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قوانين سويسرا

Passar Ausfuhr (Passar 1.0)

النص بتاريخ 2026-09-28

القانون العام والإرشادات الرسمية منشورة بوصفها أبحاثاً. ليست مشورة قانونية أو ضريبية أو مالية.

البحث نفسه مكتوب بالإنجليزية. العناوين والوسوم مترجمة؛ أما النتائج والاقتباسات فغير مترجمة.

عن هذا القانون

النوع
أخرى
الرقم
—
الجهة المصدرة
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
الدولة
سويسرا

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النص

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  1. [Zum Hauptinhalt springen](#main-content) <span>Alle Schweizer Bundesbehörden</span> - [<span>ePortal: Services</span>](https://eportal.admin.ch/) Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DEFRITEN Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit  BAZG [![Logo mit Schweizer Flagge](/images/swiss-logo-flag.svg)![Bild mit url des Webauftrittes und Titel der Webseite](/images/swiss-logo-name.svg)](/de) BAZG Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit  BAZG Suche <span class="search__button__title">Suche</span> <span class="burger__icon"><span class="burger__bar"></span><span class="burger__bar"></span><span class="burger__bar"></span></span> <!-- end list --> - [<span>Kontakt</span>](/de/kontakt-und-oeffnungszeiten-zoll-dienststellen) - [<span>Medien</span>](/de/medieninformationen) - [<span>Stellen</span>](/de/stellenangebote-beim-bazg) - [<span>FAQ</span>](/de/haeufige-fragen-uebersicht) - [<span>ePortal: Services</span>](https://eportal.admin.ch) <!-- end list --> - [<span>ePortal: Services</span>](https://eportal.admin.ch/) <span></span> # Passar Ausfuhr (Passar 1.0) Die Umstellung in den Bereichen Durchfuhr und Ausfuhr (Passar 1.0) ist abgeschlossen. Das Wichtigste in Kürze für neue Nutzerinnen und Nutzer. **Ein Ausdruck der Warenanmeldung Ausfuhr ist für den Zollprozess nicht notwendig.** Eine Datenübernahme von Ausfuhrdaten in eine internationale Durchfuhr ist auch mit der Eingabe der GDRN (Goods Declaration Reference Number = ID der WA Ausfuhr) möglich. Im Grenzprozess genügt die Angabe der GDRN ebenfalls. Ein Vorweisen am Schalter ist mit der automatisierten Aktivierung nicht mehr nötig ([Ausfuhr mit Activ](https://www.bazg.admin.ch/de/ausfuhr-mit-activ)). ## Registrierung im ePortal Grundvoraussetzung ist eine einmalige Registrierung im ePortal als Geschäftspartner/in des BAZG mit den Rollen «Fracht» und «Transport». Dokumentenbezüger (eVV) wählen die Geschäftspartnerrolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr» oder «Fracht», falls Sie eine Verzollungssoftware nutzen. [Registrierung im ePortal](/de/onboarding) ## Ausfuhren mit Passar Der Wechsel auf Passar bringt einige prozessuale Änderungen mit sich. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktualisierten Richtlinie. - #### Beschreibung Datenfelder Warenanmeldung Ausfuhr <span class="meta-info__item">XLSX</span><span class="meta-info__item">33.67 kB</span><span class="meta-info__item">22. September 2026</span> - #### R-10-10 Ausfuhrzollveranlagungsverfahren <span class="meta-info__item">PDF</span><span class="meta-info__item">405.86 kB</span><span class="meta-info__item">7. Juli 2026</span> - #### Lesehilfe Warenanmeldungen Passar <span class="meta-info__item">PDF</span><span class="meta-info__item">175.30 kB</span><span class="meta-info__item">6. Oktober 2025</span> ## Transportprozess Ausfuhr Sparen Sie Zeit an der Grenze\! Erfassen Sie eine Transportanmeldung und laden Sie diese anschliessend durch «Remote-Loading» oder manuell mit einem «DTS Scan» in die Activ App. [Transportprozess Passar](/de/transportprozess-passar-ausfuhr) [Ausfuhr mit Activ](/de/ausfuhr-mit-activ) ## Automatisierte Bewilligungsprüfung Diverse Bewilligungen werden neu digital geprüft. Die physische Vorlage am Schalter entfällt. EUR 1 und CITES müssen bis auf Weiteres noch am Schalter beglaubigt werden. Dies liegt in der Selbstverantwortung der Geschäftspartner, auch bei Freigabe der Warenanmeldung. [Verbote, Beschränkungen und Auflagen](/de/verbote-beschraenkungen-auflagen-warenverkehr) ## Digitale WVB EUR.1 Die Web-Anwendung «Certificat» ermöglicht die digitale Ausstellung und automatisierte Beglaubigung von Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR. 1. Dadurch entfällt der bisher notwendige Schaltergang anlässlich der Ausfuhr (Stempel). [«Certificat» (digitale WVB EUR. 1)](/de/certificat-digitale-wvb-eur-1) ## Dokumentenbezug Das BAZG bietet verschiedene Möglichkeiten für den Bezug von Veranlagungsverfügungen und weiteren Zolldokumenten an.

