Agreement between the Government of the Federal Republic of Germany and the Central American Commission for the Environment and Development on financial cooperation
صدر في 2011-12-14 · النص بتاريخ 2026-10-01
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عن هذا القانون
- العنوان الأصلي
- Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung (CCAD) über Finanzielle Zusammenarbeit.
- اللغة
- German
- النوع
- أخرى
- الدولة
- ألمانيا
- الموضوعات
- Environment
- الكلمات المفتاحية
- international agreement-text, pollution control, environmental security, ecofriendly products/ecofriendly processes, financing, international organization, international cooperation
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520 Bundesgesetzblatt�Jahrgang�2013�Teil�II�Nr.�11,�ausgegeben�zu�Bonn�am�29. Mai�2013 Die Vereinbarung in der Form eines Notenwechsels vom 14. Dezember 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralameri kanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung (CCAD) über Finanzielle Zusammenarbeit (Vorhaben „Umweltmanagement mit indigenen Völkern in Zen tralamerika“) ist nach ihrer Inkrafttretensklausel am 14. Dezember 2011 in Kraft getreten; die deutsche einleitende Note wird nachstehend veröffentlicht. Bonn, den 22. März 2013 Bundesm in i s t e r i um fü r w i r t s cha f t l i c he Zusammena rbe i t und En tw i c k l ung Im Auftrag K l aus K räme r Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung (CCAD) über Finanzielle Zusammenarbeit Vom 22. März 2013 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de Der Botschafter San Salvador, den 14. Dezember 2011 der Bundesrepublik Deutschland Herr Minister, ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf das Abkommen vom 12. Oktober 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung und die Zusage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Verbal note Nummer WZ 444 ZA 010 vom 21. September 2009 folgende Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit zum Vorhaben „Umweltmanagement mit indigenen Völkern in Zentralamerika“ vorzuschlagen: 1. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht es der Zentralamerikani schen Kommission für Umwelt und Entwicklung mit Sitz in San Salvador, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen weiteren Finanzierungsbeitrag in Höhe von insgesamt 1 Million Euro für notwendige Begleitmaßnahmen zur Durchführung und Be treuung des Vorhabens „Umweltmanagement mit indigenen Völkern in Zentralamerika“ zu erhalten. 2. Die Zusage des unter Nummer 1 genannten Betrages entfällt, soweit nicht innerhalb von acht Jahren nach dem Zusagejahr der entsprechende Finanzierungsvertrag ge schlossen wurde. Für diesen Betrag endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2017. 3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abkommens vom 12. Oktober 2009 zwi schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung auch für diese Vereinbarung. 4. Diese Vereinbarung wird in deutscher und spanischer Sprache geschlossen, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Falls sich die Zentralamerikanische Kommission für Umwelt und Entwicklung mit den unter den Nummern 1 bis 4 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt. Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch achtung. Dr. C h r i s t i a n S to c k s An den Minister für Umwelt und Natürliche Ressourcen Präsident pro tempore der Zentralamerikanischen Kommission für Umwelt und Entwicklung (CCAD) Herrn Herman Rosa Chávez San Salvador Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil II Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 29. Mai 2013 521 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de