تخطَّ إلى المحتوى
Nelum
قوانين ألمانيا

Law on the “Separate Estate Nature Protection and Landscape Maintenance” (SoVermNatSchG HA)

صدر في 2001-04-10 · النص بتاريخ 2026-10-01

القانون العام والإرشادات الرسمية منشورة بوصفها أبحاثاً. ليست مشورة قانونية أو ضريبية أو مالية.

البحث نفسه مكتوب بالإنجليزية. العناوين والوسوم مترجمة؛ أما النتائج والاقتباسات فغير مترجمة.

عن هذا القانون

العنوان الأصلي
Gesetz über das “Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege” (SoVermNatSchG HA).
اللغة
German
النوع
قانون
المنظمة
European Union
الدولة
ألمانيا · Hamburg
الموضوعات
Wild species and ecosystems
الكلمات المفتاحية
ecosystem conservation, environmental impact assessment (EIA), wild fauna, wild flora, tourism, education, protection of species, protected area, biodiversity

أين تقرؤه

    لا يوجد رابط مصدر مسجل لهذا القانون.

النص

نص القانون نفسه، مادةً مادة، كما هو محفوظ. لكل مادة رابطها.

  1. juris-Abkürzung: SoVermNatSchG HA Ausfertigungsdatum: 10.04.2001 Textnachweis ab: 01.01.2004 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: HmbGVBl. 2001, 51 Gliederungs-Nr: 791-5 Gesetz über das »Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege« Vom 10. April 2001 Zum 11.09.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 4 geändert, § 2 neu gefasst durch Gesetz vom 7. März 2017 (HmbGVBl. S. 64) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Gesetz über das »Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege« vom 10. April 2001 01.01.2004 Eingangsformel 01.01.2004 § 1 - Errichtung 18.03.2017 § 2 - Zweck 18.03.2017 § 3 - Stellung im Rechtsverkehr und Haftung 01.01.2004 § 4 - Verwaltung 18.03.2017 § 5 - Inkrafttreten 25.12.2013 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: § 1 Errichtung (1) Die Freie und Hansestadt Hamburg errichtet unter dem Namen »Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege« ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen. (2) Dem Sondervermögen fließen die eingehenden Ersatzzahlungen nach § 15 Absatz 6 des Bundes naturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95, 99), in der jeweils geltenden Fassung zu sowie Finanzmittel, die auf Grund einer anderen Rechtsgrundlage zur Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes eingehen. (3) Dem Sondervermögen fließen Mittel aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verwendung für die in § 2 Nummer 2 genannten Zwecke zu. (4) Dem Sondervermögen werden die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt stehenden Grundstücke einschließlich ihrer wesentlichen und unwesentlichen Bestandtei Seite 1 von 2 le übertragen, die aus Finanzmitteln des Sondervermögens erworben wurden. Darüber hinaus wird die zuständige Behörde ermächtigt, weitere Grundstücke in das Sondervermögen einzubringen. § 2 Zweck Das Sondervermögen dient dem Zweck 1. mit den auf Grund von § 1 Absatz 2 zufließenden Mitteln entsprechend § 15 Absatz 6 BNatSchG Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege umzusetzen und zu finanzieren so wie Maßnahmen des Naturschutzes durchzuführen, für die es auf anderer Rechtsgrundlage Zahlungen erhalten hat sowie 2. mit den auf Grund von § 1 Absatz 3 zufließenden Mitteln Maßnahmen zur Pflege und Entwick lung von Grün- und Erholungsanlagen und von Naturschutzgebieten zu finanzieren oder durch zuführen. § 3 Stellung im Rechtsverkehr und Haftung (1) Für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet die Freie und Hansestadt Hamburg unbe schränkt. (2) Das Sondervermögen kann im Rechtsverkehr unter seinem Namen handeln, klagen und beklagt werden. § 4 Verwaltung Das Sondervermögen wird von der zuständigen Behörde verwaltet. Das Sondervermögen erstattet der zuständigen Behörde und den beteiligten Bezirksämtern die im Zusammenhang mit der Umsetzung der in § 2 bezeichneten Maßnahmen entstandenen Verwaltungsaufwendungen. § 5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt einen Monat nach Verkündung in Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 10. April 2001. Der Senat Seite 2 von 2

Law on the “Separate Estate Nature Protection and Landscape Maintenance” (SoVermNatSchG HA) · Nelum