301 Elbbachtal Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Dornburg, Elbtal Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 82,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden 243 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5414-302 Heidenkopf und Knoten nördlich Mengerskirchen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Mengerskirchen Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 118,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Wirtschaft Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5414-303 Wiesen nördlich Lahr Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Waldbrunn (Westerwald) Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 51,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 244 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5414-304 Abbaugebiete Dornburg-Thalheim Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Dornburg Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 278,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Wirtschaft 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Triturus cristatus Kammmolch 245 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5415-301 Kallenbachtal zwischen Arborn und Obershausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Greifenstein, Löhnberg Landkreis: Lahn-Dill-Kreis, Lim burg-Weilburg Größe: 176,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis 246 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Nenderoth Flur: 7, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Nenderoth, Flur 7, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Nenderoth Flur: 8, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Nenderoth, Flur 8, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. 5415-303 Maienburg bei Winkels Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Mengerskirchen Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 12,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5415-304 Kreuzberg und Kahlenbergskopf bei Obershausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Mengerskirchen, Greifenstein, Löhn berg Landkreis: Limburg-Weilburg, Lahn Dill-Kreis Größe: 1099,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180 * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik 247 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Nenderoth Flur: 7, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Nenderoth, Flur 7, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Nenderoth Flur: 8, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Nenderoth, Flur 8, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Greifenstein Gemarkung: Rodenroth Flur: 6, Flurstück: 25/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Rodenroth, Flur 6, Flurstück 25/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Löhnberg Gemarkung: Obershausen Flur: 4, Flurstück: 1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Obershausen, Flur 4, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 5415-305 Ulmbach zwischen Allendorf und Biskirchen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Leun, Greifenstein Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 13,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 248 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Leun Gemarkung: Bissenberg Flur: 4, Flurstück: 41/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bissenberg, Flur 4, Flurstück 41/2, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3450091 / Hochwert 5602019 nach Nordosten in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3450099 / Hochwert 5602027. 5416-301 Weinberg bei Wetzlar Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Wetzlar Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 184,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten, strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten ,großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs. • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung von funktionfähigen Sommerquartieren Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer 249 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Wetzlar Gemarkung: Steindorf Flur: 19, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Steindorf, Flur 19, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Wetzlar Gemarkung: Wetzlar Flur: 60, Flurstück: 9/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wetzlar, Flur 60, Flurstück 9/3, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3462809 / Hochwert 5600991 in gerader Linie nach Süden zum Rechtswert 3462833 / Hochwert 5600941 . 5416-302 Waldgebiet östlich von Allendorf und nördlich von Leun Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Leun, Greifenstein, Ehringshausen, Solms, Asslar Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 3225,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen 250 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Leun Gemarkung: Stockhausen Flur: 7, Flurstück: 1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Stockhausen, Flur 7, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Leun Gemarkung: Stockhausen Flur: 9, Flurstück: 3 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Stockhausen, Flur 9, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Solms Gemarkung: Niederbiel Flur: 17, Flurstück: 76/3 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Niederbiel, Flur 17, Flurstück 76/3, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der Nutzungsgrenze Richtung Südwesten und Nordosten. 5416-303 Lahnwiesen zwischen Burgsolms und Oberbiel Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Solms Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 73,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5416-304 Dillauen bei der Luthermühle Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Asslar, Ehringshausen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 30,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 251 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5416-305 Urwaldzelle bei Braunfels Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Braunfels Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Größe: 20,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5417-301 Lahnaue zwischen Atzbach und Gießen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Gießen, Heuchelheim, Lahnau, Wetz lar Landkreis: Gießen, Lahn-Dill-Kreis Größe: 369,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 252 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkom plexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5417-302 Abgrabungsgewässer Grube Fernie Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Linden Landkreis: Gießen Größe: 13,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Linden Gemarkung: Großen-Linden Flur: 15, Flurstück: 8/13 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Großen-Linden, Flur 15, Flurstück 8/13, verläuft die nördliche Gebietsgrenze entlang des Waldweges. Die südöstli che Gebietsgrenze verläuft entlang des Rundweges um das Gewässer und in gerader Verlängerung der nördlichen Grenze des Flur stückes 8/7 Richtung Osten bis zum Flurstück 12/2 und Richtung Westen bis zum genannten Rundweg. 5418-301 Gießener Bergwerkswald Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Linden, Gießen Landkreis: Gießen Größe: 85,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) 253 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkom plexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 10, Flurstück: 202 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Großen-Linden, Flur 12, Flurstück 20/3, verläuft die Gebietsgrenze über 6 m in gerader Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 20/2 nach Westen. Von hier verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie durch das Flurstück 202 nach Nordwe sten auf die Grenze des Flurstücks 203/1 und trifft auf diese in 12 m Entfernung vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 209/1, Flur 10, Gemarkung Gießen . RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 10, Flurstück: 181/16 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 10, Flurstück 181/16, verläuft die Gebietsgrenze vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 180 zum Rechtswert 3476908 / Hochwert 5603328 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3476942 / Hochwert 5603291 und weiter zum Rechtswert 3476973 / Hochwert 5603295 auf der Grenze des Flurstücks 181/11. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Linden Gemarkung: Großen-Linden Flur: 12, Flurstück: 20/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Großen-Linden, Flur 12, Flurstück 20/3, verläuft die Gebietsgrenze über 6 m in gerader Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 20/2 nach Westen. Von hier verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie nach Nordwesten auf die Grenze des Flurstücks 203/1 und trifft auf diese in 12 m Entfernung vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 209/1, Flur 10, Gemarkung Gie ßen. 5418-302 Gewässer in den Gailschen Tongruben Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Gießen Landkreis: Gießen Größe: 6,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkom plexen 254 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 14, Flurstück: 19/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 14, Flurstück 19/1, verläuft die Gebietsgrenze im Osten vom Rechtswert 3478258 / Hochwert 5603166 zum Rechtswert 3478236 / Hochwert 5603218 RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 14, Flurstück: 19/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 14, Flurstück 19/2, verläuft die Gebietsgrenze im Abstand von 60 m parallel zur nördlichen Grenze des Flurstückes RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 14, Flurstück: 19/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 14, Flurstück 19/3, verläuft die Gebietsgrenze im Abstand von 60 m parallel zur nördlichen Grenze des Flurstückes RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 14, Flurstück: 17/5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 14, Flurstück 17/5, verläuft die Gebietsgrenze im Abstand von 60 m parallel zur nördlichen Grenze des Flurstückes 19/2 zum Rechtswert 3478263 / Hochwert 5603153 und weiter im rechten Winkel nach Nordwesten bis zum Rechtswert 3478236 / Hochwert 5603218 auf der Grenze des Flurstücks 19/1. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 14, Flurstück: 6/8 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 14, Flurstück 6/8, verläuft die Gebietsgrenze vom südwestlichsten Eckpunkt des Flurstücks 13/12 in ge rader Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 13/12 zum Rechtswert 3477939 / Hochwert 5603458 und weiter entlang der Nutzungsgrenze zwischen Schotterfläche und Brache bis zum Rechtswert 3478017 / Hochwert 5603492 auf der Flurstücksgrenze 13/8. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 14, Flurstück: 13/12 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 14, Flurstück 13/12, verläuft die Gebietsgrenze vom westlichsten Eckpunkt des Flurstücks 13/8 in gera der Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 13/8 bis zur Uferlinie und von dort entlang der Uferlinie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 64. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Gießen Gemarkung: Gießen Flur: 14, Flurstück: 13/13 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Gießen, Flur 14, verläuft die Gebietsgrenze durch das Flurstück 13/13 entlang der nördlichen Wand des Gebäudes und weiter in gerader Verlängerung zur Grenze des Flurstücks 48/7. 5418-303 Wald um die Peterseen südwestlich Lich Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lich Landkreis: Gießen Größe: 86,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 255 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5419-301 Wetterniederung bei Lich Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lich Landkreis: Gießen Größe: 364,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5419-303 Wälder und Flachwasserteiche östlich Lich Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Lich, Hungen Landkreis: Gießen Größe: 584,8 ha 256 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkom plexen Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen 257 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Hungen Flur: 20, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Hungen, Flur 20, Flurstück 2 folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Nonnenroth Flur: 7, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Nonnenroth, Flur 7, Flurstück 4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Lich Gemarkung: Lich Flur: 37, Flurstück: 2/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Lich, Flur 37, Flurstück 2/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 5419-304 Lauter bei Laubach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Grünberg Landkreis: Gießen Größe: 12,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässerqualität Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Grünberg Gemarkung: Grünberg Flur: 15, Flurstück: 4 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Grünberg, Flur 15, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze an der Teichuferlinie. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Grünberg Gemarkung: Grünberg Flur: 15, Flurstück: 5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Grünberg, Flur 15, Flurstück 5, verläuft die Gebietsgrenze an der Teichuferlinie. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Grünberg Gemarkung: Grünberg 258 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Flur: 15, Flurstück: 6 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Grünberg, Flur 15, Flurstück 6, verläuft die Gebietsgrenze an der Teichuferlinie. 