National Action Plan Implementation of the UN Guiding Principles on Business and Human Rights 2016-2020
صدر في 2017 · النص بتاريخ 2026-10-01
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- العنوان الأصلي
- Nationaler Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020.
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- English
- النوع
- policy
- الدولة
- ألمانيا
- الموضوعات
- General
- الكلمات المفتاحية
- business/industry/corporations, enforcement/compliance, management/conservation, human rights, integrated management, international cooperation, monitoring, policy/planning
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1.1 Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
1.2 Öffentliches Beschaffungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
1.3 Staatliche Förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
1.4 Unternehmen im öffentlichen Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2. Herausforderungen in der Unternehmenspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.1 Menschenrechtsschutz in Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.2 Transparenz und Kommunikation über menschenrechtliche Auswirkungen von Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
2.3 Geschäftstätigkeit in Konliktgebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3. Unterstützungsangebote zur praktischen Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4. Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung gewährleisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
4.1 Zugang zu Recht und Gerichten für Betroffene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
4.2 Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 V. Politikkohärenz sicherstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 VI. Monitoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4 Nationaler Aktionsplan I. Einleitung Die verantwortungsvolle Gestaltung einer nachhalti- gen und erfolgreichen Weltwirtschaft ist für Deutsch- Was sind die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft land von besonderer Bedeutung. Wenige Staaten sind und Menschenrechte? wirtschaftlich so stark international verlochten wie die Bundesrepublik Deutschland. Deutsche Unter- Im Juni 2011 verabschiedete der Menschenrechtsrat nehmen leisten weltweit einen wichtigen Beitrag zur der Vereinten Nationen im Konsens die Leitprinzipien Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Anhebung von für Wirtschaft und Menschenrechte. Damit endete Umwelt- und Sozialstandards. Die Marke „Made in ein mehrjähriger Forschungs- und Konsultations- Germany“ steht für hohe Qualität und Zuverlässigkeit. prozess, der durch den VN-Sonderbeauftragten Die zunehmende Vernetzung deutscher Unternehmen Prof. John Ruggie geleitet und durch die Bundes- in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten bietet regierung aktiv unterstützt wurde. Diese Leitprin- dabei Chancen und Herausforderungen zugleich: neue zipien basieren auf drei Säulen: Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Dabei (I) Plicht des Staates zum Schutz der können aber auch Risiken durch Intransparenz und die Menschenrechte oft mangelhafte Durchsetzung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entlang der (II) Verantwortung des Unternehmens zur Liefer- und Wertschöpfungsketten global agierender Achtung der Menschenrechte Unternehmen entstehen. Dies gilt insbesondere für die Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländern, (III) Zugang zu Abhilfe. aber auch in Deutschland. Diese von Ruggie erstmals beschriebenen Säulen Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wurden mit 31 handlungsleitenden Prinzipien enthält eine Vielzahl von Normen, die den Schutz unterlegt. Als Bezugsrahmen haben sich die der Menschenrechte zum zentralen Inhalt haben. Sie VN-Leitprinzipien in der Arbeit vieler internatio- sind für alle Unternehmen verbindlich. Soweit die naler Organisationen zu Wirtschaft und Menschen- Geschäftstätigkeit eines Unternehmens internationa- rechten fest etabliert (z. B. OECD, IFC, EU etc.). Sie le Bezüge hat, sollten darüber hinaus Verfahren zur schaffen keine neuen Menschenrechtsstandards Ermittlung tatsächlicher oder potenziell nachteiliger und beinhalten keine zusätzlichen völkerrecht- Auswirkungen auf die Menschenrechte von der wirt- lichen Verplichtungen, sondern nehmen Bezug schaftlichen Tätigkeit des Unternehmens betroffener auf bestehende, verbindliche und unverbindliche Personen entwickelt und implementiert werden. Menschenrechtsinstrumente. Plichtenträger der Menschenrechte sind nach wie vor die Staaten. Die im Juni 2011 im Konsens durch den VN-Menschen- rechtsrat verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte setzen an dieser Stelle an und Ziele des Nationalen Aktionsplans bieten erstmals einen internationalen Referenzrahmen für Wirtschaft und Menschenrechte, der mit seinem Der weltweite Schutz und die Förderung der Drei-Säulen-Modell aus „Schutz, Achtung und Abhilfe“ Menschenrechte sind für die Bundesregierung von Plichten und Verantwortlichkeiten aller Akteure klar hoher Bedeutung. In ihrer Mitteilung Eine neue umschreibt. Zentral ist dabei die Darstellung menschen- EU-Strategie (2011–14) für die soziale Verantwortung rechtlicher Sorgfaltsplichten von Unternehmen. der Unternehmen (CSR) von 2011 hat die EU-Kom- mission alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu entwickeln. Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt. Mit dem vorliegenden Natio- nalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 5 (NAP) möchte sie einen Beitrag leisten, die weltweite • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie Menschenrechtslage zu verbessern und die Globali- den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle sierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Rechte und den Pakt über bürgerliche und politische Entwicklung sozial zu gestalten. Rechte; • Die ILO-Kernarbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit Der NAP soll dazu dienen, und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, → die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Men- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung schenrechte für alle Akteure praktisch anwendbar und Beruf. zu machen, Verantwortlich für den Schutz der Menschenrechte sind → Plichten bzw. Verantwortlichkeiten für Staat und die Staaten. Diese staatliche Schutzplicht kann nicht Wirtschaft aufzuzeigen, auf andere gesellschaftliche Akteure übertragen werden. Die VN-Leitprinzipien zeigen auf, wo der Staat im Hin- → Politikkohärenz zu gewährleisten blick auf wirtschaftliches Handeln seiner Schutzplicht besonders nachkommen muss und in welchen Politik- → und sicherzustellen, dass die deutsche Wirtschaft feldern ein Hebel zur Anhebung menschenrechtlicher zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt. Standards in den globalen Märkten besteht. Gleichzeitig machen die Leitprinzipien deutlich, dass Im Sinne dieser Ziele soll der vorliegende Aktionsplan auch Unternehmen eine gesellschaftliche Verant- einen Prozess anstoßen, der eine Orientierung für die wortung zur Achtung der Menschenrechte zukommt. praktische Umsetzung der Leitprinzipien gibt. Er zielt Ihr Handeln kann sowohl positive als auch negative darauf ab, die Kräfte der verschiedenen Akteure aus Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, wobei Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaf- das Risiko negativer Auswirkungen besonders groß ten zu bündeln und damit insbesondere einen aktiven ist, wenn Staaten vor Ort ihrer Schutzplicht nicht Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen nachkommen. Unternehmen sollen daher Prozesse Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in menschenrechtlicher Sorgfalt etablieren, um negative Deutschland und weltweit zu leisten. Durch verläss- Auswirkungen auf die Menschenrechte zu vermeiden, liche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen zu verringern oder auszugleichen. Auch positive Aus- möchte die Bundesregierung so auf faire, globale Wett- wirkungen unternehmerischen Handelns im Sinne von bewerbsbedingungen (Level-Playing-Field) hinwirken „best practices“ sollten dabei berücksichtigt werden. und den mit dem G7-Beschluss der Staats- und Regie- Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, rungschefs zu nachhaltigen Lieferketten 2015 angesto- insbesondere Kapitel IV (Menschenrechte), nehmen ßenen Prozess fortsetzen. Ein gemeinsames Verständ- Bezug auf die VN-Leitprinzipien. nis von Sorgfaltsplichten aller Akteure weltweit, wie sie in den VN-Leitprinzipien beschrieben werden, ist Staaten müssen zudem sicherstellen, dass Betroffene hierfür unerlässlich. von nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen Zugang zu staatlichen und, wo nötig, nicht-staatlichen Staatliche Plicht und gesellschaftliche Verantwortung Beschwerdemechanismen und Wiedergutmachung zum Schutz der Menschenrechte haben. Unternehmen müssen sich an staatlichen Instrumenten und sollten sich an nicht-staatlichen Be- Mit dem Konzept dreier Säulen schaffen die VN-Leit- schwerdemechanismen aktiv beteiligen. Wo diese feh- prinzipien eine Anleitung zur Bestandsaufnahme len, sollten Unternehmen nicht-staatliche Beschwerde- aufseiten der Staaten und beschreiben zugleich mechanismen selbst einrichten. Plichten bzw. Verantwortlichkeiten von Staaten und Wirtschaftsunternehmen. Sie schaffen keine neuen Struktur des Dokuments Menschenrechtsstandards und beinhalten keine zu- sätzlichen völkerrechtlichen Verplichtungen, sondern Zur Erarbeitung des NAP haben sich die beteiligten nehmen Bezug auf bestehende verbindliche und un- Bundesministerien (vgl. Kapitel II) unter aktiver Mit- verbindliche Menschenrechtsinstrumente: wirkung aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen einem knapp zweijährigen Konsultationsprozess unter- 6 Nationaler Aktionsplan zogen (vgl. Kapitel II). Das vorliegende Dokument greift schiedlicher Verbindlichkeit unterlegt. Dieser Prozess die in diesem Prozess identiizierten Schwerpunkt- kann einen sektorbezogenen Charakter annehmen. Die themen auf und setzt den Wunsch der Verfahrensbetei- Kapitel IV und V gehen auf die hierzu identiizierten ligten um, eine klare Erwartungshaltung der Bundes- Handlungsfelder ein, indem diese kurz beschrieben, regierung an das Verhalten deutscher Unternehmen zu der Status Quo dargestellt sowie geplante Maßnahmen kommunizieren. Diese wird in Kapitel III beschrieben der Bundesregierung festgeschrieben werden. Kapitel und schafft eine prozesshafte Verbindlichkeit. Die dort VI beschreibt den mit der Verabschiedung des NAP enthaltenen Ausführungen werden im Folgenden spe- geplanten Monitoringprozess. ziiziert und mit entsprechenden Maßnahmen unter- II. Der Prozess zur Erstellung des Aktionsplans Das Auswärtige Amt (AA) hat 2014 die Federführung Bekanntmachung des Verfahrens wurde ein Prozess- für die Erstellung des NAP übernommen. Dabei wa- dokument veröffentlicht und eine Informationsseite ren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Dokumentation auf www.diplo.de eingerichtet. (BMAS), das Bundesministerium für Justiz und Ver- braucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Die erste Plenumskonferenz im November 2014 im Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministeri- AA diente der Identiikation von Schwerpunktthemen, um für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- die im Konsens der Teilnehmenden aus Wirtschaft, lung (BMZ) und das Bundesministerium für Umwelt, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aktiv Bundesministerien vereinbart wurden. Zu diesen The- beteiligt. Der Erarbeitungsprozess orientierte sich men wurden Themenpaten aus der Steuerungsgruppe an internationalen Empfehlungen, insbesondere des ernannt. Im Mai 2015 legte das DIMR, auf der Basis VN-Hochkommissariats für Menschenrechte. von Experteninterviews mit den unterschiedlichen Gruppen von Verfahrensbeteiligten, ein sogenanntes Ende 2014 wurde eine Steuerungsgruppe einberufen. „National Baseline Assessment“ (Status-Quo-Bericht) In dieser waren, neben den o.g. sechs Ministerien, drei vor. Die Bestandsaufnahme wurde in einer zweiten Vertreter der Wirtschaftsverbände (Bundesvereinigung Plenumskonferenz, durchgeführt vom BMAS und der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesverband AA, im Mai 2015 mit der interessierten Öffentlichkeit der Deutschen Industrie und Deutscher Industrie- und diskutiert. An insgesamt zwölf Anhörungen zu den Handelskammertag), zwei Vertreter von Verbänden der Schwerpunktthemen, die zwischen April und Novem- Nichtregierungsorganisationen (Forum Menschenrech- ber 2015 stattfanden, nahmen jeweils rund 40 Exper- te und Verband Entwicklungspolitik und humanitäre tinnen und Experten teil. Die Anhörungen wurden mit Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen), ein einer dritten Plenumskonferenz, veranstaltet von BMZ Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und AA, im Dezember 2015 zusammengeführt, und die sowie zwei beratende Mitglieder (Deutsches Institut