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قوانين النمسا

Livestock Protection Index

صدر في 2003-01-07 · النص بتاريخ 2026-10-01

القانون العام والإرشادات الرسمية منشورة بوصفها أبحاثاً. ليست مشورة قانونية أو ضريبية أو مالية.

البحث نفسه مكتوب بالإنجليزية. العناوين والوسوم مترجمة؛ أما النتائج والاقتباسات فغير مترجمة.

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عن هذا القانون

العنوان الأصلي
Verordnung der Salzburger Landesregierung – Bestimmungen über die tiergerechte Haltung bestimmter Nutztierarten (Tiergerechtheitsindex Nutztiere – TGI).
اللغة
German
النوع
لائحة
الدولة
النمسا · Salzburg
الموضوعات
Livestock
الكلمات المفتاحية
animal welfare, animal production

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  1. 47 8. Stück, Jahrgang 2003 Ausgegeben am 24. März 2003 Nr 22 Verordnung der Salzburger Landesregierung – Bestimmungen über die tiergerechte Haltung bestimmter Nutz tierarten (Tiergerechtheitsindex Nutztiere – TGI) 22. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Jänner 2003, mit der Bestimmungen über die tierge rechte Haltung bestimmter Nutztierarten erlassen wer den (Tiergerechtheitsindex Nutztiere – TGI) Auf Grund des § 7 Abs 1 des Nutztierschutzgesetzes, LGBl Nr 76/1997, in der geltenden Fassung wird verord net: Anwendungsbereich § 1 Für die tiergerechte Haltung von folgenden Nutztierka tegorien gelten in allen oder bestimmten Haltungsformen: 1. für Kälber ab einem Alter von acht Wochen: die Bestim mungen der Anlage 1; 2. für Rinder mit Ausnahme der Kälber gemäß Z 1: die Be stimmungen der Anlage 2; 3. für Ferkel, Jungsauen und Mastschweine (§ 4 Z 3, 4 und 6 Nutztierschutzgesetz): die Bestimmungen der Anlage 3; 4. für Zuchtsauen (trächtige Sauen): die Bestimmungen der Anlage 4. Für nicht trächtige Sauen sind die Bestim mungen mit der Einschränkung anzuwenden, dass die gesamte Zeit, die eine Sau im direkten und durch die Aufstallung uneingeschränkten Kontakt mit dem Eber verbringt, bei der Beurteilung der Haltung unberück sichtigt bleibt; 5. für Legehennen und Elterntiere ab einem Alter von 18 Wochen in Volieren-, Boden- oder Freilandhaltung: die Bestimmungen der Anlage 5. Anwendung des Tiergerechtheitsindex § 2 (1) Jede Tierhaltung ist getrennt nach folgenden fünf Einflussfaktoren zu beurteilen: 1. Einflussbereich „Bewegungsmöglichkeit“, 2. Einflussbereich „Sozialkontakt“, 3. Einflussbereich „Bodenbeschaffenheit“, 4. Einflussbereich „Luft, Licht und Lärm“, 5. Einflussbereich „Betreuungsintensität“. (2) Die Beurteilung hat an Hand der in den Anlagen festgelegten Tabellen in bis zu sieben Einzelkriterien je Einflussbereich zu erfolgen. Für jedes Einzelkriterium sind nach den in der konkreten Tierhaltung festgestellten Ge gebenheiten im dafür vorgesehenen Punkterahmen Punkte zu vergeben. Die Summe der für die Einzelkriterien vergebenen Punkte ergibt die Punktezahl für einen Ein flussbereich, die Summe der für alle Einflussbereiche ver gebenen Punkte die Tiergerechtheitsindex-Punktezahl (TGI-Punktezahl). (3) Die für die Einzelkriterien und die Einflussbereiche vergebenen Punkte sowie die TGI-Punktezahl sind in ei nem Summenblatt festzuhalten, das nach dem in den An lagen jeweils unter Pkt 6 vorgegebenen Muster zu gestal ten ist. (4) Bei unterschiedlichen Haltungsbedingungen inner halb eines Haltungssystems (zB unterschiedliche Lichtver hältnisse im Stall, unterschiedliche Boxen- oder Standgrö ßen) sind in die Beurteilung der qualitativen Merkmale nur jene 25% des Tierbestandes einzubeziehen, für die die schlechtesten Bedingungen im jeweiligen Einzelkriterium gelten. Grundstandard und erhöhter Standard § 3 Je größer die einem Haltungssystem zugeordnete TGI Punktezahl ist, desto tiergerechter ist die Tierhaltung. Als ausreichend tiergerecht im Sinn der §§ 7 Abs 1 und 28 Abs 1 des Nutztierschutzgesetzes gilt eine Tierhaltung, die mindestens 16 TGI-Punkte erreicht. Bewertungsverfahren § 4 Die Beurteilung der Tiergerechtheit eines Haltungs systems ist von der zuständigen Behörde bzw dem zu ständigen Tierschutzorgan anlässlich der Kontrolle der Haltung gemäß § 27 des Nutztierschutzgesetzes dann vorzunehmen, wenn festgestellt wird, dass Tiere nicht entsprechend den Bestimmungen des Nutztierschutzge setzes oder den auf seiner Grundlage erlassenen sonstigen Verordnungen und Bescheiden gehalten werden (§ 28 Abs 2 Nutztierschutzgesetz). Dem Tierhalter ist das Be wertungsergebnis einschließlich der zu den einzelnen Ein flussbereichen und Einzelkriterien erzielten Punkte schrift lich mitzuteilen. Inkrafttreten § 5 Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundma chung folgenden Monats in Kraft. .......----- -~ Land Salzburg· Landes- ,esetzblatt Anlage 1 Tiergerechtheitsindex für Kälber (TGI – Kälber) 1. Einflussbereich „Bewegungsmöglichkeit“ (– 0,5 bis + 10,5 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f Gruppen- und Boxenhaltung ohne Anbindung Anbindehaltung Separater Auslauf ins Freie für die Tiere jederzeit zugängliche Gesamt bodenfläche einschließlich eines ganzjährig jederzeit zugänglichen Auslaufes (m2/Tier)1) Abliegen Aufste hen2) Standmaße, begrenzungen, Spiel der Anbindung3) Auslauf größe (m2/ Tier)4) Tage je Umtrieb in % (Tage/ Jahr)5) Weide in % der Tage je Umtrieb6) bis 120 kg bis 150 kg bis 180 kg bis 230 kg 3,0 ≥ 1,9 ≥ 2,2 ≥ 2,5 ≥ 2,9 bequem – – – – 2,5 ≥ 1,5 ≥ 1,8 ≥ 2,0 ≥ 2,4 – – – ≥ 75% (≥ 270 T) – 2,0 ≥ 1,3 ≥ 1,5 ≥ 1,7 ≥ 2,0 mittel bequem – ≥ 63% (≥ 230 T) – 1,5 ≥ 1,2 ≥ 1,3 ≥ 1,5 ≥ 1,8 – – – ≥ 50% (≥ 180 T) – 1,0 ≥ 1,1 ≥ 1,2 ≥ 1,4 ≥ 1,6 – mittel ≥ 2,0 ≥ 33% (≥ 120 T) ≥ 33% 0,5 ≥ 1,00 ≥ 1,15 ≥ 1,29 ≥ 1,52 behindert – ≥ 1,5 ≥ 17% (≥ 60 T) ≥ 17% 0,0 ≥ 0,94 ≥ 1,10 ≥ 1,23 ≥ 1,45 sehr behindert beengt ≥ 1,23 – – – 0,5 < 0,94 < 1,10 < 1,23 < 1,45 – – – – – 1) Die Zahlenwerte entsprechen gerundet folgender Formel: y = x · Endgewicht 0,66. Der Faktor x beträgt in den jeweiligen Punktestufen (von oben nach unten): 0,080; 0,065; 0,055; 0,049; 0,045; 0,042 und 0,040. Flächen für andere Umtriebs-Endgewichte sind entsprechend dieser Formel zu ermitteln. 2) Die Einhaltung der Bestimmungen des Nutztierschutzgesetzes entspricht der Einstufung „bequem“. 3) Vgl FN 3 Einflussbereich 2. 4) Werte für Tiere bis 180 kg. Für die anderen Gewichtsklassen sind die analogen Werte der Spalte a einzusetzen. 5) Die Zahl der Auslauftage pro Jahr wird als Prozentsatz der Umtriebszeit ausgedrückt. Als Anhaltspunkt finden sich in Klammer die entsprechenden Tage pro Jahr (bei kontinuierlicher Belegung oder sehr kurzen Umtriebsintervallen). 6) Bei Weidehaltung werden alle drei Spalten d, e und f berücksichtigt. Eine Weide kann nur dann gewertet werden, wenn sie mindestens 100-mal so groß ist wie die mit 0 bewertete Gesamtstallfläche (4,0 · G 0,66 = zB 110 m2 pro Kalb mit 150 kg) und wenn sie an zumindest 10% der Umtriebstage in der Vegetationszeit mindes tens 2 Stunden pro Tag allen Tieren zur Verfügung steht. Die Vegetationszeit ist in Abhängigkeit von den Standort- und Witterungsbedingungen festzulegen. Als mittlerer Standard gelten 180 Tage pro Jahr (Klammerwerte). 48 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 2. Einflussbereich „Sozialkontakt“ (– 1,0 bis + 9,5 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e Für die Tiere jederzeit zugängliche Gesamtboden fläche einschließlich eines ganzjährig jederzeit zu gänglichen Auslaufes (m2/Tier) bzw Einzelhal tung1) Herdenstruktur bei Laufstall und Anbindehaltung Herkunft und Anlie ferung der Tiere2) Separater Auslauf in% der Tage je Umtrieb (Tage/ Jahr)3) Weide in % der Tage je Umtrieb4) bis 120 kg bis 150 kg bis 180 kg bis 230 kg 3,0 ≥ 1,9 ≥ 2,2 ≥ 2,5 ≥ 2,9 – – – – 2,5 ≥ 1,5 ≥ 1,8 ≥ 2,0 ≥ 2,4 – – ≥ 75% (≥ 270 T) – 2,0 ≥ 1,3 ≥ 1,5 ≥ 1,7 ≥ 2,0 Familienstruktur – ≥ 63% (≥ 230 T) – 1,5 ≥ 1,2 ≥ 1,3 ≥ 1,5 ≥ 1,8 Herde ohne Stier – ≥ 50% (≥ 180 T) – 1,0 ≥ 1,1 ≥ 1,2 ≥ 1,4 ≥ 1,6 stabile Alters gruppen günstig ≥ 33% (≥ 120 T) ≥ 33% 0,5 Anbinde-/Einzelhaltung mit Sichtkontakt Einzelhaltung mit Sichtkontakt ≥ 17% ≥ 1,00 ≥ 1,15 ≥ 1,29 ≥ 1,52 mittel (≥ 60 T) ≥ 17% 0,0 Anbinde-/Einzelhaltung ohne Sichtkontakt Einzelhaltung ohne Sichtkontakt≥ 0,94 ≥ 1,10 ≥ 1,23 ≥ 1,45 ungünstig – – – 0,5 < 0,94 < 1,10 < 1,23 < 1,45 häufige Um gruppierung – – – 1) Die Zahlenwerte entsprechen gerundet folgender Formel: y = x · Endgewicht 0,66. Der Faktor x beträgt in den jeweiligen Punktestufen (von oben nach unten): 0,058; 0,045; 0,040; 0,035 und 0,030. Flächen für andere Umtriebs-Endgewichte sind entsprechend dieser Formel zu ermitteln. 2) Es ist die Art der Anlieferung der Tiere (eigene Aufzucht, Einstellerzukauf, Transport und Gruppenzusammenstellung) in Bezug auf die Bedürfnisse der Tiere zu be urteilen. 3) Eine vom Stallbereich getrennte Bewegungsfläche im Freien kann, wenn sie keine Weide ist (FN 4), nur dann gewertet werden, wenn – sie mindestens so groß ist wie die mit 0 Punkten bewertete Gesamtstallfläche (0,04 · G 0,66 ) und – sie mindestens eine Stunde täglich an mindestens 35 Tagen im Jahr bzw 10% der Tage des Umtriebes allen Tieren zur Verfügung steht und – zwischen Stall und Auslauf eine Durchgangsbreite von mindestens 40, 42, 45 bzw 50 cm je nach Endgewicht der Tiere bis 120, 150, 180 oder 230 kg vorhanden ist. Diese Bewegungsfläche kann (und sollte) mindestens teilweise überdacht sein, doch muss sie zumindest auf einer Seite über eine Höhe von 1 m vollständig mit der freien Atmosphäre in ungehindertem Luftaustausch stehen. Wird der Auslauf nicht täglich gewährt, wird die Anzahl der Auslauftage als Prozentsatz der Umtriebs zeit ausgedrückt. Als Anhaltspunkt finden sich als Klammerwerte die entsprechenden Tage pro Jahr (bei ständiger Belegung oder sehr kurzen Umtriebsintervallen). 