  2. [Bezug von eVV](/de/bezug-von-evv-aus-passar) ## Systemverfügbarkeit und Notfallverfahren [Aktuelle Systemverfügbarkeit](/de/systemverfuegbarkeit) ## FAQ / Sonderfälle - ### Wie lange stehen E-dec Export und E-dec Web noch zur Verfügung? *E-dec Export* bis Ende 2025, *E-dec Web* kann bis auf Weiteres weiterbenutzt werden. Der Termin für die Ablösung durch Declar wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert. - ### Was ist ein DTS und wozu dient es? **Der Digital Transport Slip (DTS) ist nichts Anderes als ein digital erstellter Laufzettel. Er wird automatisch aus den Daten des Systems generiert. Zusätzlich kann die ausländische Zollanmeldungs-ID eingegeben werden, womit auch das ausländische Vor- oder Nachverfahren auf dem DTS erscheint. Der DTS ermöglicht einen Grenzübertritt ohne Schaltergang auf Schweizer Seite und schrittweise auch auf der Seite unserer Nachbarländer. - ### Können Warenanmeldungen Ausfuhr in die Activ App gescannt werden? **Nein. Die Scan Funktion von Activ App steht nur für Warenanmeldungen von internationalen Durchfuhren des gVV-Übereinkommens (sogenannten MRN) zur Verfügung. Die Daten einer Warenanmeldung Ausfuhr, welche mit einer in der Branchensoftware erfassten Transportanmeldung referenziert wurden, können mittels Remote Loading in die Activ App geladen werden. - ### Wie muss ich Ursprungsware in einer Passar Ausfuhr anmelden und welche Nachweise gebe ich in der Warenanmeldung an? **Wenn Ihre Waren durch eine Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR.1, EUR.1 CN oder EUR-MED abgedeckt sind, die vom Zoll mit einem Sichtvermerk versehen werden muss, müssen Sie die «Präferenz» in der Ausfuhranmeldung bestätigen und die entsprechenden Formulare (WVB) in die Kopfdaten (auf Sendungsebene) eingeben. Wenn Ihre Waren durch eine Ursprungserklärung auf der Rechnung abgedeckt sind, müssen Sie dies nicht angeben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sie als Ursprungsbegleitdokumente anzugeben, wenn Sie dies wünschen. Die Angabe oder Nichtangabe einer Ursprungserklärung auf der Rechnung hat keinen Einfluss auf die Präferenzbehandlung im Bestimmungsland. - ### Wie werden in Passar Waren angemeldet, die nach der Ausfuhrveranlagung – ohne Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet – in ein offenes Zolllager oder in ein Zollfreilager verbracht werden? **Die Details können aus der Richtlinie R-10-10 (Ziffer 1.3.4) entnommen werden. Wichtig ist, dass der Erwerber und der Einlagerer in der Warenanmeldung Ausfuhr erfasst werden. Als Übergangslösung sind diese Angaben im Datenfeld «Warenbezeichnung» wie folgt anzugeben: «Bezeichnung der Ware» Trennzeichen «**//**» **Einlagerer:** «vollständiger Name und Adresse des Einlagerers» Trennzeichen «**//**» **Erwerber:** «vollständiger Name und Adresse des Erwerbers» Beispiel: Diamanten**//Einlagerer:** ABC AG, Mustergasse 1, 7000 Chur**//Erwerber:** XYZ PLC, Example Street 111, NL-12345 Amsterdam - #### R-10-10 Ausfuhrzollveranlagungsverfahren <span class="meta-info__item">PDF</span><span class="meta-info__item">405.86 kB</span><span class="meta-info__item">7. Juli 2026</span> - ### Für welchen Zweck muss die Zahlungsmethode in der Warenanmeldung Ausfuhr angegeben werden? **Beim Datenfeld «Zahlungsmethode» wird angegeben, wie die Transportkosten bezahlt wurden. Dieses Datenfeld ist Teil der Sicherheitsdaten, welche aufgrund des ZESA-Abkommens ([SR 0.631.242.05](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/150/de)) beim Versand an Bestimmungsländer, die ausserhalb der Sicherheitszone (EU, Schweiz und Norwegen) liegen, zwingend angegeben werden müssen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lieferungen von Sendungen, bei denen sowohl der Anmelder als auch der Exporteur den Status AEO innehaben. - ### Muss der Grenzwert bei einer Passar Ausfuhr in CHF umgerechnet werden? **Nein. Der Grenzwert ist in der Währung anzugeben, in der die Rechnung ausgestellt ist, mit der entsprechenden Angabe der Fremdwährung. Passar berechnet automatisch den Grenzwert in CHF.