5420-304 Laubacher Wald Regierungspräsidium: Gießen, Darmstadt Gemeinde: Nidda, Hungen, Laubach, Grünberg, Mücke, Ulrichstein, Schotten Landkreis: Gießen, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis Größe: 9486,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik 259 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung von funktionfähigen Sommerquartieren • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Unio crassus Gemeine Flussmuschel • Erhaltung eines natürlichen, einheimischen Fischbestandes (Weißfische) • Erhaltung von strukturreichen, unverbauten Fließgewässern mit sandigkiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lücken system der Gewässersohle • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden • Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer • Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Langd Flur: 3, Flurstück: 11 (Teilblatt 13) In der Gemarkung Langd, Flur 3, Flurstück 11, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Laubach Gemarkung: Freienseen Flur: 2, Flurstück: 87 (Teilblatt 4) 260 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Freienseen, Flur 2, Flurstück 87, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Laubach Gemarkung: Freienseen Flur: 4, Flurstück: 28/2 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Freienseen, Flur 4, Flurstück 28/2, verläuft die Gebietsgrenze entlang der östlichen Grenze des Wegeflurstücks 27 über 98 m nach Norden. Von dort verläuft die Gebietsgrenze nach Westen bis zum Eckpunkt des Wegeflurstücks 29. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Laubach Gemarkung: Gonterskirchen Flur: 109, Flurstück: 29 (Teilblatt 10) In der Gemarkung Gonterskirchen, Flur 109, Flurstück 29, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3501743 / Hochwert 5598413 in gerader Linie nach Südwesten zum Rechtswert 3501689 / Hochwert 5598353 und dann in gerader Linie nach Südosten zum Rechts wert 3501799 / Hochwert 5598267 und weiter nach Nordosten zum Rechtswert 3501894 / Hochwert 5598298 . Von dort verläuft die Grenze in gerader Linie nach Norden zum Rechtswert 3501894 / Hochwert 5598332 und folgt dann der Steinbruchgrenze des außer halb liegenden Steinbruchs gemäß Anlage 2 zur Betriebsplanergänzung vom 30.04.2000 und dann zurück zum Rechtswert 3501743 / Hochwert 5598413 . RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Laubach Gemarkung: Gonterskirchen Flur: 116, Flurstück: 81 (Teilblatt 9) In der Gemarkung Gonterskirchen, Flur 116, Flurstück 81, folgt die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der westlichen Grenze des Wegeflurstücks 71 nach Süden bis zum Wegeflurstück 86. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Laubach Gemarkung: Ruppertsburg Flur: 8, Flurstück: 1 (Teilblatt 8) In der Gemarkung Ruppertsburg, Flur 8, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rainrod-L Flur: 1, Flurstück: 35 (Teilblatt 16) In der Gemarkung Rainrod, Flur 1, Flurstück 35, folgt die Gebietsgrenze vom Wegeflurstück 4 im Norden des Flurstücks 35 den vorhan denen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte bis zum Rechtswert 3505653 / Hochwert 5594375, dann in gerader Linie weiter nach Westen zum Rechtswert 3505647 / Hochwert 5594375 und dann nach Süden entlang der Nutzungslinie. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rainrod-L Flur: 9, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 15) In der Gemarkung Rainrod, Flur 9, Flurstück 1/1, verläuft die Gebietsgrenze von der Gemarkungsgrenze Rainrod / Eichelsdorf nach Osten und dann nach Süden auf vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte bis zum Rechtswert 3504706 / Hochwert 5592642 und dann in gerader Linie zum Rechtswert 3504873 / Hochwert 5592651 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rainrod-L Flur: 12, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 15) In der Gemarkung Rainrod, Flur 12, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze vom Wegeflurstück 25 nach Nordwesten den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Schotten Flur: 16, Flurstück: 41 (Teilblatt 16) 261 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Schotten, Flur 16, Flurstück 41, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3507278 / Hochwert 5595035 auf der südwestlichen Flurstücksgrenze in gerader Linie zum Rechtswert 3507301 / Hochwert 5595045 und folgt dann dem vorhandenen Forst weg auf Grundlage der Forstgrundkarte nach Nordosten. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Ulrichstein Gemarkung: Kölzenhain Flur: 6, Flurstück: 13/8 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Kölzenhain, Flur 6, Flurstück 13/8, folgt die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung des Wegeflurstücks 15 den vor handenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5421-302 Hoher Vogelsberg Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Ulrichstein, Lautertal, Schotten, Gre benhain, Herbstein Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 3861,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore • Gewährleistung einer Entwicklung zu naturnahen Hochmooren mit ungestörtem Wasserhaushalt und einem für den LRT günstigen Nährstoffhaushalt • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 262 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Bermuthshain Flur: 10, Flurstück: 8 (Teilblatt 10) In der Gemarkung Bermuthshain, Flur 10, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze entlang der nordöstlichen Flurstücksgrenze über 49 m ab dem Eckpunkt des Flurstücks 7, dann verläuft sie auf einen Punkt auf der südwestlichen Flurstücksgrenze, der 46 m von dem Eck punkt des Flurstücks 7 entfernt ist. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Grebenhain Flur: 14, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Grebenhain, Flur 14, Flurstück 1/1 verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3519968 / Hochwert 5597212 in gera der Linie nach Norden zum Rechtswert 3519917 / Hochwert 5597333. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Grebenhain Flur: 15, Flurstück: 7 (Teilblatt 10) In der Gemarkung Grebenhain, Flur 15, Flurstück 7, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Straße und den Bunkern. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Grebenhain Flur: 15, Flurstück: 8 (Teilblatt 10) In der Gemarkung Grebenhain, Flur 15, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3520701 / Hochwert 5595155 auf der westlichen Flurstücksgrenze in gerader Linie nach Osten zum Rechtswert 3520792 / Hochwert 5595201 und weiter nach Norden ent lang der Straße und den Bunkern. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain 263 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Grebenhain Flur: 15, Flurstück: 10/1 (Teilblatt 10) In der Gemarkung Grebenhain, Flur 15, Flurstück 10/1 verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3521034 / Hochwert 5595535 auf der Flurstücksgrenze 6/4 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3521113 / Hochwert 5595393 und in gerader Linie weiter zum Rechts wert 3521178 / Hochwert 5595277 auf der Grenze des Flurstücks 82 der Flur 16. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Grebenhain Flur: 16, Flurstück: 15/1 (Teilblatt 10) In der Gemarkung Grebenhain, Flur 16, Flurstück 15/1 verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3521833/ Hochwert 5594633 nach Osten bis zum Rechtswert 3521859 / Hochwert 5594644 und weiter nach Süden bis zum Rechtswert 3521914 / Hochwert 5594554. Von diesem Rechts- und Hochwert folgt die Gebietsgrenze der Flurstücksgrenze bis zum Rechtswert 3521963 / Hochwert 5594562 und von dort weiter nach Nordwesten bis zum Rechtswert 3521911 / Hochwert 5594627 und weiter nach Nordosten bis zum Rechtswert 3521935 / Hochwert 5594644 und weiter nach Süden bis zum Rechtswert 3521952 / Hochwert 5594625 und weiter nach Südosten bis zum Rechtswert 3521993 / Hochwert 5594596. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Ilbeshausen Flur: 16, Flurstück: 1/4 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 16, Flurstück 1/4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Ilbeshausen Flur: 17, Flurstück: 6/1 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 17, Flurstück 6/1 verläuft die Gebietsgrenze vom östlichen Eckpunkt des Flurstücks 3 in gerader Li nie weiter zum Rechtswert 3520180 / Hochwert 5598714 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Herbstein Gemarkung: Lanzenhain Flur: 32, Flurstück: 19 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Lanzenhain, Flur 32, Flurstück 19, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3517877 / Hochwert 5600000 nach Westen zum Rechtswert 3517725 / Hochwert 5599990. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Eichelhain Flur: 7, Flurstück: 30 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Eichelhain, Flur 7, Flurstück, 30 verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3519301 / Hochwert 5601104 in gerader Linie nach Nordwesten zum Rechtswert 3519145 / Hochwert 5601287 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Eichelhain Flur: 12, Flurstück: 8 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Eichelhain, Flur 12, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3517342 / Hochwert 5602520 in gerader Linie nach Norden zum Rechtswert 3517331 / Hochwert 5602717. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Breungeshain Flur: 4, Flurstück: 11 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Breungeshain, Flur 4, Flurstück 11, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Breungeshain Flur: 6, Flurstück: 3 (Teilblatt 5) 264 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Breungeshain, Flur 6, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Breungeshain Flur: 11, Flurstück: 75 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Breungeshain, Flur 11, Flurstück 75, verläuft die Gebietsgrenze vom westlichen Eckpunkt des Flurstücks 70 nach Süden in gerader Linie zum Rechtswert 3515956 / Hochwert 5597050 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Breungeshain Flur: 11, Flurstück: 91 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Breungeshain, Flur 11, Flurstück 91, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3515982 / Hochwert 5596966 in ge rader Linie nach Osten zum Rechtswert 3516102 / Hochwert 5596952 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Breungeshain Flur: 13, Flurstück: 22 (Teilblatt 9) In der Gemarkung Breungeshain, Flur 13, Flurstück 22, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Feldkrücken Flur: 5, Flurstück: 1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Feldkrücken, Flur 5, Flurstück 1 folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Kaulstoß Flur: 4, Flurstück: 17 (Teilblatt 9) In der Gemarkung Kaulstoß, Flur 4, im Nordosten des Flurstücks 17, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3515686 / Hochwert 5594916 auf dem Wegeflurstück 16 in gerader Linie nach Westen zum Rechtswert 3515604 / Hochwert 5594891 und dann am Wald rand entlang bis zum Rechtswert 3515260 / Hochwert 5594700 und in gerader Linie nach Norden weiter zum Rechtswert 3515254 / Hochwert 5594766 auf dem Wegeflurstück 16. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Kaulstoß Flur: 4, Flurstück: 15/1 (Teilblatt 9) In der Gemarkung Kaulstoß, Flur 4, Flurstück 15/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Eckpunkt des Flurstücks 67 der Flur 16 der Ge markung Breungeshain nach Süden zum Rechtswert 3515154 / Hochwert 5595036 und dann entlang dem vorhandenen Forstweg auf Grundlage der Forstgrundkarte weiter zum Rechtswert 3515254 / Hochwert 5594766 auf dem Wegeflurstück 16. Im Übrigen verläuft die Gebietsgrenze im Flurstück 15/1 vom südlichen Eckpunkt des Flurstücks 3/1 in gerader Linie zum Rechtswert 3515696 / Hochwert 5594990 und weiter über die Rechts-/Hochwerte: 3515705 / 5594922 und 3515686 / 5594916. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rudingshain Flur: 7, Flurstück: 5 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rudingshain, Flur 7, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rudingshain Flur: 7, Flurstück: 9 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rudingshain, Flur 7, Flurstück 9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. 265 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rudingshain Flur: 8, Flurstück: 3 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Rudingshain, Flur 8, Flurstück 3, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3516616 / Hochwert 5599694 in gera der Linie nach Süden zum Rechtswert 3516476 / Hochwert 5599464 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3516347 / Hochwert 5599426 . Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rudingshain Flur: 9, Flurstück: 9 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rudingshain, Flur 9, Flurstück 9, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3515614 / Hochwert 5599228 in ge rader Linie nach Süden weiter zum Rechtswert 3515555 / Hochwert 5599111 und in gerader Linie weiter zum Eckpunkt der Wegeflur stücks 11. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rudingshain Flur: 11, Flurstück: 24 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Rudingshain, Flur 11, Flurstück 24, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Sichenhausen Flur: 4, Flurstück: 4 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Sichenhausen, Flur 4, Flurstück 4, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Sichenhausen Flur: 5, Flurstück: 1 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Sichenhausen, Flur 5, Flurstück 1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Sichenhausen Flur: 5, Flurstück: 3 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Sichenhausen, Flur 5, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Ulrichstein Gemarkung: Feldkrücken Flur: 3, Flurstück: 23 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Feldkrücken, Flur 3, Flurstück 23, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3515019 / Hochwert 5602176 in gera der Linie nach Nordosten zum Rechtswert 3515096/ Hochwert 5602284 . RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Ulrichstein Gemarkung: Feldkrücken Flur: 4, Flurstück: 5 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Feldkrücken, Flur 4, Flurstück 5, verläuft die Gebietsgrenze vom Eckpunkt des Wegeflurstücks 17 in gerader Linie nach Nordosten zum Rechtswert 3514582/ Hochwert 5601457 und dann weiter entlang der vorhandenen Forstwege auf Grundlage der Forstgrundkarte. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Ulrichstein Gemarkung: Feldkrücken Flur: 6, Flurstück: 19/11 (Teilblatt 4) 266 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Feldkrücken, Flur 6, Flurstück 19/11, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen und Forst-Abteilungs grenzen auf Grundlage der Forstgrundkarte. 