4) Bei Weidehaltung werden beide Spalten d und e berücksichtigt (vgl weiters FN 6 Einflussbereich 1). 49LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 I I I 3. Einflussbereich „Bodenbeschaffenheit“ (– 2,5 bis + 8,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f Liegefläche1) Aktivitätsbereich, Gangflächen, Trieb wege2) (bei Anbinde haltung nur, wenn Auslauf vorhanden) Separater Auslauf ins Freie2) 3) Weide4) Weichheit Sauberkeit Trittsicherheit 2,5 ≥ 6 cm Stroh – – – – – 2,0 3–6 cm Stroh; ≥ 6 cm Sand oÄ – – – – – 1,5 Gummi weich, < 3 cm Stroh < 6 cm Sand – – – planbefestigt, sauber, griffig – 1,0 Holz, PVC, Gummi hart, Asphalt sauber griffig griffig, technisch einwandfrei, klauen freundlich natürlicher Boden, trocken, fest Almböden oder steile Hänge 0,5 Beton, Kunststoff oder Metallroste mittel mittel mittel mittel ebene oder leicht geneigte Fläche 0,0 Betonspalten gemäß ÖNORM L 5290 schmutzig rutschig rutschig, technische Mängel, klauen belastend rutschig, techni sche Mängel, klauenbelastend – – 0,5 Betonspalten technisch schlecht sehr schmutzig sehr rutschig sehr rutschig und/ oder schmutzig, arge Mängel sehr rutschig und/oder schmutzig, arge Mängel, Morast – 1) In Mehrflächenbuchten gilt jener Buchtenbereich als Liegefläche, der von den Tieren während der (nächtlichen) Hauptruhezeit deutlich als (Gruppen-)Liegeplatz bevorzugt wird. 2) Es gilt der Zustand des schlechtesten Bereiches, der von allen Tieren begangen werden muss. 3) Eine vom Stallbereich getrennte Bewegungsfläche im Freien kann, wenn sie keine Weide ist (FN 4), nur dann gewertet werden, wenn – sie mindestens so groß ist wie die mit 0 bewertete Gesamtbodenfläche gemäß Einflussbereich 1 oder 2 (0,04 · G 0,66) und – sie mindestens eine Stunde täglich an mindestens 60 Tagen im Jahr bzw 17% der Tage des Umtriebes allen Tieren zur Verfügung steht und – zwischen Stall und Auslauf eine Durchgangsbreite von mindestens 40, 42, 45 bzw 50 cm je nach Endgewicht der Tiere bis 120, 150, 180 oder 230 kg vorhanden ist. Diese Bewegungsfläche kann (und sollte) mindestens teilweise überdacht sein, doch muss sie zumindest auf einer Seite über eine Höhe von 1 m vollständig mit der freien Atmosphäre in ungehindertem Luftaustausch stehen. Ist ein Auslauf-Vorplatz überdacht, wird ein Zuschlag von 0,5 Punkten gegeben. 4) Bei Weidehaltung werden die Spalten e und f berücksichtigt. Zur erforderlichen Mindestgröße vgl die FN 6 Einflussbereich 1. Für die Bodenbeschaffenheit ist die Weide nur dann zu bewerten, wenn sie an zumindest 17% der Tage der Vegetationszeit mindestens 2 Stunden pro Tag allen Tieren zur Verfügung steht. 50 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 4. Einflussbereich „Luft, Licht und Lärm“ (– 2,5 bis + 8,5 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f Tageslicht im Stall Luftqualität im Stall1) Zugluft im Ruhe bereich Technischer Lärm im Stall2) Auslauf3) oder Weide Stunden je Tag Schattenspender und Windschutz4) 2,0 Offenfrontstall – – – 1,5 sehr licht Offenfrontstall oder optimale Luftqualität – – ≥ 9 beides ausreichend 1,0 licht gute Luftqualität ausgeschlossen kein Lärm ≥ 6 eines von beiden aus reichend 0,5 mittel ausreichend gelegentlich leichter Lärm ≥ 3 beides, aber zu wenig 0,0 dunkel schlecht häufig deutlicher Lärm – eines, aber zu wenig – 0,5 sehr dunkel sehr schlecht immer starker Lärm – keine 1) Objektive Kriterien für Luftqualität und Luftraten im Stall (WPE = wärmeproduzierende Vieheinheit): Subjektive Einschätzung Winterluftrate Sommerluftrate m3/WPE,h C02 (Vol%) NH3 (ppm) m3/WPE,h optimal ≥ 150 < 0,1 ≤ 5 ≥ 500 gut ≥ 150 < 0,15 ≤ 10 ≥ 400 ausreichend ≥ 100 < 0,2 ≤ 15 ≥ 300 schlecht ≥ 60 < 0,3 ≤ 20 ≥ 250 sehr schlecht < 60 > 0,3 > 20 < 250 WPE-Umrechnungsschlüssel (andere Umtriebs-Endgewichte sind entsprechend den vorgegebenen Werten linear zu berechnen): Nutzungsrichtung Tiergewicht (kg) Anzahl WPE je Tier 100 0,251 Mastkälber 150 0,358 180 0,458 100 0,227 Zuchtkälber 150 0,326 180 0,416 2) Lärmbelastung durch dauernde technische Geräusche vor allem der Lüftungsanlage. 3) Im Einflussbereich „Licht und Luft“ kann ein Auslauf auch dann angerechnet werden, wenn er pro Tier kleiner als 0,04 · G 0,66 m2 groß ist (siehe FN 3 Einflussbe reich 2), zB bei einem Kälberiglu, doch dürfen 0,02 · G 0,66 m2/Tier nicht unterschritten werden. 4) Ausreichend für Schattenspender und Windschutz: 1,10 m2/150 kg Kalb im Hochsommer beschattete und gegen die Hauptwindrichtung gut geschützte Bodenflä che, für andere Gewichtsgruppen analoge Werte gemäß Einflussbereich 1, Spalte a; als Grenzwert für „zu wenig“ gelten 50% der vorgenannten Werte. 51LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 5. Einflussbereich „Betreuungsintensität“ (– 3,0 bis + 8,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Sauberkeit: Buchten, Futter- und Tränke einrichtungen Technischer Zustand der Stalleinrich tungen1) Durchschnitt liche Kälber verluste pro Jahr (%)2) Sauberkeit der Tiere Zustand der Klauen und Gelenke, der Haut und Hautanhangs organe3) Stallbuch führung Tiergesund heit4) 1,5 – – – – sehr gut – sehr gut 1,0 sauber gut ≤ 2,5 sauber gut genau/voll ständig gut 0,5 mittel mittel ≤ 5,0 mittel mittel teilweise mittel 0,0 schmutzig Mängel ≤ 10,0 schmutzig schlecht nein schlecht – 0,5 sehr schmutzig sehr schlecht > 10,0 sehr schmutzig sehr schlecht – sehr schlecht 1) Tränken, Buchtenbegrenzungen, mechanische Einrichtungen, Lüftungsanlagen udgl. 2) Durchschnitt von drei Jahren. Diese Beurteilung erfolgt nur in Betrieben mit mindestens 50 Kälbern pro Jahr. Bei weniger Kälbern bleibt diese Spalte unberücksich tigt. Siehe dazu FN 4. 3) Klauenlänge, Kronsaumschwellungen und -verletzungen, Gelenkschwellungen; klauen- und gelenkschädenbedingte Lahmheiten; an der Körperoberfläche: Be schädigungen, Verletzungen (Schürf-, Riss- und Quetschwunden; Druckschäden, Weichteilschwellungen usw), Ektoparasiten; Anhaltspunkt für die Einstufung: Anteil betroffener Tiere am Gesamtbestand in % Punkte Subjektive Beurteilung Ausmaß der Schäden und Verletzungen gering bis mittel mittel bis stark 1,5 sehr gut ≤ 5 ≤ 3 1,0 gut ≤ 10 ≤ 5 0,5 mittel ≤ 30 ≤ 15 0,0 schlecht ≤ 50 ≤ 25 –0,5 sehr schlecht > 50 > 25 4) Häufigkeit von haltungs- und managementabhängigen Leistungseinbrüchen, Erkrankungen und Behandlungen, die nicht unter FN 3 fallen, insbesondere Infektio nen. Entfällt die Beurteilung der Spalte c (in kleinen Beständen), ist die Tiergesundheit stärker zu gewichten: Punkte Beurteilung 2,5 sehr gut 2,0 gut 1,0 mittel 52 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 6. Summenblatt (Muster) Einfluss bereiche Einzelkriterien Summe a b c d e f g Bewe gungs möglich keit Gesamtbo denfläche Abliegen, Aufstehen Anbinde haltung Auslauf größe Auslaufta ge je Jahr (Umtrieb) Weidetage – – Sozial kontakt Gesamtbo denfläche Herden struktur Herkunft und Anlie ferung der Kälber Auslauf tage je Umtrieb Weidetage je Umtrieb – – – – Bodenbe schaffen heit Liege fläche: Weichheit Liege fläche: Sauberkeit Liege fläche: Tritt sicherheit Aktivitäts bereich usw Separater Auslauf ins Freie Weide – – Licht, Luft und Lärm Tageslicht im Stall Luftquali tät im Stall Zugluft im Ruhe bereich Techni scher Lärm im Stall Auslauf stunden je Tag Schatten spender, Wind schutz – – Betreu ungs intensität Sauberkeit im Stall Techni scher Zu stand der Stallein richtungen Kälber verluste Sauberkeit der Tiere Zustand der Klauen usw Stallbuch führung Tierge sundheit Gesamtsumme TGI-Punkte 53LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 Anlage 2 Tiergerechtheitsindex für Rinder (TGI – Rinder) 1. Einflussbereich „Bewegungsmöglichkeit“ (0 bis + 10,5 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f Laufstallsysteme Anbindehaltung Separater Auslauf ins Freie Begehbare Gesamtbewegungsfläche (m2/GVE)1) Abliegen, Aufstehen2) Stand maße; Standbe grenzung vorne und hinten3) Spiel der Anbindung in Längs und Quer richtung (cm)4) Tage je Jahr insgesamt5) Alm, Weide Tage je Jahr6) Kühe enthornt Kühe behornt Jungvieh Mastvieh 3,0 ≥ 8 ≥ 9 ≥ 6 bequem – – ≥ 270 – 2,5 ≥ 7 ≥ 8 ≥ 5 – – – ≥ 230 – 2,0 ≥ 6 ≥ 7 ≥ 4 mittel – – ≥ 180 – 1,5 ≥ 5 ≥ 6 ≥ 3 – – – ≥ 120 Alpung ≥ 120 1,0 – – ≥ 2,5 – bequem ≥ 60/40 ≥ 50 ≥ 50 0,5 – – – behindert mittel ≥ 40/30 – ≥ 30 0,0 < 5 < 6 < 2,5 sehr behindert beengt < 40/30 oder Kuh erzieher – – 1) Ganzjährig für alle Tiere jederzeit frei zugängliche, gesamte Lauf- und Liegefläche; beim Liegeboxenstall gilt die Lauffläche plus die halbe Grundfläche der Liegebo xen. 2) Ausreichend große, eingestreute Liegeflächen ohne Liegeboxen gelten als bequem. Bei Liegeboxen ist das Ausmaß der Verhaltensbehinderung durch die Boxen maße und die Liegeboxenbegrenzungen zu beurteilen. 