Konsultationsphase damit abgeschlossen. Nach einer für Menschenrechte (DIMR) und econsense) vertreten. Abstimmungsphase mit den übrigen Bundesminis- Für die Konsultation der Expertinnen und Experten terien wurde das Dokument im Dezember 2016 dem sowie die Einbeziehung der Öffentlichkeit wurden Bundeskabinett vorgelegt. zwei Formate geschaffen: Plenumskonferenzen und Anhörungen. Beide Formate wurden von den Mitglie- dern der Steuerungsgruppe maßgeblich mitgestaltet. Ad-hoc wurden zur Planung der Veranstaltungen weitere Expertinnen und Experten hinzugezogen. Zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 7 III. Erwartungshaltung der Bundes regierung an die unternehmerische Sorgfalt in der Achtung der Menschenrechte Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, schenrechtlicher Sorgfalt sollten die positiven Aus- den im Weiteren beschriebenen Prozess der unter- wirkungen unternehmerischen Handelns, die unter- nehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der schiedlichen Perspektiven der eigenen Beschäftigten, Menschenrechte in einer ihrer Größe, Branche und der relevanten Stakeholder sowie möglicher weiterer Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette an- Betroffener einbezogen werden. Hierzu gehören inner- gemessenen Weise einzuführen. Dies gilt insbesondere halb von großen Unternehmen etwa die Abteilungen dann, wenn sie in Ländern tätig sind, in denen rechts- Personal, Einkauf, Compliance und Vertrieb. Im Umfeld staatliche Grundsätze nicht oder nur unzureichend des jeweiligen Unternehmens sollten Lieferanten, Kun- durchgesetzt werden. Unberührt davon bleibt die den, Gewerkschaften, aber auch zivilgesellschaftliche originäre Plicht eines Staates, in seinem Hoheitsgebiet Organisationen, Wirtschaftsverbände und Regierun- den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. gen einbezogen werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Rechte der jeweiligen Beschäftigten sowie möglicher betroffener Anwohnerinnen und Anwohner „Die Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen zur gelegt werden. Achtung der Menschenrechte obliegt allen Unterneh- men unabhängig von ihrer Größe, dem Sektor, ihrem Je nach Größe des Unternehmens, der Art des Produk- operativen Umfeld, ihren Eigentumsverhältnissen tes oder der Dienstleistung, dem potenziellen Risiko und ihrer Struktur. Umfang und Komplexität der menschenrechtlich besonders nachteiliger Auswirkun- Maßnahmen, durch die Unternehmen ihrer Verant- gen sowie dem Kontext der Geschäftstätigkeit sollten wortung nachkommen, können jedoch nach Maß- die zu ergreifenden Maßnahmen von unterschiedlicher gabe dieser Faktoren und der Schwere ihrer nachtei- Tragweite sein. Es kann sich anbieten, gewisse Elemen- ligen menschenrechtlichen Auswirkungen variieren.“ te des Prozesses im Zusammenschluss mit anderen Unternehmen auf Verbands- oder Branchenebene VN-Leitprinzip 14 durchzuführen, sofern kartellrechtliche Vorgaben entsprechend Beachtung inden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollten die Beratungs- und Unterstützungsangebote seitens der Bundesregierung Umfang und praktische Ausgestaltung und der Verbände nutzen, die im Zuge dieses NAP ge- der Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der plant sind. Es sollte zudem auf die Expertise von zivil- Menschenrechte gesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften zurückgegriffen werden. Grundsätzlich obliegt diese Verantwortung allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Branche Die im Folgenden verbindlich beschriebenen Elemente oder ihrem operativen Umfeld in einer Liefer- oder menschenrechtlicher Sorgfalt sind nicht als starre Abfol- Wertschöpfungskette mit internationalen Bezügen. Die ge zu verstehen. Vielmehr sollten Einzelergebnisse im- Ausgestaltung und Umsetzung der jeweiligen Sorgfalts- mer wieder zur Überarbeitung und Weiterentwicklung plichten sollte in Bezug auf diese Kriterien angemes- der anderen Elemente genutzt werden, sodass Lernpro- sen in bestehende Unternehmensprozesse integrierbar zesse ermöglicht werden. Bereits geltende und zukünf- sein und keine unverhältnismäßigen bürokratischen tige gesetzliche Anforderungen an die menschenrecht- Belastungen verursachen. liche Sorgfalt müssen einbezogen werden können. Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit nach- teilige menschenrechtliche Auswirkungen verhüten und mildern. Bei der Gestaltung und Umsetzung men- 8 Nationaler Aktionsplan Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen Berichterstattung Beschwerdemechanismus Grundsatzerklärung Die Betrachtung potenziell nachteiliger menschen- rechtlicher Auswirkungen ist eine kontinuierliche, pro- Mit Hilfe einer Grundsatzerklärung sollten Unterneh- zessbegleitende und insbesondere auch sektorbezogene men öffentlich zum Ausdruck bringen, dass sie ihrer Aufgabe und sollte sowohl bei der Lancierung neuer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte Geschäftsbereiche, Produkte oder Projekte, als auch in nachkommen. Diese Erklärung sollte von der Unter- bereits bestehenden Geschäftstätigkeiten erfolgen. Bei nehmensleitung verabschiedet und intern wie extern der Untersuchung möglicher Risiken muss unterschie- kommuniziert werden. Sie sollte zum einen dazu ge- den werden zwischen Auswirkungen, nutzt werden, für das Unternehmen und/oder die Bran- che besonders relevante Menschenrechtsthemen unter • welche direkt vom Unternehmen verursacht werden, Bezugnahme auf internationale menschenrechtliche Referenzinstrumente zu behandeln und zum anderen • zu welchen das Unternehmen z. B. durch direkte das Verfahren beschreiben, mit dem das Unternehmen Vertragsbeziehungen mit Lieferanten beiträgt oder seinen menschenrechtlichen Sorgfaltsplichten nach- kommt. Dazu gehört insbesondere die Festlegung klarer • mit welchen das Unternehmen indirekt aufgrund Verantwortlichkeiten im Unternehmen. Dies sollte seiner Geschäftsbeziehungen, seiner Geschäfts- durch notwendige Schulungen der Mitarbeiterinnen tätigkeit, seiner Produkte oder Dienstleistungen und Mitarbeiter, die in den entsprechenden Geschäfts- trotz fehlender direkter Vertragsbeziehungen, bereichen tätig sind, untermauert werden. Die Erklä- z. B. bei einer Vielzahl von Zwischenhändlern, rung sollte kontinuierlich weiterentwickelt werden. verbunden ist. Die Gewährung von Krediten, die Einräumung von Kreditlinien und andere Finanz- Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell dienstleistungen gegenüber anderen Banken, Ver- nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte sicherern bzw. sonstigen Finanzdienstleistern alleine begründen keine Beziehung im Sinne von Satz 1, Im Kern der Sorgfaltsplichten steht die Einrichtung wenn der realwirtschaftliche Bezug nicht eindeutig eines Verfahrens, das dazu dient, potenziell nachteilige einer bestimmten Geschäftstätigkeit zugeordnet Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die werden kann. Menschenrechte zu ermitteln, zu verhüten oder zu mindern. Es geht hierbei nicht (nur) um die Betrach- Diese systematische Vorgehensweise bei der Ermitt- tung von Risiken für die eigene Geschäftstätigkeit, lung der wesentlichen Aspekte und Risiken stellt kein sondern insbesondere um menschenrechtliche Risiken Novum dar und ist in etablierten Managementsyste- für potenziell Betroffene des unternehmerischen Han- men und -prozessen bereits verankert (zum Beispiel delns (Beschäftigte im eigenen Betrieb, in der Liefer- in Anhang I der europäischen EMAS-Verordnung kette, Anwohner, Kunden etc.). 1221/2009 über den freiwilligen betrieblichen Umwelt- schutz, der die unternehmensinterne Umweltprüfung/ Bestandsaufnahme darstellt). Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 9 Die Größe des Unternehmens, die Branchenzugehörig- begegnen, sollten klare Zuständigkeiten mit entspre- keit und die Art der Geschäftstätigkeit haben unmit- chenden Überprüfungsmechanismen für das Thema telbaren Einluss auf das Risiko menschenrechtlicher im Unternehmen zugewiesen werden. Je nach Art der Auswirkungen. Die notwendige Tiefe und Breite der Auswirkungen kann das Unternehmen selbst Abhilfe- Risikoprüfung hängt von diesen Faktoren ab. Eine maßnahmen einleiten. Verfügt das Unternehmen nicht erste Risikoanalyse des Unternehmens sollte nach über ausreichendes Einlussvermögen, erfolgreiche Geschäftsfeldern, Produkten oder auch Standorten Maßnahmen durchzuführen, sollte es mit anderen erfolgen. Ausgangspunkt kann eine einfache Übersicht Akteuren zusammenarbeiten, um seinen Einluss zu über die wichtigsten Aktivitäten des Unternehmens erhöhen. Der Rückzug aus einem Geschäftsfeld oder und der dafür notwendigen Wertschöpfungsketten und einem Standort sollte dabei allenfalls ein letzter Schritt Geschäftsbeziehungen sein. Anhand dieser Übersicht sein. Das Unternehmen sollte vorrangig Maßnahmen lassen sich, unter Berücksichtigung der internationalen zur Abhilfe entwickeln und umsetzen. Hierfür sollten Menschenrechtsstandards (Allgemeine Erklärung der Ziele formuliert und, je nach Maßnahme, intern und Menschenrechte, VN-Menschenrechtspakte, ILO-Kern- extern kommuniziert werden. Mit Hilfe einer Wirk- arbeitsnormen, OECD-Leitsätze für multinationale samkeitskontrolle sollte das Unternehmen den Erfolg Unternehmen u.Ä.), mögliche Risikofelder identiizie- der ergriffenen Maßnahmen regelmäßig überprüfen ren. Kontextabhängige Faktoren, wie die politischen und mit Betroffenen hierzu in einen Dialog eintreten. Rahmenbedingungen oder vulnerable Personengrup- pen (z. B. indigene Bevölkerung), sollten in die Analyse Berichterstattung einbezogen werden. Die Auswahl der Methode sowie die Bewertung der Risiken können u.a. durch eigene Unternehmen sollten Informationen bereithalten und Dokumentenrecherche, Gespräche im eigenen Betrieb, ggf. extern kommunizieren, um darzulegen, dass sie in Tochterunternehmen, bei Geschäftspartnern und die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen ihres durch die Einbindung externen Fachwissens erfolgen. unternehmerischen Handelns auf die Menschenrech- te kennen und diesen in geeigneter Weise begegnen. Mit Hilfe der Analyse gilt es zu identiizieren, ob eine Diese Informationen sollten in ihrer Form adressaten- vertiefte Prüfung notwendig ist. Dies ist insbesondere gerecht sein. Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit dann erforderlich, wenn das Risiko negativer Auswir- ein besonders hohes Risiko negativer Auswirkungen kungen auf die Menschenrechte bestimmter Gruppen birgt, sollten regelmäßig gegenüber der Öffentlichkeit besonders hoch ist und umfassendere Informationen darüber berichten. Für eine solche Berichterstattung notwendig sind, um Maßnahmen ergreifen zu können. können sowohl bestehende Berichtsformate des Für die erkannten Problemfelder sollte daher eine Prio- Unternehmens als auch ein eigenständiges menschen- risierung vorgenommen werden. rechtsbezogenes Format genutzt werden. Dabei sollen die Berichtsplichten nicht zu unverhältnismäßigem Das Risiko besonders negativer Auswirkungen besteht Verwaltungsaufwand für die KMU in den Lieferketten z. B. in solchen Fällen, in denen es eine Vielzahl poten- oder berichtsplichtigen Gesellschaften führen. ziell Betroffener gibt und/oder die möglichen Auswir- kungen schwerwiegende, nicht abschätzbare bzw. un- Beschwerdemechanismus umkehrbare Folgen hätten. Teil der vertieften Prüfung sollte mindestens der Dialog vor Ort mit (potenziell) Zur frühzeitigen Identiikation von (tatsächlich oder Betroffenen und die Einbindung internen wie externen potenziell) nachteiligen Auswirkungen sollten Unter- Fachwissens auf dem Gebiet der Menschenrechte sein. nehmen entweder selbst Beschwerdeverfahren ein- richten oder sich aktiv an externen Verfahren beteiligen. Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle Letztere können beispielsweise auf Verbandsebene eingerichtet werden. Je nach Zielgruppe sollte der Basierend auf den Ergebnissen der Analyse sollten Mechanismus unterschiedlich strukturiert werden. Die Maßnahmen identiiziert und in die Geschäftstätigkeit Zielgruppe sollte daher bei der Gestaltung des Verfah- integriert werden. Hierzu kann z. B. gehören: speziali- rens konsultiert werden. Bei der Einrichtung neuer sierte Schulung bestimmter Beschäftigter im Unter- ebenso wie bei der Nutzung bestehender Mechanismen nehmen oder bei Lieferanten; Anpassung bestimmter sollte darauf geachtet werden, dass diese ein faires, aus- Managementprozesse; Veränderungen in der Liefer- gewogenes und berechenbares Verfahren sicherstellen, kette; Beitritt zu Brancheninitiativen. Um den potenziel- das für alle potenziell Betroffenen zugänglich ist (z. B. len oder tatsächlichen Auswirkungen angemessen zu durch den Abbau von sprachlichen oder technischen 10 Nationaler Aktionsplan Barrieren). Ergänzend sollte die Einrichtung anony- mer Beschwerdestellen in Betracht gezogen werden. Hierzu gehört auch, dass die Unternehmen, wenn Das Verfahren sollte so viel Transparenz wie möglich sie bestimmte Verfahren und Maßnahmen nicht gegenüber den beteiligten Parteien ermöglichen und umsetzen, darlegen können, warum dies nicht ge- im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstan- schehen ist (“Comply or Explain”-Mechanismus). dards stehen. Bereits bestehende Beschwerdestellen Sofern weniger als 50 % der zuvor genannten im Unternehmen oder dessen Umfeld sollten auf ihre Unternehmen bis 2020 die in Kapitel III beschrie- Konformität hinsichtlich dieser beschriebenen Kriterien benen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in überprüft werden. ihre Unternehmensprozesse integriert haben und daher keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist, Der Beschwerdemechanismus und der gesamte Sorg- wird die Bundesregierung weitergehende Schritte faltsprozess des Unternehmens sollten regelmäßig bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen. In praxisnah auf ihre Effektivität hin überprüft werden. dem Zusammenhang wird die Bundesregierung auch die Notwendigkeit des mit diesem Aktions- plan verbundenen Aufwands für Unternehmen – Maßnahmen unter Einbeziehung des Nationalen Normen- kontrollrats – sowie eine Erweiterung des Kreises → Die Bundesregierung erwartet von allen Unter- der zu erfassenden Unternehmen prüfen, um für nehmen, die oben beschriebenen Prozesse in zukünftige Evaluierungen und daraus folgende einer ihrer Größe, Branche und Position in der weitere Maßnahmen ggf. auch Unternehmen Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen mit geringerer Mitarbeiterzahl zu erfassen. Weise einzuführen. Die Umsetzung hiervon wird ab 2018 jährlich überprüft. Sofern keine ausrei- chende Umsetzung erfolgt, wird die Bundesregie- rung weitergehende Schritte bis hin zu gesetz- lichen Maßnahmen und zur Erweiterung des Kreises der zu erfassenden Unternehmen prüfen (vgl. Kapitel VI). → Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Zivilge- sellschaft und Wissenschaft wird einen bran- chenübergreifenden CSR-Konsens zur Unter- nehmensverantwortung in Wertschöpfungs- und Lieferketten erarbeiten und der Bundesregierung als Empfehlung vorlegen. Ein Element ist dabei auch die Erwartung an ein verantwortliches Management der in Kapitel III beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltsplichten. Weitere Informationen dazu werden auf www.csr-in- deutschland.de öffentlich zugänglich gemacht. Alle in Deutschland tätigen Unternehmen haben die Möglichkeit, dem „CSR-Konsens“ beizutreten. Eine Liste aller beigetretenen Unternehmen wird fortlaufend aktualisiert und auf www.csr-in- deutschland.de öffentlich zugänglich gemacht. → Ziel ist es, dass mindestens 50 % aller in Deutsch- land ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die in Kapitel III beschrie- benen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 11 IV. Handlungsfelder Die folgenden Kapitel gehen auf Handlungsfelder ein, Die Bundesregierung berücksichtigt den Schutz der die sich aus Sicht aller am Prozess beteiligten Stake- Menschenrechte im Wirtschaftskontext besonders holder aus den Leitprinzipien für die Bundesregierung, dann, wenn Unternehmen sowie Zivilgesellschaft und Gewerk- schaften ergeben. Entlang der drei Säulen der VN-Leit- 1. sie selbst wirtschaftspolitische Rahmen- prinzipien bestehen diese primär bedingungen gestaltet, • an der Schnittstelle zwischen staatlichem Handeln 2. Unternehmen von ihr beauftragt werden, und unternehmerischen Aktivitäten, 3. Unternehmen von ihr gefördert oder • bei der effektiven Ausübung der menschenrecht- begünstigt werden lichen Sorgfaltspflichten durch Unternehmen 4. oder Unternehmen sich in staatlichem • sowie beim Zugang zu Beschwerde und Abhilfe- Eigentum befinden. mechanismen. Ergebnis des Dialog- und Konsultationsprozesses zu 1.1 Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen diesem Aktionsplan war es, dass je nach Handlungs- feld für die weitere Umsetzung der VN-Leitprinzipien Schutzplichten im eigenen Hoheitsgebiet – Maßnahmen mit unterschiedlichem Grad an Verbind- Herausforderungen in Deutschland lichkeit erforderlich sind. Ergänzend zu diesen Maß- nahmen sollen Anreize und Unterstützungsangebote Das Grundgesetz und internationale sowie regiona- geschaffen werden, die allen Beteiligten, insbesondere le Menschenrechtskonventionen verplichten die kleinen und mittleren Unternehmen, eine erfolgreiche Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung in Umsetzung ermöglichen. Deutschland zu Achtung, Schutz und Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte. Dementsprechend ist der allgemeine Schutzstand der Menschenrechte 1. DIE STAATLICHE SCHUTZPFLICHT im einfachen Recht – so auch in den hier relevanten Bereichen Arbeits-, Sozial-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Zivilrecht – in Deutschland sehr gut ausgeprägt. „Staaten müssen den Schutz vor Menschenrechts- Deutschland hat die meisten internationalen Men- verletzungen gewähren, die in ihrem Hoheitsgebiet schenrechtsinstrumente ohne Vorbehalte ratiiziert und/oder ihrer Jurisdiktion von Dritten, einschließlich und verfügt zudem mit dem DIMR über eine unab- Wirtschaftsunternehmen verübt werden. (…)“ hängige Menschenrechtsinstitution. Zu den zentralen Aufgaben des DIMR gehören die Politikberatung, die VN-Leitprinzip 1 Forschung und Informationsbereitstellung zu Men- schenrechtsthemen, Menschenrechtsbildung sowie der „Zur Wahrnehmung ihrer Schutzplicht sollten Staaten: Dialog und die Zusammenarbeit mit nationalen und (a) Rechtsvorschriften durchsetzen, deren Ziel oder internationalen Organisationen. Wirkung darin besteht, von Wirtschaftsunternehmen die Achtung der Menschenrechte einzufordern, und Status Quo in regelmäßigen Abständen die Hinlänglichkeit dieser Rechtsvorschriften zu bewerten und etwaige Lücken Deutschland hat wichtige und zentrale internationale zu schließen (…).“ und europäische Kodiikationen zum Arbeitnehmer- und Menschenrechtsschutz ratiiziert und damit in VN-Leitprinzip 3 (a) nationales Recht transferiert. Das Gleiche gilt für die besonders wichtigen sog. ILO-Kernarbeitsnormen. Zu diesen rechtsverbindlichen Umsetzungen gehören beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche 12 Nationaler Aktionsplan und politische Rechte, das VN-Übereinkommen über die von spezialgesetzlichen Vorschriften, die den durch die Rechte des Kindes, die meisten der Übereinkommen allgemeinen Vorschriften gewährleisteten Schutz von der Internationalen Arbeitsorganisation und wichtige Whistleblowern für besondere Bereiche ergänzen (z. B. europäische Verträge zum Menschenrechtsschutz wie § 13 Geldwäschegesetz, § 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz). die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder die Europäische Sozialcharta. Die Bundesregierung bereitet derzeit die Umsetzung zahlreicher internationaler Rechtstexte vor. Hierzu Eine besondere Herausforderung besteht auch in gehört das ergänzende Protokoll der ILO zum Über- Deutschland in Bezug auf Menschen in vulnerablen einkommen 29 zur Bekämpfung der Zwangsarbeit. Die Lebenslagen. Dazu zählen beispielsweise Migrantinnen Ratiikationsprüfung der ILO-Übereinkommen 131 zu und Migranten sowie grundsätzlich Beschäftigte in Mindestlöhnen und 169 zum Schutz von indigenen Völ- prekären Arbeitsverhältnissen. Diese Bevölkerungs- kern, aber auch des Zusatzprotokolls zum Pakt für wirt- gruppen sind einem hohen Risiko der Arbeitsausbeu- schaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 2008 und der tung ausgesetzt. Mit der Einführung eines allgemeinen revidierten Sozialcharta ist durch das BMAS geplant. gesetzlichen Mindestlohnes ist in Deutschland ein wirksames Instrument gegen Dumpinglöhne einge- führt worden. Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Mindest- Maßnahmen stundenlohn von 8,50 Euro, der alle zwei Jahre durch eine unabhängige Kommission angepasst wird. Vier → Die Bundesregierung hat in Ergänzung der bereits Millionen Menschen haben seither durch den Min- bestehenden Strukturen die Bekämpfung des destlohn eine Einkommensverbesserung erhalten. Ihr Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsaus- Einkommen ist um durchschnittlich 18 % gestiegen. beutung in den Fokus gerückt. In einer dafür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen oder derzeit ein strategisches Konzept entwickelt, bedroht sind, benötigen Informationen über ihre um Prävention zu stärken, Beratungsstrukturen Rechte und Unterstützung bei deren Durchsetzung. aufzubauen sowie die strafrechtliche Verfolgung In den vergangenen Jahren wurden in verschiedenen und die Datenlage zu verbessern. Regionen Deutschlands teils mit Bundes-, teils mit Landesmitteln Beratungs- und Anlaufstellen geschaf- → Die Bundesregierung hat sich auf den Gesetz- fen. Gefördert durch die Bundesregierung und den entwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Europäischen Sozialfonds (ESF) berät beispielsweise Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. Damit der DGB mit dem Projekt „Faire Mobilität“ Beschäf- wird es künftig klare Regeln geben, so dass Miss- tigte, insbesondere aus mittel- und osteuropäischen brauch und das Umgehen von Arbeitsstandards EU-Staaten. Es gibt bislang keine dauerhafte bundes- verhindert werden. weite Beratungsstruktur für Betroffene aus verschie- denen Herkunftsregionen und Branchen. Deutschland → Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie ist bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know- Arbeitsausbeutung auch an die EU-Richtlinie 2011/36/ hows und vertraulicher Geschäftsinformationen EU gebunden und hat sowohl das Europarats-Über- (Geschäftsgeheimnisse) wird der Whistleblower- einkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels von Schutz im deutschen Recht weiter ausgebaut. 2005 wie auch das sog. Palermo-Protokoll ratiiziert. Hierbei soll klargestellt werden, dass die Offenle- Zur Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten bei der gung von Geschäftsgeheimnissen zur Aufdeckung Bekämpfung des Menschenhandels hat die Bundes- eines berulichen oder sonstigen Fehlverhaltens regierung 1997 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Men- oder einer illegalen Tätigkeit zum Schutz des all- schenhandel eingerichtet, in der auch Nichtregierungs- gemeinen öffentlichen Interesses rechtmäßig ist. organisationen Mitglied sind. Flankierend ist auch der Whistleblower-Schutz von Das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter hoher Bedeutung bei der Auklärung von Arbeitsaus- ist in Deutschland grundrechtlich in Artikel 3 Absatz 2 beutung. Allgemeine arbeitsrechtliche (§§ 612a, 626 BGB; geschützt. Die gleichberechtigte Teilhabe von Männern § 1 Kündigungsschutzgesetz) und verfassungsrechtliche und Frauen auf allen Ebenen ist ein wichtiger Schwer- (Artikel 2 Abs. 1, Artikel 5, Artikel 20 Abs. 3 GG) Vorschrif- punkt der Bundesregierung. Beispielweise gilt seit dem ten gewähren hier Schutz. Daneben gibt es eine Reihe 1. Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 13 von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft und stützt die Praxis der EU, den Schutz von Menschen- im öffentlichen Dienst. Mit dem Gesetz soll mittelfristig rechten in Rahmenabkommen mit seinen Partnern zu der Anteil von Frauen in Führungspositionen signii- vereinbaren und in allen neuen Freihandelsverträgen kant verbessert und letztlich eine Geschlechterparität über Nachhaltigkeitskapitel hohe Arbeits-, Sozial und erreicht werden. Das Gebot des gleichen Entgelts von Umweltstandards festzuschreiben. Deutschland setzt Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige sich dafür ein, dass diese Nachhaltigkeitskapitel mit Arbeit ist seit dem Vertrag von Rom ebenso fest in den umfangreichen und verbindlichen Standards ver- europäischen Verträgen verankert. handelt werden. Auch die im Herbst 2015 vorgestellte neue EU-Handelsstrategie Trade for All hebt hervor, In Deutschland besteht eine substantielle Entgelt- dass die Handelspolitik nachhaltige Entwicklung lücke zwischen Frauen und Männern. Nach wie vor und Menschenrechte weltweit voranbringen soll. In verhindern Rollenstereotype bei der Berufswahl, die den Freihandelsverträgen wird gleichzeitig auch das geringfügige Teilzeit-Erwerbsarbeit von Frauen, unter- „right to regulate“ garantiert, mit dem den Staaten der schiedliche beruliche Chancen auf Grund struktureller notwendige Spielraum erhalten bleibt, die Menschen- Rahmenbedingungen und materieller Anreizwirkun- rechte zu schützen. gen sowie eine zumeist mittelbare Benachteiligung von Frauen beim Entgelt, dass Lohngerechtigkeit für Die Bundesregierung unterstützt eine Weiterentwick- Frauen in der Praxis verwirklicht ist. Auch bei gleicher lung des Instrumentariums menschenrechtlicher formaler Qualiikation und ansonsten gleichen Merk- Folgeabschätzungen für Handels- und Investitions- malen beträgt der messbare Entgeltunterschied immer abkommen. noch 7 Prozent. Die Lohnunterschiede sind ein gesamt- wirtschaftliches Problem, bei dem alle relevanten Akteure in ihrer Verantwortung angesprochen werden. Maßnahmen Die Bundesregierung hat einen Sozialpartnerdialog ins Leben gerufen und zahlreiche untergesetzliche → Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen wie den „Equal Pay Day“ und ein neues das geplante TTIP-Abkommen mit den