5422-303 Talauen bei Herbstein Regierungspräsidium: Gießen, Kassel Gemeinde: Herbstein, Grebenhain, Großenlüder, Bad Salzschlirf Landkreis: Vogelsbergkreis, Fulda Größe: 1379,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Auf Sekundärstandorten Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums bei prioritären Ausprägungen 6230 * Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden 267 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Margaritifera magaritifera Flussperlmuschel • Erhaltung von nährstoffarmen, schnell fließenden, kalkarmen, sauerstoffreichen Bächen mit sich selbst reproduzierenden Bachforel lenvorkommen, einer weitgehend unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden • Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Grünlandnutzung in der Aue, die zur Erhaltung nährstoffarmer Gewässer beiträgt • Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Heisters Flur: 5, Flurstück: 2 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Heisters, Flur 5, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Ilbeshausen Flur: 3, Flurstück: 27 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 3, Flurstück 27, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3521986 / Hochwert 5599145 an der Grenze zur Straße in gerader Linie zum Rechtswert 3522113 / Hochwert 5599208 und weiter in gerader Linie zum nördlichsten Eck punkt des Flurstücks 3 in der Flur 4. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Ilbeshausen Flur: 4, Flurstück: 8 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 4, Flurstück 8, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3521986 / Hochwert 5599145 an der Grenze zur Straße in gerader Linie zum Rechtswert 3522113 / Hochwert 5599208 und weiter in gerader Linie zum nördlichsten Eck punkt des Flurstücks 3 in der Flur 4. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Ilbeshausen Flur: 6, Flurstück: 26 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 6, Flurstück 26, verläuft die Gebietsgrenze von einem Punkt auf der westlichen Flurstücksgrenze, der 51 m von der südwestlichen Flurstücksecke entfernt ist, in gerader Linie nach Osten zu einem 44 Meter von der südöstlichen Flur stücksecke entfernten Punkt. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Ilbeshausen Flur: 10, Flurstück: 115/1 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Ilbeshausen, Flur 10, Flurstück 115/1, verläuft die Gebietsgrenze von der südwestlichen Ecke über 58 Meter entlang der Flurstücksgrenze nach Südosten, von dort in gerader Linie auf einen Punkt auf der nördlichen Flurstücksgrenze, der 87 Meter vom nördlichsten Eckpunkt des Flurstücks entfernt ist. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Zahmen Flur: 4, Flurstück: 15 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Zahmen, Flur 4, Flurstück 15, folgt die südliche Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Zahmen 268 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Flur: 4, Flurstück: 16 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Zahmen, Flur 4, Flurstück 16, folgt die südliche Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Zahmen Flur: 5, Flurstück: 3 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Zahmen, Flur 5, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Zahmen Flur: 5, Flurstück: 6 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Zahmen, Flur 5, Flurstück 6 folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Zahmen Flur: 6, Flurstück: 3 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Zahmen, Flur 6, Flurstück 3, verläuft die Gebietsgrenze von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 4 zum Rechts wert 3531508 / Hochwert 5599003 und danach folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Herbstein Gemarkung: Altenschlirf Flur: 6, Flurstück: 10/5 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Altenschlirf, Flur 6, Flurstück 10/5, verläuft die Gebietsgrenze von der südwestlichen Ecke des Flurstücks 1, der Flur 5, der Gemarkung Schlechtenwegen zum Rechtswert 3528800/ Hochwert 5601879 auf der Nutzungsgrenze des Waldweges. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Herbstein Gemarkung: Herbstein Flur: 13, Flurstück: 68/4 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Herbstein, Flur 13, Flurstück 68/4, verläuft die Gebietsgrenze vom Eckpunkt des Flurstücks 50 jeweils in gerader Linie vom Rechtswert 3526571 / Hochwert 5603718 über die Rechts-Hochwerte: 3526635 / 5603708 und 3526670 / 5603679 und 3526686 / 5603652 und 3526685 / 5603620 weiter zum Rechtswert 3526668 / Hochwert 5603564 an dem Wegeflurstück 50. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Herbstein Gemarkung: Herbstein Flur: 19, Flurstück: 50/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Herbstein, Flur 19, Flurstück 50/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Wegeflurstück 37 zum Rechtswert 3522873 / Hochwert 5600950 und weiter in gerader Linie nach Süden zum Rechtswert 3522885 / Hochwert 5600887 auf der Grenze zum Wege flurstück 39. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Herbstein Gemarkung: Schlechtenwegen Flur: 6, Flurstück: 59 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Schlechtenwegen, Flur 6, Flurstück 59, verläuft die Gebietsgrenze von Norden nach Süden vom Rechtswert 3531078 / Hochwert 5600904 in gerader Linie zum Rechtswert 3531098 / Hochwert 5600807 und weiter nach Osten zum Rechtswert 3531165 / Hochwert 5600796. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Herbstein Gemarkung: Steinfurt Flur: 2, Flurstück: 45/8 (Teilblatt 7); Flur: 2, Flurstück: 59 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Steinfurt, Flur 2, Flurstück 45/8 und 59, verläuft die Gebietsgrenze von Nord nach Süd vom Rechtswert 3529269 / Hochwert 5599252 an der Straße zum Rechtswert 3529290/ Hochwert 5599214 auf der südlichen Grenze des Flurstück 59. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Herbstein 269 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Stockhausen Flur: 17, Flurstück: 4 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Stockhausen, Flur 17, Flurstück 4, verläuft die Gebietsgrenze von West nach Ost zuerst auf vorhandenen Forstwe gen und dann vom Rechtswert 3529339 / Hochwert 5602018 über den Rechtswert 3529393 / Hochwert 5602007 bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 6 in der Flur 17. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Hopfmannsfeld Flur: 7, Flurstück: 59 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Hopfmannsfeld, Flur 7, Flurstück 59, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3523293 / Hochwert 5604460 in gerader Linie nach Süden, anfangs entlang der Waldgrenze, zum Rechtswert 3523209 / Hochwert 5604337 und weiter in gerader Li nie nach Osten zum Rechtswert 3523229 / Hochwert 5604330 und weiter in gerader Linie nach Nordosten zum Rechtswert 3523274 / Hochwert 5604392 und weiter in gerader Linie nach Osten zum Rechtswert 3523357 / Hochwert 5604401 auf der Nutzungsgrenze. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Hopfmannsfeld Flur: 7, Flurstück: 62 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Hopfmannsfeld, Flur 7, Flurstück 62, verläuft die nördliche Gebietsgrenze von West nach Ost entlang des Waldran des bis zum Rechtswert 3522810/ Hochwert 5604510 und weiter über die Rechts- Hochwerte 3522816/ 5604510, 3522831 / 5604507, 3522875 / 5604500 und 3522889 / 5604498 und von hier in gerader Linie zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 56. Die südliche Gebietsgrenze verläuft von der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 60 in gerader Linie zum Rechstwert 3522889 / Hochwert 5604424 und weiter in gerader Linie zum Rechtswert 3522938 / Hochwert 5604458. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Hopfmannsfeld Flur: 7, Flurstück: 68 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Hopfmannsfeld, Flur 7, Flurstück 68, verläuft die Gebietsgrenze über 99 Meter auf der westlichen Flurstücksgren ze nach Norden und von dort in gerader Linie auf einen Punkt der östlichen Grenze, der 97 Meter von der südöstlichen Ecke des Flur stücks entfernt ist. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Lautertal (Vogelsberg) Gemarkung: Hopfmannsfeld Flur: 10, Flurstück: 5/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Hopfmannsfeld, Flur 10, Flurstück 5/1, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3523444 / Hochwert 5604941 an der westlichen Flurstücksgrenze in gerader Linie zum Rechtswert 3523480 / Hochwert 5604943 und weiter in gerader Linie zur nord westlichen Ecke des Flurstücks 4/1. 5422-304 Weinberg bei Stockhausen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Herbstein Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 13,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums bei prioritären Ausprägungen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze 270 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a keine 5423-301 Himmelsberg Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hosenfeld Landkreis: Fulda Größe: 132,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hosenfeld Gemarkung: null Flur: null, Flurstück: null Die Grenze folgt im gesamten Gebiet den Flurstücksgrenzen oder den vorhandenen Wegen. Die Grenze des FFH-Gebietes ist identisch mit der Grenze des Naturschutzgebietes "Himmelsberg", veröffentlicht im Staatsanzeiger 30/1980, S. 1338 5423-302 Zeller Loch Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Fulda Landkreis: Fulda Größe: 4,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 91D0* Birken-Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze 271 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a keine 5423-303 Kalkberge bei Großenlüder Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Großenlüder Landkreis: Fulda Größe: 45,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5423-304 Lüder mit Zuflüssen Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Großenlüder, Hosenfeld, Neuhof Landkreis: Fulda Größe: 127,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Großenlüder Gemarkung: Kleinlüder Flur: 13, Flurstück: 14/1 (Teilblatt 2) Der Parkplatz der Hessenmühle ist von der Pufferzone ausgenommen und damit nicht FFH-Gebiet. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hosenfeld Gemarkung: Schletzenhausen Flur: 7, Flurstück: 63 (Teilblatt 3) Der 10m breite Pufferstreifen beginnt an dem Knickpunkt auf der Grenzlinie zwischen den Flurstücken 63 und 95 mit den Koordinaten 3535152 (Rechtswert) und 5598469 (Hochwert). RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Großenlüder Gemarkung: Kleinlüder Flur: 13, Flurstück: 14/1 (Teilblatt 2) Der Parkplatz der Hessenmühle ist von der Pufferzone ausgenommen und damit nicht FFH-Gebiet. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hosenfeld 272 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Schletzenhausen Flur: 7, Flurstück: 63 (Teilblatt 3) Der 10m breite Pufferstreifen beginnt an dem Knickpunkt auf der Grenzlinie zwischen den Flurstücken 63 und 95 mit den Koordinaten 3535152 (Rechtswert) und 5598469 (Hochwert). 5513-302 Waldgebiet westlich von Elz Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Elz Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 40,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5514-301 Heidenhäuschen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Elbtal, Hadamar, Waldbrunn (Wester wald) Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 145,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5514-302 Spitzberg, Gackenberg und Tongruben von Hintermeilingen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Beselich Hadamar Waldbrunn (We sterwald) Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 154,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 273 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5514-303 Bärenloch bei Thalheim Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Dornburg Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 1,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winter- und Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung ungestörter Winter- und Sommerquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5514-304 Elbbachaue östlich von Elz Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Elz Hadamar Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 48,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes 274 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Hadamar Gemarkung: Niederhadamar Flur: 42, Flurstück: 67 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederhadamar, Flur 42, Flurstück 67, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 119 bis zum Flurstück 118. 5515-302 Marmorbruch Wirbelau Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Runkel, Beselich Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 8,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Beselich Gemarkung: Schupbach Flur: 16, Flurstück: 13 (Teilblatt 1) 275 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Schupbach, Flur 16, Flurstück 13, folgt die Gebietsgrenze einer Kreislinie um den Mittelpunkt mit dem Rechtswert 3444074 / Hochwert 5590859 und einem Kreisradius von 160 m. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Beselich Gemarkung: Schupbach Flur: 16, Flurstück: 14 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Schupbach, Flur 16, Flurstück 14, folgt die Gebietsgrenze einer Kreislinie um den Mittelpunkt mit dem Rechtswert 3444074 / Hochwert 5590859 und einem Kreisradius von 160 m. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Wirbelau Flur: 3, Flurstück: 24 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wirbelau, Flur 3, Flurstück 24, folgt die Gebietsgrenze einer Kreislinie um den Mittelpunkt mit dem Rechtswert 3444074 / Hochwert 5590859 und einem Kreisradius von 160 m. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Wirbelau Flur: 3, Flurstück: 25/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wirbelau, Flur 3, Flurstück 25/2, folgt die Gebietsgrenze einer Kreislinie um den Mittelpunkt mit dem Rechtswert 3444074 / Hochwert 5590859 und einem Kreisradius von 160 m. 5515-303 Lahntal und seine Hänge Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Weilburg, Weinbach, Villmar, Runkel, Beselich, Limburg Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 2170,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 276 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Wirtschaft 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts • Erhaltung typischer geologischer Prozesse 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schräg stehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Aumenau Flur: 8, Flurstück: 22 (Teilblatt 8) In der Gemarkung Aumenau, Flur 8, Flurstück 22, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Aumenau Flur: 20, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 8) In der Gemarkung Aumenau, Flur 20, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 277 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Falkenbach Flur: 3, Flurstück: 20/2 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Falkenbach, Flur 3, Flurstück 20/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Villmar Flur: 1, Flurstück: 16 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Villmar, Flur 1, Flurstück 16, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Villmar Flur: 1, Flurstück: 27 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Villmar, Flur 1, Flurstück 27, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Villmar Flur: 6, Flurstück: 241/5 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Villmar, Flur 6, Flurstück 241/5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Villmar Flur: 8, Flurstück: 16/1 (Teilblatt 8) In der Gemarkung Villmar, Flur 8, Flurstück 16/1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3445578 / Hochwert 5585280 nach Nordosten bis zum Rechtswert 3445652 / Hochwert 5585307. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Villmar Flur: 17, Flurstück: 31 (Teilblatt 7) In der Gemarkung Villmar, Flur 17, Flurstück 31, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der östlichen Grenze des Flur stücks 35 bis zum Flurstück 29. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Hasselbach Flur: 6, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Hasselbach, Flur 6, Flurstück 1/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Hasselbach Flur: 9, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Hasselbach, Flur 9, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Kirschhofen Flur: 5, Flurstück: 3 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Kirschhofen, Flur 5, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Kirschhofen Flur: 5, Flurstück: 5 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Kirschhofen, Flur 5, Flurstück 5, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 278 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Kirschhofen Flur: 6, Flurstück: 21 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Kirschhofen, Flur 6, Flurstück 21, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Waldhausen Flur: 8, Flurstück: 100 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Waldhausen, Flur 8, Flurstück 100, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der südlichen Flurstücks grenze des Flurstücks 34 der Flur 4 der Gemarkung Weilburg bis zum Flurstück 49 der Flur 8 der Gemarkung Waldhausen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Weilburg Flur: 2, Flurstück: 15/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Weilburg, Flur 2, Flurstück 15/1,folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Weilburg Flur: 2, Flurstück: 19/5 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Weilburg, Flur 2, Flurstück 19/5,folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Weilburg Flur: 9, Flurstück: 48/2 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Weilburg, Flur 9, Flurstück 48/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weinbach Gemarkung: Gräveneck Flur: 50, Flurstück: 6 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Gräveneck, Flur 50, Flurstück 6, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weinbach Gemarkung: Gräveneck Flur: 50, Flurstück: 7/2 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Gräveneck, Flur 50, Flurstück 7/2, folgt die Gebietsgrenze den Forstabteilungsgrenzen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weinbach Gemarkung: Gräveneck Flur: 64, Flurstück: 6 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Gräveneck, Flur 64, Flurstück 6, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom nordöstlichen Eckpunkt des Flur stücks 86 der Flur 12 der Gemarkung Elkerhausen nach Norden bis zum Rechtswert 3447388 / Hochwert 5589217. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Dehrn Flur: 6, Flurstück: 591 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Dehrn, Flur 6, Flurstück 591(alte Flurstücksbezeichnung vor Flurbereinigung), verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3435561 / Hochwert 5587053 nach Nordosten bis zum Rechtswert 3435607 / Hochwert 5587105 und von dort weiter der Schlossstraße nach Süden folgend bis zum Rechtswert 3435608 / Hochwert 5586979. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Dehrn 279 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Flur: 6, Flurstück: 586/3 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Dehrn, Flur 6, Flurstück 586/3 (alte Flurstücksbezeichnung vor Flurbereinigung), verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3435608 / Hochwert 5586979 entlang dem Waldrand nach Südosten bis zum Rechtswert 3435686 / Hochwert 5586894 und von dort weiter nach Süden der Kreisstraße 472 folgend bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstücks 1447/2 der Flur 6. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Dehrn Flur: 6, Flurstück: 4769/24 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Dehrn, Flur 6, Flurstück 4769/24 (alte Flurstücksbezeichnung vor Flurbereinigung), verläuft die Gebietsgrenze vom nördlichen Eckpunkt des Flurstückes 19 der Flur 47 nach Südosten bis zum Rechtswert 3435434 / Hochwert 5587071 und von dort wei ter nach Osten bis zum Rechtswert 3435561 / Hochwert 5587053. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Dehrn Flur: 45, Flurstück: 4773 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Dehrn, Flur 45, Flurstück 4773, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom südlichen Eckpunkt des Flurstückes 20 der Flur 36 nach Südwesten bis zum Rechtswert 3437128 / Hochwert 5586381. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Dehrn Flur: 45, Flurstück: 4774 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Dehrn, Flur 45, Flurstück 4774, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Hofen Flur: 4, Flurstück: 89 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Hofen, Flur 4, Flurstück 89, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3440801 / Hochwert 5588060 nach Süden bis zum Rechtswert 3440787 / Hochwert 5587980. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Hofen Flur: 4, Flurstück: 90 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Hofen, Flur 4, Flurstück 90, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Hofen Flur: 4, Flurstück: 91 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Hofen, Flur 4, Flurstück 91, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Hofen Flur: 4, Flurstück: 97/2 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Hofen, Flur 4, Flurstück 97/2, folgt die Gebietsgrenze den Forstabteilungsgrenzen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Runkel Flur: 9, Flurstück: 1/1 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Runkel, Flur 9, Flurstück 1/1, verläuft die Gebietsgrenze vom östlichen Eckpunkt des Flurstückes 49/1 der Flur 8 der Gemarkung Eschenau nach Nordosten bis zum Rechtswert 3442328 / Hochwert 5589836. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Schadeck Flur: 3, Flurstück: 32/1 (Teilblatt 4) 280 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Schadeck, Flur 3, Flurstück 32/1, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Linie vom Rechtswert 3441211 / Hochwert 5587593 nach Süden bis zum Rechtswert 3441112 / Hochwert 5587253 und von dort folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forst wegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Runkel Gemarkung: Wirbelau Flur: 5, Flurstück: 13 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Wirbelau, Flur 5, Flurstück 13, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Aumenau Flur: 1, Flurstück: 2 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Aumenau, Flur 1, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Aumenau Flur: 1, Flurstück: 3 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Aumenau, Flur 1, Flurstück 3, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 5516-301 Heiligerwald-Blessestein-Eichenkopf Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Braunfels, Weilmünster, Weilburg Landkreis: Lahn-Dill-Kreis, Lim burg-Weilburg Größe: 938,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer 281 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und / oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Braunfels Gemarkung: Altenkirchen Flur: 3, Flurstück: 41/2 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Altenkirchen, Flur 3, Flurstück 41/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Braunfels Gemarkung: Altenkirchen Flur: 7, Flurstück: 1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Altenkirchen, Flur 7, Flurstück 1, verläuft die Gebietsgrenze vom südlichen Eckpunkt des Flurstücks 22 nach Westen bis zum Rechtswert 3456868 / Hochwert 5593261 . RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Braunfels Gemarkung: Braunfels Flur: 28, Flurstück: 3/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Braunfels, Flur 28, Flurstück 3/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Braunfels Gemarkung: Braunfels Flur: 28, Flurstück: 7/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Braunfels, Flur 28, Flurstück 7/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Lahn-Dill-Kreis Gemeinde: Braunfels Gemarkung: Philippstein Flur: 7, Flurstück: 74 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Philippstein, Flur 7, Flurstück 74, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilburg Gemarkung: Bermbach Flur: 2, Flurstück: 51 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Bermbach, Flur 2, Flurstück 51, verläuft die Gebietsgrenze von der südwestlichen Ecke des Sportplatzes zum süd östlichen Eckpunkt des Flurstücks 200 der Flur 1 und von der nordwestlichen Ecke des Sportplatzes zum östlichen Eckpunkt des Flur stücks 193 der Flur 1. 5516-302 Waldgebiete südwestlich von Weilmünster Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Weilmünster Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 142,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus 282 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilmünster Gemarkung: Rohnstadt Flur: 2, Flurstück: 22/2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Rohnstadt, Flur 2, Flurstück 22/2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forst grundkarte. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Weilmünster Gemarkung: Rohnstadt Flur: 6, Flurstück: 37 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Rohnstadt, Flur 6, Flurstück 37, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen auf Grundlage der Forstgrund karte. 5516-303 An den Fußwiesen bei Grävenwiesbach Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Grävenwiesbach Landkreis: Hochtaunuskreis Größe: 136,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5517-301 Wehrholz Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Langgöns Landkreis: Gießen Größe: 157,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 283 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Langgöns Gemarkung: Lang-Göns Flur: 13, Flurstück: 5/7 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Läng-Göns, Flur 13, Flurstück 5/7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Langgöns Gemarkung: Niederkleen Flur: 10, Flurstück: 114 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Niederkleen, Flur 10, Flurstück 114, verläuft die Gebietsgrenze vom nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 110/2 in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3472670 / Hochwert 5594070 . 5517-302 Wacholderheide und Streuobstwiese bei Hoch-Weisel Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Butzbach Landkreis: Wetteraukreis Größe: 13,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Butzbach Gemarkung: Hoch-Weisel Flur: 12.0, Flurstück: 1.0 Die Grenze verläuft beginnend am südlichsten Punkt des Flurstücks entlang der Flurstücksgrenze nach Nordwesten bis sie auf einen ausgebauten Waldweg stößt. Diesem folgt sie in östlicher Richtung bis zur nächsten Wegekreuzung. Von dort aus folgt sie einem Wald weg in nordöstlicher Richtung bis zum Punkt mit dem Hochwert 5585757 und dem Rechtswert 3473122 und führt in geradliniger Verbin dung zum Punkt mit dem Hochwert 5586019 und dem Rechtswert 3473317 im Bereich einer Wegekreuzung. Die Grenze verläuft von dort aus weiter entlang der Forstabteilungsgrenze in südöstlicher Richtung bis zur Grenze der Parzelle. 5517-303 Ackergrundbachtal nördlich Cleeberg Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Langgöns, Waldsolms Landkreis: Gießen, Lahn-Dill-Kreis Größe: 38,3 ha 284 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5518-301 Salzwiesen von Münzenberg Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Münzenberg, Lich Landkreis: Wetteraukreis, Landkreis Gießen Größe: 64,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 1340* Salzwiesen im Binnenland • Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5518-302 In der Metz bei Münzenberg Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Münzenberg Landkreis: Wetteraukreis Größe: 21,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 285 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5518-303 Salzwiesen bei Rockenberg Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Rockenberg Landkreis: Wetteraukreis Größe: 11,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 1340* Salzwiesen im Binnenland • Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5518-304 Grünland bei Bellersheim und Obbornhofen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Hungen Landkreis: Gießen Größe: 54,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5518-305 Hölle von Rockenberg Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Rockenberg Landkreis: Wetteraukreis Größe: 10,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 286 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit flachen Stillgewässern, gut ausgeprägten Röhrichtzonen, Verlandungsvegetation und Sonnenplätzen • Erhaltung trockenwarmer, gehölzfreier, schütter bewachsener Lockerböden als Eiablageplätze im nahen Umfeld durch Gewährlei stung traditioneller Bewirtschaftungsformen ohne Umbruch • Erhaltung von Hauptwanderkorridoren • Erhaltung zumindest störungsarmer Wasser- und Landhabitate Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5518-306 Wald östlich Oppershofen Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Rockenberg, Wölfersheim Landkreis: Wetteraukreis Größe: 101,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Rockenberg Gemarkung: Rockenberg Flur: 8, Flurstück: 65 Die Gebietsgrenze folgt dem Waldweg beginnend an der südöstlichen Ecke des Flurstücks 66, Flur 8 in nordöstliche Richtung bis zur Kreuzung des nächsten Weges und knickt dann Richtung Südosten auf die nördliche Grenze des Flurstücks 72, Flur 8 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Rockenberg Gemarkung: Rockenberg Flur: 8, Flurstück: 72 Die Gebietsgrenze verläuft auf dem westlichsten Waldweg des Flurstücks 72, Flur 8 von Nordwest nach Südost und stößt auf die Ecke des Flurstücks 2, Flur 4. Im weiteren Verlauf folgt die Abgrenzung des Gebietes von der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 2, Flur 4 dem Waldweg Richtung Nordost, bis der Weg auf das Flurstück 4, Flur 10 trifft RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Rockenberg Gemarkung: Oppershofen Flur: 4, Flurstück: 2 Die Gebietsgrenze folgt dem südlichen Waldweg vom Flurstück 3, Flur 4 beginnend in nordöstliche Richtung bis zur Grenze des Flur stücks 72, Flur 8 5519-302 Kaltenrain bei Steinheim Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Hungen Landkreis: Gießen Größe: 22,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 287 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Steinheim Flur: 4, Flurstück: 143 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Steinheim, Flur 4, verläuft die Gebietsgrenze durch das Flurstück 143 entlang der Nutzungsgrenze zwischen Grün land und Acker in einem Abstand von 78 m parallel zum westlich angrenzenden Wegeflurstück 63 der Flur 6. 