3) Als bequem gelten nur Kurzstände mit gesetzeskonformen Standmaßen und beweglicher Barnschürze (Gummischürze) statt festem Barnsockel. Mittellangstände können auch bei gesetzeskonformen Standmaßen höchstens als mittel eingestuft werden. Stände mit Kuherziehern oder anderen elektrisierenden oder spitzen bzw scharfkantigen Einrichtungen zur Verhaltenssteuerung gelten als beengt. 4) Der erste Zahlenwert entspricht der freien Beweglichkeit der Anbindung bzw des Tierhalses in der Anbindung in Längsrichtung des Standes, der zweite nach dem Schrägstrich derjenigen in Querrichtung (parallel zum Futterbarn), beide Maße jeweils in der für die Kopfbewegung relevanten Höhe von 30 bis 50 cm über dem Standplatz und über der Vorderkante des Barnsockels gemessen. Bei einseitiger Seitenanbindung müssen diese Maße von der Längsachse (Mitte) des Standplatzes aus erreicht werden. Beim Mittellangstand entspricht eine Anbindelänge (Ketten- oder Bandlänge zwischen Befestigungspunkt am Rind und an der Aufstallung bzw am Boden) von mindestens 80 cm der Einstufung von einem halben Punkt. Eine Anbindehaltung mit Kuherzieher kann nur mit 0 bewertet werden. 5) Eine vom Stallbereich (zeitweise) getrennte Bewegungsfläche im Freien (Auslauf) kann nur dann gewertet werden, wenn sie mindestens 5 m2/GVE groß ist und mindestens eine Stunde täglich an mindestens 30 Tagen im Jahr allen Tieren zur Verfügung steht oder wenn sie mindestens 3 m2/GVE groß ist und den Tieren über den 24-Stunden-Tag ständig zur Verfügung steht. 6) Bei Weidehaltung oder Alpung werden die Spalten e und f berücksichtigt. Die Alpung ist unabhängig von der Dauer des Almauftriebes mit 1,5 zu bewerten. Wer den nur Teile der Herde gealpt, handelt es sich um verschiedene Haltungssysteme, für die jeweils eigene TGI-Werte festzustellen sind. Eine Weide ist ein Teil des Fütterungssystems über die Vegetationsperiode. Als Alm gelten im Land Salzburg jedenfalls die im Almbuch (§ 14 Abs 2 des Salzburger Landwirtschaftsförderungs gesetzes) verzeichneten Flächen; außerhalb des Landes Salzburg gelegene Flächen sind unter sinngemäßer Anwendung des § 2 der Almbuchverordnung, LGBl Nr 71/1995, zu beurteilen. In besonders gelagerten Ausnahmefällen können auch andere Flächen als Alm gewertet werden. 54 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 2. Einflussbereich „Sozialkontakt“ (– 1,0 bis + 10,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e Begehbare Gesamtbewegungs fläche1) in m2/GVE in Laufstall systemen oder Anbindehaltung Herdenstruktur bei Laufställen und Anbindeställen Nachzucht3) Separater Auslauf ins Freie Tage je Jahr4) Alm, Weide Tage je Jahr5) Kühe enthornt Kühe behornt JV/MV2) Laufstallsysteme: – – – – 3 ≥ 8 ≥ 8 ≥ 6 2,5 ≥ 7 ≥ 7 ≥ 5 – – ≥ 270 – 2 ≥ 6 ≥ 6 ≥ 4 Familienstruktur – ≥ 230 – 1,5 ≥ 5 – ≥ 3 Herde ohne Stier – ≥ 180 Alpung ≥ 120 1 – – ≥ 2,5 stabile Alters- oder Leistungsgruppen eigene Nachzucht und mindestens Sichtkon takt zur Herde ≥ 120 ≥ 50 0,5 Anbindehaltung: – eigene Nachzucht in getrenntem Stall ≥ 50 ≥ 30 0,0 < 5 < 6 < 2,5 Anbindehaltung teilweise Zukauf – – – 0,5 – – – häufige Umplatzie rung in der Anbinde haltung, häufige Um gruppierung in Lauf stallgruppen häufiger Zukauf und Nachzucht in getrenn tem Stall; häufige Integration einzelner Tiere in Laufstall gruppen – – 1) Ganzjährig für alle Tiere jederzeit frei zugängliche, gesamte Lauf- und Liegefläche; auch Liegeboxen werden zur Gänze einbezogen. Anbindehaltung wird immer mit einem halben Punkt bewertet. 2) JV = Jungvieh; MV = Mastvieh; Anbindehaltung wird immer mit 0 bewertet. 3) Einem ständigen Sichtkontakt ist gleichzustellen, wenn sich das Jungvieh zwar über den Sommer getrennt von der Kuhherde auf einer Alm oder in einem Sommer stall befindet, im Winter aber in Sichtkontakt mit der übrigen Herde steht. Als teilweiser Zukauf gilt ein regelmäßiger Zukauf zum Zweck der Bestandsergänzung von mehr als 10% des Kuhbestandes pro Jahr, als häufiger Zukauf ein Ankauf von mindestens 50%. 4) Eine vom Stallbereich (zeitweise) getrennte Bewegungsfläche im Freien kann nur dann gewertet werden, wenn sie mindestens 5 m2/GVE groß ist und mindestens eine Stunde täglich an mindestens 30 Tagen im Jahr allen Tieren zur Verfügung steht oder wenn sie mindestens 3 m2/GVE groß ist und den Tieren über den 24 Stunden-Tag ständig zur Verfügung steht. 5) Bei Weidehaltung oder Alpung werden die Spalten d und e berücksichtigt. Der Wert für eine Alpung gilt unabhängig von der Dauer des Almauftriebes. Werden nur Teile der Herde gealpt, handelt es sich um verschiedene Haltungssysteme, für die jeweils eigene TGI-Werte festzustellen sind. 55LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 I I 3. Einflussbereich „Bodenbeschaffenheit“ (– 2,5 bis + 8,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f Liegefläche1) Aktivitätsbereich, Gangflächen, Triebwege3) (bei Anbindehaltung nur, wenn Aus lauf vorhanden) Separater Auslauf ins Freie3) 4) Alm, Weide5) Weichheit Sauberkeit Tritt sicherheit 2,5 ≥ 6 cm Stroh – – – – – 2,0 3–6 cm Stroh; ≥ 6 cm Sand oÄ – – – – – 1,5 Gummi weich, < 3 cm Stroh2) < 6 cm Sand – – – planbefestigt, sauber, griffig – 1,0 Holz, PVC, Gummi hart, Asphalt sauber griffig griffig, technisch einwandfrei, klauenfreundlich natürlicher Bo den, trocken, fest Almböden oder steile Hänge 0,5 Beton, Kunststoff oder Metallroste mittel mittel mittel mittel ebene oder leicht geneig te Fläche 0,0 Betonspalten gemäß ÖNORM L 5290 schmutzig rutschig rutschig, tech nische Mängel, klauenbelastend rutschig, tech nische Mängel, klauenbelastend – – 0,5 Betonspalten technisch schlecht sehr schmutzig sehr rutschig sehr rutschig und/oder schmutzig, arge Mängel sehr rutschig und/oder schmutzig, arge Mängel, Morast – 1) In Mehrflächenbuchten gilt jener Buchtenbereich als Liegefläche, der von den Tieren während der (nächtlichen) Hauptruhezeit deutlich als (Gruppen-)Liegeplatz bevorzugt wird. Bei der Beurteilung der Liegefläche ist nicht der Zeitpunkt der Erhebung, sondern die Durchschnittssituation im Tagesablauf maßgebend. 2) Bei Gummibelägen und weniger als 3 cm Stroh kann zur Ermittlung der Weichheit die „Daumenprobe“ herangezogen werden: Als „weich“ darf die Liegefläche nur dann eingestuft werden, wenn der Boden beim Druck mit dem Daumen eingedrückt werden kann (zB Zweischichtbeläge mit Verschleißschicht oben und ver formbarer Schicht unten). 3) Es gilt der Zustand des schlechtesten Bereiches, der von allen Tieren begangen werden muss. Bodenstrukturen und Schäden am Bodenbelag, die vor allem bei Aus nahmesituationen (brünstige Tiere, Schreckreaktionen usw) zu Klauenverletzungen, Abrutschen oder Stolpern führen können, zB Anordnungen, bei denen die Tie re über Gräben (vor allem Schubstangengräben) und mehr als 25 cm hohe Stufen gehen müssen, scharfe Kanten (Gülleroste), breitere Spalten und Rollsplitt sind als technische Mängel und klauenbelastend einzustufen. Die Beurteilung als technisch einwandfrei und klauenfreundlich setzt voraus, dass trittsichere, ebene, vollflä chige Böden vorhanden sind. Ansonsten ist die Beschaffenheit als mittel zu beurteilen. 4) Eine vom Stallbereich (zeitweise) getrennte Bewegungsfläche im Freien wird nur dann in die Beurteilung einbezogen, wenn sie mindestens 5 m2/GVE groß ist und mindestens eine Stunde täglich an mindestens 30 Tagen im Jahr allen Tieren zur Verfügung steht, oder mindestens 3 m2/GVE groß ist und den Tieren über den 24 Stunden-Tag ständig zur Verfügung steht. 5) Bei Weidehaltung oder Alpung werden die Spalten e und f berücksichtigt. Werden nur Teile der Herde gealpt, handelt es sich um verschiedene Haltungssysteme, für die jeweils eigene TGI-Werte festzustellen sind. 56 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 4. Einflussbereich „Licht, Luft und Lärm“ (– 2,0 bis + 9,5 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f Tageslicht im Stall1) Luftqualität, Luftraten im Stall2) Zugluft im Ruhebereich Technischer Lärm im Stall3) Separater Auslauf, Weide4) Tage je Jahr � Stunden je Tag5) 2,0 Offenfrontstall – – – ≥ 230 ≥ 8 1,5 sehr licht Offenfrontstall oder optimale Luftqualität – – ≥ 180 ≥ 6 1,0 licht gute Luftqualität ausgeschlossen kein Lärm ≥ 120 ≥ 4 0,5 mittel ausreichend gelegentlich leichter Lärm ≥ 50 ≥ 2 0,0 dunkel schlecht häufig deutlicher Lärm – – – 0,5 sehr dunkel sehr schlecht immer starker Lärm – – 1) Zur Einstufung der natürlichen Helligkeit im Tierbereich bei geschlossenen Ställen ist Folgendes zu beachten: Der Lichteinfall durch Fenster hängt neben der Ge samtfensterfläche bzw dem Fensterflächenanteil an der Bodenfläche stark von der Lage der Fenster (in Wand- oder Deckenfläche, in den Längs- oder Stirnwän den), von der Horizontüberhöhung (freier Himmelsausschnitt), von der Höhe und Tiefe eventueller Vordächer, von der Himmelsrichtung und von der Sauberkeit der Fenster ab. Die Lichtwirkung auf die Tiere erfolgt in erster Linie über die Augen, deshalb kommt es auf die Helligkeit im Kopfbereich bzw auf die direkt in die Augen fallende Lichtmenge an. Es ist die subjektive Beurteilung maßgeblich, da die Fülle der Einflussfaktoren nicht in einer einfachen Anwendungstabelle aus reichend richtig gewichtet werden kann. 2) Objektive Kriterien für Luftqualität und Luftraten im Stall: Subjektive Winterluftrate Sommerluftrate Einschätzung m3/GVE,h CO2 (Vol%) NH3 (ppm) m3/GVE,h optimal ≥ 150 < 0,1 ≤ 5 ≥ 500 gut ≥ 150 < 0,15 ≤ 10 ≥ 400 ausreichend ≥ 100 < 0,2 ≤ 15 ≥ 300 schlecht ≥ 60 < 0,3 ≤ 20 ≥ 250 sehr schlecht < 60 > 0,3 > 20 < 250 3) Lärmbelastung durch dauernde technische Geräusche vor allem der Lüftungsanlage. 