Vereinig- IT-gestütztes Prüfverfahren zur betrieblichen Entgelt- ten Staaten ein ambitioniertes Nachhaltigkeits- diskriminierung auf den Weg gebracht. kapitel enthält. Bi- und multilaterale Wirtschaftsbeziehungen → Die Weiterentwicklung des Instrumentariums menschenrechtlicher Folgeabschätzungen für Die Handelspolitik gehört gemäß Art. 207 des Vertrages Handels- und Investitionsabkommen der EU über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu wird befürwortet und unterstützt. Insbesondere den Gemeinschaftskompetenzen der EU. Das BMWi ist sollen umfassende Folgenabschätzungen vor innerhalb der Bundesregierung federführend für die Er- Verhandlungsbeginn durchgeführt werden, um so arbeitung der deutschen Position in der Handelspolitik zu garantieren, dass die Ergebnisse der Prüfung in verantwortlich und vertritt diese auf europäischer und Verhandlungen einließen können. internationaler Ebene. Für die exportorientierte deut- sche Wirtschaft ist der Abbau von Handelshemmnissen → Die Bundesregierung fördert Entwicklungsländer und die Stärkung des multilateralen Handelssystems im Rahmen der Aid-for-Trade-Initiative bei der von besonderer Bedeutung. Handel kann zudem einen Verbesserung der Handelschancen. Künftig wird wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. die Bundesregierung die Einhaltung von Arbeits-, Wichtig hierfür ist eine entwicklungsfreundliche Aus- Sozial- und Umweltstandards noch gezielter gestaltung. Das beinhaltet u.a. eine starke Verankerung unterstützen. von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards in Freihandelsabkommen, die durch Mechanismen zur → Das Allgemeine Präferenzsystem Plus (APS+) kann Folgenabschätzung und Monitoring lankiert werden. als Format dazu genutzt werden, die Einhaltung und Umsetzung von Menschenrechtsstandards Status Quo durch Regierungen von Entwicklungsländern zu fördern. In dem anstehenden Review-Prozess Die EU-Organe und die Mitgliedsstaaten sind auch bei 2018 wird sich die Bundesregierung für eine wei- der Umsetzung von EU-Recht an ihre menschenrecht- tere Stärkung des Instruments einsetzen. lichen Verplichtungen gebunden. Deutschland unter- 14 Nationaler Aktionsplan Entwicklungspolitik führungsorganisationen der staatlichen Entwicklungs- zusammenarbeit, die im Auftrag der Bundesregierung Die deutsche Entwicklungspolitik ist wertebasiert handeln, verbindlich. Entsprechende vertragliche An- und orientiert sich am Leitprinzip der Menschenrech- forderungen wurden ferner in die Vereinbarungen zu te, denn gerechte Entwicklungschancen müssen für Entwicklungspartnerschaften mit der deutschen und jeden Einzelnen und weltweit gelten. Die Achtung, der europäischen Wirtschaft (develoPPP.de) integriert. Schutz und die Gewährleistung von Menschenrechten sind bindende Vorgaben und zentraler Bestandteil der Mit ihren Umwelt- und Sozialstandards setzen inter- Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, zu deren nationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und Umsetzung sich die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 regionale Entwicklungsbanken Maßstäbe für ökolo- verplichtet hat. Die Agenda 2030 dient mit ihren globa- gische und soziale Regulierung. Die Bundesregierung len und universell anwendbaren Zielen für nachhaltige wird die Reformprozesse in internationalen Finanz- Entwicklung (Social Development Goals) als Kompass institutionen weiterhin mit dem Ziel begleiten, deren und Handlungsrahmen und gilt seit dem 1. Januar operative Arbeit noch stärker an Menschenrechten 2016. Die Agenda 2030 unterstreicht den Anspruch der auszurichten. Bundesregierung, wirtschaftliche Entwicklung mit Nachhaltigkeit, den Grundprinzipien der sozialen und Um praxisgerechte entwicklungspolitische Ansätze zur ökologischen Marktwirtschaft und menschenwürdiger Stärkung der menschenrechtlichen Verantwortung Beschäftigung zu verbinden. von Unternehmen zu identiizieren, hat das Institut für Entwicklung und Frieden im Auftrag des BMZ das Die deutsche Entwicklungspolitik arbeitet auf allen Forschungsvorhaben „Menschenrechte, Unterneh- Ebenen (international, gemeinsam mit Partnerländern mensverantwortung und nachhaltige Entwicklung“ und national) daran, die Einhaltung der Menschen- durchgeführt. Ein vom BMZ gefördertes Forschungs- rechte durch die Schaffung rechtlicher und instituti- vorhaben am DIMR unterstützt zudem die nationalen oneller Voraussetzungen und staatlicher Regulierung Menschenrechtsinstitutionen in den Kooperations- sowie die Aufsicht unternehmerischen Handelns zu ländern im Aufgabenbereich Menschenrechte und fördern. Dazu werden die Regierungen von Kooperati- Wirtschaft. onsländern, aber auch internationale und multilaterale Organisationen zum Beispiel darin unterstützt, ihre Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung zur Um- Wirtschafts- und Sozialpolitik stärker an Menschen- setzung der Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungs- rechten und Nachhaltigkeitsstandards auszurichten. vollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrech- Die deutsche Entwicklungspolitik fördert aktiv den ten, Fischgründen und Wäldern verplichtet und eine Dialog zwischen Staat und Unternehmen (und ihren Reihe von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit Verbänden), Gewerkschaften und Zivilgesellschaft über initiiert, um die Staaten in Entwicklungsländern bei Themen wie Berufsbildung, Arbeitsschutz und Min- der Umsetzung von Landnutzungsrechten marginali- destlöhne in Partnerländern. Darüber hinaus führt die sierter Gruppen zu unterstützen, zivilgesellschaftliche Bundesregierung direkt oder gemeinsam mit diesen Akteure zu stärken und auch Unternehmen, beispiels- Partnern Entwicklungsprojekte oder -programme weise Agrarinvestoren, für die Umsetzung dieser Leit- durch, die die verbesserte Einhaltung von Menschen- linien zu sensibilisieren und zu gewinnen und somit rechten sowie die Minderung menschenrechtlicher z. B. illegitime Landnahmen zu verhindern. Risiken zum Ziel haben. Zudem sind die Stärkung des Rechtsstaats und der Zugang zu Justiz, insbesondere für Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der G7 marginalisierte Bevölkerungsgruppen in Partnerlän- für eine wirtschaftliche Stärkung von Frauen ein. Part- dern, ein entwicklungspolitisches Ziel Deutschlands. ner in Entwicklungsländern sollen dabei unterstützt werden, Diskriminierung, Gewalt gegen Frauen sowie Status Quo andere kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Hürden für die wirtschaftliche Teilhabe von Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammen- Frauen zu überwinden. Bis zum Jahr 2030 sollen ein arbeit mit der Privatwirtschaft und der Förderung wirt- Drittel mehr Frauen und Mädchen berulich qualii- schaftlicher Entwicklung sind die VN-Leitprinzipien ziert werden. Die Bundesregierung fördert aktiv die handlungsleitend. Sie fanden bereits 2011 Eingang in Women’s Empowerment Principles und setzt sich für das BMZ-Konzept „Menschenrechte in der Deutschen deren Unterzeichnung durch möglichst viele Unter- Entwicklungspolitik“. Dieses Konzept ist für die Durch- nehmen ein. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 15 Mit der G7-Abschlusserklärung im Jahr 2015 hat 1.2 Öffentliches Beschaffungswesen sich die Bundesregierung zudem verplichtet, Multi- Akteurs-Partnerschaften zu fördern und Produktions- Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand liegt länder durch Kapazitätsaubaumaßnahmen bei der bei rund 280 Milliarden Euro im Jahr. Bund, Länder Einhaltung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstan- und Kommunen unterliegen hier einer besonderen dards zu unterstützen. Verantwortung, ihrer staatlichen Schutzplicht nach- zukommen und sicherzustellen, dass mit öffentli- chen Mitteln keine negativen Auswirkungen auf die Maßnahmen Menschenrechte verursacht oder begünstigt werden. Durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten in der → Die entwicklungspolitischen Instrumente zur öffentlichen Beschaffung nimmt die öffentliche Hand Zusammenarbeit mit der Wirtschaft werden mit nicht nur ihre Funktion als Vorbild wahr, sondern kann Blick auf die Konformität mit den Anforderungen auch als wichtiger Hebel für die Steigerung des Ange- der VN-Leitprinzipien überprüft. Insbesondere bots nachhaltiger Produkte wirken. Auch in der Agenda sollen die Vertragsbestandteile des „develoPPP. 2030 wird nachhaltige öffentliche Beschaffung explizit de“-Programms im Hinblick auf die Anforderun- als Instrument zur Erreichung nachhaltiger Entwick- gen an menschenrechtliche Sorgfaltsplichten lung genannt. konkretisiert werden. Status Quo → Die Erarbeitung Nationaler Aktionspläne für Wirt- schaft und Menschenrechte auch in Entwicklungs- Deutschland hat seine Verplichtungen zum Schutz und Schwellenländern sind der Bundesregierung der Menschenrechte, die sich aus völkerrechtlichen ein wichtiges Anliegen. Sie wird bestehende Mög- Verträgen ergeben, vollumfänglich in deutsches Recht lichkeiten nutzen, solche Prozesse aktiv zu fördern, umgesetzt. Dies gilt beispielsweise für das Verbot etwa durch Unterstützung Nationaler Menschen- der Beschäftigung von Kindern oder der Anordnung rechtsinstitutionen. von Zwangsarbeit nach den ILO-Kernarbeitsnormen. Kommt es in diesen Fällen in Deutschland zu Verstö- → Die Bundesregierung wird ihr breites Engagement ßen gegen geltendes Recht durch Unternehmen, so zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern kann das betroffene Unternehmen von der Vergabe auch bei der Umsetzung der VN-Leitprinzipien öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Zur gezielt verstärken. Entwicklungspolitik setzt sich Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in auch im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte Behörden und Einrichtungen auf Ebene des Bundes, der für die Rechte vulnerabler Personengruppen, Länder und der Kommunen setzt die Bundesregierung etwa indigener Völker oder von Kindern und Ju- bereits eine Vielzahl von Maßnahmen um: gendlichen oder Menschen mit Behinderung ein. → Unter dem Vorsitz der Bundesregierung arbeiten → Die Vorgaben der VN-Leitprinzipien und des Bund, Länder und Kommunen seit 2010 in der Nationalen Aktionsplans, insbesondere Kapitel III „Allianz für nachhaltige Beschaffung“ zusammen. zur menschenrechtlichen Sorgfaltsplicht, gelten Sie soll dazu beitragen, den Anteil nachhaltiger auch für die entwicklungspolitischen Durchfüh- Produkte und Dienstleistungen beim Einkauf rungsorganisationen (einschließlich Entwick- der öffentlichen Hand deutlich zu erhöhen. Die lungsinanzierer). Sie dienen auch als Grundlage Allianz dient dem Erfahrungsaustausch der für die weitere Bewertung und das Monitoring wichtigsten öffentlichen Beschaffer und soll zur sowie ggf. Weiterentwicklungen der Beschwerde- stärkeren Verwendung einheitlicher nationaler verfahren, die die staatlichen Durchführungs- und internationaler Nachhaltigkeitsstandards organisationen (einschließlich Entwicklungsinan- auf allen drei Ebenen – Bund, Länder und zierer) mittlerweile eingerichtet haben. Kommunen – beitragen. → Zudem wird die Bundesregierung die Reform- → Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaf- prozesse in internationalen Finanzinstitutionen fung beim Beschaffungsamt des Bundesminis- weiterhin mit dem Ziel begleiten, deren operative teriums des Innern (KNB) unterstützt seit 2012 Arbeit stärker an Menschenrechten auszurichten. öffentliche Auftraggeber bei der Berücksich- tigung von Kriterien der Nachhaltigkeit. Die 16 Nationaler Aktionsplan Kompetenzstelle steht den Beschaffern vor Ort z. B. durch eine persönliche oder telefonische Maßnahmen Beratung und die Übermittlung von Informa- tionsmaterialien zur Verfügung. 