5519-304 Horloffaue zwischen Hungen und Grund-Schwalheim Regierungspräsidium: Gießen, Darmstadt Gemeinde: Hungen, Wölfersheim, Echzell, Nidda Landkreis: Gießen, Wetteraukreis Größe: 604,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 1340* Salzwiesen im Binnenland • Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung einer naturnahen Grundwasserdynamik • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer naturnahen Überflutungsund Grundwasserdynamik • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkom plexen Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer • Erhaltung gehölzfreier, besonnter, basenreicher Quell- und/oder Wiesenbäche und -gräben mit emerser Gewässervegetation • Gewährleistung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Form der Graben- und Gewässerpflege 288 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von Uferrandstreifen, deren Bewirtschaftungsintensität und -rhythmus den ökologischen Ansprüchen der Art angepasst ist. *Osmoderma ermita Eremit Juchtenkäfer • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern, Kopfbaumbeständen sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 9, Flurstück: 10 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 9, Flurstück 10, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 9, Flurstück: 12 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 9, Flurstück 12, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 9, Flurstück: 13/1 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 9, Flurstück 13/1, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungs verfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 9, Flurstück: 13/2 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 9, Flurstück 13/2, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungs verfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 9, Flurstück: 14 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 9, Flurstück 14, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 10, Flurstück: 3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 10, Flurstück 3, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 10, Flurstück: 5 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 10, Flurstück 5, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 10, Flurstück: 21/3 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 10, Flurstück 21/3, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungs verfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. 289 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 11, Flurstück: 71 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 11, Flurstück 71, verläuft die Gebietsgrenze entlang der unteren Böschungskante zwischen Garten baugelände und Feuchtweide vom Rechtswert 3492394 / Hochwert 5586314 in gerader Linie zum Rechtswert 3492578 / Hochwert 5586315. RP: Darmstadt, Gießen) Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Wölfersheim Gemarkung: Berstadt Flur: 9, Flurstück: 9 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Berstadt, Flur 9, Flurstück 9, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 53 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 53, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 84 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 84, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 5, Flurstück: 2/3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 5, Flurstück 2/3, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 5, Flurstück: 9/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 5, Flurstück 9/1, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Hof-Graß Flur: 1, Flurstück: 13 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Hof-Graß, Flur 1, Flurstück 13, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Nutzungsgrenze zwischen Wald und Grünland vom Rechtswert 3494094 / Hochwert 5591749 zum Rechtswert 3494109 / Hochwert 5591792 und weiter zum Rechtswert 3494112 / Hochwert 5591813. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Trais-Horloff Flur: 4, Flurstück: 19 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 4, Flurstück 19, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungs verfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Trais-Horloff Flur: 4, Flurstück: 20 (Teilblatt 1) 290 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 4, Flurstück 20, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungs verfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Trais-Horloff Flur: 4, Flurstück: 21 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 4, Flurstück 21, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungs verfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Trais-Horloff Flur: 4, Flurstück: 40 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 4, Flurstück 40, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungs verfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Trais-Horloff Flur: 4, Flurstück: 97 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 4, Flurstück 97, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungs verfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Trais-Horloff Flur: 4, Flurstück: 115 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 4, Flurstück 115, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereini gungsverfahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 426 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 426, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 427 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 427, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 428 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 428, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 429 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 429, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 430 (Teilblatt 2) 291 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 430, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 431 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 431, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 432 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 432, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 433 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 433, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 436 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 436, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 437 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 437, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 438 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 438, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 439 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 439, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 440 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 440, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe 292 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Flur: 1, Flurstück: 441 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 441, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 442 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 442, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 1, Flurstück: 443 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Utphe, Flur 1, Flurstück 443, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsver fahrens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 3 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 3, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 25 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 25, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 26 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 26, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 47 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 47, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 48 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 48, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 49 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 49, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen 293 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 50 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 50, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 51 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 51, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Utphe Flur: 4, Flurstück: 52 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Utphe, Flur 4, Flurstück 52, orientiert sich die Gebietsgrenze an den geplanten Grenzen des Flurbereinigungsverfah rens Hungen Utphe, die blau dargestellt sind. Der Flurbereinigungsplan Utphe ist aufgestellt. 5519-305 Basalthügel des Vogelsberges im Randbereich zur Wetterau Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Fernwald, Pohlheim, Hungen, Lau bach, Lich Landkreis: Gießen Größe: 75,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laubund Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkom plexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Fernwald Gemarkung: Steinbach Flur: 10, Flurstück: 9 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Steinbach, Flur 10, Flurstück 9, verläuft die Gebietsgrenze auf der Grenze des Naturschutzgebietes "Hoher Stein bei Fernwald" gemäß der Naturschutzgebietsverordnung vom 12. Dezember 1994 (StAnz. 52/1994 S. 3926). 294 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Rodheim a. d. Horloff Flur: 5, Flurstück: 14 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Rodheim a. d. Horloff, Flur 5, Flurstück 14, verläuft die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 11 zur Grenze des Flurstücks 15. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Steinheim Flur: 3, Flurstück: 59 (Teilblatt 6) In der Gemarkung Steinheim, Flur 3, Flurstück 59, verläuft die Gebietsgrenze entlang der Nutzungsgrenze zwischen Acker auf der einen Seite und Grünland mit Gehölzen auf der anderen Seite von der südwestlichsten Ecke des Flurstücks 70 zum Rechtswert 3495048 / Hochwert 5590769 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3495043 / Hochwert 5590738 und in gerader Linie weiter zum Rechtswert 3495040 / Hochwert 5590723 auf der Grenze des Flurstücks 57. RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Hungen Gemarkung: Villingen Flur: 12, Flurstück: 74 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Villingen, Flur 12, Flurstück 74, verläuft die Gebietsgrenze vom nordöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 126 entlang des Weges, danach entlang der Nutzungsgrenze zwischen Grünland und Wald und danach auf der Grenze des Naturschutzgebietes "Am Wallenberg bei Villingen" gemäß der Naturschutzgebietsverordnung vom 28. Mai 1982 (StAnz. 25/1982 S. 1154). RP: Gießen Landkreis: Gießen Gemeinde: Laubach Gemarkung: Ruppertsburg Flur: 7, Flurstück: 39/7 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Ruppertsburg, Flur 7, Flurstück 39/7, verläuft die Gebietsgrenze auf der Grenze des Naturschutzgebietes "Lohhügel bei Ruppertsburg" gemäß der Naturschutzgebietsverordnung vom 24. November 1994 (StAnz. 51/1994 S. 3841). 5520-301 Basaltsteinbruch Glashütten Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Hirzenhain Landkreis: Wetteraukreis Größe: 7,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Hirzenhain Gemarkung: Glashütten Flur: null, Flurstück: null Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes "Basaltsteinbruch Glashütten", veröffentlicht im Staatsanzeiger 36/98, S. 2852 5520-302 Talauen von Nidder und Hillersbach bei Gedern und Burk hards Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Gedern, Schotten Landkreis: Wetteraukreis Vogels bergkreis Größe: 253,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 295 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten, bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Burkhards Flur: 10, Flurstück: 8 Das Flurstück gehört zum FFH-Gebiet; ansonsten entspricht die Abgrenzung des FFH-Gebietes der Abgrenzung des Naturschutzge bietes "Talauen von Nidder und Hillersbach bei Gedern und Burkhards", ausgewiesen mit Verordnung vom 15.01.1982 (StAnz. 5/82, S. 235), geändert durch Verordnung vom 08.05.1996 (StAnz 31/96, S. 2368). RP: Darmstadt Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Schotten Burkhards Flur: 10, Flurstück: 9 ; Flur: 10, Flurstück: 10 Das Flurstück gehört zum FFH-Gebiet; ansonsten entspricht die Abgrenzung des FFH-Gebietes der Abgrenzung des Naturschutzge bietes "Talauen von Nidder und Hillersbach bei Gedern und Burkhards", ausgewiesen mit Verordnung vom 15.01.1982 (StAnz. 5/82, S. 235), geändert durch Verordnung vom 08.05.1996 (StAnz 31/96, S. 2368). 