4) Hier können Flächen im Freien, die immer für alle Tiere eines Systems ungehindert zugänglich sind, auch dann als Ausläufe angerechnet werden, wenn sie je GVE kleiner als 3 m2 groß sind (siehe FN 5 Einflussbereich 1), zB bei einem nach außen erweiterten Offenfrontstall oder bei einem (teilweise) im Freien angeordneten (überdachten) Fressplatz. Beim Einzelkriterium e kann ein Auslauf ab einer Stunde je Tag gewertet werden, beim Einzelkriterium f wird erst eine mittlere Auslauf dauer von mindestens zwei Stunden gewertet. 5) Es gilt der auf 365 Tage bezogene gewichtete Mittelwert zwischen der Auslaufdauer im Sommer und im Winter gemäß folgender Formel: x = Sommerauslauftage · tägl. Sommerauslaufstunden + Winterauslauftage · tägl. Winterauslaufstunden 365 365 Gewertet wird nur eine gemittelte Auslaufdauer von mindestens zwei Stunden. 57LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 5. Einflussbereich „Betreuungsintensität“ (– 3,0 bis + 8,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Sauberkeit: Buchten, Futter- und Tränke einrichtungen1) Technischer Zustand der Stallein richtungen2) Zustand der Haut3) 6) Sauberkeit der Tiere Zustand der Klauen4) 6) Techno pathien5) 6) Tiergesund heit7) 1,5 – – – – tadellos keine sehr gut 1,0 sauber gut gut – gut wenig gut 0,5 mittel mittel mittel sauber mittel mittel mittel 0,0 unzureichend Mängel unzureichend mittel unzureichend häufig schlecht – 0,5 schmutzig schlecht schlecht schmutzig schlecht sehr häufig sehr schlecht 1) Alle für die Tiergesundheit wichtigen Bereiche einschließlich Futter. 2) Tränken, Buchtenbegrenzungen, mechanische Einrichtungen, Lüftungsanlagen udgl. 3) Gesundheitszustand der Haut und des Fells, Ektoparasiten udgl. 4) Klauenlänge, Kronsaumschwellungen und -verletzungen, lose Klauenwand udgl. 5) Vermeidbare haltungsbedingte Schäden und Verletzungen (an der Körperoberfläche und den Hautanhangsorganen: Schürf-, Riss- und Quetschwunden; Druck schäden, Weichteilschwellungen, Gelenkschwellungen; gelenkschädenbedingte Lahmheiten, Zitzen- und Schwanzverletzungen udgl). 6) Anhaltspunkte für die Bewertung der Einzelkriterien c, e und f: Anteil betroffener Tiere am Gesamtbestand in % Punkte Subjektive Beurteilung Ausmaß der Schäden und Verletzungen gering bis mittel mittel bis stark 1,5 sehr gut ≤ 5 ≤ 3 1,0 gut ≤ 10 ≤ 5 0,5 mittel ≤ 30 ≤ 15 0,0 schlecht ≤ 50 ≤ 25 – 0,5 sehr schlecht > 50 > 25 7) Hier sind alle diejenigen haltungs- und managementbedingten Erkrankungen, Invasionen und Infektionen oder Verletzungen zu berücksichtigen, die über Haut-, Klauen-, Gelenks- und Beinschäden hinausgehen und durch aufmerksame und sachgerechte Tierbetreuung verhindert werden können, besonders aber alle Krite rien der Fruchtbarkeit und Langlebigkeit. Liegen weder Aufzeichnungen (Stallbuch, Monatsberichte mit Erfassung von Zu- und Abgängen, Leistungskontrollen, Auftreten von Krankheiten, tierärztliche Maßnahmen, Besamungen, Zwischenkalbezeiten, Verlustraten udgl) noch entsprechend verbindliche Bestätigungen eines Tierarztes oder Tiergesundheitsdienstes vor, soll im Bereich Tiergesundheit nur eine mittlere Bewertung vorgenommen werden. 58 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 6. Summenblatt (Muster) Einfluss bereiche Einzelkriterien Summe a b c d e f g Bewe gungsmög lichkeit Gesamtbe wegungs fläche Abliegen, Aufstehen Standmaße Spiel der Anbindung Auslauf Tage je Jahr Alm, Weide Tage je Jahr – – Sozial kontakt Gesamtbe wegungs fläche Herden struktur Nachzucht Auslauf Tage je Jahr Alm, Weide Tage je Jahr – – – – LiegeflächeBodenbe schaffen heit Aktivitäts bereich Auslauf Alm, Weide – Weichheit Sauberkeit Tritt sicherheit – Licht, Luft und Lärm Tageslicht im Stall Luftqualität im Stall Zugluft im Ruhe bereich Technischer Lärm im Stall Auslauf Tage je Jahr Auslauf Stunden je Tag – – Betreu ungsinten sität Sauberkeit im Stall Technischer Zustand der Stall einrichtun gen Zustand der Haut Sauberkeit der Tiere Zustand der Klauen Techno pathien Tier gesundheit Gesamtsumme TGI-Punkte 59LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 Anlage 3 Tiergerechtheitsindex für Mastschweine, Aufzuchtferkel und Jungsauen (TGI – Mastschweine) 1. Einflussbereich „Bewegungsmöglichkeit“ (– 1,0 bis + 9,5 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f Gesamtbodenfläche (m2/Tier)1) Beschäf tigungs möglich keit2) Scheuermöglich keiten3) Separater Auslauf ins Freie4) bis 30 kg bis 60 kg bis 110 kg bis 140 kg m2/Tier5) Frequenz in %6) Weide7) 3,0 ≥ 0,66 ≥ 1,00 ≥ 1,50 ≥ 1,80 – – – – – 2,5 ≥ 0,58 ≥ 0,87 ≥ 1,33 ≥ 1,56 – – – – – 2,0 ≥ 0,50 ≥ 0,75 ≥ 1,15 ≥ 1,35 sehr gut – – – – 1,5 ≥ 0,45 ≥ 0,65 ≥ 1,00 ≥ 1,18 gut – – täglich – 1,0 ≥ 0,40 ≥ 0,57 ≥ 0,87 ≥ 1,02 befriedi gend Bürsten, schräge Kanten oder Pfosten ≥ 1,33 ≥ 75% (≥ 270 T) ≥ 75% (≥ 135 T) 0,5 ≥ 0,35 ≥ 0,50 ≥ 0,75 ≥ 0,88 gering senkrechte Pfosten oder Kanten ≥ 0,87 ≥ 50% (≥ 180 T) ≥ 50% (≥ 90 T) 0,0 ≥ 0,30 ≥ 0,45 ≥ 0,65 ≥ 0,75 sehr gering – ≥ 0,65 ≥ 33% (≥ 120 T) ≥ 33% (≥ 60 T) – 0,5 < 0,30 < 0,45 < 0,65 < 0,75 keine – – – – 1) Für die Tiere jederzeit zugängliche Gesamtbodenfläche einschließlich eines ganzjährig jederzeit zugänglichen Auslaufs. Die Werte entsprechen gerundet folgender Formel: y = x · Endgewicht 0,66. Der Faktor x beträgt in den jeweiligen Punktestufen (von oben nach unten): 0,066; 0,058; 0,050; 0,045; 0,040; 0,035 und 0,030. Flächen für andere Umtriebs-Endgewichte sind entsprechend dieser Formel zu ermitteln. 2) Es sind die Art des Beschäftigungsmaterials im Stall, die Menge pro GVE und Tag, die Struktur des Materials, die Art der Vorlage und die Einbringhäufigkeit zu beur teilen. 3) Für alle Tiere gut zugängliche Bürsten, eigens vorgesehene Pfosten oder in den Tierbereich ragende Kanten; höchstens 15 Tiere pro Scheuereinrichtung. Die Buch ten-Außenwände können nicht berücksichtigt werden. 4) Eine vom Stallbereich getrennte Bewegungsfläche im Freien kann, wenn sie keine Weide ist (FN 7), nur in die Beurteilung einbezogen werden, wenn – sie mindestens so groß ist wie die mit 0 bewertete Gesamtstallfläche (0,03 · G 0,66) und – sie mindestens zwei Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr bzw an 33% der Tage des Umtriebes allen Tieren zur Verfügung steht und – zwischen Stall und Auslauf eine Durchgangsbreite von mindestens 3 cm/Ferkel bis 30 kg, 4 cm/Ferkel bis 60 kg bzw 5 cm/Tier über 60 kg Endgewicht, jedenfalls aber von 30, 40 bzw 50 cm je nach diesen Endgewichten vorhanden ist. Diese Bewegungsfläche kann (und sollte) mindestens teilweise überdacht sein, doch muss sie zumindest auf einer Seite über eine Höhe von 1 m vollständig mit der freien Atmosphäre in ungehindertem Luftaustausch stehen. 5) Auslaufgröße in m2/Tier. Werte für Tiere bis 110 kg. Für die anderen Gewichtsklassen gelten die entsprechenden Werte der Spalte a. 6) Wird der Auslauf nicht täglich gewährt, wird die Anzahl der Auslauftage als Prozentsatz der Umtriebszeit ausgedrückt. Die Klammerwerte geben als Anhaltspunkte die entsprechenden Tage pro Jahr an (bei ständiger Belegung oder sehr kurzen Umtriebsintervallen). 7) Angaben in % der Vegetationszeit oder in Tagen je Jahr. Eine Weide kann nur dann gewertet werden, wenn sie mindestens 100-mal so groß ist wie die mit 0 be wertete Gesamtstallfläche (3,0 · G 0,66 = zB 65 m2 pro Endmasttier mit 110 kg) und zumindest 33% der Tage der Vegetationszeit mindestens zwei Stunden pro Tag allen Tieren zur Verfügung steht. Die Vegetationszeit ist in Abhängigkeit von den Standort- und Witterungsbedingungen festzulegen. Als mittlerer Standard gelten 180 Tage pro Jahr (Klammerwerte). 60 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 2. Einflussbereich „Sozialkontakt“ (– 2,0 bis + 10,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Gesamtbodenfläche (m2/Tier)1) Verfüg barkeit von Ein rich tungen2) An lieferung der Jung tiere3) Dichte Flächen4) Herdenstruktur bzw Tiere pro Gruppe5) Separater Auslauf ins Freie6) bis 30 kg bis 60 kg bis 110 kg bis 140 kg ge mischt ge schlecht lich gleich ge schlecht lich Fre quenz in%7) Durch gangs breite (cm/ Tier)8) 2,0 ≥ 0,58 ≥ 0,87 ≥ 1,33 ≥ 1,56 sehr gut – – – – – – 1,5 ≥ 0,45 ≥ 0,65 ≥ 1,00 ≥ 1,18 gut – – Familienhaltung täglich – 1,0 ≥ 0,40 ≥ 0,57 ≥ 0,87 ≥ 1,02 befriedi gend günstig ≥ 3 ≤ 15 ≤ 10 ≥ 75% (≥ 270 T) ≥ 5; 6,5; 8 0,5 ≥ 0,35 ≥ 0,50 ≥ 0,75 ≥ 0,88 genü gend mittel ≥ 2 ≤ 30 ≤ 15 ≥ 50% (≥ 180 T) ≥ 4; 5; 6 0,0 ≥ 0,30 ≥ 0,45 ≥ 0,65 ≥ 0,75 schlecht un günstig ≥ 1 > 30 ≤ 30 ≥ 33% (≥ 120 T) ≥ 3; 4; 5 – 0,5 < 0,30 < 0,45 < 0,65 < 0,75 sehr schlecht – < 1 ≥ 60 > 30 – – 1) Für die Tiere jederzeit zugängliche Gesamtbodenfläche einschließlich eines ganzjährig jederzeit zugänglichen Auslaufs. Die Werte entsprechen gerundet folgender Formel: y = x · Endgewicht 0,66. Der Faktor x beträgt in den jeweiligen Punktestufen (von oben nach unten): 0,058; 0,045; 0,040; 0,035 und 0,030. Flächen für an dere Umtriebs-Endgewichte sind entsprechend dieser Formel zu ermitteln. 