2014 hat die → Die Bundesregierung wird prüfen, inwiefern in KNB gemeinsam mit BITKOM e.V. eine erste einer zukünftigen Überarbeitung verbindliche Branchenvereinbarung in Form der Erklärung Mindestanforderungen im Bereich Menschen- zur sozialen Nachhaltigkeit für IT erarbeitet, die rechte im Vergaberecht festgeschrieben werden eine Berücksichtigung der ILO-Kernarbeits- können, die von teilnehmenden Unternehmen normen in Beschaffungsverfahren vorsieht. die Einhaltung der Sorgfaltsplicht einfordert. Sie Weitere Branchenvereinbarungen zu kritischen wird einen Stufenplan erarbeiten, wie dieses Ziel Produktgruppen sind geplant. erreicht werden kann. → Weitere Initiativen und Unterstützungsmaßnah- → Die Expertise der Kompetenzstelle für nach- men der Bundesregierung sind das Maßnahmen- haltige Beschaffung zu Menschenrechtsfragen programm für Nachhaltigkeit, in dem Ziele der (unter anderem ILO-Kernarbeitsnormen in Bundesregierung zu nachhaltiger Beschaffung Beschaffungsverfahren) und zur Umsetzung der integriert wurden. VN-Leitprinzipien wird genutzt, um im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse von Beschaffern → Die von der Bundesregierung finanzierte Infor- auszubauen. mationsplattform „Kompass Nachhaltigkeit“ bie- tet eine Übersicht zu Nachhaltigkeitssiegeln und ergänzenden Vorgaben und unterstützt öffentli- che Beschaffer bei der Integration von Nachhal- 1.3 Staatliche Förderung tigkeitsaspekten in die Vergabeverfahren. Subventionen → Das kommunale „Netzwerk für faire Beschaf- fung“ bei der Servicestelle Kommunen in der Subventionen bedürfen stets einer besonderen Recht- Einen Welt berät u.a. Kommunen und trägt über fertigung und einer regelmäßigen Erfolgskontrolle, Fachpromotorinnen und Fachpromotoren das da die Begünstigung Einzelner zu Lasten der Allge- Thema nachhaltige Beschaffung in die Kommu- meinheit längerfristig in der Regel schädliche Folgen nen. Die Informations- und Dialogkampagne hat. Die Subventionierung kann durch die dauerhafte „Deutschland Fairgleicht“ informiert und sen- Veränderung von Preisstrukturen wirtschaftlich falsche sibilisiert Entscheidungsträger und öffentliche Signale setzen und die Allokationsefizienz senken. Beschaffer auf kommunaler Ebene zu nachhalti- Wettbewerbsfähige Unternehmen können durch sub- ger Beschaffung. ventionierte Unternehmen verdrängt werden. Deshalb darf eine Subventionierung nur dann erfolgen, wenn sie Mit der Vergaberechtsreform in 2016, durch die drei erforderlich und angemessen ist und den Wettbewerb neue EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umge- nicht beeinträchtigt. Die Vergabe von Subventionen setzt worden sind, wird die Einhaltung von Recht und sollte dabei auch nicht im Widerspruch zu anderen Po- Gesetz, insbesondere von Steuer-, Arbeits- und Sozial- litikzielen, wie dem Schutz der Menschenrechte, stehen. recht, im neuen Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen sehr deutlich hervorgehoben (§§ 97 Status Quo Abs. 3 und § 128 Abs. 1 GWB). Der neue Rechtsrahmen ermöglicht den Vergabestellen, die öffentliche Auf- Um die Transparenz, den Rechtfertigungsdruck und tragsvergabe stärker zur Unterstützung strategischer die Steuerungsmöglichkeiten im Subventionswesen Ziele wie Sozialstandards, Umweltschutz oder Innova- zu erhöhen, folgt die Bundesregierung subventions- tion zu nutzen. politischen Leitlinien, die als Selbstbindung der Politik für die von ihr zu verantwortenden Maßnahmen zu verstehen sind. Im Vorfeld des 25. Subventionsberichts hat das Bundeskabinett im Januar 2015 die Subventions- politischen Leitlinien gestärkt und um eine Nachhal- tigkeitsprüfung sowie die grundsätzlich regelmäßige Evaluierung von Subventionen ergänzt. Mit der Nach- Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 17 haltigkeitsprüfung unterstreicht die Bundesregierung mit erheblichen menschenrechtlichen Auswirkungen ihre Absicht, das Prinzip der Nachhaltigkeit auch in werden einer eingehenderen Prüfung unterzogen. der Subventionspolitik stärker zu berücksichtigen. Sie orientiert sich grundsätzlich an den Zielen der Natio- Bei Projekten innerhalb des Anwendungsbereichs der nalen Nachhaltigkeitsstrategie und konzentriert sich OECD Common Approaches und bei Investitionsgaran- auf langfristige ökonomische, ökologische und soziale tien mit weitreichenden umwelt-, sozial-, und men- Wirkungen. schenrechtlichen Auswirkungen ist darüber hinaus die Einhaltung internationaler Standards, wie die der Welt- bankgruppe und insbesondere deren sektorspeziischer Maßnahmen Environmental, Health and Safety Guidelines erforder- lich. Bei Projekten mit weitreichenden Auswirkun- → Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit die gen muss dies durch einen unabhängigen Gutachter in den subventionspolitischen Leitlinien angeleg- überprüft und bestätigt werden. Die Entscheidung über te Nachhaltigkeitsprüfung mit den Anforderun- die Übernahme von Garantien wird in den zuständigen gen der VN-Leitprinzipien übereinstimmt und wie interministeriellen Ausschüssen gemeinsam durch Unternehmen, die signiikante Subventionen er- BMWi, BMF, AA und BMZ getroffen. Abhängig von der halten, künftig dazu verplichtet werden können, ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Re- die unter Kapitel III beschriebenen Elemente der levanz der Projekte müssen Unternehmen regelmäßig Sorgfaltsplicht anzuwenden. über die Situation des Projekts auch hinsichtlich der Menschenrechte berichten. Im Falle von Beanstandun- gen kann die Bundesregierung Abhilfe verlangen. Exportkredite, Investitionsgarantien und andere Instrumente der Außenwirtschaftsförderung Maßnahmen Die Instrumente der deutschen Außenwirtschaftsför- derung dienen dazu, deutsche Unternehmen bei der → Die Bundesregierung wird den Menschenrechten, Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte die bislang einen Teilaspekt der Umwelt- und So- zu unterstützen. Zum System der Instrumente gehört zialprüfung darstellten, eine stärkere Eigenstän- die Beratung durch deutsche Auslandsvertretungen, digkeit und Sichtbarkeit im Prüfverfahren einräu- das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskam- men. Sie wird das bestehende Prüfverfahren mit mern (AHK) sowie Germany Trade & Invest (GTAI). den in Kapitel III formulierten Anforderungen Zudem fördert die Bundesregierung Auslandsmesse- abgleichen und ggf. Anpassungen vornehmen. beteiligungen, veranstaltet Delegationsreisen und Dazu zählen insbesondere Maßnahmen für eine inanziert Instrumente zur Risikoabsicherung. Dazu verbesserte Identiizierung menschenrechtlicher gehören Exportkreditgarantien zur Absicherung von Risiken innerhalb des Prüfverfahrens. Exportgeschäften (sog. Hermesdeckungen – EKG), Bundesgarantien für Direktinvestitionen (DIA) und → Durch verbesserte Information und Transparenz ungebundene Finanzkredite (UFK) zur Absicherung werden die Unternehmen künftig bereits in der von Kreditausfallrisiken von Banken. Anbahnungsphase der Projekte auf den hohen Stellenwert menschenrechtlicher Sorgfalts- Status Quo plichten und der OECD-Leitsätze hingewiesen. Insbesondere wird die Bundesregierung ihre Die Bearbeitung der EKG, DIA und UFK übernimmt im Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Un- Auftrag des Bundes ein Konsortium bestehend aus den ternehmen in Form von Informationsmaterialien Mandatargesellschaften EulerHermes und PwC. Die ausweiten. Beachtung der Menschenrechte ist bereits Bestandteil der Prüfung von Anträgen. Sofern Anlass dazu besteht, → Zudem ist die Einführung von Human Rights werden die Umwelt- und Sozialaspekte einschließlich Due Diligence Reports in die Prüfverfahren der menschenrechtlicher Belange eingehend geprüft. Die Instrumente der außenwirtschaftlichen Risikoab- Intensität der Prüfung hängt vom Umfang der poten- sicherung bei einer hohen Wahrscheinlichkeit von ziellen Auswirkungen des Projekts ab. Mindestvoraus- schwerwiegenden menschenrechtlichen Auswir- setzung für die Übernahme der Garantie ist die Ein- kungen geplant. haltung der nationalen Standards im Zielland. Projekte 18 Nationaler Aktionsplan der Grundrechtsbindung unterliegen die staatlichen → Die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leit- Ebenen bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung einfach- sätze (vgl. Kapitel 4.2) wird als zentraler Be- gesetzlichen Bindungen, z. B. durch die Bundeshaus- schwerdemechanismus für Projekte der Außen- haltsordnung, oder kommunalrechtlichen Vorschriften. wirtschaftsförderung aufgewertet. Daneben existiert auf Bundesebene der Public Corpora- → Das detaillierte Prüfverfahren von Anträgen auf te Governance Kodex des Bundes (PCGK Bund) – ein Re- Übernahme von Exportkreditversicherungen, gelwerk, das sich mit Empfehlungen und Anregungen Direktinvestitionen im Ausland und Ungebun- für eine gute Unternehmensführung an Unternehmen denen Finanzkrediten wird im Hinblick auf die mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes richtet. Die Einhaltung menschenrechtlicher Belange unter Beteiligungsverwaltung des Bundes ist dezentral orga- Abgleich mit den im NAP näher beschriebenen nisiert und wird aufgabenbezogen vom jeweils fachlich Anforderungen weiter intensiviert. Dazu werden zuständigen Bundesministerium wahrgenommen. Das Menschenrechte im Rahmen der Projektprüfung für die Beteiligung zuständige Bundesministerium künftig als eigenständiger Punkt berücksichtigt. stellt die Beachtung und Verankerung im Regelwerk Dabei wollen wir erreichen, dass Unternehmen, der Unternehmen nach Ziffer 1.4 PCGK Bund sicher. die die Instrumente der Außenwirtschaftsförde- Der PCGK Bund ist Teil der von der Bundesregie- rung in Anspruch nehmen, ihre Sorgfaltsplicht rung erlassenen Grundsätze guter Unternehmens- und erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Teilnahme Beteiligungsführung, welche federführend vom BMF an gegen sie gerichteten Beschwerdeverfahren vor herausgegeben werden. Sie bilden die Grundlage für der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. des Bundes an Unternehmen und sichern die ein- heitliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die einzelnen Bundesressorts. Mehrere Bundesländer und Kommunen verfügen über eigenständige Kodizes für
1.4 Unternehmen im öffentlichen Eigentum ihre Beteiligungen. Zu Unternehmen im öffentlichen Eigentum oder unter Der jährliche Beteiligungsbericht des Bundes führt staatlicher Kontrolle in dem nachfolgend genannten rund 700 Unternehmen auf, an denen der Bund un- Sinne zählen alle Unternehmen mit unmittelbarer mittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Der Bund hält an Mehrheitsbeteiligung in privatrechtlicher oder öffent- 60 Gesellschaften mit Geschäftstätigkeit (Bestand zum lich-rechtlicher Form des Bundes, der Länder und Stichtag 31. Dezember 2014) eine unmittelbare Beteili- Kommunen. Steht ein Wirtschaftsunternehmen unter gung, davon sind 41 unmittelbare Mehrheitsbeteiligun- staatlicher Kontrolle (d.h. mittels einer unmittelbaren gen. 13 dieser unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen Mehrheitsbeteiligung) oder können seine Handlungen haben mehr als 500 Beschäftigte. Im Beteiligungsbe- anderweitig dem Staat zugeordnet werden, unterliegt richt des Bundes wird u.a. auf die Umsetzung des Public dieses nach den VN-Leitprinzipien einer besonderen Corporate Governance Kodex des Bundes, Gleichstellung Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. von Frauen und Männern und die generelle Nachhal- tigkeit dieser Unternehmen eingegangen. Status Quo Der allgemeine Schutzstandard der Menschenrechte Maßnahmen ist im Bereich von Unternehmensbeteiligungen der öffentlichen Hand bereits sehr gut ausgeprägt, da von → Die Bundesregierung wird die Schulungen der der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaft- beteiligungsführenden Stellen des Bundes in Zu- liche Unternehmen in Privatrechtsform ebenso wie sammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Ent- im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche wicklung um Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzen Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts und dabei ein Augenmerk auf die menschen- organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbin- rechtliche Verantwortung der Unternehmen des dung unterliegen. Die Beteiligung an Unternehmen des Bundes mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung privaten oder öffentlichen Rechts erfolgt auf den ver- legen. Das Schulungsspektrum der beteiligungs- schiedenen föderalen staatlichen Ebenen Bund, Länder führenden Stellen soll im Zuge der nächsten und Kommunen in autonomer Verantwortung. Neben Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 19