  3. - ### Wie sind Regulierungen (Bewilligungen / NZE) anzumelden? Was ändert sich? - <span>Die Prüfung von regulierten Waren wird mit DaziT automatisiert (vgl. z.B. Info [BG Wirtschaft 4/2024](/de/dazit-begleitgruppe-wirtschaft) Protokoll sowie Präsentation)</span> - <span>Folglich sind für viel [mehr Regulierungsbereiche](/de/verbote-beschraenkungen-auflagen-warenverkehr) Bewilligungen, Bewilligungsattribute und Dokumente erforderlich</span> - <span>Die Stammdaten werden nach und nach angepasst (mehr Bewilligungspflichten und zum Teil neu Bewilligungspflicht anstatt NZE-Pflicht vgl. z.B. [CITES (PDF, 161 kB, 28.07.2025)](https://www.bazg.admin.ch/dam/de/sd-web/FgITVjg1nNVT/Anmeldung%20von%20CITES-Waren%20-%20Anpassungen%20per%201.8.2025.pdf))</span> - <span>In Passar ändert sich hauptsächlich, dass in einem Schritt anzugeben ist, ob eine Ware einer Regulierung (Bewilligung, NZE-Pflicht, Zollbegünstigung, etc.) unterliegt.</span> - <span>Ist eine Ware nicht von einer Regulierung betroffen, wird «Regulierung nein» angemeldet, auch wenn die Stammdaten eine fakultative Regulierung (Bewilligung oder NZE) vorsehen. Der heutige Bewilligungspflichtcode 2 entfällt.</span> - <span>Ob eine Regulierung bei einer Tarifnummer obligatorisch (0= «ja») oder fakultativ (1 = «nein») zugewiesen ist, ist aus den Files «Bewilligungspflicht Import / Export» und «Nichtzollrechtliche Erlasse Import / Export» auf der Seite [Datenlieferungen](/de/tares-kostenlose-datenlieferungen-aufgrund-von-kundenwuenschen) ersichtlich (keine Änderung gegenüber heute).</span> - #### R-10-10 Ausfuhrzollveranlagungsverfahren <span class="meta-info__item">PDF</span><span class="meta-info__item">405.86 kB</span><span class="meta-info__item">7. Juli 2026</span> - #### DaziT - Begleitgruppe Wirtschaft - Präsentation 4/2024 <span class="meta-info__item">PDF</span><span class="meta-info__item">5.85 MB</span><span class="meta-info__item">5. Dezember 2024</span> - #### Anmeldung von Waren mit Regulierungen aus nichtzollrechtlichen Erlassen <span class="meta-info__item">PDF</span><span class="meta-info__item">97.96 kB</span><span class="meta-info__item">25. März 2026</span> - #### Anmeldung von CITES-Waren - Anpassungen per 1.8.2025 <span class="meta-info__item">PDF</span><span class="meta-info__item">165.21 kB</span><span class="meta-info__item">27. Januar 2026</span> - ### In welcher Form müssen Daten und Dokumente aufbewahrt werden? Die Aufbewahrungs-Grundsätze sind in der Zollverordnung (SR 631.01) ab [Art. 94](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/250/de#art_94) festgehalten. In welcher Form Geschäftspartner Daten und Dokumente aufbewahren müssen, ist unter [Art. 97](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/250/de#art_97) geregelt. ## Dashboard Warenverkehr Das Dashboard bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle wichtigen Neuerungen rund um den Handelswarenverkehr. [Dashboard Warenverkehr](/de/dashboard-warenverkehr) ## Inhaltsverzeichnis - Registrierung im ePortal - Ausfuhren mit Passar - Transportprozess Ausfuhr - Automatisierte Bewilligungsprüfung - Digitale WVB EUR.1 - Dokumentenbezug - Systemverfügbarkeit und Notfallverfahren - FAQ / Sonderfälle - Dashboard Warenverkehr <span></span> ## Über uns Das BAZG trägt wesentlich zur Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Schweizer Staats bei. © BAZG-OFDF-UDSC ## Bleiben Sie informiert Facebook Instagram Youtube LinkedIn ## Direkter Link zu Standorte & Öffnungszeiten Kontakt Firmen Kontakt Private Zolltarif - Tares Passar Berufe und Ausbildung - [Rechtliches](https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html) - [Impressum](/de/impressum-bazg) - [Netiquette](/de/netiquette-bazg) - [Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung](/de/barrierefreiheit-in-der-bundesverwaltung)

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