Agreement between the Government of the Federal Republic of Germany and the ASEAN Centre for Biodiversity
صدر في 2013-04-16 · النص بتاريخ 2026-10-01
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عن هذا القانون
- العنوان الأصلي
- Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN-Biodiversitätszentrum über Finanzielle Zusammenarbeit.
- اللغة
- German
- النوع
- معاهدة
- الدولة
- ألمانيا
- الموضوعات
- Wild species and ecosystems
- الكلمات المفتاحية
- international organization, biodiversity, contracts, special fund, climate change
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2013 1605 Die Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 16. April 2013/14. Mai 2013 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN Biodiversitätszentrum über Finanzielle Zusammenarbeit ist nach ihrer lnkraft tretensklausel am 14. Mai 2013 in Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht. Bonn, den 27. November 2013 Bundesm in i s t e r i um fü r w i r t s cha f t l i c he Zusammena rbe i t und En tw i c k l ung Im Auftrag Ka t h r i n Oe l l e r s Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN-Biodiversitätszentrum über Finanzielle Zusammenarbeit Vom 27. November 2013 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de Der Botschafter/Die Botschafterin Manila, den 16. April 2013 der Bundesrepublik Deutschland Herr Exekutivdirektor, ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die am 22. November 2012 erfolgte Mittelzusage der Botschaft der Bun desrepublik Deutschland in der Finanziellen Zusammenarbeit sowie unter Bezugnahme auf das Verhandlungsprotokoll zwischen dem ASEAN Center for Biodiversity und der Regie rung der Bundesrepublik Deutschland vom 16. November 2011 folgende Vereinbarung über das gemeinsame Programm „Small Grants Programme“ vorzuschlagen: 1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es dem ASEAN Center for Biodiversity, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Finanzierungs beitrag in Höhe von insgesamt 10 000 000 Euro (in Worten: zehn Millionen Euro) für das gemeinsame Programm „Small Grants Programme“ zu erhalten, wenn nach Prüfung dessen Förderungswürdigkeit festgestellt worden ist. 2. Das unter Nummer 1 bezeichnete Vorhaben kann im Einvernehmen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN Center for Biodiversity durch andere Vorhaben ersetzt werden. 3. Falls die Regierung der Bundesrepublik Deutschland es dem ASEAN Center for Biodiversity zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, weitere Finanzierungsbeiträge zur Vorbereitung des unter Nummer 1 genannten Vorhabens oder für notwendige Begleit maßnahmen zur Durchführung und Betreuung des in Absatz 1 genannten Vorhabens von der KfW zu erhalten, findet diese Vereinbarung Anwendung. 4. Die Verwendung des unter Nummer 1 genannten Betrages, die Bedingungen, zu denen er zur Verfügung gestellt wird, sowie das Verfahren der Auftragsvergabe bestimmt der zwischen der KfW und dem Empfänger des Finanzierungsbeitrages zu schließende Ver trag, der den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften unter liegt. 5. Die Zusage des in Nummer 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb einer Frist von acht Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungsvertrag geschlossen wurde. Für einen Betrag über 5 000 000 Euro (Zusage 2011) endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2019, für einen Betrag über 5 000 000 Euro (Zusage 2012) endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2020. 6. Das ASEAN Center for Biodiversity, soweit es nicht selbst Empfänger des Finanzie rungsbeitrages ist, wird etwaige Rückzahlungsansprüche, die aufgrund des nach Num mer 4 zu schließenden Finanzierungsvertrages entstehen können, gegenüber der KfW garantieren. 7. Das ASEAN Center for Biodiversity bemüht sich darum, dass Abschluss und Aus führung des in Nummer 4 erwähnten Vertrags von Steuern und sonstigen Abgaben in ihren Mitgliedsländern befreit werden. 8. Das ASEAN Center for Biodiversity bemüht sich darum, dass bei den sich aus der Gewährung des Finanzierungsbeitrages ergebenden Transporten von Personen und Gütern im See-, Land- und Luftverkehr den Passagieren und Lieferanten die freie Wahl der Verkehrsunternehmen überlassen wird, dass keine Maßnahmen getroffen werden, welche die gleichberechtigte Beteiligung der Verkehrsunternehmen mit Sitz in der Bun desrepublik Deutschland ausschließen oder erschweren, und dass gegebenenfalls die für eine Beteiligung dieser Verkehrsunternehmen erforderlichen Genehmigungen erteilt und eingeholt werden. 9. Diese Vereinbarung wird in deutscher und englischer Sprache geschlossen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Falls sich das ASEAN Center for Biodiversity mit den unter den Nummern 1 bis 9 ge machten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständ nis des ASEAN Center for Biodiversity zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Verein barung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem ASEAN Center for Biodiversity bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt. Genehmigen Sie, Herr Exekutivdirektor, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. H e i d o r n An den Exekutivdirektor des ASEAN-Biodiversitätszentrums Herrn Demetrio L. Ignacio Jr. 4031 Los Baños, Laguna 1606 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2013 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de