5520-303 Wingershäuser Schweiz Regierungspräsidium: Gießen, Darmstadt Gemeinde: Schotten, Nidda Landkreis: Vogelsbergkreis, Wetter aukreis Größe: 67,71 ha Anlage 3a Erhaltungsziele 296 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Eschenrod Flur: 14, Flurstück: 5/1 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 6/1 (Teilblatt 1); Flur: 14, Flurstück: 7/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Eschenrod, Flur 14, verläuft die Gebietsgrenze ab der südöstlichen Ecke des Flurstücks 4 bis zum Flurstück 26/1 der Flur 4 der Gemarkung Wingershausen über dem Abwasser-Sammler. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Wingershausen Flur: 3, Flurstück: 37 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Wingershausen, Flur 3, verläuft die Gebietsgrenze vom Flurstück 38 bis zum Flurstück 36 entlang der Außenkante eines Feldgehölzes. 5520-304 Basaltmagerrasen am Rand der Wetterauer Trockeninsel Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Glauburg, Hirzenhain, Münzenberg, Nidda, Ranstadt Landkreis: Wetteraukreis Größe: 274,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes 297 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik • Erhaltung der Nährstoffarmut und einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Gehölzkomplexen, Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit al ten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Münzenberg Gemarkung: Münzenberg Flur: 2, Flurstück: 28 (Teilblatt 2) Sofern die Abgrenzung nicht den ALK-Nutzungsgrenzen folgt, verläuft sie entlang vorhandener Wege 5520-305 Eichköppel bei Eichelsdorf Regierungspräsidium: Gießen, Darmstadt Gemeinde: Schotten Nidda Landkreis: Vogelsbergkreis, Wetter aukreis Größe: 42,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5520-306 Waldgebiete südlich und südwestlich von Schotten Regierungspräsidium: Darmstadt, Gießen Gemeinde: Hirzenhain, Nidda, Schotten Landkreis: Wetteraukreis, Vogels bergkreis Größe: 1680,6 ha 298 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rainrod Flur: 5, Flurstück: 20/9 (Teilblatt 1) Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 38, Flur 5 beginnt und in östliche Richtung verläuft RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Schotten Flur: 9, Flurstück: 37 (Teilblatt 1) Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 38/2, Flur 9 beginnt und in westliche Richtung verläuft bis er auf die Grenze Flur 9/Flur 12 trifft RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Schotten Flur: 11, Flurstück: 36 (Teilblatt 1) Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der obersten westlichen Ecke des Flurstücks 34, Flur 11 be ginnt und in südliche Richtung verläuft bis er auf die nordwestlichste Ecke des Flurstücks 83/3, Flur 3 in der Gemarkung Wingershausen trifft RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Nidda Gemarkung: Fauerbach Flur: 3, Flurstück: 4 (Teilblatt 2); Flur: 3, Flurstück: 5 (Teilblatt 2) Die Abgrenzung verläuft auf dem im Flurstück befindlichen Waldweg RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Eichelsachsen Flur: 13, Flurstück: 1 (Teilblatt 3) Die Abgrenzung des FFH-Gebietes verläuft in diesem Bereich auf dem östlichsten Waldweg von Nord nach Süd RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rainrod Flur: 5, Flurstück: 20/9 (Teilblatt 1) Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 38, Flur 5 beginnt und in östliche Richtung verläuft RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Schotten Flur: 9, Flurstück: 37 (Teilblatt 1) Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 38/2, Flur 9 beginnt und in westliche Richtung verläuft bis er auf die Grenze Flur9/Flur12 trifft RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Schotten Flur: 11, Flurstück: 36 (Teilblatt 1) 299 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der obersten westlichen Ecke des Flurstücks 34, Flur 11 be ginnt und in südliche Richtung verläuft bis er auf die nordwestlichste Ecke des Flurstücks 83/3, Flur 3 in der Gemarkung Wingershausen trifft RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Eichelsachsen Flur: 13, Flurstück: 1 (Teilblatt 3) Die Abgrenzung des FFH-Gebietes verläuft in diesem Bereich auf dem östlichsten Waldweg von Nord nach Süd RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Rainrod Flur: 5, Flurstück: 20/9 (Teilblatt 1) Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 38, Flur 5 beginnt und in östliche Richtung verläuft RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Schotten Flur: 9, Flurstück: 37 (Teilblatt 1) Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 38/2, Flur 9 beginnt und in westliche Richtung verläuft bis er auf die Grenze Flur 9/Flur 12 trifft RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Schotten Flur: 11, Flurstück: 36 (Teilblatt 1) Die Grenze des FFH-Gebietes verläuft entlang des Waldweges, der von der obersten westlichen Ecke des Flurstücks 34, Flur 11 be ginnt und in südliche Richtung verläuft bis er auf die nordwestlichste Ecke des Flurstücks 83/3, Flur 3 in der Gemarkung Wingershausen trifft RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Schotten Gemarkung: Eichelsachsen Flur: 13, Flurstück: 1 (Teilblatt 3) Die Abgrenzung des FFH-Gebietes verläuft in diesem Bereich auf dem östlichsten Waldweg von Nord nach Süd 5521-301 Merkenfritzbachaue bei Gedern Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Gedern Landkreis: Wetteraukreis Größe: 28,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 300 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung der bestandspägenden Gewässerdynamik Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica scabrinodis • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Gedern Gemarkung: Gedern Flur: 9, Flurstück: 40/1 Die Gebietsgrenze verläuft von der nordwestlichen Ecke des Flurstücks 42, Flur 9 gerade zur abknickenden Flurstückslinie des Flur stücks 40/1, Flur 9 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Gedern Gemarkung: Gedern Flur: 10.0, Flurstück: 111/1 in der Gemarkung Gedern, Flur 10, Flurstück 111/1, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Baufenster des rechtskräftigen Bebauungsplanes. 5521-302 Hegwaldseifen bei Ober-Seemen Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Gedern Landkreis: Wetteraukreis Größe: 43,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaklebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen 301 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5521-303 Kugelhornmoosflächen im Vogelsberg Regierungspräsidium: Darmstadt, Gießen Gemeinde: Birstein, Hirzenhain, Schotten Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Wet teraukreis, Vogelsberg kreis Größe: 16,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie • Erhaltung einer bestandserhaltenden ackerbaulichen Bewirtschaftung, die sich an der traditionellen Nutzung orientiert • Erhaltung eines für die Art günstigen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Notothylas orbicularis Kugel-Hornmoos • Erhaltung einer bestandserhaltenden ackerbaulichen Bewirtschaftung, die sich an der traditionellen Nutzung orientiert • Erhaltung eines für die Art günstigen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5522-301 In der Kiesel bei Hintersteinau Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Steinau an der Straße Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Größe: 32,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5522-303 Talauen bei Freiensteinau und Gewässerabschnitt der Salz Regierungspräsidium: Gießen, Darmstadt Gemeinde: Freiensteinau, Birstein, Steinau, Bad Soden-Salmünster, Grebenhain Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Vo gelsbergkreis Größe: 786,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 302 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 6230 * Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Unio crassus Gemeine Flussmuschel • Erhaltung eines natürlichen, einheimischen Fischbestandes (Weißfische) • Erhaltung von strukturreichen, unverbauten Fließgewässern mit sandigkiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lücken system der Gewässersohle • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden • Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer • Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt, Gießen Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Gemeinde: Birstein Gemarkung: Wettges Flur: 1, Flurstück: 19 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Wettges, Flur 1, Flurstück 19 verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3525750 / Hochwert 5586940 In gerader Li nie nach Süden zum Rechtswert 3525770 / Hochwert 5586819. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Freiensteinau Flur: 4, Flurstück: 23 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Freiensteinau, Flur 4, Flurstück 23, folgt die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der südwestlichen Grenze des Flurstücks 28 nach Nordwesten. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Freiensteinau Flur: 4, Flurstück: 24 (Teilblatt 3) 303 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Freiensteinau, Flur 4, Flurstück 24, folgt die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der südwestlichen Grenze des Flurstücks 28 nach Nordwesten. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Freiensteinau Flur: 4, Flurstück: 25/1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Freiensteinau, Flur 4, Flurstück 25/1, folgt die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der südwestlichen Grenze des Flurstücks 28 nach Nordwesten. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Freiensteinau Flur: 4, Flurstück: 26/1 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Freiensteinau, Flur 4, Flurstück 26/1, folgt die Gebietsgrenze in gerader Verlängerung der südwestlichen Grenze des Flurstücks 28 nach Nordwesten. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Freiensteinau Flur: 7, Flurstück: 7 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Freiensteinau, Flur 7, Flurstück 7, folgt die Gebietsgrenze vom Eckpunkt des Wegeflurstücks 10 in gerader Linie ent lang der Bestandesinnengrenze zum Rechtswert 3529917 / Hochwert 5588802. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Freiensteinau Flur: 12, Flurstück: 16 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Freiensteinau, Flur 12, Flurstück 16, folgt die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3527069 / Hochwert 5587261 auf der Gemarkungsgrenze in gerader Linie nach Osten bis zum Rechtswert 3527092 / Hochwert 5587252 auf der Flurstücksgrenze. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Freiensteinau Flur: 12, Flurstück: 17 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Freiensteinau, Flur 12, Flurstück 17, folgt die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3527202 / Hochwert 5587222 an dem Gewässerflurstück 24 in gerader Linie zum Rechtswert 3527139 / Hochwert 5587228 und dann entlang der Nutzungslinie bis zum Rechtswert 3527092 / Hochwert 5587252 auf der Flurstücksgrenze. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Radmühl (Preuß.) Flur: 2, Flurstück: 36/4 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Radmühl (Preuß.), Flur 2, Flurstück 36/4, folgt die Gebietsgrenze den auf dem Luftbild erkennbaren Nutzungslinien. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Radmühl (Preuß.) Flur: 5, Flurstück: 16/9 (Teilblatt 5) In der Gemarkung Radmühl (Preuß.), Flur 5, Flurstück 16/9, folgt die Gebietsgrenze den auf dem Luftbild erkennbaren Nutzungslinien. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Reinhards Flur: 3, Flurstück: 52 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Reinhards, Flur 3, Flurstück 52, folgt die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3532365 / Hochwert 5588959 an der Nut zungslinie in gerader Linie in südlicher Richtung bis zum Abzweig des Wegeflurstücks 38. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Reinhards Flur: 3, Flurstück: 73 (Teilblatt 4) 304 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a In der Gemarkung Reinhards, Flur 3, Flurstück 73, folgt die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3532358 / Hochwert 5589331 an der vom Wegeflurstück 72 in gerader Linie nach Nordosten bis zum Rechtswert 3532391 / Hochwert 5589366 und dann in gerader Linie nach Südosten zum Rechtswert 3532421 / Hochwert 5589337. Von hier folgt sie in gerader Linie zum Rechtswert 3532466 / Hochwert 5589375. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Salz Flur: 3, Flurstück: 36 (Teilblatt 2) In der Gemarkung Salz, Flur 3, Flurstück 36, verläuft die Gebietsgrenze vom Eckpunkt der Gemarkungsgrenze zum Eckpunkt des We geflurstücks 37/1. 5522-304 Vogelsbergteiche und Lüderaue bei Grebenhain Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Grebenhain, Freiensteinau Landkreis: Vogelsbergkreis Größe: 493,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer naturnahen Überflutungsdynamik • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen und natürlichen Lebens gemeinschaften • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten, bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und eines für den Lebensraumtyp günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie 305 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern sowie einem Umfeld, das unge nutzt ist, bei sekundärer Ausprägung der Habitate Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Gunzenau Flur: 5, Flurstück: 27 (Teilblatt 4) In der Gemarkung Gunzenau, Flur 5, Flurstück 27, folgt die Gebietsgrenze dem vorhandenen Forstweg. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Freiensteinau Gemarkung: Ober-Moos Flur: 9, Flurstück: 36 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Ober-Moos, Flur 9, Flurstück 36, verläuft die Gebietsgrenze entlang von Hecken und Feldrainen bzw. Nutzungsgren zen. RP: Gießen Landkreis: Vogelsbergkreis Gemeinde: Grebenhain Gemarkung: Crainfeld Flur: 2, Flurstück: 196 (Teilblatt 3) In der Gemarkung Crainfled, Flur 2, Flurstück 196, verläuft die Gebietsgrenze vom Rechtswert 3524097 / Hochwert 5593817 nach Osten zum Rechtswert 3524129 / Hochwert 5593802. 