2) Es ist die Art der Futtervorlage (ad lib oder gleichzeitig, Häufigkeit pro Tag), die Art des Futters, die Futterplatzbreite pro Tier, die Verfügbarkeit der Tränke und die Anzahl der jederzeit begehbaren getrennten Buchtenbereiche (Deckung) in Bezug auf die Bedürfnisse der Tiere zu beurteilen. 3) Es ist die Art der Anlieferung der Tiere (eigene Aufzucht, Einstellerzukauf, Transport und Gruppenzusammenstellung) in Bezug auf die Bedürfnisse der Tiere zu be urteilen. 4) Anzahl der dichten Flächen um die Liegefläche, dh geschlossene Begrenzungsflächen der Liege- oder Nestfläche ohne Bodenfläche. Es gelten bis mindestens 60% der Buchtenwandhöhe dichte Wände ohne offenen Durchschlupf sowie Nestdeckel (mindestens 60% der Tiere müssen unter dem Deckel liegen können) und Streifenvorhänge bis zum Boden. 5) Familienhaltung ist die Haltung in gemischtgeschlechtlichen Gruppen zusammen mit erwachsenen Tieren (zB Aufzuchtferkel mit ihren Muttersauen; Familienhal tung nach Stolba). 6) Vgl FN 4 Einflussbereich 1. 7) Wird der Auslauf nicht täglich gewährt, wird die Anzahl der Auslauftage als Prozentsatz der Umtriebszeit ausgedrückt. Als Anhaltspunkt finden sich als Klammer werte die entsprechenden Tage pro Jahr (bei ständiger Belegung oder sehr kurzen Umtriebsintervallen). 8) Die Werte gelten jeweils für die Gewichtsgruppen bis 30, 60 und über 60 kg. Die Angaben entsprechen gerundet der Formel: y = x · G 0,34, wobei für das Gewicht G jeweils 30, 60 bzw 110 kg eingesetzt sind und der Faktor x in den Zeilen von oben nach unten den Werten 1,6, 1,2 bzw 1,0 entspricht. Ist der Zugang zum Auslauf erschwert (Rampen, Treppen udgl), ist ein halber Punkt weniger zu vergeben, bei sehr starken Behinderungen (Steilheit, Höhe, Abwinkelung) ein ganzer Punkt we niger. 61LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 3. Einflussbereich „Bodenbeschaffenheit“ (– 2,5 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Boden arten Anzahl1) Liegefläche2) Aktivitäts- und/ oder Mist bereich3) Separater Auslauf4) ins Freie Suhle im Freien5)Verformbarkeit, Wärme dämmung Sauberkeit Tritt sicherheit 2,0 – planbefestigt, vollflächig eingestreut ≥ 6 cm – – – – – 1,5 – planbefestigt, vollflächig eingestreut ≥ 3 cm – – griffig, trocken planbefestigt, sauber, eingestreut – 1,0 ≥ 3 planbefestigt, gedämmt oder eingestreut < 3 cm planbefes tigt, sauber planbefes tigt, griffig griffig, feucht planbefestigt, griffig, sauber aus reichend planbefestigt, ungedämmt, einstreulos Vollspaltenboden: Spaltenboden gut; Spaltenboden gut; vorhanden, aber zu wenig 0,5 2 planbefestigt mittel sauber planbefestigt mittel griffig planbefestigt, mittel-griffig, nass planbefestigt, mittel-griffig, nass 0,0 1 Kunststoff oder Metallroste schmutzig rutschig rutschig und/oder schmutzig rutschig, schmutzig – – 0,5 – Beton spalten sehr schmutzig sehr rutschig Spaltenboden schlecht; sehr rutschig und/oder sehr schmutzig Spaltenboden schlecht; tiefer Morast – 1) Anzahl unterschiedlicher Bodenarten. Es zählen die von den Tieren jederzeit begehbaren, auf Verhalten und Klauengesundheit unterschiedlich wirkenden Bodenar ten (planbefestigt, Spaltenboden, Einstreu, Erdboden udgl). Ist eine durchgehende planbefestigte Fläche deutlich nur in einem Teilbereich ständig eingestreut, gilt sie als ein Bereich mit zwei unterschiedlichen Bodenarten. Andererseits zählt eine planbefestigte Fläche mit baulicher Unterteilung (Stufe, Wand) nur als Fläche mit einer Bodenart, wenn die Teilbereiche nicht oder etwa gleich eingestreut sind. Eine eigene Bodenart kann nur dann angerechnet werden, wenn der Bereich eine Mindestgröße je Tier 1/3 der mit 0 bewerteten Gesamtbuchtenfläche gemäß den Einzelkriterien a der Einflussbereiche 1 oder 2 aufweist. 2) Als Liegefläche gilt jener Buchtenbereich, der von den Tieren während der (nächtlichen) Hauptruhezeit deutlich als (Gruppen-)Liegeplatz bevorzugt wird. 3) Kann bei einer Mehrflächenbucht deutlich zwischen Aktivitäts- und Mistbereich unterschieden werden, sind die entsprechenden Flächen getrennt zu beurteilen und ein auf einen halben Punkt aufgerundeter Mittelwert der festgestellten Punktezahlen zu bilden. 4) Zur Definition einer vom Stallbereich getrennten Bewegungsfläche siehe FN 4 Einflussbereich 1. Ist ein Auslauf-Vorplatz überdacht, wird das Ergebnis um einen halben Punkt erhöht. 5) Ausreichend groß ist eine Suhle, in der mehr als die Hälfte aller Tiere gleichzeitig suhlen können. Haben weniger als ein Viertel aller Tiere in der Suhle Platz, kann sie nicht gewertet werden. 62 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 4. Einflussbereich „Licht, Luft und Lärm“ (– 2,5 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Tageslicht im Stall Luftqualität und Luftra ten im Stall1) Zugluft im Ruhebereich Duschen im Stall2) Technischer Lärm im Stall3) Auslauf4) und Weide: Stunden je Tag Schattenspender und/oder Suhle auf der Weide5) 1,5 sehr licht und gleichmäßig aus geleuchtet optimal – – – ≥ 8 Schattenspender und Suhle ausrei chend 1,0 licht und gleich mäßig ausge leuchtet gut ausgeschlos sen ausreichend vorhanden kein Lärm ≥ 6 Schattenspender oder Suhle ausrei chend 0,5 mittel, ungleichmäßig ausreichend gelegentlich vorhanden zu wenig leichter Lärm ≥ 4 Schatten oder Suhle zu wenig 0,0 dunkel, sehr ungleichmäßig schlecht häufig – deutlicher Lärm – Schatten und Suhle zu wenig – 0,5 sehr dunkel sehr schlecht immer – starker Lärm – keine 1) Objektive Kriterien für Luftqualität und Luftraten im Stall (WPE = wärmeproduzierende Vieheinheit): Subjektive Einschätzung Winterluftrate Sommerluftrate m3/WPE,h CO2 (Vol%) NH3 (ppm) m3/WPE,h optimal ≥ 150 < 0,1 ≤ 5 ≥ 500 gut ≥ 150 < 0,15 ≤ 10 ≥ 400 ausreichend ≥ 100 < 0,2 ≤ 15 ≥ 300 schlecht ≥ 60 < 0,3 ≤ 20 ≥ 250 sehr schlecht < 60 > 0,3 > 20 < 250 WPE-Umrechnungsschlüssel (andere Umtriebs-Endgewichte sind entsprechend den vorgegebenen Werten linear zu berechnen): Nutzungsrichtung Tiergewicht (kg) Anzahl WPE pro Tier Ferkel 30 0,124 Mastschweine 60 0,188 100 0,253 Jungsauen 140 0,210 2) Ausreichend: 1 Sprühkegel je 10 Tiere (3 Minuten Gesamt-Sprühzeit je 2 Stunden, auf einmal oder aufgeteilt); Grenzwert für „zu wenig“: 20 Tiere je Sprühnippel und/oder weniger Sprühzeit. 3) Lärmbelastung durch dauernde technische Geräusche vor allem der Lüftungsanlage. 4) Hier kann ein Auslauf auch dann angerechnet werden, wenn er je Tier kleiner als 0,03 · G 0,66 m2 groß ist, zB ein Außenmistplatz, siehe FN 4 Einflussbereich 1, doch dürfen 0,01 · G 0,66 m2/Tier nicht unterschritten werden. 5) Bewertung der Suhle siehe FN 5 Einflussbereich 3. Ausreichend Schattenspender: 1,00 m2/110-kg-Schwein, für andere Gewichtsgruppen die entsprechenden Werte gemäß Einflussbereich 1, Einzelkriterium a. Als Grenzwert für „zu wenig“ gelten 50% der vorgenannten Werte. 63LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 5. Einflussbereich „Betreuungsintensität“ (– 3,0 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Sauberkeit: Buchten, Futter und Tränke einrichtungen Technischer Zu stand der Stall einrichtungen1) Tier Verluste in %2) Zustand der Haut und Hautanhangs organe3) Zustand der Klauen und Gelenke4) Stallbuch führung Tiergesundheit5) 1,5 – – ≤ 0,5 sehr gut sehr gut – sehr gut 1,0 sauber gut ≤ 1 gut gut genau und vollständig gut 0,5 mittel mittel ≤ 1,5 mittel mittel teilweise mittel 0,0 schmutzig Mängel ≤ 2,0 schlecht schlecht nein schlecht – 0,5 sehr schmutzig sehr schlecht > 2,0 sehr schlecht sehr schlecht – sehr schlecht 1) Tränken, Buchtenbegrenzungen, mechanische Einrichtungen, Lüftungsanlagen udgl. 2) Durchschnitt von drei Jahren. Diese Beurteilung erfolgt nur in Betrieben mit mindestens 50 erzeugten Mastschweinen (Ferkeln) pro Jahr. Bei weniger Tieren bleibt diese Spalte unberücksichtigt. Siehe dazu FN 5. 3) Schäden, Verletzungen (Schürf-, Riss-, Biss- oder Kratzwunden; Druckschäden, Weichteilschwellungen udgl), Ektoparasiten. Anhaltspunkte für die Bewertung: Anteil betroffener Tiere am Gesamtbestand in % Punkte Subjektive Beurteilung Ausmaß der Schäden und Verletzungen gering bis mittel mittel bis stark 1,5 sehr gut ≤ 5 ≤ 3 1,0 gut ≤ 10 ≤ 5 0,5 mittel ≤ 30 ≤ 15 0,0 schlecht ≤ 50 ≤ 25 – 0,5 sehr schlecht > 50 > 25 4) Klauenlänge, Kronsaumschwellungen und -verletzungen, Gelenkschwellungen; klauen- und gelenkschädenbedingte Hundesitzigkeit; Bewertung entsprechend der Tabelle in FN 3. 