2.1 Menschenrechtsschutz in Liefer- und Überarbeitung des PCGK Bund in dem Regelwerk Wertschöpfungsketten sicherstellen verankert werden. Bei dem jährlichen Treffen der beteiligungsführenden Stellen des Bundes und Weltweit wachsen die Ansprüche von Verbrauchern, der Länder sollen die Länder angehalten werden, der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften an die dieser Praxis des Bundes zu folgen. Qualität von Produkten und an die Transparenz in der Herstellung. Im Mittelpunkt stehen hier zunehmend → Die Bundesregierung ist bestrebt, den Anteil Faktoren wie Umweltschutz sowie Sozial- und Ar- der den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) beitsstandards entlang der gesamten Lieferkette von anwendenden Unternehmen mit Mehrheitsbe- Unternehmen. Diese Lieferketten sind oft intranspa- teiligung des Bundes, welcher auch die Berichts- rent und für einzelne Unternehmen entlang der Kette plicht zu Menschenrechten enthält, zu erhöhen. schwer zu überprüfen. Das Risiko negativer Auswir- Im Beteiligungsbericht werden beginnend ab kungen auf die Menschenrechte, Sozial-, Arbeits- und dem Wirtschaftsjahr 2018 alle international Umweltstandards in Produktionsländern steigt damit. tätigen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung Oft fehlt es in diesen Ländern an einer ausreichenden des Bundes und über 500 Beschäftigten, welche Gesetzesgrundlage oder an der staatlichen Kontrolle den DNK oder ein vergleichbares Rahmenwerk und Durchsetzung bestehender Gesetze. mit einer menschenrechtlichen Berichtsplicht anwenden oder nicht anwenden, im Kapitel Die Bundesregierung erwartet, dass Unternehmen Nachhaltigkeit gesondert ausgewiesen. dennoch ihrer Verantwortung zur menschenrecht- lichen Sorgfalt nachkommen und entsprechende Managementinstrumente schaffen und anwenden, die das Risiko, an negativen Auswirkungen betei- 2. HERAUSFORDERUNGEN IN DER ligt zu sein, minimieren (vgl. Kapitel III). Denn jedes UNTERNEHMENSPRAXIS Unternehmen hat durch seine Geschäftstätigkeit Einluss auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf Kunden, „Wirtschaftsunternehmen sollten die Menschenrechte Zulieferer, die Umwelt und das wirtschaftliche Umfeld. achten. Dies heißt, dass sie vermeiden sollten, die Auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unter- Menschenrechte Anderer zu beeinträchtigen, und dass nehmen, zu denen sich Deutschland bekennt, fordern sie nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, Unternehmen auf, im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit an denen sie beteiligt sind, begegnen sollten.“ im In- und Ausland (einschließlich ihrer Tochterunter- nehmen) die Menschenrechte zu achten und sich im VN-Leitprinzip 11 Rahmen ihrer Möglichkeiten um Mittel und Wege zu bemühen, negative Auswirkungen auf die Men- schenrechte zu verhüten oder zu mindern. Dies bietet Unternehmen können sowohl durch ihre eigene deutschen Unternehmen zugleich die Chance, durch Geschäftstätigkeit als auch infolge ihrer Geschäftsbe- gemeinsame Maßnahmen das Umfeld in den Produk- ziehungen positive wie nachteilige Auswirkungen auf tionsländern positiv zu gestalten und so die Bedingun- die Verwirklichung der Menschenrechte innerhalb gen für stabiles Wirtschaften und die Schaffung neuer ihrer Produktion sowie auch entlang ihrer Liefer- und Märkte zu verbessern. Wertschöpfungsketten haben. Einzelunternehmen können den systematischen Herausforderungen in Status Quo bestimmten Regionen und/oder Sektoren häuig nur eingeschränkt oder gar nicht begegnen. Die Erarbei- Im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 hat tung eines gemeinsamen Verständnisses der jeweiligen sich die Bundesregierung als treibende Kraft erfolg- Branche über die konkrete Ausgestaltung der Sorg- reich dafür eingesetzt, ein Kapitel zur Nachhaltigkeit faltsplichten, wie sie in Kapitel III beschrieben sind, in globalen Lieferketten in die Abschlusserklärung auf- ist daher ratsam. Beratung, Erfahrungsaustausch und zunehmen. Hierin wird die Privatwirtschaft dringend koordinierte Maßnahmen von Regierung, Zivilgesell- aufgerufen, ihrer Sorgfaltsplicht auf dem Gebiet der schaft, Gewerkschaften und Unternehmen helfen, Menschenrechte nachzukommen. Gemeinsam mit den Kräfte zu bündeln und zur Schaffung eines globalen anderen G7-Staats- und Regierungschefs bekennt sich Level-Playing-Field beizutragen. die Bundesregierung zur Förderung von Nachhaltig- 20 Nationaler Aktionsplan keitsstandards in globalen Lieferketten einschließlich mus sowie eine regelmäßige Berichterstattung besserer Arbeitsbedingungen. So sollen die G7-Staaten über die Umsetzung der Roadmaps werden Glaubwürdigkeit und Transparenz sicherstellen. • die Erstellung substantieller Nationaler Aktionspläne Auch auf internationaler Ebene schafft das Tex- zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien unterstützen, tilbündnis einen verbindlichen Rahmen sowie ein unabhängiges Nachweissystem. • die Transparenz in Lieferketten erhöhen, → Mit Unterstützung des von der Bundesregierung • Instrumente zur Risikoerkennung und geförderten Deutschen Global Compact Netz- -prävention fördern, werks wurde 2012 der „Runde Tisch Menschen- rechte im Tourismus“ ins Leben gerufen. Ziel • Beschwerdemechanismen stärken, ist es, explizit die Anforderungen der VN-Leit- prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für • gute Beispiele verbreiten die Tourismusbranche zu spezifizieren und im Multi-Stakeholder-Format Lösungen für bran- • und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen chenspezifische menschenrechtliche Herausfor- bei der Entwicklung eines gemeinsamen Verständ- derungen zu entwickeln. nisses von Sorgfaltspflicht und verantwortungs- vollem Lieferkettenmanagement unterstützen. Maßnahmen Produktionsländer werden bei der Einführung und Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards durch → Die Bundesregierung unterstützt die systemati- Capacity-Building-Maßnahmen unterstützt. Zur sche Aufnahme von Nachhaltigkeitskapiteln in Erarbeitung von Lösungsansätzen und Monitoring- Freihandelsabkommen, welche u.a. die Einhal- verfahren unterstützt die Bundesregierung bereits seit tung von ILO-Kernarbeitsnormen vorgeben. Langem Multi-Stakeholder-Initiativen in verschiede- nen Branchen. → Zur Identiikation von besonders relevanten Risiko- branchen und -regionen in den Liefer- und Wert- → Hierzu zählt z. B. das von BMEL und BMZ schöpfungsketten der deutschen Wirtschaft wird gemeinsam mit der Wirtschaft und der Zivil- die Bundesregierung eine entsprechende Studie gesellschaft gegründete „Forum Nachhaltiger veröffentlichen. Auf Basis der Studie werden, unter Kakao“. Im Forum setzt sich die Bundesregierung Moderation der Bundesregierung, in Zusammenar- gemeinsam mit Vertretern von Zivilgesellschaft, beit mit den jeweiligen Wirtschaftsverbänden und Süßwarenindustrie, Lebensmittelhandel und in mit Hilfe entsprechender Multi-Stakeholder-Foren Zusammenarbeit mit den Partnerländern für branchenspeziische Handlungsanleitungen und eine Verbesserung der Produktions- und Lebens- Best-Practice Beispiele zu menschenrechtlichen bedingungen vor Ort und für einen nachhaltigen Sorgfaltsplichten erarbeitet. Kakaoanbau ein. → Die Bundesregierung wird den G7-Beschluss zur → Das vom BMZ gegründete „Bündnis für nach- Einrichtung eines „Vision-Zero-Funds“ weiter haltige Textilien“ schafft eine Verbindlichkeit für vorantreiben. Er wird bei der ILO angesiedelt und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards dient der Prävention und Verringerung arbeitsbe- und die Gewährleistung unternehmerischer dingter Todesfälle sowie schwerer Arbeitsunfälle Sorgfaltspflicht im Textil- und Bekleidungs- in globalen Lieferketten. sektor. Alle Bündnismitglieder sind verpflichtet, die sozialen und ökologischen Bündnisziele → Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen. Sie unterziehen sich einem auf unterstützt die Umsetzung von Nachhaltigkeits- kontinuierliche Verbesserung ausgerichteten standards in Produktionsländern z. B. mit dem Review-Prozess, der von einem unabhängigen Regionalvorhaben “Arbeits- und Sozialstandards Dritten durchgeführt wird. Individuelle Maß- im Textil- und Bekleidungssektor in Asien“, wel- nahmenpläne (Roadmaps) werden jährlich von ches die Länder Bangladesch, Kambodscha und allen Mitgliedern erarbeitet; erstmals bis Ende Pakistan umfasst. Januar 2017. Ein robuster Sanktionsmechanis- Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 21 Die Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen mit → Mit dem „Bündnis für nachhaltige Textilien“ ihren Kaufentscheidungen Einluss auf das Angebot unterstützt die Bundesregierung eine Multi- nachhaltig produzierter Waren und Dienstleistun- Stakeholder-Initiative, die freiwillige und gen. Instrumente wie die durch die Bundesregierung verbindliche Elemente zusammenführt. Das initiierte Informationsplattform www.siegelklarheit.de Textilbündnis ist auf seine Konformität mit schaffen Transparenz und unterstützen beim nachhal- den VN-Leitprinzipien ausgerichtet. Ziel ist tigen Einkauf. es, bis 2018 75 % des deutschen Textil- und Bekleidungsmarktes im Textilbündnis zu ver- einen. Das Textilbündnis soll als Vorbild für die Maßnahmen Erarbeitung von Sorgfaltsanforderungen in an- deren Branchen genutzt werden. → Das Kabinett hat die Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU des Euro- → Der Runde Tisch „Menschenrechte im Tourismus“ päischen Parlaments und des Rates vom 22. Okto- wird als vorbildliche Initiative bei der Entwick- ber 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU lung eines branchenspeziischen Verständnisses im Hinblick auf die Angabe nichtinanzieller und menschenrechtlicher Sorgfaltsplichten verstärkt die Diversität betreffender Informationen durch durch die Bundesregierung inanziell unterstützt. bestimmte große Unternehmen und Gruppen) in das deutsche Recht am 21.09.2016 beschlossen. → Die Bundesregierung prüft die Einführung einer
2.2 Transparenz und Kommunikation über Gewährleistungsmarke in das deutsche Recht. menschenrechtliche Auswirkungen von Die einschlägigen Vorgaben des EU-Rechts Unternehmen sehen bereits die Einführung einer europäischen Gewährleistungsmarke vor und stellen den Anforderungen an die Transparenz im Handeln von Un- Mitgliedstaaten die zusätzliche Einführung einer ternehmen sind elementarer Bestandteil der menschen- nationalen Gewährleistungsmarke frei. Mit Hilfe rechtlichen Sorgfalt. Hierbei geht es nicht nur um die einer Gewährleistungsmarke kann u.a. die Einhal- formelle (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung, sondern tung bestimmter menschenrechtlicher Standards auch um die Bereitschaft, mit Verbrauchern, Kunden in Liefer- und Wertschöpfungsketten zertiiziert oder (potenziell) Betroffenen in einen offenen Dialog werden. Die Plicht zur Überprüfung liegt beim einzutreten und Informationen auf Anfrage zu teilen. Zertiizierer. Die Marke kann zu mehr Transpa- renz für den Verbraucher beitragen und positive Status Quo Anreize in Form eines Wettbewerbsvorteils für Unternehmen schaffen, da so die Einhaltung Die Zahl der Unternehmen, die bereits regelmäßig frei- menschenrechtlicher Standards am Markt kom- willig Nachhaltigkeitsberichte vorlegen, nimmt konti- muniziert werden kann. nuierlich zu. So haben sich beispielsweise die über 300 Teilnehmer des Global Compact zu einer jährlichen Be- richterstattung verplichtet. Die Berichte deutscher Un- ternehmen und insbesondere der Großunternehmen 2.3 Geschäftstätigkeit in Konfliktgebieten orientieren sich überwiegend am freiwilligen Standard der Global Reporting Initiative. Mit dem Deutschen Die VN-Leitprinzipien räumen der Unterstützung von Nachhaltigkeitskodex hat die Bundesregierung zudem Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte in die Entwicklung eines deutschen Berichtstandards von Konlikten betroffenen Gebieten einen herausge- unterstützt. Gefördert durch das BMAS bewertet das hobenen Stellenwert ein. Diese Gebiete zeichnen sich Institut für ökologische Wirtschaftsforschung die Qua- auch dadurch aus, dass das Risiko schwerwiegender lität der Nachhaltigkeitsberichte von Großunterneh- Menschenrechtsverletzungen durch die oft vollständi- men und KMU und erstellt entsprechende Ranglisten. ge Abwesenheit staatlicher Strukturen besonders hoch Dieses Ranking soll den Wettbewerb der Unternehmen ist. Die Bundesregierung sieht sich daher in der Verant- in puncto Nachhaltigkeitsberichterstattung befördern wortung, darauf hinzuwirken, dass in diesen Kontex- sowie Kriterien einer qualitativ hochwertigen Bericht- ten tätige deutsche Unternehmen nicht an negativen erstattung verdeutlichen und verbreiten. Auswirkungen auf die Menschenrechte beteiligt sind. 22 Nationaler Aktionsplan Unternehmen, die in diesen Kontexten operieren, Upstream-Bereich der Lieferkette. Im Trilog zwischen sollen gefördert werden, wenn sie durch ihre Investi- den Organen der EU müssen nun die weiteren Details tionen und Wirtschaftsaktivitäten einen Beitrag zur ausgehandelt werden. Stabilisierung und Entwicklung dieser Gebiete leisten können. In fragilen oder von kriegerischen Konlikten Für eine gezielte Verbesserung des Menschenrechts- geprägten Ländern besteht oft die Gefahr, dass die Be- schutzes fördert die Bundesregierung ein Forschungs- wirtschaftung von Rohstoffen von destabilisierenden vorhaben des DIMR, durch das ausgewählte Nationale Akteuren für eigene Zwecke instrumentalisiert wird Menschenrechtsinstitutionen in Partnerländern der und Konlikte damit weiter angefacht werden. Wichtig deutschen Entwicklungszusammenarbeit in ihrer Arbeit sind deshalb neben einer internationalen Rohstoffdi- im Bereich Rohstoffe gestärkt werden. Im Rahmen der plomatie auch Beiträge auf lokaler Ebene, wenn durch technischen Zusammenarbeit werden in den Andenlän- die Ausbeutung von Rohstoffen konkrete Interessen dern menschenrechtliche Risikoanalysen vor Ort durch- betroffen sind. geführt. Eine Anfang 2016 von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe vorgestellte Grund- Status Quo lagenstudie hat die Auswirkungen des Bergbaus auf die Menschenrechte eingehend analysiert (Human Rights Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet die von Deutsch- Risks in Mining – A Baseline Study). Die Bundesregierung land unterstützte Diskussion zu sog. „Konliktminerali- fördert zudem insbesondere in Afrika (Mali, DR Kongo) en“, die sowohl auf OECD-Ebene als auch auf EU-Ebene eine konliktsensible Bewirtschaftung von Rohstoffen: intensiv geführt wird. Für die Unternehmensverant- Vertreter von Regierung, Privatwirtschaft, Zivilgesell- wortung entlang der Lieferkette beim Handel und schaft und betroffene Bürger werden miteinander in Umgang mit Mineralien aus Konliktgebieten hat einen Dialog gebracht, um gegenseitige Interessen parti- die OECD eine entsprechende Handlungsanleitung zipativ und konliktsensibel in Ausgleich zu bringen. veröffentlicht, die seit 2015 auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht (OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltsplicht zur Förderung verantwortungsvoller Maßnahmen Lieferketten für Minerale aus Konlikt- und Hochrisiko- gebieten). Primäres Ziel der Leitsätze ist die Eindäm- → Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Finan- mung der Finanzierung von bewaffneten Konlikten zierung von bewaffneten Auseinandersetzungen aus Rohstofferlösen; zusätzlich soll deren Einhaltung in Konlikt- und Hochrisikogebieten durch Erlöse schwere Menschenrechtsverletzungen, insbesondere aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram, Erzen Kinderarbeit, vorbeugen helfen. und Gold zu verhindern. Sie setzt sich für verbind- liche Regelungen von Sorgfaltsplichten ein. Diese Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag sollten verhältnismäßig sein und keine unnötigen für eine Verordnung zur Schaffung eines Unions- bürokratischen Belastungen insbesondere für systems zur Selbstzertiizierung der Erfüllung der kleine und mittlere Unternehmen verursachen. Sorgfaltsplicht in der Lieferkette durch verantwor- tungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konlikt- und Hochrisikogebie- ten vorgelegt. Gestützt auf die o.g. OECD-Leitsätze 3. UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE ZUR behandelt der Verordnungsentwurf der Kommission PRAKTISCHEN UMSETZUNG Sorgfaltsplichtregelungen auf freiwilliger Basis in der Lieferkette, die bei Einfuhr der genannten Mineralien Die Bundesregierung möchte insbesondere kleine einzuhalten sind, um die Finanzierung von bewaffne- und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, die ten Auseinandersetzungen in Konlikt- und Hochrisiko- umfassenden Anforderungen und Erwartungen an gebieten durch Erlöse aus deren Verkauf zu verhin- die unternehmerische Sorgfaltsplicht im Bereich der dern. Das Europäische Parlament hingegen hat sich für Menschenrechte (Kapitel III) umzusetzen. eine verplichtende Regelung im Downstream-Bereich (d.h. entlang der gesamten Wertschöpfungskette) aus- Status Quo gesprochen. Inzwischen besteht ein grundsätzlicher Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament, Hierzu gibt es bereits eine Reihe von Maßnahmen und dem Europäischen Rat und der Europäischen Angeboten. Eine Auswahl bestehender und geplanter Kommission zur Verbindlichkeit mit Fokus auf den Maßnahmen wird im Folgenden näher beschrieben: Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 23 → Das Nationale CSR-Forum, das 2009 durch das in der Praxis bei der Umsetzung internationaler BMAS ins Leben gerufen wurde, setzt sich aus Arbeitsstandards unterstützt und zur konkreten 41 hochrangigen Expertinnen und Experten aus Rechtslage in den einzelnen Ländern berät. Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungs- organisationen, der Wissenschaft und Vertretern → Bereits seit 2012 fördert die Bundesregierung der beteiligten Bundesministerien zusammen. die Informationsplattform Business and Human Zu den wesentlichen Aufgaben des Nationalen Rights Ressource Center. Hier konnte 2014 CSR-Forums gehören die Beratung der Bundes- erfolgreich eine deutsche Sprachfassung zur regierung bei der Weiterentwicklung der natio- Verfügung gestellt werden. Die Website gibt nalen CSR-Strategie sowie die Entwicklung von Informationen zu menschenrechtlichen Her- Empfehlungen zu einzelnen Themen. Unter ausforderungen nach Regionen, Themen und Federführung des BMAS wurde 2010 im Natio- Risikogruppen, aber auch nach Unternehmen. nalen CSR-Forum ein Nationaler Aktionsplan zu CSR beraten und entwickelt. Die im Rahmen des → Die Industrie- und Handelskammern sind be- Aktionsplans durchgeführten Maßnahmen und reits sehr aktiv in der Vermittlung von Hand- Aktivitäten haben eine Vielzahl von Unternehmen lungsanleitungen an Unternehmen. Auslands- erreicht. Im Beschluss des Nationalen CSR-Forums handelskammern können Unternehmen über vom 30. August 2012 hat sich das Forum für „eine die rechtliche und tatsächliche Lage im Ausland intelligente Kombination aus freiwilligen Maß- informieren. Die AHK betreiben in einigen Län- nahmen und nötigenfalls ergänzenden Vorschrif- dern, in Kooperation mit der deutschen Entwick- ten ausgesprochen“ (S. 11). Über das ESF-Förder- lungszusammenarbeit sog. „CSR-Kompetenz- programm „Gesellschaftliche Verantwortung im zentren“, die über CSR-Maßnahmen beraten. Mittelstand“ wurden weit über 3.000 KMU zum Thema beraten und qualifiziert sowie CSR-Netz- werke in den Regionen verstetigt. Im Kontext des Maßnahmen CSR-Forums sind zahlreiche Fachveranstaltungen durchgeführt worden, um Unternehmen in der Helpdesk und Erstberatung Anwendung von Sorgfaltspflichten zu beraten. → Die Bundesregierung wird die Berichterstattung → Informationen und Handlungsanleitungen für und Beratung durch die Auslandsvertretungen Unternehmen unterschiedlicher Größen und substantiell verstärken, unter Einbindung der Branchen stellt das BMZ insbesondere über die weiteren Säulen der Außenwirtschaftsförderung Finanzierung des Deutschen Global Compact (AHK, GTAI). Zu diesem Zweck wird auch die Netzwerks (DGCN) zur Verfügung. Bereits seit Beratungskompetenz im Themenfeld „Wirtschaft 2004 fördert das BMZ in enger Abstimmung mit und Menschenrechte“ in der Aus- und Fortbil- dem AA das DGCN. Das Netzwerk wird aus dem dung stärker fokussiert. Zusammenschluss der deutschen Unterzeich- ner des UN Global Compact gebildet, zu dessen → Innerhalb der Agentur für Wirtschaft und Entwick- Kernprinzipien die Achtung fundamentaler lung des BMZ, die die Wirtschaft als One-Stop- Menschenrechte und Arbeitsnormen gehört. Als Shop zu entwicklungspolitischen Fördermöglich- wirtschaftsgetriebenes Multi-Stakeholder-Forum keiten in Entwicklungs- und Schwellenländern bietet das DGCN bereits seit 2008 Trainings zur berät, wird ein Helpdesk für Wirtschaft und Men- Umsetzung menschenrechtlicher Verantwortung schenrechte eingerichtet. Zentrale Aufgabe des von Unternehmen auf der Managementebene an. Helpdesk ist die Erst- und Verweisberatung sowie die Sensibilisierung für den Themenkomplex. Die → Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung des Agentur dient Unternehmen und der verfassten BMZ ist 2015/2016 ausgebaut worden und berät Wirtschaft als erste Anlaufstelle und verweist Unternehmen im Hinblick auf entwicklungspoli- auf bestehende Angebote, Ansprechpartner und tische Unterstützungsangebote und Informations- Netzwerke. Das Angebot der Agentur wird durch angebote bei Aktivitäten in Entwicklungs- und Beratung im Rahmen bestehender Netzwerke an Schwellenländern. Ergänzend bietet die ILO der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Ent- bereits seit 2009 mit einem Helpdesk eine Service- wicklungszusammenarbeit (EZ-Scouts, ExperTS) einrichtung, die Multinationale Unternehmen ausgeweitet und unterstützt. 24 Nationaler Aktionsplan Informationsangebote und Best-Practice-Beispiele Globales Level-Playing-Field schaffen → Der CSR-Preis der Bundesregierung zeichnet → Die Bundesregierung wird sich in multilateralen vorbildliche Unternehmen für ihre Leistungen Foren (wie etwa G20, EU, ASEM) und in enger Zu- im Bereich Nachhaltigkeit aus. Er ist zugleich ein sammenarbeit mit internationalen Organisationen Lernpreis, da jedes Unternehmen eine Auswer- (wie etwa ILO, OECD, VN) dafür einsetzen, global tung seiner individuellen Nachhaltigkeitsleistung gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. erhält. Das verantwortungsvolle Management von Dazu wird der Beschluss der G7-Staats- und Re- Lieferketten wird künftig durch die Verleihung gierungschefs zu nachhaltigen Lieferketten weiter eines zusätzlichen Sonderpreises thematisiert. konkretisiert, um international zu einem gemeinsa- men Verständnis von Sorgfaltsplicht und nachhal- → Die Website www.csr-in-deutschland.de wird tigem Lieferkettenmanagement zu kommen. zurzeit zum zentralen Informationsportal der Bundesregierung zum Thema Unternehmensver- antwortung weiterentwickelt. Die wichtigsten Ak- tivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung 4. ZUGANG ZU ABHILFE UND WIEDERGUT- sollen dort ressortübergreifend und kohärent MACHUNG GEWÄHRLEISTEN dargestellt werden. → Das Informationsangebot in deutscher Sprache „Als Teil ihrer Plicht, Schutz gegenüber mit Unter- wird durch die Erstellung von Leitfäden und die nehmen zusammenhängenden Menschenrechtsver- Förderung des Business and Human Rights Res- letzungen zu gewähren, müssen Staaten geeignete source Center auch zukünftig weiter gefördert. Maßnahmen treffen, um durch gerichtliche, admi- nistrative, gesetzgeberische oder andere geeignete Schulungs- und Dialogangebote Mittel dafür Sorge zu tragen, dass die Betroffenen Zugang zu wirksamer Abhilfe haben, sofern solche → Das Beratungs- und Trainingsangebot des Deut- Verletzungen in ihrem Hoheitsgebiet und/oder unter schen Global Compact Netzwerk wird ausgebaut ihrer Jurisdiktion vorkommen.“ und u.a. durch ein mehrstuiges Angebot an Webseminaren bis hin zu einzelnen Elementen VN-Leitprinzip 25 menschenrechtlicher Sorgfaltsplicht und praxis- relevanten Fragestellungen ergänzt. → Als drittgrößter Beitragszahler fördert die Bun- 4.1 Zugang zu Recht und Gerichten für desregierung im besonderen Maße die Unter- Betroffene stützungsangebote der internationalen Arbeits- organisation. Der ILO-Helpdesk for Business on Zivilgerichtlicher Rechtsschutz in Deutschland International Labour Standards hilft Unterneh- men, internationale Arbeits-und Sozialstandards Deutschland verfügt über eine unabhängige und efizi- richtig anzuwenden. Neben einer informativen ent arbeitende Justiz. Wer sich durch Handlungen eines Website werden zeitnah auch vertrauliche indivi- Unternehmens im Inland in seinen Rechten verletzt duelle Beratung sowie Schulungen angeboten. sieht, kann Ansprüche vor den deutschen Zivilgerich- ten geltend machen. Auch wer sich durch Handlungen → In Zusammenarbeit mit Unternehmensnetz- eines deutschen Unternehmens im Ausland in seinen werken werden bundesweit Praxistage für KMU Rechten verletzt sieht, kann in Deutschland klagen, veranstaltet. Diese bieten Unterstützung, Infor- und zwar grundsätzlich am Sitz des Unternehmens. Das mation und Austausch mit anderen Unternehmen deutsche internationale Zivilverfahrensrecht enthält zu verantwortungsvollem Management von Lie- auch weitere Regeln, wonach bei bestimmten Rechts- ferketten sowie zu einer qualitativ hochwertigen verletzungen im Ausland, die einen hinreichenden In- Nachhaltigkeitsberichterstattung. landsbezug aufweisen, die deutschen Gerichte angeru- fen werden können (z. B. Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO). Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 25 Das deutsche Zivilprozessrecht enthält Mechanis- kostenhilfe (legal aid), um einen Zugang zur Justiz zu men, die den Zugang zu den deutschen Zivilgerichten gewährleisten. Auch alternative Streitbeilegungsmög- erleichtern. So besteht für bedürftige Betroffene die lichkeiten wie Schiedsgerichtsbarkeit oder Mediation Möglichkeit, sich der Prozesskostenhilfe zu bedienen. sind Themen der IRZ-Arbeit. Diese übernimmt nach einer Prüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Erfolgsaussichten der Klage Naturgemäß berät die IRZ nicht nur im Verfahrens- die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechts- recht, sondern gerade auch im materiellen Recht: anwalts – je nach dem Grad der Bedürftigkeit – ganz zu den unterschiedlichen Regelungsbereichen im oder teilweise. Prozesskostenhilfe für ein deutsches Zivil- und Wirtschaftsrecht wie z. B. zu den Zivilgesetz- Verfahren erhält auch, wer nicht die deutsche Staatsan- büchern, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum gehörigkeit besitzt. Auch können alle im europäischen Insolvenzrecht ebenso wie zum Strafrecht und derglei- Wirtschaftsraum ansässigen juristischen Personen chen mehr. (zum Beispiel Opferverbände) unter den Voraussetzun- gen der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe erhal- Damit gehen zahlreiche Fortbildungen für die Rechts- ten. Die deutsche Zivilprozessordnung sieht mit der anwender einher, um dem reformierten Recht auch Streitgenossenschaft und der objektiven Klagehäufung in der täglichen Umsetzung zur Geltung zu verhelfen. auch Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes vor. Hiermit soll eine verbesserte Transparenz von Gerichts- urteilen durch nachvollziehbare richterliche Arbeit Sanktionierungsmöglichkeit von Unternehmen nach und durch Urteilsbegründungen erreicht werden, was dem Ordnungswidrigkeitenrecht langfristig zu mehr Rechtssicherheit, zu mehr Verläss- lichkeit und Vorhersehbarkeit und so zu mehr Vertrau- Repressiv können Unternehmen zudem für strafrechts- en der Gesellschaft in die Justiz beitragen soll. relevantes Verhalten von Leitungspersonen, worunter auch unternehmensbezogene Menschenrechtsver- letzungen fallen können, über das Ordnungswidrig- Maßnahmen keitenrecht direkt zur Verantwortung gezogen und mit Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro belegt → Betroffene von Menschenrechtsverletzungen werden. Höhere Geldbußen können verhängt werden, können die vorhandenen Rechtsschutzmechanis- wenn zusätzlich der wirtschaftliche Vorteil der Tat men nur nutzen, wenn sie darüber hinreichend abgeschöpft wird. informiert sind. Die Bundesregierung wird zu diesem Zweck eine mehrsprachige Informations- Förderung von Abhilfemechanismen in Drittstaaten broschüre „Zugang zu Recht und Gerichten für Betroffene in Deutschland“ erarbeiten, die poten- Mit Blick auf mögliche Menschenrechtsverletzungen ziell Betroffenen einen verständlichen Überblick entlang von Lieferketten ist die Stärkung von Rechts- über ihre zivilprozessualen Rechtsschutzmöglich- staatlichkeit und Demokratisierung in betroffenen keiten in Deutschland gibt. Drittstaaten von großer Bedeutung, weil damit die Rahmenbedingungen für die Einführung wirksamer → Die Bundesregierung bereitet derzeit die im Abhilfemechanismen vor Ort geschaffen werden. Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer Hinterbliebenenentschädigung vor. Danach sollen Einen Teil dazu trägt die 1992 von der Bundesregierung die Hinterbliebenen bei der Tötung eines nahen ins Leben gerufene Deutsche Stiftung für internationale Angehörigen einen Geldanspruch gegen den Ver- Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) bei. Die IRZ berät in ursacher der Tötung erhalten, als Symbol für das zwischenzeitlich annähernd 30 Partnerstaaten bei der seelische Leid der Hinterbliebenen und als Geste Reformierung des Rechtssystems und des Justizwesens. des Mitgefühls, des Respekts und der Solidarität. Dabei berät die IRZ ihre Partnerstaaten auch bei der Reformierung des gesamten Prozessrechts: sowohl im → Die bestehenden Regelungen zur Sanktionierung Zivil- (Wirtschaftsprozess-) als auch im Strafprozess- von Unternehmen für strafrechtlich relevantes recht sowie im Verwaltungsprozessrecht einschließlich Verhalten werden, wie im Koalitionsvertrag der Schaffung von Verwaltungsgerichtsbarkeiten, vorgesehen, ausgebaut. Es werden konkrete und ebenso wie im Vollstreckungsrecht. Dabei befasst sich nachvollziehbare Zumessungsregelungen für die IRZ auf unterschiedlichen Ebenen auch mit den Unternehmensbußen geschaffen. Fragen der Ausgestaltung einer effektiven Prozess- 26 Nationaler Aktionsplan Die NKS entscheidet in Abstimmung mit dem Res- → Die von der Bundesregierung ins Leben gerufene sortkreis „OECD-Leitsätze“ sowie mit dem Arbeitskreis IRZ-Stiftung berät ihre Partnerstaaten auch in „OECD-Leitsätze“. Im Ressortkreis sind vertreten: den für den Bereich Wirtschaft und Menschen- AA, BMAS, BMEL, BMF, BMJV, BMUB und BMZ. Die rechte wesentlichen Gebieten des Prozessrechts Entscheidungen der NKS werden in Abstimmung mit und des materiellen Rechts und mit Blick auf diesem Ressortkreis getroffen. Mitglieder des Arbeits- die Gewährleistung des Zugangs zur Justiz. Im kreises sind neben den genannten Ressorts auch das Rahmen der V. Internationalen Konferenz der DGCN, Vertreter der Wirtschaftsverbände, der Gewerk- Rechtsausschüsse (der Parlamente der IRZ-Part- schaften und der Nichtregierungsorganisationen. Der nerstaaten) im Oktober 2016 wurden unter dem Arbeitskreis bietet die Gelegenheit, aktuelle Themen Generalthema „Politik-Wirtschaft-Menschen- rund um die Leitsätze zu erörtern. Die Mitglieder des rechte“ unter anderem auch Fragen der CSR und Arbeitskreises werden zudem über den Eingang und der Korruptionsbekämpfung erörtert. Ergebnisse von Beschwerdeverfahren informiert. Er- läuterungen zum Beschwerdeverfahren (einschließlich → Bereits heute gibt es Unternehmen, die eigenen Informationen zu eingegangenen Beschwerden und Beschäftigten und Externen die Möglichkeiten deren Bearbeitung) sind auf der Homepage des BMWi bieten, im Rahmen von unternehmensinternen im Internet zugänglich und wurden 2014 gemeinsam und branchenbezogenen Beschwerdeverfahren auf mit dem Arbeitskreis überarbeitet. mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen Men- schenrechte hinzuweisen. Die Bundesregierung Im Rahmen des G7-Prozesses unter deutschem Vorsitz wird zukünftig gute Beispiele sichtbar machen und hat sich die Bundesregierung 2015 für eine Stärkung die Einrichtung solcher Maßnahmen fördern. von Mechanismen eingesetzt, welche Zugang zu Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen ermöglichen. Die G7 haben zu diesem Zweck die OECD aufgefordert, Peer Reviews von Nationalen Kontaktstellen durch-
4.2 Nationale Kontaktstelle für die zuführen. Die deutsche NKS wird im 2. Quartal 2017 OECD-Leitsätze durch ein Peer Review evaluiert. Bereits seit 2001 fungiert die Nationale Kontaktstelle (NKS) für die OECD-Leitsätze für multinationale Maßnahmen Unternehmen als außergerichtlicher Beschwerde- mechanismus. Sie ist im BMWi angesiedelt und hat die → Die deutsche NKS wird künftig in ihrer Öffent- Aufgabe, über die OECD-Leitsätze zu informieren und lichkeitsarbeit verstärkt auf die OECD-Leitsätze deren Bekanntheit und Einhaltung zu fördern. Zudem hinweisen, für deren Einhaltung werben und trägt die NKS zur Lösung von Problemen bei, die sich die Bekanntheit der NKS und ihrer besonderen bei der Umsetzung der Leitsätze ergeben. Dazu prüft sie Rolle als wirkungsvoller außergerichtlicher eingehende Beschwerden und bietet den Beschwerde- Beschwerdemechanismus zur Umsetzung der parteien bei Zuständigkeit eine Mediation an. Die NKS VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen- ist u.a. für Beschwerden hinsichtlich der unzureichen- rechte erhöhen. Sie wird dazu neu aufgestellt und den Achtung von Menschenrechten und der unzu- weiter gestärkt. Dazu wird eine eigene Organisa- reichenden Berücksichtigung von Menschenrechten tionseinheit innerhalb des BMWi geschaffen. bei der Sorgfaltsplicht der Unternehmen gemäß den Zudem wird die NKS personell verstärkt. OECD-Leitsätzen zuständig. Die OECD-Leitsätze stütz- ten sich in ihrer überarbeiteten Fassung von 2011 mit speziischen Empfehlungen für die Achtung der Men- schenrechte durch die Unternehmen explizit auf die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Der Beschwerdemechanismus nach den OECD-Leit- sätzen dient damit der Umsetzung der VN-Leitprinzi- pien für Wirtschaft und Menschenrechte. Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 27 V. Politikkohärenz sicherstellen Die Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte soll die Kräfte aller Beteiligten Maßnahmen bündeln, Anreize für eine Verbesserung der menschen- rechtlichen Lage entlang der Lieferketten und in In- → Es wird ein interministerieller Ausschuss vestitionszielländern schaffen und schwere Menschen- gegründet (vgl. Kapitel VI), der die Kohärenz rechtsverletzungen im Wirtschaftskontext verhindern. und die Umsetzung der ergriffenen Maß- Diese Anstrengungen ergänzen einander, ersetzen aber nahmen überprüft. Das nationale CSR-Forum nicht die primäre Verplichtung derjenigen Staaten, in der Bundesregierung wird die Aktivitäten der deren Territorien sich Produktionsstandorte beinden, Ministerien zur Umsetzung des NAP begleiten einen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu und der Bundesregierung entsprechende geben oder eventuell eingetretene Folgen dieser Hand- Handlungsempfehlungen vorlegen. lungen zu beseitigen (Schutz- und Gewährleistungs- plicht des Staates). Keines der Elemente dieses Aktions- → Die Bundesregierung wird entsprechende plans kann in einer Weise ausgelegt werden, welche die Schulungsangebote schaffen, um betroffene Jurisdiktion eines anderen Staates oder die Zuständig- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den obersten keit ausländischer und inländischer Gerichtsbarkeit Bundesbehörden – einschließlich der deutschen begründet. Die Stärkung der Staaten als Plichtenträger Auslandsvertretungen – im Thema Wirtschaft muss durch die Förderung allgemeiner rechtsstaatlicher und Menschenrechte zu schulen. Strukturen weiter vorangetrieben werden. Damit die Politik der Bundesregierung im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte erfolgreich ist, werden die zuständigen Institutionen alle relevanten Politik- felder kohärent darauf ausrichten. Dazu werden die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zwischen den Ressorts abgestimmt durchgeführt. Es muss auch dafür Sorge getragen werden, dass Minis- terien und Behörden auf nationaler Ebene, aber auch Länder- und Kommunalbehörden befähigt werden, in einer Weise zu handeln, die mit den menschenrecht- lichen Verplichtungen Deutschlands und mit diesem Aktionsplan im Einklang steht. Die Bundesregierung wird sich weiterhin auch auf globaler Ebene für ein gemeinsames Verständnis der Sorgfaltsplichten ein- setzen. In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung haben sich alle Staaten verplichtet, u.a. dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachs- tum und menschenwürdige Arbeit zu fördern. Die Bundesregierung sieht sich als Vorreiterin bei der Um- setzung der Agenda und setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene für ein robustes Monitoring ein. 28 Nationaler Aktionsplan VI. Monitoring Der Nationale Aktionsplan markiert den Ausgangs- der Unternehmen, die die unter Kapitel III ange- punkt eines Prozesses, der kontinuierlich fortgeschrie- führten Elemente der Sorgfaltspflicht eingeführt ben und weiterentwickelt wird. Dieser wird gestaltet haben, sowie eine qualitative Befragung zur durch die Umsetzung der in diesem Text genannten inhaltlichen Tiefe und Herausforderungen bei geplanten Maßnahmen sowie ein umfangreiches Mo- der Umsetzung dieser Maßnahmen in den Unter- nitoringverfahren der Umsetzung dieser Maßnahmen nehmen. Maßstab dieser Überprüfung wird die in durch alle Akteure. Kapitel III formulierte Zielvorgabe sein. Um dies zu gewährleisten, plant die Bundesregierung → Auf dieser Grundlage wird überprüft, ob min- (vorbehaltlich der haushälterischen Bewilligung) die destens 50 % aller in Deutschland ansässigen sofortige Umsetzung der folgenden Schritte: Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die in Kapitel III beschriebenen Elemente → Zur Begleitung des Monitoring wird ein ständi- menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unterneh- ger Ressortkreis (interministerieller Ausschuss – mensprozesse integriert haben. Hierzu gehört IMA) unter Federführung des Auswärtigen Am- auch, dass die Unternehmen, wenn sie bestimm- tes einberufen. Das federführende und andere te Verfahren und Maßnahmen nicht umsetzen, betroffene Ressorts werden zur Wahrnehmung darlegen können, warum dies nicht geschehen ihrer neuen, zusätzlichen Aufgaben mit dem ist („Comply or Explain“-Mechanismus). Zur notwendigen Personal und Budget ausgestattet. Vorbereitung der Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans 2016–2020 wird ein aktualisierter → Der IMA wird die Umsetzung und Kohärenz der Statusbericht angefertigt. ergriffenen Maßnahmen überprüfen und die Weiterentwicklung des Umsetzungsprozesses des NAP vorantreiben. Zu überprüfende Handlungs- felder werden insbesondere die Maßnahmen im Bereich der staatlichen Schutzpflicht (öffentliche Beschaffung, Außenwirtschaftsförderung etc.) sowie Konkretisierung der Sorgfaltspflichten (vgl. Kapitel III) einschließlich der geplanten Spezifi- zierung auf Branchenebene und entsprechenden Unterstützungsangeboten sein. → Die NAP-Steuerungsgruppe aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften wird in das bestehende Nationale CSR-Forum der Bundesre- gierung integriert. Das Forum wird die Aktivi- täten des IMA zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans begleiten und der Bundesregierung entsprechende Handlungsempfehlungen aus- sprechen. Der IMA wird dem CSR-Forum hierzu regelmäßig berichten. → Die Überprüfung des Umsetzungsstandes hin- sichtlich der in Kapitel III beschriebenen Ele- mente menschenrechtlicher Sorgfalt durch Unternehmen wird durch eine ab 2018 jährlich nach wissenschaftlichen Standards durchgeführ- te Erhebung erfolgen. Dies geschieht auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe über die Anzahl Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 29 Abkürzungsverzeichnis AA Auswärtiges Amt AHK Außenhandelskammer ASEM The Asia-Europe Meeting BKAmt Bundeskanzleramt BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMF Bundesministerium der Finanzen BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMUB Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung CSR Corporate Social Responsibility DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DGCN Deutsches Global Compact Netzwerk DIA Direktinvestitionen im Ausland DIMR Deutsches Institut für Menschenrechte DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex EKG Exportkreditgarantien EU Europäische Union GTAI Germany Trade & Invest IFC International Finance Corporation ILO Internationale Arbeitsorganisation IMA Interministerieller Ausschuss IRZ Deutsche Stiftung für internationale Rechtliche Zusammenarbeit KMU Kleine und mittlere Unternehmen KNB Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern NAP Nationaler Aktionsplan NKS Nationale Kontaktstelle OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PCGK Bund Public Corporate Governance Kodex des Bundes UFK Ungebundene Finanzkredite VN Vereinte Nationen