5523-301 Schönbuche Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Hosenfeld, Neuhof Landkreis: Fulda Größe: 124,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5523-302 Zuflüsse der Fliede Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ebersburg, Eichenzell, Flieden, Kal bach, Neuhof Landkreis: Fulda Größe: 95,9 ha 306 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Margaritifera magaritifera, Flussperlmuschel • Erhaltung von nährstoffarmen, schnellfließenden, kalkarmen, sauerstoffreichen Bächen mit sich selbst reproduzierenden Bachforel len- und/oder Lachsvorkommen, einer weitgehend unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik und einer den ökologischen Ansprü chen der Art förderlichen Gewässergüte • Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Grünlandnutzung in der Aue, die zur Erhaltung nährstoffarmer Gewässer beiträgt • Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Eichenzell Gemarkung: Döllbach Flur: 2, Flurstück: 23 (Teilblatt 5) Die Fischteiche der Teichanlage sind von dem Uferstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes ausgenommen. Sie gehören nicht zum FFH-Gebiet. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Kalbach Gemarkung: Mittelkalbach Flur: 17, Flurstück: 40/1 (Teilblatt 3) Der Uferrandstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes liegt in der öffentlichen Grünfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 17 (Hofwiese / Weiherwiese) der Gemeinde Kalbach. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Neuhof Gemarkung: Rommerz Flur: 1, Flurstück: 37/2 (Teilblatt 1) Auf dem Grundstück vorhandene, genehmigte Gebäude, die in den Uferrandstreifen hineinragen, gehören nicht zum FFH-Gebiet. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Kalbach Gemarkung: Mittelkalbach Flur: 17, Flurstück: 45/1 (Teilblatt 3) 307 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Der Uferrandstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes liegt in der öffentlichen Grünfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 17 (Hofwiese / Weiherwiese) der Gemeinde Kalbach. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Eichenzell Gemarkung: Döllbach Flur: 2, Flurstück: 23 (Teilblatt 5) Die Fischteiche der Teichanlage sind von dem Uferstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes ausgenommen. Sie gehören nicht zum FFH-Gebiet. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Kalbach Gemarkung: Mittelkalbach Flur: 17, Flurstück: 40/1 (Teilblatt 3) Der Uferrandstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes liegt in der öffentlichen Grünfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 17 (Hofwiese / Weiherwiese) der Gemeinde Kalbach. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Neuhof Gemarkung: Rommerz Flur: 1, Flurstück: 37/2 (Teilblatt 1) Auf dem Grundstück vorhandene, genehmigte Gebäude, die in den Uferrandstreifen hineinragen, gehören nicht zum FFH-Gebiet. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Kalbach Gemarkung: Mittelkalbach Flur: 17, Flurstück: 45/1 (Teilblatt 3) Der Uferrandstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes liegt in der öffentlichen Grünfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 17 (Hofwiese / Weiherwiese) der Gemeinde Kalbach. 5525-351 Hochrhön Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Ehrenberg (Rhön), Gersfeld (Rhön), Hilders, Poppenhausen (Wasserkup pe), Tann (Rhön) Landkreis: Fulda Größe: 4810,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3160 Dystrophe Seen und Teiche • Erhaltung des intakten Wasserhaushalts, der nährstoffarmen Verhältnisse und des biotopprägenden Gewässerchemismus • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 308 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Orchideenreichtums 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore • Gewährleistung einer Entwicklung zu naturnahen Hochmooren mit ungestörtem Wasserhaushalt und einem für den LRT günstigen Nährstoffhaushalt • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) • (Im Offenland) Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten • Erhaltung der Nährstoffarmut • Auf Sekundärstandorten Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91D0* Birken-Moorwälder • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 309 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Barbastella barbastellus Mopsfledermaus • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Höhlenbäumen und natürlichen Spaltenquartieren als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Mopsfledermau • Erhaltung strukturreicher Waldränder und Waldinnensäume • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Euphydryas aurinia Skabiosen-Scheckenfalter • Erhaltung von Magerrasen und Wiesen mit stabilen Beständen der Futterpflanzen Teufelsabbiß (Succisa pratensis), Knautie (Knau tia arvensis) bzw. Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria) • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung der Magerrasen und Wiesen Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten mit (halb)lichten Standortverhältnissen Dicranum viride Grünes Besenmoos • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Träger bäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde) Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Poppenhausen (Wasserkuppe) Gemarkung: Abtsroda Flur: 9, Flurstück: 30/1 (Teilblatt 5) Die Grenze des FFH-Gebietes wird durch die von West nach Ost gehende Grenze zwischen den Flurstücken 30/1 und 30/2 und deren Verlängerung bis zum Flurstück 29 (Wegeparzelle) gebildet. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Tann (Rhön) Gemarkung: Habel Flur: 1, Flurstück: 6/6 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt dem örtlichen Waldwege- und Waldabteilungsnetz und ist identisch mit der Grenze des Naturschutzgebietes "Habel stein bei Habel" veröffentlicht im Staatsanzeiger 48/1997, S. 3722 RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hilders Gemarkung: Hilders Flur: 28, Flurstück: 1/7 (Teilblatt 4) 310 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Die Grenze verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 1/7, 13/4 und 53/7 zum Punkt mit den Koordinaten Rechtswert 3573908,07 und Hochwert 5602212,70 auf der Grenzlinie zwischen den Flurstücken 42 (Flur 27) und 1/4. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Ehrenberg (Rhön) Gemarkung: Reulbach Flur: 13, Flurstück: 9 (Teilblatt 6) Die Grenze geht auf dem Grundstück an der tatsächlichen Nutzungsgrenze zwischen Wald und Grünland entlang. Nach Nordwesten und Nordosten wird das FFH-Gebiet durch die Flurstücksgrenzen zu den Flurstücken 36 und 47 (Wegeparzelle) begrenzt. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Gersfeld (Rhön) Gemarkung: Rommers Flur: 7, Flurstück: 5 (Teilblatt 12) Die Grenze des FFH-Gebietes folgt einer parallelen Linie zur Grenze zwischen den Flurstücken 4 und 5. Der Anfangspunkt (Rechtswert 3563391, Hochwert 5589245) liegt an der Grenze zum Flurstück 47, der Endpunkt (Rechtswert 3563480, Hochwert 5589257) liegt an der Grenze zum Flurstück 6 RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Gersfeld (Rhön) Gemarkung: Sandberg Flur: 5, Flurstück: 26 (Teilblatt 9) Die Grenze des FFH-Gebietes folgt dem in der Örtlichkeit vorhandenen Waldweg bis zum Feldbach. Im weiteren Verlauf bildet die Grenze zwischen den Flurstücken 25 und 26 die Grenze des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hilders Gemarkung: Wickers Flur: 1, Flurstück: 11 (Teilblatt 3) Die Grenze des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes "Wickerser Hute". Sie kann für das Flurstück 11 wie folgt beschrieben werden: Die Grenze des FFH-Gebietes beginnt im Westen an der Grenze zur Wegeparzelle 19/8 gegenüber des Vermes sungspunktes, der am Schnittpunkt der Flurstücke 19/8, 1 und der Gemarkungsgrenze liegt. Der Grenzverlauf folgt früheren Zaunanla gen in einer treppenartigen Form, wobei sich die Grenzlinien im rechten Winkel zueinander befinden. Ausgangslinie ist die Verbindung zwischen dem o. g. Vermessungspunkt und dem Vermessungspunkt, der sich am Schnittpunkt zwischen den Flurstücken 76, 78 und 98/21 befindet. Die Maße der einzelnen rechtwinklig zueinander stehenden Grenzstrecken sind aus der Karte ersichtlich. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Tann (Rhön) Gemarkung: Habel Flur: 1, Flurstück: 6/8 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt dem örtlichen Waldwege- und Waldabteilungsnetz und ist identisch mit der Grenze des Naturschutzgebietes "Habel stein bei Habel", veröffentlicht im Staatsanzeiger 48/1997, S. 3722 RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Poppenhausen (Wasserkuppe) Gemarkung: Abtsroda Flur: 9, Flurstück: 30/1 (Teilblatt 5) Die Grenze des FFH-Gebietes wird durch die von West nach Ost gehende Grenze zwischen den Flurstücken 30/1 und 30/2 und deren Verlängerung bis zum Flurstück 29 (Wegeparzelle) gebildet. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Tann (Rhön) Gemarkung: Habel Flur: 1, Flurstück: 6/6 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt dem örtlichen Waldwege- und Waldabteilungsnetz und ist identisch mit der Grenze des Naturschutzgebietes "Habel stein bei Habel" veröffentlicht im Staatsanzeiger 48/1997, S. 3722 RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hilders Gemarkung: Hilders Flur: 28, Flurstück: 1/7 (Teilblatt 4) Die Grenze verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 1/7, 13/4 und 53/7 zum Punkt mit den Koordinaten Rechtswert 3573908,07 und Hochwert 5602212,70 auf der Grenzlinie zwischen den Flurstücken 42 (Flur 27) und 1/4. 311 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Ehrenberg (Rhön) Gemarkung: Reulbach Flur: 13, Flurstück: 9 (Teilblatt 6) Die Grenze geht auf dem Grundstück an der tatsächlichen Nutzungsgrenze zwischen Wald und Grünland entlang. Nach Nordwesten und Nordosten wird das FFH-Gebiet durch die Flurstücksgrenzen zu den Flurstücken 36 und 47 (Wegeparzelle) begrenzt. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Gersfeld (Rhön) Gemarkung: Rommers Flur: 7, Flurstück: 5 (Teilblatt 12) Die Grenze des FFH-Gebietes folgt einer parallelen Linie zur Grenze zwischen den Flurstücken 4 und 5. Der Anfangspunkt (Rechtswert 3563391, Hochwert 5589245) liegt an der Grenze zum Flurstück 47, der Endpunkt (Rechtswert 3563480, Hochwert 5589257) liegt an der Grenze zum Flurstück 6 RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Gersfeld (Rhön) Gemarkung: Sandberg Flur: 5, Flurstück: 26 (Teilblatt 9) Die Grenze des FFH-Gebietes folgt dem in der Örtlichkeit vorhandenen Waldweg bis zum Feldbach. Im weiteren Verlauf bildet die Grenze zwischen den Flurstücken 25 und 26 die Grenze des FFH-Gebietes. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Hilders Gemarkung: Wickers Flur: 1, Flurstück: 11 (Teilblatt 3) Die Grenze des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes "Wickerser Hute". Sie kann für das Flurstück 11 wie folgt beschrieben werden: Die Grenze des FFH-Gebietes beginnt im Westen an der Grenze zur Wegeparzelle 19/8 gegenüber des Vermes sungspunktes, der am Schnittpunkt der Flurstücke 19/8, 1 und der Gemarkungsgrenze liegt. Der Grenzverlauf folgt früheren Zaunanla gen in einer treppenartigen Form, wobei sich die Grenzlinien im rechten Winkel zueinander befinden. Ausgangslinie ist die Verbindung zwischen dem o. g. Vermessungspunkt und dem Vermessungspunkt, der sich am Schnittpunkt zwischen den Flurstücken 76, 78 und 98/21 befindet. Die Maße der einzelnen rechtwinklig zueinander stehenden Grenzstrecken sind aus der Karte ersichtlich. RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: Tann (Rhön) Gemarkung: Habel Flur: 1, Flurstück: 6/8 (Teilblatt 1) Die Grenze folgt dem örtlichen Waldwege- und Waldabteilungsnetz und ist identisch mit der Grenze des Naturschutzgebietes "Habel stein bei Habel", veröffentlicht im Staatsanzeiger 48/1997, S. 3722 5525-352 Haderwald Regierungspräsidium: Kassel Gemeinde: Gersfeld (Rhön) Landkreis: Fulda Größe: 1795,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes 312 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6520 Berg-Mähwiesen • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes • Erhaltung der Störungsarmut 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland • Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebens raumkomplexen Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Cypripedium calceolus Frauenschuh • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Ei chen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Kassel Landkreis: Fulda Gemeinde: null Gemarkung: null Flur: null, Flurstück: null ; Flur: null, Flurstück: null Das FFH-Gebiet umfasst den hessischen Teil des Truppenübungsplatzes Wildflecken 5614-301 Eich von Niederbrechen Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Brechen, Limburg Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 30,2 ha 313 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums bei prioritären Ausprägungen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5614-302 Mensfelder Kopf Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Hünfelden Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 35,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5615-303 Wald und Schiefergruben bei Langhecke und Klein-Weinbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Villmar, Weinbach Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 331,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 314 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ein schließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus • Erhaltung ungestörter Winterquartiere • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere Myotis myotis Großes Mausohr • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen, bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten • Erhaltung funktionfähiger Sommerquartiere • Erhaltung ungestörter Winterquartiere Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Langhecke Flur: 1, Flurstück: 10/14 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Langhecke, Flur 1, Flurstück 10/14, verläuft die Gebietsgrenze vom östlichen Eckpunkt des Flurstücks 10/16 in gera der Linie zum Rechtswert 3449000 / Hochwert 5584065 . Im Übrigen folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Langhecke Flur: 1, Flurstück: 40/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Langhecke, Flur 1, Flurstück 40/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Langhecke Flur: 6, Flurstück: 17 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Langhecke, Flur 6, Flurstück 17, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Langhecke Flur: 11, Flurstück: 2 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Langhecke, Flur 11, Flurstück 2, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Villmar Flur: 8, Flurstück: 22/1 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Villmar, Flur 8, Flurstück 22/1, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Villmar Flur: 10, Flurstück: 9 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Villmar, Flur 10, Flurstück 9, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. RP: Gießen Landkreis: Limburg-Weilburg Gemeinde: Villmar Gemarkung: Villmar Flur: 11, Flurstück: 7 (Teilblatt 1) In der Gemarkung Villmar, Flur 11, Flurstück 7, folgt die Gebietsgrenze den vorhandenen Forstwegen. 