5) Häufigkeit von Leistungseinbrüchen, Erkrankungen und Behandlungen, die nicht unter FN 3 oder 4 fallen, insbesondere Infektionen. Entfällt die Beurteilung der Spalte c (in kleinen Beständen), ist die Tiergesundheit stärker zu gewichten: Punkte Beurteilung 3,0 sehr gut 2,0 gut 1,0 mittel 0,0 schlecht –1,0 sehr schlecht 64 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 6. Summenblatt (Muster) Einfluss bereiche Einzelkriterien Summe a b c d e f g Bewe gungs möglich keit Gesamtbo denfläche Beschäfti gungs möglich keit Scheuer möglich keiten Auslauf größe Auslauf frequenz in % Weidetage – – Sozial kontakt Gesamtbo denfläche Verfügbar keit von Einrichtun gen Anliefe rung der Jungtiere Dichte Flächen Herden struktur, Gruppen größe Auslauf frequenz Durch gangsbrei te zum Auslauf Bodenbe schaffen heit Boden arten Liege fläche: Verform barkeit, Wärme dämmung Liege fläche: Sauberkeit Liege fläche: Tritt sicherheit Aktivitäts und/oder Mist bereich Auslauf Suhle Licht, Luft und Lärm Tageslicht im Stall Luftqualität und Luft raten im Stall Zugluft im Ruhe bereich Duschen im Stall Techni scher Lärm im Stall Auslauf stunden je Tag Schatten spender und/oder Suhle Betreu ungs intensität Sauberkeit Techni scher Zu stand der Stallein richtungen Tierverluste Zustand der Haut usw Zustand der Klauen und Gelenke Stallbuch führung Tier gesundheit Gesamtsumme TGI-Punkte 65LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 Anlage 4 Tiergerechtheitsindex für Zuchtsauen (TGI – Zuchtsauen) 1. Einflussbereich „Bewegungsmöglichkeit“ (– 1,0 bis + 9,5 Punkte): Punkte Einzelkriterien a b c d e f Gesamtbodenfläche (m2/Tier)1) Beschäf tigungs möglich keit2) Scheuermöglich keiten3) Separater Auslauf ins Freie4) bis 180 kg bis 220 kg bis 260 kg über 260 kg m2/Tier5) Frequenz in %6) Weide7) 3,0 ≥ 3,20 ≥ 3,50 ≥ 4,00 ≥ 4,50 – – – – – 2,5 ≥ 2,90 ≥ 3,20 ≥ 3,50 ≥ 4,00 – – – – – 2,0 ≥ 2,50 ≥ 2,90 ≥ 3,20 ≥ 3,50 sehr gut – – – – 1,5 ≥ 2,20 ≥ 2,50 ≥ 2,90 ≥ 3,20 gut – – täglich – 1,0 ≥ 1,80 ≥ 2,20 ≥ 2,50 ≥ 2,90 befriedi gend Bürsten, schräge Kanten oder Pfosten ≥ 2,90 ≥ 75% (≥ 270 T) ≥ 75% (≥ 135 T) 0,5 ≥ 1,65 ≥ 1,80 ≥ 2,20 ≥ 2,50 gering senkrechte Pfosten oder Kanten ≥ 2,20 ≥ 50% (≥ 180 T) ≥ 50% (≥ 90 T) 0,0 ≥ 1,50 ≥ 1,65 ≥ 1,80 ≥ 2,20 sehr gering – – ≥ 33% (≥ 120 T) ≥ 33% (≥ 60 T) – 0,5 < 1,50 < 1,65 < 1,80 < 2,20 keine – – – – 1) Für die Tiere jederzeit zugängliche Gesamtbodenfläche einschließlich eines ganzjährig jederzeit zugänglichen Auslaufes. Zur begehbaren Fläche zählt auch ein je derzeit frei begehbarer Kastenstand (nicht absperrbare Liegebox oder Fressstand). 2) Es sind die Art des Beschäftigungsmaterials, die Menge pro GVE und Tag, die Struktur des Materials, die Art der Vorlage und die Einbringhäufigkeit zu beurteilen. 3) Für alle Tiere gut zugängliche Bürsten, eigens vorgesehene Pfosten oder in den Tierbereich ragende Kanten; höchstens 15 Tiere pro Scheuereinrichtung. Die Buch ten-Außenwände können nicht berücksichtigt werden. 4) Eine vom Stallbereich getrennte Bewegungsfläche im Freien kann nur gewertet werden, wenn – sie mindestens so groß ist wie die mit 0 bewertete Gesamtstallfläche und – sie mindestens zwei Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr allen Tieren (einer Gruppe) zur Verfügung steht und – zwischen Stall und Auslauf eine Durchgangsbreite von mindestens 42, 46 bzw 50 cm je nach Endgewicht der Tiere bis 180, 220 oder über 220 kg vorhanden ist. Diese Bewegungsfläche kann zur Gänze oder teilweise überdacht sein, doch muss sie zumindest auf einer Seite über eine Höhe von 1 m vollständig mit der freien Atmosphäre in ungehindertem Luftaustausch stehen. 5) Auslaufgröße in m2/Tier; Werte für Tiere bis 260 kg. Für die anderen Gewichtsklassen gelten die entsprechenden Werte der Spalte a. 6) Wird der Auslauf nicht täglich gewährt, wird die Anzahl der Auslauftage als Prozentsatz der Umtriebszeit ausgedrückt. Die Klammerwerte geben als Anhaltspunkt die entsprechenden Tage pro Jahr an (bei ständiger Belegung oder sehr kurzen Umtriebsintervallen). 7) Angaben in % der Vegetationszeit oder in Tagen/Jahr. Eine Weide kann nur dann gewertet werden, wenn sie mindestens 100-mal so groß ist wie die mit 0 Punkten bewertete Gesamtstallfläche (zB 180 m2 je Sau mit bis zu 260 kg) und zumindest 33% der Tage der Vegetationszeit mindestens zwei Stunden pro Tag allen Tieren zur Verfügung steht. Die Vegetationszeit ist in Abhängigkeit von den Standort- und Witterungsbedingungen festzulegen. Als mittlerer Standard gelten 180 Tage pro Jahr (Klammerwerte). 66 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 2. Einflussbereich „Sozialkontakt“ (– 2,0 bis + 10,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Gesamtbodenfläche (m2/Tier)1) Verfügbar keit von Einrich tungen2) Manage ment der Gruppen bildung3) Dichte Flä chen4) Herdenstruk tur bzw Tiere pro Gruppe5) Separater Auslauf ins Freie6) bis 180 kg bis 220 kg bis 260 kg über 260 kg Tage je Jahr Durch gangsbreite (cm/Tier)7) 2,0 ≥ 2,90 ≥ 3,20 ≥ 3,50 ≥ 4,00 sehr gut – – – – – 1,5 ≥ 2,20 ≥ 2,50 ≥ 2,90 ≥ 3,20 gut – – Familien haltung täglich – 1,0 ≥ 1,80 ≥ 2,20 ≥ 2,50 ≥ 2,90 befriedi gend günstig 3 3–10 ≥ 270 ≥ 9,5; 11; 12,5 0,5 ≥ 1,65 ≥ 1,80 ≥ 2,20 ≥ 2,50 genügend mittel 2 11–30 ≥ 180 ≥ 7; 8,3; 9,5 0,0 ≥ 1,50 ≥ 1,65 ≥ 1,80 ≥ 2,20 schlecht ungünstig 1 < 3 oder 31–100 ≥ 120 – – 0,5 < 1,50 < 1,65 < 1,80 < 2,20 sehr schlecht – 0 = 1 oder > 100 – – 1) Für die Tiere jederzeit zugängliche Gesamtbodenfläche einschließlich eines ganzjährig jederzeit zugänglichen Auslaufs. Zur begehbaren Fläche zählt auch ein jeder zeit frei begehbarer Kastenstand (nicht absperrbare Liegebox oder Fressstand). 2) Es sind die Art der Futtervorlage (ad lib oder gleichzeitig, Häufigkeit pro Tag), die Art des Futters, die Futterplatzbreite pro Tier, die Verfügbarkeit der Tränke und die Anzahl der jederzeit begehbaren getrennten Buchtenbereiche (Deckung) in Bezug auf die Bedürfnisse der Tiere zu beurteilen. 3) Günstig ist eine möglichst stabile Herdenstruktur trotz Rotation und Remontierung, Bildung stabiler Gruppen und Untergruppen, Zusammenstellung von neuen Gruppen und Jungsauengruppen zur Remontierung in separaten Buchten mit ausreichend Raum zur Festlegung der Rangordnung; ungünstig ist die ständige Um gruppierung und/oder Einführung einzelner Sauen oder Jungsauen in die Gesamtgruppe. 4) Anzahl der dichten Seiten um die Liegefläche, dh geschlossene Begrenzungsflächen der Liege- oder Nestfläche ohne Bodenfläche. Es gelten bis mindestens 60% der Buchtenwandhöhe dichte Wände ohne offenen Durchschlupf sowie Nestdeckel (mindestens 60% der Tiere müssen unter dem Deckel liegen können) und Streifenvorhänge bis zum Boden. 5) Familienhaltung ist die Haltung in gemischtgeschlechtlichen Gruppen oder von Sauen mit ihren Würfen in einer Gruppe (zB Aufzuchtferkel mit ihren Muttersauen; Familienhaltung nach Stolba). 6) Vgl FN 4 beim Einflussbereich 1. 7) Die Werte gelten jeweils für die Gewichtsgruppen bis 180, 220 und über 220 kg. Die Mindestbreiten gemäß FN 4 Einflussbereich 1 sind jedenfalls einzuhalten. Ist der Zugang zum Auslauf erschwert (Rampen, Treppen, langer schmaler Weg udgl), ist ein halber Punkt weniger zu vergeben, bei sehr starken Behinderungen (Steilheit, Höhe, Abwinkelung, sonstige Hindernisse) ein ganzer Punkt weniger. 67LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 3. Einflussbereich „Bodenbeschaffenheit“ (– 2,5 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Boden arten Anzahl1) Liegefläche2) Aktivitäts- und/ oder Mist bereich3) Separater Auslauf4) ins Freie Suhle im Freien5)Verformbarkeit, Wärme dämmung Sauberkeit Tritt sicherheit 2,0 – planbefestigt, vollflächig eingestreut ≥ 6 cm – – – – – 1,5 – planbefestigt, vollflächig ein gestreut ≥ 3 cm – – griffig, trocken planbefestigt, sauber, einge streut – 1,0 ≥ 3 planbefestigt, gedämmt oder eingestreut < 3 cm plan befestigt, sauber plan befestigt, griffig griffig, feucht planbefestigt, griffig, sauber aus reichend planbefestigt, ungedämmt, einstreulos Vollspaltenboden: Spaltenboden gut; Spaltenboden gut; vorhanden, aber zu wenig 0,5 2 plan befestigt, mittel sauber plan befestigt, mittel griffig planbefestigt, mittel-griffig, nass planbefestigt, mittel-griffig, nass 0,0 1 Kunststoff oder Metallroste schmutzig rutschig rutschig und/oder schmutzig rutschig, schmutzig – – 0,5 – Beton spalten sehr schmutzig sehr rutschig Spaltenboden schlecht; sehr rutschig und/oder sehr schmutzig Spaltenboden schlecht; tiefer Morast – 1) Anzahl unterschiedlicher Bodenarten. Es zählen die von den Tieren jederzeit begehbaren, auf Verhalten und Klauengesundheit unterschiedlich wirkenden Bodenar ten (planbefestigt, Spaltenboden, Einstreu, Erdboden udgl). Ist eine durchgehende planbefestigte Fläche deutlich nur in einem Teilbereich ständig eingestreut, gilt sie als ein Bereich mit zwei unterschiedlichen Bodenarten. Andererseits zählt eine planbefestigte Fläche mit baulicher Unterteilung (Stufe, Wand) nur als Fläche mit einer Bodenart, wenn die Teilbereiche nicht oder etwa gleich eingestreut sind. Eine eigene Bodenart kann nur dann angerechnet werden, wenn der Bereich eine Mindestgröße pro Tier 1/3 der mit 0 bewerteten Gesamtbuchtenfläche gemäß den Einzelkriterien a der Einflussbereiche 1 oder 2 aufweist. 2) Als Liegefläche gilt jener Buchtenbereich, der von den Tieren während der (nächtlichen) Hauptruhezeit deutlich als (Gruppen-)Liegeplatz bevorzugt wird. 3) Kann bei einer Mehrflächenbucht deutlich zwischen Aktivitäts- und Mistbereich unterschieden werden, sind die entsprechenden Flächen getrennt zu beurteilen und ein auf einen halben Punkt aufgerundeter Mittelwert der festgestellten Punktezahlen zu bilden. 4) Zur Definition einer vom Stallbereich getrennten Bewegungsfläche siehe FN 4 Einflussbereich 1. Ist ein Auslauf-Vorplatz überdacht, wird das Ergebnis um einen halben Punkt erhöht. 5) Ausreichend groß ist eine Suhle, in der mehr als die Hälfte aller Tiere gleichzeitig suhlen können. Haben weniger als ein Viertel aller Tiere in der Suhle Platz, kann sie nicht gewertet werden. 68 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 4. Einflussbereich „Licht, Luft und Lärm“ (– 2,5 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Tageslicht im Stall Luftqualität und Luftra ten im Stall1) Zugluft im Ruhebereich Duschen im Stall2) Technischer Lärm im Stall3) Auslauf4) und Weide Stunden je Tag Schattenspender und/oder Suhle auf der Weide5) 1,5 sehr licht und gleichmäßig aus geleuchtet optimal – – – ≥ 8 Schattenspender und Suhle ausrei chend 1,0 licht und gleich mäßig ausge leuchtet gut ausgeschlos sen ausreichend vorhanden kein Lärm ≥ 6 Schattenspender oder Suhle ausrei chend 0,5 mittel, ungleichmäßig ausreichend gelegentlich vorhanden zu wenig leichter Lärm ≥ 4 Schatten oder Suhle zu wenig 0,0 dunkel, sehr un gleichmäßig schlecht häufig – deutlicher Lärm – Schatten und Suhle zu wenig – 0,5 sehr dunkel sehr schlecht immer – starker Lärm – keine 1) Objektive Kriterien für Luftqualität und Luftraten im Stall (WPE = wärmeproduzierende Vieheinheit): Subjektive Einschätzung Winterluftrate Sommerluftrate m3/WPE,h CO2 (Vol%) NH3 (ppm) m3/WPE,h optimal ≥ 150 < 0,1 ≤ 5 ≥ 500 gut ≥ 150 < 0,15 ≤ 10 ≥ 400 ausreichend ≥ 100 < 0,2 ≤ 15 ≥ 300 schlecht ≥ 60 < 0,3 ≤ 20 ≥ 250 sehr schlecht < 60 > 0,3 > 20 < 250 WPE-Umrechnungsschlüssel (andere Umtriebs-Endgewichte sind entsprechend den vorgegebenen Werten linear zu berechnen): Nutzungsrichtung Tiergewicht (kg) Anzahl WPE pro Tier leere und tragende Sauen 180 0,255 220 0,285 260 0,328 säugende Sauen 250 0,487 Ferkel 10 0,061 Ferkel 30 0,124 2) Ausreichend: 1 Sprühkegel je 5 Tiere (3 Minuten Gesamt-Sprühzeit pro 2 Stunden, auf einmal oder aufgeteilt); Grenzwert für „zu wenig“: 10 Tiere je Sprühnippel und/oder weniger Sprühzeit. 3) Lärmbelastung durch dauernde technische Geräusche vor allem der Lüftungsanlage. 4) Hier kann ein Auslauf auch dann angerechnet werden, wenn er je Tier kleiner als die Mindestgrößen gemäß FN 4 Einflussbereich 1 ist (zB bei einem Außenmist platz), doch darf ein Drittel dieser Mindestwerte nicht unterschritten werden. 5) Bewertung der Suhle siehe FN 5 Einflussbereich 3. Ausreichend Schattenspender: 2,50 m2/220-kg-Schweine, für andere Gewichtsgruppen die entsprechenden Werte gemäß Einflussbereich 1, Einzelkriterium a. Als Grenzwert für „zu wenig“ gelten 50% der vorgenannten Werte. 69LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 5. Einflussbereich „Betreuungsintensität“ (– 2,5 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f Sauberkeit: Buchten, Futter und Tränke einrichtungen Technischer Zustand der Stall einrichtungen1) Zustand der Haut und Haut anhangs organe2) Zustand der Klauen und Gelenke3) Stallbuchführung Tiergesundheit4) 3,0 – – – – – sehr gut 2,0 – – – – – gut 1,5 – – sehr gut sehr gut – – 1,0 sauber gut gut gut genau und vollständig mittel 0,5 mittel mittel mittel mittel teilweise – 0,0 schmutzig Mängel schlecht schlecht nein schlecht – 0,5 sehr schmutzig sehr schlecht sehr schlecht sehr schlecht – sehr schlecht 1) Tränken, Buchtenbegrenzungen, mechanische Einrichtungen, Lüftungsanlagen udgl. 2) Schäden, Verletzungen (Schürf-, Riss- , Biss- oder Kratzwunden; Druckschäden, Weichteilschwellungen udgl), Ektoparasiten. Anhaltspunkt für die Bewertung: Anteil betroffener Tiere am Gesamtbestand in % Punkte Subjektive Beurteilung Ausmaß der Schäden und Verletzungen gering bis mittel mittel bis stark 1,5 sehr gut ≤ 5 ≤ 3 1,0 gut ≤ 10 ≤ 5 0,5 mittel ≤ 30 ≤ 15 0,0 schlecht ≤ 50 ≤ 25 – 0,5 sehr schlecht ≤ 50 ≤ 25 3) Klauenlänge, Kronsaumschwellungen und -verletzungen, Gelenkschwellungen; klauen- und gelenkschädenbedingte Hundesitzigkeit; Bewertung entsprechend der Tabelle in FN 2. 4) Fruchtbarkeit, Langlebigkeit bzw Lebensleistung, Häufigkeit von Erkrankungen und Behandlungen, die nicht unter FN 2 oder 3 fallen, insbesondere Infektionen und Parasitosen. 70 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 6. Summenblatt (Muster) Einfluss bereiche Einzelkriterien Summe a b c d e f g Bewe gungs möglich keit Gesamtbo denfläche Beschäfti gungs möglich keit Scheuer möglich keiten Auslauf größe Auslauf frequenz Weidetage – – Sozial kontakt Gesamtbo denfläche Verfügbar keit von Einrichtun gen Manage ment der Gruppen bildung Dichte Flächen Herden struktur bzw Grup pengröße Auslauf tage je Jahr Durch gangsbrei te zum Auslauf Bodenbe schaffen heit Boden arten Liege fläche: Verform barkeit, Wärme dämmung Liege fläche: Sauberkeit Liege fläche: Tritt sicherheit Aktivitäts und/oder Mist bereich Auslauf Suhle Licht, Luft und Lärm Tageslicht im Stall Luftquali tät und Luftraten im Stall Zugluft im Ruhe bereich Duschen im Stall Techni scher Lärm im Stall Auslauf stunden je Tag Schatten spender und/oder Suhle Betreu ungs intensität Sauberkeit Techni scher Zu stand der Stallein richtungen Zustand der Haut usw Zustand der Klauen und Ge lenke Stallbuch führung Tierge sundheit – – Gesamtsumme TGI-Punkte 71LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 Anlage 5 Tiergerechtheitsindex für Legehennen (TGI – Legehennen) 1. Einflussbereich „Bewegungsmöglichkeit“ (– 2,0 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Auslauf ins Freie4)Begehbare Fläche im Stall1) Scharrraum anteil im Stall2) (% der Boden fläche) Erhöhte Sitzstan gen3) (m/Tier) Vorplatz5) (m2/Tier) Tage je Jahr Weide fläche (m2/Tier) Größte Ent fernung vom Stall bis Ende Grünfläche bei 10 m2/Tier (m) (m2/ Tier) (max Tiere/m2)) 1,5 ≥ 0,25 4 – – – täglich ≥ 15,0 ≤ 50 1,0 ≥ 0,2 5 ≥ 50 ≥ 0,08 ≥ 0,5 ≥ 0,17 va6) ≥ 270 ≥ 10,0 ≤ 80 0,5 ≥ 0,166 6 ≥ 40 ≥ 0,05 ≥ 0,25 ≥ 0,08 va6) ≥ 180 ≥ 5,0 ≤ 120 0,0 ≥ 0,143 7 ≥ 33 < 0,05 ≥ 0,12 ≥ 0,04 va6) ≥ 120 ≥ 2,5 ≤ 160 – 0,5 < 0,143 > 7 < 33 – – – – > 160 1) Legenester gelten als begehbare Fläche, doch werden die Nestflächen bei erhöhten Nestern mit darunter begehbarer Fläche (Nester auf Ständern oder an der Wand) nicht doppelt gezählt. Die Werte gelten für Tiere bis 2 kg Gewicht; für schwerere Tiere gelten um 15% größere Flächen. 2) Die Werte gelten für Systeme mit Futter- und Tränkeeinrichtungen auf der Kotebene. Sind Futter- und/oder Trinkwasserversorgung im Scharrraum angeordnet, ist jeweils ein halber Punkt weniger zu vergeben, wenn die Futter- und Tränkeeinrichtungen im Scharrraum am Boden stehen oder weniger als die Schulterhöhe der Tiere abgehängt sind. 3) Als solche gelten Sitzstangen nur dann, wenn sie mindestens 30 cm über dem jeweiligen Boden montiert sind und in einem Ausmaß von mindestens 0,05 m/Tier (für Tiere mit mehr als 2 kg Gewicht: 0,06 m/Tier) zur Verfügung stehen. Ein Lattenrost kann hier nicht angerechnet werden. 4) Eine vom Stall getrennte Bewegungsfläche im Freien kann nur gewertet werden, wenn sie verandaartig (va) gestaltet ist (FN 6) oder wenn – sie mindestens 0,12 m2/Tier groß ist (für Tiere mit mehr als 2 kg Gewicht um 15% größer = 0,14 m2/Tier) und – sie mindestens zwei Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr allen Tieren zur Verfügung steht und – zwischen Stall und Auslauf eine Durchgangsöffnung von mindestens 0,1 cm/Tier, mindestens aber von 20 cm vorhanden ist. Diese Bewegungsfläche kann (und sollte) überdacht sein, doch muss sie zumindest auf einer Seite vollständig mit der freien Atmosphäre in ungehindertem Luftaus tausch stehen. 5) Als Vorplatz gilt eine an den Stall direkt anschließende Bewegungsfläche im Freien ohne Grünbewuchs. Ist ein Grünauslauf (Weide) vorhanden, gilt der stallnahe Auslaufbereich nur dann als Vorplatz, wenn er von der bewachsenen Fläche deutlich abgegrenzt ist (zB durch eine Einzäunung oder durch die Art der Bodenausbil dung). Für Tiere über 2 kg Gewicht gelten 15% größere Mindestflächen. 6) va = verandaartiger Vorplatz: als solcher gilt ein Vorplatz dann, wenn er die Mindestfläche gemäß FN 4 zwar unterschreitet, aber mindestens 0,04 m2/Tier groß ist (für Tiere mit mehr als 2 kg Gewicht um 15% größer = 0,046 m2/Tier), über eine ganze Längsseite des Stalles reicht, entlang dieser Längsseite von den Tieren gleichmäßig zugänglich ist und mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr allen Tieren ungehindert zur Verfügung steht. 72 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 2. Einflussbereich „Sozialkontakt“ (– 2,0 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g h Auslauf/WeideTiere je räumlich getrennte Gruppe1) Begehbare Fläche im Stall2) (m2/ Tier) Verfügbarkeit von Nestern, Wasser, Futter3) Erhöhte Sitz stangen4) Vor handen sein von Hähnen in der Herde Durch gangs breite zum Stallauslauf oder zur Weide5) (cm/Tier) Entfernung zum Stall ausgang6) (m) Ausstattung des Vorplatzes bzw stallnahen Auslaufs7) 1,5 ≤ 200 – sehr gut – – – – – 1,0 ≤ 500 ≥ 0,20 gut kontinuier lich anstei gend oder ≥ 50% Stangen erhöht ausrei chend Hähne ≥ 0,4 ≤ 4 sehr gut 0,5 ≤ 800 ≥ 0,17 mittel ≥ 33% der Stangen wenig Hähne ≥ 0,3 ≤ 6 mittel 0,0 > 800 ≥ 0,143 schlecht nicht vor handen keine Hähne ≥ 0,2 ≤ 10 zu gering – 0,5 – < 0,143 sehr schlecht – – < 0,2 oder Tunnel > 10 – 1) Als räumlich getrennte Gruppen gelten solche, zwischen denen bis 1 m über dem Tierbereich kein Sichtkontakt besteht. 2) Vgl FN 1 zu Einflussbereich 1. 