5615-304 Eisenbach bei Niederselters Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Selters Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 13,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 315 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5616-301 Im Weihergrund bei Laubuseschbach Regierungspräsidium: Gießen Gemeinde: Weilmünster Landkreis: Limburg-Weilburg Größe: 4,3 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Auf Sekundärstandorten Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an tradi tionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt. • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5617-301 Haubergsgrund bei Pfaffenwiesbach Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Wehrheim Landkreis: Hochtaunuskreis Größe: 39,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen 316 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Hochtaunuskreis Gemeinde: Wehrheim Gemarkung: Pfaffenwiesbach Flur: 8.0, Flurstück: 233.0 (Teilblatt 1.0) Soweit sich die Abgrenzung nicht an der Flurstücksgrenze orientiert, entspricht sie dem Waldrand 5617-302 Eichkopf bei Obermörlen Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Ober-Mörlen Landkreis: Wetteraukreis Größe: 59,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraum komplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Ober-Mörlen Gemarkung: Langenhain-Ziegenberg Flur: 9.0, Flurstück: 42.0 Soweit sich die Abgrenzungskarte nicht an Strukturen orientiert, die im automatisierten Liegenschaftskataster dargestellt sind, entspricht die Abgrenzung dem Waldrand. 5617-303 Usa zwischen Wernborn und Ober-Mörlen Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Butzbach, Ober-Mörlen, Usingen Landkreis: Wetteraukreis, Hochtau nuskreis Größe: 60,1 ha 317 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandigkiesiger Sohle) und gehölz reichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5618-301 Salzwiesen von Wisselsheim Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Bad Nauheim Landkreis: Wetteraukreis Größe: 23,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 1340* Salzwiesen im Binnenland • Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Bad Nauheim Gemarkung: Wisselsheim, Nieder-Mörlen, Steinfurth Flur: null, Flurstück: null Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes "Salzwiesen von Wisselsheim", veröffentlicht im Staatsanzeiger 8/82, S. 400 5618-302 Magertriften von Ober-Mörlen und Ostheim Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Butzbach, Ober-Mörlen Landkreis: Wetteraukreis Größe: 77,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) 318 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Butzbach, Ober-Mörlen Gemarkung: Ostheim, Fauerbach, Ober-Mörlen Flur: null, Flurstück: null Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes "Magertriften von Ober-Mörlen und Ostheim", veröf fentlicht im Staatsanzeiger 50/90, S. 2687 5618-303 Übungsplatz bei Ockstadt Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Friedberg, Ober-Mörlen Landkreis: Wetteraukreis Größe: 48,9 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten 4030 Trockene europäische Heiden • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung der Hauptwanderkorridore • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und strukturreicher Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraum komplexen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5619-303 Am Faulenberg bei Dauernheim Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Nidda, Ranstadt Landkreis: Wetteraukreis Größe: 21,4 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte 319 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte • Erhaltung der Nährstoffarmut • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Nidda, Ranstadt Gemarkung: Dauernheim, Geiß-Nidda Flur: null, Flurstück: null Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes "Am Faulenberg bei Dauernheim", veröffentlicht im Staatsanzeiger 17/95, S. 1324 5619-305 Buchenwälder östlich von Echzell Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Echzell, Nidda Landkreis: Wetteraukreis Größe: 847,1 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Lucanus cervus Hirschkäfer • Erhaltung von alten eichenreichen Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Bingenheim Flur: 16, Flurstück: 4/5 Die Gebietsgrenze folgt dem dritten Waldweg von Süden aus gesehen, von West nach Ost, von der Grenze des Flurstücks 3, Flur 16 bis zur Grenze des Flurstücks 4/6, Flur 16 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Bingenheim Flur: 16, Flurstück: 3 Die Gebietsgrenze folgt dem dritten Waldweg von Süden aus gesehen, von der östlichen Grenze des Flurstücks 2, Flur 16 bis zur We gegabelung und knickt hier nach Nordosten und folgt dem Weg bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 4/5, Flur 16 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Bingenheim Flur: 16, Flurstück: 2 Die Gebietsgrenze folgt dem vierten Waldweg von Süden aus gesehen von der östlichen Grenze des Flurstücks 4/4, Flur 15 bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 3, Flur 16 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Bingenheim Flur: 15, Flurstück: 4/4 320 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Die Gebietsgrenze folgt dem fünften Waldweg von Süden aus gesehen von der Verlängerung des Flurstücks 17, Flur 10 in östliche Richtung bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 2, Flur 16 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Bingenheim Flur: 13, Flurstück: 1 Die Gebietsgrenze verläuft vom südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 25, Flur 23 in südliche Richtung bis zum nordwestlichen Eck punkt des Flurstücks 4/3, Flur 15 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Echzell Flur: 23, Flurstück: 36/10 Die Gebietsgrenze folgt dem zweiten Waldweg von Süden aus gesehen von dem Flurstück 36/15, Flur 23 bis zur Grenze des Flurstücks 42, Flur 23 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Echzell Flur: 23, Flurstück: 25 Die Gebietsgrenze folgt dem mittleren Waldweg von der nördlichen Grenze des Flurstücks 1/2, Flur 14 bis zur südlichen Grenze des Flurstücks 26, Flur 23 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Echzell Flur: 23, Flurstück: 26 Die Gebietsgrenze folgt dem zweiten Waldweg von Westen aus gesehen von der nördlichen Grenze des Flurstücks 25, Flur 23 in nörd liche Richtung bis zur Wegegabelung und dann der Kurve weiter folgend bis zur südlichen Grenze des Flurstücks 28, Flur 23 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Bisses Flur: 4, Flurstück: 1 Die Gebietsgrenze folgt dem östlichsten Waldweg bis zur nächsten Wegekreuzung Richtung Norden und knickt dort auf den Weg in öst liche Richtung ab, bis die Grenze auf den südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 4/7, Flur 4 trifft RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Grund-Schwalheim Flur: 30, Flurstück: 3/1 Die Gebietsgrenze folgt dem dritten Waldweg von Westen aus gesehen, beginnend an der Grenze des Flurstücks 3/3, Flur 30 bis zur nächsten, nördlich gelegenen, Wegekreuzung und verläuft dort dem Weg folgend in nordöstliche Richtung weiter bis zur Grenze des Flurstücks 17, Flur 30 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Echzell Gemarkung: Grund-Schwalheim Flur: 24, Flurstück: 1 Die Gebietsgrenze folgt dem zweiten Waldweg von Norden aus gesehen, von der Grenze des Flurstücks 1, Flur 27 in östliche Richtung bis zur Grenze des Flurstücks 124/1, Flur 4 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Nidda Gemarkung: Geiß-Nidda Flur: 4, Flurstück: 20 Die Gebietsgrenze folgt dem zweiten Waldweg von Norden gesehen bis zur nächsten, westlich gelegenen, Wegegabelung. Dort folgt die Grenze dem Weg nach Süden und knickt bei der nächsten Gabelung nach Südosten bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flur stücks 18, Flur 3 RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Nidda Gemarkung: Geiß-Nidda 321 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Flur: 3, Flurstück: 65 Die Gebietsgrenze folgt der im Flurstück am nördlichsten gelegenen Abteilungsgrenze der forstlichen Grundkarte 5619-306 Grünlandgebiete in der Wetterau Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Altenstadt, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Glau burg, Karben, Limeshain, Nidda, Nid derau, Niederdorfelden, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg, Reichels heim/Wetterau Landkreis: Wetteraukreis, Main-Kin zig-Kreis Größe: 1369,2 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 1340* Salzwiesen im Binnenland • Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung des Wasserhaushalts • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Bombina variegata Gelbbauchunke • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist Triturus cristatus Kammmolch • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Still gewässern • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Friedberg Gemarkung: Bruchenbrücken Flur: 4, Flurstück: 103 (Teilblatt 4) Die Grenze des Gebietes durchläuft das Flurstück von der südlichen Ecke des Flurstücks 102, Flur 4 bis zur südlichen Ecke des Flur stücks 101, Flur 4 5620-301 Salzwiesen und Weinberg von Selters Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Ortenberg Landkreis: Wetteraukreis Größe: 33,7 ha 322 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 1340* Salzwiesen im Binnenland • Erhaltung des Wasserhaushalts sowie des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Ortenberg Gemarkung: Wippenbach Flur: null, Flurstück: null Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Grenze des Naturschutzgebietes "Salzwiesen und Weinberg von Selters", veröffent licht im Staatsanzeiger 37/82, S. 1667 5620-302 Geißberg bei Ortenberg Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Ortenberg Landkreis: Wetteraukreis Größe: 14,0 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Wetteraukreis Gemeinde: Ortenberg Gemarkung: Bergheim Flur: 2, Flurstück: 16 Die Gebietsgrenze verläuft von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 15, Flur 2 gerade in nordöstliche Richtung bis zur nächsten Flur stückslinie 5621-301 Gewässersystem der Bracht Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Birstein, Brachttal, Kefenrod Landkreis: Main-Kinzig-Kreis, Wet teraukreis Größe: 53,7 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 323 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Lampetra planeri Bachneunauge • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Salmo salar Lachs • Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen Fließgewässern mit durchströmten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark turbulent überströmten Gewässerstrecken (Riffle,/Pool-Strukturen) • Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5621-302 Seemenbachtal bei Niederseemen Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Gedern Landkreis: Wetteraukreis Größe: 44,5 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5621-303 Reichenbach und Riedbach bei Birstein Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Birstein, Brachttal Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Größe: 21,5 ha Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Cottus gobio Groppe 324 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5622-301 Bellinger Berg Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Steinau an der Straße Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Größe: 95,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7230 Kalkreiche Niedermoore • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang II FFH-Richtlinie Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Ko lonien der Wirtsameise Myrmica rubra • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5622-302 Weinberg bei Steinau Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Steinau an der Straße Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Größe: 34,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Gemeinde: Steinau an der Straße Gemarkung: Steinau 325 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Flur: null, Flurstück: null In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- und Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie der Abgrenzung des Naturschutzgebietes "Weinberg bei Steinau" (StAnz 4/1978 S. 222) 5622-303 Hölle und Weinberg von Kressenbach Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Größe: 20,6 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemer kenswerten Orchideen) • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung • Erhaltung des Orchideenreichtums 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung) 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik • Erhaltung offener, besonnter Standorte 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze keine 5622-304 Weiherskopf/Hohestein Regierungspräsidium: Darmstadt Gemeinde: Steinau an der Straße, Schlüchtern Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Größe: 420,8 ha Anlage 3a Erhaltungsziele Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypi schen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Anlage 4a Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze RP: Darmstadt Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Gemeinde: Steinau an der Straße Gemarkung: Steinau Flur: 6, Flurstück: 1/1 Die Gebietsgrenze verläuft auf dem zweiten Waldweg von Norden betrachtet von der Grenze des Flurstücks 46, Flur 5 bis zur Flurgren ze des Flurstücks 3/1, Flur 6 RP: Darmstadt Landkreis: Main-Kinzig-Kreis Gemeinde: Steinau an der Straße Gemarkung: Steinau 326 Nr. 4 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 7. März 2008 Anlagen 3a und 4a Flur: 6, Flurstück: 3/1 Die Gebietsgrenze verläuft auf dem zweiten Waldweg von Norden betrachtet von der Grenze des Flurstücks 6, Flur 1/1 bis zur Flurgren ze des Flurstücks 5/23

Ordinance concerning “Natura 2000”areas · Nelum