3) Es sind die mittlere Entfernung vom Tier zu den Einrichtungen, Ausmaß und Art von Anflugstangen vor den Nestern, Anzahl und Größe der Nester pro Tier, Länge des Futterplatzes pro Tier und die Wasserversorgung der Tiere zu beurteilen. 4) Kann nur berücksichtigt werden, wenn insgesamt mindestens 0,143 m Sitzstangen/Tier (7 Tiere/m) vorhanden sind. Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf die gesetzliche Mindestsitzstangenlänge. 5) Ist nicht nur ein Durchgang zwischen Stall und Vorplatz/Weide, sondern auch ein Durchgang zwischen Vorplatz und Weide vorhanden, ist zur Beurteilung die schmälere der beiden Durchgangsbreiten heranzuziehen. Die Mindestdurchgangsbreite beträgt 0,1 cm/Tier und mindestens 20 cm je Öffnung. Diese Werte und die Tabellenwerte sind um 15% zu vergrößern bei Tieren über 2 kg Gewicht. Ist der Zugang zum Auslauf durch schräge Wege (Rampen, Treppen oder Leitern) er schwert (zB Stallboden beträchtlich über dem angrenzenden Terrain), gelten die Werte nur dann, wenn die schrägen Wege durchgängig mindestens 25% breiter als die Durchgangsbreiten sind, ansonsten ist ein halber Punkt weniger zu vergeben. Sind sehr deutliche Behinderungen gegeben (Steilheit, Höhe, Abwinkelungen), ist ein ganzer Punkt weniger zu vergeben (aber nicht kleiner als – 0,5). 6) Größte Entfernung zwischen einem Ausgang und dem Mittelpunkt desjenigen Stallbereiches, der diesem Ausgang entsprechend seiner Durchgangsbreite pro Tier zuzuordnen ist. Ist der Zugang zum Auslauf durch schräge Wege gemäß FN 5 deutlich erschwert, ist die Länge dieses Weges bei der Entfernung mitzurechnen. 7) Es ist der Anreiz für die Benützung des Vorplatzes bzw des stallnahen Auslaufbereiches zu beurteilen, vor allem das Angebot von Wasser, Futter, Sandbademöglich keit, Sonnen-, Wind- und Niederschlagsschutz. Trinkwasserversorgung gilt als vorhanden, wenn sie in der warmen Jahreszeit zur Verfügung steht. Eine Sandbade möglichkeit ist nur gegeben, wenn sie artgemäßes Sandbadeverhalten erlaubt; dazu muss ausreichend fein strukturiertes Einstreumaterial (Vorbild Sand) vorhan den sein. 73LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 3. Einflussbereich „Bodenbeschaffenheit“ (– 2,5 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g h ScharrraumSitzstangenlänge1) Sitzstan genbe schaffen heit2) Abde ckung der Kotebene3) Einstreu dicke und art Zustand der Einstreu Boden im Legebe reich (Nest) Vorplatz4) Weide, Grasnar benzu stand5) (m/Tier) (max Tiere/m) 1,5 – – – – – trocken, überall locker Getreide spelzen, Buchwei zenschalen – – 1,0 ≥ 0,20 5 gut Holzlat tenroste gut trocken, bis 30% der Fläche festgetre ten kurzes Stroh, Heu sauber, verform bar gut 0,5 ≥ 0,17 6 mittel Kunst stoffroste und Drahtgit ter um mantelt mittel trocken, bis 60% der Fläche festge treten langes Stroh sauber, befestigt mittel 0,0 ≥ 0,143 7 schlecht Draht gitter schlecht trocken, über 60% der Fläche festge treten Kunst stoffmat ten udgl Lattenrost, Draht gitter schlecht – 0,5 < 0,143 > 7 – – – feucht, über 60% festge treten Draht gitter schmutzig sehr schlecht 1) Ist die Kotebene mit einem Lattenrost abgedeckt, kann 1 m2 frei begehbarer Lattenrost (ohne die eventuell durch Futtertröge verstellte Fläche) als 3 Laufmeter Sitz stangenlänge angerechnet werden, wenn die Bauart des Lattenrostes als „gut“ oder „mittel“ gemäß Einzelkriterium b beurteilt werden kann. 2) Es ist die Stangenbeschaffenheit im Hinblick auf die Häufigkeit und Schwere von Fußballengeschwüren zu beurteilen. 3) Es ist die von den Tieren begehbare Fläche zu beurteilen, wobei auf oder über der Kotebene angeordnete Sitzstangen unberücksichtigt bleiben. 4) Andere Zustandskombinationen, wie zB sauber und teilweise eingestreut, sind sinngemäß nach dem Bedarf der Tiere (Gesundheit/Hygiene, Scharrmöglichkeit, Sandbadeverhalten) zu bewerten. Ist der Vorplatz überdacht, wird ein Zuschlag von einem halben Punkt gegeben. 5) Bei der Beurteilung ist von den mittleren Verhältnissen der gesamten von den Tieren begehbaren Fläche unter Berücksichtigung des jahreszeitlich bedingten Vege tationszustandes auszugehen. Der Bodenzustand eines Waldauslaufes ist sinngemäß nach dem Bedarf der Tiere (Gesundheit/Hygiene, Scharren und Sandbaden, Vielfalt des natürlichen Zusatzfutters) zu bewerten. 74 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 4. Einflussbereich „Licht, Luft und Lärm“ (– 2,5 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterien a b c d e f g Licht im Stall (Scharrraum)1) Luftqualität und Luftra ten im Stall2) Zugluft im Ruhebereich Technischer Lärm im Stall3) Auslauf/Weide Tage je Jahr Stunden pro Tag4) Schattenspender auf der Weide (% der Tiere)5) 1,5 Tageslicht: sehr gleichmäßige Aus leuchtung sehr gut – – täglich – Obstgarten ≥ 30 1,0 Tageslicht: gleich mäßige Ausleuch tung gut ausge schlossen kein Lärm ≥ 270 > 6 ≥ 20 0,5 Tageslicht: un gleichmäßige Aus leuchtung; nur Kunstlicht: sehr gleichmäßig und helle Ausleuchtung mittel gelegentlich leichter Lärm ≥ 180 > 4 ≥ 10 0,0 Tageslicht: sehr un gleichmäßige Aus leuchtung; nur Kunstlicht: un gleichmäßige Aus leuchtung schlecht häufig deutlicher Lärm – – < 10 – 0,5 sehr dunkel sehr schlecht immer starker Lärm – – keine 1) Bei nachträglichem Einbau von Fenstern in einen bestehenden Stall mit heller und gleichmäßiger Kunstlichtausleuchtung wird jedenfalls ein Pluspunkt vergeben, wenn die Fensterfläche mindestens 5% der Fußbodenfläche entspricht. 2) Objektive Kriterien für Luftqualität und Luftraten im Stall: Subjektive Winterluftrate Sommerluftrate Einschätzung m3/GVE,h CO2 (Vol%) NH3 (ppm) m3/GVE,h optimal ≥ 150 < 0,1 ≤ 5 ≥ 500 gut ≥ 150 < 0,15 ≤ 10 ≥ 400 ausreichend ≥ 100 < 0,2 ≤ 15 ≥ 300 schlecht ≥ 60 < 0,3 ≤ 20 ≥ 250 sehr schlecht < 60 > 0,3 > 20 < 250 3) Lärmbelastung durch dauernde technische Geräusche vor allem der Lüftungsanlage. Kurzfristiger Lärm ist nicht zu werten. Das Ausmaß des Lärms ist entspre chend dem Verhältnis zum vorhandenen ungestörten Hennengeräusch einzustufen (geringfügig darüber, deutlich darüber, störend). 4) Ein verandaartiger Vorplatz gemäß FN 6 zu Einflussbereich 1 ohne weitere Grünfläche (jeweils nur von einem Teil der Tiere begehbar) ist um einen halben Punkt weniger zu bewerten. 5) Für die Einstufung ist von einer Besatzdichte unter dem Schattenspender von 12 Tieren/m2 auszugehen. Niedrige (wenig durchlüftete) zeltdachartige Schatten spender aus Geweben oder Folien, die in der Sonne heiß werden und nach unten zu den Tieren hin Wärme abstrahlen – weshalb sie oft gar nicht angenommen werden –, sind entsprechend weniger zu bewerten. 75LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 5. Einflussbereich „Betreuungsintensität“ (– 3,0 bis + 9,0 Punkte) Punkte Einzelkriterium a b c d e f g Sauberkeit der Nester, Futter und Tränkeein richtungen Technischer Zustand der Stallein richtungen1) Kadaver im Stall Altersabhängiger Zustand des Federkleides2) Zustand der Haut3) Stallbuchfüh rung Tiergesund heit5) 1,5 sehr sauber tadellos – sehr gut sehr gut – sehr gut 1,0 sauber gut – gut gut genau und vollständig gut 0,5 mittel mittel keine oder wenige frisch4) mittel mittel teilweise mittel 0,0 leicht schmutzig Mängel mehrere frisch oder wenige schon steif, aber noch nicht verfärbt schlecht schlecht nein schlecht – 0,5 schmutzig schlecht mehrere steif, verfärbt bis kadaverös sehr schlecht sehr schlecht – sehr schlecht 1) Tränken, Sitzstangen, Kotebenen-Abdeckung, Lüftungseinrichtungen udgl. 2) In erster Linie Kannibalismus-Schäden. 3) Ektoparasiten, Verletzungen (Kannibalismus). 4) Tierkörper ist noch warm und weich oder schon kalt und noch weich. 5) Häufigkeit von Ausfällen, Leistungseinbrüche, alle Erkrankungen und Schäden, die nicht unter FN 2 oder 3 fallen. 76 LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 6. Summenblatt (Muster) Einfluss bereich Einzelkriterien Summe a b c d e f g h Bewe gungs möglich keit Begeh bare Fläche im Stall Scharr raum anteil im Stall Erhöhte Sitz stangen Vorplatz größe Auslauf tage je Jahr Weide flächen größe Größte Weide entfer nung – – Sozial kontakt Tiere je räumlich getrennte Gruppe Begeh bare Fläche im Stall Verfüg barkeit von Ein richtun gen Erhöhte Sitzstan gen Hähne in der Herde Durch gangs breite zum Aus lauf Entfer nung zum Aus gang Ausstat tung des Vorplat zes Bodenbe schaffen heit Sitzstan genlänge Sitzstan genbe schaffen heit Abde ckung der Kot ebene Scharr raum: Einstreu dicke und art Scharr raum: Zustand der Ein streu Boden im Legebe reich (Nest) Vorplatz Weide, Gras narben zustand Licht, Luft und Lärm Licht im Stall Luftquali tät und Luftraten im Stall Zugluft im Ruhe bereich Techni scher Lärm im Stall Auslauf tage je Jahr Auslauf stunden pro Tag Schatten spender auf der Weide – – Betreu ungsin tensität Sauber keit der Nester usw Techni scher Zu stand der Stallein richtun gen Kadaver im Stall Zustand des Feder kleides Zustand der Haut Stall buch führung Tierge sundheit – – Gesamtsumme TGI-Punkte Für die Landesregierung: Der Landeshauptmann: Schausberger 77LGBl für das Land Salzburg, Jahrgang 2003, Nr 22 Die Landesgesetzblätter sind zu beziehen beim Landespressebüro, Amt der Salzburger Landesregierung, Postfach 527, 5010 Salzburg, Telefon 0 66 2/80 42-20 47, Fax 0 66 2/80 42-21 61. 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